Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Recht Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz 18. April 2017 PD M. Hippius 1 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz • Arzneimittelsicherheit • Arzneimittelfälschungen • Klinische Prüfung von Arzneimitteln • AM-Risiko • Meldung von AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz siehe VL vom 11.04.2017 AM-Nebenwirkungen 2 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Pharmakovigilanz Einnehmen? Nebenwirkungen von Arzneimitteln Grund zur Besorgnis? Wegwerfen? Der Patient stellt sich die Frage: 3 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Nebenwirkungen von Arzneimitteln Grund zur Besorgnis? Nach einer amerikanischen Meta-Analyse, die im „Journal of the American Medical Association“ 1998 erschien, leiden 6,7 % der Klinikpatienten in den USA an schweren unerwünschten Arzneimittel-Nebenwirkungen. Aber: Man muss sich immer fragen, was mit den Betroffenen passiert wäre, wenn man sie nicht behandelt hätte. Allerdings: Mindestens 50 %, nach manchen Schätzungen sogar 80 %, der unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind vermeidbar. Erwarte das Unerwartete 4 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Acetylsalicylsäure Bereits zu Zeiten Hippocrates im 5. Jahrhundert vor Christus in Form der Ausgangsdroge als Weidenrinde verwendet. Den Inhaltsstoff, der die durchblutungsfördernde, schmerzstillende und entzündungshemmende Wirkung der Pflanze ausmacht, kannte man damals nicht. schmerzstillend entzündungshemmend durchblutungsfördernd 500 mg bis 1 g 3-5-8g 50 - 100 - 350 mg 5 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittel, die keine Nebenwirkungen haben, haben in der Regel auch keine Hauptwirkungen Literatur: Erwähnung des Begriffes »Nebenwirkungen« in medizinischem Zusammenhang 1752, Titelblatt und Text PZ 7, 2016 Arzneimittelsicherheit Taschenatlas der Pharmakologie, Lüllmann, Mohr Thieme, 2008 6 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit 7 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit 8 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Der Begriff „Arzneimittelsicherheit“ ist gesetzlich nicht definiert In der Wissenschaft versteht man darunter die • Gesamtheit von Faktoren u. Prozessen, die geeignet sind, die Arzneimittelanwendung so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen • Stand der Wissenschaft ein • optimaler therapeutischer Effekt erzielt wird und • bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Nutzen das Risiko übersteigt (vgl. Richter – Böhm, Pharmazeutisch – Medizinisches Lexikon 1989). Arzneimittelsicherheit 9 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Einführung – neue Gesetzlichkeiten Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19.10.2012, BGBl I S. 2192 • dient im Wesentlichen der Umsetzung zweier EU-Richtlinien: Richtlinie 2010/84/EU vom 15.12.2010 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EU (Pharmakovigilanz-Richtlinie), Richtlinie 2011/62/EU vom 08.06.2011(EU-Fälschungsrichtlinie). • Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung des Dopings • Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz zur Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette • • Arzneimittelsicherheit - Arzneimittelfälschungen 10 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Zulassungsbehörden Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Bonn Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Langen European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMA) London Zulassungsvoraussetzungen: Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität Die Landesüberwachungsbehörden (in der Regel die Regierungspräsidien bzw. in den Stadtstaaten der Senator für Gesundheit) überwachen durch Inspektionen die Pharmazeutischen Unternehmer und Arzneimittelhersteller. Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 6. Oktober 2011, S. 3458 (Nr. 40, S. 42-43) Zulassung 11 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz • Arzneimittelsicherheit • Arzneimittelfälschungen • Klinische Prüfung von Arzneimitteln siehe VL vom 11.04.2017 PD Dr. Farker • AM-Risiko AM-Nebenwirkungen • Meldung von AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz 12 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen „Alles, was man für die Fälschung von Medikamenten braucht, ist eine Person mit Zugang zu einem kleinen Labor, einer Neigung zum Diebstahl und die totale Missachtung der Menschenwürde." (Milton Silverman, Universität San Francisco) Fälschungen können Produkte sein … • mit den richtigen oder falschen Inhaltsstoffen • ohne Wirkstoff • mit falscher Dosis des Wirkstoffes • mit gefälschten Verpackungen, Blistern und/oder Beipackzetteln Arzneimittelfälschungen 13 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Einführung - neue Gesetzlichkeiten Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19.10.2012, BGBl I S. 2192 Zum Schutz der legalen Lieferkette vor gefälschten Arzneimitteln und Wirkstoffen werden die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Wirkstoffen konkretisiert und transparenter gestaltet. sog. Arzneimittelvermittler werden erfasst man spricht von Akteuren, die mit Arzneimitteln Handel treiben, ohne Großhändler zu sein Für besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel: neue Sicherheitsmerkmale, mit denen einzelne Arzneimittelpackungen identifiziert und authentifiziert werden können Änderungen betreffen auch das Heilmittelwerbegesetz (Liberalisierung des HMW-Rechtes), das Apothekengesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Medizinproduktegesetz. Arzneimittelsicherheit - Arzneimittelfälschungen 14 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen Im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker sind vermehrt Arzneimittelfälschungen zur Untersuchung vorgelegt worden. Meist wurden diese Mitbringsel von Kunden nach ihrem Urlaub, bevorzugt in Ägypten und der Türkei, hierzulande an die Apotheker mit der Bitte abgegeben, den Inhalt zu prüfen. Aus gegebenem Anlass warnt das ZL vor diesen Fälschungen. Traummaße – aber ernüchternde 20 % Gehalt Pharm. Ztg. · 153. Jahrgang · 18. Dezember 2008, S. 5068 Arzneimittelfälschungen 15 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen In den abgebildeten Cialis-Präparaten fanden die ZL-Analytiker Tabletten, die den Original-Tabletten in Farbe, Form, Prägung und Größe sehr ähnlich waren. Doch statt Tadalafil identifizierten sie Sildenafil. Siehe auch: Arzneimittelfälschungen Pharm. Ztg. · 153. Jahrgang · 24. Januar 2008, S. 198 Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 9. Juni 2011, S. 2062 Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 28. Juli 2011, S. 2612 Pharm. Ztg. · 158. Jahrgang · 04. April 2013, S. 123816 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen Potenzmittel aus dem Internet angeblich rein pflanzlich ZL hat das Produkt Rivando 24 analysiert Ist als hoch wirksames Nahrungsergänzungsmittel zur Potenzsteigerung angepriesen Jede Kapsel enthielt 65 bis 90 mg Sildenafil. Kleine Faltschachtel mit 2 weißen Kapseln, eine kleine Beipackkarte und eine Gebrauchsinformation. Weiße Hartgelatine-Steckkapseln mit schwarzer, glänzender Kugel sowie ein weißes Pulver. Kugel: fest verpresstes Material, vermutlich pflanzlichen Ursprungs Pulver: Sildenal (laut HPLC-Analytik) Arzneimittelfälschungen Pharm. Ztg. · 159. Jahrgang · 20. März 2014, S. 17 26 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen Beispiel für in Kamerun vertriebene minderwertige Arzneimittel. Hier bereits im Blister gebrochene, nach Schwefel riechende und ungleichmäßig gefärbte Amoxicillin Tabs. Deutsche Institut für Ärztliche Mission (DIFÄM) in Tübingen: Vertrieb durch indische Firma Amoxicillin Tabs waren bereits im Kamerun im Minilab u. in zertifiziertem Labor in Kenia wegen Nichtkonformität auffällig geworden Arzneimittelfälschungen Pharm. Ztg. · 158. Jahrgang · 07.11.2013 S. 3876 18 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen Biologika ohne Wirkstoff Paradigmenwechsel von Fälschungen zumeist billiger Arzneimittel – vor allem Lifestyle-Präparate wie Viagra®, Cialis® und Levitra® – zu sehr teuren Arzneistoffen wie Biologika zu beobachten. 2012 Avastin® (Genentech/Roche) ohne den Wirkstoff Bevacizumab aufgefunden Sutent® (Sunitinib, Pfizer) von CC Pharma importiert; für den rumänischen Markt hergestellt Original Arzneimittelfälschungen gefälscht Pharm. Ztg. · 159. Jahrgang · 11.09.2014 S. 2864 19 Arzneimittelfälschungen Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen 20 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelfälschungen • • • • • 2-D-DataMatrixCode Einheitliche Kodierung in Form von 2D-Matrixcode Inhalt: Chargennummer, Verfalldatum, Produktcode, randomisierte Seriennummer Verbesserte Kontrolle der Vertriebsketten Regeln für den Internethandel mit AM Einführung eines europaweiten Frühwarnsystems Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 24. Februar 2011, S. 631 (Nr. 8, S.7) Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 3. März 2011, S. 791 (Nr. 9, S. 83) Pharm. Ztg. · 156. Jahrgang · 14. Juli 2011, S. 2450 (Nr. 28, S. 54-55) Pharm. Ztg. · 161. Jahrgang · 11. Februar 2016, S. 374 (Nr. 6, S. 18) Arzneimittelfälschungen 21 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Problem: Importe Parallelimporte Änderungen im Aussehen der Verpackung Serialisierung Ab 9. Februar 2019 muss jede einzelne Produktverpackung eines Herstellers eine eindeutig nachvollziehbare Seriennummer aufweisen. Zusammen mit der Herstellerkennung, der Chargennummer und dem Verfallsdatum ermöglicht das die Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel von der Produktion bis zum Verbraucher. Arzneimittelfälschungen 22 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Händler. Überprüfung, ob ein Anbieter behördlich erfasst und grundsätzlich zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Jedes EU-Land listet seine ansässigen legalen Arzneimittelhändler in einem Register 27 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Das Arzneimittelverifikationssystem Apothekenmarkt Dezember 2016 http://www.pharmaprotect.de/de/securpharm-system.html 28 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 29 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit in Deutschland Was zählt noch dazu? Apothekenpflicht Verschreibungspflicht Verschreibungspflicht zunächst bei allen neu zugelassenen Präparaten - 5 Jahre mit der Option, sie nach 3 Jahren auf Antrag aufzuheben Vertriebswege - Dispensierrecht für Tierärzte - Humanmediziner: nur Abgabe von Mustern keine Selbstbedienung Problem: Importe Reimporte Internetapotheken Arzneimittelsicherheit in Deutschland 30 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit in Deutschland Schaffung von sicheren Verpackungen Braille-Schrift seit 2006 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN 55561 Kleinere Analgetika-Packungen geplant z. B. Paracetamol Großpackungen von Analgetika rezeptpflichtig machen Beratung verbessern: Arzneimittel und Sicherheit im Straßenverkehr Arzneimittelsicherheit in Deutschland 31 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz • Arzneimittelsicherheit • Arzneimittelfälschungen • Klinische Prüfung von Arzneimitteln siehe VL vom 11.04.2017 • AM-Risiko • Meldung von AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz AM-Nebenwirkungen 32 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Wo kann man die UAW nachlesen? Hersteller: Muss Daten für ein AM komplett beim BfArM/PEI vorlegen, um Zulassung zu erhalten • Kennzeichnung der Fertigarzneimittel • Packungsbeilage • Fachinformation • Vollständiges Muster des Arzneimittels muss vorliegen - Verfallsdatum (nicht mehr verwendbar bis …) - Blindenschrift Arzneimittelsicherheit Nebenwirkungen 33 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Gebrauchsinformation / Fachinformation gibt Auskunft über: • Zusammensetzung des Arzneimittels Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe • Packungsgrößen N1 N2 N3 (Neuregelung der Größen seit Mai 2011) • Anwendungsgebiete Einsatzgebiete, für die eine Zulassung besteht • Gegenanzeigen Kinder, Schwangerschaft und Stillperiode, Nieren-u./o. Leberschädigung • Nebenwirkungen • Dosierung, Art und Dauer der Anwendung empfohlene Dosis Packungsbeilage – Gebrauchsinformation – Fachinformation 34 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Fachinformation Gebrauchsinformation Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 35 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie • Nebenwirkungen sind verschieden … • … und von Patient zu Patient unterschiedlich und bleiben oft aus. Packungsbeilage lesen und auf Nebenwirkungen achten Angabe der Häufigkeit • Der Beipackzettel gibt eine Übersicht über alle bislang bei einem Medikament beobachteten Nebenwirkungen (gelabelt). • Dort werden auch diejenigen aufgelistet, die nur bei einem geringen Teil der Anwender beobachtet wurden. 36 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Einteilung nach Häufigkeit Nebenwirkungen lassen sich nach der Häufigkeit ihres Auftretens unterteilen in: Kategorie sehr häufig häufig selten sehr selten in Einzelfällen Häufigkeit > 10 % 1 - 10 % 0,1 - 1 % 0,01 - 0,1 % 0,001 - 0,01 % Die Häufigkeit von Nebenwirkungen ist unter anderem vom pharmakologischen Profil einer Substanz und von ihrer Dosierung abhängig. Packungsbeilage – Gebrauchsinformation – Fachinformation 37 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Bekanntmachung über die Änderung der Empfehlungen zur Gestaltung von Packungsbeilagen nach § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für Humanarzneimittel (gemäß § 77 Abs. 1 AMG) vom 2. Oktober 2002 Die in der Anlage 1 unter Nummer 4 der Gebrauchsinformation platzierte Tabelle der Bekanntmachung vom 15. März 2002 (BAnz. S. 9083) wird durch die nachfolgende ersetzt: sehr häufig häufig gelegentlich selten sehr selten mehr als 1 von 10 Behandelten weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten weniger als 1 von 10.000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle Bonn, den 2. Oktober 2002 Prof. Dr. rer. nat. habil. Harald G. Schweim ehemals BfArM Packungsbeilage – Gebrauchsinformation – Fachinformation 38 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 39 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Gebrauchsinformation in Kleinformat? Packungsbeilage – Gebrauchsinformation – Fachinformation 40 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Was ist ein Arzneimittelrisiko? Arzneimittelrisiko 41 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Was ist ein Arzneimittelrisiko? Nebenwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Mitteln Gegenanzeigen Resistenzbildung Missbrauch, Fehlgebrauch Gewöhnung, Anhängigkeit Mängel der Qualität; bei Gegenständen, die als Arzneimittel geleten, auch Mängel technischer Art Mängel der Behältnisse und äußere Umhüllungen Mängel der Kennzeichnung und Packungsbeilage Arzneimittelfälschungen Nicht ausreichende Wartezeit Arzneimittelrisiko 42 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelnebenwirkungen – was ist das eigentlich? Sind unerwünschte AM-Wirkungen das gleiche? Vortrag auf dem Pharmakovigilanztag 15.11.2012 Arzneimittelrisiko - Arzneimittelnebenwirkungen 43 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimitteltherapiesicherheit AMTS 44 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie UAW UAE Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (WHO) Unerwünschte Arzneimittelereignisse Eine UAW ist eine Reaktion, die schädlich und unbeabsichtigt ist und bei Dosen auftritt, die üblicherweise beim Menschen für Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Krankheiten oder die Veränderung physiologischer Funktionen angewendet werden. Unter UAE werden UAW im Sinne der WHODefinition verstanden; einschließlich → Medikamenteninteraktionen, → falscher Medikamentengebrauch, → inadäquate oder falsche Therapien und → Non-Compliance ohne Selbstintoxikationen Arzneimitteltherapiesicherheit AMTS 45 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Unerwünschte Ereignisse Vermeidbar Nicht vermeidbar Noncompliance/ Nonadhärenz der Patienten Fehlverordnung des Arztes o. des Pflegepersonals Medikament Indikation und Zeitpunkt der Medikation Anpassung der Medikation an Alter, Organfunktion und Geschlecht des Patienten Medikamentenanamnese Auswertung von Kontrolluntersuchungen Arzneimitteltherapiesicherheit AMTS 46 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelnebenwirkung … … ist jede schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel • Streichung des bisherigen Zusatzes: „bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“ • Dadurch zählen nun auch solche Reaktionen als Nebenwirkungen, die auf: • • • • Überdosierung, Fehlgebrauch, Missbrauch oder andere Medikationsfehler zurückzuführen sind. Arzneimittelnebenwirkungen Alle Fachinformationstexte enthalten künftig eine Aufforderung an die Angehörigen der Gesundheitsberufe, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an die zuständigen Bundesoberbehörden BfArM o. PEI 47 o. AkdÄ zu melden. Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Stand 05/2015 Nebenwirkungen Definition nach AMG §4 (13) Nebenwirkungen sind bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel. Nebenwirkungen sind bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. Für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind schwerwiegend auch Nebenwirkungen, die ständig auftretende oder lang anhaltende Symptome hervorrufen. Unerwartete Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, deren Art, Ausmaß oder Ergebnis von der Fachinformation des Arzneimittels abweichen. 48 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelnebenwirkung … 49 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Einteilung / Klassifizierung der UAW Einteilung der Nebenwirkungen nach ...nach Arzneimittelmenge • Dosisabhängige Nebenwirkungen: Die Nebenwirkungen sind abhängig von der Menge (Dosis) des angewendeten Arzneimittels. Eine höhere Dosis führt zu stärkeren Nebenwirkungen. • Nicht dosisabhängige Nebenwirkungen: Die Nebenwirkungen treten unabhängig von der Menge (Dosis) des angewendeten Arzneimittels auf, ggf. schon bei kleinsten Dosierungen. 50 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Einteilung / Klassifizierung der UAW ...nach therapeutischer Konsequenz • Dosislimitierende Nebenwirkungen: Die Nebenwirkungen beeinträchtigen die Gesundheit des Patienten so stark, dass die Behandlung mit dem Arzneimittel abgebrochen werden muss. • Nicht dosislimitierende Nebenwirkungen: Nebenwirkungen sind zwar vorhanden, die Therapie kann aber weiter geführt werden. Arzneimittelsicherheit in Deutschland 51 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Abgrenzung der UAW vom allgemeinen Risiko • • • • • Galenische Mängel Fehler in der Mechanik Verwechslungen Deklarationsmängel Verpackungsfehler Medikationsfehler: Alle mischen mit Arzneimittelsicherheit in Deutschland PZ 10/2006 52 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Wichtige Paragraphen zur Einhaltung der AM-Sicherheit aus dem AMG § 4 AMG Definitionen §5 Verbot bedenklicher Arzneimittel §6 Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit § 6a Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport §8 Verbote zum Schutz vor Täuschung §9 Verantwortliche für das Inverkehrbringen Meldepflicht für unerwünschte Arzneimittelwirkungen Arzneimittelnebenwirkungen 53 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz • Arzneimittelsicherheit • Arzneimittelfälschungen • Zulassung von Arzneimitteln siehe VL vom 03.05.2016 • AM-Risiko • Meldung von AM-Nebenwirkungen • Pharmakovigilanz AM-Nebenwirkungen 54 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Meldung von AM-Nebenwirkungen Treten bei der Anwendung eines Arzneimittels unerwünschte Begleiterscheinungen auf, so erfolgt eine gegenseitige Information zwischen allen Beteiligten Die unerwünschte Begleiterscheinung wird auf fachliche Relevanz überprüft. Zwischen pharmazeutischem Unternehmer, Überwachungsbehörde und Zulassungsbehörde wird entschieden, welche Maßnahme einzuleiten ist, um das Risiko für UAW zu minimieren. Arzneimittelrisiko 55 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 56 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 57 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Stufenplanbeauftragter Der Stufenplanbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Arzneimittelrisiken und deren Bewertung sowohl innerhalb des pharmazeutischen Unternehmens als auch für die Zulassungsund Überwachungsbehörden. Nach dem Arzneimittelgesetz (§ 63a AMG) muss, von wenigen Ausnahmen abgesehen, jeder Arzneimittel-Hersteller, der Arzneimittel in Deutschland in Verkehr bringt, einen Stufenplanbeauftragten nachweisen können. Es gibt 2 Gefahrenstufen, je nach Gefährdung der Patienten UAW-Meldung Stufenplanbeauftragter 58 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit in Deutschland • Ergänzung der Packungsbeilage (Gebrauchsinformation) • Ergänzung der Fachinformation Verantwortlich: pharmazeutischer Unternehmer ... oder Rückruf des Präparates ... oder Information über Rote Hand Briefen 59 Institut für Pharmakologie und Toxikologie http://www.bfarm.de/Shared Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Docs/Risikoinformationen/P harmakovigilanz/DE/RHB/20 16/rhb-levetiracetam.html Rote Hand Briefe 60 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Informationen über Arzneimittel Arzt und Apotheker nach Standesrecht sind beide zur Meldung verpflichtet Aufklärung des Patienten durch den Arzt • Haftungsrisiko bei unzureichender Aufklärung • Auf Interaktionen hinweisen Patient ? • Beweislast liegt beim Arzt Medikationspläne erstellen Ab Oktober 2016 Pflicht ab 3 AM gleichzeitig Arzneimittelsicherheit 61 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Viele Behörden sind zuständig Die Landesüberwachungsbehörden (in der Regel die Regierungspräsidien bzw. in den Stadtstaaten der Senator für Gesundheit) überwachen durch Inspektionen die Pharmazeutischen Unternehmer und Arzneimittelhersteller. Außerdem überprüfen die Zulassungsbehörden BfArM PEI laufend, ob die Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität der Arzneimittel nach wie vor gegeben sind. 62 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelsicherheit AM-Nebenwirkungen Pharmakovigilanz • Arzneimittelsicherheit • Arzneimittelfälschungen • Klinische Prüfung von Arzneimitteln siehe VL vom 11.04.2017 • AM-Risiko • Meldung von AM-Nebenwirkungen • Pharmakovigilanz AM-Nebenwirkungen 63 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Pharmakovigilanz Informationswege und Maßnahmen bei Verdacht auf Arzneimittelrisiken und bei Arzneimittelzwischenfällen Vigilanz (lat.) Vigilantia: Wachsamkeit, Vigil: der Wächter. WHO: „Pharmakovigilanz ist die Wissenschaft und die Praxis, die sich mit der Entdeckung, der Bewertung, dem Verständnis und der Prävention von unerwünschten Effekten oder jeglichen anderen möglichen Arzneimittelproblemen beschäftigt.“ • fortlaufenden Kontrolle von AM • Kommunikation von AM-Risiken • Management von erkannten Risiken. • möglichst auch Vorbeugung von Therapiefehlern 64 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Pharmakovigilanz • Unter Pharmakovigilanz versteht man die systematische Überwachung der Arzneimittelsicherheit sowohl in der klinischen Entwicklung als auch • nach der Marktzulassung (»postmarketing surveillance«, PMS). • Analyse und Abwehr von Arzneimittelrisiken sind eingeschlossen Pharmakovigilanz umfasst auch • Risikomanagement, • Vermittlung von Arzneimittelinformationen, • Vorbeugung von • Therapiefehlern und Förderung einer rationalen Arzneimitteltherapie. 65 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 66 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Rechtliche Verankerung: Was ist ein Pharmakovigilanzzentrum (PVZ)? Keine Legaldefinition für PVZ im Arzneimittelgesetz (AMG) Zweckbestimmung in § 62 AMG*: „Die … Bundesoberbehörde hat zur Verhütung einer …Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier …, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen … zu erfassen, auszuwerten und die … zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren. Sie wirkt dabei mit … nationalen Pharmakovigilanzzentren sowie anderen Stellen zusammen, die bei der Durchführung ihrer Aufgaben Arzneimittelrisiken erfassen.“ *mit Inkraftsetzung des 12. AMG-Änderungsgesetzes am 6. August 2004 68 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Für das Spontanmeldesystem sind solche unerwünschen Arzneimittelwirkungen (UAW), von besonderem Interesse, die: • • • • • • • • schwerwiegend, tödlich oder lebensbedrohlich verlaufen, stationär behandelt Behandlung werden, zu Dauerschäden, Behinderung oder Invalidität führen oder in kongenitalen Anomalien oder Geburtsschäden resultieren. UAW von neu eingeführten Wirkstoffen (bis zu fünf Jahre nach der Zulassung) bisher unbekannte UAW (die nicht in der Fachinformation aufgeführt sind) alle UAW bei Kindern UAW bei Anwendungen im off-label use UAW mit zeitlicher Verzögerung oder nach Absetzen (Spätfolgen) allergische Sofortreaktionen UAW, die auf Medikationsfehler zurückzuführen sind. www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung 72 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Pharmakovigilanzsystem – weitere Dokumentationszentren Zentrum für schwere Hauterkrankungen in Freiburg (http://regiscar.uni-freiburg.de/). Sammlung aller schwerwiegenden Hautreaktionen, die aufgrund von Arzneimitteltherapien bekannt wurden. Das Zentrum arbeitet eng mit dem entsprechenden europäischen Netzwerk (EuroSCAR, http://www.b3e.jussieu.fr/euroscar/) zusammen. Bei Auftreten von Verdachtsfällen ist das Zentrum in der Lage, anhand von Fall-Kontrollstudien weitere Untersuchungen durchzuführen. 73 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Pharmakovigilanzsystem – weitere Dokumentationszentren Embryonaltoxikologische Zentrum in Berlin (http://www.embryotox.org/index.htm) sammelt Erkenntnisse über die Folgen von Arzneimitteleinnahmen während der Schwangerschaft. Daneben werden auch Erfahrungen nach Exposition gegenüber Drogen, Röntgenstrahlen, Infektionen sowie Chemikalien gesammelt und ausgewertet. Die Einrichtung ist zugleich ein teratologisches Beratungszentrum; beantwortet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und identifiziert aus den Anfragen Schwangere, die Arzneimittel einnehmen. Durch Nachfragen nach der Geburt lassen sich Erkenntnisse über Wirkungen des AM erfassen, da klinische Studien mit Arzneimitteln in der Schwangerschaft aus ethischen Gründen nicht möglich sind. 74 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Pharmakovigilanzsystem – weitere Dokumentationszentren Giftinformationszentren alle Anfragenden werden daraufhin überprüft, ob Arzneimittel in Zusammenhang mit Vergiftungserscheinungen genannt werden. Im Auftrag der Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) beschrieben die Leiter der Giftinformationszentren ihre gesetzlichen Aufgaben und die darüber hinaus gehenden Leistungen, z.B. bei Arzneimitteln: • Hilfe leisten durch Beratung bei durch Arzneimittel ausgelösten unerwünschten Wirkungen und durch Überdosierung ausgelöste Erkrankungen und Vergiftungen. • Hilfe leisten durch Behandlung bei durch Arzneimittel ausgelösten unerwünschten Wirkungen und durch Überdosierung ausgelöste Erkrankungen und Vergiftungen. • Sammeln von Erkenntnissen über gesundheitliche Auswirkungen von Arzneimitteln bei therapeutischer An-wendung und Überdosierung als Grundlagen für wissenschaftliche Auswertungen. • Auswerten von Erkenntnissen über gesundheitliche Auswirkungen 75 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie http://www.ggizerfurt.de/index.htm 76 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittelüberwachung Spontanberichterfassung - abhängig von der Motivation der Heilberufler hohes Underreporting - Berichterstattung oft auf seltene und schwerwiegende Fälle begrenzt - Mangelndes Bewusstsein über die Notwendigkeit einer Meldung - Fehlender Beweis einer sicheren Kausalität - Zeitmangel und bürokratischer Aufwand - Unwissenheit über Meldevorgang und Meldepflicht - Fehlende Aufwandentschädigung - Schuldgefühle und Angst vor rechtlichen Folgen 77 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Underreporting Insgesamt ist die derzeitige Situation noch verbesserungsfähig hinsichtlich • der Aufmerksamkeit der Heilberufe, • der Meldehäufigkeit, • der Qualität der Berichte und • der Kommunikation mit den Behörden sowie den Patienten. Trotz rechtlicher und heilberuflicher Verpflichtung zur Meldung von UAW ist die Melderate der Heilberufe noch nicht ausreichend. Ärzte melden nur 5 bis 10 % beobachtete UAW. Bei Apothekern liegen dazu noch keine Daten vor. Sie haben allerdings in den letzten Jahren die Meldehäufigkeit verdoppelt, wie aus den erfassten Daten des BfArM hervorgeht. 78 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/RisikenMelden/_node.html 79 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 80 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Meldeablauf - Meldebögen 81 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 82 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie 83 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie http://www.abda.de/amk_berichtsboegen.html 84 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Meldeablauf - Meldebögen Risikokommunikation Consumer Reporting • • • Elektronischer Meldebogen ist für jeden zugänglich, einschließlich Patienten. Damit auch in Deutschland erste Ansätze von Consumer Reporting; Meldungen können aber nicht anonym abgesetzt werden Grund: Qualitätssicherung des Meldesystems; Möglichkeit der Überprüfung muss gegeben sein 85 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Meldungen auch durch Patienten möglich • In der AMG-Novelle ist festgelegt, dass in die Packungsbeilage ein Standardtext aufzunehmen ist, „durch den die Patienten ausdrücklich aufgefordert werden, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung ihren Ärzten, Apothekern, Angehörigen von Gesundheitsberufen oder unmittelbar der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden, wobei die Meldung in jeder Form, insbesondere auch elektronisch, erfolgen kann“. • Seit Oktober 2012 haben BfArM und PEI neues Internetangebot (https://verbraucheruaw.pei.de). • Arzneimittel, die einer zusätzlichen Risikoüberwachung unterliegen, werden künftig mit einem schwarzen Symbol in der Fachinformation und der Packungsbeilage besonders gekennzeichnet. 86 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Schwarzes Dreieck in der Packungsbeilage und in der Fachinformation 87 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Und das wäre bestimmt eine Meldung wert: 88 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Angenehme und ungewöhnliche Nebenwirkungen? Arzneimittel Nebenwirkung Clomipramin „Gähngasmus“ Bimatoprost (Glaukom) Wimpernwachstum Verfärbung des Augenlids beides reversibel Lumigan-Augentropfen potenzielle Iris-Pigmentierung (Irreversibel Capecitabin palmar-plantare Erythrodysästhesie-Syndrom (chronische Entzündung der Handinnenflächen und Fußsohlen) kann in schweren Fällen bis zum Verlust des Fingerabdrucks führen. Aflibercept, Axitinib, Cabozantinib, Clofarabin, Dabrafenib, 5-Fluorouracil, Lapatinib, Regorafenib, Sorafenib, Sunitinib und Trastuzumab, Paclitaxel Bis zu 10 % gleiches Syndrom wie beschrieben für Capecitabin »Purple Urine Bag Syndrom« (PUBS) Kunststoffflächen von Harnableitungssystemen – vermutlich mit Indigoblau ( Abbauprodukt von Tryptophan) Doxo- und Daunorubicin (Anthrazykline) Urin rötlich bis rotbraun. Eigenfarbe den Urin dagegen intensiv gelb, und das Diagnostikum Methylenblau führt – da sich gelb und blau mischen – zu grünem Harn. Anthrachinone Urin verfärbt sich manchmal rotbraun Rifamycinen Urin verfärbt sich manchmal rotbraun Vitamin B2 (Riboflavin) Urin intensiv gelb Foto: Shutterstock/Alexey Boldi 89 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Nebenwirkung Angenehme und ungewöhnliche Nebenwirkungen? Arzneimittel Methylenblau. führt – da sich gelb und blau mischen – zu grünem Harn Metronidazo, Nitrofurantoin Bräunlich- rötliche Verfärbung von Urins / Schweiß durch den harmlosen Metaboliten Pyrazolon-Derivaten wie Metamizol, Propyphenazon oder Phenazon Metablit ist gefärbt durch die Rubazonsäure Amitriptylin und Indol-Derivate wie Indometacin und Dihydroergotamin blau verfärben. Blaufärbung des Urins; bei Abbau entstehen Chromophore, die den Harn wie bei den IndolDerivaten grünlich oder im Fall von Amitriptylin grün bis blau verfärben Triamteren Blau-grüner Urin Phenole, Phenol-Derivate und phenolische Carbonsäure z. B. L-Dopa und Methyldopa Rot-, Braun- oder gar Schwarzfärbung des Harns. Pyrviniumembonat (Wurmmittel) verfärben den Stuhl hellrot Kohle, Eisen- und Bismutverbindungen Stuhl kann Grau- und Schwarzfärbung aufweisen Schwarze Haar-Zunge Antibiotika und Wirkstoffe, die zur Mundtrockenheit (z.B. Anticholinergika) führen, stehen in Verdacht. Bildet sich in der Regel beim Absetzen alleine zurück Phenytoin. Zahnfleischwucherungen; (Folge auch Karies, Zahnfleischbluten und Entzündungen im Mund) Gingivahyperplasie ist eine altbekannte, ungeliebte Nebenwirkung von Zunächst ist der Urin rötlich, nach längerem Stehenlassen schwarz verfärbt;. Ursache ist die Bildung chinoider Pigmente 90 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittel als Auslöser von Störungen des Geruchssinns Stoffgruppe Beispiele Calciumantagonisten Nifedipin, Felodipin, Amlodipin, Diltiazem Antibiotika Doxycyclin Lokaltherapeutika chronischer Gebrauch von Vasokonstriktiva (Nasentropfen) Sonstige Lovastatin, Amitriptylin, Enalapril, Amiodaron, Methotrexat, Terbinafin, D-Penicillamin 91 Institut für Pharmakologie und Toxikologie Arbeitsbereich Klinische Pharmakologie Arzneimittel als Auslöser unspezifischer Störungen des Geschmackssinns Art der Störung Auslösende Wirkstoffe (Beispiele) Unspezifisch Hypogeusie Amphotericin B, Carbamazepin, Cisplatin, Diltiazem, Carboplatin, Levodopa, Nifedipin, Metronidazol Ageusie Cisplatin, Diltiazem, Enalapril, Hydrochlorothiazid, Atorvastatin, Nifedipin, Ofloxacin, Spironolacton, Terbinafin, Triazolam Dysgeusie Amiodaron, Captopril, Diltiazem, Enalapril, Losartan, Lisinopril, Morphinsulfat, Nifedipin, Nitroglycerin, Selegilin Spezifische Störungen metallische Phantogeusie Allopurinol, Ethambutol, Vitamin D metallische Dysgeusie Carbidopa, Cisplatin, Lidocain, Lithium, Methotrexat, Metronidazol, Zinksalze, Zopiclon bittere Dysgeusie Amphetamine, Flurazepam salzige Dysgeusie Amitriptylin, Captopril, Carboplatin süße Dysgeusie 5-Fluorouracil saure Ageusie Isotretinoin salzige Hypogeusie Amilorid 92