E 61488 I 01.2014 Jahrgang 18 J ournall f ü r d i e i mpll antt oll ogii sch h e P raxii s Zahn der Zukunft Chancen der Stammzellenforschung Materialeinkauf: Hilferuf: 8. Europa-Symposium: Was Zahnärzte beachten müssen Patienten fragen, BDIZ EDI antwortet BDIZ EDI goes Barcelona Seite 10 und 73 Seite 24 Seite 66 INNOVATIV. EINFACH.SICHER INNOVATIV. Ob navigierte Implantation mittels GuidedSurgery, digitale Abformung oder die Herstellung von individuellen Abutments mit CAD/CAM Verfahren. Die Zukunft beginnt jetzt – mit alphatech ®. EINFACH. Vom übersichtlichen OP-Tray mit allen benötigten Komponenten bis zum kompletten Spektrum an Versorgungsmöglichkeiten. Überflüssiges hat hier keinen Platz. SICHER. Sicherheit bietet das alphatech ® System in allen Bereichen. Von der BONITex® Oberfläche, über Bohrer mit Tiefenstops bis hin zu einer separaten Schraube für alle prothetischen Aufbauten. FreeTel: FreeFax: 0800 -1500055 08000 - 400044 www.alphatech-implantate.de [email protected] BDIZ EDI Aktuell Editorial K orruption und Fehlverhalten sind zurzeit in aller Munde. Da fällt es leicht, auch für nur vermutete Korruption – nicht nur im Gesundheitswesen allgemein, sondern auch in Arzt- und Zahnarztpraxen – eine aufnahmebereite Leserschaft zu finden. Transparency Deutschland e.V. erkennt im öffentlichen Gesundheitswesen ein „besonders anfälliges Gebiet für Korruption“, weil es intransparent und komplex sei. Forderungen der Zahnärzteschaft nach Transparenz der Rechnungsstellung verhallten in den vergangenen Jahren ungehört. Missbräuchliches Ausnutzen der Intransparenz im Gesundheitswesen geschieht nach Ansicht von Transparency durch alle Beteiligten. Politik und Gesetzgeber wollen reagieren. Im Koalitionsvertrag haben Schwarz-Rot angekündigt: „Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.“ Auch für uns Zahnärzte droht Ungemach in Form des am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurfs der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser Entwurf demnächst als Gesetz im Bundesgesetzblatt stehen wird. Betroffen sein wird gerade auch der Materialeinkauf und -verkauf und entsprechend wir Zahnärzte und die Dentalindustrie. BDIZ EDI konkret I 01.2014 zum Beispiel Naturalrabatte.. Denn diese Materialien müssen dem Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung gestellt werden, verdienen darf der Zahnarzt daran nichts. Fehler bei der Abrechnung werden dann als Straftatbestände verfolgt. Probleme hinsichtlich Bestechlichkeit entstehen nach dem vorgesehenen neuen § 299a StGB schon dann, wenn der Zahnarzt als Gegenleistung für den Einkauf eine Vergünstigung erhält, die der Strafrichter als unlautere Bevorzugung im Wettbewerb interpretieren könnte, ohne Rücksicht darauf, ob der Zahnarzt die Materialien weiterverkaufen kann. Neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll: „§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (1) Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 1. einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb bevorzuge oder 2. sich in sonstiger unlauterer Weise beeinflussen lasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(…)“ Schwarze Löcher? Die Zahnarztpraxis kennt vier verschiedene Arten von Material, das eingekauft wird: 1. gesondert abrechenbares Material, das den Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung gestellt werden kann (beispielsweise Implantate), 2. nicht gesondert abrechenbares Material, das den Patienten nicht in Rechnung gestellt werden kann (der sogenannte Sprechstundenbedarf), 3.Legierungen in der Zahntechnik, die zum Tagespreis des Verkaufs abgerechnet werden, 4. Produkte rund um Zahnpflege, Life-Style und so weiter. Diese Materialarten unterscheiden sich hinsichtlich des Verhältnisses von Einkaufspreis zu Verkaufspreis. Nur bei nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten (Sprechstundenbedarf = Praxismaterial) spielt die Frage, zu welchem Preis der Zahnarzt diese einkauft, für die Abrechnung gegenüber dem Patienten keine Rolle. Wenn er für diesen Bereich besondere Rabatte erhält, mindert dies eben seine Betriebskosten. Bei Zahnpflegeprodukten/ Life-Style kommt die Umsatzsteuerproblematik hinzu. Probleme entstehen dann, wenn der Zahnarzt Vergünstigungen erhält beim Einkauf von gesondert abrechenbaren Materialien, Anfang Februar wurde der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag damit beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wie der aussehen könnte, ist anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs des Bundesrates und der Stimmenverteilung im Bundestag unschwer zu erraten. Die einzige Partei, die damals Widerstand gegen die von der SPD geforderte Aufnahme des spezifischen Straftatbestands in das Strafgesetzbuch geleistet hat, war die FDP. Und die ist bekanntlich seit dieser Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag vertreten. Der BDIZ EDI hat reagiert und einen Leitfaden zum Umgang mit Materialeinkauf und Materialabrechnung erstellt. Christian Berger Präsident BDIZ EDI 3 4 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Antikorruptionsgesetz 10 ante portas Inhalt Hilferuf einer 8. Europa-Symposium 24 Patientin BDIZ EDI Aktuell 66 in Barcelona Events Editorial 3 Nobel Biocare Symposium: Noch erfolgreicher Behandeln 98 Bundesregierung entdeckt Quellen des guten Lebens 6 Prothesenträger profitieren von Antikorruptionsgesetzt ante portas 10 Mini-Implantaten von 3M Espe 18. Jahressymposium – und der BDIZ EDI wird 25 12 Aktionsbündnis erleichtert Implantatprophylaxe 17. Jahressymposium: Hier geht‘s lang 20 für Praxis und Patient Hilferuf einer Patientin 24 Internationales Symposium von BioHorizons: Dubai 2014 103 Rückschau/Vorschau 28 Workshop von Biomet 3i: adp-Newsletter: Depeschendienst für Mitglieder 30 Zwei für den digitalen Workflow 104 Kooperation zwischen BDIZ EDI und PZVD 34 3M Espe: Seminarprogramm 2014 ab sofort erhältlich 105 36. PZVD-Tag in Berlin: Duales System ja, aber … 36 Straumann bringt Dentalhandwerk 24. Gutachterkonferenz Implantologie 40 mit Automobilindustrie zusammen 106 10. Europäischer Workshop zur Parodontologie der EFP 108 Curriculum Implantologie: 100 102 Fit für die implantologische Praxis 42 Fortbildung mit Biomet 3i: Von den Besten lernen 109 BDIZ EDI-Kursprogramm 2014: iCAMPUS Community 46 Henry Schein: „Evolution goes Digital“ 110 Implantatlösungen von Implant Direct – Aktionsbündnis „gesundes Implantat“: 50 praxisnah und nachvollziehbar AS-Akadmie: Für die Zukunft gerüstet 54 ITI Sektion geht 2014 mit stattlichem Der BDIZ gratuliert 56 Fortbildungsangebot an den Start In memoriam Professor Dr. Bernhard Broos 58 1. Synergiesymposium „Lust auf Zukunft?“ 113 6. Swiss Biomaterial Days: „Weniger ist Mehr“ 114 Periimplantitis im Praxisalltag BDIZ EDI Aktuell Europa Newsticker 112 Patienten- und anwenderfreundliche Implantologie 60 Staatliche Planung zur Niederlassung von Gesundheitsdiensten: Mit EU-Recht vereinbar? 62 8. Europa-Symposium in Barcelona 66 mit dem KSI-System: Sanfte Implantologie 116 Straumann: Fortsetzung des Forum Young Professionals 116 Markt Camlog: Interview mit Prof. Dr. Fernando Guerra Ein anderer Blick auf die Freien Berufe: Kent Nagano erhält Ehrenpreis in München 112 70 und Prof. Dr. Mariano Sanz 118 Nobel Biocare: Interview mit Dr. Bastian Wessing 122 Abrechnung & Recht ITI World Symposium: Interview mit Materialeinkauf und Materialabrechnung Prof. Dr. h.c. David Cochran 124 Anwenderberichte und Innovationen aus der Industrie 126 in der Zahnarztpraxis 73 Fortbildung Termine & Mitteilungen Dr. Dr. Manfred Nilius: Die intraossäre Anästhesie mit Anesto 94 Termine · Impressum 145 Aufnahmeantrag 146 Gleicher Implantatkörper, mehr Versorgungsmöglichkeiten. Konzipiert für maximale Weichgewebserhaltung. Mit konischer Innenverbindung und integriertem Platform Switching. NEU Klinisch erprobter und bewährter wurzelförmiger Implantatkörper. Jetzt auch mit 0,75 mm maschinierter Schulter NobelReplace Conical Connection – Erweitern Sie Ihr Prothetikangebot und profitieren Sie gleichzeitig von den Vorteilen des klinisch bewährten NobelReplace Tapered Implantatkörpers. Die farbkodierten chirurgischen und prothetischen Komponenten sowie das standardisierte einfache Bohrprotokoll gewährleisten leichte Anwendbarkeit und vorhersagbare Ergebnisse. NobelReplace Conical Connection wurde für den Einsatz im ästhetisch anspruchsvollen Bereich entwickelt und bietet eine stabile, passgenaue Verbindung sowie integriertes Platform Switching. So können eine optimale Erhaltung des Weichgewebes und damit ein natürliches Aussehen gewährleistet werden. Seit 48 Jahren sind wir ein Innovator auf dem Gebiet der Zahnmedizin – wir haben die Erfahrung, Ihnen zukunftssichere und zuverlässige Konzepte für eine effektive Patientenbehandlung anbieten zu können. Ihr Know-how, unsere Lösungen – für das Lächeln Ihrer Patienten. Nobel Biocare Symposium 2014 BMW Welt – München 26. Juni – Vorkongress mit Workshops 27./28. Juni – Symposium www.nobelbiocare.com/events Save the date! 6 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Am 16. Dezember 2013 wurde der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD unterzeichnet. Von links nach rechts: Frank-Walter Steinmeier, Andrea Nahles, Sigmar Gabriel, Angela Merkel, Horst Seehofer, Hermann Gröhe, Alexander Dobrindt, Volker Kauder und Gerda Hasselfeldt. Foto: CDU/Tobias Koch/tokography.de Bundesregierung entdeckt Quellen des guten Lebens Schwarz-Rot will alle glücklich machen Selten ist eine Bundesregierung prosaischer und zugleich glücksverheißender gestartet: „Die Regierung der Großen Koalition will die Quellen des guten Lebens allen zugänglich machen, das bedeutet, allen bestmögliche Chancen zu eröffnen.“ So steht es im 185 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Und die wiedergewählte Kanzlerin, Angela Merkel, gibt sogar ein persönliches Versprechen: „Mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag kann sichergestellt werden, dass es den Menschen 2017 noch einmal besser gehen wird.“ Angesichts des erfolgreichen Krisenmanagements der Kanzlerin in den vergangenen Jahren: Wer möchte daran zweifeln? Doch die Frage stellt sich: Wird es angesichts der jetzt vorgenommenen Berliner Weichenstellungen in der Arbeitsmarktund Sozialpolitik nicht noch ein böses Erwachen geben – spätestens wenn die heute 30- und 40jährigen spüren, welche Lasten ihnen mit Erfüllung der rentenpolitischen Entscheidungen aufgebürdet werden? Da könnten die als erste Amtshandlung der neuen Regierung ausgesetzte Beitragsermäßigung und der bis 2030 auf 22 Prozent steigende Rentenbeitrag nur ein Vorgeschmack auf jene bitteren Wahrheiten sein, die es künftig zu schlucken gibt. 6,5 Milliarden Euro jährlich kostet die Einlösung des Wahlversprechens der Union, Erziehungszeiten auch für Frauen anzurechnen, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Das belastet die Rentenkasse bereits ab Juli 2014. Die „Rente mit 63“, sprich: nach 45 Beitragsjahren, ein Wahlversprechen der SPD, kostet jährlich bis zu 3,1 Milliarden Euro. Hinzu kommen höhere Renten für Geringverdiener, steigende Erwerbsminderungsrenten, summa summarum in den nächsten 15 Jahren 160 Milliarden Euro Mehrausgaben alleine in der Rentenversicherung. Bezahlt wird das von Arbeitnehmern und Arbeit- gebern ebenso wie von den Rentnern selbst, deren Rentenniveau aufgrund höherer Rentenausgaben sinken wird. Auch der Steuerzahler wird seinen Teil zur Erfüllung dieser Versprechen leisten müssen; die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Rentenversicherung steigen. Schröders Agenda wird geschreddert Dabei funktioniert das Zahlenwerk nur, solange die Konjunktur läuft und die Erwerbslosenzahlen nicht steigen. Kaum verwunderlich daher die massive Kritik an den geplanten Wohltaten der Regie- BDIZ EDI konkret I 01.2014 rung. Prominenteste Kritiker aus dem eigenen Lager sind der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering und Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), dessen Agenda 2010 von der SPD-Frau Andrea Nahles nun geschreddert wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung Anfang Februar darauf hinweisen, dass auch Schröders Reformkonzept für die Rente mit 67 den Rentenbezug ohne Abschlag nach 45 Beitragsjahren beinhaltete. Neu geregelt werden soll, dass künftig auch die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I bis zu fünf Jahren angerechnet werden sollen. Damit wird die Rentensystematik ausgehebelt; entsprechend kritisch reagierte darauf der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische. „Falsche Klientelpolitik“ hat Prof. Bert Rürup der jetzigen SPD-Führung vorgehalten und auf den potenziellen Missbrauch der geplanten Regelungen hingewiesen (FAZ v. 31. 1. 2014). Fast scheint es, als wolle die Bundesregierung die demografischen Fakten verdrängen, die zur Sicherung der Rente und des Rentenniveaus längere Lebensarbeitszeiten erzwingen (Dabei könnten sich die Probleme durch das Glücksversprechen der Koalition sogar noch verschärfen: Glückliche Menschen haben eine um 14 Prozent höhere Lebenserwartung, so eine Studie von Howell et al aus dem Jahr 2007). 7 So einfach wie ein Zahnstumpf Implantieren muss nicht teuer sein. Überzeugen Sie sich von der einfachen Arbeitsweise mit FairOne™. Wir beraten Sie gerne. Glück verlängert das Leben Auch wenn sich Merkel, Seehofer und Gabriel das Thema Gerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben haben, mit Generationengerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun. Was für die Umweltpolitik seit langem gilt, das Prinzip der Nachhaltigkeit, sollte endlich auch in der Sozialpolitik Einzug halten. „Hier müssen wir auch an die zukünftigen Generationen denken, auch ihnen schulden wir Solidarität“, so der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx in seinem lesenswerten Buch „Das Kapital“ (2008). Eine aktuelle Bertelsmann-Studie rechnet vor, dass ein heute 13jähriger im Laufe seines Lebens 77 000 Euro mehr an Rentenbeiträgen zahlen wird, als ihm an Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung zukommt. Besonders pikant: Der Autor der Analyse, der Bochumer Ökonom Martin Werding, hat 2011 an einem Gutachten des Sachverständigenrates zur Be- Qualität aus Deutschland Mit FairOne™ bekommen Sie ein einzigartiges, einteiliges Implantat, dass Ihnen neue Patientenkreise erschließt. FairImplant GmbH Kieler Str. 103-107 • 25474 Bönningstedt Tel 040 25 33 055-0 • Fax 040 25 33 055-29 www.fairimplant.de • [email protected] 8 BDIZ EDI konkret I 01.2014 gutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mitgearbeitet, einem Beratungsgremium der Bundesregierung zu den Folgen des demografischen Wandels. Vernichtende Kritik der Sachverständigen Das im November 2013 veröffentlichte Jahresgutachten des Sachverständigenrates für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bringt es auf den Punkt: „Die aktuelle wirtschaftliche Situation und die gute Position Deutschlands im Vergleich zu den Krisenländern des Euro-Raums scheinen bei vielen politisch Handelnden den Blick auf die großen zukünftigen Herausforderungen verstellt zu haben. Doch diese werden umso größer, je später und je weniger konsequent sie angegangen werden.“ Überdeutlich weisen die Wirtschaftsweisen darauf hin, dass viele der angekündigten Wohltaten, wie etwa die Mütterrente, die Aufstockung von niedrigen Renten oder großzügige Ausnahmen von der Rente mit 67, überwiegend zu Lasten der kommenden Generationen gehen. Fragt sich, ob der Sachverstand von Experten bei dem geplanten Kurswechsel im Rentensystem überhaupt gefragt ist, fragt sich aber insbesondere, was die Union als eigentlicher Gewinner der Bundestagswahl im Herbst 2013 dazu gebracht hat, wichtige ordnungs- und sozialpolitische Grundsätze über Bord zu werfen. Als Antwort bekommt man den lapidaren Hinweis auf mangelnde Alternativen bei der Regierungsbildung. Richtig ist, dass es im Parlament, anders als das Wahl-ergebnis es spiegelt, eine linke Mehrheit gibt, da sowohl die Liberalen als auch die AfD knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. So erscheint das bürgerliche Lager im Bundestag unterrepräsentiert, was auch unter verfassungspolitischen Gesichtspunkten nachdenklich stimmen muss. Peer Steinbrück, der gescheiterte Kanzlerkandidat der SPD, zog in einem Interview der Süddeutschen Zeitung folgendes Resumee: „Die Sozialdemokratie hat die Wahl gewonnen – mit Angela Merkel.“ Das empfinden auch viele Mitglieder und Wähler der Union so. Doch die Karawane zieht weiter. BDIZ EDI Aktuell Stillstand in der Gesundheitspolitik Keinen Elan zeigt die Große Koalition – bislang – beim Thema Gesundheit. Zu weit lagen die Vorstellungen der Koalitionspartner auseinander, um eine Perspektive zu formulieren, wie auch hier auf die Probleme der Demografie zu reagieren ist. Immerhin verzichtete die SPD in den Gesprächen mit der Union frühzeitig auf ihr Lieblingsprojekt, die Einführung der Bürgerversicherung. Auch bei der Krankenversicherung kommt es zu Mehrbelastungen für Beitragszahler, zum einen durch die Anhebung der Versicherungsgrenze seit dem 1. Januar 2014, zum anderen durch die Änderung des pauschalen Zusatzbeitrages („kleine Kopfpauschale“) in der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, in den der bislang vom Arbeitnehmer allein zu tragende Beitragsanteil von 0,7 Prozent einfließt. Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem ak tu ellen Gutachten auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Reformen, wie etwa die Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung (Bürgerpauschale), angemahnt. Die Regierung marschiert in die entgegengesetzte Richtung. Das gilt ebenso für die zusätzliche Regulierung der Gesundheitsversorgung. Statt auf mehr Vertragsfreiheit zu setzen, wie vom Sachverständigenrat gefordert, werden alte Steuerungselemente neu belebt, wird ein neues Qualitätsinstitut gegründet und die Macht des medizinischen Dienstes der Krankenkasse gestärkt. Regulierung bleibt Mittel der Wahl Die Koalition will den Krankenkassen „Freiräume“ schaffen, „um im Wettbewerb gute Verträge zu gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können“. Das wirft die Frage erneut auf, ob Krankenkassen nun Unternehmen sind, für die das Wettbewerbs- und Kartellrecht gilt, oder – so die derzeit vorherrschende Meinung – nicht nach allgemeinen Marktregeln zu beurteilen sind. (In den Niederlanden war die „Privatisierung“ der Krankenversicherung einer der wichtigsten Bausteine für eine Reform des Krankenversicherungsrechts im Jahr 2006.) Zu den nennenswerten Aussagen des Koalitionsvertrages im Kapitel Gesundheit zählt aus Sicht der Heilberufe die Ankündigung, dass der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden wird. Das kann man auch so lesen, dass es bei delegierbaren Leistungen zu einer Absenkung der Honorarsätze kommen kann. Wie weit die Rahmenvereinbarung zwischen dem PKV-Bundesverband und der Bundesärztekammer zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dem Vorschub leistet, wird man sehen. Darüber hinaus sollen Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistung aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt. Zum Schluss: Das Gesundheitskapitel wird eingeleitet mit einem Bekenntnis zur Freiberuflichkeit. Aus Unionskreisen war zu hören, dies sei gar nicht selbstverständlich gewesen und der SPD erst in der Schlussredaktion „abgerungen“ worden. Ob der Preis dafür die Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch war? Dass die Koalition den Gerechtigkeitsbegriff auf die Forderung nach kürzeren Wartezeiten ausdehnt, kommt angesichts der zugespitzten Medienberichterstattung zu diesem Thema auch nicht wirklich überraschend, da die Große Koalition ja das Glück ihrer Bürger schützen und wahren will, indem die Quellen guten Lebens für alle sprudeln. Ist das nicht schön? Ô Rechtsanwalt Peter Knüpper München Straumann mehrWert+ Mehr Implantat für Ihr Geld Profitieren Sie von unserem gratis Upgrade aller TitanImplantate auf das Hochleistungsmaterial Roxolid®. • Roxolid® SLActive® NEU EUR 259.• NEU: Roxolid® SLA® EUR 199.Mehr dazu unter www.straumann.de/mehrwert-plus oder telefonisch unter 0761/ 4501 333 10 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Foto: Bundesrat / Henning Schacht Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen demnächst im Strafgesetzbuch Antikorruptionsgesetz ante portas Nach dem Willen des Bundesrates soll der Paragraf 299a, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Das betrifft auch die Zahnärzte und gerade die implantologisch tätigen Zahnärzte. Wer als Angehöriger eines Heilberufs im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, (…) kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Redaktion fragt bei BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak nach. Am 27. Juni 2013 hat der Bundestag das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen beschlossen. Was ist Stand der Dinge? Ratajczak: Der Gesetzentwur f der schwarz-gelben Koalition scheiterte in der letzten Sitzung des Bundesrates vor den Bundestagswahlen (20. September 2013) am Widerstand des Bundesrates, der am 5. Juli 2013 einen eigenen Gesetzentwurf verabschiedet hat. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wurde von der großen Koalition in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Er geht über den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf weit hinaus und will einen eigenständigen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als §299a in das Strafgesetzbuch implementieren. Die Verfolgung soll dadurch erleichtert werden, dass die heimliche Überwachung der gesamten Telekommunikation (Telefon, E-Mail) zugelassen werden soll. Das kann nicht nur die NSA, auch die deutschen Sicherheitsorgane haben die entsprechende technische Ausstattung. Besonders bedenklich ist, dass der Straftatbestand Verhaltensweisen erfassen würde, die man gemeinhin Christian Berger Prof. Dr. Thomas Ratajczak Präsident des BDIZ EDI Justiziar des BDIZ EDI BDIZ EDI Aktuell BDIZ EDI konkret I 01.2014 Foto: Bundesrat Abstimmung des Bundesrates am 20. September 2013 bestenfalls als Versuch ansehen würde, nämlich schon das bloße Fordern eines Vorteils seitens des Zahnarztes oder das bloße Anbieten eines Vorteils seitens des Vertriebsmitarbeiters, selbst dann, wenn die jeweils andere Seite das Ansinnen sofort ablehnen sollte. Da steckt richtig Sprengstoff drin. Gab es in der Vergangenheit – abgesehen vom Globudent-Skandal – bereits Fälle, in die Zahnärzte oder Ärzte verwickelt waren? Ratajczak: Ja, die gab und gibt es mit steigender Tendenz. Es sind jeweils Massenverfahren mit hunderten, oft tausenden Beschuldigten. Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich von dem neuen Recht eine erleichterte Verfolgbarkeit dieser Delikte. Sie könnten sich künftig auf den einfach nachweisbaren § 299a StGB konzentrieren und die schwierig nachzuweisenden Paralleltatbestände des eventuellen Abrechnungsbetruges zum Nachteil unter anderem der Patienten oder der eventuellen Untreue zum Nachteil der Krankenkassen mehr oder weniger außen vorlassen. Inwieweit betrifft (kann es betreffen) die Zahnärzte und implantologisch tätigen Zahnärzte? Berger: Das betrifft die Zahnärzte in dreierlei Hinsicht: 1. Rabatte bei Laborarbeiten, die über das übliche Skonto hinausgehen, müssen wie bisher an die Patienten weitergegeben werden – oder genauer: Rabatte über drei Prozent bei zahntechnischen Leistungen. 2. Naturalrabatte, zum Beispiel bei Implantaten, müssen ebenfalls weitergegeben werden und 3. die zur Verfügung gestellten Geräte und Instrumente oder Medizinprodukte müssen so klar ausweisbar sein, dass auch dort kein Verdacht auf Korruption des betroffenen Zahnarztes entstehen kann. Inwieweit reagiert der BDIZ EDI? Berger: Der BDIZ EDI weist seine Mitglieder seit Jahren auf die Problematik bei Naturalrabatten und Instrumenten hin. Angesichts der politischen Diskussion zum Antikorruptionsgesetz haben wir die Aufklärung nochmals intensiviert und dazu auch eine eigene Publikation herausgegeben, die den Mitgliedern in Kürze zugeht. Der Beitrag zum Materialeinkauf ist zudem in dieser Ausgabe unter „Abrechnung und Recht“ bereits in Gänze veröffentlicht. Das Antikorruptionsgesetz und insbesondere der Materialeinkauf war zudem Thema einer Gesprächsrunde mit den Geschäftsführern der führenden Implantathersteller, die wir im Januar in Sindelfingen hatten. Auch die Industrie ist in großem Maße betroffen und stimmt mit uns überein, dass auf die Gesetzeslage entsprechend reagiert werden muss. Ô Vielen Dank für Ihre Ausführungen. AWU Weitere Informationen Sonderausgabe Der BDIZ EDI hat eine Sonderpublikation „Materialeinkauf und Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis“ herausgebracht, die den Mitgliedern demnächst zugeht. In dieser Ausgabe ist der komplette Beitrag in der Rubrik „Abrechnung und Recht“ bereits zu finden. Außerdem ist die Broschüre auch im Online-Shop des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org käuflich zu erwerben. Materialeinkauf und Materialabr echnung in der Zahnar ztpraxis März 2014 Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärz te in Europa (BDIZ EDI) An der Esche 2 · 53111 Bonn Tel. 0228/935 92 44 · Fax 0228/93 5 92 46 office-bonn@bd izedi.org www.bdizedi.org 11 12 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell 18. Jahressymposium – und der BDIZ EDI wird 25 25 Jahre BDIZ EDI 014 1989 – 2 Implantologie 3.0 – heute, morgen, übermorgen Wer ein rundes Jubiläum feiert, blickt gerne und manchmal mit Wehmut zurück. 2014 wird der BDIZ EDI 25 Jahre alt und hätte allen Grund, die eigene Vergangenheit in der oralen Implantologie zu zelebrieren, zumal er ein Teil der Erfolgsgeschichte ist. Während dies im Mitgliedermagazin BDIZ EDI konkret in der Jubiläumsausgabe ausführlich getan wird, unter dem Motto: Implantologie im Wandel, blickt der Verband mit seinem 18. Jahressymposium am 19. und 20. September 2014 in München in die Zukunft: „Implantologie 3.0 – heute, morgen, übermorgen“ lautet die Devise. Am erfolgreichen Konzept des Jahressymposiums wird sich indes auch 2014 nichts ändern: Hochwertige Fortbildung im ansprechenden Ambiente eines 5-Sterne Hotels – natürlich mitten in Bayerns Metropole München und an der Schwelle zum Oktoberfest 2014. Zum ersten Mal an der Seite des BDIZ EDI: die Oemus Media AG, die den zweitägigen Event organisiert. Praxisnahes berufspolitisches Forum Am Freitag findet das Berufspolitische Forum statt, mit Themen, die im Praxisalltag akut sind: Umgang mit der Honorierung, Patientenrechtegesetz, Behandlungsdokumentation, Hygiene und Medizinprodukte sowie natürlich das vor der Tür stehende Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Wie schnell der BDIZ EDI auf kommende Gesetze reagiert, beweist die jüngste Publikation zum Materialeinkauf. Der 16-Seiter zeigt auf, was der Zahnarzt künftig beim Materialeinkauf beachten muss, um nicht unter den Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen zu fallen. Das Berufspolitische Forum wird wieder von BDIZ EDI-Präsident Christian Berger geleitet. Am Freitag finden auch die Workshops der Industriepartner sowie Kurse der iCAMPUS Community für angehende Implantologen statt. Wissenschaftliches Programm mit vier Themenkomplexen Der Höhepunkt des 18. Jahressymposiums wird natürlich das wissenschaftliche Programm von Vizepräsident Professor Dr. Dr. Joachim E. Zöller sein. Mit dem ambitionierten Titel „Implantologie 3.0“ stellt er die Themenkomplexe Augmentation, Ästhetik, Lokalisation, Weichgewebsmanagement, CAD/CAM sowie Periimplantitis für die Zukunft auf. „Die Zeit der schönen Bilder ist endgültig vorbei“, sagt Zöller. Wichtig sei vielmehr, die Augen für die Problemstellungen in der oralen Implantologie zu öffnen und Konzepte für die Praxen zu entwickeln. Aus diesem Grund erstellt die Europäische Konsensuskonferenz des BDIZ EDI jedes Jahr einen Praxisleitfaden zu den heißen Themen in der Implantologie. 2014 beschäftigt sich das Papier mit der Implantatposition. Mehr zum 18. Jahressymposium/25 Jahre BDIZ EDI liefern wir in der nächsten Ausgabe des BDIZ EDI konkret und natürlich immer aktuell im Internet unter www.bdizedi.org Ô AWU Save the Date 25 Jahre BDIZ EDI Implantologie 3.0 – heute, morgen, übermorgen 18. BDIZ EDI-Symposium 19. bis 20. September 2014 Hotel Sofitel Munich Bayerpost in München ! ei? Sie dab -meeting.com d n i S ! y rten t-sk er Expe www.breden d n e f f D a s Tr e s t r i e r e n u n t e r gi Jetzt re Perfekte implantatprothetische Lösungen durch innovative Materialien und Technologien Patientenzufriedenheit ist das Resultat aus der erbrachten und der vom Patienten wahrgenommenen Leistung. Zur Beurteilung zieht der Patient in der Regel die implantatprothetische Versorgung heran, da er deren Qualität anhand ästhetischer, haptischer und funktionaler Merkmale bewerten kann. 22. bis 24. Mai 2014 Maritim Hotel Berlin Durch innovative Materialien und Technologien liefert Ihnen die bredent group kompetente Komplettlösungen in der Implantatprothetik und konventionellen Prothetik, welche Ihre Patienten langfristig glücklich und zufrieden machen. Sprecher ZA Muzafar Bajwa MSc. (DE), Dr. Georg Bayer (DE), Prof. Dr. Andrea Borgonovo (IT), Prof. Dr. Andreas Braun (DE), Dr. Dimitry Bulgin (HR), Prof. José Luis Calvo-Guirado (ES), Dr. Luca Cantoni (IT), Dr. Neil Cooper (GB), Prof. Dr. Rafael Delgado-Ruiz (ES), Prof. Dr. Ashraf Abu Karaky (JO), Prof. Dr. Rola Al Habashneh (JO), Dr. Zafer Abu Huwaij (JO), Dr. Daniel Escribano (ES), Prof. Dr. Folegatti (IT), Dr. Ulrich Fürst (AT), Dr. David Garber (US), Dr. Giovanni Ghirlanda (IT), Dr. Vittorio Giannelli (IT), Prof. Dr. Aslan Gökbuget (TR), Dr. Martin Hackenberg (DE), Dr. Sigurd Hafner (DE), Dr. Enes Hodzic (HR), Dr. Boris Hrala (AT), Dr. Frank Kistler (DE), Prof. (NY) Dr. Manfred Lang (DE), Dr. Henriette Lerner (DE), Dr. Domenico Massironi (IT), PD Dr. Jörg Neugebauer (DE), Prof. Dr. Arthur Novães (BR), Prof. Dr. Hakan Özyuvaci (TR), Prof. Dr. Selim Pamuk (TR), Prof. Dr. Gianpaolo Poli (IT), Dr. Pier Paolo Poli (IT), Prof. Dr. Christian Rauch (DE), Dr. Guillaume Reys (FR), PD Dr. Dr. Daniel Rothamel (DE), Dr. Stephan Ryssel MSc. (DE), Prof. Dr. Dr. Anton Sculean MS (CH), Prof. Dr. Miodrag Šcepanovic DMD MSc. PhD (SRB), Dr. Bernd Siewert (ES), Dr. Helmut Steveling (DE), Dr. Takahiko Sugiyama (JP),Prof. Dr. Aslihan Üúümez DDS PhD. (TR), Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner (DE), Dr. Michael Weiss (DE), Dr. Stefan Wentaschek MSc. (DE) Internationales Podium 22. Mai 2014 Kongress implantatprothetische Lösungen 23.-24. Mai 2014 #bgd2014 ZT Stephan Adler (DE), ZTM Jürgen Freitag (DE), ZTM José de San José González (DE), ZTM Oliver Heinzmann (DE), ZTM Carsten Krause (DE), ZT Antonio Lazetera (IT), ZT Andreas Lüdtke (DE), Dr. Vincenzo Musella (IT), ZTM Tomonari Okawa (DE), ZT Lars Osemann (DE), ZTM Mario Parra (ES), ZTM Roland Pardeller (IT), ZTM Sebastian Schuldes MSc. (DE), ZT Masaichi Tsuchiya (JP), ZTM Philipp von der Osten (DE) Excellence Kurse Excellence in Reconstruction Dr. Georg Bayer DGOI-Präsident Landsberg am Lech/DE ZT Stephan Adler Landsberg am Lech/DE Excellence in Biofilmmanagement and Regeneration Prof. Dr. Dr. Anton Sculean Bern/CH Excellence in Esthetics Excellence in Technology Dr. David Garber Atlanta/USA Dr. Domenico Massironi Melegnano/IT 14 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Stammzellen können vervielfältigt und differenziert werden. So werden bestimmte Körperzellen gewonnen, können Organe gezüchtet oder sogar Lebewesen „geklont“ werden – wie im Fall des Klonschafs „Dolly“. Interview mit dem Stammzellenforscher Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler aus Köln Der Zahn der Zukunft Wann können Zähne gezüchtet und verloren gegangene Zähne ersetzt werden? Das ist keine Zukunftsmusik, sondern rückt in greifbare Nähe. Davon ist Professor Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler vom Institut für Neurophysiologie der Universität Köln überzeugt. Der Stammzellenforscher gehört zu einem Kompetenzteam aus 100 weltweit anerkannten Experten, die sich regelmäßig an der Universität in Peking zusammentun, um über die Entwicklungsfähigkeit der verschiedenen Stammzellarten zu befinden. In Deutschland hingegen läuft er oftmals hinterher. Hier fehlt es nicht nur an finanzieller Unterstützung. Professor Hescheler im Interview mit Anita Wuttke. Herr Professor Hescheler, an was forschen Sie momentan? Unser Forschungsgebiet ist die Stammzellenforschung und dazu gehört sehr viel Grundlagenforschung, also die Frage, wie sich Stammzellen entwickeln. Speziell sind wir an Fragen der Verwendung von Stammzellen in der regenerativen Medizin interessiert. Hier ist unser primäres Ziel im Moment der Herzinfarkt. Wenn der Herzmuskel durch einen Infarkt zerstört ist, lässt sich das durch kein Medikament wieder aufbauen, aber wir können Stammzellen züchten, zumindest jetzt im Tierversuch, und sie in das Infarktgebiet einbringen. Wir haben gezeigt, dass sich der Muskel wieder aufbauen lässt. Wann ist das Verfahren reif für die Umsetzung? Das ist immer so eine Frage. Vom Labor zur Klinik, man nennt das den Translati- onsprozess, ist es ein ziemlich aufwendiger Prozess und vor allem sehr kostenintensiv. Für Zellen, die wir im Labor produzieren, erhalten wir sicherlich keine Genehmigung, um sie am Menschen anzuwenden. Man muss also den Zwischenschritt über das GMP-Labor gehen, das ist Good Manufacturing Practice, also praktisch Reinstraum-Bedingungen. Nur dort können wir die Zellen produzieren; das heißt, die gesamten Produktionsschritte, die jetzt im Labor funktionieren, müssen auf diese Reinstraum-Technik umgesetzt werden. Der Aufbau eines Reinstraums ist extrem teuer. Bei uns in Köln gibt es nur einen kleinen Reinstraum an der Blutbank, aber nicht für unsere Zwecke. Das müsste heute alles aufgebaut werden. Im Prinzip ist alles da und wir müssten jetzt endlich einmal die Investition haben, um diesen Schritt hinzubekommen. Woher kommt die Investition – aus Deutschland, Europa oder woher? Ich bin derzeit auf allen möglichen Ebenen tätig. Es wäre natürlich schön, auch im Sinne des Patienten, wenn es eine deutsche Investition sein könnte. Das Forschungsministerium hält sich momentan aber sehr zurück. In Deutschland erhält man sehr wenig Forschungsförderung. Ganz anders in Japan, wo das bereits als nationales Ziel vereinbart worden ist und Milliarden reinfließen – ebenso in den USA. Speziell in Kalifornien wurde eine Staatsanleihe von drei Milliarden Dollar getätigt, über die die Stammzellforschung unterstützt wird. In anderen Ländern tut sich ebenfalls etwas, wir hier in Deutschland hinken leider sehr stark hinterher. Ein weiterer möglicher Investor wäre die Industrie. Aber hier wird natürlich nur in Projekte investiert, die 100-prozen- BDIZ EDI Aktuell BDIZ EDI konkret I 01.2014 Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler tig gewinnbringend sind. Es gibt eine Analyse von einer Investmentbank, die nennen das den Investitionsgap. Die Grundlagenforschung wird über staatliche Programme recht gut gefördert, wenn es dann in die Klinik geht, wird es auch ein riesiges Geschäft werden. Aber wir befinden uns genau in dieser Zwischenphase. Da muss es jetzt irgendwie einen Anstoß geben. Auch wenn Sie sich jetzt finanziell in einer Zwischenphase befinden, wann wäre die Anwendungsreife erreicht – oder anders gefragt, wie lange dauert der Prozess? Der Prozess kann erst dann beginnen, wenn man die Investition hat. Das könnte fünf bis zehn Jahre dauern. Wenn wir das Geld haben und intensiv forschen können, kann es in fünf Jahren in die Klinik gehen. Aber es muss natürlich eine hohe Summe investiert werden, das ist klar. Fühlen Sie sich in Deutschland von der Politik stiefmütterlich behandelt? Ja, das kann man so sagen. Wir hatten die große Stammzellendiskussion, die im Stammzellen-Importgesetz endete, was uns deutsche Wissenschaftler sehr benachteiligt hat. Dadurch sind wir mehrere Jahre in den Rückstand geraten. Das hat sich nur sehr, sehr schwer wieder aufholen lassen. Auch heute, wenn wir mit humanen embryonalen Stammzellen arbeiten wollen, die wir eigentlich immer noch als Vergleichssystem haben zu den neuen induzierten pluripotenten Zellen – das ist diese neue Technik aus Japan –, da müssen Anträge geschrieben werden. Es bindet viel Arbeitskraft. das war uns aufgrund der Gesetzeslage verboten. Die Amerikaner sind dann erst durch Jamie Thompson in das Forschungsgebiet mit den humanen Stammzellen reingekommen. Sind andere Länder weiter als Deutschland? Oh ja, Israel, England, Japan jetzt sehr stark. Ich habe sehr gute Kontakte nach China, dort gibt es inzwischen riesige Programme. Haben sie von Ihrem Knowhow profitiert? Sie haben im Prinzip alles, was wir an der Maus gemacht haben, auf Menschen übertragen, und das hätten wir ohne Probleme auch machen können. Humane Stammzellen zu etablieren, ist keine Kunst, wenn man Zellen von der Maus produzieren kann. Wenn wir die entsprechende Förderung gehabt hätten, könnten wir in Deutschland noch die absolute Spitzenposition halten. Das wurde dann aber leider aufgrund der politischen Situation völlig verspielt. Heute sind andere Länder vorne. Da waren Sie vor kurzem? Ja, ich arbeite dort in einem ExzellenzProgramm. China versucht, exzellente Professoren aus dem Ausland zu holen. Es ist alles ein bisschen schade. Man könnte das alles in Deutschland haben, andere Länder sind da cleverer. Dort gibt es mehr Förderung, aber das Knowhow müsste doch in Deutschland noch vorhanden sein? Ja, das kann man mit Fug und Recht sagen, wir waren die allerersten. Damals mit Anna Wobus, das war noch DDR, in der Zeit der Wende, also 89/90, haben wir die allerersten Versuche mit embryonalen Stammzellen an der Maus gemacht. Menschliche Stammzellen hat es damals noch nicht gegeben. Wir hatten damals schon überlegt, und hätten es auch in der Hand gehabt, mit humanen Zellen zu forschen, aber Welchen Einfluss nimmt die EU? Unser Institut wird primär durch europäische Forschungsförderung unterstützt. Ist das positiv? Das war die Rettung, ansonsten hätte ich mein Institut zumachen können. Ich hatte die Möglichkeit, bei einigen EUProjekten als Koordinator tätig zu sein. Hier ist schon viel Geld reingeflossen. Das europäische Förderschema ist gerade für die Stammzellenforschung sehr wichtig und schön, weil man dadurch in Europa zusammenarbeiten kann. 15 16 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Das ist länderübergreifend? Ja, wir können in einem Konsortium mit zehn bis 20 Partnern in ganz Europa zusammenarbeiten. Das bringt die Expertise zusammen und es sind wirklich tolle Programme. So etwas haben wir in Deutschland gar nicht. Insofern ist die europäische Forschungsförderung in meinen Augen vorbildlich. Wie lässt sich ihre Forschung auf die Zahnmedizin übertragen? Leider habe ich hierzu keine eigenen Daten, aber eine Gruppe in Japan hat bereits Zähne gezüchtet auf der Basis von Stammzellen. Man weiß, wie der Zahn in der embryonalen Entwicklung entsteht. Der Trick dabei ist, dass man zwei Stammzellen, also eine ektodermale und eine mesodermale Stammzelle, zusammenbringen muss, dann wird ein Keim gebildet – und wenn man diesen Keim dann in den Kieferknochen einpflanzt, in eine Zahnlücke, dann wächst ein richtiger Zahn. Und das, finde ich, ist eine faszinierende Möglichkeit. Wie weit ist hier der Stand der Dinge? Wir befinden uns im Tierversuch. Es findet alles auf der Ebene von Tierversuchen statt. Aber ich bin mir sicher, nachdem diese Arbeiten in Japan begonnen haben, dass sie dort sehr stark dabei sind, das auf Menschen zu übertragen. Soweit mir bekannt ist, haben wir diese Forschung überhaupt noch nicht in Deutschland aufgebaut. Dann sind wir in Deutschland bereits ins Hintertreffen geraten? Definitiv. Wir könnten jetzt noch einsteigen, und wenn wir das wollten, könnten wir auch große Programme starten. Wie könnten Sie einsteigen? Am Anfang steht immer die Finanzierung. Wissenschaftler sind auch Menschen und die müssen bezahlt werden, außerdem braucht es Materialien. Mit den Mitteln, die wir für unser Universitätsinstitut zur Verfügung haben, kann man ein so großes Thema nicht angehen. Wir könnten sicherlich die BDIZ EDI Aktuell Experimente wiederholen und auch im Tierversuch zeigen, aber wenn wir sagen, wir wollen in Deutschland die ersten in der Zahnmedizin sein, dann müsste ein größeres Forschungsinstitut gegründet werden. Mit unserer Expertise könnten wir natürlich gut einsteigen. Man könnte auch versuchen, Wissenschaftler aus Japan nach Deutschland zu holen. Vieles wäre möglich, aber zunächst müsste der Wille da sein und man müsste die Finanzierungsgrundlage haben. Warum sind Sie noch in Deutschland? Eigentlich könnten Sie anderswo einfacher forschen und sicher haben Sie Angebote? Ja sicher. In den USA hatte ich ein sehr gutes Angebot … … aber Sie wollen in Deutschland bleiben? So 100-prozentig würde ich das nicht mehr sagen. Vor ein paar Jahren war ich noch der Meinung, es kann sich in Deutschland etwas ändern, aber man wird leider aber doch immer mehr enttäuscht. Wenn ich jetzt nochmal so ein gutes Angebot bekommen würde, würde ich vielleicht doch den Schritt wagen. Wenn man im Internet nach Ihrem Namen sucht, kommt ziemlich rasch die Meldung, dass Sie vor ein paar Jahren mit dem Staatsanwalt zu tun hatten, weil Sie mit Ihrer Forschung angeblich das Gesetz übertreten hätten. Das war ein ziemlicher Hype in den Medien. Können Sie uns etwas über die Hintergründe sagen? Das war eine unschöne Sache. Wenn man mit Stammzellen forscht, braucht man eine Genehmigung. Diese sind sehr allgemein gefasst, und wir waren der festen Überzeugung, dass wir uns in dem vom Robert-Koch-Institut abgesprochenen und festgelegten Rahmen bewegen. Nach einem Personalwechsel hat es der Nachfolger anders gesehen. Anfangs gab es nur die Diskussion, wie es auzulegen sei. Dass es dann auf die Medienebene geraten ist, war unschön. Letztlich hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Da haben Sie sich sicher unfair behandelt gefühlt? Sicher, wenn man sieht, was wir leisten, das ist sicher nicht mit einem 8-Stundentag zu machen. Wir sind Tag und Nacht am Arbeiten ... Wie groß ist Ihr Team? Ich habe relativ viele Mitarbeiter, so zirka 100 Personen, darunter sehr viele Studenten, die bei uns ihre Doktorarbeit oder Diplomarbeit machen, dann sehr viele ausländische Gäste, die mit einem Stipendium kommen – und die kommen im Prinzip alle, um etwas zu lernen. Hört sich nach viel an, es sind aber nicht die Mitarbeiter, die eine Grundausbildung haben, und damit ein großes Forschungsprojekt angehen können, deshalb bewegen wir uns immer noch in der Grundlagenforschung und müssen dann entsprechende kleinere Forschungsprojekte definieren, um eine Doktorarbeit zu machen. Das bringt uns zwar auch voran, aber natürlich nicht in dem Maße, wie mit einem gutausgebildeten Mitarbeiterstab. Ich möchte nochmals auf den nachwachsenden Zahn zurückkommen. Wann kann damit gerechnet werden, dass der Zahn in „Serie“ geht? So wie es in den japanischen Publikationen dargestellt wird, funktioniert es. Es scheint auch so zu sein, dass der Zahn in der Lage ist, je nachdem, wo der Keim eingepflanzt wird, ein Schneidezahn zu werden oder ein Backenzahn. Warum das so ist, muss aber auch noch in Grundlagenversuchen herausgefunden werden. Aber es wurde noch nicht am Menschen getestet? Nein, die Japaner stehen natürlich vor dem gleichen Problem. Bei Menschen muss es zunächst auf GMP-Ebene und in ReinstraumTechnik durchgeführt werden; und auch da ist natürlich die Investition notwendig. Wenn es dann wirklich in die Kommerzialisierung geht, wird nicht mehr in wissenschaftlichen Publikationen darüber berichtet, deshalb weiß ich nicht genau, welchen Stand wir haben. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es dort vorangetrieben wird. BDIZ EDI konkret I 01.2014 Einen Zahn zu züchten gehört zu den einfacheren Dingen in der Stammzellenforschung, meint Professor Hescheler. Könnten Sie dennoch eine Nummer nennen. Sind wir in fünf Jahren/ in zehn Jahren soweit? Generell sind das die einfacheren Dinge, also einen Zahn zu züchten oder bei Herzinfarkt. Hier handelt es sich um einen Pumpmuskel, auch der Zahn ist ein relativ einfaches Gebilde sowie auch Knochen. Der Knochen muss aber schon vorhanden sein? Man kann auch Knochen züchten aus Stammzellen. Also nochmal: Bei den einfachen Strukturen bewegt es sich im Bereich von fünf bis zehn Jahren durch intensive Forschung. Wenn man allerdings auf andere Organe schaut – das komplexeste ist sicherlich das Gehirn – sieht es anders aus. Wenn in der Öffentlichkeit gesagt wird, man könne Alzheimer behandeln, dann bin ich eher skeptisch, weil das Gehirn ein unglaublich komplexes Organ ist. Da gibt es tausende Synapsen und wenn ich hier eine Stammzelle einbringe, ist nicht gesagt, dass sich die Synapsen auch genauso wieder ausbilden, wie es sein müsste. In diesem Bereich gibt es noch keinerlei Forschung: Wie Stammzellen ins Gehirn implantiert werden und wie sie sich funktionell einbauen. Hier würde ich von zehn bis 20 Jahren sprechen. Entschuldigung, zehn bis 20 Jahre, das klingt überschaubar … … wenn man sieht, welche Fortschritte die Stammzellenforschung gemacht hat. Das ist explosionsartig entstanden. Wir lernen immer mehr; wir können das Differenzierungsverhalten der Zellen immer besser beherrschen. Außerdem reden wir hier von Massenkulturen – es sind nicht mehr nur 1000 Zellen, wir können heute hunderte Milliarden Zellen in einem Ansatz züchten. Die Basistechniken sind alle da. Nur, im Moment hapert es an der Umsetzung: Wie komme ich von diesen Techniken sicher zur klinischen Anwendung? Was wünschen sie sich für die Zukunft, wo sehen Sie die Forschung in zehn Jahren. Was müsste sich in Deutschland ändern? Wenn ich mal Politiker spielen dürfte, wäre mein Vorschlag, viel mehr Verbundprojekte zu bilden; das ist kein Forschungsthema für Einzelkämpfer. Leider ist es im Moment in Deutschland so, dass viele Gruppen glauben, sie könnten es alleine lösen. Ich bin überzeugt, dass dies nicht geht. Es muss im Verbund geschehen, also 20 bis 30 Gruppen, die sehr eng zusammenarbeiten. Vielleicht könnte man die zehn besten Gruppen eines Gebiets zusammenziehen, für sie 17 18 BDIZ EDI konkret I 01.2014 ein eigenes Institut bauen, damit sie dort gemeinsam arbeiten und dann vielleicht auch ganz andere Arbeitstechniken entwickeln können und Geräte haben, die sie gemeinsam nutzen. Ähnlich wie das in der Kernphysik war. So haben auch die Physiker festgestellt, Teilchenphysik ist kein Thema für einzelne Institute. Zentrale Projekte wären eine gute Lösung, bei denen auch jeder mitmachen kann. Kann das die Forschung nicht selbst entscheiden? Nein, dazu brauchen wir eine Entscheidung des Forschungsministeriums, das die Gelder verteilt. Was wünschen Sie sich von der Politik? Ich würde mir wünschen, dass man die Strukturen aufbaut, damit man Forschung machen kann und letzten Endes die finanzielle Unterstützung erhält. BDIZ EDI Aktuell Leider ist es so, dass wir mit den jetzigen Mitteln vielleicht so weitermachen können wie bisher, aber wir können den Sprung in die Klinik nicht schaffen – das ist schon absehbar. Wenn sich nichts weiter bewegt, wird Deutschland in der Forschung nicht mehr vorne mitspielen – oder tun wir das schon nicht mehr? Wir haben im Prinzip schon verloren. Es wird so kommen, dass in anderen Ländern große Kliniken für regenerative Therapien entstehen werden. Ich denke, es wird sich dann etwas ändern, wenn wir unsere Patienten alle außer Landes schicken müssen. Das wird auch ein hoher Kostenfaktor für die Krankenkassen sein, denn das Ausland lässt sich dann von Deutschland im Nachhinein seine Forschung zurückbezahlen. Eine Behandlung, die wir hier für 1 000 Euro anbie- ten könnten, könnte dann 100 000 Euro kosten. Das wird solche Ausmaße annehmen, dass unser Krankenkassensystem komplett zusammenbrechen wird. Dann werden die Politiker merken, dass sie einen Fehler gemacht haben – leider erst dann! Wir haben bereits vor zehn Jahren vor dieser Entwicklung gewarnt, und Sie können mir glauben, ich habe das gegenüber jedem Politiker erwähnt, dem ich begegnet bin, aber es passiert nichts. Man wird dann später versuchen, die Technik wieder nach Deutschland zu importieren. Doch dann wird es sehr, sehr teuer werden. Herr Professor Hescheler, vielen Dank für dieses interessante Gespräch. Ô AWU Curriculum Vitae Ausbildung, Forschungstätigkeit und berufliche Erfahrungen Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Hescheler studierte von 1978 bis 1984 Medizin an der Universität des Saarlandes in Homburg an der Saar und schloss es mit der Approbation mit summa cum laude als Arzt ab. Anschließend war er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am II. Phyiologischen Institut tätig und untersuchte die „Hormonelle Regulation von Ca2+-Strömen in der Herzmuskelzelle“. Im Dezember 1988 folgten die Habilitation mit der venia legendi für das Fach Physiologie an der Universität des Saarlandes und bis 1993 seine Zeit als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Pharmakologie an der Freien Universität Berlin. Im Mai 1991 wurde er zum Akademischen Oberrat ernannt und 1992 zum Visiting Associate Professor der University of Vermont/USA, an der er ein gemeinsames Forschungsprojekt mit Prof. Dr. Mark Nelson inne hatte. Im Juni 1993 folgte der Ruf auf die C4-Professur für Physiologie an der Martin-Luther-Universität Halle und im August desselben Jahres der Ruf auf die C4-Professur für Physiologie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Im Folgejahr wurde er zum Professior und Geschäftsführenden Direktor am Institut für Neurophysiologie der Universitätskliniken zu Köln ernannt und im Julie 1998 zum Visiting Professor der Tongji Medical University in Wuhan/China. Zwei Jahre später folgte die Ernennung zum federführenden Vertrauensdozenten der Studienstiftung der Deutschen Volkes und im April 2001 die Ernennung zum Visiting Professor der University of Texas, Huston/USA sowie im September 2003 die Ernennung zum Gastprofessor an der Universität Xian/China. Nur ein Jahr darauf wurde er Gründungspräsident der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung. Im März 2004 folgte die Ernennung zum Koordinator des Europäischen Konsortiums FunGenES („Functional Genomics of Engineered Embryonic Stem Cells“, das durch das 6. Rahmenprogramm der Europäischen Union unterstützt wurde. Im März 2006 wurde er zum Koordinator des Europäischen Konsortiumg Crystal („CRYo-banking of Stem Cells for human Therapeutic AppLication“), das ebenfalls im 6. Rahmenprogramm der Eurpopäischen Union Unterstützung fand. Im April 2008 folgte die Ernennung zum Koordinator des Europäischen Konsortiums ESNATS („Embryonic Stem cell-based Novel Alternative Testing Strategies“), das vom 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union unterstützt wurde. Ein Jahr später wurde ihm der Ehrendoktor der Tongji Medical University in Wuhan verliehen. Im Januar 2012 folgte die Ernennung zum Koordinator des Europäischen Konsortiums Detective („Detection of endpoints and biomarkers of repeated dose toxicity using in vitro systems“), das wieder im 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union und der Kosmetischen Industrie (COLIPA) Unterstützung fand. Im September desselben Jahres folgte die Verleihung einer „Certificate of Appreciation“ durch das Royan Institute for Stem Cell Biology and Technology in Teheran/Iran. Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Hescheler Institut für Neurophysiologie Robert-Koch-Straße 39 · 50931 Köln Fon +49 221 478 6960 · Fax +49 221 478 6965 [email protected] ZERAMEX® – Gute Gründe für ein natürliches Lächeln soziale und finanzielle Aspekte. Das ZERAMEX® Keramikimplantat als natürliche Alternative zum Zahnersatz aus Titan macht es Ihnen dabei einfach. Es erfüllt den Wunsch nach Ästhetik, Natürlichkeit und einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis. tat plan m i ZERAMEX® Ke plantat ikim ram > Titan ist ein (nie ganz reines) Metall. > Unerwünschte Reaktionen aufgrund metallischer Substanzen im menschlichen Mund sind möglich: • Entzündungen lokal und systemisch • Reaktionen mit anderen Biomaterialien • Metall-Intoxikationen • Gingiva- und Knochenrückgang doch massgeblich ergänzt. Der informierte Patient kommuniziert mit dem Zahnarzt auf Augenhöhe. Aufklärungsarbeit und Patientengespräche sind keine reine Informationsvermittlung mehr, Sie führen vielmehr einen Dialog über gesundheitliche, ditionelles Tit Tra an Die Entscheidung für ein Zahnimplantat beruht auf guten Gründen: Die Wiederherstellung der beschädigten Ästhetik sowie der Sprech- und Kaufunktion. Die aktuelle technische und digitale Entwicklung hat die Ansprüche an Zahnersatz je- > Absolut metallfrei: aus gehippter Hochleistungskeramik ZrO2-ATZ-BIO-HIP > Absolut biokompatibel: • keine Reaktionen mit anderen Biomaterialien • inert • kaum Plaque-Affinität • leitet weder Strom noch Wärme ZERAMEX® – Absolut überzeugend Was unterscheidet ein ZERAMEX® Keramikimplantat vom herkömmlichen Zahnersatz? Und wo liegen die Vorteile für Ihre Patienten? Natürlich weiss Zirkondioxid ist von Natur aus weiss. Die Sorge um dunkle Ränder, sichtbare Metallränder oder einen durchschimmernder Implantatkern gehören daher der Vergangenheit an. 100% metallfrei Bissfest Biokompatibel Das Basiselement Zirconium findet sich als freies Oxid oder in Verbindung mit Siliziumoxid in vulkanischem Gestein. Verarbeitet zur metallfreien Hochleistungskeramik Zirkondioxid können die 2-teiligen ZERAMEX® Implantate bei jeder Art von Metallunverträglichkeit zum Einsatz kommen. ZERAMEX® Keramikimplantate werden aus einem harten und gehippten Rohling geschliffen und sind extrem stabil. Ihre Lebensdauer wurde durch Festigkeitstest der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt EMPA (ISO 14801) bestätigt und ist mit der von qualitativ hochwertigem Zahnersatz aus Titan vergleichbar. Bis heute zeigen sich bei ZERAMEX® Implantaten sowohl in der Praxis wie auch in allen Studien weder Unverträglichkeiten noch Wechselwirkungen mit Knochen oder anderem Gewebe. Im Vergleich mit Titan und weiteren Werkstoffen verfügt ZERAMEX® laut der aktuell veröffentlichten Ergebnisse der Universitäten von Genf und Bern über vergleichbare Einheilzeiten und eine optimale Osseointegration. www.zeramex.com Dentalpoint AG | CH: +41 44 388 36 36 | DE: +49 7621 161 27 49 20 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell 17. Jahressymposium in München zum Thema „Ihre Praxis – fit für 2014“ Hier geht’s lang „Machen Sie Ihre Praxis fit für 2014“ lautete die Aufforderung des BDIZ EDI zum 17. Jahressymposium, das im Dezember 2013 im Zahnärztehaus von München stattfand. Hauptreferent war der Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) in München, Prof. Dr. Günter Neubauer, der im BDIZ EDI konkret 3/2013 die Bürgerversicherung als ökonomisch unsinnig bezeichnet hatte und beim Symposium über die Zukunft der Krankenversicherung referierte. Eines der Ziele des Symposiums war es, den Teilnehmern wichtige Hinweise im Umgang mit der GOZ 2012 zu liefern. Welche Leistungskürzungen sind häufig und wie können sie widerlegt werden? Auf welche Urteile kann man sich weiterhin verlassen? Welchen Anforderungen muss die Dokumentation heute genügen? Auch das Umfeld der GOZ 2012 sollte optimal genutzt werden: Es ging um Dokumentation und Patientenrechte und um die Abrechnung bei GKV, PKV und Selbstzahlern. Das Symposium zeigte auf, welche Möglichkeiten und Grenzen das duale Krankenversicherungssystem hat und was nach einem eventuellen Umbau des Systems geschieht. Als Referenten traten auf: Prof. Dr. Günter Neubauer, der Münchner Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Peter Knüpper, der Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands, Dr. Wilfried Beckmann, BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Prof. Dr. Günter Neubauer bestätigte, was viele der niedergelassenen „Leistungserbringer“ längst ahnen: Die Industrie-länder und insbesondere Deutschland haben ein gesundheitsökonomisches Fundamentalproblem. Zu deutsch: die Schere zwischen Ausgabe- und Einnahmefaktoren geht immer weiter auseinander. Lebensstil, Kapazitäten, der demografische Faktor und der medizinische Fortschritt stiegen im Bedarf zwei bis vier Prozent pro Jahr an, während demgegenüber Einkommens- und Beschäftigungslage, das sozialversicherungspflichtige Einkommen, Versicherungspflicht, Einbeziehung der PKV und die Reduktion des Leistungskataloges für die GKV nur zu einem Zuwachs von ein bis zu drei Prozent pro Jahr führten. Analog dazu der Bereich der Zahnmedizin. Die Finanzierung insbesondere über die GKV hinke dem wissenschaftlichen Fortschritt hinterher mit dem Ergebnis, dass Mittelknappheit herrsche. Dabei steige der Bedarf auch an zahnmedizinischen Leistungen, weil die Menschen heute bis ins hohe Alter ihre Zähne erhalten könnten und wollten. Den Lückenschluss soll eine höhere prozentuale Zusatzbeteiligung bei der Krankenversicherung schaffen. Für Neubauer, der das GKV-System spätestens seit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 mit dem gesetzlich festgesetzten Krankenkassensatz in der Schieflage sieht, eine andere Form der abgeschafften Praxisgebühr. Eine Möglichkeit zur Entschärfung sei, die zahnärztlichen Leistungen aus dem Pflichtkatalog zu nehmen. Allerdings, so fürchtet er, werde sich der Wahlleistungskatalog heute noch nicht durchsetzen lassen. Er ist sich aber sicher: „Übermorgen kommt das so!“ Prof. Dr. Günter Neubauer, Präsident des Instituts Peter Knüpper, Rechtsanwalt und Hauptgeschäfts- Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahn- für Gesundheitsökonomik in München (IfG) führer der Bayerischen Landeszahnärztekammer ärztlichen Vereinigung Deutschlands Situation der GKV BDIZ EDI Aktuell BDIZ EDI konkret I 01.2014 Konzentration auf die GOZ 2012: für BDIZ EDI-Präsident Christian Berger ist sie eine „Nullnummer“. Fokus auf die Ausbildung Die demografische Entwicklung führt laut Neubauer zu einer Verschärfung des Finanzierungsproblems, weil es anhand der Hochrechnungen immer weniger erwerbstätige Einzahler geben werde. Im Jahr 2060 seien es 18 Millionen Erwerbstätige weniger – dafür mit einem steigenden Anteil an Menschen im Rentenalter. Eine mögliche Entlastung sieht der Gesundheitsökonom darin, dass die Menschen künftig – und nach Art des Berufs abgestuft – länger arbeiteten. Die Ausbildung sieht er als das A und O an. Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI Der Mindestlohn hingegen sei keine Lösung. Man müsse die Menschen so ausbilden, dass sie sich den Mindestlohn verdienten. Langfristig sieht Prof. Dr. Günter Neubauer eine Dreiteilung der Gesundheitsversorgung kommen mit einer Basisversorgung und Einheitstarif in der GKV und Basistarif in der PKV, eine freiwillige Zusatzabsicherung mit Wahltarifen in der GKV auf der zweiten Ebene sowie die Selbstzahler als dritten Markt. Der Zahnersatz wird seiner Ansicht nach in der zweiten Ebene angesiedelt sein, Im- Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI plantate wie bisher sogar auf die dritte Ebene entfallen. Die Gesundheitswirtschaft im Allgemeinen bewertet Prof. Dr. Günter Neubauer als klassischen Wachstumsbereich, weil ein „unendlicher Gesundheitsbedarf“ herrsche. „Wer in diesem Sektor arbeitet, wird nie arbeitslos.“ Auch hier die Einschränkung: „Aber vielleicht ist irgendwann kein Geld mehr da.“ Die Selbstzahler werden nach seiner Einschätzung immer noch mehr mobilisiert werden können. Die Privatversicherer haben nach Aussage Neubauers den riesigen chinesischen Markt für sich entdeckt. Immerhin seien zehn Prozent Chinesen mehr als 50 Prozent Deutsche. So habe die Ergo-Versicherung bereits mehr privatversicherte Chinesen als Deutsche. In Deutschland wird seiner Ansicht nach die PKV-Grundsicherung die Kampfzone der nächsten Zeit sein. Den Umgang mit der GOZ 2012 beleuchtete BDIZ EDI-Präsident Christian Berger. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Novellierung habe sich über das Offensichtliche – die Nichtanhebung des Punktwertes – hinaus bestätigt, dass die Probleme größer geworden seien. Die medizinische Notwendigkeit vieler Leistungen werde 21 22 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Letzte Hinweise vor dem Start: Christian Berger und Professor Dr. Günter Immer weniger Beitragszahler versus steigende Kosten. Prof. Dr. Neubauer Neubauer. zeigt auf, wie die Schere bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung auseinandergeht. bestritten, die zahnärztlichen Begründungen zunehmend in Frage gestellt. „Die Analogabrechnung gewinnt in Folge der jahrzehntelangen Nichtanpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung an Bedeutung.“ Der BDIZ EDI hatte bereits Anfang 2013 Empfehlungen zur Analogieberechnung herausgegeben, die mehr als 300 Analogpositionen benennen. Peter Knüpper sprach über die mit dem Patientenrechtegesetz einhergehende Anforderungen an den Behandler. Dem Gesetz zufolge müsse jede Behandlung nach „aktuellem Standard“ durchgeführt werden. Aber wer hat diesen Standard definiert? Leitlinien könnten kein Sachverständigengutachten ersetzen und nicht unbesehen als Maßstab für den Standard übernommen werden, stellte er klar. Es gebe kein Regelwerk, aus dem sich zuverlässig der Stand der Wissenschaft ablesen ließe. Sein Rat: die partizipative Entscheidungsfindung, Shared Decision Making. Das Gespräch über den Standard habe Legitimierungs- und Entlastungsfunktion – wenn sie schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten – Behandler und Patient – unterzeichnet sei. Auch das Aufklärungsgespräch müsse dokumentiert sein, was bei Rechtsstreitigkeiten entscheidend sein könne. Uschi Zolper managte die Anmeldung im Zahnärztehaus von München. Medizinische Leistung und Behandlungspreis Für Dr. Wilfried Beckmann, der über die Selbstzahlerpraxis im Wandel der Zeit referierte, bestimmen klar Befund und Diagnose den Behandlungsplan. Das sei die medizinische Leistung. Der Behandlungspreis setze sich aus dem kalkulierten Zeithonorar für Praxis und Labor zusammen. Aus der eigenen Praxis berichtete Beckmann, wie sich der angestrebte Praxisgewinn zusammensetzen müsse: aus steuerlich relevanten Betriebsausgaben und dem angemessenen Unternehmerlohn. Der Patient hingegen werde im Beratungsgespräch zunächst generell über die für ihn beste Behandlung informiert. Prof. Dr. Thomas Ratajczak lieferte Fälle von Erstattungsproblemen aus dem Praxisalltag sowie aktuelle Urteile und ging insbesondere auf die Abgrenzung von Zahnbehandlung, Zahnersatz und die vorbereitenden Maßnahmen ein. „Implantate und deren vorbereitende Maßnahmen müssen zahnmedizinisch immer als Zahnersatz gewertet werden.“ Als einzige Ausnahme nannte er Verankerungsimplantate in der KFO. Vorbereitende Maßnahmen seien zwingend erforderliche Behandlungen, um nachfolgende Behandlungen durchführen zu können. Ô AWU Minimal invasiv, maximiertes Weichgewebeergebnis NEU Alle Vorteile auf einen Blick 쑺 쑺 쑺 쑺 쑺 쑺 쑺 쑺 minimal-invasiv geringere Morbidität gute Wundheilung einfach anzuwenden unbegrenzte Verfügbarkeit gute Gewebeintegration konstante Qualität natürliche Farb- und Strukturanpassung 쑺 kürzere Operationszeit ! 1–2 zufriedene Patienten 1 Geistlich Mucograft® Seal Advisory Board Report, 2013 2 Thoma D. et al., JCP 2012 BDIZ Konkret 01/2014 Praxisstempel Bitte senden Sie mir: per Fax an 07223 9624 - 10 ❏ Informationen zu Geistlich Mucograft® Seal Geistlich Biomaterials Vertriebsgesellschaft mbH · Schneidweg 5 · D–76534 Baden-Baden Telefon 07223 9624 –0 · Telefax 07223 9624 –10 · [email protected] · www.geistlich.de 24 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Versicherung zahlt nur für vier Implantate im Unterkiefer Hilferuf einer Patientin Im Januar erreichte den BDIZ EDI folgender Hilferuf der Patientin Brigitte B. aus dem Großraum München (Name geändert). Ihre Versicherung reduzierte die Zuzahlung zur Implantatbehandlung im Unterkiefer um 30 Prozent mit der Begründung, dass gemäß Indikationsklasse III vier Implantate zur Verankerung der Prothese vorgesehen seien. Bei Brigitte B. sind sechs Implantate gesetzt worden. Brigitte B. an den BDIZ EDI Sehr geehrte Damen und Herren, meine Krankenversicherung mindert ihre Leistung für meine neue herausnehmbare UK-Totalprothese um knapp 30 Prozent mit der Begründung, gemäß Ihrer Indikationsklasse III seien für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im Unterkiefer vier Implantate vorgesehen. Mir sind aber sechs Implantate gesetzt worden. Das hat sicherlich seinen Grund. Bevor ich mich jetzt an meinen Zahnarzt wende (zu dem ein jahrelanges Vertrauensverhältnis besteht), damit er mir für die Krankenversicherung gegebenenfalls eine schriftliche Begründung seines Handelns gibt, würde ich gerne wissen, was der Begriff „Indikationsklasse III“ bedeutet. Ich vermute, dass andere Indikationsklassen auf außergewöhnliche Kiefersituationen zugeschnitten sind. Ich bin mit meinen Zähnen leider kein Regelfall. Mir wäre sonst niemals die Tortur angeraten worden, mich für eine implantatgestützte Totalprothese zu entscheiden und das auch noch mit zwei Implantaten mehr als „notwendig“. Antwort des BDIZ EDI Sehr geehrte Frau B, solche „Missverständnisse“ produzieren Krankenversicherungen nicht selten. Die Indikationsklassen zur Regelfallversorgung (siehe unten oder bei http://www.konsensuskonferenz-implantologie.de/ ) sind allgemeine Grundsätze und eben keine individuellen Vorgaben, deshalb habe ich den letzten Satz fett hervorgehoben. Die Indikationsklasse III betrifft den zahnlosen Kiefer – aber eben den Regelfall und nicht zum Beispiel einen zahnlosen Kiefer mit bereits erfolgtem Knochenschwund. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Zahnarzt – wenn er das wünscht, kann er sich gern mit uns in Verbindung setzen. Herzliche Grüße Ch. Berger, Präsident ▶ HI– TEC I M P L A NT S KOMPATIBEL ZU FÜHRENDEN IMPLANTATSYSTEMEN g n u n h c e r l Beispieahnversorgung Einzelz . 89,Implantatckschraube ................ inkl. De ........ 15,.. .. .. .. .. . .. .. .. sten..... Abheilpfo ... 0,fosten = Einbringppfosten ...................... Abdruck ..... 12,.. .. .. .... .. .. . . .. lantat Modellimp 39,sten Titan-PfoM Klebebasis.................... /CA bzw. CAD EURO 155,* * ohne Mindestabnahme!! Das HI-TEC Implantatsystem bietet allen Behandlern die wirklich kostengünstige Alternative und Ergänzung zu bereits vorhandenen Systemen. HI-TEC IMPLANTS · Vertrieb Deutschland · Michel Aulich · Germaniastraße 15b · 80802 München Tel. 0 89/33 66 23 · Fax 0 89/38 89 86 43 · Mobil 01 71/6 08 09 99 · [email protected] · www.hitec-implants.com HI – TEC IMPLANTS 26 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Indikationsklassen für Implantatversorgung zur Regelversorgung Die Konsensuskonferenz hat am 5. Juni 2002 die 1973 erstmals vom dem Gründungsvorsitzenden des BDIZ, Prof. h.c. Egon Brinkmann aufgestellten und vom Gutachterausschuss des BDIZ 1994 fortgeschriebenen Indikationsklassen neu beschrieben und eine Präambel aufgenommen: Präambel: Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahns individuell kritisch zu würdigen. Da dieses Optimum aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomische, wirtschaftliche) nicht immer erreicht werden kann, sind die nachfolgenden Regelfallversorgungen aufgestellt. Die Regelversorgung sieht folgende Indikationsklassen vor: • Klasse I: • Klasse II: • Klasse II a: • Klasse III: Einzelzahnersatz Reduzierter Restzahnbestand Freiendsituation Zahnloser Kiefer Definition der Regelfallversorgungen Frontzähne Klasse I a: • Wenn bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 1 Implantat je fehlendem Zahn. • Wenn bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 2 Implantate sollen die fehlenden Zähne ersetzen. Seitenzahnersatz Klasse I b: Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden. Klasse II: Reduzierter Restzahnbestand – Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik Freiendsituation Klasse II a: Zähne 7 und 8 fehlen: Zähne 6 bis 8 fehlen: Zähne 5 bis 8 fehlen: Zähne 4 bis 8 fehlen: keine Indikation zur Implantation 1 bis 2 Implantate 2 bis 3 Implantate 3 Implantate Zahnloser Kiefer Klasse III: • Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes: im zahnlosen Oberkiefer 8 Implantate, im zahnlosen Unterkiefer 6 Implantate. • Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes: im Oberkiefer 6 Implantate, im Unterkiefer 4 Implantate. Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, sodass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt. Antwort Frau B. Sehr geehrter Herr Berger, vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Ich wende mich jetzt – wie von vornherein beabsichtigt – an meinen Zahnarzt. MfG, Brigitte B. WIE KANN IHNEN DIE ENDORET®(PRGF®)-TECHNOLOGIE HELFEN? Mit der Endoret PRGF Technologie wird aus dem Patientenblut das Plasma isoliert, das Proteine zur Wundheilung und Geweberegeneration enthält. Dabei wird sowohl das Entzündungsrisiko von Infektionen als auch post-operativen Komplikationen verringert. Die Verwendung von Endoret PRGF garantiert eine nachweisliche Heilung, Schmerzlinderung und schnellere Genesung. Besuchen Sie unsere Homepage www.bti-biotechnologyinstitute.de für weitere Informationen oder fordern Sie Ihre Infomappe direkt bei uns an. Sie haben Fragen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch. 4.050 € zzgl. 19% Mwst. Die ersten zehn Besteller erhalten das Komplettset für 3.850 € zzgl. Mwst. SYSTEM IV ZENTRIFUGE PLASMATERM H® Das Angebot ist gültig bis zum 30.06.2014 Das Starter Set beinhaltet: 1x KMU15 Kit mit Verbrauchsmaterial für 10 Anwendungen 1x System IV Zentrifuge 1x Plasmaterm H Was sind die Vorteile? · Erhöht die Erfolgsrate bei Implantatchirurgien · Erleichtert die Herstellung von Transplantaten · Bereiche mit geringer Knochenqualität regenerieren schneller · Schmerzlinderung · Konform mit allen klinischen und regulatorischen Anforderungen BTI Deutschland GmbH Mannheimer Str. 17 | 75179 Pforzheim Tel: 07231 42 806-0 | Fax: 07231 42 806-15 [email protected] | www.bti-biotechnologyinstitute.de Bei welchen klinischen Indikationen kann es verwendet werden: · Post-Extraktionen · Knöcherne Defekte · Regeneration rund um Implantate · Sinuslift · periodontale Defekte SCANNEN SIE DIESEN CODE mit Ihrem Handy, und erfahren Sie mehr über alle Schulungen in Verbindung mit Endoret® (PRGF®). 28 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell RÜCKSCHAU Versicherungsmarkt für Hebammen bricht zusammen Urteil des AG Berlin-Pankow/Weißensee GOZ-Nrn. 2197 und 2290 berechnungsfähig Ab dem Sommer 2015 haben freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr, teilte der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) in einer Pressemeldung mit. Dies bedeute das Aus für die Versorgung der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen, insbesondere mit Geburtshilfe. Die Nürnberger Versicherung steige zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aus. „Die Lage auf dem Versicherungsmarkt führt zum Zusammenbruch der Versorgung mit Geburtshilfe. Das ist eine absurde Situation“, sagt Martina Klenk, die Präsidentin des DHV. Ruth Pinno, Vorsitzende des BfHD verdeutlicht: „Das bedeutet Berufsverbot für die freiberuflichen Hebammen (…). Der Markt für die Versicherung von Hebammen reguliert sich nicht mehr selbst. Die Folgen sind dramatisch, der Beruf ist akut von der Vernichtung bedroht.“ Die Hebammenverbände fordern eine grundlegende Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze für Hebammen. Ô Das AG Berlin-Pankow/Weißensee hat am 10. Januar 2014 (Aktenzeichen 6 C 46/13) die Berechnungsfähigkeit der GOZNr. 2197 bei Eingliederung eines Klebebrackets und der Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen anerkannt. Beklagte war ein Versicherungsunternehmen, das die vollständige Erstattung einer Liquidation verweigerte. Nach diesem Urteil ist die Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) neben der Nr. 6100 abrechenbar. Nach Ansicht des Gerichts ist die Teilformulierung „Klebe…“ im Leistungstext der Nr. 6100 lediglich der semantischen Vollständigkeit geschuldet. Die Verklebung selbst könne aber unstreitig in unterschiedlicher Weise erfolgen. Für die Durchführung einer adhäsiven Befestigung sei in der Neufassung der GOZ mit der Nummer 2197 eine Gebührenziffer geschaffen worden. Die beispielhafte Aufzählung von Versorgungsformen beim Text zur Nr. 2197 sei nicht abschließend. Zusätzlich erachtet das Gericht auch die Berechnung der Nr. 2290 GOZ („Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers oder Steges oder ähnliches“) für das Entfernen eines kieferorthopädischen Bogens beziehungsweise Teilbogens als rechtens. Auch hier war das Gericht der Meinung, dass die Aufzählung im Leistungstext der Nr. 2290 nicht abschließend ist. Weiterhin handele es sich bei der Entfernung von Bögen um eine derart umfangreiche Leistung, dass hierfür eine eigenständige Vergütung geschuldet werde. Zudem sei es üblich, dass zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aus verschiedenen Abschnitten der GOZ berechnet würden. Die Bögen einer Multiband-Apparatur seien über einen Zeitraum von mehreren Jahren konzipiert. Auch Kronen und Brücken könnten in so einem langen Zeitraum erneuerungsbedürftig werden. Ô Quelle: Pressemeldung des BfHD Quelle: diverse „Absurde Situation“ Neujahrsempfang von BZÄK und KZBV Im Dialog mit den Mandatsträgern Der Neujahrsempfang von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) Ende Januar 2014 in Berlin gab vor dem Hintergrund der neu konstituierten Ausschüsse des Deutschen Bundestages, speziell des Gesundheitsausschusses, einen Einstieg zum Dialog mit den neuen und alten Mandatsträgern, heißt es im „Klartext“ der Bundeszahnärztekammer. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel forderte die Politik in seiner Rede auf, sich den Fragen zur Reform des dualen Gesundheitssystems sowie der Frage, wie die (zahn-)medizinische Versorgung in Deutschland zukunfts- und demografiefest gestaltet werden könne, zu stellen. Hier gelte es, zügig Regierungsverantwortung gegenüber den rund 70 Millionen gesetzlich und den rund 10 Millionen privat Krankenversicherten zu übernehmen und gleichfalls gegenüber den 88 000 Zahnmedizinern und ihren über 300 000 Angestellten. Jens Spahn (CDU/CSU), MdB, erklärte in seinem Grußwort, dass in dieser Legislatur der Fokus auf Versorgungsfragen läge. Dem schloss sich Hilde Mattheis (SPD), MdB, an. Die Infrastruktur für die Patienten sei ein zentrales Thema. Harald Weinberg (Die Linke), MdB, betonte die Bedeutung der Freiberuflichkeit, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei, aber auch das weiterbestehende Interesse der Linken an einer solidarischen Bürgerversicherung. Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, verwies auf den Reformstau, der angegangen werden müsse, zum Beispiel bei der PKVBeitragshöhe. Zudem warnte er vor allem vor kammerkritischen Tendenzen in Europa. Ô Quelle: Klartext der BZÄK BDIZ EDI Aktuell VORSCHAU BDIZ EDI konkret I 01.2014 Gutachterkonferenz am 12. Juli 2014 in Frankfurt am Main Richter, Anwälte, Gutachter Neueste Publikation des BDIZ EDI Broschüre „Materialeinkauf und Materialabrechnung“ Der BDIZ EDI hat Anfang März 2014 eine neue Publikation herausgegeben, die sich mit dem Materialeinkauf und der Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis beschäftigt. Die in dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgesehenen neuen Strafrechtsnormen sind neu nur als Strafrechtsnormen, regeln aber inhaltlich Verhaltensweisen, die heute schon im Wesentlichen durch das zahnärztliche Berufsrecht verboten sind und vielfach nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch bestehende Strafrechtsnormen erfüllen. Materialeinkauf und Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis März 2014 „Das gerichtliche Gutachten aus Sicht von Richtern und Anwälten“ lautet das Thema der 24. Gutachterkonferenz Implantologie, die am 12. Juli 2014 im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie und in Kooperation mit der Landeszahnärztekammer Hessen stattfindet. Veranstaltungsort: Landeszahnärztekammer Hessen, Rhonestraße in Frankfurt am Main. Im Zentrum stehen der Erfahrungsaustausch der Gutachter sowie die Diskussion mit den Referenten. Im Referententeam befindet sich auch die vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, die unter anderem die typischen Fehler in den Gutachten beim Namen nennt. Weitere Information in dieser Ausgabe und unter www.bdizedi.org > Unsere Veranstaltungen. Ô Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) An der Esche 2 · 53111 Bonn Tel. 0228/935 92 44 · Fax 0228/935 92 46 offi[email protected] www.bdizedi.org Der 16-Seiter wird mit dem nächsten Rundschreiben an alle Mitglieder des BDIZ EDI versandt. Die Inhalte befinden sich zudem unter der Rubrik „Abrechnung und Recht“ in dieser Ausgabe. Ô Quelle: BDIZ EDI Jubiläumssymposium des BDIZ EDI am 19. und 20. September 2014 25 Jahre BDIZ EDI – Implantologie 3.0 25 Jahre BDIZ EDI 14 1989 – 20 Ein Viertel Jahrhundert alt wird der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte, der 1989 gegründet wurde, um den Praxen die orale Implantologie zugänglich zu machen und sie im Umgang mit der privatzahnärztlichen Honorierung zu unter- Quelle: BDIZ EDI 9. EuCC erstellt neuen Praxisleitfaden Vermeiden der Fehlpositionierung von Implantaten Die 9. Europäische Konsensuskonferenz Implantologie (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI hat Anfang März 2014 in Köln einen neuen Praxisleitfaden erstellt, der online auf der Internetseite des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org > Zahnärzte > Praxisleitfaden zu finden ist. Grundlage des Konsensus bildete ein Arbeitspapier der Universität Köln (Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Priv.-Doz. H.J. Nickenig et al.). Dieses inzwischen 9. Konsensuspapier ist auch in englischer Sprache unter „Professionals“ auf den englischen Seiten der Webseite herunterladbar. Die Mitglieder des BDIZ EDI erhalten den Leitfaden mit dem nächsten Rundschreiben in gedruckter Form. Außerdem wird das Papier im nächsten BDIZ EDI konkret, Ausgabe 2/2014, veröffentlicht werden. Ô Quelle: BDIZ EDI stützen. Heute zählt der Verband mehr als 3 000 Mitglieder in Deutschland – und insgesamt 5 500 Mitglieder in Europa. Der 25. Geburtstag wird anlässlich des 18. Jahressymposiums gefeiert – an der Schwelle zum Oktoberfest 2014 in München. Das Leitthema ist alles andere als rückwärtsgewandt: „Implantologie 3.0 – heute, im Überblick morgen, übermorgen“ soll die Schwerpunkte Augmentation, Ästhetik, Lokalisation, Weichgewebsmanagement, CAD/CAM und Das BDIZ EDI-Jahr 2014 Periimplantitis beleuchten. Wissenschaftlicher Leiter ist Univ.-Prof. 26.–28.06.2014 8. Europa-Symposium in Barcelona 12.07.2014 24. Gutachterkonferenz Implantologie in Frankfurt am Main 19.–20.09.2014 18. Symposium in München und 25 Jahre BDIZ EDI: Implantologie 3.0 Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI. Organisiert wird die zweitägige Veranstaltung von der Oemus Media GmbH. Weitere Informationen in dieser Ausgabe und immer aktuell unter www.bdizedi.org > Unsere Veranstaltungen. Ô Quelle: BDIZ EDI 29 30 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell adp-Newsletter im Mitgliederbereich im Internet Depeschendienst für Mitglieder Schneller als er ist keiner. Dr. Dirk Erdmann, Herausgeber und Chefredakteur des adp-Newsletter, bringt die neuesten praxisrelevanten Informationen online und auf den Punkt. Nomen est omen: adp ist die Abkürzung für „auf den punkt“. Der BDIZ EDI ist Kooperationspartner des adp-Newsletters. Aus diesem Grund bietet der Verband im Internet für Mitglie- der einen kostenfreien Zugang zur adpNewsletterseite und stellt hier auch den 14-tägig erscheinenden Newsletter zur Verfügung. Dies ist nicht neu. Neu ist hingegen, dass sich Mitglieder für die täglichen Nachrichten des adp-Newsletters registrieren lassen können. Wer das tut, erhält die aktuellen Neuigkeiten rund um die zahnärztliche Praxis als Link direkt an seine E-Mail-Adresse. Die Blitzmeldungen von adp kommen wie dpa-Meldungen aus dem Newsticker. Durch ein gutfunktionierendes Networking ist Dr. Dirk Erdmann schnell im Bilde über neue Rahmenbedingungen im Bereich Hygiene, aktuelle Urteile zur GOZ oder die Gesetzesvorlagen und Referentenentwürfe. Wer sich über den BDIZ EDI für die adp-Blitzmeldungen anmeldet, erhält fast täglich einen mit der adpHomepage vernetzten Link zu den aktuellen Nachrichten für die zahnärztliche Praxis. Die Themenbereiche reichen von Praxismanagement, Finanzen, Gebührenrecht über Arbeitsrecht, Zahnheilkunde sowie Berufs- und Gesundheitspolitik. Ô Dr. Stefan Liepe Geschäftsführer und Schriftführer des BDIZ EDI Anmelden für die Blitznews Mitglieder können sich aktiv über den Mitgliederbereich mit adpMedien verlinken oder sich dafür anmelden, täglich via E-Mail informiert zu werden. Wer sich für Letzteres entscheidet, wendet sich bitte via E-Mail an [email protected] Stichwort: adp-News. Die Hinweise zum adp-Newsletter im Mitgliederbereich unter www.bdizedi.org Innovatives atraumatisches Bohrerdesign Die perfekte Lösung für die interne Sinusbodenelevation Einfaches und sicheres Anheben des Sinusbodens Zuverlässiges Bohrer-Stopp-System Hervorragendes Schneidevermögen Hohe Primärstabilität frühe Belastungsfähigkeit Starkes Selbstschneidendes Gewinde TS-System Einfacher Plattformwechsel SS-System US-System DEUTSCHE OSSTEM GmbH Mergenthalerallee 25 65760 Eschborn www.osstem.de [email protected] Telefon +49 (0) 61 96 - 777 55 -0 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Impressionen vom 9. Expertensymposium in Köln Implantologie meets Kölner Karneval Eng verbunden mit dem Experten Symposium, das nun bereits zum 9. Mal in Köln stattgefunden hat, ist der Kölner Karneval – und insbesondere die älteste Kölner Karnevalsgesellschaft, „die Grosse von 1823“. Beide haben einen gemeinsamen Nenner: Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, BDIZ EDI-Vizepräsident und wissenschaftlicher Leiter des Experten Symposiums und Präsident der Grossen von 1823 e.V. Ein paar Impressionen vom diesjährigen Symposium und von der Sonntagssitzung in Köln Ô Fotos: (4): Rainer Gries, Die Grosse von 1823; (4): Dr. Liepe/BDIZ EDI 32 'LH*URV K A R N E VA VHYRQ L SG E SE 1. Vorsit LL SC H A zender: Un iv.-Prof. Dr. Dr. $XIQDKP F T E.V. - K Ö LN E. Joachim Zöller EULQJWV H$QWUDJ Ich bitte Zu mir: um Aufna hme in „D ie Name: Grosse vo n 1823“ Karneval sgesellsc haft Geb.-Datum : Akad. Tit el: e.V. Köln. Vorname : Beruf: Selbststä ndig: Angestellt: Familienst and: Kinder: Straße/N r Alter: Tel: Plz/Ort Mobil: Fax: -DKUHVEHL e-mail: WUDJ der Jahres bei Schärpeno trag beträgt zur zeit rden und mebeschl Gesellschaf € 150,00. Ein ein maliger Bei usses du rch den Vo tsabzeichen ist trag von zu entrich rstand. ten: Dieser € 350,00 für Mü tze, Betrag ist fällig nac Halsorden, Schärp h Mitteilun e, g des Au fnah- (LQ]XJVHU PlFKWLJXQ J Hiermit ert eile ich der einziehen Gesellsch zu lassen aft die Erm ! ächtigun g, die fäll Untersch igen Beiträ rift: ge Konto-Nr : %UJHQ Institut: von meine m Konto durch Las tschrift Blz: 1. Bürge 2. Bürge Untersch rift : Geschäft Untersch rift: stselle: Die Grosse vo Neue Ma n 1823 Ka astrichte rnevalsg r Str. 3, 50 esellscha 672 Köln, ft e.V . Köln Tel: 0221 2402 43 0, Fax: 03 22 2374 2946, ww w.dg v-1823.d e iCHIROPRO DER CLEVERE WEG ZUM ERFOLG iChiropro, das einzige Steuergerät mit vorprogrammierten Behandlungsabläufen der führenden Implantathersteller, ist nun auch mit einer spezifischen Anwendung für Touchscreen-Tablets erhältlich. Schaffen Sie ein harmonisches Arbeitsambiente, indem Sie Ihr iPad* mit der hervorragenden Elektronik für die Steuerung des Mikromotors MX-i LED kombinieren. Der leistungsstärkste Mikromotor des Marktes mit LED-Beleuchtung von sehr langer Lebensdauer verfügt nun auch über wartungsfreie Keramikkugellager. Zudem zeichnet er sich durch seine hervorragende Zuverlässigkeit und eine 3-jährige Garantie aus. Mit dem Winkelstück 20:1 L Micro-Series und dem System iChiropro werden Ergonomie und Komfort für Sie neu definiert. * Kompatibel mit iPad 1, 2, 3, 4 und iPad Air. Bien-Air Deutschland GmbH Jechtinger Straße 11 79111 Freiburg, Deutschland Telefon +49 (0)761 45 57 40 Fax +49 (0)761 47 47 28 [email protected] www.ichiropro.com 34 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell )" #(** &*( ! ! !"#"$ " %&'"()$ #(**&*("*+ ($ # ,(!" #-""#$ (**#*.# / #0* //11 """###"2$ 34 # ## & )%$ ( '&12**(** %"" "/#("##" 3 ##3561** 317*#%8#'#1 0*#6*6 ""/1 63"% (9 %"##1**: 0*# )*;3%* <)0 )1# )& E U E N E I D T N I I E B K H G I IC LSEIT VIE Ich schreibe die Erfolgsgeschichte des bewährten Tapered Screw-Vent® Implantats weiter: Mit über 10 Jahren Erfahrung und mehr als 2 Millionen verkauften Einheiten biete ich eine Vielzahl an krestalen Konfigurationen. So flexibel wie möglich und genau auf Ihre klinischen Bedürfnisse abgestimmt. Ich unterstütze die proprietäre Platform Plus™ Technologie, die Ihnen ein perfektes Einsetzen bei optimalen Anzugsmomenten ermöglicht. Meine Primärstabilität lässt auch eine Sofortbelastung zu. Vielseitigkeit, Qualität, Innovation – und klinische Wahl ... Ich bin Zimmer. Auf www.zimmerdental.de erfahren Sie mehr über mich und die Tapered Screw-Vent Implantat Familie. ©2012 Zimmer Dental GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 6547DE, Rev. 08/12 www.zimmerdental.de 36 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Intensive Diskussion beim Privatzahnärztetag im Berliner Hotel Adlon. GKV und PKV Thema beim 36. PZVD-Tag in Berlin Duales System ja, aber … „Jedes Sein entwickelt sich aus den Perspektiven.“ Mit dieser philosophischen Betrachtung stimmte Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD), sein Auditorium bei der Begrüßung zum 36. Deutschen Privatzahnärztetag im Januar 2014 in Berlin auf die im Veranstaltungsprogramm angekündigte Vortragsreihe rund um das Tagungsthema „Die Reform des dualen Krankenversicherungssystems“ ein. Zwar hätten sich die regierenden Parteien zunächst offenbar von der Idee einer „Bürgerversicherung“ verabschiedet und die Zahnmedizin werde im Koalitionsvertrag von Union und SPD mit keinem einzigen Wort erwähnt, beides heiße jedoch nicht viel, so Beckmann. Denn im kritischen Rückblick sei festzuhalten, dass politische Planungen beziehungsweise Absichtserklärungen und erlebte Gesetzgebungsrealität in den meisten Fällen eben nicht kongruent abliefen. Deshalb müsse der zahnärztliche Berufsstand gerade jetzt die Zeit nutzen, die eigenen Perspektiven und Konzepte in den politischen Diskurs einzubringen. nungsvortrags vor der irrigen Annahme, dass nun „vier Jahre Ruhe“ auf dem gesundheitspolitischen Sektor vor uns liegen könnten. Gerade im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) werde und müsse es zu Bewegungen in den sich zunehmend verfestigenden Strukturen kommen. Hier gelte es, insbesondere das Geschäftsmodell der PKV und die strikte Trennung der Versichertenpopulationen – durch die Rahmenbedingungen des Gesetzgebers – kritisch zu hinterfragen. Auch Prof. Dr. Stefan Greß (Hochschule Fulda) warnte im Vorspann seines Eröff- Tendenziell finde man in der PKV bei einem Marktanteil von 11,7 Prozent Doppelte Risikoselektion bisher vor allem Versicherte mit einem höheren Durchschnittseinkommen (46 934 Euro gegenüber GKV: 21 410 Euro), aber kaum Arbeiter und einfache beziehungsweise mittlere Angestellte (insgesamt lediglich 5 Prozent). Und ein weiteres Auseinanderdriften der Einkommen sei feststellbar. Andererseits, so Greß, fühle sich der GKV-Versicherte häufiger krank, beim Arzt schlechter beraten, unzureichend in Entscheidungsprozesse eingebunden und sehe sich mit längeren Wartezeiten als PKV-Patienten in der ambulanten und stationären Versorgung konfrontiert. Insgesamt gebe es Hinweise auf eine Unterversorgung für GKV-Versicherte („zu wenig, zu spät“) und Überversorgung ▶ make the switch Platform-Switching Designt zur Vermehrung des Weichgewebevolumens auf der Implantatschulter Laser-Lok®-Bereich Unterstützt die Anlagerung von Weichgewebe und erhält den krestalen Knochen Optimiertes Gewindedesign Selbstschneidendes ButtressGewinde zur Erhöhung der Primärstabilität BioHorizons GmbH Bismarckallee 9 79098 Freiburg Tel. 0761 55 63 28-0 Fax 0761 55 63 28-20 [email protected] www.biohorizons.com Restaurative Leichtigkeit Farbkodierung der konischen Innensechskantverbindung zur schnellen Identifikation und eindeutigen Komponentenabstimmung *Clinical and histologic images are courtesy of Myron Nevins, DDS and Craig Misch, DDS. Nutzen Sie unsere Kontaktdaten zur Anforderung weiterführender Informationen. 38 BDIZ EDI konkret I 01.2014 („zu viel, zu früh“) von PKV-Versicherten, wobei die bevorzugte Behandlung der Privaten gesellschaftlich hoch umstritten sei, aber ein wichtiges Marketingargument der PKV-Unternehmen darstelle. Es gebe allerdings keine Evidenz für einen besseren Gesundheitszustand der Privatversicherten. Politischer Handlungsdruck steigt Der Wettbewerbsvorteil einer bevorzugten Behandlung der Privatversicherten wird aber laut Greß „teuer erkauft“: Gemäß Statistik des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stiegen die Ausgaben der GKV seit 2002 nämlich jährlich um 2,9 Prozent, während die PKV Jahr für Jahr um durchschnittlich 4,8 Prozent zulegte, was im Mittel konsekutiv zu einer Prämienerhöhung von 5,4 Prozent pro Jahr führte. Kumuliert ergäben sich von 2001 bis 2011 folgende Ausgabensteigerungen in den Leistungsabschnitten: • • • • Ambulante Leistungen: 71 Prozent Zahnärztliche Leistungen: 68 Prozent Stationäre Leistungen: 41 Prozent PKV insgesamt: 58 Prozent (GKV insgesamt: 22 Prozent) BDIZ EDI Aktuell Dieser (gegenüber der GKV) überproportionale Anstieg der Ausgaben sei, so der Referent, primär auf den Mangel an Instrumenten zur aktiven Ausgabenbegrenzung (insbesondere fehlende Möglichkeiten eines Vertragsmanagements; Ausnahme: stationärer Sektor) zurückzuführen. Als weiteres gravierendes Problem der PKV kommen nach Greß Schwächen im Kalkulationsmodell hinzu: Das Versprechen eines lebenslang garantierten (hohen) Leistungsumfangs bei konstanten Prämien via Abfederung durch die Alterungsrückstellungen funktioniere nur unter den Prämissen einer konstanten Lebenserwartung sowie eines stabilen Ausgabenniveaus. Außerdem wirke sich die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt augenblicklich fatal aus, da für Reinvestitionen der Alterungsrückstellungen seriös aktuell nur deutlich weniger als 3,5 Prozent (derzeitiger kalkulierter Rechnungszins) erzielt werden könnten, was wiederum den Prämiendruck erhöhe. 400 000 PKV-Versicherte am Limit Dabei bleibe gerade der ältere Privatversicherte angesichts steigender Prä- Abseits von PKV und GKV präsentierte sich das Brandenburger Tor auch den Besuchern des PZVD-Tages. mienlast im System „gefangen“, da sowohl der Wechsel zu einem anderen Unternehmen (portabel ist für Verträge ab 2009 maximal die Alterungsrückstellung für den Basistarif) als auch der Übertritt in die GKV (mit Totalverlust der Alterungsrückstellung) weitgehend ausgeschlossen seien. Die verbleibende Handlungsmöglichkeit – nämlich der Wechsel in einen „abgespeckten“ Tarif innerhalb desselben Unternehmens – könnte nur unter Inkaufnahme einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes (geringerer Leistungsumfang, höhere Selbstbeteiligungen) realisiert werden. Und dies bei einer gerade in höherem Lebensalter anfallenden häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Besonders dramatisch sei die Situation für diejenigen rund 400 000 Privatversicherten, die sich laut Greß in einer „prekären ökonomischen Situation“ befinden. Die Rede ist hier vom untersten Quintil der Versichertengruppen mit einem Durchschnittseinkommen von 6 099 Euro pro Jahr (Klein- und Kleinstunternehmer), das kaum oder überhaupt nicht in der Lage ist, die anfallenden Prä- Prof. Dr. Stefan Greß von der Hochschule Fulda nahm GKV und PKV unter die Lupe. BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell mien (im Mittel 2 780 Euro = 59,2 Prozent!) für die Privatversicherung aufzubringen. festzuschreiben. Beides sei aber mit erheblichen technischen Problemen und Risiken behaftet. Zahnärztliche Privatbehandlung nicht im Fokus der Politik Als weitere Option sieht Greß die Vereinheitlichung der Vergütungssysteme (Konvergenz von EBM/BEMA und GOÄ/GOZ), wobei seiner Einschätzung nach auch hierfür die erforderlichen politischen Mehrheiten mehr als fraglich erscheinen. Für den Bereich der privatzahnärztlichen Versorgung sei in der laufenden Legislaturperiode keine konkrete Intervention zu erwarten, weil diese „in der gesellschaftlichen Debatte wenig prominent“ wahrgenommen werde. Man müsse jedoch damit rechnen, dass die PKV-Unternehmen ihre „Instrumente zur Ausgabenkontrolle“ Auswege aus dem Dilemma gebe es – falls die PKV die Probleme nicht selbst in Angriff nehme – wenige: Als Optionen für eine gesundheitspolitische Intervention biete sich eine „Bürgerversicherung für Beamte“ an, um Bund, Länder und Kommunen vom rasanten Prämienwachstum abzukoppeln sowie erweiterte Wechselmöglichkeiten innerhalb der PKV (unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen) beziehungsweise in die GKV hinein gesetzlich (= verschärfte Prüfung und Restriktionen im Erstattungsbereich) vermehrt ausschöpfen würden. Dies sei insbesondere bei Versicherungen mit Konzernstruktur zu erwarten. Daneben werde der Anteil von Privatversicherten mit ausgehöhltem Versicherungsschutz sicher deutlich ansteigen, mit entsprechenden Folgen für die Praxis. Ô Dr. Dirk Erdmann, Haan Der Beitrag wird fortgesetzt. Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung der DZW. Die neue Dimension in der zahnärztlichen Therapie Blickpunkt: Implantologie Gerade bei implantologischen Eingriffen sind emotionaler Stress und Angst vor Schmerzen oft eine große Belastung für den Patienten. Für die dentale Implantologie ist die moderne zahnärztliche Lachgasbehandlung die sinnvolle Option für eine entspannte Behandlung – für Patienten und für das Praxisteam. Das IfzL bietet jetzt Lachgas-Zertifizierungskurse speziell für implantologisch tätige Zahnärzte an. Kontakt: IfzL – Stefanie Lohmeier Bad Trißl Straße 39, 83080 Oberaudorf Tel: +49 (0) 8033–9799620 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifzl.de 16 Fortbildungspunkte gemäß BZÄK und DGZMK IfzL Lachgas-Fortbildungen entsprechen den Empfehlungen von CED und ADA sowie den modifizierten Leitlinien der AAPD und EAP Lachgassedierung speziell für implantologisch tätige Zahnärzte Lachgas - Hands-On-Zertifizierungskurse: Rottweil 11. / 12.04. 2014 Ort: Fa. dental EGGERT Wiesbaden 09. / 10.05. 2014 Fürth 23. / 24.05. 2014 Hamburg 04. / 05.07. 2014 Rosenheim 11. / 12.07. 2014 Stuttgart 21. / 22.11. 2014 Aktuelle Termine unter: www.ifzl.de Lachgas - Team-Zertifizierung: Das rundum Sorglospaket - Wir kommen mit unseren Referenten in Ihre Praxis und schulen Ihr gesamtes Team inklusive Hands-On und Supervision! Referenten: Wolfgang Lüder, Zahnarzt, Lachgastrainer & Buchautor: Lachgassedierung in der Zahnarztpraxis Dr. Christel Forster, Fachärztin für Anästhesie Dr. Isabell von Gymnich, Kinderzahnärztin: N2O in der Kinderzahnheilkunde Malte Voth: Notfalltrainer für Zahnärzte 39 40 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell 24. Gutachterkonferenz Implantologie am 12. Juli 2014 in Frankfurt am Main Wie Richter und Anwälte das Gutachten sehen Zum 24. Mal lädt der BDIZ EDI alle gutacherlich tätigen Zahnärzte zur Gutachterkonferenz Implantologie ein, die am 12. Juli 2014 gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Hessen in Frankfurt am Main veranstaltet wird. Thema: „Das gerichtliche Gutachten aus Sicht von Richtern und Anwälten“. Auch die diesjährige Veranstaltung findet in Kooperation mit der Konsensuskonferenz Implantologie statt, deren Vorsitz der BDIZ EDI turnusmäßig führt. Im Zentrum steht der Erfahrungsaustausch der Gutachter sowie die Diskussion mit den Referenten. Das Thema der diesjährigen Gutachterkonferenz verspricht Spannung. Die vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, Dr. Kerstin Gröner, gibt praktische Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Gericht und nennt typische Fehlerquellen in den Gutachten. Aus Sicht der Anwälte referiert Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI, im Anschluss über Standards und Machbarkeit – Hinweise der gutachterlichen Vernunft. Über beide Vorträge wird Dr. Hans-Hermann Liepe, Vorsitzender des BDIZ EDI-Gutachterausschusses, mit den Sachverständigen und natürlich den Referenten ausführlich diskutieren. Am Nachmittag stellt Dr. Liepe zwei bis drei interessante Fälle von Gerichtsentscheidungen aus Sicht des Gutachters zur Diskussion. Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik Anmeldung Gutachterlich tätige Zahnärzte können sich in der Geschäftsstelle des BDIZ EDI anmelden: Fon +49 228 93592-44 offi[email protected] Die Anmeldung befindet sich auch auf der Internetseite des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org > Veranstaltungen. nimmt die Titanunverträglichkeitstests unter die Lupe und stellt die Frage nach der medizinischen und forensischen Indikation. Am Ende haben die Teilnehmer Zeit zur Diskussion aktueller Gutachterfragen mit BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, Dr. Hans-Hermann Liepe und Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Die Gutachterkonferenz Implantologie findet zum 24. Mal im Rahmen der Konsensuskonferenz Implantologie statt. Die Landeszahnärztekammer Hessen ist in diesem Jahr Kooperationspartner des BDIZ EDI. Ô AWU BDIZ EDI konkret I 01.2014 41 EndoPilot H ei zs pi tz e B ac kF A ill pe xL oc at U or ltr as c En ha do ll M ot or Kompakt-Erweiterbar-Sicher b& rie alter t e kub sch Ak -Fuß nk Fu Foto: Holger Ullmann (2)/Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main KnochenFilter Das Programm 10.00-10.30 Uhr EndoMotor mit Längenbestimmung Thermoplastische Wurzelkanalfüllung Touch-Display für intuitive Bedienung Feilendatenbank mit Verschleißkontrolle Begrüßung Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI Dr. Michael Frank, Präsident der LZK Hessen Augmentation effektiv & schnell Einführung Dr. Hans-Hermann Liepe, Hannover Vorsitzender des Gutachterausschusses des BDIZ EDI 10.30-11.30 Uhr Das gerichtliche Gutachten: vom Auftrag bis zur Anhörung im Termin – praktische Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Gericht und typische Fehlerquellen Dr. Kerstin Gröner, Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart 11.30-11.45 Uhr Diskussion 11.45-12.45 Uhr Standards und Machbarkeit – Hinweise der gutachterlichen Vernunft Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen 12.45-13.00 Uhr Diskussion 13.00-14.00 Uhr Mittagspause 14.00-15.00 Uhr 2 bis 3 interessante Fälle von Gerichtsentscheidungen aus Sicht des Gutachters Diskussion 15.00-15.15 Uhr Kaffeepause 15.15-15.45 Uhr Titanunverträglichkeitstest – eine Frage der medizinischen und forensischen Indikation? Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik, Darmstadt 15.45-17.00 Uhr Diskussion zu aktuellen Gutachterfragen Christian Berger Dr. Hans-Hermann Liepe Prof. Dr. Thomas Ratajczak Optimale Gewinnung von autologen Knochenspänen während des Absaugens mit dem Titan KnochenFilter KF-T3 KnochenMühle Knochenarbeit leichtgemacht Leichte Zerkleinerung von autologen Knochenblöcken und Erzeugung von körnigen Knochenspänen für eine optimale Knochenneubildung mit der KM-3 Schleswig-Holsteinischer ZahnÄrztetag 2014 29. März - Neumünster Schlumbohm GmbH & CO. KG 24616 Brokstedt Tel.: 04324-89 29 - 0 www.schlumbohm.de [email protected] 42 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Curriculum Implantologie No. 15 abgeschlossen, Curriculum No. 16 startet Fit für die implantologische Praxis Das 16. Curriculum Implantologie von BDIZ EDI und der Universität zu Köln geht im April 2014 an den Start. Im Januar ging das 15. Curriculum zu Ende, das 19 Absolventen erfolgreich abgeschlossen haben. Der kleine und feine Fortbildungsgang in Kooperation mit der Universität Köln zeigt Berufseinsteigern die ersten wichtigen Schritte für die implantologische Praxis. Die Seminare, die unter der Leitung von Universitätsprofessor Dr. Dr. Joachim E. Zöller laufen und von PD Dr. Hans-Joachim Nickenig umgesetzt werden, behandeln Indikation, chirurgisches und prothetisches Vorgehen sowie Komplikationen rund um die Implantologie. Das Programm wurde 2011 novelliert und beinhaltet die aktuellen minimalinvasiven Eingriffe (Sinuslift, Bone Splitting, Flappless Surgery) ebenso wie das intensive Erlernen der 3D-Diagnostik und die operative Umsetzung mittels 3D-Operationsschlablonen, die in der oralen Implantologie immer mehr an Bedeutung gewinnen. Damit hebt sich der Verband von vielen Konzepten ab. Die offene Fortbildung und die entsprechende Konstruktion seiner Curricula stellen ein Gegenmodell zur „closed-Shop“-Politik anderer Anbieter dar. Die bisherigen wie die aktuellen Absolventen loben die praktischen Operationen an Humanpräparaten und die dadurch realitätsnahen Übungen. Diese praktische Unterweisung stellt eine wesentliche Unterrichtseinheit für jeden Curriculumblock dar. Humanpräparate des anatomischen Instituts der Universität zu Köln sind dabei in unterschiedlichen Stadien und Gewebetiefen präpariert, so können neben der räumlichen Orientierung auch die schonungswürdigen Strukturen studiert werden. Die Gruppe diskutiert Eine Neuerung seit 2011 ist der Unterrichtsbaustein „Präsentation“. Die Teilnehmer präsentieren ihre Behandlungsfälle vor der Gruppe. Neben der intensiven Diskussion und der Erarbeitung von implantologischen und implantatprothetischen Behandlungsstrategien erfolgt somit eine kursbegleitende Vorbereitung der Abschlussprüfung, die im letzten Modul integriert ist. ▶ Modular aufgebaut Der BDIZ EDI spricht mit seinem Curriculum Implantologie nicht nur junge Zahnärzte und Einsteiger in die Implantologie an. Besonders interessant ist die modular aufgebaute Fortbildung auch für Zahnärzte, die nur gelegentlich implantieren und ihr Behandlungsspektrum auf eine solide Grundlage stellen wollen. Denn nach erfolgreichem Abschluss des Curriculum hat jeder Teilnehmer gelernt, auch schwierige Indikationsstellungen zu beherrschen und mit möglichen Komplikationen fertig zu werden. Zu den weiteren Besonderheiten gehören der hohe Anteil an praktischen Übungen sowie die Tatsache, dass auch Fortbildungsbausteine, die nicht beim BDIZ EDI erworben wurden, in das Curriculum integriert werden können, wenn deren Wissenschaftlichkeit anerkannt ist. Die Absolventen von Curriculum 15 Dr. Sedique Bahram, Bornheim Dr. Katrin Hornberger, Oppenau Christoph Baltes, Heinsberg Sophia Kam, Bad Neuenahr Marwan Baransi, Durbach Dr. Konstantina Nika, Düsseldorf Dr. Robert Borgos, Düsseldorf Dr. med. dent. Jörg Slobodda, Köln Dr. Kirsten Cramer-Götze, Köln Dr. Roxana Dorosz, Köln Christoph Arndt Wittwer, Windeck/Langenberg Allaa El Din Elarag, Emmendingen Dr. Joelle Wivines, L-Esch/Alzette Dr. Alon Geller, Wiesbaden Alessandro Wronsky, München Philipp Habermann, Düsseldorf Khadijeh Heidari, Düsseldorf Veronique Heymanns, L-Esch/Alzette Dr. Benedikt Markus Schröter, Uni Köln Minimal invasiv, maximal effektiv NEU Dr. István Urbán Ausgezeichnete Produkte erkennt man sofort bei der ersten Verwendung. »Piezomed ist die erste chirurgische Piezo-Einheit, die ich mag.« Die automatische Instrumentenerkennung macht die Behandlung wirklich einfach und ich musste kein schwieriges Programmieren lernen. Ich habe dieses Gerät für verschiedene Indikationen wie Sinuslift, Knochenentnahme, Kronenrandverlängerung, parodontale Knochenchirurgie und chirurgische Extraktion von Zähnen verwendet. Es gibt unbegrenzte Anwendungsmöglichkeiten. Die neue Kraft in der Knochenchirurgie: Das neue Piezomed ist extrem leistungsstark, schont dabei aber das Weichgewebe. Zudem verfügt es über eine automatische Instrumentenerkennung und LED Kopfbeleuchtung. Das Handstück mit Kabel ist thermodesinfizierbar und sterilisierbar! W&H Deutschland, t 08682/8967-0 wh.com 44 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Die Bausteine des 16. Curriculum Implantologie von BDIZ EDI und Universität Köln Modul 1 · 10. bis 11.04.2014 Modul 5 · 20. bis 21.11.2014 Grundlagen der zahnärztlichen Implantologie Augmentation Teil 1 – regionaler Knochenaufbau • Anatomie und Histologie des stomatognathen Systems • Knochenbiologie und Osseointegration • Allgemeine Diagnostik in der Implantologie • Aufklärung in der Implantologie • Ungünstige Biomechanik vs. Augmentation • Eigenknochen und Knochenersatzmaterialien • Membrantechnik • Sofortimplantation • Sinusbodenelevation Anatomie (Freitag): Studium der Humanpräparate Praktische Übungen: Sinuslift am Schafskopf/Schweinekiefer/ Apfel/Ei/Schafskopf Splitting-Kalbsrippe Modul 2 · 05. bis 06.06.2014 Fallplanung und Diagnostik Modul 6 · 29. bis 30.01.2015 • Risikopatienten, Lokalanästhesie, Monitoring • Implantattherapie bei blutgerinnungskompromittierten Patienten • Ästhetische Diagnostik • Fallpräsentationen I (*) • Nahttechnik und Schnittführung • Chirurgisches Protokoll Weichgewebsmanagement Praktische Übungen: Implantatinsertion am Kunststoffkiefer, Schnitt-und Nahttechniken Praktische Übungen: Weichgewebe am Schweinekiefer • DVT in der Implantattherapie • Augmentationen mit Bindegewebe und Knochenersatzmaterialien • Hands-On Weichgewebe • Implantatprothetik II (stark reduziertes Restgebiss, zahnlos) • Fallpräsentationen II (*) (*) Zu den Fallpräsentationen sind die Kursteilnehmer aufgefordert, eigene Fälle zur Diskussion zu stellen (*) Zu den Fallpräsentationen sind die Kursteilnehmer aufgefordert, eigene Fälle zur Diskussion zu stellen, Vorbereitung zur Curriculum-Prüfung Modul 3 · 24. bis 25.07.2014 Modul 7 · 19. bis 20.03.2015 Chirurgische Techniken + erweiterte Diagnostik Augmentation Teil 2 – Knochenferntransplantation • Die moderne Zahnextraktion • Grenzen und Möglichkeiten der Socket Preservation • 3D-Diagnostik und geführte Implantatchirurgie • 3D-Führungshülsensysteme im Vergleich • Beckenkammtransplantation • Distraktionsosteogenese • Alternative zur Augmentation: Nervlateralisation, anguliert gesetzte Implantate • Gutachten in der Implantologie Praktische Übungen: 3D-Workshop Praktische Übungen: Anatomie, Blockaugmentation/Sinuslift Modul 4 · 09. bis 10.10.2014 Modul 8 · 23. bis 24.04.2015 Implantatprothetik Recall und Komplikationen • Antibiotikatherapie • Notfälle in der zahnärztlichen Praxis • Implantatprothetik I (Einzel-, Schalt-, Freiendlücke) • Systemvergleich Implantate • Implantatfreilegung, Recall und Nachsorge • Wachstumsfaktoren in der Implantologie • Periimplantitis • Assistenz in der zahnärztlichen Implantologie Praktische Übungen: Biologische Kieferkammverbreiterung, Kalbsrippe Freitagnachmittag: Abschlussprüfung, anschließend Zertifikatsübergabe Referenten der Curricula: Christian Berger, Dr. Urs Brodbeck, Dr. Peter Gehrke, Dr. Arndt Happe, PD Dr. Jörg Neugebauer, PD Dr. H.J. Nickenig, Dr. Stefan Reinhardt, Dr. Dr. Daniel Rothamel, Dr. Andre Schmitz, Dr. Helmut Steveling, Prof. Dr. Thomas Weischer, Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller Durch die vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Implantatsysteme und deren Protokolle wird es dem Teilnehmer erleichtert, eine Auswahl für sein Praxisspektrum zu treffen. Ferner wird Wert auf die Erarbeitung eines chirurgischen und Die aktuellen Termine der Curricula sind online unter www.bdizedi.org / Fortbildung abrufbar. Anmeldung für Curriculum 16: offi[email protected] · Fon +49 228 93592-44 prothetischen Standardprotokolls (auch für den Anfänger) gelegt. Die frischgebackenen Absolventen von Curriculum 15 haben in den acht Unterrichtsmodulen – von den Grundlagen über Fallplanung, Chirurgie, Prothetik, Augmen- tation und Weichgewebsmanagement – viel gelernt, was sie als zukünftige implantologisch tätige Zahnärzte in die Praxis umsetzen können. Ô RED Wir präsentieren BIOMET 3i ist der weltweit führende Anbieter von Hybrid-Implantat-Systemen. 1996 hat das Unternehmen mit dem OSSEOTITE® Implantat, dem ersten Hybrid Design, die Implantologie revolutioniert. Eine Weiterentwicklung dieser Technologie ist das moderne 3i T3® Hybrid Implantat. BIOMET 3i Implantate gibt es jetzt mit einer Multilevel Topographie. Preservation By Design® • Modernes Hybrid Design mit Mulitlevel Topographie • Verbessertes ästhetisches Ergebnis durch Reduktion des krestalen Knochenrückgangs auf weniger als 0,37 mm1 • Die Certain® Innenverbindung reduziert die Undichtigkeit im Mikrobereich durch enge Toleranzen der Verbindungen und eine maximale Erhöhung der Haltekräfte*. 2,3 Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Customer Service unter +49 (0)800 101 64 20 oder besuchen Sie uns online auf www.biomet3i.com 1. Östman PO†, Wennerberg A, Albrektsson T. Immediate Occlusal Loading Of NanoTite Prevail Implants: A Prospective 1-Year Clinical And Radiographic Study. Clin Implant Dent Relat Res. 2010 Mar;12(1):39-47. 2. Suttin†† et al. A novel method for assessing implant-abutment connection seal robustness. Poster Presentation: Academy of Osseointegration, 27th Annual Meeting; March 2012; Phoenix, AZ. http://biomet3i.com/Pdf/Posters/Poster_Seal%20Study_ZS_AO2012_no%20logo.pdf 3. Suttin Z††, Towse R††. Dynamic loading fluid leakage characterization of dental implant systems. ART1205EU BIOMET 3i White Paper. BIOMET 3i, Palm Beach Gardens, Florida, USA. http:// biomet3i.com/Pdf/EMEA/ART1205EU%20Dynamic%20Loading%20T3%20White%20Paper.pdf Dr. Östman steht in einem finanziellen Vertragsverhältnis zu BIOMET 3i LLC aufgrund seiner Referentenund Beratertätigkeit sowie weiterer Dienstleistungen. †† Herr Suttin und Herr Towse waren während ihrer Tätigkeit bei BIOMET 3i an den oben genannten Untersuchungen beteiligt. † *Der Test auf Dichtigkeit der Verbindung wurde von BIOMET 3i von Juli 2011 bis Juni 2012 durchgeführt. Für den Test der Implantatsysteme wurde eigens ein dynamischer Belastungstest entwickelt und durchgeführt. Die Testung erfolgte gemäß Testnorm ISO 14801 (Zahnheilkunde – Implantate – Dynamischer Belastungstest für enossale dentale Implantate). Es wurden fünf (5) BIOMET 3i PREVAIL Implantatsysteme und fünf (5) von drei (3) Mitbewerber-Implantatsystemen getestet. Die Ergebnisse von Labortests sind nicht unbedingt aussagekräftig für die klinische Leistungsfähigkeit. 3i T3, Certain, OSSEOTITE and Preservation By Design are registered trademarks and 3i T3 Implant design and Providing Solutions - One Patient At A Time are trademarks of BIOMET 3i LLC. ©2013 BIOMET 3i LLC. All trademarks herein are the property of BIOMET 3i LLC unless otherwise indicated. This material is intended for clinicians only and is NOT intended for patient distribution. This material is not to be redistributed, duplicated, or disclosed without the express written consent of BIOMET 3i. For additional product information, including indications, contraindications, warnings, precautions, and potential adverse effects, see the product package insert and the BIOMET 3i Website. 46 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Mit Fortbildungskursen in London, Bilbao oder Krakau ist der BDIZ EDI bei den jungen Kollegen gut aufgestellt: Europa wächst zusammen. (Foto: Panthermedia/Jörg Rüger) BDIZ EDI-Kursprogramm 2014 für Einsteiger in die Implantologie iCAMPUS Community lebt europäischen Spirit Vor zwei Jahren hat der BDIZ EDI die Fortbildungsplattform iCAMPUS für den implantologischen Nachwuchs ins Leben gerufen. Mit Erfolg, denn rund 150 junge Kollegen haben die Vorteile für sich erkannt und sich der iCAMPUS Community angeschlossen. Das Projekt wird inzwischen von vielen namhaften Unternehmen gefördert, sodass Fortbildungsevents in ganz Deutschland, in der Schweiz, in Spanien, Polen und England ermöglicht werden – und das auf hohem Niveau und zu kleinen Preisen. Das iCAMPUS-Angebot richtet sich besonders an junge Zahnärzte, das heißt, an diesem Förderprogramm können Studenten der Zahnmedizin und approbierte Zahnärzte bis drei Jahren nach Niederlassung kostenfrei teilnehmen. Dabei werden nicht nur die Kosten für die Mitgliedschaft im BDIZ EDI für zwei Jahre durch zahlreiche Fortbildungspaten aus der Dentalindustrie getragen. 25 Prozent Nachlass bei über 50 Fortbildungskursen Allein für 2014 wurden weit mehr als 50 attraktive Fortbildungen aus dem gesamten Bundesgebiet im Kalender der iCAMPUS-Internetseite aufgenommen. Das Besondere: Alle Mitglieder der iCAMPUS Community erhalten für diese Fortbildungskurse einen Nachlass von mindestens 25 Prozent. Auch nach Ablauf der auf zwei Jahre angelegten Förderung können die jungen Implantologen für weitere zwei Jahre von den zahlreichen Vergünstigungen im iCAMPUS-Programm profitieren, sofern sie danach Mitglied im BDIZ EDI werden. Damit können junge Zahnmediziner für insgesamt vier Jahre von der Mitgliedschaft in der Community profitieren. In dieser Gemeinschaft diskutieren die Mitglieder mit erfahrenen Kollegen über Grundlagen in Diagnostik, Chirurgie und Prothetik. Genauso werden aber auch andere Schwerpunkte gesetzt, die für die Praxisgründer und Jungunternehmer immer wichtiger werden: Betriebswirtschaft, Praxismanagement und Kommunikation. Kollegialer Austausch auf Augenhöhe Termine 29.–31. August 2014 in London iCAMPUS Einsteigerkurs Chirurgie/Prothetik 23.–25. Oktober 2014 in Bilbao „Implants Tapas & Wine“ – iCAMPUS Kurs mit Dr. Eduardo Anitua Luisa Daniel, eine junge Zahnärztin aus Potsdam, koordiniert die iCAMPUS Veranstaltungen und Events in Deutschland und im europäischen Ausland. Sie ist selbst aktives Mitglied im iCAMPUS und hat eine klare Meinung: „iCAMPUS bietet BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell „Implants, Tapas & Wine 2013“ war Fortbildung unter der Sonne Spaniens: Mitglieder der iCAMPUS Community bei Dr. Eduardo Anitua in Bilbao/Vitoria. Einsteigern wie mir einen wirklich kollegialen Austausch auf Augenhöhe. Wir können alle Referenten auch nach den Kursen ansprechen und fachliche Probleme jederzeit klären. Interessante Fälle werden auf unserer Homepage vorgestellt. Das fördert den Dialog innerhalb der Community. Viele Kurse namhafter Hersteller können wir im iCAMPUSPortal erheblich preiswerter buchen. Das finde ich großartig, weil wir jungen Implantologen auch die Kosten im Auge behalten müssen. Und natürlich kommt bei allen Kursen auch der Spaß nicht zu kurz. Denn wir organisieren stets ein spannendes Rahmenprogramm bei un- seren Fortbildungs-Events von der Skifahrt mit Hüttenabend in Grindelwald bis zum Abend in einer Tapas-Bar mit Livemusik in Bilbao.“ Zahnärztin Luisa Daniel koordiniert Dr. Magdalena Kimmich, iCAMPUS Community- Dr. Dirk Duddeck, die iCAMPUS-Events im europäischen Ausland Mitglied und verantwortlich für Public Relations Projektleiter iCAMPUS iCAMPUS goes Europe Neben den zahlreichen Kursen von Projektpartnern wie Nobel Biocare, Camlog, Bego, BTI, Thommen, Botiss, Orange Dental, Sicat, Health AG, BienAir und Osstell wurde das Fortbildungsangebot auch für 2014 wieder um besondere iCAMPUS-Events erweitert. Nach einem mehrtägigen Implantologie-Summercamp vom 4. bis 5. Juli 2014 in Wims- heim bei Stuttgart geht es vom 29. bis 31. August 2014 nach London für einen zweitägigen Chirurgie-Prothetik-Workshop mit Referenten aus Deutschland und Großbritannien. iCAMPUS wird mit dieser englischsprachigen Veranstaltung auch britische Kollegen anziehen und man darf gespannt sein, wie sich das Netzwerk auch unter den jungen Kollegen auf der Insel entwickeln und verbreiten wird. Am Freitag, dem 19. September 2014, im Rahmen des 25. Jubiläumskongresses des BDIZ EDI, an dem natürlich auch die iCAMPUS-Teilnehmer zu Sonderkondi- 47 48 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Hier gewinnt man neue Freunde: Konzentriertes Arbeiten in praktischen Kursen am Tag – gefolgt von spannenden Abendevents in tollen Locations. tionen teilnehmen können, wird es in München spezielle Workshops für die jungen Kollegen geben. Das anschließende Oktoberfest bietet den dritten Grund, diesen Termin bereits jetzt fest im Terminkalender einzutragen. Vom 23. bis zum 25. Oktober 2014 treffen sich die Mitglieder der iCAMPUS Community wieder in Bilbao, Spanien. Viele junge Zahnärzte, die bereits im vergangenen Jahr den Kurs von Dr. Eduardo Anitua besucht haben, wollen wieder dabei sein. Diesen zweitägigen Kurs, der normalerweise weit über 1 000 Euro kostet, können die Teilnehmer im iCAMPUS-Programm für weniger als 400 Euro besuchen. Dr. Magdalena Kimmich, ebenfalls Im- plantologie-Einsteigerin, ist bei iCAMPUS für die Public Relations verantwortlich. Sie war im vergangenen Jahr in Spanien dabei: „Man kann auf einem solchen Kurs mehr lernen als aus vielen Fachbüchern. Einfach toll, wenn sich weltbekannte Referenten für Antworten auf unsere vielen Fragen nicht zu schade sind. Die familiäre Atmosphäre ist für mich ein Grund, warum ich auf jeden Fall bei iCAMPUS bleibe. Ich ziehe zwar nun nach Madrid um, aber ich werde das Projekt von dort aus mit aller Kraft weiterentwickeln.“ Das passt zum Anspruch des BDIZ EDI, der seine europäische Ausrichtung nun auch mit dem iCAMPUS-Projekt weiter unterstreicht. Website zeigt das gesamte Kursangebot Ein Blick in die neugestaltete Homepage des iCAMPUS-Projekts lohnt sich auf jeden Fall. Hier finden sich alle Termine und Konditionen in einer übersichtlichen Darstellung. Und allen, die schon lange keine Einsteiger mehr sind, gilt die Bitte des Generalsekretärs Dr. Detlef Hildebrand: „Geben Sie Ihren Assistenten in Ihrer Praxis den Hinweis auf dieses fantastische Programm. Die Teilnahme am iCAMPUS-Programm ist kostenlos, aber der Gewinn für die nächste Generation unbezahlbar.“ Ô Dr. Dirk Duddeck Projektleiter iCAMPUS Kontakt Weitere Infos unter www.icampus.bdizedi.org sowie bei der Geschäftsstelle des BDIZ EDI: Fon +49 228 93592-44, [email protected] Planmeca ProMax 3D ® Einzigartige Produktfamilie Kompatibel mit Mac OS und Windows 5x8 8x8 14x9 Planmeca Planmeca ProMax ProMax 3D s 3D Classic ® ® 20x17 Planmeca ProMax 3D Plus ® 23x26 Planmeca ProMax 3D Mid ® • Digitale Perfektion PHKUVHKHQGHWDLOOLHUWHUEHWUDFKWHQHHNWLYHUDUEHLWHQ • Panorama · Fernröntgen · DVT · 3D-Gesichtsfoto · 3D-Modellscan • Planmeca Romexis 6RIWZDUHYHUYROOVW¦QGLJWGLH'3HUIHNWLRQ ® Weitere Information www.planmeca.de Planmeca Vertriebs GmbH Walther-Rathenau-Str. 59, Bielefeld 33602, Tel. 0521-560665-0, [email protected] Planmeca ProMax 3D Max ® 50 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Fragebogen-Aktion des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ Periimplantitis im Praxisalltag Die Arbeit des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ haben wir im BDIZ EDI konkret bereits mehrfach vorgestellt. Bekanntlich gehört der BDIZ EDI zu den Partnern des Bündnisses, das sich für die Prävention periimplantärer Erkrankungen einsetzt. An dieser Stelle bitten wir um Unterstützung der nachfolgenden Fragebogen-Aktion. Die anonyme Umfrage des Aktionsbündnisses möchte die Behandlungsrealität der Implantattherapie in Zahnarztpraxen ermitteln. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und an das Aktionsbündnis per Post oder Fax zurückzusenden. Sie können die Fragen auch online beantworten – den Link zum Fragebogen finden Sie unter www.gegenperiimplantitis.de. Einsendeschluss: 31. Juli 2014 Der Fragebogen kann von der Internetseite www.gegen-periimplantitis.de sowohl als PDF heruntergeladen als auch online ausgefüllt werden. Bei Einsendung mit der Post: Aktionsbündnis „gesundes Implantat“ c/o DentaMedica · Harkortstraße 7 · 04107 Leipzig Die Auswertung des Fragebogens erfolgt anonymisiert. Alle Teilnehmer nehmen zudem an der Verlosung des Aktionsbündnisses teil und haben die Chance auf einen Gewinn. Was genau das ist, steht ebenfalls auf der angegebenen Seite. Ô RED Umfrage: Wie läuft die Implantattherapie in Ihrer Praxis? 1. Wie viel Zeit beansprucht die Patientenaufklärung zur Implantattherapie in Ihrer Praxis? 5–10 Minuten 10–20 Minuten 20–40 Minuten 40–50 Minuten 50–60 Minuten ______________ 2. Wer unterstützt Sie bei der Aufklärung (welche Qualifikation)? Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) Azubi Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) Dentalhygienikerin (DH) Zahnarzt/ärztin 3. Wie wird die Aufklärung dokumentiert? Ausschließlich in der Patientenakte In der Patientenakte; der Patient erhält einen Aufklärungsbogen mit nach Hause Sonstiges: _______________________________________________________________________________________________ 4. Welche Themen vermitteln Sie während der Patientenaufklärung? (Mehrfachantwort möglich) Therapiealternativen Initialkosten der Implantation Gefahr und Häufigkeit periimplantärer Infektionen Operationsrisiken Folgekosten der Implantation Risikofaktoren für periimplantäre Infektionen Behandlungsablauf Notwendigkeit einer guten Notwendigkeit der sorgfältigen Implantatpflege Mundhygiene präoperativ nach Einheilung Weiteres: _______________________________________________________________________________________________ PARASORB Sombrero® W bereits nach relativ kurzer Zeit Ausbildung eines stabilen knöchernen Implantatlagers bietet eine definierte Regenerationsmatrix W W Abdeckung und gleichzeitige Auffüllung der Alveole (Socket Preservation) W Resorbierbarer Membrankegel Verbesserung der ästhetischen und funktionalen Langzeitergebnisse, vor allem im Frontzahnbereich PARASORB RESODONT® / PARASORB RESODONT® Forte W natürlich quervernetzt, ohne chemische Zusätze W schnelle Integration im umgebenden Gewebe W besonders gut modellierbar, beidseitig verwendbar W Resorbierbare Kollagenmembran höchste Produktsicherheit und hervorragende Biokompatibilität PARASORB® Cone / PARASORB® Cone Genta Verminderung der Kieferkammatrophie W W sichere und schnelle Blutstillung W Kollagenkegel zur Versorgung von Extraktionsalveolen optional mit antibiotischem Schutz für Risikopatienten (z. B. Diabetiker, Raucher, immunsupprimierte Patienten) RESORBA® Nahtmaterial RESOTEX® ORAL, mit speziellen, schwarzen, blendfreien Nadeln resorbierbare und nicht-resorbierbare Nahtmaterialien W W Für jede Indikation das optimale Nahtmaterial W W Kollagene und Nahtmaterial für die Dentalchirurgie RESORBA Medical GmbH Am Flachmoor 16 90475 Nürnberg, Germany atraumatisch durch optimalen Übergang zwischen Nadel und Faden Tel. +49 9128 / 91 15 0 Fax +49 9128 / 91 15 91 www.resorba.com 52 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell 5. Welche Hilfsmittel nutzen Sie zur Patientenaufklärung? (Mehrfachantwort möglich) mündliche Aufklärung Anschauungsmodelle Schautafeln Videos Apps Broschüren, und zwar: Materialien des Aktionsbündnisses: Webseite www.gesundes-implantat.de Broschüre „Implantate brauchen Pflege“ ImplantatPass-App 6. Welche Hilfsmittel nutzen Sie für die Implantatplanung? (Mehrfachantwort möglich) Röntgenfilm: Einzelzahnaufnahme Panoramaaufnahme Digitales Röntgen: Einzelzahnaufnahme Panoramaaufnahme Planung auf dem Modell Ich überweise an andere Praxen 3D/DVT-Aufnahme Weiteres: 7. In welchem Zeitintervall kommt die Mehrzahl Ihrer Implantatpatienten zum Recall in die Praxis? 1 x jährlich 2 x jährlich Quartalsweise Sonstiges: ______________ 3 x jährlich 8. Wer führt in Ihrer Praxis die Prophylaxe am Implantat durch (Qualifikation)? Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) Azubi Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) Dentalhygienikerin (DH) Zahnarzt/ärztin 9. Wie führen Sie in Ihrer Praxis Implantatprophylaxe durch? (Mehrfachantwort möglich) Handinstrumentierung mit: (z.B. Kunststoff, Titan, Stahl) Luft-Pulver-Wasserstrahl (z.B. Air Flow), Hersteller: Schall-Scaler, Hersteller: Ultraschall-Scaler – bitte geben Sie Methode (z.B. Piezon) und Hersteller an: Einsatz von CHX als Gel, Lack oder Mundspülung, Hersteller: Einsatz von anderen chemischen Wirkstoffen: gar nicht, weil: 10. Wie zufrieden sind Sie mit der Mitarbeit Ihrer Patienten im Bezug auf die Implantatprophylaxe? sehr zufrieden überhaupt nicht zufrieden 11. Mit welchem Verfahren diagnostizieren Sie eine Periimplantitis? (Mehrfachantwort möglich) Rein visuelle Inspektion der periimplantären Gewebe Sondieren mit Metall-/Kunststoffsonde Röntgenfilm: Einzelzahnaufnahme Panoramaaufnahme Digitales Röntgen: Einzelzahnaufnahme Panoramaaufnahme Markerkeim-/Enzymdiagnostik: Bakterientest aMMP 8 3D/DVT-Aufnahme Ich überweise an andere Praxen Weiteres: ____________________________________________________________________________________________________ Sie möchten die Fragen lieber online beantworten? Den Fragebogen finden Sie unter www.gegen-periimplantitis.de Einsendeschluss ist der 31. Juli 2014. Die einfache und vielfältige Lösung für die Implantologie simeda ® customized & TORQ CONTROL® solutions A KONZEPT w Durchdachtes Implantatsystem w Komplette prothetische Versorgung w Offene CAD/CAM-Lösungen w Moderne Chirurgieinstrumente w Implantologische Fortbildungen Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin oder eine Probe-OP, und Sie erhalten gratis ein individuelles Simeda® Abutment. Code: anthogyr2 Tel: 0221 920 42 114 Anthogyr GmbH Richmodstraße 6 - D-50667 Köln Tel: + 49 221 920 42 114 - Fax: + 49 221 920 42 200 www.anthogyr.de 54 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Die Absolventen des 7. Studiengangs der AS-Akademie bei der Abschlussfeier in Berlin. Abschlussveranstaltung des 7. Studiengangs der AS-Akademie Für die Zukunft gerüstet Der 7. Studiengang der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS-Akademie) endete Anfang Dezember mit der Abschlussfeier in Berlin. Im letzten Block des zweijährigen Studiums ging es für die Teilnehmer noch einmal um Berufspolitik. Die kooperierenden Verbände, die die AS-Akademie tragen, hatten ihre Verbandsspitzen nach Berlin entsandt, um den Teilnehmern Rede und Antwort zu stehen und mit ihnen über die Weiterentwicklung der Zahnmedizin und über die Zukunftsperspektiven der freiberuflichen Berufsausübung zu diskutieren. Welche Zukunft hat die freiberufliche Praxisführung? Dazu nahm BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seinem Eingangsstatement Stellung. Aus aktuellem Anlass ging der BZÄK-Präsident auch auf den Koalitionsvertrag ein. Er, Engel, könne deutliche „zentralstaatliche Einheitslösungen“ darin erkennen. Der Berufsstand müsse sich vor staatlichen Übernahmen wappnen und sich klar machen, wo die Standespolitik gefordert sei, gegenzusteuern – auch an der Basis. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, ging aus Sicht der Ver- tragszahnärzteschaft auf Aufgaben der Zukunft ein, so etwa die „Entbudgetierung“ und erste Teile des Versorgungskonzepts für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Die Vorsitzende des FVDZ, Dr. medic/IfM Timisoara Kerstin Blaschke, unterstrich die Bedeutung der Freiberuflichkeit für die zahnärztliche Berufsausübung. Sie sei Garant für die Therapiefreiheit. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, der als Vorsitzender des ZBV Schwaben eine der Trägerorganisationen repräsentierte, gab den Absolventen ein paar Tipps mit auf den standespolitischen Weg. „In Kammerversammlungen und Vertreterversammlungen bis hin zu Bundes-KZV und Bundesversammlung werden Sie erleben, dass man Ihnen nicht zuhört – trotz Worterteilung durch den Vorsitzenden der Versammlung. Selbst wenn man Sie nicht direkt stört, interessieren sich wenige für Ihren Wortbeitrag. Zu vorgefasst sind die Meinungen, zu homogen die Fraktionen, zu interessant die Ablenkungen von Handy, Tablett und Laptop. Da stellen Sie sich für sich dann früher oder später die Frage – warum tue ich mir das an? Eine Frage, die BDIZ EDI konkret I 01.2014 Christian Berger gab den Absol- Prof. Dr. Burkhard Tiemann, venten Tipps im Umgang mit den der Leiter der AS-Akademie standespolitischen Mechanismen mit auf den Weg. Hintergrund Die unter Schirmherrschaft von BZÄK und KZBV stehende ASAkademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement wird derzeit von der Ärztekammer Saarland (Abteilung Zahnärzte), den Zahnärztekammern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, den KZVen Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe sowie dem Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben getragen und kooperiert mit dem Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM e.V.) sich die große Mehrheit der Berufskollegen längst beantwortet hat, die sich eben nicht innerhalb des Berufsstandes engagiert – wenn sie sich überhaupt irgendwo engagieren. Zu kurz ist die Zeit, zu interessant das Leben außerhalb der Mundhöhle und der Kammerversammlung.“ Dennoch bat Berger, die Flinte nicht zu früh ins Korn zu werfen. „Freunde zu suchen bedeutet Gleichgesinnte zu suchen, gemeinsame Ziele zu formulieren und sie dann zu verwirklichen. Dafür haben Sie auf dieser Akademie das Rüstzeug bekommen, man hat Ihnen nicht nur Fakten vermittelt, sondern man hat Sie Methoden gelehrt, die Sie selbst anwenden sollen. Man hat Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt und Kontakte vermittelt. An Ihnen ist es nun, diese Möglichkeiten zu verwirklichen, diese Kontakte zu nutzen. Dabei kann Ihnen die Alumni-Vereinigung helfen.“ Ô RED 55 56 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Foto: Project Photos Geburtstage Der BDIZ EDI gratuliert In den Monaten April bis Juni 2014 feiern die folgenden Mitglieder des BDIZ EDI einen „runden“ oder besonderen Geburtstag. Der Verbandsvorstand gratuliert und wünscht alles Gute. 12. April Dr. Maria Kuebart (Münster) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 25. April Dr. Walter Swetly (Buchloe) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 1. April Dr. Axel Berkel (Datteln) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 13. April Dr. Wolfgang Kühner (Frankfurt) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 27. April Dr. Dr. Hubert Lürkens (Aachen) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 1. April Dr. Ferdinand Schröter (Rotenburg) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 18. April Dr. Axel Kirsch (Filderstadt) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 29. April Dr. Steffen Heitland (Grünwald) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 2. April Dr. Karl-Ludwig Bitschnau (Wangen) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 18. April Dr. Werner Manhardt (Augsburg) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 4. April Dr. Peter Twesten (Hamburg) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 20.April Prof. Dr. Dr. Volker Strunz (Berlin) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 2. Mai Dr. Günter Stein (Schwabach) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 4. April Harald Haldan (Wilhelmshaven) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 21. April Dr. Wolfgang Rees (Ochsenfurt) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 3. Mai Dr. Dr. Peter Heer (Schweifurt) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 5. April Dr. Klaus Mandelkow (Erlangen) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 21. April Dr. Bernd Hetheier (Herdecke) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 4. Mai Dr. Helmut Vomhof (Lippstadt) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 6. April Dr. Wieland Brümmer (Osnabrück) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 21. April Dr. Wilfried Kluck (Oldenburg) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 8. Mai Dr. Heinz Albrecht (Karlsfeld) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 8. April Dr. Hans-Peter Döhring (Heiligenhafen) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 24. April Dr. Michael Hager (Gottmadingen-Bietingen) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 8. Mai Dr. Roland Wenzel (Lübeck) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 9. April Dr. Jürgen Reuter (Rodgau) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 25. April Dr. Angelina Protsch von Zieten (Hochheim) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 12. Mai Rainer Wolf (Hannover) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs April Mai BDIZ EDI Aktuell BDIZ EDI konkret I 01.2014 14. Mai Dr. Hans Billo (Bad Feilnbach) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 6. Juni Dr. Baruch Lurje (Krefeld) zur Vollendung des 70. Lebensjahrs 20. Juni Dr. Hans Günter Weimar (Bad Soden) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 14. Mai Dr. Dr. Harald Littke (Berlin) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 6. Juni Dr. Dr. Roland Günther Streckbein (Limburg) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 22. Juni Joachim Sanow (Wolfsburg) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 15. Mai Dr. Klaus Brandner (Krailling) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 18. Mai Dr. Harald Metzner (Gaggenau) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 21. Mai Dr. Rainer Rokuss (Ettlingen) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 31. Mai Prof. Dr. Dr. Nicolas Abou Tara (Hamburg) zur Vollendung des 75. Lebensjahrs 31. Mai Dr. Andreas Dietrich (Hambühren) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs Juni 6. Juni Dr. Rainer Hassenpflug (Dietz) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 6. Juni Dr. Dietmar Heying (Velbert) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 8. Juni Dr. Winfried Walzer (Berlin) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 9. Juni Dr. Frank Rupprich (Markersdorf) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 10. Juni Dr. Gerhard Kern (Waldkirch) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 11. Juni Wolfram Uhrig (St. Blasien) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 2. Juni Dr. Niels Jarosch (Plön) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 15. Juni Dr. Alfons Biggel (Schwäbisch Hall) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 4. Juni Dr. Norbert Grittern (Heinsberg) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 16. Juni Dr. Norbert Engel (Mühlacker-Lormersheim) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs Chirurgische Nahtmaterialien aller Art! 22. Juni Dr. Wolfgang Winkelmann (Tübingen) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 24. Juni Thomas Zwietasch (Brühl) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 28. Juni Dr. Jens-Peter Küstermann (Hamburg) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs 29. Juni Dr. Heiko Hintz (Rheine) zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 30. Juni Dr. Jürgen Schega (Landau) zur Vollendung des 60. Lebensjahrs Wir wünschen Ihnen viel Glück und Gesundheit für die Zukunft Christian Berger namens des Vorstandes des BDIZ EDI 'LH&DWJXW*PE+LVWHLQWUDGLWLRQHOOHV8QWHUQHKPHQGDVDXI HLQHEHUMlKULJH)LUPHQJHVFKLFKWH]XUFNEOLFNHQNDQQ 3URILWLHUHQ6LHYRQGLHVHUODQJMlKULJHQ(UIDKUXQJPRGHUQVWHQ 1DKWPDWHULDOLHQXQGGHPEHVRQGHUHQ(QJDJHPHQWGHU 0LWDUEHLWHU,KQHQHLQHQSHUIHNWHQ6HUYLFH]XELHWHQ Tel. 037422/5830, Fax 037422/58339 [email protected], www.catgut.de 57 58 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Nachruf In memoriam Professor Dr. Bernhard Broos Er war Mitglied des BDIZ EDI und seit vielen Jahren Mitglied im Europa-Ausschuss des Verbandes. Am 12. Dezember 2013 ist Professor Dr. Bernhard Broos nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 62 Jahren in München gestorben. 1951 in Siebenbürgen/Rumänien geboren, besuchte Bernhard Broos das deutschsprachige Bruckenthal-Gymnasium in Hermannstadt/Rumänien. Nach dem Abitur 1970 studierte er Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Babes Bolyai in Hermannstadt und schloss 1975 mit dem Titel „Licentiatus Juris“ ab. Anschließend emigrierte er im Rahmen einer Familienzusammenführung nach München. In Deutschland studierte er Zahnmedizin in München und Würzburg mit Dissertation und Promotion an der Ludwig-MaximiliansUniversität in München. Gemeinsam mit Ehefrau Dr. Verena Broos ließ er sich in eigener Praxis nieder. 2001 zog die Familie nach Villach/Österreich, wo sie eine Gemeinschaftsordination gründeten und bis zu ihrer Rückkehr nach München im Jahr 2013 gemeinsam arbeiteten. Dr. Bernhard Broos war seit 1989, also von Beginn an, implantologisch tätig und erwarb sich durch Weiterbildungen und in der Praxis umfangreiche Kenntnisse mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Implantologie, Parodontologie, Prothetik und Funktionstherapie. In diesen Bereichen war er auch als gerichtlich zertifizierter Gutachter tätig. Er publizierte in EDI, der zweimal im Jahr die Repräsentanten assoziierter und befreundeter Partnerverbände in Europa an einen Tisch holt, um gemeinsame Projekte zu entwickeln. Professor Dr. Bernhard Broos zahlreichen Fachjournalen, war gefragter Referent und lieferte als Co-Autor für das Fachbuch „Metallkeramik“ prothetischklinischen Input (erschienen im Verlag Neuer Merkur, München). Bernhard Broos engagierte sich auf vielen Ebenen. Er brachte sein Wissen bei der Entwicklung eines Implantatsystems ein und arbeitete in der Lehre. Seit 2006 war er Professor für Implantologie und Parodontologie an der Universität Lucian Blaga in Sibiu (Rumänien). 2006 gründete er auch den Bundesverband der Implantologen Österreichs (BVIÖ) und kam über diesen Weg auch als Mitglied in den Europa-Ausschuss des BDIZ Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit war ihm immer wichtig und er kämpfte mit Verve für die Eigenständigkeit der Zahnärzte in Österreich und die Einrichtung einer eigenen Kammer – und ging dazu bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er brannte für dieses Ziel und stand zu seiner Meinung. Diplomatie war seine Sache nicht – er vertrat seine Meinung offen und schnörkellos. Professor Dr. Bernhard Broos war zeit seines Lebens energiegeladen und hatte viele Ideen, die er noch verwirklichen wollte. Wir werden seine lebensprühende Vitalität und sein freundliches Wesen sehr vermissen. Er wird uns im EuropaAusschuss des BDIZ EDI sehr fehlen! Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI im Namen der assoziierten und befreundeten europäischen Partnerverbände des BDIZ EDI 6 8 10 11.5 13 16 24h KOMPATIBILITAT BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Europa NEWS-TICKER Council of European Dentists (CED) Kroatien jetzt Mitglied Universität Liverpool Neues in der Wurzelbehandlung Ein entzündeter Nerv wird im Normalfall in einer Wurzelkanalbehandlung entfernt und der Zahn danach mit einer Füllung oder Krone versorgt. Diese aufwendige Prozedur soll bald der Vergangenheit angehören. Britische Forscher der Universität Liverpool haben festgestellt, dass sich die Pulpa durch eine kontrollierte Blutung selbst regeneriert. In einer vorbereitenden Sitzung wird der Nerv freigelegt und mit einem antibiotischen Gel desinfiziert. In der Folgebehandlung werden mehrere kleine Schnitte in die Nervenstränge gesetzt. Dadurch werden Blutungen im Gewebe ausgelöst. Diese Blutungen gerinnen und bilden dabei kleine Verklumpungen. In diesen Blutgerinseln findet man eine hohe Konzentration an Sauerstoff und Nährstoffen. Durch diese soll sich die Pulpa während der „Revasculation“ selbst heilen können. Die Liverpooler Wissenschaftler haben diese Methode bereits erfolgreich durchgeführt. Nun untersuchen sie in einer Vergleichsstudie mit 30 Patienten, wie effektiv diese Behandlung wirkt. Ô Anlässlich der Herbstvollversammlung des europäischen Dachverbandes der Zahnärzte in Brüssel nahm die CED die kroatische Zahnärztekammer offiziell als Mitglied auf. Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten und gehört damit zu den jüngsten Mitgliedstaaten in der Europäischen Union. Themen der CED-Versammlung waren die Entwicklungen der EU-Gesundheits- und Binnenmarktpolitik sowie die Revision des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte sowie die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie und der Umgang mit Amalgam auf europäischer Ebene. Ô Quelle: www.dailymail.co.uk Quelle: CED EU-Mitgliedstaaten Ausländische Patienten willkommen Immer mehr EU-Länder nehmen ausländische Patienten in den Fokus. „Viele Einrichtungen im EU-Ausland haben sich längst auf deutsche Patienten eingestellt“, sagt Dr. Caroline Wagner, Wirtschaftswissenschaftlerin am wissenschaftlichen Institut der deutschen Techniker-Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG). Wagner stellte in Berlin die Ergebnisse einer aktuellen Befragung vor. Nur neun Prozent der Behandlungen erfolgten demnach in der jeweiligen Landessprache und drei Prozent auf Englisch. Seit 2008 forscht das WINEG zu den EU-Auslandsbehandlungen der TK- Versicherten. Die zentrale Frage der aktuellen Studie: Wie zufrieden sind TK-Versicherte mit den Ärzten und Zahnärzten im EU-Ausland und den Behandlungsergebnissen? Ausgewertet wurden ausschließlich Antworten von TK-Versicherten, die im Jahr 2010 gezielt medizinische Einrichtungen im EU-Ausland aufgesucht hatten. Die Mehrheit der befragten TK-Versicherten gaben den Ärzten im EU-Ausland Bestnoten: So waren 78 Prozent von ihnen sehr zufrieden mit der medizinischen Kompetenz, 74 Prozent mit der Gründlichkeit bei Untersuchung und Behandlung, 73 Prozent mit der Verständlichkeit der Informationen und 65 Prozent mit der Erklärung aller Behandlungsoptionen mit Nutzen und Risiken. Überaus positiv bewerten die Befragten auch die Ergebnisse der Behandlung – und zwar quer durch alle medizinischen Disziplinen: Zahnärzte und Kieferorthopäden im EU-Ausland erhielten von 85 Prozent der Befragten ein „sehr zufrieden“. 79 Prozent beurteilten ebenso positiv ihre Behandlung beim Allgemeinarzt, 78 Prozent diejenige beim Facharzt. Wagner betonte, dass die TK die EU-Auslandbehandlung nicht bewirbt. Die Kasse hat mit einer Reihe von Kliniken und Kureinrichtungen im EU-Ausland Kooperationsverträge ausgehandelt. Für stationäre Aufenthalte, Kuren und Zahnbehandlungen im Ausland ist eine Genehmigung durch die Kasse vorab verpflichtend. Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Kasse die Kosten in der Höhe, wie sie auch in Deutschland anfallen würden. Ô Quelle: Deutsche Ärztezeitung Foto: Shutterstock/Monkey Business 60 BDIZ EDI konkret I 01.2014 61 Regulierte Berufe sollen überprüft werden 55% Reduktion der Entzündungsaktivität in 4 Wochen! Berufsanerkennungsrichtlinie in Kraft getreten Seit 2014 ist die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten und muss in den Mitgliedstaaten bis Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Neuerung ist unter anderem die Einführung freiwilliger Europäischer Berufsausweise. Für die Zahnärzte gilt ein System der automatischen Anerkennung auf Grundlage gemeinsamer Vorgaben für die Ausbildungsdauer und deren Inhalte. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis 2016 ihre regulierten Berufe – darunter Ärzte, Zahnärzte, Architekten, also die sogenannten Freien Berufe – auf den Prüfstand zu stellen. Ô Parodontitis-Therapie optimieren! 60% entzündungsfrei in 4 Monaten durch ergänzend Bilanzierte Diät t4UBCJMJTJFSUPSBMF4DIMFJNIÊVUF t#FTDIMFVOJHUEJF8VOEIFJMVOH t4DIàU[UWPS*NQMBOUBUWFSMVTU Neu! Quelle: CED EU-Ratspräsidentschaft Foto: Shutterstock/Nuno Andre Griechenland übernimmt Vorsitz Griechenland hat zum 1. Januar 2014 für ein halbes Jahr den Ratsvorsitz in der Europäischen Union übernommen. Übergeordnetes Ziel der Griechen ist es, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU anzukurbeln. Gleichzeitig will man die Folgen der illegalen Migration, unter denen Griechenland mit seiner EU-Außengrenze zu leiden hat, bewältigen. Im Bereich der Gesundheitspolitik will Griechenland vor allem eine politische Einigung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung des EU-Rechtsrahmes für Medizinprodukte erzielen. Im Bereich Binnenmarkt will man eigene Akzente mit der Bewertung der Dienstleistungsrichtlinie setzen, in diesem Zusammenhang auch über eine Überarbeitung der umstrittenen Richtlinie diskutieren. Weiterführende Informationen über die griechische Ratspräsidentschaft können unter http://gr2014.eu/de abgerufen werden. Ô Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer Itis-Protect I-IV Zur diätetischen Behandlung von Parodontitis Info-Anforderung für Fachkreise Fax: 0451 - 304 179 oder E-Mail: [email protected] Studienergebnisse und Therapieschema hypo-A Produktprogramm Name / Vorname Str. / Nr. PLZ / Ort IT-BDIZ 1.2014 Tel. / E-Mail hypo-A GmbH, Kücknitzer Hauptstr. 53, 23569 Lübeck Hypoallergene Nahrungsergänzung ohne Zusatzstoffe www.hypo-a.de | [email protected] | Tel: 0451 / 307 21 21 shop.hypo-a.de BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Europa Staatliche Planung zur Niederlassung von Gesundheitsdienstleistern Mit EU-Recht vereinbar? Das europäische Recht streitet häufig für die Gewährleistung von Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit gegen staatliche Hürden bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen (siehe nur die Verfahren seit Kohll und Decker, Urteil des EuGH vom 28. April 1998, C-158/96 und C-120/95). In diesen und zahlreichen Nachfolgeentscheidungen setzte sich der EuGH dafür ein, dass Patienten ambulante medizinische Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne vorherige Genehmigung ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Für die Inanspruchnahme von stationären Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat entwickelte der EuGH ein abgestuftes Genehmigungssystem. Als Gegenstück zu dieser Liberalisierung zugunsten der Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen beschäftigte sich der EuGH auch damit, inwiefern die EU-Mitgliedstaaten durch nationale Regelungen berechtigt sind, die Niederlassungsfreiheit von Gesundheitsdienstleistern wie zum Beispiel Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern einzuschränken, beispielsweise indem die Niederlassung nur dann erlaubt ist, wenn es vor Ort einen Bedarf hierfür gibt. Mit der territorialen Verteilung von Optikergeschäften in Italien beschäftigte sich der EuGH in seinem aktuellen Urteil vom 26. September 2013 (C-539/11) erneut mit dieser Frage, nachdem er bereits im Jahr 2010 ein Urteil zur Bedarfsplanung bei Apotheken in Spanien getroffen hatte (C-570/07 und C-571/07). Der Fall Ein italienisches Regionalgesetz enthält Vorgaben für die Erteilung der Erlaubnis, sich als Optiker niederzulassen. Dabei ist das Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl und der Zahl der Optikergeschäfte zu berücksichtigen, um – so das Gesetz – eine vernünftige Verteilung des Angebots von Optikerdienstleistungen innerhalb des betroffenen Gebietes sicherzustellen. Durch das Regionalgesetz wurde ein Verhältnis von einem Optikergeschäft je 8 000 Einwohnern festgelegt. Zudem darf die Entfernung zwischen zwei Foto: Gerichtshof der Europäischen Union / G. Fessy 62 Großer Sitzungssaal des Gerichtshof der Europäischen Union Optikergeschäften 300 Meter nicht unterschreiten. Sofern erwiesenermaßen ein örtlicher Bedarf besteht, kann die zuständige Behörde von diesen strikten Vorgaben abweichen. In dem Ausgangsrechtsstreit in Italien erhielt ein Optiker die Erlaubnis für die Ansiedlung eines Optikergeschäfts. Dabei wurde der Mindestabstand von 300 Metern zu einem anderen Optikergeschäft nicht eingehalten, ebenso wenig die Begrenzung im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte. Dagegen wehrte sich der vor Ort bereits niedergelassene Optiker. In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen. Das Verfahren ist in zweiter Instanz anhängig. Das zuständige Gericht war unsicher, ob die relevanten Regelungen aus dem italienischen Regionalgesetz zur Bedarfsplanung bei Optikern mit dem Unionsrecht zur Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Diese Frage legte es dem EuGH zur Entscheidung vor. Das Urteil Der EuGH prüfte in seinem Urteil am 26. September 2013 die Frage, ob diese italienischen Regelungen zur Bedarfsplanung bei Optikern mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind, anhand des AEUV. Denn die Dienstleistungsrichtlinie 2006/ 123/EG findet auf Angehörige im Gesundheitswesen keine Anwendung. Der EuGH zählt den Optikerberuf, wie er in Italien verstanden wird, hierzu, weil dort der Optiker beispielsweise Sehtests vornimmt, die Sehschärfe misst, die nötige Sichtkorrektur überprüft oder Sehschwächen behandelt. Damit fällt seine Tätigkeit unter die Ausnahmeregelung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG. Der EuGH prüfte anhand von Art. 49 und 52 AEUV, ob das italienische Regionalgesetz eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt, die möglicherweise durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Hierbei unterstrich der EuGH, dass die ▶ Venus® Diamond und Venus® Pearl Ästhetik in ihrer schönsten Form. Ob fest oder cremig, die Nano-Hybridkomposite Venus® Diamond und Venus® Pearl gehen gut von der Hand. Q Einfache, komfortable Anwendung: Die Konsistenz wählen Sie nach Vorliebe und Indikation. Standfest, bei verlängerter Verarbeitungszeit ausgezeichnet zu modellieren sind beide. Q Venus Diamond und Venus Pearl wurden vom Dental Advisor jeweils mit 4.5 Sternen ausgezeichnet. Herausragende physikalische Eigenschaften: Dank der innovativen Formel erhalten Sie langlebige, natürlich wirkende Restaurationen mit dauerhaft natürlichem Glanz. Q Pure Ästhetik: Das Material nimmt in einzigartiger Weise die Farbe der umgebenden Zähne an und sieht absolut natürlich aus. Ihre Patienten werden begeistert sein. Und Sie auch. Mundgesundheit in besten Händen. heraeus-kulzer.com 64 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Erlass von Vorschriften zur Organisation von Diensten im Gesundheitswesen wegen Art. 168 Abs. 7 AEUV unberührt bleibt, aber die Mitgliedstaaten hierbei das Unionsrecht zu beachten haben, also auch die Regelungen über die Dienstleistungsfreiheit. Es besteht hier also eine Wechselwirkung zwischen den nationalen und europäischen Kompetenzen. Der EuGH qualifizierte die italienische Regionalregelung zweifelsfrei als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, weil die Niederlassung als Optiker von einer vorherigen Erlaubnis abhängig ist, die an den wirtschaftlichen und sozialen Bedarf für die Optikertätigkeit anknüpft. Denn eine solche Regelung zielt darauf ab, die Zahl der Dienstleister zu begrenzen. Regelungen zur Bedarfsplanung stellen unzweifelhaft Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit dar. Artikel 52 AEUV eröffnet aber die Möglichkeit, solche Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu rechtfertigen, zum Beispiel, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses diese Beschränkung erfordern. Wenn also das italienische Regionalgesetz auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit abzielt, kann die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Regionalgesetz durchaus gerechtfertigt sein und damit im Einklang mit dem europäischen Recht stehen. Der EuGH hatte bereits in der besagten Entscheidung aus 2010 zur territorialen Verteilung von Apotheken in Spanien entschieden, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit beispielswiese dadurch erreicht werden kann, dass eine gleichmäßige Verteilung der Gesundheitsdienstleister über das nationale Hoheitsgebiet angestrebt wird. Daher können Dienstleistungserbringer wie Apotheken oder auch Optiker Gegenstand einer staatlichen Planung sein, wenn sie sich als unerlässlich erweist, um Lücken im Zugang zu diesen Gesundheitsdienstleistungen zu schließen, um die Einrichtung von Strukturen einer Doppelversorgung zu vermeiden und um die Versorgung von BDIZ EDI Aktuell Europa geografisch isolierten Regionen zu unterstützen. Diese Ziele sieht der EuGH mit der italienischen Regionalbestimmung erfüllt, weil die Erlaubnis zur Errichtung eines Optikergeschäfts abhängig ist, von einer gewissen Bevölkerungsdichte und einer Mindestentfernung von anderen Optikergeschäften, sodass auch die Versorgung von ansonsten benachteiligten Regionen gefördert wird. Der EuGH hält also die Regelung für geeignet, um eine gleichmäßige Verteilung der Optikergeschäfte sicherzustellen. Auch wenn das Bedürfnis eines schnellen Zugangs zu Optikerdienstleistungen geringer ist als das Bedürfnis eines schnellen Zugangs zu Arzneimitteln in Apotheken, sieht der EuGH hierin kein Gegenargument zur staatlichen Bedarfsplanung bei Optikergeschäften. Vielmehr ist es nach Ansicht des EuGH Angelegenheit der Mitgliedstaaten zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen. Der EuGH prüft also nicht, ob die angestrebte Verteilung von Optikern erforderlich ist, damit die Bevölkerung ausreichend mit Optikerleistungen versorgt ist. Sofern für die Optikerdienstleistungen dasselbe Niveau gewährleistet werden soll, wie bei der Versorgung mit Arzneimitteln, können also auch dieselben Planungsmaßnahmen ergriffen werden. Dann darf auch mit derselben Intensität in die Niederlassungsfreiheit eingegriffen werden. Der EuGH hält also die Inbezugnahme der Bevölkerungsdichte sowie eines Mindestabstandes zwischen den Optikergeschäften für grundsätzlich geeignet, eine gleichmäßige Verteilung von Optikergeschäften über das nationale Hoheitsgebiet sicherzustellen und so einen schnellen Zugang zu den Optikergeschäften zu gewährleisten. Hierdurch würde insgesamt das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erreicht. Für die Ausnahmeregelung in dem italienischen Regionalgesetz gibt der EuGH zusätzlich vor, dass hier transparente und objektive Kriterien bestehen müssen, damit das Ziel der gleichmäßigen Ver- teilung von Optikergeschäften in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werde. Hier deutete der EuGH Gefahren zum Missbrauch der Ausnahmeregelung an, stellte aber klar, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob das Regionalgesetz diesen Vorgaben entspricht. Fazit Wie schon beim Urteil zur territorialen Verteilung der Apotheken im Jahr 2010 hielt der EuGH also auch im September 2013 die staatliche Bedarfsplanung in Italien zu Optikergeschäften für vereinbar mit dem europäischen Primärrecht im AEUV, auch wenn es sich eindeutig um eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit für Optiker handelt. Diese Einschränkung ist hinzunehmen vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Gesundheit durch eine gleichmäßige Verteilung der Gesundheitsdienstleister über das nationale Hoheitsgebiet geschützt werden soll. Die genannten EuGH-Entscheidungen sowie weitere, auf die sich der EuGH in den Urteilen bezieht, verdeutlichen, dass der EuGH den Mitgliedstaaten hier einen großen Gestaltungsspielraum und Wertungsspielraum zur Organisation von Dienstleistungen im Gesundheitswesen zuerkennt. Denn er überprüft nur in sehr eingeschränkter Form, ob die Bedarfsplanung erforderlich ist. Im Gegensatz zur Liberalisierung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen akzeptiert der EuGH bei der Niederlassung von Gesundheitsdienstleistern eine staatliche Bedarfsplanung. Ô Dr. Berit Jaeger Kontakt Dr. Berit Jaeger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Kanzlei Ratajczak & Partner Berlin · Essen · Freiburg · Jena · Meißen · München · Sindelfingen Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen Ganzheitliche Lösungen in einem System. Der Natur am nächsten. Im Streben nach Perfektion ist die Natur unsere Inspiration – von ihr haben wir gelernt, als Ganzes zu Wachsen. Dank modernster Technologien bieten wir integrierte Lösungen für den perfekten Zahnersatz – als hätte ihn die Natur selbst erschaffen. CAD-CAM Prothetik Digitale Lösungen Implantat Systeme Simplicity, Beauty, Growth. Weitere Informationen: www.phibo.com We decode nature. 66 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Europa 26. bis 28. Juni 2014: Aesthetic, Restorative and Implant Dentistry 8. Europa-Symposium in Barcelona Es wird heiß werden im Juni. Diese Vorhersage ist nicht wetterbedingt, sie bezieht sich vielmehr auf die Inhalte des 8. EuropaSymposiums, das der BDIZ EDI in Kooperation mit dem 2. Internationalen Quintessenz-Symposium in Barcelona veranstaltet. Im Paulau de Congresos de Catalunya geht es drei Tage lang um Ästhetik, Zahnerhalt und Implantatbehandlung. Das Symposium wird in englischer Sprache durchgeführt und glänzt mit Referenten, die auf der Bühne der internationalen Zahnmedizin-Kongresse einen Namen haben: Hämmerle, Grunder, Testori, Fickl et al. Ein interessanter Kongress mit der Möglichkeit des internationalen Austausches in einer großartigen Stadt. Die Inhalte Bereits am ersten Kongresstag nimmt die Implantatbehandlung den größten Raum ein. Natürlich wird dabei die kontroverse Diskussion nach dem Zeitpunkt der Belastung des Implantats geführt. Auch die interdisziplinäre Behandlung in der Jetzt buchen! 8. Europa-Symposium/2. Internationales Quintessenz Symposium in Barcelona 26. bis 28. Juni 2014 Palau de Congresos de Catalunya, Barcelona Anmeldung: www.quintevent.com/erid Empfohlenes Hotel: Hotel Rey Juan Carlos I, www.hrjuancarlos.com Mitglieder des BDIZ EDI erhalten Sonderkonditionen: 400 Euro (statt regulär 550 Euro). Anmeldung direkt bei Quintessenz. Aktuelle Informationen auf der Internetseite des BDIZ EDI www.bdizedi.org > eigene Veranstaltungen. ästhetischen Zone wird thematisiert werden. Die Highlights des Tages: Dr. Stefan Fickl geht auf Problemstellungen beim Management der Extraktionsalveole ein und macht Lösungsvorschläge; Dr. Joao Carames und Dr. Helena Francisco fokussieren in ihrem Vortrag die ästhetischen Aspekte in der Implantatbehandlung – mit direktem Bezug zur täglichen Praxis. Moderation des wissenschaftlichen Teils: Dr. Jaime A. Gil. Der Freitag führt buchstäblich in die Tiefe: Bezogen auf Knochenaugmentation und Endodontie – und nimmt auch die Gewebestabilität unter die Lupe. Wie der Knochenkamm erhalten werden kann, ist das Thema von Dr. Christoph Hämmerle. Beim Vortrag von Dr. Ueli Grunder geht es um die Frage, ob die Augmentation die Lösung für Langzeitstabilität von Weich- BDIZ EDI Aktuell Europa gewebe darstellt und für den Knochenerhalt nach Extraktion in der ästhetischen Zone sorgen kann. Die „ewige“ Frage nach Zahnerhalt oder Implantat stellt Christian Berger und beleuchtet, wie Komplikationen bei Implantat und Zahn vermieden werden können. Auch Tag zwei wird von Dr. Jaime A. Gil moderiert. Der dritte Kongresstag ist den Restaurationen gewidmet. Grenzen und Möglichkeiten von CAD/CAM werden Thema sein und natürlich die digitale Welt der Zahnheilkunde. Die Vereinfachung von komplizierten Fällen im zahnlosen Kiefer sowie vollkeramische Restaurationen und ein Überblick über das State of the Art im Bereich der Keramik. Referenten sind unter anderem Michael Bergler, Dr. John Sorensen, Dr. Giovanni Zuchelli. Auch die Moderation von Tag drei liegt in den bewährten Händen von Dr. Jaime A. Gil. Das Konzept des BDIZ EDI, sich Kooperationspartner für das Europa-Symposium ins Boot zu holen, geht seit Jahren auf. 2013 war der BDIZ EDI Kooperationspartner der Zahnärztekammer Kroatiens in Split. Dort kamen rund 300 Teilnehmer zum Kongress. Im Jahr zuvor war der BDIZ BDIZ EDI konkret I 01.2014 EDI in Valencia Partner der Sociedad Espanola de Implantes (SEI). Die SEI ist zudem auch 2014 Partner des BDIZ EDI in Barcelona. Wie keine andere Metropole ist Barcelona in den vergangenen 20 Jahren zum begehrten Reiseziel geworden und gehört heute ganz oben in die Top Ten der interessantesten Städte Europas. Hier pulsiert das Leben – in den Straßen, auf den Plätzen, an den 4,5 Kilometer langen Sandstränden am Mittelmeer. ▶ AWU 67 68 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Europa 8th European Symposium/2nd Quintessence International Symposium in Aesthetic, Restorative and Implant Dentistry, Barcelona, 26–28 June 2014 Thursday, 26 June Friday, 27 June 8:45–9:00 Opening Christian Haase, Christian Berger 9:00–9:45 Endo-implant algorithm in aesthetic dentistry Dr Borja Zabalegui, Dr Ion Zabalegui 9:00–9:45 Prefabricated root-form subgingival contours: their role in the construction of provisional and definitive implant restorations Dr Steve Chu 9:45–10:30 How to preserve the ridge: a key question in clinical practice Dr Christoph Hämmerle 10:30–11:15 Augmentation: the solution for long-term soft-tissue and bone preservation for compromised extraction sites in the aesthetic zone Dr Ueli Grunder 9:45–10:30 Immediate, early or delayed implants: controversies and solutions Dr Jaime Jiménez 10:30–11:15 Interdisciplinary treatment planning in the aesthetic zone Dr Daewon Haam 11:15–12:00 Coffee break, exhibition hall 11:15–12:00 Coffee break, exhibition hall 12:00–13:30 Literature review Dr Dennis Tarnow 12:00–12:45 Transitioning teeth to implants: 10 determinants of success in the management of the extraction sockets for immediate vs. delayed implant placement Dr Homa Zadeh 12:45–13:30 Tissue aesthetics and stability in implant dentistry: taking control of our treatment outcomes Dr Sonia Leziy 13:30–14:00 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil 13:30–14:00 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil 14:00–15:30 Lunch, exhibition hall 14:00–15:30 Lunch, exhibition hall 15:30–16:15 Management of the extraction socket: controversies and solutions Dr Stefan Fickl 15:30–16:15 Immediate loading and post-extraction implants: 3D videos Dr Tiziano Testori 16:15–17:00 Clinical guidelines for single-tooth implant rehabilitation in the aesthetic zone Dr Francesco Amato 16:15–17:00 Treatment strategies and techniques for restoring missing teeth in the aesthetic zone Dr Nitzan Bichacho 17:00–17:30 Coffee break, exhibition hall 17:00–17:30 Coffee break, exhibition hall 17:30–18:15 The art and science of immediate implant placement in molar sites Dr Jose Manuel Navarro 17:30–18:15 Risk management in implant dentistry: how to avoid complications associated with implants and with teeth Christian Berger 18:15–19:00 Aesthetic implantology without forgetting everyday practice Dr João Caramês, Dr Helena Francisco 18:15–19:00 Digital workflow in implant dentistry Dr German Galuzzi 19:00–19:30 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil 19:00–19:30 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil BDIZ EDI konkret I 01.2014 69 2UVJOLULYZH[aTH[LYPHS 9:00–9:45 Adhesive dentistry: clinical challenges in aesthetic dentistry Dr Sillas Duarte LHZ`NYHM[ *9@:;(3 9:45– 10:30 CAD/CAM in dental technology: limits and possibilities Michael Bergler Z`U[OL[PZJOLY 2UVJOLULYZH[a 10:30–11:15 Clinical success of build-ups and monolithic all-ceramic restorations Dr Robert Winter 11:15–12:00 Coffee break, exhibition hall 12:00–12:45 Early results with implant supported zirconia restorations Dr Winston Chee Saturday, 28 June :VM[H\ZKLY:WYP[aL 12:45–13:30 Dental ceramics: state of the art 2014 Dr John Sorensen 13:30–14:00 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil 14:00–15:30 Lunch, exhibition hall 15:30–16:15 Restorative implant options applied to interdisciplinary aesthetic dentistry Dr Christian Coachman 16:15–17:00 Marginless preparations in teeth and implants Dr Xavier Vela 17:00–17:30 Coffee break, exhibition hall 17:30–18:15 Simplified treatment of complex edentulous cases Dr Luca Cordaro 18:15–19:00 Development of the digital world of dentistry (imaging, diagnostics, radiology) Dr Giovanni Zuchelli 19:00–19:30 Discussion Moderator Dr Jaime A. Gil 0T+LMLR[TVKLSSPLY IHY /pY[L[PUZP[\a\T Z[HIPSLU-VYTRYWLY 5HJOOHS[PNLY =VS\TLULYOHS[ ^^^LHZ`N YHM[JVT =LYRH\M! :\UZ[HY+L\[ZJOSHUK.TI/ (P[LYMLSKÇ :JOUH\ -VU! -H_! ZLY]PJL'KLZ\UZ[HYJVT 70 BDIZ EDI konkret I 01.2014 BDIZ EDI Aktuell Europa Der weltbekannte Dirigent Kent Nagano erhielt in München den Ehrenpreis des Verbands Freie Berufe in Bayern e.V. Ein anderer Blick auf die Freien Berufe: Kent Nagano erhält Ehrenpreis in München Immer auf der Suche nach der Balance München weint, Hamburg lacht. Der weltbekannte Dirigent Kent Nagano, der 2013 die Münchner Staatsoper verlassen hat, erhielt Ende Januar in München den Ehrenpreis des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB). 2015 wird Nagano Generalmusikdirektor der Hamburger Oper werden. Nach den Negativ-Schlagzeilen im vergangenen Jahr, durch die Kündigung der Ärzte im Bundesverband befeuert, sahen die Angehörigen der Freien Berufe in der Preisübergabe endlich wieder ein Licht am Horizont (BDIZ EDI konkret berichtete). Der bayerische Verband ehrt mit diesem Preis herausragende Persönlichkeiten des Zeitgeschehens, die in ihrer Arbeit und ihrem Wirken die Werte der Freien Berufe verkörpern und sich durch die enge Verbindung von Person und Beruf definieren. Nagano war von 2006 bis 2013 Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper in München. Der ultimative Freiberufler Im Beisein von Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und der Freien Berufe in Bayern charakterisierte VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter den amerikanischen Dirigenten als den „ultimativen Freiberufler“, der mit höchster Präzision arbeite, großartige Ideen verwirkliche und sich als Künstler die größtmögliche Freiheit der Interpretation nehme. Laudator Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Borchmeyer, Präsident a.D. der bayerischen Akademie der Schönen Künste, zeichnete ein detailreiches Bild des Kaliforniers mit japanischen Wurzeln, der in seinem Schaffen durch die Bindung an die Natur – Nagano ist auf der elterlichen Farm in Morro Bay an der Westküste der USA aufgewachsen – geprägt sei. So gründlich Nagano mit dem Orchester probe, so sei doch ein hohes Maß an Spontanität nötig, um die Spiritualität in die Musik zu bringen. Der Dirigent behalte sich immer eine Improvisationsreserve vor und habe dem Publikum in München sieben wunderbare Jahre beschert. Ein Kalifornier in Europa Kent Nagano, der ab Herbst 2015 Generalmusikdirektor der Hamburger Oper BDIZ EDI konkret I 01.2014 71 Das Original Über 25 Jahre Langzeiterfolg KSI Seminarreihe 2014: WƌĂdžŝƐŽƌŝĞŶƟĞƌƚĞŝŶĨƺŚƌƵŶŐŝŶĚŝĞ ƉĂƟĞŶƚĞŶͲƵŶĚĂŶǁĞŶĚĞƌĨƌĞƵŶĚůŝĐŚĞ /ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞŵŝƚĚĞŵƐĞŝƚƺďĞƌ Ϯϱ:ĂŚƌĞŶďĞǁćŚƌƚĞŶ<^/Ͳ^LJƐƚĞŵ Kent Nagano in München sein wird, bekannte sich in der in deutscher Sprache gehaltenen Dankesrede zur europäischen Tradition in Dichtung und Musik. Er sei immer auf Suche nach der Balance gewesen – auch während seiner Zeit in Lyon, Paris und London. Gefunden habe er die Balance und ein Zuhause in Deutschland. „Hier teilen wir Werte“, sagte er insbesondere über seine Zeit in der bayerischen Metropole. Nagano war künstlerischer Leiter des Deutschen Symphonie-Orchesters in Berlin, bevor er nach München berufen wurde. Sein Credo: „Wir erreichen Dinge nur, wenn wir provokant sind“ klang nicht wie eine Herausforderung. Vielmehr untermauerten seine Worte und die insgesamt schnörkellose Darstellung der Stationen seines Werdegangs die von Laudator Borchmeyer vorgenommene Charakterisierung des Stardirigenten, der Nagano Authentizität und Natürlichkeit bescheinigt hatte. Mit dem Ehrenpreis des Verbands Freier Berufe in Bayern, eine schwere Skulptur aus Volledelstahl, sind unter anderem der Künstler und Architekt Ernst Maria Lang (2006) und die deutsche Politikerin Hildegard Hamm-Brücher (2007) ausgezeichnet worden. Ô AWU meldung: Infos & An ube.de auer-schra w w w.k si-b 2-31012 o de r 0 6 0 3 i Unsere Termine für 2014: 23./Ϯϰ͘DĂŝ 5./ϲ͘^ĞƉƚĞŵďĞƌ 7./ϴ͘EŽǀĞŵďĞƌ 5./ϲ͘ĞnjĞŵďĞƌ K.S.I. Bauer-Schraube GmbH Eleonorenring 14 · D-61231 Bad Nauheim Tel. 0 60 32 /3 19 12 · Fax 0 60 32 /45 07 E-Mail: [email protected] www.ksi-bauer-schraube.de Rechnen Sie mit mir Bei Bestellung erhalten Sie mich dazu. (nur solange Vorrat reicht) GOZ-Kompendium 2012 Umfassender Vergleich GOZ 2012 – GOZ 1988 – GOÄ – BEMA – HOZ SchnellCheck Wann sind welche Positionen abrechenbar? Überblick Welches Honorar für welche Leistung? Rechtliche Hinweise Die richtigen Argumente bei Abrechnungsproblemen Praxisnahe Handhabung Übersichtlich, verständlich, praktisch Begleitbuch mit Abrechnungsbeispielen von den GOZ-Experten: Christian Berger, Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer/ Präsident BDIZ EDI Prof. Dr. Thomas Ratajczak, R&P Rechtsanwälte Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Gerhard Brodmann, Zahnarzt, Geschäftsführer DAISY Akademie + Verlag GmbH Sylvia Wuttig, Geschäftsführende Gesellschafterin DAISY Akademie + Verlag GmbH Sabine Schmidt, Zahnmedizinische Assistentin (ZMA), Leiterin GOZ-Referat DZR GmbH Heike Herrmann, Zahnmedizinische Verwaltungshelferin (ZMV), ORTHOsolution Praxismanagement Das Kompendium zur GOZ 2012 Das GOZ-Kompendium 2012 liefert alle wichtigen Vergleiche zwischen GOZ 2012 und GOZ 1988, GOÄ, HOZ und BEMA. JETZT BESTELLEN! JA, ich bestelle Exemplar(e) des GOZ-Kompendiums 2012 Praxisstempel Ziel ist es, allen Praxen dabei zu helfen, schnell und einfach das betriebswirtschaftlich notwendige Honorar für ihre Leistungen zu finden. Mit dem GOZ-Kompendium 2012 gelingt es auf einfache Art und Weise, die Abrechnung zu optimieren. Hilfreich sind besonders die Übersichten und Tabellen, die dem schnellen Vergleich von Honorar und Behandlungszeit dienen. Auf einen Blick wird deutlich, was wann und wie abgerechnet werden kann und wo eine Vereinbarung nach § 2 GOZ notwendig erscheint. ISBN: 978-3-932599-31-6 Bestellnummer: 9031 nur Datum/Unterschrift Das GOZ-Kompendium 2012 sollte in keiner Zahnarztpraxis fehlen. Bestellen Sie einfach per Fax an +49 8243 9692-22 per Tel. +49 8243 9692-0, per E-Mail an [email protected] oder unter www.teamwork-bookshop.de 129,- € inkl. MwSt. zzgl. Versand BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis Prof. Dr. Thomas Ratajczak Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Justitiar des BDIZ EDI Inhalt ó Einleitung 73 ó Verhältnis Einkaufs- zu Verkaufspreis 75 ó Fragen des Steuerrechts 76 ó Berufsrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf 78 Berlin · Essen · Freiburg im Breisgau · Jena · Meißen · München · Sindelfingen ó Geplante strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf 80 ó Die Pflicht zur Weitergabe von Preisnachlässen bei Kassenpatienten 86 Posener Straße 1 71063 Sindelfingen ó Die Rechtslage bei Privatpatienten 86 ó Heilmittelwerberechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf 88 ó Kommende Vorgaben für Marketing und Kaufverhandlungen 90 ó Zusammenfassende Empfehlung 93 Kanzlei RATAJCZAK & PARTNER Rechtsanwälte Fon +49 7031-9505-18 (Frau Sybill Ratajczak) Fax +49 7031-9505-99 [email protected] www.rpmed.de Einleitung Theoretisch ist alles ganz einfach, jedenfalls beim Handwerker. Er liefert und baut ein. Für das Ganze stellt er eine Summe von x € in Rechnung. Auf der Rechnung ist das Material gesondert ausgewiesen. Vergleicht man die Einkaufspreise für das Material mit den Angeboten im Baumarkt oder im Internet, liegt der Handwerker meist deutlich darüber. Dafür hat er auch – je nachdem – zwei bis fünf Jahre für die Ware und die Güte seiner handwerklichen Arbeit einzustehen. Zu welchem Preis er seine Ware einkauft, geht nur ihn etwas an. Ob er daran viel oder wenig verdient, ist auch nur seine Sache. Hauptsache, er kann seinen Preis am Markt durchsetzen und vergisst die Umsatzsteuer nicht. Theoretisch könnte es auch beim Zahnarzt so gehen – und manche Zahnärzte glauben, das müsse auch praktisch so gehen. Eine Zahnärztin aus Rheinland-Pfalz hatte es vor einigen Jahren für hilfreich gehalten, ihre herummäkelnde Landeszahnärztekammer zu verklagen und sich durch alle Instanzen bescheinigen zu lassen, dass sie Preisnachlässe, die ihr über einen Barzahlungsrabatt hinaus von Herstellern und Händlern von Implantaten gewährt werden, an ihre Patienten weitergeben muss und den von ihr daraus gewonnenen Profit (nach ihren Angaben jährlich mehr als 80 000 €) nicht als Teil ihres Praxisgewinns behalten darf (Verwaltungsgericht [VG] Mainz, 23.06.2006 – 4 K 82/06 –; Oberverwaltungsgericht [OVG] Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 – 6 A 11527/06. OVG –; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], 25.03.2009 – 8 C 1/09 –). Wenn solche Urteile keine Folgen hätten, könnte man darüber schmunzeln und zur Tagesordnung übergehen. Aber wünschen hilft hier – wie meist – leider nicht und Urteile, die einmal in der Welt sind, wirken auch an unverhofften Orten. So befasste sich unlängst eine Betriebsprüfung mit der Frage, ob die Grundsätze der Entscheidung des VG Mainz vom 23.06.2006 – 4 K 82/06 – auf die Abrechnung von Gold- und Edelmetalllegierungen in der Zahnheilkunde zu übertragen sind. Die genannten Urteile reihen sich ein in eine lange Abfolge von Skandalen und Skandälchen, die zuletzt den Bundes- 73 74 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung gerichtshof (BGH – Großer Strafsenat –, 29.03.2012 – GSSt 2/11 –) und – nachdem dieser nicht wie von interessierten Kreisen erhofft entschieden hat – nun den Gesetzgeber auf den Plan gerufen haben. Die Diskussion läuft unter dem Generalthema Korruption in der speziellen Ausprägung der Korruption im Gesundheitswesen. Der große Hammer des Gesetzgebers droht in Form des am 05.07.2013 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurfs der Länder Hamburg und MecklenburgVorpommern für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (BR-Drs. 451/13 [Beschluss]). Nachdem beide Bundesländer SPD-regiert sind und der neue Bundesjustizminister ebenfalls von der SPD gestellt wird, schadet es nicht, sich mit diesen Dingen zu befassen, ehe sie im Bundesgesetzblatt stehen, und erforderlichenfalls den Materialeinkauf und -verkauf an die Rechtslage anzupassen. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Strafrechtsnormen sind nur als Strafrechtsnormen neu, regeln aber inhaltlich Verhaltensweisen, die heute schon im Wesentlichen durch das zahnärztliche Berufsrecht verboten sind und vielfach nach der Rechtsprechung des BGH auch bestehende Strafrechtsnormen erfüllen. Die Entwicklung im Strafrecht differenziert nicht mehr – wie bisher – zwischen gesondert abrechenbaren und nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten. Das bedeutet nicht, dass das Verhältnis Der weiße Ticer® von Einkaufs- zu Verkaufspreis künftig keine Rolle mehr spielen wird. Die hier heute schon bestehenden rechtlichen Vorgaben bleiben ebenso bestehen wie die damit verbundenen berufsrechtlichen und auch strafrechtlichen Sanktionen. Die im Strafrecht vorgesehene Neuregelung bringt zusätzliche Straftatbestände in Bereichen, die man bisher allenfalls als Vorfeld möglicher strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen angesehen hat. Das bringt eine neue Schärfe in die rechtliche Betrachtung – und neue Risiken für die Zahnarztpraxis. Grund genug, sich mit dem Thema eingehend zu befassen. Das Thema ist komplex und verlangt vom Leser die Bereitschaft, sich in einem BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung Bereich auf eine Lernkurve einzulassen, in dem bisher nicht wenige davon ausgehen, dass das schon keiner merke. Das stimmte in der Vergangenheit, aber nicht mehr in der Zukunft. Die Ermittlungsoptionen der Staatsanwaltschaften sind andere als die Ermittlungsoptionen der Kammeranwälte. Hinzu kommt, dass immer mehr Kontrollmitteilungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) von den Betriebsprüfern der Finanzämter erfolgen, wenn sie bei ihren Prüfungen auf so genannte außersteuerliche Tatbestände stoßen. Man sollte auch nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, welches Erpressungspotenzial in Verstößen gegen die Anforderungen an die Materialabrech- nung steckt. Wir sehen immer wieder geradezu albtraumhaft anmutende Fallgestaltungen, wie etwa unlängst den Hinweis eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschiedenen Arztes an den Betriebsprüfer, dass es sich bei der Laboreinrichtung in Wahrheit um die Küche des Kollegen handele, die Wartezimmerstühle seine Barhocker seien und – wenn man schon mal dabei sei – die auf der Gehaltsliste der Praxis stehende Ehefrau seit Jahren nicht mehr arbeite. Im Eifer des Gefechts merkte er noch nicht einmal, dass das nicht die Ehefrau des angeschwärzten Kollegen betraf, sondern seine eigene. Dieser Beitrag wird sich nur mit Fragen, die im weiteren Sinne mit dem Materialeinkauf zusammenhängen, befassen. Die anstehenden Rechtsänderungen haben auch Auswirkungen auf Sponsoringmaßnahmen. Diese werden hier bis auf wenige Hinweise ausgespart und gegebenenfalls in einem späteren Beitrag behandelt. Verhältnis Einkaufszu Verkaufspreis Die Zahnarztpraxis kennt – was das Verhältnis von Einkaufs- zu Verkaufspreis betrifft – strukturell vier verschiedene Arten von Material, das eingekauft wird: 1. Material, das den Patienten in Rechnung gestellt werden kann, also zum Beispiel Implantate und Implantatteile. DURAPLANT ® 2.2 Schön: Zahnweiße Oberfläche auf reinem Titan – die neue TiWhite Oberfläche Sicher: Arbeits- und Versorgungsgewinde Die Zukunft ist TiWhite! Erfahren Sie mehr über das neue DURAPLANT® 2.2 auf www.duraplant.com www.zl-microdent.de | Telefon 02338 801-0 75 76 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung 2. Material, das den Patienten nicht in Rechnung gestellt werden kann (zum Beispiel der so genannte Sprechstundenbedarf). 3. Legierungen für die Zahntechnik. 4. Produkte rund um die Zahnpflege, Life-Style und dergleichen mehr. Diese vier Materialarten unterscheiden sich hinsichtlich des Verhältnisses von Einkaufspreis zu Verkaufspreis wie aus der Tabelle 1 ersichtlich. Tabelle 1 Einkaufspreis = Verkaufspreis Gesondert abrechenbare Materialkosten Nicht gesondert abrechenbare Materialkosten Zahnpflegeprodukte, Lifestyle labor also dem Zahnarzt, verbleibt. Liegt der Tagespreis dagegen unter dem Einkaufspreis, führt dies zu einem entsprechenden Verlust, der an den Patienten nicht weitergegeben werden darf (siehe Liebold/Raff/Wissing, GOZ, Stand März 2013, § 10 Rz. 18). Bei nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten spielt die Frage, zu welchem Preis der Zahnarzt diese einkauft, für die Abrechnung gegenüber dem Patienten keine Rolle. Wenn er für diesen Bereich besondere Rabatte bekommt, mindert dies seine Betriebskosten. Probleme entstehen heute, wenn er für diesen Bereich Vergünstigungen erhält, weil er gesondert abrechenbare Materialien eingekauft hat. Probleme entstehen nach dem vorgesehenen neuen § 299a StGB schon dann, wenn er als Gegenleistung für den Einkauf eine Vergünstigung erhält, welche der Strafrichter als unlautere Bevorzugung im Wettbewerb interpretieren könnte (siehe dazu Näheres im Abschnitt „Geplante strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf“), ohne Rücksicht darauf, ob er die Materialien weiterverkaufen kann! Beim gesamten Markt der Zahnpflegeprodukte stellt sich die Frage der Preisgestaltung bislang nur unter Wettbewerbsgesichtspunkten. Regulierend greift hier niemand ein. Wenn die Praxis hohe Preise durchsetzen kann, ist das ihr Gewinn. Es hat sich allerdings herumgesprochen, dass der Verkauf dieser Produkte durch die Praxis selbst in aller Regel zu gewerbesteuerpflichtigen Einkünften führt. Das ist in Kommunen mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mehr als 380 Punkten mit realen Nachteilen gegenüber anderen praktikablen Lösungen verbunden. Allerdings gilt hier wie auch sonst, dass man gute Unternehmenskonzepte nicht am Steuerrecht scheitern lassen sollte. Die Gewerbesteuerpflicht ist nicht per se ein Übel, das unter allen Umständen vermieden werden muss – ebenso wenig wie die Umsatzsteuerpflicht. Im Gegenteil, gerade letztere ist ja durchaus mit beachtlichen Vorteilen verbunden. Aber auch für diesen Bereich werden sich die im Abschnitt „Geplante strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf“ dargestellten Änderungen auswirken. Fragen des Steuerrechts Ganz unabhängig davon stellen sich Fragen des Steuerrechts, und zwar – lässt Tagespreis X X Legierungen in der Zahntechnik Gesondert abrechenbare Materialkosten (eine sehr umfangreiche Zusammenstellung findet sich im GOZ-Kompendium 2012, Teilband 1, Seite 54 ff.) sind den Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung zu stellen. Verdienen darf der Zahnarzt daran nichts. Bei den nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 GOZ zu Tagespreisen abzurechnenden Legierungen spielt der Einkaufspreis für die Bestimmung des Verkaufspreises keine Rolle, sondern es ist explizit der Tagespreis zum Zeitpunkt der Verarbeitung im Labor zu ermitteln (siehe Regierungsbegründung zur GOZ, BR-Drs. 276/87 vom 26.06.1987, Seite 78). Liegt der Tagespreis über dem Einkaufspreis, bedeutet das einen Überschuss, der dem Verarbeiter, beim Eigen- Einkaufspreis ≠ Verkaufspreis X X man die sich immer stellende Thematik der Einkommensteuer außer Acht – des Umsatzsteuer- und des Gewerbesteuerrechts. Vor allem im Umsatzsteuerrecht ist in den nächsten Jahren bei so mancher Betriebsprüfung eine unangenehme Überraschung zu erwarten. Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem Jahresbericht 2013 (Seite 52 f.): „Steuerpflichtige Leistungen von Ärzten werden vielfach nicht besteuert. Ursächlich hierfür ist, dass der Finanzverwaltung Informationen zu diesen Leistungen fehlen. Initiativen des Bundesfinanzministeriums sind wenig konkret und reichen nicht aus, eine gleichmäßige und vollständige Besteuerung dieser Leistungen sicherzustellen. Heilbehandlungen durch Ärzte sind steuerbefreit, wenn sie medizinisch angezeigt sind. Daneben üben Ärzte zunehmend auch steuerpflichtige Tätigkeiten aus, wie Fettabsaugungen, kosmetische Brustoperationen, das Entfernen von Tätowierungen und das Bleichen der Zähne. Das Volumen der steuerpflichtigen Leistungen nahm in den letzten Jahren stark zu. Die Finanzämter erkannten diese Leistungen häufig nicht, weil ihnen notwendige Informationen darüber fehlten. Sie blieben deshalb unversteuert. Griff die Betriebsprüfung die Abgrenzungsproblematik zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen einmal auf, ergaben sich zum Teil erhebliche Verschiebungen zugunsten der steuerpflichtigen Leistungen und damit Mehreinnahmen für den Fiskus. Abrechnung & Recht BDIZ EDI konkret I 01.2014 Materialeinkauf und -abrechnung Die Finanzverwaltung benötigt zusätzliche Informationen, um eine gleichmäßige und vollständige Besteuerung sicherzustellen. Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, einen branchenspezifischen Fragebogen zu entwickeln. Damit könnten die Bediensteten in den Finanzämtern notwendige Informationen für die Besteuerung abfragen. Zudem sollten sie sensibilisiert werden, in welchen Fällen sie Steuererklärungen von Ärzten vertieft bearbeiten müssen. Nur so kann die Finanzverwaltung die steuerpflichtigen Leistungen der Ärzte gleichmäßig und vollständig besteuern.“ Die Umsatzsteuerproblematik hängt an Art. 132 Abs. 1 lit. c der Umsatzsteuerrichtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006, welche Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ablöste. Danach sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin [dazu gehört nach europäischem Recht auch die Zahnmedizin], die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden“, von der Umsatzsteuer befreit. § 4 Nr. 14 lit. a Umsatzsteuergesetz (UStG) setzt diese Norm in deutsches Recht um. § 4 Nr. 14 lit. a Satz 1 UStG nennt „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ als von der Umsatzsteuer befreit. Nach Satz 2 gilt dies nicht für „die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (aus Unterpositionen 9021 21 und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat“. Der Streit bei der Auslegung dieser Norm dreht sich vor allem um die Frage, wann eine Heilbehandlung vorliegt und was die Behandlung durch einen Arzt, Zahnarzt et cetera zur Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 lit. a UStG qualifiziert und sie damit von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Der Begriff der Heilbehandlung taucht im europäischen wie auch im nationalen Recht vielfach auf. Die private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Heilbehandlung, die Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 MBKK 09). Als Versicherungsfall definiert § 1 Abs. 2 Satz 1 MBKK 09 ist „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ und differenziert damit – zutreffend – zwischen Heilbehandlung und medizinisch notwendiger Heilbehandlung. GOÄ und GOZ kennen den Begriff der Heilbehandlung dagegen nicht, sondern nur die (zahn-) ärztliche Versorgung. Die Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist nicht dasselbe wie die Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 MBKK 09. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind (zahn-) ärztliche Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit (EuGH, 08.06.2006 – C-106/05 –). Heilbehandlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einem therapeutischen Zweck dienen, um umsatzsteuerfrei zu sein (BFH, 30.04.2009 – V R 6/07 –). Das macht die Anwendung des Umsatzsteuerrechts für den (Zahn-)Arzt nicht einfacher. GOÄ und GOZ gelten nach neuerer Rechtsprechung nicht nur für Heilbehandlungen, sondern für alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Behandlungsleistungen im Sinne der Bundesärzteordnung beziehungsweise des Zahnheilkundegesetzes (siehe zum Beispiel BGH, 23.03.2006 – III ZR 223/05 –; Landgericht [LG] Düsseldorf, 30.08.2013 – 38 O 6/13 –). Sobald aber die (zahn-)ärztlichen Leistungen Nichtheilbehandlungen umfassen, greift die Umsatzsteuerpflicht. Das gilt in aller Regel für Bleaching, Falten- und Lippenunterspritzung, Ohranlegeoperationen (BFH, 24.10.2011 – XI B 54/11 –), erfasst aber insgesamt den Bereich der (echten) kosmetischen Zahnheilkunde, sofern die erbrachten zahnärztlichen Leistungen nur kosmetischen Zwecken dienen. Wo die Grenze zwischen Kosmetik, medizinisch indizierter Ästhetik und „normaler“ Zahnheilkunde verläuft, ist im Einzelfall schwer zu entscheiden. Der gesamte Bereich der so genannten Schönheitsoperationen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch für die dabei anfallenden Begleitleistungen wie zum Beispiel die Anästhesie (BFH, 06.09.2011 – V B 64/11 –), aber auch die Begleitleistungen aus der Zahnheilkunde. Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind nur steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur „erforderlich“ ist, während Eingriffe zu rein kosmetischen Zwecken steuerpflichtig sind (BFH, 19.06.2013 – V S 20/13 – im Anschluss an EuGH, 21.03.2013 – C-91/12 –). Wenn man es genau nehmen will, ist die nur auf Wunsch des Patienten durchgeführte, medizinisch aber nicht indizierte Vollnarkose bei einer im übrigen zahnmedizinisch indizierten Behandlung umsatzsteuerpflichtig. So gesehen ist damit zu rechnen, dass die Betriebsprüfer auf ein aus ihrer Sicht „dankbares Feld“ stoßen, wenn sie sich dieser Materie entsprechend der Aufforderung des Bundesrechnungshofes vermehrt zuwenden; denn es ist nach der Rechtsprechung des BFH „Sache des Steuerpflichtigen, der sich auf eine Steuerbefreiung beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür darzulegen. Überall dort, wo Zweifel an der medizinischen Indikation bestehen, trifft den Steuerpflichtigen daher eine erhöhte Mitwirkungspflicht“ (BFH, 18.02.2008 – V B 35/06 –). Der Zahnarzt muss also dem Finanzamt nachweisen, dass die Behandlung um- 77 78 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung satzsteuerfrei ist, nicht das Finanzamt dem Zahnarzt, dass sie umsatzsteuerpflichtig ist. kann), dann sollte man folgendes einfache Prüfschema abarbeiten und die Ergebnisse dokumentieren: Dieser nicht einfach zu führende Nachweis kann (bisher) mit einer guten Behandlungsdokumentation geführt werden. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz will allerdings in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 12.01.2012 – 6 K 1917/07 – Umsätze aus ästhetisch-plastischen Operationen nur dann als steuerbefreit anerkennen, wenn die medizinische Indikation gegebenenfalls durch Einzelgutachten mit Einverständnis des Patienten nachgewiesen wird. Die Revisionsentscheidung des BFH steht noch aus (anhängig unter V R 16/12). Für die Rechtspraxis würde eine Bestätigung der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz für den einzelnen (Zahn-)Arzt kaum überwindbare praktische Hürden mit sich bringen – es sei denn, er beschäftigt einen im Umsatzsteuerrecht sehr versierten Steuerberater, der die Dinge regelmäßig intern überprüft, was allerdings die Praxiskosten steigen lässt. 1. Warum will der Patient die Behandlung? 2. Welche fachlichen (therapeutischen) Gründe sprechen für die Behandlung? Es ist ziemlich naheliegend, dass in dem vom Bundesrechnungshof geforderten „branchenspezifischen Fragebogen“ Anknüpfungspunkte für die fehlende Heilbehandlungseigenschaft und damit die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Behandlung auch über den Materialeinkauf gesucht werden. Je ausgefallener ein Material ist, je höher die Kosten im Vergleich zu Konkurrenzprodukten sind, desto näher könnte die Annahme liegen, die Behandlung diene nicht nur Heilbehandlungszwecken. In diesem Bereich darf man sich auf einige Überraschungen gefasst machen. Wenn man als Zahnarzt sichergehen will, dass man bei umsatzsteuerrechtlich kritischen Behandlungen nicht als Verlierer dasteht und Umsatzsteuer nachzahlen muss, die dem Patienten nicht in Rechnung gestellt wurde (und aus einer Reihe von rechtlichen Gründen in der Regel auch nicht mehr nachgefordert werden Will der Patient nur sein Aussehen verschönern und sprechen keine fachlichen Gründe für die Behandlung (wie zum Beispiel für das Bleachen eines stark verfärbten pulpatoten Zahns), dann ist die Behandlung vorsorglich als umsatzsteuerpflichtig anzusehen. Mit der Umsatzsteuerpflicht beginnt eine zusätzliche Spirale an Aktivitäten, auf die hier nur kurz hingewiesen werden soll, weil sie an anderer Stelle (GOZ-Kompendium 2012; Ratajczak, Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz, 1. Aufl., 2013) ausführlich beschrieben ist. Die Behandlung fällt dann unter die Vereinbarungspflicht nach § 2 Abs. 3 GOZ und unter die Informationspflicht nach § 630c Abs. 3 BGB. Ansonsten gilt: Die vom Finanzamt nachgeforderte Umsatzsteuer zahlt der Zahnarzt. Berufsrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf Das zahnärztliche Berufsrecht enthält bereits heute eine Reihe von Vorgaben, die sich im Ergebnis als Preisgestaltungsvorschriften auswirken. Sie betreffen teilweise nur den Bereich der gesondert abrechenbaren Materialkosten, teilweise aber schon jetzt den gesamten Materialeinkauf. Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z) enthält in § 2 Abs. 7 und 8 zwei Bestimmungen, die – angelehnt an die entsprechenden Regelungen in §§ 31 und 32 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (MBO-Ä) – dem Zahnarzt untersagen, „für die Verordnung, die Empfehlung oder den Bezug für Patienten von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten eine Vergütung oder sonstige vermögenswerte Vorteile für sich oder Dritte versprechen zu lassen oder anzunehmen“ (Abs. 7) beziehungsweise „für die Zuweisung und Vermittlung von Patienten ein Entgelt zu fordern oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren“ (Abs. 8). Die meisten Landeszahnärztekammern (LZK) haben diese Vorgaben mehr oder weniger übernommen, wenn auch nicht einheitlich, nicht alle mit demselben Wortlaut und nicht unbedingt als Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Berufspflichten. Bei der LZK Bayern etwa findet sich die Regelung des § 2 Abs. 7 MBO-Z in § 2 Abs. 6 BO (mit einer bedeutsamen Erweiterung), die Regelung des § 2 Abs. 8 MBO-Z dagegen in § 8 Abs. 5 BO und damit im Abschnitt über die Kollegialität. Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin kennt eine § 2 Abs. 7 MBO-Z entsprechende Bestimmung – allerdings mit der auch in Bayern anzutreffenden Erweiterung – in § 20 Abs. 3 BO, eine § 2 Abs. 8 MBO-Z entsprechende Regelung dagegen in § 10 Abs. 5 BO. Die Berufsordnung der ZÄK Nordrhein kennt in § 1 Abs. 5 bisher nur die allgemeine Vorgabe, keine Verpflichtung einzugehen, die die Unabhängigkeit des Zahnarztes bei der Berufsausübung beeinträchtigen können. Solche Unterschiede in den Berufsordnungen sind gelebter Föderalismus. Ob sie sinnvoll sind, mag jeder für sich selbst entscheiden. Die berufsrechtlichen Normen haben einen denkbar weiten Anwendungsbereich, auch wenn sie kaum sanktioniert werden, weil den Kammern dazu die Ermittlungskapazität und auch die Ermittlungsbefugnisse fehlen. Verboten ist im Bereich des Medizinprodukteeinkaufs, „eine Vergütung oder sonstige vermögenswerte Vorteile für sich oder Dritte versprechen zu lassen oder anzunehmen“. Das Fordern einer Vergütung ist berufsrechtlich nach ▶ P D A S D I G I TA L E P L A N U N G S - K O N Z E P T F Ü R D I E I M P L A N T O L O G I E . ICX-MAGELLAN N Je geführter *** B h h bl Bohrschablone *zzgl. MwSt. **inkl. biss zu 14 Bo ohr hr& bis zu 6 Fixierh rh hül ü se en je Kiefer – bei angeliliief efer erte er t n ST te STLL-Dateien. L- MAGELLAN-Bohrschablonen auch für: Camlog® Guide System, St Strraumaaann nn Guided id d SSurgery®, ® Nobel b l Guide® id ® und d 25 weitere it re füh führende d IImpl plan pl l nttatt-SSyyst stem te e. e.*** *** *** À Planen Sie in: ™ ™ oder S e r v i c e -Te l . : + 49 (0)26 43/ 9 020 0 0 - 0 · w w w. m e d e n t i s . d e ***MAGELLAN-Bohrschablonen für Straumann Guided Surgery® Produktserie der Straumann GmbH, der Nobel Guide®-Produktserie der Nobel Biocare Deutschland GmbH und der Camlog® Guide System Produktserie der CAMLOG Vertriebs GmbH. Straumann Guided Surgery® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Straumann GmbH, Freiburg. Camlog® Guide System ist ein eingetragenes Warenzeichen der CAMLOG Vertriebs GmbH, Wimsheim. Nobel Guide® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Nobel Biocare Deutschland GmbH. 80 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung § 2 Abs. 7 MBO-Z noch nicht verboten, während zum Beispiel die LZK Bayern in § 2 Abs. 6 BO und die ZÄK Berlin in § 20 Abs. 3 BO auch schon das Fordern einer Vergütung/Vergünstigung als Berufsverstoß markieren und man sich im Bereich der ZÄK Nordrhein die Frage stellen muss, ob das die Unabhängigkeit des Zahnarztes bei der Berufsausübung beeinträchtigen könnte. „Fordern“ ist sicher noch nicht die simple Frage an den Vertriebsmitarbeiter, „Was hätte ich davon?“, aber sicher schon die Mitteilung, dass ein Kauf des Medizinproduktes ohne eine wirtschaftliche Gegenleistung nicht in Frage kommt. Das ist aber in der Realität eine Wanderung auf dünnem Grat, worauf ich im nächsten Abschnitt näher eingehen werde. Geplante strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf Der schon erwähnte Gesetzentwurf der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, den der Bundesrat am 05.07.2013 angenommen und verabschiedet hat und der seitdem beim Bundestag liegt, will diese berufsrechtlichen Vorgaben in der neu einzuführenden Vorschrift des § 299a StGB strafrechtlich sanktionieren. Der Entwurf ist – ebenso wie das am 20.09.2013 (zwei Tage vor der Bundestagswahl) am Bundesrat gescheiterte Gesetz zur Förderung der Prävention, das unter anderem die Schaffung eines eigenen, nur für den Anwendungsbereich des SGB V geltenden neuen Straftatbestandes in § 307c SGB V vorsah – eine Reaktion auf die Entscheidung des Großen Strafsenats des BGH vom 29.03.2012 – GSSt 2/11 –. Der Große Strafsenat des BGH hatte zwar die Bestrafung von Vertrags(-zahn-)ärzten als Amtsträger nach den für Beamte bestehenden Korruptionsdelikten der §§ 331 ff. StGB beziehungsweise als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen nach § 299 StGB abgelehnt, schloss aber seine Urteilsbegründung mit folgenden Ausführungen: „Vor dem Hintergrund der seit längerem im strafrechtlichen Schrifttum geführten Diskussion sowie im Hinblick auf gesetzgeberische Initiativen zur Bekämpfung korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen verkennt der Große Senat für Strafsachen nicht die grundsätzliche Berechtigung des Anliegens, Missständen, die – allem Anschein nach – gravierende finanzielle Belastungen des Gesundheitssystems zur Folge haben, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten. Die Anwendung bestehender Strafvorschriften, deren Tatbestandsstruktur und Wertungen der Erfassung bestimmter Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung als strafrechtlich relevant entgegenstehen, auf der Grundlage allein dem Gesetzgeber vorbehaltener Strafwürdigkeitserwägungen ist der Rechtsprechung jedoch versagt.“ Nachdem das am 07.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz am Widerstand der rot-grünen Bundesratsmehrheit gescheitert war, ist nun mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zu rechnen. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass der Gesetzentwurf, der nach einer Pressemeldung vom 09.02.2014 vom Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages erarbeitet werden soll, auf dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 05.07.2013 basieren wird. Der Widerstand, den in der vorigen Legislaturperiode die FDP der insbesondere von der SPD gewünschten Aufnahme eines spezifischen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch und nicht nur in das Sozialgesetzbuch entgegensetzte, ist von der CDU/CSU nicht zu erwarten. Nach dem Willen des Bundesrates soll § 299a neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden und folgenden Wortlaut erhalten: „§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (1) Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusam- menhang mit der Ausübung dieses Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 1. einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb bevorzuge oder 2. sich in sonstiger unlauterer Weise beeinflussen lasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des Absatzes 1 im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 1. ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb bevorzuge oder 2. sich in sonstiger unlauterer Weise beeinflussen lasse.“ Diese geplante Strafnorm sanktioniert im ersten Absatz den Zahnarzt wegen Verstoßes gegen die schon überwiegend identisch bestehenden berufsrechtlichen Verbote in § 2 Abs. 7 und 8 MBO-Z wegen Bestechlichkeit und im zweiten Absatz den Anbieter (Hersteller, Vertriebsmitarbeiter) wegen Bestechung, der entsprechende Angebote unterbreitet oder gewährt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Norm ist – wie auch schon § 299 StGB und §§ 331, 332 StGB – extrem weitgehend, weil sie alle Vorbereitungshandlungen, die man gemeinhin als Versuch werten würde, bereits unter Strafe stellt und damit keinen sonst strafbefreienden Rücktritt vom Versuch (siehe § 24 StGB) kennt. Der in dem Wort „fordern“ in Abs. 1 ▶ Innovative Präzision Made in Germany OT-F2 – DER ALLROUNDER Starker Begleiter im implantologischen Alltag Platform-Switching, selbstschneidendes Gewinde und konisch verlaufendes Mikrogewinde im crestalen Bereich Optimale Osteokonduktivität durch NanoPlast® Plus-Oberfläche (HA-gestrahlt und säuregeätzt) Effiziente Zusammenfassung des Bohrkonzepts mit längenkongruenten Bohrern und Bohrstopps Einfaches Einbringen der Implantate mittels maschineller oder manueller Insertion FOURBYFOUR® Zwei Systeme eine Innenverbindung OT medical GmbH · Konsul-Smidt-Straße 8b · 28217 Bremen · Tel. 0421 557161-0 · [email protected] · www.ot-medical.de 82 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung beziehungsweise „anbieten“ in Abs. 2 eigentlich nur vorliegende Versuch vollendet den neuen Straftatbestand bereits. Frage, welche Vorteile man für sich aus dem Kauf erzielen könne, potenziell geeignet, die Strafbarkeit herbeizuführen. Die anderen Tatbestandsmerkmale • sich versprechen lassen beziehungsweise annehmen auf Seiten des Zahnarztes, • versprechen oder gewähren auf Seiten des Herstellers beziehungsweise seines Vertriebsmitarbeiters Zu den ähnlichen, entsprechendes Verhalten von und gegenüber Amtsträgern sanktionierenden Straftatbeständen des § 331 StGB (Vorteilsannahme) beziehungsweise des § 332 StGB (Bestechlichkeit) hat der BGH den Begriff des „Forderns“ wie folgt definiert: liegen zeitlich typischerweise später. Sie werden aber in das Gesetz aufgenommen, weil es sich dabei um einfach beweisbare Tatbestände handelt. Das Fordern beziehungsweise Anbieten soll in die Strafnorm aufgenommen werden, um eine Strafbarkeit wegen vollendeter und nicht nur versuchter Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen auch dann zu erreichen, wenn es tatsächlich nur zu einem Gespräch über die Vorteilsgewährung, aber nicht zur Vorteilsgewährung selbst gekommen ist, sei es, dass der Vertriebsmitarbeiter das abgelehnt hat oder den Zahnarzt von dem strafrechtlichen Risiko überzeugen konnte, so dass dieser von seiner Forderung Abstand genommen hat, sei es, dass der Zahnarzt ein entsprechendes Angebot abgelehnt hat. Es spielte für die Strafbarkeit des „Forderns“ beziehungsweise „Anbietens“ noch nicht einmal eine Rolle, ob es eine durch die Norm zu schützende Wettbewerbslage überhaupt gibt. Man denke nur an die zumindest faktische Alleinstellung, die Geistlich Biomaterials lange Zeit auf dem Gebiet der Knochenersatzmaterialien besaß. „Fordern im Sinne der Bestechungstatbestände ist nicht nur das ausdrückliche, sondern auch das konkludente [stillschweigende] Verlangen eines Vorteils für eine dienstliche Tätigkeit. Es kommt nicht auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung an. In der Tatbestandsvariante des Forderns eines Vorteils ist die Bestechlichkeit bereits vollendet, wenn der Erklärungsempfänger von dem Verlangen des Amtsträgers Kenntnis erlangt. Dass er den Zusammenhang zwischen Vorteil und Amtshandlung erkennt oder wenigstens nach seiner Auffassungsgabe erkennen kann, ist nicht vorausgesetzt, erst recht nicht, dass er die Forderung „unrechtsvereinbarend“ akzeptiert.“ Darin unterscheidet sich der Entwurf des § 299a StGB in diesem Punkt nicht vom im Gesetzgebungsverfahren gescheiterten § 307c StGB, der über seine Verweisung auf die ebenfalls neue, aber auch nicht Gesetz gewordene Norm des § 70 Abs. 3 SGB V sowohl „fordern“ wie „anbieten“ unter Strafe stellte. Der Gesetzgeber will damit ein Verhalten sanktionieren, das im Rahmen von Kaufpreisverhandlungen durchaus nicht ungewöhnlich ist. Damit wird schon die An die Stelle der dienstlichen Tätigkeit träte bei § 299a StGB der Bezug, die Verordnung oder die Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten beziehungsweise die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial. Dass der Wettbewerb verändert wird, wenn es dafür Vorteile gibt, auf die kein Anspruch besteht, wird im Normalfall einfach angenommen. Ein Vorteil im Sinne des § 299a StGB soll „grundsätzlich alles sein, was die Lage des Empfängers irgendwie verbessert und auf das er keinen Anspruch hat“ (BR-Drs. 451/13 [Beschluss], Seite 15). Es genüge „nicht, dass der Vorteil für die allgemeine Berufsausübung gefordert oder angeboten wird, um ein unspezifisches ‚Wohlwollen‘ herbeizuführen“. Die Gegenleistung für den Vorteil müsse „in einer hinreichend beziehungsweise in groben Umrissen bestimmten Bevorzugung oder in einem entsprechend konkretisierten sonstigen ‚Beeinflussen-Lassen‘ im Zusammenhang mit dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe bestimmter medizinischer Produkte oder der Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial stehen“. Allerdings werde „bei großzügigen Einladungen oder Geschenken etwa durch Arzneimittelhersteller der für eine Strafbarkeit hinreichende Bezug auf das künftige Bezugs-, Abgabe- oder Verordnungsverhalten naheliegen und so eine Unrechtsvereinbarung indiziert sein“ (BRDrs. 451/13 [Beschluss], Seite 16). Damit der Vorteil strafrechtlich zum Problem wird, muss man den Wortlaut der Strafnorm etwas enger auffassen. Der Zahnarzt, der mit dem Hersteller hart um Rabatte auf Implantate und Implantatmaterialien verhandelt, macht sich auch künftig nicht strafbar, wenn er diese Rabatte an seine Patienten weitergibt, der Zahnarzt, der ein Antrittsgeld fordert, damit er künftig von dem Hersteller Implantate ordert oder weiterhin Besteller bleibt, dagegen schon. Auch das harte Ringen mit dem Dentaldepot um Preise ist sozialadäquat und die Drohung, sonst woanders zu kaufen, kein Anwendungsfall des derzeit geltenden Berufsrechts oder des künftigen Strafrechts. Aber wenn es zum Beispiel um Angebote wie in der Abbildung 1 auf der nächsten Seite geht, dann geht das nicht. Die Nebenwirkungen dieses Angebots sind in jeder Hinsicht nicht „ganz ohne“! Alle Vorteile im Sinne des § 299a StGB, die sozialadäquat sind, sind strafrechtlich unproblematisch. Dabei geht es aber nur um Leistungen, die der Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen und sowohl sozial üblich als auch unter Gesichtspunkten des Rechtsgutschutzes allgemein gebilligt sind (BR-Drs. 451/13 [Beschluss], Seite 16). Dazu gehört heutzutage leider nicht mehr das Ausrichten von Praxisjubiläen oder BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht 83 Materialeinkauf und -abrechnung Generell sind dem Zahnarzt gewährte Vorteile, die eine Gegenleistung angemessen honorieren, auch künftig nicht strafbar. Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Anwendungsbeobachtungen ebenso wie den Bereich der Vorträge oder die Forderung eines angemessenen, wenn auch pauschalierten Betrages zum Beispiel für die Bereitstellung eines Eingriffsraums mit Personal (BGH, 20.03.2003 – III ZR 135/02 –) oder die Nutzung eines DVTs und dergleichen. Dass man im Einzelfall über die Frage der Angemessenheit streiten kann, versteht sich nahezu von selbst. Wer hier Risiken möglichst reduzieren will, muss sich um größtmögliche Transparenz, gerade auch in den vertraglichen Vereinbarungen bemühen. Als – verbotene – Vorteile kommen in Betracht (siehe neben der angegebenen Rechtsprechung dazu zum Beispiel Fischer, StGB, 60. Aufl., 2013, § 299 Rz. 7; BT-Drs. 17/14184 vom 26.06.2013, Seite 31), wenn auch nicht in jedem Einzelfall es sich bei den nachstehend ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelisteten Punkten um strafrechtlich relevante Vorteile handeln muss: • Provisionen (BGH, 23.11.2006 – IX ZR 21/03 –; OLG Hamm, 22.10.1984 – 2 U 172/83 –), auch wenn sie Dritten, zum Beispiel der Zahnarztehefrau gewährt werden (LG Hamburg, 25.11.1999 – 315 O 814/99 –), • Rückvergütungsrabatte (BGH, 14.12.1972 – II ZR 141/71 ), • Rückvergütungen/Kick-back-Zahlungen (BGH, 27.04.2004 – 1 StR 165/03 –; BGH, 02.12.2005 – 5 StR 119/05 –), • (Berater-)Honorare (BGH, 18.01.1993 – 1 StR 490/82 –), • Sondervergütungen, • Scheinentgelte (BGH, 11.03.2004 – I ZR 161/01 –; OGH, 24.06.2003 – 4 Ob 136/03h –; OLG Nürnberg, 10.06.2008 Foto: Archiv BDIZ EDI Praxisfesten durch Hersteller und auch bei der Finanzierung von Praxissymposien wird man künftig genauer hinschauen müssen, ganz abgesehen davon, dass sich die Betriebsprüfer in Deutschland mittlerweile auch dafür interessieren. Abb. 1 Preisverhandlungen mit dem Dentaldepot ja, die Annahme von Angeboten wie oben nein. • • • • • • • • • • • • – 3 U 2224/07 –; OLG Köln, 23.02.2011 – 6 W 2/11 –), unangemessen oder unüblich hohe Vergütungen, Rabatte (BGH, 11.04.2001 – 3 StR 503/00 –), Zahlungen auf Scheinrechnungen (BGH, 28.10.2004 – 3 StR 460/03 –), Geldzuwendungen (BGH, 22.01.1986 – VIII ZR 10/85 –), Vermittlung oder Gewährung von Nebeneinnahmen, Darlehen, Stundungen, Zuwendungen von Gebrauchsgütern (Ledersofas und dergleichen mehr), unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien, Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür, Überlassung von Wohnraum zu marktunüblich niedrigen Preisen oder gar umsonst, • • • • Einladung zu Urlaubsreisen, Verschaffung einer Auszeichnung, Verleihung von Ehrenämtern, Förderung des beruflichen Fortkommens (zum Beispiel Vermittlung von Vorträgen), • Gelegenheiten zum Abschluss wirtschaftlich günstiger Verträge, • Unterstützung in privaten Angelegenheiten (zum Beispiel Finanzierung des Scheidungsanwalts). Zulässig sind und bleiben Barzahlungsrabatte, so genannte Skonti (BSG, 01.07.1992 – 14a/6 RKa 22/91 –; OLG Koblenz, 23.09.2004 – 10 U 90/04 –). Ob diese auch mehr als die üblichen 3 Prozent umfassen dürfen, ist umstritten. Dafür kann meines Erachtens die Vorfinanzierung des zahntechnischen Labors beziehungsweise das entsprechende Inkasso durch die Zahnarztpraxis sprechen – diese Vorfinanzierungs- beziehungsweise Inkassokosten trägt der Zahnarzt. Soll er an diesen Aufwendungen zugunsten des Labors nicht auch das Labor beteiligen BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung dürfen? Gleiches gilt bei entsprechendem Factoring. Nun mag man sich fragen, wie der Inhalt von Gesprächen über das Fordern/ Anbieten/Gewähren et cetera von Vorteilen überhaupt herauskommen soll. Hier greifen Mechanismen ineinander, mit denen die Staatsanwaltschaften seit den Erfahrungen aus dem so genannten Herzklappen-Skandal 1994 vertraut sind: Vertriebsprotokolle und Steuerrecht. Firmen verschenken nur ungern etwas, ohne das Geschenk als Betriebsausgabe geltend machen zu können. Geschenke, die bei den Finanzämtern nicht als Betriebsausgaben durchgehen, schmälern den Gewinn überproportional. Das ist selten im Sinne der Gesellschafter/Aktionäre. Der Vertrieb ist deshalb überall angewiesen, sorgfältig darauf zu achten, dass für den Kunden gewährte Vorteile aller Art eine Begründung zu finden ist, die vor den Betriebsprüfern der Finanzämter als „betrieblich veranlasst“ bestehen kann. Da dies im Zweifel von der Firma nachzuweisen ist, schreiben die Vertriebsmitarbeiter ausführliche Protokolle über jeden Kundenbesuch, auch über Verkaufsgespräche in Zahnarztpraxen. In diesen Protokollen finden sich auch alle „Wünsche“ des Zahnarztes, die man später vielleicht schon als „Fordern“ im Sinne des § 299a StGB interpretieren kann; denn damit erklärt der Vertriebsmitarbeiter seiner Firma zugleich auch das Scheitern mancher Verkaufsgespräche. Vielleicht ist in dem Protokoll sogar vermerkt, welche Konkurrenzfirma dem Zahnarzt nach dessen Angaben welches Vorteilsangebot unterbreitet haben soll. Seit dem Herzklappen-Skandal wissen die Staatsanwaltschaften, dass ihre ergiebigste Fundgrube für die Ermittlungsarbeit bei so genannten Korruptionsdelikten diese Vertriebsprotokolle sind. Also werden diese bei Durchsuchungsaktionen primär beschlagnahmt und ausgewertet. Das in Abbildung 2 wiedergegebene, hinsichtlich der genauen Tatumstände anonymisierte Originaldokument wur- de einem Oberarzt zum Verhängnis. Es handelt sich dabei um ein noch handschriftlich geschriebenes Vertriebsdokument. Heute geht das elektronisch und ausführlicher. Aus dem Dokument ergibt sich – für den unbefangenen Leser –, dass der Arzt zwei Bücher geschenkt bekam im Wert von 2x 980 DM, weil er bestimmte Herzkatheter bestellte, die offenbar eine Art Ladenhüter waren, weil „fast nur noch mit dem Monorail-System gearbeitet“ werde. Das genügte dem Staatsanwalt für die Anklage. Die Unrechtsvereinbarung lag für ihn in der Gleichung: teure Bücher für Ladenhüter. Möglicherweise wird der Vertriebsmitarbeiter nichts dokumentieren, was ihn künftig ebenfalls in die Bredouille bringen könnte. Aber weder ist das sicher noch steht fest, ob man die Dinge, die man heute in der Rechtsprechung als unbedenklich ansieht, künftig auch noch so oder ganz anders beurteilen wird. Man darf bei diesen Fragen nicht übersehen, dass sich viele Entwicklungen im Ge- ▶ Foto: Archiv BDIZ EDI 84 Abb. 2 Hierfür interessierte sich der Staatsanwalt: Teure Bücher gegen Ladenhüter. 32670094-DE-1309 © 2014 DENTSPLY IH GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 6,6 Millimeter – 100 % ANKYLOS ® NEU 6,6 mm 8 mm 9,5 mm 11 mm • Das kurze ANKYLOS 6,6 mm Implantat ist bei eingeschränkter vertikaler ® Knochenhöhe indiziert. • ANKYLOS 6,6 kann vertikale Knochenaugmentation vermeiden und senkt ® dadurch die Behandlungsdauer und -kosten. • Wie alle ANKYLOS Implantate besitzt es die einzigartige form- und ® kraftschlüssige konische TissueCare-Verbindung, die Mikrobewegungen zwischen Implantat und Abutment vermeidet. • Die TissueCare-Verbindung ist Teil des ANKYLOS TissueCare-Konzepts, ® das für langfristig stabiles Hart- und Weichgewebe steht. DENTSPLY IH GmbH · Steinzeugstraße 50 · 68229 Mannheim · Telefon 0621 4302-006 · www.dentsplyimplants.de 14 mm 17 mm 86 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung sundheitswesen potenziell skandalisieren lassen und die Rechtsprechung sich von der öffentlichen Skandalisierung erfahrungsgemäß beeindrucken lässt. Für den Bereich der Ersatzkassen verlangt § 16 Abs. 2 EKV-Z (ebenfalls Stand 12.06.2013) folgende Bestätigung des Zahnarztes: Auf ein persönlich gutes Verhältnis zum Vertriebsmitarbeiter kann man auch nicht dauerhaft bauen. Die geplante Strafrechtsnorm bedroht auch die Geschäftsführer der Unternehmen, und sei es nur über § 14 StGB. „Mit der Abrechnung der BEMA-Teile 1 bis 5 bestätigt der Vertragszahnarzt, dass die abgerechneten Leistungen persönlich erbracht worden sind (§ 8 dieses Vertrages) und dass die Abrechnung sachlich richtig ist. Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf geht aber noch einen Schritt darüber hinaus und will durch eine Änderung des § 100a Strafprozessordnung für den Nachweis von Verstößen gegen § 299a StGB die heimliche Überwachung der Telekommunikation zulassen. Das erleichtert den Nachweis. Mehr als einen Whistleblower braucht man dann nicht mehr, um ermitteln zu können. Die Pflicht zur Weitergabe von Preisnachlässen bei Kassenpatienten In der vertragszahnärztlichen Versorgung gilt für den Primärkassenbereich die Erklärung über die Abrechnung von Material- und Laborkosten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesverbände der Krankenkassen vom 07.02.2003 (aufgenommen als Seite 49 in den BMV-Z Stand 12.06.2013): „Mit der Unterschrift bestätigt der Vertragszahnarzt, dass a) die abgerechneten Materialien- und Laborkosten der gewerblichen Laboratorien tatsächlich entstanden sind und dass er auftragsbezogene Rückvergütungen, wie Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen oder rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten an die Vertragskasse und die Versicherten weitergibt, b) die zahntechnischen Leistungen des Zahnarztlabors tatsächlich von diesem erbracht worden sind und das Zahnarztlabor die für die abgerechneten Leistungen erforderlichen Ausstattungen enthält.“ Die Bestätigung beinhaltet auch, dass a) die abgerechneten Material- und Laborkosten der gewerblichen Laboratorien tatsächlich entstanden sind, und dass er Rückvergütungen, wie Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen und rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten, an die Ersatzkasse weitergibt, b) die zahntechnischen Leistungen des Zahnarztlabors tatsächlich von diesem erbracht worden sind. Es dürfen nur abgeschlossene Leistungen abgerechnet werden, außer Leistungen, die wegen Ausbleibens oder Weigerung des Versicherten nicht abgeschlossen werden konnten. Leistungen, die am Ende eines Kalendervierteljahres nicht abgeschlossen worden sind, werden im nächsten Kalendervierteljahr abgerechnet.“ Die Bundesmantelverträge verwenden übereinstimmend folgende Begriffe: • Rückvergütungen (Kick-back), • Preisnachlässe, • Rabatte, • Umsatzbeteiligungen, • Bonifikationen, • rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen. Die Aufzählung ist jeweils beispielhaft formuliert, wobei das Wort „Rückvergütungen“ als Überbegriff verwendet wird. Wichtig an diesen Regelungen des Vertragszahnarztrechts ist vor allem zweierlei: • Die darin vereinbarten Vertragsklauseln billigen die Vereinbarung von Rabatten, Nachlässen et cetera durchaus. • Konsequenz dieser Klauseln ist weder die Unzulässigkeit noch Unwirksamkeit der entsprechenden vertraglichen Absprachen, sondern die Verpflichtung zur Weiterleitung der Nachlässe, et cetera. Erst die Nichtweitergabe der Rabatte et cetera bringt entsprechende Probleme mit sich, da dann die vom Vertragszahnarzt mit der Abrechnung abzugebende Erklärung vorsätzlich falsch ist. Das sanktioniert die Rechtsprechung zum einen als gravierende Verletzung der vertragszahnärztlichen Pflichten mit – abhängig von der Schadenshöhe – gegebenenfalls der Konsequenz des Verlustes der zahnärztlichen Approbation (siehe zum Beispiel BVerwG, 18.08.2011 – 3 B 6/11 –; OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8 LA 6/11 –). Zum anderen wertet sie solches Verhalten strafrechtlich als Untreue (§ 266 StGB) und gegebenenfalls auch als Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen (BGH, 25.11.2003 – 4 StR 239/03 –; BGH, 27.04.2004 – 1 StR 165/03 –; BGH, 23.11.2006 – IX ZR 21/03 –; OLG Hamm, 22.12.2004 – 3 Ss 431/04 –). Es kann natürlich erst recht eine Zulassungsentziehung rechtfertigen (LSG Baden-Württemberg, 21.12.1993 – L 5 Ka 2141/93 eA –; LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 – L 7 KA 21/06 –). Denn: „Einem Vertragszahnarzt ist es schlicht verwehrt, aus der Abwicklung der Aufträge für Zahnersatz irgendeinen persönlichen Gewinn zu erzielen“ (LSG Hamburg, 17.03.2010 – L 2 KA 37/07 –). Die in den Bundesmantelverträgen und damit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verwendeten Bezeichnungen prägen die Diskussion in allen Bereichen der (zahn-)ärztlichen Materialkostenabrechnung. Die Rechtslage bei Privatpatienten Die Abrechnung des zahnärztlichen Honorars erfolgt nach der GOZ. Für die Abrechnung der zahntechnischen Leistungen gilt § 9 GOZ, der für die Abrech- ▶ 3DLiberty. Raffiniert einfach. Ein Implantatsystem Zwei Implantatlinien Drei Halshöhen Die Freiheit, aus einem einzigen System das optimale Implantat für jede Indikation zu wählen! Entdecken Sie die besondere Note der Thommen Welt. Wir freuen uns auf Sie. Infos unter www.thommenmedical.com SWISS PRECISION AND INNOVATION. 88 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung nung von Auslagen des Zahnarztes die für die Abrechnung von gesondert abrechenbaren Kosten praktisch wichtigste Norm ist und deshalb im Folgenden kurz erläutert werden soll. In diesem Bereich gab es bislang auch die meisten rechtlichen Probleme (Stichwort: Globudent und andere). § 9 Abs. 1 GOZ bestimmt unter der Überschrift „Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: „Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“ Die GOZ verwendet in § 9 Abs. 1 zwei rechtlich eigenständige Begriffe zur Beschreibung der erstattungsfähigen zahntechnischen Laborkosten: • tatsächlich entstandene Kosten, • angemessene Kosten. Tatsächlich entstandene Kosten sind nicht automatisch auch angemessen. Angemessene Kosten können aber nur insoweit abgerechnet werden, als sie tatsächlich angefallen (entstanden) sind. Ergänzt werden die Bestimmungen über den Ersatz von Auslagen durch § 10 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 GOZ mit folgendem Wortlaut: „(2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten … 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis der verwendeten Legierungen, 6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Preis verwendeter Materialien; die Auslagen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern.“ Auch für den Bereich der GOZ gilt, dass Rabatte, Rückvergütungen et cetera die tatsächlich entstandenen Kosten mindern, die Nichtweitergabe also dieselben rechtlichen Folgen auslöst wie vorstehend im Abschnitt „Die Pflicht zur Weitergabe von Preisnachlässen bei Kassenpatienten“ dargestellt (siehe LG Duisburg, 22.09.2004 – 34 KLs 6/04 –; VG Hannover, 24.11.2010 – 5 A 1975/09 –; siehe dazu näher GOZ-Kompendium 2012, Teilband 1, Seite 111 ff.). Heilmittelwerberechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf Die bestehenden berufsrechtlichen und vertragszahnarztrechtlichen Vorgaben werden – ungeachtet der geplanten neuen Strafnorm – durch § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ergänzt. Auch diese Norm wendet sich nicht nur an Hersteller und Vertrieb, sondern auch an den Zahnarzt. Das HWG hat leider einen sehr irreführenden Namen; denn es betrifft weit mehr als die Werbung für Heilmittel, wie es der Gesetzesname nahelegt. Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht sind stets wettbewerbsrechtlich relevant. Ein Teil der heilmittelwerberechtlichen Normen ist auch als Straftat (§ 14 HWG) beziehungsweise als Ordnungswidrigkeit (§ 15 HWG) ausgestaltet. § 7 HWG hat – soweit für die Zwecke dieses Beitrags interessierend – folgenden Wortlaut (die Norm trägt keine amtliche Überschrift) „(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass 1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; …; 2. die Zuwendungen oder Werbegaben in a) einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag oder b) einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge gleicher Ware gewährt werden; … 3. die Zuwendungen oder Werbegaben nur in handelsüblichem Zubehör zur Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden darf; 4. die Zuwendungen oder Werbegaben in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen bestehen oder 5. es sich um unentgeltlich an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Kundenwerbung und den Interessen der verteilenden Person dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind (Kundenzeitschriften). Werbegaben für Angehörige der Heilberufe sind unbeschadet des Satzes 1 nur dann zulässig, wenn sie zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. § 47 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes bleibt unberührt. (2) Absatz 1 gilt nicht für Zuwendungen im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen, sofern diese einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten, insbesondere in Bezug auf den wissenschaftlichen Zweck ▶ Made in Germany Ã(LQHGHUEHVWHQ2EHUیlFKHQµ (Studie der Universität Köln, 2010) Gewinner des „Medicine Innovations Award 2013“ Fortbildungen, die begeistern: Kurse MIMI® - Flapless I, II & III ZA Stephen Andreas · Dr. Armin Nedjat Dr. Ernst Fuchs-Schaller in Frankfurt/Main Gewinner des Preises Regio Effekt 2010 „Kein Mikro-Spalt!” (Zipprich-Studie der Universität Frankfurt, 2012) www.champions-implants.com Bornheimer Landstr. 8 · D-55237 Flonheim Tel. 0 67 34 / 91 40 80 · Fax 0 67 34 / 10 53 [email protected] 90 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung der Veranstaltung von untergeordneter Bedeutung sind und sich nicht auf andere als im Gesundheitswesen tätige Personen erstrecken. (3) ….“ Der Text der Norm ist sehr weitgehend, weil er in Abs. 1 Satz 1 ein generelles Verbot enthält, „Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“. Erst an dieses generelle Verbot schließen sich eine Reihe von Ausnahmen an, deren wichtigste zugleich auch die umstrittenste ist. Dabei steht jede dieser Ausnahmen unter dem generellen Vorbehalt des Abs. 1 Satz 2, wonach die Werbegaben „zur Verwendung in der … Praxis bestimmt“ sein müssen. Der Nerz für die Gattin oder die gesponserte Urlaubsreise fallen nicht unter diese Ausnahme und sind heilmittelwerberechtlich verboten. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG sind „Zuwendungen oder Werbegaben … von geringem Wert“ und „geringwertige Kleinigkeiten“ ausgenommen. Was unter einem geringen Wert zu verstehen ist, ist nicht abschließend geklärt. Zuwendungen an Fachkreise gilt, ist offen, allerdings ist auch hier nicht mit „weltbewegenden“ Beträgen zu rechnen. Das LG Leipzig, 01.03.2013 – 5 O 2508/12 – hielt das Angebot eines Dentallabors an Zahnärzte, ab einem Auftragswert von 1 000 € Patientengutscheine für Prophylaxeleistungen und Prothesenreinigungen zu ihrer freien Verfügung zu erhalten, für eine unzulässige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG, die der Absatzförderung diene. Bei einem Gutscheinwert von 20 bis 25 € liegt eine Geringwertigkeit offenbar nicht mehr vor. Das OLG Köln, 23.02.2011 – 6 W 2/11 – sah in der Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das der Bekämpfung von Sodbrennen dient (erschienen in einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch-Technische Assistenten mit einer ganzseitigen Anzeige), die ein Gewinnspiel enthielt, bei dem drei Fragen zu beantworten waren und als Preise 3 MP3-Player (Wert jeweils 21,91 €) und 7 USB-Flashlaufwerke (Wert jeweils 5,99 €) ausgelobt wurden, schon einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG. Für die so genannte Publikumswerbung hielt der BGH in drei Entscheidungen aus 2010 eine Werbegabe in Höhe von 5 € für nicht mehr geringwertig (BGH, 09.09.2010 – I ZR 193/07 –; BGH, 09.09.2010 – I ZR 37/08 –; BGH, 09.09.2010 – I ZR 125/08 –), dagegen 1 € für geringwertig und gerade noch zulässig (BGH, 09.09.2010 – I ZR 98/08 –; BGH, 08.05.2013 – I ZR 98/12 –; ebenso LG Bielefeld, 11.01.2013 – 15 O 173/12 –; OLG Frankfurt/M., 01.06.2011 – 6 U 44/11 –). Andererseits vertrat das LG Itzehoe, 17.02.2006 – 3 O 46/06 – die Auffassung, es stelle keinen Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Gewährung von Zuwendungen und Werbegaben nach § 7 HWG dar, wenn innerhalb der Fachkreise für den Absatz von Heilmitteln durch ein Preisausschreiben geworben wird, bei dem die Teilnehmer die Idee für ein Bildmotiv zu einem Werbeslogan für das Heilmittel mitteilen müssen. Dies gelte, auch wenn die ausgelobten Gewinne einen nicht geringen Wert haben (hier: 5x eine Reise im Wert von etwa 3 000 €), jedenfalls so lange, wie derjenige, der sich auf den Verstoß beruft, nicht glaubhaft mache, dass der Wert der Leistungen der Teilnehmer im wirtschaftlichen Interesse des Werbenden keine adäquate Gegenleistung darstelle. Ob das aber auch für die Werbung gegenüber Fachkreisen beziehungsweise Für die Bewerbung der Fachkreise wird man auf eine klärende Entscheidung des Der BGH, 04.07.2002 – I ZR 38/00 – hielt unter der Geltung des früheren Zugaberechts „ein Bündel von Werbebeigaben im Gesamtwert von 1,75 DM“ für geringwertig. BGH warten müssen. Immerhin ist der Ansatz des LG Itzehoe, das man auch hier Leistung und Gegenleistung des Beworbenen in ein Adäquanzverhältnis setzen muss, sachgerecht. Noch nicht vollständig geklärt ist der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG. Wenn die Zuwendung in einem berechenbaren Geldbetrag oder in einer bestimmten Menge gleicher Ware liegt, dann ist das heilmittelwerberechtlich nicht verboten. Das Angebot „Kaufe 100 Implantate und erhalte 1 000 € in bar“ beziehungsweise „Kaufe 100 Implantate und erhalte 10 gratis“ ist heilmittelwerberechtlich nach dieser Norm zulässig. Allerdings muss der Zahnarzt diesen Vorteil weitergeben; denn sowohl im Sinne der Bundesmantelverträge als auch im Sinne der GOZ reduzieren solche Angebote die tatsächlichen Kosten. Da die Vorteile berechenbar sind, sieht der Gesetzgeber hier keinen zusätzlichen Schutzbedarf. Die Sanktion setzt nicht beim Hersteller beziehungsweise Vertrieb, sondern erst beim Zahnarzt an, sofern dieser den Vorteil nicht weitergibt. Das Einhalten der heilmittelwerberechtlichen Vorgaben muss nicht dazu führen, dass für dasselbe Verhalten auch berufsrechtlich kein Verstoß angenommen wird. Es ist grundsätzlich möglich, wettbewerbsrechtlich zulässiges Verhalten eines Zahnarztes als berufswidrig und damit als Verstoß gegen die Berufsordnung zu werten (siehe dazu LBG für Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.12.2012 – LBG-H A 10353/12 –; BG für Heilberufe Berlin, 16.04.2013 – 90 K 4.11 T – und in weiteren Entscheidungen vom gleichen Tage). Das ist unbefriedigend, muss aber bei allem, was man im Bereich Materialeinkauf an „tollen neuen Ideen“ entwickelt, beachtet werden. Kommende Vorgaben für Marketing und Kaufverhandlungen Das deutsche Heilmittelwerberecht wird für alle Firmen, die auf dem amerika- ▶ 0,6&RUSRUDWLRQ$OOULJKWV5HVHUYHG (& $. È$ ( +' -?OIFNMCIH CH $GJF;HMɶ IH $GJF;HM PCMB IG<I +;=E;A? F IHH?=MC IHC=; *=M;AIH IHH?=MCIH $GJF;HM PCMB !CH;F LCFF $HM?LH;F #?Q $GJF;HM PCMB !CH;F LCFF *H?+C?=?$GJF;HM $HM?LH ; HM ;F Ï QM?LH;F #?Q $GJF F; $ HM ? HM GJ LH;F Ï Q M?LH;F#?Q $ UNSER ERFOLGSREZEPT? MAKE IT SIMPLE! Wir bieten für jede Aufgabe die passende Lösung. Denn wir wissen: Ihr persönlicher Erfolg ist immer nur so hoch wie die Zufriedenheit Ihrer Patienten. Deshalb setzen wir uns täglich dafür ein, Ihrem Anspruch in allen Belangen gerecht zu werden. Mit einfachen Lösungen für perfekte Ergebnisse. Make it simple – MIS! Mehr Infos unter mis-implants.de 92 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abrechnung & Recht Materialeinkauf und -abrechnung nischen Markt tätig oder Konzerntöchter amerikanischer Firmen sind, ab dem Jahre 2014 überschattet durch den Physician Payments Sunshine Act. Der Sunshine Act wurde als Teil des Patient Protection and Affordable Care Act (so genannte Obamacare) am 08.02.2013 im Federal Register, Vol. 78, Nr. 27, Seite 9457 ff. veröffentlicht. Er umfasst 72 eng bedruckte Seiten und ist ab 2014 stufenweise umzusetzen. Der Sunshine Act verlangt von Arzneimittelherstellern, Medizinprodukteherstellern und Herstellern von so genannten Biologicals (zum Beispiel Humaninsuline), die an amerikanischen Bundesprogrammen zum Gesundheitswesen teilnehmen, jede Geldzahlung an und jeden gewährten geldwerten Vorteil für Ärzte, Zahnärzte, et cetera, die im Einzelfall den Wert von 10 US-$ (also zirka 7,40 €) erreichen oder übersteigen, empfängerbezogen zu melden. Die Daten für 2013 sind bis zum 31.03.2014 den Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) zu übermitteln und werden am 30.09.2014 weitgehend auf der Website der CMS publiziert werden. Man erhofft sich davon mehr Transparenz und als Folge der potenziellen Prangerwirkung der Datenveröffentlichung ein Zurückdrängen von mit Zuwendungen arbeitenden Marketingmethoden der Pharma- und Medizinprodukteindustrie. Der Sunshine Act hat Auswirkungen auch auf Deutschland. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller hat am 16.02.2004 die „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ gegründet. Dieser gibt den Kodex für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise heraus, der 2013 mit Rücksicht auf den Sunshine Act aktualisiert wurde. Der Kodex befasst sich in den §§ 17 bis 26 auf 11 Seiten mit der „Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise“: § 17 Verordnungen und Empfehlungen § 18 Vertragliche Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise § 18a Transparenz bei klinischen Studien § 19 Nichtinterventionelle Studien mit zugelassenen Arzneimitteln § 20 Einladung zu berufsbezogenen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen § 21 Geschenke § 22 Bewirtung § 23 Gewinnspiele für Angehörige der Fachkreise § 24 Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise als Amtsträger und/ oder Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen § 25 Spenden und andere Zuwendungen an Institutionen § 26 Gegenseitige Leistungsbeziehungen mit Institutionen Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) hat auf die Skandale des Medizinproduktebereichs im Jahre 1997 mit dem Kodex Medizinprodukte reagiert, der von der damaligen Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen mitgetragen wurde. Die meisten dentalen Implantathersteller sind allerdings nicht Mitglied im BVMed. Der Kodex Medizinprodukte enthält in den §§ 4 bis 12 Vorgaben unter anderem für Forschung und Entwicklung, Weiterbildung, Spenden, Geschenke und Vertrieb: Zweiter Abschnitt: Forschung und Entwicklung § 4 Allgemeine Anforderungen an Forschungs- und Entwicklungsprojekte § 5 Verträge über klinische Studien und Anwendungsbeobachtungen § 6 Beraterverträge im Rahmen von Forschung und Entwicklung § 7 Finanzierungsmodalitäten Dritter Abschnitt: Informations- und allgemeine Beratungsleistungen § 8 Fort- und Weiterbildung § 9 Allgemeine Beratungstätigkeit Vierter Abschnitt: Spenden, Geschenke und andere Sachzuwendungen § 10 Spenden § 11 Geschenke und andere Sachzuwendungen Fünfter Abschnitt: Umsatzgeschäfte § 12 Beschaffung und Vertrieb § 12 enthält in den Absätzen 2 bis 5 Regelungen, deren Verletzung durch die geplante Norm des § 299a StGB strafrechtlich sanktioniert würde: „(2) Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten dürfen nicht zwecks Einholung von Aufträgen oder um anderer Vorteile willen Mitarbeitern von medizinischen Einrichtungen und sonstigen Leistungserbringern oder deren Familienangehörigen oder Geschäftsfreunden unmittelbar oder mittelbar Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen anbieten oder gewähren. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und sonstige Leistungserbringer dürfen solche Leistungen weder für sich noch für Angehörige und sonstige Dritte fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. (3) Im Rahmen von Umsatzgeschäften vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen müssen von der medizinischen Einrichtung schriftlich festgehalten werden. Insbesondere müssen Beschaffungspreise einschließlich aller direkten oder indirekten Geld- und Naturalrabatte und sonstige Vergünstigungen auf der Rechnung ausgewiesen oder in sonstiger Weise von der medizinischen Einrichtung schriftlich dokumentiert werden. (4) Die Rückgewährung von Rabatten an Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ist unzulässig. (5) Es ist unzulässig, wenn 1. Rabatte oder Vergünstigungen für Aufwendungen außerhalb des vergütungsrelevanten Bereichs eingesetzt werden; 2. Geräte, die vom Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt werden, über erhöhte Preise bei Anschlussverträgen (zum Beispiel Wartung, Verbrauchsmaterial) abgerechnet werden; BDIZ EDI konkret I 01.2014 93 Präzisions Implantate 3. über Kopplungsgeschäfte mit erhöhten Preisen bei der Beschaffung pflegesatzrelevanter Güter oder Leistungen solche des nicht pflegesatzrelevanten Bereichs finanziert oder gefördert werden (Umwandlung von Investitionskosten in Betriebskosten); 4. über überhöhte Beschaffungspreise im Bereich der Pflegesätze ein Entgegenkommen bei der Bereitstellung von Mitteln im nicht pflegesatzrelevanten Bereich erwartet, gefördert oder bewirkt wird (zum Beispiel durch Spenden an Stiftungen beziehungsweise auf Drittmittelkonten et cetera).“ made in Germany Eine Überarbeitung des Kodex Medizinprodukte mit Rücksicht auf den Sunshine Act ist nach einer telefonischen Auskunft des BVMed vom 11.02.2014 derzeit nicht geplant. Es ist abzusehen, dass sich auch die dem BVMed nicht angeschlossenen Medizinproduktehersteller an solche Vorgaben halten werden. Im Gespräch ist ein eigenständiger Kodex für den dentalen Markt, gegebenenfalls nur für die dentalen Implantathersteller. Schon jetzt haben aber einige große Hersteller bekannt gegeben, ihre Vertriebsstrukturen beziehungsweise -modalitäten mit Rücksicht auf den Sunshine Act anzupassen. Zusammenfassende Empfehlung Transparenz ist das Gebot der Stunde. Gespräche mit Vertriebsmitarbeitern sind unbedingt auch in der Zahnarztpraxis schriftlich zu dokumentieren, und zwar – wie jede Dokumentation – zeitnah. Soft-Bone Implantate: Die Spezialisten im schwierigen Knochen Sinus-Lift und SLS-Straight Implantate: Die Allrounder für alle Indikationen Materialkosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, sind als durchlaufende Posten zu denken (steuerlich sind sie es natürlich nicht) und gehen 1:1 in Höhe des Einkaufspreises an den Patienten weiter. Wenn der Zahnarzt auf Implantate 40 Prozent Rabatt erhält, dann kommuniziert er das seinem Patienten am besten so, dass er es geschafft habe, für ihn einen wesentlichen Preisnachlass bei den Implantaten auszuhandeln. Das ist aus der Sicht des Patienten eine positive Botschaft. Vielleicht wird er sich dann überzeugen lassen, sich mit dem gesparten Geld in anderen Behandlungsbereichen etwas „Besseres“ zu gönnen. Der Patient, der 5 000 € ausgeben will, gibt diese 5 000 € aus zahnärztlich-betriebswirtschaftlicher Sicht besser für zahnärztliches Honorar aus als für (umsatzsteuerpflichtige) Laborkosten oder Materialkosten. Safety-Stopp-Bohrer für mehr Sicherheit Bakteriendichte Implantatverbindung Zervikales Mikrogewinde gegen Knochenabbau 10 Jahre Osseointegrationsgarantie Attraktive Preisgestaltung Wer für seine Praxis beim Einkauf nicht gesondert abzurechnender Materialien einschließlich der Praxiseinrichtung (vermeintliche) Sonderkonditionen erhält, tut gut daran, den Eindruck zu vermeiden, als habe er sich diese im Bereich der gesondert abzurechnenden Materialien „erkauft“. Nüchternheit ist bei den Einkaufsverhandlungen angesagt. Nebendeals können sich als deletär erweisen. Ô RAT Dentegris Deutschland GmbH Tel.: 02841-88271-0 | Fax: 02841-88271-20 www.dentegris.de | Shop.dentegris.de 94 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Fortbildung Nutzen und Risiken bei implantologischen und oralchirurgischen Eingriffen Die intraossäre Anästhesie mit Anesto Ein Beitrag vom Dr. Dr. Manfred Nilius, MSc., Dortmund Anesto ist ein System zur intraossären Lokalanästhesie, kurz IO, bei dentalen oder oralchirurgischen Eingriffen. Das Anästhetikum wird minimalinvasiv direkt in das parodontale Knochengewebe injiziert. Die schmerzausschaltende Wirkung beruht auf der intraossären Ausbreitung geringer Mengen an Anästhetika, die profunde, zeitnah und punktgenau erfolgt. Dies bringt zeitliche Vorteile und ist insbesondere für Risikopatienten vorteilhaft. Der Artikel fasst die Untersuchungsergebnisse einer Feldstudie (2009 bis 2013) zur Nutzung von Anesto bei implantologischen Eingriffen zusammen und gibt Hinweise auf die klinische Anwendung in der Oralchirurgie. Die Testergebnisse legen den Schluss nahe, dass die IO nicht nur bei „Hot-Tooth“ Behandlungen, sondern als Erweiterung und Vertiefung der lokalen Schmerzausschaltung vor allem bei implantologischen sowie knochenchirurgischen Eingriffen vorteilhaft ist. Einleitung Die primäre intraossäre Anästhesie, kurz IO, ist seit langem bekannt und wurde bereits Mitte des vorigen Jahrhunderts von Magnes [1968] sowie Bourke [1974] publiziert. Zum Nachweis ihrer Wirksamkeit trieb sich 1968 der Direktor der Kiewer Klinik für Orthopädie und Traumatologie, Nikolai Nowikow, mit dem Stahlhammer eine Kanüle in seinen Beinknochen. Er wollte spüren, „was ein Kranker spürt“. Während des Eingriffs – Nowikow befreite sich lege artis von einem Meniskusriss im Knie – erteilte er Ärzten und Medizinstudenten Unterricht in angewandter Chirurgie (Der Spiegel, 16/1991 S. 270-274). Die intraossäre Anästhesiemethode für den dentalen Bereich wurde entwickelt, um entweder generell eine Leitungsanästhesie zu vermeiden oder eine profunde Anästhesie eines Einzelzahns und benachbarter Zähne eines Quadranten zu erreichen, wenn andere Lokalanästhesieverfahren bereits versagt haben oder nur eine kurze und örtlich begrenzte Schmerzausschaltung erwünscht ist. Das Anesto-System Anesto ist ein Bohrsystem zum Durchdringen der Kortikalis, um ein Lokalanäs- thetikum in die Spongiosa zu injizieren. Hierbei wird die Kortikalis mit einer rotierenden Nadel am Handstück bei vorher festgelegter Motorgeschwindigkeit in zirka einer Sekunde minimalinvasiv penetriert und anschließend das Anästhetikum über die Nadel ohne Druck direkt in den spongiösen Kieferknochen instilliert. Im Oberkiefer breitet sich das sofort wirkende Anästhetikum distal und mesial von der Injektionsstelle aus, im Unterkiefer mesial. Diese Methode schont die desmodontalen und parodontalen Gewebestrukturen und eignet sich für den bezahnten wie den unbezahnten Kiefer. Ist mindestens ein Millimeter spongiöser Knochen vorhanden, kann die IO in der restaurativen und prothetischen Therapie, bei endodontischen Behandlungen und in der Oralchirurgie angewendet werden. Hierbei ist unbedingt auf den Verlauf der Nervkanalstrukturen, die Wurzeln der Nachbarzähne und den Sinus maxillaris zu achten! Vor der Penetration ist ein Oberflächenanästhetikum empfehlenswert, zum Beispiel ein Sprühstoß zweiprozentiges Lidocain. Die Perforationsstelle und -richtung orientiert sich an der Art des Eingriffs. In unserer Untersuchung wurde im bezahnten Kiefer als Injektionsort der Kreuzungspunkt der bukkalen beziehungsweise labialen Horizontallinie mit der interdentalen Vertikallinie bestimmt; er liegt etwa zwei Millimeter oberhalb des mukogingivalen Übergangs in der befestigten Gingiva. Bei Attachmentverlust der gingivalen Manschette wurde der Injektionspunkt in die mukosalen Schleimhäute positioniert. Für oralchirurgische Eingriffe bei teilbezahnten oder zahnlosen Patienten wurde je nach transversaler und horizontaler Knochenanatomie die Kortikalis in submentovertikaler oder transkrestaler Richtung perforiert. In der Regel entsprach der Perforationsort der zu operierenden Region. Entsprechend wurde beim implantologischen Eingriff gemäß der Implantatachse perforiert und instilliert (Abb. 1 bis 4). Kontraindikation Nicht geeignet ist die IO bei unzureichend spongiösem Knochen und vorliegenden Wurzelanomalien, für endokarditisgefährdete Patienten und Patienten mit nicht abgeschlossener Zahn- und Kieferentwicklung (zum Beispiel Kinder und Jugendliche). Ebenso verbietet sich eine IO direkt in stark entzündetes Gewebe. Die Grenzen für den Einsatz der IO im hinteren Molarenbereich bis hin zur Fortbildung BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abb. 1 Im bezahnten Kiefer wird die Bohrrichtung senkrecht zur kortikalen Abb. 2 Die Perforation erfolgt im Kreuzungspunkt zwischen der bukkalen Platte ausgerichtet. beziehungsweise labialen Horizontallinie mit der interdentalen Vertikallinie. Abb. 3 Beim implantologischen Eingriff wird die Kortikalis entsprechend der Abb. 4 ... und das Anästhetikum (mit Schutzkappe) instilliert Implantatachse perforiert ... relativen Kontraindikation bei fehlenden anatomischen Voraussetzungen durch kallösen Knochen scheinen fließend, eine Injektion zwischen regio 17, 18, 27, 28, 37, 38 und 47, 48 jedoch sollte dennoch nicht in Betracht gezogen werden. Hinweise zur Kortikalis-Perforation Der „Tastunterschied per injectionem“ zwischen Knochen und Zahn lässt sich gut ermitteln. Das „Durchbruchsgefühl“ ist dabei von der Stärke des bukkalen kortikalen Knochens und der Gingivadicke abhängig. Erfolgt kein typischer „Durchbruch“ oder zeigt sich ein bedeutender Widerstand bei der IO, sollte die Injektionsstelle verändert werden. Als typische Ursachen hierfür kommen in Betracht: eine ausgeprägte kallöse Kortikalis, eine stumpfe Nadel (vor allem nach mehrfachem Einsatz), sowie – beim bezahnten Patienten – eine radikuläre Penetration. Die Gefahr einer rotationsbedingten Schädigung der Mukosa ist beim Anesto-System zwar durch die Schutzkappe deutlich reduziert, das Risiko einer epiperiostalen beziehungsweise submukosalen Hämatombildung mit konsekutiver Wundinfektion aber nicht gänzlich auszuschließen. Untersuchungsgegenstand Während eines Beobachtungszeitraums von vier Jahren (1/2009 bis 12/2013) wurde an unserer Klinik die Wirksamkeit der IO als Primärtechnik oder in Kombination mit Infiltrationsanästhesien beziehungsweise Leitungsanästhesien bei zahnärztlichen und oralchirurgischen beziehungsweise implantologischen Eingriffen untersucht sowie die Handhabung des Anesto-Handstücks im klinischen Alltag geprüft (Abb. 5 bis 8). Der Untersuchungsansatz In die Untersuchung waren insgesamt 306 Patienten, davon 144 Männer und 162 Frauen im Alter von 19 bis 65 Jahren und einem Altersdurchschnitt von 44 Jahren mit unterschiedlichen Beschwerden einbezogen. Davon wurden 258 Patienten chirurgisch behandelt und mittels intraossärer Anästhesie betäubt, bei einigen Patienten sogar mehrere Regionen. Für oral- und kieferchirurgische Eingriffe wurde in der Regel vor der IO im Unterkiefer eine Leitungsanästhesie und im Oberkiefer eine Infiltrationsanästhesie durchgeführt. Als Anästhetikum wurden 1,7 Milliliter Karpulen mit dem Wirkstoff Ultracain-DS-Forte (1:100000 Adrenalin, Sanofi Aventis/Frankfurt am Main) verwendet. Die Eingriffe umfassten neben 20 parodontal-chirurgischen Behandlungen, 40 Extraktionen, 38 Osteotomien, 36 Wurzelspitzenresektionen und 102 Im- 95 96 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abb. 5 Die Injektionsstelle nach Aufklappung, … Fortbildung Abb. 6 … Erweiterungsbohrung gemäß geplanter Abb. 7 … und sofortiger Implantation Implantatrichtung … plantationen. Gefragt wurde nach einer allgemeinen Einschätzung zur Methode (Wiederempfehlung: Ja/Nein). Eine ergänzende Lokalanästhesie wurde ebenfalls notiert. Die Überprüfung der Schmerzausschaltung sowie die perioperative Dokumentation erfolgten durch Fragebögen (Visuelle Analog-Skala; VAS). Testergebnisse für Implantationen und Osteotomien Bei den implantatchirurgischen Eingriffen wurde die zusätzliche IO zur Nervblockade beziehungsweise Infiltrationsanästhesie von der Mehrheit der Befragten zu 100 Prozent als positiv erlebt. Der Einsatz der IO für die untere Frontzahnanästhesie wurde mit 70/30 Prozent leicht favorisiert. Bei den Osteotomien ergab sich ein ähnlich positives Bild. Die zusätzliche IO zur Nervenblockade beziehungsweise Infiltrationsanästhesie wurde von der Mehrheit der Befragten zu 100 Prozent als positiv erlebt. Der Einsatz der IO in regio der oberen Molaren mit 70/30 Prozent als positiv angegeben. Eine IO zur Betäubung der unteren Inzisivi wurde nicht durchgeführt. Interpretation der Ergebnisse für die IO in der Implantologie Bei zahnlosen Patienten variieren die Gingivabreiten erheblich. Je nach prothetischer Versorgung und dem Ausmaß einer vertikalen und transversalen Knochenatrophie kommt es zudem zur Einengung des Markraums. Letztlich kann damit nur wenig Anästhetikum injiziert werden, was den Zeitrahmen des operativen Eingriffs bei alleiniger intraossärer Anästhesie deutlich limitiert. Dies kann sich aber auch vorteilhaft für den Patienten darstellen. Dann nämlich, wenn es sich um einen kleinen und umschriebenen operativen Eingriff handelt, beispielhaft sei hier die navigierte Implantation genannt. Aufgrund der exakten dreidimensionalen Vorplanung kann eine minimal invasive Implantation mithilfe der IO auch minimal-anästhesiv durchgeführt werden. Bei ausreichendem Knochenangebot und entsprechender Vorplanung bietet dieses Vorgehen zudem drei weitere Vorteile. Erstens erlaubt die intraossäre Instillation erste Hinweise (Durchbruch) auf die Dicke der Kortikalis und hilft bei der Entscheidung, ob im Rahmen des weiteren Implantationsvorgangs der Einsatz von Krestalfräsen und Gewindeschneider notwendig sein wird. Zweitens kann durch die Menge des injizierten Anästhetikums auf die Ausdehnung des Markraums geschlossen werden und – falls nicht im Vorfeld bereits festgelegt – die Entscheidung des richtigen Implantats (Tapered, Straight, Selfcutting tip, et cetera) optimiert werden. Je nach Verwendung adrenerger Zusatzstoffe im Anästhetikum (in der Regel Adrenalin 1:100000 bis 1:200000) kann drittens eine lokale Vasokonstriktion her- beigeführt werden. Diese „relative Blutsperre“ ist zunächst für den erfahrenen Operateur gewöhnungsbedürftig, erlaubt jedoch einen blutärmeren Eingriff. Zu beachten sind hierbei mögliche systemische Nebenwirkungen. Die IO-Technik als zusätzliches Instrument der Schmerzausschaltung Die IO-Technik ist als zusätzliches Instrument der Schmerzausschaltung von Pearce [1976] untersucht worden. Die vorliegenden Ergebnisse mit dem Anesto-Verfahren bestätigen dessen Resultate als profunde Anästhesie, wodurch die Schmerzausschaltung in ungefähr 90 Prozent der Fälle für den unteren Molarenbereich verbessert wird [Nilius, 2012]. Auch Dunbar et al. [1992] werteten die Ergebnisse einer experimentellen Studie, in der die Kombination von IO und Leitungsanästhesien verwendet wurde, als vorhersagbar gut und ohne Anästhesieversagen. Vergleichende aussagefähige Studien zur IO als alleinige Anästhesieform liegen zurzeit vor allem für den zahnlosen Kiefer noch nicht in ausreichendem Maß vor. Da die Aussagefähigkeit der IO bei begleitender herkömmlicher Anästhesie eingeschränkt ist, wurde nach der Patientenzufriedenheit gefragt. Für Osteotomien und Implantationen ergab sich zusammengefasst eine mit der Größe des Eingriffs konnotierte Bejahung der IO-Methode mit etwa 97,2 Prozent. Die Testergebnisse BDIZ EDI konkret I 01.2014 97 Die neuen Weisheitszahnhaken sind speziell konzipiert, um impaktierte Weisheitszähne mit konischen oder runden Wurzeln („Weisheitszahnkeime“) im Ganzen zu extrahieren. kein Zerteilen des Zahnes mittels Bohrer, dadurch kein Risiko, dass der Zahn im knöchernen Zahnfach rotiert Abb. 8 Mesiale/distale IO am Oberkiefer-Prämolar vor Extraktion ... Abb. 9 ... gemäß geplanter Implantatachse eingebracht legen den Schluss nahe, dass die von den meisten Patienten subjektiv befürchtete Schmerzhaftigkeit während des Eingriffs mit der zusätzlichen Gabe einer IO deutlich reduziert und die IO als Erweiterung und Vertiefung der lokalen Schmerzausschaltung vor allem bei knochenchirurgischen Eingriffen vorteilhaft ist. Hervorzuheben ist, dass die Betäubung punktgenau im Kiefer wirkt und daher nur geringe Mengen des Anästhetikums benötigt werden. Das ist besonders bei Risikopatienten von Vorteil. Nichtsdestoweniger erfordert die Anwendung der IO im Vergleich zum allgemeinen Einsatz von Lokalanästhetika besondere Kenntnisse, vor allem über die individuellen anatomischen Strukturen des Patienten. Es ist daher unabdingbar, vor der Behandlung ein Röntgenbild anzufertigen. Die Entscheidung, ob die IO für den geplanten Eingriff unter Berücksichtigung aller möglichen Risiken geeignet beziehungsweise für den Patienten von Vorteil ist, obliegt letztendlich immer der Sachkunde und dem Geschick des Behandlers. Ô Literatur beim Verfasser Kontakt Dr. Dr. Manfred Nilius MSc. Niliusklinik · Londoner Bogen 6 · 44269 Dortmund Fon +49 231 47644764 · Fax +49 231 47644765 www.niliusklinik.de · [email protected] /\QR[`RRNYYRR!#$% @a\PXNPU4R_ZN[f ARY'!&$$$#!&&&3Ne'!&$$$#!&&&" dddX\UYR_ZRQVgV[aRPU[VXQR 98 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Nobel Biocare Symposium der Region DACH vom 27. bis 28. Juni 2014 in der BMW-Welt München Noch erfolgreicher behandeln Podien für Implantologen, MKG- und Oralchirurgen, Techniker und junge Zahnärzte, Workshops, Master Classes, internationale Top-Referenten, aktuelle Themen und eine faszinierende Location – das bietet das Nobel Biocare Symposium für die Region DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) am 27. und 28. Juni 2014 in der BMW-Welt in München, mit einem Vorkongress am 26. Juni 2014 im Hotel Sofitel Munich Bayerpost. „Der Patient im Fokus – zeitgemäße Behandlungskonzepte der dentalen Implantologie und CAD/CAM-Technik“, unter diesem Leitthema hat der wissenschaftliche Leiter Prof. Dr. mult. Friedrich W. Neukam, Erlangen, ein abwechslungsreiches Programm mit international renommierten Referenten zusammengestellt. Sie diskutieren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie alltägliche, jedoch oftmals ungelöste Fragestellungen aus der Praxis. „In den verschiedenen Diskussionsrunden mit den Referenten erhalten die Teilnehmer genau das fundierte Wissen, das sie für die täglichen Herausforderungen in Praxis und Labor Tipp Die Teilnehmeranzahl ist limitiert. Deshalb bitte frühzeitig anmelden. benötigen, um mehr Patienten erfolgreicher behandeln zu können“, so Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer Nobel Biocare Deutschland. Im Fokus stehen Therapiekonzepte für teilbezahnte wie zahnlose Kiefer, die Themen Sofortversorgung, Weichgewebestabilität und Risikominimierung. Zusätzlich zum Mainpodium gibt es drei weitere Parallelprogramme mit dem Podium für die rekonstruktive Chirurgie und prothetische Lösungen für fortgeschrittene Fälle, ein Technikerprogramm und das interaktive FORum. Workshops und Hands-On In kleinen Gruppen von internationalen Experten lernen. Das steht am Donnerstag – dem Tag des Vorkongresses im Hotel Sofitel Munich Bayerpost – auf dem Programm. Angeboten werden acht verschiedene Workshops inklusive HandsOn-Übungen und vier hochkarätige Master Classes. Für die Teilnehmer ist es die ideale Gelegenheit, im direkten Austausch mit den Referenten ihre Kenntnisse um spezielle OP-Techniken zu vertiefen. Foundation for Oral Rehabilitation (FOR) Zum Auftakt des Symposiums stellt Prof. Dr. mult. Neukam die FOR für die Region DACH vor. In der wissenschaftlichen Stiftung engagieren sich weltweit führende Wissenschaftler und Zahnmediziner, um die orale Gesundheitspflege zu fördern und bedarfsorientierte Möglichkeiten für eine bessere Patientenversorgung zu schaffen. Präsentiert werden die ersten Ergebnisse der FOR-Konsensuskonferenz. Get-together im BMW Museum Am Abend des ersten Symposium-Tages wird gefeiert – und zwar inmitten von mehr als 120 historischen Fahrzeugen. 99 swiss made BDIZ EDI konkret I 01.2014 Metallfreie ZahnImplantate mit Erfolgsgarantie* Foto: Marcus Buck /BMW AG 2-teilig Die Referenten Oded Bahat (US), Wolfgang Bolz (DE), Christer Dahlin (SE), Daniel Edelhoff (DE), Martin Emmerich (DE), Norbert Enkling (CH), Rudolf Fürhauser (AT), Iñaki Gamborena (ES), Hans Geiselhöringer (DE); Götz Grebe (DE), Melanie Grebe (DE), Petra Güß (DE), Robert Haas (AT), Simone Heuberer (AT), Marc Hinze (DE), Markus Hof (AT), Andreas Hoffmann (DE), Stefan Holst (CH), Sebastian Horvath (DE), Torsten Jemt (SE), Joannis Katsoulis (CH), Andreas Kimmel (DE), Sreenivas Koka (CH), Pascal Kunz (CH), Christian Lex (DE), Stefan Lundgren (SE), Georg Mailath-Pokorny (AT), Regina Mericske (CH), Friedrich W. Neukam (DE), Steven Parel (US), Bernhard Pommer (AT), Peter Randelzhofer (DE), Michael Rasse (AT), Dennis Rohner (CH), Eric Rompen (BE), Luc und Patrick Rutten (BE), Peter Schüpbach (CH), Stefan Schultze-Mosgau (DE), Giorgio Tabanella (IT), Lutz Tamaschke (DE), Gabor Tepper (AT), Olaf van Iperen (DE), Hannes Wachtel (DE), Wilfried Wagner (DE), Georg Watzek (AT), Falk Wehrhan (DE), Bastian Wessing (DE), Nicolas Widmer (CH), Jörg Wiltfang (DE), Peter Wöhrle (US) und andere. Umgeben von einer außergewöhnlichen Architektur bietet das Get-together den idealen Rahmen für eine stimmungsvolle Party. Ô Weitere Informationen und Anmeldung: www.nobelbiocare.com/dach2014 » 12 Jahre Erfahrung » 98% Erfolgsrate (CSR)** » 10 Jahresgarantie für Implantat und Prothetik* www.zsystems.com * Ersatz des Implantats € 500,– pauschal für die Versorgung nach Osseointegration. Details siehe Garantiebestimmungen auf www.zsystems.com ** Compound Survival Rate. Data on File. EG-Zertifikat 100 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Prothesenträger profitieren von Mini-Implantaten von 3M Espe Im Zeichen des demografischen Wandels Im Kontext des demografischen Wandels steigt die Anzahl an Total- beziehungsweise Teilprothesenträgern stetig an. Viele von ihnen klagen über unzureichenden Halt ihres herausnehmbaren Zahnersatzes. Da der mangelnde Prothesenhalt mit deutlichen Einschränkungen der Lebensqualität verbunden ist, ist es von zentraler Bedeutung, auf die Bedürfnisse dieser Patienten abgestimmte Therapiekonzepte zu entwickeln. Inwiefern Mini-Implantate eine geeignete Therapieoption darstellen, wurde Ende November 2013 auf einem von 3M Espe organisierten Symposium in München erörtert. Zu den Referenten des Symposiums mit dem Titel „Mini-Implantate im Zeichen des demografischen Wandels“ gehörten sowohl Vertreter unterschiedlicher Universitäten als auch niedergelassene Zahnärzte. Prof. Dr. Reiner Biffar (Universität Greifswald) zeigte beispielsweise auf, wie wichtig es ist, sich in der Praxis auf multimorbide Patienten einzustellen und entsprechende Therapiekonzepte zu bieten. Prof. Dr. Jocelyne Feine (McGill Universität Montreal/Kanada) stellte verschiedene Behandlungsoptionen für zahnlose Patienten vor, zu denen auch die Prothesenverankerung mit Implantaten gehört. Da Patienten kostengünstige, minimalinvasive Behandlungen meist bevorzugen, ist die Insertion von Mini-Implantaten in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative. Zur Stabilisierung von Totalprothesen mit MDI referierte auch Dr. Andreas Worni (Universität Bern/Schweiz), der die Ergebnisse einer klinischen Studie mit guten Erfolgsraten präsentierte. Die Indikation der Pfeilervermehrung zur Verbesserung der Retention von Teilprothesen stand bei PD Dr. Friedhelm Heinemann (Morsbach/ Universität Greifswald) im Mittelpunkt. Er präsentierte unter anderem ein Planungsschema, anhand dessen sich die Positionen zusätzlicher Pfeiler ermitteln lassen. Nachfolgend gaben Dr. Jos Z. Gal (Ubstadt-Weiher), Dr. Jochen Hil- gert (Drensteinfurt), Dr. Zoltan Keilinger (Schwäbisch Gmünd), Dr. Wolfgang Tamminga (Beckum) und Dr. Winfried Walzer (Berlin) Tipps zum Einsatz von Mini-Implantaten basierend auf eigenen Erfahrungen. Abschließend stellte Thilo Hauck (Darmstadt) ein Konzept für erfolgreiches Patientenmarketing vor. Die Teilnehmer waren begeistert von der Qualität der Vorträge, der Themenvielfalt und der Möglichkeit, nicht nur im Rahmen einer Posterpräsentation mit den Referenten persönlich in Kontakt zu treten. Ô Weitere Informationen: www.3MESPE.de/Implantologie Die Referenten des MDI-Symposiums: Dr. Wolfgang Tamminga, die Moderatoren Rund 150 Zahnärzte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Prof. Dr. Frauke Müller und Dr. Karsten Schwarz, Prof. Dr. Jocelyne Feine, Dr. Andreas Worni, besuchten das Symposium. Dr. Jochen Hilgert, PD Dr. Friedhelm Heinemann, Dr. Jos Z. Gal, Thilo Hauck, Dr. Zoltan Keilinger und Dr. Winfried Walzer (v.l.n.r.). Nicht im Bild: Prof. Dr. Reiner Biffar. EL ESTHETIC LINE implant -L EB EN S L AN GE GAR AN TI E - LEBENSLANGE GARANTIE KONKAVES ÄSTHETIK-KONZEPT BE NS LANGE GARA PLATFORM-SWITCHING MAXIMALE STABILITÄT INNERE KONUSVERBINDUNG MAXIMALE FREIHEIT PROTHETISCHE FLEXIBILITÄT +49 6171 286 7437 - [email protected] IE - LE - MAXIMALE ÄSTHETIK www.c-tech-implant.de NT 102 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Aktionsbündnis erleichtert Implantatprophylaxe für Praxis und Patient Projekte für 2014 verabschiedet Im Jahr 2014 will das Aktionsbündnis „gesundes Implantat“ unter anderem ein weiteres Positionspapier veröffentlichen und mit einer praxisnahen Schritt-für-Schritt-Anleitung niedergelassene Zahnmediziner bei der Betreuung von Implantatpatienten unterstützen, so das Ergebnis des 6. Arbeitstreffens des Bündnisses am 28. November 2013 in Stuttgart. Als neuer Partner stellte sich der Bundesverband für Mundgesundheit Deutschland e. V. vor. Ende November 2013 trafen sich ein großer Teil der Partner und Organisatoren des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ in der Zentrale von Carestream Dental in Stuttgart, um ein Fazit aus der gemeinsamen Arbeit im Jahr 2013 zu ziehen und die Projekte für das Jahr 2014 zu verabschieden. Mit dabei waren Ulrike Vizethum (bredent medical), Dr. Brigitte Bartelt (lege artis Pharma), Dr. Björn Eggert (goDentis/Bundesverband für Mundgesundheit Deutschland e.V.), Sylvia Fresmann (paroStatus/Bundesverband für Mundgesundheit Deutschland e.V./ DGDH e.V.), Frank Bartsch (Carestream Dental), Marcus van Dijk (zantomed), Kristin Jahn (DentaMedica) und Jan-Philipp Schmidt (DentaMedica). Ab 2014 wird der Bundesverband für Mundgesundheit Deutschland e. V. die Partner des Bündnisses im Bereich der Fachverbände erweitern. Die Teilnehmer des Arbeitstreffens einigten sich für das kommende Jahr unter anderem auf die Erstellung eines Sylvia Fresmann, Ulrike Vizethum, Frank Bartsch, Dr. Brigitte Bartelt, Dr. Björn Eggert, Georg Burr, Marcus van Dijk und Jan-Philipp Schmidt am 28. November 2013 während des Arbeitstreffens des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ bei Carestream Dental in Stuttgart (v.li.) Positionspapiers zur Diagnostik und Therapie der periimplantären Mukositis und auf eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Zahnarztpraxen im Umgang mit Implantatpatienten, die einen aktuellen Überblick der für die Implantatprophylaxe Während des Arbeitstreffens zogen die Partner ein Fazit aus der Arbeit 2013 und planten die Projekte für 2014. geeigneten Produkte geben wird. Darüber hinaus wird ab März 2014 die ImplantatPass-App als Download im AppStore für iPhone und iPad bereitstehen. Für 2014 sind auch Präsenzen auf Fortbildungsveranstaltungen und Fachmessen geplant. Eine aktuell gestartete Umfrage des Bündnisses soll die Situation der Periimplantitis-Prophylaxe in Deutschland ermitteln. Alle Praxen, die daran teilnehmen, erhalten die Gewinnchance auf ein Paket mit je 100 Exemplaren der Patientenbroschüre „Implantate brauchen Pflege“ und des „ImplantatPasses für Sicherheit & Pflege“ für eine optimale Patientenkommunikation rund um die Implantattherapie. Der Fragebogen steht im Internet für alle Interessenten bereit oder kann per E-Mail angefordert werden. Weitere Informationen und den Fragebogen erhalten Sie unter www.gegenperiimplantitis.de oder [email protected] Ô Events BDIZ EDI konkret I 01.2014 Internationales Symposium von BioHorizons findet vom 7. bis 9. Mai 2014 in Dubai statt Dubai 2014 BioHorizons veranstaltet auch 2014 wieder international besetzte Symposien. Getreu der BioHorizons-Fortbildungsphilosophie findet die Veranstaltung „Dubai 2014“ vom 7. bis 9. Mai 2014 an einem besonderen Ort mit exotischer Atmosphäre statt. BioHorizons-CEO Steve Boggan zielt mit Dubai 2014 auf eine „außerordentlich wertvolle Lernerfahrung“ in Kombination mit „Freizeit unter Kollegen an einem entspannenden Ort“ – hoteleigener Strand und Blick auf das berühmte segelförmige „Hotel Burj Al Arab“ inklusive. Mit Themen aus den Bereichen Sofortimplantation, Ästhetik, Knochenaugmentation mit biologischen Materialien und Konzepte zum Umgang mit Komplikationen bei/nach der Implantation deckt das Spektrum der Fachvorträge einen großen Teil aktueller Themen und Fragen der Implantologie und Geweberegeneration ab. Ô Das malerische Madinat Jumeirah Resort in Dubai Weitere Informationen: www.biohorizons.com ist vom 7. bis 9. Mai 2014 Schauplatz des internationalen BioHorizons-Symposiums Dubai 2014 – Referenten und Programm Präkongress-Workshops Dr. Edward P. Allen Successful soft tissue grafting with Alloderm: a hands-on workshop Dr. Gerhard Iglhaut Tissue management and restorative options using Laser-Lok® abutments Drs. Nicolaas Geurs & Melvin Maningky The next step: Implant site development Drs. Lewis Cummings TeethXpress: An optimal immediate & Justin Moody load/function treatment solution for fully edentulous patients Farhad Boltchi Achieving ideal esthetic outcomes using platform-switched implants and patient-specific Cerec abutments Marius Steigmann Tomas Linkevicius Development and preservation of stable crestal bone level around laser-modified implants Hauptprogramm Ken Nicholson Avoiding pitfalls to maximize esthetic outcome in the esthetic zone Anthony Summerwill Tissue level implants – from biology to clinical application Alain Romanos Techniques and pain management for treatment of full mouth recession Jack Ricci Soft tissue response to implant surface technologies: comparison and consequences Gerhard Iglhaut Translation of surface engineering technology to the private practice clinic: long term findings with Laser-Lok Soft tissue management in the esthetic zones Abd Elsalam Elaskary Prevalence and management of implant recession Alain Romanos Can we avoid and treat buccal recession of esthetic implants? Carl Misch Controversies in implant design and number Georg Arentowicz Insufficient bone volume: different therapies from nose-lift to sinus-lift Lewis Cummings & Justin Moody TeethXpress: rationale and technique for predictable full arch reconstruction Marius Steigmann Full arch reconstruction: soft tissue aspects Edward P. Allen Maximizing esthetics with minimally invasive surgery Martijn Moolenar Tissue integrated implants Carl Misch Implant complications: cause and prevention 103 104 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Workshop von Biomet 3i zu neuen digitalen Verfahren in der Implantatprothetik Zwei für den digitalen Workflow Biomet 3i hat sich auf dem DGI-Kongress im November 2013 nicht nur mit seinem umfassenden Produktsortiment am Ausstellungsstand der Implant Expo präsentiert, sondern auch mit einem Workshop zum Thema „Die digitale Abformung – ein neuer Workflow für höhere Präzision und Erfolg in der Implantatprothetik“. Digitale Technologien ermöglichen neue Behandlungsprozesse in der Zahnheilkunde, die insbesondere in der Implantologie und Implantatprothetik zu einer höheren Präzision, einer Verbesserung der Ästhetik und einer Steigerung der klinischen Erfolgsrate beitragen können. Diesen Themenkomplex beleuchteten die beiden Referenten Prof. Dr. Dr. Andreas Valentin und Dr. Marcus Engelschalk in ihrem jeweiligen Vortrag anhand von zahlreichen Beispielen aus ihrer Praxis. An der lebhaften Diskussion und dem fachlichen Austausch nach den Vorträgen wurde deutlich, wie wertvoll die klinischen Erfahrungen und detaillierten Falldarstellungen der beiden Referenten für die Teilnehmer waren. Prof. Dr. Dr. Andreas Valentin beschrieb die Regeneration nach der Implantation als eine „Kaskade“, die – einmal angestoßen – individuell determiniert ablaufe. Obwohl genetische Faktoren nach seiner Ansicht den Verlauf der Heilung und Osseointegration wesentlich bestimmten, habe der Implantologe zahlreiche Möglichkeiten, den Prozess durch die Wahl der richtigen Materialien und Methoden positiv zu beeinflussen und dadurch Komplikationen wie beispielsweise Periimplantitis zu verhindern. In seinen Ausführungen zeigte Prof. Valentin anhand von ausgewählten klinischen Fällen die Möglichkeiten und die Grenzen der Sofortimplantation sowie der Sofortbelastung. Um die dafür notwendige Knochenanlagerung, und damit eine Primär- sowie Langzeitstabilität zu erreichen, sei vor allem die richtige Implantat-Abutment-Verbindung von zentraler Bedeutung. Implantate mit integriertem Platform Switching wie das Biomet 3i T3 Implant stellte er als Mittel seiner Wahl mit konkreten klinischen Ergebnissen vor. Dr. Marcus Engelschalk gab der optimalen Implantatprothetik und -ästhetik in seinem Vortrag ein großes Gewicht als die Hexposition und den Implantatdurchmesser auf das Modell. Aufgrund dieser Daten wird dann bei Biomet 3i das passende individuelle Abutment bestellt. Anhand der CAD/CAM-Software können die Orientierungspunkte des Abutments genau markiert und das Implantat im digitalen Modell platziert werden. Dr. Engelschalk stellte die erheb- Dr. Marcus Engelschalk, München Prof. Dr. Dr. Andreas Valentin, Mannheim Faktor für die Periimplantitis-Prophylaxe. Er stellte sie damit neben andere wichtige Einflussgrößen wie Implantatposition, Innenverbindung, integriertes Platform Switching, Zahn-ImplantatVerhältnis, Materialwahl und Emergenzprofil. Dr. Engelschalk beschrieb den von ihm bevorzugten digitalen Workflow mit dem BellaTek Encode Abformsystem. Als Bestandteil des Systems überträgt ein codierter und digital abformbarer Gingivaformer die genaue Position des Abutments, seine Höhe, das Emergenzprofil, liche Zeitersparnis dieses Workflows dar und beschrieb den klinischen Vorteil, in der Einheilphase keine Manipulationen wie Schraubenwechsel am Implantat vornehmen zu müssen – eine wichtige Voraussetzung für klinischen Erfolg und überzeugende Ästhetik. Ô Weitere Informationen: www.biomet3i.de BDIZ EDI konkret I 01.2014 Teilnehmer bei einem Seminar für erfahrene MDI-Anwender. 105 Das Original Über 25 Jahre Langzeiterfolg Seminarprogramm 2014 ab sofort bei 3M Espe erhältlich MDI-Anwender aufgemerkt Immer mehr Implantologen setzen in Deutschland zusätzlich zu konventionellen Implantaten sogenannte Mini-Implantate mit reduziertem Durchmesser ein. Vor allem, um Totalprothesen bei zahnlosen Patienten sicher zu verankern. Gut dafür geeignet sind zum Beispiel MDI Mini-Dental-Implantate von 3M Espe mit einem Durchmesser zwischen 1,8 mm und 2,4 mm. Zudem eignen sich die einteiligen Kugelkopf-Implantate mit selbstschneidendem Gewinde zur Pfeilervermehrung bei Teilprothesen, um die natürlichen Pfeilerzähne bestmöglich zu unterstützen und zu einer erhöhten Stabilität der Prothese beizutragen. Zahnärzten und Implantologen, die mehr über Mini-Implantate und ihren Einsatz erfahren möchten, bietet 3M Espe auch im Jahr 2014 ein umfangreiches, modular aufgebautes Fortbildungsangebot mit Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Für Einsteiger in die Implantologie bietet sich das vierteilige Curriculum „Minimalinvasive Implantologie“ an, das 3M Espe gemeinsam mit der DGOI (Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie) beziehungsweise der Haranni Academie veranstaltet. Im neuen Seminar „MDI Qualitätszirkel“ erlernen MDI Anwender eine systematische Herangehensweise an erweiterte Indikationen wie die strategische Pfeilervermehrung, die Besonderheiten des Oberkiefers und das Vorgehen bei extremer Knochenatrophie. Zudem werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Fehlerquellen und -vermeidung et cetera) sowie Möglichkeiten der zielgruppengerechten Patientenansprache thematisiert. Die Kurse finden bundesweit an verschiedenen Orten statt. Fortbildungspunkte werden gemäß den Empfehlungen von BZÄK, KZBV und DGZMK vergeben. Ô Das Seminarprogramm 2014 erhalten Sie unter: www.3MESPE.de/Veranstaltungen KSI-Kurse 2014 : 14.–15. März 23.–24. Mai 05.–06. September 07.–08. November 05.–06. Dezember Jetzt anmelden! O sofortige Belastung durch selbstschneidendes Kompressionsgewinde O minimalinvasives Vorgehen bei transgingivaler Implantation O kein Microspalt dank Einteiligkeit O preiswert durch überschaubares Instrumentarium Das KSI-Implantologen Team freut sich auf Ihre Anfrage! K.S.I. Bauer-Schraube GmbH Eleonorenring 14 · D-61231 Bad Nauheim Tel. 0 60 32 /3 19 12 · Fax 0 60 32 /45 07 E-Mail: [email protected] www.ksi-bauer-schraube.de BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Straumann bringt Dentalhandwerk mit Automobilindustrie zusammen Welten treffen aufeinander Bewährtes Handwerk und neue Techniken begegnen sich im Kraichgau. Straumann veranstaltet in der speziellen Atmosphäre des Automobil- und Technikmuseums Sinsheim am 28. März 2014 das Forum Zahntechnik. Mit dem Forum Zahntechnik spricht Straumann im neuen Jahr zwei Zielgruppen an: Die eine nutzt bereits die digitalen Techniken im Labor, die andere möchte sich einen umfassenden Überblick über den Stand der Technik verschaffen. Mit einem abwechslungsreichen Programm, das auch Einblicke in die Automobilbranche geben wird, will das Dentalunternehmen die Brücke zwischen Tradition und Zukunft schlagen. Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer der Straumann GmbH, Wolfgang Becker, startet das Forum mit einem Vortrag über die zur Stunde modernsten Konzepte und Technologien in der Zahntechnik. Daran anschließend bekommen die Teilnehmer einen Einblick in den Tagesablauf eines Dentallabors, das sein CAD/CAM-System tagtäglich intensiv nutzt und hieraus seinen qualitativen und wirtschaftlichen Nutzen zieht. Basiswissen für den klinischen Erfolg mit Keramikmaterialien vermittelt PD Dr. Martin Rosentritt. Schließlich folgt der branchenverbindende Vortrag „Premiumfahrzeuge und OriginalErsatzteile – die perfekte Kombination“. Weitere Referate konzentrieren sich auf Vom Ursprung bis zur Gegenwart: Zahntechnik und Automobilindustrie treffen sich in Sinsheim die „Implantatprothetische Zukunft mit individualisierten Abutments“ oder die „Neuversorgung von Implantaten – insbesondere wenn nach vielen Jahren die Prothetik erneuert werden muss“. Nach der Mittagspause geht es mit kurz getakteten Vorträgen weiter. Themen wie wirtschaftliche Vor- und Nachteile des Outsourcings von zahntechnischen Leistungen oder „Keramikimplantat – eine Herausforderung für den Zahntechniker“ stehen dabei auf der Agenda. Dass optimale Prothetik nur dann funktioniert, wenn alle Arbeitsschritte perfekt aufeinander abgestimmt sind, beschreibt Ztm. Andreas Kunz in seinem Vortrag „Implantologie im Team – interdisziplinäres Arbeiten mit Konzept“. Der fachliche Teil endet am frühen Nachmittag mit einen Ausblick in die Zukunft: „Vollkeramik – Langzeiterfolg durch Material und Konzept“. Abschließend gibt es eine Führung durch das Museum mit Get-together in der Maybach-/ Sportwagen-Ausstellung. Ô Weitere Informationen: www.straumann.de/forum-zahntechnik Fotos: Auto & Technik MUSEUM SINSHEIM e.V. 106 MEDICAL INSTINCT® IST EINE IDEENSCHMIEDE FÜR QUERDENKER. DENN KREATIVE KÖPFE SIND DIE GRUNDLAGE FÜR DIE INNOVATIONEN, DIE KONSEQUENT IN DIE BONETRUST ®-IMPLANTATSYSTEME EINFLIESSEN. KOMMEN SIE AN BORD UND PROFITIEREN SIE VON UNSEREM EINZIGARTIGEN PRODUKT- UND DIENSTLEISTUNGSPORTFOLIO. NEUES ENTDECKT MAN OFT ERST DANN, WENN MAN SEINE GEWOHNTE SICHTWEISE AUFGIBT. 108 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events 10. Europäischer Workshop zur Parodontologie der EFP Wirksam und erfolgreich Spanien war im November 2013 Gastgeberland eines wichtigen Treffens, auf dem die wissenschaftlichen Grundlagen der ästhetischen Zahnmedizin und deren Weiterentwicklung auf dem Prüfstand standen. Mehr als 60 führende Dentalchirurgen, Wissenschaftler, Kliniker und Biologen aus aller Welt waren erschienen. Während der vier Tage, die der 10. Europäische Workshop dauerte, wurden Wissenshorizonte erweitert und Empfehlungen auf dem Gebiet der plastischen Parodontalchirurgie und Weichgeweberegeneration gegeben, mit Schwerpunkten auf Wundheilung, Regeneration, klinischer Wirksamkeit und chirurgischen Techniken. Wissenschaftlich überprüfte Studien handelten unter anderem Behand lungsmethoden bei lokalen und ausgedehnten Rezessionen, die Gingivaaugmentation um Implantate, Lappentechniken und Transplantationstechniken in der plastischen Mundchirurgie, Weichgewebetransplantate sowie Gerüstmodelle, Zellen, Gewebe und biologische Präparate in der Geweberegeneration ab. Der Workshop war gemeinsam organisiert von der führenden europäischen parodontologischen Gesellschaft, der European Federation of Periodontology (EFP), und der Osteology Foundation, einer Forschungseinrichtung, die die wissenschaftlichen Erkenntnisprozesse in direkten Therapienutzen umsetzen möchte. Als Sponsor für den Workshop hatte sich das Unternehmen Geistlich Pharma zur Verfügung gestellt. Abgeschieden inmitten der massiven Mauern eines gepflegten spanischen Bergstädtchens – La Granja de San Ildefonso in der Nähe von Segovia wird oft als das spanische Versailles beschrieben – analysierte die große Expertenschar in drei Gruppen wissenschaftliche Studien und suchte nach optimalen Möglichkeiten, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und klinische Praxis miteinander zu vereinen. Prof. Dr. Mariano Sanz, Co-Vorsitzender des Organisationskommitees und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für chirurgische Techniken, hob die Bedeutung der Veranstaltung hervor: „Die Techniken Mariano Sanz, Vorsitzender des Christoph Hämmerle, Präsident des Organisationskommitees 10. EFP-Workshop Verwaltungsrates, Osteology Foundation zur Behandlung der Weichgewebe um Zähne und Implantate sind in der heutigen klinischen Praxis höchst aktuell. Wir finden es wichtig, die Wirksamkeit dieser Verfahren einmal zu überprüfen und ihre wissenschaftlichen Grundlagen zu bewerten. Zahnärzte beschäftigen sich natürlich mit der Behandlung von Erkrankungen der Mundhöhle, aber eben auch intensiv mit dem Wohlbefinden der Patienten im Allgemeinen. Zu diesem Wohlbefinden gehört heutzutage eine ansprechende ästhetische Erscheinung. Das Lächeln des Patienten hat immer eine dentale und eine gingivale Komponente. Wir sind hier zusammengekommen, um uns über Verbesserungen der gingivalen Komponente, den Folgen für das Lächeln unserer Patienten und die verwendeten Techniken auszutauschen.“ Die schweizerische wissenschaftliche Stiftung Osteology Foundation als Mitorganisator schafft die Symbiose zwischen Universitäten und Industrie, mit besonderem Schwerpunkt auf der Mund- und Kiefergeweberegeneration. Mehrere Mitglieder der Stiftungsleitung waren auf dem Workshop anwesend, darunter der Präsident des Verwaltungsrats, Prof. Dr. Christoph Hämmerle, der zweite Mitorganisator der Veranstaltung. „Weil beide Organisationen auf dem Gebiet der Forschung und der Aus- und Weiterbildung in der Weichgeweberegeneration stark engagiert sind, ist diese Zusammenarbeit höchst sinnvoll“, so Hämmerle. „Aspekte des oralen Weichgewebes sind ein wichtiger Teil des Wohlbefindens. Unsere Arbeitsgruppe konzentriert sich auf präklinische Aspekte und biologische Hintergründe und möchte besser verstehen lernen, wie die Wundheilung abläuft und was passiert, wenn wir aus therapeutischen Gründen die normale Wundheilung stören. Wir suchen nach einem Verständnis der biologischen Prozesse, um so Therapieansätze und Behandlungsergebnisse zu verbessern.“ Ô Weitere Informationen erhalten Sie bei Marianne Steinbeck unter [email protected] und Peter Wix unter [email protected] BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Fortbildung mit Biomet 3i ist Dentales Highlight auf der Stromburg „Von den Besten lernen“ Erfolgreiches Fortbildungshighlight von Implantathersteller Biomet 3i in der Stromburg von Sternekoch Johann Lafer. Professor Myron Nevins begeistert Teilnehmer. Dr. Gerhard Iglhaut, Dr. Karl Ludwig Ackermann und Dr. Ralf Rössler gestalten angeregte Podiumsdiskussion. Biomet 3i hat das Jahr 2013 mit einer sowohl dentalen als auch kulinarischen Sternstunde an einem exquisiten Setting beschlossen. In Zusammenarbeit mit Licus (The Lech Institute of Dentistry) lud das Unternehmen zu einer exklusiven Fortbildungsveranstaltung in die „Stromburg“, dem berühmten Hotel und Restaurant von Sternekoch Johann Lafer. Getreu dem Motto „Von den Besten lernen“ erlebten die Teilnehmer einen Tag im Zeichen interdisziplinärer Behandlungskonzepte in der Zahnheilkunde. Die Resonanz auf die Veranstaltung war bereits im Vorfeld so groß, dass doppelt so viele Anmeldungen eingingen als Plätze vorhanden waren. Prof. Dr. Myron Nevins DDS, einer der renommiertesten Parodontologen aus den USA, referierte in kurzweiligen 90 Minuten zu „Prognosen, Risikofaktoren und Lösungen für Patienten mit parodontalen Schäden“. Um Patienten mit komplexen Fragestellungen ein Behandlungsergebnis zu ermöglichen, das ihre Bedürfnisse nach Funktion und Ästhetik langfristig befriedigt, ist eine interdisziplinäre Therapie nach heutigem Kenntnisstand unumgänglich. Der Vortrag von Prof. Nevins griff diesen interdisziplinären Ansatz auf und erläuterte die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden zur Zahnerhaltung mit modernen Therapieansätzen wie Implantologie und GBR/GTR. Dabei vermittelte er notwendige Informationen für die Entwicklung einer Entscheidungsmatrix zur Behandlungsplanung und zeigte die zur Verfügung stehenden Behandlungskonzepte auf. In der anschließenden Podiumsdiskussion vertieften die Oralchirurgen Dr. Gerhard Iglhaut, Dr. Karl Ludwig Ackermann und Dr. Ralf Die Referenten Dr. Gerhard Iglhaut (li.) und Prof. Myron Nevins mit Gastgeberin Krista Strauß, General Manager Central Area Biomet 3i, während der Fortbildungsveranstaltung auf der Stromburg Rössler dieses Thema in ihrer Podiumsdiskussion. Einen kulinarischen Abschluss bildete das gemeinsame Mittagessen mit ausgesuchten Spezialitäten aus der Küche Johann Lafers. Ô Weitere Informationen: www.biomet3i.de Die optimale Lösung für eine seniorengerechte Prothetik. Titanmagnetics® Das Problem Die Lösung ® steco system-technik Telefon: 040 55 77 81 55 www.steco.de + für alle gängigen Implantatsysteme + müheloses Ein- und Ausgliedern + einfache Reinigung + kaum Verschleiß 109 110 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Vierte Nationale Vertriebstagung von Henry Schein in Berlin „Evolution goes Digital“ Rund 650 Industriepartner und Mitarbeiter folgten der Einladung von Henry Schein Dental Deutschland nach Berlin, um an der vierten Nationalen Vertriebstagung des Unternehmens teilzunehmen. Unter dem Motto „Evolution goes Digital“ – die konsequente Fortführung des Themas „Evolution 2013“ aus dem Vorjahr – informierte das Unternehmen die Teilnehmer über Entwicklungen und Veränderungen, die sich aus der zunehmenden Digitalisierung im globalen Dentalmarkt in Zukunft ergeben. Abb. 1 Stanley M. Bergman, CEO und Chairman of Abb. 2 Andreas Meldau, Geschäftsführer von Abb. 3 Joachim Feldmer, Geschäftsführer von the Board von Henry Schein Inc Henry Schein Dental Deutschland und Präsident Henry Schein Dental Deutschland European Dental Group Den Auftakt für die dreitägige Veranstaltung bildete die Eröffnungszeremonie am Dienstagvormittag, in der die beiden Geschäftsführer von Henry Schein Dental Deutschland, Andreas Meldau und Joachim Feldmer, klare Zeichen für 2014 setzten. Neben einem Rückblick auf das Jahr 2013 und dem Unterstreichen der strategischen Ziele für das neue Jahr, wurden die Herausforderungen aufgeführt, denen sich Henry Schein im Bereich der Digitalisierung stellt. CEO und Chairman von Henry Schein Inc., Stanley M. Bergman, betonte in seiner Rede, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den Kunden, Lieferanten, Industriepartnern, aber auch mit der Gesellschaft sei. Zentrales Element der Veranstaltung waren wieder die Zirkeltrainings und intensiven Breakout-Sessions, in denen die Industriepartner die Henry Schein Mitarbeiter gezielt über ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen informierten. Am Vortag fand zum ersten Mal im Rahmen der Nationalen Vertriebstagung, das Henry Schein „Media Get-Together“ im Dentalen Informations Center (DIC) in Berlin statt. Vertreter der dentalen Fachpresse trafen sich, um mehr über das Unternehmen und dessen FullService-Angebot zu erfahren. Eröffnet wurde das Media Get-Together mit einem Vortrag über die Veränderungen im deutschen Dentalmarkt, Henry Scheins Spezialistenkonzept, Neuerungen im Portfolio sowie die Dachmarke ConnectDental – den digitalen Workflow zwischen Praxis und Labor. „Als Full-Service-Anbieter ist die kontinuierliche Entwicklung unseres Teams und in unsere Dienstleistungen ein wesentlicher Faktor,“ betonte Andreas Meldau. „Die Digitalisierung nimmt Beim Media GetTogether ließ sich die Fachpresse über interessante Neuheiten informieren. Projektmanagerin Marianne Steinbeck überzeugte sich selbst von den Global-DentalMikroskopen, die von Henry Schein ebenfalls vertrieben werden. einen immer wichtigeren Stellenwert im deutschen Dentalmarkt ein. Henry Schein stellt sich diesen Herausforderungen gerne und gerade mit unserer Dachmarke ConnectDental sind wir in diesem Bereich besonders gut aufgestellt,“ ergänzte Joachim Feldmer. Im Anschluss an die Präsentation konnten die Teilnehmer an interaktiven Infostationen mehr über die Produkte und Dienstleistungen von Henry Schein erfahren. Ô Weitere Informationen: www.henryschein-dental.de Ein Unternehmen der Dentaurum Gruppe JA ICH WILL IMPLANTATE AUS DEM HAUSE DENTAURUM. Seit 20 Jahren Kompetenz, Zuverlässigkeit und Innovation in der Implantologie - weltweit. Sagen auch Sie ja! Turnstraße 31 I 75228 Ispringen I Germany I Telefon + 49 72 31 / 803 - 0 I Fax + 49 72 31 / 803 - 295 www.dentaurum-implants.de I [email protected] 112 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Implantatlösungen von Implant Direct – praxisnah und nachvollziehbar Webinar mit Dr. Achim Sieper Das Webinar mit dem Implantologen Dr. Achim Sieper stellt implantologische Herausforderungen, Möglichkeiten und Erfolge vor – praxisnah und nachvollziehbar. Der kurzweilige Online-Vortrag enthält Erfahrungsberichte und zeigt mit vielen Bildern die Planung eines Falles und dessen praktische Umsetzung. Von Dr. Achim Siepers langjähriger Erfahrung mit den Implant Direct-Implantaten, seinen Tipps und Tricks können Einsteiger, aber auch erfahrene Implantatprothetiker profitieren. Die besprochenen Fälle reichen von einfach bis komplex. Siepers viel beachtetes Webinar trägt den Titel „K.I.S.S. Keep implantology smart and simple“. Unter www.DTStudyclub.de/ImplantDirect kann es jederzeit kostenlos angesehen werden. Wer am Ende des Vortrags einen Multiple-Choice-Fragebogen ausfüllt, kann sich außerdem einen Fortbildungspunkt sichern. Zusätzlich werden auch Downloads wissenschaftlicher Studien, Pro- duktbroschüren und Informationsmaterialien für Patienten angeboten. Ô Weitere Informationen: www.implantdirect.de ITI Sektion geht 2014 mit stattlichem Fortbildungsangebot an den Start Von Kiel bis Konstanz Im kommenden Jahr finden sowohl Implantateinsteiger als auch erfahrene Zahnärzte im neuen ITI-Kursprogramm den für sie passenden Kurs. Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der ITI Sektion Deutschland, richtet sich im Vorwort der neu gestalteten Fortbildungsbroschüre an die Leser und sagt unter anderem: „Viele Kurse zielen darauf ab, dass sich die Teilnehmer in der chirurgischen und prothetischen Implantatversorgung sicherer fühlen, auch was das Komplikationsmanagement betrifft. Ein wichtiger Teil des Risikomanagements ist ebenfalls, die eigenen Grenzen realistisch einzuschätzen.“ Die SAC-Klassifikation des ITI, so ergänzt Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der ITI Sektion Deutschland, ermögliche einen schnellen Überblick und erleichtere die Entscheidung für die einzelnen Behandlungsschritte. So lässt sich zum Beispiel die Sinusbodenaugmentation leicht dem C-Level (komplexe Therapien) zuordnen. Insgesamt bietet das ITI zwei Expertenkurse und sechs chirurgische Formate für Zahnärzte sowie acht prothetische Planungskurse für Zahnärzte und Zahntechniker an. An mehr als 25 Orten, von Kiel bis Konstanz, geben namhafte Praktiker und Hochschullehrer über das ganze Jahr hinweg unterschiedlich intensive Einblicke in die jeweilige Fachrichtung. Mit einem verstärkten Angebot an Spezialistenkursen, wie zum Beispiel dem Intensivkurs Sinuslift oder dem Vollkeramikkurs, will man Fortgeschrittene ansprechen, die ihr Behandlungsspektrum erweitern oder Neues kennenlernen möchten. Nach Angabe des ITI ist es ausdrücklich erwünscht, in allen Fortbildungen eigene Fallbeispiele anzusprechen und mit Referenten sowie Kollegen zu diskutieren. In der 48-seitigen Fortbildungsbroschüre, die über das ITI Sektionsbüro Deutschland bezogen werden kann, werden auch Fortbildungskurse in Österreich und in der Schweiz angeboten. Ô Ein interessantes Fortbildungsjahr wünscht Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der ITI Sektion Deutschland Weitere Informationen: www.iti.org/germany BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events 1. Synergiesymposium „Lust auf Zukunft?“ am 2. April 2014 in Bamberg Die Welt wird digital – die Implantologie auch? Was ist von all den neuen Möglichkeiten wie beispielsweise Guided Surgery, CAD-geformten Knochenblöcken oder individuellen Abutments zu halten? Kann man intraoperativ abformen und ohne weiteren Aufwand das Abutment beim Freilegen fertig haben und ebenso die finale Krone für den Prothetiker? Erlauben CAD-gefräste Stege eine höhere Präzision? Diese und weitere Fragen sollen im ersten Synergiesymposium „Lust auf Zukunft? 3D, CAD/CAM und digitale Kette in der Implantologie – braucht das die Welt?“ beantwortet werden. Dr. Florian Rathe Ztm. Stefan Picha Dr. Markus Schlee Peter Neumeier Martin Huber Priv.-Doz. Dr. Michael Dr. Helmut Steveling Stimmelmayr Während des Symposiums „Lust auf Zukunft? 3D, CAD/CAM und digitale Kette in der Implantologie – braucht das die Welt?“, das am 2. April 2014 im Bamberger Hegelsaal stattfindet, werden die heutigen Möglichkeiten der digitalen Zahnheilkunde in der Implantologie und die dazugehörenden Konzepte aufgezeigt, die heute bereits funktionieren, dem Patienten Vorteile bieten und den Implantologen das Leben erleichtern. Den Startschuss werden Dr. Florian Rathe und Ztm. Stefan Picha geben. Ihr Thema ist „Von der Planung zur Implantation – wie kann das im Mehrbehandlerkonzept funktionieren?“. Dabei stellen die beiden Referenten sich den Fragen: Wie weit soll ich mich als Prothetiker in die Planung einbringen? Wie fertige ich meine Röntgen- und Bohrschablonen an? Anschließend betritt Dr. Markus Schlee das Podium und wird mit seinem Vortrag „Bonebuilder – der individuell gefertigte Knochenblock“ erklären, ob homologe Knochenblocktransplantate die aus dem Beckenkamm in Zukunft ablösen werden. Peter Neumeier, Dr. Florian Rathe und Martin Huber referieren zum Thema: „Digitale Abformung während der Implantation, Intraoralscanner versus digitalisierte Quetschbisse! Zwei Konzepte – eine Lösung“. Danach widmet sich Priv.-Doz. Dr. Michael Stimmelmayr den Materialien und referiert zum Thema: „Alles weiß und aus der Maschine – funktionieren Zirkon, e.max und Co in der Implantatprothetik wirklich?“. Den Abschluss bildet Dr. Hel- mut Steveling, mit seinen Überlegungen zum 3D-Abutment. Er wird erklären, was man dabei alles richtig machen kann, aber auch, welche Fehler sich einschleichen können. Anschließend können alle Themen noch einmal mit den Referenten bei einem Glas Sekt und einem Buffet in Ruhe diskutiert werden. Ô Weitere Informationen: [email protected] Unser Tipp: Wirks am gegen Paro dontitis +++ 2-wöchige CHX Wirkdauer +++ weitere Angaben im Shop Tel: 0203 . 80 510 45 www.zantomed.de 113 114 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Foto: AURA Fotoagentur/Emanuel Ammon 6. Swiss Biomaterial Days am 9. und 10. Mai 2014 in Luzern, Schweiz „Weniger ist Mehr“ Bereits zum sechsten Mal finden die alle zwei Jahre durchgeführten Swiss Biomaterial Days statt, das zweitägige Symposium für die Geweberegeneration in der Zahnmedizin. Im Zentrum steht der wissenschaftliche Austausch zwischen hochkarätigen Experten und Anwendern. Die diesjährigen Swiss Biomaterial Days stehen unter dem Motto „Weniger ist Mehr“. Es soll aufgezeigt werden, dass man auch mit minimalinvasiven Therapien Erfolge erzielen kann. Der Vorsitzende, Prof. Dr. Walter Lückerath von der Universität Bonn, formuliert es so: „Es ist unsere Verpflichtung für den Patienten, ständig danach zu streben, weniger invasive Maßnahmen durchzuführen, damit Behandlungen weniger anstrengend werden. In diesem Sinne haben wir die Themen und Referenten für die 6. Swiss Biomaterial Days ausgewählt, mit Schwerpunkt auf minimalinvasiven Behandlungskonzepten.“ Am Freitagmorgen findet der Vorkongress „Guidor Matrix-Barrier“ unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Erich Wintermantel statt. Ab Mittag starten die anwendungsori- entierten Parallelworkshops mit den Schwerpunkten Augmentation, Parodontologie, Oralchirurgie und Ästhetik. Am Samstag wird Prof. Engelke besprechen, wie ein medizinischer Ansatz – kleine Inzisionen und Endoskopie – in der Oralchirurgie angewendet werden kann. Dr. Kirste, Dr. Leventis und Prof. Lückerath werden demonstrieren, wie Modifikationen aktueller chirurgischer oder klinischer Vorgehensweisen zur Erhaltung des Kieferkamms das klinische Verfahren vereinfachen und dabei die Nebenwirkungen der Behandlung reduzieren können. Prof. Kakar und Dr. Flichy werden darstellen, auf welche Weise sie Sofortimplantieren, um die Anzahl chirurgischer Eingriffe zu vermindern. Außerdem wird Prof. Pinholt einen Vortrag halten, in dem das periimplantär entstehende Gewebe nach der Augmentation mit Knochenregenerationsmaterialien beschrieben wird. Minimalinvasive Konzepte sollten sich nicht nur damit beschäftigen, wie vorhandene chirurgische Verfahren weniger invasiv gestaltet werden können, sie sollten auch neue oder neu entdeckte chirurgische Ansätze einbeziehen, die die Chance bieten, invasivere Techniken zu ergänzen oder zu ersetzen. Dr. Heuckmann und Prof. Kakar werden darstellen, wie subperiostale Augmentation zum Aufbau des zahnlosen Kieferkamms dienen kann. Oft sind die am wenigsten invasiven Ansätze diejenigen, die ohne einen chirurgischen Eingriff auskommen. Dr. Gonzales wird zeigen, welche nichtchirurgischen Ansätze in aktuellen parodontologischen Behandlungskonzepten für Patienten mit Allgemeinerkrankungen enthalten sind. Ô Weitere Informationen und Anmeldungen: [email protected] oder http://www.oemus.com/de/ veranstaltungen/informationen.php? event_sid=5535 MEIN VORSPRUNG AN SICHERHEIT – JEDER FALL ZÄHLT Vertrauen bringt Erfolg. Deshalb sichert SICAT Implant Ihren Praxis-Workflow für Diagnose, Planung und Umsetzung implantologischer Therapien ab. Mit intuitiver Software für 3D-Daten aller DVT- und CT-Systeme. Und mit den voll digital gefertigten SICAT OPTIGUIDE Bohrschablonen, dem schnellsten und direktesten Weg zur Insertion. Garantierte Genauigkeit erhalten Sie damit zu einem Preis von 190 Euro pauschal für beliebig viele Pilotbohrungen. MAKE EVERY CASE COUNT. Lernen Sie SICAT Implant jetzt kennen – den Workflow des Innovationsführers! Durch den SICAT Außendienst in Ihrer Praxis und im Netz: WWW.SICAT.DE SICAT GMBH & CO. KG ■ BRUNNENALLEE 6 ■ 53177 BONN, GERMANY ■ [email protected] ■ WWW.SICAT.COM BDIZ EDI konkret I 01.2014 Events Patienten- und anwenderfreundliche Implantologie mit dem KSI-System Sanfte Implantologie Das Implantologen-Team der KSI-Bauer-Schraube bietet 2014 praxisorientierte Implantologie-Kurse speziell für Ein- und Umsteiger an. Nach dem bewährten KSI-Kurskonzept wird in kleinen Gruppen fundiertes Wissen über die Implantologie von der Planung bis zur Endversorgung vermittelt und in mindestens vier Live-OPs demonstriert. Besonders viel Zeit ist für den „Hands-on-Teil“ reserviert, bei dem das Erlernte praktisch umgesetzt und gefestigt wird. Für dieses KSIKursangebot gibt es 17 Fortbildungspunkte. Für Frühbucher, die sich mindestens acht Wochen vor ihrem Wunschtermin anmelden, reduziert sich die Kursgebühr von Termine 650 Euro auf 400 Euro. Anmeldungen sind im Internet und unter Fon +49 6032 31912 möglich. Ô 23./24. Mai 2014 Bad Nauheim 5./6. September 2014 Bad Nauheim 7./8. November 2014 Bad Nauheim 5./6. Dezember 2014 Bad Nauheim Weitere Informationen: www.ksi-bauer-schraube.de/fortbildung Fortsetzung des Forum Young Professionals von Straumann am 16. und 17. Mai 2014 Unterstützt junge Zahnmediziner Mit dem am 16. und 17. Mai 2014 in Hamburg stattfindenden Forum Young Professionals möchte die Straumann GmbH in Kooperation mit „yd2“ junge Zahnmediziner bei ihrem Weg in die eigene Praxis beziehungsweise ins Berufsleben unterstützen. Die für diese beiden Tage engagierten Referenten präsentieren neben fachlichen zahnmedizinischen Themen auch Kompaktwissen aus den Bereichen Praxismarketing sowie rechtliche Aspekte und geben Anregungen zur Patientenansprache. Nach einem kurzen Einstieg am frühen Freitagnachmittag durch den Geschäftsführer der Straumann GmbH, Wolfgang Becker, eröffnet anschließend Prof. Dr. Dr. Karl-Andreas Schlegel das Forum. Er begrüßt als ersten Referenten Dr. Ingo Kock mit seinem Vortrag „Praxiswachstum richtig gestalten“. Es geht weiter mit grundsätzlichen Inhalten zum aktuellen Stand der Implantologie und rund um die implantatprothetische Zukunft. Laut Straumann bleibt stets die Zeit, Fragen zu stellen oder zu diskutieren. Für den Abend hat sich der Veranstalter etwas Besonderes ausgedacht: Die interaktive Straumann Party startet unter dem Motto „Casino Royal“ im „Au Quai“, einem der exklusivsten Clubs in Hamburg. Hier sind Pokerface Foto: iStock 116 Tagsüber lernen und am Abend sich an einem packenden Spiel begeistern – das bietet Straumann den Teilnehmern des Forum Young Professionals im Mai 2014 und Spaß am Spiel erwünscht. Geboten werden außerdem internationale kulinarische Köstlichkeiten aus einer der besten Küchen der Hansestadt und Musik mit dem passenden Beat für die späte Stunde. Der folgende Seminartag startet in kleineren Gruppen mit insgesamt sechs Sessions, die in zwei Blöcken anberaumt werden. Auch hier stehen zahnmedizinische Fragestellungen und Themen rund ums Praxismarketing zur Auswahl. Nach der Mittagspause dürfen die Teilnehmer im Plenum mit weiteren Referenten in die Tiefen der augmentativen Verfahren in der Implantologie und der Praxis-Erfolgsgeheimnisse eintauchen. Das gesamte Programm steht auf der Homepage von Straumann zum Download bereit. Ô Weitere Informationen und Anmeldung: www.straumann.de/forum-yp r fü n i v te us n kl ne Ex o n b A Neue Vortragsserie Periimplantitis Jetzt online: Prof. Stefan Renvert, Verfasser des weltweit wichtigsten Lehrbuchs zu diesem Thema. So geht Wissen heute! Jetzt das E-Learning Portal für die Zahnmedizin entdecken www.dental-online-college.com Ein Produkt des Deutschen Ärzte-Verlags 118 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Beiträge in der Rubrik Markt basieren auf Angaben der Hersteller und spiegeln nicht immer die Meinung der Redaktion wider. Interview mit Prof. Dr. Fernando Guerra und Prof. Dr. Mariano Sanz zum 5. Internationalen Camlog-Kongress Die Welt der Implantologie im ständigen Wandel Könnte es einen besseren Ort für einen internationalen Implantologie-Kongress geben als den Palau de les Arts („Palast der Künste“) in Valencia, der Stadt der Künste und Wissenschaften? Es wurde von dem berühmten Architekten, Ingenieur und Künstler Santiago Calatrava erbaut – bekannt dafür, wissenschaftliche, technische und architektonische Anforderungen zu meistern und dabei die Sensibilität für Kunst und Ästhetik nicht zu verlieren. In ganz ähnlicher Weise ist die aktuelle Implantologie eine perfekte Kombination aus wissenschaftlicher Evidenz, den künstlerischen Fähigkeiten des Zahnarztes und der Schönheit des ästhetischen Erfolgs. Man hätte keinen geeigneteren Veranstaltungsort für den 5. Internationalen Kongress der Camlog Foundation wählen können. Marianne Steinbeck, Projektmanagerin des BDIZ EDI konkret, traf sich vorab mit den beiden Kongresspräsidenten, die verschiedene Teile der Iberischen Halbinsel repräsentieren: Prof. Dr. Fernando Guerra (Coimbra, Portugal) und Prof. Dr. Mariano Sanz (Madrid, Spanien). Was ist eigentlich der Sinn von wissenschaftlichen Konferenzen, Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops, wenn die Welt der Implantologie doch im ständigen Wandel ist? Heute gelernt und morgen schon wieder veraltet? Prof. Dr. Mariano Sanz: Wir sind alle Gesundheitsdienstleister, und wir müssen nach bestem Wissen und Können für unsere Patienten da sein. Teil dieser moralischen Verantwortung ist es, sich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik auf dem Laufenden zu halten – die ständigen Veränderungen in der Implantologie zwingen uns dazu. Wissenschaftliche Konferenzen und Kongresse stellen eine perfekte Gelegenheit dar, in kurzer Zeit eine Menge neuer Informationen zu sammeln. Wir können uns nicht in unserer Praxis entspannt zurücklehnen und einfach Freude an dem haben, was wir leisten. Die Entwicklung auf diesem Gebiet schreitet so schnell voran, dass der, der einfach weitermacht wie bisher, schnell abgehängt wird. Die Camlog Foundation unterstützt eine Reihe von Forschungsprojekten. Heißt das, der Kongress wird sich auf Grenzgebiete und Optionen für die Zukunft konzentrieren? Prof. Dr. Fernando Guerra: Wir werden auf jeden Fall ein hochaktuelles Programm Prof. Dr. Mariano Sanz Prof. Dr. Fernando Guerra anbieten und eine Diskussionsarena für neue Erkenntnisse und Herausforderungen bereitstellen – aber immer mit Blick auf mögliche Verbesserungen in der täglichen Praxis. Die Camlog Foundation hat bisher rund 100 Projekte unterstützt, von Grundlagenforschung über die klinische Umsetzung bis hin zu Stipendien, immer mit dem Ziel, Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten in der Implantologie zu unterstützen. Wir sind stolz auf diese Strategie und ihre Ergebnisse. Tatsächlich hat sich die Camlog Foundation immer auf die Nutzbarmachung der Wissenschaft für die Patienten konzentriert. Vor diesem Hintergrund haben wir in den vergangenen zwei Jahren eine Gruppe internationaler Experten versammelt, die Konsenserklärungen und Empfehlungen zu den besten Behandlungsmöglichkeiten erarbeiten sollen. Dies wird auch eines der Hauptthemen des Kongresses sein. Worum geht es in den Workshops im Vorprogramm des Kongresses? Sind das Schulungen ausschließlich mit CamlogProdukten? Guerra: Wie bei unserem Kongress 2012 in Luzern sind wir auch diesmal selbst überzeugt von unserem interessanten und vielseitigen Vorprogramm. Natürlich wird es neben den Produkten unserer ▶ 2H Die intelligente Röntgenlösung denkt heute schon an morgen. U [ N L U OYL H 1 0, (5; 9 ( . LU KaVo Röntgensysteme – KaVo Pan eXam™ Plus 9 =V 2H =V9U[N Mit KaVo Pan eXam™ Plus sind Sie schon heute bestens auf Ihre 3D-Zukunft vorbereitet. KaVo Pan eXam™ Plus t Zukunftsicheres Diagnostizieren durch Möglichkeit zur Erweiterung auf 3D t Multilayerfunktion für optimierte diagnostische Bildqualität t V-Shape-Beam-Technologie t Höchste für Röntgen ohne Qualitätsverlust Qualität und Zuverlässigkeit * 5 Jahre Garantie auf Strahler und Sensoren bei allen KaVo Röntgengeräten. (Panorama und 3D) KaVo Dental GmbH · D-88400 Biberach/Riß · Telefon +49 7351 56-0 · Fax +49 7351 56-1103 · www.kavo.com 120 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Foto: ©TVCB, Valencia. Alle Rechte vorbehalten. www.turisvalencia.es Plaza de la Virgen in Valencia Kongresspartner in den Bereichen Chirurgie, Behandlungsplanung und Biomaterialien, um die in den Workshops verwendeten Implantatsysteme Camlog, Conelog oder iSy gehen. Allerdings wird der Schwerpunkt ganz klar auf allgemeineren Themen liegen, wie der Sinusbodenelevation, mikrochirurgischen Techniken, der 3D-Planung und praktischen Behandlungskonzepten. Die Teilnehmer werden das, was sie hier lernen, direkt in ihre tägliche Arbeit übernehmen können. Darüber hinaus bieten wir drei theoretische Workshops in deutscher Sprache an, in denen Experten uns an ihren Erfahrungen und ihrem Wissen teilhaben lassen. Zahnärzte aus Spanien und Portugal sieht man außerhalb der Iberischen Halbinsel nicht so oft auf internationalen Kongressen. War das ein Grund, diesmal Valencia als Austragungsort zu wählen, und gibt es spezielle Angebote für einheimische Besucher? Sanz: Für Valencia haben wir uns aus vielen Gründen entschieden. Zum einen ist der Palau de les Arts in der futuristischen Stadt der Künste und Wissenschaften die perfekte Kulisse, „die Welt der Implantologie im ständigen Wandel” zu inszenieren. Valencia ist eine schöne Stadt mit vielen Sehenswürdigkeiten, die auch angesichts des sonnigen Juniwetters viele Möglich- keiten bietet, aus diesem Kongress ein Familien-Event zu machen. Ein interessantes wissenschaftliches Programm mit einem ansprechenden Veranstaltungsort und einem attraktiven Beiprogramm sind immer die perfekte Mischung für einen erfolgreichen Kongress. Ich bin überzeugt, dass wir in Valencia diese perfekte Kombination bekommen. Für unsere spanischen und portugiesischen Kollegen bieten wir bereits am Donnerstag, vor dem Hauptkongress, ein iberisches Symposium an. Es richtet sich vor allem an junge und begeisterungsfähige Zahnärzte und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr klinisches und ihr Forschungsmaterial zu präsentieren, in der Hoffnung, dass wir sie auch bald im Hauptprogramm begrüßen können. Nicht zu vergessen, die „Gran fiesta en familia“ am Freitagabend auf einer wunderschönen spanischen Hacienda – bestimmt ein weiteres Beispiel dafür, warum die Camlog-„Familienfeiern“ einen so legendären Ruf genießen; wir hoffen, den Erwartungen wieder gerecht zu werden. Welche der vielen Themen auf dem Hauptkongress am Freitag und Samstag finden Sie besonders wichtig? Sanz: Das wissenschaftliche Komitee hat versucht, dafür zu sorgen, dass sich ein roter Faden durch das gesamte Kongressangebot zieht. Nach einer Einfüh- rung mit dem Thema multifaktorielle Entscheidungsfindung werden diverse chirurgische und prothetische Konzepte und Empfehlungen vorgestellt. Grundlage dafür sind die Camlog Consensus Reports, die von einem Team von Experten aus 18 Ländern erarbeitet wurden. Am Samstag werden wir kontroverse Themen behandeln, die jeden Praktiker betreffen, der ein breites Spektrum an Patienten behandelt. Für junge Wissenschaftler haben wir zwei Highlights geplant: einerseits können sie ausgewählte Forschungsprojekte präsentieren, andererseits gibt es eine Plattform, auf der die Gewinner des 2012/2013 Camlog Foundation Research Award ihr Projekt präsentieren können. Und schließlich wollen wir den Kongress mit einem nagelneuen Konzept abrunden, einer Podiumsdiskussion mit Experten, an dem nach Anmeldung auch Kongressbesucher teilnehmen können. Diese können die Experten direkt ansprechen und herausfordern. Wir hoffen, dass viele Besucher diese Möglichkeit nutzen, und wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion. Professor Guerra, Professor Sanz, wir danken Ihnen, dass Sie sich für dieses Interview Zeit genommen haben. Ô STE Was Implantologen sich wünschen www.nouvag.com Nouvag AG · St.Gallerstr. 23–25 · CH-9403 Goldach Tel +41 (0)71 846 66 00 · Fax +41 (0)71 846 66 70 [email protected] · www.nouvag.com Nouvag GmbH · Schulthaißstr. 15 · D-78462 Konstanz Tel +49 (0)7531 1290-0 · Fax +49 (0)7531 1290-12 [email protected] · www.nouvag.com 122 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Interview mit Dr. Bastian Wessing, Aachen, zur neuen Membran creos xeno.protect von Nobel Biocare Einfache Handhabung – langsame Degration Mit der Membran creos xeno.protect hat Nobel Biocare nun auch eine regenerative Lösung im Produktportfolio. Die bioresorbierbare nicht vernetzte Kollagenmembran auf porciner Basis eignet sich für Verfahren der gesteuerten Knochen- (GBR) sowie Geweberegeneration (GTR). Dr. Bastian Wessing, Aachen, arbeitet bereits über einen langen Zeitraum mit dieser Membran und hat mit seinen Kollegen klinische wie in vitro-Ergebnisse zusammengestellt. Dr. Bastian Wessing sprach mit Eva-Maria Hübner, Pluspunkt-PR Köln, über dieses Material, dessen Verhaltensweisen und Limitationen. Für welches Indikationsspektrum setzen Sie die Membran ein? Gibt es Limitationen? Wir setzen die Membran hauptsächlich im Bereich Knochenaufbauten im Sinne der Guided Bone Regeneration (GBR) ein. Ebenfalls sehr häufig kommt sie nach Zahnentfernung zur Socket Preservation oder Ridge Preservation zum Einsatz. Limitationen gibt es im Bereich der vertikalen Kieferkammerhöhung – wie bei allen resorbierbaren Membranen. Spezielle Techniken zeigen in Verbindung mit den mechanischen Eigenschaften der Membran auch in diesem Bereich erste Erfolge. Bei Zug- und Nahtausreißversuchen zeigt creos xeno.protect selbst im nassen Zustand eine höhere Festigkeit als manch andere Kollagen- und sogar eine ePTFEMembran. Diese Werte haben wir auf der Jahrestagung der EAO 2013 in Dublin als Poster veröffentlicht. Wie verhält sich die Membran in Kombination mit den verschiedenen Knochenersatzmaterialien? Wir verwenden hauptsächlich bovines Knochenersatzmaterial sowie autologe Knochenchips. Diese „Materialien“ in Verbindung mit der „Sausage-Technik“ nach Urban zeigen bei Verwendung der Creos xeno.protect gute Ergebnisse. Bei dieser Technik wird das Augmentat durch Membranfixation mittels Titanpins oder Periostnähten immobilisiert. Dies ist wichtig, um „Ruhe“ ins Augmentat zu bekommen und den „Raum“ unter der Membran zu erhalten. Sollte nur mit autologen Knochenchips gearbeitet werden, ohne langsamer resorbierendes Abb. 1 bis 3 Beispiel 1: Knochenaufbau im Sinne der GBR: Basal, mittels Titanpins fixierte creos xeno.protect und Augmentation mit Bio Oss zur Verbreiterung des Kieferkamms in regio 33 bis 42, Ausgangsbreite 1,5 bis 2 Millimeter Knochenersatzmaterial, ist bei größeren Defekten weiterhin die Verwendung von PTFE Membranen indiziert. Denn der „Hohlraum“ könnte bei schneller Resorption des autologen Materials kollabieren. Ist creos xeno.protect durch Studien abgesichert? Die Membran wird zurzeit in mehrere Studien untersucht. Zum Thema in vitro und in vivo Verträglichkeit liegt ein Originalartikel bei Clinical Oral Implants Research zur Veröffentlichung vor. Der Beitrag ist bereits unter Early View Online einsehbar. Meine Kollegen und ich haben unsere klinischen Ergebnisse und die Resultate mechanischer in vitroVersuche für die beiden vergangenen EAO Tagungen in Posterpräsentationen zusammengefasst. Zurzeit bereiten wir Abb. 2 Krestal mit Titanpins fixierte und „gespannte“ creos xeno.protect. Markt BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abb. 3 Sieben Millimeter breiter Kieferkamm nach sechsmonatiger Einheilzeit. Abb. 4 bis 6 Beispiel 2: Verwendung nach Zahnextration zur rigde preservation: Nach der Extraktion zur Rigde preservation Basale Fixation der creos xeno.protect mithilfe von Titanpins und Augmentation mittels Bio Oss Abb. 5 Palatinale Fixation der creos xeno.protect mithilfe von Titanpins die Ergebnisse des Expansionsverhaltens der Membran nach Rehydrierung wissenschaftlich fundiert auf. Die Ergebnisse sind außergewöhnlich gut. Aber: Ein geringes Expansionsverhalten nach Rehydrierung ist wichtig um die Stabilität im Augmentat und damit der Positionierung während der Operation zu gewährleisten. Zudem ist eine retrospektive klinische Analyse zum Einsatz bei horizontalem Knochenaufbau gerade bei einem internationalen wissenschaftlichen Journal eingereicht – mit einer beobachteten Dehiszenzrate von zirka zwölf Prozent. Wie baut sich die Membran ab? Der Abbau von Kollagenmembranen erfolgt hauptsächlich enzymatisch durch Kollagenasen und Proteasen. Da wir in unserer Praxis auch Membranen anderer Hersteller verwendet haben, sehen wir, dass creos xeno.protect höhere Werte erzielt. Bei dem in vitro-Abbau durch bakterielle Kollagenase zeigt sie eine um die Hälfte verringerte Abbaurate. Wich- Abb. 6 Die Situation nach dreimonatiger Abheilungszeit tig könnte dies im Falle von vorzeitigen Membranexpositionen beziehungsweise Nahtdehiszenzen sein, da der Abbau der Membran deutlich langsamer erfolgt. Unsere subjektiven Beobachtungen bestätigen dies bisher. Behandlungen im Sinne der Socket Preservation mit einer doppelt gelegten Membran ohne Socket Seal mittels freiem Schleimhauttransplantat zeigen hervorragende klinische Ergebnisse. Lässt sich die Membran im Operationsfeld gut handhaben? Hier hat sie einen großen Vorteil gegenüber dem zuvor von uns verwendeten Produkt. Beide Seiten der creos xeno. protect sind sich sehr ähnlich und die Verwechslungsgefahr scheidet aus. Denn wir haben zu keinem Zeitpunkt einen Unterschied im Ergebnis erkennen können – egal, ob nun die eine oder die andere Seite zum Knochen oder zum Weichgewebe gelegen hat. Außerdem klebt die Membran weniger, wenn sie mit Weichgewebe in Kontakt kommt. Vor der Rehydrierung – etwa durch sterile Kochsalzlösung – ist sie deutlich stabiler und lässt sich sehr gut an den Defekt anpassen. Nach der Rehydrierung lässt sie sich bei dem von uns favorisierten GBR-Verfahren mithilfe von Titanpins aufgrund ihrer hohen Ausreißfestigkeit fest über das Augmentat spannen, um eine Immobilisation zu erreichen. Es gibt viele Membranen auf dem Markt – warum haben Sie sich für creos xeno. protect entschieden? Die einfache und sichere Handhabung während der Operation, die gute Gewebeverträglichkeit, die geringe Dehiszenzbildung und gerade das Verhalten bei frühzeitiger Exposition haben uns bewogen, uns für die creos xeno.protect zu entscheiden. Die mit ihr erreichten Ergebnisse haben diesen Entschluss bestätigt. Ô Weitere Informationen: www.nobelbiocare.de 123 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran zum diesjährigen ITI World Symposium in Genf Wissen öffnet Türen Ende April 2014 wird das ITI World Symposium in Genf die besten Referenten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen der dentalen Implantologie, Chirurgie, Parodontologie, Prothetik und Zahntechnik versammeln, um ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen mit mehr als 5 000 Teilnehmern aus allen Teilen der Welt auszutauschen. Wenngleich viele hoffen, dass diesmal keine vulkanischen Eruptionen wie die des Eyjafjallajöküll die An- und Abreise in die Schweiz erschweren mögen, wird das Symposium sehr wohl ein Feuerwerk an allerneuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, neuen Methoden, Produkten und Technologien bieten. Hier fließt das Knowhow des weltumspannenden, inzwischen über 15 000 Mitglieder aus mehr als 100 Ländern zählenden ITI-Netzwerks zusammen. Marianne Steinbeck, Projektmanagerin des BDIZ EDI konkret, sprach mit Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran aus San Antonio/USA, ITI Präsident und Mitglied des wissenschaftlichen Programmkomitees des diesjährigen Symposiums. „Knowledge is key“ ist das Motto des diesjährigen ITI World Symposiums. Was bedeutet der Slogan konkret? „Knowledge is key“ als Thema des diesjährigen ITI World Symposiums wählten wir ganz bewußt, um die Bedeutung des evidenzbasierten Wissens für die tägliche Praxis einmal mehr in den Vordergrund zu rücken. In den vergangenen 34 Jahren erwarb sich das ITI einen starken Ruf streng wissenschaftlicher Herangehensweisen und Untersuchungen neuer Methoden und Technologien. Dieser umfangreiche Wissenszugewinn wird der implantologischen Gemeinschaft auf vielen unterschiedlichen Wegen vermittelt. Das ITI veröffentlicht Behandlungsempfehlungen und -richtlinien, wie zum Beispiel die Ergebnisse unserer regelmäßigen Konsensuskonferenzen oder die Reihe der ITI-Treatment Guides. Wir betreiben um die 650 ITI Study Clubs weltweit, und organisieren Fortbildungs- veranstaltungen und Kongresse auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, um nur einige unserer Aktivitäten zu erwähnen. Auf dem diesjährigen ITI World Symposium werden wir auch unser jüngstes und wahrscheinlich wichtigstes und zukunftsträchtigstes Fortbildungsprojekt vorstellen: die ITI Online Academy, ein einzigartiges E-Learning-Angebot, das aus dem kollektiven Wissen und den Erfahrungen der ITI-Fellows gespiesen wird. Kritiker mögen einwenden, ein so strikter wissenschaftlicher Zugang und Ansatz habe vor allem den Hintergrund, Allgemeinzahnärzte von der Implantologie fernzuhalten … Nein, im Gegenteil. Die Implantattherapie erlebt inzwischen eine hervorragende Akzeptanz und ist allgemein als eine praktikable Behandlungsalternative zu herkömmlichen Optionen anerkannt. Viele Kollegen haben begonnen, selber Implan- Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran Foto: Genève Tourisme 124 Genf – eine Stadt mit mediterranem und internationalem Flair. Ein außergewöhnlicher Ort, um Neues aus der Zahnmedizin und Zahntechnik zu erfahren. tate zu setzen, und das ITI ist sehr aktiv darin, strukturiertes Wissen bereitzustellen, damit Implantate sicher gesetzt werden können. Die Implantattherapie genießt derzeit einen sehr guten Ruf, allerdings besteht tatsächlich die Gefahr, dass Arbeiten von weniger qualifizierten Kollegen zu einer höheren Fehlerquote und konsequent einem Verlust dieser guten Reputation führen. Es ist ein Ziel des ITI, einem solchen Szenario vorzubeugen, indem wir profundes Wissen allen Praktikern verfügbar machen und ebenso das Augenmerk auf die mit jeder Behandlungsoption verbundenen Risiken lenken. Das Programm des ITI World Symposiums 2014 ist sehr umsichtig danach gestaltet, Spezialisten ebenso wie Allgemeinzahnärzte mit neuesten Behandlungsmethoden und -ansätzen zu versorgen, die Behandlungsfehler vermeiden helfen, indem sie auf streng wissenschaftliche Markt Erkenntnisse und Langzeitbeobachtungen gestützt sind. Die Besucher werden nützliche Informationen mit nach Hause nehmen, die sie vertrauensvoll in der täglichen Praxis einsetzen können. Welchen Themenbereichen widmet sich das ITI World Symposium, gibt es spezielle Schwerpunkte? Das ITI World Symposium bietet den Teilnehmern drei Tage voller anregender Präsentationen, die provozieren und inspirieren werden. Jeder Tag hat dabei ein spezifisches Schwerpunktthema: die digitale Implantologie, die Prävention und das Management von biologischen und technischen Komplikationen sowie neue Ansätze, Herausforderungen und Grenzen in der Ästhetik. „ Dürfen wir Ihren ganz persönlichen Grund wissen, wieso Sie unseren Lesern raten würden, das ITI World Symposium 2014 in ihrem Kalender als ein „Muss!“ einzutragen? Mein ganz persönlicher Grund teilzunehmen, ist mein Bestreben, ein besserer implantologisch tätiger Zahnarzt zu werden, und meinen Patienten die bestmögliche Therapie angedeihen zu lassen. Unsere Patienten schenken einem jeden von uns Zahnärzten ihr Vertrauen, für sie unser Bestes zu geben. Das ITI World Symposium bietet die allerneuesten evidenzbasierten Ansätze in der Implantattherapie, und als verantwortungsbewusster Zahnarzt will ich dabei sein, um zu lernen. Zusätzlich bietet mir die Veranstaltung und die internationale Organisation des ITI aus BDIZ EDI konkret I 01.2014 mehr als 15 000 freiwilligen Mitgliedern die perfekte Gelegenheit, mit vielen der weltweit besten zahnmedizinischen Implantologen zu sprechen und mich mit ihnen auszutauschen. Dieses Treffen findet nur alle drei Jahre statt und ist damit eine der selteneren Gelegenheiten, führende Meinungsbildner und Freunde im Bereich der dentalen Implantologie zu treffen. Ich freue mich sehr auf dieses Meeting und bin überzeugt, dass das ITI World Symposium ein denkwürdiges und im implantologischen Fortbildungskalender für 2014 das wohl wichtigste Ereignis sein wird. Herr Prof. Cochran, wir danken Ihnen sehr für das interessante Gespräch. Ô STE Mit goDentis haben wir unsere Kommunikation optimiert: Für eine gezielte Patientenansprache entwickeln wir die passenden Themen und steigern die Bekanntheit unserer Praxis in der Region! „ Dr. Alexander Bär Gemeinsam mehr erreichen! Werden auch SIE Partner in Deutschlands größtem Qualitätssystem für Zahnärzte! Weitere Infos finden Sie hier! zahnärzte.godentis.de Gesunde Zähne – ein Leben lang 125 126 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Straumann-Initiative „mehrWert+“ – Offensive in Preis und Qualität Roxolid ersetzt ab sofort Titan als Standardmaterial Straumann startet die Initiative mehrWert+. Kunden und Patienten sollen von einem verbesserten Preis/Leistungs-Verhältnis bei Zahnimplantaten profitieren. Das Hochleistungsmaterial Roxolid ersetzt ab sofort Titan als Standardmaterial bei StraumannImplantaten – ohne Mehrkosten. Das Unternehmen will mit dieser bedeutenden Umstellung einen neuen Standard in der Implantologie setzen. „Unsere Kunden erhalten nun StraumannImplantate aus dem Hochleistungsmaterial Roxolid, der patentierten Legierung aus Titan und Zirkonoxid, zum bisherigen Preis der Titanimplantate“, fasst Wolfgang Becker, Geschäftsführer Deutschland bei der Straumann GmbH, die neue Initiative „mehrWert+“ des Unternehmens Straumann zusammen. Dabei dehnt der Anbieter das Roxolid-Sortiment auf alle Implantatlinien und -formen sowie auf alle Durchmesser und Längen aus, das heißt, alle Soft Tissue Level- sowie Bone LevelImplantate der Firma Straumann sind ab sofort aus dem hochfesten Material Roxolid mit den Durchmessern 3,3 mm, 4,1 mm und 4,8 mm erhältlich – ohne Mehrkosten. Zur Auswahl stehen dabei zum einen die hydrophile SLActive-Oberfläche für eine schnellere Einheilung im Knochen und die bewährte SLA-Oberfläche. Alle Ro- xolid-Implantate werden mit dem neuen Loxim-Übertragungsteil für eine erleichterte Handhabung ausgestattet sein. Abhängig vom Implantatmaterial und der Oberfläche ergeben sich laut Becker drei Preispunkte: „Unsere Roxolid-Implantate mit SLActive-Oberfläche werden nur noch 259 Euro kosten, die neuen RoxolidImplantate mit SLA-Oberfläche sind nun zum Preis von 199 Euro erhältlich. Den Preis für das reduzierte Titan SLA-Sortiment – mit schlankerem Portfolio – senken wir auf 179 Euro. Titan-Implantate mit SLActive-Oberfläche werden wir ab sofort nicht mehr anbieten.“ Was überzeugt Anwender an den Implantaten aus dem innovativen Hochleistungsmaterial? „Roxolid weist gegenüber reinem Titan eine deutlich höhere Festigkeit auf. Das haben in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche präklinische und klinische Untersuchungen gezeigt“, erklärt Dr. Johannes Bartsch, Zahnarzt für Oralchirurgie und Arzt für Mund-, Kieferund Gesichtschirugie in Kassel, und bringt es auf den Punkt: „Diese mechanische Belastbarkeit ist das Revolutionäre: So kann ich auch durchmesserreduzierte 3,3 mmImplantate einsetzen, ohne an Stabilität einzubüßen.“ [3] Darüber hinaus ist „Roxolid in Kombination mit der SLActiveOberfläche anderen hochfesten Materialien in Bezug auf die Osseointegration überlegen“, ergänzt Becker und bezieht sich auf die Ergebnisse einer präklinischen Studie von Saulacic et al [6]. Hinzu komme, dass Titan-Zirkonoxid-Legierungen über eine bessere Biokompatibilität verfügen. [1,2,3,4,5] Der erfahrene Implantologe aus Kassel schätzt zum einen die dazugewonnene Planungsvielfalt: „So kann ich zum Schaltlücke in regio 23 bis 25 versorgt mit NNC 3,3/12 mm Roxolid SLActive Implantat mit abziehbarer Loxim-Transferhilfe (in regio 23) sowie mit SP RN 4,1/10 mm Roxolid SLActiveImplantat mit abziehbarer Loxim Transferhilfe (in regio 25, im Bild: finale Präparation) (Quelle: Dr. Johannes Bartsch, Kassel) BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Beispiel auch während des operativen Eingriffs mit Implantaten aus Roxolid je nach Indikation zwischen verschiedenen Durchmessern und unterschiedlichen Konzepten – tissue level oder bone level – frei wählen und das implantatprothetische Endresultat positiv gestalten.“ Außerdem ist Bartsch „ für die Patienten und die Behandler froh, dass das bessere Material zum Preis des Standardniveaus herabgesetzt wird. Auch das gibt mir mehr Spielraum in der Planung – besonders bei Patienten, die bis zum letzten Implantat hart kalkulieren.“ Die „Qualitätsoffensive mehrWert+“, so Becker, „bietet sowohl Behandlern als auch Patienten die bestmögliche Versorgung zu einem attraktiven Preis und ermöglicht es, die Behandlungsinvasi- Mit Wolfgang Becker, Geschäftsführer Straumann Deutschland, Executive Vice President, Central Europe, sowie Dr. Johannes K. Bartsch, Zahnarzt für Oralchirurgie und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Kassel), sprach Zahnärztin und Fachjournalistin Dr. Aneta Pecanov-Schröder aus Bonn (v.li.) (Quellenangaben: Foto Wolfgang Becker: Straumann//Foto Johannes Bartsch: privat//Foto: Aneta Pecanov-Schröder: Paul Leclaire) vität zu reduzieren und Patienten mit unzureichendem Knochenangebot die Behandlung mit Roxolid-Implantaten zu ermöglichen.“ Ô Weitere Informationen: www.straumann.de/mehrwert-plus Literatur beim Verfasser GapSeal® Hohlraumversiegelung für Implantate ? heute Sorry, ab sen! s lo h c ges ? keimdicht die Spalten und 3 Versiegelt Hohlräume von Implantaten dauerhaft das Eindringen von 3 Verhindert Keimen in die Hohlräume und die Reinfektion des periimplantären Gewebes ? wirksam eine Hauptursache der 3 Beseitigt Periimplantitis www.hagerwerken.de Tel. +49 (203) 99269-0 Fax +49 (203) 299283 Video 127 128 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Erfolgsgrundlagen für Anthogyr sind Exzellenz, Nähe und Verfügbarkeit Qualität zum fairen Preis Im europäischen „Silicon Valley für Mikromechanik“, zwischen Genf und Chamonix, am Fuße des Mont Blanc, stellt Anthogyr seit mehr als 65 Jahren komplexe, hochpräzise medizinische Komponenten im CNC-Verfahren her. Anthogyr entwickelt, fertigt und vertreibt ein umfassendes Sortiment an Implantaten und Instrumenten für den Dentalbereich und ist mit nahezu 300 Mitarbeitern in Filialen und Vertriebsniederlassungen auf fünf Kontinenten in mehr als 100 Ländern vertreten – seit Ende 2013 auch im Direktvertrieb in Köln. Im Jahr 2012 erweiterte Anthogyr durch die Akquisition der Simeda, einem anerkannten Hersteller für digitale Zahnrestaurationen, sein Spektrum und gilt seitdem als Anbieter von komplexen Systemlösungen für Praxis und Labor. Von der ImplantatSerie Axiom mit ihren Varianten REG/PX und 2.8 für verschiedenste, auch diffizile Indikationsbereiche bis hin zu Design und Fertigung von ebenso festsitzendem wie individuell gefertigtem, implantatgetragenen Zahnersatz bietet das Unternehmen nun hochwertige Gesamtlösungen aus einer Hand. Zahnärzte können ihren Patienten so eine ganz individuelle Behandlung mit optimierten ästhetischen Rekonstruktionen und passgenauen mehrteiligen Restaurationen anbieten. Nicht zu Lasten des Patienten sparen Seine zuverlässig hohe Qualität hält das Unternehmen dank einer Reihe aufwendiger interner Forschungs- und Prüfprozesse. „Von 86 Prüfpunkten zur Qualitätskontrolle und -sicherung unserer Implantate werden beispielsweise lediglich 17 maschinell durchgeführt“, beschreibt DeutschlandGeschäftsführer Guido Bartels die besondere Verpflichtung des Unternehmens. Die naheliegende Diskussion, die kostenintensiven manuellen Kontrollen zu reduzieren, wurde von Eric Genève, CEO bei Anthogyr, anspruchsvolle Garantieprogramm soll im nicht wenig umkämpften Implantologiemarkt die vertrauensvolle Beziehung zu den Partnern in Praxis und Labor noch mehr festigen. Die Anthogyr-Innovationsstrategie persönlich verworfen. „Einer der Vorteile eines familiengeführten Unternehmens“, so Bartels, „ist, dass wir nie zu Lasten des Patienten sparen.“ Anthogyr positioniert sich als Hersteller von Produkten, die mit ihrer zuverlässigen Qualität zu einem fairen Preis überzeugen. Serenity – Zahnarzt und Labor können entspannen Dieses Selbstbewusstsein und das feste Vertrauen in die eigene Qualitätssicherheit ist die Grundlage des firmeneigenen Programms „Serenity“. Das umfangreiche Garantieprogramm sichert das gesamte Verfahren der prothetischen Restauration ab – vom Eingriff bis zur Herstellung der prothetischen Versorgung. Auf StandardProthetikkomponenten und die individualisierten Simeda CAD/CAM-Prothetikteile aus Zirkonoxid werden dabei fünf Jahre Garantie gewährt, auf die Originalkomponenten aus Titan oder Kobalt-Chrom sogar lebenslang. Das ehrgeizige und Um mit neuen Herausforderungen und steigenden Ansprüchen von Patienten und Behandlern Schritt zu halten, pflegt Anthogyr innerhalb eines Expertenzirkels für Innovationsstrategien einen engen Austausch mit international anerkannten Experten aus Implantat-Chirurgie und -Prothetik, an zahnmedizinischen Fakultäten weltweit sowie aus dem niedergelassenen Bereich. Trotz des sehr dynamischen Wachstums des Unternehmens gab es nie eine Abkehr von den fundamentalen Werten. Die Grundlage des Erfolgs waren für Anthogyr immer schon: Exzellenz, Nähe und Verfügbarkeit. In der Sicherheit und Tradition eines Familienunternehmens stehen auch die hochmotivierten Mitarbeiter, die im engen persönlichen Kontakt mit dem Zahnarzt und dem Labor stets offen für deren Anliegen und Anregungen sind. Ô Weitere Informationen: www.anthogyr.de STE AUF DIESE QUELLEN IST VERLASS. NUTZEN SIE DREI SÄULEN FÜR IHRE LIQUIDITÄT: 1 Ausfallhaftung für Ihre Forderungen 2 Attraktive Teilzahlungen für Patienten Für mehrere Tausend Zahnarzt-Praxen sorgen wir durch unsere Abrechnungs-Dienstleistungen für schnelle Liquidität, mehr Umsatz und eine schlanke Verwaltung. Auf die Sofortauszahlung Ihres Honorars können Sie sich verlassen. So schaffen Sie neue Freiräume – für Ihre Arbeit, Ihre Praxis und für Sie persönlich. Wir überzeugen mit Taten. Was können wir für Sie tun? Telefon (kostenfrei): 0800 – 22 800 22 · E-Mail: [email protected] 3 Erstattungsservice gegenüber Kostenträgern 130 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Bego erweitert Oberflächentechnologiezentrum in Bremen Hochtechnologischer Reinraum Bego Implant Systems nahm Anfang des Jahres das erweiterte Oberflächentechnologiezentrum am Standort in Bremen in Betrieb. Seitdem können Bego Semados-Implantate im modernisierten Reinraum unter strikten Bedingungen gefertigt und direkt im Anschluss im keim- und partikelarmen Umfeld verpackt werden. Kernprozess ist die subtraktive Bearbeitung des Implantat-Rohlings durch verschiedene Behandlungsschritte, die eine definierte Anrauung der Implantat-oberfläche für eine optimale knöcherne Einheilung (Osseointegration) erzielen. Qualitätsmerkmale sind die definierte und homogen verteilte Oberflächenrauigkeit sowie deren Reinheit. Mit der Modernisierung und Vergrößerung des Oberflächentechnologiezentrums reagiert die Bego auf den gestiegenen Bedarf an Bego Semados-Implantaten und den dazugehörigen Prothetikkomponenten, insbesondere aus internationalen Märkten. Für die Herstellung und Verarbeitung dentaler Implantate gelten hohe Reinheitsanforderungen, denen der Bremer Dentalspezialist in besonderem Maße gerecht wird. So ist beispielsweise der Zugang zu den Reinräumen nur speziell geschultem Personal über eine Personenschleuse möglich. Die Produkte gelangen Die hochreine und seit vielen Jahren bewährte TiPure Plus Oberfläche direkt nach der Oberflächenbearbeitung über ein separates Schleusensystem in die neuen Reinräume der ISO Klasse 6, wo sie feingereinigt, videomikroskopisch endgeprüft sowie unter reinen keimarmen Bedingungen verpackt werden. Alle Implantatsysteme der Bego Semados-Produktfamilie werden mit der bewährten TiPure Plus- Oberfläche versehen. Hierbei wird der aus Reintitan Grad 4 bestehende Implantatrohling in einem speziellen, genau definierten technologischen Verfahren sandgestrahlt und geätzt. Ô Weitere Informationen: www.bego-implantology.com Nobel Biocare bringt mit creos xeno.protect regenerative Lösung auf den Markt Verlässlich und einfach Nobel Biocare erweitert mit creos xeno.protect sein Produktportfolio um eine bioresorbierbare, nicht vernetzte Kollagenmembran auf porciner Basis. Die Membran eignet sich für Verfahren der gesteuerten Knochen- (GBR) sowie Geweberegeneration (GTR) und hat entscheidende Vorteile: Sie schafft ein für die Knochenregeneration günstiges Umfeld im Defektareal, weil die Migration unerwünschter Zellen aus dem umgebenden Weichgewebe verhindert, zugleich das Wachstum osteogener Zellen unterstützt wird. Das operative Handling mit creos xeno. protect ist einfach, weil die Membran beidseitig verwendet werden kann und sich dank ihrer hohen Festigkeit gut in Form bringen lässt, um Knochendefekte sicher abzudecken. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich die Verwendung von Membranen in der Kombination mit Knochenersatzmaterialien positiv auf die Knochenbildung auswirken“, so Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer Nobel Biocare Deutschland GmbH, und weiter: „Deshalb bietet Nobel Biocare nun mit creos xeno.protect auch eine regenerative Lösung an, die dem Anspruch der sicheren Barrierefunktion ebenso gerecht wird wie dem der einfachen klinischen Anwendung.” ▶ BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Die natürliche Barrieremembran creos xeno.protect besteht aus einem starken Geflecht hochgereinigter Schweinekollagenfasern, die mit ebenso hochreinen Schweineelastinfasern vermischt sind. Dadurch ist die Membran sehr fest und stabil – wichtige Eigenschaften, um die Migration von Augmentationsmaterial zu verhindern und um eine möglichst langsame Biodegradation der Membran zu erreichen. Denn bei resorbierbaren Kollagenmembranen kommt es für den Therapierfolg gerade darauf an, dass die Membran trotz ihres biologischen Abbaus ausreichend stabil bleibt. Hier zeigt creos xeno.protect eine deutlich verlängerte Barrierefunktion, trotz des guten Revaskulierungsverhaltens und der hohen Gewebekompatibilität. Die Membran integriert sich zunächst in das umgebende Gewebe, um sich dann abzubauen. „Sie ist seit Juni 2013 von mehr als 100 Anwendern in Deutschland, Österreich und der Schweiz angewendet worden, vor allem das Handling und die Reißfestigkeit wurden dabei besonders positiv erwähnt“, so Thomas Stahl, Leiter Marketing und Produktmanagement D-A-CH, Nobel Biocare AG. Vergleichende Untersuchungen, die auf der EAO in Dublin vorgestellt wurden, zeigen eine um bis 100 Prozent höhere Reißfestigkeit als am Markt verfügbare Membranen. Die Membran ist ab sofort in den Größen 10 x 15 mm, 25 x 30 mm und 30 x 40 mm erhältlich. Ô Weitere Informationen: www.nobelbiocare.com Planmeca setzt auf Ultra Low Dose Modus Weniger ist mehr Planmeca entwickelte mit nur 14,4 μSv den niedrigsten Wert der effektiven Patientendosis für eine 3D-Vollschädelaufnahme und setzt damit auf den Ultra-Low-Dose-Modus. Alle Planmeca ProMax 3D-Geräte ermöglichen DVT-Bildgebung mit einer geringeren Strahlendosis als die traditionelle 2D-Panorama-Bildgebung. Das Ultra-Low-Dose-Protokoll basiert auf einem intelligenten 3D-Algorithmus von Planmeca. Trotz minimaler Strahlendosis werden anatomische Informationen detailliert dargestellt. „Wir messen die Dosis der ProMax-Geräte nach dem EffektiveDosis-Messprotokoll, beschrieben von Ludlow et al [1]. Die Berechnung der effektiven Dosis erfolgt gemäß den überarbeiteten Leitlinien der International Commission on Radiological Protection (ICRP 103) [2]“, erläutert Juha Koivisto, Physiker in der Forschung und Entwicklung bei Planmeca. Mit dem Ultra-Low-Dose-Modus sind zum Beispiel chirurgische Planungen, Verlaufskontrollen und die Lokalisati- on retinierter oder verlagerter Zähne möglich. Aber auch Gesichtsasymmetrien und kephalometrische Bezugspunkte können definiert werden. Selbst aussagefähige Sinus-Bildgebung oder Messungen der Luftwege in der HNODiagnostik sind machbar. Alle Planmeca ProMax Röntgengeräte liefern eine Vielzahl an vorprogrammierten und leicht einstellbaren Bildgebungsmodalitäten für alle Volumengrößen. Bildrauschen, Artefakte wie Schatten und Streifen werden effektiv aus den DVT-Aufnahmen entfernt. Ô Weitere Informationen: www.planmeca.de [1] Ludlow JB, Brooks SL, Davies-Ludlow LE, Howerton B. Dosimetry of 3 CBCT units for oral and maxillofacial radiology. Dentomaxillofac Radiol 2006; 35:219-26. [2] International commission on Radiological Protection (ICRP). Recommendations of the ICRP. ICRP Publication 103. Ann ICRP 2008; 37:2-4. Planmeca entwickelte mit nur 14,4 μSv den niedrigen Ultra-Low-Dose-Modus für alle ProMax 3D-Geräte 131 132 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Innovatives Therapiekonzept von hypo-A Itis-Protect I-IV Ist Parodontitis nur eine lokale Infektionskrankheit des älteren Menschen? Oder ist sie eher ein Zeichen für die Zunahme von Immunitätsstörungen in entwickelten Gesellschaften? Parodontitis ist mit zirka fünf Prozent pro Jahr die international am schnellsten proliferierende Infektionskrankheit, wie das Diagramm der Zahngesundheitsstudie für Deutschland im Zeitraum 1999 bis 2006 eindrucksvoll zeigt. Sogar mehr als zehn Prozent der unter 15-Jährigen leiden seither an Parodontal-Entzündungen, von denen wir wissen, dass sie bei über 40-Jährigen die Karies als Hauptursache von Zahnverlust abgelöst haben. Die innovative Kombinationstherapie mit Itis-Protect I-IV von hypo-A ist als ergänzende bilanzierte Diät ein diätetisches Nahrungsmittel mit ganzheitlichem Therapieansatz. Die Vitamine, Mineralstoffe, Omega-Fettsäuren und lebensfähigen Keime zur Darmsanierung zeigten in der aMMP-8-Studie [1] eindrucksvoll, wie schnell und effektiv die Lokalentzündung zu reduzieren und zu kurieren ist – ohne Antibiotikum und ohne weitere Operationen. medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der Hypo-A, Peter-Hansen Volkmann, zu überreichen. Ô Weitere Informationen: www.hypo-A.de [1] QR-Code oder www.orthomolekularia.info/ uploads/media/ aMMP8_Parodontitis-Studie_2011_02_CAM_Award.pdf Das war der Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf Anlass, den CAM Award 2013 persönlich an den Implant Direct bringt das Legacy 4 auf den Markt Sofort bestellbar Das neue Legacy 4 von Implant Direct ist chirurgisch und prothetisch kompatibel mit dem Tapered Screw Vent System von Zimmer Dental. Legacy 4 basiert auf demselben Implantat-Körper wie das Legacy 2. Das konische Implantatdesign mit der mikrorauen SBM-Oberflächentechnologie ist durch progressiv tiefere Gewindestrukturen (Buttress Threads) gekenn- zeichnet. Dies trägt zu einer verbesserten Primärstabilität bei. Vierfach geführte Mini-Gewinde im Halsbereich der Implantate reduzieren Spannungen auf den krestalen Knochen und drei lange Schneidegewinde fördern die Primärstabilität. Es bietet die Möglichkeit des Platform Switching. Zudem sind die vier vorliegenden Sechs- ▶ BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt kant-Prothetikplattformen zur leichteren Erkennung durchgehend farbcodiert. Legacy 4 besitzt ein konkaves Abutment- und Einheilkappen-Design, das ein besseres Tissuemanagement ermöglicht. Durch den abnehmbaren (klippartigen) Abformpfosten ist eine effiziente Abformmöglichkeit gewährleistet. „Unsere Unternehmensphilosophie sieht vor, bestehende Implantatkonzepte zu verbessern. Davon sollen aber möglichst viele Anwender profitie- ren können – nicht nur ein elitärer Kreis. Mithilfe der Kompatibilität erreichen wir dieses Ziel“, so Timo Bredtmann, Country Manager Germany. Das Legacy-System garantiert schon jetzt mit sechs Durchmesser- und fünf Längenoptionen (auch 6 mm) maximale Flexibilität. Das Legacy 4 All-inOne-Package enthält die prothetischen Komponenten wie Verschlussschraube, Einheilkappe, Abformpfosten und ein gerade zementierbares Abutment. Ô Weitere Informationen: www.implantdirect.de Biomet 3i weiht neuen Standort in München ein Neu in München Schwabing Biomet 3i hat mit der deutschen Tochtergesellschaft Biomet 3i Deutschland einen neuen Standort in München bezogen. Mitte Dezember 2013 wurde der neue Unternehmenssitz im Stadtteil Schwabing feierlich eingeweiht. Feierliche Einweihung des neuen Münchner Unternehmenssitzes der Biomet 3i Deutschland GmbH. Von links im Bild: Dr. Otto Zuhr, Prof. Dr. Markus Hürzeler, Dr. Carsten Blecker mit Gästen und Krista Strauß (vorne rechts) Zur Eröffnungszeremonie begrüßten die Gastgeber Dr. Carsten Blecker, Biomet 3i Vice-President Europe, Middle East & Africa, und Krista Strauß, Biomet 3i General Manager Central Area, Kollegen aus dem In- und Ausland sowie Kunden aus der Region. Zu den Gästen zählten unter anderem die Zahnärzte Prof. Dr. Markus Hürzeler und sein Praxispartner Dr. Otto Zuhr, die den Umzug des Unternehmens nach München explizit begrüßten. Krista Strauß ist die neue Hausherrin am Münchner Standort. Der Umzug des Unternehmens nach München ermöglicht aus ihrer Sicht viele Vorteile für Biomet 3i und seine Kunden: „Die Standortverlagerung war eine sinnvolle strategische Entscheidung, die unseren Wachstumskurs in Deutschland unterstützt. Die Wahl fiel auf München, weil diese Stadt ein exzellenter Businessstandort mit internationaler Anbindung ist. Außerdem nutzen wir hier die räumliche Nähe zu unseren Kunden in Süddeutschland sowie zu den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die zusammen mit Deutschland die Central Area von Biomet 3i bilden.“ Biomet 3i Deutschland ist mit einem flächendeckenden Service und Vertrieb im gesamten Bundesgebiet präsent. Der neue Unternehmenssitz der Biomet 3i Deutschland in München Schwabing liegt ausgesprochen verkehrsgünstig, nur wenige Fahrminuten von der nächsten Autobahnausfahrt und rund 20 Minuten zum Flughafen. Auch die Innenstadt Münchens ist über den öffentlichen Nahverkehr sehr gut erreichbar. Ô Weitere Informationen: www.biomet3i.de 133 134 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Planmeca bietet Top-Technologie an Für jede Praxis Top-Technologie für jede Praxis zugänglich machen – das ist ein zentrales Ziel des finnischen Dentalgeräteherstellers Planmeca. Die Planmeca ProMax 3D Plus ist das neue Mitglied der ProMax-Familie und kombiniert DVT, 3D-Gesichtsfoto und 3D-Oberflächenscan mit Panorama- und kephalometrischer Bildgebung sowie extraoralen Bissflügelaufnahmen – bei einem Volumen von durchschnittlich 40 x 50 mm bis durchschnittlich 140 x 90 mm. Wer ein DVT-Gerät erwirbt, bekommt kostenlos eine Mitgliedschaft in der neuen Planmeca Akademie. „Wir starten jetzt ein neues Netzwerk. Geboten werden Dialog, Information und viele Vorteile. Dazu gehören auch Symposien in Finnland, inklusive Werksbesichtigung sowie Fort- und Weiterbildungen“, so Dieter Hochmuth, Geschäftsführer der Planmeca Vertriebs GmbH. Planmeca verkörpert damit die finnische Art der Kundenorientierung – individuell, passend, erweiterbar und immer mit besten Leistungsdaten. So wie beim digitalen Röntgen. Diese Technologie lässt sich individuell auf die Bedürfnisse einer Praxis konfigurieren – und wenn die Anforderungen steigen, ist ein technologischer Ausbau jederzeit möglich. So sind die ProMax-3D-s-Geräte auf 3D-Standard upgradefähig. „Zahnärzte haben“, erklärt Hochmuth, „sehr individuelle Vorstellungen von der Ausstattung beziehungsweise dem Leistungsvermögen ihrer Röntgengeräte und Behandlungseinheiten. Auf diese Erwartungen sind wir eingestellt.“ Ô Weitere Informationen: www.planmeca.de Das Fortbildungsprogramm 2014 der bredent group academy ist verfügbar Neue Chancen für den dentalen Erfolg Zu den Besten zu gehören, diesem Anspruch hat sich die bredent group verschrieben. Deshalb wurde das Fortbildungsprogramm der bredent group academy weiter überarbeitet. Ob Implantologie, Regeneration, Implantatprothetik oder konventionelle Prothetik – das Fortbildungsprogramm 2014 bietet aktuelle und moderne Weiterbildung und beinhaltet 40 Jahre dentales Knowhow und Erfahrung. Die bredent group academy bietet 2014 ein um mehr als 30 Prozent erweitertes Fortbildungsprogramm für Implantologen, Prothetiker und Zahntechniker an. Insbesondere die Fortbildungen rund um die neue Werkstoffklasse BioHPP, dem keramikverstärkten Hochleistungspolymer, sind nicht nur in Deutschland, sondern auch international in den implantat- prothetischen Fokus gerückt. In diesem Zusammenhang halten neue Impulse Einzug und bieten neue therapeutische Möglichkeiten sowie wirtschaftlichen Nutzen für Praxis und Labor, so zum Beispiel das SKY fast & fixed Therapiekonzept für die Sofortversorgung mit festsitzender Brücke nach nur einer Operation. Das dentale Team aus Zahnarzt und Zahntechniker arbeitet während der Kurse zwei Tage eng zusammen, implantiert live und erstellt die provisorische Sofortversorgung, um sie abschließend dem Kurs-Patienten einzugliedern. Darüber hinaus fließen international beobachtete Entwicklungen hinsichtlich der Renaissance der handwerklichen Fähigkeiten des Zahntechnikers in das neue Fortbildungsprogramm ein. Viele Dentallabore fokussieren den hand- ▶ Markt werklich intensiveren Aufbau von Zahnersatz – neben dem digitalen Workflow und standardisierten Materialien. Die Fortbildungen ermöglichen dem Zahntechniker auf seinen individuellen Stärken aufzubauen, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu intensivieren. Um Kursteilnehmern entsprechend zuverlässige und kompetente Ansprechpartner zur Seite stellen zu können, hat sich die bredent group academy dazu verpflichtet, nicht nur externe Experten zu Wort kommen zu lassen, sondern BDIZ EDI konkret I 01.2014 in die konsequente Weiterbildung eigener Systemberater und Kursleiter zu investieren. Fortschritt heißt Weiterentwicklung und Veränderung – und ist ein Schritt hin zur eigenen Positionierung in einem sich verändernden Markt. Bei dieser Entwicklung will die bredent group Kunden, Zahnärzte und Zahntechniker mit dem Fortbildungsprogramm 2014 unterstützen. Ô Das Fortbildungsprogramm 2014 erhalten Sie unter www.bredent.com oder www.bredent-medical.com Nobel Biocare stiftet DGParo-Implantatforschungspreis 2013 Atmosphärendruckplasmen gegen Biofilm Ein gesundes Parodontium ist für die Mundgesundheit und auch für den Langzeiterfolg einer oralen Rehabilitation mit Implantaten elementar. Deshalb sieht die Nobel Biocare Deutschland GmbH in der Forschungsförderung der Parodontologie eine wichtige Aufgabe und stiftet seit 2008 den Implantatforschungspreis der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGParo). In diesem Jahr ging die Auszeichnung an Dr. Katja Fricke et al. von der Universität Greifswald für die Publikation „Atmospheric Pressure Plasma: A High-Performance Tool for the Efficient Removal of Biofilms“. Diese ist das Ergebnis einer interdisziplinären Grundlagenforschungsgruppe. „Zum Wohle der Patienten benötigen wir wissenschaftlich fundierte Behandlungskonzepte, mit denen sich Parodontitis und Periimplantitis erfolgversprechend therapieren lassen“, so Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer Nobel Biocare Deutschland GmbH, und weiter: „Die Ergebnisse der Grundlagenforschung von Dr. Katja Fricke und ihren Kollegen sind vielversprechend. Bisher fehlen wissenschaftlich zufriedenstellende Methoden für die effektive Entfernung des Biofilms von Implantaten.“ Der Einsatz von Atmosphärendruckplasmen scheint eine mögliche Therapieform zu sein. Der interdisziplinären Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Klaus-Dieter Weltmann, Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie Greifswald, gehören Biologen, Zahnmediziner mit Schwerpunkt Parodontologie und Umweltmediziner an. Die DGParo zeichnet mit dem Implantatforschungspreis jedes Jahr die beste wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet der Implantattherapie aus, die zuvor in einem internationalen peer-reviewed Journal veröffentlicht worden ist. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert und wird international ausgeschrieben. Um die Auszeichnung können sich Zahnärzte und in der zahnmedizinischen Forschung tätige Wissenschaftler bewerben, die Mitglied in einer parodontologischen Fachgesellschaft sind, die wiederum Mitglied der European Federation of Periodontology (EFP) ist. Ô Mit Atmosphärendruckplasmen effektiv Biofilm entfernen – die Grundlagenforschung von Dr. Katja Fricke et al. liefert vielversprechende Ansätze und ist deshalb mit dem Implantatforschungspreis 2013 der DGParo ausgezeichnet worden. Die Preisträgerin mit Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer der Nobel Biocare Deutschland GmbH, und Prof. Dr. Peter Weitere Informationen: www.nobelbiocare.com Eickholz, Präsident der DGParo, während der diesjährigen Jahrestagung in Erfurt (v.li.). 135 136 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Studie zum Thema Sinusbodenaugmentation mit porösem Titangranulat Eine retrospektive Studie Nach einem Zahnverlust wird der Knochen des Zahnfaches resorbiert, was zu einer Atrophie des Alveolarfortsatzes führt. Diese Atrophie sowie die Ausdehnung des Sinus maxillaris führen im Anschluss an den Zahnverlust zu einer reduzierten Knochenhöhe und kann somit das Einbringen von ausreichend dimensionierten Implantaten im posterioren Oberkiefer begrenzen. Beträgt die Restknochenhöhe <5 mm wird häufig der Sinusboden augmentiert, um die Stabilität des inserierten Implantats zu erhöhen. Üblicherweise werden im Sinus Knochentransplantate und/oder verschiedene Knochenersatzmaterialen verwendet, um das Knochenvolumen in Verbindung mit der Implantation zu verbessern. Eine Vielzahl verschiedener Augmentationsmaterialien stehen zur Verfügung, darunter autogener Knochen, Allograft- oder Xenograft-Produkte sowie alloplastisches Material. Die Verwendung von autogenem Knochen sollte jedoch aufgrund der Morbidität an der Entnahmestelle und der Transplantatresorption beschränkt werden (Dasmah et al. 2012). Eine aktuelle Veröffentlichung vergleicht demineralisierte bovine Knochenmatrix und ein autogenes Transplantatmaterial bei simultaner Implantatinsertion, wobei sich keine Unterschiede – außer in der Behandlungszeit – zeigten (Merli et al. 2013). Auch wenn entproteinisierter boviner Knochen (DBB) weniger zur Resorption neigt als autogener Knochen, wurde zwei Jahre nach einer Sinusbodenaugmenta- Abb. 1 Klinische Aufnahme des Implantationsbereichs vor dem Eingriff tion eine Reduktion des Augmentationsvolumens von 20 Prozent beobachtet (Umanjec-Korac et al. 2013). Fällen mit begrenztem Angebot an alveolarem Knochen. Material und Methoden Ein ideales Ersatzmaterial für den Sinusboden sollte für biologische Stabilität sorgen, den Volumenerhalt sichern sowie die Knochenneubildung und den Knochenumbau ermöglichen. Ausgehend davon kann die Verwendung eines nicht resorbierbaren Materials von Vorteil sein. Poröses Titangranulat (PTG) (Tigran Technologies AB, Malmö/Schweden) besteht aus unregelmäßig geformten und porösen Granulatpartikeln in handelsüblichem Reintitan und fungiert als osteokonduktive Matrix. PTG wurde im Sinuslift (Bystedt & Rasmusson, 2009) und in der Behandlung von Periimplantitis (Wohlfahrt et al. 2012) verwendet. Klinische und histologische Untersuchungen haben eine Knochenbildung innerhalb und um das Granulat herum gezeigt (Verket et al. 2013). Das Ziel der vorliegenden retrospektiven Studie war die Evaluierung der Auswirkungen von Sinusbodenaugmentationen mit PTG in Für die retrospektive Analyse wurden Patienten eingeschlossen, bei denen eine Sinuslift-Operation zwischen März 2010 und März 2011 durchgeführt wurde und die an der Verlaufskontrolle 24 bis 36 Monate nach dem Eingriff teilnahmen. Alle Patienten wurden standardisiert behandelt. Vor dem Eingriff wurde eine medizinische und zahnmedizinische Anamnese erfasst. Der parodontale Gesundheitszustand wurde kontrolliert und den Patienten wurden Empfehlungen zur Mundhygiene vermittelt. Klinische Aufnahmen des Implantationsbereichs (Abb. 1) sowie eine Panoramaschichtaufnahme wurden erstellt. Zeigte die röntgenologische Untersuchung eine Knochenhöhe zwischen 1 bis 8 Millimetern und somit die Notwendigkeit einer Sinusaugmentation (Abb. 2), wurde dies in der gleichen chirurgischen Sitzung, in der das Implantat Abb. 2 Röntgenologische Untersuchung zeigt die Notwendigkeit einer Sinusaugmentation BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt gesetzt wurde, durchgeführt. Alle Patienten erhielten eine Stunde prä-operativ eine Einmaldosis eines Antibiotikum (2 g Amoxicillin oder im Falle einer Penizillinallergie Clindamycin 600 mg). Nach dem horizontalen Einschnitt der Mukosa am oberen Alveolarkamm wurde der Mukoperiostlappen mobilisiert. Die laterale, antrale Wand des Sinus maxillaris wurde freigelegt. Ein Knochenfenster wurde mithilfe eines 3,2 Millimeter runden Diamantbohrers angelegt und die Schneider’sche Membran freigelegt. Anschließend wurde die Membran vorsichtig von der Kieferhöhle gelöst und nach kranial mobilisiert, um so die Augmentation des Sinus zu ermöglichen. Die Implantate wurden nach dem Einbringen des Ersatzmaterials PTG in den medialen Bereich des präparierten Hohlraumes inseriert. Anschließend wurde die restliche Kavität um die inserierten Implantate mit Ersatzmaterial unter leichtem Druck bis zum Niveau des Knochenfensters gefüllt. Der mobilisierte Mukoperiostlappen wurde zurückverlagert und anschließend mit einer 4.0 Seidennaht vernäht. Nach fünf bis sieben Tagen erfolgte die postoperative Kontrolle, bei der auch die Fäden gezogen wurden. Der Abschluss des chirurgischen Eingriffs wurde als Baseline definiert. Nach 4,2 Monaten (Bereich drei bis sieben Monate) erfolgte die Freilegung. Alle 18 Implantate waren stabil und wurden zunächst mit entsprechend dimensionierten Healing Abutments verbunden. Die weitere prothetische Versorgung Drop-Control erfolgte nach zwei bis drei wöchiger Abheilung innerhalb von zwei bis drei Wochen mit individuellen Atlantis Titanabutments und Metallkeramikrestaurationen. Die Patienten stellten sich zur jährlichen Nachkontrolle vor. Für diese Arbeit wurden die Baseline-Werte sowie die klinischen und radiologischen Kontrollwerte nach 24 bis 39 Monaten (Mittelwert 29,6 Monate) verwendet. Zur Vorbereitung der Arbeit wurden die Patientendaten kodiert, um die Anonymität zu sichern. Ergebnis Insgesamt wurden zwölf Patienten (elf Frauen und ein Mann) mit einem durchschnittlichen Alter von 57 Jahren (Bereich Klingenhalter Dem Mechanismus eines Kugelschreibers nachempfunden, werfen Sie die Klinge nach Gebrauch, durch Betätigung des Knopfes, einfach, sicher und kontrolliert ab. Dadurch wird mit dem Drop-Control Klingenhalter eine Verletzung und die dadurch mögliche Infektion ausgeschlossen. Klingenwechsel während der Behandlung können schnell und sicher durchgeführt werden. ANZEIGE 1/2 X Scannen Sie den QR-Code für weitere Informationen oder besuchen SIe unsere Website: www.zepf-dental.com Tel.: +49 (0) 74 64 / 98 88 -0 | Fax: +49 (0) 74 64 / 98 88 -88 | [email protected] | www.zepf-dental.com 46.007.02 Drop-Control Klingenhalter 137 138 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Abb. 3 und 4 Klinische Aufnahmen des Implantationsbereichs bei der Abschlusskontrolle 47 bis 72 Jahre) in dieser retrospektiven Studie eingeschlossen. Drei Patienten wurden beidseitig im Oberkiefer augmentiert. Daraus erfolgten 15 Knochenaugmentationen, die evaluiert wurden. Insgesamt wurden 18 Implantate in den mit PTG augmentierten Bereichen gesetzt. Drei Patienten waren Raucher, die zehn bis 20 Zigaretten pro Tag rauchten, das durchschnittliche Packyear war 38. Bei Baseline war die durchschnittliche Knochenhöhe 2,8 Millimeter (Bereich 1 bis 8 Millimeter). In acht Fällen war die Restwanddicke ≤2 Millimeter (in fünf Fällen nur 1 Millimeter). Nach Einsetzen der Prothese (4,2 Monate nach dem Eingriff) betrug die gesamte vertikale Knochenhöhe plus PTG-Höhe 9,4 Millimeter (in einem Bereich von 8 bis 12 Millimeter). Bei der mittleren Nachbeobachtungszeit von 29,6 Monaten (Bereich 24 bis 39 Monate) postoperativ war die durchschnittliche Knochenhöhe plus PTG-Höhe 9,3 Millimeter. Bei der Abschlusskontrolle wurde keine klinische Pathologie in den Implantationsbereichen festgestellt. Die durchschnittliche Sondierungstiefe am Implantat betrug 2 Millimeter (Bereich 1 bis 4 Millimeter). Die Röntgenaufnahmen der Abschlusskontrolle 24 bis 36 Monate nach dem Einbringen des Knochenersatzmaterials (Abb. 3) zeigte keine Migration oder Verlust des Titangranulats. Weiterhin gab es keine Verluste oder Lockerung von Implantaten bis zu 36 Monaten nach der Implantation. In allen Fällen war der augmentierte Sinusboden am Implantatapex oder darüber. Abb. 5 Röntgenaufnahme bei Abschlusskontrolle Diskussion In der Studie wurde retrospektiv das Verhalten von porösem Titangranulat in einzeitigen Sinusliftverfahren mit gleichzeitiger Implantation bei Patienten mit 1 bis 8 Millimetern Restknochenhöhe vor der Augmentation bewertet. Alle Implantate waren nach der Augmentation stabil und PTG scheint ein geeignetes Knochenersatzmaterial für die Sinusbodenaugmentation in Fällen mit geringer Knochenhöhe zu sein. Die Primärstabilität zeigte sich als ein entscheidender Faktor für die Überlebensrate der Implantate (Friberg et al. 1991). Dabei waren alle Implantate stabil – sowohl Baseline als auch in der Abschlusskontrolle. Die Implantatüberlebensrate in dieser retrospektiven Studie betrug 100 Prozent. Das einzeitige Verfahren ist auch für Patienten mit nur 3 Millimetern primärer Alveolarknochenhöhe möglich (Peleg et al 1999). Die größten Vorteile des einzeitigen Vorgehens sind die Reduzierung der chirurgischen Eingriffe und die Zeitersparnis. Einem aktuellen Bericht zufolge wurden zwischen Implantaten, die in ein- oder zweizeitigen Verfahren gesetzt wurden, keine statistisch auffälligen Unterschiede beobachtet (Felece et al 2013). Das Ergebnis der Studie deutet jedoch darauf hin, dass es ein leicht erhöhtes Risiko für einen Implantatverlust gibt, wenn ein einzeitiges Verfahren zum lateralen Sinuslift bei Patienten mit Restknochenhöhe zwischen 1 und 3 Millimetern unter dem Sinus maxillaris gewählt wird. In der vorliegenden retrospektiven Studie hatten 67 Prozent der Fälle eine Knochenhöhe ≤3 mm und dennoch zeigt das Ergebnis der Studie, dass poröses Titangranulat bei einzeitigen Verfahren und in Fällen mit geringer Restknochenhöhe (≤2 mm) eine ausreichende Knochenqualität für vorhersagbare simultane Implantatinsertion unterstützt/begünstigt. Ein Material wie PTG ist nicht resorbierbar und erhält somit das Füllvolumen. In der vorliegenden Studie zeigen sich nur geringe Veränderungen des „Knochenvolumens“ (0,1 Millimeter) zwischen dem Zeitpunkt der Protheseninstallation und der Abschlusskontrolle nach 29,6 Monaten. Das Titangranulat kann daher als osteokonduktives Material fungieren. In einer aktuellen Arbeit über Sinusaugmentation mit PTG (Verket et al 2013) wird durch histologische Untersuchungen von Biopsien die Knochenneubildung um und innerhalb des Granulats bestätigt. Somit lässt sich sagen, dass Titangranulat ein geeignetes Material für einzeitige Sinusliftverfahren ist. Ô H. G. Steveling Implantarium Gernsbach Gernsbach/Deutschland C. Mertens MKG Chirurgie Heidelberg/Deutschland Literatur beim Verfasser Markt BDIZ EDI konkret I 01.2014 Abb. 1 Konventionelles Standard-Abutment (li.) und patientenindividuelles Atlantis CAD/CAM-Abutment (re.) Atlantis-Abutments und Atlantis-Isus für patientenindividuelle Implantatversorgung Maßgeschneiderte Abutments und Suprastrukturen Mit dem innovativen Atlantis-System entwirft und fertigt Dentsply Implants nach einfacher Übermittlung digitaler Laborscans spezifische, passgenaue Abutments und Suprastrukturen. Die CAD/CAM-Restaurationen gleichen dem Original in Größe und Form, passen exakt zur Mund-Geometrie des Patienten und können mit allen verfügbaren Implantatsystemen kombiniert werden. Qualität, Preis sowie eine zügige Lieferung sparen sowohl Zeit als auch Ressourcen. Von den Vorteilen des AtlantisKonzepts ist Dr. James G. Hannoosh, der von Beginn an am Entwicklungsprozess des Systems beteiligt war, überzeugt: „Die individuellen prothetischen Implantate bieten einen hohen ökonomischen Nutzen. Mittlerweile wurden mehr als eine Million Atlantis-Abutments hergestellt und verkauft.“ Atlantis-Abutments sind für alle gängigen Implantatsysteme erhältlich und variabel in der Kombination sowohl mit zementierten als auch verschraubten Lösungen. Ausgehend von der idealen Formgebung der Krone werden mithilfe der patentierten VADSoftware (Virtual Abutment Design) patientenindividuelle CAD/CAM-Abutments entworfen. Im Vergleich zu konventio- nellen Standardabutments werden bei Konzeption und Herstellung der Atlantis-Abutments biologische, anatomische und mechanische Parameter der spezifischen Zahnlücke, des umgebenden Weichgewebes sowie der Nachbarzähne des jeweiligen Patienten berücksich- tigt. Neben den Abutments bietet das Atlantis-System mit Isus ein umfassendes Sortiment an Suprastrukturen für festsitzenden und herausnehmbaren implantatgestützten Zahnersatz. Hierdurch ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten bei der Entwicklung patientenindividueller Lösungen zur Versorgung von teil- und unbezahnten Kiefern. Wie auch bei den Atlantis-Abutments wird ausgehend von einem übermittelten diagnostischen Datensatz die benötigte spezifische Suprastruktur mithilfe von CAD/CAM-Technologien entworfen und gefertigt, wobei die Konstruktion mit allen verfügbaren Implantatsystemen kompatibel ist. Ô Abb. 2 Die Präzision der spezifisch angefertigten Atlantis-Isus-Suprastruktur sorgt für einen absolut spannungsfreien Sitz. Weitere Informationen: www.atlantisdentsply.de 139 140 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Medizinischer Luftdekontaminierer von Zantomed mit zwei Goldmedaillen geehrt ProtectAir ausgezeichnet Für seine innovative und patentierte Luftdekontaminierungstechnologie „DBD-Lyse“ erhielt das ProtectAir von Beewair unlängst gleich zwei Goldmedaillen: die des Concours-Lepine-Wettbewerbs für Innovationen technischer Art und die Sonderauszeichnung des französischen Außenhandelsministeriums. Beide Preise gab es aus Frankreich. Dort sind die gesetzlichen Grundlagen für die hygienische Aufbereitung von Innenraumluft seit dem „Jahr der Luft“ 2013 deutlich gestiegen. Mit den ProtectAirGeräten ist es möglich, Viren, Bakterien, Sporen, Pilze, flüchtige Verbindungen und Allergene aus der Raumluft zu eliminieren und diese in ihren ursprünglichen – reinen – Ursprungszustand zurückzuführen. Ideal für die Schaffung von Reinlufträumen in chirurgischen Umgebungen, Behandlungs- und Wartezimmern. Hier schützt das Gerät Patienten und das Praxisteam vor Viren und Bakterien, die sonst zu einer möglichen Kreuzkontamination führen könnten. Gleiches gilt für nosokomiale Infektionen in Kliniken. Genauso lässt sich das Gerät in Privathaushalten einsetzen, um die Widerstandskräfte der dort lebenden Personen zu unterstützen. Dank der DBD-Lyse werden auch flüchtige Verbindungen (Lösungsmittel aus Farben, Klebern, Rückständen chemischer Desinfektionsmittel et cetera) aufgespalten, sodass der Körper diese nicht mehr aufnehmen kann und zu einer Reduzierung des allergenen Potentials beiträgt. „Das ProtectAir von Zantomed schafft eine reinere Raumluft und unterstützt so das Immunsystem und die Gesunderhaltung aller im Raum befindlicher Personen“, so Benjamin Hatzmann, Geschäftsführer des Anbieters medizinischer Innovationsprodukte. „Und ganz nebenbei eliminiert es überlagernde Gerüche und schafft ein echtes Wohlfühlklima.“ Ô Weitere Informationen: www.zantomed.de Vielseitiges, synthetisches Knochenersatzmaterial von Imperios Betabase Das Material Betabase aus dem Hause Imperios besteht aus phasenreinem ß-TCP und erleichtert mit seinem interkonnektierenden Porensystem aus Mikro- und Makroporen die Osteokonduktion. Osteoblasten und Blutgefäße können rasch in das offene Porensystem einsprießen und das Material schnell durchbauen. Die Gesamtporosität von Betabase liegt bei mehr als 60 Prozent. Dies hat zur Folge, dass der Körper, bezogen auf das Defektvolumen, eine wesentlich geringere Menge des Knochenersatzma- terials abbauen muss und der Resorptionsprozess beschleunigt wird; nach zirka neun bis zwölf Monaten ist das ß-TCP Material röntgenographisch nicht mehr nachweisbar. Dank der unterschiedlichen Korngrößen ergeben sich für Betabase viele Einsatzmöglichkeiten: So eignet sich die Körnung von 0,2 bis 0,5 mm vor allem für Parodontaldefekte, während die Körnung von 0,5 bis 1,0 mm bei Alveolardefekten, kleinen und mittleren Zysten zum Einsatz kommt; für die Behandlung eines Sinuslifts und die Auffüllung großer Zysten empfiehlt sich dann Betabase mit einer Körnung von 1,0 bis 2,0 mm. Ô Weitere Informationen: www.imperios.de Markt BDIZ EDI konkret I 01.2014 Einteiliges Locator-Implantat für schmale Knochenkämme von Implant Direct GoDirect Mini Die neue Mini-Ausführung des einteiligen Locator-Implantats GoDirect ist da. Mit nur drei Millimetern Durchmesser ist GoDirect Mini für die lappenlose Implantatinsertion entwickelt worden – insbesondere bei schmalen Knochenkämmen. Auch GoDirect Mini bietet alle Vorteile des Locators in einer einteiligen Konstruktion und ist somit eine kostengünstige Lösung für Hybridbehandlungen. GoDirect Mini ist in vier unterschiedlichen Längenoptionen (10 mm, 11,5 mm, 13 mm und 16 mm) und zwei Kragenhöhen (1,5 mm und 3 mm) erhältlich. Der konische selbstschneidende Implantatkörper trägt zur Primär- stabilität bei. Vierfach geführte Mini-Gewinde im Halsbereich verringern Spannungen auf den krestalen Knochen. Das All-in-One Packaging für GoDirect Mini enthält Einbring- und Abformpfosten, eine Snap-on-Komfortkappe sowie GPS Komponenten. Ô Weitere Informationen: www.implantdirect.de Geistlich sorgt für gutes Weichgewebe nach Zahnextraktion Mucograft Seal Ein ästhetisches Behandlungsergebnis spielt für Patienten eine große Rolle. Wesentlicher Erfolgsfaktor hierfür ist das Weichgewebe. Viele Zahnärzte nutzen deshalb gleich nach der Zahnextraktion die Gelegenheit, das Weichgewebe zu optimieren, indem sie ein Stanzpräparat aus dem Gaumen auf die frische Extraktionsalveole aufnähen. Allerdings ist die Transplantatentnahme aus dem Gaumen schmerzhaft und schafft eine zweite Wunde. Durch Verwendung der Kollagenmatrix Geistlich Mucograft Seal kann der Zahnarzt seinen Patienten Schmerzen und Operationszeit ersparen. Die Matrix mit einem Durchmesser von 8 mm besteht aus dem gleichen Material wie die bewährte Kollagenmatrix Geistlich Mucograft und zeigt dieselben Materialeigenschaften. Sie schützt das Augmentat und schafft Weichgewebe, das in Farbe und Textur dem umgebenden Gewebe entspricht. Geistlich Mucograft Seal wird im Rahmen einer Ridge Preservation auf die mit Geistlich Bio-Oss Collagen gefüllte Extraktionsalveole aufgenäht. Ô Weitere Informationen: www.geistlich.de Sidekick von Hu-Friedy Scharfes Leichtgewicht Der Sidekick Sharpener von Hu-Friedy vereinfacht und beschleunigt das Nachschärfen von Instrumenten. Bei dem elek trischen Schärfgerät ist der optimale Schleifwinkel bereits vorgegeben. Instrumente werden durch das Anlegen an Führungsschiene und Anschlag automatisch richtig positioniert. Die intuitive Anwendung garantiert zuverlässige und nachhaltige Ergebnisse. Der bedienungsfreundliche Sidekick Sharpener ist für den täglichen kompakte Form ermöglicht eine bequeme Handhabung mit hoher Leistungsfähigkeit. Der keramische Schleifstein ist in den Varianten grobkörnig oder feinkörnig erhältlich. Er kann – ebenso wie die Führungsplatte – im Autoklaven sterilisiert werden. Ô Gebrauch ideal geeignet. Das batteriebetriebene, schnurlose Leichtgewicht ist immer und überall einsetzbar, seine Weitere Informationen: www.hu-friedy.de/index.php? id=sidekick_sharpener 141 142 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Neues Nahtmaterial von Omnia SpA PTFE-Nahtmaterial Neben traditionellem hochwertigen Nahtmaterial aus Seide, Polyester und resorbierbarer PGA erweitert Omnia das Angebot nun durch die Einführung des PTFE-Nahtmaterials. Dieses zeichnet sich durch seine besonders gute Knöpfbarkeit, den starken Halt des Knotens und die Fadenstabilität aus und stellt eine echte Alternative zu den traditionellen Nahtmaterialien dar. Zudem ist es auf alle implantologischen und parodontologischen Operationen und Weichgewebetransplantationen abgestimmt. Es ist sterilisiert, monofil, nicht resorbierbar und aus Polytetrafluoräthylen (PFTE) Polymer hergestellt. PTFE resorbiert nicht, ist biologisch inert, chemisch rückwirkungsfrei und verfügt über eine hohe Weichgewebsverträglichkeit. Der Faden wird in unterschiedlichen Durchmesserund Längen-Kombinationen, mit Nadeln in verschiedenen Größen und Typen aus medizinischem Edelstahl erstklassiger Qualität angeboten. Das PTFE-Nahtmaterial wird in praktischen Stapelboxen zu je zwölf Stück geliefert. Ô Weitere Informationen: www.omniaspa.eu W&H Proxeo Winkelstücke und das System Young Reinigung, Politur und Fluoridierung Professionelle Zahnreinigung ist die wirksamste Methode, um bei Patienten für ein strahlendes Lächeln zu sorgen und gleichzeitig Retentionsstellen für Plaque präventiv zu beseitigen. Mit den ergonomischen ProphylaxeHand- und Winkelstücken Proxeo und dem erweiterten Kappen- und Bürstensortiment von Young bietet W&H dafür die optimale Lösung. Young Dental ist bekannt für seine Prophy-Einweg-Winkelstücke, Prophy-Kelche und -Bürsten, die in Sekundenschnelle getauscht werden können. Die spezielle Triple-Seal-Dichtung bei den Kelchen verhindert, dass selbst kleinste Schleifpartikel in das Instrument eindringen. Ein weiteres Young Hygiene Plus: das Einweg-Winkelstück. Es wird auf das Proxeo-Handstück aufgesetzt und nach der Behandlung entsorgt. Die W&H Prophylaxe Instrumente der Proxeo-Serie bieten Dank des kleinen Kopfes optimale Sichtverhältnisse und sind besonders langlebig. Ô Weitere Informationen: www.wh.com Smile Store unterstützt die Wundheilung NBF Gingival Gel Das NBF Gingival Gel mit natürlichen Antioxidantien bietet der Gingiva und Mukosa zusätzlichen Schutz gegen Plaque und Halitosis. Es enthält eine Nano-Emulsion, die die natürlich vorkommenden antioxidativen Eigenschaften von Vitamin C und E verstärkt und so für ein gesundes Zahnfleisch sorgt sowie die Weichgeweberegeneration unterstützt. Das NBF Gingival Gel hilft bei der Neutralisierung von Säuren, die von den acidogenen Bakterien im Speichel und in der Mundhöhle erzeugt werden. Es wird je nach Indikation direkt oder gelöst mithilfe einer Spritze aufgetragen und kann ebenfalls als Mundspülung angewendet werden. Nach dem Auftragen bildet es einen Schutzfilm, der eine schnelle Absorption auf zellulärer Ebene ermöglicht. Zudem fördert es während und nach den Behandlungen von Inzisionen, Exzisionen, Drainagen, Wundausschneidungen, chirurgischen Behandlungen und Nahtversorgungen sowie Entzündungen und Geschwüren die orale Gesundheit und Hygiene. Ô Weitere Informationen: http://nbf.smile-store.de BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Zantomed unterstützt die Implantatnachsorge Flexible Kunststoffsonden Bei der Nachsorge von Implantaten wird in einem ersten Schritt der Sulkus sanft ausgestrichen. Bei ersten Anzeichen einer Entzündung oder Blutung wird anschließend sondiert und die Taschentiefe vermessen. Um das relativ weiche Titan der Implantate nicht weiter anzurauen empfiehlt es sich, ausschließlich mit Sonden aus Kunststoff zu arbeiten. Diese sind flexibel und lassen sich so auch an bauchigen Implantaten oder Prothetiküberhängen gefahrfrei und substanzschonend einsetzen. Das weiche Material vermeidet zudem das Risiko weitere plaqueakkumulative Furchen zu setzen. Es ist zu empfehlen für jedes Implantat eine eigene Sonde zu verwenden. Andernfalls besteht das Risiko der bakteriellen Übertragung aus einem gefährdeten Saum in einen bis dato noch völlig unvorbelasteten Bereich. Ô Weitere Informationen: www.zantomed.de Omnia Education Program Turin, Italy - 2014 4th - 5th July Periodontal Plastic Surgery Lectures e urs e Co uag ng La Hands-on The course is held in Turin by Dr. Daniele Cardaropoli. The lecture session will be followed by a live surgery and a hands-on session on animal jaws. sh li ng E Live surgery Only a restricted number of participants is admitted (from 12 to 20) to offer the due attention and support to each of them. Time will be also devoted to teambuilding activities. Dr. Daniele Cardaropoli, DDS For more information please contact: [email protected] OMNIA S.p.A. Via F. Delnevo, 190 43036 Fidenza (PR) Italy Tel. +39 0524 527453 143 144 BDIZ EDI konkret I 01.2014 Markt Zepf erweitert das Sortiment um einen Skalpellklingenhalter Drop-Control Mit dem Drop-Control Skalpellklingenhalter stellt Zepf ein neues, zum Patent angemeldetes Instrument für den chirurgischen Einsatz vor. Das Risiko einer Stich- oder Schnittverletzung ist besonders beim Abnehmen der Skalpellklingen nach der Operation nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund wurde in dem Klingenhalter eine Abwurffunktion inte- griert, die an den Mechanismus eines Kugelschreibers erinnert. Die Klinge wird auf Druck einfach und sicher entfernt, ohne dass diese vom Bediener berührt werden müsste. Der Klingenhalter ist einfach für die RKI-konforme Aufbereitung zerlegbar. Das runde bewährte ZepfSchuppendesign unterstützt die optimale und taktile Schnittführung. Ô Weitere Informationen: www.zepf-dental.com biosanitizer ab sofort bei Zantomed erhältlich Allergiefreie Desinfektions-Serie Die patentierte „H 2O 2 boosted“ biosanitizer Technologie wurde entwickelt, um umweltfreundliche Desinfektionsreiniger anbieten zu können, die die Gesundheit schonen und Allergien vermeiden. Durch ein neuartiges Herstellungsverfahren und die ausschließliche Verwendung von Wasser und Wasserderivaten entstand so ein für Benutzer und Umwelt unschädliches Antimikrobium ohne Alkohol und frei von Gefahrstoffen, mit einer besseren Wirksamkeit als bisherige Desinfekti- onsreiniger. Biosanitizer Produkte sind VAH zertifiziert und nach den geltenden EU Normen geprüft. Sie wirken bakterizid, fungizid, tuberculozid, sporizid, viruzid sowie den so genannten multiresistenten Erregern ohne Resistenzenbildung entgegen. Die biosanitizer Serie umfasst Mittel zur Flächen-, Hand-, Boden-, Instrumenten-, Absauganlagenund Abformmodelldesinfektion Ô Weitere Informationen: www.zantomed.de Hohlraumversiegelung von Hager & Werken GapSeal Fertigungsbedingte Spalten und Hohlräume zwischen Implantat und Abutment lassen sich bei zweiteiligen Implantatsystemen auch mit modernsten Herstellungsprozessen nicht vermeiden. GapSeal von Hager & Werken versiegelt prophylaktisch diese Spalten und füllt entstehende Hohlräume dauerhaft aus. Es besteht aus einem speziell abgestimmten Silikonmatrix-Wirkstoffkomplex, der durch das Abdichten der Hohlräume ein Eindringen von Bakterien verhindert. Das hochvisköse Silikon wird direkt nach der Insertion des Implantats beim ersten Eindrehen der Verschlussschraube angewendet. Durch sein hydrophobes Verhalten und seine Standfestigkeit wird es nicht ausgewaschen und verbleibt so dauerhaft in situ. Das Implantat ist von Anfang an und stetig vor Entzündungen durch Bakterien, Viren und Pilzen geschützt. Die Anwendung von GapSeal erfolgt durch kleine Portionstips steril und komfortabel. Diese applizieren das Versiegelungsmaterial mit einem speziellen, autoklavierbaren Spender einfach, schnell und hygienisch. Ô Weitere Informationen: www.hagerwerken.de Termine & Mitteilungen Impressum BDIZ EDI konkret I 01.2014 Termine / Ausschreibungen Datum Veranstalter Ort Anmeldung/Info Thema Referent 16.–17.05.2014 Straumann Hamburg www.straumann.de Forum Young Professionals Diverse Referenten 23.–24.05.2014 KSI Bauer Schraube Bad Nauheim www.ksi-bauer-schraube.de Bad Nauheimer Implantologie Wochenende Andrea Bauer Renate Bauer-Küchle BDIZ EDI Barcelona www.bdiz-edi.de 8. Europa-Symposium 2. Internationales QuintessenzSymposium Diverse Referenten BDIZ EDI LZK Hessen Frankfurt am Main www.bdiz-edi.de Gutachterkonferenz Implantologie Diverse Referenten 05.–06.09.2014 KSI Bauer Schraube Bad Nauheim www.ksi-bauer-schraube.de Bad Nauheimer Implantologie Wochenende Andrea Bauer Renate Bauer-Küchle 19.–20.09.2014 BDIZ EDI München www.bdiz-edi.de 25 Jahre BDIZ EDI – Implantologie im Wandel der Zeit Diverse Referenten Mai 2014 Juni 2014 26.–28.06.2014 Juli 2014 12.07.2014 September 2014 Impressum BDIZ EDI konkret Journal für die implantologische Praxis Herausgeber: Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e. V. (BDIZ EDI). An der Esche 2 · 53111 Bonn · Fon +49 228 93592-44 · Fax +49 228 93592-46 · offi[email protected] · www.bdizedi.org Chefredaktion: Ralf Suckert, teamwork media GmbH Chef vom Dienst: Anita Wuttke Redaktion teamwork media: Kerstin Jung (KJ) Redaktion BDIZ EDI: Christian Berger (BER), Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (ZOE), Dr. Detlef Hildebrand (HIL), Dr. Heimo Mangelsdorf (MAN), Dr. Jörg Neugebauer (NEG), Prof. Dr. Thomas Ratajczak (RAT), Anita Wuttke (AWU), Dr. Renate Tischer (RTI), Marianne Steinbeck (STE), Dr. Stefan Liepe (LIE), Dr. Hans-Hermann Liepe (HHL) Anschrift der Redaktion: teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal · Fon +49 8243 9692-0 · Fax +49 8243 9692-22 Verlag: teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal · Fon +49 8243 9692-0 · Fax +49 8243 9692-22 · [email protected] Mediadaten: www.teamwork-media.de · Bereich Journale, Mediadaten Anzeigen & PR: Marianne Steinbeck · MS Media Service · Badstraße 5 · 83714 Miesbach · Fon +49 8025 5785 · Fax +49 8025 5583, [email protected] · www.msmedia.de Bildnachweis: Seite 3: Foto: Bundesrat / Henning Schacht (links) Druck: Gotteswinter und Aumaier GmbH · Joseph-Dollinger-Bogen 22 · 80807 München · Fon +49 89 323707-0 · Fax +49 89 323707-10 Layout: Christoph Csokas (Gestaltung), Kai Sprenger (Titelbild); teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal Bezugspreis: Einzelheft 7,– €, Jahresabo 24,– € jeweils incl. Versand. BDIZ EDI konkret kann direkt beim Verlag abonniert werden. ISSN: 1862-3727 145 MITGLIEDSANTRAG Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im BDlZ EDI (Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa) 1. Persönliche Daten Jährlicher Mitgliedsbeitrag (bitte ankreuzen) Ordentliche Mitgliedschaft Name, Vorname Niedergelassener Zahnarzt 345,00 € Straße Assistenzzahnärzte, Berufsanfänger bis zum fünften Jahr nach der Approbation (das iCAMPUS-Programm übernimmt diesen Mitgliedsbeitrag zwei Jahre lang) PLZ, Ort Telefon 172,50 € Familienmitglieder/Mehrfachmitgliedschaft aus einer Praxis für die Zweitmitgliedschaft 172,50 € Telefax E-Mail Außerordentliche Mitgliedschaft Homepage Kooperative Mitglieder (nicht niedergelassene Zahnärzte und Zahntechniker) Geburtsdatum Studenten der Zahnmedizin Curriculum Implantologie seit Fördernde Mitglieder (z. B. Firmen etc.) absolviert bei 165,00 € beitragsfrei 530,00 € Nach Eingang des Mitgliedantrages erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft sowie Ihren Mitgliedsausweis. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie seit verliehen von (Bitte Zertifikat in Kopie beifügen!) Mitglied in anderen Gesellschaften: BDO DGI DGMKG DGOI DGZI ICOI Ort, Datum Sonstige: Unterschrift 2. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich den BIDZ EDI widerruflich, den von mir zu entrichtenden Jahresbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen: Konto-Nr./IBAN Bankleitzahl/SWIFT Kreditinstitut Kontoinhaber (wenn nicht wie vorher angegeben) Datum und Unterschrift Stempel BDIZ EDI • An der Esche 2 • 53111 Bonn • Fon +49 228 9359244 • Fax +49 228 9359246 • offi[email protected] • www.bdizedi.org Jetzt attraktive Einführungsangebote sichern! 0800-2028-000* BEGO Semados® RS/RSX-Implantate • FLEXIBEL: Ein Chirurgie-Tray für beide Systeme • INDIVIDUELL: Maschinierte (RS-Line) oder mikrostrukturierte (RSX-Line) Schulter mit Platform Switch • MODERN: Bionisch optimierte Mikrorillen (zum EU Patent angemeldet, noch nicht offen gelegt) • EINFACH & SCHNELL: Selbstschneidendes Gewindedesign mit optimalem Schneidwinkel www.bego-implantology.com Miteinander zum Erfolg *kostenfrei aus dem deutschen Festnetz Selbstschneidend, konisch, modern, bionisch 5. INTERNATIONALER CAMLOG KONGRESS 26.– 28. JUNI 2014 VALENCIA, SPANIEN JETZT N ANMELDE DER KONGRESS DES JAHRES Doch keine Behauptung ohne Beweis! Und den haben wir! Denn die Teilnehmer geben uns nicht nur ein begeistertes Feedback, sondern melden sich jedes Mal aufs Neue an. Kein Wunder, denn wer einmal dabei war, will keinen Kongress mehr verpassen! Die gebündelte Kompetenz, der praktische Nutzen und die lebendige Stimmung vor Ort sprechen eben für sich. Melden Sie sich an – wir freuen uns auf Sie! THE EVER EVOLVING WORLD OF IMPLANT DENTISTRY Weitere Informationen und Anmeldung: www.camlogcongress.com