Grundbegriffe der Staatslehre 11 Grundsätzlich kann die

Werbung
Grundbegriffe der Staatslehre
11
Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft in einem Land aufgrund von zwei Prinzipien erlangt werden:
Abstammungsprinzip: Die Kinder einer Staatsbürgerin bekommen automatisch
die Staatsbürgerschaft, egal in welchem Land sie geboren wurden.
Gebiets- und Bodenrecht: Wird man in dem jeweiligen Land geboren, hat man
automatisch die Staatsbürgerschaft dieses Landes
,,
,,
2.2.1 Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Abstammungsprinzip
Verleihung
Verleihung aufgrund
eines Rechtsanspruches
(die allgemeinen Voraussetzungen müssen
zuerst erfüllt werden):
• Eheliche Kinder erwerben bei der Geburt die Staatsbürgerschaft
der Eltern. Sofern nur einer der beiden Elternteile Österreicher/in ist,
bekommt das Kind „zu seinem Wohle“ automatisch die
österreichische Staatsbürgerschaft;
• uneheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft der Mutter
Grundvoraussetzung: Ansuchen um die Staatsbürgerschaft.
Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen
erfüllt werden:
• Unbescholtenheit
• gesicherter Lebensunterhalt
• mindestens zehnjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
• Deutschkenntnisse, Landeskenntnisse
• positive Einstellung zu Österreich
• kein Aufenthaltsverbot
• Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, da in Österreich
grundsätzlich ein absolutes Doppelstaatsbürgerschaftsverbot
besteht (Ausnahme: Annahme eines öffentlichen Amtes,
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher
Betätigung für die Republik Österreich, etc.)
1. Mindestens 6-jähriger, rechtmäßiger und ununterbrochener
Aufenthalt in Österreich
• und eine 5-jährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger/
einer österreichischen Staatsbürgerin, wobei die Eheleute in einem
gemeinsamen Haushalt leben müssen oder
• Vorliegen des Rechtsstatutes „Asylberechtigter“, oder
• Nachweis über den Besitz einer EWR Staatsangehörigkeit
(Europäischer Wirtschaftsraum), oder
• die/der Antragsteller/in sind in Österreich geboren worden, oder
• die Person hat außerordentliche Leistungen auf dem Gebiet der
Wissenschaft, der Wirtschaft, der Kunst oder dem Sport im
Interesse der Republik Österreich erbracht, bzw. solche Leistungen
werden erwartet. (Das sind dann großteils Personen, die
ausnahmsweise eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen).
2. Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in
Österreich, oder
3. Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener
Aufenthalt in Österreich bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen
und beruflichen Integration.
Voraussetzungen für den
Erwerb der österreichischen
Staatsbürgerschaft
aus: Politische Bildung und Recht –
Fachschulen
© 2009 Verlag E. DORNER GmbH, Wien
Herunterladen