Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Kies/Sand Spezielle Kiesmaterialien Kiesmaterialien mit besonderen Anforderungen sind ausdrücklich zu bestellen, wobei die spezifischen Eigenschaften und der Preis vorgängig vereinbart werden müssen. Allfällige Vorversuche, spezielle Versuche, Studien usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Lieferumfang Die angegebenen Preise verstehen sich auf Lastwagen verladen, exklusive Mehrwertsteuer. Lieferungen franko Baustelle Lieferungen franko Baustelle erfolgen auf Grund ausdrücklicher Bestellung und unter Verrechnung des entsprechenden Fuhrlohnes, wobei Ablade- und Wartezeiten separat verrechnet werden. Einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Entladungsmöglichkeiten werden vorausgesetzt. und W a n d ki e s Lieferschwierigkeiten Bei Lieferschwierigkeiten zufolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen aus unvorhersehbaren Gründen behält sich das Lieferwerk vor, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Jegliche Haftung für weiteren direkten oder indirekten Schaden ist ausgeschlossen. Privatzuschlag Lieferungen an Private und Fuhrhalter erfolgen unter Verrechnung eines Zuschlages von CHF 20.- per m3. Beanstandungen Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität und/oder Menge des gelieferten Materials sind während des Ablads, spätestens jedoch vor Verwendung des Materials gelten zu machen und sofort schriftlich zu bestätigen. Die Verwendung des Materials bedeutet Anerkennung der bestellungskonformen Qualität und Menge des gelieferten Materials. Gültigkeit Diese Preiseiste ist nur für das Baugewerbe gültig. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten und Sortenverzeichnisse ungültig. Zahlungsbedingungen 30 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto oder 45 Tage netto. Verzugszins 7 % p.a. Jede Verrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der SAND AG NEUHEIM. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. SAND AG NEUHEIM – Sihlbruggstrasse - 6345 Neuheim Seite 1