ABMACHUNGEN FÜR DIE EINLEBEPHASE IN ITALIEN BESUCHE Nach drei Monaten ist es Jugendlichen möglich, Besuche aus der Schweiz zu empfangen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: − Jugendliche, Betreuende und die Leitung Pädagogik (LP) sind sich einig, dass der Besuch angezeigt ist. − Die zuweisende Stelle muss den Entscheid unterstützen. − Der Ablauf und die Länge des Besuches werden durch die LP mit den Beteiligten ausgehandelt. − Besuchende wohnen grundsätzlich ausserhalb der Betreuungsstelle. Die LP kann günstige Wohnmöglichkeit organisieren. TELEFONIEREN − 1x pro Woche mit den Angehörigen. − Die Jugendlichen haben jederzeit das Recht die Behörde, die LP, oder die Geschäftsleitung anzurufen. − Pro Monat stehen den Jugendlichen CHF 30.00 für die allernötigsten Telefonate zur Verfügung. FRAGEN, UNSICHERHEITEN, KRITIK − Die Verantwortung für den pädagogisch / therapeutischen Auftrag liegt bei der LP, die den Auftrag von der Projektleitung übernimmt. − Für die persönliche Unterstützung der Angehörigen ist eine Fachperson Familienbegleitung zuständig, falls dieses Angebot erwünscht ist. − Fragen und / oder Kritik der Angehörigen nimmt die Geschäftsleitung, André Spring, jederzeit entgegen. Angehörige können sich natürlich auch immer an die Zuweisenden wenden.