Offenlegungsbericht 2016 - Kreissparkasse Anhalt

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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31.12.2016
S - Finanzgruppe
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
3
1
4
Allgemeine Informationen
1.1 Einleitung
4
1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
15
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
17
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
18
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
19
6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
19
6.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen
20
6.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
21
6.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
23
6.5 Definition überfälliger und notleidender Forderungen
23
6.6 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
24
6.7 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
25
6.8 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der Risikovorsorge
26
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
27
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
32
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
33
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
35
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
35
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
36
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
36
14
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
38
15
Verschuldung (Art. 451 CRR)
38
16
Anhang
42
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
ABS
Asset Backed Security
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Art.
Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CDS
Credit Default Swap
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit Valuation Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECA
Export Credit Agency
ECAI
External Credit Assessment Institution
EWB
Einzelwertberichtigung
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
IRB
Internal Ratings-Based
k. A.
Keine Angabe (ohne Relevanz)
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
LCR
Liquidity Coverage Ratio
LiqV
Liquiditätsverordnung
LR
Leverage Ratio
Mio. EUR
Millionen Euro
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
SFT
Securities Financing Transactions
SolvV
Solvabilitätsverordnung
TEUR
Tausend Euro
ZGP
Zentrale Gegenpartei
Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.
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1
Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im
Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht
(zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1.
Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung
(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR),
die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte
Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR
wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des
Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432
CRR keinen Gebrauch.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104
(1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
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• Art. 439 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat keine derivativen Finanzgeschäfte im
Bestand)
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten
nicht erforderlich.
• Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA
zugrunde gelegt.)
• Art. 454 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet kein internes Modell für das
Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden zeitnah nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes
auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im
BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz
oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse
Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Die Risikocontrolling-Funktion wird vom Bereichsleiter der Gesamtbanksteuerung
wahrgenommen. Dieser ist direkt dem Vorstand unterstellt und hat alle notwendigen Befugnisse und uneingeschränkten Zugang zu den Informationen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beteiligen. Diese können in der Abweichung
von den Strategien bestehen, sofern diese Abweichung wesentliche Auswirkungen auf das
Gesamtrisikoprofil entfalten könnte. In Ausnahmefällen ist daher die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei einzelnen Kreditentscheidungen, die nicht mit den Strategien übereinstimmen, vor der Entscheidung des Kompetenzträgers zu beteiligen.
Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die
sie von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25b KWG erfasst werden.
Ferner sind alle Mitarbeiter, Anlagen, Sach- und Organisationsmittel sowie Rechtsbeziehungen erfasst.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagementsystem gemäß § 25a KWG, das kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst wird. Von zentraler Bedeutung
für das Risikomanagement sind die bankaufsichtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die
„Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)".
Das Risikomanagementsystem gewährleistet die Risikoerkennung zum Schutz des Vermögens
der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und stellt dem Vorstand die erforderlichen Informationen
zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung. Die Interne Revision prüft regelmäßig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.
Die jährliche Bewertung der Risikokategorien und –arten erfolgt mittels Risikoinventur durch
die risikotragenden Bereiche unter Einbindung der Gesamtbanksteuerung. Über die Ergebnisse wird der Vorstand informiert. Gemäß der Risikoinventur werden folgende Risikokategorien
als wesentliche Risiken identifiziert:
•
•
•
•
Adressenausfallrisiken,
Marktpreisrisiken,
Liquiditätsrisiken,
Operationelle Risiken.
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Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat eine Geschäfts- und Risikostrategie verabschiedet,
die u. a. Ziele der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten beinhalten, z. B.
für das Kreditgeschäft. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird mindestens jährlich überprüft.
Zur Erreichung der strategischen Ziele ist das Eingehen von Risiken aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Es werden bewusst nur Risiken eingegangen, die klar identifizierbar
sind und beherrschbar erscheinen. Die geschäftspolitische Zielsetzung der Kreissparkasse
Anhalt-Bitterfeld lautet daher:
• Risiken mit günstigem Chance-/ Risikoprofil werden bewusst eingegangen,
• Risiken mit ungünstigem Chance-/ Risikoprofil sind zu vermindern bzw. zu kompensieren
und
• Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betrachtet sich demnach als risikobewusst. Entsprechend
der Risikopräferenz sind die Risiken durch Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung
• zu vermeiden (Risiken werden nicht eingegangen),
• zu vermindern (Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Verlusthöhe, Versuch
der Verbesserung der Beherrschbarkeit),
• zu versichern (Übertragung auf Dritte) oder
• selbst zu tragen.
Die Risikostrategie umfasst Entscheidungskriterien für das Abwägen von Chancen und Risiken, Obergrenzen für den Gesamtrisikoumfang (Risikotoleranzgrenze) und Vorgaben zur Limitierung von wesentlichen Einzelrisiken. Sie beinhaltet außerdem strategische Grundaussagen.
Risikotragfähigkeit und Limitierung
Die Ermittlung und Limitierung der periodenorientierten Risikotragfähigkeit wird unter Beachtung der MaRisk im Wesentlichen auf der Grundlage von Leitfäden der Sparkassenverbände
vorgenommen. Die Einhaltung wird regelmäßig mittels einer Risikotragfähigkeitsrechnung
durch den Bereich Gesamtbanksteuerung überwacht, bei der die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Risikolage einfließt.
Die Risikotragfähigkeit wird auf eine rollierende 12-Monats-Sicht berechnet und beruht auf
dem Fortführungsansatz ("going concern"). Die Betrachtungsweise ist periodenorientiert. Bei
Marktpreisrisiken ergänzt ein wertorientiertes Verfahren die periodenorientierten Darstellungen. Der Begriff "Risiko" wird dabei als Gefahr einer negativen (unerwarteten) Abweichung des
tatsächlichen Ergebniswertes von einem erwarteten Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung verstanden. Als steuerungsrelevantes Szenario wurde das Risiko-Szenario festgelegt.
Durch ein definiertes Risikoszenario sowie die Durchführung von Stresstests werden erhöhte
Risiken identifiziert und eine zeitnahe Steuerung ermöglicht.
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Für das Risikoszenario werden neben dem Planergebnis eines 12-Monats-Zeitraums die Vorsorgereserven gem. § 340f HGB und § 26a KWG (alte Fassung) sowie Teile der Reserven nach
§ 340g HGB als Risikodeckungspotenzial bereitgestellt. Die zugrunde liegenden Planwerte zur
Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ergeben sich aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Ziel der Risikotragfähigkeitsrechnung ist es, nach Bereitstellung des Risikodeckungspotentials eine ausreichende Eigenmittelausstattung gemäß der CRR sicherzustellen. Die Eigenmittelausstattung ist insgesamt angemessen, wenn durch die Eigenmittelanforderung gemäß
CRR nach Verbrauch des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials im Risikoszenario die interne Warnmarke von 14 % nicht unterschritten wird.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Risikodeckungspotenzial zur Abschirmung von Risiken ermittelt, woraus sich ein Limitsystem ableitet. Für das Risikoszenario werden für eine rollierende 12-Monats-Sicht Risiken im Gesamtwert von 68,8 Mio. EUR limitiert.
Dieser Wert wird als Toleranzgrenze für das Gesamtrisiko definiert. Gemäß unseren Simulationsrechnungen werden die vorgegebenen Limite eingehalten.
Bei den Stresstests werden Sensitivitätsanalysen (Veränderung eines Risikofaktors) und eine
multivariate Szenarioanalyse (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) durchgeführt. Dabei
werden neben aus der Historie abgeleiteten Stress-Szenarien auch hypothetisch, aber wahrscheinlich mögliche Veränderungen von Risikoparametern verwendet. Ebenso wird ein inverser Stresstest abgebildet.
Dem Risikodeckungspotenzial werden Limite für folgende Risikoarten gegenübergestellt:
• Adressenausfallrisiken:
- Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (inkl. Risiken aus Beteiligungen)
- Adressenausfallrisiko Eigengeschäft
• Marktpreisrisiken:
- Zinsspannenrisiken
- Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft
• Liquiditätsrisiken
• Operationelle Risiken
Adressenausfallrisiko
Adressenausfallrisiken beinhalten die Gefahr, dass infolge der Bonitätsveränderung oder des
Ausfalls eines Kreditnehmers Verluste entstehen. Hiervon sind sowohl bilanzwirksame Forde-
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rungen (z. B. Kredite und Wertpapiere) als auch nicht bilanzwirksame Ansprüche (z. B. Derivate) betroffen.
Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden durch die
sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Grundsätzen der Kreditwürdigkeitsprüfung
sowie durch Limite begrenzt. Dazu wurden Mindestbonitäten für Emittenten, Größenklassenlimitierungen pro Gruppe verbundener Unternehmen und Branchenvorgaben festgelegt. Handelsgeschäfte dürfen nur mit Emittenten und Kontrahenten im Rahmen der vergebenen Limitierung bzw. auf Basis der geregelten Soforthandelslinien abgeschlossen werden.
Zur Erhebung und Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt
eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu
erbringen. Die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren, die anhand langjähriger Ratingerfahrung die Konsistenz der Prognosen mit den Beobachtungen prüfen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung und Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditcenter.
Der potenzielle Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft wird zum 30.06., 30.09. sowie
30.11. eines Geschäftsjahres vom marktunabhängigen Bereich Kreditservice/Abwicklung/
Recht ermittelt und mit dem prognostizierten Bewertungsergebnis verglichen. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt.
Die Verlustrisiken im Kundenkreditgeschäft werden mittels Portfoliomodell der SR simuliert.
Mit dem Tool „Sparkassen-Credit-PortfolioView Kompakt“ (CPV Kompakt) wird die Entwicklung
der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Dabei
werden sowohl makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeiten
bestimmter Branchen, Korrelationen, Migrationsmatrizen), als auch die aktuelle Portfoliostruktur inkl. der Rating- und Sicherheitensituation (auch unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken) berücksichtigt. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden zu einer Verlust-/
Wertänderungsverteilung zusammengeführt. Aus der Verteilung lassen sich u. a. der erwartete
und unerwartete Verlust ableiten.
In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden bei einem Betrachtungszeitraum von 12 Monaten
die Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft (inkl. Beteiligungen) auf 8,8 Mio. EUR
und im Eigengeschäft 10,3 Mio. EUR limitiert. Gemäß unserer Simulationsrechnungen per
31.12.2016 werden die Limite im Jahr 2017 eingehalten.
Das Adressenausfallrisiko wird als vertretbar eingeschätzt.
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Marktpreisrisiko
Unter Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder
Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln.
Das Marktpreisrisiko schließt das Zinsspannenrisiko ein.
Die Bestände des Eigengeschäftes werden täglich IT-gestützt bezüglich ihres Risikogehalts
gemessen. Die Betrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-,
Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
Für die Berechnung von Spreadrisiken werden historische Spreaddaten aus Zeitreihen zu Bundesanleihen, Financials und Corporates genutzt, jeweils bezogen auf die Ratingklasse und die
Restlaufzeit des Wertpapiers. Für Ratings im Non-Investment-Bereich liegen keine historischen Spreaddaten vor, so dass hierfür eigene Berechnungen auf der Grundlage von CDSDaten durchgeführt werden.
Die Bewertung von Immobilienfonds erfolgt auf der Grundlage des Benchmark-Portfolioansatzes. Bei Aktienfonds bilden die historisch beobachten Kursveränderungen die Bemessungsgrundlage.
Die Abschreibungen auf Grund schwebender Verluste bei Wertpapieren können in den Folgejahren durch die Restlaufzeitverkürzung bzw. Fälligkeit wieder aufgeholt werden.
In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde bei einem jeweils 12-monatigen Betrachtungszeitraum für Bewertungsrisiken im Wertpapiergeschäft ein Limit von 43,9 Mio. EUR und für Zinsspannenrisiken ein Limit von 2,7 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnungen per 31.12.2016 werden die Limite im Jahr 2017 eingehalten.
Das Marktpreisrisiko wird als vertretbar eingeschätzt.
Bezüglich der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene wird auf Punkt 11 „Zinsrisiko im
Anlagebuch (Art. 448 CRR)“ verwiesen.
Liquiditätsrisiko
Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Kreissparkasse AnhaltBitterfeld ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder
inakzeptable Verluste entstehen. Es besteht ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem kurzfristigen (täglichen) Liquiditätsmanagement auch eine strategische Betrachtung vorsieht. Das
Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge begrenzt.
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Die regulatorischen Vorgaben der LCR sowie der LiqV sind zu erfüllen. Dazu wurden interne
Warnmarken definiert, welche über den aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegen.
Das interne Liquiditätsmanagementsystem betrachtet die Zahlungsverpflichtungen und die
dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch und berücksichtigt dabei auch Stressszenarien.
Damit ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit gewährleistet. In einer Zahlungsstrombilanz werden Liquiditätsströme unter realistischen und weniger wahrscheinlichen
Bedingungen (Risiko- und Stressszenarien) analysiert. Es wurde eine Überlebensdauer (survival period) für die Liquidität festgelegt, worüber möglicherweise notwendiger strategischer
Liquiditätsbedarf identifiziert werden kann. Im Rahmen dieser Beurteilung erfolgt auch eine
Analyse der Refinanzierungsquellen.
Im Risikoszenario werden in der kumulierten Sicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse ausgewiesen, das heißt die Reichweite der Liquidität beträgt 37 Monate, was damit deutlich über
der definierten „Survival Period“ von 15 Monaten liegt. In der Risikotragfähigkeitsrechnung
wurde für das Liquiditätsrisiko ein Limit von 2,6 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnung per 31.12.2016 wird das Limit im Jahr 2017 eingehalten.
Das Liquiditätsrisiko wird als vertretbar eingeschätzt.
Operationelles Risiko
Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unachtsamkeit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der (internen) Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld limitiert operationelle Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung. Operationelle Risiken werden sowohl aus vorheriger als auch aus nachträglicher
Sicht betrachtet (Ex-ante und Ex-post Methode).
Die Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Internen Kontrollsystems, die personell-technische Ausstattung sowie die vorhandenen Notfallkonzepte, insbesondere für ITSysteme, sollen entsprechende Schäden und Ausfälle vermeiden. Dazu werden die vorhandenen Prozesse und Verfahren regelmäßig überprüft und die Aktualität der Notfallkonzepte sichergestellt. Rechtliche Risiken werden u. a. durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen und den Einsatz der auch gesetzlich geforderten Compliance-, Geldwäsche und Sicherheitsbeauftragten begrenzt.
Außerdem werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer
Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge
im banküblichen Umfang abgeschirmt.
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In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für operationelle Risiken innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 12 Monaten ein Limit von 0,5 Mio. EUR eingeräumt. Gemäß unserer Simulationsrechnung per 31.12.2016 wird das Limit im Jahr 2017 eingehalten.
Die operationellen Risiken sind aus Sicht der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vertretbar.
Risikokonzentrationen
Risikokonzentrationen bestehen bei den Adressenausfallrisiken auf Grund der umfangreichen
mittelbaren Beteiligungen an anderen Instituten der S-Finanzgruppe. Das Verlustrisiko wird
durch Kreditnehmerlimite begrenzt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Institute werden
regelmäßig analysiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haftungsverbund der Sparkassenorganisation die Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Institute sichert.
Innerhalb der Marktpreisrisiken wird das Zinsänderungsrisiko maßgeblich durch die Ergebnisgrößen Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft beeinflusst. Die Auswirkungen von Zinserhöhungen und Zinssenkungen werden durch verschiedene Zinsszenarien
unter Risiko- und Stressgesichtspunkten in der periodischen Sichtweise überprüft. Die Zinsbuchsteuerung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der Neugeschäftsmargen zur Erzielung angemessener Zinskonditionsbeiträge sowie des Fristentransformationsbeitrages aus
dem Zinsänderungsrisiko. Risiken durch die Bewertung von Wertpapieren können z. B. durch
Umwidmungsmaßnahmen (verbunden mit dem Wahlrecht einer Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip) begegnet werden.
Außerdem können Änderungen in den Bonitätsspreads ganzer Märkte, Branchen oder Assetklassen das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft beeinflussen. Zur Steuerung und Überwachung werden regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Emittenten analysiert, verschiedene Zinsszenarien unter Hinzurechnung von Spreadausweitungen simuliert und Stresstests durchgeführt.
Die bestehenden Risikokonzentrationen werden als vertretbar eingeschätzt.
Risikoberichterstattung
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung im Sinne der MaRisk erfolgt durch den Bereich Gesamtbanksteuerung.
Der vierteljährliche Risikobericht gem. MaRisk beinhaltet neben einer Darstellung der wesentlichen Risiken die Überprüfung der Risikotragfähigkeitsrechnung einschließlich der Auslastung der Limite und die Ergebnisse der Stresstests. Weiterhin wird der Vorstand einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoinventur informiert.
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Täglich werden der Überwachungsvorstand und die Abteilung Treasury/Handel über die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken im Eigengeschäft informiert. Außerdem bestehen Regelungen zur anlassbezogenen Berichtspflicht an den Vorstand bei eingetretenen Limitüberschreitungen sowie zur Ad-hoc-Informationspflicht gegenüber dem Vorstand bei Eintreten wesentlicher Ereignisse.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen ausreichende Risikodeckungsmassen zur Abdeckung
der im Rahmen des Risikoszenarios quantifizierten Risiken zur Verfügung.
Zur Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken bestehen angemessene Verfahren
und Methoden. Dabei wird auch zukünftig sichergestellt, dass Risiken nur im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale eingegangen werden.
Das Geschäftsumfeld ist nach wie vor von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt, u. a.
durch konjunkturelle Risiken, geopolitische Unsicherheiten und wirtschaftlichen Belastungsfaktoren in anderen Staaten/Regionen, einer anhaltenden Niedrig- und Negativzinsphase sowie der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Die höchsten Risiken bestehen bei
einem starken Anstieg des Zinsniveaus in Verbindung mit der Ausweitung von Spreadrisiken
und dem gleichzeitigen Eintritt signifikanter Ratingverschlechterungen im Kundenkredit- und
Eigengeschäft.
Auf Grund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zufriedenstellenden Risikosituation wird die Risikolage als vertretbar erachtet. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht.
Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 3.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das
Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
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Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435
(2) Buchstabe a) CRR)
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
0
0
0
2
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d
KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen
Institut sind nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2)
Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind
- neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Sparkassengesetz des Landes SachsenAnhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsanweisung für den Vorstand bzw. der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus
werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des AGG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert
auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung
setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern
werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
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Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder
des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats
sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des
Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so
dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von
Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen
Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie
für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e)
CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind
im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt.
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten
mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
S - Finanzgruppe
Seite: 15 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Überleitung
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Bilanzwert
TEUR
9.
Na chra ngige
Verbindl ichkei ten
11. Fonds für a llgemeine
Ba nkris i ken
12. Eigenka pi ta l
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Hartes
Zusätzliches
ErgänzungsKernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
8.663
-5.712 1)
2.951
114.365
-7.080 2)
107.285
89.782
3)
89.782
8
-8 4)
c) Gewi nnrückl a gen
ca ) Si cherhei ts rückl a ge
d) Bi la nzgewi nn
Sons tige Überl eitungs korrekturen:
Imma teriel le Vermögens gegens tä nde (Art. 36 (1)
Buchs ta be b, 37 CRR):
-950
196.117
0
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2)
Abzug der Zuführung (7.080 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
3)
Artikel 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR
4)
Abzug der Zuführung (8 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
2.951
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie
den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu
entnehmen.
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
S - Finanzgruppe
Seite: 16 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB
unter dem Punkt „Vermögenslage“ wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt
und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per
31.12.2016
(in TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
0
0
36
0
0
4.108
16.187
22.013
0
2.186
0
1.574
0
0
13.146
2.392
1.493
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
S - Finanzgruppe
Seite: 17 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Betrag per
31.12.2016
(in TEUR)
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
0
0
0
CVA-Risiko
Standardmethode
17
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
8.539
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Deutschland
951.619
0
0
0
0
0 55.067
0
0 55.067
Frankreich
21.746
0
0
0
0
0
283
0
0
Niederlande
46.710
0
0
0
0
0
762
0
Italien
476
0
0
0
0
0
46
Irland
237
0
0
0
0
0
Portugal
155
0
0
0
0
Spanien
20.255
0
0
0
Luxemburg
2.079
0
0
Norwegen
10.266
0
Schweden
21.932
0
S - Finanzgruppe
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Handelsbuch (interne Modelle)
Wert der Risikoposition im
(Beträge in TEUR)
Risikopositionswert (SA)
31.12.2016
Risikopositionswert (IRB)
tionen
position im Handelsbuch
lichen Kreditrisikoposi-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Kapitalpuffers wesent-
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
risikoposition
Summe
Handelsbuch
positionen
positionen
Verbriefungs-
Davon: Verbriefungsrisiko-
Risikoposition im
delsbuch
des antizyklischen
Allgemeine
Kreditrisiko-
Davon: Risikopositionen im Han-
der für die Berechnung
positionen
Geografische Verteilung
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die
Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des
institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
93,80
0,00
283
0,48
0,00
0
762
1,30
0,00
0
0
46
0,08
0,00
23
0
0
23
0,04
0,00
0
15
0
0
15
0,03
0,00
0
0
162
0
0
162
0,28
0,00
0
0
0
215
0
0
215
0,37
0,00
0
0
0
0
90
0
0
90
0,15
0,00
0
0
0
0
317
0
0
317
0,54
0,01
Seite: 18 von 60
Finnland
Gewichtungen der
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Handelsbuch (interne Modelle)
Wert der Risikoposition im
(Beträge in TEUR)
Risikopositionswert (SA)
31.12.2016
Risikopositionswert (IRB)
tionen
position im Handelsbuch
lichen Kreditrisikoposi-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Kapitalpuffers wesent-
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Summe
Handelsbuch
positionen
positionen
Verbriefungsrisikoposition
Davon: Verbriefungsrisiko-
Risikoposition im
delsbuch
des antizyklischen
Allgemeine
Kreditrisiko-
Davon: Risikopositionen im Han-
der für die Berechnung
positionen
Geografische Verteilung
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
7.962
0
0
0
0
0
99
0
0
99
0,17
0,00
50.278
0
0
0
0
0
404
0
0
404
0,69
0,00
396
0
0
0
0
0
21
0
0
21
0,04
0,00
13.629
0
0
0
0
0
1.015
0
0
1.015
1,73
0,00
1.046
0
0
0
0
0
116
0
0
116
0,20
0,00
Südafrika
348
0
0
0
0
0
16
0
0
16
0,03
0,00
Vereinigte Staaten
191
0
0
0
0
0
27
0
0
27
0,05
0,00
9
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0,00
0,00
292
0
0
0
0
0
23
0
0
23
0,04
0,00
32
0
0
0
0
0
4
0
0
4
0,01
0,00
1.149.658
0
0
0
0
0 58.706
0
0 58.706
-
0,01
Österreich
Schweiz
Tschechische Republik
Großbritannien
Kaiman-Inseln
Hongkong
Neuseeland
Summe
31.12.2016
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen
Kapitalpuffers
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen
Kapitalpuffer (in TEUR)
896.147
0,01
90
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben.
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach
Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente, sofern vorhanden, mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
S - Finanzgruppe
Seite: 19 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.972.339 TEUR setzt
sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit
einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt
nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
6.2
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
119.645
231.995
8.690
32.714
45.466
452.360
219.763
483.303
43.598
212.911
279.557
35.624
2.165.626
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d)
CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer
gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die
mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
S - Finanzgruppe
Deutschland
19.628
229.399
8.674
0
EWR
88.106
0
0
27.733
Sonstige
0
0
0
0
Seite: 20 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2016
(in TEUR)
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
6.3
Deutschland
EWR
Sonstige
0
216.960
231.409
497.199
22.637
45.466
78.209
5.124
70
32
0
0
0
832
0
27.168
265.523
38.649
1.557.250
169.517
0
0
414.257
0
0
0
832
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Sonstige
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Banken
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
31.12.2016
(in TEUR)
Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Öffentliche Haushalte
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige
zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt
(Art. 442 Buchstabe e) CRR).
19.628
0
88.106
0
0
0
0
229.399
0
0
5.028
0
0
136
0
27.733
0
0
0
0
295.169
0
0
0
0
196.685
0
0
0
0
Investmentfonds (OGA-Fonds)
0
265.523
0
0
0
Sonstige Posten
0
0
0
0
38.649
544.243
265.523
317.505
136
38.649
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Gesamt
S - Finanzgruppe
Seite: 21 von 60
Öffentliche Stellen
Sonstige
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
31.12.2016
(in TEUR)
Industrieunternehmen
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
0
0
0
0
0
Unternehmen
21.099
21.264
18.138
6.244
0
Davon: KMU
17.162
13.792
16.105
6.244
0
2.925
1.143
10.536
18.669
0
2.925
1.143
10.536
18.669
0
107
105
2.296
1.787
0
24.131
22.512
30.970
26.700
0
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Grundstücks- und Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
0
0
0
2.242
1.267
0
Internationale Organisationen
0
0
0
45.466
0
0
0
Positionen in Form von gedeck-
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
4.167
11.966
4.833
25.305
57.106
54.949
11.462
Davon: KMU
4.167
11.966
4.833
20.201
57.106
46.644
0
610
15.395
3.379
2.930
11.499
30.334
400.685
610
15.395
3.379
2.930
11.499
30.334
0
0
2.922
332
125
4.435
1.470
9.091
4.777
30.283
8.544
73.826
75.282
88.020
421.238
Privatpersonen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
0
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Öffentliche Stellen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
31.12.2016
(in TEUR)
Dienstleistungsunternehmen
und Privatpersonen
ten Schuldverschreibungen
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gesamt
S - Finanzgruppe
Seite: 22 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
6.4
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten.
31.12.2016
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
6.5
< 1 Jahr
> 5 Jahre
26.884
36.304
391
55
15.124
69.971
27.321
117.871
4.457
1 Jahr bis
5 Jahre
16.553
76.269
1.013
10.097
20.180
153.780
44.056
42.104
2.751
48.931
265.523
20.267
633.099
77.377
0
0
444.180
70.377
0
18.381
895.060
64.297
116.826
7.270
17.581
10.162
71.418
165.156
338.130
15.462
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw.
Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen
gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie
nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
S - Finanzgruppe
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
(in TEUR)
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
6.6
Banken
0
0
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
0
0
0
0
0
0
9.579
4.396
0
0
-3.719
-120
0
4.260
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon
11.072
4.511
0
70
-6.419
-52
0
7.001
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
57
58
0
0
36
0
0
59
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
0
0
0
0
-12
0
0
105
Verarbeitendes Gewerbe
2.888
1.191
0
10
-2.590
-2
0
751
Baugewerbe
1.884
1.032
0
0
-213
-46
0
901
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
1.969
913
0
60
-467
-2
0
1.754
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
362
69
0
0
-310
0
0
85
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
302
160
0
0
-173
0
0
1
Grundstücks- und Wohnungswesen
2.421
508
0
0
-1.379
0
0
2.577
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
1.189
580
0
0
-1.311
-2
0
768
22
16
0
0
-6
0
0
0
Privatpersonen
Organisationen ohne Erwerbszweck
S - Finanzgruppe
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Sonstige
Gesamt
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
(in TEUR)
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
0
0
3.146
0
-1.073
0
1.564
0
20.673
8.923
3.146
70
-11.217
172
1.564
11.261
Im Rahmen der Offenlegung verzichtet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld auf eine Untergliederung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen i. H. v. 1.564 TEUR sowie der Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 3.146 TEUR (jeweils Position „Sonstige“). In der internen Steuerung werden diese Daten ebenfalls nicht verwendet und auch nicht EDV-technisch nachgehalten. Gleiches gilt für die Veränderungen der (Position „Sonstige“).
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem
Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 11.217 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen.
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
S - Finanzgruppe
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
(in TEUR)
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
6.7
20.601
8.876
70
11.261
0
0
0
0
72
47
0
0
20.673
8.923
70
11.261
3.146
Seite: 25 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
6.8
Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der
Risikovorsorge
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf,
d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht.
Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die
auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen.
Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich
zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.
Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen
noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und
fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die
Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine
Bankrisiken nach § 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
S - Finanzgruppe
Seite: 26 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2016
(in TEUR)
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
19.900
1.028
-11.061
-944
8.923
Rückstellungen
181
60
-171
0
70
Pauschalwertberichtigungen
4.219
0
-1.073
0
3.146
24.300
1.088
-12.305
-944
12.139
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten.
Risikopositionswerte vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderung:
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
S - Finanzgruppe
0
10
20
35
50
70
107.734
0
0
0
0
0
224.742
0
0
0
0
0
5.028
27.733
0
0
3.279
0
0
0
0
0
0
0
45.466
0
0
0
0
0
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
S - Finanzgruppe
181.733
0
0
0
0
0
0
0
22.210
0
0
0
0
0
0
0
91.230
7.015
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
196.565
120
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19.980
612.416
0
296.565
0
25.609
0
0
0
98.245
0
0
75
100
150
250
370
1250
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
217.364
0
0
0
0
0
0
0
0
Seite: 28 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
386.172
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.303
16.623
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
157.717
29.902
7.806
0
0
0
0
0
0
0
0
386.172
18.669
428.955
0
24.429
0
0
0
0
0
0
Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung:
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
S - Finanzgruppe
0
10
20
35
50
70
108.354
0
0
0
0
0
225.742
0
0
0
0
0
5.879
0
2.279
0
0
0
27.733
0
0
0
0
0
45.466
0
0
0
0
0
181.733
0
0
0
0
0
28.664
0
0
0
0
0
91.230
7.015
0
0
0
0
Seite: 29 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene PositioS - Finanzgruppe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
196.565
120
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19.980
614.887
0
296.565
0
31.063
0
0
0
98.245
0
0
75
100
150
250
370
1250
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
383.844
0
214.055
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.262
15.376
0
0
0
Seite: 30 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
nen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
157.717
7.806
0
0
0
0
29.902
0
0
0
0
0
383.844
18.669
424.605
0
23.182
0
0
0
0
0
0
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet
die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die
Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten
Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112
CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
- Standard & Poors Rating Services
- Moody’s Investors Service
Unternehmen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis
eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach
Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating
oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating
zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
S - Finanzgruppe
Seite: 31 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu
den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
veröffentlichten Standardzuordnung.
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung
und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden
aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu
ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich
der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des
HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd
dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen
geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte
Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur
Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen
werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an
einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei
börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Sämtliche
Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
S - Finanzgruppe
Seite: 32 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2016
(in TEUR)
Strategische Beteiligungen
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
22.428
22.428
0
0
0
0
22.428
22.428
0
0
2.705
2.705
0
0
0
0
2.705
2.705
0
0
51
51
0
davon börsengehandelte Positionen
0
0
0
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
0
0
51
51
25.184
25.184
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
0
Im Berichtsjahr sind Erfolge i. H. v. 206 TEUR aus Beteiligungsabgängen entstanden. Latente
Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen
(Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keinen Gebrauch.
Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist
anweislich geregelt und in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der
S - Finanzgruppe
Seite: 33 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Regelungen in unseren Organisationsrichtlinien getroffen.
Dabei werden die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zugrunde gelegt.
Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst
den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur
Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld im Kontext ihrer Geschäftsund Risikostrategie. Für aufsichtsrechtliche Zwecke werden als Sicherheiteninstrumente ausschließlich Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um öffentliche Stellen. Aufgrund dieser Adressaten erwachsen daraus keine wesentlichen Risiken.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung integriert.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit
dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Eine Privilegierung im Kreditrisikostandardansatz
erfolgt nicht.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
31.12.2016
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene PosiS - Finanzgruppe
Finanzielle
Sicherheiten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gewährleistungen und
Kreditderivate
0
0
1.000
0
0
0
3.309
2.328
0
2.288
0
Seite: 34 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2016
(in TEUR)
tionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
10
Finanzielle
Sicherheiten
Gewährleistungen und
Kreditderivate
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.925
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse
die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR
kommen nicht zur Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen.
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden
beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich anhand des Konzepts der gleitenden Durchschnitte
in Folge einer veränderten Geschäfts- und Zinsstruktur berechnet. Die Zinsreagibilität wird
durch Mischungsverhältnisse bestimmt. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der
am Markt erzielbaren Margen unter Berücksichtigung der besonderen Zinssituation (Niedrigzinsphase) angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur werden die in der Mittelfristigen Unternehmensplanung formulierten Ziele berücksichtigt.
Vierteljährlich werden verschiedene Zinsszenarien und deren Auswirkungen auf das erwartete
Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis nach Bewertung der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld simuliert, so z. B. die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der gesamten Zinsstrukturkurve um 100 bzw. 200 Basispunkte, ausgewählter Grenzzinsszenarien des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes bzw. Marktrisikoszenarien nach Maßgabe der Deutschen Bundesbank (vgl. Finanzmarktstabilitätsbericht November 2007, S. 107 Tab. 2.1 der Bundesbank).
Bei Eintreten einer Zinsveränderung über Nacht (+200 Basispunkte) verringert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 25.147 TEUR gegenüber dem PlanS - Finanzgruppe
Seite: 35 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
szenario. Im Fall einer plötzlichen Zinssenkung um 200 Basispunkte vermindert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 1.825 TEUR gegenüber dem Planszenario.
Innerhalb der Szenarioberechnungen werden implizite Optionen bei Kundengeschäften berücksichtigt, indem empirisch ermittelte Kündigungsquoten bei kündbaren Einlagen in die
Berechnungen einfließen sowie bei Darlehen die prognostizierten Sondertilgungen berücksichtigt werden.
Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten anhand von Instrumenten der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Das Zinsänderungsrisiko wird als Value at Risk über das Verfahren der modernen historischen Simulation
dargestellt. Der Zinsrisikokoeffizient wird monatlich ermittelt. Dabei werden für variable Produkte aus der Analyse des Zinsanpassungsverhaltens der einzelnen Positionen Mischungsverhältnisse gleitender Geld- und Kapitalmarktzinsen abgeleitet.
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden
können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten
Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe
der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind.
S - Finanzgruppe
Seite: 36 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht
frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe
einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten
Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch
bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind
zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 5,95 Prozent.
Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Medianwerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten:
Medianwerte 2016
(in TEUR)
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige
Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
37.471
0
0
0
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
0
0
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.807.206
12.309
757.084
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
12.309
817.558
309.039
Zum Stichtag 31.12.2016 hat die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der
Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also
die Quellen der Belastung darstellen.
S - Finanzgruppe
Seite: 37 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Medianwerte 2016
(in TEUR)
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
38.588
37.471
14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes
Institut besteht für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
15 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU)
2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse
auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,41 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von
0,55 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg
des Kernkapitals.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle
Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und
LRSum der Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
2
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke
konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtlichen Konsolidie-
Anzusetzender
Wert
(in TEUR)
1.837.126
0
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
S - Finanzgruppe
Seite: 38 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Zeile Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und
LRSum der Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
Anzusetzender
Wert
(in TEUR)
rungskreis angehören
3
4
5
6
EU-6a
EU-6b
7
8
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden
Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß
Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
unberücksichtigt bleiben)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Zeile
LRCom
Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhand1
vermögen, aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträ2
ge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Deri3
vate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und
2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne
4
anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf5
fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rech6
nungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
S - Finanzgruppe
0
0
0
41.111
0
0
1.842.447
1.883.558
Risikopositionen
der CRRVerschuldungsquote
(in TEUR)
1.843.396
-950
1.842.446
0
0
0
0
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse
0
bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisi8
0
kopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditde9
0
rivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte
10
0
und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der
0
11
Zeilen 4 bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach
12
0
Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und
13
0
-forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: GegenparteiausfallrisikoposiEU-14a tion gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verord0
nung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTEU-15a
0
Risikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungs0
16
geschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
159.899
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ18
-118.788
ge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der
41.111
19
Zeilen 17 und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
EU-19a 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle)
0
gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach
EU-19b Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unbe0
rücksichtigt bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
196.117
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.883.558
21
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
10,41
22
Verschuldungsquote
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der KapitalEU-23
ja
messgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU)
EU-24
0
Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
7
S - Finanzgruppe
Seite: 40 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Zeile
LRSpl
EU-1
EU-2
EU-3
EU-4
EU-5
EU-6
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
EU-11
EU-12
Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne
Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) –
(LRSpl)
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne
Derivate, SFT, und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen im Handelsbuch
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten
behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen
und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
(in TEUR)
1.843.396
0
1.843.396
196.685
406.053
3.270
295.173
0
373.062
218.946
21.614
328.593
Bitterfeld-Wolfen, 19.06.2017
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
S - Finanzgruppe
Seite: 41 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
16 Anhang
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (kündbar)
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse
Anhalt-Bitterfeld
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
2.454 TEUR
9
Nennwert des Instruments
8.163 TEUR
k. A.
Ergänzungskapital
Solo
SparkassenKapitalbrief
9a
Ausgabepreis
100
9b
Tilgungspreis
100
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
2007-2012
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
2017-2022
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
ja
Coupons/Dividenden
S - Finanzgruppe
fest
0,95% bis
4,25% nominal
Nein
Nein
Seite: 42 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
S - Finanzgruppe
Seite: 43 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Bedingungen des Kapitalinstrumentes „kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck)
S - Finanzgruppe
Seite: 44 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
S - Finanzgruppe
Seite: 45 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (nicht kündbar)
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse
Anhalt-Bitterfeld
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
500 TEUR
500 TEUR
k. A.
Ergänzungskapital
Solo
SparkassenKapitalbrief
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100
9b
Tilgungspreis
100
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
2023
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
2013
Mit Verfallstermin
Coupons/Dividenden
fest
1,93% nominal
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
S - Finanzgruppe
Nein
Nein
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
S - Finanzgruppe
Seite: 47 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Bedingungen des Kapitalinstrumentes „nicht kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck)
S - Finanzgruppe
Seite: 48 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
S - Finanzgruppe
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Art und Beträge der Eigenmittelelemente (in TEUR) per 31.12.2016
(A) BETRAG AM
TAG DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN
DER VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE
UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
k. A.
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
k. A.
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
k. A.
Verzeichnis der EBA gemäß
Artikel 26 Absatz 3
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
k. A.
Verzeichnis der EBA gemäß
Artikel 26 Absatz 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
(und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
Von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
89.782,0
k. A.
26 (1) (c)
26 (1)
107.285,0
k. A.
26 (1) (f)
486 (2)
k. A.
k. A.
483 (2)
k. A.
k. A.
84, 479, 480
k. A.
26 (2)
3a
4
5
5a
S - Finanzgruppe
26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
der EBA gemäß Artikel 26 Absatz
3
Verzeichnis der EBA gemäß
Artikel 26 Absatz 3
Seite: 50 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
5b*
6
Andere Elemente des harten Kernkapitals
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
k. A.
197.067,0
0,0
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich
aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen
Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
k. A.
-570,0
34, 105
36 (1) (b),
37, 472 (4)
-380,0
k. A.
36 (1) (c), 38,
472 (5)
k. A.
k. A.
33 (a)
k. A.
k. A.
36 (1) (d),
40, 159, 472
(6)
32 (1)
k. A.
33 (b)
k. A.
36 (1) (e),
41, 472 (7)
k. A.
k. A.
36 (1) (f), 42,
472 (8)
k. A.
k. A.
36 (1) (g),
44, 472 (9)
k. A.
k. A.
Seite: 51 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
18
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn
das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert
von 15 % liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente SteueranS - Finanzgruppe
k. A.
36 (1) (h),
43, 45, 46,
49 (2) (3),
79, 472 (10)
k. A.
k. A.
36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1)
bis (3), 79,
470, 472
(11)
k. A.
k. A.
36 (1) (k)
k. A.
36 (1) (k) (i),
89 bis 91
k. A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1)
(b) 258
36 (1) (k)
(iii), 379 (3)
36 (1) (c), 38,
k. A.
48 (1) (a),
470, 472 (5)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
48 (1), 470
(2)
36 (1) (i), 48
(1) (b), 470
(2) (b), 472
(11)
k. A.
36 (1) (c), 38,
48 (1) (a),
k. A.
k. A.
Seite: 52 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß
Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
2
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
470, 472 (5)
k. A.
k. A.
36 (1) (a),
472 (3)
36 (1) (I)
0,0
0,0
k. A.
467
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
468
0,0
481
-380,0
36 (1) (j)
-950,0
-380
29 Hartes Kernkapital (CET1)
196.117,0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
S - Finanzgruppe
k. A.
51, 52
k. A.
k. A.
Seite: 53 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
33
34
35
36
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis
1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
regulatorischen Anpassungen
k. A.
486 (3)
k. A.
k. A.
483 (3)
k. A.
k. A.
85, 86, 480
k. A.
486 (3)
k. A.
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische
Anpassungen
37
38
39
40
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negati-
S - Finanzgruppe
k. A.
52 (1) (b), 56
(a), 57, 475
(2)
k. A.
k. A.
56 (b), 58,
475 (3)
k. A.
k. A.
56 (c), 59,
60, 79, 475
(4)
k. A.
k. A.
56 (d), 59,
79, 475 (4)
k. A.
Seite: 54 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
ver Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
*
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzS - Finanzgruppe
-380
-380,0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
-380,0
472 (4)
k. A.
0,0
477 (2), 477 (3), 477 (4)
k. A.
3, 467, 468,
481
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
56 (e)
380,0
36 (1) (j)
Seite: 55 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
43
liche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird
(positiver Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
0
k. A.
44 Zusätzliches Kernkapital
0,0
(AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 +
196.117,0
AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und
Rücklagen
46
47
48
49
50
51
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis
31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich
nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen
und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
1.434,6
62, 63
1.516,2
486 (4)
1.516,2
k. A.
483 (4)
k. A.
k. A.
87, 88, 480
k. A.
486 (4)
k. A.
62 (c) und
(d)
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
2.950,8
1.516,2
Ergänzungskapital (T2): regulatorische
Anpassungen
52
53
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-
S - Finanzgruppe
k. A.
63 (b) (i), 66
(a), 67, 477
(2)
k. A.
k. A.
66 (b), 68,
477 (3)
k. A.
Seite: 56 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1.
Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
S - Finanzgruppe
k. A.
66 (c), 69,
70, 79, 477
(4)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
66 (d), 69,
79, 477 (4)
k. A.
k. A.
k. A.
472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k. A.
475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4)
(a)
Seite: 57 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
56c
57
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC
= T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
60 Risikogewichtete Aktiva
insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
62
63
64
65
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung
an die harte Kernkapitalquote nach
Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
S - Finanzgruppe
k. A.
467, 468,
481
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
k. A.
2.950,8
199.067,8
k. A.
472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477
(2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)
896.147,0
21,9
92 (2) (a),
465
21,9
92 (2) (b),
465
22,2
92 (2) (c)
5.690,5
CRD 128,
129, 130
5.600,9
Seite: 58 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
66
67
67a
68
69
70
71
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für
die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
89,6
k. A.
k. A.
CRD 131
14,2
CRD 128
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge
(vor Risikogewichtung)
72
73
74
75
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
4.132,8
36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70,
477 (4),
0,0
36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 )
0,0
36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von
Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
S - Finanzgruppe
0,0
62
9.865,0
62
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
k. A.
62
k. A.
62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2021)
80
81
82
83
84
85
Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
S - Finanzgruppe
k. A.
484 (3), 486 (2) und (5)
k. A.
484 (3), 486 (2) und (5)
k. A.
484 (4), 486 (3) und (5)
k. A.
484 (4), 486 (3) und (5)
7.053,8
484 (5), 486 (4) und (5)
k. A.
484 (5), 486 (4) und (5)
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