JJournal füür diie iimpllanttollogiischhe PPraxiis Zahn der Zukunft

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E 61488 I 01.2014 Jahrgang 18
J ournall f ü r d i e i mpll antt oll ogii sch
h e P raxii s
Zahn der Zukunft
Chancen der Stammzellenforschung
Materialeinkauf:
Hilferuf:
8. Europa-Symposium:
Was Zahnärzte
beachten müssen
Patienten fragen,
BDIZ EDI antwortet
BDIZ EDI
goes Barcelona
Seite 10 und 73
Seite 24
Seite 66
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BDIZ EDI Aktuell Editorial
K
orruption und Fehlverhalten sind zurzeit in aller Munde. Da
fällt es leicht, auch für nur vermutete Korruption – nicht nur
im Gesundheitswesen allgemein, sondern auch in Arzt- und
Zahnarztpraxen – eine aufnahmebereite Leserschaft zu finden.
Transparency Deutschland e.V. erkennt im öffentlichen Gesundheitswesen ein „besonders anfälliges Gebiet für Korruption“,
weil es intransparent und komplex
sei. Forderungen der Zahnärzteschaft
nach Transparenz der Rechnungsstellung verhallten in den vergangenen
Jahren ungehört. Missbräuchliches
Ausnutzen der Intransparenz im
Gesundheitswesen geschieht nach
Ansicht von Transparency durch alle
Beteiligten.
Politik und Gesetzgeber wollen reagieren. Im Koalitionsvertrag haben
Schwarz-Rot angekündigt: „Wir werden einen neuen Straftatbestand der
Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.“ Auch für uns Zahnärzte droht Ungemach in Form des
am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurfs der Länder
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption
im Gesundheitswesen. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser
Entwurf demnächst als Gesetz im Bundesgesetzblatt stehen wird.
Betroffen sein wird gerade auch der Materialeinkauf und -verkauf
und entsprechend wir Zahnärzte und die Dentalindustrie.
BDIZ EDI konkret I 01.2014
zum Beispiel Naturalrabatte.. Denn diese Materialien müssen dem
Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung gestellt werden, verdienen darf der Zahnarzt daran nichts. Fehler bei der Abrechnung
werden dann als Straftatbestände verfolgt. Probleme hinsichtlich
Bestechlichkeit entstehen nach dem vorgesehenen neuen § 299a
StGB schon dann, wenn der Zahnarzt als Gegenleistung für den
Einkauf eine Vergünstigung erhält, die
der Strafrichter als unlautere Bevorzugung im Wettbewerb interpretieren
könnte, ohne Rücksicht darauf, ob der
Zahnarzt die Materialien weiterverkaufen kann.
Neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll:
„§ 299a Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen
(1) Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder
die Führung der Berufsbezeichnung
eine staatlich geregelte Ausbildung
erfordert, im Zusammenhang mit
der Ausübung dieses Berufs einen
Vorteil für sich oder einen Dritten als
Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
bei dem Bezug, der Verordnung oder
der Abgabe von Arznei-, Heil- oder
Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuweisung
von Patienten oder Untersuchungsmaterial 1. einen anderen im
inländischen oder ausländischen Wettbewerb bevorzuge oder
2. sich in sonstiger unlauterer Weise beeinflussen lasse, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(…)“
Schwarze Löcher?
Die Zahnarztpraxis kennt vier verschiedene Arten von Material,
das eingekauft wird:
1. gesondert abrechenbares Material, das den Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung gestellt werden kann (beispielsweise
Implantate), 2. nicht gesondert abrechenbares Material, das
den Patienten nicht in Rechnung gestellt werden kann (der sogenannte Sprechstundenbedarf), 3.Legierungen in der Zahntechnik, die zum Tagespreis des Verkaufs abgerechnet werden,
4. Produkte rund um Zahnpflege, Life-Style und so weiter. Diese
Materialarten unterscheiden sich hinsichtlich des Verhältnisses von Einkaufspreis zu Verkaufspreis. Nur bei nicht gesondert
abrechenbaren Materialkosten (Sprechstundenbedarf = Praxismaterial) spielt die Frage, zu welchem Preis der Zahnarzt diese
einkauft, für die Abrechnung gegenüber dem Patienten keine
Rolle. Wenn er für diesen Bereich besondere Rabatte erhält, mindert dies eben seine Betriebskosten. Bei Zahnpflegeprodukten/
Life-Style kommt die Umsatzsteuerproblematik hinzu.
Probleme entstehen dann, wenn der Zahnarzt Vergünstigungen
erhält beim Einkauf von gesondert abrechenbaren Materialien,
Anfang Februar wurde der Gesundheitsausschuss im Deutschen
Bundestag damit beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wie der aussehen könnte, ist anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs des Bundesrates und der Stimmenverteilung im
Bundestag unschwer zu erraten. Die einzige Partei, die damals
Widerstand gegen die von der SPD geforderte Aufnahme des
spezifischen Straftatbestands in das Strafgesetzbuch geleistet
hat, war die FDP. Und die ist bekanntlich seit dieser Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag vertreten.
Der BDIZ EDI hat reagiert und einen Leitfaden zum Umgang mit
Materialeinkauf und Materialabrechnung erstellt.
Christian Berger
Präsident BDIZ EDI
3
4
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Antikorruptionsgesetz
10 ante portas
Inhalt
Hilferuf einer
8. Europa-Symposium
24 Patientin
BDIZ EDI Aktuell
66 in Barcelona
Events
Editorial
3
Nobel Biocare Symposium: Noch erfolgreicher Behandeln 98
Bundesregierung entdeckt Quellen des guten Lebens
6
Prothesenträger profitieren von
Antikorruptionsgesetzt ante portas
10
Mini-Implantaten von 3M Espe
18. Jahressymposium – und der BDIZ EDI wird 25
12
Aktionsbündnis erleichtert Implantatprophylaxe
17. Jahressymposium: Hier geht‘s lang
20
für Praxis und Patient
Hilferuf einer Patientin
24
Internationales Symposium von BioHorizons: Dubai 2014 103
Rückschau/Vorschau
28
Workshop von Biomet 3i:
adp-Newsletter: Depeschendienst für Mitglieder
30
Zwei für den digitalen Workflow
104
Kooperation zwischen BDIZ EDI und PZVD
34
3M Espe: Seminarprogramm 2014 ab sofort erhältlich
105
36. PZVD-Tag in Berlin: Duales System ja, aber …
36
Straumann bringt Dentalhandwerk
24. Gutachterkonferenz Implantologie
40
mit Automobilindustrie zusammen
106
10. Europäischer Workshop zur Parodontologie der EFP
108
Curriculum Implantologie:
100
102
Fit für die implantologische Praxis
42
Fortbildung mit Biomet 3i: Von den Besten lernen
109
BDIZ EDI-Kursprogramm 2014: iCAMPUS Community
46
Henry Schein: „Evolution goes Digital“
110
Implantatlösungen von Implant Direct –
Aktionsbündnis „gesundes Implantat“:
50
praxisnah und nachvollziehbar
AS-Akadmie: Für die Zukunft gerüstet
54
ITI Sektion geht 2014 mit stattlichem
Der BDIZ gratuliert
56
Fortbildungsangebot an den Start
In memoriam Professor Dr. Bernhard Broos
58
1. Synergiesymposium „Lust auf Zukunft?“
113
6. Swiss Biomaterial Days: „Weniger ist Mehr“
114
Periimplantitis im Praxisalltag
BDIZ EDI Aktuell Europa
Newsticker
112
Patienten- und anwenderfreundliche Implantologie
60
Staatliche Planung zur Niederlassung von
Gesundheitsdiensten: Mit EU-Recht vereinbar?
62
8. Europa-Symposium in Barcelona
66
mit dem KSI-System: Sanfte Implantologie
116
Straumann: Fortsetzung des Forum Young Professionals
116
Markt
Camlog: Interview mit Prof. Dr. Fernando Guerra
Ein anderer Blick auf die Freien Berufe:
Kent Nagano erhält Ehrenpreis in München
112
70
und Prof. Dr. Mariano Sanz
118
Nobel Biocare: Interview mit Dr. Bastian Wessing
122
Abrechnung & Recht
ITI World Symposium: Interview mit
Materialeinkauf und Materialabrechnung
Prof. Dr. h.c. David Cochran
124
Anwenderberichte und Innovationen aus der Industrie
126
in der Zahnarztpraxis
73
Fortbildung
Termine & Mitteilungen
Dr. Dr. Manfred Nilius:
Die intraossäre Anästhesie mit Anesto
94
Termine · Impressum
145
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Am 16. Dezember 2013 wurde der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD unterzeichnet. Von links nach rechts: Frank-Walter Steinmeier, Andrea
Nahles, Sigmar Gabriel, Angela Merkel, Horst Seehofer, Hermann Gröhe, Alexander Dobrindt, Volker Kauder und Gerda Hasselfeldt.
Foto: CDU/Tobias Koch/tokography.de
Bundesregierung entdeckt Quellen des guten Lebens
Schwarz-Rot will
alle glücklich machen
Selten ist eine Bundesregierung prosaischer und zugleich glücksverheißender gestartet: „Die Regierung der Großen Koalition will
die Quellen des guten Lebens allen zugänglich machen, das bedeutet, allen bestmögliche Chancen zu eröffnen.“ So steht es im
185 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Und
die wiedergewählte Kanzlerin, Angela Merkel, gibt sogar ein persönliches Versprechen: „Mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag
kann sichergestellt werden, dass es den Menschen 2017 noch einmal besser gehen wird.“ Angesichts des erfolgreichen Krisenmanagements der Kanzlerin in den vergangenen Jahren: Wer möchte daran zweifeln?
Doch die Frage stellt sich: Wird es angesichts der jetzt vorgenommenen Berliner
Weichenstellungen in der Arbeitsmarktund Sozialpolitik nicht noch ein böses
Erwachen geben – spätestens wenn die
heute 30- und 40jährigen spüren, welche
Lasten ihnen mit Erfüllung der rentenpolitischen Entscheidungen aufgebürdet
werden? Da könnten die als erste Amtshandlung der neuen Regierung ausgesetzte Beitragsermäßigung und der bis
2030 auf 22 Prozent steigende Rentenbeitrag nur ein Vorgeschmack auf jene
bitteren Wahrheiten sein, die es künftig
zu schlucken gibt.
6,5 Milliarden Euro jährlich kostet die
Einlösung des Wahlversprechens der
Union, Erziehungszeiten auch für Frauen
anzurechnen, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Das belastet die Rentenkasse
bereits ab Juli 2014. Die „Rente mit 63“,
sprich: nach 45 Beitragsjahren, ein Wahlversprechen der SPD, kostet jährlich bis
zu 3,1 Milliarden Euro. Hinzu kommen höhere Renten für Geringverdiener, steigende Erwerbsminderungsrenten, summa
summarum in den nächsten 15 Jahren
160 Milliarden Euro Mehrausgaben alleine in der Rentenversicherung. Bezahlt
wird das von Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern ebenso wie von den Rentnern
selbst, deren Rentenniveau aufgrund
höherer Rentenausgaben sinken wird.
Auch der Steuerzahler wird seinen Teil
zur Erfüllung dieser Versprechen leisten
müssen; die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Rentenversicherung steigen.
Schröders Agenda wird geschreddert
Dabei funktioniert das Zahlenwerk nur,
solange die Konjunktur läuft und die Erwerbslosenzahlen nicht steigen. Kaum
verwunderlich daher die massive Kritik
an den geplanten Wohltaten der Regie-
BDIZ EDI konkret I 01.2014
rung. Prominenteste Kritiker aus dem eigenen
Lager sind der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering und Altkanzler
Gerhard Schröder (SPD), dessen Agenda 2010
von der SPD-Frau Andrea Nahles nun geschreddert wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat
in ihrer Regierungserklärung Anfang Februar
darauf hinweisen, dass auch Schröders Reformkonzept für die Rente mit 67 den Rentenbezug
ohne Abschlag nach 45 Beitragsjahren beinhaltete. Neu geregelt werden soll, dass künftig
auch die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I
bis zu fünf Jahren angerechnet werden sollen.
Damit wird die Rentensystematik ausgehebelt;
entsprechend kritisch reagierte darauf der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund,
Dr. Herbert Rische. „Falsche Klientelpolitik“ hat
Prof. Bert Rürup der jetzigen SPD-Führung vorgehalten und auf den potenziellen Missbrauch
der geplanten Regelungen hingewiesen (FAZ
v. 31. 1. 2014). Fast scheint es, als wolle die Bundesregierung die demografischen Fakten verdrängen, die zur Sicherung der Rente und des
Rentenniveaus längere Lebensarbeitszeiten
erzwingen (Dabei könnten sich die Probleme
durch das Glücksversprechen der Koalition
sogar noch verschärfen: Glückliche Menschen
haben eine um 14 Prozent höhere Lebenserwartung, so eine Studie von Howell et al aus dem
Jahr 2007).
7
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Auch wenn sich Merkel, Seehofer und Gabriel
das Thema Gerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben haben, mit Generationengerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun. Was für die
Umweltpolitik seit langem gilt, das Prinzip der
Nachhaltigkeit, sollte endlich auch in der Sozialpolitik Einzug halten. „Hier müssen wir auch
an die zukünftigen Generationen denken, auch
ihnen schulden wir Solidarität“, so der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx in seinem
lesenswerten Buch „Das Kapital“ (2008).
Eine aktuelle Bertelsmann-Studie rechnet vor,
dass ein heute 13jähriger im Laufe seines Lebens 77 000 Euro mehr an Rentenbeiträgen
zahlen wird, als ihm an Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung zukommt. Besonders
pikant: Der Autor der Analyse, der Bochumer
Ökonom Martin Werding, hat 2011 an einem
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8
BDIZ EDI konkret I 01.2014
gutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung mitgearbeitet, einem Beratungsgremium der Bundesregierung zu
den Folgen des demografischen Wandels.
Vernichtende Kritik
der Sachverständigen
Das im November 2013 veröffentlichte Jahresgutachten des Sachverständigenrates
für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bringt es auf den Punkt: „Die aktuelle wirtschaftliche Situation und die gute
Position Deutschlands im Vergleich zu den
Krisenländern des Euro-Raums scheinen
bei vielen politisch Handelnden den Blick
auf die großen zukünftigen Herausforderungen verstellt zu haben. Doch diese
werden umso größer, je später und je weniger konsequent sie angegangen werden.“
Überdeutlich weisen die Wirtschaftsweisen
darauf hin, dass viele der angekündigten
Wohltaten, wie etwa die Mütterrente, die
Aufstockung von niedrigen Renten oder
großzügige Ausnahmen von der Rente mit
67, überwiegend zu Lasten der kommenden
Generationen gehen.
Fragt sich, ob der Sachverstand von Experten bei dem geplanten Kurswechsel im
Rentensystem überhaupt gefragt ist, fragt
sich aber insbesondere, was die Union als
eigentlicher Gewinner der Bundestagswahl im Herbst 2013 dazu gebracht hat,
wichtige ordnungs- und sozialpolitische
Grundsätze über Bord zu werfen. Als Antwort bekommt man den lapidaren Hinweis auf mangelnde Alternativen bei der
Regierungsbildung. Richtig ist, dass es im
Parlament, anders als das Wahl-ergebnis
es spiegelt, eine linke Mehrheit gibt, da sowohl die Liberalen als auch die AfD knapp
an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. So
erscheint das bürgerliche Lager im Bundestag unterrepräsentiert, was auch unter
verfassungspolitischen Gesichtspunkten
nachdenklich stimmen muss. Peer Steinbrück, der gescheiterte Kanzlerkandidat der
SPD, zog in einem Interview der Süddeutschen Zeitung folgendes Resumee: „Die
Sozialdemokratie hat die Wahl gewonnen
– mit Angela Merkel.“ Das empfinden auch
viele Mitglieder und Wähler der Union so.
Doch die Karawane zieht weiter.
BDIZ EDI Aktuell
Stillstand in der Gesundheitspolitik
Keinen Elan zeigt die Große Koalition –
bislang – beim Thema Gesundheit. Zu
weit lagen die Vorstellungen der Koalitionspartner auseinander, um eine Perspektive zu formulieren, wie auch hier auf
die Probleme der Demografie zu reagieren ist. Immerhin verzichtete die SPD in
den Gesprächen mit der Union frühzeitig
auf ihr Lieblingsprojekt, die Einführung
der Bürgerversicherung.
Auch bei der Krankenversicherung
kommt es zu Mehrbelastungen für Beitragszahler, zum einen durch die Anhebung der Versicherungsgrenze seit dem
1. Januar 2014, zum anderen durch die Änderung des pauschalen Zusatzbeitrages
(„kleine Kopfpauschale“) in der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten
eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, in den der bislang vom Arbeitnehmer allein zu tragende Beitragsanteil
von 0,7 Prozent einfließt.
Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem
ak tu ellen Gutachten auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Reformen, wie etwa die Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung (Bürgerpauschale), angemahnt.
Die Regierung marschiert in die entgegengesetzte Richtung. Das gilt ebenso
für die zusätzliche Regulierung der Gesundheitsversorgung. Statt auf mehr
Vertragsfreiheit zu setzen, wie vom Sachverständigenrat gefordert, werden alte
Steuerungselemente neu belebt, wird ein
neues Qualitätsinstitut gegründet und
die Macht des medizinischen Dienstes
der Krankenkasse gestärkt.
Regulierung bleibt Mittel der Wahl
Die Koalition will den Krankenkassen
„Freiräume“ schaffen, „um im Wettbewerb gute Verträge zu gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden
zu können“. Das wirft die Frage erneut
auf, ob Krankenkassen nun Unternehmen sind, für die das Wettbewerbs- und
Kartellrecht gilt, oder – so die derzeit
vorherrschende Meinung – nicht nach
allgemeinen Marktregeln zu beurteilen
sind. (In den Niederlanden war die „Privatisierung“ der Krankenversicherung
einer der wichtigsten Bausteine für eine
Reform des Krankenversicherungsrechts
im Jahr 2006.)
Zu den nennenswerten Aussagen des
Koalitionsvertrages im Kapitel Gesundheit zählt aus Sicht der Heilberufe die
Ankündigung, dass der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen
erbringen, flächendeckend ermöglicht
und leistungsgerecht vergütet werden
wird. Das kann man auch so lesen, dass
es bei delegierbaren Leistungen zu einer
Absenkung der Honorarsätze kommen
kann. Wie weit die Rahmenvereinbarung
zwischen dem PKV-Bundesverband und
der Bundesärztekammer zur Reform der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dem
Vorschub leistet, wird man sehen. Darüber hinaus sollen Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution
ärztlicher Leistung aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie
in die Regelversorgung überführt.
Zum Schluss: Das Gesundheitskapitel
wird eingeleitet mit einem Bekenntnis
zur Freiberuflichkeit. Aus Unionskreisen
war zu hören, dies sei gar nicht selbstverständlich gewesen und der SPD erst
in der Schlussredaktion „abgerungen“
worden. Ob der Preis dafür die Einführung eines neuen Straftatbestandes
der Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch
war? Dass die Koalition den Gerechtigkeitsbegriff auf die Forderung nach
kürzeren Wartezeiten ausdehnt, kommt
angesichts der zugespitzten Medienberichterstattung zu diesem Thema auch
nicht wirklich überraschend, da die Große
Koalition ja das Glück ihrer Bürger schützen und wahren will, indem die Quellen
guten Lebens für alle sprudeln. Ist das
nicht schön?
Ô
Rechtsanwalt Peter Knüpper
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10
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Foto: Bundesrat / Henning Schacht
Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen demnächst im Strafgesetzbuch
Antikorruptionsgesetz
ante portas
Nach dem Willen des Bundesrates soll der Paragraf 299a, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, neu in das
Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Das betrifft auch die Zahnärzte und gerade die implantologisch tätigen Zahnärzte. Wer
als Angehöriger eines Heilberufs im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als
Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, (…) kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Redaktion fragt bei BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak nach.
Am 27. Juni 2013 hat der Bundestag das
Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen beschlossen. Was ist Stand der Dinge?
Ratajczak: Der Gesetzentwur f der
schwarz-gelben Koalition scheiterte
in der letzten Sitzung des Bundesrates vor den Bundestagswahlen (20.
September 2013) am Widerstand des
Bundesrates, der am 5. Juli 2013 einen
eigenen Gesetzentwurf verabschiedet
hat. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wurde von der großen Koalition
in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Er geht über den vom Bundestag
beschlossenen Gesetzentwurf weit
hinaus und will einen eigenständigen
Straftatbestand der Bestechung und
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
als §299a in das Strafgesetzbuch implementieren. Die Verfolgung soll dadurch
erleichtert werden, dass die heimliche
Überwachung der gesamten Telekommunikation (Telefon, E-Mail) zugelassen
werden soll. Das kann nicht nur die NSA,
auch die deutschen Sicherheitsorgane
haben die entsprechende technische
Ausstattung. Besonders bedenklich ist,
dass der Straftatbestand Verhaltensweisen erfassen würde, die man gemeinhin
Christian Berger
Prof. Dr. Thomas Ratajczak
Präsident des BDIZ EDI
Justiziar des BDIZ EDI
BDIZ EDI Aktuell
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Foto: Bundesrat
Abstimmung des Bundesrates am 20. September 2013
bestenfalls als Versuch ansehen würde,
nämlich schon das bloße Fordern eines
Vorteils seitens des Zahnarztes oder das
bloße Anbieten eines Vorteils seitens
des Vertriebsmitarbeiters, selbst dann,
wenn die jeweils andere Seite das Ansinnen sofort ablehnen sollte. Da steckt
richtig Sprengstoff drin.
Gab es in der Vergangenheit – abgesehen
vom Globudent-Skandal – bereits Fälle,
in die Zahnärzte oder Ärzte verwickelt
waren?
Ratajczak: Ja, die gab und gibt es mit steigender Tendenz. Es sind jeweils Massenverfahren mit hunderten, oft tausenden
Beschuldigten. Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich von dem neuen
Recht eine erleichterte Verfolgbarkeit
dieser Delikte. Sie könnten sich künftig
auf den einfach nachweisbaren § 299a
StGB konzentrieren und die schwierig
nachzuweisenden Paralleltatbestände
des eventuellen Abrechnungsbetruges
zum Nachteil unter anderem der Patienten oder der eventuellen Untreue zum
Nachteil der Krankenkassen mehr oder
weniger außen vorlassen.
Inwieweit betrifft (kann es betreffen) die
Zahnärzte und implantologisch tätigen
Zahnärzte?
Berger: Das betrifft die Zahnärzte in
dreierlei Hinsicht: 1. Rabatte bei Laborarbeiten, die über das übliche Skonto
hinausgehen, müssen wie bisher an die
Patienten weitergegeben werden – oder
genauer: Rabatte über drei Prozent bei
zahntechnischen Leistungen. 2. Naturalrabatte, zum Beispiel bei Implantaten,
müssen ebenfalls weitergegeben werden
und 3. die zur Verfügung gestellten Geräte und Instrumente oder Medizinprodukte müssen so klar ausweisbar sein, dass
auch dort kein Verdacht auf Korruption
des betroffenen Zahnarztes entstehen
kann.
Inwieweit reagiert der BDIZ EDI?
Berger: Der BDIZ EDI weist seine Mitglieder seit Jahren auf die Problematik bei
Naturalrabatten und Instrumenten hin.
Angesichts der politischen Diskussion
zum Antikorruptionsgesetz haben wir
die Aufklärung nochmals intensiviert
und dazu auch eine eigene Publikation
herausgegeben, die den Mitgliedern in
Kürze zugeht. Der Beitrag zum Materialeinkauf ist zudem in dieser Ausgabe
unter „Abrechnung und Recht“ bereits
in Gänze veröffentlicht. Das Antikorruptionsgesetz und insbesondere der Materialeinkauf war zudem Thema einer
Gesprächsrunde mit den Geschäftsführern der führenden Implantathersteller,
die wir im Januar in Sindelfingen hatten.
Auch die Industrie ist in großem Maße
betroffen und stimmt mit uns überein,
dass auf die Gesetzeslage entsprechend
reagiert werden muss.
Ô
Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
AWU
Weitere Informationen
Sonderausgabe
Der BDIZ EDI hat eine Sonderpublikation
„Materialeinkauf und Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis“ herausgebracht, die den Mitgliedern demnächst
zugeht.
In dieser Ausgabe ist der komplette
Beitrag in der Rubrik „Abrechnung
und Recht“ bereits zu finden. Außerdem
ist die Broschüre auch im Online-Shop
des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org
käuflich zu erwerben.
Materialeinkauf
und Materialabr
echnung
in der Zahnar
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der implantologisch
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11
12
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
18. Jahressymposium – und der BDIZ EDI wird 25
25 Jahre
BDIZ EDI
014
1989 – 2
Implantologie 3.0 –
heute, morgen, übermorgen
Wer ein rundes Jubiläum feiert, blickt gerne und manchmal mit Wehmut zurück. 2014 wird der BDIZ EDI 25 Jahre alt und hätte
allen Grund, die eigene Vergangenheit in der oralen Implantologie zu zelebrieren, zumal er ein Teil der Erfolgsgeschichte ist. Während dies im Mitgliedermagazin BDIZ EDI konkret in der Jubiläumsausgabe ausführlich getan wird, unter dem Motto: Implantologie im Wandel, blickt der Verband mit seinem 18. Jahressymposium am 19. und 20. September 2014 in München in die Zukunft:
„Implantologie 3.0 – heute, morgen, übermorgen“ lautet die Devise.
Am erfolgreichen Konzept des Jahressymposiums wird sich indes auch 2014
nichts ändern: Hochwertige Fortbildung
im ansprechenden Ambiente eines 5-Sterne Hotels – natürlich mitten in Bayerns
Metropole München und an der Schwelle
zum Oktoberfest 2014. Zum ersten Mal an
der Seite des BDIZ EDI: die Oemus Media
AG, die den zweitägigen Event organisiert.
Praxisnahes
berufspolitisches Forum
Am Freitag findet das Berufspolitische Forum statt, mit Themen, die im Praxisalltag
akut sind: Umgang mit der Honorierung,
Patientenrechtegesetz, Behandlungsdokumentation, Hygiene und Medizinprodukte
sowie natürlich das vor der Tür stehende
Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Wie schnell der BDIZ EDI auf
kommende Gesetze reagiert, beweist die
jüngste Publikation zum Materialeinkauf.
Der 16-Seiter zeigt auf, was der Zahnarzt
künftig beim Materialeinkauf beachten
muss, um nicht unter den Straftatbestand
der Korruption im Gesundheitswesen zu
fallen. Das Berufspolitische Forum wird
wieder von BDIZ EDI-Präsident Christian
Berger geleitet. Am Freitag finden auch
die Workshops der Industriepartner sowie
Kurse der iCAMPUS Community für angehende Implantologen statt.
Wissenschaftliches Programm
mit vier Themenkomplexen
Der Höhepunkt des 18. Jahressymposiums wird natürlich das wissenschaftliche
Programm von Vizepräsident Professor
Dr. Dr. Joachim E. Zöller sein. Mit dem
ambitionierten Titel „Implantologie 3.0“
stellt er die Themenkomplexe Augmentation, Ästhetik, Lokalisation, Weichgewebsmanagement, CAD/CAM sowie
Periimplantitis für die Zukunft auf. „Die
Zeit der schönen Bilder ist endgültig
vorbei“, sagt Zöller. Wichtig sei vielmehr,
die Augen für die Problemstellungen in
der oralen Implantologie zu öffnen und
Konzepte für die Praxen zu entwickeln.
Aus diesem Grund erstellt die Europäische Konsensuskonferenz des BDIZ EDI
jedes Jahr einen Praxisleitfaden zu den
heißen Themen in der Implantologie.
2014 beschäftigt sich das Papier mit der
Implantatposition.
Mehr zum 18. Jahressymposium/25 Jahre BDIZ EDI liefern wir in der nächsten
Ausgabe des BDIZ EDI konkret und natürlich immer aktuell im Internet unter
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25 Jahre BDIZ EDI
Implantologie 3.0 – heute,
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Prof. Dr. Andreas Braun (DE), Dr. Dimitry Bulgin (HR), Prof. José Luis Calvo-Guirado (ES), Dr. Luca
Cantoni (IT), Dr. Neil Cooper (GB), Prof. Dr. Rafael Delgado-Ruiz (ES), Prof. Dr. Ashraf Abu Karaky (JO),
Prof. Dr. Rola Al Habashneh (JO), Dr. Zafer Abu Huwaij (JO), Dr. Daniel Escribano (ES),
Prof. Dr. Folegatti (IT), Dr. Ulrich Fürst (AT), Dr. David Garber (US), Dr. Giovanni Ghirlanda (IT),
Dr. Vittorio Giannelli (IT), Prof. Dr. Aslan Gökbuget (TR), Dr. Martin Hackenberg (DE), Dr. Sigurd
Hafner (DE), Dr. Enes Hodzic (HR), Dr. Boris Hrala (AT), Dr. Frank Kistler (DE),
Prof. (NY) Dr. Manfred Lang (DE), Dr. Henriette Lerner (DE), Dr. Domenico Massironi (IT), PD Dr. Jörg
Neugebauer (DE), Prof. Dr. Arthur Novães (BR), Prof. Dr. Hakan Özyuvaci (TR), Prof. Dr. Selim Pamuk (TR),
Prof. Dr. Gianpaolo Poli (IT), Dr. Pier Paolo Poli (IT), Prof. Dr. Christian Rauch (DE), Dr. Guillaume
Reys (FR), PD Dr. Dr. Daniel Rothamel (DE), Dr. Stephan Ryssel MSc. (DE), Prof. Dr. Dr. Anton Sculean
MS (CH), Prof. Dr. Miodrag Šcepanovic DMD MSc. PhD (SRB), Dr. Bernd Siewert (ES), Dr. Helmut
Steveling (DE), Dr. Takahiko Sugiyama (JP),Prof. Dr. Aslihan Üúümez DDS PhD. (TR),
Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner (DE), Dr. Michael Weiss (DE), Dr. Stefan Wentaschek MSc. (DE)
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Dr. Vincenzo Musella (IT), ZTM Tomonari Okawa (DE), ZT Lars Osemann (DE), ZTM Mario Parra (ES),
ZTM Roland Pardeller (IT), ZTM Sebastian Schuldes MSc. (DE), ZT Masaichi Tsuchiya (JP), ZTM Philipp
von der Osten (DE)
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Excellence in
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Dr. Georg Bayer
DGOI-Präsident
Landsberg am Lech/DE
ZT Stephan Adler
Landsberg am Lech/DE
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Excellence in Technology
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Melegnano/IT
14
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Stammzellen können vervielfältigt und differenziert werden. So werden bestimmte Körperzellen gewonnen, können Organe gezüchtet oder sogar Lebewesen
„geklont“ werden – wie im Fall des Klonschafs „Dolly“.
Interview mit dem Stammzellenforscher Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler aus Köln
Der Zahn der Zukunft
Wann können Zähne gezüchtet und verloren gegangene Zähne ersetzt werden? Das ist keine Zukunftsmusik, sondern rückt in
greifbare Nähe. Davon ist Professor Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler vom Institut für Neurophysiologie der Universität Köln überzeugt. Der Stammzellenforscher gehört zu einem Kompetenzteam aus 100 weltweit anerkannten Experten, die sich regelmäßig
an der Universität in Peking zusammentun, um über die Entwicklungsfähigkeit der verschiedenen Stammzellarten zu befinden.
In Deutschland hingegen läuft er oftmals hinterher. Hier fehlt es nicht nur an finanzieller Unterstützung. Professor Hescheler im
Interview mit Anita Wuttke.
Herr Professor Hescheler, an was forschen
Sie momentan?
Unser Forschungsgebiet ist die Stammzellenforschung und dazu gehört sehr
viel Grundlagenforschung, also die Frage,
wie sich Stammzellen entwickeln. Speziell
sind wir an Fragen der Verwendung von
Stammzellen in der regenerativen Medizin interessiert. Hier ist unser primäres
Ziel im Moment der Herzinfarkt. Wenn
der Herzmuskel durch einen Infarkt zerstört ist, lässt sich das durch kein Medikament wieder aufbauen, aber wir können
Stammzellen züchten, zumindest jetzt im
Tierversuch, und sie in das Infarktgebiet
einbringen. Wir haben gezeigt, dass sich
der Muskel wieder aufbauen lässt.
Wann ist das Verfahren reif für die Umsetzung?
Das ist immer so eine Frage. Vom Labor
zur Klinik, man nennt das den Translati-
onsprozess, ist es ein ziemlich aufwendiger Prozess und vor allem sehr kostenintensiv. Für Zellen, die wir im Labor
produzieren, erhalten wir sicherlich keine Genehmigung, um sie am Menschen
anzuwenden. Man muss also den Zwischenschritt über das GMP-Labor gehen,
das ist Good Manufacturing Practice,
also praktisch Reinstraum-Bedingungen.
Nur dort können wir die Zellen produzieren; das heißt, die gesamten Produktionsschritte, die jetzt im Labor funktionieren,
müssen auf diese Reinstraum-Technik
umgesetzt werden. Der Aufbau eines
Reinstraums ist extrem teuer. Bei uns
in Köln gibt es nur einen kleinen Reinstraum an der Blutbank, aber nicht für
unsere Zwecke. Das müsste heute alles
aufgebaut werden. Im Prinzip ist alles da
und wir müssten jetzt endlich einmal die
Investition haben, um diesen Schritt hinzubekommen.
Woher kommt die Investition – aus
Deutschland, Europa oder woher?
Ich bin derzeit auf allen möglichen
Ebenen tätig. Es wäre natürlich schön,
auch im Sinne des Patienten, wenn es
eine deutsche Investition sein könnte. Das Forschungsministerium hält
sich momentan aber sehr zurück. In
Deutschland erhält man sehr wenig
Forschungsförderung. Ganz anders in
Japan, wo das bereits als nationales Ziel
vereinbart worden ist und Milliarden
reinfließen – ebenso in den USA. Speziell in Kalifornien wurde eine Staatsanleihe von drei Milliarden Dollar getätigt,
über die die Stammzellforschung unterstützt wird. In anderen Ländern tut sich
ebenfalls etwas, wir hier in Deutschland
hinken leider sehr stark hinterher. Ein
weiterer möglicher Investor wäre die
Industrie. Aber hier wird natürlich nur
in Projekte investiert, die 100-prozen-
BDIZ EDI Aktuell
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hescheler
tig gewinnbringend sind. Es gibt eine
Analyse von einer Investmentbank, die
nennen das den Investitionsgap. Die
Grundlagenforschung wird über staatliche Programme recht gut gefördert,
wenn es dann in die Klinik geht, wird es
auch ein riesiges Geschäft werden. Aber
wir befinden uns genau in dieser Zwischenphase. Da muss es jetzt irgendwie
einen Anstoß geben.
Auch wenn Sie sich jetzt finanziell in einer
Zwischenphase befinden, wann wäre die
Anwendungsreife erreicht – oder anders
gefragt, wie lange dauert der Prozess?
Der Prozess kann erst dann beginnen,
wenn man die Investition hat. Das könnte
fünf bis zehn Jahre dauern. Wenn wir das
Geld haben und intensiv forschen können, kann es in fünf Jahren in die Klinik
gehen. Aber es muss natürlich eine hohe
Summe investiert werden, das ist klar.
Fühlen Sie sich in Deutschland von der Politik stiefmütterlich behandelt?
Ja, das kann man so sagen. Wir hatten
die große Stammzellendiskussion, die
im Stammzellen-Importgesetz endete,
was uns deutsche Wissenschaftler sehr
benachteiligt hat. Dadurch sind wir mehrere Jahre in den Rückstand geraten. Das
hat sich nur sehr, sehr schwer wieder
aufholen lassen. Auch heute, wenn wir
mit humanen embryonalen Stammzellen
arbeiten wollen, die wir eigentlich immer
noch als Vergleichssystem haben zu den
neuen induzierten pluripotenten Zellen
– das ist diese neue Technik aus Japan –,
da müssen Anträge geschrieben werden.
Es bindet viel Arbeitskraft.
das war uns aufgrund der Gesetzeslage verboten. Die Amerikaner sind dann
erst durch Jamie Thompson in das
Forschungsgebiet mit den humanen
Stammzellen reingekommen.
Sind andere Länder weiter als Deutschland?
Oh ja, Israel, England, Japan jetzt sehr
stark. Ich habe sehr gute Kontakte nach
China, dort gibt es inzwischen riesige
Programme.
Haben sie von Ihrem Knowhow profitiert?
Sie haben im Prinzip alles, was wir an der
Maus gemacht haben, auf Menschen
übertragen, und das hätten wir ohne
Probleme auch machen können. Humane Stammzellen zu etablieren, ist keine
Kunst, wenn man Zellen von der Maus
produzieren kann. Wenn wir die entsprechende Förderung gehabt hätten, könnten wir in Deutschland noch die absolute
Spitzenposition halten. Das wurde dann
aber leider aufgrund der politischen Situation völlig verspielt. Heute sind andere
Länder vorne.
Da waren Sie vor kurzem?
Ja, ich arbeite dort in einem ExzellenzProgramm. China versucht, exzellente
Professoren aus dem Ausland zu holen. Es
ist alles ein bisschen schade. Man könnte
das alles in Deutschland haben, andere
Länder sind da cleverer.
Dort gibt es mehr Förderung, aber das
Knowhow müsste doch in Deutschland
noch vorhanden sein?
Ja, das kann man mit Fug und Recht sagen, wir waren die allerersten. Damals
mit Anna Wobus, das war noch DDR, in
der Zeit der Wende, also 89/90, haben
wir die allerersten Versuche mit embryonalen Stammzellen an der Maus
gemacht. Menschliche Stammzellen
hat es damals noch nicht gegeben. Wir
hatten damals schon überlegt, und
hätten es auch in der Hand gehabt,
mit humanen Zellen zu forschen, aber
Welchen Einfluss nimmt die EU?
Unser Institut wird primär durch europäische Forschungsförderung unterstützt.
Ist das positiv?
Das war die Rettung, ansonsten hätte
ich mein Institut zumachen können. Ich
hatte die Möglichkeit, bei einigen EUProjekten als Koordinator tätig zu sein.
Hier ist schon viel Geld reingeflossen. Das
europäische Förderschema ist gerade für
die Stammzellenforschung sehr wichtig
und schön, weil man dadurch in Europa
zusammenarbeiten kann.
15
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Das ist länderübergreifend?
Ja, wir können in einem Konsortium mit
zehn bis 20 Partnern in ganz Europa
zusammenarbeiten. Das bringt die Expertise zusammen und es sind wirklich
tolle Programme. So etwas haben wir in
Deutschland gar nicht. Insofern ist die
europäische Forschungsförderung in
meinen Augen vorbildlich.
Wie lässt sich ihre Forschung auf die Zahnmedizin übertragen?
Leider habe ich hierzu keine eigenen Daten, aber eine Gruppe in Japan hat bereits Zähne gezüchtet auf der Basis von
Stammzellen. Man weiß, wie der Zahn
in der embryonalen Entwicklung entsteht. Der Trick dabei ist, dass man zwei
Stammzellen, also eine ektodermale und
eine mesodermale Stammzelle, zusammenbringen muss, dann wird ein Keim
gebildet – und wenn man diesen Keim
dann in den Kieferknochen einpflanzt, in
eine Zahnlücke, dann wächst ein richtiger
Zahn. Und das, finde ich, ist eine faszinierende Möglichkeit.
Wie weit ist hier der Stand der Dinge?
Wir befinden uns im Tierversuch. Es findet alles auf der Ebene von Tierversuchen
statt. Aber ich bin mir sicher, nachdem
diese Arbeiten in Japan begonnen haben,
dass sie dort sehr stark dabei sind, das
auf Menschen zu übertragen. Soweit mir
bekannt ist, haben wir diese Forschung
überhaupt noch nicht in Deutschland
aufgebaut.
Dann sind wir in Deutschland bereits ins
Hintertreffen geraten?
Definitiv. Wir könnten jetzt noch einsteigen, und wenn wir das wollten, könnten
wir auch große Programme starten.
Wie könnten Sie einsteigen?
Am Anfang steht immer die Finanzierung. Wissenschaftler sind auch Menschen und die müssen bezahlt werden,
außerdem braucht es Materialien. Mit
den Mitteln, die wir für unser Universitätsinstitut zur Verfügung haben,
kann man ein so großes Thema nicht
angehen. Wir könnten sicherlich die
BDIZ EDI Aktuell
Experimente wiederholen und auch
im Tierversuch zeigen, aber wenn wir
sagen, wir wollen in Deutschland die
ersten in der Zahnmedizin sein, dann
müsste ein größeres Forschungsinstitut gegründet werden. Mit unserer
Expertise könnten wir natürlich gut
einsteigen. Man könnte auch versuchen, Wissenschaftler aus Japan nach
Deutschland zu holen. Vieles wäre
möglich, aber zunächst müsste der
Wille da sein und man müsste die Finanzierungsgrundlage haben.
Warum sind Sie noch in Deutschland? Eigentlich könnten Sie anderswo einfacher
forschen und sicher haben Sie Angebote?
Ja sicher. In den USA hatte ich ein sehr
gutes Angebot …
… aber Sie wollen in Deutschland bleiben?
So 100-prozentig würde ich das nicht
mehr sagen. Vor ein paar Jahren war
ich noch der Meinung, es kann sich in
Deutschland etwas ändern, aber man
wird leider aber doch immer mehr enttäuscht. Wenn ich jetzt nochmal so
ein gutes Angebot bekommen würde,
würde ich vielleicht doch den Schritt
wagen.
Wenn man im Internet nach Ihrem Namen sucht, kommt ziemlich rasch die
Meldung, dass Sie vor ein paar Jahren mit
dem Staatsanwalt zu tun hatten, weil Sie
mit Ihrer Forschung angeblich das Gesetz
übertreten hätten. Das war ein ziemlicher
Hype in den Medien. Können Sie uns etwas
über die Hintergründe sagen?
Das war eine unschöne Sache. Wenn
man mit Stammzellen forscht, braucht
man eine Genehmigung. Diese sind
sehr allgemein gefasst, und wir waren
der festen Überzeugung, dass wir uns
in dem vom Robert-Koch-Institut abgesprochenen und festgelegten Rahmen
bewegen. Nach einem Personalwechsel
hat es der Nachfolger anders gesehen.
Anfangs gab es nur die Diskussion, wie
es auzulegen sei. Dass es dann auf die
Medienebene geraten ist, war unschön.
Letztlich hat die Staatsanwaltschaft ihre
Ermittlungen eingestellt.
Da haben Sie sich sicher unfair behandelt
gefühlt?
Sicher, wenn man sieht, was wir leisten,
das ist sicher nicht mit einem 8-Stundentag zu machen. Wir sind Tag und Nacht
am Arbeiten ...
Wie groß ist Ihr Team?
Ich habe relativ viele Mitarbeiter, so zirka
100 Personen, darunter sehr viele Studenten, die bei uns ihre Doktorarbeit oder
Diplomarbeit machen, dann sehr viele
ausländische Gäste, die mit einem Stipendium kommen – und die kommen im
Prinzip alle, um etwas zu lernen. Hört sich
nach viel an, es sind aber nicht die Mitarbeiter, die eine Grundausbildung haben,
und damit ein großes Forschungsprojekt
angehen können, deshalb bewegen wir
uns immer noch in der Grundlagenforschung und müssen dann entsprechende
kleinere Forschungsprojekte definieren,
um eine Doktorarbeit zu machen. Das
bringt uns zwar auch voran, aber natürlich nicht in dem Maße, wie mit einem
gutausgebildeten Mitarbeiterstab.
Ich möchte nochmals auf den nachwachsenden Zahn zurückkommen. Wann kann
damit gerechnet werden, dass der Zahn
in „Serie“ geht?
So wie es in den japanischen Publikationen dargestellt wird, funktioniert es. Es
scheint auch so zu sein, dass der Zahn
in der Lage ist, je nachdem, wo der Keim
eingepflanzt wird, ein Schneidezahn zu
werden oder ein Backenzahn. Warum das
so ist, muss aber auch noch in Grundlagenversuchen herausgefunden werden.
Aber es wurde noch nicht am Menschen
getestet?
Nein, die Japaner stehen natürlich vor dem
gleichen Problem. Bei Menschen muss es zunächst auf GMP-Ebene und in ReinstraumTechnik durchgeführt werden; und auch
da ist natürlich die Investition notwendig.
Wenn es dann wirklich in die Kommerzialisierung geht, wird nicht mehr in wissenschaftlichen Publikationen darüber berichtet, deshalb weiß ich nicht genau, welchen
Stand wir haben. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es dort vorangetrieben wird.
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Einen Zahn zu züchten gehört zu den einfacheren Dingen in der Stammzellenforschung, meint Professor Hescheler.
Könnten Sie dennoch eine Nummer nennen. Sind wir in fünf Jahren/
in zehn Jahren soweit?
Generell sind das die einfacheren Dinge, also einen Zahn zu züchten
oder bei Herzinfarkt. Hier handelt es sich um einen Pumpmuskel,
auch der Zahn ist ein relativ einfaches Gebilde sowie auch Knochen.
Der Knochen muss aber schon vorhanden sein?
Man kann auch Knochen züchten aus Stammzellen. Also nochmal: Bei
den einfachen Strukturen bewegt es sich im Bereich von fünf bis zehn
Jahren durch intensive Forschung. Wenn man allerdings auf andere
Organe schaut – das komplexeste ist sicherlich das Gehirn – sieht es
anders aus. Wenn in der Öffentlichkeit gesagt wird, man könne Alzheimer behandeln, dann bin ich eher skeptisch, weil das Gehirn ein
unglaublich komplexes Organ ist. Da gibt es tausende Synapsen und
wenn ich hier eine Stammzelle einbringe, ist nicht gesagt, dass sich
die Synapsen auch genauso wieder ausbilden, wie es sein müsste. In
diesem Bereich gibt es noch keinerlei Forschung: Wie Stammzellen
ins Gehirn implantiert werden und wie sie sich funktionell einbauen.
Hier würde ich von zehn bis 20 Jahren sprechen.
Entschuldigung, zehn bis 20 Jahre, das klingt überschaubar …
… wenn man sieht, welche Fortschritte die Stammzellenforschung
gemacht hat. Das ist explosionsartig entstanden. Wir lernen immer
mehr; wir können das Differenzierungsverhalten der Zellen immer
besser beherrschen. Außerdem reden wir hier von Massenkulturen
– es sind nicht mehr nur 1000 Zellen, wir können heute hunderte
Milliarden Zellen in einem Ansatz züchten. Die Basistechniken sind
alle da. Nur, im Moment hapert es an der Umsetzung: Wie komme ich
von diesen Techniken sicher zur klinischen Anwendung?
Was wünschen sie sich für die Zukunft, wo sehen Sie die Forschung in
zehn Jahren. Was müsste sich in Deutschland ändern?
Wenn ich mal Politiker spielen dürfte, wäre mein Vorschlag, viel mehr
Verbundprojekte zu bilden; das ist kein Forschungsthema für Einzelkämpfer. Leider ist es im Moment in Deutschland so, dass viele
Gruppen glauben, sie könnten es alleine lösen. Ich bin überzeugt,
dass dies nicht geht. Es muss im Verbund geschehen, also 20 bis
30 Gruppen, die sehr eng zusammenarbeiten. Vielleicht könnte man
die zehn besten Gruppen eines Gebiets zusammenziehen, für sie
17
18
BDIZ EDI konkret I 01.2014
ein eigenes Institut bauen, damit sie dort
gemeinsam arbeiten und dann vielleicht
auch ganz andere Arbeitstechniken entwickeln können und Geräte haben, die
sie gemeinsam nutzen. Ähnlich wie das
in der Kernphysik war. So haben auch die
Physiker festgestellt, Teilchenphysik ist
kein Thema für einzelne Institute. Zentrale Projekte wären eine gute Lösung, bei
denen auch jeder mitmachen kann.
Kann das die Forschung nicht selbst entscheiden?
Nein, dazu brauchen wir eine Entscheidung des Forschungsministeriums, das
die Gelder verteilt.
Was wünschen Sie sich von der Politik?
Ich würde mir wünschen, dass man die
Strukturen aufbaut, damit man Forschung machen kann und letzten Endes
die finanzielle Unterstützung erhält.
BDIZ EDI Aktuell
Leider ist es so, dass wir mit den jetzigen Mitteln vielleicht so weitermachen
können wie bisher, aber wir können den
Sprung in die Klinik nicht schaffen – das
ist schon absehbar.
Wenn sich nichts weiter bewegt, wird
Deutschland in der Forschung nicht mehr
vorne mitspielen – oder tun wir das schon
nicht mehr?
Wir haben im Prinzip schon verloren. Es
wird so kommen, dass in anderen Ländern große Kliniken für regenerative
Therapien entstehen werden. Ich denke,
es wird sich dann etwas ändern, wenn
wir unsere Patienten alle außer Landes
schicken müssen. Das wird auch ein hoher Kostenfaktor für die Krankenkassen
sein, denn das Ausland lässt sich dann
von Deutschland im Nachhinein seine
Forschung zurückbezahlen. Eine Behandlung, die wir hier für 1 000 Euro anbie-
ten könnten, könnte dann 100 000 Euro
kosten. Das wird solche Ausmaße annehmen, dass unser Krankenkassensystem komplett zusammenbrechen wird.
Dann werden die Politiker merken, dass
sie einen Fehler gemacht haben – leider
erst dann! Wir haben bereits vor zehn
Jahren vor dieser Entwicklung gewarnt,
und Sie können mir glauben, ich habe
das gegenüber jedem Politiker erwähnt,
dem ich begegnet bin, aber es passiert
nichts. Man wird dann später versuchen,
die Technik wieder nach Deutschland zu
importieren. Doch dann wird es sehr, sehr
teuer werden.
Herr Professor Hescheler, vielen Dank für
dieses interessante Gespräch.
Ô
AWU
Curriculum Vitae
Ausbildung, Forschungstätigkeit und berufliche Erfahrungen
Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Hescheler studierte von 1978 bis 1984
Medizin an der Universität des Saarlandes in Homburg an
der Saar und schloss es mit der Approbation mit summa cum
laude als Arzt ab. Anschließend war er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am II. Phyiologischen Institut tätig und untersuchte die „Hormonelle Regulation von Ca2+-Strömen in der
Herzmuskelzelle“. Im Dezember 1988 folgten die Habilitation
mit der venia legendi für das Fach Physiologie an der Universität des Saarlandes und bis 1993 seine Zeit als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Pharmakologie an der Freien
Universität Berlin. Im Mai 1991 wurde er zum Akademischen
Oberrat ernannt und 1992 zum Visiting Associate Professor
der University of Vermont/USA, an der er ein gemeinsames
Forschungsprojekt mit Prof. Dr. Mark Nelson inne hatte. Im
Juni 1993 folgte der Ruf auf die C4-Professur für Physiologie
an der Martin-Luther-Universität Halle und im August desselben Jahres der Ruf auf die C4-Professur für Physiologie an
der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Im Folgejahr wurde
er zum Professior und Geschäftsführenden Direktor am Institut für Neurophysiologie der Universitätskliniken zu Köln
ernannt und im Julie 1998 zum Visiting Professor der Tongji
Medical University in Wuhan/China. Zwei Jahre später folgte die Ernennung zum federführenden Vertrauensdozenten
der Studienstiftung der Deutschen Volkes und im April 2001
die Ernennung zum Visiting Professor der University of Texas,
Huston/USA sowie im September 2003 die Ernennung zum
Gastprofessor an der Universität Xian/China. Nur ein Jahr darauf wurde er Gründungspräsident der Deutschen Gesellschaft
für Stammzellforschung. Im März 2004 folgte die Ernennung
zum Koordinator des Europäischen Konsortiums FunGenES
(„Functional Genomics of Engineered Embryonic Stem Cells“,
das durch das 6. Rahmenprogramm der Europäischen Union
unterstützt wurde. Im März 2006 wurde er zum Koordinator
des Europäischen Konsortiumg Crystal („CRYo-banking of Stem
Cells for human Therapeutic AppLication“), das ebenfalls im
6. Rahmenprogramm der Eurpopäischen Union Unterstützung fand. Im April 2008 folgte die Ernennung zum Koordinator des Europäischen Konsortiums ESNATS („Embryonic
Stem cell-based Novel Alternative Testing Strategies“), das
vom 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union unterstützt
wurde. Ein Jahr später wurde ihm der Ehrendoktor der Tongji
Medical University in Wuhan verliehen. Im Januar 2012 folgte
die Ernennung zum Koordinator des Europäischen Konsortiums Detective („Detection of endpoints and biomarkers of
repeated dose toxicity using in vitro systems“), das wieder im
7. Rahmenprogramm der Europäischen Union und der Kosmetischen Industrie (COLIPA) Unterstützung fand. Im September
desselben Jahres folgte die Verleihung einer „Certificate of
Appreciation“ durch das Royan Institute for Stem Cell Biology
and Technology in Teheran/Iran.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Hescheler
Institut für Neurophysiologie
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
17. Jahressymposium in München zum Thema „Ihre Praxis – fit für 2014“
Hier geht’s lang
„Machen Sie Ihre Praxis fit für 2014“ lautete die Aufforderung des BDIZ EDI zum 17. Jahressymposium, das im Dezember 2013 im
Zahnärztehaus von München stattfand. Hauptreferent war der Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) in München, Prof. Dr. Günter Neubauer, der im BDIZ EDI konkret 3/2013 die Bürgerversicherung als ökonomisch unsinnig bezeichnet
hatte und beim Symposium über die Zukunft der Krankenversicherung referierte.
Eines der Ziele des Symposiums war es,
den Teilnehmern wichtige Hinweise im
Umgang mit der GOZ 2012 zu liefern.
Welche Leistungskürzungen sind häufig und wie können sie widerlegt werden? Auf welche Urteile kann man sich
weiterhin verlassen? Welchen Anforderungen muss die Dokumentation heute
genügen? Auch das Umfeld der GOZ
2012 sollte optimal genutzt werden: Es
ging um Dokumentation und Patientenrechte und um die Abrechnung bei GKV,
PKV und Selbstzahlern. Das Symposium
zeigte auf, welche Möglichkeiten und
Grenzen das duale Krankenversicherungssystem hat und was nach einem
eventuellen Umbau des Systems geschieht. Als Referenten traten auf: Prof.
Dr. Günter Neubauer, der Münchner
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Peter Knüpper, der Präsident
der Privatzahnärztlichen Vereinigung
Deutschlands, Dr. Wilfried Beckmann,
BDIZ EDI-Präsident Christian Berger
und BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas
Ratajczak.
Prof. Dr. Günter Neubauer bestätigte, was
viele der niedergelassenen „Leistungserbringer“ längst ahnen: Die Industrie-länder und insbesondere Deutschland haben
ein gesundheitsökonomisches Fundamentalproblem. Zu deutsch: die Schere
zwischen Ausgabe- und Einnahmefaktoren geht immer weiter auseinander.
Lebensstil, Kapazitäten, der demografische Faktor und der medizinische Fortschritt stiegen im Bedarf zwei bis vier
Prozent pro Jahr an, während demgegenüber Einkommens- und Beschäftigungslage, das sozialversicherungspflichtige
Einkommen, Versicherungspflicht, Einbeziehung der PKV und die Reduktion des
Leistungskataloges für die GKV nur zu einem Zuwachs von ein bis zu drei Prozent
pro Jahr führten. Analog dazu der Bereich der Zahnmedizin. Die Finanzierung
insbesondere über die GKV hinke dem
wissenschaftlichen Fortschritt hinterher
mit dem Ergebnis, dass Mittelknappheit
herrsche. Dabei steige der Bedarf auch an
zahnmedizinischen Leistungen, weil die
Menschen heute bis ins hohe Alter ihre
Zähne erhalten könnten und wollten.
Den Lückenschluss soll eine höhere prozentuale Zusatzbeteiligung bei der Krankenversicherung schaffen. Für Neubauer,
der das GKV-System spätestens seit dem
GKV-Finanzierungsgesetz 2010 mit dem
gesetzlich festgesetzten Krankenkassensatz in der Schieflage sieht, eine andere
Form der abgeschafften Praxisgebühr.
Eine Möglichkeit zur Entschärfung sei,
die zahnärztlichen Leistungen aus dem
Pflichtkatalog zu nehmen. Allerdings, so
fürchtet er, werde sich der Wahlleistungskatalog heute noch nicht durchsetzen
lassen. Er ist sich aber sicher: „Übermorgen kommt das so!“
Prof. Dr. Günter Neubauer, Präsident des Instituts
Peter Knüpper, Rechtsanwalt und Hauptgeschäfts-
Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahn-
für Gesundheitsökonomik in München (IfG)
führer der Bayerischen Landeszahnärztekammer
ärztlichen Vereinigung Deutschlands
Situation der GKV
BDIZ EDI Aktuell
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Konzentration auf die GOZ 2012: für BDIZ EDI-Präsident Christian Berger ist sie eine „Nullnummer“.
Fokus auf die Ausbildung
Die demografische Entwicklung führt
laut Neubauer zu einer Verschärfung des
Finanzierungsproblems, weil es anhand
der Hochrechnungen immer weniger
erwerbstätige Einzahler geben werde.
Im Jahr 2060 seien es 18 Millionen Erwerbstätige weniger – dafür mit einem
steigenden Anteil an Menschen im Rentenalter. Eine mögliche Entlastung sieht
der Gesundheitsökonom darin, dass die
Menschen künftig – und nach Art des
Berufs abgestuft – länger arbeiteten. Die
Ausbildung sieht er als das A und O an.
Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI
Der Mindestlohn hingegen sei keine Lösung. Man müsse die Menschen so ausbilden, dass sie sich den Mindestlohn
verdienten.
Langfristig sieht Prof. Dr. Günter Neubauer eine Dreiteilung der Gesundheitsversorgung kommen mit einer Basisversorgung und Einheitstarif in der GKV und
Basistarif in der PKV, eine freiwillige
Zusatzabsicherung mit Wahltarifen in
der GKV auf der zweiten Ebene sowie
die Selbstzahler als dritten Markt. Der
Zahnersatz wird seiner Ansicht nach in
der zweiten Ebene angesiedelt sein, Im-
Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI
plantate wie bisher sogar auf die dritte
Ebene entfallen.
Die Gesundheitswirtschaft im Allgemeinen bewertet Prof. Dr. Günter
Neubauer als klassischen Wachstumsbereich, weil ein „unendlicher Gesundheitsbedarf“ herrsche. „Wer in diesem
Sektor arbeitet, wird nie arbeitslos.“
Auch hier die Einschränkung: „Aber
vielleicht ist irgendwann kein Geld
mehr da.“ Die Selbstzahler werden
nach seiner Einschätzung immer noch
mehr mobilisiert werden können. Die
Privatversicherer haben nach Aussage
Neubauers den riesigen chinesischen
Markt für sich entdeckt. Immerhin
seien zehn Prozent Chinesen mehr
als 50 Prozent Deutsche. So habe die
Ergo-Versicherung bereits mehr privatversicherte Chinesen als Deutsche. In
Deutschland wird seiner Ansicht nach
die PKV-Grundsicherung die Kampfzone
der nächsten Zeit sein.
Den Umgang mit der GOZ 2012 beleuchtete BDIZ EDI-Präsident Christian Berger.
Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Novellierung habe sich über das Offensichtliche – die Nichtanhebung des Punktwertes – hinaus bestätigt, dass die Probleme
größer geworden seien. Die medizinische
Notwendigkeit vieler Leistungen werde
21
22
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Letzte Hinweise vor dem Start: Christian Berger und Professor Dr. Günter
Immer weniger Beitragszahler versus steigende Kosten. Prof. Dr. Neubauer
Neubauer.
zeigt auf, wie die Schere bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
auseinandergeht.
bestritten, die zahnärztlichen Begründungen zunehmend in Frage gestellt. „Die
Analogabrechnung gewinnt in Folge der
jahrzehntelangen Nichtanpassung der
GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung
an Bedeutung.“ Der BDIZ EDI hatte bereits
Anfang 2013 Empfehlungen zur Analogieberechnung herausgegeben, die mehr als
300 Analogpositionen benennen.
Peter Knüpper sprach über die mit dem
Patientenrechtegesetz einhergehende
Anforderungen an den Behandler. Dem
Gesetz zufolge müsse jede Behandlung
nach „aktuellem Standard“ durchgeführt
werden. Aber wer hat diesen Standard
definiert? Leitlinien könnten kein Sachverständigengutachten ersetzen und
nicht unbesehen als Maßstab für den
Standard übernommen werden, stellte er
klar. Es gebe kein Regelwerk, aus dem sich
zuverlässig der Stand der Wissenschaft
ablesen ließe. Sein Rat: die partizipative
Entscheidungsfindung, Shared Decision
Making. Das Gespräch über den Standard
habe Legitimierungs- und Entlastungsfunktion – wenn sie schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten – Behandler
und Patient – unterzeichnet sei. Auch das
Aufklärungsgespräch müsse dokumentiert sein, was bei Rechtsstreitigkeiten
entscheidend sein könne.
Uschi Zolper managte die Anmeldung im Zahnärztehaus von München.
Medizinische Leistung und
Behandlungspreis
Für Dr. Wilfried Beckmann, der über die
Selbstzahlerpraxis im Wandel der Zeit referierte, bestimmen klar Befund und Diagnose den Behandlungsplan. Das sei die medizinische Leistung. Der Behandlungspreis
setze sich aus dem kalkulierten Zeithonorar für Praxis und Labor zusammen. Aus
der eigenen Praxis berichtete Beckmann,
wie sich der angestrebte Praxisgewinn
zusammensetzen müsse: aus steuerlich
relevanten Betriebsausgaben und dem
angemessenen Unternehmerlohn. Der
Patient hingegen werde im Beratungsgespräch zunächst generell über die für ihn
beste Behandlung informiert.
Prof. Dr. Thomas Ratajczak lieferte Fälle von Erstattungsproblemen aus dem
Praxisalltag sowie aktuelle Urteile und
ging insbesondere auf die Abgrenzung
von Zahnbehandlung, Zahnersatz und
die vorbereitenden Maßnahmen ein.
„Implantate und deren vorbereitende
Maßnahmen müssen zahnmedizinisch
immer als Zahnersatz gewertet werden.“ Als einzige Ausnahme nannte er
Verankerungsimplantate in der KFO.
Vorbereitende Maßnahmen seien zwingend erforderliche Behandlungen, um
nachfolgende Behandlungen durchführen zu können.
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24
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Versicherung zahlt nur für vier Implantate im Unterkiefer
Hilferuf einer Patientin
Im Januar erreichte den BDIZ EDI folgender Hilferuf der Patientin Brigitte B. aus dem Großraum München (Name geändert). Ihre
Versicherung reduzierte die Zuzahlung zur Implantatbehandlung im Unterkiefer um 30 Prozent mit der Begründung, dass gemäß Indikationsklasse III vier Implantate zur Verankerung der Prothese vorgesehen seien. Bei Brigitte B. sind sechs Implantate
gesetzt worden.
Brigitte B. an den BDIZ EDI
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Krankenversicherung mindert ihre Leistung für meine neue herausnehmbare UK-Totalprothese um knapp 30 Prozent
mit der Begründung, gemäß Ihrer Indikationsklasse III seien für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im
Unterkiefer vier Implantate vorgesehen. Mir sind aber sechs Implantate gesetzt worden. Das hat sicherlich seinen Grund.
Bevor ich mich jetzt an meinen Zahnarzt wende (zu dem ein jahrelanges Vertrauensverhältnis besteht), damit er mir für die
Krankenversicherung gegebenenfalls eine schriftliche Begründung seines Handelns gibt, würde ich gerne wissen, was der
Begriff „Indikationsklasse III“ bedeutet. Ich vermute, dass andere Indikationsklassen auf außergewöhnliche Kiefersituationen
zugeschnitten sind.
Ich bin mit meinen Zähnen leider kein Regelfall. Mir wäre sonst niemals die Tortur angeraten worden, mich für eine implantatgestützte Totalprothese zu entscheiden und das auch noch mit zwei Implantaten mehr als „notwendig“.
Antwort des BDIZ EDI
Sehr geehrte Frau B,
solche „Missverständnisse“ produzieren Krankenversicherungen nicht selten.
Die Indikationsklassen zur Regelfallversorgung (siehe unten oder bei http://www.konsensuskonferenz-implantologie.de/ )
sind allgemeine Grundsätze und eben keine individuellen Vorgaben, deshalb habe ich den letzten Satz fett hervorgehoben.
Die Indikationsklasse III betrifft den zahnlosen Kiefer – aber eben den Regelfall und nicht zum Beispiel einen zahnlosen Kiefer
mit bereits erfolgtem Knochenschwund.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Zahnarzt – wenn er das wünscht, kann er sich gern mit uns in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße
Ch. Berger, Präsident
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26
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Indikationsklassen für Implantatversorgung zur Regelversorgung
Die Konsensuskonferenz hat am 5. Juni 2002 die 1973
erstmals vom dem Gründungsvorsitzenden des BDIZ,
Prof. h.c. Egon Brinkmann aufgestellten und vom Gutachterausschuss des BDIZ 1994 fortgeschriebenen Indikationsklassen neu beschrieben und eine Präambel aufgenommen:
Präambel:
Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der
8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen
und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahns individuell
kritisch zu würdigen. Da dieses Optimum aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomische, wirtschaftliche)
nicht immer erreicht werden kann, sind die nachfolgenden
Regelfallversorgungen aufgestellt.
Die Regelversorgung sieht folgende
Indikationsklassen vor:
• Klasse I:
• Klasse II:
• Klasse II a:
• Klasse III:
Einzelzahnersatz
Reduzierter Restzahnbestand
Freiendsituation
Zahnloser Kiefer
Definition der Regelfallversorgungen
Frontzähne
Klasse I a:
• Wenn bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 1 Implantat je fehlendem Zahn.
• Wenn bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 2 Implantate sollen die fehlenden Zähne ersetzen.
Seitenzahnersatz
Klasse I b:
Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so soll bei nicht behandlungsbedürftigen
Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat
ersetzt werden.
Klasse II:
Reduzierter Restzahnbestand – Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist
die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik
Freiendsituation
Klasse II a:
Zähne 7 und 8 fehlen:
Zähne 6 bis 8 fehlen:
Zähne 5 bis 8 fehlen:
Zähne 4 bis 8 fehlen:
keine Indikation zur Implantation
1 bis 2 Implantate
2 bis 3 Implantate
3 Implantate
Zahnloser Kiefer
Klasse III:
• Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes:
im zahnlosen Oberkiefer 8 Implantate, im zahnlosen Unterkiefer 6 Implantate.
• Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes: im Oberkiefer 6 Implantate, im Unterkiefer 4 Implantate.
Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne,
sodass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.
Antwort Frau B.
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Ich wende mich jetzt – wie von vornherein beabsichtigt – an meinen
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28
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
RÜCKSCHAU
Versicherungsmarkt für Hebammen bricht zusammen
Urteil des AG Berlin-Pankow/Weißensee
GOZ-Nrn. 2197 und 2290
berechnungsfähig
Ab dem Sommer 2015 haben freiberuflich tätige Hebammen
in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr, teilte der
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) in einer
Pressemeldung mit. Dies bedeute das Aus für die Versorgung
der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen,
insbesondere mit Geburtshilfe. Die Nürnberger Versicherung
steige zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aus. „Die Lage auf dem
Versicherungsmarkt führt zum Zusammenbruch der Versorgung mit Geburtshilfe. Das ist eine absurde Situation“, sagt
Martina Klenk, die Präsidentin des DHV. Ruth Pinno, Vorsitzende
des BfHD verdeutlicht: „Das bedeutet Berufsverbot für die freiberuflichen Hebammen (…). Der Markt für die Versicherung von
Hebammen reguliert sich nicht mehr selbst. Die Folgen sind
dramatisch, der Beruf ist akut von der Vernichtung bedroht.“
Die Hebammenverbände fordern eine grundlegende Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze für Hebammen.
Ô
Das AG Berlin-Pankow/Weißensee hat am 10. Januar 2014
(Aktenzeichen 6 C 46/13) die Berechnungsfähigkeit der GOZNr. 2197 bei Eingliederung eines Klebebrackets und der Nr. 2290
für das Ausligieren von Bögen anerkannt. Beklagte war ein Versicherungsunternehmen, das die vollständige Erstattung einer
Liquidation verweigerte. Nach diesem Urteil ist die Nr. 2197
(adhäsive Befestigung) neben der Nr. 6100 abrechenbar. Nach
Ansicht des Gerichts ist die Teilformulierung „Klebe…“ im Leistungstext der Nr. 6100 lediglich der semantischen Vollständigkeit geschuldet. Die Verklebung selbst könne aber unstreitig in
unterschiedlicher Weise erfolgen. Für die Durchführung einer
adhäsiven Befestigung sei in der Neufassung der GOZ mit der
Nummer 2197 eine Gebührenziffer geschaffen worden. Die
beispielhafte Aufzählung von Versorgungsformen beim Text
zur Nr. 2197 sei nicht abschließend. Zusätzlich erachtet das
Gericht auch die Berechnung der Nr. 2290 GOZ („Entfernung
einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers oder
Steges oder ähnliches“) für das Entfernen eines kieferorthopädischen Bogens beziehungsweise Teilbogens als rechtens.
Auch hier war das Gericht der Meinung, dass die Aufzählung
im Leistungstext der Nr. 2290 nicht abschließend ist. Weiterhin
handele es sich bei der Entfernung von Bögen um eine derart
umfangreiche Leistung, dass hierfür eine eigenständige Vergütung geschuldet werde. Zudem sei es üblich, dass zahnärztliche
Behandlungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aus verschiedenen Abschnitten der GOZ berechnet würden. Die Bögen einer
Multiband-Apparatur seien über einen Zeitraum von mehreren
Jahren konzipiert. Auch Kronen und Brücken könnten in so einem langen Zeitraum erneuerungsbedürftig werden.
Ô
Quelle: Pressemeldung des BfHD
Quelle: diverse
„Absurde Situation“
Neujahrsempfang von BZÄK und KZBV
Im Dialog mit den Mandatsträgern
Der Neujahrsempfang von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) Ende Januar 2014 in
Berlin gab vor dem Hintergrund der neu konstituierten Ausschüsse des Deutschen Bundestages, speziell des Gesundheitsausschusses,
einen Einstieg zum Dialog mit den neuen und alten Mandatsträgern, heißt es im „Klartext“ der Bundeszahnärztekammer. BZÄK-Präsident
Dr. Peter Engel forderte die Politik in seiner Rede auf, sich den Fragen zur Reform des dualen Gesundheitssystems sowie der Frage, wie die
(zahn-)medizinische Versorgung in Deutschland zukunfts- und demografiefest gestaltet werden könne, zu stellen. Hier gelte es, zügig
Regierungsverantwortung gegenüber den rund 70 Millionen gesetzlich und den rund 10 Millionen privat Krankenversicherten zu übernehmen und gleichfalls gegenüber den 88 000 Zahnmedizinern und ihren über 300 000 Angestellten. Jens Spahn (CDU/CSU), MdB, erklärte
in seinem Grußwort, dass in dieser Legislatur der Fokus auf Versorgungsfragen läge. Dem schloss sich Hilde Mattheis (SPD), MdB, an. Die
Infrastruktur für die Patienten sei ein zentrales Thema. Harald Weinberg (Die Linke), MdB, betonte die Bedeutung der Freiberuflichkeit, die
im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei, aber auch das weiterbestehende Interesse der Linken an einer solidarischen Bürgerversicherung.
Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, verwies auf den Reformstau, der angegangen werden müsse, zum Beispiel bei der PKVBeitragshöhe. Zudem warnte er vor allem vor kammerkritischen Tendenzen in Europa.
Ô
Quelle: Klartext der BZÄK
BDIZ EDI Aktuell
VORSCHAU
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Gutachterkonferenz am 12. Juli 2014 in Frankfurt am Main
Richter, Anwälte, Gutachter
Neueste Publikation des BDIZ EDI
Broschüre „Materialeinkauf
und Materialabrechnung“
Der BDIZ EDI hat Anfang März 2014
eine neue Publikation herausgegeben,
die sich mit dem Materialeinkauf und
der Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis beschäftigt. Die in dem
Gesetzentwurf zur Bekämpfung der
Korruption im Gesundheitswesen vorgesehenen neuen Strafrechtsnormen
sind neu nur als Strafrechtsnormen,
regeln aber inhaltlich Verhaltensweisen, die heute schon im Wesentlichen durch das zahnärztliche
Berufsrecht verboten sind und vielfach nach der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofes auch bestehende Strafrechtsnormen
erfüllen.
Materialeinkauf und Materialabrechnung
in der Zahnarztpraxis
März 2014
„Das gerichtliche Gutachten aus Sicht von Richtern und Anwälten“ lautet das Thema der 24. Gutachterkonferenz Implantologie, die am 12. Juli 2014 im Auftrag der Konsensuskonferenz
Implantologie und in Kooperation mit der Landeszahnärztekammer Hessen stattfindet. Veranstaltungsort: Landeszahnärztekammer Hessen, Rhonestraße in Frankfurt am Main. Im
Zentrum stehen der Erfahrungsaustausch der Gutachter sowie
die Diskussion mit den Referenten. Im Referententeam befindet
sich auch die vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart,
die unter anderem die typischen Fehler in den Gutachten beim
Namen nennt.
Weitere Information in dieser Ausgabe und unter www.bdizedi.org
> Unsere Veranstaltungen.
Ô
Bundesverband der implantologisch
tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)
An der Esche 2 · 53111 Bonn
Tel. 0228/935 92 44 · Fax 0228/935 92 46
offi[email protected]
www.bdizedi.org
Der 16-Seiter wird mit dem nächsten Rundschreiben an alle Mitglieder des BDIZ EDI versandt. Die Inhalte befinden sich zudem
unter der Rubrik „Abrechnung und Recht“ in dieser Ausgabe. Ô
Quelle: BDIZ EDI
Jubiläumssymposium des BDIZ EDI
am 19. und 20. September 2014
25 Jahre BDIZ EDI –
Implantologie 3.0
25 Jahre
BDIZ EDI
14
1989 – 20
Ein Viertel Jahrhundert alt wird der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte, der 1989 gegründet wurde, um den
Praxen die orale Implantologie zugänglich zu machen und sie
im Umgang mit der privatzahnärztlichen Honorierung zu unter-
Quelle: BDIZ EDI
9. EuCC erstellt neuen Praxisleitfaden
Vermeiden der Fehlpositionierung
von Implantaten
Die 9. Europäische Konsensuskonferenz Implantologie (EuCC)
unter Federführung des BDIZ EDI hat Anfang März 2014 in
Köln einen neuen Praxisleitfaden erstellt, der online auf der
Internetseite des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org > Zahnärzte > Praxisleitfaden zu finden ist. Grundlage des Konsensus
bildete ein Arbeitspapier der Universität Köln (Univ.-Prof. Dr.
Dr. Joachim E. Zöller, Priv.-Doz. H.J. Nickenig et al.). Dieses inzwischen 9. Konsensuspapier ist auch in englischer Sprache
unter „Professionals“ auf den englischen Seiten der Webseite
herunterladbar.
Die Mitglieder des BDIZ EDI erhalten den Leitfaden mit dem
nächsten Rundschreiben in gedruckter Form. Außerdem wird
das Papier im nächsten BDIZ EDI konkret, Ausgabe 2/2014,
veröffentlicht werden.
Ô
Quelle: BDIZ EDI
stützen. Heute zählt der Verband mehr als 3 000 Mitglieder in
Deutschland – und insgesamt 5 500 Mitglieder in Europa. Der 25.
Geburtstag wird anlässlich des 18. Jahressymposiums gefeiert – an
der Schwelle zum Oktoberfest 2014 in München. Das Leitthema
ist alles andere als rückwärtsgewandt: „Implantologie 3.0 – heute,
im Überblick
morgen, übermorgen“ soll die Schwerpunkte Augmentation, Ästhetik, Lokalisation, Weichgewebsmanagement, CAD/CAM und
Das BDIZ EDI-Jahr 2014
Periimplantitis beleuchten. Wissenschaftlicher Leiter ist Univ.-Prof.
26.–28.06.2014
8. Europa-Symposium
in Barcelona
12.07.2014
24. Gutachterkonferenz Implantologie
in Frankfurt am Main
19.–20.09.2014
18. Symposium in München und
25 Jahre BDIZ EDI: Implantologie 3.0
Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI. Organisiert
wird die zweitägige Veranstaltung von der Oemus Media GmbH.
Weitere Informationen in dieser Ausgabe und immer aktuell
unter www.bdizedi.org > Unsere Veranstaltungen.
Ô
Quelle: BDIZ EDI
29
30
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
adp-Newsletter im Mitgliederbereich im Internet
Depeschendienst
für Mitglieder
Schneller als er ist keiner. Dr. Dirk Erdmann, Herausgeber und Chefredakteur des adp-Newsletter, bringt die neuesten praxisrelevanten Informationen online und auf den Punkt. Nomen est omen: adp ist die Abkürzung für „auf den punkt“.
Der BDIZ EDI ist Kooperationspartner des
adp-Newsletters. Aus diesem Grund bietet der Verband im Internet für Mitglie-
der einen kostenfreien Zugang zur adpNewsletterseite und stellt hier auch den
14-tägig erscheinenden Newsletter zur
Verfügung. Dies ist nicht neu. Neu ist hingegen, dass sich Mitglieder für die täglichen Nachrichten des adp-Newsletters
registrieren lassen können. Wer das tut,
erhält die aktuellen Neuigkeiten rund um
die zahnärztliche Praxis als Link direkt an
seine E-Mail-Adresse.
Die Blitzmeldungen von adp kommen
wie dpa-Meldungen aus dem Newsticker.
Durch ein gutfunktionierendes Networking ist Dr. Dirk Erdmann schnell im Bilde
über neue Rahmenbedingungen im Bereich Hygiene, aktuelle Urteile zur GOZ
oder die Gesetzesvorlagen und Referentenentwürfe. Wer sich über den BDIZ EDI
für die adp-Blitzmeldungen anmeldet,
erhält fast täglich einen mit der adpHomepage vernetzten Link zu den aktuellen Nachrichten für die zahnärztliche
Praxis. Die Themenbereiche reichen von
Praxismanagement, Finanzen, Gebührenrecht über Arbeitsrecht, Zahnheilkunde
sowie Berufs- und Gesundheitspolitik. Ô
Dr. Stefan Liepe
Geschäftsführer und
Schriftführer des BDIZ EDI
Anmelden für die Blitznews
Mitglieder können sich aktiv über
den Mitgliederbereich mit adpMedien verlinken oder sich dafür
anmelden, täglich via E-Mail informiert zu werden. Wer sich für Letzteres entscheidet, wendet sich bitte
via E-Mail an [email protected]
Stichwort: adp-News.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Impressionen vom 9. Expertensymposium in Köln
Implantologie meets
Kölner Karneval
Eng verbunden mit dem Experten Symposium, das nun bereits zum 9. Mal in Köln
stattgefunden hat, ist der Kölner Karneval – und insbesondere die älteste Kölner Karnevalsgesellschaft, „die Grosse von 1823“. Beide haben einen gemeinsamen Nenner:
Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, BDIZ EDI-Vizepräsident und wissenschaftlicher Leiter
des Experten Symposiums und Präsident der Grossen von 1823 e.V. Ein paar Impressionen vom diesjährigen Symposium und von der Sonntagssitzung in Köln
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Fotos: (4): Rainer Gries, Die Grosse von 1823; (4): Dr. Liepe/BDIZ EDI
32
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Intensive Diskussion beim Privatzahnärztetag im Berliner Hotel Adlon.
GKV und PKV Thema beim 36. PZVD-Tag in Berlin
Duales System ja, aber …
„Jedes Sein entwickelt sich aus den Perspektiven.“ Mit dieser philosophischen Betrachtung stimmte Dr. Wilfried Beckmann,
Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD), sein Auditorium bei der Begrüßung zum 36. Deutschen
Privatzahnärztetag im Januar 2014 in Berlin auf die im Veranstaltungsprogramm angekündigte Vortragsreihe rund um das
Tagungsthema „Die Reform des dualen Krankenversicherungssystems“ ein.
Zwar hätten sich die regierenden Parteien zunächst offenbar von der Idee einer
„Bürgerversicherung“ verabschiedet und
die Zahnmedizin werde im Koalitionsvertrag von Union und SPD mit keinem
einzigen Wort erwähnt, beides heiße
jedoch nicht viel, so Beckmann. Denn im
kritischen Rückblick sei festzuhalten, dass
politische Planungen beziehungsweise
Absichtserklärungen und erlebte Gesetzgebungsrealität in den meisten Fällen
eben nicht kongruent abliefen. Deshalb
müsse der zahnärztliche Berufsstand
gerade jetzt die Zeit nutzen, die eigenen
Perspektiven und Konzepte in den politischen Diskurs einzubringen.
nungsvortrags vor der irrigen Annahme,
dass nun „vier Jahre Ruhe“ auf dem gesundheitspolitischen Sektor vor uns liegen könnten. Gerade im Spannungsfeld
zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) werde und müsse es
zu Bewegungen in den sich zunehmend
verfestigenden Strukturen kommen. Hier
gelte es, insbesondere das Geschäftsmodell der PKV und die strikte Trennung
der Versichertenpopulationen – durch die
Rahmenbedingungen des Gesetzgebers –
kritisch zu hinterfragen.
Auch Prof. Dr. Stefan Greß (Hochschule
Fulda) warnte im Vorspann seines Eröff-
Tendenziell finde man in der PKV bei
einem Marktanteil von 11,7 Prozent
Doppelte Risikoselektion
bisher vor allem Versicherte mit einem höheren Durchschnittseinkommen (46 934 Euro gegenüber GKV:
21 410 Euro), aber kaum Arbeiter und
einfache beziehungsweise mittlere Angestellte (insgesamt lediglich 5 Prozent).
Und ein weiteres Auseinanderdriften
der Einkommen sei feststellbar.
Andererseits, so Greß, fühle sich der
GKV-Versicherte häufiger krank, beim
Arzt schlechter beraten, unzureichend
in Entscheidungsprozesse eingebunden
und sehe sich mit längeren Wartezeiten
als PKV-Patienten in der ambulanten und
stationären Versorgung konfrontiert. Insgesamt gebe es Hinweise auf eine Unterversorgung für GKV-Versicherte („zu
wenig, zu spät“) und Überversorgung ▶
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38
BDIZ EDI konkret I 01.2014
(„zu viel, zu früh“) von PKV-Versicherten,
wobei die bevorzugte Behandlung der
Privaten gesellschaftlich hoch umstritten sei, aber ein wichtiges Marketingargument der PKV-Unternehmen darstelle.
Es gebe allerdings keine Evidenz für einen
besseren Gesundheitszustand der Privatversicherten.
Politischer Handlungsdruck steigt
Der Wettbewerbsvorteil einer bevorzugten Behandlung der Privatversicherten
wird aber laut Greß „teuer erkauft“: Gemäß Statistik des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stiegen die Ausgaben
der GKV seit 2002 nämlich jährlich um
2,9 Prozent, während die PKV Jahr für Jahr
um durchschnittlich 4,8 Prozent zulegte,
was im Mittel konsekutiv zu einer Prämienerhöhung von 5,4 Prozent pro Jahr
führte. Kumuliert ergäben sich von 2001
bis 2011 folgende Ausgabensteigerungen
in den Leistungsabschnitten:
•
•
•
•
Ambulante Leistungen: 71 Prozent
Zahnärztliche Leistungen: 68 Prozent
Stationäre Leistungen: 41 Prozent
PKV insgesamt: 58 Prozent
(GKV insgesamt: 22 Prozent)
BDIZ EDI Aktuell
Dieser (gegenüber der GKV) überproportionale Anstieg der Ausgaben sei,
so der Referent, primär auf den Mangel
an Instrumenten zur aktiven Ausgabenbegrenzung (insbesondere fehlende
Möglichkeiten eines Vertragsmanagements; Ausnahme: stationärer Sektor)
zurückzuführen.
Als weiteres gravierendes Problem der
PKV kommen nach Greß Schwächen im
Kalkulationsmodell hinzu: Das Versprechen eines lebenslang garantierten (hohen) Leistungsumfangs bei konstanten
Prämien via Abfederung durch die Alterungsrückstellungen funktioniere nur
unter den Prämissen einer konstanten Lebenserwartung sowie eines stabilen Ausgabenniveaus. Außerdem wirke sich die
Abhängigkeit vom Kapitalmarkt augenblicklich fatal aus, da für Reinvestitionen
der Alterungsrückstellungen seriös aktuell nur deutlich weniger als 3,5 Prozent
(derzeitiger kalkulierter Rechnungszins)
erzielt werden könnten, was wiederum
den Prämiendruck erhöhe.
400 000 PKV-Versicherte am Limit
Dabei bleibe gerade der ältere Privatversicherte angesichts steigender Prä-
Abseits von PKV und GKV präsentierte sich das Brandenburger Tor auch den Besuchern des PZVD-Tages.
mienlast im System „gefangen“, da
sowohl der Wechsel zu einem anderen
Unternehmen (portabel ist für Verträge ab 2009 maximal die Alterungsrückstellung für den Basistarif) als auch der
Übertritt in die GKV (mit Totalverlust
der Alterungsrückstellung) weitgehend
ausgeschlossen seien. Die verbleibende
Handlungsmöglichkeit – nämlich der
Wechsel in einen „abgespeckten“ Tarif
innerhalb desselben Unternehmens –
könnte nur unter Inkaufnahme einer
Aushöhlung des Versicherungsschutzes
(geringerer Leistungsumfang, höhere
Selbstbeteiligungen) realisiert werden.
Und dies bei einer gerade in höherem
Lebensalter anfallenden häufigeren
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Besonders dramatisch sei die Situation
für diejenigen rund 400 000 Privatversicherten, die sich laut Greß in einer
„prekären ökonomischen Situation“ befinden. Die Rede ist hier vom untersten
Quintil der Versichertengruppen mit
einem Durchschnittseinkommen von
6 099 Euro pro Jahr (Klein- und Kleinstunternehmer), das kaum oder überhaupt
nicht in der Lage ist, die anfallenden Prä-
Prof. Dr. Stefan Greß von der Hochschule Fulda
nahm GKV und PKV unter die Lupe.
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
mien (im Mittel 2 780 Euro = 59,2 Prozent!) für die Privatversicherung aufzubringen.
festzuschreiben. Beides sei aber mit
erheblichen technischen Problemen
und Risiken behaftet.
Zahnärztliche Privatbehandlung
nicht im Fokus der Politik
Als weitere Option sieht Greß die Vereinheitlichung der Vergütungssysteme (Konvergenz von EBM/BEMA und
GOÄ/GOZ), wobei seiner Einschätzung
nach auch hierfür die erforderlichen
politischen Mehrheiten mehr als fraglich erscheinen. Für den Bereich der
privatzahnärztlichen Versorgung sei in
der laufenden Legislaturperiode keine
konkrete Intervention zu erwarten, weil
diese „in der gesellschaftlichen Debatte wenig prominent“ wahrgenommen
werde. Man müsse jedoch damit rechnen, dass die PKV-Unternehmen ihre
„Instrumente zur Ausgabenkontrolle“
Auswege aus dem Dilemma gebe es –
falls die PKV die Probleme nicht selbst
in Angriff nehme – wenige: Als Optionen für eine gesundheitspolitische Intervention biete sich eine „Bürgerversicherung für Beamte“ an, um Bund,
Länder und Kommunen vom rasanten
Prämienwachstum abzukoppeln sowie
erweiterte Wechselmöglichkeiten innerhalb der PKV (unter Mitnahme der
Alterungsrückstellungen) beziehungsweise in die GKV hinein gesetzlich
(= verschärfte Prüfung und Restriktionen
im Erstattungsbereich) vermehrt ausschöpfen würden. Dies sei insbesondere
bei Versicherungen mit Konzernstruktur
zu erwarten. Daneben werde der Anteil
von Privatversicherten mit ausgehöhltem Versicherungsschutz sicher deutlich
ansteigen, mit entsprechenden Folgen
für die Praxis.
Ô
Dr. Dirk Erdmann,
Haan
Der Beitrag wird fortgesetzt.
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung der DZW.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
24. Gutachterkonferenz Implantologie am 12. Juli 2014 in Frankfurt am Main
Wie Richter und Anwälte
das Gutachten sehen
Zum 24. Mal lädt der BDIZ EDI alle gutacherlich tätigen Zahnärzte zur Gutachterkonferenz Implantologie ein, die am 12. Juli 2014
gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Hessen in Frankfurt am Main veranstaltet wird. Thema: „Das gerichtliche Gutachten aus Sicht von Richtern und Anwälten“. Auch die diesjährige Veranstaltung findet in Kooperation mit der Konsensuskonferenz
Implantologie statt, deren Vorsitz der BDIZ EDI turnusmäßig führt. Im Zentrum steht der Erfahrungsaustausch der Gutachter
sowie die Diskussion mit den Referenten.
Das Thema der diesjährigen Gutachterkonferenz verspricht Spannung. Die vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, Dr. Kerstin Gröner, gibt praktische
Hinweise für die Zusammenarbeit mit
dem Gericht und nennt typische Fehlerquellen in den Gutachten. Aus Sicht der
Anwälte referiert Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI, im Anschluss
über Standards und Machbarkeit – Hinweise der gutachterlichen Vernunft. Über
beide Vorträge wird Dr. Hans-Hermann
Liepe, Vorsitzender des BDIZ EDI-Gutachterausschusses, mit den Sachverständigen und natürlich den Referenten ausführlich diskutieren.
Am Nachmittag stellt Dr. Liepe zwei bis
drei interessante Fälle von Gerichtsentscheidungen aus Sicht des Gutachters zur
Diskussion. Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik
Anmeldung
Gutachterlich tätige Zahnärzte können sich in der Geschäftsstelle des
BDIZ EDI anmelden:
Fon +49 228 93592-44
offi[email protected]
Die Anmeldung befindet sich auch auf
der Internetseite des BDIZ EDI unter
www.bdizedi.org > Veranstaltungen.
nimmt die Titanunverträglichkeitstests
unter die Lupe und stellt die Frage nach
der medizinischen und forensischen Indikation. Am Ende haben die Teilnehmer
Zeit zur Diskussion aktueller Gutachterfragen mit BDIZ EDI-Präsident Christian
Berger, Dr. Hans-Hermann Liepe und Prof.
Dr. Thomas Ratajczak.
Die Gutachterkonferenz Implantologie
findet zum 24. Mal im Rahmen der Konsensuskonferenz Implantologie statt.
Die Landeszahnärztekammer Hessen
ist in diesem Jahr Kooperationspartner
des BDIZ EDI.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
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Dr. Michael Frank, Präsident der LZK Hessen
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Einführung
Dr. Hans-Hermann Liepe, Hannover
Vorsitzender des Gutachterausschusses des BDIZ EDI
10.30-11.30 Uhr
Das gerichtliche Gutachten: vom Auftrag
bis zur Anhörung im Termin – praktische
Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem
Gericht und typische Fehlerquellen
Dr. Kerstin Gröner,
Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart
11.30-11.45 Uhr
Diskussion
11.45-12.45 Uhr
Standards und Machbarkeit – Hinweise
der gutachterlichen Vernunft
Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen
12.45-13.00 Uhr
Diskussion
13.00-14.00 Uhr
Mittagspause
14.00-15.00 Uhr
2 bis 3 interessante Fälle von Gerichtsentscheidungen aus Sicht des Gutachters
Diskussion
15.00-15.15 Uhr
Kaffeepause
15.15-15.45 Uhr
Titanunverträglichkeitstest – eine Frage der
medizinischen und forensischen Indikation?
Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik, Darmstadt
15.45-17.00 Uhr
Diskussion zu aktuellen Gutachterfragen
Christian Berger
Dr. Hans-Hermann Liepe
Prof. Dr. Thomas Ratajczak
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42
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Curriculum Implantologie No. 15 abgeschlossen, Curriculum No. 16 startet
Fit für die
implantologische Praxis
Das 16. Curriculum Implantologie von BDIZ EDI und der Universität zu Köln geht im April 2014 an den Start. Im Januar ging das
15. Curriculum zu Ende, das 19 Absolventen erfolgreich abgeschlossen haben. Der kleine und feine Fortbildungsgang in Kooperation mit der Universität Köln zeigt Berufseinsteigern die ersten wichtigen Schritte für die implantologische Praxis.
Die Seminare, die unter der Leitung von
Universitätsprofessor Dr. Dr. Joachim E.
Zöller laufen und von PD Dr. Hans-Joachim Nickenig umgesetzt werden, behandeln Indikation, chirurgisches und
prothetisches Vorgehen sowie Komplikationen rund um die Implantologie.
Das Programm wurde 2011 novelliert
und beinhaltet die aktuellen minimalinvasiven Eingriffe (Sinuslift, Bone Splitting, Flappless Surgery) ebenso wie das
intensive Erlernen der 3D-Diagnostik
und die operative Umsetzung mittels
3D-Operationsschlablonen, die in der
oralen Implantologie immer mehr an
Bedeutung gewinnen.
Damit hebt sich der Verband von vielen Konzepten ab. Die offene Fortbildung und die entsprechende Konstruktion seiner Curricula stellen ein
Gegenmodell zur „closed-Shop“-Politik
anderer Anbieter dar. Die bisherigen
wie die aktuellen Absolventen loben
die praktischen Operationen an Humanpräparaten und die dadurch realitätsnahen Übungen. Diese praktische
Unterweisung stellt eine wesentliche
Unterrichtseinheit für jeden Curriculumblock dar. Humanpräparate des
anatomischen Instituts der Universität
zu Köln sind dabei in unterschiedlichen
Stadien und Gewebetiefen präpariert,
so können neben der räumlichen Orientierung auch die schonungswürdigen
Strukturen studiert werden.
Die Gruppe diskutiert
Eine Neuerung seit 2011 ist der Unterrichtsbaustein „Präsentation“. Die
Teilnehmer präsentieren ihre Behandlungsfälle vor der Gruppe. Neben der intensiven Diskussion und der Erarbeitung
von implantologischen und implantatprothetischen Behandlungsstrategien
erfolgt somit eine kursbegleitende Vorbereitung der Abschlussprüfung, die im
letzten Modul integriert ist.
▶
Modular aufgebaut
Der BDIZ EDI spricht mit seinem Curriculum Implantologie nicht nur junge
Zahnärzte und Einsteiger in die Implantologie an. Besonders interessant ist die
modular aufgebaute Fortbildung auch
für Zahnärzte, die nur gelegentlich implantieren und ihr Behandlungsspektrum auf eine solide Grundlage stellen
wollen. Denn nach erfolgreichem Abschluss des Curriculum hat jeder Teilnehmer gelernt, auch schwierige Indikationsstellungen zu beherrschen und
mit möglichen Komplikationen fertig
zu werden. Zu den weiteren Besonderheiten gehören der hohe Anteil an praktischen Übungen sowie die Tatsache,
dass auch Fortbildungsbausteine, die
nicht beim BDIZ EDI erworben wurden,
in das Curriculum integriert werden
können, wenn deren Wissenschaftlichkeit anerkannt ist.
Die Absolventen von Curriculum 15
Dr. Sedique Bahram, Bornheim
Dr. Katrin Hornberger, Oppenau
Christoph Baltes, Heinsberg
Sophia Kam, Bad Neuenahr
Marwan Baransi, Durbach
Dr. Konstantina Nika, Düsseldorf
Dr. Robert Borgos, Düsseldorf
Dr. med. dent. Jörg Slobodda, Köln
Dr. Kirsten Cramer-Götze, Köln
Dr. Roxana Dorosz, Köln
Christoph Arndt Wittwer,
Windeck/Langenberg
Allaa El Din Elarag, Emmendingen
Dr. Joelle Wivines, L-Esch/Alzette
Dr. Alon Geller, Wiesbaden
Alessandro Wronsky, München
Philipp Habermann, Düsseldorf
Khadijeh Heidari, Düsseldorf
Veronique Heymanns, L-Esch/Alzette
Dr. Benedikt Markus Schröter, Uni Köln
Minimal invasiv, maximal effektiv
NEU
Dr. István Urbán
Ausgezeichnete Produkte erkennt
man sofort bei der ersten Verwendung.
»Piezomed ist die erste chirurgische Piezo-Einheit,
die ich mag.« Die automatische Instrumentenerkennung
macht die Behandlung wirklich einfach und ich musste
kein schwieriges Programmieren lernen. Ich habe
dieses Gerät für verschiedene Indikationen wie Sinuslift,
Knochenentnahme, Kronenrandverlängerung, parodontale
Knochenchirurgie und chirurgische Extraktion von Zähnen
verwendet. Es gibt unbegrenzte Anwendungsmöglichkeiten.
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das Weichgewebe. Zudem verfügt es über eine automatische
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Die Bausteine des 16. Curriculum Implantologie von BDIZ EDI und Universität Köln
Modul 1 · 10. bis 11.04.2014
Modul 5 · 20. bis 21.11.2014
Grundlagen der zahnärztlichen Implantologie
Augmentation Teil 1 – regionaler Knochenaufbau
• Anatomie und Histologie des stomatognathen Systems
• Knochenbiologie und Osseointegration
• Allgemeine Diagnostik in der Implantologie
• Aufklärung in der Implantologie
• Ungünstige Biomechanik vs. Augmentation
• Eigenknochen und Knochenersatzmaterialien
• Membrantechnik
• Sofortimplantation
• Sinusbodenelevation
Anatomie (Freitag): Studium der Humanpräparate
Praktische Übungen: Sinuslift am Schafskopf/Schweinekiefer/
Apfel/Ei/Schafskopf Splitting-Kalbsrippe
Modul 2 · 05. bis 06.06.2014
Fallplanung und Diagnostik
Modul 6 · 29. bis 30.01.2015
• Risikopatienten, Lokalanästhesie, Monitoring
• Implantattherapie bei blutgerinnungskompromittierten
Patienten
• Ästhetische Diagnostik
• Fallpräsentationen I (*)
• Nahttechnik und Schnittführung
• Chirurgisches Protokoll
Weichgewebsmanagement
Praktische Übungen: Implantatinsertion am Kunststoffkiefer,
Schnitt-und Nahttechniken
Praktische Übungen: Weichgewebe am Schweinekiefer
• DVT in der Implantattherapie
• Augmentationen mit Bindegewebe
und Knochenersatzmaterialien
• Hands-On Weichgewebe
• Implantatprothetik II (stark reduziertes Restgebiss, zahnlos)
• Fallpräsentationen II (*)
(*) Zu den Fallpräsentationen sind die Kursteilnehmer
aufgefordert, eigene Fälle zur Diskussion zu stellen
(*) Zu den Fallpräsentationen sind die Kursteilnehmer aufgefordert, eigene Fälle zur Diskussion zu stellen, Vorbereitung
zur Curriculum-Prüfung
Modul 3 · 24. bis 25.07.2014
Modul 7 · 19. bis 20.03.2015
Chirurgische Techniken + erweiterte Diagnostik
Augmentation Teil 2 – Knochenferntransplantation
• Die moderne Zahnextraktion
• Grenzen und Möglichkeiten der Socket Preservation
• 3D-Diagnostik und geführte Implantatchirurgie
• 3D-Führungshülsensysteme im Vergleich
• Beckenkammtransplantation
• Distraktionsosteogenese
• Alternative zur Augmentation: Nervlateralisation,
anguliert gesetzte Implantate
• Gutachten in der Implantologie
Praktische Übungen: 3D-Workshop
Praktische Übungen: Anatomie, Blockaugmentation/Sinuslift
Modul 4 · 09. bis 10.10.2014
Modul 8 · 23. bis 24.04.2015
Implantatprothetik
Recall und Komplikationen
• Antibiotikatherapie
• Notfälle in der zahnärztlichen Praxis
• Implantatprothetik I (Einzel-, Schalt-, Freiendlücke)
• Systemvergleich Implantate
• Implantatfreilegung, Recall und Nachsorge
• Wachstumsfaktoren in der Implantologie
• Periimplantitis
• Assistenz in der zahnärztlichen Implantologie
Praktische Übungen: Biologische
Kieferkammverbreiterung, Kalbsrippe
Freitagnachmittag: Abschlussprüfung,
anschließend Zertifikatsübergabe
Referenten der Curricula:
Christian Berger, Dr. Urs Brodbeck, Dr. Peter Gehrke, Dr. Arndt
Happe, PD Dr. Jörg Neugebauer, PD Dr. H.J. Nickenig, Dr. Stefan
Reinhardt, Dr. Dr. Daniel Rothamel, Dr. Andre Schmitz, Dr. Helmut
Steveling, Prof. Dr. Thomas Weischer, Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller
Durch die vergleichende Betrachtung
unterschiedlicher Implantatsysteme und
deren Protokolle wird es dem Teilnehmer
erleichtert, eine Auswahl für sein Praxisspektrum zu treffen. Ferner wird Wert auf
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Die aktuellen Termine der Curricula sind online unter
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prothetischen Standardprotokolls (auch
für den Anfänger) gelegt.
Die frischgebackenen Absolventen von
Curriculum 15 haben in den acht Unterrichtsmodulen – von den Grundlagen über
Fallplanung, Chirurgie, Prothetik, Augmen-
tation und Weichgewebsmanagement –
viel gelernt, was sie als zukünftige implantologisch tätige Zahnärzte in die Praxis
umsetzen können.
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BIOMET 3i ist der weltweit führende Anbieter von Hybrid-Implantat-Systemen. 1996 hat das Unternehmen
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††
Herr Suttin und Herr Towse waren während ihrer Tätigkeit bei BIOMET 3i an den oben genannten
Untersuchungen beteiligt.
†
*Der Test auf Dichtigkeit der Verbindung wurde von BIOMET 3i von Juli 2011 bis Juni 2012
durchgeführt. Für den Test der Implantatsysteme wurde eigens ein dynamischer Belastungstest
entwickelt und durchgeführt. Die Testung erfolgte gemäß Testnorm ISO 14801 (Zahnheilkunde –
Implantate – Dynamischer Belastungstest für enossale dentale Implantate). Es wurden fünf (5)
BIOMET 3i PREVAIL Implantatsysteme und fünf (5) von drei (3) Mitbewerber-Implantatsystemen
getestet. Die Ergebnisse von Labortests sind nicht unbedingt aussagekräftig für die klinische
Leistungsfähigkeit.
3i T3, Certain, OSSEOTITE and Preservation By Design are registered trademarks and 3i T3 Implant
design and Providing Solutions - One Patient At A Time are trademarks of BIOMET 3i LLC. ©2013
BIOMET 3i LLC.
All trademarks herein are the property of BIOMET 3i LLC unless otherwise indicated. This material
is intended for clinicians only and is NOT intended for patient distribution. This material is not to be
redistributed, duplicated, or disclosed without the express written consent of BIOMET 3i. For additional
product information, including indications, contraindications, warnings, precautions, and potential
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Mit Fortbildungskursen in London, Bilbao oder Krakau ist der BDIZ EDI bei den jungen Kollegen gut aufgestellt: Europa wächst zusammen. (Foto: Panthermedia/Jörg Rüger)
BDIZ EDI-Kursprogramm 2014 für Einsteiger in die Implantologie
iCAMPUS Community
lebt europäischen Spirit
Vor zwei Jahren hat der BDIZ EDI die Fortbildungsplattform iCAMPUS für den implantologischen Nachwuchs ins Leben gerufen.
Mit Erfolg, denn rund 150 junge Kollegen haben die Vorteile für sich erkannt und sich der iCAMPUS Community angeschlossen.
Das Projekt wird inzwischen von vielen namhaften Unternehmen gefördert, sodass Fortbildungsevents in ganz Deutschland, in
der Schweiz, in Spanien, Polen und England ermöglicht werden – und das auf hohem Niveau und zu kleinen Preisen.
Das iCAMPUS-Angebot richtet sich besonders an junge Zahnärzte, das heißt,
an diesem Förderprogramm können
Studenten der Zahnmedizin und approbierte Zahnärzte bis drei Jahren nach
Niederlassung kostenfrei teilnehmen.
Dabei werden nicht nur die Kosten für
die Mitgliedschaft im BDIZ EDI für zwei
Jahre durch zahlreiche Fortbildungspaten
aus der Dentalindustrie getragen.
25 Prozent Nachlass bei
über 50 Fortbildungskursen
Allein für 2014 wurden weit mehr als 50
attraktive Fortbildungen aus dem gesamten Bundesgebiet im Kalender der iCAMPUS-Internetseite aufgenommen. Das
Besondere: Alle Mitglieder der iCAMPUS
Community erhalten für diese Fortbildungskurse einen Nachlass von mindestens 25 Prozent. Auch nach Ablauf der auf
zwei Jahre angelegten Förderung können
die jungen Implantologen für weitere zwei
Jahre von den zahlreichen Vergünstigungen im iCAMPUS-Programm profitieren,
sofern sie danach Mitglied im BDIZ EDI
werden. Damit können junge Zahnmediziner für insgesamt vier Jahre von der Mitgliedschaft in der Community profitieren.
In dieser Gemeinschaft diskutieren die
Mitglieder mit erfahrenen Kollegen über
Grundlagen in Diagnostik, Chirurgie und
Prothetik. Genauso werden aber auch
andere Schwerpunkte gesetzt, die für
die Praxisgründer und Jungunternehmer
immer wichtiger werden: Betriebswirtschaft, Praxismanagement und Kommunikation.
Kollegialer Austausch
auf Augenhöhe
Termine
29.–31. August 2014 in London
iCAMPUS Einsteigerkurs
Chirurgie/Prothetik
23.–25. Oktober 2014 in Bilbao
„Implants Tapas & Wine“ –
iCAMPUS Kurs mit Dr. Eduardo Anitua
Luisa Daniel, eine junge Zahnärztin aus
Potsdam, koordiniert die iCAMPUS Veranstaltungen und Events in Deutschland
und im europäischen Ausland. Sie ist
selbst aktives Mitglied im iCAMPUS und
hat eine klare Meinung: „iCAMPUS bietet
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
„Implants, Tapas & Wine 2013“ war Fortbildung unter der Sonne Spaniens: Mitglieder der iCAMPUS Community bei Dr. Eduardo Anitua in Bilbao/Vitoria.
Einsteigern wie mir einen wirklich kollegialen Austausch auf Augenhöhe. Wir
können alle Referenten auch nach den
Kursen ansprechen und fachliche Probleme jederzeit klären. Interessante Fälle
werden auf unserer Homepage vorgestellt. Das fördert den Dialog innerhalb
der Community. Viele Kurse namhafter
Hersteller können wir im iCAMPUSPortal erheblich preiswerter buchen.
Das finde ich großartig, weil wir jungen
Implantologen auch die Kosten im Auge
behalten müssen. Und natürlich kommt
bei allen Kursen auch der Spaß nicht zu
kurz. Denn wir organisieren stets ein
spannendes Rahmenprogramm bei un-
seren Fortbildungs-Events von der Skifahrt mit Hüttenabend in Grindelwald
bis zum Abend in einer Tapas-Bar mit
Livemusik in Bilbao.“
Zahnärztin Luisa Daniel koordiniert
Dr. Magdalena Kimmich, iCAMPUS Community-
Dr. Dirk Duddeck,
die iCAMPUS-Events im europäischen Ausland
Mitglied und verantwortlich für Public Relations
Projektleiter iCAMPUS
iCAMPUS goes Europe
Neben den zahlreichen Kursen von Projektpartnern wie Nobel Biocare, Camlog, Bego, BTI, Thommen, Botiss, Orange
Dental, Sicat, Health AG, BienAir und
Osstell wurde das Fortbildungsangebot auch für 2014 wieder um besondere
iCAMPUS-Events erweitert. Nach einem
mehrtägigen Implantologie-Summercamp vom 4. bis 5. Juli 2014 in Wims-
heim bei Stuttgart geht es vom 29. bis
31. August 2014 nach London für einen
zweitägigen Chirurgie-Prothetik-Workshop mit Referenten aus Deutschland
und Großbritannien. iCAMPUS wird mit
dieser englischsprachigen Veranstaltung auch britische Kollegen anziehen
und man darf gespannt sein, wie sich
das Netzwerk auch unter den jungen
Kollegen auf der Insel entwickeln und
verbreiten wird.
Am Freitag, dem 19. September 2014, im
Rahmen des 25. Jubiläumskongresses
des BDIZ EDI, an dem natürlich auch die
iCAMPUS-Teilnehmer zu Sonderkondi-
47
48
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Hier gewinnt man neue Freunde: Konzentriertes Arbeiten in praktischen Kursen am Tag – gefolgt von spannenden Abendevents in tollen Locations.
tionen teilnehmen können, wird es in
München spezielle Workshops für die
jungen Kollegen geben. Das anschließende Oktoberfest bietet den dritten
Grund, diesen Termin bereits jetzt fest
im Terminkalender einzutragen.
Vom 23. bis zum 25. Oktober 2014 treffen sich die Mitglieder der iCAMPUS
Community wieder in Bilbao, Spanien. Viele junge Zahnärzte, die bereits
im vergangenen Jahr den Kurs von Dr.
Eduardo Anitua besucht haben, wollen wieder dabei sein. Diesen zweitägigen Kurs, der normalerweise weit
über 1 000 Euro kostet, können die
Teilnehmer im iCAMPUS-Programm
für weniger als 400 Euro besuchen.
Dr. Magdalena Kimmich, ebenfalls Im-
plantologie-Einsteigerin, ist bei iCAMPUS für die Public Relations verantwortlich. Sie war im vergangenen Jahr
in Spanien dabei: „Man kann auf einem
solchen Kurs mehr lernen als aus vielen
Fachbüchern. Einfach toll, wenn sich
weltbekannte Referenten für Antworten auf unsere vielen Fragen nicht zu
schade sind. Die familiäre Atmosphäre
ist für mich ein Grund, warum ich auf
jeden Fall bei iCAMPUS bleibe. Ich ziehe zwar nun nach Madrid um, aber ich
werde das Projekt von dort aus mit aller
Kraft weiterentwickeln.“
Das passt zum Anspruch des BDIZ EDI,
der seine europäische Ausrichtung nun
auch mit dem iCAMPUS-Projekt weiter
unterstreicht.
Website zeigt das
gesamte Kursangebot
Ein Blick in die neugestaltete Homepage
des iCAMPUS-Projekts lohnt sich auf jeden Fall. Hier finden sich alle Termine
und Konditionen in einer übersichtlichen
Darstellung. Und allen, die schon lange
keine Einsteiger mehr sind, gilt die Bitte
des Generalsekretärs Dr. Detlef Hildebrand: „Geben Sie Ihren Assistenten in
Ihrer Praxis den Hinweis auf dieses fantastische Programm. Die Teilnahme am
iCAMPUS-Programm ist kostenlos, aber
der Gewinn für die nächste Generation
unbezahlbar.“
Ô
Dr. Dirk Duddeck
Projektleiter iCAMPUS
Kontakt
Weitere Infos unter www.icampus.bdizedi.org
sowie bei der Geschäftsstelle des BDIZ EDI:
Fon +49 228 93592-44, [email protected]
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Fragebogen-Aktion des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“
Periimplantitis im Praxisalltag
Die Arbeit des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ haben wir im BDIZ EDI konkret bereits mehrfach vorgestellt. Bekanntlich
gehört der BDIZ EDI zu den Partnern des Bündnisses, das sich für die Prävention periimplantärer Erkrankungen einsetzt. An dieser
Stelle bitten wir um Unterstützung der nachfolgenden Fragebogen-Aktion.
Die anonyme Umfrage des Aktionsbündnisses möchte die Behandlungsrealität
der Implantattherapie in Zahnarztpraxen
ermitteln.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und
an das Aktionsbündnis per Post oder Fax
zurückzusenden. Sie können die Fragen
auch online beantworten – den Link zum
Fragebogen finden Sie unter www.gegenperiimplantitis.de.
Einsendeschluss: 31. Juli 2014
Der Fragebogen kann von der Internetseite www.gegen-periimplantitis.de sowohl als
PDF heruntergeladen als auch online ausgefüllt werden. Bei Einsendung mit der Post:
Aktionsbündnis „gesundes Implantat“
c/o DentaMedica · Harkortstraße 7 · 04107 Leipzig
Die Auswertung des Fragebogens erfolgt
anonymisiert. Alle Teilnehmer nehmen
zudem an der Verlosung des Aktionsbündnisses teil und haben die Chance auf
einen Gewinn. Was genau das ist, steht
ebenfalls auf der angegebenen Seite. Ô
RED
Umfrage: Wie läuft die Implantattherapie in Ihrer Praxis?
1. Wie viel Zeit beansprucht die Patientenaufklärung zur Implantattherapie in Ihrer Praxis?
5–10 Minuten
10–20 Minuten
20–40 Minuten
40–50 Minuten
50–60 Minuten
______________
2. Wer unterstützt Sie bei der Aufklärung (welche Qualifikation)?
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
Azubi
Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
Dentalhygienikerin (DH)
Zahnarzt/ärztin
3. Wie wird die Aufklärung dokumentiert?
Ausschließlich in der Patientenakte
In der Patientenakte; der Patient erhält einen Aufklärungsbogen mit nach Hause
Sonstiges: _______________________________________________________________________________________________
4. Welche Themen vermitteln Sie während der Patientenaufklärung? (Mehrfachantwort möglich)
Therapiealternativen
Initialkosten der Implantation
Gefahr und Häufigkeit periimplantärer Infektionen
Operationsrisiken
Folgekosten der Implantation
Risikofaktoren für periimplantäre Infektionen
Behandlungsablauf
Notwendigkeit einer guten
Notwendigkeit der sorgfältigen Implantatpflege
Mundhygiene präoperativ
nach Einheilung
Weiteres: _______________________________________________________________________________________________
PARASORB Sombrero®
W
bereits nach relativ kurzer Zeit Ausbildung
eines stabilen knöchernen Implantatlagers
bietet eine definierte Regenerationsmatrix
W
W
Abdeckung und gleichzeitige Auffüllung
der Alveole (Socket Preservation)
W
Resorbierbarer Membrankegel
Verbesserung der ästhetischen und
funktionalen Langzeitergebnisse, vor
allem im Frontzahnbereich
PARASORB RESODONT® / PARASORB RESODONT® Forte
W
natürlich quervernetzt, ohne
chemische Zusätze
W
schnelle Integration im
umgebenden Gewebe
W
besonders gut modellierbar, beidseitig
verwendbar
W
Resorbierbare Kollagenmembran
höchste Produktsicherheit und
hervorragende Biokompatibilität
PARASORB® Cone / PARASORB® Cone Genta
Verminderung der Kieferkammatrophie
W
W
sichere und schnelle Blutstillung
W
Kollagenkegel zur Versorgung von Extraktionsalveolen
optional mit antibiotischem Schutz für
Risikopatienten (z. B. Diabetiker, Raucher,
immunsupprimierte Patienten)
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blendfreien Nadeln
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
5. Welche Hilfsmittel nutzen Sie zur Patientenaufklärung? (Mehrfachantwort möglich)
mündliche Aufklärung
Anschauungsmodelle
Schautafeln
Videos
Apps
Broschüren, und zwar:
Materialien des Aktionsbündnisses:
Webseite www.gesundes-implantat.de
Broschüre „Implantate brauchen Pflege“
ImplantatPass-App
6. Welche Hilfsmittel nutzen Sie für die Implantatplanung? (Mehrfachantwort möglich)
Röntgenfilm:
Einzelzahnaufnahme
Panoramaaufnahme
Digitales Röntgen:
Einzelzahnaufnahme
Panoramaaufnahme
Planung auf dem Modell
Ich überweise an andere Praxen
3D/DVT-Aufnahme
Weiteres:
7. In welchem Zeitintervall kommt die Mehrzahl Ihrer Implantatpatienten zum Recall in die Praxis?
1 x jährlich
2 x jährlich
Quartalsweise
Sonstiges: ______________
3 x jährlich
8. Wer führt in Ihrer Praxis die Prophylaxe am Implantat durch (Qualifikation)?
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
Azubi
Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
Dentalhygienikerin (DH)
Zahnarzt/ärztin
9. Wie führen Sie in Ihrer Praxis Implantatprophylaxe durch? (Mehrfachantwort möglich)
Handinstrumentierung mit:
(z.B. Kunststoff, Titan, Stahl)
Luft-Pulver-Wasserstrahl (z.B. Air Flow), Hersteller:
Schall-Scaler, Hersteller:
Ultraschall-Scaler – bitte geben Sie Methode (z.B. Piezon) und Hersteller an:
Einsatz von CHX als Gel, Lack oder Mundspülung, Hersteller:
Einsatz von anderen chemischen Wirkstoffen:
gar nicht, weil:
10. Wie zufrieden sind Sie mit der Mitarbeit Ihrer Patienten im Bezug auf die Implantatprophylaxe?
sehr zufrieden
Œ  Ž   ‘ überhaupt nicht zufrieden
11. Mit welchem Verfahren diagnostizieren Sie eine Periimplantitis? (Mehrfachantwort möglich)
Rein visuelle Inspektion der periimplantären Gewebe
Sondieren mit Metall-/Kunststoffsonde
Röntgenfilm:
Einzelzahnaufnahme
Panoramaaufnahme
Digitales Röntgen:
Einzelzahnaufnahme
Panoramaaufnahme
Markerkeim-/Enzymdiagnostik:
Bakterientest
aMMP 8
3D/DVT-Aufnahme
Ich überweise an andere Praxen
Weiteres: ____________________________________________________________________________________________________
Sie möchten die Fragen lieber online beantworten?
Den Fragebogen finden Sie unter www.gegen-periimplantitis.de
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Die Absolventen des 7. Studiengangs der AS-Akademie bei der Abschlussfeier in Berlin.
Abschlussveranstaltung des 7. Studiengangs der AS-Akademie
Für die Zukunft
gerüstet
Der 7. Studiengang der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS-Akademie) endete Anfang
Dezember mit der Abschlussfeier in Berlin. Im letzten Block des zweijährigen Studiums ging es für die Teilnehmer noch einmal um
Berufspolitik. Die kooperierenden Verbände, die die AS-Akademie tragen, hatten ihre Verbandsspitzen nach Berlin entsandt,
um den Teilnehmern Rede und Antwort zu stehen und mit ihnen über die Weiterentwicklung der Zahnmedizin und über die
Zukunftsperspektiven der freiberuflichen Berufsausübung zu diskutieren.
Welche Zukunft hat die freiberufliche
Praxisführung? Dazu nahm BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seinem Eingangsstatement Stellung. Aus aktuellem Anlass
ging der BZÄK-Präsident auch auf den
Koalitionsvertrag ein. Er, Engel, könne
deutliche „zentralstaatliche Einheitslösungen“ darin erkennen. Der Berufsstand
müsse sich vor staatlichen Übernahmen
wappnen und sich klar machen, wo die
Standespolitik gefordert sei, gegenzusteuern – auch an der Basis.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, ging aus Sicht der Ver-
tragszahnärzteschaft auf Aufgaben der
Zukunft ein, so etwa die „Entbudgetierung“ und erste Teile des Versorgungskonzepts für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.
Die Vorsitzende des FVDZ, Dr. medic/IfM
Timisoara Kerstin Blaschke, unterstrich die
Bedeutung der Freiberuflichkeit für die
zahnärztliche Berufsausübung. Sie sei
Garant für die Therapiefreiheit.
BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, der
als Vorsitzender des ZBV Schwaben eine
der Trägerorganisationen repräsentierte,
gab den Absolventen ein paar Tipps mit
auf den standespolitischen Weg. „In Kammerversammlungen und Vertreterversammlungen bis hin zu Bundes-KZV und
Bundesversammlung werden Sie erleben,
dass man Ihnen nicht zuhört – trotz Worterteilung durch den Vorsitzenden der Versammlung. Selbst wenn man Sie nicht
direkt stört, interessieren sich wenige für
Ihren Wortbeitrag. Zu vorgefasst sind die
Meinungen, zu homogen die Fraktionen,
zu interessant die Ablenkungen von Handy,
Tablett und Laptop. Da stellen Sie sich für
sich dann früher oder später die Frage –
warum tue ich mir das an? Eine Frage, die
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Christian Berger gab den Absol-
Prof. Dr. Burkhard Tiemann,
venten Tipps im Umgang mit den
der Leiter der AS-Akademie
standespolitischen Mechanismen
mit auf den Weg.
Hintergrund
Die unter Schirmherrschaft von BZÄK und KZBV stehende ASAkademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement wird derzeit von der Ärztekammer Saarland (Abteilung Zahnärzte), den Zahnärztekammern Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, den KZVen Bremen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein,
Westfalen-Lippe sowie dem Zahnärztlichen Bezirksverband
Schwaben getragen und kooperiert mit dem Bundesverband
der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM e.V.)
sich die große Mehrheit der Berufskollegen längst beantwortet hat,
die sich eben nicht innerhalb des Berufsstandes engagiert – wenn
sie sich überhaupt irgendwo engagieren. Zu kurz ist die Zeit, zu
interessant das Leben außerhalb der Mundhöhle und der Kammerversammlung.“ Dennoch bat Berger, die Flinte nicht zu früh ins Korn
zu werfen. „Freunde zu suchen bedeutet Gleichgesinnte zu suchen,
gemeinsame Ziele zu formulieren und sie dann zu verwirklichen.
Dafür haben Sie auf dieser Akademie das Rüstzeug bekommen,
man hat Ihnen nicht nur Fakten vermittelt, sondern man hat Sie
Methoden gelehrt, die Sie selbst anwenden sollen. Man hat Ihnen
Möglichkeiten aufgezeigt und Kontakte vermittelt. An Ihnen ist es
nun, diese Möglichkeiten zu verwirklichen, diese Kontakte zu nutzen.
Dabei kann Ihnen die Alumni-Vereinigung helfen.“
Ô
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Foto: Project Photos
Geburtstage
Der BDIZ EDI gratuliert
In den Monaten April bis Juni 2014 feiern die folgenden Mitglieder des BDIZ EDI einen „runden“ oder besonderen Geburtstag.
Der Verbandsvorstand gratuliert und wünscht alles Gute.
12. April
Dr. Maria Kuebart (Münster)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
25. April
Dr. Walter Swetly (Buchloe)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
1. April
Dr. Axel Berkel (Datteln)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
13. April
Dr. Wolfgang Kühner (Frankfurt)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
27. April
Dr. Dr. Hubert Lürkens (Aachen)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
1. April
Dr. Ferdinand Schröter (Rotenburg)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
18. April
Dr. Axel Kirsch (Filderstadt)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
29. April
Dr. Steffen Heitland (Grünwald)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
2. April
Dr. Karl-Ludwig Bitschnau (Wangen)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
18. April
Dr. Werner Manhardt (Augsburg)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
4. April
Dr. Peter Twesten (Hamburg)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
20.April
Prof. Dr. Dr. Volker Strunz (Berlin)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
2. Mai
Dr. Günter Stein (Schwabach)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
4. April
Harald Haldan (Wilhelmshaven)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
21. April
Dr. Wolfgang Rees (Ochsenfurt)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
3. Mai
Dr. Dr. Peter Heer (Schweifurt)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
5. April
Dr. Klaus Mandelkow (Erlangen)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
21. April
Dr. Bernd Hetheier (Herdecke)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
4. Mai
Dr. Helmut Vomhof (Lippstadt)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
6. April
Dr. Wieland Brümmer (Osnabrück)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
21. April
Dr. Wilfried Kluck (Oldenburg)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
8. Mai
Dr. Heinz Albrecht (Karlsfeld)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
8. April
Dr. Hans-Peter Döhring (Heiligenhafen)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
24. April
Dr. Michael Hager (Gottmadingen-Bietingen)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
8. Mai
Dr. Roland Wenzel (Lübeck)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
9. April
Dr. Jürgen Reuter (Rodgau)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
25. April
Dr. Angelina Protsch von Zieten (Hochheim)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
12. Mai
Rainer Wolf (Hannover)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
April
Mai
BDIZ EDI Aktuell
BDIZ EDI konkret I 01.2014
14. Mai
Dr. Hans Billo (Bad Feilnbach)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
6. Juni
Dr. Baruch Lurje (Krefeld)
zur Vollendung des 70. Lebensjahrs
20. Juni
Dr. Hans Günter Weimar (Bad Soden)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
14. Mai
Dr. Dr. Harald Littke (Berlin)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
6. Juni
Dr. Dr. Roland
Günther Streckbein (Limburg)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
22. Juni
Joachim Sanow (Wolfsburg)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
15. Mai
Dr. Klaus Brandner (Krailling)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
18. Mai
Dr. Harald Metzner (Gaggenau)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
21. Mai
Dr. Rainer Rokuss (Ettlingen)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
31. Mai
Prof. Dr. Dr. Nicolas
Abou Tara (Hamburg)
zur Vollendung des 75. Lebensjahrs
31. Mai
Dr. Andreas Dietrich (Hambühren)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
Juni
6. Juni
Dr. Rainer Hassenpflug (Dietz)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
6. Juni
Dr. Dietmar Heying (Velbert)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
8. Juni
Dr. Winfried Walzer (Berlin)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
9. Juni
Dr. Frank Rupprich (Markersdorf)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
10. Juni
Dr. Gerhard Kern (Waldkirch)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
11. Juni
Wolfram Uhrig (St. Blasien)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
2. Juni
Dr. Niels Jarosch (Plön)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
15. Juni
Dr. Alfons Biggel (Schwäbisch Hall)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
4. Juni
Dr. Norbert Grittern (Heinsberg)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
16. Juni
Dr. Norbert Engel (Mühlacker-Lormersheim)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
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Dr. Wolfgang Winkelmann (Tübingen)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
24. Juni
Thomas Zwietasch (Brühl)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
28. Juni
Dr. Jens-Peter Küstermann (Hamburg)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
29. Juni
Dr. Heiko Hintz (Rheine)
zur Vollendung des 65. Lebensjahrs
30. Juni
Dr. Jürgen Schega (Landau)
zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
Wir wünschen Ihnen viel Glück
und Gesundheit für die Zukunft
Christian Berger
namens des Vorstandes des BDIZ EDI
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Tel. 037422/5830, Fax 037422/58339
[email protected], www.catgut.de
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell
Nachruf
In memoriam Professor
Dr. Bernhard Broos
Er war Mitglied des BDIZ EDI und seit vielen Jahren Mitglied im Europa-Ausschuss des Verbandes. Am 12. Dezember 2013 ist Professor
Dr. Bernhard Broos nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 62 Jahren in München gestorben.
1951 in Siebenbürgen/Rumänien geboren,
besuchte Bernhard Broos das deutschsprachige Bruckenthal-Gymnasium in
Hermannstadt/Rumänien. Nach dem
Abitur 1970 studierte er Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Babes Bolyai in Hermannstadt und
schloss 1975 mit dem Titel „Licentiatus
Juris“ ab. Anschließend emigrierte er im
Rahmen einer Familienzusammenführung nach München. In Deutschland
studierte er Zahnmedizin in München
und Würzburg mit Dissertation und
Promotion an der Ludwig-MaximiliansUniversität in München.
Gemeinsam mit Ehefrau Dr. Verena Broos
ließ er sich in eigener Praxis nieder. 2001
zog die Familie nach Villach/Österreich,
wo sie eine Gemeinschaftsordination
gründeten und bis zu ihrer Rückkehr
nach München im Jahr 2013 gemeinsam
arbeiteten.
Dr. Bernhard Broos war seit 1989, also
von Beginn an, implantologisch tätig
und erwarb sich durch Weiterbildungen
und in der Praxis umfangreiche Kenntnisse mit Tätigkeitsschwerpunkt in der
Implantologie, Parodontologie, Prothetik
und Funktionstherapie. In diesen Bereichen war er auch als gerichtlich zertifizierter Gutachter tätig. Er publizierte in
EDI, der zweimal im Jahr die Repräsentanten assoziierter und befreundeter
Partnerverbände in Europa an einen
Tisch holt, um gemeinsame Projekte zu
entwickeln.
Professor Dr. Bernhard Broos
zahlreichen Fachjournalen, war gefragter
Referent und lieferte als Co-Autor für das
Fachbuch „Metallkeramik“ prothetischklinischen Input (erschienen im Verlag
Neuer Merkur, München).
Bernhard Broos engagierte sich auf vielen Ebenen. Er brachte sein Wissen bei
der Entwicklung eines Implantatsystems ein und arbeitete in der Lehre. Seit
2006 war er Professor für Implantologie
und Parodontologie an der Universität
Lucian Blaga in Sibiu (Rumänien). 2006
gründete er auch den Bundesverband
der Implantologen Österreichs (BVIÖ)
und kam über diesen Weg auch als Mitglied in den Europa-Ausschuss des BDIZ
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit war ihm immer wichtig und er
kämpfte mit Verve für die Eigenständigkeit der Zahnärzte in Österreich und
die Einrichtung einer eigenen Kammer –
und ging dazu bis vor den Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Er brannte für dieses Ziel und stand zu seiner Meinung.
Diplomatie war seine Sache nicht – er
vertrat seine Meinung offen und schnörkellos.
Professor Dr. Bernhard Broos war zeit
seines Lebens energiegeladen und hatte viele Ideen, die er noch verwirklichen
wollte. Wir werden seine lebensprühende Vitalität und sein freundliches Wesen
sehr vermissen. Er wird uns im EuropaAusschuss des BDIZ EDI sehr fehlen!
Christian Berger,
Präsident des BDIZ EDI
im Namen der assoziierten und
befreundeten europäischen Partnerverbände des BDIZ EDI
6
8
10 11.5 13
16
24h
KOMPATIBILITAT
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell Europa
NEWS-TICKER
Council of European Dentists (CED)
Kroatien jetzt Mitglied
Universität Liverpool
Neues in der Wurzelbehandlung
Ein entzündeter Nerv wird im Normalfall in einer Wurzelkanalbehandlung entfernt und der Zahn danach mit einer Füllung
oder Krone versorgt. Diese aufwendige Prozedur soll bald der
Vergangenheit angehören. Britische Forscher der Universität
Liverpool haben festgestellt, dass sich die Pulpa durch eine kontrollierte Blutung selbst regeneriert. In einer vorbereitenden
Sitzung wird der Nerv freigelegt und mit einem antibiotischen
Gel desinfiziert. In der Folgebehandlung werden mehrere kleine
Schnitte in die Nervenstränge gesetzt. Dadurch werden Blutungen im Gewebe ausgelöst. Diese Blutungen gerinnen und
bilden dabei kleine Verklumpungen. In diesen Blutgerinseln
findet man eine hohe Konzentration an Sauerstoff und Nährstoffen. Durch diese soll sich die Pulpa während der „Revasculation“ selbst heilen können. Die Liverpooler Wissenschaftler
haben diese Methode bereits erfolgreich durchgeführt. Nun
untersuchen sie in einer Vergleichsstudie mit 30 Patienten, wie
effektiv diese Behandlung wirkt.
Ô
Anlässlich der Herbstvollversammlung des europäischen
Dachverbandes der Zahnärzte in Brüssel nahm die CED die
kroatische Zahnärztekammer offiziell als Mitglied auf. Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten und gehört damit
zu den jüngsten Mitgliedstaaten in der Europäischen Union.
Themen der CED-Versammlung waren die Entwicklungen der
EU-Gesundheits- und Binnenmarktpolitik sowie die Revision
des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte sowie die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie und der Umgang
mit Amalgam auf europäischer Ebene.
Ô
Quelle: www.dailymail.co.uk
Quelle: CED
EU-Mitgliedstaaten
Ausländische Patienten willkommen
Immer mehr EU-Länder nehmen ausländische Patienten in den Fokus. „Viele Einrichtungen im EU-Ausland haben sich längst auf deutsche
Patienten eingestellt“, sagt Dr. Caroline Wagner, Wirtschaftswissenschaftlerin am wissenschaftlichen Institut der deutschen Techniker-Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG). Wagner stellte in Berlin die Ergebnisse einer aktuellen Befragung vor.
Nur neun Prozent der Behandlungen erfolgten demnach in der jeweiligen Landessprache und drei Prozent auf Englisch. Seit 2008 forscht das
WINEG zu den EU-Auslandsbehandlungen der TK- Versicherten. Die zentrale Frage der aktuellen Studie: Wie zufrieden sind TK-Versicherte mit
den Ärzten und Zahnärzten im EU-Ausland und den Behandlungsergebnissen? Ausgewertet wurden ausschließlich Antworten von TK-Versicherten, die im Jahr 2010 gezielt medizinische Einrichtungen im EU-Ausland aufgesucht hatten. Die Mehrheit der befragten TK-Versicherten
gaben den Ärzten im EU-Ausland Bestnoten: So waren 78 Prozent von ihnen sehr zufrieden mit der medizinischen Kompetenz, 74 Prozent
mit der Gründlichkeit bei Untersuchung und Behandlung, 73 Prozent mit der Verständlichkeit der Informationen und 65 Prozent mit der
Erklärung aller Behandlungsoptionen mit Nutzen und Risiken.
Überaus positiv bewerten die Befragten auch die Ergebnisse der Behandlung – und zwar quer durch alle medizinischen Disziplinen: Zahnärzte und
Kieferorthopäden im EU-Ausland erhielten von 85 Prozent der Befragten
ein „sehr zufrieden“. 79 Prozent beurteilten ebenso positiv ihre Behandlung beim Allgemeinarzt, 78 Prozent diejenige beim Facharzt. Wagner
betonte, dass die TK die EU-Auslandbehandlung nicht bewirbt. Die Kasse
hat mit einer Reihe von Kliniken und Kureinrichtungen im EU-Ausland
Kooperationsverträge ausgehandelt. Für stationäre Aufenthalte, Kuren und
Zahnbehandlungen im Ausland ist eine Genehmigung durch die Kasse
vorab verpflichtend. Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Kasse
die Kosten in der Höhe, wie sie auch in Deutschland anfallen würden. Ô
Quelle: Deutsche Ärztezeitung
Foto: Shutterstock/Monkey Business
60
BDIZ EDI konkret I 01.2014
61
Regulierte Berufe sollen überprüft werden
55% Reduktion der
Entzündungsaktivität
in 4 Wochen!
Berufsanerkennungsrichtlinie in Kraft getreten
Seit 2014 ist die Berufsanerkennungsrichtlinie
der Europäischen Union in Kraft getreten und
muss in den Mitgliedstaaten bis Januar 2016 in
nationales Recht umgesetzt werden. Neuerung
ist unter anderem die Einführung freiwilliger
Europäischer Berufsausweise. Für die Zahnärzte
gilt ein System der automatischen Anerkennung
auf Grundlage gemeinsamer Vorgaben für die
Ausbildungsdauer und deren Inhalte. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis 2016 ihre
regulierten Berufe – darunter Ärzte, Zahnärzte,
Architekten, also die sogenannten Freien Berufe
– auf den Prüfstand zu stellen.
Ô
Parodontitis-Therapie optimieren!
60% entzündungsfrei in 4 Monaten durch
ergänzend Bilanzierte Diät
t4UBCJMJTJFSUPSBMF4DIMFJNIÊVUF
t#FTDIMFVOJHUEJF8VOEIFJMVOH
t4DIàU[UWPS*NQMBOUBUWFSMVTU
Neu!
Quelle: CED
EU-Ratspräsidentschaft
Foto: Shutterstock/Nuno Andre
Griechenland
übernimmt Vorsitz
Griechenland hat zum 1. Januar 2014 für ein
halbes Jahr den Ratsvorsitz in der Europäischen
Union übernommen. Übergeordnetes Ziel der
Griechen ist es, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU anzukurbeln. Gleichzeitig
will man die Folgen der illegalen Migration, unter denen Griechenland mit seiner EU-Außengrenze zu leiden hat, bewältigen. Im Bereich
der Gesundheitspolitik will Griechenland vor
allem eine politische Einigung auf Ebene der
EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung des
EU-Rechtsrahmes für Medizinprodukte erzielen.
Im Bereich Binnenmarkt will man eigene Akzente
mit der Bewertung der Dienstleistungsrichtlinie setzen, in diesem Zusammenhang auch über
eine Überarbeitung der umstrittenen Richtlinie
diskutieren. Weiterführende Informationen über
die griechische Ratspräsidentschaft können unter
http://gr2014.eu/de abgerufen werden.
Ô
Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell Europa
Staatliche Planung zur Niederlassung von Gesundheitsdienstleistern
Mit EU-Recht
vereinbar?
Das europäische Recht streitet häufig für die Gewährleistung von Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit gegen staatliche
Hürden bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen (siehe nur die Verfahren seit Kohll und Decker, Urteil des
EuGH vom 28. April 1998, C-158/96 und C-120/95). In diesen und zahlreichen Nachfolgeentscheidungen setzte sich der EuGH dafür
ein, dass Patienten ambulante medizinische Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne vorherige Genehmigung
ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Für die Inanspruchnahme von stationären Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat entwickelte der EuGH ein abgestuftes
Genehmigungssystem.
Als Gegenstück zu dieser Liberalisierung
zugunsten der Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen beschäftigte sich der EuGH auch
damit, inwiefern die EU-Mitgliedstaaten
durch nationale Regelungen berechtigt
sind, die Niederlassungsfreiheit von Gesundheitsdienstleistern wie zum Beispiel
Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern einzuschränken, beispielsweise indem die
Niederlassung nur dann erlaubt ist, wenn
es vor Ort einen Bedarf hierfür gibt. Mit
der territorialen Verteilung von Optikergeschäften in Italien beschäftigte sich der
EuGH in seinem aktuellen Urteil vom 26.
September 2013 (C-539/11) erneut mit
dieser Frage, nachdem er bereits im Jahr
2010 ein Urteil zur Bedarfsplanung bei
Apotheken in Spanien getroffen hatte
(C-570/07 und C-571/07).
Der Fall
Ein italienisches Regionalgesetz enthält
Vorgaben für die Erteilung der Erlaubnis,
sich als Optiker niederzulassen. Dabei ist
das Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl und der Zahl der Optikergeschäfte
zu berücksichtigen, um – so das Gesetz –
eine vernünftige Verteilung des Angebots
von Optikerdienstleistungen innerhalb
des betroffenen Gebietes sicherzustellen. Durch das Regionalgesetz wurde ein
Verhältnis von einem Optikergeschäft
je 8 000 Einwohnern festgelegt. Zudem darf die Entfernung zwischen zwei
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union / G. Fessy
62
Großer Sitzungssaal des Gerichtshof
der Europäischen Union
Optikergeschäften 300 Meter nicht unterschreiten. Sofern erwiesenermaßen
ein örtlicher Bedarf besteht, kann die
zuständige Behörde von diesen strikten
Vorgaben abweichen.
In dem Ausgangsrechtsstreit in Italien
erhielt ein Optiker die Erlaubnis für die
Ansiedlung eines Optikergeschäfts. Dabei
wurde der Mindestabstand von 300 Metern zu einem anderen Optikergeschäft
nicht eingehalten, ebenso wenig die
Begrenzung im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte. Dagegen wehrte sich der
vor Ort bereits niedergelassene Optiker.
In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen. Das Verfahren ist in zweiter Instanz anhängig. Das zuständige Gericht
war unsicher, ob die relevanten Regelungen aus dem italienischen Regionalgesetz zur Bedarfsplanung bei Optikern mit
dem Unionsrecht zur Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Diese Frage legte es
dem EuGH zur Entscheidung vor.
Das Urteil
Der EuGH prüfte in seinem Urteil am 26.
September 2013 die Frage, ob diese italienischen Regelungen zur Bedarfsplanung
bei Optikern mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind, anhand des AEUV.
Denn die Dienstleistungsrichtlinie 2006/
123/EG findet auf Angehörige im Gesundheitswesen keine Anwendung. Der EuGH
zählt den Optikerberuf, wie er in Italien
verstanden wird, hierzu, weil dort der Optiker beispielsweise Sehtests vornimmt,
die Sehschärfe misst, die nötige Sichtkorrektur überprüft oder Sehschwächen behandelt. Damit fällt seine Tätigkeit unter
die Ausnahmeregelung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG.
Der EuGH prüfte anhand von Art. 49
und 52 AEUV, ob das italienische Regionalgesetz eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt, die möglicherweise durch zwingende Gründe des
Allgemeininteresses gerechtfertigt ist.
Hierbei unterstrich der EuGH, dass die ▶
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64
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für
den Erlass von Vorschriften zur Organisation von Diensten im Gesundheitswesen
wegen Art. 168 Abs. 7 AEUV unberührt
bleibt, aber die Mitgliedstaaten hierbei
das Unionsrecht zu beachten haben, also
auch die Regelungen über die Dienstleistungsfreiheit. Es besteht hier also eine
Wechselwirkung zwischen den nationalen und europäischen Kompetenzen.
Der EuGH qualifizierte die italienische
Regionalregelung zweifelsfrei als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit,
weil die Niederlassung als Optiker von
einer vorherigen Erlaubnis abhängig ist,
die an den wirtschaftlichen und sozialen
Bedarf für die Optikertätigkeit anknüpft.
Denn eine solche Regelung zielt darauf
ab, die Zahl der Dienstleister zu begrenzen. Regelungen zur Bedarfsplanung stellen unzweifelhaft Beschränkungen der
Niederlassungsfreiheit dar.
Artikel 52 AEUV eröffnet aber die Möglichkeit, solche Beschränkungen der
Niederlassungsfreiheit zu rechtfertigen,
zum Beispiel, wenn zwingende Gründe
des Allgemeininteresses diese Beschränkung erfordern. Wenn also das italienische Regionalgesetz auf den Schutz der
öffentlichen Gesundheit abzielt, kann die
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
durch das Regionalgesetz durchaus gerechtfertigt sein und damit im Einklang
mit dem europäischen Recht stehen.
Der EuGH hatte bereits in der besagten
Entscheidung aus 2010 zur territorialen
Verteilung von Apotheken in Spanien entschieden, dass der Schutz der öffentlichen
Gesundheit beispielswiese dadurch erreicht werden kann, dass eine gleichmäßige Verteilung der Gesundheitsdienstleister über das nationale Hoheitsgebiet
angestrebt wird. Daher können Dienstleistungserbringer wie Apotheken oder
auch Optiker Gegenstand einer staatlichen Planung sein, wenn sie sich als unerlässlich erweist, um Lücken im Zugang
zu diesen Gesundheitsdienstleistungen
zu schließen, um die Einrichtung von
Strukturen einer Doppelversorgung zu
vermeiden und um die Versorgung von
BDIZ EDI Aktuell Europa
geografisch isolierten Regionen zu unterstützen. Diese Ziele sieht der EuGH mit
der italienischen Regionalbestimmung
erfüllt, weil die Erlaubnis zur Errichtung
eines Optikergeschäfts abhängig ist, von
einer gewissen Bevölkerungsdichte und
einer Mindestentfernung von anderen
Optikergeschäften, sodass auch die Versorgung von ansonsten benachteiligten
Regionen gefördert wird. Der EuGH hält
also die Regelung für geeignet, um eine
gleichmäßige Verteilung der Optikergeschäfte sicherzustellen. Auch wenn das
Bedürfnis eines schnellen Zugangs zu
Optikerdienstleistungen geringer ist als
das Bedürfnis eines schnellen Zugangs
zu Arzneimitteln in Apotheken, sieht der
EuGH hierin kein Gegenargument zur
staatlichen Bedarfsplanung bei Optikergeschäften. Vielmehr ist es nach Ansicht
des EuGH Angelegenheit der Mitgliedstaaten zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung gewährleisten wollen. Der
EuGH prüft also nicht, ob die angestrebte
Verteilung von Optikern erforderlich ist,
damit die Bevölkerung ausreichend mit
Optikerleistungen versorgt ist. Sofern für
die Optikerdienstleistungen dasselbe Niveau gewährleistet werden soll, wie bei
der Versorgung mit Arzneimitteln, können also auch dieselben Planungsmaßnahmen ergriffen werden. Dann darf
auch mit derselben Intensität in die Niederlassungsfreiheit eingegriffen werden.
Der EuGH hält also die Inbezugnahme
der Bevölkerungsdichte sowie eines
Mindestabstandes zwischen den Optikergeschäften für grundsätzlich geeignet,
eine gleichmäßige Verteilung von Optikergeschäften über das nationale Hoheitsgebiet sicherzustellen und so einen
schnellen Zugang zu den Optikergeschäften zu gewährleisten. Hierdurch würde
insgesamt das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erreicht.
Für die Ausnahmeregelung in dem italienischen Regionalgesetz gibt der EuGH
zusätzlich vor, dass hier transparente und
objektive Kriterien bestehen müssen,
damit das Ziel der gleichmäßigen Ver-
teilung von Optikergeschäften in kohärenter und systematischer Weise verfolgt
werde. Hier deutete der EuGH Gefahren
zum Missbrauch der Ausnahmeregelung an, stellte aber klar, dass es Sache
des nationalen Gerichts ist, festzustellen,
ob das Regionalgesetz diesen Vorgaben
entspricht.
Fazit
Wie schon beim Urteil zur territorialen
Verteilung der Apotheken im Jahr 2010
hielt der EuGH also auch im September
2013 die staatliche Bedarfsplanung in
Italien zu Optikergeschäften für vereinbar mit dem europäischen Primärrecht
im AEUV, auch wenn es sich eindeutig
um eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit für Optiker handelt. Diese
Einschränkung ist hinzunehmen vor dem
Hintergrund, dass die öffentliche Gesundheit durch eine gleichmäßige Verteilung
der Gesundheitsdienstleister über das nationale Hoheitsgebiet geschützt werden
soll. Die genannten EuGH-Entscheidungen sowie weitere, auf die sich der EuGH
in den Urteilen bezieht, verdeutlichen,
dass der EuGH den Mitgliedstaaten hier
einen großen Gestaltungsspielraum und
Wertungsspielraum zur Organisation von
Dienstleistungen im Gesundheitswesen
zuerkennt. Denn er überprüft nur in sehr
eingeschränkter Form, ob die Bedarfsplanung erforderlich ist. Im Gegensatz zur
Liberalisierung bei der Inanspruchnahme
von Gesundheitsdienstleistungen akzeptiert der EuGH bei der Niederlassung von
Gesundheitsdienstleistern eine staatliche
Bedarfsplanung.
Ô
Dr. Berit Jaeger
Kontakt
Dr. Berit Jaeger
Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Medizinrecht
Kanzlei Ratajczak & Partner
Berlin · Essen · Freiburg · Jena ·
Meißen · München · Sindelfingen
Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen
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66
BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell Europa
26. bis 28. Juni 2014: Aesthetic, Restorative and Implant Dentistry
8. Europa-Symposium
in Barcelona
Es wird heiß werden im Juni. Diese Vorhersage ist nicht wetterbedingt, sie bezieht sich vielmehr auf die Inhalte des 8. EuropaSymposiums, das der BDIZ EDI in Kooperation mit dem 2. Internationalen Quintessenz-Symposium in Barcelona veranstaltet. Im
Paulau de Congresos de Catalunya geht es drei Tage lang um Ästhetik, Zahnerhalt und Implantatbehandlung.
Das Symposium wird in englischer Sprache durchgeführt und glänzt mit Referenten, die auf der Bühne der internationalen
Zahnmedizin-Kongresse einen Namen
haben: Hämmerle, Grunder, Testori, Fickl
et al. Ein interessanter Kongress mit der
Möglichkeit des internationalen Austausches in einer großartigen Stadt.
Die Inhalte
Bereits am ersten Kongresstag nimmt die
Implantatbehandlung den größten Raum
ein. Natürlich wird dabei die kontroverse Diskussion nach dem Zeitpunkt der
Belastung des Implantats geführt. Auch
die interdisziplinäre Behandlung in der
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8. Europa-Symposium/2. Internationales Quintessenz Symposium
in Barcelona 26. bis 28. Juni 2014
Palau de Congresos de Catalunya, Barcelona
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Mitglieder des BDIZ EDI erhalten Sonderkonditionen: 400 Euro (statt regulär
550 Euro). Anmeldung direkt bei Quintessenz. Aktuelle Informationen auf der
Internetseite des BDIZ EDI www.bdizedi.org > eigene Veranstaltungen.
ästhetischen Zone wird thematisiert werden. Die Highlights des Tages: Dr. Stefan
Fickl geht auf Problemstellungen beim
Management der Extraktionsalveole ein
und macht Lösungsvorschläge; Dr. Joao
Carames und Dr. Helena Francisco fokussieren in ihrem Vortrag die ästhetischen
Aspekte in der Implantatbehandlung –
mit direktem Bezug zur täglichen Praxis.
Moderation des wissenschaftlichen Teils:
Dr. Jaime A. Gil.
Der Freitag führt buchstäblich in die Tiefe: Bezogen auf Knochenaugmentation
und Endodontie – und nimmt auch die
Gewebestabilität unter die Lupe. Wie der
Knochenkamm erhalten werden kann, ist
das Thema von Dr. Christoph Hämmerle.
Beim Vortrag von Dr. Ueli Grunder geht es
um die Frage, ob die Augmentation die
Lösung für Langzeitstabilität von Weich-
BDIZ EDI Aktuell Europa
gewebe darstellt und für den Knochenerhalt nach Extraktion in der ästhetischen
Zone sorgen kann. Die „ewige“ Frage nach
Zahnerhalt oder Implantat stellt Christian
Berger und beleuchtet, wie Komplikationen bei Implantat und Zahn vermieden
werden können. Auch Tag zwei wird von
Dr. Jaime A. Gil moderiert.
Der dritte Kongresstag ist den Restaurationen gewidmet. Grenzen und Möglichkeiten von CAD/CAM werden Thema
sein und natürlich die digitale Welt der
Zahnheilkunde. Die Vereinfachung von
komplizierten Fällen im zahnlosen Kiefer
sowie vollkeramische Restaurationen und
ein Überblick über das State of the Art
im Bereich der Keramik. Referenten sind
unter anderem Michael Bergler, Dr. John
Sorensen, Dr. Giovanni Zuchelli. Auch die
Moderation von Tag drei liegt in den bewährten Händen von Dr. Jaime A. Gil.
Das Konzept des BDIZ EDI, sich Kooperationspartner für das Europa-Symposium
ins Boot zu holen, geht seit Jahren auf.
2013 war der BDIZ EDI Kooperationspartner der Zahnärztekammer Kroatiens in
Split. Dort kamen rund 300 Teilnehmer
zum Kongress. Im Jahr zuvor war der BDIZ
BDIZ EDI konkret I 01.2014
EDI in Valencia Partner der Sociedad Espanola de Implantes (SEI). Die SEI ist zudem auch 2014 Partner des BDIZ EDI in
Barcelona.
Wie keine andere Metropole ist Barcelona in den vergangenen 20 Jahren zum
begehrten Reiseziel geworden und gehört heute ganz oben in die Top Ten der
interessantesten Städte Europas. Hier
pulsiert das Leben – in den Straßen, auf
den Plätzen, an den 4,5 Kilometer langen
Sandstränden am Mittelmeer.
▶
AWU
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell Europa
8th European Symposium/2nd Quintessence International Symposium
in Aesthetic, Restorative and Implant Dentistry, Barcelona, 26–28 June 2014
Thursday, 26 June
Friday, 27 June
8:45–9:00
Opening
Christian Haase, Christian Berger
9:00–9:45
Endo-implant algorithm in aesthetic dentistry
Dr Borja Zabalegui, Dr Ion Zabalegui
9:00–9:45
Prefabricated root-form subgingival contours:
their role in the construction of provisional and
definitive implant restorations
Dr Steve Chu
9:45–10:30
How to preserve the ridge:
a key question in clinical practice
Dr Christoph Hämmerle
10:30–11:15
Augmentation: the solution for long-term
soft-tissue and bone preservation for
compromised extraction sites in the aesthetic zone
Dr Ueli Grunder
9:45–10:30
Immediate, early or delayed implants:
controversies and solutions
Dr Jaime Jiménez
10:30–11:15
Interdisciplinary treatment planning
in the aesthetic zone
Dr Daewon Haam
11:15–12:00
Coffee break, exhibition hall
11:15–12:00
Coffee break, exhibition hall
12:00–13:30
Literature review
Dr Dennis Tarnow
12:00–12:45
Transitioning teeth to implants:
10 determinants of success in the management of
the extraction sockets for immediate vs. delayed
implant placement
Dr Homa Zadeh
12:45–13:30
Tissue aesthetics and stability in implant dentistry:
taking control of our treatment outcomes
Dr Sonia Leziy
13:30–14:00
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
13:30–14:00
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
14:00–15:30
Lunch, exhibition hall
14:00–15:30
Lunch, exhibition hall
15:30–16:15
Management of the extraction socket:
controversies and solutions
Dr Stefan Fickl
15:30–16:15
Immediate loading and post-extraction
implants: 3D videos
Dr Tiziano Testori
16:15–17:00
Clinical guidelines for single-tooth implant
rehabilitation in the aesthetic zone
Dr Francesco Amato
16:15–17:00
Treatment strategies and techniques for
restoring missing teeth in the aesthetic zone
Dr Nitzan Bichacho
17:00–17:30
Coffee break, exhibition hall
17:00–17:30
Coffee break, exhibition hall
17:30–18:15
The art and science of immediate implant
placement in molar sites
Dr Jose Manuel Navarro
17:30–18:15
Risk management in implant dentistry:
how to avoid complications associated with
implants and with teeth
Christian Berger
18:15–19:00
Aesthetic implantology without
forgetting everyday practice
Dr João Caramês, Dr Helena Francisco
18:15–19:00
Digital workflow in implant dentistry
Dr German Galuzzi
19:00–19:30
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
19:00–19:30
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
BDIZ EDI konkret I 01.2014
69
2UVJOLULYZH[aTH[LYPHS
9:00–9:45
Adhesive dentistry:
clinical challenges in aesthetic dentistry
Dr Sillas Duarte
LHZ`NYHM[Ž
*9@:;(3
9:45– 10:30
CAD/CAM in dental technology:
limits and possibilities
Michael Bergler
Z`U[OL[PZJOLY
2UVJOLULYZH[a
10:30–11:15
Clinical success of build-ups and
monolithic all-ceramic restorations
Dr Robert Winter
11:15–12:00
Coffee break, exhibition hall
12:00–12:45
Early results with implant
supported zirconia restorations
Dr Winston Chee
Saturday, 28 June
:VM[H\ZKLY:WYP[aL
12:45–13:30
Dental ceramics: state of the art 2014
Dr John Sorensen
13:30–14:00
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
14:00–15:30
Lunch, exhibition hall
15:30–16:15
Restorative implant options applied to
interdisciplinary aesthetic dentistry
Dr Christian Coachman
16:15–17:00
Marginless preparations in teeth and implants
Dr Xavier Vela
17:00–17:30
Coffee break, exhibition hall
17:30–18:15
Simplified treatment of complex edentulous cases
Dr Luca Cordaro
18:15–19:00
Development of the digital world of
dentistry (imaging, diagnostics, radiology)
Dr Giovanni Zuchelli
19:00–19:30
Discussion
Moderator Dr Jaime A. Gil
0T+LMLR[TVKLSSPLY
IHY
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Z[HIPSLU-VYTR€YWLY
5HJOOHS[PNLY
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
BDIZ EDI Aktuell Europa
Der weltbekannte Dirigent Kent Nagano erhielt in München den Ehrenpreis des Verbands Freie Berufe in Bayern e.V.
Ein anderer Blick auf die Freien Berufe: Kent Nagano erhält Ehrenpreis in München
Immer auf der Suche
nach der Balance
München weint, Hamburg lacht. Der weltbekannte Dirigent Kent Nagano, der 2013 die Münchner Staatsoper verlassen hat, erhielt Ende Januar in München den Ehrenpreis des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB). 2015 wird Nagano Generalmusikdirektor der Hamburger Oper werden. Nach den Negativ-Schlagzeilen im vergangenen Jahr, durch die Kündigung der Ärzte im
Bundesverband befeuert, sahen die Angehörigen der Freien Berufe in der Preisübergabe endlich wieder ein Licht am Horizont
(BDIZ EDI konkret berichtete).
Der bayerische Verband ehrt mit diesem
Preis herausragende Persönlichkeiten des
Zeitgeschehens, die in ihrer Arbeit und
ihrem Wirken die Werte der Freien Berufe verkörpern und sich durch die enge
Verbindung von Person und Beruf definieren. Nagano war von 2006 bis 2013
Generalmusikdirektor der Bayerischen
Staatsoper in München.
Der ultimative Freiberufler
Im Beisein von Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und der Freien Berufe in
Bayern charakterisierte VFB-Präsident
Dr. Fritz Kempter den amerikanischen
Dirigenten als den „ultimativen Freiberufler“, der mit höchster Präzision arbeite, großartige Ideen verwirkliche und sich
als Künstler die größtmögliche Freiheit
der Interpretation nehme.
Laudator Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Borchmeyer, Präsident a.D. der bayerischen
Akademie der Schönen Künste, zeichnete ein detailreiches Bild des Kaliforniers
mit japanischen Wurzeln, der in seinem
Schaffen durch die Bindung an die Natur – Nagano ist auf der elterlichen Farm
in Morro Bay an der Westküste der USA
aufgewachsen – geprägt sei. So gründlich Nagano mit dem Orchester probe, so
sei doch ein hohes Maß an Spontanität
nötig, um die Spiritualität in die Musik zu
bringen. Der Dirigent behalte sich immer
eine Improvisationsreserve vor und habe
dem Publikum in München sieben wunderbare Jahre beschert.
Ein Kalifornier in Europa
Kent Nagano, der ab Herbst 2015 Generalmusikdirektor der Hamburger Oper
BDIZ EDI konkret I 01.2014
71
Das Original
Über 25 Jahre Langzeiterfolg
KSI Seminarreihe 2014:
WƌĂdžŝƐŽƌŝĞŶƟĞƌƚĞŝŶĨƺŚƌƵŶŐŝŶĚŝĞ
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Kent Nagano in München
sein wird, bekannte sich in der in deutscher
Sprache gehaltenen Dankesrede zur europäischen Tradition in Dichtung und Musik. Er sei
immer auf Suche nach der Balance gewesen
– auch während seiner Zeit in Lyon, Paris und
London. Gefunden habe er die Balance und
ein Zuhause in Deutschland. „Hier teilen wir
Werte“, sagte er insbesondere über seine Zeit
in der bayerischen Metropole.
Nagano war künstlerischer Leiter des Deutschen Symphonie-Orchesters in Berlin, bevor
er nach München berufen wurde. Sein Credo:
„Wir erreichen Dinge nur, wenn wir provokant
sind“ klang nicht wie eine Herausforderung.
Vielmehr untermauerten seine Worte und die
insgesamt schnörkellose Darstellung der Stationen seines Werdegangs die von Laudator
Borchmeyer vorgenommene Charakterisierung
des Stardirigenten, der Nagano Authentizität
und Natürlichkeit bescheinigt hatte.
Mit dem Ehrenpreis des Verbands Freier Berufe in Bayern, eine schwere Skulptur aus Volledelstahl, sind unter anderem der Künstler
und Architekt Ernst Maria Lang (2006) und die
deutsche Politikerin Hildegard Hamm-Brücher
(2007) ausgezeichnet worden.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und
Materialabrechnung
in der Zahnarztpraxis
Prof. Dr. Thomas Ratajczak
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Justitiar des BDIZ EDI
Inhalt
ó Einleitung
73
ó Verhältnis Einkaufs- zu Verkaufspreis
75
ó Fragen des Steuerrechts
76
ó Berufsrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf
78
Berlin · Essen · Freiburg im
Breisgau · Jena · Meißen ·
München · Sindelfingen
ó Geplante strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf
80
ó Die Pflicht zur Weitergabe von Preisnachlässen bei Kassenpatienten
86
Posener Straße 1
71063 Sindelfingen
ó Die Rechtslage bei Privatpatienten
86
ó Heilmittelwerberechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf
88
ó Kommende Vorgaben für Marketing und Kaufverhandlungen
90
ó Zusammenfassende Empfehlung
93
Kanzlei RATAJCZAK & PARTNER
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(Frau Sybill Ratajczak)
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Einleitung
Theoretisch ist alles ganz einfach, jedenfalls beim Handwerker. Er liefert und baut
ein. Für das Ganze stellt er eine Summe
von x € in Rechnung. Auf der Rechnung
ist das Material gesondert ausgewiesen.
Vergleicht man die Einkaufspreise für das
Material mit den Angeboten im Baumarkt
oder im Internet, liegt der Handwerker
meist deutlich darüber. Dafür hat er auch
– je nachdem – zwei bis fünf Jahre für die
Ware und die Güte seiner handwerklichen
Arbeit einzustehen. Zu welchem Preis er
seine Ware einkauft, geht nur ihn etwas
an. Ob er daran viel oder wenig verdient,
ist auch nur seine Sache. Hauptsache, er
kann seinen Preis am Markt durchsetzen
und vergisst die Umsatzsteuer nicht.
Theoretisch könnte es auch beim Zahnarzt so gehen – und manche Zahnärzte
glauben, das müsse auch praktisch so gehen. Eine Zahnärztin aus Rheinland-Pfalz
hatte es vor einigen Jahren für hilfreich
gehalten, ihre herummäkelnde Landeszahnärztekammer zu verklagen und sich
durch alle Instanzen bescheinigen zu lassen, dass sie Preisnachlässe, die ihr über
einen Barzahlungsrabatt hinaus von Herstellern und Händlern von Implantaten
gewährt werden, an ihre Patienten weitergeben muss und den von ihr daraus
gewonnenen Profit (nach ihren Angaben
jährlich mehr als 80 000 €) nicht als Teil ihres Praxisgewinns behalten darf (Verwaltungsgericht [VG] Mainz, 23.06.2006 – 4
K 82/06 –; Oberverwaltungsgericht [OVG]
Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 – 6 A 11527/06.
OVG –; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], 25.03.2009 – 8 C 1/09 –).
Wenn solche Urteile keine Folgen hätten,
könnte man darüber schmunzeln und zur
Tagesordnung übergehen. Aber wünschen
hilft hier – wie meist – leider nicht und Urteile, die einmal in der Welt sind, wirken
auch an unverhofften Orten. So befasste
sich unlängst eine Betriebsprüfung mit
der Frage, ob die Grundsätze der Entscheidung des VG Mainz vom 23.06.2006 – 4 K
82/06 – auf die Abrechnung von Gold- und
Edelmetalllegierungen in der Zahnheilkunde zu übertragen sind.
Die genannten Urteile reihen sich ein in
eine lange Abfolge von Skandalen und
Skandälchen, die zuletzt den Bundes-
73
74
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
gerichtshof (BGH – Großer Strafsenat –,
29.03.2012 – GSSt 2/11 –) und – nachdem
dieser nicht wie von interessierten Kreisen
erhofft entschieden hat – nun den Gesetzgeber auf den Plan gerufen haben. Die
Diskussion läuft unter dem Generalthema
Korruption in der speziellen Ausprägung
der Korruption im Gesundheitswesen.
Der große Hammer des Gesetzgebers
droht in Form des am 05.07.2013 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurfs
der Länder Hamburg und MecklenburgVorpommern für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (BR-Drs.
451/13 [Beschluss]). Nachdem beide Bundesländer SPD-regiert sind und der neue
Bundesjustizminister ebenfalls von der
SPD gestellt wird, schadet es nicht, sich
mit diesen Dingen zu befassen, ehe sie im
Bundesgesetzblatt stehen, und erforderlichenfalls den Materialeinkauf und -verkauf an die Rechtslage anzupassen. Die in
dem Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Strafrechtsnormen sind nur als Strafrechtsnormen neu, regeln aber inhaltlich
Verhaltensweisen, die heute schon im
Wesentlichen durch das zahnärztliche
Berufsrecht verboten sind und vielfach
nach der Rechtsprechung des BGH auch
bestehende Strafrechtsnormen erfüllen.
Die Entwicklung im Strafrecht differenziert nicht mehr – wie bisher – zwischen
gesondert abrechenbaren und nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten.
Das bedeutet nicht, dass das Verhältnis
Der weiße Ticer®
von Einkaufs- zu Verkaufspreis künftig
keine Rolle mehr spielen wird. Die hier
heute schon bestehenden rechtlichen
Vorgaben bleiben ebenso bestehen wie
die damit verbundenen berufsrechtlichen
und auch strafrechtlichen Sanktionen.
Die im Strafrecht vorgesehene Neuregelung bringt zusätzliche Straftatbestände
in Bereichen, die man bisher allenfalls als
Vorfeld möglicher strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen angesehen hat.
Das bringt eine neue Schärfe in die rechtliche Betrachtung – und neue Risiken für
die Zahnarztpraxis. Grund genug, sich
mit dem Thema eingehend zu befassen.
Das Thema ist komplex und verlangt
vom Leser die Bereitschaft, sich in einem
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
Bereich auf eine Lernkurve einzulassen,
in dem bisher nicht wenige davon ausgehen, dass das schon keiner merke.
Das stimmte in der Vergangenheit, aber
nicht mehr in der Zukunft. Die Ermittlungsoptionen der Staatsanwaltschaften
sind andere als die Ermittlungsoptionen
der Kammeranwälte. Hinzu kommt, dass
immer mehr Kontrollmitteilungen nach
§ 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) von
den Betriebsprüfern der Finanzämter
erfolgen, wenn sie bei ihren Prüfungen
auf so genannte außersteuerliche Tatbestände stoßen.
Man sollte auch nicht die Augen vor der
Tatsache verschließen, welches Erpressungspotenzial in Verstößen gegen die
Anforderungen an die Materialabrech-
nung steckt. Wir sehen immer wieder
geradezu albtraumhaft anmutende Fallgestaltungen, wie etwa unlängst den
Hinweis eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschiedenen Arztes an den
Betriebsprüfer, dass es sich bei der Laboreinrichtung in Wahrheit um die Küche des
Kollegen handele, die Wartezimmerstühle
seine Barhocker seien und – wenn man
schon mal dabei sei – die auf der Gehaltsliste der Praxis stehende Ehefrau seit Jahren nicht mehr arbeite. Im Eifer des Gefechts merkte er noch nicht einmal, dass
das nicht die Ehefrau des angeschwärzten
Kollegen betraf, sondern seine eigene.
Dieser Beitrag wird sich nur mit Fragen,
die im weiteren Sinne mit dem Materialeinkauf zusammenhängen, befassen.
Die anstehenden Rechtsänderungen
haben auch Auswirkungen auf Sponsoringmaßnahmen. Diese werden hier bis
auf wenige Hinweise ausgespart und
gegebenenfalls in einem späteren Beitrag behandelt.
Verhältnis Einkaufszu Verkaufspreis
Die Zahnarztpraxis kennt – was das Verhältnis von Einkaufs- zu Verkaufspreis betrifft – strukturell vier verschiedene Arten
von Material, das eingekauft wird:
1. Material, das den Patienten in Rechnung gestellt werden kann, also
zum Beispiel Implantate und Implantatteile.
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75
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
2. Material, das den Patienten nicht
in Rechnung gestellt werden kann
(zum Beispiel der so genannte
Sprechstundenbedarf).
3. Legierungen für die Zahntechnik.
4. Produkte rund um die Zahnpflege,
Life-Style und dergleichen mehr.
Diese vier Materialarten unterscheiden
sich hinsichtlich des Verhältnisses von
Einkaufspreis zu Verkaufspreis wie aus
der Tabelle 1 ersichtlich.
Tabelle 1
Einkaufspreis
= Verkaufspreis
Gesondert abrechenbare
Materialkosten
Nicht gesondert abrechenbare
Materialkosten
Zahnpflegeprodukte, Lifestyle
labor also dem Zahnarzt, verbleibt. Liegt
der Tagespreis dagegen unter dem Einkaufspreis, führt dies zu einem entsprechenden Verlust, der an den Patienten
nicht weitergegeben werden darf (siehe
Liebold/Raff/Wissing, GOZ, Stand März
2013, § 10 Rz. 18).
Bei nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten spielt die Frage, zu welchem
Preis der Zahnarzt diese einkauft, für die
Abrechnung gegenüber dem Patienten
keine Rolle. Wenn er für diesen Bereich
besondere Rabatte bekommt, mindert
dies seine Betriebskosten. Probleme entstehen heute, wenn er für diesen Bereich
Vergünstigungen erhält, weil er gesondert
abrechenbare Materialien eingekauft hat.
Probleme entstehen nach dem vorgesehenen neuen § 299a StGB schon dann, wenn
er als Gegenleistung für den Einkauf eine
Vergünstigung erhält, welche der Strafrichter als unlautere Bevorzugung im
Wettbewerb interpretieren könnte (siehe dazu Näheres im Abschnitt „Geplante
strafrechtliche Vorgaben für den Materialeinkauf“), ohne Rücksicht darauf, ob er die
Materialien weiterverkaufen kann!
Beim gesamten Markt der Zahnpflegeprodukte stellt sich die Frage der Preisgestaltung bislang nur unter Wettbewerbsgesichtspunkten. Regulierend greift hier
niemand ein. Wenn die Praxis hohe Preise
durchsetzen kann, ist das ihr Gewinn. Es
hat sich allerdings herumgesprochen,
dass der Verkauf dieser Produkte durch
die Praxis selbst in aller Regel zu gewerbesteuerpflichtigen Einkünften führt. Das
ist in Kommunen mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mehr als 380 Punkten
mit realen Nachteilen gegenüber anderen praktikablen Lösungen verbunden.
Allerdings gilt hier wie auch sonst, dass
man gute Unternehmenskonzepte nicht
am Steuerrecht scheitern lassen sollte.
Die Gewerbesteuerpflicht ist nicht per
se ein Übel, das unter allen Umständen
vermieden werden muss – ebenso wenig
wie die Umsatzsteuerpflicht. Im Gegenteil, gerade letztere ist ja durchaus mit
beachtlichen Vorteilen verbunden. Aber
auch für diesen Bereich werden sich die
im Abschnitt „Geplante strafrechtliche
Vorgaben für den Materialeinkauf“ dargestellten Änderungen auswirken.
Fragen des Steuerrechts
Ganz unabhängig davon stellen sich Fragen des Steuerrechts, und zwar – lässt
Tagespreis
X
X
Legierungen in der Zahntechnik
Gesondert abrechenbare Materialkosten
(eine sehr umfangreiche Zusammenstellung findet sich im GOZ-Kompendium
2012, Teilband 1, Seite 54 ff.) sind den Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung
zu stellen. Verdienen darf der Zahnarzt
daran nichts.
Bei den nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 GOZ zu Tagespreisen abzurechnenden Legierungen
spielt der Einkaufspreis für die Bestimmung des Verkaufspreises keine Rolle,
sondern es ist explizit der Tagespreis zum
Zeitpunkt der Verarbeitung im Labor zu
ermitteln (siehe Regierungsbegründung
zur GOZ, BR-Drs. 276/87 vom 26.06.1987,
Seite 78). Liegt der Tagespreis über dem
Einkaufspreis, bedeutet das einen Überschuss, der dem Verarbeiter, beim Eigen-
Einkaufspreis
≠ Verkaufspreis
X
X
man die sich immer stellende Thematik
der Einkommensteuer außer Acht – des
Umsatzsteuer- und des Gewerbesteuerrechts. Vor allem im Umsatzsteuerrecht
ist in den nächsten Jahren bei so mancher Betriebsprüfung eine unangenehme
Überraschung zu erwarten. Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem Jahresbericht 2013 (Seite 52 f.):
„Steuerpflichtige Leistungen von Ärzten
werden vielfach nicht besteuert. Ursächlich hierfür ist, dass der Finanzverwaltung
Informationen zu diesen Leistungen fehlen. Initiativen des Bundesfinanzministeriums sind wenig konkret und reichen nicht
aus, eine gleichmäßige und vollständige
Besteuerung dieser Leistungen sicherzustellen.
Heilbehandlungen durch Ärzte sind steuerbefreit, wenn sie medizinisch angezeigt
sind. Daneben üben Ärzte zunehmend
auch steuerpflichtige Tätigkeiten aus, wie
Fettabsaugungen, kosmetische Brustoperationen, das Entfernen von Tätowierungen und das Bleichen der Zähne. Das Volumen der steuerpflichtigen Leistungen
nahm in den letzten Jahren stark zu. Die
Finanzämter erkannten diese Leistungen
häufig nicht, weil ihnen notwendige Informationen darüber fehlten. Sie blieben
deshalb unversteuert. Griff die Betriebsprüfung die Abgrenzungsproblematik
zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen einmal auf, ergaben
sich zum Teil erhebliche Verschiebungen
zugunsten der steuerpflichtigen Leistungen und damit Mehreinnahmen für den
Fiskus.
Abrechnung & Recht
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Materialeinkauf und -abrechnung
Die Finanzverwaltung benötigt zusätzliche
Informationen, um eine gleichmäßige und
vollständige Besteuerung sicherzustellen.
Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, einen
branchenspezifischen Fragebogen zu entwickeln. Damit könnten die Bediensteten
in den Finanzämtern notwendige Informationen für die Besteuerung abfragen.
Zudem sollten sie sensibilisiert werden, in
welchen Fällen sie Steuererklärungen von
Ärzten vertieft bearbeiten müssen. Nur
so kann die Finanzverwaltung die steuerpflichtigen Leistungen der Ärzte gleichmäßig und vollständig besteuern.“
Die Umsatzsteuerproblematik hängt
an Art. 132 Abs. 1 lit. c der Umsatzsteuerrichtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28.11.2006, welche Art. 13 Teil A Abs. 1
Buchstabe c der Sechsten Richtlinie
77/388/EWG ablöste. Danach sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin [dazu gehört nach europäischem
Recht auch die Zahnmedizin], die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen
und arztähnlichen Berufe durchgeführt
werden“, von der Umsatzsteuer befreit.
§ 4 Nr. 14 lit. a Umsatzsteuergesetz (UStG)
setzt diese Norm in deutsches Recht um.
§ 4 Nr. 14 lit. a Satz 1 UStG nennt „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der
Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker,
Physiotherapeut, Hebamme oder einer
ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ als von der Umsatzsteuer befreit. Nach Satz 2 gilt dies nicht für
„die Lieferung oder Wiederherstellung von
Zahnprothesen (aus Unterpositionen 9021
21 und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie
der Unternehmer in seinem Unternehmen
hergestellt oder wiederhergestellt hat“.
Der Streit bei der Auslegung dieser Norm
dreht sich vor allem um die Frage, wann
eine Heilbehandlung vorliegt und was die
Behandlung durch einen Arzt, Zahnarzt et
cetera zur Heilbehandlung im Sinne des
§ 4 Nr. 14 lit. a UStG qualifiziert und sie damit von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Der Begriff der Heilbehandlung taucht
im europäischen wie auch im nationalen
Recht vielfach auf. Die private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz
für Heilbehandlung, die Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld
(§ 1 Abs. 1 Satz 2 MBKK 09). Als Versicherungsfall definiert § 1 Abs. 2 Satz 1 MBKK
09 ist „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ und differenziert damit – zutreffend – zwischen
Heilbehandlung und medizinisch notwendiger Heilbehandlung. GOÄ und GOZ
kennen den Begriff der Heilbehandlung
dagegen nicht, sondern nur die (zahn-)
ärztliche Versorgung.
Die Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist nicht dasselbe wie
die Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs.
2 Satz 1 MBKK 09.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind (zahn-)
ärztliche Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder
Wiederherstellung der menschlichen
Gesundheit erbracht werden, von der
Umsatzsteuer befreit (EuGH, 08.06.2006
– C-106/05 –). Heilbehandlungen müssen
nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einem therapeutischen
Zweck dienen, um umsatzsteuerfrei zu
sein (BFH, 30.04.2009 – V R 6/07 –).
Das macht die Anwendung des Umsatzsteuerrechts für den (Zahn-)Arzt nicht
einfacher. GOÄ und GOZ gelten nach
neuerer Rechtsprechung nicht nur für
Heilbehandlungen, sondern für alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen
Behandlungsleistungen im Sinne der
Bundesärzteordnung beziehungsweise
des Zahnheilkundegesetzes (siehe zum
Beispiel BGH, 23.03.2006 – III ZR 223/05 –;
Landgericht [LG] Düsseldorf, 30.08.2013 –
38 O 6/13 –). Sobald aber die (zahn-)ärztlichen Leistungen Nichtheilbehandlungen
umfassen, greift die Umsatzsteuerpflicht.
Das gilt in aller Regel für Bleaching, Falten- und Lippenunterspritzung, Ohranlegeoperationen (BFH, 24.10.2011 – XI B 54/11
–), erfasst aber insgesamt den Bereich der
(echten) kosmetischen Zahnheilkunde,
sofern die erbrachten zahnärztlichen
Leistungen nur kosmetischen Zwecken
dienen. Wo die Grenze zwischen Kosmetik, medizinisch indizierter Ästhetik
und „normaler“ Zahnheilkunde verläuft,
ist im Einzelfall schwer zu entscheiden.
Der gesamte Bereich der so genannten
Schönheitsoperationen ist grundsätzlich
umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch für
die dabei anfallenden Begleitleistungen
wie zum Beispiel die Anästhesie (BFH,
06.09.2011 – V B 64/11 –), aber auch die
Begleitleistungen aus der Zahnheilkunde.
Ästhetische Operationen und ästhetische
Behandlungen sind nur steuerfrei, wenn
sie dazu dienen, Personen zu behandeln
oder zu heilen, bei denen aufgrund einer
Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff
ästhetischer Natur „erforderlich“ ist, während Eingriffe zu rein kosmetischen Zwecken steuerpflichtig sind (BFH, 19.06.2013
– V S 20/13 – im Anschluss an EuGH,
21.03.2013 – C-91/12 –). Wenn man es genau nehmen will, ist die nur auf Wunsch
des Patienten durchgeführte, medizinisch
aber nicht indizierte Vollnarkose bei einer
im übrigen zahnmedizinisch indizierten
Behandlung umsatzsteuerpflichtig.
So gesehen ist damit zu rechnen, dass
die Betriebsprüfer auf ein aus ihrer Sicht
„dankbares Feld“ stoßen, wenn sie sich
dieser Materie entsprechend der Aufforderung des Bundesrechnungshofes
vermehrt zuwenden; denn es ist nach
der Rechtsprechung des BFH „Sache des
Steuerpflichtigen, der sich auf eine Steuerbefreiung beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür darzulegen. Überall dort,
wo Zweifel an der medizinischen Indikation bestehen, trifft den Steuerpflichtigen
daher eine erhöhte Mitwirkungspflicht“
(BFH, 18.02.2008 – V B 35/06 –).
Der Zahnarzt muss also dem Finanzamt
nachweisen, dass die Behandlung um-
77
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
satzsteuerfrei ist, nicht das Finanzamt
dem Zahnarzt, dass sie umsatzsteuerpflichtig ist.
kann), dann sollte man folgendes einfache Prüfschema abarbeiten und die Ergebnisse dokumentieren:
Dieser nicht einfach zu führende Nachweis kann (bisher) mit einer guten
Behandlungsdokumentation geführt
werden. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz will allerdings in einer noch
nicht rechtskräftigen Entscheidung vom
12.01.2012 – 6 K 1917/07 – Umsätze aus
ästhetisch-plastischen Operationen nur
dann als steuerbefreit anerkennen, wenn
die medizinische Indikation gegebenenfalls durch Einzelgutachten mit Einverständnis des Patienten nachgewiesen
wird. Die Revisionsentscheidung des BFH
steht noch aus (anhängig unter V R 16/12).
Für die Rechtspraxis würde eine Bestätigung der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz für den einzelnen (Zahn-)Arzt
kaum überwindbare praktische Hürden
mit sich bringen – es sei denn, er beschäftigt einen im Umsatzsteuerrecht sehr
versierten Steuerberater, der die Dinge
regelmäßig intern überprüft, was allerdings die Praxiskosten steigen lässt.
1. Warum will der Patient die
Behandlung?
2. Welche fachlichen (therapeutischen)
Gründe sprechen für die Behandlung?
Es ist ziemlich naheliegend, dass in dem
vom Bundesrechnungshof geforderten „branchenspezifischen Fragebogen“
Anknüpfungspunkte für die fehlende
Heilbehandlungseigenschaft und damit die Umsatzsteuerpflichtigkeit der
Behandlung auch über den Materialeinkauf gesucht werden. Je ausgefallener
ein Material ist, je höher die Kosten im
Vergleich zu Konkurrenzprodukten sind,
desto näher könnte die Annahme liegen,
die Behandlung diene nicht nur Heilbehandlungszwecken.
In diesem Bereich darf man sich auf einige Überraschungen gefasst machen.
Wenn man als Zahnarzt sichergehen will,
dass man bei umsatzsteuerrechtlich kritischen Behandlungen nicht als Verlierer
dasteht und Umsatzsteuer nachzahlen
muss, die dem Patienten nicht in Rechnung gestellt wurde (und aus einer Reihe von rechtlichen Gründen in der Regel
auch nicht mehr nachgefordert werden
Will der Patient nur sein Aussehen verschönern und sprechen keine fachlichen
Gründe für die Behandlung (wie zum
Beispiel für das Bleachen eines stark verfärbten pulpatoten Zahns), dann ist die
Behandlung vorsorglich als umsatzsteuerpflichtig anzusehen.
Mit der Umsatzsteuerpflicht beginnt eine
zusätzliche Spirale an Aktivitäten, auf die
hier nur kurz hingewiesen werden soll,
weil sie an anderer Stelle (GOZ-Kompendium 2012; Ratajczak, Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz,
1. Aufl., 2013) ausführlich beschrieben
ist. Die Behandlung fällt dann unter die
Vereinbarungspflicht nach § 2 Abs. 3 GOZ
und unter die Informationspflicht nach
§ 630c Abs. 3 BGB.
Ansonsten gilt: Die vom Finanzamt nachgeforderte Umsatzsteuer zahlt der Zahnarzt.
Berufsrechtliche Vorgaben
für den Materialeinkauf
Das zahnärztliche Berufsrecht enthält
bereits heute eine Reihe von Vorgaben,
die sich im Ergebnis als Preisgestaltungsvorschriften auswirken. Sie betreffen teilweise nur den Bereich der gesondert abrechenbaren Materialkosten, teilweise aber
schon jetzt den gesamten Materialeinkauf.
Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z) enthält in
§ 2 Abs. 7 und 8 zwei Bestimmungen,
die – angelehnt an die entsprechenden
Regelungen in §§ 31 und 32 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer
(MBO-Ä) – dem Zahnarzt untersagen, „für
die Verordnung, die Empfehlung oder den
Bezug für Patienten von Arznei-, Heil- oder
Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten eine
Vergütung oder sonstige vermögenswerte
Vorteile für sich oder Dritte versprechen zu
lassen oder anzunehmen“ (Abs. 7)
beziehungsweise
„für die Zuweisung und Vermittlung von
Patienten ein Entgelt zu fordern oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen
oder zu gewähren“ (Abs. 8).
Die meisten Landeszahnärztekammern
(LZK) haben diese Vorgaben mehr oder
weniger übernommen, wenn auch nicht
einheitlich, nicht alle mit demselben Wortlaut und nicht unbedingt als Regelungen
im Rahmen der Allgemeinen Berufspflichten. Bei der LZK Bayern etwa findet sich
die Regelung des § 2 Abs. 7 MBO-Z in § 2
Abs. 6 BO (mit einer bedeutsamen Erweiterung), die Regelung des § 2 Abs. 8 MBO-Z
dagegen in § 8 Abs. 5 BO und damit im
Abschnitt über die Kollegialität. Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin kennt eine § 2
Abs. 7 MBO-Z entsprechende Bestimmung
– allerdings mit der auch in Bayern anzutreffenden Erweiterung – in § 20 Abs. 3 BO,
eine § 2 Abs. 8 MBO-Z entsprechende Regelung dagegen in § 10 Abs. 5 BO. Die Berufsordnung der ZÄK Nordrhein kennt in
§ 1 Abs. 5 bisher nur die allgemeine Vorgabe, keine Verpflichtung einzugehen, die die
Unabhängigkeit des Zahnarztes bei der
Berufsausübung beeinträchtigen können.
Solche Unterschiede in den Berufsordnungen sind gelebter Föderalismus. Ob
sie sinnvoll sind, mag jeder für sich selbst
entscheiden.
Die berufsrechtlichen Normen haben einen denkbar weiten Anwendungsbereich,
auch wenn sie kaum sanktioniert werden,
weil den Kammern dazu die Ermittlungskapazität und auch die Ermittlungsbefugnisse fehlen. Verboten ist im Bereich des
Medizinprodukteeinkaufs, „eine Vergütung
oder sonstige vermögenswerte Vorteile
für sich oder Dritte versprechen zu lassen
oder anzunehmen“. Das Fordern einer
Vergütung ist berufsrechtlich nach ▶
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
§ 2 Abs. 7 MBO-Z noch nicht verboten,
während zum Beispiel die LZK Bayern in
§ 2 Abs. 6 BO und die ZÄK Berlin in § 20
Abs. 3 BO auch schon das Fordern einer
Vergütung/Vergünstigung als Berufsverstoß markieren und man sich im Bereich
der ZÄK Nordrhein die Frage stellen muss,
ob das die Unabhängigkeit des Zahnarztes
bei der Berufsausübung beeinträchtigen
könnte.
„Fordern“ ist sicher noch nicht die simple
Frage an den Vertriebsmitarbeiter, „Was
hätte ich davon?“, aber sicher schon die
Mitteilung, dass ein Kauf des Medizinproduktes ohne eine wirtschaftliche Gegenleistung nicht in Frage kommt. Das
ist aber in der Realität eine Wanderung
auf dünnem Grat, worauf ich im nächsten
Abschnitt näher eingehen werde.
Geplante strafrechtliche Vorgaben
für den Materialeinkauf
Der schon erwähnte Gesetzentwurf der
Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, den der Bundesrat am
05.07.2013 angenommen und verabschiedet hat und der seitdem beim Bundestag
liegt, will diese berufsrechtlichen Vorgaben in der neu einzuführenden Vorschrift
des § 299a StGB strafrechtlich sanktionieren. Der Entwurf ist – ebenso wie das
am 20.09.2013 (zwei Tage vor der Bundestagswahl) am Bundesrat gescheiterte
Gesetz zur Förderung der Prävention, das
unter anderem die Schaffung eines eigenen, nur für den Anwendungsbereich des
SGB V geltenden neuen Straftatbestandes
in § 307c SGB V vorsah – eine Reaktion auf
die Entscheidung des Großen Strafsenats
des BGH vom 29.03.2012 – GSSt 2/11 –. Der
Große Strafsenat des BGH hatte zwar die
Bestrafung von Vertrags(-zahn-)ärzten als
Amtsträger nach den für Beamte bestehenden Korruptionsdelikten der §§ 331 ff.
StGB beziehungsweise als Beauftragter der
gesetzlichen Krankenkassen nach § 299
StGB abgelehnt, schloss aber seine Urteilsbegründung mit folgenden Ausführungen:
„Vor dem Hintergrund der seit längerem
im strafrechtlichen Schrifttum geführten
Diskussion sowie im Hinblick auf gesetzgeberische Initiativen zur Bekämpfung korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen
verkennt der Große Senat für Strafsachen
nicht die grundsätzliche Berechtigung
des Anliegens, Missständen, die – allem
Anschein nach – gravierende finanzielle
Belastungen des Gesundheitssystems zur
Folge haben, mit Mitteln des Strafrechts
effektiv entgegenzutreten. Die Anwendung
bestehender Strafvorschriften, deren Tatbestandsstruktur und Wertungen der Erfassung bestimmter Verhaltensweisen im
Zusammenhang mit der Erbringung von
Gesundheitsleistungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung
als strafrechtlich relevant entgegenstehen,
auf der Grundlage allein dem Gesetzgeber
vorbehaltener Strafwürdigkeitserwägungen ist der Rechtsprechung jedoch versagt.“
Nachdem das am 07.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz
am Widerstand der rot-grünen Bundesratsmehrheit gescheitert war, ist nun
mit der Verabschiedung eines neuen
Gesetzes zu rechnen. Es gehört nicht viel
Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass der
Gesetzentwurf, der nach einer Pressemeldung vom 09.02.2014 vom Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages
erarbeitet werden soll, auf dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 05.07.2013
basieren wird. Der Widerstand, den in der
vorigen Legislaturperiode die FDP der
insbesondere von der SPD gewünschten
Aufnahme eines spezifischen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch und
nicht nur in das Sozialgesetzbuch entgegensetzte, ist von der CDU/CSU nicht zu
erwarten.
Nach dem Willen des Bundesrates soll
§ 299a neu in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden und folgenden Wortlaut erhalten:
„§ 299a Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen
(1) Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der
für die Berufsausübung oder die Führung
der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusam-
menhang mit der Ausübung dieses Berufs
einen Vorteil für sich oder einen Dritten als
Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem
Bezug, der Verordnung oder der Abgabe
von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder
Medizinprodukten oder bei der Zuweisung
von Patienten oder Untersuchungsmaterial
1. einen anderen im inländischen oder
ausländischen Wettbewerb bevorzuge
oder
2. sich in sonstiger unlauterer Weise
beeinflussen lasse,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des
Absatzes 1 im Zusammenhang mit dessen
Berufsausübung einen Vorteil für diesen
oder einen Dritten als Gegenleistung dafür
anbietet, verspricht oder gewährt, dass er
bei dem Bezug, der Verordnung oder der
Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der
Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
1. ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb bevorzuge oder
2. sich in sonstiger unlauterer Weise
beeinflussen lasse.“
Diese geplante Strafnorm sanktioniert
im ersten Absatz den Zahnarzt wegen
Verstoßes gegen die schon überwiegend
identisch bestehenden berufsrechtlichen
Verbote in § 2 Abs. 7 und 8 MBO-Z wegen
Bestechlichkeit und im zweiten Absatz
den Anbieter (Hersteller, Vertriebsmitarbeiter) wegen Bestechung, der entsprechende Angebote unterbreitet oder
gewährt.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Norm
ist – wie auch schon § 299 StGB und
§§ 331, 332 StGB – extrem weitgehend,
weil sie alle Vorbereitungshandlungen,
die man gemeinhin als Versuch werten
würde, bereits unter Strafe stellt und damit keinen sonst strafbefreienden Rücktritt vom Versuch (siehe § 24 StGB) kennt.
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Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
beziehungsweise „anbieten“ in Abs. 2
eigentlich nur vorliegende Versuch vollendet den neuen Straftatbestand bereits.
Frage, welche Vorteile man für sich aus
dem Kauf erzielen könne, potenziell geeignet, die Strafbarkeit herbeizuführen.
Die anderen Tatbestandsmerkmale
• sich versprechen lassen beziehungsweise annehmen auf Seiten des
Zahnarztes,
• versprechen oder gewähren auf Seiten des Herstellers beziehungsweise
seines Vertriebsmitarbeiters
Zu den ähnlichen, entsprechendes Verhalten von und gegenüber Amtsträgern
sanktionierenden Straftatbeständen
des § 331 StGB (Vorteilsannahme) beziehungsweise des § 332 StGB (Bestechlichkeit) hat der BGH den Begriff des „Forderns“ wie folgt definiert:
liegen zeitlich typischerweise später. Sie
werden aber in das Gesetz aufgenommen,
weil es sich dabei um einfach beweisbare
Tatbestände handelt. Das Fordern beziehungsweise Anbieten soll in die Strafnorm aufgenommen werden, um eine
Strafbarkeit wegen vollendeter und nicht
nur versuchter Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen auch dann
zu erreichen, wenn es tatsächlich nur zu
einem Gespräch über die Vorteilsgewährung, aber nicht zur Vorteilsgewährung
selbst gekommen ist, sei es, dass der Vertriebsmitarbeiter das abgelehnt hat oder
den Zahnarzt von dem strafrechtlichen
Risiko überzeugen konnte, so dass dieser
von seiner Forderung Abstand genommen
hat, sei es, dass der Zahnarzt ein entsprechendes Angebot abgelehnt hat. Es spielte
für die Strafbarkeit des „Forderns“ beziehungsweise „Anbietens“ noch nicht einmal eine Rolle, ob es eine durch die Norm
zu schützende Wettbewerbslage überhaupt gibt. Man denke nur an die zumindest faktische Alleinstellung, die Geistlich
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der Knochenersatzmaterialien besaß.
„Fordern im Sinne der Bestechungstatbestände ist nicht nur das ausdrückliche,
sondern auch das konkludente [stillschweigende] Verlangen eines Vorteils
für eine dienstliche Tätigkeit. Es kommt
nicht auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung an. In der Tatbestandsvariante des Forderns eines Vorteils ist die
Bestechlichkeit bereits vollendet, wenn der
Erklärungsempfänger von dem Verlangen
des Amtsträgers Kenntnis erlangt. Dass er
den Zusammenhang zwischen Vorteil und
Amtshandlung erkennt oder wenigstens
nach seiner Auffassungsgabe erkennen
kann, ist nicht vorausgesetzt, erst recht
nicht, dass er die Forderung „unrechtsvereinbarend“ akzeptiert.“
Darin unterscheidet sich der Entwurf des
§ 299a StGB in diesem Punkt nicht vom
im Gesetzgebungsverfahren gescheiterten § 307c StGB, der über seine Verweisung auf die ebenfalls neue, aber auch
nicht Gesetz gewordene Norm des § 70
Abs. 3 SGB V sowohl „fordern“ wie „anbieten“ unter Strafe stellte.
Der Gesetzgeber will damit ein Verhalten sanktionieren, das im Rahmen von
Kaufpreisverhandlungen durchaus nicht
ungewöhnlich ist. Damit wird schon die
An die Stelle der dienstlichen Tätigkeit
träte bei § 299a StGB der Bezug, die Verordnung oder die Abgabe von Arznei-,
Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten beziehungsweise die Zuweisung
von Patienten oder Untersuchungsmaterial. Dass der Wettbewerb verändert wird,
wenn es dafür Vorteile gibt, auf die kein
Anspruch besteht, wird im Normalfall
einfach angenommen.
Ein Vorteil im Sinne des § 299a StGB soll
„grundsätzlich alles sein, was die Lage des
Empfängers irgendwie verbessert und
auf das er keinen Anspruch hat“ (BR-Drs.
451/13 [Beschluss], Seite 15). Es genüge
„nicht, dass der Vorteil für die allgemeine
Berufsausübung gefordert oder angeboten
wird, um ein unspezifisches ‚Wohlwollen‘
herbeizuführen“. Die Gegenleistung für
den Vorteil müsse „in einer hinreichend
beziehungsweise in groben Umrissen
bestimmten Bevorzugung oder in einem
entsprechend konkretisierten sonstigen
‚Beeinflussen-Lassen‘ im Zusammenhang
mit dem Bezug, der Verordnung oder der
Abgabe bestimmter medizinischer Produkte oder der Zuweisung von Patientinnen
und Patienten oder Untersuchungsmaterial stehen“. Allerdings werde „bei großzügigen Einladungen oder Geschenken
etwa durch Arzneimittelhersteller der für
eine Strafbarkeit hinreichende Bezug auf
das künftige Bezugs-, Abgabe- oder Verordnungsverhalten naheliegen und so eine
Unrechtsvereinbarung indiziert sein“ (BRDrs. 451/13 [Beschluss], Seite 16).
Damit der Vorteil strafrechtlich zum Problem wird, muss man den Wortlaut der
Strafnorm etwas enger auffassen. Der
Zahnarzt, der mit dem Hersteller hart
um Rabatte auf Implantate und Implantatmaterialien verhandelt, macht sich
auch künftig nicht strafbar, wenn er diese Rabatte an seine Patienten weitergibt,
der Zahnarzt, der ein Antrittsgeld fordert,
damit er künftig von dem Hersteller Implantate ordert oder weiterhin Besteller
bleibt, dagegen schon.
Auch das harte Ringen mit dem Dentaldepot um Preise ist sozialadäquat und
die Drohung, sonst woanders zu kaufen,
kein Anwendungsfall des derzeit geltenden Berufsrechts oder des künftigen
Strafrechts.
Aber wenn es zum Beispiel um Angebote
wie in der Abbildung 1 auf der nächsten
Seite geht, dann geht das nicht. Die Nebenwirkungen dieses Angebots sind in
jeder Hinsicht nicht „ganz ohne“!
Alle Vorteile im Sinne des § 299a StGB,
die sozialadäquat sind, sind strafrechtlich unproblematisch. Dabei geht es aber
nur um Leistungen, die der Höflichkeit
oder Gefälligkeit entsprechen und sowohl sozial üblich als auch unter Gesichtspunkten des Rechtsgutschutzes
allgemein gebilligt sind (BR-Drs. 451/13
[Beschluss], Seite 16).
Dazu gehört heutzutage leider nicht mehr
das Ausrichten von Praxisjubiläen oder
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Abrechnung & Recht
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Materialeinkauf und -abrechnung
Generell sind dem Zahnarzt gewährte
Vorteile, die eine Gegenleistung angemessen honorieren, auch künftig nicht
strafbar. Das betrifft zum Beispiel den
Bereich der Anwendungsbeobachtungen ebenso wie den Bereich der Vorträge oder die Forderung eines angemessenen, wenn auch pauschalierten
Betrages zum Beispiel für die Bereitstellung eines Eingriffsraums mit Personal
(BGH, 20.03.2003 – III ZR 135/02 –) oder
die Nutzung eines DVTs und dergleichen.
Dass man im Einzelfall über die Frage der
Angemessenheit streiten kann, versteht
sich nahezu von selbst. Wer hier Risiken
möglichst reduzieren will, muss sich um
größtmögliche Transparenz, gerade auch
in den vertraglichen Vereinbarungen bemühen.
Als – verbotene – Vorteile kommen in
Betracht (siehe neben der angegebenen
Rechtsprechung dazu zum Beispiel Fischer,
StGB, 60. Aufl., 2013, § 299 Rz. 7; BT-Drs.
17/14184 vom 26.06.2013, Seite 31), wenn
auch nicht in jedem Einzelfall es sich bei
den nachstehend ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelisteten Punkten um strafrechtlich relevante Vorteile handeln muss:
• Provisionen (BGH, 23.11.2006 – IX ZR
21/03 –; OLG Hamm, 22.10.1984 – 2 U
172/83 –), auch wenn sie Dritten, zum
Beispiel der Zahnarztehefrau gewährt
werden (LG Hamburg, 25.11.1999 – 315
O 814/99 –),
• Rückvergütungsrabatte (BGH,
14.12.1972 – II ZR 141/71 ),
• Rückvergütungen/Kick-back-Zahlungen
(BGH, 27.04.2004 – 1 StR 165/03 –;
BGH, 02.12.2005 – 5 StR 119/05 –),
• (Berater-)Honorare (BGH, 18.01.1993 –
1 StR 490/82 –),
• Sondervergütungen,
• Scheinentgelte (BGH, 11.03.2004 –
I ZR 161/01 –; OGH, 24.06.2003 – 4 Ob
136/03h –; OLG Nürnberg, 10.06.2008
Foto: Archiv BDIZ EDI
Praxisfesten durch Hersteller und auch
bei der Finanzierung von Praxissymposien
wird man künftig genauer hinschauen
müssen, ganz abgesehen davon, dass sich
die Betriebsprüfer in Deutschland mittlerweile auch dafür interessieren.
Abb. 1 Preisverhandlungen mit dem Dentaldepot ja, die Annahme von Angeboten wie oben nein.
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– 3 U 2224/07 –; OLG Köln, 23.02.2011 –
6 W 2/11 –),
unangemessen oder unüblich hohe
Vergütungen,
Rabatte (BGH, 11.04.2001 – 3 StR
503/00 –),
Zahlungen auf Scheinrechnungen
(BGH, 28.10.2004 – 3 StR 460/03 –),
Geldzuwendungen (BGH, 22.01.1986 –
VIII ZR 10/85 –),
Vermittlung oder Gewährung von
Nebeneinnahmen,
Darlehen,
Stundungen,
Zuwendungen von Gebrauchsgütern
(Ledersofas und dergleichen mehr),
unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien,
Durchführung von Schulungsmaßnahmen,
Gestellung von Räumlichkeiten oder
Personal oder die Beteiligung an den
Kosten hierfür,
Überlassung von Wohnraum zu
marktunüblich niedrigen Preisen oder
gar umsonst,
•
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•
Einladung zu Urlaubsreisen,
Verschaffung einer Auszeichnung,
Verleihung von Ehrenämtern,
Förderung des beruflichen Fortkommens (zum Beispiel Vermittlung
von Vorträgen),
• Gelegenheiten zum Abschluss wirtschaftlich günstiger Verträge,
• Unterstützung in privaten Angelegenheiten (zum Beispiel Finanzierung
des Scheidungsanwalts).
Zulässig sind und bleiben Barzahlungsrabatte, so genannte Skonti (BSG,
01.07.1992 – 14a/6 RKa 22/91 –; OLG Koblenz, 23.09.2004 – 10 U 90/04 –). Ob diese auch mehr als die üblichen 3 Prozent
umfassen dürfen, ist umstritten. Dafür
kann meines Erachtens die Vorfinanzierung des zahntechnischen Labors beziehungsweise das entsprechende Inkasso
durch die Zahnarztpraxis sprechen – diese Vorfinanzierungs- beziehungsweise
Inkassokosten trägt der Zahnarzt. Soll er
an diesen Aufwendungen zugunsten des
Labors nicht auch das Labor beteiligen
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Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
dürfen? Gleiches gilt bei entsprechendem Factoring.
Nun mag man sich fragen, wie der Inhalt von Gesprächen über das Fordern/
Anbieten/Gewähren et cetera von Vorteilen überhaupt herauskommen soll.
Hier greifen Mechanismen ineinander,
mit denen die Staatsanwaltschaften seit
den Erfahrungen aus dem so genannten
Herzklappen-Skandal 1994 vertraut sind:
Vertriebsprotokolle und Steuerrecht.
Firmen verschenken nur ungern etwas,
ohne das Geschenk als Betriebsausgabe
geltend machen zu können. Geschenke,
die bei den Finanzämtern nicht als Betriebsausgaben durchgehen, schmälern
den Gewinn überproportional. Das ist
selten im Sinne der Gesellschafter/Aktionäre. Der Vertrieb ist deshalb überall
angewiesen, sorgfältig darauf zu achten,
dass für den Kunden gewährte Vorteile
aller Art eine Begründung zu finden ist,
die vor den Betriebsprüfern der Finanzämter als „betrieblich veranlasst“ bestehen kann. Da dies im Zweifel von der
Firma nachzuweisen ist, schreiben die
Vertriebsmitarbeiter ausführliche Protokolle über jeden Kundenbesuch, auch über
Verkaufsgespräche in Zahnarztpraxen. In
diesen Protokollen finden sich auch alle
„Wünsche“ des Zahnarztes, die man später vielleicht schon als „Fordern“ im Sinne
des § 299a StGB interpretieren kann; denn
damit erklärt der Vertriebsmitarbeiter
seiner Firma zugleich auch das Scheitern
mancher Verkaufsgespräche. Vielleicht
ist in dem Protokoll sogar vermerkt, welche Konkurrenzfirma dem Zahnarzt nach
dessen Angaben welches Vorteilsangebot
unterbreitet haben soll.
Seit dem Herzklappen-Skandal wissen die
Staatsanwaltschaften, dass ihre ergiebigste Fundgrube für die Ermittlungsarbeit
bei so genannten Korruptionsdelikten diese Vertriebsprotokolle sind. Also werden
diese bei Durchsuchungsaktionen primär
beschlagnahmt und ausgewertet.
Das in Abbildung 2 wiedergegebene,
hinsichtlich der genauen Tatumstände
anonymisierte Originaldokument wur-
de einem Oberarzt zum Verhängnis. Es
handelt sich dabei um ein noch handschriftlich geschriebenes Vertriebsdokument. Heute geht das elektronisch und
ausführlicher.
Aus dem Dokument ergibt sich – für den
unbefangenen Leser –, dass der Arzt zwei
Bücher geschenkt bekam im Wert von
2x 980 DM, weil er bestimmte Herzkatheter bestellte, die offenbar eine Art Ladenhüter waren, weil „fast nur noch mit dem
Monorail-System gearbeitet“ werde. Das
genügte dem Staatsanwalt für die Anklage. Die Unrechtsvereinbarung lag für ihn in
der Gleichung: teure Bücher für Ladenhüter.
Möglicherweise wird der Vertriebsmitarbeiter nichts dokumentieren, was ihn
künftig ebenfalls in die Bredouille bringen
könnte. Aber weder ist das sicher noch
steht fest, ob man die Dinge, die man
heute in der Rechtsprechung als unbedenklich ansieht, künftig auch noch so
oder ganz anders beurteilen wird. Man
darf bei diesen Fragen nicht übersehen,
dass sich viele Entwicklungen im Ge- ▶
Foto: Archiv BDIZ EDI
84
Abb. 2 Hierfür interessierte sich der Staatsanwalt: Teure Bücher gegen Ladenhüter.
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Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
sundheitswesen potenziell skandalisieren
lassen und die Rechtsprechung sich von
der öffentlichen Skandalisierung erfahrungsgemäß beeindrucken lässt.
Für den Bereich der Ersatzkassen verlangt § 16 Abs. 2 EKV-Z (ebenfalls Stand
12.06.2013) folgende Bestätigung des
Zahnarztes:
Auf ein persönlich gutes Verhältnis zum
Vertriebsmitarbeiter kann man auch
nicht dauerhaft bauen. Die geplante
Strafrechtsnorm bedroht auch die Geschäftsführer der Unternehmen, und sei
es nur über § 14 StGB.
„Mit der Abrechnung der BEMA-Teile 1 bis 5
bestätigt der Vertragszahnarzt, dass die abgerechneten Leistungen persönlich erbracht
worden sind (§ 8 dieses Vertrages) und dass
die Abrechnung sachlich richtig ist.
Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf geht aber noch einen Schritt
darüber hinaus und will durch eine Änderung des § 100a Strafprozessordnung
für den Nachweis von Verstößen gegen
§ 299a StGB die heimliche Überwachung
der Telekommunikation zulassen. Das erleichtert den Nachweis. Mehr als einen
Whistleblower braucht man dann nicht
mehr, um ermitteln zu können.
Die Pflicht zur Weitergabe von
Preisnachlässen bei Kassenpatienten
In der vertragszahnärztlichen Versorgung gilt für den Primärkassenbereich
die Erklärung über die Abrechnung von
Material- und Laborkosten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und
der Bundesverbände der Krankenkassen
vom 07.02.2003 (aufgenommen als Seite
49 in den BMV-Z Stand 12.06.2013):
„Mit der Unterschrift bestätigt der Vertragszahnarzt, dass
a) die abgerechneten Materialien- und
Laborkosten der gewerblichen Laboratorien tatsächlich entstanden sind und
dass er auftragsbezogene Rückvergütungen, wie Preisnachlässe, Rabatte,
Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen
oder rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten an die Vertragskasse
und die Versicherten weitergibt,
b) die zahntechnischen Leistungen des
Zahnarztlabors tatsächlich von diesem
erbracht worden sind und das Zahnarztlabor die für die abgerechneten
Leistungen erforderlichen Ausstattungen enthält.“
Die Bestätigung beinhaltet auch, dass
a) die abgerechneten Material- und
Laborkosten der gewerblichen Laboratorien tatsächlich entstanden sind,
und dass er Rückvergütungen, wie
Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen und rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen
mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten, an die Ersatzkasse weitergibt,
b) die zahntechnischen Leistungen des
Zahnarztlabors tatsächlich von diesem
erbracht worden sind.
Es dürfen nur abgeschlossene Leistungen
abgerechnet werden, außer Leistungen, die
wegen Ausbleibens oder Weigerung des
Versicherten nicht abgeschlossen werden
konnten. Leistungen, die am Ende eines
Kalendervierteljahres nicht abgeschlossen
worden sind, werden im nächsten Kalendervierteljahr abgerechnet.“
Die Bundesmantelverträge verwenden
übereinstimmend folgende Begriffe:
• Rückvergütungen (Kick-back),
• Preisnachlässe,
• Rabatte,
• Umsatzbeteiligungen,
• Bonifikationen,
• rückvergütungsgleiche
Gewinnbeteiligungen.
Die Aufzählung ist jeweils beispielhaft
formuliert, wobei das Wort „Rückvergütungen“ als Überbegriff verwendet
wird. Wichtig an diesen Regelungen des
Vertragszahnarztrechts ist vor allem
zweierlei:
• Die darin vereinbarten Vertragsklauseln
billigen die Vereinbarung von Rabatten, Nachlässen et cetera durchaus.
• Konsequenz dieser Klauseln ist weder
die Unzulässigkeit noch Unwirksamkeit der entsprechenden vertraglichen
Absprachen, sondern die Verpflichtung zur Weiterleitung der Nachlässe,
et cetera. Erst die Nichtweitergabe
der Rabatte et cetera bringt entsprechende Probleme mit sich, da dann
die vom Vertragszahnarzt mit der
Abrechnung abzugebende Erklärung
vorsätzlich falsch ist.
Das sanktioniert die Rechtsprechung
zum einen als gravierende Verletzung
der vertragszahnärztlichen Pflichten mit
– abhängig von der Schadenshöhe – gegebenenfalls der Konsequenz des Verlustes der zahnärztlichen Approbation (siehe
zum Beispiel BVerwG, 18.08.2011 – 3 B 6/11
–; OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8 LA
6/11 –). Zum anderen wertet sie solches
Verhalten strafrechtlich als Untreue
(§ 266 StGB) und gegebenenfalls auch als
Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen (BGH, 25.11.2003
– 4 StR 239/03 –; BGH, 27.04.2004 – 1 StR
165/03 –; BGH, 23.11.2006 – IX ZR 21/03 –;
OLG Hamm, 22.12.2004 – 3 Ss 431/04 –).
Es kann natürlich erst recht eine Zulassungsentziehung rechtfertigen (LSG
Baden-Württemberg, 21.12.1993 – L 5 Ka
2141/93 eA –; LSG Berlin-Brandenburg,
29.11.2006 – L 7 KA 21/06 –). Denn: „Einem
Vertragszahnarzt ist es schlicht verwehrt,
aus der Abwicklung der Aufträge für Zahnersatz irgendeinen persönlichen Gewinn
zu erzielen“ (LSG Hamburg, 17.03.2010 –
L 2 KA 37/07 –).
Die in den Bundesmantelverträgen und
damit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verwendeten Bezeichnungen prägen die Diskussion in allen
Bereichen der (zahn-)ärztlichen Materialkostenabrechnung.
Die Rechtslage bei Privatpatienten
Die Abrechnung des zahnärztlichen
Honorars erfolgt nach der GOZ. Für die
Abrechnung der zahntechnischen Leistungen gilt § 9 GOZ, der für die Abrech- ▶
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Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
nung von Auslagen des Zahnarztes die
für die Abrechnung von gesondert abrechenbaren Kosten praktisch wichtigste
Norm ist und deshalb im Folgenden kurz
erläutert werden soll. In diesem Bereich
gab es bislang auch die meisten rechtlichen Probleme (Stichwort: Globudent
und andere). § 9 Abs. 1 GOZ bestimmt unter der Überschrift „Ersatz von Auslagen
für zahntechnische Leistungen:
„Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren
können als Auslagen die dem Zahnarzt
tatsächlich entstandenen angemessenen
Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese nicht nach
den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“
Die GOZ verwendet in § 9 Abs. 1 zwei
rechtlich eigenständige Begriffe zur Beschreibung der erstattungsfähigen zahntechnischen Laborkosten:
• tatsächlich entstandene Kosten,
• angemessene Kosten.
Tatsächlich entstandene Kosten sind
nicht automatisch auch angemessen.
Angemessene Kosten können aber nur
insoweit abgerechnet werden, als sie
tatsächlich angefallen (entstanden) sind.
Ergänzt werden die Bestimmungen über
den Ersatz von Auslagen durch § 10 Abs. 2
Nrn. 5 und 6 GOZ mit folgendem Wortlaut:
„(2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten …
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art,
Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie
die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere
Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis
der verwendeten Legierungen,
6. bei nach dem Gebührenverzeichnis
gesondert berechnungsfähigen Kosten
Art, Menge und Preis verwendeter
Materialien; die Auslagen sind dem
Zahlungspflichtigen auf Verlangen
näher zu erläutern.“
Auch für den Bereich der GOZ gilt, dass
Rabatte, Rückvergütungen et cetera
die tatsächlich entstandenen Kosten
mindern, die Nichtweitergabe also dieselben rechtlichen Folgen auslöst wie
vorstehend im Abschnitt „Die Pflicht
zur Weitergabe von Preisnachlässen bei
Kassenpatienten“ dargestellt (siehe LG
Duisburg, 22.09.2004 – 34 KLs 6/04 –; VG
Hannover, 24.11.2010 – 5 A 1975/09 –; siehe dazu näher GOZ-Kompendium 2012,
Teilband 1, Seite 111 ff.).
Heilmittelwerberechtliche
Vorgaben für den Materialeinkauf
Die bestehenden berufsrechtlichen und
vertragszahnarztrechtlichen Vorgaben
werden – ungeachtet der geplanten
neuen Strafnorm – durch § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ergänzt. Auch diese
Norm wendet sich nicht nur an Hersteller und Vertrieb, sondern auch an den
Zahnarzt. Das HWG hat leider einen sehr
irreführenden Namen; denn es betrifft
weit mehr als die Werbung für Heilmittel,
wie es der Gesetzesname nahelegt. Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht
sind stets wettbewerbsrechtlich relevant.
Ein Teil der heilmittelwerberechtlichen
Normen ist auch als Straftat (§ 14 HWG)
beziehungsweise als Ordnungswidrigkeit
(§ 15 HWG) ausgestaltet.
§ 7 HWG hat – soweit für die Zwecke dieses Beitrags interessierend – folgenden
Wortlaut (die Norm trägt keine amtliche
Überschrift)
„(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und
sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder
zu gewähren oder als Angehöriger der
Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
1. es sich bei den Zuwendungen oder
Werbegaben um Gegenstände
von geringem Wert, die durch eine
dauerhafte und deutlich sichtbare
Bezeichnung des Werbenden oder des
beworbenen Produktes oder beider
gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; …;
2. die Zuwendungen oder Werbegaben in
a) einem bestimmten oder auf
bestimmte Art zu berechnenden
Geldbetrag oder
b) einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge gleicher Ware gewährt werden; …
3. die Zuwendungen oder Werbegaben
nur in handelsüblichem Zubehör zur
Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich
gilt insbesondere eine im Hinblick
auf den Wert der Ware oder Leistung
angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von
Fahrtkosten für Verkehrsmittel des
öffentlichen Personennahverkehrs, die
im Zusammenhang mit dem Besuch
des Geschäftslokals oder des Orts der
Erbringung der Leistung aufgewendet
werden darf;
4. die Zuwendungen oder Werbegaben
in der Erteilung von Auskünften oder
Ratschlägen bestehen oder
5. es sich um unentgeltlich an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die nach
ihrer Aufmachung und Ausgestaltung
der Kundenwerbung und den Interessen der verteilenden Person dienen,
durch einen entsprechenden Aufdruck
auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind (Kundenzeitschriften).
Werbegaben für Angehörige der Heilberufe sind unbeschadet des Satzes 1 nur
dann zulässig, wenn sie zur Verwendung
in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. § 47
Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes bleibt unberührt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Zuwendungen
im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen,
sofern diese einen vertretbaren Rahmen
nicht überschreiten, insbesondere in Bezug auf den wissenschaftlichen Zweck ▶
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
der Veranstaltung von untergeordneter
Bedeutung sind und sich nicht auf andere
als im Gesundheitswesen tätige Personen
erstrecken.
(3) ….“
Der Text der Norm ist sehr weitgehend,
weil er in Abs. 1 Satz 1 ein generelles Verbot enthält, „Zuwendungen und sonstige
Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren
oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“. Erst an dieses generelle Verbot
schließen sich eine Reihe von Ausnahmen
an, deren wichtigste zugleich auch die
umstrittenste ist. Dabei steht jede dieser
Ausnahmen unter dem generellen Vorbehalt des Abs. 1 Satz 2, wonach die Werbegaben „zur Verwendung in der … Praxis
bestimmt“ sein müssen. Der Nerz für die
Gattin oder die gesponserte Urlaubsreise
fallen nicht unter diese Ausnahme und
sind heilmittelwerberechtlich verboten.
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG sind „Zuwendungen oder Werbegaben … von geringem
Wert“ und „geringwertige Kleinigkeiten“
ausgenommen. Was unter einem geringen Wert zu verstehen ist, ist nicht abschließend geklärt.
Zuwendungen an Fachkreise gilt, ist
offen, allerdings ist auch hier nicht mit
„weltbewegenden“ Beträgen zu rechnen.
Das LG Leipzig, 01.03.2013 – 5 O 2508/12 –
hielt das Angebot eines Dentallabors an
Zahnärzte, ab einem Auftragswert von
1 000 € Patientengutscheine für Prophylaxeleistungen und Prothesenreinigungen zu ihrer freien Verfügung zu erhalten, für eine unzulässige Zuwendung im
Sinne des § 7 Abs. 1 HWG, die der Absatzförderung diene.
Bei einem Gutscheinwert von 20 bis 25 €
liegt eine Geringwertigkeit offenbar nicht
mehr vor. Das OLG Köln, 23.02.2011 – 6 W
2/11 – sah in der Werbung für ein nicht
verschreibungspflichtiges Arzneimittel,
das der Bekämpfung von Sodbrennen
dient (erschienen in einer Fachzeitschrift
für Pharmazeutisch-Technische Assistenten mit einer ganzseitigen Anzeige), die
ein Gewinnspiel enthielt, bei dem drei
Fragen zu beantworten waren und als
Preise 3 MP3-Player (Wert jeweils 21,91 €)
und 7 USB-Flashlaufwerke (Wert jeweils
5,99 €) ausgelobt wurden, schon einen
Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG.
Für die so genannte Publikumswerbung hielt der BGH in drei Entscheidungen aus 2010 eine Werbegabe in
Höhe von 5 € für nicht mehr geringwertig (BGH, 09.09.2010 – I ZR 193/07
–; BGH, 09.09.2010 – I ZR 37/08 –; BGH,
09.09.2010 – I ZR 125/08 –), dagegen 1 €
für geringwertig und gerade noch zulässig (BGH, 09.09.2010 – I ZR 98/08 –;
BGH, 08.05.2013 – I ZR 98/12 –; ebenso LG
Bielefeld, 11.01.2013 – 15 O 173/12 –; OLG
Frankfurt/M., 01.06.2011 – 6 U 44/11 –).
Andererseits vertrat das LG Itzehoe,
17.02.2006 – 3 O 46/06 – die Auffassung,
es stelle keinen Verstoß gegen das Verbot
der Ankündigung und Gewährung von
Zuwendungen und Werbegaben nach § 7
HWG dar, wenn innerhalb der Fachkreise für den Absatz von Heilmitteln durch
ein Preisausschreiben geworben wird,
bei dem die Teilnehmer die Idee für ein
Bildmotiv zu einem Werbeslogan für das
Heilmittel mitteilen müssen. Dies gelte,
auch wenn die ausgelobten Gewinne
einen nicht geringen Wert haben (hier:
5x eine Reise im Wert von etwa 3 000 €),
jedenfalls so lange, wie derjenige, der sich
auf den Verstoß beruft, nicht glaubhaft
mache, dass der Wert der Leistungen der
Teilnehmer im wirtschaftlichen Interesse
des Werbenden keine adäquate Gegenleistung darstelle.
Ob das aber auch für die Werbung gegenüber Fachkreisen beziehungsweise
Für die Bewerbung der Fachkreise wird
man auf eine klärende Entscheidung des
Der BGH, 04.07.2002 – I ZR 38/00 – hielt
unter der Geltung des früheren Zugaberechts „ein Bündel von Werbebeigaben
im Gesamtwert von 1,75 DM“ für geringwertig.
BGH warten müssen. Immerhin ist der
Ansatz des LG Itzehoe, das man auch hier
Leistung und Gegenleistung des Beworbenen in ein Adäquanzverhältnis setzen
muss, sachgerecht.
Noch nicht vollständig geklärt ist der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 HWG. Wenn die Zuwendung in einem
berechenbaren Geldbetrag oder in einer
bestimmten Menge gleicher Ware liegt,
dann ist das heilmittelwerberechtlich
nicht verboten.
Das Angebot „Kaufe 100 Implantate und
erhalte 1 000 € in bar“ beziehungsweise „Kaufe 100 Implantate und erhalte
10 gratis“ ist heilmittelwerberechtlich
nach dieser Norm zulässig. Allerdings
muss der Zahnarzt diesen Vorteil weitergeben; denn sowohl im Sinne der
Bundesmantelverträge als auch im Sinne der GOZ reduzieren solche Angebote
die tatsächlichen Kosten. Da die Vorteile
berechenbar sind, sieht der Gesetzgeber
hier keinen zusätzlichen Schutzbedarf.
Die Sanktion setzt nicht beim Hersteller
beziehungsweise Vertrieb, sondern erst
beim Zahnarzt an, sofern dieser den Vorteil nicht weitergibt.
Das Einhalten der heilmittelwerberechtlichen Vorgaben muss nicht dazu führen,
dass für dasselbe Verhalten auch berufsrechtlich kein Verstoß angenommen
wird. Es ist grundsätzlich möglich, wettbewerbsrechtlich zulässiges Verhalten eines
Zahnarztes als berufswidrig und damit als
Verstoß gegen die Berufsordnung zu werten (siehe dazu LBG für Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.12.2012 – LBG-H A 10353/12 –;
BG für Heilberufe Berlin, 16.04.2013 – 90 K
4.11 T – und in weiteren Entscheidungen
vom gleichen Tage). Das ist unbefriedigend, muss aber bei allem, was man im
Bereich Materialeinkauf an „tollen neuen
Ideen“ entwickelt, beachtet werden.
Kommende Vorgaben für
Marketing und Kaufverhandlungen
Das deutsche Heilmittelwerberecht wird
für alle Firmen, die auf dem amerika- ▶
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92
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abrechnung & Recht
Materialeinkauf und -abrechnung
nischen Markt tätig oder Konzerntöchter
amerikanischer Firmen sind, ab dem Jahre
2014 überschattet durch den Physician
Payments Sunshine Act. Der Sunshine Act
wurde als Teil des Patient Protection and
Affordable Care Act (so genannte Obamacare) am 08.02.2013 im Federal Register,
Vol. 78, Nr. 27, Seite 9457 ff. veröffentlicht.
Er umfasst 72 eng bedruckte Seiten und
ist ab 2014 stufenweise umzusetzen.
Der Sunshine Act verlangt von Arzneimittelherstellern, Medizinprodukteherstellern und Herstellern von so genannten
Biologicals (zum Beispiel Humaninsuline), die an amerikanischen Bundesprogrammen zum Gesundheitswesen teilnehmen, jede Geldzahlung an und jeden
gewährten geldwerten Vorteil für Ärzte,
Zahnärzte, et cetera, die im Einzelfall
den Wert von 10 US-$ (also zirka 7,40 €)
erreichen oder übersteigen, empfängerbezogen zu melden. Die Daten für 2013
sind bis zum 31.03.2014 den Centers for
Medicare and Medicaid Services (CMS) zu
übermitteln und werden am 30.09.2014
weitgehend auf der Website der CMS
publiziert werden. Man erhofft sich davon mehr Transparenz und als Folge der
potenziellen Prangerwirkung der Datenveröffentlichung ein Zurückdrängen von
mit Zuwendungen arbeitenden Marketingmethoden der Pharma- und Medizinprodukteindustrie. Der Sunshine Act
hat Auswirkungen auch auf Deutschland.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller hat am 16.02.2004 die „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ gegründet. Dieser gibt
den Kodex für die Zusammenarbeit der
pharmazeutischen Industrie mit Ärzten,
Apothekern und anderen Angehörigen
medizinischer Fachkreise heraus, der 2013
mit Rücksicht auf den Sunshine Act aktualisiert wurde. Der Kodex befasst sich
in den §§ 17 bis 26 auf 11 Seiten mit der
„Zusammenarbeit mit Angehörigen der
Fachkreise“:
§ 17 Verordnungen und Empfehlungen
§ 18 Vertragliche Zusammenarbeit mit
Angehörigen der Fachkreise
§ 18a Transparenz bei klinischen Studien
§ 19 Nichtinterventionelle Studien mit
zugelassenen Arzneimitteln
§ 20 Einladung zu berufsbezogenen
wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen
§ 21 Geschenke
§ 22 Bewirtung
§ 23 Gewinnspiele für Angehörige der
Fachkreise
§ 24 Zusammenarbeit mit Angehörigen
der Fachkreise als Amtsträger und/
oder Mitarbeiter medizinischer
Einrichtungen
§ 25 Spenden und andere Zuwendungen an Institutionen
§ 26 Gegenseitige Leistungsbeziehungen mit Institutionen
Der Bundesverband Medizintechnologie
e.V. (BVMed) hat auf die Skandale des Medizinproduktebereichs im Jahre 1997 mit
dem Kodex Medizinprodukte reagiert, der
von der damaligen Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen
mitgetragen wurde. Die meisten dentalen
Implantathersteller sind allerdings nicht
Mitglied im BVMed. Der Kodex Medizinprodukte enthält in den §§ 4 bis 12 Vorgaben
unter anderem für Forschung und Entwicklung, Weiterbildung, Spenden, Geschenke
und Vertrieb:
Zweiter Abschnitt:
Forschung und Entwicklung
§ 4 Allgemeine Anforderungen an
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
§ 5 Verträge über klinische Studien
und Anwendungsbeobachtungen
§ 6 Beraterverträge im Rahmen von
Forschung und Entwicklung
§ 7 Finanzierungsmodalitäten
Dritter Abschnitt:
Informations- und allgemeine
Beratungsleistungen
§ 8 Fort- und Weiterbildung
§ 9 Allgemeine Beratungstätigkeit
Vierter Abschnitt:
Spenden, Geschenke und andere
Sachzuwendungen
§ 10 Spenden
§ 11
Geschenke und andere
Sachzuwendungen
Fünfter Abschnitt: Umsatzgeschäfte
§ 12 Beschaffung und Vertrieb
§ 12 enthält in den Absätzen 2 bis 5 Regelungen, deren Verletzung durch die
geplante Norm des § 299a StGB strafrechtlich sanktioniert würde:
„(2) Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten dürfen nicht zwecks Einholung von Aufträgen oder um anderer
Vorteile willen Mitarbeitern von medizinischen Einrichtungen und sonstigen
Leistungserbringern oder deren Familienangehörigen oder Geschäftsfreunden
unmittelbar oder mittelbar Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen anbieten
oder gewähren. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und sonstige Leistungserbringer dürfen solche Leistungen
weder für sich noch für Angehörige und
sonstige Dritte fordern, sich versprechen
lassen oder annehmen.
(3) Im Rahmen von Umsatzgeschäften
vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen müssen von der medizinischen Einrichtung schriftlich festgehalten werden.
Insbesondere müssen Beschaffungspreise
einschließlich aller direkten oder indirekten Geld- und Naturalrabatte und sonstige Vergünstigungen auf der Rechnung
ausgewiesen oder in sonstiger Weise von
der medizinischen Einrichtung schriftlich
dokumentiert werden.
(4) Die Rückgewährung von Rabatten an
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ist unzulässig.
(5) Es ist unzulässig, wenn
1. Rabatte oder Vergünstigungen für
Aufwendungen außerhalb des vergütungsrelevanten Bereichs eingesetzt
werden;
2. Geräte, die vom Hersteller kostenlos
zur Verfügung gestellt werden, über
erhöhte Preise bei Anschlussverträgen
(zum Beispiel Wartung, Verbrauchsmaterial) abgerechnet werden;
BDIZ EDI konkret I 01.2014
93
Präzisions
Implantate
3. über Kopplungsgeschäfte mit erhöhten Preisen bei der Beschaffung pflegesatzrelevanter Güter oder Leistungen solche des nicht
pflegesatzrelevanten Bereichs finanziert oder gefördert werden
(Umwandlung von Investitionskosten in Betriebskosten);
4. über überhöhte Beschaffungspreise im Bereich der Pflegesätze
ein Entgegenkommen bei der Bereitstellung von Mitteln im nicht
pflegesatzrelevanten Bereich erwartet, gefördert oder bewirkt wird
(zum Beispiel durch Spenden an Stiftungen beziehungsweise auf
Drittmittelkonten et cetera).“
made in Germany
Eine Überarbeitung des Kodex Medizinprodukte mit Rücksicht auf
den Sunshine Act ist nach einer telefonischen Auskunft des BVMed
vom 11.02.2014 derzeit nicht geplant.
Es ist abzusehen, dass sich auch die dem BVMed nicht angeschlossenen Medizinproduktehersteller an solche Vorgaben halten werden. Im Gespräch ist ein eigenständiger Kodex für den dentalen
Markt, gegebenenfalls nur für die dentalen Implantathersteller.
Schon jetzt haben aber einige große Hersteller bekannt gegeben,
ihre Vertriebsstrukturen beziehungsweise -modalitäten mit Rücksicht auf den Sunshine Act anzupassen.
Zusammenfassende Empfehlung
Transparenz ist das Gebot der Stunde. Gespräche mit Vertriebsmitarbeitern sind unbedingt auch in der Zahnarztpraxis schriftlich zu
dokumentieren, und zwar – wie jede Dokumentation – zeitnah.
Soft-Bone Implantate:
Die Spezialisten im
schwierigen Knochen
Sinus-Lift und SLS-Straight
Implantate: Die Allrounder
für alle Indikationen
Materialkosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, sind
als durchlaufende Posten zu denken (steuerlich sind sie es natürlich
nicht) und gehen 1:1 in Höhe des Einkaufspreises an den Patienten weiter. Wenn der Zahnarzt auf Implantate 40 Prozent Rabatt erhält, dann
kommuniziert er das seinem Patienten am besten so, dass er es geschafft
habe, für ihn einen wesentlichen Preisnachlass bei den Implantaten
auszuhandeln. Das ist aus der Sicht des Patienten eine positive Botschaft.
Vielleicht wird er sich dann überzeugen lassen, sich mit dem gesparten
Geld in anderen Behandlungsbereichen etwas „Besseres“ zu gönnen.
Der Patient, der 5 000 € ausgeben will, gibt diese 5 000 € aus zahnärztlich-betriebswirtschaftlicher Sicht besser für zahnärztliches Honorar aus als für (umsatzsteuerpflichtige) Laborkosten oder Materialkosten.
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Bakteriendichte Implantatverbindung
Zervikales Mikrogewinde
gegen Knochenabbau
10 Jahre Osseointegrationsgarantie
Attraktive Preisgestaltung
Wer für seine Praxis beim Einkauf nicht gesondert abzurechnender Materialien einschließlich der Praxiseinrichtung (vermeintliche)
Sonderkonditionen erhält, tut gut daran, den Eindruck zu vermeiden,
als habe er sich diese im Bereich der gesondert abzurechnenden Materialien „erkauft“.
Nüchternheit ist bei den Einkaufsverhandlungen angesagt. Nebendeals können sich als deletär erweisen.
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94
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Fortbildung
Nutzen und Risiken bei implantologischen und oralchirurgischen Eingriffen
Die intraossäre Anästhesie
mit Anesto
Ein Beitrag vom Dr. Dr. Manfred Nilius, MSc., Dortmund
Anesto ist ein System zur intraossären Lokalanästhesie, kurz IO, bei dentalen oder oralchirurgischen Eingriffen. Das Anästhetikum
wird minimalinvasiv direkt in das parodontale Knochengewebe injiziert. Die schmerzausschaltende Wirkung beruht auf der intraossären Ausbreitung geringer Mengen an Anästhetika, die profunde, zeitnah und punktgenau erfolgt. Dies bringt zeitliche Vorteile und ist insbesondere für Risikopatienten vorteilhaft. Der Artikel fasst die Untersuchungsergebnisse einer Feldstudie (2009
bis 2013) zur Nutzung von Anesto bei implantologischen Eingriffen zusammen und gibt Hinweise auf die klinische Anwendung
in der Oralchirurgie. Die Testergebnisse legen den Schluss nahe, dass die IO nicht nur bei „Hot-Tooth“ Behandlungen, sondern
als Erweiterung und Vertiefung der lokalen Schmerzausschaltung vor allem bei implantologischen sowie knochenchirurgischen
Eingriffen vorteilhaft ist.
Einleitung
Die primäre intraossäre Anästhesie, kurz
IO, ist seit langem bekannt und wurde bereits Mitte des vorigen Jahrhunderts von
Magnes [1968] sowie Bourke [1974] publiziert. Zum Nachweis ihrer Wirksamkeit
trieb sich 1968 der Direktor der Kiewer
Klinik für Orthopädie und Traumatologie,
Nikolai Nowikow, mit dem Stahlhammer
eine Kanüle in seinen Beinknochen. Er
wollte spüren, „was ein Kranker spürt“.
Während des Eingriffs – Nowikow befreite
sich lege artis von einem Meniskusriss im
Knie – erteilte er Ärzten und Medizinstudenten Unterricht in angewandter Chirurgie (Der Spiegel, 16/1991 S. 270-274).
Die intraossäre Anästhesiemethode für
den dentalen Bereich wurde entwickelt,
um entweder generell eine Leitungsanästhesie zu vermeiden oder eine profunde
Anästhesie eines Einzelzahns und benachbarter Zähne eines Quadranten zu
erreichen, wenn andere Lokalanästhesieverfahren bereits versagt haben oder nur
eine kurze und örtlich begrenzte Schmerzausschaltung erwünscht ist.
Das Anesto-System
Anesto ist ein Bohrsystem zum Durchdringen der Kortikalis, um ein Lokalanäs-
thetikum in die Spongiosa zu injizieren.
Hierbei wird die Kortikalis mit einer rotierenden Nadel am Handstück bei vorher
festgelegter Motorgeschwindigkeit in zirka einer Sekunde minimalinvasiv penetriert und anschließend das Anästhetikum
über die Nadel ohne Druck direkt in den
spongiösen Kieferknochen instilliert. Im
Oberkiefer breitet sich das sofort wirkende Anästhetikum distal und mesial
von der Injektionsstelle aus, im Unterkiefer mesial. Diese Methode schont die
desmodontalen und parodontalen Gewebestrukturen und eignet sich für den
bezahnten wie den unbezahnten Kiefer.
Ist mindestens ein Millimeter spongiöser
Knochen vorhanden, kann die IO in der
restaurativen und prothetischen Therapie, bei endodontischen Behandlungen
und in der Oralchirurgie angewendet
werden. Hierbei ist unbedingt auf den
Verlauf der Nervkanalstrukturen, die
Wurzeln der Nachbarzähne und den Sinus maxillaris zu achten! Vor der Penetration ist ein Oberflächenanästhetikum
empfehlenswert, zum Beispiel ein Sprühstoß zweiprozentiges Lidocain. Die Perforationsstelle und -richtung orientiert
sich an der Art des Eingriffs. In unserer
Untersuchung wurde im bezahnten Kiefer als Injektionsort der Kreuzungspunkt
der bukkalen beziehungsweise labialen
Horizontallinie mit der interdentalen
Vertikallinie bestimmt; er liegt etwa zwei
Millimeter oberhalb des mukogingivalen
Übergangs in der befestigten Gingiva. Bei
Attachmentverlust der gingivalen Manschette wurde der Injektionspunkt in die
mukosalen Schleimhäute positioniert.
Für oralchirurgische Eingriffe bei teilbezahnten oder zahnlosen Patienten wurde
je nach transversaler und horizontaler
Knochenanatomie die Kortikalis in submentovertikaler oder transkrestaler Richtung perforiert. In der Regel entsprach
der Perforationsort der zu operierenden
Region. Entsprechend wurde beim implantologischen Eingriff gemäß der Implantatachse perforiert und instilliert
(Abb. 1 bis 4).
Kontraindikation
Nicht geeignet ist die IO bei unzureichend spongiösem Knochen und vorliegenden Wurzelanomalien, für endokarditisgefährdete Patienten und Patienten
mit nicht abgeschlossener Zahn- und
Kieferentwicklung (zum Beispiel Kinder
und Jugendliche). Ebenso verbietet sich
eine IO direkt in stark entzündetes Gewebe. Die Grenzen für den Einsatz der IO
im hinteren Molarenbereich bis hin zur
Fortbildung
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abb. 1 Im bezahnten Kiefer wird die Bohrrichtung senkrecht zur kortikalen
Abb. 2 Die Perforation erfolgt im Kreuzungspunkt zwischen der bukkalen
Platte ausgerichtet.
beziehungsweise labialen Horizontallinie mit der interdentalen Vertikallinie.
Abb. 3 Beim implantologischen Eingriff wird die Kortikalis entsprechend der
Abb. 4 ... und das Anästhetikum (mit Schutzkappe) instilliert
Implantatachse perforiert ...
relativen Kontraindikation bei fehlenden
anatomischen Voraussetzungen durch
kallösen Knochen scheinen fließend, eine
Injektion zwischen regio 17, 18, 27, 28, 37, 38
und 47, 48 jedoch sollte dennoch nicht in
Betracht gezogen werden.
Hinweise zur
Kortikalis-Perforation
Der „Tastunterschied per injectionem“
zwischen Knochen und Zahn lässt sich
gut ermitteln. Das „Durchbruchsgefühl“
ist dabei von der Stärke des bukkalen kortikalen Knochens und der Gingivadicke
abhängig. Erfolgt kein typischer „Durchbruch“ oder zeigt sich ein bedeutender
Widerstand bei der IO, sollte die Injektionsstelle verändert werden. Als typische
Ursachen hierfür kommen in Betracht:
eine ausgeprägte kallöse Kortikalis, eine
stumpfe Nadel (vor allem nach mehrfachem Einsatz), sowie – beim bezahnten
Patienten – eine radikuläre Penetration.
Die Gefahr einer rotationsbedingten
Schädigung der Mukosa ist beim Anesto-System zwar durch die Schutzkappe
deutlich reduziert, das Risiko einer epiperiostalen beziehungsweise submukosalen Hämatombildung mit konsekutiver
Wundinfektion aber nicht gänzlich auszuschließen.
Untersuchungsgegenstand
Während eines Beobachtungszeitraums
von vier Jahren (1/2009 bis 12/2013) wurde an unserer Klinik die Wirksamkeit der
IO als Primärtechnik oder in Kombination
mit Infiltrationsanästhesien beziehungsweise Leitungsanästhesien bei zahnärztlichen und oralchirurgischen beziehungsweise implantologischen Eingriffen
untersucht sowie die Handhabung des
Anesto-Handstücks im klinischen Alltag
geprüft (Abb. 5 bis 8).
Der Untersuchungsansatz
In die Untersuchung waren insgesamt
306 Patienten, davon 144 Männer und 162
Frauen im Alter von 19 bis 65 Jahren und
einem Altersdurchschnitt von 44 Jahren
mit unterschiedlichen Beschwerden einbezogen. Davon wurden 258 Patienten
chirurgisch behandelt und mittels intraossärer Anästhesie betäubt, bei einigen
Patienten sogar mehrere Regionen. Für
oral- und kieferchirurgische Eingriffe
wurde in der Regel vor der IO im Unterkiefer eine Leitungsanästhesie und im
Oberkiefer eine Infiltrationsanästhesie
durchgeführt. Als Anästhetikum wurden
1,7 Milliliter Karpulen mit dem Wirkstoff
Ultracain-DS-Forte (1:100000 Adrenalin,
Sanofi Aventis/Frankfurt am Main) verwendet. Die Eingriffe umfassten neben
20 parodontal-chirurgischen Behandlungen, 40 Extraktionen, 38 Osteotomien,
36 Wurzelspitzenresektionen und 102 Im-
95
96
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abb. 5 Die Injektionsstelle nach Aufklappung, …
Fortbildung
Abb. 6 … Erweiterungsbohrung gemäß geplanter
Abb. 7 … und sofortiger Implantation
Implantatrichtung …
plantationen. Gefragt wurde nach einer
allgemeinen Einschätzung zur Methode
(Wiederempfehlung: Ja/Nein). Eine ergänzende Lokalanästhesie wurde ebenfalls
notiert. Die Überprüfung der Schmerzausschaltung sowie die perioperative Dokumentation erfolgten durch Fragebögen
(Visuelle Analog-Skala; VAS).
Testergebnisse für
Implantationen und Osteotomien
Bei den implantatchirurgischen Eingriffen wurde die zusätzliche IO zur
Nervblockade beziehungsweise Infiltrationsanästhesie von der Mehrheit der Befragten zu 100 Prozent als positiv erlebt.
Der Einsatz der IO für die untere Frontzahnanästhesie wurde mit 70/30 Prozent
leicht favorisiert.
Bei den Osteotomien ergab sich ein ähnlich positives Bild. Die zusätzliche IO zur
Nervenblockade beziehungsweise Infiltrationsanästhesie wurde von der Mehrheit
der Befragten zu 100 Prozent als positiv
erlebt. Der Einsatz der IO in regio der oberen Molaren mit 70/30 Prozent als positiv
angegeben. Eine IO zur Betäubung der
unteren Inzisivi wurde nicht durchgeführt.
Interpretation der Ergebnisse
für die IO in der Implantologie
Bei zahnlosen Patienten variieren die
Gingivabreiten erheblich. Je nach prothetischer Versorgung und dem Ausmaß
einer vertikalen und transversalen Knochenatrophie kommt es zudem zur Einengung des Markraums. Letztlich kann
damit nur wenig Anästhetikum injiziert
werden, was den Zeitrahmen des operativen Eingriffs bei alleiniger intraossärer
Anästhesie deutlich limitiert. Dies kann
sich aber auch vorteilhaft für den Patienten darstellen. Dann nämlich, wenn es sich
um einen kleinen und umschriebenen
operativen Eingriff handelt, beispielhaft
sei hier die navigierte Implantation genannt. Aufgrund der exakten dreidimensionalen Vorplanung kann eine minimal
invasive Implantation mithilfe der IO auch
minimal-anästhesiv durchgeführt werden.
Bei ausreichendem Knochenangebot und
entsprechender Vorplanung bietet dieses
Vorgehen zudem drei weitere Vorteile.
Erstens erlaubt die intraossäre Instillation erste Hinweise (Durchbruch) auf die
Dicke der Kortikalis und hilft bei der Entscheidung, ob im Rahmen des weiteren
Implantationsvorgangs der Einsatz von
Krestalfräsen und Gewindeschneider notwendig sein wird. Zweitens kann durch die
Menge des injizierten Anästhetikums auf
die Ausdehnung des Markraums geschlossen werden und – falls nicht im Vorfeld
bereits festgelegt – die Entscheidung des
richtigen Implantats (Tapered, Straight,
Selfcutting tip, et cetera) optimiert werden. Je nach Verwendung adrenerger Zusatzstoffe im Anästhetikum (in der Regel
Adrenalin 1:100000 bis 1:200000) kann
drittens eine lokale Vasokonstriktion her-
beigeführt werden. Diese „relative Blutsperre“ ist zunächst für den erfahrenen
Operateur gewöhnungsbedürftig, erlaubt
jedoch einen blutärmeren Eingriff. Zu beachten sind hierbei mögliche systemische
Nebenwirkungen.
Die IO-Technik als zusätzliches
Instrument der Schmerzausschaltung
Die IO-Technik ist als zusätzliches Instrument der Schmerzausschaltung
von Pearce [1976] untersucht worden.
Die vorliegenden Ergebnisse mit dem
Anesto-Verfahren bestätigen dessen Resultate als profunde Anästhesie, wodurch
die Schmerzausschaltung in ungefähr
90 Prozent der Fälle für den unteren Molarenbereich verbessert wird [Nilius, 2012].
Auch Dunbar et al. [1992] werteten die Ergebnisse einer experimentellen Studie, in
der die Kombination von IO und Leitungsanästhesien verwendet wurde, als vorhersagbar gut und ohne Anästhesieversagen.
Vergleichende aussagefähige Studien zur
IO als alleinige Anästhesieform liegen
zurzeit vor allem für den zahnlosen Kiefer
noch nicht in ausreichendem Maß vor. Da
die Aussagefähigkeit der IO bei begleitender herkömmlicher Anästhesie eingeschränkt ist, wurde nach der Patientenzufriedenheit gefragt. Für Osteotomien und
Implantationen ergab sich zusammengefasst eine mit der Größe des Eingriffs
konnotierte Bejahung der IO-Methode
mit etwa 97,2 Prozent. Die Testergebnisse
BDIZ EDI konkret I 01.2014
97
Die neuen
Weisheitszahnhaken sind speziell
konzipiert, um impaktierte
Weisheitszähne mit konischen
oder runden Wurzeln („Weisheitszahnkeime“) im Ganzen
zu extrahieren.
kein Zerteilen des Zahnes
mittels Bohrer, dadurch
kein Risiko, dass der Zahn
im knöchernen Zahnfach
rotiert
Abb. 8 Mesiale/distale IO am Oberkiefer-Prämolar vor Extraktion ...
Abb. 9 ... gemäß geplanter Implantatachse eingebracht
legen den Schluss nahe, dass die von den meisten Patienten subjektiv
befürchtete Schmerzhaftigkeit während des Eingriffs mit der zusätzlichen Gabe einer IO deutlich reduziert und die IO als Erweiterung und
Vertiefung der lokalen Schmerzausschaltung vor allem bei knochenchirurgischen Eingriffen vorteilhaft ist. Hervorzuheben ist, dass die
Betäubung punktgenau im Kiefer wirkt und daher nur geringe Mengen
des Anästhetikums benötigt werden. Das ist besonders bei Risikopatienten von Vorteil. Nichtsdestoweniger erfordert die Anwendung der IO
im Vergleich zum allgemeinen Einsatz von Lokalanästhetika besondere
Kenntnisse, vor allem über die individuellen anatomischen Strukturen
des Patienten. Es ist daher unabdingbar, vor der Behandlung ein Röntgenbild anzufertigen. Die Entscheidung, ob die IO für den geplanten
Eingriff unter Berücksichtigung aller möglichen Risiken geeignet beziehungsweise für den Patienten von Vorteil ist, obliegt letztendlich
immer der Sachkunde und dem Geschick des Behandlers.
Ô
Literatur beim Verfasser
Kontakt
Dr. Dr. Manfred Nilius MSc.
Niliusklinik · Londoner Bogen 6 · 44269 Dortmund
Fon +49 231 47644764 · Fax +49 231 47644765
www.niliusklinik.de · [email protected]
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ARY'!&$$$#!&&&3Ne'!&$$$#!&&&"
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98
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Nobel Biocare Symposium der Region DACH vom 27. bis 28. Juni 2014 in der BMW-Welt München
Noch erfolgreicher behandeln
Podien für Implantologen, MKG- und Oralchirurgen, Techniker und junge Zahnärzte, Workshops, Master Classes, internationale
Top-Referenten, aktuelle Themen und eine faszinierende Location – das bietet das Nobel Biocare Symposium für die Region DACH
(Deutschland, Österreich, Schweiz) am 27. und 28. Juni 2014 in der BMW-Welt in München, mit einem Vorkongress am 26. Juni 2014
im Hotel Sofitel Munich Bayerpost.
„Der Patient im Fokus – zeitgemäße Behandlungskonzepte der dentalen Implantologie und CAD/CAM-Technik“, unter diesem Leitthema hat der wissenschaftliche
Leiter Prof. Dr. mult. Friedrich W. Neukam,
Erlangen, ein abwechslungsreiches Programm mit international renommierten
Referenten zusammengestellt.
Sie diskutieren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie alltägliche,
jedoch oftmals ungelöste Fragestellungen aus der Praxis. „In den verschiedenen
Diskussionsrunden mit den Referenten
erhalten die Teilnehmer genau das fundierte Wissen, das sie für die täglichen
Herausforderungen in Praxis und Labor
Tipp
Die Teilnehmeranzahl ist limitiert.
Deshalb bitte frühzeitig anmelden.
benötigen, um mehr Patienten erfolgreicher behandeln zu können“, so Dr. Ralf
Rauch, Geschäftsführer Nobel Biocare
Deutschland. Im Fokus stehen Therapiekonzepte für teilbezahnte wie zahnlose
Kiefer, die Themen Sofortversorgung,
Weichgewebestabilität und Risikominimierung. Zusätzlich zum Mainpodium
gibt es drei weitere Parallelprogramme
mit dem Podium für die rekonstruktive
Chirurgie und prothetische Lösungen für
fortgeschrittene Fälle, ein Technikerprogramm und das interaktive FORum.
Workshops und Hands-On
In kleinen Gruppen von internationalen
Experten lernen. Das steht am Donnerstag – dem Tag des Vorkongresses im Hotel Sofitel Munich Bayerpost – auf dem
Programm. Angeboten werden acht verschiedene Workshops inklusive HandsOn-Übungen und vier hochkarätige
Master Classes. Für die Teilnehmer ist es
die ideale Gelegenheit, im direkten Austausch mit den Referenten ihre Kenntnisse um spezielle OP-Techniken zu vertiefen.
Foundation for
Oral Rehabilitation (FOR)
Zum Auftakt des Symposiums stellt Prof.
Dr. mult. Neukam die FOR für die Region
DACH vor. In der wissenschaftlichen Stiftung engagieren sich weltweit führende
Wissenschaftler und Zahnmediziner, um
die orale Gesundheitspflege zu fördern
und bedarfsorientierte Möglichkeiten
für eine bessere Patientenversorgung zu
schaffen. Präsentiert werden die ersten
Ergebnisse der FOR-Konsensuskonferenz.
Get-together im BMW Museum
Am Abend des ersten Symposium-Tages
wird gefeiert – und zwar inmitten von
mehr als 120 historischen Fahrzeugen.
99
swiss made
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Metallfreie ZahnImplantate mit
Erfolgsgarantie*
Foto: Marcus Buck /BMW AG
2-teilig
Die Referenten
Oded Bahat (US), Wolfgang Bolz (DE), Christer Dahlin (SE), Daniel Edelhoff (DE), Martin
Emmerich (DE), Norbert Enkling (CH), Rudolf
Fürhauser (AT), Iñaki Gamborena (ES), Hans
Geiselhöringer (DE); Götz Grebe (DE), Melanie
Grebe (DE), Petra Güß (DE), Robert Haas (AT),
Simone Heuberer (AT), Marc Hinze (DE), Markus Hof (AT), Andreas Hoffmann (DE), Stefan
Holst (CH), Sebastian Horvath (DE), Torsten
Jemt (SE), Joannis Katsoulis (CH), Andreas Kimmel (DE), Sreenivas Koka (CH), Pascal Kunz (CH),
Christian Lex (DE), Stefan Lundgren (SE), Georg
Mailath-Pokorny (AT), Regina Mericske (CH),
Friedrich W. Neukam (DE), Steven Parel (US),
Bernhard Pommer (AT), Peter Randelzhofer
(DE), Michael Rasse (AT), Dennis Rohner (CH),
Eric Rompen (BE), Luc und Patrick Rutten (BE),
Peter Schüpbach (CH), Stefan Schultze-Mosgau (DE), Giorgio Tabanella (IT), Lutz Tamaschke (DE), Gabor Tepper (AT), Olaf van Iperen (DE),
Hannes Wachtel (DE), Wilfried Wagner (DE),
Georg Watzek (AT), Falk Wehrhan (DE), Bastian
Wessing (DE), Nicolas Widmer (CH), Jörg Wiltfang (DE), Peter Wöhrle (US) und andere.
Umgeben von einer außergewöhnlichen Architektur bietet das Get-together den idealen
Rahmen für eine stimmungsvolle Party.
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100
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Prothesenträger profitieren von Mini-Implantaten von 3M Espe
Im Zeichen des
demografischen Wandels
Im Kontext des demografischen Wandels steigt die Anzahl an Total- beziehungsweise Teilprothesenträgern stetig an. Viele von
ihnen klagen über unzureichenden Halt ihres herausnehmbaren Zahnersatzes. Da der mangelnde Prothesenhalt mit deutlichen
Einschränkungen der Lebensqualität verbunden ist, ist es von zentraler Bedeutung, auf die Bedürfnisse dieser Patienten abgestimmte Therapiekonzepte zu entwickeln. Inwiefern Mini-Implantate eine geeignete Therapieoption darstellen, wurde Ende
November 2013 auf einem von 3M Espe organisierten Symposium in München erörtert.
Zu den Referenten des Symposiums mit
dem Titel „Mini-Implantate im Zeichen
des demografischen Wandels“ gehörten sowohl Vertreter unterschiedlicher
Universitäten als auch niedergelassene
Zahnärzte. Prof. Dr. Reiner Biffar (Universität Greifswald) zeigte beispielsweise
auf, wie wichtig es ist, sich in der Praxis
auf multimorbide Patienten einzustellen und entsprechende Therapiekonzepte
zu bieten. Prof. Dr. Jocelyne Feine (McGill
Universität Montreal/Kanada) stellte
verschiedene Behandlungsoptionen für
zahnlose Patienten vor, zu denen auch
die Prothesenverankerung mit Implantaten gehört. Da Patienten kostengünstige, minimalinvasive Behandlungen
meist bevorzugen, ist die Insertion von
Mini-Implantaten in vielen Fällen eine
sinnvolle Alternative. Zur Stabilisierung
von Totalprothesen mit MDI referierte auch Dr. Andreas Worni (Universität
Bern/Schweiz), der die Ergebnisse einer
klinischen Studie mit guten Erfolgsraten
präsentierte. Die Indikation der Pfeilervermehrung zur Verbesserung der Retention von Teilprothesen stand bei PD
Dr. Friedhelm Heinemann (Morsbach/
Universität Greifswald) im Mittelpunkt.
Er präsentierte unter anderem ein Planungsschema, anhand dessen sich die
Positionen zusätzlicher Pfeiler ermitteln lassen. Nachfolgend gaben Dr. Jos
Z. Gal (Ubstadt-Weiher), Dr. Jochen Hil-
gert (Drensteinfurt), Dr. Zoltan Keilinger (Schwäbisch Gmünd), Dr. Wolfgang
Tamminga (Beckum) und Dr. Winfried
Walzer (Berlin) Tipps zum Einsatz von
Mini-Implantaten basierend auf eigenen Erfahrungen. Abschließend stellte
Thilo Hauck (Darmstadt) ein Konzept für
erfolgreiches Patientenmarketing vor. Die
Teilnehmer waren begeistert von der
Qualität der Vorträge, der Themenvielfalt und der Möglichkeit, nicht nur im
Rahmen einer Posterpräsentation mit
den Referenten persönlich in Kontakt zu
treten.
Ô
Weitere Informationen:
www.3MESPE.de/Implantologie
Die Referenten des MDI-Symposiums: Dr. Wolfgang Tamminga, die Moderatoren
Rund 150 Zahnärzte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Prof. Dr. Frauke Müller und Dr. Karsten Schwarz, Prof. Dr. Jocelyne Feine, Dr. Andreas Worni,
besuchten das Symposium.
Dr. Jochen Hilgert, PD Dr. Friedhelm Heinemann, Dr. Jos Z. Gal, Thilo Hauck, Dr. Zoltan
Keilinger und Dr. Winfried Walzer (v.l.n.r.). Nicht im Bild: Prof. Dr. Reiner Biffar.
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NT
102
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Aktionsbündnis erleichtert Implantatprophylaxe für Praxis und Patient
Projekte für 2014 verabschiedet
Im Jahr 2014 will das Aktionsbündnis „gesundes Implantat“ unter anderem ein weiteres Positionspapier veröffentlichen und
mit einer praxisnahen Schritt-für-Schritt-Anleitung niedergelassene Zahnmediziner bei der Betreuung von Implantatpatienten
unterstützen, so das Ergebnis des 6. Arbeitstreffens des Bündnisses am 28. November 2013 in Stuttgart. Als neuer Partner stellte
sich der Bundesverband für Mundgesundheit Deutschland e. V. vor.
Ende November 2013 trafen sich ein großer Teil der Partner und Organisatoren
des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ in der Zentrale von Carestream
Dental in Stuttgart, um ein Fazit aus der
gemeinsamen Arbeit im Jahr 2013 zu ziehen und die Projekte für das Jahr 2014 zu
verabschieden. Mit dabei waren Ulrike
Vizethum (bredent medical), Dr. Brigitte
Bartelt (lege artis Pharma), Dr. Björn
Eggert (goDentis/Bundesverband für
Mundgesundheit Deutschland e.V.), Sylvia
Fresmann (paroStatus/Bundesverband
für Mundgesundheit Deutschland e.V./
DGDH e.V.), Frank Bartsch (Carestream
Dental), Marcus van Dijk (zantomed),
Kristin Jahn (DentaMedica) und Jan-Philipp Schmidt (DentaMedica). Ab 2014 wird
der Bundesverband für Mundgesundheit
Deutschland e. V. die Partner des Bündnisses im Bereich der Fachverbände erweitern. Die Teilnehmer des Arbeitstreffens
einigten sich für das kommende Jahr
unter anderem auf die Erstellung eines
Sylvia Fresmann, Ulrike Vizethum, Frank Bartsch, Dr. Brigitte Bartelt, Dr. Björn Eggert, Georg Burr, Marcus
van Dijk und Jan-Philipp Schmidt am 28. November 2013 während des Arbeitstreffens des Aktionsbündnisses „gesundes Implantat“ bei Carestream Dental in Stuttgart (v.li.)
Positionspapiers zur Diagnostik und Therapie der periimplantären Mukositis und
auf eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für
Zahnarztpraxen im Umgang mit Implantatpatienten, die einen aktuellen Überblick der für die Implantatprophylaxe
Während des Arbeitstreffens zogen die Partner ein Fazit aus der Arbeit 2013 und planten die Projekte
für 2014.
geeigneten Produkte geben wird. Darüber hinaus wird ab März 2014 die ImplantatPass-App als Download im AppStore
für iPhone und iPad bereitstehen. Für
2014 sind auch Präsenzen auf Fortbildungsveranstaltungen und Fachmessen
geplant. Eine aktuell gestartete Umfrage des Bündnisses soll die Situation der
Periimplantitis-Prophylaxe in Deutschland ermitteln. Alle Praxen, die daran
teilnehmen, erhalten die Gewinnchance
auf ein Paket mit je 100 Exemplaren der
Patientenbroschüre „Implantate brauchen Pflege“ und des „ImplantatPasses
für Sicherheit & Pflege“ für eine optimale
Patientenkommunikation rund um die
Implantattherapie. Der Fragebogen steht
im Internet für alle Interessenten bereit
oder kann per E-Mail angefordert werden.
Weitere Informationen und den Fragebogen erhalten Sie unter www.gegenperiimplantitis.de oder [email protected]
Ô
Events
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Internationales Symposium von BioHorizons findet vom 7. bis 9. Mai 2014 in Dubai statt
Dubai 2014
BioHorizons veranstaltet auch 2014 wieder international besetzte Symposien. Getreu der BioHorizons-Fortbildungsphilosophie findet die Veranstaltung „Dubai 2014“ vom 7. bis 9. Mai 2014 an einem besonderen Ort mit exotischer Atmosphäre statt.
BioHorizons-CEO Steve Boggan zielt mit
Dubai 2014 auf eine „außerordentlich
wertvolle Lernerfahrung“ in Kombination mit „Freizeit unter Kollegen an einem entspannenden Ort“ – hoteleigener
Strand und Blick auf das berühmte segelförmige „Hotel Burj Al Arab“ inklusive.
Mit Themen aus den Bereichen Sofortimplantation, Ästhetik, Knochenaugmentation mit biologischen Materialien
und Konzepte zum Umgang mit Komplikationen bei/nach der Implantation
deckt das Spektrum der Fachvorträge
einen großen Teil aktueller Themen und
Fragen der Implantologie und Geweberegeneration ab.
Ô
Das malerische Madinat Jumeirah Resort in Dubai
Weitere Informationen:
www.biohorizons.com
ist vom 7. bis 9. Mai 2014 Schauplatz des internationalen BioHorizons-Symposiums
Dubai 2014 – Referenten und Programm
Präkongress-Workshops
Dr. Edward P. Allen
Successful soft tissue grafting with
Alloderm: a hands-on workshop
Dr. Gerhard Iglhaut
Tissue management and restorative
options using Laser-Lok® abutments
Drs. Nicolaas Geurs
& Melvin Maningky
The next step:
Implant site development
Drs. Lewis Cummings TeethXpress: An optimal immediate
& Justin Moody
load/function treatment solution for
fully edentulous patients
Farhad Boltchi
Achieving ideal esthetic outcomes
using platform-switched implants
and patient-specific Cerec abutments
Marius Steigmann
Tomas Linkevicius
Development and preservation of
stable crestal bone level around
laser-modified implants
Hauptprogramm
Ken Nicholson
Avoiding pitfalls to maximize
esthetic outcome in the esthetic
zone
Anthony Summerwill Tissue level implants – from
biology to clinical application
Alain Romanos
Techniques and pain management
for treatment of full mouth recession
Jack Ricci
Soft tissue response to implant
surface technologies: comparison
and consequences
Gerhard Iglhaut
Translation of surface engineering
technology to the private practice
clinic: long term findings with
Laser-Lok
Soft tissue management
in the esthetic zones
Abd Elsalam Elaskary Prevalence and management
of implant recession
Alain Romanos
Can we avoid and treat buccal
recession of esthetic implants?
Carl Misch
Controversies in implant design
and number
Georg Arentowicz
Insufficient bone volume: different
therapies from nose-lift to sinus-lift
Lewis Cummings
& Justin Moody
TeethXpress: rationale and technique
for predictable full arch reconstruction
Marius Steigmann
Full arch reconstruction:
soft tissue aspects
Edward P. Allen
Maximizing esthetics with
minimally invasive surgery
Martijn Moolenar
Tissue integrated implants
Carl Misch
Implant complications:
cause and prevention
103
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Workshop von Biomet 3i zu neuen digitalen Verfahren in der Implantatprothetik
Zwei für den
digitalen Workflow
Biomet 3i hat sich auf dem DGI-Kongress im November 2013 nicht nur mit seinem umfassenden Produktsortiment am Ausstellungsstand der Implant Expo präsentiert, sondern auch mit einem Workshop zum Thema „Die digitale Abformung – ein neuer
Workflow für höhere Präzision und Erfolg in der Implantatprothetik“.
Digitale Technologien ermöglichen neue
Behandlungsprozesse in der Zahnheilkunde, die insbesondere in der Implantologie und Implantatprothetik zu einer
höheren Präzision, einer Verbesserung
der Ästhetik und einer Steigerung der
klinischen Erfolgsrate beitragen können. Diesen Themenkomplex beleuchteten die beiden Referenten Prof. Dr.
Dr. Andreas Valentin und Dr. Marcus
Engelschalk in ihrem jeweiligen Vortrag
anhand von zahlreichen Beispielen aus
ihrer Praxis. An der lebhaften Diskussion
und dem fachlichen Austausch nach den
Vorträgen wurde deutlich, wie wertvoll
die klinischen Erfahrungen und detaillierten Falldarstellungen der beiden
Referenten für die Teilnehmer waren.
Prof. Dr. Dr. Andreas Valentin beschrieb
die Regeneration nach der Implantation
als eine „Kaskade“, die – einmal angestoßen – individuell determiniert ablaufe.
Obwohl genetische Faktoren nach seiner Ansicht den Verlauf der Heilung und
Osseointegration wesentlich bestimmten, habe der Implantologe zahlreiche
Möglichkeiten, den Prozess durch die
Wahl der richtigen Materialien und
Methoden positiv zu beeinflussen und
dadurch Komplikationen wie beispielsweise Periimplantitis zu verhindern. In
seinen Ausführungen zeigte Prof. Valentin anhand von ausgewählten klinischen Fällen die Möglichkeiten und die
Grenzen der Sofortimplantation sowie
der Sofortbelastung. Um die dafür notwendige Knochenanlagerung, und damit eine Primär- sowie Langzeitstabilität
zu erreichen, sei vor allem die richtige
Implantat-Abutment-Verbindung von
zentraler Bedeutung. Implantate mit integriertem Platform Switching wie das
Biomet 3i T3 Implant stellte er als Mittel
seiner Wahl mit konkreten klinischen
Ergebnissen vor.
Dr. Marcus Engelschalk gab der optimalen Implantatprothetik und -ästhetik in
seinem Vortrag ein großes Gewicht als
die Hexposition und den Implantatdurchmesser auf das Modell. Aufgrund
dieser Daten wird dann bei Biomet 3i
das passende individuelle Abutment
bestellt. Anhand der CAD/CAM-Software können die Orientierungspunkte
des Abutments genau markiert und das
Implantat im digitalen Modell platziert
werden. Dr. Engelschalk stellte die erheb-
Dr. Marcus Engelschalk, München
Prof. Dr. Dr. Andreas Valentin, Mannheim
Faktor für die Periimplantitis-Prophylaxe. Er stellte sie damit neben andere
wichtige Einflussgrößen wie Implantatposition, Innenverbindung, integriertes
Platform Switching, Zahn-ImplantatVerhältnis, Materialwahl und Emergenzprofil. Dr. Engelschalk beschrieb den von
ihm bevorzugten digitalen Workflow mit
dem BellaTek Encode Abformsystem. Als
Bestandteil des Systems überträgt ein
codierter und digital abformbarer Gingivaformer die genaue Position des Abutments, seine Höhe, das Emergenzprofil,
liche Zeitersparnis dieses Workflows dar
und beschrieb den klinischen Vorteil, in
der Einheilphase keine Manipulationen
wie Schraubenwechsel am Implantat
vornehmen zu müssen – eine wichtige
Voraussetzung für klinischen Erfolg und
überzeugende Ästhetik.
Ô
Weitere Informationen:
www.biomet3i.de
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Teilnehmer bei einem Seminar für erfahrene MDI-Anwender.
105
Das Original
Über 25 Jahre Langzeiterfolg
Seminarprogramm 2014 ab sofort bei
3M Espe erhältlich
MDI-Anwender
aufgemerkt
Immer mehr Implantologen setzen in Deutschland zusätzlich zu
konventionellen Implantaten sogenannte Mini-Implantate mit
reduziertem Durchmesser ein. Vor allem, um Totalprothesen bei
zahnlosen Patienten sicher zu verankern.
Gut dafür geeignet sind zum Beispiel MDI Mini-Dental-Implantate
von 3M Espe mit einem Durchmesser zwischen 1,8 mm und 2,4 mm.
Zudem eignen sich die einteiligen Kugelkopf-Implantate mit selbstschneidendem Gewinde zur Pfeilervermehrung bei Teilprothesen,
um die natürlichen Pfeilerzähne bestmöglich zu unterstützen und zu
einer erhöhten Stabilität der Prothese beizutragen. Zahnärzten und
Implantologen, die mehr über Mini-Implantate und ihren Einsatz erfahren möchten, bietet 3M Espe auch im Jahr 2014 ein umfangreiches,
modular aufgebautes Fortbildungsangebot mit Veranstaltungen im
gesamten Bundesgebiet. Für Einsteiger in die Implantologie bietet sich
das vierteilige Curriculum „Minimalinvasive Implantologie“ an, das
3M Espe gemeinsam mit der DGOI (Deutsche Gesellschaft für Orale
Implantologie) beziehungsweise der Haranni Academie veranstaltet.
Im neuen Seminar „MDI Qualitätszirkel“ erlernen MDI Anwender eine
systematische Herangehensweise an erweiterte Indikationen wie die
strategische Pfeilervermehrung, die Besonderheiten des Oberkiefers
und das Vorgehen bei extremer Knochenatrophie. Zudem werden
Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Fehlerquellen und -vermeidung
et cetera) sowie Möglichkeiten der zielgruppengerechten Patientenansprache thematisiert. Die Kurse finden bundesweit an verschiedenen
Orten statt. Fortbildungspunkte werden gemäß den Empfehlungen
von BZÄK, KZBV und DGZMK vergeben.
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Das Seminarprogramm 2014 erhalten Sie unter:
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Straumann bringt Dentalhandwerk mit Automobilindustrie zusammen
Welten treffen aufeinander
Bewährtes Handwerk und neue Techniken begegnen sich im Kraichgau. Straumann veranstaltet in der speziellen Atmosphäre des
Automobil- und Technikmuseums Sinsheim am 28. März 2014 das Forum Zahntechnik.
Mit dem Forum Zahntechnik spricht
Straumann im neuen Jahr zwei Zielgruppen an: Die eine nutzt bereits die digitalen Techniken im Labor, die andere möchte
sich einen umfassenden Überblick über
den Stand der Technik verschaffen. Mit
einem abwechslungsreichen Programm,
das auch Einblicke in die Automobilbranche geben wird, will das Dentalunternehmen die Brücke zwischen Tradition und
Zukunft schlagen. Nach der Begrüßung
durch den Geschäftsführer der Straumann GmbH, Wolfgang Becker, startet
das Forum mit einem Vortrag über die
zur Stunde modernsten Konzepte und
Technologien in der Zahntechnik. Daran
anschließend bekommen die Teilnehmer
einen Einblick in den Tagesablauf eines
Dentallabors, das sein CAD/CAM-System
tagtäglich intensiv nutzt und hieraus
seinen qualitativen und wirtschaftlichen
Nutzen zieht. Basiswissen für den klinischen Erfolg mit Keramikmaterialien vermittelt PD Dr. Martin Rosentritt. Schließlich folgt der branchenverbindende
Vortrag „Premiumfahrzeuge und OriginalErsatzteile – die perfekte Kombination“.
Weitere Referate konzentrieren sich auf
Vom Ursprung bis zur Gegenwart: Zahntechnik und Automobilindustrie treffen sich in Sinsheim
die „Implantatprothetische Zukunft mit
individualisierten Abutments“ oder die
„Neuversorgung von Implantaten – insbesondere wenn nach vielen Jahren die Prothetik erneuert werden muss“. Nach der
Mittagspause geht es mit kurz getakteten
Vorträgen weiter. Themen wie wirtschaftliche Vor- und Nachteile des Outsourcings
von zahntechnischen Leistungen oder
„Keramikimplantat – eine Herausforderung für den Zahntechniker“ stehen dabei
auf der Agenda. Dass optimale Prothetik
nur dann funktioniert, wenn alle Arbeitsschritte perfekt aufeinander abgestimmt
sind, beschreibt Ztm. Andreas Kunz in seinem Vortrag „Implantologie im Team –
interdisziplinäres Arbeiten mit Konzept“.
Der fachliche Teil endet am frühen Nachmittag mit einen Ausblick in die Zukunft:
„Vollkeramik – Langzeiterfolg durch
Material und Konzept“. Abschließend
gibt es eine Führung durch das Museum mit Get-together in der Maybach-/
Sportwagen-Ausstellung.
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Weitere Informationen:
www.straumann.de/forum-zahntechnik
Fotos: Auto & Technik MUSEUM SINSHEIM e.V.
106
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
10. Europäischer Workshop zur Parodontologie der EFP
Wirksam und erfolgreich
Spanien war im November 2013 Gastgeberland eines wichtigen Treffens, auf dem die wissenschaftlichen Grundlagen der ästhetischen Zahnmedizin und deren Weiterentwicklung auf dem Prüfstand standen. Mehr als 60 führende Dentalchirurgen, Wissenschaftler, Kliniker und Biologen aus aller Welt waren erschienen.
Während der vier Tage, die der 10. Europäische Workshop dauerte, wurden Wissenshorizonte erweitert und Empfehlungen auf dem Gebiet der plastischen
Parodontalchirurgie und Weichgeweberegeneration gegeben, mit Schwerpunkten auf Wundheilung, Regeneration,
klinischer Wirksamkeit und chirurgischen
Techniken. Wissenschaftlich überprüfte
Studien handelten unter anderem Behand lungsmethoden bei lokalen und
ausgedehnten Rezessionen, die Gingivaaugmentation um Implantate, Lappentechniken und Transplantationstechniken
in der plastischen Mundchirurgie, Weichgewebetransplantate sowie Gerüstmodelle, Zellen, Gewebe und biologische
Präparate in der Geweberegeneration ab.
Der Workshop war gemeinsam organisiert von der führenden europäischen
parodontologischen Gesellschaft, der
European Federation of Periodontology
(EFP), und der Osteology Foundation, einer Forschungseinrichtung, die die wissenschaftlichen Erkenntnisprozesse in direkten Therapienutzen umsetzen möchte. Als
Sponsor für den Workshop hatte sich das
Unternehmen Geistlich Pharma zur Verfügung gestellt. Abgeschieden inmitten der
massiven Mauern eines gepflegten spanischen Bergstädtchens – La Granja de San
Ildefonso in der Nähe von Segovia wird oft
als das spanische Versailles beschrieben
– analysierte die große Expertenschar in
drei Gruppen wissenschaftliche Studien
und suchte nach optimalen Möglichkeiten, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und klinische Praxis miteinander zu
vereinen. Prof. Dr. Mariano Sanz, Co-Vorsitzender des Organisationskommitees und
Vorsitzender der Arbeitsgruppe für chirurgische Techniken, hob die Bedeutung
der Veranstaltung hervor: „Die Techniken
Mariano Sanz, Vorsitzender des
Christoph Hämmerle, Präsident des
Organisationskommitees 10. EFP-Workshop
Verwaltungsrates, Osteology Foundation
zur Behandlung der Weichgewebe um
Zähne und Implantate sind in der heutigen klinischen Praxis höchst aktuell. Wir
finden es wichtig, die Wirksamkeit dieser
Verfahren einmal zu überprüfen und ihre
wissenschaftlichen Grundlagen zu bewerten. Zahnärzte beschäftigen sich natürlich
mit der Behandlung von Erkrankungen
der Mundhöhle, aber eben auch intensiv
mit dem Wohlbefinden der Patienten im
Allgemeinen. Zu diesem Wohlbefinden
gehört heutzutage eine ansprechende
ästhetische Erscheinung. Das Lächeln
des Patienten hat immer eine dentale
und eine gingivale Komponente. Wir sind
hier zusammengekommen, um uns über
Verbesserungen der gingivalen Komponente, den Folgen für das Lächeln unserer
Patienten und die verwendeten Techniken auszutauschen.“ Die schweizerische
wissenschaftliche Stiftung Osteology
Foundation als Mitorganisator schafft die
Symbiose zwischen Universitäten und Industrie, mit besonderem Schwerpunkt auf
der Mund- und Kiefergeweberegeneration.
Mehrere Mitglieder der Stiftungsleitung
waren auf dem Workshop anwesend, darunter der Präsident des Verwaltungsrats,
Prof. Dr. Christoph Hämmerle, der zweite
Mitorganisator der Veranstaltung. „Weil
beide Organisationen auf dem Gebiet
der Forschung und der Aus- und Weiterbildung in der Weichgeweberegeneration
stark engagiert sind, ist diese Zusammenarbeit höchst sinnvoll“, so Hämmerle. „Aspekte des oralen Weichgewebes sind ein
wichtiger Teil des Wohlbefindens. Unsere
Arbeitsgruppe konzentriert sich auf präklinische Aspekte und biologische Hintergründe und möchte besser verstehen
lernen, wie die Wundheilung abläuft und
was passiert, wenn wir aus therapeutischen Gründen die normale Wundheilung
stören. Wir suchen nach einem Verständnis der biologischen Prozesse, um so Therapieansätze und Behandlungsergebnisse
zu verbessern.“
Ô
Weitere Informationen erhalten
Sie bei Marianne Steinbeck unter
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Fortbildung mit Biomet 3i ist Dentales Highlight auf der Stromburg
„Von den Besten lernen“
Erfolgreiches Fortbildungshighlight von Implantathersteller Biomet 3i in der Stromburg von Sternekoch Johann Lafer. Professor Myron
Nevins begeistert Teilnehmer. Dr. Gerhard Iglhaut, Dr. Karl Ludwig Ackermann und Dr. Ralf Rössler gestalten angeregte Podiumsdiskussion.
Biomet 3i hat das Jahr 2013 mit einer sowohl dentalen als auch kulinarischen
Sternstunde an einem exquisiten Setting
beschlossen. In Zusammenarbeit mit Licus
(The Lech Institute of Dentistry) lud das
Unternehmen zu einer exklusiven Fortbildungsveranstaltung in die „Stromburg“,
dem berühmten Hotel und Restaurant
von Sternekoch Johann Lafer. Getreu dem
Motto „Von den Besten lernen“ erlebten
die Teilnehmer einen Tag im Zeichen interdisziplinärer Behandlungskonzepte in
der Zahnheilkunde. Die Resonanz auf die
Veranstaltung war bereits im Vorfeld so
groß, dass doppelt so viele Anmeldungen
eingingen als Plätze vorhanden waren. Prof.
Dr. Myron Nevins DDS, einer der renommiertesten Parodontologen aus den USA,
referierte in kurzweiligen 90 Minuten zu
„Prognosen, Risikofaktoren und Lösungen
für Patienten mit parodontalen Schäden“.
Um Patienten mit komplexen Fragestellungen ein Behandlungsergebnis zu ermöglichen, das ihre Bedürfnisse nach Funktion
und Ästhetik langfristig befriedigt, ist eine
interdisziplinäre Therapie nach heutigem
Kenntnisstand unumgänglich. Der Vortrag
von Prof. Nevins griff diesen interdisziplinären Ansatz auf und erläuterte die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden zur Zahnerhaltung mit modernen
Therapieansätzen wie Implantologie und
GBR/GTR. Dabei vermittelte er notwendige
Informationen für die Entwicklung einer
Entscheidungsmatrix zur Behandlungsplanung und zeigte die zur Verfügung stehenden Behandlungskonzepte auf. In der
anschließenden Podiumsdiskussion vertieften die Oralchirurgen Dr. Gerhard Iglhaut,
Dr. Karl Ludwig Ackermann und Dr. Ralf
Die Referenten Dr. Gerhard Iglhaut (li.) und
Prof. Myron Nevins mit Gastgeberin Krista Strauß,
General Manager Central Area Biomet 3i, während
der Fortbildungsveranstaltung auf der Stromburg
Rössler dieses Thema in ihrer Podiumsdiskussion. Einen kulinarischen Abschluss
bildete das gemeinsame Mittagessen mit
ausgesuchten Spezialitäten aus der Küche
Johann Lafers.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Vierte Nationale Vertriebstagung von Henry Schein in Berlin
„Evolution goes Digital“
Rund 650 Industriepartner und Mitarbeiter folgten der Einladung von Henry Schein Dental Deutschland nach Berlin, um an der
vierten Nationalen Vertriebstagung des Unternehmens teilzunehmen. Unter dem Motto „Evolution goes Digital“ – die konsequente Fortführung des Themas „Evolution 2013“ aus dem Vorjahr – informierte das Unternehmen die Teilnehmer über Entwicklungen und Veränderungen, die sich aus der zunehmenden Digitalisierung im globalen Dentalmarkt in Zukunft ergeben.
Abb. 1 Stanley M. Bergman, CEO und Chairman of
Abb. 2 Andreas Meldau, Geschäftsführer von
Abb. 3 Joachim Feldmer, Geschäftsführer von
the Board von Henry Schein Inc
Henry Schein Dental Deutschland und Präsident
Henry Schein Dental Deutschland
European Dental Group
Den Auftakt für die dreitägige Veranstaltung bildete die Eröffnungszeremonie
am Dienstagvormittag, in der die beiden Geschäftsführer von Henry Schein
Dental Deutschland, Andreas Meldau und
Joachim Feldmer, klare Zeichen für 2014
setzten. Neben einem Rückblick auf das
Jahr 2013 und dem Unterstreichen der
strategischen Ziele für das neue Jahr, wurden die Herausforderungen aufgeführt,
denen sich Henry Schein im Bereich der
Digitalisierung stellt. CEO und Chairman
von Henry Schein Inc., Stanley M. Bergman,
betonte in seiner Rede, wie wichtig die
Zusammenarbeit mit den Kunden, Lieferanten, Industriepartnern, aber auch mit
der Gesellschaft sei. Zentrales Element der
Veranstaltung waren wieder die Zirkeltrainings und intensiven Breakout-Sessions,
in denen die Industriepartner die Henry
Schein Mitarbeiter gezielt über ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen
informierten. Am Vortag fand zum ersten Mal im Rahmen der Nationalen Vertriebstagung, das Henry Schein „Media
Get-Together“ im Dentalen Informations
Center (DIC) in Berlin statt. Vertreter der
dentalen Fachpresse trafen sich, um mehr
über das Unternehmen und dessen FullService-Angebot zu erfahren. Eröffnet
wurde das Media Get-Together mit einem Vortrag über die Veränderungen im
deutschen Dentalmarkt, Henry Scheins
Spezialistenkonzept, Neuerungen im Portfolio sowie die Dachmarke ConnectDental
– den digitalen Workflow zwischen Praxis
und Labor. „Als Full-Service-Anbieter ist
die kontinuierliche Entwicklung unseres
Teams und in unsere Dienstleistungen
ein wesentlicher Faktor,“ betonte Andreas Meldau. „Die Digitalisierung nimmt
Beim Media GetTogether ließ sich
die Fachpresse über
interessante Neuheiten informieren.
Projektmanagerin
Marianne Steinbeck
überzeugte sich selbst
von den Global-DentalMikroskopen, die von
Henry Schein ebenfalls
vertrieben werden.
einen immer wichtigeren Stellenwert im
deutschen Dentalmarkt ein. Henry Schein
stellt sich diesen Herausforderungen gerne und gerade mit unserer Dachmarke
ConnectDental sind wir in diesem Bereich besonders gut aufgestellt,“ ergänzte Joachim Feldmer. Im Anschluss an die
Präsentation konnten die Teilnehmer an
interaktiven Infostationen mehr über die
Produkte und Dienstleistungen von Henry
Schein erfahren.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Implantatlösungen von Implant Direct – praxisnah und nachvollziehbar
Webinar mit Dr. Achim Sieper
Das Webinar mit dem Implantologen Dr. Achim Sieper stellt implantologische Herausforderungen, Möglichkeiten und Erfolge
vor – praxisnah und nachvollziehbar.
Der kurzweilige Online-Vortrag enthält
Erfahrungsberichte und zeigt mit vielen
Bildern die Planung eines Falles und dessen praktische Umsetzung. Von Dr. Achim
Siepers langjähriger Erfahrung mit den
Implant Direct-Implantaten, seinen Tipps
und Tricks können Einsteiger, aber auch
erfahrene Implantatprothetiker profitieren. Die besprochenen Fälle reichen von
einfach bis komplex. Siepers viel beachtetes Webinar trägt den Titel „K.I.S.S. Keep
implantology smart and simple“. Unter
www.DTStudyclub.de/ImplantDirect
kann es jederzeit kostenlos angesehen
werden.
Wer am Ende des Vortrags einen Multiple-Choice-Fragebogen ausfüllt, kann
sich außerdem einen Fortbildungspunkt
sichern. Zusätzlich werden auch Downloads wissenschaftlicher Studien, Pro-
duktbroschüren und Informationsmaterialien für Patienten angeboten.
Ô
Weitere Informationen:
www.implantdirect.de
ITI Sektion geht 2014 mit stattlichem Fortbildungsangebot an den Start
Von Kiel bis Konstanz
Im kommenden Jahr finden sowohl Implantateinsteiger als auch erfahrene Zahnärzte im neuen ITI-Kursprogramm den für sie
passenden Kurs. Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der ITI Sektion Deutschland, richtet sich im Vorwort der neu gestalteten
Fortbildungsbroschüre an die Leser und sagt unter anderem: „Viele Kurse zielen darauf ab, dass sich die Teilnehmer in der chirurgischen und prothetischen Implantatversorgung sicherer fühlen, auch was das Komplikationsmanagement betrifft. Ein wichtiger
Teil des Risikomanagements ist ebenfalls, die eigenen Grenzen realistisch einzuschätzen.“
Die SAC-Klassifikation des ITI, so ergänzt
Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der ITI
Sektion Deutschland, ermögliche einen
schnellen Überblick und erleichtere die
Entscheidung für die einzelnen Behandlungsschritte. So lässt sich zum Beispiel
die Sinusbodenaugmentation leicht dem
C-Level (komplexe Therapien) zuordnen.
Insgesamt bietet das ITI zwei Expertenkurse und sechs chirurgische Formate für
Zahnärzte sowie acht prothetische Planungskurse für Zahnärzte und Zahntechniker an. An mehr als 25 Orten, von Kiel bis
Konstanz, geben namhafte Praktiker und
Hochschullehrer über das ganze Jahr hinweg unterschiedlich intensive Einblicke in
die jeweilige Fachrichtung. Mit einem verstärkten Angebot an Spezialistenkursen,
wie zum Beispiel dem Intensivkurs Sinuslift oder dem Vollkeramikkurs, will man
Fortgeschrittene ansprechen, die ihr Behandlungsspektrum erweitern oder Neues kennenlernen möchten. Nach Angabe
des ITI ist es ausdrücklich erwünscht, in
allen Fortbildungen eigene Fallbeispiele
anzusprechen und mit Referenten sowie
Kollegen zu diskutieren. In der 48-seitigen
Fortbildungsbroschüre, die über das ITI
Sektionsbüro Deutschland bezogen werden kann, werden auch Fortbildungskurse
in Österreich und in der Schweiz angeboten.
Ô
Ein interessantes Fortbildungsjahr wünscht
Prof. Dr. Gerhard Wahl, Vorsitzender der
ITI Sektion Deutschland
Weitere Informationen:
www.iti.org/germany
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
1. Synergiesymposium „Lust auf Zukunft?“ am 2. April 2014 in Bamberg
Die Welt wird digital –
die Implantologie auch?
Was ist von all den neuen Möglichkeiten wie beispielsweise Guided Surgery, CAD-geformten Knochenblöcken oder individuellen
Abutments zu halten? Kann man intraoperativ abformen und ohne weiteren Aufwand das Abutment beim Freilegen fertig haben
und ebenso die finale Krone für den Prothetiker? Erlauben CAD-gefräste Stege eine höhere Präzision? Diese und weitere Fragen
sollen im ersten Synergiesymposium „Lust auf Zukunft? 3D, CAD/CAM und digitale Kette in der Implantologie – braucht das die
Welt?“ beantwortet werden.
Dr. Florian Rathe
Ztm. Stefan Picha
Dr. Markus Schlee
Peter Neumeier
Martin Huber
Priv.-Doz. Dr. Michael
Dr. Helmut Steveling
Stimmelmayr
Während des Symposiums „Lust auf Zukunft? 3D, CAD/CAM und digitale Kette
in der Implantologie – braucht das die
Welt?“, das am 2. April 2014 im Bamberger Hegelsaal stattfindet, werden die
heutigen Möglichkeiten der digitalen
Zahnheilkunde in der Implantologie und
die dazugehörenden Konzepte aufgezeigt, die heute bereits funktionieren,
dem Patienten Vorteile bieten und den
Implantologen das Leben erleichtern.
Den Startschuss werden Dr. Florian Rathe
und Ztm. Stefan Picha geben. Ihr Thema
ist „Von der Planung zur Implantation –
wie kann das im Mehrbehandlerkonzept
funktionieren?“. Dabei stellen die beiden
Referenten sich den Fragen: Wie weit
soll ich mich als Prothetiker in die Planung einbringen? Wie fertige ich meine
Röntgen- und Bohrschablonen an? Anschließend betritt Dr. Markus Schlee das
Podium und wird mit seinem Vortrag
„Bonebuilder – der individuell gefertigte
Knochenblock“ erklären, ob homologe
Knochenblocktransplantate die aus dem
Beckenkamm in Zukunft ablösen werden.
Peter Neumeier, Dr. Florian Rathe und
Martin Huber referieren zum Thema: „Digitale Abformung während der Implantation, Intraoralscanner versus digitalisierte
Quetschbisse! Zwei Konzepte – eine Lösung“. Danach widmet sich Priv.-Doz. Dr.
Michael Stimmelmayr den Materialien
und referiert zum Thema: „Alles weiß und
aus der Maschine – funktionieren Zirkon,
e.max und Co in der Implantatprothetik
wirklich?“. Den Abschluss bildet Dr. Hel-
mut Steveling, mit seinen Überlegungen
zum 3D-Abutment. Er wird erklären, was
man dabei alles richtig machen kann,
aber auch, welche Fehler sich einschleichen können. Anschließend können alle
Themen noch einmal mit den Referenten
bei einem Glas Sekt und einem Buffet in
Ruhe diskutiert werden.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Foto: AURA Fotoagentur/Emanuel Ammon
6. Swiss Biomaterial Days am 9. und 10. Mai 2014 in Luzern, Schweiz
„Weniger ist Mehr“
Bereits zum sechsten Mal finden die alle zwei Jahre durchgeführten Swiss Biomaterial Days statt, das zweitägige Symposium
für die Geweberegeneration in der Zahnmedizin. Im Zentrum steht der wissenschaftliche Austausch zwischen hochkarätigen
Experten und Anwendern.
Die diesjährigen Swiss Biomaterial Days
stehen unter dem Motto „Weniger ist
Mehr“. Es soll aufgezeigt werden, dass
man auch mit minimalinvasiven Therapien Erfolge erzielen kann. Der Vorsitzende, Prof. Dr. Walter Lückerath von der
Universität Bonn, formuliert es so: „Es
ist unsere Verpflichtung für den Patienten, ständig danach zu streben, weniger
invasive Maßnahmen durchzuführen,
damit Behandlungen weniger anstrengend werden. In diesem Sinne haben
wir die Themen und Referenten für die
6. Swiss Biomaterial Days ausgewählt,
mit Schwerpunkt auf minimalinvasiven
Behandlungskonzepten.“
Am Freitagmorgen findet der Vorkongress
„Guidor Matrix-Barrier“ unter der Leitung
von Prof. Dr. Dr. Erich Wintermantel statt.
Ab Mittag starten die anwendungsori-
entierten Parallelworkshops mit den
Schwerpunkten Augmentation, Parodontologie, Oralchirurgie und Ästhetik.
Am Samstag wird Prof. Engelke besprechen, wie ein medizinischer Ansatz – kleine Inzisionen und Endoskopie – in der
Oralchirurgie angewendet werden kann.
Dr. Kirste, Dr. Leventis und Prof. Lückerath
werden demonstrieren, wie Modifikationen aktueller chirurgischer oder klinischer Vorgehensweisen zur Erhaltung
des Kieferkamms das klinische Verfahren vereinfachen und dabei die Nebenwirkungen der Behandlung reduzieren
können. Prof. Kakar und Dr. Flichy werden
darstellen, auf welche Weise sie Sofortimplantieren, um die Anzahl chirurgischer
Eingriffe zu vermindern. Außerdem wird
Prof. Pinholt einen Vortrag halten, in dem
das periimplantär entstehende Gewebe
nach der Augmentation mit Knochenregenerationsmaterialien beschrieben
wird. Minimalinvasive Konzepte sollten
sich nicht nur damit beschäftigen, wie
vorhandene chirurgische Verfahren weniger invasiv gestaltet werden können,
sie sollten auch neue oder neu entdeckte chirurgische Ansätze einbeziehen, die
die Chance bieten, invasivere Techniken
zu ergänzen oder zu ersetzen. Dr. Heuckmann und Prof. Kakar werden darstellen,
wie subperiostale Augmentation zum
Aufbau des zahnlosen Kieferkamms
dienen kann. Oft sind die am wenigsten
invasiven Ansätze diejenigen, die ohne
einen chirurgischen Eingriff auskommen.
Dr. Gonzales wird zeigen, welche nichtchirurgischen Ansätze in aktuellen parodontologischen Behandlungskonzepten
für Patienten mit Allgemeinerkrankungen enthalten sind.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Events
Patienten- und anwenderfreundliche Implantologie mit dem KSI-System
Sanfte Implantologie
Das Implantologen-Team der KSI-Bauer-Schraube bietet 2014 praxisorientierte Implantologie-Kurse speziell für Ein- und
Umsteiger an.
Nach dem bewährten KSI-Kurskonzept wird
in kleinen Gruppen fundiertes Wissen über
die Implantologie von der Planung bis zur
Endversorgung vermittelt und in mindestens vier Live-OPs demonstriert. Besonders
viel Zeit ist für den „Hands-on-Teil“ reserviert, bei dem das Erlernte praktisch umgesetzt und gefestigt wird. Für dieses KSIKursangebot gibt es 17 Fortbildungspunkte.
Für Frühbucher, die sich mindestens acht
Wochen vor ihrem Wunschtermin anmelden, reduziert sich die Kursgebühr von
Termine
650 Euro auf 400 Euro. Anmeldungen sind
im Internet und unter Fon +49 6032 31912
möglich.
Ô
23./24. Mai 2014
Bad Nauheim
5./6. September 2014
Bad Nauheim
7./8. November 2014
Bad Nauheim
5./6. Dezember 2014
Bad Nauheim
Weitere Informationen:
www.ksi-bauer-schraube.de/fortbildung
Fortsetzung des Forum Young Professionals von Straumann am 16. und 17. Mai 2014
Unterstützt junge Zahnmediziner
Mit dem am 16. und 17. Mai 2014 in Hamburg stattfindenden Forum Young Professionals möchte die Straumann GmbH in Kooperation mit „yd2“ junge Zahnmediziner bei ihrem Weg in die eigene Praxis beziehungsweise ins Berufsleben unterstützen. Die für
diese beiden Tage engagierten Referenten präsentieren neben fachlichen zahnmedizinischen Themen auch Kompaktwissen aus
den Bereichen Praxismarketing sowie rechtliche Aspekte und geben Anregungen zur Patientenansprache.
Nach einem kurzen Einstieg am frühen
Freitagnachmittag durch den Geschäftsführer der Straumann GmbH, Wolfgang
Becker, eröffnet anschließend Prof. Dr.
Dr. Karl-Andreas Schlegel das Forum. Er
begrüßt als ersten Referenten Dr. Ingo
Kock mit seinem Vortrag „Praxiswachstum richtig gestalten“. Es geht weiter mit
grundsätzlichen Inhalten zum aktuellen
Stand der Implantologie und rund um
die implantatprothetische Zukunft. Laut
Straumann bleibt stets die Zeit, Fragen zu
stellen oder zu diskutieren. Für den Abend
hat sich der Veranstalter etwas Besonderes ausgedacht: Die interaktive Straumann
Party startet unter dem Motto „Casino
Royal“ im „Au Quai“, einem der exklusivsten Clubs in Hamburg. Hier sind Pokerface
Foto: iStock
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Tagsüber lernen und am Abend sich an einem
packenden Spiel begeistern – das bietet Straumann
den Teilnehmern des Forum Young Professionals
im Mai 2014
und Spaß am Spiel erwünscht. Geboten
werden außerdem internationale kulinarische Köstlichkeiten aus einer der besten
Küchen der Hansestadt und Musik mit
dem passenden Beat für die späte Stunde.
Der folgende Seminartag startet in kleineren Gruppen mit insgesamt sechs
Sessions, die in zwei Blöcken anberaumt
werden. Auch hier stehen zahnmedizinische Fragestellungen und Themen rund
ums Praxismarketing zur Auswahl. Nach
der Mittagspause dürfen die Teilnehmer
im Plenum mit weiteren Referenten in die
Tiefen der augmentativen Verfahren in
der Implantologie und der Praxis-Erfolgsgeheimnisse eintauchen. Das gesamte
Programm steht auf der Homepage von
Straumann zum Download bereit.
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Beiträge in der Rubrik Markt basieren auf Angaben der Hersteller
und spiegeln nicht immer die Meinung der Redaktion wider.
Interview mit Prof. Dr. Fernando Guerra und Prof. Dr. Mariano Sanz
zum 5. Internationalen Camlog-Kongress
Die Welt der Implantologie im
ständigen Wandel
Könnte es einen besseren Ort für einen internationalen Implantologie-Kongress geben als den Palau de les Arts („Palast der
Künste“) in Valencia, der Stadt der Künste und Wissenschaften? Es wurde von dem berühmten Architekten, Ingenieur und Künstler Santiago Calatrava erbaut – bekannt dafür, wissenschaftliche, technische und architektonische Anforderungen zu meistern
und dabei die Sensibilität für Kunst und Ästhetik nicht zu verlieren. In ganz ähnlicher Weise ist die aktuelle Implantologie eine
perfekte Kombination aus wissenschaftlicher Evidenz, den künstlerischen Fähigkeiten des Zahnarztes und der Schönheit des
ästhetischen Erfolgs. Man hätte keinen geeigneteren Veranstaltungsort für den 5. Internationalen Kongress der Camlog Foundation wählen können. Marianne Steinbeck, Projektmanagerin des BDIZ EDI konkret, traf sich vorab mit den beiden Kongresspräsidenten, die verschiedene Teile der Iberischen Halbinsel repräsentieren: Prof. Dr. Fernando Guerra (Coimbra, Portugal) und
Prof. Dr. Mariano Sanz (Madrid, Spanien).
Was ist eigentlich der Sinn von wissenschaftlichen Konferenzen, Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops, wenn die
Welt der Implantologie doch im ständigen
Wandel ist? Heute gelernt und morgen
schon wieder veraltet?
Prof. Dr. Mariano Sanz: Wir sind alle Gesundheitsdienstleister, und wir müssen
nach bestem Wissen und Können für
unsere Patienten da sein. Teil dieser moralischen Verantwortung ist es, sich über
den aktuellen Stand der Wissenschaft
und Technik auf dem Laufenden zu halten – die ständigen Veränderungen in der
Implantologie zwingen uns dazu. Wissenschaftliche Konferenzen und Kongresse
stellen eine perfekte Gelegenheit dar, in
kurzer Zeit eine Menge neuer Informationen zu sammeln. Wir können uns nicht
in unserer Praxis entspannt zurücklehnen
und einfach Freude an dem haben, was
wir leisten. Die Entwicklung auf diesem
Gebiet schreitet so schnell voran, dass
der, der einfach weitermacht wie bisher,
schnell abgehängt wird.
Die Camlog Foundation unterstützt eine
Reihe von Forschungsprojekten. Heißt das,
der Kongress wird sich auf Grenzgebiete
und Optionen für die Zukunft konzentrieren?
Prof. Dr. Fernando Guerra: Wir werden auf
jeden Fall ein hochaktuelles Programm
Prof. Dr. Mariano Sanz
Prof. Dr. Fernando Guerra
anbieten und eine Diskussionsarena für
neue Erkenntnisse und Herausforderungen bereitstellen – aber immer mit Blick
auf mögliche Verbesserungen in der täglichen Praxis. Die Camlog Foundation hat
bisher rund 100 Projekte unterstützt, von
Grundlagenforschung über die klinische
Umsetzung bis hin zu Stipendien, immer
mit dem Ziel, Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten in der Implantologie
zu unterstützen. Wir sind stolz auf diese
Strategie und ihre Ergebnisse. Tatsächlich
hat sich die Camlog Foundation immer
auf die Nutzbarmachung der Wissenschaft für die Patienten konzentriert. Vor
diesem Hintergrund haben wir in den
vergangenen zwei Jahren eine Gruppe
internationaler Experten versammelt, die
Konsenserklärungen und Empfehlungen
zu den besten Behandlungsmöglichkeiten
erarbeiten sollen. Dies wird auch eines der
Hauptthemen des Kongresses sein.
Worum geht es in den Workshops im
Vorprogramm des Kongresses? Sind das
Schulungen ausschließlich mit CamlogProdukten?
Guerra: Wie bei unserem Kongress 2012
in Luzern sind wir auch diesmal selbst
überzeugt von unserem interessanten
und vielseitigen Vorprogramm. Natürlich
wird es neben den Produkten unserer ▶
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denkt heute schon an morgen.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Foto: ©TVCB, Valencia. Alle Rechte vorbehalten. www.turisvalencia.es
Plaza de la Virgen in Valencia
Kongresspartner in den Bereichen Chirurgie, Behandlungsplanung und Biomaterialien, um die in den Workshops verwendeten Implantatsysteme Camlog,
Conelog oder iSy gehen. Allerdings wird
der Schwerpunkt ganz klar auf allgemeineren Themen liegen, wie der Sinusbodenelevation, mikrochirurgischen Techniken, der 3D-Planung und praktischen
Behandlungskonzepten. Die Teilnehmer
werden das, was sie hier lernen, direkt in
ihre tägliche Arbeit übernehmen können.
Darüber hinaus bieten wir drei theoretische Workshops in deutscher Sprache an,
in denen Experten uns an ihren Erfahrungen und ihrem Wissen teilhaben lassen.
Zahnärzte aus Spanien und Portugal sieht
man außerhalb der Iberischen Halbinsel
nicht so oft auf internationalen Kongressen. War das ein Grund, diesmal Valencia
als Austragungsort zu wählen, und gibt
es spezielle Angebote für einheimische
Besucher?
Sanz: Für Valencia haben wir uns aus vielen Gründen entschieden. Zum einen ist
der Palau de les Arts in der futuristischen
Stadt der Künste und Wissenschaften die
perfekte Kulisse, „die Welt der Implantologie im ständigen Wandel” zu inszenieren.
Valencia ist eine schöne Stadt mit vielen
Sehenswürdigkeiten, die auch angesichts
des sonnigen Juniwetters viele Möglich-
keiten bietet, aus diesem Kongress ein
Familien-Event zu machen. Ein interessantes wissenschaftliches Programm mit
einem ansprechenden Veranstaltungsort
und einem attraktiven Beiprogramm sind
immer die perfekte Mischung für einen
erfolgreichen Kongress. Ich bin überzeugt,
dass wir in Valencia diese perfekte Kombination bekommen. Für unsere spanischen
und portugiesischen Kollegen bieten wir
bereits am Donnerstag, vor dem Hauptkongress, ein iberisches Symposium an.
Es richtet sich vor allem an junge und begeisterungsfähige Zahnärzte und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr klinisches und ihr
Forschungsmaterial zu präsentieren, in
der Hoffnung, dass wir sie auch bald im
Hauptprogramm begrüßen können. Nicht
zu vergessen, die „Gran fiesta en familia“
am Freitagabend auf einer wunderschönen spanischen Hacienda – bestimmt ein
weiteres Beispiel dafür, warum die Camlog-„Familienfeiern“ einen so legendären
Ruf genießen; wir hoffen, den Erwartungen wieder gerecht zu werden.
Welche der vielen Themen auf dem Hauptkongress am Freitag und Samstag finden
Sie besonders wichtig?
Sanz: Das wissenschaftliche Komitee
hat versucht, dafür zu sorgen, dass sich
ein roter Faden durch das gesamte Kongressangebot zieht. Nach einer Einfüh-
rung mit dem Thema multifaktorielle
Entscheidungsfindung werden diverse
chirurgische und prothetische Konzepte
und Empfehlungen vorgestellt. Grundlage dafür sind die Camlog Consensus Reports, die von einem Team von Experten
aus 18 Ländern erarbeitet wurden. Am
Samstag werden wir kontroverse Themen
behandeln, die jeden Praktiker betreffen,
der ein breites Spektrum an Patienten behandelt. Für junge Wissenschaftler haben
wir zwei Highlights geplant: einerseits
können sie ausgewählte Forschungsprojekte präsentieren, andererseits gibt es
eine Plattform, auf der die Gewinner des
2012/2013 Camlog Foundation Research
Award ihr Projekt präsentieren können.
Und schließlich wollen wir den Kongress
mit einem nagelneuen Konzept abrunden, einer Podiumsdiskussion mit Experten, an dem nach Anmeldung auch
Kongressbesucher teilnehmen können.
Diese können die Experten direkt ansprechen und herausfordern. Wir hoffen, dass
viele Besucher diese Möglichkeit nutzen,
und wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion.
Professor Guerra, Professor Sanz, wir danken Ihnen, dass Sie sich für dieses Interview Zeit genommen haben.
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Interview mit Dr. Bastian Wessing, Aachen, zur neuen Membran
creos xeno.protect von Nobel Biocare
Einfache Handhabung –
langsame Degration
Mit der Membran creos xeno.protect hat Nobel Biocare nun auch eine regenerative Lösung im Produktportfolio. Die bioresorbierbare nicht vernetzte Kollagenmembran auf porciner Basis eignet sich für Verfahren der gesteuerten Knochen- (GBR) sowie
Geweberegeneration (GTR). Dr. Bastian Wessing, Aachen, arbeitet bereits über einen langen Zeitraum mit dieser Membran und
hat mit seinen Kollegen klinische wie in vitro-Ergebnisse zusammengestellt. Dr. Bastian Wessing sprach mit Eva-Maria Hübner,
Pluspunkt-PR Köln, über dieses Material, dessen Verhaltensweisen und Limitationen.
Für welches Indikationsspektrum setzen
Sie die Membran ein? Gibt es Limitationen?
Wir setzen die Membran hauptsächlich
im Bereich Knochenaufbauten im Sinne
der Guided Bone Regeneration (GBR) ein.
Ebenfalls sehr häufig kommt sie nach
Zahnentfernung zur Socket Preservation
oder Ridge Preservation zum Einsatz.
Limitationen gibt es im Bereich der vertikalen Kieferkammerhöhung – wie bei allen resorbierbaren Membranen. Spezielle
Techniken zeigen in Verbindung mit den
mechanischen Eigenschaften der Membran auch in diesem Bereich erste Erfolge.
Bei Zug- und Nahtausreißversuchen zeigt
creos xeno.protect selbst im nassen Zustand eine höhere Festigkeit als manch
andere Kollagen- und sogar eine ePTFEMembran. Diese Werte haben wir auf der
Jahrestagung der EAO 2013 in Dublin als
Poster veröffentlicht.
Wie verhält sich die Membran in Kombination mit den verschiedenen Knochenersatzmaterialien?
Wir verwenden hauptsächlich bovines
Knochenersatzmaterial sowie autologe
Knochenchips. Diese „Materialien“ in
Verbindung mit der „Sausage-Technik“
nach Urban zeigen bei Verwendung
der Creos xeno.protect gute Ergebnisse.
Bei dieser Technik wird das Augmentat
durch Membranfixation mittels Titanpins oder Periostnähten immobilisiert.
Dies ist wichtig, um „Ruhe“ ins Augmentat zu bekommen und den „Raum“ unter der Membran zu erhalten. Sollte nur
mit autologen Knochenchips gearbeitet
werden, ohne langsamer resorbierendes
Abb. 1 bis 3 Beispiel 1: Knochenaufbau im Sinne der GBR: Basal, mittels Titanpins fixierte creos xeno.protect und Augmentation mit Bio Oss zur Verbreiterung des Kieferkamms in regio 33 bis 42, Ausgangsbreite 1,5 bis 2 Millimeter
Knochenersatzmaterial, ist bei größeren
Defekten weiterhin die Verwendung von
PTFE Membranen indiziert. Denn der
„Hohlraum“ könnte bei schneller Resorption des autologen Materials kollabieren.
Ist creos xeno.protect durch Studien abgesichert?
Die Membran wird zurzeit in mehrere Studien untersucht. Zum Thema in
vitro und in vivo Verträglichkeit liegt
ein Originalartikel bei Clinical Oral Implants Research zur Veröffentlichung vor.
Der Beitrag ist bereits unter Early View
Online einsehbar. Meine Kollegen und
ich haben unsere klinischen Ergebnisse
und die Resultate mechanischer in vitroVersuche für die beiden vergangenen
EAO Tagungen in Posterpräsentationen
zusammengefasst. Zurzeit bereiten wir
Abb. 2 Krestal mit Titanpins fixierte und „gespannte“ creos xeno.protect.
Markt
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abb. 3 Sieben Millimeter breiter Kieferkamm nach sechsmonatiger Einheilzeit.
Abb. 4 bis 6 Beispiel 2: Verwendung nach Zahnextration zur rigde preservation:
Nach der Extraktion zur Rigde preservation
Basale Fixation der creos xeno.protect mithilfe von Titanpins und Augmentation
mittels Bio Oss
Abb. 5 Palatinale Fixation der creos xeno.protect mithilfe von Titanpins
die Ergebnisse des Expansionsverhaltens
der Membran nach Rehydrierung wissenschaftlich fundiert auf. Die Ergebnisse
sind außergewöhnlich gut. Aber: Ein geringes Expansionsverhalten nach Rehydrierung ist wichtig um die Stabilität im
Augmentat und damit der Positionierung
während der Operation zu gewährleisten.
Zudem ist eine retrospektive klinische
Analyse zum Einsatz bei horizontalem
Knochenaufbau gerade bei einem internationalen wissenschaftlichen Journal
eingereicht – mit einer beobachteten
Dehiszenzrate von zirka zwölf Prozent.
Wie baut sich die Membran ab?
Der Abbau von Kollagenmembranen erfolgt hauptsächlich enzymatisch durch
Kollagenasen und Proteasen. Da wir in
unserer Praxis auch Membranen anderer Hersteller verwendet haben, sehen
wir, dass creos xeno.protect höhere Werte erzielt. Bei dem in vitro-Abbau durch
bakterielle Kollagenase zeigt sie eine um
die Hälfte verringerte Abbaurate. Wich-
Abb. 6 Die Situation nach dreimonatiger Abheilungszeit
tig könnte dies im Falle von vorzeitigen
Membranexpositionen beziehungsweise
Nahtdehiszenzen sein, da der Abbau der
Membran deutlich langsamer erfolgt. Unsere subjektiven Beobachtungen bestätigen dies bisher. Behandlungen im Sinne
der Socket Preservation mit einer doppelt
gelegten Membran ohne Socket Seal mittels freiem Schleimhauttransplantat zeigen hervorragende klinische Ergebnisse.
Lässt sich die Membran im Operationsfeld
gut handhaben?
Hier hat sie einen großen Vorteil gegenüber dem zuvor von uns verwendeten
Produkt. Beide Seiten der creos xeno.
protect sind sich sehr ähnlich und die
Verwechslungsgefahr scheidet aus. Denn
wir haben zu keinem Zeitpunkt einen Unterschied im Ergebnis erkennen können –
egal, ob nun die eine oder die andere Seite zum Knochen oder zum Weichgewebe
gelegen hat. Außerdem klebt die Membran weniger, wenn sie mit Weichgewebe
in Kontakt kommt. Vor der Rehydrierung
– etwa durch sterile Kochsalzlösung – ist
sie deutlich stabiler und lässt sich sehr
gut an den Defekt anpassen. Nach der
Rehydrierung lässt sie sich bei dem von
uns favorisierten GBR-Verfahren mithilfe
von Titanpins aufgrund ihrer hohen Ausreißfestigkeit fest über das Augmentat
spannen, um eine Immobilisation zu erreichen.
Es gibt viele Membranen auf dem Markt
– warum haben Sie sich für creos xeno.
protect entschieden?
Die einfache und sichere Handhabung
während der Operation, die gute Gewebeverträglichkeit, die geringe Dehiszenzbildung und gerade das Verhalten
bei frühzeitiger Exposition haben uns
bewogen, uns für die creos xeno.protect
zu entscheiden. Die mit ihr erreichten
Ergebnisse haben diesen Entschluss bestätigt.
Ô
Weitere Informationen:
www.nobelbiocare.de
123
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran zum diesjährigen ITI World Symposium in Genf
Wissen öffnet Türen
Ende April 2014 wird das ITI World Symposium in Genf die besten Referenten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen der
dentalen Implantologie, Chirurgie, Parodontologie, Prothetik und Zahntechnik versammeln, um ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen mit mehr als 5 000 Teilnehmern aus allen Teilen der Welt auszutauschen. Wenngleich viele hoffen, dass diesmal keine
vulkanischen Eruptionen wie die des Eyjafjallajöküll die An- und Abreise in die Schweiz erschweren mögen, wird das Symposium
sehr wohl ein Feuerwerk an allerneuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, neuen Methoden, Produkten und Technologien bieten. Hier fließt das Knowhow des weltumspannenden, inzwischen über 15 000 Mitglieder aus mehr als 100 Ländern zählenden
ITI-Netzwerks zusammen. Marianne Steinbeck, Projektmanagerin des BDIZ EDI konkret, sprach mit Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran
aus San Antonio/USA, ITI Präsident und Mitglied des wissenschaftlichen Programmkomitees des diesjährigen Symposiums.
„Knowledge is key“ ist das Motto des
diesjährigen ITI World Symposiums. Was
bedeutet der Slogan konkret?
„Knowledge is key“ als Thema des diesjährigen ITI World Symposiums wählten
wir ganz bewußt, um die Bedeutung des
evidenzbasierten Wissens für die tägliche
Praxis einmal mehr in den Vordergrund
zu rücken. In den vergangenen 34 Jahren erwarb sich das ITI einen starken
Ruf streng wissenschaftlicher Herangehensweisen und Untersuchungen neuer Methoden und Technologien. Dieser
umfangreiche Wissenszugewinn wird
der implantologischen Gemeinschaft
auf vielen unterschiedlichen Wegen vermittelt. Das ITI veröffentlicht Behandlungsempfehlungen und -richtlinien,
wie zum Beispiel die Ergebnisse unserer
regelmäßigen Konsensuskonferenzen
oder die Reihe der ITI-Treatment Guides.
Wir betreiben um die 650 ITI Study Clubs
weltweit, und organisieren Fortbildungs-
veranstaltungen und Kongresse auf regionaler, nationaler und internationaler
Ebene, um nur einige unserer Aktivitäten
zu erwähnen. Auf dem diesjährigen ITI
World Symposium werden wir auch unser
jüngstes und wahrscheinlich wichtigstes
und zukunftsträchtigstes Fortbildungsprojekt vorstellen: die ITI Online Academy,
ein einzigartiges E-Learning-Angebot, das
aus dem kollektiven Wissen und den Erfahrungen der ITI-Fellows gespiesen wird.
Kritiker mögen einwenden, ein so strikter
wissenschaftlicher Zugang und Ansatz
habe vor allem den Hintergrund, Allgemeinzahnärzte von der Implantologie
fernzuhalten …
Nein, im Gegenteil. Die Implantattherapie
erlebt inzwischen eine hervorragende Akzeptanz und ist allgemein als eine praktikable Behandlungsalternative zu herkömmlichen Optionen anerkannt. Viele
Kollegen haben begonnen, selber Implan-
Prof. Dr. Dr. h.c. David Cochran
Foto: Genève Tourisme
124
Genf – eine Stadt mit mediterranem und internationalem Flair. Ein außergewöhnlicher Ort, um Neues aus
der Zahnmedizin und Zahntechnik zu erfahren.
tate zu setzen, und das ITI ist sehr aktiv
darin, strukturiertes Wissen bereitzustellen, damit Implantate sicher gesetzt
werden können. Die Implantattherapie
genießt derzeit einen sehr guten Ruf, allerdings besteht tatsächlich die Gefahr,
dass Arbeiten von weniger qualifizierten
Kollegen zu einer höheren Fehlerquote
und konsequent einem Verlust dieser
guten Reputation führen. Es ist ein Ziel
des ITI, einem solchen Szenario vorzubeugen, indem wir profundes Wissen allen
Praktikern verfügbar machen und ebenso
das Augenmerk auf die mit jeder Behandlungsoption verbundenen Risiken lenken.
Das Programm des ITI World Symposiums
2014 ist sehr umsichtig danach gestaltet, Spezialisten ebenso wie Allgemeinzahnärzte mit neuesten Behandlungsmethoden und -ansätzen zu versorgen,
die Behandlungsfehler vermeiden helfen,
indem sie auf streng wissenschaftliche
Markt
Erkenntnisse und Langzeitbeobachtungen gestützt sind. Die Besucher werden
nützliche Informationen mit nach Hause
nehmen, die sie vertrauensvoll in der täglichen Praxis einsetzen können.
Welchen Themenbereichen widmet sich
das ITI World Symposium, gibt es spezielle
Schwerpunkte?
Das ITI World Symposium bietet den
Teilnehmern drei Tage voller anregender
Präsentationen, die provozieren und inspirieren werden. Jeder Tag hat dabei ein
spezifisches Schwerpunktthema: die digitale Implantologie, die Prävention und
das Management von biologischen und
technischen Komplikationen sowie neue
Ansätze, Herausforderungen und Grenzen in der Ästhetik.
„
Dürfen wir Ihren ganz persönlichen Grund
wissen, wieso Sie unseren Lesern raten
würden, das ITI World Symposium 2014
in ihrem Kalender als ein „Muss!“ einzutragen?
Mein ganz persönlicher Grund teilzunehmen, ist mein Bestreben, ein besserer implantologisch tätiger Zahnarzt zu werden,
und meinen Patienten die bestmögliche
Therapie angedeihen zu lassen. Unsere
Patienten schenken einem jeden von uns
Zahnärzten ihr Vertrauen, für sie unser
Bestes zu geben. Das ITI World Symposium bietet die allerneuesten evidenzbasierten Ansätze in der Implantattherapie,
und als verantwortungsbewusster Zahnarzt will ich dabei sein, um zu lernen. Zusätzlich bietet mir die Veranstaltung und
die internationale Organisation des ITI aus
BDIZ EDI konkret I 01.2014
mehr als 15 000 freiwilligen Mitgliedern
die perfekte Gelegenheit, mit vielen der
weltweit besten zahnmedizinischen Implantologen zu sprechen und mich mit ihnen auszutauschen. Dieses Treffen findet
nur alle drei Jahre statt und ist damit eine
der selteneren Gelegenheiten, führende
Meinungsbildner und Freunde im Bereich
der dentalen Implantologie zu treffen. Ich
freue mich sehr auf dieses Meeting und
bin überzeugt, dass das ITI World Symposium ein denkwürdiges und im implantologischen Fortbildungskalender für 2014
das wohl wichtigste Ereignis sein wird.
Herr Prof. Cochran, wir danken Ihnen sehr
für das interessante Gespräch.
Ô
STE
Mit goDentis haben wir unsere Kommunikation optimiert:
Für eine gezielte Patientenansprache entwickeln wir die passenden
Themen und steigern die Bekanntheit unserer Praxis in der Region!
„
Dr. Alexander Bär
Gemeinsam mehr erreichen!
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Gesunde Zähne – ein Leben lang
125
126
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Straumann-Initiative „mehrWert+“ – Offensive in Preis und Qualität
Roxolid ersetzt ab sofort Titan
als Standardmaterial
Straumann startet die Initiative mehrWert+. Kunden und Patienten sollen von einem verbesserten Preis/Leistungs-Verhältnis bei
Zahnimplantaten profitieren. Das Hochleistungsmaterial Roxolid ersetzt ab sofort Titan als Standardmaterial bei StraumannImplantaten – ohne Mehrkosten. Das Unternehmen will mit dieser bedeutenden Umstellung einen neuen Standard in der Implantologie setzen.
„Unsere Kunden erhalten nun StraumannImplantate aus dem Hochleistungsmaterial Roxolid, der patentierten Legierung
aus Titan und Zirkonoxid, zum bisherigen
Preis der Titanimplantate“, fasst Wolfgang
Becker, Geschäftsführer Deutschland bei
der Straumann GmbH, die neue Initiative
„mehrWert+“ des Unternehmens Straumann zusammen. Dabei dehnt der Anbieter das Roxolid-Sortiment auf alle Implantatlinien und -formen sowie auf alle
Durchmesser und Längen aus, das heißt,
alle Soft Tissue Level- sowie Bone LevelImplantate der Firma Straumann sind ab
sofort aus dem hochfesten Material Roxolid mit den Durchmessern 3,3 mm, 4,1 mm
und 4,8 mm erhältlich – ohne Mehrkosten. Zur Auswahl stehen dabei zum einen
die hydrophile SLActive-Oberfläche für
eine schnellere Einheilung im Knochen
und die bewährte SLA-Oberfläche. Alle Ro-
xolid-Implantate werden mit dem neuen
Loxim-Übertragungsteil für eine erleichterte Handhabung ausgestattet sein. Abhängig vom Implantatmaterial und der
Oberfläche ergeben sich laut Becker drei
Preispunkte: „Unsere Roxolid-Implantate mit SLActive-Oberfläche werden nur
noch 259 Euro kosten, die neuen RoxolidImplantate mit SLA-Oberfläche sind nun
zum Preis von 199 Euro erhältlich. Den
Preis für das reduzierte Titan SLA-Sortiment – mit schlankerem Portfolio – senken wir auf 179 Euro. Titan-Implantate mit
SLActive-Oberfläche werden wir ab sofort
nicht mehr anbieten.“
Was überzeugt Anwender an den Implantaten aus dem innovativen Hochleistungsmaterial? „Roxolid weist gegenüber
reinem Titan eine deutlich höhere Festigkeit auf. Das haben in den vergangenen
fünf Jahren zahlreiche präklinische und
klinische Untersuchungen gezeigt“, erklärt Dr. Johannes Bartsch, Zahnarzt für
Oralchirurgie und Arzt für Mund-, Kieferund Gesichtschirugie in Kassel, und bringt
es auf den Punkt: „Diese mechanische Belastbarkeit ist das Revolutionäre: So kann
ich auch durchmesserreduzierte 3,3 mmImplantate einsetzen, ohne an Stabilität einzubüßen.“ [3] Darüber hinaus ist
„Roxolid in Kombination mit der SLActiveOberfläche anderen hochfesten Materialien in Bezug auf die Osseointegration
überlegen“, ergänzt Becker und bezieht
sich auf die Ergebnisse einer präklinischen
Studie von Saulacic et al [6]. Hinzu komme, dass Titan-Zirkonoxid-Legierungen
über eine bessere Biokompatibilität verfügen. [1,2,3,4,5]
Der erfahrene Implantologe aus Kassel
schätzt zum einen die dazugewonnene Planungsvielfalt: „So kann ich zum
Schaltlücke in regio 23 bis 25
versorgt mit NNC 3,3/12 mm
Roxolid SLActive Implantat mit
abziehbarer Loxim-Transferhilfe
(in regio 23) sowie mit SP RN
4,1/10 mm Roxolid SLActiveImplantat mit abziehbarer
Loxim Transferhilfe (in regio 25,
im Bild: finale Präparation)
(Quelle: Dr. Johannes Bartsch, Kassel)
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Beispiel auch während des operativen
Eingriffs mit Implantaten aus Roxolid je
nach Indikation zwischen verschiedenen
Durchmessern und unterschiedlichen
Konzepten – tissue level oder bone level
– frei wählen und das implantatprothetische Endresultat positiv gestalten.“ Außerdem ist Bartsch „ für die Patienten und
die Behandler froh, dass das bessere Material zum Preis des Standardniveaus herabgesetzt wird. Auch das gibt mir mehr
Spielraum in der Planung – besonders bei
Patienten, die bis zum letzten Implantat
hart kalkulieren.“
Die „Qualitätsoffensive mehrWert+“, so
Becker, „bietet sowohl Behandlern als
auch Patienten die bestmögliche Versorgung zu einem attraktiven Preis und
ermöglicht es, die Behandlungsinvasi-
Mit Wolfgang Becker, Geschäftsführer Straumann Deutschland, Executive Vice President, Central Europe,
sowie Dr. Johannes K. Bartsch, Zahnarzt für Oralchirurgie und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Kassel), sprach Zahnärztin und Fachjournalistin Dr. Aneta Pecanov-Schröder aus Bonn (v.li.)
(Quellenangaben: Foto Wolfgang Becker: Straumann//Foto Johannes Bartsch: privat//Foto: Aneta Pecanov-Schröder: Paul Leclaire)
vität zu reduzieren und Patienten mit
unzureichendem Knochenangebot die
Behandlung mit Roxolid-Implantaten zu
ermöglichen.“
Ô
Weitere Informationen:
www.straumann.de/mehrwert-plus
Literatur beim Verfasser
GapSeal®
Hohlraumversiegelung für Implantate
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sen!
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h
c
ges
?
keimdicht die Spalten und
3 Versiegelt
Hohlräume von Implantaten
dauerhaft das Eindringen von
3 Verhindert
Keimen in die Hohlräume und die Reinfektion des periimplantären Gewebes
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3 Beseitigt
Periimplantitis
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Video
127
128
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Erfolgsgrundlagen für Anthogyr sind Exzellenz, Nähe und Verfügbarkeit
Qualität zum fairen Preis
Im europäischen „Silicon Valley für Mikromechanik“, zwischen Genf und Chamonix, am Fuße des Mont Blanc, stellt Anthogyr seit
mehr als 65 Jahren komplexe, hochpräzise medizinische Komponenten im CNC-Verfahren her. Anthogyr entwickelt, fertigt und
vertreibt ein umfassendes Sortiment an Implantaten und Instrumenten für den Dentalbereich und ist mit nahezu 300 Mitarbeitern in Filialen und Vertriebsniederlassungen auf fünf Kontinenten in mehr als 100 Ländern vertreten – seit Ende 2013 auch
im Direktvertrieb in Köln.
Im Jahr 2012 erweiterte Anthogyr durch die
Akquisition der Simeda, einem anerkannten Hersteller für digitale Zahnrestaurationen, sein Spektrum und gilt seitdem als
Anbieter von komplexen Systemlösungen
für Praxis und Labor. Von der ImplantatSerie Axiom mit ihren Varianten REG/PX
und 2.8 für verschiedenste, auch diffizile
Indikationsbereiche bis hin zu Design und
Fertigung von ebenso festsitzendem wie
individuell gefertigtem, implantatgetragenen Zahnersatz bietet das Unternehmen
nun hochwertige Gesamtlösungen aus
einer Hand. Zahnärzte können ihren Patienten so eine ganz individuelle Behandlung mit optimierten ästhetischen Rekonstruktionen und passgenauen mehrteiligen
Restaurationen anbieten.
Nicht zu Lasten
des Patienten sparen
Seine zuverlässig hohe Qualität hält das
Unternehmen dank einer Reihe aufwendiger interner Forschungs- und Prüfprozesse.
„Von 86 Prüfpunkten zur Qualitätskontrolle und -sicherung unserer Implantate werden beispielsweise lediglich 17 maschinell
durchgeführt“, beschreibt DeutschlandGeschäftsführer Guido Bartels die besondere Verpflichtung des Unternehmens. Die
naheliegende Diskussion, die kostenintensiven manuellen Kontrollen zu reduzieren,
wurde von Eric Genève, CEO bei Anthogyr,
anspruchsvolle Garantieprogramm soll
im nicht wenig umkämpften Implantologiemarkt die vertrauensvolle Beziehung
zu den Partnern in Praxis und Labor noch
mehr festigen.
Die Anthogyr-Innovationsstrategie
persönlich verworfen. „Einer der Vorteile
eines familiengeführten Unternehmens“,
so Bartels, „ist, dass wir nie zu Lasten des
Patienten sparen.“ Anthogyr positioniert
sich als Hersteller von Produkten, die mit
ihrer zuverlässigen Qualität zu einem
fairen Preis überzeugen.
Serenity – Zahnarzt und
Labor können entspannen
Dieses Selbstbewusstsein und das feste
Vertrauen in die eigene Qualitätssicherheit ist die Grundlage des firmeneigenen
Programms „Serenity“. Das umfangreiche
Garantieprogramm sichert das gesamte
Verfahren der prothetischen Restauration
ab – vom Eingriff bis zur Herstellung der
prothetischen Versorgung. Auf StandardProthetikkomponenten und die individualisierten Simeda CAD/CAM-Prothetikteile aus Zirkonoxid werden dabei fünf Jahre
Garantie gewährt, auf die Originalkomponenten aus Titan oder Kobalt-Chrom
sogar lebenslang. Das ehrgeizige und
Um mit neuen Herausforderungen und
steigenden Ansprüchen von Patienten
und Behandlern Schritt zu halten, pflegt
Anthogyr innerhalb eines Expertenzirkels
für Innovationsstrategien einen engen
Austausch mit international anerkannten Experten aus Implantat-Chirurgie
und -Prothetik, an zahnmedizinischen
Fakultäten weltweit sowie aus dem niedergelassenen Bereich. Trotz des sehr
dynamischen Wachstums des Unternehmens gab es nie eine Abkehr von den
fundamentalen Werten. Die Grundlage
des Erfolgs waren für Anthogyr immer
schon: Exzellenz, Nähe und Verfügbarkeit. In der Sicherheit und Tradition eines
Familienunternehmens stehen auch die
hochmotivierten Mitarbeiter, die im engen persönlichen Kontakt mit dem Zahnarzt und dem Labor stets offen für deren
Anliegen und Anregungen sind.
Ô
Weitere Informationen:
www.anthogyr.de
STE
AUF DIESE
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unsere Abrechnungs-Dienstleistungen für schnelle Liquidität,
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3
Erstattungsservice
gegenüber Kostenträgern
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Bego erweitert Oberflächentechnologiezentrum in Bremen
Hochtechnologischer Reinraum
Bego Implant Systems nahm Anfang des Jahres das erweiterte Oberflächentechnologiezentrum am Standort in Bremen in
Betrieb. Seitdem können Bego Semados-Implantate im modernisierten Reinraum unter strikten Bedingungen gefertigt und
direkt im Anschluss im keim- und partikelarmen Umfeld verpackt werden.
Kernprozess ist die subtraktive Bearbeitung
des Implantat-Rohlings durch verschiedene Behandlungsschritte, die eine definierte Anrauung der Implantat-oberfläche
für eine optimale knöcherne Einheilung
(Osseointegration) erzielen. Qualitätsmerkmale sind die definierte und homogen verteilte Oberflächenrauigkeit sowie
deren Reinheit. Mit der Modernisierung
und Vergrößerung des Oberflächentechnologiezentrums reagiert die Bego auf den
gestiegenen Bedarf an Bego Semados-Implantaten und den dazugehörigen Prothetikkomponenten, insbesondere aus internationalen Märkten. Für die Herstellung und
Verarbeitung dentaler Implantate gelten
hohe Reinheitsanforderungen, denen der
Bremer Dentalspezialist in besonderem
Maße gerecht wird. So ist beispielsweise
der Zugang zu den Reinräumen nur speziell
geschultem Personal über eine Personenschleuse möglich. Die Produkte gelangen
Die hochreine und seit vielen Jahren bewährte TiPure Plus Oberfläche
direkt nach der Oberflächenbearbeitung
über ein separates Schleusensystem in die
neuen Reinräume der ISO Klasse 6, wo sie
feingereinigt, videomikroskopisch endgeprüft sowie unter reinen keimarmen Bedingungen verpackt werden. Alle Implantatsysteme der Bego Semados-Produktfamilie
werden mit der bewährten TiPure Plus-
Oberfläche versehen. Hierbei wird der aus
Reintitan Grad 4 bestehende Implantatrohling in einem speziellen, genau definierten
technologischen Verfahren sandgestrahlt
und geätzt.
Ô
Weitere Informationen:
www.bego-implantology.com
Nobel Biocare bringt mit creos xeno.protect regenerative Lösung auf den Markt
Verlässlich und einfach
Nobel Biocare erweitert mit creos xeno.protect sein Produktportfolio um eine bioresorbierbare, nicht vernetzte Kollagenmembran
auf porciner Basis. Die Membran eignet sich für Verfahren der gesteuerten Knochen- (GBR) sowie Geweberegeneration (GTR) und
hat entscheidende Vorteile: Sie schafft ein für die Knochenregeneration günstiges Umfeld im Defektareal, weil die Migration unerwünschter Zellen aus dem umgebenden Weichgewebe verhindert, zugleich das Wachstum osteogener Zellen unterstützt wird.
Das operative Handling mit creos xeno.
protect ist einfach, weil die Membran
beidseitig verwendet werden kann und
sich dank ihrer hohen Festigkeit gut in
Form bringen lässt, um Knochendefekte
sicher abzudecken. „Wissenschaftliche
Studien zeigen, dass sich die Verwendung von Membranen in der Kombination mit Knochenersatzmaterialien positiv
auf die Knochenbildung auswirken“, so
Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer Nobel
Biocare Deutschland GmbH, und weiter:
„Deshalb bietet Nobel Biocare nun mit
creos xeno.protect auch eine regenerative Lösung an, die dem Anspruch der sicheren Barrierefunktion ebenso gerecht
wird wie dem der einfachen klinischen
Anwendung.”
▶
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Die natürliche Barrieremembran creos
xeno.protect besteht aus einem starken
Geflecht hochgereinigter Schweinekollagenfasern, die mit ebenso hochreinen
Schweineelastinfasern vermischt sind.
Dadurch ist die Membran sehr fest und
stabil – wichtige Eigenschaften, um die
Migration von Augmentationsmaterial
zu verhindern und um eine möglichst
langsame Biodegradation der Membran
zu erreichen. Denn bei resorbierbaren
Kollagenmembranen kommt es für den
Therapierfolg gerade darauf an, dass die
Membran trotz ihres biologischen Abbaus ausreichend stabil bleibt. Hier zeigt
creos xeno.protect eine deutlich verlängerte Barrierefunktion, trotz des guten
Revaskulierungsverhaltens und der hohen Gewebekompatibilität. Die Membran
integriert sich zunächst in das umgebende Gewebe, um sich dann abzubauen.
„Sie ist seit Juni 2013 von mehr als 100
Anwendern in Deutschland, Österreich
und der Schweiz angewendet worden, vor
allem das Handling und die Reißfestigkeit wurden dabei besonders positiv erwähnt“, so Thomas Stahl, Leiter Marketing
und Produktmanagement D-A-CH, Nobel
Biocare AG. Vergleichende Untersuchungen, die auf der EAO in Dublin vorgestellt
wurden, zeigen eine um bis 100 Prozent
höhere Reißfestigkeit als am Markt verfügbare Membranen. Die Membran ist
ab sofort in den Größen 10 x 15 mm, 25 x
30 mm und 30 x 40 mm erhältlich. Ô
Weitere Informationen:
www.nobelbiocare.com
Planmeca setzt auf Ultra Low Dose Modus
Weniger ist mehr
Planmeca entwickelte mit nur 14,4 μSv den niedrigsten Wert der effektiven Patientendosis für eine 3D-Vollschädelaufnahme und setzt damit auf den Ultra-Low-Dose-Modus. Alle Planmeca ProMax 3D-Geräte ermöglichen DVT-Bildgebung mit einer
geringeren Strahlendosis als die traditionelle 2D-Panorama-Bildgebung.
Das Ultra-Low-Dose-Protokoll basiert auf
einem intelligenten 3D-Algorithmus von
Planmeca. Trotz minimaler Strahlendosis
werden anatomische Informationen detailliert dargestellt. „Wir messen die Dosis
der ProMax-Geräte nach dem EffektiveDosis-Messprotokoll, beschrieben von
Ludlow et al [1]. Die Berechnung der effektiven Dosis erfolgt gemäß den überarbeiteten Leitlinien der International
Commission on Radiological Protection
(ICRP 103) [2]“, erläutert Juha Koivisto,
Physiker in der Forschung und Entwicklung bei Planmeca.
Mit dem Ultra-Low-Dose-Modus sind
zum Beispiel chirurgische Planungen,
Verlaufskontrollen und die Lokalisati-
on retinierter oder verlagerter Zähne
möglich. Aber auch Gesichtsasymmetrien und kephalometrische Bezugspunkte können definiert werden. Selbst
aussagefähige Sinus-Bildgebung oder
Messungen der Luftwege in der HNODiagnostik sind machbar. Alle Planmeca
ProMax Röntgengeräte liefern eine Vielzahl an vorprogrammierten und leicht
einstellbaren Bildgebungsmodalitäten
für alle Volumengrößen. Bildrauschen,
Artefakte wie Schatten und Streifen werden effektiv aus den DVT-Aufnahmen
entfernt.
Ô
Weitere Informationen:
www.planmeca.de
[1] Ludlow JB, Brooks SL, Davies-Ludlow LE, Howerton B. Dosimetry of 3 CBCT units for oral and maxillofacial
radiology. Dentomaxillofac Radiol 2006; 35:219-26.
[2] International commission on Radiological Protection (ICRP). Recommendations of the ICRP. ICRP Publication 103. Ann ICRP 2008; 37:2-4.
Planmeca entwickelte mit
nur 14,4 μSv den niedrigen
Ultra-Low-Dose-Modus für
alle ProMax 3D-Geräte
131
132
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Innovatives Therapiekonzept von hypo-A
Itis-Protect I-IV
Ist Parodontitis nur eine lokale Infektionskrankheit des älteren Menschen? Oder ist sie eher ein Zeichen für die Zunahme von
Immunitätsstörungen in entwickelten Gesellschaften?
Parodontitis ist mit zirka fünf Prozent
pro Jahr die international am schnellsten proliferierende Infektionskrankheit, wie das Diagramm der Zahngesundheitsstudie für Deutschland im
Zeitraum 1999 bis 2006 eindrucksvoll
zeigt. Sogar mehr als zehn Prozent der
unter 15-Jährigen leiden seither an Parodontal-Entzündungen, von denen wir
wissen, dass sie bei über 40-Jährigen
die Karies als Hauptursache von Zahnverlust abgelöst haben.
Die innovative Kombinationstherapie
mit Itis-Protect I-IV von hypo-A ist als
ergänzende bilanzierte Diät ein diätetisches Nahrungsmittel mit ganzheitlichem Therapieansatz. Die Vitamine,
Mineralstoffe, Omega-Fettsäuren und
lebensfähigen Keime zur Darmsanierung zeigten in der aMMP-8-Studie [1]
eindrucksvoll, wie schnell und effektiv
die Lokalentzündung zu reduzieren und
zu kurieren ist – ohne Antibiotikum und
ohne weitere Operationen.
medizinisch-wissenschaftlichen Leiter
der Hypo-A, Peter-Hansen Volkmann,
zu überreichen.
Ô
Weitere Informationen:
www.hypo-A.de
[1] QR-Code oder www.orthomolekularia.info/
uploads/media/ aMMP8_Parodontitis-Studie_2011_02_CAM_Award.pdf
Das war der Gesundheitsministerin
Barbara Steffens in Düsseldorf Anlass,
den CAM Award 2013 persönlich an den
Implant Direct bringt das Legacy 4 auf den Markt
Sofort bestellbar
Das neue Legacy 4 von Implant Direct ist chirurgisch und prothetisch kompatibel mit dem Tapered Screw Vent System von
Zimmer Dental. Legacy 4 basiert auf demselben Implantat-Körper wie das Legacy 2.
Das konische Implantatdesign mit der
mikrorauen SBM-Oberflächentechnologie ist durch progressiv tiefere Gewindestrukturen (Buttress Threads) gekenn-
zeichnet. Dies trägt zu einer verbesserten
Primärstabilität bei. Vierfach geführte Mini-Gewinde im Halsbereich der Implantate
reduzieren Spannungen auf den krestalen
Knochen und drei lange Schneidegewinde
fördern die Primärstabilität. Es bietet die
Möglichkeit des Platform Switching. Zudem sind die vier vorliegenden Sechs- ▶
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
kant-Prothetikplattformen zur leichteren
Erkennung durchgehend farbcodiert. Legacy 4 besitzt ein konkaves Abutment- und
Einheilkappen-Design, das ein besseres Tissuemanagement ermöglicht. Durch den
abnehmbaren (klippartigen) Abformpfosten ist eine effiziente Abformmöglichkeit
gewährleistet. „Unsere Unternehmensphilosophie sieht vor, bestehende Implantatkonzepte zu verbessern. Davon sollen
aber möglichst viele Anwender profitie-
ren können – nicht nur ein elitärer Kreis.
Mithilfe der Kompatibilität erreichen wir
dieses Ziel“, so Timo Bredtmann, Country
Manager Germany. Das Legacy-System garantiert schon jetzt mit sechs Durchmesser- und fünf Längenoptionen (auch 6 mm)
maximale Flexibilität. Das Legacy 4 All-inOne-Package enthält die prothetischen
Komponenten wie Verschlussschraube,
Einheilkappe, Abformpfosten und ein gerade zementierbares Abutment.
Ô
Weitere Informationen:
www.implantdirect.de
Biomet 3i weiht neuen Standort in München ein
Neu in München Schwabing
Biomet 3i hat mit der deutschen Tochtergesellschaft Biomet 3i Deutschland einen neuen Standort in München bezogen.
Mitte Dezember 2013 wurde der neue Unternehmenssitz im Stadtteil Schwabing feierlich eingeweiht.
Feierliche Einweihung des neuen Münchner Unternehmenssitzes der Biomet 3i Deutschland GmbH. Von links im Bild: Dr. Otto Zuhr, Prof. Dr. Markus Hürzeler,
Dr. Carsten Blecker mit Gästen und Krista Strauß (vorne rechts)
Zur Eröffnungszeremonie begrüßten die
Gastgeber Dr. Carsten Blecker, Biomet 3i
Vice-President Europe, Middle East & Africa, und Krista Strauß, Biomet 3i General Manager Central Area, Kollegen aus
dem In- und Ausland sowie Kunden aus
der Region. Zu den Gästen zählten unter
anderem die Zahnärzte Prof. Dr. Markus
Hürzeler und sein Praxispartner Dr. Otto
Zuhr, die den Umzug des Unternehmens
nach München explizit begrüßten. Krista Strauß ist die neue Hausherrin am
Münchner Standort. Der Umzug des Unternehmens nach München ermöglicht
aus ihrer Sicht viele Vorteile für Biomet
3i und seine Kunden: „Die Standortverlagerung war eine sinnvolle strategische
Entscheidung, die unseren Wachstumskurs in Deutschland unterstützt. Die
Wahl fiel auf München, weil diese Stadt
ein exzellenter Businessstandort mit internationaler Anbindung ist. Außerdem
nutzen wir hier die räumliche Nähe zu
unseren Kunden in Süddeutschland
sowie zu den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die zusammen mit
Deutschland die Central Area von Biomet 3i bilden.“ Biomet 3i Deutschland
ist mit einem flächendeckenden Service
und Vertrieb im gesamten Bundesgebiet
präsent. Der neue Unternehmenssitz
der Biomet 3i Deutschland in München
Schwabing liegt ausgesprochen verkehrsgünstig, nur wenige Fahrminuten
von der nächsten Autobahnausfahrt
und rund 20 Minuten zum Flughafen.
Auch die Innenstadt Münchens ist über
den öffentlichen Nahverkehr sehr gut
erreichbar.
Ô
Weitere Informationen:
www.biomet3i.de
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Planmeca bietet Top-Technologie an
Für jede Praxis
Top-Technologie für jede Praxis zugänglich machen – das ist ein zentrales Ziel des finnischen Dentalgeräteherstellers Planmeca.
Die Planmeca ProMax 3D Plus ist das
neue Mitglied der ProMax-Familie und
kombiniert DVT, 3D-Gesichtsfoto und
3D-Oberflächenscan mit Panorama- und
kephalometrischer Bildgebung sowie
extraoralen Bissflügelaufnahmen – bei
einem Volumen von durchschnittlich 40 x
50 mm bis durchschnittlich 140 x 90 mm.
Wer ein DVT-Gerät erwirbt, bekommt kostenlos eine Mitgliedschaft in der neuen
Planmeca Akademie. „Wir starten jetzt
ein neues Netzwerk. Geboten werden
Dialog, Information und viele Vorteile.
Dazu gehören auch Symposien in Finnland, inklusive Werksbesichtigung sowie
Fort- und Weiterbildungen“, so Dieter
Hochmuth, Geschäftsführer der Planmeca
Vertriebs GmbH. Planmeca verkörpert damit die finnische Art der Kundenorientierung – individuell, passend, erweiterbar
und immer mit besten Leistungsdaten. So
wie beim digitalen Röntgen. Diese Technologie lässt sich individuell auf die Bedürfnisse einer Praxis konfigurieren – und
wenn die Anforderungen steigen, ist ein
technologischer Ausbau jederzeit möglich. So sind die ProMax-3D-s-Geräte auf
3D-Standard upgradefähig. „Zahnärzte
haben“, erklärt Hochmuth, „sehr individuelle Vorstellungen von der Ausstattung
beziehungsweise dem Leistungsvermögen ihrer Röntgengeräte und Behandlungseinheiten. Auf diese Erwartungen
sind wir eingestellt.“
Ô
Weitere Informationen:
www.planmeca.de
Das Fortbildungsprogramm 2014 der bredent group academy ist verfügbar
Neue Chancen
für den dentalen Erfolg
Zu den Besten zu gehören, diesem Anspruch hat sich die bredent group verschrieben. Deshalb wurde das Fortbildungsprogramm
der bredent group academy weiter überarbeitet. Ob Implantologie, Regeneration, Implantatprothetik oder konventionelle
Prothetik – das Fortbildungsprogramm 2014 bietet aktuelle und moderne Weiterbildung und beinhaltet 40 Jahre dentales
Knowhow und Erfahrung.
Die bredent group academy bietet 2014
ein um mehr als 30 Prozent erweitertes
Fortbildungsprogramm für Implantologen, Prothetiker und Zahntechniker an.
Insbesondere die Fortbildungen rund um
die neue Werkstoffklasse BioHPP, dem keramikverstärkten Hochleistungspolymer,
sind nicht nur in Deutschland, sondern
auch international in den implantat-
prothetischen Fokus gerückt. In diesem
Zusammenhang halten neue Impulse
Einzug und bieten neue therapeutische
Möglichkeiten sowie wirtschaftlichen
Nutzen für Praxis und Labor, so zum
Beispiel das SKY fast & fixed Therapiekonzept für die Sofortversorgung mit
festsitzender Brücke nach nur einer Operation. Das dentale Team aus Zahnarzt
und Zahntechniker arbeitet während der
Kurse zwei Tage eng zusammen, implantiert live und erstellt die provisorische
Sofortversorgung, um sie abschließend
dem Kurs-Patienten einzugliedern. Darüber hinaus fließen international beobachtete Entwicklungen hinsichtlich
der Renaissance der handwerklichen
Fähigkeiten des Zahntechnikers in das
neue Fortbildungsprogramm ein. Viele
Dentallabore fokussieren den hand- ▶
Markt
werklich intensiveren Aufbau von Zahnersatz – neben dem digitalen Workflow
und standardisierten Materialien. Die
Fortbildungen ermöglichen dem Zahntechniker auf seinen individuellen
Stärken aufzubauen, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu intensivieren.
Um Kursteilnehmern entsprechend zuverlässige und kompetente Ansprechpartner zur Seite stellen zu können, hat
sich die bredent group academy dazu
verpflichtet, nicht nur externe Experten
zu Wort kommen zu lassen, sondern
BDIZ EDI konkret I 01.2014
in die konsequente Weiterbildung eigener Systemberater und Kursleiter zu
investieren. Fortschritt heißt Weiterentwicklung und Veränderung – und ist ein
Schritt hin zur eigenen Positionierung in
einem sich verändernden Markt. Bei dieser Entwicklung will die bredent group
Kunden, Zahnärzte und Zahntechniker
mit dem Fortbildungsprogramm 2014
unterstützen.
Ô
Das Fortbildungsprogramm 2014 erhalten Sie unter www.bredent.com oder
www.bredent-medical.com
Nobel Biocare stiftet DGParo-Implantatforschungspreis 2013
Atmosphärendruckplasmen
gegen Biofilm
Ein gesundes Parodontium ist für die Mundgesundheit und auch für den Langzeiterfolg einer oralen Rehabilitation mit Implantaten
elementar. Deshalb sieht die Nobel Biocare Deutschland GmbH in der Forschungsförderung der Parodontologie eine wichtige
Aufgabe und stiftet seit 2008 den Implantatforschungspreis der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGParo).
In diesem Jahr ging die Auszeichnung an
Dr. Katja Fricke et al. von der Universität
Greifswald für die Publikation „Atmospheric Pressure Plasma: A High-Performance
Tool for the Efficient Removal of Biofilms“.
Diese ist das Ergebnis einer interdisziplinären Grundlagenforschungsgruppe.
„Zum Wohle der Patienten benötigen wir
wissenschaftlich fundierte Behandlungskonzepte, mit denen sich Parodontitis und
Periimplantitis erfolgversprechend therapieren lassen“, so Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer Nobel Biocare Deutschland GmbH,
und weiter: „Die Ergebnisse der Grundlagenforschung von Dr. Katja Fricke und ihren Kollegen sind vielversprechend. Bisher
fehlen wissenschaftlich zufriedenstellende Methoden für die effektive Entfernung
des Biofilms von Implantaten.“ Der Einsatz
von Atmosphärendruckplasmen scheint
eine mögliche Therapieform zu sein. Der
interdisziplinären Arbeitsgruppe um Prof.
Dr. Klaus-Dieter Weltmann, Leibniz-Institut
für Plasmaforschung und Technologie
Greifswald, gehören Biologen, Zahnmediziner mit Schwerpunkt Parodontologie
und Umweltmediziner an. Die DGParo
zeichnet mit dem Implantatforschungspreis jedes Jahr die beste wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet der Implantattherapie aus, die zuvor in einem
internationalen peer-reviewed Journal
veröffentlicht worden ist. Der Preis ist mit
5000 Euro dotiert und wird international
ausgeschrieben. Um die Auszeichnung
können sich Zahnärzte und in der zahnmedizinischen Forschung tätige Wissenschaftler bewerben, die Mitglied in einer
parodontologischen Fachgesellschaft sind,
die wiederum Mitglied der European Federation of Periodontology (EFP) ist.
Ô
Mit Atmosphärendruckplasmen effektiv Biofilm
entfernen – die Grundlagenforschung von Dr. Katja
Fricke et al. liefert vielversprechende Ansätze und
ist deshalb mit dem Implantatforschungspreis 2013
der DGParo ausgezeichnet worden. Die Preisträgerin
mit Dr. Ralf Rauch, Geschäftsführer der Nobel
Biocare Deutschland GmbH, und Prof. Dr. Peter
Weitere Informationen:
www.nobelbiocare.com
Eickholz, Präsident der DGParo, während der
diesjährigen Jahrestagung in Erfurt (v.li.).
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Studie zum Thema Sinusbodenaugmentation mit porösem Titangranulat
Eine retrospektive Studie
Nach einem Zahnverlust wird der Knochen des Zahnfaches resorbiert, was zu einer Atrophie des Alveolarfortsatzes führt. Diese
Atrophie sowie die Ausdehnung des Sinus maxillaris führen im Anschluss an den Zahnverlust zu einer reduzierten Knochenhöhe
und kann somit das Einbringen von ausreichend dimensionierten Implantaten im posterioren Oberkiefer begrenzen.
Beträgt die Restknochenhöhe <5 mm
wird häufig der Sinusboden augmentiert,
um die Stabilität des inserierten Implantats zu erhöhen. Üblicherweise werden
im Sinus Knochentransplantate und/oder
verschiedene Knochenersatzmaterialen
verwendet, um das Knochenvolumen
in Verbindung mit der Implantation zu
verbessern. Eine Vielzahl verschiedener
Augmentationsmaterialien stehen zur
Verfügung, darunter autogener Knochen,
Allograft- oder Xenograft-Produkte sowie
alloplastisches Material. Die Verwendung
von autogenem Knochen sollte jedoch
aufgrund der Morbidität an der Entnahmestelle und der Transplantatresorption
beschränkt werden (Dasmah et al. 2012).
Eine aktuelle Veröffentlichung vergleicht
demineralisierte bovine Knochenmatrix
und ein autogenes Transplantatmaterial
bei simultaner Implantatinsertion, wobei
sich keine Unterschiede – außer in der Behandlungszeit – zeigten (Merli et al. 2013).
Auch wenn entproteinisierter boviner
Knochen (DBB) weniger zur Resorption
neigt als autogener Knochen, wurde zwei
Jahre nach einer Sinusbodenaugmenta-
Abb. 1 Klinische Aufnahme des Implantationsbereichs
vor dem Eingriff
tion eine Reduktion des Augmentationsvolumens von 20 Prozent beobachtet
(Umanjec-Korac et al. 2013).
Fällen mit begrenztem Angebot an alveolarem Knochen.
Material und Methoden
Ein ideales Ersatzmaterial für den Sinusboden sollte für biologische Stabilität
sorgen, den Volumenerhalt sichern sowie die Knochenneubildung und den
Knochenumbau ermöglichen. Ausgehend davon kann die Verwendung eines
nicht resorbierbaren Materials von Vorteil
sein. Poröses Titangranulat (PTG) (Tigran
Technologies AB, Malmö/Schweden)
besteht aus unregelmäßig geformten
und porösen Granulatpartikeln in handelsüblichem Reintitan und fungiert als
osteokonduktive Matrix. PTG wurde im
Sinuslift (Bystedt & Rasmusson, 2009)
und in der Behandlung von Periimplantitis (Wohlfahrt et al. 2012) verwendet.
Klinische und histologische Untersuchungen haben eine Knochenbildung innerhalb und um das Granulat herum
gezeigt (Verket et al. 2013). Das Ziel der
vorliegenden retrospektiven Studie war
die Evaluierung der Auswirkungen von
Sinusbodenaugmentationen mit PTG in
Für die retrospektive Analyse wurden
Patienten eingeschlossen, bei denen
eine Sinuslift-Operation zwischen März
2010 und März 2011 durchgeführt wurde und die an der Verlaufskontrolle 24
bis 36 Monate nach dem Eingriff teilnahmen. Alle Patienten wurden standardisiert behandelt. Vor dem Eingriff
wurde eine medizinische und zahnmedizinische Anamnese erfasst. Der parodontale Gesundheitszustand wurde
kontrolliert und den Patienten wurden
Empfehlungen zur Mundhygiene vermittelt. Klinische Aufnahmen des Implantationsbereichs (Abb. 1) sowie eine
Panoramaschichtaufnahme wurden erstellt. Zeigte die röntgenologische Untersuchung eine Knochenhöhe zwischen
1 bis 8 Millimetern und somit die Notwendigkeit einer Sinusaugmentation
(Abb. 2), wurde dies in der gleichen chirurgischen Sitzung, in der das Implantat
Abb. 2 Röntgenologische Untersuchung zeigt die Notwendigkeit einer Sinusaugmentation
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
gesetzt wurde, durchgeführt. Alle Patienten erhielten eine Stunde prä-operativ
eine Einmaldosis eines Antibiotikum (2 g
Amoxicillin oder im Falle einer Penizillinallergie Clindamycin 600 mg). Nach
dem horizontalen Einschnitt der Mukosa am oberen Alveolarkamm wurde
der Mukoperiostlappen mobilisiert. Die
laterale, antrale Wand des Sinus maxillaris wurde freigelegt. Ein Knochenfenster wurde mithilfe eines 3,2 Millimeter
runden Diamantbohrers angelegt und
die Schneider’sche Membran freigelegt.
Anschließend wurde die Membran vorsichtig von der Kieferhöhle gelöst und
nach kranial mobilisiert, um so die Augmentation des Sinus zu ermöglichen.
Die Implantate wurden nach dem Einbringen des Ersatzmaterials PTG in den
medialen Bereich des präparierten Hohlraumes inseriert. Anschließend wurde
die restliche Kavität um die inserierten
Implantate mit Ersatzmaterial unter
leichtem Druck bis zum Niveau des Knochenfensters gefüllt. Der mobilisierte
Mukoperiostlappen wurde zurückverlagert und anschließend mit einer 4.0 Seidennaht vernäht. Nach fünf bis sieben
Tagen erfolgte die postoperative Kontrolle, bei der auch die Fäden gezogen
wurden. Der Abschluss des chirurgischen
Eingriffs wurde als Baseline definiert.
Nach 4,2 Monaten (Bereich drei bis sieben Monate) erfolgte die Freilegung. Alle
18 Implantate waren stabil und wurden
zunächst mit entsprechend dimensionierten Healing Abutments verbunden.
Die weitere prothetische Versorgung
Drop-Control
erfolgte nach zwei bis drei wöchiger
Abheilung innerhalb von zwei bis drei
Wochen mit individuellen Atlantis Titanabutments und Metallkeramikrestaurationen. Die Patienten stellten sich zur
jährlichen Nachkontrolle vor. Für diese
Arbeit wurden die Baseline-Werte sowie die klinischen und radiologischen
Kontrollwerte nach 24 bis 39 Monaten
(Mittelwert 29,6 Monate) verwendet.
Zur Vorbereitung der Arbeit wurden die
Patientendaten kodiert, um die Anonymität zu sichern.
Ergebnis
Insgesamt wurden zwölf Patienten (elf
Frauen und ein Mann) mit einem durchschnittlichen Alter von 57 Jahren (Bereich
Klingenhalter
Dem Mechanismus eines Kugelschreibers nachempfunden, werfen Sie die
Klinge nach Gebrauch, durch Betätigung des Knopfes, einfach, sicher und
kontrolliert ab.
Dadurch wird mit dem
Drop-Control Klingenhalter eine Verletzung und
die dadurch mögliche Infektion ausgeschlossen.
Klingenwechsel während der Behandlung können schnell und sicher
durchgeführt werden.
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46.007.02
Drop-Control
Klingenhalter
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Abb. 3 und 4 Klinische Aufnahmen des Implantationsbereichs bei der Abschlusskontrolle
47 bis 72 Jahre) in dieser retrospektiven
Studie eingeschlossen. Drei Patienten
wurden beidseitig im Oberkiefer augmentiert. Daraus erfolgten 15 Knochenaugmentationen, die evaluiert wurden.
Insgesamt wurden 18 Implantate in den
mit PTG augmentierten Bereichen gesetzt. Drei Patienten waren Raucher, die
zehn bis 20 Zigaretten pro Tag rauchten,
das durchschnittliche Packyear war 38.
Bei Baseline war die durchschnittliche
Knochenhöhe 2,8 Millimeter (Bereich 1
bis 8 Millimeter). In acht Fällen war die
Restwanddicke ≤2 Millimeter (in fünf
Fällen nur 1 Millimeter). Nach Einsetzen
der Prothese (4,2 Monate nach dem Eingriff) betrug die gesamte vertikale Knochenhöhe plus PTG-Höhe 9,4 Millimeter
(in einem Bereich von 8 bis 12 Millimeter).
Bei der mittleren Nachbeobachtungszeit von 29,6 Monaten (Bereich 24 bis
39 Monate) postoperativ war die durchschnittliche Knochenhöhe plus PTG-Höhe
9,3 Millimeter. Bei der Abschlusskontrolle
wurde keine klinische Pathologie in den
Implantationsbereichen festgestellt. Die
durchschnittliche Sondierungstiefe am
Implantat betrug 2 Millimeter (Bereich 1
bis 4 Millimeter). Die Röntgenaufnahmen
der Abschlusskontrolle 24 bis 36 Monate
nach dem Einbringen des Knochenersatzmaterials (Abb. 3) zeigte keine Migration
oder Verlust des Titangranulats. Weiterhin gab es keine Verluste oder Lockerung
von Implantaten bis zu 36 Monaten nach
der Implantation. In allen Fällen war der
augmentierte Sinusboden am Implantatapex oder darüber.
Abb. 5 Röntgenaufnahme bei Abschlusskontrolle
Diskussion
In der Studie wurde retrospektiv das
Verhalten von porösem Titangranulat
in einzeitigen Sinusliftverfahren mit
gleichzeitiger Implantation bei Patienten mit 1 bis 8 Millimetern Restknochenhöhe vor der Augmentation bewertet.
Alle Implantate waren nach der Augmentation stabil und PTG scheint ein
geeignetes Knochenersatzmaterial für
die Sinusbodenaugmentation in Fällen
mit geringer Knochenhöhe zu sein. Die
Primärstabilität zeigte sich als ein entscheidender Faktor für die Überlebensrate der Implantate (Friberg et al. 1991).
Dabei waren alle Implantate stabil – sowohl Baseline als auch in der Abschlusskontrolle. Die Implantatüberlebensrate
in dieser retrospektiven Studie betrug
100 Prozent. Das einzeitige Verfahren ist
auch für Patienten mit nur 3 Millimetern
primärer Alveolarknochenhöhe möglich
(Peleg et al 1999). Die größten Vorteile
des einzeitigen Vorgehens sind die Reduzierung der chirurgischen Eingriffe
und die Zeitersparnis. Einem aktuellen
Bericht zufolge wurden zwischen Implantaten, die in ein- oder zweizeitigen
Verfahren gesetzt wurden, keine statistisch auffälligen Unterschiede beobachtet (Felece et al 2013). Das Ergebnis der
Studie deutet jedoch darauf hin, dass
es ein leicht erhöhtes Risiko für einen
Implantatverlust gibt, wenn ein einzeitiges Verfahren zum lateralen Sinuslift
bei Patienten mit Restknochenhöhe
zwischen 1 und 3 Millimetern unter dem
Sinus maxillaris gewählt wird. In der vorliegenden retrospektiven Studie hatten
67 Prozent der Fälle eine Knochenhöhe
≤3 mm und dennoch zeigt das Ergebnis
der Studie, dass poröses Titangranulat
bei einzeitigen Verfahren und in Fällen
mit geringer Restknochenhöhe (≤2 mm)
eine ausreichende Knochenqualität für
vorhersagbare simultane Implantatinsertion unterstützt/begünstigt. Ein
Material wie PTG ist nicht resorbierbar
und erhält somit das Füllvolumen. In
der vorliegenden Studie zeigen sich nur
geringe Veränderungen des „Knochenvolumens“ (0,1 Millimeter) zwischen dem
Zeitpunkt der Protheseninstallation und
der Abschlusskontrolle nach 29,6 Monaten. Das Titangranulat kann daher als
osteokonduktives Material fungieren. In
einer aktuellen Arbeit über Sinusaugmentation mit PTG (Verket et al 2013)
wird durch histologische Untersuchungen von Biopsien die Knochenneubildung um und innerhalb des Granulats
bestätigt. Somit lässt sich sagen, dass
Titangranulat ein geeignetes Material
für einzeitige Sinusliftverfahren ist. Ô
H. G. Steveling
Implantarium Gernsbach
Gernsbach/Deutschland
C. Mertens
MKG Chirurgie
Heidelberg/Deutschland
Literatur beim Verfasser
Markt
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Abb. 1 Konventionelles Standard-Abutment (li.) und patientenindividuelles Atlantis CAD/CAM-Abutment (re.)
Atlantis-Abutments und Atlantis-Isus für patientenindividuelle Implantatversorgung
Maßgeschneiderte Abutments
und Suprastrukturen
Mit dem innovativen Atlantis-System entwirft und fertigt Dentsply Implants nach einfacher Übermittlung digitaler Laborscans spezifische, passgenaue Abutments und Suprastrukturen. Die CAD/CAM-Restaurationen gleichen dem Original in Größe
und Form, passen exakt zur Mund-Geometrie des Patienten und können mit allen verfügbaren Implantatsystemen kombiniert
werden.
Qualität, Preis sowie eine zügige Lieferung sparen sowohl Zeit als auch Ressourcen. Von den Vorteilen des AtlantisKonzepts ist Dr. James G. Hannoosh, der
von Beginn an am Entwicklungsprozess
des Systems beteiligt war, überzeugt:
„Die individuellen prothetischen Implantate bieten einen hohen ökonomischen
Nutzen. Mittlerweile wurden mehr als
eine Million Atlantis-Abutments hergestellt und verkauft.“ Atlantis-Abutments
sind für alle gängigen Implantatsysteme
erhältlich und variabel in der Kombination sowohl mit zementierten als auch
verschraubten Lösungen. Ausgehend
von der idealen Formgebung der Krone
werden mithilfe der patentierten VADSoftware (Virtual Abutment Design) patientenindividuelle CAD/CAM-Abutments
entworfen. Im Vergleich zu konventio-
nellen Standardabutments werden bei
Konzeption und Herstellung der Atlantis-Abutments biologische, anatomische
und mechanische Parameter der spezifischen Zahnlücke, des umgebenden
Weichgewebes sowie der Nachbarzähne des jeweiligen Patienten berücksich-
tigt. Neben den Abutments bietet das
Atlantis-System mit Isus ein umfassendes Sortiment an Suprastrukturen für
festsitzenden und herausnehmbaren
implantatgestützten Zahnersatz. Hierdurch ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten bei der Entwicklung patientenindividueller Lösungen zur Versorgung
von teil- und unbezahnten Kiefern. Wie
auch bei den Atlantis-Abutments wird
ausgehend von einem übermittelten diagnostischen Datensatz die benötigte
spezifische Suprastruktur mithilfe von
CAD/CAM-Technologien entworfen und
gefertigt, wobei die Konstruktion mit
allen verfügbaren Implantatsystemen
kompatibel ist.
Ô
Abb. 2 Die Präzision der spezifisch angefertigten
Atlantis-Isus-Suprastruktur sorgt für einen absolut
spannungsfreien Sitz.
Weitere Informationen:
www.atlantisdentsply.de
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140
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Medizinischer Luftdekontaminierer von Zantomed mit zwei Goldmedaillen geehrt
ProtectAir ausgezeichnet
Für seine innovative und patentierte Luftdekontaminierungstechnologie „DBD-Lyse“ erhielt das ProtectAir von Beewair unlängst
gleich zwei Goldmedaillen: die des Concours-Lepine-Wettbewerbs für Innovationen technischer Art und die Sonderauszeichnung
des französischen Außenhandelsministeriums.
Beide Preise gab es aus Frankreich. Dort
sind die gesetzlichen Grundlagen für die
hygienische Aufbereitung von Innenraumluft seit dem „Jahr der Luft“ 2013
deutlich gestiegen. Mit den ProtectAirGeräten ist es möglich, Viren, Bakterien,
Sporen, Pilze, flüchtige Verbindungen und
Allergene aus der Raumluft zu eliminieren
und diese in ihren ursprünglichen – reinen
– Ursprungszustand zurückzuführen. Ideal für die Schaffung von Reinlufträumen
in chirurgischen Umgebungen, Behandlungs- und Wartezimmern. Hier schützt
das Gerät Patienten und das Praxisteam
vor Viren und Bakterien, die sonst zu einer
möglichen Kreuzkontamination führen
könnten. Gleiches gilt für nosokomiale
Infektionen in Kliniken. Genauso lässt
sich das Gerät in Privathaushalten einsetzen, um die Widerstandskräfte der
dort lebenden Personen zu unterstützen.
Dank der DBD-Lyse werden auch flüchtige
Verbindungen (Lösungsmittel aus Farben,
Klebern, Rückständen chemischer Desinfektionsmittel et cetera) aufgespalten,
sodass der Körper diese nicht mehr aufnehmen kann und zu einer Reduzierung
des allergenen Potentials beiträgt. „Das
ProtectAir von Zantomed schafft eine
reinere Raumluft und unterstützt so das
Immunsystem und die Gesunderhaltung
aller im Raum befindlicher Personen“, so
Benjamin Hatzmann, Geschäftsführer des
Anbieters medizinischer Innovationsprodukte. „Und ganz nebenbei eliminiert es
überlagernde Gerüche und schafft ein
echtes Wohlfühlklima.“
Ô
Weitere Informationen:
www.zantomed.de
Vielseitiges, synthetisches Knochenersatzmaterial von Imperios
Betabase
Das Material Betabase aus dem Hause Imperios besteht aus phasenreinem ß-TCP und erleichtert mit seinem interkonnektierenden Porensystem aus Mikro- und Makroporen die Osteokonduktion.
Osteoblasten und Blutgefäße
können rasch in das offene Porensystem einsprießen und das
Material schnell durchbauen. Die
Gesamtporosität von Betabase
liegt bei mehr als 60 Prozent.
Dies hat zur Folge, dass der Körper, bezogen auf das Defektvolumen, eine wesentlich geringere
Menge des Knochenersatzma-
terials abbauen muss und der
Resorptionsprozess beschleunigt
wird; nach zirka neun bis zwölf
Monaten ist das ß-TCP Material
röntgenographisch nicht mehr
nachweisbar. Dank der unterschiedlichen Korngrößen ergeben sich für Betabase viele Einsatzmöglichkeiten: So eignet sich
die Körnung von 0,2 bis 0,5 mm
vor allem für Parodontaldefekte, während
die Körnung von 0,5 bis 1,0 mm bei Alveolardefekten, kleinen und mittleren Zysten
zum Einsatz kommt; für die Behandlung
eines Sinuslifts und die Auffüllung großer
Zysten empfiehlt sich dann Betabase mit
einer Körnung von 1,0 bis 2,0 mm.
Ô
Weitere Informationen:
www.imperios.de
Markt
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Einteiliges Locator-Implantat für schmale Knochenkämme von Implant Direct
GoDirect Mini
Die neue Mini-Ausführung des
einteiligen Locator-Implantats
GoDirect ist da. Mit nur drei
Millimetern Durchmesser ist
GoDirect Mini für die lappenlose Implantatinsertion entwickelt worden – insbesondere
bei schmalen Knochenkämmen.
Auch GoDirect Mini bietet alle
Vorteile des Locators in einer
einteiligen Konstruktion und ist
somit eine kostengünstige Lösung für Hybridbehandlungen.
GoDirect Mini ist in vier unterschiedlichen Längenoptionen
(10 mm, 11,5 mm, 13 mm und
16 mm) und zwei Kragenhöhen
(1,5 mm und 3 mm) erhältlich.
Der konische selbstschneidende
Implantatkörper trägt zur Primär-
stabilität bei. Vierfach geführte Mini-Gewinde im Halsbereich verringern Spannungen auf den krestalen Knochen. Das
All-in-One Packaging für GoDirect Mini
enthält Einbring- und Abformpfosten,
eine Snap-on-Komfortkappe sowie GPS
Komponenten.
Ô
Weitere Informationen:
www.implantdirect.de
Geistlich sorgt für gutes Weichgewebe nach Zahnextraktion
Mucograft Seal
Ein ästhetisches Behandlungsergebnis
spielt für Patienten eine große Rolle. Wesentlicher Erfolgsfaktor hierfür ist das
Weichgewebe. Viele Zahnärzte nutzen
deshalb gleich nach der Zahnextraktion
die Gelegenheit, das Weichgewebe zu
optimieren, indem sie ein Stanzpräparat
aus dem Gaumen auf die frische Extraktionsalveole aufnähen. Allerdings ist die
Transplantatentnahme aus dem Gaumen
schmerzhaft und schafft eine zweite Wunde. Durch Verwendung der Kollagenmatrix Geistlich Mucograft Seal kann der
Zahnarzt seinen Patienten Schmerzen
und Operationszeit ersparen. Die Matrix
mit einem Durchmesser von 8 mm besteht aus dem gleichen Material wie die
bewährte Kollagenmatrix Geistlich Mucograft und zeigt dieselben Materialeigenschaften. Sie schützt das Augmentat
und schafft Weichgewebe, das in Farbe
und Textur dem umgebenden Gewebe
entspricht. Geistlich Mucograft Seal wird
im Rahmen einer Ridge Preservation auf
die mit Geistlich Bio-Oss Collagen gefüllte
Extraktionsalveole aufgenäht.
Ô
Weitere Informationen:
www.geistlich.de
Sidekick von Hu-Friedy
Scharfes Leichtgewicht
Der Sidekick Sharpener von Hu-Friedy
vereinfacht und beschleunigt das Nachschärfen von Instrumenten.
Bei dem elek trischen Schärfgerät ist
der optimale Schleifwinkel bereits vorgegeben. Instrumente werden durch
das Anlegen an Führungsschiene und
Anschlag automatisch richtig positioniert. Die intuitive Anwendung garantiert zuverlässige und nachhaltige
Ergebnisse. Der bedienungsfreundliche
Sidekick Sharpener ist für den täglichen
kompakte Form ermöglicht eine bequeme Handhabung mit hoher Leistungsfähigkeit.
Der keramische Schleifstein ist in den
Varianten grobkörnig oder feinkörnig
erhältlich. Er kann – ebenso wie die Führungsplatte – im Autoklaven sterilisiert
werden.
Ô
Gebrauch ideal geeignet. Das batteriebetriebene, schnurlose Leichtgewicht
ist immer und überall einsetzbar, seine
Weitere Informationen:
www.hu-friedy.de/index.php?
id=sidekick_sharpener
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Neues Nahtmaterial von Omnia SpA
PTFE-Nahtmaterial
Neben traditionellem hochwertigen Nahtmaterial aus Seide, Polyester und resorbierbarer PGA erweitert Omnia das Angebot
nun durch die Einführung des PTFE-Nahtmaterials. Dieses zeichnet sich durch seine
besonders gute Knöpfbarkeit, den starken
Halt des Knotens und die Fadenstabilität
aus und stellt eine echte Alternative zu
den traditionellen Nahtmaterialien dar.
Zudem ist es auf alle implantologischen
und parodontologischen Operationen
und Weichgewebetransplantationen abgestimmt. Es ist sterilisiert, monofil, nicht
resorbierbar und aus Polytetrafluoräthylen
(PFTE) Polymer hergestellt. PTFE resorbiert
nicht, ist biologisch inert, chemisch rückwirkungsfrei und verfügt über eine hohe
Weichgewebsverträglichkeit. Der Faden
wird in unterschiedlichen Durchmesserund Längen-Kombinationen, mit Nadeln
in verschiedenen Größen und Typen aus
medizinischem Edelstahl erstklassiger
Qualität angeboten. Das PTFE-Nahtmaterial wird in praktischen Stapelboxen zu je
zwölf Stück geliefert.
Ô
Weitere Informationen:
www.omniaspa.eu
W&H Proxeo Winkelstücke und das System Young
Reinigung, Politur und Fluoridierung
Professionelle Zahnreinigung ist die wirksamste Methode, um bei Patienten für
ein strahlendes Lächeln zu sorgen und
gleichzeitig Retentionsstellen für Plaque
präventiv zu beseitigen.
Mit den ergonomischen ProphylaxeHand- und Winkelstücken Proxeo und
dem erweiterten Kappen- und Bürstensortiment von Young bietet W&H dafür
die optimale Lösung. Young Dental ist
bekannt für seine Prophy-Einweg-Winkelstücke, Prophy-Kelche und -Bürsten, die
in Sekundenschnelle getauscht werden
können. Die spezielle Triple-Seal-Dichtung
bei den Kelchen verhindert, dass selbst
kleinste Schleifpartikel in das Instrument
eindringen. Ein weiteres Young Hygiene
Plus: das Einweg-Winkelstück. Es wird auf
das Proxeo-Handstück aufgesetzt und
nach der Behandlung entsorgt. Die W&H
Prophylaxe Instrumente der Proxeo-Serie
bieten Dank des kleinen Kopfes optimale Sichtverhältnisse und sind besonders
langlebig.
Ô
Weitere Informationen:
www.wh.com
Smile Store unterstützt die Wundheilung
NBF Gingival Gel
Das NBF Gingival Gel mit natürlichen Antioxidantien bietet der Gingiva und Mukosa zusätzlichen Schutz gegen Plaque und
Halitosis. Es enthält eine Nano-Emulsion,
die die natürlich vorkommenden antioxidativen Eigenschaften von Vitamin C
und E verstärkt und so für ein gesundes
Zahnfleisch sorgt sowie die Weichgeweberegeneration unterstützt. Das NBF
Gingival Gel hilft bei der Neutralisierung
von Säuren, die von den acidogenen Bakterien im Speichel und in der Mundhöhle
erzeugt werden. Es wird je nach Indikation direkt oder gelöst mithilfe einer Spritze aufgetragen und kann ebenfalls als
Mundspülung angewendet werden. Nach
dem Auftragen bildet es einen Schutzfilm,
der eine schnelle Absorption auf zellulärer Ebene ermöglicht. Zudem fördert es
während und nach den Behandlungen
von Inzisionen, Exzisionen, Drainagen,
Wundausschneidungen, chirurgischen
Behandlungen und Nahtversorgungen
sowie Entzündungen und Geschwüren
die orale Gesundheit und Hygiene.
Ô
Weitere Informationen:
http://nbf.smile-store.de
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Zantomed unterstützt die Implantatnachsorge
Flexible Kunststoffsonden
Bei der Nachsorge von Implantaten wird in
einem ersten Schritt der Sulkus sanft ausgestrichen. Bei ersten Anzeichen einer Entzündung oder Blutung wird anschließend
sondiert und die Taschentiefe vermessen.
Um das relativ weiche Titan der Implantate nicht weiter anzurauen empfiehlt
es sich, ausschließlich mit Sonden aus
Kunststoff zu arbeiten. Diese sind flexibel
und lassen sich so auch an bauchigen Implantaten oder Prothetiküberhängen gefahrfrei und substanzschonend einsetzen.
Das weiche Material vermeidet zudem
das Risiko weitere plaqueakkumulative
Furchen zu setzen. Es ist zu empfehlen
für jedes Implantat eine eigene Sonde zu
verwenden. Andernfalls besteht das Risiko
der bakteriellen Übertragung aus einem
gefährdeten Saum in einen bis dato noch
völlig unvorbelasteten Bereich.
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Weitere Informationen:
www.zantomed.de
Omnia Education Program
Turin, Italy - 2014
4th - 5th July
Periodontal Plastic Surgery
Lectures
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Hands-on
The course is held in Turin by Dr. Daniele Cardaropoli. The lecture session
will be followed by a live surgery and a hands-on session on animal jaws.
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Live surgery
Only a restricted number of participants
is admitted (from 12 to 20) to offer the due attention
and support to each of them.
Time will be also devoted to teambuilding activities.
Dr. Daniele Cardaropoli, DDS
For more information please
contact: [email protected]
OMNIA S.p.A.
Via F. Delnevo, 190 43036 Fidenza (PR) Italy
Tel. +39 0524 527453
143
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BDIZ EDI konkret I 01.2014
Markt
Zepf erweitert das Sortiment um einen Skalpellklingenhalter
Drop-Control
Mit dem Drop-Control Skalpellklingenhalter stellt Zepf ein neues, zum Patent
angemeldetes Instrument für den chirurgischen Einsatz vor. Das Risiko einer
Stich- oder Schnittverletzung ist besonders beim Abnehmen der Skalpellklingen
nach der Operation nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund wurde in dem
Klingenhalter eine Abwurffunktion inte-
griert, die an den Mechanismus eines
Kugelschreibers erinnert. Die Klinge wird
auf Druck einfach und sicher entfernt,
ohne dass diese vom Bediener berührt
werden müsste. Der Klingenhalter ist
einfach für die RKI-konforme Aufbereitung zerlegbar. Das runde bewährte ZepfSchuppendesign unterstützt die optimale
und taktile Schnittführung.
Ô
Weitere Informationen:
www.zepf-dental.com
biosanitizer ab sofort bei Zantomed erhältlich
Allergiefreie Desinfektions-Serie
Die patentierte „H 2O 2 boosted“ biosanitizer Technologie wurde entwickelt,
um umweltfreundliche Desinfektionsreiniger anbieten zu können, die die
Gesundheit schonen und Allergien
vermeiden. Durch ein neuartiges Herstellungsverfahren und die ausschließliche Verwendung von Wasser und
Wasserderivaten entstand so ein für
Benutzer und Umwelt unschädliches
Antimikrobium ohne Alkohol und frei
von Gefahrstoffen, mit einer besseren
Wirksamkeit als bisherige Desinfekti-
onsreiniger. Biosanitizer Produkte sind
VAH zertifiziert und nach den geltenden EU Normen geprüft. Sie wirken bakterizid, fungizid, tuberculozid, sporizid,
viruzid sowie den so genannten multiresistenten Erregern ohne Resistenzenbildung entgegen. Die biosanitizer Serie
umfasst Mittel zur Flächen-, Hand-, Boden-, Instrumenten-, Absauganlagenund Abformmodelldesinfektion
Ô
Weitere Informationen:
www.zantomed.de
Hohlraumversiegelung von Hager & Werken
GapSeal
Fertigungsbedingte Spalten und Hohlräume zwischen Implantat und Abutment
lassen sich bei zweiteiligen Implantatsystemen auch mit modernsten Herstellungsprozessen nicht vermeiden. GapSeal
von Hager & Werken versiegelt prophylaktisch diese Spalten und füllt entstehende Hohlräume dauerhaft aus. Es besteht aus einem speziell abgestimmten
Silikonmatrix-Wirkstoffkomplex, der
durch das Abdichten der Hohlräume ein
Eindringen von Bakterien verhindert.
Das hochvisköse Silikon wird direkt nach
der Insertion des Implantats beim ersten
Eindrehen der Verschlussschraube angewendet. Durch sein hydrophobes Verhalten und seine Standfestigkeit wird es nicht
ausgewaschen und verbleibt so dauerhaft
in situ. Das Implantat ist von Anfang an
und stetig vor Entzündungen durch Bakterien, Viren und Pilzen geschützt. Die Anwendung von GapSeal erfolgt durch kleine
Portionstips steril und komfortabel. Diese
applizieren das Versiegelungsmaterial mit
einem speziellen, autoklavierbaren Spender einfach, schnell und hygienisch.
Ô
Weitere Informationen:
www.hagerwerken.de
Termine & Mitteilungen
Impressum
BDIZ EDI konkret I 01.2014
Termine / Ausschreibungen
Datum
Veranstalter
Ort
Anmeldung/Info
Thema
Referent
16.–17.05.2014
Straumann
Hamburg
www.straumann.de
Forum Young Professionals
Diverse Referenten
23.–24.05.2014
KSI Bauer Schraube
Bad Nauheim
www.ksi-bauer-schraube.de
Bad Nauheimer
Implantologie Wochenende
Andrea Bauer
Renate Bauer-Küchle
BDIZ EDI
Barcelona
www.bdiz-edi.de
8. Europa-Symposium
2. Internationales QuintessenzSymposium
Diverse Referenten
BDIZ EDI
LZK Hessen
Frankfurt
am Main
www.bdiz-edi.de
Gutachterkonferenz
Implantologie
Diverse Referenten
05.–06.09.2014
KSI Bauer Schraube
Bad Nauheim
www.ksi-bauer-schraube.de
Bad Nauheimer
Implantologie Wochenende
Andrea Bauer
Renate Bauer-Küchle
19.–20.09.2014
BDIZ EDI
München
www.bdiz-edi.de
25 Jahre BDIZ EDI – Implantologie
im Wandel der Zeit
Diverse Referenten
Mai 2014
Juni 2014
26.–28.06.2014
Juli 2014
12.07.2014
September 2014
Impressum
BDIZ EDI konkret
Journal für die implantologische Praxis
Herausgeber: Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e. V. (BDIZ EDI).
An der Esche 2 · 53111 Bonn · Fon +49 228 93592-44 · Fax +49 228 93592-46 · offi[email protected] · www.bdizedi.org
Chefredaktion: Ralf Suckert, teamwork media GmbH
Chef vom Dienst: Anita Wuttke
Redaktion teamwork media: Kerstin Jung (KJ)
Redaktion BDIZ EDI: Christian Berger (BER), Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (ZOE), Dr. Detlef Hildebrand (HIL), Dr. Heimo Mangelsdorf (MAN),
Dr. Jörg Neugebauer (NEG), Prof. Dr. Thomas Ratajczak (RAT), Anita Wuttke (AWU), Dr. Renate Tischer (RTI), Marianne Steinbeck (STE),
Dr. Stefan Liepe (LIE), Dr. Hans-Hermann Liepe (HHL)
Anschrift der Redaktion: teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal · Fon +49 8243 9692-0 · Fax +49 8243 9692-22
Verlag: teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal · Fon +49 8243 9692-0 · Fax +49 8243 9692-22 · [email protected]
Mediadaten: www.teamwork-media.de · Bereich Journale, Mediadaten
Anzeigen & PR: Marianne Steinbeck · MS Media Service · Badstraße 5 · 83714 Miesbach · Fon +49 8025 5785 · Fax +49 8025 5583,
[email protected] · www.msmedia.de
Bildnachweis: Seite 3: Foto: Bundesrat / Henning Schacht (links)
Druck: Gotteswinter und Aumaier GmbH · Joseph-Dollinger-Bogen 22 · 80807 München · Fon +49 89 323707-0 · Fax +49 89 323707-10
Layout: Christoph Csokas (Gestaltung), Kai Sprenger (Titelbild); teamwork media GmbH · Hauptstraße 1 · 86925 Fuchstal
Bezugspreis: Einzelheft 7,– €, Jahresabo 24,– € jeweils incl. Versand. BDIZ EDI konkret kann direkt beim Verlag abonniert werden. ISSN: 1862-3727
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MITGLIEDSANTRAG
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im BDlZ EDI (Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa)
1. Persönliche Daten
Jährlicher Mitgliedsbeitrag (bitte ankreuzen)
Ordentliche Mitgliedschaft
Name, Vorname
Niedergelassener Zahnarzt
345,00 €
Straße
Assistenzzahnärzte, Berufsanfänger bis
zum fünften Jahr nach der Approbation
(das iCAMPUS-Programm übernimmt
diesen Mitgliedsbeitrag zwei Jahre lang)
PLZ, Ort
Telefon
172,50 €
Familienmitglieder/Mehrfachmitgliedschaft
aus einer Praxis für die Zweitmitgliedschaft 172,50 €
Telefax
E-Mail
Außerordentliche Mitgliedschaft
Homepage
Kooperative Mitglieder
(nicht niedergelassene Zahnärzte
und Zahntechniker)
Geburtsdatum
Studenten der Zahnmedizin
Curriculum Implantologie seit
Fördernde Mitglieder (z. B. Firmen etc.)
absolviert bei
165,00 €
beitragsfrei
530,00 €
Nach Eingang des Mitgliedantrages erhalten Sie eine
Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft sowie Ihren Mitgliedsausweis.
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie seit
verliehen von (Bitte Zertifikat in Kopie beifügen!)
Mitglied in anderen Gesellschaften:
BDO
DGI
DGMKG
DGOI
DGZI
ICOI
Ort, Datum
Sonstige:
Unterschrift
2. Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den BIDZ EDI widerruflich, den von mir zu entrichtenden Jahresbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines
Kontos durch Lastschrift einzuziehen:
Konto-Nr./IBAN
Bankleitzahl/SWIFT
Kreditinstitut
Kontoinhaber (wenn nicht wie vorher angegeben)
Datum und Unterschrift
Stempel
BDIZ EDI • An der Esche 2 • 53111 Bonn • Fon +49 228 9359244 • Fax +49 228 9359246 • offi[email protected] • www.bdizedi.org
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RS/RSX-Implantate
• FLEXIBEL: Ein Chirurgie-Tray für beide Systeme
• INDIVIDUELL: Maschinierte (RS-Line) oder mikrostrukturierte (RSX-Line) Schulter mit Platform Switch
• MODERN: Bionisch optimierte Mikrorillen (zum EU Patent angemeldet, noch nicht offen gelegt)
• EINFACH & SCHNELL: Selbstschneidendes Gewindedesign mit optimalem Schneidwinkel
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*kostenfrei aus dem deutschen Festnetz
Selbstschneidend, konisch, modern, bionisch
5. INTERNATIONALER
CAMLOG KONGRESS 26.– 28. JUNI 2014
VALENCIA, SPANIEN
JETZT
N
ANMELDE
DER
KONGRESS
DES
JAHRES
Doch keine Behauptung ohne Beweis! Und den haben wir! Denn die Teilnehmer geben uns nicht nur ein begeistertes Feedback, sondern melden
sich jedes Mal aufs Neue an. Kein Wunder, denn wer einmal dabei war,
will keinen Kongress mehr verpassen! Die gebündelte Kompetenz, der
praktische Nutzen und die lebendige Stimmung vor Ort sprechen eben
für sich. Melden Sie sich an – wir freuen uns auf Sie!
THE EVER EVOLVING WORLD OF IMPLANT DENTISTRY
Weitere Informationen und Anmeldung:
www.camlogcongress.com
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