Prüfungsbericht JA 2012 - Veröffentlichung 28-10

Werbung
RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS
DER STADT SOLINGEN
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
DER STADT SOLINGEN
DURCH DEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS*
DER STADT SOLINGEN
* Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).
STAND 21.10.2013
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Inhalt
Abkürzungen und Begriffe................................
Begriffe ................................................................
......................................................................................
...................................................... 4
I
Allgemeines ................................................................
................................................................................................
.......................................................................
....................................... 5
1
2
II
Vorwort........................................................................................................................5
Prüfauftrag ..................................................................................................................5
Grundsätzliche Feststellungen................................
Feststellungen ................................................................
...........................................................................
........................................... 7
1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters..................................7
1.1
Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2012..............................7
1.2
Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2012 ................................................8
III Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .....................................................
..................................................... 10
1
2
Gegenstand der Prüfung...........................................................................................10
Art und Umfang der Prüfung ...................................................................................10
IV Feststellungen und Erläuterungen zur
zur Rechnungslegung .............................. 12
1
2
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Haushalt 2012 .................................12
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung..............................................................14
2.1
Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen
auf den Bestätigungsvermerk ...........................................................................14
2.2
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ..............................................16
2.3
Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012 ........................................................18
AKTIVA ..........................................................................................................................19
1
Anlagevermögen..................................................................................................................19
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände ..............................................................................19
1.2
Sachanlagen ....................................................................................................................19
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.................................................20
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .....................................................21
1.2.3 Infrastrukturvermögen .....................................................................................................21
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ...........................................................................22
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ...............................................................................22
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ...............................................................23
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung .................................................................................24
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ........................................................................25
1.3
Finanzanlagen..................................................................................................................26
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................26
1.3.2 Beteiligungen...................................................................................................................27
1.3.3 Sondervermögen .............................................................................................................28
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens..................................................................................29
1.3.5 Ausleihungen...................................................................................................................29
1.3.5.1
Ausleihungen an verbundene Unternehmen................................................................30
1.3.5.4
Sonstige Ausleihungen ................................................................................................30
2
Umlaufvermögen .................................................................................................................30
2.1
Vorräte ............................................................................................................................31
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren .............................................................................31
2.1.2 Geleistete Anzahlungen ...................................................................................................31
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.........................................................31
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen ..........................32
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen............................................................................................32
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ....................................................................................35
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens .................................................................................35
2.4
Liquide Mittel...................................................................................................................35
3
Aktive Rechnungsabgrenzung ..............................................................................................36
2
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
PASSIVA .........................................................................................................................38
1
1.1
1.2
1.3
1.4
2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
5
3
4
5
6
7
8
V
Eigenkapital .........................................................................................................................38
Allgemeine Rücklage........................................................................................................38
Sonderrücklagen..............................................................................................................39
Ausgleichsrücklage ..........................................................................................................39
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag .................................................................................39
Sonderposten.......................................................................................................................40
Rückstellungen.....................................................................................................................41
Pensionsrückstellungen ....................................................................................................41
Rückstellungen für Deponien und Altlasten .....................................................................42
Instandhaltungsrückstellungen.........................................................................................42
Sonstige Rückstellungen ..................................................................................................43
Verbindlichkeiten .................................................................................................................46
Anleihen ..........................................................................................................................46
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen...............................................................46
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ...................................................48
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.....49
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen...........................................................50
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .........................................................................51
Sonstige Verbindlichkeiten ...............................................................................................51
Passive Rechnungsabgrenzung .............................................................................................51
Feststellungen zur Ergebnisrechnung.......................................................................53
Feststellungen zur Finanzrechnung..........................................................................56
Feststellungen zum Lagebericht ...............................................................................58
Feststellungen zum Anhang .....................................................................................58
Feststellungen zu den Gesamtaussagen des Jahresabschlusses ...............................58
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................59
8.1
Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation..........................................59
8.2
Analyse der Vermögenslage..............................................................................62
8.3
Analyse der Finanzlage......................................................................................64
8.4
Analyse der Ertragslage.....................................................................................67
Bestätigungsvermerk ................................................................
.......................................................................................
....................................................... 72
Anlagen
Jahresabschluss 2012
2012
1
2
3
4
5
6
7
8
Bilanz zum 31.12.2012
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Sonderpostenspiegel
Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2012
3
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Abkürzungen
Abkürzung en und Begriffe
ADG
EWB
GemHVO NRW
GewSt
GO NRW
HGB
Handreichung
HSK
HSP
IDW
NKF
NRW
PWB
VFE-Lage
Aufwandsdeckungsgrad
Einzelwertberichtigung
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
Gewerbesteuer
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Handelsgesetzbuch
Handreichung NKF des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen für
Kommunen, 5. Auflage (Oktober 2012)
Haushaltssicherungskonzept
Haushaltssanierungsplan
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Neues Kommunales Finanzmanagement
Nordrhein-Westfalen
Pauschalwertberichtigung
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
In diesem Prüfungsbericht werden die Begriffe "Jahresabschluss", "Ergebnisrechnung",
"Finanzrechnung", "Bilanz", "Anhang" und "Lagebericht" im Sinne des § 95 Abs. 1 GO
NRW und des § 37 GemHVO NRW verwendet.
Diese sind zu unterscheiden von den Begriffen "Gesamtabschluss", "Gesamtergebnisrechnung", "Gesamtbilanz", "Gesamtanhang" und "Gesamtlagebericht" gemäß § 49
GemHVO NRW, die dem kommunalen Gesamtabschluss im Sinne des § 116 GO NRW
vorbehalten sind.
4
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
I
Allgemeines
1
Vorwort
Die Verwaltung hat dem Rat am 18.07.2013 den Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2012 zur Kenntnis gebracht (Vorlage Nr. 2785). Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs.
3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Die Vorlage des Entwurfes für den Jahresabschluss 2012 hätte dem Rat fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Feststellung zugeleitet
werden müssen. Für den Jahresabschluss 2012 galt damit der Termin 31.03.2013.
Die Feststellungen des durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses 2012 hat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW spätestens zum 31.12.2013 durch den Rat
der Stadt Solingen zu erfolgen.
Über den zeitlichen Ablauf, die Prüfung und die Konsequenzen, wie z.B. die Verschiebung geplanter Prüfungen, hat die Leitung des Revisionsdienstes sowohl den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses als auch den Verwaltungsvorstand informiert.
Die Prüfungsergebnisse sind in dem vorliegenden Prüfungsbericht zusammengefasst.
2
Prüfauftrag
Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der
Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat
zur Feststellung zu.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurde durch den Kämmerer am
28.03.2013 aufgestellt und am gleichen Tage vom Oberbürgermeister bestätigt. Der
Oberbürgermeister leitete diesen Entwurf dem Rat zu seiner Sitzung am 18.07.2013 zu.
Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
5
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Nach § 101 Abs. 1 GO NRW definiert sich hiernach der Prüfauftrag wie folgt:
Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind.
In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und
ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in
den Prüfbericht aufzunehmen.
6
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
II
Grundsätzliche Feststellungen
1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des OberbürgerOberbürge rmeisters
1.1
Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2012
Der Lagebericht ist gem. § 101 Abs. 1 und Abs. 6 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine sonstigen Aussagen ein korrektes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Hierbei ist
auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der
Kommune zutreffend dargestellt sind.
Der Lagebericht zum 31.12.2012 enthält folgende Kernaussagen zur Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Solingen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Allgemeine Finanzlage der Stadt Solingen in den vergangenen Jahren (Nr. 1.2)
Informationen zum Haushalt, dem HSK sowie dem Stärkungspakt (Nr. 2)
Informationen zur Ergebnis- und Finanzrechnung (Nr. 3 und Nr. 4)
Informationen zur Investitionstätigkeit ( Nr. 5)
Informationen zum Stiftungsvermögen (Nr. 6)
Informationen zur Vermögens- und Schuldensituation (Nr. 7.1)
Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation anhand von Bilanzkennzahlen
(Nr. 7.2)
8. Einschätzung der Chancen und Risiken/Ausblick (Nr. 8)
Überdies enthält der Lagebericht folgende Anlagen: (Nr. 9)
•
•
•
•
Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes
Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen
Übersicht der Ermächtigungsübertragungen
Übersicht über die Niederschlagungen und Erlasse
Die Darstellung der Lage der Kommune dient grundsätzlich der Standortbeschreibung,
unabhängig von der Haushaltslage der Kommune. Zu beschreiben ist hier die allgemeine
Lage der Kommune unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Einzugehen ist an dieser Stelle insbesondere auf die Rahmenbedingungen und die
Organisation der Verwaltung.
7
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.2
Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2012
Der Lagebericht verweist auf die bereits seit Jahren bestehende Notwendigkeit, durch die
Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten mit einer Vielzahl von Maßnahmen den
Abbau der ausgewiesenen Fehlbedarfe herzustellen und das Entstehen zukünftiger Fehlbedarfe zu vermeiden.
Durch produktkritische Untersuchungen nahezu aller Verwaltungsbereiche wurde das
Haushaltssicherungskonzept nicht nur grundlegend überarbeitet sondern massiv ausgeweitet. Insgesamt wurde seitens der Stadt ein strukturelles Konsolidierungsvolumen von
rd. 45 Mio. € festgeschrieben. Damit hat die Stadt ihren beschrittenen Konsolidierungsweg untermauert und sich hiermit für die Aufnahme in den Kreis der Stärkungspaktkommunen qualifiziert.
Hiermit verbunden sind die Forderung des Haushaltsausgleichs bis zum Jahre 2018 und
die Erwartung, ab dem Jahre 2021 diesen auch ohne die Unterstützung des Landes einhalten zu können. Dies wird seitens der Stadt Solingen als realisierbar eingeschätzt, sofern sich die den wirtschaftlichen Aufschwung bestimmenden Rahmenbedingungen nicht
verändern und es keine weiteren Verletzungen des Konnexitätsprinzips geben wird.
Die Konsolidierungshilfe für das Jahr 2012 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28.09.2012 auf insgesamt 5.270.487,43 € festgesetzt und zum 01.10.2012
ausgezahlt.
Im Jahresabschluss sowie im Lagebericht zum 31. Dezember 2012 wurden nach Auffassung des Revisionsdienstes insbesondere folgende wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt getroffen:
• Die Schwerpunkte auf der Vermögensseite der Solinger Bilanz liegen mit
rd. 786 Mio. € oder knapp 62 % der Bilanzsumme bei den Sachanlagen und davon
mit rd. 259 Mio. € beim Infrastrukturvermögen.
• Das Eigenkapital der Stadt wird zum Bilanzstichtag 31.12.2012 mit rd. 69,39 Mio. €
ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote I der Stadt Solingen beträgt 5,5 %.
• Das Vermögen der Stadt Solingen besteht zu 95 % aus Anlagevermögen; dabei entfallen ca. 20 % der Bilanzsumme auf das Infrastrukturvermögen. Der Anlagendeckungsgrad 2 beläuft sich auf rd. 58 %.
• Die Liquidität 2. Grades beträgt rd. 6 % bei einer kurzfristigen Verbindlichkeitsquote
von rd. 26%.
• Die Steuerquote der Stadt Solingen beträgt rd. 45 %, die Zuwendungsquote 21 %.
• Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 21.968.416 €
ab. Damit liegt die Stadt Solingen mit rd. 23.133.768 € unter dem für das Haushaltsjahr geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 45.102.184 €.
8
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
• Der Anteil des Personalaufwandes an den ordentlichen Aufwendungen (Personalintensität) beträgt rd. 21 %. Demgegenüber beträgt die Sach- und Dienstleistungsintensität
rd. 16 %.
• Die ordentlichen Erträge erhöhen sich gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 7,4 Mio. €. Insbesondere die Erträge aus Steuern und ähnlichen
Abgaben sind im Plan-/Ist-Vergleich um rd. 1,8 Mio. € gestiegen. Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Aufwendungen im Plan-/Ist-Vergleich
um rd. 2,7 Mio. € gesunken.
• Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen schlugen insbesondere Erhöhungen der
sonstigen ordentlichen Aufwendungen um rd. 4,7 Mio. €, der bilanziellen Abschreibungen um rd. 1,7 Mio. € sowie der Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 2,4
Mio. € zu Buche. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnten Einsparungen von rd. 7,9 Mio. €, bei den Personalaufwendungen von rd. 5,2 Mio. € und
den Transferaufwendungen in Höhe von rd. 10,5 Mio. € durch die durchgängige Anwendung des Nothaushaltsrechts erreicht werden. Insgesamt nahmen die ordentlichen
Aufwendungen gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 14,6
Mio. € ab.
• Damit schließt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit für das Jahr 2012 im
Ist um rd. 22 Mio. € besser ab als der geplante fortgeschriebene Haushaltsansatz.
• Das Finanzergebnis 2012 verbessert sich im
–17,7 Mio. € um rd. 1,1 Mio. € auf rd. –16,5 Mio. €.
Plan-Ist-Vergleich
von
rd.
• Im Bereich der Finanzrechnung hat sich der Saldo bei den Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit in 2012 gegenüber der Haushaltsplanung im Vergleich von Ansatz zum Ist um rd. 12,98 Mio. € erhöht. Dem gegenüber steht eine deutliche Verringerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um rd. 38,21 Mio. €.
Damit hat sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Plan-Ist-Vergleich um
rd. 51,18 Mio. € erhöht.
9
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
I II
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
1
Gegenstand der Prüfung
Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen
in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Dazu wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach
der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt.
Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen
des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden
die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen.
Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und
Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht
die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und der Lageberichte betrafen, nicht Gegenstand der Prüfungshandlungen.
2
Art und Umfang der Prüfung
Der Revisionsdienst hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW im Rahmen einer risikoorientierten Prüfung nach den vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) festgestellten
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und den Prüfungsleitlinien
des IDR (Institut der Rechnungsprüfer) vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können.
Basierend auf diesem risikoorientierten Prüfungsansatz wurde eine Prüfungsplanung
entwickelt, die auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltung, analytischer Prüfungshandlungen sowie einer Risikoeinschätzung der einzelnen Prüffelder beruht. Hierzu
wurden auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen durch die einzelnen Prüfer festgelegt.
10
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die
Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die
Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers sowie die
Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Neben der rechnerischen Betrachtung wurden überwiegend stichprobenartige Prüfungen
durchgeführt, soweit im Einzelfall nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Ausgesuchte Einzelvorgänge wurden dabei über mehrere Ebenen (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) hinweg verfolgt.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz
der einzelnen Prüferinnen und Prüfer wurden unter Berücksichtigung von Risikoeinschätzungen und überwiegend nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten bestimmt.
Prüfmethoden wurden nicht vorgegeben, um eine sachgerechte Kombination zu ermöglichen. Summen- und Saldenlisten wurden zu Prüfzwecken herangezogen und ausgewertet.
Gegenstand der Prüfungshandlungen hinsichtlich des Lageberichtes waren insbesondere
die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden,
vor allem, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasste sowohl einzelfallorientierte Prüfungshandlungen als auch, sofern möglich, systemorientierte Aufbau- und Funktionsprüfungen; die angewandten Verfahren basieren auf einer bewusst getroffenen Auswahl.
Eine wesentliche Grundlage der Jahresabschlussprüfung 2012 bildete die Erfahrung aus
der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2011 der Stadt Solingen.
Die Prüfungshandlungen endeten mit der Erstellung des Prüfberichtes und dessen Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung am 05.11.2013.
Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in den Verzeichnissen und Arbeitspapieren des Revisionsdienstes bzw. der einzelnen Prüferinnen/Prüfer ausführlich dokumentiert. Die Ergebnisse in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse dar.
Dem Revisionsdienst sind die gemäß § 103 Abs. 4 GO NRW für eine sorgfältige Prüfung
notwendigen Nachweise und Informationen vollständig und nach bestem Wissen und
Gewissen zur Verfügung gestellt worden.
Hierzu wurden alle erbetenen Auskünfte und Nachweise durch die Verwaltungsleitung
und die von ihr benannten Mitarbeiter/-innen erteilt.
11
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
IV
Feststellungen und Erläuterungen zur RechnungsleRechnungsl egung
1
Haushaltssatzung
Haushaltssatzun g und Haushaltsplan für den H aushalt
201
20 1 2
Die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, einschließlich des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes sowie der Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021,
wurden am 27.09.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen. Diese sind nach dem vorgeschriebenen Verfahren gemäß den Bestimmungen der §§ 78 und 80 GO NRW zustande gekommen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte durch Verfügung vom 20.12.2012 mit, dass die
Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) für die Jahre von 2012 bis 2021 sowie seiner Fortschreibung für das Jahr 2013 erteilt wird.
Damit stimmte die Bezirksregierung der im Haushaltssanierungsplan vorgesehenen Durchführung unterschiedlich großer jährlicher Konsolidierungsschritte zu.
In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko der
Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum bei der Stadt Solingen liegt und, sofern sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im
Haushaltssanierungsplan beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren lassen sollten und damit die Ziele des HSP dadurch gefährdet werden, unverzüglich entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gem. § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des HSP und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Die Bezirksregierung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Vermeidung einer Neuverschuldung und die Ausrichtung auf eine kontinuierliche Entschuldung bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der fortgeschriebenen Haushaltssanierungspläne eine wichtige Rolle
gespielt hat und man erwartet, dass auch in kommenden Jahren die Investitionsplanung
streng auf diesen Grundsatz ausgerichtet bleibt. Von daher wird empfohlen, auch weiterhin eine jährliche Priorisierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen nach ihrer
Dringlichkeit vorzunehmen, die Folgeaufwendungen umfassend zu ermitteln und in die
Fortschreibungen zum HSP einzubeziehen.
Darüber hinaus enthält die Genehmigungsverfügung eine Reihe weiterer wesentlicher
Nebenbestimmungen und Hinweise zur Haushaltsführung.
12
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
In § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 waren folgende Planbeträge festgesetzt worden:
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Verlust
Ansatz 2012
439.537.790,12 €
480.553.321,07 €
41.015.530,95 €
Finanzplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
Ansatz 2012
424.811.370,08 €
446.491.489,27 €
23.757.900,00 €
29.177.450,00 €
Das im Ergebnisplan ausgewiesene Defizit für das Jahr 2012 betrug 41.015.530,95 €.
Das tatsächliche Defizit (Ist) beträgt 21.968.416,02 €. Dies ist eine Verbesserung von
19.047.114,93 € (um rd. 46 %). Der Vergleich des Ist-Jahresergebnisses 2012 zum Jahresergebnis 2011 (-49.829.770,77 €) ergibt eine Verbesserung von 27.861.354,75 (um
rund 55,9%).
Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des
Eigenkapitals wurde bereits zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 vollständig aufgezehrt. Der Verlustbetrag in Höhe von 21.968.416,02 € ist nach der Beschlussfassung
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gegen die allgemeine Rücklage zu buchen,
womit sich diese auf insgesamt 63.266.207,80 € verringern wird.
13
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
2
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
2.1
Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk
Bei den im Prüfbericht festgehaltenen Prüfungsbemerkungen handelt es sich im Regelfall
um Sachverhalte, die im Laufe der Prüfungshandlungen mit der Verwaltung geklärt werden konnten.
Darüber hinaus ist in Prüfberichten zu Jahresabschlüssen allerdings auch über Tatsachen
zu berichten, die von wesentlicher Bedeutung für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates sind.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), wie es aus Sicht des Revisionsdienstes bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beschrieben
wurde und gem. § 31 GemHVO NRW verpflichtend gefordert wird, ist zwischenzeitlich
durch die zentrale Finanzbuchhaltung erstellt, in Kraft gesetzt und dem Rat gem. § 31.
Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben worden. Um ein ordnungsmäßiges, rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem zu gewährleisten, war es erforderlich, entsprechende aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen zu erlassen, die regelmäßige Abstimmungen und Kontrollen vorsehen, und deren Einhaltung zu überwachen ermöglichen.
Im Rahmen zukünftiger Prüfungen wird seitens des Revisionsdienstes ein besonderes Augenmerk auf den weiteren Ausbau Interner Kontrollsysteme (IKS) zu richten sein, da ein
flächendeckend funktionierendes IKS auch die Prüfung zukünftiger Jahresabschlüsse wesentlich erleichtert und sich damit vor allem die sehr zeit- und arbeitsintensiven Einzelfallprüfungen zugunsten von Systemprüfungen verlagern werden.
Im Zuge des Aufbaues des Forderungsmanagements wurden seitens der Finanzbuchhaltung einige Instrumente entwickelt. Zur Effizienz und Leistungsfähigkeit dieser Instrumente sollte zukünftig im Rahmen des Forderungscontrollings berichtet werden.
Zentrales Vertragsmanagement
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass der Revisionsdienst die Schaffung eines
Zentralen Vertragsmanagements für erforderlich hält. Hierdurch soll insbesondere eine
größere Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bilanz
(z. B. auf Forderungen, Verbindlichkeiten, Sonderposten) erreicht werden.
14
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Forderungen und Verbindlichkeiten im Intercompanybereich
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Solingen und ihren verselbständigten Bereichen (sog. Intercompanybereich), werden im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses zu betrachten sein.
Inventur, Inventar, Festwerte
Entsprechend der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 91 ff. GO NRW und der
Bilanzierungspflicht nach dem NKF-Gesetz), sind gemäß § 28 GemHVO NRW die Vermögensgegenstände mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Es besteht nach § 28 GemHVO NRW die Notwendigkeit einer Dokumentation der durchgeführten Inventur, da sonst kein Nachweis erbracht ist. Gemäß § 28 GemHVO NRW Absatz 3 sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind.
In diesem Zusammenhang wird vorausschauend auf die Neuregelungen des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes und die hiermit ergangenen Änderungen zu den §§ 33 – 35
GemHVO NRW hingewiesen, die spätestens im Haushaltsjahr 2013 anzuwenden sind.
Stichpunktartig zu benennen sind hier folgende Themen:
• Verzicht auf die Aufnahme von geringwertigen Vermögensgegenständen in die Bilanz
• Veränderung der unterjährigen Abschreibungsmodalitäten
• Unmittelbare Aufwandsverbuchung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
• Verlängerung des Inventurzeitraums von 3 auf 5 Jahre
Da nach § 28 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW, wie zuvor dargelegt, spätestens
alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen hat, war spätestens zum
Stichtag 31.12.2010 eine erste Folgeinventur durchzuführen. Dies wurde zwar im Jahre
2010 begonnen, jedoch bis zum Bilanzstichtag 31.12.2012 nach wie vor nicht flächendeckend abgeschlossen. Entsprechende Dokumentationen konnten während der Prüfung
nicht vollständig erbracht werden. Hierzu wird auf die Ausführungen zum Bilanzposten
1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ verwiesen.
Im Rahmen der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens wurden die Möglichkeiten
von Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 34 GemHVO NRW genutzt. Beim Festwertverfahren werden die Vermögensgegenstände in Höhe der aktuellen Anschaffungskosten abzüglich eines durchschnittlichen Wertabschlages für Abnutzung aktiviert. Eine
planmäßige Abschreibung entfällt insofern. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Anpassungen des Festwertes vorzunehmen.
15
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Vollständigkeitserklärung
Eine Vollständigkeitserklärung für die NKF-Jahresabschlüsse ist derzeit auf kommunaler
Ebene gesetzlich nicht gefordert.
Fristen zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse
Mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2012 wurde ein weiterer Schritt zur fristgerechten
Vorlage gemacht. Der Revisionsdienst geht davon aus, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 fristgerecht, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufgestellt, durch den Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung
zugeleitet wird.
Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses
Gem. § 2 Abs. 1 NKF-Einführungsgesetz NRW haben Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116
der Gemeindeordnung NRW zu erstellen. Wesentliche Grundlage hierfür ist insbesondere
der NKF-Einzelabschluss des Jahres 2010. Dieser wurde dem Rat der Stadt Solingen am
27.03.2012 zur Feststellung vorgelegt und von diesem beschlossen. Da bis zum
31.12.2012 ein Entwurf des Gesamtabschlusses nicht vorgelegt wurde, wird erneut auf
die Notwendigkeit hingewiesen.
2.2
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Buchführungssystem
Es wird eine für die NKF-Buchführung geeignete Software der Firma SAP eingesetzt, die
den Erfordernissen der Stadt Solingen angepasst wurde. Die Programmfreigaben gem.
§ 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW wurden vor dem Produktivstart im Dezember 2006 erteilt.
Das SAP-System bildet mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine ordnungsmäßige Buchführung.
Die Archivierung der kreditorischen Belege erfolgt in einem elektronischen Archivierungssystem. Die Verwaltung und die Prüfung dieser Belege werden hierdurch erheblich vereinfacht.
Buchführungsorganisation
Zur Feststellung einer ordnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvorfälle wurden die
für die Gemeinden in NRW vorgeschriebenen Muster und der Solinger NKF-Kontenplan
herangezogen.
16
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 4 GO NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung für die laufende
Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des
Jahresabschlusses zuständig. Hierzu gehören die Kontrolle der Buchführung und der
Zahlungsabwicklung, eine Kontrolle im Anschluss an bereits abgeschlossene Buchungsvorgänge.
Gemäß § 30 Abs. 5 GemHVO NRW ist die der Finanzbuchhaltung übertragene Zahlungsabwicklung mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen.
Die seitens des Revisionsdienstes mehrfach angemahnte Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, welche nach § 31 Abs. 1 GemHVO NRW durch den Oberbürgermeister zu
erlassen und dem Rat zur Kenntnis zu geben ist, wurde mit Wirkung zum 05.10.2012 in
Kraft gesetzt.
Die zwingend vorgeschriebenen notwendigen näheren und ergänzenden Vorschriften
und Regelungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der
Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln
sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen gemäß § 31 GemHVO
NRW wurden damit nunmehr geschaffen.
§ 31 GemHVO NRW regelt Sicherheitsstandards und die interne Aufsicht in Form von umfassenden Dokumentationspflichten, unter anderem in Bezug auf die Buchführung (§ 27
GemHVO NRW), die Zahlungsabwicklung (§ 30 GemHVO NRW) und die Aufbewahrung
sowie die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (§ 58 GemHVO NRW). Zusätzlich sind
Regelungen zur Geringfügigkeit von beizutreibenden Beträgen nach § 23 Abs. 4 GemHVO NRW zu treffen. Absatz 3 ermöglicht der Kommune zu entscheiden, ob sie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Mitarbeiter, denen die Abwicklung von Zahlungen
obliegt, auch mit der Stundung, Niederschlagung und dem Erlass der gemeindlichen Ansprüche beauftragt. Absatz 4 regelt die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung.
Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Nach § 35 Abs. 1 GemHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen zu mindern. Für die Erfassung des Werteverzehrs in Form
von Abschreibungen sind gem. § 35 Abs. 3 GemHVO NRW von der Gemeinde wirtschaftliche Nutzungsdauern für das abnutzbare Sachanlagevermögen zu bestimmen.
Die Stadt Solingen hat unter Beachtung der vom Innenminister NRW (IM) in der Verwaltungsvorschrift Muster zur GO NRW und GemHVO NRW verbindlich vorgegebenen „NKFRahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ eine
örtliche Abschreibungstabelle erstellt, in der die individuellen Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände entsprechend ihrer technischen und betriebsgewöhnlichen Nutzung
durch konkrete Jahresangaben festgelegt wurden.
17
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Finanzrechnung
An dieser Stelle wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4 „Feststellungen zur Finanzrechnung“: „Liquide Mittel - Bilanz vs. Finanzrechnung“ (S. 57) verwiesen.
2.3
Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012
Die Bilanz ist gemäß § 41 GemHVO NRW als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital der Gemeinde zum Abschlussstichtag ein wesentlicher Bestandteil des doppischen
Rechnungssystems. Sie enthält Informationen, die es bisher in der kameralen Jahresrechnung nicht gab. Die Bilanzen der Gemeinden müssen, wie im Handelsrecht, einheitlich
gegliedert sein. Hierbei orientiert sich die Gliederung größtenteils an den Vorschriften des
kaufmännischen Rechnungswesens.
Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen der Gemeinde mit den zum Abschlussstichtag ermittelten Werten angesetzt. Somit wird die Mittelverwendung dokumentiert.
Die Passivseite der Bilanz weist die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital der Gemeinde
aus. Dadurch wird die Mittelherkunft bzw. die Finanzierung des Vermögens belegt. Die
Gliederung der Bilanz erfolgt auf beiden Seiten nach Fristigkeiten.
So wird auf der Aktivseite zwischen Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen
(kurzfristig) unterschieden. Auf der Passivseite werden zuerst das Eigenkapital und dann
das Fremdkapital gezeigt. Auch auf dieser Seite gilt das Fristigkeitsprinzip. Das bedeutet,
dass die allgemeine Rücklage vor der Ausgleichsrücklage (im Eigenkapital) und die Kredite
für Investitionen vor den Krediten der Liquiditätssicherung stehen.
Die Nummerierung der Feststellungen des Prüfungsberichtes orientiert sich an dem vorgelegten Schlussbilanzentwurf.
Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß
§ 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die
noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst,
spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“
Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres
2012 vorgenommen worden sind.
18
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
AKTIVA
1
Anlagevermögen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.210.609.355,54 €
1.231.083.364,87 €
Zum Bereich „Anlagevermögen“ in der gemeindlichen Bilanz zählen Vermögensgegenstände, die von der Gemeinde nicht nur vorübergehend für ihre Aufgabenerfüllung
gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Dabei stellt der Wert eines Vermögensgegenstandes allein genommen kein Kriterium für die gemeindliche Bilanzierung dar.
Vielmehr ist auch die wirtschaftliche Zweckbestimmung des gemeindlichen Vermögensgegenstandes, d.h. ob der einzelne Vermögensgegenstand zum Gebrauch oder zum
Verbrauch bestimmt (gewidmet) ist, für die bilanzielle Zuordnung maßgebend und heranzuziehen.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
18.947,25 €
8.602,78 €
Bei diesem Bilanzposten sind die Vermögenswerte für Konzessionen, Lizenzen und DVSoftware erfasst worden. Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie selbstständig bewertungsfähig
sind.
1.2
Sachanlagen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
785.881.750,79 €
806.181.685,00 €
Im Bilanzbereich „Sachanlagen“ werden in der gemeindlichen Bilanz die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung
von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene
Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Gemeinde länger als ein Haushaltsjahr
(Periode) genutzt werden. Die weitere Gliederung der gemeindlichen Bilanz in diesem
Bilanzbereich ist zudem an einer Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermögen, z. B. unbebaute Grundstücke, und beweglichem Sachanlagevermögen, z. B. Fahrzeuge, orientiert, auch wenn dazu keine ausdrückliche Regelung besteht.
19
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
In der gemeindlichen Bilanz werden die Sachanlagen der Gemeinde wie folgt unterschieden:
Sachanlagevermögen in der gemeindlichen Bilanz
Unbebaute Grundstücke
und
grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
Sonstiges Sachanlagevermögen
1.2.1
- Grünflächen
- Ackerland
- Wald, Forsten
- Sonstige unbebaute Grundstücke
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Schulen
- Wohnbauten
- Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
- Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
- Brücken und Tunnel
- Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
- Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
- Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
- Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
- Bauten auf fremdem Grund und Boden
- Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
- Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
178.538.358,62 €
180.950.341,65 €
Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um Grundstücke, auf
denen sich keine Gebäude befinden. Wegen der Bedeutung im gemeindlichen Bereich ist
eine Untergliederung dieses Bilanzpostens mindestens in Grünflächen (Parkanlagen, Biotope, Wasserflächen), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde ohne
Gebäude, Hof- und Wegeflächen), Wald und Forsten (der im gemeindlichen Eigentum
befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen ohne Gebäude-,
Hof- und Wegeflächen) sowie sonstige unbebaute Grundstücke (andere, nicht unter den
zuvor genannten Punkten aufgeführte Grundstücke) vorgesehen. Auch im Eigentum befindliche Grundstücke mit Erbbaurecht zählen zu den unbebauten Grundstücken, auch
wenn sie mit einem (hier fremden) Gebäude bebaut sind.
20
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
305.661.133,76 €
310.605.653,58 €
In der gemeindlichen Bilanz sind die bebauten Grundstücke der Gemeinde getrennt von
den unbebauten Grundstücken anzusetzen. Dazu ist unter Einbeziehung der baurechtlichen und bewertungsrechtlichen Regelungen und örtlichen Gegebenheiten über die Zuordnung zu den gemeindlichen Bilanzposten zu entscheiden. Zwar ist es ohne Einfluss auf
den Gebäudebegriff, ob ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden
steht, jedoch sind bebaute Grundstücke der Gemeinde, auf denen sich fremde Bauten
befinden, z. B. wegen vergebener Erbbaurechte, unter dem Bilanzposten „Unbebaute
Grundstücke“ anzusetzen.
Unter dem Bilanzposten "Bebaute Grundstücke" sind die Grundstücke der Gemeinde
anzusetzen, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, sowie die Gebäude selbst. Für
die bebauten Grundstücke sind in der gemeindlichen Bilanz mindestens gesonderte Posten für die Grundstücke anzusetzen, auf denen sich Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Schulen oder Wohnbauten befinden. Die übrigen bebauten Grundstücke der Gemeinde
sind unter dem Sammelposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ zu
erfassen.
Im Rahmen der Prüfung der Bewertung der städtischen Gebäude in der Eröffnungsbilanz
war festgestellt worden, dass aufgrund des mangelnden Datenbestandes eine Neuerfassung von Gebäudemängeln erforderlich ist, um dadurch die notwendigen Vermögenswertabschläge für diese Instandhaltungsmängel vornehmen zu können.
Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß
§ 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die
noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst,
spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“
Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres
2012 vorgenommen worden sind.
1.2.3
Infrastrukturvermögen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
258.717.158,54 €
268.024.327,94 €
Zu den Sachanlagen der Gemeinde, die auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz anzusetzen sind, zählt auch das gemeindliche Infrastrukturvermögen, das vielfach auch als
gemeindliches „Vermögen im Gemeingebrauch“ bezeichnet wird. Es umfasst die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion
der örtlichen Infrastruktur zu dienen bestimmt sind. Dieses Gemeindevermögen wird auch
als gemeindliches Infrastrukturvermögen im engeren Sinne bezeichnet. Es setzt sich aus
auf dem Gemeindegebiet befindlichen Grundstücken und technischen Bauwerken und
21
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Anlagen zusammen, die der Daseinsvorsorge dienen. Die dem gemeindlichen Infrastrukturvermögen angehörenden gemeindlichen Gegenstände stehen somit dem Gemeingebrauch zur Verfügung bzw. dienen der allgemeinen Nutzung der Einwohner der Gemeinde. Zum gemeindlichen Infrastrukturvermögen sind z. B. Straßen, sonstige Verkehrseinrichtungen, Brücken und andere Sonderbauwerke zu zählen.
Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten anzusetzen. Dieser Bilanzposten ist daher ein Sammelposten, unter dem
sämtlicher Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens anzusetzen ist.
Auf eine genaue Zuordnung des Grund und Bodens auf die einzelnen Posten des Infrastrukturvermögens ist verzichtet worden, weil darauf bzw. darunter vielfach eine Mehrfachnutzung für die unterschiedlichen Formen des Infrastrukturvermögens stattfindet.
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
302.605,00 €
316.099,79 €
Unter dem Bilanzposten „Bauten auf fremdem Grund und Boden“ sind die gemeindlichen Bauten anzusetzen, die sich nicht auf gemeindlichem, sondern auf fremdem Grund
und Boden (Grundstücke Dritter) befinden. Der Dritte als Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Gemeinde, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden zu
errichten und vorzuhalten.
Der Bilanzposten enthält insbesondere die Anteile an den Bauwerken der RegionaleProjekte auf Grundstücken der Nachbargemeinden.
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
16.448.272,80 €
16.448.272,80 €
Unter dem Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ sind gemeindliche Vermögensgegenstände anzusetzen, deren Erhaltung und Pflege wegen ihrer Bedeutung für
Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Dies sind z.B. Gemälde,
Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u. a. auch solche mit kulturhistorischer Bedeutung. Dieser Bilanzposten beinhaltet zudem auch alle Arten von Denkmälern. Dazu gehören auch die Baudenkmäler, die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden gehören
und deshalb unter dem die Gebäude betreffenden Bilanzposten nicht anzusetzen sind.
22
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Der Wert des Bilanzpostens 1.2.5 setzt sich wie folgt zusammen:
1.2.5 Kunstgegenstände
Kunstgegenstände DKM (Versicherungswert)
Bestecksammlung
Städt. Kunstbesitz Museum Baden (Versicherungswert)
Bibliotheksbestände
Museumsgegenstände / Gemälde
Gemälde von Sascha Reichert
Skulptur "Rauchzeichen"
Screenwand (Kunstgegenstand)
Fachgrafik / Varia
Summe / Buchwert
1.2.6
2012
2011
10.233.873,60 € 10.233.873,60 €
73.200,00 €
73.200,00 €
5.000.000,00 € 5.000.000,00 €
1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
120.000,00 €
120.000,00 €
1.121,50 €
1.121,50 €
9.377,70 €
9.377,70 €
9.000,00 €
9.000,00 €
1.700,00 €
1.700,00 €
16.448.272,80 € 16.448.272,80 €
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
6.880.590,66 €
7.916.222,75 €
Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die technischen Gegenstände der Gemeinde anzusetzen, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Sie müssen als gemeindliche Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden anzusehen sein.
Die Zuordnung erfolgt nicht primär nach der rechtlichen Einordnung, sondern aufgrund
der Nähe zum Prozess der gemeindlichen Leistungserstellung. Dient ein Bestandteil unmittelbar oder überwiegend dem Produktionsprozess, wird er den technischen Anlagen
und Maschinen zugeordnet, auch wenn er mit dem Grund und Boden fest verbunden ist.
1.2.6 Maschinen u. technische Anlagen,
Fahrzeuge
Maschinen
Technische Anlagen
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen
Feuerwehrfahrzeuge
Rettungsdienstfahrzeuge
Sonstige Fahrzeuge
Betriebsvorrichtungen
Buchwert
2012
2011
306.846,58 €
201.251,39 €
379.407,29 €
40.180,70 €
5.002.950,39 €
890.544,83 €
6.431,87 €
52.977,61 €
6.880.590,66 €
23
339.886,37 €
185.831,48 €
388.793,57 €
44.414,99 €
5.675.799,65 €
1.209.592,46 €
16.242,44 €
55.661,79 €
7.916.222,75 €
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
10.959.535,95 €
11.141.416,77 €
Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, der als Sammelposten
genutzt werden kann, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, anzusetzen. Zu diesem allgemeinen Geschäftsbetrieb ist die übliche allgemeine Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zu zählen, so
dass Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde einschließlich
der erforderlichen Werkzeuge unter diesem Bilanzposten anzusetzen sind. Dabei ist die
Abgrenzung zwischen Maschinen und technischen Anlagen im Einzelfall vor Ort zu klären.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Informationstechnik
Musikinstrumente
Werkzeuge / Geräte
Festwerte
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Buchwert
2012
2011
10.444.968,49 €
91.991,58 €
32.481,43 €
390.094,45 €
0,00 €
0,00 €
10.959.535,95 €
10.464.676,71 €
131.857,24 €
40.927,52 €
503.689,99 €
0,00 €
265,31 €
11.141.416,77 €
Entsprechend der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 91 ff. GO NRW und der
Bilanzierungspflicht nach dem NKF-Gesetz), sind gemäß § 28 GemHVO NRW die Vermögensgegenstände mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Es besteht nach § 28 GemHVO NRW die Notwendigkeit einer Dokumentation der durchgeführten Inventur, da sonst kein Nachweis erbracht ist. Gemäß § 28 GemHVO NRW Absatz 3 sind „das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren, dass
diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind“.
Im Jahre 2012 wurden neben vier Schulinventuren keine weiteren Inventuren durchgeführt. Der Anlagenbuchhaltung lagen die erforderlichen Dokumentationen der durchgeführten Inventuren in den vier Schulen vor und wurden dem Revisionsdienst demnach im
Rahmen der Prüfung zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden Dokumentationen sind
nicht zu beanstanden.
Daneben ist allerdings festzustellen, dass der Anlagenbuchhaltung die erforderlichen Dokumentationen zu den bisherigen Inventuren nicht vollständig vorliegen und somit, wie
bereits im Vorjahr, dem Revisionsdienst nicht im erforderlichen Umfange für die Prüfung
zur Verfügung gestellt werden konnten.
Auch die Dokumentationen hinsichtlich der Festwerte und Unterlagen einer diesbezüglich
durchgeführten Inventur konnten, wie auch im Vorjahr, nicht vorgelegt werden. Demgemäß liegen dem Jahresabschluss 2012 noch immer die Festwerte der Eröffnungsbilanz
24
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
2008 zugrunde, da bisher keine körperliche Bestandsaufnahme erfolgte und nur in einem
Fall (Stadtbibliothek) eine Überprüfung der Festwerte durchgeführt wurde.
In Anbetracht der getroffenen Vereinbarung, dass bei einem dreijährigen Inventurintervall
jeweils bei einem Drittel der Solinger Schulen zum Stichtag 31.12. eine vor- bzw. nachverlegte Inventur durchgeführt werden soll, wurde im Jahre 2011 mit der Inventur begonnen
und bei 15 Schulen erfolgreich durchgeführt.
Für das Jahr 2012 sah die Planung die Durchführung einer Inventur bei weiteren 11 Schulen vor. Aufgrund einer schwierigen personellen Situation im Jahre 2012 konnte laut
Schulverwaltung die Inventur nur an 4 weiteren Schulen durchgeführt werden, so dass
nunmehr 19 Schulen von insgesamt 43 Schulen die Inventur erfolgreich abgeschlossen
haben.
Hinsichtlich des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und der diesbezüglichen Verlängerung
des Inventurzeitraums von 3 auf 5 Jahre geht die Schulverwaltung davon aus, dass nicht
bis zum 31.12.2013, sondern bis zum 31.12.2015 alle Schulen eine Inventur durchgeführt haben müssen. Insofern müssten gemäß der Schulverwaltung von den noch fehlenden 24 Schulen jeweils 8 Schulen im Jahr 2013, 2014 und 2015 die vor- und nachgelagerte Inventur durchführen, um flächendeckend das Ziel zu erreichen, dass alle Schulen
eine Inventur abgeschlossen haben.
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
8.374.095,46 €
10.779.349,72 €
Unter dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau“ sind geleistete Anzahlungen der Gemeinde auf Sachanlagen anzusetzen, unabhängig davon, ob die spätere Leistung des Dritten aktivierbar ist. Diese Finanzleistungen der Gemeinde beinhalten
die geldlichen Vorleistungen auf noch zu erhaltende Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, die i.d.R. künftig als gemeindliche Vermögensgegenstände
bilanziert werden. Dieser gesonderte Bilanzposten ist geboten, denn für die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden geleisteten Anzahlungen stellt die Erbringung von Zahlungen durch die Gemeinde die Ursache dar, während der Erwerb der zu bilanzierenden
Vermögensgegenstände der Gemeinde regelmäßig durch Lieferungen und Leistungen
entsteht.
Für diese Vermögensgegenstände sind die gemeindlichen Aufwendungen aufgrund von
Fremdleistungen oder Eigenleistungen der Gemeinde für die bis zu diesem Stichtag noch
nicht fertiggestellten Anlagen (Vermögensgegenstände) bezogen auf den jeweiligen Abschlussstichtag zu ermitteln. Von Bedeutung ist dabei die Definition der Herstellungskosten nach § 33 GemHVO NRW.
25
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.3
Finanzanlagen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
424.708.657,50 €
424.893.077,09 €
Im Bilanzbereich „Finanzanlagen“ werden die Vermögenswerte der Gemeinde angesetzt,
die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Verbindungen zu den gemeindlichen Betrieben dienen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen. Daher ist zu unterscheiden, ob die gemeindlichen Finanzanlagen auf einer öffentlich-rechtlichen, einer gesellschaftsrechtlichen oder einer schuldrechtlichen Grundlage aufbauen. Die gemeindlichen Finanzanlagen bilden die Finanzinvestitionen der Gemeinde ab, die sie einem gemeindlichen Betrieb als Fremdkapital oder Eigenkapital auf Dauer für betriebliche Zwecke
gewährt hat. Der besondere Bilanzbereich „Finanzanlagen“ zeigt daher auf, in welchem
Umfang und in welchen Formen die Gemeinden aufgrund ihrer Organisationshoheit ihre
Aufgaben im Rahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Betriebe durchführen
und dafür Finanzinvestitionen leisten. In diesem Bilanzbereich werden deshalb Anteile der
Gemeinde an ihren gemeindlichen Betrieben erfasst, unabhängig davon, ob diese Betriebe auf der Grundlage des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts errichtet worden sind.
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
348.928.747,42 €
348.958.541,42 €
Beim Ansatz eines verbundenen Unternehmens oder einer Beteiligung der Gemeinde in
ihrer gemeindlichen Bilanz sind die vielfältigen Verbindungen zwischen der Gemeinde
und dem einzelnen Unternehmen nicht unbeachtlich, denn der Vorgang führt zu Erkenntnissen über das Unternehmen, die auch für die Aufstellung des Gesamtabschlusses
brauchbar sind. Es gilt daher, beim Ansatz von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
und Sondervermögen die Erfordernisse des Gesamtabschlusses zu berücksichtigen. Bei
der Beurteilung, ob solche Sachverhalte im Einzelfall gegeben sind, kann nicht auf die
örtlichen Gegebenheiten am jeweiligen Abschlussstichtag abgestellt werden, sondern nur
auf die zukunftsbezogene Beteiligungsabsicht der Gemeinde. Dieses ist insbesondere
dann wichtig, wenn zu klären ist, ob Wertpapiere in der Hand der Gemeinde als Beteiligungen oder als Wertpapiere des Anlagevermögens zu bilanzieren sind, denn für das
Vorliegen einer gemeindlichen Beteiligung ist es unerheblich, ob die Anteile der Gemeinde an einem gemeindlichen Betrieb in Wertpapieren gehalten werden oder nicht.
Die verbundenen Unternehmen, einschließlich der Mehrzahl der mittelbaren Beteiligungen, wurden fast ausschließlich mit ihren Substanzwerten gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO
NRW in Ansatz gebracht. Ertragswerte wurden lediglich für zwei mittelbare Beteiligungen
ermittelt. Der Wert der Stadtwerke Solingen GmbH setzt sich aus der Summe der Spartenwerte zusammen und stellt damit eine Kombination aus Ertrags- und Substanzwertverfahren dar.
Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt
26
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr.2 und Nr.5.
Die Wertansätze des Jahres 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen.
Bei den Bergischen Symphonikern lagen die Voraussetzungen für ein verbundenes Unternehmen nicht mehr vor, so dass sie in 2012 in die Beteiligungen (Bilanzposten1.3.2) umgegliedert wurden. Damit reduzierten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um
43.000 €; der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet.
Aufgrund nachträglicher Zuordnung von Grundstücken aus dem Anlagevermögen erhöhten sich der Wert an der Beteiligungsgesellschaft Solingen mbH um 12.701 € sowie der
Solinger Bädergesellschaft (SBG) um 505 €. Dementsprechend erhöhten sich die Anteile
an verbundenen Unternehmen um den gleichen Betrag.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Finanzanlagen dahingehend zu
überprüfen, ob sie noch „werthaltig“ sind oder bei einer dauerhaften Wertminderung ein
niedrigerer Wert anzusetzen ist (vgl. hierzu auch § 35 Abs. 5 GemHVO NRW). Eine derartige Überprüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen wird regelmäßig nur durch die
Beauftragung von Wertgutachten möglich sein.
Die Basis für die derzeitige Bewertung der Finanzanlagen lieferte das Bewertungsgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Eine
systematische Überprüfung hat seitdem nicht stattgefunden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses Indizien zur Werthaltigkeit der Finanzanlagen ergeben.
1.3.2
Beteiligungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
525.663,91 €
485.788,91 €
Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d. h. die
mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben
einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem
Betrieb herzustellen. Ein Ansatz in der gemeindlichen Bilanz setzt voraus, dass diese Verbindung dem gemeindlichen Geschäftsbetrieb dient und einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde leistet oder leisten kann. Eine Beteiligung der Gemeinde liegt daher
i.d.R. vor, wenn sie an einem Unternehmen mit mehr als 20 v.H. beteiligt ist (vgl. § 271
Abs. 1 HGB). Die Beteiligungen der Gemeinde, die nicht in Form von Wertpapieren gehalten werden oder Beteiligungen an einem Unternehmen von nicht mehr als 20 % sowie
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, z. B. eine Kreditgenossenschaft,
die auf Dauer gehalten werden (vgl. § 108 Abs. 6 GO NRW), sind dagegen unter dem
Bilanzposten „Sonstige Ausleihungen“ anzusetzen. Als Beteiligungen kommen dabei in
Betracht:
- Anteile an Kapitalgesellschaften (dies betrifft auch gemeinnützige Gesellschaften)
- Anteile an sonstigen juristischen Personen.
27
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Die Saldovorträge der Beteiligungskonten stimmen mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Gesetz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr.1 GemHVO NRW
entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der
Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5.
Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Die Übernahme der Werte ist sachgerecht.
Die Bergischen Symphoniker wurden aufgrund fehlender Voraussetzungen für ein verbundenes Unternehmen aus dem Bilanzposten 1.3.1 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in die Beteiligungen umgegliedert. Dadurch erhöhte sich der Wert der Beteiligungen um 43.000 €; der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet.
Durch die Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband KDN zum 01.01.2012 verringerte sich der Wert um 3.125 €.
1.3.3
Sondervermögen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
67.048.417,09 €
66.844.833,32 €
Unter dem Bilanzposten „Sondervermögen“ sind die besonderen Vermögen der Gemeinde mit eigenem Rechnungskreis anzusetzen (vgl. § 97 Abs. 1 GO NRW). Zu diesen gemeindlichen Sondervermögen gehören die wirtschaftlichen Unternehmen (vgl. § 114 GO
NRW) und die organisatorisch verselbstständigten Einrichtungen (vgl. § 107 Abs. 2 GO
NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW). Die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind wichtige Organisationseinheiten der
Gemeinde, die entsprechend den Vorschriften über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden als Sondervermögen errichtet werden. Sie sind
wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstständig (vgl. Eigenbetriebsverordnung NRW),
und für diese gemeindlichen Betriebe werden Sonderrechnungen und eigene Jahresabschlüsse verlangt.
Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt
für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5.
Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen.
Die Sondervermögen wurden gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit ihren Substanzwerten in Ansatz gebracht oder mit Hilfe der Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet.
Eine Aufgabenverlagerung zwischen dem Dienstleistungsbetrieb Gebäude der Stadt Solingen und der Kernverwaltung führte zu einer Erhöhung des Anlagewertes von
203.583,77 €. Der Geschäftsvorfall ist korrekt im Rechnungswesen abgebildet.
28
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
2.423.207,30 €
2.423.207,32 €
Unter dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ sind die gemeindlichen
Wertpapiere anzusetzen, die von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden, aber keine
Anteile an gemeindlichen Betrieben darstellen, weil damit keine Beteiligungsabsicht der
Gemeinde besteht. Daher muss bei der Bilanzierung von Wertpapieren nicht nur immer
geprüft werden, ob neben der „Daueranlageabsicht“ der Gemeinde auch noch eine unternehmerische Einflussnahme beabsichtigt ist, sondern auch, ob weitere Anhaltspunkte
aufzeigen, dass die Wertpapiere dem Nutzen des eigenen Geschäftsbetriebes und der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu dem betreffenden gemeindlichen Betrieb
dienen.
Die Saldovorträge der Wertpapierkonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1
GemHVO NRW wird entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung
und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5.
Die Ansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden in den Jahresabschluss 2012 übernommen. Es ergibt sich keine Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen infolge
voraussichtlich dauernder Wertminderungen (§ 35 Abs. 5 GemHVO NRW).
1.3.5
Ausleihungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
5.782.621,78 €
6.180.706,12 €
Unter dem Bilanzposten „Ausleihungen“ werden langfristige Forderungen der Gemeinde
als Anlagevermögen angesetzt, die durch Hingabe von Kapital an Dritte entstanden sind
und dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dauerhaft dienen sollen. Diese gemeindlichen
Ansprüche entstehen z. B. aus der Hingabe von langfristigen Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, aber auch Sachdarlehen in Form einer Wertpapierleihe durch
die Gemeinde. Solche gemeindlichen Ausleihungen müssen zudem eine Mindestlaufzeit
von über einem Jahr haben. Die in der gemeindlichen Bilanz vorzunehmende weitere Differenzierung der gemeindlichen Ausleihungen soll u. a. zur Erleichterung der Aufstellung
des gemeindlichen Gesamtabschlusses beitragen.
Im Rahmen der Prüfung wurden lediglich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen
und sonstige Ausleihungen betrachtet, da es keine Ausleihungen an Beteiligungen bzw.
Sondervermögen gab.
29
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.825.167,52 €
1.825.167,52 €
Der Saldovortrag des Ausleihungskontos stimmt mit dem Wertansatz des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1
GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für den Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr.5.
Der Ansatz des Jahresabschlusses 2011 wurde in den Jahresabschluss 2012 übernommen.
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
3.957.454,26 €
4.355.538,60 €
Die Saldovorträge der Ausleihungskonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1
Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung
und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5.
Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2011 wurden für die Gewährungskonten in den
Jahresabschluss 2012 übernommen; die Veränderungen durch Tilgungen wurden auf den
Rückflusskonten erfasst.
2
Umlaufvermögen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
37.352.811,59 €
36.537.877,57 €
Als Umlaufvermögen werden auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz die Vermögensgegenstände der Gemeinde angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde nicht
dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige
kurzfristige Nutzung durch die Gemeinde vorgesehen sind. Zum gemeindlichen Umlaufvermögen zählen insbesondere die Vorräte, die Forderungen, die kurzfristigen Wertpapiere und die liquiden Mittel zu den in diesem Bilanzbereich anzusetzenden Vermögensgegenständen.
30
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
2.1
2.1.1
2.1.2
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
4.285.385,10 €
4.767.324,68 €
Unter dem Bilanzposten „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und
Waren getrennt von den darauf geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. zum kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung durch die Gemeinde
angeschafft oder hergestellt. Aus der Gesamtsicht der gemeindlichen Verwaltung über
ihre Vermögensgegenstände dürften die Vorräte eher unbedeutend sein.
2.1 Vorräte
Grundstücke im Umlaufvermögen
Gebäude im Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Buchwert
2012
2011
3.825.607,75 €
425.646,74 €
34.130,61 €
4.285.385,10 €
4.235.390,75 €
505.170,52 €
26.763,41 €
4.767.324,68 €
Mit dem Posten 2.1.1 ist bei der Stadt Solingen grundsätzlich das Lagervermögen (hier
Heizstoffe) gemeint. Geleistete Anzahlungen liegen auf dem Bilanzposten Vorräte nicht
vor.
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
30.381.495,27 €
28.087.213,35 €
Dieser Bilanzposten wird gem. § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO NRW in öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen
untergliedert, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten anzusetzen sind.
Als sonstige Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände auszuweisen, die sich
nicht eindeutig einem anderen Posten des Umlaufvermögens zuordnen lassen. Hierzu
zählen z. B. Steuererstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche.
Dem Revisionsdienst liegt eine umfassende Dokumentation mit Erläuterungen zu den
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen vor. Hierzu hat die Finanzbuchhaltung für den Jahresabschluss 2012 erneut eine qualifizierte und für die Prüfung hilfreiche
Dokumentation zu den Bilanzposten erarbeitet.
31
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
2.2.1
und
2.2.2
Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
29.724.904,76 €
27.588.865,95 €
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Forderungen grundsätzlich richtig
bilanziert und die Instrumentarien hinsichtlich Stundung, Niederschlagung und Erlass angewendet wurden. Der Revisionsdienst hat stichprobenartig die Forderungen aus Gebühren, Beiträgen und Steuern überprüft, ohne Anhaltspunkte festgestellt zu haben, die gegen die Korrektheit der ausgewiesenen Werte sprechen.
Der Forderungsspiegel entspricht den Vorschriften der GemHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buchhaltung abgestimmt und nachvollziehbar dargestellt.
Entwicklung der Forderungen zum Bilanzstichtag
Forderungen
2012
2011
2010
€
€
€
15.394.463,42 12.356.394,69 11.671.544,86
2009
€
9.317.107,01
Öffentlich-rechtliche
Forderungen und
Forderungen aus
Transferleistungen
Privatrechtliche For14.330.441,34 15.232.471,26 11.955.505,58 10.800.089,38
derungen
Summe aller Forde- 29.724.904,76 27.588.865,95 23.627.050,44 20.117.196,39
rungen
Die Summe aller Forderungen ist in den betrachteten Jahren 2009 bis 2012 kontinuierlich
gestiegen. Ein deutlicher Anstieg ist im Jahr 2011 (rd. 16,8 % gegenüber 2010) zu verzeichnen. 2012 beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr weitere 7,7 %.
Wertberichtigungen
Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sind die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände nach der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW
einzeln zu bewerten und vorsichtig auf ihre Einbringlichkeit zu prüfen. Dies schließt eine
Prüfung der Werthaltigkeit jeder einzelnen bestehenden Forderung mit der möglichen
Folge einer sogenannten Einzelwertberichtung (EWB) ein. Die maßgeblichen Formen einer
Einzelwertberichtigung sind die Niederschlagung und der Erlass gem. § 26 Abs. 2 und 3
GemHVO NRW. Gestundete Forderungen nach § 26 Abs. 1 GemHVO NRW dürfen nicht
wertberichtigt werden.
32
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Neben der Einzelwertberichtigung können auch pauschalierte Wertberichtigungen bei
z. B. gleichartigen Forderungen vorgenommen werden.
Pauschalwertberichtigungen (PWB) wurden in Höhe von 50 % der in der höchsten Mahnstufe befindlichen Forderungen (in Vollstreckung befindliche Forderungen) gebildet.
Entsprechende Statistiken, die die Werthaltigkeit dieser Forderungen belegen, konnten
vorgelegt werden. Der eingeschlagene Weg, pauschale Abschläge aufgrund Erfahrungen
vergangener Jahre zu finden, ist weiterentwickelt worden. Bei der Festsetzung der PWBProzentsätze sollte mit einem 3-Jahres-Durchschnitt gearbeitet werden.
Bei den Forderungen aus Transferleistungen ergab sich zum Jahresanfang 2012 eine Erhöhung um 6,5 Mio. € aus der Übernahme von Forderungen des Jobcenters im Zuge des
Wechsels der Trägerschaft von der ARGE zur Stadt. Diese werden jedoch zu 95% pauschalwertberichtigt, soweit sie zum Bilanzstichtag noch bestehen. Dies gilt auch für die
seitdem hinzugekommenen Forderungen des Jobcenters. Zusammen ergibt sich allein für
diesen Bereich eine Pauschalwertberichtigung von 5,8 Mio. €. In diesen Daten sind die
Nebenforderungen nicht enthalten, die genauso behandelt werden.
Der Schwellenwert für die Untersuchung der Forderungen hinsichtlich der Notwendigkeit
einer Einzelwertberichtigung wurde im Jahresabschluss 2012 auf 50.000 € festgesetzt.
Die individuelle Prüfung von Forderungen durch die Finanzbuchhaltung muss letztlich
wirtschaftlich vertretbar bleiben.
Einzelwertberichtigungen wurden auch zur Neutralisierung von Schiefständen zwischen
Forderungen und Verbindlichkeiten hinsichtlich der Stadtdienste vorgenommen. Die
Summen der Forderungen und Verbindlichkeiten saldieren sich auf null.
Eine Dokumentation zur Bildung und Ermittlung von Wertberichtigungen wurde von der
Finanzbuchhaltung vorgelegt.
Folgende Einzelwert-/Pauschalwertberichtigungen (EWB/PWB) wurden im Rahmen des
Jahresabschlusses vorgenommen.
Entwicklung der Einzelwertberichtigungen zum Bilanzstichtag
Einzelwertberichtigungen
EWB Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
EWB Privatrechtliche
Forderungen
Summe EWB zu Forderungen
2012
2011
2010
2009*
€
€
€
€
775.078,19 1.907.795,63 2.307.134,24 2.331.409,42
114.472.90
308.236,97
325.888,24
759.607,80
889.551.09 2.216.032,60 2.633.022,48 3.091.017,22
* Bis zum Jahresabschluss 2009 wurden Forderungen ab einer Höhe von 100.000 € einer individuellen
Prüfung unterzogen.
33
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Entwicklung der Pauschalwertberichtigungen zum Bilanzstichtag
Pauschalwertberichtigungen
PWB Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
PWB Privatrechtliche
Forderungen
Summe PWB zu Forderungen
2012
2011
2010
2009
€
€
€
€
11.291.400,20 4.924.268,72 3.916.382,01 4.752.079,37
373.266,45
347.281,90
240.643,12
326.162,11
11.664.666,65 5.271.550,62 4.157.025,13 5.078.241,48
Eine wesentliche Abweichung zum Vorjahr ist bei den Pauschalwertberichtigungen zu
den Transferleistungen festzustellen.
Die Datengrundlagen der EWB wurden dem Prüfer in Dateiform vollständig und transparent zur Verfügung gestellt.
Die EWB wurden stichprobenartig überprüft und führten zu keinen Beanstandungen.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen wurden auf separate Aufwandskonten gebucht.
Umgliederungen wurden in Höhe von rd. 6,1 Mio. € vorgenommen, um inhaltliche, aber
in der Bilanz in falschen Posten dargestellte Beträge an richtiger Stelle auszuweisen, sowie
um Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Stadtdiensten zu neutralisieren.
Entsprechende Buchungsnachweise und Dokumentationen liegen vor. Die stichprobenartig geprüften Sachverhalte konnten nachvollzogen werden.
Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle sowie Forderungslaufzeiten möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren, damit die notwendige Liquidität der
Kommune gewahrt bleibt.
34
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Im Zuge der Verbesserung des Forderungsmanagements wurden zwischenzeitlich nachfolgende Instrumente entwickelt bzw. fortgeschrieben:
•
•
•
•
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Dienstanweisung über die Geltendmachung von Forderungen in Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren
Arbeitsanweisung für die Durchführung von unbefristeten Niederschlagungen in
der Abteilung 21-3 Vollstreckungsstelle
Als Bestandteil des Forderungsmanagements sollte ein Forderungscontrolling zur Steuerung und Kontrolle der Prozesse installiert werden.
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
656.590,51 €
498.347,40 €
Hierbei handelt es sich um eine Sammelposition der Ansprüche der Stadt Solingen gegenüber Dritten. Hier werden z. B. geleistete Anzahlungen sowie Schadensersatzforderungen
und Steuerforderungen gebucht.
Eine stichprobenartige Prüfung wurde bei der Darstellung der Gehaltsvorschüsse und bei
den Umgliederungen vorgenommen. Die Sachverhalte wurden nachvollziehbar dargestellt.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.340.038,29 €
1.181.797,98 €
Die Saldovorträge der Wertpapierkonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2011 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1
Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung
und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5.
2.4
Liquide Mittel
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.345.892,93 €
2.501.541,56 €
Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde in ihren
unterschiedlichsten Formen, z. B. in Form von Bar- oder Buchgeld, anzusetzen, über die
die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Ausgehend
35
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
von einer bilanztechnischen Gleichwertigkeit der möglichen Arten von Geldmitteln ist es
vertretbar, diese in der gemeindlichen Bilanz zusammengefasst unter einem einzigen Bilanzposten anzusetzen.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Schulgirokonten
Treuhandkonto Sanierungs-GmbH Südl. IS
Übrige Sichteinlagen zzgl. Schwebeposten
Barkasse, Handvorschüsse, Schecks
Guthaben Frankiermaschine
Summe
2012
1.289.449,04 €
0,00 €
-9.339,51 €
65.783,40 €
0,00 €
1.345.892,93 €
2011
1.214.507,27 €
1.208.795,69 €
10.730,73 €
57.818,50 €
9.689,37 €
2.501.541,56 €
Die Dienstanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten der
Schulen der Stadt Solingen und für die Bewirtschaftung des Schulbudgets vom
29.05.2008 regelt, dass am Ende des Haushaltsjahres (31. Dezember eines Jahres) nicht
in Anspruch genommene Mittel des Schulbudgets (Überschüsse) den Schulen für entsprechende Auszahlungen des nächsten Haushaltsjahres zur Verfügung stehen. Damit ist die
Verfügbarkeit von Resten nur bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres gegeben.
Um weitere Steigerungen des Bestandes der Schulgirokonten insgesamt zu vermeiden,
empfiehlt der Revisionsdienst erneut, die Einhaltung der Dienstanweisung im Rahmen
unvermuteter Prüfungen durch den Stadtdienst Schulverwaltung konkret zu kontrollieren.
Weiter sollte die Dienstanweisung dahingehend geändert werden, dass bis zum Ende des
nächsten Haushaltsjahres nicht verbrauchte Mittel an die Stadt Solingen zurückzuzahlen
sind.
3
Aktive Rechnungsabgrenzung
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
19.572.074,83 €
14.437.376,41 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Durch
Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gliedern sich wie folgt:
Aktive Rechnungsabgrenzung
aRAP Gehälter / Pensionen
aRAP Transferleistungen
aRAP Investitionszuweisungen an Dritte
aRAP Mieten
aRAP Sonstiges
Summe
36
2012
3.136.256,68 €
11.141.760,62 €
4.969.031,62 €
259.427,23 €
65.598,68 €
19.572.074,83 €
2011
3.194.542,75 €
6.579.995,54 €
4.324.637,09 €
271.214,42 €
66.986,61 €
14.437.376,41 €
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Aktive Rechnungsabgrenzung Jobcenter
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten korrespondieren mit den entsprechenden Aufwandskonten. Die Ansätze des Jahres 2011 wurden (teilweise anteilig entsprechend der
Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung) ordnungsgemäß über diese Konten aufgelöst.
Das Verfahren ist korrekt.
Die deutliche Zunahme des Bilanzpostens gegenüber dem Jahr 2011 erklärt sich durch
erstmalig abzugrenzende Transferleistungen aus der Übernahme der Trägerschaft des
Jobcenters.
Eine stichprobenartige Überprüfung der Transferaufwendungen 533300 (Arbeitslosengeld II) sowie 533600 (Leistungen Unterkunft und Heizung Arbeitssuchende) wurde hinsichtlich erforderlicher Abgrenzungsbuchungen vorgenommen. Hier hat sich gezeigt, dass
auf Grund der vorgelegten unterschiedlichen Aufstellungen (Basis für die Bildung von
Abgrenzungsposten) zukünftig Handlungsbedarf besteht, da die vorgenommenen Abgrenzungen nicht immer nachvollziehbar waren.
Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt war die Rechnungsabgrenzung aufgrund der Förderung der Kindertagesstätten freier Träger sowie der Einrichtungsgegenstände von Tagespflegepersonen in Höhe von 1.117.423,18 €. Diese Vorgänge wurden korrekt im Rechnungswesen wiedergegeben.
Die Voraussetzungen für die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42
GemHVO NRW wurden, soweit geprüft, erfüllt. Die Erfassung unter dem Bilanzposten ist
korrekt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie Prüfgegenstand waren,
durch begründende Unterlagen nachgewiesen; sie waren rechnerisch richtig ermittelt.
Anhaltspunkte für nicht gebildete, aber notwendige aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ergaben sich nicht.
37
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
PASSIVA
1
Eigenkapital
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
69.328.747,44 €
95.357.259,39 €
Nach den Gliederungsvorschriften ist das gesamte Eigenkapital der Gemeinde auf der
Passivseite der gemeindlichen Bilanz auszuweisen. Es wird aus der Differenz zwischen
Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter
Einbeziehung der Sonderposten gebildet und stellt den Gegenwert für bereits getätigte
Investitionen dar oder steht noch für Investitionen der Gemeinde zur Verfügung, ggf.
aber auch zur Deckung eines Fehlbetrages in der Ergebnisrechnung. Solange die positiven
Bestandteile überwiegen, steht der Gemeinde noch Eigenkapital zur Verfügung.
Das Eigenkapital setzte sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
Eigenkapital
1.1
2012
85.234.623,82 €
6.062.539,64 €
0,00 €
-21.968.416,02 €
69.328.747,44 €
2011
141.335.915,63 €
3.851.114,53 €
0,00 €
-49.829.770,77 €
95.357.259,39 €
Allgemeine Rücklage
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
85.234.623,82 €
141.335.915,63 €
Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag anzusetzen, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen
Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und
die Ausgleichsrücklage. Der bilanzielle Ansatz der allgemeinen Rücklage hängt somit in
der Höhe von den in die gemeindliche Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens
und der Schulden der Gemeinde ab. Diese Ansätze wiederum stehen in Abhängigkeit zur
Inventur und zum Inventar und damit zur Bewertung der Bilanzposten zum jährlichen
Abschlussstichtag.
Die künftige Entwicklung des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ ist abhängig vom
erzielten Ergebnis der jährlichen Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Entsteht z. B. ein negatives Jahresergebnis, ist dieses mit dem Wertansatz des Bilanzpostens „Allgemeine
Rücklage“ zu verrechnen, wenn der Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ keinen Wertansatz mehr aufweist bzw. die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist. Zu beachten ist, dass
eine Verringerung der allgemeinen Rücklage unabhängig von ihrer Größenordnung der
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (vgl. § 75 Abs. 4 und §
76 GO NRW).
38
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
1.2
Sonderrücklagen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
6.062.539,64 €
3.851.114,53 €
Unter dem Bilanzposten „Sonderrücklagen“ sind in der gemeindlichen Bilanz im Bereich
„Eigenkapital“ die Beträge gesondert für Zwecke anzusetzen, für die die Bildung von
Sonderrücklagen für die Gemeinde ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. § 43 Abs. 3
und 4 GemHVO NRW). Nach dieser Vorschrift darf die Gemeinde z. B. eine Deckungsrücklage und die Zuwendungsrücklage als Sonderrücklagen in ihrer Bilanz ansetzen. Auch
hat sie nach der Vorschrift des § 43 Abs. 4 GemHVO NRW eine Sonderrücklage anzusetzen, wenn ein Zuwendungsgeber die ertragswirksame Auflösung der von ihm der Gemeinde gewährten Zuwendung ausschließt.
1.3
Ausgleichsrücklage
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
0,00 €
0,00 €
Unter dem Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ ist ein bei der Eröffnungsbilanzierung von
der allgemeinen Rücklage buchungstechnisch abgetrennter Teil, der im Rahmen des
Haushaltsausgleichs die Funktion eines Puffers für Schwankungen des Jahresergebnisses
hat, anzusetzen. Die Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel des bei der Eröffnungsbilanz festgestellten zulässigen Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen betragen. Die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei dem
Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu
§ 75 Abs. 2 und 3 GO NRW). Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden.
Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des
Eigenkapitals wurde bereits im Haushaltsjahr 2010 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages
2009 vollständig aufgezehrt.
1.4
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
-21.968.416,02 €
-49.829.770,77 €
Unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ist das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses als
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag anzusetzen. Weil der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2
GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages zu
beschließen hat, muss ihm grundsätzlich die Bilanz ohne eine vorherige vollständige oder
teilweise Verwendung des erzielten Jahresergebnisses vorgelegt werden. Nach der Fest39
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
stellung des Jahresabschlusses durch den Rat können dann die erforderlichen Umbuchungen des erzielten Jahresüberschusses z. B. in die Ausgleichsrücklage, ggf. auch in die
allgemeine Rücklage vorgenommen werden.
Ein in der gemeindlichen Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der
Ausgleichsrücklage ganz oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil die Gemeinde nach § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet ist, ihren Haushalt auszugleichen und
durch eine Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich nach § 75
Abs. 2 S. 3 GO NRW erreicht wird.
2
Sonderposten
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
194.718.834,62 €
193.405.398,38 €
In der gemeindlichen Bilanz müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe
von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und
dadurch zur Aufgabenerledigung der Gemeinde beitragen, gesondert angesetzt werden,
damit im gemeindlichen Jahresabschluss die Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt. Die von
Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in Abzug gebracht oder unmittelbar ertragswirksam vereinnahmt werden.
Mit der durch die Sonderposten möglichen Verteilung auf die Nutzungsjahre wird zudem
bezweckt, dass die Generationen, die den Vermögensgegenstand nutzen, nicht in voller
Höhe mit den entstehenden Abschreibungen belastet werden. Bei nicht abnutzbaren
Vermögensgegenständen, z. B. gemeindlichen Grundstücken, bleibt der aus der erhaltenen Finanzleistungen Dritter gebildete und in der gemeindlichen Bilanz angesetzte Sonderposten unverändert, solange die Gemeinde wirtschaftlicher Eigentümer des betreffenden Vermögensgegenstandes ist, so dass keine ertragswirksame Auflösung des angesetzten Sonderpostens erfolgen darf.
Die Anpassungen der Sonderposten in Bezug auf die zum Jahresabschluss 2011 noch
ausstehenden Korrekturen im Bereich der Gebäudebewertung sind vorgenommen worden.
Nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen
Der Anhang zum Jahresabschluss 2012 enthält eine Liste der noch nicht erhobenen Beiträge aus insgesamt 364 fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen mit einem geschätzten Beitragsaufkommen von insgesamt 1.148.500 €. Die Häufung von Maßnahmen in
den Jahren 2010 und 2011 beruht auf einem in diesen Jahren aus energetischen Gründen durchgeführten Austausch der Straßenbeleuchtung.
40
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Einer Abrechnung der aufgelisteten Maßnahmen stehen keine rechtlichen Gründe entgegen. Bei der Priorisierung spielen sowohl der finanzielle Umfang als auch die drohende
Verjährung eine wesentliche Rolle. Die Verjährung tritt vier Jahre nach Entstehen der
sachlichen Beitragspflicht ein. Dieser Zeitpunkt ist nicht identisch mit dem Datum der Fertigstellung der Maßnahme.
Nach Abrechnung der aufgelisteten Maßnahmen und Erhebung der Beiträge sind die Beiträge als Sonderposten zu bilanzieren.
3
Rückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
296.082.722,97 €
282.468.526,03 €
Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der
Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die
Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Rückstellungen, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Unter Beachtung des § 88 GO NRW und in Anlehnung an das Handelsrecht darf die Gemeinde jedoch nur für die Zwecke eigene Rückstellungen bilanzieren, die in § 36 GemHVO NRW
abschließend bestimmt worden sind.
3.1
Pensionsrückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
265.481.825,00 €
256.249.145,00 €
Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die Versorgungsverpflichtungen
der Gemeinde anzusetzen. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der
gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und
Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten
Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat die Gemeinde ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein
Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird.
Die Höhe der Pensionsrückstellungen wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf
Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeckschen Richttafeln.
Alle Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen sind nach
§ 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit ihrem im Teilwertverfahren zu ermittelnden Barwert als
Rückstellung anzusetzen.
41
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Außerdem sind hier die Rückstellungen für die in den städtischen Betrieben und Gesellschaften beschäftigten Beamten erfasst, die auch im städtischen Stellenplan geführt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen des städtischen Klinikums, das die Pensionsrückstellungen in seinem Abschluss ansetzt und die Versorgungsleistungen selbst zahlt.
Auch für Beihilfen sind nach § 36 GemHVO NRW Rückstellungen zu bilden. Danach können die Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger
als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden.
Die Berechnung des Prozentsatzes wird jährlich aktualisiert und beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2012 auf ca. 16,22%.
3.2
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
356.964,79 €
475.000,00 €
Im Bereich der Altlastensanierung wurden Rückstellungen für einen konkret vorliegenden
Sachverhalt gebildet und zwar in Höhe des durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Eigenanteils von 20 % der entstehenden Kosten. Maßnahmenträger ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW. In diesem Zusammenhang
weist der Revisionsdienst allerdings nochmals auf seine Empfehlung aus der Eröffnungsbilanzprüfung hin, die im städtischen Eigentum befindlichen „Altlastenverdachtsflächen“
zeitnah zu untersuchen und für die Zukunft die Rückstellungen dem hierbei ermittelten
Risikopotential entsprechend zu bilden und auszuweisen.
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.047.013,15 €
87.535,61 €
Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde gegen sich selbst (Innenverpflichtung) anzusetzen, die aus dem Unterlassen von
geplanter Instandhaltung entstehen. Zu jedem Abschlussstichtag ist daher von der Gemeinde zu beurteilen, ob von ihr Instandhaltungsmaßnahmen im abgelaufenen Haushaltsjahr unterlassen wurden und wie sich dies ggf. auf die gemeindliche Bilanz auswirkt.
Es ist dabei die Frage zu beantworten, ob daraus eine Wertminderung beim betreffenden
Vermögensgegenstand entsteht oder ob die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung
für unterlassene Instandhaltung erfüllt werden. Beide Vorgehensweisen würden zunächst
zum gleichen Ansatz des Eigenkapitals führen.
Vor dem Hintergrund der Ermittlung des Instandhaltungsstaus im Bereich des städtischen
Gebäudevermögens ist eine mittelfristige Planung vorzunehmen, die den Erhalt sicherstellt. Gem. § 36 Abs. 3 sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret
beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen
42
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert
sein.
3.4
Sonstige Rückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
29.196.920,03 €
25.656.845,42 €
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere
als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen, z. B. Rückstellungen
für Altersteilzeit, für noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich folgendermaßen auf:
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Urlaubsansprüche
Rückstellungen für Überstunden
Rückstellungen für Beihilfeansprüche
Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Gleitzeitguthaben
Rückstellungen für Reisekosten
Rückstellungen fehlende Eingangsrechnungen
Andere sonstige Rückstellungen
Summe
2012
2.144.456,29 €
1.752.639,65 €
542.500,00 €
7.416.866,00 €
650.619,94 €
15.447,29 €
7.762.676,17 €
8.911.714,69 €
29.196.920,03 €
2011
1.696.877.28 €
226.119,45 €
517.600,00 €
5.438.874,00 €
574.514,57 €
16.496,03 €
8.334.159,67 €
8.852.204,42 €
25.656.845,42 €
3.4.1 Rückstellungen für Urlaubsansprüche
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
2.144.456,29 €
1.696.877,28 €
Der Jahresurlaubsanspruch der Beschäftigten stellt einen Aufwand der laufenden Periode
dar. Üblicherweise wird von den Beschäftigten ein Teil ihres Jahresurlaubes erst im Folgejahr genommen. Diese im laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind zu bewerten und am Bilanzstichtag in Form einer Rückstellung zu berücksichtigen.
Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul
HR ermittelt und berechnet.
43
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
3.4.2 Rückstellungen für Überstunden
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.752.639,65 €
226.119,45 €
Für geleistete Überstunden, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden.
Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul
HR ermittelt und berechnet.
3.4.3 Rückstellungen für Beihilfeansprüche des aktiven Personals
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
256.500,00 €
222.700,00 €
Nach Berechnung der Personalverwaltung ist bei Beihilfen mit einem „Antragsrückstand“
von rd. zwei Monaten auszugehen. Im zu betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen von ca. 256.500 € eingereicht.
3.4.4 Rückstellungen für Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
286.000,00 €
294.900,00 €
Die getroffenen Feststellungen unter Ziffer 3.4.3 treffen hier gleichermaßen zu. Im zu
betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen
von ca. 286.000,00 € eingereicht.
3.4.5 Rückstellungen für Altersteilzeit
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
7.416.866,00 €
5.438.874,00 €
Die Höhe der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeckschen
Richttafeln.
Nach den von der Haessler-Software ermittelten Werten weist die Rückstellung für die
Inanspruchnahme von Altersteilzeit einen Bestand von 7.416.866,00 € aus.
Die Rückstellungen wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen.
44
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
3.4.6 Rückstellungen für Gleitzeitguthaben
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
650.619,94 €
574.514,57 €
Für Gleitzeitguthaben, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen
zu bilden.
Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul
HR ermittelt und berechnet. Es wurde insgesamt eine Rückstellung in Höhe von
650.619,94 € gebildet. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
3.4.7 Rückstellungen für Reisekosten
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
15.447,29 €
16.496,03 €
Für die Ermittlung des Wertes wurde vereinfachend unterstellt, dass die ersten HRAuszahlungen im neuen Jahr Erstattungen für Aufwendungen des Vorjahres darstellen.
Der Betrag spiegelt sich korrekt in dem entsprechenden Finanzkonto wider. Aus Gründen
der Wesentlichkeit wurde auf eine tiefergehende Prüfung verzichtet.
3.4.8 Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
7.762.676,17 €
8.334.159,67 €
Bei Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen wurde seitens des Finanzmanagements eine Rückstellung in Höhe von 7.762.676,17 € gebildet. Bei der stichprobenweisen
Überprüfung der Einzelbeträge ergaben sich keine Beanstandungen.
3.4.9 Steuerrückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
0,00 €
0,00 €
Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet.
45
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
3.4.10 Andere sonstige Rückstellungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
8.911.714,69 €
8.852.204,42 €
Die ausgewiesenen Werte sowie die Bildung bzw. Inanspruchnahme der Rückstellungen
wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen.
4
Verbindlichkeiten
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
698.666.064,15 €
707.511.514,75 €
Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der
Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die
Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Verbindlichkeiten, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Gemeindliche Verbindlichkeiten liegen immer dann vor, wenn die Gemeinde gegenüber einem
Dritten zu einer konkreten Leistungserbringung auf Grund von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Sie sind in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen, wenn diese am Abschlussstichtag wirtschaftlich noch bestehen, weil die Gemeinde ihre Verpflichtung noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat. Derartige gemeindliche Verbindlichkeiten stellen eine wirtschaftliche Belastung
der Gemeinde dar, wenn die Gemeinde sicher von einer Verminderung ihres Vermögens
ausgehen kann. In der gemeindlichen Bilanz dürfen daher keine Verbindlichkeiten aus
schwebenden Geschäften der Gemeinde angesetzt werden.
4.1
Anleihen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
0,00 €
0,00 €
Anleihen wurden nicht emittiert.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
170.836.629,88 €
179.093.690,40 €
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind die der Gemeinde von einem Dritten
für Investitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die zurückgezahlt werden müssen
und für die die Kommune Zinsen zu leisten hat.
46
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Die Rechtsgrundlagen sind § 86 Abs. 1 i. V. mit § 77 Abs. 3 GO NRW und die §§ 41 Abs.
4 und 47 GemHVO NRW.
Kredite dürfen gem. § 86 Abs. 1 GO NRW nur für Investitionen und zur Umschuldung
aufgenommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune in Einklang stehen. Die Ermächtigung von Krediten für Investitionen wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Die Kreditverbindlichkeiten sind mit ihrem Restkapital im Jahresabschluss auszuweisen.
Die Gemeinde hat ihre aufgenommenen Kredite in ihrer Bilanz differenziert anzusetzen,
so dass die Kredite für Investitionen getrennt nach Kreditgebern, z. B. dem privaten Kreditmarkt, dem öffentlichen Bereich und den eigenen Organisationseinheiten ausgewiesen
werden. Ein entsprechender Ausweis der Kredite für Investitionen ist auch entsprechend
im Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW vorzunehmen.
Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne geprüft
(100%-Prüfung).
Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung festgesetzten Investitionskredite geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten (Anzahl insgesamt 32) mit ihrem Rückzahlungsbetrag (Restkapital) im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte
Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller
Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen am Bilanzstichtag auf folgende Kreditgeber:
Kreditgeber
Sondervermögen
Öffentlicher Bereich
Privater Kreditmarkt
Summe
2012
0,00 €
53.236.426,82 €
117.600.203,06 €
170.836.629,88 €
2011
121.250,29 €
58.226.340,66 €
120.746.099,45 €
179.093.640,40 €
Nach Restlaufzeiten gliedern sich diese Kreditverbindlichkeiten wie folgt:
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Summe
2012
6.273.514,00 €
26.539.472,81 €
138.023.643,07 €
170.836.629,88 €
2011
6.237.051,63 €
25.743.274,52 €
147.113.364,25 €
179.093.690,40 €
Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Investitionskredite
stimmte überein mit den in der Dokumentation dargestellten und den in SAP auf den
berührten Sachkonten eingebuchten Beträgen.
47
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
477.591.168,56 €
481.885.477,26 €
Die Rechtsgrundlagen sind § 89 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den §§ 41 Abs. 4 und 47 GemHVO NRW.
Gem. § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung (kameralistisch Kassenkredite) bis zu dem in der
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne
geprüft (100 %-Prüfung).
Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages
der Liquiditätskredite geprüft, der mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 540.000.000 €
festgesetzt wurde.
Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag
im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden. Des Weiteren ist festzustellen, dass
die zur Liquiditätssicherung aufgenommen Kredite nicht für investive Zwecke eingesetzt
wurden.
Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Liquiditätskredite
stimmte überein mit den in der Dokumentation dargelegten Darlehensverbindlichkeiten
und den in SAP auf den berührten Sachkonten gebuchten Beträge.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung entfallen auf folgende Kreditgeber:
Kreditgeber
Öffentlicher Bereich
Privater Bereich
Summe
2012
392.591.168,56 €
85.000.000,00 €
477.591.168,56 €
2011
356.885.477,26 €
125.000.000,00 €
481.885.477,26 €
Nach Restlaufzeiten gliedern sich diese Kreditverbindlichkeiten wie folgt:
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
von 1 bis 5 Jahren
von 5 bis 10 Jahren
Summe
48
2012
192.591.168,56 €
185.000.000,00 €
100.000.000,00 €
477.591.168,56 €
2011
246.885.477,26 €
215.000.000,00 €
20.000.000,00 €
481.885.477,26 €
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der mit
Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 540.000.000 € festgesetzt wurde, wurde somit nicht
überschritten sondern mit rund 62,4 Mio. € unterschritten.
Eine Besonderheit stellt sicherlich das automatische Cash-Management-System der Stadt
Solingen dar, an dem neben der Kernverwaltung eine Reihe von städtischen Betrieben
und Gesellschaften beteiligt sind. Auf das von der Stadtsparkasse Solingen betriebene
sog. "Masterkonto" werden banktäglich automatisch alle beteiligten Geschäftskonten
der Stadt und der Betriebe bzw. Gesellschaften mit den jeweiligen positiven oder negativen Salden übertragen. Abhängig vom Saldenstand dieses Masterkontos werden vorhandene Erträge bei der Stadtsparkasse angelegt bzw. notwendige Darlehen aufgenommen.
Vor dem Hintergrund der Subsidiarität "externer Geldaufnahme" wird hier die "Gesamtliquidität" des Konzerns Stadt Solingen genutzt.
Zum Stichtag 31.12.2012 bestanden auf dem Masterkonto gegenüber den beteiligten
Betrieben und Gesellschaften sowie der Stadtsparkasse Solingen Gesamtverbindlichkeiten
in Höhe von 20.451.168,56 € (davon allein gegenüber der Stadtparkasse
14.779.429,40 €).
Die in diesem Zusammenhang bestehenden und auf dem Masterkonto ebenfalls ausgewiesenen Forderungen gegenüber den Bergischen Symphonikern in Höhe von insgesamt
17.943,56 € wurden durch eine Saldenbestätigung belegt. Die Forderungen gegenüber
den Technischen Betrieben Solingen (TBS) in Höhe von 4.594.631,83 € korrespondieren
mit dem für das Wirtschaftsjahr 2012 testierten Jahresabschluss des verselbständigten
Bereichs.
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
292.188,30 €
475.631,61 €
Zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen u. a. Schuldenübernahmen, Leibrentenverträge, Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte sowie Leasingverträge.
Unter diesem Bilanzposten wurde neben den Leibrenten der Tilgungsanteil einer an das
Klinikum zu zahlenden Schuldendiensthilfe für vom Klinikum gewährte Darlehen abgebildet.
Die Schuldendiensthilfe für vom Klinikum finanzierte Bedienstetendarlehen schließt mit
einem Saldo in Höhe von 75.282,81 € ab.
Die Leibrentenverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 216.905,49 €.
Da im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz sämtliche Nachweise für die den Zahlungsverpflichtungen zugrunde liegenden Verträgen, Berechnungen etc. überprüft wurden, waren lediglich die Änderungen Gegenstand der Prüfung.
49
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Die rechnerische Prüfung ergab keinen Grund zur Beanstandung. Angaben zum Gesamtbetrag am Abschlusstag mit Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben nach unterschiedlichen Restlaufzeiten im Sinne des § 47 Abs. 2 GemHVO NRW, lagen vor.
Die Saldenvorträge stimmen mit den jeweiligen Beträgen des Jahresabschlusses 2011
überein. Bilanzidentität ist daher gegeben.
Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, entspricht § 41 Abs.4 Ziffer 4.4 GemHVO NRW.
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
5.036.214,32 €
4.499.780,17 €
Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der
eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, anzusetzen. Diese Verpflichtungen der Gemeinde werden analog zum Handelsrecht in der gemeindlichen Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Bilanzposten setzt sich u. a. zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber
•
•
•
•
•
•
•
dem privaten Bereich
dem öffentlichen Bereich
den Stadtdiensten
verbundenen Unternehmen
Eigenbetrieben
Beteiligungen
Sondervermögen
Die Beträge aus dem Jahresabschluss 2011 wurden korrekt in den Jahresabschluss 2012
vorgetragen. Bilanzidentität ist daher gegeben. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten per
31.12.2012 ist, soweit in die Prüfung einbezogen, gegeben.
Die Prüfung wurde im Stichprobenverfahren durchgeführt, und zwar unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäftsvorfälle. Die Beträge wurden
durch zahlungsbegründende Unterlagen nachgewiesen. Die rechnerische Prüfung ergab
keinen Grund zur Beanstandung.
Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“
entspricht der Vorgabe nach § 41 Abs. 4 Ziffer 4.5 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen.
50
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
1.414.827,79 €
174.829,17 €
Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie z. B. Jugendhilfeleistungen.
Sie werden als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Kommune ihre rechtliche Verpflichtung zur Zahlung noch nicht erfüllt hat.
Der Bilanzposten gliedert sich auf in Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber
dem öffentlichen Bereich mit einer Summe in Höhe von 306.002,80 €, Transferleistungen
übrige Bereiche mit 19.065,00 €, Rückzahlungsanforderungen von 11.056,88 € sowie
eine Umgliederung in Höhe von 1.078.703,11 €.
Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ entspricht
§ 41 Abs. 4 Ziffer 4.6 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen.
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
43.495.035,30 €
41.382.106,14 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten. Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch
beruhen. Dazu zählen auch die Verbindlichkeiten aus Einnahmeverteilung.
Im Bereich der Grundabgaben sowie des Friedhofswesens werden diverse Gebühren erhoben und von der Stadt Solingen vereinnahmt, die den Technischen Betrieben Solingen
(TBS) zustehen. Mit der Technik der SAP-Einnahmeverteilung werden diese Einnahmen
1:1 an einen sogenannten Letztempfänger (hier TBS) verteilt und ausgezahlt.
Die Zuordnung zum Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ entspricht der Vorschrift
des § 41 Abs. 4 Ziffer 4.7 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum
kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen.
5
Passive Rechnungsabgrenzung
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
8.737.872,78 €
3.315.920,30 €
Der Bilanzposten „Passive Rechnungsabgrenzung“ dient der periodengerechten Ergebnisermittlung. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen, wenn Einnahmen
vor dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten).
51
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten korrespondieren mit den entsprechenden
Ertragskonten. Die Ansätze für Entgelte des Jahres 2011 wurden (für die Investitionsförderung anteilig) ordnungsgemäß über diese Konten aufgelöst. Das Verfahren wurde korrekt abgebildet.
Die deutliche Zunahme des Bilanzpostens erklärt sich, vergleichbar der Aktiven Rechnungsabgrenzung, durch die Übernahme des Jobcenters und der daraus resultierenden
erstmaligen Abgrenzung der Erträge (ca. 4.8 Mio. €) aus der Erstattung von Transferleistungen durch den Bund und das Land. Die Erfassung war korrekt im Rechnungswesen
abgebildet.
Die Voraussetzungen für die Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42
GemHVO NRW sowie deren Erfassung unter diesem Bilanzposten waren, soweit geprüft,
korrekt.
Anhaltspunkte für nicht gebildete, aber notwendige passive Rechnungsabgrenzungsposten ergaben sich nicht.
52
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
3
Feststellungen zur
zu r Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen unter Beachtung des Bruttoprinzips
getrennt nachzuweisen. Demnach sind sämtliche Vorschriften hinsichtlich der erfolgsmäßigen Abgrenzung eines Haushaltsjahres zu beachten. Aufgabe der Ergebnisrechnung ist
es, das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch darzustellen sowie das Jahresergebnis zu ermitteln. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (der
Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder der Fehlbetrag) geht in die Bilanz
ein und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Neben
der Ergebnisrechnung werden die Teilergebnisrechnungen auf Ebene der Produktbereiche
und Produktgruppen ausgewiesen.
Die Summe aller Teilergebnisrechnungen auf den zuvor genannten Ebenen entspricht den
ausgewiesenen Werten in der Ergebnisrechnung. Die Ergebnisrechnung nach Ertragsund Aufwandsarten ist in der Anlage 2 dargestellt.
Ergebnisrechnung zum 31.12.2012
Die ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen
456.979.990,36 € und liegen damit 14.602.372,39 € unter dem fortgeschriebenen
Planwert.
Demgegenüber stehen ordentliche Erträge in Höhe von 451.552.852,26 €, die mit
7.413.713,65 € über dem fortgeschrittenen Planwert liegen.
Das Jahresergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt –5.427.138,10 € und fällt
damit 22.016.086,04 € besser aus als geplant.
Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 21,97 Mio. € ab.
Damit bleibt die Stadt Solingen weit, nämlich rd. 23,13 Mio. €, unter dem für das Haushaltsjahr geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 45,10 Mio. €.
Wesentliche Schwerpunkte bei der Prüfung der Ergebnisrechnung waren insbesondere
folgende Aufwands- und Ertragsbereiche:
•
•
•
•
•
•
Personalaufwendungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Steuern und ähnliche Abgaben
53
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Auf eine Einzeldarstellung der Teilergebnisrechnungen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet.
Nachfolgend ein Zeitreihenvergleich zu den Ergebnisrechnungen:
Erträge
Aufwendungen
Ergebnis
2012
2011
2010
2009
451.993.457,78 € 353.057.099,32 € 311.054.653,36 € 319.367.550,70 €
473.961.873,80 € 402.886.870,09 € 394.887.704,02 € 401.742.895,29 €
-21.968.416,02 €
-49.829.770,77 €
-83.833.050,66 €
-82.375.344,59 €
Der Aufwandsdeckungsgrad (ADG) ist im sog. "NKF-Kennzahlenset" wie folgt definiert:
ADG = Ordentliche Erträge / Ordentliche Aufwendungen * 100
Dieser Wert gibt an, zu welchem prozentualen Anteil die ordentlichen Aufwendungen
durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Zur Erreichung eines finanziellen
Gleichgewichts ist die vollständige Deckung anzustreben.
Diese Kennzahl hat sich 2012 gegenüber 2011 wiederum verbessert:
ADG 2012:
ADG 2011:
ADG 2010:
ADG 2009:
98,81 %
91,55 %
81,79 %
82,35 %
Personalaufwendungen
Schwerpunktmäßig wurde im Rahmen der Prüfung die Datenübernahme aus dem SAPHR Verfahren in die Finanzbuchhaltung überprüft. Als Prüfergebnis kann festgestellt werden, dass die Datenübernahme richtig und nachvollziehbar vorgenommen wurde.
Notwendige Rechnungsabgrenzungen konnten anhand der durchgeführten Stichproben
nachvollzogen werden.
Ein Abgleich über bestehende Dienstverhältnisse erfolgte stichprobenartig anhand der
vorliegenden Stellenpläne und der HR-Abrechnungsdaten.
Personal- und Versorgungsaufwendungen:
2012
2011
2010
2009
Personalaufwand
94.605.057,20 €
78.273.277,31 €
78.357.660,57 €
83.316.337,92 €
54
Versorgungsaufwand
16.544.091,08 €
16.783.415,35 €
16.834.548,55 €
18.151.053,13 €
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalaufwendungen um 20,9 % gestiegen. Die Abweichungen zum Vorjahr sind nachvollziehbar.
Der erhebliche Anstieg der Personalaufwendungen ist in erster Linie im Zusammenhang
mit der Übernahme des Jobcenters in die kommunale Trägerschaft zu begründen. Ferner
sind die Zuführungen zu den Rückstellungen für die Überstundenleistungen (2001-2006)
der Feuerwehrbeamten/innen zu betrachten.
Der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen (= PersonalIntensität) beträgt 2012 20,7 %. Gegenüber 2011 ist die Personalintensität leicht gestiegen (20,3 %).
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Ertragssteigerungen wurden überwiegend durch Übernahme der Trägerschaft des
Jobcenters durch die Stadt Solingen ausgelöst. Die Erträge zur Refinanzierung der Kosten
für Aufgabenbereiche der Stadt Solingen werden hier dargestellt.
Bilanzielle Abschreibungen
Im Rahmen der Prüfung wurden Stichproben im Bereich der Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen und der Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen.
Zum 31.12.2012 wurden notwendige Korrekturbuchungen im Bereich des Gebäude- und
Infrastrukturvermögens (Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte 2008) durchgeführt. Die im
Jahresabschluss 2012 gebuchten Abschreibungen beziehen sich auf die berichtigten
Wertansätze des Anlagevermögens (Gebäude- /Infrastrukturvermögen).
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen haben sich um rd. 2,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr vermindert.
Die Abschreibungsintensität beträgt 2012 5,4 % bzw. 2011 7,0 %. Dieser Wert zeigt
an, in welchem Umfang die Ergebnisrechnung der Stadt Solingen durch die Abnutzung
von Anlagevermögen belastet wird.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben sich gegenüber 2011 um
2,5 % erhöht.
Eine stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle lässt den Rückschluss auf eine
ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsvorfälle zu.
55
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Es sind Aufwendungen in Höhe von 20,8 Mio. € zu verzeichnen. Gegenüber 2011 reduzierten sich diese um rd. 33,9 Mio. €.
Ein wesentlicher Grund für die erhebliche Aufwandsreduzierung hängt mit dem Ausweis
der Leistungsbeteiligung an der Grundsicherung (Unterkunft/einmalige Leistungen) für
Arbeitssuchende zusammen. Diese Aufwendungen (rd. 34,5 Mio.) sind nach Übernahme
des Jobcenters in die Trägerschaft der Stadt Solingen unter den Transferaufwendungen
nachzuweisen.
Der starke Anstieg der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen in 2012 steht im
Zusammenhang mit dem kalkulierten Ausfall der übernommenen Alt-Forderungen der
ARGE durch das Jobcenter.
Das Sachkonto 547110 "Buchverluste Immobilien" weist erhebliche Kontenbewegungen
auf. Hier wurden die Korrekturbuchungen im Zusammenhang mit der Neubewertung des
Immobilienvermögens (Korrektur der EB-Werte) vorgenommen.
Steuern und ähnliche Abgaben
Im Vergleich zum Ergebnis 2011 ergibt sich eine Verbesserung der Ertragssituation von
rd. 27,7 Mio. € (Steigerung um 15,2 %). Hohe Steigerungen waren insbesondere bei der
Gewerbesteuer (+ 20,5 Mio. €) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 5,4
Mio. €) zu verzeichnen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich hier positiv auf die
Ertragssituation ausgewirkt.
4
Feststellungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW ist die Übersicht über die
tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der Kommune, in der die Zahlungen getrennt nach
laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden.
Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in der Finanzrechnung für sämtliche Einzahlungs- und Auszahlungsarten jeweils Jahressummen auszuweisen, um die tatsächlichen
Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr nach Arten aufzuzeigen. Ferner ist die
Finanzrechnung im NKF ein Element, das mit der im kaufmännischen Rechnungswesen
bekannten „Kapitalflussrechnung“ verwandt ist. Das Prinzip der doppelten Buchführung
muss nun um eine statistische Mitbuchung ergänzt werden.
In diesem Zusammenhang spielte die Prüfung der Salden im Cashmanagement/Cashpool
eine besondere Rolle. Von allen teilnehmenden Partnern wurden Saldenbestätigungen
eingeholt. Dabei wurden die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten insgesamt
korrekt wiedergegeben.
56
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Der Jahresanfangsbestand in der Finanzrechnung entspricht dem Jahresendbestand des
Vorjahres. Der Jahresendbestand des Vorjahres findet sich in Zeile 41 (Liquide Mittel) in
der Spalte Ergebnis Vorjahr, der Jahresanfangsbestand des laufenden Jahres wird in der
Zeile 39 (Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln) ausgewiesen (s. Anlage 3).
Die Teilfinanzrechnungen haben hauptsächlich die Funktion einer Investitionsrechnung,
wodurch eine Übersicht über durchgeführte Investitionsmaßnahmen auf Ebene der Produktbereiche und der Produktgruppen gegeben wird.
Die Summe aller Teilfinanzrechnungen entspricht den Werten in der Finanzrechnung. Von
daher wird auf eine Darstellung zu den einzelnen Teilfinanzrechnungen an dieser Stelle
verzichtet.
In der Anlage 9 des Berichtes sind die wesentlichen Investitionsmaßnahmen aufgeführt.
Gemäß Ratsbeschluss vom 06.09.2007 wurde die Wertgrenze für die Einzelausweisung
von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan 2008 zunächst, wie bereits im NKFPilothaushalt, auf 50.000 € festgeschrieben. Mit dem Haushaltssatzungsbeschluss
2009/2010 erfolgte dann eine Anpassung der Wertgrenze auf 375.000 €. Damit waren
alle Investitionsmaßnahmen, die im betreffenden Haushaltsjahr veranschlagt waren und
oberhalb dieser Wertgrenze lagen, einzeln auszuweisen.
„Liquide Mittel“ - Bilanz vs. Finanzrechnung Die liquiden Mittel in der Finanzrechnung sind dem gleichnamigen Bilanzposten gegenüberzustellen und sollten übereinstimmen. Allerdings stellt die Abstimmung der Bilanzposten „2.4 Liquide Mittel“ mit der Zeile 41 „Liquide Mittel“ der Finanzrechnung immer
noch eine größere Herausforderung dar. Die aus dem SAP-System erzeugte Darstellung
kann bis zum heutigen Tage nicht überzeugen. Vor diesem Hintergrund wird der Verwaltung empfohlen, dieses Problem, ggf. durch Erfahrungsaustausch mit anderen nordrheinwestfälischen Kommunen (SAP-Anwendern) zu lösen.
57
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
5
Feststellungen zum
zu m Lagebericht
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und durch den Oberbürgermeister bestätigte Lagebericht ist dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 beigefügt.
Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
•
•
•
•
6
mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht,
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Solingen vermittelt
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie
im Wesentlichen die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält.
Feststellungen zum Anha
Anh a ng
Gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 5 GemHVO NRW ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses, der den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW entsprechen muss.
Der vorgelegte Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen.
Dem Anhang wurden jeweils die drei Pflichtanlagen - Anlagenspiegel, Forderungsspiegel
und Verbindlichkeitenspiegel - beigefügt. Diese entsprechen im Aufbau der GemHVO
NRW und damit den vom Innenministerium empfohlenen Mustern. Neben diesen Pflichtanlagen enthält der Anhang jeweils einen Sonderpostenspiegel und einen Rückstellungsspiegel.
7
Feststellungen zu den Gesamtaussagen des
de s JahresabJahresa bschlusses
schl usses
Die Prüfung hat zu keinen testateinschränkenden Einwendungen geführt. Hierzu werden
im nachstehenden Bestätigungsvermerk noch nähere Ausführungen gemacht.
Nach Überzeugung des Revisionsdienstes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt Solingen. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Einschätzung
der Lage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
58
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
8
Analyse der VermögensVermögens - , Schulden
S chuldenErtrags - und
chulden - , ErtragsF i nanzlage
nanz lage
8.1
Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des
Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben.
Nachfolgend werden die Kennzahlen dargestellt, die hinsichtlich der Bewertung der VFELage von besonderer Bedeutung sind.
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100
81,8%
91,5%
98,8%
Eigenkapitalquote I
(Eigenkapital / Bilanzsumme) x
100
10,3%
7,4 %
5,5%
Eigenkapitalquote II
(Eigenkapital + Sonderposten
für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme
24,7%
20,5%
18,8%
(negatives Jahresergebnis /
(Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x -100
39,5%
35,3%
25,8%
Fehlbetragsquote
Aufwandsdeckungsgrad
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt auf, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht
kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades
120,0%
100,0%
80,0%
60,0%
40,0%
20,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
59
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Eigenkapitalquote I
Die Kennzahl "Eigenkapitalquote I" misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital
und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator
sein, wobei hinsichtlich der Interpretation dieser Kennzahl zu berücksichtigen ist, dass das
kommunale Vermögen nicht uneingeschränkt veräußerbar ist bzw. die veranschlagten
Bilanzwerte vieler Vermögensgegenstände nicht erzielbar wären.
Entwicklung der Eigenkapitalquote I
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote II
Bei der Kennzahl "Eigenkapitalquote II" werden die Sonderposten aus Zuwendungen und
Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sogenannten wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu
verzinsen sind. Sie misst damit den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am gesamten bilanzierten Kapital. Da bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter (stehen der Kommune langfristig und ohne Rückzahlungs- und
Zinsanspruch zu Verfügung) einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße "Eigenkapital" um die langfristigen Sonderposten erweitert.
60
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Entwicklung der Eigenkapitalquote II
40,0%
35,0%
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Fehlbetragsquote
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Ergebnis ins Verhältnis
zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt.
Entwicklung der Fehlbetragsquote
45,0%
40,0%
35,0%
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
61
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
8.2
Analyse der Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
31.12.2010
31.12.2011 31.12.2012
(Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100
17,9%
20,9%
20,4%
Abschreibungsintensität (Bilanzielle Abschreibungen auf
Anlagevermögen / ordentliche
Aufwendungen) x 100
6,9%
7,0%
5,4%
Drittfinanzierungsquote (Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100
36,9%
36,2%
27,7%
59,7%
79,3%
50,6%
Infrastrukturquote
Bruttoinvestitionen / (Abgänge des
Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x
100
Investitionsquote
Infrastrukturquote
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe
des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde
entspricht.
Entwicklung der Infrastrukturquote
21,5%
21,0%
20,5%
20,0%
19,5%
19,0%
18,5%
18,0%
17,5%
17,0%
16,5%
16,0%
2008
2009
62
2010
2011
2012
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Abschreibungsintensität
Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Entwicklung der Abschreibungsintensität
10,0%
9,0%
8,0%
7,0%
6,0%
5,0%
4,0%
3,0%
2,0%
1,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf
die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibung abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Entwicklung der Drittfinanzierungsquote
40,0%
35,0%
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
63
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Investitionsquote
Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Entwicklung der Investitionsquote
120,0%
100,0%
80,0%
60,0%
40,0%
20,0%
0,0%
2008
8.3
2009
2010
2011
2012
Analyse der Finanzlage
Kennzahl
Berechnung
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
Anlagendeckungsgrad (Eigenkapital + SoPo Zuwendungen und
Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x
II
100 / Anlagevermögen
58,1%
55,8%
61,3%
Dynamischer
Verschuldungsgrad
Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)
-
-
-
Liquidität 2. Grades
(Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen x 100) / Kurzfristige Verbindlichkeiten
6,4%
8,1%
10,7%
25,7%
23,3%
19,6%
4,0%
4,6%
3,7%
(kurzfristige Verbindlichkeiten * 100) /
kurzfristige
Verbindlichkeitsquote Bilanzsumme
(Finanzaufwendungen * 100) / ordentliche Aufwendungen
Zinslastquote
64
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Anlagendeckungsgrad II:
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen
durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Das
langfristige Fremdkapital besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für
Deponien und Altlasten sowie aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren laut Verbindlichkeitenspiegel.
Entwicklung des Anlagendeckungsgrades II
80,0%
70,0%
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
20,0%
10,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Dynamischer Verschuldungsgrad
Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in welchem Zeitraum die Verschuldung abgebaut werden kann. Dieses ist in der Theorie unter der Prämisse möglich, dass der Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cash Flow) positiv ist. Hierbei wird auch unterstellt,
dass das aktuelle Ergebnis permanent in der identischen Größenordnung erzielt wird.
Diese Kennzahl ermöglicht dann im Zeitreihenvergleich einen Blick auf mögliche Spielräume zur Schuldenreduzierung aus dem laufenden Geschäft.
Da die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in Solingen ständig negativ sind, hat die
Kennzahl hier keine Aussagekraft und wird aus dem Grund nicht mit Zahlen bedient.
65
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Liquidität 2. Grades
Diese Kennzahl gibt jeweils zum Bilanzstichtag an, in welchem Umfang die kurzfristigen
Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Sie gibt damit stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde.
Entwicklung der Liquidität 2. Grades
14,0%
12,0%
10,0%
8,0%
6,0%
4,0%
2,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet ist, kann mit Hilfe der Kennzahl "kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden
damit in der Folgeperiode fällig. Mittels dieser Kennzahl lässt sich damit die Belastung der
Liquidität der Folgeperiode durch den Abfluss finanzieller Mittel zur Bedienung der kurzfristigen Verbindlichkeiten beurteilen.
Entwicklung der kurzfristigen Verbindlichkeitsquote
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
66
2010
2011
2012
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Zinslastquote
Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
(ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Bei der Zinslastquote ist aufgrund des weiterhin sehr geringen Zinsniveaus ein relativ niedriger Stand
zu verzeichnen.
Entwicklung der Zinslastquote
7,0%
6,0%
5,0%
4,0%
3,0%
2,0%
1,0%
0,0%
2008
8.4
2009
2010
2011
2012
Analyse der Ertragslage
Kennzahlen zur Ertragslage
Netto-Steuerquote bzw. (Steuererträge - GewSt.Umlage - FiAllgem. Umlagenquote nanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit)/
(ordentliche Erträge - GewSt.Umlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt.
Einheit) x 100
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
50,0%
50,0%
44,5%
Zuwendungsquote
(Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100
23,3%
24,8%
21,3%
Personalintensität
(Personalaufwendungen / ordentliche
Aufwendungen) x 100
20,6%
20,3%
20,7%
Sach- und Dienstleistungsintensität
(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
19,5%
18,2%
15,7%
35,4%
35,9%
50%
Transferaufwandsquote (Transferaufwendungen / ordentliche
Aufwendungen) x 100
67
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Netto-Steuerquote
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde "selbst" finanzieren
kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Weil dem Bund und dem
Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die
Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu
bringen.
Entwicklung der Netto-Steuerquote
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
20,0%
10,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
Zuwendungsquote
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Entwicklung der Zuwendungsquote
30,0%
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
68
2010
2011
2012
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Personalintensität
Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen
Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese
Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise
für Personal aufgewendet wird.
Entwicklung der Personalintensität
21,8%
21,6%
21,4%
21,2%
21,0%
20,8%
20,6%
20,4%
20,2%
20,0%
19,8%
19,6%
2008
2009
2010
2011
2012
Sach- und Dienstleistungsintensität
Diese Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsintensität
25,0%
20,0%
15,0%
10,0%
5,0%
0,0%
2008
2009
2010
2011
2012
69
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Transferaufwandsquote
Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Entwicklung der Transferaufwandsquote
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
20,0%
10,0%
0,0%
2008
2009
70
2010
2011
2012
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
71
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
V
Bestätigung
Bestä tigungs
tigung s vermerk
Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen,
dem Anhang und dem Lagebericht, unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW
geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich
festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung
einbezogen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des
Landes Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen.
Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen
des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden
die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung.
Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über
die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt
Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt.
Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit allen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Recht- und
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft.
Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß
§ 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die
noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst,
spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“
Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres
2012 vorgenommen worden sind.
72
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
2012 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr
2012 entgegenstehen.
Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt.
Solingen, 05.11.2013
Frank Feller
Leiter des Revisionsdienstes
Der Revisionsdienst empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk des Revisionsdienstes zu Eigen zu machen.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsauschusses ist gem. § 101 Abs. 7 GO
NRW vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses unter Angaben von Ort und
Tag zu unterzeichnen.
Solingen, 05.11.2013
Frank Feller
Leiter des Revisionsdienstes
73
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES
ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012
Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen,
dem Anhang und dem Lagebericht unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW
geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich
festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung
einbezogen.
Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Zur Durchführung der Prüfung hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Solingen, wie in § 101 Abs. 8 GO NRW vorgesehen, des Revisionsdienstes bedient.
Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen
des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden
die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung.
Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über
die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt
Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt.
Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit all seinen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Rechtund Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach der durch den Revisionsdienst durchgeführten
Prüfung der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
74
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
Der zum Jahresabschluss 2011 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk war gemäß
§ 101 Abs. 4 S. 2 GO NRW noch mit folgendem ergänzenden Hinweis versehen: „Die
noch fehlenden Korrekturen im Bereich der Grundstücksbewertungen sind baldmöglichst,
spätestens bis zum Jahresabschluss 2012 durchzuführen.“
Die Prüfung ergab, dass die noch ausstehenden Korrekturen im Laufe des Haushaltsjahres
2012 vorgenommen worden sind.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
2012 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr
2012 entgegenstehen.
Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt.
Solingen, 05.11.2013
Achim Fritsche
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Frank Feller
Leiter des
Revisionsdienstes
75
STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012
76
Anlagen:
Jahresabschluss 2012
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bilanz zum 31.12.2012
Ergebnisrechnung
Finanzrechung
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Sonderpostenspiegel
Wesentliche Investitionsmaßnahmen
im Jahre 2012
Bilanz
Posten
Aktiva
1.
1.1
EUR
31.12.2012
EUR
EUR
EUR
31.12.2011
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
18.947,25
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
111.123.292,91
8.602,78
112.195.039,27
633.994,40
597.155,00
17.312.982,63
17.087.482,18
49.468.088,68
178.538.358,62
51.070.665,20
20.230.599,36
17.439.236,52
210.258.509,89
215.751.810,75
6.513.807,26
6.830.673,36
68.658.217,25
305.661.133,76
70.583.932,95
115.960.837,01
116.111.700,55
24.854.732,60
25.280.041,78
112.786.010,67
121.435.893,52
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
180.950.341,65
310.605.653,58
Bilanz zum 31.12.2012
31.12.2012
Bi
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen
Anlage 1
1.2
1.2.1
EUR
Bilanz
1.2.3.6
1.2.4
1.2.5
1.2.7
1.2.8
5.115.578,26
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.
2.1
2.1.1
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
2.2
Geleistete Anzahlungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2012
EUR
EUR
258.717.158,54
EUR
5.196.692,09
316.099,79
16.448.272,80
16.448.272,80
6.880.590,66
7.916.222,75
10.959.535,95
11.141.416,77
785.881.750,79
10.779.349,72
348.928.747,42
EUR
268.024.327,94
302.605,00
8.374.095,46
806.181.685,00
348.958.541,42
525.663,91
485.788,91
67.048.417,09
66.844.833,32
2.423.207,30
2.423.207,32
1.825.167,52
3.957.454,26
31.12.2011
EUR
1.825.167,52
5.782.621,78
424.708.657,50
4.355.538,60
6.180.706,12
1.210.609.355,54
4.285.385,10
424.893.077,09
1.231.083.364,87
4.767.324,68
4.285.385,10
4.767.324,68
Bilanz zum 31.12.2012
31.12.2012
Bi
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.5.1
1.3.5.2
1.3.5.3
1.3.5.4
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
1.3
1.3.1
EUR
Anlage 1
1.2.6
Posten
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bilanz
2.2.1
2.2.2.4
2.2.2.5
2.2.3
2.3
2.4
3.
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegenüber verbundenen Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
2.203.246,67
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2012
EUR
EUR
EUR
750.595,30
4.615.983,87
3.439.423,37
662.952,97
9.380,81
15.394.463,42
5.995.375,35
934.051,90
1.354.842,31
40.987,23
71.447,21
8.174.922,75
10.674.439,84
41.077,01
5.139.402,45
EUR
2.161.619,86
773.089,09
7.139.190,82
31.12.2011
EUR
12.356.394,69
29.597,34
14.330.441,34
656.590,51
3.102.144,56
30.381.495,27
1.340.038,29
15.232.471,26
498.347,40
28.087.213,35
1.181.797,98
1.345.892,93
2.501.541,56
37.352.811,59
36.537.877,57
19.572.074,83
14.437.376,41
1.267.534.241,96
1.282.058.618,85
Bilanz zum 31.12.2012
31.12.2012
Bi
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
EUR
Anlage 1
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
Posten
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
Bilanz
Posten
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
EUR
EUR
31.12.2011
EUR
EUR
85.234.623,82
141.335.915,63
6.062.539,64
3.851.114,53
-21.968.416,02
-49.829.770,77
69.328.747,44
95.357.259,39
155.894.620,71
153.309.353,11
12.985.188,53
13.827.802,69
25.839.025,38
26.268.242,58
194.718.834,62
193.405.398,38
265.481.825,00
256.249.145,00
356.964,79
475.000,00
1.047.013,15
87.535,61
29.196.920,03
25.656.845,42
296.082.722,97
282.468.526,03
121.250,29
53.236.426,82
117.600.203,06
58.226.340,66
170.836.629,88
477.591.168,56
120.746.099,45
179.093.690,40
481.885.477,26
Bilanz zum 31.12.2012
31.12.2012
Bi
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
31.12.2012
EUR
Anlage 1
Passiva
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
EUR
Bilanz
4.4
4.5
4.7
5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
EUR
31.12.2012
EUR
EUR
EUR
31.12.2011
EUR
EUR
292.188,30
475.631,61
5.036.214,32
4.499.780,17
1.414.827,79
174.829,17
41.382.106,14
707.511.514,75
8.737.872,78
3.315.920,30
1.267.534.241,96
1.282.058.618,85
Bilanz zum 31.12.2012
31.12.2012
Bi
43.495.035,30
698.666.064,15
Anlage 1
4.6
Posten
Verbindlichkeiten.aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Ergebnisrechnung
Ergebnis
2011
=
18
=
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 10 und 17)
2
3
4
182.040.766,72
87.426.051,48
4.667.198,41
17.483.882,67
9.701.880,94
29.159.027,16
22.132.105,14
208.029.860,00
98.780.661,90
6.304.318,29
16.584.806,91
10.340.944,00
82.806.862,57
21.291.684,94
209.790.598,02
96.066.236,88
13.505.487,09
17.572.934,28
9.395.703,01
83.936.111,33
21.106.953,52
178.828,13
1.760.738,02
-2.714.425,02
7.201.168,80
988.127,37
-945.240,99
1.129.248,76
-184.731,42
178.828,13
352.610.912,52
78.273.277,31
2.782.153,06
16.783.415,35
70.120.757,66
27.124.751,15
138.179.669,66
54.688.397,31
385.170.268,44
444.139.138,61
99.811.502,67
9.429.386,00
14.100.000,00
79.762.320,12
22.970.795,10
238.782.141,01
16.155.603,85
471.582.362,75
451.552.852,26
94.605.057,20
7.849.262,00
16.544.091,08
71.899.433,53
24.678.750,75
228.433.706,68
20.818.951,12
456.979.990,36
7.413.713,65
-5.206.445,47
-1.580.124,00
2.444.091,08
-7.862.886,59
1.707.955,65
-10.348.434,33
4.663.347,27
-14.602.372,39
-32.559.355,92
-27.443.224,14
-5.427.138,10
22.016.086,04
Ergebnisrechnung
Ergebnisrechnung
12
13
14
15
16
17
Personalaufwendungen
davon Pensionsrückstellungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Vergleich
Ansatz / Ist
Anlage 2
+
+
+
+
+
+
+
+/=
-
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Ist-Ergebnis
2012
(Sp. 3 ./. Sp. 2)
1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Fortgeschriebener
Ansatz 2012
Ergebnisrechnung
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
=
Finanzergebnis
22
=
Ordentliches Ergebnis
23
24
+
-
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
25
=
Außerordentliches Ergebnis
26
=
Jahresergebnis
(= Zeilen 19 und 20)
(= Zeilen 18 und 21)
Ist-Ergebnis
2012
Vergleich
Ansatz / Ist
(Sp. 3 ./. Sp. 2)
1
2
3
4
446.186,80
17.716.601,65
408.570,00
18.067.530,00
440.605,52
16.981.883,44
32.035,52
-1.085.646,56
-17.270.414,85
-17.658.960,00
-16.541.277,92
1.117.682,08
-49.829.770,77
-45.102.184,14
-21.968.416,02
23.133.768,12
-49.829.770,77
-45.102.184,14
-21.968.416,02
23.133.768,12
Ergebnisrechnung
Ergebnisrechnung
+
-
Fortgeschriebener
Ansatz 2012
Anlage 2
19
20
Ergebnis
2011
(= Zeilen 23 und 24)
(= Zeilen 22 und 25)
Finanzrechnung
Ergebnis
2011
Fortgeschriebener
Ansatz 2012
Ist-Ergebnis
2012
Vergleich
Ansatz / Ist
(Sp. 3 ./. Sp. 2)
1
2
3
4
206.691.200,00
89.836.109,02
4.489.820,00
15.539.248,65
10.340.944,00
81.385.862,57
16.555.376,04
408.570,00
208.983.363,57
90.690.257,59
6.741.979,42
16.347.149,91
9.074.318,39
89.752.969,83
16.195.232,57
438.437,58
2.292.163,57
854.148,57
2.252.159,42
807.901,26
-1.266.625,61
8.367.107,26
-360.143,47
29.867,58
=
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
334.878.921,65
425.247.130,28
438.223.708,86
12.976.578,58
10
11
-
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
75.323.681,01
13.715.624,85
89.308.797,35
14.100.000,00
84.142.513,07
13.886.866,98
-5.166.284,28
-213.133,02
12
-
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
68.494.737,34
85.865.292,09
69.214.612,37
-16.650.679,72
13
14
15
-
Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
17.297.184,02
137.909.744,61
46.897.367,90
17.961.530,00
243.865.286,09
16.605.750,55
17.358.222,54
230.875.536,61
14.022.926,94
-603.307,46
-12.989.749,48
-2.582.823,61
16
=
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
359.638.339,73
467.706.656,08
429.500.678,51
-38.205.977,57
17
=
-24.759.418,08
-42.459.525,80
8.723.030,35
51.182.556,15
9
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 9 und 16)
Finanzrech
Finanzrec
rechnung
181.403.936,37
75.696.633,11
4.459.570,29
16.484.595,69
10.005.082,80
27.840.203,76
18.522.344,27
466.555,36
+
+
+
+
+
+
+
Anlage 3
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen
1
2
3
4
5
6
7
8
Finanzrechnung
18
Ergebnis
2011
Fortgeschriebener
Ansatz 2012
Ist-Ergebnis
2012
Vergleich
Ansatz / Ist
(Sp. 3 ./. Sp. 2)
1
2
3
4
14.352.792,93
-1.567.657,07
4.015.742,68
4.129.580,00
3.133.256,45
-996.323,55
1,00
1,00
200.000,00
206.830,00
20.456.860,00
246.626,01
279.475,69
18.012.152,08
46.626,01
72.645,69
-2.444.707,92
143.282,89
566.743,17
302.126,56
-264.616,61
17.800.838,56
28.377.000,55
7.878.799,88
-20.498.200,67
3.979.590,70
9.135.890,49
2.624.848,05
-6.511.042,44
44.349,73
52.654,46
49.543,43
-3.111,03
2.382.391,13
2.901.063,46
1.281.630,06
-1.619.433,40
777.500,00
727.500,00
-50.000,00
24.350.453,01
41.810.852,13
12.864.447,98
-28.946.404,15
6.312.267,49
-21.353.992,13
5.147.704,10
26.501.696,23
-18.447.150,59
-63.813.517,93
13.870.734,45
77.684.252,38
19
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
3.469,32
21
22
23
+
+
=
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
585.043,83
278.145,52
30.662.720,50
24
-
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
26
-
Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
27
-
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
28
-
Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen
29
-
Sonstige Investitionsauszahlungen
30
=
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
31
=
Saldo aus Investitionstätigkeit
32
=
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
(= Zeilen 23 und 30)
(= Zeilen 17 und 31)
Finanzrech
Finanzrec
rechnung
15.920.450,00
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Anlage 3
25.780.319,15
+
Finanzrechnung
Ergebnis
2011
Fortgeschriebener
Ansatz 2012
Ist-Ergebnis
2012
Vergleich
Ansatz / Ist
(Sp. 3 ./. Sp. 2)
1
2
3
4
+
Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
34
+
Aufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
-
Tilgung und Gewährung von Darlehen
36
-
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37
=
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
28.515.944,04
38
=
Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln
10.068.793,45
1.616.910,62
-2.433.419,38
1.187.008.822,40
1.187.008.822,40
9.653.632,76
-67,24
1.201.004.153,77
1.201.004.153,77
-5.603.370,00
-22.032.053,51
-16.428.683,51
-69.416.887,93
-8.161.319,06
61.255.568,87
-10.648.960,06
-1.793.166,74
-1.793.166,74
-820.474,51
-820.474,51
-10.774.960,31
58.641.927,62
3.482.593,02
4.050.330,00
4.270.006.451,31
5.616.579,40
9.653.700,00
4.239.356.520,89
Anlage 3
33
(= Zeilen 32 und 37)
+
Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln
40
+
Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln
-1.213.000,13
41
=
Liquide Mittel
-1.793.166,74
(= Zeilen 38, 39 und 40)
-69.416.887,93
Finanzrech
Finanzrec
rechnung
39
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagenspiegel
Immaterielle
Vermögensgegenstände
2.1.1
Grünflächen
2.1.2
Ackerland
2.1.3
Wald, Forsten
2.1.4
Zugänge
2012
Abgänge
2012
Umbuchungen
2012
Abschreibungen
2012
Zuschreibungen
2012
Kumulierte
Abschreibungen
(auch aus
Vorjahren)
+
-
+/-
-
+
-
20.006,96
4.590,09
115.021.329,04
440.274,59
408.000,55
-278.812,86
17.557.551,38
154.708,21
107.791,77
193.834,75
Sonstige unbebaute Grundstücke
51.100.047,75
223.659,88
1.249.868,29
-585.269,17
2.1
Unbebaute
Grundstücke
und
grundstücksgleiche Rechte
184.276.083,17
818.642,68
1.765.660,61
-633.407,88
2.2.1
Kindertageseinrichtung
17.843.586,10
1.316.960,31
33.069,00
2.2.2
Schulen
221.852.130,24
11.947.377,32
2.2.3
Wohnbauten
Sonstige Dienst,
Geschäfts- und
Betriebsgebäude
7.417.534,65
2.2
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
am
31.12.2012
am
31.12.2011
9.662,49
165.655,52
18.947,25
8.602,78
823.513,83
3.651.497,31
111.123.292,91
112.195.039,27
633.994,40
597.155,00
8.731,29
485.319,94
17.312.982,63
17.087.482,18
20.481,49
49.468.088,68
51.070.665,20
832.245,12
4.157.298,74
178.538.358,62
180.950.341,65
1.950.799,12
448.051,75
847.677,17
20.230.599,36
17.439.236,52
18.000.728,96
3.709.650,51
6.651.531,44
9.249.919,22
210.258.509,89
215.751.810,75
6.900,00
182.642,91
-6.160,00
163.994,26
721.824,48
6.513.807,26
6.830.673,36
72.920.700,68
5.165.467,16
6.060.659,31
293.743,03
1.887.646,92
3.661.034,31
68.658.217,25
70.583.932,95
320.033.951,67
18.436.704,79
24.277.100,18
5.948.032,66
9.151.224,37
14.480.455,18
305.661.133,76
310.605.653,58
597.155,00
36.839,40
Anlagenspiegel
169.185,90
2.2.4
Buchwert
Anlage 4
1
Stand am
31.12.2011
Abschreibungen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagenspiegel
Brücken und
Tunnel
2.3.3
Gleisanlagen
mit
Streckenausrüstung und
Sicherheitsanlagen
2.3.4
Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5
2.3.6
2.3
Straßennetz mit
Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten
des Infrastrukturvermögens
Infrastrukturvermögen
Zugänge
2012
Abgänge
2012
Umbuchungen
2012
Abschreibungen
2012
Zuschreibungen
2012
Kumulierte Abschreibungen (auch aus
Vorjahren)
+
-
+/-
-
+
-
117.631.403,52
73.646,76
441.226,74
421.133,03
215.300,22
25.298.134,50
46.538,33
2.974,07
221.761,90
125.450.520,72
440.228,07
26.749,30
5.306.194,27
63.096,46
273.686.253,01
623.509,62
Stand am
31.12.2011
am
31.12.2012
am
31.12.2011
1.724.119,56
115.960.837,01
116.111.700,55
691.527,58
708.728,06
24.854.732,60
25.280.041,78
9.116.860,22
13.131.487,42
112.786.010,67
121.435.893,52
144.210,29
253.712,47
5.115.578,26
5.196.692,09
10.167.898,31
15.818.047,51
258.717.158,54
268.024.327,94
Anlagenspiegel
2.3.2
Buchwert
Anlage 4
2.3.1
Grund und Boden
des Infrastrukturvermögens
Abschreibungen
444.200,81
669.644,23
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagenspiegel
Stand am
31.12.2011
Abschreibungen
Zugänge
2012
Abgänge
2012
Umbuchungen
2012
Abschreibungen
2012
Zuschreibungen
2012
Kumulierte Abschreibungen (auch aus
Vorjahren)
+
-
+/-
-
+
-
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
16.448.272,96
2.6
Maschinen und
technische
Anlagen,
Fahrzeuge
17.089.196,84
172.157,77
397.886,13
2.7
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
38.718.693,04
2.066.143,38
661.954,21
2.475,24
2.8
Geleistete
Anzahlungen,
Anlagen im Bau
10.779.349,72
3.691.872,71
27.752,72
-6.069.374,25
2
Sachanlagen
862.199.819,24
25.818.456,37
27.574.554,66
-13.206,00
3.1
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
353.137.173,52
3.2
Beteiligungen
485.788,91
3.3
Sondervermögen
66.844.833,32
3.4
Wertpapiere des
Anlagevermögens
2.423.207,32
69.424,00
-29.794,00
3.125,00
203.583,77
0,02
43.000,00
22.920,21
am
31.12.2011
944.263,25
302.605,00
316.099,79
0,16
16.448.272,80
16.448.272,80
1.136.453,27
9.982.877,82
6.880.590,66
7.916.222,75
2.142.310,12
29.165.821,50
10.959.535,95
11.141.416,77
8.374.095,46
10.779.349,72
74.548.764,16
785.881.750,79
806.181.685,00
4.178.632,10
348.928.747,42
348.958.541,42
525.663,91
485.788,91
67.048.417,09
66.844.833,32
2.423.207,30
2.423.207,32
23.453.051,40
Anlagenspiegel
2.5
9.425,42
am
31.12.2012
Anlage 4
2.4
Bauten auf fremdem Grund und
Boden
1.168.018,83
Buchwert
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagenspiegel
Stand am
31.12.2011
Abschreibungen
Buchwert
Zugänge
2012
Abgänge
2012
Umbuchungen
2012
Abschreibungen
2012
Zuschreibungen
2012
Kumulierte Abschreibungen (auch aus
Vorjahren)
+
-
+/-
-
+
-
3.5.2
Ausleihungen
an Beteiligungen
3.5.3
Ausleihungen
an Sondervermögen
3.5.4
Sonstige
Ausleihungen
4.355.538,60
398.084,34
3.5
Ausleihungen
6.180.706,12
398.084,34
3
Finanzanlagen
4
Summe des Anlagevermögens
1.825.167,52
429.071.709,19
203.583,77
401.209,36
1.291.440.714,33
26.042.047,10
27.980.354,11
13.206,00
23.462.713,89
1.825.167,52
1.825.167,52
50.399,00
3.957.454,26
4.355.538,60
50.399,00
5.782.621,78
6.180.706,12
4.229.031,10
424.708.657,50
424.893.077,09
78.943.450,78
1.210.609.355,54
1.231.083.364,87
Anlagenspiegel
Ausleihungen
an verbundene
Unternehmen
am
31.12.2011
Anlage 4
3.5.1
am
31.12.2012
Forderungsspiegel
1
1.1
1.2
1.3
1.4
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Gesamtbetrag
31.12.2011
15.394.463,42
15.337.805,50
6.720,91
49.937,01
12.356.394,69
2.203.246,67
773.089,09
4.615.983,87
662.952,97
2.203.017,42
773.089,09
4.580.173,67
659.603,12
202,50
26,75
219,00
3.349,85
35.591,20
2.161.619,86
750.595,30
3.439.423,37
9.380,81
7.139.190,82
7.121.922,20
2.949,56
14.319,06
5.995.375,35
14.330.441,34
934.051,90
40.987,23
8.174.922,75
41.077,01
5.139.402,45
29.724.904,76
9.995.347,19
870.968,24
40.987,23
3.902.912,26
41.077,01
5.139.402,45
25.333.152,69
1.020.643,63
50.583,66
3.314.450,52
12.500,00
970.059,97
3.301.950,52
1.027.364,54
3.364.387,53
15.232.471,26
1.354.842,31
71.447,21
10.674.439,84
29.597,34
3.102.144,56
27.588.865,95
Forderungsspiegel
Forde
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
Anlage 5
1.5
Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Tranferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Summe aller Forderungen
Gesamtbetrag
31.12.2012
Verbindlichkeitenspiegel
3.1
3.2
4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5
6
7
8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a.
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahre
mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5
Jahre
Gesamtbetrag
31.12.2011
170.836.629,88
6.273.514,00
26.539.472,81
138.023.643,07
179.093.690,40
53.236.426,82
1.664.624,44
7.582.583,57
43.989.218,81
121.250,29
58.226.340,66
10.430,36
1.227,10
4.908,40
4.294,86
11.657,46
53.225.996,46
117.600.203,06
117.600.203,06
1.663.397,34
4.608.889,56
4.608.889,56
7.577.675,17
18.956.889,24
18.956.889,24
43.984.923,95
94.034.424,26
94.034.424,26
58.214.683,20
120.746.099,45
120.746.099,45
477.591.168,56
192.591.168,56
185.000.000,00
100.000.000,00
481.885.477,26
392.591.168,56
85.000.000,00
127.591.168,56
65.000.000,00
165.000.000,00
20.000.000,00
100.000.000,00
356.885.477,26
125.000.000,00
292.188,30
62.030,92
176.553,40
53.603,98
475.631,61
5.036.214,32
1.414.827,79
43.495.035,30
698.666.064,15
5.036.214,32
1.414.827,79
43.495.035,30
248.872.790,89
238.077.247,05
4.499.780,17
174.829,17
41.382.106,14
707.511.514,75
20.113.956,55
211.716.026,21
24.075.229,81
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeitenspie
3
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom Bund
vom Land
von Gemeinden (GV)
von Zweckverbänden
vom sonstigen öffentlichen Bereich
von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
vom privaten Kreditmarkt
von Banken und Kreditinstituten
von übrigen Kreditgebern
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
Anlage 6
1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.5
2.5.1
2.5.2
Gesamtbetrag
31.12.2012
Rückstellungsspiegel
1
Pensionsrückstellungen
2
Deponierückstellungen
3
Instandhaltungsrückstellungen
4
Sonstige Rückstellungen
5
Summe
Anfangsbestand
01.01.2012
256.249.145,00
475.000,00
87.535,61
25.656.845,42
282.468.526,03
Zuführungen
22.833.645,08
20.000,00
1.011.000,00
13.116.622,49
36.981.267,57
Auflösungen
22.806,95
1.371.832,74
1.394.639,69
Inanspruchnahme
13.600.965,08
138.035,21
28.715,51
8.204.715,14
21.972.430,94
Endbestand
31.12.2012
265.481.825,00
356.964,79
1.047.013,15
29.196.920,03
296.082.722,97
Anlage 7
Rückstellungsspiegel
Rückstel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Auflösungen
Sonderpostenspiegel
+
-
+/-
1
Zuwendungen
2
Beiträge
163.005.853,83
16.873.216,99
9.232.871,19
13.832.373,11
120.853,71
3
Gebührenausgleich
4
Sonstige Sonderposten
24.847.106,03
197.330,76
5
Sonderposten der
Stiftungen
1.925.964,02
29.437,53
6
Summe
203.611.296,99
17.220.838,99
17.212,08
9.250.083,27
Auflösung
2012
Kumulierte
Auflösung
(auch aus
Vorjahren)
-
+
-
am
31.12.2012
am
31.12.2011
5.865.327,58
14.751.578,92
155.894.620,71
153.309.353,11
963.467,87
968.038,29
12.985.188,53
13.827.802,69
609.989,86
1.049.514,38
23.977.710,33
24.401.365,06
35.000,00
94.086,50
1.861.315,05
1.866.877,52
7.473.785,31
16.863.218,09
194.718.834,62
193.405.398,38
Sonderpostenspiegel
Sonderposten
Abgänge
2012
Stand am
31.12.2011
Zuschreibungen
2012
Anlage 8
Zugänge
2012
Umbuchungen
2012
Buchwert
Anlage 9
Wesentliche Investitionsmaßnah
Investitionsmaßnahmen im Jahre 2012
Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahre 2012
Maßnahme
Gebäudemanagement
Leistungssporthalle Friedrich-Albert-Lange-Schule
Ausbau KITA Fuhr
Ausbau KITA Hoppetosse
Ausbau KITA Sonnenblume
GS Kreuzweg – Gemeinsamer Unterricht
Ausbau KITA Vorspel
Ausbau KITA Böckerhof
Ausbau KITA Lucasstraße
Ausbau KITA Hasseldelle
KTS Hasseldelle – Energetische Sanierung
Neubau KITA Schwertstraße
Ausbau KITA Lummerland
Neubau KITA Augustastraße
Schulen
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Friedrich-Albert-Lange-Schule, Dreifachsporthalle
Lernmittel Berufskollegs
Technisches Berufskolleg – Labor für Anlagenmechaniker
Lernmittel Grundschulen
Lernmittel Gymnasien
Lernmittel Gesamtschulen
Lernmittel Realschulen
Lernmittel Hauptschulen
Planung und Mobilität, Stadtteilentwicklung, räumliche Planung
Projekt Solinger Nordstadt
Deckenerneuerung nach Kanalbau
Erschließung Richterweg
Rundleuchten im Stadtgebiet
Bahnhofsumfeld Ohligs
Korkenzieherbahn
Signalanlagen – Austauschprogramm
Löhdorfer Straße – Kreisverkehr
Erschließungsgebiet Siebels
Projekt City 2013
Neuverlegung Versorgungsnetze
Projekt Grimmstraße
Betrag
€
1.135.994
622.193
564.236
439.969
346.549
341.899
262.726
209.487
136.775
115.947
105.694
73.763
71.123
300.437
122.816
114.023
113.890
106.878
97.782
68.240
56.023
944.509
380.874
208.158
189.901
178.826
155.000
144.432
107.132
102.571
95.261
88.889
54.592
Herunterladen