100percent.moneysm

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100PERCENT.MONEYSM
Freie Übersetzung des englischen Textes, der massgebend ist.
Standards
Die folgenden Standards haben als Leitfaden die Empfehlungen der britischen Unabhängigen
Kommission für Banken (unter dem Vorsitz von Sir John Vickers) berücksichtigt, die im Juni
2010 zur Förderung der finanziellen Stabilität und des Wettbewerbs als Folge der globalen
Finanzkrise von 2007 und den folgenden Jahren gegründet wurde, insbesodere des
Schlussbericht der Kommission vom September 2011 über die Umringung der Kundenabteilung der britischen Banken auf den Seiten 233 ff. und ihre gestzliche Verankerung durch
den Financial Services (Bankreform) Act von 2013.
Definitionen. Die hier verwendete Terminologie ist im Glossarium des IBC-Berichts vom
September 2011, Seiten 243 ff definiert.
Zweck und Ziele
Der Zweck des 100PERCENT.MONEY-Systems („100PCMSM “) besteht darin, jene
Bankgeschäfte zu isolieren, bei denen eine kontinuierliche Bereitstellung von Dienstleistungen
für die Kunden und das Geschäftsumfeld von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass (1) diese Bestimmung nicht bedroht ist als Ergebnis von Tätigkeiten, die
beiläufig ihnen verbunden sind, und (2) dass diese Bestimmung im Falle der Illiquidität der
Bank, der Insolvenz und / oder des Versagens ohne staatliche Unterstützung aufrechterhalten
werden kann.
Das 100PCM soll die folgenden Ziele zu möglichst niedrigen Kosten für die Wirtschaft
erreichen:
•
•
•
es leichter zu machen, sowohl zwischen 100PCM-Banken als auch Nicht-100PCMBanken, die in Schwierigkeiten geraten, zu unterscheiden, ohne dass sie durch die
Bereitstellung mit Steuergeldern finanzierter Liquidität und / oder Solvenzhilfe unterstützt
werden müssen ;
lebenswichtige Bankdienstleistungen zu isolieren, auf die Haushalte und Unternehmen
angewiesen sind, von Problemen anderswo im Finanzsystem; und
staatliche Garantien zu beschränken, um das Risiko für die öffentlichen Finanzen zu
verringern und es weniger wahrscheinlich zu machen, dass die Banken übermäßige
Risiken zuerst eingehen.
Dies wird durch die folgenden fünf Prinzipien erreicht.
Prinzipien
1. Mandatsdienstleistungen (Mandated Services). Nur 100PCM-Banken, die vom
International Institute of Professional Accountants (IICPA) als Lizenzgeber ("Lizenzgeber") zur
Erteilung von Mandatsdienstleistungen zugelassen sind, wird eine 100PCM-Lizenz erteilt.
Mandatsdienstleistungen sollten jene Bankdienstleistungen sein, in denen:
(a)
(b)
selbst eine vorübergehende Unterbrechung bei der Erbringung von Dienstleistungen,
die aus dem Versagen einer Bank resultiert, erhebliche wirtschaftliche Kosten
verursacht; und
Kunden nicht gut gerüstet sind, eine solche Unterbrechung einzuplanen.
100PERCENT.MONEY
Standards gültig seit Juli 2017
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Die Mandatsdienste umfassen derzeit die Einziehung von Einlagen und die Bereitstellung
von Überziehungskredite an Einzelpersonen und Unternehmen unabhängig von ihrer
Rechtsform.
Mandated services currently comprise the taking of deposits from, and the provision of
overdrafts to, individuals and entities regardless of their legal form.
2. Unerlaubte Dienstleistungen. 100PCM-Banken sollten von der Erbringung bestimmter
Dienstleistungen absehen. Unerlaubte Dienstleistungen sind solche Bankdienstleistungen, für
die irgend eines der folgenden Kriterien erfüllen:
(a) es deutlich schwerer und/oder kostspieliger machen, die 100PCM-Bank abzuwickeln;
(b) die Exposition der 100PCM-Bank gegenüber globalen Finanzmärkten direkt zu
erhöhen;
(c) die 100PCM-Bank mit Risiken zu behaften, die nichts zu tun haben mit der
Bereitstellung von Zahlungsdiensten für Kunden, oder die direkte Vermittlung zwischen
Sparern und Kreditnehmern im Nichtfinanzsektor; oder
(d) auf andere Weise die Ziele der Umringung (ring fencing) bedrohen.
3. Nebenaktivitäten. Die einzigen Aktivitäten, in die einer 100PCM-Bank erlaubt ist, sich zu
engarien sind
(a) die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht unerlaubt sind; und
(b) solche Dienstleistungen, die zur effizienten Erbringung dieser Neben-dienstleistungen
erforderlich sind.
Nebenleistungen sollten nur in dem Umfang zugelassen werden, in dem sie für diese
Bestimmung und nicht als eigenständige Geschäftszweige erforderlich sind.
Zu den Nebenaktivitäten gehören beispielsweise die Beschäftigung von Mitarbeitern und
Besitz oder Beschaffung der notwendigen betrieblichen Infrastruktur.
Insbesondere sollte eine 100PCM-Bank berechtigt sein, finanzielle Tätigkeiten über die
Bereitstellung von nicht verbotenen Diensten hinaus zu leiten, soweit diese für die Zwecke
ihrer „Treasury“-Funktion, d. h. für die Liquiditätsvorsorge, unbedingt (strikt) erforderlich sind.
4. Rechts- und betriebliche Verbindungen. Wenn eine 100PCM-Bank Teil einer breiteren
Unternehmens- oder einer anderen Gruppe ist, sollten die Behörden zuversichtlich sein, dass
sich die 100PCM-Bank in wenigen Tagen vom Rest der Gruppe isolieren und die Erbringung
ihrer Dienstleistungen ohne Solvenz-unterstützung zur Verfügung zu stellen fortsetzen kann.
Im Ergebnis:
(a)
(b)
(c)
(d)
Eine 100PCM-Bank sollte eine gesonderte juristische Person sein — z.B. eine
reglementierte juristische Person, die Mandatsdienstleistungen anbietet, sollte nur
Dienstleistungen erbringen, die nicht unerlaubt sind, und Nebendienst-leistungen
durchführen;
Jede Finanzorganisation, die zu einer 100PCM-Bank gehört oder teilweise gehört,
sollte nur Tätigkeiten ausführen, die innerhalb einer 100PCM-Bank zulässig sind;
Die umfassende Unternehmensgruppe sollte verpflichtet sein, Vorkehrungen zu
treffen, um sicherzustellen, dass die 100PCM-Bank ununterbrochenen Zugang zu
allen Betrieben, Mitarbeitern, Daten und Diensten hat, die zur Fortsetzung ihrer
Tätigkeiten erforderlich sind, unabhängig von der Liquidität, der Solvenz und /oder
finanziellen Lage (financial health) der restlichen Gruppe; und
Die 100PCM-Bank sollte entweder ein direktes Mitglied aller Zahlungs-systeme sein,
die sie verwendet oder eine andere 100PCM-Bank als Agent verwenden sollte.
100PERCENT.MONEY
Standards gültig seit Juli 2017
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5.
Wirtschaftliche Verbindungen. Wenn eine 100PCM-Bank Teil eines breiteren
Unternehmens oder einer anderen Gruppe ist, sollten ihre Beziehungen zu den Unternehmen
in dieser Gruppe auf Drittanbieterbasis durchgeführt werden und die 100PCM-Bank sollten
nicht hinsichtlich ihrer Liquidität oder Solvenz auf die anhaltende finanzielle Gesundheit des
Restes der Unternehmensgruppe angewiesen sein. Dies sollte durch beides, Regulierung und
unabhängige Unternehmensführung sichergestellt sein.
Folglich, im Fall dass eine 100PCM-Bank Teil eines breiteren Unternehmens oder einer
anderen Gruppe ist, gilt:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
(h)
(i)
seine Beziehungen zu den Unternehmen innerhalb derselben Gruppe, die nicht
100PCM-Banken sind, sollten für regulatorische Zwecke nicht günstiger behandelt
werden als Drittbeziehungen;
sämtliche Transaktionen (einschliesslich gesicherter Kredite und
Vermögensäusserungen) mit anderen Teilen der Gruppe sollten auf der Basis von
soliden und angemessenen Risikoverwaltungspraktiken auf kommerzieller und
Armslänge-basiender Grundlage durchgeführt werden;
wenn die auf Armslänge basiende Beziehungen nicht durch die Anwendung der
bestehenden Regelung sichergestellt sind, sollten zusätzliche Regeln
berücksichtigt werden;
assets should only be sold to and from the 100PCM bank and other entities within
the group at market value. The 100PCM bank should not acquire any assets from
other entities within the group unless such assets could have resulted from the
provision of non-prohibited services;
die 100PCM-Bank sollte die gesetzlichen Anforderungen, einschliesslich
derjenigen für Kapital, grosse Expositionen, Liquidität und Finanzierung, auf
eigenständiger Basis erfüllen;
dividendenausschüttungen und sonstige Kapitalübertragungen sollten erst dann
erfolgen, nachdem der Aufsichtsrat und Vorstand (board of directors) der 100PCMBank davon überzeugt ist, dass die 100PCM-Bank über ausreichende finanzielle
Mittel verfügt. Darüber hinaus sollten solche Zahlungen, die dazu führen würden,
dass die 100PCM-Bank jede Art von Eigenkapitalanforderung verletze,
einschließlich Anforderungen, um Puffer über Mindestanforderungen zu halten,
nicht ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung zulässig sein;
der Aufsichtsrat und Vorstand (board of directors) der 100PCM-Bank sollten
unabhängig sein. Der genaue Grad der Unabhängigkeit würde von dem Anteil der
Vermögenswerte der Bankengruppe ausserhalb der 100PCM Bank abhängen.
Ausser in den Fällen, in denen die überwiegende Mehrheit des Vermögens der
Gruppe innerhalb der 100PCM Bank gehört, sollte die Mehrheit der „Directors“
unabhängige Nicht-Führungskräfte sein, von denen:
(i) einer den Vorsitz hat; und
(ii) nicht mehr als einer „Director“ des Oberunternehmens oder eines anderen Teils
der Gruppe ist;
eine 100PCM-Bank sollte alle Offenlegungen auf Grundlages eines selbstädiges
Unterehmen vornehmen, die von der Aufsichtsbehörde der breiteren
Unternehmensgruppe und/oder ihren anderen relevanten wesentlichen
Tochtergesellschaften verlangt werden, und solche, die erforderlich wären, wenn
die 100PCM-Bank als unahängiges Unternehmen an der Börse zugelassen wäre;
und
die Vorstände der 100PCM-Bank und ihrer Muttergesellschaft sollten verpflichtet
sein, die Integrität des 100PERCENT.MONEY-Systems aufrechtzuerhalten und
sicherzustellen, dass die 100PCM-Prinzipien jederzeit erlaubt und beachtet
werden.
MS2017-07-24
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