Mündliche Anfragen

Werbung
Niedersächsischer Landtag
17. Wahlperiode
Drucksache 17/345
Zu 2:
Der Solidarpakt ist - wie bereits in meiner Antwort im Mai-Plenum (Drs. 17/210) ausgeführt - eine
nach langen und intensiven Verhandlungen im Jahr 2001 geschlossene Vereinbarung zwischen
dem Bund und allen 16 Ländern, also auch dem Land Niedersachsen. Diese Vereinbarung wird
daher selbstverständlich von dieser Landesregierung respektiert.
Dies darf jedoch nicht ausschließen, eine veränderte Situation darzulegen, um sie mit den am Einigungsprozess beteiligten Partnern diskutieren zu können. Eine vorzeitige Änderung - und hier verweise ich erneut auf meine Antwort im Mai-Plenum - wird nur im Konsens mit allen - also auch den
ostdeutschen Ländern - möglich sein.
Herr Ministerpräsident Weil wird in der Nordwest-Zeitung vom 31. Dezember 2012 auch dahin gehend zitiert, dass er „das nicht übers Knie brechen wolle“, aber auch „nicht erst in sieben Jahren
darüber reden“ möchte. Die gemeinsam mit den anderen Ländern begonnenen Arbeiten für die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bieten Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten, die niedersächsischen Interessen unter dem Blickwinkel der Förderung strukturschwacher Regionen einzubringen und in diesem Kreis zu vertreten.
Zu 3:
Keines der ostdeutschen Länder hat seine grundsätzliche Zustimmung zu einer vorzeitigen Aufkündigung des Solidarpakts erklärt. In den jährlichen Fortschrittsberichten zum Aufbau Ost legt jedes Land, das Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Sonderlasten erhält, seine Fortschritte bei Beseitigung der kommunalen Finanzschwächen sowie der
Schließung von Infrastrukturlücken dar. Auch wenn die aktuellen Berichte für das Jahr 2011 weiterhin einen Nachholbedarf beschreiben, bleibt die Entwicklung zu beobachten und zur rechten Zeit
über eine Förderung unabhängig von der Himmelsrichtung zu verhandeln.
7. Abgeordnete Marcus Bosse, Sigrid Rakow, Karsten Becker, Frank Henning, Kathrin Rühl, Axel
Brammer (SPD), Volker Bajus, Miriam Staudte und Hans-Joachim Jansen (GRÜNE)
Niedersachsen im Ländervergleich - Wie aktuell ist die Datenlage zur biologischen Vielfalt?
Ziele der Ausweisung des Netzes Natura 2000 sind der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG), des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen im Juni 1992 ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium hierfür geschaffen
worden.
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 ist in Deutschland zusätzlich mit der Umsetzung in nationales Recht im
April 1998 rechtsverbindlich und schließt auch die Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie
79/409/EWG) des Rates vom 2. April 1979 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten mit ein.
Beide Richtlinien dienen der Bewahrung wie auch der Wiederherstellung eines „günstigen Erhaltungszustands
der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“. In
der Vogelschutzrichtlinie werden zudem die Wiederherstellung und Neuschaffung von Lebensstätten gefordert.
Ein kontinuierliches Monitoring soll Daten liefern, die Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der
biogeografischen Regionen erlauben, und ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes
Natura 2000 durchzuführen. In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben sich Bund und Länder auf ein
bundesweites Vorgehen beim Monitoring geeinigt. Die Daten fließen als eine wichtige Grundlage in den nationalen Bericht 2013 an die EU ein. Der Bericht wird alle sechs Jahre erforderlich.
Wir fragen die Landesregierung:
1.
Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Zustand der grundsätzlichen Datenlage (landesweite Biotopkartierung) in Niedersachsen ein, um den o. g. Erfordernissen gerecht werden zu können?
2.
Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Zustand der speziellen Datenlage in der Natura-2000Gebietskulisse zu Biotopen und Lebensräumen, Pflanzen-, Fisch-, Vogel- und sonstigen Tierarten ein, um
den o. g. Erfordernissen gerecht werden zu können?
9
Niedersächsischer Landtag
3.
17. Wahlperiode
Drucksache 17/345
Wie stellt sich die erforderliche Datenlage in den zuständigen niedersächsischen Behörden - insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern - dar, um beim bundesweit abgestimmten Vorgehen auf Augenhöhe mitarbeiten zu können, und inwieweit sieht die Landesregierung diesbezüglich Verbesserungsbzw. Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht?
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
„Natura 2000“ ist der Begriff für das zusammenhängende ökologische Netz, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie) errichtet wurde. Bestandteil dieses Schutzgebietsnetzes sind auch die gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rats vom 30. November 2009 (EU-Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiete.
Dabei können sich beide Gebietskategorien durchaus überlappen. Von der niedersächsischen
Landesregierung wurden 385 FFH-Gebiete mit insgesamt 610 044 ha (inklusive der marinen Bereiche) der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Die gemeldete, niedersächsische Kulisse der
EU-Vogelschutzgebiete umfasst mit 71 EU-Vogelschutzgebieten insgesamt 686 794 ha (inklusive
der marinen Bereiche).
Ziel der Richtlinien ist es, natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wildlebende
Tiere und Pflanzen insgesamt zu schützen und zu erhalten. Dabei ist das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ eines der durch die FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie dafür vorgegebenen Instrumente.
Ziel von Natura 2000 ist es, dass sich alle nach den Anhängen der Richtlinien maßgeblichen Arten
und Lebensraumtypen in einem günstigen Erhaltungszustand befinden bzw. dorthin entwickelt werden. Die Umsetzung von „Natura 2000“ ist damit ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der
Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt von 1992 und entsprechender nationaler
Strategien.
Sowohl die FFH-Richtlinie als auch die EU-Vogelschutzrichtlinie sehen vor, dass die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Zeitabständen über ihre Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung beider
Richtlinien an die Europäische Kommission berichten (Berichtspflicht nach Artikel 17 der FFH- bzw.
Artikel 12 der EU-Vogelschutzrichtlinie). Die Berichtsschemata für den FFH- sowie den EU-Vogelschutzbericht wurden zwischenzeitlich vereinheitlicht. Zudem wurde vereinbart, dass der nationale
EU-Vogelschutz- und der nationale FFH-Bericht jeweils alle sechs Jahre erstellt werden.
Da der FFH- und der EU-Vogelschutzbericht den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt - und auch außerhalb der Natura 2000-Kulisse bewertet, fließen z. B. in den FFH-Bericht auch Daten ein, die außerhalb der Natura 2000-Gebiete
erhoben werden.
Der FFH-Bericht und der EU-Vogelschutzbericht werden derzeit u. a. auf Basis von Datenlieferungen der Bundesländer durch den Bund im Entwurf erstellt. Für den nun anstehenden FFH-Bericht
für den Berichtszeitraum 2007 bis 2012 wurde für die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten der Anhänge II und IV ein bundesweites Stichproben-Monitoringprogramm eingerichtet. Zudem
fließen in den FFH-Bericht Daten der dritten Bundeswaldinventur (BWI3) sowie ergänzende Länderangaben ein.
Die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt beim FFH-Bericht bei den Arten anhand der vier Parameter „Aktuelles Verbreitungsgebiet“, „Population“, „Habitat der Art“ und „Zukunftsaussichten“.
Bei den Lebensraumtypen sind es die Parameter „Aktuelles Verbreitungsgebiet“, „Aktuelle Fläche“,
„Spezifische Strukturen und Funktionen“ und „Zukunftsaussichten“. Ermöglicht die Datenlage keine
exakte Bewertung der Parameter, so werden diese als „unbekannt“ eingestuft.
Folgende Teilparameter werden bei der Erstellung des nationalen FFH-Berichtes bewertet
– „Aktuelles Verbreitungsgebiet“ durch Länderangaben,
– „Aktuelle Fläche“ durch Länderangaben,
– „Spezifische Strukturen und Funktionen“ durch das bundesweite Stichprobenmonitoring (durchgeführt durch die Länder) und
– „Zukunftsaussichten“ durch Länderangaben.
10
Niedersächsischer Landtag
17. Wahlperiode
Drucksache 17/345
Derzeit werden Teile des durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) u. a. auf Grundlage der Angaben der Länder erstellten, nationalen FFH-Berichtentwurfs zwischen Bund und Ländern in Bewertungskonferenzen erörtert.
Dem FFH-Bericht soll Ende 2013 der Bericht zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie folgen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die grundsätzliche Datenlage war ausreichend, um den Beitrag zum FFH-Berichtentwurf für das
BfN erstellen zu können. Lediglich bei den Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie ist
die aktuelle Datenlage außerhalb der gemeldeten 385 FFH-Gebiete unzureichend. Vor diesem Hintergrund konnte im Zuge der niedersächsischen Datenlieferung zum FFH-Bericht 2013 zu verschiedenen Lebensraumtypen keine konkrete Flächenangabe zu den Bewertungskriterien „Aktuelles Verbreitungsgebiet“ und „Aktuelle Fläche“ erfolgen. Diese fehlenden Flächenangaben konnten
im Rahmen der bisherigen Bewertungskonferenzen hilfsweise durch Expertenvoten mittels sogenannter Operatoren (Fläche =, Fläche <, Fläche >) ersetzt werden.
Die angesprochene Biotopkartierung ist nicht identisch mit der notwendigen Erfassung der FFHLebensraumtypen. Sie geht vielmehr inhaltlich weit darüber hinaus und wird bereits seit Ende der
1970er Jahre durchgeführt. Sie erfolgt niedersachsenweit flächendeckend. Es hat bereits zwei vollständige Durchgänge gegeben.
Zu 2:
Die Landesregierung schätzt den Zustand der speziellen Datenlage innerhalb der Natura 2000Gebietskulisse insgesamt als gut ein.
Aus einem aktuellen Bericht der Fachbehörde für Naturschutz vom 10. Juni 2013 ergibt sich, folgende konkrete Sachlage:
–
–
–
–
–
Lebensraumtypen:
Pflanzen:
Fische:
Vögel:
sonstige Tierarten:
überwiegend gut;
sehr gut;
vergleichsweise gut;
vergleichsweise gut,
heterogen; bei einigen Arten gute Daten, bei anderen Arten ist eine Erfassung nicht erfolgt.
Zu 3:
Die Datenlage der Fachbehörde für Naturschutz ist in der Antwort auf die Frage 2 dargestellt.
Das bundesweit abgestimmte Vorgehen beschränkt sich auf die zwischen Bund und Ländern abzustimmenden Natura 2000-Berichte. Dagegen wird die Biotopkartierung von den Ländern in eigener
Zuständigkeit durchgeführt.
Es gibt jedoch - wie bereits ausgeführt - Datenlücken bei der Erfassung der FFH-Lebensraumtypen
außerhalb der FFH-Gebiete und bei einigen Tierarten. Deshalb ist geplant, die Mittel für Bestandserfassungen zunächst für das Jahr 2014 anzuheben.
8. Abgeordnete Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Gerald Heere (GRÜNE)
Aktivitäten von Nazis im Raum Braunschweig/Wolfsburg/Gifhorn
In dem vorläufigen Verfassungsschutzbericht 2012 erwähnt der niedersächsische Verfassungsschutz im Kapitel
über Rechtsextremismus auch das Aktionsbündnis 38. Dieses bestehe aus den rechtsextremen Gruppierungen
Aktionsgruppe Gifhorn, Aktionsgruppe Wolfsburg, der Braunschweiger Aktionsgruppe 38 (AG 38) sowie der
Burschenschaft Thormania. Demnach habe sich z. B. die Braunschweiger Aktionsgruppe 38 im Jahr 2012
mehrfach durch rechtsextreme Propagandadelikte hervorgetan und z. B. an der Durchführung von Nazikonzerten mitgewirkt. Die Aktionsgruppe Wolfsburg sei maßgeblich an der Durchführung des sogenannten Tags der
deutschen Zukunft, eines jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Wolfsburg, beteiligt.
11
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen