Volksbank Greven eG Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 12 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 13 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 13 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17 Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 18 Anhang ..................................................................................................................... 21 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 21 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 23 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Präambel Alle genannten Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie weitere wesentliche Risiken (Operationelles Risiko, Beteiligungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Seite 4/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 25 Mio. €, die Auslastung dieses Limits lag bei 67 %. 11 Seitens unserer Vorstandsmitglieder werden drei Aufsichtsmandate und keine weiteren Leitungsmandate ausgeübt. Die Aufsichtsratsmitglieder üben über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen aus. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit und über andere gebildete Ausschüsse die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr acht Aufsichtsratssitzungen und acht AR-Ausschusssitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 5/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 61.649 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 4.439 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 5.766 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -5.182 -176 0 -71 66.425 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Seite 6/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 144 9 517 14.712 4.110 5.191 521 72 1.354 1.477 304 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 446 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Eigenmittelanforderungen insgesamt 2.488 31.345 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen / Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Seite 7/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert TEUR 23.785 6.581 2.368 45.772 253.209 208.597 122.952 34.364 192.024 96.676 5.003 9.006 20.741 18.464 9.778 709.683 Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag TEUR 19.366 6.508 1.275 61.150 231.033 189.573 117.384 34.643 190.409 94.931 6.014 8.257 22.303 20.617 9.602 693.918 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 3.586 16.587 3.612 6.581 0 0 2.368 0 0 32.180 10.977 2.615 217.821 13.233 22.155 Mengengeschäft 122.446 36 470 Durch Immobilien besichert 191.831 41 152 5.003 0 0 0 7.509 1.497 8.416 12.325 0 17.984 480 0 9.778 0 0 617.994 61.188 30.501 Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Seite 8/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbstständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden Gesamt TEUR davon Land- und Forstwirtschaft davon KMU davon Erbringung von Finanzdienstleistungen davon Grundstücks- u. Wohnungswesen davon Dienstleistungen davon Sonstige Branchen Staaten oder Zentralbanken 0 23.785 0 0 3.586 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 6.581 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Stellen 0 2.368 0 0 2.003 0 0 303 Institute 0 45.772 0 0 45.772 0 0 0 Unternehmen 37.947 215.262 208.597 22.446 0 77.150 25.765 15.932 Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 88.588 34.364 34.364 4.068 8 2.050 7.308 1.567 94.865 97.159 96.676 40.504 0 23.605 9.271 2.941 1.454 3.549 0 11 0 37 355 91 0 9.006 0 0 9.006 0 0 0 0 20.741 0 0 0 0 0 20.741 Beteiligungen 0 18.464 0 0 856 0 17.605 0 Sonstige Positionen 0 9.778 0 0 0 0 0 9.778 222.854 486.829 339.637 67.029 61.231 102.842 60.304 51.353 Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Seite 9/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 3.995 1.828 17.962 3.559 0 3.022 364 6.434 69.960 54.186 22.497 2.719 1.518 0 15.410 42.082 10.269 21.468 185 2.503 2.004 23.928 141.167 58.497 148.059 2.099 4.985 13.524 4.827 2.390 18.464 9.778 206.998 0 0 98.572 0 0 404.113 In der Spalte “größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten. 23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.1 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 1 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 10/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): Wesentliche Wirtschaftszweige Privatkunden Firmenkunden - Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Groß- und Einzelhandel - Dienstleistungen GesamtGesamtinanspruchinanspruchBestand Bestand nahme aus nahme aus notRückEWB überfälligen leidenden stellungen Krediten Krediten Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Eingänge Direktauf abgeabschrei- schriebene bungen Forderungen 86 0 441 5.060 95 3.500 0 0 -10 391 2 0 81 21 0 1.557 913 0 180 0 0 0 855 463 0 176 0 0 0 1.649 1604 0 320 0 18 0 847 494 0 -231 0 2 2 102 Summe Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. Pauschalwertberichtigungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die erhaltenen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (102 TEUR) übersteigen im Berichtszeitraum die vorgenommenen Direktabschreibungen (2 TEUR). Die Gesamtinanspruchnahmen aus überfälligen sowie notleidenden Krediten beziehen sich – aufgrund des regionalen Geschäftsgebietes unserer Bank – ausschließlich auf Deutschland. 25 Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Zuführungen in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 3.324 1.145 764 111 0 3.594 0 0 0 0 0 0 14 0 14 0 0 0 26 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Seite 11/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 2 4 10 20 35 50 70 75 100 150 58.905 0 0 9.006 24.712 116.520 99.869 0 122.952 252.596 4.382 61.435 0 0 9.006 31.598 115.469 98.293 784 119.474 248.681 4.202 250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 0 20.741 0 20.741 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 27 Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind unsere Zentralbank und unsere Kunden. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer Zentralbank auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für unsere Kunden werden einzelfallbezogene Kontrahentenlimite nach Vorgabe und Votum von Markt und Marktfolge vergeben. 28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. insgesamt 132 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. 29 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Limite und eine Meldung an den zuständigen Vorstand, insbesondere bei Limitüberschreitungen. 30 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode ein anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 3 TEUR ermittelt. Kapitalpuffer (Art. 440) 31 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seite 12/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 32 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR): Allgemeine Kreditrisikopositionen Deutschland Norwegen Vereinigte Staaten Sonstige Summe Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittel-anforderungen 585.602 0 0 0 0 0 25.793 0 0 25.793 92,97 0,00 1.497 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,04 1,50 19.619 0 0 0 0 0 1.137 0 0 1.137 4,10 0,00 24.459 0 0 0 0 0 800 0 0 800 2,89 0,00 631.177 0 0 0 0 0 27.742 0 0 27.742 100,00 Alle unter „Sonstige“ zusammengefassten Länder haben keinen antizyklischen Kapitalpuffer festgelegt und besitzen jeweils einen Anteil von kleiner 1% am Gesamtrisikopositionswert. 33 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %) Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 391.830 0,0006 2 Marktrisiko (Art. 445) 34 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 35 Für die Risikoart Währung beträgt die Eigenmittelanforderung TEUR 446. Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 36 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Seite 13/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 37 Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen 0 0 124 124 18.338 18.338 0 0 38 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnende Beteiligung dient ausschließlich der Förderung der heimischen Wirtschaft und hat einen Buchwert von eintausend EUR. Die Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 39 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 40 Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Summe 17.583 Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR 3.876 41 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause auch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Seite 14/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Bei der Planung der Geschäftsstruktur gehen wir aufgrund unserer moderaten Wachstumserwartung im Kundengeschäft von einem leichten Anstieg der Bilanzsumme um weniger als ein Prozent aus. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Zinsanstieg um 50 Basispunkte Szenario 2: Zinsrückgang um 50 Basispunkte Szenario 3: Zinsanstieg nach dem DGRV-Zinsszenario „steigend“ Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erhöhung der Erträge Erträge TEUR TEUR Szenario 1 958 Szenario 2 Szenario 3 738 3.617 42 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 43 Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 44 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch. 45 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. 46 Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 47 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Seite 15/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Verpfändete Guthaben in unserem Haus Abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen Abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 48 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen mit einem externen Rating nach S&P, Moody´s bzw. Fitch Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 49 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebensversicherungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR Mengengeschäft 3.344 134 Unternehmen 2.008 1.906 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.504 434 180 0 Ausgefallene Positionen Seite 16/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 50 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Angaben in TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 20.855 Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 552.020 0 0 17.683 0 20.855 20.864 95.402 94.029 0 34.240 51 Erhaltene Sicherheiten im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 bestehen für uns nicht. 52 Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten: Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Angaben in TEUR Buchwert ausgewählter bindlichkeiten Ver- Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 20.848 20.855 53 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 3,0 %. 54 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten, 55 Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Seite 17/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Verschuldung (Art. 451) 56 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 574.086 k.A. -1.288 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 717 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A. Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 30.311 k.A. k.A. 7.259 611.085 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 580.302 -247 580.055 133 584 Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode k.A. Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden k.A. (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) k.A. Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten k.A. (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) k.A. Derivative Risikopositionen insgesamt 717 Seite 18/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften k.A k.A. k.A. k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt k.A. Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 128.664 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -98.353 Andere außerbilanzielle Risikopositionen 30.311 Gemäß Art. 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital 56.220 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 611.083 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 9,20% Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vollständig eingeführt 1.288 Seite 19/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 580.303 k.A. 580.303 9.006 30.734 509 45.109 174.873 73.241 193.166 4.682 48.983 57 Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 58 Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 9,20%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: Veränderungen von bilanziellen und außerbilanziellen Positionen gemäß Darstellung im Lagebericht, Derivategeschäft, Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 20/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes "Geschäftsguthaben" (CET1) 1 Emittent Volksbank Greven eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 5.913 9 Nennwert des Instruments (in TEUR) 5.913 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ Seite 21/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Seite 22/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 3 3a 4 5 5a 6 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 5.913 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 5.913 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 23.374 26 (1) (c) 0 26 (1) 27.000 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) 56.287 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 10 11 12 13 14 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 34, 105 67 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) Seite 23/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 15 16 17 18 19 20 20a 20b 20c 20d 21 22 23 24 25 25a 25b Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (l) Seite 24/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 26 26a 26b 27 28 29 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) k.A. k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481 k.A. 481 0 36 (1) (j) 67 56.220 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 32 33 34 35 36 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 51, 52 0 0 0 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) Seite 25/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 38 39 40 41 41a 41b 41c 42 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 56 (e) Seite 26/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 43 44 45 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 0 0 56.220 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 51 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 0 62, 63 5.766 486 (4) k.A. 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 4.439 62 (c) und (d) 10.205 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 54a 54b 55 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) Seite 27/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 56 56a 56b 56c 57 58 59 59a Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 10.205 66.425 0 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) Seite 28/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt 60 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 391.832 14,35 92 (2) (a), 465 14,35 92 (2) (b), 465 16,95 92 (2) (c) 5,126 CRD 128, 129, 130 0,625 0,001 0 0 CRD 131 9,85 CRD 128 805 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Seite 29/30 Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 73 74 75 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kre4.439 ditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisi4.439 koanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kre0 ditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisik.A. koanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, 0 für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlosse0 ner Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, 0 für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlosse0 ner Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für 5.766 die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener 743 Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 62 62 62 62 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) Seite 30/30