Offenlegungsbericht 2016 nach Artikel 435 bis 455 CRR Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ................................................................................... 3 2. Risikobericht ................................................................................ 5 3. Eigenmittel ................................................................................. 18 4. Eigenmittelanforderungen .......................................................... 18 5. Kreditrisikoanpassungen............................................................ 21 6. Gegenparteiausfallrisiko ............................................................ 28 7. Kapitalpuffer .............................................................................. 29 8. Marktrisiko ................................................................................. 31 9. Operationelles Risiko ................................................................. 31 10. Nicht im Handelsbuch enthaltene Beteiligungspositionen .......... 32 11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen ..... 32 12. Risiko aus Verbriefungstransaktionen ........................................ 34 13. Kreditrisikominderungstechniken ............................................... 34 14. Unbelastete Vermögenswerte .................................................... 36 15. Verschuldung............................................................................. 37 16. Anhang ...................................................................................... 41 Die für den Offenlegungsbericht 2016 maßgeblichen handelsbilanziellen Werte gelten vorbehaltlich der Feststellung des Jahresund Konzernabschlusses durch die am 14.06.2017 stattfindende Vertreterversammlung. Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 2 1. Einführung Zielsetzung Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Berliner Volksbank eG als übergeordnetes Institut der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG die Offenlegungsanforderungen der Artikel 435 bis 455 CRR (Capital Requirements Regulation – Verordnung (EU) Nr. 575/2013) zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. Der Offenlegungsbericht wird jährlich zeitnah zur Veröffentlichung des Geschäftsberichtes sowie des Jahres- und Konzernabschlusses auf der Internetseite der Berliner Volksbank eG (www.Berliner-Volksbank.de) zur Verfügung gestellt. Der Bericht versetzt den Adressaten in die Lage, sich ein umfassendes Bild über das aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Berliner Volksbank eG zu verschaffen. Er umfasst insbesondere Angaben über: ▪ die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Struktur der Berliner Volksbank-Institutsgruppe sowie des Konzerns Berliner Volksbank, ▪ die Eigenmittelstruktur, ▪ das allgemeine Risikomanagementsystem, ▪ das Risikomanagement in Bezug auf einzelne Risikoarten. Anwendungsbereich Innerhalb der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe nimmt die Bank die dominierende Rolle ein. Nachfolgend werden grundsätzlich die Regelungen der Berliner Volksbank eG dargestellt. Ergänzt werden diese, sofern Regelungen der Tochtergesellschaften zu signifikanten Auswirkungen führen. Der Offenlegungsbericht kann als Ergänzung zum handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss sowie (Konzern-) Lagebericht angesehen werden, da er im Wesentlichen den Fokus auf die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen legt. Der Risikobericht wurde in grundsätzlich unverändertem Wortlaut aus dem Lagebericht und Konzernlagebericht der Berliner Volksbank übernommen und punktuell an den erforderlichen Stellen an die Vorgaben der CRR angepasst. Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegung definiert sich gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG und setzt sich aus einem Institut (übergeordnetes Unternehmen) und dessen nachgeordneten Unternehmen (gruppenangehörige Unternehmen) zusammen. Durch die aufsichtsrechtliche Konsolidierung soll sichergestellt werden, dass eine Mehrfachnutzung von faktisch nur einmal vorhandenen Eigen- Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 3 mitteln durch Tochterunternehmen verhindert wird. Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis umfasst nur Unternehmen der Finanzbranche, während der handelsrechtliche Konsolidierungskreis diese Eingrenzung nicht beinhaltet und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) abgegrenzt wird. Die Berechnung der Eigenmittel und Risikopositionen erfolgt unter Anwendung des Konzernabschlussverfahrens. Bei der Berliner Volksbank weicht der handelsrechtliche vom aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ab. In der folgenden Übersicht wird der aufsichtsrechtliche dem handelsrechtlichen Konsolidierungskreis gegenübergestellt und die Art der aufsichtsrechtlichen Behandlung beschrieben. Aufsichtsrechtliche Behandlung Name der Gesellschaft Beschreibung Konsolidierung gem. Art. 18 CRR Befreiung gem. Art. 19 CRR Behandlung im Schwellwertverfahren Konsolidierung nach Rechnungslegungsstandard (HGB) Atlas Beteiligungsgesellschaft mbH Anbieter von Nebendienstleistungen x x Berliner Volksbank Beteiligungs GmbH Finanzinstitut x x Berliner Volksbank Immobilien GmbH Anbieter von Nebendienstleistungen Berliner Volksbank Real Estate GmbH Finanzinstitut x x Berliner Volksbank Ventures Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH Finanzinstitut x x Anbieter von Nebendienstleistungen x x Genossenschaftshaus Wilmersdorf Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung Grund + Renten Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Budapester Straße KG x Sonstige Unternehmen x x x x KLG Köpenicker Liegenschafts-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anbieter von Nebendienstleistungen x x VR FinanzDienstLeistung GmbH Anbieter von Nebendienstleistungen x x Objekt Urselweg 15 GmbH & Co. KG Sonstige Unternehmen Urselweg 15 Verwaltungs GmbH Finanzinstitut Zweite Grund + Renten Grunderwerbsgesellschaft mbH Finanzinstitut x x x x x x x Die Befreiungsvorschrift nach § 31 Abs. 3 KWG in Verbindung mit Artikel 19 Abs. 1 CRR wurde für die Berliner Volksbank Immobilien GmbH und die Urselweg 15 Verwaltungs GmbH in Anspruch genommen. Aus diesem Grund wurden diese Tochtergesellschaften, die handelsrechtlich voll konsolidiert werden, nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis aufgenommen. Bei den Tochtergesellschaften Grund + Renten Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Budapester Straße KG und Objekt Urselweg 15 GmbH & Co. KG handelt es sich um sonstige Unternehmen, die nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen sind. Es bestehen keine Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenmitteln innerhalb der Gruppe. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 4 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagementsystem Ziel des Risikomanagements Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems wird durch unsere vom Gesamtvorstand festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt. Hierin sind die strategischen Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs beschrieben und das Grundverständnis des Vorstands zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Zur Steuerung der mit der Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie verbundenen Risikonahme hat der Vorstand mehrere hierzu konsistente Teilstrategien verabschiedet. Die Unternehmensleitung trägt für das Risikomanagement die Gesamtverantwortung. Dabei wird sie durch den Bereich Finanzen bei risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zum Controlling und Management von Risiken, unterstützt. Der Bereich Finanzen ist zuständig für die Entwicklung von Grundsätzen, Methoden und Standards des Risikocontrollings. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wurde der Bereichsleitung Finanzen übertragen. Aufgabe des Risikomanagements ist nicht die vollständige Risikovermeidung, denn unser Geschäftsmodell sieht die bewusste und gesteuerte Übernahme von Risiken in einzelnen Geschäftsfeldern vor. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: • Verzicht auf Geschäfte, deren Risiken vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind, • Systematisches Eingehen von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, • Vermeidung von Risikokonzentrationen, außer den bewusst tolerierten, die aus dem strategischen Verbundgedanken und den Gegebenheiten des Regionalprinzips resultieren; zudem werden Konzentrationen, die sich aus der strategischen Ausrichtung der Bank ergeben (z.B. Fokusbranchen und Besicherung mit Grundpfandrechten) akzeptiert, • Schadensbegrenzung durch aktives Management der operationellen Risiken, • Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken, • Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 5 Die Kontrolle und das Management der Risiken sind für uns zentrale Aufgaben und an dem Grundsatz ausgerichtet, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen sowie negative Abweichungen von der Erfolgs-, Kapital- und Liquiditätsplanung zu vermeiden. Risikomanagementprozess Risikoidentifizierung Auf Konzernebene wird mindestens jährlich eine Risikoinventur durchgeführt. Als wesentliche Risiken werden diejenigen Risiken eingestuft, die aufgrund von Art und Umfang, eventuell auch durch deren Zusammenwirken, die Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage sowie die Kapitalausstattung (Risikodeckungsmasse) wesentlich beeinträchtigen können. Bei der Berliner Volksbank eG werden aktuell das Adressrisiko, das Marktpreisrisiko, das Operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Mit dem Geschäftszweck der zum Konzern gehörenden Gesellschaften sind keine originären Risiken des Bankgeschäftes verbunden. Risiken aus wesentlichen Gesellschaften werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur gewürdigt. Als Ergebnis der Risikoinventur 2016 ist festzuhalten, dass ausschließlich bei der Konzernmutter wesentliche Risiken identifiziert wurden. Die mit den wesentlichen Risikoarten sowie den Beteiligungs-, Immobilien- und Geschäftsrisiken in Zusammenhang stehenden Risikokonzentrationen werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bank hat quantitative und qualitative Risikoindikatoren entwickelt, die eine frühzeitige Identifizierung von Risiken zulassen und es der Bank ermöglichen, zeitnah risikoreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Risikomessung Alle in der Risikoinventur als wesentlich bewerteten Risiken werden anhand von Risikomessverfahren quantifiziert. Dabei verwendet die Bank vor allem Value-at-Risk-basierte Verfahren. Die laufende Quantifizierung potenzieller Verluste unter normalen Marktbedingungen wird zusätzlich um Szenarien für außergewöhnliche Ereignisse ergänzt (Stresstests). Dabei werden die aktuelle Portfoliosituation sowie unsere Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigt. Für die einzelnen Risikoarten findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden in Form von Backtestings und Validierungen statt. In diesem Kontext wird sich mit den Annahmen und Grenzen von Modellen befasst. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 6 Darüber hinaus bestimmt der Vorstand auf Grundlage der Geschäfts- und Risikostrategie, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert werden. Risikoreporting und -kontrolle Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Bereich Finanzen zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei sowohl im Rahmen einer regelmäßigen als auch in Form einer anlassbezogenen Risikoberichterstattung. Das regelmäßige Berichtswesen umfasst unter anderem die Risiko- und Liquiditätstragfähigkeitsberechnung, Informationen zur Limitauslastung sowie Detailansichten zu den wesentlichen Risiken. Es bildet die Basis für detaillierte Abweichungsanalysen (Soll-Ist-Vergleiche) und dient als Grundlage für die Ableitung und Bewertung von Handlungsalternativen sowie der Entscheidung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Berichterstattung erfolgt an den Vorstand und den Aufsichtsrat in gleicher Weise. Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt drei, die Anzahl der Aufsichtsmandate 12. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 34 und die Anzahl der Aufsichtsmandate 19. Dabei haben wir die Zählweise gemäß § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Der Aufsichtsrat trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- und Risikoausschuss gebildet, der sich mit der Überwachung der geschäftlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtrisikosituation befasst. Hierzu fanden im vergangenen Jahr vier Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc-Berichterstattungen. Ein Schwerpunkt der Befassung im Aufsichtsrat war insbesondere die Zinsentwicklung und deren Auswirkung auf die nachhaltige Ertragslage der Bank. Darüber hinaus hat das Gremium anlassbezogen aktuelle Themen, z.B. mögliche Risikoauswirkungen des Brexit, erörtert. Bei Vorschlägen des Aufsichtsrates zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Ferner soll bei den Vorschlägen zur Wahl auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anteilseigner erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 7 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Bank validiert und aktualisiert die Risikoüberwachung fortlaufend, insbesondere mit Blick auf aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und das Geschäftsmodell, um die Qualität der verfügbaren Informationen zur Erkennung und Bewertung potenzieller Risiken auf hohem Niveau zu halten. Hierdurch werden Entscheidungsprozesse risikoorientiert unterstützt. Die Interne Revision überwacht die Methoden, Systeme und Prozesse zum Risikomanagement im Rahmen ihrer laufenden Prüfungshandlungen. Risikotragfähigkeit und Liquiditätstragfähigkeit Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Es wird dabei unterschieden, ob die Risiken adäquat durch Kapital bzw. Risikodeckungsmasse (Risikotragfähigkeit) oder durch hochliquide Aktiva bzw. Fundingpotenzial (Liquiditätstragfähigkeit) gedeckt werden können. Die Tragfähigkeitskonzepte sowie das daraus resultierende Limitsystem sind darauf ausgerichtet, die Fortsetzung der operativen Geschäftstätigkeit uneingeschränkt sicherzustellen (Fortführungssicht). Diese risikopolitische Zielsetzung der Bank stellt die Ansprüche der Mitglieder, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter in den Vordergrund, die ein Interesse am Fortbestand des Unternehmens haben. Die Sicherstellung der wirtschaftlichen Unternehmensexistenz ist gegeben, wenn Verluste sowie Liquiditätsabflüsse ohne unternehmensgefährdende Auswirkungen getragen werden können. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch auf den zukünftigen Zwölf-Monats-Horizont berechnet wird, ist gegeben, wenn die kapitalbezogenen Risiken durch die Risikodeckungsmasse laufend gedeckt sind. Darüber hinaus besteht der Anspruch, das Gesamtbankrisikolimit, welches sich aus der ermittelten Risikodeckungsmasse der Fortführungssicht und den geschäftspolitischen Zielen ableitet, ebenfalls zu decken. Die vorhandene Risikodeckungsmasse definiert sich als das insgesamt zur Verfügung stehende Kapital, das zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen sowie zur Abdeckung von Risiken eingesetzt werden kann. Die Risikoaggregation der kapitalbezogenen Risiken erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die in der Fortführungssicht der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoarten werden auf einem Konfidenzniveau von 99,0 % mit einer Haltedauerannahme von 250 (Handels-)Tagen berücksichtigt. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 8 Die Risikotragfähigkeit stellt sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar: Risikotragfähigkeit Risikodeckungsmasse davon für Aufsichtsrecht davon für Fortführungssicht Gesamtbankrisikolimit Gesamtbankrisiko Berliner Volksbank eG 2016 2015 Mio. € Mio. € 1.255,8 1.115,8 802,9 636,1 453,0 479,7 334,0 370,5 222,8 253,2 Der Anstieg der Risikodeckungsmasse in der Fortführungssicht resultierte aus der weiteren Zeichnung von Genossenschaftsanteilen durch bestehende Mitglieder und dem erfolgreichen Zugewinn von neuen Mitgliedern sowie durch Emission von Nachrangkapital. Zudem konnte die Eigenkapitalbasis durch das laufende Ergebnis und die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt werden. Mit dem Abbau der strategischen Aktienpositionen wurde die freigewordene Liquidität in risikoarme Anlagen umgeschichtet, was zu einer deutlichen Reduzierung des Marktpreisrisikos in den Eigenanlagen führte. Im Kundengeschäft erhöhte sich das Adressrisiko aufgrund der Umsetzung der strategischen Geschäftsausweitung im Kreditgeschäft bei gleichbleibend hoher Portfolioqualität sowie aufgrund von methodischen Anpassungen im Kreditportfoliomodell leicht. Dementsprechend wurde das risikoartenübergreifende Gesamtbankrisikolimit zum Bilanzstichtag um 36,5 Mio. € auf 334,0 Mio. € reduziert, die Auslastung lag bei 67 %. Freiraum in der Auslastung der Risikodeckungsmasse dient zudem als zusätzlicher Risikopuffer auf Konzernebene. Die Liquiditätsrisiken im engeren Sinne können nicht sinnvoll mit Kapital unterlegt werden, daher wird die Liquiditätstragfähigkeit durch die Vorhaltung ausreichender Liquidität als strenge Nebenbedingung unmittelbar und kapitalunabhängig durch die Limitierung über Fundingpotenzial überwacht. Darüber hinaus wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank aufgrund der Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe unterstützt. Die Liquiditätsrisikotoleranz, welche eine Situation beschreibt, deren Konsequenzen aus Liquiditätssicht von der Bank „gerade noch toleriert“ werden können, gilt als eingehalten, wenn innerhalb der ersten 30 Tage die antizipierten Mittelabflüsse durch das Fundingpotenzial auch im Worst Case aufgefangen werden können. Der Freiraum zwischen dem Fundingpotenzial und der benötigten Liquidität im Worst Case (Nettoliquiditätsposition) stellt für uns die zentrale Größe in der Liquiditätssteuerung dar. Per 31.12.2016 betrug die Nettoliquiditätsposition 973,7 Mio. €. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr liegt im Bereich der regelmäßigen Schwankungen der Liquiditätsposition und beträgt 88,7 Mio. €. Die Risikotoleranz war im gesamten Berichtszeitraum eingehalten. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 9 Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 1,18. Die in 2016 erforderliche aufsichtsrechtliche Mindestgröße von 0,70 wurde jederzeit eingehalten. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl nach der Liquiditätsverordnung wurde im gesamten Berichtsjahr eingehalten. 2.2. Risikoarten Gesamtbankrisikolimit und Aufteilung nach Risikoarten Wir unterscheiden folgende Risikoarten in der Risikotragfähigkeitsermittlung, deren Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind. Berliner Volksbank eG Risiko 2016 Adressrisiken Marktpreisrisiken* Operationelle Risiken Immobilienrisiken Beteiligungsrisiken Gesamtbankrisiko Limit in Mio. € 216,5 68,0 19,5 23,0 7,0 334,0 Risiko in Mio. € 138,3 42,8 19,2 19,6 3,0 222,8 2015 Limit in Mio. € 192,0 126,5 28,5 18,5 5,0 370,5 Risiko in Mio. € 135,6 69,8 28,4 14,4 5,0 253,2 *inkl. Aufschlag für implizite Optionen Dem in der Geschäfts- und Risikostrategie definierten Ziel entsprechend, das Kreditgeschäft in einzelnen Geschäftsfeldern auszubauen, wird der überwiegende Teil der verfügbaren Risikodeckungsmasse auf Adressrisiken verteilt. Der Rückgang des Marktpreisrisikos ist auf den Abbau der strategischen Aktienpositionen zurückzuführen. Die Risikoartenlimite sowie das Gesamtbankrisikolimit wurden eingehalten. Adressrisiken Das Adressrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und/oder der Spreadveränderung über das erwartete Maß hinaus entstehen. Es umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten- sowie Länderrisiko. Das Adressrisiko ist ein wesentliches Risiko. Die Ermittlung von Adressrisiken im Kundenkreditgeschäft basiert auf regelmäßigen Einstufungen aller Kreditnehmer in Risikogruppen durch die Anwendung von Ratingverfahren. Zur Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank weitgehend die Standardverfahren der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken sowie auf die VR-Masterskala kalibrierte Ratingverfahren. Mit den Privatkunden, Freiberuflern und dem Großteil der Firmenkunden erhält die überwieOffenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 10 gende Anzahl unserer Kunden monatlich aktualisierte Ratingnoten. Die Ratingeinstufungen der Eigengeschäfte im Depot A basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der anerkannten Ratingagenturen. Ratingnoten und Blankovolumina fließen sowohl in alle relevanten Kreditprozesse - von der Kreditvergabe und -bepreisung bis zur Kreditüberwachung - als auch in die Risikomessung (erwarteter und unerwarteter Verlust) und die Steuerungsprozesse ein. Die durchschnittliche volumengewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit des Gesamtportfolios (Kunden- und Eigengeschäft) lag zum Berichtsstichtag bei 0,37 % und hat sich im Laufe des Berichtsjahres durch Volumenzuwachs im Eigengeschäft mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit leicht verbessert. Die Portfolioqualität im Kundengeschäft ist nahezu konstant geblieben und bewegt sich im Rahmen der strategischen Vorgaben. Zur Berechnung der gesamten unerwarteten Adressrisiken, dem Credit-Value-at-Risk (CVaR), verwenden wir ein bankindividuelles Modell. Die Bank geht damit über den Standard der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken hinaus und trägt den spezifischen Anforderungen der Geschäftsstruktur, unter anderem dem regionaltypisch hohen Anteil an mit Immobilien besicherten Finanzierungen, Rechnung. Folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen werden verwendet: Die Modellierung erfolgt teilportfoliospezifisch. Die Risikoaggregation nehmen wir unter Berücksichtigung von Korrelationen mittels stochastischer Verfahren vor. Der CVaR umfasst Adressrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft sowie den Eigengeschäftspositionen. Sicherheiten werden regelmäßig bewertet. Dem Sicherheitenwertänderungsrisiko, zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen, wird innerhalb der Simulationen Rechnung getragen. Für Eigengeschäftspositionen werden unter dieser Risikoart simulierte Ratingmigrationen sowie Spreadveränderungen berücksichtigt. Treiber für den Anstieg und die Auslastung des CVaR im Kundengeschäft war das Wachstum im Kreditgeschäft mit zentralen gewerblichen Kunden sowie methodische Anpassungen im Kreditportfoliomodell. Die Risikonahme im Eigengeschäft war insbesondere aufgrund von Laufzeitverkürzungen im Portfolio leicht rückläufig. Die Steuerung von Adressrisiken nehmen wir sowohl auf Portfolio- als auch auf Kundenebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Konzentration in Blanko- und Obligovolumen auf Engagementebene, Länder, Kontrahenten und Emittenten implementiert. Zusätzlich sind für die Teilportfolios festgelegte Qualitätskennzahlen sowie Strukturlimite einzuhalten. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Dazu gehört – neben der Einhaltung von Finanzkennzahlen und Finanzierungsparametern (Kreditstandards) – die Festlegung einer Neugeschäftsgrenze. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Der erwartete Verlust wird bei Kundenforderungen in Form von Risikoprämien im Rahmen der Vorkalkulation bzw. Bepreisung sowie in der Nachkalkulation als Kostenkomponente berücksichtigt. Für diese Forderungen haben wir Pauschalwertberichtigungen in der Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Für notleidende Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 11 Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen (einschließlich standardisierter Einzelwertberichtigungen) bzw. Kreditrückstellungen gebildet. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Entscheidung über die Bildung von Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist nach einem abgestuften Genehmigungsverfahren geregelt, das sich nach dem Gesamtbestand der Risikovorsorge der Kreditnehmereinheit richtet. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Festlegung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Zwangskriterien. Risikovorsorge bilden wir grundsätzlich in voller Höhe des unbesicherten Kreditanteils (Blankoanteil). Bei der gewerblichen Objektfinanzierung von fremdgenutzten Immobilien kann ein geringerer Teil des Blankovolumens wertberichtigt werden. Im Adressrisiko werden Risikokonzentrationen in den Betrachtungsperspektiven Branchen, Sicherheitenarten und Regionen/Länder ermittelt. Die Zuordnung zu den Betrachtungsperspektiven erfolgt bei Regionen/Länder auf Kundenebene anhand der Gebietsansässigkeit. Risikokonzentrationen, die aus dem strategischen Verbundgedanken und den Gegebenheiten des Regionalprinzips resultieren bzw. die sich aus der strategischen Ausrichtung der Bank (zum Beispiel Fokusbranche Bau- und Immobilienwirtschaft und die entsprechende Besicherung) ergeben, werden bewusst toleriert und in geeignetem Maße überwacht. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Die Bank geht Marktpreisrisiken in Form von Zins-, Währungssowie Aktienrisiken ein. Es ist ein wesentliches Risiko. Die Risikomessung erfolgt anhand eines Value-at-Risk-Verfahrens mittels der Verfahrensstandards der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Dabei verwenden wir folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen: Der Value at Risk wird im Rahmen einer historischen Simulation mit einer Haltedauer von einem Tag und einem Konfidenzniveau von 99,0 % gemessen und mit einer Wurzel-Zeit-Funktion auf 250 Handelstage hochskaliert. Die Länge des Zeitraums, der der historischen Simulation zugrunde liegt, ist im Normalszenario auf 500 Handelstage bei zusätzlich gespiegelten Barwertveränderungen festgelegt. Die Auslastung des Gesamtmarktpreisrisikolimits wurde zum Berichtsstichtag fast ausschließlich durch Zinspositionen bestimmt. Die Limitanpassung gegenüber dem Vorjahr resultierte aus dem Abbau strategischer Aktienpositionen (-68,5 Mio. €) sowie der Limiteinräumung für den Aufschlag für implizite Optionen (+10,0 Mio. €). Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 12 In der Steuerung der Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiken) nehmen wir eine Trennung von Kundengeschäft und Eigengeschäft vor. Hierfür hat die Bank entsprechende Portfolios definiert. Zinsänderungsrisiken aus Kundengeschäften - mit Ausnahme impliziter Optionen - werden im Rahmen unserer Banksteuerung unter Berücksichtigung des erwarteten Kundenverhaltens durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften weitestgehend eliminiert. Zinsänderungsrisiken aus Eigengeschäften werden bei Bedarf abgesichert. Zusätzlich berücksichtigen wir die Risiken aus impliziten Optionen über einen Aufschlag auf das Marktpreisrisiko. In Folge des weiteren Wachstums des Bestands an Krediten mit impliziten Optionen wird ab 31.12.2016 eine separate Limitierung des Aufschlags für Risiken aus impliziten Optionen in der Risikotragfähigkeit vorgenommen. Währungsrisiken im Aktiv- und Passivgeschäft mit Kunden werden weitestgehend über Gegengeschäfte abgesichert und sind daher von untergeordneter Bedeutung. Für Marktpreisrisiken existiert ein tägliches Reporting direkt an den Vorstand sowie an die für die Steuerung von Marktpreisrisiken zuständigen Bereiche. Zusätzlich überwacht das Risikocontrolling auf Basis vordefinierter und tagesaktueller Schwellenwerte die tägliche Veränderung von Marktpreisen und Frühwarnindikatoren. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Es ist ein wesentliches Risiko. Für die interne Risikomessung und -steuerung operationeller Risiken verwenden wir eine Value-at-Risk-Modellierung, die einem versicherungsmathematischen Ansatz folgt. Dabei setzen wir die von der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken angebotene Anwendung ein. Es liegen folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen zugrunde: Die Berechnung des Operational-Value-at-Risk (OpVaR) erfolgt auf Basis der MonteCarlo-Simulation einer Verlustverteilung. Der OpVaR wird auf Basis von in Risikoworkshops definierten Szenarien unter der Annahme vollständiger Korrelation ermittelt. Das operationelle Risiko reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 9,2 Mio. € auf 19,2 Mio. €. Dies liegt an einer geänderten, weiterhin vorsichtigen Vorgehensweise, wonach zum einen die in der Risikomessung zu berücksichtigenden Szenarien einer objektiven Wesentlichkeitsgrenze entsprechen müssen und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht einer Worst-Case-Betrachtung zugrunde liegt. Die größten Risiken ergeben sich durch externen Betrug und durch Rechtsrisiken. In das Managementsystem für operationelle Risiken sind der Vorstand, die OpRiskController, die OpRisk-Manager sowie die Schadensdatenbank-Beauftragten eingebunden. Der Umgang mit den Risiken ist dezentral geregelt und jeder Mitarbeiter trägt dazu bei, dass eine positive Risikokultur hinsichtlich operationeller Risiken existiert. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 13 In dem Risikomanagementprozess werden in einem ersten Schritt die operationellen Risiken erhoben und bewertet (Risikoworkshops). Auf den Ergebnissen dieser Risikoinventur aufbauend wird neben der OpVaR-Ermittlung die Risikosteuerung für die wesentlichen Risikoszenarien festgelegt. Die Szenarien bilden gemeinsam mit der Analyse der dokumentierten Schadensfälle, die fortlaufend in einer Schadensdatenbank erfasst werden, die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die Bank Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann, ohne inakzeptable Verluste hinnehmen zu müssen. Es ist ein wesentliches Risiko. Wir unterscheiden dabei zwischen Zahlungsunfähigkeits-, Refinanzierungskosten- und Marktliquiditätsrisiko, wobei nur das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als wesentlich für die Bank eingeschätzt wird. Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt über ein Worst-Case-Szenario. Dieses berücksichtigt zum Beispiel den außerordentlichen Abzug von Sichteinlagen sowie die Realisierung von erwarteten und unerwarteten Adressrisiken und berücksichtigt die aufsichtsrechtliche Stresstestmodellierung für die LCR. Bei einigen Parametern (unter anderem Prolongationsquote Darlehen, Abzugsquote für widerrufliche Kredite, Bargeldbestände) wird aus Vorsichtsgründen eine zusätzliche Modellierung vorgenommen. Zudem werden Liquiditätseffekte aus den Stresstests der anderen Risikoarten berücksichtigt. Durch die Liquiditätsrisikosteuerung ist sichergestellt, dass wir Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkennen und somit jederzeit den Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe nachkommen können. Für die Übernahme der operativen Steuerung der Liquidität in Krisensituationen ist eine Liquiditätsmanagementfunktion, die mit entsprechenden Durchgriffsrechten ausgestattet ist, eingerichtet. Des Weiteren erstellen wir für die Identifikation von Steuerungsmaßnahmen neben der regelmäßigen Überwachung der Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung sowie der Liquidity Coverage Ratio (LCR) monatlich eine Liquiditätsübersicht für einen Zeitraum von fünf Jahren über sämtliche liquiditätswirksame Zahlungsströme (Liquiditätsablaufbilanz). Sonstige Risiken Neben den zuvor genannten Risiken sind für das Berichtsjahr keine weiteren bestandsgefährdenden Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, identifiziert worden. Mit Blick auf die Geschäfts- und Risikostrategie der Bank berücksichtigen wir bereits heute Immobilien- und Beteiligungsrisiken sowie Geschäfts- und Reputationsrisiken im Risikomanagement. Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aus Mietausfällen, Teilwertabschreibungen, Reduktion stiller Reserven sowie Veräußerungsverlusten von Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 14 Immobilien. Darüber hinaus überwachen wir inhärente Immobilienrisiken aus den Beteiligungen der Bank. Das Immobilienrisiko wird als nicht wesentliches Risiko eingestuft. Die Immobilienrisiken berücksichtigen wir mittels eines Risikobetrages in der Risikotragfähigkeit. Die Risikomessung der Immobilienrisiken erfolgt in der Fortführungssicht analog dem Standardansatz der CRR. Das Limit ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. € angestiegen. Hintergrund ist das strategische Wachstum in Immobilien. Beteiligungsrisiken Das Beteiligungsrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Ausschüttungsausfällen, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der stillen Reserven, Haftungserklärungen oder Verlustübernahmeverpflichtungen bei bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen. Beteiligungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung anderen Risikoarten zugeordnet wurden, werden in der Risikomessung nicht im Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Das Beteiligungsrisiko wird als nicht wesentliches Risiko eingestuft. Die Beteiligungsrisiken berechnen wir über zwei verschiedene Ermittlungsansätze, denen folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen zugrunde liegen: Für Venture-Capital-Beteiligungen und Verbundbeteiligungen ermitteln wir den Risikowert jeweils über einen individuellen szenariobasierten Ansatz. Für alle weiteren Beteiligungen wird der Value at Risk über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet. Die Marktwertschwankungen werden hierbei aus börsennotierten Referenzgrößen abgeleitet. Die Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft mit Ausnahme der Beteiligungen der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken berücksichtigen wir in der Risikotragfähigkeit über ein separates Limit. Das Limit ist gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. € auf 7,0 Mio. € angestiegen. Hintergrund ist insbesondere die oben beschriebene Anpassung der Risikoermittlungsmethode für Venture-CapitalGesellschaften. Die strategische und operative Umsetzung sowie die fortlaufende Planung, Steuerung und das Controlling des Beteiligungsportfolios der Bank erfolgen zentral. Der Bereich Beteiligungsmanagement koordiniert zudem im Rahmen der Organbetreuung die Überwachung der Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften. Geschäfts- und Reputationsrisiken Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Die Definition schließt strategische Risiken, regulatorische Risiken und Ertragsrisiken mit ein. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 15 Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten, die aus einem Vertrauensverlust in die Bank resultieren. Diese Risikoarten werden als nicht wesentlich eingestuft und durch den Einsatz geeigneter Controllinginstrumente begrenzt. Eine Risikomessung und Limitierung nehmen wir nicht vor. 2.3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Finanzinstrumente sind originärer Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Bank. Insoweit beinhaltet die Konzernlageberichterstattung in mehreren Kapiteln, wie zum Beispiel bei der Darstellung zu den Risikoarten, bereits nähere Erläuterungen. 2.4. Gesamtbild der Risikolage Die mit dem Geschäftsmodell unserer Bank verbundenen Risiken werden nach branchenüblichen Standards ermittelt, bewertet und entsprechend dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte angemessen gesteuert. Die Instrumente, Systeme und Prozesse zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung wurden im Berichtsjahr weiterentwickelt und an die jeweils aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst. Die Risikotragfähigkeit und Liquiditätstragfähigkeit war im gesamten Berichtszeitraum zu jeder Zeit gegeben. Die im Konzern eingesetzten Risikokontrollverfahren haben sich in allen Marktsituationen des Berichtsjahres bewährt. Risiken wurden zeitnah erkannt, berichtet und von den jeweiligen Entscheidungsträgern gesteuert. Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, sind für das Geschäftsjahr 2017 nicht ersichtlich. Entsprechend der EU-Vorgaben hat in 2016 das bankaufsichtliche Überprüfungs- und Beurteilungsverfahren der nationalen Aufsicht (SREP) begonnen, indem auch für weniger bedeutende Institute Kapitalaufschläge festgesetzt wurden. Diese sollen bestehende zusätzliche Risiken abdecken, die nicht bereits durch die Eigenmittelanforderungen nach CRR abgedeckt sind. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde für die Berliner Volksbank eG eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 9 % festgelegt. Diese sowie die darüber hinaus geltenden gesetzlich festgelegten kombinierten Kapitalpufferanforderungen und die Zielanforderung der Aufsicht wurden zu jeder Zeit eingehalten. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen der Bank sind im Berichtsjahr von 599,3 Mio. € auf 625,6 Mio. € angestiegen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen sowie der kombinierten Kapitalpuffer erhöht sich dieser Wert um weitere 127,4 Mio. € auf 753,0 Mio. €. Die anrechenbaren Eigenmittel haben sich von 1.058,6 Mio. € auf 1.245,0 Mio. € erhöht. Die gestiegenen Eigenmittelanforderungen aufgrund des erwarteten planmäßigen Kreditwachstums sowie aufgrund des Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 16 SREP-Zuschlags wurden mit dem erfolgreichen Zugewinn von Mitgliedern durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen sowie durch die nachhaltige Thesaurierung von Ergebnisbestandteilen sowie durch Nachrangkapital gedeckt. Die Eigenmittel sowie Eigenmittelanforderungen der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe weichen nur geringfügig von denen der Bank ab. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 17 3. Eigenmittel Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Die Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten der Berliner Volksbank-Institutsgruppe sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt. Eine Überleitungsrechnung vom bilanziellen Eigenkapital zu den aufsichtsrechtlich ausgewiesenen Eigenmitteln erfolgt in der nachstehenden Tabelle: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital im Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 1.144.035 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen -44.495 - Gekündigte Geschäftsguthaben -11.073 - Nicht CRR-konformes Egänzungskapital * -128 + Kreditrisikoanpassung 80.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 84.987 +/- Sonstige Anpassungen -7.573 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 1.245.752 * Beinhaltet das Disagio sow ie passivierte Zinsen unserer im Anhang I dargestellten Nachrangverbindlichkeiten. Angaben in TEUR 4. Eigenmittelanforderungen Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisiko-Standardansatz Für die aufsichtsrechtliche Bemessung der Adressrisiken hat sich die Bank für die Anwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes entschieden. Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir in der Institutsgruppe erfüllt: Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 18 Eigenmittelanforderungen Risikopositionen Kreditrisiken Staaten oder Zentralbanken 7 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 1.449 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 1.428 Unternehmen 359.827 Mengengeschäft 70.577 Durch Immobilien besichert 67.990 Ausgefallene Positionen 15.687 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 130 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 14.495 Beteiligungen 15.689 Sonstige Positionen 21.682 Verbriefungspositionen nach SA 0 davon: Wiederverbriefungen 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 0 53.034 Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken Handelsbuch 0 Anlagebuch 0 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Gesamtrisikobetrag nach der Standardmethode Eigenmittelanforderungen insgesamt 622.041 Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe 46 Seite 19 Eigenkapitalquoten In der folgenden Tabelle sind die Eigenkapitalquoten der Berliner Volksbank-Institutsgruppe sowie der Berliner Volksbank eG per 31. Dezember 2016 dargestellt. Berliner VolksbankInstitutsgruppe Berliner Volksbank eG Gesamtkapitalquote *) 16,0 15,9 Kernkapitalquote **) 13,6 13,5 *) Mindestgesamtkapitalquote 8,0% (gem. Artikel 92, Absatz 1, c) CRR) **) Mindestkernkapitalquote 6,0% (gem. Artikel 92, Absatz 1, b) CRR) Angaben in % Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 20 5. Kreditrisikoanpassungen Die Institutsgruppe hat den Gesamtbetrag der Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Rückstellungen wie folgt ermittelt: Risikopositionsklassen Durchschnittsbetrag Gesamtwert Staaten oder Zentralbanken 569.550 186.700 1.132.704 1.284.491 128.535 119.745 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 1.252.905 1.460.358 Unternehmen 5.591.904 5.040.315 davon: KMU 2.378.721 2.381.944 Mengengeschäft 2.473.617 2.856.019 davon: KMU 616.877 628.502 2.544.582 2.395.082 929.661 893.606 169.705 171.300 1.084 1.754 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 834.508 818.171 Beteiligungen 191.145 191.046 Sonstige Positionen 282.810 274.081 15.173.048 14.799.062 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen davon: Wiederverbriefung Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 21 Definition von „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen oder Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ wird nicht verwendet. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen der Berliner Volksbank-Institutsgruppe kann geografisch wie folgt aufgegliedert werden: Risikopositionsklassen Deutschland Staaten oder Zentralbanken * EU ** ** Nicht-EU 569.550 0 0 1.132.704 0 0 128.535 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 1.249.316 208 3.381 Unternehmen 5.354.810 226.712 10.382 Mengengeschäft 2.438.858 19.266 15.493 Durch Immobilien besichert 2.468.252 58.893 17.437 168.329 1.374 3 1.084 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 *** 834.508 0 0 Beteiligungen 191.103 42 0 Sonstige Positionen 282.748 0 62 0 0 0 0 0 0 14.819.796 306.495 46.757 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Verbriefungspositionen davon: Wiederverbriefung Gesamt * im Sinne des Regionalprinzips überw iegend in der Region Berlin-Brandenburg ** Investitionen Gebietsfremder im regionalen Geschäftsgebiet der Bank *** in bankeigenen Spezialfonds gehaltene Positionen w erden nach dem Sitz der Kapitalverw altungsgesellschaft eingeordnet Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 22 Bei der Gliederung nach Schuldnergruppen unterteilt die Berliner Volksbank-Institutsgruppe nach Privatkunden und Firmenkunden und innerhalb der Firmenkunden nach den zwei größten Branchen. Alle nicht aufgeführten Branchen haben jeweils einen Anteil von kleiner 10 % am Nicht-Privatkundenvolumen. Privatkunden (Nicht-Selbständige) Risikopositionsklassen Gesamt Nicht-Privatkunden Gesamt Erbringung von Finanzdienstleistungen davon KMU Grundstücks- und Wohnungswesen Übrige Branchen Staaten oder Zentralbanken 0 569.550 0 569.550 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 1.132.704 0 0 0 1.132.704 Öffentliche Stellen 0 128.535 0 0 0 128.535 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 0 Institute 0 1.252.905 0 1.252.905 0 0 91.889 5.500.015 2.378.721 267.798 3.183.584 2.048.633 1.374.671 1.098.945 616.877 7.953 182.463 908.530 848.190 1.696.391 929.661 68.826 1.303.461 324.105 32.299 137.406 86.663 467 28.049 108.891 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 1.084 0 1.084 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0 Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 834.508 0 834.508 0 0 Beteiligungen 0 191.145 0 185.338 1.554 4.253 Sonstige Positionen 0 282.810 0 282.804 0 5 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 0 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen davon: Wiederverbriefung Gesamt 0 0 0 0 0 0 2.347.049 12.825.999 4.011.923 3.471.233 4.699.110 4.655.657 Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 23 Die Aufteilung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten zeigt die folgende Tabelle: Restlaufzeiten Risikopositionsklassen < 1 Jahr und unbefristet 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken 569.550 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 171.702 882.278 78.724 465 20.198 107.872 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 1.142.479 32.706 77.720 Unternehmen 1.251.033 1.094.796 3.246.075 Mengengeschäft 1.167.534 162.707 1.143.376 130.721 383.010 2.030.850 52.947 20.485 96.273 1.084 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 834.508 0 0 Beteiligungen 191.145 0 0 Sonstige Positionen 282.810 0 0 0 0 0 0 0 0 5.795.978 2.596.179 6.780.891 Öffentliche Stellen Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Verbriefungspositionen davon: Wiederverbriefung Gesamt Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 24 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Risikovorsorge Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen einschließlich standardisierter Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Standardisierte Einzelwertberichtigungen auf Portfolioebene bildet unser Haus, sofern bestimmte Kriterien vor Eintritt des Ausfallkriteriums gegeben sind. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.1 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach Hauptbranchen Hauptbranchen Gesamtinan- Gesamtinanspruchnahme spruchnahme aus aus überfälligen notleidenden Krediten Krediten Privatkunden Firmenkunden Bestand EWB/ Avalrückstellungen Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösung v. EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen 1.739 15.933 6.289 0 3.316 1.364 54 119.501 52.799 1.208 -9.247 4.297 33 22.940 6.720 0 -1.374 9 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen davon Gastgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Handel, Instandhaltung v. Kfz u. Gebrauchsgütern Erbringung von Dienstleistungen 0 18.249 7.056 0 0 3 12 17.031 8.462 335 -972 49 1 14.871 5.752 198 -1.214 21 Verarbeitendes Gewerbe 0 14.457 7.025 675 -915 140 übrige Branchen 8 31.953 17.784 0 -4.771 4.074 1.793 135.433 59.088 1.208 -5.931 5.662 Summe 11.734 4.372 Angaben in TEUR Im Sinne des Regionalprinzips werden Kredite grundsätzlich nur im Geschäftsgebiet vergeben und insoweit verzichtet die Bank unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes und mit Verweis auf Artikel 432 CRR auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen. 1 Im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 25 Entwicklung der Risikovorsorge Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 11.683 9.625 0 56.596 490 649 49 0 2.492 1.195 13 0 0 0 1.208 12.889 0 1.155 0 0 11.734 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung der Periode Auflösung 60.131 17.773 Avalrückstellungen 2.700 Kreditrückstellungen EWB PWB Angaben in TEUR Risikopositionsklassen Risikogewichte und externe Ratings Die von der Bank verwendeten externen Bonitätsbeurteilungen erfüllen die Anforderungen aus Artikel 138 CRR und dienen zur Ermittlung von Risikogewichten. Gegenüber der Aufsicht wurden die folgenden Ratingagenturen mit den jeweiligen nachfolgend aufgeführten Marktsegmenten benannt: Fitch Sovereigns & Supranationals Moody´s Staaten und supranationale Organisationen Standard & Poor´s Governments – Sovereigns Governments – Supranationals Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 26 Risikopositionsklassen nach Standardansatz Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte der Berliner Volksbank-Institutsgruppe vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jedes aufsichtsrechtliche Risikogewicht wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 3.043.396 3.394.210 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 158.613 207.514 35 2.544.582 2.544.582 50 0 0 70 0 15.028 75 2.473.617 2.379.312 100 5.932.253 5.618.658 150 111.760 104.916 250 74.320 74.320 370 0 0 1.250 0 0 Sonstiges*) 834.508 834.508 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 *) Risikopositionsw erte enthalten Spezialfonds mit gemischten Risikogew ichten; Transparenzmethode auf Einzelpositionsebene erfolgt über die Kapitalverw altungsgegesellschaft Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 27 6. Gegenparteiausfallrisiko Die derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgenden Wiederbeschaffungswerten (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden: Positive Wiederbeschaffungswerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) Zinsbezogene Kontrakte 70.207 69.429 Währungsbezogene Kontrakte 778 Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 0 Kreditderivate 0 Warenbezogenen Kontrakte 0 Sonstige Kontrakte 0 Aufrechnungsmöglichkeiten 0 Anrechenbare Sicherheiten 0 Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 70.207 Angaben in TEUR Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Die Kontrahentenausfallrisikopositionen aus allen derivativen Geschäften betragen 129.835 TEUR (Kreditäquivalenzbetrag). Zur Berechnung wird ausschließlich die Marktbewertungsmethode verwendet. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 28 7. Kapitalpuffer Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 010 Risikopositionswert (SA) davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe 010 030 050 070 080 090 100 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch nach Standardansätzen Zeile Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (SA) Allgemeine Risikoposition VerbriefungsKreditrisikoim risikoposition positionen Handelsbuch Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geographische Verteilung des Kreditgeschäfts. Davon entfallen 96,5 % auf Kunden, deren Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland befindet. Bei den übrigen 3,5 % handelt es sich überwiegend um inländisches Geschäft mit Kunden, bei denen der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt. 110 120 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 9.427.168 0 0 543.701 0 0 543.701 96,047 0,000 1.248 0 0 68 0 0 68 0,012 0,000 10.232 0 0 665 0 0 665 0,117 0,000 351 0 0 21 0 0 21 0,004 0,000 Bulgarien 1.605 0 0 77 0 0 77 0,014 0,000 China, Volksrepublik 1.932 0 0 58 0 0 58 0,010 0,000 Dänemark 9.331 0 0 587 0 0 587 0,104 0,000 Frankreich 2.312 0 0 125 0 0 125 0,022 0,000 1 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 32.704 0 0 2.135 0 0 2.135 0,377 0,000 Hongkong 429 0 0 13 0 0 13 0,002 0,625 Indonesien 65 0 0 4 0 0 4 0,001 0,000 Isle of Man 459 0 0 37 0 0 37 0,006 0,000 Irland 7.675 0 0 391 0 0 391 0,069 0,000 Island 1.512 0 0 121 0 0 121 0,021 0,000 Israel 6.318 0 0 251 0 0 251 0,044 0,000 Italien 4.160 0 0 149 0 0 149 0,026 0,000 Australien Belgien Brasilien Griechenland Großbritannien Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 29 010 davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe 030 050 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung nach Ländern Kanada 97 0 0 3 0 0 3 0,000 0,000 Kasachstan 732 0 0 44 0 0 44 0,008 0,000 Katar 230 0 0 7 0 0 7 0,001 0,000 Korea, Republik 158 0 0 9 0 0 9 0,002 0,000 Luxemburg 130.221 0 0 9.258 0 0 9.258 1,636 0,000 Neuseeland 1 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 Niederlande 16.389 0 0 1.268 0 0 1.268 0,224 0,000 Norwegen 3.130 0 0 237 0 0 237 0,042 1,500 Österreich 56.428 0 0 4.423 0 0 4.423 0,781 0,000 147 0 0 12 0 0 12 0,002 0,000 4.275 0 0 185 0 0 185 0,033 0,000 Schweden 24.172 0 0 1.163 0 0 1.163 0,206 1,500 Schweiz 12.899 0 0 596 0 0 596 0,105 0,000 Slowakei 1 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 2.097 0 0 80 0 0 80 0,014 0,000 Sri Lanka 4 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 Swasiland 3 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 74 0 0 2 0 0 2 0,000 0,000 164 0 0 5 0 0 5 0,001 0,000 Türkei 1 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 Uganda 6 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 Ukraine 2 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 644 0 0 32 0 0 32 0,006 0,000 5.511 0 0 351 0 0 351 0,062 0,000 Zypern 3 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 Sonstige 5 0 0 0 0 0 0 0,000 0,000 9.764.896 0 0 566.077 0 0 566.077 100 3,625 Polen Russische Föderation Spanien Thailand Tschechische Republik Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten 020 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %) Risikopositionswert (SA) 010 Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch nach Standardansätzen Zeile Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (SA) Allgemeine Risikoposition VerbriefungsKreditrisikoim risikoposition positionen Handelsbuch Summe Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 30 Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Länder mit wesentlichen Risikopositionen kleiner als 1 TEUR zusammengefasst in der Zeile „Sonstige“ dargestellt. Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Spalte 010 Zeile 010 Gesamtforderungsbetrag 020 Insitutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %) 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer 7.775.509 0,00372 289 Angaben in TEUR 8. Marktrisiko Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. 9. Operationelles Risiko Verwendeter Ansatz Die Berliner Volksbank eG ermittelt die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko des Instituts bzw. der Institutsgruppe anhand des Basisindikatoransatzes gemäß Artikel 315 und 316 CRR. Hierzu ist grundsätzlich zunächst als Berechnungsgrundlage der Dreijahresdurchschnitt aus bestimmten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Zins- und Provisionsüberschuss, Nettoertrag und Nettoaufwand des Handelsbestandes und sonstige betriebliche Erträge) zu ermitteln. Dieser sogenannte "maßgebliche Indikator" gemäß Artikel 316 CRR ist pauschal mit 15 % zu multiplizieren, um die Eigenmittelanforderung zu ermitteln. Auf Basis der Ermittlung resultiert zum 31. Dezember 2016 eine Eigenmittelanforderung für die Berliner Volksbank-Institutsgruppe in Höhe von TEUR 53.034. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 31 10. Nicht im Handelsbuch positionen enthaltene Beteiligungs- Beteiligungen Die Bank hält im Wesentlichen strategische Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zugerechnet werden. Diese Beteiligungen dienen vorrangig der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus bestehen Renditebeteiligungen, die mit dem Ziel eingegangen werden, vom Vorstand jeweils zu definierende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgte nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Demnach werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mit Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die von der Bank gehaltenen Beteiligungen außerhalb des Handelsbuches sind nicht börsennotiert. Einen Überblick über die Beteiligungen der Berliner Volksbank-Institutsgruppe gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Strategische Beteiligungen Buchwert beizulegender Zeitwert 193.902 193.902 2.537 2.537 Renditebeteiligungen Angaben in TEUR Der Saldo aus realisierten Gewinnen und Verlusten aus Verkäufen und Liquidationen von Beteiligungen betrug im Berichtszeitraum 19,6 TEUR. 11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen Banksteuerung In der Steuerung der Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko) nehmen wir eine Trennung von Kundengeschäft und Eigengeschäft vor. Hierfür hat die Bank entsprechende Portfolien definiert. Zinsänderungsrisiken aus Kundengeschäften – mit Ausnahme impliziter Optionen – werden im Rahmen unserer Banksteuerung unter Berücksichtigung des erwarteten Kundenverhaltens durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften weitestgehend eliminiert. Hierfür hat die Bank entsprechende Portfolios Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 32 definiert. Das Zinsänderungsrisiko aus Kundengeschäften wird im Rahmen unserer Banksteuerung weitestgehend eliminiert. Hierzu wird ein aggregierter Zahlungsstrom unter Einsatz von Sicherungsgeschäften, z.B. Zinsswaps, ausgesteuert. Zinsänderungsrisiken der Bank entstehen positionsabhängig aus Eigengeschäften. Bei Bedarf werden entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbankrisikolimit gegenübergestellt. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird in unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird für die Steuerung eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: ▪ Zinstragende Positionen in Spezialfonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Spezialfonds bekannt ist. ▪ Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer wurden gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Annahmen für die Zukunft basieren, berücksichtigt. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. ▪ Keine Berücksichtigung von Eigenkapitalbestandteilen, die dem Institut zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Zinsänderungsrisiko Barwertänderung bei Zinserhöhung Barwertänderung bei Zinssenkung -30.142 -53.756 Summe Angaben in TEUR Fremdwährungsrisiken Fremdwährungspositionen liegen situativ aus Eigengeschäften vor. Fremdwährungsrisiken aus Kundengeschäften werden analog den Zinsänderungsrisiken nahezu vollständig ausgesteuert. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 33 12. Risiko aus Verbriefungstransaktionen Grundsätzlich sind hierunter alle Verbriefungstransaktionen zu fassen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Artikel 242 ff. CRR fallen. Zum Berichtsstichtag lagen keine Verbriefungstransaktionen vor. 13. Kreditrisikominderungstechniken Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Strategie Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen, einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des Genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Sicherungsinstrumente Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kreditrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherungen ohne Sicherheitsleistung ▪ Bürgschaften und Garantien b) Besicherungen mit Sicherheitsleistung ▪ Bareinlagen in unserem Haus ▪ Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten ▪ Einlagenzertifikate unseres Hauses ▪ Einlagenzertifikate bei anderen Kreditinstituten Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 34 ▪ an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen inländischer Gesellschaften Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Gewährleistungsgeber Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um: ▪ öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), ▪ Kreditinstitute und Versicherungen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Risikopositionsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige … Gewährleistungen finanzielle und sonstige Sicherheiten Öffentliche Stellen 15.000 5 Unternehmen 246.812 57.139 Mengengeschäft 68.612 25.693 Ausgefallene Positionen 11.340 5.148 Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 35 14. Unbelastete Vermögenswerte Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 514.981 Aktieninstrumente* 0 0 1.011.915 1.020.671 3.511 3.522 1.254.495 1.258.390 Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte 11.569.801 196.069 257.046 * inkl. Investmentfondsanteile Angaben in TEUR Erhaltene Sicherheiten Es bestanden keine hereingenommenen weiterverwendungsfähigen Sicherheiten. Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 317.010 512.151 Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Angaben in TEUR Angaben zur Höhe der Belastung Die Summe der belasteten Vermögenswerte resultiert insbesondere aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln sowie der Besicherung von Derivategeschäften. Die Derivategeschäfte dienen überwiegend der Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus dem Kundengeschäft. Die sonstigen belasteten Vermögenswerte sind materiell von untergeordneter Bedeutung. Bei den Angaben in den Tabellen handelt es sich um die arithmetischen Mittelwerte der vierteljährlichen gemeldeten Daten. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 36 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset-Encumbrance-Quote) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,25 % auf 3,95 % reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf eine Reduktion des Volumens an Weiterleitungskrediten und einer gleichzeitigen Erhöhung der Bilanzsumme zurückzuführen. 15. Verschuldung Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung der Verschuldungsquote für die Berliner Volksbank-Institutsgruppe zum 31. Dezember 2016 dar: Stichtag Name des Unternehmens 31.12.2016 Berliner Volksbank Anwendungsebene Institutsgruppe Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Bezeichnung 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Art. 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) Anzusetzender Wert 12.374.045 -5 -3.547 129.835 k.A. 669.662 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. 7 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 124.909 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 37 13.294.899 Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) 3 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 12.502.715 -7.313 12.495.402 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 74.634 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 55.201 EU-5a Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode k.A. 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden k.A. 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) k.A. 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k.A. 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) k.A. 11 Summe der Risikopositionen aus Derivativen (Summe der Zeilen 4 bis 10) 129.835 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) k.A. 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k.A. Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A. EU-14a 15 EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) k.A. k.A. Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 2.547.810 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -1.878.149 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 669.662 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) k.A. EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen k.A. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 38 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 21 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.055.794 13.294.899 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 7,94 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gem. Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Übergangsregelung 3.547 Angaben in TEUR Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR-Verschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 12.502.715 k.A. 12.502.715 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen k.A EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute 1.142.732 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 2.503.049 EU-9 Risikopostionen aus dem Mengengeschäft 1.276.563 EU-10 Unternehmen 4.320.866 EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Berliner Volksbank-Institutsgruppe 83.080 157.312 Angaben in TEUR Offenlegungsbericht 2016 1.702.254 Seite 39 1.316.860 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie und deren Umsetzung in der mehrjährigen Gesamtbankplanung erfolgt eine Planung der Geschäftsvolumina und des Kapitals. Das abstrakte Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird somit bereits im Rahmen des Planungsprozesses adressiert. Die Überwachung dieses Risikos erfolgt durch eine monatliche Berechnung und Berichterstattung der Leverage Ratio und der Bilanzstruktur. Die Verschuldungsquote liegt über dem aktuell diskutierten Mindestwert und weist damit einen Puffer für mögliche Erhöhungen der regulatorischen Anforderungen an Kapital und Verschuldung auf. Beschreibung der Einflussfaktoren auf die Verschuldungsquote Die Verschuldungsquote wird bei der Berliner Volksbank im Wesentlichen durch den Bestand an Geschäftsguthaben (Kernkapital) als auch durch bilanzielle Positionen (Gesamtrisikopositionsmessgröße) bestimmt. Die Gesamtrisikopositionsmessgröße erhöhte sich im Berichtsjahr um 672.197 TEUR. Dies ist vor allem auf ein Nettowachstum der Kundenforderungen zurückzuführen. Gleichzeitig konnte das Kernkapital durch einen Zuwachs an Geschäftsguthaben gestärkt werden. Die Leverage Ratio hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 154 Basispunkte von 6,4 % auf 7,9 % verbessert. Berlin, Mai 2017 Berliner Volksbank eG Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 40 16. Anhang I. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Hartes Kernkapital Nr. Kapitalinstrument 1 Emittent 2 3 Ergänzungskapital Geschäftsguthaben Berliner Volksbank eG Inhaberschuldverschreibung mit Nachrang Berliner Volksbank eG Berliner Volksbank eG Berliner Volksbank eG einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung k.A. für Privatplatzierung) DE000A2AAZC7 DE000A2BPJU9 DE000A2BN577 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht deutsches Recht deutsches Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR gem. Art. 63 CRR gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 600.824 4.991 10.000 9.980 9 Nennwert des Instruments 600.824 5.000 10.000 10.000 9a Ausgabepreis 100% 99,81% 100% 99,80% 9b Tilgungspreis 100% 100% 100% 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 14.10.2016 19.10.2016 14.10.2016 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet mit Verfallstermin mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14.10.2031 19.10.2026 14.06.2029 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein ja ja ja früheste Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Ausgabetag mit einer Kündigungsfrist von Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem oder 30 - 60 Tagen regulatorischem Ereignis. Kündigungsmöglichkeit bei Tilgung zum Nominalbetrag steuerlichem oder regulatorischem Ereignis 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem oder regulatorischem Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Tilgung zum Nominalbetrag Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel fest fest fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 2,48% 2,36% 2,48% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein nein nein nein vollständig diskretionär zwingend zwingend zwingend vollständig diskretionär zwingend zwingend zwingend nein nein nein nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ nicht kumulativ nicht kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar nicht wandelbar nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja nein nein nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Nichtnachrangige Verbindlichkeiten Nichtnachrangige Verbindlichkeiten Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Nachranginge Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein nein nein nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 41 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 600.824 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 600.824 Verzeichnis der EBA davon: Geschäftsguthaben gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 gem. Art. 26 Abs. 3 32 26 (1) (c) 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 5a 6 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 336.833 26 (1) 125.418 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. 483 (2) 0 84, 479, 480 0 26 (2) 1.063.107 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe 0 34, 105 -1.651 36 (1) (b), 37, 472 (4) Seite 42 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 20a 20b 20c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 20e Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 21 22 23 24 25 25a 25b 26 26a 26b 27 28 29 -5.662 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld 0 48 (1) davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: Aktive latente Steuern Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 43 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (l) 0 k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 0 481 0 481 0 36 (1) (j) -7.313 1.055.794 0 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 0 51, 52 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 40 41 41a 41b Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 44 0 0 k.A. 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) 0 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 41c 42 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 44 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 43 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (A) (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. BETRAG AM TAG DER VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER OFFENLEGUNG* IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (TEUR) (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481 0 56 (e) 0 0 1.055.794 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 24.971 62, 63 47 84.987 486 (4) 50 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 48 49 k.A. 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 80.000 62 (c) und (d) 189.958 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 54a 54b 55 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 45 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … k.A. 0 58 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Gesamtrisikobetrag 56 56a 56b 56c 57 60 Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 189.958 1.245.752 Seite 46 0 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 7.775.509 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Eigenkapitalquoten und -puffer 13,58 92 (2) (a), 465 65 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,004 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a k.A. CRD 131 69 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) 61 62 63 64 68 13,58 92 (2) (b), 465 16,02 92 (2) (c) 5,13 CRD 128, 129, 130 0,625 9,08 CRD 128 Eigenkapitalquoten und -puffer 72 73 74 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 1.600 36 (1) (h), 45, 46, 472 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) In der EU: leeres Feld 3.309 36 (1) (i), 45, 48, 470, (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 472 (11) 71.010 36 (1) (c), 38, 48, 470, Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 472 (5) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 75 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 47 80.000 62 88.900 62 k.A. 62 k.A. 62 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG (B) VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL 575/2013 UNTERLIEGEN ODER IN DER EU VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 81 82 83 84 85 k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 84.987 484 (5), 486 (4) und (5) 265.611 484 (5), 486 (4) und (5) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (31.12.) Offenlegungsbericht 2016 Berliner Volksbank-Institutsgruppe Seite 48