Teilauswertung Umfrage Schutzzonen

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Weiterbildungskurse 2009
www.brunnenmeister.ch
Teilauswertung Umfrage Schutzzonen
Von:
Ulrich Hugi, Präsident SBV
Leo Zberg, Vorstand SBV
www.brunnenmeister.ch
Veranstaltungsort:
Weiterbildungskurse 2009
Campus Sursee
Schutzzonen
Teilauswertung der
Umfrage
Ulrich Hugi, Leo Zberg
Einleitung
Grundwasser
Im Gewässerschutzgesetz von 1971 stand die Reinhaltung
der Gewässer im Vordergrund. Die «Wegleitung zur
Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen,
Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen»
von 1977/82 war denn auch insbesondere auf den Schutz
der Trinkwasserfassungen vor wassergefährdenden
Flüssigkeiten und mikrobiellen Verunreinigungen
ausgerichtet. Mit dem Gewässerschutzgesetz von 1991
kam der Aspekt des mengenmässigen
Grundwasserschutzes hinzu.
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Weiterbildungskurse 2009
Campus Sursee
Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober
1998 misst dem Grundwasserschutz noch grössere
Bedeutung zu. Das Grundwasser wird als Teil des
gesamten Wasserkreislaufs und als Grundlage für
Ökosysteme betrachtet. Die Verordnung regelt den
planerischen Schutz des Grundwassers und stellt mit
der Einführung des Zuströmbereichs ein zusätzliches
planerisches Instrument zum Schutz von Fassungen
vor der Verunreinigung durch mobile und schwer
abbaubare Stoffe zur Verfügung.
Wasser ist Leben
Dies gilt auch im Untergrund. Eine Studie der Universität
Neuenburg ergab: Die Lebensgemeinschaft im
Grundwasser ist erstaunlich artenreich. Sie können gar als
Bioindikator für die Qualität der Grundwasservorkommen
dienen.
Grundwasser ist ein verletzliches Gut, das in weiten Teilen
der Schweiz die Trinkwasserversorgung sicherstellt. Es
kann leicht durch Oberflächeneinträge verschmutzt werden,
zum Beispiel durch Jauche, Abwasser aus der (defekten)
Kanalisation oder infiltrierende Oberflächengewässer.
Dadurch gelangen Krankheitserreger ins Grundwasser.
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Campus Sursee
Weshalb diese Umfrage
Die Ergebnisse aus der Umfrage sollen als Grundlage für
weitere Themen im Rahmen der Weiterbildung verwendet
werden.
Sie soll den Handlungsbedarf innerhalb der WV aufzeigen.
Entscheidungsträger und Behörden die Thematik näher
bringen.
Besseren Schutz der Trinkwasserqualität in Zukunft
sicherstellen.
Gestellte Fragen
Sind die Schutzzonen rechtskräftig ausgeschieden?
Wurden die Schutzzonen aufgrund der
Gewässerschutzverordnung (28.10.1998) überprüft und
angepasst?
Besitzt die WV das Land der S1 (2+3)?
Verfügt der BM über die SZ-Pläne und –Reglemente?
Sind die Werkleitungen, im Speziellen Abwasserleitungen,
innerhalb der SZ bekannt?
Lässt die Gemeinde allfällige Abwasserleitungen innerhalb
der SZ periodisch überprüfen?
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Campus Sursee
Gestellte Fragen
Wurden festgestellte Mängel behoben?
Wer kam für die Kosten auf?
Besteht ein Konfliktplan (Gefahrenkataster) innerhalb der
SZ?
Wurden Auflagen aus dem hydrogeologischen Bericht
umgesetzt?
Werden die Auflagen im SZ-Reglement eingehalten?
Beinhaltet das QS eine Liste der
Landeigentümer/Bewirtschafter in der SZ?
Gestellte Fragen
Werden Gespräche – mind. 1x/Jahr - mit den
Bewirtschaftern durchgeführt und aufgezeichnet?
Haben Sie Kenntnisse über ausgebrachte Mengen an
Düngemittel und Fruchtfolgen?
Besitzen die Landeigentümer/ Bewirtschafter über die
aktuellen SZ-Pläne und –Reglemente?
Wie ist die Zusammenarbeit mit Behörden, Eigentümern
und Bewirtschaftern?
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Campus Sursee
Die Umfrage
ca. 1‘000 Fragebogen versendet
371 Rückmeldungen
Vielen Dank!
20 Kantone + Fürstentum Lichtenstein
Von 15 bis 190‘000 versorgte Einwohner pro WV
Wassergewinnung von 255 bis 3400 müM
Nutzung in den Schutzzonen
Weiteres
6%
Ackerbau
16%
Weideland
29%
Forst
32%
Streuwiese /
NS
17%
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Campus Sursee
Schutzzonen
Total rechtskräftig ausgeschieden
nein keine Angabe
2%
4%
teilweise
18%
Ja
76%
Feststellungen
Weniger als die Hälfte aller WV haben die Schutzzonen nach
2001 überprüft.
Nur bei 71% aller WV ist eine Liste der Eigentümer oder
Bewirtschafter vorhanden.
Nicht einmal 50% aller Kanalisationen sind auf ihren
Zustand überprüft worden.
Weniger als 1% der WV führen regelmässige Gespräche mit
den Landwirten. 78% führen Gespräche nur bei Bedarf.
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Landbesitz durch die WV
Schutzzone S1
Schutzzone S2
nein
19%
nein
35%
teilweise
21%
Ja
37%
Ja
60%
teilweise
28%
Konfliktplan vorhanden?
Ja
34%
nein
51%
teilweise
15%
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Campus Sursee
Mängelbehebung
Wurden die Mängel behoben?
nein / keine
Angabe
21%
Ja
43%
teilweise
30%
keine Mägel
6%
Einhaltung der Reglemente
Reglemente,,
Info, Zusammenarbeit
309
278
63
Information über
Bautätigkeit in
SZ?
43
Ist
Zusammenarbeit
mit Kanton gut?
nein / k.A.
19
Ja
nein / k.A.
35
teilweise
52
teilweise
Ja
nein / k.A.
teilweise
Ja
Werden Auflagen
gemäss SZReglement
eingehalten?
teilweise
41
33
nein / k.A.
58
273
Ja
280
Ist
Zusammenarbeit
mit Gemeinde
gut?
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Campus Sursee
Bemerkungen aus Rückmeldungen
Kein Konfliktplan „Gebiet ist überschaubar“
In der Schutzzone befindet sich ein Schwimmbad
Bewirtschaftung immer intensiver (Nitrat), Situation
seit 1985 zunehmend schlechter
Ausgebrachte Mengen von Dünger sind sehr schwer zu
kontrollieren
In speziellen Pachtverträgen sind Auflagen und
Vereinbarungen geregelt, Zahlungen von
Entschädigungen
Bemerkungen aus Rückmeldungen
Schutzzonenpläne sollten von der Gemeinde dringend
überarbeitet werden
Quellen befinden sich im Baugebiet
Sehr grosse Probleme mit der Durchsetzung des
Güllenverbotes, es waren zwei Gerichtsurteile dazu
nötig
Schutzzonenüberprüfung 2005 mit Vorprüfung an
Kanton, immer noch kein Entscheid, Kanton sei
überlastet, monatelang keine Antwort, sehr mühsam
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Campus Sursee
Schutzzonenpläne und
Reglemente
Besitzen Landeigentümer/Bewirtschafter die
Schutzzonenreglemente und Pläne?
80
70
60
50
nein / k.A.
40
teilweise
Ja
30
20
10
AG AI
AR BE
BL
FL
FR GL GR LU NW OW SG SH SO SZ TG UR VS ZG ZH
Fazit
Es gibt viele Pendenzen
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen und
Wasserversorgungen
Viele Kantone sind in Rückstand mit ihren
„Hausaufgaben“
Wirtschaftliche Interessen (Siedlungsdruck) werden
durch Behörden oft wichtiger eingestuft als der Schutz
des Trinkwassers
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Campus Sursee
Fazit
Zwingende Auflagen werden nicht eingehalten
Kontrollen und die Überwachung der Schutzzonen
lassen oft zu wünschen übrig
Die Überwachung ist nicht einfach
Viele Brunnenmeister werden mit ihren Anliegen oft
nicht ernst genommen
Grundwasserpumpwerk
Es ist doch alles in
bester Ordnung?!
Tiefgarage im S2
Baujahr 2003
(nur noch für die Notversorgung mit
rechtsgültigen Schutzzonen)
Pflegeheim am Rand S2
Anbau im S2 geplant
Biotop im S2
Pflegeheim
im S2
Parkplätze im S2
Eisenbahn am Rand S2
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