1 Frankfurt am Main, 5. Juli 2013 Verschmelzungsinformationen an

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Frankfurt am Main, 5. Juli 2013
Verschmelzungsinformationen an die Anleger der Richtlinienkonformen
Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und RWS-Aktienfonds
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Metzler Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) hat beschlossen, zum
31. Oktober 2013 das Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-WachstumfondsMI (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das bestehende Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-Aktienfonds (nachfolgend „übernehmendes
Sondervermögen“) steuerneutral zu verschmelzen. Es handelt sich um eine inländische Verschmelzung, bei der sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI (ISIN: DE0009761650) auf
das Sondervermögen RWS-Aktienfonds (ISIN: DE0009763300) ohne Abwicklung
übertragen werden.
Beide Sondervermögen werden von der Metzler Investment GmbH verwaltet. Die
Depotbankfunktion für beide Sondervermögen hat die B. Metzler seel. Sohn & Co.
KGaA übernommen.
I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung
Das zu übertragende Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI wurde am 1. Juni
1993 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen per 28. März 2013 beträgt 65,4 Mio.
Euro. Das übernehmende Sondervermögen wurde am 2. Januar 1997 als RWSAktienfonds-Veritas bei der Veritas Investment Trust GmbH aufgelegt und am 1.
März 2011 auf die Metzler Investment GmbH unter Beibehaltung der Wertpapierkennnummer (WKN) übertragen. Der neue Name des Sondervermögens lautet seit
dem 1. März 2011 RWS-Aktienfonds. Das aktuelle Fondsvolumen per 28. März
2013 beträgt 137,3 Mio. Euro. Beide Sondervermögen verfolgen grundsätzlich dieselbe Anlagestrategie. Eine Optimierung der Produktpalette durch Verschmelzung
in ein Sondervermögen erhöht die Transparenz für die Anleger und ist sowohl für
die Anleger des übertragenden als auch des übernehmenden Sondervermögens
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft.
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II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens
Anleger des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI werden
mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds. Die Rechtsbeziehungen richten sich von da an nach den
Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Die Allgemeinen
und Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens sind
unverändert gültig.
Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden Sondervermögens Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens sind somit
nach der Verschmelzung in dem übernehmenden Sondervermögen investiert. Die
Anleger haben alternativ die Möglichkeit, sich nicht zur Rückgabe zu entschließen
(siehe Punkt III.).
Sowohl für die Anleger des übertragenden Sondervermögens als auch des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der Anlagepolitik und –strategie sowie dem Risiko- und Ertragsprofil des
Sondervermögens.
Beide Fonds sind für den chancenorientierten Anleger mit hoher Risikoneigung
konzipiert. Die Sondervermögen investieren in globale Anlageinstrumente mit einer
Aktienquote von mindestens 70 %. Aufgrund der identischen Anlagestrategie sind
hinsichtlich der von den Anlegern der beiden Sondervermögen bei Erwerb bzw.
darüber hinaus während der Haltedauer erwarteten Produkt- und Perfomanceeigenschaften keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
Der Risikoindikator SRRI (Synthetischer Risiko-Rendite-Indikator), der das Risikound Ertragsprofil eines Sondervermögens definiert (Berechnung gemäß der CESRGuidelines 10-673, Einstufung in 7 Kategorien), ist für beide Sondervermögen
gleich. Sowohl der RWS-Wachstumfonds-MI als auch der RWS-Aktienfonds sind in
Kategorie 6 eingestuft, weil die Anteilpreise beider Sondervermögen verhältnismäßig stark schwanken und deshalb sowohl Verlustrisriken wie Gewinnchancen verhältnismäßig hoch sein können. Dem entsprechend liegt die empfohlene Mindestanlagedauer beider Sondervermögen bei mindestens fünf Jahren. Die Einstufung
des Risikoindikators kann sich im Laufe der Zeit ändern.
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Hinsichtlich der Ertragsverwendung gibt es keine Unterschiede. Die Erträge beider
Sondervermögen werden thesauriert, d.h. am Geschäftsjahresende wiederangelegt.
Im übertragenden Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und im übernehmenden Sondervermögen RWS-Aktienfonds wird ein Ausgabeaufschlag von 5,0 %
erhoben. Der Ausgabeaufschlag fällt bei dem Erwerb neuer Anteile an. Im Rahmen
der Verschmelzung wird kein Ausgabeaufschlag berechnet.
Die an die Gesellschaft zu zahlenden Vergütungen unterscheiden sich nicht. Mit der
Verschmelzung profitieren die Anleger des übernehmenden Sondervermögens von
der geringeren Depotbankvergütung.
Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens RWS-WachstumfondsMI lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,65 %. Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds lagen im letzten Geschäftsjahr bei
1,84 %. Bei den laufenden Kosten werden die Anleger beider Sondervermögen zukünftig von dem höheren Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens
und damit von den voraussichtlich geringeren laufenden Kosten (im Verhältnis zum
Fondsvermögen) profitieren. Die laufenden Kosten umfassen alle angefallenen Gesamtkosten des Sondervermögens mit Ausnahme der Transaktionskosten im Verhältnis zum Fondsvermögen.
Sämtliche Kosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung
verbunden sind, werden von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem
übertragenden Sondervermögen mit der letzten Bewertung belastet.
Beide Sondervermögen werden bis zum Verschmelzungstermin unabhängig voneinander nach den aktuell gültigen Vorgaben durch die Lingohr & Partner Asset Management GmbH, Erkrath gemanagt. Auch nach der Verschmelzung verbleibt das
Portfoliomanagement bei der Lingohr & Partner Asset Management GmbH.
Eine Neuordnung des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens RWSAktienfonds ist weder vor noch im Anschluss an die Verschmelzung der beiden
Sondervermögen geplant, da die aktuelle Anlagestrategie beibehalten wird. Die Gesellschaft geht deshalb davon aus, dass sich die Verschmelzung nicht signifikant auf
die Wertentwicklung des übernehmenden Sondervermögen RWS-Aktienfonds
auswirkt. Die Wertentwicklung der letzten Jahre des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens stellen sich wie folgt dar:
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Jährliche Wertentwicklung in %
(seit 1.1.2000)
80
60
45,54
40
24,15 22,13
21,62
23,71
13,24
20
3,65
0,3
0
-20
-11,05
-19,14
-40
-47,95 -50,02
-60
2000
2001
2002
-48,89
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
RWSWachstumsfonds-MI
Jährliche Wertentwicklung in %
(seit 1.1.2000)
80
60
44,79
38,58
40
28,57
20,32
17,78
20
15,59
5,83
2,6
0
-20 -15,17
-15,22
-24,37
-40
-43,72
-48,02
-60
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
RWS-Aktienfonds
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
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Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI beginnt am
1. November und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Für die Anleger des
RWS-Wachstumfonds-MI ändern sich daher nach der Verschmelzung die Stichtage
und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte und entsprechen
den Stichtagen des übernehmenden Sondervermögens.
Ein Abschlussbericht für das übertragende Sondervermögen RWSWachstumfonds-MI wird letztmalig zum Übertragungsstichtag 31. Oktober 2013
erstellt und spätestens drei Monate nach dem Übertragungsstichtag im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter
www.metzler-fonds.com veröffentlicht.
Die Verschmelzung erfolgt für die Anleger des übertragenden Sondervermögens in
der Regel steuerneutral (§14 InvStG). Die Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen.
Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher
nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven.
Zum Verschmelzungstermin wird für das übertragende Sondervermögen RWSWachstumfonds-MI eine Ertragsthesaurierung gemäß den Vorgaben der Textziffer
240 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zum InvStG vom 18. August 2009 durchgeführt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge
der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Bezüglich der steuerlichen
Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation möchten wir Sie
bitten, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden.
III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung
Die Anleger des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI und
des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten
an die Gesellschaft zurückzugeben. Das Recht beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem
die Anleger beider Sondervermögen über die geplante Verschmelzung unterrichtet
werden und endet fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses (Übertragungsstichtag 31. Oktober 2013) am 24. Oktober 2013.
Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile nicht wahrgenommen haben, können ab dem 1. November 2013 ihre Rechte als Anleger des Sondervermögens RWS-Aktienfonds wahrnehmen und jederzeit die Anteile gemäß den
Bestimmungen des übernehmenden Sondervermögens zurückgeben.
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Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt
die Gesellschaft ab dem 24. Oktober 2013, die Ausgabe und Rücknahme der Anteile
des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI aus. Bis zu diesem
Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen.
Weitere Informationen, die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt, die Vertragsbedingungen und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte
sind jederzeit kostenlos erhältlich auf der Homepage der Gesellschaft
(www.metzler-fonds.com) oder bei Metzler Investment GmbH, Postfach 20 01 38,
60605 Frankfurt am Main.
IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag
Der geplante Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 31. Oktober 2013,
das Geschäftsjahresende des übertragenden Sondervermögens RWSWachstumfonds-MI. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Sondervermögens werden am Übertragungsstichtag 1:1 in das übernehmende Sondervermögen übertragen.
Auf Basis der Vermögensbewertung der beiden Sondervermögen vom 31. Oktober
2013 wird das Umtauschverhältnis am 1. November 2013 ermittelt. Nach dem ermittelten Umtauschverhältnis werden die Anteile des Sondervermögens RWSWachstumfonds-MI in Anteile des Sondervermögens RWS-Aktienfonds übertragen.
Das festgelegte Umtauschverhältnis und der gesamte Vorgang werden von den
Wirtschaftsprüfern geprüft. Das Umtauschverhältnis wird mit zehn Nachkommastellen ermittelt.
V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens
Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens beigefügt. Wir bitten Sie, diese
anzusehen und zu lesen.
Frankfurt am Main, im Juli 2013
Metzler Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen “RWSAktienfonds”
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Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken
einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte
Anlageentscheidung treffen können.
RWS-Aktienfonds
ISIN: DE0009763300|WKN: 976330
Dieser Fonds wird verwaltet von der Metzler Investment GmbH.
Die Metzler Investment GmbH gehört zur Metzler-Gruppe.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel des Fondsmanagements ist die Erwirtschaftung einer
marktgerechten Rendite mit entsprechender laufender
Wiederanlage der Erträge.
Die Erträge bleiben im Fonds und erhöhen den Wert der
Anteile.
Um dies zu erreichen investiert der Fonds mindestens 70%
des Fondsvermögens in Aktien. Zudem darf bis zu 10%
des Fondsvermögens in Anteile anderer Fonds investiert
werden.
Daneben können aussichtsreiche Nebenwerte erworben
werden.
Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft
grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile
verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die
Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche
Umstände dies unter Berücksichtigung der
Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger
nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von
5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Bis zu 30% des Wertes des Sondervermögens dürfen in
Geldmarktinstrumenten und/oder Bankguthaben gehalten
werden.
Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu Absicherungszwecken,
der effizienten Portfoliosteuerung sowie der Erzielung von
Zusatzerträgen tätigen. Die Gebühren für den Kauf und
Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen
zusätzlich zu den unten unter "Kosten" aufgeführten
Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern.
Risiko- und Ertragsprofil
Typischerweise
geringere Rendite
Geringeres Risiko
1
2
Typischerweise
höhere Rendite
Höheres Risiko
3
4
5
6
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Der RWS-Aktienfonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil
sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und
deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen
verhältnismäßig hoch sein können.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt
"Risiken" des OGAW-Prospekts.
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine
Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich.
Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und
stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie
1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar.
Stand: 28.6.2013
www.metzler-fonds.com
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Kosten
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende
Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie
der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten
verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage:
Ausgabeauf- und
Rücknahmeabschläge
5,00%
-
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage
vor der Anlage/vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird.
Kosten die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden:
Laufende Kosten
1,84%
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen
hat:
An die Wertentwicklung des
Fonds gebundene Gebühren
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein
Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
tatsächlich geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt
"Der Fonds im Überblick" des OGAW-Prospekts
entnehmen oder beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten
Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2012
endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken.
Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten
handelt es sich um eine Kostenschätzung. Der OGAWJahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten
zu den genauen berechneten Kosten.
keine
Frühere Wertentwicklung
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine
Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und
Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags
abgezogen.
Der RWS-Aktienfonds wurde 1997 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank des Fonds ist B. Metzler seel. Sohn & Co.
KGaA.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die
aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem
Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf
unserer Homepage www.metzler-fonds.com.
Der Fonds unterliegt dem deutschen
Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf
haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds
besteuert werden.
Stand: 28.6.2013
Die Metzler Investment GmbH kann lediglich auf der
Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen
Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend,
unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des
OGAW-Prospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
reguliert.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind
zutreffend und entsprechen dem Stand von 28.6.2013.
www.metzler-fonds.com
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