WWA Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. Presseecho Februar 2015 Zweiter Teil nur für den internen Gebrauch für den Vorstand: Dr. Walter Hölzel Themen des Monats: (Nicht)-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WWA Themen: 1 (Nicht-)Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie--------------------------- S. 3 2 Die Werra-Weser-Konferenz in Kassel-------------------------------------- S. 13 3 Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung----------------------------- S. 20 4 3-Stufen-Plan----------------------------------------------------------------- S. 22 5 Erlaubnis zum Gelddrucken?------------------------------------------------ S. 23 6 Nordseepipeline--------------------------------------------------------------- S. 33 7 Haldenproblematik------------------------------------------------------------ S. 36 8 Oberweserpipeline------------------------------------------------------------ S. 38 9 Was sonst noch interessant war--------------------------------------------- S. 40 2 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil 1. (Nicht-)Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Europticker 04.02.2015 europaticker: Umweltressort stellt die aktuelle Bewertung der Gewässer in Bremen und die geplanten Verbesserungsmaßnahmen bis 2021 vor Planung für künftigen Gewässerschutz in Bremen veröffentlicht Seit dem 28. Januar 2015 liegt zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie der "Entwurf des Bremischen Beitrags zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für das Flussge­ biet Weser" für ein halbes Jahr öffentlich aus. Das Bremer Umweltressort stellt darin der interessierten Öf­ fentlichkeit den aktuellen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in Bremen und die ge­ planten Maßnahmen zur Zustandsverbesserung für einen sechsjährigen Planungshorizont vor. Bis zum 27. Juli 2015 können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung und ihre Anregungen zu dem jetzt ausliegenden bremischen Dokument schriftlich mitteilen. Das Dokument ist im Internet unter www.umwelt.bremen.de -> Wasser -> Wasserrahmenrichtlinie -> Beteiligung der Öffentlichkeit -> aktuelle Auslegungsverfahren zu finden. Weiterhin können Interessierte ein gedrucktes Exemplar zu den allgemeinen Bürozeiten bei der Umweltbehörde, Hanseatenhof 5, 28195 Bremen einsehen. Gewässer schützen und verbessern, damit sie zu Lebensräumen einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt werden; das Grundwasser vor Verschmutzung schützen und in ausreichender Menge sichern: Dieses sind wesentliche Ziele der europäischen Gewässerpolitik, die für alle Gewässer bis 2027 erreicht werden sollen. Die Grundbotschaft für Bremen lautet: Es gibt noch Einiges zu tun, damit Bremen die europäischen Ziele des Gewässerschutzes erreicht. Erste Ziele wurden schon erreicht, so zum Beispiel die zwei fertiggestellten Auenrevitalisierungen an der Weser in Hemelingen und Habenhausen, die vielfältige Lebensräume an ei­ nem sonst von der Schifffahrt deutlich überprägten Gewässer schafft oder die Herstellung der Durchgän­ gigkeit an der Schönebecker Aue. Trotz der bisherigen Bemühungen erreicht allerdings noch kein Gewäs­ ser den sogenannten guten Zustand. Hauptproblemfelder bei Oberflächengewässern sind Strukturdefizite, mangelnde Durchgängigkeit für wandernde Gewässerbewohner wie Fische und wirbellose Arten, zum Teil aber auch hohe Nährstoffkonzentrationen. Bezogen auf das Grundwasser ist in Norddeutschland flächen­ deckend eine hohe Nitratbelastung zu verzeichnen. In Bremen selbst zeigen nur 15 Prozent der Messstel­ len eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Nitrat. Da die Grundwasserkörper aber grenzüber­ greifend sind und Niedersachsen weit größere Flächenanteile und häufige Überschreitungen der Umwelt­ qualitätsnorm hat, ist auch der chemische Grundwasserzustand in Bremen als nicht gut eingestuft. Im März 2015 wird die Veröffentlichung des überregionalen Bewirtschaftungsplans und des zugehörigen Maßnahmenprogramms für die gesamte Flussgebietseinheit Weser folgen, die aufgrund offener Fragen zu den länderübergreifenden Bewirtschaftungszielen noch aussteht. Auch diese Dokumente werden ein halb­ es Jahr öffentlich zur Stellungnahme ausliegen. HNA 06.02.2015 Wahlsburg beschließt: Kein Salz in Weser Wahlsburg. Die Wahlsburger Gemeindevertreter haben ihre Ablehnung einer weiteren Versalzung von Wer­ ra und Weser bekräftigt. Sie verabschiedeten in ihrer Sitzung am Donnerstagabend einstimmig eine Resolution gegen den soge­ nannten Vier-Phasen-Plan, den die schwarz-grüne Landesregierung mit der Kasseler K+S AG Ende vergan­ genen Jahres vereinbart hatte. Die Gemeinde wird keine Einleitung von Salzabwässern in die Oberweser und ein Stapelbecken im nördlichen Landkreis Kassel akzeptieren, heißt es in der Entschließung. Der Vier-Phasen-Plan missachte die Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten ökologi­ schen und chemischen Zustand aller europäischen Gewässer bis allerspätestens 2027 verlange. Nach dem 3 WWA Vier-Phasen-Plan sei allerdings nicht erkennbar, dass dieses Ziel bis 2075 für Werra und Weser erreicht werden könne, heißt es in der Resolution. Mit der weiteren Verpressung der Kali-Abwässer in den Untergrund und der Fortsetzung der Aufhaldung von Salzrückständen würden Tatsachen geschaffen, „die zu einer mindestens noch Jahrhunderte andau­ ernden Versalzung der Weser führen werden“, heißt es in dem Resolutionstext weiter. Technisch machbare und wirtschaftlich zumutbare Verfahren, mit denen eine abstoßfreie Kalidüngerproduktion verwirklicht wer­ den könnte, würden in dem Plan nicht zur Kenntnis genommen. Die Wahlsburger nehmen „mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Unterliegerländer Niedersachsen, Bre­ men und Nordrhein-Westfalen keinem Bewirtschaftsplan für die Weser auf Basis des Vier-Phase-Plans zu­ stimmen wollen. Den Gemeindevorstand hat das Parlament beauftragt, weiterhin alle politischen und juristischen Mittel zu nutzen, um die Einleitung der Salzabwässer in die Weser und den geplanten Salzsee zu verhindern. (geh) Dewezet 06.02.2015 Lokalticker Weserversalzung: Lösekrug-Möller appelliert an K+S Die Hamelner Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller hat gemeinsam mit sieben weiteren SPDParlamentariern von der Weser an das Unternehmen K+S und das Land Hessen appelliert, beim Thema Salzabwässer keine weitere Eskalation zu betreiben und sich mit den grünen Umweltministern der Nach­ barländer zu einigen. So solle Schaden vom Unternehmen, der Umwelt aber auch vom Steuerzahler abge­ halten werden. Radio Westfalica 06.02.2015 am Freitag, 06.02.2015 Alternative zu Salz-Pipeline gefordert Bei der Salzwasserproblematik rund um das hessische Unternehmen Kali + Salz fordern die SPD-Bundes­ tagsabgeordneten bei uns Kompromissbereitschaft. Der Konzern und das Land Hessen dürften keine wei­ tere Eskalation betreiben, sagten der Minden-Lübbecker Abgeordnete Achim Post und sein Herforder Par­ teikollege Stefan Schwartze. Die Sozialdemokraten sehen nach der großen Werra-Weser-Konferenz Anfang der Woche den hessischen Vierphasenplan als gescheitert an. Er sieht unter anderem den Bau einer Salz-Pipeline bis zur Nordsee vor. Dagegen gibt es aber heftigen Widerstand. Die Politiker fordern nun, dass das Unternehmen nach Alterna­ tiven sucht, damit die Salzabwässer künftig nicht mehr in den Flüssen landen – dabei geht es beispielswei­ se um die Aufbereitung vor Ort. Die Sozialdemokraten wollen, dass K + S eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt. Nordwestzeitung 14.02.2015 Tränkewasser Dettmers spricht von Täuschungsmanöver Ehemaliger Landwirt kritisiert WSA: Jahresmittelwert der Weserversalzung sagt nichts aus Entscheidend seien die Werte in der Weideperiode. Und die seien zu hoch. Henning Bielefeld Rodenkirchen Der frühere Landwirt Karl Heinrich Dettmers wirft dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Bremerhaven ein „bewusstes Täuschungsmanöver“ vor. Denn nur mit den Jahresmittelwerten der Salzge­ halte der Weser lasse sich die Behauptung aufrecht erhalten, der jüngste Ausbau der Außenweser auf 14 4 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Meter unter Seekartennull (SKN) in den Jahren 1998 und 1999 habe kaum Auswirkungen auf die Versal­ zung des Tränkewassers für das Rindvieh gehabt. Süßwasser im Winter Mit dieser Behauptung seien Entschädigungsansprüche der Landwirte zurückgewiesen worden. Tatsächlich sei der vom WSA im Beweissicherungsverfahren verwendete Jahresmittelwert für die Landwirtschaft aber ohne Bedeutung. Denn das Vieh sei nur von Frühjahr bis Herbst auf den Weiden und nicht im Winter. Im Winter wird das Weserwasser durch den massiven Zustrom von Süßwasser – bis zu 14 000 Kubikmeter pro Sekunde am Bremer Wehr – stark verdünnt, so dass sein Salzgehalt dramatisch sinkt, erläutert Dettmers. In den für die Landwirte entscheidenden Sommermonaten dagegen ist der Salzgehalt hoch, wie Messun­ gen zeigen, die das WSA seit 2007 selbst vor den Sieltoren in Beckum und Strohausen vornimmt. Diese Messergebnisse hat das Amt Dettmers auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Danach erreichte der Salzgehalt im Sommer 2009 vor Beckum 16 Gramm pro Liter, vor Strohausen 14 Gramm. Für die Rinder sind maximal 2,5 Gramm akzeptabel. Diese Werte werden hinter den Sieltoren auch im Sommer erstaunlich oft unterschritten, wie Messergeb­ nisse der beiden Stationen des Gewässer-Überwachung Niedersachsen (GÜN) in Trumpfhörne bei Sarve und Rodenkircherwurp zeigen. Möglich ist das nur, weil die Sielacht die Zuwässerung rechtzeitig stoppt, damit das Salz im Tränkewasser die Gesundheit der Tiere nicht gefährdet. Aber die Werte werden eben auch deutlich überschritten. In Trumpfhörne wurde der Spitzenwert im Juli 2009 mit 7,68 Gramm Salz pro Liter erreicht, in Rodenkircherwurp im Juni 2011 mit 3,41 Gramm. Es wird künftig öfter nötig sein, die Zuwässerung zu stoppen, fürchtet Dettmers. Denn der Klimawandel wird heißere und trockenere Sommer und feuchtere Winter bringen. Der Jahresmittelwert dürfte also nied­ rig bleiben. Hoffen auf das Gericht Schlimmer noch, sagt Karl Heinrich Dettmers: Wenn das WSA die hohen Sommer-Salzgehalte als Ver­ gleichswerte für die im Juli 2011 beschlossene nächste Vertiefung von Außen- und Unterweser verwendet, werden sich kaum noch weitere Steigerungen der Salzgehalte in der Weser feststellen lassen, die auf die­ sen kommenden Ausbau zurückgeführt werden können. Und das bedeute, dass die Landwirte keine Grundlage für Entschädigungsansprüche hätten – wieder nicht. Deshalb hofft der 88-jährige Rodenkircher darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht die erneute Vertie­ fung der Weser stoppt. Karl Heinrich Dettmers bekundet den Klägern – Ralf Degen, Leenert Cornelius, sei­ nem Vetter Dierk Dettmers und dem BUND Bremen – Respekt Spiegel online 20.02.2015 Kommentar zu Schwarz-Grün: Grün sein, schweigen, mitregieren Ein Kommentar von Florian Gathmann Die hessische Koalition mit der CDU ist für die Grünen ein Modell für die Bundestagswahl 2017 - Pannen und Fehler schweigen sie deshalb tot. Und verspielen so ihre Glaubwürdigkeit. Die Grünen? Das ist der Atomausstieg. Über Jahrzehnte hat die Partei dafür gekämpft, die deutschen Kernkraftwerke abzuschalten. Auch wenn sie inzwischen viel mehr sein wollen als eine Öko-Partei: Ihre Glaubwürdigkeit schöpfen die Grünen nach wie vor aus diesem Thema. Diese Glaubwürdigkeit setzen sie nun aufs Spiel. In Hessen beweisen die Grünen seit einem Jahr, dass Schwarz-Grün funktionieren kann. So wollen sie sich eine Chance eröffnen, 2017 auch im Bund mit der Union regieren zu können. Doch bevor es mit Angela Merkel in Berlin etwas werden kann, muss es mit Volker Bouffier in Wiesbaden klappen. Die hessischen Grünen mit ihrem Vize-Ministerpräsidenten Tarek Al-Wazir an der Spitze haben dafür ein Rezept: Was stört, wird ignoriert. Ministerpräsident Volker Bouffier hatte in der vergangenen Woche vor CDU-Kommunalpolitikern grundsätz­ liche Bedenken gegen den Verlauf der geplanten Stromtrasse "SuedLink" geäußert. Prompt kassierte er 5 WWA von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im SPIEGEL einen Rüffel, weil die Trasse zentraler Be­ standteil der Energiewende ist. Und was machen die hessischen Grünen? Sie schweigen. Auch die Bundes-Grünen sind nicht mutiger: Wer auf das Problem mit Bouffier und der Trasse angespro­ chen wird, gibt sich ahnungslos, verweist auf windelweich relativierende Sätze des hessischen Regierungs­ sprechers oder darauf, dass sich doch auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer seit geraumer Zeit gegen den Leitungsausbau stelle. Auf den CSU-Politiker hauen die Grünen deshalb gern ein. Es geht ihnen um das grüne Kernthema, die Energiewende. Nur nicht in Hessen, wo sie regieren. Noch im Landtagswahlkampf waren die Grünen hier vehement gegen ein drittes Terminal für den Frankfur­ ter Flughafen eingetreten. Jetzt sitzen sie in der Regierung - dass das neue Terminal kommt, scheint inzwi­ schen klar. Mittlerweile wirkt die Politik grüner Minister in Hessen so wie die der Konkurrenz: Wie der SPIEGEL berich­ tet, hat Umweltministerin Priska Hinz Behörden-Warnungen vertuscht, wonach die Salzabwässer des Kon­ zerns K+S eine größere Gefahr fürs Grundwasser bedeuten, als bisher bekannt. Wirtschaft vor Öko. Wenn sie so weitermachen, dürften den Grünen bis 2017 die Stammwähler davonlaufen. Dann haben sie sich zwar als brave CDU-Koalitionäre erwiesen, aber auch als eine Partei ohne Ideale. Und die Pointe der Geschichte könnte sein: Die FDP schafft es wieder in den Bundestag - und am Ende koaliert Angela Merkel erneut mit den Liberalen. Radio aktiv 22.02.2015 Hameln: Umweltausschuss stellt sich gegen Weserversalzung Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2015 14:22 Der Hamelner Umweltausschuss hat eine Resolution gegen die Weserversalzung durch den hessischen Düngemittelhersteller K+S verabschiedet. Das Unternehmen belastet Werra und Weser durch Salzabwäs­ ser aus der Kaliproduktion. Das hessische Umweltministerium hat sich mit dem Unternehmen auf einen Plan geeinigt, der diesem bis zur Beendigung des Kalibergbaus Investitionssicherheit garantieren soll. Bei diesem Konzept werde die Werra auch noch 15 Jahre nach Betriebseinstellung ein Brackwasserfluss sein, befürchtet die Hamelner Stadtverwaltung. Sie unterstützt die Position der Werra-Weser-Anrainerkonferenz, die fordert, Werra und Weser durch verschiedene Maßnahmen bis 2028 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Der Rat muss die Resolution in seiner Sitzung am 11. März noch beschlie­ ßen. Sie wird dann dem Land Niedersachsen, dem Bundesministerium sowie den örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten zur Kenntnis gegeben. Kalletaler Nachrichten 22.02.2015 Drohende Weserversalzung beschäftigt Kalletaler SPD Enge Zusammenarbeit mit MdL Jürgen Berghahn Kalletal. Die hessische Landesregierung sieht sich wegen ihrer Umweltpolitik in Sachen Salzlaugeneinlei­ tung in die Weser Angriffen von allen Seiten ausgesetzt. Unter den Protestierenden sind die betroffenen Bundesländer, zahlreiche Verbände und Einzelpersonen wie der Göttinger Grünen Abgeordnete Jürgen Trit­ tin, der es verurteilt , dass seine grüne Parteikollegin, die hessische Umweltministerin Priska Hinz, eine Einleitungsgenehmigung erteilt hat. Auch die Kalletaler SPD hat sich mehrfach mit der Frage der Salzeinleitung in die Weser beschäftigt und ihre Landtagesabgeordneten eingeschaltet. Von Inge Rohe und Jürgen Berghahn gab es bereits eine Rück­ meldung. „Der Vier-Phasen-Plan der hessischen Landesregierung ist eine Frechheit und ein Skandal. Die Salzbarone sollen offenbar weiter schalten und walten können wie bisher. Wir werden uns weiter gegen diese Pläne engagieren," so der lippische Landtagsabgeordnete. Kalletals SPD-Chef Manfred Rehse ist sich gewiss: „Die Kali-Chemie in Kassel und die hessische Landesre ­ gierung werden einlenken müssen, wenn es uns gelingt , den öffentlichen Druck weiter zu erhöhen und die Proteste auszuweiten." Dafür wird auch die Meldung sorgen, dass der hessischen Ministerin bereits vor 6 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil dem Vertrag mit der Kali-Chemie ein Gutachten ihres Landesamtes für Umwelt und Geologie vorlag, das vor den Schäden warnte. Der Rat der Gemeinde Kalletal hat bereits einen Protestbeschluss gefasst. Die Kalletaler SPD will dennoch weiter am Ball bleiben , die weitere Entwicklung verfolgen und die Öffentlichkeit informieren. HNA 24.02.2015 "Vereinbarungen verstoßen gegen Wasserrahmenrichtlinie der EU" Interview mit Kasseler Juraprofessorin: „Ungenügend“ für Werraplan Angeblich in Wiesbaden vertuschte Warnungen zu Risiken fürs Trinkwasser, anhaltender Streit unter den Werra/Weser-Anliegerländern Hessen, Thüringen, Niedersachsen, NRW, Bremen, Sachsen-Anhalt und Bay­ ern: Die EU will endlich wissen, wie es Richtung Gesundung der kaliabwasserbelasteten Flüsse vorwärts­ geht. Ministereinigung im März? Noch steht Hessen ziemlich alleine da. Frau Professorin Laskowski, Sie haben für Nordrhein-Westfalens Landesregierung die juristi­ sche Zulässigkeit des Vier-Phasen-Plans geprüft, den Hessens grüne Umweltministerin Priska Hinz und K+S zur Abwasserentsorgung vereinbart haben. Wie lautet Ihr Fazit? Silke R. Laskowski: In Schulnoten gesagt: ungenügend. Zum Teil verstoßen die Vereinbarungen inhaltlich gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Aber auch das Vorgehen Hessens birgt klare Mängel, bei denen Klägerinnen und Kläger einhaken könnten. Was kritisieren Sie an dem Plan im Detail? Laskowski: Inhaltlich zum Beispiel, dass eine Chloridkonzentration von 800 mg/l statt der jetzt 2500 mg/l in der Werra erst im Jahr 2075 erreicht werden soll. Dies ließe den Fluss ganz geplant weit über 2027 hin­ aus in einem schlechten Zustand hinsichtlich der Salzbelastung. Das aber widerspricht den EU-Vorgaben zu Verschlechterungs- und Verbesserungsgebot. Sehen Sie und Ihre Mitautorin, die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, weitere ju­ ristische Probleme, die Bedenken der Kritiker untermauern? Laskowski: Alternativen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands der Flüsse haben Hessen und die anderen Anliegerländer nicht ausreichend geprüft: Betriebseinschränkungen im Kalirevier etwa, die Nord­ seepipeline, den Abbau der riesigen Abraumhalden, die ja auch Abwasser produzieren - alles, was den Entsorgungsdruck zurücknimmt. Über alles den vermeintlichen Bestandsschutz für K+S zu stellen und erst dahinter die Verbesserung der Gewässerqualität - diese Rangfolge sieht das EU-Recht nicht vor. Und wo liegen die Probleme im Vorgehen der hessischen Landesregierung? Laskowski: Hessen darf den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den es mit dem K+S-Konzern zur weiteren KaliAbwasserentsorgung schließen will, nicht unterschreiben, bevor die Ministerrunde aller sieben Werra/We­ ser-Anrainerländer zugestimmt hat. Sonst verstößt das Land aus meiner Sicht gegen verschiedene Gesetze - einschließlich Grundgesetz. Die Länder an Werra und Weser sind sich nicht einig, Konsens scheint unmöglich, Hessen steht ziemlich allein. Welche Rolle spielt eigentlich der Bund in diesem Streit? Laskowski: Seit 2012 läuft ein Vertragsverletzungsverfahen der EU-Kommission zur Salzwasserentsorgung in Werra und Weser. Das richtet sich gegen den Bund und kann mit beträchtlichen Strafzahlungen enden. Berlin fällt nicht nur deshalb eine Schlüsselrolle zu: Der Bund kann Hessen anweisen, sich an EU-Recht zu halten. Das Stichwort heißt Bundeszwang. Und der Bund könnte später alle Anliegerländer, die sich nicht klar von Hessen distanzieren, für EU-Strafen in Regress nehmen. Boxt Hessen seinen Vier-Phasen-Plan al­ lein durch, trifft der Regress vor allem Hessen. Zur Person Prof. Dr. Silke R. Laskowski (geb. 1965) studierte Jura in Heidelberg und Hamburg. Sie habilitierte zum Thema „Das Menschenrecht auf Wasser“. Seit 2009 ist sie Professorin für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, insb. Umweltrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Uni Kassel. 7 WWA Hintergrund • Die Nordseepipeline ist vom Tisch. Kaliabwässer sollen weiter in Werra und Weser dürfen – mit sinken­ den Grenzwerten. 800 mg/l Chlorid (Cl, gilt als Süßwasser), 70 mg/l Kalium (Ka) und 90 mg/l Magnesium (Mg) sollen an der Werra bei Gerstungen bis 2075 erreicht werden. Richtwerte für guten Zustand: 300 mg/l Cl, 20 mg/l Ka, 30 mg/l Mg. • 2021 endet der zweite Abwasserentsorgungsweg, die Versenkung in tiefe Schichten. Der so bleibende Rest darf aber nicht auch noch in die Werra. Also: zweiter Einleitepunkt an der Oberweser ab 2021 bis Ende der K+S-Produktion 2060. Diese Umverteilung per Pipeline zur Weser ist ein großer Streitpunkt. • In die Werra sollen ab 2075 nach Ende der Kaliproduktion 1,5 Mio. Kubikmeter Salzabwasser jährlich flie­ ßen - von den Halden, mit jedem Regen, schlimmstenfalls Hunderte Jahre. (wrk) • Werraplan: http://zu.hna.de/salz2075 WDR 25.02.2015 Weserversalzung Thema im Bundestag: (09.23 Uhr) Der Umweltausschuss des Bundestages befasst sich heute mit der Weserversalzung durch den hessischen Konzerns Kali + Salz. Die Meinungen der Umweltminister dazu sind grundverschieden. Nordrhein-Westfa­ len will, dass der Kalikonzern eine Pipeline zur Nordsee baut. Hessen schlägt vor, salzhaltige Abwässer im Untergrund zu entsorgen. Doch das birgt große Gefahren für das Grundwasser. Dennoch arbeiten die Um­ weltministerien auf Hochtouren an einer Lösung gegen die Weserversalzung. Bundestag 25.02.2015 Werra-Weser-Versalzung soll reduziert werden Das Problem der hohen Salzbelastung der Flüsse Weser und Werra kann nach Auffassung von Regie­ rungsvertretern aus den sieben Anrainerländern nur mit einem gemeinsamen Bewirtschaftungs- und Maß­ nahmenplan gelöst werden. „Ziel muss es sein, bis 2027 einen guten ökologischen Zustand zu erreichen“, betonte unter anderem die Staatsrätin beim Bremer Umweltsenator, Gabriele Friderich, am Mitt­ woch, 25. Februar 2015, in einem öffentlichen Fachgespräch des Umweltausschusses. Sie zeigte sich optimistisch, „dass wir das gemeinsam erreichen“. „Keine triviale Aufgabe“ Nach Angaben von Staatssekretär Olaf Möller vom thüringischen Umweltministerium will die Flussgebietsgemeinschaft Weser bis Mitte März 2015 einen detaillierten Bewirtschaftungsplan für beide Flüsse beschließen. Ziel Thüringens sei es, betonte Möller, die hohe Salzbelastung zu reduzieren, die Ver­ senkung von Salzabwässern in den Untergrund bald zu beenden und zugleich die Arbeitsplätze in der KaliBergbau-Region zu sichern. Salzhaltige Abwässer aus der Kaliproduktion der Kali und Salz AG (K+S) werden seit 90 Jahren in Weser und Werra eingeleitet oder zum Teil in tiefliegende Schichten gepresst. Die daraus resultierenden Salzbe­ lastungen sollen künftig stark reduziert oder beendet werden, auch um die Anforderungen der EU-Wasser­ rahmenrichtlinie einhalten zu können. „Die Wasserrahmenrichtlinie zwingt uns praktisch zum Handeln“, be­ tonte der Staatsekretär im Umweltministerium von Nordrhein- Westfalen, Peter Knitsch: „Sie führt dazu, dass man sich zum ersten Mal ernsthaft mit Lösungsmöglichkeiten beschäftigt.“ Dies sei jedoch „keine triviale Aufgabe“, da das Umweltproblem über viele Jahrzehnte angewachsen sei, fügte er hinzu. „Hier sind wir auf der Zielgeraden“ Darauf wies auch Staatsekretärin Beatrix Tappeser vom hessischen Umweltministerium hin: „Seit 1925 sind mehr als eine Milliarde Kubikmeter Salzabwässer in den Untergrund versenkt worden. Selbst wenn wir heute verfügen würden, dass K+S die Produktion einstellt, würde durch die diffusen Einträge und die Haldenabwässer kein guter Zustand und keine Garantie für die Wasserqualität von Weser und Werra erreicht werden.“ Tappeser forderte deshalb weitere, „intensive Gespräche“ über einen gemeinsa­ men Bewirtschaftsplan. „Hier sind wir aber auf der Zielgeraden“, urteilte die Staatsekretärin. 8 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Tappeser verteidigte den vom hessischen Umweltministerium im September 2014 gemeinsam mit K+S vorgestellten Vier-Phasen- Plan. Das umstrittene Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Einleitung der K+S-Abwässer in die Oberweser vor. Hierfür soll eine Fernleitung gebaut werden. Außerdem soll die Ge­ nehmigung zur Versenkung eines Teils der Abwässer bis Ende 2021 verlängert werden. „Langfristige Lösung für eine lange aufgebaute Problematik“ Der Plan wolle, so Tappeser, „eine langfristige Lösung für eine lange aufgebaute Problematik“ erreichen. Kurzfristige Lösungen gebe es nicht. Weil es nicht anders gehe, müsse von verminderten Umweltzielen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Gebrauch gemacht werden. „Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind nur im Zusammenhang mit dem Ziel des Grundwasserschutzes und des Schutzes der Oberflächenge­ wässer zu betrachten“, unterstrich Tappeser. K+S habe außerdem zugesagt, dass es an einer Abdeckung der riesigen Halden arbeiten wolle. Dies sei ein „großer Erfolg“. Allerdings sei es technisch nur möglich, 60 Prozent der Salzberge abzudecken, da diese sehr hoch und sehr steil seien. Staatssekretärin Almut Kottwitz vom niedersächsischen Umweltministerium betonte, der Lan­ desregierung sei es wichtig, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. „Wir müssen der EUKommission konkrete Ziele nennen und sagen, wann wir sie wie erreichen können.“ An den Bund appel­ lierte Kottwitz, die Bundesländer bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, um alternati­ ve Verfahren und Technologien, wie etwa das Verdampfungsverfahren, erproben und entwickeln zu können. (joh/25.02.2015) WDR 25.02.2015 Weserversalzung Thema im Bundestag: (18.30 Uhr) Wie die weitere Versalzung von Werra und Weser verhindert werden soll, ist bei einer Anhörung im Um­ weltausschuss des Bundestages ungewiss geblieben. Aus den Anrainerländern der Flüsse waren die Um­ weltstaatssekretäre angereist. Sie sollten erklären, wie sie die Abwässer der hessischen Firma Kali + Salz verringern wollen. Aber eine gemeinsame Lösung gibt es noch nicht. Einig waren sich die Länder nur in ei­ nem. Die Weser soll bis 2027 einen guten ökologischen Zustand erhalten. Wie das geschehen soll, ob mit Nordseepipeline oder mit mehr Verpressung von Salzabwässern in der Tiefe, wusste man nicht. Das Land Hessen wurde von einigen Abgeordneten stark kritisiert, weil es angeblich zu sehr auf die Wünsche von K + S eingehe. Hessen wies das zurück. Die Länder forderten bei der Anhörung aber auch mehr Geld vom Bund, um schnell zu erforschen, wie man Salzabwässer besser entsorgen kann. PM Umweltministerium Thüringen 26.02.2015 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Medieninformation Weserrat einigt sich auf gemeinsamen Hochwasser- und Gewässerschutz / letzte Fragen zur Reduzierung der Salzbelastung sollen bis Mitte März geklärt werden Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung in Erfurt den gemeinsamen Hochwasserisikomanagement­ plan der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser beschlossen. Darin sind für die ca. 3000 km Risikogewäs­ ser alle Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufgenommen. Eine besondere Bedeutung kommt auch im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 den Maßnahmen zum Wasser­ rückhalt in der Fläche zu, die in etwa 80 % der Risikogebiete durchgeführt werden sollen. Weitere Schwer­ punkte liegen neben den technischen Baumaßnahmen in den Ortslagen vor allem im Bereich der Gefah­ renabwehr und in der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Die FGG Weser hat damit die erfor­ derlichen Maßnahmen ergriffen, um die ca. 1,4 Mio. von einer möglichen Überflutung betroffenen Einwoh­ ner vor Hochwasser besser zu schützen. 9 WWA Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung außerdem den gemeinsamen Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser beschlossen. In diesem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan sind insge­ samt etwa 22.000 Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes enthalten, die in den nächsten 6 Jahren umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte dieser Planungen sind die Umsetzung von etwa 11.000 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, 2.300 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit, 2.700 Maßnahmen zur Reduzie­ rung der Nährstoffeinträge sowie 1.200 Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge im Oberflä­ chenwasser. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträ­ ge im Grundwasser vorgesehen. Für Thüringen sind die geplanten Schutzmaßnahmen bereits am 26.1.2015 bei der Präsentation der Lan­ desprogramme Hochwasser- und Gewässerschutz durch Umweltministerin Anja Siegesmund vorgestellt worden. Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung auch intensiv über die gemeinsame Strategie zur Reduzie­ rung der Salzbelastung der Werra und Weser beraten. Diesbezüglich sollen letzte offene Fragen noch bis Mitte März abschließend geklärt werden. Ziel der Länder ist es, dann einen detaillierten Bewirtschaftungs­ plan zu Reduzierung der Salzbelastung zu beschließen. „Mit den heute gefassten Beschlüssen und getroffenen Verabredungen sind wir auf dem richtigen Weg“, sagte die Umweltministerin im Anschluss an die Weserratssitzung. Hintergrund: Die Flussgebietsgemeinschaft Weser besteht aus den Werra-Weser-Anrainerländern Thürin­ gen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Hessen, Nord-Rhein-Westfalen, Niedersachen und Bremen. Sie koordiniert die Belange des Gewässer- und Hochwasserschutzes für die Werra und Weser. Andreas Maruschke Pressesprecher europaticker 27.02.2015 Salzhaltige Abwässer aus der Kaliproduktion der Kali und Salz AG (K+S) werden seit 90 Jahren in Weser und Werra eingeleitet Umweltausschuss: Versalzung von Weser und Werra stoppen Das Problem der hohen Salzbelastung der Flüsse Weser und Werra kann nach Auffassung von Regierungs­ vertretern aus den sieben Anrainerländern nur mit einem gemeinsamen Bewirtschaftungs- und Maßnah­ menplan gelöst werden. „Ziel muss es sein, bis 2027 einen guten ökologischen Zustand zu erreichen“, be­ tonte unter anderem die Staatsrätin beim Bremer Umweltsenator, Gabriele Friderich, am Mittwochmittag (25.02.2015) in einem öffentlichen Fachgespräch des Umweltausschusses. Sie zeigte sich optimistisch, „dass wir das gemeinsam erreichen“. Nach Angaben von Staatssekretär Olaf Möller vom thüringischen Um­ weltministerium wolle die Flussgebietsgemeinschaft Weser bis Mitte März 2015 einen detaillierten Bewirt­ schaftungsplan für beide Flüsse zu beschließen. Ziel Thüringens sei es, betonte Möller, die hohe Salzbelas­ tung zu reduzieren, die Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund bald zu beenden und zugleich die Arbeitsplätze in der Kali-Bergbau-Region zu sichern. Salzhaltige Abwässer aus der Kaliproduktion der Kali und Salz AG (K+S) werden seit 90 Jahren in Weser und Werra eingeleitet oder zum Teil in tiefliegende Schichten gepresst. Die daraus resultierenden Salzbe­ lastungen sollen künftig stark reduziert oder beendet werden, auch um die Anforderungen der EU-Wasser­ rahmenrichtlinie einhalten zu können. „Die Wasserrahmenrichtlinie zwingt uns praktisch zum Handeln“, be­ tonte der Staatsekretär im Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen, Peter Knitsch. „Sie führt dazu, dass man sich zum ersten Mal ernsthaft mit Lösungsmöglichkeiten beschäftigt.“ Dies sei jedoch „keine tri­ viale Aufgabe“, da das Umweltproblem über viele Jahrzehnte angewachsen sei, fügte er hinzu. Darauf wies auch Staatsekretärin Beatrix Tappeser vom hessischen Umweltministerium hin: „Seit 1925 sind mehr als eine Milliarde Kubikmeter Salzabwässer in den Untergrund versenkt worden. Selbst wenn wir heute verfügen würden, dass K+S die Produktion einstellt, würde durch die diffusen Einträge und die Haldenab­ wässer kein guter Zustand und keine Garantie für die Wasserqualität von Weser und Werra erreicht wer­ den.“ Tappeser forderte deshalb weitere, „intensive Gespräche“ über einen gemeinsamen Bewirtschafts­ plan. „Hier sind wir aber auf der Zielgeraden“, urteilte die Staatsekretärin. 10 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Tappeser verteidigte den vom hessischen Umweltministerium im September 2014 gemeinsam mit K+S vorgestellten Vier-Phasen-Plan. Das umstrittene Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Einleitung der K+S-Abwässer in die Oberweser vor. Hierfür soll eine Fernleitung gebaut werden. Außerdem soll die Ge­ nehmigung zur Versenkung eines Teils der Abwässer bis Ende 2021 verlängert werden. Der Plan wolle, so Tapperser, „eine langfristige Lösung für eine lange aufgebaute Problematik“ erreichen. Kurzfristige Lösungen gebe es nicht. Weil es nicht anders gehe, müsse von verminderten Umweltzielen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Gebrauch gemacht werden. „Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind nur im Zusammenhang mit dem Ziel des Grundwasserschutzes und des Schutzes der Oberflächenge­ wässer zu betrachten“, unterstrich Tappeser. K+S habe außerdem zugesagt, dass es an einer Abdeckung der riesigen Halden arbeiten wolle. Dies sei ein „großer Erfolg“. Allerdings sei es technisch nur möglich, 60 Prozent der Salzberge abzudecken, da diese sehr hoch und sehr steil seien. Staatssekretärin Almut Kottwitz vom niedersächsischen Umweltministerium betonte, der Landesregierung sei es wichtig, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. „Wir müssen der EU-Kommission konkrete Ziele nennen und sagen, wann wir sie wie erreichen können.“ An den Bund appellierte Kottwitz, die Bundesländer bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, um alternative Verfahren und Technologien, wie etwa das Verdampfungsverfahren, erproben und entwickeln zu können. PM Umweltministerium Thüringen 26.02.2015 Weserrat einigt sich auf gemeinsamen Hochwasser- und Gewässerschutz / letzte Fragen zur Reduzierung der Salzbelastung sollen bis Mitte März geklärt werden Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung in Erfurt den gemeinsamen Hochwasserisikomanagement­ plan der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser beschlossen. Darin sind für die ca. 3000 km Risikogewäs­ ser alle Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufgenommen. Eine besondere Bedeu­ tung kommt auch im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 den Maßnahmen zum Was­ serrückhalt in der Fläche zu, die in etwa 80 % der Risikogebiete durchgeführt werden sollen. Weitere Schwerpunkte liegen neben den technischen Baumaßnahmen in den Ortslagen vor allem im Bereich der Gefahrenabwehr und in der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Die FGG Weser hat damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die ca. 1,4 Mio. von einer möglichen Überflutung betroffenen Einwohner vor Hochwasser besser zu schützen. Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung außerdem den gemeinsamen Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser beschlossen. In diesem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan sind insge­ samt etwa 22.000 Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes enthalten, die in den nächsten 6 Jahren umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte dieser Planungen sind die Umsetzung von etwa 11.000 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, 2.300 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit, 2.700 Maßnahmen zur Redu­ zierung der Nährstoffeinträge sowie 1.200 Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge im Oberflä­ chenwasser. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge im Grundwasser vorgesehen. Für Thüringen sind die geplanten Schutzmaßnahmen bereits am 26.1.2015 bei der Präsentation der Lan­ desprogramme Hochwasser- und Gewässerschutz durch Umweltministerin Anja Siegesmund vorgestellt worden. Der Weserrat hat auf seiner heutigen Sitzung auch intensiv über die gemeinsame Strategie zur Reduzie­ rung der Salzbelastung der Werra und Weser beraten. Diesbezüglich sollen letzte offene Fragen noch bis Mitte März abschließend geklärt werden. Ziel der Länder ist es, dann einen detaillierten Bewirtschaftungs­ plan zu Reduzierung der Salzbelastung zu beschließen. „Mit den heute gefassten Beschlüssen und getroffenen Verabredungen sind wir auf dem richtigen Weg“, sagte die Umweltministerin im Anschluss an die Weserratssitzung. 11 WWA Die Welt 26.02.2015 K+S will neuen Versenkantrag bis Ende April einreichen Kassel (dpa/lhe) - Der Kali- und Salzproduzent K+S will bis Ende April beantragen, im Abbaugebiet in Os­ thessen Abwasser über November 2015 hinaus in den Boden pressen zu dürfen. Derzeit werde an den Un­ terlagen zu dem neuen Versenkantrag gearbeitet, teilte K+S mit. Bis Ende April will das Unternehmen sie dann dem Regierungspräsidium Kassel (RP) übergeben. Ein RP-Sprecher sagte, wann die Behörde darüber entscheide, hänge vom Antrag ab. Das Abwasser fällt bei der Gewinnung von Kali-Salzen an. Die derzeitige Versenkerlaubnis bis Ende November war von Kritikern und Umweltverbänden infrage ge­ stellt worden, nachdem ein Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) vom Juli 2014 bekanntgeworden war. Darin wird eine Gefahr für Trink- und Heilwasserbrunnen durch die Lauge nicht ausgeschlossen. Eine akute Gefährdung des Trinkwassers gibt es demnach aber nicht. 12 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil 2. Werra-Weser-Konferenz in Kassel Mittelrhein-Tageblatt 11.02.2015 Kassel – Lösungsvorschläge zur Salzabwasserproblematik in der Diskussion – Werra-WeserKonferenz im Kreishaus Kassel News-Welt24.com 11. Februar 2015 Kassel – Lösungsvorschläge zur Salzabwasserproblematik in der Diskussion – Werra-Weser-Konferenz im Kreishaus Kassel2015-02-11T13:12:27+00:00 Kassel (HE) - Auf großes Interesse von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Hessischen Landtags, von Kommunalpolitikern, Initiativen und Verbänden ist eine vom Landkreis Kassel organisierte Werra-Weser-Konferenz gestoßen. „Wir wollten mit dieser Konferenz eine umfassende Information über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Salzabwässerproblematik an Werra und Weser geben und dabei auch auf die Perspektiven der vorliegenden unterschiedlichen Lösungsvorschläge eingehen – und das ist auch sehr gut gelungen“, bilanziert Landrat Uwe Schmidt den Verlauf der Konferenz. Vor den rund 100 interessierten Zuhörern erläuterten Vertreter der Umweltministerien aus Hessen, Nieder­ sachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Positionen. Außerdem stellten die K+S Kali GmbH und die Wer­ ra-Weser-Anrainerkonferenz jeweils ihre Vorstellungen vor. Ergänzt wurde das Vortragsprogramm durch Einschätzungen eines Vertreters des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher­ heit, durch Informationen der Flussgemeinschaft Weser und des Unternehmens K-UTEC AG Salt Technolo­ gies sowie durch eine wissenschaftliche Bewertung durch Prof. Dr. Wolfgang Voigt vom Institut für anorga­ nische Chemie der TU Bergakademie Freiberg. „Die Statements der Teilnehmer wie auch die Diskussion haben gezeigt, dass die Realisierung des VierPhasen-Plans, der gemeinsam von Kali+Salz und der Hessischen Landesregierung vorgeschlagen wurde, eher unwahrscheinlich ist, da er auf große Vorbehalte der anderen Weseranrainer trifft“, fasst Schmidt sei­ nen Eindruck der engagierten Diskussion zusammen. Schmidt sieht sich in seiner ablehnenden Haltung zur Oberweser-Pipeline und dem damit verbundenen Salzabwasserbecken im Reinhardswald bestätigt. „Jetzt scheint sich zu rächen, dass Hessen und K+S zu lange nur auf eine Alternative gesetzt und andere Lösungen strikt abgelehnt haben“, ist sich der Landrat sicher. Der Hessische 4-Phasen-Plan sieht vor, dass die zurzeit noch laufende Versenkung der in den Produktions­ standorten von Kali+Salz in Hessen anfallenden Salzabwässer in den Untergrund im Jahr 2021 endet. Die­ se lokale Entsorgung soll ab 2021 durch den befristeten Betrieb einer Leitung zur Oberweser und einem zur Steuerung notwendigen Stapelbecken ergänzt werden, um Flexibilität bei der Entsorgung der Abwäs­ ser zu gewinnen. Außerdem wird eine neu entwickelte Anlage gebaut, die den Salzabwasseranfall ab Ende 2017 um 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr verringert. Zusätzlich wird eine Teilhaldenabdeckung realisiert, um langfristig und kontinuierlich den Haldenabwasser­ anfalls zu verringern. Nach Realisierung aller geplanten Maßnahmen sollen Werra und Oberweser errei­ chen am Ende der Phase 4 und dem Ende des Bergbaus im Kalirevier im Jahr 2075 wieder Süßwasserqua­ lität erreichen. Die Pipeline/Stapelbecken-Lösung in die Oberweser wird von Landrat Schmidt, dem Kreistag des Landkrei­ ses Kassel und den Kommunen an der Oberweser im Landkreis abgelehnt. Im Gegensatz zum 4-Phasen-Plan setzt der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz auf die Er­ reichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Werra und Weser bereits im Jahr 2028. Dafür müsste nach Überzeugung von Dr. Walter Hölzel (Werra-Weser-Anrainerkonferenz/WWA) der Weg zu einer Abwasserreduzierung bis hin zur abwasserfreien Kaliproduktion durch andere technische Verfahren beschritten und gleichzeitig die Laugenverpressung im Werrarevier eingestellt werden. Wenzel Mayer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­ schutz warb für die hessischen Pläne, da sie erstmals eine langfristige und nachhaltige Lösung für die Ab­ fälle aus der Kaliproduktion darstellen. Klar sei auch, dass der von der Europäischen Kommission geforder­ te Nachweis eines „gute Gewässerzustands in Ober- u. Mittelweser aus wirtschaftlichen Gründen bis 2027 nicht erreichbar ist. 13 WWA Der 4-Phasen-Plan könne den qualitativen Anforderungen des europäischen Wasserrechtes nicht entspre­ chen – das EU-Recht lasse aber unter bestimmten Umständen auch die dauerhafte Unterschreitung der Vorgaben zu. Dr. Martin Eichholtz, Leiter der Abteilung „Umwelt und Genehmigung“ der K+S Kali GmbH, stellte die Reali­ sierung der weitgehend abwasserfreien Kaliproduktion grundsätzlich in Frage und wies außerdem auf die hohen Umweltschutzinvestitionen des Unternehmens sowie die erwarteten positiven Effekte durch die Hal­ denabdeckung hin. Dr. Heiner Marx (K-UTEC AG Salt Technologies, Sondershausen) informierte über die von seinem Unter­ nehmen erarbeiteten Lösungen für eine rückstandsfreie Kaliproduktion. Er machte dabei auch deutlich, dass sein Unternehmen bisher „ohne Auftrag“ arbeite und eine ausgearbeitete Planung für das hessische Kalirevier noch intensivere Untersuchungen erfordert. Dies wurde auch von Prof. Dr. Wolfgang Voigt bestä­ tigt, der für eine umfassende Planung „rund drei Jahre“ veranschlagte. Voigt bedauerte in diesem Zusam­ menhang, dass man bereits viel Zeit „vergeudet habe“, die jetzt für die Überprüfung alternativer Lösungen fehle. Er regte außerdem an, dass die Haldenbewirtschaftung unabhängig von allen anderen Überlegun­ gen mit einfachen Mitteln optimiert werden könne. Rechtsanwalt Alexander Reidinger, der die Gemeinde Gerstungen und die WWA in der rechtlichen Ausein­ andersetzung mit der Kali+Salz AG vertritt, machte deutlich, dass die Laugenverpressung bereits heute nicht absehbare Risiken für das Grundwasser mit sich bringt. Reidinger bezog sich dabei auch auf Informa­ tionen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie. Der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Jörg Wag­ ner, stellte klar, dass die Bundesregierung als Ansprechpartner der Europäischen Kommission für die Ein­ haltung der Wasserrahmenrichtlinie der EU die Erwartung hat, dass die einzelnen Bewirtschaftungspläne der Länder für das gesamte Flussgebiet von Werra und Weser zumindest als „miteinander kompatibel“ er­ scheinen müssen, wenn es eventuell nicht mehr zu einem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan kommt. Die Bundesregierung habe kein Weisungsrecht gegenüber den Bundesländern und werde deshalb den ge­ samten Prozess nur fachlich moderieren. Wenn der hessische 4-Phasen-Plan in Brüssel „kippt“, könne es in der Folge „im schlimmsten Fall“ auch zu einer Klage und einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutsch­ land wegen Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie kommen. Ute Kuhn, Geschäftsführerin der Flussgebietsgemeinschaft Weser, erläuterte den Diskussionsstand in der Flussgemeinschaft, in der sich alle Anrainer über eine Lösung der Salzabwasserproblematik verständigen sollten. Noch im März 2015 soll hier eine Entscheidung fallen. Als Vertreter des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz verdeutlichte Abtei­ lungsleiter Kay Nitsche die ablehnende Haltung des Landes Niedersachsen zu den Plänen aus Hessen. Dr. Viktor Mertsch, Referatsleiter Abwasserbeseitigung beim nordrhein-westfälischen Umweltministerium, wies daraufhin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission eine Halbierung der Salzabwasserbelastung und die Nordsee-Pipeline als Konzept für die Einhaltung der Wasserrahmen­ richtlinie nach Brüssel gemeldet habe. Bei der Verringerung der Salzabwasserbelastung sei bisher „noch nichts“ erreicht worden und jeder neue Vorschlag an die Kommission müsse „sehr gut begründet sein“. Hintergrund: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass die Bewirtschaftungspläne für die Weser alle sechs Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren sind. Hierzu fanden seit 2013 umfangreiche Abstimmungen in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) statt, in deren Ergebnis ein aktualisierter Entwurf des Bewirt­ schaftungsplans und Maßnahmenprogramms erarbeitet wurde. Neben den Abstimmungen zu zahlreichen wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wie die Verbesserung der Gewässerstruktur und Durch­ gängigkeit sowie die Reduzierung der anthropogenen Nähr- und Schadstoffeinträge lag ein besonderer Fo­ kus der Abstimmungen auf der Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser durch den Kalibergbau im Wesereinzugsgebiet. Im Oktober 2014 konnte in der FGG Weser ein umfangreiches Maßnahmenpaket (ca. 23.000 Maßnahmen) für den Gewässerschutz erfolgreich abgestimmt werden – die Frage der Salzab­ wässer blieb dabei aber unberücksichtigt. Auf der Weser-Ministerkonferenz am 24.11.2014 wurde festgelegt, dass die Inhalte zur Salzbelastung in den Entwurf eines gesonderten, detaillierten Bewirtschaftungsplans “Salz” gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines entsprechenden Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, diesen bis Mitte März 2015 innerhalb der FGG Weser zu beschließen. Der Beschluss zu 14 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 (ohne Salz) wur­ de ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht vor, dass zum 22.12.2014 die Entwürfe der Bewirtschaf­ tungspläne veröffentlicht werden. Da ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, haben die Länder der FGG Weser auf der Basis der erreichten Abstimmungen landesbezogene Be­ wirtschaftungspläne für den jeweiligen Anteil an der Flussgebietseinheit Weser erstellt. Wenn bis Mitte März 2015 der gemeinsame Bewirtschaftungsplan und das gemeinsame Maßnahmenprogramm sowie der detaillierte Bewirtschaftungsplan zum Thema Salz in der FGG Weser beschlossen werden, werden diese Dokumente der öffentlich zur Anhörung vorgelegt. Bis zum 22.12.2015 muss der Bewirtschaftungsplan so vervollständigt werden, dass er seinem Anspruch, einen flussgebietsweiten nachhaltigen Schutz für die Ressource Wasser zu bieten, nachkommt. PM Landkreis Kassel 10.02.2015 Lösungsvorschläge zur Salzabwasserproblematik in der Diskussion - Werra-Weser-Konferenz im Kreishaus Kassel Kassel. Auf großes Interesse von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Hessischen Landtags, von Kommunalpolitikern, Initiativen und Verbänden ist eine vom Landkreis Kassel organisierte Werra-We­ ser-Konferenz gestoßen. „Wir wollten mit dieser Konferenz eine umfassende Information über den aktuel­ len Stand der Dinge in Sachen Salzabwässerproblematik an Werra und Weser geben und dabei auch auf die Perspektiven der vorliegenden unterschiedlichen Lösungsvorschläge eingehen – und das ist auch sehr gut gelungen“, bilanziert Landrat Uwe Schmidt den Verlauf der Konferenz. Vor den rund 100 interessierten Zuhörern erläuterten Vertreter der Umweltministerien aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Positionen. Außerdem stellten die K+S Kali GmbH und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz jeweils ihre Vorstellungen vor. Ergänzt wurde das Vortragsprogramm durch Einschätzungen eines Vertreters des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, durch Informationen der Fluss­ gemeinschaft Weser und des Unternehmens K-UTEC AG Salt Technologies sowie durch eine wissenschaft­ liche Bewertung durch Prof. Dr. Wolfgang Voigt vom Institut für anorganische Chemie der TU Bergakade­ mie Freiberg. „Die Statements der Teilnehmer wie auch die Diskussion haben gezeigt, dass die Realisierung des VierPhasen-Plans, der gemeinsam von Kali+Salz und der Hessischen Landesregierung vorgeschlagen wurde, eher unwahrscheinlich ist, da er auf große Vorbehalte der anderen Weseranrainer trifft“, fasst Schmidt sei­ nen Eindruck der engagierten Diskussion zusammen. Schmidt sieht sich in seiner ablehnenden Haltung zur Oberweser-Pipeline und dem damit verbundenen Salzabwasserbecken im Reinhardswald bestätigt. „Jetzt scheint sich zu rächen, dass Hessen und K+S zu lange nur auf eine Alternative gesetzt und andere Lösungen strikt abgelehnt haben“, ist sich der Landrat sicher. Der Hessische 4-Phasen-Plan sieht vor, dass die zurzeit noch laufende Versenkung der in den Produktions­ standorten von Kali+Salz in Hessen anfallenden Salzabwässer in den Untergrund im Jahr 2021 endet. Die­ se lokale Entsorgung soll ab 2021 durch den befristeten Betrieb einer Leitung zur Oberweser und einem zur Steuerung notwendigen Stapelbecken ergänzt werden, um Flexibilität bei der Entsorgung der Abwäs­ ser zu gewinnen. Außerdem wird eine neu entwickelte Anlage gebaut, die den Salzabwasseranfall ab Ende 2017 um 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr verringert. Zusätzlich wird eine Teilhaldenabdeckung realisiert, um langfristig und kontinuierlich den Haldenabwasseranfalls zu verringern. Nach Realisierung aller geplan­ ten Maßnahmen sollen Werra und Oberweser erreichen am Ende der Phase 4 und dem Ende des Bergbaus im Kalirevier im Jahr 2075 wieder Süßwasserqualität erreichen. Die Pipeline/Stapelbecken-Lösung in die Oberweser wird von Landrat Schmidt, dem Kreistag des Landkrei­ ses Kassel und den Kommunen an der Oberweser im Landkreis abgelehnt. Im Gegensatz zum 4-Phasen-Plan setzt der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz auf die Er­ 15 WWA reichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Werra und Weser bereits im Jahr 2028. Dafür müsste nach Überzeugung von Dr. Walter Hölzel (Werra-Weser-Anrainerkonferenz/WWA) der Weg zu einer Abwasserreduzierung bis hin zur abwasserfreien Kaliproduktion durch andere technische Verfahren beschritten und gleichzeitig die Laugenverpressung im Werrarevier eingestellt werden. Wenzel Mayer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­ schutz warb für die hessischen Pläne, da sie erstmals eine langfristige und nachhaltige Lösung für die Ab­ fälle aus der Kaliproduktion darstellen. Klar sei auch, dass der von der Europäischen Kommission geforder­ te Nachweis eines „gute Gewässerzustands in Ober- u. Mittelweser aus wirtschaftlichen Gründen bis 2027 nicht erreichbar ist. Der 4-Phasen-Plan könne den qualitativen Anforderungen des europäischen Wasserrechtes nicht entspre­ chen – das EU-Recht lasse aber unter bestimmten Umständen auch die dauerhafte Unterschreitung der Vorgaben zu. Dr. Martin Eichholtz, Leiter der Abteilung „Umwelt und Genehmigung“ der K+S Kali GmbH, stellte die Reali­ sierung der weitgehend abwasserfreien Kaliproduktion grundsätzlich in Frage und wies außerdem auf die hohen Umweltschutzinvestitionen des Unternehmens sowie die erwarteten positiven Effekte durch die Hal­ denabdeckung hin. Dr. Heiner Marx (K-UTEC AG Salt Technologies, Sondershausen) informierte über die von seinem Unter­ nehmen erarbeiteten Lösungen für eine rückstandsfreie Kaliproduktion. Er machte dabei auch deutlich, dass sein Unternehmen bisher „ohne Auftrag“ arbeite und eine ausgearbeitete Planung für das hessische Kalirevier noch intensivere Untersuchungen erfordert. Dies wurde auch von Prof. Dr. Wolfgang Voigt bestä­ tigt, der für eine umfassende Planung „rund drei Jahre“ veranschlagte. Voigt bedauerte in diesem Zusam­ menhang, dass man bereits viel Zeit „vergeudet habe“, die jetzt für die Überprüfung alternativer Lösungen fehle. Er regte außerdem an, dass die Haldenbewirtschaftung unabhängig von allen anderen Überlegun­ gen mit einfachen Mitteln optimiert werden könne. Rechtsanwalt Alexander Reidinger, der die Gemeinde Gerstungen und die WWA in der rechtlichen Ausein­ andersetzung mit der Kali+Salz AG vertritt, machte deutlich, dass die Laugenverpressung bereits heute nicht absehbare Risiken für das Grundwasser mit sich bringt. Reidinger bezog sich dabei auch auf Informa­ tionen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie. Der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Jörg Wag­ ner, stellte klar, dass die Bundesregierung als Ansprechpartner der Europäischen Kommission für die Ein­ haltung der Wasserrahmenrichtlinie der EU die Erwartung hat, dass die einzelnen Bewirtschaftungspläne der Länder für das gesamte Flussgebiet von Werra und Weser zumindest als „miteinander kompatibel“ er­ scheinen müssen, wenn es eventuell nicht mehr zu einem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan kommt. Die Bundesregierung habe kein Weisungsrecht gegenüber den Bundesländern und werde deshalb den ge­ samten Prozess nur fachlich moderieren. Wenn der hessische 4-Phasen-Plan in Brüssel „kippt“, könne es in der Folge „im schlimmsten Fall“ auch zu einer Klage und einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie kommen. Ute Kuhn, Geschäftsführerin der Flussgebietsgemeinschaft Weser, erläuterte den Diskussionsstand in der Flussgemeinschaft, in der sich alle Anrainer über eine Lösung der Salzabwasserproblematik verständigen sollten. Noch im März 2015 soll hier eine Entscheidung fallen. Als Vertreter des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz verdeutlichte Abtei­ lungsleiter Kay Nitsche die ablehnende Haltung des Landes Niedersachsen zu den Plänen aus Hessen. Dr. Viktor Mertsch, Referatsleiter Abwasserbeseitigung beim nordrhein-westfälischen Umweltministerium, wies daraufhin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission eine Halbierung der Salzabwasserbelastung und die Nordsee-Pipeline als Konzept für die Einhaltung der Wasserrahmen­ richtlinie nach Brüssel gemeldet habe. Bei der Verringerung der Salzabwasserbelastung sei bisher „noch nichts“ erreicht worden und jeder neue Vorschlag an die Kommission müsse „sehr gut begründet sein“. Hintergrund: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass die Bewirtschaftungspläne für die Weser alle sechs Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren sind. Hierzu fanden seit 2013 umfangreiche Abstimmungen in 16 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) statt, in deren Ergebnis ein aktualisierter Entwurf des Bewirt­ schaftungsplans und Maßnahmenprogramms erarbeitet wurde. Neben den Abstimmungen zu zahlreichen wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wie die Verbesserung der Gewässerstruktur und Durch­ gängigkeit sowie die Reduzierung der anthropogenen Nähr- und Schadstoffeinträge lag ein besonderer Fo­ kus der Abstimmungen auf der Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser durch den Kalibergbau im Wesereinzugsgebiet. Im Oktober 2014 konnte in der FGG Weser ein umfangreiches Maßnahmenpaket (ca. 23.000 Maßnahmen) für den Gewässerschutz erfolgreich abgestimmt werden – die Frage der Salzab­ wässer blieb dabei aber unberücksichtigt. Auf der Weser-Ministerkonferenz am 24.11.2014 wurde festgelegt, dass die Inhalte zur Salzbelastung in den Entwurf eines gesonderten, detaillierten Bewirtschaftungsplans "Salz" gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines entsprechenden Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, diesen bis Mitte März 2015 innerhalb der FGG Weser zu beschließen. Der Beschluss zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 (ohne Salz) wur­ de ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht vor, dass zum 22.12.2014 die Entwürfe der Bewirtschaf­ tungspläne veröffentlicht werden. Da ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, haben die Länder der FGG Weser auf der Basis der erreichten Abstimmungen landesbezogene Be­ wirtschaftungspläne für den jeweiligen Anteil an der Flussgebietseinheit Weser erstellt. Wenn bis Mitte März 2015 der gemeinsame Bewirtschaftungsplan und das gemeinsame Maßnahmenprogramm sowie der detaillierte Bewirtschaftungsplan zum Thema Salz in der FGG Weser beschlossen werden, werden diese Dokumente der öffentlich zur Anhörung vorgelegt. Bis zum 22.12.2015 muss der Bewirtschaftungsplan so vervollständigt werden, dass er seinem Anspruch, einen flussgebietsweiten nachhaltigen Schutz für die Ressource Wasser zu bieten, nachkommt. 10.02.2015 Kommunalwirtschaft 11.02.2015 Wasser- und Abwasserwirtschaft Lösungsvorschläge zur Salzabwasserproblematik in der Diskussion Werra-Weser-Konferenz im Kreishaus Kassel Auf großes Interesse von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Hessischen Landtags, von Kom­ munalpolitikern, Initiativen und Verbänden ist eine vom Landkreis Kassel organisierte Werra-Weser-Konfe­ renz gestoßen. „Wir wollten mit dieser Konferenz eine umfassende Information über den aktuellen Stand der Dinge in Sa­ chen Salzabwässerproblematik an Werra und Weser geben und dabei auch auf die Perspektiven der vorlie­ genden unterschiedlichen Lösungsvorschläge eingehen – und das ist auch sehr gut gelungen“, bilanziert Landrat Uwe Schmidt den Verlauf der Konferenz. Vor den rund 100 interessierten Zuhörern erläuterten Vertreter der Umweltministerien aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Positionen. Au­ ßerdem stellten die K+S Kali GmbH und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz jeweils ihre Vorstellungen vor. Ergänzt wurde das Vortragsprogramm durch Einschätzungen eines Vertreters des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, durch Informationen der Flussgemeinschaft Weser und des Unternehmens K-UTEC AG Salt Technologies sowie durch eine wissenschaftliche Bewertung durch Prof. Dr. Wolfgang Voigt vom Institut für anorganische Chemie der TU Bergakademie Freiberg. „Die Statements der Teilnehmer wie auch die Diskussion haben gezeigt, dass die Realisierung des VierPhasen-Plans, der gemeinsam von Kali+Salz und der Hessischen Landesregierung vorgeschlagen wurde, eher unwahrscheinlich ist, da er auf große Vorbehalte der anderen Weseranrainer trifft“, fasst Schmidt sei­ nen Eindruck der engagierten Diskussion zusammen. Schmidt sieht sich in seiner ablehnenden Haltung zur Oberweser-Pipeline und dem damit verbundenen Salzabwasserbecken im Reinhardswald bestätigt. „Jetzt scheint sich zu rächen, dass Hessen und K+S zu 17 WWA lange nur auf eine Alternative gesetzt und andere Lösungen strikt abgelehnt haben“, ist sich der Landrat sicher. Der Hessische 4-Phasen-Plan sieht vor, dass die zurzeit noch laufende Versenkung der in den Produktions­ standorten von Kali+Salz in Hessen anfallenden Salzabwässer in den Untergrund im Jahr 2021 endet. Die­ se lokale Entsorgung soll ab 2021 durch den befristeten Betrieb einer Leitung zur Oberweser und einem zur Steuerung notwendigen Stapelbecken ergänzt werden, um Flexibilität bei der Entsorgung der Abwäs­ ser zu gewinnen. Außerdem wird eine neu entwickelte Anlage gebaut, die den Salzabwasseranfall ab Ende 2017 um 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr verringert. Zusätzlich wird eine Teilhaldenabdeckung realisiert, um langfristig und kontinuierlich den Haldenabwasseranfalls zu verringern. Nach Realisierung aller geplan­ ten Maßnahmen sollen Werra und Oberweser erreichen am Ende der Phase 4 und dem Ende des Bergbaus im Kalirevier im Jahr 2075 wieder Süßwasserqualität erreichen. Die Pipeline/Stapelbecken-Lösung in die Oberweser wird von Landrat Schmidt, dem Kreistag des Landkrei­ ses Kassel und den Kommunen an der Oberweser im Landkreis abgelehnt. Im Gegensatz zum 4-Phasen-Plan setzt der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz auf die Er­ reichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Werra und Weser bereits im Jahr 2028. Dafür müsste nach Überzeugung von Dr. Walter Hölzel (Werra-Weser-Anrainerkonferenz/WWA) der Weg zu einer Abwasserreduzierung bis hin zur abwasserfreien Kaliproduktion durch andere technische Verfahren beschritten und gleichzeitig die Laugenverpressung im Werrarevier eingestellt werden. Wenzel Mayer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­ schutz warb für die hessischen Pläne, da sie erstmals eine langfristige und nachhaltige Lösung für die Ab­ fälle aus der Kaliproduktion darstellen. Klar sei auch, dass der von der Europäischen Kommission geforder­ te Nachweis eines „gute Gewässerzustands in Ober- u. Mittelweser aus wirtschaftlichen Gründen bis 2027 nicht erreichbar ist. Der 4-Phasen-Plan könne den qualitativen Anforderungen des europäischen Wasserrechtes nicht entspre­ chen – das EU-Recht lasse aber unter bestimmten Umständen auch die dauerhafte Unterschreitung der Vorgaben zu. Dr. Martin Eichholtz, Leiter der Abteilung „Umwelt und Genehmigung“ der K+S Kali GmbH, stellte die Reali­ sierung der weitgehend abwasserfreien Kaliproduktion grundsätzlich in Frage und wies außerdem auf die hohen Umweltschutzinvestitionen des Unternehmens sowie die erwarteten positiven Effekte durch die Hal­ denabdeckung hin. Dr. Heiner Marx (K-UTEC AG Salt Technologies, Sondershausen) informierte über die von seinem Unter­ nehmen erarbeiteten Lösungen für eine rückstandsfreie Kaliproduktion. Er machte dabei auch deutlich, dass sein Unternehmen bisher „ohne Auftrag“ arbeite und eine ausgearbeitete Planung für das hessische Kalirevier noch intensivere Untersuchungen erfordert. Dies wurde auch von Prof. Dr. Wolfgang Voigt bestä­ tigt, der für eine umfassende Planung „rund drei Jahre“ veranschlagte. Voigt bedauerte in diesem Zusam­ menhang, dass man bereits viel Zeit „vergeudet habe“, die jetzt für die Überprüfung alternativer Lösungen fehle. Er regte außerdem an, dass die Haldenbewirtschaftung unabhängig von allen anderen Überlegun­ gen mit einfachen Mitteln optimiert werden könne. Rechtsanwalt Alexander Reidinger, der die Gemeinde Gerstungen und die WWA in der rechtlichen Ausein­ andersetzung mit der Kali+Salz AG vertritt, machte deutlich, dass die Laugenverpressung bereits heute nicht absehbare Risiken für das Grundwasser mit sich bringt. Reidinger bezog sich dabei auch auf Informa­ tionen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie. Der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Jörg Wag­ ner, stellte klar, dass die Bundesregierung als Ansprechpartner der Europäischen Kommission für die Ein­ haltung der Wasserrahmenrichtlinie der EU die Erwartung hat, dass die einzelnen Bewirtschaftungspläne der Länder für das gesamte Flussgebiet von Werra und Weser zumindest als „miteinander kompatibel“ er­ scheinen müssen, wenn es eventuell nicht mehr zu einem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan kommt. Die Bundesregierung habe kein Weisungsrecht gegenüber den Bundesländern und werde deshalb den ge­ samten Prozess nur fachlich moderieren. Wenn der hessische 4-Phasen-Plan in Brüssel „kippt“, könne es in der Folge „im schlimmsten Fall“ auch zu einer Klage und einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutsch­ land wegen Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie kommen. Ute Kuhn, Geschäftsführerin der Flussgebietsgemeinschaft Weser, erläuterte den Diskussionsstand in der Flussgemeinschaft, in der sich alle Anrainer über eine Lösung der Salzabwasserproblematik verständigen sollten. Noch im März 2015 soll hier eine Entscheidung fallen. 18 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Als Vertreter des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz verdeutlichte Abtei­ lungsleiter Kay Nitsche die ablehnende Haltung des Landes Niedersachsen zu den Plänen aus Hessen. Dr. Viktor Mertsch, Referatsleiter Abwasserbeseitigung beim nordrhein-westfälischen Umweltministerium, wies daraufhin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission eine Halbierung der Salzabwasserbelastung und die Nordsee-Pipeline als Konzept für die Einhaltung der Wasserrahmen­ richtlinie nach Brüssel gemeldet habe. Bei der Verringerung der Salzabwasserbelastung sei bisher „noch nichts“ erreicht worden und jeder neue Vorschlag an die Kommission müsse „sehr gut begründet sein“. Hintergrund: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass die Bewirtschaftungspläne für die Weser alle sechs Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren sind. Hierzu fanden seit 2013 umfangreiche Abstimmungen in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) statt, in deren Ergebnis ein aktualisierter Entwurf des Bewirt­ schaftungsplans und Maßnahmenprogramms erarbeitet wurde. Neben den Abstimmungen zu zahlreichen wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wie die Verbesserung der Gewässerstruktur und Durch­ gängigkeit sowie die Reduzierung der anthropogenen Nähr- und Schadstoffeinträge lag ein besonderer Fo­ kus der Abstimmungen auf der Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser durch den Kalibergbau im Wesereinzugsgebiet. Im Oktober 2014 konnte in der FGG Weser ein umfangreiches Maßnahmenpaket (ca. 23.000 Maßnahmen) für den Gewässerschutz erfolgreich abgestimmt werden – die Frage der Salzab­ wässer blieb dabei aber unberücksichtigt. Auf der Weser-Ministerkonferenz am 24.11.2014 wurde festgelegt, dass die Inhalte zur Salzbelastung in den Entwurf eines gesonderten, detaillierten Bewirtschaftungsplans "Salz" gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines entsprechenden Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, diesen bis Mitte März 2015 innerhalb der FGG Weser zu beschließen. Der Beschluss zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 (ohne Salz) wur­ de ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht vor, dass zum 22.12.2014 die Entwürfe der Bewirtschaf­ tungspläne veröffentlicht werden. Da ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, haben die Länder der FGG Weser auf der Basis der erreichten Abstimmungen landesbezogene Be­ wirtschaftungspläne für den jeweiligen Anteil an der Flussgebietseinheit Weser erstellt. Wenn bis Mitte März 2015 der gemeinsame Bewirtschaftungsplan und das gemeinsame Maßnahmenprogramm sowie der detaillierte Bewirtschaftungsplan zum Thema Salz in der FGG Weser beschlossen werden, werden diese Dokumente der öffentlich zur Anhörung vorgelegt. Bis zum 22.12.2015 muss der Bewirtschaftungsplan so vervollständigt werden, dass er seinem Anspruch, einen flussgebietsweiten nachhaltigen Schutz für die Ressource Wasser zu bieten, nachkommt. 19 WWA 3. Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung Osthessen News 17.02.2014 Werra-Weser-Versalzung Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft Kassel wegen Gewässerverunreinigung Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. (WWA)hat nach eigenen Angaben bei der Staatsan­ waltschaft Kassel eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Gewässerver­ unreinigung erstattet. Hintergrund ist die fortgesetzte Verpressung industrieller Abwässer in den Untergrund durch das Unternehmen K+S Kali GmbH. Dieser Entsorgungsweg ist seit Jahren umstritten, weil bekannt ist, dass die verpressten Ab­ wässer nicht im Untergrund verbleiben, sondern in die Grundwasser- und Trinkwasserstock­ werke aufsteigen. Die Erlaubnis für die Laugenverpressung war im Jahre 2011 bis 2015 nur unter Auflagen verlängert worden: K+S musste bis Ende 2013 nachweisen, dass eine Beein­ flussung des Grundwassers ausgeschlossen ist. Diesen Nachweis habe das Unternehmen bis heute nicht erbracht. Schon damals habe die Möglichkeit bestanden, die Erlaubnis zur Lau­ genverpressung zu widerrufen, die hessischen Behörden hätten diese Möglichkeit zum Schutz des Grundwassers jedoch nicht genutzt. In einer fachlichen Stellungnahme vom 10. Juli 2014 habe das Hessische Landesamt für Umwelt und Geo­ logie (HLUG) festgestellt, dass große Grundwasservorkommen durch die Laugenverpressung geschädigt worden seien. Die Gefährdung weiterer Trinkwassergewinnungsanlagen, auch die der Heilquellen in Bad Hersfeld, werde nicht mehr ausgeschlossen. Unter diesen Bedingungen ließen das europäische und das deutsche Wasserrecht keine Alternative zu: die Verpressung der Abwässer hätte nach Einschätzung von Dr. Walter Hölzel von der WWA zwingend und un­ verzüglich eingestellt werden müssen. Trotzdem habe die K+S Kali GmbH die umstrittene Entsorgungs­ maßnahme weiter betrieben und die hessischen Behörden hätten nicht die nötigen und möglichen Schritte zum Schutz des Grundwassers unternommen. Stattdessen sei die Stellungnahme des HLUG unter Ver­ schluss gehalten worden. PM Die Linke 18.02.2015 K+S: Strafanzeige wegen fortgesetzter Gewässerverschmutzung Mittwoch, 18.02. 2015 Zu den heutigen Ausführungen der hessischen Umweltstaatssekretärin Tappeser in Sachen Versenkung von Salzabwasser und zur Anzeige der Werra-Weser-Anrainerkonferenz gegen K+S und hessische Behör­ den erklärt Marjana Schott, umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hat trotz Kenntnis der Gefährdung des Trinkwassers im Werra-Kali­ gebiet die Versenkung von Salzabwässern nicht gestoppt. Die Versenkgenehmigung für Salzabwässer hätte spätestens nach Kenntnis einer Expertise des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) vom Umweltministerium widerrufen werden müssen. Stattdessen hat die Ministerin mit K+S einen Plan ausgehandelt, der eine weitere Versenkung bis 2021 vorsieht.“ Gegen dieses Versagen der Grünen Umweltmisterin habe die Werra-Weser-Anrainerkonferenz gestern An­ zeige erstattet, so Schott, da K+S und hessische Behörden gegen europäisches und deutsches Wasser­ recht verstießen. Schott: „Eine Klage von K+S gegen die Herausgabe der HLUG-Expertise an die Öffentlichkeit heißt nicht, dass das Umweltministerium die alarmierenden Erkenntnisse zur Gefährdung des Trinkwassers missachten darf. Vielmehr hätte das Ministerium diese unbedingt berücksichtigen und in die politischen Entscheidun­ 20 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil gen einfließen lassen müssen. Dass ausgerechnet eine Ministein mit grünem Parteibuch auf dem Feld der Umweltpolitik versagt hat, ist das i-Tüpfelchen dieses Skandals.“ DEWEZET 18.02.2015 Anzeige wegen Weserversalzung Grundwasser gefährdet? Anrainer schalten Staatsanwaltschaft ein Weserbergland. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat bei der Staatsanwaltschaft Kassel eine Strafanzei­ ge gegen unbekannt wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung erstattet. Hintergrund ist die fort­ gesetzte Verpressung industrieller Abwässer in ... 21 WWA 4. 3-Stufen-Plan Lokalo24 von Helga Wernhardt am 06.02.2015 | Kategorie: Lokales Witzenhausen Witzenhausen. Ein fester Tagesordnungspunkt in der Witzenhäuser Stadtverordnetenversammlung ist der Bericht des ersten Stadtrat Dr. Walter Hölzel aus der Werra-Weser-Anrainerkonferenz (WWA), deren Vorsitzender er ist. Das Parlament der Stadt Witzenhausen hat sich bereits 2010 mit einem entsprechen­ den Beschluss hinter Hölzel gestellt und verfolgt als Anrainergemeinde der Werra die Aktivitäten der WWA. Abmahnungen von Kali und Salz Die Parlamentarier informierte er am vergangenen Dienstag über das Vorgehen von Kali+Salz gegen Mit­ glieder der WWA. Gegen ihn, Hölzel, und dem Bürgermeister der Stadt Gerstungen laufe ein Abmahnungs­ verfahren durch ein Hamburger Anwaltsbüro, welches die Interessen der Kali- und Salz AG vertrete. Das Unternehmen fordere die Rücknahme einzelner Passagen in verschiedenen Stellungnahmen der WWA zur Problematik der Werra- und Weserversalzung. Diese Vorgehensweise der K+S AG lasse vermuten, so Hölzel weiter, dass das Unternehmen gegenüber kritischen Äußerungen zunehmend in Erklärungsnot gerate. Die Anrainergemeinden würden ihm allerdings weiterhin den Rücken frei halten und ihn unterstützen, sagte Hölzel in der Sitzung – „auch was das Fi­ nanzielle angeht“. Mit ,Drei-Stufen-Plan’ und technischen Innovationen früher salzfrei Sein vordringlichstes Anliegen sei die Umsetzung des von der WWA ausgearbeitete alternativen Drei-Stu­ fen-Plans, nach dem die betroffene Flusslandschaft bereits 2027 salzfrei sein könnte. „Wir empfehlen wei­ terhin den Einsatz moderner technischer Verfahren vor Ort zur Lösung des Entsorgungsnotstandes und fol­ gen den Ergebnissen des Gutachtens des Umweltbundesamtes, welches die technische Machbarkeit aus­ drücklich bestätigt hat“, so Hölzel. Er hob erneut hervor, dass das Land Hessen sich mit seinem Verhalten gegen bestehende Wasserrahmen­ richtlinien sowie geltendes Europarecht stellen würde. Es bleibe abzuwarten, wie sich die EU-Kommission in dem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland äußern werde. „Wenn die Verpflichtungen gegenüber der EU nicht erfüllt werden, könnten auf das Land Hessen täglich 100.000 Euro Strafe zukommen“, sagte er. „Und das ab Juni 2012.“ 22 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil 5. Erlaubnis zum Gelddrucken? Die Welt 03.02.2015 Gericht verhandelt Millionen-Klage der K+S AG gegen Thüringen Meiningen (dpa/th) - In den Rechtsstreit zwischen dem Düngemittel-Konzern K+S AG (Kassel) und dem Land Thüringen um Millionenzahlungen für Sicherungsarbeiten in alten Kali-Gruben kommt Bewegung. Das Verwaltungsgericht Meiningen kündigte am Dienstag eine mündliche Verhandlung für den 11. Februar an. «Es geht um grundsätzliche Fragen», sagte ein Gerichtssprecher. Die Auseinandersetzung über die Fi­ nanzierung der Kosten für Schäden, die der DDR-Kalibergbau hinterlassen hat, schwelt seit Jahren. 2012 hatte Thüringen vorübergehend seine Zahlungen an das Unternehmen eingestellt. Hintergrund ist, dass das Land 1999 in einem Vertrag mit dem Bund die Zahlungsverpflichtung für die Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kaligruben in Südthüringen übernommen hatte. Der Bund überwies im Gegenzug an Thü­ ringen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Finanzierung der sogenannten Umweltaltlasten. Daraus wur­ den auch die Zahlungen für die Arbeiten in den vor Jahrzehnten stillgelegten Kali-Gruben Merkers und Springen bestritten. Die Mittel sind - auch wegen der immensen Kosten für die Arbeiten in Hunderten Me­ tern Tiefe - seit einigen Jahren aufgebraucht. Letztlich steht bei dem Gerichtsverfahren die Gültigkeit des Vertrages von 1999 auf dem Prüfstand und da­ mit die Zahlungsverpflichtungen des Landes, die sich nach früheren Schätzungen über Jahrzehnte auf bis zu zwei Milliarden Euro summieren könnten. K+S pocht auf die Freistellung von den Kosten für die unterirdischen Sicherungsarbeiten in den ehemali­ gen DDR-Gruben und fordert weitere Zahlungen vom Land. Nach Gerichtsangaben geht es bei dem Rechtsstreit auch darum, in welchem Umfang der Freistaat zahlen muss. Thüringen vertrete die Auffas­ sung, der Freistellungsvertrag sei angesichts stetig steigender Kosten anzupassen. Nachdem der Topf zur Finanzierung von DDR-Umweltaltlasten leer ist, drücken die laufenden Kosten die Landeskasse. Finanzpolitiker sehen darin ein erhebliches Haushaltsrisiko für das Land in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. euwid 04.02.2015 Verwaltungsgericht Meiningen verhandelt K+S-Klage am kommenden Mittwoch Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen wird am kommenden Mittwoch, 11. Fe­ bruar, über die Klage der K+S Kali GmbH gegen den Freistaat Thüringen verhandeln. Das gab das Verwaltungsgericht bekannt. Bei dem Rechtsstreit gehe es um die Frage, in welchem Um­ fang der Freistaat für die Kosten der Altlastensanierung durch die Klägerin aufgrund des zwi­ schen ihm, der Kali und Salz GmbH und der BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) am 21. Oktober 1999 abgeschlossenen Freistellungsvertrags einzustehen hat. Laut Gericht hat sich der Freistaat Thüringen in diesem Vertrag verpflichtet, die Kali und Salz GmbH von Kosten freizustellen, die für die Behebung von Schäden anfallen, die bis zum 1. Juli 1990 durch den frühe­ ren Kaliabbau im Werrarevier verursacht wurden. Um die Jahreswende 2011/2012 habe der Freistaat da­ mit begonnen, Rechnungen der Klägerin nicht oder teilweise nicht mehr zu bezahlen. Er ist der Auffas­ sung, der Freistellungsvertrag müsse mit Blick auf die stetig steigenden Kosten angepasst werden, erklärte das Verwaltungsgericht. Zudem erfasse er nicht alle Maßnahmen, für die die Klägerin Kosten abgerechnet habe. Die Klägerin hat daraufhin den Freistaat auf Zahlung verklagt (Aktenzeichen: 5 K 418/12 Me). Die Klägerin will darüber hinaus feststellen lassen, dass der Freistaat Thüringen keinen Anspruch auf An­ passung des Vertrages hat. K+S sei außerdem der Auffassung, dass der Beklagte aufgrund des Freistel­ lungsvertrages verpflichtet ist, die Kosten für die Laugenhaltung bis zur erfolgreichen Abdichtung oder 23 WWA anderweitigen Lösung des Problems des Eindringens von Wasser oder Lauge in das Bergwerk zu überneh­ men. Allein über diese Klage werde am kommenden Mittwoch verhandelt, erklärte das Gericht. euwid 04.02.2015 Verwaltungsgericht Meiningen verhandelt K+S-Klage am kommenden Mittwoch Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen wird am kommenden Mittwoch, 11. Fe­ bruar, über die Klage der K+S Kali GmbH gegen den Freistaat Thüringen verhandeln. Das gab das Verwaltungsgericht bekannt. Bei dem Rechtsstreit gehe es um die Frage, in welchem Um­ fang der Freistaat für die Kosten der Altlastensanierung durch die Klägerin aufgrund des zwi­ schen ihm, der Kali und Salz GmbH und der BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) am 21. Oktober 1999 abgeschlossenen Freistellungsvertrags einzustehen hat. Laut Gericht hat sich der Freistaat Thüringen in diesem Vertrag verpflichtet, die Kali und Salz GmbH von Kosten freizustellen, die für die Behebung von Schäden anfallen, die bis zum 1. Juli 1990 durch den frühe­ ren Kaliabbau im Werrarevier verursacht wurden. Um die Jahreswende 2011/2012 habe der Freistaat da­ mit begonnen, Rechnungen der Klägerin nicht oder teilweise nicht mehr zu bezahlen. Er ist der Auffas­ sung, der Freistellungsvertrag müsse mit Blick auf die stetig steigenden Kosten angepasst werden, erklärte das Verwaltungsgericht. Zudem erfasse er nicht alle Maßnahmen, für die die Klägerin Kosten abgerechnet habe. Die Klägerin hat daraufhin den Freistaat auf Zahlung verklagt (Aktenzeichen: 5 K 418/12 Me). Die Klägerin will darüber hinaus feststellen lassen, dass der Freistaat Thüringen keinen Anspruch auf An­ passung des Vertrages hat. K+S sei außerdem der Auffassung, dass der Beklagte aufgrund des Freistel­ lungsvertrages verpflichtet ist, die Kosten für die Laugenhaltung bis zur erfolgreichen Abdichtung oder anderweitigen Lösung des Problems des Eindringens von Wasser oder Lauge in das Bergwerk zu überneh­ men. Allein über diese Klage werde am kommenden Mittwoch verhandelt, erklärte das Gericht. Focus 11.02.2015 K+S-Streit: Gericht besteht nicht auf Offenlegung des Kali-Vertrags Mittwoch, 11.02.2015, 13:51 Im Streit um Millionen-Zahlungen des Landes Thüringen an den Düngemittelkonzern K+S AG (Kassel) pocht das Verwaltungsgericht Meiningen nicht auf Offenlegung des lange geheimgehaltenen Kali-Fusions­ vertrages. Der Vertrag von 1993, der den Zusammenschluss der ost- und westdeutschen Kali-Industrie regelt, sei nicht entscheidend für die strittigen Zahlungen des Landes an den Konzern, sagte der Präsident des Ver­ waltungsgerichts, Udo Schneider, am Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung in Meiningen. Ein Vertreter des Unternehmens verwies darauf, dass der Vertrag inzwischen der Thüringer Landesregie­ rung und dem Landtag zur vertraulichen Einsicht vorliege. K+S sieht das Land in der Pflicht, die Kosten zur Sicherung unterirdischer Hohlräume zu tragen, die durch den DDR-Kalibergbau nahe der hessisch-thüringischen Landesgrenze entstanden. 2012 hatte Thüringen vorübergehend seine Zahlungen an den Kali-Konzern eingestellt. Focus 11.02.2015 Thüringen will maximal eine halbe Milliarde an K+S zahlen Mittwoch, 11.02.2015, 18:24 Thüringen will die Gesamtzahlungen an den Düngemittelkonzern K+S AG für Sicherungsarbeiten in DDRKaligruben auf etwa eine halbe Milliarde Euro begrenzen. 24 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Das sagte Umweltstaatssekretär Olaf Möller am Mittwoch am Rande einer Verhandlung vor dem Verwal­ tungsgericht Meinungen. Das Land und der Dax-Konzern streiten seit Jahren über die Kosten für die Siche­ rung unterirdischer Hohlräume, die durch den DDR-Kalibergbau nahe der hessisch-thüringischen Landes­ grenze entstanden. K+S hat Thüringen auf Einhaltung eines Vertrages aus dem Jahr 1999 verklagt, nach dem das Unterneh­ men von den Kosten zur Beseitigung der DDR-Umweltschäden freigestellt ist. Das Verwaltungsgericht wol­ le Anfang kommender Woche seine Entscheidung bekanntgeben, sagte Gerichtspräsident Udo Schneider nach fast siebenstündiger Verhandlung. Thüringen hatte 2012 vorübergehend seine Zahlungen an den Kali-Konzern eingestellt und überweist der­ zeit das Geld nur unter Vorbehalt. Laut Möller haben sich die Kosten für die Sicherungsarbeiten in den KaliGruben Springen und Merkers bisher auf 411 Millionen Euro summierten. Das Land vertrete die Ansicht, dass der mehr als 15 Jahre alte Vertrag angepasst werden müsse. Sonst würden „Ewigkeitskosten“ den Landeshaushalt extrem belasten. K+S pochte bei der Verhandlung erneut auf Einhaltung des Vertrages und lehnt Änderungen ab. Möller begründete die Maximalzahlung von 500 Millionen Euro mit einem Aufschlag von 20 Prozent auf die bisher gezahlte Summe. Damit würde sich das Land am ebenfalls 1999 mit dem Bund abgeschlossenen Generalvertrag zur Finanzierung von DDR-Umweltschäden orientieren. Bei dem Verfahren gehe es allein um die Freistellung von K+S von den Sanierungskosten, nicht um die Ka­ li-Verträge insgesamt, erklärte Gerichtspräsident Schneider als Vorsitzender Richter in dem Verfahren. „Wir werden nicht wie Moses vom Berg steigen und alle Konflikte lösen.“ Vor dem Freistellungsvertrag mit K+S hatte das Land mit dem Bund eine Vereinbarung getroffen, mit der der Bund durch eine Einmalzahlung in dreistelliger Millionenhöhe aus seinen Verpflichtungen für DDR-Um­ weltschäden entlassen wurde. Das Geld vom Bund war bereits 2012 verbraucht. Die rot-rot-grüne Landes­ regierung will sich nun für Nachverhandlungen einsetzen. Er hoffe auf eine politische Lösung, sagte Möller. Laut Koalitionsvertrag soll aber auch eine Klage gegen den Bund geprüft werden. In Springen gibt es Wassereinbrüche, so dass möglicherweise dauerhaft Wasser abgepumpt werden muss, um die Grube vor einem Einsturz zu schützen. Die Kosten für die Sicherungsarbeiten in den nächsten Jahr­ zehnten schätzen Fachleute auf Beträge zwischen 300 Millionen Euro und zwei Milliarden Euro. Sogar bis zu 4,6 Milliarden Euro an „Ewigkeitskosten“ werden in den Gerichts-Unterlagen genannt, falls die Wasser­ einbrüche nicht gestoppt werden könnten. Der Landtagsabgeordnete Tilo Kummer (Linke) verlangte eine Prüfung, ob ein Teil der Sanierungskosten nicht durch den DDR-Bergbau, sondern durch die Versenkung von Kali-Lauge aus der K+S Produktion ent­ standen sein könnten. Thüringer Allgemeine 12.02.2015 Thüringen muss Sanierung der Kali-Altlasten wohl weiter bezahlen Meiningen. Thüringen muss aller Voraussicht nach für die Sanierung der Altlasten im Kalibergbau an der Werra vorerst weiter bezahlen. Das ist der Tenor der mündlichen Verhandlung, die Mittwoch vor dem Ver­ waltungsgericht in Meiningen stattfand. Während einer Grubenfahrt konnten 2011 der Gewinnbetrieb und die bergtechnische Infrastruktur bei der K+S Kali GmbH am Standort Unterbreizbach - Schachtanlage Sünna besichtigt werden. Archiv-Foto: Marco Kneise Verfahrensgegner war die Kali und Salz GmbH. Das Unternehmen hatte vor Gericht eine sogenannte Fest­ stellungsklage eingereicht, die das Land auf unbestimmte Zeit verpflichten soll, die bestehenden Fi­ nanzierungsvereinbarungen der untertägigen Arbeiten nicht einseitig ändern zu können. Thüringen hatte im Sommer 2010 die Zahlungen an die mit den Arbeiten beauftragte Kali und Salz GmbH teilweise eingestellt. Nach Angaben von "Kali und Salz" belaufen sich die Außenstände inzwischen auf rund sechs Millionen Euro. Das Argument des Thüringer Umweltministeriums für den Zahlungsverzug: Die Ge­ 25 WWA schäftsgrundlage der Ende der 90er-Jahre getroffenen Vereinbarung habe sich geändert. Die Sanierungs­ kosten hätten sich gemessen an den Erwartungen zurzeit des Vertragsabschlusses unzumutbar erhöht. Bislang musste Thüringen etwas mehr als 400 Millionen Euro für die Behebung von Bergschäden zu DDRZeiten bezahlen. "Unser Ziel ist es, alle Kosten, die über eine 20-prozentige Steigerung der damalig ge­ schätzten Kosten hinausgehen, nachzuverhandeln", so Umweltstaatssekretär Olaf Möller (Grüne). Abge­ schlossen wurde die inzwischen strittige Finanzierungsvereinbarung 1999 mit konkreten Erwartungen auf beiden Seiten. "Kali und Salz" hatte die Bergwerke an der Werra 1993 nur unter der Bedingung übernom­ men, niemals zur Finanzierung der Umweltsünden aus DDR-Zeiten herangezogen zu werden. Auf die Ein­ haltung der Bedingungen pocht der Kasseler Bergwerkskonzern bis heute. Thüringen wiederum war Ende der 90er-Jahre noch davon ausgegangen, dass das Eindringen der unge­ sättigten Lauge ins Bergwerk Springen in absehbarer Zeit gestoppt werden könne. Ableiten lässt sich das nicht zuletzt aus der Kostenkalkulation für die noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen in Höhe von da­ mals noch mehreren Hundert Millionen Euro. Heute scheint klar: Die Zuflüsse sind nicht aufzuhalten. Von sogenannten Ewigkeitskosten ist hier die Rede. Bis zum Jahr 3000 könnten sich die Kosten für das Abpumpen der Lauge auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen - gerechnet nach heutigen Preisen. Flutung der Gruben birgt Gefahr von Schäden Das fünfköpfige Richterkollegium in Meiningen ließ gestern keinen Zweifel daran, dass die Arbeiten durch­ geführt werden müssten. Ein Aussetzen der Arbeiten und eine Flutung der Gruben berge die Gefahr von massiven Schäden an Leib, Leben und Gütern über Tage. Zudem habe Thüringen gegenüber "Kali und Salz" eine unmissverständliche Kostenübernahme der Sanierungsleistungen abgegeben. Staatssekretär Möller bewertete den Ausgang der mündlichen Verhandlung vorsichtig skeptisch, wollte dem für Anfang kommender Woche angekündigten Urteil nicht vorgreifen. Zugleich kritisierte er jedoch die Verhandlungsführung von 1999. "Dass man eine so umfassende Altlastenvereinbarung ohne Öffnungsklau­ seln abschließt, erscheint mir fahrlässig." Möller spielt an auf einen Vertrag Thüringens mit dem Bund. Darin hatte sich das Land verpflichtet, die ge­ genüber "Kali und Salz" garantierten Kosten gegen eine Abschlagszahlung von 400 Millionen Euro für alle Zeiten allein tragen zu wollen. Doch genau hier sieht beispielsweise der Linke-Umweltexperte Tilo Kum­ mer zugleich die Chance der zu erwartenden Niederlage. "Es wurde festgestellt, dass grundsätzlich eine Möglichkeit zur Nachverhandlung besteht, wenn die Kosten nach Jahren ins Unzumutbare steigen. Nur haben die Richter klargestellt, dass Adressat dieser Nachver­ handlung nicht Kali und Salz sei, sondern der Bund." Frankfurter Neue Presse 16.02.2015 Kali-Förderung: Gericht verurteilt Thüringen zu Millionenzahlungen an K+S AG Thüringen muss weiterhin Millionenbeträge an den Kali- und Düngemittelkonzern K+S AG (Kassel) für Si­ cherungsarbeiten in DDR-Kaligruben zahlen. Meiningen. Das entschied das Verwaltungsgericht Meiningen nach einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit ga­ ben die Verwaltungsrichter dem Dax-Konzern recht. Er hatte Thüringen verklagt, einen Vertrag von Oktober 1999 uneingeschränkt einzuhalten. Darin hatte sich das Land verpflichtet, die Kosten für die durch den DDR-Kalibergbau im thüringisch-hessischen Grenz­ gebiet entstandenen Umweltschäden zu übernehmen. Thüringen hat laut Umweltministerium bereits 411 Millionen Euro überwiesen und wollte die Zahlungen nun auf 500 Millionen Euro begrenzen. 26 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil MDR 16.02.2015 Streit um Kosten für Kali-Altlasten Gericht gibt K+S Recht: Thüringen muss weiter zahlen Das Land Thüringen muss weiter für die Sanierung von Kali-Altlasten durch das Bergbau-Unternehmen K+S im Werra-Revier bezahlen. Das Verwaltungsgericht Meiningen gab in einem am Montag verkündeten Urteil einer entsprechenden Klage von K+S gegen den Freistaat statt. Thüringen hatte sich geweigert, dem Unternehmen weiterhin und unbegrenzt die Kosten für die Bekämpfung von Wasser- und Laugenein­ brüchen in dem stillgelegten Kali-Bergwerk Merkers/Springen zu erstatten. Keine Deckelung vereinbart Thüringen will maximal 500 Millionen Euro für diese Sanierungsarbeiten bezahlen. Das bedeutet, dass das Land nur noch rund 80 Millionen Euro bereitstellen will, da es bereits über 400 Millionen Euro in den ver­ gangenen Jahren an K+S überwiesen hat. Diese Deckelung ist laut Gericht jedoch nicht in dem zwischen K+S und Thüringen unterzeichneten Generalvertrag vom 24. Februar 1999 vorgesehen. Die Richter folgten auch nicht der Argumentation des Landes, dass das eigentliche Ziel einer "trockenen Verwahrung" des Bergwerks nicht erreicht wurde und die Bekämpfung von Laugeneinbrüchen nicht bezahlt werden müsste. Der Vertrag zwischen Land und K+S sehe auch die Freistellung des Unternehmens von Kosten im Zusam­ menhang mit Laugeneinbrüchen vor, so das Gericht. Land sieht nun Bund in der Pflicht Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Thüringen kann dagegen Berufung am Oberverwaltungsgericht in Weimar einlegen. Umweltministerin Anja Siegesmund sah den Bund in der Mitverantwortung. Bergbaufol­ gelasten seien Folgekosten der Wiedervereinigung, die nicht Thüringen allein aufgebürdet werden könn­ ten. Dies gelte vor allem dann, wenn sich die Kosten der Sanierung der Kali-Altlasten zu Ewigkeitskosten entwickelten. Thüringen werde aber zunächst seinen Rechtsverpflichtungen aus dem Urteil der K+S Klage nachkommen. Auch die Landtagsfraktionen von Linke und CDU forderten eine Beteiligung des Bundes. Zwischen dem Land und K+S gibt es seit 2012 Streit über die Sanierungskosten für Kali-Altlasten. Damals hatte das Land seine Zahlungen an das Unternehmen vorübergehend eingestellt, später nur noch unter Vorbehalt weiterbezahlt. Das Land ist der Auffassung, dass der Bund ebenfalls eine Zahlungsverpflichtung hat. Das muss der Freistaat aber mit der Treuhand-Nachfolgerin BvS klären, so die Meininger Richter. In der Vergangenheit gab es bereits erste Gespräche zwischen Thüringen und dem Bundesfinanzministeri­ um. Es hatte aber zunächst auf die frühere Vereinbarung verwiesen, mit der sich der Bund und Thüringen 1999 auf einen gemeinsam finanzierten Fonds zur Altlastensanierung geeignigt hatten - womit aber auch alle Ansprüche an den Bund abgegolten waren. Dieser Fonds ist inzwischen ausgeschöpft, so dass zur Zeit Thüringen alleine für die Kosten aufkommen muss. Nach unterschiedlichen Schätzungen könnten damit über die nächsten Jahrzehnten als sogenannte "Ewigkeitskosten" Aufwendungen von mehreren Milliarden Euro fällig werden. Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2015, 18:18 Uhr der Aktionär 16.02.2014 K+S: Baustelle beseitigt! Obwohl die K+S-Aktie bislang heute zu den Tagesverlierern im DAX zählt, dürfte sich der Konzern als Ge­ winner fühlen. Denn das Verwaltungsgericht Meiningen verurteilt Thüringen dazu weiterhin Millionenbeträ­ ge an den Kali- und Düngemittelkonzern für Sicherungsarbeiten in den DDR-Kaligruben zu zahlen. In dem heute veröffentlichten Urteil gaben die zuständigen Richter dem DAX-Konzern Recht. K+S hatte Thüringen verklagt einen Vertrag von Oktober 1999 uneingeschränkt einzuhalten. Damals hatte sich das Land Thüringen dazu verpflichtet die Kosten, die durch den DDR-Kalibergbau im thüringisch-hessischen Grenzgebiet entstandenen Umweltschäden zu übernehmen. Thüringen hat seitdem bereits 411 Millionen Euro überwiesen und wollte die Zahlungen nun auf 500 Millionen Euro begrenzen. Sauberes Chartbild 27 WWA Der Sieg im Rechtsstreit ist zwar eine schöne Randnotiz. Doch für die K+S-Aktie spricht vielmehr das her­ vorragend Chartbild. Nachdem das Papier mit dem Break über die Marke von 24,93 Euro ein Kaufsignal ge­ neriert hatte, wurde das Jahreshoch von 27,25 Euro herausgenommen. Aus charttechnischer Sicht ist damit der Weg bis 35 Euro frei. Ein Rücksetzer auf das Ausbruchsniveau von 27,25 Euro oder eine längere Konsolidierungsphase wäre denkbar. MDR 17.02.2015 Streit um Kosten für Kali-Altlasten Ramelow sieht den Bund in Zahlungspflicht MDR THÜRINGEN JOURNAL Bleibt Thüringen auf den Kali-Altlasten sitzen? Auch die neue Thüringer Landesregierung will den Bund an den Kosten für die Sanierung von stillgelegten Kali-Bergwerken im Freistaat beteiligen. Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte am Dienstag, Millionenzah­ lungen über Jahrzehnte für Umweltschäden durch den DDR-Bergbau könnten nicht allein von einem Bun­ desland getragen werden. Der Linke-Politiker reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mei­ ningen vom Vortag. Dieses hatte den Freistaat dazu verurteilt, dem Bergbau-Unternehmen K+S weiterhin die Ausgaben für die Bekämpfung von Wasser- und Laugeneinbrüchen in stillgelegten Bergwerken im Wer­ ra-Revier zu erstatten. Damit bleibt die rot-rot-grüne Landesregierung grundsätzlich auf der Linie ihrer Vorgängerregierung von CDU und SPD. Diese hatte 2012 die Zahlungen an K+S vorübergehend eingestellt, weil sie den Bund eben­ falls in der Pflicht sah. Berlin steht hingegen auf dem Standpunkt, mit der einmaligen Zahlung von rund 227 Millionen Euro in einen Sanierungsfonds keine weiteren Verpflichtungen zu haben. Der Fonds ist aller­ dings mittlerweile nahezu leer. Verträge sollen überprüft werden Ramelow sagte weiter, die Landesregierung wolle zunächst die Urteilsbegründung des Meininger Gerichts abwarten und dann über eine mögliche Revision am Oberverwaltungsgericht entscheiden. Er forderte zu­ gleich, dass die Kali-Verträge überprüft werden müssten. Thüringen werde dazu Fachleute heranziehen und eine Arbeitsgruppe bilden, sagte er. Bei der Fusion der ost- und westdeutschen Kaliindustrie zu Beginn der 1990er-Jahre hatte die Treuhand den Käufer K+S AG von den Sanierungskosten für geschlossene Bergwerke freigestellt. Diese wurden vom Bund und vom Land Thüringen im Verhältnis von 75 zu 25 Pro­ zent getragen. 1999 übernahm Thüringen dann allein die Verpflichtung. Auf den 1999 zwischen dem Frei­ staat und K+S geschlossenen Generalvertrag bezieht sich auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Meinin­ gen. Nach Einschätzung der SPD widersprach die 1999 getroffene Freistellung den damals geltenden Gesetzen. Gemäß Umweltrahmengesetz seien Laugenzuflüsse als Bergbaufolge und nicht als ökologische Altlast zu behandeln, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Dagmar Becker. Deshalb könne es keine Freistellung für Sanierungskosten infolge von Laugenzuflüssen geben. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Egon Primas sagte MDR THÜRINGEN, die Union fordere schon seit Monaten, den Bund an den Kosten für die Sanierung zu beteiligen. Wichtig sei auch, dass die Landtags­ fraktionen Einblick in den Kali-Fusionsvertrag erhielten. Kritik an Reinholz Thüringen will Bund an K+S-Vertrag beteiligen 17.02.2015, 18:10 Uhr | 01:48 min Die neue Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) kritisierte indes am Dienstag ihren Vor­ gänger Jürgen Reinholz (CDU). Es sei aus ihrer Sicht falsch gewesen, die Zahlungen an das Unternehmen auszusetzen. Damit habe das Land erst die Klage von K+S vor dem Verwaltungsgericht Meiningen provo­ ziert. Das allerdings war nach früheren Aussagen der damaligen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) beabsichtigt. Die schwarz-rote Landesregierung hatte gehofft, den Bund in die juristische Auseinan­ dersetzung über Zahlungspflichten für die Sanierung hineinziehen zu können. Das hatte das Verwaltungs­ gericht jedoch nicht getan, sondern in seinem Urteil darauf verwiesen, dass das Land eventuelle Ansprü­ che gegen den Bund in einem eigenständigen Verfahren geltend machen müsste. Sanierung soll noch 300 Millionen Euro kosten 28 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil K+S nannte hingegen am Dienstag erstmals eine konkrete Zahl über die erwarteten Sanierungskosten in den kommenden Jahrzehnten. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers werden etwa 300 Millionen Euro für die Gruben Merkers und Springen im Wartburgkreis kalkuliert. Nach mehreren Verträgen, die aus den 1990er-Jahren stammen, ist K+S von den Sanierungskosten für Umweltschäden freigestellt, die aus dem DDR-Kalibergbau an der thüringisch-hessischen Landesgrenze re­ sultieren. Thüringen hat nach Angaben des Umweltministeriums bisher rund 400 Millionen Euro für die Si­ cherung der riesigen unterirdischen Hohlräume gezahlt und will die Gesamtausgaben bei 500 Millionen Euro deckeln. europaticker 19.02.2015 SPD: Landesregierung zieht die richtigen Konsequenzen Thüringen will nicht allein für Kali-Altlasten aufkommen Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) hat ihrem Vorgänger Fehlentscheidungen bei der Auseinan­ dersetzung mit dem Kasseler Düngemittelkonzern K+S AG vorgeworfen. „Wir können die Uhr nicht zurück­ drehen“, erklärt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund zur heutigen Entscheidung des Verwal­ tungsgerichtes Meiningen bezüglich einer Klage von K+S gegen den Freistaat aus dem Jahr 2012. „Wir werden der Rechtsverpflichtung natürlich nachkommen. Ob weitere Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen sind, kann erst beurteilt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und ausgewertet ist. Oberstes Ziel ist es jetzt, weiteren Schaden vom Land fernzuhalten“, so Siegesmund. In Auswertung der Gerichtsentscheidung besteht die Kostenverpflichtung des Freistaates auf jeden Fall in Höhe von 491 Mio. Euro. Das sind 20 % mehr als die im Generalvertrag für das Kaliprojekt veranschlagten Kosten von 409 Mio. Euro. Bisher hat K+S bereits 405 Mio. Euro für Altlastensanierungen erhalten. Die zu­ künftigen Zahlungen werden für die Laugenhaltung, Versatzmaßnahmen und Untersuchungen/Bewertun­ gen eingesetzt. „Wir benötigen so bald wie möglich eine verlässliche Bewertung der zukünftig noch erforderlichen Maßnah­ men zur Beseitigung der Kali-Altlasten. Diese Bewertung erstellen wir u.a. mit K+S“, sagte Siegesmund. Die Umweltministerin sieht auch weiterhin den Bund in der Verantwortung: „Bergbaufolgelasten sind vom Bund und den jeweiligen Ländern gemeinsam zu tragen. Das sind Folgekosten der Wiedervereinigung, das kann nicht Thüringen allein aufgebürdet werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Kosten der Sanie­ rung der Kali-Altlasten zu Ewigkeitskosten entwickeln“, so Siegesmund. Nach einer Vereinbarung von 1999 muss das Land die Kosten für die Sicherung der unterirdischen Hohl­ räume übernehmen, die durch den DDR-Bergbau entstanden sind. Becker: Thüringen kann nicht allein für Kali-Altlasten aufkommen „Trotz des gestrigen Verwaltungsgerichtsurteils zweifle ich daran, dass Thüringen allein für die Kali-Altlas­ ten aufkommen soll. Die Ewigkeitskosten von 4,6 Milliarden Euro und die von K+S genannten Kosten von über 300 Millionen Euro zur Sanierung der Gruben Merkers und Springen, lassen sich nicht alleine durch den Freistaat stemmen. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung Ramelows, den Bund an den Kosten zu beteiligen. Wir hoffen, dass die notwendigen Verhandlungen dazu bald in die Wege geleitet werden. Es freut uns zudem, dass auch die Landesregierung nun eine gründliche Aufarbeitung der Vertragsverhand­ lungen sowie eine genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit des Freistellungsvertrages angehen will. Diesbezüg­ lich wünschen wir uns eine enge Zusammenarbeit der Regierung mit den Fraktionen und bieten selbstver­ ständlich die Unterstützung der SPD-Fraktion an," äußert sich Dagmar Becker, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, zu der Ankündigung des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ra­ melow, den Bund an den ausufernden Sanierungskosten für die DDR-Kalibergwerke zu beteiligen Problematisch sei insbesondere die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung zum Abschluss eines umfassenden Freistellungsvertrages, der das Unternehmen auf der ganzen Linie entlastet und so den Frei­ staat in immense Kosten stürze. Gründe die Freistellung vom 21. Oktober 1999 infrage zu stellen, ergeben 29 WWA sich aus den damals geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Danach wurde die Freistellung, die aus dem Umweltrahmengesetz abgeleitet wurde, über das erlaubte hinaus getroffen. So seien die Laugenzu­ flüsse gemäß des Umweltrahmengesetzes als Bergbaufolge und nicht als ökologische Altlasten zu behan­ deln. Dadurch könnten Sanierungskosten, die durch Laugenzuflüsse entstehen, nicht vertraglich freigestellt werden. „Dass Thüringen weiterhin für die gesamten Kosten, die der Laugenzufluss verursacht, für eine nicht absehbare Zeit aufkommen soll, bezweifle ich mit Blick auf den fragwürdigen Freistellungsumfang“, so die Umweltexpertin der SPD-Fraktion. Südthüringer Zeitung 24.02.2015 Gericht Kali-Prozess kommt Land 775 000 Euro teuer Die Sanierungskosten für DDR-Kaligruben verschlingen Millionen aus dem Landeshaushalt. Aber auch für Anwälte und Gerichte muss Thüringen tief in die Kasse greifen. Erfurt/Meiningen - Die juristische Auseinandersetzung zwischen Thüringen und dem Düngemittelkon­ zern K+S AG (Kassel) um die Sanierungskosten für stillgelegte Bergwerke wird teuer für das Land. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Meiningen habe zu Gesamtkosten von mehr als 775 000 Euro geführt, teilte das Umweltministerium auf Anfrage mit. Weil Thüringen das Verfahren verlor, mussten neben den Gerichtskosten und den Kosten der eigenen Anwälte auch die der Rechtsvertreter des Dax-Konzerns be­ zahlt werden. Das finanzielle Risiko ist einer der Aspekte, den die Landesregierung bei der Entscheidung über einen möglichen Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht berücksichtigen muss. Das Verwaltungsgericht in Meiningen hatte den Streitwert, der Einfluss auf die Verfahrenskosten hat, auf 30 Millionen Euro festge­ legt. Thüringen war von K+S mit Erfolg verklagt worden, weiterhin die Sicherungsarbeiten in den unterirdischen Hohlräumen der Gruben Merkers und Springen (Wartburgkreis) zu finanzieren. Das Unternehmen pocht auf Einhaltung eines entsprechenden Vertrags von 1999. Bisher wurden nach Angaben des Umweltministe­ riums dafür 405 Millionen Euro gezahlt, mindestens 80 Millionen Euro sind nach Ministeriumsschätzung mittelfristig zu berappen. Dazu kommen die Prozesskosten, die sich weiter erhöhten, wenn Thüringen er­ folgreich die nächste Instanz anriefe. Die Entscheidung solle nach Vorlage der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Meiningen fallen, kün­ digte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) an. Nach den üblichen Fristen rechnen Fachleute mit ei­ ner Entscheidung bis spätestens Ende April. Thüringen muss beim Oberverwaltungsgericht zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Zudem geht es in Meiningen noch um offene Zahlungen von Thüringen an das Kali-Unternehmen in Höhe von etwa sechs Millionen Euro. Die Verwaltungsrichter hatten diese Sachentscheidung zunächst zurückge­ stellt, um grundsätzlich über die Thüringer Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmen zu ent­ scheiden. Das Land hatte zeitweise die Zahlungen an K+S ausgesetzt und danach seit 2012 nur unter Vorbehalt für die unterirdischen Sicherungsarbeiten gezahlt. Letztlich geht es bei dem Streit um Umweltschäden aus der DDR-Zeit. Die Landesregierung will nun erreichen, dass sich angesichts der Kostenexplosion der Bund dar­ an wieder beteiligt. dpa 30 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Unsere Neue Zeitung 24.02.2015 Wir reden hier über Menschenleben Tilo Kummer kämpft als Landtagsabgeordneter seit Jahren gegen die ökologischen Probleme, die durch die Kalibergwerke des K+S Konzerns bestehen. Nach dem Meininger Urteil zeigt der Umweltexperte Wege auf, wie der Konzern zukünftig an der teuren Altlastensanierung beteiligt werden könnte. Das Meininger Verwaltungsgericht hat am 16. Februar entschieden, dass Thüringen weiter für die Sanierung der Kali-Gruben des DAX-notierten K+S-Konzerns (Jahresgewinn 2013, 434 Millionen Euro) zahlen muss. Es geistern Zahlen von bis zu vier Milliarden Euro durch die Medien. Woher kommen die astronomischen Zahlen? Beim Salzabbau in der Grube Springen wurde eine Wasserader getroffen. Dieses Wasser ist nicht gesättigt und kann noch Salz lösen. Das ist eine große Gefahr für das Bergwerk und deswegen muss das Wasser ständig abgepumpt werden. Das allein kostet jährlich zwei Millionen Euro. Auf 1000 Jahre hochgerechnet ergeben sich schon zwei Milliarden Euro. Was ist in dem Vertrag, der die Sanierungskosten regelt, festgelegt? Es gibt insgesamt drei Verträge. Der Kali-Fusionsvertrag, der die Fusion des DDR-Kalibergbaus mit K+S ge­ regelt hat. Er führte im Ergebnis zur Schließung von Bischofferode, die Bergwerke Unterbreizbach, Merkers und Springen (Wartburgkreis) gingen an K+S. Der Konzern wurde außerdem von den Sanierungskosten freigestellt. Damals hat die Treuhand 80-90 Prozent der Kosten der Altlastensanierung getragen. 1999 hat Thüringen mit der Treuhand-Nachfolgerin BVS einen Generalvertrag geschlossen, der auch die Kosten der Sanierung von so genannten Normal-Projekten, wie dem Teersee in Rositz oder bei alten Fabrikanlagen, regelte. Wenn ein Investor ein Unternehmen und eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten übernahm, zahlten Bund und Land die Kosten der Altlastensanierung. Andernfalls hätte sich damals kaum ein Unter­ nehmer gefunden, der DDR-Betriebe übernommen hätte. Weil die Auseinandersetzung mit dem Bund über die Finanzierung der Altlasten langwierig war, hat die frühere Landesregierung gesagt: Wir einigen uns mit dem Bund über eine abschließende Zahlung und regeln die Altlastensanierung dann allein. Für 1,3 Milliar­ den DM ließ sich Thüringen vom Bund abfinden. Das Geld ist jetzt aber alle, obwohl es bis 2017 hätte rei­ chen sollen. Gegenüber K+S regelte das Land Thüringen die Altlastensanierung in einem separaten Freistellungsver­ trag. Danach erhält K+S 100 Prozent der Kosten erstattet, eine Deckelung des Finanzrahmens und eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Und deshalb hat K+S geklagt, weil der Steuerzahler weiter blechen soll? Vor dem Verwaltungsgericht Meiningen ging es um den Freistellungsvertrag. Der damals zuständige Minis­ ter Reinholz (CDU) hat 2011 die Zahlungen eingestellt, weil die Kosten überschritten waren. Aber das wa­ ren vom Thüringer Landesbergamt beauftragte Sanierungs-Leistungen, die K+S durchgeführt hat. Es wur­ de anerkannt, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Dass sich das Land jetzt weigert, diese Kosten zu übernehmen, geht nicht. Gewinne werden privatisiert und Verluste verstaatlicht. Das gab es oft, zuletzt bei der Ban­ kenkrise. Kann Rot-Rot-Grün die Fehler von CDU-geführten Regierungen in Land und Bund überhaupt rückgängig machen? Im Fall K+S gehen die Ursachen auf die Bundesregierung unter Kohl zurück. Dass die Thüringer Landesre­ gierung den Generalvertrag abgeschlossen hat, ist nachvollziehbar. Man hätte sich nur nicht ohne eine An­ passungsklausel einigen dürfen. Aber das ist, wie der Richter angedeutet hat, möglicherweise gar nicht re­ levant. Weil die vertragliche Geschäftsgrundlage weggefallen ist? Meiner Ansicht nach ja. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wurde, gilt der nur so lange, wie es eine gemeinsame Geschäftsgrundlage gibt. Fällt sie weg, dann muss man das begründen. Thürin­ gen hat vor Gericht die Kostensteigerung angeführt. Der Anwalt hat argumentiert, wenn ich einen Oldti­ mer sanieren lasse und er kostet drei Mal so viel wie im Kostenvoranschlag, kann ich sagen: Die Ge­ schäftsgrundlage ist weggefallen! Der Richter hat gesagt, wir reden hier nicht über Autos, sondern über Menschenleben. Deshalb sei die notwendige Altlastensanierung auf jeden Fall durchzuführen! Bei einem fi­ nanziell ungedeckeltem Vertrag kann man die gestiegenen Kosten aber nicht als Wegfall der Geschäfts­ 31 WWA grundlage anführen, sondern andere Punkte. Zum Beispiel, dass die Altlastensanierung dem aktuellen Bergbau von K+S dient und wir das jetzt erst mitbekommen haben. Kann man das beweisen? Und selbst wenn, ist K+S nicht bekannt dafür, Kritiker mundtot zu machen? Walter Hötzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkon- ferenz, wurde schon mehrfach von K+S gericht­ lich verfolgt. Das ZDF musste sogar einen Beitrag zurückziehen. Nur als Abgeordneter kann ich sagen, was ich denke. Die Anhänge zum Kali-Fusionsvertrag haben wir ja jetzt erst vorliegen. Daraus ergeben sich Hinweise, dass die Gruben Merkers und Springen nur von K+S gekauft wurden, weil dort die höchste Ar­ beitsproduktivität erwartet wurde. K+S wollte aber von Anfang an den Standort Merkers nicht erhalten, sondern von Hattdorf (Niedersachsen) aus abbauen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Da sollten die Chancen doch günstig stehen, dass die nächs­ te Instanz, den Wegfall der Geschäftsgrundlage bestätigt? Genau das hat der Richter in Meinigen beschrieben. Dass sich ein Betrieb generell mit bis zu 20 Prozent an der Altlastensanierung beteiligt, ist Standard und so war es auch zwischen K+S und Treuhand. Im Fall K+S hätte das schon deshalb so bleiben müssen, weil sie weiter Salz abbauen. Der Richter hat klar gesagt: Wenn die Sanierung der Tätigkeit von K+S dient, dann kann das als Begründung für den Wegfall der Ge­ schäftsgrundlage herangezogen werden. Den Chef des Thüringer Bergamtes hat der Richter gefragt, ob die Sanierung der Laugenzutritte in der Grube Springen der aktiven Tätigkeit von K+S dient. Eine klare Aussage gab es darauf leider nicht. Anstatt des dauerhaften Abpumpens bestünde auch die Möglichkeit, die Grube mit Magnesiumchloridlauge aus den Kali-Abwässern zu fluten, die sonst in die Werra geleitet werden. Das würde das große ökologische Problem der Werraversalzung reduzieren und die Kosten für das Abpumpen würden wegfallen. Aber die Salzlagerstätte wäre anschließend nicht mehr nutzbar. ,Die Werraversalzung, die auch Weser und die Nordsee betrifft, macht das Thema zum europäischen Pro­ blem. Gibt es hier Neuigkeiten? Eine Klagegemeinschaft der Anrainerkommunen hat in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht, weil gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen wird. Im „Spiegel“ wurde im Zusammenhang mit einer Klage Gerstungens veröffentlicht, dass 12 hessische Trinkwasser-Brunnen und das Heilbad Bad Hersfeld stark durch die Versenkung von Abwässern gefährdet sind. Deswegen müssten die zuständigen Behörden in Kassel die Versenkerlaubnis zurückziehen, um das Trinkwasser zu schützen. Hessen nimmt das aber offenbar nicht ernst. Die fachlichen Unter- lagen kann man unter www.wasser-in-not.de nachlesen und sich selbst ein Bild machen. Was hat die Thüringer Landesregierung noch für Optionen, aus der Kostenfalle bei der Altlas­ tensanierung heraus zu kommen? Es gibt zwei Ebenen. Zum einen die Möglichkeit einer Vertragsanpassung nach dem Verwaltungsverfah­ rensgesetz. Wenn in einem Vertrag keine Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen sind, dann regelt das die­ ses Gesetz. Dazu muss nur der Wegfall der Geschäftsgrundlage beschrieben werden. Das geht, wenn K+S eine Mitschuld an den Altlasten trägt und wenn die Altlastensanierung ihrer Produktion dient. Deshalb müssen sie an den Kosten beteiligt werden. Die zweite Möglichkeit ist die Anpassung gegenüber dem Bund. Hier kann man mit den gestiegenen Kosten argumentieren, weil der Bund verpflichtet ist, die Altlas­ tensanierung sicher zu stellen. Der Vertrag ist an der Stelle nicht eindeutig und deshalb gibt es die Mög­ lichkeit,# nachzuverhandeln. Das hat der Ministerpräsident auch bereits angeregt. Dazu kommt die Mög­ lichkeit, K+S einen Verstoß gegen das Wasserrecht nachzuweisen. Der Grund: Die Versenkung von KaliAbwässern gefährdet das Trinkwasser der ganzen Region. Nach der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie müs­ sen, inklusive Übergangsfristen, alle Gewässer in Europa in „gutem Zustand“ sein. Deshalb müssen wir be­ weisen, dass der hessische Weg, die Versenkung weiterhin zu erlauben, europarechtlich nicht umsetzbar ist. Um das Abwasser vollständig zu verwerten, gibt es bereits einen Vorschlag einer Thüringer Firma. Auf der Basis könnten wir sogar ein neues Kali-Werk, beispielsweise in Merkers, aufbauen. Das würde die Alt­ lastenfrage lösen und bis zu 350 Arbeitsplätze sichern. Thomas Holzmann 32 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil 6. Nordseepipeline Beschluss 12.12.2014 Landesvorstand NRW Weser und Werra Weserversalzung nachhaltig reduzieren Weser und Werra sind in Folge der derzeitigen Entsorgung von Salzabwässern stark belastet. Seit den 1890er Jahren werden im Grenzgebiet von Hessen und Thüringen entlang der Werra hochwertige Dünge­ salze bergmännisch gewonnen. Aus der Produktion fallen Salzlösungen als Abfall an, von denen ein Teil bereits seit etwa 100 Jahren in die Werra entsorgt wird. Die Menge der in die Werra eingeleiteten hochkonzentrierten Salzabwässer beträgt bis zu 10 Mio. m³/a. In der Folge kann weder in der Werra noch in der Weser ein guter ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Der von der Betreibergesellschaft und allen Anliegergemeinden und Ländern gebildete „Runde Tisch“ hatte 2009 zu Wiederherstellung des „guten ökologischen Zustandes“ von Werra und Weser als nachhaltigste Lösung eine Pipeline zur Nordsee empfohlen. Die regierungstragenden Parteien im NRW Landtag haben dieses auch in ihrem Koalitionsvertrag 2012 ver­ bindlich vereinbart. Zitat: “Die Einleitungen der Salzabwässer von Kali und Salz AG in Werra und Weser verstoßen gegen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Wir unterstützen deshalb die Empfeh­ lung des Runden Tischs „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ zum Bau einer Pipeline zur Nordsee.“ Diese Positionierung wird in der aktuellen Debatte im Landtag um weitere Vorschläge ergänzt, u. a. ein Haldenmanagement inklusive einer kompletten Abdeckung der Halden, Maßnahmenbündel zur Er­ forschung und Umsetzung von Verfahren um vor Ort Abwässer und Abfälle so weit wie möglich zu vermei­ den und weiter zu verwerten. Hierbei sind moderne Meerwasserentsalzungsanlagen auf der Grundlage von Membrantechnologien (Umkehrosmose) zu untersuchen, ob eine übrige Menge verdampft oder einem an­ deren Verfahren - etwa den Versatz der unvermeidbaren Rückstände unter Tage - zugeführt werden kann, muss dabei ebenso weiter intensiv geprüft werden. Das Land Hessen hat sich bedauerlicherweise Ende September in einer Vereinbarung mit dem Rohstoffun­ ternehmen Kali und Salz auf einen 4-Phasenplan zur Reduzierung des Salzeintrags geeinigt. Die in Hessen vereinbarten Schritte sind nicht akzeptabel und stellen keine nachhaltige Lösung zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie dar. Der Bau einer Oberweserpipeline würde eine fortdauernde Versalzung der Weser bedeuten und wird von uns entschieden abgelehnt. Die Vorbehalte aus Niedersachsen, dass die Nordseepipeline nicht genehmigungsfähig sei, ist zum jetzigen Stand des Raumordnungsverfahrens voreilig und wird von den bisherigen Gutachten i. Z. mit dem Runden Tisch nicht geteilt. Wir begrüßen hingegen die beabsichtigte Antragslage im Regionalrat Detmold. Konkret fordern wir von den Verantwortlichen in allen beteiligten Bundesländern auf • zu den bisher abgestimmten Lösungen des Runden Tisches als Grundlage für die weiteren Bera­ tungen zurückzukehren. Dazu gehört auch, die Empfehlungen des runden Tisches zum Bau der Nordsee-Pipeline zu berücksichtigen • bis zur nächsten Weser-Minister-Konferenz im März 2015 eine konsensuale Lösung auf der Grund­ lage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Verursacherprinzips abzustimmen • keinem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zuzustimmen, der nicht eine nachhaltige Lösung zur Reduzierung der Salzbelastung in der Weser festlegt. 33 WWA PM 18.12.2014 Landesvorstand Die Grünen NRW Pressemitteilung 18.12.2014 Keine Kompromisse beim Umweltschutz Mona Neubaur: Weserversalzung nachhaltig reduzieren Am heutigen Donnerstag befasst sich der Landtag NRW mit der Versalzung von Werra und Weser. Aus ak­ tuellem Anlass hat der Landesvorstand der GRÜNEN NRW noch einmal eindringlich an die Bundesländer Hessen und Niedersachsen appelliert, an einer gemeinsamen Lösungsstrategie festzuhalten und keine fau­ len Kompromisse mit dem Verursacher des Umweltproblems, dem Unternehmen Kali und Salz, einzuge­ hen. Dazu erklärt Mona Neubaur, Landesvorsitzende der GRÜNEN NRW: „Wasser ist die Ressource Nummer 1. Es geht deshalb in Bezug auf Werra und Weser nicht um Einzelinteressen von Ländern oder dem Konzern K + S, sondern um den Schutz der Um­ welt. Das sollten alle Beteiligten im Blick behalten. Eine kurzfristige Einigung, wie es sie in Hessen gegeben hat, ist nicht geeignet das Problem zu lösen. Wir brauchen eine langfristige Gesamtstrategie. In diesem Sinne sollten wir an den Empfehlungen des Runden Tisches zu Werra und Weser festhalten und die Nordsee-Pipeline nicht aus den Augen verlieren." Zum Hintergrund Weser und Werra sind in Folge der derzeitigen Entsorgung von Salzabwässern stark belastet. Seit den 1890er Jahren werden im Grenzgebiet von Hessen und Thüringen entlang der Werra hochwertige Dünge­ salze bergmännisch gewonnen. Aus der Produktion fallen Salzlösungen als Abfall an, von denen ein Teil bereits seit etwa 100 Jahren in die Werra entsorgt wird. In der Folge kann weder in der Werra noch in der Weser ein guter ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Der von der Betreibergesellschaft und al­ len Anliegergemeinden und Ländern gebildete „Runde Tisch“ hatte 2009 zu Wiederherstellung des „guten ökologischen Zustandes“ von Werra und Weser als nachhaltigste Lösung eine Pipeline zur Nordsee emp­ fohlen. Entgegen dieser Lösungsstrategie hat sich das Land Hessen Ende September in einer Vereinbarung mit dem Rohstoffunternehmen Kali und Salz auf einen 4-Phasenplan zur Reduzierung des Salzeintrags ge­ einigt. Der vollständige Beschluss des GRÜNEN Landesvorstandes findet sich hier: http://www.gruene-nrw.de/de­ tails/nachricht/weserversalzung-nachhaltig-reduzieren.html Neue Westfälische 26.02.2015 Kreis Höxter Salzlauge: Hoffnung für die Weser Druck auf die Länder zur gemeinsamen Lösung erhöht Kreis Höxter. In die Problematik der Weserversalzung kommt Bewegung. Das berichtete der CDU-Bundes­ tagsabgeordnete Christian Haase aus dem Kreis Höxter. Nach seinen Worten gibt es Hoffnung auf eine ge­ meinsame Lösung der Länder ohne die von Hessen und dem Düngemittelproduzenten K +S favorisierte Oberweserpipeline nach Bad Karlshafen. „Wir bekommen endlich Bewegung in die festgefahrene Situation zur Salzbelastung in der Weser. Die be­ teiligten Bundesländer haben eine gemeinsame Lösung im Rahmen der Aufstellung eines Bewirtschaf­ tungsplanes bis Ende März 2015 angekündigt,“ erklärte Christian Haase nach einem öffentlichen Fachge­ spräch des Umweltausschusses mit den Staatssekretären aus den Umweltministerien der Länder Thürin­ gen, Hessen, NRW, Niedersachsen und Bremen. „Die Verbesserungen der Gewässerqualität könnten dabei ohne die viel kritisierte Salzpipeline an die Oberweser erfolgen“, betont er. In der Anhörung sei noch einmal deutliche Kritik an dem 4-Phasen-Plan des Landes Hessen und K + S ge­ übt worden. „Die dort festgelegten Minderungsziele für die Salzbelastung werden nicht ausreichen, den Anforderungen der EU zu genügen“, so der CDU-Politiker. Es müsse sichergestellt sein, dass mit den Pla­ nungen das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt wird, um Strafzahlun­ gen zu vermeiden. Die Umweltpolitiker aller Fraktionen im Bundestag hätten deutlich gemacht, dass als Alternativen zur Oberweserpipeline die Nordseepipeline und Vor-Ort-Lösungen nicht wie bisher blockiert, sondern unter ökologischen und ökonomischen Gründen geprüft und abgewogen werden müssen. Am Ende müsse sich 34 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil die ökologische Situation in Werra und Weser stärker und schneller verbessern und gleichzeitig die Ar­ beitsplätze in der Kaliindustrie gesichert werden. Dieses Ziel hielten die Ländervertreter für umsetzbar. „Wir brauchen aber auch konkrete Daten vor Ort. Deshalb habe ich ständige Messstellen zum Salzgehalt zum Beispiel an der Grenze zwischen Hessen und NRW am Pegel Karlshafen gefordert“, sagte Haase. Radio Hochstift 26.02.2015 Nordsee-Pipeline wieder im Gespräch Im Streit um die Weserversalzung dürfen die Anrainer wie der Kreis Höxter wieder auf eine Lösung hoffen, die eigentlich schon vom Tisch war. Der Umweltausschuss des Bundestags will doch noch mal eine Pipeline in die Nordsee prüfen lassen. Der Druck auf die beteiligten Bundesländer wurde erhöht, eine gemeinsame Lösung herbeizuführen. Der Ausschuss übte deutliche Kritik am Land Hessen und der Firma Kali und Salz. Deren Pläne reichten nicht aus, um die Salzbelastung in Werra und Weser so zu verringern, wie die EU es verlangt. 35 WWA 7. Haldenproblematik Cellesche Zeitung 05.02.2015 Autor: Simon Ziegler, am 05.02.2015 um 18:23 Uhr Neue Pläne für grünen Kaliberg in Wathlingen Das Bergbauunternehmen K+S prüft neue Lösungen bei der Überdeckung der Kalihalde in Wathlingen. Möglicherweise wird auf das Abfräsen verzichtet, die Haldenfläche könnte sich dann vergrößern. Bewe­ gung kommt auch in die verfahrene Lage beim Kalibahn-Verein. WATHLINGEN. Die Pläne zur Rekultivierung der Kalihalde in Wathlingen werden möglicherweise geändert. Projektleiter Gerold Jahn vom Bergbauunternehmen K+S bestätigte der CZ, dass im Konzern darüber nachgedacht wird, auf das Abfräsen des Salzbergs zu verzichten. Das Ganze sei aber noch nicht entschie­ den. Wann K+S den Beschluss fassen will, ist ebenfalls unklar. Zunächst müssten Grundstücksfragen ge­ klärt werden, sagte Jahn. „Im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens sind wir verpflichtet, mehrere Varianten zu prüfen.“ Bei der Begrünung der Wathlinger Kalihalde wird sich die Fläche nach den bisherigen Planungen von 25 auf 40 Hektar vergrößern. Die Halde soll mit Bauschutt und Mutterboden abgedeckt werden. Teile der Hal­ de will K+S konturieren. Das bedeutet, dass sie abgefräst werden. Denn Bereiche im Westen und Norden des Bergs sind zu steil, um sie abdecken zu können. Das abgefräste Salz sollte aufgelöst und in das Berg­ werk eingeleitet werden, hieß es bisher. Genau das steht jetzt offenbar zur Disposition. „Das Abfräsen bedeutet einen hohen Aufwand“, sagte Jahn. Ein hoher Aufwand wiederum bedeutet hohe Kosten. Wie viel Geld gespart werden könnte, gab K+S nicht bekannt. Vielmehr heißt es, dass noch nicht klar sei, ob es tatsächlich zu Einsparungen kommen wird, da die Kosten für den Erwerb von Grundstücken noch nicht abschließend verhandelt sind. Sollte auf das Abfräsen von Salz verzichtet werden, müsste wegen des steilen Salzbergs die Haldenfläche größer werden. Dann müsste auch die Straße Zum Bröhn 40 oder 50 Meter verlegt werden. Das heißt möglicherweise auch, dass mehr Material verbaut werden muss, so dass das Lkw-Aufkommen steigt. „Die Abdeckmenge wird geringfügig größer“, erklärte dagegen Jahn. Es bleibe bei der Größenordnung von zwölf Millionen Tonnen, die angeliefert würden. Ab 2017 wird mit den ersten Anlieferungen per Lastwagen gerechnet, die Erde und Baustoffe wie Beton und Ziegel nach Wathlingen fahren. Um die Pläne zu verwirklichen, versucht K+S, Grundstücke am Kaliberg zu erwerben. So hat der Konzern Interesse an einem Teil des Grundstücks, das dem Verein für Deutsche Schäferhunde gehört. Neben dem Hundeverein besitzt die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Flurstücke. K+S habe aber bisher keine Anfrage gestellt, ob die Kirche bereit sei, „mögliche Vorhaben des Unternehmens durch Flächenverkauf zu unterstützen“, sagte Kirchenkreis-Sprecher Uwe Schmidt-Seffers. Am Mittwoch haben Vertreter von K+S im Ortsrat Hänigsen die Pläne zur Rekultivierung der Halde vorge­ stellt. In Hänigsen wird befürchtet, dass ein Großteil der Lkw durch den Uetzer Ortsteil fahren könnte. Dort stoßen die Pläne deshalb auf großes Interesse und auch auf Skepsis der Bevölkerung. Rund 60 Bürger ka­ men in die Ortsratssitzung. Unterdessen hat Wathlingens Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Grube bestätigt, dass es in Kürze ein Treffen mit K+S-Verantwortlichen geben soll. Am 26. Februar soll besprochen werden, wie es mit der Kali­ bahn weitergehen soll. Der Kleinbahnverein Wathlingen-Ehlershausen steht vor dem Aus, weil sich das Bergbauunternehmen bislang nicht konkret geäußert hat, ob Gleise abgebaut werden oder nicht. „Ich bin verhalten optimistisch. Sie wollen uns einen Lösungsvorschlag für die Kalibahn unterbreiten“, sagte Grube. Der Kleinbahnvorsitzende Joachim Leiner kritisierte, dass K+S das Material zur Begrünung des Bergs mit Lastern und nicht über die Schienen anliefert. Sollte die Haldenfläche tatsächlich größer werden, „müssten wir mit der Bahn deutlich weiter nach Westen ausweichen“. 36 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil 37 WWA 8. Oberweserpipeline neue Westfälische Detmold SPD-Abgeordnete fordern Verzicht auf Weserpipeline Detmold. Die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe (Minden) und Jürgen Berghahn (Blomberg) fordern vom Unternehmen K+S (früher: Kali und Salz), auf den Bau der geplanten Weserpipeline zu verzichten und nach einer anderen Lösung für die Entsorgung der Salzlaugen zu suchen, die beim Abbau von Mine­ ralsalzen entstehen. K+S plant die Pipeline zur Weser, um über sie die Salzlauge in die Weser zu pumpen. Das Land Hessen wolle diese Pläne unterstützen und genehmigen, berichteten Howe und Berghahn. Der lippische Abgeord­ nete dazu: "Wir fordern, dass K+S und das Land Hessen ihren Pflichten nachkommen und die Weserver­ salzung einstellen." Der Plan Hessens und von K+S, die stark salzhaltigen Abwässer beim Nachbarn, also in NRW, zu entsorgen, "ist für uns nicht hinnehmbar", ergänzte Inge Howe. Die beiden Abgeordneten fordern eine technische Lösung der Salzlaugenentsorgung vor Ort. Außerdem müsse die Machbarkeit einer Nordseepipeline durch das Bundesumweltamt geprüft werden. K+S als Verur­ sacher müsse alles unternehmen, um die Umwelt nicht weiter mit Salzlauge zu belasten. Das könne man von einem Konzern mit mehr als 650 Millionen Euro Gewinn im Jahr 2014 erwarten, sagten Howe und Berghahn. Weser-Kurier 14.02.2015 Einleitung von Kali-Lauge: Der Lösungs-Prozess stockt / Belastung im Kreis Verden hat sich aber stark verringert Noch zu viel Salz in der Weser Elisabeth Hintze 14.02.2015 In den vergangenen Jahren hat es laut Gerd Schröder in der Weser im Kreis Verden keine Fischkrankhei­ ten mehr gegeben. Der Vorsitzende der Aller-Weser Fischereigenossenschaft verfolgt das Problem der Fluss-Versalzung seit den 80ern. Stromabwärts von der Ueser Brücke in Richtung Bremen: Die Wasserqualität der Weser im Landkreis Ver­ den hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. (Focke Strangmann) Ein Thema, das seit Jahrzehnten für Zündstoff sorgt, sagt Gerd Schröder. Vieles sei darüber geschrieben worden, als Vorsitzender der Aller-Weser Fischereigenossenschaft habe er haufenweise Akten mit Doku­ menten daheim. Eine Ewigkeitslast, so nennt es auch Josef Voss. Der Referent für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begleitet den Prozess auf der politi­ schen Schiene. Den Prozess der andauernden Versalzung von Werra und Weser durch die Kali-Industrie K + S AG. Jährlich leitet das Bergbauunternehmen mit Sitz in Kassel, das sich auf die Kali- und Salzförderung spezia­ lisiert hat, Millionen Kubikmeter Salzlauge, die bei der Salzgewinnung entstehen, durch Verpressung ins Erdreich. Durch das Grundwasser gelangt die Salzlauge in die Werra. Umweltschützer befürchten seit jeher massive Auswirkungen auf das Ökosystem in und an der Werra. Auch die Weser, die bei Hannoversch Münden aus dem Zusammenfluss von Werra und Fulda entsteht, ist betroffen. „Das Problem wird auch in den kommenden Jahrzehnten bestehen bleiben“, ist sich Gerd Schröder sicher. Die Salzbelastung sei in der Werra zwar am höchsten, aber die Auswirkungen auf die Weser seien vorhan­ den. Zwar halte sich die Belastung im Landkreis Verden in Grenzen und habe sich seit 1990 um gut 70 bis 80 Prozent verringert – positive Faktoren seien die hinzufließende Aller, die für eine größere Vermischung sorge, sowie die „vernünftig arbeitenden“ Klärwerke in der Region. Doch die Werte der Salzbelastung in der Weser schwankten, sagt Schröder. Das habe Auswirkungen auf die Lebewesen und die Pflanzenwelt. Der Zustand der Weser habe sich seit der Wiedervereinigung erheblich verbesser: Damals schlossen meh­ rere DDR-Bergwerke. Dennoch zählen Werra und Weser zu den salzhaltigsten Flüssen Deutschlands. „Das ist ein Zustand, der nicht zu tolerieren ist.“ 38 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil Immerhin: Der Vorsitzende hat in der Region in den vergangenen 20 Jahren keine nennenswerten Fisch­ krankheiten dokumentieren können. „Die Fänge sind ausreichend, die Fische wachsen und entwickeln sich gut.“ Die Wasserqualität habe sich soweit verbessert, dass man „heute in der Weser wieder ohne Proble­ me“ baden könne. Derzeit fallen aus der Kaliproduktion jährlich 13,5 Millionen Kubikmeter Abwasser an, die zum Teil in den Untergrund verpresst und größtenteils über Werra und Weser in die Nordsee eingeleitet werden, erklärt Referent Josef Voss. Die laufende Verpressungsgenehmigung laufe Ende 2015 aus, die Einleitungsgeneh­ migung Ende 2020. Bis dahin muss K + S nach bisherigem Genehmigungsstand die Abwasser auf 8 Millio­ nen Kubikmeter pro Jahr senken. Der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“, 2007 von den Ländern Thüringen und Hessen gemeinsam mit der K + S AG ins Leben gerufen, hat drei Lösungsvarianten diskutiert: den Bau einer Pipeline zur Oberweser und Einleitung in die Oberweser bei Bad Karlshafen. Diese Variante wur­ de vom Runden Tisch nicht präferiert, da sie das Problem lediglich verlagere. Auch eine technische Lösung vor Ort sei derzeit nicht umsetzbar. Der Runde Tisch sprach sich hingegen für den Bau einer Pipeline zur Nordsee aus. Doch sowohl K + S als auch das Land Niedersachsen lehnen dieses Vorhaben ab. Diskutiert wird zudem ein Vier-Phasen-Plan, der im vergangenen Jahr vorgestellt wurde. Ziel: die Süßwasserqualität in Werra und Oberweser wiederherzustellen. „Es ist ein Hin und Her. Doch die Zeit drängt“, betont Voss. Denn: 2012 hat die Europäische Union (EU) ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinien eingeleitet. Bis Ende dieses Jahres soll Deutschland, konkret die Flussgebietsgemeinschaft Weser (die Weser-Anrainer-Länder), einen Plan vorlegen, wie das Problem der Salzeinleitung zu lösen sei. „Die Weser ist so salzig wie die Nordsee“, erklärt Voss noch einmal das Problem. Sollte bis Ende 2015 kein Plan vorliegen, könnte die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ihr Mitgliedsland Deutschland klagen und ein Bußgeld verhängen, und das würde laut Voss „äußerst empfindlich“ ausfallen. Wie eine dauerhafte Lösung zu finden sei und welcher Schritt der nächste sei – der Referent wagt keine Prognose. Dewezet 15.02.2015 Aktuelles Hameln Versalzung der Weser: Hameln bereitet Resolution vor Hameln (HW). Das hessische Umweltministerium hat sich mit der Kali+Salz AG auf einen sogenannten Vier-Phasen-Plan geeinigt, der dem an der Börse geführten Unternehmen bis zur Beendigung des Kaliberg­ baus im Werrarevier Investitionssicherheit garantieren soll. Bei Realisierung dieses Konzeptes werde die Werra jedoch auch noch 15 Jahre nach Betriebseinstellung ein Brackwasserfluss sein, befürchtet die Ha­ melner Stadtverwaltung. Mit einer Resolution will der Rat der Stadt Hameln die weitere Weserversalzung stoppen. 39 WWA 9. Was sonst noch interessant war Proplanta 07.02.2015 Gewässer schützen - Menschen schützen Berlin/Bonn - Intakte Gewässer und Auen sind nicht nur von ökologischem Wert. Sie bringen der Gesell­ schaft vielfältigen Nutzen in Millionenhöhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Greifswald, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegeben hatte. Nachzulesen ist sie in der neuen Broschüre "Gewässer und Auen - Nutzen für die Gesellschaft" des BfN. Auch wenn sie oftmals im Verborgenen liegen, sind die Leistungen der Gewässer und ihrer Auen immens: - Flussauen bieten natürlichen Hochwasserschutz. - Naturnahe Gewässer verbessern die Wasserqualität und halten Nährstoffe aus der Landwirtschaft sowie Treibhausgase zurück. - Moorreiche und nasse Flussniederungen tragen zum Klimaschutz bei. "Die Beispiele zeigen, dass naturnahe Auenlandschaften einen enormen Gewinn für die Gesellschaft brin­ gen. Der monetär messbare Wert in Verbindung mit dem erlebbaren Freizeit- und Erholungswert unter­ streicht ihre Bedeutung. Deshalb ist eine umfassende ökonomische Betrachtung von Maßnahmen zum Gewässer- und Auen-Schutz sinnvoll", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel anlässlich der Vorstellung der Broschüre. "Die Studie legt nahe, dass Gewässer und ihre Auen künftig noch stärker zu Schwerpunkträumen von Renaturierungen werden sollten. Das bedeutet auch, dass wir in Deutschland künftig mehr naturverträgliche Hochwasser­ schutzmaßnahmen umsetzen müssen." Bei jedem großen Hochwasserereignis zeigt sich die Bedeutung der Auen. Wo Wiesen und Wälder großflä­ chig überflutet werden können, sinkt das Risiko, dass Menschen in Gefahr geraten und in Ortslagen Schä­ den in Millionenhöhe entstehen. Naturverträgliche Hochwasserschutzmaßnahmen können die Schutzwirkung und den Nutzen von Auen künftig sogar noch steigern: Die Studie belegt, dass der Wert der Hochwasserschutzwirkung bei großräu­ migen Deichrückverlegungen, beispielsweise an der Elbe, mehr als 100 Millionen Euro betragen kann. Moorreiche und nasse Flussniederungen sind auch im Klimaschutz von Bedeutung. Maßnahmen wie die "Wiedervernässung" trockengelegter Gebiete rechnen sich auch volkswirtschaftlich. So lässt sich durch eine Wiedervernässung von 30.000 Hektar Moorfläche in Mecklenburg-Vorpommern eine Verminderung von Treibhausgasen im Wert von 33,6 Millionen Euro jährlich erreichen. Gegenüber anderen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen sind Moorrenaturierungen konkur­ renzlos günstig. Die Kosten liegen in den in der Studie betrachteten Fällen zwischen null und 15 Euro pro eingesparter Tonne CO2. Im Vergleich dazu kostet ein reduzierter Ausstoß von Treibhausgasen durch den Einsatz von Wasser- und Windkraft 22 bis 70 Euro pro Tonne CO2, bei Biomasse liegt der Betrag bei bis zu 459 Euro. Rechnet man weitere Leistungen naturnaher Gewässer und Auen wie die Wasserreinigung und den Erho­ lungsnutzen dazu, fällt die ökonomische Bilanz noch positiver aus. Die natürliche Filterfunktion von Auen bringt Kosteneinsparungen in Millionenhöhe. Intakte Feuchtgebiete und Auen mindern den Stickstoff- und Phosphoreintrag in die Gewässer und das Grundwasser. Damit tragen sie erheblich zur Reinhaltung der Gewässer und des Trinkwassers bei. Kosten­ 40 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V WWA Presseecho Januar 2015 - Zweiter Teil aufwändige technische Maßnahmen zur Wasserreinhaltung und Wasseraufbereitung können so verringert werden. Auch die Nord- und Ostsee, die immer wieder unter den Folgen einer Überdüngung leiden, profitieren von dem zusätzlichen Rückhalt von Nährstoffen. Der Freizeit- und Erholungsnutzen attraktiver Flusslandschaf­ ten beträgt auf regionaler Ebene, beispielsweise im Spreewald, jährlich bis zu mehreren Millionen Euro. Mit der zunehmenden Nachfrage nach Erholung in der Natur, sportlicher Betätigung und Naturerleben stei­ gen in Deutschland auch die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Freizeitangebote in der Region. Von diesem Nutzen profitieren Kommunen und Gemeinden und damit deren Bewohnerinnen und Bewoh­ ner direkt. Die Beispiele in der Studie zeigen, dass die Bereitstellung öffentlicher Gelder und öffentlicher Flächen für die Renaturierung von Gewässern und Auen eine langfristige Investition in die Zukunft ist. "Je eher wir mit der Renaturierung von Flüssen und Auen beginnen, desto höher ist die Rendite für die Gesellschaft. Schon heute würde naturnahen Varianten öfter der Vorzug gegeben, wenn das Naturkapital von Gewäs­ sern und Auen in die Abwägung der Planungsvarianten einbezogen würde. Die gesellschaftliche Akzeptanz für ein solches Vorgehen ist vorhanden, wie wir aus repräsentativen Bevölkerungsumfragen zum Naturbe­ wusstsein wissen", sagte Beate Jessel. Dabei muss den Landnutzern eine ökonomisch tragfähige Perspektive geboten werden. Für Land- und Forstwirtschaft muss es sich lohnen, Auen naturverträglich zu nutzen und neben land- und forstwirtschaft­ lichen Produkten zukünftig vermehrt eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt zu "produzieren" und einen Beitrag zum Hochwasser- und Klimaschutz zu erbringen. "Die Zeit ist also reif, von modellhaften Einzelmaßnahmen zu einer großräumigen Umsetzung von Gewäs­ ser- und Auenrenaturierungen zu kommen. Wir verstehen die Ergebnisse der Studie auch als Aufforderung an die Politik zum Handeln", erklärte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. (BFN) europaticker 19.02.2015 Gewässerallianz Niedersachsen will ökologische Qualität ausgewählter Gewässer verbessern Start für landesweites Projekt zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer Insgesamt neun Kooperationspartner in verschiedenen Landesteilen konnten vom Niedersächsischen Um­ weltministerium für ein Partnerschaftsprojekt zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern gewonnen werden. Das Ziel dieser so genannten Gewässerallianz ist es, entsprechend der Vorgaben aus der EG-Was­ serrahmenrichtlinie die ökologische Qualität der ausgewählten Gewässer zu verbessern. „Naturnahe Ge­ wässerentwicklung kann nur mit starken Partnern vor Ort gut funktionieren“, so Umweltminister Stefan Wenzel, „Wir möchten messbare Erfolge erzielen und werden dafür unsere Kräfte bündeln.“ Für dauerhafte Erfolge bei der erfolgreichen Wiederbesiedelung mit der typischen Flora und Fauna sei es erforderlich, ge­ eignete Maßnahmen in ausreichender Qualität und Dichte vor allem auch an den richtigen Standorten zu plazieren. Anhand fachlicher Kriterien bezüglich der Artenvielfalt und der Gewässerstrukturen hat das Umweltministe­ rium die am besten geeigneten Gewässer mit einer Gesamtlänge von rund 3.300 km ausgewählt. Für die­ se so genannten Schwerpunktgewässer wurden dann die Kooperationspartner gesucht und auch gefun­ den. Die Gewässerallianzprojekte werden zu 80 Prozent vom Land finanziert. Eigens hierfür eingestellte Gewäs­ serkoordinatoren sollen dabei geeignete Maßnahmen für „ihre“ Schwerpunktgewässer entwickeln, für die nötige Akzeptanz vor Ort werben, sich um Flächenerwerb kümmern, Finanzmittel einwerben und die Maß­ nahmen im Idealfall von der ersten Idee bis zur Bauabnahme begleiten. Die landesweite Projektsteuerung 41 WWA und fachliche Beratung übernimmt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), das Pilotprojekt umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Nähere Informationen mit Text und Karte werden in Kürze auf der Internetseite des NLWKN unter dem Stichwort Gewässerallianz veröffentlicht. Diese Projektträger werden in Kürze ihre Arbeit aufnehmen oder haben diese bereits aufgenommen: • Aller-Ohre-Verband, Gifhorn • Gewässer- und Landschaftspflegeverband Südheide, Celle • Gewässer- u. Landschaftspflegeverbandes Mittlere u. Obere Ilmenau, Uelzen • Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Harburg, Winsen/Luhe • Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue, Mellinghausen • Hunte-Wasseracht, Großenkneten in Kooperation mit Ochtumverband, Harpstedt • Dachverband Hase, Cloppenburg • Unterhaltungsverband Obere Hunte, Bad Essen • Arbeitsgemeinschaft der Unterhaltungsverbände Wümme, Worpswede erschienen am: 2015-02-19 im europaticker 42