sigkeitsunterschiede Theoretische Zusammenhänge

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3. Bestimmungsgründe länderspezifischer Arbeitslosigkeitsunterschiede
Theoretische Zusammenhänge
Arbeitslosenversicherung
Mindestlöhne
Gewerkschaften
Konkurrenz auf den Absatzmärkten
Kündigungsschutz
Arbeitszeit
Abgabenbelastung
Empirische Evidenz
1
3.1. Arbeitslosenversicherung
Warum sind Arbeitslosenversicherungen staatlich bzw.
obligatorisch?
Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist kein gewöhnliches Risiko und für das Versicherungsgewerbe daher kein attraktives Geschäft.
Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist stark konjunkturabhängig.
Das heisst: Es handelt sich um ein kollektives Risiko, das
sich im Unterschied zu den meisten durch private Versicherungen abgesicherten Risiken im Aggregat der Wirtschaft nicht herausmitteln bzw. wegdiversifizieren lässt.
Infolge dessen bietet das Zusammenfassen individueller
Risiken in einer privaten Versicherung den Versicherten
kaum Vorteile: Aufgrund der begrenzten Diversifikationsmöglichkeiten müsste der Versichererte seine Leistung weitgehend selbst ansparen.
Das individuelle Arbeitslosigkeitsrisiko streut systematisch, nicht zufällig.
Personen mit niedrigerem Erwerbseinkommen tragen ein
wesentlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden, als Erwerbspersonen mit einem höheren Verdienst. Bspw. in
der Schweiz bringen die oberen 50% der Erwerbseinkommen 72 Prozent der Beitragssumme der obligatorischen ALV auf, aber beanspruchen lediglich 43 Prozent
der jährlich ausbezahlten Taggelder, während die unteren
50% 28 Prozent der Einnahmen erbringen, aber 57 Prozent der Ausgaben bekommen. Mit anderen Worten: Ein-
2
kommensschwächere erhalten mehr als das Doppelte
dessen, was sie an Beiträgen einzahlen.
Systematische Risikounterschiede führen bei freiwilligen Versicherungen zum Problem der adversen Selektion
In einer Versicherung auf freiwilliger Basis hätte eine
systematische Einkommensumverteilung zwischen Versicherten unterschiedlicher Risikoklassen keinen Bestand. Würde eine freiwillige Versicherung trotz systematischer Risikounterschiede zwischen den Erwerbspersonen eine einheitliche Prämie erheben, die sich nach dem
Durchschnittsrisiko der Erwerbsbevölkerung zunächst
richten würde, wäre sie für überdurchschnittlich gute Risiken zu teuer, so dass die Versicherung schlechte Risiken überproportional anziehen würde (negative Selektion). Die Häufung schlechter Risiken unter den Versicherungsnehmern würde ihrerseits eine Erhöhung der Prämie erfordern, was ein weiteres Ausscheiden guter Risiken zur Folge hätte. Im Extremfall könnte ein Teufelskreis entstehen, an dessen Ende die Versicherungsprämie
so prohibitiv teuer wäre, dass die Versicherung keine Abnehmer fände.
3
Welche Parameter charakterisieren eine ALV?
•
Finanzierungsseite
- Form (experience rating versus Solidaritätsprinzip)
- Beitragshöhe
•
Leistungsseite
- passive Leistungen (Einkommensausfallsentschädigung)
- aktive Leistungen (AAM)
4
Wie wirken sich diese Parameter auf die gleichgewichtige Arbeitslosigkeit aus?
AAM (vgl. Kapitel 4)
Sie erhöhen PUE und senken dadurch U*.
passive Leistungen
Sie erhöhen die Ansprüche (w*) der Stellensuchenden,
senken auf diese Weise PUE und erhöhen somit U* ("moral hazard"-Effekt).
Sie können bis zu einem bestimmten Grad auch arbeitslosigkeitssenkend wirken, indem sie Stellenlosen Zeit
geben, "passende" Arbeit zu finden, was die Wahrscheinlichkeit künftiger Arbeitslosigkeit (PEU) senkt.
5
risikoundifferenzierte Versicherungsbeiträge (Solidaritätsprinzip)
Sie animieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, Beschäftigungsverhältnisse häufiger aufzulösen (PEU und
folglich U* steigen), als sie es tun würden, wenn sie die
Kosten ihres Tuns selbst zu tragen hätten ("moral hazard"-bzw. Anreizeffekt).
Sie führen dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die
instabile Beschäftigungsverhältnisse gehäuft oder regelmässig eingehen, durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
subventioniert werden, die sich für dauerhaftere Beschäftigungsverhältnisse entscheiden. Solche Quersubventionen ("cross subsidies") fördern das Wachstum beschäftigungsinstabiler Firmen auf Kosten beschäftigungsstabiler
Firmen und heben auf diese Weise das allgemeine Niveau der Arbeitslosigkeit an (sogenannte Allokationsoder Struktureffekte). PEU und U* steigen folglich auch
in diesem Fall. Im Unterschied zu Anreizeffekten entstehen Allokationseffekte auch ohne das aktive Zutun der
Marktteilnehmer.
6
Auswirkung des Risikos des Stellenverlusts auf den Anspruchslohn
7
3.2. Mindestlöhne
Wenn die Nachfrage des Arbeitgebers keinen Einfluss
auf den Lohn ausübt (Fall sog. "vollkommener" bzw.
vollständiger Konkurrenz), dann senkt ein Mindestlohn
oberhalb des Gleichgewichtslohns die Beschäftigung.
Wenn die Nachfrage des Arbeitgebers doch einen Einfluss auf den Lohn hat (Monopson-Fall), kann ein Mindestlohn - richtig gewählt - sowohl den Lohn als auch die
Beschäftigung erhöhen.
8
9
10
3.3. Gewerkschaften
Bei Gewerkschaften verhält sich ähnlich wie bei einem
Mindestlohn: Ein gewerkschaftlich erwirkter Einheitslohn kann ebenfalls das Lohnniveau und die Beschäftigung anheben.
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12
3.4 Konkurrenz auf den Absatzmärkten
Beim Monopol ist der Preis des hergestellten Produktes
oder Dienstes für den Monopolist kein Datum, sondern
eine Funktion der Nachfrage nach dem Produkt bzw.
Dienst. Dies berücksichtigt der Monopolist mit der Folge, dass er weniger Arbeit (EM) einsetzt als bei vollkommener Konkurrenz (E*). Der Arbeitnehmer erhält lediglich sein Grenzerlösprodukt (MRP) bzw. weniger als sein
Grenzwertprodukt VMP im Gleichgewicht.
Der Monopolfall deutet daraufhin, dass monopolistische
Strukturen auf dem Absatzmarkt den Output und Arbeitseinsatz senkt. Im Vergleich etwa zu den USA sind
die Absatzmärkte in Europa stärker kartellisiert.
13
graphische Erläuterung
Absatzmarkt
Quelle: BORJAS (1996), S. 181.
Arbeitsmarkt
Quelle: BORJAS (1996), S. 182.
14
3.5 Kündigungsschutz
Pro
Bindet die Belegschaft an der Firma, was der Firma einen Anreiz bietet, mehr in die Qualifikationen ihr Personal zu investieren, weil die grössere Firmentreue die
Aussichten der Firma erhöht, die Früchte ihrer Investitionen zu ernten. Besser qualifizierte Arbeitskräfte werden
seltener arbeitslos und bleiben, einmal betroffen, kürzere
Zeit ohne Stelle.
Kontra
Sichert zwar die Beschäftigung der Stelleninhaber, aber
nicht jene der Stellenlosen. Für diese wirkt ein Kündigungsschutz eher wie eine Barriere.
Erhöht die Kosten der Beschäftigung: einerseits indem er
eine Belegschaftsanpassung verteuert und andererseits
indem er die Chancen von Überbesetzungen (überschüssige Lohnkosten) und Unterbesetzungen (verpasste Erlöse) erhöht.
15
3.6 Arbeitszeit
Aufgrund des folgenden tautologischen Zusammenhangs
scheint eine Arbeitszeitverkürzung das Stellenagebot zu
erhöhen und folglich U* zu senken.
Stellen = BIP ×
= BIP ×
Arbeitsvolumen
Stellen
×
BIP
Arbeitsvolumen
1
1
×
Arbeitszeitproduktivität
Arbeitszeit pro Stelle
Der Zusammenhang ist aus einer Reihe von Gründen
fragwürdig:
• Eine Arbeitszeitverkürzung erhöht tendenziell die Arbeitskosten, da sie das Arbeitsvolumenangebot (Personen x Arbeitszeit pro Person) verknappt und weil die
Arbeitskosten auch fixe (sprich zeitunabhängige)
Komponenten enthalten. Dies führt zur Faktor Substitution, was die Arbeitsproduktivität erhöht und einen
etwaigen beschäftigungserhöhenden Effekt konterkariert.
16
• Selbst, wenn durch Arbeitszeitverkürzung neue Stellen
entstehen sollten, nimmt die Zahl der Arbeitslosen
nicht notwendigerweise ab. (Die Unterbeschäftigung
nimmt ohnehin nicht ab, sondern wird lediglich umverteilt.)
- Eine Arbeitszeitverkürzung ohne vollen Lohnausgleich (nur davon werden positive Beschäftigungseffekte erwartet) bedeutet für die Betroffenen eine Einkommenseinbusse. Sind sie nicht damit einverstanden und versuchen, durch Nebenjobs oder eine Kombination von Teilzeitbeschäftigungen den Einkommensausfall wettzumachen, dann entsteht eine zusätzliche Stellennachfrage.
- Zum anderen ist zu bedenken, dass ein erhöhtes Angebot an Teilzeitstellen möglicherweise zusätzliche
Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt lockt.
17
3.7 Abgabenbelastung
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind beschäftigungspolitisch nur dann
relevant, wenn ihre Bemessungsgrenze so tief liegt, dass
sie Fixkostencharakter erhalten. In diesem Fall ist es billiger eine Person vollzeit zu beschäftigen als zwei Personen teilzeit. Für die USA (Bemessungsgrenze = $9'000
p.a.) trifft dies zu, für Europa hingegen in der Regel nicht
(z.B. D: € 42'000, CH: € 70'000).
Steuerbelastung
Beschäftigungspolitische Relevanz hängt davon ab, wer
die Steuern letztlich trägt, was wiederum von der Elastizität der Nachfrage und Angebot abhängt. Da Finanzkapital mobiler ist als Arbeit, trägt der Faktor Arbeit die
volle Steuerbelastung langfristig. Folglich hat die Steuerbelastung langfristig keine Auswirkung auf die Beschäftigung. Ausnahme: Mindestlohn, da das Arbeitsangebot
in diesem Fall vollkommen elastisch ist.
18
Auswirkung der Erhebung einer Lohnsteuer von einer
Einheit beim Arbeitgeber
19
Auswirkung der Erhebung einer Lohnsteuer von einer
Einheit beim Arbeitnehmer
Fazit: Die Wirkung in Bezug auf Nettolohn, Lohnkosten
und Beschäftigung ist die gleiche.
20
Beim unelastischen Arbeitsangebot tragen die Arbeitnehmer die Kosten.
21
Steuerbelastung: graphische Erläuterung
22
Bestimmungsfaktoren hoher Sockelarbeitslosigkeit, 20 OECD-Länder im Vergleich, 1983-96
Land
A rb e its lo s e n q u o te n
(1 )
(2 )
(3 )
(4 )
L o h n b ild u n g sp ro z e s s
(5 )
(6 )
(7 )
V e rtra g s fre ih e it
(9 )
(8 )
A rb e its lo s e n v e rsic h e ru n g
(1 0 )
(1 1 )
(1 2 )
S te u e rb e la s tu n g
(1 3 )
(1 4 )
A Z e it
(1 5 )
M e d ia n
(1 6 )
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AUT
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Tabellenschlüssel
(1)
Durchschnitt der Jahre 1983-96 (%).
(2)
Durchschnitt der Jahre 1989-94 (%).
(3)
Durchschnitt der Jahre 1989-94 bezogen ausschliesslich auf Langzeitarbeitslose (%).
(4)
Reagibilität des allgemeinen Lohnniveaus auf eine Abnahme der Arbeitslosenquote um 1%-Punkt (%).
(5)
Anteil der gewerkschaftlich organisierten Unselbständigen (%).
(6)
Anteil der Unselbständigen, deren Löhne von Gewerkschaften ausgehandelt werden (Skala: 1 = bis 25%, 2 = 25-75%, 3 = über 75%).
(7)
Höhe des Tariffriedens (Skala: 1 = tief, 2 = mittel, 3 = hoch).
(8)
Kündigungsschutz (Rangskala: 1 = am tiefsten, 20 = am höchsten).
(9)
Ausmass der Arbeitsmarktregulierung (Summe fünfer Indices, die jeweils zwischen 0 (tief) und 2 (hoch) liegen).
(10)
Höhe der Arbeitslosenentschädigung im Verhälltnis zum letzten Verdienst (%).
(11)
Maximale Dauer des Leistungsanspruchs (Jahre).
(12)
Ausgaben für aktive Massnahmen pro Arbeitslosen im Verhältnis zur Nettoproduktionsleistung eines durchschnittlichen Erwerbstätigen (%).
(13)
Summe der mittleren Sozialversicherungsbeitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (%).
(14)
Summe aus (13) und der mittleren Einkommens- und Konsumsteuersätze (%).
(15)
Jahresarbeitszeit pro Erwerbstätigen (Stunden).
(16)
Rangplatz gemäss dem Medianwert der Rangwerte (4) bis (15).
Variablen mit fett gekennzeichneten Spaltenüberschriften wurden auch von Blanchard/Wolfers (2000) untersucht.
Quelle: NICKELL (1997)
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