Arbeitsmaterialien Insolvenzsicherung von

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Die Insolvenzsicherung
von Arbeitszeitguthaben
Arbeitsmaterialien für
Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren
aus Arbeitszeitberatung,
Verbänden und Gewerkschaften
Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Inhalt
Themenblock 1: Einführung
a.) An wen richten sich die Arbeitsmaterialien?
b.) Was sollen die Arbeitsmaterialien bewirken?
c.) Wer hat diese Arbeitsmaterialien erstellt?
Themenblock 2: Warum Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?
Acht gute Gründe, Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu sichern
Themenblock 3: Welche Arbeitszeitkonten?
a.) Welche Arbeitszeitkonten müssen gegen Insolvenz geschützt werden?
b.) Bei welchen Arbeitszeitkonten macht es überhaupt Sinn, eine Insolvenzsicherung einzuführen?
Themenblock 4: Möglichkeiten und Vorgehensweise bei der Absicherung
a.) Welche Absicherungsmodelle sind für welche Arten von Arbeitszeitkonten geeignet?
b.) Wie geht man bei der Einführung einer Insolvenzsicherung vor?
Themenblock 5: Kosten und Aufwand einer Insolvenzsicherung
a.) Welchen Aufwand bringt eine Insolvenzsicherung für den Betrieb mit sich?
b.) Welche Kosten erzeugt die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?
Themenblock 6: Wichtige Detailfragen
a.) Wie lautet die korrekte Sicherungshöhe bei Altersteilzeitguthaben?
b.) Was ist bei Anlagemodellen geeigneter: eine Treuhandvereinbarung oder eine Einzelverpfändungsvereinbarung?
c.) Welche Daten brauchen die absichernden Unternehmen?
Themenblock 7: Informationsangebote
a.) Wer bietet Absicherungslösungen an?
b.) Welche Informationsquellen gibt es zusätzlich zum Thema „Insolvenzsicherung von
Arbeitszeitkonten“?
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Themenblock 1: Einführung
a.) An wen richten sich die Arbeitsmaterialien?
b.) Was sollen die Arbeitsmateria-
Die Arbeitsmaterialien sollen Mulitplikato-
lien bewirken?
rInnen aus (Arbeitszeit-)Beratung, Ge-
Nach wie vor ist für viele betriebliche Ak-
werkschaften,
Wirt-
teure die Insolvenzsicherung von Arbeits-
schaftsverbänden, Wirtschaftsprüfungsge-
zeitkonten ein undurchschaubares „Di-
sellschaften usw. Hilfestellungen für An-
ckicht“ und wird zunächst häufig für nicht
Arbeitgeber-
und
fragen aus Betrieben zum Thema Insol-
durchführbar gehalten oder als zu aufwän-
venzsicherung bieten. Dabei geht es weni-
dig abgelehnt. In der Regel basieren diese
ger um eine möglichst detaillierte Darstel-
Einstellungen jedoch auf einer unzurei-
lung von einzelnen (Problem-) Bereichen
der Insolvenzsicherung als vielmehr um
chenden Informationslage. Um dem entgegenzuwirken, wurden diese Arbeitsmateri-
ein Informationsangebot, das Hürden bei
alien erstellt. Erklärtes Ziel ist darauf hin-
der Einführung einer Absicherungslösung
zuwirken, dass die Ausgestaltung der In-
verringern soll. In kurzen Ausführungen
wird Transparenz in den wichtigsten Fragestellungen geschaffen. Grundsätzliche
Fragestellungen wie z.B. die gesetzlichen
solvenzsicherung schon in der Planungsphase von flexiblen Arbeitszeitmodellen
ein Thema ist und von vornherein „mitgedacht“ wird.
Rahmenbedingungen, tarifvertragliche Regelungen, die Funktionsweise der Absicherungsmodelle etc. werden in den Arbeitsmaterialien nicht aufgegriffen, da sie in der
c.) Wer hat diese Arbeitsmaterialien
erstellt?
ebenfalls vom Ministerium für Wirtschaft
Das Institut Arbeit und Technik beschäftigt
und
Nordrhein-
sich seit 1999 im Auftrag des „Bündnis für
Broschüre
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfä-
„Praxis in NRW. Insolvenzsicherung von
higkeit in Nordrhein-Westfalen“ und des
Arbeitszeitguthaben“ ausführlich darge-
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
stellt wurden. Vielmehr stellen die Ar-
NRW mit den Problemen der Insolvenzsi-
beitsmaterialien eine Ergänzung der Bro-
cherung von Arbeitszeitguthaben. Aufgabe
schüre dar und sollen ein Informationsan-
war es, Informationen aufzuarbeiten und
gebot für „Fortgeschrittene“ sein.
eine breite Öffentlichkeit für das Thema zu
Arbeit
Westfalen
des
Landes
herausgegebenen
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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sensibilisieren. Wichtigste Ergebnisse sind
mit Personalverantwortlichen und Be-
dabei eine Informationsbroschüre, die über
triebsräten aus Unternehmen geführt, die
das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
bereits eine Insolvenzsicherung von Ar-
des Landes NRW zu beziehen ist (siehe
beitszeitkonten eingeführt haben. Ziel war
Serviceteil), sowie diese Arbeitsmateria-
es, Erfahrungen über die Einführung einer
lien
Insolvenzsicherung zu erheben, hinderliche
für
Multiplikatorinnen
und
Multiplikatoren.
bzw. förderliche Faktoren zu identifizieren
Die Arbeitsmaterialien beruhen auf zahl-
sowie Aushandlungsprozesse und Ent-
reichen Interviews mit Expertinnen und
scheidungskriterien für ein Absicherungs-
Experten aus Gewerkschaften, Verbänden,
modell zu erfassen.
Ministerien, absichernden Unternehmen
sowie fünf Betriebsfallstudien, die zwischen Ende 2002 und Anfang 2003 durchgeführt wurden. Dabei wurden Interviews
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Themenblock 2: Warum Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?
Acht gute Gründe, Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu sichern
Die Einführung einer Insolvenzsicherung
(2) Bei Arbeitszeitguthaben handelt es sich
von Arbeitszeitkonten verläuft in Betrieben
um einen Kredit von Arbeitnehmerin-
immer wieder schleppend. Häufig fehlt die
nen und Arbeitnehmern an ihren Ar-
Einsicht, Arbeitszeitguthaben gegen Insol-
beitgeber. Würde z.B. jemand auf die
venz zu schützen. Als Gründe werden nicht
Idee kommen, dass Banken ungesicher-
selten genannt:
te Kredite vergeben sollen?
ƒ„Das ist zu teuer.“
(3) Gerade
ƒ„Für die Insolvenzsicherung muss man
jemanden einstellen.“
ƒ„Da fließt Liquidität ab.“
ƒ„Wir sind doch ein gesundes Unternehmen, das brauchen wir nicht.“ etc.
bei
Lebensarbeitszeitkonten
oder Altersteilzeitkonten kann ein Verfall der Guthaben bei Insolvenz unter
Umständen existenzielle Folgen für die
betroffenen Beschäftigten haben.
(4) Wenn die Arbeitszeitguthaben gewisse
Grenzen überschreiten, muss laut Gesetz eine Insolvenzsicherung erfolgen.
Wir möchten als Argumentationshilfe eini-
Entgegen der weit verbreiteten Mei-
ge Gründe aufführen, die für eine Insol-
nung handelt es sich beim Paragraphen
venzsicherung
7d SGB IV nicht um eine „Kann-
von
Arbeitszeitguthaben
sprechen:
(1) Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten erscheint zunächst sehr
kompliziert, aufwändig und teuer. Betriebliche Erfahrungen zeigen aber,
dass Aufwand und Kosten bei weitem
nicht so hoch sind wie häufig befürchtet. Eine Insolvenzsicherung ist für
alle Unternehmen durchführbar!
Bestimmung“, obwohl keine Sanktion
formuliert ist. Für Altersteilzeitverträge, die nach dem 30. Juni 2004 beginnen, gibt es eine neue Regelung im Altersteilzeitgesetz (§ 8a ATG), in der ein
arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine
Insolvenzsicherung verankert wurde.
(5) Auch bei langfristigen Arbeitszeitvereinbarungen kann keiner die wirtschaftliche Situation des Unternehmens
über viele Jahre prognostizieren. Die
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spektakulären Insolvenzen der letzten
stunden schaffen. Abgesicherte Ar-
Jahre betrafen häufig Firmen, denen
beitszeitguthaben sind nicht mehr nur
kurze Zeit vorher noch eine große Zu-
Überstunden, die irgendwo auf dem
kunft vorausgesagt wurde.
Papier stehen, sondern durch den Geld-
(6) Es bestehen rechtliche Risiken bezüg-
abfluss wird verdeutlicht, dass es sich
lich einer Geschäftsführerhaftung bei
bei der Arbeitszeit um ein wertvolles
unterlassener Insolvenzsicherung. Die-
Gut handelt.
se bezieht sich auf das Vorenthalten
(8) Eine Insolvenzsicherung von Arbeits-
von Arbeitsentgelt sowie die Haftung
zeitguthaben kann das Vertrauen in
gegenüber Sozialversicherungsträgern
flexibilisierte
für nicht gezahlte Sozialversicherungs-
und Vorbehalte in der Belegschaft ab-
beiträge.
bauen, da dem Sicherungsbedürfnissen
(7) Eine Insolvenzsicherung kann im Unternehmen ein Bewusstsein für die
Arbeitszeiten
erhöhen
der Beschäftigten entgegen gekommen
wird.
Werte „hinter“ den erbrachten Arbeits-
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Themenblock 3: Welche Arbeitszeitkonten?
a.) Welche Arbeitszeitkonten müssen gegen Insolvenz geschützt werden?
Es gibt drei Grundlagen, nach denen eine
Beide Bedingungen müssen zutreffen, da-
Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von
mit eine Pflicht zur Insolvenzsicherung
Arbeitszeitkonten besteht: das so genannte
besteht. Das bedeutet z.B.:
„Flexigesetz“ (1), das Altersteilzeitgesetz
ƒEin Jahresarbeitszeitkonto, bei dem
(2) und Tarifverträge (3).
einmal im Jahr ein „Nulldurchlauf“ er-
1) Seit April 1998 ist die Insolvenzsiche-
folgt, fällt nicht unter diese Regelung,
rung in § 7d Sozialgesetzbuch IV geregelt.
auch wenn das Guthaben den Mindest-
(Beiheft der Broschüre)
umfang übertreffen würde.
Darin wird festgelegt, dass der Arbeitgeber
ƒEine Altersteilzeitregelung, die nur
Vorkehrungen zur Insolvenzsicherung zu
zwei Jahre läuft (Arbeits- + Freistel-
treffen hat. Allerdings müssen nicht alle
lungsphase), muss ebenfalls nicht ab-
Guthaben abgesichert werden. Das Gesetz
gesichert werden, sofern der Beginn
unterscheidet nicht verschiedene Arten von
des Altersteilzeitverhältnisses vor dem
Arbeitszeitkonten, sondern es werden eine
1. Juli 2004 lag. Für danach beginnen-
Mindestlaufzeit sowie ein Mindestumfang
de Altersteilzeitregelungen gilt § 8a
des Guthabens vorgegeben:
ATG.
ƒDie Mindestlaufzeit beträgt 27 Monate
(nach der ersten Gutschrift).
ƒGibt es ein so genanntes „Überlaufkonto“, auf dem Überstunden gutgeschrie-
ƒDie Mindestumfang des Guthabens
ben werden und bei dem sich das Gut-
beträgt im Jahr 2004 7.245 € (für
haben über mehrere Jahre ansammeln
Westdeutschland), wobei der Arbeitge-
kann, muss bei Überschreitung des
berbeitrag zum Gesamtsozialversiche-
vorgegebenen Mindestguthabens eine
rungsbeitrag mit eingerechnet wird. Ei-
Absicherung eingeführt werden.
ne genauere Beschreibung der Gutha-
ƒNahezu alle langfristigen Arbeitszeit-
benbestimmung findet sich in der In-
flexibilisierungen wie z.B. Altersteil-
formationsbroschüre: „Praxis in NRW.
zeit oder Lebensarbeitszeitkonten wer-
Insolvenzsicherung von Arbeitszeit-
den unter diese gesetzliche Regelung
guthaben“
fallen, da der im Gesetz definierte
Mindestumfang des Guthabens je nach
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Verdiensthöhe des Beschäftigten i.d.R.
zwei bis drei Monatslöhnen (Basis ist
Arbeitgeberbrutto) entspricht.
Zusatzinformationen zu § 7d SGB IV:
Sanktionsfreiheit und Ausgestaltung der Absicherung: Obwohl im § 7d SGB IV keine Sanktion bei Nichteinhaltung formuliert ist, sagt der Gesetzgeber ganz klar, dass dies eine „MussBestimmung“ ist. Inzwischen gibt es abgeschlossene Prozesse vor Arbeitsgerichten, die den
Arbeitgeber auf eine Insolvenzsicherung festlegen.
Erfüllen die Wertguthaben die dargelegten Bedingungen zur Insolvenzsicherung, so hat der
Arbeitgeber die Beschäftigten sofort über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz schriftlich
zu berichten.
Die Gesetzesregelung gibt keinen Hinweis darauf, wie eine korrekte Absicherungslösung auszusehen hat. In dieser Frage wurde die Verantwortung den Tarifvertrags- und Betriebsparteien
zugewiesen.
3) Im Altersteilzeitgesetz wurde in 2004
werden dem Arbeitgeber umfangreiche
eine Regelung zur Insolvenzsicherung auf-
Informationspflichten aufgelegt sowie den
genommen (§ 8a ATG). Damit soll ein
Beschäftigten ein verbessertes Klagerecht
besserer Schutz von Arbeitszeitguthaben
an die Hand gegeben, in dem diese be-
aus Altersteilzeitvereinbarungen erreicht
stimmte
werden. Im Gegensatz zu § 7d SGB IV ist
können.
Absicherungswege
einfordern
diese Regelung um einiges restriktiver (siehe auch Beiheft zur Broschüre „Praxis in
NRW. Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben“). Neben der expliziten
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung werden nicht insolvenzfeste
Sicherungswege ausgeschlossen wie z.B.
Konzernklauseln. Auch das Ausmaß der
Absicherung wird nun verbindlich vorgegeben (siehe Themenblock 6a). Weiterhin
2) Auch Tarifverträge stellen eine Rechtsgrundlage für die Insolvenzsicherung von
Arbeitszeitguthaben dar. Häufig beinhalten
Tarifverträge zu flexiblen Arbeitszeitregelungen Klauseln, die den Arbeitgeber zu
einer Insolvenzsicherung verpflichten. Daher gilt es auch immer, sich über den aktuellen Tarifvertrag zu informieren! (Bei9
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spielhafte Formulierungen finden sich in
ge, dass die Betriebsparteien sich über
der Broschüre „Praxis in NRW. Die Insol-
konkrete Absicherungsmodelle verständi-
venzsicherung von Arbeitszeitguthaben“.
gen müssen.
In den wenigsten Fällen nennen die Tarifverträge aber verpflichtende Wege der Absicherung. Häufig ist die Formulierung
sehr allgemein gehalten. Dies hat zur Fol-
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b.) Bei welchen Arbeitszeitkonten macht es überhaupt Sinn, eine Insolvenzsicherung einzuführen?
Nicht bei allen Arbeitszeitkonten besteht
Wochenlohnes anfallen können, wären
eine gesetzliche oder tarifvertragliche Ver-
Aufwand und Kosten einer Absiche-
pflichtung zur Insolvenzsicherung. Des-
rung deutlich höher als der Nutzen.
halb entsteht in Betrieben häufig die Diskussion, wann es eigentlich sinnvoll ist,
Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu
ƒJahresarbeitszeitregelungen
oder
Ampelkonten: Diese inzwischen recht
schützen.
weit
Eindeutige Antworten auf diese Frage gibt
es nur zum Teil. Dies hat unter anderem
damit zu tun, dass es bei flexiblen Arbeitszeiten eine bunte Vielfalt verschiedener
Regelungen gibt und Kontenober- bzw. -
verbreiteten
wiesen
höhere
Arbeitszeitkonten
Schwankungsbreiten
von ca. 150 Stunden sowie i.d.R. einen
Ausgleichszeitraum von einem Jahr
auf. Ziel dieser Konten ist es, saisonale
Auftragsschwankungen
abzufangen.
untergrenzen, Ausgleichszeiträume sowie
Überlaufregelungen äußerst unterschiedlich sind. Deshalb kann hier nur eine grobe
Klassifizierung von Arbeitszeitkonten vor-
Insolvenzsicherung: Bei diesen Arbeitszeitkonten
ist
eine
Insolvenzsicherung
empfehlenswert,
genommen werden, auf deren Grundlage
auch wenn hierzu keine gesetzliche
dann abzuwägen ist, ob eine Insolvenzsi-
Verpflichtung besteht. Guthaben von
cherung sinnvoll bzw. durchführbar ist.
150
ƒKlassische
Stunden
entsprechen
einem
Auf
Monatslohn, was für Beschäftigte in
diesen Arbeitszeitkonten werden i.d.R.
der Regel einen erheblichen Wert dar-
bis zu +/- 40 Arbeitsstunden angesam-
stellt. Auch wenn ein Verlust des
melt. Der Ausgleichszeitraum beträgt
Arbeitszeitguthabens
meistens einen Monat, wobei bestimm-
keine existenziellen Folgen hat, so ist
te Stundenkontingente auch in den Fol-
doch eine beträchtliche Vorleistung der
gemonat übernommen werden können.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gleitzeitregelung:
bei
Insolvenz
„umsonst“ erbracht worden. GesamtbeInsolvenzsicherung: Bei diesen Ar-
trieblich betrachtet können sich diese
beitszeitkonten ist eine Insolvenzsiche-
Guthaben schnell auf mehrere 10.000
rung nicht empfehlenswert. Da nur ge-
Stunden
ringe Guthaben etwa in Höhe eines
gibt es verschiedene spezialisierte Ab-
aufsummieren.
Inzwischen
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sicherungslösungen für diese Konten
wicklung eines Unternehmens selten
mit einem entsprechend geringeren
mehrere Jahre (oder Jahrzehnte) prog-
Verwaltungsaufwand als bei Langzeit-
nostizierbar ist, stellt die Insolvenzsi-
lösungen.
cherung eine wichtige Voraussetzung
dar, um bei den Arbeitnehmerinnen
ƒLangzeitarbeitszeitkonten:
und Arbeitnehmern Akzeptanz für solDiese
che Reglungen zu schaffen.
Arbeitszeitkonten werden gebildet, um
längere Freistellungsphasen (Weiterbildung / Sabbatical) oder einen frühe-
Fazit: Während das Urteil bei Gleitzeitre-
ren Ruhestand zu ermöglichen (z.B. bei
gelungen und Langzeitarbeitszeitkonten
Altersteilzeit).
Ansparphasen
eindeutig ist, gibt es vor allem bei „mittle-
betragen teilweise viele Jahre und ent-
ren“ Kontenmodellen immer wieder Dis-
sprechend hoch sind die Zeitguthaben.
kussionen, ob eine Insolvenzsicherung
Sie können unter Umständen den Ge-
sinnvoll ist. Da der Gesetzgeber eine In-
genwert von mehreren Jahresgehältern
solvenzsicherung nicht zwingend vor-
aufweisen.
schreibt, obliegt es den Tarif- oder Be-
Die
triebsparteien, sich auf Lösungen zu einiInsolvenzsicherung: Bei diesen Ar-
gen. Das Sicherungsinteresse der Beschäf-
beitszeitkonten ist eine Insolvenzsiche-
tigten muss gegen Aufwand der Insolvenz-
rung nicht nur dringend empfehlens-
sicherung abgewogen werden. Zusätzlich
wert, sondern auch gesetzlich vorge-
ist auch die wirtschaftliche Lage des Un-
schrieben. Ein Verlust der Wertgutha-
ternehmens zu berücksichtigen.
ben bei Insolvenz hat für die betroffenen Beschäftigten häufig existenzielle
Folgen. Da die wirtschaftliche Ent-
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Themenblock 4: Möglichkeiten und Vorgehensweise bei der Absicherung
a.) Welche Absicherungsmodelle sind für welche Arten von Arbeitszeitkonten
geeignet?
Es gibt verschiedene Absicherungsmodelle
Des Weiteren gibt es inzwischen einige
für Arbeitszeitkonten. Eine ausführliche
Branchen- sowie unternehmensspezifische
Beschreibung der einzelnen Modelle findet
Lösungen, die jedoch meistens auf diesen
sich in der Informationsbroschüre „Praxis
Grundmodellen basieren.
NRW. Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben“. Am Markt gibt es zur
Zeit drei grundsätzlich unterschiedliche
Ansätze zur Insolvenzsicherung, die von
verschiedenen Finanz- oder Dienstleistungsinstitutionen angeboten werden. Diese Absicherungsmodelle sind für alle Be-
Allerdings sind nicht alle Absicherungsmodelle auch für alle Arten von Arbeitszeitkonten ausgelegt. Wichtig ist dabei, ob
es sich bei den Arbeitszeitguthaben um ein
Jahres-
oder
Kurzzeitarbeitszeitkonto,
Langzeitkonto oder Altersteilzeitvereinba-
triebe durchführbar:
rung handelt.
ƒAnlagemodell
ƒBürgschaftsmodell
ƒKautionsversicherung
Altersteilzeit
Langzeitkonten
Anlagemodell
Kautionsversicherung
Bürgschaftsmodell
Kurzzeitkonten
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Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die
cherung von Altersteilzeit und Langzeit-
Funktionsweisen der Absicherungsmodelle
konten meist sehr ähnlich gestaltet ist, be-
dieselben bleiben, egal ob sie für ein Kurz-
stehen zur Insolvenzsicherung von Kurz-
zeitkonto, Langzeitkonto oder Altersteil-
zeitkonten gewisse Unterschiede (Link zu
zeit ausgelegt sind. Z.B. müssen bei einem
Aufwand und Kosten):
Anlagemodell immer liquide Mittel abge-
ƒ bessere preisliche Konditionen (je
führt und eine Verpfändungsvereinbarung/Treuhandvereinbarung abgeschlossen
werden. Bei der Bankbürgschaft wird immer die erwartete Höchstsumme abgesi-
nach Anbieter)
ƒ geringerer Aufwand beim laufenden
Betrieb, da weniger (Lohn-)Daten übertragen werden müssen
chert.
Die Marktführer unter den Anbietern von
Absicherungslösungen bieten in der Regel
Im Serviceteil befindet sich ein Hinweis zu
Modelle für Langzeitkonten, Altersteilzeit
einer Auflistung von Anbietern von Siche-
und Kurzzeitkonten an. Während die Absi-
rungslösungen.
b.) Wie geht man bei der Einführung einer Insolvenzsicherung vor?
Die Einführung einer Insolvenzsicherung
Dies hat zur Folge, dass betriebliche Ak-
stellt sich für viele Betriebe zunächst als
teure oft gezwungen sind, sich in mühsa-
sehr undurchsichtig, komplex und mit ho-
mer Kleinarbeit in das Thema einzuarbei-
hem Aufwand verbunden dar. Gründe da-
ten, um eine passende Absicherungslösung
für sind eine schlechte Informationslage,
zu finden. Wie bisherige Erfahrungen zei-
ein zwar kleiner, aber unübersichtlicher
gen, gehen Unternehmen „pragmatisch“ an
Markt an Anbietern von Absicherungslö-
die Suche und Umsetzung einer Insolvenz-
sungen, kaum Orientierungshilfen von Ge-
sicherung. Dabei werden selten alle Absi-
setzen und Tarifverträgen sowie Informati-
cherungsmodelle durchkalkuliert oder auf
onslücken bei Gewerkschaften und Arbeit-
die Umsetzbarkeit für den Betrieb über-
geberverbänden,
prüft. Zusätzlich werden die Schritte, die
den
klassischen
sprechpartnern der Betriebsparteien.
An-
bei der Einführung abzuarbeiten sind,
kaum vorstrukturiert. Vor dem Hintergrund
eines möglichst geringen Aufwandes ist
dieses Vorgehen durchaus verständlich.
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Ein geplantes Vorgehen kann aber den
te kann hilfreich sein, in Betrieben die Ein-
Such-
führung der Insolvenzsicherung zu erleich-
und
Auswahlprozess
für
eine
Insolvenzsicherung erheblich erleichtern
tern.
und beschleunigen. Die folgende Checklis-
a. Thema Insolvenzsicherung
bei Planung des Arbeitszeitmodells berücksichtigen
b. Betriebliche
Interessenvertretung
mit einbeziehen
c. Vorlaufphase einkalkulieren
d. Gibt es schon eine Branchenlösung?
e. Ausw ahl des passenden
Absicherungsmodells
a) Zu empfehlen ist, schon bei der Pla-
weil es z.B. bei Anlagemodellen
nung und Einführung der flexiblen Ar-
auf einen Schlag zu einem sehr ho-
beitszeitregelung das Thema Insol-
hen Liquiditätsabfluss kommt.
venzsicherung zu berücksichtigen und
sich über Rahmenbedingungen sowie
Absicherungsmöglichkeiten zu informieren. In den meisten Fällen wird zuerst die Arbeitszeitregelung eingeführt
und erst Jahre später das Thema Insolvenzsicherung aufgegriffen. Dies hat
mehrere Nachteile:
ƒEs können sich schon erhebliche
Guthabenbestände aufgebaut haben. Diese im Nachhinein abzusi-
ƒDa inzwischen viele Beschäftigte
über die Problematik Bescheid wissen, kann es zu Unzufriedenheit
bzw. Druck von Seiten der Belegschaft kommen. Erste Klagen vor
Arbeitsgerichten haben bereits zum
Erfolg geführt.
ƒFür betriebliche Interessenvertretungen ist es sehr viel schwieriger,
auf eine Insolvenzsicherung zu
drängen, wenn es schon eine Be-
chern, stellt eine hohe Hürde dar,
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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triebsvereinbarung zu flexibilisierten Arbeitszeiten gibt.
e) Jedes Unternehmen ist gezwungen, das
für sich passende Absicherungsmodell
b) Wegen der unübersichtlichen Informa-
auszuwählen. Betriebliche Fallbeispiele
tionslage bei der Insolvenzsicherung
haben gezeigt, dass nicht von bestimm-
muss eine längere Vorlaufphase ein-
ten strukturellen Merkmalen des Be-
kalkuliert werden. Betriebliche Erfah-
triebs auf eine geeignete Sicherungslö-
rungen haben gezeigt, dass Personalab-
sung geschlossen werden kann. Emp-
teilungen oft mehrere Monate brau-
fehlungen wie z.B.: „Für Kleinbetriebe
chen, um eine geeignete Absicherungs-
ist Absicherungsmodell X bei Anbieter
lösung zu finden. Informationsquellen
Y das Beste“ oder „wenn der Betrieb
siehe Serviceteil (Link)
nur ein bis zwei Altersteilzeitbeschäftigte hat, kommt nur Z in Frage“, kön-
c) Betriebliche
Interessenvertretungen
sind in den Prozess mit einzubinden.
Ein gut informierter Betriebsrat kann
die Einführung einer Insolvenzsicherung unterstützen und u.U. beschleunigen.
d) Es sollte überprüft werden, ob es nicht
schon eine Branchenlösung gibt. Für
die deutsche Textilindustrie, das Bau-
nen nicht gegeben werden. In der Broschüre „Praxis in NRW. Die Insolvenzsicherung
von
Arbeitszeitguthaben“
werden wichtige Entscheidungskriterien zur Auswahl ausführlich beschrieben.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Fragen dabei zu beachten sind.
gewerbe, bei einigen Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie, sowie beim Bundesverband Druck
und Medien gibt es z.B. abgestimmte
Sicherungsmodelle, die in der Regel
günstiger sind und zusätzliche Dienstleistungen enthalten.
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Checkliste: Entscheidungskriterien für eine Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
1.) Welches Absicherungsmodell kommt für die Arbeitszeitkonten in Betracht?
2.) Welche Art der Absicherung kommt für das Unternehmen in Frage?
3.) Welches ist der richtige Anbieter für die Absicherung?
x
Werden die Sozialversicherungsbeiträge nach dem Summenfeldermodell berechnet?
x
Wie ist die Abwicklung im Insolvenzfall geregelt?
x
Wie wird die Transparenz über die Insolvenzsicherung sicher gestellt?
x
Ist gegebenenfalls eine Übertragbarkeit der Guthabensummen gewährleistet?
4.) Wie gut sind die Wertguthaben abgesichert?
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Themenblock 5: Kosten und Aufwand einer Insolvenzsicherung
a.) Welchen Aufwand bringt eine Insolvenzsicherung für den Betrieb mit sich?
Aufgrund der allgemein schlechten Infor-
Allerdings läuft weder die Einführung,
mationslage über das Thema Insolvenzsi-
noch die Sicherungsphase einer Insolvenz-
cherung und der für die Betriebe anfäng-
schutzlösung „von alleine“ ab. Vielmehr
lich kompliziert erscheinenden Einführung
muss das Unternehmen personelle Res-
wird eine Absicherung von Arbeitzeitgut-
sourcen dafür einplanen. Der Aufwand
haben häufig für sehr aufwändig gehalten.
lässt sich in drei Phasen unterteilen:
Die Befürchtung, dass „man dafür jemanden einstellen muss“, ist weit verbreitet.
1) Suche nach einem geeigneten Absicherungsmodell
Erfahrungen in Betrieben, die eine Insolvenzsicherung
ihrer
Arbeitszeitkonten
durchführen, zeigen jedoch, dass der Auf-
2) Einführung der Absicherungslösung
3) Sicherungsphase
wand bei weitem nicht so hoch ist, wie
häufig angenommen wird.
1) Suche nach einem geeigneten Absicherungsmodell
Die meisten Probleme bei einer Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten treten bei der Suche nach einer Absicherungslösung auf. Ein Grund dafür liegt in der Intransparenz des Marktes, auf dem es zwar immer mehr Anbieter von Insolvenzschutzlösungen gibt, sich aber Informationskanäle für Unternehmen erst noch etablieren müssen. Wenige einschlägige Veranstaltungen, kaum vorhandene Materialien und fehlende Aufstellungen von Anbietern haben
einen sehr hohen Suchaufwand zur Folge. Ein weiteres Problem stellen die zum Teil offen
gehaltenen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen dar, die keine Orientierung bieten
können.
Konkreter Aufwand
Betriebliche Erfahrungen haben gezeigt, dass die Suche nach einem Absicherungsmodell
durchaus mehrere Monate andauern kann. Mit der Informationsbroschüre und den Arbeitsmaterialien sollte sich dieser Aufwand aber begrenzen lassen.
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Empfehlung
Es empfiehlt sich, jemanden aus der Personalabteilung/Geschäftsführung mit dem Thema zu
betrauen. Eine gewisse Einarbeitungszeit für die Rahmenbedingungen der Insolvenzsicherung
sowie einen längeren Zeitraum für das Einholen und Vergleichen von Angeboten ist einzuplanen.
2) Einführung einer Absicherungslösung
Ist die Entscheidung für ein Absicherungsmodell bei einem bestimmten Anbieter gefallen,
entsteht bei der Einrichtung der Sicherung weiterer Arbeitsaufwand. Beim überwiegenden
Teil der Absicherungsmodelle muss ein regelmäßiger Datentransfer zum Anbieter sicher gestellt werden. Nur so kann vor allem bei Anlagemodellen eine ständige Anpassung der geschützten Guthaben gewährleistet werden. Wie und in welcher Form der Datentransfer vollzogen wird, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Zum Teil müssen neben der Höhe des abzusichernden Wertguthabens zusätzlich bestimmte Lohndaten übermittelt werden. Dies kann je
nach Anbieter elektronisch (z.B. per E-Mail) oder auch postalisch erfolgen (Zusenden der
Lohnabrechnung). Um eine elektronische Übermittlung entsprechender Daten sicher zu stellen, müssen beim EDV-System des Unternehmens die entsprechenden Funktionen eingerichtet werden. Zusätzliche Software oder eine (aufwändige) Programmierung ist aber nach betrieblichen Erfahrungen nicht nötig. Die Anbieter der Absicherungslösungen geben i.d.R.
auch Hilfestellungen bei der Einrichtung des Systems (so werden z.B. Datenmasken zur Verfügung gestellt).
Für die regelmäßige Berechnung bzw. Übermittlung der Daten muss in den meisten Fällen
noch eine Fachkraft eingewiesen werden. Dies wird häufig von der Sachbearbeitung im Lohnoder Personalwesen übernommen.
Konkreter Aufwand
Der Aufwand bei der Einrichtung des Absicherungsmodells lässt sich nicht konkret in Stunden angeben. Sehr maßgeblich dafür sind die vorhandenen Ressourcen im Unternehmen. Die
Einrichtung des EDV-Systems hat in einzelnen Fällen z.B. nicht länger als ein paar Stunden
benötigt.
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3) Sicherungsphase
Wenn die Insolvenzsicherung erfolgreich eingeführt worden ist, beschränkt sich der Aufwand
bei der Sicherungsphase auf die Übermittlung der Lohn- oder Wertguthabendaten. Die meisten Anbieter empfehlen dabei einen monatlichen Turnus. Nach Rückmeldung der Anbieter
muss bei Anlagemodellen ein entsprechender Betrag an Geldmitteln auf die Konten oder Anlagedepots abgeführt werden (bei Verringerung der Arbeitszeitguthaben wird ein entsprechender Betrag zurück überwiesen).
Konkreter Aufwand
Nach betrieblichen Erfahrungen ist der Aufwand in der Sicherungsphase sehr gering. In den
betrieblichen Fallbeispielen wurde angegeben, dass eine entsprechende Fachkraft für die Datenermittlung und -übertragung ca. 5 bis 10 Stunden pro Monat benötigt, je nachdem, wie
viele Beschäftigte von der flexiblen Arbeitszeitregelung betroffen sind.
Fazit: Alles in allem lässt sich festhalten,
zu Betrieb unterscheiden, je nach dem wel-
dass bei der Insolvenzsicherung von Ar-
che Ressourcen dort vorhanden bzw. ein-
beitszeitkonten vor allem die Suche nach
gesetzt worden sind.
einem
Absicherungsmodell
Bei der Sicherungsphase ist dagegen ein
sowie die betriebliche Einrichtung der Lö-
sehr geringer Aufwand von wenigen Stun-
sung den größten Aufwand erzeugen. Die-
den im Monat feststellbar.
geeigneten
ser kann sich jedoch sehr stark von Betrieb
20
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b.) Welche Kosten erzeugt die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?
Ähnlich wie beim Aufwand sind auch bei
umfassenden Beratung und Unterstützung
den Kosten Befürchtungen vor sehr hohen
bei den verschiedenen Phasen der Einfüh-
bis „nicht bezahlbaren“ Gebühren weit
rung lassen sich diese Kosten stark redu-
verbreitet. Die betrieblichen Erfahrungen
zieren.
zeigen jedoch, dass die Insolvenzsicherung
zwar nicht umsonst zu haben ist, aber die
Kosten doch „vertretbar“ sind. Zu unter-
2.) Direkte Kosten
scheiden ist zwischen indirekten und direk-
Diese Kosten entstehen durch das Absiche-
ten Kosten:
rungsmodell. Darunter fallen z.B. Einrichtungs- und Abwicklungsgebühren bei den
Anbietern, Ausgabezuschläge, Avalprovi-
1.) Indirekte Kosten
sionen, Versicherungsprämien etc.. Die
Indirekte Kosten entstehen vor allem im
Kosten variieren in ihrer Höhe und Zu-
Vorfeld der Einführung eines Absiche-
sammensetzung stark von Anbieter zu An-
rungsmodells. Darunter fallen vor allem
bieter. Von daher sind stets verschiedene
der Suchaufwand für ein passenden Absi-
Angebote zu vergleichen. Zur besseren
cherungsmodell, (Personal-) Kosten bei der
Einschätzung der Höhe der direkten Kos-
Einrichtung der Datenübertragung, Kosten
ten werden nun einige konkrete Beispiele
von Aushandlungsprozessen etc.. Diese
vorgestellt.
Kosten variieren und werden auch dadurch
beeinflusst wie reibungslos der Einführungsprozess vonstatten geht. Mit einer
Hinweis:
Es gibt inzwischen einige Branchenmodelle, die unter Umständen bessere Konditionen anbieten als die hier aufgeführten. Beispiele für solche Branchenlösungen sind (Download Broschüre Praxis in NRW. Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben):
x die Sozialkassen der Bauwirtschaft
x die Absicherung über den Tarifvertrag der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie
x Angebote verschiedener Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie
x die Branchenlösung des Bundesverbandes Druck und Medien
Diese Lösungen sind allerdings nur für diejenigen Unternehmen zugänglich, die der entsprechenden Branche angehören.
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Kurzzeitkonten
Bsp. Kautionsversicherung (Anbieter A)
Bsp. Bankbürgschaft (Anbieter B)
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Versicherungsprämie
Ca. 2 % des Wertguthabens
Avalprovision
Ca. 2 % des Wertguthabens
Bsp. Anlagemodell (Anbieter C)
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Einrichtung der Arbeitnehmer-
Pro Betrieb
konten:
Pro Arbeitnehmerkonto
180,00 €
4,50 €
(verschiedene Tarife im Angebot)
Deckungskontrolle
Pro Arbeitnehmer
(Überprüfung der Sicherungshöhe)
pro Jahr
10,00 €
Abwicklung im Insolvenzfall
Pro Arbeitnehmer
40,00 €
Gebühren für Treuhänder
0,1 % der durchschnittlich
verwalteten Sicherungsmittel
Gebühren für Anlageverwaltung
Richtet sich nach ausgewählter
Anlageform
Langzeitkonten / Altersteilzeit
Bsp. Anlagemodell ATZ / Langzeitkonten (Anbieter B)
Bsp. Anlagemodell Langzeitkonten (Anbieter A)
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Einrichtung der Arbeitnehmer- Pro Betrieb
180,00 €
konten:
Pro Arbeitnehmerkonto
4,50 €
Laufende Kosten
Pro Arbeitnehmer pro Jahr
6,00 €
Pro Buchung
2,50 €
Pro Ertragsbuchung
1,80 €
Abwicklung im Insolvenzfall
Pro Arbeitnehmer
Gebühren für Treuhänder
0,1 % vom Depotwert
60,00 €
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Grundgebühr
Pro Arbeitnehmer pro Jahr
Ausgabeaufschlag
3 % der Einzahlung
15,00 €
Bsp. Kautionsversicherung ATZ (Anbieter C)
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Versicherungsprämie
Ca. 2 % des Wertguthabens
Gebühren für Anlageverwaltung Richtet sich nach ausgewählter Anlageform
Bsp. Anlagemodell ATZ / Langzeitkonten (Anbieter E)
Bsp. Bankbürgschaft ATZ (Anbieter D)
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Art der Kosten
Höhe der Kosten
Einrichtung der Arbeitnehmer- Pro Betrieb
2000,00 €
konten:
Avalprovision
Ca. 2 % des Wertguthabens
Laufende Kosten
Monatlich pro Betrieb
100,00 €
Pro Datenlieferung pro
Arbeitnehmer
1,00 – 3,00 €
Gebühren für Anlageverwaltung Richtet sich nach ausgewählter Anlageform
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Wichtig!
Diese Aufstellung gibt lediglich Hinweise zur Kostenstruktur und -höhe bei den gängigen
Absicherungsmodellen und Anbietern. Die Grundlage sind Angebote aus dem Frühjahr 2003.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Kostenkalkulation einer Insolvenzsicherung kann nicht auf Basis dieser Aufstellung, sondern nur aufgrund konkreter Angebotsvorschläge von Seiten der Anbieter gemacht werden!
Fazit: Die beispielhafte Aufstellung ver-
Bei den Erwägungen der Kosten einer Ab-
mittelt, welche Kosten in etwa bei einer
sicherung sollte immer auch bedacht wer-
Insolvenzsicherung auf das Unternehmen
den, dass bei allen Absicherungsmodellen
zukommen. Es ist jedoch zu empfehlen,
die Chance besteht, die Kosten zu erwirt-
nicht allein auf die Kosten der Absiche-
schaften. Bei Anlagemodellen kann dies
rung zu achten, sondern auch immer die
direkt durch mögliche Zins- und Kursge-
mit den angebotenen Modellen verbunde-
winne der Fonds geschehen. Auch bei
nen Dienstleistungen zu prüfen. So be-
Bürgschaftsmodellen oder der Kautions-
rechnen z.B. einige Anbieter die Arbeitge-
versicherung ist eine Erwirtschaftung der
beranteile zum Sozialversicherungsbeitrag
Kosten (indirekt) möglich. Der durch fle-
aufgrund von Lohndaten und geben dann
xible Arbeitszeitregelung entstehende Li-
den Betrieben Rückmeldung über die kor-
quiditätsvorteil führt zu einer Erhöhung der
rekt abzusichernde Guthabensumme, leis-
Eigenkapitalsumme, die wiederum ge-
ten Hilfestellung bei der Einrichtung von
winnbringend investiert werden kann.
Abrechnungssystemen, übernehmen die
Abwicklung im Insolvenzfall, verschicken
Sicherungsbestätigungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etc.. Dies
verringert den Aufwand für den Betrieb.
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Themenblock 6: Wichtige Detailfragen
Bei der Einführung einer Insolvenzsiche-
Absicherungsmodell betreffen. Im Folgen-
rung treten immer wieder Fragen auf, die
den werden die wichtigsten Problemberei-
entweder das Arbeitszeitkonto oder das
che aufgegriffen.
a.) Wie lautet die korrekte Sicherungshöhe bei Altersteilzeitguthaben?
Die gesetzlichen Regelungen zur Insol-
trag eine Besonderheit. Das Teilzeitgehalt
venzsicherung (§ 7d SGB IV und § 8a
wird auf mindestens 70 % des (Netto-)
ATG) sehen eine Absicherung des „Wert-
Vollzeitgehalts erhöht, wodurch eine höhe-
guthabens einschließlich des darauf entfal-
re Bezahlung erfolgt, als es der erbrachten
lenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozi-
Arbeitsleistung entspricht. Dies wirft nun
alversicherungsbeitrag“ vor. Als „Wert-
immer wieder die Frage auf, wie die Siche-
guthaben“ wird nach § 7 SGB IV das nicht
rungshöhe von Altersteilzeitguthaben zu
ausbezahlte Arbeitsentgelt definiert. Bei
berechnen ist (ausführlich siehe Beiheft der
der Absicherung von Arbeitszeitguthaben
Broschüre „Praxis in NRW. Die Insolvenz-
aus
sicherung
Altersteilzeitvereinbarungen
im
von
Arbeitszeitguthaben“).
Blockmodell ergibt sich durch den vom
Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten der
Arbeitgeber gewährten Aufstockungsbei-
Absicherung möglich (siehe Grafik).
nach einigen Tarifverträgen muss nur
dieser Teil des Wertguthabens gegen
Insolvenz abgesichert werden
100 %
erarbeitetes Wertguthaben
mind. 70 %
Aufstockungsbeitrag
50 %
Teilzeitgehalt
Arbeitsphase
Freistellungsphase
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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ƒAbsicherung des Wertguthabens ohne
ƒAbsicherung des Wertguthabens zuzüg-
Berücksichtigung des Aufstockungsbei-
lich des Aufstockungsbeitrags
trag
Neben dem erarbeiteten Wertguthaben
Hier wird das gesamte in der Arbeits-
wird der Aufstockungsbeitrag zusätz-
phase erarbeitete Wertguthaben (50 %)
lich mit abgesichert. Im Insolvenzfall
ohne den Aufstockungsbeitrag abgesi-
erhalten die betroffenen Beschäftigten
chert. Dies entspricht dem Sicherungs-
den Aufstockungsbeitrag allerdings
gedanken der gesetzlichen Regelungen.
nicht mit ausbezahlt, sondern nur das
Teilzeitgehalt. Grund ist das im Insol-
ƒAbsicherung des Wertguthabens unter
Abzug des Aufstockungsbeitrags
venzfall beendigte Arbeitsverhältnis
und der damit erloschene Anspruch auf
den Aufstockungsbeitrag. Der über den
Diese Art der Absicherung geht auf ei-
Anspruch des Beschäftigten hinaus ge-
nen Gleichstellungsgrundsatz aller Ar-
sicherte Betrag fällt grundsätzlich zu-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu-
rück in die Insolvenzmasse. Eine Absi-
rück, so wie er in einigen Tarifverträ-
cherung des Aufstockungsbeitrags ist
gen zur Altersteilzeit formuliert wird.
daher nur sinnvoll, wenn der Arbeitge-
Hintergrund dieser Regelung ist das
ber die Freistellungsphase des Beschäf-
Argument, dass der Aufstockungsbei-
tigten voll vorfinanziert haben möchte
trag in der Arbeitsphase schon als (zu-
(bei Anlagemodellen) und nicht nur die
sätzlicher) Lohn ausgezahlt wurde. Der
reine Insolvenzsicherung zum Ziel hat.
Nachteil im Insolvenzfall ist allerdings,
dass nicht das gesamte Wertguthaben
abgesichert ist und damit schon vor
Ablauf der Freistellungsphase das insolvenzgeschützte Guthaben aufgebraucht wird. Neuerdings wird in § 8a
ATG der Abzug des Aufstockungsbeitrags vom Wertguthaben auch
ausdrücklich ausgeschlossen und ist
damit nur noch für Altersteilzeitverträge gültig, die vor dem 1. Juli 2004
begonnen haben.
Fazit: Grundsätzlich sind bei der Absicherung bei Altersteilzeit alle Wege möglich.
Bei der zweiten Variante (Wertguthaben
unter Abzug des Aufstockungsbeitrags)
gilt aber eine entsprechende Klausel in
einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Individualvertrag als notwendige Rechtsgrundlage. Ist eine solche
nicht vorhanden, muss das Wertguthaben
nach den gesetzlichen Vorgaben insolvenzgeschützt werden. Aufgrund des erwähnten Passus in § 8a ATG ist diese Praxis für ab 1. Juli 2004 beginnende Altersteilzeitverträge untersagt.
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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b.) Was ist bei Anlagemodellen geeigneter: eine Treuhandvereinbarung oder
eine Einzelverpfändungsvereinbarung?
Eine alleinige Auslagerung von liquiden
einbarung“ und die „(Einzel-) Verpfän-
Mitteln auf Konten oder in Anlagen reicht
dungsvereinbarung“. Ein Urteil des Bun-
zur Insolvenzsicherung nicht aus. Vielmehr
desarbeitsgerichts vom 24. September
muss die Auslagerung der Mittel vertrag-
2003 (Aktenzeichen 10 AZR 640/02) zeigt
lich abgesichert werden, da sonst bei Un-
nochmals auf, dass auch eventuell so be-
ternehmensinsolvenz der Insolvenzverwal-
nannte „Treuhandkonten“ ohne solche
ter Zugriff auf dieses Vermögen hat und es
Vereinbarungen nicht insolvenzfest sind.
der Insolvenzmasse zuführt. Zwei Mög-
Wie die Rechtbeziehungen bei den beiden
lichkeiten der vertraglichen Absicherung
Möglichkeiten geregelt sind, geht aus den
bestehen: die „doppelseitige Treuhandver-
Grafiken hervor.
Doppelseitige Treuhand
Arbeitgeber
Anspruch aus
Arbeitszeitguthaben
Treuhand- und
Sicherungsvertrag
Arbeitnehmer
Vertrag zugunsten
Dritter
Anspruch aus
Treuhandvertrag
Treuhänder
(Finanzinstitut, Dienstleister
oder andere)
Vermögensverw alter
(falls der Treuhänder nicht das
Finanzinstitut ist)
Pfandrechtsanzeige
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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Einzelverpfändungsvereinbarung
Arbeitgeber
Anspruch aus
Arbeitszeitguthaben
Arbeitnehmer
Vertrag über Abtretung,
Sicherung und Abrechnung der Guthaben im
Insolvenzfall
Finanzinstitut erhält
Pfandrecht an den in Depots
ausgelagerten M ittel
(Verpfändungsvereinbarung)
Finanzinstitut
Welche der beiden Lösungen die geeigne-
Allerdings muss an (externe) Treuhän-
tere ist, lässt sich nicht pauschal beantwor-
der eine Treuhandgebühr abgeführt
ten. Vom Gedanken der Sicherung der Ar-
werden, die sich in der Regel nach dem
beitnehmeransprüche
abgesicherten Guthaben richtet.
her
sind
beide
gleichwertig. Lediglich bei Aufwand und
Kosten gibt es Unterschiede:
ƒDie
Einzelverpfändungsvereinbarung
ist vor allem dann zu empfehlen, wenn
ƒBei der doppelseitigen Treuhand müs-
nur wenige Beschäftigte im Unterneh-
sen die begünstigten Beschäftigten kei-
men von der Insolvenzsicherung ge-
ne Verträge unterzeichnen, da ein Ver-
schützt werden müssen. Der Verwal-
trag zugunsten Dritter abgeschlossen
tungsaufwand durch die Unterzeich-
wurde. Sollen sehr viele Beschäftigte
nung der Verträge fällt dann gegenüber
im Unternehmen von der Insolvenzsi-
der Treuhandgebühr für den Treuhän-
cherung erfasst werden, verringert sich
der in der Regel weniger ins Gewicht.
hierdurch
der
Verwaltungsaufwand.
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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
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c.) Welche Daten brauchen die absichernden Unternehmen?
Bei den meisten Absicherungsmodellen ist
Summenfeldermodell die SV-Luft zu be-
eine Übertragung von bestimmten Daten
rechnen. (Das Summenfeldermodell wird
an das absichernde Unternehmen unerläss-
ausführlich in der Broschüre „Praxis in
lich. Um die Höhe der Absicherung zu
NRW. Die Insolvenzsicherung von Ar-
bestimmen bzw. die Insolvenzsicherung
beitszeitguthaben“ erklärt.).
durchzuführen, sind diese auf Angaben der
Unternehmen angewiesen. Dabei haben
sich noch keine allgemein gültigen Standards durchgesetzt. Zwei grundsätzlich
unterschiedliche Vorgehensweisen können
zur Zeit beobachtet werden:
Es gibt unterschiedliche Auffassungen,
welche Form der Datenübertragung korrekt
bzw. ausreichend ist. Diejenigen Anbieter,
die lediglich gemeldete Wertguthaben aufzeichnen, stehen auf dem Standpunkt, dass
1. Die Übertragung von Wertguthabensummen
es die alleinige Aufgabe des Arbeitgebers
ist, den korrekten Arbeitgeberanteil an der
Der Betrieb berechnet die abzusichernden
Sozialversicherung zu ermitteln sowie die
Wertguthaben der betroffenen Beschäftig-
Summenfelder für die Sozialversiche-
ten und gibt diese dann an den Anbieter
rungsbeiträge zu führen. Dagegen weisen
der Absicherungslösung weiter. Aufgrund
die Anbieter, welche auf Basis von Lohn-
dieser Angaben werden die Guthaben ab-
daten Wertguthaben berechnen sowie die
gesichert und z.B. bei Anlagemodellen die
Summenfelder aufzeichnen, auf das Flexi-
Zahlungsströme veranlasst.
Gesetz (§ 23b SGB IV) hin, in dem den
2. Die Übertragung von Wertguthabensummen zuzüglich bestimmter Lohndaten
absichernden Unternehmen Pflichten eines
Arbeitgebers zugewiesen werden. Zusätzlich kann die Berechnung der Wertguthaben und die Führung der Summenfelder
Der Betrieb übermittelt dem Anbieter der
Absicherung neben den ermittelten Wertguthabensummen bestimmte Lohndaten.
Der Anbieter berechnet daraufhin die zu
sichernden Arbeitgeberanteile am Gesamt-
auf Seiten der Anbieter als zusätzliche
Dienstleistung betrachtet werden, zumal
dadurch für den Insolvenzfall gewährleistet
ist, dass die korrekten Sozialversicherungsbeiträge abgesichert wurden.
sozialversicherungsbeitrag, um nach dem
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