Grundbegriffe der Staatslehre 11 Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft in einem Land aufgrund von zwei Prinzipien erlangt werden: Abstammungsprinzip: Die Kinder einer Staatsbürgerin bekommen automatisch die Staatsbürgerschaft, egal in welchem Land sie geboren wurden. Gebiets- und Bodenrecht: Wird man in dem jeweiligen Land geboren, hat man automatisch die Staatsbürgerschaft dieses Landes ,, ,, 2.2.1 Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft Abstammungsprinzip Verleihung Verleihung aufgrund eines Rechtsanspruches (die allgemeinen Voraussetzungen müssen zuerst erfüllt werden): • Eheliche Kinder erwerben bei der Geburt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Sofern nur einer der beiden Elternteile Österreicher/in ist, bekommt das Kind „zu seinem Wohle“ automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft; • uneheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft der Mutter Grundvoraussetzung: Ansuchen um die Staatsbürgerschaft. Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden: • Unbescholtenheit • gesicherter Lebensunterhalt • mindestens zehnjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich • Deutschkenntnisse, Landeskenntnisse • positive Einstellung zu Österreich • kein Aufenthaltsverbot • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, da in Österreich grundsätzlich ein absolutes Doppelstaatsbürgerschaftsverbot besteht (Ausnahme: Annahme eines öffentlichen Amtes, Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Betätigung für die Republik Österreich, etc.) 1. Mindestens 6-jähriger, rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich • und eine 5-jährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger/ einer österreichischen Staatsbürgerin, wobei die Eheleute in einem gemeinsamen Haushalt leben müssen oder • Vorliegen des Rechtsstatutes „Asylberechtigter“, oder • Nachweis über den Besitz einer EWR Staatsangehörigkeit (Europäischer Wirtschaftsraum), oder • die/der Antragsteller/in sind in Österreich geboren worden, oder • die Person hat außerordentliche Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Kunst oder dem Sport im Interesse der Republik Österreich erbracht, bzw. solche Leistungen werden erwartet. (Das sind dann großteils Personen, die ausnahmsweise eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen). 2. Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich, oder 3. Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration. Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft aus: Politische Bildung und Recht – Fachschulen © 2009 Verlag E. DORNER GmbH, Wien