Pressemitteilung Deutsch-Schweizer Kooperation zwischen Wirlitsch – Kanzlei für Arbeitsrecht und StuderRechtsanwalt. Ab Februar 2012 werden die beiden auf Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisierten Kanzleien ihre grenzüberschreitende Kooperation beginnen, um noch effektiver die Interessen ihrer Mandanten vertreten zu können. WIRLITSCH – Kanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Konstanz und Zweigstelle in Stuttgart bearbeiten ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und die dazugehörigen Nebengebiete (z. B. Sozialrecht, Beamtenrecht). Sie sind hochspezialisiert und ausgewiesene Experten im Bereich des Arbeitsrechts. Sie vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des allgemeinen Dienstvertragsrechts, insbesondere Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht. Sie vertreten keine Arbeitgeber. StuderRechtsanwalt mit Niederlassungen in den Kantonen Thurgau und St. Gallen (Kreuzlingen, St. Gallen, Frauenfeld und Wil) sind spezialisiert im Bereich Unfälle, Krankheit und ärztlichen Behandlungsfehlern gegenüber sämtlichen Versicherungen, sowie im Arbeitsrecht und dem Erbrecht. Sie vertreten ausschließlich Geschädigte und niemals Versicherungsgesellschaften. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht für Michael Wirlitsch unterstreicht die gemeinsame Grundphilosophie der beiden Kanzleien, die den Ausschlag für die grenzüberschreitende Kooperation gegeben habe, indem er ausführt, dass „sich beide Kanzleien der Durchsetzung der Ansprüche und Rechte abhängig Beschäftigte verschrieben haben.“ Dieter Studer, Fachanwalt Haftpflicht- und Versicherungsrecht, hebt hervor, dass die grenzüberschreitenden Sachverhalte aufgrund der größeren Mobilität nicht nur der Betriebe sondern auch der Arbeitnehmer und Verbraucher stark zugenommen haben und Sachverhalte mit Berührungspunkten sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zumindest in einer Grenzregion an der Tagesordnung seien. Durch die Kooperation sei für die Mandanten ein Zusatznutzen unmittelbar erzielbar. Als anschauliches Beispiel nennt Wirlitsch die Beratung eines Betriebsrates aus dem Südschwarzwald, der mit einer Teilbetriebsverlagerung nach Zürich konfrontiert worden sei. In diesem Zusammenhang sei es dann auch um die Beratung von versicherungsrechtlichen und rentenrechtlichen Auswirkungen der neuen (schweizerischen) Arbeitsverträge der zukünftigen Grenzgänger aus dem Südschwarzwald, die zukünftig in Zürich arbeiten, gegangen. Hier wäre es sehr hilfreich gewesen, bereits die Kooperation mit StuderRechtsanwalt gehabt zu haben. Wirlitsch, der selbst in der Schweiz studiert und gearbeitet hat, weist darauf hin, dass die kulturellen aber auch rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern nicht zu unterschätzen seien. Selbst wenn man sich in Teilrechtsgebieten des anderen Landes vorzüglich auskennt und sich ohne Probleme eine Beratung in dem fremden Recht zutraut, so besteht doch faktisch ein Durchsetzungsnachteil, wenn im zwar nahen und vertrauten aber doch fremden Nachbarland vor Gericht Ansprüche durchgesetzt werden müssen. Hier kann die Kooperation unmittelbar einen Zusatznutzen für die Mandanten aus Deutschland und der Schweiz schaffen. Informationen zu Dieter Studer (1964) Werdegang • • • • • • • Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Eingetragen im Anwaltsregister; in der ganzen Schweiz vor sämtlichen Gerichten zugelassen Gründung der Kanzlei im Jahr 2000 Rechtsanwaltspatent Tätigkeit an Gerichten, in Rechtsanwaltskanzleien, Verwaltung und Versicherung Rechtsstudium an den Universitäten St. Gallen und Zürich Matura Frauenfeld Informationen zu Michael Wirlitsch (1964) Tätigkeitsschwerpunkte • • • • • Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Aufhebungsverträge Arbeitsrechtliche Beratung von Betriebs- und Personalräten Betriebsvereinbarungen Einrichten von Einigungsstellen • • Interessenausgleich und Sozialpläne Zeugnisse Zur Person Michael Wirlitsch studierte Rechtswissenschaft in Konstanz und Bielefeld. Masterstudengang im Europarecht am Europainstitut in Basel, Schweiz mit Schwerpunkt Europäisches Arbeitsrecht. 1997 Zulassung als Rechtsanwalt in Konstanz. 1999 Assistent am Europainstitut Basel, Schweiz und"Associate Professor of International Law", Concordia Int. University of Estonia, Tallinn, Estland. Geschäftsführer des Kolping Bildungszentrums Konstanz. Seit 2000 Spezialisierung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht mit der ausschließlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften Seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lehrbeauftragter u.a. an der HTWG (Fachhochschule Konstanz) für Arbeitsrecht.