RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS DER STADT SOLINGEN BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 DER STADT SOLINGEN DURCH DEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS* DER STADT SOLINGEN * Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW). STAND 21.10.2013 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Inhalt Abkürzungen und Begriffe................................ Begriffe ................................................................ ...................................................................................... ...................................................... 4 I Allgemeines ................................................................ ................................................................................................ ....................................................................... ....................................... 5 1 2 II Vorwort........................................................................................................................5 Prüfauftrag ..................................................................................................................5 Grundsätzliche Feststellungen................................ Feststellungen ................................................................ ........................................................................... ........................................... 7 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters..................................7 1.1 Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2012..............................7 1.2 Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2012 ................................................8 III Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... ..................................................... 10 1 2 Gegenstand der Prüfung...........................................................................................10 Art und Umfang der Prüfung ...................................................................................10 IV Feststellungen und Erläuterungen zur zur Rechnungslegung .............................. 12 1 2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Haushalt 2012 .................................12 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung..............................................................14 2.1 Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk ...........................................................................14 2.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ..............................................16 2.3 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012 ........................................................18 AKTIVA ..........................................................................................................................19 1 Anlagevermögen..................................................................................................................19 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ..............................................................................19 1.2 Sachanlagen ....................................................................................................................19 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.................................................20 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .....................................................21 1.2.3 Infrastrukturvermögen .....................................................................................................21 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ...........................................................................22 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ...............................................................................22 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ...............................................................23 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung .................................................................................24 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ........................................................................25 1.3 Finanzanlagen..................................................................................................................26 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................26 1.3.2 Beteiligungen...................................................................................................................27 1.3.3 Sondervermögen .............................................................................................................28 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens..................................................................................29 1.3.5 Ausleihungen...................................................................................................................29 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen................................................................30 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................30 2 Umlaufvermögen .................................................................................................................30 2.1 Vorräte ............................................................................................................................31 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren .............................................................................31 2.1.2 Geleistete Anzahlungen ...................................................................................................31 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.........................................................31 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen ..........................32 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen............................................................................................32 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ....................................................................................35 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .................................................................................35 2.4 Liquide Mittel...................................................................................................................35 3 Aktive Rechnungsabgrenzung ..............................................................................................36 2 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 PASSIVA .........................................................................................................................38 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 5 3 4 5 6 7 8 V Eigenkapital .........................................................................................................................38 Allgemeine Rücklage........................................................................................................38 Sonderrücklagen..............................................................................................................39 Ausgleichsrücklage ..........................................................................................................39 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag .................................................................................39 Sonderposten.......................................................................................................................40 Rückstellungen.....................................................................................................................41 Pensionsrückstellungen ....................................................................................................41 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .....................................................................42 Instandhaltungsrückstellungen.........................................................................................42 Sonstige Rückstellungen ..................................................................................................43 Verbindlichkeiten .................................................................................................................46 Anleihen ..........................................................................................................................46 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen...............................................................46 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ...................................................48 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.....49 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen...........................................................50 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .........................................................................51 Sonstige Verbindlichkeiten ...............................................................................................51 Passive Rechnungsabgrenzung .............................................................................................51 Feststellungen zur Ergebnisrechnung.......................................................................53 Feststellungen zur Finanzrechnung..........................................................................56 Feststellungen zum Lagebericht ...............................................................................58 Feststellungen zum Anhang .....................................................................................58 Feststellungen zu den Gesamtaussagen des Jahresabschlusses ...............................58 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................59 8.1 Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation..........................................59 8.2 Analyse der Vermögenslage..............................................................................62 8.3 Analyse der Finanzlage......................................................................................64 8.4 Analyse der Ertragslage.....................................................................................67 Bestätigungsvermerk ................................................................ ....................................................................................... ....................................................... 72 Anlagen Jahresabschluss 2012 2012 1 2 3 4 5 6 7 8 Bilanz zum 31.12.2012 Ergebnisrechnung Finanzrechnung Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Sonderpostenspiegel Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2012 3 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Abkürzungen Abkürzung en und Begriffe ADG EWB GemHVO NRW GewSt GO NRW HGB Handreichung HSK HSP IDW NKF NRW PWB VFE-Lage Aufwandsdeckungsgrad Einzelwertberichtigung Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Gewerbesteuer Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Handelsgesetzbuch Handreichung NKF des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen für Kommunen, 5. Auflage (Oktober 2012) Haushaltssicherungskonzept Haushaltssanierungsplan Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Neues Kommunales Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen Pauschalwertberichtigung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage In diesem Prüfungsbericht werden die Begriffe "Jahresabschluss", "Ergebnisrechnung", "Finanzrechnung", "Bilanz", "Anhang" und "Lagebericht" im Sinne des § 95 Abs. 1 GO NRW und des § 37 GemHVO NRW verwendet. Diese sind zu unterscheiden von den Begriffen "Gesamtabschluss", "Gesamtergebnisrechnung", "Gesamtbilanz", "Gesamtanhang" und "Gesamtlagebericht" gemäß § 49 GemHVO NRW, die dem kommunalen Gesamtabschluss im Sinne des § 116 GO NRW vorbehalten sind. 4 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 I Allgemeines 1 Vorwort Die Verwaltung hat dem Rat am 18.07.2013 den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 zur Kenntnis gebracht (Vorlage Nr. 2785). Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Vorlage des Entwurfes für den Jahresabschluss 2012 hätte dem Rat fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Feststellung zugeleitet werden müssen. Für den Jahresabschluss 2012 galt damit der Termin 31.03.2013. Die Feststellungen des durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses 2012 hat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW spätestens zum 31.12.2013 durch den Rat der Stadt Solingen zu erfolgen. Über den zeitlichen Ablauf, die Prüfung und die Konsequenzen, wie z.B. die Verschiebung geplanter Prüfungen, hat die Leitung des Revisionsdienstes sowohl den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses als auch den Verwaltungsvorstand informiert. Die Prüfungsergebnisse sind in dem vorliegenden Prüfungsbericht zusammengefasst. 2 Prüfauftrag Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurde durch den Kämmerer am 28.03.2013 aufgestellt und am gleichen Tage vom Oberbürgermeister bestätigt. Der Oberbürgermeister leitete diesen Entwurf dem Rat zu seiner Sitzung am 18.07.2013 zu. Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. 5 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Nach § 101 Abs. 1 GO NRW definiert sich hiernach der Prüfauftrag wie folgt: Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. 6 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 II Grundsätzliche Feststellungen 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des OberbürgerOberbürge rmeisters 1.1 Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2012 Der Lagebericht ist gem. § 101 Abs. 1 und Abs. 6 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine sonstigen Aussagen ein korrektes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Hierbei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht zum 31.12.2012 enthält folgende Kernaussagen zur Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Solingen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Allgemeine Finanzlage der Stadt Solingen in den vergangenen Jahren (Nr. 1.2) Informationen zum Haushalt, dem HSK sowie dem Stärkungspakt (Nr. 2) Informationen zur Ergebnis- und Finanzrechnung (Nr. 3 und Nr. 4) Informationen zur Investitionstätigkeit ( Nr. 5) Informationen zum Stiftungsvermögen (Nr. 6) Informationen zur Vermögens- und Schuldensituation (Nr. 7.1) Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation anhand von Bilanzkennzahlen (Nr. 7.2) 8. Einschätzung der Chancen und Risiken/Ausblick (Nr. 8) Überdies enthält der Lagebericht folgende Anlagen: (Nr. 9) • • • • Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen Übersicht der Ermächtigungsübertragungen Übersicht über die Niederschlagungen und Erlasse Die Darstellung der Lage der Kommune dient grundsätzlich der Standortbeschreibung, unabhängig von der Haushaltslage der Kommune. Zu beschreiben ist hier die allgemeine Lage der Kommune unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Einzugehen ist an dieser Stelle insbesondere auf die Rahmenbedingungen und die Organisation der Verwaltung. 7 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.2 Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2012 Der Lagebericht verweist auf die bereits seit Jahren bestehende Notwendigkeit, durch die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten mit einer Vielzahl von Maßnahmen den Abbau der ausgewiesenen Fehlbedarfe herzustellen und das Entstehen zukünftiger Fehlbedarfe zu vermeiden. Durch produktkritische Untersuchungen nahezu aller Verwaltungsbereiche wurde das Haushaltssicherungskonzept nicht nur grundlegend überarbeitet sondern massiv ausgeweitet. Insgesamt wurde seitens der Stadt ein strukturelles Konsolidierungsvolumen von rd. 45 Mio. € festgeschrieben. Damit hat die Stadt ihren beschrittenen Konsolidierungsweg untermauert und sich hiermit für die Aufnahme in den Kreis der Stärkungspaktkommunen qualifiziert. Hiermit verbunden sind die Forderung des Haushaltsausgleichs bis zum Jahre 2018 und die Erwartung, ab dem Jahre 2021 diesen auch ohne die Unterstützung des Landes einhalten zu können. Dies wird seitens der Stadt Solingen als realisierbar eingeschätzt, sofern sich die den wirtschaftlichen Aufschwung bestimmenden Rahmenbedingungen nicht verändern und es keine weiteren Verletzungen des Konnexitätsprinzips geben wird. Die Konsolidierungshilfe für das Jahr 2012 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28.09.2012 auf insgesamt 5.270.487,43 € festgesetzt und zum 01.10.2012 ausgezahlt. Im Jahresabschluss sowie im Lagebericht zum 31. Dezember 2012 wurden nach Auffassung des Revisionsdienstes insbesondere folgende wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt getroffen: • Die Schwerpunkte auf der Vermögensseite der Solinger Bilanz liegen mit rd. 786 Mio. € oder knapp 62 % der Bilanzsumme bei den Sachanlagen und davon mit rd. 259 Mio. € beim Infrastrukturvermögen. • Das Eigenkapital der Stadt wird zum Bilanzstichtag 31.12.2012 mit rd. 69,39 Mio. € ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote I der Stadt Solingen beträgt 5,5 %. • Das Vermögen der Stadt Solingen besteht zu 95 % aus Anlagevermögen; dabei entfallen ca. 20 % der Bilanzsumme auf das Infrastrukturvermögen. Der Anlagendeckungsgrad 2 beläuft sich auf rd. 58 %. • Die Liquidität 2. Grades beträgt rd. 6 % bei einer kurzfristigen Verbindlichkeitsquote von rd. 26%. • Die Steuerquote der Stadt Solingen beträgt rd. 45 %, die Zuwendungsquote 21 %. • Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 21.968.416 € ab. Damit liegt die Stadt Solingen mit rd. 23.133.768 € unter dem für das Haushaltsjahr geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 45.102.184 €. 8 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 • Der Anteil des Personalaufwandes an den ordentlichen Aufwendungen (Personalintensität) beträgt rd. 21 %. Demgegenüber beträgt die Sach- und Dienstleistungsintensität rd. 16 %. • Die ordentlichen Erträge erhöhen sich gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 7,4 Mio. €. Insbesondere die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Plan-/Ist-Vergleich um rd. 1,8 Mio. € gestiegen. Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Aufwendungen im Plan-/Ist-Vergleich um rd. 2,7 Mio. € gesunken. • Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen schlugen insbesondere Erhöhungen der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um rd. 4,7 Mio. €, der bilanziellen Abschreibungen um rd. 1,7 Mio. € sowie der Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. € zu Buche. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnten Einsparungen von rd. 7,9 Mio. €, bei den Personalaufwendungen von rd. 5,2 Mio. € und den Transferaufwendungen in Höhe von rd. 10,5 Mio. € durch die durchgängige Anwendung des Nothaushaltsrechts erreicht werden. Insgesamt nahmen die ordentlichen Aufwendungen gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 14,6 Mio. € ab. • Damit schließt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit für das Jahr 2012 im Ist um rd. 22 Mio. € besser ab als der geplante fortgeschriebene Haushaltsansatz. • Das Finanzergebnis 2012 verbessert sich im –17,7 Mio. € um rd. 1,1 Mio. € auf rd. –16,5 Mio. €. Plan-Ist-Vergleich von rd. • Im Bereich der Finanzrechnung hat sich der Saldo bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2012 gegenüber der Haushaltsplanung im Vergleich von Ansatz zum Ist um rd. 12,98 Mio. € erhöht. Dem gegenüber steht eine deutliche Verringerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um rd. 38,21 Mio. €. Damit hat sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Plan-Ist-Vergleich um rd. 51,18 Mio. € erhöht. 9 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 I II Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 1 Gegenstand der Prüfung Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und der Lageberichte betrafen, nicht Gegenstand der Prüfungshandlungen. 2 Art und Umfang der Prüfung Der Revisionsdienst hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW im Rahmen einer risikoorientierten Prüfung nach den vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und den Prüfungsleitlinien des IDR (Institut der Rechnungsprüfer) vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können. Basierend auf diesem risikoorientierten Prüfungsansatz wurde eine Prüfungsplanung entwickelt, die auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltung, analytischer Prüfungshandlungen sowie einer Risikoeinschätzung der einzelnen Prüffelder beruht. Hierzu wurden auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen durch die einzelnen Prüfer festgelegt. 10 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers sowie die Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Neben der rechnerischen Betrachtung wurden überwiegend stichprobenartige Prüfungen durchgeführt, soweit im Einzelfall nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Ausgesuchte Einzelvorgänge wurden dabei über mehrere Ebenen (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) hinweg verfolgt. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der einzelnen Prüferinnen und Prüfer wurden unter Berücksichtigung von Risikoeinschätzungen und überwiegend nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten bestimmt. Prüfmethoden wurden nicht vorgegeben, um eine sachgerechte Kombination zu ermöglichen. Summen- und Saldenlisten wurden zu Prüfzwecken herangezogen und ausgewertet. Gegenstand der Prüfungshandlungen hinsichtlich des Lageberichtes waren insbesondere die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, vor allem, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasste sowohl einzelfallorientierte Prüfungshandlungen als auch, sofern möglich, systemorientierte Aufbau- und Funktionsprüfungen; die angewandten Verfahren basieren auf einer bewusst getroffenen Auswahl. Eine wesentliche Grundlage der Jahresabschlussprüfung 2012 bildete die Erfahrung aus der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2011 der Stadt Solingen. Die Prüfungshandlungen endeten mit der Erstellung des Prüfberichtes und dessen Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung am 05.11.2013. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in den Verzeichnissen und Arbeitspapieren des Revisionsdienstes bzw. der einzelnen Prüferinnen/Prüfer ausführlich dokumentiert. Die Ergebnisse in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse dar. Dem Revisionsdienst sind die gemäß § 103 Abs. 4 GO NRW für eine sorgfältige Prüfung notwendigen Nachweise und Informationen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt worden. Hierzu wurden alle erbetenen Auskünfte und Nachweise durch die Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeiter/-innen erteilt. 11 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 IV Feststellungen und Erläuterungen zur RechnungsleRechnungsl egung 1 Haushaltssatzung Haushaltssatzun g und Haushaltsplan für den H aushalt 201 20 1 2 Die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, einschließlich des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes sowie der Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021, wurden am 27.09.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen. Diese sind nach dem vorgeschriebenen Verfahren gemäß den Bestimmungen der §§ 78 und 80 GO NRW zustande gekommen. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte durch Verfügung vom 20.12.2012 mit, dass die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) für die Jahre von 2012 bis 2021 sowie seiner Fortschreibung für das Jahr 2013 erteilt wird. Damit stimmte die Bezirksregierung der im Haushaltssanierungsplan vorgesehenen Durchführung unterschiedlich großer jährlicher Konsolidierungsschritte zu. In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum bei der Stadt Solingen liegt und, sofern sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren lassen sollten und damit die Ziele des HSP dadurch gefährdet werden, unverzüglich entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind. Eine Kreditgenehmigung, wie sie gem. § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des HSP und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Die Bezirksregierung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Vermeidung einer Neuverschuldung und die Ausrichtung auf eine kontinuierliche Entschuldung bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der fortgeschriebenen Haushaltssanierungspläne eine wichtige Rolle gespielt hat und man erwartet, dass auch in kommenden Jahren die Investitionsplanung streng auf diesen Grundsatz ausgerichtet bleibt. Von daher wird empfohlen, auch weiterhin eine jährliche Priorisierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen nach ihrer Dringlichkeit vorzunehmen, die Folgeaufwendungen umfassend zu ermitteln und in die Fortschreibungen zum HSP einzubeziehen. Darüber hinaus enthält die Genehmigungsverfügung eine Reihe weiterer wesentlicher Nebenbestimmungen und Hinweise zur Haushaltsführung. 12 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 In § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 waren folgende Planbeträge festgesetzt worden: Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Verlust Ansatz 2012 439.537.790,12 € 480.553.321,07 € 41.015.530,95 € Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Ansatz 2012 424.811.370,08 € 446.491.489,27 € 23.757.900,00 € 29.177.450,00 € Das im Ergebnisplan ausgewiesene Defizit für das Jahr 2012 betrug 41.015.530,95 €. Das tatsächliche Defizit (Ist) beträgt 21.968.416,02 €. Dies ist eine Verbesserung von 19.047.114,93 € (um rd. 46 %). Der Vergleich des Ist-Jahresergebnisses 2012 zum Jahresergebnis 2011 (-49.829.770,77 €) ergibt eine Verbesserung von 27.861.354,75 (um rund 55,9%). Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals wurde bereits zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 vollständig aufgezehrt. Der Verlustbetrag in Höhe von 21.968.416,02 € ist nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, womit sich diese auf insgesamt 63.266.207,80 € verringern wird. 13 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 2.1 Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk Bei den im Prüfbericht festgehaltenen Prüfungsbemerkungen handelt es sich im Regelfall um Sachverhalte, die im Laufe der Prüfungshandlungen mit der Verwaltung geklärt werden konnten. Darüber hinaus ist in Prüfberichten zu Jahresabschlüssen allerdings auch über Tatsachen zu berichten, die von wesentlicher Bedeutung für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates sind. Internes Kontrollsystem (IKS) Ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), wie es aus Sicht des Revisionsdienstes bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beschrieben wurde und gem. § 31 GemHVO NRW verpflichtend gefordert wird, ist zwischenzeitlich durch die zentrale Finanzbuchhaltung erstellt, in Kraft gesetzt und dem Rat gem. § 31. Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben worden. Um ein ordnungsmäßiges, rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem zu gewährleisten, war es erforderlich, entsprechende aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen zu erlassen, die regelmäßige Abstimmungen und Kontrollen vorsehen, und deren Einhaltung zu überwachen ermöglichen. Im Rahmen zukünftiger Prüfungen wird seitens des Revisionsdienstes ein besonderes Augenmerk auf den weiteren Ausbau Interner Kontrollsysteme (IKS) zu richten sein, da ein flächendeckend funktionierendes IKS auch die Prüfung zukünftiger Jahresabschlüsse wesentlich erleichtert und sich damit vor allem die sehr zeit- und arbeitsintensiven Einzelfallprüfungen zugunsten von Systemprüfungen verlagern werden. Im Zuge des Aufbaues des Forderungsmanagements wurden seitens der Finanzbuchhaltung einige Instrumente entwickelt. Zur Effizienz und Leistungsfähigkeit dieser Instrumente sollte zukünftig im Rahmen des Forderungscontrollings berichtet werden. Zentrales Vertragsmanagement Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass der Revisionsdienst die Schaffung eines Zentralen Vertragsmanagements für erforderlich hält. Hierdurch soll insbesondere eine größere Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bilanz (z. B. auf Forderungen, Verbindlichkeiten, Sonderposten) erreicht werden. 14 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Forderungen und Verbindlichkeiten im Intercompanybereich Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Solingen und ihren verselbständigten Bereichen (sog. Intercompanybereich), werden im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses zu betrachten sein. Inventur, Inventar, Festwerte Entsprechend der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 91 ff. GO NRW und der Bilanzierungspflicht nach dem NKF-Gesetz), sind gemäß § 28 GemHVO NRW die Vermögensgegenstände mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Es besteht nach § 28 GemHVO NRW die Notwendigkeit einer Dokumentation der durchgeführten Inventur, da sonst kein Nachweis erbracht ist. Gemäß § 28 GemHVO NRW Absatz 3 sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. In diesem Zusammenhang wird vorausschauend auf die Neuregelungen des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes und die hiermit ergangenen Änderungen zu den §§ 33 – 35 GemHVO NRW hingewiesen, die spätestens im Haushaltsjahr 2013 anzuwenden sind. Stichpunktartig zu benennen sind hier folgende Themen: • Verzicht auf die Aufnahme von geringwertigen Vermögensgegenständen in die Bilanz • Veränderung der unterjährigen Abschreibungsmodalitäten • Unmittelbare Aufwandsverbuchung von geringwertigen Wirtschaftsgütern • Verlängerung des Inventurzeitraums von 3 auf 5 Jahre Da nach § 28 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW, wie zuvor dargelegt, spätestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen hat, war spätestens zum Stichtag 31.12.2010 eine erste Folgeinventur durchzuführen. Dies wurde zwar im Jahre 2010 begonnen, jedoch bis zum Bilanzstichtag 31.12.2012 nach wie vor nicht flächendeckend abgeschlossen. Entsprechende Dokumentationen konnten während der Prüfung nicht vollständig erbracht werden. Hierzu wird auf die Ausführungen zum Bilanzposten 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ verwiesen. Im Rahmen der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens wurden die Möglichkeiten von Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 34 GemHVO NRW genutzt. Beim Festwertverfahren werden die Vermögensgegenstände in Höhe der aktuellen Anschaffungskosten abzüglich eines durchschnittlichen Wertabschlages für Abnutzung aktiviert. Eine planmäßige Abschreibung entfällt insofern. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Anpassungen des Festwertes vorzunehmen. 15 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Vollständigkeitserklärung Eine Vollständigkeitserklärung für die NKF-Jahresabschlüsse ist derzeit auf kommunaler Ebene gesetzlich nicht gefordert. Fristen zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse Mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2012 wurde ein weiterer Schritt zur fristgerechten Vorlage gemacht. Der Revisionsdienst geht davon aus, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 fristgerecht, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufgestellt, durch den Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung zugeleitet wird. Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses Gem. § 2 Abs. 1 NKF-Einführungsgesetz NRW haben Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung NRW zu erstellen. Wesentliche Grundlage hierfür ist insbesondere der NKF-Einzelabschluss des Jahres 2010. Dieser wurde dem Rat der Stadt Solingen am 27.03.2012 zur Feststellung vorgelegt und von diesem beschlossen. Da bis zum 31.12.2012 ein Entwurf des Gesamtabschlusses nicht vorgelegt wurde, wird erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen. 2.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Buchführungssystem Es wird eine für die NKF-Buchführung geeignete Software der Firma SAP eingesetzt, die den Erfordernissen der Stadt Solingen angepasst wurde. Die Programmfreigaben gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW wurden vor dem Produktivstart im Dezember 2006 erteilt. Das SAP-System bildet mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine ordnungsmäßige Buchführung. Die Archivierung der kreditorischen Belege erfolgt in einem elektronischen Archivierungssystem. Die Verwaltung und die Prüfung dieser Belege werden hierdurch erheblich vereinfacht. Buchführungsorganisation Zur Feststellung einer ordnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvorfälle wurden die für die Gemeinden in NRW vorgeschriebenen Muster und der Solinger NKF-Kontenplan herangezogen. 16 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 4 GO NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung für die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Hierzu gehören die Kontrolle der Buchführung und der Zahlungsabwicklung, eine Kontrolle im Anschluss an bereits abgeschlossene Buchungsvorgänge. Gemäß § 30 Abs. 5 GemHVO NRW ist die der Finanzbuchhaltung übertragene Zahlungsabwicklung mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Die seitens des Revisionsdienstes mehrfach angemahnte Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, welche nach § 31 Abs. 1 GemHVO NRW durch den Oberbürgermeister zu erlassen und dem Rat zur Kenntnis zu geben ist, wurde mit Wirkung zum 05.10.2012 in Kraft gesetzt. Die zwingend vorgeschriebenen notwendigen näheren und ergänzenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen gemäß § 31 GemHVO NRW wurden damit nunmehr geschaffen. § 31 GemHVO NRW regelt Sicherheitsstandards und die interne Aufsicht in Form von umfassenden Dokumentationspflichten, unter anderem in Bezug auf die Buchführung (§ 27 GemHVO NRW), die Zahlungsabwicklung (§ 30 GemHVO NRW) und die Aufbewahrung sowie die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (§ 58 GemHVO NRW). Zusätzlich sind Regelungen zur Geringfügigkeit von beizutreibenden Beträgen nach § 23 Abs. 4 GemHVO NRW zu treffen. Absatz 3 ermöglicht der Kommune zu entscheiden, ob sie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Mitarbeiter, denen die Abwicklung von Zahlungen obliegt, auch mit der Stundung, Niederschlagung und dem Erlass der gemeindlichen Ansprüche beauftragt. Absatz 4 regelt die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände Nach § 35 Abs. 1 GemHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu mindern. Für die Erfassung des Werteverzehrs in Form von Abschreibungen sind gem. § 35 Abs. 3 GemHVO NRW von der Gemeinde wirtschaftliche Nutzungsdauern für das abnutzbare Sachanlagevermögen zu bestimmen. Die Stadt Solingen hat unter Beachtung der vom Innenminister NRW (IM) in der Verwaltungsvorschrift Muster zur GO NRW und GemHVO NRW verbindlich vorgegebenen „NKFRahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ eine örtliche Abschreibungstabelle erstellt, in der die individuellen Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände entsprechend ihrer technischen und betriebsgewöhnlichen Nutzung durch konkrete Jahresangaben festgelegt wurden. 17 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Finanzrechnung An dieser Stelle wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4 „Feststellungen zur Finanzrechnung“: „Liquide Mittel - Bilanz vs. Finanzrechnung“ (S. 57) verwiesen. 2.3 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012 Die Bilanz ist gemäß § 41 GemHVO NRW als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital der Gemeinde zum Abschlussstichtag ein wesentlicher Bestandteil des doppischen Rechnungssystems. Sie enthält Informationen, die es bisher in der kameralen Jahresrechnung nicht gab. Die Bilanzen der Gemeinden müssen, wie im Handelsrecht, einheitlich gegliedert sein. Hierbei orientiert sich die Gliederung größtenteils an den Vorschriften des kaufmännischen Rechnungswesens. Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen der Gemeinde mit den zum Abschlussstichtag ermittelten Werten angesetzt. Somit wird die Mittelverwendung dokumentiert. Die Passivseite der Bilanz weist die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital der Gemeinde aus. Dadurch wird die Mittelherkunft bzw. die Finanzierung des Vermögens belegt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt auf beiden Seiten nach Fristigkeiten. So wird auf der Aktivseite zwischen Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen (kurzfristig) unterschieden. Auf der Passivseite werden zuerst das Eigenkapital und dann das Fremdkapital gezeigt. Auch auf dieser Seite gilt das Fristigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass die allgemeine Rücklage vor der Ausgleichsrücklage (im Eigenkapital) und die Kredite für Investitionen vor den Krediten der Liquiditätssicherung stehen. Die Nummerierung der Feststellungen des Prüfungsberichtes orientiert sich an dem vorgelegten Schlussbilanzentwurf. Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß § 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst, spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“ Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 vorgenommen worden sind. 18 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 AKTIVA 1 Anlagevermögen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.210.609.355,54 € 1.231.083.364,87 € Zum Bereich „Anlagevermögen“ in der gemeindlichen Bilanz zählen Vermögensgegenstände, die von der Gemeinde nicht nur vorübergehend für ihre Aufgabenerfüllung gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Dabei stellt der Wert eines Vermögensgegenstandes allein genommen kein Kriterium für die gemeindliche Bilanzierung dar. Vielmehr ist auch die wirtschaftliche Zweckbestimmung des gemeindlichen Vermögensgegenstandes, d.h. ob der einzelne Vermögensgegenstand zum Gebrauch oder zum Verbrauch bestimmt (gewidmet) ist, für die bilanzielle Zuordnung maßgebend und heranzuziehen. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 18.947,25 € 8.602,78 € Bei diesem Bilanzposten sind die Vermögenswerte für Konzessionen, Lizenzen und DVSoftware erfasst worden. Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie selbstständig bewertungsfähig sind. 1.2 Sachanlagen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 785.881.750,79 € 806.181.685,00 € Im Bilanzbereich „Sachanlagen“ werden in der gemeindlichen Bilanz die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Gemeinde länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. Die weitere Gliederung der gemeindlichen Bilanz in diesem Bilanzbereich ist zudem an einer Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermögen, z. B. unbebaute Grundstücke, und beweglichem Sachanlagevermögen, z. B. Fahrzeuge, orientiert, auch wenn dazu keine ausdrückliche Regelung besteht. 19 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 In der gemeindlichen Bilanz werden die Sachanlagen der Gemeinde wie folgt unterschieden: Sachanlagevermögen in der gemeindlichen Bilanz Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Sonstiges Sachanlagevermögen 1.2.1 - Grünflächen - Ackerland - Wald, Forsten - Sonstige unbebaute Grundstücke - Kinder- und Jugendeinrichtungen - Schulen - Wohnbauten - Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens - Brücken und Tunnel - Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen - Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen - Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens - Bauten auf fremdem Grund und Boden - Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge - Betriebs- und Geschäftsausstattung Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 178.538.358,62 € 180.950.341,65 € Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um Grundstücke, auf denen sich keine Gebäude befinden. Wegen der Bedeutung im gemeindlichen Bereich ist eine Untergliederung dieses Bilanzpostens mindestens in Grünflächen (Parkanlagen, Biotope, Wasserflächen), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde ohne Gebäude, Hof- und Wegeflächen), Wald und Forsten (der im gemeindlichen Eigentum befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen ohne Gebäude-, Hof- und Wegeflächen) sowie sonstige unbebaute Grundstücke (andere, nicht unter den zuvor genannten Punkten aufgeführte Grundstücke) vorgesehen. Auch im Eigentum befindliche Grundstücke mit Erbbaurecht zählen zu den unbebauten Grundstücken, auch wenn sie mit einem (hier fremden) Gebäude bebaut sind. 20 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 305.661.133,76 € 310.605.653,58 € In der gemeindlichen Bilanz sind die bebauten Grundstücke der Gemeinde getrennt von den unbebauten Grundstücken anzusetzen. Dazu ist unter Einbeziehung der baurechtlichen und bewertungsrechtlichen Regelungen und örtlichen Gegebenheiten über die Zuordnung zu den gemeindlichen Bilanzposten zu entscheiden. Zwar ist es ohne Einfluss auf den Gebäudebegriff, ob ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden steht, jedoch sind bebaute Grundstücke der Gemeinde, auf denen sich fremde Bauten befinden, z. B. wegen vergebener Erbbaurechte, unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ anzusetzen. Unter dem Bilanzposten "Bebaute Grundstücke" sind die Grundstücke der Gemeinde anzusetzen, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, sowie die Gebäude selbst. Für die bebauten Grundstücke sind in der gemeindlichen Bilanz mindestens gesonderte Posten für die Grundstücke anzusetzen, auf denen sich Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen oder Wohnbauten befinden. Die übrigen bebauten Grundstücke der Gemeinde sind unter dem Sammelposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ zu erfassen. Im Rahmen der Prüfung der Bewertung der städtischen Gebäude in der Eröffnungsbilanz war festgestellt worden, dass aufgrund des mangelnden Datenbestandes eine Neuerfassung von Gebäudemängeln erforderlich ist, um dadurch die notwendigen Vermögenswertabschläge für diese Instandhaltungsmängel vornehmen zu können. Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß § 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst, spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“ Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 vorgenommen worden sind. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 258.717.158,54 € 268.024.327,94 € Zu den Sachanlagen der Gemeinde, die auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz anzusetzen sind, zählt auch das gemeindliche Infrastrukturvermögen, das vielfach auch als gemeindliches „Vermögen im Gemeingebrauch“ bezeichnet wird. Es umfasst die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion der örtlichen Infrastruktur zu dienen bestimmt sind. Dieses Gemeindevermögen wird auch als gemeindliches Infrastrukturvermögen im engeren Sinne bezeichnet. Es setzt sich aus auf dem Gemeindegebiet befindlichen Grundstücken und technischen Bauwerken und 21 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Anlagen zusammen, die der Daseinsvorsorge dienen. Die dem gemeindlichen Infrastrukturvermögen angehörenden gemeindlichen Gegenstände stehen somit dem Gemeingebrauch zur Verfügung bzw. dienen der allgemeinen Nutzung der Einwohner der Gemeinde. Zum gemeindlichen Infrastrukturvermögen sind z. B. Straßen, sonstige Verkehrseinrichtungen, Brücken und andere Sonderbauwerke zu zählen. Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten anzusetzen. Dieser Bilanzposten ist daher ein Sammelposten, unter dem sämtlicher Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens anzusetzen ist. Auf eine genaue Zuordnung des Grund und Bodens auf die einzelnen Posten des Infrastrukturvermögens ist verzichtet worden, weil darauf bzw. darunter vielfach eine Mehrfachnutzung für die unterschiedlichen Formen des Infrastrukturvermögens stattfindet. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 302.605,00 € 316.099,79 € Unter dem Bilanzposten „Bauten auf fremdem Grund und Boden“ sind die gemeindlichen Bauten anzusetzen, die sich nicht auf gemeindlichem, sondern auf fremdem Grund und Boden (Grundstücke Dritter) befinden. Der Dritte als Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Gemeinde, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden zu errichten und vorzuhalten. Der Bilanzposten enthält insbesondere die Anteile an den Bauwerken der RegionaleProjekte auf Grundstücken der Nachbargemeinden. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 16.448.272,80 € 16.448.272,80 € Unter dem Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ sind gemeindliche Vermögensgegenstände anzusetzen, deren Erhaltung und Pflege wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u. a. auch solche mit kulturhistorischer Bedeutung. Dieser Bilanzposten beinhaltet zudem auch alle Arten von Denkmälern. Dazu gehören auch die Baudenkmäler, die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden gehören und deshalb unter dem die Gebäude betreffenden Bilanzposten nicht anzusetzen sind. 22 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Der Wert des Bilanzpostens 1.2.5 setzt sich wie folgt zusammen: 1.2.5 Kunstgegenstände Kunstgegenstände DKM (Versicherungswert) Bestecksammlung Städt. Kunstbesitz Museum Baden (Versicherungswert) Bibliotheksbestände Museumsgegenstände / Gemälde Gemälde von Sascha Reichert Skulptur "Rauchzeichen" Screenwand (Kunstgegenstand) Fachgrafik / Varia Summe / Buchwert 1.2.6 2012 2011 10.233.873,60 € 10.233.873,60 € 73.200,00 € 73.200,00 € 5.000.000,00 € 5.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 1.121,50 € 1.121,50 € 9.377,70 € 9.377,70 € 9.000,00 € 9.000,00 € 1.700,00 € 1.700,00 € 16.448.272,80 € 16.448.272,80 € Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 6.880.590,66 € 7.916.222,75 € Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die technischen Gegenstände der Gemeinde anzusetzen, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Sie müssen als gemeindliche Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden anzusehen sein. Die Zuordnung erfolgt nicht primär nach der rechtlichen Einordnung, sondern aufgrund der Nähe zum Prozess der gemeindlichen Leistungserstellung. Dient ein Bestandteil unmittelbar oder überwiegend dem Produktionsprozess, wird er den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet, auch wenn er mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. 1.2.6 Maschinen u. technische Anlagen, Fahrzeuge Maschinen Technische Anlagen Personenkraftwagen Lastkraftwagen Feuerwehrfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge Sonstige Fahrzeuge Betriebsvorrichtungen Buchwert 2012 2011 306.846,58 € 201.251,39 € 379.407,29 € 40.180,70 € 5.002.950,39 € 890.544,83 € 6.431,87 € 52.977,61 € 6.880.590,66 € 23 339.886,37 € 185.831,48 € 388.793,57 € 44.414,99 € 5.675.799,65 € 1.209.592,46 € 16.242,44 € 55.661,79 € 7.916.222,75 € STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 10.959.535,95 € 11.141.416,77 € Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, der als Sammelposten genutzt werden kann, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, anzusetzen. Zu diesem allgemeinen Geschäftsbetrieb ist die übliche allgemeine Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zu zählen, so dass Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde einschließlich der erforderlichen Werkzeuge unter diesem Bilanzposten anzusetzen sind. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Maschinen und technischen Anlagen im Einzelfall vor Ort zu klären. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Informationstechnik Musikinstrumente Werkzeuge / Geräte Festwerte Geringwertige Wirtschaftsgüter Buchwert 2012 2011 10.444.968,49 € 91.991,58 € 32.481,43 € 390.094,45 € 0,00 € 0,00 € 10.959.535,95 € 10.464.676,71 € 131.857,24 € 40.927,52 € 503.689,99 € 0,00 € 265,31 € 11.141.416,77 € Entsprechend der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 91 ff. GO NRW und der Bilanzierungspflicht nach dem NKF-Gesetz), sind gemäß § 28 GemHVO NRW die Vermögensgegenstände mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Es besteht nach § 28 GemHVO NRW die Notwendigkeit einer Dokumentation der durchgeführten Inventur, da sonst kein Nachweis erbracht ist. Gemäß § 28 GemHVO NRW Absatz 3 sind „das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind“. Im Jahre 2012 wurden neben vier Schulinventuren keine weiteren Inventuren durchgeführt. Der Anlagenbuchhaltung lagen die erforderlichen Dokumentationen der durchgeführten Inventuren in den vier Schulen vor und wurden dem Revisionsdienst demnach im Rahmen der Prüfung zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden Dokumentationen sind nicht zu beanstanden. Daneben ist allerdings festzustellen, dass der Anlagenbuchhaltung die erforderlichen Dokumentationen zu den bisherigen Inventuren nicht vollständig vorliegen und somit, wie bereits im Vorjahr, dem Revisionsdienst nicht im erforderlichen Umfange für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden konnten. Auch die Dokumentationen hinsichtlich der Festwerte und Unterlagen einer diesbezüglich durchgeführten Inventur konnten, wie auch im Vorjahr, nicht vorgelegt werden. Demgemäß liegen dem Jahresabschluss 2012 noch immer die Festwerte der Eröffnungsbilanz 24 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 2008 zugrunde, da bisher keine körperliche Bestandsaufnahme erfolgte und nur in einem Fall (Stadtbibliothek) eine Überprüfung der Festwerte durchgeführt wurde. In Anbetracht der getroffenen Vereinbarung, dass bei einem dreijährigen Inventurintervall jeweils bei einem Drittel der Solinger Schulen zum Stichtag 31.12. eine vor- bzw. nachverlegte Inventur durchgeführt werden soll, wurde im Jahre 2011 mit der Inventur begonnen und bei 15 Schulen erfolgreich durchgeführt. Für das Jahr 2012 sah die Planung die Durchführung einer Inventur bei weiteren 11 Schulen vor. Aufgrund einer schwierigen personellen Situation im Jahre 2012 konnte laut Schulverwaltung die Inventur nur an 4 weiteren Schulen durchgeführt werden, so dass nunmehr 19 Schulen von insgesamt 43 Schulen die Inventur erfolgreich abgeschlossen haben. Hinsichtlich des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und der diesbezüglichen Verlängerung des Inventurzeitraums von 3 auf 5 Jahre geht die Schulverwaltung davon aus, dass nicht bis zum 31.12.2013, sondern bis zum 31.12.2015 alle Schulen eine Inventur durchgeführt haben müssen. Insofern müssten gemäß der Schulverwaltung von den noch fehlenden 24 Schulen jeweils 8 Schulen im Jahr 2013, 2014 und 2015 die vor- und nachgelagerte Inventur durchführen, um flächendeckend das Ziel zu erreichen, dass alle Schulen eine Inventur abgeschlossen haben. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 8.374.095,46 € 10.779.349,72 € Unter dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau“ sind geleistete Anzahlungen der Gemeinde auf Sachanlagen anzusetzen, unabhängig davon, ob die spätere Leistung des Dritten aktivierbar ist. Diese Finanzleistungen der Gemeinde beinhalten die geldlichen Vorleistungen auf noch zu erhaltende Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, die i.d.R. künftig als gemeindliche Vermögensgegenstände bilanziert werden. Dieser gesonderte Bilanzposten ist geboten, denn für die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden geleisteten Anzahlungen stellt die Erbringung von Zahlungen durch die Gemeinde die Ursache dar, während der Erwerb der zu bilanzierenden Vermögensgegenstände der Gemeinde regelmäßig durch Lieferungen und Leistungen entsteht. Für diese Vermögensgegenstände sind die gemeindlichen Aufwendungen aufgrund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen der Gemeinde für die bis zu diesem Stichtag noch nicht fertiggestellten Anlagen (Vermögensgegenstände) bezogen auf den jeweiligen Abschlussstichtag zu ermitteln. Von Bedeutung ist dabei die Definition der Herstellungskosten nach § 33 GemHVO NRW. 25 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.3 Finanzanlagen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 424.708.657,50 € 424.893.077,09 € Im Bilanzbereich „Finanzanlagen“ werden die Vermögenswerte der Gemeinde angesetzt, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Verbindungen zu den gemeindlichen Betrieben dienen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen. Daher ist zu unterscheiden, ob die gemeindlichen Finanzanlagen auf einer öffentlich-rechtlichen, einer gesellschaftsrechtlichen oder einer schuldrechtlichen Grundlage aufbauen. Die gemeindlichen Finanzanlagen bilden die Finanzinvestitionen der Gemeinde ab, die sie einem gemeindlichen Betrieb als Fremdkapital oder Eigenkapital auf Dauer für betriebliche Zwecke gewährt hat. Der besondere Bilanzbereich „Finanzanlagen“ zeigt daher auf, in welchem Umfang und in welchen Formen die Gemeinden aufgrund ihrer Organisationshoheit ihre Aufgaben im Rahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Betriebe durchführen und dafür Finanzinvestitionen leisten. In diesem Bilanzbereich werden deshalb Anteile der Gemeinde an ihren gemeindlichen Betrieben erfasst, unabhängig davon, ob diese Betriebe auf der Grundlage des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts errichtet worden sind. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 348.928.747,42 € 348.958.541,42 € Beim Ansatz eines verbundenen Unternehmens oder einer Beteiligung der Gemeinde in ihrer gemeindlichen Bilanz sind die vielfältigen Verbindungen zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Unternehmen nicht unbeachtlich, denn der Vorgang führt zu Erkenntnissen über das Unternehmen, die auch für die Aufstellung des Gesamtabschlusses brauchbar sind. Es gilt daher, beim Ansatz von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen die Erfordernisse des Gesamtabschlusses zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung, ob solche Sachverhalte im Einzelfall gegeben sind, kann nicht auf die örtlichen Gegebenheiten am jeweiligen Abschlussstichtag abgestellt werden, sondern nur auf die zukunftsbezogene Beteiligungsabsicht der Gemeinde. Dieses ist insbesondere dann wichtig, wenn zu klären ist, ob Wertpapiere in der Hand der Gemeinde als Beteiligungen oder als Wertpapiere des Anlagevermögens zu bilanzieren sind, denn für das Vorliegen einer gemeindlichen Beteiligung ist es unerheblich, ob die Anteile der Gemeinde an einem gemeindlichen Betrieb in Wertpapieren gehalten werden oder nicht. Die verbundenen Unternehmen, einschließlich der Mehrzahl der mittelbaren Beteiligungen, wurden fast ausschließlich mit ihren Substanzwerten gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW in Ansatz gebracht. Ertragswerte wurden lediglich für zwei mittelbare Beteiligungen ermittelt. Der Wert der Stadtwerke Solingen GmbH setzt sich aus der Summe der Spartenwerte zusammen und stellt damit eine Kombination aus Ertrags- und Substanzwertverfahren dar. Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt 26 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr.2 und Nr.5. Die Wertansätze des Jahres 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Bei den Bergischen Symphonikern lagen die Voraussetzungen für ein verbundenes Unternehmen nicht mehr vor, so dass sie in 2012 in die Beteiligungen (Bilanzposten1.3.2) umgegliedert wurden. Damit reduzierten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um 43.000 €; der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet. Aufgrund nachträglicher Zuordnung von Grundstücken aus dem Anlagevermögen erhöhten sich der Wert an der Beteiligungsgesellschaft Solingen mbH um 12.701 € sowie der Solinger Bädergesellschaft (SBG) um 505 €. Dementsprechend erhöhten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um den gleichen Betrag. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Finanzanlagen dahingehend zu überprüfen, ob sie noch „werthaltig“ sind oder bei einer dauerhaften Wertminderung ein niedrigerer Wert anzusetzen ist (vgl. hierzu auch § 35 Abs. 5 GemHVO NRW). Eine derartige Überprüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen wird regelmäßig nur durch die Beauftragung von Wertgutachten möglich sein. Die Basis für die derzeitige Bewertung der Finanzanlagen lieferte das Bewertungsgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Eine systematische Überprüfung hat seitdem nicht stattgefunden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses Indizien zur Werthaltigkeit der Finanzanlagen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 525.663,91 € 485.788,91 € Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d. h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. Ein Ansatz in der gemeindlichen Bilanz setzt voraus, dass diese Verbindung dem gemeindlichen Geschäftsbetrieb dient und einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde leistet oder leisten kann. Eine Beteiligung der Gemeinde liegt daher i.d.R. vor, wenn sie an einem Unternehmen mit mehr als 20 v.H. beteiligt ist (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Die Beteiligungen der Gemeinde, die nicht in Form von Wertpapieren gehalten werden oder Beteiligungen an einem Unternehmen von nicht mehr als 20 % sowie Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, z. B. eine Kreditgenossenschaft, die auf Dauer gehalten werden (vgl. § 108 Abs. 6 GO NRW), sind dagegen unter dem Bilanzposten „Sonstige Ausleihungen“ anzusetzen. Als Beteiligungen kommen dabei in Betracht: - Anteile an Kapitalgesellschaften (dies betrifft auch gemeinnützige Gesellschaften) - Anteile an sonstigen juristischen Personen. 27 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Die Saldovorträge der Beteiligungskonten stimmen mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Gesetz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr.1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Die Übernahme der Werte ist sachgerecht. Die Bergischen Symphoniker wurden aufgrund fehlender Voraussetzungen für ein verbundenes Unternehmen aus dem Bilanzposten 1.3.1 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in die Beteiligungen umgegliedert. Dadurch erhöhte sich der Wert der Beteiligungen um 43.000 €; der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet. Durch die Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband KDN zum 01.01.2012 verringerte sich der Wert um 3.125 €. 1.3.3 Sondervermögen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 67.048.417,09 € 66.844.833,32 € Unter dem Bilanzposten „Sondervermögen“ sind die besonderen Vermögen der Gemeinde mit eigenem Rechnungskreis anzusetzen (vgl. § 97 Abs. 1 GO NRW). Zu diesen gemeindlichen Sondervermögen gehören die wirtschaftlichen Unternehmen (vgl. § 114 GO NRW) und die organisatorisch verselbstständigten Einrichtungen (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW). Die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind wichtige Organisationseinheiten der Gemeinde, die entsprechend den Vorschriften über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden als Sondervermögen errichtet werden. Sie sind wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstständig (vgl. Eigenbetriebsverordnung NRW), und für diese gemeindlichen Betriebe werden Sonderrechnungen und eigene Jahresabschlüsse verlangt. Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Die Sondervermögen wurden gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit ihren Substanzwerten in Ansatz gebracht oder mit Hilfe der Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet. Eine Aufgabenverlagerung zwischen dem Dienstleistungsbetrieb Gebäude der Stadt Solingen und der Kernverwaltung führte zu einer Erhöhung des Anlagewertes von 203.583,77 €. Der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet. 28 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 2.423.207,30 € 2.423.207,32 € Unter dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ sind die gemeindlichen Wertpapiere anzusetzen, die von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden, aber keine Anteile an gemeindlichen Betrieben darstellen, weil damit keine Beteiligungsabsicht der Gemeinde besteht. Daher muss bei der Bilanzierung von Wertpapieren nicht nur immer geprüft werden, ob neben der „Daueranlageabsicht“ der Gemeinde auch noch eine unternehmerische Einflussnahme beabsichtigt ist, sondern auch, ob weitere Anhaltspunkte aufzeigen, dass die Wertpapiere dem Nutzen des eigenen Geschäftsbetriebes und der Herstellung einer dauernden Verbindung zu dem betreffenden gemeindlichen Betrieb dienen. Die Saldovorträge der Wertpapierkonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW wird entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Ansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Es ergibt sich keine Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen infolge voraussichtlich dauernder Wertminderungen (§ 35 Abs. 5 GemHVO NRW). 1.3.5 Ausleihungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 5.782.621,78 € 6.180.706,12 € Unter dem Bilanzposten „Ausleihungen“ werden langfristige Forderungen der Gemeinde als Anlagevermögen angesetzt, die durch Hingabe von Kapital an Dritte entstanden sind und dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dauerhaft dienen sollen. Diese gemeindlichen Ansprüche entstehen z. B. aus der Hingabe von langfristigen Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, aber auch Sachdarlehen in Form einer Wertpapierleihe durch die Gemeinde. Solche gemeindlichen Ausleihungen müssen zudem eine Mindestlaufzeit von über einem Jahr haben. Die in der gemeindlichen Bilanz vorzunehmende weitere Differenzierung der gemeindlichen Ausleihungen soll u. a. zur Erleichterung der Aufstellung des gemeindlichen Gesamtabschlusses beitragen. Im Rahmen der Prüfung wurden lediglich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und sonstige Ausleihungen betrachtet, da es keine Ausleihungen an Beteiligungen bzw. Sondervermögen gab. 29 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.825.167,52 € 1.825.167,52 € Der Saldovortrag des Ausleihungskontos stimmt mit dem Wertansatz des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für den Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr.5. Der Ansatz des Jahresabschlusses 2011 wurde in den Jahresabschluss 2012 übernommen. 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 3.957.454,26 € 4.355.538,60 € Die Saldovorträge der Ausleihungskonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden für die Gewährungskonten in den Jahresabschluss 2012 übernommen; die Veränderungen durch Tilgungen wurden auf den Rückflusskonten erfasst. 2 Umlaufvermögen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 37.352.811,59 € 36.537.877,57 € Als Umlaufvermögen werden auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz die Vermögensgegenstände der Gemeinde angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung durch die Gemeinde vorgesehen sind. Zum gemeindlichen Umlaufvermögen zählen insbesondere die Vorräte, die Forderungen, die kurzfristigen Wertpapiere und die liquiden Mittel zu den in diesem Bilanzbereich anzusetzenden Vermögensgegenständen. 30 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 2.1 2.1.1 2.1.2 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 4.285.385,10 € 4.767.324,68 € Unter dem Bilanzposten „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. zum kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung durch die Gemeinde angeschafft oder hergestellt. Aus der Gesamtsicht der gemeindlichen Verwaltung über ihre Vermögensgegenstände dürften die Vorräte eher unbedeutend sein. 2.1 Vorräte Grundstücke im Umlaufvermögen Gebäude im Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Buchwert 2012 2011 3.825.607,75 € 425.646,74 € 34.130,61 € 4.285.385,10 € 4.235.390,75 € 505.170,52 € 26.763,41 € 4.767.324,68 € Mit dem Posten 2.1.1 ist bei der Stadt Solingen grundsätzlich das Lagervermögen (hier Heizstoffe) gemeint. Geleistete Anzahlungen liegen auf dem Bilanzposten Vorräte nicht vor. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 30.381.495,27 € 28.087.213,35 € Dieser Bilanzposten wird gem. § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen untergliedert, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten anzusetzen sind. Als sonstige Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände auszuweisen, die sich nicht eindeutig einem anderen Posten des Umlaufvermögens zuordnen lassen. Hierzu zählen z. B. Steuererstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche. Dem Revisionsdienst liegt eine umfassende Dokumentation mit Erläuterungen zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen vor. Hierzu hat die Finanzbuchhaltung für den Jahresabschluss 2012 erneut eine qualifizierte und für die Prüfung hilfreiche Dokumentation zu den Bilanzposten erarbeitet. 31 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 2.2.1 und 2.2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 29.724.904,76 € 27.588.865,95 € Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Forderungen grundsätzlich richtig bilanziert und die Instrumentarien hinsichtlich Stundung, Niederschlagung und Erlass angewendet wurden. Der Revisionsdienst hat stichprobenartig die Forderungen aus Gebühren, Beiträgen und Steuern überprüft, ohne Anhaltspunkte festgestellt zu haben, die gegen die Korrektheit der ausgewiesenen Werte sprechen. Der Forderungsspiegel entspricht den Vorschriften der GemHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buchhaltung abgestimmt und nachvollziehbar dargestellt. Entwicklung der Forderungen zum Bilanzstichtag Forderungen 2012 2011 2010 € € € 15.394.463,42 12.356.394,69 11.671.544,86 2009 € 9.317.107,01 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche For14.330.441,34 15.232.471,26 11.955.505,58 10.800.089,38 derungen Summe aller Forde- 29.724.904,76 27.588.865,95 23.627.050,44 20.117.196,39 rungen Die Summe aller Forderungen ist in den betrachteten Jahren 2009 bis 2012 kontinuierlich gestiegen. Ein deutlicher Anstieg ist im Jahr 2011 (rd. 16,8 % gegenüber 2010) zu verzeichnen. 2012 beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr weitere 7,7 %. Wertberichtigungen Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sind die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände nach der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW einzeln zu bewerten und vorsichtig auf ihre Einbringlichkeit zu prüfen. Dies schließt eine Prüfung der Werthaltigkeit jeder einzelnen bestehenden Forderung mit der möglichen Folge einer sogenannten Einzelwertberichtung (EWB) ein. Die maßgeblichen Formen einer Einzelwertberichtigung sind die Niederschlagung und der Erlass gem. § 26 Abs. 2 und 3 GemHVO NRW. Gestundete Forderungen nach § 26 Abs. 1 GemHVO NRW dürfen nicht wertberichtigt werden. 32 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Neben der Einzelwertberichtigung können auch pauschalierte Wertberichtigungen bei z. B. gleichartigen Forderungen vorgenommen werden. Pauschalwertberichtigungen (PWB) wurden in Höhe von 50 % der in der höchsten Mahnstufe befindlichen Forderungen (in Vollstreckung befindliche Forderungen) gebildet. Entsprechende Statistiken, die die Werthaltigkeit dieser Forderungen belegen, konnten vorgelegt werden. Der eingeschlagene Weg, pauschale Abschläge aufgrund Erfahrungen vergangener Jahre zu finden, ist weiterentwickelt worden. Bei der Festsetzung der PWBProzentsätze sollte mit einem 3-Jahres-Durchschnitt gearbeitet werden. Bei den Forderungen aus Transferleistungen ergab sich zum Jahresanfang 2012 eine Erhöhung um 6,5 Mio. € aus der Übernahme von Forderungen des Jobcenters im Zuge des Wechsels der Trägerschaft von der ARGE zur Stadt. Diese werden jedoch zu 95% pauschalwertberichtigt, soweit sie zum Bilanzstichtag noch bestehen. Dies gilt auch für die seitdem hinzugekommenen Forderungen des Jobcenters. Zusammen ergibt sich allein für diesen Bereich eine Pauschalwertberichtigung von 5,8 Mio. €. In diesen Daten sind die Nebenforderungen nicht enthalten, die genauso behandelt werden. Der Schwellenwert für die Untersuchung der Forderungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Einzelwertberichtigung wurde im Jahresabschluss 2012 auf 50.000 € festgesetzt. Die individuelle Prüfung von Forderungen durch die Finanzbuchhaltung muss letztlich wirtschaftlich vertretbar bleiben. Einzelwertberichtigungen wurden auch zur Neutralisierung von Schiefständen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten hinsichtlich der Stadtdienste vorgenommen. Die Summen der Forderungen und Verbindlichkeiten saldieren sich auf null. Eine Dokumentation zur Bildung und Ermittlung von Wertberichtigungen wurde von der Finanzbuchhaltung vorgelegt. Folgende Einzelwert-/Pauschalwertberichtigungen (EWB/PWB) wurden im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen. Entwicklung der Einzelwertberichtigungen zum Bilanzstichtag Einzelwertberichtigungen EWB Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen EWB Privatrechtliche Forderungen Summe EWB zu Forderungen 2012 2011 2010 2009* € € € € 775.078,19 1.907.795,63 2.307.134,24 2.331.409,42 114.472.90 308.236,97 325.888,24 759.607,80 889.551.09 2.216.032,60 2.633.022,48 3.091.017,22 * Bis zum Jahresabschluss 2009 wurden Forderungen ab einer Höhe von 100.000 € einer individuellen Prüfung unterzogen. 33 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Entwicklung der Pauschalwertberichtigungen zum Bilanzstichtag Pauschalwertberichtigungen PWB Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen PWB Privatrechtliche Forderungen Summe PWB zu Forderungen 2012 2011 2010 2009 € € € € 11.291.400,20 4.924.268,72 3.916.382,01 4.752.079,37 373.266,45 347.281,90 240.643,12 326.162,11 11.664.666,65 5.271.550,62 4.157.025,13 5.078.241,48 Eine wesentliche Abweichung zum Vorjahr ist bei den Pauschalwertberichtigungen zu den Transferleistungen festzustellen. Die Datengrundlagen der EWB wurden dem Prüfer in Dateiform vollständig und transparent zur Verfügung gestellt. Die EWB wurden stichprobenartig überprüft und führten zu keinen Beanstandungen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen wurden auf separate Aufwandskonten gebucht. Umgliederungen wurden in Höhe von rd. 6,1 Mio. € vorgenommen, um inhaltliche, aber in der Bilanz in falschen Posten dargestellte Beträge an richtiger Stelle auszuweisen, sowie um Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Stadtdiensten zu neutralisieren. Entsprechende Buchungsnachweise und Dokumentationen liegen vor. Die stichprobenartig geprüften Sachverhalte konnten nachvollzogen werden. Forderungsmanagement Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle sowie Forderungslaufzeiten möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren, damit die notwendige Liquidität der Kommune gewahrt bleibt. 34 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Im Zuge der Verbesserung des Forderungsmanagements wurden zwischenzeitlich nachfolgende Instrumente entwickelt bzw. fortgeschrieben: • • • • Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen Dienstanweisung über die Geltendmachung von Forderungen in Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren Arbeitsanweisung für die Durchführung von unbefristeten Niederschlagungen in der Abteilung 21-3 Vollstreckungsstelle Als Bestandteil des Forderungsmanagements sollte ein Forderungscontrolling zur Steuerung und Kontrolle der Prozesse installiert werden. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 656.590,51 € 498.347,40 € Hierbei handelt es sich um eine Sammelposition der Ansprüche der Stadt Solingen gegenüber Dritten. Hier werden z. B. geleistete Anzahlungen sowie Schadensersatzforderungen und Steuerforderungen gebucht. Eine stichprobenartige Prüfung wurde bei der Darstellung der Gehaltsvorschüsse und bei den Umgliederungen vorgenommen. Die Sachverhalte wurden nachvollziehbar dargestellt. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.340.038,29 € 1.181.797,98 € Die Saldovorträge der Wertpapierkonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. 2.4 Liquide Mittel Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.345.892,93 € 2.501.541,56 € Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde in ihren unterschiedlichsten Formen, z. B. in Form von Bar- oder Buchgeld, anzusetzen, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Ausgehend 35 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 von einer bilanztechnischen Gleichwertigkeit der möglichen Arten von Geldmitteln ist es vertretbar, diese in der gemeindlichen Bilanz zusammengefasst unter einem einzigen Bilanzposten anzusetzen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Liquide Mittel Schulgirokonten Treuhandkonto Sanierungs-GmbH Südl. IS Übrige Sichteinlagen zzgl. Schwebeposten Barkasse, Handvorschüsse, Schecks Guthaben Frankiermaschine Summe 2012 1.289.449,04 € 0,00 € -9.339,51 € 65.783,40 € 0,00 € 1.345.892,93 € 2011 1.214.507,27 € 1.208.795,69 € 10.730,73 € 57.818,50 € 9.689,37 € 2.501.541,56 € Die Dienstanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten der Schulen der Stadt Solingen und für die Bewirtschaftung des Schulbudgets vom 29.05.2008 regelt, dass am Ende des Haushaltsjahres (31. Dezember eines Jahres) nicht in Anspruch genommene Mittel des Schulbudgets (Überschüsse) den Schulen für entsprechende Auszahlungen des nächsten Haushaltsjahres zur Verfügung stehen. Damit ist die Verfügbarkeit von Resten nur bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres gegeben. Um weitere Steigerungen des Bestandes der Schulgirokonten insgesamt zu vermeiden, empfiehlt der Revisionsdienst erneut, die Einhaltung der Dienstanweisung im Rahmen unvermuteter Prüfungen durch den Stadtdienst Schulverwaltung konkret zu kontrollieren. Weiter sollte die Dienstanweisung dahingehend geändert werden, dass bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres nicht verbrauchte Mittel an die Stadt Solingen zurückzuzahlen sind. 3 Aktive Rechnungsabgrenzung Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 19.572.074,83 € 14.437.376,41 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Durch Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gliedern sich wie folgt: Aktive Rechnungsabgrenzung aRAP Gehälter / Pensionen aRAP Transferleistungen aRAP Investitionszuweisungen an Dritte aRAP Mieten aRAP Sonstiges Summe 36 2012 3.136.256,68 € 11.141.760,62 € 4.969.031,62 € 259.427,23 € 65.598,68 € 19.572.074,83 € 2011 3.194.542,75 € 6.579.995,54 € 4.324.637,09 € 271.214,42 € 66.986,61 € 14.437.376,41 € STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Aktive Rechnungsabgrenzung Jobcenter Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten korrespondieren mit den entsprechenden Aufwandskonten. Die Ansätze des Jahres 2011 wurden (teilweise anteilig entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung) ordnungsgemäß über diese Konten aufgelöst. Das Verfahren ist korrekt. Die deutliche Zunahme des Bilanzpostens gegenüber dem Jahr 2011 erklärt sich durch erstmalig abzugrenzende Transferleistungen aus der Übernahme der Trägerschaft des Jobcenters. Eine stichprobenartige Überprüfung der Transferaufwendungen 533300 (Arbeitslosengeld II) sowie 533600 (Leistungen Unterkunft und Heizung Arbeitssuchende) wurde hinsichtlich erforderlicher Abgrenzungsbuchungen vorgenommen. Hier hat sich gezeigt, dass auf Grund der vorgelegten unterschiedlichen Aufstellungen (Basis für die Bildung von Abgrenzungsposten) zukünftig Handlungsbedarf besteht, da die vorgenommenen Abgrenzungen nicht immer nachvollziehbar waren. Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt war die Rechnungsabgrenzung aufgrund der Förderung der Kindertagesstätten freier Träger sowie der Einrichtungsgegenstände von Tagespflegepersonen in Höhe von 1.117.423,18 €. Diese Vorgänge wurden korrekt im Rechnungswesen wiedergegeben. Die Voraussetzungen für die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42 GemHVO NRW wurden, soweit geprüft, erfüllt. Die Erfassung unter dem Bilanzposten ist korrekt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie Prüfgegenstand waren, durch begründende Unterlagen nachgewiesen; sie waren rechnerisch richtig ermittelt. Anhaltspunkte für nicht gebildete, aber notwendige aktive Rechnungsabgrenzungsposten ergaben sich nicht. 37 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 PASSIVA 1 Eigenkapital Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 69.328.747,44 € 95.357.259,39 € Nach den Gliederungsvorschriften ist das gesamte Eigenkapital der Gemeinde auf der Passivseite der gemeindlichen Bilanz auszuweisen. Es wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet und stellt den Gegenwert für bereits getätigte Investitionen dar oder steht noch für Investitionen der Gemeinde zur Verfügung, ggf. aber auch zur Deckung eines Fehlbetrages in der Ergebnisrechnung. Solange die positiven Bestandteile überwiegen, steht der Gemeinde noch Eigenkapital zur Verfügung. Das Eigenkapital setzte sich wie folgt zusammen: Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Eigenkapital 1.1 2012 85.234.623,82 € 6.062.539,64 € 0,00 € -21.968.416,02 € 69.328.747,44 € 2011 141.335.915,63 € 3.851.114,53 € 0,00 € -49.829.770,77 € 95.357.259,39 € Allgemeine Rücklage Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 85.234.623,82 € 141.335.915,63 € Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag anzusetzen, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Der bilanzielle Ansatz der allgemeinen Rücklage hängt somit in der Höhe von den in die gemeindliche Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden der Gemeinde ab. Diese Ansätze wiederum stehen in Abhängigkeit zur Inventur und zum Inventar und damit zur Bewertung der Bilanzposten zum jährlichen Abschlussstichtag. Die künftige Entwicklung des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ ist abhängig vom erzielten Ergebnis der jährlichen Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Entsteht z. B. ein negatives Jahresergebnis, ist dieses mit dem Wertansatz des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ zu verrechnen, wenn der Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ keinen Wertansatz mehr aufweist bzw. die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist. Zu beachten ist, dass eine Verringerung der allgemeinen Rücklage unabhängig von ihrer Größenordnung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (vgl. § 75 Abs. 4 und § 76 GO NRW). 38 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 1.2 Sonderrücklagen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 6.062.539,64 € 3.851.114,53 € Unter dem Bilanzposten „Sonderrücklagen“ sind in der gemeindlichen Bilanz im Bereich „Eigenkapital“ die Beträge gesondert für Zwecke anzusetzen, für die die Bildung von Sonderrücklagen für die Gemeinde ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. § 43 Abs. 3 und 4 GemHVO NRW). Nach dieser Vorschrift darf die Gemeinde z. B. eine Deckungsrücklage und die Zuwendungsrücklage als Sonderrücklagen in ihrer Bilanz ansetzen. Auch hat sie nach der Vorschrift des § 43 Abs. 4 GemHVO NRW eine Sonderrücklage anzusetzen, wenn ein Zuwendungsgeber die ertragswirksame Auflösung der von ihm der Gemeinde gewährten Zuwendung ausschließt. 1.3 Ausgleichsrücklage Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 0,00 € 0,00 € Unter dem Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ ist ein bei der Eröffnungsbilanzierung von der allgemeinen Rücklage buchungstechnisch abgetrennter Teil, der im Rahmen des Haushaltsausgleichs die Funktion eines Puffers für Schwankungen des Jahresergebnisses hat, anzusetzen. Die Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel des bei der Eröffnungsbilanz festgestellten zulässigen Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen betragen. Die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW). Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden. Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals wurde bereits im Haushaltsjahr 2010 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 vollständig aufgezehrt. 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 -21.968.416,02 € -49.829.770,77 € Unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ist das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag anzusetzen. Weil der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages zu beschließen hat, muss ihm grundsätzlich die Bilanz ohne eine vorherige vollständige oder teilweise Verwendung des erzielten Jahresergebnisses vorgelegt werden. Nach der Fest39 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 stellung des Jahresabschlusses durch den Rat können dann die erforderlichen Umbuchungen des erzielten Jahresüberschusses z. B. in die Ausgleichsrücklage, ggf. auch in die allgemeine Rücklage vorgenommen werden. Ein in der gemeindlichen Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der Ausgleichsrücklage ganz oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil die Gemeinde nach § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet ist, ihren Haushalt auszugleichen und durch eine Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich nach § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW erreicht wird. 2 Sonderposten Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 194.718.834,62 € 193.405.398,38 € In der gemeindlichen Bilanz müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und dadurch zur Aufgabenerledigung der Gemeinde beitragen, gesondert angesetzt werden, damit im gemeindlichen Jahresabschluss die Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in Abzug gebracht oder unmittelbar ertragswirksam vereinnahmt werden. Mit der durch die Sonderposten möglichen Verteilung auf die Nutzungsjahre wird zudem bezweckt, dass die Generationen, die den Vermögensgegenstand nutzen, nicht in voller Höhe mit den entstehenden Abschreibungen belastet werden. Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen, z. B. gemeindlichen Grundstücken, bleibt der aus der erhaltenen Finanzleistungen Dritter gebildete und in der gemeindlichen Bilanz angesetzte Sonderposten unverändert, solange die Gemeinde wirtschaftlicher Eigentümer des betreffenden Vermögensgegenstandes ist, so dass keine ertragswirksame Auflösung des angesetzten Sonderpostens erfolgen darf. Die Anpassungen der Sonderposten in Bezug auf die zum Jahresabschluss 2011 noch ausstehenden Korrekturen im Bereich der Gebäudebewertung sind vorgenommen worden. Nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen Der Anhang zum Jahresabschluss 2012 enthält eine Liste der noch nicht erhobenen Beiträge aus insgesamt 364 fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen mit einem geschätzten Beitragsaufkommen von insgesamt 1.148.500 €. Die Häufung von Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 beruht auf einem in diesen Jahren aus energetischen Gründen durchgeführten Austausch der Straßenbeleuchtung. 40 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Einer Abrechnung der aufgelisteten Maßnahmen stehen keine rechtlichen Gründe entgegen. Bei der Priorisierung spielen sowohl der finanzielle Umfang als auch die drohende Verjährung eine wesentliche Rolle. Die Verjährung tritt vier Jahre nach Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ein. Dieser Zeitpunkt ist nicht identisch mit dem Datum der Fertigstellung der Maßnahme. Nach Abrechnung der aufgelisteten Maßnahmen und Erhebung der Beiträge sind die Beiträge als Sonderposten zu bilanzieren. 3 Rückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 296.082.722,97 € 282.468.526,03 € Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Rückstellungen, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Unter Beachtung des § 88 GO NRW und in Anlehnung an das Handelsrecht darf die Gemeinde jedoch nur für die Zwecke eigene Rückstellungen bilanzieren, die in § 36 GemHVO NRW abschließend bestimmt worden sind. 3.1 Pensionsrückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 265.481.825,00 € 256.249.145,00 € Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde anzusetzen. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat die Gemeinde ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Die Höhe der Pensionsrückstellungen wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeckschen Richttafeln. Alle Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen sind nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit ihrem im Teilwertverfahren zu ermittelnden Barwert als Rückstellung anzusetzen. 41 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Außerdem sind hier die Rückstellungen für die in den städtischen Betrieben und Gesellschaften beschäftigten Beamten erfasst, die auch im städtischen Stellenplan geführt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen des städtischen Klinikums, das die Pensionsrückstellungen in seinem Abschluss ansetzt und die Versorgungsleistungen selbst zahlt. Auch für Beihilfen sind nach § 36 GemHVO NRW Rückstellungen zu bilden. Danach können die Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Die Berechnung des Prozentsatzes wird jährlich aktualisiert und beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2012 auf ca. 16,22%. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 356.964,79 € 475.000,00 € Im Bereich der Altlastensanierung wurden Rückstellungen für einen konkret vorliegenden Sachverhalt gebildet und zwar in Höhe des durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Eigenanteils von 20 % der entstehenden Kosten. Maßnahmenträger ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW. In diesem Zusammenhang weist der Revisionsdienst allerdings nochmals auf seine Empfehlung aus der Eröffnungsbilanzprüfung hin, die im städtischen Eigentum befindlichen „Altlastenverdachtsflächen“ zeitnah zu untersuchen und für die Zukunft die Rückstellungen dem hierbei ermittelten Risikopotential entsprechend zu bilden und auszuweisen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.047.013,15 € 87.535,61 € Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde gegen sich selbst (Innenverpflichtung) anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Zu jedem Abschlussstichtag ist daher von der Gemeinde zu beurteilen, ob von ihr Instandhaltungsmaßnahmen im abgelaufenen Haushaltsjahr unterlassen wurden und wie sich dies ggf. auf die gemeindliche Bilanz auswirkt. Es ist dabei die Frage zu beantworten, ob daraus eine Wertminderung beim betreffenden Vermögensgegenstand entsteht oder ob die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung erfüllt werden. Beide Vorgehensweisen würden zunächst zum gleichen Ansatz des Eigenkapitals führen. Vor dem Hintergrund der Ermittlung des Instandhaltungsstaus im Bereich des städtischen Gebäudevermögens ist eine mittelfristige Planung vorzunehmen, die den Erhalt sicherstellt. Gem. § 36 Abs. 3 sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen 42 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. 3.4 Sonstige Rückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 29.196.920,03 € 25.656.845,42 € Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen, z. B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich folgendermaßen auf: Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Urlaubsansprüche Rückstellungen für Überstunden Rückstellungen für Beihilfeansprüche Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Gleitzeitguthaben Rückstellungen für Reisekosten Rückstellungen fehlende Eingangsrechnungen Andere sonstige Rückstellungen Summe 2012 2.144.456,29 € 1.752.639,65 € 542.500,00 € 7.416.866,00 € 650.619,94 € 15.447,29 € 7.762.676,17 € 8.911.714,69 € 29.196.920,03 € 2011 1.696.877.28 € 226.119,45 € 517.600,00 € 5.438.874,00 € 574.514,57 € 16.496,03 € 8.334.159,67 € 8.852.204,42 € 25.656.845,42 € 3.4.1 Rückstellungen für Urlaubsansprüche Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 2.144.456,29 € 1.696.877,28 € Der Jahresurlaubsanspruch der Beschäftigten stellt einen Aufwand der laufenden Periode dar. Üblicherweise wird von den Beschäftigten ein Teil ihres Jahresurlaubes erst im Folgejahr genommen. Diese im laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind zu bewerten und am Bilanzstichtag in Form einer Rückstellung zu berücksichtigen. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR ermittelt und berechnet. 43 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 3.4.2 Rückstellungen für Überstunden Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.752.639,65 € 226.119,45 € Für geleistete Überstunden, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR ermittelt und berechnet. 3.4.3 Rückstellungen für Beihilfeansprüche des aktiven Personals Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 256.500,00 € 222.700,00 € Nach Berechnung der Personalverwaltung ist bei Beihilfen mit einem „Antragsrückstand“ von rd. zwei Monaten auszugehen. Im zu betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen von ca. 256.500 € eingereicht. 3.4.4 Rückstellungen für Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 286.000,00 € 294.900,00 € Die getroffenen Feststellungen unter Ziffer 3.4.3 treffen hier gleichermaßen zu. Im zu betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen von ca. 286.000,00 € eingereicht. 3.4.5 Rückstellungen für Altersteilzeit Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 7.416.866,00 € 5.438.874,00 € Die Höhe der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeckschen Richttafeln. Nach den von der Haessler-Software ermittelten Werten weist die Rückstellung für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit einen Bestand von 7.416.866,00 € aus. Die Rückstellungen wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. 44 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 3.4.6 Rückstellungen für Gleitzeitguthaben Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 650.619,94 € 574.514,57 € Für Gleitzeitguthaben, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR ermittelt und berechnet. Es wurde insgesamt eine Rückstellung in Höhe von 650.619,94 € gebildet. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 3.4.7 Rückstellungen für Reisekosten Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 15.447,29 € 16.496,03 € Für die Ermittlung des Wertes wurde vereinfachend unterstellt, dass die ersten HRAuszahlungen im neuen Jahr Erstattungen für Aufwendungen des Vorjahres darstellen. Der Betrag spiegelt sich korrekt in dem entsprechenden Finanzkonto wider. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde auf eine tiefergehende Prüfung verzichtet. 3.4.8 Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 7.762.676,17 € 8.334.159,67 € Bei Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen wurde seitens des Finanzmanagements eine Rückstellung in Höhe von 7.762.676,17 € gebildet. Bei der stichprobenweisen Überprüfung der Einzelbeträge ergaben sich keine Beanstandungen. 3.4.9 Steuerrückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 0,00 € 0,00 € Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet. 45 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 3.4.10 Andere sonstige Rückstellungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 8.911.714,69 € 8.852.204,42 € Die ausgewiesenen Werte sowie die Bildung bzw. Inanspruchnahme der Rückstellungen wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. 4 Verbindlichkeiten Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 698.666.064,15 € 707.511.514,75 € Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Verbindlichkeiten, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Gemeindliche Verbindlichkeiten liegen immer dann vor, wenn die Gemeinde gegenüber einem Dritten zu einer konkreten Leistungserbringung auf Grund von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Sie sind in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen, wenn diese am Abschlussstichtag wirtschaftlich noch bestehen, weil die Gemeinde ihre Verpflichtung noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat. Derartige gemeindliche Verbindlichkeiten stellen eine wirtschaftliche Belastung der Gemeinde dar, wenn die Gemeinde sicher von einer Verminderung ihres Vermögens ausgehen kann. In der gemeindlichen Bilanz dürfen daher keine Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften der Gemeinde angesetzt werden. 4.1 Anleihen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 0,00 € 0,00 € Anleihen wurden nicht emittiert. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 170.836.629,88 € 179.093.690,40 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind die der Gemeinde von einem Dritten für Investitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die zurückgezahlt werden müssen und für die die Kommune Zinsen zu leisten hat. 46 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Die Rechtsgrundlagen sind § 86 Abs. 1 i. V. mit § 77 Abs. 3 GO NRW und die §§ 41 Abs. 4 und 47 GemHVO NRW. Kredite dürfen gem. § 86 Abs. 1 GO NRW nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune in Einklang stehen. Die Ermächtigung von Krediten für Investitionen wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Kreditverbindlichkeiten sind mit ihrem Restkapital im Jahresabschluss auszuweisen. Die Gemeinde hat ihre aufgenommenen Kredite in ihrer Bilanz differenziert anzusetzen, so dass die Kredite für Investitionen getrennt nach Kreditgebern, z. B. dem privaten Kreditmarkt, dem öffentlichen Bereich und den eigenen Organisationseinheiten ausgewiesen werden. Ein entsprechender Ausweis der Kredite für Investitionen ist auch entsprechend im Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne geprüft (100%-Prüfung). Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung festgesetzten Investitionskredite geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten (Anzahl insgesamt 32) mit ihrem Rückzahlungsbetrag (Restkapital) im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen am Bilanzstichtag auf folgende Kreditgeber: Kreditgeber Sondervermögen Öffentlicher Bereich Privater Kreditmarkt Summe 2012 0,00 € 53.236.426,82 € 117.600.203,06 € 170.836.629,88 € 2011 121.250,29 € 58.226.340,66 € 120.746.099,45 € 179.093.640,40 € Nach Restlaufzeiten gliedern sich diese Kreditverbindlichkeiten wie folgt: Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Summe 2012 6.273.514,00 € 26.539.472,81 € 138.023.643,07 € 170.836.629,88 € 2011 6.237.051,63 € 25.743.274,52 € 147.113.364,25 € 179.093.690,40 € Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Investitionskredite stimmte überein mit den in der Dokumentation dargestellten und den in SAP auf den berührten Sachkonten eingebuchten Beträgen. 47 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 477.591.168,56 € 481.885.477,26 € Die Rechtsgrundlagen sind § 89 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den §§ 41 Abs. 4 und 47 GemHVO NRW. Gem. § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung (kameralistisch Kassenkredite) bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne geprüft (100 %-Prüfung). Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite geprüft, der mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 540.000.000 € festgesetzt wurde. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden. Des Weiteren ist festzustellen, dass die zur Liquiditätssicherung aufgenommen Kredite nicht für investive Zwecke eingesetzt wurden. Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Liquiditätskredite stimmte überein mit den in der Dokumentation dargelegten Darlehensverbindlichkeiten und den in SAP auf den berührten Sachkonten gebuchten Beträge. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung entfallen auf folgende Kreditgeber: Kreditgeber Öffentlicher Bereich Privater Bereich Summe 2012 392.591.168,56 € 85.000.000,00 € 477.591.168,56 € 2011 356.885.477,26 € 125.000.000,00 € 481.885.477,26 € Nach Restlaufzeiten gliedern sich diese Kreditverbindlichkeiten wie folgt: Restlaufzeit bis zu 1 Jahr von 1 bis 5 Jahren von 5 bis 10 Jahren Summe 48 2012 192.591.168,56 € 185.000.000,00 € 100.000.000,00 € 477.591.168,56 € 2011 246.885.477,26 € 215.000.000,00 € 20.000.000,00 € 481.885.477,26 € STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 540.000.000 € festgesetzt wurde, wurde somit nicht überschritten sondern mit rund 62,4 Mio. € unterschritten. Eine Besonderheit stellt sicherlich das automatische Cash-Management-System der Stadt Solingen dar, an dem neben der Kernverwaltung eine Reihe von städtischen Betrieben und Gesellschaften beteiligt sind. Auf das von der Stadtsparkasse Solingen betriebene sog. "Masterkonto" werden banktäglich automatisch alle beteiligten Geschäftskonten der Stadt und der Betriebe bzw. Gesellschaften mit den jeweiligen positiven oder negativen Salden übertragen. Abhängig vom Saldenstand dieses Masterkontos werden vorhandene Erträge bei der Stadtsparkasse angelegt bzw. notwendige Darlehen aufgenommen. Vor dem Hintergrund der Subsidiarität "externer Geldaufnahme" wird hier die "Gesamtliquidität" des Konzerns Stadt Solingen genutzt. Zum Stichtag 31.12.2012 bestanden auf dem Masterkonto gegenüber den beteiligten Betrieben und Gesellschaften sowie der Stadtsparkasse Solingen Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 20.451.168,56 € (davon allein gegenüber der Stadtparkasse 14.779.429,40 €). Die in diesem Zusammenhang bestehenden und auf dem Masterkonto ebenfalls ausgewiesenen Forderungen gegenüber den Bergischen Symphonikern in Höhe von insgesamt 17.943,56 € wurden durch eine Saldenbestätigung belegt. Die Forderungen gegenüber den Technischen Betrieben Solingen (TBS) in Höhe von 4.594.631,83 € korrespondieren mit dem für das Wirtschaftsjahr 2012 testierten Jahresabschluss des verselbständigten Bereichs. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 292.188,30 € 475.631,61 € Zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen u. a. Schuldenübernahmen, Leibrentenverträge, Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte sowie Leasingverträge. Unter diesem Bilanzposten wurde neben den Leibrenten der Tilgungsanteil einer an das Klinikum zu zahlenden Schuldendiensthilfe für vom Klinikum gewährte Darlehen abgebildet. Die Schuldendiensthilfe für vom Klinikum finanzierte Bedienstetendarlehen schließt mit einem Saldo in Höhe von 75.282,81 € ab. Die Leibrentenverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 216.905,49 €. Da im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz sämtliche Nachweise für die den Zahlungsverpflichtungen zugrunde liegenden Verträgen, Berechnungen etc. überprüft wurden, waren lediglich die Änderungen Gegenstand der Prüfung. 49 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Die rechnerische Prüfung ergab keinen Grund zur Beanstandung. Angaben zum Gesamtbetrag am Abschlusstag mit Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben nach unterschiedlichen Restlaufzeiten im Sinne des § 47 Abs. 2 GemHVO NRW, lagen vor. Die Saldenvorträge stimmen mit den jeweiligen Beträgen des Jahresabschlusses 2011 überein. Bilanzidentität ist daher gegeben. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, entspricht § 41 Abs.4 Ziffer 4.4 GemHVO NRW. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 5.036.214,32 € 4.499.780,17 € Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, anzusetzen. Diese Verpflichtungen der Gemeinde werden analog zum Handelsrecht in der gemeindlichen Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Bilanzposten setzt sich u. a. zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber • • • • • • • dem privaten Bereich dem öffentlichen Bereich den Stadtdiensten verbundenen Unternehmen Eigenbetrieben Beteiligungen Sondervermögen Die Beträge aus dem Jahresabschluss 2011 wurden korrekt in den Jahresabschluss 2012 vorgetragen. Bilanzidentität ist daher gegeben. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten per 31.12.2012 ist, soweit in die Prüfung einbezogen, gegeben. Die Prüfung wurde im Stichprobenverfahren durchgeführt, und zwar unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäftsvorfälle. Die Beträge wurden durch zahlungsbegründende Unterlagen nachgewiesen. Die rechnerische Prüfung ergab keinen Grund zur Beanstandung. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ entspricht der Vorgabe nach § 41 Abs. 4 Ziffer 4.5 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 50 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 1.414.827,79 € 174.829,17 € Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie z. B. Jugendhilfeleistungen. Sie werden als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Kommune ihre rechtliche Verpflichtung zur Zahlung noch nicht erfüllt hat. Der Bilanzposten gliedert sich auf in Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich mit einer Summe in Höhe von 306.002,80 €, Transferleistungen übrige Bereiche mit 19.065,00 €, Rückzahlungsanforderungen von 11.056,88 € sowie eine Umgliederung in Höhe von 1.078.703,11 €. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ entspricht § 41 Abs. 4 Ziffer 4.6 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 43.495.035,30 € 41.382.106,14 € Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten. Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen. Dazu zählen auch die Verbindlichkeiten aus Einnahmeverteilung. Im Bereich der Grundabgaben sowie des Friedhofswesens werden diverse Gebühren erhoben und von der Stadt Solingen vereinnahmt, die den Technischen Betrieben Solingen (TBS) zustehen. Mit der Technik der SAP-Einnahmeverteilung werden diese Einnahmen 1:1 an einen sogenannten Letztempfänger (hier TBS) verteilt und ausgezahlt. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ entspricht der Vorschrift des § 41 Abs. 4 Ziffer 4.7 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 5 Passive Rechnungsabgrenzung Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 8.737.872,78 € 3.315.920,30 € Der Bilanzposten „Passive Rechnungsabgrenzung“ dient der periodengerechten Ergebnisermittlung. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten). 51 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten korrespondieren mit den entsprechenden Ertragskonten. Die Ansätze für Entgelte des Jahres 2011 wurden (für die Investitionsförderung anteilig) ordnungsgemäß über diese Konten aufgelöst. Das Verfahren wurde korrekt abgebildet. Die deutliche Zunahme des Bilanzpostens erklärt sich, vergleichbar der Aktiven Rechnungsabgrenzung, durch die Übernahme des Jobcenters und der daraus resultierenden erstmaligen Abgrenzung der Erträge (ca. 4.8 Mio. €) aus der Erstattung von Transferleistungen durch den Bund und das Land. Die Erfassung war korrekt im Rechnungswesen abgebildet. Die Voraussetzungen für die Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42 GemHVO NRW sowie deren Erfassung unter diesem Bilanzposten waren, soweit geprüft, korrekt. Anhaltspunkte für nicht gebildete, aber notwendige passive Rechnungsabgrenzungsposten ergaben sich nicht. 52 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 3 Feststellungen zur zu r Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen unter Beachtung des Bruttoprinzips getrennt nachzuweisen. Demnach sind sämtliche Vorschriften hinsichtlich der erfolgsmäßigen Abgrenzung eines Haushaltsjahres zu beachten. Aufgabe der Ergebnisrechnung ist es, das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch darzustellen sowie das Jahresergebnis zu ermitteln. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder der Fehlbetrag) geht in die Bilanz ein und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Neben der Ergebnisrechnung werden die Teilergebnisrechnungen auf Ebene der Produktbereiche und Produktgruppen ausgewiesen. Die Summe aller Teilergebnisrechnungen auf den zuvor genannten Ebenen entspricht den ausgewiesenen Werten in der Ergebnisrechnung. Die Ergebnisrechnung nach Ertragsund Aufwandsarten ist in der Anlage 2 dargestellt. Ergebnisrechnung zum 31.12.2012 Die ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen 456.979.990,36 € und liegen damit 14.602.372,39 € unter dem fortgeschriebenen Planwert. Demgegenüber stehen ordentliche Erträge in Höhe von 451.552.852,26 €, die mit 7.413.713,65 € über dem fortgeschrittenen Planwert liegen. Das Jahresergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt –5.427.138,10 € und fällt damit 22.016.086,04 € besser aus als geplant. Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 21,97 Mio. € ab. Damit bleibt die Stadt Solingen weit, nämlich rd. 23,13 Mio. €, unter dem für das Haushaltsjahr geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 45,10 Mio. €. Wesentliche Schwerpunkte bei der Prüfung der Ergebnisrechnung waren insbesondere folgende Aufwands- und Ertragsbereiche: • • • • • • Personalaufwendungen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bilanzielle Abschreibungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern und ähnliche Abgaben 53 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Auf eine Einzeldarstellung der Teilergebnisrechnungen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Nachfolgend ein Zeitreihenvergleich zu den Ergebnisrechnungen: Erträge Aufwendungen Ergebnis 2012 2011 2010 2009 451.993.457,78 € 353.057.099,32 € 311.054.653,36 € 319.367.550,70 € 473.961.873,80 € 402.886.870,09 € 394.887.704,02 € 401.742.895,29 € -21.968.416,02 € -49.829.770,77 € -83.833.050,66 € -82.375.344,59 € Der Aufwandsdeckungsgrad (ADG) ist im sog. "NKF-Kennzahlenset" wie folgt definiert: ADG = Ordentliche Erträge / Ordentliche Aufwendungen * 100 Dieser Wert gibt an, zu welchem prozentualen Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Zur Erreichung eines finanziellen Gleichgewichts ist die vollständige Deckung anzustreben. Diese Kennzahl hat sich 2012 gegenüber 2011 wiederum verbessert: ADG 2012: ADG 2011: ADG 2010: ADG 2009: 98,81 % 91,55 % 81,79 % 82,35 % Personalaufwendungen Schwerpunktmäßig wurde im Rahmen der Prüfung die Datenübernahme aus dem SAPHR Verfahren in die Finanzbuchhaltung überprüft. Als Prüfergebnis kann festgestellt werden, dass die Datenübernahme richtig und nachvollziehbar vorgenommen wurde. Notwendige Rechnungsabgrenzungen konnten anhand der durchgeführten Stichproben nachvollzogen werden. Ein Abgleich über bestehende Dienstverhältnisse erfolgte stichprobenartig anhand der vorliegenden Stellenpläne und der HR-Abrechnungsdaten. Personal- und Versorgungsaufwendungen: 2012 2011 2010 2009 Personalaufwand 94.605.057,20 € 78.273.277,31 € 78.357.660,57 € 83.316.337,92 € 54 Versorgungsaufwand 16.544.091,08 € 16.783.415,35 € 16.834.548,55 € 18.151.053,13 € STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalaufwendungen um 20,9 % gestiegen. Die Abweichungen zum Vorjahr sind nachvollziehbar. Der erhebliche Anstieg der Personalaufwendungen ist in erster Linie im Zusammenhang mit der Übernahme des Jobcenters in die kommunale Trägerschaft zu begründen. Ferner sind die Zuführungen zu den Rückstellungen für die Überstundenleistungen (2001-2006) der Feuerwehrbeamten/innen zu betrachten. Der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen (= PersonalIntensität) beträgt 2012 20,7 %. Gegenüber 2011 ist die Personalintensität leicht gestiegen (20,3 %). Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Ertragssteigerungen wurden überwiegend durch Übernahme der Trägerschaft des Jobcenters durch die Stadt Solingen ausgelöst. Die Erträge zur Refinanzierung der Kosten für Aufgabenbereiche der Stadt Solingen werden hier dargestellt. Bilanzielle Abschreibungen Im Rahmen der Prüfung wurden Stichproben im Bereich der Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen und der Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen. Zum 31.12.2012 wurden notwendige Korrekturbuchungen im Bereich des Gebäude- und Infrastrukturvermögens (Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte 2008) durchgeführt. Die im Jahresabschluss 2012 gebuchten Abschreibungen beziehen sich auf die berichtigten Wertansätze des Anlagevermögens (Gebäude- /Infrastrukturvermögen). Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen haben sich um rd. 2,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die Abschreibungsintensität beträgt 2012 5,4 % bzw. 2011 7,0 %. Dieser Wert zeigt an, in welchem Umfang die Ergebnisrechnung der Stadt Solingen durch die Abnutzung von Anlagevermögen belastet wird. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben sich gegenüber 2011 um 2,5 % erhöht. Eine stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle lässt den Rückschluss auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsvorfälle zu. 55 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Sonstige ordentliche Aufwendungen Es sind Aufwendungen in Höhe von 20,8 Mio. € zu verzeichnen. Gegenüber 2011 reduzierten sich diese um rd. 33,9 Mio. €. Ein wesentlicher Grund für die erhebliche Aufwandsreduzierung hängt mit dem Ausweis der Leistungsbeteiligung an der Grundsicherung (Unterkunft/einmalige Leistungen) für Arbeitssuchende zusammen. Diese Aufwendungen (rd. 34,5 Mio.) sind nach Übernahme des Jobcenters in die Trägerschaft der Stadt Solingen unter den Transferaufwendungen nachzuweisen. Der starke Anstieg der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen in 2012 steht im Zusammenhang mit dem kalkulierten Ausfall der übernommenen Alt-Forderungen der ARGE durch das Jobcenter. Das Sachkonto 547110 "Buchverluste Immobilien" weist erhebliche Kontenbewegungen auf. Hier wurden die Korrekturbuchungen im Zusammenhang mit der Neubewertung des Immobilienvermögens (Korrektur der EB-Werte) vorgenommen. Steuern und ähnliche Abgaben Im Vergleich zum Ergebnis 2011 ergibt sich eine Verbesserung der Ertragssituation von rd. 27,7 Mio. € (Steigerung um 15,2 %). Hohe Steigerungen waren insbesondere bei der Gewerbesteuer (+ 20,5 Mio. €) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 5,4 Mio. €) zu verzeichnen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich hier positiv auf die Ertragssituation ausgewirkt. 4 Feststellungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW ist die Übersicht über die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der Kommune, in der die Zahlungen getrennt nach laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in der Finanzrechnung für sämtliche Einzahlungs- und Auszahlungsarten jeweils Jahressummen auszuweisen, um die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr nach Arten aufzuzeigen. Ferner ist die Finanzrechnung im NKF ein Element, das mit der im kaufmännischen Rechnungswesen bekannten „Kapitalflussrechnung“ verwandt ist. Das Prinzip der doppelten Buchführung muss nun um eine statistische Mitbuchung ergänzt werden. In diesem Zusammenhang spielte die Prüfung der Salden im Cashmanagement/Cashpool eine besondere Rolle. Von allen teilnehmenden Partnern wurden Saldenbestätigungen eingeholt. Dabei wurden die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten insgesamt korrekt wiedergegeben. 56 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Der Jahresanfangsbestand in der Finanzrechnung entspricht dem Jahresendbestand des Vorjahres. Der Jahresendbestand des Vorjahres findet sich in Zeile 41 (Liquide Mittel) in der Spalte Ergebnis Vorjahr, der Jahresanfangsbestand des laufenden Jahres wird in der Zeile 39 (Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln) ausgewiesen (s. Anlage 3). Die Teilfinanzrechnungen haben hauptsächlich die Funktion einer Investitionsrechnung, wodurch eine Übersicht über durchgeführte Investitionsmaßnahmen auf Ebene der Produktbereiche und der Produktgruppen gegeben wird. Die Summe aller Teilfinanzrechnungen entspricht den Werten in der Finanzrechnung. Von daher wird auf eine Darstellung zu den einzelnen Teilfinanzrechnungen an dieser Stelle verzichtet. In der Anlage 9 des Berichtes sind die wesentlichen Investitionsmaßnahmen aufgeführt. Gemäß Ratsbeschluss vom 06.09.2007 wurde die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan 2008 zunächst, wie bereits im NKFPilothaushalt, auf 50.000 € festgeschrieben. Mit dem Haushaltssatzungsbeschluss 2009/2010 erfolgte dann eine Anpassung der Wertgrenze auf 375.000 €. Damit waren alle Investitionsmaßnahmen, die im betreffenden Haushaltsjahr veranschlagt waren und oberhalb dieser Wertgrenze lagen, einzeln auszuweisen. „Liquide Mittel“ - Bilanz vs. Finanzrechnung Die liquiden Mittel in der Finanzrechnung sind dem gleichnamigen Bilanzposten gegenüberzustellen und sollten übereinstimmen. Allerdings stellt die Abstimmung der Bilanzposten „2.4 Liquide Mittel“ mit der Zeile 41 „Liquide Mittel“ der Finanzrechnung immer noch eine größere Herausforderung dar. Die aus dem SAP-System erzeugte Darstellung kann bis zum heutigen Tage nicht überzeugen. Vor diesem Hintergrund wird der Verwaltung empfohlen, dieses Problem, ggf. durch Erfahrungsaustausch mit anderen nordrheinwestfälischen Kommunen (SAP-Anwendern) zu lösen. 57 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 5 Feststellungen zum zu m Lagebericht Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und durch den Oberbürgermeister bestätigte Lagebericht ist dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht • • • • 6 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Solingen vermittelt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie im Wesentlichen die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Feststellungen zum Anha Anh a ng Gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 5 GemHVO NRW ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses, der den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW entsprechen muss. Der vorgelegte Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen. Dem Anhang wurden jeweils die drei Pflichtanlagen - Anlagenspiegel, Forderungsspiegel und Verbindlichkeitenspiegel - beigefügt. Diese entsprechen im Aufbau der GemHVO NRW und damit den vom Innenministerium empfohlenen Mustern. Neben diesen Pflichtanlagen enthält der Anhang jeweils einen Sonderpostenspiegel und einen Rückstellungsspiegel. 7 Feststellungen zu den Gesamtaussagen des de s JahresabJahresa bschlusses schl usses Die Prüfung hat zu keinen testateinschränkenden Einwendungen geführt. Hierzu werden im nachstehenden Bestätigungsvermerk noch nähere Ausführungen gemacht. Nach Überzeugung des Revisionsdienstes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Einschätzung der Lage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 58 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 8 Analyse der VermögensVermögens - , Schulden S chuldenErtrags - und chulden - , ErtragsF i nanzlage nanz lage 8.1 Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. Nachfolgend werden die Kennzahlen dargestellt, die hinsichtlich der Bewertung der VFELage von besonderer Bedeutung sind. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 81,8% 91,5% 98,8% Eigenkapitalquote I (Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100 10,3% 7,4 % 5,5% Eigenkapitalquote II (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme 24,7% 20,5% 18,8% (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x -100 39,5% 35,3% 25,8% Fehlbetragsquote Aufwandsdeckungsgrad Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt auf, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades 120,0% 100,0% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 59 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Eigenkapitalquote I Die Kennzahl "Eigenkapitalquote I" misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein, wobei hinsichtlich der Interpretation dieser Kennzahl zu berücksichtigen ist, dass das kommunale Vermögen nicht uneingeschränkt veräußerbar ist bzw. die veranschlagten Bilanzwerte vieler Vermögensgegenstände nicht erzielbar wären. Entwicklung der Eigenkapitalquote I 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote II Bei der Kennzahl "Eigenkapitalquote II" werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sogenannten wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Sie misst damit den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am gesamten bilanzierten Kapital. Da bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter (stehen der Kommune langfristig und ohne Rückzahlungs- und Zinsanspruch zu Verfügung) einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die langfristigen Sonderposten erweitert. 60 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Entwicklung der Eigenkapitalquote II 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Fehlbetragsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Ergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Entwicklung der Fehlbetragsquote 45,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 61 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 8.2 Analyse der Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 17,9% 20,9% 20,4% Abschreibungsintensität (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 6,9% 7,0% 5,4% Drittfinanzierungsquote (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 36,9% 36,2% 27,7% 59,7% 79,3% 50,6% Infrastrukturquote Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 Investitionsquote Infrastrukturquote Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. Entwicklung der Infrastrukturquote 21,5% 21,0% 20,5% 20,0% 19,5% 19,0% 18,5% 18,0% 17,5% 17,0% 16,5% 16,0% 2008 2009 62 2010 2011 2012 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Abschreibungsintensität Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Entwicklung der Abschreibungsintensität 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibung abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Entwicklung der Drittfinanzierungsquote 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 63 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Investitionsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Entwicklung der Investitionsquote 120,0% 100,0% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% 2008 8.3 2009 2010 2011 2012 Analyse der Finanzlage Kennzahl Berechnung 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Anlagendeckungsgrad (Eigenkapital + SoPo Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x II 100 / Anlagevermögen 58,1% 55,8% 61,3% Dynamischer Verschuldungsgrad Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR) - - - Liquidität 2. Grades (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen x 100) / Kurzfristige Verbindlichkeiten 6,4% 8,1% 10,7% 25,7% 23,3% 19,6% 4,0% 4,6% 3,7% (kurzfristige Verbindlichkeiten * 100) / kurzfristige Verbindlichkeitsquote Bilanzsumme (Finanzaufwendungen * 100) / ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 64 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Anlagendeckungsgrad II: Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Das langfristige Fremdkapital besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für Deponien und Altlasten sowie aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren laut Verbindlichkeitenspiegel. Entwicklung des Anlagendeckungsgrades II 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Dynamischer Verschuldungsgrad Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in welchem Zeitraum die Verschuldung abgebaut werden kann. Dieses ist in der Theorie unter der Prämisse möglich, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cash Flow) positiv ist. Hierbei wird auch unterstellt, dass das aktuelle Ergebnis permanent in der identischen Größenordnung erzielt wird. Diese Kennzahl ermöglicht dann im Zeitreihenvergleich einen Blick auf mögliche Spielräume zur Schuldenreduzierung aus dem laufenden Geschäft. Da die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in Solingen ständig negativ sind, hat die Kennzahl hier keine Aussagekraft und wird aus dem Grund nicht mit Zahlen bedient. 65 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Liquidität 2. Grades Diese Kennzahl gibt jeweils zum Bilanzstichtag an, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Sie gibt damit stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Entwicklung der Liquidität 2. Grades 14,0% 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet ist, kann mit Hilfe der Kennzahl "kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden damit in der Folgeperiode fällig. Mittels dieser Kennzahl lässt sich damit die Belastung der Liquidität der Folgeperiode durch den Abfluss finanzieller Mittel zur Bedienung der kurzfristigen Verbindlichkeiten beurteilen. Entwicklung der kurzfristigen Verbindlichkeitsquote 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 66 2010 2011 2012 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Zinslastquote Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Bei der Zinslastquote ist aufgrund des weiterhin sehr geringen Zinsniveaus ein relativ niedriger Stand zu verzeichnen. Entwicklung der Zinslastquote 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 2008 8.4 2009 2010 2011 2012 Analyse der Ertragslage Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote bzw. (Steuererträge - GewSt.Umlage - FiAllgem. Umlagenquote nanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit)/ (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 50,0% 50,0% 44,5% Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 23,3% 24,8% 21,3% Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 20,6% 20,3% 20,7% Sach- und Dienstleistungsintensität (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 19,5% 18,2% 15,7% 35,4% 35,9% 50% Transferaufwandsquote (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 67 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Netto-Steuerquote Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde "selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Entwicklung der Netto-Steuerquote 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Entwicklung der Zuwendungsquote 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 68 2010 2011 2012 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Personalintensität Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Entwicklung der Personalintensität 21,8% 21,6% 21,4% 21,2% 21,0% 20,8% 20,6% 20,4% 20,2% 20,0% 19,8% 19,6% 2008 2009 2010 2011 2012 Sach- und Dienstleistungsintensität Diese Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsintensität 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 2008 2009 2010 2011 2012 69 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Transferaufwandsquote Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Entwicklung der Transferaufwandsquote 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 2008 2009 70 2010 2011 2012 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 71 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 V Bestätigung Bestä tigungs tigung s vermerk Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht, unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung. Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt. Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit allen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft. Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß § 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst, spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“ Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 vorgenommen worden sind. 72 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 entgegenstehen. Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt. Solingen, 05.11.2013 Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes Der Revisionsdienst empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk des Revisionsdienstes zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsauschusses ist gem. § 101 Abs. 7 GO NRW vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses unter Angaben von Ort und Tag zu unterzeichnen. Solingen, 05.11.2013 Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes 73 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Zur Durchführung der Prüfung hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Solingen, wie in § 101 Abs. 8 GO NRW vorgesehen, des Revisionsdienstes bedient. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung. Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt. Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit all seinen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Rechtund Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach der durch den Revisionsdienst durchgeführten Prüfung der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. 74 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß § 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst, spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“ Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 vorgenommen worden sind. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 entgegenstehen. Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt. Solingen, 05.11.2013 Achim Fritsche Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes 75 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012 76 Anlagen: Jahresabschluss 2012 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bilanz zum 31.12.2012 Ergebnisrechnung Finanzrechung Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Sonderpostenspiegel Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahre 2012 Bilanz Posten Aktiva 1. 1.1 EUR 31.12.2012 EUR EUR EUR 31.12.2011 EUR Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 18.947,25 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 111.123.292,91 8.602,78 112.195.039,27 633.994,40 597.155,00 17.312.982,63 17.087.482,18 49.468.088,68 178.538.358,62 51.070.665,20 20.230.599,36 17.439.236,52 210.258.509,89 215.751.810,75 6.513.807,26 6.830.673,36 68.658.217,25 305.661.133,76 70.583.932,95 115.960.837,01 116.111.700,55 24.854.732,60 25.280.041,78 112.786.010,67 121.435.893,52 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 180.950.341,65 310.605.653,58 Bilanz zum 31.12.2012 31.12.2012 Bi 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Anlage 1 1.2 1.2.1 EUR Bilanz 1.2.3.6 1.2.4 1.2.5 1.2.7 1.2.8 5.115.578,26 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. 2.1 2.1.1 Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 2.2 Geleistete Anzahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2012 EUR EUR 258.717.158,54 EUR 5.196.692,09 316.099,79 16.448.272,80 16.448.272,80 6.880.590,66 7.916.222,75 10.959.535,95 11.141.416,77 785.881.750,79 10.779.349,72 348.928.747,42 EUR 268.024.327,94 302.605,00 8.374.095,46 806.181.685,00 348.958.541,42 525.663,91 485.788,91 67.048.417,09 66.844.833,32 2.423.207,30 2.423.207,32 1.825.167,52 3.957.454,26 31.12.2011 EUR 1.825.167,52 5.782.621,78 424.708.657,50 4.355.538,60 6.180.706,12 1.210.609.355,54 4.285.385,10 424.893.077,09 1.231.083.364,87 4.767.324,68 4.285.385,10 4.767.324,68 Bilanz zum 31.12.2012 31.12.2012 Bi 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.5.1 1.3.5.2 1.3.5.3 1.3.5.4 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 1.3 1.3.1 EUR Anlage 1 1.2.6 Posten Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanz 2.2.1 2.2.2.4 2.2.2.5 2.2.3 2.3 2.4 3. Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegenüber verbundenen Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 2.203.246,67 Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2012 EUR EUR EUR 750.595,30 4.615.983,87 3.439.423,37 662.952,97 9.380,81 15.394.463,42 5.995.375,35 934.051,90 1.354.842,31 40.987,23 71.447,21 8.174.922,75 10.674.439,84 41.077,01 5.139.402,45 EUR 2.161.619,86 773.089,09 7.139.190,82 31.12.2011 EUR 12.356.394,69 29.597,34 14.330.441,34 656.590,51 3.102.144,56 30.381.495,27 1.340.038,29 15.232.471,26 498.347,40 28.087.213,35 1.181.797,98 1.345.892,93 2.501.541,56 37.352.811,59 36.537.877,57 19.572.074,83 14.437.376,41 1.267.534.241,96 1.282.058.618,85 Bilanz zum 31.12.2012 31.12.2012 Bi 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 EUR Anlage 1 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 Posten Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Bilanz Posten 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung EUR EUR 31.12.2011 EUR EUR 85.234.623,82 141.335.915,63 6.062.539,64 3.851.114,53 -21.968.416,02 -49.829.770,77 69.328.747,44 95.357.259,39 155.894.620,71 153.309.353,11 12.985.188,53 13.827.802,69 25.839.025,38 26.268.242,58 194.718.834,62 193.405.398,38 265.481.825,00 256.249.145,00 356.964,79 475.000,00 1.047.013,15 87.535,61 29.196.920,03 25.656.845,42 296.082.722,97 282.468.526,03 121.250,29 53.236.426,82 117.600.203,06 58.226.340,66 170.836.629,88 477.591.168,56 120.746.099,45 179.093.690,40 481.885.477,26 Bilanz zum 31.12.2012 31.12.2012 Bi Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2012 EUR Anlage 1 Passiva 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 EUR Bilanz 4.4 4.5 4.7 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung EUR 31.12.2012 EUR EUR EUR 31.12.2011 EUR EUR 292.188,30 475.631,61 5.036.214,32 4.499.780,17 1.414.827,79 174.829,17 41.382.106,14 707.511.514,75 8.737.872,78 3.315.920,30 1.267.534.241,96 1.282.058.618,85 Bilanz zum 31.12.2012 31.12.2012 Bi 43.495.035,30 698.666.064,15 Anlage 1 4.6 Posten Verbindlichkeiten.aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Ergebnisrechnung Ergebnis 2011 = 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 2 3 4 182.040.766,72 87.426.051,48 4.667.198,41 17.483.882,67 9.701.880,94 29.159.027,16 22.132.105,14 208.029.860,00 98.780.661,90 6.304.318,29 16.584.806,91 10.340.944,00 82.806.862,57 21.291.684,94 209.790.598,02 96.066.236,88 13.505.487,09 17.572.934,28 9.395.703,01 83.936.111,33 21.106.953,52 178.828,13 1.760.738,02 -2.714.425,02 7.201.168,80 988.127,37 -945.240,99 1.129.248,76 -184.731,42 178.828,13 352.610.912,52 78.273.277,31 2.782.153,06 16.783.415,35 70.120.757,66 27.124.751,15 138.179.669,66 54.688.397,31 385.170.268,44 444.139.138,61 99.811.502,67 9.429.386,00 14.100.000,00 79.762.320,12 22.970.795,10 238.782.141,01 16.155.603,85 471.582.362,75 451.552.852,26 94.605.057,20 7.849.262,00 16.544.091,08 71.899.433,53 24.678.750,75 228.433.706,68 20.818.951,12 456.979.990,36 7.413.713,65 -5.206.445,47 -1.580.124,00 2.444.091,08 -7.862.886,59 1.707.955,65 -10.348.434,33 4.663.347,27 -14.602.372,39 -32.559.355,92 -27.443.224,14 -5.427.138,10 22.016.086,04 Ergebnisrechnung Ergebnisrechnung 12 13 14 15 16 17 Personalaufwendungen davon Pensionsrückstellungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Vergleich Ansatz / Ist Anlage 2 + + + + + + + +/= - Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Ist-Ergebnis 2012 (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Fortgeschriebener Ansatz 2012 Ergebnisrechnung Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis 22 = Ordentliches Ergebnis 23 24 + - Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis (= Zeilen 19 und 20) (= Zeilen 18 und 21) Ist-Ergebnis 2012 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 446.186,80 17.716.601,65 408.570,00 18.067.530,00 440.605,52 16.981.883,44 32.035,52 -1.085.646,56 -17.270.414,85 -17.658.960,00 -16.541.277,92 1.117.682,08 -49.829.770,77 -45.102.184,14 -21.968.416,02 23.133.768,12 -49.829.770,77 -45.102.184,14 -21.968.416,02 23.133.768,12 Ergebnisrechnung Ergebnisrechnung + - Fortgeschriebener Ansatz 2012 Anlage 2 19 20 Ergebnis 2011 (= Zeilen 23 und 24) (= Zeilen 22 und 25) Finanzrechnung Ergebnis 2011 Fortgeschriebener Ansatz 2012 Ist-Ergebnis 2012 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 206.691.200,00 89.836.109,02 4.489.820,00 15.539.248,65 10.340.944,00 81.385.862,57 16.555.376,04 408.570,00 208.983.363,57 90.690.257,59 6.741.979,42 16.347.149,91 9.074.318,39 89.752.969,83 16.195.232,57 438.437,58 2.292.163,57 854.148,57 2.252.159,42 807.901,26 -1.266.625,61 8.367.107,26 -360.143,47 29.867,58 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 334.878.921,65 425.247.130,28 438.223.708,86 12.976.578,58 10 11 - Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen 75.323.681,01 13.715.624,85 89.308.797,35 14.100.000,00 84.142.513,07 13.886.866,98 -5.166.284,28 -213.133,02 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 68.494.737,34 85.865.292,09 69.214.612,37 -16.650.679,72 13 14 15 - Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen 17.297.184,02 137.909.744,61 46.897.367,90 17.961.530,00 243.865.286,09 16.605.750,55 17.358.222,54 230.875.536,61 14.022.926,94 -603.307,46 -12.989.749,48 -2.582.823,61 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 359.638.339,73 467.706.656,08 429.500.678,51 -38.205.977,57 17 = -24.759.418,08 -42.459.525,80 8.723.030,35 51.182.556,15 9 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16) Finanzrech Finanzrec rechnung 181.403.936,37 75.696.633,11 4.459.570,29 16.484.595,69 10.005.082,80 27.840.203,76 18.522.344,27 466.555,36 + + + + + + + Anlage 3 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen 1 2 3 4 5 6 7 8 Finanzrechnung 18 Ergebnis 2011 Fortgeschriebener Ansatz 2012 Ist-Ergebnis 2012 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 14.352.792,93 -1.567.657,07 4.015.742,68 4.129.580,00 3.133.256,45 -996.323,55 1,00 1,00 200.000,00 206.830,00 20.456.860,00 246.626,01 279.475,69 18.012.152,08 46.626,01 72.645,69 -2.444.707,92 143.282,89 566.743,17 302.126,56 -264.616,61 17.800.838,56 28.377.000,55 7.878.799,88 -20.498.200,67 3.979.590,70 9.135.890,49 2.624.848,05 -6.511.042,44 44.349,73 52.654,46 49.543,43 -3.111,03 2.382.391,13 2.901.063,46 1.281.630,06 -1.619.433,40 777.500,00 727.500,00 -50.000,00 24.350.453,01 41.810.852,13 12.864.447,98 -28.946.404,15 6.312.267,49 -21.353.992,13 5.147.704,10 26.501.696,23 -18.447.150,59 -63.813.517,93 13.870.734,45 77.684.252,38 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 3.469,32 21 22 23 + + = Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 585.043,83 278.145,52 30.662.720,50 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 32 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 23 und 30) (= Zeilen 17 und 31) Finanzrech Finanzrec rechnung 15.920.450,00 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Anlage 3 25.780.319,15 + Finanzrechnung Ergebnis 2011 Fortgeschriebener Ansatz 2012 Ist-Ergebnis 2012 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 + Aufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 28.515.944,04 38 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln 10.068.793,45 1.616.910,62 -2.433.419,38 1.187.008.822,40 1.187.008.822,40 9.653.632,76 -67,24 1.201.004.153,77 1.201.004.153,77 -5.603.370,00 -22.032.053,51 -16.428.683,51 -69.416.887,93 -8.161.319,06 61.255.568,87 -10.648.960,06 -1.793.166,74 -1.793.166,74 -820.474,51 -820.474,51 -10.774.960,31 58.641.927,62 3.482.593,02 4.050.330,00 4.270.006.451,31 5.616.579,40 9.653.700,00 4.239.356.520,89 Anlage 3 33 (= Zeilen 32 und 37) + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln 40 + Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln -1.213.000,13 41 = Liquide Mittel -1.793.166,74 (= Zeilen 38, 39 und 40) -69.416.887,93 Finanzrech Finanzrec rechnung 39 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagenspiegel Immaterielle Vermögensgegenstände 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Zugänge 2012 Abgänge 2012 Umbuchungen 2012 Abschreibungen 2012 Zuschreibungen 2012 Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) + - +/- - + - 20.006,96 4.590,09 115.021.329,04 440.274,59 408.000,55 -278.812,86 17.557.551,38 154.708,21 107.791,77 193.834,75 Sonstige unbebaute Grundstücke 51.100.047,75 223.659,88 1.249.868,29 -585.269,17 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 184.276.083,17 818.642,68 1.765.660,61 -633.407,88 2.2.1 Kindertageseinrichtung 17.843.586,10 1.316.960,31 33.069,00 2.2.2 Schulen 221.852.130,24 11.947.377,32 2.2.3 Wohnbauten Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude 7.417.534,65 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte am 31.12.2012 am 31.12.2011 9.662,49 165.655,52 18.947,25 8.602,78 823.513,83 3.651.497,31 111.123.292,91 112.195.039,27 633.994,40 597.155,00 8.731,29 485.319,94 17.312.982,63 17.087.482,18 20.481,49 49.468.088,68 51.070.665,20 832.245,12 4.157.298,74 178.538.358,62 180.950.341,65 1.950.799,12 448.051,75 847.677,17 20.230.599,36 17.439.236,52 18.000.728,96 3.709.650,51 6.651.531,44 9.249.919,22 210.258.509,89 215.751.810,75 6.900,00 182.642,91 -6.160,00 163.994,26 721.824,48 6.513.807,26 6.830.673,36 72.920.700,68 5.165.467,16 6.060.659,31 293.743,03 1.887.646,92 3.661.034,31 68.658.217,25 70.583.932,95 320.033.951,67 18.436.704,79 24.277.100,18 5.948.032,66 9.151.224,37 14.480.455,18 305.661.133,76 310.605.653,58 597.155,00 36.839,40 Anlagenspiegel 169.185,90 2.2.4 Buchwert Anlage 4 1 Stand am 31.12.2011 Abschreibungen Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagenspiegel Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.3.4 Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 2.3.6 2.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Infrastrukturvermögen Zugänge 2012 Abgänge 2012 Umbuchungen 2012 Abschreibungen 2012 Zuschreibungen 2012 Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) + - +/- - + - 117.631.403,52 73.646,76 441.226,74 421.133,03 215.300,22 25.298.134,50 46.538,33 2.974,07 221.761,90 125.450.520,72 440.228,07 26.749,30 5.306.194,27 63.096,46 273.686.253,01 623.509,62 Stand am 31.12.2011 am 31.12.2012 am 31.12.2011 1.724.119,56 115.960.837,01 116.111.700,55 691.527,58 708.728,06 24.854.732,60 25.280.041,78 9.116.860,22 13.131.487,42 112.786.010,67 121.435.893,52 144.210,29 253.712,47 5.115.578,26 5.196.692,09 10.167.898,31 15.818.047,51 258.717.158,54 268.024.327,94 Anlagenspiegel 2.3.2 Buchwert Anlage 4 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Abschreibungen 444.200,81 669.644,23 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagenspiegel Stand am 31.12.2011 Abschreibungen Zugänge 2012 Abgänge 2012 Umbuchungen 2012 Abschreibungen 2012 Zuschreibungen 2012 Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) + - +/- - + - Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 16.448.272,96 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 17.089.196,84 172.157,77 397.886,13 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.718.693,04 2.066.143,38 661.954,21 2.475,24 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 10.779.349,72 3.691.872,71 27.752,72 -6.069.374,25 2 Sachanlagen 862.199.819,24 25.818.456,37 27.574.554,66 -13.206,00 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 353.137.173,52 3.2 Beteiligungen 485.788,91 3.3 Sondervermögen 66.844.833,32 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 2.423.207,32 69.424,00 -29.794,00 3.125,00 203.583,77 0,02 43.000,00 22.920,21 am 31.12.2011 944.263,25 302.605,00 316.099,79 0,16 16.448.272,80 16.448.272,80 1.136.453,27 9.982.877,82 6.880.590,66 7.916.222,75 2.142.310,12 29.165.821,50 10.959.535,95 11.141.416,77 8.374.095,46 10.779.349,72 74.548.764,16 785.881.750,79 806.181.685,00 4.178.632,10 348.928.747,42 348.958.541,42 525.663,91 485.788,91 67.048.417,09 66.844.833,32 2.423.207,30 2.423.207,32 23.453.051,40 Anlagenspiegel 2.5 9.425,42 am 31.12.2012 Anlage 4 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.168.018,83 Buchwert Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagenspiegel Stand am 31.12.2011 Abschreibungen Buchwert Zugänge 2012 Abgänge 2012 Umbuchungen 2012 Abschreibungen 2012 Zuschreibungen 2012 Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) + - +/- - + - 3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen 3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 4.355.538,60 398.084,34 3.5 Ausleihungen 6.180.706,12 398.084,34 3 Finanzanlagen 4 Summe des Anlagevermögens 1.825.167,52 429.071.709,19 203.583,77 401.209,36 1.291.440.714,33 26.042.047,10 27.980.354,11 13.206,00 23.462.713,89 1.825.167,52 1.825.167,52 50.399,00 3.957.454,26 4.355.538,60 50.399,00 5.782.621,78 6.180.706,12 4.229.031,10 424.708.657,50 424.893.077,09 78.943.450,78 1.210.609.355,54 1.231.083.364,87 Anlagenspiegel Ausleihungen an verbundene Unternehmen am 31.12.2011 Anlage 4 3.5.1 am 31.12.2012 Forderungsspiegel 1 1.1 1.2 1.3 1.4 mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Gesamtbetrag 31.12.2011 15.394.463,42 15.337.805,50 6.720,91 49.937,01 12.356.394,69 2.203.246,67 773.089,09 4.615.983,87 662.952,97 2.203.017,42 773.089,09 4.580.173,67 659.603,12 202,50 26,75 219,00 3.349,85 35.591,20 2.161.619,86 750.595,30 3.439.423,37 9.380,81 7.139.190,82 7.121.922,20 2.949,56 14.319,06 5.995.375,35 14.330.441,34 934.051,90 40.987,23 8.174.922,75 41.077,01 5.139.402,45 29.724.904,76 9.995.347,19 870.968,24 40.987,23 3.902.912,26 41.077,01 5.139.402,45 25.333.152,69 1.020.643,63 50.583,66 3.314.450,52 12.500,00 970.059,97 3.301.950,52 1.027.364,54 3.364.387,53 15.232.471,26 1.354.842,31 71.447,21 10.674.439,84 29.597,34 3.102.144,56 27.588.865,95 Forderungsspiegel Forde 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr Anlage 5 1.5 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Tranferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Summe aller Forderungen Gesamtbetrag 31.12.2012 Verbindlichkeitenspiegel 3.1 3.2 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5 6 7 8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a. mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag 31.12.2011 170.836.629,88 6.273.514,00 26.539.472,81 138.023.643,07 179.093.690,40 53.236.426,82 1.664.624,44 7.582.583,57 43.989.218,81 121.250,29 58.226.340,66 10.430,36 1.227,10 4.908,40 4.294,86 11.657,46 53.225.996,46 117.600.203,06 117.600.203,06 1.663.397,34 4.608.889,56 4.608.889,56 7.577.675,17 18.956.889,24 18.956.889,24 43.984.923,95 94.034.424,26 94.034.424,26 58.214.683,20 120.746.099,45 120.746.099,45 477.591.168,56 192.591.168,56 185.000.000,00 100.000.000,00 481.885.477,26 392.591.168,56 85.000.000,00 127.591.168,56 65.000.000,00 165.000.000,00 20.000.000,00 100.000.000,00 356.885.477,26 125.000.000,00 292.188,30 62.030,92 176.553,40 53.603,98 475.631,61 5.036.214,32 1.414.827,79 43.495.035,30 698.666.064,15 5.036.214,32 1.414.827,79 43.495.035,30 248.872.790,89 238.077.247,05 4.499.780,17 174.829,17 41.382.106,14 707.511.514,75 20.113.956,55 211.716.026,21 24.075.229,81 Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeitenspie 3 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom Bund vom Land von Gemeinden (GV) von Zweckverbänden vom sonstigen öffentlichen Bereich von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen vom privaten Kreditmarkt von Banken und Kreditinstituten von übrigen Kreditgebern Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr Anlage 6 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.5 2.5.1 2.5.2 Gesamtbetrag 31.12.2012 Rückstellungsspiegel 1 Pensionsrückstellungen 2 Deponierückstellungen 3 Instandhaltungsrückstellungen 4 Sonstige Rückstellungen 5 Summe Anfangsbestand 01.01.2012 256.249.145,00 475.000,00 87.535,61 25.656.845,42 282.468.526,03 Zuführungen 22.833.645,08 20.000,00 1.011.000,00 13.116.622,49 36.981.267,57 Auflösungen 22.806,95 1.371.832,74 1.394.639,69 Inanspruchnahme 13.600.965,08 138.035,21 28.715,51 8.204.715,14 21.972.430,94 Endbestand 31.12.2012 265.481.825,00 356.964,79 1.047.013,15 29.196.920,03 296.082.722,97 Anlage 7 Rückstellungsspiegel Rückstel Anschaffungs- und Herstellungskosten Auflösungen Sonderpostenspiegel + - +/- 1 Zuwendungen 2 Beiträge 163.005.853,83 16.873.216,99 9.232.871,19 13.832.373,11 120.853,71 3 Gebührenausgleich 4 Sonstige Sonderposten 24.847.106,03 197.330,76 5 Sonderposten der Stiftungen 1.925.964,02 29.437,53 6 Summe 203.611.296,99 17.220.838,99 17.212,08 9.250.083,27 Auflösung 2012 Kumulierte Auflösung (auch aus Vorjahren) - + - am 31.12.2012 am 31.12.2011 5.865.327,58 14.751.578,92 155.894.620,71 153.309.353,11 963.467,87 968.038,29 12.985.188,53 13.827.802,69 609.989,86 1.049.514,38 23.977.710,33 24.401.365,06 35.000,00 94.086,50 1.861.315,05 1.866.877,52 7.473.785,31 16.863.218,09 194.718.834,62 193.405.398,38 Sonderpostenspiegel Sonderposten Abgänge 2012 Stand am 31.12.2011 Zuschreibungen 2012 Anlage 8 Zugänge 2012 Umbuchungen 2012 Buchwert Anlage 9 Wesentliche Investitionsmaßnah Investitionsmaßnahmen im Jahre 2012 Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahre 2012 Maßnahme Gebäudemanagement Leistungssporthalle Friedrich-Albert-Lange-Schule Ausbau KITA Fuhr Ausbau KITA Hoppetosse Ausbau KITA Sonnenblume GS Kreuzweg – Gemeinsamer Unterricht Ausbau KITA Vorspel Ausbau KITA Böckerhof Ausbau KITA Lucasstraße Ausbau KITA Hasseldelle KTS Hasseldelle – Energetische Sanierung Neubau KITA Schwertstraße Ausbau KITA Lummerland Neubau KITA Augustastraße Schulen Betriebs- und Geschäftsausstattung, Friedrich-Albert-Lange-Schule, Dreifachsporthalle Lernmittel Berufskollegs Technisches Berufskolleg – Labor für Anlagenmechaniker Lernmittel Grundschulen Lernmittel Gymnasien Lernmittel Gesamtschulen Lernmittel Realschulen Lernmittel Hauptschulen Planung und Mobilität, Stadtteilentwicklung, räumliche Planung Projekt Solinger Nordstadt Deckenerneuerung nach Kanalbau Erschließung Richterweg Rundleuchten im Stadtgebiet Bahnhofsumfeld Ohligs Korkenzieherbahn Signalanlagen – Austauschprogramm Löhdorfer Straße – Kreisverkehr Erschließungsgebiet Siebels Projekt City 2013 Neuverlegung Versorgungsnetze Projekt Grimmstraße Betrag € 1.135.994 622.193 564.236 439.969 346.549 341.899 262.726 209.487 136.775 115.947 105.694 73.763 71.123 300.437 122.816 114.023 113.890 106.878 97.782 68.240 56.023 944.509 380.874 208.158 189.901 178.826 155.000 144.432 107.132 102.571 95.261 88.889 54.592