BANK IM BISTUM ESSEN eG Offenlegungsbericht nach Art. 435 – 455 CRR per 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 3 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ............................................................................. 9 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................... 9 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 10 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 12 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 13 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 14 Verschuldung (Art. 451) .......................................................................................... 145 Anhang ..................................................................................................................... 18 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 18 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 18 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht ist in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zu lesen. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Definition von Strukturlimiten zur Begrenzung von Klumpenrisiken Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallund das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Seite 3/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 118,3 Mio. EUR, die Auslastung lag bei 73%. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 3 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 4. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 8 und der Aufsichtsmandate 1. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. Die Überwachung des Gesamtbankrisikos hat der Aufsichtsrat auf einen Risikoausschuss übertragen, der alle wesentlichen Risiken überwacht und über zustimmungspflichtige Kreditgewährungen entscheidet. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt. Seite 4/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital TEUR auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 368.235 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) -28.213 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes zusätzl. Kernkapital und Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 25.860 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 27.224 -1.033 -17.580 +/- Sonstige Anpassungen -14 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 374.479 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittelanforderungen TEUR Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 389 1.628 11.346 7.351 102.808 10.904 44.710 3.323 411 11.897 4.405 Sonstige Positionen 1.504 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 626 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Eigenmittelanforderungen insgesamt 7.288 208.590 Seite 5/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Gesamtwert TEUR 433.898 141.438 321.092 86.773 1.007.140 1.589.190 1.146.961 227.184 18.614 1.264.946 947.096 30.894 51.352 183.490 55.060 19.354 5.411.811 Durchschnittsbetrag TEUR 417.506 138.176 337.100 86.834 1.024.223 1.478.069 1.032.980 220.820 19.005 1.247.614 921.904 21.551 53.889 195.502 55.961 21.230 5.298.475 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten (Angaben in TEUR): Deutschland Staaten oder Zentralbanken EU Nicht-EU 32.881 371.160 29.857 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 133.965 7.473 0 Öffentliche Stellen 303.660 17.432 0 Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert 0 86.773 0 652.119 287.118 67.903 1.535.165 37.496 16.529 224.825 1.755 604 1.263.373 703 870 Ausgefallene Positionen 27.950 0 2.944 Gedeckte Schuldverschreibungen 10.168 30.748 10.436 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 177.177 6.313 0 Beteiligungen 55.060 0 0 Sonstige Positionen 19.354 0 0 4.435.697 846.971 129.143 Gesamt Seite 6/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien (Angaben in TEUR): Privatkd. NichtPrivatkd. (nicht Selbständige) gesamt davon: Grundst.- / Wohungswesen Kreditinstitute KMU Gesundheits/ Sozialwesen Staaten oder Zentralbanken 0 433.898 0 25.672 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 141.438 0 0 0 13.860 Öffentliche Stellen Internationale Organisationen 0 321.092 0 0 0 252.996 0 86.773 0 0 0 0 Institute 0 1.007.140 0 1.007.140 0 0 18.866 1.570.324 1.146.961 0 264.869 810.699 Mengengeschäft 210.280 16.904 18.614 0 2.862 5.377 Durch Immobilien besichert 188.716 1.076.230 932.012 0 313.088 366.733 1.924 28.970 24.260 2.945 0 22.566 0 51.352 0 51.352 0 0 0 183.490 0 0 0 0 0 55.060 0 819 0 0 0 19.354 0 0 0 0 419.786 4.992.025 2.121.847 1.087.928 580.819 1.472.231 Unternehmen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt (Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% der gesamten Nicht-Privatkunden). Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 26.634 236.371 170.893 8.085 35.240 98.113 100.998 0 165.823 340.155 41.937 45.850 20.462 411 183.490 0 19.354 953.199 22.846 36.811 302.821 161.301 6.788 83.965 4.782 30.715 0 0 0 921.640 197.248 49.962 538.496 1.087.734 178.459 1.135.131 5.650 20.226 0 55.060 0 3.536.972 In der Spalte „< 1 Jahr“ sind die Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Seite 7/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Privatkunden 86 2.602 Firmenkunden -- - Gesundheits- u. Sozialwesen -- Wesentliche Wirtschaftszweige - Interessenvertr., kirchl. u. sonst. religiöse Vereinig. Bestand EWB Bestand Rückstellungen Netto-zuführg./ Aufl. von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen 1.383 -- -61 --- 8.827 4.886 -- -- -- -- -- 2.945 2.945 2.945 - Dienstleistungen -- 5.548 4.603 - sonstige -- 7 7 - Kreditinstitute -3.760 6 -- -5 -- 2.945 -- 1.343 -- -818 -- Eingänge auf abgeschriebene Forderungen haben sich nicht ergeben. Notleidende Forderungen entfallen in Höhe von TEUR 2.945 auf einen Kreditnehmer aus einem Nicht-EU Staat. Alle weiteren notleidenden Forderungen entfallen auf Kreditnehmer in Deutschland. Pauschalwertberichtigungen bestehen in Höhe von TEUR 574. Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr 2016 (in TEUR): Zuführung Auflösung Verbrauch 13.762 5.224 4.601 561 -- Rückstellungen 420 -- 381 33 -- 6 PWB 711 -- 137 -- -- 574 EWB 2 wechselkursbedingte Endbestand und sonst. Veränd. Anfangsbestand 13.824 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 8/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance-Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute-Covered Bonds, Staaten & supranationale Institutionen. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial InstitutionsCovered Bonds, Sovereigns & Supranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 1.111.185 1.178.849 10 51.352 51.352 20 690.216 723.022 35 395.774 395.675 50 889.196 887.755 70 0 792 75 227.184 223.227 100 1.843.693 1.747.985 150 22.401 22.345 250 0 0 370 0 0 1250 0 0 Sonstiges 180.809 180.809 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 651 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode Marktbewertungsmethode Laufzeitmethode Standardmethode Interne Modelle Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) 21.572 0 0 0 Geschäfte in Kreditderivaten bestehen nicht. Seite 9/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (Beträge in TEUR) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition 030 050 Eigenmittelanforderungen Land 010 Deutschland 020 040 060 070 080 090 100 110 120 3.318.653 - - - - - 175.578 - - 175.578 97,56 0,0 5.270 - - - - - 402 - - 402 0,22 0,0 Niederlande 37.564 - - - - - 1.508 - - 1.508 0,84 0,0 Spanien 20.278 - - - - - 522 - - 522 0,29 0,0 Belgien 5.230 - - - - - 408 - - 408 0,23 0,0 Frankreich Norwegen 10.436 - - - - - 83 - - 83 0,05 1,5 Schweden 142 - - - - - 1 - - 1 <0,01 1,5 Österreich 975 - - - - - 22 - - 22 0,01 0,0 Schweiz 2.707 - - - - - 192 - - 192 0,11 0,0 Aserbaidschan 2.945 - - - - - 353 - - 353 0,20 0,0 Kasachstan 5.692 - - - - - 228 - - 228 0,13 0,0 11 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 Großbritannien 1.408 - - - - - 68 - - 68 0,04 0,0 USA 5.970 - - - - - 452 - - 452 0,25 0,0 5 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 500 - - - - - 46 - - 46 0,02 0,0 9 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 Kirgisistan Mexiko Venezuela Peru Brasilien Bolivien Israel 224 - - - - - 9 - - 9 <0,01 0,0 1.897 - - - - - 30 - - 30 0,02 0,0 16 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 949 - - - - - 58 - - 58 0,03 0,0 Philippinen 5 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 Japan 5 - - - - - 0 - - 0 <0,01 0,0 Kambodscha Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers: Gesamtforderungsbetrag (TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR) 2.607.383 < 0,01 16 Seite 10/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition 7.825 Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition darunter: 0 0 Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0 Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) 0 davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition andere Marktpreisrisikopositionen 0 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 Summe 0 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Die Bank hält Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen teilweise ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Darüberhinaus bestehen Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert bzw. die Bildung einer Einzelwertberichtigung. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen bzw. Einzelwertberichtigungen aufgelöst. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Seite 11/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle (Gruppe A = strategische Beteiligungen; Gruppe B = Beteiligungen mit „ausschließlicher“ Gewinnerzielungsabsicht): Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR GRUPPE A Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen 0 0 42.700 42.899 0 0 12.666 12.666 0 -- GRUPPE B Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen 0 -- Die kumulierten Gewinne aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum TEUR 105. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsreserven betragen TEUR 199. Hierbei sind Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung beachtet. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben den Szenarien, die auf unserer eigenen Zinsprognose beruhen, ein Konstant-Szenario und vier Zinsszenarien, bei denen die anzusetzenden Zinssätze mathematisch statistisch aus einer historischen Betrachtung der Zinsentwicklung ermittelt werden. Den höchsten Rückgang unseres Zins- und Bewertungsergebnisses verzeichnen wir mit einem Betrag von 2,4 Mio. EUR in einem statistischen Szenario, in dem eine Versteilerung der Zinskurve unterstellt wird, die gemäß der historischen Zinsentwicklung mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der höchste Anstieg unseres Zins- und Bewertungsergebnisses ergibt sich mit 251 TEUR aus einem Szenario, in dem die Zinsstrukturkurve über alle Laufzeiten konstant bleibt. Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Seite 12/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten von öffentlichen Emittenten, Kreditinstituten und Unternehmen begebene Schuldverschreibungen, die die Voraussetzungen nach Art. 197 CRR erfüllen Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind An uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Seite 13/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR): Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten 190 3.330 12.000 6.556 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Institute 0 13.634 Mengengeschäft 2.183 1.774 Unternehmen 36.913 29.265 durch Immobilien besicherte Positionen 736 1.089 Ausgefallene Positionen 125 75 (Bei hier nicht ausgewiesenen Forderungsklassen bestehen keine besicherten Positionen) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte (in TEUR) Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 359.924 -- 4.294.451 -- 0 0 249.806 263.433 Schuldtitel 254.844 272.633 770.369 857.836 Sonstige Vermögenswerte 105.080 -- 3.274.276 -- Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Seite 14/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 345.643 359.924 Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 6,84%. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und Pensionsgeschäften. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote von 5,35% auf 6,84% erhöht. Dies ist auf eine Ausdehnung bei Pensionsgeschäften zurückzuführen. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote per 31.12.2016 dar: Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 0 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 4.727.705.238 21.572.427 0 278.894.047 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 Seite 15/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 21.724.089 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 21.724.089 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 5.049.895.801 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 4.750.475.965 -1.046.638 4.749.429.327 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 650.730 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 20.921.697 EU5a 6 7 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge 0 der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 21.572.427 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 EU14a 15 EU15a 16 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 639.535.773 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -360.641.726 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 19 278.894.047 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Seite 16/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 291.085.596 5.049.895.801 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 5,76 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens vollständig eingeführt 0 Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.750.475.965 0 4.750.475.965 51.351.900 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 572.120.350 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6 lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 301.894.531 EU-7 Institute 985.409.443 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-5 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 1.184.183.305 178.726.386 1.188.132.258 30.754.321 257.903.471 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Seite 17/18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der BANK IM BISTUM ESSEN eG Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 5,76%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Derivategeschäft - Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Die Erhöhung des harten Kernkapitals um rd. 36 Mio. EUR hat sich deutlich positiv auf die Verschuldungsquote ausgewirkt. Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 18/18 Anhang I: Geschäftsguthaben (CET 1) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: 31.12.2016) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht BANK IM BISTUM ESSEN eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 78.540 78.540 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein 22 23 24 25 26 27 28 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 31 32 33 Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 15 16 17 18 19 20a 20b 21 35 36 37 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Anhang I: Genussrechtskapital 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: 31.12.2016) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht BANK IM BISTUM ESSEN eG k.A. deutsches Recht Ergänzungskapital nicht anrechenbar Soloebene Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 3.306 13.100 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert s. Anlage mit Verfallstermin s. Anlage nein 22 23 24 25 26 27 28 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 31 32 33 Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen ja Bilanzverlust ganz oder teilweise vorübergehend bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) 15 16 17 18 19 20a 20b 21 34 35 36 37 k.A. k.A. fest s. Anlage nein teilweise diskretionär teilweise diskretionär nein nichtnachrangige Verbindlichkeiten ja k.A. Anhang I: Nachrangige Nachrangige Einlage Verbindlichkeiten mit fester Laufzeit 1 9 9a 9b 10 11 12 13 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: 31.12.2016) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.310 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert s. Anlage mit Verfallstermin s. Anlage 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 2 3 4 5 6 7 8 BANK IM BISTUM ESSEN eG k.A. deutsches Recht Ergänzungskapital Ergänzungskapital Soloebene Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 30.310 22 23 24 25 26 27 28 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 31 32 33 Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen nein k.A. k.A. k.A. 15 16 17 18 19 20a 20b 21 34 35 36 37 k.A. k.A. fest s. Anlage nein zwingend zwingend nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Nichtnachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Anlage zu Anhang I Angaben zu Genussrechtsverträgen Ausgabejahr Laufzeitende Zinssatz 2007 2007 2008 2009 2010 2016 2017 2018 2019 2020 5,00 ­ 5,33 5,00 5,00 ­ 5,25 4,50 ­ 4,75 4,5 Nominalbetrag 5.700.000,00 1.000.000,00 4.000.000,00 2.000.000,00 400.000,00 13.100.000,00 anr. Betrage per 31.12.2016 3.119,87 199.890,47 1.598.302,30 1.199.342,82 305.199,78 3.305.855,24 Angaben zu Verträgen über nachrangige Einlagen mit fester Laufzeit Ausgabejahr Laufzeitende Zinssatz 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2029 2030 2034 2026 2028 2031 2036 2,75 3,00 3,00 2,00 ­ 2,40 2,10 ­ 2,50 2,21 ­ 2,30 2,50 Nominalbetrag 10.000.000,00 1.500.000,00 10.000.000,00 3.000.000,00 1.750.000,00 3.060.000,00 1.000.000,00 30.310.000,00 anr. Betrage per 31.12.2016 10.000.000,00 1.500.000,00 10.000.000,00 3.000.000,00 1.750.000,00 3.060.000,00 1.000.000,00 30.310.000,00 Anhang II: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1 78540 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 78540 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 Abs. 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 80559 26 (1) (c) 0 26 (1) 3a 4 Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 132000 26 (1) (f) 0 486 (2) Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 291099 5 5a 6 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) 0 34, 105 -14 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 20a 20b 20c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 20d 21 0 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer 0 Betrag) 0 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 23 24 25 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen k.A. 36 (1) (l) Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467 davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) k.A. 481 0 36 (1) (j) 26 26a 26b 27 0 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 0 481 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 0 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 291085 28 0 51, 52 0 0 0 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 0 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 50 51 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 56 (e) 30310 62, 63 27224 486 (4) k.A. 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 25860 62 (c) und (d) 52 53 54 54a 54b 55 56 56a 56b 56c 57 58 59 59a Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 0 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 0 (4) (a) 467, 468, 481 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0 467 0 468 k.A. 481 83394 374479 0 davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), (10) (b), 472 (11) (b) 475 (4) (b) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 2607379 11,16 92 (2) (a), 465 11,16 92 (2) (b), 465 14,36 92 (2) (c) 5,13 CRD 128, 129, 130 0,62 <0,01 0 0 CRD 131 6,66 CRD 128 3532 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 25860 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 73 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 79 31356 62 0 62 k.A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) und (5) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und (5) 2688 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5) 0 85 484 (5), 486 (4) und (5) 50975 484 (5), 486 (4) und (5) 0