Pressemitteilung Kooperation Anwaltsbüro D-CH

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Pressemitteilung
Deutsch-Schweizer Kooperation zwischen
Wirlitsch – Kanzlei für Arbeitsrecht und StuderRechtsanwalt.
Ab Februar 2012 werden die beiden auf Arbeitsrecht und
Sozialrecht spezialisierten Kanzleien ihre grenzüberschreitende
Kooperation beginnen, um noch effektiver die Interessen ihrer
Mandanten vertreten zu können.
WIRLITSCH – Kanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Konstanz und
Zweigstelle in Stuttgart bearbeiten ausschließlich arbeitsrechtliche
Mandate und die dazugehörigen Nebengebiete (z. B. Sozialrecht,
Beamtenrecht). Sie sind hochspezialisiert und ausgewiesene Experten im
Bereich des Arbeitsrechts. Sie vertreten ausschließlich Arbeitnehmer,
Betriebs- und Personalräte, leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer und
Vorstände auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des allgemeinen
Dienstvertragsrechts, insbesondere Individualarbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht. Sie vertreten keine
Arbeitgeber.
StuderRechtsanwalt mit Niederlassungen in den Kantonen Thurgau und
St. Gallen (Kreuzlingen, St. Gallen, Frauenfeld und Wil) sind spezialisiert
im Bereich Unfälle, Krankheit und ärztlichen Behandlungsfehlern
gegenüber sämtlichen Versicherungen, sowie im Arbeitsrecht und dem
Erbrecht. Sie vertreten ausschließlich Geschädigte und niemals
Versicherungsgesellschaften.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht für Michael Wirlitsch unterstreicht die
gemeinsame Grundphilosophie der beiden Kanzleien, die den Ausschlag
für die grenzüberschreitende Kooperation gegeben habe, indem er
ausführt, dass „sich beide Kanzleien der Durchsetzung der Ansprüche und
Rechte abhängig Beschäftigte verschrieben haben.“
Dieter Studer, Fachanwalt Haftpflicht- und Versicherungsrecht, hebt
hervor, dass die grenzüberschreitenden Sachverhalte aufgrund der
größeren Mobilität nicht nur der Betriebe sondern auch der Arbeitnehmer
und Verbraucher stark zugenommen haben und Sachverhalte mit
Berührungspunkten sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland
zumindest in einer Grenzregion an der Tagesordnung seien. Durch die
Kooperation sei für die Mandanten ein Zusatznutzen unmittelbar erzielbar.
Als anschauliches Beispiel nennt Wirlitsch die Beratung eines Betriebsrates
aus dem Südschwarzwald, der mit einer Teilbetriebsverlagerung nach
Zürich konfrontiert worden sei. In diesem Zusammenhang sei es dann
auch um die Beratung von versicherungsrechtlichen und rentenrechtlichen
Auswirkungen der neuen (schweizerischen) Arbeitsverträge der
zukünftigen Grenzgänger aus dem Südschwarzwald, die zukünftig in
Zürich arbeiten, gegangen. Hier wäre es sehr hilfreich gewesen, bereits
die Kooperation mit StuderRechtsanwalt gehabt zu haben.
Wirlitsch, der selbst in der Schweiz studiert und gearbeitet hat, weist
darauf hin, dass die kulturellen aber auch rechtlichen Unterschiede
zwischen beiden Ländern nicht zu unterschätzen seien. Selbst wenn man
sich in Teilrechtsgebieten des anderen Landes vorzüglich auskennt und
sich ohne Probleme eine Beratung in dem fremden Recht zutraut, so
besteht doch faktisch ein Durchsetzungsnachteil, wenn im zwar nahen und
vertrauten aber doch fremden Nachbarland vor Gericht Ansprüche
durchgesetzt werden müssen. Hier kann die Kooperation unmittelbar
einen Zusatznutzen für die Mandanten aus Deutschland und der Schweiz
schaffen.
Informationen zu Dieter Studer (1964)
Werdegang
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Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Eingetragen im Anwaltsregister; in der ganzen Schweiz vor
sämtlichen Gerichten zugelassen
Gründung der Kanzlei im Jahr 2000
Rechtsanwaltspatent
Tätigkeit an Gerichten, in Rechtsanwaltskanzleien, Verwaltung und
Versicherung
Rechtsstudium an den Universitäten St. Gallen und Zürich
Matura Frauenfeld
Informationen zu Michael Wirlitsch (1964)
Tätigkeitsschwerpunkte
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Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Aufhebungsverträge
Arbeitsrechtliche Beratung von Betriebs- und
Personalräten
Betriebsvereinbarungen
Einrichten von Einigungsstellen
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Interessenausgleich und Sozialpläne
Zeugnisse
Zur Person
Michael Wirlitsch studierte Rechtswissenschaft in Konstanz und Bielefeld.
Masterstudengang im Europarecht am Europainstitut in Basel, Schweiz mit
Schwerpunkt Europäisches Arbeitsrecht.
1997 Zulassung als Rechtsanwalt in Konstanz.
1999 Assistent am Europainstitut Basel, Schweiz und"Associate Professor
of International Law", Concordia Int. University of Estonia, Tallinn,
Estland.
Geschäftsführer des Kolping Bildungszentrums Konstanz.
Seit 2000 Spezialisierung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht mit der
ausschließlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebs- und
Personalräten und Gewerkschaften
Seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Lehrbeauftragter u.a. an der HTWG (Fachhochschule Konstanz) für
Arbeitsrecht.
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