H. Finck: DIABETES & SOZIALES Fortbildungskurs „Klinische Diabetologie“ der DDG mit Schwerpunkt Pädiatrische Diabetologie München, Sozialmedizinische Aspekte beim Diabetes mellitus Diabetes und Fahrtauglichkeit 22.02.2013 Recht auf Mobilität gem. Art. 2 GG Dr. med. Hermann Finck Facharzt für Innere Medizin, -SozialmedizinFacharzt für öffentliches Gesundheitswesen Diabetologe DDG Verkehrsmedizin Gebote zur Verkehrssicherheit Mitglied im Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft DDG - Kurs Klinische Diabetologie Diabetes & Soziales München, 22. Februar 2013 Diabetes …..und Soziales _____________________ Diabetes …… und Fahrtauglichkeit Diabetes …… und Schwerbehinderung Einschränkung der Zulassung Pflicht zur Vorsorge § 2 FeV – Fahrerlaubnisverordnung Wer sich infolge körperlicher Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn V o r s o r g e getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die P f l i c h t z u r V o r s o r g e ….obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen 1 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Fahrtauglichkeit bei Diabetes Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit und der Kraftfahrereignung bei Diabetes durch: - Stoffwechselentgleisungen (Fallbeispiel) - Hypoglykämien, insbesondere - Hypo mit Wahrnehmungsstörung (Fallbeispiel) - labile Stoffwechsellage - Neuro-, Nephro- und Retinopathie Einschränkung und Entziehung der Zulassung § 3 FeV – Fahrerlaubnisverordnung (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen ....hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. (2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs ..zum Führen ungeeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung. Diabetes und Fahrtauglichkeit § 11 Fahrerlaubnisverordnung Eignung (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Diabetes und Fahrtauglichkeit § 11 Fahrerlaubnisverordnung Eignung (2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. 2 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes und Fahrtauglichkeit bei Eignungsbedenken gem. § 11 FeV Gutachten durch Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Amtsarzt Arbeitsmediziner Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung Facharzt für Rechtsmedizin Diabetes und Führerschein EU – Richtlinie: Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung. Menschen mit Diabetes mit mehr als einer fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie im Wachzustand in den letzten 12 Monaten sind in der Regel zum Führen eines Kraftfahrzeugs solange ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist. Diabetes und Führerschein Diabetes und Fahrtauglichkeit Bekannt werden des Diabetes gemäß § 11 FeV durch: Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung Polizeimeldung z.B. bei Unfall Meldung durch Dritte Selbst-Meldung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr und beim Bundesministerium für Gesundheit Entwurf 2013 3 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes und Fahrtauglichkeit Leitsätze der Begutachtungs-Leitlinien: Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen. Therapieregime und Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus. Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung. Diabetes und Fahrtauglichkeit Leitsätze der Begutachtungs-Leitlinien: Menschen mit Diabetes mit mehr als einer fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie im Wachzustand in den letzten 12 Monaten sind in der Regel zum Führen eines Kraftfahrzeugs solange ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist. Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist. Diabetes und Fahrtauglichkeit Fallbeispiele: Patienten mit Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen Patienten mit chronischer Hyperglykämie Patienten mit dauerhaft schlechter Stoffwechseleinstellung am Rande der Dekompensation Begutachtungs - Leitlinien zur Kraftfahrereignung informiert … heißt: gut geschult insbesondere im Hinblick auf die Hypoglykämieerkennung ggf. incl. Hypo-Provokationstest 4 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes und Verkehrsunfälle Diabetiker verursachen nicht mehr Unfälle als Nichtdiabetiker. Bei selbstverschuldeten Unfällen von Diabetikern lag häufig eine Hypoglykämie zugrunde. HypoglykämieWahrnehmungsstörungen Fahruntauglichkeit Hypoglykämiegefahr Bereits nach einer schweren Hypoglykämie ist die Antwort bei der nächsten Hypoglykämie abgeschwächt: Hypoglykämiewahrnehmungsstörung Durch ein Hypoglykämiewahrnehmungstraining lässt sich die Wahrnehmung wieder deutlich steigern Geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit: Therapieänderung Wahrnehmungstraining Blutzuckerkontrollen vor und während jeder Fahrt Erhöhtes Risiko für schwere Hypoglykämien tritt auf bei: schlanken Personen langer Diabetesdauer Pat. unter intensivierter Therapie Pat. mit Neuropathie Pat. mit niedrigem HbA1 Sulfonylharnstoffe vorangegangener Hypoglykämie (Teufelskreis) 5 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes und Fahrtauglichkeit …….Ratschläge (2) Geeignete Hypoglykämie-WahrnehmungsTrainings-/Schulungsprogramme • BGAT Blut-Glukose-Awareness-Training HyPOS Hypoglykämie Positives Selbstmanagement Trainer: www.bgat.de www.hypos.de Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer (1) ….Ratschläge (3) • Vor Antritt einer längeren Fahrt aus Sicherheitsgründen und auch aus juristischen Gründen eine Blutglukoseselbstkontrolle durchführen und das Ergebnis protokollieren • Bei längeren Fahrten jeweils nach etwa 2 Stunden Pausen einlegen und eine bestimmte Menge Kohlenhydrate essen • Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden • Die Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss begrenzen Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, müssen zur eigenen Sicherheit sowie zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer die folgenden Ratschläge kennen und beachten: Griffbereite Bereithaltung ausreichender Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydrdaten (z.B. Traubenzucker, Würfelzucker) im Fahrzeug Blutglukoseteststreifen im Fahrzeug mitführen Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt nicht antreten Bei Zeichen von oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen und abwarten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist. 6 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes ….Ratschläge (4) • Kein Alkohol vor und während einer Fahrt (auch kein Diätbier) • Diabetikerausweis, Insulin und Insulinspritzen und ggf. Glukagon mitführen • Regelmäßige ärztliche Kontrollen einschließlich der augenärztliche Untersuchung samt Prüfung der Sehleistung einholen. Diabetes & Fahrerlaubnis & Soziales Behinderung / Schwerbehinderung Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe Behinderter Menschen BEHINDERUNG - § 2 SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. .... Schwerbehinderung gemäß § 2 SGB IX bei GdB ≥ 50 Gleichstellung gemäß § 2 SGB IX bei GdB ≥ 30 Behinderung / Schwerbehinderung Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, müssen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer die folgenden Ratschläge kennen und auch beachten: Im Fahrzeug immer ausreichende Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydraten (z.B. Traubenzucker, Würfelzucker) griffbereit halten; auch der Beifahrer sollte den Aufbewahrungsort kennen. Blutzuckerteststreifen im Fahrzeug mitführen. Vor Antritt einer längeren Fahrt aus Sicherheitsgründen und auch aus juristischen Gründen eine Blutzuckerselbstkontrolle durchführen und Ergebnis protokollieren. Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt nicht antreten. Bei Hypoglykämiezeichen und beim geringsten Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen und abwarten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist. Gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen einhalten. Vor Antritt einer Fahrt nie mehr Insulin spritzen und nie weniger essen und nie losfahren, ohne etwas gegessen zu haben (z.B. kleine Kohlenhydratmenge). Bei längeren Fahrten jeweils nach etwa zwei Stunden eine Pause einlegen und eine bestimmte Menge Kohlenhydrate essen. Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden. Die Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss begrenzen. Vor und während einer Fahrt keinen Alkohol trinken (auch kein Diätbier). Diabetikerausweis, Insulin, Insulinspritzen und gegebenenfalls Glukagon mitführen. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine halbjährliche Untersuchung der Sehleistung durchführen lassen. aus: Finck/Malcherczyk: Diabetes & Soziales, Kirchheim-Verlag Mainz, 3. Aufl., 2002 Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe Behinderter Menschen Funktionsbeeinträchtigung im Sinne des Schwerbehindertenrechts: Einhaltung einer besonderen Ernährung mit regelmäßigen Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten regelmäßige Medikamenteneinnahme regelmäßige Insulininjektionen regelmäßige Stoffwechselselbstkontrollen stoffwechselbedingte Leistungseinschränkungen infolge Hyper-/ Hypoglykämien Einschränkung der Planbarkeit des Tagesablaufes Psychische Auswirkungen einer chronischen Erkrankung Einschränkungen bei der Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben 7 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes & Soziales Diabetes Vor- und Nachteile der Schwerbehinderteneigenschaft Vorteile (Nachteilsausgleiche) erhöhter Kündigungsschutz Zusatzurlaub Steuerfreibetrag vorgezogenes Altersruhegeld Anspruch auf Leistungen der BHiA Anwendung des Fürsorgeerlasses im öffentlichen Dienst Nachteile Einstellungserschwernis bei Arbeitsplatzsuche Selbstdiskriminierung Diabetes & Soziales Vorteile (Nachteilsausgleiche) erhöhter Kündigungsschutz Zusatzurlaub Steuerfreibetrag vorgezogenes Altersruhegeld Anspruch auf Leistungen der BHiA Anwendung des Fürsorgeerlasses im öffentlichen Dienst ⇨ § 85 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Soziales Vorteile (Nachteilsausgleiche) erhöhter Kündigungsschutz Zusatzurlaub Steuerfreibetrag vorgezogenes Altersruhegeld Anspruch auf Leistungen der BHiA Anwendung des Fürsorgeerlasses im öffentlichen Dienst ⇨ Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 125 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Gleichgestellte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Diabetes Vor- und Nachteile der Schwerbehinderteneigenschaft & Vor- und Nachteile der Schwerbehinderteneigenschaft & Soziales Vor- und Nachteile der Schwerbehinderteneigenschaft Vorteile (Nachteilsausgleiche) erhöhter Kündigungsschutz Zusatzurlaub Steuerfreibetrag vorgezogenes Altersruhegeld Anspruch auf Leistungen der BHiA Anwendung des Fürsorgeerlasses im öffentlichen Dienst Nachteile Einstellungserschwernis bei Arbeitsplatzsuche Selbstdiskriminierung 8 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes & Soziales Vor- und Nachteile der Schwerbehinderteneigenschaft Vorteile (Nachteilsausgleiche) Steuerfreibetrag GdB 30 GdB 40 GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 H + Bl ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ ⇨ 310 € 430 € 570 € 720 € 890 € 1.060 € 1.230 € 1.420 € 3.700 € Diabetes & Behinderung Schwerbehinderung: Regelung bis 2009 Eine Schwerbehinderung (GdB 50) liegt bei Diabetes vor: Diabetes mellitus Typ I, schwer einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien (Nr 26.15 AHP) Diabetes & Schwerbehinderung Schwerbehinderung: der Weg zum Ausweis Antrag bei Versorgungsamt (möglichst umfassende Unterlagen beifügen) Amt stellt mit einem Bescheid den „Grad der Behinderung“ (GdB) fest ggf. Widerspruch gegen Ablehnung / zu geringe Festsetzung Behördeninterne Prüfung: Widerspruchsbescheid Wird nicht abgeholfen: Klage vor dem Sozialgericht Diabetes & Behinderung Schwerbehinderung: Tipps zum Antragsverfahren Instabilität der Stoffwechsellage darstellen Beeinträchtigungen durch Diabetes plausibel machen Möglichst umfassende Dokumentation vorlegen (ggf. computergestützt) Begleit- und Folgeerkrankungen nicht vergessen ! Unbedingt Diabetes-Tagebuch beilegen !! 9 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes & Behinderung Diabetes & Behinderung Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010 Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der Grad der Behinderung beträgt 20. Diabetes & Behinderung Diabetes & Behinderung Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010 Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens 4 Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung Der Grad der Behinderung beträgt 50. Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010 Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der Grad der Behinderung beträgt 30 - 40. Kritik und Vorgaben des Bundessozialgerichts Einstellungsqualität und Therapieaufwand sind relevant: „Neben der Einstellungsqualität ist auch der Therapieaufwand zu berücksichtigen, soweit er sich auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt“. „Mit (in beeinträchtigender Weise) wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage)“ ist der Grad der Behinderung höher einzuschätzen BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 10/06 R 10 H. Finck: DIABETES & SOZIALES Diabetes & Behinderung Facit: Vor dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung bitte die Vorteile, aber insbesondere auch die Nachteile bedenken (!!). Diabetes & Behinderung Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 11