KV-Blatt 09/2017 - Verschiedenes V: Vertrag zur

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Verschiedenes
KV-Blatt 09.2017
Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) tritt Vertrag bei
Seit dem 01.06.2015 fördert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zusammen mit der DAK-Gesundheit in einem
gemeinsamen Vertrag die frühzeitige
Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Patienten mit Diabetes mellitus. Seit dem 15.08.2017 können
auch Versicherte der Kaufmännischen
Krankenkasse (KKH) von dem Vertrag
profitieren.
Das Ziel ist es, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus (Diabetische Neuropathie,
Lower Urinary Tract Symptoms – LUTS,
Angiopathie, Diabetesleber und Chronische Nierenerkrankung) das Auftreten
schwerwiegender Krankheitsstadien zu
verhindern oder zumindest deutlich zu
verzögern. In definierten Versorgungsfeldern finden regelmäßig Versorgungsprogramme zur Früherkennung sowie
eine fortdauernde Weiterbetreuung
durch krankheitsbezogene Weiterbetreuungsprogramme bei den teilnehmenden
Patienten statt.
Mindestens 30 Patienten mit Diabetes
mellitus pro Quartal
Es können alle im Bereich der KV Berlin
zur vertragsärztlichen Versorgung
KV-Service-Center und betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. (030) 310 03-999
Mo, Di, Do 8.30-17 Uhr
Mi, Fr 8.30-15 Uhr
[email protected]
Foto: Shutterstock.com
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berechtigten Hausärzte und Fachärzte
für Innere Medizin sowie angestellte
Vertragsärzte in diesen Fachrichtungen
teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie
durchschnittlich mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus pro Quartal
betreuen. Die Teilnahme am Vertrag
bedarf der schriftlichen Genehmigung
der KV Berlin.
Patienten der DAK-Gesundheit und KKH
anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtigt sind Patienten
der DAK-Gesundheit und KKH, die sich
aufgrund ihrer Diabetesbehandlung
(ICD: E10.- bis E14.-) in regelmäßiger
ärztlicher Behandlung befinden und die
ihre Teilnahme schriftlich erklärt haben.
Patienten, bei denen bereits eine der
o. g. Begleiterkrankungen diagnostiziert
(gesicherte Diagnose) ist, können am
jeweiligen Versorgungsprogramm nicht
teilnehmen. Somit erfolgt eine Vergütung nur für die Behandlung von neu
identifizierten Begleiterkrankungen.
Vergütung der Leistungen erfolgt außerhalb der MGV
Unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Versorgungs- und Weiterbetreuungsprogramme wird bei jedem
teilnehmenden Patienten zusätzlich ein
Basisuntersuchungsprogramm (SNR
91018) durchgeführt. Dieses beinhaltet folgende Leistungen: Anamnese,
Erhebung des Ganzkörperstatus und
eine allgemeine Beratung, einschließlich
einer symptombezogenen klinischen
Untersuchung. Die SNR 91018 ist von
Ihnen ausschließlich im 4. Quartal eines
jeden Kalenderjahres einmalig je teilnehmendem Versicherten abzurechnen. Die
Vergütung für die erbrachten Leistungen
erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Notwendige Diagnostika sind praxisseitig vorzuhalten
Notwendige Diagnostika (Diagnosemittel zur Schweißsekretionsbestimmung
und Teststreifen Mikroalbuminurie)
sind durch die Praxis zu beschaffen und
vorzuhalten. Sie sind mit der entsprechenden SNR im Rahmen des Vertrags
abgegolten und dürfen nicht über den
Sprechstundenbedarf bezogen oder
verordnet werden. Die Bestellung des
Diagnosemittels zur Schweißsekretionsbestimmung (SNR 91004) erfolgt
über ein gesondertes Bestellformular,
welches auf der Homepage als Download zur Verfügung steht.
Weitere Informationen sowie die Erklärung zur Teilnahme am Vertrag finden
Sie auf der Homepage der KV Berlin
(www.kvberlin.de) unter Für die Praxis >
Verträge und Recht > Verträge > Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus (DAK
Gesundheit und KKH).
red
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