abmachungen für die einlebephase in italien

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ABMACHUNGEN FÜR DIE EINLEBEPHASE IN ITALIEN
BESUCHE
Nach drei Monaten ist es Jugendlichen möglich, Besuche aus der Schweiz zu empfangen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Jugendliche, Betreuende und die Leitung Pädagogik (LP) sind sich einig, dass der Besuch
angezeigt ist.
−
Die zuweisende Stelle muss den Entscheid unterstützen.
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Der Ablauf und die Länge des Besuches werden durch die LP mit den Beteiligten
ausgehandelt.
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Besuchende wohnen grundsätzlich ausserhalb der Betreuungsstelle. Die LP kann günstige
Wohnmöglichkeit organisieren.
TELEFONIEREN
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1x pro Woche mit den Angehörigen.
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Die Jugendlichen haben jederzeit das Recht die Behörde, die LP, oder die Geschäftsleitung
anzurufen.
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Pro Monat stehen den Jugendlichen CHF 30.00 für die allernötigsten Telefonate zur Verfügung.
FRAGEN, UNSICHERHEITEN, KRITIK
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Die Verantwortung für den pädagogisch / therapeutischen Auftrag liegt bei der LP, die den
Auftrag von der Projektleitung übernimmt.
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Für die persönliche Unterstützung der Angehörigen ist eine Fachperson Familienbegleitung
zuständig, falls dieses Angebot erwünscht ist.
−
Fragen und / oder Kritik der Angehörigen nimmt die Geschäftsleitung, André Spring, jederzeit
entgegen.
Angehörige können sich natürlich auch immer an die Zuweisenden wenden.
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