Planungsbericht

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Gemeinde Münchenstein
Schutzzonenmutation Brüglingen
Ausscheidung der Schutzzone S1 für den neuen
Trinkwasserbrunnen 20.A.11 bei gleichzeitiger Aufhebung
der Schutzzone S1 des bestehenden Brunnens 20.A.9
Planungsbericht
Stand: Projekteingabe/Vorprüfung
Liestal, 17.05.2011 – L2969
Stiftung Nachwuchs-Campus Basel / Gemeinde Birsfelden
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
HOLINGER AG
Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal
Telefon +41 (0)61 926 23 23, Fax +41 (0)61 926 23 24
[email protected]
Version
Datum
Sachbearbeitung
Freigabe
Verteiler
2
18.04.2011
HUM
BRN
Gemeinde Münchenstein, Gemeinde Birsfelden, dany waldner AG, AUE
3
17.05.2011
HUM
BRN
Gemeinde Münchenstein, Gemeinde Birsfelden, dany waldner AG
P:\2969_hlt\Schutzzonenmutation\Planungsbericht\Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
INHALTSVERZEICHNIS
1
AUSGANGSLAGE
4
1.1
Projekt Nachwuchs-Campus Basel
4
1.2
Standort des neuen Trinkwasserbrunnens
4
1.3
Erforderliche Schutzzonenmutation
4
1.4
Einverständnis des Grundeigentümers
4
2
ZIELSETZUNG
5
3
ABLAUF DER PLANUNG
5
3.1
Organisation
5
3.2
Ablauf der Planung
6
4
INHALT DER PLANUNGSVORLAGE
6
5
PLANUNGSINSTRUMENTE
6
6
RANDBEDINUNGEN VON KANTON UND BUND
7
7
INFORMATION UND MITWIRKUNG
7
8
BESCHLUSS- UND AUFLAGEVERFAHREN
7
HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
3
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
1
AUSGANGSLAGE
1.1
Projekt Nachwuchs-Campus Basel
Die Stiftung Nachwuchs-Campus Basel möchte auf dem Gebiet der Brüglinger Ebene, Gemeinde Münchenstein, einen Campus für Nachwuchsfussballer einrichten.
Für den dabei vorgesehenen Bau eines Kunstrasenfeldes muss die Grundwasserfassung 20.A.9 der Gemeinde Birsfelden aufgehoben und verlegt werden.
1.2
Standort des neuen Trinkwasserbrunnens
Der neue Trinkwasserbrunnen (20.A.11) soll zwischen den bestehenden Grundwasserpumpwerken 20.A.7 und 20.A.10 gebaut worden. Ein entsprechendes Baugesuch wird zurzeit von der Gemeinde Birsfelden (Bauherr) vorbereitet. Die Position
des Brunnens ergibt sich aus den hydrogeologischen Rahmenbedingungen und den
Resultaten eines Pumpversuchs, welcher von Pfirter, Nyfeler + Partner AG in 2010
durchgeführt wurde.
1.3
Erforderliche Schutzzonenmutation
Für die künftige Nutzung des neuen Brunnens muss gemäss der schweizerischen Gewässerschutzgesetzgebung zwingend eine Schutzzone S1 (Fassungsbereich) ausgeschieden werden. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) hat in diesem Sinne
die Konzessionserteilung für den neuen Brunnen an die Bedingung geknüpft, dass die
Schutzzone S1 des neuen Brunnes rechtsgültig ausgeschieden ist (Stellungnahme des
AUEs zum Pumptest FCB Campus vom 27. Juli 2010).
Gemäss Vorbesprechung mit dem AUE bedarf es keiner Anpassung der Schutzzone
S2.
Damit im Bereich des bestehenden Brunnens ein Kunstrasenfeld angelegt werden
kann, muss dieser zurückgebaut und die betreffende Schutzzone S1 aufgehoben werden. Die Aufhebung der Schutzzone S1 soll in dem Moment rechtskräftig werden, in
dem die Schutzzone S1 des neuen Brunnes in Kraft tritt.
1.4
Einverständnis des Grundeigentümers
Sowohl der neue Fassungsbereich S1 als auch der aufzuhebende Fassungsbereich befinden sich auf der Parzelle 34 der Christoph Merian Stiftung (CMS). Die Grundeigentümerin wird dem AUE in schriftlicher Form ihr Einverständnis mit der Schutzzonenmutation bestätigen (Kopie an die Gemeinde Münchenstein).
1.5
Einverständnis des aktuellen Baurechtnehmers und Nutzers
Auf der Parzelle 34 östlich der Grossen Allee, wo der neu auszuscheidende Fassungsbereich S1 zu liegen kommt, besteht ein Baurecht. Baurechtnehmer (Einwohnerge-
HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
meinde Basel / Immobilien Basel-Stadt) und Nutzer (Erziehungsdepartement BS /
Sportamt) werden dem AUE in schriftlicher Form ihr Einverständnis mit der Schutzzonenmutation bestätigen (Kopie an die Gemeinde Münchenstein). Sie werden in diesem
Schreiben auch bestätigen, dass der neue Fassungsbereich S1 keine zukünftig eventuell zu planenden Fussballplätze verhindert.
2
ZIELSETZUNG
Ziel des vorliegenden Mutationsverfahrens ist es für den neuen Trinkwasserbrunnen
20.A.11 die notwendige Schutzzone S1 auszuscheiden und gleichzeitig die Schutzzone des rückzubauenden Brunnens 20.A.9 aufzuheben. Es werden keine weiteren
Schutzzonenanpassungen in Brüglingen vorgenommen.
Um zu keinen Verzögerungen beim Projekt Nachwuchs-Campus Basel zu führen,
soll die Schutzzonenmutation spätestens bis Ende 2011 durch den Regierungsrat
des Kantons Basel-Landschaft genehmigt sein.
3
ABLAUF DER PLANUNG
3.1
Organisation
Folgende Parteien sind an der Schutzzonenmutation beteiligt:
Partei
Rolle
Aufgabe
Gemeinde Birsfelden
Inhaber der Fassungen (verantwortlich für Ausscheidung
Schutzzonen)
Beantragung der Mutation
Stiftung Nachwuchs-Campus Basel
Nutzer des Bereichs der aufzuhebenden Schutzzone
-
HOLINGER AG
Planungsbüro
Erstellung des Mutationsplans
und Planungsberichtes
Baukommission und Gemeinderat
Münchenstein
Standortgemeinde (verantwortlich für Ausscheidung
Schutzzonen)
Durchführung des raumplanerischen Verfahrens
Amt für Umweltschutz und Energie
BL
Zuständige kantonale Amtsstelle
Prüfung
HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
3.2
Ablauf der Planung
Folgender Planungsablauf ist für die Schutzzonenmutation vorgesehen:
4
Termin/Zeitraum
Planungsschritt
Mai 2011
Vorbesprechung der Schutzzonenmutation in der Baukommission
von Münchenstein
Mai 2011
Gemeinderat Münchenstein gibt die Schutzzonenmutation zur
Prüfung durch AUE frei
Juni 2011
Prüfung der Schutzzonenmutation durch AUE
Juni/Juli 2011
Beschluss der Schutzzonenmutation durch den Gemeinderat
Münchenstein
14. September 2011
Beschluss der Schutzzonenmutation durch die Gemeindeversammlung Münchenstein
Oktober 2011
Planauflage
November/Dezember 2011
Genehmigung der Schutzzonenmutation durch den Regierungsrat
des Kantons Basel-Landschaft
INHALT DER PLANUNGSVORLAGE
Für den neu zu erstellenden Trinkwasserbrunnen 20.A.11 soll die gesetzlich notwendige Schutzzone S1 ausgeschieden und gleichzeitig die Schutzzone des rückzubauenden Brunnens 20.A.9 aufgehoben werden (gemäss Plan 2969/004 zur
Schutzzonenmutation).
Der neue Fassungsbereich S1 ist gemäss der Wegleitung Grundwasserschutz –
2004 des BAFUs als Quadrat mit 20 x 20 m Kantenlänge und dem Brunnenrohr als
Mittelpunkt dimensioniert (Mindestabstand zur Begrenzung des Fassungsbereichs
ist 10 m).
Die Schutzzonenmutation soll zu dem Zeitpunkt rechtskräftig werden, an dem das
AUE die Konzession für den neuen Brunnen 20.A.11 erteilt. Erteilt das AUE für den
neuen Brunnen 20.A.11 keine Konzession, erfolgt keine Mutation der bestehenden
Schutzzonen.
5
PLANUNGSINSTRUMENTE
Nach Vorliegen aller Planungsbeschlüsse sowie der Konzessionserteilung durch das
AUE, entsteht folgendes neues rechtsverbindliches Dokument, welches dem
Schutzzonendossier beigelegt wird:
-
Pumpwerke St. Jakobsmatten – Mutation der Grundwasserschutzzone, Massstab 1:1‘000
HOLINGER AG • L2969 / Planungsbericht Schutzzonenmutation v3.doc
Schutzzonenmutation Pumpwerke St. Jakobsmatten
6
RANDBEDINUNGEN VON KANTON UND BUND
Die Randbedingungen des Kantons und des Bundes, insbesondere die Vorgaben
der Gewässerschutzgesetzgebung, sind gewährleistet. Der geplante Brunnenstandort und die Ausscheidung der Schutzzone sind mit AUE vorbesprochen worden.
7
INFORMATION UND MITWIRKUNG
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung mittels Publikation im Amtsblatt BaselLandschaft und im Wochenblatt Birseck ein, ihre Meinung zur Mutation der Grundwasserschutzzone Brüglingen abzugeben (Mitwirkung gemäss § 7 kantonales
Raumplanungs- und Baugesetz). Die entsprechenden Unterlagen sind vom 19. Mai
bis zum 31. Mai 2011 in der Bauverwaltung während der Schalterstunden öffentlich
aufgelegt. Die Dokumente sind auch im Internet unter www.münchensteinplant.ch
einsehbar. Interessierte und Betroffene können sich innerhalb der Auflagefrist
schriftlich dazu äussern.
Die Eingaben sind bis spätestens Dienstag 31. Mai 2011 (Poststempel - A) zu richten an den Gemeinderat, Schulackerstrasse 4, 4142 Münchenstein.
8
BESCHLUSS- UND AUFLAGEVERFAHREN
(noch durchzuführen)
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