s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31.12.2016 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 4 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 15 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 17 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 18 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 19 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 19 6.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen 20 6.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen 21 6.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten 23 6.5 Definition überfälliger und notleidender Forderungen 23 6.6 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 24 6.7 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten 25 6.8 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der Risikovorsorge 26 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 32 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 33 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 35 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 35 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 36 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 36 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 38 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) 38 16 Anhang 42 S - Finanzgruppe Seite: 2 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS Asset Backed Security AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CDS Credit Default Swap CRR Capital Requirements Regulation CVA Credit Valuation Adjustment EBA European Banking Authority ECA Export Credit Agency ECAI External Credit Assessment Institution EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRB Internal Ratings-Based k. A. Keine Angabe (ohne Relevanz) KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) LCR Liquidity Coverage Ratio LiqV Liquiditätsverordnung LR Leverage Ratio Mio. EUR Millionen Euro OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SFT Securities Financing Transactions SolvV Solvabilitätsverordnung TEUR Tausend Euro ZGP Zentrale Gegenpartei Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. S - Finanzgruppe Seite: 3 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) S - Finanzgruppe Seite: 4 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld • Art. 439 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat keine derivativen Finanzgeschäfte im Bestand) • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. • Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden zeitnah nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. S - Finanzgruppe Seite: 5 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Die Risikocontrolling-Funktion wird vom Bereichsleiter der Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Dieser ist direkt dem Vorstand unterstellt und hat alle notwendigen Befugnisse und uneingeschränkten Zugang zu den Informationen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beteiligen. Diese können in der Abweichung von den Strategien bestehen, sofern diese Abweichung wesentliche Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil entfalten könnte. In Ausnahmefällen ist daher die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei einzelnen Kreditentscheidungen, die nicht mit den Strategien übereinstimmen, vor der Entscheidung des Kompetenzträgers zu beteiligen. Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die sie von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25b KWG erfasst werden. Ferner sind alle Mitarbeiter, Anlagen, Sach- und Organisationsmittel sowie Rechtsbeziehungen erfasst. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagementsystem gemäß § 25a KWG, das kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst wird. Von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement sind die bankaufsichtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)". Das Risikomanagementsystem gewährleistet die Risikoerkennung zum Schutz des Vermögens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und stellt dem Vorstand die erforderlichen Informationen zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung. Die Interne Revision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die jährliche Bewertung der Risikokategorien und –arten erfolgt mittels Risikoinventur durch die risikotragenden Bereiche unter Einbindung der Gesamtbanksteuerung. Über die Ergebnisse wird der Vorstand informiert. Gemäß der Risikoinventur werden folgende Risikokategorien als wesentliche Risiken identifiziert: • • • • Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken. S - Finanzgruppe Seite: 6 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat eine Geschäfts- und Risikostrategie verabschiedet, die u. a. Ziele der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten beinhalten, z. B. für das Kreditgeschäft. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird mindestens jährlich überprüft. Zur Erreichung der strategischen Ziele ist das Eingehen von Risiken aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Es werden bewusst nur Risiken eingegangen, die klar identifizierbar sind und beherrschbar erscheinen. Die geschäftspolitische Zielsetzung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld lautet daher: • Risiken mit günstigem Chance-/ Risikoprofil werden bewusst eingegangen, • Risiken mit ungünstigem Chance-/ Risikoprofil sind zu vermindern bzw. zu kompensieren und • Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betrachtet sich demnach als risikobewusst. Entsprechend der Risikopräferenz sind die Risiken durch Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung • zu vermeiden (Risiken werden nicht eingegangen), • zu vermindern (Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Verlusthöhe, Versuch der Verbesserung der Beherrschbarkeit), • zu versichern (Übertragung auf Dritte) oder • selbst zu tragen. Die Risikostrategie umfasst Entscheidungskriterien für das Abwägen von Chancen und Risiken, Obergrenzen für den Gesamtrisikoumfang (Risikotoleranzgrenze) und Vorgaben zur Limitierung von wesentlichen Einzelrisiken. Sie beinhaltet außerdem strategische Grundaussagen. Risikotragfähigkeit und Limitierung Die Ermittlung und Limitierung der periodenorientierten Risikotragfähigkeit wird unter Beachtung der MaRisk im Wesentlichen auf der Grundlage von Leitfäden der Sparkassenverbände vorgenommen. Die Einhaltung wird regelmäßig mittels einer Risikotragfähigkeitsrechnung durch den Bereich Gesamtbanksteuerung überwacht, bei der die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Risikolage einfließt. Die Risikotragfähigkeit wird auf eine rollierende 12-Monats-Sicht berechnet und beruht auf dem Fortführungsansatz ("going concern"). Die Betrachtungsweise ist periodenorientiert. Bei Marktpreisrisiken ergänzt ein wertorientiertes Verfahren die periodenorientierten Darstellungen. Der Begriff "Risiko" wird dabei als Gefahr einer negativen (unerwarteten) Abweichung des tatsächlichen Ergebniswertes von einem erwarteten Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung verstanden. Als steuerungsrelevantes Szenario wurde das Risiko-Szenario festgelegt. Durch ein definiertes Risikoszenario sowie die Durchführung von Stresstests werden erhöhte Risiken identifiziert und eine zeitnahe Steuerung ermöglicht. S - Finanzgruppe Seite: 7 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Für das Risikoszenario werden neben dem Planergebnis eines 12-Monats-Zeitraums die Vorsorgereserven gem. § 340f HGB und § 26a KWG (alte Fassung) sowie Teile der Reserven nach § 340g HGB als Risikodeckungspotenzial bereitgestellt. Die zugrunde liegenden Planwerte zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ergeben sich aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel der Risikotragfähigkeitsrechnung ist es, nach Bereitstellung des Risikodeckungspotentials eine ausreichende Eigenmittelausstattung gemäß der CRR sicherzustellen. Die Eigenmittelausstattung ist insgesamt angemessen, wenn durch die Eigenmittelanforderung gemäß CRR nach Verbrauch des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials im Risikoszenario die interne Warnmarke von 14 % nicht unterschritten wird. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Risikodeckungspotenzial zur Abschirmung von Risiken ermittelt, woraus sich ein Limitsystem ableitet. Für das Risikoszenario werden für eine rollierende 12-Monats-Sicht Risiken im Gesamtwert von 68,8 Mio. EUR limitiert. Dieser Wert wird als Toleranzgrenze für das Gesamtrisiko definiert. Gemäß unseren Simulationsrechnungen werden die vorgegebenen Limite eingehalten. Bei den Stresstests werden Sensitivitätsanalysen (Veränderung eines Risikofaktors) und eine multivariate Szenarioanalyse (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) durchgeführt. Dabei werden neben aus der Historie abgeleiteten Stress-Szenarien auch hypothetisch, aber wahrscheinlich mögliche Veränderungen von Risikoparametern verwendet. Ebenso wird ein inverser Stresstest abgebildet. Dem Risikodeckungspotenzial werden Limite für folgende Risikoarten gegenübergestellt: • Adressenausfallrisiken: - Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (inkl. Risiken aus Beteiligungen) - Adressenausfallrisiko Eigengeschäft • Marktpreisrisiken: - Zinsspannenrisiken - Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft • Liquiditätsrisiken • Operationelle Risiken Adressenausfallrisiko Adressenausfallrisiken beinhalten die Gefahr, dass infolge der Bonitätsveränderung oder des Ausfalls eines Kreditnehmers Verluste entstehen. Hiervon sind sowohl bilanzwirksame Forde- S - Finanzgruppe Seite: 8 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld rungen (z. B. Kredite und Wertpapiere) als auch nicht bilanzwirksame Ansprüche (z. B. Derivate) betroffen. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Grundsätzen der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite begrenzt. Dazu wurden Mindestbonitäten für Emittenten, Größenklassenlimitierungen pro Gruppe verbundener Unternehmen und Branchenvorgaben festgelegt. Handelsgeschäfte dürfen nur mit Emittenten und Kontrahenten im Rahmen der vergebenen Limitierung bzw. auf Basis der geregelten Soforthandelslinien abgeschlossen werden. Zur Erhebung und Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen. Die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren, die anhand langjähriger Ratingerfahrung die Konsistenz der Prognosen mit den Beobachtungen prüfen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung und Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditcenter. Der potenzielle Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft wird zum 30.06., 30.09. sowie 30.11. eines Geschäftsjahres vom marktunabhängigen Bereich Kreditservice/Abwicklung/ Recht ermittelt und mit dem prognostizierten Bewertungsergebnis verglichen. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Die Verlustrisiken im Kundenkreditgeschäft werden mittels Portfoliomodell der SR simuliert. Mit dem Tool „Sparkassen-Credit-PortfolioView Kompakt“ (CPV Kompakt) wird die Entwicklung der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Dabei werden sowohl makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmter Branchen, Korrelationen, Migrationsmatrizen), als auch die aktuelle Portfoliostruktur inkl. der Rating- und Sicherheitensituation (auch unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken) berücksichtigt. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden zu einer Verlust-/ Wertänderungsverteilung zusammengeführt. Aus der Verteilung lassen sich u. a. der erwartete und unerwartete Verlust ableiten. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden bei einem Betrachtungszeitraum von 12 Monaten die Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft (inkl. Beteiligungen) auf 8,8 Mio. EUR und im Eigengeschäft 10,3 Mio. EUR limitiert. Gemäß unserer Simulationsrechnungen per 31.12.2016 werden die Limite im Jahr 2017 eingehalten. Das Adressenausfallrisiko wird als vertretbar eingeschätzt. S - Finanzgruppe Seite: 9 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Marktpreisrisiko Unter Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln. Das Marktpreisrisiko schließt das Zinsspannenrisiko ein. Die Bestände des Eigengeschäftes werden täglich IT-gestützt bezüglich ihres Risikogehalts gemessen. Die Betrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Für die Berechnung von Spreadrisiken werden historische Spreaddaten aus Zeitreihen zu Bundesanleihen, Financials und Corporates genutzt, jeweils bezogen auf die Ratingklasse und die Restlaufzeit des Wertpapiers. Für Ratings im Non-Investment-Bereich liegen keine historischen Spreaddaten vor, so dass hierfür eigene Berechnungen auf der Grundlage von CDSDaten durchgeführt werden. Die Bewertung von Immobilienfonds erfolgt auf der Grundlage des Benchmark-Portfolioansatzes. Bei Aktienfonds bilden die historisch beobachten Kursveränderungen die Bemessungsgrundlage. Die Abschreibungen auf Grund schwebender Verluste bei Wertpapieren können in den Folgejahren durch die Restlaufzeitverkürzung bzw. Fälligkeit wieder aufgeholt werden. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde bei einem jeweils 12-monatigen Betrachtungszeitraum für Bewertungsrisiken im Wertpapiergeschäft ein Limit von 43,9 Mio. EUR und für Zinsspannenrisiken ein Limit von 2,7 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnungen per 31.12.2016 werden die Limite im Jahr 2017 eingehalten. Das Marktpreisrisiko wird als vertretbar eingeschätzt. Bezüglich der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene wird auf Punkt 11 „Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)“ verwiesen. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Kreissparkasse AnhaltBitterfeld ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder inakzeptable Verluste entstehen. Es besteht ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem kurzfristigen (täglichen) Liquiditätsmanagement auch eine strategische Betrachtung vorsieht. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge begrenzt. S - Finanzgruppe Seite: 10 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die regulatorischen Vorgaben der LCR sowie der LiqV sind zu erfüllen. Dazu wurden interne Warnmarken definiert, welche über den aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegen. Das interne Liquiditätsmanagementsystem betrachtet die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch und berücksichtigt dabei auch Stressszenarien. Damit ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit gewährleistet. In einer Zahlungsstrombilanz werden Liquiditätsströme unter realistischen und weniger wahrscheinlichen Bedingungen (Risiko- und Stressszenarien) analysiert. Es wurde eine Überlebensdauer (survival period) für die Liquidität festgelegt, worüber möglicherweise notwendiger strategischer Liquiditätsbedarf identifiziert werden kann. Im Rahmen dieser Beurteilung erfolgt auch eine Analyse der Refinanzierungsquellen. Im Risikoszenario werden in der kumulierten Sicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse ausgewiesen, das heißt die Reichweite der Liquidität beträgt 37 Monate, was damit deutlich über der definierten „Survival Period“ von 15 Monaten liegt. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für das Liquiditätsrisiko ein Limit von 2,6 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnung per 31.12.2016 wird das Limit im Jahr 2017 eingehalten. Das Liquiditätsrisiko wird als vertretbar eingeschätzt. Operationelles Risiko Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unachtsamkeit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der (internen) Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld limitiert operationelle Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung. Operationelle Risiken werden sowohl aus vorheriger als auch aus nachträglicher Sicht betrachtet (Ex-ante und Ex-post Methode). Die Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Internen Kontrollsystems, die personell-technische Ausstattung sowie die vorhandenen Notfallkonzepte, insbesondere für ITSysteme, sollen entsprechende Schäden und Ausfälle vermeiden. Dazu werden die vorhandenen Prozesse und Verfahren regelmäßig überprüft und die Aktualität der Notfallkonzepte sichergestellt. Rechtliche Risiken werden u. a. durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen und den Einsatz der auch gesetzlich geforderten Compliance-, Geldwäsche und Sicherheitsbeauftragten begrenzt. Außerdem werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. S - Finanzgruppe Seite: 11 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für operationelle Risiken innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 12 Monaten ein Limit von 0,5 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnung per 31.12.2016 wird das Limit im Jahr 2017 eingehalten. Die operationellen Risiken sind aus Sicht der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vertretbar. Risikokonzentrationen Risikokonzentrationen bestehen bei den Adressenausfallrisiken auf Grund der umfangreichen mittelbaren Beteiligungen an anderen Instituten der S-Finanzgruppe. Das Verlustrisiko wird durch Kreditnehmerlimite begrenzt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Institute werden regelmäßig analysiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haftungsverbund der Sparkassenorganisation die Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Institute sichert. Innerhalb der Marktpreisrisiken wird das Zinsänderungsrisiko maßgeblich durch die Ergebnisgrößen Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft beeinflusst. Die Auswirkungen von Zinserhöhungen und Zinssenkungen werden durch verschiedene Zinsszenarien unter Risiko- und Stressgesichtspunkten in der periodischen Sichtweise überprüft. Die Zinsbuchsteuerung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der Neugeschäftsmargen zur Erzielung angemessener Zinskonditionsbeiträge sowie des Fristentransformationsbeitrages aus dem Zinsänderungsrisiko. Risiken durch die Bewertung von Wertpapieren können z. B. durch Umwidmungsmaßnahmen (verbunden mit dem Wahlrecht einer Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip) begegnet werden. Außerdem können Änderungen in den Bonitätsspreads ganzer Märkte, Branchen oder Assetklassen das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft beeinflussen. Zur Steuerung und Überwachung werden regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Emittenten analysiert, verschiedene Zinsszenarien unter Hinzurechnung von Spreadausweitungen simuliert und Stresstests durchgeführt. Die bestehenden Risikokonzentrationen werden als vertretbar eingeschätzt. Risikoberichterstattung Die turnusmäßige Risikoberichterstattung im Sinne der MaRisk erfolgt durch den Bereich Gesamtbanksteuerung. Der vierteljährliche Risikobericht gem. MaRisk beinhaltet neben einer Darstellung der wesentlichen Risiken die Überprüfung der Risikotragfähigkeitsrechnung einschließlich der Auslastung der Limite und die Ergebnisse der Stresstests. Weiterhin wird der Vorstand einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoinventur informiert. S - Finanzgruppe Seite: 12 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Täglich werden der Überwachungsvorstand und die Abteilung Treasury/Handel über die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken im Eigengeschäft informiert. Außerdem bestehen Regelungen zur anlassbezogenen Berichtspflicht an den Vorstand bei eingetretenen Limitüberschreitungen sowie zur Ad-hoc-Informationspflicht gegenüber dem Vorstand bei Eintreten wesentlicher Ereignisse. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen ausreichende Risikodeckungsmassen zur Abdeckung der im Rahmen des Risikoszenarios quantifizierten Risiken zur Verfügung. Zur Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken bestehen angemessene Verfahren und Methoden. Dabei wird auch zukünftig sichergestellt, dass Risiken nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale eingegangen werden. Das Geschäftsumfeld ist nach wie vor von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt, u. a. durch konjunkturelle Risiken, geopolitische Unsicherheiten und wirtschaftlichen Belastungsfaktoren in anderen Staaten/Regionen, einer anhaltenden Niedrig- und Negativzinsphase sowie der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Die höchsten Risiken bestehen bei einem starken Anstieg des Zinsniveaus in Verbindung mit der Ausweitung von Spreadrisiken und dem gleichzeitigen Eintritt signifikanter Ratingverschlechterungen im Kundenkredit- und Eigengeschäft. Auf Grund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zufriedenstellenden Risikosituation wird die Risikolage als vertretbar erachtet. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 3.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. S - Finanzgruppe Seite: 13 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen 0 0 0 2 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Sparkassengesetz des Landes SachsenAnhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsanweisung für den Vorstand bzw. der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des AGG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. S - Finanzgruppe Seite: 14 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: S - Finanzgruppe Seite: 15 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Überleitung Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Bilanzwert TEUR 9. Na chra ngige Verbindl ichkei ten 11. Fonds für a llgemeine Ba nkris i ken 12. Eigenka pi ta l Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Zusätzliches ErgänzungsKernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR TEUR 8.663 -5.712 1) 2.951 114.365 -7.080 2) 107.285 89.782 3) 89.782 8 -8 4) c) Gewi nnrückl a gen ca ) Si cherhei ts rückl a ge d) Bi la nzgewi nn Sons tige Überl eitungs korrekturen: Imma teriel le Vermögens gegens tä nde (Art. 36 (1) Buchs ta be b, 37 CRR): -950 196.117 0 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung (7.080 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR 4) Abzug der Zuführung (8 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 2.951 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. S - Finanzgruppe Seite: 16 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt „Vermögenslage“ wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (in TEUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten 0 0 36 0 0 4.108 16.187 22.013 0 2.186 0 1.574 0 0 13.146 2.392 1.493 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko S - Finanzgruppe Seite: 17 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Betrag per 31.12.2016 (in TEUR) Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 0 0 CVA-Risiko Standardmethode 17 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 8.539 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Deutschland 951.619 0 0 0 0 0 55.067 0 0 55.067 Frankreich 21.746 0 0 0 0 0 283 0 0 Niederlande 46.710 0 0 0 0 0 762 0 Italien 476 0 0 0 0 0 46 Irland 237 0 0 0 0 0 Portugal 155 0 0 0 0 Spanien 20.255 0 0 0 Luxemburg 2.079 0 0 Norwegen 10.266 0 Schweden 21.932 0 S - Finanzgruppe Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Handelsbuch (interne Modelle) Wert der Risikoposition im (Beträge in TEUR) Risikopositionswert (SA) 31.12.2016 Risikopositionswert (IRB) tionen position im Handelsbuch lichen Kreditrisikoposi- Summe der Kauf- und Verkaufs- Kapitalpuffers wesent- Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen risikoposition Summe Handelsbuch positionen positionen Verbriefungs- Davon: Verbriefungsrisiko- Risikoposition im delsbuch des antizyklischen Allgemeine Kreditrisiko- Davon: Risikopositionen im Han- der für die Berechnung positionen Geografische Verteilung Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. 93,80 0,00 283 0,48 0,00 0 762 1,30 0,00 0 0 46 0,08 0,00 23 0 0 23 0,04 0,00 0 15 0 0 15 0,03 0,00 0 0 162 0 0 162 0,28 0,00 0 0 0 215 0 0 215 0,37 0,00 0 0 0 0 90 0 0 90 0,15 0,00 0 0 0 0 317 0 0 317 0,54 0,01 Seite: 18 von 60 Finnland Gewichtungen der Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Handelsbuch (interne Modelle) Wert der Risikoposition im (Beträge in TEUR) Risikopositionswert (SA) 31.12.2016 Risikopositionswert (IRB) tionen position im Handelsbuch lichen Kreditrisikoposi- Summe der Kauf- und Verkaufs- Kapitalpuffers wesent- Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Summe Handelsbuch positionen positionen Verbriefungsrisikoposition Davon: Verbriefungsrisiko- Risikoposition im delsbuch des antizyklischen Allgemeine Kreditrisiko- Davon: Risikopositionen im Han- der für die Berechnung positionen Geografische Verteilung Quote des antizyklischen Kapitalpuffers s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 7.962 0 0 0 0 0 99 0 0 99 0,17 0,00 50.278 0 0 0 0 0 404 0 0 404 0,69 0,00 396 0 0 0 0 0 21 0 0 21 0,04 0,00 13.629 0 0 0 0 0 1.015 0 0 1.015 1,73 0,00 1.046 0 0 0 0 0 116 0 0 116 0,20 0,00 Südafrika 348 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,03 0,00 Vereinigte Staaten 191 0 0 0 0 0 27 0 0 27 0,05 0,00 9 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0,00 0,00 292 0 0 0 0 0 23 0 0 23 0,04 0,00 32 0 0 0 0 0 4 0 0 4 0,01 0,00 1.149.658 0 0 0 0 0 58.706 0 0 58.706 - 0,01 Österreich Schweiz Tschechische Republik Großbritannien Kaiman-Inseln Hongkong Neuseeland Summe 31.12.2016 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 896.147 0,01 90 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente, sofern vorhanden, mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. S - Finanzgruppe Seite: 19 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.972.339 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 6.2 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen 119.645 231.995 8.690 32.714 45.466 452.360 219.763 483.303 43.598 212.911 279.557 35.624 2.165.626 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2016 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken S - Finanzgruppe Deutschland 19.628 229.399 8.674 0 EWR 88.106 0 0 27.733 Sonstige 0 0 0 0 Seite: 20 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2016 (in TEUR) Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 6.3 Deutschland EWR Sonstige 0 216.960 231.409 497.199 22.637 45.466 78.209 5.124 70 32 0 0 0 832 0 27.168 265.523 38.649 1.557.250 169.517 0 0 414.257 0 0 0 832 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds 31.12.2016 (in TEUR) Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Öffentliche Haushalte Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 19.628 0 88.106 0 0 0 0 229.399 0 0 5.028 0 0 136 0 27.733 0 0 0 0 295.169 0 0 0 0 196.685 0 0 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0 265.523 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 38.649 544.243 265.523 317.505 136 38.649 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Gesamt S - Finanzgruppe Seite: 21 von 60 Öffentliche Stellen Sonstige Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 31.12.2016 (in TEUR) Industrieunternehmen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 0 0 0 0 0 Unternehmen 21.099 21.264 18.138 6.244 0 Davon: KMU 17.162 13.792 16.105 6.244 0 2.925 1.143 10.536 18.669 0 2.925 1.143 10.536 18.669 0 107 105 2.296 1.787 0 24.131 22.512 30.970 26.700 0 Mengengeschäft Davon: KMU Ausgefallene Positionen Gesamt Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0 0 0 2.242 1.267 0 Internationale Organisationen 0 0 0 45.466 0 0 0 Positionen in Form von gedeck- 0 0 0 0 0 0 0 Unternehmen 4.167 11.966 4.833 25.305 57.106 54.949 11.462 Davon: KMU 4.167 11.966 4.833 20.201 57.106 46.644 0 610 15.395 3.379 2.930 11.499 30.334 400.685 610 15.395 3.379 2.930 11.499 30.334 0 0 2.922 332 125 4.435 1.470 9.091 4.777 30.283 8.544 73.826 75.282 88.020 421.238 Privatpersonen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Öffentliche Stellen Organisationen ohne Erwerbszweck Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 31.12.2016 (in TEUR) Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen ten Schuldverschreibungen Mengengeschäft Davon: KMU Ausgefallene Positionen Gesamt S - Finanzgruppe Seite: 22 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 6.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 6.5 < 1 Jahr > 5 Jahre 26.884 36.304 391 55 15.124 69.971 27.321 117.871 4.457 1 Jahr bis 5 Jahre 16.553 76.269 1.013 10.097 20.180 153.780 44.056 42.104 2.751 48.931 265.523 20.267 633.099 77.377 0 0 444.180 70.377 0 18.381 895.060 64.297 116.826 7.270 17.581 10.162 71.418 165.156 338.130 15.462 Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. S - Finanzgruppe Seite: 23 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 (in TEUR) Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 6.6 Banken 0 0 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0 0 0 9.579 4.396 0 0 -3.719 -120 0 4.260 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 11.072 4.511 0 70 -6.419 -52 0 7.001 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 57 58 0 0 36 0 0 59 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 0 -12 0 0 105 Verarbeitendes Gewerbe 2.888 1.191 0 10 -2.590 -2 0 751 Baugewerbe 1.884 1.032 0 0 -213 -46 0 901 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1.969 913 0 60 -467 -2 0 1.754 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 362 69 0 0 -310 0 0 85 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 302 160 0 0 -173 0 0 1 Grundstücks- und Wohnungswesen 2.421 508 0 0 -1.379 0 0 2.577 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1.189 580 0 0 -1.311 -2 0 768 22 16 0 0 -6 0 0 0 Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck S - Finanzgruppe Seite: 24 von 60 Sonstige Gesamt Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 (in TEUR) Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 0 0 3.146 0 -1.073 0 1.564 0 20.673 8.923 3.146 70 -11.217 172 1.564 11.261 Im Rahmen der Offenlegung verzichtet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld auf eine Untergliederung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen i. H. v. 1.564 TEUR sowie der Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 3.146 TEUR (jeweils Position „Sonstige“). In der internen Steuerung werden diese Daten ebenfalls nicht verwendet und auch nicht EDV-technisch nachgehalten. Gleiches gilt für die Veränderungen der (Position „Sonstige“). Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 11.217 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Deutschland EWR Sonstige Gesamt S - Finanzgruppe Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 (in TEUR) Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag notleidender Forderungen 6.7 20.601 8.876 70 11.261 0 0 0 0 72 47 0 0 20.673 8.923 70 11.261 3.146 Seite: 25 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 6.8 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der Risikovorsorge Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. S - Finanzgruppe Seite: 26 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2016 (in TEUR) Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 19.900 1.028 -11.061 -944 8.923 Rückstellungen 181 60 -171 0 70 Pauschalwertberichtigungen 4.219 0 -1.073 0 3.146 24.300 1.088 -12.305 -944 12.139 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikopositionswerte vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderung: Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen S - Finanzgruppe 0 10 20 35 50 70 107.734 0 0 0 0 0 224.742 0 0 0 0 0 5.028 27.733 0 0 3.279 0 0 0 0 0 0 0 45.466 0 0 0 0 0 Seite: 27 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen S - Finanzgruppe 181.733 0 0 0 0 0 0 0 22.210 0 0 0 0 0 0 0 91.230 7.015 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 196.565 120 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19.980 612.416 0 296.565 0 25.609 0 0 0 98.245 0 0 75 100 150 250 370 1250 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 217.364 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite: 28 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 386.172 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.303 16.623 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 157.717 29.902 7.806 0 0 0 0 0 0 0 0 386.172 18.669 428.955 0 24.429 0 0 0 0 0 0 Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung: Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft S - Finanzgruppe 0 10 20 35 50 70 108.354 0 0 0 0 0 225.742 0 0 0 0 0 5.879 0 2.279 0 0 0 27.733 0 0 0 0 0 45.466 0 0 0 0 0 181.733 0 0 0 0 0 28.664 0 0 0 0 0 91.230 7.015 0 0 0 0 Seite: 29 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene PositioS - Finanzgruppe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 196.565 120 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19.980 614.887 0 296.565 0 31.063 0 0 0 98.245 0 0 75 100 150 250 370 1250 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 383.844 0 214.055 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.262 15.376 0 0 0 Seite: 30 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 157.717 7.806 0 0 0 0 29.902 0 0 0 0 0 383.844 18.669 424.605 0 23.182 0 0 0 0 0 0 Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute - Standard & Poors Rating Services - Moody’s Investors Service Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. S - Finanzgruppe Seite: 31 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Standardzuordnung. 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. S - Finanzgruppe Seite: 32 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2016 (in TEUR) Strategische Beteiligungen Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Börsenwert 22.428 22.428 0 0 0 0 22.428 22.428 0 0 2.705 2.705 0 0 0 0 2.705 2.705 0 0 51 51 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 0 51 51 25.184 25.184 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 0 Im Berichtsjahr sind Erfolge i. H. v. 206 TEUR aus Beteiligungsabgängen entstanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keinen Gebrauch. Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist anweislich geregelt und in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der S - Finanzgruppe Seite: 33 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Regelungen in unseren Organisationsrichtlinien getroffen. Dabei werden die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zugrunde gelegt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld im Kontext ihrer Geschäftsund Risikostrategie. Für aufsichtsrechtliche Zwecke werden als Sicherheiteninstrumente ausschließlich Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um öffentliche Stellen. Aufgrund dieser Adressaten erwachsen daraus keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Eine Privilegierung im Kreditrisikostandardansatz erfolgt nicht. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: 31.12.2016 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene PosiS - Finanzgruppe Finanzielle Sicherheiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gewährleistungen und Kreditderivate 0 0 1.000 0 0 0 3.309 2.328 0 2.288 0 Seite: 34 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2016 (in TEUR) tionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 10 Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8.925 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich anhand des Konzepts der gleitenden Durchschnitte in Folge einer veränderten Geschäfts- und Zinsstruktur berechnet. Die Zinsreagibilität wird durch Mischungsverhältnisse bestimmt. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen unter Berücksichtigung der besonderen Zinssituation (Niedrigzinsphase) angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur werden die in der Mittelfristigen Unternehmensplanung formulierten Ziele berücksichtigt. Vierteljährlich werden verschiedene Zinsszenarien und deren Auswirkungen auf das erwartete Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis nach Bewertung der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld simuliert, so z. B. die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der gesamten Zinsstrukturkurve um 100 bzw. 200 Basispunkte, ausgewählter Grenzzinsszenarien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes bzw. Marktrisikoszenarien nach Maßgabe der Deutschen Bundesbank (vgl. Finanzmarktstabilitätsbericht November 2007, S. 107 Tab. 2.1 der Bundesbank). Bei Eintreten einer Zinsveränderung über Nacht (+200 Basispunkte) verringert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 25.147 TEUR gegenüber dem PlanS - Finanzgruppe Seite: 35 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld szenario. Im Fall einer plötzlichen Zinssenkung um 200 Basispunkte vermindert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 1.825 TEUR gegenüber dem Planszenario. Innerhalb der Szenarioberechnungen werden implizite Optionen bei Kundengeschäften berücksichtigt, indem empirisch ermittelte Kündigungsquoten bei kündbaren Einlagen in die Berechnungen einfließen sowie bei Darlehen die prognostizierten Sondertilgungen berücksichtigt werden. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten anhand von Instrumenten der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Das Zinsänderungsrisiko wird als Value at Risk über das Verfahren der modernen historischen Simulation dargestellt. Der Zinsrisikokoeffizient wird monatlich ermittelt. Dabei werden für variable Produkte aus der Analyse des Zinsanpassungsverhaltens der einzelnen Positionen Mischungsverhältnisse gleitender Geld- und Kapitalmarktzinsen abgeleitet. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. S - Finanzgruppe Seite: 36 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 5,95 Prozent. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Medianwerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Medianwerte 2016 (in TEUR) Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte 37.471 0 0 0 Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 0 0 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.807.206 12.309 757.084 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 12.309 817.558 309.039 Zum Stichtag 31.12.2016 hat die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. S - Finanzgruppe Seite: 37 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Medianwerte 2016 (in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 38.588 37.471 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,41 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,55 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und LRSum der Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 2 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtlichen Konsolidie- Anzusetzender Wert (in TEUR) 1.837.126 0 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR S - Finanzgruppe Seite: 38 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Zeile Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und LRSum der Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Anzusetzender Wert (in TEUR) rungskreis angehören 3 4 5 6 EU-6a EU-6b 7 8 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Zeile LRCom Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhand1 vermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträ2 ge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Deri3 vate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne 4 anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf5 fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rech6 nungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden S - Finanzgruppe 0 0 0 41.111 0 0 1.842.447 1.883.558 Risikopositionen der CRRVerschuldungsquote (in TEUR) 1.843.396 -950 1.842.446 0 0 0 0 Seite: 39 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse 0 bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisi8 0 kopositionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditde9 0 rivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte 10 0 und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der 0 11 Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach 12 0 Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und 13 0 -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: GegenparteiausfallrisikoposiEU-14a tion gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verord0 nung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTEU-15a 0 Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungs0 16 geschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 159.899 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ18 -118.788 ge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der 41.111 19 Zeilen 17 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. EU-19a 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) 0 gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach EU-19b Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unbe0 rücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 196.117 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.883.558 21 (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 10,41 22 Verschuldungsquote Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der KapitalEU-23 ja messgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) EU-24 0 Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 7 S - Finanzgruppe Seite: 40 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Zeile LRSpl EU-1 EU-2 EU-3 EU-4 EU-5 EU-6 EU-7 EU-8 EU-9 EU-10 EU-11 EU-12 Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT, und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionen im Anlagebuch, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote (in TEUR) 1.843.396 0 1.843.396 196.685 406.053 3.270 295.173 0 373.062 218.946 21.614 328.593 Bitterfeld-Wolfen, 19.06.2017 Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 41 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 16 Anhang Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (kündbar) 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 2.454 TEUR 9 Nennwert des Instruments 8.163 TEUR k. A. Ergänzungskapital Solo SparkassenKapitalbrief 9a Ausgabepreis 100 9b Tilgungspreis 100 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 2007-2012 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 2017-2022 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. Passivum – fortgeführter Einstandswert ja Coupons/Dividenden S - Finanzgruppe fest 0,95% bis 4,25% nominal Nein Nein Seite: 42 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. S - Finanzgruppe Seite: 43 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Bedingungen des Kapitalinstrumentes „kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck) S - Finanzgruppe Seite: 44 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 45 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (nicht kündbar) 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 500 TEUR 500 TEUR k. A. Ergänzungskapital Solo SparkassenKapitalbrief 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 100 9b Tilgungspreis 100 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 2023 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Passivum – fortgeführter Einstandswert 2013 Mit Verfallstermin Coupons/Dividenden fest 1,93% nominal 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. S - Finanzgruppe Nein Nein Seite: 46 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. S - Finanzgruppe Seite: 47 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Bedingungen des Kapitalinstrumentes „nicht kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck) S - Finanzgruppe Seite: 48 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 49 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Art und Beträge der Eigenmittelelemente (in TEUR) per 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A. 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 k. A. 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 89.782,0 k. A. 26 (1) (c) 26 (1) 107.285,0 k. A. 26 (1) (f) 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. k. A. 84, 479, 480 k. A. 26 (2) 3a 4 5 5a S - Finanzgruppe 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Seite: 50 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 5b* 6 Andere Elemente des harten Kernkapitals Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. 197.067,0 0,0 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) S - Finanzgruppe k. A. -570,0 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -380,0 k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. k. A. 33 (a) k. A. k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. Seite: 51 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente SteueranS - Finanzgruppe k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. k. A. 36 (1) (k) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, k. A. 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 48 (1), 470 (2) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), k. A. k. A. Seite: 52 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 470, 472 (5) k. A. k. A. 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) 0,0 0,0 k. A. 467 k. A. 467 k. A. 468 k. A. 468 0,0 481 -380,0 36 (1) (j) -950,0 -380 29 Hartes Kernkapital (CET1) 196.117,0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 32 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft S - Finanzgruppe k. A. 51, 52 k. A. k. A. Seite: 53 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 33 34 35 36 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. 486 (3) k. A. k. A. 483 (3) k. A. k. A. 85, 86, 480 k. A. 486 (3) k. A. k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negati- S - Finanzgruppe k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. Seite: 54 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ver Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzS - Finanzgruppe -380 -380,0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -380,0 472 (4) k. A. 0,0 477 (2), 477 (3), 477 (4) k. A. 3, 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 k. A. 56 (e) 380,0 36 (1) (j) Seite: 55 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 43 liche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital 0,0 (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + 196.117,0 AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 51 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen 1.434,6 62, 63 1.516,2 486 (4) 1.516,2 k. A. 483 (4) k. A. k. A. 87, 88, 480 k. A. 486 (4) k. A. 62 (c) und (d) Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 2.950,8 1.516,2 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe- S - Finanzgruppe k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. Seite: 56 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 S - Finanzgruppe k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite: 57 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 56c 57 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 62 63 64 65 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer S - Finanzgruppe k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 k. A. k. A. 2.950,8 199.067,8 k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 896.147,0 21,9 92 (2) (a), 465 21,9 92 (2) (b), 465 22,2 92 (2) (c) 5.690,5 CRD 128, 129, 130 5.600,9 Seite: 58 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 66 67 67a 68 69 70 71 davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 89,6 k. A. k. A. CRD 131 14,2 CRD 128 [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 74 75 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) [in EU-Verordnung nicht relevant] Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 4.132,8 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 0,0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes S - Finanzgruppe 0,0 62 9.865,0 62 Seite: 59 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k. A. 62 k. A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 81 82 83 84 85 Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) S - Finanzgruppe k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) 7.053,8 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) Seite: 60 von 60