E-Bilanz ADDISON Agrosoft | HANNIBAL

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E-Bilanz
Allgemeine Information und Dokumentation
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Praxisleitfaden E-Bilanz
HANNIBAL landwirtschaftliches Buchführungssystem
E-Bilanz - Allgemeine Information und Dokumentation
Stand: 20.Januar 2014
Copyright (C) 2014 ADDISON Agrosoft GmbH
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E-Bilanz
Inhalt
1.
Die E-Bilanz und deren Anforderungen
2
2.
Änderungen im Buchungsverhalten
8
3.
Umsetzung in HANNIBAL
9
4.
Beschreibung der HANNIBAL-Programmfunktionen
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
4.8.
Betriebsstammdaten erweitert ....................................................................................................................... 10
Kontenplanvergleich zur Anpassung von Konten und -Kategorien ............................................................... 11
Konteneigenschaften im Kontenplan .............................................................................................................. 14
Umsätze mit verbundenen Unternehmen....................................................................................................... 20
Weitere automatische Zuordnungsfunktionen ............................................................................................... 21
Steuerliche Weiterrechnung ........................................................................................................................... 22
Erstellung der E-Bilanz ................................................................................................................................... 23
Prüfung und Übermittlung der E-Bilanz ......................................................................................................... 26
5.
Neue Konten ab 2012/2013
5.1.
5.2.
Neue Konten Kontenrahmen Landwirtschaft (4-stellig) ................................................................................ 27
Neue Konten im Kontenrahmen Landwirtschaft Textschlüssel .................................................................... 30
Stand 20.01.2014
10
27
Seite 1
E-Bilanz
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1. Die E-Bilanz und deren Anforderungen
Rechtliche Grundlagen
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 28. Dezember 2008 wurde über §
5b EStG die gesetzliche Grundlage zur elektronischen Übermittlung von
Jahresabschlüssen an die Finanzverwaltung geschaffen.
Gleichzeitig wurde das Bundesministerium der Finanzen über § 51 Abs. 4
EStG ermächtigt, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu
bestimmen.
Das Bundesministerium hat hiernach in mehreren BMF-Schreiben die
Regelungsgrößen (Übermittlungsformat und -inhalt) zur Umsetzung sowie
die Anwendung des Projekts E-Bilanz festgelegt und ergänzend eine
Pilotierungsphase durchgeführt.
Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf
eine elektronische Übermittlung verzichten.
Anwendungszeitraum
Nichtbeanstandungsregelung für 2012
§ 5b EStG ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.
Dezember 2011 beginnen.
Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt,
kann die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung weiterhin in
Papierform abgegeben werden; eine Gliederung gemäß der Taxonomie ist
dabei nicht erforderlich.
D.h. erstmals für Wirtschaftsjahre 2013/2014 und für Kalenderjahre 2013
muss verpflichtend die Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermittelt
werden.
Persönlicher
Anwendungsbereich
Die elektronische Abgabe ist für alle bilanzierenden Unternehmen und
freiwillig Bilanzierenden verpflichtend.
Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des
bilanzierenden Unternehmens.
Auch bei Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der
Gewinnermittlungsart, Umwandlungsfällen, Zwischenbilanz bei
Gesellschafterwechsel und Liquidationsbilanzen ist eine E-Bilanz als
Eröffnungsbilanz zu übermitteln.
Einnahmen-Überschuss-Betriebe sind nicht betroffen.
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Stand 20.01.2014
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Ziele der E-Bilanz
XBRL-Taxonomie
E-Bilanz
Mit dem Gesetz soll die elektronische Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen ausgeweitet werden mit folgenden Zielen:

Entbürokratisierung und Vereinfachung der Steuererhebung unter dem
Motto „Elektronik statt Papier“

Vermeidung eines fehleranfälligen und kostenintensiven Medienbruchs

weniger Rückfragen oder Ergänzungswünsche durch die
Finanzverwaltung, schnellere Steuerfestsetzung

Synergie- und Kosteneinsparungseffekte durch die Verwendung des
bereits weit verbreiteten XBRL-Formates (u.a. für die Offenlegung beim
Bundesanzeiger)

in einer späteren Phase: Rückübermittlung von XBRL-Datensätzen als
Erläuterung zum Bescheid bzw. im Rahmen einer Betriebsprüfung
Die Taxonomie ist ein gegliedertes Datenschema zur Beschreibung von
Jahresabschlussdaten. Sie definiert verschiedenartige Positionen, aus denen
u.a. die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bestehen können.
Das XBRL-Format ist eine frei verfügbare elektronische Sprache für das
"Financial Reporting“. Es ist in der Wirtschaft weltweit verbreitet (u.a. OECDEmpfehlungen) und wird auch zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger
genutzt.
Die XBRL-Taxonomie für die E-Bilanz ist der amtlich vorgeschriebene
Datensatz i.S.d. § 5b EStG
Kerntaxonomie
Die elektronische Übermittlung erfolgt grundsätzlich nach der
Kerntaxonomie. Sie beinhaltet die Positionen für alle Rechtsformen und für
Betriebe aller Größenklassen.
Branchentaxonomien
Neben der Kerntaxonomie bestehen Branchentaxonomien in Form von
Spezialtaxonomien sowie in Form von Ergänzungstaxonomien:
Die Spezialtaxonomien ersetzen die Berichtsteile Bilanz und GuV der
Kerntaxonomie (Banken/Finanzdienstleister, Versicherungen,
Pensionsfonds).
Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie in den Berichtsteilen
Bilanz und GuV (Wohnungswirtschaft, Verkehrsunternehmen, Land- und
Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, kommunale
Eigenbetriebe).
Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
Branchentaxonomie für
Land- und Forstwirtschaft
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Die Branchentaxonomie für die Land- und Forstwirtschaft setzt sich
zusammen aus der Kerntaxonomie und einer Ergänzungstaxonomie. Sie
basiert im Wesentlichen auf dem BMELV-Jahresabschluss.
Bis jetzt ist es für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht verpflichtend, die
E-Bilanz nach der Branchentaxonomie zu liefern. Bei der Übermittlung nach
der Kerntaxonomie werden jedoch wichtige landwirtschaftliche Positionen
nicht separat ausgewiesen.
Bestandteile der
Taxonomie
Die Taxonomie besteht aus einem Stammdatenmodul (GCD-Modul = Global
Common Data) und einem Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul = Generally
Accepted Accounting Principles).
GCD-Modul
Verpflichtende
Bestandteile
GAAP-Modul
Verpflichtende Berichtsbestandteile für das GAAP-Modul sind:

Steuerbilanz mit GuV oder
Handelsbilanz mit GuV + Überleitungsrechnung

Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften (ab 2014)

Ergebnisverwendung (bei Ausweis eines Bilanzgewinnes, in der Regel bei
Kapitalgesellschaften)

steuerliche Gewinnermittlung für alle Unternehmen außer
Kapitalgesellschaften.
Weitere Bestandteile wie Eigenkapitalspiegel, Anlagenspiegel, Lagebericht
können zunächst freiwillig übertragen werden.
Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden in einem eigenen Datensatz
übermittelt.
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Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
Positionseigenschaften
Beim Aufbau und der Verwendung der Taxonomie im Rahmen der E-Bilanz
sind Positionseigenschaften zu unterscheiden:
Mussfelder
Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind
zwingend zu befüllen (Mindestumfang).
Wird die entsprechende Position in der Buchführung nicht geführt und ist sie
auch nicht aus ihr ableitbar, dann wird sie als “leer”(technisch NIL für “Not
In List”) übermittelt.
Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten
Datensätzen enthalten sind.
Bei manchen Mussfeldern ist ein Kontennachweis erwünscht. Ein
Kontoauszug der in diese Position einfließenden Konten kann im XBRLFormat mitgeliefert werden (mit Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo
zum Stichtag).
Summenmussfelder
Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind
als Summenmussfelder gekennzeichnet.
Rechnerisch notwendige
Positionen
Zur Erfüllung der im Datenschema hinterlegten Rechenregeln werden
Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte
Mussfelder stehen, als rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
gekennzeichnet
Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese
Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem
Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch
verknüpft sind.
Auffangpositionen
Auffangpositionen wurden geschaffen, damit Eingriffe in das Buchungsverhalten vermieden werden können und dennoch ein möglichst hoher Grad
an Standardisierung erreicht werden kann.
Sie sind erkennbar durch die Formulierung „nicht zuordenbar“ oder „ohne
Zuordnung“ im beschreibenden Text .
Soweit eine Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der
Buchhaltung ableitbar ist, können zur Sicherstellung der rechnerischen
Richtigkeit alternativ die Auffangpositionen genutzt werden
Entgegen früherer Aussagen ist nicht mehr beabsichtigt, die
Auffangpositionen in einigen Jahren wieder abzuschaffen.
Auch für kleinere und mittlere Unternehmen ist die E-Bilanz ohne erhöhten
Anpassungsaufwand möglich, da die “Mussfelder” mit “leer” übermittelt und
stattdessen “Auffangpositionen” genutzt werden können.
Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
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Beispiel mit Auffangposition:
Unzulässige Positionen
Als für handelsrechtlichen Einzelabschluss unzulässig gekennzeichnete
Positionen dürfen in den der Finanzverwaltung zu übermittelnden
Datensätzen nicht verwendet werden.
Als steuerlich unzulässig gekennzeichnete Positionen sind im Rahmen der
Umgliederung/Überleitung aufzulösen und dürfen in den der
Finanzverwaltung zu übermittelnden Datensätzen nicht enthalten sein.
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Stand 20.01.2014
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Aktualisierung der
Taxonomien
E-Bilanz
Zur Aktualisierung der Taxonomien wurden Verfahrensgrundsätze per BMFSchreiben vom 5.Juni 2012 bekanntgegeben. Die Taxonomien werden
regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Nach Veröffentlichung
einer aktuelleren Taxonomie ist diese auch zu verwenden.
Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden.
Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für
frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Es wird nicht beanstandet, wenn eine
aktuelle Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Übermittlung der EBilanz
Die Übermittlung der Datensätze erfolgt authentifiziert über das Verfahren
ELSTER. Die Datensätze werden dabei mittels des in die Software
einzubindenden ElsterRich-Clients (ERiC) Prüfungen unterworfen.
Ein Portal zur manuellen Erfassung der Werte oder die Möglichkeit des
Uploads der E-Bilanz z.B. auf das ElsterOnline-Portal ist nicht möglich und
auch nicht geplant.
Eine Einsichtnahme in die Daten durch Dritte ist - anders als etwa beim
Bundesanzeiger (dort Hintergrund: Veröffentlichung) – nicht möglich. Die
Daten unterliegen dem Steuergeheimnis.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zur E-Bilanz sind abrufbar im Internet unter:

www.eSteuer.de
Hier sind die Taxonomien veröffentlicht und können heruntergeladen
werden (aktuell: Taxonomien Version 5.1 vom 01.06.2012)

www.bundesfinanzministerium.de
Empfehlenswert ist die Publikation „E-Bilanz Elektronik statt Papier“,
ebenfalls zum Herunterladen. Sie enthält im Anhang auch die
wichtigsten BMF-Schreiben zum Thema.

Stand 20.01.2014
www.abra-search.com
Hier kann eine übersichtliche und aufklappbare Darstellung der
Taxonomien aufgerufen werden.
Seite 7
E-Bilanz
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2. Änderungen im Buchungsverhalten
Kein Eingriff in das
Buchungsverhalten
Grundsätzlich soll seitens der Finanzverwaltung mit der Einführung der
E-Bilanz nicht in das individuelle Buchungsverhalten eingegriffen werden.
Um dieses Ziel zu erreichen wurden u.a. die Auffangpositionen eingeführt.
Sofern eine Differenzierung für einen Sachverhalt entsprechend der
vorgegebenen Detailtiefe nicht möglich ist, kann zur Sicherstellung der
rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ eine Auffangposition genutzt werden. Um arbeitsintensive Nachfragen des
Finanzamts zu vermeiden, kann an dieser Stelle freiwillig ein
Kontennachweis beigefügt werden. Das eigentliche Mussfeld wird dann mit
einem NIL-Wert übermittelt.
Auf Grund dieser Tatsachen ist die Erstellung und Einreichung der E-Bilanz
in den meisten Fällen ohne Änderungen am Buchungsverhalten möglich.
Was bedeutet
„ableitbar“?
Für ein Mussfeld gilt: sofern die Position in der ordnungsmäßigen
individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist,
ist die entsprechende Position als NIL-Wert zu übermitteln.
Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus
den Buchführungsunterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit
erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem
Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z.B. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z.B. durch eine maschinelle Auswertung von
Buchungsschlüsseln erfolgen.
In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der
Werte aus dem Hauptbuch, d.h. aus den im Unternehmen geführten
Kontensalden des Hauptbuches vorzunehmen.
Mögliche Strategien
Die Entscheidung, ob und welche Anpassungen im Buchungsverhalten
vorgenommen werden, sollte jedes Unternehmen individuell treffen.
Mögliche Strategien sind:
Maximalstrategie
Einführung neuer Konten, möglichst Besetzung von Mussfeldern, keine
Verwendung von Auffangpositionen, mit Kontennachweisen
Minimalstrategie
möglichst keine Änderungen im Buchungsverhalten, Verwendung von
Auffangpositionen, keine Kontennachweise, HGB-GuV nicht angepasst
Neutralstrategie
Besetzung der wesentlichen Mussfelder, Verwendung weniger
Auffangpositionen
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Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
3. Umsetzung in HANNIBAL
Eckdaten der
HANNIBAL-Lösung
Die Erstellung der E-Bilanz erfolgt direkt aus den Betriebsdaten. Es ist keine
Übergabe an ein separates Programmmodul notwendig. Die Daten werden
immer aufgrund der steuerlichen Buchführung ermittelt, was eine
Vereinfachung gegenüber der Variante Handelsbilanz plus Überleitung
darstellt.
Die Übermittlung der E-Bilanz wird sowohl als Branchentaxonomie
Landwirtschaft wie auch als Kerntaxonomie möglich sein.
Die Zuordnung von Konten zur E-Bilanz erfolgt grundsätzlich über die bereits
in HANNIBAL existierenden Kontenkategorien. Diese wurden in Ihrer Anzahl
und Differenzierung entsprechend den Anforderungen der Taxonomien
erweitert. Um bestimmte Zuordnungen zu erleichtern, wurden zusätzliche
Konteneigenschaften zur Steuerung für die E-Bilanz eingeführt.
Für die zu übermittelnde E-Bilanz können Bilanz, GuV und weitere
Bestandteile am Bildschirm dargestellt werden (Visualisierung).
Lösung spezieller
Anforderungen
Umsatzerlöse und Aufwendungen müssen in der GuV getrennt nach Umsatzsteuertatbeständen dargestellt werden. Dies erfolgt in HANNIBAL
automatisch aufgrund der in den Buchungssätzen erfassten
Umsatzsteuerschlüssel.
Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung muss bei
Finanzanlagen zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden
werden. Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach
Gesellschaftertypen unterteilt werden. Die Differenzierungen nach
Rechtsform und Gesellschaftertyp erfolgen durch eine mitgeführte
Konteneigenschaft im Betriebskontenplan.
Die Differenzierung nach Restlaufzeiten erfolgt automatisch durch das
Programm, wenn die entsprechenden Konten in den Darlehens-Stammdaten
erfasst sind. Zusätzlich gibt es dafür ebenfalls eine Konteneigenschaft.
Bilanzkonten für verbundenen Unternehmen werden über Kontenkategorien
gekennzeichnet. Im GuV-Bereich gibt es dafür auch eine Konteneigenschaft.
Alternativ kann im Buchungssatz ein Kennzeichen für einen Umsatz bzw.
einen Aufwand mit einem verbundenen Unternehmen gesetzt werden.
Neue Kontenpläne
Stand 20.01.2014
Ab HANNIBAL 3.8 sind neue Kontenplanvorlagen mit neuen Konten unter
Verwendung der erweiterten Kontenkategorien (s.oben) enthalten (BayLa
Landwirtschaft 2012, BayLa Standard 2012 und Landwritschaft Textschlüssel
2012). Die neuen Konten können aus der Vorlage in die Betriebskontenpläne
übernommen werden.
Seite 9
E-Bilanz
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4. Beschreibung der HANNIBAL-Programmfunktionen
4.1. Betriebsstammdaten erweitert
Allgemeine
Betriebsstammdaten
Für die E-Bilanz sind im Stammdatenbereich zusätzliche Eingaben
erforderlich.
Die steuerliche Identifikationsnummer des Betriebes kann im Menü
Stammdaten | Stammdaten | Allgemeine Betriebsstammdaten unter dem
Register "Betrieb" erfasst werden.
Bei Kapitalgesellschaften werden Angaben zum Mutterunternehmen unter
der Registerkarte "E-Bilanz" eingegeben.
Umsätze mit verbundenen
Unternehmen
buchen/anzeigen
Ebenfalls im Register „E-Bilanz“ kann für den aktuellen Betrieb eine
spezielle Erfassungsoption aktiviert werden. Danach kann in der einzelnen
Buchung markiert werden, ob es sich um einen Umsatz mit einem
verbundenen Unternehmen handelt.
Gesellschafterstammdaten
erweitert
Bei Personengesellschaften werden für die E-Bilanz zusätzliche
Informationen zu den Gesellschaftern im Menü Stammdaten | Stammdaten |
Gesellschafter unter dem Register „E-Bilanz“ erfasst.
Die Summe der Beteiligungsschlüssel aller Gesellschafter darf nicht kleiner
als 1 sein.
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Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
4.2. Kontenplanvergleich zur Anpassung von Konten und -Kategorien
Neue Kontenkategorien
und Konten
Bei der Erstellung der E-Bilanz werden die Konten im Wesentlichen über
Kontenkategorien zugeordnet. Deshalb wurde das System der
Kontenkategorien umfassend erweitert und mit zusätzlichen
Konteneigenschaften so ergänzt, dass für jede Taxonomieposition ein
entsprechendes Konto angelegt werden kann.
In den Kontenplanvorlagen in HANNIBAL 3.8 wurden für die wichtigsten
Sachverhalte Konten neu angelegt. Diese stehen dem Anwender sofort zur
Verfügung. Bei Bedarf oder auf Wunsch können weitere Konten mit den
neuen Kontenkategorien betriebsindividuell oder in den Kanzleikontenplänen
angelegt werden.
Die neuen Konten stehen mit den Kontenplänen BayLa Landwirtschaft 2012,
BayLa Standard 2012 und Landwirtschaft Textschlüssel 2012 zur
Verfügung. Sie gelten für Wirtschaftsjahre, die ab 1.5.2012 beginnen.
E-Bilanz-Texte
XBRL-tags
Im Kontenkategorie-Auswahlfenster können der Zeilentext, das XBRL-Tag
sowie die Positionseigenschaften (Mussfeld etc.) der zugeordneten E-BilanzZeile eingeblendet werden.
Anwendung des
Kontenplanvergleichs
Bestehende Betriebskontenpläne werden nicht automatisch vom Programm
mit den neuen Kontenkategorien versehen, um inidivduelle Anpassungen
nicht zu überschreiben.
Für diese Konten eignet sich die Anpassung mit dem Kontenplanvergleich.
Außerdem können individuelle neu eingerichtete Konten herausgefiltert
werden.
Stand 20.01.2014
Seite 11
E-Bilanz
Aufruf Kontenplanvergleich
für bestehende Konten
Seite 12
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Der Aufruf erfolgt aus dem Betriebskontenplan heraus unter Stammdaten
|Kontenplan | Kontenplan über die Schaltfläche „Vergleich“ links unten.

Zunächst werden über den „Vergleichsfilter“
in der Werkzeugleiste
die zu vergleichenden Felder Kontenkategorie und die E-Bilanz-Felder
eingestellt.
Mit der Eingrenzung der Vergleichsfelder kann vermieden werden, dass
z.B. rein textliche Veränderungen in der Bezeichnung extra geprüft
werden müssen.

Über die Zeilenfilter-Schaltfläche (mitte Werkzeugleiste oben) wird die
Auswahl „nur Unterschiede“ eingestellt.

Jetzt ist zu prüfen, ob diese Konten alle aus der Vorlage übernommen
werden sollen.
Stand 20.01.2014
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Stand 20.01.2014
E-Bilanz

Im nächsten Schritt werden die zu übernehmenden Konten markiert.
Uber die Schaltfläche „Bearbeiten“ können alle Zeilen (=Konten) auf
einmal ausgewählt werden. Einzelne Zeilen können mit STRG-linke
Maustaste wieder ausgenommen werden.

Die Konten werden nun mit der Schaltfläche „nach rechts kopieren“ aus
der Kontenplanvorlage in den Betriebskontenplan übernommen.

Anschließend kann noch zusätzlich bestimmt werden, welche Felder
überschrieben werden sollen. Es wird empfohlen, alle Spalten zu
übernehmen außer evt. die Bezeichnung.
Seite 13
E-Bilanz
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4.3. Konteneigenschaften im Kontenplan
Stammdaten | Kontenplan | Kontenplan
Um bestimmte Sachverhalte in der E-Bilanz in der gewünschten
Differenzierung darstellen zu können, ohne für jeden Sachverhalt ein eigenes
Konto verwenden zu müssen, wurden im Kontenplan neue
Eigenschaftsfelder eingeführt.
Die neuen Felder stehen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 zur Verfügung.
Bei bestimmten Kategorien sind verschiedene Eingaben möglich. Welche
Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird in den folgenden Kapiteln
im einzelnen aufgeführt.
Da die Betextung der Kontenkategorien notwendigerweise oft sehr lang ist,
wird der Kategoriecode mit angegeben. Der Kategoriecode ist ein eindeutiger
Schlüssel für jede Kontenkategorie. Unter Stammdaten | Tabellen |
Kontenkategorien oder im Auswahlfenster der Kontenkategorie kann der
Kategoriecode angezeigt werden.
E-Bilanz-Felder
ein-/ausblenden
Der Bereich "E-Bilanz" wird in der Bearbeitungsmaske des Kontenplans
über die Schaltfläche ein- bzw. ausgeblendet.
,
Seite 14
Stand 20.01.2014
E-Bilanz
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Konteneigenschaft Gesellschaftertyp
Forderungen gegen Gesellschafter,
Ausleihungen an Gesellschafter
Für die Zuordnung zur E-Bilanz müssen Angaben zum Gesellschaftertyp
gemacht werden.
Dazu steht im Kontenplan das Auswahlfeld "Gesellschaftertyp bei
Forderungen und Ausleihungen" zur Verfügung:
Mögliche Auswahl
Mögliche Auswahl im Feld
"Gesellschaftertyp bei …"
Möglich bei Kontenkategorie
(Kategoriecode)
Möglich bei Kontenkategorie
(Kategoriecode)
Forderungen an Gesellschafter
(29100)
Ausstehende Einl.Aktiv,
eingefordert (29150)
Ausleihungen an Gesellschafter
(5000)
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (37000)
Unbekannt
x
x
GmbH-Gesellschafter
x
persönlich haftender
Gesellschafter
x
x
Kommanditisten und atypisch x
stille Gesellschafter
typisch stille Gesellschafter
GmbH-Gesellschafter und
stille Gesellschafter
x
Kommanditisten
x
sonstige Gesellschafter
Stand 20.01.2014
x
x
Seite 15
E-Bilanz
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Konteneigenschaft Rechtsform
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht.
Für die Zuordnung zur E-Bilanz müssen Angaben zur Rechtsform des
verbundenen Unternehmens gemacht werden.
Dazu steht im Kontenplan das Auswahlfeld "Rechtsform des Unternehmens,
mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht" zur Verfügung:
Mögliche Auswahl
Mögliche Auswahl im Feld
"Rechtsform des
Unternehmens .."
Unbekannt
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen
Nicht zuordenbar
Seite 16
Möglich bei Kontenkategorie
Möglich bei Kontenkategorie
(Kategoriecode)
(Kategoriecode)
Anteile an verb. Unternehmen
(4400)
Beteiligungen (4600)
Ausleihungen an Unternehmen
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (4700)
Ausleihungen an verb. Unt.
(4500)
Erträge aus Beteiligungen (87300)
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen (87510)
X
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
Konteneigenschaft verbundene Unternehmen
"davon mit verbundenen
Unternehmen"
Im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung muss bei Umsatzerlösen sowie
bei bestimmten Aufwendungen und z.B. außerordentlichen Erträgen der
Anteil aus Geschäften mit verbundenen Unternehmen in einer eigenen Zeile
ausgegeben werden,.
Dazu muss beim GuV-Konto die Eigenschaft "Konto für Angaben zu
verbundenen Unternehmen" gesetzt werden.
Alternativ kann auch im einzelnen Buchungssatz direkt eine entsprechende
Markierung gesetzt werden..
Betroffene
Kontenkategorien (GuV)
Kategoriecode
37600
59900
67250
77930
79100
79850
80700
88800
88900
89390
89000
Kontenkategorie
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für RHB und bezogene Waren
Bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen immat. Vermögensgegenstände
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Bilanzierte latente Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bei weiteren Kategorien im Finanzbereich sind bereits entsprechende
Unterkategorien vorhanden.
Stand 20.01.2014
Seite 17
E-Bilanz
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Konteneigenschaft Restlaufzeiten
Restlaufzeitangaben
Für die Zuordnung zu E-Bilanz müssen bei Forderungen, Verbindlichkeiten
und Rückstellungen Angaben zur Restlaufzeit gemacht werden.
Wenn das Konto unter Stammdaten | Stammdaten | Darlehen eingetragen
ist, werden diese Angaben vorrangig berücksichtigt. Annuitätendarlehen
werden automatisch in die Anteile nach verschiedenen Laufzeiten aufgeteilt
(s. Darlehen Restlaufzeiten). Für nicht unter "Darlehen" eingetragene
Verbindlichkeiten-Konten steht im Kontenplan das Auswahlfeld "Dauer der
Restlaufzeit" zur Verfügung:
Mögliche Auswahl
Mögliche Auswahl im Feld
"Dauer der Restlaufzeit"
Unbekannt
kleiner als 1 Jahr
1 Jahr bis kleiner als 5 Jahre (s.
Hinweis)
5 Jahre und länger
(s. Hinweis)
Seite 18
Möglich bei Kontenkategorie
(Kategoriecode)
Forderungen aus LuL (28800)
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (28801)
Forderungen an Gesellschafter (29100)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (28900)
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (29000)
Sonstige Vermögensgegenstände (29200)
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
x
x
x
X
Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
Konteneigenschaft Pfandrechtsicherung
Bei Verbindlichkeitenkonten kann angegeben werden, wenn die
Verbindlichkeit durch Pfandrechte o.ä. abgesichert ist. Dazu wird bei den
entsprechenden Konten die Option "Verbindlichkeiten durch Pfandrechte o.ä.
abgesichert" angeboten.
Stand 20.01.2014
Seite 19
E-Bilanz
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4.4. Umsätze mit verbundenen Unternehmen
Erfassungsoption
"verbundene Unternehmen"
Die in der E-Bilanz separat auszuweisenden Umsätze mit verbundenen
Unternehmen können in HANNIBAL in zwei verschiedenen Arbeitsweisen
gebucht werden.
Entweder das Konto ist im Kontenplan für die Umsätze mit verbundenen
Unternehmen gekennzeichnet. Dann gelten alle auf dem Konto verbuchten
Umsätze als Umsätze mit verbundenen Unternehmen. (vgl. Kap.4.3)
Oder in der Geldbuchung wird ein einzelner Umsatz als Umsatz mit einem
verbundenen Unternehmen gekennzeichnet. Das bedeutet, dass dasselbe
Erfolgskonto für Umsätze mit verbundenen Unternehmen und mit nicht
verbundenen Unternehmen genutzt werden kann.
Wenn man diese Funktion nutzen möchte, muss vorher für den Betrieb in
den Allgemeinen Betriebsstammdaten die entsprechende Option gesetzt
werden (vgl. Kap.4.1).
Seite 20
Stand 20.01.2014
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E-Bilanz
4.5. Weitere automatische Zuordnungsfunktionen
Für folgende Anforderungen werden in HANNIBAL programmunterstützte
Lösungen angeboten:
Umsatzsteuer
Umsatzerlöse und Aufwendungen müssen in der GuV getrennt nach
umsatzsteuerlichen Tatbeständen und Umsatzsteuersätzen ausgewiesen
werden.
Diese Trennung nach Umsatzsteuertatbestand erfolgt automatisch durch die
eingegebenen Umsatzsteuerschlüssel.
Darlehen Restlaufzeiten
Darlehensangaben in
den Stammdaten
Stand 20.01.2014
Stammdaten | Stammdaten | Darlehen
Wenn ein Konto dort eingetragen ist, werden diese Angaben von HANNIBAL
vorrangig berücksichtigt. Die Werte zu den Restlaufzeiten werden aus diesen
Angaben ermittelt und für die E-Bilanz verwendet. Dabei können auch andere
Konten, nicht nur Darlehenskonten eingetragen werden (Forderungen und
andere Verbindlichkeiten und Rückstellungen).
Seite 21
E-Bilanz
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4.6. Steuerliche Weiterrechnung
HANNIBAL berechnet die Werte für die E-Bilanz aus den Werten der
steuerlichen Buchführung. Eine Umrechnung von der handelsrechtlichen zur
steuerlichen Bilanz ist deshalb in der E-Bilanz von HANNIBAL nicht
notwendig.
Die Weiterrechnung zum steuerlichen Gewinn, bei der Sachverhalte
berücksichtigt werden, die außerhalb der Buchführung liegen, ist ein
verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz.
Im Bereich der Abschlussbuchungen gibt es einen neuen Menüpunkt zur
Erfassung von außerbilanziellen Hinzurechnungen und Abzügen. Die Beträge
können unter Jahresabschluss | Abschlussbuchungen |
Abschlussbuchungen erfassen - "E-Bilanz Weiterrechnung" eingegeben
werden.
Die Weiterrechnung wird nach der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgegeben.
Seite 22
Stand 20.01.2014
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
E-Bilanz
4.7. Erstellung der E-Bilanz
Programmaufruf
Jahresabschluss | E-Bilanz
Die Daten für die E-Bilanz werden von HANNIBAL entsprechend der
gewählten Taxonomie im XBRL-Format aufbereitet und können über eine
eigene Abschlusskonfiguration im Menü Jahresabschluss am Bildschirm
angezeigt und ausgedruckt werden (Visualisierung).
Dies ermöglicht einen schnellen Überblick, wie die gebuchten Vorgänge in
der E-Bilanz abgebildet werden und volle Transparenz über die übermittelten
Daten.
Landwirtschaftliche
Branchentaxonomie
oder Kerntaxonomie
möglich
Es stehen sowohl die Branchentaxonomie Landwirtschaft wie auch die
Kerntaxonomie zur Verfügung.
In Abhängigkeit von der in den Betriebsstammdaten eingestellten Branche
wird für Landwirtschaft die Branchentaxonomie ("E-Bilanz Branche LuF")und
für andere Betriebe die Kerntaxonomie ("E-Bilanz Kerntaxonomie")
vorgeschlagen.
Die Auswahl der Taxonomie erfolgt über das Feld "Konfigurationen".
Eigene E-BilanzKonfigurationen
Stand 20.01.2014
Wenn vom Benutzer eigene Konfigurationen zur E-Bilanz angelegt wurden,
werden diese auch in der Auswahlliste angezeigt.
Eigene Konfigurationen zur E-Bilanz werden generell (und abweichend zu
den Konfigurationen des Jahresabschlusses) nur über das Auswahlfeld
„Konfigurationen“ angezeigt. Sie können NICHT so eingestellt werden, dass
sie im Menü oder Untermenü angezeigt werden.
Seite 23
E-Bilanz
Mit Konten
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
Ist die Option „mit Konten“ markiert, dann werden für jede E-Bilanz-Position
die zugeordneten Konten mit Saldo angezeigt
Konten, deren Betrag auf mehrere Zeilen der E-Bilanz aufgeteilt wurde (z.B.
bei der Laufzeit von Darlehen), werden mit einem "*" gekennzeichnet.
Mit Konten lt. E-BilanzTaxonomie
"Kontennachweis"
Seite 24
An einigen Stellen der Taxonomie (z.B. Kasse) ist ein Kontennachweis
erwünscht. Ist die Option „mit Konten lt. E-Bilanz-Taxonomie“ aktiv, dann
werden nur für diese Zeilen die einzelnen Konten ausgegeben.
Stand 20.01.2014
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
E-Bilanz
Mit Ausgabe der EBilanz-Tags
Die eindeutige Zuordnung zur entsprechenden Zeile der E-Bilanz, der XBRLTag, wird in einer eigenen Spalte angezeigt.
Mit Ausgabe der
"Positions-Eigenschaften"
Wenn diese Option aktiv ist, wird eine zusätzliche Spalte mit den
Eigenschaften der E-Bilanz-Position ausgegeben.
Ausgegeben werden folgende Positionseigenschaften:
Muss = Musszeile
vU = verbundene Unternehmen
Pf = Sicherung durch Pfand
AP = Auffangposition
HR=nur handelsrechtlich
Stand 20.01.2014
Seite 25
E-Bilanz
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
4.8. Prüfung und Übermittlung der E-Bilanz
Versand der E-Bilanz
Der Versand wird aus der Bildschirmansicht der E-Bilanz (Jahresabschluss
– E-Bilanz – Gesamte Auswertung) über die Schaltfläche "ELSTER"
gestartet. Versendet werden die Daten, wie in der Ansicht dargestellt.
Eine Kopie der angezeigten E-Bilanz-Auswertung kann als Datei
abgespeichert werden. Das Speichern ist auch möglich, ohne gleichzeitig zu
versenden. Es genügt, den Dateinamen einzugeben, die Endung XML wird
automatisch vergeben und die Datei im XML-Format im ausgewählten
Verzeichnis abgespeichert.
Prüfung der E-Bilanz
Bei der Ausgabe der E-Bilanz per ELSTER kann gewählt werden, ob die EBilanz nur geprüft und nicht gesendet werden soll. Es erfolgt die Prüfung
durch das ELSTER-Modul, aber kein Versand. Eine Authentifizierung ist dazu
nicht notwendig.
Archivierung der
versendeten E-Bilanz
Nach dem Versand der E-Bilanz mit ELSTER werden das ELSTER-Protokoll
und der Abschluss archiviert. Das Archiv wird über die Schaltfläche "Archiv"
auf dem Auswertungsdialog E-Bilanz aufgerufen.
Über die Schaltflächen "Abschluss" und "Protokoll" können die Auswertung
und das ELSTER-Protokoll zur Ansicht gebracht werden.
.
Seite 26
Stand 20.01.2014
E-Bilanz
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
5. Neue Konten ab 2012/2013
5.1. Neue Konten Kontenrahmen Landwirtschaft (4-stellig)
E-BilanzSteuerung
Konto
Bezeichnung
Kontenkategorie
0210
Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Grundstücksgleiche Rechte
0630
Betriebsausstattung
Betriebsausstattung
0635
Geschäftsausstattung
Geschäftsausstattung
0681
Pferde im Anlagevermögen
Pferde im AV
0682
Rinder im Anlagevermögen
Rinder im AV
0683
Schweine im Anlagevermögen
Schweine im AV
0689
Sonstige Tiere im Anlagevermögen
Sonstige Tiere im AV
0803
Anteile an verbundenen Personengesellschaften
Anteile an verbundenen Unternehmen
R
0804
Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften
Anteile an verbundenen Unternehmen
R
0805
Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. PersGes
Anteile an herrschenden Unternehmen
R
0808
Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. KapGes
Anteile an herrschenden Unternehmen
R
0809
Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. Ges
Anteile an verbundenen Unternehmen
R
0813
Ausleihungen an verbundene Personengesellschaften
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
R
0814
Ausleihungen an verbundene Kapitalgesellschaften
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
R
0815
Ausleihungen an verbundene Einzelunternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
R
0883
Ausl.a.Untern.Betei.verh.PersGes
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili
R
0885
Ausl.a.Untern.Betei.verh.KapGes
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili
R
0961
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
R
0962
Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
R
0963
Ausleihungen an Kommanditisten
Ausleihungen an Gesellschafter
R
0964
Ausleihungen an stille Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
R
1201
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
L
1210
Forderungen aus LuL ohne Kontokurrent
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
L
1235
Wechsel aus LuL, bundesbankfähig
Wechselforderungen aus LuL (Besitzwechsel)
L
1289
Bes.wechsel geg. Untern. m. Beteil., bundesbankf.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Bet
1307
Ford. gegen GmbH-Gesellschafter
Forderungen an Gesellschafter
RL
1317
Ford. geg. pers. haft. Gesellschafter
Forderungen an Gesellschafter
RL
1327
Ford. geg. Kommanditisten
Forderungen an Gesellschafter
RL
1337
Ford. geg. typisch stille Gesellschafter
Forderungen an Gesellschafter
RL
1382
Vermögensg. Erfüllung Altersversorgung
Sonstige Vermögensgegenstände
L
1383
Vermögensg. Saldierung Altersversorgung
Sonstige Aktiv/Passiv-Posten
L
1391
Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften
Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften
L
1393
Genussrechte
Genussrechte, sonst. Vermögensgegenstände
L
1394
Einzahlungsansprüche zu Nebenleist. oder Zuzahl.
Einzahlungsansprüche zu Nebenleist./Zuzahlungen
L
1436
Vorsteuer Erwerb letzter Abnehmer
Andere Forderungen gegen Finanzbehörden
L
Stand 20.01.2014
L
Seite 27
E-Bilanz
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E-BilanzSteuerung
Konto
Bezeichnung
Kontenkategorie
2988
Rücklage für Zuschüsse
SoPo Investitionszulagen/Zuschüsse Dritter
2995
Ausgleichsposten bei Entn. § 4g EStG
Allgemeiner passiver steuerlicher Ausgleichsposten
3005
Rückstellungen für Pensionen u. ä. Verpflichtungen
RSt. Pensionen/ähnl. Verpfl. geg. Gesell./n. Pers.
L
3011
Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen
RSt. f. Zuschussverpfl. Pensionskassen/Lebensvers.
L
3120
Anleihen, konvertibel
Anleihen, konvertibel
L
3180
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
L
3610
Kreditkartenabrechnungen
Sonstige Verbindlichkeiten
L
3611
Verb. gegenüber Arbeitsgemeinschaften
Sonstige VB gegenüber Arbeitsgemeinschaften
L
3640
Verb. geg. GmbH-Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
L
3645
Verb. geg. pers. haft. Gesellschafter
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
L
3650
Verb. geg. Kommanditisten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
L
3655
Verb. geg. stillen Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
L
3786
Ausgegebene Geschenkgutscheine
Sonstige Verbindlichkeiten
L
5701
Nachlässe aus Einkauf RHB
A Erhaltene Nachlässe
vU
5733
Erhaltene Skonti aus Einkauf RHB
A Erhaltene Nachlässe
vU
5753
Erhaltene Boni aus Einkauf RHB
A Erhaltene Nachlässe
vU
5783
Erhaltene Rabatte aus Einkauf RHB
A Erhaltene Nachlässe
vU
6035
Löhne für Minijobs
A Löhne für Minijobs
vU
6149
Aufw. f. Altersvers. für Ges. Gesch.-F.
A Altersversorgung Gesellschafter-Geschäftsführer
vU
6209
Außerplanmäßige AfA Gesch.- Firmenwert
A außerpl. AfA Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert
6278
Abschr. a. RHB/Waren (unüblich hoch)
A auf Umlaufvermögen in unüblicher Höhe
6279
Abschr. fert. u. unfert. Erzeugn. (unübl.)
A auf Umlaufvermögen in unüblicher Höhe
6289
AfA auf Tiere unübl.hoch
A auf Tiere in unüblicher Höhe
6291
Abschr. Ford. geg. Gesellschaftern
A AfA Ford. gegen. Gesellschafter/stehende Pers.
6313
Verg. a. Ges. unbewegel. WG
A Miet-/Pachtaufw. für unbewegliche WG an Ges.
vU
6314
Verg. a. Mituntern. unbewegl. WG § 15
A Miet-/Pachtaufw. für unbewegliche WG Mituntern.
vU
6475
Zuführung zu Aufwandsrückstellungen
A Sonstiger Betriebsaufwand
vU
6605
Streuartikel
A Sonstiger Betriebsaufwand
vU
6611
Geschenke abzugsf. mit § 37b EStG
A Geschenke abzugsfähig (§4 Abs. 5 EStG)
vU
6612
Pausch. Steuern f.Gesch. u.Zug. abzgsf.
A Geschenke abzugsfähig (§4 Abs. 5 EStG)
vU
6621
Geschenke n. abzugsf. mit § 37b EStG
A Geschenke nicht abziehbar
vU
6622
Pausch. Steuern f.Gesch. u.Zuw. n. abzgsf.
A Geschenke nicht abziehbar
vU
6625
Geschenke auschl. betriebl. genutzt
A Geschenke abzugsfähig (§4 Abs. 5 EStG)
vU
6629
Zugaben mit § 37b EStG
A Geschenke abzugsfähig (§4 Abs. 5 EStG)
vU
6674
Reisekosten Untern., Verpflegungsmehraufw.
A Verpflegungsmehraufwand (Untern.)
vU
6688
Fahrt. Whg.-Betriebsst.-Fam. (abz. Ant.)
A Reisekosten Arbeitnehmer
vU
6689
Fahrt. Whg.-Betriebsst.-Fam. (n. abz. Ant.)
A Reisekosten Arbeitnehmer
vU
6690
Fahrten Whg.-Betriebsst.-Fam. (Hab.)
A Reisekosten Arbeitnehmer
vU
6691
Verpflegungsmehraufw. dopp. Haushaltsf.
A Verpflegungsmehraufwand (Untern.)
vU
6833
Verg. a. Ges. bewegl. WG
A Miet-/Pachtaufw. für bewegliche WG an Ges.
vU
6834
Verg. a. Mituntern. bewegl. WG § 15
A Miet-/Pachtaufw. für bewegliche WG an Mituntern.
vU
6922
Einst. steuerl. Rücklage § 6b Abs. 3 EStG
A Einstellung in stl. Rücklagen § 6b Abs. 3 EStG
vU
6924
Einst. steuerl. Rücklage § 6b Abs. 10 EStG
A Einstellung in stl. Rücklagen § 6b Abs. 10 EStG
vU
6926
Herabsetzungsbetr. § 7g Abs. 2 EStG
A Übertragene Investitonsabzugsbeträge
vU
6927
Einstellungen in steuerliche Rücklagen
A Zeitraumfr. Einst. in Sonderposten mit R.
vU
6928
Einst. Rückl. Ersatzbesch. R 6.6 EStR
A Einstellung in stl. Rücklagen Ersatzbeschaffung
vU
Seite 28
Stand 20.01.2014
E-Bilanz
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
Konto
Bezeichnung
Kontenkategorie
6929
Einst. steuerl. Rücklage nach § 4g EStG
A Einstellung in stl. Rücklagen § 4g EStG
Konto
Bezeichnung
Kontenkategorie
7004
7005
7006
7007
7011
7012
7013
7014
7015
7016
7017
7018
7020
7030
7103
7104
7107
7119
7201
7204
7207
7217
7302
7303
7304
7307
7308
7313
7316
7317
7323
7355
7360
7401
7450
7451
7452
7453
7454
7472
7473
7551
7552
7553
7554
7591
7592
7641
7643
Erträge aus Beteil. an PersGes. (verb. Untern.)
Erträge aus Anteilen an KapGes (Beteiligungen)
Erträge aus Anteilen an KapGes (verb. Untern.)
Sonst. gewerbstfr. Gewinne aus Anteilen an KapGes
Erträge aus Ausleih. FAV
Erträge aus Ausleih. FAV a. verb. Untern.
Erträge aus Anteilen an PersGes (FAV)
Erträge aus Anteilen an KapGes (FAV)
Erträge aus Anteilen an KapGes (verb. Untern.)
Erträge aus Anteilen an PersGes (verb. Untern.)
Erträge aus and. WP FAV an KapGes
Erträge aus and. WP FAV an PersGes
Zins- und Dividendenerträge
Erh. Ausgleichszahl. (als außenst. Akt.)
Erträge aus Anteilen an KapGes (UV)
Erträge aus Anteilen an KapGes (verb. Untern.)
Zinserträge § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG
Sonstige Zinserträge aus verb. Unternehmen
Abschr. auf Finanzanlagan (nicht dauerhaft)
Abschr. auf Finanzanlagen § 3 Nr. 40 (dauerh.)
Abschr. auf Finanzanlagen verb. Unternehmen
Abschr. auf Wertpapiere des UV verb. Unternehmen
Nicht abzugsf. and. Nebenleistungen zu Steuern
Stl. abzugsf. and. Nebenleistungen zu Steuern
Nicht abzugsf. and. Nebenleistungen zu Steuern
Zinsen aus Abzinsung des KSt-Erhöhungsbetrages
Zinsaufwendungen §233a AO, §4 Abs. 5b EStG
Nicht abzugf. Schuldzinsen, §4 Abs. 4a EStG
Zinsen für Gesellschafterdarlehen
Zinsen a. Ges. m. Bet. gr. 25%
Abschreibungen auf Disagio zur Finanzierung
Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge
Zinsanteil der Zuführung zu Pensionsrückstell.
Außerordentliche Erträge, finanzwirksam
Außerordentliche Erträge, nicht finanzwirksam
Ertr. d. Verschmelzung u. Umwandlung
Ertr. d. Verkauf v. bed. Beteiligungen
Ertr. d. Verkauf v. bed. Grundstücken
Gew. Veräuß. o. Aufg. v. Ges. Aktiv. n. St.
AO Erl.Verkauf bedeutender Grundst. Buchgew.
AO Buchwertabg bedeutender Grundst. Buchge
Verl. d. Verschmelzung und Umwandlung
Verl. d. außergewöhnliche Schadensfälle
Aufw. f. Restr.- u. Sanierungsmaßnahmen
Verl. Veräuß. o. Aufg. v. Ges. Aktiv. n. St.
AO Erl.Verkauf bedeutender Grundst. BVerl.
AO Buchwertabg bedeutender Grundst. BVerl.
GewSt.nachzahlung u. -erstattung Vj. §4 Abs. 5b
Erträge Aufl. von GewSt.rückstellungen §4 Abs. 5b
E Ertr.aus Bet./Gesch.guth. aus verbund. Unt.
E Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben
E Ertr.aus Bet./Gesch.guth. aus verbund. Unt.
E Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben
E Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung
E Ertr. aus.and.WP u.Ausl. aus verb.Untern.
E Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung
E Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung
E Ertr. aus.and.WP u.Ausl. aus verb.Untern.
E Ertr. aus.and.WP u.Ausl. aus verb.Untern.
E Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung
E Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung
E Zins- und Dividendenerträge
E erhalt. Ausgleichszahlung (außensteh. Aktionär)
E Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
E Sonst.Zinsen u.ä.Ertr. aus verbund.Unternehmen
E Zinsen nach § 233a AO
E Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
A Abschreibungen auf Finanzanlagen
A Abschreibungen auf Finanzanlagen
A Abschreibungen auf Finanzanlagen
A Übliche und unübliche AfA auf Wertpapiere des UV
A Zinsen und ähnliche Aufwendungen
A Zinsen und ähnliche Aufwendungen
A Zinsen und ähnliche Aufwendungen
A Sonstige Zinsen und ähnl. Aufwend. aus Abzinsung
A Zinsen nach § 233a AO
A Zinsen und ähnliche Aufwendungen
A Zinsen für Gesellschafterdarlehen
A Zinsen an Ges Beteil.> 25%/diese nahe steh.Pers.
A Zinsen und ähnliche Aufwendungen
A Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge
A Zinsanteil der Zuführ. zu Pensionsrückstellung
E Außerordentliche Erträge
E Außerordentliche Erträge
E Außerordentliche Erträge
E Außerordentliche Erträge
E Außerordentliche Erträge
E Außerordentliche Erträge
E Ertr. durch Verkauf von bedeutenden Grundstücken
E Ertr. durch Verkauf von bedeutenden Grundstücken
A Verluste durch Verschmelzung und Umwandlung
A Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle
A Außerordentliche Aufwendungen
A Außerordentliche Aufwendungen
A Außerordentliche Aufwendungen
A Außerordentliche Aufwendungen
A Gewerbesteuernachzahlung Vj, nicht abziehbar
A Erträge Aufl. von GewSt.rückst, nicht abziehbar
Stand 20.01.2014
E-BilanzSteuerung
vU
E-BilanzSteuerung
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
R vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
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vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
vU
Seite 29
E-Bilanz
ADDISON-Agrosoft | HANNIBAL
5.2. Neue Konten im Kontenrahmen Landwirtschaft Textschlüssel
06.001 Sonstiges Anlagevermögen
06.800 Pferde im Anlagevermögen
06.810 Rinder im Anlagevermögen
06.850 Schweine im Anlagevermögen
06.880 Sonstige Tiere im Anlagevermögen
10.090 Geleistete Anzahlungen auf Umlaufvermögen
11.010 Anteile an verbundenen Unternehmen
11.011 Anteile an verbundenen Personengesellschaften
11.012 Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften
11.015 Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. Ges
11.016 Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. PersGes
11.017 Anteile an herrschender o. mehrh. beteil. KapGes
11.020 Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
11.021 Ausleihungen an verbundenen PersGes
11.022 Ausleihungen an verbundenen KapGes
11.023 Ausleihungen an verbundenen Einzelunternehmen
11.040 Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
11.050 Ausl.a.Untern.Beteiligungsverhältnis
11.051 Ausl.a.Untern.Betei.verh.PersGes
11.052 Ausl.a.Untern.Betei.verh.KapGes
11.060 Sonstige Ausleihungen
11.070 Ausleihungen an Gesellschafter
11.071 Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter
11.072 Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter
11.073 Ausleihungen an stille Gesellschafter
11.074 Ausleihungen an Kommanditisten
11.080 Sonstige Ausleihungen
11.095 Geschäftswert
11.096 Geleistetete Anzahlungen imm. Vgg
12.030 Kapitalrücklage
12.040 Gesetzliche Rücklage
14.040 Wertpapiere, Anteile an verb. Unternehmen
14.050 Wertpapiere, eigene Anteile
15.010 Sonstige Vermögensgegenstände
15.020 VB aus sonstigen Steuern
15.038 VB im Rahmen der sozialen Sicherheit
15.050 Forderungen gegen verbundene Unternehmen
15.055 Verb. geg. verbundene Unternehmen
15.060 Ford. geg. Unternehmen mit Beteiligungsverh.
15.065 Verb. geg. Unternehmen mit Beteiligungsverh.
15.075 Verb. geg. Gesellschaftern (Kapitalkonto IV)
19.001 Rechn.abg.,Wertb.,Rückst.
19.030 Einzelwertberichtigung
19.035 Pauschalwertberichtigung
19.040 Rückstellungen für Pensionen und ähnl. Verpfl.
19.050 Steuerrückstellungen
19.058 Passive lantente Steuern
54.010 Abschreibungen auf Finanzanlagen
94.010 Zinsertrag aus Anteilen an verb. Unternehmen
R L vU E-Bilanzsteuerung zulässig:
R
Rechtsform
L
Laufzeit
Seite 30
Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte
Pferde im AV
Rinder im AV
Schweine im AV
Sonstige Tiere im AV
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an herrschenden Unternehmen
Anteile an herrschenden Unternehmen
Anteile an herrschenden Unternehmen
Anteile an herrschenden Unternehmen
Anteile an herrschenden Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili
Sonstige Ausleihungen
Ausleihungen an Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
Ausleihungen an Gesellschafter
Sonstige Ausleihungen
Geschäfts- oder Firmenwert
Geleistete Anzahlungen auf Immat.Verm.gegenst
Kapitalrücklage G,K
Gesetzliche Rücklage (GR) G,K
Wertpapier-Anteile an verbundenen Unternehmen
Eigene Anteile
Sonstige Vermögensgegenstände
VB aus sonstigen Steuern
Verbindlichk. im Rahmen der sozialen Sicherheit
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber verbund.Unternehmen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Betei
Verbindlichk. gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Allgemeiner aktiver steuerlicher Ausgleichsposten
Einzelwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflic
Steuerrückstellungen
Passive latente Steuern
A Abschreibungen auf Finanzanlagen
E Ertr.aus Bet./Gesch.guth. aus verbund. Unt.
Pf
vV
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
R
L
L
L
L
L
L
L
RL
L
L
L
L
vU
R vU
Pfandrecht
Verbundene Unternehmen
Stand 20.01.2014
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