Offenlegungsbericht 2016 Volksbank Greven eG

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Volksbank Greven eG
Offenlegungsbericht
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12
Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 13
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 18
Anhang ..................................................................................................................... 21
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 23
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Präambel
Alle genannten Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit
nicht anders angegeben.
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende
Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten
wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab.
Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs
sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und
das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie weitere wesentliche Risiken
(Operationelles Risiko, Beteiligungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass
wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden
kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird.
Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 25 Mio. €, die Auslastung dieses Limits lag bei 67 %.
11 Seitens unserer Vorstandsmitglieder werden drei Aufsichtsmandate und keine weiteren
Leitungsmandate ausgeübt. Die Aufsichtsratsmitglieder üben über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen aus.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit und über andere gebildete Ausschüsse die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr acht Aufsichtsratssitzungen und acht AR-Ausschusssitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich
geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“)
dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die
aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
61.649
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
4.439
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
5.766
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-5.182
-176
0
-71
66.425
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
144
9
517
14.712
4.110
5.191
521
72
1.354
1.477
304
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
nach Standardansatz
446
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
Eigenmittelanforderungen insgesamt
2.488
31.345
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen / Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
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19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Gesamtwert
TEUR
23.785
6.581
2.368
45.772
253.209
208.597
122.952
34.364
192.024
96.676
5.003
9.006
20.741
18.464
9.778
709.683
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
TEUR
19.366
6.508
1.275
61.150
231.033
189.573
117.384
34.643
190.409
94.931
6.014
8.257
22.303
20.617
9.602
693.918
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
3.586
16.587
3.612
6.581
0
0
2.368
0
0
32.180
10.977
2.615
217.821
13.233
22.155
Mengengeschäft
122.446
36
470
Durch Immobilien besichert
191.831
41
152
5.003
0
0
0
7.509
1.497
8.416
12.325
0
17.984
480
0
9.778
0
0
617.994
61.188
30.501
Ausgefallene Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
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21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbstständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
davon
Land- und
Forstwirtschaft
davon
KMU
davon
Erbringung von
Finanzdienstleistungen
davon
Grundstücks- u.
Wohnungswesen
davon
Dienstleistungen
davon
Sonstige
Branchen
Staaten oder Zentralbanken
0
23.785
0
0
3.586
0
0
0
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
0
6.581
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Stellen
0
2.368
0
0
2.003
0
0
303
Institute
0
45.772
0
0
45.772
0
0
0
Unternehmen
37.947
215.262
208.597
22.446
0
77.150
25.765
15.932
Mengengeschäft
Durch Immobilien
besichert
Ausgefallene
Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
88.588
34.364
34.364
4.068
8
2.050
7.308
1.567
94.865
97.159
96.676
40.504
0
23.605
9.271
2.941
1.454
3.549
0
11
0
37
355
91
0
9.006
0
0
9.006
0
0
0
0
20.741
0
0
0
0
0
20.741
Beteiligungen
0
18.464
0
0
856
0
17.605
0
Sonstige Positionen
0
9.778
0
0
0
0
0
9.778
222.854
486.829
339.637
67.029
61.231
102.842
60.304
51.353
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der
Nicht-Privatkunden.
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22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
3.995
1.828
17.962
3.559
0
3.022
364
6.434
69.960
54.186
22.497
2.719
1.518
0
15.410
42.082
10.269
21.468
185
2.503
2.004
23.928
141.167
58.497
148.059
2.099
4.985
13.524
4.827
2.390
18.464
9.778
206.998
0
0
98.572
0
0
404.113
In der Spalte “größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Außerdem
besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch
nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang
II.1 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst
werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung
verbessert haben.
1
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR):
Wesentliche
Wirtschaftszweige
Privatkunden
Firmenkunden
- Verarbeitendes
Gewerbe
- Baugewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Dienstleistungen
GesamtGesamtinanspruchinanspruchBestand
Bestand
nahme aus nahme aus notRückEWB
überfälligen
leidenden
stellungen
Krediten
Krediten
Nettozuführg./
Auflösung
von
EWB/Rückstellungen
Eingänge
Direktauf abgeabschrei- schriebene
bungen
Forderungen
86
0
441
5.060
95
3.500
0
0
-10
391
2
0
81
21
0
1.557
913
0
180
0
0
0
855
463
0
176
0
0
0
1.649
1604
0
320
0
18
0
847
494
0
-231
0
2
2
102
Summe
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten.
Pauschalwertberichtigungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die erhaltenen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (102 TEUR) übersteigen im Berichtszeitraum
die vorgenommenen Direktabschreibungen (2 TEUR).
Die Gesamtinanspruchnahmen aus überfälligen sowie notleidenden Krediten beziehen
sich – aufgrund des regionalen Geschäftsgebietes unserer Bank – ausschließlich auf
Deutschland.
25 Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Rückstellungen
PWB
Zuführungen
in der Periode
Auflösung
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
3.324
1.145
764
111
0
3.594
0
0
0
0
0
0
14
0
14
0
0
0
26 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden
Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich
für jede Risikoklasse wie folgt:
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
2
4
10
20
35
50
70
75
100
150
58.905
0
0
9.006
24.712
116.520
99.869
0
122.952
252.596
4.382
61.435
0
0
9.006
31.598
115.469
98.293
784
119.474
248.681
4.202
250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
0
20.741
0
20.741
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
27 Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind unsere Zentralbank und unsere Kunden. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert
und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer Zentralbank auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für unsere Kunden werden einzelfallbezogene Kontrahentenlimite nach Vorgabe und Votum von Markt und Marktfolge
vergeben.
28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i. H. v. insgesamt 132 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
29 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen
auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Es erfolgt eine regelmäßige
Überwachung der Limite und eine Meldung an den zuständigen Vorstand, insbesondere
bei Limitüberschreitungen.
30 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter
Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode ein anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 3 TEUR ermittelt.
Kapitalpuffer (Art. 440)
31 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
32 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR):
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Deutschland
Norwegen
Vereinigte
Staaten
Sonstige
Summe
Risikoposition im
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Eigenmittel-anforderungen
585.602
0
0
0
0
0
25.793
0
0
25.793
92,97
0,00
1.497
0
0
0
0
0
12
0
0
12
0,04
1,50
19.619
0
0
0
0
0
1.137
0
0
1.137
4,10
0,00
24.459
0
0
0
0
0
800
0
0
800
2,89
0,00
631.177
0
0
0
0
0
27.742
0
0
27.742
100,00
Alle unter „Sonstige“ zusammengefassten Länder haben keinen antizyklischen Kapitalpuffer festgelegt und besitzen jeweils einen Anteil von kleiner 1% am Gesamtrisikopositionswert.
33 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %)
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
391.830
0,0006
2
Marktrisiko (Art. 445)
34 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
35 Für die Risikoart Währung beträgt die Eigenmittelanforderung TEUR 446. Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
36 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
37 Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem
genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
0
0
124
124
18.338
18.338
0
0
38 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnende Beteiligung dient ausschließlich der Förderung der heimischen Wirtschaft und hat einen Buchwert von eintausend EUR. Die Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
39 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
40 Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur
bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts TEUR
Summe
17.583
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts TEUR
3.876
41 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause auch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen
zu Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Bei der Planung der Geschäftsstruktur gehen wir aufgrund unserer moderaten
Wachstumserwartung im Kundengeschäft von einem leichten Anstieg der Bilanzsumme um weniger als ein Prozent aus.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Szenario 1: Zinsanstieg um 50 Basispunkte
Szenario 2: Zinsrückgang um 50 Basispunkte
Szenario 3: Zinsanstieg nach dem DGRV-Zinsszenario „steigend“
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erhöhung der
Erträge
Erträge
TEUR
TEUR
Szenario 1
958
Szenario 2
Szenario 3
738
3.617
42 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
43 Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
44 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch.
45 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der
juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
46 Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir
Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
47 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
Verpfändete Guthaben in unserem Haus
Abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen
Abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
48 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen mit einem externen Rating nach S&P, Moody´s bzw. Fitch
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
49 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige
Forderungsklassen
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
Mengengeschäft
3.344
134
Unternehmen
2.008
1.906
Durch Immobilien besicherte Positionen
2.504
434
180
0
Ausgefallene Positionen
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
50 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Angaben in TEUR
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
20.855
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
552.020
0
0
17.683
0
20.855
20.864
95.402
94.029
0
34.240
51 Erhaltene Sicherheiten im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 bestehen
für uns nicht.
52 Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten:
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Angaben in TEUR
Buchwert ausgewählter
bindlichkeiten
Ver-
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
20.848
20.855
53 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 3,0 %.
54 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten,
55 Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Verschuldung (Art. 451)
56 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der
Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
574.086
k.A.
-1.288
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
717
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
30.311
k.A.
k.A.
7.259
611.085
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
580.302
-247
580.055
133
584
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese
gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen
werden
k.A.
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
k.A.
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
k.A.
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
k.A.
Derivative Risikopositionen insgesamt
717
Seite 18/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von
Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva
aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
k.A
k.A.
k.A.
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
k.A.
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
128.664
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-98.353
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
30.311
Gemäß Art. 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Kernkapital
56.220
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
611.083
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
9,20%
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
vollständig eingeführt
1.288
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Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die
NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
580.303
k.A.
580.303
9.006
30.734
509
45.109
174.873
73.241
193.166
4.682
48.983
57 Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und
Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
58 Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 9,20%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
Veränderungen von bilanziellen und außerbilanziellen Positionen gemäß Darstellung im Lagebericht,
Derivategeschäft,
Änderungen in der Kernkapitalausstattung.
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Seite 20/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes "Geschäftsguthaben" (CET1)
1
Emittent
Volksbank Greven eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
5.913
9
Nennwert des Instruments (in TEUR)
5.913
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
Seite 21/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Seite 22/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
3a
4
5
5a
6
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
5.913 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
5.913 Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
23.374 26 (1) (c)
0 26 (1)
27.000 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
0 26 (2)
56.287
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
10
11
12
13
14
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3
erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 34, 105
67 36 (1) (b), 37, 472
(4)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0 33 (a)
0 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
0 32 (1)
0 33 (b)
Seite 23/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
15
16
17
18
19
20
20a
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
25a
25b
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des
harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38
Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
0 36 (1) (e), 41, 472
(7)
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0 36 (1) (g), 44, 472
(9)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
0 36 (1) (k)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
0 36 (1) (k) (ii), 243 (1)
(b), 244 (1) (b), 258
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0 48 (1)
0 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
Seite 24/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
26
26a
26b
27
28
29
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A. 481
k.A. 481
0 36 (1) (j)
67
56.220
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
33
34
35
36
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0 51, 52
0
0
0 486 (3)
k.A. 483 (3)
0 85, 86, 480
0 486 (3)
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
0 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
Seite 25/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
38
39
40
41
41a
41b
41c
42
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
0 56 (b), 58, 475 (3)
0 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
0 56 (d), 59, 79, 475
(4)
0
0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0 56 (e)
Seite 26/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
43
44
45
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
0
0
56.220
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
50
51
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
0 62, 63
5.766 486 (4)
k.A. 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
4.439 62 (c) und (d)
10.205
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
54a
54b
55
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen
sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79, 477
(4)
Seite 27/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
56
56a
56b
56c
57
58
59
59a
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von
der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
usw.)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
k.A.
0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
0
0 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
0
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0
10.205
66.425
0
0 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
Seite 28/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen
Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
60
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
0 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
0 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
391.832
14,35 92 (2) (a), 465
14,35 92 (2) (b), 465
16,95 92 (2) (c)
5,126 CRD 128, 129, 130
0,625
0,001
0
0 CRD 131
9,85 CRD 128
805 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (c),
69, 70, 477 (4)
Seite 29/30
Offenlegungsbericht der Volksbank Greven eG für das Jahr 2016
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
73
74
75
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38
Abs. 3 erfüllt sind)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
0 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11)
0 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kre4.439
ditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisi4.439
koanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kre0
ditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisik.A.
koanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
(anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
0
für die die Auslaufregelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlosse0
ner Betrag (Betrag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
0
für die die Auslaufregelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlosse0
ner Betrag (Betrag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für
5.766
die die Auslaufregelungen gelten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
743
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
62
62
62
62
484 (3), 486 (2) und (5)
484 (3), 486 (2) und (5)
484 (4), 486 (3) und (5)
484 (4), 486 (3) und (5)
484 (5), 486 (4) und (5)
484 (5), 486 (4) und (5)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R.
31.12.)
Seite 30/30
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