Weiterbildungskurse 2009 www.brunnenmeister.ch Teilauswertung Umfrage Schutzzonen Von: Ulrich Hugi, Präsident SBV Leo Zberg, Vorstand SBV www.brunnenmeister.ch Veranstaltungsort: Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Schutzzonen Teilauswertung der Umfrage Ulrich Hugi, Leo Zberg Einleitung Grundwasser Im Gewässerschutzgesetz von 1971 stand die Reinhaltung der Gewässer im Vordergrund. Die «Wegleitung zur Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen» von 1977/82 war denn auch insbesondere auf den Schutz der Trinkwasserfassungen vor wassergefährdenden Flüssigkeiten und mikrobiellen Verunreinigungen ausgerichtet. Mit dem Gewässerschutzgesetz von 1991 kam der Aspekt des mengenmässigen Grundwasserschutzes hinzu. 1 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Gewässerschutzverordnung (GSchV) Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 misst dem Grundwasserschutz noch grössere Bedeutung zu. Das Grundwasser wird als Teil des gesamten Wasserkreislaufs und als Grundlage für Ökosysteme betrachtet. Die Verordnung regelt den planerischen Schutz des Grundwassers und stellt mit der Einführung des Zuströmbereichs ein zusätzliches planerisches Instrument zum Schutz von Fassungen vor der Verunreinigung durch mobile und schwer abbaubare Stoffe zur Verfügung. Wasser ist Leben Dies gilt auch im Untergrund. Eine Studie der Universität Neuenburg ergab: Die Lebensgemeinschaft im Grundwasser ist erstaunlich artenreich. Sie können gar als Bioindikator für die Qualität der Grundwasservorkommen dienen. Grundwasser ist ein verletzliches Gut, das in weiten Teilen der Schweiz die Trinkwasserversorgung sicherstellt. Es kann leicht durch Oberflächeneinträge verschmutzt werden, zum Beispiel durch Jauche, Abwasser aus der (defekten) Kanalisation oder infiltrierende Oberflächengewässer. Dadurch gelangen Krankheitserreger ins Grundwasser. 2 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Weshalb diese Umfrage Die Ergebnisse aus der Umfrage sollen als Grundlage für weitere Themen im Rahmen der Weiterbildung verwendet werden. Sie soll den Handlungsbedarf innerhalb der WV aufzeigen. Entscheidungsträger und Behörden die Thematik näher bringen. Besseren Schutz der Trinkwasserqualität in Zukunft sicherstellen. Gestellte Fragen Sind die Schutzzonen rechtskräftig ausgeschieden? Wurden die Schutzzonen aufgrund der Gewässerschutzverordnung (28.10.1998) überprüft und angepasst? Besitzt die WV das Land der S1 (2+3)? Verfügt der BM über die SZ-Pläne und –Reglemente? Sind die Werkleitungen, im Speziellen Abwasserleitungen, innerhalb der SZ bekannt? Lässt die Gemeinde allfällige Abwasserleitungen innerhalb der SZ periodisch überprüfen? 3 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Gestellte Fragen Wurden festgestellte Mängel behoben? Wer kam für die Kosten auf? Besteht ein Konfliktplan (Gefahrenkataster) innerhalb der SZ? Wurden Auflagen aus dem hydrogeologischen Bericht umgesetzt? Werden die Auflagen im SZ-Reglement eingehalten? Beinhaltet das QS eine Liste der Landeigentümer/Bewirtschafter in der SZ? Gestellte Fragen Werden Gespräche – mind. 1x/Jahr - mit den Bewirtschaftern durchgeführt und aufgezeichnet? Haben Sie Kenntnisse über ausgebrachte Mengen an Düngemittel und Fruchtfolgen? Besitzen die Landeigentümer/ Bewirtschafter über die aktuellen SZ-Pläne und –Reglemente? Wie ist die Zusammenarbeit mit Behörden, Eigentümern und Bewirtschaftern? 4 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Die Umfrage ca. 1‘000 Fragebogen versendet 371 Rückmeldungen Vielen Dank! 20 Kantone + Fürstentum Lichtenstein Von 15 bis 190‘000 versorgte Einwohner pro WV Wassergewinnung von 255 bis 3400 müM Nutzung in den Schutzzonen Weiteres 6% Ackerbau 16% Weideland 29% Forst 32% Streuwiese / NS 17% 5 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Schutzzonen Total rechtskräftig ausgeschieden nein keine Angabe 2% 4% teilweise 18% Ja 76% Feststellungen Weniger als die Hälfte aller WV haben die Schutzzonen nach 2001 überprüft. Nur bei 71% aller WV ist eine Liste der Eigentümer oder Bewirtschafter vorhanden. Nicht einmal 50% aller Kanalisationen sind auf ihren Zustand überprüft worden. Weniger als 1% der WV führen regelmässige Gespräche mit den Landwirten. 78% führen Gespräche nur bei Bedarf. 6 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Landbesitz durch die WV Schutzzone S1 Schutzzone S2 nein 19% nein 35% teilweise 21% Ja 37% Ja 60% teilweise 28% Konfliktplan vorhanden? Ja 34% nein 51% teilweise 15% 7 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Mängelbehebung Wurden die Mängel behoben? nein / keine Angabe 21% Ja 43% teilweise 30% keine Mägel 6% Einhaltung der Reglemente Reglemente,, Info, Zusammenarbeit 309 278 63 Information über Bautätigkeit in SZ? 43 Ist Zusammenarbeit mit Kanton gut? nein / k.A. 19 Ja nein / k.A. 35 teilweise 52 teilweise Ja nein / k.A. teilweise Ja Werden Auflagen gemäss SZReglement eingehalten? teilweise 41 33 nein / k.A. 58 273 Ja 280 Ist Zusammenarbeit mit Gemeinde gut? 8 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Bemerkungen aus Rückmeldungen Kein Konfliktplan „Gebiet ist überschaubar“ In der Schutzzone befindet sich ein Schwimmbad Bewirtschaftung immer intensiver (Nitrat), Situation seit 1985 zunehmend schlechter Ausgebrachte Mengen von Dünger sind sehr schwer zu kontrollieren In speziellen Pachtverträgen sind Auflagen und Vereinbarungen geregelt, Zahlungen von Entschädigungen Bemerkungen aus Rückmeldungen Schutzzonenpläne sollten von der Gemeinde dringend überarbeitet werden Quellen befinden sich im Baugebiet Sehr grosse Probleme mit der Durchsetzung des Güllenverbotes, es waren zwei Gerichtsurteile dazu nötig Schutzzonenüberprüfung 2005 mit Vorprüfung an Kanton, immer noch kein Entscheid, Kanton sei überlastet, monatelang keine Antwort, sehr mühsam 9 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Schutzzonenpläne und Reglemente Besitzen Landeigentümer/Bewirtschafter die Schutzzonenreglemente und Pläne? 80 70 60 50 nein / k.A. 40 teilweise Ja 30 20 10 AG AI AR BE BL FL FR GL GR LU NW OW SG SH SO SZ TG UR VS ZG ZH Fazit Es gibt viele Pendenzen Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen und Wasserversorgungen Viele Kantone sind in Rückstand mit ihren „Hausaufgaben“ Wirtschaftliche Interessen (Siedlungsdruck) werden durch Behörden oft wichtiger eingestuft als der Schutz des Trinkwassers 10 Weiterbildungskurse 2009 Campus Sursee Fazit Zwingende Auflagen werden nicht eingehalten Kontrollen und die Überwachung der Schutzzonen lassen oft zu wünschen übrig Die Überwachung ist nicht einfach Viele Brunnenmeister werden mit ihren Anliegen oft nicht ernst genommen Grundwasserpumpwerk Es ist doch alles in bester Ordnung?! Tiefgarage im S2 Baujahr 2003 (nur noch für die Notversorgung mit rechtsgültigen Schutzzonen) Pflegeheim am Rand S2 Anbau im S2 geplant Biotop im S2 Pflegeheim im S2 Parkplätze im S2 Eisenbahn am Rand S2 11