Beratungsstelle Tübingen - bei pro familia Tübingen

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Jahresbericht 2013
1
Beratungsstelle Tübingen
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Tätigkeitsbereich.................................................................................................2
2.
Personal..............................................................................................................3
3.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten..............................................................................4
4.
Räumliche Ausstattung .......................................................................................5
5.
Beratungsgrundlagen und Standards .................................................................6
5.1.
Beratungsspektrum…………………………………………………......................... ……….6
5.2
Zielsetzung und Konzeption pro familia .......................................................................... 8
6.
Finanzierung .....................................................................................................10
6.1
Förderung…………………………………………………………...... ………………10
6.2
Kosten……………………………………………………………………………… …10
7.
Statistische Angaben ........................................................................................11
7.1
Schwangerschaftskonflikt § 5, 6 SchKG .................................................................11
7.2
Beratung nach § 2 SchKG ....................................................................................11
7.3
Öffentlichkeitsarbeit/Multiplikatorenarbeit ................ …………………………………12
7.3.1 Vorträge und Seminare
...........................................................................................12
7.3.2 Projekte und Kooperationen
.....................................................................................12
7.3.3 Gruppenarbeit .......................................................................................................13
7.3.4 Elternarbeit ...........................................................................................................13
7.3.5 Ausbildung /Fortbildung und Supervision .....................................................................15
7.4
Sexualpädagogik .................................................................................................16
8.
Leistungsangebote nach §2 und §5 SchKG .....................................................18
8.1
Anonymisierte Fallbeschreibung § 5,6 SchKG ........................................................18
8.2
Anonymisierte Fallbeschreibung § 2 SchKG................................................................. 20
9.
Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis ........................................22
9.1
Frühe Hilfen/Familienhebammen in der pro familia – Beratungsarbeit ......................... 22
9.2
Erfolgreiche Zusammenarbeit des Tübinger Netzwerks für Pränataldiagnostik ........... 27
10.
Pressespiegel ...................................................................................................31
11.
Fachliche Kooperation und Arbeitskreise .........................................................34
12.
Fortbildungen und Weiterbildungen .................................................................35
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Jahresbericht 2013
2
1.
Tätigkeitsbereich 2013
pro familia
Kreisverein Tübingen / Reutlingen e. V.
Beratungsstelle Tübingen
Hechinger Str. 8
72072 Tübingen
Telefon:
Fax:
07071 341 51
07071 360 954
Mail:
Internet:
[email protected]
www.profamilia-tuebingen.de
Einzugsbereiche:
Stadt Tübingen
Kreis Tübingen
Einwohnerzahl: 84.277 (Stand 3/2013)
Einwohnerzahl: 215.178 (Stand 3/2013)
KlientInnen aus den Einzugsgebieten der Kreise Reutlingen, Balingen, Freudenstadt,
Böblingen und Stuttgart
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Jahresbericht 2013
2.
3
Personal
Geschäftsführung/Beratung:
Grit Heideker,
(Dipl.- Lehrerin, Sozialwirtin)
Beratung/Frühe Hilfen
Sexualpädagogik:
Ingrid Löbner,
(Dipl.-Pädagogin/ psychoanalytisch orientierte
Partnerschafts- und Sexualberaterin),
Beratung/Sexualpädagogik:
Gudrun Schäfer,
(Dipl.-Pädagogin und Sexualpädagogin)
Beratung/Sexualpädagogik:
Clemens Zeller,
(Dipl. Psychologe, Hypnotherapeut)
Beratung/medizinischer Bereich:
Dr. Ariane Feurer,
(Ärztin)
(Ärztin)Renate Wenig,
(Ärztin /psychoanalytisch orientierte Partnerschafts- und Sexualberaterin)
Vorstandsmitglied des
pro familia Landesverbandes
Beratung
Elsbeth Walter,
(Dipl. Psychologin)
Beratung
Eberhard Wolz,
(Dipl.Pädagoge, psychoanalytisch orientierter
Partnerschafts- und Sexualberater)
Beratung
Gerd-Rüdiger May,
(Dipl. Sozialpädagoge, systemische Beratungsausbildung)
seit 01.10.13
Erstkontakt/Verwaltung
Maria Leber
(Bankkauffrau)
Erstkontakt/Verwaltung
Katinka Helber
(Industriekauffrau)
Rechtsinformation/
juristischer Beistand:
Franz-Josef Dimmler,
(Rechtsanwalt)
Supervision:
Karl Bender
(Dipl.-Psychologe / Psychoanalytiker)
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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3.
Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle
Telefon-/Öffnungszeiten
Die Beratungsstelle ist von Montag – Freitag geöffnet.
Zu den folgenden Telefonzeiten ist der Erstkontakt der Beratungsstelle telefonisch erreichbar
und es können Termine vereinbart werden.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.30 – 12.00 Uhr, 16.00 – 19.00 Uhr
08.30 – 12.00 Uhr
08.30 – 10.30 Uhr
08.30 – 12.00 Uhr, 16.00 – 19.00 Uhr
08.30 – 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter mit der Möglichkeit, Nachrichten zu hinterlassen, geschaltet. AnruferInnen erhalten auf Wunsch per Fernabfrage Informationen zur
„Pille danach“.
Beratungszeiten
Beratungen finden nach telefonischer Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten statt:
Montag - Donnerstag
Freitag
ganztägig ab 9.00 Uhr
9.00 Uhr – 10.00 Uhr und ab 13.00 Uhr
Gruppentermine / Veranstaltungen finden auch abends und am Wochenende statt.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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4.
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Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle verfügt über fünf Beratungsräume, einen geschlossenen Wartebereich, einen separierten Empfang. Alle unsere Räume sind barrierefrei zu erreichen.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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5.
Beratungsgrundlagen/Standards
5.1
Beratungsspektrum
Der pro familia Kreisverband Tübingen/Reutlingen e. V. unterhält zwei Beratungsstellen.
Weder zwischen dem Kreisverband als Träger noch den einzelnen Beratungsstellen in Reutlingen und Tübingen besteht eine Verbindung mit einer Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
pro familia berät auf Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz –SchKG) in der derzeit geltenden Fassung vom 28.8.2013. Die Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Schwangere zur
Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und dient somit vornehmlich dem Schutz des
ungeborenen Kindes. Dabei soll das Beratungsgespräch ein Angebot sein, über die Gründe
sprechen zu können, die die Ratsuchende einen Schwangerschaftsabbruch erwägen lassen.
Dabei besteht ein Anspruch, dass die Ratsuchende bei der Lösung der Probleme unterstützt
wird. Sie erhält auf Wunsch Informationen über alle Hilfen und Rechtsansprüche, die die
Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen oder erleichtern könnten bzw. Perspektiven
für ein Leben mit Kind eröffnen helfen.
Dazu gehört das Angebot der Unterstützung bei:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wahrnehmung familienfördernden Leistungen
Inanspruchnahme von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere
und junge Eltern
der Wohnungssuche
der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten
der Fortsetzung der Ausbildung/des Studiums bzw. der beruflichen Qualifizierung
Umsetzung besonderer Rechte im Arbeitsleben
der Suche und Inanspruchnahme von Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen
Lösungsansätzen für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit der
Schwangerschaft
Fragen zur Adoption
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder Arbeitgebern
Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen
Risiken
Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden pro familia Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis und
die persönliche Entbindung von der Schweigepflicht erhält niemand Auskunft über die beratende/n Person/en oder über Inhalte von Gesprächen.
Schwangerschaftskonfliktberatung und alle weiteren Beratungen in Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft sind kostenfrei. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen.
Die Beratung versteht sich als Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob die Ratsuchende die
Schwangerschaft fortsetzt oder nicht, liegt allein bei ihr. Der Beratungsprozess ist damit ergebnisoffen. Die Ratsuchende erhält nach Abschluss der Beratung eine Beratungsbeschei-
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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nigung, die Verantwortung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft liegt
bei ihr.
Ratsuchende werden immer auf das Angebot der kostenfreien Fortsetzung der Beratung
•
•
•
nach einem Schwangerschaftsabbruch
nach der Entscheidung für das Kind
nach Geburt des Kindes
hingewiesen.
Gemäß § 2 SchKG hat Beratung ebenfalls den gesetzlichen Auftrag zu Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung und Familienplanung sowie in allen die Schwangerschaft mittelbar
oder unmittelbar betreffenden Fragen zu informieren und beraten.
Dieser Anspruch umfasst Informationen über
•
•
•
•
•
Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung
soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere
Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der
Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen
Sprechen nach Ergebnissen von pränataldiagnositischen Untersuchungen Gründe für die
Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt sein könnte
oder ist aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft eine weiterführende
Diagnostik erforderlich, so beraten die Schwangerenberatungsstellen gemäß § 2a SchKG
vor, während und nach pränataler Diagnostik.
Die Beratungsstellen halten Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge und zur Sexualaufklärung für verschiedene Alters- und Personengruppen vor. (gemäß §1 SchKG)
Zur Sicherung der fachlichen Standards finden wöchentlich Fallsupervisionen statt. Die pro
familia Onlineberatung SEXTRA wird ebenfalls drei Mal jährlich supervidiert.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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5.2
Jahresbericht 2013
Zielsetzung und Konzeption pro familia
pro familia berät auf der Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) zu allen Fragen rund
um Schwangerschaft und Geburt, zu Sexualität und Familienplanung.
Seit der Gründung 1952 in Kassel setzt sich pro familia für die Verwirklichung des - erstmals
1968 von den Vereinten Nationen verkündeten - Rechts auf Familienplanung ein. pro familia
geht davon aus, dass in einer individualisierten Gesellschaft Beratung zur Familienplanung
die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten privater Lebensführung aufgreift. Soziale Beziehungen und die sexuellen Lebensweisen von Männern und Frauen sind bestimmende Faktoren der Familienplanung. Die Beratung zur Familienplanung soll dazu beitragen, entlastende
Strukturen zu schaffen, ihnen die Entscheidung zu erleichtern und ihnen Wahlmöglichkeiten
zu eröffnen.
pro familia ist gleichermaßen dem Orientierungsrahmen „Sexuelle und Reproduktive Gesundheit und Rechte“ der UN-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung von Kairo 1994
und der „Charta der sexuellen und Reproduktiven Rechte“ der International Planned Parenthood Federation (IPPF) verpflichtet. Aufgabe der pro familia ist es, Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder über ihre Rechte aufzuklären und sie zu befähigen, ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Dazu gehört, dass Informationen und Beratung zu Familienplanung und zu allen Fragen der
Sexualität in jeweils angemessener Form für Frauen und Männer, Jugendliche und Kinder
zugänglich sind. pro familia hält deshalb ein breites Beratungsangebot bereit, das die unterschiedlichen Lebensweisen, die sozialen Lebenslagen und jeweiligen Altersgruppen berücksichtigt.
Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dabei wird davon ausgegangen, dass dieser Schutz nur durch die Schwangere selbst gewährleistet werden kann. Aus den sexuellen und reproduktiven Rechten heraus setzen wir uns
dafür ein, dass Beratung im Schwangerschaftskonflikt auf der Grundlage des geltenden Gesetzes die Selbstbestimmung der Frau stärkt. Beratung muss deshalb in einer offenen, vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden, die Eigenverantwortlichkeit der Frau muss gestärkt
und es muss ihr geholfen werden, ihre Entscheidung verantwortlich wahrnehmen zu können.
In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden der Frau Informationen über die rechtliche
Situation des Schwangerschaftsabbruchs gegeben. Sie erhält sämtliche Informationen über
die einer Schwangeren und Familien zustehenden Hilfen. Bei einer Entscheidung für die
Fortsetzung der Schwangerschaft werden staatliche Hilfen sowie Hilfsangebote von Stiftungen u. ä. vermittelt bzw. Unterstützung zu deren Erlangung gegeben. Weiterhin informiert
und berät pro familia zum Anspruch auf Ausgleichszahlungen (z. B. Erziehungs- und Kindergeld) sowie bedarfsgerechte ergänzende Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung).
Auf Wunsch gibt es darüber hinaus individuelle psychologische Hilfestellungen, die zur Lösung von Problemen in Ehe und Partnerschaft, im Zusammenhang mit Sexualität und in Lebenskrisen beitragen sollen. Außerdem werden medizinische Informationen über den Verlauf
einer Schwangerschaft, über Familienplanung und über die Anwendung verschiedener Verhütungsmethoden gegeben; dazu werden Hilfen angeboten, um Elternschaft zu bewältigen.
Durch ein umfangreiches sexualpädagogisches Angebot unterstützt pro familia Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene darin, Sexualität als integrativen Bestandteil ihrer Persönlichkeit zu entdecken und zu entfalten. Sexualerziehung unter Einbeziehung des Körpers und
aller Sinne ist die beste Förderung von Lebenskompetenz und bietet damit Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollten Schwanger
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schaften. Das Wissen um den eigenen Körper und das Lernen, Sexualität in Sprache ausdrücken zu können, trägt zur Identitätsbildung und zu mehr Selbstbewusstsein bei. Sexualpädagogik begleitet, unterstützt und fördert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in
ihrer persönlichen und sexuellen Entwicklung.
Eine geschlechtsspezifische, situations- und prozessorientierte Herangehensweise ist für pro
familia selbstverständlichen fachlichen Standard. Die Betreuung erfolgt in der Regel immer
durch ein gemischtgeschlechtliches Team, das auf die speziellen Bedürfnisse der einzelnen
und der Gruppe eingeht.
Mit den Einzelberatungen stehen den Kindern und Jugendlichen weitere niederschwellige
Angebote zur Verfügung, in denen sie in vertrauensvoller Atmosphäre, Fragen, Unsicherheiten und Ängste zur Sprache bringen können.
Zudem können sich Jugendliche und junge Erwachsene Online auf unserer Website
„www.sextra.de“ informieren und via Onlineberatung diesbezügliche Fragen stellen.
Ergänzt wird das sexualpädagogische Angebot der pro familia durch Fortbildungen, Infoveranstaltungen und Einzelberatungen für Eltern sowie pädagogische Fachkräfte, um sie zu
einer integrativen und ganzheitlichen Sexualerziehung zu ermutigen und zu befähigen.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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10
6.
Finanzierung
6.1
Förderung
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes BadenWürttemberg fördert die Arbeit der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)
Die Förderungen werden als Zuschuss gewährt und dienen der Teilfinanzierung der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der Beratungseinrichtung.
Weitere finanzielle Förderung erhalten wir im Rahmen eines Kooperationsvertrages durch
den Kreis Tübingen.
6.2
Kosten
Alle Beratungen für Schwangere sind grundsätzlich kostenfrei. Für sonstige Leistungen werden Kostenbeiträge erhoben. Beratungen werden nicht an der finanziellen Situation der
KlientInnen scheitern.
Kostenbeteiligung
Einzelberatung
Erstgespräch 20,00 €
Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1
Paarberatung
Erstgespräch 20,00 €
Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1
Sexualpädagogik
bis 26,00 € (pro Einheit / 1 MitarbeiterIn)
bis 52,00 € (pro Einheit / 2 MitarbeiterInnen – bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen immer mit einem Sexualpädagogen und einer Sexualpädagogin)
nach Absprache - bei Projekten/Veranstaltungstagen
1
Festlegung des Kostenbeitrags nach Absprache mit den Ratsuchenden unter Berücksichtigung der
individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit
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7.
11
Statistische Angaben
Beratungsfälle
708
Beratungen
1.997
SEXTRA - Onlineberatung
1.578
Multiplikatorenarbeit/Gruppenangebote/Fachtage
108
Sexualpädagogische Veranstaltungen
25
7.1 Schwangerschaftskonflikt § 5, 6 SchKG
Beratungsfälle gesamt
Anzahl der Beratungen (Erst- und
Folgeberatung)
179
211
7.2 Beratung nach § 2 SchKG
Beratungsfälle gesamt
(ohne Online-Beratung, Gruppenveranstaltungen und Sexualpädagogik)
Anzahl der Beratungen (Erst- und
Folgeberatung)
529
1786
Beratungen nach Themen
Schwangerschaft
Anzahl
563
Prozent
31,5
Elternschaft / Familienleben
Partnerschaft/Sexualität
1001
176
56,1
9,8
Familienplanung
Gesundheit/Prävention
Gesamt
25
21
1786
1,4
1,2
100
Stiftungsanträge
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Landesstiftung „Familie in Not“
Anzahl
88
19
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Jahresbericht 2013
12
7.3 Öffentlichkeitsarbeit/Multiplikatorenarbeit
Thema
Institution
Anzahl
7.3.1 Angebote und Vorträge/Seminare
„Starthilfe-Kurs“ im Rahmen
des Programms „STÄRKE“
Gehalten in der Jugendund Familienbildungsstätte
Tübingen
2 Veranstaltungen
7.3.2 Projekte und Kooperationen
Kooperation mit Stadtmuseum
Tübingen zu
“Pinky Promises“
(Ausstellung zu sexuellem
Missbrauch)
Kollegiale Supervision der
Anlaufstellen Tübingen zum
Thema
„Säuglingssprechstunde“
Stadtmuseum Tübingen
Erarbeitung eines Leitfadens
für den LK Tübingen zum „Sexuellen Missbrauch“
§ 8a - Info-Veranstaltung für
Pädagogische Fachkräfte
Landratsamt Tübingen
Landkreis Tübingen
4 Veranstaltungen
Angebot für „Offene Elterntreffs
an KITAS in Tübingen“
„Keine Zeit für Kinder“
mit Prof. Dr. Bertram Berlin
Bündnis für Familie, KITA
Wanne
Bündnis für Familie Tübingen + IFE
Fachveranstaltung für Päd.
Fachkräfte und interessierte
Eltern
Bündnis für Familie Tübingen:
“Aktiv gegen Kinderarmut“
Stadt Tübingen
2 Veranstaltungen
„Bündnis für Familie“
Tübingen, Forschungsprojekt
„Bündnis für Familie“ Gesamttreffen
Supervision zu „Feinfühligkeit
im Umgang einer Mutter mit
ihrem Baby“
Mutter-Kind-Haus
Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie im Kindesund Jugendalter
Team der pro juve Einrichtung, Reutlingen
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2 Treffen
5 Veranstaltungen
6 Treffen
1 Veranstaltung
2 Veranstaltungen
2 Treffen
1 Veranstaltung
Jahresbericht 2013
Thema
13
Institution
Anzahl
7.3.3 Gruppenarbeit
Gruppe für jugendliche
Schwanger (bis 23 Jahre)
Gudrun Schäfer und
Ingrid Löbner
In Räumen der pro familia
Tübingen
17 Veranstaltungen
7.3.4 Elternarbeit
„Zeugung, Schwangerschaft,
Geburt“
Offene Beratung
“Streit unter Geschwistern –
wie reagiert man angemessen
als Eltern?“
Elternabend zu sexualpäd.
Veranstaltung in einer Klasse der Grundschule
Vollmaringen
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Offene Beratung
Elkiko Tübingen
“Aggressionen und Konflikte im
Alltag mit kleinen Kindern –
was tun?“
Offene Beratung
Elkiko Tübingen
„Was brauchen Kinder, um gut
spielen zu können?“
1 Veranstaltung
Offene Beratung: „Konsumverhalten von Kindern- wie findet
man Kompromisse?“
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Offene Beratung:
„Hilfen für guten Schlaf bei Kindern“
Offene Beratung:
„Wie viel Förderung, wie viel
freies Spiel brauchen kleine
Kinder?“
Offene Beratung:
„Aggressionen bei Kindern –
wie reagieren?“
Offene Beratung:
„Hilfen für guten Schlaf bei Kindern“
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
1 Veranstaltung
Jahresbericht 2013
14
Thema
Institution
Anzahl
Offene Beratung:
Alltag und Erziehung mit kleinen Kindern
Offene Beratung
Alltag und Erziehung kleiner
Kinder
„Grenzensetzen in der Erziehung – wann und wie?“
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Elkiko Tübingen
1 Veranstaltung
Elterntreff, KITA
Janusz-Korczak Südstadt
1 Veranstaltung
„Kleine Kinder im Trotzalter“
FBS Tübingen
1 Veranstaltung
„Psychosexuelle Entwicklung
kleiner Kinder“
Kindergärten Nehren
1 Veranstaltung
„Kleine Kinder im Trotzalter“
Mütterzentrum Ammerbuch
„Wie viel Förderung brauchen
Kinder- wann wird es zur Überforderung?“
„Aggressionen bei Kindern –
KITA Marienburgerstraße
was tun?“
TÜ
2 Veranstaltungen
1 Veranstaltung
„Schlafprobleme kleiner Kinder- Elternschule der Universiwas kann helfen?“
täts-Frauenklinik
1 Veranstaltung
„Schlafprobleme kleiner
Kinder- was kann helfen?“
„Psychosexuelle Entwicklung
kleiner Kinder“
Mütterzentrum Mössingen
1 Veranstaltung
KiTa Bismarckstraße
Rottenburg
1 Veranstaltung
„Erziehungsfragen bei Ablösungsthemen“
„Psychosexuelle Entwicklung
von Kindern von 0-6 Jahren“
„Was stärkt kleine Kinder für
eine gute emotionale Entwicklung?“
„Trotzalter – wie damit umgehen?“
BBQ Reutlingen
1 Veranstaltung
KiTa Derendingerstraße,
Tübingen
KiTa Französische Allee
Tübingen
1 Veranstaltung
Mütterzentrum Mössingen
1 Veranstaltung
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
1 Veranstaltung
Jahresbericht 2013
Thema
15
Institution
Anzahl
7.3.5 Ausbildung / Fortbildungen und
Supervision
Fallbesprechung ieF §8a
Verschiedene Kindergärten
im Landkreis Tübingen
Staatl. Hebammenschule d.
Universitätsfrauenklinik
Tübingen
Hebammenunterricht,
Oberkurs 2013
“
Hebammenunterricht
„Grünkurs“ 2013
Ausbildung „Von der
Hebamme zur Familienhebamme“
Modul „Arbeit mit Familien“
Ausbildung von
Tagesmüttern/vätern
“Sexueller Missbrauch an Kindern- was tun? Was beachten?“
Teamberatung
„Bedürfnisse von Babys und
ihrer Mütter im ersten Jahr“
Teamberatung
„Sauberkeitserziehung bei
Kleinkindern“
Teamberatung zu
Entwicklungsfragen kleiner
Kinder
Psychosexuelle Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen,
Einschätzung sexuell auffälligen Verhaltens
Umgang mit Sex. Missbrauch
Pädagogischer Tag
“Psychosexuelle Entwicklung
von Kindern und Auffälligleiten
bei Kindern von 0-6 Jahren“
Psychosexuelle Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen,
Umgang mit sexuell auffälligem
Verhalten,
Umgang mit Sexuellem Missbrauch
Sexualberatung von Eltern
nach Geburt eines Kindes
11 Fälle
14 Veranstaltungen
siehe Hebammenschule
5 Veranstaltungen
Hebammenverband BadenWürttemberg
2 Veranstaltungen
mehrtägig
Eltern- und Tageselternverein Tübingen
1 Veranstaltung
Pro juve Reutlingen
1 Veranstaltung
KiTa Dätzweg, Rottenburg
1 Veranstaltung
KiTa Ammerbuch-Altingen
1 Veranstaltung
HeilerziehungspflegerAusbildung in der
Sophienpflege Tübingen
2 Veranstaltungen
halbtags
Kita „Alte Mühle“ Tübingen
1 Veranstaltung
halbtags
Erzieher/innen im Landkreis
Tübingen
1 Veranstaltung
ganztags
Hebammen und Kinderkrankenschwestern, Pädagogen, Psychologen Familienstiftung Hessen
1 Veranstaltung
ganztags
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Jahresbericht 2013
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7.4
Sexualpädagogik
Sexualpädagogische Arbeit mit Schulklassen oder Jugendgruppen findet größtenteils in den
Räumen der jeweiligen Schule oder Jugendhäusern, aber auch teilweise in unserem Seminarraum, statt. Im Vorfeld führen wir mit den jeweiligen Lehrern, Sozialarbeitern oder Betreuern Einführungs- bzw. Vorbereitungsgespräche. Die Gruppen werden während der Veranstaltung aufgeteilt (geschlechtsspezifisch). Eine Veranstaltung umfasst in der Regel drei
Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten, bei Bedarf kann die Veranstaltungsdauer auf die
Wünsche bzw. Erfordernisse der Gruppen angepasst werden.
Themen:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Verhütung, Körperliche Entwicklung, Sexualität
Liebe, Freundschaft, Partnerschaftliches Verhalten, Sexualität und Sprache
Arbeit einer Beratungsstelle – Kennenlernen der Institution pro familia
Schwangerschaft – Schwangerschaftskonflikt - § 219
Verhütung – Einführung in die Verhütungsmittel
Thema
Institution
Anzahl
Schwangerschaft, Zeugung
und Geburt
Grundschule Vollmaringen
4.Klasse
Pubertät, Körperliche und
Seelische Veränderung,
Verhütung
Hauptschule Innenstadt
6.Klasse
7.Klasse
4 Veranstaltungen
2 Veranstaltungen
Firstwaldgymnasium Mössingen
7.Klasse
2 Veranstaltungen
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Alter
9-10
1 Veranstaltung
11-14
Jahresbericht 2013
Institution
17
Anzahl
Alter
Thema
Verhütungsmittel und
–methoden, Liebe, Partnerschaft und Sexualität
Hauptschule Innenstadt
9.Klasse
15-17
2 Veranstaltungen
Firstwaldgymnasium, Mössingen
9.Klasse
2 Veranstaltungen
Paul Klee Gymnasium, Rottenburg
9.Klasse
1 Veranstaltung
Waldorfschule, Tübingen
9.Klasse
1 Veranstaltung
Gottlieb Rühle – Schule
8. Klasse
1 Veranstaltung
Mathilde – Weber – Schule, Tübingen
BVB
3 Veranstaltungen
Maria Berg
1 Veranstaltung
Dreifürstensteinschule
Praxisstufe
1Veranstaltung
KBS
Praxisstufe
1 Veranstaltung
Konfirmationsunterricht
Kirchengemeinde Pfrondorf
1 Veranstaltung 14 - 15
Jungengruppe
„Boys Day“
1 Veranstaltung
Babysitterkurs
Im Rahmen des Tübinger Sommerferienprogramms, eine Mädchengruppe
1 Veranstaltung
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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Jahresbericht 2013
8.
Leistungsangebote nach § 2 und § 5 SchKG
8.1
Anonymisierte Fallbeschreibung § 5,6 SchKG
Angemeldet zur Beratung nach §5 und 6 SchwKG war eine junge Frau, 25 Jahre, Eritreerin,
die mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern mit 5 und 4 Jahren, beide Kindergartenkinder,
in Tübingen lebt. Frau K. war in der neunten Woche schwanger mit Zwillingen, und massiv
im Schwangerschaftskonflikt mit der Tendenz, einen Abbruch durchzuführen.
Frau K. arbeitete in einem Schnellimbiss und verdiente durchschnittlich netto € 800/Monat,
ihr Partner durchschnittlich € 900 - 1000/Monat. Hinzu bezog das Paar Kindergeld in Höhe
von € 368/Monat sowie Wohngeld in Höhe von €100/Monat. Die Warmmietkosten beliefen
sich auf € 620/Monat, hinzu kam ein Stromabschlag von € 60/Monat und Telefonkosten in
Höhe von € 40/Monat, sowie € 50,00/Monat KFZ- Versicherungskosten.
Alle Familienmitglieder lebten mit einem unsicheren Status in der BRD, nämlich einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) AufenthG. Frau K. war bereits seit sieben Jahren in der
BRD. Die Familie wurde rechtsanwaltlich vertreten und ein sicherer Aufenthalt für die Familie
wurde angestrebt, der Ausgang war aber noch völlig offen. Fakt war, dass die Familie, wenn
sie einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten wollte, sich bis dahin selber unterhalten musste
und keine Sozialleistungen im Sinne des SGB II oder XII beanspruchen durfte. Das Austragen der Zwillinge hätte bedeutet, dass die Familie existentiell an ihre Grenzen gekommen
wäre und die Beantragung ergänzender Sozialleistungen erforderlich gewesen wäre, was
wiederum einen sicheren Aufenthalt erschwert hätte.
Im ersten Lebensjahr der Zwillinge hätte das eventuell noch abgefedert werden können,
wenn Frau K. einen Anspruch auf Elterngeld gehabt hätte. Ob ein solcher Anspruch bestünde, wollte sie bei ihrem Rechtsanwalt erfragen, denn dies war davon abhängig, welcher Aufenthaltstitel beantragt wurde. Frau K. ging aber davon aus, dass es möglich sein müsste, da
sie für ihr jüngstes Kind damals Erziehungsgeld beziehen konnte. Spätestens aber im zweiten Lebensjahr der Kinder, wenn das eventuell mögliche Elterngeld entfiele, wäre eine ergänzende Beantragung von Sozialleistungen kaum zu umgehen. Frau K. schätzte ihre Situation, dann vier Kinder zu versorgen so realistisch ein, dass sie davon ausging, im zweiten
Lebensjahr der Zwillinge noch nicht wieder im jetzigen Umfang arbeiten gehen zu können
oder aber auf eine entsprechende Kinderbetreuung angewiesen zu sein, die auch finanziert
werden müsste. Inwieweit eine Bezuschussung über das Jugendamt möglich wäre, konnte
von dort nicht zugesichert werden.
Es fanden lange Gespräche mit Frau K. statt, welche Hilfe gegeben sein müssten, damit sie
sich das Austragen der Kinder finanziell zutrauen könnte, auch im Hinblick darauf keine ergänzenden Sozialleistungen beziehen und den zukünftig sichereren Aufenthaltstitel nicht
gefährden zu müssen. Entlastung wäre für sie dann gegeben, so schilderte sie, wenn sie
finanzielle Unterstützung zur Anschaffung der Babyausstattung für die Zwillinge hätte, und
wüsste, dass sie das zweite Lebensjahr der Zwillinge ohne Beantragung von ergänzenden
Sozialleistungen überbrücken könnte, bis sie dann wieder entsprechend zuverdienen könnte.
Hier wäre aus ihrer Sicht ein ergänzender Betrag von € 500 monatlich für ein Jahr entlastend
oder eine entsprechende Bezuschussung der zu finanzierenden Kinderbetreuung. Frau K.
war massiv im Konflikt, hatte große Ängste vor einem Schwangerschaftsabbruch, aber sah
insbesondere aufgrund ihrer finanziellen Situation kaum einen Ausweg, wenn sich die Situation nicht wie oben genannt auflösen ließe. Um eine mögliche Erleichterung zu verschaffen,
wurde ein entsprechender Eilantrag an die Landesstiftung „Familie in Not“ gestellt,
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und bis auf die Bezuschussung der Babyausstattung abgelehnt. Bei einem zweiten Gesprächstermin entschied sich Frau K. darauf hin für einen Abbruch. Noch einmal sprach sie
lange über ihre Ambivalenz, und ob sie trotz der finanziellen Notlage den Mut und die Kraft
hätte, die Zwillinge auszutragen, auch welche sonstige (moralische, organisatorische Unterstützung usw. möglich wäre) und wurde über die rechtlichen und medizinischen Aspekte des
Schwangerschaftsabbruches aufgeklärt. Einige Wochen danach meldete sie sich noch einmal telefonisch, um Nachgespräche zu vereinbaren, da sie mit dem Abbruch nicht gut zu
Recht komme. Die Beratung dauert bis dato an.
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8.2
Jahresbericht 2013
Anonymisiertes Fallbeispiel einer Beratung nach § 2 SchKG
Frau T., 20 Jahre, rumänische Staatsbürgerin, kam zum ersten Mal in der 32. SSW in Beratung. Sie spricht schlecht Deutsch und kommt daher mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater,
bei denen sie mietfrei lebt. Sie verfügt nicht über ein eigenes Zimmer. Der Stiefvater hat eine
Kneipe auf dem Land. Vom Vater des Ungeborenen ist sie getrennt- er ist Hilfsarbeiter in
Rumänien.
Mit 17 Jahren kam Frau T. nach D. Wegen Sprachschwierigkeiten kehrte sie immer wieder
zurück zu ihrer Großmutter. Seit 3 Jahren ist sie nun dauerhaft in D.
Es geht um finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft. Sie hat keinen Schulabschluss, keine
Ausbildung, der Versuch einer Selbstständigkeit scheiterte, sie verfügt daher über keinerlei
Einkommen.
Frau T. und ihre Mutter beziehen ALG II. Aufgrund eines Fehlers bei der Antragstellung des
ALG II wurde Frau T. das ALG II vorübergehend gekürzt- eine Freundin, die ihr beim Ausfüllen half, kreuzte für sie an, sie stünde wegen der Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt gar
nicht zur Verfügung.
Die Kommunikation mit dem Jobcenter stellt sich für Frau T. sehr schwer dar- sie versteht
die Zusammenhänge nicht gut. Sie bekommt die Regelleistung und den Mehrbedarf
Schwangerschaft. Sie wusste nichts von den Einmalleistungen Schwangerschaft. Derzeit
erhält sie 292,94 Euro pro Monat.
Auf ihren Wunsch setze ich mich, nach dem Beratungsgespräch (schriftliche Schweigepflicht-Entbindung) mit der Sachbearbeiterin in Verbindung. Diese gibt mir zu verstehen,
dass für Frau T. der ALG II Bezug am 01.07.2013 enden wird, da sie am 02.07. 21 Jahre
wird (Gesetzesgrundlage?), die einzige Möglichkeit für sie wäre, ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Ansonsten müsste sie von den Eltern unterhalten werden oder nach Rumänien
zurückkehren. Einmalleistungen könnten noch beantragt werden.
Beim 2. Termin berichten sie, dass Ihnen das Jobcenter eine Beihilfe zur Miete für eine eigene Wohnung verweigert- sie haben noch nicht verstanden, dass dies mit dem Ende des Bezugs des ALG II zusammenhängt und kennen die Bedingungen für eine Fortsetzung der
Zahlung nicht (konnten den Brief des Jobcenters nicht verstehen). Allerdings hätten sie nun
für Frau T. einen Platz in einer Sprachschule für 05/2014 bekommen.
Sie haben von Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag bekommen.
Allerdings teilte mir die Sachbearbeiterin des Jobcenters mit, dass der Leistungsanspruch ab
dem 21. Lebensjahr für Frau T. enden werde und dass wäre dann kurz vor der Geburt. Als
Ausweg wäre es möglich, ein Arbeitsverhältnis nachzuweisen. Dies erscheint jedoch angesichts der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der schlechten wirtschaftlichen Lage der
Gaststätte des Stiefvaters unmöglich. Somit würde Frau T. nach der Geburt keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen zum Lebensunterhalt haben.
Eine Anstellung im Gastgewerbe ihres Stiefvaters ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht
möglich.
Der Krankenversicherungsschutz durch die AOK (telefonische Rücksprache) ist aufgrund
einer Familienversicherung über die Mutter nicht gefährdet, auch wenn das ALG II aussetzt.
Die Kosten für die Hebamme und rund um die Geburt werden getragen.
Inzwischen wurden 500 Euro Einmalleistungen vom Jobcenter gewährt. Ich stellte einen Ergänzungsantrag bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ über 300 Euro. Der Bezug von
Umstandskleidung und Babykleidung über das „Kinderschutzbundstüble“ Tübingen wurde
vermittelt.
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Jahresbericht 2013
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Ich schlug vor, dass sich die Familie anwaltliche Rechtsberatung sucht, um juristische Klarheit in ihrem Fall zu bekommen. Sie werden dies mithilfe eines Rechtsberatungshilfeschein
in Anspruch nehmen.
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Jahresbericht 2013
9.
Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis
9.1
Frühe Hilfen
Familienhebammen in der pro familia - Beratungsarbeit
Bereits in den zurückliegenden Jahren, insbesondere jedoch im Jahr 2013, beschäftigten wir
uns in den verschiedensten Zusammenhängen mit dem Thema „Frühe Hilfen“ in der
Schwangerenberatung sowie auch mit der „Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012–2015“.
Viele pro familia Beratungsstellen haben Anträge zur Etablierung einer Familienhebamme
als niederschwellige Ergänzung ihres Beratungsangebotes an die Kommunen vor Ort gestellt.
Um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, beschäftigten sich die verschiedenen Gremien und Arbeitskreise des Landesverbandes mit diesem Thema. In der Steuerungsgruppe
des Sozialministeriums haben wir als Mitglied bei der Etablierung von Familienhebammen
versucht, die Thematik Vertraulichkeit des Angebotes zu fokussieren. Unser Anliegen wurde
vom KVJS bei einem Netzwerkkoordinationstreffen angesprochen und es wurde weiter auf
die Schnittstellenveranstaltung der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände am 24.10.2013 verwiesen, die im Vorfeld vom pro familia Landesverband Baden Württemberg mit organisiert
wurde. In den Vordergrund rückte bei dieser Veranstaltung insbesondere die Standortbestimmung der Schwangerenberatung im Kontext Früher Hilfen sowie der Datenschutz. (siehe
auch Broschüre des Nationalen Zentrums „Die Bedeutung der Schwangerenberatung im
Kontext Früher Hilfen“ sowie „Datenschutz bei Frühen Hilfen“)
Als Schwangerenberatungsstellen sind für uns Vertraulichkeit und die vom Gesetzgeber
hoch eingestufte Schweigepflicht Grundlage des Gesprächs. „Ausgangspunkt für die erfolgreiche Beratung ist – dem Selbstverständnis professioneller institutioneller Beratung folgend
– die Festlegung des Beratungsauftrags durch die Klientin selbst. Eine Einbeziehung Dritter
oder eine Hinwirkung auf Dritte geschieht nur auf Wunsch der Klientin und in Respekt vor
ihren Grenzsetzungen ... Das Erreichen eines besseren Schutzes von Kleinkindern durch die
Stärkung elterlicher Kompetenzen geschieht im Rahmen der Schwangerenberatung entweder durch Stabilisierung und Stärkung der Klientin oder weil die Klientin dies selbst zum expliziten Beratungsauftrag erhoben hat.
Schwangerschaftsberatung, die sich der Einbindung in das Konzept der Frühen Hilfen verpflichtet, darf ihren Beratungsauftrag nicht verändern. Wird die BeraterIn auf problematische
Aspekte aufmerksam, die die Klientin evtl. selbst nicht als solche wahrnimmt oder verdrängt,
so hat sie alle im Rahmen professioneller Beratung bestehenden Möglichkeiten einzusetzen,
ihre Wahrnehmungen zu verbalisieren, zu spiegeln, gegebenenfalls zu konfrontieren, damit
weitere Maßnahmen zum Wohl des Kindes von der Klientin angenommen werden können.
Hier kann Schwangerenberatung ihren Vorzug nutzen und den Klientinnen Brücken bauen
und dazu beitragen, Schwellenängste zu senken, so dass sie Leistungen des Gesundheitssystems und der Jugendhilfe annehmen kann. Eine Chance des Zugangs zu Klientinnen
wäre vertan, wenn diese positiven Zugangsmöglichkeiten durch Vermischung von Hilfe und
Kontrolle zur Disposition gestellt würden.... Durch Beraterinnen beobachtete Problemlagen
sowie die verstärkten Diskurse zu Notwendigkeit und Grenzen eingreifenden Handelns bringen Fragestellungen mit sich, die die Träger von Schwangerenberatungsstellen in ihrer Verantwortung zur fachlichen Auseinandersetzung und Positionierung immer wieder in neuer
Weise herausfordern." (1)
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Insbesondere ist es notwendig, sich vor Ort mit den gegebenen Voraussetzungen auseinanderzusetzen und adäquat zu reagieren. „Kooperatives Handeln ist für die Schwangerenberatungsstellen schon seit langem eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirkungsvolle
Vermittlung von Hilfen, weshalb sie auch in der Netzwerkarbeit in der Regel seit Beginn gut
vertreten sind. Für eine nachhaltige Entfaltung tragfähiger Kooperationsbeziehungen in den
Netzwerken Früher Hilfen zu Ämtern und Institutionen, zu Beratungseinrichtungen, Ärzteschaft, Hebammen, Frauenhäusern, Mutter-Kind-Einrichtungen etc. ist wichtig, diese Kontakte systematisch zu pflegen und transparente Kommunikationsstrukturen und Abläufe zu entwickeln, die vom Zufall oder von Personen unabhängig sind. Die Steuerung dieser Netzwerke sollte in kommunaler Verantwortung liegen und die Schwangerenberatungsstellen sollten
in den Netzwerken einen festen Platz besetzen.
Bei dieser Veranstaltung nahm das Thema Vertraulichkeit / Vertrauensschutz den größten
Raum ein, obwohl es eigentlich um die Schnittstellen der Kooperation mit den KooperationspartnerInnen wie Familienhebammen, Kinderkrankenschwestern etc. gehen sollte. Dies wurde dann auf eine weitere Veranstaltung verschoben.
Auch der Arbeitskreis der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
der pro familia Baden Württemberg hat eine Stellungnahme zum Thema „Familienhebammen bei Freien Trägern“ erarbeitet.
Familienhebammen bei Freien Trägern:
pro familia – Beratungsstellen in Baden Württemberg bieten ein vielseitiges Angebot rund um
die Themen Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung. Sie erreichen damit eine
Vielzahl Menschen, die in diesem Themenbereich Fragestellungen und Beratungsbedarf
haben.
pro familia leistet bedarfsgerechte Unterstützung für Schwangere und Eltern mit Kindern.
Rund um die Schwangerschaft und Geburt existieren viele Kurse und Beratungsangebote.
Werdende Eltern lassen sich zu sozialrechtlichen, medizinischen und psychosozialen Fragen
beraten.
pro familia hat als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Beratungsstelle einen hohen Bekanntheitsgrad und bietet einen frühen direkten und niederschwelligen Zugang für
Schwangere, gerade auch in sehr belastenden Lebenslagen.
Durch Konzepte der Sexualpädagogik in Schulklassen ist pro familia auch bei jungen Menschen bereits in einer frühen Lebensphase als Anlaufstelle bekannt.
Die Beratung bei pro familia wird von den Klientinnen in der Regel als ein offenes, am Anliegen der Person orientiertes Angebot wahrgenommen, das jederzeit, freiwillig und zumeist
kostenfrei oder mit geringem Kostenaufwand in Anspruch genommen werden kann.
Situation von jungen Familien
Die Schwangerschaft und das erste Jahr nach der Geburt sind für Familien eine sensible
Phase. Neben den wirtschaftlichen Veränderungen wie Einkommensausfall kann die Geburt
und Versorgung eines Säuglings oder Kleinkindes auch psychosoziale Belastungsmomente
mit sich bringen. Die Umstellung auf eine Familienstruktur mit Kind ist nicht immer einfach.
Besondere Faktoren wie z.B. allein erziehend zu sein, die Vereinbarkeit von Ausbildung und
Kind, eine seelische Erkrankung, wirtschaftliche Not, familiäre Konflikte und fehlende Unterstützung erschweren diese Situation noch zusätzlich.
Ohne unterstützende Hilfe können Eltern hier an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen
und somit ungewollt die gesunde Entwicklung des Kindes gefährden.
Sich in solchen Situationen an bereits bekannte Stellen und Berater zu wenden, die eine
längerfristige Familienhebammenbegleitung vermitteln können, fällt Betroffenen oft leichter auch leichter als sich an ein Amt zu wenden.
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Die Hebamme begleitet natürlicherweise schon in der Schwangerschaft und direkt nach der
Geburt die Eltern und es ist nahe liegend, diese, das Konzept der Schwangerenberatung
erweiternde Hilfe, in ein multiprofessionelles Team einzubinden.
Arbeit der Familienhebamme.
Die Familienhebammen begleiten Familien in belastenden Lebenssituationen bereits in der
Schwangerschaft, während des Wochenbettes in Kooperation mit der Nachsorgehebamme
und darüber hinaus im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes. Diese Begleitung und Beratung von Schwangeren und Familien mit erhöhtem Förderbedarf ist freiwillig und kostenlos.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Die Arbeit der Familienhebamme hat zum Ziel,
die Gesundheit von Mutter und Kind mit Hilfe niederschwelliger Angebote innerhalb des sozialen Netzes zu fördern.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und
Betreuung durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen und Berufsgruppen
Zielgruppen:
-
ungewollte Schwangerschaft und/oder jugendliche Schwangere
-
unruhige Kinder „ Schreibabys“, Frühchen, kranke Kinder
-
biografische Belastung und traumatische Erfahrung der Eltern
-
fehlende Beziehungskompetenz und Mangel an Einfühlsamkeit
-
Alleinverantwortlichkeit / soziale Isolation / Partnerschaftskonflikte
-
Armut und andere belastende sozioökonomische Lebensverhältnisse
-
gesundheitliche Beeinträchtigung der Eltern ( Drogen, psychische
Erkrankungen)
-
Überforderung durch das Leben mit einem Säugling
Anbindung an einen freien Träger
Die Anbindung der Familienhebammen bei einem freien Träger erleichtert die Zugangsvoraussetzung für Schwangere. Bei pro familia hat die Familienhebamme die feste Anbindung
an ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagogen, Sexualpädagogen, Ärztinnen und
Psychologen. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz
(SchKG). Dem entsprechend sind die Freiwilligkeit der Beratung, die Anonymität und der
besondere Vertrauensschutz Grundlagen der Arbeit in pro familia Beratungsstellen. Bei der
oben angesprochenen Zielgruppe bestehen oft Vorbehalte gegen das Jugendamt als Eingriffsbehörde.
Der Schritt zu einer Beratungsstelle ist daher wesentlich niederschwelliger. Die Unabhängigkeit eines freien Trägers wie pro familia sichert den Hebammen ein Vertrauensvorschuss bei
Familien. Eine optimale Grundlage einer vertrauensvollen Begleitung durch die Hebamme ist
von Anfang an gegeben und dient der Stärkung von Familie und Baby.
Das Subsidiaritätsprinzip regelt grundsätzlich die Vorrangigkeit der freien Träger vor den
öffentlichen Trägern und unterstreicht hier noch einmal, wie wichtig es ist, dass bestimmte
Aufgaben nicht von einer Behörde ausgeübt werden.
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Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ (2)
„Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern
und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken.“ (3) „Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der
Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahmen
gewährleisten.“ (4)
Für die Schwangerenberatung bei pro familia böte die Möglichkeit der Mitarbeit einer Familienhebamme im Team eine neue, niederschwellige Hilfestellung bei diversen Konfliktlagen.
Als Teammitglied wäre sie eingebunden in die organisatorischen Rahmenbedingungen und
kann teilnehmen an Teamsitzungen, Supervision und Intervision. Sie hätte in ihrer oftmals
schwierigen Arbeit den Rückhalt durch ein interdisziplinäres Team und könnte sich bei Bedarf Unterstützung holen. Da die Familienhebamme auch aufsuchende Arbeit macht, kann
sie über den Beratungsprozess hinaus die Familien unterstützen und oftmals zu weiteren
Beratungen anregen.
Die Familienhebamme entwickelt eine eigene unabhängige Beziehung zu den Klientinnen
und kann diese über einen längeren Zeitraum bis zu einem Jahr begleiten. Durch eine mögliche Betreuung bereits in der Schwangerschaft entsteht oft ein besonderes Vertrauensverhältnis, das auch in schwierigen Lebenslagen trägt und bessere Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere durch die Jugendhilfe ermöglicht.
Auch hier ist immer wichtig, den Vertrauensschutz zu wahren. Der korrekte Umgang mit der
Schweigepflicht ist als vertrauensbildende Maßnahme auch hier von besonderer Bedeutung.
Ist aber die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt wegen einer Kindeswohlgefährdung unumgänglich, sollte auch hier Transparenz gelten im Sinne „Vielleicht gegen den
Willen der Eltern, aber nicht ohne Wissen der Eltern“.
Da es keine Vorgaben gibt, wie und wo Familienhebammen arbeiten, kann jede Kommune
selbst entscheiden, wie sie diese etabliert. So sind Baden – Württemberg - weit die unterschiedlichsten Kooperationen entstanden.
Susanne Reith-Franz, pro familia Konstanz
(1) Dr. Ulrike Busch, Die Bedeutung der Schwangerenberatung im Kontext früher Hilfen,
NZFH
(2) § 4 Abs. 2 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/4.html.
(3) § 4 Abs. 3 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/4.html.
(4) § 4 Abs. 74 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/74.html.
Einsatz von Familienhebammen im Kreis Tübingen
"Die Umsetzung erfolgt durch die Koordinationsstelle „Frühe Hilfen“ in der Jugend- und Familienberatung der Abteilung Jugend des Landratsamtes Tübingen (JFB). Zum Einsatz kommen freiberufliche Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern mit vertraglichen Regelungen. Die Jugend- und Familienberatung ist verantwortlich für die Koordinierung
und die Mittelverwaltung.
Die Vermittlung für einen Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern ist möglich durch die Kooperationspartner der regionalen Netzwerke z. Bsp.:
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Schwangerenberatung,
Hebammen
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Jahresbericht 2013
Sozialstationen,
Beratungsstellen
niedergelassene Ärzte, Kliniken
Allgemein Sozialer Dienst
Voraussetzung für die Vermittlung ist das Einverständnis der Familie. Väter und Mütter können sich auch direkt beim Fachdienst „Frühe Hilfen“ melden.
Die Jugend- und Familienberatung (JFB) organisiert und steuert die Einsätze der Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern. Die Kooperationspartner wenden sich mit
den Anfragen im Einzelfall an die Fachstelle „Frühe Hilfen“ in der Jugend- und Familienberatung.
Die Fachstelle nimmt Kontakt mit den Eltern auf und führt in einen Hausbesuch durch und
ermittelt den Bedarf. Bei Neuanfragen über Kliniken und Ärzten stehen den Fachkräften nach
Absprache mit dem Fachdienst bis zu 5 Stunden zur Klärung der Situation zur Verfügung.
Die Erkenntnisse über den Bedarf im Einzelfall werden in einem Fachteam mit möglichst
mindestens 3 Fachkräften besprochen, zu dem bei Bedarf eine Ärztin vom jugendärztlichen
Dienst des Gesundheitsamtes, Kollegen des ASD oder andere mit dem Fall vertraute Fachkräfte hinzugezogen werden können. In diesem Team wird die Entscheidung über die passgenaue Hilfeform getroffen und den Eltern mitgeteilt. In Absprache mit den Eltern erfolgt eine
Rückmeldung an die zuweisende Stelle.
In der Regel ist der Einsatz von Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern auf
ca. 10 Termine begrenzt, in schriftlich begründeten Ausnahmefällen kann der Einsatz verlängert werden. Wird während des Einsatzes einer Fachkraft über „Frühe Hilfen“ ersichtlich,
dass eine längerfristige Hilfe erforderlich ist, wird der ASD (in Absprache mit der Familie)
hinzugezogen.
Der Fachdienst „Frühe Hilfen“ erhebt zu Beginn einer Betreuung die Grunddaten in einem
Dokumentationsbogen, in dem auch die Ziele und Aufgaben des Einsatzes festgelegt werden.
Für die Fallbesprechungen zwischen dem der JFB und der Fachkraft werden ebenfalls
Dokumentationsbögen entwickelt, die vom Fachdienst „Frühe Hilfen“ ausgefüllt werden.
Die Verantwortung für die laufende Falldokumentation liegt bei den Fachkräften (Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern), die dafür die jeweiligen Dokumentationsbögen
einsetzen. Am Ende des Einsatzes erstellt die Fachkraft einen Abschlussbericht mit einer
kurzen Auswertung ihrer Tätigkeit sowie einer Einschätzung der Perspektive der Familie und
eventuell weiteren erforderlichen Maßnahmen.
(vgl. auch: „Frühe Hilfen“ Angebote und Hilfen für Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren
von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern - Landratsamt Tübingen ANLAGE 1
zu KTD 069/13)
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
Jahresbericht 2013
9.2
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Erfolgreiche Zusammenarbeit des Tübinger Netzwerks
für Pränataldiagnostik: www.netzwerk-praenatal.de
Unser Arbeitskreis für Pränataldiagnostik besteht seit Sommer 2011. Initiiert wurde er durch
Dr. Oertel (Gesundheitsamt) und Prof. Wallwiener (Leiter der Tübinger Frauenklinik) in Zusammenarbeit mit der Schwangerenberatung des Gesundheitsamts Tübingen.
Der Hintergrund war der starke Wunsch, professionsübergreifend das Thema „Vorgeburtliche Untersuchungen“ zu beleuchten und vor allem ein besseres Verständnis über die Arbeit
der jeweilig anderen Berufsgruppe zu erlangen. Alle profitierten vom persönlichen Kennenlernen und dem informellen Kontakt. Dies wiederum kommt dann ganz praktisch den
Schwangeren und ihren Partnern zu Gute, da sie von den teilnehmenden Professionen
passgenau zu Ihrem Anliegen unkompliziert weitervermittelt werden können. Alle Mitglieder
des Netzwerks unterliegen der Schweigepflicht.
Verbindlich beteiligt sind Vertreter der Tübinger Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Schwangerenberatungsstellen, SozialberaterInnen, SeelsorgerInnen, Hebammen und Ärzte der Universitäts-Frauenklinik Tübingen. Wir treffen uns in regelmäßigen Abständen (längstens 3 Monate).
Es kristallisierte sich zunehmend heraus, dass das Erstellen einer gemeinsamen Homepage
als optimale „Einstiegshilfe“ für die Ratsuchenden des Landkreis Tübingens das gemeinsame Ziel des Arbeitskreises ist. Denn die Gedanken und Gefühle Schwangerer und ihrer
Partner vor, während und nach pränataler Diagnostik sind komplex, und es ist nicht immer
einfach damit umzugehen. Dabei soll die Homepage konkrete Wege in die individuelle Beratung aufzuzeigen. Heutzutage ist die Recherche im Internet meist der erste Weg, um sich
Hilfe zu suchen. Aber das persönliche Gespräch kann nicht durch Recherche im Internet
ersetzt werden und so ist unser Motto „Beratung VON Menschen FÜR Menschen“.
Mit Hilfe eines „Content – Management - Systems“ wurden die Inhalte der Homepage von
allen Beteiligten zusammengetragen und gegenseitig abgestimmt.
Programmiert und graphisch gestaltet wurde die Page dann schlussendlich von der Medienagentur Junger in Tübingen.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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Einblicke in die Homepage
Die Mitglieder des Netzwerks werden vorgestellt:
Exemplarisch die Informationen über die Schwangerenberatungsstellen in Tübingen, hier
„vor der Diagnostik“…:
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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…während der Diagnostik…
…nach der Diagnostik
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Ein Beispiel zu weiterführenden Informationen im Netz:
Finanzierung und Unterstützung
Wir erhielten eine finanzielle Beteiligung an der Programmierung unserer Homepage durch
die Volksbank-Stiftung, das Projekt „Leben ist angesagt“ vom Caritasverband der Diözese
Rottenburg Stuttgart und vom Landkreis Tübingen.
Unterstützende Hilfe bei der Organisation und Vernetzung des Arbeitskreises Pränataldiagnostik sowie fundierte Informationen hierzu erhielten wir durch die Informations- und Vernetzungsstelle (IUV) Stuttgart, vertreten durch Frau Dr. Marion Janke
(http://www.pnd-beratung.de).
Wir bedanken uns an dieser Stelle noch mal herzlich für alle Hilfen!
Nachgehakt….was ist Pränataldiagnostik?
Unter Pränataldiagnostik (PND) versteht man vorgeburtliche Untersuchungen, die Aussagen
über bestimmte Krankheiten und Behinderungen des ungeborenen Kindes machen. Im Verlauf einer Schwangerschaft können bei Ultraschalluntersuchungen bestimmte Erkrankungen
beim Kind erkannt werden. Gibt es Hinweise auf eine Auffälligkeit, können weitere, auch invasive, vorgeburtliche Untersuchungen folgen.
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10. Pressespiegel
Die zunehmende Globalisierung und das Entstehen multikultureller Gesellschaften erfordern
es, ethnische Aspekte in die Beratung, psychotherapeutische Behandlung oder Altenpflege
mit einzubeziehen. Deshalb richten Pro Familia und Volkshochschule einen Themenabend
aus. Überschrieben ist er mit »Dabei und doch nicht mittendrin« und widmet sich der sogenannten »Transkulturellen Kompetenz«. Als Referent konnte Professor Dr. Jan Kizilhan von
der Universität Freiburg gewonnen werden.
Fortbildung: Globalisierung im Wartezimmer
Von Heike Krüger
REUTLINGEN. Deutschland ist ein multikultureller Fleckerlteppich. Bundesweit sollen es um
die 470 ethnische Minderheiten sein, die zwischen Nord- und Bodensee leben – darunter
drei Millionen Türken, meist muslimischen Glaubens. Und etwa 40 000 Asylbewerber.
Transkulturelle Kompetenz ist gefragt, denn die Globalisierung macht vor Kliniken, Pflegeheimen und Beratungsstellen nicht halt.
»19 Prozent der deutschen Bevölkerung haben mittlerweile einen Migrationshintergrund«,
weiß Grit Heideker vom Reutlinger Pro-Familia-Team. Eine Tatsache, die sich im Straßenbild
ebenso bemerkbar macht wie in den Beratungszimmern der Schillerstraße 16.
Türkischstämmige Männer und Frauen, solche mit afrikanischen oder arabischen Wurzeln,
Asiaten und Osteuropäer, manchmal mit soliden Deutschkenntnissen und manchmal ohne –
so bunt wie die Gesellschaft kommt längst auch die Pro-Familia-Klientel daher. Eine Herausforderung? Durchaus, wie Grit Heideker sagt, die den Anteil Hilfe suchender Ausländer, der
da pro Jahr bei ihr und ihren Kollegen vorstellig wird, mit 25 Prozent beziffert. Tendenz steigend.
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Gestik, Mimik, Habitus
Dass sich bei Pro Familia babylonische Sprachverwirrung breitgemacht hätte – eine solche
Behauptung wäre trotz Multikulti und Internationalität verfehlt. »Das Gros der Leute«, erklärt
Heideker, »kann sich gut ausdrücken und dem Gespräch problemlos folgen.« Zwar komme
man in Ausnahmefällen nicht umhin, vereidigte Dolmetscher hinzuzuziehen. In aller Regel
funktioniere Beratung jedoch ohne Übersetzungshilfen.
Mithin sind es also weniger Sprachbarrieren, über die Berater und Ratsuchende in der Reutlinger Oststadt zu stolpern Gefahr laufen, als vielmehr mentalitätsbedingte, kulturelle bisweilen auch religiöse Unterschiede. »Gestik, Mimik, Habitus«, zählt Heidekers Kollege Roland
Riedl auf, seien der Stoff, aus dem Fallstricke gemacht sind. Das fange beim scheinbar
harmlosen Händeschütteln an, setze sich bei zu kurzen oder zu langen Blickkontakten fort
und finde in der Tonart, Geschwindigkeit und Dauer jeder Gesprächsführung noch lange kein
Ende.
»Nonverbale Signale« sind’s, die, so Riedl, niemals unterschätzt werden dürften. Sie stellen
so etwas wie den Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg jeder Beratungstätigkeit dar. Und das
umso mehr, als Letztere stets auf Vertrauen fußt. Dieses freilich kann kaum erwachsen,
wenn die eine Seite – qua kultureller Prägung – blumige Umschreibungen und Weitschweifigkeiten schätzt, während die andere unvermutet mit der Tür ins Haus fällt. Um nur ein Beispiel zu nennen.
Was gilt als schicklich, was als unhöflich? Was wiegt schwerer: Eine Erziehung, die auf Individualität und Selbstwertentwicklung zielte oder das Clan-Denken und Wir-Gefühl betonte?
Und wie wirkt sich all das auf den Umgang mit Konflikten aus? Keine Frage: Es ist ein weites
und emotional vermintes Feld, auf dem sich Ärzte, Pflegekräfte Therapeuten, Berater und
zunehmend auch Ehrenämtler bewegen.
Bestellt wird es längst auch von der Wissenschaft: unter dem sperrigen Schlagwort
»Transkulturelle Kompetenz«. Denn über eine solche sollte tunlichst verfügen, wer mit einer
multikulturellen Klientel zu schaffen hat. Und das nicht etwa nur in den wirklich großen Metropolen, sondern auch in Städten wie Reutlingen, wo Menschen aus über hundert verschiedenen Nationen wohnen, arbeiten, erkranken oder pflegebedürftig werden.
Einer, der sich in Theorie und Praxis eingehend mit »Transkultureller Kompetenz« auseinandergesetzt hat und dies noch immer tut, ist Professor Dr. Jan Kizilhan von der Universität
Freiburg. Seines Zeichens diplomierter Psychologe, Psychotherapeut, Supervisor und Gerichtsgutachter in Personalunion, eilt ihm der Ruf voraus, ein ausgewiesener Spezialist für
kultursensible Beratungs- und Behandlungsgespräche zu sein. Außerdem hat er sich intensiv mit sogenannten Ehrenmorden und mit Zwangsheiraten beschäftigt – wovon zahlreiche
Einträge im Internet künden.
Für Profis und Ehrenämtler
Jetzt kommt Kizilhan nach Reutlingen. Auf Einladung von Pro Familia und der VHS wird er
am kommenden Donnerstag, 14. November, im Haus der Volkshochschule beleuchten, wie
transkulturelle Kompetenzen erworben und erfolgreich in der Praxis eingesetzt werden können.
Ansprechen möchte der Experte dabei übrigens keineswegs nur Profis aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich, sondern betont auch bürgerschaftlich engagierte Frauen
und Männer – beispielsweise solche, die in der Seniorenarbeit tätig sind. Zumal immer mehr
»Gastarbeiter« von einst, ihren Lebensherbst an der Echaz verbringen. Sie sind geblieben,
obschon bisweilen niemals vollständig angekommen. Diesem Sachverhalt gelte es, sich zu
stellen.
Allerdings nicht einfach irgendwie aus dem hohlen Bauch heraus, sondern gezielt. Und dazu
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gehört nicht zuletzt der Abschied von vorauseilendem Anpassungsbemühen. Ein Aspekt, der
dem Reutlinger Pro-Familia-Team übrigens ganz und gar nicht fremd ist. Hier hat man diesbezüglich nämlich schon mächtig dazugelernt und gut gemeinte Vorurteile – ja, die gibt’s
tatsächlich – über Bord geworfen. Denn: Warum sollte eine kompetente Fachfrau eigentlich
keinen muslimischen Mann beraten? (GEA)
© Reutlinger General-Anzeiger 2013
Burgstraße 1-7 | 72764 Reutlingen | Internet: http://www.gea.de | E-Mail: [email protected]
Telefon: 07121-302-0 | Fax: 07121-302-677
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Reutlinger General-Anzeiger.
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11. Fachliche Kooperationen und Arbeitskreise
Arbeitskreise des Landesverbandes pro familia:
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Sitzungen des Verbandsrates
Leitung/Geschäftsführung
Schwangerschaft
Ärztinnentreffen
Psychologie
Mediation
Sexualpädagogik
Online-Beratung und Supervision
Fachausschuss Online pro familia Bundesverband
Fachbeirat Landesverband pro familia
Social Media
Fundraising
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Regionaltreffen der IUV - Stelle Stuttgart
Redaktion von pro familia/sextra Onlineberatung
Vernetzung, Kooperation, Arbeitskreise im Landkreis Tübingen:
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Arbeitskreis „Gewalt gegen Kinder“
Arbeitskreis „Familienbildung und Familienselbsthilfe“
Arbeitskreis „Hilfen rund um Schwangerschaft und junge Elternschaft“,
Arbeitskreis „Babytherapie“
Arbeitskreis „Frühe Hilfen“, Tübingen
Arbeitskreis „Frühe Hilfen, Mössingen“
Facharbeitskreis Mädchenarbeit
Arbeitskreis der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Arbeitskreis Kindeswohl
Lokales Bündnis für Familie
Supervision und Fallbesprechungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen
Netzwerktreffen Jobcenter
Arbeitskreis „Kitas zu Familienzentren“
Arbeitskreis „Pränatale Diagnostik“
Qualitätszirkel „Frühe Hilfen“
Fachgespräch aller ieF §8a im Landkreis Tübingen
Arbeitsgruppe „Inklusion“, Tübingen (Sozialforum Tübingen)
Arbeitskreis „Haus der Familie“, Tübingen
Steuerungsgruppe „Beratungsoffensive“
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12. Fortbildungen und Weiterbildungen
Fortbildungen Sexualpädagogik
Einführung in eine praktische, heteronormativitätskritische Sexualpädagogik,
Landesverband pro familia
„Cyber - Mobbing“, ajs Baden-Württemberg
Fortbildungen Schwangerenberatung
„Zuwanderungsrecht in der Praxis der Schwangerenberatung“, Landesverband pro familia
„Elternkonsens“, Justiz-& Sozialministerium Baden-Württemberg
„Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik/Schwerpunkt: Trauerbegleitung Vertiefungsfortbildung“, Frankfurt a. Main, Bundesverband pro familia
Fortbildung Psychologische Beratung
Beratung für Menschen mit Migrationserfahrung Teil III, Prof. Jan Kizilhan
„transformation in natura“, 2. Ausbildungsjahr
„Das Zusammenspiel von Körper, Emotionen und Geist aus dem Blickwinkel der Buddhistischen Psychologie, Philosophie und Meditationspraxis, Fortgeschrittenen - Seminar 2
Fortbildungen Geschäftsführung, Leitung, Öffentlichkeitsarbeit
OE/Personalentwicklung in verbandlichen Strukturen, Ruth Dießel
Medizinische Fortbildungen
„Neue Entwicklungen Antikonzeption, insbesondere Gynefix und die „Pille danach“,
HPV - Impfung, Landesverband pro familia
Fortbildungen/Tagungen zu Familienberatung und Frühe Hilfen
„PITT“, Vertiefungsseminar, Prof. Dr. Luise Reddemann, Köln
„Lokale Bündnisse für Familien“, Fachtag, Familienzentrum, Stuttgart
Vorsprung durch Familienfreundlichkeit, IHK Reutlingen
Fachtage
Fachtag „Sexuelle Bildung in Institutionen“, pro familia Bundesverband
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Prof. Uwe Sielert, Sexualkultur und sexuelle Bildung in Organisationen
Dr. Antke Engel, Queerversity und die Strategie der VerUneindeutigung - Sexuelle
Vielfalt als Prinzip für die Arbeit in Institutionen
Dr. Swantje Köbsell, Wie wird Sexualität in und durch Institutionen behindert? Ein
Beitrag aus Sicht der DisabilityStudie
Astride Velho, Interkulturelle Öffnung und rassismuskritische Perspektiven – ein
Spannungsfeld?!
Sozialädagogischer Fachtag, Tübingen
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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Jahresbericht 2013
Wir bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit fördern und unterstützen und somit ermöglichen, dass wir unsere Angebote für die Ratsuchenden aufrechterhalten und ausbauen können.
Wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Für das Team der Beratungsstelle Tübingen
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Grit Heideker
Geschäftsführerin
pro familia Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V.
pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen
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