Frankfurt am Main, 5. Juli 2013 Verschmelzungsinformationen an die Anleger der Richtlinienkonformen Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und RWS-Aktienfonds Sehr geehrte Damen und Herren, die Metzler Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) hat beschlossen, zum 31. Oktober 2013 das Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-WachstumfondsMI (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das bestehende Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-Aktienfonds (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) steuerneutral zu verschmelzen. Es handelt sich um eine inländische Verschmelzung, bei der sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI (ISIN: DE0009761650) auf das Sondervermögen RWS-Aktienfonds (ISIN: DE0009763300) ohne Abwicklung übertragen werden. Beide Sondervermögen werden von der Metzler Investment GmbH verwaltet. Die Depotbankfunktion für beide Sondervermögen hat die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA übernommen. I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Das zu übertragende Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI wurde am 1. Juni 1993 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen per 28. März 2013 beträgt 65,4 Mio. Euro. Das übernehmende Sondervermögen wurde am 2. Januar 1997 als RWSAktienfonds-Veritas bei der Veritas Investment Trust GmbH aufgelegt und am 1. März 2011 auf die Metzler Investment GmbH unter Beibehaltung der Wertpapierkennnummer (WKN) übertragen. Der neue Name des Sondervermögens lautet seit dem 1. März 2011 RWS-Aktienfonds. Das aktuelle Fondsvolumen per 28. März 2013 beträgt 137,3 Mio. Euro. Beide Sondervermögen verfolgen grundsätzlich dieselbe Anlagestrategie. Eine Optimierung der Produktpalette durch Verschmelzung in ein Sondervermögen erhöht die Transparenz für die Anleger und ist sowohl für die Anleger des übertragenden als auch des übernehmenden Sondervermögens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft. 1 II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens Anleger des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds. Die Rechtsbeziehungen richten sich von da an nach den Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens. Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens sind unverändert gültig. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden Sondervermögens Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens sind somit nach der Verschmelzung in dem übernehmenden Sondervermögen investiert. Die Anleger haben alternativ die Möglichkeit, sich nicht zur Rückgabe zu entschließen (siehe Punkt III.). Sowohl für die Anleger des übertragenden Sondervermögens als auch des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der Anlagepolitik und –strategie sowie dem Risiko- und Ertragsprofil des Sondervermögens. Beide Fonds sind für den chancenorientierten Anleger mit hoher Risikoneigung konzipiert. Die Sondervermögen investieren in globale Anlageinstrumente mit einer Aktienquote von mindestens 70 %. Aufgrund der identischen Anlagestrategie sind hinsichtlich der von den Anlegern der beiden Sondervermögen bei Erwerb bzw. darüber hinaus während der Haltedauer erwarteten Produkt- und Perfomanceeigenschaften keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Der Risikoindikator SRRI (Synthetischer Risiko-Rendite-Indikator), der das Risikound Ertragsprofil eines Sondervermögens definiert (Berechnung gemäß der CESRGuidelines 10-673, Einstufung in 7 Kategorien), ist für beide Sondervermögen gleich. Sowohl der RWS-Wachstumfonds-MI als auch der RWS-Aktienfonds sind in Kategorie 6 eingestuft, weil die Anteilpreise beider Sondervermögen verhältnismäßig stark schwanken und deshalb sowohl Verlustrisriken wie Gewinnchancen verhältnismäßig hoch sein können. Dem entsprechend liegt die empfohlene Mindestanlagedauer beider Sondervermögen bei mindestens fünf Jahren. Die Einstufung des Risikoindikators kann sich im Laufe der Zeit ändern. 2 Hinsichtlich der Ertragsverwendung gibt es keine Unterschiede. Die Erträge beider Sondervermögen werden thesauriert, d.h. am Geschäftsjahresende wiederangelegt. Im übertragenden Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und im übernehmenden Sondervermögen RWS-Aktienfonds wird ein Ausgabeaufschlag von 5,0 % erhoben. Der Ausgabeaufschlag fällt bei dem Erwerb neuer Anteile an. Im Rahmen der Verschmelzung wird kein Ausgabeaufschlag berechnet. Die an die Gesellschaft zu zahlenden Vergütungen unterscheiden sich nicht. Mit der Verschmelzung profitieren die Anleger des übernehmenden Sondervermögens von der geringeren Depotbankvergütung. Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens RWS-WachstumfondsMI lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,65 %. Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,84 %. Bei den laufenden Kosten werden die Anleger beider Sondervermögen zukünftig von dem höheren Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens und damit von den voraussichtlich geringeren laufenden Kosten (im Verhältnis zum Fondsvermögen) profitieren. Die laufenden Kosten umfassen alle angefallenen Gesamtkosten des Sondervermögens mit Ausnahme der Transaktionskosten im Verhältnis zum Fondsvermögen. Sämtliche Kosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen mit der letzten Bewertung belastet. Beide Sondervermögen werden bis zum Verschmelzungstermin unabhängig voneinander nach den aktuell gültigen Vorgaben durch die Lingohr & Partner Asset Management GmbH, Erkrath gemanagt. Auch nach der Verschmelzung verbleibt das Portfoliomanagement bei der Lingohr & Partner Asset Management GmbH. Eine Neuordnung des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens RWSAktienfonds ist weder vor noch im Anschluss an die Verschmelzung der beiden Sondervermögen geplant, da die aktuelle Anlagestrategie beibehalten wird. Die Gesellschaft geht deshalb davon aus, dass sich die Verschmelzung nicht signifikant auf die Wertentwicklung des übernehmenden Sondervermögen RWS-Aktienfonds auswirkt. Die Wertentwicklung der letzten Jahre des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens stellen sich wie folgt dar: 3 Jährliche Wertentwicklung in % (seit 1.1.2000) 80 60 45,54 40 24,15 22,13 21,62 23,71 13,24 20 3,65 0,3 0 -20 -11,05 -19,14 -40 -47,95 -50,02 -60 2000 2001 2002 -48,89 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 RWSWachstumsfonds-MI Jährliche Wertentwicklung in % (seit 1.1.2000) 80 60 44,79 38,58 40 28,57 20,32 17,78 20 15,59 5,83 2,6 0 -20 -15,17 -15,22 -24,37 -40 -43,72 -48,02 -60 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 RWS-Aktienfonds Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. 4 Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Für die Anleger des RWS-Wachstumfonds-MI ändern sich daher nach der Verschmelzung die Stichtage und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte und entsprechen den Stichtagen des übernehmenden Sondervermögens. Ein Abschlussbericht für das übertragende Sondervermögen RWSWachstumfonds-MI wird letztmalig zum Übertragungsstichtag 31. Oktober 2013 erstellt und spätestens drei Monate nach dem Übertragungsstichtag im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht. Die Verschmelzung erfolgt für die Anleger des übertragenden Sondervermögens in der Regel steuerneutral (§14 InvStG). Die Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Zum Verschmelzungstermin wird für das übertragende Sondervermögen RWSWachstumfonds-MI eine Ertragsthesaurierung gemäß den Vorgaben der Textziffer 240 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zum InvStG vom 18. August 2009 durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation möchten wir Sie bitten, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Die Anleger des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI und des übernehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten an die Gesellschaft zurückzugeben. Das Recht beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Anleger beider Sondervermögen über die geplante Verschmelzung unterrichtet werden und endet fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses (Übertragungsstichtag 31. Oktober 2013) am 24. Oktober 2013. Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile nicht wahrgenommen haben, können ab dem 1. November 2013 ihre Rechte als Anleger des Sondervermögens RWS-Aktienfonds wahrnehmen und jederzeit die Anteile gemäß den Bestimmungen des übernehmenden Sondervermögens zurückgeben. 5 Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die Gesellschaft ab dem 24. Oktober 2013, die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen. Weitere Informationen, die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt, die Vertragsbedingungen und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind jederzeit kostenlos erhältlich auf der Homepage der Gesellschaft (www.metzler-fonds.com) oder bei Metzler Investment GmbH, Postfach 20 01 38, 60605 Frankfurt am Main. IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Der geplante Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 31. Oktober 2013, das Geschäftsjahresende des übertragenden Sondervermögens RWSWachstumfonds-MI. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Sondervermögens werden am Übertragungsstichtag 1:1 in das übernehmende Sondervermögen übertragen. Auf Basis der Vermögensbewertung der beiden Sondervermögen vom 31. Oktober 2013 wird das Umtauschverhältnis am 1. November 2013 ermittelt. Nach dem ermittelten Umtauschverhältnis werden die Anteile des Sondervermögens RWSWachstumfonds-MI in Anteile des Sondervermögens RWS-Aktienfonds übertragen. Das festgelegte Umtauschverhältnis und der gesamte Vorgang werden von den Wirtschaftsprüfern geprüft. Das Umtauschverhältnis wird mit zehn Nachkommastellen ermittelt. V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens beigefügt. Wir bitten Sie, diese anzusehen und zu lesen. Frankfurt am Main, im Juli 2013 Metzler Investment GmbH Die Geschäftsführung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen “RWSAktienfonds” 6 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. RWS-Aktienfonds ISIN: DE0009763300|WKN: 976330 Dieser Fonds wird verwaltet von der Metzler Investment GmbH. Die Metzler Investment GmbH gehört zur Metzler-Gruppe. Ziele und Anlagepolitik Ziel des Fondsmanagements ist die Erwirtschaftung einer marktgerechten Rendite mit entsprechender laufender Wiederanlage der Erträge. Die Erträge bleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Um dies zu erreichen investiert der Fonds mindestens 70% des Fondsvermögens in Aktien. Zudem darf bis zu 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer Fonds investiert werden. Daneben können aussichtsreiche Nebenwerte erworben werden. Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Bis zu 30% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten und/oder Bankguthaben gehalten werden. Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu Absicherungszwecken, der effizienten Portfoliosteuerung sowie der Erzielung von Zusatzerträgen tätigen. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter "Kosten" aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko 1 2 Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko 3 4 5 6 7 Der RWS-Aktienfonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen verhältnismäßig hoch sein können. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt "Risiken" des OGAW-Prospekts. Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Stand: 28.6.2013 www.metzler-fonds.com Seite 1 von 2 Kosten Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5,00% - Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage/vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Kosten die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 1,84% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt "Der Fonds im Überblick" des OGAW-Prospekts entnehmen oder beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2012 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Der OGAWJahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genauen berechneten Kosten. keine Frühere Wertentwicklung Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Der RWS-Aktienfonds wurde 1997 aufgelegt. Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet. Praktische Informationen Depotbank des Fonds ist B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA. Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage www.metzler-fonds.com. Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Stand: 28.6.2013 Die Metzler Investment GmbH kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand von 28.6.2013. www.metzler-fonds.com Seite 2 von 2