Verschiedenes KV-Blatt 09.2017 Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus Kaufmännische Krankenkasse (KKH) tritt Vertrag bei Seit dem 01.06.2015 fördert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zusammen mit der DAK-Gesundheit in einem gemeinsamen Vertrag die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Patienten mit Diabetes mellitus. Seit dem 15.08.2017 können auch Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) von dem Vertrag profitieren. Das Ziel ist es, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus (Diabetische Neuropathie, Lower Urinary Tract Symptoms – LUTS, Angiopathie, Diabetesleber und Chronische Nierenerkrankung) das Auftreten schwerwiegender Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. In definierten Versorgungsfeldern finden regelmäßig Versorgungsprogramme zur Früherkennung sowie eine fortdauernde Weiterbetreuung durch krankheitsbezogene Weiterbetreuungsprogramme bei den teilnehmenden Patienten statt. Mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus pro Quartal Es können alle im Bereich der KV Berlin zur vertragsärztlichen Versorgung KV-Service-Center und betriebswirtschaftliche Beratung Tel. (030) 310 03-999 Mo, Di, Do 8.30-17 Uhr Mi, Fr 8.30-15 Uhr [email protected] Foto: Shutterstock.com 42 berechtigten Hausärzte und Fachärzte für Innere Medizin sowie angestellte Vertragsärzte in diesen Fachrichtungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie durchschnittlich mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus pro Quartal betreuen. Die Teilnahme am Vertrag bedarf der schriftlichen Genehmigung der KV Berlin. Patienten der DAK-Gesundheit und KKH anspruchsberechtigt Anspruchsberechtigt sind Patienten der DAK-Gesundheit und KKH, die sich aufgrund ihrer Diabetesbehandlung (ICD: E10.- bis E14.-) in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden und die ihre Teilnahme schriftlich erklärt haben. Patienten, bei denen bereits eine der o. g. Begleiterkrankungen diagnostiziert (gesicherte Diagnose) ist, können am jeweiligen Versorgungsprogramm nicht teilnehmen. Somit erfolgt eine Vergütung nur für die Behandlung von neu identifizierten Begleiterkrankungen. Vergütung der Leistungen erfolgt außerhalb der MGV Unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Versorgungs- und Weiterbetreuungsprogramme wird bei jedem teilnehmenden Patienten zusätzlich ein Basisuntersuchungsprogramm (SNR 91018) durchgeführt. Dieses beinhaltet folgende Leistungen: Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus und eine allgemeine Beratung, einschließlich einer symptombezogenen klinischen Untersuchung. Die SNR 91018 ist von Ihnen ausschließlich im 4. Quartal eines jeden Kalenderjahres einmalig je teilnehmendem Versicherten abzurechnen. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Notwendige Diagnostika sind praxisseitig vorzuhalten Notwendige Diagnostika (Diagnosemittel zur Schweißsekretionsbestimmung und Teststreifen Mikroalbuminurie) sind durch die Praxis zu beschaffen und vorzuhalten. Sie sind mit der entsprechenden SNR im Rahmen des Vertrags abgegolten und dürfen nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen oder verordnet werden. Die Bestellung des Diagnosemittels zur Schweißsekretionsbestimmung (SNR 91004) erfolgt über ein gesondertes Bestellformular, welches auf der Homepage als Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen sowie die Erklärung zur Teilnahme am Vertrag finden Sie auf der Homepage der KV Berlin (www.kvberlin.de) unter Für die Praxis > Verträge und Recht > Verträge > Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus (DAK Gesundheit und KKH). red