Masernelimination

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Masernelimination
Pressekonferenz vom 24.10.2013
In der Schweiz ist Solidarität ein wichtiger Wert.
Deshalb darf die Schweiz nicht zulassen, dass
sich ein Virus in ihrem Hoheitsgebiet und/oder
über ihre Grenzen hinaus ausbreitet.
Ausgangslage
Die Schweiz, in der nur 85% der Kinder gegen Masern geimpft sind, bildet diesbezüglich das Schlusslicht in Europa. Mit dieser Durchimpfungsrate lässt
sich nicht verhindern, dass regelmässig Epidemien
auftreten, die von den kantonalen Gesundheitsbehörden komplexe, zeitaufwändige und kostspielige
Massnahmen
erfordern.
Auf
ausdrücklichen
Wunsch der Kantone hat der Bund eine nationale
Strategie zur Masernelimination erarbeitet. Diese
sieht insbesondere vor, die Ärzteschaft und die Eltern für die Impfung zu motivieren und auf die Bedeutung der Verabreichung von zwei Impfdosen bis
zum Alter von zwei Jahren hinzuweisen. Ausserdem
sollen Erwachsene nachgeimpft und ab dem
24.10.2013 eine Informationskampagne durchgeführt werden.
Masern-Durchimpfung, 2005-2007
Masern sind keine harmlose Krankheit !
Obwohl Masern meist gutartig verlaufen, können
sie in 10 bis 15% der Fälle zu schweren Komplikationen führen (akute oder subakute Enzephalitis, Pneumonie, Otitis). Ungefähr jeder fünfte Patient muss hospitalisiert werden. Manchmal verläuft die Krankheit gar tödlich.
Gemäss der Weltgesundheitsorganisation muss
bei den Kindern unter zwei Jahren eine Durchimpfung von 95% erreicht werden, damit die Masern als eliminiert gelten können. Paradoxerweise ist die Durchimpfungsrate in der Schweiz tiefer
als in einigen Drittweltländern. Ausserdem ist sie
je nach Kanton unterschiedlich. Besonders problematisch ist die unzureichende Durchimpfung für
Personen, die nicht geimpft werden können
(Säuglinge bis zum Alter von sechs Monaten,
schwangere Frauen, Personen mit einer Immunschwäche). Diese Personen, die anfälliger sind
als die Allgemeinbevölkerung, sind nur dann vor
dem Masernvirus geschützt, wenn die allgemeine
Durchimpfung ausreicht, um die Zirkulation des
Masernvirus auf ein Minimum zu beschränken
(Kollektivimmunität).
Nationale Programmen
Einige Zahlen...
Quelle: Nationale Strategie zur Masernelimination 2011-2015
Link: http://www.gdk-cds.ch
22.4_Factsheet_Masern_20130911_d.pdf

Von Dezember 2010 bis August 2011 verzeichnete die Schweiz eine
Masernepidemie, bei der in 21 Kantonen insgesamt 679 Fälle gemeldet
wurden.

Von den 128 Fällen, die 2013 gemeldet wurde, waren 52% 10 bis 19
Jahre alt und 1% war jünger als ein Jahr. 87% der Erkrankten waren
nicht geimpft, 6% hatten nur eine Dosis Masernimpfstoff erhalten. 15
Patienten mussten hospitalisiert werden.

Jeder Masernfall verursacht direkte (medizinische) Kosten von etwa
1’600 Franken.

Die Gesamtkosten im Zusammenhang mit Masern werden auf über fünf
Millionen Franken geschätzt.

Die Kosten für Massnahmen der Sekundärprävention bei einem einzigen
Masernfall (ohne Komplikationen) werden auf 5‘500 Franken geschätzt.
Quelle: Lagebericht am 06.08.2013; Diebold, Schweizerische Ärztezeitung 2008, 89; Strategie
zur Masernelimination 2012-2015.
Ein Beispiel aus Genf
In Genf wird die Masern-Durchimpfung systematisch
erhoben, indem die Impfausweise aller Kinder im Alter von 28 Monaten kontrolliert werden. Zwischen
2000 und 2005 erhöhte sich der Anteil der Kinder, die
mit einer Dosis geimpft sind, von 87,9% auf 91,5.
Trotz einer hohen Immunisierungsrate wurden in den
Jahren 2003 bis 2010 insgesamt 161 Masernfälle
gemeldet. Die institutionellen Massnahmen, die ab
2003 eingeführt wurden (unter anderem Kontrolle
des Impfausweises, Schulausschluss während 21
Tagen, gemeinsame Intervention der Gesundheitsbehörden und der Schul- oder Krippenleitungen),
waren jedoch erfolgreich: In Genf wird eine tiefere
Zahl von Masernfälle verzeichnet als in anderen Kantonen.
Quelle: Lacroix, Rev Med Suisse 2008; 4; Delaporte, Euro Surveill. 2011;16(39).
Rolle der kantonalen Behörden
Nach Artikel 23 des Epidemiengesetzes sind die Kantone
dafür zuständig, eine Impfung zu empfehlen oder für obligatorisch zu erklären. In einigen Kantonen ermöglichen die
kantonalen Gesundheitsgesetze dem kantonsärztlichen
Dienst, Überwachungs-, Präventions-, Schutz- und Behandlungsmassnahmen anzuordnen. So kann der kantonsärztliche Dienst von Amtes wegen die Impfung oder Auffrischimpfung der Bevölkerung oder von besonders gefährdeten
Gruppen anordnen. Ausserdem entscheidet er über einen
Schulausschluss oder die vorübergehende Schliessung
einer Klasse, einer Krippen- oder Hortgruppe oder gar einer
ganzen Einrichtung. Im Fall von Masern kann der Schulausschluss 21 Tage betragen. Bei allen diesen Massnahmen ist
der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren, der in
Artikel 36 der Bundesverfassung verankert ist.
Ein Beispiel aus Graubünden
2012 sah sich der Kanton Graubünden mit sechs
Masernfällen an der Oberstufe in Landquart konfrontiert. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem kantonsärztlichen und dem schulärztlichen Dienst sowie der Schulleitung wurden die
Jugendlichen und ihre Eltern rasch informiert und
die Nachholimpfungen durchgeführt. Es wurde
auch geeignetes Informationsmaterial erarbeitet.
Angesichts der geringen Fallzahl und der Beschränkung auf eine einzige Schule funktionierte
das vor Ort organisierte Krisenmanagement gut.
Bei einem grösseren Ausbruch mit einer höheren
Nationale
Programmen
Zahl von
Erkrankten, mehreren beteiligten Schulen und Kantonen könnte jedoch diese Art des Krisenmanagements rasch an Grenzen stossen. Ein
Ziel der Nationalen Strategie zur Masernelimination besteht deshalb darin, Verfahren festzulegen
und Massnahmen vorzusehen, die im Fall einer
komplexen Situation auf regionaler oder nationaler
Ebene eingeleitet werden können.
Nationale Strategie zur Masernelimination
2009 ersuchten die Kantone den Bund um Unterstützung bei der Masernbekämpfung. Zunächst beteiligten sie sich an der Erarbeitung
der Nationalen Strategie zur Masernelimination
und genehmigten die Vision des Bundes sowie
die strategischen Interventionsachsen, die darauf ausgerichtet sind, die Masern bis 2015 zu
eliminieren. Die Kantone haben sich entsprechend ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen
verpflichtet, die Strategie zur Masernelimination
umzusetzen. Indem sie von der üblichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen abgewichen sind, haben sie ein starkes Zeichen für
ihr Engagement zur Masernbekämpfung gesetzt. Zudem haben sie sich bereit erklärt, neben moralischer Unterstützung auch finanzielle
Mittel bereitzustellen.
Ein Beispiel aus dem Kanton Waadt
Auskünfte:
2009 wurden im Rahmen einer Impfkampagne an
der Universität und ETH Lausanne über 4000 Personen geimpft. Bei dieser Aktion arbeiteten ein Dutzend Pflegefachpersonen, zwei Ärzte und verschiedene Mitarbeitende der beiden Hochschulen zusammen. Mit dieser Initiative liessen sich allgemeine Ausschlussmassnahmen während den Prüfungen verhindern.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte
an:
RR Dr. Philippe Perrenoud
Vizepräsident der GDK
Tel. 031 633 79 20
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