GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT STEUERPARADIESEN (BLACK LIST) Wir haben bereits öfters berichtet, dass es Absicht des Staates ist, eine totale Kontrolle über die Geschäftsbeziehungen mit Steuerparadiesen zu erhalten. Bisher hat sich die Finanzbehörde nur mit einer summarischen Angabe dieser Geschäftsbeziehungen in der Steuererklärung UNICO (Übersicht RG oder RF) begnügt. Ab 1.7.2010 müssen dem Finanzamt detaillierte Daten zu jeder Geschäftsbeziehung geliefert werden. DIE STAATEN DER ‚BLACK LIST‘ (STEUERPARADIESE) Als Steuerparadiese bezeichnet man jene Staaten welche ein extrem begünstigtes Steuersystem anwenden. Diese Staaten sind in einer ‚schwarzen Liste‘ (black list) aufgezählt, welche wir Ihnen als Anlage schicken. Dabei haben wir jene Staaten in Evidenz gesetzt mit denen man am ehesten Geschäftsbeziehungen hat (San Marino, Schweiz, Malta, Luxemburg, Lichtenstein, usw.) DIE MELDUNG Die Meldung betrifft alle Geschäftsbeziehungen, welche mit einem Staat der ‚schwarzen Liste‘ abgewickelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Lieferungen oder Leistungen handelt. Die Geschäftsbeziehungen mit privaten Personen sind in der Meldung nicht anzuführen. In die Meldung müssen alle Geschäftsoperationen einfließen, welche im Bezugszeitraum in den vorgeschriebenen Registern eingetragen wurden. Zur Meldung verpflichtet sind alle Unternehmen und Freiberufler. Körperschaften brauchen die Meldung nur dann machen, wenn die Geschäftsbeziehung mit den Steuerparadiesen in die wirtschaftliche Tätigkeit fällt. Ausgeschlossen von der Meldepflicht sind die sogenannten Betriebsneugründer (nuove iniziative produttive) und die Kleinstunternehmen (contribuenti minimi). Die Meldung der Geschäftsvorfälle muss, je nach Geschäftsvolumen, monatlich oder dreimonatlich gemacht werden. Dreimonatlich können die Meldungen nur dann vorgenommen werden, wenn in den letzten 4 Trimestern, Geschäftsvorfälle für nicht mehr als 50.000,00 € getätigt wurden. Die Grenze wird getrennt auf die Einkäufe, Verkäufe, erbrachte Leistungen und bezogene Leistungen angewandt. Es kann also ohne weiteres sein, dass man für eine Kategorie monatliche, für eine andere dreimonatliche Meldungen machen muss. Die Meldung kann nur telematisch erfolgen. (es) © Dr. Egon Gerhard Schenk – Winkelweg Nr. 8 – 39012 Meran VERZEICHNIS DER STEUERPARADIESE (BLACK LIST) © Dr. Egon Gerhard Schenk – Winkelweg Nr. 8 – 39012 Meran