Band14-Epl. 15,27,29 (Finanzen, Zuweisungen Bezirke, Allg.Fin.+

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2018/2019
Haushaltsplan
von Berlin
für die
Haushaltsjahre 2018/2019
Band 14
Einzelpläne 15, 27, 29
- Finanzen
- Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
- Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Vorabdruck zur Beratung im Abgeordnetenhaus
Herausgeberin: Senatsverwaltung für Finanzen
2017
Druck: solid earth, Wörther Straße 29, 10405 Berlin
Inhaltsverzeichnis
Band/Seite
Haushaltsgesetz
1
Gesamtplan
1
Anlagen zum Haushaltsplan
1
Einzelplan 01 Abgeordnetenhaus
2
Einzelplan 02 Verfassungsgerichtshof
2
Einzelplan 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister
3
Einzelplan 05 Inneres und Sport
4
Einzelplan 06 Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
6
Einzelplan 07 Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
7
Einzelplan 08 Kultur und Europa
8
Einzelplan 09 Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
9
Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie
10
Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales
11
Einzelplan 12 Stadtentwicklung und Wohnen
12
Einzelplan 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe
13
Einzelplan 15 Finanzen
14 -
7
Kapitel 1500 Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service - ......................
14 -
15
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
25
Kapitel 1502 Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz - ........
14 -
35
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
41
Kapitel 1509 Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - .................................................................
14 -
43
Kapitel 1510 Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen - .............................................................................
14 -
45
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
55
Kapitel 1520 Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt - ................................................................................
14 -
65
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
69
Kapitel 1521 Landeshauptkasse ....................................................................
14 -
73
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
79
Kapitel 1522 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen .............................
14 -
83
Kapitel 1530 Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern - .................................................................................
14 -
87
Produktdarstellung ....................................................................
14 -
91
Kapitel 1531 Finanzämter ..............................................................................
14 -
93
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 117
Kapitel 1540 Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal - ....................................................................
14 - 127
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 137
Kapitel 1541 Landesverwaltungsamt
- Leitung - ..................................................................................
14 - 141
Seite 3
Band/Seite
Kapitel 1542 Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik - ..........................................................
14 - 149
Kapitel 1543 Landesverwaltungsamt
- Personalservice - ....................................................................
14 - 153
Kapitel 1544 Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe - .......................................................
14 - 157
Kapitel 1599 Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) ..............
14 - 161
Stellenplan .....................................................................................................
14 - 163
Stellenübersicht .............................................................................................
14 - 207
Einzelplan 20 Rechnungshof
2
Einzelplan 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
2
Einzelplan 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments
5-
Einzelplan 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
14 - 219
Kapitel 2705 Aufwendungen der Bezirke
- Inneres und Sport - .................................................................
14 - 223
Kapitel 2707 Aufwendungen der Bezirke
- Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - .......................................
14 - 227
Kapitel 2708 Aufwendungen der Bezirke
- Kultur und Europa - ................................................................
14 - 229
Kapitel 2710 Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie - ................................................
14 - 233
Kapitel 2711 Aufwendungen der Bezirke
- Integration, Arbeit und Soziales - ...........................................
14 - 239
Kapitel 2712 Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen - ............................................
14 - 241
Kapitel 2713 Aufwendungen der Bezirke
- Wirtschaft, Energie und Betriebe - .........................................
14 - 249
Kapitel 2729 Zuweisungen an die Bezirke ....................................................
14 - 251
Kapitel 2730 Kalkulatorische Verrechnungen ................................................
14 - 257
Einzelplan 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
14 - 261
Kapitel 2900 Steuern und Finanzausgleich ...................................................
14 - 267
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 273
Kapitel 2902 Darlehen und Schuldendienst ..................................................
14 - 275
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 279
Kapitel 2910 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten ..............................
14 - 281
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 285
Kapitel 2911 umgegliedert .............................................................................
14 - 287
Kapitel 2920 Kommunalinvestitionsprogramm ..............................................
14 - 289
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 295
Kapitel 2930 Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ......................
14 - 297
Kapitel 2940 Versorgungsausgaben und
weitere zentrale Personalangelegenheiten ..............................
14 - 299
Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage
des Landes Berlin“ ....................................................................
14 - 306
Kapitel 2990 Vermögen .................................................................................
14 - 309
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 315
Kapitel 2991 Immobilienbezogene Sondervermögen ....................................
14 - 317
Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Immobilien des Landes Berlin (SILB) .......................................
14 - 320
Seite 4
Band/Seite
Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für
Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige
Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) ....................
14 - 322
Produktdarstellung ....................................................................
14 - 325
Stellenplan .....................................................................................................
14 - 327
Stellenübersicht ..............................................................................................
14 - 331
Seite 5
Seite 6
15
2018/2019
Finanzen
Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die Senatsverwaltung für Finanzen gliedert sich wie folgt:
Leitung
Leitungsbereich
Gremienangelegenheiten
Pressestelle
Finanzreferent/Finanzreferentin und EU-Angelegenheiten
Abteilung VD – Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen
Zentrale Personalangelegenheiten und Fortbildung
Innerer Dienst für die Dienstgebäude Klosterstr. 59, Franz-Jacob-Str. 4b und Parochialstraße 1-3
Haushaltsangelegenheiten, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
Rechtsangelegenheiten, Innenrevision
Fiskalerbschaften und Selbstversicherung des Landes
Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Lastenausgleichsrechts
Abteilung I – Vermögen und Beteiligungen
Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungspolitik
Beteiligungsmanagement und -controlling
Grundsatzangelegenheiten Liegenschaftswesen, Liegenschaftsfonds, Facility Management
Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Wiedervereinigungsrechts
Standortförderung, Bürgschaften, Finanzierungshilfen
Kreditmanagement
Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt
Grundsatzangelegenheiten der Finanzpolitik
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Haushaltscontrolling, Zentrale Zuwendungsdatenbank
Grundsatzangelegenheiten und Steuerung des Berliner Rechnungswesens
Haushaltsrecht, Gebühren- und Beitragsrecht
Fachaufsicht über die Landeshauptkasse Berlin
Angelegenheiten der Bezirke
Verbesserung des Controllings in den Transferbereichen der Bezirke (z.B. Hilfe zur Pflege,
Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)
Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen (ESD)
Projektstelle „Neubeschaffung einer Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes Berlin
(HKR neu)“
Abteilung III – Steuern
Gemeinschaftliche Bundes- und Landessteuern
Landessteuern
Gemeindesteuern
Controlling, Organisation und Automation der Steuerverwaltung
Lotterie- und Spielbankangelegenheiten
Abteilung IV – Landespersonal
Grundsatzangelegenheiten Personal, Personalpolitik
Tarif- und Arbeitsrecht
Landesweite Personalentwicklung
Landesweites Personalmarketing
Landesweites Demographiemanagement
Öffentliches Dienstrecht
Geschäftsstelle der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses
Statistikstelle Personal
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister
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15
2018/2019
Finanzen
Sonderbehörden:
Landeshauptkasse Berlin
Finanzämter
Landesverwaltungsamt
Landesbetriebe:
Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung
Staatliche Münze Berlin
Anstalten des öffentlichen Rechts:
Verwaltungsakademie Berlin
Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Steuerberaterkammer Berlin
Epl. 15, 27, 29 - Seite 8
15
2018/2019
Finanzen
B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
Gruppierungsübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
2019
Ist / €
2017
2016
Einnahmen
1
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen
aus Schuldendienst und dgl.
235.699.000
240.749.000
225.592.000
240.988.651,36
61.986.000
61.986.000
55.534.000
65.615.932,85
11
Verwaltungseinnahmen
12
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
162.710.000
167.760.000
159.055.000
161.155.179,36
14
Einnahmen aus der Inanspruchnahme
von Gewährleistungen
11.000.000
11.000.000
11.000.000
14.206.627,90
18
Darlehensrückflüsse aus sonstigen
Bereichen
3.000
3.000
3.000
10.911,25
2
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
18.286.000
18.173.000
14.509.000
14.986.788,55
23
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
1.048.000
1.072.000
888.000
950.190,59
26
Schuldendiensthilfen und Erstattungen
von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
11.468.000
11.468.000
7.968.000
9.233.167,40
28
Sonstige Zuschüsse aus sonstigen
Bereichen
2.770.000
2.633.000
2.153.000
3.339.539,71
29
Vermögensübertragungen, soweit
nicht für Investitionen
3.000.000
3.000.000
3.500.000
1.463.890,85
3
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
11.000
11.000
11.000
13.191,60
38
Haushaltstechnische Verrechnungen
11.000
11.000
11.000
13.191,60

Summe Einnahmen
253.996.000
258.933.000
240.112.000
255.988.631,51
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15
2018/2019
Finanzen
Gruppierungsübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
Ist / €
2019
2017
2016
Ausgaben
4
Personalausgaben
381.693.000
387.103.300
380.156.700
354.056.820,61
42
Bezüge und Nebenleistungen
366.701.000
373.896.000
366.230.000
338.319.254,70
43
Versorgungsbezüge und dgl.
119.000
121.000
114.000
111.716,98
44
Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
16.133.000
16.601.300
15.964.700
15.025.253,87
45
Sonstige personalbezogene Ausgaben
605.000
605.000
1.515.000
600.595,06
46
Globale Mehr- und Minderausgaben
für Personalausgaben
-1.865.000
-4.120.000
-3.667.000
---
5
Sächliche Verwaltungsausgaben,
militärische Beschaffungen usw.,
Ausgaben für den Schuldendienst
121.271.900
126.759.900
107.247.300
86.698.167,84
121.271.900
126.759.900
107.247.300
86.698.167,84
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
25.237.200
25.843.200
25.913.200
20.534.214,90
63
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
12.963.000
13.239.000
12.145.000
8.912.816,65
67
Erstattungen an sonstige Bereiche
26.000
26.000
34.000
16.565,98
68
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
12.248.200
12.578.200
13.734.200
11.604.832,27
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
69.714.000
64.844.000
58.364.000
14.788.251,80
81
Erwerb von beweglichen Sachen
35.304.000
35.747.000
33.816.000
8.717.908,70
82
Erwerb von unbeweglichen Sachen
6.073.000
---
---
---
86
Darlehen an sonstige Bereiche
1.000
1.000
1.000
19,10
87
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
23.000.000
23.000.000
23.000.000
4.082.824,00
89
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
5.336.000
6.096.000
1.547.000
1.987.500,00
9
Besondere Finanzierungsausgaben
2.000
2.000
2.000
466,84
98
Haushaltstechnische Verrechnungen
2.000
2.000
2.000
466,84

Summe Ausgaben
597.918.100
604.552.400
571.683.200
476.077.921,99
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben
6
8
Epl. 15, 27, 29 - Seite 10
15
2018/2019
Finanzen
Funktionenübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
Ist / €
2018
2019
2017
2016
77.485.000
77.372.000
66.706.000
79.191.122,86
5.773.000
5.636.000
5.791.100
7.546.212,81
71.712.000
71.736.000
60.914.900
71.644.910,05
Einnahmen
0
Allgemeine Dienste
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
06
Finanzverwaltung
6
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
173.500.000
178.550.000
167.797.000
175.320.426,20
64
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
162.000.000
167.050.000
156.697.000
160.982.937,19
68
Sonstiges im Bereich Gewerbe und
Dienstleistungen
11.500.000
11.500.000
11.100.000
14.337.489,01
8
Finanzwirtschaft
3.011.000
3.011.000
5.609.000
1.477.082,45
81
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
3.000.000
3.000.000
3.500.000
1.463.890,85
86
Sonstiges
---
---
2.098.000
---
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
11.000
11.000
11.000
13.191,60

Summe Einnahmen
253.996.000
258.933.000
240.112.000
255.988.631,51
Ausgaben
0
Allgemeine Dienste
563.352.900
572.338.200
540.419.500
462.140.038,81
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
166.233.000
172.877.800
158.752.300
99.646.817,85
06
Finanzverwaltung
397.119.900
399.460.400
381.667.200
362.493.220,96
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11.752.000
11.718.000
10.232.000
8.540.422,79
18
Kultur und Religion
11.752.000
11.718.000
10.232.000
8.540.422,79
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
1.000
1.000
1.000
19,10
24
Soziale Leistungen für Folgen von
Krieg und politischen Ereignissen
1.000
1.000
1.000
19,10
6
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
23.000.000
23.000.000
23.000.000
4.082.824,00
68
Sonstiges im Bereich Gewerbe und
Dienstleistungen
23.000.000
23.000.000
23.000.000
4.082.824,00
8
Finanzwirtschaft
-187.800
-2.504.800
-1.969.300
1.314.617,29
81
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
620.000
620.000
126.000
245.080,77
82
Steuern und Finanzzuweisungen
1.200
1.200
1.200
2.203,71
86
Sonstiges
1.054.000
992.000
1.568.500
1.066.865,97
88
Globalposten
-1.865.000
-4.120.000
-3.667.000
---
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
2.000
2.000
2.000
466,84

Summe Ausgaben
597.918.100
604.552.400
571.683.200
476.077.921,99
Epl. 15, 27, 29 - Seite 11
15
2018/2019
Finanzen
C. Übersicht zu den in den Kapiteln des Einzelplans enthaltenen Maßnahmegruppen
Im Einzelplan 15 wird die Maßnahmegruppe 32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IuK – verwendet.
Die nachfolgende Tabelle weist die verfahrensabhängigen Ausgaben für IuK der einzelnen Abteilungen/Behörden aus.
Kapitel
Ansatz / €
Abteilung/Behörde
2018
1500
1502
Senatsverwaltung für Finanzen -PolitischAdministrativer Bereich und ServiceSenatsverwaltung für Finanzen -Zentrale Datenstelle
der Landesfinanzminister-
2019
698.000
728.000
12.000
12.000
865.200
725.000
5.239.000
5.490.000
77.000
77.500
50.500.000
56.100.000
0
0
22.706.000
23.039.000
1.823.000
2.103.000
1510
Senatsverwaltung für Finanzen -Vermögen-
1520
Senatsverwaltung für Finanzen -Haushalt-
1521
Landeshauptkasse
1522
Zentrale Steuerung des Verfahrens zum Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen
1530
Senatsverwaltung für Finanzen -Steuern-
1531
Finanzämter
1540
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal -
1541
Landesverwaltungsamt - Leitung -
50.000
50.000
1542
Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik -
47.500
47.500
1543
Landesverwaltungsamt - Personalservice -
5.298.000
5.298.000
1544
Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe -
2.570.000
2.570.000
89.885.500
96.240.000
Σ
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 12
15
2018/2019
Finanzen
D. Gender Budgeting
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
W
M
4.649,5 2.412,2
65,8 % 34,2%
2015
W
M
4.635,7 2.428,5
65,6 % 34,4 %
2016
W
M
4.529,3 2.417,6
65,2 % 34,8%
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
3.215,42 €
Männlich
3.326,48 €
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das
Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflich Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur
Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten.
Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten:
-
mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Durch die Neubesetzung von Stellen in höheren Positionen wurde das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen
Durchschnittsgehalt gegenüber dem vorherigen Haushaltsplan erheblich angeglichen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen wurden die Titel der Hauptgruppen 5, 6 und 8 hinsichtlich ihrer
Gender- und Steuerungsrelevanz beurteilt. Dabei wurden Genderdaten beim Titel 52501 - Aus- und Fortbildung - für die
Senatsverwaltung für Finanzen - Stamm und LHK - (Kapitel 1500, 1510, 1520, 1521, 1530 und 1540) - sowie für die Finanzämter (Kapitel 1531) und beim Titel 52703 - Dienstreisen - abteilungsweise erhoben.
Für eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten ist als Primärempfänger von Zuschüssen die im Kapitel 1510 veranschlagten Ausgaben für die Deckung des Betriebsverlustes des Tierparks (Titel 68347) veranschlagten Ausgaben relevant. Aufgrund der Eigenart der Zuschussempfänger wird bei dem genannten Titel lediglich eine Aufteilung des jeweiligen Personals
in weiblich und männlich nach Anzahl und Prozent vorgenommen. Des Weiteren wurden entsprechende Daten im Kapitel
1531 für die veranschlagten Ausgaben der Kostenerstattung für die Ausbildung und Prüfung der Berliner Beamtinnen und
Beamten des mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienstes an der Fachhochschule bzw. der Landesfinanzschule
des Landes Brandenburg erhoben (Titel 63201).
Im Bereich der Steuerverwaltung (Kapitel 1530, 1531) existieren keine weiteren genderspezifischen Daten zu den Titeln der
Hauptgruppen 6 und 8. Ersatzweise wird dort der Anteil von Frauen und Männern an den Beschäftigten ausgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 13
15
2018/2019
Finanzen
E. Produktdarstellung
Ziel der erweiterten Kameralistik ist es, neben den kameralen Haushaltsansätzen auch den inhaltlich-fachlichen Bezug zu
den damit erbrachten Leistungen (Produkte) und deren Kosten herzustellen. Die Produktdarstellung enthält die Kosten- und
soweit verfügbar Mengendaten bzw. Kennzahlen zu den Produktbereichen oder Produktgruppen und den dazugehörigen
externen Produkten, Ministeriellen Geschäftsfeldern (MGF) und Projekten, die dem jeweiligen Kapitel direkt zugeordnet
werden konnten. Es werden jeweils die Istkosten der Geschäftsjahre 2015 und 2016 dargestellt. Die Produktdarstellung
erfolgt nur in ausgewählten, dafür geeigneten Kapiteln und in der Regel nur über Kostenträger mit erheblicher finanzieller
Relevanz.
Auf den Ebenen der operativen oder strategischen Ziele (Produktgruppen oder -bereiche) sind die Verwaltungskosten, die
Transfers und die Gesamtsummen entsprechend aggregiert. Auf der Ebene der Kostenträger werden zusätzlich die Mengen und die errechneten Stückkosten ausgewiesen. Die Verwaltungskosten setzen sich aus Sach- und Personalkosten,
Erstattungen von Kosten an Dritte (Transferkosten), kalkulatorischen Kosten, Verrechnungskosten und Umlagen von Gemeinkosten zusammen und bilden die Summe der so genannten Verwaltungskosten.
Die Abweichungen zwischen den Istkosten und Istausgaben sind systembedingt. So finden die jahresbezogenen Investitionsausgaben ihre Entsprechung in den kalkulatorischen Kosten (als kalkulatorische Abschreibungen). Die in der Obergruppe 43 enthaltenen Versorgungsausgaben des Landes Berlin werden in der Kostenrechnung als kalkulatorische Pensionen
am Ort ihrer Entstehung abgebildet. Die Zinsausgaben werden nicht direkt in der KLR abgebildet sondern finden ihre Entsprechung in den gebuchten kalkulatorischen Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird im Rahmen der Anlagenbuchhaltung auf Anlagegüter erhoben. Über die Umlagen der Gemeinkosten fließen die Kosten der politisch-administrativen Bereiche sowie der Leitungsbereiche in die externen Produkte, ministeriellen Geschäftsfelder (MGF) oder Projekte ein. Die Kosten der internen Servicebereiche werden über interne Produktverrechnungen dargestellt. Die Ausgaben der Hauptgruppe 6
werden dann den Verwaltungskosten als Transferkosten zugeordnet, wenn die Leistungserstellung durch Dritte dem Grund
nach auch von der Verwaltung selbst erbracht werden kann. In diesen Fällen werden - obwohl die Leistungserstellung außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung erbracht wird - zuordenbare Transferausgaben im Rahmen der Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) wie Kosten der Verwaltung behandelt und als Transferkosten bezeichnet.
Folgt die Zahlung aus der Hauptgruppe 6 einer zentralen politischen Schwerpunktsetzung zur Förderung bestimmter Bereiche oder handelt es sich dabei um Zahlungen an anspruchsberechtigte Personen in deren eigener Verfügungsgewalt, so
werden diese neben den Verwaltungskosten als Transfers abgebildet. Transfers eignen sich insbesondere für eine Ergänzung um Kennziffern oder ziel- und wirkungsorientierte Steuerungsinformationen.
Verwaltungserträge umfassen den im Kosten- und Ertragsarten-Plan (KEA-Plan) definierten Ertragsartenbereich „802“ der
dezentral erwirtschafteten Erträge.
In Umsetzung des E-Government-Gesetzes wird ab dem Doppelhaushalt 2018/19 ein neuer Einzelplan 25 für die verfahrensunabhängige IKT-Infrastruktur eingerichtet. Damit werden die bisher dezentral veranschlagten Ausgaben der Maßnahmegruppe 31 grundsätzlich in EPl 25 veranschlagt. Die Veranschlagungspreise des Jahres 2014 wurden fortgeschrieben.
Die detaillierten Ergebnisse der IT-Produkte pro Ressort und Bezirk können den Veröffentlichungen der Senatsverwaltung
für Finanzen im Intranet entnommen werden.
Auf eine zusammenfassende Gesamtdarstellung des Ressorts wird verzichtet, weil sich im Zuge der neuen Geschäftsverteilung des Senats umfangreiche strukturelle Veränderungen des ursprünglichen Datenbestandes ergeben haben.
Produktdarstellungen finden sich in den Kapiteln:
1500; 1502; 1510, 1520; 1521, 1530, 1531, 1540
2900, 2902, 2910, 2920, 2990, 2991
Epl. 15, 27, 29 - Seite 14
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben des Leitungsbereichs sowie der Zentralen Serviceabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen - Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (VD). Zur Leitung gehören auch die Bereiche
Gremienangelegenheiten, Pressestelle, Finanzreferent/Finanzreferentin und EU-Angelegenheiten.
Die Abteilung VD ist zuständig für Querschnittsaufgaben des Geschäftsbereiches der Senatsverwaltung für Finanzen:
- Zentrale Personalangelegenheiten, inklusive Aus- und Fortbildung und Wissensmanagement
- Innere Dienste, zentrale Hausangelegenheiten und Bewirtschaftung der Dienstgebäude (soweit nicht durch Vermieter),
- Haushaltsangelegenheiten sowie Kosten- und Leistungsrechnung für das Ressort Finanzen,
- Angelegenheiten der Selbstversicherung und Fiskalerbschaften des Landes Berlin,
- Rechtsangelegenheiten und Innenrevision,
- Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Lastenausgleichsrechts.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2014
Planmäßige Beschäftigte
w
m
Absoluter Anteil
97,9
60,7
Relativer Anteil
61,7 % 38,3 %
2015
w
m
102,0
61,4
62,4 % 37,6 %
2016
w
m
97,9
60,7
63,9 % 36,1 %
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
4.222,44 €
Männlich
4.697,58 €
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das
Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflichen Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur
Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten.
Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten:


mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Hinweis
Aus Datenschutzgründen ist das Durchschnittseinkommen in den Kapitelerläuterungen des Kapitels 1502 nicht aufgeführt.
Es ist in den Werten dieses Kapitels enthalten.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 15
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11105
011
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
11132
011
Ersatz von Prozesskosten
—
—
—
67,90
452.000
452.000
450.000
466.321,78
Ersatz von verauslagten Prozesskosten, die nach der Rechtsentscheidung nicht von Berlin zu tragen sind.
Bruttotitel: Rückzahlungen dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 2016: Einnahmen 530.432 €, Ausgaben 64.110 €.
11902
011
Ablieferungen von Einnahmen aus
Nebentätigkeit
80.000
80.000
50.000
88.649,87
Ablieferung der Vergütungen für die Mitgliedschaft im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in sonstigen Organen eines Unternehmens im Auftrag des Senats, soweit sie den Satz der entsprechenden Pauschalaufwandsentschädigung für unmittelbare Landesbeamte und Landesbeamtinnen übersteigen (§ 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des
Senats).
11903
011
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
7.000
7.000
1.000
—
11906
011
Ersatz von Fernmeldegebühren
1.000
1.000
1.000
143,10
1.000
1.000
1.000
1.398,00
Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern.
11979
011
Verschiedene Einnahmen
Bei dem Ansatz werden die Einnahmen aus Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, Rückgriffsansprüchen, Geldbußen,
aus dem Verkauf von Altmaterial, ausgesonderten Möbeln und Büromaschinen sowie der Kostenersatz in Disziplinarverfahren nachgewiesen.
18210
011
Tilgungen
3.000
3.000
3.000
10.911,25
Bei dem Ansatz wird der Landesanteil in Höhe von 20 v. H. der Tilgungsbeträge für die nach dem Flüchtlingshilfegesetz
(1965) gewährten Darlehen zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Beschaffung von Wohnraum nachgewiesen.
23102
011
Ersatz von Verwaltungsausgaben
durch den Bund
1.000
1.000
1.000
—
Bei dem Ansatz wird der Ersatz von Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates
und dessen Unterausschuss nachgewiesen, die nicht in Berlin stattfinden.
28202
011
Beiträge zur Selbstversicherung
160.000
160.000
153.000
160.425,02
Nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen gewährt die Senatsverwaltung für Finanzen den Betrieben nach § 26
Abs. 1 und den Sondervermögen nach § 26 Abs. 2 LHO Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche und für Eigenschäden an
Kraftfahrzeugen sowie an beweglichen Sachen. Hierfür entrichten die Einrichtungen Beiträge.
29801
812
Zuflüsse aus Nachlässen
3.000.000
3.000.000
3.500.000
1.463.890,85
Bei dem Ansatz werden die Einnahmen aus Erbschaften und anderen Vermögen, die an Berlin fallen, nachgewiesen. Der
schwer prognostizierbare Ansatz wurde an die Einnahmeentwicklung angepasst.
Bruttotitel: Rückzahlungen von Einnahmen aus Nachlässen, für die nachträglich Erbberechtigte, Pflichtteilsberechtigte oder
Vermächtnisnehmer aufgetreten sind, überzahlte Renten, Pachten, die dem Land Berlin nur anteilig zustehen, Herausgaben an Insolvenzverwalter bei Nachlassinsolvenzverfahren dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme
abgesetzt werden. 2016: Einnahmen 3.500.839 €, Ausgaben 2.036.948 €.
38101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
11.000
11.000
11.000
13.191,60
Bei dem Ansatz werden die Beiträge für die Inanspruchnahme von Leistungen der Selbstversicherung von Einrichtungen
nachgewiesen, an deren Finanzierung sich andere beteiligen. Entsprechende Ausgaben sind in den Kapiteln 1091 - Sekretariat der Kultusministerkonferenz - und 1502 - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister - jeweils beim Titel 98101
veranschlagt.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
3.716.000
-10,9 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 16
3.716.000
—
4.171.000
2.204.999,37
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
42100
011
Amtsbezüge
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
152.000
156.000
155.000
143.402,70
3.900.000
3.997.000
5.194.000
4.621.962,88
Reduzierung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 24 Planstellen vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen
einer hausinternen Umorganisation
42260
011
Bezüge der Beamtinnen/Beamten
für Maßnahmen im Rahmen des
Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen
und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540
getroffen.
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
30.000
30.000
200.000
167.854,69
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die externe Unterstützung bei Auswahlverfahren (gruppenbezogene Auswahlverfahren und Auswahlinterviews), Führungskräfteklausur. Weniger da die bisher hier nachgewiesenen Ausgaben für die Finanzämter ab 2018 bei 1531 nachgewiesen werden.
42760
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des
Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen
und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540
getroffen.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
3.351.000
3.418.000
4.203.000
3.786.665,40
Reduzierung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 6 Stellen für Tarifbeschäftigte vom Kapitel 1500 zum Kapitel
1530 im Rahmen einer hausinternen Umorganisation
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
42860
011
Entgelte für Tarifbeschäftigte für
Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
72.000
74.000
296.000
63.608,87
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen
und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540
getroffen.
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
196.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 17
202.000
257.000
184.358,45
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
44304
Fkt
011
Bezeichnung
Beiträge an die Unfallkasse für
Arbeitnehmer
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
378.000
378.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
479.000
162.016,60
Beiträge an die Unfallkasse für die Tarifbeschäftigten des Geschäftsbereichs Finanzen. Rückgang aufgrund Entwicklung
beim ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement.
44379
011
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
45201
011
Nachversicherungen
1.000
1.000
1.000
222,00
274.000
—
-1.212.000
—
129.000
219.835,62
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
45903
(neu)
011
Prämien für besondere Leistungen
46201
880
Pauschale Minderausgaben für
Personalausgaben
1.000
1.000
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
51101
011
Geschäftsbedarf
210.000
210.000
2018 A
2019 A
1. Allgemeiner Geschäftsbedarf (Bürobedarf wie diverse Ordnungssysteme,
Schreibutensilien und sonstiger allgemeiner Bedarf) .........................................
15.000 €
15.000 €
2. Bücher und Loseblattsammlungen (Fachliteratur, Ergänzungslieferungen und
sonstige Druckerzeugnisse mit Ausnahme von Vordrucken) .............................
50.000 €
50.000 €
3. Online-Angebot für Rechtstexte, Ergänzungslieferungen und Kommentare ......
60.000 €
60.000 €
4. Beitragsservice (Rundfunkgebühr) ..............................................................................................................
4.000 €
4.000 €
5. Papier für die Kopiergeräte im Bürodienstgebäude Klosterstr. 59 .....................
16.000 €
16.000 €
6. Bereitstellung von Vordrucken .....................................................................................................................
6.000 €
6.000 €
7. Entsorgung von Altakten und Mobiliar .........................................................................................................
2.000 €
2.000 €
8. Zeitschriften (Fachzeitschriften, Abonnements für die allgemeine Presse) .......
18.000 €
18.000 €
9. Postgebühren ..............................................................................................................................................
31.000 €
31.000 €
10. Fernsprechgebühren ..................................................................................................................................
8.000 €
8.000 €
210.000 € 210.000 €
2017 A
10.000 €
45.000 €
45.000 €
4.000 €
8.000 €
6.000 €
2.000 €
15.000 €
31.000 €
8.000 €
129.000 €
Mehr aufgrund stark angestiegenem Verbrauch an Kopierpapier für die Etagendrucker, die zunehmende Bereitstellung von
Fachliteratur, ein erhöhter Bedarf an Büromaterialien unter Beachtung allgemeiner Preissteigerungen sowie der gewachsenen und weiterhin wachsenden Anzahl der Beschäftigten in der Abteilung
51140
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
76.000
40.000
15.000
28.531,01
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Beschaffung nachgewiesen, für den Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar sowie für Neubeschaffung, Reparatur und Wartung von Kleingeräten, insbesondere für:
 vermehrten Bedarf an ergonomischen Büromöbeln,
 den Brandschutz,
 Ersatzbeschaffungen an Erste-Hilfe-Material,
 die Durchführung von Präventionskursen des Gesundheitsmanagements,
 die Umsetzung der Vorgaben im Rahmen des Audits Beruf und Familie,
 den allgemeine Zuwachs der Abteilung durch die Senatsumbildung und daraus folgenden Aufgabenzuwächsen.
51185
(neu)
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51701
011
Bewirtschaftungsausgaben
360.000
360.000
500.000
358.793,51
Die BIM GmbH nimmt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag des Landes Berlin die Beschaffung und den Vertragsabschluss der Gebäudefeuerversicherungen für Gebäude vor, die noch nicht dem Sondervermögen
Immobilien Land Berlin (SILB) zugeordnet sind. Aus dem Kapitel 1500 erfolgen die Zahlungen an die BIM für die aufzuwendenden Versicherungsprämien, Provisionen und der entstehenden Regiekosten zentral. Die Abwicklung von Versicherungsschäden bleibt weiterhin in dezentraler Verantwortung.
Anpassung an die Entwicklung der Ausgaben.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 18
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51715
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2018
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.890.000
Ansatz
2017
1.699.000
1.677.000
Ist (Rest/R)
2016
1.650.444,90
Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Dienstgebäude Klosterstraße 59, Klosterstraße 47, Parochialstraße 1-3 und
Franz-Jacob-Straße 4 B (Abmietung 2019).
Die Aufwendungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Bürodienstgebäude:
Klosterstraße 59 ........................................................................................
Klosterstraße 47 (HPR, HVP, HJAV und GSt LPA) ...................................
Parochialstraße 1-3 ...................................................................................
Bismarckstraße 48 (Finanzschule) ab 2018 bei 1531 ...............................
Franz-Jacob-Straße 4 B ...........................................................................
2018 €
1.473.047 €
88.000 €
126.221 €
0€
202.584 €
1.889.852 €
rund 1.890.000 €
51801
011
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
4.500
4.500
2019 €
1.481.180 €
88.000 €
129.402 €
0€
0€
1.698.582 €
1.699.000 €
1.000
2017 €
1.461.100 €
€
0€
81.605 €
133.584 €
1.676.289 €
1.677.000 €
1.500,00
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Anmietung von Räumen, insbesondere für die Personalversammlungen von
Personalrat und Frauenvertretung, nachgewiesen. Mehr aufgrund gestiegener Beschäftigtenzahl und damit erforderlicher
Anmietung größerer Räume.
51803
011
Mieten für Maschinen und Geräte
90.000
90.000
82.700
66.564,84
Bei dem Ansatz werden insbesondere die Ausgaben für die zentralen Kopiergeräte (Etagendrucker) nachgewiesen. Mehr
aufgrund Neuabschluss des Vertrages mit gleichzeitigem Geräteaustausch, auch zur Ertüchtigung für die elektronische
Akte (OCR-Scanner).
51820
011
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
3.371.000
3.223.000
3.212.000
3.273.603,24
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Miete der landeseigenen Dienstgebäude Klosterstraße 59, Klosterstraße 47,
Parochialstraße 1-3 und für das Mietobjekt Franz-Jacob-Straße 4 B (Abmietung 2019) nachgewiesen.
Die Zahlungen entfallen auf die Mietobjekte wie folgt:
Bürodienstgebäude:
Klosterstraße 59 ...........................................................................................
Klosterstraße 47 (HPR, HVP, HJAV, GSt LPA) ............................................
Parochialstraße 1-3 ......................................................................................
Bismarckstraße 48 (Finanzschule) ab 2018 bei 1531 ..................................
Franz-Jacob-Straße 4 B ...............................................................................
2018 €
2.766.783 €
213.000 €
242.825 €
0€
148.174 €
3.370.782 €
rund 3.371.000 €
Epl. 15, 27, 29 - Seite 19
2019 €
2.766.783 €
213.000 €
242.825 €
0€
0€
3.222.608 €
3.223.000 €
2017 €
2.767.800 €
0€
288.180 €
155.520 €
3.311.200 €
3.212.000 €
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51925
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
1.987.000
Ansatz
2017
1.665.000
Ist (Rest/R)
2016
402.000
474.069,91
Bei dem Ansatz werden die Aufwendungen für die vom Nutzer geforderten Anlagen und funktionsbedingten Umbauten des
Dienstgebäudes sowie mögliche Folgekosten nachgewiesen. Mehr aufgrund erforderlicher Sanierungen, Aktualisierung und
Optimierung der begrenzten Gegebenheiten im Verhältnis zum sich ändernden Bedarf.
Die Aufwendungen entfallen auf die einzelnen Objekte wie folgt:
nutzerspezifische Wartungskosten (BIM) - Klosterstraße 59, Parochialstraße
1-3, Franz-Jacob-Straße 4b ...........................................................................
Treppenlift Eingangsbereich (behindertengerecht) - Klosterstraße 59 ...........
Voice over IP, inklusive Klimatisierung der Wiring Center - Klosterstraße 59 .
Austausch Klimageräte - Klosterstraße 59 ......................................................
Leitsystem - Klosterstraße 59 ..........................................................................
Schallschutzfenster aller Dienstzimmer zur Stralauer Straße –
Klosterstraße 59 .............................................................................................
rund
52501
011
Aus- und Fortbildung
30.000
2018 €
15.800 €
2019 €
14.800 €
2017 €
14.320 €
30.000 €
0€
481.000 €
10.000 €
0€
200.000 €
0€
0€
0€
175.000 €
0€
0€
1.450.000 €
1.986.800 €
1.987.000 €
1.450.000 €
1.664.800 €
1.665.000 €
0€
189.320 €
190.000 €
30.000
30.000
17.749,15
Fortbildungen zu den Themen Führung, referats- bzw. abteilungsübergreifende Kommunikation, Zusammenarbeit für Führungskräfte (auch Konfliktmoderation), Führungsnachwuchskräfte (Führungskräftepool) sowie für Führungskräfte unterstützende Beschäftigte, Seminare im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen, im Bereich des Audit berufundfamilie
sowie fachspezifische Fortbildungen.
2018 A
2019 A
Führungskräfteklausur..................................................................................................................................
1.200 €
1.200 €
Teambildung und referats-/abteilungsübergreifende Kommunikation ..........................................................
5.000 €
5.000 €
Seminar für Führungsnachwuchskräfte ........................................................................................................
10.000 €
10.000 €
Allgemeine Fortbildung und Coachings ........................................................................................................
8.800 €
8.800 €
Audit berufundfamilie....................................................................................................................................
4.000 €
4.000 €
Brandschutzausbildung ................................................................................................................................
1.000 €
1.000 €
30.000 €
30.000 €
2017 A
1.200 €
5.000 €
15.000 €
8.800 €
0€
0€
30.000 €
Ausweis von geschlechtsspezifischen Daten:
Senatsverwaltung für Finanzen - Stamm und LHK (1500, 1510, 1520, 1521, 1530, 1540)
Zielgruppe:
GB Zielsetzung:
Steuerungsbedarf:
Beschäftigte der Senatsverwaltung für Finanzen (Stamm und Landeshauptkasse) an kostenpflichtigen Fortbildungen außerhalb der Verwaltungsakademie Berlin
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder: gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
absolut
relativ (in %)
Ressourcen SenFin Stamm / LHK
% nach Beschäftigten
52536
011
Ist 2016
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
72
56
84
39
56 %
44 %
68 %
32 %
20.474,49 €
15.822,63 €
23.010,33 €
12.675,71 €
59 %
41 %
60 %
34 %
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 20
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
52601
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2018
Gerichts- und ähnliche Kosten
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.510.000
Ansatz
2017
1.520.000
1.500.000
Ist (Rest/R)
2016
887.680,24
Bei dem Ansatz werden Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, die Entschädigungen für Zeugen und
Sachverständige sowie der Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner nachgewiesen. Neben den Rechtsstreitigkeiten aus der Aufgabenerledigung der Senatsverwaltung für Finanzen, inklusive der Selbstversicherung des Landes
Berlin, führt das Justitiariat nach den Grundsätzen für die Behandlung von Rechtsstreitigkeiten auch zentral die Zivilprozesse der Hauptverwaltungen ab der Zuständigkeit des Landgerichts durch. Eine Schätzung der tatsächlichen Prozesskosten
ist lediglich anhand von aktuell laufenden Verfahren und Erfahrungswerten möglich.
52610
011
Gutachten
5.700
5.700
5.700
5.550,36
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Beauftragung von Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten in
Schadensfällen der Selbstversicherung, für die Erstellung von Gegengutachten sowie zur Überprüfung von Arztrechnungen
in Haftpflichtfällen nachgewiesen.
52703
011
Dienstreisen
20.000
20.000
20.000
17.407,97
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts sowie die Bereitstellung von Fahrausweisen der BVG für Dienstfahrten des Leitungsbereichs und der Abteilung VD nachgewiesen.
Ausweis von geschlechtsspezifischen Daten:
Zielgruppe:
GB Zielsetzung:
Steuerungsbedarf:
Beschäftigte der Senatsverwaltung für Finanzen (Leitungsbereich und Abteilung VD) an dienstlich bedingten Dienstreisen
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern
und Frauen bei der Stellenbesetzung
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
w
m
w
m
39
21
29
25
65 %
35 %
54 %
46 %
absolut
relativ (in %)
52905
011
Ist 2016
Repräsentation
5.000
55.000
3.000
6.139,56
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben des Leitungsbereichs der Senatsverwaltung für Finanzen für Fachtreffen, die Unterrichtung von Presse und Medien, die Bewirtung von Besuchern sowie für Geschäftsessen nachgewiesen. Im Jahr 2019
findet die Jahrestagung der Finanzministerkonferenz in Berlin statt und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
52906
011
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
1.000
1.000
1.000
925,53
Aufwendungen der Abteilung VD im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u.ä., einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen
Fällen.
53103
011
Empfänge, Feierlichkeiten
1.000
1.000
1.000
315,23
Bei dem Ansatz werden die Aufwendungen für die turnusmäßig stattfindenden Treffen der Finanzstaatssekretäre der Länder sowie für weitere Veranstaltungen nachgewiesen.
53111
011
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
10.000
10.000
35.000
32.574,43
Bei dem Ansatz werden insbesondere Ausgaben für Stellenausschreibungen in Stellenportalen (Internet) und regionalen
und überregionalen Zeitungen und Zeitschriften nachgewiesen. Weniger, da die bisher hier nachgewiesenen Ausgaben für
die Finanzämter ab 2018 im Kapitel 1531 nachgewiesen werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 21
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
53301
(neu)
Fkt
011
Bezeichnung
Kränze, Blumenspenden, Nachrufe
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
3.300
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
3.300
Nachrufe und Kranzspenden für Sterbefälle bis dahin aktiven Beschäftigten
54002
011
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
43.000
23.000
10.000
14.581,42
Ausgaben für Maßnahmen des Personal-, Organisations- und betrieblichen Gesundheitsmanagements u.a..
 Durchführung einer Beschäftigtenbefragung, inklusive Durchführung von Workshops auf Grundlage der Ergebnisse der
Befragung und Bearbeitung von daraus folgenden Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention,
 Verbesserung der Work-Life-Balance,
 Ausgaben für Maßnahmen zur Implementierung eines Diversity-Managements in der Senatsverwaltung für Finanzen
(Lehrtätigkeit, Diversity-Teammaßnahmen, Werbung, Kommunikationsmittel, Veranstaltungen)
 Ausgaben für die Weiterentwicklung für das Leitbild Ressort Finanzen.
2018 A
2019 A
Beschäftigtenbefragung Senatsverwaltung für Finanzen Stamm und LHK ..................................................
32.000 €
5.000 €
Weiterentwicklung Leitbild ............................................................................................................................
8.000 €
16.000 €
Maßnahmen zur Implementierung eines Diversity Managements (neu) ......................................................
3.000 €
2.000 €
43.000 €
23.000 €
54003
(neu)
011
Geschäftsprozessoptimierung
581.000
2017 A
10.000 €
0€
0€
10.000 €
581.000
Deckungsvermerk:
Der Titel ist nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen nur deckungsberechtigt.
Ausgaben für die Geschäftsprozessoptimierung nach dem Berliner E-Government-Gesetz.
54010
011
Dienstleistungen
94.000
62.000
70.000
2018 A
2019 A
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der
Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2 und 5 AsiG) ..........................................................
22.000 €
22.000 €
Prüfung der ortsveränderlichen Geräte bei der Senatsverwaltung für
Finanzen, inklusive BDG Parochialstraße und BDG Franz-Jacob-Straße,
sowie Landeshauptkasse Berlin (zweijährlicher Rhythmus) .........................................................................
17.000 €
0€
Transporte sowie Umstellungs- und Anschlussarbeiten aufgrund Raumkonzept nach der Neuverkabelung Dienstgebäude Klosterstraße ...............................................................
15.000 €
0€
Bearbeitung von Kriegsschadenrenten, Einmalleistungen sowie Rückforderungen nach § 349 LAG durch die KfW-Bankengruppe .......................................................................
10.000 €
10.000 €
Gebärdendolmetscher ..................................................................................................................................
9.000 €
9.000 €
Sozialberatung .............................................................................................................................................
21.000 €
21.000 €
94.000 €
62.000 €
85.149,47
2017 A
22.000 €
0€
0€
14.000 €
3.000 €
31.000 €
70.000 €
Der Anstieg im Haushaltsjahr 2018 beruht auf internen Umzugskosten im Dienstgebäude Klosterstraße aufgrund eines
Raumkonzepts nach der Neuverkabelung 2016/17(Flächenoptimierung) und dem Auszug des Lastenausgleichsamts aus
der Franz-Jakob-Straße.
54034
011
Leistungen der Selbstversicherung
4.800.000
4.800.000
4.000.000
4.865.212,57
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflichtgrundsätzen und den
Eigenschädengrundsätzen nachgewiesen. Die sogenannten Bagatellschäden werden von den einzelnen Verwaltungen
selbst reguliert. Es dürfen auch Billigkeitsleistungen erbracht werden.
Anpassung an die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre.
Bruttotitel: Erstattungen von Dritten aufgrund von Regressen in Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen der Selbstversicherung (bspw. Regress des Fahrzeug-Kaskoschadens durch den Unfallverursacher) dürfen ohne Rücksicht auf das
Haushaltsjahr bei dem Titel vereinnahmt werden. 2016: Ausgaben 5.627.152 €, Einnahmen 761.940 €.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 22
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
54035
Fkt
812
Bezeichnung
Nachlassverbindlichkeiten
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
200.000
200.000
Ansatz
2017
125.000
Ist (Rest/R)
2016
124.582,04
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben nachgewiesen, die zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten nach den Erbschaftsgrundsätzen notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um Darlehensschulden oder um Ausgaben für Grundpfandrechte handelt. Ausgenommen davon sind Ablösebeträge nach dem Vermögensgesetz.
Mehr aufgrund Anpassung an geänderte Rechtsprechung (ordnungsbehördliche Bestattungen, Verkehrssicherungspflicht,
Verzinsung von Herausgaben).
54079
011
Verschiedene Ausgaben
1.000
1.000
1.000
468,73
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben der Obergruppen 51 bis 54 von weniger als 1.000 Euro je Einzelzweck nachgewiesen.
54606
011
Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
245,86
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen
und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540
getroffen.
63123
011
Zuschuss an den Bund nach dem
Lastenausgleichsgesetz
200.000
200.000
260.000
199.166,00
Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz. Die Länder (mit Ausnahme der Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) leisten nach dem Verhältnis ihrer Steueraufkommen im jeweils
vorhergehenden Rechnungsjahr (§ 6 LAG) an den Bund einen jährlichen Zuschuss in Höhe von einem Drittel des Jahresaufwands, höchstens jedoch 30 Millionen Euro. Weniger in Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf.
67101
011
Ersatz von Ausgaben
1.000
1.000
1.000
623,56
Bei dem Ansatz wird der Aufwandsbeitrag des Landes Berlin an den Kosten der Finanzministerkonferenz nachgewiesen.
81259
(neu)
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
86308
246
Darlehen nach dem Flüchtlingshilfegesetz
1.000
1.000
1.000
19,10
Landesanteil in Höhe von 20 v. H. der vom Bund getragenen Aufwendungen für bereits bewilligte Eingliederungsdarlehen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 23
1500
2018/2019
MG 32
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
MG
32
51185
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
647.000
677.000
428.000
510.070,15
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
2018 A
2019 A
Verfahrensbetrieb E-Akte Lizenzen ..............................................................................................................
360.000 €
360.000 €
Realisierung Fachanwendung E-Akte ..........................................................................................................
0€
Datenspeicherung und Sicherung durch das ITDZ ......................................................................................
120.000 €
150.000 €
Beschäftigtenportal, Hosting beim ITDZ .......................................................................................................
60.000 €
60.000 €
Beschäftigtenportal, Applikationsentwicklung ...............................................................................................
57.000 €
57.000 €
Durchführung eignungsdiagnostischer Verfahren (E-Recruiting) SenFin Stamm
50.000 €
50.000 €
647.000 €
677.000 €
2017 A
318.000 €
059.000
€
€
0€
0€
0€
51.000 €
428.000 €
Ausgaben für das Beschäftigtenportal wurden bisher aus 54060 geleistet. Hinweis: Sollte das Hosting des Beschäftigtenportals beim ITDZ nicht durchführbar sein, wird Ersatzbeschaffung von Hardware für den Portalbetrieb in gleicher Höhe
fällig (Titel 81259; Merkansatz 1.000 €).
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
50.000
50.000
—
2.500
Schulungen für Administrator*innen, Multiplikator*innen und Anwender*innen E-Akte und Beschäftigtenportal.
Mehr durch umfassenden Echtbetrieb.
81259
(neu)
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
1.000
1.000
Merkansatz für den Serverbetrieb des Beschäftigtenportals, falls eine Leistung vom ITDZ nicht möglich sein sollte. Siehe
Erläuterung zu 51185.
Summe Maßnahmegruppe 32
698.000
728.000
430.500
510.070,15
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
24.278.500
8,6 %
23.795.500
-2,0 %
22.363.900
21.971.895,99
544.000
544.000
506.000
567.491,90
3.161.000
3.161.000
3.654.000
1.624.315,87
11.000
11.000
11.000
13.191,60
3.716.000
3.716.000
4.171.000
2.204.999,37
8.084.000
8.260.000
9.850.000
9.130.091,59
15.991.500
15.332.500
12.251.900
12.641.995,74
201.000
201.000
261.000
199.789,56
Abschluss Kapitel 1500
111186
211299
351389
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
2.000
2.000
1.000
19,10
24.278.500
23.795.500
22.363.900
21.971.895,99
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-20.562.500
-20.079.500
-18.192.900
-19.766.896,62
Epl. 15, 27, 29 - Seite 24
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
6
22
12
10
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
9.910.554
11.227.316
92.407
919.242
2.778.596
5.202.601
30.130.715
43.276.858
73.407.573
2015 in € Änderung in %
8.124.597
+21,98
8.164.919
+37,51
0
1.033.381
-11,05
2.338.914
+18,80
5.675.712
-8,34
25.337.522
+18,92
7.172.820
503,35
32.510.342
+125,80
Der Kostenanteil für den Politisch-Administrativen Bereich und Service am strategischen Ziel beträgt lediglich 3,84 %
Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 38,72
% auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521).
Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit
einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil
von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %,
005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005053
2016
16.063.037
8.540.423
24.603.460
Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes
2015
15.600.650
7.172.820
22.773.470
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund
24,6 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 - Bereiche „Haftpflichtangelegenheiten“ und „Nachlassangelegenheiten“ –
liegt bei 4,70 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,23 % im Kapitel 1510)
2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520)
3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521).
Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten
Die Selbstversicherung umfasst Entscheidungen über Schadenersatzansprüche auf rechtlicher Grundlage, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Straßenverkehrsgesetz, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und aus Instituten der richterlichen Rechtsfortbildung (Aufopferung u. ä.), sowie über
Zahlungen ohne Rechtspflicht (Billigkeitsentschädigungen). Es werden Forderungen reguliert, die gegen das Land
Berlin einschließlich der Betriebe und Sondervermögen nach § 26 LHO sowie gegen juristische Personen, deren
Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan von Berlin veranschlagt werden, gerichtet sind. Der Bereich beinhaltet
darüber hinaus die Geltendmachung von Regressforderungen gegen Dritte einschließlich der Durchführung der Vollstreckungsverfahren gegen diese.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 25
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Dieser Bereich wird über vier Kostenträger abgebildet, wobei zwischen allgemeinen Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtangelegenheiten unterschieden wird. Die Bezugsgröße orientiert sich an der Anzahl der Beschäftigten bzw. Anzahl
der Kfz (je Bereich). Die Kosten, die sich auf das Land Berlin beziehen, werden auf internen Kostenträgern abgebildet. Regulierungen für § 26 LHO-Betriebe sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch Altfälle
der BSR, BWB und BVG) werden auf externen Kostenträgern ausgewiesen.
Der größte Kostenblock entfällt auf die „internen Leistungen“. Daher werden die Produktkosten zusammenfassend
dargestellt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Gesamtkosten in €
78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (extern)
78900 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (intern)
Summe:
78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten
(extern)
78902 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten
(intern)
Summe:
Erstattungen von Dritten
2016
2015
2014
2013
213.207
291.210
248.458
241.929
1.240.284
1.211.630
1.682.678
1.492.253
1.453.491
1.502.840
1.931.136
1.311.864
105.368
103.033
160.206
104.849
4.462.962
3.630.527
3.696.646
3.400.794
4.568.330
3.733.560
3.856.852
3.505.643
-761.759
-497.750
-524.774
-510.325
Erstattungen von Dritten im Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen der Selbstversicherung dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr beim Ausgabetitel vereinnahmt werden (Titelerläuterung 1500/54034). Sie werden als
Kosten mit Minusbetrag ausgewiesen.
Erträge in €
78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten
(extern)
78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten
(extern)
2016
Kostendeckungsgrad
78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (extern)
78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten
(extern)
Kosten je Beschäftigten bzw. Kfz in €
78900 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten
(intern)
78902 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten
(intern)
2015
2014
2013
160.425,02
149.756,49
153.220,11
150.494,03
50,36%
37,99%
37,49 %
43,40 %
12,24
12,14
17,17
15,54
836,73
655,57
683,81
622,17
2016
1.863
1.319
544
2015
1.954
1.305
649
2014
2.158
1.452
706
2013
2.200
1.434
766
4.777
2.760
2.017
4.033
2.039
1.994
3.524
2.138
1.386
3.653
2.193
1.460
455,89
201,13
459,39
283,5
438,77
321,88
132,54
296,62
Fachspezifische Informationen
Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten
Anzahl der bearbeiteten Fälle
Anzahl der erledigten Fälle
Anzahl der noch offenen Fälle
Kraftfahrzeug- Haftpflichtangelegenheiten
Anzahl der bearbeiteten Fälle
Anzahl der erledigten Fälle
Anzahl der noch offenen Fälle
Kosten je erledigtem Fall in €
(ohne Schadensregulierung)
Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten
Kraftfahrzeug- Haftpflichtangelegenheiten
Epl. 15, 27, 29 - Seite 26
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Fiskalische und testamentarische Erbschaftsangelegenheiten
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
04074
2016
838.863
0
838.863
Nachlassangelegenheiten u. ä.
2015
839.625
0
839.625
2016
Menge: Anzahl der Fälle
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % .......................................................................
2015
611
1.372,93
1,14
0,00
2.240.652,17
267,11
652
1.287,77
2,50
0,00
3.100.822,12
369,31
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 5,22 %.
Das Produkt beinhaltet die Bearbeitung von Erbschaftsfällen aufgrund gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechts. Die Einnahmen aus Erbschaften werden in der KLR als eine außerordentliche und periodenfremde Ertragsart
geführt und nicht im Produktbericht ausgewiesen.
Fachspezifische Informationen
Einnahmen in €
2016
2015
2014
3.500.839
4.295.998
4.433.919
3.077.309
-2.036.949
-1.306.038
-1.077.518
-2.130.350
-76.103
-49.210
-82.703
-111.638
1.387.788
2.940.750
3.273.698
835.321
Testamentarische Erbschaften (Einnahmen)
./. Ausgaben
Differenz (Zuflüsse aus Nachlässen, Kapitel 9315, Titel
100 10)
1.896.518
-965.041
575.136
-525.485
1.103.102
-1.278.948
1.182.902
-1.516.495
931.477
49.651
-175.846
-333.593
Gesamteinnahmen per Saldo
2.319.264
2.990.401
3.097.852
501.728
2015
2014
2013
Fiskalische Erbschaften (Neuzugänge)
./. Herausgaben sowie Ausgaben für nicht
abgeschlossene Fälle des lfd. HHJ (Titel 298 01)
./. Ausgaben für Erbschaften zurückliegender HHJ
(Titel 540 35)
Differenz (Zuflüsse aus Nachlässen, Kapitel 1500, Titel
298 01 und Titel 540 35)
Fallzahlen
Fiskalische Erbschaften (Neuzugänge)
Herausgaben
Testamentarische Erbschaften (Neuzugänge)
Summe Fallzahlen
Kosten je aktueller Fallbearbeitung in €
2016
2013
678
15
11
704
669
25
5
699
744
22
15
781
648
33
12
693
1.191,57
1.201,18
1.515,82
1.463,44
Epl. 15, 27, 29 - Seite 27
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001074 Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
2
7
2
5
0
2016 in €
2.910.911
4.697.646
11.488.807
1.151.256
598.865
1.797.787
22.645.273
16.141.769
38.787.042
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2015 in € Änderung in %
3.044.231
-4,38
90.239.820
-94,79
521.582
2.102,68
1.298.071
-11,31
586.240
2,15
1.873.085
-4,02
97.563.029
-76,79
21.762.105
-25,83
119.325.134
-67,49
Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) am strategischen Ziel beträgt 1,61 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 98,39 % auf die
Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510).
Das strategische Ziel gliedert sich in zwei operative Ziele: 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ mit einem Anteil von 67,98 % an den Verwaltungskosten und 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 32,02 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005237
2016
15.394.378
4.470.769
19.865.147
Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten
2015
3.597.282
0
3.597.282
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ betragen
rund 19,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 - Bereich „Versicherungsprämien für Liegenschaften der Hauptverwaltung, die nicht im SILB sind“ - beträgt 11,53 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 88,47 % im Kapitel 1510).
2016
Verwaltungskosten in €
79905 - Zahlung von Versicherungsprämien für
Liegenschaften der Hauptverwaltung, die
nicht im SILB sind
Anzahl der versicherten Grundstücke
*außerhalb von ProFiskal korrigierte Menge
2015
2014
2013
365.213
414.923
469.193
414.502
461
461
411
471*
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 0,94 % des Gesamtvolumens.
Das Produkt umfasst sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Senatsbeschlusses
Nr.3382/06. Er überträgt der Senatsverwaltung für Finanzen die Zuständigkeit für die haushaltstechnische Sicherstellung der Zentralisierung von Abschlüssen der Gebäudeversicherungen für Gebäude der Hauptverwaltung, soweit diese
noch nicht der BIM zur Bewirtschaftung übertragen wurden. Gebäude der Bezirke sind hiervon ausgenommen, da der
Rat der Bürgermeister seine Zustimmung hierzu verweigerte. Ziel der Zentralisierung ist die Nutzung einer stärkeren
Marktstellung in Bezug auf gebäudebezogene Versicherungsleistungen. Die BIM GmbH nimmt auf der Grundlage
eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag des Landes Berlin die Beschaffung und den Vertragsabschluss dieser
Gebäudeversicherungen vor. Aus dem Kapitel 1500 erfolgen Zahlungen an die BIM für die aufzuwendenden Versicherungsprämien, Provisionen und der entstehenden Regiekosten zentral. Die Ermittlung der zu versichernden Risiken
und die Abwicklung von Versicherungsschäden bleiben weiterhin in dezentraler Verant-wortung der Hauptverwaltung.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 28
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Fachspezifische Informationen
Die versicherten Objekte weisen in Art, Umfang und entsprechend dem zu versichernden Risiko sehr unterschiedliche
Strukturen auf. So gehören zu den Objekten beispielsweise größere Verwaltungsobjekte und kulturelle Einrichtungen
sowie kleine Bade- und Bootsanlagen, Oberstufenzentren und Justizvollzugsanstalten. Auf einen Stückkostenausweis
wird daher verzichtet.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001080 Finanzpolitik und Haushalt
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
1
0
0
1
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
51.704
0
0
0
4.231
35.739
91.674
0
91.674
2015 in € Änderung in %
87.847
-41,14
0
0
0
8.234
-48,61
58.406
-38,81
154.488
-40,66
0
154.488
-40,66
Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereiches und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen am strategischen Ziel beträgt 100 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005106
2016
91.674
0
91.674
Interne Fachaufgaben der effizienten
Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.
2015
154.488
0
154.488
Der Anteil des Kapitels 1500 (Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen) an den Gesamtkosten des operativen Zieles 005106 „Interne Fachaufgaben der effizienten Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ beträgt 100 %.
Das operative Ziel wird zu 100 % durch den seit 2014 bestehenden Projekt-Kostenträger 28182 „Erstellung eines Forderungsmanagementkonzeptes für das Land Berlin (SenFin PMF)“ abgebildet.
Verwaltungskosten in €
2016*
28182 - Projekt FoMa *
91.674
* Es sind auch die Kosten für die ressortinterne Arbeitsgruppe enthalten.
2015
154.488
2014
299.661
2013
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100 %.
Fachspezifische Informationen
In Zusammenarbeit mit den Bezirken ist für das Land Berlin ein Konzept zum Forderungsmanagement zu entwickeln,
das die Veräußerung von Forderungen sowie die Hinzuziehung Privater als Verwaltungshelfer auch bei der Verfolgung
öffentlich-rechtlicher Forderungen berücksichtigt (Auflagenbeschluss Nr. 98a zum Haushalt 2014/2015 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 09.12.2013 Drucksache Nr. 17/0400).
Für die ressortübergreifende AG Forderungsmanagement (AG FoMa) (SenFin, SenInnSport, SenJustV, Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) und weitere Unterarbeitsgruppen wurde kein gemeinsamer Projektkostenträger eingerichtet. Der Projektkostenträger ist auf die Abbildung der Kosten der Organisationseinheit SenFin beschränkt,
die als Leitung, Geschäftsstelle und Servicebereich für das Gesamtprojekt fungiert.
Am 08.02.2017 hat der Hauptausschuss des Landes Berlin das Landeskonzept zum Forderungsmanagement über die
Konsensliste zur Kenntnis genommen. Mit dem Bericht zur roten Nummer 17/0780 E vom 18.04.2016 hatte die AG
FoMa das „Konzept für das Forderungsmanagement im Land Berlin“ zur Auflage Nr. 98a vorgelegt. Der Bericht gilt
zugleich als Abschlussbericht für das landesweite Projekt. Er wird ab der 18. Wahlperiode unter der roten Nummer
18/0206 geführt. Das Projekt ist seit dem 31.03.2017 beendet. Die Senatsverwaltung für Finanzen berichtet weiter zu
der zum Haushalt 2016/2017 übernommenen Auflage (neu: 94a) als Linienaufgabe.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 29
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001086 Informationstechnologie
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
3
0
0
3
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
634.409
1.585.644
0
0
50.572
189.880
2.460.505
0
2.460.505
2015 in €
310.234
645.904
0
0
78.173
139.156
1.173.465
0
1.173.465
Änderung in %
+104,49
+145,49
-35,31
+36,45
+109,68
+109,68
Der Kostenanteil des politisch-administrativen Bereiches und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen beträgt 22,18 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 71,55 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt
(Kapitel 1520) und zu 6,27 % auf die Abteilung Landespolitik (Kapitel 1540).
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005478
2016
2.460.505
0
2.460.505
Verfahren der Senatsverwaltung für
Finanzen
2015
1.173.465
0
1.173.465
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005478 „Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen“ betragen rund
2,5 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 beträgt mit dem Projekt eAkte (Ausbau des Einsatzes von DMS-/ VBSDiensten) 22,18 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 71,56 % im Kapitel 1520)
2. Landespersonal (Anteil von 6,26 % im Kapitel 1540).
Verwaltungskosten in €
28162 - IT-Projekt eAkte
2016
545.649
2015
486.060
2014
280.631
2013
352.029
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 22,18 %.
Fachspezifische Informationen
Die Ausbaustufe II des Projektes beinhaltete die hausweite Einführung des Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) in der Senatsverwaltung für Finanzen. Nach Einführung der eAkte liegt der
Schwerpunkt der Projektarbeit seit 06/2016 in der Abbildung einer elektronischen, medienbuchfreien Vorgangsbearbeitung. (Ausbaustufe III).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 30
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001087 Wiedergutmachung von DDR-Unrecht und Wiedervereinigungsrecht (offene Vermögensfragen)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
3
7
6
1
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
1.294.350
102
0
1.544
139.967
1.066.863
2.502.826
515.463
3.018.289
2015 in € Änderung in %
1.526.129
-15,19
25.310
-99,60
0
1.491
+3,57
174.755
-19,91
1.377.820
-22,57
3.105.504
-19,41
1.334.075
-61,36
4.439.579
-32,01
Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) am strategischen Ziel beträgt 55,05 %. Die Kostenabbildung für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Lastenausgleichsamtes ist in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen verblieben, während die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen seit dem Jahr 2013 bei der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) nachgewiesen werden.
Somit entfallen die übrigen Kostenanteile mit 44,95 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510).
Das strategische Ziel 001087 umfasst neben den Kapiteln 1500 und 1510 auch Anteile des Kapitels 2990 (Vermögen
und Beteiligungen).
Das strategische Ziel gliedert sich in drei operative Ziele: 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen“ mit einem Anteil von 25,85 % an den Verwaltungskosten, 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 35,02 % und 005104
„Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ mit einem Anteil von 39,13 % an den Verwaltungskosten.
Der Politisch-Administrative Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500)
sind an den operativen Zielen 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögens-fragen“ und 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ beteiligt. Die Kosten für die Erledigung
von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen werden seit dem Jahr 2013 bei der
Abteilung Vermögen und Beteiligungen ausgewiesen (Hinweis auf Darstellung zum Kapitel 1510).
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005102
2016
646.896
300.155
947.051
Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen
2015
966.345
563.292
1.529.637
Der Anteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen
(Kapitel 1500) an den Gesamtkosten des operativen Zieles beträgt 61,57 %. Darin eingeschlossen sind die Kosten für
alle sonstigen Erledigungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
75755
2016
398.286
0
398.286
Archivierung
2015
695.635
0
695.635
Epl. 15, 27, 29 - Seite 31
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service 2016
Menge: Anzahl der durchgesehenen Akten
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 61,57 %.
33.675
11,83
13,20
0,00
0,00
2015
62.579
11,12
15,67
0,00
0,00
0,00
0,00
Das Produkt beinhaltet die Aufbereitung von Unterlagen und Akten der Lastenausgleichsverwaltung (LAA) und seit
2014 zunehmend auch diejenigen des Wiedervereinigungsrechtes (LARoV).
Fachspezifische Informationen
Das Produkt wird seit 2007 bebucht. Wesentliche Kosten entstehen durch die nicht automatisierte Archivierung von
Rückforderungsakten für das Bundesarchiv Bayreuth sowie der Wiedervereinigungs- bzw. Magistratsakten für das
Landesarchiv Berlin. Die Arbeitsaufgaben betrafen anfangs überwiegend Akten zum Lastenausgleich, später zunehmend aber auch Akten zum Wiedervereinigungsrecht. Die Abgabe der LARoV-Altakten an das Zwischenarchiv ist im
März 2017 abgeschlossen worden. Es wird davon ausgegangen, dass die Akten der Ausgleichverwaltung bis Ende
2017 vollständig archiviert sein werden.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005104
2016
979.547
199.166
1.178.713
Effiziente Aufgabenerledigung /- Lastenausgleich
2015
1.202.032
212.207
1.414.240
Der Anteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen
(Kapitel 1500) an den Gesamtkosten des operativen Zieles beträgt 100 %.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
72106
2016
501.051
0
501.051
Bescheide und Entscheidungen über
Rückforderungen von Hauptentschädigungen
2015
697.540
0
697.540
2016
Menge: Anzahl der Bescheide
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2015
158
3.171,21
16,60
0,00
0,00
0,00
553
1.261,37
15,71
0,00
0,00
0,00
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 42,51 %.
Das Produkt umfasst die Rückforderungen gewährter Lastenausgleichsleistungen aufgrund der Wiederverfügbarkeit
ehemals weggenommener Vermögenswerte.
Fachspezifische Informationen
Erledigungsquoten
Rückforderungen
2016
99,84 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 32
2015
99,72 %
2014
99,48 %
2013
98,91 %
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
72110
2016
478.495
0
478.495
Einziehung/Vollstreckung/Stundung
2015
504.493
0
504.493
2016
Menge: Anzahl der Zahlungsvorgänge
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
2015
1.117
428,38
15,85
0,00
0,00
1.717
293,82
11,36
0,00
0,00
0,00
0,00
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 40,59 %.
Zu diesem Produkt gehören die Überwachung der Zahlungsfristen, die Durchsetzung fälliger Forderungen durch Verwaltungsvollstreckungsersuchen, die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden mit anschließender
zwangsweiser Durchsetzung bei Inanspruchnahme von Bürgen sowie die Einziehung der mit Rückforderungs- / Leistungsbescheid festgesetzten Forderungen.
Fachspezifische Informationen
Die bei diesem Produkt ausgewiesenen Kosten entstehen durch die Zahlungskontrolle der im Zusammenhang mit dem
Produkt 72106 „Rückforderungen“ stehenden Forderungen.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
0
199.166
199.166
Aufwendungen aller laufenden Leistungen
nach dem Lastenausgleichsgesetz (Trans- 2015
ferprodukt)
0
212.207
212.207
80715
2016
Menge: Anzahl der Empfänger
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 16,90 % (bezogen auf die Gesamtkosten).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 33
2015
12
0,00
6,60
0,00
0,00
12
0,00
4,78
0,00
0,00
0,00
0,00
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -
Zusatzinformationen zur internen Leistungserbringung des Politisch-Administrativen Bereichs und Service
(Kapitel 1500)
Es werden neben den vorgenannten externen Fachprodukten vorrangig interne Serviceleistungen für das gesamte
Ressort bzw. Teile davon oder für das Land Berlin erbracht, die an die leistungsempfangenden Behörden des Landes
Berlin intern verrechnet werden. Diese intern erstellten Produkte werden nicht über die operativen und strategischen
Ziele in der Zielpyramide der externen Kostenträger ausgewiesen, machen aber einen wesentlichen Teil der Kosten
in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen aus. Nachstehend aufgeführte interne Produkte
gehören zu den Produktgruppen 005163 „Vergleichsring Personal“, 004202 „Ausbildung“, 004562 „Finanzen (BSP)“,
004563 „Organisation (BSP)“ und 004679 „Rechtsangelegenheiten“.
2016
2015
2014
2013
Personal - Gesamtkosten in €
79697 - Beschäftigungsverhältnis*
6.804.897
8.467.668
7.081.029
5.792.923
79645 - Personalentwicklungsservice
548.825
684.623
702.304
700.427
* Seit November 2013 werden die Personaleinzelangelegenheiten beim LVwA wahrgenommen (Shared Service).
Aus- und Fortbildung - Gesamtkosten in €
76756 - Praktische Ausbildung und Anleitung
(nichttechnische Verwaltung)
76756 - Organisation der Ausbildung
(nichttechnische Verwaltung)
78084 - Organisation der Ausbildung
(Steuerverwaltung)*
78094 - Organisation und Durchführung der
Fortbildung (Steuerverwaltung)
140.708
151.614
164.261
130.321
17.678
32.052
52.269
34.927
3.316.528
3.110.280
2.906.079
1.952.226
1.670.785
1.617.692
1.619.727
1.334.605
* Enthalten sind Ausbildungskosten in Höhe von 2.211.572,32 € im Jahr 2015 und 2.553.008,15 € im Jahr 2016.
Aufgrund der neu verhandelten Ausbildungskosten (§ 6 (4) der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern
Berlin und Brandenburg über die gemeinsame Aus- und Fortbildung von Beschäftigten der Steuerverwaltung vom
01.09.2013) sind die Transferkosten im Jahr 2016 gegenüber 2015 um rd. 340 Tsd. € angestiegen.
Festgeschrieben ist eine schrittweise Anhebung der an das Land Brandenburg zu entrichtenden Transferzahlungen
(2013/2014 zu 70%, im Jahr 2014/2015 zu 80%, im Jahr 2015/2016 zu 90% und ab dem 01.09.2017 zu 100%).
Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 679 Steuer- und Finanzanwärter/innen in Ausbildung (2015: 650).
Personalservice-Kennzahlen
Anzahl der betreuten Personalakten (Beschäftigungsverhältnis)
Anzahl der betreuten Mitarbeiter (Personalentwicklungsservice)
7.780
7.734
7.687
7.621
6.930
6.890
6.850
6.895
349.976
651.636
405.182
478.586
422.345
473.475
380.675
424.896
Justitiariat - Gesamtkosten in €
72361 - Rechtsstreitigkeiten
1.543.843
2.304.264
2.134.304
1.644.780
Innerer Dienst - Gesamtkosten in €
77832 - Organisation
1.784.145
1.777.310
1.259.809
1.364.264
Finanzen - Gesamtkosten in €
77827 - Finanzen
79459 - IT-Verfahrensbetrieb NBR – lokal
Epl. 15, 27, 29 - Seite 34
1502
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Berlin betreut im Auftrag der Finanzministerien der Bundesländer die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL).
Sie hat die Landesfinanzministerien durch die Sammlung und Aufbereitung finanzpolitisch bedeutsamer Daten zu beraten
und damit die Arbeit der Finanzministerkonferenz zu unterstützen. Nach § 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister vom 29.04.1971 nimmt Berlin die ZDL nach den Beschlüssen der Landesfinanzminister in seinen Haushalt auf. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind die Vorschriften im Land Berlin maßgebend.
Die Länder tragen den Finanzbedarf der ZDL gemeinsam. Sie ersetzen anteilig den rechnungsmäßigen Fehlbetrag. Analog
werden Anteile der Geschäftsstelle der Finanzministerkonferenz (GFMK), Anteile des Sekretariats des Stabilitätsrates sowie Ausgaben der Länder für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates nach § 7 StabiRatG ausgewiesen, soweit sie
von den Ländern finanziert werden.
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist 2016
€
€
€
€
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister
Personalkosten
Sächliche Verwaltungsausgaben
1)
Summe Ausgaben
609.700
625.100
569.500
550.548
60.500
61.500
78.000
78.982
671.200
686.600
647.500
629.530
134.750
137.850
130.500
119.782
0
0
0
0
134.750
137.850
130.500
119.782
98.350
122.850
94.000
100.156
0
0
0
0
Geschäftsstelle der Finanzministerkonferenz
Personalkosten
Sächliche Verwaltungsausgaben
2)
Summe Ausgaben
Sekretariat des Stabilitätsrates
Personalkosten
Sächliche Verwaltungsausgaben
2)
Sachausgaben an den unabhängigen Beirat
3)
Summe Ausgaben
1) einschl. Besondere Finanzierungsausgaben
2) trägt die Verwaltung des Bundesrates
3) enthalten in den sächlichen Verwaltungsausgaben (511-549)
85.000
85.000
60.000
35.041
183.350
207.850
154.000
135.197
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
6,1
3,5
63,5 % 36,5 %
2015
w
m
6,1
3,7
63,2 % 37,8 %
2016
w
m
6,1
3,5
63,5 % 36,5 %
Hinweis
Aus Datenschutzgründen ist das Durchschnittseinkommen nicht aufgeführt. Es ist in den Werten des Kapitels 1500 enthalten.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 35
1502
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11979
062
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
235,54
887.000
875.190,59
Verstärkungsvermerk:
Mehreinnahmen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei 51185.
Unter anderem Honorare sowie Entgelte für die private Benutzung von Telefonen.
23204
062
Anteil der Länder an den Ausgaben
938.000
979.000
Nach § 2 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister wird der Finanzbedarf der Zentralen Datenstelle unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels von den Ländern getragen.
Zur Deckung des Fehlbetrages ersetzen die Länder die folgenden Anteilsbeträge in Euro:
rund
2018 A
128.020
153.360
29.980
9.420
25.260
73.050
19.870
92.130
208.760
47.700
11.960
49.920
27.640
33.480
26.610
937.160
938.000
2019 A
133.730
160.200
31.320
9.840
26.380
76.310
20.760
96.240
218.070
49.830
12.500
52.250
28.880
34.970
27.800
979.080
979.000
Auf Berlin entfällt ein Anteilsbetrag von .....................................................................
50.190
52.430
Baden-Württemberg ..................................................................................................
Bayern .......................................................................................................................
Brandenburg ..............................................................................................................
Bremen ......................................................................................................................
Hamburg ....................................................................................................................
Hessen ......................................................................................................................
Mecklenburg-Vorpommern ........................................................................................
Niedersachsen ..........................................................................................................
Nordrhein-Westfalen ..................................................................................................
Rheinland-Pfalz .........................................................................................................
Saarland .....................................................................................................................
Sachsen .....................................................................................................................
Sachsen-Anhalt ..........................................................................................................
Schleswig-Holstein .....................................................................................................
Thüringen ...................................................................................................................
Der ausgewiesene Fehlbetrag des Kapitels ist nur deshalb geringfügig geringer als der Anteilsbetrag Berlins, weil der Ansatz der Einnahmen von den Ländern auf volle Tausend Euro aufzurunden ist.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
939.000
5,7 %
980.000
4,4 %
888.000
875.426,13
Ausgaben
42201
062
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
234.000
240.000
222.000
217.315,63
42722
062
Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)
1.000
1.000
1.000
786,66
42801
062
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
465.000
500.000
428.000
417.409,83
43206
068
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Finanzverwaltung
119.000
121.000
114.000
111.716,98
44100
062
Beihilfen für Dienstkräfte
7.300
7.600
9.200
10.484,70
44304
062
Beiträge an die Unfallkasse für
Arbeitnehmer
2.000
2.000
1.800
1.778,27
44606
068
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen im
Bereich der Finanzverwaltung
13.500
14.200
18.000
10.994,55
Epl. 15, 27, 29 - Seite 36
1502
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel
Fkt
Bezeichnung
51101
062
Geschäftsbedarf
51111
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensunabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 31
51140
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
2.500
2.500
2.500
2.160,03
1.000
1.000
1.000
—
2.500
2.500
2.500
1.923,84
24.000
24.000
24.000
23.629,32
10.000
4.880,59
Ersatzbeschaffungen von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
51143
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 31
51160
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 31
51185
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51701
062
Bewirtschaftungsausgaben
Reinigungskosten für die Diensträume.
51801
062
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
Miete und Heizkosten für die Diensträume im Gebäude des Bundesrates Leipziger Straße 3 - 4.
52602
062
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
10.000
10.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 52603.
Die Länder tragen gemäß § 7 StabiRatG die für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates entstehenden Kosten je zur
Hälfte mit dem Bund. Zu erstatten sind die mit der Tätigkeit des Beirates verbundenen Reisekosten und Sitzungsgelder.
52603
062
Ausgaben der Länder für den
unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates
75.000
75.000
50.000
30.160,15
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 52602.
Die Länder tragen gemäß § 7 StabiRatG die für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates entstehenden Kosten je zur
Hälfte mit dem Bund. Bund und Länder stellen dem Beirat für seine Arbeit ein gedeckeltes Budget von jährlich 150.000 €
zur Verfügung. Hiervon finanzieren die Länder 75.000 €.
52703
062
Dienstreisen
7.000
7.000
7.000
5.260,04
54010
062
Dienstleistungen
5.000
5.000
7.000
698,70
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die jährlich wiederkehrenden Aufträge zu statistischen Sonderauswertungen
durch das Statistische Bundesamt nachgewiesen.
98101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
1.000
1.000
466,84
Interne Verrechnungen für Verrechnungsprämien im Rahmen der Selbstversicherung des Landes Berlin. Die entsprechenden Einnahmen sind im Kapitel 1500, Titel 38101 veranschlagt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 37
1502
2018/2019
MG 31
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel
Fkt
MG
31
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT (einschl. Telekommunikation)
Die ZDL als finanzstatistische Einrichtung ist auf die Nutzung von IT-Technik und -Verfahren in besonderem Maße angewiesen. Sie verfügt über sieben IT-Arbeitsplätze zuzüglich der entsprechenden Netzwerkinfrastruktur, einen Datenbankserver und einen Backup-Server sowie drei mobilen Arbeitsmöglichkeit (Laptop). Aufgrund der Zusammenarbeit mit den Bundesländern und anderen Kooperationspartnern sind hohe Anforderungen an die technische Ausstattung der Einrichtung zu
stellen.
Die Ausgaben für die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur werden in den Titeln 51111, 51143 und in 51160 nachgewiesen.
Art
Preis
Anzahl
Eigenleistung
810 €
Fremdleistung
Summe
810 €
Max. Veranschla- Ansatz 2018
gungswert
8.100 €
6.500 €
Ansatz 2019
10
Istausgaben
MG 31 2016
1.894,50 €
0
0€
0€
0€
0€
10
1.894,50 €
8.100 €
6.500 €
6.500 €
6.500 €
Nach dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) vom 30.05.2016 werden die verfahrensunabhängigen Haushaltsmittel für IuK-Technik im gesonderten Einzelplan 25 dargestellt. Dies trifft für die ZDL nicht zu. Nach einem Schreiben der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 20.01.2017 unterliegt die ZDL nicht dem Geltungsbereich des EGovG Bln, da
die ZDL zwar gemäß Verwaltungsvereinbarung der Länderfinanzminister im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für
Finanzen eingerichtet wurde, aber diese Aufgabe nicht gem. § 2 AZG Berlin zur öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit
der Berliner Verwaltung zählt.
51111
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensunabhängige IKT
2.000
2.000
4.000
434,64
51143
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IKT
2.500
2.500
2.500
38,97
51160
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT
2.000
2.000
3.000
1.420,89
6.500
6.500
9.500
1.894,50
Wurde bislang bei 54060 MG 31 nachgewiesen.
Summe Maßnahmegruppe 31
Epl. 15, 27, 29 - Seite 38
1502
2018/2019
MG 32
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel
Fkt
MG
32
51185
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
12.000
12.000
23.500
42.948,40
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
Mittel zur Pflege und Weiterentwicklung der Datenbank, des Internetauftrittes und des Webportals.
Ansatz bisher bei Titel 54085.
Summe Maßnahmegruppe 32
12.000
12.000
23.500
42.948,40
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
988.300
6,0 %
1.032.300
4,5 %
932.000
884.509,03
Abschluss Kapitel 1502
111186
211299
411462
511549
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
1.000
1.000
1.000
235,54
938.000
979.000
887.000
875.190,59
939.000
980.000
888.000
875.426,13
Personalausgaben
841.800
885.800
794.000
770.486,62
Sächliche Verwaltungsausgaben
145.500
145.500
137.000
113.555,57
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
1.000
1.000
1.000
466,84
988.300
1.032.300
932.000
884.509,03
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-49.300
-52.300
-44.000
-9.082,90
Epl. 15, 27, 29 - Seite 39
Epl. 15, 27, 29 - Seite 40
1502
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und
sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001173 Gemeinsame Einrichtungen der Länder und des Bundes
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
1
0
1
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
663.623
36.692
0
35.749
71.508
274.651
1.082.224
0
1.082.224
2015 in € Änderung in %
602.315
+10,18
1.343
+2.631,30
250
-100,00
46.309
-22,80
60,823
+17,57
364.142
-24,58
1.075.183
+0,65
0
1.075.183
+0,65
Das strategische Ziel wird seit 2015 im Kostenträgerkatalog dargestellt.
Die Kostenanteile am strategischen Ziel entfallen zu 100 % auf die Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister (Kapitel 1502).
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005507
2016
1.082.224
0
1.082.224
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerinnen und -minister (ZDL)
2015
1.075.183
0
1.075.183
Der Anteil des Kapitels 1502 (Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz) an den Kosten des operativen Zieles 005507 „Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerinnen und -minister“ beträgt 100 %. Diesem Ziel ist einzig der nachstehende Kostenträger zugeordnet.
Verwaltungskosten in €
78696 - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerien (ZDL) (Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
2015
2014
1.082.224
1.075.183
1.092.717
2013
885.872
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100 % des Gesamtvolumens.
Die Kosten der ZDL werden aus Gründen der vollständigen Abbildung erfasst. Abweichungen der Verwaltungskosten
(2016: 1.082.224 €, 2015: 1.075.183) zu den kameralen Daten (Ausgaben 2016: 884.509 €, 2015: 889,096 €) ergeben
sich aufgrund der Kostenrechnungssystematik. Im Kostenrechnungsverfahren des Landes Berlin werden die den Personalkosten zu Grunde liegenden Durchschnittssätze berechnet, kalkulatorische Kostenzuschläge für Pensionslasten
erhoben sowie interne Verrechnungen (informatorisch) ausgewiesen und des weiteren Gemeinkosten (z. B. für die
Beschäftigten- / Frauenvertretung etc. anteilig verumlagt. Die Kostendeckung der ZDL ergibt sich im Wesentlichen
durch Einnahmen aus anderen Bundesländern.
Fachspezifische Informationen
Die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL) ist eine Einrichtung der Länder. Ihr Finanzbedarf wird von den
Ländern gemeinsam getragen (Königsteiner Schlüssel). In der Kostenrechnung des Landes Berlin werden die Kosten
der ZDL vollständig abgebildet.
Erträge* insgesamt in €
* i. W. Beiträge der Länder nach Königsteiner Schlüssel
2016
875.297,91
Epl. 15, 27, 29 - Seite 41
2015
838.912,75
2014
770.997,95
2013
683.182,73
Epl. 15, 27, 29 - Seite 42
1509
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Personalausgaben der Überhangkräfte des Einzelplans 15 veranschlagt. Es handelt sich
dabei um

Bereits vor Auflösung des ZeP vorhandene Überhangkräfte, die nicht zum Zentrales Personalüberhangmanagement
versetzt werden mussten (Ausnahmen von der Versetzungspflicht),

um Überhangkräfte, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus dem Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement - EzeP - in die Dienststelle versetzt wurden,

Dienstkräfte, die nach Auflösung des ZeP in diesem Personalwirtschaftsbereich neu dem Personalüberhang zugeordnet wurden.
Die Unterscheidung der drei unterschiedlichen Gruppen des Überhangs erfolgt im Stellenplan durch unterschiedliche Bereichsüberschriften.
Ferner wird in diesem Kapitel ein Merksatz vorgesehen für die Gewährung von Zahlungen nach den Verwaltungsvorschriften (VV) VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente und VV Besitzstand. Der Merkansatz dient als haushaltstechnische Voraussetzung für die Zahlbarmachung der entsprechenden Ausgaben, die aus dem Kapitel 1540 erstattet werden.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
26,7
9,9
73,0 % 27,0 %
2015
w
m
16,7
8,5
66,3 % 33,7 %
2016
w
m
12,6
4,0
75,9 % 24,1 %
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2015,
Weiblich
3.931,01 €
Männlich
2.961,96 €
Epl. 15, 27, 29 - Seite 43
1509
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
42201
860
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
397.000
372.000
505.000
286.887,49
Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von Überhangkräften, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus
dem EZeP zur Senatsverwaltung für Finanzen versetzt worden sind sowie durch die KW -Setzung von Beamtenstellen des
Landesausgleichsamtes.
42801
860
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
628.000
590.000
1.013.000
723.745,30
42850
860
Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente
1.000
1.000
1.000
30.000,00
44100
860
Beihilfen für Dienstkräfte
28.000
29.000
49.500
26.233,18
1.054.000
-32,8 %
992.000
-5,9 %
1.568.500
1.066.865,97
1.054.000
992.000
1.568.500
1.066.865,97
Gesamtausgaben
1.054.000
992.000
1.568.500
1.066.865,97
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-1.054.000
-992.000
-1.568.500
-1.066.865,97
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 1509
411462
Personalausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 44
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Vermögensabteilung – Abteilung I –
der Senatsverwaltung für Finanzen. Hierzu gehören vorrangig die Einnahmen aus Konzessionsabgaben, Zuschüsse an den
Tierpark und die Ansätze im Zusammenhang mit der Übernahme von Bürgschaften.
Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Beteiligungen und Grundstücksgeschäfte werden getrennt im Kapitel 2990 – Vermögen – und für das SILB und SODA im Kapitel 2991– Immobilienbezogene Sondervermögen
– nachgewiesen. Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Aufnahme von Darlehen und der
Beschaffung von Kreditmarktmitteln werden getrennt im Kapitel 2902 – Darlehen und Schuldendienst – nachgewiesen.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
43,1
40,4
51,6%
48,4%
2015
w
46,3
53,0 %
m
41
47,0 %
2016
w
m
46,3
37
55,6%
44,4%
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017:
Weiblich
4.974,03 €
Männlich
5.517,50 €
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das
Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur
Zusatzversorgung enthalten.
Der Unterschied bei weiblichen und männlichen Dienstkräften ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
-
mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 45
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11105
062
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
60.000
60.000
60.000
197.869,50
Bei dem Ansatz werden die Einnahmen für die Genehmigungen nach § 2 der Grundstücksverkehrsordnung (GVO), Tarifstelle 9103 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung, nachgewiesen.
11938
062
Sonstige Kostenbeiträge
5.000
5.000
27.600
782,43
Einnahmen aus Kostenerstattungen der Bezirke und Senatsverwaltungen im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren Bestandsverzeichnis.
11961
062
Erstattung von Steuerbeträgen
5.000
5.000
5.000
—
1.000
1.000
61.785,15
Einnahmen aus Umsatzsteuerüberschüssen von Betrieben gewerblicher Art.
11979
062
Verschiedene Einnahmen
1.000
Erlöse aus dem Verkauf des Berichtes über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts
sowie von sonstigen Druckschriften, Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern.
12122
860
Anteil Berlins am Überschuss der
GKL Gemeinsamen Klassenlotterie
der Länder
—
—
—
2.098.000
Das Unternehmen soll zunächst durch Rücklagenbildung gestärkt werden, so dass 2018 und 2019 nicht mit Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner zu rechnen ist. Ausschüttungen können gegebenenfalls wieder ab 2020 erfolgen.
12124
680
Überschüsse der Staatlichen Münze Berlin
500.000
500.000
100.000
130.861,11
Gewinnabführung der Staatlichen Münze
Die hoheitliche Produktion von Münzen ist auf einem stabilen Niveau und bleibt daher der wichtigste Geschäftsbereich.
Auch im gewerblichen Bereich der Medaillenproduktion wird von einer hohen und stabilen Auftragslage ausgegangen.
12201
643
Entgelte für Sondernutzung des
Straßenlands
500.000
550.000
240.000
452.672,25
Die Zahlungen beruhen auf einem Wegenutzungsvertrag der Fa. 'BTB Blockheizkraftwerks-Träger und Betreibergesellschaft mbH Berlin' mit der Senatsverwaltung für Finanzen aus 1999, der der Gesellschaft den Betrieb aller der Versorgung
mit elektrischer Energie dienenden Anlagen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gestattet - insbesondere in Adlershof und Schöneweide - und als Gegenleistung Zahlungen nach Maßgabe der Konzessionsabgabenverordnung für
Strom und Gas (KAV) vorsieht.
Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximalen Höhe. Sie beträgt
nach § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Strom

für die Versorgung von Tarifkunden (außer Schwachlaststrom) 2,39 ct/kWh

für die Versorgung von Tarifkunden mit Schwachlaststrom 0,61 ct/kWh

für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,11 ct/kW.
Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab.
Die Berechnung der Konzessionsabgabe wird hinsichtlich der Mengen und geleisteten Zahlungen jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 46
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
12202
Fkt
643
Bezeichnung
Konzessionsabgabe Strom
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
155.000.000
160.000.000
Ansatz
2017
150.000.000
Ist (Rest/R)
2016
153.964.186,82
Als Gegenleistung für die der Stromnetz Berlin GmbH (Vattenfall) nach dem Konzessionsvertrag eingeräumten Rechte zur
Nutzung des öffentlichen Straßenlandes hat das Land Berlin bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages am 31.12.2014 nach
Maßgabe der Konzessionsabgabeverordnung für Strom und Gas (KAV) vom 9. Januar 1992 eine Konzessionsabgabe
erhalten.
Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximalen Höhe. Sie beträgt
nach § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Strom

für die Versorgung von Tarifkunden (außer Schwachlaststrom) 2,39 ct/kWh

für die Versorgung von Tarifkunden mit Schwachlaststrom 0,61 ct/kWh

für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,11 ct/kW.
Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab.
Die Richtigkeit der Abrechnungen der Konzessionsabgabe Strom wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stromnetz Berlin GmbH testiert. Das Testat und die Berechnungsgrundlagen werden dem Land Berlin zur Kenntnis gegeben.
Die Voranschläge zur Höhe der Konzessionsabgabe Strom beruhten bis zum Laufzeitende des Vertrages auf einer Prognose der Stromnetz Berlin GmbH. Dieser Wert wurde auf Basis der Strommengen des vorherigen Kalenderjahres ermittelt
und berücksichtigte geänderte Absatzerwartungen.
12206
649
Konzessionsabgabe Gas
6.500.000
6.500.000
6.457.000
6.566.078,12
Als Gegenleistung für die der GASAG nach dem Konzessionsvertrag eingeräumten Rechte zur Nutzung des öffentlichen
Straßenlandes hat das Land Berlin bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages am 31.12.2013 nach Maßgabe der Konzessionsabgabeverordnung für Strom und Gas (KAV) vom 9. Januar 1992 eine Konzessionsabgabe erhalten.
Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximal zulässigen Höhe. Sie
beträgt gemäß § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Gas

für die Versorgung von Tarifkunden ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,93 ct/kWh

für die Versorgung von sonstigen Tarifkunden 0,40 ct/kWh

für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,03 ct/kW.
Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab.
Die Richtigkeit der Abrechnungen der Konzessionsabgabe Gas wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der GASAG testiert. Das Testat und die Berechnungsgrundlagen werden dem
Land Berlin zur Kenntnis gegeben.
Die Voranschläge zur Höhe der Konzessionsabgabe Gas beruhten bis zum Laufzeitende des Vertrages auf Prognosen der
GASAG. Die Werte wurden auf Basis der Gasmengen des vorherigen Kalenderjahres ermittelt und berücksichtigten geänderte Absatzerwartungen.
12401
062
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
210.000
210.000
160.000
41.381,06
Jährliche Nutzungsentgelte von Versorgern gemäß Vereinbarungen für die Benutzung landeseigener Grundstücke.
14101
680
Bürgschaftsentgelte
8.500.000
8.500.000
8.000.000
9.060.536,29
Entgelte aufgrund der Übernahme von Bürgschaften, die vom Darlehensnehmer des verbürgten Kredits zu zahlen sind, vor
allem zur Herstellung der beihilferechtlichen Vereinbarkeit der staatlicherseits gewährten Bürgschaften.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Mandatarschaft zu Bürgschaften sowie deren Entgelte bestehen, dürfen ohne
Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 47
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
14102
Fkt
680
Bezeichnung
Rückzahlungen nach Bürgschaftsinanspruchnahmen
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
2.000.000
2.000.000
Ansatz
2017
1.000.000
Ist (Rest/R)
2016
4.684.016,66
Rückzahlung von Beträgen in Fällen, in denen Berlin aus übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen worden ist
(vgl. Erläuterung zu den Titeln 87101 bzw. 87102 bzw. 87103).
Ausgaben, die im Zusammenhang mit Rückzahlungen zu leisten sind, dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der
Einnahme abgesetzt werden.
14103
680
Rückflüsse wegen Rückbürgschaften und Rückgarantien
500.000
500.000
2.000.000
462.074,95
Zahlungen des Bundes aus dessen Rückbürgschafts- und Rückgarantieverpflichtungen. Die Einnahmeerwartung bezieht
sich auf Zahlungen des Bundes in sog. Nicht-AFö-Fällen im Zusammenhang mit Wohnungsbaubürgschaften.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
173.781.000
2,1 %
178.831.000
2,9 %
170.148.600
175.622.244,34
Ausgaben
42201
062
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
3.100.000
3.178.000
2.509.000
2.476.323,28
42801
062
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
3.052.000
3.113.000
3.081.000
2.737.608,56
42811
062
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
111.000
113.000
245.000
195.416,85
44100
062
Beihilfen für Dienstkräfte
138.000
142.000
155.000
129.362,23
44379
062
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
1.000
1.000
1.000
56,00
51101
062
Geschäftsbedarf
18.000
18.000
15.000
15.654,45
Beschaffung von Bürobedarf, Dienstvorschriften, Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstigen Druckerzeugnissen.
51136
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51140
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
8.000
8.000
8.000
5.602,55
10.000
5.000
8.167,78
1.000
1.000
—
Beschaffungen, insbesondere Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar.
51185
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52501
062
Aus- und Fortbildung
10.000
Abteilungsbezogene Aus- und Fortbildung in Sonderfachgebieten.
52536
062
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52601
062
Gerichts- und ähnliche Kosten
1.000
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten sowie Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige,
Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner.
52610
062
Gutachten
300.000
400.000
100.000
93.513,18
Gutachten zu rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen im Bereich Infrastrukturunternehmen, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Erwerb energiewirtschaftlicher und sonstiger Beteiligungen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 48
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
52703
Fkt
062
Bezeichnung
Ansatz
2018
Dienstreisen
Beträge in EURO
Ansatz
2019
6.000
Ansatz
2017
6.000
6.000
Ist (Rest/R)
2016
7.103,87
Dienstreisen, insbesondere zur Teilnahme an Besprechungen in anderen Bundesländern. Die Kosten für Dienstfahrscheine
werden ebenfalls aus diesem Titel gezahlt.
Geschlechtsspezifische Daten:
Ist 2015
Teilnehmerinnen
absolut
relativ (in %)
52906
062
Ist 2016
Teilnehmer
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
11
11
18
14
50%
50%
56,25%
43,75%
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
2.000
2.000
2.000
257,58
Aufwendungen im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u. ä. einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen Fällen.
53101
062
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
2.000
2.000
2.000
1.768,80
Herstellung des Berichtes über Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts.
53111
062
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
54010
062
Dienstleistungen
1.
2.
3.
4.
5.
2.000
2.000
1.000
4.276,30
1.950.000
1.950.000
1.800.000
2.741.173,55
2018
Rechtliche, wirtschaftliche und sonstige Beratung im Zusammenhang
mit dem Erwerb von Beteiligungen, insbes. im Bereich der Energiewirtschaft, sowie ggf. der Umstrukturierung des Portfolios .....................................................
900.000 €
Rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung im Zusammenhang mit den im Berliner Straßenland befindlichen Energienetzen ...................................
500.000 €
Dienstleistungsvertrag sowie Sachmittel im Zusammenhang mit der
AöR Wohnraumversorgung ...............................................................................................
250.000 €
Wirtschaftliche und rechtliche Beratung in Spezialfragen des Liegenschaftswesens, insbesondere zu Fällen von besonderer Bedeutung ................................
50.000 €
Entgelte für die Nutzung von Informationssystemen über die aktuellen
Gegebenheiten auf dem Geld- und Kapitalmarkt (Dienstleistungen)
sowie externe Dienstleistungen im Kreditbereich (Collateralmanagement) .................................................................................................................................
250.000 €
1.950.000 €
2019
2017
900.000 €
1.350.000 €
500.000 €
150.000 €
250.000 €
0€
50.000 €
10.000 €
250.000 €
1.950.000 €
290.000 €
1.800.000 €
Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen für die Konzessionierung, im Beteiligungsbereich, im Kreditbereich und im
Zusammenhang mit dem Liegenschaftswesen.
54077
062
Steuern, Abgaben
20.000
20.000
20.000
285,63
Ausgaben für die Zahlung von Beiträgen (IHK-Beitrag) und Steuern für den BGA Berliner Marktverwaltungen. Dieser Titel
korrespondiert mit dem Titel 11961 -Erstattung von Steuerbeträgen-, zu dem insbesondere die verrechnungspflichtigen
Betriebe gewerblicher Art ihre anteiligen Steuerbeträge überweisen. Differenzen zu diesem Titel ergeben sich durch unterschiedliche Zeitpunkte von Einnahmen und Ausgaben aus steuergesetzlichen Gründen.
54079
062
Verschiedene Ausgaben
1.000
Ausgaben für allgemeine Verbrauchsmittel.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 49
1.000
1.000
11,48
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
68347
Fkt
184
Bezeichnung
Ansatz
2018
Zuschuss an die Tierpark BerlinFriedrichsfelde GmbH
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Beträge in EURO
Ansatz
2019
6.752.000
6.718.000
20.051.000
6.718.000
6.683.000
6.650.000
—
Ansatz
2017
8.732.000
Ist (Rest/R)
2016
6.599.922,79
—
—
Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde ist eine gemeinnützige GmbH im Eigentum der Zoologischer Garten Berlin AG. Zur
Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke ist das Unternehmen weiterhin auf die finanzielle Unterstützung des Landes Berlin
angewiesen. Um dem Unternehmen Planungs- und Kalkulationssicherheit zu geben, soll ein zunächst auf vier Jahre befristeter Zuwendungsvertrag geschlossen werden. Wegen der längerfristigen Bindung werden die Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Die Gewährung der Zuwendung soll unter der Bedingung erfolgen, dass die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde
GmbH mit der Umsetzung der Ziel- und Entwicklungsplanung zeitnah eine Erhöhung des Besucheraufkommens und damit
steigende Umsatzerlöse erreicht.
Gender Budget
Im Rahmen von Besucherbefragungen der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH wurden nachfolgende geschlechtsspezifische Daten erfasst, so dass auch im Planungszeitraum keine wesentlichen Änderungen erwartet werden:
Besucherinnen
Besucher
2009
60,5 %
39,5 %
2014
61 %
39 %
2015
63 %
37 %
Der Personalbestand der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH setzt sich per 01.01.2017 wie folgt zusammen und wird sich
im Planungszeitraum voraussichtlich nicht wesentlich ändern:
Mitarbeiter*innen
Anzahl
Insgesamt
209
100 %
weiblich
81
38,8 %
männlich
128
61,2 %
Die Ausgaben für Investitionen zur Umsetzung des Ziel- und Entwicklungsplanes werden bei Titel 89201 nachgewiesen.
81259
(neu)
062
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
87101
680
Inanspruchnahme aus Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft
12.000.000
12.000.000
8.000.000
2.459.786,42
Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.
Zurückgezahlte Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt.
87102
680
Inanspruchnahme aus Bürgschaften für den Wohnungsbau
7.000.000
7.000.000
15.000.000
1.623.037,58
Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften für den Wohnungsbau. Zurückgezahlte
Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt. Zahlungen des Bundes aus dessen Rückbürgschafts- und
Rückgarantieverpflichtungen im Zusammenhang mit Wohnungsbaubürgschaften Berlins werden beim Titel 14103 veranschlagt.
87103
(neu)
680
Inanspruchnahme aus Bürgschaften im Zusammenhang mit dem
Erwerb selbstgenutzten Arbeitsraums
4.000.000
4.000.000
Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften für Kredite, die dem Erwerb von Atelierraum bzw. Arbeitsräumen selbstnutzender Künstlerinnen und Künstler dienen (Bürgschaften nach § 3 Abs. 7 Haushaltsgesetz). Zurückgezahlte Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 50
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
89201
Fkt
184
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen
5.000.000
5.000.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
9.000.000
5.000.000
4.000.000
—
Ansatz
2017
1.500.000
Ist (Rest/R)
2016
1.940.500,00
R 3.272.000,00
—
Zuschuss an die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH zur Umsetzung von Projekten aus der Ziel- und Entwicklungsplanung. Die Verpflichtungsermächtigungen werden im Zusammenhang mit der Erteilung eines Bewilligungsbescheides für
längerfristige Baumaßnahmen benötigt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 51
1510
2018/2019
MG 32
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Für die in der Abteilung I eingesetzten IT-Verfahren SDW (Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung), bbvl (Beteiligungsmanagementsystem), das Bestandsverzeichnis sowie fachspezifische Datenbanken entstehen Ausgaben bei den
Titeln 51136, 51185, 52536 und 81259.
51136
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
1.000
1.000
1.000
—
51185
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
800.000
720.000
700.000
514.035,22
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
2018
2019
1. Entgelte für die Betreuung, Weiterentwicklung und Pflege des länderübergreifenden IT-Verfahrens SDW (Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung) .............................................
60.000 €
60.000 €
2. Entgelte für die Nutzung und Pflege von Software-Programmen des Kreditreferates ..........................................................................................................................................................
15.000 €
15.000 €
3. Pflege, Wartung und Software-Updates für das Beteiligungsmanagementsystem ...............................................................................................................................................................
25.000 €
25.000 €
4. Bestandsverzeichnis ....................................................................................................................................
680.000 €
610.000 €
5. Sonstige (Bürgschaftsdatenbank, BCIA-Datenbank) ...................................................................................
20.000 €
10.000 €
800.000 €
720.000 €
2017
52.000 €
13.000 €
25.000 €
610.000 €
0€
700.000 €
Zu 1.: Programm zur Verwaltung und Abwicklung der Schuldverhältnisse, zur statistischen Auswertung des Schuldenportfolios und zur Aufbereitung des fälligkeitsgenauen Zahlungsdienstes.
Zu 2.: Programm zur Preisbestimmung bei Krediten und Derivaten sowie Erweiterung und Pflege des Portfolioprogramms
zur Ergebnis- und Risikosteuerung der Zinsausgaben.
Zu 3.: Das Beteiligungsmanagementsystem dient der IT-technischen Unterstützung des Beteiligungsmanagements, wobei
Datenbankfunktionen im Vordergrund stehen. Enthalten sind die Aufwendungen für Wartung und Pflege sowie für
kostenpflichtige Erweiterungen und Updates.
Zu 4.: Das Bestandsverzeichnis soll den immobilienbewirtschaftenden Einrichtungen der Berliner Verwaltung, wie u.a. den
Berliner Bezirken, als Basis dafür dienen, qualifizierte Entscheidungen über die Nutzung bzw. Verwertung des Berliner Immobilienbestandes zu treffen. Leistungen des ITDZ für das zentrale Hosting der Systemlandschaft für die Verfahrensteilnehmer, Wartung und Pflege sowie Software- und Schnittstellenanpassung, externe Beratungsleistungen
(Schulungen etc.).
Zu 5.: Für die Datenbanken werden turnusmäßig neue Server benötigt. Die entsprechenden Mittel sind bei Kapitel 1510
Titel 81259 veranschlagt. Der Ansatz dient der Migration und Betreuung der Systeme.
52536
062
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
4.000
4.000
2.000
—
Fortbildungen für IT-Verfahren insbesondere im Kreditbereich.
81259
(neu)
062
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
60.000
—
Für die IT-Verfahren SDW, Beteiligungsmanagementsystem sowie zwei weitere verfahrensabhängige Systeme sind Ersatzbeschaffungen (insbes. Server) erforderlich.
Summe Maßnahmegruppe 32
865.000
725.000
703.000
514.035,22
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
44.339.000
5,9 %
44.410.000
0,2 %
41.887.000
21.553.864,10
Epl. 15, 27, 29 - Seite 52
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 1510
111186
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
173.781.000
178.831.000
170.148.600
175.622.244,34
173.781.000
178.831.000
170.148.600
175.622.244,34
Personalausgaben
6.402.000
6.547.000
5.991.000
5.538.766,92
Sächliche Verwaltungsausgaben
3.125.000
3.145.000
2.664.000
3.391.850,39
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
6.752.000
6.718.000
8.732.000
6.599.922,79
28.060.000
28.000.000
24.500.000
6.023.324,00
44.339.000
44.410.000
41.887.000
21.553.864,10
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
129.442.000
134.421.000
128.261.600
154.068.380,24
Epl. 15, 27, 29 - Seite 53
Epl. 15, 27, 29 - Seite 54
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001068 Städtebau und Baukultur
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
1
0
0
1
2016 in €
15.942
0
0
0
6.856
9.106
31.904
0
31.904
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2015 in € Änderung in %
16.572
-3,80
0
0
0
6.503
5,43
9.855
-7,60
32.930
-3,12
0
32.930
-3,12
Am strategischen Ziel ist die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) zu 100,00 % beteiligt.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005359
2016
31.904
0
31.904
LuV II - Finanzierung, Präzisierung, Sicherung und Erreichung städtebaulicher
Ziele
2015
32.930
0
32.930
Es handelt sich um ein operatives Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem seit 2010 einzig
der Projektkostenträger 28037 („Nachnutzung THF, LUV II“) zugeordnet ist. Abgebildet werden die Kosten für die
Bewirtschaftung des Flughafens Tempelhof.
Verwaltungskosten
28037 - Nachnutzung Tempelhof (LuV II)
(Projekt)
2016
2015
2014
2013
31.904
32.930
26.746
44.412
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100,00 %.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
6
22
12
10
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
9.910.554
11.227.316
92.407
919.242
2.778.596
5.202.601
30.130.715
43.276.858
73.407.573
Epl. 15, 27, 29 - Seite 55
2015 in € Änderung in %
8.124.597
+21,98
8.164.919
+37,51
0
1.033.381
-11,05
2.338.914
+18,80
5.675.712
-8,34
25.337.522
+18,92
7.172.820
503,35
32.510.342
+125,80
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen am strategischen Ziel beträgt 38,72 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521).
Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit
einem Verwaltungskostenanteil von 5,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil
von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %,
005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005053
2016
16.063.037
8.540.423
24.603.460
Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes
2015
15.600.650
7.172.820
22.773.470
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund
59,7 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 54,23 %. Aus dem Bereich Vermögen und Beteiligungen sind diesem Ziel das Ministerielle Geschäftsfeld 78893 „Grundsatzangelegenheiten und operative Aufgaben, Bürgschaften
und andere Finanzinstrumente“ sowie das Transferprodukt 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die Sen Fin
die Fachaufsicht ausübt“ zugeordnet.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen
hier Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten
(Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500)
2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520)
3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521).
Verwaltungskosten
78893 - Grundsatzangelegenheiten und operative
Aufgaben, Bürgschaften und andere
Finanzinstrumente
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
4.786.311
2015
5.453.833
2014
6.117.538
2013
805.287
Der Kostenanteil des MGF am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 6,52 %.
Der Kostenträger zeichnet sich in erster Linie durch Erträge in Höhe von 14.206.628 € (2015: 14.157.226 €) und Aufwendungen für Bürgschaften in Höhe von 4.080.019 € (2015: 5.832.209 €) aus. Die Erträge und Aufwendungen fallen
im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und deren Rückzahlung an (Wohnungsbau, gewerbliche Wirtschaft, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH). Bis 2013 sind die Aufwendungen mit der Kostenart 40901020
als außerordentlich und damit außerhalb der Kosten stehend behandelt worden, seit 2014 werden sie als Aufwand
aus Bürgschaften unter der Kostenart 40510010 ausgewiesen.
Fachspezifische Informationen
Das MFG 78893 „Grundsatzangelegenheiten und operative Aufgaben, Bürgschaften und andere Finanzinstrumente“
umfasst konzeptionelle Maßnahmen einschließlich Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen und Herstellung
rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bürgschaften und anderer Finanzierungsinstrumente zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Sozialbereiches und des Wohnungsbaus. Es beinhaltet ferner Grundsatzfragen
der Bürgschaftsgewährung, -inanspruchnahme und Forderungsabwicklung sowie die damit zusammenhängenden
operativen Tätigkeiten. Die Finanzierungsinstrumente werden teilweise im Zusammenwirken mit dem Bund und mit
anderen Bundesländern gewährt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 56
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen -
Verwaltungskosten
80265 - Zuwendungen an Einrichtungen, über die
Sen Fin die Fachaufsicht ausübt
(Transferprodukt)
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
16.819
2015
2014
16.296
2013
16.555
7.315
Auf dem Kostenträger 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die SenFin die Fachaufsicht ausübt“ werden die
Transfers für die Zuwendungen an den Tierpark Berlin (Kapitel 1510, Titel 68347), die keine Verwaltungskosten darstellen, nachgewiesen.
Transfers
80265 - Zuwendungen an Einrichtungen, über die
Sen Fin die Fachaufsicht ausübt
(Transferprodukt)
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
8.540.423
2015
7.172.820
2014
2013
6.223.283
6.247.851
Der Kostenanteil des Transferprodukts am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 11,66 %.
Fachspezifische Informationen
Der Kostenträger 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die SenFin die Fachaufsicht ausübt (Transferprodukt)“
umfasst die Gewährung von Zuwendungen nach §§ 23, 44 LHO an Unternehmen, über die die Senatsverwaltung für
Finanzen die Fachaufsicht ausübt
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
6.863.157
0
6.863.157
Liquiditätssicherung und Schuldenverwal2015
tung
3.646.939
0
3.646.939
Gruppe/Operatives Ziel
005239
Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitels 1510) an den Kosten dieses operativen Zieles beträgt
100 %.
Das operative Ziel wird zu 100,00 % über das Ministerielle Geschäftsfeld 77810 „Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds“ abgebildet. Dieser Kostenträger umfasst unter anderem Leistungen zur Kreditaufnahme für Investitionen des Haushalts, zur Derivataufnahme und -verwaltung, zur Schuldenverwaltung sowie im Zusammenhang mit
Geldgeschäften zur Liquiditätssicherung der Landeshauptkasse Berlin.
Verwaltungskosten
77810 - Kreditmanagement,
Versorgungsrücklagefonds
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
6.863.157
2015
2014
2013
3.646.939
3.862.148
4.579.913
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 9,35 %.
Fachspezifische Informationen
Über das Ministerielle Geschäftsfeld 77810 „Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds“ wird nicht die Höhe der
Kreditverbindlichkeiten abgebildet, sondern der Verwaltungsaufwand für die Planung, Steuerung und Verwaltung der
Kreditaufnahmen und daraus entstehender Verbindlichkeiten, die über das Kapitel 1510 der Abteilung Vermögen und
Beteiligungen finanziert werden. Schwankungen sind durch die unterschiedlichen Sachkosten für die Kreditaufnahme
begründet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 57
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen -
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001074 Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
2
7
2
5
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
2.910.911
4.697.646
11.488.807
1.151.256
598.865
1.797.787
22.645.273
16.141.769
38.787.042
2015 in € Änderung in %
3.044.231
-4,38
90.239.820
-94,79
521.582
2.102,68
1.298.071
-11,31
586.240
2,15
1.873.085
-4,02
97.563.029
-76,79
21.762.105
-25,83
119.325.134
-67,49
Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen am strategischen Ziel beträgt 98,39 % (fünf Ministerielle
Geschäftsfelder). Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 1,61 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die
Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500).
Dem strategischen Ziel 001074 „Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen“ ist weiterhin das Kapitel 2990
zugeordnet, auf eine zusätzliche Darstellung beim Kapitel 2990 wird verzichtet, weil die Verwaltungskosten im Wesentlichen im Kapitel 1510 abgebildet werden.
Das strategische Ziel gliedert sich in zwei operative Ziele: 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ mit einem Anteil von 67,98 % an den Verwaltungskosten und 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 32,02 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005237
2016
15.394.378
4.470.769
19.865.147
Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten
2015
3.597.282
0
3.597.282
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ betragen
rund 19,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 97,63 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
Politisch-administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 2,37 % im
Kapitel 1500).
Zum operativen Ziel 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ gehören drei die Abteilung
Vermögen und Beteiligungen betreffende Kostenträger:
Verwaltungskosten
77242 - Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
2015
2014
1.253.239
1.439.908
1.384.957
2016
2015
2014
1.490.023
1.337.805
7.898.503
2013
1.697.803
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 3,23 %.
Verwaltungserträge
77242 - Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften
(Ministerielles Geschäftsfeld)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 58
2013
1.658.094
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Fachspezifische Informationen
Das Ministerielle Geschäftsfeld 77242 „Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften“ umfasst alle Maßnahmen, die zur
grundsätzlichen Vorbereitung und Durchführung von Liegenschaftsangelegenheiten des Landes Berlin und zur Umsetzung von Rechtsvorschriften für diesen Bereich notwendig sind. Bei diesem Kostenträger werden Erträge aus
Grundstücksverkäufen ausgewiesen (Verkäufe durch den Liegenschaftsfonds sowie durch die Bezirke ausgenommen).
Verwaltungskosten
2016 *
2015
2014
2013
77348 - Liegenschaftsfonds
12.998.742
1.385.297
1.327.186
1.367.439
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Die Kosten beinhalten rd. 11,5 Mio. € an die BIM geleisteten Ersatz der Personal- und Sachaufwendungen des Liegenschaftsfonds, die Ausgaben sind im Kapitel 2990 veranschlagt..
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 33,51 %.
Verwaltungserträge
77348 - Liegenschaftsfonds
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
51.349.781
2015
50.036.137
2014
67.790.749
2013
114.300.130
Fachspezifische Informationen
Das Ministerielle Geschäftsfeld 77348 „Liegenschaftsfonds“ umfasst alle Angelegenheiten, die der Wahrnehmung der
Rechte und Pflichten des Landes Berlin aus dem Treuhandverhältnis zum Liegenschaftsfonds und der mit dem Liegenschaftsfonds vereinbarten Geschäftsbesorgungen dienen. Bei diesem Kostenträger werden Erträge aus Grundstücksverkäufen ausgewiesen (Verkäufe durch die Abteilung Vermögen und Beteiligungen sowie durch die Bezirke
ausgenommen). Neben diesen Erlösabführungen des Liegenschaftsfonds an die Senatsverwaltung für Finanzen
wurden 2016 noch 13,85 Mio. € (2015: 8,7 Mio. €) an andere Behörden der Hauptverwaltung und die Bezirke abgeführt.
Verwaltungskosten *
2016
2015
2014
2013
78908 - Facility Management des Landes Berlin
777.184
357.153
739.415
660.487
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Die Kosten beinhalten die anfallenden Transferkosten für die Leerstandsbewirtschaftung des Steglitzer Kreisels
durch die BIM GmbH, die Ausgaben sind im Kapitel 2991 veranschlagt.
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 13,52 %.
Transfers *
2016
2015
2014
2013
78908 - Facility Management des Landes Berlin
4.470.769
0
2.119.597
24.767.715
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Die Transfers enthalten die Aufwendungen für die schrittweise Asbestsanierung des Steglitzer Kreisels (2015 waren
die Kosten i. H. v. 4.073.105 € beim Ministeriellen Geschäftsfeld 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“
erfasst worden. Zuschüsse an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung werden seit 2014 auf dem TransferKostenträger 80616 „Zuwendungen an den LfG“ ausgewiesen.
Ist-Erträge *
2016
2015
78908 - Facility Management des Landes Berlin
195.315.000
205.248.000
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Ertragsart 80102020 – Gewinne und Erlöse aus Unternehmen und Beteiligungen
2014
201.384.000
2013
193.615.000
Fachspezifische Informationen
Das Ministerielle Geschäftsfeld 78908 „Facility Management des Landes Berlin“ umfasst alle Angelegenheiten, die
der Wahrnehmung der Interessen des Landes Berlin hinsichtlich der landeseigenen Grundstücke und Gebäude des
Sondervermögens des Landes Berlin (SILB) dienen bzw. die Unterbringung von Landesdienststellen in von Dritten
angemieteten Gebäuden betreffen. Grundlage ist der Abgeordnetenhausbeschluss vom 31.10.2002 (Gründungsbeschluss der BIM GmbH und des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung).
Das Portfolio des SILB hat sich seit 2005 kontinuierlich erweitert und umfasst derzeit neben dem Startportfolio Gerichtsgebäude, berufsbildende und zentral verwaltete Schulgebäude, Gebäude der Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsanstalten sowie von Kultureinrichtungen und externen Mietern. Insgesamt werden von der BIM GmbH rund
5,1 Millionen m² Bruttogrundfläche von rund 1.500 Gebäuden bewirtschaftet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 59
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005238
2016
7.250.895
11.671.000
18.921.895
Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung
2015
93.965.747
21.762.105
115.727.852
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ betragen rund
18,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 100 %.
Zu diesem operativen Ziel gehören die Ministeriellen Geschäftsfelder 78319 „Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private-Partnerschaften und Sonderfinanzierungsmaßnahmen“ und 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“ sowie der Transfer-Kostenträger 80616 „Zuschüsse an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung“.
Verwaltungskosten
78319 - Beteiligung an privatrechtlichen
Unternehmen,
Öffentlich-Private Partnerschaften und
Sonderfinanzierungsmaßnahmen
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
1.081.327
2015
816.480
2014
919.318
2013
1.141.236
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 2,79 %.
Verwaltungserträge
2016
2015
2014
2013
78319 - Beteiligung an privatrechtlichen
Unternehmen, Öffentlich-Private
Partnerschaften und Sonderfinan160.982.937 * 137.084.058
156.835.822
141.201.288
zierungsmaßnahmen
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Wert um 205 T€, den Erträgen aus Vermögensverkäufen zuzurechnen, außerhalb von ProFiskal korrigiert.
Fachspezifische Informationen
Das Ministerielle Geschäftsfeld 78319 „Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private Partnerschaften und Sonderfinanzierungsmaßnahmen“ beinhaltet die Analyse, Prüfung der Voraussetzungen und Entscheidungsvorbereitung für die Gründung von Landesunternehmen, das Eingehen oder die Veräußerung von Beteiligungen
sowie die Liquidation von im Sinne des § 65 LHO nicht mehr erforderlicher Unternehmen. Bei diesem Kostenträger
werden Verwaltungserträge im Wesentlichen für vereinnahmte Konzessionsabgaben im Bereich Strom und Gas erzielt.
Verwaltungskosten
78909 - Beteiligungsmanagement und -controlling
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
6.169.568
2015
93.149.267
2014
25.954.122
2013
3.941.680
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 15,91 %.
Ist-Erträge *
2016
2015
78909 - Beteiligungsmanagement und -controlling
13.901.703 39.055.319
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
Ertragsart 80102020 – Gewinne und Erlöse aus Unternehmen und Beteiligungen
2014
54.559.454
2013
50.322.869
Der Kostenträger zeichnet sich durch Erträge aus Unternehmensgewinnen (Berliner Großmarkt GmbH, Berliner
Stadtgüter GmbH, Investitionsbank Berlin, Berliner Münze u. a.) in Höhe von 654.120 € (2015: 89.193.186 €) aus.
Aufwendungen aus Bürgschaften werden seit 2014 als Kosten (Kostenart 40510010) ausgewiesen, bis 2013 mit der
Kostenart 40901020 als außerordentlich und damit außerhalb der Kosten stehend.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 60
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Fachspezifische Informationen
Über das Ministerielle Geschäftsfeld 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“ werden alle Aktivitäten für ein
strategisches und operatives Management für die Beteiligungen Berlins an privatrechtlichen Unternehmen und für
bedeutende Anstalten öffentlichen Rechts sowie damit zusammenhängende Angelegenheiten des Haushalts abgebildet.
Transfers
2016
2015
2014
2013
80616 - Zahlung von Zuschüssen an den
11.671.000 17.400.000
18.975.500 *
Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung
*
Die genaue Zuordnung der Transfers zu diesem Kostenträger ist für 2014 außerhalb von ProFiskal korrigiert.
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 30,09 %.
Fachspezifische Informationen
Auf dem Kostenträger 80616 „Zahlung von Zuschüssen an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung“ werden
die Transfers für die Zuschüsse an den LfG (Kapitel 2992, Titel 68281) zur Deckung der Personal- und Sachkosten,
nachgewiesen.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001087 Wiedergutmachung von DDR-Unrecht und Wiedervereinigungsrecht (offene Vermögensfragen)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
3
7
6
1
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
1.294.350
102
0
1.544
139.967
1.066.863
2.502.826
515.463
3.018.289
2015 in € Änderung in %
1.526.129
-15,19
25.310
-99,60
0
1.491
+3,57
174.755
-19,91
1.377.820
-22,57
3.105.504
-19,41
1.334.075
-61,36
4.439.579
-32,01
Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) am strategischen Ziel beträgt 44,95 %.
Die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen werden
seit dem Jahr 2013 bei der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) nachgewiesen, während die Kostenabbildung für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Lastenausgleichsamtes in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen verblieben ist. Somit entfallen die übrigen Kostenanteile mit 55,05 % auf die
Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500). Das strategische Ziel 001087 umfasst neben den Kapiteln 1500 und 1510 auch Anteile des Kapitels 2990 (Vermögen und Beteiligungen).
Das strategische Ziel gliedert sich in drei operative Ziele: 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lenkungsaufgaben
LARoV“ mit einem Anteil von 25,85 % an den Verwaltungskosten, 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 35,02 % und 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung /
Lastenausgleich“ mit einem Anteil von 39,13 % an den Verwaltungskosten.
Die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) ist an den operativen Zielen 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen“ und 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des
Vermögensrechts i. w. S.“ jeweils zu 100 % beteiligt. Die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen
Lastenausgleichs-amtes werden bei der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen zu 100 % beim
operativen Ziel 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ ausgewiesen (Hinweis auf Darstellung zum
Kapitel 1500).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 61
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen -
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005102
2016
646.896
300.155
947.051
Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen
2015
966.345
563.292
1.529.637
Die Gesamtkosten des operativen Zieles 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung /- Lenkungsaufgaben LARoV“ betragen rund 0,9 Mio. €. Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) beträgt 100 %.
Zu diesem operativen Ziel gehört als einziger Kostenträger das Ministerielle Geschäftsfeld 77929 „Ministerielle Aufgaben auf dem Gebiet der Wiedergutmachung von DDR-Unrecht, des Wiedervereinigungsrechts und der Vermögenssicherung/-zuordnung“.
2016
248.610
300.155
Verwaltungskosten
Transfers
Ist-Erträge *
*
2015
270.710
563.292
2014
269.240
3.558.356
1.608.354 *
2013
266.472
2.439.319
Ertragsart 80200060 – Verkauf Immobilien
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 18,18 %.
Das Ministerielle Geschäftsfeld beinhaltet Strategiekonzeptionen für ein ordnungsgemäßes und effizientes Verwaltungshandeln auf dem Gebiet der offenen Vermögensfragen, der Entschädigungs- und Ausgleichsleistung, des Lastenausgleichs und der Vermögenssicherung sowie des DDR-ErfG und der Grundstücksverkehrssicherung (GVO).
Die Transfers wurden im Wesentlichen aus den Titeln 69802 „Abführung an den Entschädigungsfonds“ des Kapitels
2990 (Vermögen und Beteiligungen) und 69804 „Auskehr von Verkaufserlösen aus dem Investitionsvorranggesetz“
finanziert, dessen Bewirtschaftung bis 2010 dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen / Lastenausgleichsamt oblag. Seit 2013 werden die verbliebenen Aufgaben in der Abteilung Vermögen und Beteiligungen wahrgenommen.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005103
2016
876.383
16.142
892.525
Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.
2015
937.127
558.575
1.495.702
Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) beträgt 100 %.
Zu diesem operativen Ziel gehören die zwei nachstehend aufgeführten Kostenträger:
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
75091
2016
184.288
0
184.288
Entscheidungen nach der GVO
2015
198.520
0
198.520
2016
Menge: Anzahl der Bescheide
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % .......................................................................
Epl. 15, 27, 29 - Seite 62
1.708
107,90
6,11
0,00
197.869,50
107,37
2015
1.760
112,80
4,47
0,00
193.020,99
97,23
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen -
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 21,03 %.
Der Kostenträger umfasst im Wesentlichen die Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen.
Nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) ist für den Verkauf und den Eigentumsübergang eines Grundstücks
eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforderlich. Die kostenpflichtige Grundstücksverkehrsgenehmigung wird
erteilt, wenn kein Antrag auf Rückübertragung vorliegt oder ein solcher Antrag bestandskräftig abgelehnt oder zurückgenommen wurde (Negativattest).
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
692.095
16.142
708.238
Bescheide, Widerspruchsbescheide und
Prozessführung nach dem Vermögensgesetz, Entschädigungsgesetz und Aus2015
gleichsleistungsgesetz sowie Auskünfte
zur Anmeldefreiheit von Vermögenswerten
738.607
558.575
1.297.182
80361
2016
Menge: Anzahl der Anträge / Fälle
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in %
...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in €
.....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % .......................................................................
2015
350
1.977,42
23,46
0,00
0,00
0,00
341
2.166,00
29,22
0,00
0,00
0,00
Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 78,97 %.
Der Kostenträger umfasst im Wesentlichen die Festsetzung bzw. Ablehnung der Entschädigung / Ausgleichsleistung
für Immobilien, Unternehmen und bewegliches Vermögen.
Erledigungsquoten
Vermögensgesetz
Entschädigung / Ausgleichsleistung
2016
100,00 %
99,81 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 63
2015
99,99 %
99,73 %
2014
99,98 %
99,02 %
2013
99,97 %
98,98 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 64
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltsabteilung – Abteilung II –
der Senatsverwaltung für Finanzen.
B. Gender Budgeting
Durch die Einbindung des Leiters der Haushaltsabteilung in die konzeptionellen Arbeiten der Arbeitsgruppe Gender Budget
als deren Vorsitzender ist unmittelbar gewährleistet, dass der parlamentarische Wille zur Durchführung des Gender Budgets in konkrete Handlungsanweisungen für die Verwaltung umgesetzt wird.
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2014
Planmäßige Beschäftigte
absolut
relativ (in %)
w
52,7
52,1 %
m
48,4
47,9 %
2015
w
72,2
57,9 %
m
52,4
42,1 %
2016
w
69,7
56,2 %
m
54,4
43,8 %
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt.
Durchschnittliches Monatseinkommen (Brutto): 4.422,94 € für weibliche und 5025,42 € für männliche Beschäftigte.
Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich insbesondere daraus, dass
 der Anteil der Frauen an den Nachwuchskräften, die sich am Beginn ihrer Verwaltungslaufbahn befinden und daher in niedrigeren Besoldungs-/Entgeltgruppen eingruppiert sind, besonders hoch ist. 94,1 Prozent der 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung II der Einstiegsämter der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen 9 und 10 sind
weiblich (2014: 71,4 %)
 2/3 der Unter-45-Jährigen in der Abteilung II weiblich sind und in niedrigeren Erfahrungsstufen eingruppiert sind.
 zwei der sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab der Besoldungsgruppe A16 bzw. vergleichbar Frauen sind.
 der Anteil der Frauen an den Teilzeitkräften in der Abteilung II 84,2 Prozent beträgt.
Weitere Einzelheiten:
Für fachspezifische Schulungsmaßnahmen der Beschäftigten und für die kostenpflichtige Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildungen standen in den vergangenen Haushaltsjahren ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die
verfügbaren Mittel wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gleichen Verhältnis in Anspruch genommen.
Darüber hinaus haben die Beschäftigten der Haushaltsabteilung entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen an nicht kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen an der Verwaltungsakademie Berlin teilgenommen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 65
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11901
011
Veröffentlichungen
1.000
1.000
2.000
86,76
Erlöse aus dem Verkauf von Druckstücken des Haushaltsplans, der Finanzplanung einschließlich Investitionsplanung, der
Haushalts- und Vermögensrechnung, der Landeshaushaltsordnung sowie sonstiger Druckschriften.
11961
011
Erstattung von Steuerbeträgen
—
—
900.000
829.417,39
1.000
1.000
—
Die Einnahmen werden ab 2018 bei Kapitel 1350, Titel 11961 nachgewiesen.
11979
011
Verschiedene Einnahmen
1.000
Bei dem Ansatz werden insbesondere die Erlöse aus dem Verkauf von ausgesondertem Büromobiliar und technischen
Geräten nachgewiesen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
2.000
-99,8 %
2.000
—
903.000
829.504,15
Ausgaben
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
4.342.000
4.503.000
4.125.000
3.754.521,10
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
1.000
—
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
2.488.000
2.537.000
2.386.000
2.517.001,59
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
287.000
293.000
1.033.000
310.286,14
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
185.000
191.000
187.000
174.273,28
44379
011
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
4.100
4.100
1.000
4.070,81
51101
011
Geschäftsbedarf
10.000
10.000
10.000
9.610,05
Ausgaben für Büromaterialien. Erwerb von Fachliteratur, Zeitschriften, amtlichen Veröffentlichungen und sonstigen Druckerzeugnissen.
51102
011
Herstellung des Haushaltsplans
und ähnlicher Druckerzeugnisse
60.000
60.000
70.000
20.871,60
Ausgaben für die Herstellung der Druckstücke des Haushaltsplans einschließlich Stellenplan, der Haushalts- und Vermögensrechnung, der Finanz- und Investitionsplanung, des Fortschrittsberichts, des Finanzhilfenberichts, für einen Neudruck
der Loseblattsammlung "Berliner Haushaltsrecht", für die Broschüren "Was kostet wo wie viel?" sowie für weitere Veröffentlichungen.
51140
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
23.700
23.700
15.600
23.668,94
Ausgaben für die Ersatz- und Neubeschaffung von Büromobiliar einschließlich Reparaturkosten.
Mehr aufgrund der erhöhten Personalfluktuation und des zu erwartenden Personalzuganges.
51185
(neu)
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52501
011
Aus- und Fortbildung
10.000
10.000
8.000
5.018,91
Ausgaben für fachspezifische Schulungsmaßnahmen und für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildung.
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 66
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Titel
52610
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Gutachten
25.000
25.000
Ansatz
2017
85.000
Ist (Rest/R)
2016
—
Ausgaben für die juristische, wirtschafts- und finanzwissenschaftliche Beratung durch Sachverständige und Gutachter im
Zusammenhang mit der rechtzeitig vor dem Jahr 2020 erfolgenden Verankerung von Regeln zur Umsetzung der im Grundgesetz normierten Schuldenbremse im Landesrecht, insbesondere im Hinblick auf ein praxistaugliches, verfassungsfestes
Verfahren zur Konjunkturbereinigung. Ggf. Ausgaben für Beratung und Vertretung des Landes in Verfahren zur Klärung der
rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Verteilerschlüssel bei Programmen des Bundes.
Gutachten sowie sonstige Aufwendungen für die Prozessvertretung Berlins anlässlich gerichtlicher Klageverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht.
52703
011
Dienstreisen
14.000
14.000
14.000
8.802,44
Ausgaben für Dienstreisen im Rahmen des Reisekostenrechts. Insbesondere zur Teilnahme an Besprechungen in anderen
Bundesländern.
Bereitstellung von Fahrausweisen der BVG für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Erstattung von sonstigen
Kosten für dienstlich notwendige Fahrten.
Die Beschäftigten der Haushaltsabteilung haben 2015 insgesamt 50 und 2016 insgesamt 36 Dienstreisen zur Erledigung
von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte durchgeführt. Ausgehend von den Fallzahlen ergibt sich folgende genderrelevante Analyse:
Dienstreisen 2015
Teilnehmende (w)
Dienstreisen 2016
Teilnehmende (m)
Teilnehmende (w)
Teilnehmende (m)
absolut
17
33
10
26
relativ (in %)
34
66
27,8
72,2
Im Rahmen der gegebenen fachlichen Qualifikationen und der Erforderlichkeit einer Dienstreise wird ein ausgeglichenes
Geschlechterverhältnis angestrebt.
52906
011
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
8.400
4.400
2.000
331,74
Aufwendungen im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u. ä. einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen Fällen.
Der Arbeitskreis Stabilitätsrat tagt rollierend in den verschiedenen Ländern. Berlin richtet im Jahr 2018 eine Sitzung als
Gastgeber aus, wodurch Mehrausgaben zu erwarten sind.
53111
011
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
2.000
2.000
2.000
644,43
139.000
139.000
139.000
458.150,00
Insbesondere Ausgaben für Stellenausschreibungen.
54010
011
Dienstleistungen
Insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Untersuchungen bzw. Vergleichen über Ausstattungsstandards
in den Ländern und Gemeinden (Benchmarking) und für die Durchführung von Veranstaltungen der Entgeltstelle Soziale
Dienstleistungen (ESD).
Das Benchmarking findet einerseits informell durch den Austausch mit den beiden anderen Stadtstaaten statt; andererseits
im Rahmen eines von der KGSt organisierten Vergleichsrings, an dem mehrere Großstädte beteiligt sind.
Die Ausgaben für den Betrieb der Energiewirtschaftsstelle werden ab 2018 bei Kapitel 1350, Titel 54010 und 54085 nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 67
1520
2018/2019
MG 32
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Titel
Fkt
MG
32
51185
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
5.209.000
5.460.000
4.120.000
4.101.301,17
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
7.724.000
2.306.000
1.806.000
1.806.000
1.806.000
1.Entgelte für die Nutzung und Pflege von Software-Programmen ...........
2.Ausgaben für die Erstellung einer Datenbank für ein Managementberichtssystem und den Aufbau eines ressortübergreifenden Berichtssystems durch die Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen .....................
3.Dienstleistungen des ITDZ für den Verfahrensbetrieb des Neuen Berliner Rechnungswesens (NBR) ................................................................
4.Dienstleistungen für die Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungssoft- ware ProFiskal .....................................................................
5.Dienstleistungen des ITDZ für den zentralen Betrieb von Arbeitsplatzanwendungen (DAV-Arbeitsplätze) ........................................................
6.Ausgaben für den Aufbau zentraler Informationssysteme (Datenbanken) zu einzelnen Aspekten des Haushaltswesens ................................
—
—
—
—
2018
10.000 €
2019
10.000 €
2017
10.000 €
--- €
--- €
10.000 €
1.700.000 €
1.700.000 €
1.550.000 €
3.255.000 €
3.506.000 €
2.320.000 €
106.000 €
106.000 €
100.000 €
138.000 €
5.209.000 €
138.000 €
5.460.000 €
130.000 €
4.120.000 €
Durch einen erforderlichen Nachtrag zum Softwarepflegevertrag über die Anwendungssoftware ProFiskal erhöhen sich die
Kosten ab 2018. Die Softwarepflege des bisherigen Verfahrens musste bis zur Einführung eines neuen HKR-Verfahrens bis
2022 vertraglich gesichert werden. Gleichzeitig wurde die Grundlage für eine Archivierungslösung der ProFiskal-Daten
gelegt.
Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für 2018 sind für neue Dienstleistungsverträge mit dem ITDZ bestimmt
(Teilansatz Nr. 3); und zwar
a) für technische Weiterentwicklungen im bestehenden Verfahren und zur Überarbeitung des bestehenden
Servicevertrages mit dem ITDZ 7.224.000 €) und
b) für die Auslagerung von Teilaufgaben zum Verfahrensbetreiber ITDZ (500.000 €).
Die Ausgaben wurden bis 2017 bei Titel 54085 nachgewiesen.
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
30.000
30.000
30.000
—
Aufgrund der beabsichtigten Umstellung des Betriebssystems zum Verfahren des Neuen Berliner Rechnungswesens bzw.
der Erneuerung des Datenbank-Managementsystems sind umfassende Schulungsmaßnahmen für die Zentrale Anwendungssystembetreuung und Zentrale Infrastrukturbetreuung erforderlich.
Summe Maßnahmegruppe 32
5.239.000
5.490.000
4.150.000
4.101.301,17
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
12.838.200
5,0 %
13.307.200
3,7 %
12.228.600
11.388.552,20
2.000
2.000
903.000
829.504,15
2.000
2.000
903.000
829.504,15
Personalausgaben
7.307.100
7.529.100
7.733.000
6.760.152,92
Sächliche Verwaltungsausgaben
5.531.100
5.778.100
4.495.600
4.628.399,28
Gesamtausgaben
12.838.200
13.307.200
12.228.600
11.388.552,20
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-12.836.200
-13.305.200
-11.325.600
-10.559.048,05
Abschluss Kapitel 1520
111186
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 68
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
6
22
12
10
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
9.910.554
11.227.316
92.407
919.242
2.778.596
5.202.601
30.130.715
43.276.858
73.407.573
2015 in € Änderung in %
8.124.597
+21,98
8.164.919
+37,51
0
1.033.381
-11,05
2.338.914
+18,80
5.675.712
-8,34
25.337.522
+18,92
7.172.820
503,35
32.510.342
+125,80
Der Kostenanteil der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt am strategischen Ziel beträgt 37,66 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 19,46 % auf die
Abteilung Personal (Kapitel 1540), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521).
Dem strategischen Ziel 001072 „Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin“ ist weiterhin das Kapitel 2920 zugeordnet, auf eine zusätzliche Darstellung beim Kapitel 2920 wird verzichtet, weil die Verwaltungskosten und die
Transfers im Kapitel 1520 abgebildet werden.
Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit
einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil
von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %,
005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung
mit einem Anteil von 1,07 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005053
2016
16.063.037
8.540.423
24.603.460
Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes
2015
15.600.650
7.172.820
22.773.470
Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund
24,6 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) beträgt 40,68 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen:
hier Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten
(Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500)
2. Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,23 % im Kapitel 1510)
3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521).
Aus dem Bereich der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt gehört folgendes Ministerielles Geschäftsfeld zu diesem
operativen Ziel:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 69
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Verwaltungskosten in €
77807- Allgemeine Haushalts- und
Finanzangelegenheiten
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
10.007.289
2015
2014
8.768.915
2013
10.454.178
11.520.140
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 13,63 %.
Fachspezifische Informationen
Der Kostenträger umfasst finanzpolitische Grundsatzfragen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Angelegenheiten
des Gebühren- und Beitragswesens, die Erstellung des Gesamt-Haushaltsplanes (ggf. des GesamtNachtragshaushaltsplanes), die Finanzplanung (einschl. Strategieentwicklung) sowie die Investitionsplanung. Darüber
hinaus gehören auch die Globalsummenermittlung und -fortschreibung (HV und Bezirke), die Haushaltswirtschaft /
-steuerung (HV und Bezirke), die Rechnungslegung inkl. der Haushalts- und Vermögensrechnung, Grundsatzangelegenheiten der Kosten- und Leistungsrechnung, das Querschnittscontrolling inklusive Berichtswesen, die Revisionstätigkeit sowie das Kassenwesen zu diesem Ministeriellen Geschäftsfeld. Bis 2016 wurde auch die Tätigkeit der Energiewirtschaftsstelle bei diesem Geschäftsfeld abgebildet. Entsprechend der neuen Geschäftsverteilung des Senats
wird diese Aufgabe ab 2017 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wahrgenommen.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005496
2016
1.017.189
0
1.017.189
Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen
2015
602.291
0
602.291
Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Kosten dieses operativen Zieles beträgt 100 %.
Das operative Ziel wird zu 100 % durch das nachstehende Ministerielle Geschäftsfeld abgebildet.
Verwaltungskosten in €
80573 - Rahmenvertrags- und Entgeltverhandlungen
für soziale Dienstleistungen im Land Berlin
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
2015
2014
2013
1.017.189
602.291
735.975
743.030
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,39 %.
Fachspezifische Informationen
Der Kostenträger umfasst rahmenvertragliche Verhandlungen mit den Trägern der Sozialwirtschaft im Bereich der
entgeltfinanzierten Leistungen gemeinsam mit den jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen, die strategische
Weiterentwicklung der Finanzierungssysteme unter Steuerungsaspekten sowie die Erstellung von Auswertungen,
Analysen, Zeitreihen, Prognosen und Modellberechnungen für Planungs-, Controlling- und Entscheidungszwecke.
Die Geschäftsverteilung des Senats vom 12.04.2012 bildete die Grundlage für die Einrichtung der Entgeltstelle für
soziale Dienstleistungen (ESD). Die ESD und die Fachressorts eint die gemeinsame Zielsetzung, den Sozialstaat zukunftsfest zu machen sowie die Transparenz im Entgeltsystem zu erhöhen. Darüber hinaus hat die ESD das Ziel, hilfesystemübergreifend tätig zu werden und insbesondere hilfesystemübergreifende Parameter zu entwickeln.
Gruppe/Operatives Ziel
005519
2016
Investitionsplanung
2015
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
322.052
34.736.435
35.058.487
Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Verwaltungskosten dieses operativen Zieles beträgt
100 %.
Die Transfers sind im Kapitel 2920 veranschlagt. Auf eine Produktdarstellung beim Kapitel 2920 wird zugunsten einer
integrierten Darstellung der Verwaltungskosten und Transfers bei Kapitel 1520 verzichtet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 70
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt -
Kostenträger
80814
2016
Investitionsplanung, Investitionsprogramme (Ministerielles Geschäftsfeld)
2015
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
322.052
0
322.052
2016
Menge: Ministerielles Geschäftsfeld
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % .......................................................................
2015
0
0,00
0,44
0,00
0,00
0,00
Der Kostenträger umfasst Leistungen zu übergreifenden Angelegenheiten und zum Erstellen der landesweiten Investitionsplanung im Rahmen der Finanzplanung des Landes Berlin und von Investitionsprogrammen, zum Investitionscontrolling sowie zur Wahrnehmung der Geschäftsstellenfunktion für Investitionsprogramme.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Kostenträger
80828 - KInvFG I – Luftreinhaltung
80829 - KInvFG II – Barriereabbau
80830 - KInvFG III – Lärmbekämpfung
80831 - KInvFG IV – Krankenhausinvestitionen
80832 - KInvFG V – Energetische Sanierung
80833 - KInvFG VI – Kita-Ausbau
2016
Transfers
2016
Kostenanteil am Bereich /
Investitionen
Strategischen Ziel
752.245-362.650-34.722-30.000.000-40,87 %
2.806.005-3,82 %
1.930.430-2,63 %
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001086 Informationstechnologie
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
3
0
0
3
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
634.409
1.585.644
0
0
50.572
189.880
2.460.505
0
2.460.505
2015 in € Änderung in %
310.234
+104,49
645.904
+145,49
0
0
78.173
-35,31
139.156
+36,45
1.173.465
+109,68
0
1.173.465
+109,68
Der Kostenanteil der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt am strategischen Ziel beträgt 71,55 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 22,18 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement
und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 6,27 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540).
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005478
2016
2.460.505
0
2.460.505
Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen
2015
1.173.465
0
1.173.465
Epl. 15, 27, 29 - Seite 71
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Kosten des operativen Zieles 005478 „Verfahren der
Senatsverwaltung für Finanzen“ beträgt 71,56 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Politisch-administrativer Bereich und
Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 22,18 % im Kapitel 1500)
2. Abteilung Personal (Anteil von 6,26 % im Kapitel 1540).
Verwaltungskosten in €
28187 - Projekt HKR neu
2016
1.760.698
2015
262.942
2014
270.087
2013
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 71,56 %.
Fachspezifische Informationen
Gegenstand des Projektes ist die planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, das von allen zwölf Bezirksverwaltungen, den Senatsverwaltungen und deren
nachgeordneten Einrichtungen sowie den Verwaltungen des Abgeordnetenhauses, des Verfassungsgerichtshofes,
des Rechnungshofes und des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingesetzt wird und aktuell landesweit etwa 10.000 Nutzerinnen und Nutzer aufweist.
Als wichtige Teilschritte und Bestandteile des Beschaffungs- und Implementierungsvorhabens sind zu nennen:
- Einrichtung und Besetzung einer Projektaufbauorganisation
- Auswahl und Beauftragung eines externen Projektsteuerers im Rahmen eines Vergabeverfahrens
- (Grob- und Fein-) Planung der Projektabläufe, Fachkonzeptionierung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung
- Beschaffung von Softwarelizenzen und Beauftragung von Implementierungsdienstleistungen im Rahmen
eines Vergabeverfahrens
- technische Feinkonzeptionierung, Implementierung und Anpassung der neuen Softwarelösung sowie Roll-out
- bedarfsgerechte Schulung der Nutzerinnen und Nutzer
Epl. 15, 27, 29 - Seite 72
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In dem Kapitel werden die Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptkasse (LHK) nachgewiesen.
Die Landeshauptkasse ist die Einheitskasse Berlins nach § 79 LHO und zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der
Einzelpläne 01 bis 29. Sie sammelt die Geldbestände, versorgt die Kassen mit Kassenbestandsverstärkungen, ermittelt das
Abschlussergebnis des Haushalts und nimmt Aufgaben als Hinterlegungskasse wahr.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
40
13,5
74,8%
25,2%
2015
w
m
41
13,8
74,8% 25,2%
2016
w
40,6
75,2%
m
13,4
24,8%
Die Beschäftigten der Landeshauptkasse werden nach einheitlichen tarif- und bzw. besoldungsrechtlichen
Bestimmungen bezahlt.
Weiblich
3.713,08 €
Männlich
3.652,97 €
Der Unterschied bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben aus folgenden Aspekten
-
mehr weibliche Teilzeitkräfte
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Das Beschäftigtenverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Dienstkräften wird sich im Planungszeitraum voraussichtlich nicht wesentlich verändern.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 73
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11903
062
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
1.000
1.000
1.000
—
11906
062
Ersatz von Fernmeldegebühren
1.000
1.000
1.000
97,60
11972
062
Nebenforderungen bei öffentlichrechtlichen Forderungen
200.000
200.000
52.000
203.072,41
Folgekosten (insbesondere Mahngebühren) bei nicht fristgemäßer bzw. unvollständiger Einzahlung aufgrund öffentlichrechtlicher Forderungen (u. a. gem. § 19 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG).
11973
062
Nebenforderungen bei privatrechtlichen Forderungen
6.000
6.000
5.000
5.784,94
Folgekosten (insbesondere Mahngebühren, Verzugszinsen) bei nicht fristgemäßer bzw. unvollständiger Einzahlung aufgrund privatrechtlicher Schuldverhältnisse (u. a. gem. §§ 284 ff BGB)
11979
062
Verschiedene Einnahmen
12.000
12.000
12.000
9.905,49
Einnahmen infolge Kursschwankungen bei Zahlungen in fremder Währung; Kassenüberschüsse; Verwertung ausländischer
Münzen; Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann (Beträge bis 1.000 € je Einzelfall);
Verkauf von ausgesonderten Büromaschinen und Möbeln.
Ausgaben aus den Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann, dürfen ohne Rücksicht auf
das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden.
11980
062
Verschiedene Einnahmen ohne
nachweisbare Zweckbestimmung
bei 1521
4.000
4.000
5.000
2.303,34
Kassenüberschüsse; Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann (Beträge über 1.000 € je
Einzelfall).
Ausgaben aus den Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann, dürfen ohne Rücksicht auf
das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden.
26101
062
Ersatz von Verwaltungsausgaben
11.000
11.000
11.000
9.801,58
Aufwandsentschädigungen für die Ausführung von Kassengeschäften für Dritte und für die Inanspruchnahme des Prüfdienstes der Landeshauptkasse Berlin für die Prüfung der Bezirkskasse und der Zahlstellen eines Bezirks auf Basis einer
mit dem Bezirk abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
235.000
170,1 %
235.000
87.000
230.965,36
Ausgaben
42201
062
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1.424.000
1.460.000
1.893.000
1.459.144,88
42801
062
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
937.000
956.000
691.000
886.489,33
44100
062
Beihilfen für Dienstkräfte
88.000
91.000
112.000
82.659,80
44379
062
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
1.000
1.000
1.000
152,88
Insbesondere augenärztliche Untersuchungen sowie Ausgaben im Rahmen der Unfallfürsorge (Dienstunfall) nach dem
Beamtenversorgungsgesetz
51101
062
Geschäftsbedarf
11.000
11.000
10.000
10.149,46
Bürobedarf, Druckerpapier, Fahrgelder, Transport- und Frachtkosten, Fachliteratur, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse, Rundfunkbeitrag (GEZ)
51136
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 74
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Titel
Fkt
Bezeichnung
51140
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
51168
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51185
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51701
062
Bewirtschaftungsausgaben
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
15.000
11.000
10.000
14.794,19
2.000
2.000
2.000
—
94.800
72.383,40
Entsorgung von Altakten, Büromöbeln, Büromaschinen und Geräten der Informationstechnik
51715
062
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
99.000
102.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Betriebs- und Nebenkosten für die angemieteten Räume in der Klosterstraße 47
51803
(neu)
062
Mieten für Maschinen und Geräte
5.000
5.000
232.000
232.000
Anmietung von Kopierer und Wasserspender
51820
062
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
204.000
231.675,96
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Mietausgaben für die angemieteten Räume in der Klosterstraße 47
51925
062
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
2.300
2.300
2.000
Nebenkosten:
Anteil nutzerspezifische Wartungskosten durch die BIM .....................................................................
Anteil für funktionsbedingte Um- und Einbauten .................................................................................
52501
062
Aus- und Fortbildung
5.000
5.000
5.000
862,75
1.300 €
1.000 €
2.300 €
4.135,25
Fortbildungsmaßnahmen für die Dienstkräfte, Ausgaben für die gezielte Stärkung der Führungskräfte insbesondere in Sozial- und Methodenkompetenz, Arbeitsmaterialien für Auszubildende, Ausgaben für Erste-Hilfe-Schulungen
52536
062
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 75
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Titel
52703
Fkt
062
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Dienstreisen
4.000
Ansatz
2017
4.000
Ist (Rest/R)
2016
3.000
2.597,58
Geschlechtsspezifische Daten:
Die Inanspruchnahme von Dienstreisen richtet sich grundsätzlich nach den fachlichen Anforderungen der betroffenen Arbeitsgebiete.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landeshauptkasse nehmen an kostenpflichtigen, fachlichen Fortbildungen teil.
gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung
Zielgruppe:
GB Zielsetzung:
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen
Geschlechterverhältnisses
Steuerungsbedarf:
Ist 2015
Teilnehmerinnen
absolut
relativ (in %)
Ist 2016
Teilnehmer
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
1
6
7
4
14,29%
85,71%
63,64%
36,36%
53111
062
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
53201
812
Entgelte für Einlagen mit negativer
Verzinsung bei Banken
1.000
1.000
1.000
389,96
420.000
420.000
1.000
120.498,73
Negative Zinsen von Giroguthaben aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Zentralbank
54010
(neu)
062
Dienstleistungen
3.000
3.000
Gebärdensprachdolmetscher ..............................................................................................................
sonstige Dienstleistungen....................................................................................................................
54038
062
Dienstleistungen von Kreditinstituten
2.000 €
1.000 €
3.000 €
190.000
190.000
65.000
13.401,87
1.000
1.000
1.000
—
1.000
1.000
1.000
84,89
Kosten für die Konten der Landeshauptkasse
54064
062
Abdeckung von Geldverlusten
Abdeckung von Kassenfehlbeträgen
54079
062
Verschiedene Ausgaben
Insbesondere Ausgaben infolge Kursschwankungen bei Zahlungen in fremder Währung
Epl. 15, 27, 29 - Seite 76
1521
2018/2019
MG 32
Landeshauptkasse
Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Im unbaren Zahlungsverkehr mit den Geldinstituten werden im Bereich des Zahlungsdienstes der Landeshauptkasse
diese Verfahren eingesetzt:
- PTS Currency und PTS EDNLNT als Kommunikationsplattform mit der Deutschen Bundesbank
- Postbank MultiWeb als Kommunikationsplattform mit den sonstigen Kreditinstituten
Für die Aufgabenerledigung als Hinterlegungskasse wird das Verfahren DEPOS@Justiz eingesetzt.
51136
062
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
3.000
3.500
2.200
2.345,85
51168
062
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
8.000
8.000
8.000
9.857,57
2018/2019 2016/2017
IT-Arbeitsplätze.......................................................................................................................................
7.000 €
7.000 €
Hochleistungsdrucker .............................................................................................................................
1.000 €
1.000 €
8.000 €
8.000 €
51185
(neu)
062
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
65.000
65.000
65.000
48.386,57
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
2018/2019 2016/2017
Zugang zu DEPOS@Justiz (Hinterlegungskasse) .................................................................................. 500 €
500 €
Pflege und Serviceleistungen für den elektronischen Zahlungsverkehr mit den Geldinstituten .............
19.500 €
24.500 €
Servicevereinbarung mit dem ITDZ im Rahmen des Einziehungs- und Beitreibungsverfahrens ...........
45.000 €
40.000 €
65.000 €
65.000 €
52536
062
1.000
1.000
1.000
—
Summe Maßnahmegruppe 32
77.000
77.500
76.200
60.589,99
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
3.518.300
10,9 %
3.575.800
1,6 %
3.173.000
2.960.010,92
224.000
224.000
76.000
221.163,78
11.000
11.000
11.000
9.801,58
235.000
235.000
87.000
230.965,36
Personalausgaben
2.450.000
2.508.000
2.697.000
2.428.446,89
Sächliche Verwaltungsausgaben
1.068.300
1.067.800
476.000
531.564,03
Gesamtausgaben
3.518.300
3.575.800
3.173.000
2.960.010,92
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-3.283.300
-3.340.800
-3.086.000
-2.729.045,56
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Abschluss Kapitel 1521
111186
211299
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 77
Epl. 15, 27, 29 - Seite 78
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
6
22
12
10
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
9.910.554
11.227.316
92.407
919.242
2.778.596
5.202.601
30.130.715
43.276.858
73.407.573
2015 in € Änderung in %
8.124.597
+21,98
8.164.919
+37,51
0
1.033.381
-11,05
2.338.914
+18,80
5.675.712
-8,34
25.337.522
+18,92
7.172.820
503,35
32.510.342
+125,80
Der Kostenanteil der Landeshauptkasse (Kapitel 1521) am strategischen Ziel beträgt lediglich 0,32 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen, zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik
und Haushalt (Kapitel 1520), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) sowie zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500).
Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“
mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem
Verwaltungskostenanteil von 5,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78
% an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497
„Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005053
2016
16.063.037
8.540.423
24.603.460
Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes
2015
15.600.650
7.172.820
22.773.470
Der Anteil des Kapitels 1521 an den Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ beträgt 0,39 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen
(Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500)
2. Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,53 % im Kapitel 1510)
3. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520).
Seit 2013 werden die Leistungen der Landeshauptkasse auch über externe Kostenträger abgebildet.
Gesamtkosten in €
80544 - Ausgaben
80545 - Einnahmen
(extern)
(extern)
2016
45.462
49.718
2015
59.481
68.257
2014
74.841
68.100
2013
48.633
65.247
Anzahl Ist-Buchungen
80544 - Ausgaben
80545 - Einnahmen
(extern)
(extern)
23.647
11.416
21.145
13.424
26.438
15.322
24.294
15.608
Epl. 15, 27, 29 - Seite 79
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Kosten je ME in €
80544 - Ausgaben
(extern)
1,92
2,81
2,83
2,00
80545 - Einnahmen
(extern)
4,36
5,08
4,44
4,18
Fachspezifische Informationen
In der Landeshauptkasse erfolgt die rechtzeitige und vollständige Leistung von Einnahmen und Auszahlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr (einschließlich Verrechnungen und Buchausgleiche) und deren Verwaltung mittels Zeit- und
Sachbuchführung; Tagesabschlussarbeiten; zentrale Aufbewahrung für abgeschlossene Haushaltsjahre gemäß den
Aufbewahrungsfristen nach den AV LHO. Seit dem Haushaltsjahr 2013 erfolgt mit den externen Kostenträgern 80544
„Ausgaben“ und 80545 „Einnahmen“ der Nachweis der Mengen für Kapitel der Dienststellen des Landes Berlin, die
nicht an der Produktverrechnung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung teilnehmen (unter anderen: Abgeordnetenhaus, Rechnungshof) sowie von Mengen der Kapitel aus dem Buchungsstellenplan, die in der Verwahrung nicht
eindeutig zugeordnet werden können.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 80
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Zusatzinformationen zur internen Leistungserbringung der Landeshauptkasse (Kapitel 1521)
Neben den vorgenannten externen Kostenträgern erbringt die Landeshauptkasse überwiegend Leistungen, die im Land
Berlin intern verrechnet werden. Diese erstellten Kostenträger werden deshalb nicht über die operativen und strategischen Ziele in der Zielpyramide ausgewiesen.
Gruppe
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004919
2016
5.255.213
0
5.255.213
Aufgaben der Landeshaushaltskasse
2015
4.914.092
0
4.914.092
Zur Veranschaulichung der von der Landeshauptkasse erbrachten Leistungen werden im Folgenden die internen Fachprodukte der Produktgruppe 004919 „Aufgaben der Landeshauptkasse“ dargestellt.
Gesamtkosten in €
2016
2015
2014
2013
72169 - Einziehung und Beitreibung
2.060.550
1.783.256
2.133.902
2.344.896
77206 - Ausgaben
806.548
682.796
725.395
832.671
77207 - Einnahmen
1.847.323
1.902.182
1.946.691
1.897.904
77208 - Aufgaben Einheitskasse
322.145
546.092
480.914
471.350
80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der
125.631
Geldannahme- und Geldausgabestellen *
80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung
93.016
(ohne Justiz) *
* Kostenträger wird seit 2016 bebucht, Kostenabbildung in den Vorjahren bei 77208 „Aufgaben Einheitskasse“.
Anzahl Ist-Buchungen
77206 - Ausgaben
77207 - Einnahmen
Kosten je Ist-Buchung in €
77206 - Ausgaben
77207 - Einnahmen
Anzahl der Vollstreckungsersuchen
72169 - Einziehung und Beitreibung
Kosten je Vollstreckungsersuchen in €
72169 - Einziehung und Beitreibung
1.228.731
652.153
1.172.195
609.514
1.154.093
620.395
1.135.770
625.438
0,66
2,83
0,58
3,12
0,63
3,14
0,73
3,03
30.900
29.973
33.730
40.919
66,68
59,50
63,26
57,31
Anzahl der Prüfungen
80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der
Geldannahme- und Geldausgabestellen
80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung
(ohne Justiz)
Kosten je Prüfung in €
80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der
Geldannahme- und Geldausgabestellen
80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung
(ohne Justiz)
96
29
1.308,66
3.207,43
Beim Kostenträger 77207 „Einnahmen“ entwickelt sich die Menge durch die Einführung von Kartenzahlungsterminals in
vielen Dienststellen des Landes Berlin rückläufig.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 81
Epl. 15, 27, 29 - Seite 82
1522
2018/2019
Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens
zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für ein neues IT-Verfahren für das Berliner
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nachgewiesen.
Veranschlagt sind nur die unmittelbar mit der Beschaffung und Entwicklung eines neuen Softwareproduktes erforderlichen
konsumtiven Sach- und Investitionsausgaben (Hauptgruppen 5 und 8) sowie die Ausgaben des dafür eingesetzten Projektpersonals (Hauptgruppe 4).
Sonstige Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts werden aus Kapitel 1520 geleistet.
B. Gender Budgeting
Die Entwicklung und Beschaffung eines neuen Softwareprodukts sowie die Einführung eines neuen IT-Verfahrens stellen
zunächst eine rein technische innovative Neuorientierung für das künftige Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen dar. Die Beschäftigtenstruktur der künftigen Anwenderinnen und Anwender bzw. Nutzerinnen und Nutzer wird erst nach
Einführung des neuen IT-Verfahrens ab ca. 2021 Gegenstand von Analysen sein können.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 83
1522
2018/2019
Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens
zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Wurde bislang bei Kapitel 2911 nachgewiesen.
Ausgaben
42201
(neu)
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
588.000
867.000
42801
(neu)
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
657.000
843.000
44100
(neu)
012
Beihilfen für Dienstkräfte
1.000
1.000
44379
(neu)
012
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
1.000
1.000
51185
(neu)
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51801
(neu)
012
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
50.000
50.000
Die Ausgaben sind vorgesehen für die kurzfristige bzw. befristete Anmietung von Räumlichkeiten für Besprechungen und
Verhandlungen mit externen Verfahrensbeteiligten und ggf. größeren Teilnehmergruppen.
81240
011
Erwerb von Softwarelizenzen für
das Berliner Rechnungswesen
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 84
1522
2018/2019
MG 32
Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens
zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Titel
Fkt
MG
32
51185
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
25.500.000
31.100.000
22.675.000
1.141.303,52
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 8.500.000,0 EUR gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
Davon fällig 2023
98.000.000
30.000.000
21.500.000
20.500.000
6.000.000
20.000.000
—
—
—
—
—
Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen IT-Verfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (Projekt "HKR-neu").
2018
2019
2017
1. Ausgaben für die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes einschl. Erstellung eines Lastenheftes .............................................................................................................
1.500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 €
2. Ausgaben für Beratungsleistungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens,
dem Vertragsmanagement, der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und für die Erstellung von erforderlichen Fachkonzepten ................................................................
250.000 €
100.000 €
175.000 €
3. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung eines
neuen IT-Verfahrens im Land Berlin und mit dessen Anpassung an die Anforderungen der Berliner Verwaltung. ..............................................................................................................
12.500.000 € 19.000.000 € 20.000.000 €
4. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und
dem Betrieb von Datenbanken, dem Betrieb eines neuen HKR-IT-Verfahrens,
dem Betrieb von Arbeitsplatzanwendungen, den Aufbau zentraler Informationssysteme..................................................................................................................................................
5.000.000 € 5.000.000 € 1.000.000 €
5. Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege, Wartung und
Weiterentwicklung von Software ..................................................................................................................
3.000.000 € 3.000.000 €
0€
6. Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einweisung und
Schulung der Anwender des neuen IT-Verfahrens……………………………… 2.000.000 € 2.000.000 €
0€
7. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung bzw.
von zusätzlichen Konzeptionen und anderen Aufgaben im Rahmen der Implementierung ..............................................................................................................................................
1.250.000 € 1.000.000 €
0€
25.500.000 € 31.100.000 € 22.675.000 €
Die Verpflichtungsermächtigungen sind für den Abschluss künftiger Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit der
Beschaffung und Einführung des neuen IT-Verfahrens bestimmt.
Im zweiten Planjahr wurde für den Fall, dass der Vertrag (lfd. Nrn. 3 - 6) erst in 2018 zustande kommt, Vorsorge getroffen.
Daher sind im ersten Planjahr die Verpflichtungsermächtigung und im zweiten Planjahr ein Betrag in Höhe von 8,5 Mio. €
gesperrt.
81240
011
Erwerb von Softwarelizenzen für
das Berliner Rechnungswesen
25.000.000
25.000.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
25.000.000
25.000.000
—
25.000.000
25.000.000
—
25.000.000
Das derzeitige Datenverarbeitungsverfahren für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren)
ist durch ein neues IT-Verfahren zu ersetzen. Für den Erwerb von Softwarelizenzen u. ä. sind Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, deren Höhe zum Zeitpunkt der Planaufstellung nur geschätzt werden können.
Summe Maßnahmegruppe 32
50.500.000
56.100.000
47.675.000
1.141.303,52
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
51.797.000
8,6 %
57.862.000
11,7 %
47.675.000
1.141.303,52
Epl. 15, 27, 29 - Seite 85
1522
2018/2019
Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens
zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 1521
411462
511549
811899
Personalausgaben
1.247.000
1.712.000
—
—
25.550.000
25.000.000
31.150.000
25.000.000
22.675.000
25.000.000
1.141.303,52
—
51.797.000
57.862.000
47.675.000
1.141.303,52
-51.797.000
-57.862.000
-47.675.000
-1.141.303,52
Sächliche Verwaltungsausgaben
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 86
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Steuerabteilung – Abteilung III – der
Senatsverwaltung für Finanzen.
Der Steuerabteilung als der obersten Landesfinanzbehörde obliegt die Leitung der Landesfinanzverwaltung (§ 3 Finanzverwaltungsgesetz).
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2014
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
w
41,3
45,2%
m
50,0
54,8%
2015
w
40,2
45,7%
m
47,8
54,3%
2016
w
45,2
48,7%
m
47,7
51,3%
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
4.114,83 €
Männlich
4.599,67 €
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt.
Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto
zugrunde gelegt wird. In diesem sind auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung
enthalten.
Der Unterschied bei weiblichen und männlichen Dienstkräften ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
-
mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubung in Anspruch nehmen
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 87
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11105
061
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
11979
061
Verschiedene Einnahmen
26101
061
Ersatz von Verwaltungsausgaben
—
—
—
150,00
1.000
1.000
1.500
503,44
2.622.000
2.622.000
157.000
146.311,28
a)
Nach § 8 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016 sind landesunmittelbare
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die den Vollstreckungsbehörden des Landes Berlin
Vollstreckungsanordnungen übermitteln, verpflichtet, für jede übermittelte Vollstreckungsanordnung einen Pauschalbetrag
für den nicht durch vereinnahmte Gebühren und Auslagen gedeckten Verwaltungsaufwand (Vollstreckungspauschale) zu
zahlen. Die Voll-streckungspauschale wird für ab dem 1. Januar 2016 übermittelte Vollstreckungsanordnungen erhoben.
Die Vollstreckungspauschale beträgt 41,00 €. Wird die Vollstreckungsanordnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt, ermäßigt sich die Vollstreckungspauschale um 10,00 €.
Für die Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 sind rd. 13.000 Vollstreckungsersuchen von landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Vollstreckungspauschale von 41,00 € und rd. 67.000 Vollstreckungsersuchen mit einer ermäßigten Vollstreckungspauschale von 31,00 € zu Grunde gelegt worden.
b)
Entschädigung für die Mitteilung von Gewerbesteuermessbeträgen an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und die
Handwerkskammer Berlin zur Erhebung der Beiträge der Kammerzugehörigkeit von 0,13 € je mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag und 41,00 € je Vollstreckungsersuchen (von 42,79 € an die ab 01.01.2016 geltende Vollstreckungspauschale
angepasst).
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
2.623.000
1 554,9 %
2.623.000
—
158.500
146.964,72
6.715.000
6.883.000
5.199.000
4.886.746,39
Ausgaben
42201
061
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 24 Planstellen vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen einer
hausinternen Umorganisation
42701
061
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
170.000
170.000
1.000
—
Bei dem Ansatz werde die Ausgaben für die externe Unterstützung bei Auswahlverfahren, Führungskräftefeedback sowie
für die im Rahmen des Angebots der Finanzschule tätigen Dozenten nachgewiesen.
42801
061
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
489.000
498.000
148.000
191.150,48
Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 6 Stellen für Tarifbeschäftigte vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530
im Rahmen einer hausinternen Umorganisation
44100
061
Beihilfen für Dienstkräfte
44379
061
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
232.000
239.000
200.000
218.760,07
1.000
1.000
9.900
300,32
Ausgaben für die ärztliche Untersuchung von Dienstkräften, die Abwicklung von Dienstunfällen und die notwendigen Kosten
für Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplätze).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 88
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Titel
51101
Fkt
061
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Geschäftsbedarf
35.000
Ansatz
2017
35.000
Ist (Rest/R)
2016
38.000
30.725,44
2018/2019
1. Geschäftsbedarf (Bürobedarf; Vordrucke, insbesondere Fachvordrucke, und sonstige
Druckarbeiten, Verbrauchsmittel für die technischen Einrichtungen ......................................
2. Bücher, Zeitschriften (Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstige Druckerzeugnisse mit Ausnahme von Vordrucken) ...........................................................................
3. Fernsprechgebühren .............................................................................................................
51140
061
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
6.000
2017
4.000 €
6.000 €
29.000 €
2.000 €
35.000 €
30.000 €
2.000 €
38.000 €
6.000
6.000
6.404,24
2.000
3.000
1.335,00
Beschaffung, Reparatur- und Wartungskosten für Büromöbel und –geräte.
52501
061
Aus- und Fortbildung
2.000
Ersatz von Aufwendungen für die Teilnahme an Vorlesungen, Vorträgen, Fachtagungen, Sprachkursen und für die Besuche
von Fachausstellungen.
Durchführung von Teambuildingmaßnahmen in der Abteilung III.
52601
061
Gerichts- und ähnliche Kosten
12.000
12.000
15.000
8.260,81
Gerichts-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtsvollzieherkosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Ersatz von
Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner.
52703
061
Dienstreisen
60.000
60.000
65.000
54.177,47
2018/2019
1. Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts (Steuerrechts- sowie Steuerfortbildungsveranstaltungen der Finanzverwaltung außerhalb Berlins) ..............................................................................
59.000 €
2. BVG-Karten ............................................................................................................................................
1.000 €
60.000 €
2017
64.000 €
1.000 €
65.000 €
Reisekosten für Dienstreisen zu Kongressen, Steuerrechtsfachtagungen und Steuerfortbildungsveranstaltungen der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder außerhalb Berlins.
Geschlechtsspezifische Daten:
Zielgruppe:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abteilung Steuern an kostenpflichtigen steuerrechtlichen und -fachlichen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb Berlins
GB Zielsetzung:
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung
Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
Teilnehmerinnen
absolut
relativ (in %)
54034
061
Ist 2016
Teilnehmer
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
101
81
98
81
55,49%
44,51%
54,75%
45,25%
Leistungen der Selbstversicherung
50.000
50.000
30.000
50.772,59
Die Ausgaben für die Regulierung von Schadenersatz- und Amtshaftungsansprüchen sind an die Ist-Ausgaben 2016 angepasst worden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 89
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Titel
54079
Fkt
061
Bezeichnung
Verschiedene Ausgaben
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
2.000
2.000
1. Ausschreibungen, Bekanntmachungen .....................................................
2. Kränze, Blumenspenden, Nachrufe ...........................................................
3. Aufwendungen für länderübergreifende Veranstaltungen ..........................
68704
820
Anteil anderer am Biersteueraufkommen
1.200
Ansatz
2017
2.000
2018/2019
900 €
200 €
900 €
2.000 €
1.200
Ist (Rest/R)
2016
2.015,72
2017
900 €
200 €
900 €
2.000 €
1.200
2.203,71
Das Zoll- und Verbrauchsteueraufkommen in der an das deutsche Zollgebiet angeschlossenen österreichischen Gemeinde
Mittelberg (Kleines Walsertal) steht Österreich zu. Der dazugehörige Biersteueranteil in Höhe von rd. 50 000 € jährlich wird
zur Hälfte vom Land Bayern und zur anderen Hälfte von den übrigen Ländern entsprechend ihrem Anteil am Gesamtaufkommen der Biersteuer getragen.
Auf Berlin entfällt ein Anteil von 4,37 v. H.
Der auf die Länder entfallende Biersteueranteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet.
Gender Budget
Eine geschlechterspezifische Zuordnung des auf Berlin entfallenden Biersteueranteils kann nur auf der Basis des Anteils
der weiblichen und männlichen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung von Österreich vorgenommen werden.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
7.775.200
36,0 %
7.959.200
2,4 %
5.718.100
5.452.852,24
Abschluss Kapitel 1530
111186
211299
411462
511549
611699
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
1.000
1.000
1.500
653,44
2.622.000
2.622.000
157.000
146.311,28
2.623.000
2.623.000
158.500
146.964,72
Personalausgaben
7.607.000
7.791.000
5.557.900
5.296.957,26
167.000
167.000
159.000
153.691,27
Sächliche Verwaltungsausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamtausgaben
1.200
1.200
1.200
2.203,71
7.775.200
7.959.200
5.718.100
5.452.852,24
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-5.152.200
-5.336.200
-5.559.600
-5.305.887,52
Epl. 15, 27, 29 - Seite 90
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001042 Effiziente Festsetzung und Erhebung von Steuern
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
8
30
26
4
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
217.577.686
1.754.968
28.731
1.889.911
76.343.945
165.389.433
462.984.673
2.204
462.986.877
2015 in € Änderung in %
215.771.396
+0,84
1.973.196
-11,06
271.176
-89,41
2.005.647
-5,77
74.418.329
2,59
159.251.172
3,85
453.690.916
+2,05
0
453.690.916
+2,05
Am strategischen Ziel ist die Abteilung Steuern (Kapitel 1530) mit 2,04 % beteiligt. Die übrigen Kostenanteile entfallen
mit einem Kostenanteil von 97,96 % auf die Finanzämter (Kapitel 1531).
Das strategische Ziel gliedert sich in acht operative Ziele: 004970 „Leitung der Berliner Steuerverwaltung“ mit einem
Anteil von 2,04 % an den Verwaltungskosten, 004972 „Service IT“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 0,03 %,
004975 „Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer)“ mit einem Anteil von 53,01 %, 004977 „Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer))“ mit einem Anteil von 5,89 %, 004978 „Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer,
Grunderwerbsteuer)“ mit einem Anteil von 1,58 %, 004979 „Erhebung“ mit einem Anteil von 12,06 %, 004981 „Fahndung und Strafsachen“ mit einem Anteil von 4,40 %, sowie 004982 „Prüfungsdienste“ mit einem Anteil von 20,99 % an
den Verwaltungskosten.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004970
2016
9.430.709
2.204
9.432.913
Leitung der Berliner Steuerverwaltung
2015
9.322.698
0
9.322.698
Der Anteil des Kapitels 1530 (Steuern) an den Kosten des operativen Ziels beträgt 100 %.
Das operative Ziel umfasst der Steuerabteilung obliegende ministerielle und gesamtstädtische Aufgaben wie die Vertretung in Bund-Länder-Gremien, die Mitarbeit an der Steuergesetzgebung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die
Finanzämter und das Controlling des Steuervollzugs.
Nachstehend aufgeführte ministerielle Geschäftsfelder gehören zur Leitung der Berliner Steuerverwaltung:
Verwaltungskosten
77592 - Ertragsteuern, Zulagen
(Ministerielles Geschäftsfeld)
77593 - Übrige Steuern, Glückspiel und Bewertung
(Ministerielles Geschäftsfeld)
77594 - Controlling und Organisation der Finanzämter
(Ministerielles Geschäftsfeld)
79450 - Verfahrensrecht (AO), Erhebung, Bp, BuStra /
Steufa
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2016
2015
2014
2013
2.188.190
2.107.487
2.072.056
2.060.190
2.218.270
2.403.246
2.426.320
2.383.503
1.855.700
1.752.263
1.666.163
1.499.714
3.168.550
3.059.701
2.898.463
2.638.689
Epl. 15, 27, 29 - Seite 91
Epl. 15, 27, 29 - Seite 92
1531
2018/2019
Finanzämter
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Berliner Finanzämter.
Von den 23 Finanzämtern sind 17 regional für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften und
4 Finanzämter für Körperschaften für die Besteuerung juristischer Personen zuständig. Das Finanzamt für Fahndung und
Strafsachen nimmt die Aufgaben der Steuerfahndung wahr und ist zuständig für Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Das Technische Finanzamt Berlin (TFA) ist als Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung mit dem Einsatz automatischer Besteuerungsverfahren für die Berechnung von Steuern zuständig.
Zu den Aufgaben der Berliner Finanzämter gehört die Festsetzung und Erhebung von Steuern, teilweise im Rahmen der
Auftragsverwaltung für den Bund (Art. 108 GG); die Festsetzung und Erhebung von Kirchensteuern; die Vollstreckung
steuerlicher und nichtsteuerlicher Forderungen; die Durchführung von Außenprüfungen und die Mitteilung der Gewerbesteuermessbeträge an die Handelskammer Berlin und an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin.
Zudem sind die Finanzämter in Berlin auch Vollstreckungsbehörde für nahezu alle Berliner Behörden.
Vor dem Hintergrund der in den Folgejahren steigenden Anzahl der Ausscheidenden ist ein erhöhter Ausbildungsbedarf im
Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes festgestellt worden. Die Ausgaben für die Ausbildung der Beamtinnen und
Beamten des mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienstes sind entsprechend dem festgelegten Ausbildungskorridor angepasst und veranschlagt worden.
Mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung arbeiten die Steuerverwaltungen der Länder bei der gemeinschaftlichen
Entwicklung der Automationsverfahren sowie bei der Erledigung von IT-Aufgaben zusammen. Die sich aus der Beteiligung
des Landes Berlin ergebenden Verpflichtungen werden im Haushalt angemeldet.
Die Ausgaben im IuK-Bereich sind insbesondere auf



die Verpflichtung aus dem Verwaltungsabkommen zu KONSENS einschl. des Ausbaus der ELSTER-Verfahren,
das Abkommen zur Verteilung der Kosten für die Durchführung der zentralen Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger
Auslandsrentner im Finanzamt Neubrandenburg sowie
die Unterbringung des von der Berliner Steuerverwaltung genutzten Hauptrechners, der Server und weiteren Systemtechnik im Data-Center des IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin
zurückzuführen.
Die Unterbringung des von der Berliner Steuerverwaltung genutzten Hauptrechners, der Server und weiteren Systemtechnik im Data-Center des IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin dient der notwendigen Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit
entsprechend den aktuellen Sicherheitsstandards. Sie führen zu einer Erhöhung der Ansätze für Dienstleistungen des ITDZ
Berlin.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
4.045,4 2.059,2
66,3 %
33,7 %
2015
w
m
4.082,7 2.096,5
66,1%
33,9%
2016
w
m
4.032,5 2.121,7
65,5%
34,5%
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
3.103,25 €
Männlich
3.169,08 €
Epl. 15, 27, 29 - Seite 93
1531
2018/2019
Finanzämter
Finanzämter
Finanzamt Charlottenburg
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Neukölln
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Reinickendorf
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Schöneberg
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Spandau
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Ansatz 2018
€
Ansatz 2019
€
Ansatz 2017
€
Ist 2016
€
6.035.200
16.130.660
6.018.200
16.339.280
5.496.380
5.512.810
6.000
21.627.040
---21.852.090
------22.034.840 23.893.863,68
-15.591.840
-15.833.890
-16.704.370 -17.605.629,55
4.163.200
16.631.910
4.163.200
16.919.940
3.696.960 4.345.762,67
16.380.040 15.035.529,59
3.242.950
3.274.860
---19.874.860
---20.194.800
------19.375.550 17.813.322,86
-15.711.660
-16.031.600
-15.678.590 -13.467.560,19
3.723.500
16.214.010
3.723.500
16.498.000
2.949.580 3.747.426,80
15.963.360 14.928.781,09
3.313.710
3.350.920
---19.527.720
---19.848.920
------18.910.860 17.764.964,08
-15.804.220
-16.125.420
-15.910.860 -14.017.537,28
2.370.900
12.101.720
2.370.900
12.334.690
2.307.200 2.469.929,42
12.649.270 11.116.251,25
3.022.920
3.047.610
---15.124.640
---15.382.300
6.000
---15.504.330 13.787.214,96
-12.753.740
-13.011.400
-13.197.130 -11.317.285,54
2.740.400
11.200.660
2.740.400
11.394.490
2.353.070 2.791.923,98
11.908.520 10.693.264,62
2.772.950
2.783.230
---13.973.610
---14.177.720
------14.653.510 13.273.572,49
-11.233.210
-11.437.320
-12.300.440 -10.481.648,51
4.479.000
12.510.290
4.479.000
12.744.400
3.269.680 4.633.842,89
12.912.290 11.694.503,31
2.723.770
2.740.610
---15.234.060
---15.485.010
------15.558.570 14.165.613,28
-10.755.060
-11.006.010
-12.288.890 -9.531.770,39
Epl. 15, 27, 29 - Seite 94
5.330.470 6.288.234,13
17.230.220 15.292.478,66
4.804.620
2.995.510
2.947.500
2.849.060
2.744.990
2.646.280
8.601.385,02
2.777.793,27
2.836.182,99
2.670.963,71
2.580.307,87
2.471.109,97
1531
2018/2019
Finanzämter
Finanzämter
Finanzamt Steglitz
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Tempelhof
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Ansatz 2018
€
Ansatz 2019
€
Ansatz 2017
€
Ist 2016
€
1.936.800
9.948.080
1.936.800
10.098.420
1.969.400
10.797.200
1.997.955,83
9.400.234,18
2.157.370
2.173.830
2.039.420
1.878.372,94
---12.105.450
---12.272.250
------12.836.620 11.278.607,12
-10.168.650
-10.335.450
-10.867.220 -9.280.651,29
1.581.800
8.381.040
1.581.801
8.536.020
1.377.070
9.417.610
1.627.428,52
8.122.484,52
2.047.990
2.072.840
1.923.410
1.818.749,77
----
----
----
----
Summe der Ausgaben
10.429.030
10.608.860
11.341.020
9.941.234,29
Fehlbetrag/Überschuss
-8.847.230
-9.027.059
-9.963.950 -8.313.805,77
2.072.500
9.303.270
2.072.500
9.434.390
1.063.950
7.088.260
2.089.169,31
8.905.977,39
1.715.320
1.834.897,74
Finanzamt Wedding
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
2.058.230
2.076.120
---11.361.500
---11.510.510
------8.803.580 10.740.875,13
Fehlbetrag/Überschuss
-9.289.000
-9.438.010
-7.739.630 -8.651.705,82
2.689.500
10.919.080
2.689.500
11.110.810
2.321.860 2.811.268,52
11.420.130 10.942.716,16
2.579.050
2.588.880
---13.498.130
---13.699.690
------13.957.400 13.252.498,02
-10.808.630
-11.010.190
-11.635.540 -10.441.229,50
2.040.400
8.957.000
2.040.400
9.119.800
1.773.640
8.980.520
2.150.193,00
8.280.292,72
2.009.770
1.878.112,81
Finanzamt Wilmersdorf
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
2.537.270
2.309.781,86
Finanzamt Zehlendorf
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
2.122.170
2.146.260
---11.079.170
---11.266.060
------10.990.290 10.158.405,53
Fehlbetrag/Überschuss
-9.038.770
-9.225.660
-9.216.650 -8.008.212,53
4.505.600
18.625.330
4.505.600
18.988.370
5.135.800 4.685.223,28
17.486.750 18.256.797,42
3.556.840
3.577.580
---22.182.170
---22.565.950
-17.676.570
-18.060.350
Finanzamt für Körperschaften I
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Epl. 15, 27, 29 - Seite 95
3.449.060
3.091.683,22
6.000
---20.941.810 21.348.480,64
-15.806.010 -16.663.257,36
1531
2018/2019
Finanzämter
Finanzämter
Finanzamt für Körperschaften III
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt für Körperschaften IV
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Prenzlauer Berg
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Lichtenberg
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Mitte/Tiergarten
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Ansatz 2018
€
Ansatz 2019
€
Ansatz 2017
€
Ist 2016
€
6.581.300
17.886.570
6.581.300
16.339.280
2.952.110
2.985.100
---20.838.680
---19.324.380
------17.691.260 18.423.697,43
-14.257.380
-12.743.080
-11.838.060 -11.573.802,17
2.551.400
17.133.300
2.551.400
17.523.650
2.779.300 2.586.518,76
19.140.520 17.085.715,96
2.882.450
2.897.580
---20.015.750
---20.421.230
------22.021.890 19.472.921,72
-17.464.350
-17.869.830
-19.242.590 -16.886.402,96
2.306.200
11.695.530
2.306.200
11.875.830
1.974.000 2.391.150,11
11.377.750 10.695.699,44
2.331.630
2.351.660
---14.027.160
---14.227.490
------13.502.850 12.773.785,72
-11.720.960
-11.921.290
-11.528.850 -10.382.635,61
1.338.900
9.659.790
1.338.900
9.785.500
1.086.160
10.261.810
1.416.433,39
8.894.295,90
2.627.870
2.643.000
1.852.810
1.682.451,19
---12.287.660
6.000
12.434.500
---4.900,37
12.114.620 10.576.747,09
-10.948.760
-11.095.600
-11.028.460 -9.160.313,70
1.502.200
10.962.260
1.502.200
11.114.210
1.128.800 1.522.582,89
11.366.340 10.351.312,85
2.241.360
2.275.390
---13.203.620
---13.389.600
------13.482.640 12.303.674,17
-11.701.420
-11.887.400
-12.353.840 -10.781.091,28
3.939.100
12.963.150
3.939.100
13.192.360
3.528.860 4.039.762,73
13.829.040 11.846.885,07
3.413.790
3.450.700
---16.376.940
---16.643.060
------17.017.560 14.812.858,74
-12.437.840
-12.703.960
-13.488.700 -10.773.096,01
Epl. 15, 27, 29 - Seite 96
5.853.200 6.849.895,26
15.208.270 15.965.037,34
2.482.990
2.881.370
2.125.100
2.116.300
3.188.520
2.458.660,09
2.387.205,76
2.078.086,28
1.952.361,32
2.965.973,67
1531
2018/2019
Finanzämter
Finanzämter
Finanzamt Pankow/Weißensee
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt Treptow-Köpenick
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt für Körperschaften II
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Technisches Finanzamt Berlin
Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben/
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionsausgaben
Summe der Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Ansatz 2018
€
Ansatz 2019
€
Ansatz 2017
€
Ist 2016
€
2.136.000
11.821.330
2.136.000
12.001.430
2.289.580
2.309.890
---14.110.910
---14.311.320
------14.621.990 13.508.034,54
-11.974.910
-12.175.320
-12.788.900 -11.352.062,80
2.080.200
11.962.350
2.080.200
12.118.870
1.891.450 2.175.293,71
11.847.650 11.288.223,39
2.221.660
2.244.180
---14.184.010
---14.363.050
6.000
---13.888.900 13.177.252,63
-12.103.810
-12.282.850
-11.997.450 -11.001.958,92
4.836.900
18.192.000
4.836.900
18.394.950
4.688.520 5.001.715,60
15.136.870 16.921.844,16
2.828.140
2.844.600
---21.020.140
---21.239.550
------17.044.980 19.535.408,05
-16.183.240
-16.402.650
-12.356.460 -14.533.692,45
2.020.000
11.040.050
2.020.000
11.255.110
1.210.620 2.134.185,41
9.553.320 11.200.774,21
2.652.300
2.666.530
---13.692.350
-11.672.350
---13.921.640
-11.901.640
3.000
9.044.620
3.000
9.090.840
5.120
7.594.210
3.169,02
8.994.877,24
2.682.100
2.791.120
4.110.620
2.322.873,08
10.221.000
21.947.720
-21.944.720
10.490.000
22.371.960
-22.368.960
Epl. 15, 27, 29 - Seite 97
1.833.090 2.155.971,74
12.481.050 11.483.133,00
2.140.940
2.035.250
1.908.110
2.183.080
2.024.901,54
1.889.029,24
2.613.563,89
2.489.093,52
------11.736.400 13.689.867,73
-10.525.780 -11.555.682,32
8.798.000 8.717.908,70
20.502.830 20.035.659,02
-20,497.710 -20.032.490,00
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11105
061
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
11119
061
Verspätungs- und Säumniszuschläge
160.000
160.000
146.000
166.870,71
51.000.000
51.000.000
47.000.000
52.250.715,49
Nach § 152 der Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag gegen denjenigen festgesetzt werden, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt. Nach § 240 der Abgabenordnung ist
ein Säumniszuschlag verwirkt, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird. Die Verspätungsund Säumniszuschläge fließen der Körperschaft zu, die die Steuer verwaltet.
11153
061
Gebühren nach Bundesrecht
5.400.000
5.400.000
3.700.000
5.726.009,04
Gebühren, die nach der Abgabenordnung (Kosten der Vollstreckung (§ 337 AO))und verschiedenen anderen Steuergesetzen erhoben werden.
11201
061
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder
4.000.000
4.000.000
2.500.000
4.316.435,21
Geldbußen, Ordnungsgelder und Kosten nach der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Strafprozessordnung; Zwangsgelder (§ 329 AO); Geldbußen und Kostenersatz in Disziplinarverfahren.
Die Ist-Einnahmen 2016 erklären sich u.a. mit der hohen Anzahl von Festsetzungen von Geldbußen und Geldauflagen,
insbesondere bei nicht- oder verspäteter Abgabe der Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung oder der Nichtabführung
dieser Beträge.
11903
061
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
200.000
200.000
160.000
198.056,78
Einnahmen aus Rückgriffansprüchen, insbesondere Verdienstausfallschaden von Dienstkräften infolge von Unfällen und für
Sachschäden sowie Rückzahlung von fehlerhaften Erstattungen.
Der Ansatz ist wegen der schwer einschätzbaren Anzahl von Dienstunfällen und der damit verbundenen Schadenersatzleistungen an die Einnahmeentwicklung der letzten Jahre angepasst worden.
11906
061
Ersatz von Fernmeldegebühren
7.800
4.195,67
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern wurden in der Vergangenheit per Umlaufverfahren bar eingezahlt. Der Barzahlungsverkehr im Bereich der Steuerverwaltung ist zum 01.01.2017 eingestellt worden. Auf die Erhebung
der Entgelte für die private Dienstfernsprechernutzung wurde deshalb verzichtet.
11979
061
Verschiedene Einnahmen
15.000
15.000
9.000
61.446,66
In den Ist-Einnahmen 2016 ist eine Rückzahlung von verausgabten Gerichtskosten sowie eine Erstattung von zu viel gezahlter Zinsen im Insolvenzverfahren von insgesamt 25.564,-- € enthalten.
11981
061
Verkauf von Altmaterial und ausgesonderten Sachen
3.000
3.000
5.000
2.275,00
56.000
39.000
—
75.000,00
Verkauf von ausgesonderten Büromaschinen und Möbeln
23102
061
Ersatz von Verwaltungsausgaben
durch den Bund
Kostenerstattung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für die Fortbildungskosten der Steuerbeamtinnen und –
beamten des Bundes zu Großkonzernprüfern.
26101
061
Ersatz von Verwaltungsausgaben
6.800.000
6.800.000
6.000.000
7.288.731,14
Anteiliger Verwaltungskostenbeitrag für die Verwaltung der Kirchensteuer.
Der Ansatz 2018/2019 ist in Anlehnung an das durchschnittlichen Einnahmeaufkommen der letzten 3 Jahre gebildet
worden.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
67.634.000
13,6 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 98
67.617.000
-0,0 %
59.527.800
70.089.735,70
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
42201
061
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
215.832.000
221.680.000
210.197.000
200.318.255,95
42221
061
Bezüge der Anwärter/innen
10.854.000
11.289.000
9.386.000
8.509.508,85
42801
061
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
48.696.000
49.014.000
55.905.000
49.773.981,41
42811
061
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
5.463.000
5.572.000
4.260.000
5.261.101,29
44100
061
Beihilfen für Dienstkräfte
13.573.000
13.980.000
12.993.000
12.804.213,59
44379
061
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
128.000
128.000
202.000
127.721,87
Ausgaben für die ärztliche Untersuchung von Dienstkräften, die Abwicklung von Dienstunfällen und die notwendigen Kosten
für Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplätze).
45201
061
Nachversicherungen
601.000
601.000
1.239.000
600.595,06
45300
061
Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
1.000
1.000
1.000
—
45903
061
Prämien für besondere Leistungen
1.000
1.000
1.000
—
Prämien für Qualitätsvorschläge im Rahmen des Berliner Ideenmanagement (BIM).
46201
880
Pauschale Minderausgaben für
Personalausgaben
51101
061
Geschäftsbedarf
-1.865.000
-4.120.000
-2.455.000
—
4.457.000
4.557.000
4.607.000
4.245.231,53
2018
2019
2017
1. Geschäftsbedarf (Bürobedarf; Vordrucke, insbesondere Fachvordrucke, und
sonstige Druckarbeiten, Verbrauchsmittel für die technischen Einrichtungen) ......................................
760.000 €
760.000 €
790.000 €
2. Bücher, Zeitschriften (Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstige
Druckerzeugnisse) ..................................................................................................................................
280.000 €
280.000 €
290.000 €
3. Fernsprechgebühren .................................................................................................. 130.000 €
130.000 €
140.000 €
4. GEZ-Gebühren ........................................................................................................... 37.000 €
37.000 €
37.000 €
3. Postgebühren .........................................................................................................................................
3.250.000 € 3.350.000 € 3.350.000 €
4.457.000 € 4.557.000 € 4.607.000 €
Durch den Online-Zugriff von Steuerrechtskommentaren und -zeitschriften über die Juris-Datenbank sowie den Einsatz der
Rechtsdatenbank Beck-Online ist eine weitere Reduzierung der Ausgaben für Bücher/Zeitschriften eingetreten.
Die geringen Ist-Ausgaben sind dadurch entstanden, dass die im Haushalts 2016/2017 eingeplante Erhöhung der Postgebühren nicht eingetreten ist, diese aber für den Haushalt 2018/2019 erwartet werden, da das Landesverwaltungsamt Berlin
verschiedene Postdienstleistungen (Nov. 2017 = PZA, April 2018 = Weiße Post, Juni 2018 = Pakete) neu ausschreiben
wird und die Entgelte an die aktuellen Postgebühren der Deutschen Post AG angepasst werden.
51136
061
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 99
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51140
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Beträge in EURO
Ansatz
2019
423.000
Ansatz
2017
377.000
Ist (Rest/R)
2016
325.000
503.958,81
2018
2019
2017
1) Mobiliar ergonomisch (Aktenschränke, E-Tische, Stühle)....................................
2) Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen..........................................
305.000 €
30.000 €
305.000 €
72.000 €
3) Rettungsstühle (2 Stück pro Finanzamt) ..............................................................
88.000 €
---423.000 € 377.000 €
325.000 €
in 1. enthalten
---325.000 €
Beschaffungen, Reparatur- und Wartungskosten für Büromöbel und -geräte.
Ausgaben zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen (GUV-V A3), in den Finanzämtern.
Ein zusätzlicher Bedarf an Mobiliar besteht wegen der hohen Einstellungsquote von Auszubildenden, der Zunahme von
Steuerakten und des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren PCArbeitstischen.
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung hat die Anschaffung von Rettungsstühlen in den Finanzämtern eingefordert. Für
22 Finanzämter sind jeweils 2 Rettungsstühle für das Planjahr 2018 veranschlagt worden (88.000,-- €).
Die hohen Ausgaben 2016 erklären sich mit der zwingend notwendigen Ausstattung der Finanzämter mit Aktenschränken,
E-Arbeitstischen und Kellerregalen.
51168
061
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51170
061
Datenfernübertragung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51185
(neu)
061
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51403
061
Ausgaben für die Haltung von
Fahrzeugen
20.000
20.000
18.000
2018/2019
1. Treibstoffe und Öle für die Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen sowie des Technischen Finanzamts.........................................................
2. Ausgaben für die Haltung der Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und
Strafsachen sowie des Technischen Finanzamts (z.B. Reparaturen, Zubehör, Kraftfahrzeugsteuer).....................................................................................................
17.271,46
2017
15.500 €
14.000 €
4.500 €
20.000 €
4.000 €
18.000 €
Für das Technische Finanzamt Berlin ist die Anmietung eines Dienstfahrzeuges geplant, um die an den Standorten aller
Berliner Finanzämter, dem Data Center (ITDZ) und der Klosterstr. 47 und 59 betriebenen Netze bzw. Netzwerktechnik
durch eigene Dienstkräfte zu warten, auszutauschen oder zu erneuern. Hierdurch entfallen Wartungskosten in Höhe von
ca. 80.000,- €/Jahr, die bisher durch externe Dienstleistungsfirmen erbracht wurden.
51408
061
Dienst- und Schutzkleidung
10.000
10.000
7.000
9.157,85
Kostenersatz von Dienstkleidung für die Dienstkräfte der Spielbankaufsicht, die im klassischen Spiel eingesetzt sind.
Ersatz von Kleidungsstücken für die schuss- und stichsicheren Unterziehwesten der Dienstkräfte des Steuerfahndungsdienstes im Finanzamt für Fahndung- und Strafsachen. Für 2018 werden 30 Nachwuchskräfte im Bereich des Fahndungsdienstes ausgebildet und zum Einsatz kommen. Diese sind entsprechend mit Sicherheitskleidung auszustatten.
51479
061
Allgemeine Verbrauchsmittel
1.000
Ergänzung von Mitteln zur Ersten Hilfe in Dienstgebäuden
Epl. 15, 27, 29 - Seite 100
1.000
1.000
310,64
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51715
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
Beträge in EURO
Ansatz
2019
9.646.000
9.676.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
9.644.000
9.695.599,42
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
Davon fällig 2023
—
3.835.000
735.000
751.000
767.000
783.000
799.000
—
—
—
—
In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die
2018
Bürodienstgebäude:
Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GFV, GSV) .......................................................... 10.940 €
Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg) ................................................... 532.160 €
Bismarckstr. 48 (Finanzschule) ........................................................................ 77.170 €
Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg)
418.870 €
Mehringdamm 110 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) .............................. 124.730 €
Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) .............................................................. 543.540 €
Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ............................................... 540.460 €
Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) ................................................. 252.330 €
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) .......................................................... 158.800 €
Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) ............................................ 428.290 €
Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) .................................................................. 358.960 €
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) .................................................................. 46.200 €
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) ........................................... 12.110 €
Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) ........................................... 406.870 €
Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding)............................................................... 399.180 €
Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) .................................... 369.020 €
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) ................................................. 430.600 €
Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) ................................... 446.210 €
Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) .......................................... 418.620 €
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) ................................... 324.130 €
Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) ........................................... 311.110 €
Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) .............................................. 36.970 €
Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................ 526.320 €
Allee der Kosmonauten 29 (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf) ........................ 428.990 €
Neue Jakobstr. 6/7 (Finanzamt Mitte/Tiergarten) ............................................ 640.930 €
Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) ..................................... 288.330 €
Seelenbinderstr. 99 (Finanzamt Treptow-Köpenick) ....................................... 390.880 €
Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt für Körperschaften II) ..................................
0€
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) ..................................... 286.180 €
Ullsteinstr. 66 (Finanzamt f. Fahndung uns Strafsachen) ............................... 436.230 €
Niedstr: 1, 2 (Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) .............................. ---9.645.130 €
rd.
9.646.000 €
2019
2017
10.850 €
526.110 €
76.320 €
424.770 €
127.450 €
543.400 €
547.300 €
247.500 €
157.470 €
426.970 €
361.010 €
45.790 €
12.430 €
418.740 €
403.480 €
363.670 €
442.050 €
442.490 €
418.030 €
317.050 €
314.770 €
38.230 €
526.320 €
438.320 €
639.300 €
291.720 €
396.460 €
0€
279.930 €
437.610 €
---9.675.540 €
9.676.000 €
11.550 €
555.020 €
0€
411.400 €
119.660 €
467.330 €
537.350 €
325.380 €
214.040 €
526.070 €
362.540 €
59.130 €
15.740 €
396.130 €
394.360 €
400.160 €
452.730 €
470.870 €
369.990 €
285.200 €
306.180 €
36.910 €
390.500 €
443.550 €
609.000 €
283.770 €
380.170 €
105.440 €
267.160 €
205.510 €
240.680 €
9.643.520 €
9.644.000 €
Verpflichtungen aus Vorjahren:
Bis 31.12.2016 eingegangene
Verpflichtungen
VE 2017
für 2018
8.046.248
für 2019
ab 2020
468.480
3.546.408
----
----
----
Die Finanzschule ist in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung übergegangen und somit sind die Miet- und Nebenkosten
vom Kapitel 1500 in das Kapitel 1531 umgesetzt worden.
Anmietung von Bürodienstgebäuden für das Finanzamt Lichtenberg (Josef-Orlopp-Str.).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 101
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51802
Fkt
061
Bezeichnung
Mieten für Fahrzeuge
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
27.000
Ansatz
2017
27.000
Ist (Rest/R)
2016
25.000
20.489,00
Aufwendungen für die Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Berlin und für die Anmietung von
Fremdfahrzeugen für Großdurchsuchungen.
Für das Technische Finanzamt Berlin ist die Anmietung eines Dienstfahrzeuges geplant, um die an den Standorten aller
Berliner Finanzämter, dem Data Center (ITDZ) und der Klosterstr. 47 und 59 betriebenen Netze bzw. Netzwerktechnik
durch eigene Dienstkräfte zu warten, auszutauschen oder zu erneuern. Hierdurch entfallen Wartungskosten in Höhe von
ca. 80.000,- €/Jahr, die bisher durch externe Dienstleistungsfirmen erbracht wurden.
51803
061
Mieten für Maschinen und Geräte
260.000
260.000
Miete für Kopierer ..............................................................................................
Miete für Kartenlesegeräte im Vollstreckungsaußendienst ...............................
270.000
2018/2019
195.000 €
65.000 €
260.000 €
217.809,57
2017
205.000 €
65.000 €
270.000 €
Durch den Einsatz von Kartenlesegeräten im Vollstreckungsaußendienst werden zeitaufwändige Sachpfändungen einschl.
deren Verwertung vermieden, Risiken bei der Annahme von Falschgeld minimiert und eine höhere Erfolgsquote bei der
Einziehung von Steuerrückständen erzielt.
Einsatz eines Kartenlesegeräts in der Info-Zentrale (Ausstellung von Bescheinigungen, Kopierkosten, etc.) durch die Abschaffung des Bargeldverkehrs in der Steuerverwaltung.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 102
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51820
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
Beträge in EURO
Ansatz
2019
20.448.000
Ansatz
2017
20.503.000
Ist (Rest/R)
2016
19.308.000
19.570.375,28
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
Davon fällig 2023
—
7.874.000
1.510.000
1.542.000
1.574.000
1.607.000
1.641.000
—
—
—
—
In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die
2018
Bürodienstgebäude:
Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GSV, GFV)
35.210 €
Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg)....................................................
1.852.390 €
Bismarckstr. 48 (Finanzschule) ........................................................................288.180 €
Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ................................730.730 €
Mehringdamm 110 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ..............................188.030 €
Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) ..............................................................965.740 €
Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ...............................................
1.120.270 €
Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) .................................................716.700 €
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) ..........................................................387.520 €
Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) ............................................883.210 €
Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) ..................................................................469.000 €
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) ..................................................................117.280 €
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) ........................................... 18.790 €
Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) ...........................................636.320 €
Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding) ...............................................................623.270 €
Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) ....................................
1.059.410 €
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) .................................................719.660 €
Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) ...................................
1.271.670 €
Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) ...........................................703.910 €
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) ....................................873.810 €
Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) ..........................................754.460 €
Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) .............................................. 34.920 €
Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................932.550 €
Allee der Kosmonauten 29 (Marzahn-Hellersdorf) ...........................................616.380 €
Neue Jakobstr. 6/7 (Mitte/Tiergarten) ..............................................................
1.330.030 €
Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) ......................................697.940 €
Seelenbinderstr. 99 (Treptow-Köpenick) ..........................................................520.700 €
Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt für Körperschaften II) ..................................
0€
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) .....................................753.910 €
Colditzstr. 41 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) ................................
1.145.780 €
Niedstr. 1, 2 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) .................................. ---20.447.770 €
rd.
20.448.000 €
2019
2017
35.210 €
1.852.390 €
288.180 €
730.730 €
188.030 €
980.230 €
1.120.270 €
716.700 €
387.520 €
883.210 €
469.000 €
117.280 €
18.790 €
636.320 €
623.270 €
1.059.410 €
719.660 €
1.271.670 €
714.470 €
873.810 €
754.460 €
34.920 €
932.550 €
625.630 €
1.349.980 €
697.940 €
520.700 €
0€
753.910 €
1.145.780 €
---20.502.020 €
20.503.000 €
35.210 €
1.852.390 €
0€
730.730 €
188.030 €
931.250 €
1.120.270 €
716.700 €
387.520 €
883.210 €
469.000 €
117.280 €
18.790 €
631.100 €
623.270 €
1.059.410 €
721.640 €
1.270.590 €
655.180 €
838.330 €
754.460 €
34.920 €
402.230 €
611.490 €
1.268.140 €
697.940 €
520.700 €
103.960 €
758.380 €
555.590 €
350.050 €
19.307.760 €
19.308.000 €
Verpflichtungen aus Vorjahren
Bis 31.12.2016 eingegangene
Verpflichtungen
VE 2017
für 2018
für 2019
ab 2020
16.964.414
1.145.772
8.449.884
----
----
----
Die Finanzschule ist in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung übergegangen und somit sind die Miet- und Nebenkosten
vom Kapitel 1500 in das Kapitel 1531 umgesetzt worden.
Anmietung von Bürodienstgebäuden für das Finanzamt Lichtenberg (Josef-Orlopp-Str. 62).
51838
061
Mieten für Maschinen und Geräte
für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 103
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51920
Fkt
061
Bezeichnung
Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
345.000
435.000
2018
1. Ausgaben für ................................................................................................................
a) Verstärkung und Erweiterung der Daten- und Stromnetze ........................................
100.000 €
b) Wartung und Reparatur der Klimaanlagen in den Technikräumen und
der unterbrechungsfreien Stromversorgung ..............................................................
35.000 €
2. Nutzerspezifische IT-Herrichtung für das Bürodienstgebäude der
a) FÄ Charlottenburg, Tempelhof, Kö II, Kö III und Kö IV .............................................
200.000 €
b) Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ...............................................................
10.000 €
345.000 €
Ansatz
2017
100.000
2019
Ist (Rest/R)
2016
130.304,01
2017
100.000 €
45.000 €
35.000 €
55.000 €
300.000 €
---435.000 €
------100.000 €
zu 2a)
Die erhebliche Steigerung des Ansatzes ist auf die nutzerspezifische Kostenbeteiligung an Infrastrukturmaßnahmen zur
Herrichtung von Dienstgebäuden zurückzuführen
Gemäß Festsetzung der ITK-Architektur (§ 21 II, S. 2, Ziffer 3 EGovG Berlin, Anschreiben der IKT-Steuerung vom
31.08.2016, gültig seit dem 01.09.2016) ist die Telefonie der Dienstbehörden des Landes Berlin über Voice over IP (VoIP)
zu realisieren. Durch diese Entscheidung hinsichtlich der Telekommunikation auf VoIP in Verbindung mit der Versorgung
der Telefone mit Strom über das Datennetz (Power over Ethernet = PoE) bedarf es neben der Erneuerung der Netzwerktechnik auch einer Anpassung der Klimaanlagen und der Stromversorgung.
Zu 2b)
Im Dienstgebäude des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen ist die bauliche Herrichtung und technische Einrichtung
(Videokamerasystem) einer Einsatztrainingswohnung für die Aus- und Fortbildung der Steuerfahndungsprüfer geplant. Die
veranschlagten Mittel werden für die Installation von Datenports, Stromanschlüssen und die Einrichtung einer festen Beamerlösung im neuen Schulungsraum benötigt.
Für den Steuerfahndungsdienst ist die Errichtung einer Einsatzzentrale geplant. Die hierfür erforderlichen baulichen und
technischen Voraussetzungen (Datenports und Stromanschlüsse) sind in Ansatz gebracht worden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 104
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
51925
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
Beträge in EURO
Ansatz
2019
752.000
Ansatz
2017
887.000
Ist (Rest/R)
2016
406.000
519.241,01
Nutzerspezifische Betriebs- und Nebenkosten sowie Wartungskosten für nutzerspezifische Anlagen sowie funktionsbedingte Umbauten.
In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die Dienstgebäude
Sonnenschutz, Ausstattung der Finanzämter mit 3. Datenport, Sicherheitsmaßnahmen in den FÄ..… ................................................................................
Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GSV, GFV) ............................................................
Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg).....................................................
Bismarckstr. 48 (Finanzschule) .........................................................................
Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) .................................
Mehringdamm 110(Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ................................
Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) ...............................................................
Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ................................................
Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) ...................................................
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) ............................................................
Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) ..............................................
Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) ....................................................................
Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) ....................................................................
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) .............................................
Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) .............................................
Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding) .................................................................
Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) ......................................
Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) ...................................................
Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) .....................................
Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) ............................................
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) .....................................
Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) .............................................
Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................
Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) ..................................................
Allee der Kosmonauten 29 (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf) ..........................
Neue Jakobstr. 6/7 (FA Mitte-Tiergarten) ..........................................................
Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) .......................................
Seelenbinderstr. 99 (Finanzamt Treptow-Köpenick) .........................................
Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) .......................................
Ullsteinstr. 66 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) ................................
rd.
2018
628.800 €
210 €
8.230 €
1.220 €
4.670 €
1.390 €
5.500 €
6.600 €
4.060 €
2.340 €
5.380 €
3.050 €
610 €
510 €
4.270 €
4.370 €
8.670 €
4.270 €
6.400 €
4.000 €
5.590 €
5.080 €
500 €
5.110 €
3.960 €
7.000 €
4.570 €
5.740 €
5.080 €
4.600 €
751.780 €
752.000 €
Bei den Mehrausgaben handelt es sich um die Kosten für
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Die Fortführung der mit DHH 2016/2017 begonnenen Umsetzung des geforderten
Sonnenschutzsystems im Sinne der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (s. A
3.5 ASR) für die Finanzämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte/Tiergarten, Neukölln, Steglitz, Tempelhof, Treptow-Köpenick sowie für Körperschaften II und IV ......................................................................................................
Die Neuverkabelung mehrerer Finanzämter in Vorbereitung auf VoIP ......................
Der Umbau einer ehemaligen Dienstwohnung im Finanzamt FriedrichshainKreuzberg ..................................................................................................................
Die Herrichtung einer Telefonservicestelle im Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Die Schaffung einer Einsatztrainingswohnung für Steuerfahnder im Finanzamt für
Fahndung und Strafsachen .......................................................................................
Umzugskosten; Auflösung baubedingter Drehscheibe des Finanzamts für Körperschaften II ..................................................................................................................
2019
762.000 €
210 €
8.350 €
1.240 €
4.740 €
1.420 €
5.500 €
6.700 €
4.130 €
2.370 €
5.460 €
3.100 €
620 €
520 €
4.330 €
4.430 €
8.840 €
4.330 €
6.490 €
4.000 €
5.670 €
5.160 €
500 €
5.110 €
4.020 €
7.000 €
4.640 €
5.830 €
5.160 €
4.600 €
886.470 €
887.000 €
2017
290.000 €
200 €
8.100 €
0€
4.600 €
1.370 €
5.500 €
6.500 €
4.000 €
2.300 €
5.300 €
3.500 €
600 €
--4.200 €
4.300 €
5.500 €
4.200 €
6.300 €
4.000 €
5.500 €
5.000 €
4.540 €
---3.900 €
6.500 €
4.500 €
5.650 €
5.000 €
4.600 €
405.660 €
406.000 €
2018
2019
200.000 €
210.000 €
200.000 €
562.000 €
145.000 €
15.000 €
-------
10.000 €
----
48.800 €
628.800 €
---762.000 €
zu a) Sonnenschutzsysteme
Fortführung des mit DHH 2016/2017 an den Südseiten der Dienstgebäude begonnenen mehrstufigen Verfahrens zur Ausstattung der Finanzämter mit Sonnenschutzsystemen. In den Jahren 2018 und 2019 sollen nunmehr die Ostseiten der
Dienstgebäude entsprechend ausgestattet werden.
zu b) Neuverkabelung
Der IT-Gebäudestandard der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sieht für die Berliner Verwaltung eine strukturierte Verkabelung mit 2 Datenports pro Arbeitsplatz vor. Das ITDZ Berlin plant für das Berliner Landesnetz den Wechsel
Epl. 15, 27, 29 - Seite 105
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
von digitaler Telefonie zu Voice over IP (VoIP). Die Steuerverwaltung fordert aus Gründen der Datensicherheit hierfür einen
dritten Port. Hierfür stehen in den Dienstgebäuden von insgesamt 12 Finanzämtern nicht genügend Datenleitungen zur
Verfügung. Im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens soll zunächst in den Finanzämtern Charlottenburg, Schöneberg
(Außenstelle Sarrazinstraße), Tempelhof sowie für Körperschaften II und IV mit der Schaffung zusätzlicher Datenports pro
Arbeitsplatz begonnen werden. In diesen Finanzämtern steht derzeit nur ein Datenport pro Arbeitsplatz zur Verfügung.
zu c) Umbau ehemaliger Dienstwohnung
Für den Mehrbedarf an Büroflächen im Finanzamt Kreuzberg ist beabsichtigt die ehemalige Hausmeisterwohnung in Büroräume umzubauen.
zu d) Herrichtung einer Telefonservicestelle
Wegen des Raumbedarfs im Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg wird die ehemalige Hausmeisterwohnung in Diensträume
umgebaut. In den entstandenen neuen Diensträumen soll eine Telefonservicestelle eingerichtet werden.
zu e) Einsatztrainingswohnung
Im Dienstgebäude des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen ist die bauliche Herrichtung und technische Einrichtung
(Videokamerasystem) einer Einsatztrainingswohnung für die Aus- und Fortbildung der Steuerfahndungsprüfer geplant.
zu f) Umzugskosten Außenprüfer
Nach Abschluss der mehrjährigen Bauarbeiten zur Deckenputzsanierung und Brandschutzertüchtigung im Dienstgebäude
Magdalenenstraße 25 ziehen die in der temporären Drehscheibe Josef-Orlopp-Str. 62 untergebrachten 156 Außenprüfer
des Finanzamts für Körperschaften II in das Stammhaus zurück (2018: 156 Dkr. á 300,0 € (BIM-Benchmark) = 46,8 T€).
52501
061
Aus- und Fortbildung
30.000
30.000
30.000
12.742,18
Der Gesamtpersonalrat der Berliner Finanzämter hat den Schulungsbedarf (Personalvertretungsrecht, IT-Schulung) für die
Mitglieder anlässlich der im Frühjahr 2018 stattfindenden Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV/JAV)
sowie für die örtlichen Personalvertretungen (beamten- und tarifrechtlichen Themen) in den Finanzämtern angemeldet.
Notwendige fachliche Fortbildungen, die nicht im Programm der VAK angeboten werden.
Geschlechtsspezifische Daten:
Zielgruppe
GB Zielsetzung
Steuerungsbedarf
absolut
relativ (in %)
Ressourcen FÄ
52509
(neu)
061
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Finanzämter an kostenpflichtigen Fortbildungen außerhalb der VAK Berlin
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern
und Frauen bei der Fortbildung
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses
2016
Teilnehmerinnen
41
55,41%
7.060,44 €
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
Teilnehmer
33
44,59%
5.681,74 €
1.000
1.000
1.000
900,32
1.000,0 EUR wurden bislang bei 1500/52508 nachgewiesen.
Ausgaben für die Beschaffung von Literatur für Unterrichtszwecke, von Gesetzestexten (BGB, StGB, HGB) für die Prüfungen sowie für Unterrichtsmaterialien der Finanzschule.
Die Ausgaben hierfür waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt.
52536
061
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 106
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
52601
Fkt
061
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Gerichts- und ähnliche Kosten
1.200.000
Ansatz
2017
1.200.000
Ist (Rest/R)
2016
1.200.000
1.270.347,12
Gerichts-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtsvollzieherkosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Ersatz von
Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner.
Der erhöhte Ansatz erklärt sich mit der gestiegenen Anzahl von Anfechtungsverfahren im Insolvenzverfahren und der sich
daraus ergebenden Verzinsung der Rückforderungsansprüche.
52602
061
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
5.000
5.000
5.000
5.672,70
619.000
624.000
574.000
608.556,20
Kosten für die Tätigkeit der Beschäftigtenvertretungen
52703
061
Dienstreisen
2018
2019
1. Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts und Vorstellungsreisen für
a) Dienstkräfte des Technischen Finanzamts ............................................................
b) Dienstkräfte der übrigen Finanzämter ....................................................................
2. Dienstreisen für die Ausbildung der RR .....................................................................
3. Dienstreisen zum Finanzgericht Berlin-Brandenburg .................................................
4. Dienstreisen für Mitglieder der Personalvertretung ....................................................
5. Wegstreckenentschädigungen, Pauschvergütungen, BVG-Karten ............................
54.000 €
57.000 €
109.500 €
6.800 €
1.500 €
390.000 €
618.800 €
rd. 619.000 €
54.000 €
57.000 €
114.300 €
6.800 €
1.500 €
390.000 €
623.600 €
624.000 €
2017
44.700 €
30.000 €
110.000 €
8.000 €
1.000 €
380.000 €
573.700 €
574.000 €
Der Ansatz 2018/2019 erklärt sich mit der höheren Anzahl von Dienstreisen zu Steuerrechts- und IT-Fachtagungen und der
zu zahlenden Fahrtkostenerstattungen für eine höhere Anzahl an Außenprüfern.
Geschlechtsspezifische Daten:
Zielgruppe:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Finanzämter an kostenpflichtigen fachlichen Fortbildungen an
der BFA Brühl/Berlin
GB Zielsetzung:
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen
oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung
Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
Teilnehmerinnen
absolut
relativ (in %)
52905
(neu)
061
Repräsentation
Ist 2016
Teilnehmer
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
105
88
100
71
54,40%
45,60%
58,48%
41,52%
2.300
2.300
Repräsentationsaufwendungen für die Vorsteherinnen und Vorsteher der Berliner Finanzämter.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 107
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
53111
Fkt
061
Bezeichnung
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
96.000
96.000
Ansatz
2017
5.000
Ist (Rest/R)
2016
13.068,01
Bei dem Ansatz werden folgende Ausgaben nachgewiesen für
a)
für Stellenausschreibungen in regionalen und überregionalen Zeitungen und Portalen, auch für die Regierungsräte/innen der Steuerverwaltung,
b)
das Anwerben von Nachwuchskräften für die Steuerverwaltung. Dem steigenden Personalbedarf (wachsende Stadt,
Alterststruktur der Beschäftigten) stehen rückläufige Bewerberzahlen gegenüber. Hierzu sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich mittels „E-Recruiting“ (bspw. „die-unbestechlichen.berlin“) und Messen.
Die Ausgaben für Stellenausschreiben für die Regierungsräte/-innen der Steuerverwaltung sowie Ausgaben für das Anwerben von Nachwuchskräften waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt.
Der höhere Bedarf erklärt sich mit der Zunahme von Neubesetzungen von Stellen, die in dem vermehrten Ausscheiden von
Beschäftigten der Steuerverwaltung in den nächsten Jahren begründet liegt und für das nachhaltige Anwerben von Nachwuchskräften auf Online-Portalen (u.a. Google AdWord, Facebook).
53301
061
Kränze, Blumenspenden, Nachrufe
1.000
1.000
1.000
559,67
54002
061
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
78.000
6.000
30.000
246,31
Ausgaben zur Durchführung eines Führungskräftefeedbacks der Steuerverwaltung (Finanzämter).
Die Ausgaben hierfür waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt.
Finanzierung von Vorträgen und Veranstaltungen zur Steigerung des Wissens über gesundheitsförderliches Verhalten,
gesundheitsorientiertes Führen und Zusammenarbeiten und Stressbewältigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Berliner Finanzämter durch externe Vortragende. Unterstützung bei der Durchführung von Gesundheitstagen und ausgewählten Einzelprojekten im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Die geringen Ausgaben 2016 erklären sich damit, dass die ursprünglich eingeplanten Ausgaben für die Mitarbeiterbefragung in den Berliner Finanzämtern nicht durchgeführt worden sind.
54010
061
Dienstleistungen
264.000
264.000
198.000
2018/2019
1.
2.
3.
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2 und 5 ASiG)....................................
Sozialberatung für die Beschäftigten der Finanzämter ..........................................
Behördeninterne Transport- und Ladeleistung ......................................................
205.000 €
57.000 €
2.000 €
264.000 €
112.524,36
2017
196.000 €
---2.000 €
198.000 €
Seit Oktober 2015 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der SenFin und der SenJust zur Nutzung der „Sozialberatung für Beschäftigte der Berlin Justiz“ (Rubensstraße 111, 12157 Berlin). In diesem Rahmen konnten seitdem auch
das TFA und das FA Kö III die Leistungen der Sozialberatung nutzen. Die Ausgaben der Sozialberatung werden anteilig,
entsprechend der VZÄ der beteiligten Verwaltungen, umgelegt. Es ergibt sich dadurch ein monatlicher Betrag in Höhe von
2,45 € je Mitarbeiter/in (VZÄ).
Für 2018 und 2019 besteht das konkrete Angebot, die Nutzung der Sozialberatung Just für weitere Finanzämter um 1.300
VZÄ auszuweiten. Eine Festlegung auf bestimmte Finanzämter ist noch nicht erfolgt. Grundsätzlich wird die Einbeziehung
eines größeren Nutzerkreises aus den Finanzämtern für die Sozialberatung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angestrebt.
54023
061
Fahndungsmaßnahmen
27.000
27.000
32.000
17.712,96
Kosten und Auslagenersatz im Zusammenhang mit Maßnahmen des Steuerfahndungsdienstes, Entschädigungen für Auskunftsersuchen nach § 93 der Abgabenordnung sowie für Zeugen und Sachverständige nach § 405 der Abgabenordnung.
Die geringen Ist-Ausgaben 2016 erklären sich mit Rückzahlung von verauslagten Gutachterkosten (ca.10.000 €) aus einer
Zollauktionen.
54034
061
Leistungen der Selbstversicherung
2.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 108
2.000
2.000
1.732,13
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
54038
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Dienstleistungen von Kreditinstituten
Beträge in EURO
Ansatz
2019
210.000
Ansatz
2017
210.000
Ist (Rest/R)
2016
250.000
190.141,57
Kosten für die Konten des zentralen Zahlungsverkehrs, Fremdspesen im Einzugsermächtigungsverfahren.
54064
061
Abdeckung von Geldverlusten
15.000
15.000
15.000
4.006,90
Ausgaben für Erstattungen an unberechtigte Zahlungsempfänger wegen unrichtiger Eingabe von Kontonummern oder
Nichtbeachtung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Abtretungen.
Alle Fälle von fehlerhaften Erstattungen werden dem Rechnungshof von Berlin angezeigt.
63201
061
Ersatz von Verwaltungsausgaben
an Länder
3.534.000
4.069.000
3.563.000
2.553.008,15
a)
Nach der vom Land Berlin mit dem Land Brandenburg geschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame
Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 (ehem. gehobener Dienst) und 2 (ehem. mittlerer Dienst)
des Steuerverwaltungsdienstes sowie über die Fortbildung der Beschäftigten der Steuerverwaltung erfolgt die fachtheoretische Ausbildung an der Fachhochschule bzw. Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen. Dem Land Brandenburg sind die Kosten für die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten beider Laufbahngruppen zu erstatten.
Die Ansätze orientieren sich an den aktuell bekannten Einstellungszahlen und an den vertraglich vereinbarten Ausbildungspauschalen für die Laufbahngruppen des Steuerverwaltungsdienstes.
Die geringen Ausgaben im Jahr 2016 resultieren aus dem Mehreinsatz von Dienstkräften der Berliner Steuerverwaltung als
Dozentinnen und Dozenten an der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule aufgrund der gestiegenen
Einstellungszahlen. Die Anzahl der durch das Land Berlin zu stellenden Dozentinnen und Dozenten orientiert sich gemäß
Verwaltungsvereinbarung an den Anwärterzahlen. Die an das Land Brandenburg zu erstattenden Ausbildungskosten werden mit dem Personalkostenersatz verrechnet.
b)
Nach der vom Land Berlin mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im November 2016 geschlossenen Vereinbarung
werden bei einem Wechsel von Dienstkräften der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des BZSt innerhalb von fünf Jahren
nach Studienabschluss an die Landesfinanzverwaltung Berlin anteilig Kosten des fachtheoretischen Vorbereitungsdienstes
an das BZSt erstattet.
Genderspezifische Daten:
2016
gesamt
Kosten
Einstellungen
Erfolgreich absolvierte
Laufbahnprüfung
w
m
LG 1
in %
1.292.898 €
749.881 €
58 %
543.017 €
42 %
LG 2
in %
LG 1
in %
LG 2 + 9 Aufsteiger/innen
in %
LG 1
in %
1.260.110 €
579.651 €
46 %
89
56 %
77 + 6
49 %
63
56 %
680.459 €
54 %
71
44 %
83 + 3
51 %
50
44 %
40
39 %
63
61 %
160
161 + 9
113
LG 2
in %
103
Verpflichtungen aus Vorjahren:
Bis 31.12.2016 eingegangene
Verpflichtungen
für 2018
für 2019
ab 2020
----
----
----
VE 2017
Epl. 15, 27, 29 - Seite 109
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
63207
Fkt
061
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder
9.229.000
8.970.000
2018
1a. Projekt zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren (KONSENS einschl. ELSTER) .........................
1b. Strategische Neuausrichtung des Besteuerungsverfahrens/
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ...........................
2. Durchführung der Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Auslandsrentner .................................................................
3. Pflege der Kirchensteuerdatenbank ..........................................
4. Zentrale Schulungsumgebung KONSENS ................................
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
8.322.000
2019
6.160.642,50
2017
7.451.530 €
(mit 1,0 Mio. € in
1a. enthalten)
7.141.960 €
(mit 0,75 Mio. €
in 1a. enthalten)
5.060.707 €
1.733.606
€
952.000 €
225.100 €
600.000 €
9.228.630 €
9.229.000 €
973.000 €
234.200 €
620.000 €
8.969.160 €
8.970.000 €
866.600 €
120.000 €
540.417 €
8.321.330 €
8.322.000 €
rd.
Die Erhöhung der Haushaltsansätze beim Projekt KONSENS wird mit den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz vom
10.11.2016 begründet, wonach zur Beschleunigung der KONSENS-Entwicklung das Budget auf 167,0 Mio. € für 2018 und
160,0 Mio. € für 2019-2021 angehoben wurde.
Die Ausgaben für die Strategische Neuausrichtung bzw. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (bisher eigenständiger Ausweis unter 1b), die in den Beschlüssen der Ministerkonferenz vom 20.05.2015 begründet liegen, sind im Haushaltsansatz zum Projekt KONSENS enthalten. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Handlungsfelder:
•
•
stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung für die Steuerpflichtigen
stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe zur Gewährleistung einer gleichmäßigen, gerechten und effizienten
Besteuerung zum 21. Jahrhundert hin.
Nachhaltige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltung durch strukturelle Verfahrensanpassung
unter verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen.
•
Nach § 19 Abs. 6 Abgabenordnung (AO) ist die Besteuerung der Auslandsrentner dem Finanzamt Neubrandenburg zuständigkeitshalber übertragen worden. Die Kosten des Besteuerungsverfahrens werden auf die Länder aufgeteilt. Die
Mehrausgabe wird mit der Kostensteigerung im Bereich der Personalkosten und im IT-Bereich sowie den erstmalig anfallenden Kosten für die Archivierung der Akten begründet.
Für die Erhebung von Kirchensteuern auf Abgeltungssteuern ist ein Datenabrufverfahren eingeführt worden, mit dem
Banken verpflichtet werden, durch Anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestimmte Kirchensteuerabzugsmerkmale zu ermitteln. Dieses Abrufverfahren wird auf nach dem 31. Dezember 2013 zufließende Kapitalerträge angewendet.
Nach dem festgelegten Kostenschlüssel (Verteilung nach dem Anteil am angemeldeten Aufkommen der Kirchensteuer auf
Kapitalertragsteuer) entfällt auf das Land Berlin – unter Zugrundelegung des bisherigen Aufkommens – 1,99 % an den
Gesamtkosten des Projekts. Das KiStA-Budget für das Jahr 2018/2019 beläuft sich auf 11,31 bzw. 11,76 Mio. Euro. Der
Anteil des Landes Berlin (z.Zt. 1,99 v.H.) bemisst sich nach dem Anteil am angemeldeten Kirchensteueraufkommen des
Vorjahres.
Das Land Baden-Württemberg hat für den Einsatz in der Aus- und Fortbildung eine Zentrale Schulungsumgebung (ZSU)
entwickelt, welche sie für die Länder sowie den Bund bereitstellt, betreibt und weiterentwickelt. Die ZSU ermöglicht eine
umfassende Abdeckung des Aus- und Fortbildungsbedarfs für alle Berliner Dienstkräfte. Die Entwicklungs- und Investitionskosten werden zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt kalkuliert und müssen durch die Vertragspartner
bereitgestellt werden. Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis der den Ländern jeweils zur Nutzung zur
Verfügung gestellten Arbeitspakete.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
Bis 31.12.2016 eingegangene
Verpflichtungen
für 2018
für 2019
ab 2020
540.000
540.000
1.080.000
VE 2017
67102
061
Ersatz von Barauslagen
25.000
Ersatz von Auslagen der Vollstreckungsbeamten bei Pfändungen
81241
061
Erneuerung des Gerätebestands
für die Datenverarbeitung
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 110
25.000
33.000
15.942,42
1531
2018/2019
Finanzämter
Titel
Fkt
Bezeichnung
81242
061
Übernahme von einheitlichen
Besteuerungsverfahren
Siehe Maßnahmegruppe 32
81244
061
Erweiterung des Gerätebestands
für die arbeitsplatzorientierte Datenverarbeitung
Siehe Maßnahmegruppe 32
81259
061
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
81279
061
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
18.000
18.000
Ansatz
2017
18.000
Ist (Rest/R)
2016
—
Erneuerung des nachfolgenden Gerätebestandes wegen Ablauf der Nutzungsdauer:
2/2 Risographen
1/0 Briefverschließmaschinen
0/1 Orientierungssystem
82164
(neu)
062
Kauf von Grundstücken für das
Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen
6.073.000
Wegfallvermerk: Der Titel fällt im 2. Planjahr weg.
Ankauf des Bürodienstgebäudes des Finanzamts Lichtenberg, Josef-Orlopp-Str. 62 in 10365 Berlin.
Kaufpreis .......................................................................................................................
Grunderwerbsteuer einschl. Notarkosten ......................................................................
rd.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 111
2018
5.700.000 €
372.950 €
6.072.950 €
6.073.000 €
1531
2018/2019
MG 32
Finanzämter
Titel
Fkt
MG
32
51136
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
061
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
662.000
662.000
717.000
684.352,27
Wurde bislang bei 51111 MG 31 nachgewiesen.
2018/2019
1. Kostenerstattung für den zentralen EOSS-Druck an das Technische Finanzamt Cottbus .....................
310.000 €
2. Verbrauchmaterialien der Finanzämter (o. TFA),
a) Drucker- Verbrauchsmaterialien (Toner, Druckerpatronen) ............................................
300.000 €
b) Verbrauchmaterialien des TFA Berlin
Druckerverbrauchmaterialien (Toner, Tintenpatronen) ......................................................... 20.000 €
3. Dezentraler Druck im Technischen Finanzamt Berlin (Papier, Umschläge, etc.) ....................................
30.000 €
4. ELSTER-CD und Faltblätter....................................................................................................................
2.000 €
662.000 €
2017
322.000 €
290.000 €
10.000 €
75.000 €
20.000 €
717.000 €
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg übernimmt das Technische Finanzamt Cottbus alle Leistungen im Bereich des zentralen KONSENS-Drucks (Steuerbescheide des Landes Berlin). 7 Die
damit verbundenen Kosten für die Verbrauchsmaterialien werden dem Land Berlin in Rechnung gestellt.
Die Verbrauchsmaterialien (Toner, Druckerpatronen) der Finanzämter werden seit 01.01.2017 der verfahrensabhängigen
IuK-Technik zugeordnet. Die bisher beim Titel 51111 ausgewiesenen Ausgaben sind nunmehr beim Titel 51136 veranschlagt worden.
Die ELSTER-CD wird nur noch in geringem Umfang bereitgestellt, da ELSTER online abgerufen werden kann.
In diesem Zusammenhang wird auf das Berliner E-Government-Gesetz vom 30.05.2016 hingewiesen.
51168
061
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
829.000
829.000
609.000
1.028.858,65
Wurde bislang bei 51143 MG 31 nachgewiesen.
2018/2019
2017
1) Wartungskosten im zentralen Bereich
a) Netzwerkkomponenten ..................................................................................................... 338.000 €
193.000 €
b) Datensicherung SAN (Storage Area Network) ................................................................. 92.300 €
80.000 €
c) Server, Netztechnik, Speichersysteme ............................................................................. 158.600 €
71.900 €
d) Scannerverfahren (SESAM/Steubel – KONSENS) ..........................................................
8.000 €
8.600 €
e) Zentraler Druck KONSENS .............................................................................................. 93.000 €
78.000 €
f) Dezentraler Druck KONSENS ........................................................................................... 30.000 €
18.700 €
g) ELSTER-Werbung............................................................................................................
800 €
800 €
h) Entsorgungskosten Altgeräte ...........................................................................................
5.500 €
5.000 €
2) Wartung dezentraler Bereich ................................................................................................
a) Wartungskosten in den Finanzämter ............................................................................
30.000 €
40.000 €
b) Beschaffung von Einzelgeräten/Zubehör ........................................................................ …………………….…...
65.000 €
107.000 €
3) Beschaffungen von Geräten und Zubehör für das Finanzamt für
Fahndung und Strafsachen (adhoc-Beschaffungen .............................................................
6.000 €
5.000 €
4) Verwaltungsübergreifende Verfahren (ProFISKAL, IPV, Abrufverfahren) ...........................
1.000 €
1.000 €
828.200 €
609.000 €
rd.
829.000 €
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren EOSS und dem Einsatz bundeseinheitlicher
KONSENS-Produkte. Der Anstieg der Wartungskosten im zentralen Bereich beruht auf dem Umstieg auf die bundeseinheitlich eingeführten Produkte und die damit ständig steigenden Anforderungen an die Netzanbindungen sowie die Serverkapazitäten. Die Wartungskosten für den dezentralen Druck sind der Ausdruckskonzeption des Steuerfachverfahrens EOSS
geschuldet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 112
1531
2018/2019
MG 32
Finanzämter
Titel
51170
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Datenfernübertragung für die verfahrensabhängige IKT
Beträge in EURO
Ansatz
2019
299.000
Ansatz
2017
299.000
Ist (Rest/R)
2016
305.300
307.928,20
2018/2019
2017
Wurde bislang bei 51145 MG 31 nachgewiesen.
Netze außerhalb des MAN des Landes Berlin (ITDZ)
a) 2x je 1Gbit/s zum Technischen Finanzamt Cottbus (Verlagerung des Drucks) .................
b) DSL für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ....................................................
c) ITDZ Internet ADSL ...........................................................................................................
d) Telekom Internet ADSL .....................................................................................................
e) UMTS-Anbindungen ..........................................................................................................
f) Zubehör .............................................................................................................................
277.000 €
1.000 €
13.200 €
1.000 €
3.500 €
3.300 €
299.000 €
rd.
277.000 €
1.000 €
12.700 €
6.100 €
4.500 €
0€
305.300 €
306.000 €
Mit der Verlagerung des zentralen Drucks zum Technischen Finanzamt Cottbus ist eine technische Anbindung erforderlich.
51185
(neu)
061
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
9.488.000
9.558.000
8.459.000
9.252.307,92
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
Wurde bislang bei 54060 nachgewiesen.
2018
1. Dienstleistung durch den IT- Dienstleister des Landes Berlin –
IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ):
a) Software-Support (laufende Pflegegebühren für
Virenschutz und Citrix-Umgebung) ........................................................................
265.000 €
b) Wartung des EOSS-Gesamtsystems ....................................................................
1.018.000 €
c) Netzdienstleistungsvertrag ....................................................................................
1.003.000 €
d) Netzkomponentenwartung ....................................................................................
125.000 €
e) Management-Backup ............................................................................................
62.500 €
f) UMTS Verträge ......................................................................................................
367.500 €
g) Zertifikatmanagement............................................................................................
14.000 €
h) mobiler Zugang .....................................................................................................
12.600 €
i) Contact Center Management .................................................................................
6.500 €
j) Hosting Schulungssystem SAP IDES .....................................................................
5.500 €
k) Faxserverlösung ....................................................................................................
2.600 €
l) Druck und Papiernachbearbeitung (NBR-Druck) ....................................................
1.900 €
2.884.100 €
2. Softwarekosten
a). für den zentralen Bereich (BS2000 und Server) .................................. 3.678.800 €
b). für den dezentralen Bereich (Server und Arbeitsplätze) ...............................................
2.576.900 €
c) FA FuSt (Forensik) ........................................................................................................
231.000 €
6.464.700 €
3. Sonstige Dienstleistungen
a) Verschlüsselungssoftwarelizenzen .........................................................
68.500 €
b) Dienstleistungen im Bereich Security Management ................................
46.400 €
c) Sonstiges .................................................................................................
1.700 €
116.600 €
insgesamt
rd.
Im Ansatz enthaltene Ausgaben für IKT-Sicherheit
(Viren-/ Malwareschutz, Zertifikate, Erstellung und Unterstützung
behördlicher oder verfahrensspezifisches Sicherheitskonzepte) ............
2019
2017
265.000 €
1.018.000 €
1.003.000 €
125.000 €
62.500 €
367.500 €
14.500 €
12.600 €
6.500 €
5.500 €
2.600 €
1.900 €
2.884.600 €
304.800 €
0€
1.080.000 €
125.000 €
72.500 €
521.000 €
95.500 €
24.500 €
12.500 €
5.500 €
8.500 €
5.000 €
2.254.800 €
3.683.000 €
2.681.500 €
202.400 €
6.566.900 €
3.691.500 €
2.330.800 €
100.000 €
6.122.300 €
57.700 €
46.500 €
1.700 €
105.900 €
0€
40.500 €
55.000 €
95.500 €
9.487.400 €
9.488.000 €
9.557.400 €
9.558.000 €
8.472.600 €
8.472.000 €
195.500 €
174.000 €
Der Anstieg der Ausgaben liegt insbesondere in dem Anfallen der Wartungskosten für das EOSS-Gesamtsystem nach
Ablauf der Herstellergarantie bzw. Ende der Investitionsphase begründet.
Des Weiteren sind sie auf das Ansteigen der lfd. Support- und Pflegegebühren für die im dezentralen Bereich im Einsatz
befindlichen Softwarelizenzen zurück zu führen.
Zusätzlicher Bedarf an Lizenzen besteht im Finanzamt Fahndung und Strafsachen (Forensik) sowie für die Verschlüsselung
der mobilen Endgeräte.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 113
1531
2018/2019
MG 32
Finanzämter
Titel
51838
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Mieten für Maschinen und Geräte
für die verfahrensabhängige IKT
Beträge in EURO
Ansatz
2019
980.000
Ansatz
2017
980.000
Ist (Rest/R)
2016
980.000
2018/2019
Miete an das IT Dienstleistungszentrum (ITDZ)
a) Klimatisierte Geräte- und Raumflächen............................................................
b) Nebenkosten Geräte- und Raumflächen. .........................................................
929.171,82
2017
680.000 €
300.000 €
980.000 €
680.000 €
300.000 €
980.000 €
Die geringeren Ausgaben für 2016 sind durch ein Guthaben (52.320,-- €) aus der Stromabrechnung für das Jahr 2015 entstanden.
52536
061
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
233.000
233.000
150.000
174.943,08
IT-Fortbildung für Dienstkräfte der Berliner Finanzämter.
1) Allgemeine IT Aus- und Fortbildung ....................................................................
2) Grundausbildung neuer Kollegen ........................................................................
3) Schulung Microsoft Produkte ..............................................................................
4) Einführung des neuen Berliner IKT Standards ....................................................
5) Schulungen für das Finanzamt für Fahndung- und Strafsachen .........................
rd.
2018/2019
110.000 €
60.000 €
12.500 €
12.500 €
37.500 €
232.500 €
233.000 €
2017
90.000 €
50.000 €
0€
0€
10.000 €
150.000 €
Durch zahlreiche personelle Abgänge und damit verbundene Umstrukturierungen entsteht ein erhöhter Bedarf an allgemeiner IT Aus- und Fortbildung.
Dem Technischen Finanzamt Berlin wurden 20 neue Stellen zugewiesen. Diese Stellen werden überwiegend mit Finanzbeamten ohne technische Vorbildung besetzt, die eine 2-jährige Grundausbildung benötigen.
Die Aus- und Fortbildungskosten für Microsoft Produkte (z.B. Windows, Windows Server, MS-SQL) wurden bisher über
Schulungsgutscheine aus dem Abschluss eines Lizenzvertrags mit Microsoft abgedeckt. Diese Gutscheine werden in 2017
aufgebraucht sein, so dass ab 2018 Kosten hierfür entstehen werden.
Mit Einführung des neuen Berliner IKT Standards gemäß E-Government-Gesetz Berlin werden Ausbildungen für bisher
nicht eingesetzte Produkte notwendig (z.B. RedHeat Linux, MariaDB).
Im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FA Fust) sind im Bereich der IT-Forensik Schulungen für NUIX, Betreuer
CasaS, IBM i2 Analyst NB, Oracle Datenbank, JTAG (Mobilfunkforensik) sowie weitere Grundschulungen an.
81241
061
Erneuerung des Gerätebestands
für die Datenverarbeitung
4.045.000
3.619.000
2.851.000
2.804.562,97
Wurde bislang bei 81261 MG 31 nachgewiesen.
2018
Datenbanksoftware über Landeslizenz beim ITDZ .............................................................
641.000 €
b) Endgerät-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern ..................................
500.300 €
Monitor-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern ....................................
---Drucker-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern ...................................
274.500 €
c) Zentrale Infrastruktur
1. Ersatz von aktiven Netzwerkkomponenten in den Finanzämtern ........ 1.042.200 €
2. Ersatz für die zentralen Access Switche .............................................. 1.587.000 €
3. Ersatzbeschaffung der Verschlüsselungstechnik ................................
---4.045.000 €
2019
660.000 €
500.300 €
201.300 €
274.500 €
2017
622.000 €
837.000 €
---318.000 €
840.500 €
---1.142.400 €
3.619.000 €
1.074.000 €
------2.851.000 €
zu a)
Die veranschlagten Mittel für die Datenbanksoftware sind zwingend erforderlich. Der Ansatz für die jährlich zu aktualisierende Datenbanksoftware wird auch für die Folgejahre erforderlich sein.
zu b)
Bei den Planungen wird von der Erneuerung von 1/5‘tel der im Einsatz befindlichen Arbeitsplatzkomponenten unter Berücksichtigung der aktuell vom ITDZ angebotenen Preise ausgegangen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 114
1531
2018/2019
MG 32
Finanzämter
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
zu c)
1. angestrebt wird der Ersatz von jährlich 1/5 der aktiven LAN-Technik als turnusmäßiger Ersatz
2. Da es sich hier um zentrale Komponenten des Steuerverwaltungsnetzes handelt, ist ein Support unbedingt notwendig.
Nur so kann der Dienstbetrieb der Steuerverwaltung sichergestellt werden. Nach Mitteilung des Herstellers wird der
Support zum 31.08.2018 eingestellt.
Der Ersatz der zentralen Access Switche im DataCenter des ITDZ ist daher unabdingbar notwendig.
3. Die Verschlüsselung der über das Netz des Landes Berlin (MAN des ITDZ) zu übertragenden Steuerdaten ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Steuergeheimnis und Datenschutz gewährleistet werden. Nach Mitteilung des Herstellers wird der Support eingestellt.
Die Ersatzbeschaffung der Verschlüsselungstechnik ist daher unabdingbar notwendig.
Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen vor.
81242
061
Übernahme von einheitlichen
Besteuerungsverfahren
2.446.000
3.135.000
2.101.000
2.099.213,25
2018
2019
2017
Von den veranschlagten Ausgaben entfallen auf
Hardware ............................................................................................................................
489.200 € 627.000 € 420.200 €
Software .............................................................................................................................
1.956.800 € 2.508.000 € 1.680.800 €
2.446.000 € 3.135.000 € 2.101.000 €
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Berliner Besteuerungsverfahrens unter KONSENS werden Investitionsausgaben für
die Übernahme von bundeseinheitlichen Produkten notwendig. Auf Grund der erheblichen Erhöhung des KONSENSBudgets wird auch ein erhöhter Investitionsbedarf zur Übernahme der KONSENS-Produkte/ Verfahren erwartet.
Die Ausgaben werden in den jeweils zu erstellenden Planungsunterlagen dargestellt.
Die Planungsunterlagen für das Jahr 2018 und 2019 vor.
81244
061
Erweiterung des Gerätebestands
für die arbeitsplatzorientierte Datenverarbeitung
3.614.000
3.614.000
3.736.000
3.728.489,88
Wurde bislang bei 81264 MG 31 nachgewiesen.
1. Telearbeitsplätze ................................................................................
2. Zentrale Infrastruktur ..........................................................................
a) Hauptrechner (BS2000) - Ratenkauf/Refinanzierung .........................
b) Zentrale Infrastruktur (IT im DataCenter) ..........................................
c) zentrale Hardware in Cottbus .............................................................
d) Serverausbau für die KONSENS-Infrastruktur ...................................
e) Lizenzkosten für die Server ................................................................
f) Hard- und Software für die Referenzumgebung ..................................
g) Implementierungsunterstützung zu b) – f) .........................................
h Verfahren für FA FuSt/TFA ..................................................................
i) Einrichtung weiterer Telefonservice-Stellen ........................................
j) Ersatz bei verfahrensabhängigen BAP ...............................................
2018
166.000 €
2019
166.000 €
2017
288.000 €
1.196.000 €
850.000 €
300.000 €
283.000 €
120.000 €
150.000 €
151.000 €
115.000 €
----
1.196.000 €
305.000 €
538.000 €
270.000 €
191.500 €
410.500 €
151.000 €
260.000 €
----
1.196.000 €
400.000 €
600.000 €
268.000 €
130.000 €
230.000 €
200.000 €
125.000 €
134.000 €
118.000 €
3.614.000 €
126.000 €
3.614.000 €
165.000 €
3.736.000 €
Für das Berliner Besteuerungsverfahren werden Investitionsausgaben für die Weiterentwicklung des automatisierten Besteuerungsverfahrens notwendig.
Auf Grund der Einführung neuer Verfahren bzw. Verfahrensteile auf der Basis der Verbundprogrammierung (EOSS bzw.
KONSENS) werden die Kapazitätsanpassungen (insbesondere im Bereich der Prozessoren) auf der Serverebene (inklusive
des Hauptrechners BS2000) erforderlich.
Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen nicht vor.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 115
1531
2018/2019
MG 32
Finanzämter
Titel
81259
Fkt
061
Bezeichnung
Ansatz
2018
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Beträge in EURO
Ansatz
2019
110.000
Ansatz
2017
110.000
110.000
Ist (Rest/R)
2016
85.642,60
Wurde bislang bei 81289 MG 31 nachgewiesen.
2018
Von den veranschlagten Ausgaben entfallen auf
1a.) Zentrale Servertechnik (Cluster/Abteilungsserver/CITRIX) ......................
b.) Lizenzen für die zentrale Servertechnik ...................................................
2a.) Zentrale Datensicherungslösung Storage Area Network (SAN) ..............
b.) Netzwerktechnik .......................................................................................
2019
106.000 €
4.000 €
------110.000 €
33.000 €
72.000 €
---5.000 €
110.000 €
2017
30.000 €
20.000 €
40.000 €
20.000 €
110.000 €
Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen vor.
Summe Maßnahmegruppe 32
22.706.000
23.039.000
20.018.300
21.095.470,64
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
373.808.300
3,6 %
373.503.300
-0,1 %
360.737.300
344.388.400,74
60.778.000
60.778.000
53.527.800
62.726.004,56
6.856.000
6.839.000
6.000.000
7.363.731,14
67.634.000
67.617.000
59.527.800
70.089.735,70
293.284.000
298.146.000
291.729.000
277.395.378,02
Sächliche Verwaltungsausgaben
51.430.300
51.797.300
48.274.300
49.545.520,95
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
12.788.000
13.064.000
11.918.000
8.729.593,07
16.306.000
10.496.000
8.816.000
8.717.908,70
373.808.300
373.503.300
360.737.300
344.388.400,74
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-306.174.300
-305.886.300
-301.209.500
-274.298.665,04
Abschluss Kapitel 1531
111186
211299
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 116
1531
2018/2019
Finanzämter
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001042 Effiziente Festsetzung und Erhebung von Steuern
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
8
30
26
4
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
217.577.686
1.754.968
28.731
1.889.911
76.343.945
165.389.433
462.984.673
2.204
462.986.877
2015 in € Änderung in %
215.771.396
+0,84
1.973.196
-11,06
271.176
-89,41
2.005.647
-5,77
74.418.329
2,59
159.251.172
3,85
453.690.916
+2,05
0
453.690.916
+2,05
Am strategischen Ziel sind die Finanzämter (Kapitel 1531) mit einem Kostenanteil von 97,96 % beteiligt. Die übrigen
Kosten entfallen mit 2,04 % auf die Steuerabteilung (Kapitel 1530).
Das strategische Ziel gliedert sich in acht operative Ziele: 004970 „Leitung der Berliner Steuerverwaltung“ mit einem
Anteil von 2,04 % an den Verwaltungskosten, 004972 „Service IT“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 0,03 %,
004975 „Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer)“ mit einem Anteil von 53,01 %, 004977 „Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer))“ mit einem Anteil von 5,89 %, 004978 „Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer,
Grunderwerbsteuer)“ mit einem Anteil von 1,58 %, 004979 „Erhebung“ mit einem Anteil von 12,06 %, 004981 „Fahndung und Strafsachen“ mit einem Anteil von 4,40 %, sowie 004982 „Prüfungsdienste“ mit einem Anteil von 20,99 % an
den Verwaltungskosten.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004972
2016
144.641
0
144.641
Service IT
2015
122.554
0
122.554
Berlin ist bundesweit zentral zuständig für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Auszahlung und/oder der Überprüfung von Zulagen und Prämien sowie der Entwicklung entsprechender IT-Programme und der Erteilung von Auskünften
an Steuerbehörden und Geldinstitute. Die Kosten werden im Kostenträger 68650 „Bundeseinheitliche Verwaltung von
Zulagen und Prämien“ abgebildet.
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
245.442.323
0
245.442.323
Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft2015
, Gewerbesteuer)
237.785.919
0
237.785.919
Gruppe/Operatives Ziel
004975
Zu diesem operativen Ziel gehören die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften sowie die Besteuerung juristischer Personen. Wesentliche Bestandteile dieses Zieles sind die Festsetzung der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Personengesellschaften und das Lohnsteuerarbeitnehmeranmeldungsverfahren.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 117
1531
2018/2019
Finanzämter
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80338
2016
196.684.358
0
196.684.358
Besteuerung natürlicher Personen und
Personengesellschaften
2015
189.917.948
0
189.917.948
2016
1.625.780
120,98
42,48
0,00
0,00
0,00
Menge: Zahl der Erstbescheide
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2015
1.594.173
119,13
41,86
0,00
0,00
0,00
Der Kostenträger umfasst die Fertigung aller Einkommensteuerbescheide mit der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und ggf. der Festsetzung der Kirchensteuer natürlicher Personen. Des Weiteren umfasst der Kostenträger die
Festsetzung der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit natürlicher Personen
und Personengesellschaften. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Personengesellschaften (ohne GmbH &
Co. KG und atypisch stille Gesellschaften) ist ebenfalls Bestandteil des Kostenträgers. Ziel der Erstellung des Kostenträgers ist die gleichmäßige, zutreffende und zeitgerechte Festsetzung der Steuern nach geltendem Recht.
Auf den Kostenträger 80338 entfallen 80,13 % der Kosten des operativen Zieles.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80815
2016
47.713.385
0
47.713.385
Besteuerung von juristischen Personen
und GmbH & Co.KG
2015
46.917.494
0
46.917.494
2016
Menge: Zahl der Erstbescheide
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2015
256.558
185,98
10,31
0,00
0,00
0,00
247.609
189,48
10,34
0,00
0,00
0,00
Der Kostenträger 80815 „Besteuerung von juristischen Personen und GmbH & Co. KG“ wurde 2016 durch Zusammenlegung der Kostenträger 80358 „Besteuerung von juristischen Personen (ohne Komplementärin)“ und 80359 „Besteuerung von GmbH & Co. KG (Feststellungsbescheide) einschl. der Komplementärin sowie von atypisch stillen Gesellschaften sowie von juristischen Personen mit Sitz im Bezirk Schöneberg“ gebildet. Die für 2015 in den Positionen „Verwaltungskosten“ und „Gesamt“ beim Kostenträger 80815 dargestellten Beträge wurden durch Summierung der jeweiligen Einzelbeträge der beiden vormaligen Kostenträger 80358 und 80359 gebildet.
Er umfasst die Festsetzung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (incl. Komplementär GmbH), Banken,
unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts und Kapitalgesellschaften, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren umfasst der Kostenträger die Festsetzung der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für Kapitalgesellschaften sowie die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften in den Rechtsformen der
GmbH & Co. KG, der Bauherren- und Verlustzuweisungsgesellschaften und der atypisch stillen Personengesellschaften. Ziel der Erstellung des Kostenträgers ist die gleichmäßige, zutreffende und zeitgerechte Festsetzung der Steuern
nach geltendem Recht.
Auf den Kostenträger 80815 entfallen 19,44 % der Kosten des operativen Zieles.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 118
1531
2018/2019
Finanzämter
Fachspezifische Informationen
Veranlagungszeitraum
2015 zum 31.12.2016
Veranlagungszeitraum
2014 zum 31.12.2015
Veranlagungszeitraum
2013 zum 31.12.2014
Arbeitnehmerbesteue - rungsverfahren
Erklärungseingänge
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
437.917
97,2 %
96,6 %
422.170
97,0 %
96,0 %
418.638
96,6 %
95,9 %
EinkommensteuerVeranlagung
Anzahl der Signale
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
625.436
67,6 %
59,1 %
618.263
66,6 %
57,2 %
611.613
64,7 %
55,6 %
Feststellung für Personengesellschaften
Anzahl der Signale
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
64.482
51,8 %
49,5 %
63.651
53,7 %
48,8 %
62.963
51,8 %
47,0 %
Gewerbesteuer
Anzahl der Signale
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
207.859
46,4 %
42,3 %
199.540
46,2 %
41,3 %
192.681
46,5 %
39,7 %
Körperschaftsteuer Veranlagung
Anzahl der Signale
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
92.346
45,3 %
47,9 %
86.361
45,9 %
47,2 %
81.971
49,8 %
46,2 %
Umsatzsteuer
Anzahl der Signale
Erledigungsquote Land
Erledigungsquote Bund
409.761
65,5 %
59,2 %
396.877
62,1 %
57,8 %
385.063
60,7 %
56,1 %
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
27.281.335
0
27.281.335
Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungs- 2015
teuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungssteuer))
28.067.149
0
28.067.149
Gruppe/Operatives Ziel
004977
Das operative Ziel „Gemeindesteuern“ wird überwiegend durch die Festsetzung der Grundsteuer charakterisiert. Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Einheitswertes (EW), welcher neben der Bedarfsbewertung Bestandteil des
Kostenträgers 80339 „Bewertung“ ist. Im Jahr 2016 wurden 76.975 EW-Feststellungen gefertigt.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 71,03 %.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 119
1531
2018/2019
Finanzämter
Des Weiteren umfasst das operative Ziel „Gemeindesteuern“ den Kostenträger 65257 „Hundesteuerbescheid“. Im Jahr
2016 waren bei 104.689 Hunden für 99.504 Hundehalter Hundesteuerbescheide bzw. öffentliche Zahlungserinnerungen
zu fertigen (2015: bei 102.597 Hunden für 97.343 Hundehalter).
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 6,75 %.
Weitere Kostenträger dieses operativen Ziels sind 65258 „Vergnügungssteuer“, 65263 „Anmeldung zur Spielbankabgabe“, 70434 „Zweitwohnungsteuer“ sowie der Kostenträger 80603 „Übernachtungsteuer“.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 22,22 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004978
2016
7.307.744
0
7.307.744
Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
2015
7.378.812
0
7.378.812
Zum operativen Ziel der „Landessteuern“ gehören die Kostenträger 65260 „Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid“
und 65261 „Grunderwerbsteuerbescheid“. Die wesentliche Aufgabe besteht hier in der Erstellung von Festsetzungsbescheiden und der Bearbeitung eingegangener Rechtsbehelfe. Die erbrachten Leistungen für 2016 waren 6.476 Erbschaft- und Schenkungssteuerbescheide (2015: 6.264) sowie 50.880 Grunderwerbsteuerbescheide (2015: 51.222).
Die Kosten des operativen Zieles verteilen sich wie folgt auf die Kostenträger:
65260 „Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid“ 49,29 %
65261 „Grunderwerbsteuerbescheid“
50,71 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004979
2016
55.846.001
0
55.846.001
Erhebung
2015
56.479.791
0
56.479.791
Das operative Ziel „Erhebung“ umfasst die Verarbeitung von Einzahlungen, Auszahlungen und Umbuchungen, die
Beitreibung von rückständigen Steuern der Berliner Finanzämter sowie die Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen
anderer Behörden und Einrichtungen durch den Innen- und Außendienst der Vollstreckungsstelle. 2016 wurden
299.974 Rückstandsanzeigen ausgegeben (2015: 314.437) und 422.752 Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen)
anderer Einrichtungen und Behörden abschließend bearbeitet (2015: 433.817).
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
65270
2016
3.178.502
0
3.178.502
Erledigung eines Vollzieherauftrages (eigenes Finanzamt)
2015
3.345.929
0
3.345.929
2016
Menge: Zahl der erledigten Vollzieheraufträge
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
Epl. 15, 27, 29 - Seite 120
2015
30.189
105,29
0,69
46,41
0,00
0,00
33.135
100,98
0,74
83,30
0,00
0,00
1531
2018/2019
Finanzämter
Der Kostenträger umfasst die Beitreibung von rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen durch den
Vollstreckungsaußendienst (Vollzieher) des Finanzamts.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 5,69 %.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80126
2016
40.460.274
0
40.460.274
Beitreibung der Rückstände (eigenes
Finanzamt)
2015
40.529.915
0
40.529.915
Menge: Anzahl der Vollstreckungsfälle (Buchungstext 92 und 93)
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2016
1.023.790
39,52
8,74
5.914,16
0,00
0,00
2015
1.096.312
36,97
8,93
1.535,44
32.725,55
0,08
Abgebildet werden die Kosten, die für die Beitreibung von rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen des
eigenen Finanzamts durch den Vollstreckungsinnendienst bei Anwendung einer konsequenten Vollstreckung entstanden sind.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 72,45 %.
Fachspezifische Informationen
Durch die vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen ist erreicht worden, dass im Jahr 2016 die berlinweite Rückstandsquote bei 1,1 % liegt.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004981
2016
20.348.231
0
20.348.231
FuSt (Finanzamt für Fahndung und Strafsachen)
2015
18.951.977
0
18.951.977
Mit diesem operativen Ziel wird die Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen abgebildet. Neben der
Einleitung und Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren werden Fahndungsprüfer auf eigene Veranlassung, im
Auftrag der Staatsanwaltschaft sowie auf Grund von Amtshilfe- oder Rechtshilfeersuchen in- und ausländischer Behörden tätig. 2016 wurden 3.691 Straf- und 504 Bußgeldverfahren (2015: 4.378 Straf- und 520 Bußgeldverfahren) sowie
1.779 Fahndungsprüfungen (2015: 2.209) abgeschlossen.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80340
2016
15.277.737
0
15.277.737
Strafrechtliches und steuerrechtliches
Ermittlungsverfahren - Steufa -
2015
14.223.182
0
14.223.182
2016
Menge: Zahl der erledigten AB und EL Vorgänge
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
Epl. 15, 27, 29 - Seite 121
3.738
4.087,14
3,30
22.517,94
10.563,89
0,07
2015
4.215
3.374,42
3,13
266.954,51
0,00
0,00
1531
2018/2019
Finanzämter
Der Kostenträger umfasst die Durchführung von Ermittlungen im Straf- und Besteuerungsverfahren, insbesondere die
Prüfungen im Rahmen sämtlicher Vorgänge des Eingangslistenbereiches (EL) und Auftragsbuchbereiches (AB).
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 75,08 %.
Fachspezifische Informationen
Ziele sind zum einen die zeitnahe Durchführung von Fahndungsprüfungen unter Beachtung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips zur Sicherung der Staatsfinanzen durch Steuereinnahmen und zur Einhaltung der Rechtsnormen und
zum anderen die effiziente und zielgerichtete Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Ein
wesentlicher Aspekt besteht zudem in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle unter strikter Einhaltung
der Form- und Verfahrensvorschriften. Mehr als 89 % der Fahndungsprüfungen werden innerhalb von vier Jahren abgeschlossen. Es wird jährlich von 2.200 durchzuführenden Steuerfahndungen ausgegangen.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80341
2016
5.070.494
0
5.070.494
Steuerdelikte - BuStra-
2015
4.728.795
0
4.728.795
2016
Menge: Erledigte Verfahren
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
4.103
1.235,80
1,10
0,00
0,00
0,00
2015
4.764
992,61
1,04
0,00
0,00
0,00
Der Kostenträger umfasst die Bearbeitung aller Straf- und Bußgeldverfahren bis zum Verfahrensabschluss. Ziel ist,
dass sämtliche Vorgänge vom Eingang im Sachgebiet bis zur Erledigung durch ihren Abschluss als Straf- bzw. Bußgeldverfahren unter Berücksichtigung des einschlägigen Verfahrensrechts zielgerichtet und zeitgerecht entschieden
werden.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 24,92 %.
Fachspezifische Informationen
Die Tätigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen dient der Sicherung der Steuereinnahmen ggf. auch durch Sanktionen.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
004982
2016
97.183.690
0
97.183.690
Prüfungsdienste
2015
95.582.015
0
95.582.015
Zu dem operativen Ziel „Prüfungsdienste“ gehören die Betriebsprüfung (Bp), die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (UP)
sowie die Lohnsteueraußenprüfung (LoAp). Da der Fokus auf dem Bereich der Bp liegt, entfallen 74,84 % der Kosten
dieses operativen Ziels auf diesen Bereich. Auf die Bereiche UP und LoAp entfallen 16,82 % bzw. 8,35 % der Kosten.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
65236
2016
21.024.882
0
21.024.882
Betriebsprüfung - Großbetriebe
2015
20.363.397
0
20.363.397
Epl. 15, 27, 29 - Seite 122
1531
2018/2019
Finanzämter
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2015
1.175
17.893,52
4,54
0,00
0,00
0,00
1.382
14.734,73
4,49
0,00
0,00
0,00
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Großbetrieb abgebildet. Er dient der
Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 21,63 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 5,28 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 153.422.276 €.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
65237
2016
18.515.934
0
18.515.934
Betriebsprüfung - Mittelbetriebe
2015
18.288.460
0
18.288.460
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
Kostendeckungsgrad in % ......................................................................
2015
2.119
8.738,05
4,00
0,00
0,00
0,00
2.371
7.713,40
4,03
0,00
0,00
0,00
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Mittelbetrieb abgebildet. Er dient der
Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 19,05 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 13,5 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 59.024.777 €.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
65238
2016
13.528.458
0
13.528.458
Betriebsprüfung - Kleinbetriebe
2015
12.867.779
0
12.867.779
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 123
2015
2.044
6.618,62
2,92
0,00
0,00
2.136
6.024,24
2,84
0,00
0,00
0,00
0,00
1531
2018/2019
Finanzämter
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Kleinbetrieb abgebildet. Er dient der
Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 13,92 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 26,9 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 41.368.133 €.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
65240
2016
14.576.838
0
14.576.838
Betriebsprüfung - Kleinstbetriebe
2015
12.994.392
0
12.994.392
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
2015
2.619
5.565,80
3,15
0,00
0,00
2.581
5.034,63
2,86
0,00
0,00
0,00
0,00
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Kleinstbetrieb abgebildet, selbige dienen
der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzungsstellen.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 15,00 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis für diese Größenklasse 70.942.513 €.
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
8.112.105
0
8.112.105
Lohnsteueraußenprüfung bei Arbeitgebern 2015
7.837.413
0
7.837.413
80127
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
2015
3.464
2.341,83
1,75
0,00
0,00
3.536
2.216,46
1,73
0,00
0,00
0,00
0,00
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen abgebildet. Er dient der Sicherung der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 8,35 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis 22.418.133 €.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 124
1531
2018/2019
Finanzämter
Kostenträger
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
80128
2016
16.342.683
0
16.342.683
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
2015
15.758.782
0
15.758.782
2016
Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen
Kosten je ME in € .....................................................................................
Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ...................................
Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € .....................
Verwaltungserträge in € ...........................................................................
......................................................................
Kostendeckungsgrad in %
.
2015
6.094
2.681,77
3,53
0,00
0,00
6.346
2.483,26
3,47
0,00
0,00
0,00
0,00
Über den Kostenträger wird die Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei Körperschaften, Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co.KG sowie Arbeitsgemeinschaften und aller übrigen Umsatzsteuerpflichtigen abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ
für die Festsetzung.
Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 16,82 %.
Fachspezifische Informationen
Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis 92.321.671 €.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 125
Epl. 15, 27, 29 - Seite 126
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung IV – Landespersonal -der
Senatsverwaltung für Finanzen. Ebenfalls abgebildet werden die Einnahmen und Ausgaben des Hauptpersonalrats und der
Hauptschwerbehindertenvertretung.
Die Abteilung IV befasst sich mit allen das Personal betreffenden Themen des unmittelbaren Landesdienstes.
Der Abteilung IV sind zusätzlich das bisher bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugehörige Referat
I D – Öffentliches Dienstrecht
und aus dem Referat
ZS B – Landesweites Personal- und Organisationsmanagement, Aufsichten
Bereiche aus den Arbeitsgruppen ZS B2, ZS B3 und ZS B4
zugeordnet worden.
Die für diese Organisationseinheiten bisher im Einzelplan 05 nachgewiesenen Einnahmen, Ausgaben und Stellen sind
anteilig umgesetzt worden.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
36,9
17,4
68,0 %
32,0 %
2015
w
m
34,9
17,4
66,7 %
33,3 %
2016
w
m
36,7
21,4
63,2 %
36,8 %
Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal.
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
4.717,54 €
Männlich
4.924,49 €
Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das
Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflichen Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur
Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten.
Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten:
-
mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen
im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
In der Abteilung IV beträgt der Anteil von Frauen in Führungspositionen 67 %.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 127
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11979
011
Verschiedene Einnahmen
23231
(neu)
011
Anteil der Länder an Einzelmaßnahmen
1.000
1.000
23.000
23.000
—
1.000
Kostenerstattung der Freien Hansestadt Bremen für die Inanspruchnahme von fünf Studienplätzen des durch das Land
Berlin finanzierten Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen an der HWR.
23601
(neu)
011
Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger
30.000
30.000
Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung
Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
54.000
5 300,0 %
54.000
—
1.000
4.304.000
4.411.000
2.442.000
Ausgaben
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Besonders auszuweisende Sachverhalte:
Aufwandsentschädigungen je 51 € monatlich
für 8 8 (8) Mitglieder des Hauptpersonalrates
42260
011
Bezüge der Beamtinnen/Beamten
für Maßnahmen im Rahmen des
Wissenstransfers
4.900 €
4.000.000
4.900 €
4.000.000
2.146.639,84
4.900 €
4.750.000
1.067.676,34
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen
und Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter.
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
1.000
—
42760
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des
Wissenstransfers
500.000
500.000
500.000
99.162,23
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören Honorare, insbesondere für Seniorexpertinnen und –experten.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
1.646.000
Besonders auszuweisende Sachverhalte:
Aufwandsentschädigungen je 51 € monatlich
für 6 6 (6) Mitglieder des Hauptpersonalrates
sowie die Hauptvertrauensperson der
schwer behinderten Menschen
42811
(neu)
011
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
1.678.000
3.700 €
615.000
1.054.000
3.700 €
973.551,48
3.700 €
627.000
15 Beschäftigungspositionen für die befristete Beschäftigung von bei den Arbeitsagenturen gemeldeten schwer behinderten
Menschen im Rahmen der sozialpolitischen Verpflichtung des Landes Berlin zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 128
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
42850
Fkt
011
Bezeichnung
Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.500.000
1.500.000
Ansatz
2017
2.000.000
Ist (Rest/R)
2016
433.735,01
Zur Realisierung haushaltswirksamer Personalkosteneinsparungen dürfen nach den genannten Verwaltungsvorschriften
weiterhin finanzielle Anreize zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie Ausgleichszahlungen zur
teilweisen Kompensation eines im Falle einer dauerhaften Unterbringung einer Personalüberhangkraft auf ein niedriger
bewertetes Aufgabengebiet entstehenden Einkommensverlustes gewährt werden.
42860
011
Entgelte für Tarifbeschäftigte für
Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
3.000.000
3.000.000
3.750.000
1.544.417,39
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfer und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen und
Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter.
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
44379
011
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
51101
011
Geschäftsbedarf
124.000
128.000
117.000
87.605,84
2.200
2.200
1.000
29.302,52
25.000
25.000
12.500
12.271,98
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Büromaterialien, Erwerb von Fachliteratur, elektronische Versionen von Kommentaren, Zeitschriften, amtlichen Veröffentlichungen und sonstigen Druckerzeugnissen sowie Transport- und Frachtkosten
nachgewiesen.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
51136
011
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51140
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
26.500
19.500
7.000
6.658,38
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, Reparatur- und Wartungskosten für
Bürogeräte sowie den Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar nachgewiesen.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
51168
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51185
(neu)
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51801
011
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
1.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 129
1.000
1.000
416,50
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
52501
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2018
Aus- und Fortbildung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
16.000
Ansatz
2017
16.000
Ist (Rest/R)
2016
6.000
4.957,05
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für fachspezifische Schulungsmaßnahmen und für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildung nachgewiesen.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
Geschlechtsspezifische Daten:
Zielgruppe:
Beschäftigte der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen an
dienstlich bedingten Fortbildungen
GB Zielsetzung:
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei dienstlichen Fortbildungen
Steuerungsbedarf:
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen
Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
Ressourcen
w
8
88,89
5.652,45 €
Ist 2016
m
1
11,11 %
654,50 €
w
8
66,67 %
3.769,20 €
m
4
33,33 %
1.187,85 €
Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal.
52506
011
Mobilitäts- und Qualifizierungsoffensive für Personalüberhangkräfte
10.000
10.000
25.000
1.505,00
Die Ausgaben sind für eine bedarfsorientierte Qualifizierung der landesweit vorhandenen Personalüberhangkräfte bestimmt, die möglichst zeitnah in finanzierten Aufgabengebieten unterzubringen sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen
übernimmt für diesen Personenkreis die zentrale Koordinierung des Qualifizierungsbedarfs und die Beauftragung der Fortbildungseinrichtungen, soweit der Qualifizierungsbedarf für einen landesweiten oder grundsätzlichen Bedarf besteht.
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52601
011
Gerichts- und ähnliche Kosten
50.000
50.000
75.000
25.469,57
Bei dem Ansatz werden Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, die Entschädigungen für Zeugen und
Sachverständige sowie der Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner nachgewiesen.
52602
(neu)
011
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
7.000
7.000
Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung
2018
1. Entschädigungen für die Mitglieder der Einigungsstelle für
Personalvertretungssachen nach § 82 Personalvertretungsgesetz
bei Teilnahme an Sitzungen ......................................................................
2. Ausgaben für die Tätigkeit des Hauptpersonalrats ....................................
3. Ausgaben für die Tätigkeit des HVP der Schwerbehinderten
(§ 26 Abs. 3 SchwbG) ................................................................................
4. diverse Erstattungen ..................................................................................
2019
6.200 €
500 €
6.200 €
500 €
6.200 €
500 €
100 €
200 €
7.000 €
100 €
200 €
7.000 €
100 €
200 €
7.000 €
Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 130
2017
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
52610
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2018
Gutachten
Beträge in EURO
Ansatz
2019
10.000
Ansatz
2017
10.000
Ist (Rest/R)
2016
—
10.000
Ausgaben für die juristische Beratung durch Sachverständige und Gutachter sowie sonstige Aufwendungen für die Prozessvertretung Berlins anlässlich gerichtlicher Klageverfahren.
52703
011
Dienstreisen
19.000
19.000
10.000
3.526,65
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts nachgewiesen. Insbesondere werden Dienstreisen aufgrund der Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erforderlich.
Es sind Mittel veranschlagt für die Bereitstellung von VBB-Umweltkarten für den Geschäftsbereich des Hauptpersonalrates
sowie von Fahrausweisen der BVG für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
Geschlechtsspezifische Daten:
Zielgruppe:
Beschäftigte der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen an
dienstlich bedingten Dienstreisen
GB Zielsetzung:
ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern
und Frauen bei Dienstreisen
Steuerungsbedarf:
Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen
Geschlechterverhältnisses
Ist 2015
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
w
13
52 %
Ist 2016
m
12
48 %
w
10
66,7 %
m
5
33,3 %
Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal.
52906
011
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
2.000
2.000
2.000
156,36
53101
011
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
15.000
15.000
15.000
—
Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Personalpolitik des
Landes Berlin nachgewiesen.
53105
011
Beteiligung an Messen und Ausstellungen
400.000
340.000
10.000
9.189,78
Ausgaben für die Beteiligung an Messen und Veranstaltungen im Rahmen der Aufgaben des landesweiten Demografiemanagements in der Personalwirtschaft.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
53111
011
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
3.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 131
3.000
3.000
376,99
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
54002
(neu)
Fkt
011
Bezeichnung
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
95.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
95.000
Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung
Personal- und Gesundheitsmanagement; zentrale Aufwendungen und Aufwendungen für die Förderung von dezentralen
Projekten und Maßnahmen.
Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen.
54010
012
Dienstleistungen
110.000
174.000
2018
1. Versicherungsmathematisches Gutachten zur Ermittlung des
Rückstellungsbedarfs für Pensionsanwartschaften ................................
2. Ausbildungsplatzstatistik .........................................................................
3. Versorgungsempfängerstatistik ..............................................................
4. Ausgaben für zentral zu finanzierende Unterstützungsleistung von
Projekten zur Förderung personalwirtschaftlicher Resilienz-Faktoren im
Rahmen einer alters- und alternsgerechter Personalpolitik ....................
5. Entwicklung eines Arbeitgeberleitbildes ..................................................
54053
011
Veranstaltungen
30.000
80.000
2019
127.128,25
2017
20.000 €
10.000 €
0€
0€
10.000 €
4.000 €
0 €
12.000 €
4.000 €
50.000 €
30.000 €
110.000 €
50.000 €
110.000 €
174.000 €
64.000 €
0€
80.000 €
30.000
22.000
3.013,00
Ausgaben zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Aufgaben des landesweiten Demografiemanagements in
der Personalwirtschaft.
54079
011
Verschiedene Ausgaben
54604
012
Sächliche Ausgaben für zukunftsorientierte Entwicklungsmaßnahmen
1.000
1.000
1.000
1.000,79
195.000
135.000
50.000
28.135,95
Ausgaben für zentral zu steuernde Maßnahmen und Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Berliner Landesdienst.
Finanzierung von Analysen und Vergleichsstudien sowie von Maßnahmen des demografiesensiblen Personalmanagements, z.B. zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Land Berlin oder der Führungskräfteentwicklung.
Ausgaben für die Weiterentwicklung der Gestaltungsrichtlinien der Marke „Hauptstadt machen.
Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen.
54606
011
Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
2.000.000
2.000.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
4.269.000
1.151.000
1.420.000
1.185.000
513.000
—
2.000.000
285.987,32
—
—
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Qualifizierung von Wissensmanagerinnen und Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 132
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
68508
(neu)
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2018
Zuschuss an die Verwaltungsakademie
Beträge in EURO
Ansatz
2019
5.394.000
5.758.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
4.901.000
4.910.299,10
Wurde bislang bei 0500/68508 nachgewiesen.
Mehr wegen steigender Teilnehmerzahlen bei der dienstbegleitenden Unterweisung in der Ausbildung und bei den Nachwuchskräften in den Laufbahngruppen.
Ausbau der Verwaltungsakademie zum Kompetenzzentrum für Führungskräfte und Führungskräftenachwuchs.
Angaben zum Gender Budget (GB):
Zielgruppe
Zielgruppe: HörerInnen und Beschäftigte der VAk
EmpfängerInnen: VAk
GB Zielsetzung
Gleichberechtigte Teilhabe von männlichen und weiblichen Hörern an den
Bildungsangeboten und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedarfe
für männliche und weibliche Beschäftigte.
Steuerungsmaßnahmen
Entfällt, da die VAk selbst gleichstellungspolitische Ziele definiert hat und
deren Umsetzung verfolgt.
Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen
68579
011
Mitgliedsbeiträge
101.000
101.000
100.000
92.406,67
336.000
1.096.000
47.000
47.000,00
2.400.000
1.000.000
1.400.000
—
Mitgliedsbeiträge für die TDL sowie für die DSAG e.V.
81259
(neu)
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
89419
(neu)
011
Zuschuss an die Verwaltungsakademie für Investitionen
Wurde bislang bei 0500/89419 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
—
Für die Standorterweiterung der Verwaltungsakademie sind Mittel veranschlagt zur Errichtung eines Neubaus auf dem
Gelände der Verwaltungsakademie zur Einrichtung eines E-Examination-Centers sowie einer Akademie für Führungskräfte.
Weiterhin werden Ausgaben für Ersatzbeschaffungen von Hörsaalausstattungen für den Verwaltungsbetrieb (Server,
Schulungs-PC) nachgewiesen.
Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen.
98101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
Gerichtskosten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Einnahmen werden im Kapitel 1141, Titel 38101 nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 133
1.000
1.000
—
1540
2018/2019
MG 32
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
51136
011
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
6.000
6.000
2.000
—
51168
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
1.000
1.000
5.000
—
51185
(neu)
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
1.805.000
1.845.000
1.200.000
845.092,70
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
500.000,0 EUR wurden bislang bei 2500/51185 nachgewiesen.
2018
1.Ausgaben für die Weiterentwicklung der Stellenplanung im
IPV-Verfahren .........................................................................................
2.Ausgaben für die Weiterentwicklung und den
lfd. Betrieb des Verfahrens PAB .............................................................
3.Ausgaben für den Betrieb der Statistikstelle Personal
nach dem Personalstrukturstatistikgesetz ..............................................
4.Programmier- und systemtechnische Unterstützungsleistungen für den
Betrieb der Vermittlungsdatenbank durch eine IT-Firma .......................
5.Einmalige Oracle-Lizenzgebühr, Aufbau und Betrieb der
Referenzumgebung (PAB)......................................................................
6.ITDZ – laufender Betrieb der Referenzumgebung (PAB) .......................
7.Neuentwicklung einer Datenbank für Stellenbesetzungen und Bewertungen ..........................................................................................
8.Rollout und Betreuung des landesweiten E-Recruiting-Verfahrens ........
9.Ausbau und Weiterentwicklung des Beschäftigtenportals b-intern und
der elektronischen Zusammenarbeit (OfficeNet2) ..................................
10.Digitalisierung der Personalgeschäftsprozesse / Einführung neuer
IT-Verfahren im Personalwesen .............................................................
11.Digitalisierung Intensivierung landesweiter Personalmarketingmaßnahmen unter der Arbeitgebermarke der Berliner Verwaltung „Hauptstadt machen“ .........................................................................................
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
81259
(neu)
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
2019
2017
1.000 €
1.000 €
40.000 €
215.000 €
265.000 €
310.000 €
344.000 €
358.000 €
315.000 €
--- €
--- €
35.000 €
100.000 €
--- €
--- €
50.000 €
--- €
--- €
80.000 €
750.000 €
80.000 €
750.000 €
--- €
--- €
230.000 €
255.000 €
--- €
25.000 €
26.000 €
--- €
60.000 €
1.805.000 €
60.000 €
1.845.000 €
--- €
700.000 €
1.000
1.000
10.000
250.000
8.000
—
Für die Erfüllung der Vorgaben und Aufgaben nach dem Personalstrukturstatistikgesetz ist die vorhandene IT-Infrastruktur
der Statistikstelle Personal den Erfordernissen der erwarteten Datenentwicklung, insbesondere die Verarbeitung größerer
Datenvolumina, dem Stand der Technik in den künftigen Jahren anzupassen. Hierfür sind Ersatzbeschaffungen für die
verfahrensabhängige IKT im abgeschotteten Statistiknetz, insbesondere die Ersatzbeschaffung der derzeit im Betrieb befindlichen zwei Serversysteme, erforderlich.
Summe Maßnahmegruppe 32
1.823.000
2.103.000
1.215.000
845.092,70
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
26.362.700
13,6 %
27.858.700
5,7 %
23.208.500
12.786.682,69
Epl. 15, 27, 29 - Seite 134
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal -
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 1540
111186
211299
411462
511549
611699
811899
911989
1.000
1.000
1.000
—
53.000
53.000
—
—
54.000
54.000
1.000
15.692.200
15.847.200
14.615.000
6.382.090,65
Sächliche Verwaltungsausgaben
4.828.500
4.805.500
3.544.500
1.354.886,27
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
5.495.000
5.859.000
5.001.000
5.002.705,77
346.000
1.346.000
47.000
47.000,00
1.000
1.000
1.000
—
26.362.700
27.858.700
23.208.500
12.786.682,69
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-26.308.700
-27.804.700
-23.207.500
-12.786.682,69
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 135
Epl. 15, 27, 29 - Seite 136
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
6
22
12
10
0
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
9.910.554
11.227.316
92.407
919.242
2.778.596
5.202.601
30.130.715
43.276.858
73.407.573
2015 in € Änderung in %
8.124.597
+21,98
8.164.919
+37,51
0
1.033.381
-11,05
2.338.914
+18,80
5.675.712
-8,34
25.337.522
+18,92
7.172.820
503,35
32.510.342
+125,80
Der Kostenanteil der Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) am strategischen Ziel beträgt 19,46 % Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521).
Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit
einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil
von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %,
005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung
mit einem Anteil von 1,07 %.
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005233
2016
1.367.606
0
1.367.606
Statistikstelle Personal des Landes Berlin
2015
1.468.020
0
1.468.020
Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005233 „Statistikstelle Personal
des Landes Berlin“ beträgt 100 %.
Diesem Ziel ist einzig das Ministerielle Geschäftsfeld 78697 „Zentrale Personalstrukturstatistik“ zugeordnet.
Verwaltungskosten
2016
*
78697 - Zentrale Personalstrukturstatistik
1.367.606
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
bis 2013 bei der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520)
2015
2014
2013
1.468.021
1.355.433
1.243.171
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,86 %.
Fachspezifische Informationen
Das Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz - PSSG) bildet die rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Personalstrukturdatenbank / Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Ressortübergreifend werden pseudonymisierte Personaldaten in tiefer fachlicher Gliederung zusammengeführt. Dies
bildet die Basis für aktuelle, zuverlässige und aussagefähige statistische Ergebnisse zu Struktur und zu Kosten der
Beschäftigten (inklusive Eigenbetriebe und Betriebe nach § 26 LHO), die wiederum Grundlage des Personalmanagements, insbesondere von Personalbedarfsplanungen sind.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 137
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
005497
2016
4.497.674
0
4.497.674
Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik
2015
4.019.622
0
4.019.622
Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ beträgt 100 %.
Diesem Ziel sind die vier Ministeriellen Geschäftsfelder 80575 „Grundsatzangelegenheiten im Tarifbereich, zur Zusatzversorgung sowie zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht“, 80617 „Personalpolitik“ und 80646 „Demografiemanagement“ und 80713 „Stellen-, Beratungs- und Qualifizierungsmanagement“ zugeordnet.
Verwaltungskosten
2016
80575 - Grundsatzangelegenheiten im Tarifbereich, zur
Zusatzversorgung sowie zum Lohnsteuer- und
1.430.483
*
Sozialversicherungsrecht
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
bis 2013 bei der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520)
2015
2014
2013
1.331.675
1.289.608
1.046.392
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,95 %.
Fachspezifische Informationen
Der Kostenträger umfasst im Rahmen der Personalpolitik des Landes Berlin die Bearbeitung sämtlicher Grundsatzangelegenheiten auf ministerieller Ebene zur Aushandlung und Anwendung der tarifrechtlichen Grundlagen für die Tarifbeschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (Tarifverträge, Zusatzversorgung, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht). Darin eingeschlossen sind die landesweiten Aufgaben zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung.
Verwaltungskosten
80617 - Personalpolitik
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
ab 2014 neues MGF
2016
2015
1.298.316
1.221.594
2014
2013
1.153.955
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,77 %.
Fachspezifische Informationen
Die Grundsatzangelegenheiten der Personalpolitik des Landes Berlin befassen sich mit Grundsatzentscheidungen und
-regelungen sowie der Steuerung und dem Controlling der landesweiten Personalausgaben.
Verwaltungskosten
*
80646 - Demografiemanagement
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
ab 2014 neues MGF
2016
2015
1.484.643
1.022.200
2014
2013
937.725
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 2,02 %.
Fachspezifische Informationen
Das Demografiemanagement beinhaltet die Steuerungs- und Umsetzungsunterstützung der quantitativen Personalgewinnung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Ermittlung strukturell
untergliederter zukünftiger Personalbedarfe gelegt, um eine ausgeglichene Personalstruktur vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen zu fördern und aktiv zu unterstützen. Verwendung finden hierbei besonders demografierelevante Altersstrukturanalysen sowie ein Berichtssystem mittels spezifischer Kennzahlen und der analytische Abgleich
der landesweiten Personalbestandsentwicklung mit zukünftigen Bedarfen. Das Ziel ist die Entwicklung einer landesweiten Demografiestrategie, die den Ansprüchen einer zukünftigen modernen Landesverwaltung entspricht.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 138
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Verwaltungskosten
80713 - Stellen-, Beratungs- und
*
Qualifizierungsmanagement
(Ministerielles Geschäftsfeld)
*
ab 2015 neues MGF
2016
2015
284.232
2014
2013
444.152
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 0,39 %.
Fachspezifische Informationen
Das Stellen-, Beratungs- und Qualifizierungsmanagement umfasst das Verfahren zur Meldung und Besetzung freier
Stellen und bietet den Dienststellen Unterstützung an bei der Stellenbesetzung mit Personalüberhangkräften mittels
einer Personal- und Stellenbörse. Eingeschlossen sind die konzeptionelle Betreuung der Verwaltungsvorschriften zu
Fluktuationsanreizregelungen sowie die Unterstützung der Dienststellen bei der Qualifizierung von Personalüberhangkräften und der Anwendung der Fluktuationsanreizregelungen.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001086 Informationstechnologie
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Produkte
MGF
Projekte
1
3
0
0
3
Personalkosten
Sachkosten
Transferkosten
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
Transfers
Gesamtsumme
2016 in €
634.409
1.585.644
0
0
50.572
189.880
2.460.505
0
2.460.505
2015 in € Änderung in %
310.234
+104,49
645.904
+145,49
0
0
78.173
-35,31
139.156
+36,45
1.173.465
+109,68
0
1.173.465
+109,68
Der Kostenanteil der Abteilung Landespersonal am strategischen Ziel beträgt 6,26 %.
Verwaltungskosten €
Transfers €
Gesamt €
2016
2.460.505
0
2.460.505
Verfahren der Senatsverwaltung für Finan2015
zen
1.173.465
0
1.173.465
Gruppe/Operatives Ziel
005478
Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005478 „Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen“ beträgt 6,26 %.
Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel:
1. Politisch-administrativer Bereich und
Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 22,18 % im Kapitel 1500)
2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 71,56 % im Kapitel 1520).
Verwaltungskosten
2016
2015
28262 - IT-Projekt Automatisiertes landesweites
*
Verfahren zur Personalausgabenplanung
154.159
424.464
(PAB.HR)
*
neues Projekt ab 2016, für 2015 Kosten des Vorgänger-Projektes 28062 „Automatisierte Personalausgabenplanung“
Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 6,27 %.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 139
Epl. 15, 27, 29 - Seite 140
1541 - 1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Gesamt Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines und haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Landesverwaltungsamt Berlin erledigt als zentraler Dienstleister des Landes Berlin Verwaltungsaufgaben, die ihm übertragen oder durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen werden. Es kann mit Zustimmung der Senatsverwaltungen für
Finanzen sowie für Inneres und Sport Dienstleistungen für andere Behörden des Landes Berlin erbringen. Das Landesverwaltungsamt kann auch für juristische Personen des privaten Rechts, die Berlin oder dem Bund zuzuordnen sind, Angelegenheiten der Personalverwaltung erledigen. Das Landesverwaltungsamt weist die Einnahmen und Ausgaben in folgenden
Kapiteln nach:
Kapitel
1541 Landesverwaltungsamt - Leitung 1542 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik 1543 Landesverwaltungsamt - Personalservice 1544 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel 1541 bis 1544 - Landesverwaltungsamt
Hauptgruppe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bezeichnung
Verwaltungseinnahmen
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme von Investitionen
Einnahmen aus Schuldenaufnahme, aus Zuweisungen
und Zuschüssen für Investitionen, Besondere Finanzierungseinnahmen
Summe der Einnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den
Schuldendienst
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahmen von Investitionen
Investitionsausgaben für bauliche Zwecke
Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Summe der Ausgaben
Überschuss (+)/Fehlbetrag (-)
Ansatz
2018
(€)
367.000
4.035.000
Ansatz
2019
(€)
367.000
4.035.000
Ansatz
2017
(€)
427.100
3.000.000
---
---
---
4.402.000
4.402.000
3.427.100
30.048.400
13.415.700
30.689.700
13.356.200
26.974.300
13.512.100
---
---
---
-----
-----
-----
---
---
---
43.464.100
44.045.900
40.486.400
-39.062.100
-39.643.900
-37.059.300
Epl. 15, 27, 29 - Seite 141
1541 - 1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Gesamt B. Gender Budgeting
Allgemein
Das Landesverwaltungsamt Berlin betrachtet Gender-Budgeting und damit die Frage nach einem geschlechtergerechten
Umgang mit den finanziellen Ressourcen als wichtigen Teil der täglichen Arbeit. Als einem der zentralen Dienstleister für
die Berliner Verwaltung sind jedoch nur wenige der Haushaltstitel diesbezüglich direkt durch das Landesverwaltungsamt
steuerbar. Keine Aussagen oder nur Aussagen ohne Steuerungsrelevanz können so über Ausgaben gemacht werden, die
Aufgrund der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen durch die dezentralen Kunden entstehen. Dennoch ist es Ziel, vermehrt Titel unter gendersensitiven Aspekten im Haushaltsplan darzustellen.
Beschäftigtenstruktur
Die nachstehenden Aussagen beziehen sich auf die Beschäftigtenstruktur des gesamten Landesverwaltungsamtes Berlin.
Das prozentuale Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Dienstkräften wird sich im Planungszeitraum voraussichtlich fortschreiben, so dass sich der prozentuale Anteil der weiblichen Mitarbeiterinnen des Landesverwaltungsamtes Berlin
erhöhen oder auf hohem Niveau bleiben wird. Seit 2006 konnte der Anteil der weiblichen Dienstkräfte kontinuierlich von
60,8 % auf nunmehr über 70,0 % gesteigert werden. Der Anteil weiblicher Führungskräfte wurde gleichfalls ausgebaut: Die
LuV- und die Referatsleitungen sind quasi paritätisch besetzt, bei den Gruppenleitungen überwiegen seit Jahren die weiblichen Führungskräfte (65,0 %).
Die tatsächliche Ressourceninanspruchnahme (hier insbes. der Personalausgaben der OGr 42) der letzten Jahre unterscheidet sich aber von diesem Verhältnis. Wenn zwar auch hier absolut betrachtet der Anteil der Frauen an der Ressourceninanspruchnahme deutlich über dem der Männer liegt (67,2 % zu 32,8 %), erreicht er dennoch nicht den Wert gemäß
dem Anteil an der Beschäftigung.
Dies ist weiterhin u. a. einem deutlich höheren Anteil an Teilzeitbeschäftigung und der Wahrnehmung von Aufgaben des
mittleren und gehobenen Dienstes geschuldet, während der Anteil männlicher Beschäftigter im höheren Dienst sowie in den
höheren Entgeltstufen des früheren Arbeiterbereichs trotz laufender Frauenfördermaßnahmen noch immer überwiegt.
Ziel des Landesverwaltungsamtes bleibt auch hier die mittelfristige Angleichung der Verhältnisse.
2014
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil (in %)
1)
w
363
69,0
2015
m
163
31,0
w
377
70,7
m
156
29,3
2016
w
384
70,3
m
162
29,7
1) seit 2011 Jahresmittel gem. Quartals-Auswertungen PStat bei SenFin
Exemplarisches durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen:
2)
Weiblich
Männlich
Differenz
Januar 2017
3.683,32 €
4.261,95 €
578,63 €
2)
bei 360,96 VZÄ
bei 159,92 VZÄ
Januar 2015
3.738,30 €
4.229,15 €
490,85 €
bei 340,52 VZÄ
bei 149,62 VZÄ
2) Auf der Basis der Haushaltsbruttodateien im Januar ermittelt
Der faktische Rückgang des exemplarischen Durchschnittseinkommens bei den weiblichen Beschäftigten erstaunt zunächst, zumal vor dem Hintergrund der Tarif-/Besoldungserhöhungen, erklärt sich aber insbesondere aus der Zahl Beurlaubter (insbes. Elternzeit), Ausgesteuerter, überwiegend weiblicher Neueinstellungen. Lediglich bei den mit höheren Entgeltstufen versehenen Fahrerstellen gelang es nicht, mehr weibliche Interessentinnen zu gewinnen. Beurlaubte und ausgesteuerte Dienstkräfte fließen in der Regel mit ihrem letzten VZÄ in die Berechnung ein, während die dann bis auf 0,- € reduzierten Bezüge das exemplarische Durchschnittseinkommen reduzieren. Aktuell beträgt das Durchschnittsalter im Landesverwaltungsamt Berlin 49,65 Jahre – bei den Frauen beläuft es sich auf 48,88, bei den Männern auf 51,46 Jahre. Dies wirkt
sich ebenfalls reduzierend auf das exemplarische Monatseinkommen der weiblichen Beschäftigten aus.
Zusammengefasste Auswertung bestimmter Titel
Auch für die zurückliegenden Haushaltsplanjahre 2015 und 2016 wurden die Titel für Dienstreisen (52703) sowie für Ausund Fortbildung (52501 und 52536) für die Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes Berlin unter gendersensitiven Aspekten ausgewertet. Diese finden sich zT in allen 4 Kapiteln, jedoch sind die Ansätze, die IST-Ausgaben sowie die Anzahl
der betreffenden Dienstkräfte jeweils so gering, dass auf eine titelweise Darstellung in den Einzelkapiteln zugunsten einer
aussagekräftigeren Zusammenfassung an dieser Stelle verzichtet wurde. Die Kapitelnummern beziehen sich auf die damalige Zugehörigkeit des Landesverwaltungsamtes zum Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 142
1541 - 1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Gesamt 52703 – Dienstreisen (einschl. Dienstfahrscheine)
davon
Anteil
Ansatz
für
weibl DK
Kapitel
IST 2016
2016
weibl.
an ReiDK
sen
0585
1.000 €
495,88 €
0,0%
0,0%
0586
2.000 €
46,79 €
0,0%
0,0%
0587
7.600 €
6.816,59 € 66,0%
56,3%
0588
5.000 €
3.560,99 € 30,0%
30,0%
Summe
15.600 €
10.920,25 € 54,9%
42,9%
Anz.
Reisen
2
0
16
10
28
Ansatz
2015
1.000 €
2.000 €
13.600 €
2.000 €
18.600 €
IST 2015
978,70 €
123,39 €
5.551,31 €
4.341,60 €
10.995,00 €
davon
für
weibl.
DK
0,0%
0,0%
96,0%
43,0%
67,3%
Anteil
weibl
DK an
Reisen
0,0%
0,0%
86,0%
53,0%
62,2%
Anz.
Reisen
3
1
21
20
45
Die Teilhabe an Dienstreisen und die Inanspruchnahme der Dienstreiseressourcen erfolgte 2015 und 2016 kapitelübergreifend annähernd genderpolitisch gleichberechtigt. 2016 waren 11 (2015: 14) weibliche Führungskräfte sowie eine (2015: 13)
sonstige weibliche Beschäftigte auf Dienstreisen.
Die Auswertung der Nutzung der ebenfalls hier etatisierten Dienstfahrscheine ergab für 2016 eine Inanspruchnahme iHv.
28,1 % (2015: 37,3 %) durch weibliche Beschäftigte.
52501 – Aus- und Fortbildung
Kapitel
Ansatz
2016
IST 2016
0585
0586
0587
0588
Summe
3.500 €
2.000 €
4.000 €
5.000 €
14.500 €
801,01 €
1.610,36 €
4.114,74 €
10.501,41 €
17.027,52 €
davon
für
weibl.
DK
65,0%
2,0%
24,0%
70,0%
51,9%
Anteil
weibl DK
an FoBi
47,1%
37,5%
52,6%
72,5%
59,2%
Anz.
FoBi
17
16
19
51
103
Ansatz
2015
3.500 €
6.000 €
8.000 €
5.000 €
22.500 €
IST 2015
3.359,82 €
856,40 €
5.936,55 €
11.886,32 €
22.039,09 €
davon
für
weibl.
DK
12,0%
48,0%
50,0%
24,0%
47,0%
Anteil
weibl
DK an
FoBi
35,3%
41,2%
52,2%
57,1%
47,4%
Anz.
FoBi
17
17
23
21
78
(Nicht Fortbildungen der VAK, die im Rahmen der KLR verrechnet werden. Ferner Inhouseschulungen und die bei 0585
enthaltenen jährlichen Aufwendungen für die Frauenversammlung werden nicht nach Nutzerzahlen ausgewertet. Hier sind
auch die kostenpflichtigen Fortbildungen der Beschäftigtenvertreter/innen nachgewiesen.)
Die Teilhabe an kostenpflichtigen Aus- und Fortbildungen und die Inanspruchnahme der entsprechenden Ressourcen erfolgte 2016 kapitelübergreifend überwiegend durch weibliche Beschäftigte. 2015 entsprach der Anteil der Frauen an besuchten Fortbildungen auch dem Kostenanteil, 2016 stieg der Anteil der Frauen an Fortbildungen bei insgesamt höheren
Besuchszahlen, aber die Inanspruchnahme der Ressourcen stieg nicht in gleichem Maße.
52536 – Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
davon
Anteil
Ansatz
für
weibl
Anz.
Kapitel
IST 2016
2016
weibl.
DK an
FoBi
DK
FoBi
0585
0586
0587
64.800 €
64.156,00 € 40,5%
53,3%
30
0588
1.000 €
0,00 €
0,0%
0,0%
0
Summe
65.800 €
64.156,00 € 40,5%
53,3%
30
Ansatz
2015
64.800 €
1.000 €
65.800 €
IST 2015
49.301,60 €
952,00 €
50.253,60 €
davon
für
weibl.
DK
Anteil
weibl
DK an
FoBi
57,6%
100,0%
66,5%
61,1%
100,0%
52,9%
Anz.
FoBi
18
2
20
(Nicht Fortbildungen der VAK, die im Rahmen der KLR verrechnet werden. Aus 0587 werden jährlich auch Beträge an die
VAK für die Durchführung der IPV-Schulungen überwiesen – die geschlechterspezifischen Teilnehmerdaten liegen hier
nicht vor.)
Die Teilhabe an kostenpflichtigen Aus- und Fortbildungen und die Inanspruchnahme der entsprechenden Ressourcen erfolgt überwiegend durch weibliche Beschäftigte, denen hierfür normalerweise auch prozentual mehr an den aufzuwendenden Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Es handelt sich um kostenintensive Aus- und Fortbildungen für das Fachverfahren IPV, die nicht nur bei der Fortbildung neuer Mitarbeiter/innen anfallen. Im Berichtsjahr 2016 wurden überwiegend
bereits beschäftigte Frauen zu kostengünstigeren Nachschulungen entsandt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 143
Epl. 15, 27, 29 - Seite 144
1541
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Leitung Allgemeine Erläuterung
In diesem Kapitel werden die Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben für den Leitungsbereich, die zentralen Serviceeinheiten (außer Serviceeinheit Logistik; siehe Kapitel 1542) und die Beschäftigtenvertretungen nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 145
1541
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Leitung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11979
012
Verschiedene Einnahmen
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
1.677,05
1.000
—
1.000
—
1.000
1.677,05
Ausgaben
42201
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1.082.000
1.109.000
915.000
884.310,31
42801
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
2.084.000
2.126.000
1.220.000
2.088.901,67
42811
012
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
121.000
123.000
126.000
1.782.627,04
44100
012
Beihilfen für Dienstkräfte
77.500
79.900
91.700
73.087,15
44379
012
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
5.700
5.700
1.000
5.609,94
45903
(neu)
012
Prämien für besondere Leistungen
1.000
1.000
51101
012
Geschäftsbedarf
16.000
16.000
11.200
15.055,23
2018 / 2019
1. Literatur/ Loseblattsammlungen .............................................................................
8.500 €
2. Kopierpapier ...........................................................................................................
1.500 €
3. Allgemeiner Geschäftsbedarf .................................................................................
3.000 €
4. GEZ für Betriebsstätte ............................................................................................
200 €
5. Postcard/ Portogebühren ........................................................................................
2.100 €
6. Telefongesprächsgebühren ...................................................................................
700 €
16.000 €
Ist 2016
7.982,16 €
1.502,83 €
2.682,81 €
180,65 €
2.039,57 €
667,21 €
15.055,23 €
Mehr in Anpassung an den Bedarf.
51140
012
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
15.000
15.000
6.000
9.337,42
Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren Schreibtischen.
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51715
012
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
844.000
871.000
1.013.000
827.051,59
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
DG Fehrbelliner Platz 1 ..........................................................................
rd.
51801
012
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
1.700
2018
843.050 €
844.000 €
1.700
Anmietung von Räumen für die Personalversammlung des Landesverwaltungsamtes.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 146
2019
870,530 €
871.000 €
1.700
Ist 2016
827.051,59 €
1.547,00
1541
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Leitung Titel
51820
Fkt
012
Bezeichnung
Ansatz
2018
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
Beträge in EURO
Ansatz
2019
2.707.000
Ansatz
2017
2.707.000
Ist (Rest/R)
2016
2.890.000
2.706.489,36
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
2018
2019
DG Fehrbelliner Platz 1 .....................................................................................................
2.706.490 €
2.706.490 €
rd. 2.707.000 € rd. 2.707.000 €
51920
012
Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT
1.600
1.600
Ist 2016
2.706.489,36 €
5.000
1.384,87
Wartung von Daten- und Klimatechnik im Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 1. Weniger in Anpassung an den Bedarf.
51925
012
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
35.000
35.000
85.200
29.320,17
1.200,0 EUR wurden bislang bei 1543/51701 nachgewiesen.
5.000,0 EUR wurden bislang bei 1544/51701 nachgewiesen.
Wartungs- und
Instandhaltungskosten
Objekt
Fehrbelliner Platz 1
2018
Kosten für nutzerspezifische Maßnahmen
11.890 €
Gesamt:
Wartungs- und
Instandhaltungskosten
23.100 €
2019
Kosten für nutzerspezifische Maßnahmen
12.070 €
34.990 €
rd. 35.000 €
22.900 €
34.970 €
rd. 35.000 €
Weniger in Anpassung an den Bedarf.
52501
012
Aus- und Fortbildung
52610
(neu)
012
Gutachten
3.500
3.500
10.000
10.000
3.500
801,01
Inanspruchnahme gutachterliche Beratungsleistungen in komplexen Einzelangelegenheiten des Justiziariates.
52703
012
Dienstreisen
1.000
1.000
1.000
495,88
52906
012
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
5.000
5.000
2.000
9.806,60
Ausrichtung von Tagungen und weiteren Veranstaltungen zur Kontaktpflege mit externen Kunden und zur Kundenaquise
des zentralen Dienstleisters Landesverwaltungsamt Berlin.
54002
012
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
12.000
4.500
12.000
1.812,53
Ausgaben für Veranstaltungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie erneute Durchführung einer Mitarbeiterbefragung in 2018.
54010
012
Dienstleistungen
2.000
—
1.000
1.351,15
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54079
012
Verschiedene Ausgaben
1.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 147
1.000
1541
2018/2019
MG 32
Landesverwaltungsamt
- Leitung Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den
Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“.
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
50.000
50.000
18.800
33.896,36
18.800,0 EUR wurden bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
2018 / 2019
1. verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software).........................................................
10.000 €
2. Betrieb / Weiterentwicklung der selbstbetriebenen Verfahren .......................................
40.000 €
(u.a. EuropaDB)
davon für IKT Sicherheit ................................................................................................
10.000 €
50.000 €
Ist 2016
9.504,00 €
24.392,36 €
0,00 €
33.896,36 €
Summe Maßnahmegruppe 32
50.000
50.000
18.800
33.896,36
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
7.074.000
10,4 %
7.166.900
1,3 %
6.406.100
8.472.885,28
1.000
1.000
1.000
1.677,05
1.000
1.000
1.000
1.677,05
Personalausgaben
3.371.200
3.444.600
2.353.700
4.834.536,11
Sächliche Verwaltungsausgaben
3.702.800
3.722.300
4.052.400
3.638.349,17
Gesamtausgaben
7.074.000
7.166.900
6.406.100
8.472.885,28
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-7.073.000
-7.165.900
-6.405.100
-8.471.208,23
Abschluss Kapitel 1541
111186
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 148
1542
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik Allgemeine Erläuterung
In diesem Bereich werden folgende Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung wahrgenommen:
Bereitstellung der personengebundenen Fahrdienstleistungen für die Hauptverwaltung, das Abgeordnetenhaus und den
Protokollbereich einschließlich der hierfür erforderlichen Fahrzeuge über Leasingverträge, Sammelbestellverfahren für
unterschiedliche Warengruppen und Dienstleistungen, Postdienstleistungen (interner Postverkehr sowie allgemeine Postsendungen und besondere Zustellungen), Amtsblatt für Berlin (Herausgabe und Redaktion), Plattform „Berliner Stellenausschreibungen für den öffentlichen Dienst“, Rundschreibendatenbank des Landes Berlin sowie Formularservice und Formularserver.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 149
1542
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11901
012
Veröffentlichungen
60.000
73.440,00
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Der Konzessionsvertrag mit dem Kulturbuchverlag ist zum 31.12.2016 ausgelaufen. Im Rahmen der Umsetzung des
E-Government-Gesetzes Berlin erfolgt die Umstellung auf eine elektronische Plattform.
11977
012
Andere Rückzahlungen
1.000
1.000
1.000
109.445,32
Rückvergütungen aus dem Sammelbestellverfahren (SBV) für noch offene Forderungen aus Vorjahren. Keine neuen Rückvergütungen im Haushaltsjahr 2018 erwartet, da neue Rahmenverträge ohne Rückvergütungsklausel geschlossen werden.
Titel wird für noch mögliche Restzahlungseingänge beibehalten.
11979
012
Verschiedene Einnahmen
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.100
75,00
2.000
-96,8 %
2.000
—
62.100
182.960,32
Ausgaben
42201
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
195.000
200.000
157.000
284.686,99
42801
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
5.824.000
5.941.000
4.105.000
4.379.173,52
a) Zuschlag für 1 Kraftfahrer/in der Pauschalgruppe 8 zum Durchschnittssatz der E6.
b) Zuschlag für 12 Kraftfahrer/innen der Pauschalgruppe 7 zum Durchschnittssatz der E6.
c) Zuschlag für 11 Kraftfahrer/innen der Pauschalgruppe 6 zum Durchschnittssatz der E6.
d) Zuschlag für 38 Kraftfahrer/innen als ständige persönliche Fahrer in E4 (neues Tarifrecht).
e) Zuschlag für 2 Kraftfahrer/innen ohne Pauschalentgelt/-gruppe in E6.
44100
012
Beihilfen für Dienstkräfte
44379
012
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
51101
012
Geschäftsbedarf
29.400
30.300
14.400
27.691,53
6.300
6.300
1.000
6.228,77
476.000
476.000
450.000
454.144,36
2018 / 2019
1. Postgebühren (Porto, Paketentgelte etc.)...............................................................
110.000 €
2. Postdienste (Dienstposttransport extern / Posttouren) ...........................................
358.700 €
3. Allgemeiner Geschäftsbedarf .................................................................................
2.800 €
4. GEZ für Betriebsstätten ..........................................................................................
600 €
5. GEZ für Fahrzeuge (neu nach Senatsbildung) .......................................................
3.400 €
6. Telefongesprächsgebühren ...................................................................................
500 €
476.000 €
Ist 2016
101.111,35 €
346.326,31 €
2.780,55 €
573,55 €
2.868,36 €
484,24 €
454.144,36 €
Mehr aufgrund Neuzuschnitts der Posttouren nach Senatsumbildung und Neuausschreibung der Postdienstleistungen
(Dienstposttransport extern).
51140
012
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
15.000
15.000
5.000
31.988,65
Hohes IST in 2016 aufgrund der notwendigen Beschaffung von Posttransportwagen für die Hauptverteilerstelle nach Wechsel des Dienstleisters. Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren PC-Arbeitstischen.
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 15, 27, 29 - Seite 150
1542
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik Titel
51403
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Fkt
012
Bezeichnung
Ausgaben für die Haltung von
Fahrzeugen
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
230.000
230.000
Ansatz
2017
230.000
2018 / 2019
Treibstoffe ........................................................................................................................................
115.000 €
Fahrzeugwäsche .............................................................................................................................
40.000 €
Reparaturen .....................................................................................................................................
40.000 €
Reifenlagerungen/-wechsel .............................................................................................................
15.000 €
Kfz-Steuern ......................................................................................................................................
15.000 €
Sonstiges .........................................................................................................................................
5.000 €
230.000 €
51715
(neu)
012
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
234.000
rd.
012
Mieten für Fahrzeuge
200.000
2018
181.870 €
51.680 €
233.550 €
234.000 €
200.000
199.549,98
Ist 2016
104.671,68 €
34.751,27 €
34.282,72 €
11.699,91 €
10.817,73 €
3.326,67 €
199.549,98 €
238.000
DG Belziger Str. 52-58 (Fuhrpark) ..........................................................
DG Tegeler Weg 17-20 (geplante Neuanmietung 01.04.2018) ..............
51802
Ist (Rest/R)
2016
157.848,52
2019
182.820 €
55.140 €
237.960 €
238.000 €
220.000
Ist 2016
157.848,52 €
0,00 €
157.848,52 €
199.927,90
Miet- und Leasingverträge für die Bereitstellung von Fahrzeugen für personengebundene Fahrdienstleistung (Senatsmitglieder, Abgeordnetenhaus, Fraktionsvorsitzende).
51820
(neu)
012
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
233.000
249.000
2018
DG Belziger Str. 52-58 (Fuhrpark) .....................................................................................
182.620 €
DG Tegeler Weg 17-20 (geplante Neuanmietung 01.04.2018) .........................................
50.100 €
232.720 €
rd.
233.000 €
52501
012
Aus- und Fortbildung
52601
012
Gerichts- und ähnliche Kosten
182.610,53
2019
182.620 €
66.800 €
249.420 €
249.000 €
Ist 2016
182.610,53 €
0,00 €182.610,53 €
1.500
1.500
2.000
1.610,86
20.000
20.000
3.000
22.129,42
Mehr aufgrund von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Neuausschreibung von Verträgen im Sammelbestellverfahren.
52610
(neu)
012
Gutachten
10.000
10.000
Gutachterliche Begleitung der Ausschreibung Postdienstleistungen Land Berlin.
52703
012
Dienstreisen
53111
012
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
2.000
2.000
2.000
46,79
26.000
40.319,58
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Seit 2017 wird die eVergabe (Veröffentlichung von Dienstleistungen nach VOL) zentral bei SenStadtWohn durchgeführt.
Mittel werden künftig bei 1200/51185 nachgewiesen.
54010
012
Dienstleistungen
100.000
1.000
489.000
1.046.932,17
Beendigung des Vertrages mit dem externen Fahrdienstleister zum 31.12.2017. Künftig wird wieder (auch für Vertretungen
etc.) eigenes Personal eingesetzt. Die Abrechnung der Dienstleistungen für Dezember 2017 wird Anfang 2018 erwartet.
54079
012
Verschiedene Ausgaben
1.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 151
1.000
1.000
6,71
1542
2018/2019
MG 32
Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
47.500
47.500
37.700
32.403,27
37.700,0 EUR wurden bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
1.
2.
3.
2018 / 2019
verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software) ............................................................ 10.000 €
Betrieb / Weiterentwicklung der selbstbetriebenen Verfahren ........................................... 17.500 €
(Fahrdienstmanagementsystem, RdSchrDB, Online Stellenbörse)
davon für IKT Sicherheit ................................................................................................. 5.000 €
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Herausgabe
des Amtsblatts für Berlin (seit 01.01.2017).................................................................... 20.000 €
47.500 €
Ist 2016
9.480,00 €
22.923,27 €
8.121,60 €
0,00 €
32.403,27 €
Summe Maßnahmegruppe 32
47.500
47.500
37.700
32.403,27
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
7.624.700
32,8 %
7.668.600
0,6 %
5.743.100
7.067.299,55
2.000
2.000
62.100
182.960,32
2.000
2.000
62.100
182.960,32
Personalausgaben
6.054.700
6.177.600
4.277.400
4.697.780,81
Sächliche Verwaltungsausgaben
1.570.000
1.491.000
1.465.700
2.369.518,74
Gesamtausgaben
7.624.700
7.668.600
5.743.100
7.067.299,55
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-7.622.700
-7.666.600
-5.681.000
-6.884.339,23
Abschluss Kapitel 1542
111186
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 152
1543
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Personalverwaltungsaufgaben:
Das Landesverwaltungsamt Berlin führt im Auftrag von Dienststellen des unmittelbaren und mittelbaren Landesdienstes die
Personalakten der Beschäftigten (einschließlich Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen) und nimmt die Aufgaben
der Landesfamilienkasse (Ausnahme: Polizei, Feuerwehr, Schulverwaltung und Bezirke sowie Rechnungshof von Berlin)
wahr.
Integrierte Personalverwaltung:
Das IPV-Verfahren auf Basis der Standardsoftware SAP ERP Human Capital Management unterstützt die Geschäftsprozesse in der Personalverwaltung/Personalabrechnung (inkl. Folgeaktivitäten) der Berliner Verwaltung. Dem Landesverwaltungsamt obliegt die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung dieses landesweiten IKT-Verfahrens.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 153
1543
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11979
012
Verschiedene Einnahmen
26101
012
Ersatz von Verwaltungsausgaben
1.000
1.000
1.000
1.558,39
985.000
985.000
800.000
738.741,01
Die korrespondierenden Personalausgabetitel 42231,42830 und 42831 bilden einen Großteil der erwarteten Einnahme ab.
Die übrigen Mittel dienen zur Deckung der Gemeinkosten-Aufwände für die Arbeitsplätze. Erhöhung der Einnahmen aufgrund von Zuwachs der erstattungspflichtigen Einrichtungen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
986.000
23,1 %
986.000
—
801.000
740.299,40
4.067.000
4.169.000
3.915.000
3.654.402,37
246.000
246.000
212.000
151.797,76
Ausgaben
42201
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
42231
012
Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung)
Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42830 und
42831 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101.
42801
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
3.100.000
3.162.000
3.612.000
3.129.680,38
42830
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)
105.000
105.000
130.000
274.151,92
Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42231 und
42831 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101.
42831
012
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung / Zweckbindung / Ausgleichsabgabe)
364.000
371.000
178.000
—
Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42231 und
42830 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101.
44100
012
Beihilfen für Dienstkräfte
237.000
245.000
252.000
223.534,06
44379
012
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
11.500
11.500
1.700
11.497,90
51101
012
Geschäftsbedarf
54.500
54.500
54.500
46.818,95
51140
012
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
8.000
8.000
8.000
22.602,73
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52501
012
Aus- und Fortbildung
5.000
5.000
4.000
4.834,74
52536
012
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52601
012
Gerichts- und ähnliche Kosten
9.000
9.000
9.000
6.157,43
Kostenerstattung für Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Prozessen im Personalverwaltungsbereich.
52703
012
Dienstreisen
54010
012
Dienstleistungen
7.600
7.600
7.600
6.816,59
6.100
—
1.000
2.085,90
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54079
012
Verschiedene Ausgaben
1.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 154
1.000
1543
2018/2019
MG 32
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den
Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“.
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
5.234.000
5.234.000
5.234.000
4.752.544,99
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
2018 / 2019
Ist 2016
1. IPV (Integrierte Personalverwaltung, Leistungen des ITDZ) ................................................
3.222.655 €
-davon IKT Sicherheit (Fortschreibung IPV Sicherheitskonzept)- ........................................
50.000 €
2. Wartungsverträge IPV .........................................................................................................
1.906.345 €
3. verfahrensabhängige IT-Infrastruktur (Fremdleistung) ........................................................
105.000 €
5.234.000 €
52536
012
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
2.810.528,53 €
0,00 €
1.809.769,51 €
132.246,95 €
4.752.544,99 €
64.800
64.800
64.800
64.156,00
Summe Maßnahmegruppe 32
5.298.800
5.298.800
5.298.800
4.816.700,99
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
13.514.400
-1,3 %
13.693.400
1,3 %
13.689.700
12.351.081,72
1.000
1.000
1.000
1.558,39
985.000
985.000
800.000
738.741,01
986.000
986.000
801.000
740.299,40
Personalausgaben
8.130.500
8.309.500
8.300.700
7.445.064,39
Sächliche Verwaltungsausgaben
5.383.900
5.383.900
5.389.000
4.906.017,33
Gesamtausgaben
13.514.400
13.693.400
13.689.700
12.351.081,72
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-12.528.400
-12.707.400
-12.888.700
-11.610.782,32
Abschluss Kapitel 1543
111186
211299
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 155
Epl. 15, 27, 29 - Seite 156
1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Versorgung:
Das Landesverwaltungsamt berechnet die Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, nach der Vereinbarung über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter/innen des Landes Berlin (VVA) sowie dem Gesetz zu Artikel 131
GG. Derzeit werden rd. 62.000 Versorgungsempfänger/innen (Tendenz: steigend) betreut.
Beihilfe:
In der zentralen Beihilfestelle des Landes Berlin werden Leistungen nach den Beihilfevorschriften für alle Landesbediensteten (Aktive und Versorgungsempfänger/innen) berechnet und angewiesen. Jährlich werden rd. 500.000 Anträge (Tendenz:
steigend) bearbeitet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 157
1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11903
012
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
362.000
362.000
362.000
831.642,38
Schadenersatzleistungen von Versicherungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Versorgung und Beihilfe.
11979
012
Verschiedene Einnahmen
26101
012
Ersatz von Verwaltungsausgaben
1.000
1.000
1.000
227,91
1.050.000
1.050.000
1.000.000
1.049.582,39
Die korrespondierenden Personalausgabetitel 42231 und 42830 bilden einen Großteil der erwarteten Einnahme ab. Die
übrigen Mittel dienen zur Deckung der Gemeinkosten-Aufwände für die Arbeitsplätze. Erhöhung der Einnahmen aufgrund
von Zuwachs der erstattungspflichtigen Einrichtungen.
28119
012
Rückerstattung von pharmazeutischen Unternehmen nach dem
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
2.000.000
2.000.000
1.200.000
2.242.568,79
Nach dem Gesetz über die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel haben auch die Träger der Beihilfe gegenüber den
pharmazeutischen Unternehmen einen Anspruch auf die Gewährung von Arzneimittelrabatten.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
3.413.000
33,2 %
3.413.000
—
2.563.000
4.124.021,47
5.126.000
5.255.000
5.280.000
4.751.272,19
256.000
256.000
290.000
280.315,86
Ausgaben
42201
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
42231
012
Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung)
Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit dem Titel 42830 wird
ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101.
42801
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
42811
012
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
6.314.000
6.440.000
5.643.000
4.461.005,01
1.000
—
360.000
314.721,78
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
42830
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)
373.000
373.000
Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit dem Titel 42231 wird
ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101.
44100
012
Beihilfen für Dienstkräfte
394.000
405.000
464.000
370.912,58
44379
012
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
29.000
29.000
4.500
28.195,42
51101
012
Geschäftsbedarf
57.500
57.500
57.500
49.368,41
51104
012
Herstellung von Einheitsvordrucken
4.900
—
31.000
100.901,23
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
51140
012
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
45.000
45.000
Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren Schreibtischen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 158
1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Titel
Fkt
Bezeichnung
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52501
012
Aus- und Fortbildung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
12.000
12.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
5.000
10.501,41
Mehr aufgrund erhöhtem Schulungsbedarf im Bereich Beihilfe infolge Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung.
52536
012
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52601
012
Gerichts- und ähnliche Kosten
68.500
68.500
68.500
30.847,63
5.000
5.000
3.560,99
14.000
—
1.000
3.439,29
Niedrigeres IST in 2016, da Anzahl und Kosten der Verfahren nicht planbar.
52703
012
Dienstreisen
54010
012
Dienstleistungen
5.000
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54079
012
Verschiedene Ausgaben
1.000
1.000
Hohes IST in 2016 aufgrund von Stellenausschreibungen. Künftig kostenfrei nach Einführung des eAmtsblattes.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 159
1544
2018/2019
MG 32
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den
Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“.
51185
(neu)
012
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
2.569.000
2.569.000
1.412.000
2.060.358,24
Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen.
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
3.
3.1.
3.2.
52536
2018 / 2019
Beihilfe
Verfahrensbetrieb Beihilfeabrechnungssystem (BABSY) ..............................................
560.000 €
Massendigitalisierung ....................................................................................................
420.000 €
Verfahrensbetrieb Druckstraße Beihilfe .........................................................................
135.000 €
Porto für Druckstraße Beihilfe........................................................................................
144.000 €
ABDA-Artikelstamm (Arzneimittelverzeichnis für Beihilfe) .............................................
30.000 €
Betrugserkennungssoftware Beihilfe .............................................................................
130.000 €
Beihilfe online ................................................................................................................
530.000 €
-davon für IKT-Sicherheit (jährl. Prüfung SIKO)- ...........................................................
20.000 €
Versorgung
Rentenauskunftsverfahren (RAV) ..................................................................................
22.000 €
Versorgungsauskunft-berlin.de ......................................................................................
720 €
Digitale Versorgungsakte (geplante Maßnahme) ..........................................................
500.000 €
va IKT-Leistungen
verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software) .........................................................
90.054 €
verfahrensabhängige Telekommunikation (Call-Center Beihilfe) ...................................
7.200 €
2.568.974 €
rd. 2.569.000 €
012
Ist 2016
557.715,02 €
422.313,91 €
120.158,42 €
137.517,53 €
29.916,60 €
155.453,35 €
435.426,04 €
0,00 €
22.791,72 €
15.886,50 €
0,00 €
88.455,00 €
6.515,83 €
1.992.149,92 €
1.000
1.000
1.000
—
Summe Maßnahmegruppe 32
2.570.000
2.570.000
1.413.000
2.060.358,24
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
15.251.000
11,8 %
15.517.000
1,7 %
13.642.400
12.465.400,04
363.000
363.000
363.000
831.870,29
3.050.000
3.050.000
2.200.000
3.292.151,18
3.413.000
3.413.000
2.563.000
4.124.021,47
12.492.000
12.758.000
12.042.500
10.206.422,84
2.759.000
2.759.000
1.599.900
2.258.977,20
Gesamtausgaben
15.251.000
15.517.000
13.642.400
12.465.400,04
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-11.838.000
-12.104.000
-11.079.400
-8.341.378,57
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Abschluss Kapitel 1544
111186
211299
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 160
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die zentral zu betreuenden Personalüberhangkräfte sowie die durch ihren Einsatz erzielten Einnahmen nachgewiesen. Gemäß Stellenpoolauflösungsgesetz (StPAuflG) handelt es sich hierbei um nichtvermittelbare Dienstkräfte, die

sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden,

zu dem nach dem StPAuflG für die Versetzung maßgeblichen Stichtag infolge Langzeiterkrankung keine Einsatzdienststelle hatten bzw.

sich in einer Gestellung oder Zuweisung befinden.
Der Nachweis der vorgenannten Beschäftigten in Kapitel 1599 erfolgt bis zu deren Ausscheiden aus dem Landesdienst
bzw. Vermittlung auf dauerhaft finanzierte Arbeitsgebiete.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Planmäßige Beschäftigte
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
2014
w
m
259,3
109,1
70,4% 29,6%
2015
w
m
193,7
86
69,3% 30,7%
2016
w
m
132,7
54,1
71,0% 29,0%
Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach
den Daten des Monats Januar 2017,
Weiblich
4.152,85 €
Männlich
4.265,13 €
Epl. 15, 27, 29 - Seite 161
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11903
012
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
28107
012
Ersatz von Personalausgaben
—
—
—
3.287,60
610.000
473.000
800.000
936.545,90
Dienstkräften soll im Rahmen von Personalgestellungen eine Beschäftigung ermöglicht werden, die den Landeshaushalt
durch entsprechende Einnahmen in der Größenordnung der anfallenden Personalkosten entlastet.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
610.000
-23,8 %
473.000
-22,5 %
800.000
939.833,50
1.663.000
1.492.000
2.883.000
2.261.373,96
Ausgaben
42201
012
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Reduzierung des Ansatzes aufgrund des Abbaus der Stellen durch Pensionierung, Verrentung und Vermittlung/Versetzung
der Überhangkräfte in andere Behörden.
42801
012
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
5.774.000
4.458.000
9.424.000
9.618.476,10
Reduzierung des Ansatzes aufgrund des Abbaus der Stellen durch Pensionierung, Verrentung und Vermittlung/Versetzung
der Überhangkräfte in andere Behörden.
1.000
1.000
1.000
—
236.000
243.000
330.000
222.514,56
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
1.500
1.500
9.000
1.415,00
Dienstleistungen
3.000
3.000
3.000
701,86
42850
012
Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente
44100
012
Beihilfen für Dienstkräfte
44379
012
54010
012
Inanspruchnahme von Dienstleistungen einer Steuerberatung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerpflicht bei Personalgestellungen an private Dritte.
54077
012
Steuern, Abgaben
16.000
12.000
60.000
21.836,52
Die Gestellung von Personal an private Dritte kann einen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art begründen.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
7.694.500
-39,5 %
6.210.500
-19,3 %
12.710.000
12.126.318,00
—
—
—
3.287,60
610.000
473.000
800.000
936.545,90
610.000
473.000
800.000
939.833,50
7.675.500
6.195.500
12.647.000
12.103.779,62
19.000
15.000
63.000
22.538,38
Gesamtausgaben
7.694.500
6.210.500
12.710.000
12.126.318,00
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-7.084.500
-5.737.500
-11.910.000
-11.186.484,50
Abschluss Kapitel 1599
111186
211299
411462
511549
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 162
15
2018/2019
Finanzen
Stellenplan
Allgemeine Erläuterungen
Kapitel 1500 – Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service -,
Kapitel 1540 – Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Gemäß der Koalitionsvereinbarung ändert sich die Geschäftsverteilung des Senats in der 18. Legislaturperiode
(2016-2021). Aufgrund der damit verbundenen Ressortumbildung wechseln Aufgaben von der Senatsverwaltung
für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen, die zur Umsetzung von 2 Stellen in das Justiziariat
(Kapitel 1500) sowie von 43,68 Stellen in die Abteilung IV (Kapitel 1540) der Senatsverwaltung für Finanzen
führen.
Kapitel 1509 – Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang -,
Kapitel 1599 – Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Alle Stellen der Kapitel tragen den Stellenvermerk „Stelle fällt bei Freiwerden weg“. Auf eine Einzelausweisung an
den Stellenplangruppen wird daher aus Gründen der Vereinfachung verzichtet.
Kapitel 1520 – Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Die unter der Zwischenüberschrift „Taskforce Schulbau“ nachgewiesenen Stellen werden aus Kapitel 2910
Titel 42201 finanziert.
Kapitel 1541 – Landesverwaltungsamt - Leitung Die in dem vorgenannten Kapitel im Titel 42801 unter der Zwischenüberschrift „Nachwuchskräfte des
Tarifbereiches“ ausgewiesenen Stellen dürfen ausschließlich mit ehemaligen Auszubildenden besetzt werden, die
dauerhaft in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht sofort auf freien
Stellen untergebracht werden können. Die unter dieser Zwischenüberschrift etatisierten Stellen werden ohne
Betrag ausgewiesen und entfallen bei Unterbringung der Dienstkräfte auf freie Stellen.
Verfahrensabhängige / verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Die in Vorbereitung der Umsetzung des E-Government-Gesetzes vorgesehene differenzierte Darstellung der
Stellen in verfahrensabhängige und verfahrensunabhängige IKT konnte noch nicht vorgenommen werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 163
Epl. 15, 27, 29 - Seite 164
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42100 Amtsbezüge
Teilplan A
Senator/in
SEN1
1,000
1,000 (0605)
1,000
1,000 (0605)
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
1,000
Summe:
1,000
1,000
1,000
Stellenvermerke
0605 Amtsgehalt in Höhe von 100 v.H. des Grundgehalts der BesGr. B 11
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Staatssekretär/in
B7
2,000
2,000
2,000
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
3,000
3,000
2,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
4,000
4,000
4,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
13,000
13,000
12,000
B4
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
B2
2,000
2,000
3,000
Senatsrätin/-rat
A16
2,000
2,000
2,000
Regierungsdirektor/in
A15
5,000
5,000
6,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
7,000
7,000
6,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
9,000
9,000
8,100
Steueroberamtsrätin/-rat
A13S
4,000
4,000
12,000
Amtsrätin/-rat
A12
9,000
9,000
10,000
Steueramtsrätin/-rat
A12
2,000
2,000
9,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
9,000
9,000
9,000
Steueramtfrau/-mann
A11
3,000
3,000
3,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
12,000
12,000
12,000
Steueroberinspektor/in
A10
1,000
1,000
2,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
2,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Steueramtsinspektor/in
A9S
0,000
0,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
2,000
2,000
2,000
Regierungsobersekretär/in
A7
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Service
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
Epl. 15, 27, 29 - Seite 165
1,000 (0605)
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42201, Teilplan A, Service
Regierungssekretär/in
Oberamtsmeister/in
A6
0,000
0,000
2,000
A5S
0,000
0,000
1,000
73,000
73,000
93,100
Zwischensumme:
Landesausgleichsamt
Amtsrätin/-rat
A12
0,000
0,000
1,000
1,000 (0098)
Regierungsamtfrau/-mann
A11
0,000
0,000
1,000
1,000 (0098)
0,000
0,000
2,000
Teilsumme (Teilplan A):
86,000
86,000
107,100
Summe:
86,000
86,000
107,100
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0098 Stelle fällt nach Beendigung der Aufgabe "Angelegenheiten des Lastenausgleichs" weg.
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
5,000
5,000
5,000
7,000
7,000
7,000
Zwischensumme:
Service
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
AT
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
6,000
6,000
5,000
1,000 (2128)
1,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 166
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A, Service
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
10,000
10,000
8,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
1,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,250
0,250
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
2,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
3,000
3,000
3,000
Zwischensumme:
32,250
32,250
36,000
Teilsumme (Teilplan A):
39,250
39,250
43,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Service
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,000
0,000
1,000
9,000
9,000
7,000
0,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
1,000 (2102)
1,000
1,000 (2102)
0,000
Landesausgleichsamt
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
2,000
2,000 (0098)
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
2,000 (0098)
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
1,000
0,000
0,000
6,000
Teilsumme (Teilplan B):
11,000
11,000
15,000
Summe:
50,250
50,250
58,000
Zwischensumme:
1,000 (0098)
1,000 (2128)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 167
1500
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42801
Stellenvermerke
0098 Stelle fällt nach Beendigung der Aufgabe "Angelegenheiten des Lastenausgleichs" weg.
2102 Stelleninhaber/in erhält E 14 (ohne Übernahmeverpflichtung).
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
1,000
Summe:
1,000
1,000
1,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 168
Vermerke
1502
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der
Finanzministerkonferenz Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
A16
2,000
2,000
2,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
5,000
5,000
5,000
Teilsumme (Teilplan A):
5,000
5,000
5,000
Summe:
5,000
5,000
5,000
Senatsrätin/-rat
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,750
0,750
0,500
Tarifbeschäftigte/r
E9
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,060
1,560
1,060
Zwischensumme:
4,810
5,310
4,560
Teilsumme (Teilplan A):
4,810
5,310
4,560
Summe:
4,810
5,310
4,560
Epl. 15, 27, 29 - Seite 169
Vermerke
Epl. 15, 27, 29 - Seite 170
1509
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
0,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
1,000
1,000
0,000
Regierungssekretär/in
A6
1,000
1,000
0,000
4,000
3,000
2,000
Zwischensumme:
Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012
Oberregierungsrätin/-rat
A14
4,000
4,000
4,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
3,000
3,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
0,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
0,000
0,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
10,000
10,000
8,000
Teilsumme (Teilplan A):
14,000
13,000
10,000
Summe:
14,000
13,000
10,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
4,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E2
3,000
Zwischensumme:
1,000 (2128)
3,000
1,000 (2128)
1,000
8,000
7,000
7,000
Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
3,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 171
1,000 (2128)
1,000 (2128)
1509
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A, Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
0,000
0,000
1,000
2,000
2,000
8,000
10,000
9,000
15,000
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
2,000 (2128)
Teilplan B
Stellen mit Wegfallvermerk, die auch während der Gültigkeit des Stellenpoolgesetzes dezentral veranschlagt wurden
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
1,000
0,000
0,000
2,000
Zwischensumme:
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
2,000
Zwischensumme:
Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
0,000
1,000 (2128)
1,000
1,000
1,000 (2128)
1,000
Zwischensumme:
6,000
5,000
4,000
Teilsumme (Teilplan B):
7,000
6,000
8,000
17,000
15,000
23,000
Summe:
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 172
1,000 (2128)
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Senatsdirigent/in
B5
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
B2
4,000
4,000
3,000
Senatsrätin/-rat
A16
2,000
2,000
2,000
Regierungsdirektor/in
A15
11,000
11,000
13,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
10,000
10,000
6,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
2,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
11,000
11,000
10,000
Amtsrätin/-rat
A12
6,000
6,000
5,000
Steueramtsrätin/-rat
A12
0,000
0,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
3,000
3,000
4,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
6,000
6,000
5,000
Regierungsinspektor/in
A9
0,000
0,000
2,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
58,000
58,000
56,000
Teilsumme (Teilplan A):
58,000
58,000
56,000
Summe:
58,000
58,000
56,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
AT
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
7,000
7,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
10,000
10,000
7,850
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
3,750
1,000
1,750 (2128)
3,750
1,000
1,750 (2128)
1,750
Zwischensumme:
23,750
23,750
15,600
Teilsumme (Teilplan A):
23,750
23,750
15,600
Epl. 15, 27, 29 - Seite 173
1,750 (2128)
1510
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Vermögen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
5,000
5,000
5,500
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
3,000
3,000
3,000
Zwischensumme:
14,000
14,000
15,500
Teilsumme (Teilplan B):
14,000
14,000
15,500
Summe:
37,750
37,750
31,100
1,000 (2128)
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
2,000
2,000 (0097)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
1,000
1,000 (0097)
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
1,000
1,000 (0097)
Zwischensumme:
4,000
4,000
4,000
Teilsumme (Teilplan A):
4,000
4,000
4,000
Summe:
4,000
4,000
4,000
Stellenvermerke
0097 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2017 weg.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 174
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Senatsdirigent/in
B5
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
B2
4,000
4,000
3,000
Senatsrätin/-rat
A16
4,000
4,000
2,000
Regierungsdirektor/in
A15
2,000
2,000
5,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
13,000
13,000
9,000
Regierungsrätin/-rat
A13
0,000
0,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
22,000
22,000
24,000
Amtsrätin/-rat
A12
20,000
21,000
23,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
11,000
11,000
13,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
10,000
10,000
4,000
Regierungsinspektor/in
A9
0,000
0,000
2,000
88,000
89,000
88,000
6,000
6,000
0,000
6,000
6,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
94,000
95,000
88,000
Summe:
94,000
95,000
88,000
Zwischensumme:
Taskforce Schulbau
Regierungsdirektor/in
A15
Zwischensumme:
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT3
1,000
1,000
0,000
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
0,000
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
7,000
7,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
5,000
5,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
1,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 175
1,000 (2128)
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E9
5,750
5,750
2,950
Zwischensumme:
29,750
29,750
20,950
Teilsumme (Teilplan A):
29,750
29,750
20,950
2,000
3,000
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
2,000
Zwischensumme:
3,000
3,000
6,000
Teilsumme (Teilplan B):
3,000
3,000
6,000
32,750
32,750
26,950
Summe:
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
5,000
5,000
12,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
5,000 (0100)
0,000
2,000
5,000 (0101)
7,000
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Tarifbeschäftigte/r
Zwischensumme:
E11
Epl. 15, 27, 29 - Seite 176
1,000 (2128)
1520
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Haushalt Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42811, Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin
Tarifbeschäftigte/r
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
7,000
7,000
14,000
Summe:
7,000
7,000
14,000
E11
Stellenvermerke
0100 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2018 weg.
0101 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2019 weg.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 177
Vermerke
Epl. 15, 27, 29 - Seite 178
1521
2018/2019
Landeshauptkasse
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsrätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
2,000
Amtsrätin/-rat
A12
2,000
2,000
3,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
8,000
8,000
8,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
8,000
8,000
8,000
Regierungsinspektor/in
A9
2,000
2,000
4,000
Amtsinspektor/in
A9S
4,000
4,000
4,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
11,000
11,000
11,000
Regierungsobersekretär/in
A7
5,000
5,000
5,000
Regierungssekretär/in
A6
5,800
5,800
7,000
Zwischensumme:
49,800
49,800
54,000
Teilsumme (Teilplan A):
49,800
49,800
54,000
Summe:
49,800
49,800
54,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E9
4,000
4,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
6,000
6,000
6,890
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
12,000
12,000
8,890
Teilsumme (Teilplan A):
12,000
12,000
8,890
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
2,000
2,000
3,000
Zwischensumme:
3,000
3,000
4,000
Teilsumme (Teilplan B):
3,000
3,000
4,000
15,000
15,000
12,890
Summe:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 179
Vermerke
Epl. 15, 27, 29 - Seite 180
1522
2018/2019
Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
1,000
1,000
0,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
6,000
11,000
0,000
Zwischensumme:
10,000
15,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
10,000
15,000
0,000
Summe:
10,000
15,000
0,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
11,000
14,000
0,000
Zwischensumme:
12,000
15,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
12,000
15,000
0,000
Summe:
12,000
15,000
0,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 181
Vermerke
Epl. 15, 27, 29 - Seite 182
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Steuerinspektor/in
A9
1,000
1,000
0,000
Senatsdirigent/in
B5
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
B2
6,000
6,000
5,000
Senatsrätin/-rat
A16
2,000
2,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
6,000
6,000
5,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
8,000
8,000
7,000
Regierungsrätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Steueroberamtsrätin/-rat
A13S
28,000
28,000
18,000
Steueramtsrätin/-rat
A12
42,000
42,000
38,500
Steueramtfrau/-mann
A11
15,000
15,000
12,000
Steueroberinspektor/in
A10
14,000
14,000
6,000
Steueramtsinspektor/in mit
Amtszulage
A9Z
2,000
Steueramtsinspektor/in
A9S
2,000
2,000
0,000
Steuerobersekretär/in
A7
2,000
2,000
0,000
Zwischensumme:
131,000
131,000
97,500
Teilsumme (Teilplan A):
131,000
131,000
97,500
Summe:
131,000
131,000
97,500
2,000 (0325)
2,000
2,000 (0325)
2,000
Stellenvermerke
0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
0,200
0,200
1,400
Zwischensumme:
8,200
8,200
3,400
Teilsumme (Teilplan A):
8,200
8,200
3,400
Summe:
8,200
8,200
3,400
Epl. 15, 27, 29 - Seite 183
2,000 (0325)
1530
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Steuern Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
1,000
Summe:
1,000
1,000
1,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 184
Vermerke
1531
2018/2019
Finanzämter
Besoldungs-/
Bezeichnung
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
Entgeltgruppe
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in mit
Amtszulage
A16Z
7,000
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
16,000
16,000
18,000
Regierungsdirektor/in
A15
60,000
60,000
60,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
82,000
82,000
82,000
Regierungsrätin/-rat
A13
43,000
43,000
39,000
Steueroberamtsrätin/-rat
A13S
290,000
290,000
288,000
Steueramtsrätin/-rat
A12
604,000
604,000
602,000
Steueramtfrau/-mann
A11
985,000
1.015,000
930,000
Steueroberinspektor/in
A10
838,000
863,000
781,000
Steuerinspektor/in
A9
150,000
Steueramtsinspektor/in mit
Amtszulage
A9Z
116,000
7,000 (0319)
7,000
7,000 (0319)
150,000
116,000 (0325)
116,000
5,000
150,000
116,000 (0325)
117,000
Steueramtsinspektor/in
A9S
418,500
419,500
405,500
Steuerhauptsekretär/in
A8
695,000
700,000
676,000
Steuerobersekretär/in
A7
777,000
727,000
820,000
Steuersekretär/in
A6
150,000
150,000
150,000
Oberamtsmeister/in
A6S
22,000
22,000
22,000
Oberamtsmeister/in
A5S
16,000
16,000
16,000
Amtsmeister/in
A4
8,000
8,000
8,000
Zwischensumme:
5.277,500
5.288,500
5.169,500
Teilsumme (Teilplan A):
5.277,500
5.288,500
5.169,500
Summe:
5.277,500
5.288,500
5.169,500
Stellenvermerke
0319 Amtszulage nach Vorbemerkung Nr. 21 zu BBesO A und B i.d. Überleitungsfassung Berlin
0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin
42221 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter
Teilplan A
Finanzanwärter/in
V09
481,000
488,000
443,000
Steueranwärter/in
V06
335,000
340,000
300,000
Zwischensumme:
816,000
828,000
743,000
Teilsumme (Teilplan A):
816,000
828,000
743,000
Summe:
816,000
828,000
743,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 185
5,000 (0319)
117,000 (0325)
1531
2018/2019
Finanzämter
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Betriebsprüfer/in
E13
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
2,000
Betriebsprüfer/in
E12
8,000
8,000
9,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
0,500
0,500
0,500
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
3,000
3,000
6,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E11
5,000
5,000
5,000
Betriebsprüfer/in
E10
27,500
27,500
27,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E10
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E10
12,000
11,000
12,000
Betriebsprüfer/in
E9
6,000
5,000
16,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
4,500
4,500
4,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E9
4,000
4,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
161,500
161,500
164,500
Tarifbeschäftigte/r
E8
6,500
6,500
6,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E8
179,500
177,500
190,500
Tarifbeschäftigte/r
E6
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
87,500
87,500
87,500
Tarifbeschäftigte/r
E5
10,000
10,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E5
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
6,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Datenerfassung
E4
16,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
75,000
75,000
75,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schreibdienst)
E3
0,000
0,000
3,000
Zwischensumme:
631,500
627,500
662,500
Teilsumme (Teilplan A):
631,500
627,500
662,500
6,000
16,000 (2128)
16,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 186
1,000 (2128)
6,000
16,000 (2128)
24,000
23,400 (2128)
3,000 (2128)
1531
2018/2019
Finanzämter
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
1,000
1,000
1,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E11
8,000
8,000
8,000
Betriebsprüfer/in
E10
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E10
27,000
23,000
33,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
82,000
82,000
89,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E8
71,000
68,000
81,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
35,000
35,000
35,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Datenerfassung
E4
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
20,000
20,000
20,000
Zwischensumme:
248,000
241,000
272,000
Teilsumme (Teilplan B):
248,000
241,000
272,000
Summe:
879,500
868,500
934,500
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Hauptpersonalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
1,500
1,500
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E10
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,500
0,500
0,500
4,000
4,000
3,500
Zwischensumme:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 187
1,000 (2128)
1531
2018/2019
Finanzämter
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42811, Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E12
2,500
2,500
2,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E11
4,000
4,000
9,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E10
8,500
8,500
6,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
1,000
1,000
1,500
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,500
0,500
0,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E8
1,500
1,500
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,500
1,500
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
0,500
0,500
0,500
20,000
20,000
20,000
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E6
0,700
0,700
0,000
1,700
1,700
1,000
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin
Tarifbeschäftigte/r
E11
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,500
2,500
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
4,500
4,500
4,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Steuerverwaltung
E9
0,500
0,500
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,500
0,500
2,500
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
0,500
Zwischensumme:
12,000
12,000
12,500
Teilsumme (Teilplan A):
39,700
39,700
39,000
Summe:
39,700
39,700
39,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 188
Vermerke
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Senatsdirigent/in
B5
1,000
1,000
0,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B4
0,000
0,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
0,000
Senatsrätin/-rat
B2
3,000
3,000
1,000
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
6,000
6,000
3,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
9,000
9,000
4,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
18,000
18,000
12,000
Amtsrätin/-rat
A12
19,000
19,000
10,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
13,680
13,680
6,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
7,000
7,000
1,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
0,000
79,680
79,680
39,000
Zwischensumme:
(Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin
Direktor/in der
Verwaltungsakademie
B3
1,000
1,000
0,000
Regierungsdirektor/in
A15
3,000
3,000
0,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
4,000
5,000
0,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
2,000
2,000
0,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
3,000
4,000
0,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
10,000
10,000
0,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
3,000
3,000
0,000
Regierungsobersekretär/in
A7
1,000
1,000
0,000
30,000
32,000
0,000
Zwischensumme:
Statistikstelle Personal des Landes Berlin
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
4,000
4,000
4,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
2,000
2,000
2,000
9,000
9,000
9,000
Teilsumme (Teilplan A):
118,680
120,680
48,000
Summe:
118,680
120,680
48,000
Zwischensumme:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 189
Vermerke
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
AT
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
6,000
6,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
4,000
4,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
0,360
Tarifbeschäftigte/r
E9
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
2,000
Zwischensumme:
25,000
5,000
2,000 (2128)
2,000
25,000
0,000
2,000 (2128)
0,000
12,360
(Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
3,000
3,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E9
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
4,000
5,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
8,500
8,500
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
1,000
2,000
0,000
26,500
29,500
0,000
Zwischensumme:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 190
Vermerke
1540
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Landespersonal Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Statistikstelle Personal des Landes Berlin
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
1,000
3,000
3,000
3,000
Teilsumme (Teilplan A):
54,500
57,500
15,360
Summe:
54,500
57,500
15,360
15,000
15,000
0,000
15,000
15,000
0,000
Zwischensumme:
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E5
Zwischensumme:
(Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin - Dienstkräfte für
die Umsetzung von Veranstaltungen für Bundes- und Landesbedienstete
Tarifbeschäftigte/r
1,000
1,000
0,000
1,000
1,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
16,000
16,000
0,000
Summe:
16,000
16,000
0,000
Zwischensumme:
E9
Epl. 15, 27, 29 - Seite 191
Epl. 15, 27, 29 - Seite 192
1541
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Leitung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Direktor/in des
Landesverwaltungsamtes
B3
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
2,500
2,500
2,500
Oberamtsrätin/-rat
A13S
4,000
4,000
3,000
Amtsrätin/-rat
A12
4,000
4,000
4,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
6,500
6,500
5,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
1,000
1,000
1,000
Regierungsobersekretär/in
A7
1,000
1,000
1,000
21,000
21,000
18,500
0,200
0,200
0,000
0,200
0,200
0,000
Zwischensumme:
1,000 (0207)
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Regierungsamtfrau/-mann
A11
Zwischensumme:
Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Regierungsamtfrau/-mann
A11
0,300
Zwischensumme:
0,300 (0131)
0,300
0,300 (0131)
0,000
0,300
0,300
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
21,500
21,500
18,500
Summe:
21,500
21,500
18,500
Stellenvermerke
0131 Stelle/Beschäftigungsposition ist bei Freiwerden gesperrt. Die Wiederbesetzung bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung
für Finanzen.
0207 Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
5,000
5,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
9,000
9,000
9,500
24,000
24,000
24,500
Zwischensumme:
5,000
1,000 (0408)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 193
1,000
5,000
1,000 (0408)
1,000
1,000 (0408)
1541
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Leitung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42801, Teilplan A
Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9
38,000
38,000
38,000
Zwischensumme:
38,000
38,000
38,000
Teilsumme (Teilplan A):
62,000
62,000
62,500
Summe:
62,000
62,000
62,500
Stellenvermerke
0408 Stelle ist ausschließlich mit einer/einem Schwerstbehinderten zu besetzen.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
2,000
2,000
2,000
Summe:
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin
Tarifbeschäftigte/r
E9
Epl. 15, 27, 29 - Seite 194
Vermerke
1542
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Serviceeinheit Logistik Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Regierungsrätin/-rat
A13
1,000
1,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
0,000
0,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
3,000
3,000
4,000
Zwischensumme:
4,000
4,000
5,000
Teilsumme (Teilplan A):
4,000
4,000
5,000
Summe:
4,000
4,000
5,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
5,000
5,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
3,000
2,000 (2128)
3,000
2,000 (2128)
2,000
24,000 (2128)
64,660
24,000 (2128)
0,000
2,000
2,000
Fahrer/in
E4
64,660
Tarifbeschäftigte/r
E4
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
16,000
16,000
16,000
95,660
95,660
29,000
Zwischensumme:
1,000 (2128)
2,000 (2128)
Fuhrpark
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Fahrer/in (Pauschalentgelt)
E6
0,000
0,000
37,160
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,000
0,000
1,000
Fahrer/in
E4
0,000
0,000
7,000
0,000
0,000
46,160
Teilsumme (Teilplan A):
95,660
95,660
75,160
Summe:
95,660
95,660
75,160
Zwischensumme:
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 195
1,000 (2128)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 196
1543
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Abteilungsdirektor/in
B2
1,000
1,000
0,000
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
0,000
0,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
2,000
2,000
2,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
4,000
4,000
4,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
11,750
11,750
12,500
Regierungsoberinspektor/in
A10
24,690
24,690
19,690
Amtsinspektor/in
A9S
5,000
5,000
5,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
14,000
14,000
15,000
64,440
64,440
61,190
Zwischensumme:
Integrierte Personalverwaltung (IPV)
Oberregierungsrätin/-rat
A14
0,000
0,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
0,000
0,000
2,000
Amtsrätin/-rat
A12
0,000
0,000
10,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
0,000
0,000
6,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
0,000
0,000
13,000
0,000
0,000
32,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
10,000
10,000
0,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
7,000
7,000
0,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
14,000
14,000
0,000
Zwischensumme:
34,000
34,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
98,440
98,440
93,190
Summe:
98,440
98,440
93,190
42231 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung)
Teilplan A
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
3,000
3,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
6,000
6,000
4,000
Teilsumme (Teilplan A):
6,000
6,000
4,000
Summe:
6,000
6,000
4,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 197
Vermerke
1543
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,680
0,680
1,680
Tarifbeschäftigte/r
E9
30,000
30,000
33,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
7,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E3
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Zwischensumme:
7,000
5,000
43,680
43,680
45,680
Integrierte Personalverwaltung (IPV)
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
0,000
0,000
2,330
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
5,000
0,000
0,000
12,330
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
4,000
4,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
4,000
4,000
0,000
Zwischensumme:
12,000
12,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
55,680
55,680
58,010
Summe:
55,680
55,680
58,010
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42830 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E9
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
1,000
1,000
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
Zwischensumme:
2,000
2,000
2,000
Teilsumme (Teilplan A):
2,000
2,000
2,000
Summe:
2,000
2,000
2,000
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 198
1,000 (2128)
1543
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Personalservice Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42831 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zweckbindung/Ausgleichsabgabe)
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E9
2,000
2,000 (0101)
2,000
2,000 (0101)
2,000
2,000 (0097)
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000 (0101)
1,000
1,000 (0101)
1,000
1,000 (0097)
Zwischensumme:
3,000
3,000
3,000
Teilsumme (Teilplan A):
3,000
3,000
3,000
Summe:
3,000
3,000
3,000
Stellenvermerke
0097 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2017 weg.
0101 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2019 weg.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 199
Epl. 15, 27, 29 - Seite 200
1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Versorgung und Beihilfe
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
2,000
2,000
2,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
2,000
Amtsrätin/-rat
A12
7,500
7,500
9,500
Regierungsamtfrau/-mann
A11
21,000
21,000
21,325
Regierungsoberinspektor/in
A10
47,250
47,250
40,750
Regierungsinspektor/in
A9
0,000
0,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
6,000
6,000
6,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
35,000
35,000
35,125
Regierungsobersekretär/in
A7
1,000
1,000
5,000
121,750
121,750
123,700
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
3,500
3,500
0,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
0,000
5,500
5,500
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
127,250
127,250
123,700
Summe:
127,250
127,250
123,700
Zwischensumme:
42231 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung)
Teilplan A
Versorgung und Beihilfe
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
0,000
0,000
0,500
Regierungsoberinspektor/in
A10
3,000
3,000
3,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
6,000
6,000
6,500
Teilsumme (Teilplan A):
6,000
6,000
6,500
Summe:
6,000
6,000
6,500
Epl. 15, 27, 29 - Seite 201
Vermerke
1544
2018/2019
Landesverwaltungsamt
- Versorgung und Beihilfe Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Versorgung und Beihilfe
Tarifbeschäftigte/r
E11
Tarifbeschäftigte/r
E10
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
91,250
91,250
63,125
Tarifbeschäftigte/r
E8
6,000
6,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
4,000
8,000
8,000
9,505
Tarifbeschäftigte/r
E5
8,000
3,000 (2128)
8,000
3,000 (2128)
8,000
4,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E4
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Zwischensumme:
117,250
117,250
88,630
3,000
3,000
0,000
3,000
3,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
120,250
120,250
88,630
Summe:
120,250
120,250
88,630
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
E11
Zwischensumme:
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42830 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)
Teilplan A
Versorgung und Beihilfe
Tarifbeschäftigte/r
E9
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
1,000
6,000
6,000
6,000
0,500
0,500
0,000
Zwischensumme:
0,500
0,500
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
6,500
6,500
6,000
Summe:
6,500
6,500
6,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
E11
Epl. 15, 27, 29 - Seite 202
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Regierungsdirektor/in
A15
1,750
1,750
1,750
Obermagistratsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
2,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
1,000
Regierungsrätin/-rat
A13
0,000
0,000
0,750
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,500
0,750
2,250
Vermessungsoberamtsrätin/-rat
A13S
0,000
0,000
0,750
Amtsrätin/-rat
A12
13,500
11,250
15,000
Bibliotheksamtsrätin/-rat
A12
0,750
0,000
0,750
Sozialamtsrätin/-rat
A12
0,000
0,000
1,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A11
0,000
0,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
5,750
5,000
12,750
Bauoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Bibliotheksoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10
1,000
1,000
1,750
Regierungsoberinspektor/in
A10
6,250
6,250
8,500
Bibliotheksinspektor/in
A9
0,000
0,000
1,000
Regierungsinspektor/in
A9
3,000
3,000
4,000
Amtsinspektor/in mit
Amtszulage
A9Z
1,000
1,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
0,000
0,000
0,750
Bauhauptsekretär/in
A8
0,000
0,000
0,750
Justizvollstreckungshauptsekretär/in
A8
1,000
0,000
2,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
3,000
3,000
3,750
Regierungsobersekretär/in
A7
2,000
2,000
2,000
Regierungssekretär/in
A6
5,000
5,000
5,000
Zwischensumme:
49,500
44,000
71,500
Teilsumme (Teilplan A):
49,500
44,000
71,500
Summe:
49,500
44,000
71,500
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ärztin/Arzt
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,750
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
7,779
5,529
12,779
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E13
0,750
0,000
0,750
Epl. 15, 27, 29 - Seite 203
Vermerke
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r (Lehrkraft)
E12
0,000
0,000
0,750
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
1,500
Vermessungstechnische/r
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
0,750
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,750
2,750
2,750
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E11
1,000
1,000
1,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
0,750
Leiter/in eines Erziehungsheims
E10
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,750
0,000
1,500
Tarifbeschäftigte/r mit
Restaurierungsarbeiten
E10
0,500
0,500
0,500
Diplombibliothekar/in
E9
0,000
0,000
0,750
Ergotherapeut/in
E9
1,250
1,250
2,000
Erzieher/in
E9
4,750
4,000
12,250
Medizinisch-technische/r
Assistent/in
E9
0,750
0,000
0,750
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
3,000
2,000
3,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9
0,000
0,000
1,500
Tarifbeschäftigte/r
E9
11,520
8,770
20,770
Vermessungstechniker/in
E9
0,000
0,000
0,750
Altenpfleger/in
E9B
0,750
0,000
0,750
Erzieher/in
E8
8,750
5,000
21,250
Fotograf/in
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
4,750
4,000
1,500
Vermessungstechniker/in
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E7
1,000
1,000
1,000
Altenpfleger/in
E7A
1,000
1,000
1,750
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
E7A
0,000
0,000
0,750
Fahrer/in
E6
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r
E6
10,744
7,744
17,994
Tarifbeschäftigte/r
(Handwerker/in)
E6
0,750
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r in der
Datenerfassung
E6
0,500
0,500
0,500
Tarifbeschäftigte/r
(Köchin/Koch)
E6
2,500
1,750
3,250
Tarifbeschäftigte/r
(Schreibdienst)
E6
0,000
0,000
1,750
Zeichner/in
E6
0,000
0,000
0,750
Hausmeister/in
E5
0,000
0,000
1,250
Epl. 15, 27, 29 - Seite 204
Vermerke
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E5
5,778
5,778
5,778
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E5
0,750
0,000
2,250
Tarifbeschäftigte/r in der
Tätigkeit von
Erzieherinnen/Erziehern
E5
0,750
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r
(Köchin/Koch)
E5
2,250
0,000
3,750
Tarifbeschäftigte/r
(Schreibdienst)
E5
3,750
3,000
14,719
Tarifbeschäftigte/r
E3
2,250
1,500
4,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
0,000
0,000
1,581
Tarifbeschäftigte/r (Haus- und
Hofarbeit)
E3
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenwirtschaft)
E3
6,250
4,000
14,250
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
E3
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r
(Wäscheausbesserin/
-ausbesserer)
E3
0,000
0,000
1,000
Altenpflegehelfer/in
E3A
4,250
3,500
5,250
Reiniger/in
E2
3,658
3,658
7,408
Tarifbeschäftigte/r
E2
0,750
0,000
1,500
Tarifbeschäftigte/r in der
Datenerfassung
E2
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenarbeit)
E2
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r (Wäscherei)
E2
0,000
0,000
1,500
Zwischensumme:
104,729
76,229
192,779
Teilsumme (Teilplan A):
104,729
76,229
192,779
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,500
0,750
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
0,750
Leiter/in einer Kindertagesstätte
E9
1,000
0,000
2,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r
E9
3,500
2,750
3,500
Erzieher/in
E8
2,779
2,779
5,579
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
5,000
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
E7A
0,000
0,000
0,750
Epl. 15, 27, 29 - Seite 205
Vermerke
1599
2018/2019
Senatsverwaltung für Finanzen
- Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement)
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
noch Titel 42801, Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
3,250
Tarifbeschäftigte/r
(Handwerker/in)
E6
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r
(Köchin/Koch)
E6
0,000
0,000
0,750
Hausmeister/in
E5
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
4,000
4,000
4,750
Tarifbeschäftigte/r in der
Informationstechnik
E5
0,000
0,000
0,750
Tarifbeschäftigte/r in der
Tätigkeit von
Erzieherinnen/Erziehern
E5
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schreibdienst)
E5
0,000
0,000
3,000
Hausmeister/in
E3
0,750
0,000
0,750
Pförtner/in
E3
0,750
0,000
2,500
Tarifbeschäftigte/r
E3
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenarbeit)
E3
3,750
0,750
7,225
Reiniger/in
E2
3,000
2,250
4,000
Zwischensumme:
22,029
14,279
54,554
Teilsumme (Teilplan B):
22,029
14,279
54,554
126,758
90,508
247,333
Summe:
Epl. 15, 27, 29 - Seite 206
Vermerke
Stellenübersicht
2018/2019
Stellenübersicht
Einzelplan 15
Epl. 15, 27, 29 - Seite 207
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige Beamte/innen
halts-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
jahr
B7
B5
B4
B3
B2
1500
2019
2018
2017
1502
2019
2018
2017
-
-
-
1509
2019
2018
2017
-
-
-
1510
2019
2018
2017
-
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
4,000
4,000
3,000
1520
2019
2018
2017
-
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
4,000
4,000
3,000
1521
2019
2018
2017
-
-
-
-
-
1522
2019
2018
2017
-
-
-
-
-
1530
2019
2018
2017
-
1531
2019
2018
2017
-
1540
2019
2018
2017
-
1541
2019
2018
2017
-
-
-
1542
2019
2018
2017
-
-
-
-
1543
2019
2018
2017
-
-
-
-
1544
2019
2018
2017
-
-
-
-
-
1599
2019
2018
2017
-
-
-
-
-
Summe
2019
2018
2017
2,000
2,000
2,000
-
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
2,000
2,000
2,000
4,000
4,000
3,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 208
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
2,000
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
7,000
7,000
5,000
2,000
2,000
3,000
-
6,000
6,000
5,000
3,000
3,000
1,000
1,000
1,000
-
20,000
20,000
15,000
Stellenübersicht
2018/2019
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
halts-
Teilsumme
A16Z
A16
A15
A14
Einzelplan 15
jahr
5,000
5,000
6,000
-
3,000
3,000
3,000
8,000
8,000
8,000
11,000
11,000
10,000
2019
2018
2017
1500
1,000
1,000
1,000
-
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
-
2019
2018
2017
1502
-
-
-
-
4,000
4,000
4,000
2019
2018
2017
1509
6,000
6,000
5,000
-
2,000
2,000
2,000
11,000
11,000
13,000
10,000
10,000
6,000
2019
2018
2017
1510
6,000
6,000
5,000
-
4,000
4,000
2,000
8,000
8,000
5,000
13,000
13,000
9,000
2019
2018
2017
1520
-
-
1,000
1,000
1,000
-
-
2019
2018
2017
1521
-
-
1,000
1,000
-
-
1,000
1,000
-
2019
2018
2017
1522
-
2,000
2,000
1,000
6,000
6,000
5,000
8,000
8,000
7,000
2019
2018
2017
1530
16,000
16,000
18,000
60,000
60,000
60,000
82,000
82,000
82,000
2019
2018
2017
1531
2,000
2,000
2,000
9,000
9,000
3,000
14,000
13,000
4,000
2019
2018
2017
1540
2,500
2,500
2,500
2019
2018
2017
1541
2019
2018
2017
1542
2019
2018
2017
1543
2019
2018
2017
1544
8,000
8,000
7,000
-
7,000
7,000
5,000
6,000
6,000
2,000
-
1,000
1,000
1,000
-
-
-
-
-
-
1,000
1,000
-
-
1,000
2,000
2,000
2,000
-
-
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
-
-
34,000
34,000
27,000
7,000
7,000
5,000
34,000
34,000
33,000
2,000
2,000
2,000
-
1,750
1,750
1,750
2,000
2,000
3,000
2019
2018
2017
1599
108,750
108,750
100,750
149,500
148,500
129,500
2019
2018
2017
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 209
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige Beamte/innen
halts-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
jahr
1500
2019
2018
2017
1502
2019
2018
2017
1509
2019
2018
2017
1510
2019
2018
2017
1520
A13
A13S
A12
A11
A10
14,000
14,000
21,100
11,000
11,000
20,000
12,000
12,000
13,000
14,000
14,000
15,000
-
1,000
1,000
1,000
-
-
-
-
1,000
1,000
1,000
4,000
4,000
2,000
1,000
2,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
11,000
11,000
10,000
6,000
6,000
6,000
3,000
3,000
4,000
6,000
6,000
5,000
2019
2018
2017
1,000
22,000
22,000
24,000
21,000
20,000
23,000
11,000
11,000
13,000
10,000
10,000
4,000
1521
2019
2018
2017
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
3,000
8,000
8,000
8,000
8,000
8,000
8,000
1522
2019
2018
2017
2,000
2,000
-
11,000
6,000
-
-
-
1530
2019
2018
2017
1,000
1,000
1,000
28,000
28,000
18,000
42,000
42,000
38,500
15,000
15,000
12,000
14,000
14,000
6,000
1531
2019
2018
2017
43,000
43,000
39,000
290,000
290,000
288,000
604,000
604,000
602,000
1.015,000
985,000
930,000
863,000
838,000
781,000
1540
2019
2018
2017
2,000
2,000
-
20,000
20,000
13,000
22,000
22,000
11,000
21,680
20,680
10,000
19,000
19,000
3,000
1541
2019
2018
2017
4,000
4,000
3,000
4,000
4,000
4,000
7,000
7,000
5,000
-
1542
2019
2018
2017
1543
2019
2018
2017
1544
2019
2018
2017
1599
2019
2018
2017
2019
2018
2017
Summe
2,000
2,000
-
-
1,000
1,000
-
1,000
-
-
3,000
3,000
4,000
-
3,000
3,000
3,000
14,000
14,000
14,000
18,750
18,750
18,500
38,690
38,690
32,690
-
2,000
2,000
2,000
11,000
11,000
9,500
21,000
21,000
21,325
47,250
47,250
40,750
0,750
0,750
1,500
3,000
11,250
14,250
16,750
5,000
5,750
13,750
9,250
9,250
12,250
52,000
52,000
44,750
400,750
401,500
390,100
763,250
760,250
749,750
1.138,430
1.109,180
1.049,575
1.032,190
1.007,190
912,690
Epl. 15, 27, 29 - Seite 210
Stellenübersicht
2018/2019
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
halts-
A9
A9Z
1,000
1,000
2,000
A9S
-
2,000
2,000
3,000
-
-
-
-
1,000
1,000
1,000
2,000
-
1,000
1,000
1,000
2,000
-
2,000
2,000
4,000
-
-
-
-
4,000
4,000
4,000
-
1,000
1,000
-
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
-
150,000
150,000
150,000
116,000
116,000
117,000
419,500
418,500
405,500
-
-
1,000
1,000
-
-
-
-
-
-
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
A8
A7
Einzelplan 15
jahr
2019
2018
2017
1500
-
2019
2018
2017
1502
-
2019
2018
2017
1509
-
-
2019
2018
2017
1510
-
-
2019
2018
2017
1520
2019
2018
2017
1521
2019
2018
2017
1522
2,000
2,000
-
2019
2018
2017
1530
700,000
695,000
676,000
727,000
777,000
820,000
2019
2018
2017
1531
3,000
3,000
-
1,000
1,000
-
2019
2018
2017
1540
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1541
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
-
11,000
11,000
11,000
-
1,000
1,000
1,000
5,000
5,000
5,000
-
-
-
2019
2018
2017
1542
5,000
5,000
5,000
14,000
14,000
15,000
-
2019
2018
2017
1543
6,000
6,000
6,000
35,000
35,000
35,125
1,000
1,000
5,000
2019
2018
2017
1544
-
3,000
3,000
5,000
1,000
1,000
1,000
0,750
3,000
4,000
6,500
2,000
2,000
2,000
2019
2018
2017
1599
159,000
159,000
166,000
119,000
119,000
120,000
441,500
440,500
427,250
770,000
766,000
746,625
740,000
790,000
834,000
2019
2018
2017
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 211
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige Beamte/innen
halts-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
jahr
1500
2019
2018
2017
1502
2019
2018
2017
1509
2019
2018
2017
1510
2019
2018
2017
1520
2019
2018
2017
1521
2019
2018
2017
1522
2019
2018
2017
1530
A6
A6S
2,000
A5S
1,000
A4
Teilsumme
-
81,000
81,000
101,100
-
-
-
4,000
4,000
4,000
-
-
-
13,000
14,000
10,000
-
-
-
-
52,000
52,000
51,000
-
-
-
-
89,000
88,000
83,000
-
-
-
49,800
49,800
54,000
-
-
-
-
15,000
10,000
-
2019
2018
2017
-
-
-
-
123,000
123,000
90,500
1531
2019
2018
2017
150,000
150,000
150,000
22,000
22,000
22,000
16,000
16,000
16,000
1540
2019
2018
2017
-
-
-
-
114,680
112,680
46,000
1541
2019
2018
2017
-
-
-
-
20,500
20,500
17,500
1542
2019
2018
2017
-
-
-
-
4,000
4,000
5,000
1543
2019
2018
2017
-
-
-
-
97,440
97,440
93,190
1544
2019
2018
2017
-
-
-
-
127,250
127,250
123,700
1599
2019
2018
2017
5,000
5,000
5,000
-
-
-
44,000
49,500
71,500
2019
2018
2017
161,800
161,800
164,000
22,000
22,000
22,000
16,000
16,000
17,000
Summe
-
-
1,000
1,000
-
5,800
5,800
7,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 212
8,000
8,000
8,000
8,000
8,000
8,000
5.288,500
5.277,500
5.169,500
6.123,170
6.110,670
5.919,990
Stellenübersicht
2018/2019
E15
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
halts-
E14
4,000
4,000
3,000
-
E13
1,000
1,000
2,000
E12
2,000
2,000
2,000
E11
Einzelplan 15
jahr
8,000
8,000
11,000
2019
2018
2017
1500
0,750
0,750
0,500
2019
2018
2017
1502
1,000
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1509
3,000
3,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
2,000
1,000
1,000
-
8,000
8,000
4,000
15,000
15,000
13,350
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
3,000
3,000
3,000
3,000
2019
2018
2017
1510
4,000
4,000
4,000
7,000
7,000
6,000
1,000
1,000
2,000
3,000
3,000
4,000
10,000
10,000
6,000
2019
2018
2017
1520
-
1,000
1,000
-
-
-
-
-
2,000
2,000
1,000
4,000
4,000
2,000
-
-
-
-
2019
2018
2017
1521
-
-
14,000
11,000
-
2019
2018
2017
1522
1,000
1,000
-
3,000
3,000
1,000
2019
2018
2017
1530
1,000
1,000
3,000
14,500
14,500
14,500
22,000
22,000
25,000
2019
2018
2017
1531
5,000
5,000
1,000
8,000
8,000
5,000
7,000
7,000
3,000
2019
2018
2017
1540
-
-
-
-
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1541
-
-
-
2,000
2,000
2,000
-
2019
2018
2017
1542
-
-
-
3,000
3,000
3,000
8,000
8,000
7,330
2019
2018
2017
1543
-
-
-
11,000
11,000
9,505
2019
2018
2017
1544
-
3,000
3,750
1,000
6,279
9,279
15,779
0,750
0,750
4,500
3,750
3,750
5,500
2019
2018
2017
1599
21,000
21,750
15,000
35,279
39,279
41,129
10,000
10,750
9,750
35,500
35,500
39,000
94,500
91,500
73,835
2019
2018
2017
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 213
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige Tarifbeschäftigte
halts-
Stellen nach Entgeltgruppen
jahr
E10
E9
E9B
E8
E7
1500
2019
2018
2017
13,000
13,000
11,000
10,000
10,000
16,000
-
1502
2019
2018
2017
-
2,000
2,000
2,000
-
1509
2019
2018
2017
-
3,000
3,000
4,000
-
1510
2019
2018
2017
1,000
1,000
1,000
6,750
6,750
4,750
-
-
-
1520
2019
2018
2017
1,000
5,750
5,750
2,950
-
-
-
1521
2019
2018
2017
-
5,000
5,000
3,000
-
1522
2019
2018
2017
-
1530
2019
2018
2017
-
1531
2019
2018
2017
1540
-
-
2,000
2,000
2,000
4,000
5,000
3,000
8,000
8,000
9,890
-
-
-
3,000
3,000
1,000
-
1,000
1,000
-
-
67,500
72,500
78,500
257,000
258,000
278,000
-
252,000
257,000
278,000
-
2019
2018
2017
1,000
1,000
1,360
5,000
4,000
1,000
-
7,000
6,000
-
-
1541
2019
2018
2017
1,000
1,000
-
5,000
5,000
6,000
-
1,000
1,000
1,000
-
1542
2019
2018
2017
1,000
1,000
2,000
5,000
5,000
4,000
-
1543
2019
2018
2017
0,680
0,680
1,680
34,000
34,000
38,000
-
7,000
7,000
5,000
-
1544
2019
2018
2017
3,000
3,000
3,000
91,250
91,250
63,125
-
6,000
6,000
-
-
1599
2019
2018
2017
1,500
2,250
3,000
18,770
25,770
48,520
0,750
0,750
14,779
19,279
35,329
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
89,680
95,430
102,540
451,520
458,520
472,345
0,750
0,750
302,779
312,279
334,219
1,000
1,000
1,000
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 214
-
-
Stellenübersicht
2018/2019
E7A
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
halts-
E6
E5
-
1,000
1,000
3,000
-
1,560
1,060
1,060
-
4,000
E4
0,250
0,250
2,000
4,000
4,000
4,000
E3
2,000
2,000
1,000
1,000
Einzelplan 15
jahr
3,000
3,000
3,000
1,000
2019
2018
2017
1500
2019
2018
2017
1502
2019
2018
2017
1509
-
-
-
-
-
2019
2018
2017
1510
-
-
-
-
-
2019
2018
2017
1520
-
-
2019
2018
2017
1521
-
-
1,000
1,000
-
-
1,000
1,000
-
-
-
-
2019
2018
2017
1522
-
-
-
2019
2018
2017
1530
-
0,200
0,200
1,400
-
127,500
127,500
127,500
10,000
10,000
1,000
22,000
22,000
31,000
95,000
95,000
98,000
2019
2018
2017
1531
-
13,500
13,500
-
-
2,000
1,000
-
2,000
2,000
-
2019
2018
2017
1540
-
5,000
5,000
5,000
38,000
38,000
38,000
1,000
1,000
1,000
9,000
9,000
9,500
2019
2018
2017
1541
-
2,000
2,000
39,160
3,000
3,000
3,000
66,660
66,660
9,000
16,000
16,000
16,000
2019
2018
2017
1542
-
-
2,000
2,000
2,000
-
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1543
-
2019
2018
2017
1544
-
4,000
8,000
8,000
8,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
3,250
9,994
14,494
30,494
12,778
17,278
40,997
-
7,250
14,750
35,056
2019
2018
2017
1599
1,000
1,000
3,250
160,754
164,754
215,614
79,028
83,528
98,997
94,660
93,660
44,000
134,250
141,750
163,556
2019
2018
2017
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 215
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige Tarifbeschäftigte
halts-
Stellen nach Entgeltgruppen
jahr
E3A
E2
Teilsumme
AT3
AT2
1500
2019
2018
2017
-
-
49,250
49,250
57,000
-
-
1502
2019
2018
2017
-
-
5,310
4,810
4,560
-
-
1509
2019
2018
2017
-
15,000
17,000
23,000
-
-
1510
2019
2018
2017
-
-
36,750
36,750
30,100
-
-
1520
2019
2018
2017
-
-
30,750
30,750
25,950
1521
2019
2018
2017
-
-
15,000
15,000
12,890
-
-
1522
2019
2018
2017
-
-
15,000
12,000
-
-
-
1530
2019
2018
2017
-
-
8,200
8,200
3,400
-
-
1531
2019
2018
2017
-
-
868,500
879,500
934,500
-
-
1540
2019
2018
2017
-
-
56,500
53,500
14,360
-
-
1541
2019
2018
2017
-
-
62,000
62,000
62,500
-
-
1542
2019
2018
2017
-
-
95,660
95,660
75,160
-
-
1543
2019
2018
2017
-
-
55,680
55,680
58,010
-
-
1544
2019
2018
2017
-
-
120,250
120,250
88,630
-
-
1599
2019
2018
2017
3,500
4,250
5,250
6,908
8,408
16,158
90,508
126,758
247,333
-
-
2019
2018
2017
3,500
4,250
5,250
9,908
11,408
17,158
1.524,358
1.567,108
1.637,393
Summe
3,000
3,000
1,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 216
1,000
1,000
-
1,000
1,000
-
1,000
1,000
-
1,000
1,000
-
Stellenübersicht
2018/2019
AT1
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
halts-
AT
1,000
1,000
-
Teilsumme
1,000
Einzelplan 15
jahr
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1500
-
-
-
2019
2018
2017
1502
-
-
-
2019
2018
2017
1509
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
1,000
2019
2018
2017
1510
1,000
2,000
2,000
1,000
2019
2018
2017
1520
-
-
-
2019
2018
2017
1521
-
-
-
2019
2018
2017
1522
-
-
-
2019
2018
2017
1530
-
-
-
2019
2018
2017
1531
2019
2018
2017
1540
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
1,000
-
-
-
2019
2018
2017
1541
-
-
-
2019
2018
2017
1542
-
-
-
2019
2018
2017
1543
-
-
-
2019
2018
2017
1544
-
-
-
2019
2018
2017
1599
2019
2018
2017
Summe
3,000
3,000
-
4,000
5,000
5,000
4,000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 217
Stellenübersicht
2018/2019
Einzelplan 15
Haus-
Planmäßige
Planmäßige
halts-
Beamte/innen
Tarifbe-
jahr
Richter/innen
schäftigte
Insgesamt
1500
2019
2018
2017
86,000
86,000
107,100
50,250
50,250
58,000
136,250
136,250
165,100
1502
2019
2018
2017
5,000
5,000
5,000
5,310
4,810
4,560
10,310
9,810
9,560
1509
2019
2018
2017
13,000
14,000
10,000
15,000
17,000
23,000
28,000
31,000
33,000
1510
2019
2018
2017
58,000
58,000
56,000
37,750
37,750
31,100
95,750
95,750
87,100
1520
2019
2018
2017
95,000
94,000
88,000
32,750
32,750
26,950
127,750
126,750
114,950
1521
2019
2018
2017
49,800
49,800
54,000
15,000
15,000
12,890
64,800
64,800
66,890
1522
2019
2018
2017
15,000
10,000
-
15,000
12,000
-
30,000
22,000
-
1530
2019
2018
2017
131,000
131,000
97,500
8,200
8,200
3,400
139,200
139,200
100,900
1531
2019
2018
2017
5.288,500
5.277,500
5.169,500
868,500
879,500
934,500
6.157,000
6.157,000
6.104,000
1540
2019
2018
2017
120,680
118,680
48,000
57,500
54,500
15,360
178,180
173,180
63,360
1541
2019
2018
2017
21,500
21,500
18,500
62,000
62,000
62,500
83,500
83,500
81,000
1542
2019
2018
2017
4,000
4,000
5,000
95,660
95,660
75,160
99,660
99,660
80,160
1543
2019
2018
2017
98,440
98,440
93,190
55,680
55,680
58,010
154,120
154,120
151,200
1544
2019
2018
2017
127,250
127,250
123,700
120,250
120,250
88,630
247,500
247,500
212,330
1599
2019
2018
2017
44,000
49,500
71,500
90,508
126,758
247,333
134,508
176,258
318,833
2019
2018
2017
6.157,170
6.144,670
5.946,990
1.529,358
1.572,108
1.641,393
7.686,528
7.716,778
7.588,383
Summe
Epl. 15, 27, 29 - Seite 218
27
2018/2019
Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden im Einzelplan 27 die Zuweisungen an die Bezirke (bisher in Kapitel 2909) sowie die
bislang in der Hauptverwaltung veranschlagten Sonderprogramme und die Einnahmen der kalkulatorischen Verrechnungen
nachgewiesen. Dies dient der konzentrierten und umfassenden Darstellung aller den Bezirken zufließenden Haushaltsmittel.
Die Kapitelgliederung des Einzelplans folgt grundsätzlich der Struktur der Einzelpläne der Ressorts:
2703
2705
2706
2707
2708
2709
2710
2711
2712
2713
2715
2729
2730
Aufwendungen der Bezirke - Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Aufwendungen der Bezirke - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Aufwendungen der Bezirke - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa Aufwendungen der Bezirke - Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Aufwendungen der Bezirke - Integration, Arbeit und Soziales Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe Aufwendungen der Bezirke - Finanzen Zuweisungen an die Bezirke
Kalkulatorische Verrechnungen
Es erscheinen allerdings nur die Kapitel der Fachverwaltungen, die tatsächlich Mittel für die Bezirke enthalten.
Abweichend von § 9 LHO liegt die Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel bei den jeweiligen Senatsverwaltungen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 219
27
2018/2019
Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
Gruppierungsübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
Ist / €
2019
2017
2016
Einnahmen
2
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
5.800.000
10.300.000
---
2.516.847,74
23
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
2.800.000
2.800.000
---
2.516.847,74
26
Schuldendiensthilfen und Erstattungen
von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
3.000.000
7.500.000
---
---
3
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
-6.652.256.000
-6.758.840.000
-6.109.430.000 -6.088.938.684,09
38
Haushaltstechnische Verrechnungen
-6.652.256.000
-6.758.840.000
-6.109.430.000 -6.088.938.684,09

Summe Einnahmen
-6.646.456.000
-6.748.540.000
-6.109.430.000 -6.086.421.836,35
Personalausgaben
---
---
1.800.000
---
Bezüge und Nebenleistungen
---
---
1.800.000
---
69.762.000
58.012.000
59.252.000
112.784.286,38
69.762.000
58.012.000
59.252.000
112.784.286,38
Ausgaben
4
42
5
Sächliche Verwaltungsausgaben,
militärische Beschaffungen usw.,
Ausgaben für den Schuldendienst
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben
6
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
3.718.000
3.750.000
1.676.000
1.657.258,26
68
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
3.718.000
3.750.000
1.676.000
1.657.258,26
Baumaßnahmen
168.188.000
234.038.000
104.288.000
19.786.800,88
70
Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare
165.688.000
231.538.000
101.288.000
18.738.232,29
72
Baumaßnahmen des Tiefbaus
2.500.000
2.500.000
3.000.000
1.048.568,59
8
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
3.001.000
3.001.000
---
---
88
Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
3.000.000
3.000.000
---
---
89
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
1.000
1.000
---
---
9
Besondere Finanzierungsausgaben
258.097.000
416.130.000
437.951.000
---
97
Globale Mehr- und Minderausgaben
251.867.000
409.567.000
429.151.000
---
98
Haushaltstechnische Verrechnungen
6.230.000
6.563.000
8.800.000
---

Summe Ausgaben
502.766.000
714.931.000
604.967.000
134.228.345,52
7
Epl. 15, 27, 29 - Seite 220
27
2018/2019
Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
Funktionenübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
Ist / €
2019
2017
2016
Einnahmen
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
3.000.000
7.500.000
---
---
12
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
3.000.000
7.500.000
---
---
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
2.800.000
2.800.000
---
2.516.847,74
25
Arbeitsmarktpolitik
2.800.000
2.800.000
---
2.516.847,74
8
Finanzwirtschaft
-6.652.256.000
-6.758.840.000
-6.109.430.000 -6.088.938.684,09
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
-6.652.256.000
-6.758.840.000
-6.109.430.000 -6.088.938.684,09

Summe Einnahmen
-6.646.456.000
-6.748.540.000
-6.109.430.000 -6.086.421.836,35
Ausgaben
0
Allgemeine Dienste
---
---
1.800.000
---
04
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
---
---
1.800.000
---
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
184.219.000
237.578.000
109.216.000
79.771.773,13
12
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
181.702.000
235.052.000
107.540.000
78.114.514,87
18
Kultur und Religion
2.517.000
2.526.000
1.676.000
1.657.258,26
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
11.200.000
11.223.000
10.000.000
9.931.045,81
27
Kindertagesbetreuung nach dem SGB
VIII
10.000.000
10.000.000
10.000.000
9.931.045,81
29
Sonstige soziale Angelegenheiten
1.200.000
1.223.000
---
---
3
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
18.000.000
18.000.000
18.000.000
13.236.868,81
32
Sport und Erholung
18.000.000
18.000.000
18.000.000
13.236.868,81
6
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
3.000.000
3.000.000
---
---
69
Regionale Fördermaßnahmen
3.000.000
3.000.000
---
---
7
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
28.250.000
29.000.000
28.000.000
31.288.657,77
72
Straßen
28.250.000
29.000.000
28.000.000
31.288.657,77
8
Finanzwirtschaft
258.097.000
416.130.000
437.951.000
---
88
Globalposten
251.867.000
409.567.000
429.151.000
---
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
6.230.000
6.563.000
8.800.000
---

Summe Ausgaben
502.766.000
714.931.000
604.967.000
134.228.345,52
Epl. 15, 27, 29 - Seite 221
Epl. 15, 27, 29 - Seite 222
2705
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Inneres und Sport Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 05 zuständigen Verwaltung.
Das Kapitel enthält die Ausgaben im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms. Aus diesem Programm werden ausschließlich bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an den von den Sportämtern der Bezirke verwalteten Sportanlagen gefördert.
Von den Gesamtausgaben sind 30 % für Maßnahmen in sozial belasteten Stadtquartieren und für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Anders als beim 70 %-Programmteil, für den grundsätzlich die Prioritätensetzung der
Bezirke im Rahmen des Zumessungsbetrages ausschlaggebend ist, obliegt die Auswahl der Maßnahmen im Rahmen des
30 %-Programmteils ausschließlich der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung.
B. Gender Budgeting
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 223
2705
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Inneres und Sport Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
42811
043
Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
—
—
1.800.000
—
Pro Bezirk werden drei Stellen zweckgebunden für die Bezirksämter befristet auf 2 Jahre bereitgestellt.
Werden die Stellen nicht fristgerecht (Ende des 2. Quartals) in einem Bezirk besetzt, können andere Bezirke auf diese
Stellen zugreifen; verbindliche Erläuterung.
51915
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - Schulsanierungsprogramm (SchulSP) und
Sportanlagensanierungsprogramm
(SportSP)-
17.988.000
17.988.000
17.988.000
—
R 263.131,19
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Fortsetzung der dringend notwendigen Sanierungen von Sporteinrichtungen im Rahmen des vom Senat beschlossenen
Sonderprogramms. Die Ausgaben fallen bei den Titeln 51931 bis 51942 an. Sie werden bedarfsbezogen bereitgestellt.
51931
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Mitte
1.000
1.000
1.000
1.322.000,00
1.000
1.000
1.026.571,63
1.000
1.000
1.311.577,28
1.000
1.000
1.401.422,72
1.000
1.000
948.934,80
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51932
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51933
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Pankow
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51934
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51935
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Spandau
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 224
2705
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Inneres und Sport Titel
51936
Fkt
322
Bezeichnung
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000
1.000
1.249.006,67
1.000
1.000
962.628,00
1.000
1.000
1.219.000,00
1.000
1.000
926.000,00
1.000
1.000
917.126,91
1.000
1.000
1.027.511,60
1.000
1.000
925.089,20
18.000.000
—
19.800.000
13.236.868,81
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51937
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51938
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Neukölln
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51939
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Treptow-Köpenick
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51940
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51941
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Lichtenberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
51942
322
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Reinickendorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 51915.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
18.000.000
-9,1 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 225
2705
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Inneres und Sport Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 2705
411462
511549
—
—
1.800.000
—
18.000.000
18.000.000
18.000.000
13.236.868,81
Gesamtausgaben
18.000.000
18.000.000
19.800.000
13.236.868,81
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-18.000.000
-18.000.000
-19.800.000
-13.236.868,81
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 226
2707
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 07 zuständigen Verwaltung.
Das Kapitel enthält Ausgaben für die Bezirke zur Sanierung von Straßen und Gehwegen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 227
2707
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
52130
725
Unterhaltung des Straßenlandes Sonderprogramm Straßensanierung
25.750.000
26.500.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
10.000.000
10.000.000
—
10.000.000
25.000.000
30.240.089,18
10.000.000
Die Ausgaben sind für die Bezirke zur Sanierung von Straßen (Schlaglochbeseitigung) und Gehwegen vorgesehen. Es
handelt sich um Einzelmaßnahmen, die in Abstimmung mit den Bezirken ermittelt werden.
Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
25.750.000
3,0 %
26.500.000
2,9 %
25.000.000
30.240.089,18
25.750.000
26.500.000
25.000.000
30.240.089,18
Gesamtausgaben
25.750.000
26.500.000
25.000.000
30.240.089,18
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-25.750.000
-26.500.000
-25.000.000
-30.240.089,18
Abschluss Kapitel 2707
511549
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 15, 27, 29 - Seite 228
2708
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Kultur und Europa Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 08 zuständigen Verwaltung.
Das Kapitel enthält Ausgaben der Hauptverwaltung, die für die Kulturarbeit mit Schwerpunkten in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden.
B. Gender Budgeting
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 229
2708
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Kultur und Europa Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
68119
187
Förderung von Künstlern/ Künstlerinnen
173.000
173.000
120.000
119.977,99
Honorare für Lesungen in Schulen und Bibliotheken. Seit 2012 werden die Mittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke vergeben.
Mehrbedarf in Höhe von 52.800 € entsprechend dem vereinbarten Satz für die Autorenhonorare (300 €) sowie Erhöhung
der Anzahl der Lesungen.
68417
187
Zuschüsse im Rahmen des Projektfonds Kulturelle Bildung
540.000
540.000
360.000
348.459,79
Mit dem Projektfonds werden seit 2008 Mittel für kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt.
Dieses Angebot setzt einen Teil des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung in Berlin des Senats um. Der Berliner Projektfonds
Kulturelle Bildung fördert Projekte und Maßnahmen, die ausschließlich im Tandem von Partnern aus Kulturinstitutionen
oder mit freien Kunstschaffenden einerseits und Kitas, Schulen, Horten und anderen Bildungseinrichtungen sowie Kinderund Jugendeinrichtungen andererseits konzipiert und durchgeführt werden.
Die Mittel der Fördersäulen 1 (Förderung innovativer, einmaliger Kooperationsprojekte) und 2 (Förderung von Strukturen
bildenden, längerfristig angelegten Projekten und Projektformaten von stadtweiter Bedeutung) sind weiterhin bei
0810/68417 etatisiert.
Die Fördersäule 3 des Projektfonds umfasst die Förderung von kleineren und kurzfristig zu realisierenden Projekten mit
bezirklichen Akteuren des Kultur- und Bildungsbereiches. Die Mittel werden im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung
durch die Bezirke ausgereicht.
Mehr ab 2018 in Höhe von 180.000 € wegen der anteiligen Verstärkung wohnortnaher bezirklicher Angebote Kultureller
Bildung.
68620
187
Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in den Bezirken
1.011.000
1.011.000
511.000
510.247,93
Das Programm des Landes zur kulturellen Infrastrukturerhaltung und -entwicklung in den Bezirken (Bezirkskulturfonds)
wurde im Haushaltsjahr 2000 eingerichtet und seither gleichbleibend ausgestattet. Die Mittel dienen der anteiligen finanziellen Absicherung und Entwicklung der bezirklichen Kulturarbeit in den bezirklichen Kultureinrichtungen sowie der Zusammenarbeit mit und der Unterstützung von regionalen Kulturakteuren und Projekten. Über die Verwendung der Mittel wird
dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Berichte über die aktuelle Situation der bezirklichen Kulturarbeit regelmäßig Bericht erstattet.
Mehr i.H.v. 500.000 € zur Stärkung der bezirklichen wohnortnahen Kulturarbeit in der wachsenden Stadt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 230
2708
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Kultur und Europa Titel
68621
Fkt
187
Bezeichnung
Ansatz
2018
Zuschüsse für bezirksübergreifende kulturelle Aktivitäten
Beträge in EURO
Ansatz
2019
793.000
Ansatz
2017
802.000
Ist (Rest/R)
2016
685.000
678.572,55
Gedenkort SA-Gefängnis-Papestraße
Für den Betrieb des Lern- und Gedenkortes SA-Gefängnis-Papestraße (ehemalige Haftkeller der SA-Feldpolizei) im Gebäude Werner-Voß-Damm 54a, das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet wird, stellen die Kulturverwaltung 43 % (15.000 €) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 57% (20.000 €) der Mittel bereit.
Haus am Waldsee
Das Haus am Waldsee befindet sich seit 2004 in Trägerschaft des Haus am Waldsee e.V. Das Bezirksamt SteglitzZehlendorf übernimmt teilweise die Personal- und Betriebskosten.
Das Haus am Waldsee ist ein Ort internationaler Gegenwartskunst in Berlin. Jährlich werden bis zu fünf Ausstellungen
sowie begleitende Symposien, Künstlergespräche, Kunstworkshops für Erwachsene und Kinder, öffentliche Führungen und
Konzerte in der Kunst veranstaltet.
Mehr zum Ausgleich der Tarifentwicklungen in 2018 gegenüber 2017 i. H. v. 47.100 € und in 2019 gegenüber 2017 i. H. v.
56.150 €.
Außerdem mehr ab 2018 in Höhe von 60.000 € zum Ausgleich eines sonstigen Mehrbedarfs.
Friedhof der Märzgefallenen
Der Friedhof der Märzgefallenen wurde eigens für die 255 Opfer der Barrikadenkämpfe der Berliner Märzrevolution von
1848 im Volkspark Friedrichshain errichtet. Der Friedhof ist ein authentischer Ort der Erinnerung an die erste Revolution in
der deutschen Hauptstadt und zu den Freiheitsbewegungen von 1848.
Ausstellungsfonds für die Berliner Bezirke
Mit dem Ausstellungsfonds für die bezirklichen Galerien werden qualitätsvolle Ausstellungen zeitgenössischer bildender
Kunst zur Stärkung des dezentralen Kulturangebotes in den Bezirken gefördert sowie eine, einmal jährlich stattfindende,
gemeinsame Aktion der Bezirke von und mit in Berlin lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern.
Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V.
Der Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Gefördert wird das im Gutshaus Mahlsdorf beheimatete Gründerzeitmuseum Charlotte von Mahlsdorf.
Ansatz
Gedenkort SA-Gefängnis-Papestraße
Rechnung
2018
2019
2017
€
€
€
2016
€
15.000
15.000
15.000
10.590,70
Haus am Waldsee
287.100
296.150
180.000
180.000,00
Friedhof der Märzgefallenen
100.000
100.000
100.000
100.000,00
Ausstellungsfonds für die Berliner Bezirke
350.000
350.000
350.000
347.981,85
40.000
40.000
40.000
40.000,00
Summe
792.100
801.150
685.000
678.572,55
rd.
793.000
802.000
Gründerzeitmuseum Charlotte von Mahlsdorf
Die Mittel wurden bislang bei 2703/68621 nachgewiesen und werden überwiegend im Wege einer auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke vergeben.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
2.517.000
50,2 %
2.526.000
0,4 %
1.676.000
1.657.258,26
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamtausgaben
2.517.000
2.526.000
1.676.000
1.657.258,26
2.517.000
2.526.000
1.676.000
1.657.258,26
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-2.517.000
-2.526.000
-1.676.000
-1.657.258,26
Abschluss Kapitel 2708
611699
Epl. 15, 27, 29 - Seite 231
Epl. 15, 27, 29 - Seite 232
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Ausgaben für das Schulsanierungsprogramm (SchulSP) und die Ausgaben für das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP).
Die Mittel des SchulSP dienen primär der Instandsetzung der schulischen Gebäude und Anlagen in den Bezirken.
Die Mittel des KSSP dienen der baulich-technischen Wiederherstellung und Modernisierung von Kita-Standorten, die ohne
Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind und für die von Seiten der Bezirke ansonsten keine ausreichenden
Sanierungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen vorgesehen, die besonders stark - insbesondere auch durch Kitas ohne eigene Freiflächen - frequentiert werden.
B. Gender Budgeting
Das Schulsanierungsprogramm (SchulSP) entspricht der nicht veränderbaren Quotelung von Jungen und Mädchen an den
betreffenden Schulen.
Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) entspricht der nicht veränderbaren Quotelung von Jungen und Mädchen auf den betreffenden Spielplätzen und in den Kitas.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 233
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
51931
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Mitte
1.000
1.000
1.000
4.713.083,62
1.000
1.000
4.298.411,30
1.000
1.000
6.099.909,68
1.000
1.000
5.341.686,30
1.000
1.000
4.420.030,76
1.000
1.000
5.311.049,67
1.000
1.000
5.772.426,57
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51932
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51933
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Pankow
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51934
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51935
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Spandau
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51936
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51937
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
Epl. 15, 27, 29 - Seite 234
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Titel
51938
Fkt
129
Bezeichnung
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Neukölln
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000
1.000
5.416.000,00
1.000
1.000
4.004.000,00
1.000
1.000
4.247.000,00
1.000
1.000
4.401.000,00
1.000
1.000
5.269.000,00
9.988.000
9.988.000
—
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51939
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Treptow-Köpenick
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51940
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51941
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Lichtenberg
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51942
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
(SchulSP/SportSP) für den Bezirk
Reinickendorf
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterung siehe Titel 70200
51950
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - Kita- und
Spielplatzsanierungsprogramm
(KSSP)
9.988.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 51950-51962 (KSSP) sind gegenseitig deckungsfähig.
Fortsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP).
Jeweils 1.000 € sind als Merkansätze bei den jeweiligen Bezirkstiteln für die Umsetzung des KSSP veranschlagt.
51951
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Mitte
1.000
1.000
1.000
1.023.492,90
1.000
1.000
1.000
852.452,13
Erläuterung siehe Titel 51950
51952
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Erläuterung siehe Titel 51950
Epl. 15, 27, 29 - Seite 235
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Titel
51953
Fkt
270
Bezeichnung
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Pankow
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000
1.000
1.000
1.352.500,00
1.000
1.000
1.000
692.454,15
1.000
1.000
1.000
595.576,84
1.000
1.000
1.000
727.272,73
1.000
1.000
1.000
847.488,74
1.000
1.000
1.000
870.910,68
1.000
1.000
1.000
704.500,00
1.000
1.000
1.000
773.425,78
1.000
1.000
1.000
827.571,86
1.000
1.000
1.000
663.400,00
Erläuterung siehe Titel 51950
51954
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Erläuterung siehe Titel 51950
51955
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Spandau
Erläuterung siehe Titel 51950
51956
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung siehe Titel 51950
51957
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung siehe Titel 51950
51958
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Neukölln
Erläuterung siehe Titel 51950
51959
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Treptow-Köpenick
Erläuterung siehe Titel 51950
51960
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Erläuterung siehe Titel 51950
51961
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Lichtenberg
Erläuterung siehe Titel 51950
51962
270
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - KSSP - für den
Bezirk Reinickendorf
Erläuterung siehe Titel 51950
Epl. 15, 27, 29 - Seite 236
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Titel
68317
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Zuschüsse an Unternehmen für
besondere Aufgaben
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Mittel sind den Gesellschaften, die mit der Umsetzung von Schulsanierungs- und Schulbaumaßnahmen beauftragt
werden, für den laufenden Betrieb zur Verfügung zu stellen.
70200
(neu)
129
Schulsanierungsprogramm
(SchulSP)
119.976.000
119.976.000
96.288.000
15.797.474,35
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Wurde bislang bei 51915 nachgewiesen.
Wurde bislang bei 51916 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
119.976.000
119.976.000
—
119.976.000
119.976.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70200 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau
von Schulgebäuden).
Die Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5 Mio. € zu verwenden. Die Senatsverwaltung
für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Die Mittel können auch für das Sicherheitsmaßnahmenprogramm für die Grundschulen verwendet werden (verbindliche
Erläuterung).
Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und das Sanitärsanierungsprogramm (SaniP) sind zum Schulsanierungsprogramm (SchulSP) zusammengefasst. Das SchulSP dient der Fortsetzung der dringend notwendigen Instandsetzungen von Schulstandorten.
Mehr, weil in den Ansätzen auch die Bundes- und Landesmittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II enthalten
sind. Die Einnahmen werden im Kapitel 2920 nachgewiesen.
70231
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk Mitte
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Erläuterung siehe Titel 70200
70232
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
Erläuterung siehe Titel 70200
70233
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk Pankow
Erläuterung siehe Titel 70200
70234
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
Erläuterung siehe Titel 70200
70235
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk Spandau
Erläuterung siehe Titel 70200
Epl. 15, 27, 29 - Seite 237
2710
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Bildung, Jugend und Familie Titel
70236
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
SchulSP für den Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Erläuterung siehe Titel 70200
70237
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung siehe Titel 70200
70238
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk Neukölln
Erläuterung siehe Titel 70200
70239
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Treptow-Köpenick
Erläuterung siehe Titel 70200
70240
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
Erläuterung siehe Titel 70200
70241
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Lichtenberg
Erläuterung siehe Titel 70200
70242
(neu)
129
SchulSP für den Bezirk
Reinickendorf
Erläuterung siehe Titel 70200
89201
(neu)
129
Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Mittel sind den Gesellschaften, die mit der Umsetzung von Schulsanierungs- und Schulbaumaßnahmen beauftragt
werden, für Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
130.002.000
22,3 %
130.002.000
—
106.300.000
85.022.118,06
10.012.000
10.012.000
10.012.000
69.224.643,71
1.000
1.000
—
—
119.988.000
119.988.000
96.288.000
15.797.474,35
1.000
1.000
—
—
130.002.000
130.002.000
106.300.000
85.022.118,06
-130.002.000
-130.002.000
-106.300.000
-85.022.118,06
Abschluss Kapitel 2710
511549
611699
700739
811899
Sächliche Verwaltungsausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Investitionsausgaben für bauliche
Zwecke
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 238
2711
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Integration, Arbeit und Soziales Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält Ausgaben der Hauptverwaltung, die für den Bereich Soziales in den Bezirken zur Verfügung gestellt
werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 239
2711
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Integration, Arbeit und Soziales Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
68406
(neu)
290
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
1.200.000
1.223.000
1.200.000
—
1.223.000
1,9 %
—
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamtausgaben
1.200.000
1.223.000
—
1.200.000
1.223.000
—
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-1.200.000
-1.223.000
—
Unabhängige Sozialberatung in den Bezirken
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 2711
611699
Epl. 15, 27, 29 - Seite 240
—
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Bezirke zum Neubau von Schulen und Schulsporthallen und für die Umgestaltung von Stadtplätzen nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 241
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
26109
(neu)
129
Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln
3.000.000
7.500.000
Ersatz der in vergangenen Haushaltsjahren aus dem Titel 54040 verausgabten Bauvorbereitungsmittel für Baumaßnahmen
im Bereich Hochbau, für die im laufenden Haushaltsjahr erstmalig Baumittel bereitstehen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
3.000.000
—
7.500.000
150,0 %
—
1.000.000
500.000
1.000.000
300.000
300.000
—
300.000
Ausgaben
54010
129
Dienstleistungen
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
—
300.000
Unterstützung durch Externe bei der Leistungserfüllung insbesondere im Rahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen und des Neubaus von Schulsporthallen
54040
129
Bauvorbereitungsmittel
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
15.000.000
3.000.000
3.000.000
3.000.000
—
1.000.000
5.240.000
82.684,68
1.000.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 54040 sind gegenüber den Ausgaben der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 deckungsberechtigt;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Ausgaben zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die
Baumittel im laufenden Haushaltsjahr nicht bereit stehen. Aus dem Titel können auch Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden.
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere
die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure,
die Durchführung von Wettbewerben,
die Durchführung von Baugrunduntersuchungen,
die Zahlung von Räumungsentschädigungen sowie
der Erwerb und die Abräumung von Grundstücken.
Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden
Baumittelansätzen an den Titel 26109 zu erstatten, sobald die Baumittel verfügbar sind.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 242
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
70100
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Neue Schulen Programm
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
18.500.000
—
—
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2020
61.000.000
61.000.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten.
Folgende Maßnahmen sind zunächst beabsichtigt:
Bezirk
Maßnahme
Mi
Mi
Mi
Fk
Pa
Pa
Pa
Pa
Pa
CW
Nk
TK
Neubau 4-zügige Gundschule; Adalbertstr. 53
Neubau 6-zügige ISS; Sellerstr. 27-30
Neubau 3-zügige Grundschule; Reinickendorfer Str. 60/61
Neubau 2-zügige Grundschule; Oderstr. / Gürtelstraße
Reaktivierung Karower Chaussee 97, 2. BA
Neubau 4-zügige Grundschule; Rennbahnstr. 45, 2. BA
Neubau 3-zügige Grundschule; Conrad-Blenkle-Str./Cotheniusstr.
Neubau Grundschule; Heinersdorfer Str. 22
Neubau ISS; Falkenberger Str. 31
Neubau Grundschule; Glockenturmstraße
Neubau Grundschule; Koppelweg 32,38,50-54
Reaktivierung 2,5-zügige Grundschule mit Umbau und Komplettsanierung Bestandsgebäude, Neubau Mensa, Neubau 2-Feld-Sporthalle; Stillerzeile 100, 2. BA
TK
Neubau Schulzentrum; Adlershof
MH
Reaktivierung Grundschule; Elsenstraße 7/9, 2. BA
Li
Neubau 2-zügige Grundschule; Schleizer Straße 67
Li
Neubau 2-zügige Grundschule, Parkstadt Karlshorst; Blockdammweg 60-64/ Ehrlichstr. 79-83
Li
Neubau ISS (5+3 Züge); Am Breiten Luch 3/Rotkamp 53
Li
Neubau ISS (6+4 Züge) und 4-zügiges Gymnasium; Allee der Kosmonauten 20-22
Rd
Neubau 3-zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Thurgauer Straße/ Aroser
Allee
*) Die Beträge beruhen auf den bisherigen bezirklichen Kostenannahmen.
geschätzte
Gesamtkosten
in T€ *)
30.000
50.000
30.000
Keine Angaben
6.800
21.000
15.000
Keine Angaben
Keine Angaben
25.000
Keine Angaben
7.050
63.000
6.300
19.600
21.000
44.751
59.500
21.700
Planungsunterlagen werden nach der endgültigen Entscheidung über die jeweils in Betracht kommenden Standorte aufgestellt.
70102
(neu)
129
Schulen, Typenentwurf
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
2.000.000
100.000
100.000
100.000
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten. Zur Beschleunigung der
Planungs- und Bauprozesse sollen Baumaßnahmen durch standardisierte modulare Bauformen realisiert werden.
Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 243
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
70103
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2018
Sporthallen, Typenentwurf
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.000.000
100.000
100.000
100.000
—
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Sporthallen. Zur Beschleunigung der Planungs- und Bauprozesse sollen Baumaßnahmen durch standardisierte modulare Bauformen realisiert werden.
Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf.
70104
(neu)
129
Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise (MEB)
21.700.000
20.000.000
5.000.000
2.940.757,94
Wurde bislang bei 1250/70104 MG 10 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
20.000.000
20.000.000
—
20.000.000
20.000.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70104 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau
von Schulgebäuden).
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten.
Standortspezifische Bauplanungsunterlagen werden erst nach Entscheidung über den jeweils in Betracht kommenden
Standort aufgestellt.
Folgende Maßnahmen sind zunächst beabsichtigt:
Bezirk
Mi
Mi
Pa
Pa
Pa
Sp
Sp
TS
TS
Nk
TK
TK
MH
MH
Li
Li
Li
Li
Li
Li
Li
Rd
Maßnahme
Gustav-Falke-G; Strelitzer Str. 42
Möwensee-G; Afrikan. Str. 123-125
neue Grundschule; 1. BA mit Mensa/Verwaltg;
Cotheniusstr. / Conrad-Blenkle-Str.
neue Grundschule; 1. BA mit Mensa/Verwaltg;
Rennbahnstr. 45
Helene-Haeusler-G; Mendelssohnstr. 10
G an der Pulvermühle; Grützmacherweg 7
Charlie-Rivel-G; Flankenschanze 20
Friedenauer GemS; Rubenstr. 63
Theodor-Haubach-ISS; Grimmstr. 9-11
Sonnen-Schule; Dammweg 228
Sophie-Brahe-GemS; Am Plänterwald 17/23
Förderzentrum GE
Grundschule am Schleipfuhl; Nossener Str. 85
Franz-Carl-Achard-G; Adolfstraße
Schule an der Victoriastadt; Nöldnerstr. 44
Nils-Holgersson-Schule; O-Marquardt-Str.12-14
Grüner Campus; Malchower Chaussee
neue ISS; Dolgenseestr. 60
Grüner Campus; Doberaner Str.
Schule am Ostseekarree; Barther St. 27
Schule am Grünen Grund; Herzbergstr. 79
Schule am Park; Eichborndamm 276-284
Epl. 15, 27, 29 - Seite 244
Geschätzte
Gesamtkosten
in T€
6.000
3.500
Keine Angaben
Keine Angaben
Keine Angaben
3.500
3.500
Keine Angaben
6.000
6.000
6.000
6.000
Keine Angaben
Keine Angaben
3.500
6.000
3.500
Keine Angaben
6.000
3.500
3.500
6.000
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
70600
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten
(MOBS)
16.000.000
54.500.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
54.500.000
54.500.000
—
53.000.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
53.000.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70600 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau
von Schulgebäuden).
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten.
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen geplant:
geschätzte
Bezirk
Maßnahme
Gesamtkosten
in T€
Mi
Neubau einer Grundschule und Neubau einer Sporthalle; Chausseestraße 82 /
19.555
Boyenstraße; 2. und 3. BA
FK
Neubau einer Grundschule und Neubau einer Sporthalle; Pufendorfstr.10; 2. BA
22.450
Pa
Jeanne-Barez-Schule; Erweiterung und Anbau einer Sporthalle; Hauptstraße 66
13.650
Pa
Panke-Schule; Abriss und Neubau einer Sonderschule („Geistige Entwicklung“) und
21.540
Neubau einer Sporthalle; Galenusstraße 64 *)
Sp
Neubau einer inklusiven Grundschule ("Geistige Entwicklung") und Neubau einer
23.230
Sporthalle; Goltz-/ Mertensstr.
Sp
Heinrich-Böll-Oberschule: Abriss und Ersatzbau; Am Forstacker 9/11
29.350
Sp
Wolfgang-Borchert-Schule: Erweiterung; Blumenstraße 13 *)
18.200
MH
Neubau einer integrierten Sekundarschule (ISS) und Neubau einer Sporthalle; An
31.200
der Schule 41-59 *)
Li
Neubau einer Grundschule sowie Abriss und Neubau einer Sporthalle; Konrad-Wolf21.760
Str. 11
Li
Neubau einer Grundschule sowie Abriss und Neubau einer Sporthalle; Sewanstr. 43
22.075
*) Diese Maßnahmen waren bis 2017 im Haushaltsplan des jeweiligen Bezirks veranschlagt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 245
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
70601
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Schulsporthallen Schnellbau
5.000.000
18.350.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
18.350.000
18.350.000
—
—
12.550.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
10.150.000
2.400.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig;
die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Aufgrund der rasant gestiegenen Schülerzahlen wurde vorab schon eine Vielzahl von Schulerweiterungsbauten (MEB) in
den Bezirken realisiert. Analog hierzu ist dringend der Bedarf an gedeckten Sportflächen zu ergänzen.
Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf (siehe Titel 70103).
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Beschleunigung des Neubaus von Schulsporthallen geplant:
geschätzte
Bezirk
Maßnahme
Gesamtkosten
in T€
Mi
Vineta-Grundschule; Neubau einer Sporthalle; Demminer Straße 27
6.000
Sp
Lily-Braun-Gymnasium; Neubau einer Sporthalle; Münsinger Straße 2
6.000
Sp
Bernd-Ryke-Grundschule; Neubau einer Sporthalle; Daumstraße 12
6.000
SZ
Grundschule am Stadtpark Steglitz; Neubau einer Sporthalle; Karl-Stieler-Straße 106.000
11 *)
MH
Franz-Carl-Achard Grundschule: Neubau einer Sporthalle; Adolfstr. 25
6.000
Li
Brodowin-Schule; Neubau einer Sporthalle; Liebenwalder Str. 20-22
6.000
*) Diese Maßnahmen waren bis 2017 im Haushaltsplan des jeweiligen Bezirks veranschlagt.
72004
725
Umgestaltung von Stadtplätzen
2.500.000
2.500.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
2.000.000
2.000.000
—
2.000.000
3.000.000
1.048.568,59
2.000.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben
unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Zur Verbesserung der verkehrlichen und städtebaulichen Situation sowie der Anhebung der Aufenthaltsqualität sollen aufwertende Maßnahmen an Plätzen von zentraler und touristischer Bedeutung, wie zum Beispiel Stadtplatz Europacity und
Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz durchgeführt werden.
Die Bauvorbereitung kann unter Hinzuziehung freischaffender Ingenieure erfolgen.
Bauplanungsunterlagen werden kurzfristig erst nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Anliegern
und dem jeweiligen Bezirk aufgestellt.
Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
64.200.000
350,8 %
117.550.000
83,1 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 246
14.240.000
4.072.011,21
2712
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Stadtentwicklung und Wohnen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 2712
211299
511549
700739
3.000.000
7.500.000
—
3.000.000
7.500.000
—
Sächliche Verwaltungsausgaben
16.000.000
3.500.000
6.240.000
82.684,68
Investitionsausgaben für bauliche
Zwecke
Gesamtausgaben
48.200.000
114.050.000
8.000.000
3.989.326,53
64.200.000
117.550.000
14.240.000
4.072.011,21
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-61.200.000
-110.050.000
-14.240.000
-4.072.011,21
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 247
—
Epl. 15, 27, 29 - Seite 248
2713
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Wirtschaft, Energie und Betriebe Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die bezirklichen Eigenanteile an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW
nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 249
2713
2018/2019
Aufwendungen der Bezirke
- Wirtschaft, Energie und Betriebe Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
88309
(neu)
693
Ausgleich für bezirkliche Eigenanteile an Infrastrukturmaßnahmen
im Rahmen der GRW
3.000.000
3.000.000
3.000.000
—
3.000.000
—
—
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
3.000.000
3.000.000
—
3.000.000
3.000.000
—
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-3.000.000
-3.000.000
—
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 2713
811899
Epl. 15, 27, 29 - Seite 250
—
2729
2018/2019
Zuweisungen an die Bezirke
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die Bezirke stellen eigene, in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Bezirkshaushaltspläne als Teile des Landeshaushalts auf. Zur Deckung ihres auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs erhalten sie allgemeine Finanzzuweisungen (Globalsummen).
Die Zuweisungen an die Bezirke werden als Einnahmen mit negativen Ansätzen nachgewiesen und heben sich dadurch mit
den korrespondierenden Einnahmeansätzen in den Bezirkshaushaltsplänen auf. Durch diese Art der Veranschlagung wird
verhindert, dass sich das Einnahme- und Ausgabevolumen des Berliner Haushalts um die Summe der Zuweisungen aus
dem Kapitel 2729 erhöht.
2018
Bezirke
(Werte in T €)
Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Neukölln
Treptow-Köpenick
Marzahn-Hellersdorf
Lichtenberg
Reinickendorf
Summe
Produktsummenbudget
612.802
456.713
695.765
440.114
417.702
431.624
512.194
544.219
413.748
494.709
624.786
412.131
6.056.507
Sonstige
Transferausgaben
354.636
232.260
188.451
235.878
199.008
116.654
246.986
319.939
125.550
174.548
230.553
187.629
2.612.092
Vertikaler Finanzausgleich
1.160
990
0
0
972
0
837
1.116
0
972
0
855
6.900
Einnahmevorgabe
-236.008
-151.922
-152.752
-196.500
-127.563
-100.508
-165.787
-195.396
-93.590
-114.690
-174.913
-125.580
-1.835.209
Ansatz
732.590
538.040
731.464
479.492
490.119
447.770
594.230
669.877
445.708
555.539
680.426
475.035
6.840.290
2019
Bezirke
(Werte in T €)
Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Neukölln
Treptow-Köpenick
Marzahn-Hellersdorf
Lichtenberg
Reinickendorf
Summe
Produktsummenbudget
620.615
462.567
702.973
446.243
422.978
438.113
518.668
550.624
419.239
500.545
631.175
417.578
6.131.318
Sonstige
Transferausgaben
366.030
239.657
193.892
242.878
205.294
120.608
255.197
330.254
129.298
179.832
237.474
193.532
2.693.946
Vertikaler Finanzausgleich
Epl. 15, 27, 29 - Seite 251
1.160
990
0
0
972
0
837
1.116
0
972
0
855
6.900
Einnahmevorgabe
-244.921
-157.902
-157.844
-202.585
-132.512
-104.093
-172.529
-203.522
-96.858
-118.980
-180.338
-130.418
-1.902.502
Ansatz
742.884
545.311
739.021
486.536
496.732
454.628
602.173
678.471
451.679
562.369
688.311
481.547
6.929.662
2729
2018/2019
Zuweisungen an die Bezirke
Die Einnahmen und Ausgaben der Bezirkshaushaltspläne unterteilen sich folgendermaßen (in T €):
Haupt-/
Gruppe
1
2
3
(ohne
386 und
385)
386 und
385
4
5
6
7
8
9
2018
1)
Zuweisung
Bezeichnung
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
mit Ausnahme für Investitionen
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,
besondere Finanzierungseinnahmen (ohne
Zuweisungen aus Kapitel 2729)
2018
Ansatz
2019
1)
Zuweisung
594.413
598.922
1.458.796
1.521.580
80.892
4.012
Summe eigene Einnahmen/Einnahmevorgabe
Zuweisungen aus Kapitel 2729
2.134.101
6.840.290
170.710
2.124.514
6.929.662
187.922
Summe Einnahmen
9.145.101
9.242.098
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für
den Schuldendienst
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit
Ausnahme für Investitionen
Investitionsausgaben für bauliche Zwecke
1.236.707
754.860
1.252.973
708.166
6.557.782
6.690.471
158.015
175.127
50.510
48.514
387.227
366.847
9.145.101
9.242.098
Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben
zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Summe Ausgaben
2019
Ansatz
1) Die Zuweisung beinhaltet geschätzte eigene Einnahmen der Bezirke. Die Zuweisung gibt keine Rückschlüsse auf die
Ansätze in den Bezirkshaushaltsplänen, da die Bezirke durch die Globalzuweisung in ihrer Veranschlagung die zugewiesenen Mittel anderweitig verwenden können.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 252
2729
2018/2019
Zuweisungen an die Bezirke
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
23611
259
Erstattung von Verwaltungskosten
durch die Jobcenter
38531
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Mitte
2.800.000
2.800.000
—
2.516.847,74
-16.143.000
-15.518.000
-11.147.000
-8.938.565,00
Die Zuweisungen decken den Finanzbedarf der Bezirke für Investitionen mit Ausnahme der Zuweisungen für die Titel der
Obergruppen 81 - Erwerb von beweglichen Sachen, Entwicklungsvorhaben – sowie für die Titel 86318 – Darlehen nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz -, 86319 – Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II –, 86321 – Darlehen
nach dem 4. Kapitel SGB XII - und 86322 – Darlehen nach dem SGB XII (ohne 4. Kapitel und AsylblG -, die in den Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen, Titel 38631 bis 38642) berücksichtigt sind, und der Kapitel, die sich in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen müssen.
38532
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk FriedrichshainKreuzberg
-9.962.000
-10.962.000
-7.940.000
-10.779.715,00
-35.279.000
-44.679.000
-29.085.000
-16.942.221,00
-6.284.000
-6.984.000
-6.290.000
-6.646.000,00
-5.674.000
-7.336.000
-9.162.000
-11.621.300,00
-15.397.000
-13.093.000
-10.125.000
-10.532.300,00
-10.065.000
-13.565.000
-12.049.000
-7.838.300,00
-24.686.000
-25.900.000
-16.292.000
-12.387.700,00
-12.542.000
-15.592.000
-9.981.000
-12.496.700,00
-15.921.000
-9.551.000
-13.566.000
-13.095.637,00
-11.246.000
-16.731.000
-9.832.000
-7.337.200,00
Erläuterung siehe Titel 38531
38533
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Pankow
Erläuterung siehe Titel 38531
38534
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk CharlottenburgWilmersdorf
Erläuterung siehe Titel 38531
38535
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Spandau
Erläuterung siehe Titel 38531
38536
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung siehe Titel 38531
38537
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung siehe Titel 38531
38538
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Neukölln
Erläuterung siehe Titel 38531
38539
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Treptow-Köpenick
Erläuterung siehe Titel 38531
38540
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Erläuterung siehe Titel 38531
38541
890
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Lichtenberg
Erläuterung siehe Titel 38531
Epl. 15, 27, 29 - Seite 253
2729
2018/2019
Zuweisungen an die Bezirke
Titel
38542
Fkt
890
Bezeichnung
Zuweisungen für Investitionen an
den Bezirk Reinickendorf
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
-7.511.000
-8.011.000
-6.384.000
-5.179.320,00
-732.590.000
-742.884.000
-683.281.000
-674.724.377,65
Erläuterung siehe Titel 38531
38631
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk Mitte
Die Zuweisung für Ausgaben (ohne Investitionen) deckt den allgemeinen Finanzbedarf der Bezirke, soweit er nicht durch
die bezirkseigenen Einnahmen und die besondere Zuweisung für Investitionsausgaben ausgeglichen wird.
38632
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Friedrichshain- Kreuzberg
-538.040.000
-545.311.000
-519.860.000
-498.727.881,77
-731.464.000
-739.021.000
-652.939.000
-692.897.157,94
-479.492.000
-486.536.000
-447.064.000
-438.503.415,56
-490.119.000
-496.732.000
-450.385.000
-448.842.668,05
-447.770.000
-454.628.000
-414.697.000
-408.111.708,32
-594.230.000
-602.173.000
-546.665.000
-544.565.142,10
-669.877.000
-678.471.000
-629.863.000
-623.819.789,13
-445.708.000
-451.679.000
-410.387.000
-406.422.973,72
-555.539.000
-562.369.000
-511.497.000
-518.196.909,71
-680.426.000
-688.311.000
-619.577.000
-624.229.554,00
Erläuterung siehe Titel 38631
38633
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Pankow
Erläuterung siehe Titel 38631
38634
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Charlottenburg- Wilmersdorf
Erläuterung siehe Titel 38631
38635
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Spandau
Erläuterung siehe Titel 38631
38636
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung siehe Titel 38631
38637
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung siehe Titel 38631
38638
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Neukölln
Erläuterung siehe Titel 38631
38639
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Treptow-Köpenick
Erläuterung siehe Titel 38631
38640
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
Erläuterung siehe Titel 38631
38641
890
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Lichtenberg
Erläuterung siehe Titel 38631
Epl. 15, 27, 29 - Seite 254
2729
2018/2019
Zuweisungen an die Bezirke
Titel
38642
Fkt
890
Bezeichnung
Zuweisungen für Ausgaben (ohne
Investitionen) an den Bezirk
Reinickendorf
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
-475.035.000
-481.547.000
-429.951.000
-434.002.796,14
-7.008.200.000
8,5 %
-7.114.784.000
1,5 %
-6.458.019.000
-6.434.322.484,35
251.867.000
409.567.000
429.151.000
—
Erläuterung siehe Titel 38631
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Ausgaben
97101
880
Pauschale Mehrausgaben
Vorsorge für Mehrbedarfe insbesondere zur Finanzierung von nachfolgenden Sachverhalten:
Mehrausgaben in den bezirklichen Transferbereichen
Erhöhung des Bezirksplafonds 2019 um 10 Mio. € für Wachsende Stadt und bezirkliche Handlungsspielräume im
Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik. Die Verteilung wird nach Maßgabe einer Verständigung in der AG
Ressourcensteuerung vorgenommen.
Personalmehrbedarf von 1,2 Mio. € zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in den Bezirken
Wiedereinführung der Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln von jährlich jeweils 8,5 Mio. €
98103
890
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der
Europäischen Förderung
6.230.000
6.563.000
—
5.800.000
Kommunale Eigenanteile zur Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen
a)
b)
im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung – BENE - (siehe Kapitel 0710, Titel 38103
und 88304)
2018: 3.300.000 €, 2019: 3.663.000 €
im Rahmen des Programms Bildung im Quartier (siehe Kapitel 1240, Titel 38103 und 89368)
2018: 2.930.000 €, 2019: 2.900.000 €
Da die Begünstigten (Bezirke oder Fachverwaltungen) meist kurzfristig ausgewählt werden, können die jeweiligen Dienststellen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans noch keine Ansätze für ihre kommunalen Eigenanteile bilden.
Deshalb wird für eine ausgeglichene Veranschlagung der internen Verrechnungen in Höhe der erwarteten Eigenanteile hier
ein zentraler Ansatz bei dem Titel 98103 gebildet.
Unabhängig davon sind die Eigenanteile nach erfolgter Auswahl der Maßnahmen im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans bei den jeweiligen Dienststellen gegen Ausgleich innerhalb des Einzelplans/Bezirksplans bei dem Titel 98103
auszuweisen (sofern nicht ausnahmsweise andere Mittel als kommunaler Eigenanteil akzeptiert werden).
98105
890
Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW
3.000.000
—
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Vorsorge zur Finanzierung von Mehrausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
258.097.000
-41,1 %
416.130.000
61,2 %
437.951.000
2.800.000
2.800.000
—
2.516.847,74
-7.011.000.000
-7.117.584.000
-6.458.019.000
-6.436.839.332,09
-7.008.200.000
-7.114.784.000
-6.458.019.000
-6.434.322.484,35
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
258.097.000
416.130.000
437.951.000
—
258.097.000
416.130.000
437.951.000
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-7.266.297.000
-7.530.914.000
-6.895.970.000
Abschluss Kapitel 2729
211299
351389
911989
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 255
-6.434.322.484,35
Epl. 15, 27, 29 - Seite 256
2730
2018/2019
Kalkulatorische Verrechnungen
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die Bezirke sind verpflichtet, haushaltswirksame Zahlungen für kalkulatorische Kosten - getrennt nach Gebäuden, Pensionszuschlägen und Mobilien - zu leisten. Diese Kosten werden den Bezirken mit dem Produktsummenbudget zugewiesen.
Grundlage sind die bezirksspezifischen Kosten des Jahres 2016.
Das Verfahren dient der Vereinfachung in der Budgetberechnung und der Transparenz, da die kalkulatorischen Kosten
direkt im Haushalt abgebildet werden.
Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über haushaltstechnische Verrechnungen innerhalb des Haushalts.
Im Kapitel 2730 finden sich die zugehörigen Verrechnungseinnahmen:
für kalkulatorische Gebäudekosten (Titel 38401 - 38412),
für kalkulatorische Zinsen Mobilien (Titel 38421 - 38432),
für kalkulatorische Pensionen (Titel 38441 - 38452).
Die entsprechenden Ausgaben werden in gleicher Höhe in den Bezirksplänen (Einzelplan 45) veranschlagt:
Titel 98400 - Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten,
Titel 98420 - Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien,
Titel 98440 - Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 257
2730
2018/2019
Kalkulatorische Verrechnungen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
38401
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk Mitte
22.092.000
22.092.000
21.098.000
20.901.383,00
38402
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
19.336.000
19.336.000
18.423.000
18.393.729,00
38403
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Pankow
21.013.000
21.013.000
20.407.000
20.715.705,00
38404
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
22.043.000
22.043.000
21.007.000
21.010.138,00
38405
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Spandau
16.154.000
16.154.000
15.348.000
15.339.206,00
38406
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
22.927.000
22.927.000
23.382.000
23.410.013,00
38407
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
21.686.000
21.686.000
21.484.000
20.681.568,00
38408
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Neukölln
23.970.000
23.970.000
22.729.000
22.801.197,00
38409
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Treptow-Köpenick
19.592.000
19.592.000
18.633.000
18.686.953,00
38410
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
22.950.000
22.950.000
22.432.000
21.960.479,00
38411
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Lichtenberg
19.249.000
19.249.000
17.844.000
18.365.016,00
38412
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Gebäudekosten vom Bezirk
Reinickendorf
18.808.000
18.808.000
17.947.000
17.782.558,00
38421
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk Mitte
152.000
152.000
141.000
141.319,00
38422
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
79.000
79.000
72.000
71.908,00
38423
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Pankow
193.000
193.000
179.000
178.789,00
38424
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
105.000
105.000
96.000
96.187,00
38425
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Spandau
79.000
79.000
70.000
70.180,00
38426
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
134.000
134.000
125.000
124.796,00
38427
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
128.000
128.000
111.000
110.900,00
Epl. 15, 27, 29 - Seite 258
2730
2018/2019
Kalkulatorische Verrechnungen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
38428
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Neukölln
188.000
188.000
167.000
166.977,00
38429
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Treptow-Köpenick
148.000
148.000
135.000
134.951,00
38430
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
153.000
153.000
144.000
143.685,00
38431
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Lichtenberg
145.000
145.000
140.000
139.637,00
38432
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Zinsen Mobilien vom Bezirk
Reinickendorf
69.000
69.000
74.000
73.879,00
38441
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk Mitte
11.354.000
11.354.000
11.679.000
11.679.433,00
38442
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg
9.347.000
9.347.000
9.318.000
9.317.501,00
38443
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk Pankow
7.963.000
7.963.000
7.935.000
7.934.518,00
38444
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
11.044.000
11.044.000
11.086.000
11.085.591,00
38445
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk Spandau
9.099.000
9.099.000
9.008.000
9.008.357,00
38446
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Steglitz-Zehlendorf
9.832.000
9.832.000
9.512.000
9.511.988,00
38447
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Tempelhof-Schöneberg
10.617.000
10.617.000
10.607.000
10.607.454,00
38448
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk Neukölln
10.021.000
10.021.000
9.497.000
9.496.758,00
38449
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Treptow-Köpenick
6.138.000
6.138.000
5.972.000
5.971.760,00
38450
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Marzahn-Hellersdorf
5.847.000
5.847.000
5.840.000
5.839.664,00
38451
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk Lichtenberg
6.877.000
6.877.000
6.810.000
6.809.692,00
38452
890
Verrechnungen für kalkulatorische
Pensionen vom Bezirk
Reinickendorf
9.212.000
9.212.000
9.137.000
9.136.779,00
358.744.000
2,9 %
358.744.000
—
348.589.000
347.900.648,00
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Epl. 15, 27, 29 - Seite 259
2730
2018/2019
Kalkulatorische Verrechnungen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 2730
351389
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
358.744.000
358.744.000
348.589.000
347.900.648,00
358.744.000
358.744.000
348.589.000
347.900.648,00
Gesamtausgaben
—
—
—
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
358.744.000
358.744.000
348.589.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 260
347.900.648,00
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Im Einzelplan 29 werden die allgemeinen Finanzangelegenheiten mit den Kapiteln
2900 - Steuern und Finanzausgleich
2902 - Darlehen und Schuldendienst
2910 - Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
2920 - Kommunalinvestitionsprogramm
2930 - Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
2940 - Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
2990 - Vermögen
2991 - Immobilienbezogene Sondervermögen
nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 261
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
Gruppierungsübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
2019
Ist / €
2017
2016
Einnahmen
0
Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EUEigenmittel
15.850.070.000 16.352.470.000 14.926.970.000 14.780.512.804,03
01
Gemeinschaftssteuern- und Gewerbesteuerumlage
9.930.000.000 10.231.600.000
9.394.000.000
9.072.253.354,45
05
Landessteuern
1.419.400.000
1.479.400.000
1.393.500.000
1.572.673.060,98
06
Landessteuern
14.000.000
14.000.000
14.000.000
14.057.591,95
07
Gemeindesteuern
4.367.670.000
4.500.470.000
4.010.470.000
4.004.428.223,49
08
Gemeindesteuern
105.000.000
113.000.000
103.000.000
102.946.109,19
09
Steuerähnliche Abgaben
14.000.000
14.000.000
12.000.000
14.154.463,97
252.714.000
255.578.000
268.837.000
594.118.016,62
9.200.000
9.200.000
9.950.000
332.233.915,82
1
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen
aus Schuldendienst und dgl.
11
Verwaltungseinnahmen
12
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
213.210.000
217.374.000
206.879.000
208.867.177,00
13
Einnahmen aus der Veräußerung von
Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
30.302.000
29.002.000
52.002.000
53.016.673,29
16
Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
1.000
1.000
5.000
250,51
18
Darlehensrückflüsse aus sonstigen
Bereichen
1.000
1.000
1.000
---
2
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
6.442.540.000
6.445.391.000
6.395.608.000
6.059.109.192,57
21
Allgemeine (nicht zweckgebundene)
Zuweisungen aus dem öffentlichen
Bereich
6.403.894.000
6.406.742.000
6.346.970.000
6.011.564.189,93
23
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
37.119.000
37.119.000
46.836.000
46.026.167,30
26
Schuldendiensthilfen und Erstattungen
von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
1.527.000
1.530.000
1.802.000
1.518.835,34
3
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
-144.520.000
-37.719.000
-24.112.000
-13.856.647,09
32
Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
-170.778.000
-156.342.000
-83.343.000
-188.929.066,53
33
Zuweisungen für Investitionen aus
dem öffentlichen Bereich
25.000.000
117.476.000
56.609.000
30.198.728,69
35
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und
Stöcken
2.000
1.000
501.000
87.908.295,65
36
Einnahmen aus Überschüssen der
Vorjahre
1.000
1.000
1.000
56.960.164,93
38
Haushaltstechnische Verrechnungen
1.255.000
1.145.000
2.120.000
5.230,17

Summe Einnahmen
22.400.804.000 23.015.720.000 21.567.303.000 21.419.883.366,13
Epl. 15, 27, 29 - Seite 262
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
Ist / €
2019
2017
2016
Ausgaben
4
Personalausgaben
2.142.711.000
2.275.720.000
1.932.390.000
1.877.901.159,91
30.432.000
30.432.000
29.600.000
20.229.358,00
1.782.576.000
1.864.648.000
1.694.368.000
1.600.723.911,73
283.117.000
297.272.000
259.747.000
256.795.050,84
136.000
126.000
183.000
152.839,34
42
Bezüge und Nebenleistungen
43
Versorgungsbezüge und dgl.
44
Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
45
Sonstige personalbezogene Ausgaben
46
Globale Mehr- und Minderausgaben
für Personalausgaben
46.450.000
83.242.000
-51.508.000
---
5
Sächliche Verwaltungsausgaben,
militärische Beschaffungen usw.,
Ausgaben für den Schuldendienst
1.389.367.000
1.380.754.000
1.861.436.000
1.401.467.333,24
22.556.000
14.857.000
493.829.000
7.200.331,41
697.000
539.000
888.000
1.125.628,73
1.358.935.000
1.359.070.000
1.358.321.000
1.383.121.422,21
7.179.000
6.288.000
8.398.000
10.019.950,89
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
46.992.000
51.956.000
77.242.000
52.112.626,46
63
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
26.350.000
26.335.000
25.580.000
26.576.320,90
67
Erstattungen an sonstige Bereiche
3.224.000
8.434.000
13.961.000
13.533.944,92
68
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
16.818.000
16.587.000
35.700.000
11.671.000,00
69
Vermögensübertragungen, soweit
nicht für Investitionen
600.000
600.000
2.001.000
331.360,64
6.970.000
5.000
62.700.000
1.149.616,36
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben
56
Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
57
Zinsausgaben an Kreditmarkt
58
Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
6
7
Baumaßnahmen
70
Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare
1.000
1.000
---
---
71
Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare
5.519.000
1.000
56.500.000
---
72
Baumaßnahmen des Tiefbaus
1.450.000
3.000
6.200.000
1.149.616,36
8
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
152.367.000
9.111.000
233.865.000
1.369.540.901,60
82
Erwerb von unbeweglichen Sachen
---
---
1.000.000
5.000.000,00
83
Erwerb von Beteiligungen und dgl.
18.100.000
101.000
101.000
28.045,00
86
Darlehen an sonstige Bereiche
67.800.000
1.000
135.000.000
164.909.000,00
87
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
16.000.000
9.000.000
1.000
994.594,83
88
Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
1.000
1.000
92.653.000
1.159.402.057,42
89
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
50.466.000
8.000
5.110.000
39.207.204,35
Epl. 15, 27, 29 - Seite 263
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Kennzahl
9
Bezeichnung
Ansatz / €
2018
2019
Ist / €
2017
2016
Besondere Finanzierungsausgaben
54.545.700
241.600
-702.300
88.683.655,83
96
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
54.305.000
1.000
1.000
88.518.655,83
97
Globale Mehr- und Minderausgaben
200
100
-944.100
---
98
Haushaltstechnische Verrechnungen
240.500
240.500
240.800
165.000,00

Summe Ausgaben
3.792.952.700
3.717.787.600
4.166.930.700
4.790.855.293,40
Epl. 15, 27, 29 - Seite 264
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Funktionenübersicht
Kennzahl
Bezeichnung
Ansatz / €
Ist / €
2018
2019
2017
2016
Einnahmen
0
Allgemeine Dienste
32.846.000
32.849.000
34.788.000
353.117.507,11
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
32.846.000
32.849.000
34.788.000
353.117.507,11
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
7.000.000
7.000.000
8.000.000
8.202.626,72
25
Arbeitsmarktpolitik
7.000.000
7.000.000
8.000.000
8.202.626,72
6
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
29.310.000
122.350.000
63.049.000
43.775.771,14
68
Sonstiges im Bereich Gewerbe und
Dienstleistungen
4.310.000
4.874.000
6.440.000
13.552.177,00
69
Regionale Fördermaßnahmen
25.000.000
117.476.000
56.609.000
30.223.594,14
8
Finanzwirtschaft
81
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
82
Steuern und Finanzzuweisungen
83
Schulden
85
Rücklagen
86
Sonstiges
87
Abwicklung der Vorjahre
89
Haushaltstechnische Verrechnungen

Summe Einnahmen
22.331.648.000 22.853.521.000 21.461.466.000 21.014.787.461,16
239.203.000
241.503.000
252.442.000
248.331.673,29
22.261.964.000 22.767.212.000 21.281.940.000 20.802.722.877,01
-170.777.000
-156.341.000
-83.338.000
-188.928.816,02
2.000
1.000
501.000
87.908.295,65
---
---
7.800.000
7.788.036,13
1.000
1.000
1.000
56.960.164,93
1.255.000
1.145.000
2.120.000
5.230,17
22.400.804.000 23.015.720.000 21.567.303.000 21.419.883.366,13
Ausgaben
0
Allgemeine Dienste
1.304.492.000
1.358.074.000
1.247.135.000
1.194.142.673,75
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
514.793.000
535.270.000
482.583.000
468.971.798,41
04
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
476.016.000
494.143.000
469.786.000
441.567.900,30
05
Rechtsschutz
202.162.000
211.099.000
189.861.000
183.293.138,78
06
Finanzverwaltung
111.521.000
117.562.000
104.905.000
100.309.836,26
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
792.822.000
832.793.000
738.662.000
692.149.825,55
11
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
790.171.000
832.791.000
736.164.000
692.149.825,55
12
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
1.000
1.000
---
---
18
Kultur und Religion
2.650.000
1.000
2.498.000
---
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
29.368.000
1.000
20.001.000
1.930.430,02
27
Kindertagesbetreuung nach dem SGB
VIII
29.368.000
1.000
1.000
1.930.430,02
29
Sonstige soziale Angelegenheiten
---
---
20.000.000
---
3
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
13.884.000
4.000
1.503.000
32.840.726,76
31
Gesundheitswesen
11.563.000
2.000
2.000
30.000.000,00
Epl. 15, 27, 29 - Seite 265
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
Kennzahl
Bezeichnung
32
Sport und Erholung
33
Umwelt- und Naturschutz
6
Ansatz / €
2018
Ist / €
2019
2017
2016
2.320.000
1.000
1.000
2.806.005,00
1.000
1.000
1.500.000
34.721,76
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
61.764.000
34.575.000
17.605.000
17.725.434,97
66
Geld- und Versicherungswesen
25.350.000
17.850.000
761.000
1.544.594,83
68
Sonstiges im Bereich Gewerbe und
Dienstleistungen
36.414.000
16.725.000
16.844.000
16.180.840,14
7
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
72.354.000
5.000
141.301.000
166.023.894,60
72
Straßen
1.448.000
1.000
2.200.000
752.245,11
74
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
3.106.000
3.000
4.100.000
362.649,49
75
Luftfahrt
67.800.000
1.000
135.001.000
164.909.000,00
8
Finanzwirtschaft
1.518.268.700
1.492.335.600
2.000.723.700
2.686.042.307,75
81
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
8.893.000
6.904.000
106.314.000
1.176.191.178,67
83
Schulden
1.372.761.000
1.371.847.000
1.373.557.000
1.400.906.147,97
85
Rücklagen
30.100.000
30.100.000
30.000.000
20.260.563,97
86
Sonstiges
---
---
---
761,31
87
Abwicklung der Vorjahre
54.305.000
1.000
1.000
88.518.655,83
88
Globalposten
51.969.200
83.243.100
490.610.900
---
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
240.500
240.500
240.800
165.000,00

Summe Ausgaben
3.792.952.700
3.717.787.600
4.166.930.700
4.790.855.293,40
Epl. 15, 27, 29 - Seite 266
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden regelt Artikel 106 des Grundgesetzes. Das Berlin
zustehende Steueraufkommen setzt sich aus dem Landes- und Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern, den Landessteuern und den Gemeindesteuern, vermindert um den Bundesanteil an der Gewerbesteuerumlage, zusammen. Es
wird unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung aktuellen Ergebnisse des von Bund und Ländern
gebildeten Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ geschätzt.
Das Kapitel enthält auch die Einnahmen Berlins aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) geändert worden ist.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 267
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
01100
820
Lohnsteuer
3.451.000.000
3.672.000.000
3.203.250.000
3.057.684.777,12
Das Aufkommen der Einkommensteuer in den Erhebungsformen der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer
steht in Höhe von jeweils 42,5 v. H. dem Bund und den Ländern und in Höhe von 15 v. H. den Gemeinden zu. In den Ansätzen sind nur die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt, die Gemeindeanteile bei Titel 07100 veranschlagt.
Landesanteil an der Lohnsteuer ..............................................................................
Landesanteil an der veranlagten Einkommensteuer ..............................................
2018
3.451.000.000 €
1.062.500.000 €
2019
3.672.000.000 €
1.105.000.000 €
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Lohnsteuer (100%) ...................................
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer (100%) ....
2018
8.120.000.000 €
2.500.000.000 €
2019
8.640.000.000 €
2.600.000.000 €
01200
820
Veranlagte Einkommensteuer
1.062.500.000
1.105.000.000
1.015.750.000
965.181.358,76
260.000.000
280.000.000
230.000.000
250.492.373,34
Erläuterungen siehe Titel 01100
01300
820
Nicht veranlagte Steuern vom
Ertrag (ohne Gruppe 018)
Die Aufkommen an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (Kapitalertragsteuer) und der Körperschaftsteuer stehen dem
Bund und den Ländern je zur Hälfte zu. In den Ansätzen sind nur die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt.
Verteilung des Aufkommens an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag nach Berücksichtigung der vom Bundeszentralamt für
Steuern durchzuführenden Erstattungen, insbesondere an inländische befreite Körperschaften.
Landesanteil an der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag ......................................
Landesanteil an der Körperschaftsteuer..................................................................
2018
260.000.000 €
675.000.000 €
2019
280.000.000 €
700.000.000 €
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der nicht veranlagten Steuer v. Ertrag (100%)
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Körperschaftsteuer (100%) ......................
2018
520.000.000 €
1.350.000.000 €
2019
560.000.000 €
1.400.000.000 €
01400
820
Körperschaftsteuer
675.000.000
700.000.000
Erläuterungen siehe Titel 01300
Epl. 15, 27, 29 - Seite 268
490.000.000
508.813.680,38
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Titel
01500
Fkt
820
Bezeichnung
Umsatzsteuer
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
3.173.000.000
3.122.000.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
3.227.000.000
2.909.085.696,12
Das Aufkommen der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer stehen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden
gemeinsam zu. Die Steueranteile sind im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern festgelegt; sie
können durch Gesetzesänderung neu geregelt werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Anteile ohne zeitliche Begrenzung
weiter.
Die Umsatzsteuerverteilung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erhalten der Bund und die Kommunen sogenannte
Vorabbeträge, u.a. der Bund im Zusammenhang mit der Rentenversicherung und die Kommunen im Zusammenhang mit
der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Von dem danach verbleibenden Aufkommen erhalten der Bund 49,70 v. H. und
die Länder 50,30 v. H. Anschließend werden verschiedene Festbeträge von den Ländern auf den Bund bzw. umgekehrt
übertragen, um Änderungen der Finanzierungslasten nachzuvollziehen, u.a. im Zusammenhang mit der Finanzierung der
Übernahme des Fonds „Deutsche Einheit“ durch den Bund oder der Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Flutschäden vom Juni 2013.
Der den Ländern verbleibende Anteil wird nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl und unter Berücksichtigung eines gewissen
Steuerkraftausgleichs zugunsten von Ländern mit – hinsichtlich der Ländersteuern (ohne Umsatzsteuer) – unterdurchschnittlicher Steuerkraft aufgeteilt.
In den Ansätzen sind die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt bzw.
als vorläufige Beträge für den Länderfinanzausgleich einbehalten. Die Gemeindeanteile werden bei Titel 07600 veranschlagt.
Die Konsolidierungshilfen nach Art. 143 d GG (siehe Titel 21106) werden hälftig durch Bund und Länder finanziert, so dass
auch Berlin an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen für alle anspruchsberechtigten Länder beteiligt ist. Die Finanzierung wird durch einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 400 Mio. Euro zugunsten des Bundes abgewickelt, so
dass die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer für alle Länder niedriger ausfallen als ohne diese Regelung (für Berlin
2018 und 2019 jeweils: rd. -22 Mio. Euro).
01600
820
Einfuhrumsatzsteuer
1.115.000.000
1.155.000.000
1.060.000.000
1.206.354.430,00
90.100.000
92.000.000
80.000.000
77.080.402,70
103.400.000
105.600.000
88.000.000
97.560.636,03
Erläuterungen siehe Titel 01500
01700
820
Gewerbesteuerumlage an das Land
Erläuterungen siehe Titel 07700
01800
820
Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge steht in Höhe von jeweils 44 v. H. dem Bund
und den Ländern und in Höhe von 12 v. H. den Gemeinden zu. In dem Ansatz ist nur der Landesanteil berücksichtigt. Der
Bundesanteil wird unmittelbar an den Bund abgeführt, der Gemeindeanteil bei Titel 07800 veranschlagt.
Landesanteil an der Abgeltungsteuer .....................................................................
2018
103.400.000 €
2019
105.600.000 €
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Abgeltungsteuer (100%) ..........................
2018
235.000.000 €
2019
240.000.000 €
05100
820
Vermögensteuer
—
—
—
511,29
05200
820
Erbschaftsteuer
265.000.000
270.000.000
270.000.000
401.636.495,69
05300
820
Grunderwerbsteuer
1.080.000.000
1.135.000.000
1.050.000.000
1.098.604.468,05
05500
820
Totalisatorsteuer
400.000
400.000
500.000
379.013,80
96 v. H. des Aufkommens an Totalisatorsteuer erhalten der Trabrenn-Verein Mariendorf e. V. sowie der Pferdesportpark
Berlin-Karlshorst e.V. (vgl. Erläuterung zu Kapitel 1320, Titel 68606).
05700
820
Lotteriesteuer
58.000.000
58.000.000
58.000.000
56.664.753,92
05900
820
Feuerschutzsteuer
16.000.000
16.000.000
15.000.000
15.387.818,23
06100
820
Biersteuer
14.000.000
14.000.000
14.000.000
14.051.778,00
06900
820
Steuern nach ehemaligem DDRRecht
—
—
—
5.813,95
Epl. 15, 27, 29 - Seite 269
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Titel
07100
Fkt
820
Bezeichnung
Ansatz
2018
Gemeindeanteil an der Lohnsteuer
und der veranlagten Einkommensteuer
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.593.000.000
1.686.000.000
1.489.000.000
1.419.835.106,81
(Vgl. Erläuterungen zu den Titeln 01100 und 01200)
07200
820
Grundsteuer A
70.000
70.000
70.000
—
07300
820
Grundsteuer B
810.000.000
820.000.000
800.000.000
790.395.122,05
07500
820
Gewerbesteuer
1.800.000.000
1.840.000.000
1.600.000.000
1.709.751.741,90
07600
820
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
290.200.000
282.700.000
234.000.000
189.439.494,05
-153.800.000
-157.100.000
-136.600.000
-131.600.687,52
Erläuterungen siehe Titel 01500
07700
820
Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuerumlage wird nach dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
ermittelt, indem das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer (Titel 07500) durch den Hebesatz der Steuer (2018 und 2019:
410 v. H.) geteilt und mit dem Umlagesatz nach § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vervielfältigt wird.
Der Titel enthält die Gesamtumlage, d.h. sowohl die Umlage an den Bund als auch die Umlage an das Land. Die Landesumlage wird als Einnahme bei Titel 01700 veranschlagt.
07800
820
Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
28.200.000
28.800.000
24.000.000
26.607.446,20
43.000.000
43.000.000
43.000.000
43.412.242,35
11.000.000
11.000.000
11.000.000
11.240.166,46
3.000.000
9.000.000
3.000.000
3.380.513,86
(vgl. Erläuterung zu Titel 01800).
08200
820
Vergnügungsteuer
Aufkommen der Vergnügungsteuer für Spielautomaten
08300
820
Hundesteuer
08900
820
Zweitwohnungsteuer
Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2019 wird der Steuersatz auf fünfzehn Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben.
08901
820
Übernachtungsteuer
48.000.000
50.000.000
46.000.000
44.913.186,52
Das Land Berlin erhebt eine Übernachtungsteuer in Höhe von 5 v. H. auf den Aufwand (netto) für entgeltliche Übernachtungen zu privaten Zwecken in einem Beherbergungsbetrieb.
09301
820
Spielbankabgabe
14.000.000
14.000.000
12.000.000
14.154.463,97
Die Höhe der Spielbankabgabe bemisst sich nach einer abgestuften Regelung in Abhängigkeit von der Höhe der Bruttospielerträge.
11950
820
Gewinnabgabe der Spielbanken
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.505.657,57
Die Gewinnabgabe bemisst sich in einer abgestuften Regelung in Abhängigkeit von der gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlage, die auf dem handelsrechtlichen Jahresergebnis – bereinigt um festgelegte Korrektivposten – basiert.
11951
820
Weitere Leistungen der Spielbanken
7.000.000
7.000.000
7.000.000
9.140.225,48
Die Höhe der weiteren Leistungen der Spielbanken bemisst sich mit 15% der Bruttospielerträge.
21102
820
Bundesergänzungszuweisungen
nach § 11 Abs. 2 FAG
1.349.000.000
1.393.000.000
1.284.600.000
1.218.250.516,40
Allgemeine Bundesergänzungszuweisung zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Die Berechnung erfolgt nach den
Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes und deckt einen Teil des nicht durch den horizontalen Finanzausgleich ausgeglichenen Fehlbetrags (Differenz zwischen der eigenen Finanzkraft und derjenigen, die sich bei einer genau durchschnittlichen Finanzkraft je – gewertetem – Einwohner ergeben würde) ab.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 270
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Titel
21103
Fkt
820
Bezeichnung
Bundesergänzungszuweisungen
nach § 11 Abs. 4 FAG
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
43.460.000
43.460.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
43.460.000
43.460.000,00
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung aufgrund überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung
21104
820
Bundesergänzungszuweisungen
nach § 11 Abs. 3 FAG
534.880.000
398.728.000
680.756.000
816.907.000,00
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen. Die Höhe der jährlichen
Zuweisungen bis 2019 ist in § 11 Abs. 3 FAG geregelt.
21105
820
Ausgleichszahlungen des Bundes
für entgehende Kfz-Steuer
211.554.000
211.554.000
211.554.000
211.553.727,52
Die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer wurde zum 1.7.2009 auf den Bund übertragen. Zum Ausgleich erhalten die Länder Zahlungen vom Bund.
21106
820
Konsolidierungshilfen nach Art.
143 d GG
80.000.000
80.000.000
80.000.000
80.000.000,00
Nach Art. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen nach
Art. 143 d GG) kann Berlin 2011 bis 2019 eine jährliche Konsolidierungshilfe von 80 Mio. Euro erhalten. Die Auszahlung
erfolgt zu zwei Dritteln zum 1. Juli des laufenden Jahres und zu einem Drittel zum 1. Juli des Folgejahres.
21201
820
Ausgleichszuweisungen der Länder
4.185.000.000
4.280.000.000
4.046.600.000
3.641.392.946,01
22.261.964.000
4,6 %
22.767.212.000
2,3 %
21.281.940.000
20.802.722.877,01
Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EUEigenmittel
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamteinnahmen
15.850.070.000
16.352.470.000
14.926.970.000
14.780.512.804,03
8.000.000
8.000.000
8.000.000
10.645.883,05
6.403.894.000
6.406.742.000
6.346.970.000
6.011.564.189,93
22.261.964.000
22.767.212.000
21.281.940.000
20.802.722.877,01
Gesamtausgaben
—
—
—
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
22.261.964.000
22.767.212.000
21.281.940.000
Ausgleichszuweisungen aus dem Finanzausgleich unter den Ländern
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 2900
011099
111186
211299
Epl. 15, 27, 29 - Seite 271
20.802.722.877,01
Epl. 15, 27, 29 - Seite 272
2900
2018/2019
Steuern und Finanzausgleich
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich bezüglich des Finanzausgleichs beim Kapitel 1520 und
bezüglich der Steuern beim Kapitel 1531, weil die Verwaltungskosten in den benannten Kapiteln abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 273
Epl. 15, 27, 29 - Seite 274
2902
2018/2019
Darlehen und Schuldendienst
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält alle Einnahmen aus der Aufnahme von Darlehen, wobei die für die Tilgung von Kreditmarktmitteln entstehenden Ausgaben von den Einnahmen abgesetzt werden.
Außerdem werden in diesem Kapitel die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kreditmarktmitteln entstehenden
Kosten nachgewiesen.
In diesem Kapitel sind auch die Einnahmen und Ausgaben für den Schuldendienst zusammengefasst.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 275
2902
2018/2019
Darlehen und Schuldendienst
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
16210
830
Zinsen
1.000
1.000
5.000
250,51
-170.778.000
-156.342.000
-83.343.000
-188.929.066,53
Zinseinnahmen aus sonstigen Forderungen
32500
830
Kreditmarktmittel
Einnahmen aus Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr dürfen in das folgende Haushaltsjahr umgebucht werden.
Außerdem dürfen am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus Kreditaufnahmen noch zu Gunsten des abzuschließenden Haushaltsjahres gebucht oder umgebucht werden. (verbindliche Erläuterung)
35931
850
Inanspruchnahme von Rücklagen
(innere Darlehen)
—
—
—
87.908.295,65
An Stelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen können die „Besondere Rücklage Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH“ sowie der nicht benötigte Geldbestand des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt
und Nachhaltigkeitsfonds wegen der damit verbundenen Zinsvorteile als inneres Darlehen in Anspruch genommen werden,
solange diese Rücklagenmittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Inanspruchnahme ist auf die Kreditermächtigung
nach § 2 des Haushaltsgesetzes und den Ansatz beim Titel 32500 anzurechnen. Rückzahlungen an die Rücklagen sind bei
diesem Titel als Einnahmeabsetzung zu buchen. (verbindliche Erläuterung)
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
-170.777.000
104,9 %
-156.341.000
-8,5 %
-83.338.000
-101.020.520,37
5.950.000
5.950.000
5.950.000
6.639.146,14
Ausgaben
54601
830
Geldbeschaffungskosten
Bankenvergütung und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Wertrechtsbegebungen und anderen Emissionsprogrammen.
56101
830
Zinsen für Darlehen des Bundes
für den Wohnungsbau
118.000
110.000
125.000
132.215,71
Erläuterungen 2018
Höhe der Schuld
am 31.12.2017
Darlehen des Bundesministers für Finanzen (Bundesdarlehen)
11.902.400 € .......................................................................................................................
Zinsen
€
Tilgung
€
117.120
764.350
rd. 118.000 rd. 765.000
Erläuterungen 2019
Höhe der Schuld
am 31.12.2018
Darlehen des Bundesministers für Finanzen (Bundesdarlehen)
11.138.050 € .......................................................................................................................
56104
830
Zinsen für Darlehen des Bundes
für sonstige Zwecke
579.000
429.000
Zinsen
€
Tilgung
€
109.460
772.010
rd. 110.000 rd. 773.000
763.000
993.413,02
Erläuterungen 2018
Höhe der Schuld
am 31.12.2017
Darlehen des Bundesministers der Finanzen (Bundesdarlehen) 23.367.320 € ........
Zinsen
€
578 790
rd. 579.000
Tilgung
€
5 359 090
rd. 5 360 000
Zinsen
€
428 650
rd. 429 000
Tilgung
€
4 460 590
rd. 4 461 000
Erläuterungen 2019
Höhe der Schuld
am 31.12.2018
Darlehen des Bundesministers der Finanzen (Bundesdarlehen) 18.008.230 € ........
Epl. 15, 27, 29 - Seite 276
2902
2018/2019
Darlehen und Schuldendienst
Titel
57500
Fkt
830
Bezeichnung
Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
1.342.640.000
1.346.570.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.348.153.000
1.438.326.776,81
Zinsen auf Wertrechtsemissionen des Landes Berlin, Vertrags-, Schuldschein- und Hypotheken-Darlehen, sowie Zinsen auf
Kassenverstärkungskredite.
Einnahmen aus Zinsderivatgeschäften werden von der Ausgabe abgesetzt. Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 LHO werden überdies
Einnahmen aus der Anlage von Kassenmitteln von der Ausgabe abgesetzt.
57504
830
Auszahlungsabgelder
16.295.000
12.500.000
10.168.000
-55.205.354,60
Auszahlungsabgelder (Disagio) sind die Differenz zwischen dem Nennwert des vereinbarten Darlehens (Kurs = 100 v. H.)
und dem Auszahlungskurs. Die Höhe der Veranschlagung ist abhängig von der Höhe der Bruttokreditaufnahme gemäß
Kreditfinanzierungsplan.
58101
830
Tilgung von Darlehen des Bundes
für den Wohnungsbau
765.000
773.000
757.000
749.251,45
5.360.000
4.461.000
6.587.000
8.217.438,16
1.054.000
1.054.000
1.054.000
1.053.261,28
Erläuterungen siehe Titel 56101
58104
830
Tilgung von Darlehen des Bundes
für sonstige Zwecke
Erläuterungen siehe Titel 56104
58401
830
Tilgung von Darlehen aus dem
ERP-Sondervermögen
Erläuterungen 2018
Höhe der Schuld
am 31.12.2017
Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen 7.372.830 € ...............................
Zinsen
€
—
Tilgung
€
1 053.260
rd. 1 054 000
Erläuterungen 2019
Höhe der Schuld
am 31.12.2018
Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen 6.319.570 € ...............................
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Zinsen
€
—
Tilgung
€
1 053.260
rd. 1 054 000
1.372.761.000
-0,1 %
1.371.847.000
-0,1 %
1.373.557.000
1.400.906.147,97
1.000
1.000
5.000
250,51
-170.778.000
-156.342.000
-83.343.000
-188.929.066,53
—
—
—
87.908.295,65
-170.777.000
-156.341.000
-83.338.000
-101.020.520,37
5.950.000
5.950.000
5.950.000
6.639.146,14
1.366.811.000
1.365.897.000
1.367.607.000
1.394.267.001,83
Gesamtausgaben
1.372.761.000
1.371.847.000
1.373.557.000
1.400.906.147,97
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-1.543.538.000
-1.528.188.000
-1.456.895.000
-1.501.926.668,34
Abschluss Kapitel 2902
111186
311347
351389
511549
561596
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für
Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Sächliche Verwaltungsausgaben
Ausgaben für den Schuldendienst
Epl. 15, 27, 29 - Seite 277
Epl. 15, 27, 29 - Seite 278
2902
2018/2019
Darlehen und Schuldendienst
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510, weil beide Kapitel einem strategischen
Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1510 abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 279
Epl. 15, 27, 29 - Seite 280
2910
2018/2019
Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden insbesondere Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, die den anderen Einzelplänen sachlich
nicht zugeordnet werden können.
Daneben werden Einnahmen und Ausgaben pauschal veranschlagt, sofern ein Nachweis bei den sachlich in Betracht
kommenden Kapiteln und Titeln zum Zeitpunkt der Veranschlagung nicht möglich ist.
Ferner werden hier die Ausgaben und Einnahmen, die der Abwicklung der Vorjahresergebnisse dienen, nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 281
2910
2018/2019
Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11921
692
Rückzahlungen von Zuwendungen
—
—
—
24.865,45
23112
860
Zuweisungen des Bundes für
konsumtive Zwecke
—
—
7.800.000
7.788.036,13
36010
870
Fehlbetrag des Vorjahres
—
—
—
56.960.164,93
Der Titel dient ausschließlich zur kassenmäßigen Durchbuchung des Ergebnisses des Vorjahres. Nur Ausweis des IstBetrages des vorletzten Haushaltsjahres.
36020
870
Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres
38100
890
Saldoausgleich für interne Verrechnungen
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
—
1.249.000
1.139.000
2.116.000
—
1.250.000
-87,4 %
1.140.000
-8,8 %
9.917.000
64.773.066,51
432.000
432.000
Ausgaben
42201
(neu)
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Die verwaltungsübergreifende Taskforce Schulbau wird operativ mit 10 Stellen ausgestattet. Das federführende Ressort
SenBildJugFam erhält vier Stellen. Die anderen beteiligten Ressorts erhalten insgesamt bis zu 6 Stellen. Die Stellen für die
Taskforce Schulbau können von den jeweiligen Senatsverwaltungen als zusätzliche neue Stellen sofort besetzt werden.
Die Stellen sind im Stellenplan 1520 unter der Zwischenüberschrift „Taskforce Schulbau“ nachgewiesen.
54010
011
Dienstleistungen
—
—
63120
(neu)
860
Rückzahlung von Zuweisungen an
den Bund
—
—
68406
290
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
—
—
20.000.000
—
88401
813
Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden
Stadt und Nachhaltigkeitsfonds
(SIWANA)
1.000
1.000
92.653.000
1.159.402.057,42
500.000
—
761,31
Dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) wird der nach Abzug der
Ausgaben für die Nettokredittilgung verbleibende Teil des Haushaltsüberschusses zugeführt.
Für alle Projekte der SIWANA-Bestückungsliste erfolgt eine Spitzabrechnung; nicht verbrauchte Mittel fließen zurück an das
SIWANA (verbindliche Erläuterung).
Sofern der am Ende des Haushaltsjahres 2018 bzw. 2019 erwirtschaftete Haushaltsüberschuss größer als der planmäßige
ist, dürfen Mehrausgaben geleistet werden. Die höheren Ausgaben sind keine Mehrausgaben im Sinne des § 37 LHO (verbindliche Erläuterung).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 282
2910
2018/2019
Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
Titel
96020
Fkt
870
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres
54.305.000
Ansatz
2017
1.000
Ist (Rest/R)
2016
1.000
31.558.490,90
Hier wird der Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres der Einzelpläne 01 bis 29 nachgewiesen.
Der Überschuss bzw. Fehlbetrag der Bezirksverwaltungen ist Bestandteil der jeweiligen Bezirkspläne. Insgesamt stellt sich
das Jahresergebnis Berlins 2016 folgendermaßen dar:
Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Neukölln
Treptow-Köpenick
Marzahn-Hellersdorf
Lichtenberg
Reinickendorf
Summe Bezirke
Ist 2016
12.009.780,55 €
143.898,30 €
-20.951.201,85 €
7.027.390,70 €
4.135.918,00 €
3.866.395,81 €
11.894.325,87 €
4.977.794,80 €
12.118.451,36 €
-1.636.442,43 €
13.511.410,32 €
7.206.477,29 €
54.304.198,72 €
Einzelpläne 01 - 29
-54.304.198,72 €
Berlin (Einzelpläne 01 – 45)
96030
870
Kassenmäßiger Fehlbetrag des
Vorjahres
0,00 €
—
—
—
56.960.164,93
Der Titel dient ausschließlich zur kassenmäßigen Durchbuchung des Ergebnisses des Vorjahres. Nur Ausweis des IstBetrages des vorletzten Haushaltsjahres.
97115
880
Pauschale Mehrausgaben zum
Ausgleich der Rundungsdifferenz
200
100
900
—
Der Gesamthaushalt summiert sich nicht auf volle Tausend Euro. Der letztendliche Haushaltsausgleich über die Anpassung
der Kreditmarktmittel (Kapitel 2902 Titel 32500) erfordert aufgrund seiner Größe einen auf volle Tausend Euro gerundeten
Betrag. Die Rundungsdifferenz wird bei diesem Titel ausgeglichen.
97203
880
Pauschale Minderausgaben
-945.000
—
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
98100
890
Saldoausgleich für interne Verrechnungen
98101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
500
500
800
—
240.000
240.000
240.000
165.000,00
Die Ausgaben sind bestimmt für Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens "Gender Budgeting" in den
Senats- und Bezirksverwaltungen. Einnahmeseitig werden die Mittel in den jeweiligen Kapiteln bei Titel 38101 nachgewiesen.
Jedes Wettbewerbsverfahren besteht aus zwei Phasen:
Einer vorgelagerten Bewerbungsphase, in der Konzepte eingereicht werden sollen, die unter anderem als wesentliches
Kriterium beinhalten müssen, dass sie im Laufe eines Kalenderjahres in anderen Verwaltungseinheiten umsetzbar sind.
Diese Konzepte werden durch eine Jury bewertet und ggf. prämiert.
Danach folgt eine Umsetzungsphase, in der die prämierten Konzepte in anderen Bereichen umgesetzt werden können.
Diese zwei Phasen können jahresübergreifend bzw. jahresunabhängig gelagert sein.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
54.978.700
-51,1 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 283
674.600
-98,8 %
112.450.700
1.248.086.474,56
2910
2018/2019
Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 2910
111186
211299
351389
411462
511549
611699
811899
911989
—
—
—
24.865,45
—
—
7.800.000
7.788.036,13
1.250.000
1.140.000
2.117.000
56.960.164,93
1.250.000
1.140.000
9.917.000
64.773.066,51
432.000
432.000
—
—
Sächliche Verwaltungsausgaben
—
—
500.000
—
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
—
—
20.000.000
761,31
1.000
1.000
92.653.000
1.159.402.057,42
54.545.700
241.600
-702.300
88.683.655,83
54.978.700
674.600
112.450.700
1.248.086.474,56
-53.728.700
465.400
-102.533.700
-1.183.313.408,05
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 284
2910
2018/2019
Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1520, weil beide Kapitel einem strategischen
Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1520 abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 285
Epl. 15, 27, 29 - Seite 286
2911
2018/2019
Einführungsprojekte für landesweite IT-Verfahren
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Wird künftig bei Kapitel 1522 nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 287
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Epl. 15, 27, 29 - Seite 288
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Einnahmen und Ausgaben nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG, BGBl. I Nr. 24 vom 29. Juni 2015, zuletzt geändert
durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016, BGBl. I S. 2613) nachgewiesen.
Der Bund begegnet mit dem KInvFG der Verstetigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen, indem dieser Entwicklung durch die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch den Bund begegnet wird. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen in Höhe von
3,5 Mrd. Euro ausgestattet, aus dem in den Jahren 2015 bis 2020 Investitionen als Folge von Strukturschwäche finanzschwacher Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90% gefördert werden.
Das Land Berlin partizipiert mit einem Prozentsatz von 3,9385% (absolut 137.847.500,00 €) an diesem Programm. Zusammen mit dem 10%igen Eigenanteil des Landes Berlin (= 15.316. 388,89 EUR) stehen mithin bis 2021 insgesamt
153.163.888,89 € zur Verfügung. Der Bund beabsichtigt, das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds um
weitere 3,5 Mrd. € aufzustocken und hieraus Schulfinanzierungsmaßnahmen zu fördern (vgl. Erläuterung zu Titel 33401).
Die Mittel sind für Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und für Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur zu verwenden. Dabei haben unter anderem energetische Sanierungen, Lärmbekämpfung und Barriereabbau
einen besonderen Stellenwert.
B. Gender Budgeting
Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm werden überwiegend genderneutrale Investitionsmaßnahmen gefördert, für die
gendersensitive Daten nicht erhoben werden und auch nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erhoben werden könnten. Beispielhaft seien hier die Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Titel
72016) genannt, die nicht nur der Berliner Bevölkerung, sondern z.B. auch Gästen in Berlin zu Gute kommen und von diesen genutzt werden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass zukünftig gendersensitive Daten erhoben
werden, wie z.B. die Nutzerstruktur bei den Berliner Bäder-Betrieben (Titel 89201) und der BVG (Titel 72019, 89112 und
89113) und die Patientenstruktur in den Krankenhäusern (Titel 89102 und 89218).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 289
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
33401
692
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes
25.000.000
117.476.000
56.609.000
30.198.728,69
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln des Kapitels 2920.
Ausgaben bei den Titeln des Kapitels 2920 dürfen nur in Höhe der Einnahmen geleistet werden, deren Eingang rechtlich
und tatsächlich gesichert ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Der Titel enthält die Einnahmen des Berliner Landesanteils am Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds
des Bundes auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung
des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016 (BGBl. I S.
2613) und in Verbindung mit der dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung. Berlin steht ein Anteil in Höhe von
137.847.500 € (3,9385%) am insgesamt 3,5 Mrd. € umfassenden Sondervermögen für den Förderzeitraum 2016 bis 2020
zu.
Mit dem am 16.02.2017 vom Bundestag beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz 2016 ist das Sondervermögen um weitere 3,5 Mrd. € aufgestockt worden. Damit sollen über die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungsinfrastrukturen unterstützt werden. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Zuweisung an die Bundesländer gegenwärtig noch fehlen, wird der voraussichtliche Anteil Berlins bereits veranschlagt. Nach derzeitigem Stand stehen Berlin aus
dieser zweiten Tranche weitere 140.399.000 € zu.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
25.000.000
-55,8 %
117.476.000
369,9 %
Sanierung, Umbau Erweiterung
und Ersatzbau von Schulgebäuden
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2019
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
3.000
1.000
1.000
1.000
—
56.609.000
30.198.728,69
Ausgaben
70200
(neu)
129
—
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels 2920 mit Ausnahme des Titels 70200.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70200 sind deckungsberechtigt gegenüber den Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2710, Titel 70200 (Schulsanierungsprogramm (SchulSP)) und den Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2712, Titel 70600 (Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten
(MoBS)).
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund dem Land Berlin ab dem Haushaltsjahr 2018 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender
und berufsbildender Schulen gewährt. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und
den Ersatzbau, sofern er wirtschaftlicher ist, von Schulgebäuden.
Bauplanungsunterlagen werden kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen aufgestellt. Die Bauvorbereitung kann
unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen.
Jede Baumaßnahme wird über separate Unterkonten abgebildet. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken
übertragen werden.
71902
(neu)
880
Pauschale Mehrausgaben für Bauinvestitionen
5.519.000
1.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 290
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Titel
72016
Fkt
725
Bezeichnung
Ansatz
2018
Verbesserung der Infrastruktur für
den Radverkehr
Beträge in EURO
Ansatz
2019
1.448.000
1.000
Ansatz
2017
2.200.000
Ist (Rest/R)
2016
752.245,11
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels
2920.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Abschnitte des übergeordneten Fahrradroutennetzes hergestellt sowie neue Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen und zur Realisierung bezirklicher Fahrradrouten
mit dem Ziel der Verbesserung von klimatischen und verkehrlichen Verhältnissen geschaffen werden.
Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr der Verminderung des motorisierten
Verkehrsaufkommens und damit der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung auf Straßen.
Bauplanungsunterlagen werden erst nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken aufgestellt.
Die Bauvorbereitung kann unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen.
Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden.
Siehe auch Erläuterungen bei Kapitel 0730, Titel 72016.
72019
741
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
1.000
1.000
2.500.000
362.649,49
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen zur barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote Bushaltestellen mit "Kasseler Borden" und Blindenleiteinrichtungen ausgerüstet sowie entsprechend ausgestattete Haltestellenkaps gebaut werden.
Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Maßnahme dem Städtebau einschließlich dem altersgerechten Umbau sowie dem Barriereabbau.
Bauplanungsunterlagern werden erst kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken
aufgestellt. Die Bauvorbereitung kann unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen.
Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden.
72021
332
Maßnahmen zur Lärmminderung
im Straßenland
1.000
1.000
1.500.000
34.721,76
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Die Ausgaben sind vorgesehen für die Realisierung der mittelfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2013 - 2018 für
Berlin (Drei-Jahresprogramm) sowie zur Realisierung weiterer Pilotmaßnahmen zur Straßenraumgestaltung im Rahmen der
Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen mit Schwerpunkt Lärmbekämpfung insbesondere bei
Straßen.
Da es sich um mehrere kleine Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von jeweils weniger als 1 Mio. € handelt, können Planungsinhalte, Vorplanungs- bzw. Bauplanungsunterlagen reduziert und/oder zusammengefasst werden. Auf eine Prüfung
der Planungsunterlagen kann verzichtet werden.
Siehe auch Erläuterungen bei Kapitel 0710, Titel 52112.
89102
312
Investitionspauschale für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit
GmbH
3.800.000
1.000
1.000
9.859.002,28
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Investitionen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH finanziert werden.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen für Krankenhäuser.
.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 291
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Titel
89112
Fkt
741
Bezeichnung
Zuschuss an die BVG für den
barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
2.950.000
1.000
Ansatz
2017
1.600.000
Ist (Rest/R)
2016
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels 2920.
Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Maßnahme dem Städtebau einschließlich dem altersgerechten Umbau sowie dem Barriereabbau.
Planungsunterlagen werden erst kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken aufgestellt.
89113
(neu)
741
Zuschuss an die BVG für den
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
155.000
1.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Die Ausgaben dienen dem gleichen Zweck wie beim Titel 72019; und zwar in den Fällen in denen die Ausbaumaßnahme
auf eigenen Grundstücken der BVG erfolgen soll.
89201
322
Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen
2.320.000
1.000
1.000
2.806.005,00
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Zuschüsse an die Berliner Bäder-Betriebe AöR für Maßnahmen der energetischen Sanierung in den öffentlichen Bädern.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um energetische Sanierungen sonstiger kommunaler Infrastruktureinrichtungen.
89202
184
Zuschuss an die Tierpark BerlinFriedrichsfelde GmbH für Investitionen
2.650.000
1.000
2.498.000
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Zuschuss an die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde gGmbH für energetische Sanierungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude;
insbesondere Dämmung der Fassaden, Einbau ernergetisch optimierter Fenstersysteme, Neugestaltung des Lüftungskonzepts und Erneuerung der Heiztechnik.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um energetische Sanierungen sonstiger kommunaler Infrastruktureinrichtungen.
Die Ausgaben sind im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Ferner erfolgt
die Veranschlagung nach § 24 Abs. 3 LHO um Fördermittel des Kommunalinvestitionsprogramms für die Baumaßnahme in
Anspruch nehmen zu können.
89218
312
Investitionspauschale für Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger
7.763.000
1.000
1.000
20.140.997,72
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Investitionen nichtöffentlicher Krankenhausträger finanziert werden.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen für Krankenhäuser.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 292
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Titel
89370
Fkt
270
Bezeichnung
Kita-Ausbauprogramm
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
29.368.000
Ansatz
2017
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2016
1.930.430,02
Sperrvermerk:
Die Ausgaben sind gesperrt.
Eine Aufhebung der Sperre erfolgt nur, sofern wegen einer Unterausschöpfung der Programmmittel im Haushaltsjahr 2017,
unter Berücksichtigung der Übertragung von Ausgaberesten, ein zusätzlicher Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2018 besteht.
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfond (KInvF)“ sollen neue vorschulische Betreuungsplätze in Kitas und der Tagespflege geschaffen werden.
Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
55.976.000
443,4 %
12.000
-100,0 %
10.302.000
35.886.051,38
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für
Investitionen
Gesamteinnahmen
25.000.000
117.476.000
56.609.000
30.198.728,69
25.000.000
117.476.000
56.609.000
30.198.728,69
Investitionsausgaben für bauliche
Zwecke
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
6.970.000
5.000
6.200.000
1.149.616,36
49.006.000
7.000
4.102.000
34.736.435,02
55.976.000
12.000
10.302.000
35.886.051,38
-30.976.000
117.464.000
46.307.000
-5.687.322,69
Abschluss Kapitel 2920
311347
700739
811899
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 293
Epl. 15, 27, 29 - Seite 294
2920
2018/2019
Kommunalinvestitionsprogramm
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1520, weil beide Kapitel einem strategischen
Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1520 abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 295
Epl. 15, 27, 29 - Seite 296
2930
2018/2019
Landesweite Aufgaben im Zusammenhang
mit der Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen
Im Haushaltsplan 2016/2017 wurden im Kapitel 2930 die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben zentral und pauschal ausgewiesen. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind die Ausgaben dezentral
in den Einzelplänen der Senatsverwaltungen enthalten.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 297
2930
2018/2019
Landesweite Aufgaben im Zusammenhang
mit der Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Ausgaben
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
600.000
—
24.400.000
—
475.663.000
—
10.900.000
—
56.500.000
—
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
46101
880
Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54801
880
Pauschale Mehrausgaben für die
Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54802
880
Pauschale Mehrausgaben für die
Integration von Flüchtlingen
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
71905
880
Pauschale Mehrausgaben für Investitionen für die Schaffung von
Wohnraum und Unterbringung von
Flüchtlingen
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
568.063.000
-100,0 %
Abschluss Kapitel 2930
411462
511549
700739
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
25.000.000
—
486.563.000
—
56.500.000
—
Investitionsausgaben für bauliche
Zwecke
Gesamtausgaben
568.063.000
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-568.063.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 298
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Versorgungsausgaben für ehemalige Senatsmitglieder, Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Berlins sowie für ihre Hinterbliebenen veranschlagt und für den Bereich der
ehemaligen Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamte nach einzelnen Politikfeldern ausgewiesen.
Die Kapitel, an deren Ausgaben andere beteiligt sind (0559, 1169, 1091 und 1502), haben die auf sie entfallenden Versorgungsausgaben zu erstatten. Die Vivantes GmbH, Betriebe nach § 26 LHO, Stiftungen und das Konrad-Zuse-Zentrum für
Informationstechnik Berlin leisten Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Dienstkräfte.
Hinweise zur Veranschlagung
Die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter wurden unter
Berücksichtigung der prognostizierten Fallzahlenentwicklung des aktuellen Versorgungsberichts fortgeschrieben. Bei den
Versorgungsbezügen für die ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde der kontinuierliche Rückgang der
Fallzahlen berücksichtigt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 299
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
11934
018
Rückzahlungen überzahlter Beträge
11935
018
Abwendung der Kürzung von
Versorgungsansprüchen
—
—
—
320.380.005,20
1.200.000
1.200.000
1.950.000
1.183.162,12
6.800.000
6.080.230,82
Zahlungen zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsansprüchen nach § 58 BeamtVG
Zahlung von Versorgungszuschlägen bei Beurlaubungen ohne Dienstbezüge
Einzahlungen zur Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten
Weniger wegen Rückgangs der Fallzahlen
23104
018
Ersatz von Personalausgaben
durch den Bund
6.080.000
6.080.000
Ersatz von Versorgungsausgaben nach § 42 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG und nach Artikel I Abs. 5 des Dritten
LBÄG in Verbindung mit § 149 LBG (alte Fassung) und § 42 in Verbindung mit § 62 Abs. 4 und § 63 des Gesetzes zu Artikel 131 GG; Ersatz von Zuschüssen zu den Versorgungsbezügen nach § 71e Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zu Artikel
131 GG sowie Anteile an den Versorgungslasten nach den §§ 23 und 30 BWGöD sowie Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag.
Weniger wegen Rückgangs der Fallzahlen bei den Erstattungen nach § 42 des Gesetzes zu Artikel 131 GG bei gleichzeitiger Fallzahlenkonsolidierung bei den Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag.
23207
018
Ersatz von Personalausgaben
durch die Länder
20.000
20.000
25.000
21.078,68
Ersatz von Versorgungsausgaben nach § 42 Abs.1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG und nach Artikel I Abs. 5 des Dritten
LBÄG in Verbindung mit § 149 LBG (alte Fassung) und § 42 in Verbindung mit § 62 Abs. 4 und § 63 des Gesetzes zu Artikel 131 GG; Ersatz von Zuschüssen zu den Versorgungsbezügen nach § 71 e Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zu Artikel 131
GG, Anteile an den Versorgungslasten nach §§ 23 und 30 BWGöD.
23208
018
Ersatz von Personalausgaben
durch die Länder nach dem Beamtenversorgungsgesetz
24.000.000
24.000.000
24.200.000
23.914.637,35
Ersatz von Versorgungslasten nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sowie nach §§ 107b, 107c des Beamtenversorgungsgesetzes (für Altfälle).
23610
018
Ersatz von Personalausgaben
durch Sozialversicherungsträger
19.000
19.000
11.000
19.557,60
7.000.000
7.000.000
8.000.000
8.202.626,72
Erläuterung siehe Titel 23207
23612
259
Leistungen für Versorgungsausgaben durch die Bundesagentur
(SGB II)
Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II wird den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Personal von den Bezirken zur Verfügung gestellt, für das die Bundesagentur die Personalkosten erstattet. Die Personalkostenerstattungen enthalten auch Anteile für künftige Versorgungsausgaben des gestellten Personals.
Weniger wegen der Neuregelung der Vereinbarung mit der Bundesagentur
26102
018
Ersatz von Personalausgaben
durch sonstige Dienstherren
145.000
145.000
200.000
146.018,40
100.000
100.000
200.000
102.380,00
Erläuterung siehe Titel 23207
26110
018
Leistungen für Versorgung durch
die öffentlichen Krankenhäuser
Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte der Vivantes GmbH. Die
Ansätze sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung geschätzt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 300
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
26114
Fkt
018
Bezeichnung
Ansatz
2018
Ersatz von Versorgungsausgaben
durch Betriebe nach § 26 LHO
Beträge in EURO
Ansatz
2019
336.000
Ansatz
2017
336.000
Ist (Rest/R)
2016
310.000
336.140,94
Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte von folgenden Betrieben:
Berliner Philharmoniker ..................................................................................
Landeslabor Berlin-Brandenburg ....................................................................
Theater an der Parkaue .................................................................................
26115
018
Ersatz von Versorgungsausgaben
durch Stiftungen
908.000
2018
22.500 €
291.000 €
22.300 €
335.800 €
rd. 336.000 €
910.000
2019
22.900 €
290.200 €
22.500 €
335.600 €
rd. 336.000 €
1.055.000
897.913,00
Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte von folgenden Stiftungen:
Stadtmuseum .................................................................................................
Zentral- und Landesbibliothek .........................................................................
Deutsches Technikmuseum ...........................................................................
26117
018
Leistungen für Versorgung durch
sonstige Einrichtungen
38.000
2018
98.500 €
581.500 €
228.000 €
908.000 €
rd. 908.000 €
39.000
2019
100.400 €
598.900 €
210.000 €
909.300 €
rd. 910.000 €
37.000
36.383,00
Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte des Konrad-ZuseZentrums für Informationstechnik Berlin – ZIB –
38101
(neu)
890
Allgemeine interne Verrechnungen
5.000
5.000
4.000
5.230,17
39.851.000
-6,9 %
39.854.000
0,0 %
42.792.000
361.325.364,00
30.000.000
30.000.000
29.000.000
20.229.358,00
Wurde bislang bei 38201 nachgewiesen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Ausgaben
42400
850
Zuführung an die Versorgungsrücklage -Besoldungsbereich-
Zahlungen an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ für die aktiven Beamtinnen und Beamten
sowie und Richterinnen und Richter des landesunmittelbaren Bereichs.
Der Bedarf wird anhand der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Berechnungsformel hochgerechnet.
Eine Verminderung der linearen Anpassung um 0,2 Prozentpunkte erfolgte letztmalig in 2017. Gemäß Änderung des Berliner Versorgungsrücklagegesetzes sind auch ab 2018 weiterhin Zuführungen zum Sondervermögen vorgesehen, die sich
grundsätzlich nach dem Zuführungsbetrag bzw. der Berechnungsformel für 2017 bemessen.
43100
018
Versorgungsbezüge der Senatsmitglieder
2.374.000
2.450.000
2.390.000
2.183.210,45
Versorgungsbezüge für ehemalige Senatsmitglieder und deren Hinterbliebene nach dem Gesetz über die Rechtsstellung
der Mitglieder des Senats einschließlich Sonderzuwendungen.
43201
018
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten
364.767.000
380.520.000
345.424.000
332.024.877,61
Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte und Hinterbliebene nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich Sonderzuwendungen, soweit sie nicht in den Titeln 43204, 43205, 43206 oder 43211 veranschlagt werden.
Die Versorgungsbezüge sind anhand der prognostizierten Fallzahlensteigerungen aus dem aktuellen Versorgungsbericht
ermittelt worden. Bereits gesetzlich festgelegte lineare Versorgungsanpassungen wurden ebenfalls berücksichtigt.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 301
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
43204
Fkt
048
Bezeichnung
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
395.812.000
409.929.000
393.626.000
368.820.300,01
171.798.000
179.217.000
162.611.000
155.752.061,78
94.241.000
99.418.000
88.508.000
84.636.146,73
689.364.000
726.944.000
646.628.000
600.714.572,41
55.000.000
57.500.000
44.000.000
46.146.284,00
Erläuterungen siehe Titel 43201
43205
058
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten und Richter/innen im
Bereich des Rechtsschutzes
Erläuterungen siehe Titel 43201
43206
068
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Finanzverwaltung
Erläuterungen siehe Titel 43201
43211
118
Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Schule
Erläuterungen siehe Titel 43201
43400
018
Zuführung an die Versorgungsrücklage -Versorgungsbereich-
Zahlungen an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ für die ehemaligen Beamtinnen und Beamten sowie und Richterinnen und Richter des landesunmittelbaren Bereichs.
Der Bedarf wird anhand der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Berechnungsformel hochgerechnet.
Eine Verminderung der linearen Anpassung um 0,2 Prozentpunkte erfolgte letztmalig in 2017. Gemäß Änderung des Berliner Versorgungsrücklagegesetzes sind auch ab 2018 weiterhin Zuführungen zum Sondervermögen vorgesehen, die sich
grundsätzlich nach dem Zuführungsbetrag bzw. der Berechnungsformel für 2017 bemessen.
43701
018
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen
und Richter nach dem Gesetz zu
Artikel 131 Grundgesetz
650.000
600.000
800.000
751.310,35
Versorgungsbezüge für ehemalige Beamtinnen/ Beamte, Richterinnen und Richter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II
G 131 und dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Sonderzuwendungen
Weniger wegen Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle.
43702
018
Versorgungsbezüge der Angestellten nach dem Gesetz zu Artikel 131
Grundgesetz
65.000
65.000
75.000
65.388,99
Versorgungsbezüge für ehemalige Angestellte und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G 131 und dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Sonderzuwendungen
Weniger wegen Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle.
43703
018
Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen und Arbeiter nach dem
Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz
5.000
5.000
6.000
4.696,51
Versorgungsbezüge für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G 131 und dem
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
einschließlich Sonderzuwendungen
Epl. 15, 27, 29 - Seite 302
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
43801
Fkt
018
Bezeichnung
Versorgungsbezüge der ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
8.500.000
8.000.000
Ansatz
2017
10.300.000
Ist (Rest/R)
2016
9.625.062,89
Versorgungsbezüge für ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene nach der Vereinbarung
über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin (VVA) und der Vereinbarung über die Versetzung der
Arbeitnehmer der Gebietskörperschaft Groß-Berlin in den Ruhestand und ihre Versorgung (VV) einschließlich Sonderzuwendungen.
Zusammenfassung der bisherigen Titel 43500 (Angestellte) und 43600 (Arbeiter).
Weniger wegen des Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle.
44379
018
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
1.000
1.000
1.000
—
Kosten für die Feststellung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Durchführung des § 14 a BeamtVG a. F.
44601
018
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen
54.461.000
57.184.000
50.403.000
49.397.430,88
Beihilfen und Rentenversicherungsbeiträge für Pflegende für ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte und Hinterbliebene nach dem Beamtenversorgungsgesetz, soweit sie nicht einem der Titel 44604, 44605, 44606 oder 44611 zugeordnet werden können, sowie für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G131, dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
44604
048
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen im
Bereich der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung
80.204.000
84.214.000
76.160.000
72.747.600,29
30.364.000
31.882.000
27.250.000
27.541.077,00
17.280.000
18.144.000
16.397.000
15.673.689,53
100.807.000
105.847.000
89.536.000
91.435.253,14
135.000
125.000
180.000
152.839,34
Erläuterung siehe Titel 44601
44605
058
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen im
Bereich des Rechtsschutzes
Erläuterung siehe Titel 44601
44606
068
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen im
Bereich der Finanzverwaltung
Erläuterung siehe Titel 44601
44611
118
Beihilfen und Unterstützungen für
Versorgungsempfänger/innen im
Bereich der Schule
Erläuterung siehe Titel 44601
45201
018
Nachversicherungen
Nach § 72 Abs. 11 G 131 erstattet das Land Berlin den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung im Versicherungsfall
für die unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen
Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- oder Hinterbliebenenversorgung haben, die auf die Zeiten versicherungsfreier
Beschäftigungen vor Ablauf des 8. Mai 1945 entfallenden Leistungen.
45202
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei Sozialversicherungsträgern
nach dem Gesetz zu Artikel 131
Grundgesetz
1.000
Erläuterung siehe Titel 45201
Epl. 15, 27, 29 - Seite 303
1.000
3.000
—
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
46101
Fkt
880
Bezeichnung
Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
46.450.000
83.242.000
Ansatz
2017
18.923.000
Ist (Rest/R)
2016
—
Durch die Veranschlagung pauschaler Mehr- oder Minderausgaben wird sichergestellt, dass das erwartete tatsächliche
Volumen der Personalausgaben der gesamten Hauptgruppe 4 eingehalten wird. Pauschalen dienen haushaltsystematisch
nicht zum Nachweis von Kassenvermögen und können daher nie einen Ist-Betrag ausweisen.
Die Ausgaben beinhalten eine Vorsorge für eine Erhöhung der Beamtenbesoldung ab August 2017.
46201
880
—
Pauschale Minderausgaben für
Personalausgaben
—
-94.831.000
—
Da sich die bei der Bemessung des VBL-Sanierungsgeldes zu Grunde gelegten Annahmen nachträglich als unzutreffend
herausgestellt haben, wird der Sanierungsgeldsatz ab 2016 drastisch abgesenkt. Auf diese Weise ergeben sich für das
Land Berlin ab 2016 insgesamt Minderausgaben in Höhe von rd. 85 Mio. € p.a.
63109
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
beim Bund nach dem Gesetz zu
Artikel 131 Grundgesetz
145.000
140.000
150.000
165.987,52
Beteiligung an der Versorgungslast nach § 42 G 131 für bei anderen Dienstherren wiederverwendete ehemalige Berliner
Beamtinnen/Beamte, Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter.
Gemäß § 42 Abs. 1 G 131 werden bei Eintritt eines Versorgungsfalles dem neuen Dienstherren die auf dem neuen Beamtenverhältnis beruhenden Versorgungsbezüge zu dem Teil, der dem Verhältnis der bis zum 8. Mai 1945 zurückgelegten
ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit entspricht, erstattet.
Die Dienstherren im Land Berlin erstatten den nach § 42 Abs. 2 G 131 auf sie entfallenden Anteil an den Versorgungsbezügen dem nach Kapitel II G 131 zuständigen Träger der Versorgungslast mit Wirkung vom Eintritt des Versorgungsfalles,
frühestens vom 1. Oktober 1951 an.
Die Anteile werden jährlich nachträglich erstattet. Auf Antrag sind Abschlagzahlungen zu gewähren.
Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen nach § 71 e Abs. 3 Satz 1 und 2 G 131, Anteile an den Versorgungslasten nach
§§ 23 und 30 BWGöD sowie nach Artikel 1 Abs. 5 des Dritten LBÄG i. V. mit § 62 Abs. 4 und § 63 G 131
63118
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
beim Bund nach dem Beamtenversorgungsgesetz
5.300.000
5.300.000
4.000.000
5.251.595,17
Beteiligung an den Versorgungslasten für von anderen Dienstherren übernommene ehemalige Berliner Beamtinnen/Beamte oder Richterinnen/Richter.
Der zum 1.1.2011 in Kraft getretene Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag regelt das Erstattungsverfahren bei Dienstherrenwechseln neu. Das bislang in den §§ 107b, 107C des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelte Erstattungsmodell wird durch ein pauschalierendes Abfindungsmodell ersetzt, wonach die Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels abgegolten werden. Altfälle werden noch in Anlehnung an die vorherige Regelung behandelt.
Die Ansätze sind an den Ausgaben des Jahres 2016 orientiert.
63205
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei Ländern nach dem Gesetz zu
Artikel 131 Grundgesetz
295.000
290.000
300.000
571.628,98
18.040.000
18.040.000
20.000.000
18.032.242,83
Erläuterung siehe Titel 63109
63206
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei Ländern nach dem Beamtenversorgungsgesetz
Erläuterung siehe Titel 63118
Mehr wegen Zunahme der Erstattungsfälle.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 304
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Titel
63303
Fkt
018
Bezeichnung
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei Gemeinden nach dem Gesetz
zu Artikel 131 Grundgesetz
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
70.000
65.000
90.000
71.372,46
2.500.000
2.500.000
1.040.000
2.482.732,63
12.000
12.000
21.000
11.458,34
2.040.000
2.040.000
2.300.000
2.033.679,46
2.170.681.000
12,2 %
2.303.675.000
6,1 %
1.935.291.000
1.906.521.857,30
1.200.000
1.200.000
1.950.000
321.563.167,32
38.646.000
38.649.000
40.838.000
39.756.966,51
5.000
5.000
4.000
5.230,17
39.851.000
39.854.000
42.792.000
361.325.364,00
2.142.279.000
2.275.288.000
1.907.390.000
1.877.901.159,91
Erläuterung siehe Titel 63109
63304
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei Gemeinden gemäß Beamtenversorgungsgesetz
Erläuterung siehe Titel 63118
67110
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei sonstigen Dienstherren nach
dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz
Erläuterung siehe Titel 63109
67111
018
Beteiligung an Personalausgaben
für ehemalige Berliner Dienstkräfte
bei sonstigen Dienstherren nach
dem Beamtenversorgungsgesetz
Erläuterung siehe Titel 63118
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 2940
111186
211299
351389
411462
611699
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für
Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Gesamtausgaben
28.402.000
28.387.000
27.901.000
28.620.697,39
2.170.681.000
2.303.675.000
1.935.291.000
1.906.521.857,30
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-2.130.830.000
-2.263.821.000
-1.892.499.000
-1.545.196.493,30
Epl. 15, 27, 29 - Seite 305
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“
Allgemeine Erläuterungen
Nach dem Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz – VersRücklG) vom 06.
Oktober 1999 (GVBl. S. 543), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
(Zweites Versorgungsrücklageänderungsgesetz – 2. VersRücklÄndG) vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 435) wird zur Sicherung
der Versorgungsaufwendungen ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ errichtet.
Das Versorgungsrücklagegesetz gilt für das Land Berlin und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Versorgungsrücklage soll die Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen unterstützen.
Das 2. VersRücklÄndG sieht für den Bereich des Landes Berlin die Verlängerung der Einzahlungsphase über den
31. Dezember 2017 hinaus, bis zum Beginn der Entnahmephase, vor. Die Höhe der Zuführungen zum Sondervermögen
beruht grundsätzlich auf dem bis zum 31. Dezember 2017 erreichten sogenannten Basiseffekt, d. h., dass ab dem 1. Januar 2018 keine weiteren Verminderungen der künftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um durchschnittlich 0,2
Prozent erfolgen. Höhere Zuführungen sind jedoch möglich. Die Entnahme der Mittel soll für den Bereich des Landes Berlin
nicht vor dem Jahr 2020 erfolgen.
Für die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erfolgt
die Entnahme der Mittel in den Jahren 2018 bis 2027 grundsätzlich zu jährlich gleichmäßig hohen Teilbeträgen.
Für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Anteil am Sondervermögen insgesamt unter
dem Betrag von 50.000 € liegt, kann die Entnahme in einer Summe erfolgen.
Bezeichnung
Ansatz 2018
Ansatz 2019
IST 2016
- EURO -
- EURO -
- EURO -
Einnahmen
1. Zuführungen aus dem Landeshaushalt
2. Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage
3. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus
dem Landeshaushalt
85.000.000
0
88.500.000
0
66.375.642,00
6.473.680,82
0
0
0,00
0
0
0,00
15.306.000
13.449.000
20.729.444,29
100.306.000
101.949.000
93.578.767,11
80.000
85.000
22.426,96
0
0
0,00
8.200.000
8.000.000
0,00
92.023.000
93.861.000
93.556.340,15
5. Sachausgaben
3.000
3.000
0,00
Gesamtausgaben
100.306.000
101.949.000
93.578.767,11
4. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus
sonstigen Zuführungen
5. Erträge aus den angelegten sonstigen Mitteln der
Versorgungsrücklage
Gesamteinnahmen
Ausgaben
1. Verwaltungskosten und Dienstleistungen
2. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an den
Landeshaushalt
3. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an
Sonstige
4.
Ausgaben zur Anlage der Versorgungsrücklagezuführungen aus dem Landeshaushalt und deren Erträge
6. Überschuss/Fehlbetrag
Epl. 15, 27, 29 - Seite 306
2940
2018/2019
Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten
Erläuterungen
Bei den Zuführungen aus dem Landeshaushalt wurden die Ansätze aus dem Haushaltsplan (Kap. 2940, Titel 42400 und
43400) zugrunde gelegt.
Bei den Erträgen wurden in den Ansätzen ausschließlich Kupon- und Dividendenzahlungen aus gegenwärtigen und künftigen Investments kalkuliert. Kursveränderungen im Aktienportfolio sowie Marktwertveränderungen im Anleihesegment, die
sich aus veränderten Kapitalmarktzinssätzen ergeben, wurden nicht berücksichtigt. Im IST 2016 sind jene Bewertungsgewinne bzw. –verluste enthalten.
Zweckbindungen:
Die Zuführungen aus dem Landeshaushalt dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im
Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben.
Die Erträge aus der Anlage der Zuführungen aus dem Landeshaushalt dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben.
Vermögensbestand:
Per 31.12.2016:
831.289.290,52 €
(Vermögenswert am 31.12.2016)
Per 31.12.2017:
924.757.000 €
(geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ist-Zuführungen 2016
und der Ansätze 2017)
Per 31.12.2018:
1.016.780.000 €
(geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2018)
Per 31.12.2019:
1.110.641.000 €
(geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2019)
Epl. 15, 27, 29 - Seite 307
Epl. 15, 27, 29 - Seite 308
2990
2018/2019
Vermögen
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Vermögensabteilung – Abteilung I –
der Senatsverwaltung für Finanzen im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Landes Berlin sowie für Grundstücksgeschäfte (siehe auch Allgemeine Erläuterung zu Kapitel 1510). Hierzu gehören vorrangig die Abführungen des Liegenschaftsfonds aus dem Treuhandvermögen sowie der Zuschuss an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (s. Titel
68281).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 309
2990
2018/2019
Vermögen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
12111
680
Erträge aus Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen
4.310.000
4.874.000
6.440.000
13.552.177,00
Die erwarteten Erträge aus Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung des Unternehmens
1. Berliner Großmarkt GmbH .................................................................
2. Berliner Stadtgüter GmbH .................................................................
3. Investitionsbank Berlin AöR ...............................................................
4. Berliner Energieagentur .................................................................
Voraussichtliche Erträge
in €
2018
2019
1.736.000
1.736.000
1.000.000
1.000.000
1.550.000
2.100.000
24.000
38.000
4.310.000
4.874.000
Es wurde von den Beteiligungsverhältnissen am 31. Dezember 2016 ausgegangen.
Zu 1.: Die Prognose für die voraussichtlichen Erträge 2018/2019 basiert auf der Mittelfristplanung bis 2021 vom Dezember
2016.
Zu 2.: Der Prognose der Gewinnausschüttung liegt die mittelfristige Planung bis 2022 zugrunde.
Zu 3.: Der Ansatz entspricht jeweils 25% der in der Mittelfristplanung der IBB vom 28.11.2016 für die Jahre 2017 – 2021
geplanten Jahresüberschüsse für das jeweilige Vorjahr.
Zu 4.: Dem Ansatz liegt die Mittelfristplanung des Unternehmens bis 2021 zugrunde.
13101
811
Abführungen aus dem Liegenschaftsfonds
28.800.000
27.500.000
50.000.000
51.349.780,62
Abführungen des Liegenschaftsfonds aus dem Treuhandvermögen unter Berücksichtigung der Grundstücksqualifizierung
(Vermarktung) und des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Beträge verstehen sich
ohne Abzug. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) erbringt Managementleistungen im Treuhandvermögen. Dafür erhält sie eine Vergütung, die bei Kapitel 2990 Titel 54010 – Dienstleistungen - veranschlagt ist. Weitere Abführungen leistet der Liegenschaftsfonds direkt - insbesondere als Erlösbeteiligung - an die Bezirke, Hauptverwaltungen, Bäderbetriebe und Stadtgüter.
Der Rückgang der Erlösabführungen resultiert aus der inzwischen niedrigen Qualität des Vermarktungsportfolios des Liegenschaftsfonds. Darüber hinaus werden zukünftig weniger Verkaufserlöse erzielt, weil Objekte im Landeseigentum gehalten und in diese investiert werden wird. Dazu wird ein großer Bestand des Treuhandvermögens in das Sondervermögen für
Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) übertragen.
13102
811
Verkauf von Grundstücken des
Finanzvermögens
1.500.000
1.500.000
2.000.000
1.346.314,88
Einnahmen aus den von den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen abgeschlossenen Alt-Verträgen über den
Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens und aus Ablösungen von Rückauflassungsvormerkungen zu Gunsten
Berlins.
Einnahmen aus Erlösauskehr im Zusammenhang mit Vermögenszuordnungsverfahren.
Ausgaben aufgrund dieser Verträge dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden.
Nach § 63 Abs. 3 LHO dürfen landeseigene Grundstücke unter dem vollen Wert verkauft werden:
Um 75 v. H. unter dem Verkehrswert für zum Zwecke des Mauerbaus und zur Errichtung bzw. zum Ausbau für Sperranlagen nach § 10 Verteidigungsgesetz der DDR enteignete und in Volkseigentum überführte Mauer- und Grenzgrundstücke,
die nach den Vorschriften der Gebietsaustauschvereinbarungen 1971/72 und 1988 bzw. nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Landeseigentum geworden sind, wenn diese an die früheren Eigentümer verkauft werden sollen und die
früheren Eigentümer den Kauf bis zum 31.1.1997 (in analoger Anwendung des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und
Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer – MauerG) angemeldet haben.
13106
811
Verkauf von Grundstücken des
Verwaltungs- und des Stiftungsvermögens
2.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 310
2.000
2.000
115.577,79
2990
2018/2019
Vermögen
Titel
13377
Fkt
811
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
—
205.000,00
1.000
—
1.000
—
Einnahmen aus Beteiligungsrechten des Landes Berlin und aus
Privatisierungen
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
18210
812
Tilgungen
1.000
1.000
Tilgungen aus Grundpfandrechten.
35903
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 62 LHO
1.000
Wegfallvermerk: Der Titel fällt im 2. Planjahr weg.
Entnahme aus der Rücklage nach § 62 Abs. 2 LHO zur Finanzierung von Ausgaben an die Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH.
35906
850
Entnahme aus der Rücklage für die
Auskehr von Verkaufserlösen nach
dem Investitionsvorranggesetz
1.000
1.000
38101
(neu)
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
1.000
—
500.000
Verstärkungsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 68281.
Einnahmen aus dem Kapitel 1171, Titel 98101 zur Finanzierung von Ausgaben des Landesbetriebs für Gebäudewirtschaft
Betriebsteil B (LfG B) bei Titel 68281.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
34.616.000
-41,3 %
33.879.000
-2,1 %
58.944.000
66.568.850,29
20.000
20.000
20.000
159,46
Ausgaben
52601
811
Gerichts- und ähnliche Kosten
Gerichts- und Notarkosten im Zusammenhang mit Liegenschaftsangelegenheiten und im Bereich der Beteiligungsverwaltung.
54010
1.
2.
3.
661
Dienstleistungen
9.350.000
8.850.000
Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung ..........
Vergütung der BIM GmbH (Geschäftsbetrieb des Liegenschaftsfonds) .
Beraterleistungen in Konzeptverfahren ..................................................
Summe:
760.000
2018
250.000 €
9.000.000 €
100.000 €
9.350.000 €
550.000,00
2019
250.000 €
8.500.000 €
100.000 €
8.850.000 €
Zu 1.: Nach dem Gesetz über die Ermächtigung im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehem. Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft vom 5. November 2012 hat
das Land die Kreditgarantie zu überwachen und ggf. Inanspruchnahmen aus Kreditgarantie abzurechnen. Hieraus kann
sich Beratungsbedarf ergeben.
Zu 2.: Im Zuge der Zusammenführung der Gesellschaften hat das Personal der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG
und der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG in die BIM GmbH gewechselt. Die Aufgaben des
Liegenschaftsfonds werden somit durch Personal der BIM GmbH wahrgenommen. Für die erbrachten Leistungen erhält die
BIM GmbH auf der Grundlage einer Managementvereinbarung eine Vergütung. Die Managementvergütung ersetzt den
bisherigen Aufwendungsersatz im Treuhandvermögen (Titel 67101) - insbesondere für Personal- und Sachkosten des Liegenschaftsfonds. Nach Art und Umfang der Leistungen wird eine pauschale Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer gezahlt.
Zu 3.) Aufwendungen für die Beauftragung externer Berater durch den Steuerungsausschuss in Konzeptverfahren bei der
Vergabe landeseigener Grundstücke.
54076
680
Steuern auf Erträge aus anderen
Beteiligungen
36.000
36.000
36.000
11.025,81
Körperschaftsteuerzahlungen aufgrund der Beteiligung an der Liegenschaftsfonds Berlin Projekt GmbH & Co. KG sowie
Kapitalertragssteuer.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 311
2990
2018/2019
Vermögen
Titel
54077
(neu)
Fkt
811
Bezeichnung
Steuern, Abgaben
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
7.200.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind gesperrt.
Grunderwerbssteuer für den Grundstückstausch gem. § 8 Hauptstadtfinanzierungsvertrag
67101
811
Ersatz von Ausgaben
800.000
6.000.000
11.030.000
11.113.211,84
Ausgabeersatz für die Verwaltung und Bewirtschaftung der nach Schließung des Flughafens Tegel zu übernehmenden
Flächen. Der bisher in diesem Titel veranschlagte Ausgabeersatz für den Liegenschaftsfonds wird künftig ausschließlich bei
Titel 54010 nachgewiesen.
67121
811
Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge
1.000
1.000
—
10.000
Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übertragung von Grundstücken (nicht rechtswirksame Modrow-Verträge).
67185
811
Rückzahlungen von Veräußerungserlösen
1.000
1.000
—
100.000
Rückzahlungen von Erlösen aus dem Verkauf von Grundstücken und der Veräußerung von Beteiligungsrechten.
68281
1.
2.
680
Zuschuss an den Landesbetrieb
für Gebäudebewirtschaftung
16.818.000
16.587.000
Personal- und Sachkosten des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung,
Betriebsteil A (LfG A) – Allgemeines Facility Management
Anlaufkosten des Betriebes für das Betreiben von Flüchtlingsunterkünften –
Betriebsteil B (LfG B)
Summe:
15.700.000
11.671.000,00
2018
15.592.000 €
2019
15.592.000 €
1.226.000 €
995.000 €
16.818.000 €
16.587.000 €
Mit Wirkung zum 01.01.2017 sind im Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung zwei Betriebsteile (A und B) gegründet
worden. Der Betriebsteil A ist für das allgemeine Facility Management zuständig. Der Betriebsteil B ist für den Betrieb von
Flüchtlingsunterkünften verantwortlich.
Zu 1.: Das Ziel des LfG A ist es, den Zuschuss durch altersbedingte Personalabgänge, Optimierungsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen weiterhin zu verringern.
Gender Budget
Personalbestand im LfG A im Jahr 2016
Beschäftigte insgesamt
615
weiblich
344
(56 %)
männlich
271
(44 %)
Zu 2.: Der Ansatz berücksichtigt die Anlaufkosten für den LfG B. Dieser zurückzuzahlende Zuschuss gleicht das Anfangsdefizit des LfG B aus und wird über ein gesondertes Unterkonto zahlbar gemacht.
Mehrausgaben dürfen in Höhe der bei Titel 38101 eingegangenen Mehreinnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Epl. 15, 27, 29 - Seite 312
2990
2018/2019
Vermögen
Titel
69802
Fkt
850
Bezeichnung
Abführung an den Entschädigungsfonds
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
100.000
100.000
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
1.000.000
31.205,97
Nach dem Entschädigungsgesetz (EntschG) sind an den Entschädigungsfonds folgende Beträge abzuführen:
a) Der 1,3-fache vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert von 1935 für Grundstücke, die wegen der Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages nach §§ 4 und 5 des Vermögensgesetzes nicht
restituierbar sind oder die wegen der Wahl von Entschädigung nicht restituiert werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EntschG).
b) Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach dem 27. Juli 1990 an die
Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime und Entgelte für die Nutzung ehemals volkseigenen Grund und Bodens durch die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime, wenn die Rückübertragung nach § 4 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen oder wegen der Wahl von Entschädigung entfallen ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG).
c) Das am 17.12.2003 in Kraft getretene Entschädigungsrechtsänderungsgesetz trifft in Artikel 4 mit dem DDREntschädigungserfüllungsgesetz eine Regelung zu den sogenannten steckengebliebenen Entschädigungen. Danach
haben frühere Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger einen nachträglichen Anspruch auf Erfüllung eines Entschädigungsanspruches, der nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR zwar vorgesehen, aber nicht erfüllt wurde.
Der Ansatz beruht auf Schätzungen, da insbesondere die Abführungen von Bescheiden des Landesamtes zur Regelung
offener Vermögensfragen/Landesausgleichsamt, des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA abhängen.
69804
811
Auskehr von Verkaufserlösen nach
dem Investitionsvorranggesetz
500.000
500.000
1.000.000
300.154,67
Nach dem Investitionsvorranggesetz konnten Vermögenswerte (Grundstücke, Gebäude, Unternehmen), die Gegenstand
von Rückübertragungsansprüchen waren oder sein konnten, für Investitionszwecke vorrangig an Dritte veräußert werden.
Ist die Rückübertragung des Vermögenswertes an den Berechtigten bzw. Eigentümer infolge seiner Veräußerung an Dritte
nicht mehr möglich, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des vom Land Berlin vereinnahmten Verkaufserlöses bzw. des Verkehrswertes.
Der Ansatz beruht auf Schätzungen, da die Zahlungen von Bescheiden des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen/Landesausgleichsamt und des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen abhängen.
69805
811
Auskehr von Verkaufserlösen nach
dem Mauergrundstücksgesetz
1.000
—
1.000.000
5.000.000,00
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
82160
811
Kauf von Grundstücken für das
Finanzvermögen
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
83132
(neu)
680
Kapitalzuführung an die Vivantes
GmbH
18.000.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2020
Davon fällig 2021
Davon fällig 2022
Davon fällig 2023 FF
80.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
68.000.000
—
—
—
—
—
Kapitalzuführung an die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft.
83149
750
Kapitalzuführung an die Flughafen
Berlin-Brandenburg GmbH
1.000
—
100.000
28.045,00
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
83166
680
Erwerb von Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
100.000
100.000
Mittel für den Erwerb von Beteiligungen gemäß § 65 LHO und für die Erhöhung von Kapitalanteilen.
86142
750
Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen an die Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH
67.800.000
Epl. 15, 27, 29 - Seite 313
1.000
135.000.000
164.909.000,00
2990
2018/2019
Vermögen
Titel
87130
Fkt
661
Bezeichnung
Inanspruchnahme aus der Risikoabschirmung
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2018
16.000.000
9.000.000
Ansatz
2017
1.000
Ist (Rest/R)
2016
994.594,83
Risikovorsorge für die ehem. BIH Berliner Immobilien Holding GmbH (jetzt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH); Ausgaben können insbesondere aus der Abwicklung von Kreditgarantien aus laufenden Insolvenzverfahren resultieren.
88403
(neu)
811
—
Zuführungen an immobilienbezogene Sondervermögen
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2020
—
—
56.400.000
56.400.000
Die Verpflichtungsermächtigung dient der Ergänzung der in SIWANA zur Verfügung gestellten Mittel für die Sanierung und
den Ausbau des Hauses der Statistik.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
136.726.000
-17,5 %
41.198.000
-69,9 %
165.759.000
194.608.397,58
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
34.613.000
33.877.000
58.443.000
66.568.850,29
3.000
2.000
501.000
—
34.616.000
33.879.000
58.944.000
66.568.850,29
Sächliche Verwaltungsausgaben
16.606.000
8.907.000
816.000
561.185,27
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
18.220.000
23.189.000
28.841.000
23.115.572,48
101.900.000
9.102.000
136.102.000
170.931.639,83
136.726.000
41.198.000
165.759.000
194.608.397,58
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-102.110.000
-7.319.000
-106.815.000
-128.039.547,29
Abschluss Kapitel 2990
111186
351389
511549
611699
811899
Epl. 15, 27, 29 - Seite 314
2990
2018/2019
Vermögen
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510, weil beide Kapitel einem strategischen
Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Wesentlichen im Kapitel 1510 abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 315
Epl. 15, 27, 29 - Seite 316
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) stehen. Das SILB wurde im Rahmen der Neuordnung des Facility Managements des Landes Berlin mit
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) vom 4. Dezember
2002 zum 1. Januar 2003 gebildet. Kernaufgabe des SILB ist die Vermietung und Bewirtschaftung sowie der Abbau des
Sanierungsstaus der dem Sondervermögen zugewiesenen landeseigenen Dienstgebäude. Das SILB wird durch die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin verwaltet und bewirtschaftet.
Gemäß § 26 Abs. 2 LHO sind bei Sondervermögen lediglich die Zuführungen oder Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Das SILB bilanziert nach dem HGB auf Basis der kaufmännischen Buchführung. Die Einnahmen des SILB
resultieren im Wesentlichen aus den Mietzahlungen der Landesmieter aus dem Titel 51820. Aus den Mietzahlungen werden insbesondere der bauliche Unterhalt der SILB-Liegenschaften sowie Abschreibungen zum Abbau des Sanierungsstaus
als auch die Geschäftstätigkeit der BIM GmbH finanziert. Ein etwaiger Überschuss wird an den Landeshaushalt ausgeschüttet (Titel 2991/12121). Neben den Mietausgaben sind in den jeweiligen Fachkapiteln der nutzenden Verwaltungen
beim Titel 51715 die Betriebs- und Nebenkosten veranschlagt, die im SILB als durchlaufender Posten ertrags- und aufwandsseitig erfasst werden.
In dem Kapitel ist ferner das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke
des Landes Berlin (SODA) abgebildet. Das SODA erfasst die Grundstücke, die für Zwecke der wachsenden Stadt und zur
Daseinsvorsorge gehalten werden sowie Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind. Dem SODA obliegt die alleinige
Bauherreneigenschaft für die ihm zugewiesenen Grundstücke. Die Geschäfte des SODA werden durch die BIM GmbH
geführt. Das SODA finanziert sich insbesondere aus Erbbauzinsen, sowie aus Miet- und Pachteinnahmen. Bewirtschaftungsüberschüsse werden nach Abzug der Managementvergütung für die BIM GmbH an den Landeshaushalt abgeführt
(2991/12125). Die Wirtschaftsführung im SODA ist analog zum SILB zu betrachten.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 317
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Einnahmen
12121
811
Rückfluss aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin
(SILB)
200.200.000
203.900.000
200.439.000
195.315.000,00
Der Rückfluss aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) bildet nur bedingt die Einsparungen aus der
Neuregelung des Facility Managements im Bereich der von der Berliner Verwaltung genutzten Immobilien ab; die wesentlichen Einsparungen werden durch Minderausgaben der Nutzer und durch Verkaufserlöse nicht mehr benötigter Liegenschaften im SILB erzielt.
Das Sondervermögen wird durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin verwaltet
und bewirtschaftet. Für die hiermit verbundenen Pförtner-, Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen wird das Personal
des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) eingesetzt (vgl. auch Kap. 2990 Titel 68281).
Die Festsetzung der Einnahme beruht auf dem Bruttoprinzip, d.h. im Ansatz sind die vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses genehmigten Rücklagen berücksichtigt. Die geplanten Rücklagenbildungen für Investitionen zum Abbau des
Sanierungsstaus und zur Flächenoptimierung führen zu einer Minderung des Rückflusses.
12125
(neu)
813
Rückfluss aus dem Sondervermögen für Daseinsvorsorgegrundstücke (SODA)
8.700.000
8.600.000
Bewirtschaftungsüberschüsse des neu errichteten Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige
Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) sind an den Landeshaushalt abzuführen. Aus den Bewirtschaftungsüberschüssen können mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen Rücklagen für Baumaßnahmen im SODA gebildet
werden. Ab einem Volumen von 1 Mio. € pro Einzelmaßnahme entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.
Die geplanten Rücklagenbildungen mindern den Rückfluss in Höhe des genehmigten Betrages pro Jahr (analog Verfahren
Rückfluss SILB Kapitel 2991 Titel 12121). Die Geschäftsführung des SODA obliegt der Berliner Immobilienmanagement
GmbH (BIM GmbH).
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
208.900.000
4,2 %
212.500.000
1,7 %
200.439.000
195.315.000,00
370.000
380.000
500.000
375.595,28
Ausgaben
67101
811
Ersatz von Ausgaben
Ausgabeersatz im Zusammenhang mit dem Liegenschaftswesen, insbesondere für die Bewirtschaftung des Bürohochhauses
Steglitzer Kreisel.
Weniger wegen Einsparungen bei der Leerstandsbewirtschaftung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel.
89111
680
Zuschüsse an öffentliche Unternehmen für Investitionen
1.460.000
1.000
1.008.000
4.470.769,33
Das Bürohochhaus Steglitzer Kreisel befindet sich derzeit noch im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB)
und bedarf vor einem Nutzen-/Lastenwechsel an den künftigen Eigentümer des Abschlusses der Asbest/Schadstoffsanierung. Für diesen Sondertatbestand erfolgt die Finanzierung als besonderer Zuschuss an das SILB.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
1.830.000
21,4 %
Epl. 15, 27, 29 - Seite 318
381.000
-79,2 %
1.508.000
4.846.364,61
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2018
Beträge in EURO
Ansatz
2019
Ansatz
2017
Ist (Rest/R)
2016
Abschluss Kapitel 2991
111186
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
208.900.000
212.500.000
200.439.000
195.315.000,00
208.900.000
212.500.000
200.439.000
195.315.000,00
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für
Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
370.000
380.000
500.000
375.595,28
1.460.000
1.000
1.008.000
4.470.769,33
1.830.000
381.000
1.508.000
4.846.364,61
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
207.070.000
212.119.000
198.931.000
190.468.635,39
Epl. 15, 27, 29 - Seite 319
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Titel: 12121
Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB)
Betrag/T€
2018
Ist/T€
2016
2019
Bilanzpositionen
Aktiva
3.120.538
3.126.687
3.243.651
2.705.157
2.705.157
0
2.715.502
2.715.502
0
2.708.052
2.708.052
0
415.381
0
0
184.300
231.081
411.185
0
0
184.300
226.885
535.599
0
0
231.551
304.048
0
0
0
Passiva
3.120.538
3.126.687
3.243.651
I.
I. a)
lien)
I. b)
I. c)
I. ca)
I. cb)
I. cc)
I. cd)
Eigenkapital (Summe)
Grundkapital (aus Einbringung der Immobi-
2.806.389
2.600.341
2.814.608
2.600.341
2.815.986
2.630.834
Rücklagen
Bilanzergebnis
Jahresergebnis
Ergebnisvortrag
Rücklagenveränderungen
Ausschüttungen
183.210
22.838
211.715
26.798
- 15.480
- 200.195
195.297
18.970
212.101
22.838
- 12.087
- 203.882
148.513
36.639
225.882
18.927
- 12.855
- 195.315
II.
Sonderposten für Zuschüsse
III.
III. a)
III. b)
III. c)
Fremdkapital (Summe)
Rückstellungen
kurzfristige Verbindlichkeiten
langfristige Verbindlichkeiten
I.
I. a)
I. b)
Anlagevermögen (Summe)
Sachanlagen
Finanzanlagen
II.
II. a)
II. b)
II. c)
II. d)
III.
Umlaufvermögen (Summe)
Vorräte/Material
Fertigerzeugnisse
Forderungen (einschl. Betriebsk.)
1)
liquide Mittel
Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
2)
44.149
42.079
53.248
270.000
50.000
220.000
0
270.000
50.000
220.000
0
374.417
46.813
327.604
0
Erträge (Summe)
558.871
563.108
573.951
I.
I. a)
558.871
0
563.108
0
573.951
0
349.417
343.565
5.852
0
209.454
350.974
345.092
5.882
0
212.134
359.080
351.676
7.404
0
214.871
174.510
177.128
138.024
3.704
31.240
3.766
31.240
3.039
73.808
0
0
0
0
0
0
II. b)
II. c)
II. d)
Betriebsfremde Erträge (Summe)
Zuwendungen des Bundes und
von anderen Ländern
Zuwendungen Dritter
Zinserträge
sonstige betriebsfr. Erträge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
III.
Zuschüsse des Landes Berlin
0
0
0
347.156
351.007
348.070
0
0
0
Erfolgsrechnung (GuV)
I. b)
I. c)
I. d)
II.
II. a)
Betriebsertrag (Summe)
Umsatzerlöse (auch Gebühren,
Beiträge)
Mieten und Pachten
aus 51820 & übrige Land Berlin
Drittmieter
Verwaltungskostenerstattung
sonstige Betriebserträge (einschl.
Betriebskosten)
darin:
Betriebsk. aus 51715 & übrige Land
Berlin
Betriebsk. Drittmieter
3)
mieterspez. Leist. / übrige
Aufwendungen (Summe)
I.
Personalaufwand
II.
Sachaufwand
III.
Abschreibungen
IV.
IV. a)
Sonstiger Aufwand (Summe)
Schuldendienst (Zinsaufwendungen/Tilgungen)
Zuwendungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
IV. b)
1.600
1.600
2.898
64.456
64.172
65.651
281.100
0
285.235
0
279.520
0
0
0
0
Epl. 15, 27, 29 - Seite 320
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Betrag/T€
2018
IV. c)
IV. d)
besondere Finanzierungsausgaben
sonstiger betrieblicher Aufwand (einschl.
bezogene Bauleistungen und
Betriebskosten)
darin:
Betriebskosten Land Berlin
Betriebskosten Dritte
Leerstandskosten
4)
Baulicher Unterhalt
Managementvergütung BIM
3)
mieterspez. Leist. / übrige
Jahresergebnis
(Erträge abzgl. Aufwendungen)
nachrichtlich:
investives Volumen (ohne K II)
darin:
4)
gepl. Abbau Sanierungsstau
5)
Effizienzprojekte
Projektförderung (K II)
Ist/T€
2016
2019
0
0
0
281.100
285.235
279.520
174.510
3.704
5.577
44.424
23.965
28.920
177.128
3.766
5.661
45.314
24.445
28.921
138.024
3.039
4.058
44.357
23.817
66.225
211.715
212.101
225.882
73.229
74.516
51.030
63.516
9.713
63.516
11.000
49.308
1.722
0
0
0
nachrichtlich:
Das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) verfügt nicht über eigene Mitarbeiter.
1)
Die liquiden Mittel werden im Rahmen eines Cash Pooling gemeinsam mit Mitteln der BIM GmbH und des treuhänderisch
verwalteten Immobilienbestands zwecks Zinsschonung bei der LHK gehalten, soweit diese nicht zur laufenden Zahlungsverpflichtung benötigt werden.
2)
Passivierung von aktivierten Bauleistungen, die als Zuschuss hauptsächlich im Rahmen des Konjunkturpakets II dem
SILB zugewiesen wurden. Der Sonderposten wird über Nutzungsdauer analog zur Abschreibung in Folgejahren aufgelöst.
3)
Der enthaltene Anteil an durchlaufenden Positionen aus mieterspez. Leistungen und dem Titel 51925 ist im FM-Kreislauf
nicht dargestellt. Zunahme in 2016 resultiert zu rd. 35 Mio. € aus den Maßnahmen im Rahmen SIWA und zur Flüchtlingsunterbringung (Projekte für LaGeSo)
4)
Die für bauliche Unterhaltung verfügbaren Mittel setzen sich aus einem werterhaltenden Anteil und einem den Sanierungsstau abbauenden Anteil (investive Mittel) zusammen. Die Zuordnung zu beiden Anteilen hängt von den konkreten
Baumaßnahmen ab.
5)
Darüber hinaus werden Effizienzprojekte durchgeführt, die ebenfalls zum investiven Volumen zählen. Diese werden teilweise aus Rücklagen und aus Mitteln des SILB finanziert, die Verausgabung läuft der Rücklagenbildung zeitlich hinterher.
Rücklagenbildung im SILB durch beschlossene HA-Vorlagen: Umbuchung in der Bilanz erfolgt jeweils im Folgejahr (I. cc)
sowie aus Verkäufen der Jahre 2013/2014 nicht ausgeschüttete Verkaufsgewinne
Jahr der
Bildung
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Nicht ausgeschüttete Verkaufserlöse
2015
Nicht ausgeschüttete Verkaufserlöse
2016
2017
2018
2019
Bilanzbestand
01.01. des Jahres
0
1.642
11.642
31.642
51.642
72.100
87.961
97.670
103.409
110.089
111.589
114.444
135.658
148.513
167.730
183.210
195.297
Epl. 15, 27, 29 - Seite 321
gebildete
Rücklage
1.642
10.000
20.000
20.000
20.458
15.861
9.709
5.739
6.680
1.500
2.855
10.834
10.380
10.185
2.670
19.217
15.480
12.087
7.572
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Titel: 12125
Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
Betrag/T€
2018
Ist/T€
2016
2019
Bilanzpositionen
Aktiva
504.000
504.000
0
493.072
493.072
0
493.072
493.072
0
0
0
0
10.928
0
0
1.394
9.534
10.928
0
0
1.394
9.534
0
0
0
0
0
0
0
0
Passiva
504.000
504.000
0
I.
I. a)
500.000
500.000
500.000
500.000
0
0
0
0
8.674
0
0
- 8.674
0
0
8.646
0
0
- 8.646
0
0
0
0
0
0
I.
I. a)
I. b)
Anlagevermögen (Summe)
Sachanlagen
Finanzanlagen
II.
II. a)
II. b)
II. c)
II. d)
Umlaufvermögen (Summe)
Vorräte/Material
Fertigerzeugnisse
Forderungen (einschl. Betriebsk.)
1)
liquide Mittel
III.
Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
I. b)
I. c)
I. ca)
I. cb)
I. cc)
I. cd)
Eigenkapital (Summe)
Grundkapital (aus Einbringung der Immobilien)
Rücklagen
Bilanzergebnis
Jahresergebnis
Ergebnisvortrag
Rücklagenveränderungen
Ausschüttungen
II.
Sonderposten für Zuschüsse
0
0
0
III.
III. a)
III. b)
III. c)
Fremdkapital (Summe)
Rückstellungen
kurzfristige Verbindlichkeiten
langfristige Verbindlichkeiten
4.000
3.000
1.000
0
4.000
3.000
1.000
0
0
0
0
0
Erträge (Summe)
26.866
26.866
0
I.
I. a)
26.866
0
26.866
0
0
0
25.372
21.580
3.792
0
1.494
25.372
21.580
3.792
0
1.494
0
0
0
0
0
1.394
100
1.394
100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Erfolgsrechnung (GuV)
I. b)
I. c)
I. d)
II.
II. a)
Betriebsertrag (Summe)
Umsatzerlöse (auch Gebühren,
Beiträge)
Mieten und Pachten
Erbbaurechte
Drittmieter
Verwaltungskostenerstattung
sonstige Betriebserträge (einschl.
Betriebskosten)
darin:
Betriebsk. Drittmieter
übrige
II. b)
II. c)
II. d)
Betriebsfremde Erträge (Summe)
Zuwendungen des Bundes und
von anderen Ländern
Zuwendungen Dritter
Zinserträge
sonstige betriebsfr. Erträge
III.
Zuschüsse des Landes Berlin
Aufwendungen (Summe)
I.
Personalaufwand
II.
Sachaufwand
III.
Abschreibungen
IV.
IV. a)
Sonstiger Aufwand (Summe)
Schuldendienst (Zinsaufwendungen/Tilgungen)
Zuwendungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
besondere Finanzierungs-
IV. b)
IV. c)
4)
0
0
0
18.192
18.220
0
0
0
0
325
325
0
7.558
7.558
0
10.309
0
10.337
0
0
0
0
0
300
300
0
Epl. 15, 27, 29 - Seite 322
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Betrag/T€
2018
Ist/T€
2016
2019
3)
IV. d)
ausgaben
sonstiger betrieblicher Aufwand
darin:
Betriebskosten Dritte
Leerstandskosten
2)
Baulicher Unterhalt
Managementvergütung BIM
mieterspez. Leist. / übrige
Jahresergebnis
(Erträge abzgl. Aufwendungen)
nachrichtlich:
investives Volumen
darin:
2)
gepl. Abbau Sanierungsstau
Projektförderung (K II)
10.009
10.037
0
1.394
1.638
4.442
2.435
100
1.394
1.638
4.442
2.463
100
0
0
0
0
0
8.674
8.646
0
7.558
7.558
0
0
0
0
nachrichtlich:
Das Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
verfügt nicht über eigene Mitarbeiter.
1)
Die liquiden Mittel werden im Rahmen eines Cash Pooling gemeinsam mit Mitteln des SILB und des verwalteten angemieteten Immobilienbestands zwecks Zinsschonung bei der LHK gehalten, soweit diese nicht zur laufenden Zahlungsverpflichtung benötigt werden.
2)
Mit Gründung des SODA wird das Ziel verfolgt, Immobilien für perspektivische Landeszwecke zu halten und Mieteinnahmen zu erzielen. Dies entspricht der Zielsetzung der neuen Liegenschaftspolitik. Die Immobilien werden hauptsächlich aus
dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin eingebracht. Aufgabenstellung der Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin ist die Veräußerung von Immobilien, so dass die Gebäude über lange Zeit nur notdürftig erhalten wurden und vielfach ungenutzt waren. Um nun die Ziele der neuen Liegenschaftspolitik umzusetzen, ist es erforderlich, den
Wert der Immobilien zu erhalten und die Vermietbarkeit zu steigern. Daher ist es erforderlich, Mittel für diese Zwecke (u.a.
Reinvestition von Abschreibungsgegenwerten) in die Gebäude zu investieren.
3)
Vorsorge für Heimfall / Entschädigung bei Ende von Erbbauverträgen
4)
Gemäß SODAErrG erfolgt eine Bilanzierung der Immobilien im Anlagevermögen. Die Abschreibungswerte basieren auf
Gebäudewerten, die aufgrund von normierten Herstellungskosten und Nutzungsdauern (Sachwertverfahren) berechnet
wurden. Durch Unsicherheiten hinsichtlich Größe / Zustand / Nutzung der Gebäude kann der Gebäudewert und daraus
folgend die Abschreibung nur geschätzt werden. Für mit Erbbaurechten belastete Immobilien fallen keine Abschreibungen
an.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 323
Epl. 15, 27, 29 - Seite 324
2991
2018/2019
Immobilienbezogene Sondervermögen
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510 weil beide Kapitel einem strategischen
Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1510 abgebildet werden.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 325
Epl. 15, 27, 29 - Seite 326
29
2018/2019
Allgemeine Finanz- und
Personalangelegenheiten
Stellenplan
Allgemeine Erläuterungen
Kapitel 2930 – Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Die bislang in diesem Kapitel ausgewiesenen Stellen werden ab 2018 beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Kapitel 1170 bis 1172) nachgewiesen.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 327
Epl. 15, 27, 29 - Seite 328
2930
2018/2019
Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2018
Vermerke
2019
Vermerke
2017
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B4
0,000
0,000
1,000
1,000 (0108)
Senatsrätin/-rat
B2
0,000
0,000
1,000
1,000 (0108)
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
0,000
0,000
2,000
2,000 (0108)
Oberregierungsrätin/-rat
A14
0,000
0,000
2,000
2,000 (0108)
Regierungsrätin/-rat
A13
0,000
0,000
1,000
1,000 (0108)
Amtsrätin/-rat
A12
0,000
0,000
4,000
4,000 (0108)
Zwischensumme:
0,000
0,000
11,000
Teilsumme (Teilplan A):
0,000
0,000
11,000
Summe:
0,000
0,000
11,000
Stellenvermerke
0108 Stelle fällt nach dem 31.12.2017 bei Entspannung der Flüchtlingssituation bei Freiwerden weg.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 329
Epl. 15, 27, 29 - Seite 330
Stellenübersicht
2018/2019
Stellenübersicht
Einzelplan 29
Im Einzelplan 29 - Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten - verfügt lediglich das Kapitel 2930
- Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen - über einen
Stellenplan, so dass die Stellenübersicht je Kapitel der des Einzelplans entspricht. Da die Stellenübersicht des
Einzelplans bereits im Band 1 (Anlage 2) ausgewiesen wird, wird hier auf deren Darstellung verzichtet.
Epl. 15, 27, 29 - Seite 331
Epl. 15, 27, 29 - Seite 332
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