Finck_Diabetes und Soziales

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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Fortbildungskurs
„Klinische Diabetologie“ der DDG mit
Schwerpunkt Pädiatrische Diabetologie
München,
Sozialmedizinische Aspekte
beim Diabetes mellitus
Diabetes und Fahrtauglichkeit
22.02.2013
Recht auf Mobilität gem. Art. 2 GG
Dr. med. Hermann Finck
Facharzt für Innere Medizin, -SozialmedizinFacharzt für öffentliches Gesundheitswesen
Diabetologe DDG
Verkehrsmedizin
Gebote
zur
Verkehrssicherheit
Mitglied im Ausschuss Soziales
der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
DDG - Kurs Klinische Diabetologie
Diabetes & Soziales
München, 22. Februar 2013
Diabetes …..und Soziales
_____________________
Diabetes …… und Fahrtauglichkeit
Diabetes …… und Schwerbehinderung
Einschränkung der Zulassung
Pflicht zur Vorsorge
§ 2 FeV – Fahrerlaubnisverordnung
Wer sich infolge körperlicher Mängel nicht sicher im Verkehr
bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn
V o r s o r g e getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Die P f l i c h t z u r V o r s o r g e ….obliegt dem
Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Fahrtauglichkeit bei Diabetes
Beeinträchtigung
der
Fahrtauglichkeit und der Kraftfahrereignung
bei Diabetes durch:
- Stoffwechselentgleisungen
(Fallbeispiel)
- Hypoglykämien, insbesondere
- Hypo mit Wahrnehmungsstörung (Fallbeispiel)
- labile Stoffwechsellage
- Neuro-, Nephro- und Retinopathie
Einschränkung und
Entziehung der Zulassung
§ 3 FeV – Fahrerlaubnisverordnung
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt
geeignet zum Führen von Fahrzeugen ....hat die
Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken
oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines
Fahrzeugs ..zum Führen ungeeignet ist, finden die Vorschriften der
§§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
Diabetes und Fahrtauglichkeit
§ 11 Fahrerlaubnisverordnung

Eignung
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen
die hierfür notwendigen körperlichen und
geistigen Anforderungen erfüllen. Die
Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt,
wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach
Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung
oder die bedingte Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
Diabetes und Fahrtauglichkeit
§ 11 Fahrerlaubnisverordnung
Eignung
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken
gegen die körperliche oder geistige Eignung des
Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die
Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von
Entscheidungen über die Erteilung oder
Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die
Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die
Beibringung eines ärztlichen Gutachtens
durch den Bewerber anordnen.
2
H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes und
Fahrtauglichkeit
bei Eignungsbedenken gem. § 11 FeV

Gutachten durch

Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
Amtsarzt
Arbeitsmediziner
Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
Facharzt für Rechtsmedizin




Diabetes und Führerschein
EU – Richtlinie:
Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist
Voraussetzung für die Fahreignung.
Menschen mit Diabetes mit mehr als einer
fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie im Wachzustand
in den letzten 12 Monaten
sind in der Regel zum Führen eines
Kraftfahrzeugs solange ungeeignet,
bis wieder eine hinreichende Stabilität der
Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige
Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist.
Diabetes und Führerschein
Diabetes und Fahrtauglichkeit
Bekannt werden des Diabetes
gemäß § 11 FeV durch:
Begutachtungs-Leitlinien
zur
Kraftfahrereignung



Polizeimeldung
z.B. bei Unfall
Meldung durch Dritte
Selbst-Meldung
des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin
beim Bundesministerium für Verkehr und beim
Bundesministerium für Gesundheit
Entwurf 2013
3
H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes und Fahrtauglichkeit
Leitsätze der Begutachtungs-Leitlinien:




Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes
können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen.
Therapieregime und Fahrzeugnutzung sind bei der
Begutachtung zu berücksichtigen.
Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim
Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer
Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen
oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus.
Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist
Voraussetzung für die Fahreignung.
Diabetes und Fahrtauglichkeit
Leitsätze der Begutachtungs-Leitlinien:


Menschen mit Diabetes mit mehr als einer
fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie im
Wachzustand in den letzten 12 Monaten sind in der
Regel zum Führen eines Kraftfahrzeugs solange
ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der
Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung
von Hypoglykämien sichergestellt ist.
Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals
oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen,
bis die Einstellphase durch Erreichen einer
ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der
Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist.
Diabetes und Fahrtauglichkeit
Fallbeispiele:
 Patienten mit
Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen
 Patienten mit chronischer Hyperglykämie
 Patienten mit dauerhaft schlechter
Stoffwechseleinstellung am Rande der
Dekompensation
Begutachtungs - Leitlinien
zur Kraftfahrereignung
informiert … heißt:
gut geschult
insbesondere im Hinblick auf die
Hypoglykämieerkennung
ggf. incl. Hypo-Provokationstest
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes und Verkehrsunfälle


Diabetiker verursachen nicht mehr Unfälle als
Nichtdiabetiker.
Bei selbstverschuldeten Unfällen von
Diabetikern lag häufig eine Hypoglykämie
zugrunde.
HypoglykämieWahrnehmungsstörungen

Fahruntauglichkeit

Hypoglykämiegefahr


Bereits nach einer schweren
Hypoglykämie ist die Antwort bei der
nächsten Hypoglykämie abgeschwächt:
Hypoglykämiewahrnehmungsstörung
Durch ein Hypoglykämiewahrnehmungstraining lässt sich die
Wahrnehmung wieder deutlich steigern
Geeignete Maßnahmen zur
Wiederherstellung der
Fahrtauglichkeit:
 Therapieänderung
 Wahrnehmungstraining
Blutzuckerkontrollen vor und
während jeder Fahrt
Erhöhtes Risiko für schwere
Hypoglykämien tritt auf bei:







schlanken Personen
langer Diabetesdauer
Pat. unter intensivierter Therapie
Pat. mit Neuropathie
Pat. mit niedrigem HbA1
Sulfonylharnstoffe
vorangegangener Hypoglykämie
(Teufelskreis)
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes und Fahrtauglichkeit
…….Ratschläge (2)
Geeignete Hypoglykämie-WahrnehmungsTrainings-/Schulungsprogramme


•
BGAT Blut-Glukose-Awareness-Training
HyPOS Hypoglykämie Positives Selbstmanagement
Trainer:
www.bgat.de
www.hypos.de
Ratschläge für insulinbehandelte
Kraftfahrer (1)
….Ratschläge (3)
•
Vor Antritt einer längeren Fahrt aus
Sicherheitsgründen und auch aus juristischen
Gründen eine Blutglukoseselbstkontrolle
durchführen und das Ergebnis protokollieren
•
Bei längeren Fahrten jeweils nach etwa 2
Stunden Pausen einlegen und eine bestimmte
Menge Kohlenhydrate essen
•
Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden
•
Die Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem
Entschluss begrenzen
Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr
teilnehmen, müssen zur eigenen Sicherheit sowie zur Sicherheit anderer
Verkehrsteilnehmer die folgenden Ratschläge kennen und beachten:
Griffbereite Bereithaltung ausreichender Mengen von
schnell wirksamen Kohlenhydrdaten (z.B. Traubenzucker,
Würfelzucker) im Fahrzeug
Blutglukoseteststreifen im Fahrzeug mitführen
Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie
Fahrt nicht antreten
Bei Zeichen von oder Verdacht auf
Hypoglykämie Fahrt sofort
unterbrechen, schnell wirksame
Kohlenhydrate nehmen und abwarten,
bis die Hypoglykämie sicher
überwunden ist.
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes
….Ratschläge (4)
•
Kein Alkohol vor und während einer
Fahrt (auch kein Diätbier)
•
Diabetikerausweis, Insulin und
Insulinspritzen und ggf. Glukagon
mitführen
•
Regelmäßige ärztliche Kontrollen
einschließlich der augenärztliche
Untersuchung samt Prüfung der
Sehleistung einholen.
Diabetes & Fahrerlaubnis
&
Soziales
Behinderung / Schwerbehinderung
Gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch IX
Rehabilitation und Teilhabe
Behinderter Menschen
BEHINDERUNG - § 2 SGB IX
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. ....
Schwerbehinderung gemäß § 2 SGB IX bei GdB ≥ 50
Gleichstellung gemäß § 2 SGB IX bei GdB ≥ 30
Behinderung / Schwerbehinderung
Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer
Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, müssen zur
eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer die folgenden Ratschläge kennen
und auch beachten:
Im Fahrzeug immer ausreichende Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydraten (z.B. Traubenzucker,
Würfelzucker) griffbereit halten; auch der Beifahrer sollte den Aufbewahrungsort kennen.
Blutzuckerteststreifen im Fahrzeug mitführen.
Vor Antritt einer längeren Fahrt aus Sicherheitsgründen und auch aus juristischen Gründen eine
Blutzuckerselbstkontrolle durchführen und Ergebnis protokollieren.
Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt nicht antreten.
Bei Hypoglykämiezeichen und beim geringsten Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt sofort unterbrechen,
schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen und abwarten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist.
Gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen einhalten.
Vor Antritt einer Fahrt nie mehr Insulin spritzen und nie weniger essen und nie losfahren, ohne etwas
gegessen zu haben (z.B. kleine Kohlenhydratmenge).
Bei längeren Fahrten jeweils nach etwa zwei Stunden eine Pause einlegen und eine bestimmte Menge
Kohlenhydrate essen.
Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden.
Die Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss begrenzen.
Vor und während einer Fahrt keinen Alkohol trinken (auch kein Diätbier).
Diabetikerausweis, Insulin, Insulinspritzen und gegebenenfalls Glukagon mitführen.
Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine halbjährliche Untersuchung der Sehleistung durchführen lassen.
aus:
Finck/Malcherczyk: Diabetes & Soziales,
Kirchheim-Verlag Mainz, 3. Aufl., 2002
Gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch IX
Rehabilitation und Teilhabe
Behinderter Menschen
Funktionsbeeinträchtigung
im Sinne des Schwerbehindertenrechts:
 Einhaltung einer besonderen Ernährung mit regelmäßigen
Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten
 regelmäßige Medikamenteneinnahme
regelmäßige
Insulininjektionen
 regelmäßige Stoffwechselselbstkontrollen
 stoffwechselbedingte Leistungseinschränkungen infolge
Hyper-/ Hypoglykämien
 Einschränkung der Planbarkeit des Tagesablaufes
 Psychische Auswirkungen einer chronischen Erkrankung
 Einschränkungen bei der Teilhabe und Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes
&
Soziales
Diabetes
Vor- und Nachteile der
Schwerbehinderteneigenschaft

Vorteile (Nachteilsausgleiche)

erhöhter Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
Steuerfreibetrag
vorgezogenes Altersruhegeld
Anspruch auf Leistungen der BHiA
Anwendung des Fürsorgeerlasses
im öffentlichen Dienst

Nachteile








Einstellungserschwernis bei Arbeitsplatzsuche
Selbstdiskriminierung
Diabetes
&









Soziales





Vorteile (Nachteilsausgleiche)
erhöhter Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
Steuerfreibetrag
vorgezogenes Altersruhegeld
Anspruch auf Leistungen der BHiA
Anwendung des Fürsorgeerlasses
im öffentlichen Dienst
⇨ § 85 SGB IX Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
eines schwerbehinderten Menschen durch
den Arbeitgeber bedarf der vorherigen
Zustimmung des Integrationsamtes.
Soziales
Vorteile (Nachteilsausgleiche)
erhöhter Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
Steuerfreibetrag
vorgezogenes Altersruhegeld
Anspruch auf Leistungen der BHiA
Anwendung des Fürsorgeerlasses
im öffentlichen Dienst
⇨ Schwerbehinderte Menschen haben gemäß
§ 125 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten
zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im
Urlaubsjahr. Gleichgestellte haben keinen
Anspruch auf Zusatzurlaub.
Diabetes
Vor- und Nachteile der
Schwerbehinderteneigenschaft

&
Vor- und Nachteile der
Schwerbehinderteneigenschaft
&
Soziales
Vor- und Nachteile der
Schwerbehinderteneigenschaft




Vorteile (Nachteilsausgleiche)
erhöhter Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
Steuerfreibetrag

vorgezogenes Altersruhegeld
Anspruch auf Leistungen der BHiA
Anwendung des Fürsorgeerlasses
im öffentlichen Dienst

Nachteile





Einstellungserschwernis bei Arbeitsplatzsuche
Selbstdiskriminierung
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes
&
Soziales
Vor- und Nachteile der
Schwerbehinderteneigenschaft
Vorteile (Nachteilsausgleiche) Steuerfreibetrag
GdB 30
GdB 40
GdB 50
GdB 60
GdB 70
GdB 80
GdB 90
GdB 100
H + Bl
⇨
⇨
⇨
⇨
⇨
⇨
⇨
⇨
⇨
310 €
430 €
570 €
720 €
890 €
1.060 €
1.230 €
1.420 €
3.700 €
Diabetes & Behinderung
Schwerbehinderung: Regelung bis
2009
 Eine Schwerbehinderung (GdB 50) liegt
bei Diabetes vor:
 Diabetes mellitus Typ I, schwer
einstellbar (häufig bei Kindern), auch
gelegentliche,
 ausgeprägte Hypoglykämien
 (Nr 26.15 AHP)

Diabetes & Schwerbehinderung







Schwerbehinderung: der Weg zum Ausweis
Antrag bei Versorgungsamt
(möglichst umfassende Unterlagen beifügen)
Amt stellt mit einem Bescheid den
„Grad der Behinderung“ (GdB) fest
ggf. Widerspruch gegen Ablehnung / zu
geringe Festsetzung
Behördeninterne Prüfung:
Widerspruchsbescheid
Wird nicht abgeholfen: Klage vor dem
Sozialgericht
Diabetes & Behinderung






Schwerbehinderung: Tipps zum
Antragsverfahren
Instabilität der Stoffwechsellage darstellen
Beeinträchtigungen durch Diabetes plausibel
machen
Möglichst umfassende Dokumentation
vorlegen (ggf. computergestützt)
Begleit- und Folgeerkrankungen nicht
vergessen !
Unbedingt Diabetes-Tagebuch beilegen !!
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H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes & Behinderung
Diabetes & Behinderung


Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010






Die an Diabetes erkrankten Menschen,
deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann
und
die durch Einschnitte in der Lebensführung
beeinträchtigt sind,
erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante
Teilhabebeeinträchtigung.
Der Grad der Behinderung beträgt 20.







Diabetes & Behinderung
Diabetes & Behinderung









Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010
Die an Diabetes erkrankten Menschen,
die eine Insulintherapie mit täglich mindestens 4
Insulininjektionen durchführen,
wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen
Blutzucker, der folgenden
Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert
werden muss,
und
durch erhebliche Einschnitte gravierend in der
Lebensführung beeinträchtigt sind,
erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine
ausgeprägte
Teilhabebeeinträchtigung
Der Grad der Behinderung beträgt 50.
Schwerbehinderung: Neuregelung seit Juli 2010
Die an Diabetes erkrankten Menschen,
deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann,
die mindestens einmal täglich eine dokumentierte
Überprüfung des Blutzuckers
selbst durchführen müssen
und
durch weitere Einschnitte in der Lebensführung
beeinträchtigt sind,
erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der
Güte der
Stoffwechseleinstellung eine stärkere
Teilhabebeeinträchtigung.
Der Grad der Behinderung beträgt 30 - 40.
Kritik und Vorgaben des Bundessozialgerichts
 Einstellungsqualität und Therapieaufwand sind
relevant: „Neben der Einstellungsqualität ist auch der
Therapieaufwand zu berücksichtigen, soweit er sich
auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben
in der Gesellschaft nachteilig auswirkt“.
 „Mit (in beeinträchtigender Weise) wachsendem
Therapieaufwand und/oder abnehmendem
Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage)“ ist der
Grad der Behinderung höher einzuschätzen

BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 10/06 R
10
H. Finck: DIABETES & SOZIALES
Diabetes & Behinderung
Facit:
Vor dem Antrag auf Feststellung einer
Behinderung / Schwerbehinderung
bitte die Vorteile, aber insbesondere
auch die Nachteile bedenken (!!).
Diabetes & Behinderung
Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 2
Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt
werden.“
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