Offenlegungsbericht 2016

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Offenlegungsbericht 2016
nach Artikel 435 bis 455 CRR
Inhaltsverzeichnis
1.
Einführung ................................................................................... 3
2.
Risikobericht ................................................................................ 5
3.
Eigenmittel ................................................................................. 18
4.
Eigenmittelanforderungen .......................................................... 18
5.
Kreditrisikoanpassungen............................................................ 21
6.
Gegenparteiausfallrisiko ............................................................ 28
7.
Kapitalpuffer .............................................................................. 29
8.
Marktrisiko ................................................................................. 31
9.
Operationelles Risiko ................................................................. 31
10.
Nicht im Handelsbuch enthaltene Beteiligungspositionen .......... 32
11.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen ..... 32
12.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen ........................................ 34
13.
Kreditrisikominderungstechniken ............................................... 34
14.
Unbelastete Vermögenswerte .................................................... 36
15.
Verschuldung............................................................................. 37
16.
Anhang ...................................................................................... 41
Die für den Offenlegungsbericht 2016 maßgeblichen handelsbilanziellen Werte gelten vorbehaltlich der Feststellung des Jahresund Konzernabschlusses durch die am 14.06.2017 stattfindende Vertreterversammlung.
Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
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1. Einführung
Zielsetzung
Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Berliner Volksbank eG als übergeordnetes Institut der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG die Offenlegungsanforderungen der Artikel 435 bis 455 CRR (Capital Requirements Regulation – Verordnung (EU) Nr. 575/2013) zum Stichtag 31. Dezember 2016 um.
Der Offenlegungsbericht wird jährlich zeitnah zur Veröffentlichung des Geschäftsberichtes sowie des Jahres- und Konzernabschlusses auf der Internetseite der Berliner
Volksbank eG (www.Berliner-Volksbank.de) zur Verfügung gestellt.
Der Bericht versetzt den Adressaten in die Lage, sich ein umfassendes Bild über das
aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Berliner Volksbank eG zu verschaffen. Er umfasst insbesondere Angaben über:
▪
die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Struktur der Berliner
Volksbank-Institutsgruppe sowie des Konzerns Berliner Volksbank,
▪
die Eigenmittelstruktur,
▪
das allgemeine Risikomanagementsystem,
▪
das Risikomanagement in Bezug auf einzelne Risikoarten.
Anwendungsbereich
Innerhalb der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe nimmt die Bank die dominierende
Rolle ein.
Nachfolgend werden grundsätzlich die Regelungen der Berliner Volksbank eG dargestellt. Ergänzt werden diese, sofern Regelungen der Tochtergesellschaften zu signifikanten Auswirkungen führen.
Der Offenlegungsbericht kann als Ergänzung zum handelsrechtlichen Jahres- und
Konzernabschluss sowie (Konzern-) Lagebericht angesehen werden, da er im Wesentlichen den Fokus auf die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen legt.
Der Risikobericht wurde in grundsätzlich unverändertem Wortlaut aus dem Lagebericht und Konzernlagebericht der Berliner Volksbank übernommen und punktuell an
den erforderlichen Stellen an die Vorgaben der CRR angepasst.
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegung definiert
sich gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG und setzt sich aus einem Institut (übergeordnetes Unternehmen) und dessen nachgeordneten Unternehmen (gruppenangehörige
Unternehmen) zusammen. Durch die aufsichtsrechtliche Konsolidierung soll sichergestellt werden, dass eine Mehrfachnutzung von faktisch nur einmal vorhandenen Eigen-
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mitteln durch Tochterunternehmen verhindert wird. Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis umfasst nur Unternehmen der Finanzbranche, während der handelsrechtliche Konsolidierungskreis diese Eingrenzung nicht beinhaltet und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) abgegrenzt wird. Die Berechnung der Eigenmittel und Risikopositionen erfolgt unter Anwendung des Konzernabschlussverfahrens.
Bei der Berliner Volksbank weicht der handelsrechtliche vom aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ab.
In der folgenden Übersicht wird der aufsichtsrechtliche dem handelsrechtlichen Konsolidierungskreis gegenübergestellt und die Art der aufsichtsrechtlichen Behandlung
beschrieben.
Aufsichtsrechtliche Behandlung
Name der Gesellschaft
Beschreibung
Konsolidierung
gem.
Art. 18 CRR
Befreiung
gem.
Art. 19 CRR
Behandlung im
Schwellwertverfahren
Konsolidierung
nach
Rechnungslegungsstandard (HGB)
Atlas Beteiligungsgesellschaft mbH
Anbieter von
Nebendienstleistungen
x
x
Berliner Volksbank Beteiligungs GmbH
Finanzinstitut
x
x
Berliner Volksbank Immobilien GmbH
Anbieter von
Nebendienstleistungen
Berliner Volksbank Real Estate GmbH
Finanzinstitut
x
x
Berliner Volksbank Ventures
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH
Finanzinstitut
x
x
Anbieter von
Nebendienstleistungen
x
x
Genossenschaftshaus Wilmersdorf
Grundstücksgesellschaft mit beschränkter
Haftung
Grund + Renten
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH &
Co. Budapester Straße KG
x
Sonstige Unternehmen
x
x
x
x
KLG Köpenicker Liegenschafts-Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Anbieter von
Nebendienstleistungen
x
x
VR FinanzDienstLeistung GmbH
Anbieter von
Nebendienstleistungen
x
x
Objekt Urselweg 15 GmbH & Co. KG
Sonstige Unternehmen
Urselweg 15 Verwaltungs GmbH
Finanzinstitut
Zweite Grund + Renten
Grunderwerbsgesellschaft mbH
Finanzinstitut
x
x
x
x
x
x
x
Die Befreiungsvorschrift nach § 31 Abs. 3 KWG in Verbindung mit Artikel 19
Abs. 1 CRR wurde für die Berliner Volksbank Immobilien GmbH und die Urselweg 15
Verwaltungs GmbH in Anspruch genommen. Aus diesem Grund wurden diese Tochtergesellschaften, die handelsrechtlich voll konsolidiert werden, nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis aufgenommen. Bei den Tochtergesellschaften
Grund + Renten Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Budapester
Straße KG und Objekt Urselweg 15 GmbH & Co. KG handelt es sich um sonstige Unternehmen, die nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen
sind.
Es bestehen keine Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die
Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenmitteln innerhalb der Gruppe.
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2.
Risikobericht
2.1.
Risikomanagementsystem
Ziel des Risikomanagements
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems wird durch unsere vom Gesamtvorstand festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt. Hierin sind die strategischen Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur
Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs beschrieben und das Grundverständnis des Vorstands zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Zur Steuerung der mit der Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie verbundenen Risikonahme hat der Vorstand mehrere hierzu konsistente Teilstrategien verabschiedet.
Die Unternehmensleitung trägt für das Risikomanagement die Gesamtverantwortung.
Dabei wird sie durch den Bereich Finanzen bei risikopolitischen Fragen, insbesondere
bei der Entwicklung und Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie bei der
Ausgestaltung eines Systems zum Controlling und Management von Risiken, unterstützt. Der Bereich Finanzen ist zuständig für die Entwicklung von Grundsätzen, Methoden und Standards des Risikocontrollings. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wurde der Bereichsleitung Finanzen übertragen.
Aufgabe des Risikomanagements ist nicht die vollständige Risikovermeidung, denn
unser Geschäftsmodell sieht die bewusste und gesteuerte Übernahme von Risiken in
einzelnen Geschäftsfeldern vor. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
•
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiken vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind,
•
Systematisches Eingehen von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen,
•
Vermeidung von Risikokonzentrationen, außer den bewusst tolerierten, die
aus dem strategischen Verbundgedanken und den Gegebenheiten des Regionalprinzips resultieren; zudem werden Konzentrationen, die sich aus der
strategischen Ausrichtung der Bank ergeben (z.B. Fokusbranchen und Besicherung mit Grundpfandrechten) akzeptiert,
•
Schadensbegrenzung durch aktives Management der operationellen Risiken,
•
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken,
•
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
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Die Kontrolle und das Management der Risiken sind für uns zentrale Aufgaben und an
dem Grundsatz ausgerichtet, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu
identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen sowie negative Abweichungen von der Erfolgs-, Kapital- und Liquiditätsplanung zu vermeiden.
Risikomanagementprozess
Risikoidentifizierung
Auf Konzernebene wird mindestens jährlich eine Risikoinventur durchgeführt. Als wesentliche Risiken werden diejenigen Risiken eingestuft, die aufgrund von Art und Umfang, eventuell auch durch deren Zusammenwirken, die Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage sowie die Kapitalausstattung (Risikodeckungsmasse) wesentlich beeinträchtigen können. Bei der Berliner Volksbank eG werden aktuell das Adressrisiko, das
Marktpreisrisiko, das Operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche
Risiken bewertet.
Mit dem Geschäftszweck der zum Konzern gehörenden Gesellschaften sind keine originären Risiken des Bankgeschäftes verbunden. Risiken aus wesentlichen Gesellschaften werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur gewürdigt. Als Ergebnis der
Risikoinventur 2016 ist festzuhalten, dass ausschließlich bei der Konzernmutter wesentliche Risiken identifiziert wurden.
Die mit den wesentlichen Risikoarten sowie den Beteiligungs-, Immobilien- und Geschäftsrisiken in Zusammenhang stehenden Risikokonzentrationen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bank hat quantitative und qualitative Risikoindikatoren entwickelt, die eine frühzeitige Identifizierung von Risiken zulassen und es der Bank ermöglichen, zeitnah risikoreduzierende Maßnahmen zu ergreifen.
Risikomessung
Alle in der Risikoinventur als wesentlich bewerteten Risiken werden anhand von Risikomessverfahren quantifiziert. Dabei verwendet die Bank vor allem Value-at-Risk-basierte Verfahren.
Die laufende Quantifizierung potenzieller Verluste unter normalen Marktbedingungen
wird zusätzlich um Szenarien für außergewöhnliche Ereignisse ergänzt (Stresstests).
Dabei werden die aktuelle Portfoliosituation sowie unsere Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigt.
Für die einzelnen Risikoarten findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden in Form von Backtestings und Validierungen statt. In diesem Kontext wird sich mit den Annahmen und Grenzen von Modellen befasst.
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Darüber hinaus bestimmt der Vorstand auf Grundlage der Geschäfts- und Risikostrategie, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten abgesichert
oder in ihren Auswirkungen gemindert werden.
Risikoreporting und -kontrolle
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden
vom Bereich Finanzen zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet.
Die Informationsweitergabe erfolgt dabei sowohl im Rahmen einer regelmäßigen als
auch in Form einer anlassbezogenen Risikoberichterstattung.
Das regelmäßige Berichtswesen umfasst unter anderem die Risiko- und Liquiditätstragfähigkeitsberechnung, Informationen zur Limitauslastung sowie Detailansichten zu
den wesentlichen Risiken. Es bildet die Basis für detaillierte Abweichungsanalysen
(Soll-Ist-Vergleiche) und dient als Grundlage für die Ableitung und Bewertung von
Handlungsalternativen sowie der Entscheidung und Umsetzung von Maßnahmen zur
Risikosteuerung. Die Berichterstattung erfolgt an den Vorstand und den Aufsichtsrat
in gleicher Weise.
Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt drei, die Anzahl
der Aufsichtsmandate 12. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 34 und die Anzahl der Aufsichtsmandate 19. Dabei haben wir die Zählweise gemäß § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG
zugrunde gelegt.
Der Aufsichtsrat trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung
der Geschäftsführung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- und Risikoausschuss gebildet, der sich mit der Überwachung der geschäftlichen Entwicklung
unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtrisikosituation befasst. Hierzu fanden
im vergangenen Jahr vier Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur
Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im
vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc-Berichterstattungen. Ein Schwerpunkt der Befassung im Aufsichtsrat war insbesondere die Zinsentwicklung und deren Auswirkung
auf die nachhaltige Ertragslage der Bank. Darüber hinaus hat das Gremium anlassbezogen aktuelle Themen, z.B. mögliche Risikoauswirkungen des Brexit, erörtert.
Bei Vorschlägen des Aufsichtsrates zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf
geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die insgesamt
über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig
sind. Ferner soll bei den Vorschlägen zur Wahl auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anteilseigner erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den
Aufsichtsrat.
Die Bank validiert und aktualisiert die Risikoüberwachung fortlaufend, insbesondere
mit Blick auf aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und das Geschäftsmodell, um
die Qualität der verfügbaren Informationen zur Erkennung und Bewertung potenzieller
Risiken auf hohem Niveau zu halten. Hierdurch werden Entscheidungsprozesse risikoorientiert unterstützt. Die Interne Revision überwacht die Methoden, Systeme und
Prozesse zum Risikomanagement im Rahmen ihrer laufenden Prüfungshandlungen.
Risikotragfähigkeit und Liquiditätstragfähigkeit
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Es
wird dabei unterschieden, ob die Risiken adäquat durch Kapital bzw. Risikodeckungsmasse (Risikotragfähigkeit) oder durch hochliquide Aktiva bzw. Fundingpotenzial (Liquiditätstragfähigkeit) gedeckt werden können. Die Tragfähigkeitskonzepte sowie das
daraus resultierende Limitsystem sind darauf ausgerichtet, die Fortsetzung der operativen Geschäftstätigkeit uneingeschränkt sicherzustellen (Fortführungssicht). Diese risikopolitische Zielsetzung der Bank stellt die Ansprüche der Mitglieder, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter in den Vordergrund, die ein Interesse am Fortbestand
des Unternehmens haben. Die Sicherstellung der wirtschaftlichen Unternehmensexistenz ist gegeben, wenn Verluste sowie Liquiditätsabflüsse ohne unternehmensgefährdende Auswirkungen getragen werden können.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch auf den zukünftigen Zwölf-Monats-Horizont berechnet wird, ist gegeben, wenn die kapitalbezogenen Risiken durch die
Risikodeckungsmasse laufend gedeckt sind. Darüber hinaus besteht der Anspruch,
das Gesamtbankrisikolimit, welches sich aus der ermittelten Risikodeckungsmasse
der Fortführungssicht und den geschäftspolitischen Zielen ableitet, ebenfalls zu decken. Die vorhandene Risikodeckungsmasse definiert sich als das insgesamt zur Verfügung stehende Kapital, das zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen sowie zur Abdeckung von Risiken eingesetzt werden kann.
Die Risikoaggregation der kapitalbezogenen Risiken erfolgt ohne Berücksichtigung
von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die in der Fortführungssicht der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoarten werden auf einem Konfidenzniveau von 99,0 % mit einer Haltedauerannahme von 250 (Handels-)Tagen berücksichtigt.
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Die Risikotragfähigkeit stellt sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar:
Risikotragfähigkeit
Risikodeckungsmasse
davon für Aufsichtsrecht
davon für Fortführungssicht
Gesamtbankrisikolimit
Gesamtbankrisiko
Berliner Volksbank eG
2016
2015
Mio. €
Mio. €
1.255,8
1.115,8
802,9
636,1
453,0
479,7
334,0
370,5
222,8
253,2
Der Anstieg der Risikodeckungsmasse in der Fortführungssicht resultierte aus der
weiteren Zeichnung von Genossenschaftsanteilen durch bestehende Mitglieder und
dem erfolgreichen Zugewinn von neuen Mitgliedern sowie durch Emission von Nachrangkapital. Zudem konnte die Eigenkapitalbasis durch das laufende Ergebnis und die
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt werden.
Mit dem Abbau der strategischen Aktienpositionen wurde die freigewordene Liquidität
in risikoarme Anlagen umgeschichtet, was zu einer deutlichen Reduzierung des Marktpreisrisikos in den Eigenanlagen führte. Im Kundengeschäft erhöhte sich das Adressrisiko aufgrund der Umsetzung der strategischen Geschäftsausweitung im Kreditgeschäft bei gleichbleibend hoher Portfolioqualität sowie aufgrund von methodischen Anpassungen im Kreditportfoliomodell leicht.
Dementsprechend wurde das risikoartenübergreifende Gesamtbankrisikolimit zum
Bilanzstichtag um 36,5 Mio. € auf 334,0 Mio. € reduziert, die Auslastung lag bei 67 %.
Freiraum in der Auslastung der Risikodeckungsmasse dient zudem als zusätzlicher
Risikopuffer auf Konzernebene.
Die Liquiditätsrisiken im engeren Sinne können nicht sinnvoll mit Kapital unterlegt werden, daher wird die Liquiditätstragfähigkeit durch die Vorhaltung ausreichender Liquidität als strenge Nebenbedingung unmittelbar und kapitalunabhängig durch die Limitierung über Fundingpotenzial überwacht. Darüber hinaus wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank aufgrund der Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe unterstützt.
Die Liquiditätsrisikotoleranz, welche eine Situation beschreibt, deren Konsequenzen
aus Liquiditätssicht von der Bank „gerade noch toleriert“ werden können, gilt als eingehalten, wenn innerhalb der ersten 30 Tage die antizipierten Mittelabflüsse durch das
Fundingpotenzial auch im Worst Case aufgefangen werden können. Der Freiraum zwischen dem Fundingpotenzial und der benötigten Liquidität im Worst Case (Nettoliquiditätsposition) stellt für uns die zentrale Größe in der Liquiditätssteuerung dar.
Per 31.12.2016 betrug die Nettoliquiditätsposition 973,7 Mio. €. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr liegt im Bereich der regelmäßigen Schwankungen der Liquiditätsposition und beträgt 88,7 Mio. €. Die Risikotoleranz war im gesamten Berichtszeitraum
eingehalten.
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Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 1,18. Die in 2016 erforderliche aufsichtsrechtliche Mindestgröße von 0,70 wurde jederzeit eingehalten. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl nach der Liquiditätsverordnung wurde im gesamten Berichtsjahr eingehalten.
2.2.
Risikoarten
Gesamtbankrisikolimit und Aufteilung nach Risikoarten
Wir unterscheiden folgende Risikoarten in der Risikotragfähigkeitsermittlung, deren
Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
Berliner Volksbank eG
Risiko
2016
Adressrisiken
Marktpreisrisiken*
Operationelle Risiken
Immobilienrisiken
Beteiligungsrisiken
Gesamtbankrisiko
Limit
in Mio. €
216,5
68,0
19,5
23,0
7,0
334,0
Risiko
in Mio. €
138,3
42,8
19,2
19,6
3,0
222,8
2015
Limit
in Mio. €
192,0
126,5
28,5
18,5
5,0
370,5
Risiko
in Mio. €
135,6
69,8
28,4
14,4
5,0
253,2
*inkl. Aufschlag für implizite Optionen
Dem in der Geschäfts- und Risikostrategie definierten Ziel entsprechend, das Kreditgeschäft in einzelnen Geschäftsfeldern auszubauen, wird der überwiegende Teil der
verfügbaren Risikodeckungsmasse auf Adressrisiken verteilt.
Der Rückgang des Marktpreisrisikos ist auf den Abbau der strategischen
Aktienpositionen zurückzuführen.
Die Risikoartenlimite sowie das Gesamtbankrisikolimit wurden eingehalten.
Adressrisiken
Das Adressrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und/oder der Spreadveränderung über das erwartete Maß hinaus entstehen. Es umfasst das Kredit-,
Emittenten-, Kontrahenten- sowie Länderrisiko. Das Adressrisiko ist ein wesentliches
Risiko.
Die Ermittlung von Adressrisiken im Kundenkreditgeschäft basiert auf regelmäßigen
Einstufungen aller Kreditnehmer in Risikogruppen durch die Anwendung von Ratingverfahren. Zur Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank weitgehend die Standardverfahren der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken
Raiffeisenbanken sowie auf die VR-Masterskala kalibrierte Ratingverfahren. Mit den
Privatkunden, Freiberuflern und dem Großteil der Firmenkunden erhält die überwieOffenlegungsbericht 2016
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gende Anzahl unserer Kunden monatlich aktualisierte Ratingnoten. Die Ratingeinstufungen der Eigengeschäfte im Depot A basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen
der anerkannten Ratingagenturen. Ratingnoten und Blankovolumina fließen sowohl in
alle relevanten Kreditprozesse - von der Kreditvergabe und -bepreisung bis zur Kreditüberwachung - als auch in die Risikomessung (erwarteter und unerwarteter Verlust)
und die Steuerungsprozesse ein.
Die durchschnittliche volumengewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit des Gesamtportfolios (Kunden- und Eigengeschäft) lag zum Berichtsstichtag bei 0,37 % und hat sich im
Laufe des Berichtsjahres durch Volumenzuwachs im Eigengeschäft mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit leicht verbessert. Die Portfolioqualität im Kundengeschäft ist nahezu konstant geblieben und bewegt sich im Rahmen der strategischen Vorgaben.
Zur Berechnung der gesamten unerwarteten Adressrisiken, dem Credit-Value-at-Risk
(CVaR), verwenden wir ein bankindividuelles Modell. Die Bank geht damit über den
Standard der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken
hinaus und trägt den spezifischen Anforderungen der Geschäftsstruktur, unter anderem dem regionaltypisch hohen Anteil an mit Immobilien besicherten Finanzierungen,
Rechnung.
Folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen werden verwendet:
Die Modellierung erfolgt teilportfoliospezifisch. Die Risikoaggregation nehmen wir unter Berücksichtigung von Korrelationen mittels stochastischer Verfahren vor. Der
CVaR umfasst Adressrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft sowie den Eigengeschäftspositionen.
Sicherheiten
werden
regelmäßig
bewertet.
Dem
Sicherheitenwertänderungsrisiko, zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen, wird innerhalb der Simulationen Rechnung getragen. Für Eigengeschäftspositionen werden
unter dieser Risikoart simulierte Ratingmigrationen sowie Spreadveränderungen berücksichtigt.
Treiber für den Anstieg und die Auslastung des CVaR im Kundengeschäft war das
Wachstum im Kreditgeschäft mit zentralen gewerblichen Kunden sowie methodische
Anpassungen im Kreditportfoliomodell. Die Risikonahme im Eigengeschäft war insbesondere aufgrund von Laufzeitverkürzungen im Portfolio leicht rückläufig.
Die Steuerung von Adressrisiken nehmen wir sowohl auf Portfolio- als auch auf Kundenebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die
Konzentration in Blanko- und Obligovolumen auf Engagementebene, Länder, Kontrahenten und Emittenten implementiert. Zusätzlich sind für die Teilportfolios festgelegte
Qualitätskennzahlen sowie Strukturlimite einzuhalten. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Dazu gehört – neben der Einhaltung von Finanzkennzahlen und Finanzierungsparametern (Kreditstandards) – die Festlegung einer Neugeschäftsgrenze.
Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche
Kompetenzstufen getroffen.
Der erwartete Verlust wird bei Kundenforderungen in Form von Risikoprämien im
Rahmen der Vorkalkulation bzw. Bepreisung sowie in der Nachkalkulation als Kostenkomponente berücksichtigt. Für diese Forderungen haben wir Pauschalwertberichtigungen in der Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Für notleidende
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Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen (einschließlich standardisierter Einzelwertberichtigungen) bzw. Kreditrückstellungen gebildet. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Entscheidung über die Bildung von Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist nach
einem abgestuften Genehmigungsverfahren geregelt, das sich nach dem Gesamtbestand der Risikovorsorge der Kreditnehmereinheit richtet. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Festlegung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften.
Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit
der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Zwangskriterien. Risikovorsorge bilden wir grundsätzlich in
voller Höhe des unbesicherten Kreditanteils (Blankoanteil). Bei der gewerblichen Objektfinanzierung von fremdgenutzten Immobilien kann ein geringerer Teil des Blankovolumens wertberichtigt werden.
Im Adressrisiko werden Risikokonzentrationen in den Betrachtungsperspektiven Branchen, Sicherheitenarten und Regionen/Länder ermittelt. Die Zuordnung zu den Betrachtungsperspektiven erfolgt bei Regionen/Länder auf Kundenebene anhand der
Gebietsansässigkeit. Risikokonzentrationen, die aus dem strategischen Verbundgedanken und den Gegebenheiten des Regionalprinzips resultieren bzw. die sich aus
der strategischen Ausrichtung der Bank (zum Beispiel Fokusbranche Bau- und Immobilienwirtschaft und die entsprechende Besicherung) ergeben, werden bewusst toleriert und in geeignetem Maße überwacht.
Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger
Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste
entstehen können. Die Bank geht Marktpreisrisiken in Form von Zins-, Währungssowie Aktienrisiken ein. Es ist ein wesentliches Risiko.
Die Risikomessung erfolgt anhand eines Value-at-Risk-Verfahrens mittels der
Verfahrensstandards der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken
Raiffeisenbanken.
Dabei verwenden wir folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen:
Der Value at Risk wird im Rahmen einer historischen Simulation mit einer Haltedauer
von einem Tag und einem Konfidenzniveau von 99,0 % gemessen und mit einer Wurzel-Zeit-Funktion auf 250 Handelstage hochskaliert. Die Länge des Zeitraums, der der
historischen Simulation zugrunde liegt, ist im Normalszenario auf 500 Handelstage bei
zusätzlich gespiegelten Barwertveränderungen festgelegt.
Die Auslastung des Gesamtmarktpreisrisikolimits wurde zum Berichtsstichtag fast ausschließlich durch Zinspositionen bestimmt. Die Limitanpassung gegenüber dem Vorjahr resultierte aus dem Abbau strategischer Aktienpositionen (-68,5 Mio. €) sowie der
Limiteinräumung für den Aufschlag für implizite Optionen (+10,0 Mio. €).
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In der Steuerung der Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiken) nehmen
wir eine Trennung von Kundengeschäft und Eigengeschäft vor. Hierfür hat die Bank
entsprechende Portfolios definiert. Zinsänderungsrisiken aus Kundengeschäften
- mit Ausnahme impliziter Optionen - werden im Rahmen unserer Banksteuerung unter
Berücksichtigung des erwarteten Kundenverhaltens durch den Einsatz von
Sicherungsgeschäften weitestgehend eliminiert. Zinsänderungsrisiken aus Eigengeschäften werden bei Bedarf abgesichert. Zusätzlich berücksichtigen wir die Risiken
aus impliziten Optionen über einen Aufschlag auf das Marktpreisrisiko. In Folge des
weiteren Wachstums des Bestands an Krediten mit impliziten Optionen wird ab
31.12.2016 eine separate Limitierung des Aufschlags für Risiken aus impliziten
Optionen in der Risikotragfähigkeit vorgenommen.
Währungsrisiken im Aktiv- und Passivgeschäft mit Kunden werden weitestgehend
über Gegengeschäfte abgesichert und sind daher von untergeordneter Bedeutung.
Für Marktpreisrisiken existiert ein tägliches Reporting direkt an den Vorstand sowie an
die für die Steuerung von Marktpreisrisiken zuständigen Bereiche. Zusätzlich überwacht das Risikocontrolling auf Basis vordefinierter und tagesaktueller Schwellenwerte
die tägliche Veränderung von Marktpreisen und Frühwarnindikatoren.
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Es ist
ein wesentliches Risiko.
Für die interne Risikomessung und -steuerung operationeller Risiken verwenden wir
eine Value-at-Risk-Modellierung, die einem versicherungsmathematischen Ansatz
folgt. Dabei setzen wir die von der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken
Raiffeisenbanken angebotene Anwendung ein.
Es liegen folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen zugrunde:
Die Berechnung des Operational-Value-at-Risk (OpVaR) erfolgt auf Basis der MonteCarlo-Simulation einer Verlustverteilung. Der OpVaR wird auf Basis von in Risikoworkshops definierten Szenarien unter der Annahme vollständiger Korrelation ermittelt.
Das operationelle Risiko reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 9,2 Mio. € auf
19,2 Mio. €. Dies liegt an einer geänderten, weiterhin vorsichtigen Vorgehensweise,
wonach zum einen die in der Risikomessung zu berücksichtigenden Szenarien einer
objektiven Wesentlichkeitsgrenze entsprechen müssen und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht einer Worst-Case-Betrachtung zugrunde liegt. Die größten Risiken ergeben sich durch externen Betrug und durch Rechtsrisiken.
In das Managementsystem für operationelle Risiken sind der Vorstand, die OpRiskController, die OpRisk-Manager sowie die Schadensdatenbank-Beauftragten eingebunden. Der Umgang mit den Risiken ist dezentral geregelt und jeder Mitarbeiter trägt
dazu bei, dass eine positive Risikokultur hinsichtlich operationeller Risiken existiert.
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In dem Risikomanagementprozess werden in einem ersten Schritt die operationellen
Risiken erhoben und bewertet (Risikoworkshops). Auf den Ergebnissen dieser Risikoinventur aufbauend wird neben der OpVaR-Ermittlung die Risikosteuerung für die
wesentlichen Risikoszenarien festgelegt. Die Szenarien bilden gemeinsam mit der
Analyse der dokumentierten Schadensfälle, die fortlaufend in einer Schadensdatenbank erfasst werden, die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die Bank Zahlungsverpflichtungen im
Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann, ohne inakzeptable Verluste hinnehmen zu müssen. Es ist ein wesentliches Risiko. Wir unterscheiden dabei zwischen
Zahlungsunfähigkeits-, Refinanzierungskosten- und Marktliquiditätsrisiko, wobei nur
das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als wesentlich für die Bank eingeschätzt wird.
Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt über ein Worst-Case-Szenario. Dieses berücksichtigt zum Beispiel den außerordentlichen Abzug von Sichteinlagen sowie die
Realisierung von erwarteten und unerwarteten Adressrisiken und berücksichtigt die
aufsichtsrechtliche Stresstestmodellierung für die LCR. Bei einigen Parametern (unter
anderem Prolongationsquote Darlehen, Abzugsquote für widerrufliche Kredite, Bargeldbestände) wird aus Vorsichtsgründen eine zusätzliche Modellierung vorgenommen. Zudem werden Liquiditätseffekte aus den Stresstests der anderen Risikoarten
berücksichtigt.
Durch die Liquiditätsrisikosteuerung ist sichergestellt, dass wir Liquiditätsbedarf
rechtzeitig erkennen und somit jederzeit den Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe
nachkommen können. Für die Übernahme der operativen Steuerung der Liquidität in
Krisensituationen ist eine Liquiditätsmanagementfunktion, die mit entsprechenden
Durchgriffsrechten ausgestattet ist, eingerichtet. Des Weiteren erstellen wir für die
Identifikation von Steuerungsmaßnahmen neben der regelmäßigen Überwachung der
Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung sowie der Liquidity Coverage Ratio
(LCR) monatlich eine Liquiditätsübersicht für einen Zeitraum von fünf Jahren über
sämtliche liquiditätswirksame Zahlungsströme (Liquiditätsablaufbilanz).
Sonstige Risiken
Neben den zuvor genannten Risiken sind für das Berichtsjahr keine weiteren bestandsgefährdenden Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, identifiziert worden. Mit Blick auf
die Geschäfts- und Risikostrategie der Bank berücksichtigen wir bereits heute Immobilien- und Beteiligungsrisiken sowie Geschäfts- und Reputationsrisiken im Risikomanagement.
Immobilienrisiken
Das Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aus Mietausfällen, Teilwertabschreibungen, Reduktion stiller Reserven sowie Veräußerungsverlusten von
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 14
Immobilien. Darüber hinaus überwachen wir inhärente Immobilienrisiken aus den Beteiligungen der Bank. Das Immobilienrisiko wird als nicht wesentliches Risiko eingestuft.
Die Immobilienrisiken berücksichtigen wir mittels eines Risikobetrages in der Risikotragfähigkeit. Die Risikomessung der Immobilienrisiken erfolgt in der Fortführungssicht
analog dem Standardansatz der CRR.
Das Limit ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. € angestiegen. Hintergrund ist das
strategische Wachstum in Immobilien.
Beteiligungsrisiken
Das Beteiligungsrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Ausschüttungsausfällen, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der stillen Reserven, Haftungserklärungen oder Verlustübernahmeverpflichtungen bei bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen. Beteiligungen, die aufgrund ihrer
Ausgestaltung anderen Risikoarten zugeordnet wurden, werden in der Risikomessung
nicht im Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Das Beteiligungsrisiko wird als nicht wesentliches Risiko eingestuft.
Die Beteiligungsrisiken berechnen wir über zwei verschiedene Ermittlungsansätze, denen folgende Modellannahmen und Verfahrensprämissen zugrunde liegen:
Für Venture-Capital-Beteiligungen und Verbundbeteiligungen ermitteln wir den Risikowert jeweils über einen individuellen szenariobasierten Ansatz. Für alle weiteren Beteiligungen wird der Value at Risk über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet.
Die Marktwertschwankungen werden hierbei aus börsennotierten Referenzgrößen abgeleitet.
Die Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft mit Ausnahme der Beteiligungen der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken berücksichtigen wir in der Risikotragfähigkeit über ein separates Limit. Das Limit ist gegenüber
dem Vorjahr um 2,0 Mio. € auf 7,0 Mio. € angestiegen. Hintergrund ist insbesondere
die oben beschriebene Anpassung der Risikoermittlungsmethode für Venture-CapitalGesellschaften.
Die strategische und operative Umsetzung sowie die fortlaufende Planung, Steuerung
und das Controlling des Beteiligungsportfolios der Bank erfolgen zentral. Der Bereich
Beteiligungsmanagement koordiniert zudem im Rahmen der Organbetreuung die
Überwachung der Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften.
Geschäfts- und Reputationsrisiken
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr aus unerwarteten Veränderungen der
Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Die
Definition schließt strategische Risiken, regulatorische Risiken und Ertragsrisiken mit
ein.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 15
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten, die aus einem Vertrauensverlust in die Bank resultieren.
Diese Risikoarten werden als nicht wesentlich eingestuft und durch den Einsatz geeigneter Controllinginstrumente begrenzt. Eine Risikomessung und Limitierung nehmen
wir nicht vor.
2.3.
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente sind originärer Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Bank. Insoweit beinhaltet die Konzernlageberichterstattung in mehreren Kapiteln, wie zum Beispiel bei der Darstellung zu den Risikoarten, bereits nähere Erläuterungen.
2.4.
Gesamtbild der Risikolage
Die mit dem Geschäftsmodell unserer Bank verbundenen Risiken werden nach branchenüblichen Standards ermittelt, bewertet und entsprechend dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte angemessen gesteuert. Die Instrumente,
Systeme und Prozesse zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung wurden im Berichtsjahr weiterentwickelt und an die jeweils aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst.
Die Risikotragfähigkeit und Liquiditätstragfähigkeit war im gesamten Berichtszeitraum
zu jeder Zeit gegeben.
Die im Konzern eingesetzten Risikokontrollverfahren haben sich in allen Marktsituationen des Berichtsjahres bewährt. Risiken wurden zeitnah erkannt, berichtet und von
den jeweiligen Entscheidungsträgern gesteuert.
Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, sind für das Geschäftsjahr 2017
nicht ersichtlich.
Entsprechend der EU-Vorgaben hat in 2016 das bankaufsichtliche Überprüfungs- und
Beurteilungsverfahren der nationalen Aufsicht (SREP) begonnen, indem auch für weniger bedeutende Institute Kapitalaufschläge festgesetzt wurden. Diese sollen bestehende zusätzliche Risiken abdecken, die nicht bereits durch die Eigenmittelanforderungen nach CRR abgedeckt sind. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde für die Berliner Volksbank eG eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 9 % festgelegt. Diese sowie
die darüber hinaus geltenden gesetzlich festgelegten kombinierten Kapitalpufferanforderungen und die Zielanforderung der Aufsicht wurden zu jeder Zeit eingehalten.
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen der Bank sind im Berichtsjahr von
599,3 Mio. € auf 625,6 Mio. € angestiegen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen
Eigenmittelanforderungen sowie der kombinierten Kapitalpuffer erhöht sich dieser
Wert um weitere 127,4 Mio. € auf 753,0 Mio. €. Die anrechenbaren Eigenmittel haben
sich von 1.058,6 Mio. € auf 1.245,0 Mio. € erhöht. Die gestiegenen Eigenmittelanforderungen aufgrund des erwarteten planmäßigen Kreditwachstums sowie aufgrund des
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 16
SREP-Zuschlags wurden mit dem erfolgreichen Zugewinn von Mitgliedern durch
Zeichnung von Genossenschaftsanteilen sowie durch die nachhaltige Thesaurierung
von Ergebnisbestandteilen sowie durch Nachrangkapital gedeckt.
Die Eigenmittel sowie Eigenmittelanforderungen der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe weichen nur geringfügig von denen der Bank ab.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 17
3.
Eigenmittel
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.
Die Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten der Berliner Volksbank-Institutsgruppe sind
im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert
dargestellt. Eine Überleitungsrechnung vom bilanziellen Eigenkapital zu den aufsichtsrechtlich ausgewiesenen Eigenmitteln erfolgt in der nachstehenden Tabelle:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital im Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
1.144.035
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen
-44.495
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-11.073
-
Nicht CRR-konformes Egänzungskapital *
-128
+ Kreditrisikoanpassung
80.000
+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
84.987
+/- Sonstige Anpassungen
-7.573
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
1.245.752
* Beinhaltet das Disagio sow ie passivierte Zinsen unserer im Anhang I dargestellten Nachrangverbindlichkeiten.
Angaben in TEUR
4.
Eigenmittelanforderungen
Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisiko-Standardansatz
Für die aufsichtsrechtliche Bemessung der Adressrisiken hat sich die Bank für die Anwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes entschieden.
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir in der Institutsgruppe erfüllt:
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 18
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionen
Kreditrisiken
Staaten oder Zentralbanken
7
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
1.449
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
1.428
Unternehmen
359.827
Mengengeschäft
70.577
Durch Immobilien besichert
67.990
Ausgefallene Positionen
15.687
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
130
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
14.495
Beteiligungen
15.689
Sonstige Positionen
21.682
Verbriefungspositionen nach SA
0
davon: Wiederverbriefungen
0
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
0
53.034
Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken
Handelsbuch
0
Anlagebuch
0
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Gesamtrisikobetrag nach der Standardmethode
Eigenmittelanforderungen insgesamt
622.041
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
46
Seite 19
Eigenkapitalquoten
In der folgenden Tabelle sind die Eigenkapitalquoten der Berliner Volksbank-Institutsgruppe sowie der Berliner Volksbank eG per 31. Dezember 2016 dargestellt.
Berliner VolksbankInstitutsgruppe
Berliner Volksbank eG
Gesamtkapitalquote *)
16,0
15,9
Kernkapitalquote **)
13,6
13,5
*) Mindestgesamtkapitalquote 8,0% (gem. Artikel 92, Absatz 1, c) CRR)
**) Mindestkernkapitalquote 6,0% (gem. Artikel 92, Absatz 1, b) CRR)
Angaben in %
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 20
5.
Kreditrisikoanpassungen
Die Institutsgruppe hat den Gesamtbetrag der Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Rückstellungen wie folgt ermittelt:
Risikopositionsklassen
Durchschnittsbetrag
Gesamtwert
Staaten oder Zentralbanken
569.550
186.700
1.132.704
1.284.491
128.535
119.745
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Institute
1.252.905
1.460.358
Unternehmen
5.591.904
5.040.315
davon: KMU
2.378.721
2.381.944
Mengengeschäft
2.473.617
2.856.019
davon: KMU
616.877
628.502
2.544.582
2.395.082
929.661
893.606
169.705
171.300
1.084
1.754
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
834.508
818.171
Beteiligungen
191.145
191.046
Sonstige Positionen
282.810
274.081
15.173.048
14.799.062
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
davon: Wiederverbriefung
Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Gesamt
Angaben in TEUR
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Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 21
Definition von „notleidend“
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht
nachkommen kann. Für solche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen oder
Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke
der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ wird nicht verwendet.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen der Berliner Volksbank-Institutsgruppe kann
geografisch wie folgt aufgegliedert werden:
Risikopositionsklassen
Deutschland
Staaten oder Zentralbanken
*
EU
**
**
Nicht-EU
569.550
0
0
1.132.704
0
0
128.535
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
1.249.316
208
3.381
Unternehmen
5.354.810
226.712
10.382
Mengengeschäft
2.438.858
19.266
15.493
Durch Immobilien besichert
2.468.252
58.893
17.437
168.329
1.374
3
1.084
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
*** 834.508
0
0
Beteiligungen
191.103
42
0
Sonstige Positionen
282.748
0
62
0
0
0
0
0
0
14.819.796
306.495
46.757
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Verbriefungspositionen
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
* im Sinne des Regionalprinzips überw iegend in der Region Berlin-Brandenburg
** Investitionen Gebietsfremder im regionalen Geschäftsgebiet der Bank
*** in bankeigenen Spezialfonds gehaltene Positionen w erden nach dem Sitz der Kapitalverw altungsgesellschaft eingeordnet
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 22
Bei der Gliederung nach Schuldnergruppen unterteilt die Berliner Volksbank-Institutsgruppe nach Privatkunden und Firmenkunden und innerhalb der Firmenkunden nach
den zwei größten Branchen. Alle nicht aufgeführten Branchen haben jeweils einen Anteil von kleiner 10 % am Nicht-Privatkundenvolumen.
Privatkunden
(Nicht-Selbständige)
Risikopositionsklassen
Gesamt
Nicht-Privatkunden
Gesamt
Erbringung von
Finanzdienstleistungen
davon KMU
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Übrige Branchen
Staaten oder Zentralbanken
0
569.550
0
569.550
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
1.132.704
0
0
0
1.132.704
Öffentliche Stellen
0
128.535
0
0
0
128.535
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
0
Institute
0
1.252.905
0
1.252.905
0
0
91.889
5.500.015
2.378.721
267.798
3.183.584
2.048.633
1.374.671
1.098.945
616.877
7.953
182.463
908.530
848.190
1.696.391
929.661
68.826
1.303.461
324.105
32.299
137.406
86.663
467
28.049
108.891
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
1.084
0
1.084
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
0
0
0
Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
834.508
0
834.508
0
0
Beteiligungen
0
191.145
0
185.338
1.554
4.253
Sonstige Positionen
0
282.810
0
282.804
0
5
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
0
0
0
0
0
0
2.347.049
12.825.999
4.011.923
3.471.233
4.699.110
4.655.657
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 23
Die Aufteilung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten zeigt die folgende Tabelle:
Restlaufzeiten
Risikopositionsklassen
< 1 Jahr
und unbefristet
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
Staaten oder Zentralbanken
569.550
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
171.702
882.278
78.724
465
20.198
107.872
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
1.142.479
32.706
77.720
Unternehmen
1.251.033
1.094.796
3.246.075
Mengengeschäft
1.167.534
162.707
1.143.376
130.721
383.010
2.030.850
52.947
20.485
96.273
1.084
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
Positionen ggü. Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
834.508
0
0
Beteiligungen
191.145
0
0
Sonstige Positionen
282.810
0
0
0
0
0
0
0
0
5.795.978
2.596.179
6.780.891
Öffentliche Stellen
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Verbriefungspositionen
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 24
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Risikovorsorge
Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen einschließlich standardisierter Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Standardisierte Einzelwertberichtigungen
auf Portfolioebene bildet unser Haus, sofern bestimmte Kriterien vor Eintritt des Ausfallkriteriums gegeben sind. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Soweit diese auch
nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.1 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen
wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach Hauptbranchen
Hauptbranchen
Gesamtinan- Gesamtinanspruchnahme spruchnahme
aus
aus
überfälligen notleidenden
Krediten
Krediten
Privatkunden
Firmenkunden
Bestand
EWB/
Avalrückstellungen
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführung/
Auflösung
v. EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
1.739
15.933
6.289
0
3.316
1.364
54
119.501
52.799
1.208
-9.247
4.297
33
22.940
6.720
0
-1.374
9
Eingänge
auf abgeschriebene
Forderungen
davon
Gastgewerbe
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Handel, Instandhaltung v.
Kfz u. Gebrauchsgütern
Erbringung von
Dienstleistungen
0
18.249
7.056
0
0
3
12
17.031
8.462
335
-972
49
1
14.871
5.752
198
-1.214
21
Verarbeitendes Gewerbe
0
14.457
7.025
675
-915
140
übrige Branchen
8
31.953
17.784
0
-4.771
4.074
1.793
135.433
59.088
1.208
-5.931
5.662
Summe
11.734
4.372
Angaben in TEUR
Im Sinne des Regionalprinzips werden Kredite grundsätzlich nur im Geschäftsgebiet
vergeben und insoweit verzichtet die Bank unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes und mit Verweis auf Artikel 432 CRR auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen.
1
Im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 25
Entwicklung der Risikovorsorge
Verbrauch
Wechselkursbedingte und
sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
11.683
9.625
0
56.596
490
649
49
0
2.492
1.195
13
0
0
0
1.208
12.889
0
1.155
0
0
11.734
Anfangsbestand der
Periode
Fortschreibung
der Periode
Auflösung
60.131
17.773
Avalrückstellungen
2.700
Kreditrückstellungen
EWB
PWB
Angaben in TEUR
Risikopositionsklassen
Risikogewichte und externe Ratings
Die von der Bank verwendeten externen Bonitätsbeurteilungen erfüllen die Anforderungen aus Artikel 138 CRR und dienen zur Ermittlung von Risikogewichten.
Gegenüber der Aufsicht wurden die folgenden Ratingagenturen mit den jeweiligen
nachfolgend aufgeführten Marktsegmenten benannt:
Fitch
Sovereigns & Supranationals
Moody´s
Staaten und supranationale Organisationen
Standard & Poor´s
Governments – Sovereigns
Governments – Supranationals
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 26
Risikopositionsklassen nach Standardansatz
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte der Berliner Volksbank-Institutsgruppe vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für
jedes aufsichtsrechtliche Risikogewicht wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
3.043.396
3.394.210
2
0
0
4
0
0
10
0
0
20
158.613
207.514
35
2.544.582
2.544.582
50
0
0
70
0
15.028
75
2.473.617
2.379.312
100
5.932.253
5.618.658
150
111.760
104.916
250
74.320
74.320
370
0
0
1.250
0
0
Sonstiges*)
834.508
834.508
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
*) Risikopositionsw erte enthalten Spezialfonds mit gemischten Risikogew ichten; Transparenzmethode auf Einzelpositionsebene
erfolgt über die Kapitalverw altungsgegesellschaft
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 27
6.
Gegenparteiausfallrisiko
Die derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgenden Wiederbeschaffungswerten (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden:
Positive Wiederbeschaffungswerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten)
Zinsbezogene Kontrakte
70.207
69.429
Währungsbezogene Kontrakte
778
Aktien-/Indexbezogene Kontrakte
0
Kreditderivate
0
Warenbezogenen Kontrakte
0
Sonstige Kontrakte
0
Aufrechnungsmöglichkeiten
0
Anrechenbare Sicherheiten
0
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten)
70.207
Angaben in TEUR
Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen
auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.
Die Kontrahentenausfallrisikopositionen aus allen derivativen Geschäften betragen
129.835 TEUR (Kreditäquivalenzbetrag). Zur Berechnung wird ausschließlich die
Marktbewertungsmethode verwendet.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 28
7.
Kapitalpuffer
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
010
Risikopositionswert (SA)
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
davon: Risikopositionen im Handelsbuch
davon: Verbriefungsrisikopositionen
Summe
010
030
050
070
080
090
100
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
(in %)
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch nach
Standardansätzen
Zeile
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionswert (SA)
Allgemeine Risikoposition
VerbriefungsKreditrisikoim
risikoposition
positionen Handelsbuch
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geographische Verteilung des
Kreditgeschäfts. Davon entfallen 96,5 % auf Kunden, deren Sitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt sich in Deutschland befindet. Bei den übrigen 3,5 % handelt es sich überwiegend um inländisches Geschäft mit Kunden, bei denen der Sitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt.
110
120
Aufschlüsselung nach
Ländern
Deutschland
9.427.168
0
0
543.701
0
0
543.701
96,047
0,000
1.248
0
0
68
0
0
68
0,012
0,000
10.232
0
0
665
0
0
665
0,117
0,000
351
0
0
21
0
0
21
0,004
0,000
Bulgarien
1.605
0
0
77
0
0
77
0,014
0,000
China, Volksrepublik
1.932
0
0
58
0
0
58
0,010
0,000
Dänemark
9.331
0
0
587
0
0
587
0,104
0,000
Frankreich
2.312
0
0
125
0
0
125
0,022
0,000
1
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
32.704
0
0
2.135
0
0
2.135
0,377
0,000
Hongkong
429
0
0
13
0
0
13
0,002
0,625
Indonesien
65
0
0
4
0
0
4
0,001
0,000
Isle of Man
459
0
0
37
0
0
37
0,006
0,000
Irland
7.675
0
0
391
0
0
391
0,069
0,000
Island
1.512
0
0
121
0
0
121
0,021
0,000
Israel
6.318
0
0
251
0
0
251
0,044
0,000
Italien
4.160
0
0
149
0
0
149
0,026
0,000
Australien
Belgien
Brasilien
Griechenland
Großbritannien
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 29
010
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
davon: Risikopositionen im Handelsbuch
davon: Verbriefungsrisikopositionen
Summe
030
050
070
080
090
100
110
120
Aufschlüsselung nach
Ländern
Kanada
97
0
0
3
0
0
3
0,000
0,000
Kasachstan
732
0
0
44
0
0
44
0,008
0,000
Katar
230
0
0
7
0
0
7
0,001
0,000
Korea, Republik
158
0
0
9
0
0
9
0,002
0,000
Luxemburg
130.221
0
0
9.258
0
0
9.258
1,636
0,000
Neuseeland
1
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
Niederlande
16.389
0
0
1.268
0
0
1.268
0,224
0,000
Norwegen
3.130
0
0
237
0
0
237
0,042
1,500
Österreich
56.428
0
0
4.423
0
0
4.423
0,781
0,000
147
0
0
12
0
0
12
0,002
0,000
4.275
0
0
185
0
0
185
0,033
0,000
Schweden
24.172
0
0
1.163
0
0
1.163
0,206
1,500
Schweiz
12.899
0
0
596
0
0
596
0,105
0,000
Slowakei
1
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
2.097
0
0
80
0
0
80
0,014
0,000
Sri Lanka
4
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
Swasiland
3
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
74
0
0
2
0
0
2
0,000
0,000
164
0
0
5
0
0
5
0,001
0,000
Türkei
1
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
Uganda
6
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
Ukraine
2
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
644
0
0
32
0
0
32
0,006
0,000
5.511
0
0
351
0
0
351
0,062
0,000
Zypern
3
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
Sonstige
5
0
0
0
0
0
0
0,000
0,000
9.764.896
0
0
566.077
0
0
566.077
100
3,625
Polen
Russische Föderation
Spanien
Thailand
Tschechische Republik
Vereinigte Arabische
Emirate
Vereinigte Staaten
020
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
(in %)
Risikopositionswert (SA)
010
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch nach
Standardansätzen
Zeile
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionswert (SA)
Allgemeine Risikoposition
VerbriefungsKreditrisikoim
risikoposition
positionen Handelsbuch
Summe
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 30
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Länder mit wesentlichen Risikopositionen
kleiner als 1 TEUR zusammengefasst in der Zeile „Sonstige“ dargestellt.
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Spalte
010
Zeile
010
Gesamtforderungsbetrag
020
Insitutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %)
030
Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer
7.775.509
0,00372
289
Angaben in TEUR
8.
Marktrisiko
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
9.
Operationelles Risiko
Verwendeter Ansatz
Die Berliner Volksbank eG ermittelt die Eigenmittelanforderung für das operationelle
Risiko des Instituts bzw. der Institutsgruppe anhand des Basisindikatoransatzes gemäß Artikel 315 und 316 CRR. Hierzu ist grundsätzlich zunächst als Berechnungsgrundlage der Dreijahresdurchschnitt aus bestimmten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Zins- und Provisionsüberschuss, Nettoertrag und Nettoaufwand des
Handelsbestandes und sonstige betriebliche Erträge) zu ermitteln. Dieser sogenannte
"maßgebliche Indikator" gemäß Artikel 316 CRR ist pauschal mit 15 % zu multiplizieren, um die Eigenmittelanforderung zu ermitteln. Auf Basis der Ermittlung resultiert
zum 31. Dezember 2016 eine Eigenmittelanforderung für die Berliner Volksbank-Institutsgruppe in Höhe von TEUR 53.034.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 31
10.
Nicht im Handelsbuch
positionen
enthaltene
Beteiligungs-
Beteiligungen
Die Bank hält im Wesentlichen strategische Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zugerechnet werden. Diese Beteiligungen dienen vorrangig der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus bestehen Renditebeteiligungen,
die mit dem Ziel eingegangen werden, vom Vorstand jeweils zu definierende Renditen
in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgte nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Demnach werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mit Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden
Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen, werden Zuschreibungen vorgenommen.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht
abgewichen. Die von der Bank gehaltenen Beteiligungen außerhalb des Handelsbuches sind nicht börsennotiert.
Einen Überblick über die Beteiligungen der Berliner Volksbank-Institutsgruppe gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen
Strategische Beteiligungen
Buchwert
beizulegender Zeitwert
193.902
193.902
2.537
2.537
Renditebeteiligungen
Angaben in TEUR
Der Saldo aus realisierten Gewinnen und Verlusten aus Verkäufen und Liquidationen
von Beteiligungen betrug im Berichtszeitraum 19,6 TEUR.
11.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
Banksteuerung
In der Steuerung der Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko) nehmen
wir eine Trennung von Kundengeschäft und Eigengeschäft vor. Hierfür hat die Bank
entsprechende Portfolien definiert. Zinsänderungsrisiken aus Kundengeschäften – mit
Ausnahme impliziter Optionen – werden im Rahmen unserer Banksteuerung unter Berücksichtigung des erwarteten Kundenverhaltens durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften weitestgehend eliminiert. Hierfür hat die Bank entsprechende Portfolios
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 32
definiert. Das Zinsänderungsrisiko aus Kundengeschäften wird im Rahmen unserer
Banksteuerung weitestgehend eliminiert. Hierzu wird ein aggregierter Zahlungsstrom
unter Einsatz von Sicherungsgeschäften, z.B. Zinsswaps, ausgesteuert. Zinsänderungsrisiken der Bank entstehen positionsabhängig aus Eigengeschäften. Bei Bedarf
werden entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos getätigt. Die
gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden
Gesamtbankrisikolimit gegenübergestellt.
Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos
Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird in unserem Haus monatlich gemessen.
Hierbei wird für die Steuerung eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen.
Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:
▪
Zinstragende Positionen in Spezialfonds werden in die Ermittlung der
Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen
berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur
des zinstragenden Anteils der Spezialfonds bekannt ist.
▪
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer wurden gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Annahmen für die Zukunft basieren, berücksichtigt.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
▪
Keine Berücksichtigung von Eigenkapitalbestandteilen, die dem Institut
zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet.
Zinsänderungsrisiko
Barwertänderung bei Zinserhöhung
Barwertänderung bei Zinssenkung
-30.142
-53.756
Summe
Angaben in TEUR
Fremdwährungsrisiken
Fremdwährungspositionen liegen situativ aus Eigengeschäften vor. Fremdwährungsrisiken aus Kundengeschäften werden analog den Zinsänderungsrisiken nahezu vollständig ausgesteuert.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 33
12.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen
Grundsätzlich sind hierunter alle Verbriefungstransaktionen zu fassen, die unter den
Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Artikel 242 ff. CRR fallen.
Zum Berichtsstichtag lagen keine Verbriefungstransaktionen vor.
13.
Kreditrisikominderungstechniken
Aufrechnungsvereinbarungen
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
Strategie
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden.
Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige,
vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen, einschließlich der
Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der
hereingenommenen Sicherheiten.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir
Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des Genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Sicherungsinstrumente
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kreditrisikos
als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherungen ohne Sicherheitsleistung
▪ Bürgschaften und Garantien
b) Besicherungen mit Sicherheitsleistung
▪ Bareinlagen in unserem Haus
▪ Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
▪ Einlagenzertifikate unseres Hauses
▪ Einlagenzertifikate bei anderen Kreditinstituten
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 34
▪ an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
inländischer Gesellschaften
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Gewährleistungsgeber
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um:
▪
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen,
örtliche Gebietskörperschaften),
▪
Kreditinstitute und Versicherungen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an
gesicherten Positionswerten:
Risikopositionsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige …
Gewährleistungen
finanzielle und
sonstige Sicherheiten
Öffentliche Stellen
15.000
5
Unternehmen
246.812
57.139
Mengengeschäft
68.612
25.693
Ausgefallene Positionen
11.340
5.148
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 35
14.
Unbelastete Vermögenswerte
Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
514.981
Aktieninstrumente*
0
0
1.011.915
1.020.671
3.511
3.522
1.254.495
1.258.390
Schuldtitel
Sonstige
Vermögenswerte
11.569.801
196.069
257.046
* inkl. Investmentfondsanteile
Angaben in TEUR
Erhaltene Sicherheiten
Es bestanden keine hereingenommenen weiterverwendungsfähigen Sicherheiten.
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere
ausgegebene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe und ABS
317.010
512.151
Buchwert ausgewählter
Verbindlichkeiten
Angaben in TEUR
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Summe der belasteten Vermögenswerte resultiert insbesondere aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln sowie der Besicherung von Derivategeschäften. Die Derivategeschäfte dienen überwiegend der Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus dem Kundengeschäft. Die sonstigen belasteten Vermögenswerte
sind materiell von untergeordneter Bedeutung.
Bei den Angaben in den Tabellen handelt es sich um die arithmetischen Mittelwerte
der vierteljährlichen gemeldeten Daten.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 36
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset-Encumbrance-Quote) hat sich im
Vergleich zum Vorjahr um 1,25 % auf 3,95 % reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf
eine Reduktion des Volumens an Weiterleitungskrediten und einer gleichzeitigen Erhöhung der Bilanzsumme zurückzuführen.
15.
Verschuldung
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen.
Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung der Verschuldungsquote für die
Berliner Volksbank-Institutsgruppe zum 31. Dezember 2016 dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
31.12.2016
Berliner Volksbank
Anwendungsebene
Institutsgruppe
Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote
Bezeichnung
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem
aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz
ausgewiesen wird, aber gemäß Art. 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in
Kreditäquivalenzbeträge)
Anzusetzender
Wert
12.374.045
-5
-3.547
129.835
k.A.
669.662
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei
der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
EU-6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
7
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
124.909
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 37
13.294.899
Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die
CRR-Verschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
3
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen)
(Summe der Zeilen 1 und 2)
12.502.715
-7.313
12.495.402
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
74.634
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte
(Marktbewertungsmethode)
55.201
EU-5a Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem
geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
k.A.
7
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
k.A.
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k.A.
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene
Kreditderivate)
k.A.
11
Summe der Risikopositionen aus Derivativen (Summe der Zeilen 4 bis 10)
129.835
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte
Geschäfte
k.A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
k.A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
k.A.
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und
Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
EU-14a
15
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Summe der Zeilen 12 bis 15a)
k.A.
k.A.
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
2.547.810
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-1.878.149
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
669.662
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen,
die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und
außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
k.A.
EU-19b
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
k.A.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 38
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
1.055.794
13.294.899
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
7,94
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24 Betrag des gem. Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Übergangsregelung
3.547
Angaben in TEUR
Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)
Risikopositionswerte
für die
CRR-Verschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
12.502.715
k.A.
12.502.715
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
k.A
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie
Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
EU-7
Institute
1.142.732
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
2.503.049
EU-9
Risikopostionen aus dem Mengengeschäft
1.276.563
EU-10
Unternehmen
4.320.866
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine
Kreditverpflichtungen sind)
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
83.080
157.312
Angaben in TEUR
Offenlegungsbericht 2016
1.702.254
Seite 39
1.316.860
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie und deren Umsetzung in der mehrjährigen Gesamtbankplanung erfolgt eine Planung der Geschäftsvolumina und des
Kapitals. Das abstrakte Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird somit bereits im
Rahmen des Planungsprozesses adressiert. Die Überwachung dieses Risikos erfolgt
durch eine monatliche Berechnung und Berichterstattung der Leverage Ratio und der
Bilanzstruktur.
Die Verschuldungsquote liegt über dem aktuell diskutierten Mindestwert und weist damit einen Puffer für mögliche Erhöhungen der regulatorischen Anforderungen an Kapital und Verschuldung auf.
Beschreibung der Einflussfaktoren auf die Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote wird bei der Berliner Volksbank im Wesentlichen durch den
Bestand an Geschäftsguthaben (Kernkapital) als auch durch bilanzielle Positionen
(Gesamtrisikopositionsmessgröße) bestimmt.
Die Gesamtrisikopositionsmessgröße erhöhte sich im Berichtsjahr um 672.197 TEUR.
Dies ist vor allem auf ein Nettowachstum der Kundenforderungen zurückzuführen.
Gleichzeitig konnte das Kernkapital durch einen Zuwachs an Geschäftsguthaben gestärkt werden.
Die Leverage Ratio hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 154 Basispunkte von 6,4 %
auf 7,9 % verbessert.
Berlin, Mai 2017
Berliner Volksbank eG
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 40
16.
Anhang
I.
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
Hartes Kernkapital
Nr.
Kapitalinstrument
1
Emittent
2
3
Ergänzungskapital
Geschäftsguthaben
Berliner Volksbank eG
Inhaberschuldverschreibung mit Nachrang
Berliner Volksbank eG
Berliner Volksbank eG
Berliner Volksbank eG
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung
k.A.
für Privatplatzierung)
DE000A2AAZC7
DE000A2BPJU9
DE000A2BN577
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
deutsches Recht
deutsches Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo- und Konzernebene
Solo- und Konzernebene
Solo- und Konzernebene
Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben
gem. Art. 29 CRR
Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten
gem. Art. 63 CRR
gem. Art. 63 CRR
gem. Art. 63 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
600.824
4.991
10.000
9.980
9
Nennwert des Instruments
600.824
5.000
10.000
10.000
9a
Ausgabepreis
100%
99,81%
100%
99,80%
9b
Tilgungspreis
100%
100%
100%
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
14.10.2016
19.10.2016
14.10.2016
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
mit Verfallstermin
mit Verfallstermin
mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14.10.2031
19.10.2026
14.06.2029
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
nein
ja
ja
ja
früheste Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von 5
Jahren nach dem Ausgabetag
mit einer Kündigungsfrist von Kündigungsmöglichkeit bei
steuerlichem oder
30 - 60 Tagen
regulatorischem Ereignis.
Kündigungsmöglichkeit bei
Tilgung zum Nominalbetrag
steuerlichem oder
regulatorischem Ereignis
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
k.A.
Kündigungsmöglichkeit bei
steuerlichem oder
regulatorischem Ereignis.
Tilgung zum Nominalbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Tilgung zum Nominalbetrag
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
fest
fest
fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
2,48%
2,36%
2,48%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
nein
nein
nein
vollständig diskretionär
zwingend
zwingend
zwingend
vollständig diskretionär
zwingend
zwingend
zwingend
nein
nein
nein
nein
20a
20b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
nicht kumulativ
nicht kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
nicht wandelbar
nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
nein
nein
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nichtnachrangige
Verbindlichkeiten
Nichtnachrangige
Verbindlichkeiten
Nichtnachrangige
Verbindlichkeiten
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
Nachranginge
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
nein
nein
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 41
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
600.824 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
600.824 Verzeichnis der EBA
davon: Geschäftsguthaben
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
gem. Art. 26 Abs. 3
32 26 (1) (c)
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen,
zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und
Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
5a
6
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
336.833 26 (1)
125.418 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A. 483 (2)
0 84, 479, 480
0 26 (2)
1.063.107
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte
Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
0 34, 105
-1.651 36 (1) (b), 37, 472 (4)
Seite 42
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0 33 (a)
k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472
(6)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49
(2) (3), 79, 472 (10)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48
(1) (b), 49 (1) bis (3), 79,
470, 472 (11)
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
20a
20b
20c
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das
Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag
der Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
20e
Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten
Kernkapitals
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert
um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
29
-5.662
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a),
470, 472 (5)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
0 48 (1)
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a),
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des
harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: Aktive latente Steuern
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals
in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 43
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470,
472 (11)
470, 472 (5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
0
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
0 481
0 481
0 36 (1) (j)
-7.313
1.055.794
0
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
0 51, 52
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
39
40
41
41a
41b
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste
usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 44
0
0
k.A. 486 (3)
k.A. 483 (3)
0 85, 86, 480
0 486 (3)
0
0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475
(2)
0 56 (b), 58, 475 (3)
0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4),
472 (6), 472 (8), 472 (9),
472 (10) (a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a)
k.A.
41c
42
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
44
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in
Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital
des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
43
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(A)
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
BETRAG AM TAG DER
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
OFFENLEGUNG*
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(TEUR)
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
0 56 (e)
0
0
1.055.794
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
24.971 62, 63
47
84.987 486 (4)
50
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen
5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
48
49
k.A. 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
80.000 62 (c) und (d)
189.958
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
54a
54b
55
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden
und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 45
0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477
(2)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste
usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
k.A.
0
58
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der
künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte
Positionen in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals
usw.)
davon:
…nicht
von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte
Positionen in Instrumenten des eigenen
Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
Gesamtrisikobetrag
56
56a
56b
56c
57
60
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
0 472, 472 (3) (a), 472 (4),
472 (6), 472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a), 472 (11)
(a)
0
0 475, 475 (2) (a), 475 (3),
475 (4) (a)
0
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
189.958
1.245.752
Seite 46
0
0 472, 472 (5), 472 (8) (b),
472 (10) (b), 472 (11) (b)
0 475, 475 (2) (b), 475 (2)
(c), 475 (4) (b)
0 477, 477 (2) (b), 477 (2)
(c), 477 (4) (b)
7.775.509
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
Eigenkapitalquoten und -puffer
13,58 92 (2) (a), 465
65
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach
Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen
an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,004
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a
k.A. CRD 131
69
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
61
62
63
64
68
13,58 92 (2) (b), 465
16,02 92 (2) (c)
5,13 CRD 128, 129, 130
0,625
9,08 CRD 128
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
73
74
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
1.600 36 (1) (h), 45, 46, 472
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: leeres Feld
3.309 36 (1) (i), 45, 48, 470,
(10), 56 (c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)
472 (11)
71.010 36 (1) (c), 38, 48, 470,
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
472 (5)
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert
um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
75
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 47
80.000 62
88.900 62
k.A. 62
k.A. 62
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(C)
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG
(B)
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
IN DER EU VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80
81
82
83
84
85
k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
84.987 484 (5), 486 (4) und (5)
265.611 484 (5), 486 (4) und (5)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (31.12.)
Offenlegungsbericht 2016
Berliner Volksbank-Institutsgruppe
Seite 48
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