Details aus dem Dekret: • Die Impfungen sind gratis. • Die

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Details aus dem Dekret:
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Die Impfungen sind gratis.
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Die Pflichtimpfungen können nur im Falle einer erwiesenen Gesundheitsgefährdung
eingeschränkt oder aufgeschoben werden. Die klinischen Bedingungen werden von
Hausarzt/Hausärztin oder Kinderarzt/Kinderärztin dokumentiert.
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Werden die Pflichtimpfungen nicht vorgenommen, erwartet die Eltern und Erziehungsberechtigten
eine Geldstrafe von 500 bis € 7.500 Euro. Die Geldstrafen werden von den Sanitätsbetrieben
eingeholt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden dem Jugendgericht zur Aussetzung der
elterlichen Gewalt gemeldet.
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Nicht geimpfte Kinder können nicht in einen Kinderhort oder Kindergarten (öffentlich wie
privat) eingeschrieben werden. Die Zuständigen der Einrichtung müssen dem zuständigen
Sanitätsbetrieb innerhalb fünf Tagen den Namen des Kindes mitteilen, so dass die Verpflichtung
zu Impfung erfüllt werden kann. Die Schulen sind dazu verpflichtet, den zuständigen
Sanitätsbetrieb über nicht geimpfte Kinder in Kenntnis zu setzen. Nichtmeldung bedeutet
Unterlassung von Amtshandlungen. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft
werden können, müssen in Klassen unterrichtet werden, in denen es keine anderen nichtgeimpften Kinder gibt.
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Wenn ein Kind die Krankheit bereits hatte, muss vom zuständigen Arzt/der zuständigen Ärztin ein
Attest ausgestellt werden. Er/Sie kann auch Bluttests durchführen, um die Bildung von
Antikörpern festzustellen.
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Die fehlenden Impfungen müssen bis Ende nächsten Schuljahres nachgeholt werden.
Die vorgesehenen Pflichtimpfungen:
1. Kinderlähmung: Viruserkrankung, wird über Speicheltropfen, Hautkontakt oder Nahrung
übertragen. Verursacht Entzündungsreaktionen und Lähmung der Nervenzellen. Trat in der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts noch seuchenartig auf, ist dank Impfung beinahe ausgestorben.
2. Diphterie: bakterielle Infektionskrankheit, wird über Tröpfcheninfektion, Husten, Niesen und
Küssen oder durch verseuchte Gegenstände übertragen. Verursacht Entzündungen im HalsNasen-Rachen-Raum. Kann Leber- und Nierenschädigung sowie Herzmuskelschwäche
verursachen.
3. Thetanus (Starrkrampf): Wundinfektion, Erreger lebt im Erdreich und in Tierexkrementen. Wird
über Verletzungen der Haut übertragen. Führt zu Lähmungen und Krämpfen der Muskulatur.
4. Hepatitis B: virusbedingte Leberentzündung, gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten
weltweit. Verursacht Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Gelbsucht, im
chronischen Stadium eine Leberzirrhose und kann Lebertumor verursachen.
5. Keuchhusten: durch Bakterien ausgelöste Infektionskrankheit. Wird über Luft übertragen
(Tröpfcheninfektion). Verursacht Hustenanfälle bis zu Atemnot und Atemstillstand.
6. Haemophilusinfluenzae B: eine der schwersten bakteriellen Infektionen in den ersten fünf
Lebensjahren. Äußert sich durch Fieber und Erbrechen. Kann Meningitis, Blutvergiftung und
Lungenentzündung verursachen.
7. Meningokokken B: bakterielle Infektion im Nasen-Rachen-Raum, die Übertragung findet von
Mensch zu Mensch statt. Die Erkrankung kann innerhalb weniger Stunden aus voller Gesundheit
zum Tod führen. Können Hirnhautentzündung und Blutvergiftung auslösen.
8. Meningokokken C: bakterielle Infektion im Nasen-Rachen-Raum, Übertragung durch
Tröpfcheninfektion. Können Hirnhautentzündung und Blutvergiftung auslösen.
9. Masern: Virusinfektion, Erkrankung der oberen Luftwege mit rötlichem Hautausschlag. Gefahr
einer Lungenentzündung oder einer Gehirnentzündung.
10.Röteln: Infektionskrankheit, durch Viren übertragen, am häufigsten durch Tröpfcheninfektion. Im
Erwachsenenalter verlaufen die Erkrankungen oft schwerer. Besonders gefährlich ist eine
Infektion für ungeborene Kinder.
11.Mumps: Entzündung der Ohrspeicheldrüse mit grippeähnliche Krankheitszeichen. Bei
Jugendlichen und Erwachsenen ist das Risiko für Komplikationen größer als bei Kindern.
12.Windpocken: Virusinfektion, erfolgt über Kontakt (Schmierinfektion), auch über Sprechen, Niesen
und Husten (Tröpfcheninfektion). Eine große Ansteckungsgefahr ist auch über die Luft gegeben.
Mögliche Komplikationen sind bakterielle Infektionen der Haut, Lungenentzündung, Fehlbildung
bei Ungeborenen.
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