Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fakultät Life Sciences Studiengang Gesundheitswissenschaften Die Beratungsqualität der Hamburger Zahnärzte vor dem Hintergrund ausgewählter gesetzlicher Veränderungen und Untersuchungen zur Beratungs- und Behandlungsqualität in der Zahnmedizin Bachelorarbeit Vorgelegt von: Naomi Oevermann Betreuende Prüferin: Frau Prof.in Dr.in Annette Seibt Zweiter betreuender Prüfer: Herr Christoph Kranich, Dipl. Päd. Tag der Abgabe: 05. April 2013 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis................................................................................................................................ 4 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................ 4 Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................... 5 1 2 3 Einleitung ...................................................................................................................................... 5 Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Abteilung Gesundheit und Patientenschutz ............... 5 Hintergrund ................................................................................................................................... 7 3.1 Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................ 7 3.1.1 Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ................................................................................ 7 3.1.2 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg (KZV Hamburg) ...................................... 7 3.1.3 Zahnärztekammer Hamburg (ZÄK Hamburg) .............................................................. 8 3.1.4 Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) .................... 8 3.1.5 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ........................................................................ 8 3.2 Die wichtigsten Mund- und Kiefererkrankungen .................................................................. 9 3.2.1 Karies ............................................................................................................................ 9 3.2.2 Gingivitis....................................................................................................................... 9 3.2.3 Parodontitis ................................................................................................................... 9 3.3 Zahnersatz – die gängigsten Methoden ................................................................................. 9 3.3.1 Implantate ..................................................................................................................... 9 3.3.2 Brücken ....................................................................................................................... 10 3.3.3 Kronen ........................................................................................................................ 11 3.3.4 Prothesen ..................................................................................................................... 11 3.4 Der Heil- und Kostenplan ................................................................................................... 12 3.5 Zahnärztliche Versorgung in Deutschland – Ansätze zur Qualitätsförderung ..................... 13 3.6 Bisherige Untersuchungen zur zahnärztlichen Beratungsqualität ........................................ 17 3.6.1 Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV) und Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), 1999............................................................................................... 18 3.6.2 Öko-Test, 2004............................................................................................................ 18 3.6.3 Redaktion Marktcheck, 2012....................................................................................... 18 3.6.4 NDR, 2012 .................................................................................................................. 18 4 Methodisches Vorgehen bei der Untersuchung ........................................................................... 19 4.1 Die Auswahl der Zahnarztpraxen ........................................................................................ 19 4.2 Die Testperson .................................................................................................................... 21 4.3 Entwicklung der Bewertungskriterien ................................................................................. 22 4.3.1 Allgemeine Bewertungskriterien ................................................................................. 23 4.3.2 Bewertungskriterien bei Zahnersatzempfehlung ......................................................... 26 5 Ergebnisse der Untersuchung ...................................................................................................... 27 5.1 Ergebnisse Teil I: Erfüllung der Bewertungskriterien ......................................................... 27 5.1.1 Zusammenfassung – Das sagten die Zahnärzte über den Zustand der Zahnlücke und den Mundgesundheitszustand der Testperson ............................................................. 29 5.1.2 Auffälligkeiten ............................................................................................................ 29 5.2 Ergebnisse Teil II: Die Referenzbefunde ............................................................................ 30 5.3 Ergebnisse Teil III: Zahnersatz – Die Kosten ...................................................................... 31 5.3.1 Kostenschätzungen ...................................................................................................... 31 5.3.2 Die Heil- und Kostenpläne .......................................................................................... 32 5.4 Ergebnisse Teil IV: Die Stadtteile ....................................................................................... 33 2 6 Diskussion................................................................................................................................... 34 6.1 Kritische Betrachtung der Heil- und Kostenpläne ............................................................... 35 6.2 Forderungen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Autorin ....................................... 36 6.3 Reaktionen von Presse, Bevölkerung und Zahnärztekammer Hamburg/ Kassenzahnärztlicher Vereinigung ...................................................................................... 37 6.4 Limitationen ........................................................................................................................ 38 6.5 Abschließende Betrachtung und persönliches Fazit ............................................................ 39 7 Quellenverzeichnis ...................................................................................................................... 45 8 Anhang........................................................................................................................................ 49 8.1 Bewertungsbogen ................................................................................................................ 49 8.2 Erfüllung der Bewertungskriterien – Häufigkeit der einzelnen Kriterien je Stadtteil und insgesamt (eigene Darstellung) ........................................................................................... 50 8.3 Abrechnungshilfe für Festzuschüsse 2013 .......................................................................... 51 8.4 Erfüllung der Bewertungskriterien – Erreichte Punkte in den Stadtteilen je Kriterium und insgesamt (eigene Darstellung) ........................................................................................... 55 3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Getestete Zahnärzte – Notenübersicht................................................................................. 27 Tabelle 2: Heil- und Kostenplanbeträge für Brücken........................................................................... 32 Tabelle 3: Heil- und Kostenplanbeträge für Implantate........................................................................ 32 Tabelle 4: Heil- und Kostenplanbeträge für Kronen............................................................................. 33 Tabelle 5: Stadtteile – Notenübersicht.................................................................................................. 34 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Heil- und Kostenplan...................................................................................................... 12 Abbildung 2: Das menschliche Gebiss - Oberkiefer (mit Lage der Zahnlücke)................................... 21 Abbildung 3: Gebissschema mit Bezifferung....................................................................................... 29 Abkürzungsverzeichnis Abb. BEMA BZÄK DAHZ G-BA GOZ IFAV HKP KZV KZBV NA NDR PSI PZR SGB V SWR TV WIdO ZÄK Abbildung Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen Bundeszahnärztekammer Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin Gemeinsamer Bundesausschuss Gebührenordnung für Zahnärzte Institut für angewandte Verbraucherforschung Heil- und Kostenplan Kassenzahnärztliche Vereinigung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Nicht angegeben Norddeutscher Rundfunk Parodontaler Screening Index Professionelle Zahnreinigung Sozialgesetzbuch V Südwest-Rundfunk Television Wissenschaftliches Institut der AOK Zahnärztekammer Erläuterung zu den Quellenangaben: Bezieht sich eine Quelle nur auf den vorhergegangenen Satz, ist die Quellenangabe vor dem Satzzeichen gesetzt. Bezieht sich eine Quelle auf den gesamten vorhergegangenen Absatz, ist die Quellenangabe hinter dem Satzzeichen gesetzt. 4 1 Einleitung Die im folgende dargestellte Untersuchung zur Beratungsqualität der Hamburger Zahnärzte 1 wurde im Rahmen eines Praktikums bei der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse wurden im Januar 2013 auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht [1]. Verschiedene Untersuchungen der letzten Jahre stellten erhebliche Mängel in der zahnärztlichen Beratungsqualität fest. Da die Verbraucherzentrale eben solche Missstände zu bekämpfen sucht, führte sie dazu eine eigene Untersuchung durch. Diese überprüfte zum einen den aktuellen Stand der zahnärztlichen Beratungsqualität und in diesem Zusammenhang auch, inwieweit bisherige Untersuchungen und Ansätze zur Qualitätsförderung und –sicherung wirksam werden konnten. Weiterhin sollte die Untersuchung zeigen, ob sich die zahnärztliche Beratungsqualität in sozial schwächeren Stadtteilen von der in sozial stärkeren Stadtteilen unterscheidet. Studien belegen, dass der Mundgesundheitszustand u.a. in hohem Maße mit sozioökonomischen Faktoren wie beispielsweise Einkommen und Bildungsstand verbunden ist [2]. Dieser Aspekt wurde bisher in anderen Untersuchungen nicht berücksichtigt. Zum anderen sollten im Rahmen dieser Untersuchung auch Forderungen an Zahnärzteschaft und Politik formuliert werden. Die Durchführung der Untersuchung erfolgte durch die Autorin und unter Anleitung des Leiters der Abteilung Gesundheit und Patientenschutz, Christoph Kranich. Zusätzliche Unterstützung erhielt die Untersuchung durch drei Referenzzahnärzte: einem Privatzahnarzt aus Hamburg, einem Kassenzahnarzt aus Celle und einem Zahnarzt im öffentlichen Dienst aus Heidelberg. Da der NDR zu Beginn der hier dargestellten Untersuchung ebenfalls an einem weiteren Projekt zum Thema Zahnärztliche Beratungsqualität (mit einem Fokus auf das Thema Zahnersatz) arbeitete, wandte er sich auf der Suche nach Fallbeispielen an die Verbraucherzentrale. So ergab sich eine Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Gesundheit und Patientenschutz und dem NDR. 2 Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Abteilung Gesundheit und Patientenschutz Die Verbraucherzentrale Hamburg ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der 1957 als erste Verbraucherzentrale Deutschlands gegründet wurde. Mitglieder sind 23 Verbände, die sich u.a. aus Gewerkschaften, Frauen- und Wohlfahrtsverbänden zusammensetzen, sowie 11 Einzelpersonen. [3] [4] Als Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber Politik, Behörden und Wirtschaft ist der Verbraucherzentrale daran gelegen, die Verbraucher bezüglich ihrer Rechte zu beraten und ihnen durch Informationen zu gleichberechtigtem und informiertem Umgang mit Unternehmen und Politik zu verhelfen. Im Vordergrund stehen dabei Wahlfreiheit, Gesundheit inklusive gesundem Lebensstil sowie die Beseitigung von Benachteiligungen durch Bildungsunterschiede. Zur Umsetzung dieser 1 In diesem Text sind immer beide Geschlechter gemeint. 5 Ziele bietet die Verbraucherzentrale neben persönlicher Beratung auch Bildungsangebote (z.B. Seminare zum richtigen Umgang mit Schulden) und Informationen in schriftlicher Form. Als unabhängige Institution mit Standorten in ganz Deutschland 2 und dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Dachverband ist ein Netzwerk zur effektiven Interessenvertretung der Verbraucher entstanden. Um die Unabhängigkeit des Vereins zu sichern, erfolgt die Finanzierung durch staatliche Zuschüsse und Fördergelder sowie einige entgeltliche Beratungsangebote (z.B. Rechtsberatung). [5] Die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Hamburg ist Frau Prof.in Ulrike Arens – Azevedo, der Geschäftsführer ist Herr Dr. Günter Hörmann. Zudem gibt es einen Betriebsrat und eine Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. [6] Der Großteil der Arbeit erfolgt über die Fachabteilungen und das Infozentrum. 1) Die Abteilung für Recht und Finanzdienstleistungen betreibt Interessenvertretung für Verbraucher gegenüber Firmen, unterstützt bei der Entwicklung von Gesetzen und setzt sich ein im Kampf gegen unlautere Werbung und unseriöse Gesellschaften oder Personen am Markt. [7] 2) In der Abteilung für Ernährung und Lebensmittel werden Informationen über den Kampf gegen u.a. ungesunde Bestandteile in Lebensmitteln und irreführende Werbung an den Verbraucher weitergegeben. [8] 3) Die Abteilung für Energie, Klima und Umwelt setzt sich für die Förderung gerechter Gasund Strompreise und umweltverträglicher Energieversorgung sowie für Umweltfreundlichkeit von Produkten ein. Zudem kämpft sie gegen umweltschädliches Verhalten von Firmen. [9] [10] 4) Die Abteilung Gesundheit und Patientenschutz setzt sich mit Fragen zu Qualität und Kosten von gesundheitlichen und medizinischen Leistungen auseinander. Dabei geht es u.a. auch um eine Erhöhung der Transparenz. Weiterhin hat sie das Ziel, patientenfreundlichere Strukturen sowie Gesetze zum besseren Schutz von Patienten zu fördern und umzusetzen. In der Beratung geht es in erster Linie um rechtliche Fragen wie beispielsweise individuelle Patientenrechte, Recht auf freie Wahl einer gesundheitlichen Einrichtung und/oder behandelnden oder beratenden Person, Beschwerdemöglichkeiten (insbesondere bei Behandlungsfehlern) oder auch Leistungen der Krankenkassen, inklusive Abrechnungsfragen. Zudem leistet die Abteilung Unterstützung im Umgang mit Institutionen und Individuen des Gesundheitswesens, berät zu Fragen bezüglich Medikamenten und leitet Patienten bei Bedarf an andere Stellen, wie Selbsthilfe- oder Beratungsgruppen, sowie weitere soziale Einrichtungen weiter. [12] Ein großes Projekt der Abteilung war 2010 der Schönheitschirurgen-Test. Bei der Testperson handelte es sich um eine Schauspielschülerin. Sie besuchte zunächst elf Schönheitschirurgen und gab dort an, sich die Brüste vergrößern 2 Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Verbraucherzentrale. 6 lassen zu wollen. Insbesondere da es sich hierbei um eine medizinisch nicht notwendige Behandlung handelte, wurden von der Abteilung sehr strenge Kriterien, sowohl mit rechtlichem Hintergrund, als auch auf der Basis von Empfehlungen durch Fachgesellschaften, erstellt. Keiner der getesteten Chirurgen erfüllte alle Kriterien. Die Ergebnisse wiesen insgesamt auf eine eher schlechte Beratung hin (eine Darstellung anhand des Schulnotensystems zeigt, dass keiner der Chirurgen die Note 1 erreichte, nur einer erhielt die Note 2), was 2011 durch eine Erweiterung des Projekts in Zusammenarbeit mit BILD der Frau erneut bestätigt wurde. [13] Ein aktuelles Thema der Abteilung ist der Versuch, Patienten nachträglich zur Zahlung einer vermeintlich vor drei Jahren nicht geleisteten Praxisgebühr zu zwingen. Die Aufforderungen kamen von einer Stuttgarter Anwaltskanzlei. Sie fragten nach Quittungen und forderten bei Fehlen dieser zehn Euro. Der Versuch, Patienten durch Betrug und vermeintlich rechtskräftige Forderungen um ihr Geld zu bringen ist ein durchgängig relevantes Thema der Abteilung. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale finden sich zu bekannten Betrugsversuchen aufklärende und beratende Artikel. [14] 5) Das Infozentrum stellt die erste Anlaufstelle für Verbraucher dar. Sie erhalten hier Informationen in Form von Ratgebern, Broschüren, Flyern und Testberichten. Zudem erfolgt hier die Anmeldung für Fachberatungen. [11] 3 Hintergrund 3.1 Gesetzliche Grundlagen Die zahnärztliche Versorgung ist in Deutschland über die Bundeszahnärztekammer sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den einzelnen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (vertragszahnärztliche Versorgung) und die Zahnärztekammern (privat- und vertragszahnärztliche Versorgung) organisiert. 3.1.1 Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Die Bundeszahnärztekammer übernimmt die Berufs- und Interessenvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Zudem stellt sie Informationen für Patienten zur Verfügung. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Bundesländer. [15] 3.1.2 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg (KZV Hamburg) Die KZV Hamburg übernimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Vertretung aller Vertragszahnärzte. Zu ihren Aufgaben gehört: „die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten für Hamburg, regelmäßige Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Leistungsumfang und die Honorierung vertragszahnärztlicher 7 Behandlungen in Hamburg, die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen, die Honorarverteilung an ihre Mitglieder, die Sicherstellung eines ausreichenden zahnärztlichen Notdienstes, Ausbildungsstellen für angehende Zahnärzte vorzuhalten, die GKV-Patienten behandeln wollen.“3 Zusammen mit der Zahnärztekammer Hamburg übernimmt sie zudem die Patientenberatung. 3.1.3 Zahnärztekammer Hamburg (ZÄK Hamburg) Die ZÄK Hamburg übernimmt die Vertretung aller Zahnärzte in Hamburg (über die Mitgliedschaft bei der Bundeszahnärztekammer auch auf Bundes- und europäischer Ebene). Auch sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und stellt Materialien und Informationen zur Verfügung. [16] 3.1.4 Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und wurde zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart. Im SGB V ist festgelegt, dass kassenzahnärztliche Leistungen nach dem BEMA abzurechnen sind. Somit ist er die Abrechnungsgrundlage für die meisten von Kassenpatienten empfangenen Leistungen. Die letzte Änderung erfolgte 2004. [17] 3.1.5 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Die GOZ ist die Abrechnungsgrundlage für privatzahnärztliche Leistungen und regelt die Kosten für Behandlungen von Privatpatienten sowie Kosten für Kassenpatienten, die für Behandlungen außerhalb der Regelversorgung vom Patienten selbst zu entrichten sind. [17] Die Novellierung der GOZ am 01.01.2012 gehört zu den aktuellsten gesetzlichen Änderungen in der zahnmedizinischen Versorgung. Zuvor mussten Zahnärzte moderne Behandlungsmethoden, die in der alten GOZ (1987) nicht vorkamen, mit ähnlichen Behandlungen beschreiben (Analog-Berechnung); die neue GOZ ermöglicht nun eine genauere und damit transparentere Abrechnung, da Behandlungen genau abgerechnet werden können.Insgesamt sollte die Novellierung zu einer größeren Transparenz bei der Abrechnung für Patienten und Krankenkassen führen. [18] Jedoch sind einige Leistungen auch aktuell noch analog zu berechnen. Vorschläge, für diese Leistungen Gebührennummern zu vergeben, wurden im Juni 2012 von der BZÄK abgewehrt mit der Begründung, die individuelle Zusammenstellung analog zu berechnender Leistungen werde durch Gebührennummern eingeschränkt. Zudem engten Analoglisten „die notwendigen und von der GOZ vorgegebenen Gestaltungsspielräume des Zahnarztes ein.“. 4 3 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg. Die Aufgaben der KZV Hamburg. (http://www.zahnaerztehh.de/wir-ueber-uns html 13.03.2013) 4 Bundeszahnärztekammer. Klartext 06/12. „Verzeichnisse von Analogen Bewertungen“ zur neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). (http://www.bzaek.de/presse/infodienstklartext/klartext/bzaek/27/06/2012/klartext-0612.html 13.03.2013) 8 Gerade diese Gestaltungsspielräume sind jedoch, wie bisherige Untersuchungen zeigten, als problematisch einzuordnen. Inwieweit sie sich auf die Beratungsqualität auswirken und ob diese Auswirkung negativ ist, sollte im Rahmen der hier beschriebenen Untersuchung festgestellt werden. 3.2 Die wichtigsten Mund- und Kiefererkrankungen 3.2.1 Karies Bakterien bilden durch Stoffwechselprozesse eine „klebrige Substanz“. Diese setzt sich auf den Zähnen fest (Belag/Plaque/Biofilm). Die Bakterien wandeln Zucker in Säure um, die den Zahnschmelz entkalkt. Dieser wird mit der Zeit porös, was den Bakterien das Eindringen in den Zahn ermöglicht. Von innen heraus zerstören sie diesen dann. Mineralstoffe im Speichel härten den Zahnschmelz zwar, jedoch ist diese Funktion nicht in der Lage, bei regelmäßiger hoher Zuckerzufuhr den Kariesbakterien entgegenzuwirken. [20] 3.2.2 Gingivitis Bei der Gingivitis handelt es sich um eine durch Bakterien verursachte Zahnfleischentzündung. Das Hauptsymptom ist Zahnfleischbluten. Bakterien bilden zunächst ein enges Netzwerk, den Biofilm. Unbehandelt entsteht daraus nach kurzer Zeit eine Plaque. Aus dieser bildet sich durch Mineralisierung Zahnstein. Die Zahnfleischentzündung stellt eine Abwehrreaktion auf die, sich auf dem Zahnstein vermehrende, Plaque dar. Aus einer Gingivitis kann sich eine Parodontitis entwickeln. [21] 3.2.3 Parodontitis Die Parodontitis ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates mit Zahnlockerung und Zahnverlust bzw. „[...] eine bakteriell bedingte Entzündung, bei der es bereits zu einer weitgehend irreversiblen Zerstörung von Teilen des Zahnhalteapparates (Bindegewebe und Knochen) gekommen ist.“ 5 Da eine Parodontitis nicht zwangsläufig mit Schmerzen verbunden ist, kann sie über lange Zeit hinweg unbemerkt bleiben [22]. Dies ist insbesondere deshalb so gefährlich, da Parodontitis nachweislich das Risiko für Herzerkrankungen und Diabetes erhöht. Die Behandlung reicht von der professionellen Zahnreinigung bis hin zu chirurgischen Eingriffen. [23] 3.3 Zahnersatz – die gängigsten Methoden Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zähne zu ersetzen. Diese sollen im Folgenden erläutert werden. 3.3.1 Implantate Bei einem Implantat handelt es sich um eine künstliche, im Kiefer verankerte Zahnwurzel, an der der eigentliche Zahnersatz befestigt wird [24]. Der Einsatz eines Implantats wird nur in zwingenden 5 Kassenzahnärztliche Vereinigung. Ursachen und Symptome einer Parodontitis. (http://www.kzbv.de/ursachenund-symptome-einer-parodontitis.95.de html 13.03.2013) 9 Ausnahmefällen von der GKV getragen 6 – in der Regel ist es eine Privatleistung (und somit nach der GOZ abzurechnen), deren Kosten die Patienten selber tragen müssen. Zu beachten ist, dass beim Einsatz eines Implantats im Unterkiefer die Gefahr der Verletzung von Nerven besteht. Bei einem Implantateinsatz im Oberkiefer können Nasen- oder Kieferhöhlenboden verletzt werden. Zudem sind Allgemeinerkrankungen, Mundhygienebedingungen und Lebensstil (z.B. Nikotinkonsum) zu berücksichtigen. Vor der Behandlung sind Kieferknochen (Ermittlung der Qualität und Tiefe des Knochens) und Mundschleimhaut zu beurteilen. Das Implantat, welches i.d.R. aus Titan besteht, da dieses Material gut verträglich und belastbar ist, wird als künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingebracht. Implantate werden angewandt, um das Anschleifen gesunder Zähne (notwendig bei Zahnersatz durch eine Brücke) und die Herausnahme vorhandener Brücken/Füllungen zu vermeiden, oder wenn Lage und Größe der Zahnlücke nur ein Implantat zulassen. Des Weiteren kann ein Implantat aus ästhetischen Gründen (Zahnstellung) oder zur Vermeidung funktioneller Probleme mit anderen Arten des Zahnersatzes gewählt werden. Nach der Einheilung des Implantats (welche i.d.R. drei bis sechs Monate dauert) erfolgt der Einsatz der Suprakonstruktion (der im Mund sichtbare Teil des Zahnersatzes). Unerlässlich sind nach der Behandlung sowohl die regelmäßige Kontrolle der mundhygienischen Situation (alle 6 Monate) und des Implantatzustands, als auch genaue Kontrolle bezüglich entzündlicher Knochenabbauvorgänge wie Periimplantitis7, welche durch die Nutzung von Zahnseide und guter Mundhygiene im Allgemeinen vermeidbar ist. Wichtig ist die genaue Informationsübermittlung von Seiten des Zahnarztes bezüglich angemessenen Verhaltens zum Erhalt guter Mundhygiene sowie die regelmäßige Durchführung einer Professionellen Zahnreinigung (PZR). [25] 3.3.2 Brücken Bei einer Brücke handelt es sich um einen Ersatz für einen oder mehrere Zähne. Das Einsetzen einer Brücke ist nur möglich bei stabilen Restzähnen oder dem vorherigem Einsatz eines Implantats. Zu unterscheiden sind die „Endpfeilerbrücke“, welche eine Lücke zwischen zwei Zähnen schließt, indem sie distal und mesial8 an diesen befestigt wird, sowie die „Freiendbrücke“, welche i.d.R. für Backenzähne genutzt werden. Hierbei wird die Brücke an zwei nebeneinander liegenden Zähnen auf 6 In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung heißt es dazu auf Seite 11: „…besonders schwere Fälle fest, in denen der Anspruch auf implantologische Leistungen einschließlich der Epithesen und/oder der Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V als Sachleistung besteht. Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen folgt dabei den Intentionen des Gesetzgebers, dass Versicherte nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen diese Leistungen erhalten.“ (http://www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RLZ_Behandlung_2006-03-01.pdf 13.03.2013) 7 Periimplantitis: „[...] geht einher mit der Entzündung und dem Rückgang von Schleimhaut [...] und Knochen [...] im Bereich eines oder mehrerer Implantate und führt unbehandelt unweigerlich zum Verlust des Implantates.“ (http://www.zahngesundheit-online.com/Zahnerkrankungen/Periimplantitis/ 19.12.2012) 8 Distal = von der Zahnbogenmitte weg; Mesial = zur Zahnbogenmitte hin. Im Fall einer Endpfeilerbrücke wird diese also an einem Nachbarzahn an der distalen Zahnfläche, am anderen Nachbarzahn an der mesialen Zahnfläche befestigt. (http://www.zaehne-erhalten.de/mesial_distal html 30.03.2013) 10 einer Seite der Zahnlücke befestigt. [26] Alternativ gibt es „Klebebrücken“. Beim Einsatz dieser wird ein künstlicher Zahn an den Innenseiten der Nachbarzähne festgeklebt. Zu letzteren gehört beispielsweise die „Marylandbrücke“. [27] Für den Einsatz einer Brücke müssen die Nachbarzähne beschliffen und mit Kronen versehen werden. Alternativ kann bei „Inlay-Brücken“ eine Befestigung durch Füllungen in den stützenden Zähnen vorgenommen werden [28]. 3.3.3 Kronen Eine Krone wird auf den beschädigten Zahn aufgesetzt. Sie kann Teil einer Brücke sein und besteht entweder aus Metall, Keramik oder Kunststoff. Es sind Teil- oder Vollkronen möglich, je nachdem, ob ein Zahn nur teilweise beschädigt ist oder ganz ersetzt werden muss. [29] 3.3.4 Prothesen Eine Prothese stellt einen herausnehmbaren Zahnersatz aus Kunststoff oder Metall dar. Es gibt die Möglichkeit einer Voll- oder Teilprothese. Letzteres (auch „Klammerprothese“) wird am natürlichen Zahn oder Implantat befestigt, oder mit Hilfe von Metallklammern mit dem Restgebiss verhakt. Alternativ kann eine Befestigung durch Doppelbrücken vorgenommen werden. [30] 11 3.4 Der Heil- und Kostenplan Der Heil- und Kostenplan enthält die voraussichtlichen Kosten, die bei einer Behandlung zum Zahnersatz entstehen. Dies beinhaltet sowohl die in der Regelversorgung enthaltenen, als auch die vom Patienten selber zu tragenden, über die Regelversorgung hinausgehenden, Kosten. Der Plan (dargestellt in Abbildung 1) besteht aus drei Teilen. Teil I: Befundschema Gebiss Eintragungen „TP“ im Feld weisen auf Therapiemaßnahmen außerhalb der Regelversorgung hin. Im Feld „R“ werden die Maßnahmen im Rahmen der Regelversorgung eingetragen. Die aktuelle Zahnsituation wird in Feld „B“ eingetragen. Die eingetragenen Zähne werden mit zweistelligen Nummern dargestellt. Teil II: Befundschema Festzuschüsse Der Befund wird durch Kürzel, die betroffenen Zähne anhand zweistelligen ihrer Nummern eingetragen. Zudem wird hier die Häufigkeit der Maßnahmedurchführung Abb. 1 eingetragen. Eventuell enthält dieser Teil zusätzliche Angaben über den Erhalt eines Bonus (enspricht 20 – 30% der Behandlungskosten), welcher Patienten u.U. durch das Bonusheft zusteht. Teil III: Gesamtkosten (voraussichtliche) Hier sind sowohl das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Regelversorgung (BEMA) sowie das privatärztliche Honorar für Maßnahmen, die nicht unter die Regelversorgung fallen (GOZ) enthalten. Letzteres muss dem Patienten in einer separaten Kostenaufstellung (Kostenvoranschlag) vorgelegt 12 werden. Zudem enthält Teil III des Heil- und Kostenplans die voraussichtlichen Labor- und Materialkosten. [31] 3.5 Zahnärztliche Versorgung in Deutschland – Ansätze zur Qualitätsförderung In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung [32] (im Folgenden „Behandlungsrichtlinie“) heißt es auf Seite 2: Die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 1 SGB V beschlossenen Richtlinien sichern die Maßnahmen, die im Sinne der §§ 2, 12 Abs. 1 und 70 SGB V Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung der Versicherten bieten sowie eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und dem medizinischen Fortschritt berücksichtigende Versorgung der Versicherten gewährleisten. Sie sind auf eine ursachengerechte, zahnsubstanzschonende und präventionsorientierte zahnärztliche Behandlung ausgerichtet [...].“ Zur zahnärztlichen Behandlung gehört auch eine umfassende Beratung der Patienten – von Informationen zur richtigen Mundhygiene bis hin zu Alternativen des Zahnersatzes. Bereits 2001 bemängelte der Sachverständigenrat Gesundheit im Gutachten 2000/2001 – Band III – 14. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen (im Folgenden „Gutachten 2000/2001“) die häufig auftretende Kombination aus notwendigen und nicht notwendigen Maßnahmen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung sowie eine geringe Anwendung evidenz-basierter Maßnahmen [33]. Mangelnde oder widersprüchliche Informationen erschweren es Patienten jedoch, sich ein umfassendes Bild zu machen um nicht notwendige Behandlungen möglichst zu vermeiden. Somit muss ein starkes Vertrauen in die Beratung des Zahnarztes gelegt werden. 2004 veröffentliche die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die „Mundgesundheitsziele 2020“. In diesen wird die Wichtigkeit der Beteiligung der Betroffenen erwähnt, ebenso der Umstand, dass ohne ihr Mitwirken langfristige Präventionsziele nicht erreicht werden können [34]. Als Ziel wurde zudem die „Förderung der sozialen und berufsethischen Verantwortung des zahnärztlichen Berufsstandes.“ 9 genannt. Da die Mundgesundheit stark vom eigenen Verhalten abhängig ist [35], ist es umso wichtiger, dass Zahnärzte sich Zeit für motivierende und vom Patienten durchführbare Präventionsmaßnahmen nehmen und diese mit dem Patienten besprechen. Unter dem Punkt „Ernährung“ wird in den Mundgesundheitszielen 2020 zudem auf eine verstärkte Beratungstätigkeit von Seiten des Zahnarztes eingegangen, wobei dies auf die Beratung von Eltern beschränkt ist – das konkrete Ziel ist hier die Vermeidung früh auftretender Karieserkrankungen durch übermäßigen 9 Mundgesundheitsziele 2020 – Bundeszahnärztekammer. Seite 1 (http://www kzbv.de/mundgesundheit-derdeutschen-bevoelkerung.8.de.html 29.11.12) 13 Zuckerkonsum [36]. Allerdings wird in Bezug auf Erwachsene ein verstärkter Fokus auf die Vermeidung der schädigenden Effekte des Rauchens und anderer verhaltensbedingter Risikofaktoren gelegt: „Reduzierung der Prävalenz schwerer parodontaler Erkrankungen, unter Berücksichtigung der Risikofaktoren Rauchen, schlechte Mundhygiene, Stress und systemische Erkrankungen auf 10% in der Altersgruppe der 35 bis 44- bzw. auf 20% in der Altersgruppe der 65 bis 74-Jährigen“.10 Unter dem Punkt, „Gesundheitserziehung und Aufklärung“, wird auf die Zusammenarbeit deutscher Zahnärzte mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Aufklärung der Bevölkerung über Mundgesundheit hingewiesen [37]. In einer Zusammenfassung der Mundgesundheitsziele 2020 vom November 2012 wurde nochmals konkretisiert, dass ein Fokus auf präventive Maßnahmen stattfinden soll, der zu regelmäßigerem Zähneputzen (zweimal täglich) und Kontrollbesuchen mindestens einmal jährlich führen soll [38]. Eine konkrete Formulierung der Vorgehensweisen zum Erreichen dieser Ziele (Aufklärung und Einbindung der Bevölkerung in präventive Maßnahmen) findet sich jedoch nicht. Auch in der Ottawa Charta ist die Relevanz der Befähigung festgehalten – Menschen müssen demnach in einem Maße über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden, welches sie befähigt, informierte und fundierte Entscheidungen bezüglich ihrer Gesundheit zu treffen [39]. In der Behandlungsrichtlinie wird die Eigenbeteiligung und -verantwortung der Patienten schon eingangs hervorgehoben: „Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.“ 11 Zum Erreichen der sowohl in der Ottawa Charta als auch in der Behandlungsrichtlinie und Mundgesundheitszielen 2020 gesetzten Ziele, insbesondere im Hinblick auf präventive Maßnahmen, ist daher die ärztliche, in diesem Fall zahnärztliche, Beratung ein bedeutender Faktor. Eine gute, qualitativ als hochwertig einzuschätzende Beratung ist notwendig, um Angemessenheit, Gerechtigkeit und Fairness im Rahmen der Behandlung sowie eine höchstmögliche Eigenbeteiligung von Seiten der Patienten zu gewährleisten. Das Gutachten 2000/2001 stellte fest, dass, obwohl der zahnärztliche Versorgungsgrad in Deutschland im internationalen Vergleich hoch lag, eine Unterversorgung in der Primär- und Sekundärprävention zu vermuten sei. Besonders galt dies für Maßnahmen der Kariesprävention und „Risikoabschätzung und Monitoring parodontaler Erkrankungen“12 im Erwachsenenalter. [33] Die zugrunde liegende Problematik beinhaltete laut Gutachten das Fehlen spezialisierter Zahnärzte, u.a. im Bereich der präventiven Zahnheilkunde. 10 Mundgesundheitsziele 2020 – Bundeszahnärztekammer. Seite 3 (http://www.kzbv.de/mundgesundheit-derdeutschen-bevoelkerung.8.de.html 29.11.12) 11 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung. Seite 2. (http://www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RL-Z_Behandlung_200603-01.pdf 30.03.2013) 12 Sachverständigenrat Gesundheit. Gutachten 2000/2001. Band III – 14. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen (http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=336 29.11.12) 14 Was fehlt ist also nicht der Fokus auf die Theorie präventiver und erhaltender Maßnahmen in der zahnärztlichen Versorgung, sondern die konkrete Handlungsbereitschaft von Seiten der Zahnärzteschaft, insbesondere was Aufklärung und Beratung der Patienten betrifft. Gerade diese Maßnahmen sind jedoch ein Teil der Behandlung, der vergleichsweise viel Eigenbeteiligung von Seiten der Patienten zulassen könnte. Die Behandlungsrichtlinie spezifiziert dies daher im Zusammenhang mit der bereits genannten „entsprechenden Aufklärung“ folgendermaßen: „Ob die Behandlung zum Erfolg führt, ist auch von der aktiven Mitwirkung des Patienten abhängig; deswegen soll der Zahnarzt (Vertragszahnarzt) den Patienten auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Mundhygiene hinweisen.“13 Zur Bewertung der zahnärztlichen Beratungsqualität und erhaltener Heil- und Kostenpläne14 gibt es zudem diverse Internet-Portale. Jedoch stellt das Gutachten 2000/2001 des Sachverständigenrates fest, es gehe bei der Beseitigung von Qualitätsdefiziten um die „Verbesserung von Qualitätsdimensionen, wie z. B. Zugang der Bevölkerung zur Versorgung, Angemessenheit der Behandlung, technische Qualität und 'art of care' [...]. Die Messung der subjektiven Zufriedenheit der Patienten reicht in diesem Kontext nicht aus.“15 Dazu äußerte sich 2012 auch die BZÄK in einer Stellungnahme zur Patientenberatung. Konkret in Bezug auf Heil- und Kostenpläne, sei diese Form der Zweitmeinung eine Verletzung der Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft, da andere Zahnärzte durch Abgabe eines günstigeren Angebotes im Internet Heil- und Kostenpläne von Patienten ersteigern könnten, die zuvor nicht von ihnen untersucht worden seien und deren Vorgeschichte ihnen unbekannt sei. [40] 2001 stießen qualitätsfördernde Maßnahmen jedoch nicht nur innerhalb der zahnärztlichen Versorgung an Grenzen. Auch bestehende Rahmenbedingungen verhinderten ihre Durchsetzung. Laut dem Gutachten 2000/2001 schliesst eine Verbesserung dieser „[...] sowohl die zahnmedizinische Seite im Sinne einer fachlichen Qualifikation und adäquater Leistungskataloge als auch die Patientenseite, d. h. Gesundheitsbewusstsein, Beratung und Aufklärung sowie Verbraucherschutz, ein.“ 16 Die Rahmenbedingungen müssen also zunächst angepasst werden, bevor es innerhalb der zahnärztlichen Versorgung zu entsprechenden Veränderungen kommen kann. Auf Grundlage des Gutachtens empfahl der Rat 2001 u.a. „…die zahnmedizinische Versorgungsforschung auszubauen. Systematische Auswertungen der Ergebnisse von Qualitätserfassungen können unter anderem als Grundlage für die Optimierung von zahnärztlichem Qualitätsmanagement, Fortbildung und 13 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung. Seite 2. (http://www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RL-Z_Behandlung_200603-01.pdf 30.03.2013) 14 Patienten können ihren Heil- und Kostenplan einstellen, Zahnärzte können daraufhin anbieten, die genannten Leistungen zu einem günstigeren Preis zu erbringen. 15 Sachverständigenrat Gesundheit. Gutachten 2000/2001. Band III – 14. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen (http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=336 29.11.12) 16 Sachverständigenrat Gesundheit. Gutachten 2000/2001. Band III – 14. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. (http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=336 30.03.2013) 15 Aufklärung der Bevölkerung herangezogen werden [...]. Zur Objektivierung zahnärztlicher Indikationsstellung ist es notwendig, 'Indices of treatment needs' weiterzuentwickeln, in der Praxis anzuwenden und damit befundorientierte Indikationssysteme zu etablieren, welche die Behandlungsnotwendigkeit sachgerechter als bisher definieren [...].“17 Neben einem Mangel an verbindlichen zahnärztlichen Beratungsmaßstäben wird Patienten die Entscheidungsfindung durch eine Vielzahl an zusätzlichen Informationsquellen erschwert, da insbesondere auch Dentalfirmen Informationen ins Netz stellen, die nicht als neutral zu betrachen sind. Für sie stehen eher Vermarktungstechniken im Vordergrund, was auch Fehlinformationen über die Verträglichkeit von in der Regelversorgung angebotenen Materialen beinhalten kann. Die unterschiedlichen Informationen führen zu einer Verunsicherung der Patienten und erschweren die Entscheidungsfindung. [33] Eine Umsetzung der 2001 empfohlenen Maßnahmen und Ziele lässt sich nur schwer prüfen. Aktuell gibt es kein Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit zu diesem Thema. Verschiedene Quellen weisen auf unterschiedliche Entwicklungen hin, sowohl im Hinblick auf rechtliche Hintergründe und Richtlinien, als auch auf die Patientenzufriedenheit. 2011 ergab ein vom Informationsdienst des Instituts der Deutschen Zahnärzte durchgeführte Befragung, „dass die Zahnärzteschaft in der Bevölkerung sowohl im Fernbild als auch im Nahbild insgesamt über ein sehr positives Ansehen verfügt und auch die soziale Zahnarztbindung in allen Altersgruppen sehr hohe Werte erzielt.“ 18 Allerdings wurde auch hier das „Anbieten nicht notwendiger Behandlungen“ von über 40% der Befragten als negativer Aspekt genannt (Fernbild).19 So scheinen die Patienten mit der zahnärztlichen Versorgung und –betreuung zufrieden zu sein. Im Hinblick auf die Ergebnisse der Untersuchungen der letzten Jahre, auf die im Folgenden eingegangen werden soll, scheint dies zunächst auf eine mögliche Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung durch die Bevölkerung (Vertrauen, positive Wahrnehmung) und dem tatsächlichen Beratungsverhalten der Zahnärzte hinzuweisen. Elf Jahre nach dem Gutachten des Sachverständigenrates für Gesundheit heißt es in der bereits erwähnten Stellungnahme der BZÄK 2012 bezüglich der Entwicklung von Patientenbeteiligung und – mitwirkung: „Begriffe wie Patientensouveränität, Patientenrechte, Patientencharta, „Empowerment“ bzw. „Ermündigung“ des Patienten sind Ausdruck dafür und kennzeichnen diese Entwicklung. Dabei ist die stärkere Beteiligung von Patienten an medizinischen Entscheidungsprozessen sinnvoll und notwendig (partizipative Entscheidungsfindung oder shared decision making) und wird im Übrigen 17 Sachverständigenrat Gesundheit. Gutachten 2000/2001. Band III – 14. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. (http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=338 13.03.2013) 18 Informationsdienst des Instituts der Deutschen Zahnärzte: Einstellungen und Bewertungen der Bevölkerung zur zahnärztlichen Versorgung in Deutschland – Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage 2011 – Seite 1 (http://www3.idzkoeln.de/idzpubl3 nsf/30c7ccae1fb54ce8c12573380037acd9/5207e25693c6393ec125798e00326aa3/$FILE/IDZ _0112_web.pdf 30.03.2013) 19 Zu beachten ist auch, dass die Meinung zur Beratungsqualität nicht direkt abgefragt wurde. 16 von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt und gefördert. Sie ist wichtiger Bestandteil einer souveränen Zahnarzt-/Patientenbeziehung [...].“20 Weiterhin wird auf die Wichtigkeit weiterer Beratungs- und Zweitmeinungsstellen hingewiesen, die neben der Beratung durch den Zahnarzt dem Patienten bei der informierten Entscheidungsfindung helfen sollen [41]. Die Stellungnahme beinhaltet somit sowohl Hinweise auf positive Entwicklungen als auch auf den weiterhin bestehende Handlungsbedarf im Bereich Patientenbeteiligung und Beratung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nennt als Kriterien für eine gute Zahnarztpraxis neben guter Terminplanung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Patienten, einem freundlichen, organisierten Praxisteam, Diskretion und Hygiene (saubere Kleidung, sauberer Mundschutz, saubere Umgebung) auch betreuungsrelevante Faktoren. Dazu gehören ein guter Umgang mit Ängsten und Bedenken, Geduld mit Kindern sowie ein ausführliches Beratungsgespräch vor jeder größeren Behandlung, bei dem die Alternativen diskutiert werden können. Der Zahnarzt sollte sich dafür genügend Zeit nehmen und dem Patienten alle relevanten Informationen darlegen, inklusive der Kosten. Zudem gilt, dass unvorhergesehene Mängel nach einer Behandlung kostenfrei überprüft und behoben werden sollten. [42] Gerade jedoch die Qualitätssicherung der Beratungsgespräche ist nicht durch gesetzliche Grundlagen oder Richtlinien vorgegeben – Qualitätssicherungsmassnahmen durch einen Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung werden bisher lediglich diskutiert. Zwar ist seit 2007 eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragszahnärztlichen Versorgung in Kraft, die Vertragszahnärzte zur Einrichtung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM) verpflichtet. Es fehlt jedoch an Qualitätsindikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit des QM und an genauen Vorgaben bezüglich sinnvoller Inhalte. Obwohl die Zahnärzte zu regelmäßiger Berichterstattung verpflichtet sind, heißt es dazu in einem Schreiben der KZBV an den G-BA: „Die im Berichtsbogen aufgeführten Instrumente des Qualitätsmanagements sind beispielhaft. Sie müssen nicht alle nebeneinander angewendet werden.“21 Obwohl die Ausübung des Zahnarztberufes durch Gesetze und Leitlinien geregelt ist, fehlt es also noch immer an maßgeblichen Qualitätsstandards, die den Patienten eine qualitativ hochwertige Beratung garantieren. 3.6 Bisherige Untersuchungen zur zahnärztlichen Beratungsqualität Im Folgenden sollen vier ausgewählte Untersuchungen aus dem Zeitraum 1999 – 2012 vorgestellt werden. 20 Die Patientenberatung der Deutschen Zahnärzte. Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (2012). Seite 2 (http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/patientenberatung_stellungnahme_bzaek.pdf 13.03.2013) 21 http://www.g-ba.de/downloads/40-268-2180/2013-01-17_%C3%84QM-RL_KZBV-Bericht-2011_Bericht.pdf 30.03.2013 17 3.6.1 Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV) und Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), 1999 Das Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV) und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) führten 1999 eine Untersuchung zum Thema Zahnersatz durch. Untersucht werden sollte die Befunderhebung im Vorfeld der Zahnersatzplanung (Unterschiede, Qualität), wie Behandlungs- und Therapiepläne aussehen, inwieweit sie sich in Leistung und Kosten unterscheiden und wie transparent sie für den Patienten sind, sodass er eine gut informierte Entscheidung bezüglich des für ihn besten Angebots treffen kann. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage nach Unterstützungs- und Beratungsbedarf. [43] Mit 20 Probanden wurden 199 Zahnärzte getestet. Die Ergebnisse zeigten, dass sich sowohl die Befunderhebungsmethoden, die festgestellten Befunde und vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen sowie die Heil- und Kostenpläne stark unterschieden. Insbesondere die Befunderhebungsqualität zeigte große Defizite und die Schätzungen der Materialund Laborkosten in den Heil- und Kostenplänen wiesen nur eine geringe Transparenz auf. [44] Aufgrund der Ergebnisse sahen die Autoren Handlungsbedarf im Bereich der zahnärztlichen Beratung, insbesondere zum Thema Zahnersatz. 3.6.2 Öko-Test, 2004 Im April 2004 veröffentlichte die Stiftung Öko-Test eine Untersuchung zur Beratungsqualität von Zahnärzten, deren Ergebnisse auf einen weiterhin allzu großen Freiraum in der zahnärztlichen Beratung und Behandlung deuten. So zeigten sich unnötige Behandlungen (z.B. immer wieder durchgeführte Zahnsteinbehandlungen), wie bereits in der Untersuchung des IFAV und WIdO 1999 große Unterschiede in den Heil- und Kostenplänen (die Kostenvoranschläge reichten von €175,70 bis zu €9131,09), ein Inkonsistenz bei Diagnose und Befunden (auch in diesem Bereich gab es Parallelen zu der Untersuchung von 1999), sowie eine starke Abweichung vom Referenzbefund (er wurde im Laufe der Untersuchung nicht repliziert). [45] 3.6.3 Redaktion Marktcheck, 2012 Die Redaktion Marktcheck des Südwest-Rundfunks (SWR) untersuchte im Frühjahr 2012 ebenfalls die Qualität der Zahnvorsorge-Untersuchung. Der Besuch verschiedener Zahnart-Praxen zeigte auch hier große Unterschiede in der Qualität der Untersuchungen. So beurteilte beispielsweise nur ein Drittel der Zahnärzte das kariöse Gebiss richtig. [46] 3.6.4 NDR, 2012 Im September 2012 sendete der NDR einen Bericht, der unter anderem einen Test der zahnärztlichen Beratung enthielt. Es stellte sich heraus, dass die Referenzbefunde bezüglich des Gebisszustandes der jeweiligen Testperson zwar größtenteils bestätigt wurden, jedoch gerade bei den Heil- und Kostenplänen, wie auch in den Untersuchungen des IFAV und WIdO sowie der Stiftung Öko-Test, 18 immense Unterschiede bestanden. Die Testperson erhielt Kostenvoranschläge von €0 bis €3400. [47] Die BZÄK sah jedoch keinen Handlungsbedarf und verwies trotz der Ergebnisse auf ein hohes Befundungsniveau. [48] 4 Methodisches Vorgehen bei der Untersuchung Zur Erhebung der Daten besuchte die Testperson ausgewählte Zahnärzte als Neupatientin. Sie gab sich als Angstpatientin aus, um in jedem Fall das Ablehnen vorgeschlagener Behandlungen (insbesondere Zahnsteinentfernung, die Erstellung von Röntgenbildern und das Erneuern von Füllungen) begründen zu können. Um möglichst vergleichbare Ergebnisse herzustellen, hielt sich die Testperson für die Gespräche mit den Zahnärzten an einen gedanklichen Leitfaden. Dieser basierte auf einem Bewertungsbogen (siehe Anhang), den sie im Anschluss an die Untersuchung und Beratung ausfüllte. Dieser war für jeden Zahnarzt identisch. Zudem wurden die Testbefunde mit drei objektiven Referenzbefunden verglichen. Die Kosten für die Zahnarztbesuche übernahm die Krankenkasse der Testperson. Ein Kamerateam des NDR begleitete die Testperson einige Male zwischen Zahnarztbesuchen und sie wurde zu ihren Erfahrungen befragt. Zudem wurde sie zu zwei der drei Referenzzahnärzte und in die Verbraucherzentrale begleitet, wo eine Besprechung der bisher erhobenen Daten mit dem Leiter der Untersuchung gefilmt wurde. Die Aufnahmen sollen Anfang 2013 Teil einer Informationssendung zum Thema Zahnersatz werden. 4.1 Die Auswahl der Zahnarztpraxen Zahnärzte in allen 105 [49] Hamburger Stadtteilen zu testen wäre im Rahmen der Untersuchung aus zeitlichen und logistischen Gründen nicht möglich gewesen. Für die Untersuchung wurden daher zufällig 30 Zahnärzte ausgewählt. Wie auch in den vorherigen Untersuchungen sollten diese nach festgelegten Kriterien bewertet werden. Als zusätzliche Methode wurden die Zahnärzte nur aus drei Stadtteilen ausgewählt. Jeweils zehn in Poppenbüttel, Rotherbaum und Wilhelmsburg. Eine Eingrenzung auf diese drei Stadtteile erfolgte anhand der Kriterien „Arbeitslosenanteil“ und „Ausländeranteil“, was auch Rückschlüsse auf mögliche Unterschiede der Beratungsqualität in den ausgewählten Stadtteilen zulassen sollte. So stellte sich die Frage, ob es eine Auswirkung auf die Beratungsqualität hat, wenn der Patient sich in einer Zahnarztpraxis in einem sozial starken oder sozial schwachen Stadtteil befindet und ob sich die empfohlenen Maßnahmen stark unterscheiden. Mithilfe der Daten des Statistikamts Nord wurden die drei Stadtteile anhand ihrer unterschiedlichen Ausprägung der Kriterien identifiziert. 19 Wilhelmsburg, mit einem hohen Arbeitslosen- (8,9%) und Ausländeranteil (33,5%).22 Die Einkünfte je Steuerpflichtigen (Stand 2004) lagen bei €20.354 und somit unter dem Hamburger Durchschnitt von €32.505. [50] Poppenbüttel, mit einem niedrigen Arbeitslosen- (1,3%) und Ausländeranteil (5%). Die Einkünfte je Steuerpflichtigen (Stand 2004) lagen bei €42.575 und somit über dem Hamburger Durchschnitt. [51] Rotherbaum, mit einem niedrigen Arbeitslosen- (1,6%) und einem durchschnittlichen Ausländeranteil (14,1%). Die Einkünfte je Steuerpflichtigen (Stand 2004) lagen bei €51.173 und somit sowohl über dem Wilhelmsburger und Poppenbütteler, als auch dem Hamburger Durchschnitt. [52] Die Auswahl der 30 zu testenden Zahnärzte erfolgte zufällig. Für jeden Stadtteil wurden jeweils zehn Zahnärzte identifiziert.23 Zum Zeitpunkt der Untersuchung gab es in Wilhelmsburg elf Zahnarztpraxen [53] und 50.472 Einwohner [50], es kamen somit 4588 Einwohner auf einen Zahnarzt. In Poppenbüttel gab es 27 Zahnarztpraxen [54] und 22.349 Einwohner [51], also 828 Einwohner pro Zahnarzt. In Rotherbaum gab es 30 Zahnarztpraxen [55] und 15.782 Einwohner [52], was mit 526 Einwohnern pro Zahnarzt den geringsten Durchschnittswert ergibt. 24 22 Die Beurteilung der Arbeitslosen- und Ausländeranteile als niedrig und hoch erfolgte anhand des Hamburger Mittelwertes von 3,95% (Arbeitslosenanteil) und 13,61% (Ausländeranteil). 23 Auf eine weitere Beschreibung der Zahnärzte nach soziodemographischen Charakteristika wird verzichtet, da sie sonst identifiziert werden könnten. Dies sollte im Rahmen dieser Untersuchung vermieden werden. 24 Anhand der Zahlen lässt sich nichts darüber aussagen, wie viele Menschen aus anderen Stadtteilen zu Zahnärzten in den drei gewählten Stadtteilen pendeln. Sie zeigen lediglich, dass es in Wilhelmsburg eine deutlich höhere Einwohnerzahl pro Zahnarzt gibt als in Poppenbüttel und Rotherbaum. 20 4.2 Die Testperson Da die Studie in einem kleinen Rahmen statt fand und bis zu ihrer Veröffentlichung geheim bleiben sollte, handelt es sich bei der Autorin ebenfalls um die Testperson: Eine 27-jährige Frau mit einer Zahnlücke im Oberkiefer rechts (Zahn 16). Abbildung 2 zeigt die Lage der Zahnlücke aus Sicht des Zahnarztes. Abb. 2 Daher konnte die Beratung zum Zahnersatz in den Test mit einbezogen werden. Da die Testperson Raucherin ist, ist ihr Mund- und Rachenraum einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt, was sich auf den Zustand ihrer Zähne, ihres Zahnfleisches sowie ihres Zahnhalteapparates und ihrer Schleimhäute auswirken kann [56]. Eine Einweisung war nicht notwendig, da die Testperson an der Entwicklung der Bewertungskriterien beteiligt war und somit im Test ein Grundverständnis der zu untersuchenden Aspekte gegeben war. Bei der Testperson bestanden zum Zeitpunkt des Tests keine Schmerzen. Leichte Verspannungen im Kieferbereich und nächtliches Knirschen waren vorhanden, jedoch ohne Schmerzempfinden oder sonstige Einschränkungen. Ein Jahr vor dem Test wurde der Zahn 16 entfernt, die Zahnlücke bereitete der Testperson keine Probleme. 21 4.3 Entwicklung der Bewertungskriterien Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2d SGB V (BEMA) heißt zur eingehenden Untersuchung nach 01: „Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung“ 1. Neben einer Leistung nach Nr. 01 kann für dieselbe Sitzung eine Beratungsgebühr nicht abgerechnet werden. Für eine der nachfolgenden Sitzungen kann eine Leistung nach Nr. Ä 1 nur dann abgerechnet werden, wenn sie als alleinige Leistung erbracht wird (s. Abrechnungsbestimmung Nr. 1 Satz 1 zu Nr. Ä 1). 2. Eine Leistung nach Nr. 01 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden, frühestens nach Ablauf von vier Monaten. Eine Leistung nach Nr. 01 kann neben der Leistung nach Nr. FU in demselben Kalenderhalbjahr nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann eine Leistung nach Nr. 01 frühestens vier Monate nach Erbringung der Nr. FU abgerechnet werden. 3. Die festgestellten Befunde sind fortlaufend mit folgenden Mindestangaben in der Karteikarte aufzuzeichnen: kariöse Defekte = c; fehlende Zähne = f; zerstörte Zähne = z; Zahnstein, Mundkrankheit, sonstiger Befund (z. B. Fistel) 4. Über die Nrn. Ä 1, 01k und 01 hinausgehende Möglichkeiten der Abrechnung einer Untersuchung bestehen nicht. 5. Eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten stellt in einem Behandlungsfall in der Regel die erste Maßnahme dar (Ausnahmen z. B. Schmerzfall). 6. Eine Leistung nach Nr. 01 kann nicht im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung abgerechnet werden. Sie ist jedoch dann während einer kieferorthopädischen Behandlung abrechnungsfähig, wenn sie anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient.25 Im BEMA findet sich also keine genaue Auflistung der einzelnen Elemente einer eingehenden Untersuchung. Die einzelnen Schritte der Eingangsuntersuchung sind vielmehr in hohem Maße von der individuellen Situation abhängig. Dementsprechend nennt die Fachliteratur verschiedene Bestandteile der zahnärztlichen Befunderhebung, die jedoch nicht in jedem Fall relevant sind.26 „Das Ausmaß der zahnärztlichen Befunderhebung richtet sich ähnlich der Anamnese nach dem Hauptanliegen des Patienten“27 und ist somit auch abhängig von seinem Mundgesundheitszustand. Bei der Befunderhebung findet eine „Abstufung“ der diagnostischen Schritte statt. Dies kann im 25 Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2d SGB V. Stand 01.01.2004. (http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/verguetung/documents/bema.pdf 06.12.12) 26 Der „Gesamtbefund“ kann unterteilt werden in den extraoralen Befund (Röntgenbefund, Funktionsbefund, Zustand der Haut oder Augen und allgemeine medizinische Befunde) und den intraoralen Befund (Mundhygienebefund, Parodontalbefund, endodontologischer Befund, Zahnbefund, Schleimhautbefund). Weber, T. Memorix Zahnmedizin. 2010 Georg Thieme Verlag KG. Stuttgart. Seite 100. 27 Weber, T. Memorix Zahnmedizin. 2010. Georg Thieme Verlag KG. Stuttgart. Seite 100. 22 Idealfall helfen, willkürliche Therapiemaßnahmen zu vermeiden. Auch weist ein bestimmter Befund nicht in jedem Fall auf eine Behandlungsbedürftigkeit hin. „Vielmehr müssen die einzelnen Daten hinsichtlich ihrer Bedeutung oftmals unterschiedlich gewichtet werden.“ 28 In Zusammenarbeit mit drei Referenzzahnärzten wurde daher eine Liste der in diesem konkreten Fall notwendigen und sinnvollen Bewertungskriterien erstellt, die in Aspekte zur a) Anamnese-Erhebung, b) Untersuchung und Kariesdiagnostik sowie c) Beratung zum Thema Zahnersatz unterteilt wurden. Berücksichtigt wurden neben medizinischen Aspekten – vor allem der deutlichen Aufklärung über die Risiken jeder möglichen Behandlung – auch wirtschaftliche Aspekte sowie die Frage nach der Materialwahl beim Zahnersatz und dem individuellen „Leidensfaktor“ (u.a. wie sehr leidet die Patientin unter der Zahnlücke, wie schmerzempfindlich ist sie, welche Folgen wären nach einem größeren Eingriff zu erwarten). 4.3.1 Allgemeine Bewertungskriterien Für die folgenden Kriterien konnten alle 30 getesteten Zahnärzte 1 bis 4 Punkte erlangen, so dass hier maximal 28 Punkte möglich waren (die einzelnen Punkte sind in Klammern hinter dem jeweiligen Kriterium dargestellt). Anamnese Ein guter Zahnarzt sollte nach - Allergien (2), - Vorerkrankungen (2), - Medikamenteinnahme (2), - der letzten Röntgenaufnahme (1) und - Gewohnheiten („Habits“) wie z.B. Knirschen fragen (1). Durch die ersten drei Fragen in der Anamnese kann sichergestellt werden, dass bei Behandlungen keine Reaktionen Vorerkrankungen Wechselwirkungen auf oder Medikamente eingenommene zwischen auftreten, Behandlungen Medikamente verschiedenen nicht beeinflusst Medikamenten auftreten. durch bestehende werden und keine Nach der letzten Röntgenaufnahme zu fragen wäre im Hinblick auf die Vermeidung übermäßiger Strahlenbelastung dann relevant, wenn der Zahnart weitere Röntgenaufnahmen im Rahmen der Untersuchung als sinnvoll erachtet. Da dies nicht immer zutrifft (im Fall der Testperson jedoch schon, da nur so eine 28 Heidemann, D. (Hrsg.).Praxis der Zahnheilkunde. Bd. 1.Check-up und Prävention. 2005. Elsevier GmbH. München. Seite 6. 23 vollständige Beurteilung des Zustands der Zahnlücke möglich wäre), wurde hierfür ein Punkt vergeben. Gewohnheiten („Habits“) sind ebenfalls in bestimmten Fällen relevant. Bei starkem Knirschen können sich bereits Abschliffspuren an den Zähnen zeigen, was bei der Untersuchung festgestellt werden kann. Bei weniger starkem Knirschen kann die Frage danach dennoch relevant sein, so auch bei der Testperson. Obwohl das Knirschverhalten noch keine starken Schäden an den Zähnen zeigte, könnte es im Falle eines Implantats, insbesondere mit Keramikkrone, zu Problemen führen.29 Eingehende Untersuchung Diese sollte beinhalten: - Inspektion der Zähne mit Spiegel und Sonde (2), - Inspektion des Zungengrundes und der Schleimhäute (1), - Erhebung des Parodontalen Screening Indexes (2) (Messen der Zahnfleischtaschentiefe) und - eine Bisskontrolle (2). Die Kriterien orientieren sich an den Vorgaben des BEMA. Anhand der Inspektion von Zähnen, Zungengrund und Schleimhäuten können pathologische Veränderungen erkannt werden, auf dem oralen Gewebe finden sich u.U. auch Hinweise auf systemische Erkrankungen wie Leukämie oder Geschlechtskrankheiten. Der Parodontale Screening Index kann in diesem Rahmen alle zwei Jahre abgerechnet werden30 (BEMA Nr. 04). Eine Bisskontrolle mit Okklusionsprüffolie ist nicht immer angezeigt, im Fall der Testperson wurde aufgrund ihrer Zahnlücke jedoch zumindest eine einfache Kontrolle der Kontaktsituation der Zähne in der Schlussbisslage für sinnvoll befunden. So lässt sich beispielsweise feststellen, ob der gegenüberliegende Zahn im Unterkiefer noch von den Nachbarzähnen der Zahnlücke im Oberkiefer abgestützt wird, oder ob Gefahr besteht, dass er elongiert31 (allgemein: Überprüfen der Stellung der Zähne zueinander und ggf. Erkennen von Abweichungen vom Idealzustand) . Im Sinne der Richtlinien des G-BA fällt die Bisskontrolle somit unter die ursachengerechte Versorgung. Kariesdiagnose - Die von den drei Referenzzahnärzten festgestellte Karies an Zahn 26 sollte diagnostiziert werden (2). 29 Teile der Keramikkrone können bei zu starkem Knirschen absplittern. Da unsere Testperson in jedem Fall als Neupatientin auftrat, hätten alle Zahnärzte den PSI erheben sollen – Schwierigkeiten im Bereich der Abrechnung gibt es dann i.d.R. nicht, da ein Zahnarzt bei Neupatienten nicht verpflichtet ist, sich nach der letzten PSI – Erhebung zu erkundigen. 31 Durch den fehlenden Gegendruck wandert der Zahn nach oben und bewegt sich so aus seinem festen Halt heraus. 30 24 Zahnersatz – Bei der Aufklärung sollte der Zahnarzt/die Zahnarzt - nach den Wünschen und Vorstellungen des Patienten fragen (2), - die Zahnersatzalternativen zunächst ohne Wertung beschreiben (4)32, - die Kosten offenlegen (1), - über mögliche Problematiken bei einer unbehandelten Zahnlücke aufklären (2) (die Nachbarzähne können in die Lücke kippen und sich schließlich lockern und ausfallen, der gegenüberliegende Zahn kann aufgrund mangelnden Widerstands nach oben wandern, was u.a. Schwierigkeiten beim Kauen bewirken kann) und - auf den regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke hinweisen (2). „Vor der Umsetzung von Behandlungsplanungen jeglicher Art steht die objektive Information, Beratung und Aufklärung des Patienten.“ 33 In diesem Zusammenhang galt als Kriterium für eine qualitativ hochwertige Beratung, auf die Wünsche und Vorstellungen des Patienten einzugehen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Patient der Endnutzer ist. Umso wichtiger ist daher eine Aufklärung über alle in Frage kommenden Zahnersatzalternativen, so dass der Patient eine informierte Entscheidung treffen kann.34 Dazu gehören auch erste Informationen über mögliche Kosten, da dies in den meisten Fällen die Entscheidung beeinflusst (insbesondere, wenn nicht viel Geld für den Zahnersatz zur Verfügung steht, wie auch im Fall der Testperson, die sich zum Zeitpunkt der Untersuchung noch im Studium befand). Sollte die Zahnlücke zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zwingend behandlungsbedürftig sein, ist es wichtig, über, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auftretende, Probleme aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung gegen einen Zahnersatz zwingend eine regelmäßige Kontrolle des Zustands der Zahnlücke erfordert. Anhand der Kriterien soll die für den Patienten optimale Lösung gefunden werden. Auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung heißt es dazu: „Jeder Zahnarzt hat seinem Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen über Befund, Diagnose sowie den erwartbaren Verlauf der Erkrankung. Außerdem klärt er über mögliche Therapiealternativen auf, nennt die Risiken der jeweiligen Behandlung und informiert auch über die entstehenden Kosten.“ 35 32 Laut den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden – Württemberg zur Patientenaufklärung gehört zu einer vollständigen Aufklärung: „ggf. Darstellung und Erläuterung gleichwertiger Behandlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen“. (LZK BW 01/2012. Aufklärung und Dokumentation). Die Referenzbefunde bestätigten, dass es bei der Testperson drei realistische Optionen gab: Die Zahnlücke unbehandelt lassen, Einsatz einer Brücke, Einsatz eines Implantats. 33 Heidemann, D. (Hrsg.). Praxis der Zahnheilkunde. Bd. 1. Check-up und Prävention. 2005. Elsevier GmbH. München. Seite 7. 34 Dass eine vollständige Aufklärung durchgeführt wurde, muss später von dem/der PatientIn per Unterschrift auf dem Heil-und Kostenplan bestätigt werden. 35 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Wer leistet welche Beratung? (http://www.kzbv.de/wer-leistetwelche-beratung.44.de.html 07.12.12) 25 4.3.2 Bewertungskriterien bei Zahnersatzempfehlung Wer einen Zahnersatz empfahl konnte maximal 45 Punkte erlangen. Zu erfüllen waren neben den bereits genannten Kriterien: - Den Einsatz eines Implantats deutlich als chirurgischen, nicht minimal – invasiven Eingriff beschreiben (2), - die Risiken beim Einsatz eines Implantats erklären (z.B. Verletzung der Kieferhöhle bei Implantaten im Oberkiefer, Periimplantitis) (2), - weitere Risikofaktoren in der Einheilungszeit (z.B. Rauchen) benennen (2), - die Brücke als Regelversorgung beschreiben (2), - auf die Notwendigkeit des Beschleifens der Nachbarzähne bei Einsatz einer Brücke hinweisen (2), - eine Brücke als gute Alternative bei Angst vor Operationen benennen (2), - nach den Vorstellungen und Präferenzen der Testperson bezüglich der verwendbaren Materialen fragen (2), - über alle verwendbaren Materialen aufklären (2)36 und - bei der Verwendung von Keramikkronen auf die Gefahr des Absplitterns kleiner Teile durch Knirschen hinweisen (1). Da es den Zahnärztne offen steht, eine bestimmte Therapiemaßnahme zu empfehlen, wurden diese zusätzlichen Kriterien für Zahnärzte aufgenommen, die sich für einen sofortigen oder baldigen Zahnersatz aussprachen. Insbesondere bei der Empfehlung für ein Implantat muss auch darüber aufgeklärt werden, dass es sich um einen chirurgischen Eingriff handelt, der gewisse Risiken mit sich bringen kann. Den Hintergrund für dieses Kriterium stellte zum einen die fachliche Empfehlung der Referenzzahnärzte, zum anderen die Erfolgsrate beim Einsatz von Implantaten. Diese liegt aktuell bei 75% – 90% und bezieht sich bisher nur auf die letzten zehn – 15 Jahre. Langzeitdaten lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor. Risiken bestehen zum einen während der Operation (siehe 3.3.1) , zum anderen kann es bei einem Implantatverlust zu einem Kieferknochendefekt kommen [57]. Hinzu kommen verhaltensbedingte Risiken, wie z.B. Rauchen, was zu Wundheilungsstörungen führen und eine Periimplantitis begünstigen kann. [58] Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse ist die Angst vor dem Zahnarztbesuch weit verbreitet: 19% der Befragten gaben an, bei jedem Zahnarztbesuch Angst zu haben [59]. Unter Berücksichtigung dieser Daten wurde das Kriterium entwickelt, bei einer Empfehlung für Zahnersatz anzusprechen, dass bei großer Angst eine Brücke eventuell eine gute Alternative darstellen könnte. 36 In der Regelversorgung: Edelmetallfreie Legierungen, häufig eine Chrom – Kobalt – Molibdän – Legierung. Darüber hinaus kann es auf Wunsch auch eine Goldlegierung geben. Kronen aus Nichtedel – Metallen können auch eine keramische Verblendung bekommen, darüber hinaus gibt es Kronen aus Zirkonoxid (Keramik), die zusätzlich keramisch verblendet werden. 26 Zwar müssen dafür die Nachbarzähne beschliffen werden, worauf der Patient auch hingewiesen werden sollte, es handelt sich jedoch um einen weniger invasiven Eingriff. Bezüglich der zu verwendenden Materialien sollte der Patient nach Vorstellungen oder Präferenzen gefragt werden, da auch hier gilt, dass er der Endnutzer ist. Gleichzeitg ist es von Seiten des Zahnarztes angebracht, unter Berücksichtigung möglicher Kostenunterschiede über alle verfügbaren Materialien aufklären. Insbesondere bei der Verwendung von vollkeramischen Kronen sollte zudem darauf hingewiesen werden, dass diese durch starkes Knirschen beschädigt werden könnten – auch dieses Kriterium dient dazu, dem Patienten eine gut durchdachte und informierte Entscheidung zu erleichtern. 5 Ergebnisse der Untersuchung Die Ergebnisse sind in vier Teile aufgeteilt. Zunächst wird auf die Erfüllung der Bewertungskriterien sowie die Einschätzung von Zahnlücke und Mundgesundheitszustand der Testperson durch die Zahnärzte eingegangen. Dabei werden auch einige Auffälligkeiten benannt. Im zweiten Teil werden die Referenzbefunde dargestellt. Teil drei enthält die Kostenschätzungen für Brücken und Implantate sowie die Beträge aus den Heil- und Kostenplänen. Die Ergebnisse der Stadtteilvergleiche vor dem Hintergrund der Kriterien „Arbeitslosenanteil“ und „Ausländeranteil“ werden in Teil vier beschrieben. 5.1 Ergebnisse Teil I: Erfüllung der Bewertungskriterien Die Bewertung der Zahnärzte erfolgte anhand des Schulnotensystems. In Tabelle 1 (eigene Darstellung) sind die dadurch entstandenen Ergebnisse festgehalten. Punktzahl ohne Zusatzpunkte (16 Zahnärzte) Punktzahl (bei Empfehlung von Zahnersatz – 14 Zahnärzte) Prozent Note Anzahl der Zahnärzte 25– 28 40– 45 ab 87,5% 1 2 (6,6%) 21– 24 34– 39 ab 75% 2 2 (6,6%) 18–20 28– 33 ab 62,5% 3 7 (23,3%) 14– 17 23– 27 ab 50% 4 8 (26,6%) 1 – 13 1 – 22 unter 50% 5 11 (36,6%) Tab. 1: Getestete Zahnärzte – Notenübersicht 16 Zahnärzte (53%) konnten, da sie keinen Zahnersatz empfahlen, maximal 28 Punkte erreichen, 14 Zahnärzte (47%) empfahlen Zahnersatz und konnten damit 45 Punkte erhalten. 6,6% (zwei Zahnärzte), erhielten die Note 1. In beiden Fällen wurde kein Zahnersatz empfohlen, von der möglichen Gesamtpunktzahl (28) erreichten beide 26 Punkte. Ebenfalls 6,6% (zwei Zahnärzte) 27 erhielten die Note 2, 23,3% (sieben Zahnärzte) die Note 3. 26,6% (acht Zahnärzte) erhielten die Note 4. 36,6% (elf Zahnärzte) fielen mit der Note 5 durch. Erfüllung der allgemeinen Kriterien Eine Anamnese führten 28 (93%) der getesteten Zahnärzte durch, davon fragten 28 (93%) nach Allergien und 28 (93%) nach Vorerkrankungen. Nach der Einnahme von Medikamenten fragten ebenfalls 28 Zahnärzte (93%), nach der letzten Röntgenaufnahme fragten 19 (63%) und nach „Habits“ (z.B. Knirschen) erkundigten sich vier Zahnärzte (13%). Die Inspektion der Zähne mit Spiegel und Sonde wurde von allen 30 Zahnärzten (100%) durchgeführt, die Inspektion des Zungengrundes und der Schleimhäute von sechs Zahnärzten (20%). Der Parodontale Screening Index, der erhoben werden sollte, wenn dies nicht bereits im Laufe der letzten zwei Jahre geschehen war, wurde von zwölf Zahnärzten (40%) ermittelt. Eine Bisskontrolle führten 21 Zahnärzte (67%) durch. 19 Zahnärzte (63%) bestätigten, dass bezüglich der Zahnlücke zum Untersuchungszeitpunkt kein akuter Handlungsbedarf bestand.37 Ebenfalls 19 Zahnärzte (63%) beschrieben die Zahnersatz-Alternativen zunächst ohne Wertung. 15 Zahnärzte (50%) klärten über die Kosten der Zahnersatz-Alternativen auf. 26 Zahnärzte (87%) beschrieben die möglichen Probleme, die bei einer unbehandelten Lücke auftreten können (siehe „Bewertungskriterien“), und neun Zahnärzte (30%) wiesen auf einen regelmäßigen Kontrollbedarf der Lücke hin. Fünf Zahnärzte (17%) fanden die Karies an Zahn 26, davon rieten vier zu einer sofortigen Behandlung, einer riet zu einer etwas vorsichtigeren Vorgehensweise: Die Füllung an Zahn 26 sollte zunächst etwas zu reduziert und geglättet werden, so könne man besser feststellen, ob es sich bei dem schwarzen Punkt tatsächlich um Karies handelt). Erfüllung der Kriterien, durch die 14 Zahnärzte, die Zahnersatz empfahlen Sechs Zahnärzte erklärten, dass die Regelversorgung der Krankenkassen lediglich den Einsatz einer Brücke vorsieht (43%). Keine Zahnarzt (0%) wies auf den Umstand hin, dass es sich beim Einsatz eines Implantats um einen invasiven chirurgischen Eingriff handelt. Auf die Risiken eines solchen Eingriffs (siehe „Bewertungskriterien“) wies ein Zahnarzt (7%) hin. Auf Risikofaktoren im Heilungsprozess (z.B. Rauchen, starkes Knirschen) wurde von keinem Zahnarzt hingewiesen (0%). Zwölf Zahnärzte (86%) klärten darüber auf, dass beim Einsatz einer Brücke die Nachbarzähne beschliffen werden müssten. Zwei Zahnärzte (14%) nannten die Brücke als gute Alternative bei Angst vor Operationen. Nach den Präferenzen der Testperson bezüglich der verwendbaren Materialen erkundigten sich ebenfalls zwei Zahnärzte (14%). Vier Zahnärzte (29%) klärten über alle verwendbaren Materialen auf. Auf die Gefahr des Bruches oder des Absplitterns kleiner Teile durch Knirschen bei der Verwendung von Keramikkronen wurde in keiner der Untersuchungen hingewiesen (0%). 37 Davon empfahlen drei Zahnärzte Zahnersatz in den nächsten Jahren. Sie wurden daher nach dem 45-PunkteSchema bewertet, da sie eine eindeutige Zahnersatzempfehlung ausgesprochen haben. 28 Eine detaillierte Übersicht über die Erfüllung der einzelnen Kriterien je Stadtteil und insgesamt findet sich im Anhang. 5.1.1 Zusammenfassung – Das sagten die Zahnärzte über den Zustand der Zahnlücke und den Mundgesundheitszustand der Testperson 16 Zahnärzte bestätigten die Präferenz der Testperson, die Zahnlücke könne vorläufig unbehandelt bleiben. 14 Zahnärzte befanden, sie müsse sehr bald geschlossen werden, weil sonst die Nachbarzähne hinein kippen oder der gegenüberliegende Zahn nach oben wandern werde – Brücke oder Implantat seien möglich. Zwei Zahnärzte empfahlen ausschließlich ein Implantat, ohne auf die Möglichkeit einer Brücke hinzuweisen. Ebenfalls zwei Zahnärzte bezeichneten die Setzung eines Implantats als harmlosen bzw. kurzen und schmerzlosen Eingriff. Abbildung 3 zeigt das Gebiss eines Erwachsenen aus Sicht des Zahnarztes. Die einzelnen Zähne sind mit zweistelligen Nummern beziffert, die in Klammern dargestellten Ziffern bezeichnen die Weisheitszähne. Ein Zahnarzt diagnostizierte eine noch nicht behandlungsbedürftige Karies an Zahn 47, ein weiterer stellte eine Karies am Zahn 28 fest und empfahl, diesen ziehen zu lassen. Ein weiterer Zahnarzt bemerkte einen schwarzen Punkt an Zahn 26, befand diesen jedoch als nicht behandlungsbedürftig, da es auch lediglich eine Verfärbung sein könnte. Ein Zahnarzt empfahl, die Füllung an Zahn 46 erneuern zu lassen. Weiterhin wies ein Zahnarzt darauf hin, dass die Zahnlücke (Zahn 16) eine schwierige Stelle für ein Implantat sei. Ein Zahnarzt erklärte, dass sich die Lücke auch auf natürliche Weise zumindest verkleinern könne, indem die Nachbarzähne mehr zusammen rücken. Zwei Zahnärzte tasteten die Kiefermuskulatur der Testperson ab Abb. 3 und stellten ein leichtes Knacken auf der rechten Seite sowie leichte Verspannungen fest. Ein Zahnarzt führte eine Vitalitätsprüfung aller Zähne durch. 5.1.2 Auffälligkeiten Zwei Zahnärzte trugen bei der Untersuchung keine Handschuhe und hielten sich somit nicht an den Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), in dem es heißt: „Die wichtigsten "Instrumente" bei zahnärztlicher Behandlung sind die Hände des Praxisteams. Deshalb kommt ihrer systematischen Reinigung, Desinfektion und Pflege im Sinne des Infektions- und Hautschutzes eine besondere Bedeutung zu. Zu Handschuhen wird wegen ihrer 29 bedeutenden Schutzfunktion eine gesonderte Empfehlung gegeben.“ 38 Weiterhin heißt es: „Handschuhe müssen getragen werden, wenn der Zahnarzt und seine Mitarbeiter mit Blut, anderen Körperflüssigkeiten oder infektiösen Substanzen in Kontakt kommen können oder ein Infektionsrisiko bekannt ist oder Verletzungen an den Händen vorliegen.“39 Ebenfalls zwei Zahnärzte führten weder schriftlich noch mündlich eine Anamnese durch. Ein Zahnarzt fuhr den Behandlungsstuhl nicht zurück, so dass die Testperson während der eingehenden Untersuchung, die ca. eine Minute dauerte und nur die Inspektion des Mundraums mit einem Spiegel umfasste, aufrecht saß. Alle Zahnärzte befanden den Mundgesundheitszustand der Testperson insgesamt jedoch für gut bis sehr gut. 5.2 Ergebnisse Teil II: Die Referenzbefunde Drei Referenzbefunde sollten eine objektive Beurteilung gewährleisten. Sie wurden bei einem Kassenzahnarzt, einem Privatzahnarzt sowie einem Zahnarzt im öffentlichen Dienst erstellt. Die Implantatempfehlungen wurden nicht bestätigt, sondern eher widerlegt – ein Implantat sei für die Patientin eher die ungünstigste Methode und durchaus ein chirurgischer Eingriff, der nicht als minimal-invasiv bezeichnet werden könne. Die Möglichkeit eines natürlichen Lückenschlusses durch das Zusammenrücken der Nachbarzähne wurde von den Referenzzahnärzten bestätigt. Die Karies an Zahn 47 und der kariöse Weisheitszahn (Zahn 28) konnten durch die Referenzbefunde nicht bestätigt werden. Alle drei Referenzzahnärzte befanden den Mundgesundheitszustand der Testperson ebenfalls als gut, diagnostizierten jedoch eine Karies an Zahn 26. Wie bereits einer der Zahnärzte im Test empfahl der erste Referenzzahnarzt statt sofortiger Erneuerung der Füllung zunächst, diese wegen Füllungsüberstand aufzupolieren, die Ränder bündig zu machen und dann zu entscheiden, ob sie erneuert werden müsste – nach dieser Behandlung ließe sich auch besser erkennen, ob dort wirklich eine Karies vorhanden sei. Es wurde keine weitere behandlungsbedürftige Karies an einem der anderen Zähne diagnostiziert. Auf den Röntgenbildern und Fotos zeigte sich allerdings ein Fremdkörper in der Zahnlücke und ein Hohlraum unter der Füllung in Zahn 46, welcher Karies sein könnte. Die Füllung sei zudem alt und evtl. undicht, daher sollte sie erneuert werden. Weiterhin zeigten die Röntgenbilder eine erneuerungsbedürftige Füllung in Zahn 36, der ebenfalls einen Hohlraum unter der Füllung aufwies. Hier wurde eine vom Zahnzwischenraum ausgehende Karies diagnostiziert.40 Es besteht jedoch bei weiterhin guter Mundhygiene (regelmäßiges Putzen, Einsatz von Elmex Gelee und Zahnseide) kein unmittelbarer Handlungsbedarf, in sechs Monaten sollte der Zustand auf einem neuen Röntgenbild überprüft werden. 38 Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahmedizin. Hygieneleitfaden. 8. Ausgabe 2011. Seite 8 (http://www.drvoss.eu/DAHZ-Leitfaden.pdf 30.03.2013) 39 Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahmedizin. Hygieneleitfaden. 8. Ausgabe 2011. Seite 10 (http://www.drvoss.eu/DAHZ-Leitfaden.pdf 30.03.2013) 40 Zu beachten ist, dass die Zahnärzte im Test kein Röntgenbild zur Verfügung hatten. Bewertet wurde daher nur, ob sie die Karies an Zahn 26 fanden, die auch ohne Röntgenbild zu sehen war. 30 Alle drei Referenzzahnärzte waren sich einig, dass bezüglich der Zahnlücke kein dringender Handlungsbedarf bestehe, bzw., dass der Verzicht auf Zahnersatz bei regelmäßiger Kontrolle eine realistische Option darstelle. Alternativ zum Verzicht auf Zahnersatz kämen die Inkorporation eines Lückenhalters als Kippmeider41 oder eine Marylandbrücke in Betracht, da hier kein Abschleifen der Nachbarzähne notwendig wäre. Jedoch könnte eine Marylandbrücke zu Einengung des Zungen/Mundraumes und/oder dem Auftreten von Unverträglichkeiten führen und bringe zusätzlich die Gefahr ästhetischer Mängel mit sich. Einer der Referenzzahnärzte wies auf die Problematik des starken Rauchens und die verminderte Behandlungsbelastbarkeit durch eine geringe Schmerztoleranz hin. Für zukünftige Behandlungen sollte daher der Einsatz von Medikamenten in Betracht gezogen werden. Die Komplikationswahrscheinlichkeit im Rahmen invasiver Behandlungen sei erhöht, daher wären defensivere und noninvasivere Behandlungen zu bevorzugen. Bezüglich der Kiefergelenke der Testperson unterschieden sich die Referenzbefunde geringfügig. In einem Fall wurde wegen vermutlicher Abnutzung der Kiefergelenke ein Besuch beim Funktionsspezialisten empfohlen. Einer der anderen Referenzzahnärzte wies jedoch darauf hin, dass i.d.R. erst ein Behandlungsbedarf beim Auftreten mehrerer Faktoren, insbesondere von Schmerzen, besteht. Ein Referenzzahnarzt wies zusätzlich darauf hin, dass eine kurze funktionelle Untersuchung bei der Planung von Zahnersatz empfehlenswert sei. Die Notwendigkeit einer Vitalitätsprüfung im Rahmen der eingehenden Untersuchung konnte durch Referenzzahnärzte und Fachliteratur nicht bestätigt werden. 5.3 Ergebnisse Teil III: Zahnersatz – Die Kosten 5.3.1 Kostenschätzungen Auch ohne die Ausstellung eines Heil- und Kostenplanes informierten einige der Zahnärzte die Testperson über die möglichen Kosten eines Zahnersatzes, wobei sie darauf hinwiesen, dass es sich lediglich um Schätzungen handele, eine genauere Aussage bzw. die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes sei erst anhand eines Röntgenbildes möglich. Die geschätzte Höhe der Eigenleistung für eine Brücke lag zwischen €0 42 und €2000. Als Faktoren, die sich auf den Preis auswirken könnten, wurden genannt: Die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse (Übersicht über mögliche Festzuschüsse bei Zahnersatz im Anhang), woher die Materialen bezogen werden (günstigere Materialien aus dem Ausland zu beziehen) und die Auswahl der Materialien. Die Kosten steigen mit der Erhöhung des Keramikanteils in der Brücke – teilkeramische Verblendung ist günstiger als vollkeramische Verblendung, am teuersten ist eine Krone mit einem Kern aus Zirkonoxid (Keramik) und zusätzlicher vollkeramischer Verblendung. 41 Dieser soll vermeiden, dass die Nachbarzähne in die Zahnlücke kippen. Eine komplette Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann lediglich dann der Fall sein, wenn die Regelversorgung (Brücke aus Metall, ohne Verblendung) gewählt wird und die Kriterien für einen Härtefall zutreffen (Nettoeinkommen bis max. €1000 / Monat). 42 31 Die geschätzte Höhe der Eigenleistung für ein Implantat lag zwischen €800 und €2700, wobei nur in einigen wenigen Fällen auf den Festzuschuss der Krankenkasse hingewiesen wurde (welcher in der selben Höhe wie bei einer Brücke bewilligt wird – die genaue Höhe ergibt sich aus Befund, Einkommen und der Vollständigkeit des Bonusheftes). Lediglich in einer Beratung wurde genauer erklärt, ob die Kostenschätzung sich nur auf die Setzung des Implantats, oder auch auf die Nachbehandlung und den Einsatz einer Krone auf dem Implantat bezog. Deutlicher wurde dies nur in einigen Heil- und Kostenplänen. 5.3.2 Die Heil- und Kostenpläne Insgesamt wurden neun Heil- und Kostenpläne von acht Zahnärzten ausgestellt. Tabelle 2 (eigene Darstellung) zeigt die vorgeschlagenen Beträge für eine Brücke. Sie liegen zwischen €903,72 für eine halbkeramische Brücke (keramische Verblendung der Krone und des vorderen Nachbarzahns) und €1816,66 für eine vollkeramische Brücke (keramische Verblendung aller Brückenglieder). Der Betrag für die günstigste vollkeramische Brücke liegt bei €1200,85. Es zeigt sich hier also ein Kostenunterschied von €615,81. Brücken Honorarkosten € 1175,71 868,28 526,73 495,43 819,98 819,98 Geschätzte Laborkosten € 982,66 650,00 985,00 750,00 722,58 875,64 Voraussichtliche Gesamtkosten € 2158,37 1518,28 1510,79 1245,43 1542,56 1695,62 Abzüglich Festzuschüsse € -341,71 -341,71 -341,71 -341,71 -341,71 -341.,71 Voraussichtlicher Eigenanteil € 1816,66 1176,57 1170,02 903,72 1200,85 1353,91 Tab. 2: Heil- und Kostenplanbeträge für Brücken Tabelle 3 (eigene Darstellung) zeigt die vorgeschlagenen Beträge für Implantate (die Setzung eines Implantats). Diese liegen zwischen €967,14 und €2019,89, sodass sich ein Unterschied von €1052,75 zwischen dem günstigsten und dem teuersten Heil- und Kostenplan ergibt. Zu sehen ist hier auch ein großer Unterschied in den Honorarkosten (diese liegen im Bereich €567,33 bis €1533,79) und zum Teil auch in den geschätzten Laborkosten (von €400 bis €660). Implantate Honorarkosten € 1533,79 * 567,33 1306,26 968,85 Geschätzte Laborkosten € 486,10 * 400,00 660,00 580,00 Voraussichtliche Gesamtkosten € 2019,89 1592,14 967,33 1966,26 1548,85 Voraussichtlicher Eigenanteil € 2019,89 1592,14 967,33 1966,26 1548,85 Tab. 3: Heil- und Kostenplanbeträge für Implantete (* = Vom Zahnarzt nicht angegeben) Tabelle 4 (eigene Darstellung) zeigt die Kosten für die Nachbehandlung der Implantete, also den Aufsatz von Kronen. Es handelt sich in allen Fällen um Keramikkronen. Mit €1378,42 liegt die teuerste Krone €593,13 über dem günstigsten Angebot, welches bei €785,29 liegt. Auch hier 32 unterscheiden sich die Honorarkosten stark – sie liegen im Bereich €315,00 bis €845,13, was mehr als doppelt so teuer ist. Kronen (für Implantate) Honorarkosten € 845,13 324,20 315,00 622,57 619,11 427,74 Geschätzte Laborkosten € 875,00 850,00 812,00 884,96 820,00 700,00 Voraussichtliche Gesamtkosten € 1720,13 1174,20 1127,00 1507,53 1439,11 1127,74 Abzüglich Festzuschüsse € -341,71 -341,71 -341,71 -341,71 -410,05 -341,71 Voraussichtlicher Eigenanteil € 1378,42 832,49 785,29 1097,48 1097,40 786,03 Tab. 4: Heil- und Kostenplanbeträge für Kronen 5.4 Ergebnisse Teil IV: Die Stadtteile Von den Zahnärzten, die nicht zu Zahnersatz rieten, wurden die besten Bewertungen in den Stadtteilen Rotherbaum und Wilhelmsburg erzielt, dort erreichte je eine Zahnarzt 26 von 28 Punkten (93%), beide erhielten somit die Note 1. Die schlechteste Bewertung mit neun von 28 Punkten (32%) gab es in Wilhelmsburg, sie entsprach der Note 5. Von den Zahnärzten, die zu Zahnersatz rieten, wurde die beste Bewertung mit 32 von 45 Punkten (71%) ebenfalls in Rotherbaum erzielt, was jedoch nur der Note 3 entsprach. Die schlechteste Bewertung mit 14 von 45 Punkten (31%) gab es in Poppenbüttel (Note 5). Die meisten Befunde mit akutem Handlungsbedarf bezüglich der Zahnlücke erhielt die Testperson in Poppenbüttel. Dort empfahlen acht der zehn Zahnärzte eindeutig, die Zahnlücke durch Brücke oder Implantat zu schließen, in Wilhelmsburg und Rotherbaum dagegen akzeptierten sieben von zehn Zahnärzten die Präferenz der Testperson, die Lücke zunächst so zu belassen, als realistische Option. Insgesamt fuenf Zahnärzte (17%) fanden oder vermuteten die durch die Referenzbefunde bestätigte behandlungsbedürftige Karies an Zahn 26 (zweiter Backenzahn oben links), davon vier in Poppenbüttel und einer in Rotherbaum. Zwei von drei Zahnärzten in Rotherbaum, die einen Zahnersatz empfahlen, stellten einen oder mehrere Heil- und Kostenpläne aus. In Poppenbüttel taten dies fünf von acht Zahnärzten, in Wilhelmsburg einer von dreien. Obwohl die besten Bewertungen von Zahnärzten in Rotherbaum erzielt wurden, erhielt die Testperson dort für ein Implantat einen HKP, der mehr als 1000 Euro teurer war als das günstigste vergleichbare Angebot, welches aus Poppenbüttel kam. Allerdings enthielt das Angebot aus Rotherbaum einen Knochenaufbau (Augmentation) vor Einsatz des Implantats und die Kosten für Implantation und Krone. Das Angebot aus Poppenbüttel enthielt keinen Kostenvoranschlag für eine Augmentation, jedoch die Kosten für Implantation und Krone. Ebenso verhielt es sich bei den HKP für Brücken: Den teuersten erhielt die Testperson in Rotherbaum. Er lag knapp €650 über dem günstigsten vergleichbaren Angebot (Metallkern mit keramischer Verblendung), das, wie auch bei den HKP für Implantete, aus Poppenbüttel kam. 33 Tabelle 5 (eigene Darstellung) zeigt die in den einzelnen Stadtteilen erreichten Gesamtpunktzahlen. 43 Rotherbaum erhielt die Note 3 und schnitt somit insgesamt am besten ab, während Wilhelmsburg mit der Note 4 den Test noch bestand und Poppenbüttel mit der Note 5 durchfiel. Stadtteil Mögliche Gesamtpunktzahl Erreichte Gesamtpunktzahl Prozent Note Rotherbaum 331 217 65,5 3 Wilhelmsburg 331 172 51,9 4 Poppenbüttel 416 197 47,3 5 Tab. 5: Stadtteile – Notenübersicht Die Wilhelmsburger Zahnärzte schnitten in der allgemeinen Beratung zum Zahnersatz etwas besser ab als die Poppenbütteler Zahnärzte. Letztere erzielten jedoch in der Kariesdiagnostik bessere Ergebnisse als die Zahnärzte in Rotherbaum und Wilhelmsburg und waren in der spezifischen Beratung bei Zahnersatzempfehlung besser als die Wilhelmsburger Zahnärzte. Die Zahnärzte in Rotherbaum sammelten vor allem durch eine gründliche Anamnese und Eingangsuntersuchung viele Punkte. Zudem lagen sie in allen Bereichen vorne und erzielten dadurch das beste Gesamtergebnis (für eine detaillierte Übersicht über die erreichte Punktzahl in den einzelnen Stadtteilen je Kriterium und insgesamt siehe Anhang). Zusammen erzielten die zehn Zahnärzte in Rotherbaum 217 von 331 möglichen Punkten (65,5%), die zehn Wilhelmsburger Zahnärzte erzielten 172 von 331 möglichen Punkten (51,9%) und die zehn Poppenbütteler Zahnärzte erzielten 197 von 416 möglichen Punkten (47,3%). 6 Diskussion Im Folgenden werden die Ergebnisse diskutiert. Hierbei werden zunächst die Heil- und Kostenpläne einer kritischen Betrachtung unterzogen. Anschließend werden auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse Forderungen formuliert, auf weitere Partner der Untersuchung eingegangen sowie die Reaktionen auf die Veröffentlichung der Ergebnisse kurz dargestellt. Weiterhin wird auf die Limitationen der Untersuchung eingegangen. In der Schlussbetrachtung werden Vermutungen und sich abzeichnende Tendenzen dargelegt und diskutiert, sowie ein persönliches Fazit aus Sicht der Autorin als Verbraucherin vorgestellt. 43 Die mögliche Gesamtpunktzahl unterscheidet sich, je nachdem ob die Zahnärzte Zahnersatz empfohlenhaben (45 Punkte) oder nicht (28 Punkte). 34 6.1 Kritische Betrachtung der Heil- und Kostenpläne Die Heil- und Kostenpläne (HKP) waren größtenteils nur schwer zu verstehen und enthielten oft zunächst unnötig scheinende Leistungen. Zudem unterschieden sich nicht nur in der Gesamtsumme, sondern vor allem auch in der Zusammenstellung der einzelnen Kostenanteile (Honorar, Materialien und Laborkosten). Schwer verständlich: Aus mehreren HKP verschiedener Zahnärzte ging nicht hervor, ob die keramisch verblendete Krone für das Implantat aus Metall oder Zirkonoxid bestehen soll. Der Patient weiß nicht unbedingt, dass es hier einen Unterschied gibt und eine Zirkonoxid-Krone teurer ist. Unnötige Leistungen, Überversorgung: Knochenaufbau (Augmentation) zur Verbreiterung des Knochens, in den das Implantat einzusetzen wäre, wurde in einigen HKP gleich mit berechnet, obwohl seine Notwendigkeit ohne Röntgenbild kaum zu beurteilen ist. In einem HKP für eine Implantation fand sich eine Position für die „Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, ggf. einschließlich Taschenspülung“, obwohl eine solche Erkrankung bei der Testperson nicht vorlag. Im HKP für ein Implantat findet sich eine Position „Stillung einer Blutung“, deren Notwendigkeit frühestens während der Behandlung festgestellt werden kann. Große Kostenunterschiede: Die großen Kostenunterschiede (€1052,75 zwischen dem günstigsten und dem teuersten HKP für den Einsatz eines Implantats) beruhen teilweise auf der stark unterschiedlichen Einschätzung der Zahnärzte zur Notwendigkeit von Maßnahmen wie beispielsweise einer Augmentation. In einem HKP sollte die Augmentation mehr als €800 kosten, in einem anderen ca. €300 Euro. In den meisten HKP war keine Augmentation enthalten. Kostenunterschiede fanden sich auch bei den Implantaten: Die Beträge für die Titanschraube reichten von €130 bis €490. Unklare Kosten-Bestandteile: Die Berechnung für die Leistung „Vorbereitung der zerstörten Nachbarzähne“ (der Zahnlücke) fand sich in einigen HKP im Privathonorarteil. Dies ist jedoch eine Kassenleistung, für die der Zahnarzt nach der Abrechnung einen Betrag erstattet bekommt (in einem HKP wurde dies auch korrekt aufgeführt – die Maßnahme war Teil der Privatleistungen, jedoch wurde der von der Krankenkasse zu erstattende Betrag an späterer Stelle wieder abgezogen). Zudem war eine solche Leistung bei der Testperson nicht notwendig (alle Zahnärzte bescheinigten gesunde Nachbarzähne). Ein HKP enthielt keine getrennten Auflistungen der Zusammenstellung von Honorar und Materialkosten, sondern nur eine Liste, an deren Ende der Gesamtbetrag unter „Honorar“ aufgeführt wurde. In dieser Form ist die Kostenzusammenstellung sehr schwer nachzuvollziehen. In einigen HKP waren die Materialkosten kaum bis gar nicht nachvollziehbar. So gab es zwar eine Auflistung der einzelnen Positionen, die zu einer Gesamtsumme für die Materialkosten führten. Diese war jedoch in einem HKP knapp €80, in einem weiteren fast €350 geringer als die letztendlich angegebene Gesamtsumme für Materialkosten. Auch die Steigerungsfaktoren44 unterschieden sich in 44 „Die private Gebührenordnung weist für jede Behandlung einen Basisbetrag zur Kalkulation des Honorars aus, den Einfachsatz. Er liegt deutlich unter den Sätzen des BEMA. Die GOZ ermöglicht aber dem Zahnarzt, den individuellen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung bei der Abrechnung zu 35 den verschiedenen HKP, selbst bei gleichen Positionen. So wurden in den meisten Fällen PanoramaRöntgenaufnahmen mit dem 1,8-fachen Faktor berechnet, was der Regel entspricht. In einem HKP wurden Röntgenaufnahmen jedoch zweimal mit dem 2,5-fachen Faktor berechnet, was nicht nachvollziehbar war. In einigen HKP findet sich auch ein erhöhter Steigerungsfaktor mit der Begründung: „ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder“. Dies wurde bei der Testperson durch keinen der Referenzbefunde bestätigt. Teilweise fehlt in den Leistungsbeschreibungen der Steigerungsfaktor gänzlich, so dass die Beträge nicht nachvollziehbar sind. Abrechnung der Beratungsposition: In einem HKP wurde die Beratung zum Einsatz eines Implantats über die Position Nr. 34 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die wie folgt definiert wird: „Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken, einschließlich Beratung gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen.“45 Zudem heißt es: „… schließt die Leistung nach Nr. 34 die Planung eines operativen Eingriffs sowie die Abwägung seiner Konsequenzen fakultativ ein. Die Nr. 34 ist daher auch berechnungsfähig für das ausführliche Aufklärungsgespräch vor größeren operativen Eingriffen“. 46 Zwar darf ein Zahnarzt also prinzipiell nach dieser Position abrechnen, allerdings hatte er der Testperson vor Ausstellung des HKP im Gespräch versichert, dass es sich bei der Setzung eines Implantats um einen „schnellen und schmerzfreien“ Eingriff handele, was nach Meinung der Autorin der Leistungsbeschreibung für die Position 34 der GOÄ widerspricht. 6.2 Forderungen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Autorin Auf der Basis der Testergebnisse formulierte die Autorin in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg Forderungen an Zahnärzteschaft und Politik. 1) Sinnvoll wären strengere Richtlinien bezüglich der Aufklärung zu Zahnersatz und anderen Behandlungsvorschlägen wie z.B. dem Erneuern von Füllungen. berücksichtigen. Dazu sind Steigerungsfaktoren angegeben, mit denen der Einfachsatz multipliziert wird. Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Für schwierige Behandlungen kann der Faktor bis zu 3,5 betragen, in Ausnahmefällen sogar darüber liegen.“ (http://www.kzbv.de/zahnarzthonorar.40.de html 21.03.2013) 45 Gebührenordnung für Ärzte (http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame htm 21.02.2013) 46 Brück et al. (2003) (http://www.arzt-in-europa.de/pages/2004JB_Abrechnung.html 21.03.2013) 36 2) Die Zahnärzte sollten verpflichtet sein, alle Möglichkeiten gleichermaßen darzulegen, so dass Patienten eine informierte Entscheidung treffen können. Dies betrifft insbesondere die Aufklärung über die Regelversorgung bei Zahnersatz. 3) Eine genauere Definition der Erstuntersuchung wäre vor allem für Patienten hilfreich, da es ihnen eine Einschätzung der Behandlungsqualität erleichtern würde. 4) Zudem wäre eine genauere Definition hilfreich bei der Findung von Qualitätsindikatoren im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Wie eingangs erwähnt, stellte der Sachverständigenrat Gesundheit bereits 2001 fest, dass u.a. eine Unterversorgung bei Maßnahmen von sowohl Risikoabschätzung als auch Monitoring parodontaler Erkrankungen im Erwachsenenalter vorliege [34]. Die Testergebnisse weisen auf eine weiterhin bestehende Problematik in diesem Bereich hin. Daher könnte die Erhebung des PSI einen sinnvollen Qualitätsindikator darstellen. 5) Eine übersichtlichere Gestaltung der Heil- und Kostenplan-Formulare sowie der separaten Kostenvoranschläge (für Leistungen außerhalb der Regelversorgung) sollte in Betracht gezogen werden. 6) Es sollte eine stärkere Berücksichtigung von Verhaltensweisen der Patienten Eingang in die zahnärztliche Beratung finden – Knirschen, Rauchen, ungesunde Ernährung etc. sollten mehr thematisiert werden, damit sich Patienten besser an Präventionsmaßnahmen beteiligen können. 6.3 Reaktionen von Presse, Bevölkerung und Zahnärztekammer Hamburg/ Kassenzahnärztlicher Vereinigung Im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg gab die Pressestelle der Hamburger Zahnärzte47 eine eigene Presseerklärung heraus. In dieser wehrte sie sich gegen den Vorwurf, die getesteten Zahnärzte hätten größtenteils schlecht beraten und Qualitätssicherungsmaßnahmen seien dringend notwendig. Die Aussage basierte auf dem Argument, die Studie sei u.a. durch die vermeintlich willkürliche Auswahl der Testzahnärzte wissenschaftlich nicht haltbar und die aus den Ergebnissen gezogenen Schlüsse an den Haaren herbeigezogen. Ähnliche Reaktionen gab es auch von einigen Zahnärzten. Die Hamburger Morgenpost berichtete bereits am Tag nach der Veröffentlichung über die Untersuchung . Die Darstellung favorisierte klar die Haltung der Verbraucherzentrale, mit lediglich einem kurzen Hinweis darauf, dass die KZV anderer Meinung sei. Aus der Bevölkerung, aber auch aus der Presse, kamen insbesondere Fragen zu den Namen der getesteten Zahnärzte. Die Entscheidung, diese nicht preiszugeben, hängt eng mit den Limitationen der Studie zusammen. 47 Eine Gemeinschaftseinrichtung der Zahnärztekammer Hamburg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg 37 6.4 Limitationen Es handelt sich bei der vorliegenden Untersuchung um eine explorative Studie. Die Kriterien der Reliabilität und Objektivität, die für empirische Untersuchungen gelten, sind hier nicht gegeben (der Test kann allerdings als valide betrachtet werden, da die Testkriterien spezifisch auf die Fragestellung nach der zahnärztlichen Beratungsqualität zugeschnitten waren). Der Test könnte bereits aufgrund der Tatsache, dass die Testperson in dem TV-Beitrag des NDR zu sehen und somit ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet sein wird, nicht in der selben Form wiederholt werden. Weiterhin wäre das in der Untersuchung vorhandene Zahnproblem in einer Folgeuntersuchung nicht exakt wieder herstellbar, da sich sowohl der Zustand der Zahnlücke als auch der Mundgesundheitszustand der Testperson mit der Zeit verändern koennen und bei einer anderen Testperson nicht identisch wären. Hinzu kommt, dass es sich bei der Testperson nicht um eine ausgebildete Schauspielerin handelt. Somit wurde ohne festes Skript gearbeitet, um zu vermeiden, dass auswendig gelernte Fragen Verdacht erregten. Die Testperson hielt sich für die Gespräche mit den Zahnärzten an einen gedanklichen Leitfaden auf der Grundlage eines Bewertungsbogens, welcher nach jedem Zahnarztbesuch ausgefüllt wurde. Dies sollte die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleisten. Aus dem selben Grund konnte nicht offen mit einem Fragebogen gearbeitet werden. Der Nachteil an dieser Vorgehensweise liegt darin, dass zwar immer die selben Fragen gestellt wurden, jedoch nicht zweifellos behauptet werden kann, sie wären immer gleich formuliert gewesen und immer in der selben Reihenfolge (wie es beispielsweise auf einem Fragebogen der Fall wäre). Die Reaktionen der Zahnärzte müssen daher nicht nur auf sie selbst, sondern auch auf das Verhalten der Testperson zurückgeführt werden, was die Objektivität einschränkt. Diese wird weiterhin limitiert durch den Umstand, dass die Testperson die Auswertung und Berichterstattung durchführte. Weiterhin handelt es sich um eine sehr kleine Stichprobe – 30 von 1.92448 Hamburger Zahnärzten wurden getestet, die Ergebnisse können nicht auf statistische Signifikanz überprüft und nicht als repräsentativ gesehen werden. So lässt sich lediglich sagen, dass aufgrund der Ergebnisse Vermutungen zulässig sind, welche in einer umfangreicheren Untersuchung auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten. Auf die zusätzlichen Informationen sowohl der Referenzzahnärzte, als auch der Zahnärzte im Test, konnte unter den Testbedingungen keine Rücksicht genommen werden. Somit wurden zusätzliche Leistungen in der Beratung oder eingehenden Untersuchung weder positiv noch negativ gewertet. Obwohl beispielsweise eine Vitalitätsprüfung grundsätzlich sinnvoll sein kann, insbesondere bei Neupatienten und im Fall der Testperson auch hinsichtlich der Zahnlücke, wurde sie als zu spezifisches Kriterium ausgeschlossen. Weiterhin eignen sich die Zusatzinformationen der 48 Zahnärztliche tätige Zahnärzte in Hamburg, Stand 2011 (http://www.gbe-bund.de/oowa921install/servlet/oowa/aw92/WS0100/_XWD_FORMPROC?TARGET=&PAGE=_XWD_2&OPINDEX=1&HA NDLER=_XWD_CUBE.SETPGS&DATACUBE=_XWD_30&D.001=6&D.003=1000004&D.100=10102 31.03.2013) 38 Referenzzahnärzte nicht für einen Vergleich, da diese mit einem Röntgenbild arbeiteten, was in der Untersuchung nicht gegeben war. 6.5 Abschließende Betrachtung und persönliches Fazit Trotz der oben genannten Limitationen lässt sich sagen, dass ein starker Verdacht bezüglich der niedrigen Beratungsqualität der Hamburger Zahnärzte zulässig ist. Vor allem hinsichtlich der großen Unterschiede in Beratungsqualität und Behandlungsvorschlägen verschiedener Zahnärzte, erzielte diese Untersuchung sehr ähnliche Ergebnisse wie die eingangs beschriebenen, anderen Untersuchungen. Es lässt sich schwer abstreiten, dass schlechte Ergebnisse unterschiedlicher, voneinander unabhängiger Untersuchungen im Laufe der letzten 14 Jahre ein schlechtes Licht auf die Zahnärzteschaft werfen. Verstärkt wird dies durch das noch immer nicht behobene Fehlen verbindlicher qualitätssichernder Maßnahmen in der zahnärztlichen Versorgung. Die zunächst wichtigsten Mund- und Kiefererkrankungen – Karies, Gingivitis und Parodontitis – werden also, trotz eindeutiger Zielsetzung, nicht ausreichend berücksichtigt. „Der Patient bestimmt, was Qualität ist.“49 Die Bewertungskriterien dieser Untersuchung wurden keiner bestehenden Liste entnommen, sondern mit einem Blick auf eine vollständige Untersuchung entwickelt. Diese orientiert sich nicht nur an einem gesetzlichen Mindestmaß, sondern soll auch den Erwartungen der Patienten gerecht werden, da „Mangelndes Vertrauen und eine aus Sicht der Patienten ungenügende Behandlungsqualität“50 häufige Gründe für den Wechsel der Zahnarztpraxis darstellen [60]. Wichtige Faktoren, wie die Aufklärung über schädigende Effekte des Rauchens, konnten nicht in die Bewertung einbezogen werden. Zwar gilt dies, wie eingangs erwähnt, als eines der Mundgesundheitsziele für 2020. Da es jedoch weder verpflichtend ist, noch in der Fachliteratur als Teil der Eingangsuntersuchung empfohlen wird, fehlte die Grundlage, um es als Kriterium zur Bewertung der Beratungsqualität anzuwenden. Die Autorin hält dies jedoch für einen wichtigen Aspekt präventiv orientierter Beratungstechniken und sieht in dem Fehlen verbindlicher Vorgaben für die Zahnärzte einen großen Nachteil für Patienten. Auch die bereits im Gutachten 2001 genannten Empfehlungen, wie die Weiterentwicklung von Behandlungsindizes, die die Objektivität der Behandlung verbessern sollen, sind im Hinblick auf die Testergebnisse kaum umgesetzt worden. 33,3% der getesteten Zahnärzte erhielten die Note 5 und fielen somit durch. Die Auswertung zeigt insbesondere beim Thema Zahnersatz deutliche Mängel in der Beratungsqualität. Dies ist auch an den 49 Kolling, P.; Muhle, G.Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis, 2008. Schattaür Verlag. Stuttgart. Seite 20. Böcken, J., Braun, B. Repschläger, U. (Hrsg.). Gesundheitsmonitor 2011. Bürgerorientierung im Gesundheitswesen. Niekusch, U., Wagner, C. Zahnarztwechsler: Was zeichnet diese Gruppe aus? Seite 113. 50 39 Noten erkennbar: sieben von zehn durchgefallenen Zahnärzte empfahlen Zahnersatz und erreichten vor allem deshalb nur eine geringe Punktzahl, weil sie nur sehr lückenhaft darüber aufklärten. „Wenn sie Ihre Zahnlücke nicht behandeln lassen, fallen Ihnen in den nächsten zwei – drei Jahren die Zähne neben der Zahnlücke aus, in zehn – 20 Jahren folgen dann alle weiteren Zähne“. Diese Warnung erhielt die Testperson bei einer Untersuchung in Poppenbüttel. Die Begründung dafür war, dass unweigerlich erst die Nachbarzähne in die Lücke kippen würden, später würde nach und nach das Selbe mit allen anderen Zähnen geschehen. Dies kann durchaus in Einzelfällen vorkommen. Die Referenzbefunde bestätigten jedoch, dass bei der Testperson zum Zeitpunkt der Untersuchung keinerlei Hinweise für ein solches Geschehen zu finden waren. Ein weiterer, in der Auslegung schwieriger, Faktor ist die Aufklärungspflicht. Neben verbindlichen Richtlinien wird ein ausführliches Beratungsgespräch vor größeren Behandlungen auch von der KZBV als Kriterium einer guten Zahnarztpraxis genannt. Da jedoch nicht festgelegt ist, wann genau die Aufklärung zu erfolgen hat, gibt es keine rechtliche Grundlage für die Einbeziehung des Kriteriums im Rahmen dieser Untersuchung. Doch aus Patientensicht ist es durchaus sinnvoll, wenn die Beratung nicht erst vor dem eigentlichen Eingriff und somit nach der Entscheidungsfindung erfolgt, da sie nach Meinung der Autorin ein wichtiger Bestandteil des Entscheidungsprozesses ist. Obwohl die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), nach der Privatleistungen abgerechnet werden, am 01.01.2012 novelliert wurde und seit dem den Anspruch einer größeren Kostentransparenz für sowohl Krankenkassen als auch Patienten hat, erwiesen sich die Heil- und Kostenpläne noch immer als sehr unterschiedlich und schwer durchschaubar. Wie in der Untersuchung des IFAV und WIdO von 1999 waren auch hier die Material- und Laborkosten in einigen Fällen nicht nachvollziehbar. Jedoch ist es seit der Novellierung für PatientInnen einfacher, in Heil- und Kostenplänen aufgeführte Leistungen durch eigene Recherche nachzuvollziehen. Dass nicht auf die Risiken beim Einsatz eines Implantats eingegangen wurde, hält die Autorin insbesondere im Hinblick auf das bereits erwähnte Fehlen von Langzeitdaten für bedenklich. Von den Zahnärzten, die Zahnersatz empfahlen, erwähnte lediglich einer das Risiko einer Periimplantits, keiner der Zahnärzte warnte die Testperson, dass insbesondere Rauchen einen Risikofaktor darstellt. Auch nach dem Knirschverhalten wurde nur in wenigen Fällen gefragt; folglich konnte in der Kontrolluntersuchung und anschließenden Beratung auch nicht auf die Gefahren des Knirschens bei einigen Zahnersatzoptionen eingegangen werden. Ebenso wenig konnten die Zahnärzte auf andere, durch das Knirschen verursachte, Probleme eingehen (Kiefergelenksprobleme, Zahnabschliff etc.). Diese hier vorgestellte Untersuchung zeigte ein insgesamt eher mittelmäßiges Ergebnis in der von den Zahnärzten durchgeführten Eingangsuntersuchung. Oft wurden wichtige Schritte ausgelassen. In der Kariesprävention zeigten sich große Defizite. So fanden lediglich 13,3% (vier Zahnärzte) die Karies an Zahn 26 (bestätigt durch Referenzbefunde) – 86,6% (26 Zahnärzte) übersahen sie. 40 Gemeinsam ist allen Zahnärzte, die die Note 5 erhielten, dass sie nicht auf den regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke hinwiesen. Besonders bedenklich ist dies bei denen, die befanden, dass kein Handlungsbedarf bezüglich der Zahnlücke bestehe. Wer einen Zahnersatz empfahl, hätte jedoch dennoch alle drei, im Fall der Testperson möglichen, Alternativen (Zahnlücke unbehandelt lassen, Brücke, Implantat) beschreiben und in diesem Zusammenhang auch auf den regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke eingehen müssen. Acht der neun durchgefallenen Zahnärzte erhoben den PSI nicht. Dies betraf jedoch nicht nur die schlecht bewerteten Zahnärzte – insgesamt wurde er im Test nur zwölfmal erhoben. Im Hinblick auf aktuelle Qualitätssicherungsmaßnahmen ist dies ein interessanter Aspekt. Wie bereits eingangs erwähnt, sind Vertragszahnärzte laut §135a SGB V Absatz 2 dazu verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierzu einen Unterausschuss zur zahnärztlichen Qualitätssicherung berufen, der für die Formulierung der Mindestanforderungen zuständig ist. Diese sollen, sobald Qualitätsindikatoren feststehen, stichprobenartig überprüft werden. Da der PSI alle zwei Jahre über den BEMA abrechenbar ist, sollte bei Neupatienten zumindest gefragt werden, ob sie wissen, wann er zuletzt erhoben wurde. Wissen sie dies nicht, oder ist er in den letzten zwei Jahren nicht erhoben worden, wäre es sinnvoll, dies in die eingehende Untersuchung einzubeziehen. Wie bereits in den Forderungen formuliert, würde sich der PSI (bzw. die Frage nach der letzten Erhebung) als Qualitätsindikator eignen (für den festen Patientenstamm ließe sich die letzte Erhebung des PSI anhand der Karteikarten überprüfen). Was zudem bei den schlecht bewerteten Zahnärzten, die Zahnersatz empfahlen, auffiel, war die fehlende Aufklärung zu den verschiedenen verfügbaren (und unterschiedlich teuren) Materialen für Implantatkronen und Brücken. Doch auch dies betraf nicht nur die Zahnärzte mit einer schlechten Bewertung. Die Aufklärung zu den Materialien wurde von den 14 Zahnärzte, die Zahnersatz empfahlen (und auf die das Kriterium angewendet wurde) insgesamt nur viermal durchgeführt. Für eine genaue Aussage über die Notwendigkeit vieler der in den HKP aufgelisteten Maßnahmen wäre ein Vergleich der Kostenvoranschläge mit den Endrechnungen sinnvoll, was im Rahmen dieser Untersuchung nicht möglich war. So ließe sich beispielsweise die Notwendigkeit einer Augmentation erst nach einer genaueren Untersuchung feststellen. Höhere Steigerungsfaktoren können, wie auch die Einbeziehung von Maßnahmen, über deren Notwendigkeit im Vorfeld noch nichts gesagt werden kann, durchaus auch als positiv gewertet werden. Denn dadurch besteht eher die Möglichkeit, dass der Patient im Nachhinein keine noch höhere, sondern eine niedrigere Rechnung erhält. Aufwendigere und teurere Behandlungsvorschläge sowie Heil- und Kostenpläne sollten dennoch grundsätzlich einer Zweitmeinungsstelle vorgelegt werden. Sowohl was die verwendbaren Materialen angeht, als auch bezüglich der Risiken bei Zahnersatz, sollte ausführlich beraten werden, denn die Untersuchungsergebnissen zeigen, dass dies in der Zahnarztpraxis kaum geschieht. 41 Bezüglich der Unterschiede aufgrund sozio-ökonomischer Faktoren lassen die Untersuchungsergebnisse nur bedingt Vermutungen zu. Zu beachten ist, dass es sich hier um eine sehr kleine Stichprobe und einen sehr speziellen Fall (guter Allgemeinzustand, Zahnlücke) handelt. Es lässt sich jedoch nicht bestreiten, dass im Rahmen dieser Untersuchung die Zahnärzte im sozial starken Stadtteil Poppenbüttel, mit niedrigem Arbeitslosenanteil, deutlich häufiger zu Behandlungen rieten als die Zahnärzte im sozial schwächeren Stadtteil Wilhelmsburg, der eine hohe Arbeitslosenquote aufweist. Dies könnte bedeuten, dass die Poppenbütteler Zahnärzte einen zahlungskräftigeren Patientenstamm haben, der solche Vorschläge eher zulässt. Unterstützt wird dies durch die bereits bestehende Vermutung, dass Patienten mit höherem Einkommen dementsprechend höhere Erwartungen an das Leistungsspektrum ihrer Zahnarztpraxis stellen. Denn vor allem Behandlungen, die aufgrund ästhetischer Vorteile teurer sind, könnten für Patienten mit hohem Sozialstatus von Bedeutung sein. [61] In Wilhelmsburg, so die Vermutung, treffen die Zahnärzte eher auf Patienten, für die eine mit relativ hohen Kosten verbundene Behandlung seltener in Frage kommt. Hier stellt sich vor allem die Frage, für welchen Stadtteil dies mehr von Nachteil ist. Die bereits erwähnten Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass in der Zahnmedizin häufig unnötige Behandlungsvorschläge gemacht werden. Auf dieser Basis lässt sich vermuten, dass die Zahlungsfähigkeit der Poppenbütteler Patienten zu ihrem Nachteil wirkt. Doch auch „zu wenig“ Behandlung kann ein großer Nachteil sein. Keiner der Wilhelmsburger Zahnärzte entdeckte die Karies der Testperson. Auch wenn die Referenzbefunde nicht einstimmig einen zwingenden Behandlungsbedarf der Karies befanden, ist es für Patienten sicherlich eher ungünstig, wenn sie nicht zumindest auf den Umstand hingewiesen werden, dass eine Karies vorliegt, die beobachtet werden sollte. Zudem stellt sich die Frage, ob die Wilhelmsburger Zahnärzte in der Mehrzahl die Option des Verzichts auf Zahnersatz für realistisch hielten, weil es sich nicht um eine zahlungskräftige Patientin handelte, oder ob der Befund hier Schlüsse auf ein „allgemeines Beratungsverhalten“ zulässt, welches sich durch den entsprechenden Patientenstamm herausgebildet hat. Zu dieser Frage sollten weitere Untersuchungen stattfinden, denn dem Verdacht auf Unterschiede in der zahnärztlichen Beratungsqualität aufgrund sozio-ökonomischer Faktoren sollte unbedingt nachgegangen werden. Der Stadtteil Rotherbaum eignet sich eher weniger für Vermutungen in diese Richtung. Die Zahnärzte verhielten sich in diesem, ebenfalls sozial starken Stadtteil, ähnlicher denen aus Wilhelmsburg, indem sie ebenso selten zu Zahnersatz rieten. Die Vermutung, die Wilhelmsburger Zahnärzte berieten auf der Basis eines zahlungsschwachen Patientenstammes wird hierdurch ins Wanken gebracht. Jedoch ist auffällig, dass die teuersten Behandlungsvorschläge aus Rotherbaum kamen. Hier kann vermutet werden, dass sich die Einkünfte pro Steuerpflichtigem widerspiegeln, welche auch auf den Bildungsstand zurückgeführt werden können. 81% der dortigen, sich in der Sekundarstufe befindlichen Schüler besucht ein Gymnasium. Geht man davon aus, dass auch die Generationen der inzwischen erwachsenen Bewohner des Stadtteils größtenteils ein Gymnasium besucht haben, könnte eine Verbindung zwischen Bildungsstand, Einkommen und zahnärztlicher Beratung hergestellt 42 werden, jedoch lediglich auf der Basis von Vermutungen. In Poppenbüttel sind es 67,4%, in Wilhelmsburg nur 24,9%. Die Bereitschaft der Rotherbaumer Zahnärzte, trotz eines zahlungskräftigen Patientenstammes einen Behandlungsverzicht anzubieten, könnte somit auf den relativ hohen Bildungsstand der Patienten und einen damit einhergehenden kritischeren Umgang mit Behandlungsvorschlägen zurückzuführen sein. In Poppenbüttel wäre die Schlussfolgerung dementsprechend, dass von Patientenseite eine höhere Zahlungsbereitschaft und weniger kritischer Umgang mit Behandlungsvorschlägen vorliegen. Es lässt sich also sagen, dass sich gewisse Tendenzen abzeichnen, die jedoch in umfangreicheren und auch spezifischeren Untersuchungen nachgegangen werden müsste, um eindeutigere Aussagen treffen zu können. Inwieweit die relativ geringe Zahnarztdichte in Wilhelmsburg eine Auswirkung auf die Beratungsqualität hat, lässt sich anhand der Ergebnisse dieser Untersuchung nicht sagen. Es ist jedoch zu bemerken, dass die Wilhelmsburger Zahnärzte dennoch insgesamt besser abschnitten als die Poppenbütteler Zahnärzte, obwohl Poppenbüttel die höchste Zahnarztdichte der ausgewählten Stadtteile aufwies. Abschließend lässt sich sagen, dass weder die gesetzlichen Veränderungen, noch bisherige Untersuchungen zur zahnärztlichen Beratungsqualität zu einschneidenden Veränderungen geführt zu haben scheinen. Die Testergebnisse ähneln denen der letzten 14 Jahre, so dass von einer Verbesserung der Beratungsqualität kaum gesprochen werden kann. Da schlechte Testergebnisse demnach keinen Effekt zu haben scheinen, ist wohl die wichtigste, von der Verbraucherzentrale bereits formulierte Forderung, dass in der Politik ernsthaft über Veränderungen gesprochen wird, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Patienten wieder Vertrauen in die Zahnärzteschaft aufbauen können. Dies bedeutet stengeren Leitlinien zur Eingehenden Untersuchung und vor allem zur Aufklärung. Zwar besteht bereits eine Aufklärungspflicht, doch bei dieser ist das vermutlich größte Problem, dass sie nicht festlegt, wann die vollständige Aufklärung zu erfolgen hat. Eine informierte Entscheidung, beispielsweise für oder gegen Zahnersatz, ist jedoch nur auf der Basis einer vollständigen Aufklärung über alle Optionen möglich. Bekommt der Patient nur die Information, ein Implantat sei empfehlenswert und dementsprechend werde dafür ein Heil- und Kostenplan ausgestellt, ist scheinbar die Erwartung seitens des Zahnarztes, dass eine Entscheidung für das Implantat getroffen wird, bevor über alle Optionen gesprochen wurde. Selbst wenn dann in einer ausführlicheren Beratung alle Optionen genannt werden, ist der Patient bereits in eine Richtung gelenkt worden – insbesondere, da die ausführliche Beratung zu einem Implantat häufig bereits mit vom Patienten zu leistenden Beratungskosten verbunden ist. 43 Aus der Zahnärzteschaft gibt es jedoch auch Gegenstimmten. In einer Stellungnahme vom 16.12.2012 zur Qualität in der zahnärztlichen Versorgung äußerte sich der Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, zu aktuellen Qualitätssicherungsmaßnahmen des Gesetzgebers folgendermaßen: „Es wäre also nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber in seiner Fürsorge dort schützende Decken auflegen will, wo es ohnehin schon warm genug war. Kein Wunder, dass große Teile der berufspolitischen Zahnärzteschaft diese Form gesetzgeberischer Regulierung für überflüssig halten. Gleichwohl kommen die Praxen, kommen KZVen und KZBV ihren Verpflichtungen nach. Tue Gutes und berichte darüber – auch über Qualität, auch über Selbstgänger.“ 51 Die vorliegenden Testergebnisse stellen die Selbstgänger-Theorie jedoch massiv in Frage. Ziel der Untersuchung war es, einen Beitrag zur Verbesserung der Beratungsqualität der Zahnärzte zu leisten. Weitere Untersuchungen zur zahnärztlichen Beratungsqualität sind dringend zu empfehlen, denn auch wenn sie bisher wenig Wirkung gezeigt haben, sollte, nicht zuletzt zur Aufklärung der Patienten, wiederholt auf die aktuellen Zustände in der zahnärztlichen Beratung hingewiesen werden. Persönliches Fazit Aus meiner Sicht als Verbraucherin sind die Ergebnisse schockierend. Dass zwei Zahnärzte keine Handschuhe trugen und, dass ein Zahnarzt den Behandlungsstuhl nicht zurückfuhr und lediglich kurz mit dem Spiegel meine Zähne begutachtete, waren für mich sehr unangenehme Erfahrungen. Die Zahnärzte wirkten dadurch nicht sonderlich vertrauenserweckend. Zudem waren die vielen verschiedenen Behandlungsvorschläge sehr verunsichernd und haben mein Vertrauen in die Zahnärzteschaft insgesamt stark erschüttert. Selbst vor dem Hintergrund, dass Ärzte, und eben auch Zahnärzte, nur Menschen sind und durchaus falsche oder ungünstige Vorschläge machen können, übertraf die Vielzahl der schlichtweg irreführenden Aussagen meine Erwartungen. Somit lässt sich einerseits sagen, dass eine Zweit- oder auch Drittmeinung ohne Zweifel sinnvoll ist. Andererseits läuft man als Verbraucher Gefahr, durch die verschiedenen Aussagen verwirrt zu werden und letztendlich trotzdem keine gut informiert Entscheidung treffen zu können. Strengere Richtlinien, die vor allem auch für interessierte Verbraucher leicht einzusehen sind, wären daher aus meiner Sicht sehr wünschenswert. Was man sich zudem als Verbraucher wünscht, sind mehr unabhängige Beratungsstellen, die eben nicht mit der Zahnärzteschaft verbunden sind und in deren objektive und ehrliche Beurteilungen von Behandlungsvorschlägen auch Vertrauen gesetzt werden kann. 51 zm. Zahnärztliche Mitteilungen. Heft 24/2012 Leitartikel. Selbstgänger-Qualität. (http://www.zmonline.de/hefte/Selbstgaenger-Qualitaet_76805 html 21.03.2013) 44 7 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [20] Quellenverzeichnis Verbraucherzentrale Hamburg. Zahnärztetest. Ein Drittel durchgefallen (http://www.vzhh.de/gesundheit/293054/ein-drittel-durchgefallen.aspx 14.03.2013) Robert-Koch-Institut (Hrsg). Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 2009. Heft 47. Seite 7.(http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBE DownloadsT/mundgesundheit.pdf?__blob=publicationFile 13.03.2013) Verbraucherzentrale Hamburg. Personen und Organisation. (http://www.vzhh.de/docs/26229/personen-und-organisation.aspx 08.01.2013) Verbraucherzentrale Hamburg. Geschichte. (http://www.vzhh.de/docs/26215/gruendung-und geschichte.aspx 08.01.2013) Verbraucherzentrale Hamburg. Leitbild. (http://www.vzhh.de/vzhh/140048/Leitbild_2011.pdf 08.01.2013) Verbraucherzentrale Hamburg. Organigramm. 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Der große Zahnpflege-Check. 17.09.2012. 21.00 Uhr, NDR Fernsehen. (http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldungndr10965.html 13.03.2013) ndr.de. Fernsehen. Mediathek. Der große Zahnpflege-Check. Minute 12:15. (http://www.ndr.de/fernsehen/media/markt7243.html 31.03.2013) Hamburg Infoguide. Hamburg Stadtteile und Bezirke. (http://www.hamburginfoguide.de/informationen/hamburg-stadtteile-und-bezirke.htm 13.03.2013) Statistikamt Nord. Hamburger Stadtteilprofile 2011. Seite 52. (http://www.statistiknord.de/uploads/tx_standocuments/NR11_Stadtteil-Profile_2011.pdf 31.03.2013) Statistikamt Nord. Hamburger Stadtteilprofile 2011. Seite 158. (http://www.statistiknord.de/uploads/tx_standocuments/NR11_Stadtteil-Profile_2011.pdf 31.03.2013) Statistikamt Nord. Hamburger Stadtteilprofile 2011. Seite 92. (http://www.statistiknord.de/uploads/tx_standocuments/NR11_Stadtteil-Profile_2011.pdf 31.03.2013) Gelbe Seiten. 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Gesundheitsmonitor 2011. Bürgerorientierung im Gesundheitswesen. Niekusch, U., Wagner, C. Zahnarztwechsler: Was zeichnet diese Gruppe aus? Seite 113. Böcken, J., Braun, B. Repschläger, U. (Hrsg.). Gesundheitsmonitor 2011. Bürgerorientierung im Gesundheitswesen. Niekusch, U., Wagner, C. Zahnarztwechsler: Was zeichnet diese Gruppe aus? Seite 114. 47 Abbildungen Abbildung 1: Heil- und Kostenplan. https://secure.central.de/internet/central/cen_media.nsf/vwFile/Zahnrechner/$File/HeilKosten Plan.html (31.03.2013) Abbildung 2: Das menschliche Gebiss – Oberkiefer. (Lage der Zahnlücke: Eigene Darstellung). http://bildwoerterbuch.pons.eu/mensch/anatomie/zaehne/menschlichesgebiss.php (31.03.2013) Abbildung 3: Gebissschema mit Bezifferung. http://www.code-knacker.de/gebissschema.htm (30.03.2013) 48 8 Anhang 8.1 Bewertungsbogen Bewertungsbogen Zahnärzte-Test Zahnarztpraxis: Kriterium (Punkte) Anamnese - Allergien (2) Vorerkrankungen (2) Medikamenteneinnahme (2) letzte Röntgenaufnahme (1) „Habits“ (z.B. Knirschen) (1) Eingangsuntersuchung - Inspektion der Zähne mit Spiegel und Sonde (2) Untersuchung der Schleimhäute und des Zungengrundes (1) PSI erheben (2) Bisskontrolle (2) Kariesdiagnose - Karies an Zahn 26 diagnostizieren (2) Zahnersatz – Allgemeine Aufklärung - Frage nach den Wünschen und Vorstellungen des Patienten (2) Zahnersatzalternativen zunächst ohne Wertung beschreiben (4) Kosten offenlegen (1) über mögliche Problematiken bei einer unbehandelten Zahnlücke aufklären (2) auf den regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke hinweisen (2) Zusätzliche Kriterien bei Zahnersatzempfehlung - Den Einsatz eines Implantats deutlich als chirurgischen, nicht minimal – invasiven Eingriff beschreiben, (2) - die Risiken beim Einsatz eines Implantats erklären (2) - weitere Risikofaktoren in der Einheilungszeit benennen (2) - die Brücke als Regelversorgung beschreiben (2) - auf die Notwendigkeit des Beschleifens der Nachbarzähne bei Einsatz einer Brücke hinweisen (2) - eine Brücke als gute Alternative bei Angst vor Operationen benennen (2) - nach den Vorstellungen und Präferenzen der Testperson bezüglich der verwendbaren Materialen fragen (2) - über alle verwendbaren Materialen aufklären (2) - bei der Verwendung von Keramikkronen auf die Gefahr des Absplitterns kleiner Teile durch Knirschen hinweisen. (1) Erreichte Punktzahl 49 8.2 Erfüllung der Bewertungskriterien – Häufigkeit der einzelnen Kriterien je Stadtteil und insgesamt (eigene Darstellung) Poppenbüttel Wilhelmsburg Rotherbaum Häufigkeit der einzelnen Kriterien Allergien 10 8 10 28 (93,3%) Vorerkrankungen 10 8 10 28 (93,3%) Medikamente 10 8 10 28 (93,3%) Letzte Röntgenaufnahme 7 4 8 19 (63,3%) "Habits" (z.B. Knirschen) 0 1 3 4 (13,3%) Inspektion der Zähne mit Spiegel und Sonde 10 10 10 30 (100%) Inspektion des Zungengrundes und der Schleimhäute 1 1 4 6 (20%) Parodontaler Screening Index (PSI) 1 3 8 12 (40%) Bisskontrolle 4 7 10 21 (70%) Zahnlücke kann (erstmal) so bleiben 3 7 9 19 (63,3%) Zahnersatzalternativen zunächst als gleichwertig beschrieben 5 7 7 19 (63,3%) Kosten offenlegen Aufklärung über mögliche Problematiken bei unbehandelter Zahnlücke 7 4 4 15 (50%) 10 7 9 26 (86,6%) Hinweis auf regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke 2 4 3 9 (30%) Karies (Zahn 26 - zweiter Zahn oben links) 4 0 1 5 (35,7%) Zusatzkriterien bei Zahnersatzempfehlung (14 ZahnärztInnen) 8 ZahnärztInnen 3 ZahnärztInnen 3 ZahnärztInnen Implantat: Chirurgischer Eingriff, nicht minimal - invasiv 0 0 0 0 Implantat: Risiken 0 1 0 1 (7,1%) Implantat: Risikofaktoren für Heilung (z.B. Rauchen) 0 0 0 0 Brücke: Regelversorgung 3 2 1 6 (42,8%) Brücke: Beschleifen der Nachbarzähne nötig 8 2 2 12 (85,7%) Brücke: Gute Alternative bei Angst vor Operationen 1 0 1 2 (14,2%) Materialien: Frage nach Vorstellungen/Präferenzen 2 0 0 2 (14,2%) Aufklärung über verwendete Materialen Warnung bei Vollkeramik (Mögliche Beschädigung durch z.B. Knirschen) 3 0 1 4 (28,5%) 0 0 0 0 Kriterien Anamnese Kontrolluntersuchung Zahnersatz - Aufklärung Kariesprävention 50 8.3 Abrechnungshilfe für Festzuschüsse 2013 51 52 53 http://www.kzbv.de/festzuschussbetraege-2013.662.de.html (30.03.2013) 54 8.4 Erfüllung der Bewertungskriterien – Erreichte Punkte in den Stadtteilen je Kriterium und insgesamt (eigene Darstellung) Kriterien Poppenbüttel Wilhelmsburg Rotherbaum Allergien 20 16 20 Vorerkrankungen 20 16 20 Medikamente 20 16 20 Letzte Röntgenaufnahme 7 4 8 "Habits" (z.B. Knirschen) 0 1 3 67 von 80 53 von 80 71 von 80 83,7% 66,2% 88,7% Inspektion der Zähne mit Spiegel und Sonde 20 20 20 Inspektion des Zungengrundes und der Schleimhäute 1 1 4 Parodontaler Screening Index (PSI) 2 6 16 Bisskontrolle 8 14 20 31 von 70 41 von 70 60 von 70 44,2% 58,5% 85,7% Zahnlücke kann (erstmal) so bleiben 6 14 18 Zahnersatzalternativen zunächst als gleichwertig beschrieben 20 28 28 Kosten offenlegen 7 4 4 Aufklärung über mögliche Problematiken bei unbehandelter Zahnlücke 20 14 18 Hinweis auf regelmäßigen Kontrollbedarf der Zahnlücke 4 8 6 57 von 110 68 von 110 74 von 110 51,8% 61,8% 67,2% 8 ZahnärztInnen 3 ZahnärztInnen 3 ZahnärztInnen Implantat: Chirurgischer Eingriff, nicht minimal - invasiv 0 0 0 Implantat: Risiken 0 2 0 Implantat: Risikofaktoren für Heilung (z.B. Rauchen) 0 0 0 Brücke: Regelversorgung 6 4 2 Brücke: Beschleifen der Nachbarzähne nötig 16 4 4 Brücke: Gute Alternative bei Angst vor Operationen 2 0 2 Materialien: Frage nach Vorstellungen/Präferenzen 4 0 0 Aufklärung über verwendete Materialen 6 0 2 Warnung bei Vollkeramik (Mögliche Beschädigung durch z.B. Knirschen) 0 0 0 34 von 136 10 von 51 10 von 51 25% 19,6% 19,6% 8 0 2 197 von 416 172 von 331 217 von 331 47.3% 51.9% 65.5% Anamnese Punkte: Kontrolluntersuchung Punkte: Zahnersatz - Aufklärung Punkte: Zusatzkriterien bei Zahnersatzempfehlung (14 ZahnärztInnen) Punkte: Kariesprävention Karies (Zahn 26 - zweiter Zahn oben links) Gesamtpunktzahl: Prozent: 55 56