Hämovigilanz Jahresbericht Hämovigilanz Jahresbericht

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ÖSTERREICHISCHES BUNDESINSTITUT FÜR GESUNDHEITSWESEN
Hämovigilanz
Jahresbericht
2004
IM AUFTRAG DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
ÖBIG
Hämovigilanz-Jahresbericht
2004
Christine Hofer
Dieter Genser
Sonja Steif
Wien, Oktober 2005
Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
Dank
Ein funktionierendes Hämovigilanz-System ist vor allem auf den Einsatz und das Engagement vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Blutdepots, transfusionsmedizinischen Zentralen und Herstellbetrieben angewiesen.
Daher möchten wir uns an dieser Stelle bei allen beteiligten Personen und Institutionen für
ihre Expertise, ihr Engagement und vor allem für die eingelangten Hämovigilanz-Meldungen
und die Unterstützung im Rahmen der Dokumentation und Aufklärung der Fälle herzlich bedanken!
Das Team des Hämovigilanz-Registers
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen - Redaktionelle Betreuung: Karin Kopp - Für den Inhalt verantwortlich: Sebastian Kux Textherstellung: Pauline Hauper - Umschlaggestaltung: Renate Weidenhofer - technische
Herstellung: Ferenc Schmauder - Alle: 1010 Wien, Stubenring 6, Tel. 01/515 61/0
Dieser Bericht ist auf chlorfrei gebleichtem Papier ohne optische Aufheller hergestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Österreichisches Hämovigilanz-Register....................................................................................... 1
1.1
Einleitung .................................................................................................................................. 1
1.1.1 Zum Begriff Hämovigilanz ........................................................................................... 1
1.1.2 Rechtliche Grundlagen................................................................................................ 2
1.1.3 Zusammenarbeit mit medizinischen Expertinnen und Experten................................. 2
1.2
Organisation des österreichischen Hämovigilanz-Registers.................................................... 4
1.2.1 Meldepflichtige Transfusionszwischenfälle bzw. Mängel und Near-Miss-Events....... 4
1.2.2 Meldeablauf bei Transfusionzwischenfällen bzw. Mängeln ........................................ 7
1.2.3 Meldepflichtige Zwischenfälle im Rahmen der Apherese ........................................... 9
1.2.4 Meldeablauf bei Zwischenfällen im Rahmen der Apherese........................................ 9
1.2.5 Bearbeitung der Meldungen im Österreichischen Hämovigilanz-Register ............... 11
1.2.6 Informationstätigkeit des Hämovigilanz-Registers 2004 ........................................... 12
2 Meldungsübersicht 2004................................................................................................................ 13
2.1
Anzahl an meldenden Krankenhäusern ................................................................................. 13
2.2
Kategorien von meldepflichtige Zwischenfällen ..................................................................... 15
2.2.1 Meldepflichtige UAW und Mängel ............................................................................. 16
2.2.1.1 Zusätzliche Informationen zu den sofort meldepflichtigen UAW ...............................19
2.2.2 Meldepflichtige Fehltransfusionen............................................................................. 20
2.3
Hämovigilanz-Kennzahlen...................................................................................................... 21
2.3.1 Österreichische Transfusionszahlen im Jahr 2004 ................................................... 21
2.3.2 Transfusions- bzw. Ausgabezahlen für Fremdblutprodukte im europäischen
Vergleich ................................................................................................................... 22
2.3.3 UAW, Mängel und Fehltransfusionen bezogen auf die Transfusionszahlen ............ 23
2.3.4 Europäische Vergleichszahlen.................................................................................. 26
2.3.5 Weitere Kennziffern................................................................................................... 27
2.4
Beinahefehler (Near-Miss-Events) ......................................................................................... 29
2.4.1 Anzahl an meldenden Krankenhäusern.................................................................... 29
2.4.2 Kategorien von Near-Miss-Events ............................................................................ 30
2.4.3 Weitere Angaben zu den Near-Miss-Events............................................................. 36
2.4.4 Erfahrungen aus dem SHOT-System in England ..................................................... 37
2.4.5 Zusammenfassung.................................................................................................... 38
3 Ausblick ........................................................................................................................................... 39
4 Kontaktinformation......................................................................................................................... 40
5 Literatur ........................................................................................................................................... 41
Anhang
III
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabellen:
Tabelle 1.1:
Sofort meldepflichtige UAW bzw. Mängel ......................................................................5
Tabelle 1.2:
Jährlich meldepflichtige UAW/Fehltransfusionen ...........................................................6
Tabelle 2.1:
Anteil an Krankenhäusern mit meldepflichtigen Zwischenfällen
kategorisiert nach der Anzahl an transfundierten Fremdblutprodukten
im Jahr 2004 ................................................................................................................ 14
Tabelle 2.2:
Anzahl an gemeldeten Zwischenfällen (UAW, Mängel und
Fehltransfusionen, n = 584) je Krankenhaus (n = 71) im Jahr 2004 .......................... 14
Tabelle 2.3:
Fehltransfusionen nach Ursache und je Produktart (n = 27)....................................... 20
Tabelle 2.4:
Transfundierte Einheiten je Produktart und je 1.000 Einwohner
im Jahr 2004 ................................................................................................................ 22
Tabelle 2.5:
Transfundierte/ausgegebene Fremdblutprodukte je 1.000 Einwohner
in ausgewählten europäischen Ländern..................................................................... 23
Tabelle 2.6:
Meldepflichtige UAW, Mängel und Fehltransfusionen je Produktart
und je 1.000 transfundierte Einheiten im Jahr 2004 .................................................... 25
Tabelle 2.7:
Gemeldete Transfusionszwischenfälle und ausgegebene Blutprodukte
in europäischen Ländern ............................................................................................ 26
Tabelle 2.8:
Ausgewählte Hämovigilanz-Kennziffern auf Basis der in der DLD
erfassten und in der Blutverbrauchserhebung gemeldeten Daten
über Apherese-Thrombozyten-Konzentrate (MEL 6951) im Jahr 2003 ...................... 28
Tabelle 2.9:
Anzahl an Near-Miss-Meldungen (n = 60) je Krankenhaus (n = 18)
im Jahr 2004 ................................................................................................................ 30
Tabelle 2.10:
Kategorisierung von Near-Miss-Events ....................................................................... 30
Abbildungen:
Abbildung 2.1: Transfundierende Krankenhäuser mit und ohne meldepflichtige
Zwischenfälle im Jahr 2004 ......................................................................................... 13
Abbildung 2.2: Kategorisierung der gemeldeten Zwischenfälle im Jahr 2004 (n = 584) ..................... 15
Abbildung 2.3: Kategorisierung der gemeldeten UAW und Mängel im Jahr 2004 (n = 559)............... 16
Abbildung 2.4: Kategorisierung von Near-Miss-Meldungen im Jahr 2004 (n = 60)............................. 32
IV
Abkürzungsverzeichnis
AFSSAPS Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé
AK
AKH
AMG
CMV
B-CLL
BGBl.
BMA
BMGF
BSG
BV
DART
DLD
EG
EH
EHN
Ery
EU
EW
FFP
GvHD
HAV
HBV
HCV
HIV
HTR
i.d.g.F.
iRd
IU
KAKuG
KH
LKH
MEL
MPG
nHTR
ÖBIG
PCR
PEI
PTP
SHOT
S/D
Thrombo
Antikörper
Allgemeines Krankenhaus
Arzneimittelgesetz
Cytomegalie-Virus
B-cell chronic lymphocytic leukaemia
Bundesgesetzblatt
Biomedizinische Analytikerin/Biomedizinischer Analytiker
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Blutsicherheitsgesetz
Blutverbrauch
Danish Registration of Transfusion Risks
Diagnosen- und Leistungsdokumentation
Europäische Gemeinschaft
Einheiten
European Haemovigilance Network
Erythrozyten
Europäische Union
Einwohnerinnen und Einwohner
Fresh Frozen Plasma
Graft-versus-Host-Disease
Hepatitis-A-Virus
Hepatitis-B-Virus
Hepatitis-C-Virus
Human immunodefficiency virus
Hämolytische Transfusionsreaktion
in der geltenden Fassung
im Rahmen der
International Unit
Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
Krankenhaus
Landeskrankenhaus
Medizinische Einzelleistung
Medizinproduktegesetz
nicht-hämolytische Transfusionsreaktion
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
Polymerase Chain Reaction
Paul-Ehrlich-Institut
Purpura post transfusionem
Serious Hazards Of Transfusion
Solvent Detergent
Thrombozyten
V
TR
TRALI
UAW
VIZ
VI
Transfusionsreaktion
Transfusions-assoziierte akute Lungenerkrankung
Unerwünschte Arzneimittelwirkung
Vergiftungsinformationszentrale
1
Österreichisches Hämovigilanz-Register
1.1
Einleitung
Seit 1.1.2003 wird das österreichische Hämovigilanz-Register im Auftrag des BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) im ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für
Gesundheitswesen) administriert. Ziel des Hämovigilanz-Systems ist es, Risiken und Gefahren in Zusammenhang mit Blutspenden bzw. der Transfusion von Blut und Blutprodukten zu identifizieren und zu minimieren.
In diesem Sinne ist die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) oder
Zwischenfällen in Zusammenhang mit der Transfusion bzw. Gewinnung von Blut und Blutprodukten oder Mängeln bei Blutprodukten an ein zentrales Register von entscheidender
Bedeutung. Die Identifizierung und rechtzeitige Meldung von Zwischenfällen oder Mängeln
kann Schäden bei Spenderinnen/Spendern, Patientinnen/Patienten oder Produkten verhindern helfen. Durch die zeitgerechte Meldung können Fehler in der Organisation und im
Umgang mit dem Produkt, in Funktionsabläufen oder im Testsystem aufgedeckt werden.
Die Hämovigilanz ist ein Teil des Qualitätssicherungssystems und sollte zur Qualitätsverbesserung genutzt werden.
Entscheidend für ein funktionierendes Hämovigilanz-System ist eine Meldungskultur, bei
der es darum geht, potenzielle Fehlerquellen aufzuzeigen und aus Fehlern zu lernen, ohne
jedoch Einzelnen Schuld zuzuweisen. Aus diesem Grunde sind mit Meldungen an das Hämovigilanz-Register keine rechtlichen Folgen verbunden und alle Daten werden anonymisiert behandelt - worauf auch auf den Meldeformularen hingewiesen wird.
Im Vorjahr wurde der erste Hämovigilanz-Jahresbericht mit den Daten aus dem ersten Jahr
des Register-Betriebes und einer Darstellung des Österreichischen Hämovigilanz-Systems
veröffentlicht. Der zweiten Hämovigilanz-Jahresbericht enthält die Aufbereitung der Meldungen aus dem Jahr 2004 und die aktualisierten Versionen des allgemeinen Informationsteils sowie die im Anhang beigefügte Powerpoint-Präsentation über das Österreichische
Hämovigilanz-System. Ergänzt wurden außerdem die neuen Regelungen zur Meldepflicht
von Zwischenfällen im Rahmen der Apherese, die im Jahr 2004 erarbeitet wurden und seit
dem 1.1.2005 Gültigkeit haben.
1.1.1 Zum Begriff Hämovigilanz
In Analogie zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei Medikamenten, deren Erfassung und Bearbeitung man als Pharmakovigilanz bezeichnet, wird der Begriff Hämovigilanz
in Zusammenhang mit UAW von Blut und Blutprodukten verwendet. Darüber hinaus wird
unter Hämovigilanz ein Überwachungssystem verstanden, das die gesamte Transfusionskette von der Spende über die Verarbeitung und den Transport bis zur Verabreichung von
Blut und Blutprodukten umfasst. Ziel eines Hämovigilanz-Systems ist die Minimierung von
Risiken und Gefahren in Zusammenhang mit Blutspenden bzw. der Transfusion von Blut
und Blutprodukten.
1
1.1.2 Rechtliche Grundlagen
Auf Europäischer Ebene sind die rechtlichen Grundlagen zur Hämovigilanz in der sog.
„Blutdirektive“ (Richtlinie 2002/98/EG zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen vom 27. Jänner 2003) geregelt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie wurden die Hämovigilanz betreffende Gesetzesänderungen im Blutsicherheitsgesetz, im Arzneimittelgesetz und im Bundesgesetz über Krankenanstalten und
Kuranstalten notwendig, die mit 1.1.2005 in Kraft getreten sind. Am 30. September 2005
wurde auf europäischer Ebene noch die neue „Hämovigilanz-Durchführungsrichtlinie“ Richtlinie 2005/61/EG – mit den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung
ernster Zwischenfälle und ernster unerwünschter Reaktionen beschlossen.
Gemäß den §§ 75 und 75a Arzneimittelgesetz (AMG BGBl 1993/185 i.d.g.F.) sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Österreich verpflichtend an das zuständige Ministerium das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) - zu melden. Seit 1.1.2005 regelt der neue § 75b zusätzlich die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit im Bereich der
Hämovigilanz.
Im Blutsicherheitsgesetz (BSG BGBl 1999/44 i.d.g.F.) wurden Hämovigilanz-relevante
Regelungen in den §§ 3, 11 und 15 ergänzt. Sie enthalten die Definitionen von ernsten
Zwischenfällen und ernsten unerwünschten Reaktionen sowie Regelungen zur Meldepflicht
und Rückverfolgbarkeit von Blut und Blutprodukten.
Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG BGBl 1957/1
i.d.g.F.) wurde der § 8f zu Blutdepots ergänzt, der Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von
Blut und Blutprodukten enthält.
Bezugnehmend auf die Meldepflicht lt. Arzneimittelgesetz sehen die „Mindeststandards
für Blutdepots“ (veröffentlicht vom damaligen Bundesministerium für Soziale Sicherheit
und Generationen im Juni 2002) in Punkt 7.2 vor, dass die Meldung von UAW durch das
Blutdepot zu erfolgen hat.
Empfehlungen zur Hämovigilanz enthält außerdem der Guide to the preparation, use and
quality assurance of blood components des Europarates im Kapitel 30 (vgl. Council of
Europe 2005).
Das AMG, das BSG sowie das KAKuG stehen im Rechtsinformationssystem auf der Website des Bundeskanzleramts zur Verfügung1, die Mindeststandards für Blutdepots können
von der Website des BMGF in pdf-Format heruntergeladen werden.2 Die Richtlinien
2002/98/EG und 2005/61/EG sind ebenfalls im Internet auf der Website der EU in pdfFormat veröffentlicht.3 4
___________
1
vgl. http://www.ris.bka.gv.at
vgl. http://www.gesundheitsministerium.at/cms/site/attachments/9/8/7/CH0010/CMS1038859779931/mindeststandards_blutdepots.pdf
3
vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_033/l_03320030208de00300040.pdf
4
vgl. http://europa.eu.int/eurolex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_256/l_25620051001de00320040.pdf
2
2
1.1.3 Zusammenarbeit mit medizinischen Expertinnen und
Experten
Sämtliche Projektarbeiten im Zusammenhang mit dem Hämovigilanz-System finden in enger Abstimmung mit einer Expertengruppe statt, die aus Vertreterinnen und Vertretern der
Transfusionsmedizinischen Zentralen bzw. Blutdepotbeauftragten sowie einem Vertreter
des BMGF besteht. Die Mitglieder dieser Expertengruppe im Jahr 2004 sind nachstehend
namentlich in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet:
Prim. Dr. Christiana Artmann
Klinikum Kreuzschwestern Wels, Labor II Blutbank
Prim. Dr. Christian Gabriel
Blutspendedienst vom Roten Kreuz
Oberösterreich, Blutzentrale Linz
Dr. Gabriela Henn
Österreichisches Rotes Kreuz, Blutspendezentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Univ.-Prof. Dr. Paul Höcker
AKH Wien, Univ. Klinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
OA Dr. Gerhard Jüngling
Blutspendedienst vom Roten Kreuz für Oberösterreich, Blutzentrale Linz (i.V. für Prim.
Dr. Gabriel)
Prim. Dr. Peter Klima
Zentralklinikum St. Pölten, Blutbank
OA Dr. Wolfgang Kram
Zentralklinikum St. Pölten, Blutbank (i.V. für
Prim. Dr. Klima)
Min.-Rat Dr. Johann Kurz
Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Lanzer
LKH Graz, Univ. Klinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
Prim. Dr. Sigrid Lechner
Blutspendezentrale des Österreichischen
Roten Kreuzes für Kärnten, Klagenfurt
Prim. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Mayr
AKH Wien, Univ. Klinik f. Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
OA Dr. Annelies Mühlbacher
LKH Salzburg, Landesklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
Prim. Dr. Wilhelm Moll
Blutspendedienst des Österreichischen Roten Kreuzes am LKH Feldkirch
OA Dr. Peter Perger
KH Hietzing mit Neurolog. Zentrum Rosenhügel, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin/Blutbank
OA Dr. Regina Reisner
Hanusch KH, 3. medizinische Abteilung,
Hämatologisch-Onkologisches Zentrum
OA Dr. Ernst Schlögl
Hanusch KH, 3. medizinische Abteilung,
Hämatologisch-Onkologisches Zentrum
für
3
OA Dr. Margit Schmitz
Weinviertel Klinikum, KH Mistelbach,
Blutbank
Prim. Univ.-Prof. Dr. Diether Schönitzer
LKH Innsbruck, Zentralinstitut für Bluttransfusion und Immunologische Abteilung
Prim. Dr. Franz Wallner
LKH Steyr, überregionale
Transfusionsmedizin
OA Dr. Dietmar Wessin
Blutspendedienst des Österreichischen Roten Kreuzes am LKH Feldkirch (i.V. für Prim.
Dr. Moll)
An dieser Stelle möchten wir uns bei den medizinischen Expertinnen und Experten für ihren
engagierten Einsatz und ihre Kooperationsbereitschaft sehr herzlich bedanken.
1.2
Organisation des österreichischen HämovigilanzRegisters
Das Österreichische Hämovigilanz-Register wird vom ÖBIG und der dem ÖBIG
organisatorisch angeschlossenen Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) am
AKH Wien administriert. Die VIZ ist 24 Stunden besetzt und ermöglicht daher
jederzeit die Bearbeitung dringender Fälle.
Für die Belange der Hämovigilanz wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet ([email protected]). Jede an diese Adresse versendete E-Mail wird automatisch und zeitgleich die zuständigen Mitarbeiterinnen des ÖBIG und an die VIZ weitergeleitet.
1.2.1 Meldepflichtige Transfusionszwischenfälle bzw. Mängel und
Near-Miss-Events
Mit der Einführung des zentralen Hämovigilanz-Registers wurde in Zusammenarbeit mit
dem Expertengremium festgelegt, welche UAW bzw. Mängel gemeldet und erfasst werden
sollen. Zusätzlich wurde auch definiert, welche UAW bzw. Mängel einer sofortigen und welche einer jährlichen Meldepflicht (quantitative Erhebung durch das ÖBIG einmal jährlich)
unterliegen.
a) Sofort meldepflichtige UAW bzw. Mängel
Sofort an das Österreichische Hämovigilanz-Register zu melden sind die in Tabelle 1.1 angeführten UAW bzw. Mängel, wobei für die Meldung das Formular A heranzuziehen ist
(siehe Anhang 1). Aus Sicherheitsgründen soll kurz vor oder gleichzeitig mit der Übermittlung des Formulars A die VIZ telefonisch kontaktiert werden (Tel.: 01/406 43 43).
4
Tabelle 1.1 Sofort meldepflichtige UAW bzw. Mängel
Zeitpunkt der
Meldung an das
österreichische
Hämovigilanz-Register
Verdacht auf kausalen Zusammenhang mit der Verabreichung eines
Blutproduktes und gesichertem Befund:
Rasch eintretender Kreislaufkollaps,
Sofortige Meldung
Bakterielle
(auch sonn- und feierFieber, etc. (Verdacht auf septischen
Kontamination
tags bzw. in der Nacht)
Schock)
Virale Infektion
In Abhängigkeit von der Art der
Meldung spätestens
(z. B. HAV, HBV,
Infektion
am nächsten Werktag
HCV, HIV, CMV, etc.)
In Abhängigkeit vom
Virus, z. B. Ikterus,
Andere Infektionen
Meldung spätestens
Unwohlsein, Ausschlag, etc. Kann
(z. B. Tropenkrankam nächsten Werktag
heit wie Malaria, etc.)
auch Wochen bis Monate post
transfusionem auftreten.
Verfärbung, Koagel,
Sofortige Meldung
fehlendes Swirling-Phänomen (d.h.
Visuelle Schäden
(auch sonn- und feierfehlende Wirbel, fehlende schlierenartags bzw. in der Nacht)
tige Formationen), etc.
Sofortige Meldung
Beuteldefekte durch
Mängel an
(auch sonn- und feierVerpackung
Lagerung, Transport, etc.
tags bzw. in der Nacht)
Sofortige Meldung
Fehletikettierung,
Mängel an
(auch sonn- und feierBeschriftung
Unlesbarkeit, etc.
tags bzw. in der Nacht)
Je nach Art der UAW
Andere schwere
und nach Meinung
unerwünschte ReakSofortige Rücksprache mit Fachärzeiner Fachärztin/eines
tionen bei kausalem
tin/Facharzt für Transfusionsmedizin
Facharztes für
Zusammenhang mit
halten!
Transfusionsmedizin
der Transfusion von
entweder sofort oder
Blutprodukten
am nächsten Werktag
Andere UAW
Produktbezogene
Mängel
Transfusionsassoziierte
Infektionen
SOFORT meldepflichtige
UAW bzw. Mängel
Typische Merkmale,
sonstige
Anmerkungen
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Beim Verdacht auf bakterielle Kontamination und bei produktbezogenen Mängeln hat die
Meldung tatsächlich sofort zu erfolgen (auch sonn- und feiertags bzw. in der Nacht), während bei den anderen UAW die Meldung am nächsten Werktag ausreichend ist.
Für den Fall, dass das Blutdepot zum Zeitpunkt der Reaktion an der Patientin/am Patienten
oder bei Feststellen von produktspezifischen Mängeln nicht besetzt ist, müssen der Verdacht auf eine bakterielle Kontamination des Blutproduktes (bei kausalem Zusammenhang
mit der Verabreichung eines Blutproduktes) sowie produktbezogene Mängel (wie visuelle
Schäden, Mängel an Verpackung oder Beschriftung) sofort und direkt durch die diensthabende Oberärztin/durch den diensthabenden Oberarzt (bzw. Fachärztin/Facharzt) der
transfundierenden Abteilung an das österreichische Hämovigilanz-Register gemeldet werden. Das Blutdepot ist danach umgehend von der erfolgten Meldung in Kenntnis zu setzen.
5
b) Jährlich meldepflichtige UAW/Fehltransfusionen
Die jährlich meldepflichtigen UAW werden einmal im Jahr im Rahmen der Blutverbrauchserhebung quantitativ vom ÖBIG erfasst. Das ursprüngliche Erhebungsformular wurde nach
einigen Anregungen von Blutdepotbeauftragen durch das Expertengremium überarbeitet.
So werden seit dem Jahr 2004 neben den tatsächlich beobachteten UAW auch jene Fehltransfusionen und deren Ursache erhoben, die trotz der Transfusion zu keinen Nebenwirkungen geführt haben.
Folgende UAW/Fehltransfusionen sind jährlich - differenziert nach Blutproduktarten - an
das Hämovigilanz-Register zu melden (das Formular ist im Anhang 5 abgebildet):
Tabelle 1.2: Jährlich meldepflichtige UAW/Fehltransfusionen
• Akute nicht-hämolytische
Transfusionsreaktion
• Akute hämolytische
Transfusionsreaktion
- febril
- non febril
- allergische Reaktion
- AB0-inkompatible Transfusion
- Transfusion gegen klinisch relevante Antikörper
- sonstige
• Nachgewiesene verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion
• Nachgewiesene transfusions-assoziierte Graft-versus-Host-Disease (GvHD)
• Nachgewiesene transfusions-assoziierte akute Lungenerkrankung (TRALI)
• Nachgewiesene Purpura post transfusionem (PTP)
• Fehltransfusionen*)
- aufgrund von Verwechslung im Rahmen der Probenabnahme
- aufgrund von Verwechslung im Labor
- aufgrund von Verwechslung im Rahmen der Transfusion
*) Hier werden alle Fehltransfusionen und deren Ursache erfasst, auch wenn daraus keine Transfusionsreaktion
erfolgt ist. Im Falle einer Transfusionsreaktion nach einer Fehltransfusion ist zusätzlich noch der Punkt „Akute
hämolytische Transfusionsreaktion“ auszufüllen.
Verwechslungen, die vor einer Transfusion rechtzeitig entdeckt wurden, sollten als Near-Miss-Event mittels
Formular N gemeldet werden.
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
c) Near-Miss-Events (Beinahefehler)
Fehler, die „beinahe“ passiert wären, aber noch rechtzeitig entdeckt wurden (sogenannte
„Beinahefehler“ oder „Near-Miss-Events“), sollten ebenfalls durch die Abteilung an das
Blutdepot gemeldet werden. Die Identifikation von Beinahefehlern dient der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern und soll insbesondere andere Patientinnen und Patienten vor
Schaden bewahren. Weiters können die Erkenntnisse aus Near-Miss-Meldungen gezielt für
Schulungen eingesetzt werden und auch andere Krankenhäuser auf potenzielle Fehlerquellen aufmerksam machen.
Beinahefehler können bei der Probenabnahme, bei der Anforderung, im Labor, bei der Produktauswahl, der Handhabung oder Lagerung sowie im Rahmen von Produktausgabe,
6
Transport oder Patientenidentifikation auftreten. Für die Meldungen von Near-Miss-Events
an das Österreichische Hämovigilanz-Register wurde das Formular N entwickelt, das im
Anhang 3 abgebildet ist.
1.2.2 Meldeablauf bei Transfusionzwischenfällen bzw. Mängeln
Der krankenhausinterne Meldeablauf bei UAW ist bereits in den Mindeststandards für Blutdepots festgelegt. In diesen Standards wurde normiert, dass jede auch nur im Verdachtsfall
einem Blutprodukt oder einer Arzneispezialität aus Blut zuordenbare UAW von der transfundierenden Abteilung umgehend an das Blutdepot gemeldet werden muss.
Für diese hausinterne Meldung von Akut- oder Spätzeichen, die auf eine Transfusionsreaktion hindeuten können bzw. für die hausinterne Meldung von produktbezogenen Mängeln
wurde die UAW-Scoring-Liste (siehe Anhang 4) entwickelt. Auf der UAW-Scoring-Liste sind
die an der Patientin/am Patienten während oder nach der Transfusion beobachteten Reaktionen bzw. die am Blutprodukt festgestellten produktbezogenen Mängel durch die transfundierende Ärztin/den transfundierenden Arzt anzukreuzen. Das ausgefüllte Meldeformular
ist umgehend an das Blutdepot des Hauses weiterzuleiten, sobald ein Gesamtscore von
sechs Punkten erreicht wird.
Der/die Blutdepotbeauftragte ist in Folge – in Abhängigkeit von der Art der UAW bzw. des
Mangels - für die Meldung an den Herstellbetrieb, die ärztliche Leitung der Krankenanstalt und das österreichische Hämovigilanz-Register verantwortlich. Für das Hämovigilanz-Register sind die Blutdepot- bzw. Transfusionsbeauftragten die ersten Ansprechpersonen in den jeweiligen Krankenhäusern.
Nur wenn das Blutdepot nicht besetzt sein sollte und eine akut meldepflichtige UAW oder
ein produktspezifischer Mangel aufgetreten ist, hat die Meldung direkt durch die transfundierende Abteilung zu erfolgen (siehe Punkt 1.2.1).
Der genaue Meldeablauf und das Zusammenspiel zwischen den beteiligten Institutionen
(Transfundierende Abteilung, Blutdepot, Ärztliche Leitung, VIZ, ÖBIG, Herstellbetrieb und
BMGF) sind im Organigramm auf der nächsten Seite dargestellt.
7
MELDEABLAUF IM ÖSTERREICHISCHEN HÄMOVIGILANZ-SYSTEM – TRANSFUSIONSZWISCHENFÄLLE / MÄNGEL
TRANSFUNDIERENDE ABTEILUNG
Meldung von
Beinahefehlern
mit Formular N
(freiwillig)
Übermitteln der
UAW-Scoring-Liste
an das Blutdepot
bei Gesamtscore >= 6
ÄRZTLICHE LEITUNG
HERSTELLBETRIEB
Setzen der erforderlichen
Maßnahmen durch das
BMGF in Rücksprache mit
dem Herstellbetrieb
Sofortige Verständigung bei
Vorliegen einer sofort oder
jährlich meldepflichtigen UAW
Sofortige Verständigung
des Herstellbetriebs
Bei Verdacht auf bakterielle
Kontamination oder virale
Infektion: Formular C oder D
BLUTDEPOT
Prüfen: liegt eine UAW oder produktbezogener
Mangel mit zentraler Meldepflicht vor?
Im Bedarfsfall sofortige
Verständigung des
BMGF
wenn ja:
bei
bei
• Verdacht auf kausalen Zusammenhang mit der Verabreichung eines Blutproduktes und gesichertem Befund:
- bakterielle Kontamination
- virale Infektion
- andere Infektionen
• Produktbezogenen Mängeln:
- visuelle Schäden
- Mängel an Verpackung
- Mängel an Beschaffenheit
• akuter nicht-hämolytischer Transfusionsreaktion:
- febril
- non febril
- allergisch
• akuter hämolytischer Transfusionsreaktion:
- AB0-inkompatibler Transfusion
- Transfusion gegen klinisch relevante Ak
- Sonstiges
• nachgewiesener verzögerter Transfusionsreaktion
• nachgewiesener transfusions-assoziierter GvHD
• nachgewiesener transfusions-assoziierter
akuter Lungenerkrankung (TRALI)
• nachgewiesener Purpura post-transfusionem (PPT)
Sofortige
Meldepflicht
mit Formular A
+ vorherige tel.
Kontaktaufnahme
ÖSTERREICHISCHES HÄMOVIGILANZ-REGISTER
VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE (VIZ)
Jährliche
Meldepflicht
Tel.: 01/406 43 43 (24h besetzt), Fax: 01/40400-4225
[email protected]
Einmal jährliche
quantitative Erhebung
durch ÖBIG
• Fehltransfusion:
Aufgrund von Verwechslung iRd Probenabnahme
Aufgrund von Verwechslung im Labor
Aufgrund von Verwechslung iRd Transfusion
BEINAHEFEHLER - Near- Miss-Event (freiwillig)
8
BMGF
Übermittlung der
Formulare N an
das ÖBIG
ÖBIG
Fax.: 01/513 84 72
[email protected]
1.2.3 Meldepflichtige Zwischenfälle im Rahmen der Apherese
Aufgrund der im Jänner 2003 veröffentlichten Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates sind neben Transfusionsreaktionen bei der Empfängerin/beim
Empfänger auch ernste Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen im Zusammenhang
mit der Gewinnung, Verarbeitung, Testung, Lagerung und Verteilung von Blut und Blutbestandteilen im Rahmen der Hämovigilanz zu erfassen. Dies beinhaltet somit auch Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Blutspende und der Herstellung von Blutprodukten.
Für das Österreichische Hämovigilanz-System wurde festgelegt, dass nur jene schweren
Zwischenfälle bei der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen einer sofortigen Meldepflicht an das Hämovigilanz-Register unterliegen, die im Rahmen einer Apherese auftreten.
Eine sofortige Meldung von Zwischenfällen im Rahmen der Apherese mittels Formular P
(siehe Anhang 2) ist seit 1.1.2005 verpflichtend bei
-
Reaktionen, die eine notfallmedizinische Versorgung erforderlich machen,
Reaktionen, die eine stationäre Behandlung erforderlich machen,
Herzkreislaufstillstand und
bei anderen Zwischenfällen, die ein sofortiges Einschreiten der Gesundheitsbehörde erforderlich machen könnten.
Anzumerken ist, dass die notfallmedizinische Versorgung oder die stationäre Aufnahme
aufgrund der Reaktion im Rahmen der Apherese erforderlich sein muss (und nicht aufgrund
einer möglichen Grunderkrankung), damit eine Meldepflicht wirksam wird.
Leichtere Zwischenfälle (wie z. B. leichter Schwindel, Übelkeit, Brechreiz, Schweißausbruch, Schwarzwerden vor den Augen, flaues Gefühl im Magen, Gähnen als Anzeichen einer Hypotonie oder ein leichtes Druckgefühl im Kopf) sowie mittelschwere Zwischenfälle
(wie z. B. kurzzeitige Bewusstlosigkeit, Krampfen, Hyperventilation, Citratnebenwirkungen,
Dyskardie, Tachykardie, starker Schwindel mit Kopfschmerz, Erbrechen oder Hämatome)
sind nicht von der sofortigen Meldepflicht an das Hämovigilanz-Register erfasst (zur Einteilung in leichtere und mittelschwere Zwischenfälle vgl. Mayer 2004).
1.2.4 Meldeablauf bei Zwischenfällen im Rahmen der Apherese
Die Meldung der oben genannten sofort meldepflichtigen Zwischenfälle hat durch die
diensthabende Ärztin/den diensthabenden Arzt an das Hämovigilanz-Register (Formular P),
den Herstellbetrieb der Chargenprodukte und die Ärztliche Leitung zu erfolgen. Der genaue
Meldeablauf und das Zusammenspiel zwischen den beteiligten Institutionen (AphereseStelle, Ärztliche Leitung, VIZ, ÖBIG, Herstellbetrieb und BMGF) sind im Organigramm auf
der nächsten Seite dargestellt.
9
MELDEABLAUF IM ÖSTERREICHISCHEN HÄMOVIGILANZ-SYSTEM – ZWISCHENFÄLLE BEI APHERESE
APHERESE-STELLE
Meldung von
Beinahefehlern
mit Formular N
(freiwillig)
ÄRZTLICHE LEITUNG
HERSTELLBETRIEB bzw.
VERTRIEB in Österreich
(Chargenprodukte)
Zwischenfall im Rahmen der Apherese
DIENSTHABENDE/R ÄRZTIN/ARZT
Sofortige Verständigung bei
Vorliegen eines sofort meldepflichtigen Zwischenfalls
Setzen der erforderlichen
Maßnahmen durch das
BMGF in Rücksprache mit
dem Herstellbetrieb
BMGF
Sofortige Verständigung des
Herstellbetriebs bzw. der österr.
Vertriebsniederlassung
Prüfen: liegt ein Zwischenfall mit sofortiger
Meldepflicht vor?
Im Bedarfsfall sofortige
Verständigung des
BMGF
wenn ja:
bei
• Reaktionen, die eine notfallmedizinische Versorgung erforderlich machen
• Reaktionen, die eine stationäre Behandlung erforderlich machen
• Herzkreislaufstillstand
• anderen Zwischenfällen, die ein sofortiges Einschreiten der Gesundheitsbehörde erforderlich
machen könnten
BEINAHEFEHLER - Near- Miss-Event (freiwillig)
10
Sofortige
Meldepflicht
mit Formular P
+ vorherige tel.
Kontaktaufnahme
ÖSTERREICHISCHES HÄMOVIGILANZ-REGISTER
VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE (VIZ)
Tel.: 01/406 43 43 (24h besetzt), Fax: 01/40400-4225
[email protected]
Übermittlung der
Formulare N an
das ÖBIG
ÖBIG
Fax.: 01/513 84 72
[email protected]
1.2.5 Bearbeitung der Meldungen im Österreichischen
Hämovigilanz-Register
Die Aufgaben des Hämovigilanz-Registers teilen sich auf das ÖBIG und die VIZ auf (siehe
Organigramm auf Seite 8):
a) Aufgaben der VIZ
Die VIZ nimmt die Meldung von sofort meldepflichtigen Zwischenfällen auf den Formularen
A bzw. P per E-Mail oder per Fax rund um die Uhr entgegen. Der Meldeablauf sieht vor,
dass vor der Versendung des Meldeformulars die VIZ telefonisch vom Blutdepot bzw. von
der Apherese-Stelle über die eintreffende Meldung informiert wird. Im Rahmen dieses Telefonats gibt die VIZ auch Auskünfte zur Hämovigilanz oder hilft erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Meldeformulars. Nach der Erfassung des Falles in der VIZ werden das Formular
A bzw. das Formular P sofort an das ÖBIG weitergeleitet.
b) Aufgaben des ÖBIG
Am ÖBIG sind zwei Mitarbeiterinnen für die Belange des Hämovigilanz-Registers zuständig
und stehen als Auskunftspersonen zur Verfügung. Eine wichtige Aufgabe ist die exakte Erfassung der Meldungen mit dem Formular A (Transfusionszwischenfälle, Mängel) bzw. mit
dem Formular P (Zwischenfällen im Rahmen der Apherese) und der Near-Miss-Events
(Formular N) in der Hämovigilanz-Datenbank. Fehlende Daten oder zusätzliche Auskünfte
werden telefonisch bei den meldenden Krankenanstalten bzw. Apherese-Stellen erhoben
und erforderlichenfalls wird auch Kontakt mit dem Herstellbetrieb aufgenommen. Der Empfang der Meldung wird dem Blutdepot bzw. der ärztlichen Leitung in der Apherese-Stelle
per E-Mail oder per Fax bestätigt, gleichzeitig wird auch die jeweilige Identifikationsnummer, die im Blutdepot bzw. in der Apherese-Stelle zu dokumentieren ist, bekannt gegeben.
In Abhängigkeit von der Art der gemeldeten UAW werden in einem zweiten Schritt vom
ÖBIG mit Hilfe von Fragebögen weitere relevante Daten von den Herstellbetrieben und den
Krankenanstalten erhoben (Formulare C und D). Ebenfalls in den Aufgabenbereich des
ÖBIG fällt Die Erhebung der jährlich meldepflichtigen Zwischenfälle, die Auswertung und
die Dokumentation der Daten sowie der Informationsaustausch im Inland und mit internationalen Organisationen, beispielsweise mit der EU oder mit dem European Haemovigilance
Network (EHN).
c) Information des BMGF
Das ÖBIG bzw. die VIZ informiert das BMGF im Anlassfall über die eingelangten Meldungen. So wurde beispielsweise festgelegt, dass das BMGF sofort darüber zu informieren ist,
wenn zwei Meldungen zum Verdacht auf bakterielle Kontamination oder zwei Meldungen
zu Beuteldefekten zu zwei Produkten mit derselben Beutel-Chargen-Nummer (Lot Nr.) im
Hämovigilanz-Register eingelangt sind. Gleiches gilt, wenn mehrere Meldungen in kurzem
Zeitabstand zu produktbezogenen Mängeln eines Herstellbetriebes eingehen. Weiters ist
bei Meldungen zu viralen Infektionen das BMGF zu verständigen, sobald sich der Verdacht
auf eine virale Infektionsübertragung bestätigt hat. Für den Fall, dass das BMGF Hand-
11
lungsbedarf zum Schutz anderer Personen sieht, nimmt es Kontakt mit dem jeweiligen Herstellbetrieb auf, um weitere Schritte abzuklären.
Im Jahr 2004 hat das ÖBIG in drei Anlassfällen das BMGF informiert, da jeweils zwei Meldungen zu gleichen Beutel-Chargen-Nummern im Register eingelangt sind. Der erste Anlassfall betraf zwei Erythrozyten-Konzentrate. Da die Meldungen zu zwei unterschiedlichen
Arten von Zwischenfällen eingegangen sind (einmal Koagel-Bildung, einmal Verdacht auf
bakterielle Kontamination, die sich später nicht bestätigt hat), waren keine weiteren Schritte
erforderlich. In den zwei weiteren Anlassfällen, die zu S/D-Plasma-Produkten eingegangen
sind, wurde auch die Arzneimittelüberwachung informiert, die Stellungnahmen vom Herstellbetrieb der betroffenen Produkte angefordert hat (einmal bzgl. Aggregatbildungen beim
Auftauen in der Mikrowelle, einmal bzgl. Innenbeuteldefekte). Auch in diesen zwei Fällen
waren weitere Schritte oder die Sperrung einer Charge nicht erforderlich.
1.2.6 Informationstätigkeit des Hämovigilanz-Registers 2004
Im Oktober 2004 wurde der erste Hämovigilanz-Jahresbericht mit den Daten aus dem
Jahr 2003 veröffentlicht und zum gratis Download auf der ÖBIG-Website zur Verfügung gestellt. Die Blutdepot- und Transfusionsbeauftragten, ärztlichen Direktionen der Krankenhäuser, Herstellbetriebe, die Mitglieder des Blutbankdirektoriums sowie weitere Interessierte an
der Hämovigilanz wurden über die Publikation des Hämovigilanz-Jahresberichtes und die
gratis Downloadmöglichkeit brieflich und via E-Mail informiert.
Im Jahr 2004 wurden zwei Ausgaben des Hämovigilanz-Newsletters via E-Mail versendet. Ziel dieses Mediums ist es, den Blutdepot- und Transfusionsbeauftragten, Herstellbetrieben sowie anderen an der Hämovigilanz interessierten Institutionen und Personen, eine
aktuelle Meldungsübersicht zu geben und über Neuigkeiten im Hämovigilanz-System zu informieren. Weiters wird auf aktuelle Publikationen und Veranstaltungen hingewiesen. Der
Verteiler des Newsletters wurde außerdem mehrmals für die Versendung von dringenden
Informationen zu Medizinproduktdefekten herangezogen.
Das ÖBIG wurde eingeladen, beim 11. Eigenblutseminar mit Blutdepotleiterkurs in Wien
und beim Apherese-Seminar in Vomp Vorträge über das Hämovigilanz-System zu halten. In diesen Veranstaltungen konnte eine große Anzahl an Blutdepot- und Transfusionsbeauftragten erreicht werden. Neben der Diskussion von Problembereichen im Meldeablauf
(z. B. „Umgehung“ des Blutdepots bei der Meldung oder Vorgehensweise bei Verdacht auf
bakterielle Kontamination) konnte auch das neue Formular P dem Zielpublikum präsentiert
werden.
In zwei Ausgaben von „blut.at“ des ÖRK (Nr. 20/Dezember 2003 und Nr. 23/Oktober 2004)
wurden Interviews zum Hämovigilanz-System veröffentlicht, in denen das ÖBIG häufige
Anwenderfragen beantwortete. Außerdem wurde für die Mitteilungen der Sanitätsverwaltung (12/2004) ein Artikel mit aktuellen Informationen zum Hämovigilanz-Register verfasst.
12
2
Meldungsübersicht 2004
Für das Jahr 2004 sind insgesamt 644 Meldungen über UAW, Mängel, Fehltransfusionen und Near-Miss-Events beim österreichischen Hämovigilanz-Register eingelangt:
43 sofort meldepflichtige UAW und Mängel
516 jährlich meldepflichtige UAW
25 Fehltransfusionen ohne Reaktionen
(+ 2 Fehltransfusionen mit HTR, enthalten in der Summe der
jährlich meldepflichtigen UAW)
60 Near-Miss-Events
In der nachfolgenden Meldungsübersicht wird zunächst auf die meldepflichtigen UAW,
Mängel und Fehltransfusionen eingegangen, danach werden die gemeldeten Near-MissEvents behandelt.
Alle Informationen zu den eingelangten Fällen werden streng vertraulich behandelt und
anonymisiert dargestellt, sodass kein Rückschluss auf einzelne Personen, Krankenhäuser
oder Herstellbetriebe möglich ist.
2.1 Anzahl an meldenden Krankenhäusern
Von insgesamt 183 transfundierenden Krankenhäusern wurden im Jahr 2004 aus 71 Krankenhäusern (das sind 39 Prozent der transfundierenden Krankenhäuser) Meldungen mittels
Formular A oder mithilfe des jährlichen Erfassungsblattes gemacht. Aus rund der Hälfte
dieser Häuser wurden ein bis drei Meldungen über meldepflichtige UAW, Mängel oder
Fehltransfusionen erfasst. Aus 112 Krankenhäusern wurde explizit rückgemeldet, dass keine meldepflichtigen Zwischenfälle im Jahr 2004 beobachtet wurden (Markierung der sog.
„Nil-to-report-Box“ am Erhebungsformular).
Abbildung 2.1: Transfundierende Krankenhäuser mit und ohne meldepflichtige
Zwischenfälle im Jahr 2004
39%
transfundierende KH mit meldepflichtigen
Zwischenfällen
61%
transfundierende KH ohne meldepflichtige
Zwischenfälle
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
13
Bei näherer Betrachtung der Blutverbrauchszahlen zeigt sich, dass in den meisten Krankenhäusern ohne meldepflichtige Zwischenfälle tendenziell eine geringere Anzahl an
Fremdblutprodukten transfundiert wurde (siehe Tabelle 2.1).
Tabelle 2.1: Anteil an Krankenhäusern mit meldepflichtigen Zwischenfällen kategorisiert
nach der Anzahl an transfundierten Fremdblutprodukten im Jahr 2004
Transfundierte
Fremdblutprodukte
Anzahl an
Krankenhäusern
%-Anteil an KH mit
meldepflichtigen Zwischenfällen
mehr als 10.000
13
100 %
5.000 bis 9.999
11
82 %
2.000 bis 4.999
34
68 %
1.000 bis 1.999
37
35 %
unter 1.000
88
14 %
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Die Angaben der einzelnen Krankenhäuser über die Anzahl an beobachteten meldepflichtigen Zwischenfällen reichen von einer Meldung bis hin zu 153 Meldungen (siehe Tabelle
2.2). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Zwischenfälle im Konnex mit
der Anzahl an transfundierten Produkten sowie mit der hausinternen Dokumentation und
dem hausinternen Meldewesen zu sehen sind. Je höher die Anzahl an transfundierten Produkten und je besser das hausinterne Meldewesen und die hausinterne Dokumentation,
umso mehr Meldungen sind zu erwarten. Aus dem Krankenhaus mit der größten Anzahl an
Meldungen ist beispielsweise bekannt, dass von den transfundierenden Ärztinnen und Ärzten auf allen Rücklaufscheinen eine etwaige Transfusionsreaktion eingetragen wird. Die
vollständige Erfassung aller Reaktionen von allen Rücklaufscheinen aus diesem Krankenhaus zum Jahr 2004 ergab die hohe Zahl an 153 Meldungen.
Tabelle 2.2: Anzahl an gemeldeten Zwischenfällen (UAW, Mängel und Fehltransfusionen,
n = 584) je Krankenhaus (n = 71) im Jahr 2004
Anzahl an
Meldungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
11
12
Anzahl an
Krankenhäusern
16
12
10
8
3
2
3
3
2
1
1
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
14
Anzahl an
Meldungen
13
16
17
22
24
27
28
30
39
153
Anzahl an
Krankenhäusern
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2.2
Kategorien von meldepflichtige Zwischenfällen
Wie bereits in Abschnitt 1.2.1 dargestellt wird bei den sofort meldepflichtigen UAW und
Mängeln zwischen
•
•
•
transfusionsassoziierten Infektionen (Verdacht auf bakterielle Kontamination, virale
Infektion und andere),
produktbezogenen Mängeln (visuelle Schäden, Verpackungs- und Beschriftungsmängel) und
anderen UAW, die ein sofortiges Einschreiten der Gesundheitsbehörde erforderlich
machen könnten und
bei den jährlich meldepflichtigen UAW/Fehltransfusionen zwischen
•
•
•
•
•
•
•
akuten nicht-hämolytischen Transfusionsreaktionen (febril, nicht-febril, allergisch),
akuten hämolytischen Transfusionsreaktionen (AB0-inkompatible Transfusion,
Transfusion gegen klinisch relevante AK, sonstige),
nachgewiesenen verzögerten hämolytischen Transfusionsreaktionen,
nachgewiesenen transfusions-assoziierten GvHD,
nachgewiesenen transfusions-assoziierten TRALI,
nachgewiesenen PTP und
Fehltransfusionen (aufgrund von Verwechslungen bei der Probenabnahme, im Labor oder bei der Transfusion)
unterschieden.
Abbildung 2.2 zeigt überblicksmäßig, wie sich die Meldungen aus dem Jahr 2004 auf die
verschiedenen Arten von meldepflichtigen Zwischenfällen aufteilen:
Abbildung 2.2: Kategorisierung der gemeldeten Zwischenfälle im Jahr 2004 (n = 584)
225
200
191
190
175
150
127
125
100
6
6
2
1
1
PPT
17
verzögerte TR
18
andere UAW
25
25
Verdacht auf
virale Infektion
50
HTR
75
Verdacht auf
bakt.
Kontamination
Produktmangel
Fehltransfusionen
ohne Reaktionen
non-febrile nHTR
febrile nHTR
allergische
Reaktion
0
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
15
2.2.1 Meldepflichtige UAW und Mängel
Ein Großteil der Meldungen zu UAW und Mängeln (90,9 Prozent) betraf die Gruppe der akuten nicht-hämolytischen Transfusionsreaktionen. Abbildung 2.3 zeigt, wie sich die gemeldeten UAW/Mängel auf die einzelnen Kategorien aufteilen.
Abbildung 2.3: Kategorisierung der gemeldeten UAW und Mängel im Jahr 2004 (n = 559)
22,7%
allergische Reaktion (191 Meldungen)
3,0%
3,2%
1,1%
1,1%
34,0%
0,4%
0,2%
0,2%
34,2%
febrile nHTR (190 Meldungen)
non-febrile nHTR (127 Meldungen)
Verdacht auf bakt. Kontamination (17 Meldungen)
Produktmangel (18 Meldungen)
HTR (6 Meldungen)
Verdacht auf virale Infektion (6 Meldungen)
andere UAW (2 Meldungen)
verzögerte TR (1 Meldung)
PPT (1 Meldung)
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
2.2.1.1 Sofort meldepflichtige UAW und Mängel
a) Transfusionsassoziierte Infektionen: Verdacht auf bakterielle Kontamination
Insgesamt wurden dem Hämovigilanz-Register 17 Verdachtsfälle auf bakterielle Kontamination gemeldet. In 16 Fällen wurden mikrobiologische Untersuchungen der betroffenen
Komponente durchgeführt, wobei sich in keinem der Fälle der Verdacht bestätigt hat und
dem Hämovigilanz-Register „Leermeldungen“ von den untersuchenden Stellen übermittelt
wurden. Deutlich häufiger als im vorangegangenen Jahr wurden in den Krankenhäusern
Blutkulturen der betroffenen Personen angelegt. In einem der 16 Fälle ohne Nachweis auf
bakterielle Kontamination im Konservenrest fanden sich koagulasenegative Staphylococcen in der Blutkultur der betroffenen Person.
In einem Verdachtsfall wurde zwar die Meldung an das Hämovigilanz-Register durchgeführt, es wurde jedoch das verdächtige Blutprodukt entsorgt, bevor eine Untersuchung veranlasst werden konnte. In diesem Fällen kann eine bakterielle Kontamination weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.
b) Transfusionsassoziierte Infektionen: Verdacht auf virale Infektion
Der Verdacht auf eine virale Infektion wurde in sechs Fällen an das Hämovigilanz-Register
gemeldet, drei Verdachtsfälle betrafen HBV, drei Verdachtsfälle HCV.
16
Insgesamt waren bei den drei HBV-Verdachtsfällen 24 Erythrozyten-Konzentrate, sechs
Quarantäneplasmen und ein Thrombozyten-Konzentrat betroffen. Die entsprechenden
Transfusionen fanden im ersten Fall in den Jahren 2000 und 2004, im zweiten Fall im Jahr
2003 und im dritten Verdachtsfall im Jahr 2004 statt. In allen Fällen wurden Look-backVerfahren eingeleitet, wobei zu zehn Produkten Folgespenden mit negativen HBVTestergebnissen vorlagen. Die 24 Spenderinnen und Spender der anderen verdächtigen
Produkte wurden zu einer Nachuntersuchung gebeten und es wurden die Rückstellproben
zu den ursprünglichen Spenden überprüft. In keinem der gemeldeten Fälle hat sich der Verdacht bestätigt.
In Summe waren bei den drei HCV-Verdachtsfällen 15 Erythrozyten-Konzentrate und zwei
Quarantäneplasmen betroffen. Die zugehörigen Transfusionen fanden in einem Fall im Jahr
2004 und in den anderen beiden Fällen im Jahr 2003 statt. In einem der drei gemeldeten
HCV-Verdachtsfälle wurde kein Look-Back-Verfahren eingeleitet, da zwischen dem Transfusionszeitpunkt und dem positiven Testergebnis (chronische und asymptomatische HCVInfektion) nur sieben Tage gelegen haben, was für einen Kausalzusammenhang ein viel zu
kurzer Zeitraum wäre. Im zweiten HCV-Verdachtsfall wurden beide Spenderinnen/Spender
nachuntersucht, wobei sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
Bei der dritten Meldung mit Verdacht auf HCV-Infektion wurden der betroffenen Person insgesamt neun Erythrozyten-Konzentrate und zwei Quarantäneplasmen verabreicht, wobei
von sechs Spenderinnen bzw. Spendern schon Folgespenden mit negativen Testergebnissen vorlagen. Bei fünf Spenderinnen bzw. Spendern wurden Look-Back-Verfahren eingeleitet und es wurden die Rückhaltemuster zur neuerlichen Testung herangezogen. In vier Fällen waren die Testergebnisse negativ, ein Rückhaltemuster wurde jedoch mittels einer Einzel-HCV-PCR mit erhöhter Sensitivität positiv getestet. Die nachfolgende Quantifizierung der
HCV-Viruslast mit einem quantitativen HCV-PCR-Test ergab eine minimale Viruskonzentration von 80 IU/ml im Rückhaltemuster. Da die Hepatitis-C-Viren der spendenden Person und
der empfangenden Person denselben Genotyp aufweisen, ist an mit Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei diesem Fall um eine transfusionsassoziierte HCV-Infektion handelt.
Bitte beachten: Transfusionsassoziierte Infektionen unterliegen auch dann der Meldepflicht an das Hämovigilanz-Register, wenn die zugehörige Transfusion bereits einen längeren Zeitraum (z. B. mehrere Jahre) zurückliegt.
c) Produktbezogene Mängel
Insgesamt wurden 18 Meldungen zu produktbezogenen Mängeln im Hämovigilanz-Register
registriert:
• Sechs Meldungen betrafen S/D-Plasmaprodukte (drei Meldungen zu Innenbeuteldefekten, zwei Meldungen zu Koagelbildungen und eine Meldung zu einer defekten Flügelklappe).
17
• Zwölf Meldungen langten zu Erythrozyten-Konzentraten ein, fünf davon betrafen Koagelbildungen, drei Schweißnaht- bzw. Beuteldefekte, drei Verfärbungen und Viskositätsprobleme und eine Meldung eine Fehletikettierung.
Ein bisher häufig gemeldeter produktbezogener Defekt betrifft Innenbeutelbrüche bei S/DPlasma. Die Ursache für diese Beutelbrüche liegt gemäß einer Stellungnahme von Octapharma in der physikalischen Empfindlichkeit von PVC bei Temperaturen unter - 30°C.
Wegen der erhöhten Sprödigkeit des Materials im Bereich seines Kristallisationspunktes
können schon leichte Stöße oder Schläge während des Transports, bei der Einlagerung
und dem damit verbundenen Handling zu Brüchen führen.
Wie die Erfahrungen bei den Nacherhebungen in den Herstellbetrieben zeigen, dürften
produktbezogene Mängel nicht immer an das Hämovigilanz-Register gemeldet werden,
stattdessen erfolgt die Abklärung des Mangels im Rahmen der Reklamation direkt mit dem
jeweiligen Herstellbetrieb. Es ist somit davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl an
produktbezogenen Mängeln deutlich über der gemeldeten Anzahl liegt.
Bitte beachten: Im Falle eines produktbezogenen Mangels ist von Seiten des Blutdepots
sowohl der Herstellbetrieb als auch das Hämovigilanz-Register sofort zu verständigen. Die
Meldung des Mangels an den Herstellbetrieb ersetzt nicht die Meldung an das Hämovigilanz-Register.
d) Andere sofort gemeldete UAW
Unter der Kategorie „andere UAW“ sind zwei Meldungen beim Hämovigilanz-Register eingelangt, die jeweils schwere Transfusionsreaktionen (u. a. Lungenödem) betrafen und bei
denen eine TRALI vermutet wurde. In beiden Fällen hat sich der klinische Verdacht durch
nachfolgende Untersuchungen jedoch nicht bestätigt.
2.2.1.2 Jährlich meldepflichtige UAW
Ähnlich den Erfahrungen aus dem ersten Jahr des Registerbetriebes, war auch im Jahr
2004 ein Großteil der jährlichen Meldungen der Gruppe der akuten nicht-hämolytischen
Transfusionsreaktionen zuzurechnen (98,5 Prozent), wobei sich diese Meldungen relativ
gleichmäßig auf febrile nHTR, allergische Reaktionen und non febrile nHTR aufteilen. Wie
aus der Abbildung 2.3 ersichtlich ist, gab es auch im Jahr 2004 keine Meldungen zu nachgewiesenen GvHD oder TRALI.
Im Zusammenhang mit der Anzahl an jährlich gemeldeten UAW ist zu berücksichtigen,
dass das Arzneimittelgesetz im § 75b bezüglich der Meldepflicht von ernsten Zwischenfällen sowie ernsten unerwünschten Reaktionen bei oder nach der Transfusion spricht. Um
diese Formulierung operativ zu definieren, wurde als Unterstützung für die krankenhausinterne Meldung von Zwischenfällen eine Scoring-Liste entwickelt, die mögliche Transfusionsreaktionen mit einer Punktegewichtung nach Schweregraden enthält. Um die Administrierbarkeit des Hämovigilanz-Systems sicherzustellen, wurde in Abstimmung mit dem Hämovigilanz-Expertengremium und dem BMGF außerdem festgelegt, dass erst ab einem
Gesamtscore von sechs Punkten eine Meldung von der transfundierenden Abteilung an
18
das Blutdepot obligatorisch durchzuführen ist. Aufgrund dieser Regelung werden einige
„leichtere“ Transfusionsreaktionen (z. B. ein ausschließlicher Fieberanstieg um 1°C) nicht
unbedingt an das Blutdepot weitergeleitet und es ist davon auszugehen, dass die Anzahl
an nicht-hämolytischen Transfusionsreaktionen – inklusive der „leichteren“ Fälle – über der
gemeldeten Anzahl liegt.
2.2.1.3 Zusätzliche Informationen zu den sofort meldepflichtigen UAW
Auf der Rückseite des Formulars A wird bei den sofort meldepflichtigen Zwischenfällen
auch der Schweregrad der Reaktion und die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Patientenreaktion und der Transfusion erhoben. Folgende Antwortmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
Schweregrad der UAW:
0. Kein Effekt für die betroffene Person
1. Nicht lebensbedrohlich/volle Wiederherstellung der betroffenen Person
2. Lebensbedrohlich für die betroffene Person
3. Bleibender Schaden für die betroffene Person
4. Person verstorben
5. Derzeit noch nicht beurteilbar
Zusammenhang mit der Transfusion ist:
0.
1.
2.
3.
ausgeschlossen
möglich
wahrscheinlich
sicher/bewiesen
Wie die Nacherhebungen zu den Hämovigilanz-Meldungen zeigen, ist in vielen Fällen die
Beurteilung des Schweregrades und des Zusammenhangs zum Zeitpunkt der Meldung
schwierig. Aus diesem Grund werden diese Felder auch nicht immer ausgefüllt. Außerdem
sind noch immer alte Meldeformulare im Umlauf, auf denen diese Fragestellungen noch
nicht vermerkt waren.
Bei allen gemeldeten produktbezogenen Mängeln gab es keine Reaktion und auch keinen
Kausalzusammenhang, da keine Transfusionen stattgefunden haben.
Bei 16 der 25 verbleibenden sofort meldepflichtigen UAW wurde der Schweregrad der
Reaktion am Formular ausgefüllt. Bei den anderen neun Fällen wurde das Feld entweder
frei gelassen oder es wurde ein altes Meldeformular verwendet. In zwölf Fällen war die Reaktion nicht lebensbedrohlich, in zwei Fällen lebensbedrohlich (eine schwere allergische
Reaktion, ein Lungenödem) und in zwei Fällen war der Schweregrad zum Zeitpunkt der
Meldung noch nicht beurteilbar.
Was den Zusammenhang zwischen Reaktion und Transfusion betrifft, wurde in 17 Fällen bei der Meldung eine Beurteilung vorgenommen. Einmal wurde ein Zusammenhang dezidiert ausgeschlossen, in 14 Fällen wurde er als möglich eingestuft und in zwei Fällen als
wahrscheinlich.
19
2.2.2 Meldepflichtige Fehltransfusionen
Seit dem Jahr 2004 unterliegen auch Fehltransfusionen - auch jene ohne Reaktionen - der
Meldepflicht an das Hämovigilanz-Register. Ziel dieser Meldepflicht ist es, die Häufigkeit
von Fehltransfusionen abzuschätzen und deren Ursachen zu erfassen, um gezielte Schulungen zur Vermeidung dieses gefährlichen Fehlers setzen zu können.
Im Jahr 2004 wurden dem Hämovigilanz-Register insgesamt 27 Fehltransfusionen aus 15
Krankenhäusern gemeldet, zwei davon endeten in hämolytischen Transfusionsreaktionen
aufgrund von AB0-Inkompatibilität. In 25 Fällen bewirkten die Fehltransfusionen glücklicherweise keine Reaktionen bei den betroffenen Personen.
Ein Großteil der Fehltransfusionen ist durch Verwechslungen bzw. Fehler direkt vor oder
bei der Transfusion – also am Krankenbett – bedingt (85 Prozent, siehe Tabelle 2.3). Verwechslungen im Labor oder bei der Probenabnahme sind seltener die Ursache, diese Fehler können – soferne es sich nicht um blutgruppengleiche Verwechslungen handelt – durch
den verpflichtend durchzuführenden Bedside-Test aufgedeckt werden.
Tabelle 2.3: Fehltransfusionen nach Ursache und je Produktart (n = 27)
Betroffene Produkte
Ursache der Fehltransfusion
Erythrozyten
Thrombozyten
S/D-Plasma
Verwechslung bei der Probenabnahme
2
Verwechslung im Labor
1
1
-
Verwechslung bei der Transfusion
13
8
2
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Zu einigen Fehltransfusionen ohne Reaktionen wurden Informationen über den Hergang
des Zwischenfalls auch mittels Near-Miss-Formular an das Hämovigilanz-Register gemeldet. Folgende Ursachen bewirkten die Fehltransfusionen:
•
Fehler bei der Patientenidentifikation zum Zeitpunkt der Transfusion
In fünf Fällen fanden aufgrund mangelhafter Patientenidentifikation (z. B. falsche Fragestellung, fehlende „Identifier“) blutgruppengleiche Fehltransfusionen bei korrekt durchgeführten Bedside-Tests statt. In allen Fällen waren die nachträglich durchgeführten
Kreuzversuche negativ.
Vorsicht Fehlerquelle: Passive anstelle von aktiver Frage bei der Patientenidentifikation: „Sind Sie....?“ anstelle von korrekterweise „Wie heißen Sie? Wann sind Sie geboren?“
Vorsicht Fehlerquelle: Verwendung von zu wenigen „Identifiern“: z. B. nur der
Nach-name, anstelle von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Station und Zimmernummer
20
•
Fehler beim Bedside-Test
In einem Fall wurde das Blut für den Bedside-Test bei der richtigen Person abgenommen, der Bedside-Test jedoch am Schwestern-Arbeitsplatz durchgeführt und die blutgruppengleiche Transfusion erfolgte an der falschen Person. Im zweiten Fall wurde der
Beside-Test mit zu geringer Blutmenge durchgeführt und daher fälschlich als 0 interpretiert. In beiden Fällen war der nachträglich durchgeführte Kreuzversuch negativ.
Vorsicht Fehlerquelle: Bedside-Test abseits des Bettes
Es werden auch weiterhin - zusätzlich zur jährlichen Meldung um Rahmen der Blutverbrauchserhebung - nähere Informationen zum Hergang und zur Ursache von Fehltransfusionen im Hämovigilanz-Register erfasst und ausgewertet. Die Daten können z. B.
mithilfe des Formular N oder in einem formlosen Schreiben an das ÖBIG übermittelt werden.
2.3
Hämovigilanz-Kennzahlen
2.3.1 Österreichische Transfusionszahlen im Jahr 2004
Entsprechend den Angaben der Blutdepotleiterinnen und -leiter in der Blutverbrauchserhebung 2004 haben die transfundierenden Krankenhäuser in Österreich im Jahr 2004 insgesamt rund 583.700 labile Blutprodukte (davon 567.500 Fremdblutprodukte) zugekauft5, von
denen 543.800 Produkte (davon 533.600 Fremdblutprodukte) im Jahr 2004 transfundiert
wurden.
Bei einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von rund 8,174.700 im Jahr 20046 entspricht
dies ca. 67 transfundierten Einheiten je 1.000 EW und ca. 65 transfundierten Fremdblutkomponenten je 1.000 EW. In Tabelle 2.4 sind die transfundierten Einheiten je Produktart und je 1.000 EW dargestellt.
___________
5
Der Zukauf entspricht der zugekauften Menge abzgl. der an andere Krankenhäuser weitergegebenen bzw. an den Herstellbetrieb retournierten Anzahl an Blutprodukten. Zu beachten ist, dass im
Jahr 2004 insgesamt gesehen ein leichter Lageraufbau in den Blutdepots der Krankenhäuser
stattgefunden hat. Tatsächlich „verbraucht“ (transfundiert oder verworfen) wurden rund 581.400
Blutprodukte (davon 566.100 Fremdblutprodukte).
6
vgl. http://www.statistik.at/fachbereich_03/bevoelkerung_tab1.shtml
21
ThromboPool
S/DPlasma
6,7
1,4
Summe
2,9
PlasmaEigenblut
51,4
55.000 11.300
EryEigenblut
je 1.000 EW
23.900
ThromboApherese
transfundierte Produkte 419.900
FFP
Ery
Tabelle 2.4: Transfundierte Einheiten je Produktart und je 1.000 EW im Jahr 2004
23.500
7.400
2.800
543.800
2,9
0,9
0,3
66,5
Quelle: ÖBIG-eigene Erhebungen
2.3.2 Transfusions- bzw. Ausgabezahlen für Fremdblutprodukte
im europäischen Vergleich
Da sich die Anzahl an transfundierten Produkten als relativ gut vergleichbarer gemeinsamer
Nenner für länderübergreifende Analysen eignet, wurde von Seiten des EHN im Juni 2005
gemeinsam mit einer Hämovigilanz-Datenerfassung eine diesbezügliche Erhebung in den
EHN-Mitgliedsländern auf Basis des Jahres 2003 durchgeführt. Leider liegen die Ergebnisse dieser Erhebung noch nicht vor, somit muss für den nachstehenden kurzen Überblick
über die Transfusions- bzw. Ausgabezahlen in europäischen Ländern - sofern überhaupt
verfügbar - teilweise auf ältere Daten zurückgegriffen werden.
Erythrozyten sind die mit Abstand am häufigsten transfundierten Fremdblutkomponenten
und machen mehr als drei Viertel der in Österreich - und auch in anderen europäischen
Ländern - transfundierten Fremdblutprodukte aus. Pro 1.000 EW wurden im Jahr 2004 in
Österreich rund 51 Erythrozyten-Konzentrate transfundiert. In Dänemark, wo nach eigenen
Angaben im Jahr 2004 die höchste Transfusionsrate von Erythrozyten-Konzentraten in Europa vorliegt7, wurden ca. 60 Erythrozyten-Konzentrate je 1.000 EW transfundiert (konkrete
Zahlenangabe nur für das Jahr 1998 verfügbar).8 Aus anderen Ländern liegen dem ÖBIG
keine Zahlen zu transfundierten Blutprodukten je Produktart vor. Aus Luxemburg ist jedoch
bekannt, dass im Jahr 2003 rund 47 Erythrozyten-Konzentrate je 1.000 EW an Krankenhäuser ausgegeben wurden (vgl. CRL 2004). In Finnland waren es im Jahr 2004 rund 49
ausgegebene Erythrozyten-Konzentrate je 1.000 EW (vgl. Pastila 2005) und in der Schweiz
ca. 39 ausgegebene Erythrozyten-Konzentrate je 1.000 EW (vgl. Senn 2004). Frankreich
und Irland liegen mit ca. 34 bzw. 33 ausgegebenen Erythrozyten-Konzentraten je 1.000 EW
im Jahr 2003 noch deutlicher unter der österreichischen Zahl (vgl. AFSSAPS 2005 und
NHO 2004).
___________
7
8
vgl. http://www.bloddonor.dk/index.php?id=137
vgl. http://www.ehn-org.net/upload/DK_2_STAT.pdf
22
Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über transfundierte bzw. ausgegebene Fremdblutprodukte je 1.000 EW in verschiedenen europäischen Ländern, wobei die Zahlenangaben kaufmännisch auf 100 gerundet wurden.
je 1.000 EW
ausgegebene Produkte 2004
Finnland
je 1.000 EW
Summe*)
ThromboApherese
ThromboPool
FFP
Dänemark
Kenngröße / Jahr
transfundierte Produkte 1998
Ery
Land
S/DPlasma
Tabelle 2.5: Transfundierte/ausgegebene Fremdblutprodukte je 1.000 EW in ausgewählten
europäischen Ländern
323.000
56.000
68.000
447.000
60
11
13
83
255.200
39.200
32.200
326.600
49
7
6
62
ausgegebene Produkte 2003 2.031.300 157.800 119.000 2.600 183.700 2.494.400
Frankreich
je 1.000 EW
ausgegebene Produkte 2003
Irland
je 1.000 EW
ausgegebene Produkte 2003
Luxemburg je 1.000 EW
transfundierte Produkte 2004
Österreich
je 1.000 EW
ausgegebene Produkte 2003
Schweiz
je 1.000 EW
34
3
2
0,04
3
42
130.100
400
21.800
9.700
6.800
168.800
33
0,1
6
2
2
43
19.800
3.700
1.100
600
25.200
47
9
3
1
59
419.900
23.900
51
3
290.000
39
55.000 11.300 23.500
7
533.600
1
3
65
80.000
2.000
21.500
393.500
11
0,3
3
53
*) Rundungsdifferenzen
Quellen: Dänemark: http://www.ehn-org.net/upload/DK_2_STAT.pdf, Finnland: Pastila 2005, Frankreich: AFSSAPS 2005, Irland: NHO 2004, Luxemburg: CRL 2004, Österreich: ÖBIG-eigene
Erhebungen, Schweiz: Senn 2004
2.3.3 UAW, Mängel und Fehltransfusionen bezogen auf die
Transfusionszahlen
In der Tabelle 2.6 auf der nächsten Seite werden die österreichischen Daten über meldepflichtige Zwischenfälle für das Jahr 2004 zusammengefasst und der Anzahl an transfundierten Produkten gegenübergestellt. Die Transfusionszahlen wurden auf 100 Einheiten
kaufmännisch gerundet.
Die Anzahl an transfundierten Blutprodukten hat sich im Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert (minus 1,1 Prozent), wobei sich der Blutverbrauch in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich entwickelt hat. Die Anzahl an Hämovigilanz-Meldungen ist
von 486 Meldungen im Jahr 2003 auf 584 Meldungen im Jahr 2004 deutlich angestiegen
(plus 20 Prozent), wobei ein Viertel davon auf die neu eingeführte Meldepflicht von Fehltransfusionen ohne Reaktionen zurückzuführen ist.
23
Da die Anzahl an transfundierten Blutprodukten und die Anzahl an HämovigilanzMeldungen in den Jahren 2003 und 2004 - grundsätzlich gesehen - relativ konstant waren,
ergibt sich bei der Gegenüberstellung von Hämovigilanz- und Transfusionszahlen ein ähnliches Bild wie im vorangegangenen Jahr. So gab es auch im Jahr 2004 rund eine Hämovigilanz-Meldung je 1.000 transfundierte Einheiten (0,9 Meldungen im Jahr 2003 vs. 1,1
Meldungen im Jahr 2004). Ohne die neu erfassten Fehltransfusionen ohne Reaktionen ergäbe sich für das Jahr 2004 die Zahl von 1,03 Meldungen je 1.000 transfundierte Einheiten.
24
transfundierte Produkte (gerundet auf 100 EH)
167
107
92
1*
3
1
2
6
2
4
19
1
1*
5
4
8
16
10
71
2
1
25
1
18
8
106
3
0
419.900
23.900
55.000
11.300
23.500
7.400
2.800
UAW je 1.000 transfundierte Produkte
0,94
0,45
0,13
1,5
4,18
0,41
Mängel je 1.000 transfundierte Produkte
0,03
0,25
Fehltransfusionen je 1.000 transfundierte Produkte
0,04
0,08
0,09
0,34
0,42
1,59
4,52
1
0,45
0,41
17
6
18
2
17
6
18
2
190
125
191
2*
3
1 *(+1)
10
Zwischenfälle je 1.000 transfundierte Produkte*)
mehrere
Produkte
PlasmaEigenblut
EryEigenblut
ThromboApherese
ThromboPool
S/DPlasma
1
Summe
1
1
15 *(+1)
420
15
4
12
2
Summe
Fremdblut
sofort meldepflichtig
Verdacht auf bakterielle Kontamination
Verdacht auf virale Infektion
Produktmangel
andere UAW
jährlich meldepflichtig
febrile nicht-hämolytische Transfusionsreaktion
non febrile nicht-hämolytische Transfusionsreaktion
allergische Reaktion
akute hämolytische TR - AB0-inkompatible Transfusion
akute hämolytische TR - Transfusion gegen klin. rel. AK
akute hämolytische TR - sonstiges
verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion
Purpura post transfusionem
Fehltransfusionen
Summe
FFP
Meldungen zu UAW/Mängel/Fehltransfusionen
Ery
Tabelle 2.6: Meldepflichtige UAW, Mängel und Fehltransfusionen je Produktart und je 1.000 transfundierte Einheiten im Jahr 2004
2
190
127
191
2*
3
1
1
1
1
1
25 *(+2) 25 *(+2)
581
584
533.600 543.800
1
0,99
0,03
0,03
0,05
0,05
1,09
1,07
*) Die zwei Fehltransfusionen mit Reaktionen wurden in der Summe nur jeweils einmal berücksichtigt. Rundungsdifferenzen durch Summierung von Nachkommastellen.
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register, ÖBIG-eigene Erhebungen
25
2.3.4 Europäische Vergleichszahlen
Für die Gegenüberstellung von Hämovigilanz-Meldungen und Transfusionszahlen (bzw.
Abgabezahlen) ist es noch immer schwierig, vergleichbare Daten aus anderen europäischen Ländern zu finden, wenngleich beim Aufbau der Hämovigilanz-Systeme in den alten
sowie neuen EU-Mitgliedsstaaten erhebliche Fortschritte gemacht wurden. Wie bereits erwähnt läuft zu diesem Thema derzeit eine umfassende Erhebung des EHN, die zum Zeitpunkt der Berichtslegung jedoch leider noch nicht abgeschlossen wurde.
Im Jahr 2004 wurde allerdings von Seiten der französischen AFSSAPS eine Fragebogenerhebung innerhalb einiger europäischer Länder durchgeführt, in der Informationen über die
verschiedenen Hämovigilanz-Systeme gesammelt wurden.
Die Ergebnisse dieser AFSSAPS-Erhebung, Daten aus länderspezifischen Publikationen
und Daten aus einer älteren Erhebung von Faber aus dem Jahr 2001 sind in der nachstehenden Tabelle 2.8 zusammengefasst. Anzumerken ist, dass die Gegenüberstellung von
gemeldeten Transfusionszwischenfällen und ausgegebenen Blutprodukten bei unterschiedlich hohen Verwurfraten und bei unterschiedlichen Lagerbeständen zu Beginn und Ende eines Jahres nicht ganz unproblematisch ist. Außerdem bestehen unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der verpflichtenden oder freiwilligen Teilnahme am Hämovigilanz-System.
Tabelle 2.7: Gemeldete Transfusionszwischenfälle und ausgegebene Blutprodukte in
europäischen Ländern
Vom Hersteller Gemeldete Zwischenfälle je 100.000 ausausgegebene
Blutprodukte gegebene Blutprodukte
(auf 1.000 gerundet)
470.000
7
Land
System
Datenangabe
für das
Jahr
Gemeldete
Transfusionszwischenfälle
Dänemark
freiwillig
2001
33
Deutschland
verpflichtend
2003
450
5.000.000
9
Finnland
freiwillig
2004
239
327.000
73
Frankreich
verpflichtend
2003
7.619
2.588.000
294
Griechenland
freiwillig
2002
319
952.000
34
Großbritannien freiwillig
2003
488
3.400.000
14
Irland
freiwillig
2002
155
170.000
91
Luxemburg
freiwillig
2003
9
32.000
28
Österreich
verpflichtend
2004
584
584.000
Schweiz
freiwillig
2003
468
393.500
*)
100
119
*) von den Krankenhäusern zugekauft (abzgl. an andere Krankenhäuser weitergegeben bzw. an den
Herstellbetrieb retourniert)
Quellen: Dänemark: Faber 2004, Finnland: Pastilla 2005, Großbritannien: SHOT 2004, Österreich:
Österreichisches Hämovigilanz-Register, Schweiz: Senn 2004, alle anderen: AFSSAPS 2004
26
Wie ersichtlich wird, schwanken die relativen Vergleichsdaten erheblich, was nicht nur
durch die Meldepflicht bzw. freiwillige Teilnahme, sondern auch durch die unterschiedlichen
Arten von erfassten Transfusionszwischenfällen bedingt ist. So sind z. B. in einigen Ländern Fehltransfusionen ohne Reaktionen oder produktbezogene Mängel nicht in den Meldungen erfasst, in anderen Ländern jedoch schon. Teilweise wird auch hinsichtlich des
Schweregrades der Reaktion zwischen meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Zwischenfällen unterschieden (wobei die Einteilung nach Schweregraden an sich schon nicht
einfach ist).
Die größte Anzahl an gemeldeten Zwischenfällen pro 100.000 ausgegebene Blutprodukte und zwar 294 - stammt aus Frankreich, wo bereits seit 1994 ein verpflichtendes System
eingerichtet ist. 70 Prozent der gemeldeten Zwischenfälle aus Frankreich sind leichte
Transfusionsreaktionen vom Schweregrad 1 - nicht lebensbedrohlich/volle Wiederherstellung der betroffenen Person (vgl. AFSSAPS 2005). Aus Deutschland, wo ebenfalls seit
1994 ein verpflichtendes System eingerichtet ist, wurden nur neun Zwischenfälle pro
100.000 ausgegebene Blutprodukte gemeldet. Allerdings ist hier anzumerken, dass in
Deutschland nur bei schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Blutproduktes eine Meldung
an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchzuführen ist (vgl. Graul et al. 2003). Österreich liegt
mit 100 Meldungen (inkl. produktbezogenen Mängeln) je 100.000 ausgegebene Blutprodukte an dritter Stelle – noch hinter der Schweiz, in der trotz des freiwilligen Systems 119 Meldungen je 100.000 ausgegebene Blutprodukte bei Swissmedic eingegangen sind (vgl.
Senn 2004).
2.3.5 Weitere Kennziffern
Um eine aussagekräftige Relation zwischen Hämovigilanz-Fällen und verabreichten Blutprodukten herstellen zu können, wäre es aufschlussreich, zusätzlich zu den „Zwischenfällen je 1.000 transfundierte Einheiten“ auch die „Zwischenfälle je 1.000 Transfusionsfälle“
darzustellen. Interessant wäre es weiters die Anzahl an Personen mit Bluttransfusionen
sowie die Anzahl an transfundierten Einheiten je Transfusionsfall zu ermitteln. Leider wird in
der österreichischen Diagnosen- und Leistungsdokumentation (DLD) das Transfusionsgeschehen nur unzureichend abgebildet - lediglich für die Einzelleistungen „6957 - bestrahltes
Erythrozytenkonzentrat“ und „6951 - Zellseparator-Thrombozytenkonzentrat von Einzelspendern“ liegen detailliertere Daten über Fallzahlen, Patientenzahlen und Leistungsmengen vor.
27
Obwohl die dokumentierten Daten aus der DLD - vermutlich aufgrund von unterschiedlichem Codierungsverhalten in den einzelnen Krankenhäusern - nicht konsistent mit jenen
aus der Blutverbrauchserhebung sind (es wurden nur rund drei Viertel der in der Blutverbrauchserhebung als transfundiert gemeldeten Apherese-Thrombozyten-Konzen-trate
auch in der DLD als Einzelleistung erfasst), sollen hier exemplarisch anhand der AphereseThrombozyten-Konzentrate die genannten Verhältniszahlen für das Jahr 2003 ermittelt
werden.9 10
Tabelle 2.8: Ausgewählte Hämovigilanz-Kennziffern auf Basis der in der DLD erfassten und
in der Blutverbrauchserhebung gemeldeten Daten über AphereseThrombozyten-Konzentrate (MEL 6951) im Jahr 2003
Kennziffern
Patientinnen/Patienten (ohne Wiederaufnahmen) lt. DLD - MEL 6951
Fälle (inkl. Wiederaufnahmen) lt. DLD - MEL 6951
Daten für 2003
3.289
5.771
Leistungen lt. DLD - MEL 6951 (Leistungseinheit = 1 Beutel)
16.642
Leistungen (transfundierte Einheiten) lt. Blutverbrauchserhebung
22.400
Hämovigilanz-Meldungen
132
Ø Zahl an Apherese-Thrombozyten-Konzentraten je Transfusionsfall
2,9
Ø Zahl an Apherese-Thrombozyten-Konzentraten je Patientin/Patient
5,1
Hämovigilanz-Meldungen je 1.000 Transfusionsfälle
22,9
Hämovigilanz-Meldungen je 1.000 Patientinnen/Patienten
40,1
Hämovigilanz-Meldungen je 1.000 transfundierte Einheiten (lt. DLD)
7,9
Hämovigilanz-Meldungen je 1.000 transfundierte Einheiten (lt. BV-Erhebung)
5,9
Quellen: Österreichisches Hämovigilanz-Register, ÖBIG-eigene Erhebungen, DLD 2003
Aus anderen europäischen Ländern - mit Ausnahme von Frankreich - liegen dem ÖBIG
über die genannten Indikatoren keine Informationen vor. Und selbst in Frankreich, wo ein
umfassendes Hämovigilanz-System bereits im Jahr 1994 gesetzlich und auf verpflichtender
Basis eingerichtet wurde, gibt es keine genauen Zahlen über die Anzahl an transfundierten
Blutkomponenten je Transfusionsfall und über die Anzahl an Patientinnen und Patienten mit
Bluttransfusionen. Schätzungen der regionalen Hämovigilanz-Koordinatorinnen und Koordinatoren zufolge wurden in Frankreich im Jahr 2003 in rund 1.700 medizinischen Einrichtungen labile Blutprodukte an rund 507.500 Personen verabreicht. Durchschnittlich waren es im Jahr 2003 rund 4,9 transfundierte Blutprodukte pro betroffene Person (vgl. AFSSAPS 2005).
___________
9
Die Daten aus der DLD für das Jahr 2004 liegen dem ÖBIG zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch
nicht vollständig vor.
10
Im Vergleich zum Hämovigilanz-Bericht 2003 musste die Anzahl an transfundierten AphereseThrombozyten-Konzentraten aufgrund nachträglicher Korrekturmeldungen von 22.200 auf 22.400
erhöht werden. Die transfundierten Pool-Produkte wurden nachträglich von 10.800 auf 10.600 korrigiert. Die Summe an transfundierten Thrombozyten-Konzentraten (Pool und Apherese) hat sich
für das Jahr 2003 jedoch nicht geändert.
28
Auch an die Europäische Kommission soll laut dem Entwurf zur Hämovigilanz-Durchführungsrichtlinie zukünftig nur die Anzahl an bereitgestellten Blutprodukten verpflichtend
zu melden sein. Die Anzahl an Patientinnen und Patienten mit Bluttransfusionen und die
Anzahl an transfundierten Einheiten soll nur - sofern in den Ländern verfügbar - anzugeben
sein.
2.4
Beinahefehler (Near-Miss-Events)
Das Konzept der Near-Miss-Events entstammt ursprünglich aus der Luftfahrtskontrolle. Als
Near-Miss-Event werden hier jene Zwischenfälle gewertet, bei denen Flugzeuge so nahe
aneinander fliegen, dass Alarm ausgelöst wird, aber aufgrund von Glück oder Eingreifen
kein Unfall stattfindet (vgl. SHOT 2003). Im Rahmen der Hämovigilanz versteht man unter
Beinahefehlern bzw. Near-Miss-Events jene Fehler, die unentdeckt zu falschen Ergebnissen und zu Fehltransfusionen hätten führen können.
Die Identifikation und Meldung von Beinahefehlern dient der Qualitätssicherung im eigenen
Krankenhaus und soll insbesondere andere Patientinnen und Patienten vor Schaden bewahren. Weiters können Near-Miss-Meldungen gezielt für Schulungen eingesetzt werden
und auch andere Krankenanstalten auf potenzielle Fehlerquellen aufmerksam machen.
Der große Vorteil in der Analyse von Beinahefehlern liegt darin, dass es keine negativen
Auswirkungen des Fehlers (oder einer Kette von Fehlern) gibt, die Fehlerursache (oder eine Kette von Ursachen) aber trotzdem analysiert werden kann.
Genau genommen wird bei Near-Miss-Events der Fehler schon vor der Transfusion entdeckt. Eine Fehltransfusion, die glücklicherweise zu keiner UAW geführt hat, fällt unter die
jährlich meldepflichtigen Zwischenfälle. Selbstverständlich werden auch Near-MissMeldungen oder formlose E-Mails mit Fallbeschreibungen zu Fehltransfusionen ohne Reaktionen vom Hämovigilanz-Register entgegengenommen und erfasst. Bei den Auswertungen
sind diese Fälle jedoch unter den jährlich meldepflichtigen Zwischenfällen ausgewiesen
(siehe Kapitel 2.2.2).
2.4.1 Anzahl an meldenden Krankenhäusern
Von den insgesamt 183 transfundierenden Krankenhäusern wurden für das Jahr 2004 aus
18 Krankenhäusern Near-Miss-Events mittels Formular N gemeldet. Teilweise sind die
Meldungen während des Jahres eingegangen, von einigen Häusern wurden die Near-MissEvents erst im Jahr 2005 gesammelt an das Hämovigilanz-Register übermittelt. Von 16
Krankenhäusern wurden ein bis vier Near-Miss-Events gemeldet, aus je einem Krankenhaus sind neun bzw. 22 Meldungen eingegangen.
29
Tabelle 2.9: Anzahl an Near-Miss-Meldungen (n = 60) je Krankenhaus (n = 18) im Jahr
2004
Anzahl an Meldungen
Anzahl an Krankenhäusern
1
11
3
2
4
3
9
1
22
1
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Bei den Near-Miss-Events liegt die tatsächliche Anzahl an Ereignissen sicher deutlich über
den gemeldeten Fällen. Ebenso dürften in mehr als 18 transfundierenden Krankenhäusern
Near-Miss-Events aufgetreten sein. Die niedrigere Melderate ist einerseits auf die Freiwilligkeit der Meldung zurückzuführen, andererseits zeigen auch die Rückmeldungen von
Blutdepotbeauftragten, dass teilweise nur Fallbeschreibungen von „besonderen“ NearMiss-Events mittels Formular N an das Hämovigilanz-Register übermittelt werden, während
immer wieder vorkommende Fehler (wie z. B. Verwechslungen bei der Probenabnahme,
die im Labor aufgedeckt werden) nicht extra gemeldet werden.
2.4.2 Kategorien von Near-Miss-Events
Bei der Kategorisierung von Near-Miss-Events wurde auf die Einteilung von SHOT zurückgegriffen, die auch in anderen europäischen Hämovigilanz-Systemen – wie z. B. DART in
Dänemark - verwendet wird (vgl. vgl. SHOT 2004 und Jörgensen/Taaning 2003). Laut dieser Einteilung können Beinahefehler bei der Probenabnahme, bei der Anforderung, im Labor, bei der Produktauswahl, der Handhabung oder Lagerung sowie im Rahmen von Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation auftreten (siehe Tabelle 2.10).
Tabelle 2.10: Kategorisierung von Near-Miss-Events
Kategorie
Kategorie 1:
Fehler bei der
Probenabnahme
Kategorie 2:
Fehler bei der
Anforderung des
Blutproduktes
30
Beschreibung
Hierbei handelt es sich um
Fehler bei der Blutabnahme
oder bei der Probenkennzeichnung, die zwar entdeckt
wurden, aber zu einer Ausgabe von falschen Ergebnissen
oder Fehltransfusion hätten
führen können.
Diese Kategorie umfasst Fehler im Anforderungsprozess,
die zwar entdeckt wurden,
aber zu Fehltransfusionen hätten führen können.
Untergliederung
- Die Probe wurde bei der „falschen“ Person
entnommen, aber mit dem Namen der
„richtigen“ Person beschriftet
- Die Probe wurde bei der „richtigen“ Person
entnommen, aber mit dem Namen der „falschen“ Person beschriftet
- Andere Abnahme-/Beschriftungsfehler
- Anforderung eines falschen Produktes
- Spezielle Produktanforderungen wurden
dem Labor nicht bzw. nicht korrekt mitgeteilt
- Anforderung für die „falsche“ Person
- Anderer Anforderungsfehler
Fortsetzung Tabelle 2.10
Hierbei handelt es sich um
Fehler im Labor, die zwar entKategorie 3:
deckt wurden, aber zu falFehler im Labor
schen Ergebnissen bzw. Fehltransfusionen hätten führen
können.
Unter diese Kategorie fallen
Fehler in der Produktselektion
oder Lagerung im Blutdepot
Kategorie 4:
Fehler im Bereich bzw. ProduktlagerungsprobProduktauswahl, leme, die zwar entdeckt wurHandhabung oder den, aber zur Gabe inadäquater oder falscher Produkte hätLagerung
ten führen können.
-
Verwendung einer falschen Probe
Verwendung von falschen Patientendaten
Falsches Testergebnis
Interpretationsfehler des Ergebnisses
Andere Laborfehler
- Fehler bei der speziellen Produktanforderung (z.B. nicht CMV-neg, nicht bestrahlt,
etc.)
- Handhabungsfehler (überschrittenes Ablaufdatum, falscher Produkttyp)
- Fehlerhafte Produktzuordnung,
-kennzeichnung (Patientenname, etc.)
- Fehlerhafte Lagerung
- Andere Fehler bei Produktauswahl, Handhabung oder Lagerung
Hierbei handelt es sich um
- Fehler beim Transport
Kategorie 5:
Fehler in der Produktausgabe - Das Produkt wurde für die „falsche“ Person
Fehler im Bereich oder Abholung vom Blutdepot,
ausgegeben bzw. übernommen
Produktausgabe, beim Transport oder bei der
- Fehler bei der Identifizierung der „richtigen“
Transport oder
Patientenidentifizierung, die
Person zum Zeitpunkt der Transfusion
Patientenidentifi- zwar entdeckt wurden, aber
Andere
Fehler bei Produktausgabe, Transkation
zur Gabe inadäquater oder
port oder Patientenidentifikation
falscher Produkte hätten führen können.
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Bei der „Kategorisierung“ von Near-Miss-Events ist jedoch zu beachten, dass eine Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie oft nicht einfach bzw. eindeutig ist, da der Fehler
durchaus mehreren Kategorien zugeordnet werden kann (dies betrifft im Speziellen die drei
Kategorien Fehler im Labor, Fehler im Bereich Produktauswahl, Handhabung und Lagerung und Fehler bei der Ausgabe und beim Transport). Teilweise betreffen Meldungen auch
eine „Fehlerkette“, die mehrere Kategorien durchläuft. Für die in diesem Bericht vorgenommene Zuordnung der Near-Miss-Events wurde - soferne nicht offensichtlich aus Versehen ein falsches Blatt des Formulars für die Fehlermeldung herangezogen wurde - die Kategorisierung von der meldenden Stelle übernommen.
Für das Jahr 2004 wurden 60 Near-Miss-Events gemeldet, wobei davon in vier Fällen
Transfusionen stattgefunden haben (sog. „right-blood-to-right-patient“-Fälle). Die nachstehende Grafik zeigt, wie sich die Meldungen auf die fünf Kategorien aufteilen:
31
Abbildung 2.4: Kategorisierung von Near-Miss-Meldungen im Jahr 2004 (n = 60)
7%
8%
Probenabnahme (40 Meldungen)
7%
Anforderung (7 Meldungen)
Labor (4 Meldungen)
12%
Auswahl/Handhabung/Lagerung (5 Meldungen)
Ausgabe/Transport/Patientenidentifikation (4 Meldungen)
66%
Quelle: Österreichisches Hämovigilanz-Register
Kategorie 1: Fehler bei der Probenabnahme (40 Meldungen)
Zwei Drittel aller Near-Miss-Meldungen betrafen Fehler bei der Probenabnahme. Dieses
Ergebnis deckt sich auch mit internationalen Vergleichsdaten, wo ebenfalls ein Großteil der
Meldungen zu Fehlern dieser Kategorie gemacht wurden.
In 25 Fällen wurde die Probe von der „falschen“ Person abgenommen und mit dem
Namen der „richtigen“ Person beschriftet, in neun Fällen wurde die Probe von der „richtigen“ Person entnommen, jedoch mit den Daten der „falschen“ Person beschriftet:
• In vielen Fällen wurde der Fehler aufgrund der Diskrepanz zum korrekten Vorbefund
im Labor entdeckt.
• Teilweise wurde aufgrund von zusätzlich angeforderten bzw. eingeschickten Blutproben
festgestellt, dass eine Patientenverwechslung bei der ersten Probenabnahme stattgefunden hat und der Vorbefund falsch war.
• Folgende Hauptfehlerquellen lassen sich bei den Fehlern bei der Probenabnahme
identifizieren:
Vorsicht Fehlerquelle: Passive anstelle von aktiver Frage bei der Patientenidentifikation: „Sind Sie....?“ anstelle von korrekterweise „Wie heißen Sie? Wann sind Sie geboren?“
Vorsicht Fehlerquelle: Verwendung von zu wenigen „Identifiern“: z. B. nur der
Nachname, anstelle von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Station und Zimmernummer
Vorsicht Fehlerquelle: Probenabnahme in ein unbeschriftetes Röhrchen mit nachträglicher Beschriftung (evtl. durch eine andere Person)
32
Vorsicht Fehlerquelle: Röhrchenverwechslungen bei ähnlichen oder gleichen Nachnamen („Doppelgänger-Problematik“)
Vorsicht Fehlerquelle: Röhrchenverwechslungen im Kreißsaal
In sieben Meldungen waren andere Fehler bei der Probenabnahme bzw. -beschriftung
angegeben:
• In sechs Fällen waren die Probenröhrchen doppelt oder mehrfach – mit unterschiedlichen Etiketten – beklebt.
• In einem Fall wurden bei der Blutgruppenbestimmung im AB0-System sowohl poly- als
auch monoklonal Doppelzellpopulationen festgestellt (Mischung 0 und A), ebenso Rhesus C doppelzellig. Der Vorbefund aus dem Vorjahr lautete auf Blutgruppe A, die Neueinsendung nach dem Vorfall war übereinstimmend mit dem Vorbefund. Der Vorfall
konnte nicht restlos geklärt werden. Wahrscheinlich wurde ein unterbefülltes Röhrchen
bei einer anderen Person wiederverwendet.
In 36 Fällen wurde der Fehler bei der Probenabnahme im Labor rechtzeitig vor der Ausgabe - durch Vorbefunde, NaOH-Testung oder durch erkennbare Doppelbeklebungen von
Röhrchen - entdeckt. Ein Fehler bei der Probenabnahme wurde aus der Station selbst an
das Labor gemeldet. In einem Fall war es die betroffene Person, die beim Gespräch im
Rahmen der Visite angemerkt hat, dass im Blutspendeausweis eine andere Blutgruppe
vermerkt ist als jene in der Krankengeschichte. Ein Fehler wurde erst in der Station beim
Bedside-Test identifiziert (in diesem Fall gab es keinen Vorbefund).
Kategorie 2: Fehler bei der Anforderung des Blutproduktes (sieben Meldungen)
Sieben Near-Miss-Events wurden zu Anforderungsfehlern gemeldet, wobei in einem dieser
Fälle eine Transfusion stattgefunden hat.
Drei Fälle betrafen Verwechslungen bei „Mutter/Kind-Anforderungen“ bzw. Anforderungen aus dem Kreißsaal:
• Einmal wurde am Anforderungsschein des Kindes die Mutter einer anderen Mutter zugeordnet und nicht dem Kind.
• Im zweiten Fall wurde für ein Kind der mütterliche Anforderungsschein verwendet.
• Die dritte Meldung betraf eine Anforderung aus dem Kreißsaal, bei der die Blutprobe und
der Anforderungsschein nicht von der gleichen Patientin stammten.
In drei Fällen wurden Fehler beim Ausfüllen des Anforderungsscheines gemacht:
• Einmal wurde am Anforderungsformular eine falsche Blutgruppe ausgefüllt. Da der Blutgruppen-Befund der Anforderung jedoch beigelegt war, konnte der Fehler rechtzeitig
entdeckt werden.
• Beim zweiten Fall wurde das Klebeetikett der falschen Person auf das Anforderungsformular geklebt (die Probe wurde jedoch von der richtigen Person abgenommen).
33
• Im dritten Fall wurde auf dem Anforderungsschein für Erythrozyten-Konzentrate die richtige Klebeetikette verwendet, auf dem Durchschlag des Anforderungsscheines jedoch
eine falsche Klebetikette (von einer anderen Person mit demselben Familiennamen).
Das Proberöhrchen war richtig beschriftet.
Eine Meldung betraf einen sogenannten „right-blood-to-right-patient“-Fall. Bei dieser Art
von Fehler wird zwar grundsätzlich das richtige Produkt verabreicht (das Produkt wurde für
die betroffene Person ausgekreuzt), es ist jedoch ein anderer Fehler in der Transfusionskette vorgekommen, der nicht vor der Transfusion aufgedeckt wurde. Es finden bei den
„right-blood-to-right-patient“-Fällen daher meistens zwei Fehler in der Transfusionskette
statt - ein Fehler vor der Transfusion (je nach Art z. B. im Bereich von Produktauswahl,
Handhabung, Lagerung, Ausgabe oder Transport) und ein Fehler bei der Transfusion, da
der vorherige Fehler nicht entdeckt wurde (sofern es der transfundierenden Ärztin/dem
transfundierenden Arzt möglich gewesen wäre, den vorherigen Fehler noch vor der Transfusion aufzudecken).
Im vorliegenden Fall wurden für eine Person mit B-CLL die Blutprodukte nicht bestrahlt
angefordert. Da keine Diagnose am Anforderungsschein eingetragen war, wurde der Fehler in der Transfusionsmedizin nicht entdeckt. Erst bei der zweiten Anforderung für diese
Person war am Anforderungsschein die Diagnose eingetragen, daraufhin wurde der Fehler
bei der ersten Anforderung erkannt.
Kategorie 3: Fehler im Labor (vier Meldungen)
Zu den Laborfehlern sind vier Near-Miss-Meldungen mittels Formular N für das Jahr 2004
eingegangen. In keinem der Fälle hat eine Transfusion stattgefunden.
In drei Fällen erfolgte ein Fehler bei der Blutgruppen- bzw. Rhesus-FaktorBestimmung:
• Im ersten Fall wurde der Rhesusfaktor mittels Kärtchen richtig negativ, auf der Platte jedoch falsch positiv bestimmt. Ausgekreuzt und ausgegeben wurden in weiterer Folge
Rhesus-positive Konserven. Beim Bedside-Test wurde Rhesus negativ festgestellt und
es hat keine Transfusion stattgefunden.
• Im zweiten Fall konnte ein Fehler bei der Rhesusfaktor-Bestimmung bereits bei der Produktausgabe entdeckt werden, da der Rhesusfaktor des Erythrozyten-Konzentrates mit
dem handschriftlichen Übertragungsbefund auf dem Konservenbegleitschein nicht übereinstimmte. Bei der nochmaligen Blutgruppen- und Rhesus-Bestimmung aus dem
Kreuzprobenröhrchen der betroffenen Person war der Rhesusfaktor passend zu dem
Erythrozyten-Konzentrat. Auch die nochmalige Kreuzprobe war in Ordnung. Bei der Kontrolle der zur Austestung verwendeten DiaMed-Kärtchen des Vortages wurde festgestellt, dass eine Verwechslung beim Einlesen der Daten passiert ist.
• Im dritten Fall wurde die Blutgruppe falsch von der Platte abgelesen und in Folge dessen falsch in die EDV eingegeben. Diese Fehleingabe wurde allerdings bereits bei der
Eintragung der Zweitbestimmung entdeckt.
34
Die vierte Meldung zu Fehlern im Labor betraf eine Verwechslung von Pilot-Röhrchen:
Für eine zur betroffenen Person richtig zugeordneten Konserve wurde für den Kreuztest
das Pilot-Röhrchen einer "falschen" Konserve einer anderen Person verwendet. Der Fehler
wurde bei der Freigabe bemerkt.
Kategorie 4: Fehler im Bereich Produktauswahl, Handhabung oder Lagerung (fünf
Meldungen)
Innerhalb dieser Kategorie wurden fünf Meldungen registriert, wobei in einem der gemeldeten Fälle eine Transfusion stattgefunden hat.
Zwei Fehler betrafen die Produktkennzeichnung:
• Im ersten Fall wurde in einem Krankenhaus Eigenblut abgenommen und zur Testung
und Komponententrennung zum Herstellbetrieb geschickt. Aufgrund eines Tippfehlers
bei der EDV-Aufnahme im Herstellbetrieb war am Sekundäretikett der Name der betroffenen Person falsch geschrieben. Der transfundierende Arzt bemerkte den Fehler vor
der Transfusion im Rahmen der Patientenidentifikation.
• Im zweiten Fall wurde einer Person das Produkt A zur Kreuztestbestimmung zugewiesen. Abgearbeitet wurde jedoch das Produkt B und die Ergebnisse wurden unter der
Nummer des Produktes A in der EDV eingetragen. Ein "Ergebnisetikett" mit dem Patientennamen und der Konservennummer (die nicht mit der Produktnummer übereinstimmte) wurde auf das "falsche" Produkt geklebt. Vor der Konservenausgabe wurde der Fehler beim Zahlenvergleich noch rechtzeitig erkannt. Die auf der Arbeitsliste zu kreuzende
Konserve lag noch (ungekreuzt) im Kühlschrank.
Eine Meldung betraf einen Fehler im Bereich der Lagerung: Ein nicht benötigtes Erythrozyten-Konzentrat wurde aus dem "Reservierungs"-Kühlschrank in den Kühlschrank für noch
nicht zugeordnete Erythrozyten-Konzentrate zurückgestellt und in das falsche Blutgruppenfach gelegt. Bei der nächsten Routineanforderung erfolgte damit eine falsche Zuordnung.
Bei der Durchführung der Kreuzprobe fiel die entsprechende Probe durch eine 4+ positive
Reaktion auf und wurde daher weder frei- noch ausgegeben, sondern in das dafür entsprechende Fach verlagert.
In einem Fall wurde ein Handhabungsfehler im Herstellbetrieb gemeldet: Durch eine Verwechslung bei der Auslieferung eines Thrombozyten-Konzentrates wurde durch den Herstellbetrieb ein abgelaufenes Produkt ausgeliefert (das Ablaufdatum war um einen Tag
überschritten), was im Krankenhaus bei der Produktübernahme entdeckt wurde.
Eine Meldung ist zu den sogenannten „right-blood-to-right-patient“-Fällen zu zählen. Im
vorliegenden Fall sollte ein Thrombozyten-Konzentrat bestrahlt werden, es wurde jedoch
vom Abholer verabsäumt, das Thrombozyten-Konzentrat auf die Radiotherapie zum Bestrahlen zu bringen (1. Fehler bei der Handhabung bzw. beim Krankenhaus-internen
Transport). Vor der Transfusion wurde das Bestrahlungsetikett nicht kontrolliert und dadurch ist der Fehler nicht aufgefallen (2. Fehler bei der Transfusion). Der Fehler wurde erst
vom Radiotherapeuten aufgedeckt, der vergeblich auf das Blutprodukt für die Bestrahlung
gewartet hat.
35
Kategorie 5: Fehler im Bereich Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation (vier Meldungen)
In dieser Kategorie wurden vier Fälle gemeldet, wobei in zwei dieser Fälle Transfusionen
stattgefunden haben.
Zwei Fehler fanden bei der Produktausgabe statt:
• In einem Fall wurde ein falsches Erythrozyten-Konzentrat vom Blutdepot ausgegeben,
dieser Fehler konnte mithilfe des Bedside-Testes rechtzeitig vor einer etwaigen Fehltransfusion aufgedeckt werden.
• Der zweite Fall betraf einen Ausgabefehler beim Herstellbetrieb, wobei hier am Kreuzprobendokumentationsblatt eine andere Beutel-Chargennummer angegeben war, als auf
dem Lieferschein der Konserve. Der Fehler wurde vor der Transfusion auf der Station
entdeckt.
Die beiden anderen Meldungen fallen in die „right-blood-to-right-patient“-Kategorie.
• Im ersten Fall wurden vier Erythrozyten-Konzentrate für die betroffene Person vorgekreuzt und zwei davon zur Transfusion ausgegeben (Produkt 1 und 2), wobei die Konservenbegleitscheine zu den Produkten 1 und 3 gehörten. Bei einem ErythrozytenKonzentrat stimmte somit der Begleitschein nicht mit der Konservennummer überein,
was bei der Transfusion jedoch nicht bemerkt wurde. Erst als die zwei verbliebenen Erythrozyten-Konzentrate für eine andere Person vorgekreuzt wurden, wurde der Fehler
erkannt. In diesem Fall sind somit zwei Fehler aufgetreten – bei der Ausgabe und bei der
Transfusion.
• Im zweiten Fall wurde ein Erythrozyten-Konzentrat auf der Station gelagert und nach Ablauf der Verträglichkeitsprobe transfundiert. Erst nach der Transfusion ist dem Arzt der
Fehler aufgefallen.
Vorsicht Fehlerquelle: Mangelnde „Produktidentifikation“ (Konservennummer am Produkt vs. am Begleitschein, spezielle Produktanforderungen, Gültigkeit der Verträglichkeitsprobe, korrekte Durchführung des Bedside-Tests) vor der Transfusion
2.4.3 Weitere Angaben zu den Near-Miss-Events
Auf den Erhebungsbögen werden zusätzliche Informationen z. B. zum Fehlerort, Ort der
Fehlerentdeckung, zu den involvierten und entdeckenden Personen oder zum Fehlerzeitpunkt erhoben. Nachstehend werden diese Informationen für alle Near-Miss-Events, die
mittels Formular N gemeldet wurden, gesammelt ausgewertet. Zu beachten ist hierbei,
dass nicht bei allen Meldungen diese Zusatzangaben komplett aufgefüllt wurden und dass
bei einigen Fragestellungen Mehrfachantworten möglich sind.
Durch den Bedside-Test, der in Österreich gemäß den Mindeststandards für Blutdepots
verpflichtend direkt am Patientenbett vor der Transfusion von Erythrozyten-Konzentraten
durchzuführen ist, wurden in je einem Fall eine Verwechslung bei der Probenabnahme, ein
36
Fehler im Labor und ein Fehler bei der Produktausgabe aufgedeckt und dadurch drei Fehltransfusion verhindert.
Der Fehlerzeitpunkt war in mehr als 70 Prozent der Fälle in der Routinedienstzeit. Deutlich
seltener fanden Fehler an Wochenenden/Feiertagen bzw. in der Nacht statt. Der Fehlerzeitpunkt während eines Notfalls wurde überhaupt nur einmal gemeldet (Fehler im Rahmen
der Probenabnahme: Fehletikettierung).
Als häufigster Fehlerort wurde die Station angegeben (70 Prozent), an zweiter Stelle liegt
das Labor/Blutdepot mit 14 Prozent der Meldungen. Entdeckt wurden die meisten Fehler
im Labor, 80 Prozent noch vor der Ausgabe, zwei Prozent erst nach der Ausgabe des Produktes bzw. Befundes. Elf Prozent der Fehler wurden in der Station erkannt.
Als involviertes Personal wurden am häufigsten Turnusärzte (45 Prozent) und Ärzte (22
Prozent) genannt, gefolgt von den BMA (15 Prozent) und Hebammen (elf Prozent). Entdeckt wurden die Fehler in den meisten Fällen vom Laborpersonal (75 Prozent).
2.4.4 Erfahrungen aus dem SHOT-System in England
Über einen der größten Datenpools zu Near-Miss-Events verfügt das SHOT-System in
England. Alleine im Jahr 2003 wurden 900 Beinahefehler gemeldet und registriert (vgl.
SHOT 2004).
Ein Großteil dieser Meldungen (60 Prozent) betrifft Fehler bei der Probenabnahme. Wie
auch die österreichischen Erfahrungen zeigen, werden viele dieser Fehler durch vorliegende Vorbefunde aufgedeckt. Wenn man die konkreten Fehlertypen betrachtet, sind es ebenfalls ähnliche Vorfälle wie in Österreich (z. B. mangelnde Patientenidentifikation durch nur
einen „Identifier“, Röhrchenbeschriftung nach der Abnahme abseits vom Patientenbett oder
Röhrchenverwechslungen im Kreißsaal).
Bei den Anforderungsfehlern (neun Prozent, z. B. Bestrahlung oder CMV-negativ nicht
am Anforderungsschein vermerkt) wurde in England die Erfahrung gemacht, dass diese
hauptsächlich von „junior doctors“ gemacht werden, was auf mangelnde Ausbildung und
Übung in diesem konkreten Bereich zurückgeführt wird.
Bei den Laborfehlern (neun Prozent) hat auch in England das involvierte Personal häufig
angegeben, dass es zum Zeitpunkt des Fehlers in Eile war oder unter großen Druck stand.
Elf Prozent der Meldungen betrafen den Bereich Produktauswahl, Handhabung und Lagerung, die größtenteils auf schlecht funktionierende Lagerhaltungssysteme – speziell in
Subdepots – zurückzuführen sind. In einigen Fällen wurden auch Produkte zu knapp vor
dem Ablaufdatum ausgegeben.
Ein Großteil der Fehler im Bereich Produktausgabe, Transport und Patientenidentifikation (elf Prozent) wurde beim Transport gemacht (z. B. falsche Kühlbox oder lange Aufbe-
37
wahrungsdauer außerhalb der Kühlbox). Eine weitere Fehlerquelle in diesem Bereich liegt
in der Abholung von Konserven durch nicht qualifiziertes Personal.
2.4.5 Zusammenfassung
Wie auch im letzten Jahr hat die Auswertung gezeigt, dass die meisten Fehler im Rahmen
der Probenabnahme auftreten, was auch mit internationalen Erfahrungen übereinstimmt.
Entweder werden die Proben bei der falschen Person abgenommen (mangelnde Patientenidentifikation), wobei das Röhrchen richtig beschriftet ist oder es wird die Probe bei der
richtigen Person abgenommen, jedoch das Röhrchen (meist im Nachhinein) falsch beschriftet. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Doppelbeklebungen von Röhrchen, Röhrchenverwechslungen im Kreißsaal (Mutter und Kind oder Kinder untereinander) sowie unterschiedliche Etiketten auf Röhrchen und Anforderungsscheinen. In den meisten Fällen werden diese Fehler im Labor aufgrund anderslautender Vorbefunde aufgedeckt, bei Mutter-KindVerwechslungen durch die 1%-NaOH-Testung.
Wie die „right-blood-to-right-patient“-Fälle und die Fehltransfusionen mit und ohne Reaktionen zeigen, passieren Fehler an unterschiedlichsten Punkten der Transfusionskette, die
zum Teil erst nach der Transfusion auffallen, obwohl sie teilweise durch eine genaue
Kontrolle des Produktes (Konservennummer am Produkt vs. am Begleitschein, spezielle
Produktanforderungen, Gültigkeit der Verträglichkeitsprobe, korrekte Durchführung des
Bedside-Tests) rechtzeitig hätten entdeckt werden können. Neben der korrekten Patientenidentifikation bei der Transfusion ist somit auch die „Produktidentifikation“ von zentraler Bedeutung und eine potenzielle Fehlerquelle.
Weitere Informationen zu Near-Miss-Events (Fallbeschreibungen, Literaturhinweise) wurden im „Near-Miss-Informationsblatt“ zusammengefasst, das auf der ÖBIG-Website
www.oebig.at zum Download zur Verfügung steht.
38
3
Ausblick
Nach zweieinhalb Jahren „Vollbetrieb“ des Österreichischen Hämovigilanz-Registers kann
von Seiten des ÖBIG eine durchwegs positive Bilanz gezogen werden. Das HämovigilanzSystem wurde vom involvierten Personal und den beteiligten Stellen gut angenommen und
in den anfänglich beobachteten Problembereichen in der Meldekette, wie z. B. dem Krankenhaus-internen Meldeablauf (Problem: „Überspringen“ des Blutdepots) oder bei der fehlenden Kontaktaufnahme mit dem Herstellbetrieb, konnten deutliche Verbesserungen erzielt werden. Was die Nacherhebung von Informationen zu Meldungen betrifft (z. B. BeutelChargen-Nummern), sind diese in einigen Fällen noch immer erforderlich, jedoch nicht
mehr in dem umfassenden Ausmaß wie zu Beginn des Registerbetriebes. Das Österreichische Hämovigilanz-System hat sich also „eingespielt“.
Für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Hämovigilanz von großer Bedeutung sind die
„Blutdirektive“ und die neue, dazugehörige Kommissionsrichtlinie 2005/61/EG über die
Rückverfolgbarkeit und die Meldung ernster unerwünschter Zwischenfälle und Reaktionen,
die am 30. September 2005 beschlossen wurde.
Aufgrund dieser neuen Durchführungsrichtlinie wird eine Adaptierung des Meldeablaufs
und der Meldeformulare sowie eine Erweiterung der Inhalte der Hämovigilanz-Meldungen in
Österreich und auch in den meisten anderen europäischen Hämovigilanz-Systemen notwendig werden.
Neben der Erfassung von Transfusionsreaktionen und Produktmängeln wird auch eine Einbindung von Zwischenfällen im Rahmen der gesamten Transfusionskette - also auch bei
der Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung - in das HämovigilanzSystem verpflichtend und in einem größeren Ausmaß als bisher durchzuführen sein.
Neu hinzukommen wird auch die verpflichtende Meldung der gesammelten Hämovigilanzund Blutverbrauchs-Daten an die Europäische Kommission, die zukünftig dann bis zum 30.
Juni des Folgejahres durchgeführt werden muss.
Wenngleich die Umsetzung dieser neuen Regelungen einige Umstellungen im Österreichischen Hämovigilanz-System mitsichbringen wird, ist zu begrüßen, dass zukünftig europaweit einheitlich Daten erhoben werden, die Vergleiche und aufgrund des größeren Datenumfangs auch bessere Auswertungsmöglichkeiten zulassen. Gemeinsam mit dem Expertengremium wird im nächsten Jahr an einer Lösung gearbeitet werden, um die neuen Vorschriften sinnvoll und praktikabel in das Österreichische Hämovigilanz-System zu integrieren.
39
4
Kontaktinformation
Falls Sie Fragen zur Hämovigilanz haben sollten, können Sie sich gerne an eine der folgenden Ansprechstellen wenden. Zusätzlich stehen Informationen und Downloads auf der
Website des ÖBIG zur Verfügung.
ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen)
Stubenring 6, 1010 Wien
Tel.: 01/515 61-0, Fax.: 01/513 84 72
E-Mail: [email protected]
Mag. Dr. Christine Hofer, Dw. 295, E-Mail: [email protected]
Mag. Sonja Steif, Dw. 291, E-Mail: [email protected]
Website: http://www.oebig.at
VIZ (Vergiftungsinformationszentrale), AKH Wien
Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien
Tel.: 01/40400-2222 (tagsüber besetzt)
Tel.: 01/406 43 43 (für Bekanntgabe von Meldungen, 24h besetzt)
Fax.: 01/40400-4225
E-Mail: [email protected]
DDr. Dieter Genser, E-Mail: [email protected]
BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Min.-Rat Dr. Johann Kurz
Tel.: 01/71100-4643, Fax.: 01/71100-4216
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.gesundheitsministerium.at
40
5
Literatur
Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé (AFSSAPS, Hrsg.): Le Bulletin
de l’hémovigilance n°9 - Juin/Juillet 2004, http:// afssaps.sante.fr, Saint-Denis Cedex 2004
Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé (AFSSAPS, Hrsg.): Rapport
annuel Hémovigilance 2003, Données Nationales, Saint-Denis Cedex 2005
Council of Europe (Hrsg.): Guide to the preparation, use and quality assurance of blood
components, 11th edition, Strasbourg 2005
Croix-Rouge Luxembourgeoise (CRL, Hrsg.): Rapport d’activité 2003, Luxemburg 2004
Faber, J.: Work of the European Haemovigilance Network (EHN). In: Transfusion Clinique
et biologique 11/2004, S. 2-10
Graul, A., et al.: Hämovigilanz in Deutschland - Berichte an das Paul-Ehrlich-Institut über
Verdachtsfälle von Transfusionsreaktionen im Beobachtungszeitraum Januar 1995 bis Dezember 2002. In: Transfus Med Hemother 30/ 2003, S. 232-238
Jörgensen, J. und Taaning, E.: DART - A voluntary System of Hemovigilance in Denmark.
In: TATM 5 1/2003, S. 260-264
Mayer, W.: Notfälle und Erste Hilfe bei der Blutspende. Unterlagen zum Vortrag am Apherese-Seminar am 8.11.2004, Vomp 2004
National Haemovigilance Office (NHO, Hrsg.): Executive Summary of Annual Report 2003,
http://www.ibts.ie/, Dublin 2004
Pastila, S.: Haemovigilance Reporting in Finland. Präsentationsfolien zum Vortrag am 7.
EHN-Seminar am 26.2.2005, London 2005
Senn, M. (2004): Hämovigilanz Bericht 2002/2003, http://www.swissmedic.ch, Bern 2005
Serious hazards of transfusion (SHOT, Hrsg.): Annual report 2001 – 2002,
http://www.shotuk.org, Manchester 2003
Serious hazards of transfusion (SHOT, Hrsg.): Annual report 2003, http://www.shotuk.org,
Manchester 2004
41
Websites:
http://afssaps.sante.fr
Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé
http://europa.eu.int/
Europäische Union
http://www.bloddonor.dk/
Bloddonorerne i Danmark
http://www.dtdb.dk/dart.htm
Dansk Registrering af Transfusionsrisici
http://www.ehn-org.net
European Haemovigilance Network
http://www.gesundheitsministerium.at/
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
http://www.ibts.ie/
Irish blood transfusion service
http://www.ris.bka.gv.at
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
http://www.shotuk.org
Serious Hazards of Transfusion
http://www.statistik.at/
Statistik Austria
http://www.swissmedic.ch
Swissmedic
42
ANHANG
43
Anhang 1
Formular A (sofort meldepflichtige UAW bzw. Mängel)
Pat.Aufnahmezahl, Pat.-ID-Nummer
(nur zur KH-internen Verwendung)
HÄMOVIGILANZ-Meldekarte
UAW mit sofortiger Meldepflicht
Feld nicht beschriften!
Das durch das ÖBIG (Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen) und die Vergiftungsinformationszentrale betreute
Österreichische Hämovigilanz-Register dokumentiert sämtliche österreichweit auftretenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) nach der Transfusion von Blut und Blutprodukten. Unerwünschte Nebenwirkungen nach der Verabreichung von Medikamenten sind nicht an das Hämovigilanz-Register, sondern an die Anstaltsapotheke zu melden. Die Meldung
dient der Qualitätssicherung und soll insbesondere andere Personen vor Schaden bewahren. Hinweis: Mit dieser Meldung
sind keine rechtlichen Folgen verbunden. Die von Ihnen gemeldeten Daten werden anonymisiert behandelt.
Die Meldung hat durch die/den Blutdepotbeauftragte/n und nur in deren/dessen Abwesenheit durch die/den diensthabende/n Oberärztin/-arzt (bzw. Fachärztin/-arzt) der transfundierenden Abteilung zu erfolgen. Vor der Übermittlung ersuchen wir um telefonische Kontaktnahme mit dem Hämovigilanz-Register unter Tel.: 01/406 43 43.
Übermitteln Sie das Formular in Folge bitte per Fax: 01/40400-4225 oder E-Mail: [email protected].
Formular A
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
BITTE DEUTLICH SCHREIBEN!
KRANKENANSTALT (in BLOCKBUCHSTABEN):
Name der Krankenanstalt:
Abteilung:
Straße:
PLZ, Ort:
Tel.:
Fax.:
Meldung erfolgt durch (in BLOCKBUCHSTABEN):
Nachname:
Vorname:
Funktion:
E-Mail:
Titel:
PATIENTIN/PATIENT (in BLOCKBUCHSTABEN)
Initialen:
Geb-Jahr:
Geschl.: m
w
Komplette Blutgruppe:
Andere transfusionsrelevante Informationen:
SSW
Irreguläre Ak
polytransfundiert
Sonstiges:
Hämophilie
REZENT TRANSFUNDIERTE BLUTPRODUKTE (falls Platz hier nicht ausreicht, bitte auf der Rückseite eintragen!)
Bezeichnung der Blutprodukte
(unbedingt unter Angabe der Konserven- bzw. ISBT-Nummer Verabreichte
Menge2
und Chargennummer!)
Erythrozyten:
Anwendungszeitpunkt:
Datum & Uhrzeit
Möglicher Verursacher der UAW
(bitte ankreuzen)
Grund der
Transfusion
Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Thrombozyten: Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Plasma/FFP:
Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Andere Blutderivate1
1)
Chargen-Nr.:
Gerinnungsfaktoren, Humanalbumin, u.a.
2)
geschätzte Menge in ml, g bzw. I.E.
Name des/der Herstellbetriebe/s:
Bereits verständigt?
Verdacht, aber
nicht bestätigt:
Produkt
bezogene Mängel
Transfusionsassoziierte
Infektion
ART DER UAW / DES MANGELS (bitte ankreuzen)
ja
nein
Bestätigt:
Verdacht auf bakterielle Kontamination *
Verdacht auf virale Infektionen (bitte ankreuzen):
HAV
CMV
HBV
HCV
Andere:
Verdacht auf andere Infektionen (bitte ankreuzen):
Tropenkrankheit:
Anderes:
HIV
Visuelle Schäden:*
Mängel an Verpackung: *
Mängel an Beschriftung: *
Andere UAW, die ein sofortiges Einschreiten der Gesundheitsbehörde erforderlich machen könnten (bitte in BLOCKBUCHSTABEN)
* SOFORT ZU MELDEN, siehe Legende (Rückseite), Details bitte auf der Rückseite eintragen!
Sonstige Anmerkungen bitte ebenfalls auf der Rückseite eintragen!
ÖBIG, DVR. 0107085
Version 1.4.2005
Rückseite
Rezent verabreichte Blutprodukte (falls Platz auf der Vorderseite nicht ausreicht):
Bezeichnung der Blutprodukte
(unbedingt unter Angabe der Konserven- bzw. ISBT- Verabreichte
Nummer und Chargennummer!)
Menge*
Bezeichnung:
Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Bezeichnung:
Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Bezeichnung:
Konserven/ISBT-Nr: Beutel-Chargen Nr.
Bezeichnung:
Konserven/ISBT-Nr. Beutel-Chargen Nr.
Anwendungszeitpunkt:
Datum & Uhrzeit
Grund der
Transfusion
Möglicher Verursacher der UAW
(bitte ankreuzen)
* geschätzte Menge in ml, g bzw. I.E.
Schweregrad der UAW:
0.
1.
2.
3.
4.
Zusammenhang mit der Transfusion ist:
Kein Effekt für die betroffene Person
Nicht lebensbedrohlich/volle Wiederherstellung der betroffenen Person
Lebensbedrohlich für die betroffene Person
Bleibender Schaden für die betroffene Person
Person verstorben
0. ausgeschlossen
1. möglich
2. wahrscheinlich
3. sicher / bewiesen
Derzeit noch nicht beurteilbar
Sonstige Bemerkungen:
Legende:
Meldepflichtige UAW
Typische Merkmale
Spätester Zeitpunkt für die Meldung an das
Hämovigilanz-Register und den Herstellbetrieb:
Rasch eintretender Kreislaufkollaps, Fieber, etc.
(Verdacht auf septischen Schock)
Sofortige Meldung
(auch sonn- und feiertags bzw. in der Nacht)
In Abhängigkeit vom Virus, z. B. Ikterus, Unwohlsein,
Ausschlag, etc. Kann auch Wochen bis Monate post
transfusionem auftreten.
Meldung am nächsten Werktag
Verdacht auf bakterielle
Kontamination
Verdacht auf virale Infektion
(z. B HAV, HBV, HCV, HIV,
CMV, etc.)
Verdacht auf andere Infektionen (z. B. Tropenkrankheit
wie Malaria, etc.)
Meldung am nächsten Werktag
Produktbezogene Mängel
Verfärbung, Koagel, fehlende Opaleszenz, erkennbare
Aggregatbildung, fehlendes Swirling-Phänomen (bei
Thrombozyten, d.h. fehlende Wirbel, od. schlierenartige
Formationen), Beuteldefekte durch Lagerung oder
Transport, Fehletikettierungen, Unlesbarkeit etc.
Sofortige Meldung
(auch sonn- und feiertags bzw. in der Nacht)
Andere UAW
Andere schwere unerwünschte Reaktionen im Zusammenhang mit Transfusion von Blutprodukten.
Sofortige Rücksprache mit Fachärztin/-arzt für
Transfusionsmedizin halten!
Je nach Art der UAW und nach Fachmeinung
der/des Fachärztin/-arztes für Transfusionsmedizin
entweder
sofort oder am nächsten Werktag
Bei Fragestellungen zu der beobachteten Transfusionsreaktionen wenden Sie sich bitte an:
Blutspendezentrale des Österreichischen
Roten Kreuzes für Kärnten
Tel.: 0463/466 55-0
A.ö. KH St. Pölten, Blutbank
Tel.: 02742/300-0
A.ö. KH Mistelbach, Blutbank
Tel.: 02572/3341-0
Blutspendedienst vom Roten Kreuz**
für Oberösterreich, Blutzentrale Linz
Tel.: 0732/777000-0
A.ö. KH der Barmherzigen Schwestern
vom Heiligen Kreuz, Labor II, Wels
Tel.: 07242/415-2589
** telephonisch 24-Stunden besetzt
ÖBIG, DVR. 0107085
Landesklinik für Blutgruppenserologie
und Transfusionsmedizin
LKH Salzburg
Tel.: 0662/4482-0
Österreichisches Rotes Kreuz**
Blutspendezentrale für Wien,
Niederösterreich und Burgenland
Tel.: 01/589 00-0
Univ.Klinik f. Blutgruppenserologie**
und Transfusionsmedizin, LKH Graz
Tel.: 0316/385-0
AKH Wien**
Klin. Abteilung für Transfusionsmedizin
Tel.: 01/40 400-5302
Blutspendezentrale am Zentralinstitut**
für Bluttransfusion und Immunologische
Abteilung, LKH Innsbruck
Tel.: 0512/504-0
Hanusch-Krankenhaus
3. medizinische Abteilung
Tel.: 01/91021-85552
Blutspendezentrale des
Österreichischen Roten Kreuzes am LKH
Feldkirch
Tel.: 05522/73275-0
KH Wien-Lainz**
Abteilung für Anästhesie und
Intensivmedizin mit Blutbank
Tel.: 01/80110-2202
Anhang 2
Formular P (Zwischenfälle im Rahmen der Apherese mit
sofortiger Meldepflicht)
HÄMOVIGILANZ-Meldekarte
Feld nicht beschriften!
Zwischenfälle im Rahmen der Apherese mit sofortiger Meldepflicht
Das durch das ÖBIG (Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen) und die Vergiftungsinformationszentrale
betreute österreichische Hämovigilanz-Register dokumentiert sämtliche österreichweit auftretenden schweren
Zwischenfälle im Rahmen der Apherese. Die Meldung dient der Qualitätssicherung und soll insbesondere andere
Personen vor Schaden bewahren. Hinweis: Mit dieser Meldung sind keine rechtlichen Folgen verbunden. Die von Ihnen gemeldeten Daten werden anonymisiert behandelt.
Die sofortige Meldung hat durch die diensthabende Ärztin/den diensthabenden Arzt zu erfolgen. Vor der Übermittlung ersuchen wir um telefonische Kontaktnahme mit dem Hämovigilanz-Register unter der Tel.: 01/406 43 43.
Übermitteln Sie das Formular in Folge bitte per Fax: 01/40400-4225 oder per E-Mail: [email protected].
Formular P
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
BITTE DEUTLICH SCHREIBEN!
APHERESE-STELLE (in BLOCKBUCHSTABEN)
Name der Apherese-Stelle:
Straße:
PLZ, Ort:
Tel.:
Meldung erfolgt durch (in BLOCKBUCHSTABEN):
Nachname:
Vorname:
Funktion:
E-Mail:
Titel:
SPENDERIN/SPENDER oder PATIENTIN/PATIENT (in BLOCKBUCHSTABEN)
Initialen:
Geb-Jahr:
Geschl.: m
w
Blutgruppe (mind. AB0 + Rh):
ART DER APHERESE
Produktion:
autolog
homolog
gerichtet
Therapie:
Plasmaaustausch
Depletion
Immunadsorption
Ery-Austausch
Plasma
Thrombozyten
Granulozyten
Erythrozyten
MNC
Stammzellen
Diagnose:
Vollblut-Austausch
Sonstige Apherese:
DATUM UND UHRZEIT DES ZWISCHENFALLS:
SCHWEREGRAD DES ZWISCHENFALLS
bitte ankreuzen
Notfallmedizinische Versorgung der Spenderin/des Spenders bzw. der Patientin/des Patienten erforderlich
Stationäre Behandlung der Spenderin/des Spenders bzw. der Patientin/des Patienten aufgrund des Zwischenfalls erforderlich
Herzkreislaufstillstand bei der Spenderin/beim Spender bzw. bei der Patientin/beim Patienten
Anderes, das ein sofortiges Einschreiten der Gesundheitsbehörde erforderlich machen könnte (z.B. Schlaganfall)
(bitte in BLOCKBUCHSTABEN):
DIAGNOSE DES ZWISCHENFALLS:
Bitte Rückseite beachten!
ÖBIG, DVR. 0107085
Seite 1
Version 20.10.2004
BEI DER APHERESE VERWENDETE CHARGENPRODUKTE
Bezeichnung des
Chargenproduktes
Typ /
Bezeichnung
Chargennummer
Hersteller des
Chargenproduktes bereits ver- Möglicher Verursacher
ständigt*)
der UAW
bzw. Vertrieb in
Österreich*)
Einmalset des
Apheresegerätes **)
Physiologische
NaCl-Lösung
Antikoagulans
Sonstiges:
*) Bitte beachten Sie, dass bei Produkten, die im Ausland hergestellt werden, die österr. Vertriebsstelle anzuführen und zu benachrichtigen ist.
**) Bitte beachten Sie, dass Medizinproduktdefekte im Rahmen der Medizinproduktvigilanz und nicht im Rahmen der Hämovigilanz
meldepflichtig sind.
ja
BEDIENUNGSFEHLER AUSGESCHLOSSEN:
nein
AUSWIRKUNGEN DES ZWISCHENFALLS UND ZUSAMMENHANG MIT DER APHERESE
Auswirkungen des Zwischenfalls:
Zusammenhang mit der Apherese ist:
1. Nicht lebensbedrohlich für betroffene Person
0. ausgeschlossen
2. Lebensbedrohlich für betroffene Person
1. möglich
3. Bleibender Schaden für betroffene Person
2. wahrscheinlich
4. Person verstorben
3. sicher / bewiesen
Derzeit noch nicht beurteilbar
Sonstige Bemerkungen bzw. Erläuterungen:
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
ÖBIG, DVR. 0107085
Seite 2
Version 20.10.2004
Anhang 3
Formular N (freiwillige Meldung von Near-Miss-Events)
HÄMOVIGILANZ-Meldekarte
“BEINAHEFEHLER” (NEAR MISS EVENTS)
Österreichisches Hämovigilanz-Register
[email protected], Tel.:01/51561-0, Fax.: 01/513 84 72
Feld nicht beschriften!
Das durch das ÖBIG (Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen) und die Vergiftungsinformationszentrale betreute Österreichische Hämovigilanz-Register dokumentiert
sämtliche österreichweit auftretenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) im Umfeld der Transfusionen von Blut und Blutprodukten, sowie Fehler, die „beinahe“ passiert wären, aber noch rechtzeitig entdeckt wurden. Die Meldung dient der Qualitätssicherung und soll insbesondere andere Patientinnen und Patienten vor Schaden bewahren.
Hinweis: Mit dieser Meldung sind keine rechtlichen Folgen verbunden. Die von Ihnen gemeldeten Daten werden selbstverständlich anonymisiert behandelt.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Formular N
BITTE DEUTLICH SCHREIBEN!
KRANKENANSTALT (in BLOCKBUCHSTABEN)
Name der Krankenanstalt:
Abteilung:
Straße:
PLZ, Ort:
Tel.:
Fax.:
Meldung erfolgt durch (in BLOCKBUCHSTABEN):
Nachname:
Vorname:
Funktion:
E-Mail:
Titel:
Bitte kreuzen Sie an, um welche Art des Ereignisses es sich handelt und füllen Sie bitte das/die dazugehörige/n Seite/n aus:
1.
2.
3.
4.
5.
Fehler bei der Probenabnahme (Seite 2)
Fehler bei der Anforderung (Seite 3)
Fehler im Labor (Seite 4)
Fehler im Bereich der Produktauswahl, Handhabung oder Lagerung (Seite 5)
Fehler im Bereich von Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation (Seite 6)
Art der betroffenen Produkte:
Anzahl an betroffenen Produkten:
Bitte leiten Sie die ausgefüllten Seiten sowie das ausgefüllte Deckblatt an das Blutdepot Ihres Hauses weiter.
Das Blutdepot wird ersucht, die ausgefüllten Seiten
• per E-Mail: [email protected],
• per Fax: 01/513 84 72 oder
• per Post: ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Stubenring 6, A-1010 Wien)
an das Hämovigilanz-Register zu übermitteln.
ÖBIG, DVR. 0107085
1
Version 26.5.2003
Fehler bei der Probenabnahme
1. Fehler bei der Probenabnahme (Fehler bei der Blutabnahme oder bei der Probenkennzeichnung, der zwar entdeckt wurde, aber zu Fehltransfusionen hätte führen können)
Datum des Ereignisses:
Abnahme-/Beschriftungsfehler bei der Probe
(bitte nur eine Angabe)
Probe bei „falscher“
Person entnommen,
aber mit dem Namen der
“richtigen“ Person
beschriftet
Probe bei „richtiger“
Person entnommen,
aber mit dem Namen der
„falschen“ Person
beschriftet
Wo erfolgte die
Abnahme?
(bitte nur eine Angabe)
Durch wen erfolgte die
Abnahme ?
Station
Famulantin/Famulant
Ambulanz
Turnusärztin/-arzt
OP
Stationsärztin/-arzt
Labor
Ärztin/Arzt in Fachausbildung
Anderer Ort:
Wo wurde der Fehler
entdeckt?
Im Labor vor Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Ärztl. Personal
Im Labor nach Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Laborpersonal
Station
Andere
Personen:
Oberärztin/-arzt
Ambulanz
DGKP
Anderes
(bitte beschreiben)
Von wem wurde der
Fehler entdeckt?
OP
MTA
Anderer Ort:
Anderes Personal:
DGKP
Weitere Angaben:
War die abnehmende oder kennzeichnende Person:
im Arbeitsbereich fix angestellt?
ja
nein
Falls nein, bitte Dienstverhältnis angeben:
Patientin/Patient
Ereignete sich der Fehler
in der Routinedienstzeit
im Wochenend- od. Feiertagsdienst
im Nachtdienst
in Rahmen eines Notfalls
Wie wurde die Probe gekennzeichnet?
maschinell
handschriftlich
Wurde der Fehler durch Durchführung
des Bed-side-Tests identifiziert?
nein
ja
Legende: DGKP = Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Bitte Problem kurz beschreiben:
Ort
ÖBIG, DVR. 0107085
2
Datum
Version 26.5.2003
Fehler im Labor
2. Fehler bei der Anforderung des Blutproduktes (Fehler im Anforderungsprozess, der zwar entdeckt wurde, aber zu Fehltransfusionen hätte führen können)
Datum des Ereignisses:
Anforderungsfehler
(bitte nur eine Angabe)
Falsches Produkt
angefordert
Spezielle Produktanforderungen dem
Labor nicht bzw. nicht
korrekt mitgeteilt
Anforderung für die
„falsche“ Person
Wie erfolgte die
Anforderung?
(bitte nur eine Angabe)
Durch wen erfolgte die
Anforderung?
Formular
Famulantin/Famulant
telefonisch
Turnusärztin/-arzt
elektronisch
Stationsärztin/-arzt
persönlich
Ärztin/Arzt in Fachausbildung
Anderes
(bitte beschreiben):
Wo wurde der Fehler
entdeckt?
Im Labor vor Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Im Labor nach Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Station
Oberärztin/-arzt
Ambulanz
Anderes
(bitte beschreiben):
DGKP
OP
Anderes Personal:
Anderer Ort:
Von wem wurde der
Fehler entdeckt?
Ärztl. Personal
DGKP
Laborpersonal
Andere
Personen:
Weitere Angaben:
War die abnehmende oder kennzeichnende Person:
im Arbeitsbereich fix angestellt?
nein
ja
Falls nein, bitte Dienstverhältnis angeben:
Ereignete sich der Fehler
in der Routinedienstzeit
im Wochenend- od. Feiertagsdienst
im Nachtdienst
in Rahmen eines Notfalls
Wie wurde die Probe gekennzeichnet?
maschinell
handschriftlich
Wurde der Fehler durch Durchführung
des Bed-side-Tests identifiziert?
nein
ja
Legende: DGKP = Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Bitte Problem kurz beschreiben:
Ort
ÖBIG, DVR. 0107085
3
Datum
Version 26.5.2003
Fehler im Bereich von Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation
3. Fehler im Labor (Fehler, der zwar entdeckt wurde, aber zu falschen Ergebnissen bzw. Fehltransfusionen hätte führen können)
Datum des Ereignisses:
Fehler
(bitte nur eine Angabe)
Fehlerursache(n):
Falsche Probe verwendet
Verwechslung
Falsche Patientendaten
verwendet
Administrativer Fehler
Falsches Testergebnis
Interpretationsfehler des
Ergebnisses
Anderer Laborfehler
(bitte beschreiben)
Welche Personen
waren involviert?
Med. techn.
Personal
Wo wurde der Fehler entdeckt?
Im Labor vor Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Ärztl. Personal
Schreibfehler bzw.
Übertragungsfehler
Anderes
Personal:
Technischer Fehler
(z.B. fehlerhafte Technik,
Fehler im Befolgen der SOP)
Von wem wurde der
Fehler entdeckt?
Med. techn.
Personal
DGKP
Im Labor nach Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Station
Ambulanz
Gerätefehler, -defekt
OP
EDV-Fehler
Anderer Ort:
Anderes
(bitte beschreiben):
Ärztl. Personal
Andere
Personen:
Weitere Angaben::
War die abnehmende oder kennzeichnende Person:
im Arbeitsbereich fix angestellt?
nein
ja
Falls nein, bitte Dienstverhältnis angeben:
Ereignete sich der Fehler
in der Routinedienstzeit
im Wochenend- od. Feiertagsdienst
im Nachtdienst
in Rahmen eines Notfalls
Wie wurde die Probe gekennzeichnet?
maschinell
handschriftlich
Wurde der Fehler durch Durchführung
des Bed-side-Tests identifiziert?
nein
ja
Legende: DGKP = Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Bitte Problem kurz beschreiben:
Ort
ÖBIG, DVR. 0107085
4
Datum
Version 26.5.2003
Fehler im Bereich der Produktauswahl, Handhabung oder Lagerung
4. Fehler im Bereich der Produktauswahl, Handhabung oder Lagerung (Fehler in der Produktselektion oder der Handhabung im Blutdepot bzw. Produktlagerprobleme,
der zwar entdeckt wurde, aber zur Gabe inadäquater oder falscher Produkte hätte führen können)
Datum des Ereignisses:
Fehler
(bitte nur eine Angabe)
Fehler bei spezieller
Produktanforderung für die
betroffene Person (z.B. nicht
CMV-neg., nicht bestrahlt,
etc.)
Ursprung des Fehlers:
Spitalslabor
Involvierte
Personen:
Med. techn.
Personal
Blutdepot
Fehlerhafte Produktzuordnung, -kennzeichnung
(Patientenname, etc.)
Im Labor vor Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Von wem wurde der
Fehler entdeckt?
Ärztl. Personal
DGKP
DGKP
Station
Ärztl. Personal
Handhabungsfehler
(überschrittenes
Ablaufdatum, falscher
Produkttyp)
Wo wurde der Fehler
entdeckt?
Ambulanz
OP
Anderes
Personal:
Im Labor nach Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Station
Lieferant
Ambulanz
Anderes
(bitte beschreiben):
OP
Anderer Ort:
Fehlerhafte Lagerung
Anderes
(bitte beschreiben):
Laborpersonal
Anderes
Personal:
Weitere Angaben:
War die abnehmende oder kennzeichnende Person:
im Arbeitsbereich fix angestellt?
ja
nein
Falls nein, bitte Dienstverhältnis angeben:
Ereignete sich der Fehler
in der Routinedienstzeit
im Wochenend- od. Feiertagsdienst
im Nachtdienst
in Rahmen eines Notfalls
Wie wurde die Probe gekennzeichnet?
maschinell
handschriftlich
Wurde der Fehler durch Durchführung
des Bed-side-Tests identifiziert?
nein
ja
Legende: DGKP = Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Bitte Problem kurz beschreiben:
Ort
ÖBIG, DVR. 0107085
5
Datum
Version 26.5.2003
Fehler im Bereich von Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation
5. Fehler im Bereich von Produktausgabe, Transport oder Patientenidentifikation (Fehler in der Produktausgabe oder Abholung vom Blutdepot, beim Transport, oder
bei der Patientenidentifizierung unmittelbar vor der Transfusion, der zwar entdeckt wurden, aber zur Gabe inadäquater oder falscher Produkte hätte führen können)
Datum des Ereignisses:
Fehler
(bitte nur eine Angabe)
Wo ereignete sich
der
Involvierte
Personen:
Wo wurde der
Fehler entdeckt?
Im Labor vor Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Fehler beim Transport
(bitte unten erläutern)
beim Transport
im Haus
Produkt für „falsche“
Person ausgegeben bzw.
übernommen
beim Transport
an das Krankenhaus
Famulantin/Famulant
Blutdepot
Sekundarärztin/-arzt
Im Labor nach Ausgabe
des Ergebnisses oder
des Produktes
Spitalslabor
Stationsärztin/-arzt
Station
Station
Ärztin/Arzt in Facharztausbildung
Ambulanz
Med. techn. Personal
DGKP
Fehler bei Identifizierung
der „richtigen“ Person zum
Zeitpunkt der Transfusion
Anderes
(bitte beschreiben):
Ambulanz
OP
Anderes Personal:
OP
Anderer Ort:
Anderes
(bitte beschreiben):
Von wem wurde der
Fehler entdeckt?
Ärztl. Personal
DGKP
Laborpersonal
Anderes
Personal:
Weitere Angaben:
War die abnehmende oder kennzeichnende Person:
im Arbeitsbereich fix angestellt?
ja
nein
Falls nein, bitte Dienstverhältnis angeben:
Ereignete sich der Fehler
in der Routinedienstzeit
im Wochenend- od. Feiertagsdienst
im Nachtdienst
in Rahmen eines Notfalls
Wie wurde die Probe gekennzeichnet?
maschinell
handschriftlich
Wurde der Fehler durch Durchführung
des Bed-side-Tests identifiziert?
nein
ja
Legende: DGKP = Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Bitte Problem kurz beschreiben:
Ort
ÖBIG, DVR. 0107085
6
Datum
Version 26.5.2003
Anhang 4
Transfusionsbericht mit UAW-Scoring Liste
Seite 1 von 2
TRANSFUSIONSBERICHT
Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und nach erfolgter Transfusion an das Blutdepot zu retournieren!
1. Transfundierende Station:
Stationsname:
____________________________________
Transfundierende/r Ärztin/Arzt:
____________________________________ Tel. Nr.: ___________________________
2. Empfänger/in: Name:
___________________
Blutgruppe: ___________________
3. Klinische Diagnose:
Vorname:
___________________
Geb.:
__________
Rhesusfaktor: ___________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
4. Transfundierte Konserven:
Konservennummer(n)
Produktart(en)
bspw. Ery, Thrombo (gepoolt/Zellseparator), FFP, Octaplas, (un)gewaschen, (un)bestrahlt, etc.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
5. Transfusionsdaten:
Öffnungszeit der Blutkonserve(n):
Beginn der Transfusion:
Transfundierte Blutmenge:
Transfusion erfolgte:
_________________
_________________
_________________
mit Kreuzprobe
ohne Kreuzprobe
Uhrzeit: __________
Uhrzeit: __________
ml
mit Wärmegerät
ohne Wärmegerät
Laborwerte:
Hämatokrit __________ %
Hämatokrit __________ %
Hb: _______ g/dl
Hb: _______ g/dl
vor Transfusion:
nach Transfusion:
unter Narkose
nicht unter Narkose
Temperatur: _________ °C
Temperatur: _________ °C
Welche anderen Infusionen / Injektionen / Medikamente oder therapeutischen Maßnahmen wurden gleichzeitig durchgeführt:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
6. Transfusions-Anamnese:
Frühere Transfusionen?
Schwangerschaften?
Allergien?
Frühere Transfusionsreaktionen?
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
unbekannt
unbekannt
unbekannt
unbekannt
7. Transfusionsrektionen?
ja (siehe Rückseite!)
Wann?
___________ Wie viele?
Welche?
Welche?
___________
___________
_________
nein
Falls der Score ≥ 6 → Sofortige Verständigung des Blutdepots!
Für Untersuchungen zur Abklärung des Transfusionszwischenfalls benötigt das Blutdepot 10 ml Nativblut und 5 ml EDTABlut der Empfängerin/des Empfängers (beschriftet mit Name, Vorname und Geburtsdatum) und das Restblut aus der Konserve
(steril, d.h. Schlauch des Transfusionsgerätes unmittelbar nachher abgeknotet und verschweißt!).
8. Produktbezogene Mängel?
ja (siehe Rückseite!)
nein
Falls ja: Der (verschweißte) Blutbeutel ist sofort an das Blutdepot zurückzusenden!
9. Weitere Symptome und Befunde, Anmerkungen:
___________________
_______________________________
Datum
Name/Unterschrift
ÖBIG, DVR. 0107085
Version 26.5.2003
Seite 2 von 2
UAW-SCORING-LISTE
Meldung des Verdachts auf Transfusionsreaktionen sowie
produktbezogener Mängel bei Blutprodukten
Nachstehende nach einer Transfusion erstmals auftretende Symptome bzw. Diagnosen könnten auf eine
Transfusionsreaktion hindeuten. Bitte kreuzen Sie die an Ihrer Patientin/Ihrem Patienten beobachteten
Reaktionen bzw. die am Blutprodukt festgestellten produktbezogenen Mängel an und addieren Sie den jeweiligen
Score. Bei einem Gesamtwert von ≥ 6 ist durch die diensthabende Vorgesetzte/den diensthabenden
Vorgesetzten eine Meldung an die Blutdepotbeauftragte/den Blutdepotbeauftragten Ihres Hauses
obligatorisch durchzuführen. Das Blutdepot steht Ihnen diesbezüglich auch für sämtliche Fragen zur Verfügung.
A) Akutzeichen - Beobachtungszeitraum: 6 Stunden post transfusionem
(Schnelldiagnostik: frische Blutprobe von der Patientin/vom Patienten 1 Minute hochtourig zentrifugieren → wenn der
Überstand rosig ist, handelt es sich um eine intravasale Hämolyse.)
Score
Trifft zu:
Symptome/Diagnosen
Allgemeines Unwohlsein/Unruhe
Schwindelgefühl
Übelkeit mit/ohne Brechreiz
Schmerzen: Kopfschmerzen/Thoraxschmerzen/abdominelle Schmerzen/ Kreuzschmerzen
Flankenschmerz
Dyspnoe/Tachypnoe/Bronchospasmus
Kältegefühl/Frösteln/Schüttelfrost
Wärmegefühl/Schweißausbruch
Fieber (bzw. Temperaturanstieg > 1° C)
Hautveränderungen: Exanthem/Flush/Urticaria (Quaddeln)
Klinische Harnpathologie: Hämaturie/Oligurie/Anurie
Blutdruckabfall (> 20 %)
Tachykardie (> 20 %)
Respiratorische Insuffizienz
Lungenödem
Massive Veränderung der Bewusstseinslage
Kollaps/Schock
Laborgestützte Niereninsuffizienz (siehe auch Spätzeichen)
Blutung/Purpura/Verbrauchskoagulopathie
Sonstiges:
1
1
1
1
4
4
4
4
4
4
4
4
6
6
6
6
6
6
6
B) Spätzeichen - Beobachtungszeitraum: bis ca. 3 Tage post transfusionem
Achtung: Auch diese Zeichen können auf eine Transfusionsreaktion hindeuten!
Score Trifft zu: Symptome/Diagnosen
6
Hämoglobinurie (dunkler/roter Harn)
6
Niereninsuffizienz
6
Fehlender adäquater Hb-Anstieg (ohne Blutungszeichen)
6
Ikterus mit vorwiegendem Anstieg des indirekten Bilirubins
6
LDH-Anstieg/Haptoglobinabfall/Cholinesterase-Abfall
6
LDH/GOT-Quotient > 12
6
Purpura/Petechien/massiver Thrombozytenabfall
C) Produktbezogene Mängel
Score
Trifft zu:
6
6
6
Visuelle Schäden am Blutprodukt: Verfärbung, Koagel, fehlendes Swirling-Phänomen etc.
Mängel an Verpackung: Beuteldefekte durch Lagerung oder Transport, etc.
Mängel an Beschriftung: Fehletikettierung, Unlesbarkeit, etc.
Bitte beachten Sie: Ist das Blutdepot zum Zeitpunkt der Transfusion nicht besetzt, sind sämtliche produktbezogenen Mängel (siehe unter Punkt C) und der Verdacht auf eine bakterielle Kontamination des Blutproduktes SOFORT an das österreichische Hämovigilanz-Register zu melden, um andere Patientinnen/Patienten
rechtzeitig vor gleichartigem Schaden bewahren zu können. Diese Meldung hat durch die diensthabende
Oberärztin/den diensthabenden Oberarzt (bzw. Fachärztin/Facharzt) der transfundierenden Abteilung zu erfolgen.
Verwenden Sie für diese Meldung bitte das Formular „HÄMOVIGILANZ-MELDEKARTE, UAW mit sofortiger
Meldepflicht, Formular A “ (dieses Formular liegt im Blutdepot, ev. auch auf Ihrer Station auf; die
Erreichbarkeit des Hämovigilanz-Registers ist dort vermerkt)! Die/Der Blutdepotbeauftragte ist über diese
Meldung in jedem Fall zu informieren!
ÖBIG, DVR. 0107085
Version 26.5.2003
Anhang 5
Formularentwurf für jährlich meldepflichtige UAW
Anzahl der beobachteten UAW bzw. Fehltransfusionen je Produktart
Beobachtete Transfusionsreaktionen
(UAW) sowie Fehltransfusionen
Akute nichthämolytische
Transfusionsreaktionen
Akute
hämolytische
Transfusionsreaktionen
Ery
aus
Vollblut
homolog
FFP (Qu.-Plasma)
Pherese
aus
Vollblut
Pherese
Ery
aus
Vollblut
FFP (Qu.-Plasma)
Pherese
aus
Vollblut
Pherese
Octaplas
Thrombozyten
gepoolt
febril
non febril
allergische Reaktion
AB0-inkompatible
Transfusion
Transfusion gegen
klinisch relevante
Antikörper
Sonstiges
Nachgewiesene verzögerte
Transfusionsreaktionen
Nachgewiesene transfusionsassoziierte Graft-versus-HostDisease (GvHD)
Nachgewiesene transfusionsassoziierte akute Lungenerkrankung
(TRALI)
Nachgewiesene Purpura
post transfusionem (PPT)
Fehltransfusionen*)
autolog
aufgrund von
Verwechslungen iRd
Probenabnahme
aufgrund von
Verwechslungen im
Labor
aufgrund von
Verwechlsungen iRd
Transfusion
Das Formular wird mit der Blutverbrauchserhebung ausgeschickt!
Pherese
Anhang 6
Powerpoint-Präsentation
zum Österreichischen Hämovigilanz-System
Hämovigilanz-System in Österreich
1.
Zum Begriff Hämovigilanz
2.
Rechtliche Grundlagen zur Hämovigilanz
3.
Hämovigilanz-Register
4.
Meldepflicht
5.
Meldungsablauf
6.
Bitte beachten!
7.
Kontakt
ÖBIG
Hämovigilanz
In Analogie zur Pharmakovigilanz Hämovigilanz in Zusammenhang mit UAW und Mängeln von
Blut und Blutprodukten
Überwachungssystem über die gesamte Transfusionskette
Spende Verarbeitung Transport Transfusion
Minimieren von Risken und Gefahren in
Zusammenhang mit Blutspenden bzw. der
Transfusion von Blut und Blutprodukten
Schutz von Spenderin/Spender und
Empfängerin/Empfänger
Rechtliche Grundlagen zur Hämovigilanz
Arzneimittelgesetz: § 75b -> „Hämovigilanz“
Blutsicherheitsgesetz: § 3, § 11 und § 15
Mindeststandards für Blutdepots: Kapitel 7
Bundesgesetz über Krankenanstalten und
Kuranstalten: § 8f
EU-Direktiven 2002/98/EG und 2005/61/EG
Guide to the preparation, use and quality assurance
of blood components: Chapter 30
Hämovigilanz-System in Österreich
Seit 1.1.2003 -> Neuregelung
Einrichtung des Österreichischen Hämovigilanz-Registers
Im Auftrag des BMGF: administriert durch ÖBIG und VIZ
In inhaltlicher Abstimmung mit dem HämovigilanzExpertengremium
ÖBIG
Sofort meldepflichtige UAW/Mängel
Formular A
Sofort meldepflichtige Zwischenfälle
im Rahmen der Apherese
Formular P
Jährlich meldepflichtige UAW
Blutverbrauchserhebung
Beinahefehler (Near Miss)
Formular N
Sofort meldepflichtige UAW/Mängel
FORMULAR A
Verdacht auf bakterielle Kontamination
Verdacht auf virale Infektion
Verdacht auf andere Infektion
Produktbezogene Mängel
visuelle Schäden
Mängel an Verpackung
Mängel an Beschaffenheit
Andere UAW, die das Einschreiten der
Gesundheitsbehörde erforderlich machen könnte
r
e
d
Jährlich meldepflichtige UAW
en ng
m u
h
Akute nicht-hämolytische Transfusionsreaktion
Ra rheb
im se
febril
g
n uch
non febril
u
s ra
s
a
allergisch
f erb
r
E tv
Akute hämolytische Transfusionsreaktion Blu
AB0-inkompatible Transfusion
Transfusion gegen klinisch relevante Antikörper
Sonstiges
Nachgewiesene verzögerte Transfusionsreaktion
Nachgewiesene GvHD
Nachgewiesene TRALI
Nachgewiesene PPT
Fehltransfusion*)
aufgrund von Verwechslung im Rahmen der Probenabnahme
aufgrund von Verwechslung im Labor
aufgrund von Verwechslung im Rahmen der Transfusion
*) Hier werden alle Fehltransfusionen und deren Ursachen erfasst, auch wenn daraus keine
Transfusionsreaktion erfolgt ist. Im Falle einer Transfusionsreaktion nach einer Fehltransfusion ist
zusätzlich noch der Punkt „Akute hämolytische Transfusionsreaktion“ auszufüllen.
KH-interne Meldung
UAW-SCORING-LISTE
Für die KH-interne Meldung von der transfundierenden
Abteilung an das Blutdepot
Grundsätzlich keine direkte Meldung von der
transfundierenden Abteilung an das Hämovigilanz-Register
(Ansprechperson für das Hämovigilanz-Register ist die/der
Blutdepotbeauftragte)
Ausnahme: Das Blutdepot ist nicht besetzt und es besteht
ein produktbezogener Mangel oder der Verdacht auf
bakterielle Kontamination
Meldung mittels Formular A durch diensthabende/n
Oberärztin/-arzt (bzw. Fachärztin/-arzt) der
transfundierenden Abteilung an das Hämovigilanz-Register
Information des Blutdepots über die erfolgte Meldung
Near-Miss-Events
FORMULAR N
Fehler bei der Probenabnahme
Fehler bei der Anforderung des Blutproduktes
Fehler im Labor
Fehler im Bereich Produktauswahl, Handhabung oder
Lagerung
Fehler im Bereich Produktausgabe, Transport oder
Patientenidentifikation
Wenn möglich bitte eine kurze Beschreibung des Vorfalls
am Formular N ergänzen!
Meldeablauf im Überblick
Transfundierende
Abteilung
Ärztliche
Leitung
Herstellbetrieb
UAW-Scoring-Liste
Formular N
erforderliche
Maßnahmen nach
Rücksprache
BMGF
Blutdepot
Prüfung: sofortige oder
jährliche Meldepflicht?
Im Bedarfsfall:
sofortige
Verständigung
sofort meldepflichtig:
Formular A
Hämovigilanz-Register
VIZ
nicht sofort meldepflichtig: jährliche Erhebung
Near Miss Events: Formular N
ÖBIG
Sofort meldepflichtige Zwischenfälle
im Rahmen der Apherese
FORMULAR P
Reaktionen, die eine notfallmedizinische Versorgung
erforderlich machen
Reaktionen, die eine stationäre Aufnahme erforderlich
machen
Herzkreislaufstillstand
Anderer Zwischenfall, der das Einschreiten der
Gesundheitsbehörde erforderlich machen könnte
*) Nicht von der Meldepflicht betroffen ist eine notärztliche Versorgung
oder stationäre Aufnahme aufgrund einer möglichen Grunderkrankung.
Meldeablauf im Überblick
1. Die transfundierende Abteilung meldet an das Blutdepot
(UAW-Scoring-Liste)
2. Das Blutdepot prüft die Meldepflicht
sofort meldepflichtig ->
Formular A
jährlich meldepflichtig -> Dokumentation im Blutdepot
Near-Miss-Event ->
Formular N
3. Das Blutdepot meldet sofort meldepflichtige UAW an das
Hämovigilanz-Register (E-Mail: [email protected],
Fax: 01/40 400-4225)
und kontaktiert zuvor die VIZ telefonisch (01/406 43 43)
4. Das Blutdepot informiert den Herstellbetrieb und die Ärztliche
Leitung
5. Das Hämovigilanz-Register bestätigt den Erhalt der Meldung und
vergibt eine ID-Nummer
6. Falls erforderlich kontaktiert das Hämovigilanz-Register das
Blutdepot und/oder den Herstellbetrieb
Tätigkeiten des Hämovigilanz-Registers
VIZ nimmt die Meldung entgegen -> Weiterleitung an das ÖBIG
Sofortige Prüfung ob mehrere Meldungen zu einem Herstellbetrieb
oder zu einer Beutel-Chargen-Nummer (zeitlicher und inhaltlicher
Zusammenhang)
Hämovigilanz-Register kontaktiert das Blutdepot und/oder den
Herstellbetrieb bei Unklarheiten
Wenn erforderlich: sofortige Information des BMGF
Informationsbrief mit ID-Nummer an BDB
Versand von weiteren Erhebungsformularen an den Herstellbetrieb
(Formular C und D)
Beantwortung von laufenden Anfragen, Verfassen des
Hämovigilanz-Jahresberichtes, internat. Datenaustausch (EHN)
Bitte beachten!
•
Blutdepot über UAW oder Mängel sofort informieren!
•
Nur sofort meldepflichtige UAW mit Formular A an das
Hämovigilanz-Register melden
•
Formulare vollständig ausfüllen, Beutel-Chargennummer
(Lot.Nr.) angeben (siehe nächste Folie)
•
VIZ über die Meldung telefonisch informieren
•
Herstellbetrieb kontaktieren
•
Bei Verdacht auf bakterielle Kontamination*:
1. Blutkultur von betroffener Person anlegen
2. Beutelrest sofort ans Blutdepot retournieren
3. Im Blutdepot: mit Herstellbetrieb abklären, wer die bakt.
Untersuchung des Beutelrests vornimmt
-> Beutelrest an den Herstellbetrieb retournieren oder im
KH-Labor bakteriologisch untersuchen lassen
* Details siehe „Fragen und Antworten“ auf der ÖBIG-Website
Beutel-Chargen-Nummer
ÖBIG-Website
www.oebig.at
Menüpunkt „Hämovigilanz“
Downloads:
- Newsletter
- Meldeformulare
- Hämovigilanz-Jahresbericht
- Informationsbroschüre
- Near-Miss-Informationsblatt
- Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ)
Kontakt
ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen)
Stubenring 6, A-1010 Wien
Tel.: +43/1/515 61-0, Fax: +43/1/513 84 72
E-Mail: [email protected]
Mag. Dr. Christine Hofer, Dw. /295, [email protected]
Mag. Sonja Steif, Dw. /291, [email protected]
VIZ (Vergiftungsinformationszentrale), AKH Wien
Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien
Tel.: 01/40400-2222, 01/406 43 43 (24h besetzt) Fax.: 01/40400-4225
DDr. Dieter Genser, E-Mail: [email protected]
BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)
Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
Min.-Rat Dr. Johann Kurz
Tel.: 01/71100-4643, Fax.: 01/71100-4216
E-Mail: [email protected]
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