Jahresbericht 2013 1 Beratungsstelle Tübingen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Tätigkeitsbereich.................................................................................................2 2. Personal..............................................................................................................3 3. Öffnungszeiten/Sprechzeiten..............................................................................4 4. Räumliche Ausstattung .......................................................................................5 5. Beratungsgrundlagen und Standards .................................................................6 5.1. Beratungsspektrum…………………………………………………......................... ……….6 5.2 Zielsetzung und Konzeption pro familia .......................................................................... 8 6. Finanzierung .....................................................................................................10 6.1 Förderung…………………………………………………………...... ………………10 6.2 Kosten……………………………………………………………………………… …10 7. Statistische Angaben ........................................................................................11 7.1 Schwangerschaftskonflikt § 5, 6 SchKG .................................................................11 7.2 Beratung nach § 2 SchKG ....................................................................................11 7.3 Öffentlichkeitsarbeit/Multiplikatorenarbeit ................ …………………………………12 7.3.1 Vorträge und Seminare ...........................................................................................12 7.3.2 Projekte und Kooperationen .....................................................................................12 7.3.3 Gruppenarbeit .......................................................................................................13 7.3.4 Elternarbeit ...........................................................................................................13 7.3.5 Ausbildung /Fortbildung und Supervision .....................................................................15 7.4 Sexualpädagogik .................................................................................................16 8. Leistungsangebote nach §2 und §5 SchKG .....................................................18 8.1 Anonymisierte Fallbeschreibung § 5,6 SchKG ........................................................18 8.2 Anonymisierte Fallbeschreibung § 2 SchKG................................................................. 20 9. Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis ........................................22 9.1 Frühe Hilfen/Familienhebammen in der pro familia – Beratungsarbeit ......................... 22 9.2 Erfolgreiche Zusammenarbeit des Tübinger Netzwerks für Pränataldiagnostik ........... 27 10. Pressespiegel ...................................................................................................31 11. Fachliche Kooperation und Arbeitskreise .........................................................34 12. Fortbildungen und Weiterbildungen .................................................................35 pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 2 1. Tätigkeitsbereich 2013 pro familia Kreisverein Tübingen / Reutlingen e. V. Beratungsstelle Tübingen Hechinger Str. 8 72072 Tübingen Telefon: Fax: 07071 341 51 07071 360 954 Mail: Internet: [email protected] www.profamilia-tuebingen.de Einzugsbereiche: Stadt Tübingen Kreis Tübingen Einwohnerzahl: 84.277 (Stand 3/2013) Einwohnerzahl: 215.178 (Stand 3/2013) KlientInnen aus den Einzugsgebieten der Kreise Reutlingen, Balingen, Freudenstadt, Böblingen und Stuttgart pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 2. 3 Personal Geschäftsführung/Beratung: Grit Heideker, (Dipl.- Lehrerin, Sozialwirtin) Beratung/Frühe Hilfen Sexualpädagogik: Ingrid Löbner, (Dipl.-Pädagogin/ psychoanalytisch orientierte Partnerschafts- und Sexualberaterin), Beratung/Sexualpädagogik: Gudrun Schäfer, (Dipl.-Pädagogin und Sexualpädagogin) Beratung/Sexualpädagogik: Clemens Zeller, (Dipl. Psychologe, Hypnotherapeut) Beratung/medizinischer Bereich: Dr. Ariane Feurer, (Ärztin) (Ärztin)Renate Wenig, (Ärztin /psychoanalytisch orientierte Partnerschafts- und Sexualberaterin) Vorstandsmitglied des pro familia Landesverbandes Beratung Elsbeth Walter, (Dipl. Psychologin) Beratung Eberhard Wolz, (Dipl.Pädagoge, psychoanalytisch orientierter Partnerschafts- und Sexualberater) Beratung Gerd-Rüdiger May, (Dipl. Sozialpädagoge, systemische Beratungsausbildung) seit 01.10.13 Erstkontakt/Verwaltung Maria Leber (Bankkauffrau) Erstkontakt/Verwaltung Katinka Helber (Industriekauffrau) Rechtsinformation/ juristischer Beistand: Franz-Josef Dimmler, (Rechtsanwalt) Supervision: Karl Bender (Dipl.-Psychologe / Psychoanalytiker) pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 4 3. Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle Telefon-/Öffnungszeiten Die Beratungsstelle ist von Montag – Freitag geöffnet. Zu den folgenden Telefonzeiten ist der Erstkontakt der Beratungsstelle telefonisch erreichbar und es können Termine vereinbart werden. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.30 – 12.00 Uhr, 16.00 – 19.00 Uhr 08.30 – 12.00 Uhr 08.30 – 10.30 Uhr 08.30 – 12.00 Uhr, 16.00 – 19.00 Uhr 08.30 – 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter mit der Möglichkeit, Nachrichten zu hinterlassen, geschaltet. AnruferInnen erhalten auf Wunsch per Fernabfrage Informationen zur „Pille danach“. Beratungszeiten Beratungen finden nach telefonischer Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten statt: Montag - Donnerstag Freitag ganztägig ab 9.00 Uhr 9.00 Uhr – 10.00 Uhr und ab 13.00 Uhr Gruppentermine / Veranstaltungen finden auch abends und am Wochenende statt. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 4. 5 Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle Die Beratungsstelle verfügt über fünf Beratungsräume, einen geschlossenen Wartebereich, einen separierten Empfang. Alle unsere Räume sind barrierefrei zu erreichen. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 6 5. Beratungsgrundlagen/Standards 5.1 Beratungsspektrum Der pro familia Kreisverband Tübingen/Reutlingen e. V. unterhält zwei Beratungsstellen. Weder zwischen dem Kreisverband als Träger noch den einzelnen Beratungsstellen in Reutlingen und Tübingen besteht eine Verbindung mit einer Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. pro familia berät auf Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz –SchKG) in der derzeit geltenden Fassung vom 28.8.2013. Die Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und dient somit vornehmlich dem Schutz des ungeborenen Kindes. Dabei soll das Beratungsgespräch ein Angebot sein, über die Gründe sprechen zu können, die die Ratsuchende einen Schwangerschaftsabbruch erwägen lassen. Dabei besteht ein Anspruch, dass die Ratsuchende bei der Lösung der Probleme unterstützt wird. Sie erhält auf Wunsch Informationen über alle Hilfen und Rechtsansprüche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen oder erleichtern könnten bzw. Perspektiven für ein Leben mit Kind eröffnen helfen. Dazu gehört das Angebot der Unterstützung bei: • • • • • • • • • • • Wahrnehmung familienfördernden Leistungen Inanspruchnahme von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere und junge Eltern der Wohnungssuche der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Fortsetzung der Ausbildung/des Studiums bzw. der beruflichen Qualifizierung Umsetzung besonderer Rechte im Arbeitsleben der Suche und Inanspruchnahme von Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen Lösungsansätzen für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft Fragen zur Adoption Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder Arbeitgebern Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden pro familia Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis und die persönliche Entbindung von der Schweigepflicht erhält niemand Auskunft über die beratende/n Person/en oder über Inhalte von Gesprächen. Schwangerschaftskonfliktberatung und alle weiteren Beratungen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind kostenfrei. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen. Die Beratung versteht sich als Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob die Ratsuchende die Schwangerschaft fortsetzt oder nicht, liegt allein bei ihr. Der Beratungsprozess ist damit ergebnisoffen. Die Ratsuchende erhält nach Abschluss der Beratung eine Beratungsbeschei- pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 7 nigung, die Verantwortung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft liegt bei ihr. Ratsuchende werden immer auf das Angebot der kostenfreien Fortsetzung der Beratung • • • nach einem Schwangerschaftsabbruch nach der Entscheidung für das Kind nach Geburt des Kindes hingewiesen. Gemäß § 2 SchKG hat Beratung ebenfalls den gesetzlichen Auftrag zu Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung und Familienplanung sowie in allen die Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar betreffenden Fragen zu informieren und beraten. Dieser Anspruch umfasst Informationen über • • • • • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen Sprechen nach Ergebnissen von pränataldiagnositischen Untersuchungen Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt sein könnte oder ist aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft eine weiterführende Diagnostik erforderlich, so beraten die Schwangerenberatungsstellen gemäß § 2a SchKG vor, während und nach pränataler Diagnostik. Die Beratungsstellen halten Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge und zur Sexualaufklärung für verschiedene Alters- und Personengruppen vor. (gemäß §1 SchKG) Zur Sicherung der fachlichen Standards finden wöchentlich Fallsupervisionen statt. Die pro familia Onlineberatung SEXTRA wird ebenfalls drei Mal jährlich supervidiert. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 8 5.2 Jahresbericht 2013 Zielsetzung und Konzeption pro familia pro familia berät auf der Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, zu Sexualität und Familienplanung. Seit der Gründung 1952 in Kassel setzt sich pro familia für die Verwirklichung des - erstmals 1968 von den Vereinten Nationen verkündeten - Rechts auf Familienplanung ein. pro familia geht davon aus, dass in einer individualisierten Gesellschaft Beratung zur Familienplanung die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten privater Lebensführung aufgreift. Soziale Beziehungen und die sexuellen Lebensweisen von Männern und Frauen sind bestimmende Faktoren der Familienplanung. Die Beratung zur Familienplanung soll dazu beitragen, entlastende Strukturen zu schaffen, ihnen die Entscheidung zu erleichtern und ihnen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. pro familia ist gleichermaßen dem Orientierungsrahmen „Sexuelle und Reproduktive Gesundheit und Rechte“ der UN-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung von Kairo 1994 und der „Charta der sexuellen und Reproduktiven Rechte“ der International Planned Parenthood Federation (IPPF) verpflichtet. Aufgabe der pro familia ist es, Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder über ihre Rechte aufzuklären und sie zu befähigen, ihre Rechte wahrnehmen zu können. Dazu gehört, dass Informationen und Beratung zu Familienplanung und zu allen Fragen der Sexualität in jeweils angemessener Form für Frauen und Männer, Jugendliche und Kinder zugänglich sind. pro familia hält deshalb ein breites Beratungsangebot bereit, das die unterschiedlichen Lebensweisen, die sozialen Lebenslagen und jeweiligen Altersgruppen berücksichtigt. Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dabei wird davon ausgegangen, dass dieser Schutz nur durch die Schwangere selbst gewährleistet werden kann. Aus den sexuellen und reproduktiven Rechten heraus setzen wir uns dafür ein, dass Beratung im Schwangerschaftskonflikt auf der Grundlage des geltenden Gesetzes die Selbstbestimmung der Frau stärkt. Beratung muss deshalb in einer offenen, vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden, die Eigenverantwortlichkeit der Frau muss gestärkt und es muss ihr geholfen werden, ihre Entscheidung verantwortlich wahrnehmen zu können. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden der Frau Informationen über die rechtliche Situation des Schwangerschaftsabbruchs gegeben. Sie erhält sämtliche Informationen über die einer Schwangeren und Familien zustehenden Hilfen. Bei einer Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft werden staatliche Hilfen sowie Hilfsangebote von Stiftungen u. ä. vermittelt bzw. Unterstützung zu deren Erlangung gegeben. Weiterhin informiert und berät pro familia zum Anspruch auf Ausgleichszahlungen (z. B. Erziehungs- und Kindergeld) sowie bedarfsgerechte ergänzende Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung). Auf Wunsch gibt es darüber hinaus individuelle psychologische Hilfestellungen, die zur Lösung von Problemen in Ehe und Partnerschaft, im Zusammenhang mit Sexualität und in Lebenskrisen beitragen sollen. Außerdem werden medizinische Informationen über den Verlauf einer Schwangerschaft, über Familienplanung und über die Anwendung verschiedener Verhütungsmethoden gegeben; dazu werden Hilfen angeboten, um Elternschaft zu bewältigen. Durch ein umfangreiches sexualpädagogisches Angebot unterstützt pro familia Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene darin, Sexualität als integrativen Bestandteil ihrer Persönlichkeit zu entdecken und zu entfalten. Sexualerziehung unter Einbeziehung des Körpers und aller Sinne ist die beste Förderung von Lebenskompetenz und bietet damit Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollten Schwanger pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 9 schaften. Das Wissen um den eigenen Körper und das Lernen, Sexualität in Sprache ausdrücken zu können, trägt zur Identitätsbildung und zu mehr Selbstbewusstsein bei. Sexualpädagogik begleitet, unterstützt und fördert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen und sexuellen Entwicklung. Eine geschlechtsspezifische, situations- und prozessorientierte Herangehensweise ist für pro familia selbstverständlichen fachlichen Standard. Die Betreuung erfolgt in der Regel immer durch ein gemischtgeschlechtliches Team, das auf die speziellen Bedürfnisse der einzelnen und der Gruppe eingeht. Mit den Einzelberatungen stehen den Kindern und Jugendlichen weitere niederschwellige Angebote zur Verfügung, in denen sie in vertrauensvoller Atmosphäre, Fragen, Unsicherheiten und Ängste zur Sprache bringen können. Zudem können sich Jugendliche und junge Erwachsene Online auf unserer Website „www.sextra.de“ informieren und via Onlineberatung diesbezügliche Fragen stellen. Ergänzt wird das sexualpädagogische Angebot der pro familia durch Fortbildungen, Infoveranstaltungen und Einzelberatungen für Eltern sowie pädagogische Fachkräfte, um sie zu einer integrativen und ganzheitlichen Sexualerziehung zu ermutigen und zu befähigen. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 10 6. Finanzierung 6.1 Förderung Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes BadenWürttemberg fördert die Arbeit der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) Die Förderungen werden als Zuschuss gewährt und dienen der Teilfinanzierung der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der Beratungseinrichtung. Weitere finanzielle Förderung erhalten wir im Rahmen eines Kooperationsvertrages durch den Kreis Tübingen. 6.2 Kosten Alle Beratungen für Schwangere sind grundsätzlich kostenfrei. Für sonstige Leistungen werden Kostenbeiträge erhoben. Beratungen werden nicht an der finanziellen Situation der KlientInnen scheitern. Kostenbeteiligung Einzelberatung Erstgespräch 20,00 € Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1 Paarberatung Erstgespräch 20,00 € Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1 Sexualpädagogik bis 26,00 € (pro Einheit / 1 MitarbeiterIn) bis 52,00 € (pro Einheit / 2 MitarbeiterInnen – bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen immer mit einem Sexualpädagogen und einer Sexualpädagogin) nach Absprache - bei Projekten/Veranstaltungstagen 1 Festlegung des Kostenbeitrags nach Absprache mit den Ratsuchenden unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 7. 11 Statistische Angaben Beratungsfälle 708 Beratungen 1.997 SEXTRA - Onlineberatung 1.578 Multiplikatorenarbeit/Gruppenangebote/Fachtage 108 Sexualpädagogische Veranstaltungen 25 7.1 Schwangerschaftskonflikt § 5, 6 SchKG Beratungsfälle gesamt Anzahl der Beratungen (Erst- und Folgeberatung) 179 211 7.2 Beratung nach § 2 SchKG Beratungsfälle gesamt (ohne Online-Beratung, Gruppenveranstaltungen und Sexualpädagogik) Anzahl der Beratungen (Erst- und Folgeberatung) 529 1786 Beratungen nach Themen Schwangerschaft Anzahl 563 Prozent 31,5 Elternschaft / Familienleben Partnerschaft/Sexualität 1001 176 56,1 9,8 Familienplanung Gesundheit/Prävention Gesamt 25 21 1786 1,4 1,2 100 Stiftungsanträge Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Landesstiftung „Familie in Not“ Anzahl 88 19 pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 12 7.3 Öffentlichkeitsarbeit/Multiplikatorenarbeit Thema Institution Anzahl 7.3.1 Angebote und Vorträge/Seminare „Starthilfe-Kurs“ im Rahmen des Programms „STÄRKE“ Gehalten in der Jugendund Familienbildungsstätte Tübingen 2 Veranstaltungen 7.3.2 Projekte und Kooperationen Kooperation mit Stadtmuseum Tübingen zu “Pinky Promises“ (Ausstellung zu sexuellem Missbrauch) Kollegiale Supervision der Anlaufstellen Tübingen zum Thema „Säuglingssprechstunde“ Stadtmuseum Tübingen Erarbeitung eines Leitfadens für den LK Tübingen zum „Sexuellen Missbrauch“ § 8a - Info-Veranstaltung für Pädagogische Fachkräfte Landratsamt Tübingen Landkreis Tübingen 4 Veranstaltungen Angebot für „Offene Elterntreffs an KITAS in Tübingen“ „Keine Zeit für Kinder“ mit Prof. Dr. Bertram Berlin Bündnis für Familie, KITA Wanne Bündnis für Familie Tübingen + IFE Fachveranstaltung für Päd. Fachkräfte und interessierte Eltern Bündnis für Familie Tübingen: “Aktiv gegen Kinderarmut“ Stadt Tübingen 2 Veranstaltungen „Bündnis für Familie“ Tübingen, Forschungsprojekt „Bündnis für Familie“ Gesamttreffen Supervision zu „Feinfühligkeit im Umgang einer Mutter mit ihrem Baby“ Mutter-Kind-Haus Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindesund Jugendalter Team der pro juve Einrichtung, Reutlingen pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 2 Treffen 5 Veranstaltungen 6 Treffen 1 Veranstaltung 2 Veranstaltungen 2 Treffen 1 Veranstaltung Jahresbericht 2013 Thema 13 Institution Anzahl 7.3.3 Gruppenarbeit Gruppe für jugendliche Schwanger (bis 23 Jahre) Gudrun Schäfer und Ingrid Löbner In Räumen der pro familia Tübingen 17 Veranstaltungen 7.3.4 Elternarbeit „Zeugung, Schwangerschaft, Geburt“ Offene Beratung “Streit unter Geschwistern – wie reagiert man angemessen als Eltern?“ Elternabend zu sexualpäd. Veranstaltung in einer Klasse der Grundschule Vollmaringen Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Offene Beratung Elkiko Tübingen “Aggressionen und Konflikte im Alltag mit kleinen Kindern – was tun?“ Offene Beratung Elkiko Tübingen „Was brauchen Kinder, um gut spielen zu können?“ 1 Veranstaltung Offene Beratung: „Konsumverhalten von Kindern- wie findet man Kompromisse?“ Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Offene Beratung: „Hilfen für guten Schlaf bei Kindern“ Offene Beratung: „Wie viel Förderung, wie viel freies Spiel brauchen kleine Kinder?“ Offene Beratung: „Aggressionen bei Kindern – wie reagieren?“ Offene Beratung: „Hilfen für guten Schlaf bei Kindern“ Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 1 Veranstaltung Jahresbericht 2013 14 Thema Institution Anzahl Offene Beratung: Alltag und Erziehung mit kleinen Kindern Offene Beratung Alltag und Erziehung kleiner Kinder „Grenzensetzen in der Erziehung – wann und wie?“ Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Elkiko Tübingen 1 Veranstaltung Elterntreff, KITA Janusz-Korczak Südstadt 1 Veranstaltung „Kleine Kinder im Trotzalter“ FBS Tübingen 1 Veranstaltung „Psychosexuelle Entwicklung kleiner Kinder“ Kindergärten Nehren 1 Veranstaltung „Kleine Kinder im Trotzalter“ Mütterzentrum Ammerbuch „Wie viel Förderung brauchen Kinder- wann wird es zur Überforderung?“ „Aggressionen bei Kindern – KITA Marienburgerstraße was tun?“ TÜ 2 Veranstaltungen 1 Veranstaltung „Schlafprobleme kleiner Kinder- Elternschule der Universiwas kann helfen?“ täts-Frauenklinik 1 Veranstaltung „Schlafprobleme kleiner Kinder- was kann helfen?“ „Psychosexuelle Entwicklung kleiner Kinder“ Mütterzentrum Mössingen 1 Veranstaltung KiTa Bismarckstraße Rottenburg 1 Veranstaltung „Erziehungsfragen bei Ablösungsthemen“ „Psychosexuelle Entwicklung von Kindern von 0-6 Jahren“ „Was stärkt kleine Kinder für eine gute emotionale Entwicklung?“ „Trotzalter – wie damit umgehen?“ BBQ Reutlingen 1 Veranstaltung KiTa Derendingerstraße, Tübingen KiTa Französische Allee Tübingen 1 Veranstaltung Mütterzentrum Mössingen 1 Veranstaltung pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 1 Veranstaltung Jahresbericht 2013 Thema 15 Institution Anzahl 7.3.5 Ausbildung / Fortbildungen und Supervision Fallbesprechung ieF §8a Verschiedene Kindergärten im Landkreis Tübingen Staatl. Hebammenschule d. Universitätsfrauenklinik Tübingen Hebammenunterricht, Oberkurs 2013 “ Hebammenunterricht „Grünkurs“ 2013 Ausbildung „Von der Hebamme zur Familienhebamme“ Modul „Arbeit mit Familien“ Ausbildung von Tagesmüttern/vätern “Sexueller Missbrauch an Kindern- was tun? Was beachten?“ Teamberatung „Bedürfnisse von Babys und ihrer Mütter im ersten Jahr“ Teamberatung „Sauberkeitserziehung bei Kleinkindern“ Teamberatung zu Entwicklungsfragen kleiner Kinder Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Einschätzung sexuell auffälligen Verhaltens Umgang mit Sex. Missbrauch Pädagogischer Tag “Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Auffälligleiten bei Kindern von 0-6 Jahren“ Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Umgang mit sexuell auffälligem Verhalten, Umgang mit Sexuellem Missbrauch Sexualberatung von Eltern nach Geburt eines Kindes 11 Fälle 14 Veranstaltungen siehe Hebammenschule 5 Veranstaltungen Hebammenverband BadenWürttemberg 2 Veranstaltungen mehrtägig Eltern- und Tageselternverein Tübingen 1 Veranstaltung Pro juve Reutlingen 1 Veranstaltung KiTa Dätzweg, Rottenburg 1 Veranstaltung KiTa Ammerbuch-Altingen 1 Veranstaltung HeilerziehungspflegerAusbildung in der Sophienpflege Tübingen 2 Veranstaltungen halbtags Kita „Alte Mühle“ Tübingen 1 Veranstaltung halbtags Erzieher/innen im Landkreis Tübingen 1 Veranstaltung ganztags Hebammen und Kinderkrankenschwestern, Pädagogen, Psychologen Familienstiftung Hessen 1 Veranstaltung ganztags pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 16 7.4 Sexualpädagogik Sexualpädagogische Arbeit mit Schulklassen oder Jugendgruppen findet größtenteils in den Räumen der jeweiligen Schule oder Jugendhäusern, aber auch teilweise in unserem Seminarraum, statt. Im Vorfeld führen wir mit den jeweiligen Lehrern, Sozialarbeitern oder Betreuern Einführungs- bzw. Vorbereitungsgespräche. Die Gruppen werden während der Veranstaltung aufgeteilt (geschlechtsspezifisch). Eine Veranstaltung umfasst in der Regel drei Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten, bei Bedarf kann die Veranstaltungsdauer auf die Wünsche bzw. Erfordernisse der Gruppen angepasst werden. Themen: Verhütung, Körperliche Entwicklung, Sexualität Liebe, Freundschaft, Partnerschaftliches Verhalten, Sexualität und Sprache Arbeit einer Beratungsstelle – Kennenlernen der Institution pro familia Schwangerschaft – Schwangerschaftskonflikt - § 219 Verhütung – Einführung in die Verhütungsmittel Thema Institution Anzahl Schwangerschaft, Zeugung und Geburt Grundschule Vollmaringen 4.Klasse Pubertät, Körperliche und Seelische Veränderung, Verhütung Hauptschule Innenstadt 6.Klasse 7.Klasse 4 Veranstaltungen 2 Veranstaltungen Firstwaldgymnasium Mössingen 7.Klasse 2 Veranstaltungen pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Alter 9-10 1 Veranstaltung 11-14 Jahresbericht 2013 Institution 17 Anzahl Alter Thema Verhütungsmittel und –methoden, Liebe, Partnerschaft und Sexualität Hauptschule Innenstadt 9.Klasse 15-17 2 Veranstaltungen Firstwaldgymnasium, Mössingen 9.Klasse 2 Veranstaltungen Paul Klee Gymnasium, Rottenburg 9.Klasse 1 Veranstaltung Waldorfschule, Tübingen 9.Klasse 1 Veranstaltung Gottlieb Rühle – Schule 8. Klasse 1 Veranstaltung Mathilde – Weber – Schule, Tübingen BVB 3 Veranstaltungen Maria Berg 1 Veranstaltung Dreifürstensteinschule Praxisstufe 1Veranstaltung KBS Praxisstufe 1 Veranstaltung Konfirmationsunterricht Kirchengemeinde Pfrondorf 1 Veranstaltung 14 - 15 Jungengruppe „Boys Day“ 1 Veranstaltung Babysitterkurs Im Rahmen des Tübinger Sommerferienprogramms, eine Mädchengruppe 1 Veranstaltung pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 18 Jahresbericht 2013 8. Leistungsangebote nach § 2 und § 5 SchKG 8.1 Anonymisierte Fallbeschreibung § 5,6 SchKG Angemeldet zur Beratung nach §5 und 6 SchwKG war eine junge Frau, 25 Jahre, Eritreerin, die mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern mit 5 und 4 Jahren, beide Kindergartenkinder, in Tübingen lebt. Frau K. war in der neunten Woche schwanger mit Zwillingen, und massiv im Schwangerschaftskonflikt mit der Tendenz, einen Abbruch durchzuführen. Frau K. arbeitete in einem Schnellimbiss und verdiente durchschnittlich netto € 800/Monat, ihr Partner durchschnittlich € 900 - 1000/Monat. Hinzu bezog das Paar Kindergeld in Höhe von € 368/Monat sowie Wohngeld in Höhe von €100/Monat. Die Warmmietkosten beliefen sich auf € 620/Monat, hinzu kam ein Stromabschlag von € 60/Monat und Telefonkosten in Höhe von € 40/Monat, sowie € 50,00/Monat KFZ- Versicherungskosten. Alle Familienmitglieder lebten mit einem unsicheren Status in der BRD, nämlich einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) AufenthG. Frau K. war bereits seit sieben Jahren in der BRD. Die Familie wurde rechtsanwaltlich vertreten und ein sicherer Aufenthalt für die Familie wurde angestrebt, der Ausgang war aber noch völlig offen. Fakt war, dass die Familie, wenn sie einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten wollte, sich bis dahin selber unterhalten musste und keine Sozialleistungen im Sinne des SGB II oder XII beanspruchen durfte. Das Austragen der Zwillinge hätte bedeutet, dass die Familie existentiell an ihre Grenzen gekommen wäre und die Beantragung ergänzender Sozialleistungen erforderlich gewesen wäre, was wiederum einen sicheren Aufenthalt erschwert hätte. Im ersten Lebensjahr der Zwillinge hätte das eventuell noch abgefedert werden können, wenn Frau K. einen Anspruch auf Elterngeld gehabt hätte. Ob ein solcher Anspruch bestünde, wollte sie bei ihrem Rechtsanwalt erfragen, denn dies war davon abhängig, welcher Aufenthaltstitel beantragt wurde. Frau K. ging aber davon aus, dass es möglich sein müsste, da sie für ihr jüngstes Kind damals Erziehungsgeld beziehen konnte. Spätestens aber im zweiten Lebensjahr der Kinder, wenn das eventuell mögliche Elterngeld entfiele, wäre eine ergänzende Beantragung von Sozialleistungen kaum zu umgehen. Frau K. schätzte ihre Situation, dann vier Kinder zu versorgen so realistisch ein, dass sie davon ausging, im zweiten Lebensjahr der Zwillinge noch nicht wieder im jetzigen Umfang arbeiten gehen zu können oder aber auf eine entsprechende Kinderbetreuung angewiesen zu sein, die auch finanziert werden müsste. Inwieweit eine Bezuschussung über das Jugendamt möglich wäre, konnte von dort nicht zugesichert werden. Es fanden lange Gespräche mit Frau K. statt, welche Hilfe gegeben sein müssten, damit sie sich das Austragen der Kinder finanziell zutrauen könnte, auch im Hinblick darauf keine ergänzenden Sozialleistungen beziehen und den zukünftig sichereren Aufenthaltstitel nicht gefährden zu müssen. Entlastung wäre für sie dann gegeben, so schilderte sie, wenn sie finanzielle Unterstützung zur Anschaffung der Babyausstattung für die Zwillinge hätte, und wüsste, dass sie das zweite Lebensjahr der Zwillinge ohne Beantragung von ergänzenden Sozialleistungen überbrücken könnte, bis sie dann wieder entsprechend zuverdienen könnte. Hier wäre aus ihrer Sicht ein ergänzender Betrag von € 500 monatlich für ein Jahr entlastend oder eine entsprechende Bezuschussung der zu finanzierenden Kinderbetreuung. Frau K. war massiv im Konflikt, hatte große Ängste vor einem Schwangerschaftsabbruch, aber sah insbesondere aufgrund ihrer finanziellen Situation kaum einen Ausweg, wenn sich die Situation nicht wie oben genannt auflösen ließe. Um eine mögliche Erleichterung zu verschaffen, wurde ein entsprechender Eilantrag an die Landesstiftung „Familie in Not“ gestellt, pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 19 und bis auf die Bezuschussung der Babyausstattung abgelehnt. Bei einem zweiten Gesprächstermin entschied sich Frau K. darauf hin für einen Abbruch. Noch einmal sprach sie lange über ihre Ambivalenz, und ob sie trotz der finanziellen Notlage den Mut und die Kraft hätte, die Zwillinge auszutragen, auch welche sonstige (moralische, organisatorische Unterstützung usw. möglich wäre) und wurde über die rechtlichen und medizinischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruches aufgeklärt. Einige Wochen danach meldete sie sich noch einmal telefonisch, um Nachgespräche zu vereinbaren, da sie mit dem Abbruch nicht gut zu Recht komme. Die Beratung dauert bis dato an. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 20 8.2 Jahresbericht 2013 Anonymisiertes Fallbeispiel einer Beratung nach § 2 SchKG Frau T., 20 Jahre, rumänische Staatsbürgerin, kam zum ersten Mal in der 32. SSW in Beratung. Sie spricht schlecht Deutsch und kommt daher mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater, bei denen sie mietfrei lebt. Sie verfügt nicht über ein eigenes Zimmer. Der Stiefvater hat eine Kneipe auf dem Land. Vom Vater des Ungeborenen ist sie getrennt- er ist Hilfsarbeiter in Rumänien. Mit 17 Jahren kam Frau T. nach D. Wegen Sprachschwierigkeiten kehrte sie immer wieder zurück zu ihrer Großmutter. Seit 3 Jahren ist sie nun dauerhaft in D. Es geht um finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft. Sie hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, der Versuch einer Selbstständigkeit scheiterte, sie verfügt daher über keinerlei Einkommen. Frau T. und ihre Mutter beziehen ALG II. Aufgrund eines Fehlers bei der Antragstellung des ALG II wurde Frau T. das ALG II vorübergehend gekürzt- eine Freundin, die ihr beim Ausfüllen half, kreuzte für sie an, sie stünde wegen der Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Die Kommunikation mit dem Jobcenter stellt sich für Frau T. sehr schwer dar- sie versteht die Zusammenhänge nicht gut. Sie bekommt die Regelleistung und den Mehrbedarf Schwangerschaft. Sie wusste nichts von den Einmalleistungen Schwangerschaft. Derzeit erhält sie 292,94 Euro pro Monat. Auf ihren Wunsch setze ich mich, nach dem Beratungsgespräch (schriftliche Schweigepflicht-Entbindung) mit der Sachbearbeiterin in Verbindung. Diese gibt mir zu verstehen, dass für Frau T. der ALG II Bezug am 01.07.2013 enden wird, da sie am 02.07. 21 Jahre wird (Gesetzesgrundlage?), die einzige Möglichkeit für sie wäre, ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Ansonsten müsste sie von den Eltern unterhalten werden oder nach Rumänien zurückkehren. Einmalleistungen könnten noch beantragt werden. Beim 2. Termin berichten sie, dass Ihnen das Jobcenter eine Beihilfe zur Miete für eine eigene Wohnung verweigert- sie haben noch nicht verstanden, dass dies mit dem Ende des Bezugs des ALG II zusammenhängt und kennen die Bedingungen für eine Fortsetzung der Zahlung nicht (konnten den Brief des Jobcenters nicht verstehen). Allerdings hätten sie nun für Frau T. einen Platz in einer Sprachschule für 05/2014 bekommen. Sie haben von Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag bekommen. Allerdings teilte mir die Sachbearbeiterin des Jobcenters mit, dass der Leistungsanspruch ab dem 21. Lebensjahr für Frau T. enden werde und dass wäre dann kurz vor der Geburt. Als Ausweg wäre es möglich, ein Arbeitsverhältnis nachzuweisen. Dies erscheint jedoch angesichts der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gaststätte des Stiefvaters unmöglich. Somit würde Frau T. nach der Geburt keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen zum Lebensunterhalt haben. Eine Anstellung im Gastgewerbe ihres Stiefvaters ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Der Krankenversicherungsschutz durch die AOK (telefonische Rücksprache) ist aufgrund einer Familienversicherung über die Mutter nicht gefährdet, auch wenn das ALG II aussetzt. Die Kosten für die Hebamme und rund um die Geburt werden getragen. Inzwischen wurden 500 Euro Einmalleistungen vom Jobcenter gewährt. Ich stellte einen Ergänzungsantrag bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ über 300 Euro. Der Bezug von Umstandskleidung und Babykleidung über das „Kinderschutzbundstüble“ Tübingen wurde vermittelt. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 21 Ich schlug vor, dass sich die Familie anwaltliche Rechtsberatung sucht, um juristische Klarheit in ihrem Fall zu bekommen. Sie werden dies mithilfe eines Rechtsberatungshilfeschein in Anspruch nehmen. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 22 Jahresbericht 2013 9. Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis 9.1 Frühe Hilfen Familienhebammen in der pro familia - Beratungsarbeit Bereits in den zurückliegenden Jahren, insbesondere jedoch im Jahr 2013, beschäftigten wir uns in den verschiedensten Zusammenhängen mit dem Thema „Frühe Hilfen“ in der Schwangerenberatung sowie auch mit der „Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012–2015“. Viele pro familia Beratungsstellen haben Anträge zur Etablierung einer Familienhebamme als niederschwellige Ergänzung ihres Beratungsangebotes an die Kommunen vor Ort gestellt. Um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, beschäftigten sich die verschiedenen Gremien und Arbeitskreise des Landesverbandes mit diesem Thema. In der Steuerungsgruppe des Sozialministeriums haben wir als Mitglied bei der Etablierung von Familienhebammen versucht, die Thematik Vertraulichkeit des Angebotes zu fokussieren. Unser Anliegen wurde vom KVJS bei einem Netzwerkkoordinationstreffen angesprochen und es wurde weiter auf die Schnittstellenveranstaltung der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände am 24.10.2013 verwiesen, die im Vorfeld vom pro familia Landesverband Baden Württemberg mit organisiert wurde. In den Vordergrund rückte bei dieser Veranstaltung insbesondere die Standortbestimmung der Schwangerenberatung im Kontext Früher Hilfen sowie der Datenschutz. (siehe auch Broschüre des Nationalen Zentrums „Die Bedeutung der Schwangerenberatung im Kontext Früher Hilfen“ sowie „Datenschutz bei Frühen Hilfen“) Als Schwangerenberatungsstellen sind für uns Vertraulichkeit und die vom Gesetzgeber hoch eingestufte Schweigepflicht Grundlage des Gesprächs. „Ausgangspunkt für die erfolgreiche Beratung ist – dem Selbstverständnis professioneller institutioneller Beratung folgend – die Festlegung des Beratungsauftrags durch die Klientin selbst. Eine Einbeziehung Dritter oder eine Hinwirkung auf Dritte geschieht nur auf Wunsch der Klientin und in Respekt vor ihren Grenzsetzungen ... Das Erreichen eines besseren Schutzes von Kleinkindern durch die Stärkung elterlicher Kompetenzen geschieht im Rahmen der Schwangerenberatung entweder durch Stabilisierung und Stärkung der Klientin oder weil die Klientin dies selbst zum expliziten Beratungsauftrag erhoben hat. Schwangerschaftsberatung, die sich der Einbindung in das Konzept der Frühen Hilfen verpflichtet, darf ihren Beratungsauftrag nicht verändern. Wird die BeraterIn auf problematische Aspekte aufmerksam, die die Klientin evtl. selbst nicht als solche wahrnimmt oder verdrängt, so hat sie alle im Rahmen professioneller Beratung bestehenden Möglichkeiten einzusetzen, ihre Wahrnehmungen zu verbalisieren, zu spiegeln, gegebenenfalls zu konfrontieren, damit weitere Maßnahmen zum Wohl des Kindes von der Klientin angenommen werden können. Hier kann Schwangerenberatung ihren Vorzug nutzen und den Klientinnen Brücken bauen und dazu beitragen, Schwellenängste zu senken, so dass sie Leistungen des Gesundheitssystems und der Jugendhilfe annehmen kann. Eine Chance des Zugangs zu Klientinnen wäre vertan, wenn diese positiven Zugangsmöglichkeiten durch Vermischung von Hilfe und Kontrolle zur Disposition gestellt würden.... Durch Beraterinnen beobachtete Problemlagen sowie die verstärkten Diskurse zu Notwendigkeit und Grenzen eingreifenden Handelns bringen Fragestellungen mit sich, die die Träger von Schwangerenberatungsstellen in ihrer Verantwortung zur fachlichen Auseinandersetzung und Positionierung immer wieder in neuer Weise herausfordern." (1) pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 23 Insbesondere ist es notwendig, sich vor Ort mit den gegebenen Voraussetzungen auseinanderzusetzen und adäquat zu reagieren. „Kooperatives Handeln ist für die Schwangerenberatungsstellen schon seit langem eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirkungsvolle Vermittlung von Hilfen, weshalb sie auch in der Netzwerkarbeit in der Regel seit Beginn gut vertreten sind. Für eine nachhaltige Entfaltung tragfähiger Kooperationsbeziehungen in den Netzwerken Früher Hilfen zu Ämtern und Institutionen, zu Beratungseinrichtungen, Ärzteschaft, Hebammen, Frauenhäusern, Mutter-Kind-Einrichtungen etc. ist wichtig, diese Kontakte systematisch zu pflegen und transparente Kommunikationsstrukturen und Abläufe zu entwickeln, die vom Zufall oder von Personen unabhängig sind. Die Steuerung dieser Netzwerke sollte in kommunaler Verantwortung liegen und die Schwangerenberatungsstellen sollten in den Netzwerken einen festen Platz besetzen. Bei dieser Veranstaltung nahm das Thema Vertraulichkeit / Vertrauensschutz den größten Raum ein, obwohl es eigentlich um die Schnittstellen der Kooperation mit den KooperationspartnerInnen wie Familienhebammen, Kinderkrankenschwestern etc. gehen sollte. Dies wurde dann auf eine weitere Veranstaltung verschoben. Auch der Arbeitskreis der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der pro familia Baden Württemberg hat eine Stellungnahme zum Thema „Familienhebammen bei Freien Trägern“ erarbeitet. Familienhebammen bei Freien Trägern: pro familia – Beratungsstellen in Baden Württemberg bieten ein vielseitiges Angebot rund um die Themen Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung. Sie erreichen damit eine Vielzahl Menschen, die in diesem Themenbereich Fragestellungen und Beratungsbedarf haben. pro familia leistet bedarfsgerechte Unterstützung für Schwangere und Eltern mit Kindern. Rund um die Schwangerschaft und Geburt existieren viele Kurse und Beratungsangebote. Werdende Eltern lassen sich zu sozialrechtlichen, medizinischen und psychosozialen Fragen beraten. pro familia hat als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Beratungsstelle einen hohen Bekanntheitsgrad und bietet einen frühen direkten und niederschwelligen Zugang für Schwangere, gerade auch in sehr belastenden Lebenslagen. Durch Konzepte der Sexualpädagogik in Schulklassen ist pro familia auch bei jungen Menschen bereits in einer frühen Lebensphase als Anlaufstelle bekannt. Die Beratung bei pro familia wird von den Klientinnen in der Regel als ein offenes, am Anliegen der Person orientiertes Angebot wahrgenommen, das jederzeit, freiwillig und zumeist kostenfrei oder mit geringem Kostenaufwand in Anspruch genommen werden kann. Situation von jungen Familien Die Schwangerschaft und das erste Jahr nach der Geburt sind für Familien eine sensible Phase. Neben den wirtschaftlichen Veränderungen wie Einkommensausfall kann die Geburt und Versorgung eines Säuglings oder Kleinkindes auch psychosoziale Belastungsmomente mit sich bringen. Die Umstellung auf eine Familienstruktur mit Kind ist nicht immer einfach. Besondere Faktoren wie z.B. allein erziehend zu sein, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Kind, eine seelische Erkrankung, wirtschaftliche Not, familiäre Konflikte und fehlende Unterstützung erschweren diese Situation noch zusätzlich. Ohne unterstützende Hilfe können Eltern hier an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen und somit ungewollt die gesunde Entwicklung des Kindes gefährden. Sich in solchen Situationen an bereits bekannte Stellen und Berater zu wenden, die eine längerfristige Familienhebammenbegleitung vermitteln können, fällt Betroffenen oft leichter auch leichter als sich an ein Amt zu wenden. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 24 Die Hebamme begleitet natürlicherweise schon in der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt die Eltern und es ist nahe liegend, diese, das Konzept der Schwangerenberatung erweiternde Hilfe, in ein multiprofessionelles Team einzubinden. Arbeit der Familienhebamme. Die Familienhebammen begleiten Familien in belastenden Lebenssituationen bereits in der Schwangerschaft, während des Wochenbettes in Kooperation mit der Nachsorgehebamme und darüber hinaus im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes. Diese Begleitung und Beratung von Schwangeren und Familien mit erhöhtem Förderbedarf ist freiwillig und kostenlos. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Die Arbeit der Familienhebamme hat zum Ziel, die Gesundheit von Mutter und Kind mit Hilfe niederschwelliger Angebote innerhalb des sozialen Netzes zu fördern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen Zielgruppen: - ungewollte Schwangerschaft und/oder jugendliche Schwangere - unruhige Kinder „ Schreibabys“, Frühchen, kranke Kinder - biografische Belastung und traumatische Erfahrung der Eltern - fehlende Beziehungskompetenz und Mangel an Einfühlsamkeit - Alleinverantwortlichkeit / soziale Isolation / Partnerschaftskonflikte - Armut und andere belastende sozioökonomische Lebensverhältnisse - gesundheitliche Beeinträchtigung der Eltern ( Drogen, psychische Erkrankungen) - Überforderung durch das Leben mit einem Säugling Anbindung an einen freien Träger Die Anbindung der Familienhebammen bei einem freien Träger erleichtert die Zugangsvoraussetzung für Schwangere. Bei pro familia hat die Familienhebamme die feste Anbindung an ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagogen, Sexualpädagogen, Ärztinnen und Psychologen. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Dem entsprechend sind die Freiwilligkeit der Beratung, die Anonymität und der besondere Vertrauensschutz Grundlagen der Arbeit in pro familia Beratungsstellen. Bei der oben angesprochenen Zielgruppe bestehen oft Vorbehalte gegen das Jugendamt als Eingriffsbehörde. Der Schritt zu einer Beratungsstelle ist daher wesentlich niederschwelliger. Die Unabhängigkeit eines freien Trägers wie pro familia sichert den Hebammen ein Vertrauensvorschuss bei Familien. Eine optimale Grundlage einer vertrauensvollen Begleitung durch die Hebamme ist von Anfang an gegeben und dient der Stärkung von Familie und Baby. Das Subsidiaritätsprinzip regelt grundsätzlich die Vorrangigkeit der freien Träger vor den öffentlichen Trägern und unterstreicht hier noch einmal, wie wichtig es ist, dass bestimmte Aufgaben nicht von einer Behörde ausgeübt werden. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 25 Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ (2) „Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken.“ (3) „Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahmen gewährleisten.“ (4) Für die Schwangerenberatung bei pro familia böte die Möglichkeit der Mitarbeit einer Familienhebamme im Team eine neue, niederschwellige Hilfestellung bei diversen Konfliktlagen. Als Teammitglied wäre sie eingebunden in die organisatorischen Rahmenbedingungen und kann teilnehmen an Teamsitzungen, Supervision und Intervision. Sie hätte in ihrer oftmals schwierigen Arbeit den Rückhalt durch ein interdisziplinäres Team und könnte sich bei Bedarf Unterstützung holen. Da die Familienhebamme auch aufsuchende Arbeit macht, kann sie über den Beratungsprozess hinaus die Familien unterstützen und oftmals zu weiteren Beratungen anregen. Die Familienhebamme entwickelt eine eigene unabhängige Beziehung zu den Klientinnen und kann diese über einen längeren Zeitraum bis zu einem Jahr begleiten. Durch eine mögliche Betreuung bereits in der Schwangerschaft entsteht oft ein besonderes Vertrauensverhältnis, das auch in schwierigen Lebenslagen trägt und bessere Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere durch die Jugendhilfe ermöglicht. Auch hier ist immer wichtig, den Vertrauensschutz zu wahren. Der korrekte Umgang mit der Schweigepflicht ist als vertrauensbildende Maßnahme auch hier von besonderer Bedeutung. Ist aber die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt wegen einer Kindeswohlgefährdung unumgänglich, sollte auch hier Transparenz gelten im Sinne „Vielleicht gegen den Willen der Eltern, aber nicht ohne Wissen der Eltern“. Da es keine Vorgaben gibt, wie und wo Familienhebammen arbeiten, kann jede Kommune selbst entscheiden, wie sie diese etabliert. So sind Baden – Württemberg - weit die unterschiedlichsten Kooperationen entstanden. Susanne Reith-Franz, pro familia Konstanz (1) Dr. Ulrike Busch, Die Bedeutung der Schwangerenberatung im Kontext früher Hilfen, NZFH (2) § 4 Abs. 2 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/4.html. (3) § 4 Abs. 3 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/4.html. (4) § 4 Abs. 74 SGB VIII, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 8/74.html. Einsatz von Familienhebammen im Kreis Tübingen "Die Umsetzung erfolgt durch die Koordinationsstelle „Frühe Hilfen“ in der Jugend- und Familienberatung der Abteilung Jugend des Landratsamtes Tübingen (JFB). Zum Einsatz kommen freiberufliche Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern mit vertraglichen Regelungen. Die Jugend- und Familienberatung ist verantwortlich für die Koordinierung und die Mittelverwaltung. Die Vermittlung für einen Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern ist möglich durch die Kooperationspartner der regionalen Netzwerke z. Bsp.: o o Schwangerenberatung, Hebammen pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 26 o o o o Jahresbericht 2013 Sozialstationen, Beratungsstellen niedergelassene Ärzte, Kliniken Allgemein Sozialer Dienst Voraussetzung für die Vermittlung ist das Einverständnis der Familie. Väter und Mütter können sich auch direkt beim Fachdienst „Frühe Hilfen“ melden. Die Jugend- und Familienberatung (JFB) organisiert und steuert die Einsätze der Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern. Die Kooperationspartner wenden sich mit den Anfragen im Einzelfall an die Fachstelle „Frühe Hilfen“ in der Jugend- und Familienberatung. Die Fachstelle nimmt Kontakt mit den Eltern auf und führt in einen Hausbesuch durch und ermittelt den Bedarf. Bei Neuanfragen über Kliniken und Ärzten stehen den Fachkräften nach Absprache mit dem Fachdienst bis zu 5 Stunden zur Klärung der Situation zur Verfügung. Die Erkenntnisse über den Bedarf im Einzelfall werden in einem Fachteam mit möglichst mindestens 3 Fachkräften besprochen, zu dem bei Bedarf eine Ärztin vom jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, Kollegen des ASD oder andere mit dem Fall vertraute Fachkräfte hinzugezogen werden können. In diesem Team wird die Entscheidung über die passgenaue Hilfeform getroffen und den Eltern mitgeteilt. In Absprache mit den Eltern erfolgt eine Rückmeldung an die zuweisende Stelle. In der Regel ist der Einsatz von Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern auf ca. 10 Termine begrenzt, in schriftlich begründeten Ausnahmefällen kann der Einsatz verlängert werden. Wird während des Einsatzes einer Fachkraft über „Frühe Hilfen“ ersichtlich, dass eine längerfristige Hilfe erforderlich ist, wird der ASD (in Absprache mit der Familie) hinzugezogen. Der Fachdienst „Frühe Hilfen“ erhebt zu Beginn einer Betreuung die Grunddaten in einem Dokumentationsbogen, in dem auch die Ziele und Aufgaben des Einsatzes festgelegt werden. Für die Fallbesprechungen zwischen dem der JFB und der Fachkraft werden ebenfalls Dokumentationsbögen entwickelt, die vom Fachdienst „Frühe Hilfen“ ausgefüllt werden. Die Verantwortung für die laufende Falldokumentation liegt bei den Fachkräften (Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern), die dafür die jeweiligen Dokumentationsbögen einsetzen. Am Ende des Einsatzes erstellt die Fachkraft einen Abschlussbericht mit einer kurzen Auswertung ihrer Tätigkeit sowie einer Einschätzung der Perspektive der Familie und eventuell weiteren erforderlichen Maßnahmen. (vgl. auch: „Frühe Hilfen“ Angebote und Hilfen für Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern - Landratsamt Tübingen ANLAGE 1 zu KTD 069/13) pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 9.2 27 Erfolgreiche Zusammenarbeit des Tübinger Netzwerks für Pränataldiagnostik: www.netzwerk-praenatal.de Unser Arbeitskreis für Pränataldiagnostik besteht seit Sommer 2011. Initiiert wurde er durch Dr. Oertel (Gesundheitsamt) und Prof. Wallwiener (Leiter der Tübinger Frauenklinik) in Zusammenarbeit mit der Schwangerenberatung des Gesundheitsamts Tübingen. Der Hintergrund war der starke Wunsch, professionsübergreifend das Thema „Vorgeburtliche Untersuchungen“ zu beleuchten und vor allem ein besseres Verständnis über die Arbeit der jeweilig anderen Berufsgruppe zu erlangen. Alle profitierten vom persönlichen Kennenlernen und dem informellen Kontakt. Dies wiederum kommt dann ganz praktisch den Schwangeren und ihren Partnern zu Gute, da sie von den teilnehmenden Professionen passgenau zu Ihrem Anliegen unkompliziert weitervermittelt werden können. Alle Mitglieder des Netzwerks unterliegen der Schweigepflicht. Verbindlich beteiligt sind Vertreter der Tübinger Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Schwangerenberatungsstellen, SozialberaterInnen, SeelsorgerInnen, Hebammen und Ärzte der Universitäts-Frauenklinik Tübingen. Wir treffen uns in regelmäßigen Abständen (längstens 3 Monate). Es kristallisierte sich zunehmend heraus, dass das Erstellen einer gemeinsamen Homepage als optimale „Einstiegshilfe“ für die Ratsuchenden des Landkreis Tübingens das gemeinsame Ziel des Arbeitskreises ist. Denn die Gedanken und Gefühle Schwangerer und ihrer Partner vor, während und nach pränataler Diagnostik sind komplex, und es ist nicht immer einfach damit umzugehen. Dabei soll die Homepage konkrete Wege in die individuelle Beratung aufzuzeigen. Heutzutage ist die Recherche im Internet meist der erste Weg, um sich Hilfe zu suchen. Aber das persönliche Gespräch kann nicht durch Recherche im Internet ersetzt werden und so ist unser Motto „Beratung VON Menschen FÜR Menschen“. Mit Hilfe eines „Content – Management - Systems“ wurden die Inhalte der Homepage von allen Beteiligten zusammengetragen und gegenseitig abgestimmt. Programmiert und graphisch gestaltet wurde die Page dann schlussendlich von der Medienagentur Junger in Tübingen. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 28 Einblicke in die Homepage Die Mitglieder des Netzwerks werden vorgestellt: Exemplarisch die Informationen über die Schwangerenberatungsstellen in Tübingen, hier „vor der Diagnostik“…: pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 …während der Diagnostik… …nach der Diagnostik pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 29 Jahresbericht 2013 30 Ein Beispiel zu weiterführenden Informationen im Netz: Finanzierung und Unterstützung Wir erhielten eine finanzielle Beteiligung an der Programmierung unserer Homepage durch die Volksbank-Stiftung, das Projekt „Leben ist angesagt“ vom Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart und vom Landkreis Tübingen. Unterstützende Hilfe bei der Organisation und Vernetzung des Arbeitskreises Pränataldiagnostik sowie fundierte Informationen hierzu erhielten wir durch die Informations- und Vernetzungsstelle (IUV) Stuttgart, vertreten durch Frau Dr. Marion Janke (http://www.pnd-beratung.de). Wir bedanken uns an dieser Stelle noch mal herzlich für alle Hilfen! Nachgehakt….was ist Pränataldiagnostik? Unter Pränataldiagnostik (PND) versteht man vorgeburtliche Untersuchungen, die Aussagen über bestimmte Krankheiten und Behinderungen des ungeborenen Kindes machen. Im Verlauf einer Schwangerschaft können bei Ultraschalluntersuchungen bestimmte Erkrankungen beim Kind erkannt werden. Gibt es Hinweise auf eine Auffälligkeit, können weitere, auch invasive, vorgeburtliche Untersuchungen folgen. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 31 10. Pressespiegel Die zunehmende Globalisierung und das Entstehen multikultureller Gesellschaften erfordern es, ethnische Aspekte in die Beratung, psychotherapeutische Behandlung oder Altenpflege mit einzubeziehen. Deshalb richten Pro Familia und Volkshochschule einen Themenabend aus. Überschrieben ist er mit »Dabei und doch nicht mittendrin« und widmet sich der sogenannten »Transkulturellen Kompetenz«. Als Referent konnte Professor Dr. Jan Kizilhan von der Universität Freiburg gewonnen werden. Fortbildung: Globalisierung im Wartezimmer Von Heike Krüger REUTLINGEN. Deutschland ist ein multikultureller Fleckerlteppich. Bundesweit sollen es um die 470 ethnische Minderheiten sein, die zwischen Nord- und Bodensee leben – darunter drei Millionen Türken, meist muslimischen Glaubens. Und etwa 40 000 Asylbewerber. Transkulturelle Kompetenz ist gefragt, denn die Globalisierung macht vor Kliniken, Pflegeheimen und Beratungsstellen nicht halt. »19 Prozent der deutschen Bevölkerung haben mittlerweile einen Migrationshintergrund«, weiß Grit Heideker vom Reutlinger Pro-Familia-Team. Eine Tatsache, die sich im Straßenbild ebenso bemerkbar macht wie in den Beratungszimmern der Schillerstraße 16. Türkischstämmige Männer und Frauen, solche mit afrikanischen oder arabischen Wurzeln, Asiaten und Osteuropäer, manchmal mit soliden Deutschkenntnissen und manchmal ohne – so bunt wie die Gesellschaft kommt längst auch die Pro-Familia-Klientel daher. Eine Herausforderung? Durchaus, wie Grit Heideker sagt, die den Anteil Hilfe suchender Ausländer, der da pro Jahr bei ihr und ihren Kollegen vorstellig wird, mit 25 Prozent beziffert. Tendenz steigend. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 32 Jahresbericht 2013 Gestik, Mimik, Habitus Dass sich bei Pro Familia babylonische Sprachverwirrung breitgemacht hätte – eine solche Behauptung wäre trotz Multikulti und Internationalität verfehlt. »Das Gros der Leute«, erklärt Heideker, »kann sich gut ausdrücken und dem Gespräch problemlos folgen.« Zwar komme man in Ausnahmefällen nicht umhin, vereidigte Dolmetscher hinzuzuziehen. In aller Regel funktioniere Beratung jedoch ohne Übersetzungshilfen. Mithin sind es also weniger Sprachbarrieren, über die Berater und Ratsuchende in der Reutlinger Oststadt zu stolpern Gefahr laufen, als vielmehr mentalitätsbedingte, kulturelle bisweilen auch religiöse Unterschiede. »Gestik, Mimik, Habitus«, zählt Heidekers Kollege Roland Riedl auf, seien der Stoff, aus dem Fallstricke gemacht sind. Das fange beim scheinbar harmlosen Händeschütteln an, setze sich bei zu kurzen oder zu langen Blickkontakten fort und finde in der Tonart, Geschwindigkeit und Dauer jeder Gesprächsführung noch lange kein Ende. »Nonverbale Signale« sind’s, die, so Riedl, niemals unterschätzt werden dürften. Sie stellen so etwas wie den Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg jeder Beratungstätigkeit dar. Und das umso mehr, als Letztere stets auf Vertrauen fußt. Dieses freilich kann kaum erwachsen, wenn die eine Seite – qua kultureller Prägung – blumige Umschreibungen und Weitschweifigkeiten schätzt, während die andere unvermutet mit der Tür ins Haus fällt. Um nur ein Beispiel zu nennen. Was gilt als schicklich, was als unhöflich? Was wiegt schwerer: Eine Erziehung, die auf Individualität und Selbstwertentwicklung zielte oder das Clan-Denken und Wir-Gefühl betonte? Und wie wirkt sich all das auf den Umgang mit Konflikten aus? Keine Frage: Es ist ein weites und emotional vermintes Feld, auf dem sich Ärzte, Pflegekräfte Therapeuten, Berater und zunehmend auch Ehrenämtler bewegen. Bestellt wird es längst auch von der Wissenschaft: unter dem sperrigen Schlagwort »Transkulturelle Kompetenz«. Denn über eine solche sollte tunlichst verfügen, wer mit einer multikulturellen Klientel zu schaffen hat. Und das nicht etwa nur in den wirklich großen Metropolen, sondern auch in Städten wie Reutlingen, wo Menschen aus über hundert verschiedenen Nationen wohnen, arbeiten, erkranken oder pflegebedürftig werden. Einer, der sich in Theorie und Praxis eingehend mit »Transkultureller Kompetenz« auseinandergesetzt hat und dies noch immer tut, ist Professor Dr. Jan Kizilhan von der Universität Freiburg. Seines Zeichens diplomierter Psychologe, Psychotherapeut, Supervisor und Gerichtsgutachter in Personalunion, eilt ihm der Ruf voraus, ein ausgewiesener Spezialist für kultursensible Beratungs- und Behandlungsgespräche zu sein. Außerdem hat er sich intensiv mit sogenannten Ehrenmorden und mit Zwangsheiraten beschäftigt – wovon zahlreiche Einträge im Internet künden. Für Profis und Ehrenämtler Jetzt kommt Kizilhan nach Reutlingen. Auf Einladung von Pro Familia und der VHS wird er am kommenden Donnerstag, 14. November, im Haus der Volkshochschule beleuchten, wie transkulturelle Kompetenzen erworben und erfolgreich in der Praxis eingesetzt werden können. Ansprechen möchte der Experte dabei übrigens keineswegs nur Profis aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich, sondern betont auch bürgerschaftlich engagierte Frauen und Männer – beispielsweise solche, die in der Seniorenarbeit tätig sind. Zumal immer mehr »Gastarbeiter« von einst, ihren Lebensherbst an der Echaz verbringen. Sie sind geblieben, obschon bisweilen niemals vollständig angekommen. Diesem Sachverhalt gelte es, sich zu stellen. Allerdings nicht einfach irgendwie aus dem hohlen Bauch heraus, sondern gezielt. Und dazu pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 33 gehört nicht zuletzt der Abschied von vorauseilendem Anpassungsbemühen. Ein Aspekt, der dem Reutlinger Pro-Familia-Team übrigens ganz und gar nicht fremd ist. Hier hat man diesbezüglich nämlich schon mächtig dazugelernt und gut gemeinte Vorurteile – ja, die gibt’s tatsächlich – über Bord geworfen. Denn: Warum sollte eine kompetente Fachfrau eigentlich keinen muslimischen Mann beraten? (GEA) © Reutlinger General-Anzeiger 2013 Burgstraße 1-7 | 72764 Reutlingen | Internet: http://www.gea.de | E-Mail: [email protected] Telefon: 07121-302-0 | Fax: 07121-302-677 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Reutlinger General-Anzeiger. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 34 Jahresbericht 2013 11. Fachliche Kooperationen und Arbeitskreise Arbeitskreise des Landesverbandes pro familia: Sitzungen des Verbandsrates Leitung/Geschäftsführung Schwangerschaft Ärztinnentreffen Psychologie Mediation Sexualpädagogik Online-Beratung und Supervision Fachausschuss Online pro familia Bundesverband Fachbeirat Landesverband pro familia Social Media Fundraising Regionaltreffen der IUV - Stelle Stuttgart Redaktion von pro familia/sextra Onlineberatung Vernetzung, Kooperation, Arbeitskreise im Landkreis Tübingen: Arbeitskreis „Gewalt gegen Kinder“ Arbeitskreis „Familienbildung und Familienselbsthilfe“ Arbeitskreis „Hilfen rund um Schwangerschaft und junge Elternschaft“, Arbeitskreis „Babytherapie“ Arbeitskreis „Frühe Hilfen“, Tübingen Arbeitskreis „Frühe Hilfen, Mössingen“ Facharbeitskreis Mädchenarbeit Arbeitskreis der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Arbeitskreis Kindeswohl Lokales Bündnis für Familie Supervision und Fallbesprechungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen Netzwerktreffen Jobcenter Arbeitskreis „Kitas zu Familienzentren“ Arbeitskreis „Pränatale Diagnostik“ Qualitätszirkel „Frühe Hilfen“ Fachgespräch aller ieF §8a im Landkreis Tübingen Arbeitsgruppe „Inklusion“, Tübingen (Sozialforum Tübingen) Arbeitskreis „Haus der Familie“, Tübingen Steuerungsgruppe „Beratungsoffensive“ pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen Jahresbericht 2013 35 12. Fortbildungen und Weiterbildungen Fortbildungen Sexualpädagogik Einführung in eine praktische, heteronormativitätskritische Sexualpädagogik, Landesverband pro familia „Cyber - Mobbing“, ajs Baden-Württemberg Fortbildungen Schwangerenberatung „Zuwanderungsrecht in der Praxis der Schwangerenberatung“, Landesverband pro familia „Elternkonsens“, Justiz-& Sozialministerium Baden-Württemberg „Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik/Schwerpunkt: Trauerbegleitung Vertiefungsfortbildung“, Frankfurt a. Main, Bundesverband pro familia Fortbildung Psychologische Beratung Beratung für Menschen mit Migrationserfahrung Teil III, Prof. Jan Kizilhan „transformation in natura“, 2. Ausbildungsjahr „Das Zusammenspiel von Körper, Emotionen und Geist aus dem Blickwinkel der Buddhistischen Psychologie, Philosophie und Meditationspraxis, Fortgeschrittenen - Seminar 2 Fortbildungen Geschäftsführung, Leitung, Öffentlichkeitsarbeit OE/Personalentwicklung in verbandlichen Strukturen, Ruth Dießel Medizinische Fortbildungen „Neue Entwicklungen Antikonzeption, insbesondere Gynefix und die „Pille danach“, HPV - Impfung, Landesverband pro familia Fortbildungen/Tagungen zu Familienberatung und Frühe Hilfen „PITT“, Vertiefungsseminar, Prof. Dr. Luise Reddemann, Köln „Lokale Bündnisse für Familien“, Fachtag, Familienzentrum, Stuttgart Vorsprung durch Familienfreundlichkeit, IHK Reutlingen Fachtage Fachtag „Sexuelle Bildung in Institutionen“, pro familia Bundesverband • • • • Prof. Uwe Sielert, Sexualkultur und sexuelle Bildung in Organisationen Dr. Antke Engel, Queerversity und die Strategie der VerUneindeutigung - Sexuelle Vielfalt als Prinzip für die Arbeit in Institutionen Dr. Swantje Köbsell, Wie wird Sexualität in und durch Institutionen behindert? Ein Beitrag aus Sicht der DisabilityStudie Astride Velho, Interkulturelle Öffnung und rassismuskritische Perspektiven – ein Spannungsfeld?! Sozialädagogischer Fachtag, Tübingen pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen 36 Jahresbericht 2013 Wir bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit fördern und unterstützen und somit ermöglichen, dass wir unsere Angebote für die Ratsuchenden aufrechterhalten und ausbauen können. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Für das Team der Beratungsstelle Tübingen _______________________________________ Grit Heideker Geschäftsführerin pro familia Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V. pro familia, Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen