Gemeinde Münchenstein Schutzzonenmutation Brüglingen Ausscheidung der Schutzzone S1 für den neuen Trinkwasserbrunnen 20.A.11 bei gleichzeitiger Aufhebung der Schutzzone S1 des bestehenden Brunnens 20.A.9 Planungsbericht Stand: Projekteingabe/Vorprüfung Liestal, 17.05.2011 – L2969 Stiftung Nachwuchs-Campus Basel / Gemeinde Birsfelden Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten HOLINGER AG Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal Telefon +41 (0)61 926 23 23, Fax +41 (0)61 926 23 24 [email protected] Version Datum Sachbearbeitung Freigabe Verteiler 2 18.04.2011 HUM BRN Gemeinde Münchenstein, Gemeinde Birsfelden, dany waldner AG, AUE 3 17.05.2011 HUM BRN Gemeinde Münchenstein, Gemeinde Birsfelden, dany waldner AG P:\2969_hlt\Schutzzonenmutation\Planungsbericht\Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten INHALTSVERZEICHNIS 1 AUSGANGSLAGE 4 1.1 Projekt Nachwuchs-Campus Basel 4 1.2 Standort des neuen Trinkwasserbrunnens 4 1.3 Erforderliche Schutzzonenmutation 4 1.4 Einverständnis des Grundeigentümers 4 2 ZIELSETZUNG 5 3 ABLAUF DER PLANUNG 5 3.1 Organisation 5 3.2 Ablauf der Planung 6 4 INHALT DER PLANUNGSVORLAGE 6 5 PLANUNGSINSTRUMENTE 6 6 RANDBEDINUNGEN VON KANTON UND BUND 7 7 INFORMATION UND MITWIRKUNG 7 8 BESCHLUSS- UND AUFLAGEVERFAHREN 7 HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc 3 Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten 1 AUSGANGSLAGE 1.1 Projekt Nachwuchs-Campus Basel Die Stiftung Nachwuchs-Campus Basel möchte auf dem Gebiet der Brüglinger Ebene, Gemeinde Münchenstein, einen Campus für Nachwuchsfussballer einrichten. Für den dabei vorgesehenen Bau eines Kunstrasenfeldes muss die Grundwasserfassung 20.A.9 der Gemeinde Birsfelden aufgehoben und verlegt werden. 1.2 Standort des neuen Trinkwasserbrunnens Der neue Trinkwasserbrunnen (20.A.11) soll zwischen den bestehenden Grundwasserpumpwerken 20.A.7 und 20.A.10 gebaut worden. Ein entsprechendes Baugesuch wird zurzeit von der Gemeinde Birsfelden (Bauherr) vorbereitet. Die Position des Brunnens ergibt sich aus den hydrogeologischen Rahmenbedingungen und den Resultaten eines Pumpversuchs, welcher von Pfirter, Nyfeler + Partner AG in 2010 durchgeführt wurde. 1.3 Erforderliche Schutzzonenmutation Für die künftige Nutzung des neuen Brunnens muss gemäss der schweizerischen Gewässerschutzgesetzgebung zwingend eine Schutzzone S1 (Fassungsbereich) ausgeschieden werden. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) hat in diesem Sinne die Konzessionserteilung für den neuen Brunnen an die Bedingung geknüpft, dass die Schutzzone S1 des neuen Brunnes rechtsgültig ausgeschieden ist (Stellungnahme des AUEs zum Pumptest FCB Campus vom 27. Juli 2010). Gemäss Vorbesprechung mit dem AUE bedarf es keiner Anpassung der Schutzzone S2. Damit im Bereich des bestehenden Brunnens ein Kunstrasenfeld angelegt werden kann, muss dieser zurückgebaut und die betreffende Schutzzone S1 aufgehoben werden. Die Aufhebung der Schutzzone S1 soll in dem Moment rechtskräftig werden, in dem die Schutzzone S1 des neuen Brunnes in Kraft tritt. 1.4 Einverständnis des Grundeigentümers Sowohl der neue Fassungsbereich S1 als auch der aufzuhebende Fassungsbereich befinden sich auf der Parzelle 34 der Christoph Merian Stiftung (CMS). Die Grundeigentümerin wird dem AUE in schriftlicher Form ihr Einverständnis mit der Schutzzonenmutation bestätigen (Kopie an die Gemeinde Münchenstein). 1.5 Einverständnis des aktuellen Baurechtnehmers und Nutzers Auf der Parzelle 34 östlich der Grossen Allee, wo der neu auszuscheidende Fassungsbereich S1 zu liegen kommt, besteht ein Baurecht. Baurechtnehmer (Einwohnerge- HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten meinde Basel / Immobilien Basel-Stadt) und Nutzer (Erziehungsdepartement BS / Sportamt) werden dem AUE in schriftlicher Form ihr Einverständnis mit der Schutzzonenmutation bestätigen (Kopie an die Gemeinde Münchenstein). Sie werden in diesem Schreiben auch bestätigen, dass der neue Fassungsbereich S1 keine zukünftig eventuell zu planenden Fussballplätze verhindert. 2 ZIELSETZUNG Ziel des vorliegenden Mutationsverfahrens ist es für den neuen Trinkwasserbrunnen 20.A.11 die notwendige Schutzzone S1 auszuscheiden und gleichzeitig die Schutzzone des rückzubauenden Brunnens 20.A.9 aufzuheben. Es werden keine weiteren Schutzzonenanpassungen in Brüglingen vorgenommen. Um zu keinen Verzögerungen beim Projekt Nachwuchs-Campus Basel zu führen, soll die Schutzzonenmutation spätestens bis Ende 2011 durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt sein. 3 ABLAUF DER PLANUNG 3.1 Organisation Folgende Parteien sind an der Schutzzonenmutation beteiligt: Partei Rolle Aufgabe Gemeinde Birsfelden Inhaber der Fassungen (verantwortlich für Ausscheidung Schutzzonen) Beantragung der Mutation Stiftung Nachwuchs-Campus Basel Nutzer des Bereichs der aufzuhebenden Schutzzone - HOLINGER AG Planungsbüro Erstellung des Mutationsplans und Planungsberichtes Baukommission und Gemeinderat Münchenstein Standortgemeinde (verantwortlich für Ausscheidung Schutzzonen) Durchführung des raumplanerischen Verfahrens Amt für Umweltschutz und Energie BL Zuständige kantonale Amtsstelle Prüfung HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten 3.2 Ablauf der Planung Folgender Planungsablauf ist für die Schutzzonenmutation vorgesehen: 4 Termin/Zeitraum Planungsschritt Mai 2011 Vorbesprechung der Schutzzonenmutation in der Baukommission von Münchenstein Mai 2011 Gemeinderat Münchenstein gibt die Schutzzonenmutation zur Prüfung durch AUE frei Juni 2011 Prüfung der Schutzzonenmutation durch AUE Juni/Juli 2011 Beschluss der Schutzzonenmutation durch den Gemeinderat Münchenstein 14. September 2011 Beschluss der Schutzzonenmutation durch die Gemeindeversammlung Münchenstein Oktober 2011 Planauflage November/Dezember 2011 Genehmigung der Schutzzonenmutation durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft INHALT DER PLANUNGSVORLAGE Für den neu zu erstellenden Trinkwasserbrunnen 20.A.11 soll die gesetzlich notwendige Schutzzone S1 ausgeschieden und gleichzeitig die Schutzzone des rückzubauenden Brunnens 20.A.9 aufgehoben werden (gemäss Plan 2969/004 zur Schutzzonenmutation). Der neue Fassungsbereich S1 ist gemäss der Wegleitung Grundwasserschutz – 2004 des BAFUs als Quadrat mit 20 x 20 m Kantenlänge und dem Brunnenrohr als Mittelpunkt dimensioniert (Mindestabstand zur Begrenzung des Fassungsbereichs ist 10 m). Die Schutzzonenmutation soll zu dem Zeitpunkt rechtskräftig werden, an dem das AUE die Konzession für den neuen Brunnen 20.A.11 erteilt. Erteilt das AUE für den neuen Brunnen 20.A.11 keine Konzession, erfolgt keine Mutation der bestehenden Schutzzonen. 5 PLANUNGSINSTRUMENTE Nach Vorliegen aller Planungsbeschlüsse sowie der Konzessionserteilung durch das AUE, entsteht folgendes neues rechtsverbindliches Dokument, welches dem Schutzzonendossier beigelegt wird: - Pumpwerke St. Jakobsmatten – Mutation der Grundwasserschutzzone, Massstab 1:1‘000 HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten 6 RANDBEDINUNGEN VON KANTON UND BUND Die Randbedingungen des Kantons und des Bundes, insbesondere die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung, sind gewährleistet. Der geplante Brunnenstandort und die Ausscheidung der Schutzzone sind mit AUE vorbesprochen worden. 7 INFORMATION UND MITWIRKUNG Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung mittels Publikation im Amtsblatt BaselLandschaft und im Wochenblatt Birseck ein, ihre Meinung zur Mutation der Grundwasserschutzzone Brüglingen abzugeben (Mitwirkung gemäss § 7 kantonales Raumplanungs- und Baugesetz). Die entsprechenden Unterlagen sind vom 19. Mai bis zum 31. Mai 2011 in der Bauverwaltung während der Schalterstunden öffentlich aufgelegt. Die Dokumente sind auch im Internet unter www.münchensteinplant.ch einsehbar. Interessierte und Betroffene können sich innerhalb der Auflagefrist schriftlich dazu äussern. Die Eingaben sind bis spätestens Dienstag 31. Mai 2011 (Poststempel - A) zu richten an den Gemeinderat, Schulackerstrasse 4, 4142 Münchenstein. 8 BESCHLUSS- UND AUFLAGEVERFAHREN (noch durchzuführen) HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc