Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Frühjahr 2017 Bienenschutz und Resistenzen berücksichtigen Berlin, den 3. April 2017 – Meldungen über die Ausweitung der Resistenz bei Rapsschädlingen gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen maßgeblich die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Ziele der für die Saison 2017 empfohlenen Pflanzenschutzstrategie sind die Eingrenzung der Resistenzentwicklung bei gleichzeitig hinreichendem Bekämpfungserfolg. Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2017 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen nach § 15 des Pflanzenschutzmittelgesetzes bzw. Art. 29 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden: die unbedingte Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte als wichtigstem Baustein einer Resistenzstrategie, die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie mit genügend Wasseraufwand und voller Aufwandmenge, die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen, bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz geprüft und sicher sind. Bei der Rapsglanzkäferbekämpfung sollten je nach Entwicklung des Bestandes sowie Zuflugtermin der Käfer im Knospenstadium die hoch wirksamen Insektizide Avaunt und Plenum eingesetzt werden. Durch die B1-Einstufung ist die Anwendung jedoch auf den Zeitraum vor dem Erscheinen der ersten Blüten begrenzt. Bei im Feld vorhandenen Blüten sollten Biscaya und Mospilan gegenüber den Typ I Pyrethroiden bevorzugt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Beginn der Rapsblüte das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurückgeht. B4-Neonikotinoide sollten gegen Rapsglanzkäfer – wie alle Wirkstoffklassen – nur einmal je Saison eingesetzt werden. Darüber hinaus ist ein Wirkstoffwechsel vorzusehen, falls Schotenschädlinge ebenfalls bekämpft werden müssen. Gegen Kohlschotenrüssler ist bevorzugt Biscaya einzusetzen, da auch bei diesem Schädling in weiten Teilen Deutschlands bereits eine Pyrethroidresistenz nachgewiesen wurde. Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungsstrategie 2017 stehen als Download unter https://www.julius-kuehn.de/resistenz zur Verfügung. Insbesondere wenn B1-Insektizide zur Anwendung kommen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln und besonders auch von allen Mischungen in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat. Redaktionskontakt: Dr. Manuela Specht UFOP e. V. Tel.: 0 30/31 90 42 98 E-Mail: [email protected] Kurzinfo UFOP e. V.: Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.