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SKRIPT AUSSENHANDEL
© Rebecca V. Teufel
-Teil 1- Grundlagen des Außenhandels
Grundlagenskript Außenhandel
© Rebecca Teufel
ÜBERBLICK
I
Begriffliche Grundlagen..................................................3
II
Außenhandel und Handelspolitik .....................................4
III Außenwirtschaftsrecht ...................................................8
IV
Zölle im Außenhandel ....................................................9
V
Export ....................................................................... 13
VI
Import ....................................................................... 15
VII Transithandel ............................................................. 16
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Grundlagenskript Außenhandel
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I Begriffliche Grundlagen
Der Außenhandel bezieht sich im engeren Sinne auf den Export,
Import und den Transithandel.
Export: grenzüberschreitende Bereitstellung von Wirtschaftsleistungen an
ausländische Abnehmer
Import: grenzüberschreitender Bezug von Wirtschaftsleistungen von
ausländischen Anbieter
Transithandel: Kombination von Export und Import zwischen drei Ländern
Abb.1: Transithandel
Der Unterschied zwischen Außen- und Binnenhandel wird durch die
Verschiedenartigkeit der Rahmenbedingungen bestimmt.
Außenhandel: es handelt sich um grenzüberschreitende
Handelsbeziehungen
Binnenhandel: es handelt sich um innerstaatliche
Handelsbeziehungen
Der Außenhandel beschäftigt sich mit der Wirtschaftsverkehrslehre
 betriebswirtschaftlich: auf das einzelne Unternehmen bezogen
 volkswirtschaftlich: aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
Die Außenhandelstheorie liefert Erklärungen für das
Zustandekommen und für die Auswirkungen von
Außenhandelsbeziehungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Die Außenhandelspolitik beschäftigt sich mit den unterschiedlichen
Leitbildern, Zielsetzungen und Instrumenten zur Beeinflussung der
Außenhandelsbeziehungen

Gestaltungsaufgabe
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Grundlagenskript Außenhandel
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II Außenhandel und
Handelspolitik
Die Entwicklung und Struktur der Welthandelsbeziehungen ist das
Ergebnis einer weltweiten internationalen Arbeitsteilung
 Welthandelsbeziehungen sind überproportional gestiegen
Warum ist das so?
 Außenhandelslibalisierung  Abbau von Zöllen und
Handelshemmnissen
 Wachsender Wohlstand
 Sinkende Transportkosten
 Verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten
 Wegfall des Ost-/Westkonflikts
Die Welthandelsbeziehungen sind stark konzentriert auf die drei
Wirtschaftsregionen der Welt: Europa, Nordamerika und Südostasien
 Intrablockhandel 1 erlangt wachsende Bedeutung
 Großteil des Welthandelsvolumens entfällt auf Handel mit
Maschinen, Kraftwerken, Flugzeugen und Schiffen sowie
Energie und Rohstoffen
Die Möglichkeit einzelner Länder, am Welthandel teilzunehmen, wird
wesentlich durch den Entwicklungsstand der jeweiligen
Volkswirtschaft bestimmt.
 Abhängig von der relativen Bedeutung der einzelnen
Wirtschaftssektoren
Welche Wirtschaftssektoren gibt es?
primärer Sektor:
Agrarwirtschaft,
Forstwirtschaft und Fischerei
sekundärer Sektor:
Indusstrie und
produzierendes Gewerbe
tertiärer Sektor:
Dienstleistungssektor
Abb.2: Wirtschaftssektoren
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Handel zwischen Mitgliedsstaaten einzelner Handelsblöcke
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Zur Klassifizierung der Länder wird auch das Pro-Kopf-Einkommen
mit einbezogen. Somit gibt es vier Differenzierungen:
Industrieländer:
Anteil des primären
Sektors < 10%, hohes
BIP/Kopf
Schwellenländer:
Anteil des sekundären
Sektors > 30 %,
mittleres BIP/Kopf
Entwicklungsländer:
Anteil des sekundären
Sektors < 10%,
BIP/Kopf < 975 US-$
Ärmste Länder: sehr
niedriges BIP/Kopf
Abb.3: Länderklassifizierungen
BRICS-Staaten sind im Kommen. Dazu gehören Brasilien, Russland,
Indien, China und Südafrika.
Betrachtet man die Welthandelsbeziehungen hinsichtlich der
Zusammensetzung der Warenströme zwischen den Ländern, wird
zwischen intersektoralem und intrasektoralem Außenhandel
unterschieden.
Intersektoral: Waren unterschiedlicher Kategorie werden gehandelt
(Autos und Kaffee)  Handel mit komplementären Gütern
Intrasektoral: Waren gleicher Kategorie werden gehandelt (Autos)
 Handel mit substitutiven Gütern
Warum bestehen intersektorale Beziehungen?
 Komparative Kostenvorteile des Exportlandes
 Nichtverfügbarkeit der Handelswaren im Importland
Warum bestehen intersektorale Beziehungen?
 Quantitativ oder qualitativ günstige Faktorausstattung
 Wettbewerbsvorteile (z.B. Produktinnovationen)
Die Außenhandelspolitik beschäftigt sich aus gesamtwirtschaftlicher
Sicht mit den unterschiedlichen Leitbildern, Zielsetzungen,
Instrumenten und Maßnahmen zur Beeinflussung der
Außenhandelsbeziehungen. Leitbilder der Außenhandelspolitik sind
der Freihandel und der Protektionismus.
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Grundlagenskript Außenhandel
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Freihandel: Abbau von Handelshemmnissen und weitgehender
Verzicht auf staatliche Eingriffe
Protektionismus: staatliche Beeinflussung mit dem Ziel, Importe
zum Schutz der heimischen Wirtschaft zu beschränken oder die
eigene Exportwirtschaft durch gezielte staatliche Maßnahmen zu
fördern.
In der Realität findet sich meist eine Mischform beider Leitbilder
wieder.
Importbeschränkung
tarifäre Handelshemmnisse
- Zölle
- Abschöpfungen
nicht-tarifäre
Handelshemmnisse
- Importverbände
- Importkontigente
- Selbstbeschränkungen
- administratitve
Handelshemmnisse
Exportförderung
- Subventionierung
- Dumping
Abb.4: Instrumente protektionistischer Handelspolitik
Handelspolitik findet sowohl auf anationaler als auch auf
internationaler Ebene statt.
 Auf nationaler Ebene gibt es einzelstaatliche Regelungen
 Auf internationaler Ebene gibt es bilaterale und multilaterale
Kooperationen und Organisationen
Es werden verschiedene Formen der internationalen
Handelskooperationen unterschieden.
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Handelsabkommen
Konkrete
Vereinbarungen im
Rahmen eines
längerfristigen und
eher grundlegenden
Handelsvertrages
Präferenzabkommen
Betreffen
weitreichende
Handelsvergünstigu
ngen; meist in Form
von
Zollerleichterungen
bis hin zur
eingeschränkten
Zollfreiheit
Asozzierungsabkommen
Intensive Bindung
der Vertragspartner,
beziehen sich auf die
Durchführung
gemeinsamer
Projekte
Abb.5: Formen internationaler Handelskooperation
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III Außenwirtschaftsrecht
Das Außenwirtschaftsrecht im engeren Sinne regelt die Frage, ob
und unter welchen Bedingungen Güter eingeführt oder ausgeführt
werden dürfen.
 In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Das Außenwirtschaftsrecht im weiteren Sinne umfasst alle
Rechtsgebiete, die den Außenwirtschaftsverkehr betreffen können.
 Außensteuerrecht
 Internationale Markenrecht
 Produkthaftungsrecht
 Gesellschaftsrecht
 Internationale Kaufvertragsrecht
 Kartell- und Wettbewerbsrecht
Das Außenwirtschaftsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen,
welcher die Bedingungen des freien Außenhandels aufführt.
 Die Außenwirtschaftsverordnung wurde auf Grundlage des
Außenwirtschaftsgesetzes erlassen; sie regelt die zur
Umsetzung und Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes
erforderlichen Kontroll- du Genehmigungsverfahren
Welche außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungsmöglichkeiten
gibt es?
GenehmigungsVerbote
vorbehalte
absolute
Ein-, Aus- oder
Durchfuhr ist
strengstens
untersagt
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präventive
Ein-, Aus- oder Durchfuhr ist von
der Vorlage eines Genehmigungsbescheides abhängig
Ein-, Aus- oder Durchfuhr darf
nur mittels einer Ausnahmebewilligung eines förmlichen
Genehmigungsverfahrens
erfolgen
Abb.6: Beschränkungen
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IV Zölle im Außenhandel
Zölle sind Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr
 Tarifäre Handelshemmnisse
 Können von Staaten oder Staatengemeinschaften erhoben
werden
 Instrument zur Beeinflussung internationaler
Handelsbeziehungen
Nach dem Erhebungszweck der Zölle lassen sich folgende Zollarten
unterscheiden.
Fiskalzölle
Schutzzölle
Retorsionszölle
dienen zur staatlichen
Einnahmeerzielung
dienen dazu, inländisch
wettbewerbsschwache
Wirtschaftsbranchen vor
ausländischer Konkurrenz
zu schützen
können zur Vergeltung
protektionistischer
Maßnahmen erhoben
werden
Abb.7: Zollarten nach dem Erhebungszweck
Das Zollrecht ist neben dem Außenwirtschaftsrecht der zweite
Rechtsbereich im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
 Bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Zölle und
Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr erhoben
werden
Zu den wichtigsten Rechtsquellen gehören:
 Der Zollkodex
 Die Zollkodex-Durchführungsverordnung
 Nationale Bestimmungen
Die wichtigsten Informationen zur Zollbehandlung sowie nationale
Bestimmungen sind im Elektronischen Zolltarif (EZT)
zusammengefasst.
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Die zunehmenden internationalen Sicherheitsanforderungen im
Welthandel haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst,
weltweite Rahmenbedingungen für ein effizientes Risikomangement
in der Zollabwicklung zu informieren.
 Durchgängige Absicherung der internationalen Lieferkette
 Einführung der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte (ZWB)2
Im Außenhandel hat der Ursprung einer Ware sowohl für die
außenwirtschaftsrechtliche als auch für die zollrechtliche
Warenbehandlung eine grundlegende Bedeutung.
 Ursprungsland kann maßgeblich dafür sein, ob einer Ware eine
Einfuhrbeschränkung unterliegt oder ob gegebenenfalls
Einfuhrzölle erhoben werden
 Es wird der nichtpräferenzielle vom präferenziellen Ursprung
unterschieden
nichtpräferenzieller
Ursprung
Grundlage für die Umsetzung
verschiedener
handelspolitischer
Maßnahmen. Waren haben
einen nichtpräferenziellen
Ursprung in dem Land, in
welchem sie vollständig
gewonnen/hergestellt worden
sind
präferenzieller
Ursprung
Voraussetzung für die
Gewährung einer
Zollvergünstigung oder einer
Zollbefreiung. Für den
Präferenzursprung gibt es
unterschiedliche Regeln, die
den Ursprung im Sinne des
jeweiligen Abkommens
Abb.8: Warenursprung*
 Durch Präferenzen räumen sich die beteiligten Staaten eine
Vorzugsbehandlung in Form von ermäßigten Zollsätzen bis hin
zur Zollfreiheit ein.
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Zollrechtlicher Status, der es besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen
ermöglicht, Erleichterungen bei der Zollabwicklung in Anspruch zu nehmen
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*Der wettbewerbsrechtliche Warenursprung erfolgt durch eine
Kennzeichnung der Ware mit dem Herkunftslandnachweis; er dient
dem Verbraucher- und Wettbewerbsschutz.
Die zollamtliche Erfassung des Warenverkehrs dient sowohl der
Überwachung handelspolitischer Maßnahmen als auch der Erhebung
von Zöllen und anderen Abgaben. Man unterscheidet:
Gemeinschaftswaren
Nichtgemeinschaftswaren
Waren, die vollständig im Zollgebiet der
Gemeinschaft gewonnen oder
hergestellt werden
=> verzollte Drittware
Waren aus Drittländern, welche die
Grenze zur Gemeinschaft überschritten
haben, aber noch nicht zum freuen
Verkehr abgefertigt wurden
Abb.9: Warenstatus
Durch die Zollanmeldung wird das gewünschte Zollverfahren
bestimmt. Inhalt:
 Genaue Beschreibung der Ware und die dazugehörige
Warennummer
 ggf. Zollwert und Warenursprung
 Zollnummer, welche zur Identifikation des Zollanmelders dient
Nach ZK3 gibt es verschiedene Formen der Zollanmeldung:
 Schriftliche Anmeldung: Sie ist vorgeschrieben, sofern keine
anderen Formen in Betracht kommen. Beim Normalverfahren
erfolgt die Zollanmeldung auf dem Einheitspapier 4. Beim
unvollständigen Verfahren reichen eine unvollständige
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Zollkodex
Anmeldeformular, welches für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlich ist
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Anmeldung, das vereinfachte Anmeldeverfahren sowie das
Anschreibeverfahren.
 EDV-Zollanmeldung: Diese soll den Außenhandel vereinfachen
sowie die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöhen. In
Deutschland besteht für die e-Zollabwicklung das IT-Konzept
ATLAS, durch welches es möglich sein soll, alle Daten zur
Durchführung von Zollformalitäten auszutauschen.
 Mündliche Zollanmeldung: Warensendungen mit einem Wert <
1000,00 EUR können auch mündlich oder durch konkludentes
Handeln erfolgen. Sie ist nur bei der Überführung der Waren in
den zollrechtlich freien Verkehr, bei der Ausfuhr sowie bei der
vorrübergehenden Verwendung möglich.
Im Zollkodex werden verschiedene Zollverfahren unterschieden,
durch welche eine Ware eine zollrechtliche Bedeutung erhält.
 Zollverfahren hängt vom Status der Ware und ihrer
Zweckbestimmung ab
Welche Zollverfahren gibt es?
 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
 Überführung in das Auslandsverfahren
 Versandverfahren
 Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Der Zollwert stellt die Bemessungsgrundlage für die Bemessung des
Zolls dar.
 Zollbetrag ist der zu zahlende Zoll
 In seltenen Fällen können Zölle auch als spezifischer Zoll
erhoben werden: Höhe des Zolls richtet sich nach dem
Gewicht, dem Volumen oder der Stückzahl der gehandelten
Ware
 Zur Ermittlung des Zollwerts wurde der GATT-Zollkodex
geschaffen, der eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die
Mitgliedsstaaten der EU darstellt
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V Export
Unter Export wird der grenzüberschreitende Verkauf von Waren und
Dienstleistungen verstanden.
Sachgüterexport
Dienstleistungsexport
physisch greifbare Waren
werden ins Ausland verkauft
entgeltlich erbrachte
Leistungen werden für
ausländische Kunden erbracht
Abb.10: Sach- und Dienstleistungsexport
In Bezug auf die Mittelbarkeit des Exportgeschäfts zum
ausländischen Geschäftspartner wird zwischen indirektem und
direktem Export unterschieden.
direkt
Unmittelbare/direkte Vertragsund Geschäftsbeziehung
indirekt
Der Geschäftsbeziehung ist ein
rechtlich selbstständiges,
inländisches Außen- bzw.
Exporthandelsunternehmen5
zwischengeschaltet
Abb.11: Direkter und indirekter Export
Das Direktexportgeschäft ist volumenmäßig größer als das indirekte
 Im Zuge der Internationalisierung an Bedeutung gewonnen
5
Dieses Unternehmen übernimmt die Geschäftsanbahnung, die Exportabwicklung als auch die mit
dem Export verbundenen Risiken
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 Zurückzuführen auf den weltweiten Abbau von Zoll- und
Handelshemmnissen
 Stärkere Kundenindividualisierung fördert den Direktexport
 Direkte Kontroll- und Einflussmöglichkeit auf den Erfolg
Je nach Bedeutung des Exportgeschäfts und den jeweiligen
innerbetrieblichen Voraussetzungen können verschiedene aufbauund ablauforganisatorische Formen der Exportorganisation
unterschieden werden.
Was ist Organisation? Organisation ist ein System von Regelungen.
Menschen und Betriebsmittel werden so zugeordnet, dass die
Betriebsziele bestmöglich/optimal erreicht werden. Die Organisation
gibt es als
 Tätigkeit: Die Unternehmung wird organisiert
 Zustand: Die Unternehmung hat eine Organisation
 Funktion: Die Unternehmung ist eine Organisation
Aufbauorganisation
umfasst:
- die Zerlegung der Gesamtaufgabe in Teilaufgaben
- die Bildung von Stellen und Abteilungen
- die Übertragung von Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortung auf die einzelnen Mitarbeiter
- die Darstellung des Unternehmensaufbaus
- die Entwicklung von Führungsformen und Techniken
Ablauforganisation
regelt die zeitlichen und räumlichen Handlungselemente
(Arbeitsabläufe). Hilfsmittel:
- Balkendiagramm
- Flussdiagramm
- Netzplan
- Arbeitsablaufkarte
- Kommunikationsdiagramm
Abb.12: Aufbau- und Ablauforganisation
Der zentrale Vorteil einer eigenständigen Exportabteilung: klare
Trennung von In- und Auslandsgeschäft
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VI Import
Import ist der Bezug von wirtschaftlichen Leistungen aus dem
Ausland. Auch hier wird zwischen Sachgüter- und
Dienstleistungsimporte unterschieden.
Sachgüterexport
Dienstleistungsexport
physisch greifbare Waren werden
aus dem Ausland bezogen
entgeltlich erbrachte Leistungen
werden von ausländischen
Anbietern bezogen
Abb.13: Sach- und Dienstleistungsimport
In Bezug auf die Mittelbarkeit des Exportgeschäfts zum
ausländischen Geschäftspartner wird zwischen indirektem und
direktem Export unterschieden.
direkt
Unmittelbare/direkte Vertragsund Geschäftsbeziehung
indirekt
Der Geschäftsbeziehung ist ein
rechtlich selbstständiges,
inländisches Außen- bzw.
Exporthandelsunternehmen6
zwischengeschaltet
Abb.14: Direkter und indirekter Import
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Dieses Unternehmen übernimmt die Geschäftsanbahnung, die Exportabwicklung als auch die mit
dem Export verbundenen Risiken
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VII Transithandel
Der Transithandel ist eine Form des Außenhandels, bei dem die
Warenlieferung zwischen Exporteur und Importeur über einen
Transithändler erfolgt (Dreiecksgeschäft)
 Erwirbt auf vertraglicher Grundlage Waren von einem
Exporteur und veräußert diese auf vertraglicher Grundlage an
einen Importeur
 Transithändler kann entsprechende Gewinnspannen erzielen
 Wird von Unternehmen betrieben, die auf die
Außenhandelsabwicklung spezialisiert sind
Das Transithandelsgeschäft ist meist ein Zusatzgeschäft neben dem
klassischen Import und Export
 Werden auch von internationalen Großkonzernen mit zentraler
Beschaffungsorganisation wahrgenommen
 Ist auf bedeutende internationale Handelszentren und
Hafenstädte konzentriert
 Typische Transitgüter: Massenwaren (Tee, Kaffee, Leder,
bestimmte Rohstoffe), standardisierte Konsumgüter sowie
Zulieferteile
Transithandel ist von der Durchfuhr anzugrenzen
 Durchfuhr: Die Beförderung von Sachen aus fremden
Wirtschaftsgebieten durch das Wirtschaftsgebiet, ohne dass die
Sachen im Wirtschaftsgebiet in den zollrechtlich freien Verkehr
gelangen
Durchfuhr ist die rein physische Warendurchfuhr ohne Einschalten
eines inländischen Händlers
 Es findet keine vertragliche Eigentumsübertragung statt
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Transithandelsgeschäfte können sowohl im Strecken- als auch
Lagergeschäfte abgewickelt werden
Streckengeschäft
Lagergeschäft
Die Ware berührt das
Hohheitsgebiet des Transithändlers
nicht und wird direkt an den
Importeur geliefert
Die Ware wird im Hoheitsgebiet des
Transithändlers eingelagert und erst
später an den Importeur
weiterveräußert
Abb. 15: Differenzierung von Strecken- und Lagergeschäft
Bei der Abwicklung des Transithandels sind die
außenwirtschaftlichen Beschränkungen und Verbote ebenso zu
beachten wie die erforderlichen statistischen Meldepflichten
 Länderabhängige Ausfuhrbeschränkungen bestehen
insbesondere für Embargoländer
 Embargo: Verbot der Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte
Staaten
 Genehmigungspflicht für „dual-use“-Güter: Güter mit ziviler als
auch militärischer Nutzung
Beim Transithandel sind die zollrechtlichen Bestimmungen für die
Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr zu beachten
 Keine gesonderte zollamtliche Erfassung beim
Streckengeschäft
 Bei einer Durchfuhr findet das externe Versandverfahren statt
(Zollüberwachung bis zur Bestimmungszollgrenze)
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Besondere Bedeutung für den Warenumschlag im Transithandel
erlangen Freizonen und Zolllager
Freizonen
Zolllager
Transitwaren können zoll- und
abgabenfrei gelagert und
umgeschlagen werden
Transitwaren werden ohne
Abgabenentrichtung umgeschlagen.
Die Waren werden in einem
Zolllager zollamtlich erfasst
Abb. 16: Differenzierung von Freizonen und Zolllager
Die wirtschaftliche Bedeutung des Transithandels erklärt sich vor
allem durch fehlende Markttransparenz sowie durch die Existenz
tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse zwischen den
beteiligten Staaten
 Internationale Warenumschlagsfunktion
 Kann ferner zur Überwindung von Handelshemmnissen
beitragen
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