100PERCENT.MONEYSM Freie Übersetzung des englischen Textes, der massgebend ist. Standards Die folgenden Standards haben als Leitfaden die Empfehlungen der britischen Unabhängigen Kommission für Banken (unter dem Vorsitz von Sir John Vickers) berücksichtigt, die im Juni 2010 zur Förderung der finanziellen Stabilität und des Wettbewerbs als Folge der globalen Finanzkrise von 2007 und den folgenden Jahren gegründet wurde, insbesodere des Schlussbericht der Kommission vom September 2011 über die Umringung der Kundenabteilung der britischen Banken auf den Seiten 233 ff. und ihre gestzliche Verankerung durch den Financial Services (Bankreform) Act von 2013. Definitionen. Die hier verwendete Terminologie ist im Glossarium des IBC-Berichts vom September 2011, Seiten 243 ff definiert. Zweck und Ziele Der Zweck des 100PERCENT.MONEY-Systems („100PCMSM “) besteht darin, jene Bankgeschäfte zu isolieren, bei denen eine kontinuierliche Bereitstellung von Dienstleistungen für die Kunden und das Geschäftsumfeld von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass (1) diese Bestimmung nicht bedroht ist als Ergebnis von Tätigkeiten, die beiläufig ihnen verbunden sind, und (2) dass diese Bestimmung im Falle der Illiquidität der Bank, der Insolvenz und / oder des Versagens ohne staatliche Unterstützung aufrechterhalten werden kann. Das 100PCM soll die folgenden Ziele zu möglichst niedrigen Kosten für die Wirtschaft erreichen: • • • es leichter zu machen, sowohl zwischen 100PCM-Banken als auch Nicht-100PCMBanken, die in Schwierigkeiten geraten, zu unterscheiden, ohne dass sie durch die Bereitstellung mit Steuergeldern finanzierter Liquidität und / oder Solvenzhilfe unterstützt werden müssen ; lebenswichtige Bankdienstleistungen zu isolieren, auf die Haushalte und Unternehmen angewiesen sind, von Problemen anderswo im Finanzsystem; und staatliche Garantien zu beschränken, um das Risiko für die öffentlichen Finanzen zu verringern und es weniger wahrscheinlich zu machen, dass die Banken übermäßige Risiken zuerst eingehen. Dies wird durch die folgenden fünf Prinzipien erreicht. Prinzipien 1. Mandatsdienstleistungen (Mandated Services). Nur 100PCM-Banken, die vom International Institute of Professional Accountants (IICPA) als Lizenzgeber ("Lizenzgeber") zur Erteilung von Mandatsdienstleistungen zugelassen sind, wird eine 100PCM-Lizenz erteilt. Mandatsdienstleistungen sollten jene Bankdienstleistungen sein, in denen: (a) (b) selbst eine vorübergehende Unterbrechung bei der Erbringung von Dienstleistungen, die aus dem Versagen einer Bank resultiert, erhebliche wirtschaftliche Kosten verursacht; und Kunden nicht gut gerüstet sind, eine solche Unterbrechung einzuplanen. 100PERCENT.MONEY Standards gültig seit Juli 2017 2 Die Mandatsdienste umfassen derzeit die Einziehung von Einlagen und die Bereitstellung von Überziehungskredite an Einzelpersonen und Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Mandated services currently comprise the taking of deposits from, and the provision of overdrafts to, individuals and entities regardless of their legal form. 2. Unerlaubte Dienstleistungen. 100PCM-Banken sollten von der Erbringung bestimmter Dienstleistungen absehen. Unerlaubte Dienstleistungen sind solche Bankdienstleistungen, für die irgend eines der folgenden Kriterien erfüllen: (a) es deutlich schwerer und/oder kostspieliger machen, die 100PCM-Bank abzuwickeln; (b) die Exposition der 100PCM-Bank gegenüber globalen Finanzmärkten direkt zu erhöhen; (c) die 100PCM-Bank mit Risiken zu behaften, die nichts zu tun haben mit der Bereitstellung von Zahlungsdiensten für Kunden, oder die direkte Vermittlung zwischen Sparern und Kreditnehmern im Nichtfinanzsektor; oder (d) auf andere Weise die Ziele der Umringung (ring fencing) bedrohen. 3. Nebenaktivitäten. Die einzigen Aktivitäten, in die einer 100PCM-Bank erlaubt ist, sich zu engarien sind (a) die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht unerlaubt sind; und (b) solche Dienstleistungen, die zur effizienten Erbringung dieser Neben-dienstleistungen erforderlich sind. Nebenleistungen sollten nur in dem Umfang zugelassen werden, in dem sie für diese Bestimmung und nicht als eigenständige Geschäftszweige erforderlich sind. Zu den Nebenaktivitäten gehören beispielsweise die Beschäftigung von Mitarbeitern und Besitz oder Beschaffung der notwendigen betrieblichen Infrastruktur. Insbesondere sollte eine 100PCM-Bank berechtigt sein, finanzielle Tätigkeiten über die Bereitstellung von nicht verbotenen Diensten hinaus zu leiten, soweit diese für die Zwecke ihrer „Treasury“-Funktion, d. h. für die Liquiditätsvorsorge, unbedingt (strikt) erforderlich sind. 4. Rechts- und betriebliche Verbindungen. Wenn eine 100PCM-Bank Teil einer breiteren Unternehmens- oder einer anderen Gruppe ist, sollten die Behörden zuversichtlich sein, dass sich die 100PCM-Bank in wenigen Tagen vom Rest der Gruppe isolieren und die Erbringung ihrer Dienstleistungen ohne Solvenz-unterstützung zur Verfügung zu stellen fortsetzen kann. Im Ergebnis: (a) (b) (c) (d) Eine 100PCM-Bank sollte eine gesonderte juristische Person sein — z.B. eine reglementierte juristische Person, die Mandatsdienstleistungen anbietet, sollte nur Dienstleistungen erbringen, die nicht unerlaubt sind, und Nebendienst-leistungen durchführen; Jede Finanzorganisation, die zu einer 100PCM-Bank gehört oder teilweise gehört, sollte nur Tätigkeiten ausführen, die innerhalb einer 100PCM-Bank zulässig sind; Die umfassende Unternehmensgruppe sollte verpflichtet sein, Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die 100PCM-Bank ununterbrochenen Zugang zu allen Betrieben, Mitarbeitern, Daten und Diensten hat, die zur Fortsetzung ihrer Tätigkeiten erforderlich sind, unabhängig von der Liquidität, der Solvenz und /oder finanziellen Lage (financial health) der restlichen Gruppe; und Die 100PCM-Bank sollte entweder ein direktes Mitglied aller Zahlungs-systeme sein, die sie verwendet oder eine andere 100PCM-Bank als Agent verwenden sollte. 100PERCENT.MONEY Standards gültig seit Juli 2017 3 5. Wirtschaftliche Verbindungen. Wenn eine 100PCM-Bank Teil eines breiteren Unternehmens oder einer anderen Gruppe ist, sollten ihre Beziehungen zu den Unternehmen in dieser Gruppe auf Drittanbieterbasis durchgeführt werden und die 100PCM-Bank sollten nicht hinsichtlich ihrer Liquidität oder Solvenz auf die anhaltende finanzielle Gesundheit des Restes der Unternehmensgruppe angewiesen sein. Dies sollte durch beides, Regulierung und unabhängige Unternehmensführung sichergestellt sein. Folglich, im Fall dass eine 100PCM-Bank Teil eines breiteren Unternehmens oder einer anderen Gruppe ist, gilt: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) (h) (i) seine Beziehungen zu den Unternehmen innerhalb derselben Gruppe, die nicht 100PCM-Banken sind, sollten für regulatorische Zwecke nicht günstiger behandelt werden als Drittbeziehungen; sämtliche Transaktionen (einschliesslich gesicherter Kredite und Vermögensäusserungen) mit anderen Teilen der Gruppe sollten auf der Basis von soliden und angemessenen Risikoverwaltungspraktiken auf kommerzieller und Armslänge-basiender Grundlage durchgeführt werden; wenn die auf Armslänge basiende Beziehungen nicht durch die Anwendung der bestehenden Regelung sichergestellt sind, sollten zusätzliche Regeln berücksichtigt werden; assets should only be sold to and from the 100PCM bank and other entities within the group at market value. The 100PCM bank should not acquire any assets from other entities within the group unless such assets could have resulted from the provision of non-prohibited services; die 100PCM-Bank sollte die gesetzlichen Anforderungen, einschliesslich derjenigen für Kapital, grosse Expositionen, Liquidität und Finanzierung, auf eigenständiger Basis erfüllen; dividendenausschüttungen und sonstige Kapitalübertragungen sollten erst dann erfolgen, nachdem der Aufsichtsrat und Vorstand (board of directors) der 100PCMBank davon überzeugt ist, dass die 100PCM-Bank über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Darüber hinaus sollten solche Zahlungen, die dazu führen würden, dass die 100PCM-Bank jede Art von Eigenkapitalanforderung verletze, einschließlich Anforderungen, um Puffer über Mindestanforderungen zu halten, nicht ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung zulässig sein; der Aufsichtsrat und Vorstand (board of directors) der 100PCM-Bank sollten unabhängig sein. Der genaue Grad der Unabhängigkeit würde von dem Anteil der Vermögenswerte der Bankengruppe ausserhalb der 100PCM Bank abhängen. Ausser in den Fällen, in denen die überwiegende Mehrheit des Vermögens der Gruppe innerhalb der 100PCM Bank gehört, sollte die Mehrheit der „Directors“ unabhängige Nicht-Führungskräfte sein, von denen: (i) einer den Vorsitz hat; und (ii) nicht mehr als einer „Director“ des Oberunternehmens oder eines anderen Teils der Gruppe ist; eine 100PCM-Bank sollte alle Offenlegungen auf Grundlages eines selbstädiges Unterehmen vornehmen, die von der Aufsichtsbehörde der breiteren Unternehmensgruppe und/oder ihren anderen relevanten wesentlichen Tochtergesellschaften verlangt werden, und solche, die erforderlich wären, wenn die 100PCM-Bank als unahängiges Unternehmen an der Börse zugelassen wäre; und die Vorstände der 100PCM-Bank und ihrer Muttergesellschaft sollten verpflichtet sein, die Integrität des 100PERCENT.MONEY-Systems aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass die 100PCM-Prinzipien jederzeit erlaubt und beachtet werden. MS2017-07-24