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Titel: Französische Revolution, Teil II: Wirtschaft, Gesellschaft
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Von: Hans-Joachim Peter
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DAS HÖCHSTPREIS-EDIKT DES KONVENTS VOM 29.9.1793
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Gesetz über das "große" Maximum:
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Art. 1. Die Waren, denen der Nationalkonvent unbedingten Bedarfscharakter zuerkannt hat und für die er einen
Maximal- oder Höchstpreis festsetzen zu müssen geglaubt hat, sind: Frischfleisch, Pökelfleisch und Speck, Butter,
Speiseöl, Rindfleisch, Salzfleisch, Wein, Branntwein, Essig, Apfelwein, Bier, Brennholz, Holzkohle, Steinkohle,
Kerzen, Brennöl, Salz, Soda, Zucker, Honig, unbeschriebenes Papier, Leder, Eisen,
Gusseisen, Blei, Stahl, Kupfer, Hanf, Leinen, Wolle, Stoffe, Gewebe, alle für die
Fabrikation benötigten Rohstoffe, Holzpantinen, Schuhe, Raps und Rübsamen, Seife,
Pottasche [= Kaliumkarbonat], Tabak.
Art. 2. Unter den in der obigen Liste aufgeführten Waren sind die Höchstpreise für
erstklassiges Brennholz sowie für Holz- und Steinkohle die gleichen wie im Jahre
1790, zuzüglich eines Zwanzigstels des damaligen Preises. Das Dekret vom 19.
August für die Festsetzung der Preise für Brennholz, Kohle und Torf durch die
Departements ist hiermit aufgehoben.
Der Maximal- oder Höchstpreis für Kautabak beträgt zwanzig Sous für das Pfund
Markgewicht [= poids de marc = 8 Lot oder ein halbes Pfund (altes Pariser
Gewicht)], derjenige für Rauchtabak zehn Sous; für das Pfund Salz zwei Sous; für
Seife fünfundzwanzig Sous.
Art. 3. Die Höchstpreise für alle anderen in Artikel 1 aufgeführten Lebensmittel und
Waren entsprechen im gesamten Geltungsbereich der Republik bis zum September des nächsten Jahres den
jeweiligen Preisen von 1790, so wie sie aus den Marktberichten oder Preislisten jedes Departements hervorgehen,
zuzüglich eines Drittels des damaligen Preises und nach Abzug aller fiskalischen und sonstigen Belastungen, denen
die Waren damals, unter welchem Rechtstitel auch immer, unterworfen waren [...]
Art. 7. Alle Personen, welche die in Artikel 1 aufgeführten Waren zu einem höheren als dem festgesetzten und in
jedem Departement durch Anschlag bekannt gemachten Höchstpreis kaufen oder verkaufen, zahlen eine gemeinsam
aufzubringende gemeindepolizeiliche Geldbuße in Höhe des doppelten Wertes des Kaufobjektes, die der Denunziant
erhält. Ihre Namen werden in die Liste der verdächtigen Personen eingetragen, und sie werden als solche behandelt.
Der Käufer wird von der ausgesprochenen Strafe befreit, wenn er selbst die Übertretung des Verkäufers zur Anzeige
bringt. Jeder Händler ist verpflichtet, in seinem Laden eine deutlich sichtbare Liste mit den Maximal- oder
Höchstpreisen seiner Waren auszuhängen.
Art. 8. Der jeweilige örtliche Maximal- oder Höchsttarif der Löhne, Gehälter, Arbeitsentgelte und Tagelöhne wird,
beginnend mit der Verkündigung dieses Gesetzes und bis zum September des nächsten Jahres, von den Generalräten
der Gemeinden festgesetzt, wobei zu dem Satz von 1790 ein Aufschlag in Höhe der Hälfte hinzukommt.
Art. 9. Die Gemeindebehörden können die Fabrikanten, Arbeiter und verschiedenen Arbeitskräfte dienstverpflichten
und, falls sie sich ohne berechtigten Grund ihrer gewöhnlichen Arbeit entziehen, je nach den Umständen mit drei
Tagen Haft bestrafen.
Art. 10. Die Verwaltungsbehörden werden beauftragt, die ordnungsgemäße Ausführung des normalen und des
Extraholzschlages sowie die Abfuhr des geschlagenen Holzes zu überwachen.
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Art. 17. Für die Dauer des Krieges ist jede Ausfuhr von Bedarfsartikeln und Grundlebensmitteln ins Ausland, unter
welcher Benennung, in wessen Auftrag auch immer, untersagt, ausgenommen Salz.
(Grab: Die Französische Revolution. Eine Dokumentation, 1973, S. 178 f.)
Aufträge:
1. Bestimme den Zeitpunkt, zu dem diese recht straffe Kontrolle des
Wirtschaftslebens eingeführt wurde.
2. Erstellen Sie eine Tabelle der im Dekret erwähnten Dinge und ordnen
Sie sie nach Sachbereichen!
3. Versuche nachzuvollziehen, warum es wohl dennoch Unzufriedenheit bei
Handwerkern und Lohnempfängern mit dem "doppelten Maximum" gab.
4. Trotz härtester Strafandrohung kam es bald zu einem blühenden
Schwarzmarkt. Erkläre!
5. Überlege, ob du ähnliche Beispiele wirtschaftspolitischer Maßnahmen
aus der Zeit vor der Revolution kennst. (Höchstpreis-Edikt Diokletians)
6. Beschreibe, wie in unserem Jahrhundert die Ausgabe von Lebensmitteln
und Bedarfsgütern in Notzeiten organisiert, also "der Mangel gerecht
verteilt" wurden.
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STATIONEN DER TOTALEN ÜBERWACHUNG DES
WIRTSCHAFTSLEBENS UNTER DEN JAKOBINERN
1793
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nach 1789: liberalisiertes Wirtschaftsleben
dennoch: Versorgungsengpässe, Preissteigerungen
+ erste militär. Niederlagen
Ende 1792: Unruhen in Paris und Provinzen
04.05.93:
26.07.93:
09.08.93:
15.08.93:
05.09.93:
29.09.93:
29.10.93:
Gesetz über das "kleine" Maximum
Gesetz gegen Hamstern
Gesetz über staatl. Vorratswirtschaft
Gesetz über Ernteeinsatz
Zwangsrequirierung von Lebensmitteln
Gesetz über das "große" Maximum
Ausgabe von Lebensmittelkarten,
festgelegte Gewinnspannen
Ein völlig kontrolliertes Wirtschaftsleben - Rettung aus Not?
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WIRTSCHAFTSPOLITISCHE MASSNAHMEN DER JAKOBINER 1793/94
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Unterstützt von Petitionen aus der Provinz, erhoben die Pariser Sektionen im Spätherbst 1792 die Forderung, die aufgrund
der angespannten militärischen Lage verfügten Einschränkungen des freien Getreidehandels beizubehalten, während sich
der Konvent mehrheitlich für eine Rückkehr zum Freihandel aussprach. Die vom Innenminister Roland im Dezember
1792 verkündeten wirtschaftsliberalen Prinzipien konnten jedoch politisch nicht lange verteidigt werden. Militärische
Niederlagen, Versorgungsengpässe und weiter steigende Preise für die wichtigsten Grundnahrungsmittel, die den
Ausgangspunkt aufstandsähnlicher Unruhen in der Hauptstadt wie in der Provinz bildeten, verstärkten den Druck auf den
girondistischen Konvent, dem Ruf nach Rückkehr zur dirigistischen Wirtschaftspolitik des Ancien Régime nachzugeben.
Das kaum befolgte und auch von den Behörden nicht mit Nachdruck durchgesetzte sogenannte kleine Maximum, die
Preisfestsetzung für Getreide mit dem Gesetz vom 4. Mai 1793, war der erste Schritt in diese Richtung. Das Bündnis der
Montagnards mit der Volksbewegung und der Ausschluss der Girondisten aus dem Konvent am 2. Juni 1793 schufen die
politischen Voraussetzungen für weitergehende Reglementierungen bis hin zu terroristischen Maßnahmen gegen
"Hamsterer" und "Wucherer". Die Phase der liberalen Ökonomie von 1789 bis 1792 war endgültig durch die dirigistische
Phase der Revolution abgelöst.
Unter dem Druck der Agitation der Etragés um Jacques Roux und der Hébertisten gegen "Reiche", "Wucherer" und
"Aushungerer des Volkes" - Begriffe, mit denen sowohl Händler wie wohlhabendere Bauern bezeichnet wurden verschärfte der Konvent Schritt für Schritt die staatliche Einflussnahme auf das Wirtschaftsleben: Das Gesetz vom 26. Juli
1793 gegen das Hamstern verfügte die Meldepflicht für alle "lebensnotwendigen Güter" bei den Sektionen oder
Stadtverwaltungen. Am 9. August 1793 wurde das Gesetz über Vorratsspeicher verabschiedet und damit erneut eine
staatliche Vorratswirtschaft ins Leben gerufen, mit der seit Ludwig XV. immer wieder versucht worden war,
Preissteigerungen und Hungerkatastrophen entgegen zu steuern. Zwei Verordnungen vom 15. August regelten die
Zwangsrekrutierung von Arbeitskräften für die Ernte sowie die zentrale Erfassung der Getreidevorräte und statteten
Konventskommissare mit der Vollmacht aus, für die Versorgung von Paris Getreide zu requirieren. All diese Maßnahmen
fruchteten wenig, weil dem Grundübel, der galoppierenden Entwertung der Assignaten, die im August 1793 bereits 75 %
ihres Wertes verloren hatten, nicht entgegen gesteuert wurde, statt dessen immer neues Papiergeld zur Finanzierung der
Kriegslasten gedruckt werden musste. Geld, das der Handel nur widerwillig akzeptierte und das den Bauern wenig Anreiz
bot, ihre Produktion über den Eigenbedarf hinaus zu steigern. In der Logik des einmal beschrittenen Weges staatlicher
Zwangsmaßnahmen schien das Heil in der Verschärfung der Repression zu liegen. Mit ihrem
Aufstand vom 4./5. September 1793 erzwangen die Pariser Sektionen die Aufstellung einer
"Revolutionsarmee" zur gewaltsamen Requirierung von Lebensmitteln und eine verschärfte
Justiz gegen Personen, die im Verdacht standen, Lebensmittel zu horten oder zu teuer zu
verkaufen. Mit seinen Gesetzen vom 11. und 29. September verfügte der Konvent das
"Allgemeine Maximum", eine für ganz Frankreich gültige Preisregulierung der
lebensnotwendigen Güter; gleichzeitig beschloss die Nationalversammlung aber auch ein
Maximum der Löhne, die auf der anderthalbfachen Höhe des Durchschnittslohnes von 1790
eingefroren wurden. Mit diesen Gesetzen zur staatlichen Überwachung der
Lebensmittelversorgung, die für den Bereich der Manufakturen ergänzt wurde durch eine Art "Kriegsmerkantilismus"
(Perrot), durch den die gesamte Ausrüstung der Armeen in staatliche Regie genommen wurde, schien der
Forderungskatalog der Sansculottenbewegung eingelöst. Doch nach wie vor blieb die Ernährungslage, besonders der
städtischen Unterschichten, prekär.
Da nach Auffassung von Sansculotten und Teilen der jakobinischen Führung nicht etwa die verfehlte Wirtschafts- und
Finanzpolitik für die Misere verantwortlich war, sondern einzig Machenschaften, Komplotte und Verschwörungen von
revolutionsfendlichen Produzenten und Händlern als Ursache ausgemacht wurden, versuchte man der Probleme durch
eine abermalige Verschärfung des Terrors gegen die "Handels-Aristokraten" und eine weitere Ausdehnung der staatlichen
Kontrolle Herr zu werden. Die Ausgabe von Lebensmittelkarten (29. Oktober 1793), die Überwachung des Brot-, Fleischund Zuckerverkaufs durch die Stadtverwaltung, schließlich der Beschluss, zentral für ganz Frankreich die Preise aller
industriellen, handwerklichen und landwirtschaftlichen Produkte festsetzen zu lassen, wobei dem Großhändler maximal 5
% und dem Einzelhändler maximal 10 % Gewinnspanne vorgeschrieben wurden, markieren den Höhepunkt der
Bürokratisierung und des - allerdings kaum einlösbaren - Anspruchs auf umfassende Reglementierung der Wirtschaft.
(van den Heuvel: Revolutionäre Wirtschafts- und Sozialpolitik, in: Ploetz: Die Französische Revolution, 1988, S. 150 f.)
Aufträge:
1. Erstellen Sie anhand des Textes eine Zeitleiste der wirtschaftspolitischen Maßnahmen von 1793!
2. Benenne die Auswirkungen, die derartige Maßnahmen auf die Bevölkerung und das Wirtschaftsleben eines
Landes haben.
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REVOLUTIONÄRE VERÄNDERUNGEN
Die neue Zeitrechnung - der Revolutionskalender:
(22.9. - 21.10.)
(22.10.- 20.11.)
(21.11.- 20.12.)
(21.12.- 19.1.)
(20.1. - 18.2.)
(19.2. - 20.3.)
(21.3. - 19.4.)
(20.4. - 19.5.)
(20.5. - 18.6.)
(19.6. - 18.7.)
(19.7. - 17.8.)
(18.8. - 16.9.)
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Weinmonat
Nebelmonat
Reifmonat
Schneemonat
Regenmonat
Windmonat
Keimmonat
Blütenmonat
Wiesenmonat
Erntemonat
Hitzemonat
Fruchtmonat
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Vendémiaire
Brumaire
Frimaire
Nivose
Pluviose
Ventose
Germinal
Floréal
Prairial
Messidor
Thermidor
Fructidor
Der Monat zerfiel in drei Dekaden mit je 10 Tagen, der 5. und der 10. Tag waren Ruhetage, der Sonntag im
kirchlichen Sinn wurde abgeschafft; die Jahreszählung begann am 22.9.1792 (Jahrestag der Proklamation der
Republik) mit dem Jahre I; die in der obigen Liste fehlenden Tage vom 17. bis 21. September waren die sog.
"Sansculottentage", fünf (in Schaltjahren sechs) Festtage.
Aufträge:
1. Ermittle, warum man diesen Kalender einführte.
2. Notiere Auffälligkeiten bei den neuen Monatsnamen.
3. Bestimme, wann du nach diesem Kalender Geburtstag hättest.
Neue Maß-, Gewichts- und Geldeinheiten:
Vor der Revolution gab es allein in Paris 45 verschiedene Maße und Gewichte. 1795 wurde die Einführung des
Dezimalsystems angeordnet. Längeneinheit wird der Meter. Alle Maße und Gewichte stehen zum Grundmaß in
einem Zehnerverhältnis, das durch entsprechende lateinische Bezeichnungen ausgedrückt wird: z.B. Kilometer,
Dezimeter, Zentimeter, Millimeter. Alle Flächen- und Volumenmaße stehen ebenfalls in einem Zehnerverhältnis zum
Längenmaß. Grundeinheit für die Fläche ist der Quadratmeter, für das Volumen der Kubikmeter. Die Geldeinheit
wird der Franc, der in 100 Centimes eingeteilt wird.
Aufträge:
1. Benenne einen Vorteil gegenüber den alten Maßen.
2. Stelle die Bedeutung des neuen Systems für die Wirtschaft dar.
Offizielle Umbenennungen während des "Terrors":
Gebäude:
Straßen/Plätze (Paris):
Salle de Menus Plaisirs (Versailles)
Palais de Tuileries
Hotel de Ville
Notre Dame
Place Louis XV
Rue de la Couronne
Rue Saint-Honoré
Place Royal
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Salle nationale
Palais nationale
Maison Commune
Temple de la Raison
Place de la Révolution (-> ... Concorde)
Rue de la Nation
Rue Honoré
Place de Fédérés
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