www.edidact.de/Suche/index.htm?category=102570&q=D32040PK45331 www.edidact.de/Suche/index.htm?category=102570&q=S Arbeitsmate erialien ffür Lehrrkräfte SC H AU Kreativve Ideen und u Konze epte inkl. ffertig ausggearbeiteter Materiaalien und Kopiervvorlagen für einen le ehrplangem mäßen und d innovativ ven Unterrricht Thema: Geschichte, Ausgabe: Park Körner VO R Titel: Französische Revolution, Teil II: Wirtschaft, Gesellschaft und politische Ereignisse 1792-1795 (51 S.) Von: Hans-Joachim Peter Diese er Beitrag iist Teil derr Lehr‐ und d Lernmateerialien für Unterrricht in derr Sekundarsstufe des Pa ark Körner V Verlages. Seit 1989 1 erstel lt Park Körrner ausschließlich verränderbare digitaale Arbeits materialien n in Form von Worrd‐Dateien. Diese e decken diee Lehrplanth hemen ab. Sie verffolgen das ZZiel, die The emen ansch aulich und niveauvoll als individuualisierbare Lehr‐ und Lernmaterialien im m schulischeen Zusamm menhang einsetzbar zuu machen. örner orienttiert sich auf die allgeemeinbilden nden Schule en von derr 5. bis zur Park Kö 12./13. Klasse, und d zwar für fo olgende Fäccher: Biologiee, Chemie, Deutsch, Deutsch‐als‐ D ‐Zweitspracche, Englisch, Ethik, Frranzösisch, Geograffie, Geschicchte 11–13, Geschichtte 5–10, Ge esellschaftsslehre, Alt‐G Griechisch, Hauswirrtschaft, Infformatik, Italienisch, KKunsterziehung, Latein, Mathema tik, Musik, Physik, Politik, Religion, Spanisch, Sport, W Werken, W Wirtschaft. Beitrag bestellen Klickken Sie auf d die Schaltflääche Dokum ment bestellen am obe eren Seiten rand. Alternativ findeen Sie eine V Volltextsuchhe unter ww ww.eDidactt.de/sekunddarstufe. Nutzunggsbedingun ngen Die Arb beitsmateriaalien dürfen n nur persöönlich für Ih hre eigenen n Zwecke geenutzt und nicht an n Dritte weeitergegebe en bzw. Driitten zugän nglich gema acht werdenn. Sie sind berechttigt, für Ihreen eigenen Bedarf Fotookopien in K Klassensatzstärke zu ziiehen bzw. Ausdruccke zu ersttellen. Jede e gewerblicche Weiterggabe oder Veröffentli chung der Arbeitsm materialien ist unzulässig. Die vvollständigeen Nutzungsbedingunggen finden SSie hier. Haben Sie noch Fragen?? Gerne hilfft Ihnen un nser Kundenservice w weiter: Kontaktform mular Mail: [email protected] Post: M Mediengrup ppe Oberfrannken – Fachverlage GmbH & Co. KG G E.‐C.‐Bau umann‐Straßße 5 | 95326 6 Kulmbach Tel.:: +49 (0)9221 / 949‐2044 Fax: + +49 (0)9221 / 949‐377 http://ww ww.eDidact..de | https:///www.bildu ung.mgo‐facchverlage.dee Arbeitsmaterialien Sekundarstufe DAS HÖCHSTPREIS-EDIKT DES KONVENTS VOM 29.9.1793 SC H AU Gesetz über das "große" Maximum: VO R Art. 1. Die Waren, denen der Nationalkonvent unbedingten Bedarfscharakter zuerkannt hat und für die er einen Maximal- oder Höchstpreis festsetzen zu müssen geglaubt hat, sind: Frischfleisch, Pökelfleisch und Speck, Butter, Speiseöl, Rindfleisch, Salzfleisch, Wein, Branntwein, Essig, Apfelwein, Bier, Brennholz, Holzkohle, Steinkohle, Kerzen, Brennöl, Salz, Soda, Zucker, Honig, unbeschriebenes Papier, Leder, Eisen, Gusseisen, Blei, Stahl, Kupfer, Hanf, Leinen, Wolle, Stoffe, Gewebe, alle für die Fabrikation benötigten Rohstoffe, Holzpantinen, Schuhe, Raps und Rübsamen, Seife, Pottasche [= Kaliumkarbonat], Tabak. Art. 2. Unter den in der obigen Liste aufgeführten Waren sind die Höchstpreise für erstklassiges Brennholz sowie für Holz- und Steinkohle die gleichen wie im Jahre 1790, zuzüglich eines Zwanzigstels des damaligen Preises. Das Dekret vom 19. August für die Festsetzung der Preise für Brennholz, Kohle und Torf durch die Departements ist hiermit aufgehoben. Der Maximal- oder Höchstpreis für Kautabak beträgt zwanzig Sous für das Pfund Markgewicht [= poids de marc = 8 Lot oder ein halbes Pfund (altes Pariser Gewicht)], derjenige für Rauchtabak zehn Sous; für das Pfund Salz zwei Sous; für Seife fünfundzwanzig Sous. Art. 3. Die Höchstpreise für alle anderen in Artikel 1 aufgeführten Lebensmittel und Waren entsprechen im gesamten Geltungsbereich der Republik bis zum September des nächsten Jahres den jeweiligen Preisen von 1790, so wie sie aus den Marktberichten oder Preislisten jedes Departements hervorgehen, zuzüglich eines Drittels des damaligen Preises und nach Abzug aller fiskalischen und sonstigen Belastungen, denen die Waren damals, unter welchem Rechtstitel auch immer, unterworfen waren [...] Art. 7. Alle Personen, welche die in Artikel 1 aufgeführten Waren zu einem höheren als dem festgesetzten und in jedem Departement durch Anschlag bekannt gemachten Höchstpreis kaufen oder verkaufen, zahlen eine gemeinsam aufzubringende gemeindepolizeiliche Geldbuße in Höhe des doppelten Wertes des Kaufobjektes, die der Denunziant erhält. Ihre Namen werden in die Liste der verdächtigen Personen eingetragen, und sie werden als solche behandelt. Der Käufer wird von der ausgesprochenen Strafe befreit, wenn er selbst die Übertretung des Verkäufers zur Anzeige bringt. Jeder Händler ist verpflichtet, in seinem Laden eine deutlich sichtbare Liste mit den Maximal- oder Höchstpreisen seiner Waren auszuhängen. Art. 8. Der jeweilige örtliche Maximal- oder Höchsttarif der Löhne, Gehälter, Arbeitsentgelte und Tagelöhne wird, beginnend mit der Verkündigung dieses Gesetzes und bis zum September des nächsten Jahres, von den Generalräten der Gemeinden festgesetzt, wobei zu dem Satz von 1790 ein Aufschlag in Höhe der Hälfte hinzukommt. Art. 9. Die Gemeindebehörden können die Fabrikanten, Arbeiter und verschiedenen Arbeitskräfte dienstverpflichten und, falls sie sich ohne berechtigten Grund ihrer gewöhnlichen Arbeit entziehen, je nach den Umständen mit drei Tagen Haft bestrafen. Art. 10. Die Verwaltungsbehörden werden beauftragt, die ordnungsgemäße Ausführung des normalen und des Extraholzschlages sowie die Abfuhr des geschlagenen Holzes zu überwachen. Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe (c) Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG Seite 1 VO R SC H AU Arbeitsmaterialien Sekundarstufe Art. 17. Für die Dauer des Krieges ist jede Ausfuhr von Bedarfsartikeln und Grundlebensmitteln ins Ausland, unter welcher Benennung, in wessen Auftrag auch immer, untersagt, ausgenommen Salz. (Grab: Die Französische Revolution. Eine Dokumentation, 1973, S. 178 f.) Aufträge: 1. Bestimme den Zeitpunkt, zu dem diese recht straffe Kontrolle des Wirtschaftslebens eingeführt wurde. 2. Erstellen Sie eine Tabelle der im Dekret erwähnten Dinge und ordnen Sie sie nach Sachbereichen! 3. Versuche nachzuvollziehen, warum es wohl dennoch Unzufriedenheit bei Handwerkern und Lohnempfängern mit dem "doppelten Maximum" gab. 4. Trotz härtester Strafandrohung kam es bald zu einem blühenden Schwarzmarkt. Erkläre! 5. Überlege, ob du ähnliche Beispiele wirtschaftspolitischer Maßnahmen aus der Zeit vor der Revolution kennst. (Höchstpreis-Edikt Diokletians) 6. Beschreibe, wie in unserem Jahrhundert die Ausgabe von Lebensmitteln und Bedarfsgütern in Notzeiten organisiert, also "der Mangel gerecht verteilt" wurden. Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe (c) Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG Seite 2 Arbeitsmaterialien Sekundarstufe SC H AU STATIONEN DER TOTALEN ÜBERWACHUNG DES WIRTSCHAFTSLEBENS UNTER DEN JAKOBINERN 1793 VO R nach 1789: liberalisiertes Wirtschaftsleben dennoch: Versorgungsengpässe, Preissteigerungen + erste militär. Niederlagen Ende 1792: Unruhen in Paris und Provinzen 04.05.93: 26.07.93: 09.08.93: 15.08.93: 05.09.93: 29.09.93: 29.10.93: Gesetz über das "kleine" Maximum Gesetz gegen Hamstern Gesetz über staatl. Vorratswirtschaft Gesetz über Ernteeinsatz Zwangsrequirierung von Lebensmitteln Gesetz über das "große" Maximum Ausgabe von Lebensmittelkarten, festgelegte Gewinnspannen Ein völlig kontrolliertes Wirtschaftsleben - Rettung aus Not? Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe (c) Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG Seite 3 Arbeitsmaterialien Sekundarstufe WIRTSCHAFTSPOLITISCHE MASSNAHMEN DER JAKOBINER 1793/94 VO R SC H AU Unterstützt von Petitionen aus der Provinz, erhoben die Pariser Sektionen im Spätherbst 1792 die Forderung, die aufgrund der angespannten militärischen Lage verfügten Einschränkungen des freien Getreidehandels beizubehalten, während sich der Konvent mehrheitlich für eine Rückkehr zum Freihandel aussprach. Die vom Innenminister Roland im Dezember 1792 verkündeten wirtschaftsliberalen Prinzipien konnten jedoch politisch nicht lange verteidigt werden. Militärische Niederlagen, Versorgungsengpässe und weiter steigende Preise für die wichtigsten Grundnahrungsmittel, die den Ausgangspunkt aufstandsähnlicher Unruhen in der Hauptstadt wie in der Provinz bildeten, verstärkten den Druck auf den girondistischen Konvent, dem Ruf nach Rückkehr zur dirigistischen Wirtschaftspolitik des Ancien Régime nachzugeben. Das kaum befolgte und auch von den Behörden nicht mit Nachdruck durchgesetzte sogenannte kleine Maximum, die Preisfestsetzung für Getreide mit dem Gesetz vom 4. Mai 1793, war der erste Schritt in diese Richtung. Das Bündnis der Montagnards mit der Volksbewegung und der Ausschluss der Girondisten aus dem Konvent am 2. Juni 1793 schufen die politischen Voraussetzungen für weitergehende Reglementierungen bis hin zu terroristischen Maßnahmen gegen "Hamsterer" und "Wucherer". Die Phase der liberalen Ökonomie von 1789 bis 1792 war endgültig durch die dirigistische Phase der Revolution abgelöst. Unter dem Druck der Agitation der Etragés um Jacques Roux und der Hébertisten gegen "Reiche", "Wucherer" und "Aushungerer des Volkes" - Begriffe, mit denen sowohl Händler wie wohlhabendere Bauern bezeichnet wurden verschärfte der Konvent Schritt für Schritt die staatliche Einflussnahme auf das Wirtschaftsleben: Das Gesetz vom 26. Juli 1793 gegen das Hamstern verfügte die Meldepflicht für alle "lebensnotwendigen Güter" bei den Sektionen oder Stadtverwaltungen. Am 9. August 1793 wurde das Gesetz über Vorratsspeicher verabschiedet und damit erneut eine staatliche Vorratswirtschaft ins Leben gerufen, mit der seit Ludwig XV. immer wieder versucht worden war, Preissteigerungen und Hungerkatastrophen entgegen zu steuern. Zwei Verordnungen vom 15. August regelten die Zwangsrekrutierung von Arbeitskräften für die Ernte sowie die zentrale Erfassung der Getreidevorräte und statteten Konventskommissare mit der Vollmacht aus, für die Versorgung von Paris Getreide zu requirieren. All diese Maßnahmen fruchteten wenig, weil dem Grundübel, der galoppierenden Entwertung der Assignaten, die im August 1793 bereits 75 % ihres Wertes verloren hatten, nicht entgegen gesteuert wurde, statt dessen immer neues Papiergeld zur Finanzierung der Kriegslasten gedruckt werden musste. Geld, das der Handel nur widerwillig akzeptierte und das den Bauern wenig Anreiz bot, ihre Produktion über den Eigenbedarf hinaus zu steigern. In der Logik des einmal beschrittenen Weges staatlicher Zwangsmaßnahmen schien das Heil in der Verschärfung der Repression zu liegen. Mit ihrem Aufstand vom 4./5. September 1793 erzwangen die Pariser Sektionen die Aufstellung einer "Revolutionsarmee" zur gewaltsamen Requirierung von Lebensmitteln und eine verschärfte Justiz gegen Personen, die im Verdacht standen, Lebensmittel zu horten oder zu teuer zu verkaufen. Mit seinen Gesetzen vom 11. und 29. September verfügte der Konvent das "Allgemeine Maximum", eine für ganz Frankreich gültige Preisregulierung der lebensnotwendigen Güter; gleichzeitig beschloss die Nationalversammlung aber auch ein Maximum der Löhne, die auf der anderthalbfachen Höhe des Durchschnittslohnes von 1790 eingefroren wurden. Mit diesen Gesetzen zur staatlichen Überwachung der Lebensmittelversorgung, die für den Bereich der Manufakturen ergänzt wurde durch eine Art "Kriegsmerkantilismus" (Perrot), durch den die gesamte Ausrüstung der Armeen in staatliche Regie genommen wurde, schien der Forderungskatalog der Sansculottenbewegung eingelöst. Doch nach wie vor blieb die Ernährungslage, besonders der städtischen Unterschichten, prekär. Da nach Auffassung von Sansculotten und Teilen der jakobinischen Führung nicht etwa die verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik für die Misere verantwortlich war, sondern einzig Machenschaften, Komplotte und Verschwörungen von revolutionsfendlichen Produzenten und Händlern als Ursache ausgemacht wurden, versuchte man der Probleme durch eine abermalige Verschärfung des Terrors gegen die "Handels-Aristokraten" und eine weitere Ausdehnung der staatlichen Kontrolle Herr zu werden. Die Ausgabe von Lebensmittelkarten (29. Oktober 1793), die Überwachung des Brot-, Fleischund Zuckerverkaufs durch die Stadtverwaltung, schließlich der Beschluss, zentral für ganz Frankreich die Preise aller industriellen, handwerklichen und landwirtschaftlichen Produkte festsetzen zu lassen, wobei dem Großhändler maximal 5 % und dem Einzelhändler maximal 10 % Gewinnspanne vorgeschrieben wurden, markieren den Höhepunkt der Bürokratisierung und des - allerdings kaum einlösbaren - Anspruchs auf umfassende Reglementierung der Wirtschaft. (van den Heuvel: Revolutionäre Wirtschafts- und Sozialpolitik, in: Ploetz: Die Französische Revolution, 1988, S. 150 f.) Aufträge: 1. Erstellen Sie anhand des Textes eine Zeitleiste der wirtschaftspolitischen Maßnahmen von 1793! 2. Benenne die Auswirkungen, die derartige Maßnahmen auf die Bevölkerung und das Wirtschaftsleben eines Landes haben. Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe (c) Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG Seite 4 Arbeitsmaterialien Sekundarstufe REVOLUTIONÄRE VERÄNDERUNGEN Die neue Zeitrechnung - der Revolutionskalender: (22.9. - 21.10.) (22.10.- 20.11.) (21.11.- 20.12.) (21.12.- 19.1.) (20.1. - 18.2.) (19.2. - 20.3.) (21.3. - 19.4.) (20.4. - 19.5.) (20.5. - 18.6.) (19.6. - 18.7.) (19.7. - 17.8.) (18.8. - 16.9.) SC H AU Weinmonat Nebelmonat Reifmonat Schneemonat Regenmonat Windmonat Keimmonat Blütenmonat Wiesenmonat Erntemonat Hitzemonat Fruchtmonat R = = = = = = = = = = = = VO Vendémiaire Brumaire Frimaire Nivose Pluviose Ventose Germinal Floréal Prairial Messidor Thermidor Fructidor Der Monat zerfiel in drei Dekaden mit je 10 Tagen, der 5. und der 10. Tag waren Ruhetage, der Sonntag im kirchlichen Sinn wurde abgeschafft; die Jahreszählung begann am 22.9.1792 (Jahrestag der Proklamation der Republik) mit dem Jahre I; die in der obigen Liste fehlenden Tage vom 17. bis 21. September waren die sog. "Sansculottentage", fünf (in Schaltjahren sechs) Festtage. Aufträge: 1. Ermittle, warum man diesen Kalender einführte. 2. Notiere Auffälligkeiten bei den neuen Monatsnamen. 3. Bestimme, wann du nach diesem Kalender Geburtstag hättest. Neue Maß-, Gewichts- und Geldeinheiten: Vor der Revolution gab es allein in Paris 45 verschiedene Maße und Gewichte. 1795 wurde die Einführung des Dezimalsystems angeordnet. Längeneinheit wird der Meter. Alle Maße und Gewichte stehen zum Grundmaß in einem Zehnerverhältnis, das durch entsprechende lateinische Bezeichnungen ausgedrückt wird: z.B. Kilometer, Dezimeter, Zentimeter, Millimeter. Alle Flächen- und Volumenmaße stehen ebenfalls in einem Zehnerverhältnis zum Längenmaß. Grundeinheit für die Fläche ist der Quadratmeter, für das Volumen der Kubikmeter. Die Geldeinheit wird der Franc, der in 100 Centimes eingeteilt wird. Aufträge: 1. Benenne einen Vorteil gegenüber den alten Maßen. 2. Stelle die Bedeutung des neuen Systems für die Wirtschaft dar. Offizielle Umbenennungen während des "Terrors": Gebäude: Straßen/Plätze (Paris): Salle de Menus Plaisirs (Versailles) Palais de Tuileries Hotel de Ville Notre Dame Place Louis XV Rue de la Couronne Rue Saint-Honoré Place Royal = = = = = = = = Salle nationale Palais nationale Maison Commune Temple de la Raison Place de la Révolution (-> ... Concorde) Rue de la Nation Rue Honoré Place de Fédérés Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe (c) Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG Seite 5