apherese - Spektrum der Dialyse

Werbung
Vol 06, No 1, 2016
Spektrum
DER DIALYSE
&
APHERESE
Minijobs und Midijobs
Mini- und Midijobber richtig anstellen
Liberalisierung der Leistungserbringung
Neue Regelungen zur Apherese
Dialyse (der) Zukunft
Mit Beratung zu langfristigem Erfolg
Zytokine und das zelluläre Internet (Teil I)
Dialyse A-Z
Konzentratherstellung leicht gemacht
Vollautomatischer Konzentratmischer für den Praxisalltag
Vorstellung der Industriepartner
Nipro Pure Water goes global
Dialysefachpflege - hohe soziale Kompetenz
Die Herausforderung der Individualität in der Dialysefachpflege
2
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Arzt oder Unternehmer?
Das Spannungsfeld, Unternehmer und der Glaube, die beste Fachkraft
im Unternehmen zu sein, zu meistern, ist für mich nach vielen Jahren
als Unternehmer immer noch eine der größten Herausforderungen. Wie
gerne beschäftigen wir uns mit unserem erlernten Fachgebiet und schieben wichtige Managementaufgaben vor uns her. Deshalb ist es mir ein
Herzensanliegen, diesen Bereich im Spektrum weiter zu forcieren.
Für die neue Sparte Recht & Steuern konnten wir den Medizinrechtler
Prof. Dr. Wigge aus Münster, einen Spezialisten und profunden Kenner
des Medizinmarktes, gewinnen. Den Bereich Steuern wird die ECOVIS
Steuerberatungsgesellschaft betreuen, die mit mehr als 130 Büros in
Deutschland zu den Top 10 der Branche gehört. In dieser Ausgabe beschäftigen sie sich mit der richtigen Anstellung von Mini- und Midijobbern (ab S. 6) und der Veränderung bei der Abrechnung von Aphereseleistungen (ab S. 8). Eine zentrale Säule der Unternehmensführung ist
das Kostenmanagement. Säure-Konzentrat-Produktionsanlagen erleben zur Zeit eine Renaissance und versorgen bereits viele Zentren mit vor
Ort hergestelltem Säurekonzentrat. Mit Herrn Schwepe, Fa. Nephtec,
haben wir ein Interview geführt, um zu erfahren, wie die Eigenherstellung funktioniert und mit welchen Kosten man rechnen muss (ab S. 14).
Jedes Unternehmen unterliegt Veränderungen und Restrukturierungen
gehören zum Unternehmeralltag. Die Dialyse.Planungs.Gruppe hat
spezielle Evaluierungsmodule entwickelt, die eine standardisierte Beantwortung der vielen Fragen ermöglicht, die vor einer Restrukturierung
anstehen (ab S. 26). Management geht hin bis zu den wichtigen hygienischen Aspekten einer Dialyseeinrichtung. Regelmäßig erreichen die
DGAHD Fragen aus der Praxis, diesmal FAQs zum Thema Küche und
Verpflegung (ab S. 24). Wir freuen uns sehr, dass uns wieder ein Betrag
aus Österreich erreicht hat. Frau Redl beschäftigt sich in ihrer Master
Thesis mit der Herausforderung der Individualität in der Dialysefachpflege (S. 30). Wie das Nachrichtensystem in unserem Körper funktioniert,
erläutert Prof. Dr. Vienken in seinem Beitrag über das zelluläre Internet
(S. 18). Natürlich freuen wir uns, wenn Management funktioniert und
es unseren Industriepartnern gut geht, wie die globale Entwicklung von
Nipro Pure Water zeigt (ab S. 22).
Verpassen Sie nicht, die Kongresstermine 2016 in Ihren Kalender zu
übernehmen (S. 20). Auf eine wahre Erfolgsgeschichte kann die Dialysefachtagung in Erfurt zurückschauen, die dieses Jahr 25jähriges
Jubiläum feiert. Als Medienpartner haben wir uns für das Jubiläum gemeinsam mit Prof. Haufe und der RRC Congress GmbH eine neue
Attraktion überlegt. Wir laden Sie herzlich in das neue Lesecafé im
3. OG
des Kaisersaals ein. Verweilen Sie in unserer Lounge und schmökern Sie in Fachbüchern und -zeitschriften. Ich würde mich freuen, Sie
dort oder auf einer anderen Veranstaltung zu treffen!
Herzliche Grüße
Ihr Falk Sommer,
Herausgeber Spektrum der Dialyse & Apherese
3
Editorial Board
4
Name
Institution
Fachgebiet
Gerd
Breuch
Director of Renal Hardware Developement, Nipro Europe N V
Vice President R&D, D_Med Consulting AG
Wilhelmshofallee 79-81, D-47800 Krefeld
Dialyse
Technik
Pflege
Ursula
Dietrich
Vorsitzende der Interessensgruppe
Nephrologische Krankenpflege der deutschen Schweiz
c / o Inselspital Bern
Freiburgstrasse 4, CH-3010 Bern
Pflege
IG-Nephrologie
deutsche Schweiz
Thomas
Fernsebner
Akademie nephrologischer Berufsgruppen e. K.
Bürgerwaldstraße 1, D-83278 Traunstein
Pflege
EDTNA / ERCA
Martha Girak
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
nephrologische Pflege und Dialysetechnik
Stationsleitung, Chronische Hämodialyse AKH WIEN
Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien
Pflege
AKH Wien
ÖANPT
Prof. Dr. med.
Matthias Girndt
Direktor der Klinik für Innere Medizin II
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Ärztlicher Leiter des KfH Nierenzentrums Halle
Ernst-Grube-Strasse 40, D-06120 Halle (Saale)
Medizin
Hygiene
DGfN
DGAHD
RA Peter M.
Kranzbühler
Fachanwalt für Medizinrecht, Justiziar
Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V.
Immermannstraße 65 A, D-40210 Düsseldorf
Recht
Management
DN
Prof. Dr. med.
Andreas Kribben
Direktor der Klinik für Nephrologie
Universitätsklinikum Essen
Hufelandstraße 55, D-45147 Essen
Nephrologie
DGfN
Prof. Dr. med.
Helmut Mann
Interneph, Institut für angewandte Nephrologie e. V. Aachen
Dialysezentrum Saarbrücken
Trierer Str. 40, 66111 Saarbrücken
Dialysetechnik
Nebenwirkungen der Dialyse
Kinetik Stoffaustausch
Apherese
DGfN, EDTA,
ESAO, Societé
Francophone de
Dialyse
Michael
Reichardt
Vorsitzender Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e. V.
Mitglied Bundesarbeitsgemeinschaft nephrologische Pflege (BANP)
Pflegerischer Leiter Weiterbildungsstätte nephrologischer Zentren Rhein-Ruhr
Alfried Krupp Str. 21, D-45117 Essen
Pflege
FnB
Prof. Dr. Ing.
Jörg Vienken
Nephro Solutions AG
Harvesterhuder Weg 49, D-20149 Hamburg
Dialyse
Technik
Prof. Dr. sc. nat.
Hartmut Wolf
Biomedical Advisor
Friedrichstraße 8, D-16556 Hohen Neuendorf
Dialyse
Biomaterialien
Dipl.-Ing. (FH)
Falk Sommer
Spektrum der Dialyse & Apherese
c / o Sprecht mit uns! GmbH
Agentur für medizinische Kommunikation
Zehntstr. 12, D-97486 Königsberg i. B.
Herausgeber
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Organisation
D ialyse
Nipro Pure Water goes global
Vorstellung Industriepartner Nipro Pure Water GmbH
22
T echnik
Vollautomatischer Konzentratmischer für den Praxisalltag
Interview mit Holger Schwepe, Nephtec GmbH
14
M anagement
Mini- und Midijobber richtig anstellen
Rita Kuhn, ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH
6
Neue Regelungen zur Apherese
Prof. Dr. Peter Wigge, Lic. jur. can. Urs Fabian Frigger, RA Wigge
8
P flege
Die Herausforderung der Individualität in der Dialysefachpflege
MSc, Viktoria Redl, Dialysezentrum Donaustadt
30
P anorama
Dialyse (der) Zukunft - Mit Beratung zu langfristigem Erfolg.
Lasse Krause, Phoenix Projekt Bau GmbH
26
25. Dialysefachtagung Erfurt
12
Dialyse von A-Z, Zytokine und das zelluläre Internet (Teil I)
18
Kongresskalender 2016
20
DGAHD e. V. - FAQ
24
Stellenanzeige
28
Pressemitteilung der In!tiative Nierentransplantation
32
5
Minijobs und Midijobs
Mini- und Midijobber richtig anstellen
Rita Kuhn
Steuerberaterin
Leiterin der Niederlassung
ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Niederlassung Schweinfurt
Maibachstraße 44
97424 Schweinfurt
[email protected]
www.ecovis.com/schweinfurt
www.ecovis.com/standorte
Für die Durchführung des
Melde- und Beitragswesens bei allen geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen
ist die Minijob-Zentrale bei
der Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahn-See zuständig,
bei Midijobs die zuständige
Krankenkasse.
Rund 7,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem Mini- oder Midijob. Auch wenn diese Arbeitsform in Arztpraxen und Privathaushalten an der Tagesordnung ist, zeigen sich bei der Handhabung doch
Tücken und Fallstricke. Arbeitgeber müssen nämlich einige Regeln beachten, um rechtlich und steuerlich auf
der sicheren Seite zu sein.
Die Unterschiede zwischen Miniund Midijob
Gehalt, Sozialversicherung und Lohnsteuer
Bei einem Minijob – der sogenannten geringfügigen Beschäftigung – beträgt das Arbeitsentgelt
regelmäßig im Monat nicht mehr als 450 Euro. Ein
Midijobber arbeitet hingegen monatlich für einen
Verdienst zwischen 450,01 Euro und maximal 850
Euro. Bei den Minijobbern muss der Arbeitgeber für
die Sozialversicherungsbeiträge und eventuell auch
für die Lohnsteuer nur eine Pauschale abführen. Für
Midijobs gilt dies nicht, denn für den Arbeitgeber
gibt es keine Unterschiede zu einem regulär Beschäftigten. Auch die Höhe der Lohnsteuer errechnet sich wie üblich individuell anhand der Kriterien
der Lohnsteuerkarte und wird im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeführt.
Befreiung von der Sozialversicherung
Minijobber können sich auf Antrag, der beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber bleibt aber unabhängig von der Befreiung des
Arbeitnehmers zur Abführung der Rentenversicherungsbeiträge verpflichtet. Midijobber haben hingegen keine Möglichkeit, sich von der Sozialversicherung befreien zu lassen.
Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen
Dem Mini- bzw. Midijobber kann grundsätzlich unter
Wahrung einer Kündigungsfrist von mindestens vier
Wochen zum 15. oder zum Letzten eines Monats
gekündigt werden. Mit der Fortdauer des Arbeitsverhältnisses gelten längere Kündigungsfristen: Bei
mindestens zwei Jahren Beschäftigung liegt diese
bei einem Monat, bei mindestens fünf Jahren bei
zwei Monaten. Die Kündigungsfristen erhöhen sich
kontinuierlich mit zunehmender Beschäftigungsdauer. Ausnahme: Ein außerordentlicher Kündigungsgrund z. B. Diebstahl liegt vor.
Urlaubsanspruch
Auch wenn ein Mini- oder Midijobber nur wenige
Stunden im Monat arbeitet steht ihm bezahlter
Urlaub zu. Denn arbeitsrechtlich sind Mini- und
Midijobs Teilzeitarbeitsverhältnisse und nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht aufgrund ihrer verkürzten
Arbeitszeit benachteiligt werden. Der gesetzliche
Urlaubsanspruch beträgt daher nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Tage bei einer
6-Tage-Woche. Sind weniger Arbeitstage wöchentlich vereinbart, dann wird der Mindesturlaub
entsprechend reduziert. Dabei sind die Stunden
pro Tag irrelevant, es zählt ausschließlich, an wie
vielen Werktagen der Arbeitnehmer pro Woche
arbeitet.
Arbeitsvertrag für Mini- bzw. Midijobber
Auch Mini- und Midijobber haben nach dem Nachweisgesetz das Recht bis zum Ende des ersten
Beschäftigungsmonats einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erhalten. Der Vertragsinhalt: Namen und
der Anschrift der Vertragsparteien, exakter Beginn
des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die Dauer der Befristung, Arbeitsort,
kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit,
Regelungen über die Höhe des Arbeitsentgelts,
Umfang der Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Dauer
des jährlichen Erholungsurlaubs.
6
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall
Da Mini- und Midijobber Vollzeitbeschäftigten
gleichgestellt sind, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen. Das Entgelt ist
für die Tage fortzuzahlen, an denen der Mitarbeiter eigentlich zur Arbeitsleistung verpflichtet wäre.
Dieser Anspruch entsteht allerdings – wie bei allen
Beschäftigten – erst nach vierwöchiger Dauer des
Arbeitsverhältnisses.
Die Auswirkung von Einmalzahlungen
Einstellung von Familienangehörigen
Einmalzahlungen sind auch bei geringfügig Beschäftigten möglich und ggf. sogar verpflichtend.
Allerdings ist zu beachten, dass die Einkommensgrenze insgesamt auf keinen Fall überschritten
wird. Einmalzahlungen, z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, können dazu führen, dass die 450-EuroGrenze im Jahresdurchschnitt überschritten wird.
Die Jahresvergütung wäre dann allein aufgrund
der Sonderzahlung höher als 5.400 Euro und damit würde das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig.
Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen müssen die abgeschlossenen Verträge dem
Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass
der vertragliche Inhalt dem entsprechen muss, der
auch mit einem Fremden vereinbart worden wäre,
und dass Vertrag auch tatsächlich umgesetzt wird.
Es muss also sowohl der Arbeitsplatz überhaupt
bestehen als auch die Lohnauszahlung in der üblichen Höhe und zum üblichen Zahlungszeitpunkt
erfolgen.
Zusammenfassung
Mini- und Midijobber sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) den Vollzeitbeschäftigten in
einer ärztlichen Praxis oder in einem Unternehmen gleichgestellt. Das bedeutet, dass geringfügig Beschäftigten und Midijobbern ein Arbeitsvertrag zusteht, sie sich Urlaubsanspruch erwerben oder das Recht auf
Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall haben. Um mögliche Unstimmigkeiten oder gar Klagen zu vermeiden,
sollten Arbeitgeber unbedingt darauf achten, dass die rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Artikel Online
Persönlich gut beraten
ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Niederlassung Schweinfurt · Rita Kuhn, Steuerberaterin
Maibacher Str. 44 · 97424 Schweinfurt · Tel.: +49 9721 7141-72 · E-Mail: [email protected]
Ecovis – das Unternehmen im Profil
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in
Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen
und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren,
Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen verschiedenen Branchen stark vertreten – über 2.000 Unternehmen
aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis.
Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung über unsere Partner in der Ecovis-Gruppe.
www.ecovis-gesundheit.de
7
Liberalisierung der Leistungserbringung
Neue Regelungen zur Apherese
Prof. Dr. iur. Peter Wigge
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Abrechnungsmöglichkeit von Aphereseleistungen
geändert.
Grund dafür war ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2014, in dem das Gericht klarstellte,
dass die Leistungserbringung nicht allein auf Nephrologen beschränkt werden könne.
1 Der Beschluss des G-BA
vom 18.12.2014
Apherese erhalten können. Daneben ist allerdings
nun ergänzt worden, dass
Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger
Rechtsanwälte Wigge
Scharnhorststr. 40
48151 Münster
[email protected]
www.ra-wigge.de
Der vom G-BA am 18.12.2014 getroffene Beschluss
betrifft die Richtlinie „Methoden in der vertragsärztlichen Versorgung“ (MVV-RL). In der dazugehörigen
Anlage I Nr. 1 ist die Erbringung von Aphereseleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Die neuen Regelungen traten
am 06.03.2015, einen Tag nach Veröffentlichung im
Bundesanzeiger (BAnz AT 05.03.2015 B3), in Kraft.
Die Änderungen betreffen § 2 Anl. I Nr. 1 MVV-RL.
Nach der früheren Regelung wurde die entsprechende Genehmigung seitens der zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigung erteilt, „wenn der
Arzt die in Abschnitt I (Dialyse) § 4 (fachliche Befähigung) der Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren festgelegten Anforderungen an die fachliche Befähigung
erfüllt und nachweist“.
Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA)
hat zum 06.03.2015 die
Abrechnungsmöglichkeiten von Aphereseleistungen geändert.
Außerhalb – hier nicht behandelter – Fragen der
Kinderheilkunde bedeutete dies nach § 4 Abs. 1
der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren, dass der Arzt zur Führung der
Schwerpunktbezeichnung Nephrologie berechtigt
sein musste.
In der neuen Fassung entfällt zunächst der Verweis
auf die Qualitätssicherungsvereinbarung.
Stattdessen sind nun in § 2 der Anlage I Nr. 1 MVV-RL
selbst die Qualifikationserfordernisse geregelt. Dort
ist nun zunächst explizit aufgeführt, dass Fachärzte
für Innere Medizin und Nephrologie sowie Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie eine Genehmigung zur
8
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
„Ärztinnen oder Ärzten, die anderen Fachgebieten zugehören, für die die (Muster-)
Weiterbildungsordnung die Durchführung
therapeutischer Apheresen vorsieht, […] die
Genehmigung zu erteilen [ist], wenn sie durch
geeignete Belege hinreichende Erfahrungen
a) allgemein in der Durchführung von einer
der in § 3 genannten therapeutischen
Apheresen und der Behandlung von
Apherese-typischen Komplikationen
und
b)indikationsspezifisch
• für Indikationen nach § 3 Absatz 1 und 2:
in der Diagnostik und Behandlung von
Fettstoffwechselstörungen
oder
• für Indikationen nach § 3 Absatz 3: in
der Diagnostik und Behandlung von
rheumatoider Arthritis nachweisen. Die
Genehmigung ist auf die Indikationen zu
beschränken, für die die indikationsspezifischen Anforderungen nach
Buchstabe b erfüllt sind.“
2 Der Hintergrund:
Rechtsprechung des BSG
Wie oben bereits beschrieben, war der G-BA zu der
Neuregelung durch die Rechtsprechung des BSG
(Urt. v. 19.02.2014, Az.: B 6 KA 38/12) gezwungen
worden.
2.1 Ausgangssituation
In dem dort entschiedenen Revisionsverfahren hatte ein Facharzt für Transfusions- und für Laboratoriumsmedizin gegen die zuständige Kassenärztliche
Vereinigung (KV) geklagt, eine Genehmigung für die
Durchführung und Abrechnung der ärztliche Betreuung bei der LDL-Apherese (Ziff. 13620 EBM-Ä)
sowie bei der Apherese bei rheumatoider Arthritis
(Ziff. 13621 EBM-Ä) zu erhalten.
Diese war ihm von der KV verweigert worden. Sie
stützte sich auf § 2 S. 2 Anlage I Nr. 1 MVV-RL a.
F. i. V. m. § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung.
Zudem regelt Nr. 1 S. 2 der Präambel zu Abschnitt
13.3.6 des EBM-Ä, dass eine Genehmigung zur
Apherese die Erfüllung der Kriterien nach der Qualitätsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren
und / oder der Qualitätssicherungsvereinbarung zur
ambulanten LDL-Elimination als extrakorporales
Hämotherapieverfahren voraussetze.
Dies nahmen auch die einzelnen Abrechnungsziffern im EBM-Ä in ihrem Wortlaut auf.
2.2 Verstoß gegen das Gebot der
Normenklarheit
Diese Regelungen im EBM-Ä verstoßen jedoch
nach Ansicht des BSG gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit.
Die im EBM-Ä erwähnte Qualitätssicherungsvereinbarung zur ambulanten LDL-Elimination als
extrakorporales Hämotherapieverfahren existiere
nämlich nicht. Gleichwohl habe der Bewertungsausschuss die Leistungserbringung erkennbar
nicht allein auf Ärzte beschränken wollen, die die
Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Blutreinigungsverfahren erfüllten. Es sei jedoch
nicht durch Auslegung ermittelbar, „welche Anforderungen der Arzt speziell für die Erbringung von
Aphereseleistungen zu erfüllen hat.“ Somit sei die
Regelung des EBM-Ä „nicht umsetzbar.“
2.3 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Anders sei es mit den Qualifikationserfordernissen
aus Anlage I Nr. 1 MVV-RL.
Der G-BA sei durchaus berechtigt, hier entsprechende Regelungen zu treffen. Allerdings verstieße
der Ausschluss von Transfusionsmedizinern von
der Leistungserbringung in der Apherese gegen
den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Nach Ansicht des BSG sei
„nicht erkennbar, dass den Zielen des § 135
Abs. 1 SGB V hinsichtlich der Qualität und
Wirtschaftlichkeit (auch) bei der Erbringung
von Apheresen nur dadurch Rechnung getragen werden kann, dass diese ausschließlich
von Nephrologen angeboten werden dürfen.“
2.3.1 Weiterbildung in Transfusionsmedizin
umfasst auch Apheresen
Qualifikationsvorgaben seien zwar möglich, solange Ärzte nicht vom Kernbereich ihres Fachgebietes
ausgeschlossen würden. Berufsrechtlich sei jedoch
auch Transfusionsmedizinern die Erbringung von
Aphereseleistungen gestattet, da die Weiterbildung
der Fachärzte für Transfusionsmedizin nach der
Weiterbildungsordnung auch Apheresen umfasst.
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO)
ist geregelt, dass auch der Transfusionsmediziner
Kenntnisse und Erfahrungen in extrakorporalen Eliminationsverfahren erwerben muss.
Noch deutlicher ist die dazu erlassene Weiterbildungsrichtlinie: Danach muss ein Transfusionsmediziner vor seiner Facharztanerkennung 50
Apheresebehandlungen, davon mindestens zehn
der streitgegenständlichen therapeutischen Apheresen, durchgeführt haben.
Insbesondere bemerkt das BSG an dieser Stelle,
dass die Durchführung therapeutischer Apheresen bei der Weiterbildung von Nephrologen nicht
verlangt wird. Das BSG reißt daher auch die Frage
an, ob Transfusionsmediziner ggf. sogar besser zur
Erbringung therapeutischer Apheresen qualifiziert
sind als Nephrologen. Da jedoch vorliegend therapeutische Apheresen weder zum Kerngebiet der
Transfusionsmediziner noch dem der Nephrologen
gehören, kann zumindest berufsrechtlich keine Differenzierung vorgenommen werden.
Weiterhin hatte das BSG Bedenken gegen die frühere Regelung der Anlage I Nr. 1 MVV-RL, die auf
die Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blut-
9
Liberalisierung der Leistungserbringung
reinigungsverfahren verwies. Zunächst war nämlich
auch die Aufstellung gesonderter Qualitätsvoraussetzungen für die Apherese geplant.
Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. Die Untergliederung der Vereinbarung in zwei Abschnitte vom
16.06.1997 wurde mit Wirkung zum 01.07.2009
(DÄBl. 2009, S. A-1479f.) aufgehoben. Gleichwohl
wurden die Voraussetzungen für die Dialyse nicht
auf die Apherese übertragen. Sachliche Gründe für
eine solche Ungleichbehandlung seien jedoch vom
G-BA nicht benannt worden.
2.3.2 Die Gegenargumentation des G-BA
Der G-BA brachte im Verfahren zu seiner Sichtweise Erläuterungen dar, die den Vertragsarztsenat
des BSG jedoch nicht überzeugten.
Dem Argument, dass der Nephrologe qualifizierter
sei, da er über spezielle Kenntnisse für die Indikationsstellung und -überwachung zu Erkrankungen
des Fettstoffwechsels verfüge, hielt das Gericht
entgegen, dass nach der Weiterbildungsordnung
der Schwerpunkt der Nephrologie auf Nierenerkrankungen liege und nicht auf Behandlungen des
Fettstoffwechsels. Zudem könne dies nicht begründen, warum die Beschränkung auch bei der
Immunapherese bei rheumatoider Arthritis gelte.
Die einzelnen Bestimmungen und Ziffern des
EBM-Ä verweisen dabei
nun nur noch auf die Anforderungen der Anlage
I Nr. 1 MVV-RL und nicht
mehr auf weitere Normen.
Das BSG berücksichtigt, dass die Erfahrungen des
Nephrologen aus dem Bereich der Dialyse auch bei
der Apherese nützlich sind. Aber auf der anderen
Seite habe auch der Transfusionsmediziner spezifische nützliche Erfahrungen, wie die Vorbereitung,
Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnahmen am Patienten oder auch die Bearbeitung von Blutkomponenten z. B. durch Separationstechnik. Auch diese besonderen Kenntnisse
müssten berücksichtigt werden.
Der G-BA müsse prüfen,
„ob und ggf. welche über die Weiterbildung
hinausgehenden Qualifikationsanforderungen
Ärzte für Transfusionsmedizin erfüllen müssen, damit ihnen eine Genehmigung für die
Durchführung und Abrechnung von Apheresen erteilt werden kann.“
Der Vertragsarztsenat nimmt aber auch den Bewertungsausschuss in die Pflicht. Dieser müsse
gewährleisten, dass „Ärzte für Transfusionsmedizin, die über die erforderliche Genehmigung verfügen, von der Abrechnung der Leistungen nach
Nrn. 13620 und 13621 EBM-Ä nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen dem
Kapitel für internistische Leistungen zugeordnet
sind.“
Im konkreten Fall gab das BSG dem klagenden
Transfusionsmediziner dahingehend Recht, dass
die KV zwar nicht zur sofortigen direkten Genehmigungserteilung, aber zu einer Neubescheidung
unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen
Rechtsauffassung verpflichtet worden sei.
3 Korrespondierende Änderungen
des EBM-Ä
Durch den Beschluss des G-BA vom 18.12.2014
ist dieser den Anforderungen des BSG nachgekommen. Korrespondierend dazu hat auch der Bewertungsausschuss mit Beschluss vom 23.06.2015
mit Wirkung zum 01.07.2015 den EBM-Ä geändert.
Explizit wurden die entsprechenden Leistungen in
Nr. 6 der Präambel zu 12. 1 auch für Fachärzte für
Transfusionsmedizin für berechnungsfähig erklärt,
sofern sie die entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen aufweisen.
2.4 Forderungen des BSG
Gleichwohl sieht das BSG § 2 Anlage I Nr. 1 MVVRL nicht als nichtig an, das dies bei Verstoßen gegen das Gleichheitsgebot nicht angemessen sei.
Der Normgeber, also der G-BA müsse die Möglichkeit haben, eine verfassungsmäßige Regelung zu
erlassen.
10
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Die einzelnen Bestimmungen und Ziffern des EBM-Ä
verweisen dabei nun nur noch auf die Anforderungen der Anlage I Nr. 1 MVV-RL und nicht mehr auf
weitere Normen.
4 Fazit
Im Ergebnis ist die Erbringung von Aphereseleistungen damit liberalisiert worden. Der G-BA und der Bewertungsausschuss haben die Begründung des BSG aufgenommen.
Die Argumente des Vertragsarztsenates sind dabei juristisch gut und sorgsam begründet; der Ausschluss
der Transfusionsmediziner von der Aphereseleistung war angesichts der Sach- und Rechtslage nicht vertretbar. Der G-BA hat in seiner Umsetzung des BSG-Urteils allerdings Differenzierungen dahingehend
vorgenommen, dass Transfusionsmediziner die entsprechenden Genehmigungen dann zu erteilen sind,
wenn sie die entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen nachweisen.
Diskussionswürdig bleibt die Frage, ob diese zusätzlichen Voraussetzungen für Transfusionsmediziner in
§ 2 Anlage I Nr. 1 MVV-RL nicht wiederum gegen Art. 3 Abs. 1 GG und die geäußerte Rechtsauffassung
des BSG verstoßen. Hiergegen sprechen jedoch einige Argumente: Zunächst steht dem G-BA grundsätzlich das Recht zu, Qualifikationsvorgaben zu formulieren. Weiterhin war rechtshistorisch ohnehin immer
angedacht, spezielle Qualifikationserfordernisse für die Erbringung von Aphereseleistungen zu formulieren.
Schließlich hat das BSG ausdrücklich formuliert, dass der G-BA über die Frage des Ob und des Wie von
über die Weiterbildung hinausgehender Qualifikationserfordernisse bei der Genehmigungserteilung entscheiden müsse.
Mit Blick auf die Praxis dürfte die Erbringung der Qualifikationsnachweise für interessierte und spezialisierte
Fachärzte für Transfusionsmedizin möglich sein. Zudem hat der G-BA – im Gegensatz zur Vergangenheit eine tragfähige Begründung gegeben, in dem er explizit darlegt, welche Kenntnisse aus seiner Sicht für die
Erbringung von Apheresen unabdingbar sind, die Gegenstand des internistischen, aber nicht unbedingt des
transfusionsmedizinischen Fachgebietes sind (Tragende Gründe zum Beschluss vom 18.12.2014, S. 2, 3).
Artikel Online
11
25. Erfurter Dialysefachtagung
Vorankündigung
28. - 29. April 2016
Donnerstag, 28. April und
Freitag, 29. April 2016
Kaisersaal
Futterstraße 15 / 16
99084 Erfurt
Jubiläumsveranstaltung
Einladung zur 25. Erfurter Dialysefachtagung
Sehr geehrte, liebe Mitarbeiter in
den nephrologischen Teams in
Klinik und Praxis!
Wissenschaftliche Leitung
Colloquium nephrologicum
Thüringen e. V.
c / o Dr. med. Christoph C. Haufe
HELIOS Klinikum Erfurt GmbH
Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt
Telefon: 0361 / 781 5250
Fax: 0361 / 781 5249
www.colloquium-nephrologicum.de
[email protected]
Veranstalter / Organisation
RRC-Congress GmbH
Rolf Rossbach
Französische Str. 14
10117 Berlin
Telefon: 030 / 72 39 33 12
Fax: 030 / 72 39 33 22
www.rrc-congres.de
[email protected]
12
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Die Erfurter Dialysefachtagung wird 25!
Das vollendete Vierteljahrhundert ist Anlass zur
Rückschau. Mit Freude darf man feststellen, dass
die sich seit den Anfängen 1992 permanent verändernden Rahmenbedingungen für die Erfurter
Dialysefachtagung in erster Linie eines sind: eine
Herausforderung an die Organisatoren Ihnen alljährlich ein interessantes und lehrreiches Programm zu
präsentieren, das vor allem an der Praxisrelevanz
gemessen werden soll.
Ihr reger Zuspruch ist die Basis für Kontinuität und
Wachstum dieser zentralen Weiterbildungsveranstaltung für alle in der Nephrologie und Dialyse tätigen Berufsgruppen.
Im Kaisersaal in der Erfurter Altstadt erwarten Sie
2016 im Hauptprogramm fachliche und berufspolitische Themen, die in gleicher Weise bislang nie
vorgetragen wurden. Techniker-Nachmittag, Vorsymposien der Industrie, die medizintechnische und
pharmazeutische Ausstellung sowie Workshops zu
einzelnen Spezialthemen runden das Programm
ab. Der Blick ins Ausland führt diesmal nach Tschechien. Demonstrationen klinischer Fälle, bei denen
nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern auch die
Patienten selbst dem Auditorium Rede und Antwort
stehen, sind ein besonderer Höhepunkt.
Das 25 jährige Jubiläum der Erfurter Dialysefachtagung möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern
und laden Sie recht herzlich zu unserer Abendveranstaltung am Donnerstag, den 28. April 2016, in
die Räume des Kaisersaals ein.
Wir hoffen, dass im Ende April 2016 recht viele von
Ihnen zur Dialysefachtagung nach Erfurt kommen
werden! In diesem Sinne lade ich Sie ein und grüße
Sie sehr herzlich!
Ihr Christoph C. Haufe
Lesecafé
Lesecafé
3. OG
Lesecafé
3. OG
3. OG
Lesecafé
3. OG
Kaisersaal
...freut sich Sie anlässlich der
25. Dialysefachtagung Erfurt im
neuen Lesecafé im 3. OG
des Kaisersaals begrüßen zu dürfen.
Verweilen Sie in unserer Lounge und
schmökern Sie in Fachbüchern
und Fachzeitschriften rund
um die Dialyse.
3. OG
APHERESE
3. OG
Lesecafé
3. OG
3. OG
&
Kaisersaal
DER DIALYSE
3. OG
Spektrum
13
Konzentratherstellung leicht gemacht
Spektrum
DER DIALYSE
&
APHERESE
Interview mit
Holger Schwepe
Vollautomatischer Konzentratmischer für den Praxisalltag
Säure-Konzentrat-Produktionsanlagen erleben in der Dialyse sicher nicht zuletzt durch Absenkung der
Sachkostenpauschale eine Renaissance. Moderne Systeme versorgen bereits viele Dialysezentren zuverlässig mit direkt vor Ort hergestelltem Säurekonzentrat. Die Vorteile liegen auf der Hand: Säurekonzentrat
besteht zum größten Teil aus Wasser. Wird das Konzentrat direkt in der Dialyse hergestellt, schont das
nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Es wird nur noch die Salzkartusche geliefert, die viel
kleiner und leichter ist.
Mit dem Geschäftsführer, Herrn Holger Schwepe von der Fa. Nephtec, haben wir ein Interview geführt, um
zu erfahren, wie die Eigenherstellung von Säure-Konzentrat-Produktionsanlagen funktioniert.
Wilhelm-Röntgen-Str. 10
63477 Maintal
[email protected]
www.nephtec.de
Abb. 1:
Die neuartige Verbindung NLock
verhindert den Austritt von unangenehmen Essigsäuredämpfen beim
Anschließen und stellt eine absolut
sichere Verbindung zwischen
ACIDMix® und ACIDCart dar.
Spektrum: Herr Schwepe, welches ist die
häufigste Frage, die Ihnen zur Eigenherstellung von Säurekonzetrat im Dialysezentrum
gestellt wird?
Spektrum: Welche baulichen Voraussetzungen und welcher Platzbedarf sind notwendig, um Säurekonzentrat mit einer Mischanlage selbst zu mischen?
Hr. Schwepe: Es ist immer wieder verwunderlich, aber „Bin ich jetzt eigentlich verantwortlich?“
ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird.
Die Antwort ist unabhängig davon, ob der Betreiber flüssiges Konzentrat oder Konzentrat aus der
Eigenherstellung nutzt. Die Verantwortung für die
Zusammensetzung der am Dialysegerät hergestellten Dialysierflüssigkeit liegt schon immer beim Betreiber und auf diesen Prozess haben die Hersteller
von flüssigem oder trockenem Konzentrat keinen
Einfluss.
Hr. Schwepe: Für die Eigenherstellung von Säurekonzentrat braucht man weniger Platz, als bei der
Verwendung von Kanistern, und vergleichbaren
Platz bei der Verwendung von Containern. Das
Gebäude braucht statisch gesehen keine besonderen Vorkehrungen, wenn vorher Container genutzt
wurden. Damit man eine Vorstellung bekommt: ein
großer Container wiegt 1,15 Tonnen und muss mit
Hubwagen bewegt werden. Zum einen braucht
man dafür Lastenaufzüge, zum anderen werden oft
Fußböden, Wände und Türen beim Transport beschädigt.
Eine ACIDCart wiegt gefüllt nur 225 kg bei 58 cm
Durchmesser. Sie hat Rollen, lässt sich leicht bewegen und passt in jeden Personenaufzug. Kein
schweres Heben und umständliches Transportieren
mehr! Für eine ACIDMix® Säure-Konzentrat-Produktionsanlage braucht man lediglich einen Stromanschluss, Permeatanschluss und einen Abfluss.
Spektrum: Ist es überhaupt erlaubt das
Säurekonzentrat in der Dialyse selbst herzustellen?
Hr. Schwepe: Ja, die ACIDMix® Produktionsanlage ist ein Medizinprodukt der Klasse II b und damit vergleichbar mit einer Umkehrosmoseanlage
oder einem Dialysegerät, d. h. genauso sicher! Die
Eigenherstellung ist im MPG (Medizinproduktegesetz) verankert und erlaubt.
14
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Spektrum: Ist für die Eigenherstellung des
Konzentrats eine spezielle Zusatzqualifikation erforderlich?
Hr. Schwepe: Nein, dies verhält sich genauso wie
bei einem Dialysegerät. Der Betreiber und die Bediener erhalten nach der Installation durch die Fachfirma eine ausführliche Einweisung, die im Gerätebuch protokolliert wird. Damit sind die wesentlichen
Voraussetzungen erfüllt und der Betreiber kann mit
der Produktion beginnen.
Spektrum: Welche Arbeitsschritte werden
benötigt, um Konzentrat selbst zu mischen?
Hr. Schwepe: Das ist bei der ACIDMix® Produktionsanlage ganz einfach und kann mit „Lock - Scan
- Mix“, in nur drei Schritten zum Säurekonzentrat,
auf den Punkt gebracht werden.
Der Bediener holt eine ACIDCart, die auf eigenen
Rollen bewegt werden kann. ACIDMix® Produktionsanlage und ACIDCart werden durch die neuartige NLock-Kupplung miteinander verbunden. Die
Kupplung wird lediglich aufgesteckt, wobei keine
unangenehmen Essigsäuredämpfe entweichen
können.
In einem zweiten Schritt wird der Barcode, der sich
auf der ACIDCart befindet und die Zusammensetzung sowie alle wichtigen Informationen beinhaltet,
mit einem Scanner eingelesen und los geht es!
Der gesamte Mischvorgang läuft ab jetzt vollautomatisch ab, der Bediener muss nicht mehr eingreifen.
Spektrum: Kann es beim Befüllen der Mischanlage zu Störungen der Umkehrosmose
kommen, z. B wegen Wassermangelalarm?
Hr. Schwepe: Nein, bei der Installation wird die Produktionsanlage während der normalen Dialysezeit
kalibriert. Dabei werden die individuellen Behandlungsparameter der Dialyse berücksichtigt.
Die Anlage kann unterschiedlich schnell befüllt
werden. Man stellt sie also so ein, dass nur das
Permeat verwendet wird, was in der Dialyse gerade
nicht benötigt wird. Damit schließt man Fehlalarme
wegen Wassermangel aus.
Spektrum: Wie hoch ist der Zeitaufwand für
das Auslösen eines Produktionsvorgangs?
Hr. Schwepe: In den Dialysen wird sehr routiniert
gearbeitet. Das Personal weiß sehr schnell, wann
welcher Ansatz benötigt wird. In diese Routine lässt
sich die ACIDMix® Anlage hervorragend einbinden.
Für den eigentlichen Startvorgang braucht der
Anwender weniger als 5 Minuten.
Spektrum: Wie wird gewährleistet das die
Zusammensetzung der fertigen Mischung
korrekt ist?
Hr. Schwepe: Eine sehr wichtige Frage, zu deren
Beantwortung man bei der ACIDCart Produktion
beginnen muss.
Die Produktion der ACIDCart wurde durch uns entwickelt und aufgebaut. Durch bestimmte Vorkehrungen, die wir getroffen haben, ist es ausgeschlossen, dass Rohstoffe vertauscht werden. Weiterhin
findet eine präzise Einwaage der Rohstoffe statt.
Die Prozesse werden mindestens doppelt kontrolliert. Im Grunde genommen wird die ACIDCart genauso ausgeliefert wie flüssiges Konzentrat z. B. im
Kanister, nur eben ohne Wasser.
Beim Start der Produktion in der Dialyse besteht
100 %ige Sicherheit durch den Barcode. Beim
Einlesen über den Scanner kann es nicht zu Übertragungsfehler durch den Bediener kommen. Anschließend wird die notwendige Wassermenge über
einen speziellen Flow-Sensor sehr genau zugeführt.
Eine dritte Sicherheit bietet das neuartige Mischverfahren, welches sicherstellt, dass garantiert alle
Salze aus der ACIDCart vollständig aufgelöst wurden. Dies wird durch die hochpräzise, automatische Dichtemessung überprüft.
Der Dichtesensor „Rhotec“ von unserem Partner
Centec, ermittelt kontinuierlich und hochgenau die
Dichte von fließfähigen Medien auch unter extremen
Prozessbedingungen.
Spektrum: Wie wird die Herstellung dokumentiert und müssen die einzelnen „Ansätze“ vor dem Umfüllen freigegeben werden?
Hr. Schwepe: Die Anlage protokolliert jeden Mischvorgang und gibt das Protokoll über eine Netzwerkschnittstelle aus. Da die ACIDMix® eine vollautomatische Anlage ist, wird das Säurekonzentrat nach
erfolgreicher Kontrollmessung automatisch in die
Tanks umgefüllt, ohne das der Bediener manuell
eingreifen muss. Eine extra Laborkontrolle muss
nicht stattfinden.
15
Konzentratherstellung leicht gemacht
Spektrum: Wie viele Liter Konzentrat kann
aus einer ACIDCart produziert werden? Und
für wie viele Dialysen ist das daraus gemischte Säurekonzentrat ausreichend?
Hr. Schwepe: Aus einer ACIDCart können ca. 750 l
flüssiges Säurekonzentrat hergestellt werden. Als
Vergleichsgröße rechnet man im Schnitt mit einer
ACIDCart pro Patient und Jahr.
Spektrum: Wo liegt das selbst hergestellte
Konzentrat preislich im Vergleich zu gekauftem Konzentrat?
Abb. 2:
Eine ACIDCart wird
vollautomatisch befüllt..
Spektrum: Wie viele verschiedene Konzentrate können eingesetzt werden?
Hr. Schwepe: Mit der ACIDMix® kann jede gewünschte Rezeptur hergestellt werden, d. h. bis zu
acht individuell festgelegte Rezepturen pro Anlage.
Spektrum: Müssen die Lagertanks gereinigt
werden?
Hr. Schwepe: Nein, auch darauf haben wir bei der
Entwicklung geachtet. Die ganze Anlage ist ein geschlossenes und eine Art steriles System. Zur Belüftung werden Sterilfilter eingesetzt. Die Befüllung
erfolgt nur mit Säurekonzentraten, so dass eine Verunreinigung ausgeschlossen ist.
Spektrum: Werden zusätzliche Konzentratkanister für den Notfall benötigt, z. B. wenn
die Zentrale Konzentratversorgung ZKV
ausfällt?
Hr. Schwepe: Die Vorratstanks umfassen mindestens 850 l. Somit haben Sie immer noch eine Reserve und unsere Techniker sind rund um die Uhr
erreichbar. Innerhalb kürzester Zeit wäre im Fall der
Fälle jemand vor Ort, so dass die Konzentratversorgung gesichert ist. Beim Ausfall der ZKV können
Kanister aus dem Lagertank im absoluten Notfall
abgefüllt werden.
Hr. Schwepe: Konzentrat aus dem Kanister kostet im Bundesdurchschnitt ca. 0,60 € / Liter. Etwas
günstiger fällt der Liter aus dem Container mit ca.
0,50 € / Liter aus.
Mit nur ca. 0,31 € / Liter ist das Konzentrat der
ACIDMix® Anlage mit Abstand am günstigsten und
dazu noch gut für die Umwelt und einfach herzustellen durch den Bediener.
Spektrum: Welche laufenden Wartungskosten entstehen bei der ACIDMix® Produktionsanlage und ist der Betreiber von der Fa.
Nephtec abhängig?
Hr. Schwepe: Soviel vorab - der Betreiber macht
sich nicht abhängig von der Fa. Nephtec.
Wir haben ein faires Konzept entwickelt, welches
alle Kosten transparent abbildet. Gerne stellen wir
dieses Konzept in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch vor.
Spektrum: Sehen Sie neue Entwicklungen
im Konzentratbereich?
Hr. Schwepe: Sicherlich gibt es neue Ansätze, z. B.
die Citratdialyse und neue Erkenntnisse im Glukosebereich in Verbindung mit Diabetikern. Allerdings
ist in den letzten Jahren Grundsätzliches in Vergessenheit geraten. Vieles hat sich zum Standard entwickelt. Selbstverständlich verkaufen wir nicht nur
ein Konzentratproduktionsgerät, sondern stehen
auch gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Fazit
Artikel Online
16
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Die Säure-Konzentrat-Eigenherstellung ist einfach, umweltfreundlich und sicher. Sie kann in nahezu jeder
Dialyse eingesetzt werden. Moderne Produktionsanlagen wie die ACIDMix® laufen vollautomatisch ab, vom
Start bis zum umgefüllten Konzentrat im Vorratstank. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und die neuen
Konzepte erläutern.
On Tour 2016
Fortbildungsveranstaltungen für das Apherese-Team
Ratingen
Modul 2
14. Juni 2016
von 14 – 18 Uhr
Kaneka ist bereits seit über 25
Jahren weltweit einer der Pioniere
in der Apherese-Therapie.
Hamburg
Modul 2
20. Sept. 2016
von 14 – 18 Uhr
Berlin
Modul 1
10. Mai 2016
von 14 – 18 Uhr
Magdeburg
Modul 2
5. April 2016
von 14 – 18 Uhr
In 2016 bieten wir neue Fortbildungsseminare in 2 Modulen an:
Modul 1: Grundlagen der Fettstoffwechselstörungen und praktische
Tipps zur Apheresebehandlung.
Modul 2: Folgeseminar mit ergänzenden Themen und interaktiver Gruppenarbeit.
Würzburg
Modul 1
08. Dez. 2016
von 14 – 18 Uhr
Wir freuen uns über Ihr Interesse
und Kommen!
Gerne senden wir Ihnen den jeweilig
aktuellen Programmflyer zu.
Bitte per Mail anfordern unter:
[email protected]
Mannheim
Modul 2
15. Nov. 2016
von 14 – 18 Uhr
Zusmarshausen
Modul 1
11. Okt. 2016
von 14 – 18 Uhr
l1
Modu eminar
lagens
G r u nd
l2
Modu inar
em
Folges
YOUR LIFE SCIENCE COMPANY
Kaneka Pharma Europe N.V.
German Branch
Frankfurter Straße 80 – 82
D-65760 Eschborn, Germany
Phone: +49-6196-96797-0
Fax:
+49-6196-96797-29
E-Mail: [email protected]
www.kanekapharma.com
17
Zytokine und das zelluläre Internet (I)
Mancher wird sich des Öfteren gefragt haben, warum unser Körper relativ
schnell auf bakterielle Infektionen reagiert und wie die für die immunologische
Abwehr verantwortlichen biologischen Zellen, wie Leukozyten und Makrophagen, alarmiert werden? Können wir vermuten, dass wie in Analogie zum elektronischen Internet, zu Facebook oder Twitter, bei dem Nachrichten schnell und
mit weiter Verbreitung ausgetauscht werden können, es auch ein Kommunikationssystem zwischen den Abwehrzellen unseres Körpers gibt? Werden dann
mit Hilfe eines solchen Kommunikationssystems Infektionen auf lokaler Ebene
bekämpft, indem Abwehrzellen stimuliert werden? Was geschieht, wenn ein
solches Kommunikationssystem versagt? Diesen Fragen soll in den kommenden Beiträgen zum ABC-Dialyse nachgegangen werden.
In der Tat ist die Stimulation von Zellen zur Synthese
von Zytokinen die Grundlage für ein hocheffizientes
zelluläres Kommunikationssystem. Man kann also
wirklich von einem „zellulären Internet“ sprechen.
Nach einem entsprechenden Signal, z. B. die Gegenwart von Bakterien, Viren oder physikalischen
Stresssituationen folgt die zügige Synthese von
Botenstoffen und Stimulantien mit der die gesamte
Bandbreite der weißen Blutzellen aktiviert werden
kann, wobei der Typ der gebildeten Botenstoffe
und die entsprechenden Rezeptoren für diese Botenstoffe die Art der Zellantwort bestimmt.
Was sind Zytokine?
Biologische Zellen tauschen Informationen mit Hilfe
von Botenstoffe aus, zu denen Zytokine und Interleukine gehören.
Der Begriff „Zytokin“ basiert auf den beiden griechischen Worten „κύτος (kýtos)“ für „Zelle“ und
„κίνηση“ für „Bewegung“. Der Name „Interleukine“
weist auf Interaktionen zwischen (inter) den verschiedenen weißen Blutzellen (leukos) hin.
Zur Zeit sind bereits 31 Interleukine in der wissenschaftlichen Literatur bekannt, die von IL-1 bis IL31 durchnummeriert werden.
Zytokine sind Polypeptide mit Molekulargewichten
zwischen 10.000 und 25.000. Sie treten meist als
Monomere, aber auch als Dimere (z.B. IL-31, als
Heterodimeres mit einem Molgewicht von 28.000)
und Multimere auf. So ist besonders bei entzündlichen Prozessen der Tumor-Nekrosefaktor (TNFα)
zu finden, der als Trimeres mit einem Molekulargewicht von 51.000 vorliegt. Zytokine haben eine
hormonähnliche Wirkung und sind prinzipiell in zwei
18
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Gruppen zu unterscheiden: Wachstumsfaktoren
(colony-stimu­lating factors), z. B. IL-2, IL-3 und IL-4,
sowie pro-inflammatorische Zytokine, wie z.B. IL-1,
IL-6 und TNFα.
Zytokine und Dialyse
Im Rahmen der Dialysetherapie kann es zur systemischen Generation von Zytokinen durch Leukozyten und nachfolgende Freisetzung kommen. Das
geschieht immer dann, wenn ein geeignetes Signal
vorliegt (Abbildung 1).
Zielzellen
Zytokin-Freisetzung
IL-1, TNFα, IL-6
Leukozyt
Synthese mRNA Zytokine
Zellaktivierung
Signal
Abb. 1:
Ein geeignetes Signal führt zur Generation und nachfolgender Freisetzung von Zytokinen aus weißen Blutzellen. Entsprechende Signale können durch die Gegenwart von Bakterien,
Viren, Endotoxinen aber auch von Extrakten aus Kunststoffen
ausgelöst werden.
Wenn Sie mehr zum Thema wissen wollen:
Literatur / Quellenangaben
1 P. Stenvinkel et al: IL-10, IL-6 and TNFα: central factors in the altered cytokine network of uremia - the good, the bad and
the ugly. Kidney Int, 67:1216-1233 (2005)
2 C. Dinarello: Infection, fever and exogenous and endogenous pyrogens: some concepts have changed. J Endotox Res,
10:201-222 (2004)
3 C. Dinarello: Interleukin-1 in the pathogenesis and treatment of inflammatory diseases. Blood, 117:3720-3732 (2011)
4 M. Abe & K Kalantar-Zadeh: Haemodialysis-induced hypoglycemia and glycemic disarrays. NatRevNephrol, 11:302-313 (2015)
Bakterielle Keime, Viren, Stoffwechselabbauprodukte, Extrakte aus Kunststoffen, aber auch
Stresssituationen des Patienten oder außergewöhnliche Rahmenbedingungen, wie hohe Temperaturen oder exogene Gifte, sind Bei­spiele für diese
Signale. Als Folge beobachten wir die Aktivierung
von sekundären Mediatorsystemen, ein Versagen
der Mikro- oder Makrozirkulation sowie Zell-, Gewebe- und Organschädigungen, wenn es sich um
inflammatorische Zytokine handelt. Zytokine sind
aber auch als Wachstumsfaktoren erforderlich,
wenn es über die Regeneration von Gewebe, Haut
oder Organen geht. Peter Stenvinkel schreibt daher
über Zytokine in seiner Publikation in Kidney International von 2005 von „the good, the bad and the
ugly!“1.
Das zelluläre Internet
Liegt ein entsprechendes Signal vor, kommt es zur
Freisetzung von Zytokinen vorrangig durch Leukozyten und damit zur schnellen Aktivierung von immunkompetenten Zellen im Organismus.
Abbildung 2 zeigt die intensive Signalübertragung
auf verschiedene Blutzellen, die sich gegenseitig
und äußerst effizient stimulieren (priming) und kaskadenartig aktivieren können. Untersuchungen zur
Verbesserung der Dialysetherapie haben daher immer auch die Analyse von Zytokinen zum Ziel.
IFNα, IFNß, TNFα
IL-1, IL-12,
IL-6, IL-15,
IL-10, TNFα
IL-10, TNFα,
IL-12, TNFß
Makrophage
IL-1,
IFNα, IFNß,
TNFα, TNFß
B-Zelle
IL-1, IL-10, IFNα,
IL-1, IL-8,
IL-6, IL-12, IFNß, IL-1, IL-13, IFNγ, TNFα
TNFα
IL-8, IL-15, TNFα IL-6, IFNα, IFNß,
IL-4, TNFß, IL-10
IL-12, IL-1, TNFα,
Neutrophile
IL-6, TNFC,
IL-10, IFNα, IFNß
TNFα
IL-1, IL-10, IFNγ,
IL-2, IL-13, IFNα,
IL-4, IL-14, TNFß,
IL-6
IL-10
IL-4
IL-2, IL-9,
IL-4, IFNα,
IL-6, IFNß,
IL-8, IFNγ
Abb. 2:
Aus Leukozyten freigesetzte
Zytokine (Interleukine)
stimulieren kaskadenartig
weitere Blutzellen, sodass hier
von einem „zellulären Internet“
zur Informationsweitergabe
gesprochen werden kann.
(TNF-Tumor Nekrose Faktor,
IFN - Interferon)
T-Zelle
IL-4
IL-1, IFNγ
IL-3, TNFα,
IL-4, TNFß,
IL-8
IL-1, IL-8
IL-5
Eosinophile
IL-4
Mast-Zelle
Basophile
IL-1
IL-3
IL-4
IL-8
IL-3
IL-4
IL-5
IL-4
IL-4
IL-5
IL-10
19
Kongresskalender
Internationaler Kongresskalender 2016 für die Dialyse & Apherese
Datum
Ort
Land
Kongress
Hier können Sie uns treffen
2016
20
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
22. - 23.01. Würzburg
Germany Symposium: Biomarker der kardiorenalen Achse
www.synlab.com/cz/mensch/fortbildung
25. - 28.01. Dubai
UAE
26. - 27.02. Ulm
Germany Nephrologische Fachtagung Ulm 2016
www.nephro-ulm.de
10. - 12.03. Heidelberg
Germany 40. Nephrologisches Seminar
www.nephrologisches-seminar.de
17.-19.03.
Dresden
Germany 4th Dresden International Symposium on
Therapeutic Apheresis www.apheresis2016.de
30.03. 02.04.
Mannheim
Germany 82. Jahrestagung der DGK
www.dgk.org
Arab Health Exhibition
www.arabhealthonline.com
22. - 23.04. Mannheim
Germany 7. Mannheimer Nieren und Hochdrucktage
www.dgfn.eu
28. - 29.04. Erfurt
Germany 25. Erfurter Dialysefachtagung
www.erfurter-dialysefachtagung.de
21. - 24.05. Vienna
Austria
53rd ERA-EDTA Congress
www.era-edta2016.org
27.-28.05.
Innsbruck
Austria
Lp(a) Satellite Meeting
lpa.i-med.ac.at
25.06.
Bad Berka
Germany IAD Patientenfortbildung
www.dialysezugang.de
27. - 31.08. Rome
Italy
10. - 13.09. Berlin
Germany 8. Jahrestagung der DGfN
www.dgfn.eu
17. - 20.09. Valencia
Spain
45th EDTNA / ERCA
www.edtnaerca.org
15. - 20.11. San Diego
U.S.A.
ASN Kidney Week 2016
www.asn-online.org
17. - 19.11. Konstanz
Germany 10. Dreiländer-Kongress Konstanz
www.nephro-fachverband.de
09. - 10.12. Weimar
Germany 4. Jahrestagung der IAD / 9. Symposium
Dialyseshuntchirurgie www.dialysezugang.de
P U R E WAT E R
P U R E WAT E R
P U R E WAT E R
ESC Congress
www.escardio.org
P U R E WAT E R
P U R E WAT E R
21
Vorstellung unserer Industriepartner
Spektrum
DER DIALYSE
&
APHERESE
stellt vor
Nipro Pure Water GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal
[email protected]
www.nipropurewater.com
Nipro Pure Water goes global
Die Nipro Pure Water GmbH entwickelt sich sehr erfolgreich im internationalen Dialysemarkt als Teil der
weltweit tätigen Nipro Medical Corporation. Immer mehr Wasseraufbereitungssysteme aus Bruchsal werden Jahr für Jahr in der ganzen Welt installiert.
Das 2003 als Phoenix Pure Water gegründete Unternehmen hat in den letzten 13 Jahren eine enorme
Entwicklung vollzogen. Gegründet als 2 Mann Firma arbeiten heute ca. 20 Mitarbeiter an der Entwicklung,
Produktion und der Vermarktung der innovativen medizintechnischen Produkte.
Die zuverlässigen Umkehrosmosen, vollautomatischen Heißreinigungsysteme, hygienischen Permeatringleitungssysteme aus dem hochreinen
Kunststoff PVDF oder die individuellen Konzentratversorgungssysteme werden mittlerweile in über
250 Zentren weltweit geschätzt. Dabei spielt „Made
in Germany“ eine sehr große Rolle. Aus diesem
Grund und natürlich um von der Erfahrung der langjährigen Mitarbeiter zu profitieren, investierte die Nipro Corporation am Standort Bruchsal in eine neue,
über 1.000 m2 große moderne Produktionsstätte
für medizin-technische Anlagen.
Die Arab Health, welche jährlich im Januar in Dubai
stattfindet und die größte Medizintechnikausstellung im arabischen und asiatischen Raum ist, war
auch 2016 für Nipro Pure Water wieder sehr erfolgreich.
Unter anderem wirkte das innovative DialyseMedienversorgungssystem Phoenix MOVE® als
absoluter Publikumsmagnet am Nipro Stand. Die
erstmals 2007 in Deutschland installierte Erfindung
hält den Boden im schwer zu reinigenden Bereich
hinter den Dialysegeräten frei von Schläuchen und
Kabeln. Weit über 1.000 installierte Phoenix MOVE®
Systeme in Dialyseeinrichtungen unterstützen das
Pflegepersonal dabei, den Boden leicht und schnell
hygienisch sauber zu halten und den technischen
Gesamteindruck der Dialyse zu verringern.
Weiterhin tragen die Systeme zur Unfallverhütung
bei, da keine Kabel oder Schläuche am Boden
liegen in denen sich das Dialysegerät verfangen und
im Extremfall umkippen kann.
Natürlich wirken sich die Investitionen auch auf den
Heimatmarkt Deutschland positiv aus. Durch den
Ausbau der Produktionskapazitäten kann schneller
auf die kundenspezifischen Anforderungen reagiert
werden. Zur Sicherung der Kundenbetreuung wurde
die Serviceorganisation ausgebaut und die technische Zusammenarbeit mit der deutschen Nipro
D_med verstärkt.
Auf die weitere positive Entwicklung von Nipro Pure
Water darf man gespannt sein.
Artikel Online
Abb. 1 & 2:
Nipro Pure Water auf der
Arab Health 2016, Publikumsmagnet Medienversorgungssystem Phoenix Move®
22
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Trinidad, Nova Medical Center
Trinidad, Technische Schulung
Thailand, Artificial Kidney Unit 2
Thailand, Behandlungsraum Dialyse
Länder mit installierten
NIPRO PURE WATER Umkehrosmose Systemen
Honduras, Technikerschulung
Honduras, Technikraum
Nicaragua, Hospital Salud Integral
Nicaragua, Technikraum
23
DGAHD e. V. - FAQ
Liebe Leserinnen und Leser des Spektrum der Dialyse & Apherese,
DGAHD e.V.
Mendelstr. 11
48149 Münster
Geschäftssstelle
Kirchweg 4b
06120 Halle / Saale
[email protected]
www.dgahd.de
in der letzten Ausgabe des Spektrum der Dialyse & Apherese haben wir mit unserer Rubrik FAQs begonnen, die wir an dieser Stelle fortsetzen. Immer wieder gibt es Unklarheiten in Bezug auf die Trennung
von Patienten- und Personalküche, Verwendung von Spülmaschinen und Geschirr in der Dialyse. Diesem
wichtigen, aber nicht einfach zu beantwortenden Thema widmen wir uns in dieser Ausgabe.
In der nächsten Ausgabe gehen wir auf Ihre Fragen aus der Praxis bzgl. Applikation von Arzneimitteln in die
Dialyselösung am Beispiel der PD sowie der Vorbereitung von Antikoagulanzien ein.
Herzlichst, Ihre DGAHD e. V.
Informationen aus dem Internet
Schauen Sie doch auch regelmäßig auf unsere Webseite vorbei! Dort veröffentlichen wir fortlaufend die FAQs, die Landeshygieneverordnungen, Sie finden Links
zu wichtigen Gesetzen sowie Publikationen und Artikel zum Thema Hygiene in
der Dialyse.
www.dgahd.de
Treten Sie mit uns in Kontakt
Haben Sie Fragen rund um die DGAHD oder den Arbeitskreis Hygiene, zur
3. Auflage der Leitlinie für angewandte Hygiene oder zu weiteren speziellen
Hygienefragen, die Dialyse betreffend? Schreiben Sie uns an!
[email protected]
Küchenbereiche in der Dialyse
Praxisfrage:
Müssen Patientenküche und Personalküche zwingend räumlich getrennt sein oder reicht die
Zonierung eines ausreichend großen Raumes aus?
Antwort der DGAHD:
Rechtsgrundlage für die Anforderungen der Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln ist die „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von
Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)“.
In dieser Verordnung ist festgelegt, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr
gebracht werden dürfen, dass diese bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr
einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Nachteilige Beeinflussung ist in der Verordnung
wie folgt definiert: eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen
Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse,
Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Biozid-Produkte oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren.
Aus o. g. Forderung lassen sich die nachfolgenden Punkte ableiten:
Sind Patientenküche und Personalküche bzw. Personalaufenthaltsraum nicht voneinander getrennt, führt
dies zwangsweise dazu, dass viele Personen diesen hochsensiblen Bereich betreten müssen. Dadurch
kann eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Unbefugte sollten
keinen Zutritt zur Küche haben. Unbefugt ist jeder, der nicht unmittelbar mit der Speisenzubereitung
betraut ist. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. Patienten und Besucher sowie im weiteren Sinne
24
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
DGAHD e. V. - FAQ
auch medizinisches Personal, welches nicht zur Speisenzubereitung eingeteilt ist.
Hier muss natürlich nach Versorgungssystem und den zu verwendeten Speisen differenziert werden.
Werden in der Einrichtung lediglich vom Bäcker oder Caterer fertig belegte Brötchen oder Kaffeestückchen einzeln verpackt angeliefert und in der Küche bis zur Ausgabe im Kühlschrank gelagert, ist sicherlich keine separate Patientenküche erforderlich. Hier reicht ein separater Kühlschrank für die Speisen,
die an die Patienten ausgegeben werden.
Wird hingegen in der Einrichtung gekocht, werden Brötchen frisch belegt oder Tiefkühlmenüs portioniert u. ä., ist eine Patientenküche erforderlich. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass es während
der Zubereitungszeiten nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der Lebensmittel kommen kann.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt ist im Einzelfall vielleicht eine zeitlich-organisatorische Trennung möglich. D. h. während der Zubereitungszeiten wird die Küche nicht als Personalaufenthaltsraum genutzt.
Praxisfrage:
Benötigt die Dialyse getrennte Kühlschränke?
Antwort der DGAHD:
Die Antwort auf diese Frage folgt der Argumentation nach der räumlichen Trennung der Küchen.
Speisen wie Wurst, Käse, Butter u. a die der Patientenversorgung dienen, sind getrennt von den vom
Personal mitgebrachten Speisen zu lagern, um einer nachteiligen Beeinträchtigung vorzubeugen. Dies
ist auch erforderlich, damit die Küche nicht von vielen Personen betreten werden muss.
Praxisfrage:
Muss für Patienten und Personal getrenntes Geschirr verwendet werden?
Muss die Spülmaschine desinfizierend sein und darf ich diese dann auch für das Geschirr des
Personals einsetzen?
Antwort der DGAHD:
Mit dem Geschirr ist es nicht ganz so einfach. Zur Aufbereitung von Geschirr ist ein Reinigungsprogramm von mindestens 65° C erforderlich. In Bereichen für besonders infektionsanfällige Patienten
(z. B. Onkologie, Transplantations- und Verbrennungseinheiten) sollte ein Desinfektionseffekt gemäß
DIN EN ISO 15 993-1 vorhanden sein, für die Praxis sollten hier also Temperaturen von mindestens
80° C einstellbar sein. Diese Temperatur wird von handelsüblichen Haushaltsspülmaschinen nicht erreicht. Ob es sich bei der jeweiligen Einrichtung um einen Bereich mit besonders infektionsanfälligen
Patienten handelt, muss der Betreiber der Einrichtung festlegen.
Viele Dialysen haben sich für Thermodesinfektoren entschieden, um eine desinfizierende Reinigung
des Patientengeschirrs sicherzustellen. Werden diese eingesetzt, ist deren ordnungsgemäßer Betrieb mit geeigneten Methoden, z. B. mikrobiologische Wirksamkeitskontrollen oder Bestimmung des
Temperatur-Zeitverlauf nachzuweisen. In einem solchen Thermodesinfektor kann auch das Personalgeschirr zusammen mit dem Patientengeschirr aufbereitet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass
die Mitarbeiter/innen der Pflege die gemeinsame Aufbereitung des Geschirrs häufig ablehnen. Weiterhin würde die gemeinsame Nutzung eines Geschirrspülers wieder dazu führen, dass die Patientenküche zu einem häufig und durch viele Personen frequentierter Bereich wird.
Für mehr Informationen
bestellen Sie ihre Leitlinie
für angewandte Hygiene
in der Dialyse ganz einfach
auf unserer Webseite!
Literatur / Quellenangaben
1 „Lebensmittelhygiene-Verordnung LMHV vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), die zuletzt durch Artikel 1 der Ver
ordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist“ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.7.2010 I 929.
2 „Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen der
Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)“, Sektion “Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und
Altenpflege/Rehabilitation“.
3 „Leitlinie für angewandte Hygiene in der Dialyse“, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse e. V.,
3. überarbeitete Auflage, Kapitel 13 „Verpflegung“, S. 222 ff, 2013.
25
Dialyse (der) Zukunft
Mit Beratung zu langfristigem Erfolg.
Lasse Krause
Dialyse.Planungs.Gruppe
Phoenix Projekt Bau GmbH
Lorenzengasse 20
98631 Grabfeld
[email protected]
www.dialyseplanungsgruppe.de
Die Dialyse.Planungs.Gruppe ist der Spezialist für die Planung und den Bau von Dialysezentren. Unser Angebot ist gestaffelt in die Bereiche Beratung, Planung und Bauen. Wie das Fundament bei einem Gebäude
wird der Grundstein für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg einer Dialyseeinrichtung bereits in der
Beratungsphase gelegt. Durch unsere standardisierten Evaluierungsmodule, Modul Anamnese, Modul Bau
und Modul Care, werden die entscheidenden Punkte für den langfristigen Erfolg identifiziert.
Vor jeder Restrukturierung müssen viele und meist weitreichende Entscheidungen getroffen werden: Entsprechen meine Räumlichkeiten noch den heutigen Anforderungen an die Hygiene, die Arbeitssicherheit und
den Brandschutz sowie den erhöhten Pflegeschlüssel? Könnten Arbeitsabläufe durch bauliche Maßnahmen
optimiert werden? Macht es Sinn zu sanieren oder neu zu bauen? Ist mein Mietpreis angemessen?
Auch wir haben keine Kristallkugel, um die Zukunft vorherzusagen. Die Evaluierungsmodule, Modul
Anamnese, Modul Bau und Modul Care, ermöglichen die standardisierte und damit objektive Beantwortung
der Fragen.
Modul Anamnese - Evaluierung von
bestehenden Dialyseeinrichtungen
Abb. 1:
Beispiel einer SWOT Analyse:
vorhandene Stärken und Schwächen
sowie Chancen und Risiken
der neuen Struktur werden bei
der Evaluierung erarbeitet
Nachdem Veränderungsbedarf im Zentrum erkannt
wurde, steht oft die Entscheidung an, ob die bestehende Immobilie für die weitere Entwicklung
ausreicht, erweitert werden kann oder ein Umzug
in Erwägung gezogen werden sollte. Weitreichende
Entscheidungen, die eine stabile Grundlage benötigen. Anhand von 120 Kriterien bewerten wir objektiv, wo die Stärken und Schwächen der bestehenden Räumlichkeiten liegen.
gutes Pflegekonzept vorhanden
motiviertes Team
qualifizierte Mitarbeiter
guter Personalschlüssel
Pflegeschlüssel passt nicht
zum Raumkonzept
Prozesse erschwert durch
lange Wege und veraltetes
Raumkonzept
Zu den einzelnen Kriterien gehören beispielsweise die Beurteilung der Behandlungsräume, der
Pflegearbeitsräume und der Medizintechnik. Aber
auch die Erreichbarkeit des Gebäudes sowie die
Parkplatzsituation für Patienten und Personal oder
bauliche Kriterien wie das Alter des Gebäudes, Zeitpunkt der letzten Sanierung und Mietpreis fließen
in die Beurteilung mit ein.
Nach erfolgter Bestandsaufnahme und Auswertung werden die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen
besprochen. Im Rahmen dessen erhalten Sie eine
Zusammenfassung sowie die grafisch aufbereiteten
Ergebnisse, die Ihnen zeigen, in welchen Bereichen
bauliche Veränderungen notwendig sind und wo
das Bestehende erhalten werden kann.
Das Exposé bildet eine objektive Basis für alle weiteren Überlegungen. Ist die bestehende Immobilie
weiterhin ausreichend oder sollten räumliche Veränderungen angestrebt werden?
Modul Bau - Evaluierung Immobilie
zur Nutzung als Dialysezentrum
Bauliche Anpassung der Räume
an modernen Pflegeschlüssel
Prozesse werden durch fachgerechte Planung optimiert
höhere Arbeits(platz)zufriedenheit
26
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Umbau wird nicht als Chance
gesehen, bestehende ineffektive
Prozesse zu ändern
Sollte eine Sanierung oder der Umbau des Zentrums nicht mehr wirtschaftlich oder aus anderen
Gründen nicht möglich sein, machen wir uns für Sie
auf die Suche nach neue Räumlichkeiten für den
Dialysebetrieb.
Mit dem Modul Bau werden potentielle Immobilien anhand festgelegter Kriterien, die für den Be-
Allgemein
Coporate Identity
Behandlungsräume
100%
Bauliche Struktur
Pflegearbeitsräume
Abb. 2:
Netzdiagramm zur grafischen
Darstellung des IST-Zustandes.
Der übersichtliche Vergleich
vorher / nachher, verschiedener
Zentren oder auch ein Benchmark
ist damit einfach möglich.
50%
Umgebung und Infrastruktur
Personalaufenthalt und -umkleide
0%
Außenbereiche
Patientenaufenthalt, Umkleide,
Warten
Technische Ausstattung
Technikräume und Lager
Sonstige Räume, Flure
Ambulanzräume
trieb eines Dialysezentrums wichtig sind, auf Eignung geprüft. Kriterien wie Größe, Erreichbarkeit,
technische Ausstattung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit oder Alter der Mieteinheit sollten vor Abschluss eines Mietvertrages oder vor der Entscheidung für das jeweilige Objekt diskutiert werden.
Wichtig ist, dass durch das Modul Bau ein objektiver Vergleich verschiedener Objekte möglich ist und
die fachplanerische Beurteilung spätere unangenehme Überraschungen vermeidet.
Modul Care - Evaluierung der
Arbeitsabläufe
Eine bauliche Veränderung bietet immer auch die
Chance, die internen Abläufe neu zu strukturieren.
Suboptimal funktionierende Arbeitsabläufe können
modernisiert werden, fehlende Ressourcen erkannt
Entsorgung
Sanitärräume
oder auch neue moderne Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das Ziel dabei ist es, den Arbeitsaufwand zu senken und gleichzeitig die Arbeitszufriedenheit zu steigern.
Im dritten Modul Care prüfen wir die bestehenden
Arbeitsabläufe. Darüber hinaus beurteilen wir den
Materialeinsatz und entwickeln konkrete Vorschläge zur Kostensenkung. Unsere Mitarbeiter verfügen
hierfür über langjährige Erfahrung in allen Bereichen
der Dialyse.
Die Evaluierung der Arbeitsprozesse bietet weiterhin eine Chance für mehr Transparenz und Dialog
im Team. Es ist notwendig, dass die gewonnenen
Erkenntnisse offen diskutiert und „eingefahrene“
Arbeitsabläufe kritisch hinterfragt werden.
Auf der Basis der ermittelten Ergebnisse kann gemeinsam und für alle transparent bilanziert werden,
welche Arbeitsprozesse erfolgreich verlaufen und
wo Verbesserungspotenzial besteht.
Schlussfolgerung
Jede infrastrukturelle Veränderung bietet ungeahntes Einsparungspotential und Verbesserung der Arbeitsabläufe. Jedoch bergen subjektive Entscheidungen ein erhebliches Fehlerpotential. Im Worst Case werden
diese mit höheren laufenden Kosten „bestraft“. Deshalb empfehlen wir vor jeder baulichen Maßnahme eine
Evaluierung, um auf gesicherter Basis zukunftsfähige Entscheidungen treffen zu können.
Die Dialyse.Planungs.Gruppe bietet Ihnen den entscheidenden Vorteil: der objektive „Blick von außen“
durch unsere erfahrenen Dialysespezialisten.
Artikel Online
27
Ihr Profil
• Sie sind zertifizierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger und haben Ihren Abschluss in
Deutschland erworben
Ihre Aufgaben
• Sie können mehrjährige Berufs- sowie Führungserfahrung in einem deutschen Dialysezentrum vorweisen
• Sie sind die operative Leitung unserer neu errichteten Dialysezentren in China, welche nach deutschen Standards geführt werden
• Sie haben fundierte Erfahrung im Bereich der Behandlungsdurchführung sowie Patientenversorgung mit
Schwerpunkt Dialyse und arbeiten nach deutschen
Qualitätsstandards
• Sie sind erster Ansprechpartner für alle administrativen und personellen Angelegenheiten
• Sie sind für die Mitarbeiterführung, für Recruiting-Aktivitäten und für die Leistungsbeurteilung
zuständig
• Sie schulen Mitarbeiter hinsichtlich deutscher Dialyse- und Hygienestandards sowie Qualitätsmanagementsysteme
• Sie sind für die Einhaltung und Optimierung aller
internen Abläufe verantwortlich, wie z.B. für Behandlungs- und Pflegestandards, für die Planung des Mitarbeitereinsatzes und für die Gewährung einer patientenorientierten Pflege
• Sie berichten direkt an den Chief Operation Officer
Bei uns arbeiten Sie in einem sympathischen Team in
einem aufstrebenden, mittelständischen Unternehmen
mit internationaler Ausprägung. Wir bieten Ihnen einen eigenen Verantwortungsbereich mit persönlichen
Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und die
Chance, etwas zu bewegen. Bewerbung an:
[email protected]
• Sie haben bereits Schulungen zum Thema Dialyse
abgehalten
Beteiligen Sie sich am Aufbau unseres
Dialysezentrums in China und verstärken Sie
unser Team Mitte 2016 als
Operation Officer (m/w)
Operative/r Leiter/in von Dialysezentren in China
Die D.Med Healthcare Group hat sich auf Medizinprodukte und medizinische Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Nephrologie und Dialyse
sowie der Diabetologie spezialisiert. Neben den Geschäftsbereichen Vertrieb sowie R&D betreiben wir
seit 2008 eigene Dialysezentren. Unsere Zentren
werden nach deutschen Standards und mit einem
hohen Augenmerk auf individuelle Behandlungen
in einer angenehmen Atmosphäre für Patienten
und Personal geführt. Dank unseres motivierten
Teams aus über 450 Mitarbeitern hat sich die
D.Med Healthcare Group weltweit zu einem etablierten Partner in der klinischen Versorgung entwickelt.
Hier könnte Ihre Stellenanzeige stehen!
Sichern Sie sich Ihre Anzeige im nächsten
Spektrum der Dialyse & Apherese!
Redaktionsschluss01.04.2016
Erscheinungsdatum15.05.2016
[email protected]
28
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
• Anwendungssichere Englischkenntnisse setzen wir
voraus. Idealerweise, aber nicht zwingend, verfügen
Sie über Kenntnisse der chinesischen Sprache
• Sie sind aufgeschlossen, flexibel und verfügen über
eine hohe Selbstmotivation
• Interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsfreude zeichnen Sie aus
• Anwendungssichere Kenntnisse der Microsoft Office
Programme runden Ihr Profil ab
• Des Weiteren sammeln Sie gerne Erfahrungen im
Ausland und freuen sich auf einen einjährigen Mindestaufenthalt in China
D.Med Healthcare Germany AG
Klaus-Bungert-Str. 3
40468 Düsseldorf
Tel: +49 211 / 650 415 14
www.dmed-healthcare.com
29
Dialysefachpflege - hohe soziale Kompetenz
Die Herausforderung der Individualität in der Dialysefachpflege
Viktoria Redl
MSc
Dialysezentrum Donaustadt
Kapellenweg 37
A-1220 Wien
[email protected]
www.dialysewien.at
Ein Perspektivenwechsel
hilft schwierige Situationen besser einzuschätzen
und richtig zu handeln.
30
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Besonders in der Dialysefachpflege entwickeln sich zwischen chronischen PatientInnen und Pflegepersonen spezielle Beziehungen. Die kontinuierliche Bindung über mehrere Jahre sowie die Abhängigkeit des eigenen Lebens von einem Dialysegerät tragen unter anderem dazu bei. Die Pflege und Betreuung von DialysepatientInnen besteht nicht nur aus medizinischem, pflegerischem und technischem
Fachwissen, sondern erfordert auch eine hohe soziale Kompetenz.
Die „Beziehungspflege“ nimmt neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung der PatientInnen einen erheblichen Teil des gesamten Pflegespektrums ein.
Das Dialyseteam ist unausweichlich mit den persönlichen Problemen der PatientInnen und deren
Folgen auf das Befinden konfrontiert. Die Versorgung chronisch Kranker zwingt Pflegepersonen zur
individualisierenden Wahrnehmung der PatientInnen. Die Gewissheit auf ein chronisches Gesundheitsproblem hat in zyklischer Weise Auswirkungen
auf soziale, psychische, physische und ökonomische Aspekte im Leben der Betroffenen.
Der Umgang mit DialysepatientInnen erfordert für
die Fachpflege einen Wechsel im Verständnis der
traditionellen Berufsrolle der Betreuung akut Kranker. Prozessbegleitung, Auseinandersetzung mit
Gefühlen, Weiterbildung in „sozialer Kompetenz“,
Aushalten von „nichtverständlichen“ Entscheidungen der PatientInnen sowie selbstreflexives
Berufshandeln sind wichtige Kompetenzen in der
Dialysefachpflege. Empathie und Vertrauen sind
wesentliche Qualitätsmerkmale in einer Beziehung
zwischen DialysepatientInnen und Fachpflegepersonen. Die Fülle an Charakteren und unterschiedlichen Verhaltensweisen chronischer PatientInnen
verwandelt jede Begegnung in eine Herausforderung. Dies schließt eine situationsunabhängige
Standardisierung in der Dialyselandschaft aus.
Mit dem jeweiligen Krankheitsverhalten bestimmt
das Individuum seinen Gesundheitszustand sowie
den Grad der Behandlungsbedürftigkeit. Es ist die
Art und Weise wie PatientInnen Symptome wahrnehmen, beurteilen und damit umgehen. Ebenso
haben soziokulturelle Faktoren Einfluss auf gesundheitsbezogene Überzeugungen und Krankheitsverhalten.
Eine Heilung oder völlige Wiederherstellung stellt für
Pflegende eine unterbewusste Motivation dar und
macht die Arbeit lohnenswert. Doch für Dialysepa-
tientInnen ist Heilung meist ein unerreichbares Ziel.
Lediglich eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes ist möglich. Pflegekräften muss es bewusst
werden, dass bei Langzeitzielen der Schwerpunkt
darauf liegt, das verbleibende funktionelle Potential zu maximieren und die Wahrscheinlichkeit einer
Verschlechterung zu minimieren.
Einige PatientInnen sind nicht in der Lage, die neue
Lebenssituation anzunehmen. Manche von ihnen
zeigen im Zentrumsalltag regressive, depressive
oder sogar aggressive Verhaltensweisen. Jegliche
Informationen wie Beratungen des Pflegeteams
werden nicht angenommen und häufig kommt es
zu selbstschädigendem Verhalten. Dies ist für das
Team nur schwer zu verstehen und auszuhalten.
In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Pflegenden auf das Verhalten sowie die Begleitumstände
der PatientInnen achten. Pflegepersonen müssen
sich bewusst auf die momentane Situation einlassen, nur so können gemeinsame Handlungsstrategien entwickelt werden. Auch ein sogenannter
Perspektivenwechsel hilft in gewissen Situationen
richtig zu handeln. Durch das sich hineinversetzen
in eine andere Person werden andere Sichtweisen
wahrgenommen. Neue Bilder liefern ein erweitertes
Situationsverstehen für Pflegepersonen.
Das berufliche Selbstverständnis sowie das Selbstwertgefühl der einzelnen Pflegepersonen sind für
die Gestaltung der Pflegebeziehung entscheidend.
Die Bewertung der eigenen Fähigkeiten und Emotionen beeinflusst die Selbst- und Fremdwahrnehmung. Ein Prozess der „Ent-Selbstverständlichung“
tradierter Rollenmuster ist im Pflegeberuf notwendig. Alltägliche Routinen müssen immer wieder bewusst gemacht werden, um über den persönlichen
Tellerrand blicken zu können. Das Verständnis von
Pflege jeder einzelnen Pflegekraft ist individuell, wird
von mehreren Faktoren beeinflusst und entwickelt
sich mit jeder Erfahrung weiter. Durch das Verste-
hen der PatientInnen, Empathie und Reflexion der
Pflegeperson wird das subjektive Erleben der einzelnen PatientInnen anders wahrgenommen. Dies
beeinflusst die pflegerischen Handlungen, den Umgang mit jeweiligen PatientInnen sowie die weiteren Denkprozesse in der alltäglichen Routinearbeit.
Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass Pflegende
erkennen, welche Art von Pflegeverständnis einzelne PatientInnen benötigen. In der Pflege und
Betreuung von DialysepatientInnen greifen mehr
Formen der von Stemmer beschriebenen Pflegeverständnisse ineinander. Da das Pflegeteam einer Dialysestation deren PatientInnen und dessen
Vorlieben sowie Eigenheiten sehr gut kennen und
die Betreuung im Rahmen einer Gruppenpflege
stattfindet, beschreibt das patientInnenorientiertganzheitliche Pflegeverständnis ganz gut die pflegerische Gestaltung eines Dialysealltags.
Diese Art von Pflegeverständnis trifft aus Sicht der
Pflegenden auf den größten Teil der PatientInnen zu.
Pflegende zeigen Empathie und Zuwendung, aber
fördern zugleich die Autonomie der PatientInnen.
Ein weiterer Teil von DialysepatientInnen bedarf des
patientInnenorientierten-partnerschaftlichen Pflegeverständnisses. Diese erhalten die Rolle aktiver
Interaktionsteilnehmenden und werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Das ist allerdings nur
möglich, wenn PatientInnen dies auch wünschen
beziehungsweise zulassen, da es auch PatientInnen gibt, welche sich dadurch schnell unter Druck
gesetzt fühlen und mit der Krankheitssituation überfordert sind.
Des Weiteren gibt es PatientInnen, die sich selbst
als KundInnen und das Betreuungsteam als DienstleisterInnen ansehen. Diese PatientInnen bringen
oft Vorschläge ein und die Pflegehandlungen werden nach den „speziellen Wünschen“ der PatientInnen gerichtet. Pflegende sind in dieser Form des
patientInnenorientiert-kundInnenbezogenen Pflegeverständnis gefordert, die Sicherung der Pflegequalität mit den Wünschen der PatientInnen abzuwägen und zu vermitteln. Je nachdem wie sich das
Krankheitserleben der einzelnen PatientInnen individuell entwickelt, kann sich auch der Bedarf des
jeweiligen Pflegeverständnisses ändern.
Zusammenfassung
Das Geheimnis des Pflegeverständnisses - egal in welchem Fachbereich, liegt darin, PatientInnen, KlientInnen, BewohnerInnen oder KundInnen als Menschen und in deren Ganzheit wahrzunehmen. Dies
müssen sich Pflegende in deren beruflichen Alltagsroutine immer wieder vor Augen führen, um deren
pflegerische Handlungen professionell und im ganzheitlichen Wohle des zu Pflegenden durchführen zu
können. Ebenso reduziert das daraus entstehende bessere Verständnis von Pflegenden für deren PatientInnen die psychische Belastung des Betreuungsteams.
Artikel Online
Literatur / Quellenangaben:
1 Breuch G. (2008): Fachpflege für Nephrologie und Dialyse, 4. Auflage, Urban & Fischer Verlag, München.
2 Lubkin I. (2002): Chronisch Kranksein, Implikationen und Interventionen für Pflege- und Gesundheitsberufe, 1. Auflage der
deutschsprachigen Ausgabe, Verlag Hans Huber, Bern.
3 Redl V. (2015): Die „guten“ und die „schlechten“ DialysepflegerInnen, Master Thesis, Department für Gesundheitswissenschaften
und Biomedizin - Fachbereich Pflegewissenschaft, Universitätslehrgang Pflegemanagement, Donau-Universität Krems.
4 Schrems B. (2013): Fallarbeit in der Pflege, Grundlagen, Formen und Anwendungsbereiche, Facultas Verlag, Wien.
5 Sokol Ch., Hoppenworth U. (2006): Arbeiten mit Dialysepatienten, Praxisbuch für Fachpersonal, Springer Verlag, Heidelberg.
6 Stemmer R. (2001): Grenzkonflikte in der Pflege, Patientenorientierung zwischen Umsetzungs- und Legitimationsschwierigkeiten,
Mabuse Verlag, Frankfurt.
31
Pressemitteilung In!tiative Nierentransplantation
Bundesgesundheitsminister Gröhe sagt der
„Initiative Nierentransplantation“ seine Unterstützung zu!
v.l.n.r: Peter Gilmer (Bundesverband Niere e.V.), Bundesgesundheitsminister Herrman Gröhe,
Prof. Dr. Jürgen Floege (Deutsche
Gesellschaft für Nephrologie –
DGfN); Foto: BMG/Schinkel
Die Organspenderzahlen und damit die Anzahl der postmortal gespendeten Nieren sind seit 2010 signifikant zurückgegangen und Dialysepatienten warten viel zu lange auf ein neues Organ. Mit den Zielen, die
Situation chronisch nierenkranker Patienten auf der Warteliste zu verbessern, die Öffentlichkeit aufzuklären
und der Bevölkerung die Verunsicherung zu nehmen, hat sich die Initiative Nierentransplantation gegründet und einen 5-Punkte-Maßnahmenkatalog erarbeitet, den sie im Dezember Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe vorstellte und auf positive Resonanz stieß: Gröhe sagte der „Initiative Nierentransplantation“
seine Unterstützung zu und gab dieses unmittelbar nach dem Termin auch via Facebook bekannt.
Mit den fünf Forderungen setzte die Initiative Nierentransplantation wichtige Akzente, die dadurch auch in
den Fokus des Bundesgesundheitsministeriums gerückt wurden:
1
Aufnahme der Organspendeerklärung
auf der elektronischen Gesundheitskarte
Herr Minister Gröhe erklärte, dass ein solches Modell perspektivisch bereits vorgesehen ist. Er räumte
allerdings ein, dass die Gesundheitskarte zunächst erfolgreich eingeführt werden und sich etablieren
müsse. Dann könne auch die Erklärung zur Organspende auf der Karte erfasst werden. Seit 2012 stünden
die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Krankenversicherungsunternehmen in der Pflicht, ihre
Mitglieder alle zwei Jahre über die Möglichkeiten der Organspende zu informieren.
2
Aufbau eines umfassenden Transplantationsregisters
mit Erfassung von Daten zur Lebensqualität
Minister Gröhe bestätigte, dass parallel zum Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung eines Transplantationsregisters eine Arbeitsgruppe unter Leitung des RKI und unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure,
u. a. der DTG, einen bundesweit einheitlichen Datensatz erarbeiten werde. Auch die Patientennachsorge
werde dabei eine wichtige Rolle spielen. Minister Gröhe räumte ein, dass Lebensqualitätsparameter bis
dato nicht vorgesehen seien. Doch angesichts des vorgesehenen stufenweisen Aufbaus des Registers
sei es nicht ausgeschlossen, dass auch solche Daten in der Zukunft erfasst werden könnten. Die Initiative
schlug zusätzlich vor, die Bearbeitung des Transplantationsregisters beim neuen IQTiG anzusiedeln und
seine Erkenntnisse für die Forschung nutzbar zu machen. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das
Register mit einem Beirat ausgestattet, in dem auch Patienten vertreten sein werden.
3
Bessere Patientenaufklärung und
Mittel zur Nachbeobachtung von Lebendspendern
Die Lebendspende entspricht nicht dem ärztlichen Grundsatz „primum nihil nocere“, weshalb eine umfassende Patientenaufklärung umso wichtiger ist. Die Initiative Nierentransplantation schlägt Konzepte vor,
die auch die Selbsthilfe in die Patientenaufklärung einbindet, zusätzlich zur ärztlichen Beratung, da das
Kommunikationsverhältnis zwischen Arzt und Patienten häufig asymmetrisch ist. Herr Minister Gröhe zeigte
sich sehr interessiert an innovativen Ansätzen zur Patientenaufklärung.
32
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
Im Bereich der Nachbeobachtung von Lebendspendern besteht derzeit einen Lücke, auf die die Initiative
Nierentransplantation hinwies: Zwar gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die Lebendspender nachzubetreuen (lebenslanges Follow-up), aber derzeit ist zumindest in den Transplantationszentren (d. h. in der Regel
Universitäten) keine hinlängliche Refinanzierung gesichert. Die Initiative bittet um Schließung dieser Lücke
zwischen Versorgungsanspruch und -wirklichkeit.
4
Stärkung der Transplantationsbeauftragten und Refinanzierung
aller Kosten, die bei einer Organentnahme entstehen
Der Bundesgesundheitsminister teilte die Auffassung, dass die Transplantationsbeauftragten eine Schlüsselrolle im Prozess der Organspende haben und gestärkt werden müssen. Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln wurden zwar die Transplantationsbeauftragten unterstützt, die Weiterentwicklung sei jedoch
geboten. Die Initiative kritisierte, dass die Transplantationsbeauftragten deutschlandweit sehr heterogen
aufgestellt sind, die Kompetenzen, Handlungsspielräume und Bezahlung sowohl je nach Bundesland als
auch je nach Klinik stark variieren. Zu empfehlen wäre deshalb eine Übergabe der gesetzlichen Kompetenz
von den Ländern an den Bund. Minister Gröhe verwies auf das Muster-Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer, an dem sich in Zukunft die Länder überwiegend hinsichtlich
der Ausgestaltung des jeweiligen Landesrechts in Bezug auf die Qualifikation von Transplantationsbeauftragten orientieren würden. So könnten bundesweit einheitliche Anforderungen an die Qualifikation der
Transplantationsbeauftragten geschaffen werden.
Die Initiative machte zudem auf ein weiteres Defizit im bestehenden System aufmerksam: Zusätzliche
Intensiv-Belegungstage (zwischen Ableben des Spenders und möglicher Organentnahme) werden im
System nicht refinanziert, was vor allem kleinere Häuser vor Probleme stellt (ungedeckte Vorhaltekosten
Intensivmedizin). Minister Gröhe sah hier Prüfungsbedarf.
5
Gezielte
Öffentlichkeitsarbeit
Wie Bundesgesundheitsminister Gröhe ausführte, haben die Krankenkassen und die BZgA die neue Aufgabe, die Bevölkerung umfassend über die Organspende zu informieren, gerade erst angenommen. Die
Initiative Nierentransplantation begrüßte die bessere finanzielle Ausstattung der BZgA für diese Aufgabe
und lobte die bislang gute Arbeit, betonte aber, dass grundsätzlich eine gezieltere, konkretere Herangehensweise statt allgemein präventiver Botschaften wünschenswert wäre. Die Initiative wird konkrete
Konzepte für eine gezieltere Ansprache erarbeiten und diese dem Ministerium / der BZgA vorlegen.
Wer steht hinter der „Initiative Nierentransplantation“?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP), der Bundesverband Niere e. V., die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), die Deutsche Nierenstiftung, die Gesellschaft für Pädiatrische
Nephrologie, das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V., die PHV – Der Dialysepartner
Patienten-Heimversorgung Gemeinnützige Stiftung sowie der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V. haben sich in der „Initiative Nierentransplantation“
zusammengeschlossen.
Die Initiative repräsentiert somit die gesamte Nephrologie in Deutschland.
Weitere Informationen
finden Sie unter
www.die-nephrologen.de
33
Spektrum der Dialyse & Apherese - Das Praxisheft.
Herausgeber
Spektrum der Dialyse & Apherese
c/o Falk Sommer I Zehntstraße 12 I 97486 Königsberg i.Bay.
Redaktion
Falk Sommer I [email protected]
ISSN 2363-9776
Spektr Dial Apher 06 (1), 2016; Erscheinungsdatum 15.02.2016
Layout & Satz
Sprecht mit uns! I Agentur für medizinische Kommunikation Königsberg
Rechtliche Hinweise
Haftungsausschluss: In Spektrum der Dialyse & Apherese veröffentlichte Beiträge externer Autoren
wurden von den Herausgebern sorgfältig ausgewählt und evaluiert. Die Beiträge spiegeln die Meinung
der Urheber wider und müssen sich nicht zwangsläufig mit der Meinung der Herausgeber decken. Auch
gibt der Herausgeber keine Garantie für die Vollständigkeit, Genauigkeit und Richtigkeit der publizierten
Beiträge. Die möglicherweise in klinischen Fallbeschreibungen gegebenen Informationen können nicht die
medizinische Beurteilung in Einzelfall durch den entsprechend qualifizierten Spezialisten ersetzen. Eine
mögliche Orientierung an Beiträgen, die in Spektrum der Dialyse & Apherese veröffentlicht wurden,
erfolgt immer in der Verantwortung des jeweiligen fachlich qualifizierten Spezialisten.
Copyrights
Alle in Spektrum der Dialyse & Apherese veröffentlichten Artikel, Bilder und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Herausgebers und des jeweiligen
Autors weder als Ganzes, noch in Teilen nachgedruckt, vervielfältigt oder in anderer Weise, außer zum
persönlichen Gebrauch, weiter verwendet werden. Bei Firmen- und Markennamen Dritter, die möglicherweise genannt werden, kann es sich auch dann um eingetragene oder anderweitig geschützte Marken
handeln, wenn hierauf nicht gesondert hingewiesen wird. Das Fehlen eines solchen Hinweises darf daher
nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Benutzung eines derartigen Namens frei möglich wäre.
Fotos www.dreamstime.de, www.stockphotos.de, de.fotolia.com
Abonnement
Ein kostenloses Abonnement des Praxisheftes Spektrum der Dialyse & Apherese kann unter
www.spektrum-der-dialyse.de bestellt werden.
Anzeigen / Stellen- und Kleinanzeigen
Mediadaten und Informationen zu Auflage, Verbreitung, Preisen sowie Partnerprogrammen finden Sie
unter www.spektrum-der-dialyse.de/mediadaten.
34
Spektrum der Dialyse &
Apherese I Vol 06, No 1, 2016
35
Medienpartner
RRC-CONGRESS
Industriepartner
P U R E WAT E R
www.spektrum-der-dialyse.de
Herunterladen