Offenlegungsbericht - Volksbank Heiligenstadt eG

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Volksbank Heiligenstadt eG
Offenlegungsbericht
nach Art. 435 bis 455 der CRR
per 31.12.2016
Vormerkungen:
Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach Art. 431ff. der CRR (Capital
Requirements Regulation) um. Der Art. 431 CRR verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative
Informationen über die in Titel II (Art. 435 – 455 der CRR) aufgeführten Kriterien wie z. B. das Eigenkapital,
die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken
sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und
Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen.
Eine Offenlegungspflicht besteht nach Art. 432 der CRR nicht für solche Informationen, die nicht
wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir den Grund für die
Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen allgemeine Angaben zu den rechtlich
geschützten oder vertraulichen Informationen.
Heilbad Heiligenstadt, September 2017
Der Vorstand
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 7
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11
Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 13
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 14
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 14
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 16
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 17
Anhang ..................................................................................................................... 21
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 23
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Jahresabschluss und Lagebericht wurden am 22.09.2017 im Bundesanzeiger unter der
Rubrik: Rechnungslegung/Finanzberichte veröffentlicht.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes
zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat aus der Geschäftsstrategie eine
Risikostrategie abgeleitet, die insbesondere die Ziele der Steuerung wesentlicher Risiken
sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
§ Fortlaufende Überwachung der eingegangenen Risiken.
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und der Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir
unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die
Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und
treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko
(inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie auf die Operationellen Risiken. Das Liquiditätsrisiko
stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im
Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Adressenausfallrisiken
Für das Kreditgeschäft haben wir unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit sowie der
Einschätzung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken eine Strategie zur Ausrichtung des Kreditgeschäftes festgelegt. Die Ermittlung der Adressenausfallrisiken basiert auf
der Einstufung der Kreditnehmer mittels verschiedener Ratingverfahren in Risikogruppen.
Das aggregierte Ergebnis wird nach Volumen und Blankoanteilen ausgewertet und in die
Gesamtbanksteuerung einbezogen. Die Einstufungen werden regelmäßig bzw. bei Kreditausweitung oder bei Auftreten von Negativmerkmalen überprüft.
Zur Quantifizierung der Adressenausfallrisiken simulieren wir regelmäßig unter Zugrundelegung der aktuellen Risikoeinstufungen und Annahme bestimmter Parameter mögliche Szenarien. Die hieraus resultierenden Ergebnisse rechnen wir auf unser Limitsystem an.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Neben den Bonitätsrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft sind die Risiken im bankeigenen
Wertpapiergeschäft von großer Bedeutung. Wir haben für diesen Bereich deshalb ein umfangreiches Limitsystem installiert, das sich an Volumens-, Kontrahenten- und Emittentenvorgaben orientiert. Darüber hinaus überwachen wir laufend über die entsprechenden Instrumente die Bonität der Emittenten unserer bankeigenen Wertpapiere. Beim jeweiligen
Kauf der Wertpapiere nehmen wir eine Bonitätsprüfung vor.
Marktpreisrisiken
Zur Überwachung der Auswirkungen der allgemeinen Zins-, Währungs- und Kursrisiken haben wir ein Controlling- und Managementsystem eingesetzt, das den von der Bankenaufsicht
vorgegebenen Anforderungen entspricht. Art, Umfang und Risikopotenzial dieser Geschäfte
haben wir durch ein bankinternes Limitsystem und Kontrahentenlimite begrenzt.
Für die Überwachung der Marktpreisrisiken ist die Abteilung Controlling verantwortlich. Mit
Hilfe eines Limitsystems werden die Marktpreisrisiken der Gesamtbank gesteuert. Als Kreditinstitut sind wir, insbesondere aufgrund von bestehenden Inkongruenzen zwischen aktiven
und passiven Festzinspositionen, dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Auch
dieses Risiko wird fortlaufend bewertet und überwacht. Alle Risikopositionen sind limitiert. Im
Geschäftsjahr 2016 haben sich keine Überschreitungen des an unserer Risikotragfähigkeit
orientierten Gesamtlimits für Marktpreisrisiken ergeben.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko wird durch die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen begrenzt
und gesteuert. Daneben ist die Finanzplanung unseres Hauses streng darauf ausgerichtet,
allen gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können. Bei der Beobachtung der Liquiditätskennzahlen simulieren wir auch die Auswirkungen
bestimmter Ereignisse auf die Einhaltung der von uns gesetzten Warnwerte. Insoweit achten
wir auf ausgewogene Laufzeitstrukturen der Aktiva und Passiva. Bei unseren Geldanlagen
bei Korrespondenzbanken bzw. in Wertpapieren tragen wir entsprechend neben Ertrags- auch Liquiditätsaspekten Rechnung. Durch die Einbindung in die genossenschaftliche
Finanzgruppe bestehen ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten, um unerwartete Zahlungsstromschwankungen auffangen zu können.
Operationelle Risiken
Neben den Adressenausfall- und Marktpreis- und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank
auch auf operationelle Risiken (z.B. Betriebsrisiken im EDV Bereich, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser innerbetriebliches Überwachungs- und Kontrollsystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Den Betriebs- und Rechtsrisiken begegnen
wir auch durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Für den Ausfall technischer
Einrichtungen besteht eine Notfallplanung, planmäßige und unvorhergesehene Personalausfälle sind durch qualifizierte Vertretungen aufbau- und ablauforganisatorisch geregelt und
gewährleisten auch in diesen Fällen die aufsichtsrechtliche Funktionstrennung. Versicherbare Gefahrenpotenziale, z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken, haben wir durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
-controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert
oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder
gegebenenfalls in Form einer ad hoc-Berichterstattung an den Vorstand bzw. an den Aufsichtsrat.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen
dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken vierteljährlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 5 Mio. €, die Auslastung lag bei 74,8 %.
Neben der Vorstandsstätigkeit in unserem Hause hat ein Vorstandsmitglied noch ein Aufsichtsmandat. Leitungsmandate sind hingegen nicht vorhanden. In Bezug auf die Aufsichtsratsmitglieder bestehen weder Leitungs- noch Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die
Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde
gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder
tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung
des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung,
in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab
es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der
Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in
Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
13.782
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
786
72
0
992
3.241
0
17.157
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
0
0
0
0
308
1.953
2.921
330
63
16
530
40
193
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
Eigenmittelanforderungen insgesamt
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822
7.176
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen
bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke
der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Gesamtwert
TEUR
2.606
4.488
1.504
1.483
55.201
32.584
19.994
76.779
40.433
12.182
908
708
2.014
9.795
503
17.553
217.400
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
TEUR
2.179
4.535
752
1.483
59.093
29.052
18.569
86.418
40.882
4.298
227
755
2.396
10.589
503
9.466
211.519
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
64
2.542
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
4.488
0
0
Öffentliche Stellen
1.504
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
1.483
Institute
38.811
14.934
1.456
Unternehmen
22.336
9.106
1.142
Mengengeschäft
76.772
6
1
Durch Immobilien besichert
12.182
0
0
Ausgefallene Positionen
708
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
2.014
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
2.344
7.451
0
503
0
0
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
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17.553
0
0
179.279
34.039
4.082
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
davon
Verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
KMU
TEUR
Gesamt
TEUR
davon
Kreditgewerbe
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
2.606
0
0
64
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
4.488
0
0
21
Öffentliche Stellen
0
1.504
0
0
1.504
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
1.483
0
0
1.483
Institute
0
55.201
0
0
55.201
828
31.756
19.994
4.867
9.113
Mengengeschäft
30.187
46.592
40.433
15.839
102
Durch Immobilien besichert
11.613
568
0
54
0
452
257
199
184
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
0
2.014
0
0
2.014
0
9.795
0
0
9.795
0
503
0
3
500
Sonstige Positionen
0
17.553
0
0
17.553
43.080
174.320
60.626
20.947
97.350
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden.
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
598
1 bis 5 Jahre
TEUR
1.003
> 5 Jahre
TEUR
2.026
2.028
434
1
0
1.503
15
1.468
0
19.764
22.474
12.963
4.403
6.826
21.355
24.337
8.525
43.917
32
472
11.678
1.005
426
38
244
8
1.004
1.002
9.795
0
0
400
3
100
Sonstige Positionen
17.553
0
0
Gesamt
79.358
43.841
94.201
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Die Risikovorsorge für die Forderungsarten Kunden und Banken erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen
(PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Für die Forderungsart Wertpapiere erfolgt die Risikovorsoge ebenfalls nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Der
Wertpapierbestand der Liquiditätsreserve ist in voller Höhe wie Umlaufvermögen nach dem
strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im
Geschäftsjahr 2016 teilweise nach dem gemilderten und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für beide Forderungsarten besteht außerdem eine Vorsorge für allgemeine
Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel
darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers
erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamt- GesamtinaninanspruchspruchWesentliche nahme
nahme
Wirtschafts- aus über- aus notzweige
fälligen leidenden
Krediten Krediten
TEUR
TEUR
Bestand
EWB
TEUR
Privatkunden
74
261
132
Firmenkunden
30
96
20
Bestand
PWB
TEUR
Summe
Nettozuführg./
Bestand
DirektAuflösung
abschreiRückvon
bungen
stellungen
EWB/Rück
TEUR
TEUR
stellungen
TEUR
0
-12
0
-8
Eingänge
auf
abgeschriebene Forderungen
TEUR
3
28
5
10
17
13
22
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtGesamtinanspruchnahme inanspruchnahme
Wesentliche geoaus überfälligen aus notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
104
Summe
Offenlegungsbericht 2016.docx
357
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
152
Bestand
Rückstellungen
TEUR
0
28
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs- Zuführungen
in der Periobestand
de
der Periode
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
TEUR
169
3
0
0
0
0
0
0
85
0
57
0
0
28
Rückstellungen
PWB
20
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
0
0
152
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s
wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments-Sovereigns und
Governments-Supranational benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute-Versicherung und Staaten & supranationale
Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen
Corporate Finance, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
60.348
62.881
10
2.014
2.014
20
19.432
19.962
35
12.182
12.182
50
5.124
4.621
75
76.779
75.749
100
31.330
29.809
150
396
387
370
...
...
1250
...
...
Sonstiges
9.795
9.795
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Zum Meldestichtag bestanden keine derivativen Adressenausfallrisikopositionen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er
soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Summe
davon: Verbriefungsrisikopositionen
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
Eigenmittelanforderungen
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Werte in TEUR
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Aufschlüsselung
nach Ländern
Deutschland
Risikoposition im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
%
%
109.494
-
-
-
-
-
5.093
-
-
5.093
84,23
0,00
Dänemark
2.592
-
-
-
-
-
188
-
-
188
3,11
0,00
Frankreich
1.793
-
-
-
-
-
99
-
-
99
1,63
0,00
454
-
-
-
-
-
18
-
-
18
0,30
0,00
Luxemburg
7.947
-
-
-
-
-
420
-
-
420
6,95
0,00
Niederlande
2.249
-
-
-
-
-
120
-
-
1 20
1,99
0,00
Spanien
1.025
-
-
-
-
-
62
-
-
62
1,03
0,00
Vereinigte Staaten von Amerika
Gesamtsumme
1.142
-
-
-
-
-
46
-
-
46
0,76
0,00
6.046
100,00
0,00
Großbritannien
126.696
6.046
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Wert
Gesamtforderungsbetrag in TEUR
89.701
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers in %
0,00
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer in TEUR
0,00
Marktrisiko (Art. 445)
Da die Volksbank Heiligenstadt eG kein Handelsbuch betreibt, ist dieser Absatz nicht relevant.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der
Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
---
---
---
Nicht börsengehandelte
Positionen
400
427
Andere
Beteiligungspositionen
3
3
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
---
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Zinsspannenrisiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Absenkung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden im Rahmen unserer GuV-orientierten Risikotragfähigkeit in einem Limitsystem dem entsprechenden
Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird für die Ermittlung des von der Bankenaufsicht vorgegebenen
Zinsschocks barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen.
Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und
Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist.
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer
bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung
berücksichtigt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Bei den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw.
./. 200 Basispunkten sind aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
3.612
2.088
Summe
Das Zinsänderungsrisiko im Rahmen unserer GuV-orientierten Risikotragfähigkeit wird in unserem Hause für das Zinsspannenrisiko mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und
gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Bei der Geschäftsstruktur wird die geplante Bilanzstruktur berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die Zinsszenarien des
DGRV. Darüber hinaus betrachten wir im Rahmen von Stressbetrachtungen mögliche höhere Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs sowie einen ad hoc Zinsshift
von + 200 Basispunkten.
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei werden
eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen
gemäß Art. 242 ff fallen, liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
(Art. 453)
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien der Genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Finanzielle Sicherheiten
·
·
Bareinlagen in unserem Haus
Abgetretene und bestätigte Lebensversicherungen und Bausparkassenguthaben
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt
es sich hauptsächlich um
·
·
·
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute (Bausparkasse Schwäbisch Hall)
Unternehmen (Lebensversicherung R+V)
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus der Genossenschaftlichen Finanzgruppe eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
finanzielle Sicherheiten /
Lebensversicherungen
TEUR
Gewährleistungen
TEUR
Zentralregierungen
0
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
Institute
1.355
0
Mengengeschäft
664
366
Unternehmen
551
26
81
19
Ausgefallene Positionen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
Aktieninstrumente
14.070
TEUR
165.490
184
186
10.834
10.844
Schuldtitel
0
0
60.572
61.501
Sonstige Vermögenswerte
0
9.607
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der
belasteten Sicherheitenbzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die
zur Belastung infrage kommen
TEUR
TEUR
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
13.886
14.070
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 7,71%.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus
·
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 2,5 % verringert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Steigerung der Bilanzsumme im
Geschäftsjahr um ca. 11.500 TEUR, wobei der Wert der belasteten Vermögenswerte fast
identisch geblieben ist.
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser
Verschuldungsquote dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
Anwendungsebene
31.12.2016
Volksbank Heiligenstadt eG
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
182.372
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
0
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
7.020
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
3.037
0
192.429
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
185.482
-
73
185.409
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
0
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
0
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
0
EU5a
6
7
8
9
10
11
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
0
0
k.A.
k.A.
0
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung
um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
EU14a
15
EU15a
16
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
31.900
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
24.880
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
Offenlegungsbericht 2016.docx
7.020
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
k.A.
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
12.923
192.429
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
6,72
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
k.A.
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
k.A.
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
185.482
0
185.482
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
2.014
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten
behandelt werden
2.606
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften,
multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen
und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber
Staaten behandelt werden
5.456
EU-7
Institute
53.773
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
11.899
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
52.652
Unternehmen
28.546
EU10
EU11
EU12
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
Offenlegungsbericht 2016.docx
684
27.852
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei
uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,72 %. Bis auf das 3. und 4. Quartal 2016
gab es keine größeren Veränderungen während des Berichtszeitraumes. Der Anstieg der
Kennziffer im 3. Quartal war zurückzuführen auf die Erhöhung des Kernkapitals durch Dotierung der Rücklagen und der Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §
340g HGB nach der Generalversammlung in Höhe von 616 TEUR. Im 4. Quartal sank die
Verschuldungsquote wieder, da sich das Geschäftsvolumen im letzten Quartal des Jahres
um 5.684 TEUR erhöhte.
Weitere andere wesentliche Einflussfaktoren, die Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen nicht vor.
Offenlegungsbericht 2016.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Hautmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
Volksbank Heiligenstadt eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in TEUR,
2.987
Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
2.987
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Urprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
Offenlegungsbericht 2016.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
Kein ranghöheres Instrument
vorhanden.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Offenlegungsbericht 2016.docx
Seite 22/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(B)
VERWEIS AUF ARTIKEL IN
DER EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
2.987 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
2.987 Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 Abs. 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen,
zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste
nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
2 26 (1) (c)
7.534 26 (1)
3a
4
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
2.400 26 (1) (f)
0 486 (2)
5
5a
6
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte
Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
18
19
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht 2016.docx
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
0 26 (2)
12.923
0 34, 105
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0 33 (a)
0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3),
79, 472 (10)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
Seite 23/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20
20a
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut
als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert
um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
unterliegen
0 36 (1) (k)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
0 48 (1)
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
(11)
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
0
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
k.A. 467
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital
des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
k.A. 481
0 36 (1) (j)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Offenlegungsbericht 2016.docx
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
0 481
0
12.923
0 51, 52
0
0
0 486 (3)
k.A. 483 (3)
0 85, 86, 480
0 486 (3)
0
Seite 24/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0 56 (b), 58, 475 (3)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
0
41a
41b
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Offenlegungsbericht 2016.docx
0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3), 477 (4) (a)
k.A.
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0 56 (e)
0
0
12.923
0 62, 63
3.241 486 (4)
k.A. 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
993 62 (c) und (d)
4.234
Seite 25/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
54a
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden
und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b
56c
57
58
59
59a
0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
0
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0 467, 468, 481
(4) (a)
0
0 467
0 468
k.A. 481
0
4.234
17.157
0
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
Offenlegungsbericht 2016.docx
(10) (b), 472 (11) (b)
475 (4) (b)
Seite 26/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte
Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
89.701
14,41 92 (2) (a), 465
14,41 92 (2) (b), 465
19,13 92 (2) (c)
5,125 CRD 128, 129, 130
65
66
67
67a
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0
davon: Systemrisikopuffer
0
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
0 CRD 131
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt
9,91 CRD 128
als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche,
70, 477 (4)
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert
um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
993 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von
993 62
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
0 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung von
k.A. 62
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2) und (5)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
0
484 (3), 486 (2) und (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
0
484 (4), 486 (3) und (5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
0
484 (4), 486 (3) und (5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
0
484 (5), 486 (4) und (5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
3.241
484 (5), 486 (4) und (5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
-1.094
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
Offenlegungsbericht 2016.docx
Seite 27/27
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