Solvency and Financial Condition Report Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Bewertungsstichtag 31.12.2016 der ASPECTA Assurance International AG Austrasse 14 FL – 9495 Triesen Dokument Dokument: Datum: Solvency and Financial Condition Report 28.04.2017 Autor: Dr. Axel Stühmer Veröffentlichung www.aspecta.li Inhaltsverzeichnis 1 Unterzeichnung durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung ....................................................... 5 2 Management Summary .............................................................................................................................. 6 3 Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis ................................................................................................. 8 Geschäftstätigkeit ................................................................................................................................... 8 Versicherungstechnische Leistung....................................................................................................... 11 Anlageergebnis..................................................................................................................................... 12 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ........................................................................................................ 14 Sonstige Angaben ................................................................................................................................ 14 4 Governance-System ................................................................................................................................. 15 Allgemeine Angaben zum Governance-System .................................................................................. 15 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ................................... 29 Risikomanagementsystem einschliesslich der unternehmenseigenen Risikound Solvabilitätsbeurteilung ........................................................................................................................ 37 Internes Kontrollsystem ...................................................................................................................... 109 Funktion Interne Revision................................................................................................................... 110 Versicherungsmathematische Funktion ............................................................................................. 112 Outsourcing ........................................................................................................................................ 114 Sonstige Angaben .............................................................................................................................. 116 5 Risikoprofil .............................................................................................................................................. 118 Einleitung zum Risikoprofil ................................................................................................................. 118 Versicherungstechnisches Risiko....................................................................................................... 120 Marktrisiko .......................................................................................................................................... 123 Gegenparteiausfallrisiko (Kreditrisiko) ............................................................................................... 127 Liquiditätsrisiko ................................................................................................................................... 128 Operationelles Risiko ......................................................................................................................... 130 Andere wesentliche Risiken ............................................................................................................... 133 Sonstige Angaben .............................................................................................................................. 133 6 Bewertung für Solvabilitätszwecke ......................................................................................................... 134 Vermögenswerte ................................................................................................................................ 134 Versicherungstechnischen Rückstellungen ....................................................................................... 137 Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................................. 140 Alternative Bewertungsmethoden ...................................................................................................... 142 Sonstige Angaben .............................................................................................................................. 142 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 2 7 Kapitalmanagement................................................................................................................................ 142 Eigenmittel .......................................................................................................................................... 142 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung .............................................................. 150 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko......................................................... 151 Unterschiede zw. der Standardformel und internen Modellen ........................................................... 151 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung ............................................................................................................................................................ 151 Sonstige Angaben .............................................................................................................................. 151 8 Anhang ................................................................................................................................................... 152 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................................... 152 Glossar ............................................................................................................................................... 153 Interne Leitlinien des System of Governance .................................................................................... 164 Quellenangaben ................................................................................................................................. 165 Abbildung 1: Elemente des Governance-Systems der Aspecta ..................................................................... 15 Abbildung 2: Konzept der drei Verteidigungslinien der Aspecta ..................................................................... 17 Abbildung 3: Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ........ 30 Abbildung 4: Qualifikationsanforderungen an die Inhaber von Schlüsselfunktionen bei der Gesellschaft ..... 33 Abbildung 5: Erwartungswert und Streuung .................................................................................................... 37 Abbildung 6: Risikomanagementprozess ........................................................................................................ 46 Abbildung 7: Risikobewertungsmatrix der Aspecta ......................................................................................... 50 Abbildung 8: Legende zur Risikoklassifizierung .............................................................................................. 50 Abbildung 9: Übersicht Risikoüberwachung .................................................................................................... 57 Abbildung 10: Asset-Liability-Management ..................................................................................................... 60 Abbildung 11: Liquiditätsrisikomanagement der Aspecta (Schematische Darstellung) .................................. 63 Abbildung 12: Drei-Säulen-Modell von Solvency II ......................................................................................... 71 Abbildung 13: Gesamtrisikoprofil als Bindeglied zwischen der Geschäfts- und der Risikostrategie............... 73 Abbildung 14: Bonitätsstufen von Ratingagenturen und ihre Übertragung in das Aspecta-Schema .............. 75 Abbildung 15: Ergebnisauswirkungen von Stresstests in der Aspecta-Bewertung ......................................... 76 Abbildung 16: Value at Risk-Berechnungen in der Aspecta-Bewertung ......................................................... 76 Abbildung 17: Aggregation des Aspecta-Marktpreisrisikoindikators ............................................................... 77 Abbildung 18: Verschuldungsgrade von Debitoren in der Aspecta-Bewertung .............................................. 78 Abbildung 19: Spreads von Credit Default Swaps in der Aspecta-Bewertung ................................................ 79 Abbildung 20: Aggregation des Aspecta-Kreditrisikoindikators ....................................................................... 79 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 3 Abbildung 21: Marktsegmentzugehörigkeit in der Aspecta-Bewertung........................................................... 81 Abbildung 22: Aggregation des Aspecta-Liquiditätsrisikoindikators ................................................................ 81 Abbildung 23: ORSA-Prozess im Zeitverlauf................................................................................................... 91 Abbildung 24: Prozess der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs .......................................................... 94 Abbildung 25: Unterschiede zw. Eigenmittelanforderung und Gesamtsolvabilitätsbedarf .............................. 97 Abbildung 26: Prozessablauf zur Überprüfung des Standardmodells............................................................. 98 Abbildung 27: Zusammenhang zwischen Risikoprofil, genehmigten Risikotoleranzschwellen und Gesamtsolvabilitätsbedarf ............................................................................................................................. 102 Abbildung 28: Gesamtrisikoprofil als Bindeglied zwischen der Geschäfts- und der Risikostrategie............. 108 Abbildung 29: Überblick versicherungstechnische Rückstellungen unter Solvency II .................................. 137 Abbildung 30: Einteilungskriterien für Eigenmittelbestandteile bei der Aspecta ........................................... 144 Abbildung 31: Zuordnung von Eigenmittelbestandteilen in das 3-Tier-Schema (Beispiele) ......................... 145 Abbildung 32: Anrechnungsgrenzen für die Eigenmittel verschiedener Qualitätsklassen bzgl. der Bedeckung ....................................................................................................................................................................... 145 Abbildung 33: Die anrechenbaren Eigenmittel der Aspecta .......................................................................... 146 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 4 2 Management Summary Der vorliegende Bericht über Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Bericht“) der ASPECTA Assurance International AG („Aspecta“) wurde unter Berücksichtigung folgender Rechtsquellen und Vorgaben erstellt: - Artikel 35, 51, 53, 54, 55 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABL.L 335 vom 17.12.2009, S. 1)) - Artikel 290 bis 298 sowie Anhang XX der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission (Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 12 vom 17.1.2015, S. 1)), in denen die Informationen, die im SFCR-Bericht enthalten sein müssen, festgelegt sind. Die Aspecta Assurance International AG verfolgt mit dem vorliegenden SFCR-Bericht das Ziel, allen Stakeholdern der Gesellschaft – Versicherungsnehmern, Anspruchsberechtigten, Mitarbeitern und dem Aktionariat – eine aktuelle, zutreffende und umfassende Darstellung der Gesellschaft, ihres Geschäftsmodells, ihrer Risikopositionen, ihres Governance-Systems und ihrer Solvenzsituation zu geben. Er wurde unter Mitwirkung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta, den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Versicherungsmathematik und Compliance, der Abteilungsleitung Rechnungswesen, dem Leiter Kapitalanlage sowie dem Verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft erstellt und reflektiert deren aktuelle Lage. Kapitel 3 enthält wesentliche Angaben zum Geschäftsmodell, zum Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2016 sowie zum Geschäftsergebnis der Aspecta. In Kapitel 4 schliesst sich die Darstellung des GovernanceSystems der Aspecta an. Nach einer grundlegenden Einführung in das System of Governance der Aspecta werden einige wesentliche Kernaspekte – die Anforderungen an die Fachkompetenz („Fitness“) und die charakterliche Eignung („Propriety“) der Mitarbeiter, das interne Kontrollsystem, die interne Revision und die Versicherungsmathematik – im Detail dargestellt. Besonders breiten Raum nimmt dabei das Risikomanagementsystem der Aspecta ein, das den bedeutendsten Einzelbaustein im Governance-System der Gesellschaft bildet. Hierbei liegt ein wesentlicher Fokus wiederum auf dem ORSA-Prozess. In Kapitel 5 wird das Risikoprofil der Gesellschaft erläutert. Dabei werden die einzelnen, für das Geschäftsmodell der Aspecta und ihre konkrete Positionierung relevanten Risikoaggregate (Versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Gegenparteienausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko, sonstige Risiken) auf einzelne Risikotreiber heruntergebrochen und es wird aufgezeigt, welchen Massnahmen (Risikoreduktion, Risikotransfer, Risikominderung) die Gesellschaft konkret einsetzt, um die Risiken, denen sie durch Geschäftsmodell und Marktpositionierung ausgesetzt ist, abzumildern bzw. zu beseitigen. In Kapitel 6 wird anschliessend dargelegt, wie die Aspecta Bewertungen von Aktiva (Beteiligungen, Immobilien, Schuldpapiere etc.) vornimmt und wie diese Asset-Bewertungen in die Solvency IIMarktwertbilanz überführt werden. Dem schliesst sich eine analoge Darstellung der Passiva (versicherungstechnische Rückstellungen, sonstige Verbindlichkeiten) an. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 6 Kapitel 7 reflektiert wesentliche Inhalte der Leitlinie Kapitalmanagement der Gesellschaft. In diesem Abschnitt wird dargelegt, welche Vermögenswerte der Gesellschaft qualitativ welcher Eigenkapitalklasse (Tier 1, Tier 2, Tier 3) zugeordnet werden. Anschliessend wird der mittelfristige Kapitalmanagementplan der Aspecta dargestellt und erläutert. Schliesslich werden die Solvenzkapitalanforderung (SCR) und die Mindestkapitalanforderung (MCR) für die Gesellschaft berechnet und erläutert. Der Anhang mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar rundet die Darstellung der aktuellen Unternehmensverfassung und des Umgangs der Aspecta mit den Anforderungen, welche Solvency II an die Gesellschaft stellt, ab. Für die initiale SFCR-Berichterstattung sind nach Auskunft der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) keine Werte aus den Vorjahren anzugeben. Daher wird aus Konsistenzgründen auch auf Angaben zu Veränderungen innerhalb des Berichtzeitraums verzichtet. Dies wird in der Folgeberichterstattung erfolgen. Die Aspecta hat aufgrund des derzeit verfolgten Geschäftsmodells bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) beantragt, die Veröffentlichungspflicht des SFCR-Berichtes der Aspecta gemäss Artikel 100, 3 a) VersAG einzuschränken. Die Aspecta strebt an, die gemäss Artikel 100, 3 VersAG ausgenommene Beschreibung des Kapitalmanagements auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 7 3 Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Geschäftstätigkeit 3.1.1 Kontaktdaten a) Aspecta Assurance International AG in Triesen, Fürstentum Liechtenstein b) Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, LI-9490 Vaduz [email protected] c) Revisionsstelle: KPMG (Liechtenstein) AG, Landstrasse 99, LI-9494 Schaan Hans Vils, Wirtschaftsprüfer, Leitender Revisor 3.1.2 Halter qualifizierter Beteiligungen Die Aspecta Assurance International AG mit Sitz in Triesen, im Fürstentum Liechtenstein, ist zu 100% im Besitz der Inlife Holding (Liechtenstein) AG in Triesen, im Fürstentum Liechtenstein. 3.1.3 Verbundene Unternehmen Die Aspecta Assurance International AG hält eine Beteiligung zu 100% an der Skandia Leben (FL) AG, Triesen, Liechtenstein. Die Tochtergesellschaft Skandia Leben (FL) AG gilt in diesem Kontext als verbundenes Unternehmen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 8 3.1.4 Stellung der Aspecta innerhalb der Inlife Holding AG Inlife Holding (Schweiz) AG, Zürich 85% Funis GmbH & Co. KG, Hannover 15% 15% 85% Life Invest AG, Zürich Inlife Holding (Liechtenstein) AG, Triesen 100% 100% Skandia Leben AG, Zürich Aspecta Assurance International AG, Triesen 100% Skandia Leben (FL) AG, Triesen 3.1.5 Wesentliche Geschäftsbereiche Die Aspecta Assurance International AG hat die Annahme von Versicherungsanträgen mit Wirkung ab 01.01.2011 ausgesetzt und befindet sich seither im Run Off. Das heisst, sie verwaltet zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihren bis zum 31.12.2010 aufgebauten Policenbestand. Obwohl die Aspecta also zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Neugeschäft betreibt, ist die Grundstrategie auf Expansion ausgelegt. Im Zuge dieser strategischen Ausrichtung hat die Aspecta im November 2014 die Skandia Leben (FL) AG als 100%ige Tochtergesellschaft erworben. Ende März 2015 wurde dann die UNIQA Lebensversicherung Aktiengesellschaft erworben, die mir Wirkung zum 01.01.2016 auf die Aspecta verschmolzen wurde und damit erloschen ist. Seither verwaltet die Aspecta ihre eigenen sowie diejenigen der vormaligen UNIQA Lebensversicherungsgesellschaft sowie – per FMA bewilligtem Funktionsausgliederungsvertrag – diejenigen der nach wie vor als eigenständige Gesellschaft geführten Skandia Leben (FL) AG. Die Aspecta ist weiterhin an der Übernahme von Lebensversicherungsgesellschaften und –beständen in Liechtenstein und im EWR interessiert und beteiligt sich gegenwärtig an mehreren diesbezüglichen Due Diligences. Es ist das erklärte Ziel der Eigentümerschaft, das profitable Wachstum der Aspecta akquisitorisch – d. h. durch den Erwerb zusätzlicher Gesellschaften und Bestände – und, bei Vorliegen entsprechender Opportunitäten, auch organisch – d. h. durch die Wiederaufnahme des Neugeschäfts – voranzutreiben. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 9 Es ist darüber hinaus – vorbehaltlich der Erteilung entsprechender Bewilligungen durch die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) – geplant, die operativen Geschäftsbereiche der Aspecta und ihrer in Zürich ansässigen Schwestergesellschaft, der Skandia Leben AG zusammenzuführen, um Synergien sowie Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten realisieren zu können. Einen Hauptfokus der Geschäftstätigkeit der ASPECTA Assurance International AG bildet die effiziente und kundenorientierte Verwaltung sowie die nachhaltige Betreuung ihres Lebensversichertenbestandes. Die Aspecta administriert Lebensversicherungspolicen in folgenden Produktklassen: - Fondsgebundene Vorsorge 3a - Fondsgebundene Vorsorge 3a mit optionaler Zusatzversicherung - Fondsgebundene Lebensversicherung 3b - Fondsgebundene Lebensversicherung 3b mit optionaler Zusatzversicherung - Fondsgebundener Kindersparplan - Klassische Lebensversicherungstarife (Garantiezinssätze 2,25%, 2,5% und 3,0% p.a.) - Sofort beginnende Rentenversicherungstarife - Aufgeschobene Rentenversicherungstarife - Risikolebensversicherungen welche in den Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland vertrieben worden sind. Die Aspecta hat am 01.01.2011 die Annahme von Neugeschäft eingestellt, die am 01.01.2016 auf die Aspecta verschmolzene vormalige UNIQA Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 01.01.2012. 3.1.6 Wesentliche Geschäftsvorfälle Zu den wesentlichen Geschäftsvorfällen oder sonstigen Ereignisse, welche sich im Berichtszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 ereignet haben, zählen: - Per 01.01.2016 Verschmelzung der ehemaligen UNIQA Lebensversicherung AG auf die Aspecta Assurance International AG. - Die 9 Leitlinien (Risikomanagement, unternehmerische Vorsicht, Interne Revision, Versicherungsmathematik, Compliance/IKS, Fit & Proper, Outsourcing, Kapitalmanagement, ORSA) des System of Governance der Aspecta werden vom Verwaltungsrat verabschiedet und in Kraft gesetzt. - Die Inhaber der Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance, Versicherungsmathematik und Risikomanagement wurden durch die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht bewilligt. - Niederlegung des Amtes der Verantwortlichen Aktuarin Frau Ulrike Holzmüller-Weber per 30.09.2016. Das Amt des Verantwortlichen Aktuars hat Herr Markus Schmitz per 21.12.2016 mit Bewilligung durch die FMA übernommen. - Positive Entscheidung in mehreren Gerichtsfällen (ehemalige Mitarbeiter und ehemalige Vertriebspartner) für die Aspecta. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 10 - Erfolgreiche Einführung des neuen Provisionierungssystem Vger und Ablösung des alten Systems Vamos per Ende November 2016. - Per 11.11.2016 hat Armin Holzmüller (Verwaltungsratspräsident, Delegierter des Verwaltungsrates und Geschäftsleitungsmitglied der Aspecta) all seine Ämter niedergelegt und seinen Arbeitsvertrag per 31.12.2016 gekündigt. Per 01.01.2017 wurde das Amt des Verwaltungsratspräsidenten von Herrn Martin Vogl übernommen. - Einrichtung des Kapitalanlageausschusses auf der Grundlage eines vorab vom Inhaber Schlüsselfunktion Interne Revision (Herr Colin Schenke, Deloitte & Touche GmbH) revidierten Anlagereglements. - Investition von 22 Mio. EUR aus dem Deckungsstock der Garantiepolicen der vormaligen UNIQA Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Lebensversicherungspolicen der Sparkassen-Versicherung AG, Wien. - Dividendenzahlung in einer Höhe von insgesamt CHF 16,0 Mio. CHF an die Inlife Holding (Liechtenstein) AG 3.1.7 Trends und Faktoren Das Kerngeschäft der Aspecta bildete im Geschäftsjahr 2016 die nachhaltige und effiziente Verwaltung ihres Versicherten- und Policenbestandes. Ein wesentliches Charakteristikum des Geschäftsmodells der ASPECTA Assurance International AG ist die Übernahme von Versicherungsgesellschaften und Versichertenbeständen sowie deren Konsolidierung auf der leistungsfähigen IT-Plattform der Aspecta. Weitere Übernahmen von Lebensversicherungsgesellschaften und -beständen sowie die Wiederaufnahme des Neugeschäfts bei Vorliegen entsprechender Opportunitäten strebt die Aspecta in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 an. Ziel dabei ist es stets, die Effizienz der Policenadministration zu steigern und vorhandene Synergien zu heben. 3.1.8 Strategien und Ziele Wie bereits im vorstehenden Abschnitt „3.1.7. Trends und Faktoren“ dargelegt, verfolgt die Aspecta eine zweigleisige Expansionsstrategie: Zum einen strebt sie durch den Erwerb von Lebensversicherungsgesellschaften und -beständen im Fürstentum Liechtenstein und dem EWR akquisitorisches Wachstum an. Andererseits soll das Neugeschäft bei Vorliegen entsprechender Opportunitäten wieder aufgenommen werden und damit ein organisches Wachstum der Aspecta Assurance International bewirken. Dabei stehen nachhaltige und möglichst risikoangemessene Engagements im Fokus. Darüber hinaus strebt die Aspecta an, vorbehaltlich der Bewilligung durch die FMA und die FINMA ihren operativen Geschäftsbetrieb mit dem operativen Geschäftsbetrieb ihrer Schwestergesellschaft, der Skandia Leben AG, Zürich, zusammenzuführen, um Synergie- und Stückkostensenkungspotentiale konsequent zu heben. Versicherungstechnische Leistung Versicherungstechnische Leistung des Neugeschäftes: Die Aspecta schreibt derzeit kein Neugeschäft. Versicherungstechnische Gesamtleistung: Der Bestand der Aspecta betrug zum 31.12.2016 insgesamt 30‘200 Policen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 11 Für diese Verträge wurden zu diesem Termin die folgenden Rückstellungen gebildet: versicherungstechnische Rückstellungen auf Risiko des Versicherungsnehmers: Mio. CHF 451,35 klassische Deckungsrückstelllungen: Mio. CHF 51,72 Prämienüberträge: Mio. CHF 0,75 Im Jahre 2016 wurden insgesamt 40,62 Mio. CHF Prämien eingenommen, von denen 37,07 Mio. CHF an Rückversicherungen weiter gegeben wurden. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 49,4 Mio. CHF, bei denen 24,93 Mio. CHF auf die Rückversicherung entfielen. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die Kapitalanlagen betrugen insgesamt 7,83 Mio. CHF und es ergab sich insgesamt ein versicherungstechnischer Verlust in Höhe von 5,04 Mio. CHF. Aufteilung des Versichertenbestandes: Der Versicherungsbestand setzt sich aus 29‘564 fondsgebundenen Versicherungen, 308 kapitalbildenden klassischen Versicherungen, 87 leistungspflichtigen klassischen Altersrenten und 241 klassischen Risikoversicherungen zusammen. Die Versicherungsnehmer wohnen vor allem in den folgenden Staaten: Schweiz (28‘530), Frankreich (751), Deutschland (400), Österreich (283) und Liechtenstein (124); Prognose der versicherungstechnischen Leistungen: Da sich die Aspecta im Run Off befindet, wird der Bestand in den folgenden Jahren auch weiterhin sinken. Bei einem prognostizierten Bestandsabbau von circa 10 Prozent ergibt sich ein Policenbestand von circa 27‘000 bis 27‘500 Verträgen mit einer Prämieneinnahme in Höhe von circa 37 Mio.CHF. Die Aspecta möchte, sofern sich die Möglichkeit bietet, Bestände anderer Versicherer übernehmen und selbst fortführen. Im Zuge einer solchen Übernahme ergäben sich natürlich Abweichungen bei der Policenanzahl, der Prämie und den benötigten Verwaltungskosten. Veränderung der Risikominderungstechniken Bei der Aspecta gab es keine wesentlichen Anpassungen bei den Risikominderungstechniken. Anlageergebnis Das wirtschaftliche Umfeld der Aspecta ist stark geprägt durch den kontinuierlich starken Franken, versus der Währung EUR. Ein Teil des Versicherungsgeschäftes der Aspecta wird in der Währung EUR abgebildet. Nach wie vor verhält sich das internationale Marktumfeld volatil, der Kapitalmarkt spiegelt dies entsprechend wider. Um das daraus resultierende Management der Risiken aus Anlageaktivitäten zu optimieren und die negativen Einflüsse des Anlageergebnisses zu minimieren, hat die Aspecta in der entsprechenden RisikomanagementLeitlinie einen Anlageausschuss implementiert, der die entsprechenden Regelungen im Anlagereglement umsetzt und die Einhaltung überwacht. Mit dem Anlagereglement stellt die Gesellschaft sicher, dass bei allen Anlageaktivitäten die Grundsätze unternehmerischer Vorsicht, die Anforderungen zum Asset-LiabilityManagement, zum Liquiditätsrisikomanagement und zur Güte der Eigenmittel zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung, welche in der Leitlinie Kapitalmanagement formuliert sind, beachtet werden. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 12 Asset-Kategorie Vermögenswert Betrag in Tsd. CHF 4 Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf 4‘979 5 Sonstige Anlagen (Kapitalanlagen nicht auf Rechnung und 40‘637 Risiko von Versicherungsnehmern) 5.2 Anteile an verbundenen Unternehmen, einschliesslich 11‘007 Beteiligungen 5.4 Bonds 3‘002 Corporate Bonds 3‘002 5.5 Organismen für gemeinsame Anlagen 2‘970 5.8 Sonstige Anlagen 5.4.2 6 23‘658 Vermögenswerte für index- und fondgebundene Verträge (Kapitalanlagen auf Rechnung/Risiko 467‘029 von Versicherungsnehmern) 7 Darlehen und Hypotheken 8‘139 7.3 Sonstige Darlehen und Hypotheken 8‘139 8.0 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen 208‘845 von: 8.2 Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden 10 Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittler 1‘017 12 Forderungen (Handel, nicht Versicherung) 1‘828 15 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 Sonstige nicht an anderer Stelle 208‘845 48‘169 ausgewiesenen 414 Vermögenswerte Asset-Kategorie Anlageergebnis: Erträge und Aufwendungen je AssetKategorie 5 6 Betrag in Tsd. CHF Erträge aus Kapitalanlagen der Asset-Kategorie 2‘415 Aufwendungen für Kapitalanlagen der Asset-Kategorie -1‘153 Erträge – nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 10‘450 Versicherungsnehmer Aufwendungen – nicht realisierte Kapitalanlagen Versicherungsnehmer 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 Verluste aus -3‘253 ASPECTA Assurance International AG 13 Bei der Aspecta ist für das Geschäftsjahr 2016 direkt im Eigenkapital der Gesellschaft nur der Jahresgewinn in Höhe von 2,1 Mio. CHF als Veränderung eingeflossen. Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Die Aspecta fokussiert sich auf die in den Abschnitten 3.1.4. bis 3.1.8. dargestellten Geschäftsbereiche, Strategien und Ziele. Über „Sonstige Tätigkeiten“ ist daher nichts zu berichten. Sonstige Angaben Keine weiteren Angaben. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 14 4 Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System 4.1.1 Das Governance-System der Aspecta Die Aspecta stellt mit den Elementen ihres Governance-Systems (System of Governance, SoG), vergleiche nachstehende Abbildung 1, eine solide und umsichtige Geschäftsführung sicher, unter Berücksichtigung aller Risiken1, denen sie ausgesetzt ist. Abbildung 1: Elemente des Governance-Systems der Aspecta Den strategischen Rahmen legt das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (VMAO), bestehend aus Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Aspecta, fest. Zur Gesamtverantwortung des VMAO gehört auch die Festlegung der Risikostrategie, welche das Fundament für das Risikotragfähigkeitskonzept und das Risikomanagement der Aspecta bildet. Die Aspecta hat einen organisatorischen Rahmen implementiert, welcher der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten und ihrem Risikoprofil entspricht. Dieser legt die Rahmenbedingungen fest für die Aufbau- und Ablauforganisation, das Outsourcing, den Umgang mit neuen Produkten/Geschäftsfeldern oder mit Notsituationen und die Anforderungen an die personellen Ressourcen, insbesondere deren fachliche Kompetenz und persönliche Integrität. Die Kernelemente des organisatorischen Rahmens bilden die vier Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik, Interne Revision, Compliance und Risikomanagement. 1 Risiko wird im Rahmen des Governance-Systems der Aspecta definiert als die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 15 Der Risikomanagementprozess umfasst nicht nur den iterativen Vorgang der Risikoidentifikation, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikosteuerung und -überwachung sowie der Risikoberichterstattung, sondern auch die Interaktion mit der Unternehmenssteuerung. Denn letztlich liegt das Risikomanagement in der nicht-delegierbaren Verantwortung des VMAO. Der ORSA-Prozess, also die unternehmensindividuelle Beurteilung des Risikos und der Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA), verzahnt die risikoprofil-spezifische Gesamtsolvenzkapitalanforderung (auch Gesamtsolvabilitätsbedarf genannt) mit der Unternehmensführung. Die Aspecta hat im Rahmen der Dokumentationsanforderungen interne Leitlinien zum System of Governance erlassen und umgesetzt (eine Übersicht aller Leitlinien der Aspecta findet sich in Kapitel „8.3 Interne Leitlinien des System of Governance“). Die internen Leitlinien zum Governance-System der Aspecta werden durch Reglemente und weitere (Arbeits-)Anweisungen ergänzt. 4.1.2 Risikoorganisation und -prinzipien (Risk Governance) Aus der Risk Governance leiten sich die Organisation und die Prinzipien des Risikomanagementsystems der Aspecta ab. Die Aspecta verfolgt den Ansatz eines Enterprise Risk Managements: Einzelne RisikoKategorien oder auch einzelne Geschäftsbereiche werden nicht unabhängig voneinander betrachtet, sondern es wird eine ganzheitliche Sichtweise angestrebt. Die Aspecta verfolgt das Ziel, erwünschte Risiken in einem von der Geschäftsführung in der Risikostrategie festgelegten Umfang einzugehen, und unerwünschte Risiken zu reduzieren, um so eine für das Unternehmen vorteilhafter Risiko-Rendite-Position einzunehmen. Im Rahmen der Risk Governance werden den einzelnen Beteiligten des Risikomanagementprozesses ihre Aufgaben und Zuständigkeiten zugewiesen. Für die Risk Governance wird als Standardmodell das Konzept der drei Verteidigungslinien („Three lines of defence-Konzept“) verwendet. Im Folgenden wird das Konzept der drei Verteidigungslinien in seiner konkreten Umsetzung bei der Aspecta beschrieben. Die Aufgaben der einzelnen Funktionsträger innerhalb der Risk Governance der Aspecta werden definiert. Mit Blick auf die Risk Governance steht die Aspecta vor der Herausforderung, die RisikomanagementAufgaben sorgfältig und klar zu strukturieren und zuzuweisen, um zu gewährleisten, dass Risiko- und Kontrollprozesse angemessen funktionieren und weder Kontrolllücken noch unnötige Überlappungen entstehen. Darauf abzielend ist die Risk Governance der Aspecta wie folgt aufgebaut: 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 16 Abbildung 2: Konzept der drei Verteidigungslinien der Aspecta Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind verantwortlich für die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der Risk Governance bei der Aspecta. Sie legen die entsprechenden Strategien und Ziele fest, verantworten die Massnahmen zu deren Umsetzung und sind verantwortlich für die Operationalisierung der einzelnen Verteidigungslinien. Als primäre Stakeholder leiten und unterstützen sie die Implementierung des Konzepts der drei Verteidigungslinien in der Risk Governance der Aspecta. Die erste Verteidigungslinie bilden die operativen Abteilungen, welche zusammen mit der Geschäftsleitung für die Sicherstellung der Identifizierung, Beurteilung und Kontrolle sowie die Begrenzung und das Management von Risiken im Rahmen des Tagesgeschäfts verantwortlich sind. Zusätzlich obliegt es der Geschäftsleitung sicherzustellen, dass die Risikomanagementaktivitäten der ersten Verteidigungslinie mit den Unternehmenszielen in Einklang stehen. Die zweite Verteidigungslinie wird von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Compliance sowie Versicherungsmathematik gebildet. Der zweiten Verteidigungslinie obliegt es, die im Rahmen der ersten Verteidigungslinie etablierten Kontrollen zu überwachen und auszubauen sowie Kontrollmechanismen für übergeordnete Risiken zu etablieren. Die Geschäftsleitung implementiert diese Funktionen und bestimmt deren Inhaber um sicherzustellen, dass die zweite Verteidigungslinie ordnungsgemäss aufgebaut ist und effektiv funktioniert. Die dritte Verteidigungslinie wird bei der Aspecta vom Inhaber der Internen Revisionsfunktion gebildet. Als unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz unterstützt die Interne Revisionsfunktion Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und die Inhaber der anderen Schlüsselfunktionen sowie die sonstigen Führungskräfte und Überwachungsinstanzen der Gesellschaft. Sie verantwortet die Angemessenheit und Wirksamkeit der Überwachungs-, Risikomanagement- und Kontrollstrukturen. Unternehmensextern ist die externe Revision als weitere Kontrollinstanz der dritten Verteidigungslinie zuzuordnen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 17 In diesem Kontext ist festzuhalten, dass an die Gremienmitglieder und Mitarbeiter der Aspecta – vom Verwaltungsrat bis zum Sachbearbeiter – die sich aus den EIOPA-Vorgaben ableitenden Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen und persönlichen Eignung in Bezug auf die durch sie auszufüllende Position gestellt werden. Im Detail sind diese Anforderungen in der Fit & Proper-Leitlinie der Aspecta dargelegt. Dort werden auch die speziellen Anforderungen an die Inhaber der Schlüsselfunktionen definiert. Für den Fall, dass das Risikomanagement oder andere Schlüsselfunktionen der Aspecta teilweise oder ganz auf externe Dienstleister outgesourct werden, müssen die outgesourcten Inhaber der Schlüsselfunktionen ebenfalls die relevanten Fit & Proper-Anforderungen erfüllen. Alle Voraussetzungen, die externe Dienstleister erfüllen müssen, um als potentielle Outsourcing-Partner für die Aspecta in Betracht zu kommen, werden in der Outsourcing-Leitlinie klar definiert. 4.1.3 Interne Überprüfung des Governance-Systems Das Governance-System der Aspecta unterliegt einer regelmässigen internen Überprüfung2. Dies ist eine der Kernaufgaben der Internen Revisionsfunktion der Aspecta (verankert in der Leitlinie Interne Revision). Eine dreijährige, rollierende Prüfungsplanung, welche vom Inhaber der Internen Revisionsfunktion festgelegt und vom VMAO der Aspecta genehmigt wird, gewährleistet, dass alle Bereiche des Governance-Systems regelmässig von der Internen Revision geprüft und beurteilt werden; einige besonders relevante Elemente des SoG – beispielsweise das interne Kontrollsystem (IKS), die Projektionsrechnung oder das Outsourcing – werden hierbei einer jährlichen Prüfung unterzogen. Mittels dieser Prüfungsplanung stellt die Aspecta sicher, dass der Umfang und die Häufigkeit der internen Überprüfung der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit entsprechen3. Die Umsetzung der im Prüfungsbericht der Internen Revision festgehaltenen Massnahmen wird von der Geschäftsleitung zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen begleitet. Eine entsprechende Dokumentation der Folgemassnahmen ist zu erstellen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung4. Ergänzend zur vollumfänglichen Prüfung und Beurteilung des Governance-Systems durch die Interne Revision, stehen zur Beurteilung gewisser Elemente des Governance-Systems die jährlichen Berichte der Inhaber der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Versicherungsmathematik und Compliance zur Verfügung. Alle internen Leitlinien der Aspecta zum System of Governance werden einmal jährlich vom jeweiligen Dokumenteninhaber überprüft und ggfls. aktualisiert (die Regelungen zum Aktualisierungs- und Genehmigungsprozess sind im Leitlinienkonzept der Aspecta festgehalten). Durch ein Vier- (bzw. Mehr-) Augen-Prinzip wird sichergestellt, dass die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen – welche für den weiteren Genehmigungsprozess der Leitlinien relevant ist – nicht allein vom jeweiligen Dokumenteninhaber der Leitlinie durchgeführt wird. Ferner werden alle Leitlinien in den jeweils aktuellen Fassungen jährlich der Geschäftsleitung zur Kenntnisnahme vorgelegt. 2 Vgl. VersAG, Artikel 31, 4 3 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 6, 1.32 4 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 6, 1.33 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 18 4.1.4 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates der Aspecta sind sich ihrer Verantwortung für die Gewährleistung eines wirksamen Governance-System bewusst5. Dies umfasst insbesondere die letztliche, nicht-delegierbare Verantwortung für die Einhaltung der gemäss der Solvency II Rahmenrichtlinie erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften6. Das VMAO der Aspecta gewährleistet mit den definierten Rahmenbedingungen zur Aufbau- und Ablauforganisation und deren Umsetzung dauerhaft eine wirksame Zusammenarbeit aller Mitarbeiter und Gremienmitglieder. Ferner stellt das VMAO der Aspecta sicher, dass das Unternehmen über wirksame Entscheidungsprozesse und klare Berichtslinien verfügt. Das VMAO schafft den Rahmen für eine angemessene interne Berichterstattung sowie für weitere Mittel zum Informationsaustausch, damit alle Mitarbeiter die für sie relevanten Informationen rechtzeitig und vollumfänglich erhalten. In Kapitel „4.1.6 Aufbau- und Ablauforganisation“ werden auch die Grundsätze der Funktionstrennung verankert und die Massnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten beschrieben.7 Ferner führt die Aspecta angemessene, ordnungsgemässe Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeiten und ihre interne Organisation. Sie regelt relevante Dokumentationsanforderungen in den internen Leitlinien zum SoG; für Bereiche die nicht direkt durch die Leitlinien geregelt werden, erlässt sie dementsprechende Anweisungen.8 Mit den in der Fit & Proper-Leitlinie verankerten Regelungen gewährleistet die Aspecta, dass die Mitglieder des VMAO in ihrer Gesamtheit, die Schlüsselfunktionsinhaber sowie alle weiteren Mitarbeiter der Aspecta die regulatorischen und internen Anforderungen bezüglich fachlicher Kompetenz und persönlicher Integrität erfüllen.9 Die Aspecta kommt ihrer Verantwortung nach, geeignete, erforderliche und verhältnismässige IT-Systeme, Ressourcen und Verfahren bereitzustellen. Sie stellt zudem – beispielsweise mittels Anweisungen, Workshops oder auch internen oder externen Schulungen – sicher, dass alle Mitarbeiter die für sie relevanten IT-Systeme und Prozesse zur ordentlichen Erfüllung ihrer Aufgaben kennen und anwenden.10 Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der Aspecta gewährleisten durch die Implementierung entsprechender Prozesse und IT-Systeme sowie durch entsprechende Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen unter Berücksichtigung der Art der betreffenden Informationen. Unterstützt wird das VMAO dabei vom Datenschutzbeauftragten der Aspecta und dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance. 11 Das VMAO ist sich seiner Verantwortung für die Implementierung angemessener Vorkehrungen, einschliesslich der Entwicklung von Notfallplänen, bewusst, um die Kontinuität und Ordnungsmässigkeit des 5 Vgl. VersAG, Artikel 30 6 Vgl. Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 40 7 Vgl. Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.a, b, g und k sowie Artikel 258, 5 8 Vgl. Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.i 9 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.c bis e 10 VersAG Artikel 31, 5 und Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1h 11 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.j 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 19 Geschäftsbetriebs der Aspecta zu gewährleisten. Mit welchen Massnahmen die Aspecta ihrer Verantwortlichkeit in dieser Hinsicht nachkommt, wird in der Leitlinie Risikomanagement dargestellt.12 In den Verantwortungsbereich des VMAO fällt die Festlegung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit (vgl. nachstehendes Kapitel „4.1.5 Risikostrategie und Risikotragfähigkeit“). Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der Aspecta sind sich ihrer nicht-delegierbaren Verantwortung für die Gewährleistung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems bewusst. Die Geschäftsleitung der Aspecta ist vollumfänglich in den Risikomanagementprozess und den ORSA-Prozess eingebunden und hat dort eine aktive Rolle inne. Relevante Informationen und Entscheidungsvorlagen werden dem Verwaltungsrat vorgelegt, so dass auch dieser seiner Verantwortung vollumfänglich nachkommen kann. Das VMAO steht in regelmässiger Interaktion mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen und fordert bei Bedarf proaktiv Informationen von den Inhabern der Schlüsselfunktionen ein; ferner hat die Aspecta für die Inhaber aller Schlüsselfunktionen eine direkte fakultative Berichtslinie zur Geschäftsleitung und zum Verwaltungsrat implementiert. 4.1.5 Risikostrategie und Risikotragfähigkeit Mit der Formulierung ihrer Risikostrategie zielt die Aspecta darauf ab, die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikoposition der Gesellschaft zu beschreiben. Die Risikostrategie der Aspecta reflektiert die aus ihrer Geschäftsstrategie resultierenden Risiken. Die Risikostrategie beschreibt dabei folgende Punkte: - - - Risikoarten: o Welche Risiken sollen überhaupt eingegangen werden? o z.B. versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken, operationelle Risiken Risikoherkunft: o Woher stammt das Risiko? o z.B. geografisch, nach Sparten, nach Gefahren Zeithorizont der Risiken: Welche Risiken in welcher Zeitperiode sollen mit den vorhandenen Eigenmitteln zur Risikodeckung bewältigt werden? - Risikotragfähigkeit: Wieviel Risiko kann die Aspecta eingehen? - Risikoappetit: Wieviel Risiko will die Aspecta eingehen? - Risikotoleranz: - o Welche Höhe des Risikos wird gewählt? o z.B. Limite, Rückversicherung Wesentlichkeitskonzept: Festlegung der Kriterien, die eine relative Einordnung der Risiken hinsichtlich ihrer Bedeutung für eine potentiell negative Zielabweichung ermöglichen 12 Vgl. Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 41, 4 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 20 Das Risikotragfähigkeitskonzept (RTK) der Aspecta legt auf Basis des unternehmensindividuellen Gesamtrisikos dar, wie viel Risikodeckungspotential (zugelassene Eigenmittel, die Anforderungen sind in der internen Leitlinie Kapitalmanagement geregelt) insgesamt zur Verfügung steht und wie viel davon zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verwendet werden soll. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanforderungen bildet dabei die absolute Untergrenze bei der Festlegung der Schranken für die Risikotragfähigkeit. Dabei wird auch überprüft, ob die aufsichtsrechtlich geforderte Kapitalausstattung ausreichend ist, um dem aktuellen Gesamtrisiko und den strategischen Zielen der Gesellschaft gerecht zu werden. Eine ausreichende Risikotragfähigkeit beschreibt im engeren Sinne somit die Fähigkeit der Aspecta, Verluste aus identifizierten Risiken zu absorbieren, ohne dass daraus eine Gefahr für die Existenz der Gesellschaft oder für ihre Leistungserbringung gegenüber Anspruchsberechtigten entsteht. Im weiteren Sinne werden aber auch die strategischen Ziele der Aspecta, die Bewertung durch Dritte (z.B. Reputation bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)) oder Rechnungslegungszwecke in die Überlegungen zur Risikotragfähigkeit einbezogen. Für das RTK sind zuerst das Gesamtrisikoprofil und die zugehörige regulatorische Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) zu bestimmen. Dieser Solvenzkapitalanforderung wird dann das Risikodeckungspotential gegenübergestellt. Ist das Risikodeckungspotential mindestens so gross wie das unternehmensindividuelle Gesamtrisiko, dann ist die Risikotragfähigkeit nach aufsichtsrechtlichem Standard gegeben. Es wird aber in der Regel nicht das gesamte Risikodeckungspotential zur Risikodeckung eingesetzt. Vielmehr werden Teile davon für andere Zwecke verwendet, z.B. für Investitionszwecke oder im Rahmen des Verzichts auf Rückversicherungsdeckung. Daher ist vom VMAO das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotential ebenfalls festzulegen. Für die interne Beurteilung der Risikotragfähigkeit ist ferner prüfen, ob der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta ggfls. von der aufsichtsrechtlich geforderten Solvenzkapitalanforderung abweicht. Die Gegenüberstellung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs und des Risikodeckungspotentials ergibt die Risikotragfähigkeit für interne Steuerungszwecke. Der Risikoappetit gibt an, welches Mass an Risiko ein Unternehmen eingehen will. Er lässt sich als Vielfaches der Solvenzkapitalquote darstellen. Das VMAO der Aspecta hat das strategische Ziel definiert, auf eine höhere Solvenzkapitalquote (SCR-Quote)13 als das aufsichtsrechtliche Minimum von 100% abzuzielen. Daraus leitet sich ein unternehmensintern gesetztes Risikotragfähigkeitsziel ab, welches bei etwaigen Verschlechterungen der Solvabilität dazu dient, rechtzeitig Massnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten. Die Risikotoleranz drückt das maximal tolerierbare Mass an Risiko aus. Bei deren Überschreitung ist das Risiko umgehend zu verringern. Wurde beispielsweise ein Risikoappetit von 150% gewählt, so ist es unmöglich, die Gesellschaft so zu steuern, dass zu jedem Zeitpunkt das zur Verfügung stehende Kapital (Eigenmittel) zu einer Solvenzkapitalquote von genau 150% führt. Die Unternehmensführung muss also mit gewissen Schwankungen um das angestrebte Risikoausmass leben. Um diese Schwankungen operativ zu steuern, definiert die Aspecta in ihrer Risikostrategie eine Risikotoleranz. Dieser Risikotoleranzwert lässt ein höheres Risiko zu, bspw. durch Festlegung der Risikotoleranz auf 130% Solvenzkapitalquote. Die Differenz zwischen Risikoappetit und Risikotoleranz lässt sich als Risikopuffer verstehen; anhand der vorstehenden Beispielwerte würde dieser Puffer 20% betragen. Je grösser dieser Risikopuffer ist, desto 13 Die Kennzahl „SCR-Quote“ bzw. Solvenzkapitalquote ist der Quotient aus regulatorischen Eigenmitteln (Own Funds) und SCR. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 21 seltener müssen im Falle steigender oder sich realisierender Risiken sofortige Gegenmassnahmen ergriffen werden, zumal diese zum Teil kostenträchtig sind. Zum Begriff der Wesentlichkeit: - Alle identifizierten Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können, sind als wesentlich einzustufen. Dabei sind grundsätzlich jene Risiken wesentlich, welche sich aus dem Geschäftsmodell der Aspecta ergeben und sich gleichzeitig negativ auf die (finanzielle) Zielerreichung auswirken können. Folglich sind durch das VMAO zunächst Kriterien festzulegen, die eine relative Einordnung der Risiken hinsichtlich ihrer Bedeutung für eine potentiell negative Zielabweichung ermöglichen – mit anderen Worten ist eine Skalierung der Risiken entsprechend ihres jeweiligen Verlustpotentials sicherzustellen. Die Bestimmung der Wesentlichkeit stellt ein Ergebnis der Risikoidentifikation und der Risikoanalyse und -bewertung auf Basis einer unternehmensindividuellen Skalierung dar, welche vom VMAO der Aspecta definiert und in der Risikostrategie festgehalten wird. Grundsätzlich sind in die Betrachtung die bilanziellen wie auch die ausserbilanziellen Auswirkungen im Falle einer adversen Risikoentwicklung in Bezug auf die festgelegten Ziele einzubeziehen. - Aber auch alle anderen für das System of Governance und Risikomanagement relevante Materialitäts- und Wesentlichkeitsgrenzen werden in der Risikostrategie schriftlich vom VMAO verankert, zum Beispiel bezüglich wesentlicher Einzelentscheidungen, wesentlicher Prozesse, Liquiditätsbedeckungsquote etc. Damit bildet die Risikostrategie (mit Risikoappetit, Risikotragfähigkeit und Risikotoleranz) die Basis für die operative Risikosteuerung der Aspecta. Die Risikostrategie wird mindestens einmal im Geschäftsjahr durch die Geschäftsleitung überprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet. Bei geplanten Zukäufen von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen ist die Risikostrategie zu überprüfen und anzupassen, um deren Angemessenheit laufend zu gewährleisten. Die entsprechenden Dokumentationen zur Risikostrategie werden nachgehalten. 4.1.6 Aufbau- und Ablauforganisation Die Aspecta hat mit ihrer Aufbau- und Ablauforganisation eine transparenten Organisationsstruktur mit einer klaren Zuweisung und einer angemessenen Trennung der Zuständigkeiten geschaffen14 und gewährleistet so eine wirksame Zusammenarbeit, interne Berichterstattung und Weitergabe von Informationen auf allen relevanten Ebenen des Unternehmens15. Insbesondere stellt das VMAO das Vorhandensein klarer Berichtslinien sicher16. Dies gewährleistet die unmittelbare Weitergabe von Informationen an alle Personen, die sie benötigen – und zwar auf eine Art und Weise, die es ihnen ermöglicht, die Bedeutung der Informationen im Hinblick auf ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zu erkennen. Aber auch die Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung wirksamer Entscheidungsprozesse17 innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation sind 14 Vgl. VersAG, Artikel 31, 2 15 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.a 16 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1 k 17 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1.b 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 22 bei der Aspecta ein wichtiges Element, um eine optimale Unternehmenssteuerung zur Erreichung der strategischen Ziele der Aspecta zu gewährleisten. Zu den entsprechenden Dokumentationsanforderungen erlässt die Geschäftsleitung der Aspecta Weisungen. Mit dem in diesem Kapitel beschriebenen Anforderungskatalog definiert die Aspecta den Rahmen für ihre Organisation. Dieser organisatorische Rahmen wird regelmässig vom Inhaber der Schlüsselfunktion Interne Revision in seiner Gänze auf Angemessenheit überprüft. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance prüft im Rahmen des internen Kontrollsystems mindestens einmal jährlich die wesentlichen Kernprozesse der Aspecta und die darin jeweils implementierten Kontrollen. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik hat die Aufgabe, die Prozesse der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu überprüfen. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement überprüft insbesondere das Risikomanagementsystem der Aspecta, er gibt im Rahmen seines jährlichen Berichtes aber auch eine Stellungnahme zur Aufbau- und Ablauforganisation der Aspecta unter Risikomanagementgesichtspunkten ab. Die Ablauf- und Aufbauorganisation der Aspecta wird bei Bedarf an sich ändernde Grundbedingungen angepasst. Anpassungsbedarf kann beispielsweise aus der Übernahme zusätzlicher Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen, personellen Veränderungen oder Änderungen in der ITSystemlandschaft resultieren. Aufgrund der Unternehmensgrösse kommt es bei der Aspecta vor, dass einer Einzelperson (oder organisatorischen Einheit) mehrere Aufgaben zugewiesen werden – eine personelle Funktionstrennung18 ist ggfls. nicht immer möglich. Kommt dies vor, achtet die Aspecta strikt auf die Vermeidung von Interessenkonflikten19. Bei organisatorischen oder personellen Veränderungen ermittelt die Geschäftsleitung der Aspecta zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Compliance potenzielle Quellen von Interessenkonflikten20. Mittels geeigneter flankierender Massnahmen wird auf diese Weise sichergestellt, dass der betreffende Funktionsinhaber eine bestimmte Funktion auf verlässliche, redliche und objektive Weise ausüben kann.21 Diese flankierenden Massnahmen sind in der jeweiligen Abteilung zu dokumentieren. Deren Wirksamkeit wird mindestens einmal jährlich von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Internen Revision überprüft. Flankierende Massnahmen bei der Aspecta sind beispielsweise die Verlagerung von wichtigen Entscheidungen in Gremien, die klare personelle Trennung von Zuständigkeiten bei kritischen Prozessschritten (z.B. Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und deren Beurteilung durch den Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik), die Errichtung entsprechender Berichtslinien oder auch verschärfte Dokumentationsanforderungen. Materiell bedeutende Entscheidungen werden bei der Aspecta nie von einer einzigen Person getroffen. Die Zeichnungsrechte der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung sind so ausgestaltet, dass grössere Aufwendungen nur gemeinsam beschlossen werden können. Prozessual wird das Vier- (oder Mehr-)Augen-Prinzip konsequent umgesetzt. 18 Funktionstrennung bezeichnet eine Verteilung von Tätigkeiten auf mehrere Personen mit dem Ziel, einen Kontrolleffekt zu erzeugen. 19 Interessenkonflikte können grundsätzlich immer dann entstehen, wenn verschiedene Aufgaben auf eine Person konzentriert sind. 20 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 5 21 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1g 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 23 Besonderen Fokus legt die Aspecta auf die klare Trennung von Zuständigkeiten für den Aufbau von Risikopositionen und auf die Überprüfung dieser Positionen. Dies betrifft bei der Aspecta insbesondere die Bereiche (nicht abschliessende Liste): 1. Übernahme zusätzlicher Lebensversicherungsgesellschaften oder -bestände: Im Rahmen der Due Diligence-Prüfungen zieht die Aspecta entsprechend qualifizierte, interne oder externe Berater hinzu, um die Auswirkungen eines möglichen Zukaufs von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen auf das Risikoprofil der Aspecta zu beurteilen. Bei einer konkreten Kaufentscheidung werden die Inhaber der Schlüsselfunktionen umgehend informiert, sobald die relevanten Informationen zur Risikobeurteilung vollumfänglich zur Verfügung stehen. Die Übernahme zusätzlicher Lebensversicherungsgesellschaften oder -bestände macht ggfls. eine Überprüfung und Anpassung der Risikostrategie und des Risikomanagements erforderlich, insbesondere bestimmt das VMAO der Aspecta die Risikoverantwortlichen („Risiko-Controller“)22, für sich ggfls. aus Zukäufen ergebende risikobehaftete Prozesse. So gewährleistet die Aspecta, dass die (risiko-) strategischen Ziele, welche mit dem Kauf von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen gesetzt wurden, überprüft werden, operationelle Risiken, welche sich aus möglichen Integrationsoder Migrationsprozessen ergeben können, vermieden werden und die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft innerhalb des gesetzten Rahmens vollumfänglich erhalten bleibt. 2. Personalunion Verantwortlicher Aktuar und Versicherungsmathematische Schlüsselfunktion: Bei der Aspecta ist der Verantwortliche Aktuar zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugleich Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik. In den Prozessen innerhalb des Aktuariats, welche zum Aufbau von Risikopositionen führen können, wird daher auf eine klare personelle Trennung von Zuständigkeiten für den Aufbau besagter Risikopositionen und deren Überprüfung geachtet – die einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der involvierten Personen werden in Prozessbeschreibungen klar geregelt. Des Weiteren werden entsprechende Kontrollen gemäss dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, welche von weiteren Aktuaren der Aspecta durchgeführt und dokumentiert werden. Zusätzlich werden Entscheidungen zur Überschussdeklaration, zur Reservierung (bspw. Höhe der Deckungsrückstellung) und zur Rückversicherung von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat verantwortet. 3. Deklaration der Überschussbeteiligung: Die Geschäftsleitung beschliesst unter Berücksichtigung des Vorschlages des Verantwortlichen Aktuars die Höhe der Überschussbeteiligung. Sollte die Entscheidung aus Sicht des Verantwortlichen Aktuars nicht angemessen sein, so besteht ein Eskalationsprozess zum Verwaltungsrat. Generell wird aber jede Überschussdeklaration nach Beschlussfassung der Geschäftsleitung dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. 4. Reservierung: a. Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung im Rahmen von Solvency II: in der Leitlinie Versicherungsmathematik sind die Regelungen zur Trennung von Risikonahme und Risikobeurteilung im Prozess der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen dargestellt. 22 Die Risikoverantwortlichen („Risiko-Controller“) sind für die Steuerung (Durchführung von Risikosteuerungsmassnahmen) sowie für die Überwachung bestimmter Risiken oder Risikotreiber verantwortlich. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 24 b. Die Rückstellungsberechnung für die Bilanzierung gemäss Liechtensteinischem Rechnungslegungsstandard erfolgt gemäss der in den technischen Geschäftsplänen festgelegten Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung allenfalls erforderlicher Nachreservierungen. Der Verantwortliche Aktuar der Aspecta überprüft regelmässig die Angemessenheit der Rückstellungen. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass eine Nachreservierung notwendig ist, so wird sein Vorschlag in der Geschäftsleitung besprochen. Sollte die Geschäftsleitung dem Votum des Verantwortlichen Aktuars nicht folgen, so steht diesem eine Eskalationsmöglichkeit zum Verwaltungsrat offen. 5. Rückversicherung: Die Rückversicherungspolitik wird bei der Aspecta von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat gesamthaft verantwortet. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik, welcher gegenwärtig in den Strukturen der Gesellschaft zugleich auch Mitglied der Geschäftsleitung der Aspecta und Leiter der Abteilung Aktuariat ist, die Rückversicherungspolitik der Aspecta unabhängig von Interessenkonflikten gemäss den Prinzipien der Funktionstrennung beurteilen kann. Das Vorgehen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bezüglich des Rückversicherungsprogramms wird in der Leitlinie Risikomanagement und in der Leitlinie Versicherungsmathematik konkret beschrieben. 6. Zeichnungspolitik: Da sich die Aspecta derzeit im Run-Off befindet, ist dieses Thema für die Gesellschaft gegenwärtig nicht relevant23. Sollte sich die Aspecta entscheiden, wieder Neugeschäft zu zeichnen, so sind rechtzeitig eine Zeichnungspolitik zu definieren, sofern und soweit nötig flankierende Massnahmen zu implementieren und die relevanten Leitlinien entsprechend anzupassen. 7. Leistungsbearbeitung: Der Prozess der Leistungsbearbeitung wird von der Abteilung „Kundenservice“ der Aspecta verantwortet. Die Aspecta stellt mit klaren Prozessbeschreibungen und Regelungen zu Verantwortlichkeiten sowie der strikten Einhaltung des Vier- (bzw. Mehr-) Augen-Prinzips sicher, dass auch in diesem Bereich eine ausreichende Risikokontrolle stattfindet. 8. Kapitalanlagemanagement und Asset-Liability-Management (ALM): Die Leitlinie Kapitalmanagement soll sicherstellen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft jederzeit ausreicht, um allen Leistungsverpflichtungen gegenüber ihren Stakeholdern nachkommen zu können. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass die Aspecta stets die an sie gestellten Solvenzkapitalanforderungen vollumfänglich erfüllen kann. Die Leitlinie wird ergänzt durch das Anlagereglement, welches die Grundsätze, die Richtlinien, die Aufgaben und die Kompetenzen regelt, die bei der Verwaltung der Vermögenswerte der Aspecta zu beachten und einzuhalten sind. Ferner werden in der Leitlinie Risikomanagement die Anforderungen an das Asset-LiabilityManagement der Aspecta festgehalten. Da die konkrete Anlage von Kapital mit Risiken behaftet sein oder Auswirkungen auf die Solvenzsituation haben kann, erfolgt die Entscheidung über neue Kapitalanlagen der Aspecta gremial im Anlageausschuss. Bei der Durchführung von Investitionsentscheidungen wird ein stringentes Vier-Augen-Prinzip angewendet. Konkret sind die mit der Umsetzung von Investitionsentscheidungen verbundenen Vorbereitungshandlungen des für 23 Anmerkung: Bei Prämiensummenerhöhungen finden grundsätzlich immer Risikoprüfungen beim Rückversicherer statt: Das aufgrund von Prämiensummenerhöhungen bei der Aspecta nach Rückversicherung verbleibende Risiko ist unwesentlich. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 25 die Kapitalanlage zuständigen Geschäftsleitungsmitglieds durch den Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement detailliert zu überprüfen. 9. Outsourcing: Mit der Outsourcing-Leitlinie stellt die Aspecta sicher, dass die Auslagerung wichtiger bzw. kritischer betrieblicher Funktionen oder Tätigkeiten im Rahmen ihrer Anforderungen an das Governance-System erfolgt. Das Ergebnis der Due Diligence – der eingehenden Überprüfung potentieller Dienstleistungspartner vor Vertragsabschluss – und der zugehörige Entwurf des Outsourcing-Vertrages sind jeweils der Geschäftsleitung vorzulegen. OutsourcingVerträge sind von der Geschäftsleitung vor Unterzeichnung zu genehmigen. Ebenso werden die Ergebnisberichte der Outsourcing-Manager im Rahmen der mindestens alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Geschäftsleitung vorgelegt. 10. IT-Systeme: Bei dem Kauf neuer Software oder IT-Systeme werden vom Antragssteller Entscheidungsgrundlagen vorbereitet und der Geschäftsleitung vorgelegt. Über den Kauf findet letztlich eine gremiale Beschlussfassung in der Geschäftsleitung oder – bei entsprechend hohen Investitionsvolumina – im Verwaltungsrat statt. 4.1.7 Wesentliche Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen des Governance-Systems der Aspecta. Das Leitlinien-Konzept wurde grundlegend überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Die Operationalisierung des System of Governance schreitet planmässig voran. 4.1.8 Struktur des VMAO Der Verwaltungsrat der Aspecta Assurance International AG besteht aus folgenden 6 Personen: - Herr Martin Vogl (Hauptamtlicher Präsident des Verwaltungsrates; 15 Jahre Branchenerfahrung, davon 12 Jahre in Leitungsfunktionen); bis 11.11.2016: Herr Armin Holzmüller (Präsident des Verwaltungsrates, Delegierter des Verwaltungsrates, Mitglied der Geschäftsleitung) - Herr Gerd Schmidt (Stellvertretender Verwaltungsratspräsident) - Herr Jens Blohm (Mitglied des Verwaltungsrates, Managing Director der Hannover Rück SE, Hannover) - Herr Klaus Mutschler (Mitglied des Verwaltungsrates; Unternehmer) - Herr Manuel Wyss (Mitglied des Verwaltungsrates, CFO der Mutschler Gruppe, Zürich) - Herr Dr. Markus Bill (Mitglied des Verwaltungsrates; Rechtsanwalt) Der Verwaltungsrat der Aspecta tritt mindestens drei Mal pro Jahr zu Verwaltungsratssitzungen zusammen, die aufwändig vor- und nachbereitet werden. Der Verwaltungsrat der Aspecta hat die Verantwortung für das operative Gesellschaft an die vierköpfige Geschäftsleitung der Aspecta übergeben und den nachfolgend dargestellten Geschäftsverteilungsplan beschlossen: 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 26 *bis 30.09.2016: Ulrike Holzmüller-Weber Die Geschäftsleitung hält monatlich Geschäftsleitungssitzungen ab, die protokolliert werden. Das VMAO als Gesamtheit verantwortet das System of Governance der Aspecta 4.1.9 Vergütungspolitik Für Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die mit Zeiterfassungssystem arbeiten, basiert die Vergütung bei der Aspecta Assurance International AG auf zwei Komponenten. Einerseits auf einem mit jeder Mitarbeiterin / jedem Mitarbeiter je nach Fähigkeiten, Ausbildung, Berufserfahrung etc. individuell vereinbarten Bruttogehalt und andererseits auf einem zusätzlichen Bonus, der als Prozentsatz des Grundgehaltes definiert ist. Dem Bonus liegen individuelle, jeweils zwischen den Mitarbeitern und ihren jeweiligen direkten Vorgesetzten abgeschlossene Zielvereinbarungen zugrunde, die ausschliesslich auf die individuelle Leistung des jeweiligen Mitarbeiters abstellen und betriebliche Komponenten wie Jahresergebnis, Rohertrag o.ä. als Bezugsgrössen bewusst ausblenden. Die Geschäftsleitung legt in der ersten Sitzung eines jeden Geschäftsjahres einen „Bonustopf“ fest, der auch vollumfänglich zur Auszahlung kommt. Darüber hinaus legt die Geschäftsleitung einen „durchschnittlichen“ Bonus sowie einen „Maximalbonus“ fest der einem Mitarbeiter höchstens zuerkannt werden darf. Im Geschäftsjahr 2016 lag der „Durchschnittsbonus“ – der auch vorgibt, mit welcher Gesamtsumme der „Bonustopf“ dotiert wird – bei 10% des Brutto-Grundlohnes, als Maximalbonus wurden für 2016 15% des Brutto-Grundlohnes vorgegeben. Für Abteilungsleiter, Fachspezialisten und sonstige Mitarbeiter, die nicht mit dem Zeiterfassungssystem arbeiten (und bei denen Überstunden somit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können), besteht die Vergütung ebenfalls aus einem je nach Fähigkeiten, Ausbildung, Berufserfahrung etc. individuell vereinbarten 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 27 Bruttogehalt sowie einem zusätzlichen Bonus, der als Prozentsatz des Grundgehaltes definiert ist. Im Unterschied zu den Mitarbeitern, die das Zeiterfassungssystem nutzen, wird die maximale Bonussumme dieser Mitarbeitergruppe individuell festgelegt und ergibt sich nicht aus dem vorstehend erläuterten „Bonustopf“. Auch für diese Bonifizierungen werden Zielvereinbarungen abgeschlosssen, die ebenfalls ausschliesslich auf individuelle Ziele der / des betreffenden Mitarbeiterin / Mitarbeiters abstellen und betriebliche Komponenten ausblenden. Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder erfolgt weit überwiegend auf Festgehaltsbasis. Lediglich eines der vier Geschäftsleitungsmitglieder erhält über die vereinbarte Brutto-Grundlohnsumme hinaus einen ebenfalls ausschliesslich von seiner individuellen Leistung abhängigen Bonus. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist wie folgt geregelt: Zwei Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine jährliche Entschädigung i. H. v. CHF 20‘000. Drei Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine Kompensation für ihre Tätigkeit. Der Verwaltungsratspräsident ist bei einer Schwestergesellschaft der Aspecta festangestellt und erhält dort neben seinem Grundgehalt auch eine leistungsabhängige Bonifizierung. 4.1.10 Wesentliche Transaktionen Im Geschäftsjahr 2016 hat die Aspecta Assurance International AG folgende wesentliche Transaktionen getätigt - Per 01.01.2016 Verschmelzung der ehemaligen UNIQA Lebensversicherung AG auf die Aspecta Assurance International AG - Auflösung des dem Deckungsstock der vormaligen UNIQA Lebensversicherung Aktiengesellschaft zuzurechnenden Anleiheportfolios in einem Volumen von rund 33,7 Mio. CHF zur Optimierung der Finanzanlagen im November 2016: - Investition von 22 Mio. EUR aus dem Deckungsstock der Garantiepolicen der vormaligen UNIQA Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Lebensversicherungspolicen der Sparkassen-Versicherung AG, Wien, im November 2016 (Garantiezins 0,9% p.a.; erwartete Überschussbeteiligung: bis zu 1% p.a.) - Dividendenzahlung in einer Höhe von insgesamt 16,0 Mio. CHF an die Inlife Holding (Liechtenstein) AG 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 28 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit Eine bedeutende Rolle im Governance System der GESELLSCHAFT nehmen die Mandatsträger, die Inhaber von Schlüsselfunktionen und alle Mitarbeitern der Gesellschaft ein. Ihre fachliche Qualifikation („Fitness“) und ihre persönliche Integrität („Propriety“) sind elementare Voraussetzungen für einen professionellen Geschäftsbetrieb und haben für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die detaillierten Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter hat die Gesellschaft in der Leitlinie Fit & Proper – Leitlinie geregelt. Diese Leitlinie unterstützt die Zielsetzung der Gesellschaft, ihre Leistungsfähigkeit gegenüber ihren Stakeholdern, v. a. gegenüber ihren Versicherungsnehmern und anderen Leistungsberechtigten wie Begünstigten, Hinterbliebenen und Pfandgläubigern, aber auch gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertriebs- und Dienstleistungspartnern sowie ihren Eigentümern nachhaltig zu gewährleisten. Gemäss der Leitlinie werden folgende Anforderungen stellt: 4.2.1 Kriterien für die fachliche Qualifikation Laut den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft hinsichtlich der „Fitness“24 sicherzustellen, „dass Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, fachlich qualifiziert sind, damit das Unternehmen in professioneller Weise geleitet und überwacht wird.“ 4.2.1.1 Leitungsorgane und Schlüsselfunktionsinhaber Für die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die Inhaber von Schlüsselfunktionen gelten aufgrund ihrer Verantwortung für die Leitung und Überwachung der Gesellschaft spezifische Anforderungen in Bezug auf ihre fachlichen Kompetenzen und ihre persönliche Zuverlässigkeit und Integrität. Diese Anforderungen sollen gewährleisten, dass auf Basis eines grundlegenden Verständnisses für die Geschäftstätigkeit, die Risiken und die Governance-Struktur der Gesellschaft sowie in Kenntnis der regulatorischen Rahmenbedingungen kompetente und professionelle Entscheidungen seitens der Führung der Gesellschaft getroffen werden. In die nachfolgende Definition der erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen („Fitness“) von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie der Inhaber von Schlüsselfunktionen sind bei der Gesellschaft das konkrete Geschäftsmodell, die laufende Geschäftstätigkeit sowie die Risikostruktur der Gesellschaft in angemessener Weise eingeflossen. Dabei wird die Gesellschaft die Beurteilung der fachlichen Qualifikationen der Angehörigen dieses Personenkreises stets im Rahmen einer Gesamtschau der nachfolgend dargelegten Beurteilungskriterien im Sinne eines flexiblen Beurteilungsansatzes sowie nach Massgabe des konkreten Aufgabengebiets und der Ressortverteilung vornehmen. 4.2.1.2 Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Gesellschaft Der Verwaltungsrat wie auch die Geschäftsleitung der Gesellschaft agieren als Kollegialgremien, die insbesondere durch die Vielfalt der Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen ihrer Mitglieder in die Gesellschaft hineinwirken. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung müssen also in der gesamthaften Würdigung der Fähigkeiten und Qualifikationen all ihrer jeweiligen Mitglieder hinreichend für die Erfüllung ihrer 24 „Fitness“ bedeutet im Kontext der vorliegenden Leitlinie die fachliche Eignung (definiert durch Ausbildung, Arbeitserfahrung und Fortbildung). 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 29 statutarisch, gesetzlich und regulatorisch vorgegebenen Aufgaben geeignet sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass einzelne Mitglieder mit ausgeprägten Kenntnissen in bestimmten Bereichen weniger ausgeprägte Kenntnisse anderer Mitglieder substituieren können. Im Einzelnen setzt die Gesellschaft folgende Qualifikationen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrates und ihrer Geschäftsleitung voraus: Verwaltungsratsmitglieder Anforderungen an die Ausbildung - Erfolgreiche Absolvierung Geschäftsleitungsmitglieder facheinschlägiger Studiengänge (wirtschafts- oder rechtswissen- schaftliches bzw. mathematisches (Fach-)Hochschulstudium) und/oder - Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und/oder - Erfolgreiche Teilnahme an externen oder internen Schulungen und/oder entsprechenden Aus- und Weiterbildungskursen und -programmen Anforderungen an die Berufserfahrung - Zumindest fünfjährige Tätigkeit, - Mindestens dreijährige einschlägige Berufs- insbesondere in der Unternehmensführung, erfahrung (insbesondere, aber nicht ausschliesslich in Aufsichts- und Kontrollfunktionen, oder in Führungserfahrung) speziellen fachlichen Funktionen. (Abteilungsleitung o. ä.) oder Fachexperte in einem - Eine (Vor-)Tätigkeit in anderen Bereichen als Führungskraft Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche. kann die erforderliche Erfahrung begründen, - Mindestens ein Geschäftsleitungsmitglied muss über wenn sie über einen längeren Zeitraum Leitungsbefugnis gemäss Art. 4, Ziffer 1), VersAV ausgeübt wurde sowie maßgeblich auf verfügen. wirtschaftliche und rechtliche Frage- stellungen ausgerichtet war. - Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss über Leitungsbefugnis gemäss Art. 4, Ziffer 1), VersAV verfügen. Vertiefte Kenntnisse in - Versicherungs- und Finanzmärkte folgenden Bereichen (jeweils als Gremium) - Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell der Gesellschaft - Governance-System der Gesellschaft - Finanzanalyse und versicherungsmathematische Analyse - Regulatorischer Rahmen und regulatorische Anforderungen Abbildung 3: Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 30 Zusätzliche Anforderung an den Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung müssen das liechtensteinische Landesbürgerrecht oder das Staatsbürgerrecht eines anderen EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen oder aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen solchen Personen gleichgestellt sein. Im Falle eines Nichtzutreffens bei einem Mitglied der Geschäftsleitung ist bei der FMA eine Ausnahme zu beantragen. 4.2.1.3 Inhaber von Schlüsselfunktionen Gemäss EIOPA-Vorgabe hat die Gesellschaft die vier betrieblichen Funktionen Risikomanagement, Versicherungsmathematik, Compliance und Interne Revision als Schlüsselfunktionen definiert. Im Folgenden werden für diese vier Schlüsselfunktionen diejenigen Kriterien und Anforderungen definiert, welche die Gesellschaft zur Feststellung der Eignung der Inhaber dieser Schlüsselfunktionen sowohl bei deren Einstellung als auch im Prozess der laufenden Eignungsprüfung anwendet. Allerdings ist auch hierbei jeweils auf die Gesamtbeurteilung des jeweiligen Bewerbers für die bzw. Inhabers der betreffende(n) Schlüsselfunktion abzustellen. Ein mechanisches „Abhaken“ der nachstehend genannten Einzelkriterien sehen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Gesellschaft in diesem Kontext nicht als zielführendes Vorgehen an. Die Eignungsbeurteilung eines Bewerbers für eine bzw. des Inhabers einer der vorgenannten Schlüsselfunktionen ist mithin im Rahmen einer Gesamtschau der jeweiligen Einzelkriterien im Rahmen eines flexiblen Bewertungsansatzes vorzunehmen. Interne Compliance- Risikomanagement- Versicherungsm. Revisionsfunktion Funktion Funktion Funktion Anforderungen an die - Erfolgreiche Absolvierung einschlägiger Studiengänge (wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches bzw. Ausbildung mathematisches (Fach-)Hochschulstudium) und/oder - Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und/oder - Erfolgreiche Teilnahme an externen oder internen Schulungen und/oder entsprechenden Aus- und Weiterbildungskursen und -programmen Anforderungen an die - Mindestens Berufserfahrung dreijährige einschlägige Berufserfahrung (insbesondere, aber nicht ausschliesslich Führungserfahrung) als Führungskraft (Abteilungsleitung o. ä.) oder Fachexperte in einem Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche - angemessene theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung hinsichtlich der Geschäftstätigkeit von Lebensversicherungsunternehmen 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 31 Kenntnisse Interne Compliance- Risikomanagement- Versicherungsm. Revisionsfunktion Funktion Funktion Funktion - Kenntnis der geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Liechtensteinische und gesetzlicher / möglichst auch für die Schweizerische Versicherungswirtschaft (v. a. des Liechtensteinischen VersAG und der aufsichtsrechtlicher / Liechtensteinischen statutarischer Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) etc.). VersAV, des Liechtensteinischen und des Schweizerischen Grundlagen - Kenntnis der Solvency II-Rahmenrichtlinie, der EIOPA-Leitlinien zu Solvency II und der betreffenden lokalen Umsetzungsgesetze und -verordnungen in Liechtenstein sowie Kenntnis der EIOPA-Leitlinien zum Governance-System - Kenntnis der Leitlinien der Gesellschaft zum Governance System Grundkenntnisse im - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Bereich Unternehmensorganisation und Governance - IT-/EDV-Organisation und der im Lebensversicherungsbereich üblicherweise verwendeten IT-Systeme (Policenverwaltung, Provisionierung, In-/Exkasso etc.) - Grundzüge der Unternehmensführung - Lebensversicherungstypische Risikomanagementverfahren und -methoden - Erstellungsprozesse, Systematiken und Funktionsweisen von versicherungsinternen Regelwerken (Satzung sowie Organisations- und Geschäftsreglemente, interne Reglemente, Leitlinien) Versicherungs- - Antrags- und Vertragswesen spezifische Grundkenntnisse - Vertriebs- und Provisionierungswesen - Rechnungswesen - Rückversicherungswesen - Leistungsfallbearbeitung - Interpretation versicherungsspezifischer Kennzahlen und Multiples Persönliche - Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte und Informationen Fähigkeiten - Fähigkeit zur angemessenen schriftlichen und mündlichen Kommunikation - Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 32 Spezifische Interne Compliance- Risikomanagement- Versicherungsm. Revisionsfunktion Funktion Funktion Funktion - theoretische Kenntnisse - Kenntnis des Sorgfalts- - Kenntnisse in Finanz- - Detailkenntnis Anforderungen an und praktische pflichtrechts den Inhaber der Erfahrung in Bezug auf betreffenden internen jeweiligen Schlüssel- (Innen-) Revisions- bzw. Reglements der funktion Prüfungstätigkeiten von Gesellschaft Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich rungen des der an Anfordedas Be- Überzeugungskraft und schwerdemanagement Durchsetzungs- von vermögen unternehmen und des - Fähigkeit, auch unbequeme Fragen in professioneller Art zu - Grundkenntnisse in den Bereichen Risikomanagement, Versicherungs- internen Reglements und und versicherungsspezifi- mathematischer schen zepte und Methoden Risikoarten, und -berechnungsmethoden, im Bereich Ratingprozesse und Bonitätsbeurteilungen sowie im und -kumulierung gängiger und -management-methoden Organisationsstrukturen - Hohe Affinität zu der Aufsichts-behörden quantitativen Methoden und („Zahlenverständnis“) des Kon- - Detailkenntnisse im Rechnungswesen und der Bilanzanalyse im Rückversicherungswesen - Detaillierte Kenntnis der Risikoerfassungsder versicherungs- - Detailkenntnisse Bereich Risikoentstehung der - Kenntnis Gesellschaft - Kenntnis stellen Compliance Versicherungs- betreffenden mathematik, in lebens- -parametern - Kenntnis gesetzlichen - Verschwiegenheit, und finanz- aufsichtsrechtlichen Versicherungstarife der Gesellschaft (Haupt- und Nebentarife) betreffenden der Zeich- nungs- und Annahmerichtlinien - Aktuarielle erwünscht, Meldewesens und Ausbildung aber nicht zwingend erforderlich mathematik - Mitgliedschaft in einer Aktuarfachvereinigung erwünscht - Hohe Affinität zu quantitativen Methoden („Zahlenverständnis“) Abbildung 4: Qualifikationsanforderungen an die Inhaber von Schlüsselfunktionen bei der Gesellschaft 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 33 4.2.1.4 Sonstige Mitarbeiter Auch an die Qualifikation derjenigen Mitarbeiter, die nicht den Leitungsgremien der Gesellschaft angehören und keine Schlüsselfunktion(en) innehaben, stellt die Gesellschaft die folgenden Mindestanforderungen, von deren Erfüllung lediglich Auszubildende, Aushilfen, Praktikanten und Mitarbeiter mit Zeitverträgen, die für einen Zeitraum von sechs Monaten oder weniger abgeschlossen werden, ausgenommen sind: - Erfolgreiche Absolvierung der schulischen Laufbahn (Schweizerischen Handels- oder Fachmittelschulabschlüssen vergleichbare oder höhere Schulabschlüsse) - Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen (bevorzugt versicherungsspezifischen oder kaufmännischen) Berufsausbildung oder höherer (Aus)Bildungsabschluss - Grundkenntnisse im Lebensversicherungsbereich oder Bereitschaft, sich diese im Rahmen interner und externer Schulungen und Fortbildungsangebote anzueignen - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung, die von der Gesellschaft finanziell unterstützt wird und für die im Rahmen jährlich abzuschliessender mitarbeiterindividueller Bonusvereinbarungen entsprechende Weiterbildungsanreize gesetzt werden 4.2.2 Kriterien für die persönliche Zuverlässigkeit Neben der hinreichenden fachlichen Qualifikation („Fitness“) legt die Gesellschaft einen ebenso hohen Wert auf die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit („Propriety“) der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, der Inhaber von Schlüsselfunktionen sowie ihrer sonstigen Mitarbeiter und Stellenbewerber. Für den Nachweis der „Propriety“25 ist es erforderlich, „dass das Unternehmen bei der Bewertung der persönlichen Zuverlässigkeit einer Person auch eine Bewertung der Redlichkeit und finanziellen Solidität der betreffenden Person vornimmt, die sich auf relevante Anhaltspunkte hinsichtlich des Charakters, des persönlichen Verhaltens und des Geschäftsgebarens, einschliesslich strafrechtlicher, finanzieller und aufsichtsrechtlicher Aspekte stützt, unabhängig von der Rechtsordnung.“ Dabei geht die Gesellschaft bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit ihres Leitungspersonals, ihrer Schlüsselfunktionsinhaber und ihrer sonstigen Mitarbeiter davon aus, dass für alle genannten Personengruppen dieselben Massstäbe zu gelten haben. Denn das Ansehen und die Integrität der Personen, die für die Gesellschaft arbeiten und wirken, sollten in allen Fachbereichen und Tätigkeitsfeldern stets dasselbe angemessene Niveau haben. Für den Nachweis der „Propriety“ nimmt die Gesellschaft eine Bewertung der Integrität und der Solidität der finanziellen Verhältnisse der betreffenden Person vor. Diese Bewertung stützt sich auf relevante Anhaltspunkte hinsichtlich des Charakters, des persönlichen Verhaltens und des Geschäftsgebarens, einschliesslich strafrechtlicher, finanzieller und aufsichtsrechtlicher Aspekte. Um dies permanent zu gewährleisten, nimmt die Gesellschaft die „Propriety“-Bewertung bei der Einstellung von Mitarbeitern, im wiederkehrenden Turnus (d.h. alle 3 Jahre bei Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern sowie den Inhabern der Schlüsselfunktionen, nicht aber bei den sonstigen Mitarbeitern) und anlassbezogen vor. Eine anlassbezogene Eignungsbeurteilung wird vorgenommen, wenn Situationen auftreten, die Anlass zu einer Neubeurteilung der Erfüllung der Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche 25 „Propriety“ bedeutet im Kontext der vorliegenden Leitlinie die persönlich/charakterliche Eignung (definiert durch einen tadellosen Leumund und ein Leben in soliden finanziellen Verhältnissen). 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 34 Zuverlässigkeit der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder, der Inhaber von Schlüsselfunktionen und/oder sonstiger Mitarbeiter der Gesellschaft geben. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person das Risiko von Finanzdelikten (Geldwäscherei) erhöht. Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters/Stellenbewerbers können dabei aus folgenden drei Ursachenkomplexen herrühren: 4.2.2.1 Verwicklung eines Mitarbeiters/Stellenbewerbers in relevante strafbare Handlungen Als relevante strafbare Handlungen gelten alle Vergehen nach auf das Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäft anwendbaren Gesetzen oder nach Gesetzen über Wertpapiermärkte, Wertpapiere oder Zahlungsinstrumente, dazu zählen unter anderem auch Gesetze betreffend Geldwäsche, Marktmanipulationen, Insiderhandel und Wucher, sowie Vergehen, bei denen es um Unehrlichkeit geht, wie Vermögensdelikte. Sie umfassen auch alle anderen strafbaren Handlungen nach Rechtsvorschriften, die für Unternehmungen, deren Konkurs bzw. Insolvenz oder den Verbraucherschutz gelten. Relevant können auch andere Straftaten sein, die aktuell oder in der Vergangenheit gerichtlich verfolgt werden oder wurden, da sie generell Zweifel an der Integrität der betreffenden Person aufkommen lassen können. In die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit können neben Gerichtsentscheidungen und laufenden gerichtlichen Verfahren auch andere Umstände, die Zweifel am Ruf und an der Integrität der Person aufkommen lassen, einfliessen. Dies können beispielsweise laufende Ermittlungen oder Zwangsmaßnahmen sowie die Auferlegung verwaltungsrechtlicher Sanktionen wegen Nichteinhaltung geltender Vorschriften für das Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäft, die Wertpapiermärkte, Wertpapiere oder Zahlungsinstrumente einschließen. 4.2.2.2 Nichterfüllung professioneller Standards Für die Gesellschaft hat die persönliche Zuverlässigkeit und Integrität eines Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieds, eines Inhabers einer Schlüsselfunktion, eines sonstigen Mitarbeiters oder eines Stellenbewerbers insbesondere bei der Erfüllung professioneller Standards im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Aspekte hohe Bedeutung. Bei der Beurteilung der (bisherigen) beruflichen Tätigkeiten der betreffenden Person sind daher folgende Sachverhalte als besonders schwerwiegend – und somit als schädlich für die persönliche Zuverlässigkeit und den guten Ruf der betreffenden Person – zu erachten: - Ausschluss aus bzw. Nichtzulassung zu einer geschäftsleitenden oder Schlüsselfunktion durch eine Aufsichtsbehörde - Abberufung aus Geschäftsleiterfunktionen und Positionen, denen eine wirtschaftstreuhänderische, rechtsanwaltliche oder sonstige mit besonderem Vertrauen ausgestattete Berufsbefugnis zugrunde liegt, aus Gründen, die im Bereich der Integrität, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit der Person liegen - Ebensolche Gründe für den Rücktritt aus den o. a. Positionen, wenn dieser nicht ursprünglich von der betroffenen Person selbst ausging 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 35 4.2.2.3 Ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse Schliesslich kann auch die Tatsache bzw. der begründete Verdacht, dass ein Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglied, ein Inhaber einer Schlüsselfunktion, ein sonstiger Mitarbeiter oder ein Stellenbewerber der Gesellschaft nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, Anlass dazu geben, die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit der betreffenden Person anzuzweifeln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Umstände eintritt/eintreten oder eingetreten ist/sind: - Über das (Privat-)vermögen der betreffenden Person selbst oder einer juristischen Person, auf deren Geschäfte diese Person massgeblichen Einfluss ausübt bzw. ausüben kann, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet; - Gegen die betreffende Person werden bzw. wurden zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren anhängig gemacht, die berechtigte Zweifel an der finanziellen Solidität der betreffenden Person begründen können; - Eine objektiv feststellbare Überschuldung der betreffenden Person; - Eine Bonitätsauskunft (Auszug aus dem Betreibungsregister, Creditreform-Auszug, SchufaAuskunft o.ä.) der betreffenden Person weist Sachverhalte auf, die berechtigte Zweifel daran begründen, dass die betreffende Person in soliden finanziellen Verhältnissen lebt. 4.2.3 Nachqualifikation bei festgestellten „Fitness-Mängeln Wird anlässlich turnusmässiger oder anlassbezogener Eignungsbeurteilungen bei Mitgliedern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, bei Inhabern von Schlüsselfunktionen oder bei sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft festgestellt, dass Fitness-Mängel vorliegen, die durch Schulungen oder andere Weiterbildungsmassnahmen behoben werden können, so legt der mit der Eignungsbeurteilung betraute Personenkreis (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und/oder Schlüsselfunktionsinhaber) die durch die betreffende Person jeweils zu durchlaufende Qualifikationsmassnahme, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu absolvieren ist, fest. Vorgabe von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Gesellschaft ist es, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Nachqualifikation zu erwerben. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 36 Risikomanagementsystem Solvabilitätsbeurteilung 4.3.1 einschliesslich der unternehmenseigenen Risiko- und Definition „Risiko“, „Risikomanagementsystem“ und „Risikomanagement“ In der Literatur existiert keine definitorisch einheitliche Fassung des Risikobegriffs. Man kann allerdings zwischen einer kausalen und einer finalen Risikodimension unterscheiden. (Wirtschaftliche) Entscheidungen werden zumeist unter unvollständiger Information (Unsicherheit bzw. Ungewissheit) getroffen. Daher existiert mithin ein Informationsdefizit hinsichtlich des Ergebnisses. Dies führt dazu, dass eine Entscheidung nicht automatisch zu einem Ergebnis führt, sondern zu einer Vielzahl an Ergebnismöglichkeiten. Diese Menge möglicher Ergebnisse (Ergebnisraum) folgt in der Regel gewissen mathematischen Gesetzmässigkeiten (Wahrscheinlichkeitsverteilung). Abbildung 5: Erwartungswert und Streuung Charakteristische Grössen zur Beschreibung von (wahrscheinlichkeitsverteilten) Ergebnisräumen sind Erwartungswert (z.B. die durchschnittlich erwartete Schadenshöhe) oder die Streuung um diesen Erwartungswert (Varianz bzw. Standardabweichung). Kern des Versicherungsgeschäfts ist letztlich der planmässige Transfer von Risiken vom Versicherungsnehmer zum Versicherungsunternehmen gegen Prämienzahlung. Aufgrund der Stochastizität der Schadenzahlungen – sowohl der Schadeneintritt als auch die Schadenhöhe können Zufallsvariablen sein – besteht die Gefahr, dass die tatsächlich zu leistenden Zahlungen von den erwarteten Zahlungen abweichen. Daher ist die kausale Risikodimension ursächlich für das versicherungstechnische Risiko, durch die Anlage der Prämien auch für das Marktrisiko aber auch für andere Risiken, wie beispielsweise das Ausfallrisiko. Aus dem Blickwinkel des Risikomanagements betrifft die kausale Risikodimension primär die Ebene der Risikoidentifikation und bildet somit die Ausgangslage für den Risikokontrollprozess. Neben dem Informationsdefizit besteht eine weitere Dimension des Risikos: die sogenannte finale Risikodimension in Form der resultierenden Risikowirkung – das heisst, die möglichen Abweichungen der realisierten bzw. der realisierbaren Ergebnisse von den vorab definierten Zielen. Werden nun beispielsweise 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 37 die negativen Abweichungen von den vorab definierten Zielen – z.B. die finanziellen Konsequenzen – betrachtet, rückt die Bewertung dieser Zielabweichung in den Vordergrund. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Richtung der Zielabweichung – Risiko im engeren Sinne beinhaltet neben einer negativen Abweichung – im Beispiel dem finanziellen Verlust – auch Chancen im Sinne einer positiven Abweichung. Aus dem Blickwinkel des Risikomanagements betrifft die finale Risikodimension daher primär die Ebene der Risikoanalyse und -bewertung. Während für die Unternehmensführung sowohl Risiken als auch Chancen eine wesentliche Rolle spielen, fokussiert sich das Risikomanagement auf negative Zielabweichungen. Risiko wird daher im Rahmen des Governance-Systems der Aspecta definiert als die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles. Unter einem Risikomanagementsystem versteht die EIOPA Vorgaben, Prozesse und Meldeverfahren, um eingegangene und potenzielle Risiken - kontinuierlich zu identifizieren, zu erfassen, zu überwachen, zu managen und zu berichten, - auf ihre gegenseitigen Abhängigkeiten/Korrelationen hin zu kontrollieren und - auf Einzelbasis und auf aggregierter Ebene zu erfassen. Das Risikomanagementsystem deckt dabei mindestens folgende Bereiche ab26: - die Risikoübernahme und die Rückstellungsbildung - das Asset-Liability-Management (ALM) - die Anlagen, insbesondere Derivate - das Liquiditäts- und das Konzentrations-Risikomanagement - das Management operationeller Risiken - die Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken - das Management von Strategie- und Reputationsrisiken Alle Punkte werden in der Leitlinie Risikomanagement ausführlich behandelt. Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe, in deren Rahmen die Risiken einer Organisation identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Hierzu sind übergeordnete Ziele, Strategien und die Politik der Organisation für das Risikomanagement festzulegen. Im Einzelnen betrifft dies die Festlegung von Kriterien, nach denen die Risiken eingestuft und bewertet werden, die Methoden der Risikoermittlung, die Verantwortlichkeiten bei risikorelevanten Entscheidungen, die Bereitstellung von Ressourcen zur Risikoabwehr, die interne und externe Kommunikation über die identifizierten Risiken (Berichterstattung) sowie die Qualifikation des für das Risikomanagement eingesetzten Personals. 26 Vergl. VersAG, Artikel 35, 4 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 38 4.3.2 Risikokategorien Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten einer Zielabweichung ist eine Risikokategorisierung zur Komplexitätsreduktion notwendig. Ferner dient sie dazu, Risiken leichter erfassen und leichter Vorkehrungen gegen adverse Risikoausprägungen treffen zu können. Zur leichteren Identifikation von Risikotreibern und Risiken unterscheidet die Aspecta dabei zunächst die folgenden Risikokategorien: 1. Das Versicherungstechnische Risiko: Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Wertes der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus einer unangemessenen Preisfestlegung und nicht angemessenen Rückstellungsannahmen ergibt.27 Oder, mit anderen Worten, das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Da die Aspecta weder Schaden/Unfall- noch Krankenversicherung betreibt, ist damit das „versicherungstechnische Risiko Leben“ gemeint. Unter das versicherungstechnische Risiko fallen allgemein Risiken wie - das Sterblichkeitsrisiko: Risiko von nichtgeplanten Zahlungen aufgrund einer höheren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Sterblichkeit; dieses Risiko betrifft vorwiegend Lebensversicherungen mit Todesfallleistung - das Langlebigkeitsrisiko: Risiko von nichtgeplanten Zahlungen aufgrund einer niedrigeren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Sterblichkeit; dieses Risiko betrifft vorwiegend Lebensversicherungen mit Erlebensfallleistung - das Invaliditätsrisiko: Risiko von nichtgeplanten Zahlungen aufgrund einer höheren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Invalidisierungsrate oder einer niedrigeren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Reaktivierungsrate; dieses Risiko betrifft vorwiegend Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen - das Stornorisiko: Risiko aufgrund von Abweichungen von der ursprünglich angenommenen Stornorate - das Kostenrisiko: Risiko aufgrund von Abweichungen von den ursprünglich angenommenen Kosten oder der ursprünglich angenommenen Inflation - das Katastrophenrisiko: Risiko aufgrund einer Massensterblichkeit z.B. aufgrund von Pandemien oder Naturkatastrophen 2. Das Marktrisiko: Risiko eines Verlustes oder nachteiliger Veränderungen der Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente der Gesellschaft ergibt.28 Unter das Marktrisiko fallen allgemein Risiken wie 27 VersAG, Artikel 10, 54. 28 VersAG, Artikel 10, 31. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 39 - das Zinsrisiko: auch Zinsänderungsrisiko genannt, ist das Risiko, dass der mit einem zinstragenden Finanzprodukt verbundene Zinssatz durch die künftige Marktentwicklung vom erwarteten bzw. kalkulierten Marktzins nach oben oder unten abweicht - das Aktienrisiko: Risiken aus den Schwankungen der Aktienkurse für alle diesbezüglich sensitiven Aktive und Passiva - das Immobilienrisiko: Risiko aus Wertänderungen von Immobilie(n) - das Spreadrisiko: bildet die Volatilität von Credit Spreads ab, wobei ein Credit Spread der Renditezuschlag ist, den Investoren bei einer Anlage in ausfallrisikobehaftete Anleihen im Vergleich zum risikofreien Referenzzinssatz mit gleicher Laufzeit erhalten. Das Spreadrisiko gehört zur Gruppe der Kreditrisiken. - das Währungsrisiko: Risiken aus Wechselkursänderungen - das (Markt-)Konzentrationsrisiko: erwächst aus einer höheren Volatilität sowie einem gestiegenen Risiko bei Ausfall eines Emittenten in einem Kapitalanlageportfolio mit unzureichender Streuung. Das (Markt-)Konzentrationsrisiko gehört ebenfalls zu der Gruppe der Kreditrisiken 3. Das Konzentrationsrisiko: sämtliche mit Risiken behafteten Engagements (z.B. Anlagen, Rückversicherung) mit einem Ausfallpotenzial, das umfangreich genug ist, um die Solvabilität oder die Finanzlage eines Versicherungsunternehmens zu gefährden.29 Allgemeine Beispiele für das Konzentrationsrisiko sind: - der Kumulschaden in der Versicherungstechnik, z.B. aufgrund von Pandemie oder Naturkatastrophen - der Kumul aus Ereignisrisiken zwischen Aktiv- und Passivseite, z.B. Kumul aus Kreditrisiken aus Versicherungstechnik und Kapitalanlage - das übergreifende Kumulrisiko, z.B. Pandemie oder Naturkatastrophe, von der die Aspecta selbst betroffen wäre mit Auswirkungen auf die Versicherungstechnik, die Kapitalanlagen und das operationelle Risiko - die Klumpenrisiken im Betrieb, bspw. die Abhängigkeit von einzelnen Dienstleistungspartnern - die strategischen Klumpenrisiken, bspw. die Abhängigkeit von einzelnen Produkten - die makroökonomischen Entwicklungen, bspw. durch Wirtschaftskrisen 4. Das Kreditrisiko: bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder nachteiliger Veränderungen der Finanzlage, das sich aus Fluktuationen bei der Bonität von Wertpapieremittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen die Aspecta Forderungen hält und das in Form von Gegenparteiausfallrisiken, Spread-Risiken oder Marktrisikokonzentrationen auftritt.30 Allgemeine Beispiele für das Kreditrisiko sind: 29 VersAG, Artikel 10, 26. 30 VersAG, Artikel 10, 27. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 40 - die Verschlechterung der Bonität oder der Ausfall eines Rückversicherers - die Verschlechterung der Bonität von den Banken, bei denen Barmittel gehalten werden - die Verschlechterung der Bonität von Aktienemittenten (inklusive Länderrisiko) oder der in den Garantiefonds enthalten Anlagen mit Auswirkungen auf die Credit-Spreads (Risikozuschläge) 5. Das Gegenparteiausfallrisiko: bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Verschlechterungen der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern und betrifft bei der Aspecta bspw. Forderungen gegenüber Prämienzahlern, Vermittlern oder Darlehensnehmern. Das Gegenparteiausfallrisiko gehört zur Gruppe der Kreditrisiken. 6. Das operationelle Risiko: das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder IT-Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt.31 Das operationelle Risiko umfasst auch Rechtsrisiken, nicht jedoch strategische Risiken und Reputationsrisiken. 7. Das Liquiditätsrisiko: das Risiko, dass ein Versicherungsunternehmen nicht in der Lage ist, Kapitalanlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.32 Es bestehen aber auch dahingehend Risiken, dass aufgrund von Kapitalmarktentwicklungen eine eingeschränkte Durchführbarkeit von Wertpapierverkäufen entsteht oder eine Wiederanlage zu ähnlichen Konditionen wie die ursprüngliche Anlage nur bedingt möglich ist. 8. Das strategische Risiko: Das strategische Risiko ist das Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden bzw. wurden. Das strategische Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.33 9. Das Reputationsrisiko: Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (beispielsweise bei Kunden, Geschäftspartnern oder Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Zur Risikobewertung und -überwachung werden die Risiken bei der Aspecta wie folgt kategorisiert: 1. Versicherungstechnisches Risiko (Leben) 2. Marktrisiko 3. Gegenparteiausfallrisiko 4. Operationelles Risiko 31 VersAG, Artikel 10, 34. 32 VersAG, Artikel 10, 30. 33 Vgl. Erläuterungen zu Leitlinien zum SoGErläuterungen zu Leitlinien zum SoG Leitlinie 23 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 41 5. Sonstige Risiken: alle Risiken, welche im von der Aspecta zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung verwendeten Standardmodell nicht abgebildet sind, wie strategische Risiken oder Reputationsrisiken Für diese fünf Risikokategorien hat die Aspecta Risikotoleranzschwellen34 definiert. 4.3.3 Ziele des Risikomanagements Die Hauptaufgabe des Risikomanagements der Aspecta besteht darin, sicherzustellen, dass eine dauernde Erfüllbarkeit der aus den Versicherungspolicen resultierenden Verpflichtungen gewährleistet ist. Es ist eine Kernaufgabe des Risikomanagements, die Streuung bzw. die Schwankungsbreite von Gewinn und Cashflow zu reduzieren. Das Risikomanagement bietet in diesem Kontext vor allem eine Erhöhung der Planungssicherheit. Neben der Funktion, die Finanzstärke zu erhalten, um die Ansprüche der Kunden zu sichern und für die Aktionäre nachhaltige Werte zu schaffen, ist es ebenfalls Aufgabe des Risikomanagements, die Reputation der Aspecta zu schützen. Das Risikomanagement der Aspecta soll Risiken nicht gänzlich vermeiden, sondern die möglichen Auswirkungen bei deren Eintritt bewusst machen. Das Ziel ist dabei ein rationaler Umgang mit Risiken, der durchaus darin bestehen kann, Risiken bewusst einzugehen, so dass ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil entsteht. Die Aspecta verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber ihren Stakeholdern, v. a. gegenüber ihren Hinterbliebenen Versicherungsnehmern und Dienstleistungspartnern Pfandgläubigern, sowie und aber gegenüber anderen auch ihren Leistungsberechtigten gegenüber Eigentümern ihren wie Mitarbeitern, nachhaltig zu Begünstigten, Vertriebs- und gewährleisten. Das Risikomanagement der Aspecta trägt somit dazu bei, mögliche negative Abweichungen von diesem und weiteren Zielen zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Die Ziele des Risikomanagements der Aspecta lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Rechtzeitiges Erkennen von Risiken und Risikokonzentrationen, die den Fortbestand der Aspecta und insbesondere ihre finanziellen Ressourcen gefährden könnten - Systematische und strukturierte Risikoanalyse sowie Risikosteuerung zur Sicherung der unternehmerischen Zukunft - Bewusstmachen von Risiken auf allen Hierarchieebenen und Risikosensibilisierung in der Gesellschaft, z.B. durch entsprechende Dokumentation - Frühzeitige Implementierung von Massnahmen zur Risikobegrenzung - Unmittelbare, zeitnahe und effektive Reaktion auf eingetretene Risiken durch ex-ante definierte Prozesse, Abläufe und Massnahmen 4.3.4 Schlüsselfunktion Risikomanagement Die Schlüsselfunktion Risikomanagement (RMF) der Aspecta wird von einer natürlichen Person – dem Inhaber der Schlüsselfunktion – wahrgenommen. Gemäss Artikel 268 der Solvency II Verordnung hat die Aspecta die Schlüsselfunktion und die entsprechenden Berichtslinien auf eine Weise in die Organisationsstruktur integriert, 34 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 18, 1.53. d; vgl. auch Kapitel „4.1.5 Risikostrategie und Risikotragfähigkeit“ 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 42 die sicherstellt, dass der Inhaber der Schlüsselfunktion frei von Einflüssen ist, die ihn daran hindern könnten, seine Aufgaben objektiv, fair und unabhängig wahrzunehmen. Dies stellt die Aspecta wie folgt sicher: - der Inhaber der RMF untersteht letztlich der Verantwortung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates, ist diesen gegenüber berichtspflichtig und arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggfls. mit anderen Schlüsselfunktionsinhabern zusammen; - der Inhaber der RMF ist befugt, aus eigener Initiative mit jedem Mitarbeiter der Skandia zu kommunizieren. Insbesondere hat er das Recht, direkt auf die Geschäftsleitung oder den Verwaltungsrat zuzugehen, bspw. um das Auftreten allfälliger Interessenkonflikte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den genannten Gremien zu thematisieren; - der Inhaber der RMF verfügt über die Befugnisse und die Ressourcen, die für die unabhängige Ausübung seiner Aufgaben erforderlich sind; - der Inhaber der RMF hat uneingeschränkten Zugang zu allen für die Ausübung seiner Zuständigkeiten benötigten einschlägigen Informationen; - die Vergütung des Inhabers der RMF ist derart ausgestaltet, dass sie in keiner Weise Einfluss auf die Funktion ausübt – insbesondere ist sie von Performance-Grössen der Gesellschaft unabhängig. Die Anforderungen an die fachliche Eignung und an die persönliche Integrität der natürlichen Person, welche die Schlüsselfunktionen Risikomanagement innehat, hat die Aspecta in der Fit & Proper-Leitlinie formuliert. Die Anforderungen bei einer allfälligen Ausgliederung der Schlüsselfunktion Risikomanagement auf einen Dienstleistungspartner sind in der Outsourcing-Leitlinie festgehalten. Die generellen Schnittstellen zu den anderen Schlüsselfunktionen im System of Governance der Aspecta werden in der Leitlinie Risikomanagement erläutert, ebenso die Rolle der einzelnen Schlüsselfunktionen innerhalb der Risk Governance der Aspecta; die Schlüsselfunktion Risikomanagement ist in der zweiten Verteidigungslinie des Three lines of defence-Konzepts verortet und hat somit eine aktive Rolle im Enterprise Risk Management der Aspecta. Die in der Leitlinie Risikomanagement definierte organisatorische Ausgestaltung der Schlüsselfunktion Risikomanagement wird von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Compliance und Interne Revision regelmässig überprüft. Bei etwaigen Veränderungen haben diese Schlüsselfunktionsinhaber die Geschäftsleitung umgehend zu informieren. Diese entscheidet sodann, ob aus den festgestellten Veränderungen Handlungsbedarf resultiert. Stellt die Geschäftsleitung Handlungsbedarf fest, so obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement die relevanten Leitlinien anzupassen oder zu erweitern bzw. dies anzuordnen. Ein Anpassungsgrund wäre beispielsweise, die Kumulierung mehrerer Schlüsselfunktionen35 in einer natürlichen Person. 4.3.5 Aufgaben der Schlüsselfunktion Risikomanagement Die Verantwortung für die Gewährleistung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems tragen letztlich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung als VMAO der Aspecta, indem sie den Risikoappetit des Unternehmens 35 Die Schlüsselfunktion Interne Revision ist von einer möglichen Kumulierung grundsätzlich ausgeschlossen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 43 und die allgemeinen Risikotoleranzschwellen festlegen und die wichtigsten Risikomanagementstrategien und -leitlinien beschliessen36. Die Aufgaben des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden im vorliegenden Dokument an den entsprechenden Stellen im Detail erläutert. Einen Überblick, welche Aufgaben hierbei von welchem Gremium übernommen werden, gibt folgende Tabelle: Funktionsträger/ Gremium Verwaltungsrat Geschäftsleitung Aufgaben im Risikomanagement Beratung und Überwachung der Geschäftsleitung bei der Führung des Unternehmens, u. a. im Hinblick das Risikomanagement, und die Festlegung der Risikostrategie Gesamtverantwortung für das Risikomanagement und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements Während die originäre Verantwortung für das Risikomanagement und dessen Resultate also beim VMAO der Aspecta liegt, lassen sich die Kernaufgaben des Inhabers der Schlüsselfunktion Risikomanagement wie folgt zusammenfassen: - Koordination und Kontrolle der Risikomanagement-Aufgaben und Überwachung des Risikomanagementsystems: Der Inhaber der RMF ist verantwortlich für die Entwicklung von Vorgaben und Verfahren zur kontinuierlichen Identifikation, Erfassung und Überwachung sowie zum Management und zur Berichterstattung von Risiken im Unternehmen – sowohl auf Einzelbasis als auch aggregiert. Er koordiniert die sich aus dem Risikomanagement der Gesellschaft ergebenden Aufgaben und überprüft das Risikomanagementsystem der Aspecta auf Wirksamkeit und Angemessenheit hin; unterstützt wird er dabei von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik, Compliance und Interne Revision. - Erfassung und Beurteilung der Gesamtrisikosituation einschliesslich der Früherkennung möglicher in Betracht kommender Risiken: In der Verantwortung des Inhabers der RMF liegen die Organisation der Berechnungen der Solvenzkapitalanforderung, die Steuerung des Risikoprofils, die angemessene Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Risikokategorien sowie die Identifizierung und die systematische Integration von neu auftretenden Risiken. Der Inhaber der RMF muss darüber hinaus mögliche in Betracht kommende Risiken identifizieren bzw. Methoden zur Früherkennung implementieren. Ferner hat er dem VMAO geeignete Massnahmen zur Risikosteuerung vorzuschlagen. Die Aufgaben des Inhabers der Schlüsselfunktion Risikomanagement Im Rahmen des ORSA-Prozesses, für dessen Organisation er die Verantwortung trägt, werden in der ORSA-Leitlinie definiert. - Risikoberichterstattung: Dem Inhaber der RMF obliegt es ausserdem, relevante Risiken bei Bedarf quantitativ und qualitativ sowie intern und extern darzustellen, alle wesentlichen Risiken zu klassifizieren bzw. diese mit dem jeweiligen Exposure auszuweisen. Des Weiteren ist es die 36 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 17, 1.50 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 44 Aufgabe des Inhabers der Schlüsselfunktion Risikomanagement, dem VMAO über seine Einschätzung zur Effektivität des Risikomanagementsystems der Aspecta zu berichten. Der Inhaber der RMF ist ausserdem für die Erstellung des ORSA-Berichtes verantwortlich. Eine Darstellung der weiteren Risikoberichterstattung der Aspecta erfolgt in Kapitel 4.3.6.7. Ferner unterstützt der Inhaber der RMF die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Risikostrategie und Risikotragfähigkeit der Aspecta, indem er entsprechende Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Der Inhaber der RMF muss dabei nicht alle aufgezählten Tätigkeiten selbst durchführen, sondern kann in Rücksprache mit der Geschäftsleitung auf andere Ressourcen im Unternehmen zugreifen. Der Inhaber der RMF koordiniert hierzu die Aktivitäten und hat die Pflicht, die Ergebnisse delegierter Einzelaktivitäten zu überwachen. Die operativen Geschäftsbereiche der Aspecta unterstützen den Inhaber der RMF gemäss den in den internen Leitlinien und Anweisungen gemachten Vorgaben: Durch die regelmässige Interaktion mit dem Inhaber der RMF werden die Mitarbeiter der Aspecta in ihrem Risikobewusstsein geschärft und geben risikorelevante Informationen auf eigene Initiative an den Inhaber der RMF weiter. Sie binden den Inhaber der RMF in alle risikorelevanten Themen ein. Die unternehmensweite Identifikation von Risiken verlangt die Einbeziehung grundsätzlich aller Funktionen und leitenden Positionen der Aspecta. Für die Bewertung der Risiken muss ebenfalls auf Expertenwissen aus den verschiedenen Abteilungen der Aspecta wie Kundenservice, IT, Buchhaltung etc. zurückgegriffen werden. Der Inhaber der RMF ist hier primär in der Organisations- und Methodenverantwortung. Dabei muss er, z.B. bei der Aggregation oder zum Zwecke einer angemessenen Risikosteuerung, auch die systematische Berücksichtigung von möglichen Wechselwirkungen/Korrelationen einzelner Risikotreiber bzw. Risiken untereinander sicherstellen. Die übergreifende Plausibilisierung, Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken auf Unternehmensebene ist ebenfalls eine originäre Aufgabe. Insbesondere sorgt der Inhaber der RMF für eine umfassende Berichterstattung an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der Aspecta, damit alle Mitglieder des VMAO ihrer übergeordneten Verantwortung für die Risikopositionierung der Gesellschaft gerecht werden können. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 45 4.3.6 4.3.6.1 Risikomanagementprozess Kernelemente des Risikomanagementprozesses Die Kernelemente des Risikomanagementprozesses bilden die Identifikation von Risiken, deren Analyse und deren Bewertung, sowie eine angemessene Steuerung und Überwachung dieser Risiken und die Risikoberichterstattung. Auf diese Elemente wird nachstehend detailliert eingegangen. Anschliessend wird die Abbildung 6: Risikomanagementprozess Verzahnung des Risikomanagementprozesses mit der Unternehmenssteuerung der Aspecta beschrieben. Für die Aspecta ist das Risikomanagement ein kontinuierlicher, iterativer Prozess im Sinne eines Regelkreislaufs. Im Rahmen dieses Prozesses werden die erfassten Risiken sowie die hierauf bezogenen Massnahmen laufend überwacht. Bei auftretenden Abweichungen von den Zielvorgaben bzw. bei der Neufeststellung von Risiken werden zielführende Massnahmen eingeleitet. Es obliegt dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement, den Risikomanagementprozess an etwaige Änderungen des Geschäftsmodells, an neuartige oder neu auftretende Risiken, etc. oder aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse anzupassen. 4.3.6.2 Berücksichtigung des Geschäftsmodells im Risikomanagementprozess Der Lebensversicherungs-Bestand der Aspecta befindet sich im Run-Off, daher ist es erforderlich, die Besonderheiten des Run-Off-Geschäftes angemessen im Risikomanagement zu berücksichtigen. Die Aspecta verfolgt das Ziel, mit einer effizienten und schlanken Verwaltung, einer konsequenten Vertriebssteuerung und mit den in den Produkten eingerechneten Kosten und Einnahmen weiterhin positive Jahresergebnisse zu erzielen. Aus dieser Zielsetzung resultieren die wesentlichen Risiken der Aspecta, die dementsprechend zu managen sind. Mittel- bis langfristig ist geplant, das operative Geschäft der Aspecta ggf. durch Zukäufe von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen weiter auszuweiten, um so das bestehende Geschäftsmodell zu skalieren. Der Kauf zusätzlicher Lebensversicherungsgesellschaften oder -bestände kann einen erheblichen Einfluss auf das Risikoprofil der Aspecta haben und stellt aufgrund der mangelnden Planbarkeit das Risikomanagement vor die Herausforderung, mit diesen Umständen umzugehen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 46 Das Lebensversicherungsportfolio der Aspecta enthält überwiegend Fondsgebundene Lebensversicherungen und – in deutlich geringerem Masse – klassische Lebensversicherungen. Daraus leiten sich die versicherungstechnischen Risiken der Aspecta ab. Neben den Risikokategorien, welche im Solvency II-Standardmodell bewertet werden (versicherungstechnische Risiken, Gegenparteiausfallrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken), sind für die Aspecta auch Reputationsrisiken und strategische Risiken von Relevanz. Aufgrund ihres Run-Off-Status ist die Aspecta gegenwärtig keinem Reputationsrisiko gegenüber möglichen Neukunden ausgesetzt. Dennoch spielt das Reputationsrisiko für die Aspecta eine Rolle, bspw. gegenüber ihren Versicherungsnehmern und gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Aspecta ist als Lebensversicherungsunternehmen den strategischen Risiken ausgesetzt, die sich aus Veränderungen der Rechtsprechung/Regulatorik oder ungünstigen Entwicklungen an den Finanzmärkten ergeben können.37 4.3.6.3 Risikoidentifikation Im Rahmen der Risikoidentifikation werden alle wesentlichen Risiken der Aspecta systematisch erfasst und in übergeordnete Risikokategorien klassifiziert. Dabei werden alle Risiken in einer Risk Map erfasst. Diese enthält die Risikotreiber, die Risikoindikatoren, die Risikomessgrössen, die Risikoverantwortlichen („RisikoController“), sowie eine kurze Beschreibung der Massnahmen in Bezug auf Risikosteuerung und überwachung. Auch werden mögliche Abhängigkeiten/Korrelationen zwischen den Risikotreibern bzw. Risiken analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen sowohl in die Bewertung als auch in die Festlegung der Risikomanagementmassnahmen ein. Risikotreiber sind interne oder externe Faktoren, die das Risiko beeinflussen; beim Stornorisiko sind das zum Beispiel Umdeckungsmassnahmen von Vertriebspartnern. Der Risikoindikator stellt dar, wie sich das Risiko auswirkt bzw. wie es sich zeigt. Bspw. manifestiert sich das Stornorisiko in einer Zunahme der Stornoquote oder einer erhöhten Anzahl an Anfragen nach Policenbewertungen. Risikomessgrössen sind die Bezugsgrössen, anhand derer bei der Aspecta das Risiko überwacht wird; beim Stornorisiko sind das zum Beispiel die Stornoquoten oder die daraus resultierenden Veränderungen des PVFP38. Die Risikoüberwachungs- und -steuerungsmassnahmen bzgl. Umdeckungsmassnahmen von Vermittlern wären bspw. das Monitoring des Eingangs gleich- oder ähnlich lautender Kündigungsschreiben, die Überprüfung vermittlerspezifischer Stornoquoten, die Versendung von Fragebögen zur Kündigungsmotivation bei jeder Kündigung oder Kundenanschreiben zur Sensibilisierung gegen Umdeckungsversuche. Für die Risikosteuerung (genauer: für die Entwicklung geeigneter Risikosteuerungsmassnahmen und deren Durchführung im Rahmen des konkreten Risikomanagements) sowie für die Überwachung bestimmter Risiken oder Risikotreiber sind die jeweiligen Risikoverantwortlichen („Risiko-Controller“) zuständig (vgl. hierzu auch Kapitel „4.3.6.5 Steuerung und Überwachung“). Bei der Risikoidentifikation ist es elementar, alle wesentlichen Risiken zu erfassen, denn nicht identifizierte Risiken entziehen sich offensichtlich dem Risikomanagement. Bei der Risikoidentifikation wendet die Aspecta zwei grundlegende Techniken an: Einerseits die Top-DownAnalyse, andererseits die Bottom-Up-Analyse. Auf der Basis der Unternehmensstrategie und der 37 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 23, 1.60. b) 38 Present Value of Future Profit (PVFP) ist der Barwert der künftigen Gewinne aus einem Versicherungsportfolio. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 47 Unternehmensplanung werden im Rahmen des Top-Down-Ansatzes seitens der Geschäftsleitung zusammen mit dem Inhaber der RMF im Rahmen von Meetings die Auswirkungen folgender Einflussfaktoren und ihrer Veränderungen auf die Risikoposition der Aspecta analysiert: - Organisatorische Einflussfaktoren (Aufbau- und Ablauforganisation) - Politische Gegebenheiten und (aufsichts-)rechtliche Einflussfaktoren - Veränderungen an den Kapitalmärkten - Branchenspezifische Veränderungen - Leistungswirtschaftliche Einflussfaktoren (z.B. Ausfall IT-Systeme, Verteuerung ausgelagerter Dienstleistungen) - Veränderungen im Policenportfolio (z.B. durch Zu-/Verkäufe von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen, Änderungen in der Geschäftsstrategie) oder im Anlageportfolio Beim Bottom-Up-Ansatz werden beginnend mit der untersten Ebene und unter Einbeziehung der Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche systematisch auf Risiken hin analysiert. Die auf den einzelnen Ebenen allfällig bestehenden Risiken werden dabei an den Stellen identifiziert, an denen sie entstehen, und – sofern wesentlich – sukzessive nach oben aggregiert. Dies geschieht im Rahmen von Meetings des Inhabers der RMF mit den Abteilungsleitern. Mögliche Analyseinstrumente zur Identifikation von Risikotreibern und Risiken sind bspw. die Befragung der Mitarbeiter durch den Abteilungsleiter oder die Analyse der Bilanz und der DreiJahresplanung, der Bestandsauswertungen und der Statistiken, der Prozesse/-beschreibungen oder der Versicherungsverträge/-tarife. Der Bottom-Up Ansatz hat hierbei den Vorteil, dass das Risikobewusstsein aller Mitarbeiter der Aspecta durch deren Einbeziehung in den Risikoidentifikationsprozess gefördert wird. Es werden systematisch alle Risikotreiber und Risiken in den Risikokategorien Versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Konzentrationsrisiko, Kreditrisiko, Gegenparteiausfallrisiko, operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Strategisches Risiko und Reputationsrisiko identifiziert und analysiert. Besonderen Fokus legt die Aspecta aufgrund ihres Geschäftsmodells auf Risiken aus den Bereichen Versicherungstechnik und Kapitalanlage sowie auf operationelle Risiken. Während der Inhaber der RMF bzgl. der Risiken aus den Versicherungsbeständen und der Rückversicherung mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik und bzgl. der Risiken aus den Anlagetätigkeiten sowohl mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik als auch mit Leiter Kapitalanlage zusammenarbeitet, ist die Identifikation der operationellen Risiken39 nur unternehmensweit und unter Einbeziehung aller Mitarbeiter möglich. Dabei wendet die Aspecta zur Risikoidentifikation Methoden wie Interviews, Analyse der operativen Tätigkeiten und Prozesse sowie das Durchspielen von Worst-CaseSzenarien (Versagen eines wesentlichen Prozesses, Mitarbeiters oder Systems; Eintreten externer Ereignisse) an Ferner werden alle Mitarbeiter des Unternehmens regelmässig für das Thema operationelle Risiken sensibilisiert. Bezüglich der Identifikation möglicher Strategie- oder Reputationsrisiken arbeitet der Inhaber der RMF mit der Geschäftsleitung – und, sofern erforderlich, dem Verwaltungsrat – sowie dem Inhaber der Schlüsselfunktion 39 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 21, 1.58 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 48 Compliance zusammen. Dabei wird auf die Exponierung der Aspecta gegenüber aktuellen oder potenziellen Reputations- und Strategierisiken, sowie auf die Wechselbeziehung zwischen diesen Risiken und anderen wesentlichen Risiken abgestellt. Dies dient der adäquaten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung besagter Risiken.40 In einem zweiten Schritt werden alle identifizierten Risiken in die Kategorien Versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko, operationelles Risiko und Sonstige Risiken eingeordnet (vgl. Kapitel „4.3.2 Risikokategorien“). Der Prozess der Risikoidentifikation der Aspecta startet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Er wird vom Inhaber der RMF angestossen. Dieser informiert rechtzeitig vorab alle Beteiligten wie Geschäftsleitung und Abteilungsleiter. Er führt die Gespräche mit den Abteilungsleitern im Rahmen der Bottom-Up-Analyse und im Anschluss mit der Geschäftsleitung im Rahmen der Top-Down-Analyse. Mit der Geschäftsleitung werden zudem die in der Bottom-Up-Analyse identifizierten Risiken diskutiert und auf ihre Wesentlichkeit hin analysiert. Es obliegt dem Inhaber der RMF, die Ergebnisse aus den Gesprächen in der Risk Map zusammenzufassen, zu aggregieren und zu finalisieren. Die Ergebnisse der Risikoidentifikation werden im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres mit der Geschäftsleitung diskutiert und von dieser freigegeben. Sollten unterjährig Ereignisse eintreten, die eine ad-hoc Überarbeitung der Risk Map erforderlich machen, entscheidet der Inhaber der RMF zusammen mit der Geschäftsleitung, ob und in welchem Umfang der Prozess der Risikoidentifikation erneut angestossen werden soll und organisiert den Prozess. Aufgrund des Geschäftsmodells der Aspecta wird die Kombination aus jährlichem regulären Prozess und ad-hoc Durchführung der Risikoidentifikation im Bedarfsfall als angemessen erachtet. 4.3.6.4 Risikoanalyse und -bewertung Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgen im nächsten Schritt die Analyse und die Bewertung der Risiken. Ziel der Risikoanalyse ist die Zuordnung der für die Aspecta als wesentlich identifizierten Risiken zu den entsprechenden Geschäftsprozessen und die Implementierung geeigneter Massnahmen zur Steuerung der erkannten Risiken. Die Risikoanalyse umfasst eine der jeweiligen Risikoart angemessene Risikobewertung. Diese Bewertung kann – soweit sinnvoll und möglich – quantitativ oder qualitativ erfolgen. Dabei ist auf die Eintrittshäufigkeit und das mögliche Ausmass des jeweiligen Risikos Rücksicht zu nehmen. Ferner ist zwischen ex-ante und ex-post Risikobewertung zu unterscheiden. Die exante Risikobewertung ist insbesondere für die Risikoüberwachung notwendig, um Soll-Grössen für die Risikosteuerung, z.B. Limite oder Frühwarnindikatoren, zu definieren und spielt zudem bei der Auswahl möglicher Risikominderungsinstrumente eine Rolle. Bei diesem Analyseverfahren mithilfe von Planungs- und Erwartungsgrössen kommen unterschiedliche Bewertungskonzepte zum Einsatz, wobei insbesondere die Marktwertentwicklungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unter Stressszenarien – die Durchführung von Stress-Tests – eine wesentliche Rolle einnimmt. Die ex-post Risikobewertung erfolgt bei der Gegenüberstellung der aktuellen Ist-Risikoposition im Vergleich zu den definierten Plangrössen. Die Bewertung erfolgt sowohl auf der aggregierten Gesamtrisikoebene als auch auf Einzelrisikoebene. 40 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 23 „Strategie- und Reputationsrisiken“ 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 49 Die Risikoanalyse soll die identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit nach in die von der Aspecta definierten vier Risikoklassen der qualitativen Risikobewertung einordnen. Die Klassifizierung der identifizierten Risiken wird bei der Aspecta anhand nachfolgend dargestellter, zweidimensionaler Risikobewertungsmatrix vorgenommen: Schwere der Auswirkung* Risikobewertungsmatrix katastrophal 3 2 1 1 1 kritisch 3 3 2 1 1 spürbar 4 3 3 2 1 gering 4 4 3 3 2 unbedeutend 4 4 4 3 3 unwahrscheinlich sehr selten selten öfter häufig Eintrittshäufigkeit Abbildung 7: Risikobewertungsmatrix der Aspecta Die Matrix berücksichtigt dabei sowohl die geschätzten Eintrittshäufigkeiten von Risiken als auch deren Schwere im Eintrittsfall. Legende "Schwere der Auswirkung" Legende "Eintrittshäufigkeit" Einmaliger Eintritt des Risikoereignisses ist innerhalb eines Quartals zu erwarten katastrophal Existenzgefährdung für das Unternehmen kritisch Jahresergebnis nachhaltig negativ beeinflusst, Jahresgewinn durch Realisierung von Risiken öfter aufgezehrt, Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist nachhaltig beeinträchtigt Einmaliger Eintritt des Risikoereignisses ist innerhalb eines Geschäftsjahres zu erwarten spürbar Jahresgewinn wird beeinträchtigt, Gewinn deutlich gemindert, Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist vorübergehend gemindert selten Einmaliger Eintritt des Risikoereignisses ist innerhalb von 5 Geschäftsjahren zu erwarten gering Schadensfolgen begrenzt und aus Cashflow finanzierbar, Budget leicht beeinträchtigt sehr selten Einmaliger Eintritt des Risikoereignisses ist innerhalb von 20 Geschäftsjahren zu erwarten unbedeutend zu vernachlässigen, Leistungsfähigkeit bleibt voll erhalten unwahrscheinlich Einmaliger Eintritt des Risikoereignisses ist innerhalb von 100 Geschäftsjahren zu erwarten häufig Abbildung 8: Legende zur Risikoklassifizierung In einem ersten Schritt werden für jeden identifizierten Risikotreiber die Schwere der Auswirkung auf den statutarischen Jahresgewinn nach Risikosteuerungsmassnahme sowie die Eintrittshäufigkeit geschätzt und anschliessend, zum Teil gewichtet, auf Risikostufe aggregiert, wodurch sich die Risikoklasse pro Einzelrisiko ergibt. Die Limite bezüglich der fünf Einstufungen der Schwere der Auswirkung bzw. der Eintrittshäufigkeit werden von Geschäftsleitung und, wo erforderlich, Verwaltungsrat definiert. Die Klassifizierung geschieht bei der Aspecta überwiegend verteilungsfrei auf Basis statistischer Daten und auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie Expertenmeinungen. In einem zweiten Schritt werden – sofern und soweit möglich – die Werte aus dem Standardmodell und die Ergebnisse der entsprechenden Sensitivitätsanalysen analysiert und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls zur Risikobewertung herangezogen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 50 Somit ergibt sich für jedes dieser Risiken eine unternehmensindividuelle Klassifizierung und qualitative Risikobewertung gemäss der Risikomatrix in die Risikoklassen 1 bis 4 auf Basis der vom VMAO definierten Limite. Wie erkennbar ist, werden Risiken als umso schwerwiegender klassifiziert, je höher ihre Eintrittshäufigkeit und je gravierender ihre Auswirkungen sind. Den Risikoklassen 1 bis 4 sind dabei folgende Handlungserfordernisse zugeordnet: - Risikoklasse 4: Das betreffende Risiko nach Risikosteuerungsmassnahmen ist völlig ungefährlich, das Ergreifen weiterer Massnahmen zur Risikoreduktion oder zum Risikotransfer ist nicht erforderlich. - Risikoklasse 3: Das betreffende Risiko nach Risikosteuerungsmassnahmen ist überschaubar, die Einleitung weiterer Massnahmen zur Risikoreduktion oder zum Risikotransfer ist zu prüfen. - Risikoklasse 2: Das betreffende Risiko nach Risikosteuerungsmassnahmen ist schwerwiegend, weitere Massnahmen zur Risikoreduktion oder zum Risikotransfer sind mit hoher Priorität zu ergreifen. - Risikoklasse 1: Das betreffende Risiko nach Risikosteuerungsmassnahmen ist nicht tolerierbar, weitere Massnahmen zur Risikoreduktion oder zum Risikotransfer müssen mit höchster Priorität ergriffen werden. Das Eingehen bzw. die Persistenz solcher Risiken ist durch den Verwaltungsrat zu genehmigen. Die quantitative Risikobewertung und Aggregation der Einzelrisiken unter Berücksichtigung von deren Wechselwirkungen/Korrelationen erfolgt bei der Aspecta mit dem Solvency II-Standardmodell ohne eine Verwendung unternehmensspezifischer Parameter. Das Solvency II-Standardmodell erachtet die Aspecta als angemessen um ihre Risiken mit hinreichender Genauigkeit zu bewerten. Aufgrund des Geschäftsmodells ist die mit dem Standardmodell berechnete Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) zugleich der Gesamtsolvabilitätsbedarf41 der Aspecta. Die wesentlichen versicherungstechnischen Risiken, Marktrisiken und Gegenparteiausfallrisiken der Aspecta werden im Standardmodell vollständig und adäquat abgebildet. Das SCR, welches für die operationellen Risiken im Standardmodell hinterlegt wird, wird als ausreichend erachtet, um die identifizierten strategischen Risiken und Reputationsrisiken mitzutragen. Um die Angemessenheit des Standardmodells und des ermittelten Gesamtsolvabilitätsbedarfs zu gewährleisten, werden unter anderem im Rahmen des ORSA-Prozesses regelmässig Validierungen durchgeführt. Die Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs wird in der ORSA-Leitlinie detailliert beschrieben. Die jeweils angewandte Methodik der qualitativen und, sofern möglich, quantitativen Bewertung der einzelnen Risikotreiber und Risiken ist in der Risk Map dokumentiert. Die Bewertung im Standardmodell erfolgt gemäss den Angaben der Solvency II Rahmenrichtlinie, der Solvency II Verordnung sowie der Technical Specifications. Die Dokumentation der Grundlagen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (Modelle, Methoden, Annahmen, etc.) erfolgt separat. 41 Solvency II Verordnung, Artikel 262: Die Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs […] ist vorausschauend und enthält alle folgenden Elemente: 1. (a) Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist oder ausgesetzt werden könnte, unter Berücksichtigung möglicher künftiger Änderungen seines Risikoprofils, die ihren Grund in der Geschäftsstrategie des Unternehmens oder im wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld haben, einschließlich operationeller Risiken; (b) Art und Qualität der Eigenmittelbestandteile oder anderer zur Deckung der gemäß Buchstabe a ermittelten Risiken geeigneter Ressourcen. 2. [Dabei] ist Folgendes zu berücksichtigen: (a) die Zeiträume, die im Hinblick auf die Berücksichtigung der für das Unternehmen langfristig bestehenden Risiken relevant sind; (b) die dem Geschäfts- und Risikoprofil des Unternehmens angemessenen Bewertungs- und Erfassungsgrundlagen; (c) die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens und die genehmigten Risikotoleranzschwellen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 51 Der Prozess der Risikoanalyse und -bewertung der Aspecta ist zweistufig und startet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres zeitgleich mit dem Prozess der Risikoidentifikation, da in die qualitative Risikobewertung derselbe Personenkreis eingebunden ist. Auch dieser Prozess wird vom Inhaber der RMF angestossen. Der Inhaber der RMF informiert rechtzeitig vorab alle Beteiligten wie Geschäftsleitung und Abteilungsleiter und führt mit diesen die für die Risikoanalyse und -bewertung erforderlichen Gespräche. Es obliegt dem Inhaber der RMF, die Ergebnisse der qualitativen Risikobewertung aus den Gesprächen in der Risk Map zusammenzufassen, zu aggregieren und zu finalisieren. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Solvency II-Berechnungen (Stichtagsberechnungen, Stresstests und Szenarioanalysen) analysiert42 und in der Risk Map ergänzt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse und -bewertung werden im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres mit der Geschäftsleitung diskutiert, von ihr freigegeben und dann dem Verwaltungsrat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Sollten unterjährig Ereignisse eintreten, die eine ad-hoc Überarbeitung der Risk Map erforderlich machen, entscheidet der Inhaber der RMF zusammen mit der Geschäftsleitung, ob und in welchem Umfang der Prozess der Risikoanalyse und -bewertung erneut angestossen werden soll und organisiert den Prozess. Aufgrund des Geschäftsmodells der Aspecta wird die Kombination aus jährlichem regulären Prozess und ad-hoc Durchführung der Risikoanalyse und -bewertung im Bedarfsfall als angemessen erachtet. 4.3.6.5 Steuerung und Überwachung Risikosteuerung Die Risikosteuerung, also das Ergreifen von Massnahmen zur Risikohandhabung, setzt auf den Ergebnissen von Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung auf. Sie umfasst damit den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess von Strategien und Konzepten, die darauf ausgerichtet sind, identifizierte, analysierte und bewertete Risiken entweder bewusst zu vermeiden, zu reduzieren, zu transferieren oder zu akzeptieren. Im Rahmen des Risikomanagements prüft der Inhaber der RMF zusammen mit den weiteren Schlüsselfunktionsinhabern sowie den Mitgliedern der Geschäftsleitung, ob die bestehenden Massnahmen ausreichend sind, um das vorhandene Gefährdungspotenzial wirksam zu begrenzen, und schlägt dem VMAO bei Bedarf weitere risikopolitische Massnahmen vor. Die einzelnen Risikosteuerungsmassnahmen und die jeweiligen Durchführungsverantwortlichen („Risiko-Controller“) werden in der Risk Map der Aspecta dokumentiert. Mögliche Risikosteuerungsmassnahmen sind 1. Risikovermeidung 2. Risikoreduktion 3. Risikotransfer 4. Risikoakzeptanz 1. Risikovermeidung zielt darauf ab, Risiken grundsätzlich zu meiden, deren Inkaufnahme nicht mit adäquaten Ertragschancen für die Gesellschaft verbunden ist. Voraussetzung für die Risikovermeidung ist allerdings, dass die Vermeidung der betreffenden Risiken überhaupt in der Einflusssphäre der Gesellschaft 42 Solvency II Verordnung, Artikel 259, 3 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 52 liegt. Bei der Aspecta werden die folgenden Risikovermeidungsmassnahmen standardmässig angewendet (Aufzählung nicht abschliessend): - Ex-ante-Prüfung von Tarifen, Produktlinien und Beständen auf vermeidbare Risiken - Organisatorische, personelle und technische Umstellung und Verlagerung von Unternehmensprozessen ex-post, d.h. im Falle des Auftretens vermeidbarer Risiken - Einsatz von vertraglichen Klauseln in Versicherungspolicen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), welche bestimmte Risiken (beispielsweise Leistungspflicht bei Selbsttötung in den ersten beiden Laufzeitjahren) ausschliessen - Risikovermeidende Gestaltung von Verträgen mit Vertriebspartnern (Vereinbarungen zu Stornoeinbehalt und zur Bildung einer Stornoreserve, Rückführungspflicht von Provisionen bei Policenkündigungen innerhalb der Stornohaftungsfrist etc.) - Standardmässige Überprüfung aller eingehenden Leistungsanträge auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen 2. Unter Risikoreduktion werden alle Massnahmen subsummiert, welche die Schwere der Auswirkung des Risikos mindern oder das Eintreten von Risiken verhindern bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür verringern. Bei der Aspecta kommen die folgenden Risikoreduktionsmassnahmen standardmässig zur Anwendung (Aufzählung nicht abschliessend): - Präventionsmassnahmen wie Mitarbeiterschulungen oder Aufklärungskampagnen bei den Versicherungsnehmern - Reduktion der im Rahmen des Versicherungsgeschäfts übernommenen biometrischen Risiken durch Erhöhung von Risikoprämien oder die Vornahme von Leistungsausschlüssen bei entsprechenden Vorerkrankungen - (Partielles) Hedging zur Minderung von Zins- und Währungsrisiken - Portfoliobildung und Diversifikation („Mischung und Streuung“) zur Reduktion von Markt-, Konzentrations- und Ausfallrisiken - Bilanzstrukturmanagement (Asset-Liability-Management ), d.h. die Abstimmung der Fälligkeitsstruktur und der Währungsdenominierung von aktiven und passiven Bilanzpositionen zur Verminderung risikobehafteter Laufzeit- und Währungsinkongruenzen - Bildung auskömmlicher Rückstellungen und Rücklagen - Defensive Bilanzierung von Forderungen („Werthaltigkeit vor Ergebnisbeitrag“) - Konsequente Um- und Durchsetzung des Vier- (oder Mehr-) Augen-Prinzips in allen risikobehafteten Geschäftsbereichen (Kundenservice, Vertriebssteuerung, Buchhaltung / Accounting, Aktuariat etc.) - Datensicherungen (bspw. Backup Recovery (Voll-, Wochen-, Quartals- und Jahressicherung), hausexterne Lagerung in Banktresoren, Duplikation der Server) - Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 53 3. Beim Risikotransfer (eine spezielle Form der Risikoreduktion) werden mögliche Folgen eines Risikoeintritts mittels vertraglicher Vereinbarungen an Dritte übertragen. Bei jedem Risikotransfer ist stets zu prüfen, ob er effizient erfolgt, d.h. ob die Kosten des jeweiligen Risikotransfers in einem sinnvollen Verhältnis zu den zu erwartenden Kosten des Risikoeintritts stehen. Ferner sind die mit dem Risikotransfer möglicherweise einhergehenden Risiken zu analysieren, wie zum Beispiel Ausfallrisiken. Nur wenn gewährleistet ist, dass die Kosten des Risikotransfers – inklusive der Solvenzkapitalkosten – eineindeutig geringer ausfallen als die Kosten der Risikotragung bzw. die mit einer Risikovermeidung im konkreten Fall verbundenen Ertragseinbussen, stellt der Risikotransfer eine sinnvolle Alternative zur Risikoreduktion dar. Bei der Aspecta kommen die folgenden Risikotransfermassnahmen standardmässig zum Einsatz (Aufzählung nicht abschliessend): - Transfer biometrischer Risiken auf (mehrere) Rückversicherungsunternehmen - Transfer von Vermögensschadenshaftungsrisiken auf eine Berufshaftpflichtversicherung - Transfer von Vermögensschadenshaftungsrisiken auf eine Directors and Officers- Versicherung („D&O-Police“) - Transfer von Garantierisiken, z.B. Höchststandsgarantien auf Fondsgesellschaften Im Rahmen des Risikotransfers auf Rückversicherungsunternehmen43 stellt die Aspecta durch entsprechende Auswahlkriterien sicher, dass der Grad des Risikotransfers, die Art der Rückversicherung sowie die ausgewählten Rückversicherungsunternehmen dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Gesellschaft entsprechen. Soll die Rückversicherung neu gestaltet werden, hat die Aspecta folgendes Verfahren implementiert: - Die Geschäftsleitung der Aspecta prüft in der Vorauswahl die Bonität der potentiellen Rückversicherungspartner. Sie arbeitet nur mit bonitätsstarken Rückversicherern zusammen, um das Ausfallrisiko zu beschränken. - Die Geschäftsleitung der Aspecta prüft in der Vorauswahl, ob die Streuung der Rückversicherung auf mehrere Rückversicherungsunternehmen ausreichend ist, um das Kumulrisiko in ihrem tolerierbaren Rahmen zu halten. - Sie lässt von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik und Risikomanagement analysieren, wie sich der Risikotransfer unter Berücksichtigung des Basisrisikos effektiv auswirkt und berücksichtigt die Ergebnisse der Analyse in der Entscheidungsfindung. - Die Beschlussfindung erfolgt gremial, sofern und soweit alle Prüfhandlungen der Vorauswahl zu positiven Ergebnissen geführt haben; die Rückversicherung liegt in der gesamthaften Verantwortung der Geschäftsleitung. Die Angemessenheit der Rückversicherung in Hinblick auf Risikotransfer, Ausfallrisiko und Kumulrisiko wird mindestens jährlich vom Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik überprüft, der in seinem Jahresbericht an das VMAO auch eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Rückversicherungsprogramms formuliert. Das Liquiditätsmanagement zur Überbrückung eventueller zeitlicher 43 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 22 „Risikomanagementleitlinie für Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken“ 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 54 Diskrepanzen zwischen Schadenszahlungen und Forderungen gegenüber Rückversicherern liegt in der Verantwortung des Leiters Rechnungswesen der Aspecta. Die Verfahren zur Auswahl Vermögensschadenshaftungsrisiken Fondsgesellschaften) verlaufen weiterer auf Risikotransfermöglichkeiten Versicherungen, analog. Zur Transfer Überprüfung der der (z.B. Transfer Höchststandsgarantien Angemessenheit der der auf getroffenen Risikotransfermassnahmen greift die Geschäftsleitung auf die Inhaber der Schlüsselfunktionen zurück. Je nach Art des Risikotransfers werden von der Geschäftsleitung der Aspecta die Schlüsselfunktionsinhaber ausgewählt, welche für die Überprüfung des Risikotransfers verantwortlich sind. Die Frequenz der regelmässigen Überprüfung wird dabei ebenfalls von der Geschäftsleitung der Aspecta festgelegt. 4. Risikoakzeptanz: Auch nach Einsatz der vorstehend erläuterten Steuerungsmethoden verbleibt indes stets ein Restrisiko, das von der Aspecta zu tragen ist. Im Rahmen der Risikotragung bzw. Risikodeckung wird dieses Restrisiko ganz oder partiell (im Risikogeschäft z.B. mit der Selbstbehaltsquote nach einer passiven Rückversicherung) durch die Gesellschaft selbst übernommen. Inwieweit dies zweckmässig ist, hängt vom Risikoappetit, von der Risikotragfähigkeit sowie von den Chancenpotenzialen ab, die mit den risikobehafteten Unternehmensaktivitäten verbunden sind. Mit den vorstehend dargelegten Methoden der Risikosteuerung verfolgt die Aspecta das Ziel, mit bestehenden Risiken umzugehen und die Risikoposition der Gesellschaft zu optimieren. Meist werden die Massnahmen zur Risikosteuerung, die durchaus substitutiven Charakter haben können, miteinander kombiniert. Die Gewichtung der einzelnen Massnahmen hängt dabei von Kosten/Nutzen-Erwägungen ab. Es obliegt dem Inhaber der RMF unter Einbindung der relevanten Mitarbeiter der Aspecta im Anschluss auf die vollständige Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken die ergriffenen Risikosteuerungsmassnahmen auf Wirksamkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Zur Überprüfung können einzelne Alternativen oder Konstellationen von Steuerungsmassnahmen direkt verglichen werden oder Sensitivitäts- und Szenarioanalysen zur Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung werden vom Inhaber der RMF im dritten Quartal eines jeden Geschäftsjahres zusammengefasst. Es obliegt dem Inhaber der RMF Verbesserungen vorzuschlagen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im dritten Quartal eines jeden Geschäftsjahres mit der Geschäftsleitung diskutiert und von ihr freigegeben sowie dem Verwaltungsrat zur Verabschiedung vorgelegt. Sollte der Einsatz neuer Steuerungsmassnahmen geplant werden oder sollten unterjährig Ereignisse eintreten, die eine ad-hoc Überprüfung bestehender Steuerungsmassnahmen erfordern, so ist der Inhaber der RMF umgehend zu informieren, damit er die notwendigen Überprüfungsmassnahmen unter Rückgriff auf die hierfür benötigten Ressourcen einleiten kann. Aufgrund des Geschäftsmodells der Aspecta wird die Kombination aus jährlichem regulären Prozess der Überprüfung der Risikosteuerungsmassnahmen auf Wirksamkeit und Angemessenheit und der ad-hoc Durchführung der Überprüfung der Risikosteuerungsmassnahmen im Bedarfsfall als angemessen erachtet. Risikoüberwachung Die Risikoüberwachung hat zu gewährleisten, dass die Ziele der Aspecta auch erreicht und den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt und vermieden werden. Die Schlüsselfunktion 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 55 Risikomanagement überwacht die Ergebnisse der Risikoidentifizierung, der Risikoanalyse und -bewertung auf allen relevanten Aggregationsstufen und berichtet darüber regelmässig (mindestens jährlich bzw. im Bedarfsfall ad-hoc) an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat. Ziel der Berichterstattung ist es, das VMAO der Aspecta für die bestehenden Risiken und deren Steuerungsmassnahmen zu sensibilisieren und damit eine nachhaltige Grundlage für eine qualitativ hochstehende Risikosteuerung zu schaffen. Zu den Aufgaben der Risikoüberwachung durch den Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zählen: - die regelmässige Berichterstattung über alle definierten Schwellenwerte; insbesondere die Risikotoleranzschwellen aller relevanten Risikokategorien - o Soll-Ist-Vergleich aller Risikokennzahlen und Prozesse o Überwachung der Limite44 bzw. deren Ausschöpfung das Herausarbeiten von Verbesserungen in der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung aufgrund der gesammelten Erfahrungen bei der Überwachung Die Ergebnisse der Risikoüberwachung sind wiederum bei der Planung bzw. der Anpassung der Risikostrategie zu berücksichtigen. Die operative Risikoüberwachung ist eine originäre Aufgabe der operativen Geschäftsbereiche der Aspecta, die von der Überwachungsaufgabe des Inhabers der RMF abzugrenzen ist. Die Hauptverantwortung für die Risikoüberwachung obliegt den einzelnen Risikoverantwortlichen (Risiko-Controller). Dies schliesst die Überwachung aller identifizierten Risiken, insbesondere aber der wesentlichen Risiken, der bereits existierenden Risikosteuerungsmassnahmen sowie ggfls. die Implementierung neuer Risikosteuerungsmassnahmen ein. Darüber hinaus beobachtet der Inhaber der RMF als zentrale Stelle die Risikosituation und die Umsetzung der Massnahmen auf aggregierter Ebene. Zusätzlich werden (risiko-)relevante Prozesse mittels des internen Kontrollsystems, aber auch durch die regelmässigen Prüfaufträge der Inhaber der Schlüsselfunktionen Compliance, Interne Revision, Versicherungsmathematik und Risikomanagement, überwacht. Unterstützt wird die Überwachung darüber hinaus mittels weiterer geeigneter Massnahmen. Dazu zählt unter anderem der regelmässige Abgleich von Ist-Werten der relevanten Steuerungskennzahlen (z.B. aus Bilanz und GuV) mit Planwerten und das Beobachten der Entwicklungen dieser Steuerungskennzahlen. Dies ermöglicht im Falle adverser Entwicklungen das zeitnahe Ergreifen von Gegensteuerungsmassnahmen. Die Überwachungsintervalle der Aspecta sind je nach Volatilität der zu überwachenden Kennzahl, Methodik oder Prozessausgestaltung festgelegt worden auf quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Beim Eintritt unerwarteter Ereignisse oder für den Fall, dass sich Risikoereignisse zu realisieren drohen, sind die Risikoverantwortlichen zur ad-hoc Überprüfung angehalten und sie haben den Inhaber der RMF umgehend darüber zu informieren. Bei der Aspecta werden insbesondere folgende Bereiche überwacht (Aufzählung nicht abschliessend): 44 Limite sind obere bzw. untere Grenzen von etwas, man unterscheidet zwischen absoluten Limiten (z.B. 150‘000 CHF, 3 Tage) und relativen Limiten (z.B. 5% der Basisgrösse). 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 56 Bereich Turnus Verantwortung für Überwachung Steuerungskennzahlen monatlich Geschäftsleitung Risikostrategie jährlich und ad-hoc VMAO Limite und Kennzahlen quartalsweise, halbjährlich, jährlich Risikoverantwortliche und ad-hoc Umsetzung der Risikostrategie jährlich und ad-hoc Schlüsselfunktion RMF Risikotragfähigkeit: Soll-Ist Schlüsselfunktion RMF halbjährlich und ad-hoc SoG, insbesondere Prozesse jährlich und ad-hoc Schlüsselfunktion Interne Revision und Methoden des Risikomanagements ALM jährlich und ad-hoc CFO Liquiditätsmanagement quartalsweise Leiter Rechnungswesen Unternehmerische Vorsicht jährlich und ad-hoc Leiter Kapitalanlage Anlageaktivitäten bei Bedarf Anlageausschuss Rückversicherungs- und jährlich und ad-hoc Schlüsselfunktion Zeichnungspolitik Wesentliche Prozesse Versicherungsmathematik jährlich und ad-hoc Schlüsselfunktion Compliance Abbildung 9: Übersicht Risikoüberwachung Vorgehen bei unvorhergesehenen Entwicklungen oder Ereignissen Alle Mitarbeiter der Aspecta, insbesondere aber die Risiko-Controller, Inhaber der Schlüsselfunktionen und Mitglieder der Geschäftsleitung, sind dazu angehalten, den Inhaber der RMF bei überraschenden, unvorhergesehenen, neuen oder drohenden Entwicklungen bzw. Ereignissen, welche mit der Realisierung von Risiken einhergehen könnten, umgehend darüber zu informieren. Diese Risiken können sich vielfältig realisieren, bspw. in finanziellen Einbussen, Reputationsschäden etc. äussern. Gründe oder Auslöser für ad-hoc Berichterstattungen an den Inhaber der RMF sind beispielsweise (nicht abschliessende Liste): - Veränderungen in den Kennzahlen, Prozessen, Aktivitäten, welche zu Limitüberschreitungen bzw. Abweichungen von den Sollgrössen der Risikokennzahlen führen (könnten), welche ausserhalb des regelmässigen Überwachungszyklus erkannt werden oder einzutreten drohen - Störungen in den Prozessen, neu entdeckte Prozessschwächen, etc. - adverse Entwicklungen der Kapitalmärkte, branchenspezifische Entwicklungen, etc. - vor dem Fällen von Entscheidungen, welche risikorelevante Auswirkungen haben könnten - kurz: neu erkannte oder vermutete Risiken aller Art 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 57 Es obliegt den Abteilungsleitern der Aspecta, ihre Mitarbeiter für das Thema der Risikoidentifikation und -überwachung zu sensibilisieren. Anmerkung zur Berichtslinie: Handelt es sich bei demjenigen, der das Risiko melden möchte, um einen Mitarbeiter der Aspecta, so hat dieser unverzüglich den ihm vorgesetzten Abteilungsleiter und den Inhaber der RMF zu informieren. Handelt es sich um einen Abteilungsleiter oder ein Mitglied der Geschäftsleitung, so hat dieser unverzüglich den Inhaber der RMF zu informieren. Der Abteilungsleiter respektive das Mitglied der Geschäftsleitung analysieren zusammen mit dem Inhaber der RMF die Situation und entscheiden gemeinsam, ob eine ad-hoc Risikoberichterstattung durchzuführen ist. Alle Mitarbeiter der Aspecta haben zudem die Möglichkeit, sich direkt an den Inhaber der RMF oder an die Geschäftsleitung zu wenden oder anonym dem Compliance-Briefkasten der Gesellschaft zu nutzen. In der Leitlinie Risikomanagement wird darüber hinaus die reguläre Risikoberichterstattung an das VMAO beschrieben, welche die Aspecta zur Risikoüberwachung implementiert hat. Management der Anlagerisiken Risikomanagement für das Anlagenrisiko und Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht Der Aspecta steht es grundsätzlich frei auszuwählen, in welche Vermögenswerte sie ihre Eigenmittel sowie das gebundene Vermögen der Versicherten investiert. Dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht45 folgend strebt die Aspecta bei der Veranlagung ihrer Eigenmittel wie auch des gebundenen Vermögens der Versicherungsnehmer ein Höchstmass an Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität an. Die genannten Merkmale der Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität gelten für das Portfolio insgesamt und nicht für die einzelnen Anlagen. Daher ist es zulässig, dass einzelne Anlagen nicht jedes der genannten Merkmale aufweisen, sofern sie letztlich zur Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Gesamtportfolios beitragen.46 Im Zuge der Überprüfung im Rahmen des Anlagemanagements der Aspecta wird das Gesamtportfolio im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres vom Leiter Kapitalanlage auf die genannten Merkmale hin überprüft. Er erstellt eine Übersicht zu Art und Volumina sowie den (Emittenten-)Ratings der Anlagen (Sicherheit und Qualität) sowie zur Liquidität und Rentabilität des Gesamtportfolios. Er berichtet die Ergebnisse der Geschäftsleitung der Aspecta sowie dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Um allfälligen negativen Entwicklungen bereits vorgängig entgegenwirken zu können, beobachtet der Leiter Kapitalanlage der Aspecta die generellen Gegebenheiten des Finanzmarktumfelds, aktuelle Umstände, Veränderungen im Regulierungsrahmen sowie die Kurs- und Wertentwicklungen und setzt im Falle adverser Entwicklungen den Inhaber der RMF darüber in Kenntnis. Die sich aus dem Anlageportfolio allfällig ergebenden Risiken werden bei der Aspecta in mehreren Prozessen überwacht: 1.) Die Überwachung der Marktrisiken und Gegenparteiausfallrisiken erfolgt im Rahmen des Risikomanagementprozesses sowie im Rahmen des ORSA-Prozesses. 45 Die weiteren Anforderungen zur unternehmerischen Vorsicht sind in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht verankert. 46 Erläuterungen zu Leitlinien zum SoG, 2.142 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 58 2.) Das Liquiditätsmanagement der Aspecta und die Verantwortlichkeiten für die Überwachung allfälliger Liquiditätsrisiken werden in diesem Abschnitt im nachstehenden Abschnitt „Management des Liquiditätsrisikos“ erläutert. 3.) Die Vorgaben und Verantwortlichkeiten für die Überwachung der Anlagerisiken auf die Einhaltung der Grundsätze der unternehmerischen Vorsicht hin, werden in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht dargestellt. Gemäss Leitlinie 27, Ziffer 1.64 der EIOPA-Leitlinien zum SoG reicht es bei der Bewertung der Anlagerisiken nicht aus, sich ausschliesslich auf von Dritten erzeugte bzw. bereitgestellte Informationen zu stützen. Die Aspecta hat daher eigene (Kredit-)Risikobewertungsindikatoren entwickeln, um die Einschätzungen von Banken, Vermögensverwaltern und Ratingagenturen mit eigenen Einschätzungen kontrastieren zu können. In der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht werden diese unternehmensinternen Indikatoren zur Überwachung der Marktpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken erläutert. Ferner regelt die interne Leitlinie die Anforderungen bzgl.: - Möglicher nicht-alltäglicher Anlagen/Anlagetätigkeiten: Definition, Prüf- und Genehmigungsverfahren - Möglicher Investitionen in nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Vermögenswerte wie auch in schwierig zu bewertende, komplexe Produkte: Definition, Prüfund Genehmigungsverfahren - Möglicher Investitionen in Derivate: Definition, Prüf- und Genehmigungsverfahren - Möglicher Investitionen in verbriefte Instrumente: Definition, Prüf- und Genehmigungsverfahren - Möglicher Interessenkonflikte: Definition und Prüfverfahren - Umgang mit Fonds- und Indexgebundenen Policen: Definition und Prüfverfahren 4.) Um die Angemessenheit des Vermögensportfolios bezogen auf den Versichertenbestand sicherzustellen, unterliegen der Leiter Kapitalanlage, der Leiter Rechnungswesen und der Verantwortliche Aktuar folgenden Prüfungspflichten: - Die Prüfung, ob diejenigen Vermögenswerte, die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Kapitalanforderungen gehalten werden, den Anforderungen des Artikels 80 VersAG 3) und 4) entsprechen, ist vom Leiter Kapitalanlage durchzuführen (die Regelungen hierzu sind in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht festgehalten). - Im Zuge des Asset-Liability-Management werden die Fälligkeitsstrukturen und der Liquiditätsbedarf vom Leiter Rechnungswesen überwacht (vgl. nachstehenden Abschnitt „Asset-Liability-Management“) - Die Mindest-Rentabilität derjenigen Vermögenswerte, welche zur Erwirtschaftung der Zinsgarantien dienen, wird vom Verantwortlichen Aktuar der Aspecta überwacht. 5.) Um das Management der Risiken aus Anlageaktivitäten zu optimieren, hat die Aspecta einen Anlageausschuss gegründet und die Regelungen zu den Kapitalanlageaktivtäten im Anlagereglement der Aspecta festgehalten. Mit dem Anlagereglement stellt die Aspecta sicher, dass bei allen Anlageaktivtäten die Grundsätze unternehmerischer Vorsicht sowie die Anforderungen zum Asset-Liability-Management, zum Liquiditätsrisikomanagement und zur Güte der Eigenmittel zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung, welche in der Leitlinie Kapitalmanagement formuliert sind, beachtet werden. Ferner ist im Anlagereglement 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 59 der Prüf- und Freigabeprozess verankert, der die Einbindung des Inhabers der RMF konkretisiert und sicherstellt, dass vorab eine Analyse der Auswirkungen geplanter Anlageaktivitäten auf die Solvenzkapitalanforderung der Aspecta durchgeführt wird. Asset-Liability-Management Unter Asset-Liability-Management (ALM) kann allgemein die integrierte Analyse und optimierte strategische Steuerung nach finanziellen Kriterien verstanden werden, bei der die bestehenden Vermögenspositionen (Assets) und die Verpflichtungen (Liabilities) der Aspecta sowie deren gegenseitige Interdependenzen simultan betrachtet werden. Dabei wird eine Optimierung der Gesamtposition der Gesellschaft im Hinblick auf ein finanzwirtschaftliches Rendite- oder Risiko-Ziel unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Risikopräferenz der Unternehmensführung angestrebt. Ziel des ALM ist es, eine Informationsgrundlage für Entscheidungen zu schaffen, die nicht durch Funktions- oder Spartendenken, sondern durch gesamtunternehmerisches Denken geprägt ist („Enterprise Risk Management). Bei Lebensversicherungsunternehmen können aus dem Geschäftsmodell heraus unterschiedliche Arten von Inkongruenzen zwischen Aktiva und Passiva resultieren: ein Lebensversicherungsunternehmen betreibt wechselseitige Finanzierungsgeschäfte mit dem Kapitalmarkt und dem Kollektiv der Versicherungsnehmer. Abbildung 10: Asset-Liability-Management Dabei können beispielsweise in den folgenden Bereichen Inkongruenzen zwischen den Aktiva und den Passiva entstehen: - Laufzeiten - Durationen (Zinssensitivitäten) - Währungen - Renditen - Bewertungsdifferenzen (Marktwert/Buchwert) Bei der Aspecta arbeiten der CFO, der Leiter Kapitalanlage, der Leiter Rechnungswesen, der Inhaber der VMF und der Inhaber der RMF eng zusammen, um allenfalls auftretende Inkongruenzen zwischen Aktiva und Passiva zu ermitteln und zu bewerten. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 60 Die Aspecta versteht Asset-Liability-Management in erste Linie als koordinierte Steuerung des Risikos aus Wertschwankungen von Aktiva und Passiva. Neben dieser ökonomischen Sichtweise, welche bei der Aspecta im Vordergrund steht, gibt es aufgrund des in Liechtenstein geltenden Niederstwertprinzips bei der Bilanzierung und Bewertung von Aktiva auch eine ggfls. davon abweichende bilanzielle Sichtweise. In dieser Perspektive sind mitunter beträchtliche Abweichungen zwischen den Verbindlichkeiten der Aspecta und den diese bedeckenden Aktiva möglich, da Verbindlichkeiten stets zum Zeitwert, Aktiva indes zum Einstands- oder zum Niederstwert zu bilanzieren sind. Bei zahlreichen Vermögenswerten – besonders augenfällig ist dies in einem normalen Marktumfeld bei Anleihen/Obligationen, aber auch bei über die Nutzungsdauer abzuschreibenden Immobilien ausgeprägt – liegt der Buchwert häufig unterhalb des korrespondierenden Markt- oder Nominalwerts. Da Wertsteigerungen bei den Aktiva also definitorisch nicht ausgewiesen werden dürfen, die Passiva aber aufgrund der garantierten Verzinsung des gebundenen Vermögens der Versicherungsnehmer tendenziell zunehmen (Stornierungen wirken dieser Tendenz entgegen), kann es hier zu beträchtlichen Inkongruenzen kommen. Um zu einer zutreffenden Risikobeurteilung zu gelangen, ist daher zwingend zu eruieren, ob besagte Differenzen zwischen Passiv- und korrespondierender Aktivseite rein nomineller Natur sind oder ob diese reale Abweichungen zwischen Deckungsrückstellung und dem sie bedeckenden Aktivportfolio darstellen. Hierzu sind die in den Aktiva ggfls. enthaltenen stillen Reserven zu bewerten, um stets ein ökonomisch zutreffendes Bild über das Asset-Liability-Management zu erhalten. Bei klassischen Tarifen mit Garantieverzinsung liegt das Risiko der Nicht-Erwirtschaftung der zugesagten Zinsgarantien bei der Versicherungsgesellschaft. Es kann zu Inkongruenzen zwischen den Passiva – der Deckungsrückstellung für derartige Tarife und Tarifgruppen – sowie den Aktiva kommen, in welchen diese Deckungsrückstellung investiert ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Zins-, Laufzeit- und Währungsdifferenzen der Fall, die aufgrund bestandsspezifischer Entwicklungen sowie aufgrund von Entwicklungen an den Kapitalmärkten – beispielsweise aufgrund einer mehrjährigen Niedrigzinsphase, wie sie seit dem Jahr 2009 anhält, entstehen können. Die Aspecta steht dabei in einem Spannungsfeld, da sie einerseits der Notwendigkeit unterliegt, mindestens die Garantieverzinsung zu erwirtschaften und daher möglichst vollumfänglich und langfristig investiert zu sein, zugleich aber stets liquide zu sein, um allfällige Netto-Auszahlungserfordernisse bestreiten zu können. Zudem ist festzuhalten, dass in der Kapitalmarkttheorie die Erwirtschaftung von Zinsen, die über dem risikolosen Zins liegen, das Eingehen von Risiken erforderlich macht. Die Aspecta strebt an, solche Risiken im Rahmen ihres ALM gezielt zu erfassen und zu managen. Daneben berücksichtigt die Aspecta bei der Steuerung der Terminstruktur des Anlageportfolios im Rahmen ihres Asset-Liability-Managements vor allem die Terminstruktur der Verbindlichkeiten (siehe auch Abschnitt „Liquiditätsmanagement“). Ein Faktor, welcher die Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Terminstruktur des Anlageportfolios beeinträchtigen kann, ist die geringe Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen auf Rechnung und Risiko der Aspecta. Da die Aktiva, in die zur Bedeckung der Verbindlichkeiten investiert werden kann, selbstverständlich nicht beliebig aufteilbar sind, unterliegt die Aspecta dem Risiko, tendenziell zu grosse Einzelpositionen in den Aktiva aufzubauen, die mit der hohen Granularität der Verbindlichkeiten nicht in allen Marktsituationen kompatibel sind. Um diesem Risiko entgegenzuwirken und reale (nicht rein bilanzielle) Inkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivseite bestmöglich zu vermeiden, setzt die Aspecta im Rahmen ihres Asset-Liability-Managements die folgenden Risikominderungstechniken47 ein: 47 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 24, 1.61 b) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 61 1. Risikovermeidung: Währungsinkongruenzen im Rahmen des Asset-Liability-Managements werden bei der Aspecta dadurch vermieden, dass insbesondere deckungsstockbasierte Verbindlichkeiten nur dann durch Aktiva in anderen Währungen bedeckt werden dürfen, wenn das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte (teilweise) eliminiert wird. 2. Risikoreduktion: Es werden bevorzugt Aktiva mit tendenziell kürzerer Restlaufzeit als benötigt erworben. Dies reduziert einerseits die Kursvolatilität und gewährleistet andererseits eine rasche Liquidierbarkeit der Anlagen. Zudem werden ausschliesslich Papiere von Emittenten mit hoher Bonität (Mindestbonität BBB- nach S&P/Fitch bzw. Baa3 nach Moody’s) erworben, um Gegenparteiausfallrisiken zu minimieren und durch Schuldnerausfälle bedingte Inkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivseite bestmöglich zu vermeiden. 3. Risikotransfer: Durch den Abschluss von Quoten- und Exzedentenverträgen mit bonitätsstarken Rückversicherungspartnern reduziert die Aspecta hohe, nicht-planbare Leistungszahlungen, welche allfällig biometrisch bedingt sind. Bei der Aspecta dürfen, wie im vorstehenden Abschnitt „Risikoreduktion“ bereits dargelegt, dahingehend Laufzeit-Inkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivseite bestehen, dass die erwartete Restlaufzeit der Vermögenswerte auf der Aktivseite durchaus geringer sein kann als die erwartete Restlaufzeit der Verbindlichkeiten. Zwar werden durch diese Setzung die Kapitalerträge nicht bestmöglich maximiert, das Risiko allfälliger kostspieliger Liquiditätsengpässe wird dadurch indes nachhaltig vermieden.48 Unter Anwendung des Proportionalitätsprinzips verzichtet die Aspecta auf eine Beschreibung der hinsichtlich des Asset-Liability-Managements durchzuführenden Stresstests sowie der ihnen zugrunde liegenden Methodik und Häufigkeit. Lebensversicherungsverträge, Hintergrund dessen dafür ist Kostengewinne der in grosse Bestand Stresssituationen zur Fondsgebundener Bedeckung der Garantieverzinsung des vergleichsweise kleinen klassischen Lebensversicherungsbestandes herangezogen werden kann. Aufgrund der Unwesentlichkeit des Risikos eines Asset-Liability-Mismatches, führt die Aspecta Stresstests und Szenariotests49 nur im Rahmen des ORSA-Prozesses regelmässig durch. Ebenso werden im Rahmen des ORSA-Prozesses die Sensitivität der versicherungstechnischen Rückstellungen und der anrechenbaren Eigenmittel in Bezug auf die Annahmen, die der Extrapolation der massgeblichen risikofreien Zinskurve nach Art. 77 zugrunde liegen, durchgeführt50. Die Erkenntnisse aus dem ORSA-Prozess wiederum werden im Asset-Liability-Management berücksichtigt. Die Verantwortung für das Asset-Liability-Management bezüglich Überwachung, Steuerung und Informationsweitergabe an den Inhaber der RMF bzw. an die Geschäftsleitung im Falle adverser Entwicklungen liegt beim CFO der Gesellschaft. Der CFO nutzt zum mindestens vierteljährlichen Monitoring die zur Verfügung stehenden Informationen aus den Bilanzen und den Buchhaltungssystemen und erhält vom Aktuariat relevante Auswertungen, wie Übersichten über zukünftige Abläufe von Versicherungspolicen.51 Für die Zulieferung der Informationen aus den Bilanzen und den Buchhaltungssystemen (bspw. Buchwerte, 48 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 24, 1.61 c) 49 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 24, 1.61 d) 50 VersAG, Artikel 35, 5a (Matching-Adjustment und Volatilitätsanpassung finden bei der Aspecta keine Anwendung) 51 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 24, 1.61 a) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 62 Marktwerte und die Bewertungen bezüglich der in den Aktiva ggfls. enthaltenen stillen Reserven) ist der Leiter Rechnungswesen der Aspecta verantwortlich. Management des Liquiditätsrisikos Die Aspecta muss jederzeit in der Lage sein, ihren Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern, Mitarbeitern, Vertragspartnern und Eigentümern liquiditätsmässig nachzukommen. Um dies zu gewährleisten hat die Gesellschaft ein Liquiditätsrisikomanagement52 etabliert, das darauf abzielt, das Auftreten von Liquiditätsengpässen zu vermeiden. Abbildung 11: Liquiditätsrisikomanagement der Aspecta (Schematische Darstellung) Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements ermittelt der Leiter Rechnungswesen der Aspecta zunächst die sicheren und erwarteten Ein- und Auszahlungen. Der Prognosezeitraum beträgt jeweils drei Jahre. Er wird rollierend vorgetragen. Für die jeweils nächsten vier Quartale werden die Liquiditätsströme quartalsweise erfasst. Wie in der vorstehenden Abbildung 11 dargestellt, berücksichtigt der Leiter Rechnungswesen für die Prognose Liquiditätsflüsse (einschliesslich deren Zeitstruktur) aus folgenden Quellen: - der Kapitalanlagetätigkeit: Erwerb von Aktiva (Investitionstätigkeit), die Restlaufzeit von Anleihen und anderen zeitlich begrenzten Investments, Kupon- und Dividendenzahlungen aber auch Retrozessionen von Investmentfondsanbietern oder geplante und ungeplante Liquidierungen von Anlagefonds, etc. - dem Erstversicherungsgeschäft: Prämieneingänge, erwartete Leistungsfälle/Policenabläufe, erwartete (Teil-)Stornierungen (Policenrückkäufe), erwartete Beitragsfreistellungen, an Vermittler auszuzahlende Abschluss-, Dynamik- und Bestandspflegeprovisionen sowie von Vermittlern zurückzuführende, unverdiente Provisionsanteile, etc. 52 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 26 „Risikomanagementleitlinie zum Liquiditätsrisiko“ 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 63 - dem passiven Rückversicherungsgeschäft - dem operativen Geschäft: Löhne, Dienstleisterhonorare, Forderungseingänge, Verbands- und Regulierungsbeiträge etc. Um stets die Quellen der jeweils berücksichtigten Zahlungsströme nachvollziehen zu können, werden die Zahlungsströme unsaldiert erfasst (Bruttoausweis).53 Die resultierenden Aggregate (Summe der (erwarteten) Liquiditätszuflüsse in der Periode sowie Summe der (erwarteten) Liquiditätsabflüsse in der Periode) werden einander gegenübergestellt und verglichen, um allfällige Liquiditätslücken zu identifizieren. Zum einen resultiert aus der Gegenüberstellung in der Regel ein Liquiditätsüberschuss respektive eine Liquiditätsunterdeckung in der betrachteten Periode. Zum anderen ergibt sich die Liquiditätsbedeckungsquote als Quotient aus den beiden Werten: Mit den bis zu den betrachteten Stichtagen erwarteten Einzahlungen inklusive der in diesem Zeitraum realisierbaren Zahlungsmittel (Liquiditätsquellen) als Dividend und den in diesem Zeitraum erwarteten Auszahlungen (Liquiditätsbedarf) als Divisor. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements der Aspecta sind für jede Einzelperiode des Prognosezeitraumes (drei Jahre rollierend, für die die ersten zwölf Monate dieses Zeitraums sind jeweils quartalsweise Prognosen abzugeben) sowohl der/die Liquiditätsüberschuss/-unterdeckung als auch die Liquiditätsbedeckungsquote zu ermitteln. Es ist Aufgabe des Leiters Rechnungswesen der Aspecta, zu Beginn eines jeden Quartals den Liquiditätsüberschuss bzw. die Liquiditätsunterdeckung und die Liquiditätsbedeckungsquote für die folgenden vier Kalenderquartale und die drei folgenden Kalenderjahre zu prognostizieren. Sofern in einem oder mehreren dieser Zeiträume die Liquiditätsbedeckungsquote nicht mindestens 110% beträgt, hat er dem Inhaber der RMF sowie der Geschäftsleitung hierüber Bericht zu erstatten.54 Der Geschäftsleitung obliegt es in der Folge, die geeigneten Massnahmen zu Vermeidung einer potentiellen Liquiditätsunterdeckung einzuleiten. Aus dem vorstehend beschriebenen Prozedere ist ersichtlich, dass die Aspecta im Rahmen ihres Liquiditätsrisikomanagements kurz-, mittel- und langfristige Aspekte berücksichtigt und – dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht folgend – auch den Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherungspolicen in ihr Liquiditätsrisikomanagement einschliesst. Durch das oben beschriebene Verfahren gewährleistet die Aspecta, dass sie zur Vermeidung möglicher Liquiditätsengpässe über eine angemessene Liquiditätsreserve verfügt. Die Höhe der Liquiditätsreserve wird von der Aspecta im Rahmen der Risikostrategie definiert. Sollte es dennoch erforderlich sein, kann die Aspecta nicht unmittelbar liquide oder liquidierbare Vermögenswerte auch vorübergehend verpfänden, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen oder stille Reserven zu erhalten. Dabei darf der Verpfändungszeitraum nicht mehr als sechs Kalendermonate betragen. Derartige Verpfändungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der damit erlösbare Liquiditätsbetrag sich auf einen substantiellen Anteil des aktuellen Verkehrswertes des verpfändeten Vermögenswerts beläuft. Hierdurch sollen bilanzielle Risiken begrenzt werden, die aus einer allfälligen Nichtrückführbarkeit verpfändeter Aktiva resultieren könnten. Sofern Liquiditätsüberschüsse zwischen verbundenen Unternehmen – gleich ob in einem normalen Geschäftsumfeld oder in Stresssituationen – horizontal oder vertikal übertragen werden, ermittelt und berücksichtigt die Aspecta im Rahmen ihrer fortlaufenden Liquiditätsanalyse bestehende rechtliche oder 53 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 26, 1.63 a) 54 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 26, 1.63 b) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 64 wirtschaftliche Beschränkungen und behandelt Liquiditätsübertragungen stets so, als wären ausschliesslich nicht miteinander verbundene Dritte involviert. Solange sich die Aspecta im Run-Off befindet, unterbleibt die Betrachtung der mit dem Neugeschäft verbundenen Liquiditätsrisiken im Rahmen der Leitlinie Risikomanagement. Sollte die Aspecta das Neugeschäft wieder aufnehmen, obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zusammen mit dem Leiter Rechnungswesen, die allfälligen liquiditätsspezifischen Implikationen einer solchen Geschäftsplanänderung in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen und dem Verwaltungsrat sowie der Geschäftsleitung entsprechende Verfahrensvorschläge zu unterbreiten. Selbstredend werden die Auswirkungen allfälliger Zukäufe von zusätzlichen Lebensversicherungsgesellschaften bzw. -beständen auf die Liquiditätssituation vorab analysiert und im Liquiditätsmanagement berücksichtigt.55 Das vorstehend erläuterte Liquiditätsrisikomanagement wird durch die Bewertungsaktivitäten im Rahmen der unternehmerischen Vorsicht unterstützt. Der in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht verankerte Prozess, welcher vom Leiter Kapitalanlage durchgeführt wird, dient der Beurteilung der Liquidierbarkeit der Anlagen der Aspecta. Durch die Berichtspflicht des Leiters Kapitalanlage an den Inhaber der RMF wird gewährleistet, dass letzterer sich ein umfassendes Bild über die Liquiditätsrisiken der Aspecta verschaffen und die Geschäftsleitung bei Bedarf rechtzeitig über adverse Entwicklungen informieren kann. Somit stellt die Aspecta sicher, dass stets angemessene Massnahmen und Verfahren zum Management von Liquiditätsrisiken implementiert sind. Kapitalmanagement Die Anforderungen an die Eigenmittel, welche zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderungen herangezogen werden, hat die Aspecta in der Leitlinie Kapitalmanagement formuliert. Dort werden die Einteilung und Anrechenbarkeit von Eigenmitteln erläutert und die Vorgehensweise zur mittelfristigen Kapitalmanagementplanung dargestellt. Ferner wird in der Leitlinie Kapitalmanagement der Prozess zur Überwachung der Eigenmittelausstattung der Aspecta dargestellt. Die Verantwortung für die Überwachung der Qualität der Eigenmittel obliegt dem Leiter Rechnungswesen der Aspecta. Er überprüft die Klassifizierung der Eigenmittel und übermittelt die Ergebnisse dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Somit verfügt der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement über alle Informationen, um Aussagen über die Höhe und Qualität der Eigenmittel formulieren zu können. Zusammen mit den in der Leitlinie beschriebenen aktivseitigen Massnahmen zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung einer ausreichenden Solvenzkapitalquote, rundet die Leitlinie Kapitalmanagement die Vorgaben zum Management der Anlagerisiken ab. Management von Risikoübernahme und Rückstellungsbildung Der Bestand an Lebensversicherungspolicen der Aspecta enthält Fondsgebundene und klassische Lebensversicherungspolicen, welche gegenwärtig alle für den Verkauf geschlossen sind. Die Produkte, welche die Aspecta verwaltet, sind im Einzelnen: 55 - Fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall - Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 26, 1.63 e) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 65 - Klassische Risikoversicherungen - Klassische Erlebensfallversicherungen56 - Klassische Kapitallebensversicherungen Die Aspecta ist bereit, die aus diesem Produktportfolio resultierenden Risiken im Zusammenhang mit Risikoübernahme und Rückstellungsbildung57 im Rahmen ihrer Risikotragfähigkeit zu übernehmen. Sollte die Aspecta anstreben, ihr Geschäftsmodell auf neue Versicherungszweige (Sach-, Krankenversicherung o.ä.) zu erweitern, so ist dies vorab zusammen mit dem Inhaber der RMF zu prüfen und in der Risikostrategie der Gesellschaft zu berücksichtigen. Das System of Governance (einschliesslich des Risikomanagements) ist dann ggfls. entsprechend anzupassen. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik überprüft regelmässig die Angemessenheit der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen der Berechnungen der Solvenzkapitalanforderung, ebenso wie die angemessenen Berücksichtigung von allfälligen in den Lebensversicherungsverträgen enthaltenen Optionen und Garantien. Eine Aufgabe des Verantwortlichen Aktuars der Aspecta ist es, regelmässig zu prüfen, ob die die gebildeten Rückstellungen für die Deckung der erwarteten Leistungen und Ausgaben ausreichen. Insbesondere gibt der Verantwortliche Aktuar dem VMAO der Aspecta Empfehlungen bezüglich der Reservierung und der Höhe der Überschussbeteiligung, so dass das VMAO nachhaltig gewährleisten kann, dass die Gesellschaft im Stande ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern und anderen Leistungsberechtigten vollumfänglich nachzukommen. Management des operationellen Risikos Operationelle Risiken und ihr Eintreten sind eng verbunden mit der Risikokultur eines Unternehmens. Insofern spielen qualitative Aspekte, wie die Güte der Prozesse, insbesondere die jeweiligen darin implementierten Kontrollen, eine entscheidende Rolle für das Management operationeller Risiken. Bei der Aspecta werden im Rahmen der Identifikation sowie der Analyse und Bewertung operationeller Risiken58 in Kooperation mit allen Mitarbeitern bspw. alle Prozesse im Detail analysiert, die für die Entstehung operationeller Risiken verantwortlich sein können. Darüber hinaus werden Szenarioanalysen durchgeführt, um zu möglichst detaillierten und realitätsnahen Einschätzungen zu gelangen. Besonderen Fokus legt die Aspecta auf Risikosteuerungsmassnahmen bezüglich operationeller Risiken. Dies wurde bereits an mehreren Stellen in diesem Bericht beschrieben, daher erfolgt nachstehend eine grobe, nicht abschliessende Zusammenfassung der bei der Aspecta zum Einsatz kommenden Risikomanagementmassnahmen: - Erlass von Leitlinien, Anweisungen und Dokumentationen zur klaren Festlegung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten - 56 Implementierung der vier Schlüsselfunktionen Hierunter fallen sowohl Lebensversicherungen, welche bei Fälligkeit Kapital, als auch solche, welche ab Fälligkeit eine Rente leisten. 57 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 20 „Risikomanagementleitlinien für das Risiko im Zusammenhang mit Risikoübernahme und Rückstellungsbildung“ 58 EIOPA-Leitlinien zum SoG, Leitlinie 21 „Risikomanagementleitlinien für das operationelle Risiko“ 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 66 - Einsatz flankierender Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten - Klare Trennung von Zuständigkeiten für den Aufbau von Risikopositionen und die Überwachung dieser Positionen - Implementierung angemessener Kontrollen (Vier- oder Mehr-Augen-Prinzip, automatisierte Kontrollen, automatisierte Prozesse, Plausibilisierungen, verschärfte Kontrollen bei manuellen Tätigkeiten, etc.) in den risikorelevanten Prozessen und deren Überwachung durch das interne Kontrollsystem (IKS) und die Interne Revision - Vermeidung manueller Verfahren, sofern und soweit möglich - Erfassung der operationellen Risikotreiber in der Risk Map (Bottom-Up und Top-Down), Erfassen aller Massnahmen zur Risikosteuerung und zur Überwachung der Steuerungsmassnahmen - Im Falle eines Zukaufs zusätzlicher Lebensversicherungsgesellschaften oder -bestände: Falls erforderlich, Überprüfung und Anpassung der Risikostrategie und des Risikomanagements, Bestimmung der Risiko-Controller für die sich aus dem Zukauf ergebenden risikobehafteten wesentlichen Prozesse - Mitarbeitersensibilisierung (im Rahmen des Bottom-Up-Ansatzes zur Risikoidentifikation und -analyse, Workshops, Nachhalten und Informationsaustausch über Lessons-learned) - Bereithalten von Notfallplänen - Angemessene Vergütungspolitik Um eine kontinuierliche Risikoüberwachung im Zeitablauf zu erleichtern und sicherzustellen, werden jedem relevanten operationellen Risiko Frühwarnindikatoren zugeordnet. Frühwarnindikatoren helfen dabei, eintretende operationelle Risiken frühzeitig zu erkennen und somit den Handlungsspielraum und den Reaktionszeitrahmen der Gesellschaft zu vergrössern. Bei der Aspecta umfasst die Risikoüberwachung zudem die Erfassung der Risikoveränderung im Zeitablauf und deren Auswertung. Ziel ist es, aus der Vergangenheit zu lernen und die Reaktionsgeschwindigkeit des Unternehmens auf riskante Entwicklungen zu erhöhen. 4.3.6.6 Risikomanagement für die Vergabe von Darlehen Für die Vergabe, Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Darlehen59 hat die Aspecta folgenden Prozess etabliert: - Die Geschäftsleitung der Aspecta prüft in der Vorauswahl bzw. Prüfphase die Bonität des Darlehensnehmers. Die Aspecta darf Darlehen nur an bonitätsstarke Darlehensnehmer vergeben, um das Ausfallrisiko zu beschränken. - Die Geschäftsleitung der Aspecta prüft in der Vorauswahl bzw. Prüfphase, ob die Diversifizierung der Kreditportfolios in Anbetracht der Zielmärkte und ihrer allgemeinen 59 Solvency II Verordnung, Artikel 261, 1. Die Aspecta betätigt sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht im Bereich der Hypothekenversicherung. Sollte sich dies ändern, ist das Risikomanagement entsprechend um Artikel 261, 2. zu erweitern. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 67 Anlagestrategie ausreichend ist, um das Kumul- und Kreditrisiko in ihrem tolerierten Rahmen zu halten. - Die Geschäftsleitung lässt vom Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement analysieren, wie sich Darlehensvergabe, -änderung, -verlängerung oder -refinanzierung unter Berücksichtigung des Basisrisikos effektiv auswirken (u.a. auf die Solvenzkapitalanforderung) und berücksichtigt die Ergebnisse der Analyse bei ihrer Entscheidungsfindung. - Die Beschlussfassung erfolgt gremial unter der Bedingung, dass alle Prüfhandlungen der Vorauswahl zu positiven Ergebnissen geführt haben; die Darlehensvergabe liegt in der gesamthaften Verantwortung der Geschäftsleitung. Die Aspecta verfügt über angemessene Verfahren, das Kreditrisiko von Exponierungen gegenüber Einzelschuldnern und auf Ebene des Schuldnerportfolios zu bewerten. Die laufende Verwaltung und Überwachung der Kreditportfolios, einschliesslich der Identifizierung und der Verwaltung von Problemkrediten, erfolgt im Rahmen angemessener Verfahren. Die Angemessenheit der Darlehenspolitik in Hinblick auf das aggregierte Kredit- und Kumulrisiko wird mindestens quartalsweise vom Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung an die Geschäftsleitung der Aspecta berichtet. Darüber hinaus prüft der Leiter Kapitalanlage im Rahmen der in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht vorgesehenen Prüfungshandlungen mindestens jährlich die mit einer Darlehensvergabe allenfalls verbundenen Marktpreisund Kreditrisiken. 4.3.6.7 Risikoberichterstattung Interne Risikoberichterstattung Die Aspecta hat eine ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil angemessene interne Risikoberichterstattung implementiert. Es obliegt dem VMAO, die Risikoberichterstattung zu erweitern. Es obliegt allen Schlüsselfunktionsinhabern und Abteilungsleitern der Aspecta, das VMAO unverzüglich über negative Entwicklungen wesentlicher Risiken zu informieren. Die Angemessenheit der internen Risikoberichterstattung wird vom Inhaber der Schlüsselfunktion Internen Revision überwacht. Ergänzend erlässt die Aspecta bei Bedarf Weisungen zur internen Berichterstattung. Nachstehend wird eine Übersicht über die wesentlichen Bestandteile der internen Risikoberichterstattung gegeben: Quartalsberichterstattung der Abteilung Aktuariat und des Risikomanagements Die Abteilung Aktuariat und der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement informieren die Geschäftsleitung quartalsweise über die wesentlichen Steuerungskennzahlen der Abteilung Aktuariat. Dies umfasst bspw. einen Überblick über den Bestand (Versicherungstechnische Rückstellungen mit Anlagerisiko des Versicherungsnehmers, Deckungsrückstellung, Anzahl Policen), die Entwicklung der Solvency IIKennzahlen (Own Funds, SCR und SCR-Quote) aber auch Informationen zu den wichtigsten Risikotreibern (z.B. Stornoquote). Es obliegt dem Inhaber der RMF, die Zahlen an die Geschäftsleitung der Aspecta zu berichten, welche diese erforderlichenfalls wiederum an den Verwaltungsrat weitergibt. Der Inhalt der Quartalsberichterstattung wird laufend dem aktuellen Informationsbedürfnis der Leitungsgremien der Aspecta angepasst, wobei sich der Inhaber der RMF mit der Leitung Aktuariat und der Geschäftsleitung abstimmt. Die 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 68 Berichterstattung an die Geschäftsleitung erfolgt jeweils zwei Wochen nach dem Termin zur Übermittlung der Quarterly Reporting Templates (QRTs) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Quartalsberichterstattung im Rahmen der Risikoüberwachung Im Rahmen der Risikoüberwachung lässt sich das VMAO der Aspecta über die Ergebnisse der Risikoüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) berichten. Dazu haben die Risikoverantwortlichen (Risiko-Controller, jeweils in der Risk Map namentlich hinterlegt) jeweils zwei Wochen nach dem Termin zur Übermittlung der Quarterly Reporting Templates (QRTs) an die FMA dem Inhaber der RMF über die Ergebnisse ihrer Risikoüberwachung quantitativ und qualitativ zu berichten. Dies schliesst die Abgabe möglicher Verbesserungsvorschläge ein. Der Inhaber der RMF fasst die Berichte der Risikoverantwortlichen zusammen und ergänzt diese um die Ergebnisse der aggregierten Risikoüberwachung sowie um Kommentare und Verbesserungsvorschläge und stellt diesen Gesamtbericht sodann der Geschäftsleitung der Aspecta zur Verfügung, welche im Bedarfsfall wiederum den Verwaltungsrat informiert. Ad-hoc Berichterstattung im Rahmen der Risikoüberwachung Alle Mitarbeiter der Aspecta sind angehalten, erkannte oder drohende Risiken umgehend dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zu melden. Der Inhaber der RMF trifft zusammen mit dem zuständigen Abteilungsleiter bzw. einem Mitglied der Geschäftsleitung nach gründlicher Analyse der Situation die Entscheidung, ob eine ad-hoc Risikoberichterstattung durchzuführen ist. Im Rahmen einer solchen ad-hoc-Berichterstattung hat der jeweilige Berichterstatter - eine detaillierte Beschreibung desjenigen Risikos bzw. derjenigen Risiken, das/die bereits eingetreten ist/sind bzw. einzutreten droht/drohen, anzufertigen, - einen dem realisierten bzw. dem drohenden Risiko angemessenen Vorschlag zu unterbreiten, welche Massnahmen zur Risikosteuerung (Risikovermeidung, -reduktion, -transfer) angewendet werden sollen sowie - eine Einschätzung zu der Frage abzugeben, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zur Risikomilderung ausreichen, um die konkrete Risikosituation zu beherrschen oder ob ggf. noch weitergehende Massnahmen erforderlich sein könnten. Auf der Grundlage der ad-hoc-Berichterstattung entscheiden die Geschäftsleitung und ggfls. der Verwaltungsrat in Bezug auf die jeweils vorliegende Risikolage - ob und welche zusätzlichen Risikosteuerungsmassnahmen durch die Aspecta konkret ergriffen werden sollen, - ob und in welchem Umfang die Prozesse Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung ad-hoc durchgeführt werden sollen, - ob und in welchem Umfang der ORSA-Prozess neu durchgeführt werden soll, - ob und in welchem Umfang die Risikostrategie angepasst werden soll oder - ob das interne Kontrollsystem (IKS) anzupassen ist. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 69 Auf diese Weise stellt die Aspecta sicher, dass die Gesellschaft in dem Rahmen agiert, der in ihrer Risikostrategie definiert ist. Die ad-hoc-Berichterstattung versetzt die Unternehmensführung darüber hinaus in die Lage, im Falle adverser Entwicklungen schnellstmöglich zu agieren. ORSA-Bericht Die Aspecta erstellt einen (für die interne und externe Berichterstattung identischen) ORSA-Bericht. Die Details (Häufigkeit, Zeitpunkt der Berichterstellung, Verantwortlichkeiten, Inhalt) zu den ORSA-Berichten werden in der ORSA-Leitlinie beschrieben. Berichte der Inhaber der Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance, Versicherungsmathematik und Risikomanagement Das VMAO der Aspecta lässt sich jährlich von den Inhabern der vier Schlüsselfunktionen berichten. Die entsprechenden Vorgaben zur den Berichten der Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance und Versicherungsmathematik sind in den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Leitlinien dargelegt (Leitlinie Interne Revision, Leitlinie Compliance und Leitlinie Versicherungsmathematik). Die Anforderungen an den Bericht des Inhabers der Schlüsselfunktion Risikomanagement werden nachstehend formuliert: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement ist verpflichtet, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat im jährlichen Turnus über das Risikomanagementsystem der Aspecta, über dessen Angemessenheit, über dessen Funktionsfähigkeit sowie über bestehende Verbesserungspotentiale beim Risikomanagement der Gesellschaft zu informieren. Der Bericht hat dabei die folgenden Inhalte aufzuweisen: 1. Verantwortung Geschäftsleitung und Verwaltungsrat 2. Ablauf- und Aufbauorganisation 3. Fitness & Propriety 4. Leitlinienkonzept 5. Risikomanagementprozess 6. ORSA-Prozess 7. Übersicht der empfohlenen Massnahmen In Abgrenzung zu den Berichten der weiteren Schlüsselfunktionsinhaber beurteilt der Inhaber der RMF die Punkte 1. bis 4. in Hinblick auf das Risikomanagement. Hierzu hat der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement jährlich einen schriftlichen Bericht zu verfassen, diesen der Geschäftsleitung, dem Verwaltungsrat sowie den anderen Schlüsselfunktionsinhabern vorzulegen und auf Wunsch des Verwaltungsrates darüber zu berichten. Darüber hinaus obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen, wenn ein Fall eintritt oder einzutreten droht, der die Funktionsweise, die Wirksamkeit oder die Angemessenheit des Risikomanagementsystems der Aspecta beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 70 Ergebnisberichte der Prüfhandlungen Die Risikoberichterstattung der Aspecta wird komplettiert durch die Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfhandlungen (z.B. bzgl. Outsourcing, Fitness & Propriety, unternehmersicher Vorsicht) der damit betrauten Mitarbeiter und Funktionsträger. Die Verantwortlichkeiten für die Berichterstellung, die Adressaten und die Häufigkeit der Berichterstellung sind in den diesbezüglichen Abschnitten der Leitlinien des System of Governance der Aspecta festgehalten. Externe Risikoberichterstattung Die externe Berichterstattung bildet die dritte Säule des Drei-Säulen-Modells von Solvency II. Abbildung 12: Drei-Säulen-Modell von Solvency II Mit den Anforderungen an die Berichterstattung bzw. zur Offenlegung soll die risikobasierte Aufsicht von Versicherungsunternehmen durch Marktmechanismen unterstützt werden. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) regelt die externen Berichts- und Offenlegungspflichten in Gesetzen und mittels Weisungen. Nachstehend wird eine grobe Übersicht über die wesentlichen Bestandteile der externen Berichterstattung und der Offenlegungspflichten gegeben: ORSA-Bericht Die Aspecta erstellt einen (für die interne und externe Berichterstattung identischen) ORSA-Bericht. Die Details (Häufigkeit, Zeitpunkt der Berichterstellung, Verantwortlichkeiten, Inhalt) zu den ORSA-Berichten werden in der ORSA-Leitlinie festgehalten. Solvency and Financial Condition Report (SFCR) – Bericht über Solvabilität und Finanzlage Die Aspecta hat unter Beachtung von qualitativen und quantitativen Aspekten sowie unter Berücksichtigung historischer, aktueller und prospektiver Elemente sowie gestützt auf Daten aus internen und externen Quellen jährlich einen Bericht über ihre Solvabilität und ihre Finanzlage60 zu veröffentlichen. Dieser Bericht ist 60 VersAG Art. 100 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 71 Bestandteil des Jahresberichts nach Art. 99 Abs. 1 VersAG. Der Bericht hat dabei folgende Angaben zu enthalten: - Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Leistungen - Beschreibung der Governance und eine Bewertung ihrer Angemessenheit für das Risikoprofil - Beschreibung der Risikoexponierung, der Risikokonzentration, der Risikominderungsmassnahmen und der Risikosensitivität; dabei wird die Beschreibung für jede Risikokategorie gesondert vorgenommen - je eine gesonderte Beschreibung der für die Bewertung von Vermögenswerten, versicherungstechnischen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten verwendeten Grundlagen und Methoden. Eine solche Beschreibung ist überdies mit einer Erläuterung zu versehen, welche die Hauptunterschiede in Bezug auf die Grundlagen und Methoden für die Bewertung in der Jahresrechnung darstellt - Beschreibung des Kapitalmanagements unter Angabe mindestens folgender Bestandteile: o Struktur und Betrag der Eigenmittel und Einstufungen zu ihrer Qualität o Betrag der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung o die für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung angewandte Modell-Option61 Die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung des Berichtes liegt beim Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Quarterly Reporting Templates (QRTs) und Annual Solvency II Reporting Die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung der QRTs und der Templates zum Annual Solvency II Reporting liegt ebenfalls beim Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Der Prozess zur Erstellung der Templates – inklusive der einzelnen Verantwortlichkeiten und der verankerten Kontrollen – wird in einem internen Dokument der Abteilung Aktuariat beschrieben. Regular Supervisory Reporting (RSR) Die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung der quantitativen und qualitativen Berichte zum jährlichen, Regular Supervisory Reporting (RSR) liegt ebenso beim Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Der Prozess zur Erstellung des Berichts – inklusive der einzelnen Verantwortlichkeiten und die verankerten Kontrollen – wird in einem internen Dokument der Abteilung Aktuariat beschrieben. 4.3.7 Integration in die Unternehmensführung Damit die Ziele, welche die Aspecta mit ihrem Risikomanagement verfolgt, erreicht werden können, muss das Risikomanagement vollumfänglich in die Organisationsstrukturen und die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft integriert sein. Diese integrale Einbindung hat unter gebührender Berücksichtigung der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, zu erfolgen.62 Neben den 61 Bei der Aspecta kommt das Solvency II-Standardmodell ohne Verwendung unternehmensspezifischer Parameter zum Einsatz. Solvency II lässt aber generell die Verwendung von unternehmensspezifischen Parametern, von Partialmodellen oder von internen Modellen zu. 62 VersAG, Artikel 35, 2 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 72 direkt eingerichteten Berichtslinien und dem kontinuierlichen Austausch im Arbeitsalltag sind die Risikoberichterstattung und die Einbindung der Geschäftsleitung bzw. der gesamten VMAO in relevante Entscheidungen (z.B. Festlegung wichtiger Annahmen für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung) von herausragender Bedeutung für die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Aspecta. Ein weiteres wesentliches Element der Verzahnung von Risikomanagement und Unternehmensführung bildet der ORSA-Prozess. Der ORSA-Prozess ist ein elementarer Bestandteil des Risikomanagementsystems und des Governance-Systems der Aspecta. Durch die unternehmensindividuelle Risikoanalyse, die Einbeziehung aller relevanten Information aus Geschäfts- und Risikoprofil in die Bewertung sowie durch Analysen und Validierungen der verwendeten Daten, Methoden und Annahmen wird sichergestellt, dass die Risiken, denen die Aspecta aktuell ausgesetzt ist oder künftig ausgesetzt sein könnte erfasst und angemessen bewertet werden. Abbildung 13: Gesamtrisikoprofil als Bindeglied zwischen der Geschäfts- und der Risikostrategie Im Rahmen des ORSA-Prozesses wird darüber hinaus die Angemessenheit des Standardmodells überprüft und der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta ermittelt. Ebenso wird im Zuge des ORSA-Prozesses die Angemessenheit des Eigenmittelbestands (Own Funds), welchen die Aspecta zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (gemäss Standardmodell) im Prognosezeitraum verwendet, in Hinblick auf Höhe und Qualität überprüft. Die Erkenntnisse aus dem ORSA-Prozess fliessen wiederum in geschäfts- und risikostrategische Entscheidungen ein. 4.3.8 Angaben zur Erfüllung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht Die Aspecta kommt der Erfüllung der Verpflichtung, die gesamten Vermögenswerte im Einklang mit dem „Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht“ nach Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG anzulegen nach. Die diesbezüglichen Regelungen sind in der internen Leitlinie Unternehmerische Vorsicht festgehalten. Diese werden nachstehend erläutert. Artikel 132, 263 der Solvency II Rahmenrichtlinie sieht vor, dass ein Versicherungsunternehmen im Hinblick auf sein gesamtes Vermögensportfolio lediglich in Vermögenswerte und Finanzinstrumente investieren darf, deren Risiken die betreffende Gesellschaft angemessen erkennen, messen, überwachen, managen und steuern sowie bei der Beurteilung seines Gesamtsolvabilitätsbedarfs hinreichend berücksichtigen kann. Gemäss Leitlinie 27, Ziffer 1.64 der EIOPA-Leitlinien zum SoG reicht es hierbei nicht aus, wenn sich das 63 Artikel 132 (2), erster Abschnitt wurde wörtlich in den Artikel 80 2) VersAG übernommen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 73 betreffende Unternehmen ausschliesslich auf von Dritten (z. B. Ratingagenturen) erzeugte bzw. bereitgestellte Informationen stützt. Vielmehr sollen Versicherungsgesellschaften eigene (Kredit-)Risiko- bewertungsindikatoren entwickeln, um die Einschätzungen von Banken, Vermögensverwaltern und Ratingagenturen mit eigenen Einschätzungen kontrastieren zu können. Die Aspecta hat für die drei im Rahmen ihres Geschäftsmodells wesentlichsten Risikokategorien im Bereich der Kapitalanlage – Marktpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken – eigene Risikoindikatoren bzw. Risikoprüfungsmethoden entwickelt. Diese werden unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips auf grössere Asset-Einzelposition angewendet und in den nachfolgenden Kapiteln im Detail dargestellt. Ausgenommen von der Überprüfung sind von einer Aufsichtsbehörde eines OECD-Landes zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Fonds sowie diejenigen Fonds aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung zu Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers, welche vom Versicherungsnehmer selbst oder von durch ihm beauftragten Dritten ausgewählt werden. 4.3.8.1 Bewertung Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken bestehen bei Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und strukturierten Produkten (z. B. Zertifikaten). Bei der Aspecta werden Marktpreisrisiken mindestens einmal pro Geschäftsjahr vom Leiter Kapitalanlage bewertet. Sollte es aufgrund aktueller Marktentwicklungen erforderlich sein, zusätzliche ad hocRisikobewertungen durchzuführen, so obliegt es dem Leiter Kapitalanlage, solche anzuordnen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Bewertung Marktpreisrisiken - Anwendungsbereich Regelmässige Marktpreisrisikobeurteilungen werden bei der Aspecta für alle Wertpapiere durchgeführt, von denen die Gesellschaft wertmässige Volumina hält, die über einem festgelegten Grenzwert liegen. Dies betrifft alle Wertpapiere, die die Gesellschaft in Form von Eigenmitteln, auf Rechnung und Risiko von Versicherungsnehmern oder in einer Kombination beider hält. Die Höhe dieses Grenzwertes wird jährlich auf Angemessenheit überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und von der Geschäftsleitung freigegeben. Zur Ermittlung des unternehmensindividuellen Indikators Marktpreisrisiko fliessen die Ergebnisse aus Emittentenrating, Stresstest und Value at Risk (VaR)-Bewertung jeweils mit einem Gewicht von einem Drittel ein. Das Vorgehen wird im Folgenden detailliert beschrieben. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 74 Bewertung Marktpreisrisiken - Emittentenrating Das Emittentenrating übernimmt die Ratings marktetablierter Ratingagenturen wie Standard & Poors in ein 5-Punkte-Schema, wobei 1 Punkt die beste, 5 Punkte die schlechteste Emittentenbonität bezeichnet. Insgesamt werden die Emittentenratings der wichtigsten Ratingagenturen gemäss der vorstehenden Abbildung 14 in das 5-Punkte Schema der Aspecta übertragen: Moody’s Aaa Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 Baa2 Baa3 Ba1 Ba2 Ba3 B1 B2 B3 Caa1 Caa2 Caa3 Ca C Standard &Poors AAA AA+ AA AA‐ A+ A A‐ BBB+ BBB BBB‐ BB+ BB BB‐ B+ B B‐ CCC+ CCC CCC‐ CC C SD D Fitch AAA AA+ AA AA‐ A+ A A‐ BBB+ BBB BBB‐ BB+ BB BB‐ B+ B B‐ CCC DBRS AAA AAhigh AA AAlow Ahigh A Alow BBBhigh BBB BBBlow BBhigh BB BBlow Bhigh B Blow CCC CC CC C C RD D Aspecta 1 2 3 4 5 D Abbildung 14: Bonitätsstufen von Ratingagenturen und ihre Übertragung in das Aspecta-Schema Bewertung Marktpreisrisiken - Stresstests Im Rahmen von Stresstests werden die Auswirkungen von (substantiellen) Veränderungen des Kapitalmarktumfelds auf die Bilanz und die Erfolgsrechnung einer Versicherungsgesellschaft simuliert. Bei der Aspecta werden Stresstests mit einer simulierten pauschalen Werteinbusse von x% für alle Wertpapiere durchgeführt, die in den Anwendungsbereich der regelmässigen Überprüfung fallen. Die Höhe der pauschalen Werteinbusse wird jährlich überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und von der Geschäftsleitung freigegeben. Je nach Auswirkung auf das Vorsteuerergebnis der Aspecta werden den Stresstestergebnissen die Werte 5 (extreme Ergebnisauswirkung) bis 1 (keine bis sehr geringe Ergebnisauswirkung) zugeordnet. Konkret erfolgt 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 75 die Kategorisierung der Stresstestergebnisse in der Aspecta-Punktebewertung gemäss der in Abbildung 15 dargestellten Einteilung: Ergebnisauswirkung (EBT)* Aspecta-Punktebewertung extrem 5 hoch 4 mittel 3 gering 2 keine bis sehr gering 1 Abbildung 15: Ergebnisauswirkungen von Stresstests in der Aspecta-Bewertung Value at Risk-Berechnungen Mittels dem Risikomass Value at Risk kann die auf Marktwertbasis bestimmte, hypothetische Verlusthöhe ermittelt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit („Konfidenzintervall“) nicht überschritten wird. Bei der Aspecta werden Value at Risk-Berechnungen mit einer Haltedauer von 30 Tagen und einem Konfidenzintervall von 90% für alle Wertpapiere durchgeführt, die in den Anwendungsbereich der regelmässigen Überprüfung fallen. Je nach Höhe des in % des Basisbetrages ausgedrückten hypothetischen Verlusts, der im Rahmen der Value at Risk-Berechnungen der Aspecta resultiert, werden diesem die Werte 1 (extremer Verlust) bis 5 (kein bis sehr geringer Verlust) zugeordnet. Konkret erfolgt die Kategorisierung der Value at Risk-Berechnungsergebnisse in der AspectaPunktebewertung gemäss der in der nachstehenden Abbildung 16 dargestellten Einteilung: Hypothetischer Verlust (VaR, 30 Tage, 90%)* Aspecta-Punktebewertung extrem 5 hoch 4 mittel 3 gering 2 keine bis sehr gering 1 Abbildung 16: Value at Risk-Berechnungen in der Aspecta-Bewertung Marktpreisrisikoindikator Der Aspecta-interne Marktpreisrisikoindikator für ein bestimmtes Wertpapier wird wie folgt bestimmt: Die in das 5-Punkte-Schema der Aspecta transformierten Ergebnisse aus Emittentenrating, Stresstest und Value at Risk-Berechnung werden jeweils mit dem Faktor 33.3% gewichtet und dann zur Kennzahl „Marktpreisrisikoindikator“ aufsummiert. Das Resultat ist eine Zahl zwischen 1.0 und 5.0. Je höher der Wert des Marktpreisrisikoindikators ist, desto höher ist beim betreffenden Wertpapier das Marktpreisrisiko, dem die 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 76 Aspecta ausgesetzt ist. In der nachstehenden Abbildung 17 ist dieser Aggregationsprozess beispielhaft für ein Wertpapier „X“ dargestellt: Kriterium* Ausprägung Aspecta-Punktebewertung Gewichtung Indexanteil BBB 2 33.33% 0.67 3.1 Mio. CHF 4 33.33% 1.33 18.50% 2 33.33% 0.67 Rating Stresstest Value at Risk (30, 95%) Wert des Marktpreisrisikoindikators für Wertpapier "X": 2.67 Abbildung 17: Aggregation des Aspecta-Marktpreisrisikoindikators Für alle Wertpapiere, die diesem Scoring unterzogen werden, ist zusätzlich eine Detailanalyse in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf die relevanten Punkte der Leitlinie 29 der EIOPA-Leitlinien zum SoG eingegangen werden. Die Inhalte und Methoden der Detailanalyse sind mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab abzustimmen64. Die Ergebnisse des Scorings sowie der Detailanalyse sind durch den Leiter Kapitalanlage in einem Bericht zusammenzufassen und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zu übermitteln. Übersteigt der Aspecta-interne Marktpreisrisikoindikator im Rahmen einer turnus- oder ausserplanmässigen Überprüfung den Wert 3.0, so tritt die folgende Interventionsleiter in Kraft: 1. Der Wert des Aspecta-internen Marktpreisrisikoindikators liegt zwischen 3.0 und 3.5: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen. 2. Der Wert des Aspecta-internen Marktpreisrisikoindikators liegt zwischen 3.5 und 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. 3. Der Wert des Aspecta-internen Marktpreisrisikoindikators liegt über 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. Der Geschäftsleitung obliegt es in einem solchen Fall, schnellstmöglich eine Geschäftsleitungssitzung einzuberufen und konkrete Beschlüsse zur Risikomilderung zu fassen. 4.3.8.2 Bewertung Kreditrisiken Kreditrisiken (auch „Adressausfallrisiken“) bestehen bei Investitionen in festverzinslichen Wertpapieren und strukturierten Produkten sowie bei Darlehensvergaben und Vertriebsprovisionsvorauszahlungen (Abschlussprovisionen). Bei der Aspecta werden Kreditrisiken mindestens einmal pro Geschäftsjahr vom Leiter Kapitalanlage bewertet. Sollte es aufgrund aktueller Zins- oder Adressenbonitätsentwicklungen 64 Hilfestellung bieten hier EIOPA-Leitlinien zum SoG, Absätze 2.142 bis 2.149 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 77 erforderlich sein, zusätzliche ad hoc-Risikobewertungen durchzuführen, so obliegt es dem Leiter Kapitalanlage, solche anzuordnen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Bewertung Kreditrisiken - Anwendungsbereich Regelmässige Kreditrisikobeurteilungen werden bei der Aspecta für alle Schuldner durchgeführt, die bei der Gesellschaft oder ihren Versicherungsnehmern Verbindlichkeiten haben, deren aktueller Marktpreis über einem gewissen Grenzwert liegt. Die Höhe dieses Grenzwertes, wird jährlich auf Angemessenheit überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und von der Geschäftsleitung freigegeben. Hierbei setzt die Aspecta folgende Methoden ein, die jeweils mit einem Gewicht von einem Drittel in den internen Kreditrisikoindikator der Gesellschaft eingehen: Bewertung Kreditrisiken - Emittentenratings Das Emittentenrating übernimmt die Ratings marktetablierter Ratingagenturen wie Standard & Poors in ein 5-Punkte-Schema, wobei 1 Punkt die beste, 5 Punkte die schlechteste Emittentenbonität bezeichnet. Insgesamt werden die Emittentenratings der wichtigsten Ratingagenturen gemäss der vorstehenden Abbildung 14 in das 5-Punkte-Schema der Aspecta übertragen. Bewertung Kreditrisiken - Verschuldungsgrad Der Verschuldungsgrad („gearing“, debt-to-equity-ratio) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die als Quotient aus dem bilanziellen Fremdkapital (Dividend) und dem Eigenkapital eines Unternehmens (Divisor) resultiert. Sie gibt Auskunft über die Finanzierungsstruktur eines Schuldners. Mit steigendem Verschuldungsgrad geht eine Erhöhung des Kreditrisikos für die Gläubiger einher. Die Aspecta nutzt diese Kennzahl zur Errechnung ihres internen Kreditrisikoindikators, indem sie dem Verschuldungsgrad eines Unternehmens die Werte 1 (kein bzw. geringer Verschuldungsgrad) bis 5 (sehr hoher Verschuldungsrad) zuordnet. Konkret erfolgt die Kategorisierung des Verschuldungsgrades in der Aspecta-Punktebewertung gemäss der in der nachstehenden Abbildung 18 dargestellten Einteilung: Verschuldungsgrad* Aspecta-Punktebewertung extrem 5 hoch 4 mittel 3 gering 2 keine bis sehr gering 1 Abbildung 18: Verschuldungsgrade von Debitoren in der Aspecta-Bewertung Bewertung Kreditrisiken – CDS-Spreads Ein Credit Default Swaps (CDS) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der Bezug auf einen Referenzschuldner (als Basiswert) nimmt. Referenzschuldner sind typischerweise grosse, kapitalmarktnotierte Unternehmen. Eine Vertragspartei, der sogenannte Sicherungsnehmer, bezahlt eine laufend zu entrichtende sowie zusätzlich eine einmalig am Anfang zu zahlende Prämie. Dafür erhält er von seinem Vertragspartner, dem sogenannten Sicherungsgeber, eine Ausgleichszahlung, sofern der in dem CDS-Vertrag bezeichnete 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 78 Referenzschuldner ausfällt. Die Spreads stellen in diesem Kontext die Preise von CDS dar. Steigen diese an, so bedeutet dies implizit, dass die Absicherung gegen den Ausfall eines Schuldners teurer wird, mithin das Risiko des Ausfalls des besagten Schuldners grösser geworden ist. Steigende Preise („Spreads“) von CDS enthalten somit die Information, dass das Ausfallrisiko des betreffenden Basiswertes bzw. Schuldners zunimmt. Konkret erfolgt die Kategorisierung der Spreads auf Credit Default Swaps gemäss der in der nachstehenden Abbildung 19 dargestellten Einteilung: CDS-Spread* Aspecta-Punktebewertung extrem 5 hoch 4 mittel 3 gering 2 gleichbleibend oder sinkend 1 Abbildung 19: Spreads von Credit Default Swaps in der Aspecta-Bewertung Kreditrisikoindikator Der Aspecta-interne Kreditrisikoindikator für einen bestimmten Schuldner wird wie folgt ermittelt: Die in das 5-Punkte-Schema der Aspecta transformierten Ergebnisse aus Emittentenratings, Verschuldungsgradanalyse und CDS-Spread-Analyse werden jeweils mit dem Faktor 33.3% gewichtet und dann zur Kennzahl „Kreditrisikoindikator“ aufsummiert. Das Resultat ist eine Zahl zwischen 1.0 und 5.0. Je höher der Wert des Kreditrisikoindikators ist, desto höher ist beim betreffenden Schuldner das Ausfallsrisiko, dem die Aspecta ausgesetzt ist. In der nachstehenden Abbildung 20 ist dieser Aggregationsprozess beispielhaft für einen Schuldner „Y“ dargestellt: Kriterium* Ausprägung Aspecta-Punktebewertung Gewichtung Indexanteil BBB 2 33.33% 0.67 8.9 3 33.33% 1.00 +28.8% 4 33.33% 1.33 Rating Verschuldungsgrad CDS-Spread Wert des Kreditrisikoindikators für Schuldner "Y": 3.00 Abbildung 20: Aggregation des Aspecta-Kreditrisikoindikators Für alle Schuldner, die diesem Scoring unterzogen werden, ist zusätzlich eine Detailanalyse in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf die relevanten Punkte der Leitlinie 29 der EIOPA-Leitlinien zum SoG eingegangen werden. Die Inhalte und Methoden der Detailanalyse sind mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab abzustimmen65. Die 65 Hilfestellung bieten hier EIOPA-Leitlinien zum SoG, Absätze 2.142 bis 2.149 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 79 Ergebnisse des Scorings sowie der Detailanalyse sind durch den Leiter Kapitalanlage in einem Bericht zusammenzufassen und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zu übermitteln. Übersteigt der Aspecta-interne Kreditrisikoindikator im Rahmen einer turnus- oder ausserplanmässigen Überprüfung den Wert 3.0, so tritt die folgende Interventionsleiter in Kraft: 1. Der Wert des Aspecta-internen Kreditrisikoindikators liegt zwischen 3.0 und 3.5: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen. 2. Der Wert des Aspecta-internen Kreditrisikoindikators liegt zwischen 3.5 und 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. 3. Der Wert des Aspecta-internen Kreditrisikoindikators liegt über 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. Der Geschäftsleitung obliegt es in einem solchen Fall, schnellstmöglich eine Geschäftsleitungssitzung einzuberufen und konkrete Beschlüsse zur Risikomilderung zu fassen. 4.3.8.3 Bewertung Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken bestehen bei Investitionen in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und strukturierten Produkten und manifestieren sich, wenn die betreffenden Vermögenswerte nicht schnell genug liquidiert werden können, um bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bei der Aspecta werden Liquiditätsrisiken mindestens einmal pro Geschäftsjahr vom Leiter Kapitalanlage in Zusammenarbeit mit dem CFO bewertet. Sollte es aufgrund aktueller Marktentwicklungen oder eines unerwartet hohen Liquiditätsbedarfes erforderlich sein, zusätzliche ad hoc-Risikobewertungen durchzuführen, so obliegt es dem Leiter Kapitalanlage, solche anzuordnen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Bewertung Liquiditätsrisiken - Anwendungsbereich Regelmässige Liquiditätsbeurteilungen werden bei der Aspecta für alle Wertpapiere durchgeführt, von denen die Gesellschaft wertmässige Volumina hält, die über einem festgelegten Grenzwert liegen. Dies betrifft alle Wertpapiere, die die Gesellschaft in Form von Eigenmitteln, auf Rechnung und Risiko von Versicherungsnehmern oder in einer Kombination beider hält. Die Höhe dieses Grenzwertes, wird jährlich auf Angemessenheit überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und von der Geschäftsleitung freigegeben. Hierbei setzt die Aspecta folgende Methoden ein, die jeweils mit einem Gewicht von 50% in den internen Liquiditätsrisikoindikator der Gesellschaft eingehen: Bewertung Liquiditätsrisiken - Emittentenratings Da Illiquidität eine zwingende Vorstufe der Insolvenz eines Unternehmens ist, fliesst die Liquiditätsausstattung eines Emittenten mit meist beträchtlichem Gewicht in die Bonitätsbeurteilungen von Rating-Agenturen ein. Daher nutzt die Aspecta Emittentenratings auch zur Errechnung ihres internen Liquiditätsrisikoindikators. Sie übernimmt dabei die Ratings marktetablierter Ratingagenturen wie Standard & Poors in ein 5-Punkte-Schema, wobei 1 Punkt die beste, 5 Punkte die schlechteste Emittentenbonität bezeichnet. Insgesamt werden die 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 80 Emittentenratings der wichtigsten Ratingagenturen gemäss der vorstehenden „Abbildung 14: Bonitätsstufen von Ratingagenturen und ihre Übertragung in das Aspecta-Schema“ in Kapitel „4.3.8.1 Bewertung Marktpreisrisiken“ in das 5-Punkte-Schema der Aspecta übertragen. Bewertung Liquiditätsrisiken - Zugehörigkeit Marktsegment Die Liquidität eines Wertpapiers ist grundsätzlich umso höher, je grösser das börsentäglich gehandelte Marktvolumen ist. Dieses wiederum weist bei festverzinslichen Wertpapieren („Marktgängigkeit“) wie auch bei Aktien (Marktkapitalisierung) eine hohe positive Korrelation mit dem Kapitalmarktsegment auf, in dem der jeweilige Vermögenswert notiert ist. Die Aspecta nutzt die Marktsegmentzugehörigkeit von Wertpapieren zur Errechnung ihres internen Liquiditätsrisikoindikators, indem sie der Segmentzugehörigkeit eines Wertpapiers die Werte 1 (Notierung im Prime Standard) bis 5 (Keinerlei Börsennotierung) zuordnet. Konkret erfolgt die Kategorisierung der Marktsegmentzugehörigkeit in der Aspecta-Punktebewertung gemäss der in der nachstehenden Abbildung 21 dargestellten Einteilung: Marktsegmentzugehörigkeit Aspecta-Punktebewertung Keinerlei Segmentzugehörigkeit 5 OTC (Over the Counter) 4 Entry Standard 3 General Standard 2 Prime Standard 1 Abbildung 21: Marktsegmentzugehörigkeit in der Aspecta-Bewertung Liquiditätsrisikoindikator Der Aspecta-interne Liquiditätsrisikoindikator für ein bestimmtes Wertpapier wird wie folgt ermittelt: Die in das 5-Punkte-Schema der Marktsegmentzugehörigkeit Aspecta werden transformierten jeweils mit Ergebnisse 50% gewichtet aus Emittentenrating und dann zur und Kennzahl „Liquiditätsrisikoindikator“ aufsummiert. Das Resultat ist eine Zahl zwischen 1.0 und 5.0. Je höher der Wert des Liquiditätsrisikoindikators ist, desto höher ist beim betreffenden Wertpapier das Liquiditätsrisiko, dem die Aspecta ausgesetzt ist. In der nachstehenden Abbildung 22 ist dieser Aggregationsprozess beispielhaft für ein Wertpapier „Z“ dargestellt: Kriterium* Ausprägung Aspecta-Punktebewertung Gewichtung Indexanteil CCC 4 50.00% 2.00 Prime Standard 1 50.00% 0.50 Rating Marktsegment Wert des Liquiditätsrisikoindikators für Wertpapier "Z": 2.50 Abbildung 22: Aggregation des Aspecta-Liquiditätsrisikoindikators Für alle Wertpapiere, die diesem Scoring unterzogen werden, ist zusätzlich eine Detailanalyse in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf die relevanten Punkte der Leitlinie 29 der EIOPA-Leitlinien zum SoG eingegangen werden. Die Inhalte und Methoden der 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 81 Detailanalyse sind mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab abzustimmen66. Die Ergebnisse des Scorings sowie der Detailanalyse sind durch den Leiter Kapitalanlage in einem Bericht zusammenzufassen und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zu übermitteln. Übersteigt der Aspecta-interne Liquiditätsrisikoindikator im Rahmen einer turnus- oder ausserplanmässigen Überprüfung den Wert 3.0, so tritt die folgende Interventionsleiter in Kraft: 4. Der Wert des Aspecta-internen Liquiditätsrisikoindikators liegt zwischen 3.0 und 3.5: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen. 5. Der Wert des Aspecta-internen Liquiditätsrisikoindikators liegt zwischen 3.5 und 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. 6. Der Wert des Aspecta-internen Liquiditätsrisikoindikators liegt über 4.0: Der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hat dies der Geschäftsleitung schriftlich zur Kenntnis zu bringen und konkrete Vorschläge zur Risikomilderung, welche in Zusammenarbeit mit dem Leiter Kapitalanlage erarbeitet wurden, vorzutragen. Der Geschäftsleitung obliegt es in einem solchen Fall, schnellstmöglich eine Geschäftsleitungssitzung einzuberufen und konkrete Beschlüsse zur Risikomilderung zu fassen. 4.3.8.4 Interne Risikoindikatoren Wie in den vorstehenden Kapiteln dargelegt, hat die Aspecta ihrem Geschäftsmodell angemessene interne Risikoindikatoren entwickelt, um bei der Kapitalanlage nicht ausschliesslich auf Dritteinschätzungen angewiesen zu sein. Mit diesem Ansatz zur unabhängigen Risikoidentifikation und -beurteilung trägt die Gesellschaft auch der Vorgabe von EIOPA-Leitlinie 27 Rechnung, sich nicht darauf verlassen zu dürfen, dass alle Risiken, welchen die Gesellschaft ausgesetzt ist, durch die im Rahmen des ORSA-Prozesses errechneten Mindest- und Standardkapitalanforderungen gedeckt sind. Zur nachhaltigen Umsetzung dieser Vorgabe haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta die folgenden weiteren Massnahmen zur Umsetzung des Prinzips der unternehmerischen Vorsicht ins Werk gesetzt: Anlagegrundsätze Berücksichtigung der Anlagegrundsätze „Sicherheit“, „Liquidität“ und „Rentabilität“ und der zwischen ihnen bestehenden Zielkonflikte (wird im entsprechenden Absatz des Anlagereglements der Aspecta geregelt). Diversifikation Die Aspecta achtet bei der Anlage von Eigenmitteln wie auch bei der Anlage von Kundengeldern darauf, dass eine übermässige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert (Einzeltitel), einem Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder Region oder eine übermässige Risikokonzentration im Portfolio insgesamt vermieden wird. In der unternehmerischen Praxis trägt die Aspecta dieser Anforderung dadurch Rechnung, dass sie nur in geringem Masse Wertpapiere (Einzeltitel) einzelner Emittenten in ihrem Aktivportfolio hält. Der Grossteil der Aktiva, welche die Gesellschaft hält, ist in Fondsanteilen investiert, welche 66 Hilfestellung bieten hier die EIOPA-Leitlinien zum SoG, Absätze 2.142 bis 2.149 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 82 als konkursgesicherte Sondervermögen zu klassifizieren sind und daher konstitutiv über ein hohes Mass an implizitem Risikoschutz verfügen. 4.3.8.5 Bewertung nicht-alltäglicher Anlagetätigkeiten Leitlinie 28 der EIOPA-Leitlinien zum SoG legt fest, dass nicht-alltägliche Anlagen oder Anlagetätigkeiten vor ihrer Durchführung einer ausführlichen Bewertung zu unterziehen sind. Nicht-alltägliche Anlagen oder Anlagetätigkeiten sind vor allem dann als solche zu klassifizieren, wenn es sich dabei um komplexe Anlagen oder Anlagetätigkeiten bzw. um Anlagen in grossen Volumina handelt, welche von der Gesellschaft nicht regelmässig durchgeführt werden. Da die Einteilung der Anlagetätigkeit in einerseits regelmässige und andererseits nicht-alltägliche Anlagen stark vom Geschäftsmodell abhängt, ist diese Einteilung unternehmensindividuell vorzunehmen. Nicht-alltägliche Anlagetätigkeiten bei der Aspecta Gemäss Leitlinie 28 der EIOPA-Leitlinien zum SoG hat ein Versicherungsunternehmen vor der Durchführung einer nicht-alltäglichen Anlage/Anlagetätigkeit zu bewerten und zu entscheiden, ob es in der Lage ist, die Risiken der jeweiligen Anlage/Anlagetätigkeit zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. Vor diesem Hintergrund haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta folgende (nicht abschliessende) Liste von Vermögenswerten definiert, welche im Sinne von EIOPA-Leitlinie 28 als nicht-alltägliche Anlagen anzusehen sind: - Einzelimmobilien und geschlossene Immobilienfonds (offene Immobilienfonds und REITs fallen nicht hierunter) - Edelmetalle (in physischer Form) - Commodities (Erdöl, Kohle, landwirtschaftliche Produkte, Metalle etc.) - Nicht-börsennotierte Wertpapiere - Nicht-gepreiste Optionskontrakte - Futures - Sonstige Derivate (Ausnahme: Derivate zur Währungsabsicherung) - Nicht-börsennotierte Schuldpapiere - Nicht-börsennotierte Unternehmensanteile - Orderpapiere - Versicherungskontrakte - Sonstige von vornherein illiquide Vermögenswerte Produktprüfungs- und Genehmigungsprozess bei nicht-alltäglichen Anlagetätigkeiten Sollte sich die Aspecta auf Wunsch von Versicherungsnehmern oder aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten dem Erfordernis gegenübersehen, in Vermögenswerte zu investieren, welche in der im vorstehenden Abschnitt dargestellten Liste enthalten sind, so hat der Leiter Kapitalanlage zu analysieren, ob die betreffende Anlagetätigkeit mit 1. den Interessen der Anspruchsberechtigten und Versicherungsnehmern, 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 83 2. den Beschränkungen, die sich aus den Verbindlichkeiten des Unternehmens (Asset-LiabilityManagement) ergeben, sowie 3. einem effizienten Portfoliomanagement vereinbar ist. Den Interessen der Versicherungsnehmer wie auch anderer Anspruchsberechtigter und die permanente Erfüllbarkeit der ihnen von der Aspecta vertraglich zugesicherten Ansprüche ist somit auch bei Durchführung einer nicht-alltäglichen Anlage oder Anlagetätigkeit Rechnung zu tragen. Vor allem aber ist vor der Durchführung einer nicht-alltäglichen Anlage oder Anlagetätigkeit die Auswirkungen der betreffenden Investition auf die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des gesamten Portfolios zu bewerten. Dabei obliegt es dem Leiter Kapitalanlage im Rahmen des vor Investition zwingend durchzuführenden Produktüberprüfungsprozesses sicherzustellen, dass Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Gesamtportfolios der Aspecta durch die Tätigung der betreffenden Kapitalanlage insgesamt verbessert, zumindest aber nicht verschlechtert wird. Der Leiter Kapitalanlage hat den Inhaber der Risikomanagementfunktion über die Ergebnisse der Analyse und Bewertung vorab zu informieren. Nur wenn die hier formulierten Standards gewährleistet sind, darf der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement die Freigabe zur Investition in den betreffenden Vermögenswert erteilen. Wird die Freigabe zur Tätigung einer derartigen Anlage vom Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement auf der Grundlage des vorstehend geschilderten Produktprüfungsprozesses nicht schriftlich erteilt, so darf die entsprechende Investition nicht durchgeführt werden. Meldepflicht bei Abweichungen In Fällen, in denen eine nicht-alltägliche Anlage oder Anlagetätigkeit ein erhebliches Risiko bzw. eine erhebliche Veränderung des Risikoprofils des Gesamtportfolios der Aspecta nach sich zieht, obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung unverzüglich über diesen Sachverhalt zu informieren und Vorschläge zur Abhilfe zu unterbreiten. 4.3.8.6 Regelmässige Überprüfung des Anlageportfolios Der Leiter Kapitalanlage der Aspecta überprüft im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres zum Stichtag 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahres Folgendes: 1. die Marktpreisrisiken gemäss Kapitel 4.3.8.1 2. die Kreditrisiken gemäss Kapitel 4.3.8.2 3. die relevanten Positionen des Anlagevermögens gemäss Leitlinie 29, Ziffer 1.68 der EIOPALeitlinien zum SoG 4. ob diejenigen Vermögenswerte, die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Kapitalanforderungen gehalten werden, den Anforderungen des Artikels 80 VersAG 3) und 4) entsprechen und fasst die Ergebnisse in einem Bericht an die Geschäftsleitung und den Inhaber der Risikomanagementfunktion zusammen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 84 Im Falle eines allfälligen Einsatzes von nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Vermögenswerten, Derivaten oder verbrieften Instrumenten wäre auf diese im Bericht gesondert einzugehen. Bei der regelmässigen Überprüfung des Anlageportfolios wird zudem auf das Einhalten der festgelegten Renditeziele der Aspecta geachtet. Sollten sich das Anlageportfolio unterjährig wesentlich verändern, so hat der Leiter Kapitalanlage den Inhaber der Risikomanagementfunktion darüber zu informieren. Der Leiter Kapitalanlage entscheidet zusammen mit dem Inhaber der Risikomanagementfunktion, ob, in welchem Umfang und zu welchem Umfang eine ad-hoc Überprüfung durchzuführen ist. Aufgrund des Geschäftsmodells und des Anlagenportfolios der Aspecta wird die Kombination aus jährlichem regulärem Prozess und ad-hoc Durchführung der Überprüfung als angemessen erachtet. 4.3.8.7 Interessenkonflikte Leitlinie 31 der EIOPA-Leitlinien zum SoG gibt vor, dass ein Versicherungsunternehmen in seiner Anlagepolitik beschreiben sollte, wie es in Zusammenhang mit Anlagen entstehende Interessenkonflikte ermittelt und regelt, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen oder in dem Unternehmen, das das Anlagenportfolio verwaltet, entstehen. Zudem sollte es die zur Regelung dieser Konflikte eingeleiteten Maßnahmen dokumentieren. Interessenkonflikte können beispielsweise entstehen, wenn aufgrund von Vorgaben beteiligter Unternehmen oder Incentivierungen Anlageentscheidungen getroffen werden, welche nicht im besten Sinne der Versicherungsnehmer sind – zum Beispiel in Bezug auf zu hohe Kosten, unzureichende Garantien, ungewünschte Risiko-Exponierung, geringere Renditen, unzureichende Liquidität etc. Bei Änderungen der Anlagestrategie und vor der Auswahl neuer, von der Aspecta gemanagter Kapitalanlagemöglichkeiten sind diese vom Leiter Kapitalanlage auf mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Teil dieser Prüfung sollte insbesondere ein Vergleich der geplanten Anlage mit Alternativprodukten in Bezug auf Kosten- und Garantiestruktur sein, um zu gewährleisten, dass der Versicherungsnehmer durch die allfällige Auswahl nicht schlechter gestellt wird als mit marktüblichen Alternativen. Ferner ist dass der Anlage inhärente Risiko sowie die Renditechancen zu analysieren und mit dem gewünschten Risikoprofil des Versicherungsnehmers abzugleichen. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vor einer allfälligen Umsetzung darzulegen. 4.3.8.8 Fonds- und indexgebundene Policen Leitlinie 32 der EIOPA-Leitlinien zum SoG legt fest, dass Versicherungsunternehmen bei ihren Anlageentscheidungen in Bezug auf fonds- und indexgebundene Policen vielfältige, teils gegenläufige Interessenlagen zu berücksichtigen haben, sofern die konkrete Auswahl der Investmentvermögen oder anderer Vermögensgegenstände nach dem Versicherungsvertrag durch das Versicherungsunternehmen erfolgt. Bei der Aspecta existieren zum Zeitpunkt der Abfassung der Leitlinie zur unternehmerischen Vorsicht derartige Interessenkonflikte nicht. Denn die weit überwiegende Mehrheit der Versicherungsnehmer der Aspecta wählt die von ihnen gewünschten Fonds selbst aus einem vorgegebenen Kontinuum von rund 80 verschiedenen regional und thematisch sowie von der Währung und vom jeweiligen Underlying her (Aktien, Anleihen, Mischfonds) differenzierten und diversifizierten Fonds aus. In Fällen, in denen die Versicherungsnehmer die Fondsauswahl nicht selbst treffen, wurden auf der Basis 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 85 kundenindividueller Befragungen (u.a. Anlagehorizont, Erfahrung mit Finanzprodukten, Sparziele) Kundenanlageprofile erhoben, die den jeweiligen Versicherungsnehmer als defensiven, risikoneutralen oder risikofreudigen Investor klassifizieren. Diesem Anlegerprofil gemäss wird die Veranlagung der Kundengelder durch externe Vermögensverwalter vorgenommen. Sollte sich dies allerdings ändern, so obliegt es dem Dokumenteninhaber, die Leitlinie Unternehmerische Vorsicht um Prozesse und Handlungsschritte zu ergänzen, die es ermöglichen, mögliche Konflikte zwischen den Interessen der Aspecta und denen ihrer Versicherungsnehmer zu identifizieren, zu managen und zu kommunizieren. Der Leiter Kapitalanlage hat sicherzustellen, dass die Anlagen fonds- und indexgebundener Verträge stets im besten Interesse der Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten sowie unter Berücksichtigung etwaiger offengelegter strategischer Ziele ausgewählt werden und er hat den Inhaber der Risikomanagementfunktion mindestens einmal jährlich darüber zu berichten. Bei allfälligen Unsicherheiten darüber ist der Inhaber der Risikomanagementfunktion ad-hoc zu informieren um gegebenenfalls mit ihr gemeinsam Massnahmen zur Beseitigung möglicher Konflikte zu ergreifen. Die Leitlinie 32 der EIOPA-Leitlinien zum SoG erfordert zudem, dass Versicherungsgesellschaften, die fondsgebundene Lebensversicherungspolicen in ihrem Policenportfolio halten, die mit den fondsgebundenen Verträgen verbundenen Beschränkungen – insbesondere Liquiditätsbeschränkungen – berücksichtigen und managen. Diese Anforderung erfüllt die Aspecta insofern vollumfänglich, als den weit überwiegend in der Schweiz ansässigen Versicherungsnehmern lediglich Fonds zur Auswahl angeboten werden, die von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“) zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen sind. Da für eine solche Zulassung durch die FINMA die Erfüllung genau derjenigen Kriterien – börsentägliche Bewertbarkeit, börsentägliche Handelbarkeit und hohe Liquidität – erforderlich ist, welche die EIOPA erfüllt wissen möchte, ist ein hohes Mass an Liquidität in den betreffenden Titeln gewährleistet. Versicherungsnehmer und andere Anspruchsberechtigte können ihre fondsgebundenen Anlagen somit jederzeit zurückkaufen. 4.3.8.9 Nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Vermögenswerte Gemäss Leitlinie 33 der EIOPA-Leitlinien zum SoG obliegt es den Versicherungsunternehmen für nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Vermögenswerte wie auch für schwierig zu bewertende, komplexe Produkte geeignete Bewertungsverfahren zu implementieren. Darüber hinaus sind zwar zum Handel zugelassene, de facto aber nicht oder nicht regelmässig gehandelte Vermögenswerte so zu behandeln, wie nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Vermögenswerte. Da weder das Eigenmittel- noch das Policen-Portfolio der Aspecta zum Zeitpunkt der Abfassung der Leitlinie zur unternehmerischen Vorsicht Vermögenswerte (Einzeltitel) enthält, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder de facto nicht gehandelt werden, sehen es Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta nicht als erforderlich an, die gemäss EIOPA-Leitlinie 33 zum GovernanceSystem erforderlichen Bewertungsverfahren zu implementieren. Der Einsatz von nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Vermögenswerten ist vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung zu genehmigen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 86 Vor der Genehmigungserteilung für den Einsatz von nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen oder de facto nicht gehandelten Vermögenswerten sowie bei der allfälligen Implementation diesbezüglicher Bewertungsverfahren sind folgende Vorgaben zu beachten: 1. Klassifizierung „regelmässiger Handel“: Ein Vermögenswert ist dann als „nicht regelmässig gehandelt“ zu klassifizieren, wenn trotz einer Börsennotierung des betreffenden Titels seltener als einmal im Monat eine Preisfeststellung erfolgt, wobei das regelmässige Stellen eines Preises durch einen Market Maker nicht ausreicht. Vielmehr ist zu beurteilen, ob tatsächlich ein regelmässiger Handel stattfindet. 2. Bewertungsverfahren bei strukturierten Produkten: Strukturierte Produkte sind in ihre Bestandteile (Optionskontrakte, Zero Bonds, Futures etc.) aufzugliedern, da andernfalls die angestrebte Identifikation und Bewertung der dem betreffenden Produkt immanenten Risiken, insbesondere Konzentrationsrisiken, nicht erfolgen kann. 3. Bewertungsverfahren bei Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten und Genussrechten: Durch jedes Unternehmen, demgegenüber derartige Forderung(en) seitens der Aspecta bestehen, ist mindestens jährlich ein durch die zuständige Revisionsstelle testierter Jahresbzw. Periodenabschluss vorzulegen. 4. Mitarbeiterqualifikation: Es ist sicherzustellen, dass die mit der Veranlagung und der Bewertung allfälliger nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassener oder de facto nicht gehandelter Vermögenswerte betrauten Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Sofern und sobald solche Vermögenswerte von der Gesellschaft eingesetzt werden sollen, ist der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab darüber zu informieren. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta beauftragen vor diesem Hintergrund den Leiter Kapitalanlage damit, besagte Bewertungsverfahren für nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene oder de facto nicht gehandelte Vermögenswerte zu implementieren, sofern und sobald solche Aktiva in den Eigenmittelbestand oder in die Policen, welche das Policenportfolio der Aspecta bilden, eingebracht werden bzw. eingebracht werden sollen. In einem solchen Falle wäre der Aufnahme solcher Vermögenswerte in den Eigenmittel- oder den Policen-Bestand der Aspecta ohnehin der im vorstehenden Kapitel 4.3.8.5 dargelegte Produktprüfungsprozess vorgeschaltet. Aber auch im Falle des Erwerbs (von Policenbeständen) anderer Versicherungsgesellschaften obliegt es dem Leiter Kapitalanlage zu überprüfen, ob in solchen Policenbeständen nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene oder de facto nicht gehandelte Vermögenswerte enthalten sind. In beiden Fällen, sind durch den Leiter Kapitalanlage die gemäss EIOPA-Leitlinie erforderlichen Bewertungsverfahren schnellstmöglich zu implementieren und vom Inhaber der Risikomanagementfunktion zu prüfen und ggf. freizugeben. Dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Entwicklung von Bewertungsverfahren für Vermögenswerte, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder de facto nicht gehandelt werden, nach Auffassung der Leitungsgremien der Aspecta an den Spezifika der betreffenden illiquiden bzw. nicht regelmässig bewerteten Vermögenswerte anknüpfen sollte. Beispielsweise müssten Bewertungsverfahren für nicht börsengehandelte Unternehmensbeteiligungen auf aktuellen, testierten Jahresrechnungen der betreffenden Unternehmen basieren, während z. B. Bewertungen von Beteiligungen an Einzelimmobilien oder 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 87 Immobilienportfolien (sofern es sich dabei nicht um offene Immobilienfonds oder REITs handelt) auf regelmässige gutachterliche Ertragswertberechnungen für die betreffende(n) Immobilie(n) abstellen müssten. Sollten in diesem Zusammenhang mark-to-model Bewertungen zum Einsatz kommen, so ist der Inhaber der Risikomanagementfunktion verantwortlich für: - Modellfreigabe und regelmässigen Review (Intervall wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion festgelegt) - Sicherstellung einer unabhängigen Preisfestlegung - Sicherstellung der Angemessenheit der Methoden - Veranlassung von Stresstests - Implementierung interner Kontrollprozesse (in Zusammenarbeit mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance) Hierzu hat der Leiter Kapitalanlage dem Inhaber der Risikomanagementfunktion proaktiv alle nötigen Informationen bereitzustellen. 4.3.8.10 Umgang mit Derivaten Derivative Finanzinstrumente wie Optionskontrakte, SWAPs oder Swaptions können aufgrund der in ihnen ggf. enthaltenen Finanzierungshebel erhöhte Risikopotentiale entfalten. Daher schreibt Leitlinie 34 der EIOPALeitlinien zum SoG für Versicherungsunternehmen, die Derivate einsetzen, vor, mit den jeweiligen Risikomanagementleitlinien im Einklang stehende Verfahren anzuwenden, um die Performance der eingesetzten Derivate zu überwachen. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist von der Geschäftsleitung explizit zu genehmigen. Sofern und sobald Derivate von der Gesellschaft eingesetzt werden sollen, ist der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab darüber zu informieren. Es sind alle notwendigen Informationen bereitzustellen, damit dieser sich ein Urteil über die Angemessenheit des Derivate-Einsatzes und die inhärenten Risiken bilden und den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung darüber informieren kann. Vor der Genehmigungserteilung für den allfälligen Einsatz von Derivaten und bei der Implementation von Verfahren zur Kontrolle der Derivateperformance hat der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement hierbei folgende Vorgaben zu beachten: 1. Zulässige Einsatzbereiche von Derivaten: der Einsatz von Derivaten ist rein auf die Zwecke „effiziente Portfoliosteuerung“ und „Risikominderung“ beschränkt67. Nicht zulässig hingegen sind Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten, die ausschliesslich den Aufbau reiner Handelspositionen (Arbitragegeschäfte) zum Ziel haben oder bei denen entsprechende Wertpapierbestände nicht vorhanden sind („Leerverkäufe“). 2. Umfang der Performance-Messung: Im Rahmen der Performance-Messung sollte nicht lediglich eine Messung des Ergebnisses des Derivateeinsatzes im Sinne der Wertentwicklung erfolgen. 67 In Bezug auf Vermögenswerte, die für Lebensversicherungsverträge gehalten werden, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, können Derivative auch aus Gründen der Investmentstrategie und weniger zur Risikoreduktion oder effizienten Portfoliosteuerung eingesetzt werden. Wenn dies der Fall ist, sollte sich diese höhere Risikoexponierung in den Systemen und Kontrollen der Aspecta widerspiegeln. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 88 Vielmehr ist auch die Effizienz des Derivateeinsatzes zu überwachen und es ist zu prüfen, ob die mit dem Derivateinsatz angestrebten Ziele erreicht werden bzw. wurden. 3. Dokumentation und Begründung des Derivateinsatzes: Die Verfahren, die zur Überwachung der Performance von Derivaten eingesetzt werden, sind zu dokumentieren. Darüber hinaus hat die Aspecta die Entscheidungsgründe für allfällige Derivateinsätze zu dokumentieren und zu belegen, dass die betreffenden Derivateinsätze effektiv zur Risikominderung bzw. Portfoliosteuerung beitragen bzw. beigetragen haben. 4. Vermeidung allfälliger zusätzlicher Risiken: Werden bei der Aspecta Derivate zu Absicherungszwecken eingesetzt, so obliegt es dem Leiter Kapitalanlage Nachweis zu führen, dass durch den Derivateinsatz keine zusätzlichen Risiken, wie Liquiditätsrisiken, Anstieg des Gegenparteirisikos oder ungeplante Einflüsse auf die Erfolgsrechnung, entstehen, die nicht im Voraus bewertet wurden. Im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Überprüfung des Anlagenportfolios hat der Leiter Kapitalanlage die vorstehenden vier Punkte zu überprüfen und die Ergebnisse der Überprüfung in einem Bericht zusammenzufassen und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zu übermitteln. 4.3.8.11 Verbriefte Instrumente Mittels verbriefter Instrumente wie Asset Backed Securities (ABS), Mortgage Backed Securities (MBS) oder Collateralized Debt Obligations (CDO) werden Darlehen, Kredite, Hypotheken und andere Schuldverhältnisse in handelbare Wertpapiere transformiert. Setzt ein Versicherungsunternehmen verbriefte Instrumente ein, so hat es gemäss Leitlinie 35 der EIOPA-Leitlinien zum SoG dafür zu sorgen, dass Konflikte zwischen den Interessen der Originatoren bzw. Sponsoren (Verbriefungsgesellschaften) und seinen eigenen Interessen vermieden werden. Konkret sollen in verbriefte Instrumente investierende Versicherungsunternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre Interessen mit denen der verbriefenden Unternehmen gleichgerichtet sind. Da die Aspecta zum Zeitpunkt der Abfassung der Leitlinie zur unternehmerischen Vorsicht keine verbrieften Instrumente einsetzt, halten es Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich, auf eine Gleichrichtung ihrer Interessenlage mit derjenigen von besagten Originatoren bzw. Sponsoren hinzuwirken. Der Einsatz verbriefter Instrumente ist vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung zu genehmigen. Sofern und sobald verbriefte Instrumente von der Gesellschaft eingesetzt werden sollen oder im Falle des Erwerbs von Policenbeständen anderer Versicherungsgesellschaften übernommen werden, ist der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement vorab darüber zu informieren. Es sind alle notwendigen Informationen bereitzustellen, damit der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement sich ein Urteil über die Gleichrichtung der Interessen der Aspecta und der betreffenden Verbriefungsgesellschaft(en) und die inhärenten Risiken bilden und den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung darüber informieren kann. Vor der allfälligen Genehmigungserteilung für den Einsatz von verbrieften Instrumenten hat der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement folgende Vorgaben68 zu beachten: 68 Beim Einsatz von verbrieften Instrumenten sind zusätzlich die Detailvorschriften der Artikel 254 bis 258 der Solvency II Verordnung zur Ergänzung der Solvency II Rahmenrichtlinie zu beachten, welche den Risikoselbstbehalt für Originatoren, Sponsoren oder ursprünglichen Kreditgebern sowie weitere qualitative Anforderungen an das Versicherungsunternehmen regeln. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 89 1. Interessenlage der Verbriefungsgesellschaft: Die Aspecta muss sich eine klare Vorstellung vom Zweck, den der eine Verbriefungsgesellschaft mit ihrem Geschäft verfolgt, bilden. 2. Aufdeckung der Motivation für die Verbriefung: Die Aspecta muss sicherstellen, dass die verbrieften Vermögenswerte bzw. Schuldverhältnisse, in die sie investiert, nicht deshalb verbrieft werden, weil die Marktbedingungen für diese Vermögenswerte bzw. Schuldverhältnisse risikoreicher geworden sind. 3. Interessengleichrichtung ex-ante: Die Aspecta hat dafür Sorge zu tragen, dass zielgerichtete Massnahmen zur Sicherstellung des Gleichlaufs ihrer Interessen mit denjenigen der betreffenden Verbriefungsgesellschaft(en) vor der Investition in verbriefte Instrumente durchgeführt werden. Im Falle eines Einsatzes verbriefter Instrumente hat der Leiter Kapitalanlage im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Überprüfung des Anlagenportfolios die vorstehenden drei Punkte zu überprüfen und die Ergebnisse der Überprüfung in einem Bericht zusammenzufassen und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zu übermitteln. 4.3.9 4.3.9.1 ORSA-Prozess Allgemeine Prinzipien Die Aspecta stellt mit den Anforderungen an ihren ORSA-Prozess sicher, dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie sowie das sich daraus ableitende Risikoprofil der Gesellschaft bei der Bestimmung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs berücksichtigt werden. Die im Rahmen des ORSA zur Anwendung kommenden Techniken und Methoden sowie die Ausgestaltung des Prozesses sind auf die Wesensart, den Umfang und die Komplexität der mit der Geschäftstätigkeit der Aspecta einhergehenden Risiken sowie auf ihre Organisationsstruktur und ihr Risikomanagementsystem abgestimmt.69 Des Weiteren werden die vom Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (VMAO) genehmigten Risikotoleranzschwellen berücksichtigt. Die verwendeten Erfassungs- und Bewertungsgrundlagen entsprechen dem Geschäfts- und Risikoprofil der Gesellschaft. Die Managementregeln, welche bei der Bewertung zum Tragen kommen, sind konsistent mit den Geschäftsgebaren und den Planungsprämissen der Aspecta. Falls Bewertungsprinzipien verwendet werden sollten, die von Solvency II abweichen, so wären ausschliesslich anerkannte aktuarielle Methoden bzw. rechnungslegerische Ansätze zulässig. Bei der vorausschauenden Beurteilung der Solvabilität ist der Prognosezeitraum mit drei Jahren konsistent zur Unternehmensplanung der Aspecta.70 Es wird regelmässig geprüft, ob der Prognosezeitraum geeignet ist, um die langfristig für die Aspecta bestehenden Risiken angemessen darstellen und bewerten zu können. Die Aspecta regelt die Einhaltung ihrer Datenqualitätsstandards mittels Weisungen. Die Aspecta verfügt über Prozesse und Verfahren, um die Vollständigkeit und Exaktheit ihrer Daten zur prüfen und somit die Datenqualität zu gewährleisten bzw. diese kontinuierlich – soweit und sofern möglich – zu verbessern. Zu den standardmässigen (Validierungs-)Verfahren, welche bei der Aspecta in diesem Kontext zur Anwendung kommen, gehören 69 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.13 70 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.21 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 90 - der Abgleich von Werten aus verschiedenen Systemen, - die Systemtests, - die unverzügliche Aktualisierung der Daten, - das Nachhalten von Datenhistorien, - die Datenbankbereinigungen (zum Beispiel das Löschen von Redundanzen), - die Prozesse, welche im Falle von Änderungen abteilungsübergreifend genutzter Systeme zur Anwendung kommen, usw. In denjenigen Fällen, in denen naturgemäss keine exakte Abbildung in den Systemen möglich ist, bspw. in der Projektionssoftware, werden die Toleranzschwellen für Ungenauigkeiten vorgegeben – angepasst auf die jeweiligen Einzelfälle. Auf die Verantwortlichkeiten des Inhabers der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik bzgl. der Angemessenheit, der Vollständigkeit und der Exaktheit der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten, wird in Kapitel „4.3.9.11 ORSA-Prozess“ eingegangen. Für die Einhaltung dieser Prinzipien sind das VMAO zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik der Aspecta verantwortlich. 4.3.9.2 Prozessablauf In der nachstehenden Abbildung 23 wird der reguläre, jährliche ORSA-Prozess im Zeitverlauf dargestellt: Abbildung 23: ORSA-Prozess im Zeitverlauf Als Stichtag für den regulären ORSA-Prozess wurde der 31.12. des vorausgegangen Jahres festgelegt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 91 4.3.9.3 Dem ORSA vorgelagerte Prozesse bzw. Tätigkeiten 3-Jahres-Planung und Jahresabschluss Die Erstellung der 3-Jahres-Planung, welche eine wichtige Informationsquelle für die vorausschauende Sichtweise des ORSA darstellt, erfolgt im dritten Quartal des Vorjahres. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres stehen die Daten aus statutarischem Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) sowie alle weiteren Informationen, bspw. Bestands- oder Kapitalanlageinformationen, welche zur Herleitung der Annahmen oder direkt als Input-Grössen für das Standardmodell herangezogen werden, bereit. Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung sowie Festlegung der Annahmen/Managementregeln Im Zuge der Erstellung der unternehmensindividuellen Risikosichtweise stellt die Risikoidentifikation die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte dar. Der Prozess der Risikoidentifikation der Aspecta startet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Er wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion (RMF) angestossen. Dieser führt die Gespräche mit den Abteilungsleitern im Rahmen der Bottom-Up-Analyse und im Anschluss mit der Geschäftsleitung im Rahmen der Top-Down-Analyse. In dem Gespräch mit der Geschäftsleitung werden zudem die in der Bottom-Up-Analyse identifizierten Risiken gemeinsamen diskutiert und auf ihre Wesentlichkeit hin analysiert. Die Ergebnisse der Risikoidentifikation werden in einer Risk Map festgehalten, im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres mit der Geschäftsleitung diskutiert und von dieser freigegeben. Der Prozess der Risikoanalyse und -bewertung der Aspecta ist zweistufig und startet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres zeitgleich mit dem Prozess der Risikoidentifikation, da in die qualitative Risikobewertung derselbe Personenkreis eingebunden ist. Dieser Prozess wird ebenfalls vom Inhaber der RMF angestossen. Der Inhaber der RMF informiert rechtzeitig vorab alle Beteiligten wie Geschäftsleitung und Abteilungsleiter und führt mit diesen die für die Risikoanalyse und -bewertung erforderlichen Gespräche. Es obliegt dem Inhaber der RMF, die Ergebnisse der qualitativen Risikobewertung aus diesen Gesprächen in der Risk Map zusammenzufassen, zu aggregieren und zu finalisieren. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Solvency II-Berechnungen (Stichtagsberechnungen, Stresstests und Szenarioanalysen) analysiert71 und in der Risk Map ergänzt. Die Details zur Risikoanalyse, der qualitativen und quantitativen Risikobewertung der Aspecta sind im entsprechenden Kapitel der Leitlinie Risikomanagement beschrieben. Die für die Zwecke der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs erweiterte Risikoanalyse und -bewertung wird im nachstehenden Abschnitt „Ermittlung Gesamtsolvabilitätsbedarf“ beschrieben. Die Herleitung der Annahmen für das Standardmodell erfolgt durch den Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Aktuariats, des Rechnungswesens und der Leitung Kapitalanlage. Die wesentlichen Annahmen der Aspecta, bspw. bezüglich der Kosten und der Stornoentwicklung, werden von der Geschäftsleitung festgelegt. Die Managementregeln werden ebenfalls von der Geschäftsleitung festgelegt. So stellt die Aspecta sicher, dass alle relevanten Informationen aus der Planung und der Geschäftsstrategie im Standardmodell zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung 71 Solvency II Verordnung, Artikel 259, 3 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 92 angemessen berücksichtigt werden. Des Weiteren wird mit diesem Vorgehen der personellen Trennung gewährleistet, dass der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik die Angemessenheit der zur Berechnung der Rückstellungen verwendeten Methoden, Modelle und Annahmen unabhängig beurteilen kann. Die Ergebnisse der Risikoanalyse und -bewertung werden im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres mit der Geschäftsleitung diskutiert, von ihr freigegeben und dann dem Verwaltungsrat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Ferner werden alle involvierten Mitarbeiter über die Ergebnisse informiert. Die Verantwortung für die Organisation der Berechnungen der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) obliegt dem Inhaber der RMF. Risikostrategie und Finanzplanung Aufbauend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung sowie den durchgeführten Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Szenarioanalysen wird die Risikostrategie der Aspecta Mitte des zweiten Quartals durch die Geschäftsleitung überprüft, aktualisiert und vom Verwaltungsrat abschliessend verabschiedet. Mit der Risikostrategie definiert die Aspecta unter anderem ihre Risikotragfähigkeit, ihren Risikoappetit, ihre Risikotoleranz und die Wesentlichkeit. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Risikomanagementprozess und die Festlegung der Risikostrategie haben einen direkten Einfluss auf das unternehmensindividuelle Kapitalmanagement, wobei mit „Kapital“ die anrechenbaren Eigenmittel der Gesellschaft gemeint sind. Im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres wird vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Aspecta eine detaillierte Finanzplanung zum Kapitalmanagement („Kapitalmanagementplan“) vorgenommen. 4.3.9.4 Kernprozesse des ORSA Somit liegen im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres alle Informationen vor, die zur Bestimmung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (Kernprozess 1) benötigt werden. Auch die Prognoserechnungen zur Beurteilung der Solvabilität über den Prognosezeitraum (Kernprozess 2) können auf Basis dieser Informationen durchgeführt werden. Den Kernprozess 3 des ORSA bildet die Beurteilung der Signifikanz allfälliger Abweichungen des Standardmodells zum Risikoprofil der Aspecta. Diese drei Kernprozesse werden (zum Teil parallel) im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt, die Verantwortung für die Organisation obliegt dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. Die Dokumentation der Prozesse sowie der durchgeführten Kontrollen (bspw. Vier-Augen-Prinzip) erfolgt in der Abteilung „Aktuariat“ der Aspecta. Die Erkenntnisse und der Ergebnisse aus den ORSA-Kernprozessen werden mit den involvierten Personen und insbesondere mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik sowie der Geschäftsleitung plausibilisiert und diskutiert. Die Ergebnisse werden von der Geschäftsleitung freigegeben; sofern erforderlich, trägt diese die wesentlichen Punkte in den Verwaltungsrat. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 93 Ermittlung Gesamtsolvabilitätsbedarf Die Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs erfolgt vorausschauend und enthält alle wesentlichen Risiken, denen die Aspecta ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, unter Berücksichtigung möglicher künftiger Änderungen ihres Risikoprofils, die ihren Grund in der Geschäftsstrategie der Gesellschaft oder im wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld haben. Dabei werden das Volumen und die Qualität der Eigenmittelbestandteile oder – falls relevant – der anderen zur Deckung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs verwendeten Ressourcen berücksichtigt. Der Prozess zur Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs wird in der folgenden Abbildung dargestellt und nachstehend beschrieben: Abbildung 24: Prozess der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs Zur Analyse der identifizierten Risiken verwendet die Aspecta eine granulare Kategorisierung der Risiken. Im Zuge der Risikoanalyse werden die Risiken in wesentliche und nicht-wesentliche Risiken eingeteilt (der Wesentlichkeitsbegriff der Aspecta ist in der Leitlinie Risikomanagement bzw. in Kapitel „4.1.5 Risikostrategie und Risikotragfähigkeit“ des vorliegenden Berichtes definiert). Bei der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs werden im Rahmen der erweiterten Risikoanalyse und -bewertung alle wesentlichen Risiken gemäss Risikoprofil der Aspecta einbezogen, auch diejenigen, die nicht oder nicht in jeder Hinsicht angemessen im Standardmodell berücksichtigt werden. Daher prüft der Inhaber der RMF unter Einbeziehung der jeweiligen Abteilungsleiter bzw. der Geschäftsleitung der Aspecta insbesondere folgende Risiken auf Wesentlichkeit (nicht abschliessende Liste): 72 - Spreadrisiken von (EWR-)Staatsanleihen72 - Allgemeine Inflationsrisiken (bezogen auf den Wert bestimmter Aktiva oder Passiva) - Risiken, welche aus Beteiligungen entstehen könnten - Operationelle Risiken Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), European Economic Area (EEA) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 94 - Liquiditätsrisiken - Strategische Risiken - Reputationsrisiken - neu auftretende Risiken Die Erkenntnisse aus dem Abgleich des tatsächlichen Risikoprofils der Aspecta mit den der Standardformel zugrundeliegenden Annahmen werden bei der Risikobewertung im Zuge der Bestimmung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs berücksichtigt. Dabei zielt die Aspecta auf Folgendes ab: - Risiken, welche bei der SCR-Berechnung im Standardmodell möglicherweise nur pauschal berücksichtigt wurden (wie das operationelle Risiko) oder über- bzw. unterschätzt wurden, sollen bei der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessenen bewertet werden. - Die Annahmen, welche den einzelnen (Sub-)Risikomodulen zugrunde liegen, sollen das tatsächliche Risikoprofil der Aspecta widerspiegeln und konsistent mit der Geschäftsplanung sein. - Die Korrelationskoeffizienten – sowohl zwischen den Subrisikomodulen als auch zwischen den Risikomodulen – sollen das tatsächliche Risikoprofil der Aspecta angemessen abbilden. Insbesondere bei den operationellen Risiken, den strategischen Risiken und den Reputationsrisiken ist eine verteilungsbasierte Bewertung nicht immer möglich. Bei der Aspecta erfolgt eine qualitative Bewertung dieser (und aller übrigen) identifizierten Risikotreiber und Risiken auf Basis einer Einschätzung zu der Eintrittshäufigkeit sowie der Schwere der Auswirkung auf den statutarischen Jahresgewinn nach Risikosteuerungsmassnahmen. Das Vorgehen wird in der Leitlinie Risikomanagement bzw. in Kapitel „4.3.6.4 Risikoanalyse und -bewertung“ des vorliegenden Berichts beschrieben. Somit werden bei der Aspecta auch die nicht-quantifizierbaren Risiken den einzelnen Risikokategorien zugeordnet und bei der Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs berücksichtigt. Es gibt keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich der Wahl der Methoden zu dieser Risikobewertung im Rahmen der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs; die eingesetzten Methoden zur Quantifizierung bei der Aspecta reichen vom Einsatz ökonomischer Modelle über szenarien- oder annahmenbasierten Bandbreiteneinschätzungen bis hin zur begründeten Expertenschätzung. Die Gesamtsolvabilitätsbedarfsbeurteilung wird darüber hinaus durch die Erkenntnisse der Stress- und Szenarioanalysen abgestützt. Im Anschluss an die Risikobewertung ist zu analysieren, ob die Risikosteuerung der wesentlichen quantifizierbaren sowie nicht-quantifizierbaren Risiken angemessen ist. Die Risiken können mit Risikosteuerungsmassnahmen vermieden, reduziert oder transferiert werden. Alternativ können die akzeptierten (Rest-) Risiken mit Kapital unterlegt werden. Bei der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs ist die Wirkungsweise der Risikosteuerungsmassnahmen zu berücksichtigen. Zum Beispiel könnten im Falle eines nicht angemessenen bzw. nicht wirksamen Risikotransfers auch Korrekturen bei der Kapitalunterlegung erforderlich werden. Die Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs enthält somit zum einen eine Quantifizierung für den quantifizierbaren Teil. Zum anderen enthält diese Beurteilung – sofern erforderlich – eine qualitative Beschreibung, wie allfällige nicht-quantifizierbare Risiken, unter Berücksichtigung der 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 95 jeweiligen Risikosteuerungsmassnahmen, bspw. der Transfer auf ein Rückversicherungsunternehmen, die Bildung von Rückstellungen usw.73, auf die Gesamtsolvabilität wirken. Bezüglich der unternehmensspezifischen, notwendigen Kapitalunterlegung erfasst die Aspecta, ob im Sinne ihrer Risikotragfähigkeit ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen; aufgrund des in der Risikostrategie definierten Risikoappetits der Aspecta kann die Definition „ausreichende Finanzmittel“ von den regulatorischen Eigenmittelanforderungen abweichen. Aufgrund des Geschäftsmodells ist die mit dem Standardmodell berechnete Solvenzkapitalanforderung in der Regel zugleich der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta: - Die wesentlichen versicherungstechnischen Risiken, Marktrisiken und Gegenparteiausfallrisiken der Aspecta werden im Standardmodell vollständig und adäquat abgebildet. - Das SCR, welches für die operationellen Risiken im Standardmodell hinterlegt wird, wird als ausreichend erachtet, um die identifizierten wesentlichen Risiken, welche nicht im Standardmodell berücksichtigt werden, z.B. wesentliche strategische Risiken oder Reputationsrisiken, mitzutragen. - Die übrigen vorstehend aufgezählten Risiken, bspw. Liquiditätsrisiken oder Spread-Risiken auf EWR-Staatsanleihen, sind nicht wesentlich und der konservative Ansatz im Standardmodell deckt diese Risiken mit ab. Dies wird im Rahmen des ORSA regelmässig überprüft. Das konkrete Vorgehen bei der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs Gesamtsolvabilitätsbedarf wird der im ORSA-Bericht Aspecta von der, beschrieben. mit dem Für den Fall, Standardmodell dass der berechneten Solvenzkapitalanforderung abweicht, wird im ORSA-Bericht ausführlich erläutert, warum es zu dieser Abweichung kommt, mit welchen Methoden und Annahmen die Aspecta diese Abweichungen ermittelt hat und wie sie diese beim Gesamtsolvabilitätsbedarf berücksichtigt, bspw. durch einen Kapitalaufschlag. Die wesentlichen Unterschiede zwischen der Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderung und der Gesamtsolvabilitätsbedarfsermittlung werden in der nachstehenden Tabelle nochmals zusammengefasst: Kriterium Eigenmittelanforderung (Standardformel) Gesamtsolvabilitätsbedarf Umfasste Risiken materielle, quantifizierbare Risiken, denen ein unternehmensspezifische Versicherungsunternehmen (typischerweise) Risikobetrachtung ausgesetzt ist Berechnungsmethoden standardisiert, Konfidenzniveau und Zeithorizont entsprechend dem Proportionalitätsprinzip vorgegeben Einfluss auf Unter- einzuhaltende Nebenbedingung nehmenssteuerung direkte Basis strategischer Entscheidungen Risikotragfähigkeit „ausreichende Finanzmittel“ 73 Eigenmittel EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.19 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 96 Kriterium Eigenmittelanforderung (Standardformel) Gesamtsolvabilitätsbedarf Vorgehen standardisiert unternehmensindividuell Abbildung 25: Unterschiede zw. Eigenmittelanforderung und Gesamtsolvabilitätsbedarf Beurteilung der Solvabilität im Prognosezeitraum Neben der Bewertung zum Stichtag werden im Zuge des ORSA auch SCR-Planrechnungen für die folgenden drei Geschäftsjahre, den Prognosezeitraum74, durchgeführt, um die Solvabilität75 der Aspecta innerhalb des Prognosezeitraums zu beurteilen (2. Kernprozess). Dabei werden alle Erkenntnisse aus der Geschäftsplanung und -strategie sowie aus dem Risikomanagementprozess berücksichtigt. Sollte es erforderlich sein, werden die SCR-Planrechnungen für verschiedene Planungsszenarien (Basis- und Alternativszenarien) dargestellt. Insbesondere werden dabei folgende Punkte beachtet: - die potenziellen künftigen wesentlichen Änderungen des Risikoprofils, - die Höhe der regulatorischen Eigenmittel sowie die Zusammensetzung der Eigenmittel nach Klassen („Tiers“) und wie sich diese Zusammensetzung infolge von Rücknahme-, Rückzahlungs- und Fälligkeitsterminen verändern könnte. Wie in vorstehender Abbildung 23 „ORSA-Prozess im Zeitverlauf“ dargestellt, geschieht dies u.a. auf Basis folgender Informationsquellen: - 3-Jahres-Planung und allfällig weitere Informationen zur Geschäftsplanung - Kapitalmanagementplan - Risikostrategie Ferner werden Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt, um Erkenntnisse zur dauerhaften Erfüllbarkeit der regulatorischen Anforderungen bzgl. der Solvabilität zu gewinnen. Diese Bewertungen und Analysen erfolgen in enger Zusammenarbeit des Inhabers der RMF mit dem Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik, dem Leiter Rechnungswesen und der Geschäftsleitung. Somit kann eine fundierte Beurteilung erfolgen, ob die Aspecta die regulatorischen 76 Solvenzkapitalanforderungen kontinuierlich einhält. Die Ergebnisse der SCR-Stichtags- sowie der SCR-Planrechnungen werden im ORSA-Bericht ausführlich erläutert. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik hat im Rahmen des ORSA zu beurteilen, ob die Aspecta kontinuierlich in der Lage ist, 77 versicherungsmathematischen Rückstellungen die Anforderungen an die Berechnungen der einzuhalten. Ferner hat der Inhaber der Schlüsselfunktion 74 Nicht zu verwechseln mit dem Projektionszeitraum von 50 Jahren, welcher der Bestimmung des Besten Schätzers der versicherungstechnischen Verpflichtungen zu Grunde liegt. 75 Solvabilität ist das Verhältnis der regulatorischen Eigenmittel (Own Funds) zur Solvenzkapitalanforderung (SCR) bzw. zur Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR); die Solvabilität wird über die Kennzahl „SCR-Quote“ als Quotient aus Own Funds und SCR bzw. über die Kennzahl „MCR-Quote“ als Quotient aus Own Funds und MCR dargestellt. 76 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.24 77 Die Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen werden insbesondere in den Artikeln 72 ff der Solvency II Rahmenrichtlinie sowie den Artikeln 17 ff der Solvency II Verordnung formuliert. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 97 Versicherungsmathematik potenzielle Risiken zu identifizieren, die aus den Unsicherheiten erwachsen, mit denen diese Berechnung allfällig behaftet sein könnten. Hierzu hat der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik im ORSA-Bericht eine Stellungnahme abzugeben. Bewertung der Signifikanz allfälliger Abweichungen des Standardmodells zum Risikoprofil Die Methoden zur Überprüfung des Standardmodells, welches bei der Aspecta ohne Verwendung unternehmensspezifischer Parameter zur quartalsweisen Berechnung der Solvenzkapitalanforderung verwendet wird, sind vielfältig. Die Datenqualität, die verwendeten Annahmen, die Methoden, die Ergebnisse etc. werden von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik und Risikomanagement bei jeder Berechnung grundsätzlich mit gängigen Validierungsmethoden überprüft; die durchgeführten Überprüfungen und deren Ergebnisse werden in der Abteilung „Aktuariat“ dokumentiert. Dabei obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik, die Validierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorzunehmen. Die Verantwortung für die Validierung der übrigen Risikomodule des Standardmodells (Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko und operationelles Risiko) sowie deren Aggregation obliegt dem Inhaber der RMF. Im Rahmen des 3. Kernprozesses des ORSA wird die Validierung auf die dem Standardmodell zugrunde Abbildung 26: Prozessablauf zur Überprüfung des Standardmodells liegenden Parameter (Annahmen der Standardformel) ausgedehnt und deren Angemessenheit in Bezug auf das Risikoprofil der Aspecta beurteilt. Dazu analysiert der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement die Unterschiede zwischen den Annahmen78, welche der SCR-Berechnung gemäss der Standardformel zu Grunde liegen, und denjenigen Annahmen, welche sich aus dem Risikoprofil der Aspecta ableiten. Beispiele für die Annahmen der Standardformel sind die vorgegebenen Korrelationskoeffizienten oder die Annahme, dass ein Unternehmen keinem wesentlichen In- bzw. Deflationsrisiko ausgesetzt ist. Das Modul „versicherungstechnisches Risiko Leben“ wird dabei vom Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik analysiert. Diese Analyse hat folgende Elemente zu umfassen: - Analyse des Risikoprofils und ggfls. Erläuterungen zur Angemessenheit der Verwendung der Standardformel inklusive einer Klassifizierung der Risiken; 78 Vgl. „Zugrunde liegende Annahmen der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR)“ der BaFin bzw. „The underlying assumptions in the standard formula for the Solvency Capital Requirement calculation”, EIOPA-14-322, 25. Juli 2014 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 98 - Analyse, ob insbesondere die Run-Off-Situation der Aspecta im Standardmodell adäquat berücksichtigt wird; - Analyse der Sensitivität der Standardformel zu Veränderungen im Risikoprofil; - Begründung der Angemessenheit der in der der Standardformel verwendeten Parameter; - Begründung zur Angemessenheit einer allfälligen Verwendung von Vereinfachungen auf Grundlage des Wesens, der Komplexität und des Umfangs der Risiken. Die Bestimmung der Signifikanz der Abweichungen des Risikoprofils von den Annahmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung erfolgt bei der Aspecta nicht auf Basis eines Vergleiches des Ergebnisses der Gesamtsolvabilitätsbedarfsermittlung mit der Solvenzkapitalanforderung. Ein solcher Abgleich wäre bspw. aufgrund der Berücksichtigung unterschiedlicher Risiken oder der voneinander abweichenden Berücksichtigung einzelner Risikosteuerungsmassnahmen verzerrt. Die Bestimmung der Signifikanz erfolgt daher zunächst auf Basis einer qualitativen Analyse der Unterschiede der Annahmen der Standardformel (vgl. Fussnote 78). - Falls diese Analyse darauf hindeutet, dass die Abweichung nicht signifikant ist, muss keine quantitative Beurteilung vorgenommen werden.79 - Sollte die qualitative Analyse jedoch zu der Erkenntnis führen, dass die Erfassungs- und Bewertungsgrundlagen gemäss den Grundlagen von Solvency II nicht angemessen sind, so wären zur Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs abweichende Erfassungs- und Bewertungsgrundlagen zu verwenden, falls solche zu einer besseren Berücksichtigung des Risikoprofils, der genehmigten Risikotoleranzschwellen und der Geschäftsstrategie führen sollte. In diesem Falle wären die Abweichungen vom Standardansatz im ORSA-Bericht zu begründen und zu dokumentieren.80 - Bei allfälligen Abweichungen des Risikoprofils von den Annahmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ist ferner zu analysieren, wie sich diese auf die Bewertung der Solvenzkapitalanforderung auswirken. Ebenso ist dann zu analysieren, wie die Aspecta mit allfälligen Auswirkungen auf etwaige Risikosteuerungsmassnahmen oder Risikoüberwachungsmassnahmen umgeht. Dies ist im Falle des Vorliegens besagter Abweichungen im ORSA-Bericht darzulegen. Der Hauptzweck des 3. Kernprozesses des ORSA ist die Sicherstellung des Verständnisses des Gehalts der Annahmen der Standardformel. Die Überprüfung des Standardmodells dient zusätzlich der Qualitätssicherung der an die Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldeten Werte zur Solvenzkapitalanforderung. Des Weiteren unterstützt dieser 3. Kernprozess die Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs der Aspecta. 79 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.26 80 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.22; im Falle von Abweichungen wäre auch Punkt 1.23 zu beachten 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 99 4.3.9.5 Entscheidungen, Schlussfolgerungen und Massnahmen Auf Basis der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem ORSA-Prozess erörtern die Inhaber der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik mit der Geschäftsleitung speziell die folgenden Punkte: - Beurteilungen von Alternativszenarien im Berichtsjahr: Was war geplant? Welche Entscheidungen auf Basis der Ergebnisse wurden getroffen? - Allfällige Alternativszenarien im Prognosezeitraum: Was ist geplant und wie sehen die Entscheidungsgrundlagen auf Basis der Ergebnisse aus? - Schlussfolgerung zur Solvabilität der Aspecta; - Massnahmen aufgrund der aus dem ORSA gewonnen Erkenntnisse: Allfällige Anpassungen der Risikostrategie, der Risikomanagementmassnahmen, etc. In Bezug auf die Massnahmen werden beispielsweise folgende Sachverhalte diskutiert: - Angemessenheit der Materialitätsgrenzen zur Untergliederung in materielle und nichtmaterielle Risiken; - Angemessenheit der Verwendung spezifischer Methoden zur Risikobewertung; - Angemessenheit der Verwendung spezifischer Daten und Parameter zur Risikobewertung; - Gestaltungsvarianten der Risikosteuerung hinsichtlich Kapitalunterlegung und Steuerung materieller Risiken; - Angemessenheit der Geschäfts- und Risikostrategie der Aspecta; Die Ergebnisse der Diskussionen werden vom Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement dokumentiert. Somit liegen alle erforderlichen Informationen zur Erstellung des ORSA-Berichtes vor. 4.3.9.6 ORSA-Bericht Die Aspecta erstellt einen (für die interne und externe Berichterstattung identischen) ORSA-Bericht. Die Berichtserstellung erfolgt im dritten Quartal eines jeden Kalenderjahres durch den Inhaber der RMF, welcher den Bericht unterzeichnet. Zunächst erfolgt die Freigabe des ORSA-Berichtes durch den Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik der Aspecta, dieser hat den ORSA-Bericht zu unterzeichnen. Anschliessend erfolgt die Freigabe des ORSA-Berichtes durch die Geschäftsleitung der Aspecta. Zuletzt wird der ORSA-Bericht dem Verwaltungsrat vorgelegt. Dieser wird im Rahmen der im dritten Quartal stattfindenden Verwaltungsratssitzung über die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem ORSA-Prozess informiert (der Versand des vom Inhaber der RMF, vom Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik und der Geschäftsleitung verabschiedeten Berichtsentwurfes hat zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen.) Die Freigabe des Berichts durch den Verwaltungsrat der Aspecta erfolgt im Rahmen dieser Verwaltungsratssitzung; stellvertretend für das Gesamtgremium unterschreibt der Verwaltungsratspräsident (oder bei Verhinderung der stellvertretende Verwaltungsratspräsident) den ORSA-Bericht. Der ORSA-Bericht wird zusammen mit den jeweils letzten Fassungen der ORSA-Leitlinie und der Leitlinie Risikomanagement innerhalb von zwei Wochen nach Freigabe durch den Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 100 (FMA) übermittelt. Ferner wird der ORSA-Bericht allen involvierten Mitarbeitern (insbesondere aus den Bereichen Aktuariat, Kapitalanlage, Buchhaltung/Rechnungswesen und IT), sowie den Inhabern der Schlüsselfunktionen übermittelt, damit sich diese über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem ORSA informieren können.81 Der ORSA-Bericht enthält unter anderem die folgenden Angaben82: - die qualitativen und quantitativen Ergebnisse der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und die aus diesen Ergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen der Aspecta, - die Methoden und wichtigsten Annahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, - Angaben zum Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta und einen Vergleich zwischen diesem Gesamtsolvabilitätsbedarf, den gesetzlichen Solvenzkapitalanforderungen und der Kapitalausstattung (Eigenmittel) der Aspecta sowie - qualitative Angaben zur allfälligen Nichtberücksichtigung quantifizierbarer Risiken der Aspecta in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung und, falls signifikante Abweichungen festgestellt werden, eine Quantifizierung des Umfangs dieser Nichtberücksichtigung. 4.3.9.7 Häufigkeit der Durchführung Unter Berücksichtigung des aus ihrem Geschäftsmodell resultierenden Risikoprofils und insbesondere aufgrund der geringen Volatilität des Gesamtsolvabilitätsbedarfs im Verhältnis zur Kapitalausstattung führt die Aspecta den gesamten ORSA-Prozess einmal jährlich durch.83 Sollten unterjährig Ereignisse eintreten, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil bzw. den Gesamtsolvabilitätsbedarf der Gesellschaft haben, entscheidet das VMAO der Gesellschaft über eine ad-hoc Durchführung des ORSA-Prozesses. Bei der Beurteilung der Frage, ob unternehmerische Entscheidungen (bspw. bedeutende Änderungen der Rückversicherungsvereinbarungen) einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil haben könnten, helfen die Erfahrungen aus den Stress-, Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Der Inhaber der RMF organisiert in einem solchen Falle den ad-hoc ORSA-Prozess. Aufgrund des Geschäftsmodells der Aspecta wird die Kombination aus jährlichem regulären Prozess und adhoc Durchführung als angemessen erachtet. Die Angemessenheit der Häufigkeit der Durchführung des ORSA-Prozesses wird vom Inhaber der RMF sowie vom Inhaber der Schlüsselfunktion Interne Revision mindestens jährlich überprüft. 4.3.9.8 Zusammenhang zw. Risikoprofil, genehmigten Risikotoleranzschwellen und Gesamtsolvabilitätsbedarf Wie vorstehend erläutert, legt das VMAO der Gesellschaft die Risikostrategie fest und definiert damit unter anderem die Risikotoleranz und das 81 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.18 82 Solvency II Verordnung, Artikel 306 83 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.16 c (iii) und 1.28 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 Wesentlichkeitskonzept – woraus sich wiederum ASPECTA Assurance International AG das 101 Risikotragfähigkeitskonzept und die Risikotoleranzschwellen ableiten. Im Rahmen des Risikomanagementund des ORSA-Prozesses werden Erkenntnisse zum aktuellen und künftigen Risikoprofil sowie zur Risikotragfähigkeit der Aspecta gewonnen. Im Rahmen des ORSA-Prozesses wird basierend auf den gewonnen Erkenntnissen der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Gesellschaft ermittelt und somit gewährleistet, dass alle wesentlichen Risiken vollständig und angemessen bewertet werden. Die Erkenntnisse aus dem ORSA fliessen wiederum in die Geschäftsplanung und die Strategie der Aspecta ein. Auf Basis der aus dem ORSA-Prozess gewonnen Erkenntnisse kann die Aspecta beurteilen, ob sie für den Betrachtungszeitraum über ausreichend Finanzmittel zur Bedeckung der sich aus den Verpflichtungen und Risiken der Gesellschaft ergebenden Solvenzkapitalanforderung verfügt, einschliesslich der sich aus Risikoappetit und Risikotoleranz ergebenden Puffer. Die nachstehende Abbildung veranschaulicht den Zusammenhang zwischen dem Risikoprofil, den genehmigten Risikotoleranzschwellen, welche in das Risikotragfähigkeitskonzept der Aspecta eingehen, und dem Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta:84 Abbildung 27: Zusammenhang zwischen Risikoprofil, genehmigten Risikotoleranzschwellen und Gesamtsolvabilitätsbedarf Bei der Aspecta werden vor dem Fällen von Entscheidungen, welche eine Auswirkung auf das Risikoprofil oder den Gesamtsolvabilitätsbedarf der Gesellschaft erwarten lassen, die allfälligen Auswirkungen analysiert und die Handlungsalternativen unter Berücksichtigung dieser potentieller Auswirkungen abgewogen: - Im Rahmen des regulären ORSA-Prozesses zum Stichtag 31.12. werden allfällige Handlungsalternativen im ORSA-Bericht dargestellt. Dies umfasst eine Beschreibung der Auswirkungen auf das Risikoprofil/den Gesamtsolvabilitätsbedarf der Aspecta sowie eine Bewertung der jeweiligen Handlungsalternative. 84 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.16 b 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 102 - Ausserhalb des regulären ORSA-Prozesses werden die Handlungsalternativen selbstredend ebenfalls analysiert. Da das Modul „Versicherungstechnisches Risiko (Leben)“ unterjährig approximiert wird, weil nicht für jedes Quartal Projektionsrechnungen durchgeführt werden, ist hierfür je nach Art der zu treffenden Entscheidungen festzulegen, ob für die Analyse als Basis die letzte Quartals-SCR-Berechnung oder die letzte ORSA-Berechnung zum 31.12. verwendet werden soll. Diese Entscheidung trifft die Geschäftsleitung. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch unterjährig eine vollständige SCR-Berechnung inklusive Projektionsrechnungen durchzuführen. Dies ist ggf. von der Geschäftsleitung zu veranlassen. Unabhängig vom Stichtag fliessen die Erkenntnisse des zuletzt durchgeführten ORSA in die Analyse ein. Im ORSA-Bericht werden allfällige wesentliche, unterjährig durchgeführte Analysen von Handlungsalternativen beschrieben und es wird dargestellt, wie die Erkenntnisse aus dem ORSA letztlich bei der Entscheidungsfindung der Leitungsgremien der Aspecta berücksichtigt worden sind. Im Folgenden werden mögliche Auslöser für derartige Entscheidungen aufgelistet (Aufzählung nicht abschliessend): - Grundlegende Veränderungen in der geschäftlichen Planung - Substantielle Veränderungen bei Kapitalanlage und -aufnahme, insbesondere bei neuen Produkten in der Veranlagung (z.B. bei Veranlagungsrisiken, die nicht im Portfolio vorhanden sind, mit den aktuellen Risikomesssystemen nicht adäquat bewertet werden können oder spezielle Informationen Daten, Systeme oder Know How benötigen; bei neuen Gegenparteien oder Neuemissionen) - Grundlegende Neuorganisation des Risikomanagements - Neuordnung des Rückversicherungsprogramms oder anderer elementarer Risikosteuerungsmassnahmen - Grundlegende Änderungen der Risikostrategie, insbesondere der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits, einschliesslich allfälliger Änderungen von Risikotoleranzschwellen und Limite/Frühwarnindikatoren - Zukauf/Verkauf von Lebensversicherungsbeständen/-gesellschaften, neue Beteiligungen, Eintritt in neue Geschäftszweige oder Märkte - Wiederaufnahme des Neugeschäfts - Auslagerungen wichtiger oder kritischer Funktionen und Tätigkeiten Die konkrete Ausgestaltung, bspw. das Volumen einer Kapitalanlage, spielt bei der Beurteilung der Wesentlichkeit selbstredend eine tragende Rolle. Die Entscheidung, ob bei strategischen oder wesentlichen Entscheidungen eine Stellungnahme des Inhabers der Schlüsselfunktion Risikomanagement angefordert wird, ist durch das VMAO der Aspecta zu treffen. Erteilt das VMAO einen entsprechenden Auftrag, so hat der Inhaber der RMF die allfälligen Auswirkungen auf das Risikoprofil oder den Gesamtsolvabilitätsbedarf zu analysieren und dies zu dokumentieren. Er hat die Ergebnisse aufzubereiten und dem VMAO eine Stellungnahme zu übermitteln. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 103 Somit erfolgt die risikobasierte Unternehmenssteuerung der Aspecta auf einer fundierten Bewertungsgrundlage. 4.3.9.9 Methoden und Techniken Bei der Überprüfung des Standardmodells und zur Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs kommen bei der Aspecta eine Vielzahl von Methoden und Techniken zum Einsatz, welche nachstehend erläutert werden.85 Validierung des Standardmodells: Zur Validierung des Standardmodells werden vom Inhaber der RMF mit Unterstützung des Inhabers der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik die Ergebnisse des Modells mit den Ergebnissen der Planrechnungen und anderen internen Kennzahlen abgeglichen. Diese Validierung erfolgt bei jeder SCR-Berechnung, also mindestens vierteljährlich. Es werden im Rahmen der Berechnungen mehrere Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, bspw. bzgl. der Bestandsentwicklung im Modell. Auch wird mindestens einmal jährlich mittels einer Veränderungsanalyse (Analysis of Change, AoC) die Entwicklung der Berechnung aus dem Vorjahr zur aktuellen Berechnung transparent und nachvollziehbar gemacht. Die AoC dient dabei ebenfalls der Modellvalidierung, da allfällige nicht erklärbare Veränderungen auf Modellierungsfehler hinweisen. Dieser Katalog der regelmässig durchzuführenden Validierungsmassnahmen wird durch das Backtesting ergänzt. Während die aktuellen Ergebnisse grundsätzlich mit den erwarteten Ergebnissen der PlanSCR-Berechnungen abgeglichen werden, wird das Backtesting als zusätzliche Massnahme fallweise durchgeführt, um die Prognosegüte des Standardmodells ex-post zu analysieren. Durch den Vergleich der Ergebnisse aus dem Modelllauf auf Basis historischer Daten mit den tatsächlichen historischen Ergebnissen kann die Güte der Modellvorhersagen beurteilt werden. Zur Validierung der Datenqualität in Bezug auf die versicherungstechnischen Rückstellungen siehe Kapitel „4.3.9.11 Einbindung der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik“. Stresstests: Zusätzlich zu den vorgegebenen Stressen der Technical Specifications zum Standardmodell, führt die Aspecta mindestens jährlich eigens formulierte Stresstests durch. Bei einem Stresstest wird ein einzelner Risikofaktor (Parameter) des Modells ausgelenkt. Der Vergleich des gestressten Ergebnisses zum Basisergebnis gibt Auskunft über die Sensitivität des Modelergebnisses bezüglich dieses Parameters. Ein Beispiel für einen Stresstest wäre, den Parameter Stornoannahme über den gesamten Prognosezeitraum um 10%-Punkte zu erhöhen. Diese Stresstests dienen zum einen der Sensitivitätsanalyse des Modells sowie der Analyse möglicher Sensitivitätsveränderungen einzelner Risikotreiber im zeitlichen Verlauf. Zum anderen geben die Stresstests Anhaltspunkte zur Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs. Die Ausgestaltung der Stresstests, d.h. welche Parameter welchem Stress unterzogen werden, wird von der Geschäftsleitung zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik festgesetzt. Sollten sich Entwicklungen abzeichnen, bspw. eine adverse Finanzmarktentwicklung, so können sowohl das VMAO als auch die Inhaber der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik oder der Leiter Kapitalanlage ad-hoc Stresstests anordnen, um die Auswirkungen dieser negativen Entwicklungen besser beurteilen zu können. 85 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.16 c i) und 1.20 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 104 Szenarioanalysen: Die Aspecta führt im Rahmen des ORSA mindestens jährlich Szenarioanalysen durch. Dabei werden zwei Arten von Szenarioanalysen unterschieden: - Im Sinne von Case- oder Worst-Case-Szenarien: mögliche Szenarien bzw. das Szenario des schlimmsten anzunehmenden Falls. Dabei werden mehrere Risikofaktoren des Modells im Vergleich zum Basisfall ausgelenkt um Fallstudien-Szenarien zu analysieren. Mögliche Beispiele wären die Simulation eines Japanszenarios, welches nicht nur das Zinsniveau beeinflusst, sondern auch die Annahmen zu Storno, Inflation, Wechselkursen, Wiederanlage etc. oder ein Pandemie-Szenario mit Einfluss auf Sterblichkeit, Wechselkurse, Zinsen etc. - Im Sinne von Alternativ-Szenarien: Was wäre, wenn die Aspecta in eine bestimmte Kapitalanlage investieren, Darlehen vergeben oder einen grösseren Lebensversicherungsbestand erwerben würde, etc.? Dabei erfolgt die SCR-Berechnung mit den Annahmen des Alternativ-Szenarios. Diese Alternativ-Szenarien werden grundsätzlich adhoc zur Schaffung einer Entscheidungsgrundlage bei wesentlichen Entscheidungen vorab durchgeführt. In beiden Fällen werden die Ergebnisse der Szenarioanalysen mit denjenigen des Basismodelllaufs verglichen. Somit werden Erkenntnisse zur Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs bzw. zur Belastbarkeit der Aspecta in Krisensituationen gewonnen. Im Falle von Alternativ-Szenarien werden zudem Entscheidungsgrundlagen für das VMAO der Aspecta geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarioanalysen wird von der Geschäftsleitung zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik festgesetzt. Sollten sich die Risikoposition der Aspecta verschlechternde Entwicklungen abzeichnen, bspw. eine adverse Finanzmarktentwicklung, so können sowohl das VMAO als auch die Inhaber der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik oder der Leiter Kapitalanlage die Durchführung von ad-hoc Szenario-Rechnungen anordnen, um die Auswirkungen dieser negativen Entwicklungen besser beurteilen zu können. Reverse-Stresstests: Der Reverse Stresstest setzt – basierend auf der Risikotragfähigkeit der Aspecta – einen maximal verkraftbaren Verlust voraus und liefert die dazu führenden Szenarien. ReverseStresstests werden ergänzend zu den anderen allgemeinen Stresstests durchgeführt und dabei diejenigen Szenarien identifiziert, unter denen die Gesellschaft nicht überleben würde. Die Aspecta führt Reverse-Stresstests im Rahmen des ORSA-Prozesses durch. Im ORSA-Bericht (vgl. Kapitel „4.3.9.6 ORSA-Bericht“) werden die konkret angewandten Methoden und Techniken86 beschrieben. 4.3.9.10 Einbindung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der Aspecta sind sich ihrer nicht-delegierbaren Verantwortung für die Gewährleistung der Wirksamkeit des gesamten Risikomanagementsystems der Gesellschaft bewusst. 86 Ergänzt werden die voranstehend aufgeführten Methoden und Ansätze durch die Methoden und Verfahren, welche der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik im Rahmen seiner Risikokontrollfunktion bezüglich der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen vornimmt und in seinem Jahresbericht kommentiert. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 105 In den Verantwortungsbereich des VMAO fällt die Festlegung von Risikostrategie und Risikotragfähigkeit. Die Geschäftsleitung der Aspecta ist vollumfänglich in den Risikomanagement- und den ORSA-Prozess eingebunden und hat dort eine aktive Rolle inne87. Relevante Informationen und Entscheidungen werden von der Geschäftsleitung an den Verwaltungsrat herangetragen, so dass auch dieser seiner Verantwortung vollumfänglich nachkommen kann. Nachstehend eine (nicht abschliessende) Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates der Aspecta im Rahmen des ORSA: - Die Festlegung der Risikostrategie, Risikotoleranzschwellen erfolgt durch des die Wesentlichkeitskonzeptes Geschäftsleitung; eine und der Freigabe des Verwaltungsrates ist erforderlich. - Die Festlegung wesentlicher Annahmen zur SCR-Berechnung, z.B. bzgl. Kosten und Stornoentwicklung, erfolgt durch die Geschäftsleitung; die festgelegten Annahmen werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. - Die Festlegung von Managementregeln zur SCR-Berechnung erfolgt durch die Geschäftsleitung; die definierten Managementregeln werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. - Die Festlegung der Szenarien für den ORSA erfolgt durch die Geschäftsleitung; die definierten Szenarien werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. - Die Diskussion der Erkenntnisse und der Ergebnisse aus dem ORSA-Prozess erfolgt mit der Geschäftsleitung und werden von dieser freigegeben; diese trägt die wesentlichen Punkte in den Verwaltungsrat. - Die Freigabe des ORSA-Berichtes erfolgt durch den Verwaltungsrat. - Die Entscheidungsbefugnis zur Anordnung einer ad-hoc Durchführung des ORSA-Prozesses bei Bedarf liegt bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat. Während des ORSA-Prozesses findet eine enge Zusammenarbeit der Geschäftsleitung der Aspecta mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement und Versicherungsmathematik in Form von Diskussionsrunden und laufendem Informationsaustausch statt. Sollte es erforderlich sein, den Verwaltungsrat einzubeziehen, stellt die Geschäftsleitung den Informationsaustausch mit dem Verwaltungsrat sicher. Ferner sind die Inhaber der Schlüsselfunktionen befugt, sich direkt an den Verwaltungsrat zu wenden, bspw. um das Auftreten allfälliger Interessenkonflikte zu thematisieren. 4.3.9.11 Einbindung der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik Neben dem Inhaber der RMF, welcher für die Organisation des ORSA-Prozess und die SCR-Berechnungen verantwortlich ist, und dem VMAO der Aspecta spielt der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik eine wesentliche Rolle im ORSA-Prozess. Der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik unterstützt den ORSA-Prozess88, indem er: 87 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.14 88 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.25 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 106 - die aktuarielle Angemessenheit der Bewertung und der Methoden bzgl. versicherungstechnischer Rückstellungen sowie die Einhaltung aller (aufsichts-)rechtlichen Regelungen bzgl. der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen verantwortet; insbesondere validiert er die von der RMF und der Geschäftsleitung festgelegten Annahmen und Managementregeln; - zusätzlich beurteilt, ob die Aspecta kontinuierlich in der Lage ist, die Anforderungen an die Berechnungen der versicherungsmathematischen Rückstellungen89 einzuhalten und potenzielle Risiken identifiziert, die aus den Unsicherheiten erwachsen, mit denen diese Berechnungen allfällig behaftet sein könnten; - die Unterschiede im Modul „versicherungstechnisches Risiko Leben“ beurteilt, welche zwischen den Annahmen der Standardformel und denjenigen Annahmen, welche sich aus dem Risikoprofil der Aspecta ableiten, ergeben können; - alle benötigten Informationen für die Bewertung des versicherungstechnischen Risikos dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zuliefert – inklusive einer Beurteilung der Risiken in Bezug auf die Datenqualität90; ferner berät er den Inhaber der RMF bezüglich der Bewertung des versicherungstechnischen Risikos; - die Kalibrierung des mathematischen (Projektions-)Modells verantwortet; - die Angemessenheit der Rückversicherungs- und Zeichnungspolitik selbst sowie deren Wechselwirkungen auf die Reservierung beurteilt und diesbezüglich Empfehlungen abgibt; ferner überprüft er, ob das Rückversicherungsprogramm im Modell adäquat abgebildet ist; - die Auswirkungen der Rückversicherungs- und Zeichnungspolitik auf die Gesamtrisikoposition analysiert; - eine Stellungnahme zur Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung der Schätzwerte abgibt sowie zu den Quellen und zum Grad der Unsicherheit, mit denen die Schätzung der versicherungstechnischen Rückstellungen behaftet ist; - die Überprüfung des versicherungstechnischen Risikomoduls im Zusammenhang mit der Überprüfung des Standardmodells durchführt; - im ORSA-Bericht eine Stellungnahme zur Angemessenheit der verwendeten Methoden und Annahmen sowie zur Datenqualität der Bewertungen und Berechnungen abgibt, insbesondere in Hinblick auf Kapitel II und III der Solvency II Verordnung; die hierzu durchgeführten Validierungen sind von ihm zu dokumentieren. 89 Die Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen werden insbesondere in den Artikeln 72 ff der Solvency II Rahmenrichtlinie sowie den Artikeln 17 ff der Solvency II Verordnung formuliert. 90 Insbesondere bezüglich Artikel 19 und 20 der Solvency II Verordnung sowie Artikel 82 Solvency II Rahmenrichtlinie, die Dokumentation der verwendeten Verfahren und Methoden findet sowohl im Rahmen der Dokumentation zur Modellierung/ORSA als auch im Bericht der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik statt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 107 4.3.9.12 Integration in die Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse Abbildung 28: Gesamtrisikoprofil als Bindeglied zwischen der Geschäfts- und der Risikostrategie Durch die unternehmensindividuelle Risikoanalyse, das Einfliessen aller relevanten Information aus dem Geschäfts- und Risikoprofil der Aspecta in die Bewertung sowie den Analysen und den Validierungen der verwendeten Daten, Methoden und Annahmen wird sichergestellt, dass die Risiken, denen die Aspecta aktuell ausgesetzt ist oder künftig ausgesetzt sein könnte, erfasst und angemessen bewertet sind. Es wird im Rahmen des ORSA die Angemessenheit des Standardmodells und des Gesamtsolvabilitätsbedarfs analysiert und validiert. Ebenso wird der Eigenmittelbestand überprüft und somit gewährleistet, dass die Höhe und die Qualität der Eigenmittel jetzt und künftig mehr als ausreichend ist, damit die Aspecta in dem Rahmen agieren kann, der in ihrer Risikostrategie definiert ist. Des Weiteren wird geprüft, dass die in der vorausschauenden Beurteilung der Solvabilität betrachteten Zeiträume geeignet sind, um die langfristig für die Aspecta bestehenden Risiken angemessen darzustellen und zu bewerten. Die Ergebnisse und die während des ORSA-Prozesses gewonnenen Erkenntnisse fliessen in geschäfts- und risikostrategische Entscheidungen ein, bspw. bezüglich Kapitalmanagement und geschäftlicher Planung.91 Die operative Umsetzung der Risikostrategie erfolgt Risikotoleranzschwellen mittels und des Risikotragfähigkeitskonzepts. Limite/Frühwarnindikatoren ab, Aus welche diesem wiederum leiten für die sich die operative Risikosteuerung und die Risikoüberwachung eine zentrale Rolle spielen. Daher werden die Ergebnisse und die Erkenntnisse aus dem ORSA-Prozess bei der Aspecta auch dazu genutzt, das interne Kontrollsystem (IKS) und die Risikomanagementmassnahmen ggf. zu adjustieren. Wie die Erkenntnisse, welche im Zuge des ORSA gewonnen werden, in die Entscheidungsfindung des VMAO der Aspecta eingehen, wurde im vorstehenden Kapitel 4.3.9.8 dargestellt. Im Ergebnis sorgt der ORSA-Prozess bei der Aspecta für eine enge Verzahnung von Risikomanagement und Unternehmensführung. 4.3.9.13 Dokumentationspflichten Neben der internen ORSA-Leitlinie und dem ORSA-Bericht sind im Rahmen des ORSA-Prozesses die Tätigkeiten der einzelnen Prozessbeteiligten und deren Ergebnisse sowie die Freigaben der Geschäftsleitung 91 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.27 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 108 und des Verwaltungsrates in angemessener Weise und für Dritte nachvollziehbar zu dokumentieren.92 Ebenso sind Entscheidungsalternativen und dokumentierte Entscheidungen über Alternativen nachzuhalten. Diese Dokumentationen erfolgen in den jeweiligen Protokollen der Geschäftsleitungs- und den Verwaltungsratssitzungen der Aspecta. Internes Kontrollsystem Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, welches die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Wirksamkeit und Effizienz der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in Relation zu ihren Zielen sowie die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit finanzieller und nichtfinanzieller Informationen gewährleistet. Dieses IKS System umfasst Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen Kontrollrahmen und angemessene Melderegelungen auf allen Unternehmensebenen. Bei der Gesellschaft wird der Begriff des IKS wie folgt definiert: Das IKS besteht aus den systematisch zusammengefassten technischen und organisatorischen Regelungen bezüglich der Überwachung und Steuerung von Risiken der ersten Verteidigungslinie im „Three lines of defence-Konzept“ der Gesellschaft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass externe und interne Vorschriften eingehalten und Schäden abwehrt werden, welche durch Mitarbeiter und Gremienmitglieder der Gesellschaft oder böswillige Dritte verursacht werden können. Zu den Kernaufgaben des Inhabers der Schlüsselfunktion Compliance gehören die Organisation und die Überwachung des internen Kontrollsystems. Hierzu erfasst er alle IKS-Tätigkeiten der Gesellschaft in Abstimmung mit den Risikoverantwortlichen93, bereitet die Daten systematisch auf und gewährleistet durch die Abstimmung mit der Geschäftsleitung und dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement, dass alle wesentlichen Kontrollaktivitäten erfasst sind. Diese wesentlichen Kontrollaktivitäten werden sodann in einem IKS-Prozesshandbuches festgehalten. Mittels dieses IKS- Prozesshandbuches führt der Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance regulär einmal im Geschäftsjahr (4. Quartal) eine Überprüfung der Kontrollaktivitäten durch, um so die Wirksamkeit der ersten Verteidigungslinie innerhalb der Risk Governance zu überwachen. Dabei steht es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance frei, Stichproben und/oder Überprüfungen mit oder ohne Vorankündigung gegenüber den betreffenden Mitarbeitern bzw. Abteilungen durchzuführen. Eine Durchführung einer anlassbezogenen ad-hoc Überprüfung liegt im Ermessen des Inhabers der Schlüsselfunktion Compliance. Eine solche findet insbesondere dann statt, wenn ein Abteilungs- und Ressortleiter oder/und ein Mitarbeiter dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance ein ihm bekanntgewordenes Compliance-Risiko und/oder einen Compliance-Verstoss meldet. Die Ergebnisse seiner Prüfungshandlungen hält der Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance in dem jährlichen Compliance-Bericht fest. Das oben beschriebene IKS Prozesshandbuch wird im dritten Quartal eines jeden Geschäftsjahres auf Aktualität hin durch den Inhaber der Schlüsselfunktion überprüft. Die aktualisierte Fassung wir dann in das IKS-Prozesshandbuch aufgenommen. Sofern sich laut Angabe einer Abteilungs- bzw. Ressortleitung die 92 EIOPA-Leitlinie zum ORSA, 1.15 93 Die Risikoverantwortlichen („Risiko-Controller“) sind für die Steuerung (Durchführung von Risikosteuerungsmassnahmen) sowie für die Überwachung bestimmter Risiken oder Risikotreiber verantwortlich. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 109 wesentlichen Prozesse zum Vorjahres nicht verändert haben, bleiben diese unverändert im IKSProzesshandbuch bestehen. Funktion Interne Revision Das Unternehmen hat die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Internen Revisionsfunktion in einer internen Leitlinie festgelegt. Im Rahmen des Konzeptes der „Three lines of defence“ in der Risiko Governance des Unternehmens bildet die Interne Revision die dritte Verteidigungslinie, welche die anderen beiden Verteidigungslinien überwacht. Die Interne Revision fungiert im System of Governance als Überwachungs- und Kontrollinstanz für das interne Führungssystem und die drei weiteren Schlüsselfunktionen. Dabei überprüft die interne Revision ex post die Einhaltung der Vorgaben des System of Governance. Die Interne Revision ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsinstanz zur Unterstützung der Erreichung der Unternehmensziele. Sie verfolgt dabei einen systematischen Ansatz zur Bewertung und Verbesserung der Effektivität des Risikomanagements, des internen Kontrollumfeldes und der Unternehmensführung im Hinblick auf die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse und der Schaffung von Mehrwert für das Unternehmen. 4.5.1 Gewährleistung der Objektivität und ihre Unabhängigkeit Für Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen „Three lines of defence-Konzept“ in der Risiko Governance muss für die Interne Revision ihre Objektivität und personelle und disziplinarische Unabhängigkeit gewährleistet sein. Sie ist daher weder mit Tätigkeiten operativer Einheiten noch mit Aufgaben anderer Schlüsselfunktionen betraut. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung steht im Rahmen der Prüfungsplanung ein Direktionsrecht zu, dass der Unabhängigkeit der Internen Revision nicht entgegensteht. Sie stellen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Interne Revision bei der Durchführung der Prüfungstätigkeiten, der Wertung der Prüfungsergebnisse sowie bei der Berichterstattung keinen die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit beeinträchtigende Einflüssen unterliegt. Der Träger der Internen Revision hat im Rahmen seiner jährlichen Berichterstattung zu erklären, ob eine unangemessene Einflussnahme stattgefunden hat. Sollte dies der Fall sein, so sind Verwaltungsrat und Geschäftsleitung verpflichtet diese Umstände zu beseitigen. Als Ultima Ratio kann die Interne Revision die Aufsichtsbehörde unterrichten, wobei vorab Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zu informieren sind. 4.5.2 Revisionsplan 2016 Der Revisionsplan wird durch den Inhaber der Revisionsfunktion jährlich erstellt, mit der Geschäftsleitung abgestimmt und vom Verwaltungsrat genehmigt. Er legt fest, welche Unternehmensbereiche im Allgemeinen und welche Teilbereiche des internen Führungssystems im Besonderen im Hinblick auf die Vorgaben des System of Goverance und zur Unterstützung der Unternehmensziele zu überprüfen sind. Dabei sollen bei der Festlegung der Prüfungsobjekte alle wesentlichen Prozesse und Wertschöpfungsketten, die funktionalen und operativen Bereiche sowie Produkte und System des Unternehmens erfasst werden. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 110 Bei der Planung der Revisionstätigkeiten wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt. Je risikobehafteter ein Bereich für die Gesamtrisikoposition des Unternehmens ist, desto häufiger und intensiver wird er einer Überprüfung unterzogen. Entsprechend des Revisionsplans für das Geschäftsjahr 2016 wurden planmäßige Revisionsprüfungen in den Bereichen Kapitalanlage, Aktuariat und Risikomanagement, Rechnungswesen/ Controlling, Informationstechnologie und Versicherungsbetrieb/Kundenservice durchgeführt. 4.5.3 Wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen sind im Gesamtrevisionsbericht 2016 zusammengefasst, welcher dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung vorgelegt wurde. Der Bericht informiert über die Prüfungsergebnisse der einzelnen Prüfungen sowie über die wesentliche getroffenen Feststellungen. 4.5.4 Angabe der in Folge davon getroffenen Maßnahmen Für im Rahmen der einzelnen Prüfungen festgestellte Mängel oder Missstände wurden jeweils mit den Verantwortlichen Maßnahmen zur Beseitigung, einer zuständigen Stelle sowie Umsetzungstermine vereinbart. Der vorgesehene Zeitrahmen berücksichtigt dabei sowohl die Schwere der individuellen Feststellung als auch den voraussichtlichen Umsetzungsaufwand. Die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Revisionsprüfungen im folgenden Geschäftsjahr. 4.5.5 Beschreibung der Politik des Unternehmens für die interne Revision Das Unternehmen möchte eine risikoangemessene Unternehmensführung nachhaltig sicherstellen, welche dazu beitragen soll die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gegenüber seinen Stakeholdern, insbesondere den Versicherungsnehmern und Leistungsberechtigten wie auch den Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Eigentümern zu gewährleisten. Die der Interne Revision übertragenen Aufgaben wie auch die Ausgestaltung der Revisionsfunktion als Bestandteil des „System of Governance“ sollen diese Ziele vollumfänglich unterstützen und dabei den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 4.5.6 Verfahren zur Überarbeitung dieser Politik, Häufigkeit der Überprüfung und signifikante Veränderungen Der Verwaltungsrat analysiert und erörtert jährlich die Angemessenheit der Organisation der Internen Revisionsfunktion, einschließlich der Ressourcenausstattung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben. Er berät und beschließt über den jährlichen Revisionsplan und nimmt den jährlichen Gesamtrevisionsbericht entgegen. Darüber hinaus überwacht der Verwaltungsrat die Umsetzung der von der Revision empfohlenen Maßnahmen zur Behebung von Feststellungen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 111 4.5.7 Revisionsplan 2017, einschließlich künftiger interner Revisionen und deren Begründung Der Revisionsplan für das Jahr 2017 ist nach Erörterung mit der Geschäftsleitung dem Verwaltungsrat vorgelegt und von diesem genehmigt worden. Ausgehend von der Risikoeinschätzung für die einzelnen Bereiche ist die Durchführung von Revisionsprüfungen in den Bereichen Kapitalanlage, Aktuariat und Risikomanagement, Rechnungswesen/ Controlling, Informationstechnologie und Versicherungsbetrieb/Kundenservice geplant. Die Planung berücksichtigt dabei sowohl in der Vergangenheit gewonnene Erkenntnisse der Revision, die Umsetzungsfristen für vereinbarte Maßnahmen sowie auch für das Geschäftsjahr neue risikobestimmende Faktoren. 4.5.8 Zusammenspiel der Internen Revisionsfunktion mit anderen Schlüsselfunktionen Der Inhaber der Schlüsselfunktion Interne Revision nimmt keine andere Schlüsselfunktion im Unternehmen war. Die Revisionsfunktion überprüft im Rahmen ihres Auftrages die Tätigkeiten, Arbeitsergebnisse und Berichte der anderen Schlüsselfunktionen um deren durch den Gesetzgeber sowie Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zugewiesene Aufgaben im Risikomanagementprozess des Unternehmens zu überwachen. Versicherungsmathematische Funktion Die Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik ist bei der Skandia wie folgt umgesetzt: Die Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik (VMF) der Aspecta wird von einer natürlichen Person – dem Inhaber der Schlüsselfunktion – übernommen. Gemäss Artikel 268 der Solvency II Verordnung hat die Aspecta die Schlüsselfunktion und die entsprechenden Berichtslinien auf eine Weise in die Organisationsstruktur integriert, die sicherstellt, dass diese Funktion frei von Einflüssen ist, die sie daran hindern könnte, ihre Aufgaben objektiv, fair und unabhängig wahrzunehmen. Für den Fall, dass der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik weitere Aufgaben oder Funktionen übernimmt, bspw. die Leitung des Aktuariats oder die Rolle des Verantwortlichen Aktuars der Aspecta, könnten sich Interessenkonflikte ergeben. Insbesondere die Doppelfunktion als Verantwortlicher Aktuar und Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik macht in einem solchen Fall den Einsatz flankierender Massnahmen notwendig, um etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden. Diese Massnahmen sind in der Leitlinie Risikomanagement in Kapitel 5.1 „Aufbau- und Ablauforganisation“ beschrieben. Die Ausgestaltung dieser Doppelfunktion und die Vorkehrungen zur Vermeidung daraus allfällig resultierender Interessenkonflikte sind gemäss Art. 7 der VersAV der FMA darzulegen und von ihr zu genehmigen. Wie in der Leitlinie Risikomanagement beschrieben, stellt die Aspecta die Anforderungen aus Artikel 268 der Solvency II Verordnung wie folgt sicher: - der Inhaber der VMF untersteht letztlich der Verantwortung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates, ist diesen gegenüber berichtspflichtig und arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben gegebenenfalls mit anderen Schlüsselfunktionsinhabern zusammen - der Inhaber der VMF ist befugt, aus eigener Initiative mit jedem Mitarbeiter der Aspecta zu kommunizieren. Insbesondere hat er das Recht, direkt auf die Geschäftsleitung oder den 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 112 Verwaltungsrat zuzugehen, bspw. um das Auftreten allfälliger Interessenkonflikte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den genannten Gremien zu thematisieren. - der Inhaber der VMF verfügt über die Befugnisse und die Ressourcen, die für die unabhängige Ausübung seiner Aufgaben erforderlich sind - der Inhaber der VMF hat uneingeschränkten Zugang zu allen für die Ausübung seiner Zuständigkeiten benötigten Informationen - in den Prozessen innerhalb des Aktuariats, welche zu dem Aufbau von Risikopositionen führen können, wird auf eine klare personelle Trennung von Zuständigkeiten für den Aufbau von Risikopositionen und die Überwachung dieser Positionen geachtet – die einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der involvierten Personen werden in den betreffenden Prozessbeschreibungen klar geregelt - des Weiteren werden entsprechende Kontrollen gemäss dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, welche von weiteren Aktuaren der Aspecta durchgeführt und dokumentiert werden – insbesondere verfügt die Aspecta hier über ausreichend Ressourcen sowohl mit aktuarieller Expertise als auch mit der nötigen Erfahrung im Lebensversicherungsbereich, welche diese Kontrollen – sollte der Inhaber der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik mit der Wahrnehmung weiterer Funktionen betraut worden sein oder werden, woraus ggfls. Interessenkonflikte resultieren könnten – kompetent durchführen können - Entscheidungen zur Deklaration, Reservierung, Rückversicherung, etc. oder anderen risikorelevanten Geschäftsaspekten werden von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat gremial verantwortet - die Vergütung des Inhabers der VMF ist so gestaltet, dass sie in keiner Weise Einfluss auf die Funktion hat – insbesondere ist sie von Performance-Grössen der Gesellschaft unabhängig Mittels dieses Katalogs flankierender Massnahmen stellt die Aspecta sicher, dass der Inhaber der VMF seine Schlüsselfunktion auf verlässliche, redliche und objektive Weise ausüben kann, ohne Interessenkonflikten ausgesetzt zu sein.94 Die Anforderungen an die fachliche Eignung und die persönliche Integrität der natürlichen Person, welche die Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik innehat, hat die Aspecta in der Fit & Proper-Leitlinie formuliert. Die Anforderungen bei einer allfälligen Ausgliederung der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik werden in der Outsourcing-Leitlinie festgehalten. Die generellen Schnittstellen zu anderen Schlüsselfunktionen werden im entsprechenden Kapitel in der Leitlinie Risikomanagement erläutert. Ebenso wird an entsprechender Stelle die Rolle der einzelnen Schlüsselfunktionen innerhalb der Risk Governance der Aspecta beschrieben; die Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik ist in der zweiten Verteidigungslinie des Three lines of defence-Konzepts verortet und hat somit eine aktive Rolle im Enterprise Risk Management der Aspecta. Die in dieser Leitlinie definierte organisatorische Ausgestaltung wird von den Inhabern der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Compliance und Interne Revision regelmässig überwacht und bei etwaigen 94 Solvency II Verordnung, Artikel 258, 1g 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 113 Veränderungen umgehend angepasst. Es obliegt dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement in diesem Fall, die relevanten Leitlinien anzupassen oder zu erweitern bzw. dies anzuordnen. Ein Anpassungsgrund wäre beispielsweise, wenn das VMAO beschliessen würde, die Inhaberschaft der Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik mit der Inhaberschaft anderer Schlüsselfunktionen (ausser derjenigen der Internen Revision, da dies grundsätzlich nicht möglich ist) zu kumulieren. Outsourcing Das Outsourcing der ASPECTA Assurance International AG wird durch die Outsourcing-Leitlinie geregelt, die ein Kernelement des System of Governance der Gesellschaft bildet. Prinzipiell können alle betrieblichen Funktionen, Prozesse und Tätigkeiten gruppenintern (im Sinne von mit der Aspecta verbundenen Unternehmen) oder an unbeteiligte Dritte ausgelagert werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den EIOPA-Vorgaben zum System of Governance wie auch für die Erfüllung aller sonstigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Obliegenheiten im Rahmen des Outsourcings verbleibt aber stets bei den Leitungsgremien (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) der Aspecta. Aspectaintern ist für jede ausgelagerte Funktion bzw. Tätigkeit ein Outsourcing-Manager bestimmt worden, welchem auch die turnusmässige Überprüfung des betreffenden externen Dienstleisters obliegt. Die ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten sind im Anhang 10 der Outsourcing-Leitlinie hinterlegt. Für die Auswahl von Outsourcing-Dienstleister, an welche die Aspecta wichtige bzw. kritische Funktionen bzw. Tätigkeiten auslagert bzw. auslagern möchte, haben der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die nachfolgenden Kriterien festgelegt. 1. Finanzielle Sicherheit 2. Hinreichend Technische Aufstellung und Ausstattung 3. Ausreichende personelle Kapazitäten mit einschlägiger Expertise 4. Erfahrung bzw. Expertise des Unternehmens im auszulagernden Bereich 5. Kontrollmöglichkeiten für die Aspecta und die Finanzmarktaufsicht 6. Regelmässige Berichterstattung des Outsouring-Partners 7. Rechtliche Befugnisse der Aspecta und der Finanzmarktaufsicht 8. Verbindliche Übernahme von Compliance-Vorgaben durch den Ousourcing-Partner 9. Erfordernis der Offenlegung bestehender bzw. entstehender Interessenkonflikte Bevor die Aspecta einen Vertrag mit einem externen Dienstleister abschliesst, ist die Einhaltung obiger Kriterien durch den zuständigen Outsourcing-Manager im Rahmen einer Due Diligence sicherzustellen. Vor Vertragserstellung muss der zuständige Outsourcing-Manager das Ergebnis der Due Diligence sowie den Entwurf des Vertrages dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung vorzulegen. Outsourcing-Verträge sind vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung vor Unterzeichnung zu genehmigen. Ein Mustervertrag für das Outsourcing von wichtigen bzw. kritischen betrieblichen Funktionen ist im Abschnitt 10.5 der Outsourcing-Leitlinie hinterlegt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 114 Dem zuständigen Outsourcing-Manager obliegt es, den beauftragten Outsourcing-Partner regelmässig zu überprüfen. Als Hilfestellung zur Überprüfung ist im Abschnitt 10.4. der Outsourcing-Leitlinie eine Checkliste hinterlegt. Der Rechtsraum, in dem die Dienstleister die betreffenden Funktionen oder Tätigkeiten ausüben, ist in der folgenden Darstellung ersichtlich. Ebenfalls ersichtlich in der Darstellung sind die ausgelagerten Funktionen bzw. Tätigkeiten, sowie die ernannten Outsourcing-Manager. Um bei Ausfällen von Outsourcing-Dienstleister gleichwohl handlungsfähig zu bleiben, hat die ASPECTA Assurance International AG Notfallpläne entwickelt, welche rasch und unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Notfallpläne können in zwei Richtungen gehen, entweder wird der ausgefallene OutsourcingDienstleister durch einen neuen Outsourcing-Dienstleister ersetzt oder die Funktion bzw. Tätigkeit wird wieder bei der Aspecta eingesourct. Die Leitlinie Outsourcing wird mindestens einmal jährlich vom Dokumenteneigentümer auf Angemessenheit und Aktualität hin überprüft. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 115 Sonstige Angaben 4.8.1 Bewertung der Angemessenheit des Governance-Systems Das Governance-System der Aspecta besteht aus den in der folgenden Graphik dargestellten Elementen: Den strategischen Rahmen legt das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (VMAO), bestehend aus Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Aspecta, fest. Zur Gesamtverantwortung der VMAO gehört auch die Festlegung der Risikostrategie, welche das Fundament für das Risikotragfähigkeitskonzept und das Risikomanagement der Aspecta bildet. Die Aspecta hat einen organisatorischen Rahmen implementiert, welcher der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten und ihrem Risikoprofil entspricht. Dieser legt die Rahmenbedingungen fest für die Aufbau- und Ablauforganisation, das Outsourcing, den Umgang mit neuen Produkten/Geschäftsfeldern oder mit Notsituationen und die Anforderungen an die personellen Ressourcen, insbesondere deren fachliche Kompetenz und persönliche Integrität. Kernelemente des organisatorischen Rahmens bilden die vier Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematik, Interne Revision, Compliance und Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess umfasst nicht nur den iterativen Vorgang der Risikoidentifikation, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikosteuerung und -überwachung sowie der Risikoberichterstattung, sondern auch die Interaktion mit der Unternehmenssteuerung. Denn letztlich liegt das Risikomanagement in der nicht-delegierbaren Verantwortung des VMAO. Der ORSA-Prozess, also die unternehmensindividuelle Beurteilung des Risikos und der Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA), verzahnt die risikoprofil-spezifische Gesamtsolvenzkapitalanforderung mit der Unternehmensführung. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 116 Die Aspecta hat die folgenden 9 internen Leitlinien zum System of Governance erlassen und umgesetzt, welche die Basis des Governance-System der Gesellschaft bilden - Leitlinie Risikomanagement - Leitlinie unternehmerische Vorsicht, - Leitlinie Interne Revision - Leitlinie Versicherungsmathematik - Leitlinie Compliance / Internes Kontrollsystem - Leitlinie ORSA - Leitlinie Fit & Proper - Leitlinie Outsourcing - Leitlinie Kapitalmanagement Diese Leitlinien sind aufeinander abgestimmt, miteinander verzahnt und wurden vom Verwaltungsrat verbindlich für alle Mitarbeiter der Aspecta erlassen. Die Gesamtverantwortung für das Governance-System, liegt beim Verwaltungs-, Management und Aufsichtsorgan, also bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta. Diese Gremien werden durch die Inhaber der vier Schlüsselfunktionen sowie die den einzelnen Risiken zugeordneten Risikocontroller, die den einzelnen Outsourcings zugeordneten Outsourcing-Manager, den Leiter Kapitalanlage und durch den Kapitalanlageausschuss unterstützt. Die aus dem GovernanceSystem der Aspecta und den diesem zugrunde liegenden Leitlinien resultierenden, laufenden, turnusmässigen und fakultativen Aufgaben und Obliegenheiten wurden identifiziert, operationalisiert, wo erforderlich terminiert und mit personellen Verantwortlichkeiten belegt. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgrösse und des Geschäftsmodells der Aspecta ist das vorstehend dargestellte Governance-System der Gesellschaft angemessen und trägt den Risiken, welchen die Aspecta im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist, in jeder erforderlichen Hinsicht Rechnung. 4.8.2 Weiter wesentliche Informationen über das Governance-System Das Governance-System der Aspecta unterliegt einer regelmässigen internen Überprüfung. Dies ist eine der Kernaufgaben des Inhabers der Internen Revisionsfunktion. Eine dreijährige, rollierende Prüfungsplanung, welche vom Inhaber der Internen Revisionsfunktion festgelegt und vom VMAO der Aspecta genehmigt wird, gewährleistet, dass alle Bereiche des Governance-Systems regelmässig von der Internen Revision geprüft und beurteilt werden; einige besonders relevante Elemente des Governance-Systems – beispielsweise das interne Kontrollsystem (IKS), die Projektionsrechnung oder das Outsourcing – werden hierbei einer jährlichen Prüfung unterzogen. Mittels dieser Prüfungsplanung stellt die Aspecta sicher, dass der Umfang und die Häufigkeit der internen Überprüfung der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit entsprechen. Die Umsetzung der im Prüfungsbericht der Internen Revision festgehaltenen Massnahmen wird von der Geschäftsleitung zusammen mit den Inhabern der Schlüsselfunktionen begleitet. Eine entsprechende Dokumentation der Folgemassnahmen wird regelmässig erstellt. Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung. Ergänzend zur vollumfänglichen Prüfung und Beurteilung des Governance-Systems durch die Interne Revision, stehen zur Beurteilung gewisser Elemente des Governance-Systems die jährlichen 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 117 Berichte der Inhaber der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Versicherungsmathematik und Compliance zur Verfügung. Alle internen Leitlinien der Aspecta zum System of Governance werden einmal jährlich vom jeweiligen Dokumenteninhaber überprüft und ggfls. Aktualisiert. Die Regelungen zum Aktualisierungs- und Genehmigungsprozess sind im Leitlinienkonzept der Aspecta festgehalten. Durch ein Vier- (bzw. Mehr-) Augen-Prinzip wird sichergestellt, dass die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen – welche für den weiteren Genehmigungsprozess der Leitlinien relevant ist – nicht allein vom jeweiligen Dokumenteninhaber der Leitlinie durchgeführt wird. Ferner werden alle Leitlinien in den jeweils aktuellen Fassungen jährlich der Geschäftsleitung zur Kenntnisnahme vorgelegt. 5 Risikoprofil Einleitung zum Risikoprofil Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung erfolgt mit dem Solvency II-Standardmodell ohne Verwendung unternehmensspezifischer Parameter gemäss den Vorgaben der Solvency II Rahmenrichtlinie, der Solvency II Verordnung, der Technical Specifications und den weiteren relevanten Leitlinien von EIOPA bzw. den Wegleitungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Der Vorgang und die Methodik der internen Risikobewertung wird in Kapitel „4.3.6 Risikomanagementprozess“ beschrieben. Die Ergebnisse der internen Risikoklassifizierung stehen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht final zur Verfügung, da diese im Rahmen des ORSA-Prozesses erfolgt, welcher bei der Aspecta im zweiten Halbjahr durchgeführt wird. Allerdings fliessen die ersten Erkenntnisse aus der internen Risikobewertung bei den Kommentaren zur Risikoexponierung ein. Ebenso erfolgt die Sensitivitätsermittlung im Rahmen des ORSA, daher können zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch keine Angaben hierzu erfolgen. Wie die Risikosteuerungsmassnahmen bei der Aspecta überwacht werden, ist im Kapitel „4.3.6.5 Steuerung und Überwachung“ beschrieben. Die Aspecta überträgt keinerlei Risiken auf Zweckgesellschaften. 5.0.1 Überblick über die Solvenzkapitalanforderung wesentlichsten Annahmen der Berechnung der Zinskurven (Spot Rates) Bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung wurden die Zinskurven (Spot Rates) ohne Volatility Adjustment oder Matching Adjustment von EIOPA zum Stichtag 31.12.2016 verwendet (Liechtenstein Basis & SR Up & SR Down) womit sich folgende Forward Rates ergeben: Laufzeit Basis Shock Up Shock Down 1 -0.77% 0.23% -0.77% 2 -0.64% 0.36% -0.64% 3 -0.47% 0.53% -0.47% 4 -0.24% 0.76% -0.24% 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 118 5 0.01% 1.01% 0.01% 6 0.33% 1.33% 0.33% 7 0.44% 1.44% 0.44% 8 0.39% 1.39% 0.39% 9 0.84% 1.84% 0.84% 10 0.61% 1.61% 0.46% 20 0.59% 1.59% 0.40% 30 2.17% 3.17% 1.58% Die Aspecta verwendet demnach keine Matching-Anpassung gemäß Artikel 77b der Solvency II Rahmenrichtlinie, keine Volatilitätsanpassung gemäß Artikel 77d der Solvency II Rahmenrichtlinie und keine vorübergehende Zinskurve gemäß Artikel 308c der Solvency II Rahmenrichtlinie. Das verwendete Modell ist bezüglich der Reference Rates risikoneutral, das heißt, dass alle Kapitalanlagen in der Erwartung auf Marktwertbasis die oben gezeigten Forward Rates erwirtschaften. Die Fondsperformance bei den fondsgebundenen Versicherungen wurde ebenfalls mit den aus den Spot Rates abgeleiteten Forward Rates modelliert, wobei jeweils die entsprechenden Management Fees in Abzug gebracht werden. Anteil des Aktionärs am Überschuss Die angenommene Ausschüttung an den Aktionär beträgt 100% des Rohüberschusses nach Steuern und nach Direktgutschrift. Latente Steuern Für die Bestimmung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 12,5 % angesetzt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 119 Die Ergebnisse der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) zum Stichtag 31.12.2016 werden im Folgenden tabellarisch dargestellt und näher erläutert. 5.0.2 Übersicht der SCR-Komponenten in 1‘000 CHF SCR 2016 Marktrisiko 21‘856 Versicherungstechnisches Risiko - Leben 16'812 Gegenparteiausfallrisiko Basis-Solvenzkapitalanforderung Operationelles Risiko 3'688 32'077 2'230 Risikominderung latente Steuern -3'615 Solvenzkapitalanforderung 30'692 5.0.3 Risikokonzentrationen Im Zuge der Risikoidentifikation werden auch Konzentrationsrisiken aus den Bereichen Betrieb und Versicherungstechnik, übergreifende Kumulrisiken, strategische Klumpenrisiken, etc. analysiert (vgl. Kapitel „4.3.2 Risikokategorien“). Es wurden im Zuge des diesjährigen Risikoidentifikationsprozesses keine Konzentrationsrisiken identifiziert. Für alle Dienstleistungspartner (einschliesslich Rückversicherung) bestehen im Bedarfsfall Alternativen. 5.0.4 Risikominderungstechniken In den nachstehenden Kapiteln werden unter anderem die eingesetzten Risikosteuerungstechniken beschrieben. Für die Umsetzung der Risikosteuerungsmassnahmen sind die Risiko-Controller verantwortlich. Die Wirksamkeit und Angemessenheit wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion überwacht. Versicherungstechnisches Risiko 5.1.1 Grundlegendes zum Standardmodell: Versicherungstechnisches Risiko Modul - Leben Bei den Schocks im Risikomodul Versicherungstechnisches Risiko - Leben handelt es sich um passivseitige Schocks, bei denen jeweils ein Prophet-Lauf mit angepassten Annahmen zur Bestimmung der Schockauswirkung auf die Best Estimate Liabilities (Bester Schätzer der versicherungstechnischen Rückstellungen) durchgeführt wurde. 5.1.2 Überblick über die wesentlichen Annahmen Vergleiche hierzu die Ausführungen in Kapitel „6.2.4 Überblick über die wesentlichen Methoden und Annahmen“. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 120 5.1.3 Ergebnisse der Risikobewertung - Risikoexponierung in 1‘000 CHF SCR 2016 16'812 Versicherungstechnisches Risiko - Leben Sterblichkeitsrisiko 1'364 Langlebigkeitsrisiko 1'396 Invaliditätsrisiko na Stornorisiko 12'447 Kostenrisiko 5'695 Katastrophenrisiko 488 Massgeblich für das Versicherungstechnisches Risiko - Leben sind das Storno- und Kostenrisiko. Beim Stornorisiko ist das Massenstornoszenario mit 12,4 Mio. CHF massgeblich, da sich der Stornoanstieg mit 7,7 Mio. CHF und der Stornorückgang mit 0,2 Mio. CHF weniger stark auswirken. Das Kostenrisiko liegt bei 5,7 Mio. CHF. Die Solvenzkapitalanforderungen für das Sterblichkeits- und Langlebigkeitsrisiko betragen jeweils 1,4 Mio. CHF. Das Katastrophenrisiko ist mit 0,5 Mio. CHF unwesentlich. Die Solvenzkapitalanforderung für das Invaliditätsrisiko der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung-Tarife wird aus Gründen der Wesentlichkeit – es handelt sich hier um sehr wenige Policen, deren statutarische Deckungsrückstellung zum 31.12.2016 0,5 Mio. CHF beträgt - nicht berechnet; die Rückstellungen fliessen in die Solvency II-Bilanzposition „Technical Provisions – calculated as a whole“ ein. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der internen Risikoklassifizierung ähnlich ausfallen. Es zeichnet sich ab, dass in der eigenen Risikobewertung nach Risikosteuerungsmassnahmen das Stornorisiko dominiert. 5.1.4 Risikosteuerungsmassnahmen Sterblichkeitsrisiko Die wesentliche Risikosteuerungsmassnahme in Bezug auf das Sterblichkeitsrisiko ist die Rückversicherungspolitik der Aspecta. Diese wird von der Versicherungsmathematischen Funktion der Aspecta auf Angemessenheit hin überwacht. Nach Rückversicherung ist das verbleibende Risiko unwesentlich. Es besteht im Falle von negativen Entwicklungen zudem die Möglichkeit, die Risikoüberschüsse anzupassen oder eine Schadenreserve zu bilden. Langlebigkeitsrisiko Es besteht im Falle von negativen Entwicklungen die Möglichkeit, die Risikoüberschüsse anzupassen oder im Bedarfsfall die Deckungsrückstellung aufzufüllen. Das Langlebigkeitsrisiko resultiert aus einem verhältnismässig kleinen Bestand der Rentenpolicen des exUniqa-Bestandes. Die verwendete Sterbetafel berücksichtigt den Langlebigkeitstrend. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung sind die Tarife ausreichend reserviert. Dies wird vom Verantwortlichen Aktuar der Aspecta regelmässig überprüft. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 121 Invaliditätsrisiko Die Risikosteuerungsmassnahmen in Bezug auf das Invaliditätsrisiko aus dem Bestand der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen sind vielfältig und reichen von Rückversicherung, eingehender Leistungsfallprüfung, Karenzzeiten von 2 Jahren, aktives Nachhalten möglicher Reaktivierungen von Erwerbsunfähigkeitsfällen bis hin zu einer engen Kooperation mit den Sozialversicherungsträgern, um nur einige zu nennen. Das nach Risikosteuerungsmassnahme verbleibende Restrisiko wird als unwesentlich erachtet. Stornorisiko Für das Stornorisiko bei der Aspecta wurden mehrere Risikotreiber identifiziert und dementsprechend differenzierte Risikosteuerungsmassnahmen implementiert. Die wesentlichen Risikosteuerungsmassnahmen bezüglich eines finanzrationalen Stornos sind das Anbieten einer breit diversifizierten Fondspalette um gegenüber dem Kapitalmarkt attraktiv zu bleiben. Möchte ein Versicherungsnehmer aufgrund privatem Liquiditätsbedarf kündigen, so wird ihm bspw. aktiv die Möglichkeit eines Teilrückkaufes angeboten. Sollten (externe) Ereignisse eintreten, welche ein Informieren der Versicherungsnehmer bewirken, so werden die Kundenanschreiben derart gestaltet, dass sie den Versicherungsnehmer bestmöglich und in seinem Sinne beraten und informieren, was bspw. das Anbieten guter Alternativen bzw. Lösungsvorschläge einschliesst. Ein weiterer Treiber für das Stornorisiko sind Umdeckungsmassnahmen von Vermittlern. Hier kommen eine Reihe von Risikosteuerungsmassnahmen zum Einsatz, bspw. die Versendung von Fragebögen zur Kündigungsmotivation bei jeder Kündigung zur Aufdeckung allfälliger Umdeckungsversuche oder eine präventiv entsprechende Vertragsgestaltung mit Vermittlern. Ferner wird versucht, die Kunden für das Thema Umdeckung zu sensibilisieren. Auch die Risikoüberwachungsmassnahmen bzgl. dieses Risikotreibers sind vielfältig. Dazu gehören das Monitoring des Eingangs gleichlautender Kündigungsschreiben, die Überprüfung teilbestandsspezifischer Stornoquoten und das Anschreiben der Kunden zum Aufdecken möglicher Umdeckungsversuche. Kostenrisiko Als massgebliche Risikotreiber für das Kostenrisiko wurden die Zunahme der Regulierungskosten und das steigende Ausbildungsniveau der Mitarbeiter identifiziert. Um dieses Risiko zu steuern erfolgt eine regelmässige Massnahmen- und Kostenplanung auf Abteilungs- und Unternehmensebene. Ferner wird bei der Aspecta auf grösstmögliche Effizienz geachtet und es werden mögliche Synergieeffekte nach Migrationen gehoben. Im Zuge der Risikoüberwachung erfolgt quartalsweise der Abgleich von Plan- und Ist-Zahlen. Katastrophenrisiko Risikotreiber für das Katastrophenrisiko sind bspw. Pandemien oder Naturkatastrophe. Um diesem Risiko zu begegnen, setzt die Aspecta als Risikosteuerungsmassnahme die Rückdeckung derartiger Risiken durch bonitätsstarke Rückversicherungspartner ein. Ferner ist die Aspecta geographisch diversifiziert. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 122 Marktrisiko 5.2.1 Grundlegendes zum Standardmodell: Marktrisiko - Modul Bei der Berechnung des Marktrisikos erfolgen Schocks einerseits auf die Werte von Kapitalanlagen auf Risiko der Versicherungsnehmer, bei denen die Schockauswirkung durch die Anpassung der Technical Provisions (versicherungstechnische Rückstellungen unter Solvency II) weitgehend von Versicherungsnehmern getragen wird, und andererseits auf die anderen Kapitalanlagen, bei denen die Schockauswirkung direkt auf die Own Funds wirkt (bereinigt um den Steuereffekt). Marktrisiko: Zinsrisiko Die Berechnung des Zinsrisikos erfolgt durch die Annahme von Veränderungen der Zinsstrukturkurve. Die geschockten Zinskurven wurden der EIOPA-Veröffentlichung für den Stichtag 31.12.2016 entnommen. Die Berechnung der Schockauswirkung auf das gebundene Vermögen basierte auf einer Durchschau auf etwa 97% der in den Fondsanlagen enthaltenen Obligationen. Anhand dieser Daten wurde approximativ die Schockauswirkung auf den Marktwert der Fondsanlagen bestimmt. Prophet-Projektionen unter der Berücksichtigung der veränderten Zinsstrukturkurve und der veränderten Marktwerte der Kapitalanlagen im gebundenen Vermögen lieferten die Auswirkung der Schocks auf die Best Estimate Liabilities (Bester Schätzer der versicherungstechnischen Verpflichtungen). Analog wurde die Auswirkung der Schocks auf die Fondsanlagen im freien Vermögen bestimmt. Die Schockauswirkung auf die direkt gehaltenen Obligationen wurde wo möglich mittels einer Neubewertung berechnet oder mit einem durationsbasierten Ansatz approximiert. Bei dem Darlehen an die Inlife Holding wurde aufgrund der eingebetteten Put-Option von vernachlässigbarem Zinsrisiko ausgegangen. Von den beiden Zinskurvenveränderungen ist diejenige mit der höheren negativen Auswirkung auf die Own Funds massgeblich (zum Stichtag war das die Zins-Down Kurve). Deren Auswirkung wird für weitere Berechnungen als Zins SCR verwendet. Marktrisiko: Aktienrisiko Die Berechnung des Aktien-SCR erfolgt durch die Annahme eines Schocks auf die Marktwerte von aktienähnlichen Kapitalanlagen. Dabei werden die betroffenen Kapitalanlagen in zwei Kategorien unterteilt, nämlich solche die in entwickelten Märkten (Typ 1: Nordamerika, Europa, Pacific) gehandelt werden und die anderen (Typ 2). Die Schockfaktoren wurden den EIOPA-Anforderungen entnommen und betrugen 39% bzw. 49%, jeweils zuzüglich des Symmetric Adjustment. Darüber hinaus werden bei der Berechnung des Aktien-SCR strategische Beteiligungen mit einem Schockfaktor von 22% belegt. Dies wurde für die strategische Beteiligung an der Skandia Leben (FL) AG angewandt. Marktrisiko: Immobilienrisiko Der anzunehmende Verlust für den Immobilienschock beträgt 25% der Marktwerte der Immobilienanlagen. Dieser Schock wurde auf die (direktgehaltene) Immobilie angewandt. Der geringe Anteil der Immobilien in den Fondsanlagen wurde vernachlässigt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 123 Marktrisiko: Spreadrisiko Der unter Spread Schock anzunehmende Verlust im Marktwert der Kapitalanlagen wurde mit Hilfe des von EIOPA veröffentlichten Helper Tabs bestimmt. Dabei wurde die Aufstellung der direkt gehaltenen Obligationen sowie der Obligationen aus der Fondsdurchschau verwendet, die ebenfalls die für die Bestimmung des Spread SCR notwendige Klassifizierung der Papiere enthält. Für das Darlehen an die Holding wurde eine Duration von einem Jahr angesetzt, was die eingebettete Put-Option widerspiegelt. Marktrisiko: Währungsrisiko Der unter dem Währungsrisiko anzunehmende Verlust im Wert der Kapitalanlagen beträgt 25% der nicht in CHF gehaltenen Kapitalanlagen und Barmittel-Positionen. Marktrisiko: Konzentrationsrisiko Für die Bestimmung des Konzentrationsrisikos wurde das entsprechende Helper Tab von EIOPA verwendet. Dabei wurde angenommen, dass die Kapitalanlagen in den Fonds ausreichend diversifiziert sind. Das Darlehen an die Holding wurde als Exposure ohne Rating behandelt und trägt massgeblich zum Konzentrationsrisiko bei. Die strategische Beteiligung an der Skandia Leben (FL) AG wurde bei der Berechnung des Konzentrationsrisikos anhand deren Bedeckungsquote eingestuft und daraus die Kapitalerfordernis bestimmt. 5.2.2 5.2.2.1 Überblick über die wesentlichen Annahmen Währungskurs Der EUR-CHF-Wechselkurs zum 31.12.2016 beträgt 1,07377; 5.2.2.2 Symmetric Adjustment Das Symmetric Adjustment zum 31.12.2016 beträgt -1,44; 5.2.3 Ergebnisse der Risikobewertung - Risikoexponierung in 1‘000 CHF Marktrisiko Zinsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko SCR 2016 21'856 199 14'121 1'163 536 Währungsrisiko 9'769 (Markt-)Konzentrationsrisiko 7'950 Massgeblich für das Marktrisikomodul sind Aktien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 124 Da die Aspecta keine eigenen Aktien hält, resultiert das Aktienrisiko überwiegend aus dem gebundenen und freien Vermögen der Versicherungsnehmer. Mit 3,0 Mio. CHF trägt die Beteiligung an der Skandia Leben (FL) AG unwesentlich zum Aktienrisiko iHv. 14,1 Mio. CHF bei. Das Währungsrisiko iHv. 9,8 Mio. CHF wird massgeblich getrieben durch die in Fremdwährung gehaltenen Anlagen des gebundenen und freien Vermögens der Versicherungsnehmer. Einen weiteren Beitrag zum Währungsrisiko iHv. 2,5 Mio. CHF stammt aus dem nicht durch den Währungshedge abgesicherten Anteil des Investments in die S-Versicherung. Die eigenen festverzinslichen Wertpapiere der Aspecta und deren Bankguthaben in Fremdwährung tragen mit 0,6 Mio. CHF nur unwesentlich zum Währungsrisiko bei. Die Solvenzkapitalanforderung für das (Markt-)Konzentrationsrisiko resultiert aus dem Darlehen, welches die Aspecta an ihre Holding-Gesellschaft vergeben hat, der Beteiligung an der Skandia Leben (FL) AG sowie der Immobilie und der in den eigenen Kapitalanlagen gehaltenen Kassenobligation. Wobei die letzten beiden Positionen nur unwesentlich zum (Markt-)Konzentrationsrisiko beitragen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der internen Risikoklassifizierung ein ähnliches Bild aufweisen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 125 5.2.4 Risikosteuerungsmassnahmen Zinsrisiko Für den Risikomanagementprozess wird beim Zinsrisiko folgende Unterscheidung gemacht: das Zinsrisiko resultierend aus den Garantietarifen, das Zinsrisiko resultierend aus den übrigen Tarifen sowie das Zinsrisiko welches aus den eigenen Anlagen der Aspecta resultiert. In Bezug auf das Zinsrisiko aus Garantietarifen können im Bedarfsfall Reserven-Verstärkungen zum Einsatz kommen. Ferner wird ein vorausschauendes Wiederanlagemanagement betrieben und im Rahmen des Asset-Liability-Managements arbeiten der CFO und der Verantwortliche Aktuar der Gesellschaft eng zusammen, um dem Risiko, dass die Verzinsung der Deckungsstockmittel geringer als der bestandsdurchschnittliche Garantiezins ausfällt, vorzubeugen. Das Zinsrisiko aus den übrigen Tarifen der Aspecta – genauer aus den Anlagen, die den Verpflichtungen aus diesen Tarifen gegenüberstehen – wird über das allgemeine Anlagenmanagement gemäss dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht95 der Aspecta gesteuert. Bei der Veranlagung in eigene festverzinsliche Anlagen wird auf Investitionen in Anleihen mit guter Bonität und kurzer Laufzeit geachtet, um die daraus resultierenden Zinsrisiken gering zu halten. Aktienrisiko Das Aktienrisiko der Aspecta resultiert überwiegend aus dem gebundenen und freien Vermögen der Versicherungsnehmer und wird über das allgemeine Anlagenmanagement gemäss dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht der Aspecta gesteuert (vgl. auch Kapitel „4.3.8 Angaben zur Erfüllung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht“). Immobilienrisiko Das Risiko eines sinkenden Immobilienpreises der Immobilie in Vaduz (FL) wird generell in den nächsten Jahren als unwesentlich angesehen. Das Gebäude steht zum Verkauf. Spreadrisiko Das Spreadrisiko der Aspecta resultiert überwiegend aus dem gebundenen und freien Vermögen der Versicherungsnehmer und wird über das allgemeine Anlagenmanagement der Aspecta gesteuert. Zur Steuerung der Spreadrisiken auf eigene Anlagen wird bei der Auswahl auf risikominimierte, liquide, Anlagevehikel (Kassenobligationen bonitätsstarker Banken, kurzfristige Geldmarktpapiere) geachtet. Ferner wird die Höhe des an die Holding vergebenen Darlehens, welches aktuell das Spreadrisiko auf eigene Wertpapiere dominiert, über die nächsten Jahre weiter reduziert. Währungsrisiko Das Währungsrisiko der Aspecta resultiert überwiegend aus dem gebundenen und freien Vermögen der Versicherungsnehmer und wird über das allgemeine Anlagenmanagement der Aspecta gesteuert. Um das Währungsrisiko auf eigene Anlagen möglichst gering zu halten, verwendet die Aspecta mehrere Risikosteuerungsmassnahmen, bspw. die Haltung möglichst geringer Volumina von Devisen, den konsequenten Umtausch von Devisenguthaben in CHF-Guthaben sowie den Einsatz von Währungshedges , 95 Die Aspecta kommt der Erfüllung der Verpflichtung, die gesamten Vermögenswerte im Einklang mit dem „Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht“ nach Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG anzulegen nach. Die diesbezüglichen Regelungen sind in der internen Leitlinie Leitlinie Unternehmerische Vorsicht festgehalten. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 126 letzteres gemäss den Vorgaben der unternehmerischen Vorsicht, welche in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht definiert sind. (Markt-)Konzentrationsrisiko Um das (Markt-)Konzentrationsrisiko zu steuern, wird auf eine Streuung auf bonitätsstarke Schuldner geachtet. Es wird erwartet, dass sich dieses Risiko in den nächsten Jahren reduziert, da die Höhe des Darlehens weiter abnehmen wird und die Immobilie zum Verkauf steht. Gegenparteiausfallrisiko (Kreditrisiko) 5.3.1 Grundlegendes zum Standardmodell: Marktrisiko - Modul Bei der Bewertung des Gegenparteiausfallrisikos wurde das Helper Tab von EIOPA verwendet. Es wurde lediglich der direkt gehaltene Barmittelbestand berücksichtigt ohne Abzug für die Überzahlungen von Kunden. Für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos wurden die Barmittel-Positionen bei den verschiedenen Banken mit den jeweiligen Ratings berücksichtigt. Ebenso wurde die Investition in den Deckungsstock der SVersicherung und der dazu zur Absicherung des Währungsrisikos eingesetzte Hedge bewertet. Bei den Forderungen gegenüber Vermittlern wurde vereinfachend davon ausgegangen, dass diese eine Fälligkeit von weniger als drei Monaten aufweisen. Diese Forderungen wurden mit einem Faktor von 15% belegt und gehen in die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos innerhalb des Typ-2 Exposures ein. Da die Mittelflüsse aus Rückversicherungsverträgen im Saldo erwartungsgemäss negativ sind, wurde die Rückversicherung bei der Bewertung des Ausfallrisikos nicht berücksichtigt. Ebenso wurden die in den Fonds gehaltenen Barmittelbestände aufgrund der Immaterialität nicht berücksichtigt. 5.3.2 Überblick über die wesentlichen Annahmen Nicht anwendbar. 5.3.3 Ergebnisse der Risikobewertung - Risikoexponierung in 1‘000 CHF Gegenparteiausfallrisiko (Kreditrisiko) SCR 2016 3'688 Die betragsmässig grössten Positionen, welche in das Gegenparteiausfallrisiko einfliessen, sind die Bankguthaben bei der Liechtensteinischen Landesbank und der Credit Suisse sowie die Investition in die SVersicherung. All diese Positionen verfügen über gute bis sehr gute Ratings. Die Aspecta ist in Bezug auf das Gegenparteiausfallrisiko gut diversifiziert. Im Zuge der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung werden zusammen mit den jeweiligen RisikoControllern auch die Kreditrisiken in Bezug auf Barmittel, Prämienzahler, Vermittler, Einnahmen aus angebotenen Dienstleistungen an verbundenen Unternehmen etc. analysiert (vgl. Kapitel „4.3.2 Risikokategorien“). Es wird erwartet, dass nach Risikosteuerungsmassnahmen kein wesentliches Risiko verbleibt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 127 5.3.4 Risikosteuerungsmassnahmen Kreditrisiko Banken (Barmittel) Um das Kreditrisiko von Banken, bei denen die Aspecta ihre Bareinlagen hat, zu steuern, werden Bareinlagen vorrangig bei Banken mit gutem Rating vorgenommen. Gegenparteiausfallrisiko Prämienzahler Um das Risiko des Forderungsausfalls gegenüber Prämienzahlern gering zu halten, setzt die Aspecta mehrere Risikosteuerungsmassnahmen ein. Dazu gehören unter anderem die Unterhaltung eines stringenten Zahlungserinnerungs- und Mahnwesens, eine automatische Beitragsfreistellung von Policen, für die fällige Prämien innerhalb von 57 Tagen ab Erstfälligkeit nicht eingehen sowie eine automatische Reduktion des Todesfallschutzes bei Beitragsfreistellungen und einer Reduktion der Dynamik. Gegenparteiausfallrisiko Vermittler Um das Risiko des Forderungsausfalls gegenüber Prämienzahlern zu steuern, dürfen Stornoreserveauszahlungen nur in dem Masse erfolgen, in dem die jeweilige Stornoreserve die jeweilige Risikosumme übersteigt. Ferner wird den Vermittlern bei Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit der Ratenzahlung angeboten. Liquiditätsrisiko (Solvency II Verordnung Artikel 295) Da die Aspecta zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kein Neugeschäft zeichnet, ist die Berichtsanforderung aus Artikel 309 6. der Solvency II Verordnung nicht anwendbar. Das Liquiditätsrisiko wird gemäss Art. 10, 30. VersAG definiert, als Risiko, dass ein Versicherungsunternehmen nicht in der Lage ist, Kapitalanlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Des Weiteren bestehen dahingehend Risiken, dass der im Geschäftsjahr 2016 volatile, internationale Kapitalmarkt es dem Versicherungsunternehmen nicht oder nur eingeschränkt ermöglicht Wertpapierverkäufe und -käufe zu tätigen. Die Aspecta muss jederzeit in der Lage sein, ihre Liquidität so zu steuern, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern, Mitarbeitern, Vertragspartner und Eigentümern jederzeit erfüllen kann. Um diese Anforderung erfüllen zu können, hat das Rechnungswesen für die Aspecta ein Liquiditätsrisikomanagement etabliert, welches im quartalsweisen Turnus vom Leiter Rechnungswesen analysiert wird und falls erforderlich, entsprechende Massnahmen zu kommunizieren. In einem ersten Schritt, werden dazu die erwarteten Ein- und Auszahlung prognostiziert. Der Zeitraum der Projektion erstreckt sich grobkörnig, rollierend auf drei Jahre. Wie in der Abbildung 11: Liquiditätsrisikomanagement der Aspecta (Schematische Darstellung) in Kapitel „4.3.6.5 Steuerung und Überwachung“ dargestellt, berücksichtigt der Leiter Rechnungswesen für die Prognose Liquiditätsflüsse (einschliesslich deren Zeitstruktur) aus folgenden Quellen: - der Kapitalanlagetätigkeit: Erwerb von Aktiva (Investitionstätigkeit), die Restlaufzeit von Anleihen und anderen zeitlich begrenzten Investments, Kupon- und Dividendenzahlungen aber auch Retrozessionen von Investmentfondsanbietern oder geplante und ungeplante Liquidierungen von Anlagefonds, etc. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 128 - dem Erstversicherungsgeschäft: Prämieneingänge, erwartete Leistungsfälle/Policenabläufe, erwartete (Teil-)Stornierungen (Policenrückkäufe), erwartete Beitragsfreistellungen, an Vermittler auszuzahlende Abschluss-, Dynamik- und Bestandspflegeprovisionen sowie von Vermittlern zurückzuführende, unverdiente Provisionsanteile, etc. - dem passiven Rückversicherungsgeschäft - dem operativen Geschäft: Löhne, Dienstleisterhonorare, Forderungseingänge, Verbands- und Regulierungsbeiträge etc. Um stets die Quellen der jeweils berücksichtigten Zahlungsströme nachvollziehen zu können, werden die Zahlungsströme unsaldiert erfasst (Bruttoausweis). Die Summe der Dimensionen erwarteten und tatsächlichen Liquiditätszuflüsse in der betreffenden Periode sowie der erwarteten und tatsächlich erfolgten Liquiditätsabflüsse in der Periode werden einander gegenübergestellt, daraus resultiert die Liquiditätsbedeckungsquote als Quotient aus den beiden Zahlungsströmen. Die Liquiditätsbedeckungsquote der Aspecta muss mindestens 110% betragen. Liegt die Quote unter der fixierten Mindestquote muss an den Inhaber der Risikomanagementfunktion sowie an die Geschäftsleitung Bericht erstattet werden. Die Aspecta liegt per 31.12.2016 deutlich über dem Mindestquotient von 110% – für die rollierenden vorausprojizierten Quartalen liegt die Quote ebenfalls über der Mindestquote von 110%. Allfällige Änderungen in dem Geschäftsverlauf müssen umgehend in das Liquiditätsmanagement eingearbeitet werden und daraus resultierende Risikovermeidungsmassnahmen umgehend umgesetzt werden. Der Geschäftsleitung obliegt es in der Folge, die geeigneten Massnahmen zu Vermeidung einer potentiellen Liquiditätsunterdeckung einzuleiten. Aus dem vorstehend beschriebenen Prozedere ist ersichtlich, dass die Gesellschaft im Rahmen ihres Liquiditätsrisikomanagements kurz-, mittel- und langfristige Aspekte berücksichtigt und – dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht folgend – auch den Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherungspolicen in ihr Liquiditätsrisikomanagement einschliesst. Durch das oben beschriebene Verfahren gewährleistet die Aspecta, dass sie zur Vermeidung möglicher Liquiditätsengpässe über eine angemessene Liquiditätsreserve verfügt. Die Höhe der Liquiditätsreserve wird von der Aspecta im Rahmen der Risikostrategie definiert. Sollte es dennoch erforderlich sein, kann die Aspecta nicht unmittelbar liquide oder liquidierbare Vermögenswerte auch vorübergehend verpfänden, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen oder stille Reserven zu erhalten. Dabei darf der Verpfändungszeitraum nicht mehr als sechs Kalendermonate betragen. Derartige Verpfändungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der damit erlösbare Liquiditätsbetrag sich auf einen substantiellen Anteil des aktuellen Verkehrswertes des verpfändeten Vermögenswerts beläuft. Hierdurch sollen bilanzielle Risiken begrenzt werden, die aus einer allfälligen Nichtrückführbarkeit verpfändeter Aktiva resultieren könnten. Sofern Liquiditätsüberschüsse zwischen verbundenen Unternehmen – gleich ob in einem normalen Geschäftsumfeld oder in Stresssituationen – horizontal oder vertikal übertragen werden, ermittelt und berücksichtigt die Aspecta im Rahmen ihrer fortlaufenden Liquiditätsanalyse bestehende rechtliche oder wirtschaftliche Beschränkungen und behandelt Liquiditätsübertragungen stets so, als wären ausschliesslich nicht miteinander verbundene Dritte involviert. Solange sich die Aspecta im Run-Off befindet, unterbleibt die Betrachtung der mit dem Neugeschäft verbundenen Liquiditätsrisiken im Rahmen der vorliegenden Leitlinie 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 129 Risikomanagement. Sollte die Aspecta das Neugeschäft wieder aufnehmen, obliegt es dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zusammen mit dem Leiter Rechnungswesen, die allfälligen liquiditätsspezifischen Implikationen einer solchen Geschäftsplanänderung in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen und dem Verwaltungsrat sowie der Geschäftsleitung entsprechende Verfahrensvorschläge zu unterbreiten. Selbstredend werden die Auswirkungen allfälliger Zukäufe von zusätzlichen Lebensversicherungsgesellschaften bzw. -beständen auf die Liquiditätssituation vorab analysiert und im Liquiditätsmanagement berücksichtigt. Das vorstehend erläuterte Liquiditätsrisikomanagement wird durch die Bewertungsaktivitäten im Rahmen der unternehmerischen Vorsicht unterstützt. Der in der Leitlinie Unternehmerische Vorsicht verankerte Prozess, welcher vom Leiter Kapitalanlage durchgeführt wird, dient der Beurteilung der Liquidierbarkeit der Anlagen der Aspecta. Durch die Berichtspflicht des Leiters Kapitalanlage an den Inhaber der RMF wird gewährleistet, dass letzterer sich ein umfassendes Bild über die Liquiditätsrisiken der Aspecta verschaffen und die Geschäftsleitung bei Bedarf rechtzeitig über adverse Entwicklungen informieren kann. Somit stellt die Aspecta sicher, dass stets angemessene Massnahmen und Verfahren zum Management von Liquiditätsrisiken implementiert sind. Zur Vermeidung des Liquiditätsrisikos werden im operativen Geschäft zusätzlich folgende flankierende Massnahmen ergriffen, bzw. sind für die Gesellschaft implementiert worden: - aktives Forderungsmanagement: damit wird sichergestellt, dass zu leistende Zahlungen z.B. Provisionsrückzahlungen fristgerecht beglichen werden uns als „sichere“ Liquidität zur Verfügung stehen; - Kostenmanagement: im Rahmen des jährlichen Budgetierungsprozesses sowie additiv mittels der erweiterten, grobkörnigen 3 Jahres-Planung, wird für jede Kostenart der geplante Aufwand und damit die voraussichtlich abfliessenden flüssigen Mitteln prognostiziert; Mit Hilfe diesen weiterführenden, flankierenden Massnahmen ist gewährleistet, dass die aus dem operativen Geschäft resultierende Liquidität mindestens die Mindestquote in Höhe von 110% absichert. Dadurch, dass die Aspecta derzeit kein Neugeschäft schreibt, kann keine Kalkulation vorgenommen werden, den erwarteten Gewinn resultierend aus künftigen Prämien darzustellen (Solvency II Verordnung Artikel 295). Operationelles Risiko 5.5.1 Grundlegendes zum Standardmodell: Operationelles Risiko - Modul Das operationelle Risiko wurde gemäss den Solvency II Anforderungen aus den Kosten für das fondsgebundenes Geschäft sowie den Prämien und Reserven für das konventionelle Geschäft bestimmt. 5.5.2 Überblick über die wesentlichen Annahmen Nicht anwendbar, da in die Standardformel keine Annahmen eingehen. 5.5.3 Ergebnisse der Risikobewertung - Risikoexponierung in 1‘000 CHF Operationelles Risiko 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 SCR 2016 2'230 ASPECTA Assurance International AG 130 Aufgrund des pauschalen Ansatzes im Standardmodell legt die Aspecta einen besonderen Fokus auf die eigene Identifikation und Analyse operationeller Risiken sowie deren Überwachung, vgl. Kapitel „4.3.6.5 Steuerung und Überwachung“. Aufgrund der implementierten Risikosteuerungs- und -überwachungsmassnahmen sind die Risiken nach Massnahmen unwesentlich. Die implementierten Massnahmen werden durch das Interne Kontrollsystem, den Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement und die interne Revision auf ihre Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit überwacht. Zudem ist das Bewusstsein für operationelle Risiken bei der Aspecta aufgrund des tone-at-the-top und der ausgeprägten Risikokultur (Einbindung aller Mitarbeiter in die Risikomanagementprozesse, Schulungen, offene Kommunikation etc.) hoch. 5.5.4 Risikosteuerungsmassnahmen Im Zuge des Risikomanagementprozesses werden die Risikotreiber in Bezug auf operationelle Risiken identifiziert, analysiert und bewertet. Im Folgenden werden exemplarisch einige wichtige operationellen Risiken der Aspecta aufgezeigt und die entsprechenden Risikosteuerungsmassnahmen aufgezählt. Um operationellen Risiken präventiv zu begegnen, hat die Aspecta eine Aufbau- und Ablauforganisation mit einer klaren Zuweisung und einer angemessenen Trennung der Zuständigkeiten geschaffen (vgl. Kapitel „4.1.6 Aufbau- und Ablauforganisation“). Die Einhaltung der prozessualen Kontrollen wird zum einen durch das interne Kontrollsystem der Aspecta aber auch von der internen Revision überwacht. Für die Umsetzung der Risikosteuerungsmassnahmen sind die Risiko-Controller verantwortlich. Die Wirksamkeit und Angemessenheit wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion überwacht. Eine Klasse der identifizierten Risiken/Risikotreiber betrifft Betrugsfälle wie Geldwäscherei, Versicherungsbetrug oder Fraud (betrügerische Handlung) durch eigene Mitarbeiter; aber auch das Nichteinhalten von internen Wegleitungen bspw. allfällige Datenschutzverletzung. Die eingesetzten Massnahmen zur Risikosteuerung sind umfangreich: Geldwäscherei - Erlass interner Wegleitungen und einer internen Leitlinie - klar definierte und gut implementierte Sorgfaltspflichtprozesse - regelmässige Mitarbeiterschulungen im Rahmen interner wie auch externer Fortbildungsmassnahmen Versicherungsbetrug - Effizientes, in Kooperation mit Rückversicherungspartnern etabliertes System von Gesundheitsfragen mit resultierenden ex-ante Ausschlüssen und Prämienerhöhungen - Einholung medizinischer Gutachten - Einbeziehung der Expertise des Rückversicherer bei Antrag auf Leistungsbeziehung - konsequente Verfolgung von Verdachtsmomenten auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen - enge Kooperation mit Sozialversicherungsträgern (Bereich IV (Invalidenversicherung)) Fraud (betrügerische Handlung) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 131 - 4- oder Mehr-Augen-Prinzip bei der Bearbeitung von wesentlichen Geschäftsvorfällen - Geschäftsvorfallbearbeitungen und Auszahlungen werden durch verschiedene Abteilungen durchgeführt - Propriety-Regelungen und deren Überprüfung (Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation („Fitness“) und die persönliche Integrität („Propriety“) von Gremiumsmitgliedern, Schlüsselfunktionsinhabern und Mitarbeitern der Aspecta werden in der Fit & Proper-Leitlinie dargelegt. Dort werden auch die Verfahren beschrieben, wie die Aspecta die Erfüllung dieser Anforderungen dauerhaft sicherstellt. - Anzeigepflicht aller Mitarbeiter im Verdachtsfall (an Inhaber Schlüsselfunktion Compliance oder anonym (Compliance-Briefkasten)) (Die Regelungen in Bezug auf Fraud werden bei der Aspecta in der Leitlinie Compliance dargelegt, welche allen Mitarbeitern zugänglich ist.) Datenschutzverletzung - Erlass interner Wegleitungen und Reglemente - regelmässige Mitarbeiterschulungen im Rahmen interner wie auch externer Fortbildungsmassnahmen - Steuerung der Zugriffsrechte auf interne Laufwerke, Datenbanken etc. Ein weitere Klasse der identifizierten Risiken resultieren aus dem Geschäftsmodell der Aspecta und bezieht sich auf operationelle Risiken, welche möglicherweise aufgrund eines Kaufs oder einer Migration von Lebensversicherungsgesellschaften oder -beständen entstehen können: Bilanzielle Risiken nach erfolgter Übernahme von zugekauften Beständen oder Gesellschaften - Qualitätssicherung nach Migration z.B. durch Datenabgleiche, Validierungen etc. - Bereinigungen Risiken aus unzulänglichem Projektmanagement bei Migrationen - Implementierung eines umfangreichen Projektmanagements inklusive entsprechender Projektmanager - Qualitätssicherung nach Migration z.B. durch Datenabgleiche, Validierungen etc. - Bereinigungen Des Weiteren sind umfangreiche Massnahmen in Bezug auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit den ITSystemen implementiert: Datenverlust und Systemausfälle - Notfallpläne - Virenschutz (insb. tägliche Kontrolle des Posteingangs aller Mitarbeiter) - Backup Recovery (Voll-, Wochen-, Quartals- und Jahressicherung) - hausexterne Lagerung in Banktresore - Duplikation der Server 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 132 - Kontrollen und Überwachung - Steuerung Benutzerrechte (dämmt Handlungsspielraum eines möglichen Virus ein) - Tools (Virenscanner, Spamfilter) - Firewall - regelmässige Wartung der System - bei Datenverlust und Hardware Versicherungsschutz Probleme mit IT-Systemen, bspw. Datenbank - Sorgfältige Planung des Change-Managements - Wartung der Applikationen - Kontroll- und Überwachungstätigkeiten Risiken aus händischen Verfahren oder automatisierten Prozessen, bspw. Jahresabschlussprozess in der IT - Laufende Identifikation von Standardprozessen und grösstmögliches Ausschöpfen von Automatisierungspotential - Automatische Planung, genaue Planung - Automatisierte und manuelle Kontrollen (Checklisten) - Durchführung von Tests Ferner werden bei der Aspecta Schlüsselpersonenrisiken überwacht und gesteuert: Schlüsselpersonenrisiken - Festlegung umfassender Vertretungsverantwortlichkeiten Andere wesentliche Risiken Im Rahmen der internen Risikoerfassung werden mögliche strategische Risiken und Reputationsrisiken identifiziert, analysiert und bewertet. Die implementierten Risikosteuerungs- und -überwachungsmassnahmen sind ausreichend, so dass zum Zeitpunkt der Berichtserstellung keine weiteren wesentlichen Risiken nach Risikomanagementmassnahmen erfasst sind. Sonstige Angaben In Bezug auf die geforderten Informationen bzgl. der Vermögenswerte und der Angabe der Art und Weise, wie diese im Einklang mit dem „Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht“ nach Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG angelegt wurden, stellt die Aspecta der Aufsichtsbehörde auf Verlangen den diesbezüglichen Bericht des Leiters Kapitalanlage zum Stichtag 31.12.2016 sowie die zugehörige Leitlinie Unternehmerische Vorsicht zu Verfügung. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 133 6 Bewertung für Solvabilitätszwecke Vermögenswerte Die nachstehende Tabelle zeigt die Vermögenswerte der statutarischen Bilanz (PGR, Personen- und Gesellschaftsrecht) und der Solvency II-Bilanz (S II) zum 31.12.2016; Positionen ohne Wert werden nicht gezeigt. In den nachstehenden Kapiteln werden die Prinzipien zur Solvency II Bewertung sowie der Bewertung in der statutarischen Bilanz der einzelnen Positionen ebenso wie die aktuelle Bewertung näher erläutert. in 1'000 CHF PGR Immaterielle Vermögenswerte S II 1'192 0 41‘272 48‘375 Immobilien (ausser zur Eigennutzung) 4'169 4'979 Anteile an verbundenen Unternehmen, einschliesslich Beteiligungen 8'071 13'765 Anleihen 3'006 3'002 3'006 3'002 2'367 2'970 23'658 23'658 467'029 467'029 11'139 11'139 11'139 11'139 0 208'845 0 208'845 Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer und Vermittler 1'017 1'017 Forderungen (Handel, nicht Versicherung) 1'828 1'828 45'169 48'169 414 414 569'060 783'816 Anlagen (ausser Vermögenswerte für index-/ fondsgebundene Verträge) Unternehmensanleihen Organismen für gemeinsame Anlagen Sonstige Anlagen Vermögenswerte für index-/ fondsgebundene Verträge Darlehen und Hypotheken (Sonstige) Darlehen und Hypotheken Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: Index-/Fondsgebundene Lebensversicherung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 6.1.1 Immaterielle Vermögenswerte Die nicht-veräusserbare Software der Aspecta wird nach Artikel 12 der Solvency II Verordnung in der Solvency II-Bilanz mit 0 CHF angesetzt. Statutarisch werden die immateriellen Anlagewerte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear, die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre. 6.1.2 Immobilien (ausser zur Eigennutzung) Die Immobilie wird zum Marktwert bewertet. Zur Marktwertermittlung können Kauf-/Verkaufsverträge oder Gutachten herangezogen werden, sofern die verwendete Quelle nicht älter als zwei Jahre ist. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 134 Für den Abschluss zum 31.12.2016 wurde der Marktwert (4,7 Mio. CHF) der Immobilie der Aspecta dem Kaufvertragsentwurf vom 21.12.2016 entnommen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung ist die Immobilie noch nicht verkauft. Statutarisch wird die Immobilie zu Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear, die Abschreibungsdauer beträgt 50 Jahre. Bei den Sachanlagen (Büroeinrichtung und Gemälde der Aspecta) wird aus Gründen der Wesentlichkeit kein Marktpreis ermittelt sondern der Buchwert (0,3 Mio. CHF) der statutarischen Bilanz verwendet (Statutarische Bilanz: Aktiven, E Sonstige Vermögensgegenstände, I. Sachanlagen). Statutarisch werden die Sachanlagen zu Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear, die Abschreibungsdauer beträgt für Hardware 4 Jahre und für Büromöbel / Innenausstattungen 10 Jahre. 6.1.3 Zur Anteile an verbundenen Unternehmen, einschliesslich Beteiligungen Ermittlung des Marktwertes der Beteiligung wird zunächst die Solvency II Bilanz des Beteiligungsunternehmens erstellt. Die Asset over Liabilities des Beteiligungsunternehmens gehen als Marktwert in die Solvency II Bilanz der Aspecta ein. Statutarisch wird für den Beteiligungswert der Skandia Leben (FL) AG der Kaufpreis angesetzt. 6.1.4 Anleihen (Unternehmensanleihen) Ist der Marktwert einer Unternehmensanleihe direkt verfügbar, so ist die Unternehmensanleihe mit diesem Marktwert zu bilanzieren. Falls der Marktwert von Unternehmensanleihen nicht direkt verfügbar ist, wird dieser wie folgt ermittelt: Die Cashflows (Zahlungsströme) des Bonds (Nominal und Kupon) werden ermittelt und mit der risikofreien EIOPA-Zinskurve – plus Credit-Spread – diskontiert. Der ermittelte Barwert entspricht dem Marktwert (dirty) der Anleihe. Falls unmittelbar keine Credit-Spreads vorhanden sind, werden Renditen vergleichbarer Anleihen herangezogen. Zum 31.12.2016 sind in dieser Position Anleihe der VP Bank, Liechtenstein enthalten (Marktwert 3 Mio. CHF, zur Ermittlung des Credit Spreads wurden Renditen vergleichbarer Anleihen aus Liechtenstein herangezogen) sowie zwei Nykredit Realkredit Anleihen (Marktwert 4 Tsd. CHF). Statutarisch wird für die VP Bank Anleihe das Nominal (3 Mio. CHF) angesetzt und bei den Nykredit Realkredit Anleihen werden zusätzlich zum Nominal die Zu- und Abschreibungen auf das Nominal berücksichtigt. 6.1.5 Organismen für gemeinsame Anlagen Hier wird das freie Vermögen mit den Marktwerten zum Stichtag angesetzt. Dadurch ergibt sich eine Umbewertung zur statutarischen Bilanz (Position Anteilen an Anlagefonds), da dort das freie Vermögen zum Niederstwert bilanziert wird. Bei den Anteilen an Anlagefonds handelt es sich um zu viel georderte Fondsanteile für die Versicherungsnehmer. Die zu viel georderten Fondsanteile werden mit der nächsten Fondsorder wieder verrechnet. 6.1.6 Sonstige Anlagen Die Investition in den Deckungsstock der S-Versicherung wird sowohl in der Solvency II-Bilanz als auch in der statutarischen Bilanz (Statutarische Bilanz, Aktiven, B Kapitalanlagen, III. Sonstige Kapitalanlagen, 3. Andere 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 135 Kapitalanlagen) mit dem Marktwert ausgewiesen. Der Marktwert dieser Kapitalanlage ist der Rückkaufswert zum Stichtag. 6.1.7 Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge Die Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge werden sowohl in der Solvency II-Bilanz als auch in der statutarischen Bilanz (Statutarische Bilanz, Aktiven, C Kapitalanlagen auf Rechnung / Risiko von Versicherungsnehmern) mit dem Marktwert ausgewiesen. Bei den Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko von Versicherungsnehmern handelt es sich um Kundengelder im Zusammenhang mit der fondsgebundenen Lebensversicherung. Diese Gelder werden in Anlagefonds angelegt oder bestehen aus Prämiendepots von Kunden. Die Aspecta garantiert keine Werte. Die Bewertung erfolgt zum Börsenwert oder Rückkaufswert am Bilanzstichtag oder wenn der Bilanzstichtag kein Börsentag ist, zum Börsenwert bzw. Rückkaufswert am letzten vorausgehenden Börsentag. 6.1.8 (Sonstige) Darlehen und Hypotheken Diese Position ist die Summe aus den Werten des Darlehens an die Inlife Holding (Statutarische Bilanz, Aktive, B Kapitalanlagen, II. Kapitalanlagen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen, 2. Darlehen an verbundene Unternehmen (Darlehen Inlife)) und die zugehörige Zinsabgrenzung (enthalten in der Position Aktiven, F Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, I. abgegrenzte Zinsen). Diese entsprechen bereits in der statutarischen Bilanz den Marktwerten. 6.1.9 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von Index-/Fondsgebundene Lebensversicherungen Diese Position ist eine reine Solvency II Bilanzposition. Der Marktwert der einforderbaren Beträge wird mittels der nachstehend aufgeführten statutarischen Werte und dem PVFP aus dem Fondsgebundenen Geschäft sowie dem PVFP der Rückversicherung berechnet: - Passiva, E Versicherungstechnische Rückstellungen mit Anlagerisiko des Rückstellungen mit Anlagerisiko des Versicherungsnehmers, 1. Bruttobetrag - Passiva, E Versicherungstechnische Versicherungsnehmers, 2. Anteil der Rückversicherer - Passiva, D Versicherungstechnische Rückstellungen, III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, 2. Anteil Rückversicherung - PVFP der Fondsgebundenen Versicherungen (Basislauf der Prophet-Projektionen) - PVFP der Rückversicherung des Fondsgebundenen Geschäfts (Basislauf der ProphetProjektionen) 6.1.10 Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer und Vermittler Für die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer und Vermittler wird der jeweilige Buchwert aus der statutarischen Bilanz übernommen, da dieser einem Marktpreis entspricht. Diese Position setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: - Aktive D Andere Forderungen, 1. gegen Versicherungsnehmer, c) gegen andere Versicherungsnehmer, 0,7 Mio. CHF 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 136 - Aktive D Andere Forderungen, 2. gegen Versicherungsvermittler, c) gegen andere Versicherungsvermittler, 0,3 Mio. CHF 6.1.11 Forderungen (Handel, nicht Versicherung) Für die Forderungen (Handel, nicht Versicherung) wird der jeweilige Buchwert aus der statutarischen Bilanz übernommen, da dieser einem Marktpreis entspricht. Diese Position setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: - Aktive D III. Sonstige Forderungen, 1. gegen verbundene Unternehmen, 0,8 Mio. CHF - Aktive D III. Sonstige Forderungen, 3. gegen andere Schuldner, 1,1 Mio. CHF 6.1.12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Da der statutarische Wert bereits dem Marktwert entspricht, findet hier keine Umbewertung statt. 6.1.13 Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte Hier wird der Wert aktiven Rechnungsabgrenzungsposten der statutarischen Bilanz (0,4 Mio. CHF) angesetzt (Statutarische Bilanz, Aktiven, F Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, III. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten). Versicherungstechnischen Rückstellungen Abbildung 29: Überblick versicherungstechnische Rückstellungen unter Solvency II In der Solvency II-Bilanz werden die „technical provisions life“ (Versicherungstechnische Rückstellungen – Leben) unterteilt in „technical provisions excluding index-linked and unit-linked“ (klassische Geschäft (KLV)) und „technical provisions index-linked and unit-linked“ (Index-/Fondsgebundene Geschäft (FLV)). Die Technical Provisions setzen sich jeweils aus den folgenden Positionen zusammen: - entweder als „technical provisions calculated as a whole“ (versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet) - oder als Summe aus „best estimate“ (bester Schätzer) und „risk margin“ (Risikomarge) Die nachstehende Tabelle zeigt die versicherungstechnischen Rückstellungen (vt. RS) der statutarischen Bilanz (PGR, Personen- und Gesellschaftsrecht) und der Solvency II-Bilanz (S II) zum 31.12.2016; Positionen ohne Wert werden nicht gezeigt. In den nachstehenden Kapiteln werden die Prinzipien zur Solvency II Bewertung sowie der Bewertung in der statutarischen Bilanz der einzelnen Positionen ebenso wie die aktuelle Bewertung näher erläutert. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 137 Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung können noch keine Angaben zum Grad der Unsicherheit, mit dem der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen behaftet ist, gemacht werden, da diese Beurteilung durch den Inhaber der Versicherungsmathematischen Funktion erst im zweiten Halbjahr erfolgt. in 1'000 CHF PGR Vt. RS - Leben - ohne index-/fondsgebundenen Versicherungen S II 57'043 60'522 Vt. RS als Ganzes berechnet 0 0 Bester Schätzer 0 59'632 Risikomarge 0 890 194'104 399'475 Vt. RS - Leben - index-/fondsgebundenen Versicherungen Vt. RS als Ganzes berechnet 13'465 Bester Schätzer 0 376'255 Risikomarge 0 9'756 Sonstige vt. RS (S II: vt RS als Ganzes berechnet) 6.2.1 11'358 --- Versicherungstechnische Rückstellungen - Leben - ohne index-/fondsgebundenen Versicherungen Der beste Schätzer der vt. RS ist die Differenz aus der (PGR-)Deckungsrückstellung der exUniqa Klassik und des PVFP aus der Projektion der klassischen Lebensversicherung des ehemaligen Uniqa-Bestandes. Die Risikomarge wird gemäss den Solvency II Vorgaben ermittelt. 6.2.2 Versicherungstechnische Versicherungen Rückstellungen - Leben - index-/fondsgebundenen Die Position „vt. RS als Ganzes berechnet“ setzt sich aus folgenden statutarischen Werten zusammen: - Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Brutto (12,2 Mio. CHF) - Deckungsrückstellung der Erwerbsunfähigkeitszusatztarife (0,5 Mio. CHF), diese Tarife werden aus Gründen der Materialität nicht modelliert - Prämienüberträge (0,8 Mio. CHF) Der beste Schätzer der vt. RS ist die Differenz aus der (PGR) versicherungstechnischen Rückstellung mit Anlagerisiko des Versicherungsnehmers und des PVFP der fondsgebundenen Lebensversicherungen aus den Projektionen der fondsgebundene Lebensversicherung des Aspecta Altbestandes und des ehemaligen Uniqa-Bestandes. Ferner wird hier der PVFP des BAT-Rückversicherungsvertrags, welcher nicht im ProphetModell abgebildet ist, berücksichtigt. Die Risikomarge wird gemäss den Solvency II Vorgaben ermittelt. Statutarisch setzt sich die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aus der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückkäufe in Höhe von 5,2 Mio. CHF und nicht abgewickelte Abläufe in Höhe von 0,4 Mio. CHF. Für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Kategorie Schadensrückstellung für Tod und EUZ beläuft sich per Ende Geschäftsjahr 2016 auf 6,5 Mio. CHF. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 138 Gesamthaft beläuft sich der Bruttobetrag auf 12,2 Mio. CHF, der Anteil Rückversicherer beträgt 2,1 Mio. CHF. Desweiteren ist in den nicht abgewickelten Versicherungsfällen eine Regulierungsaufwendung einberechnet, diese berechnet sich mit 1% auf den Betrag der noch nicht abgewickelten Positionen. Statutarisch werden die Deckungsrückstellungen der Erwerbsunfähigkeitszusatztarife gemäss der Kalkulation der Geschäftspläne der entsprechenden Tarife berechnet. Die laufenden Rententarife wurden kürzlich auf eine aktuelle Rententafel nachreserviert. Auf Basis der aktuellen Zinssituation wird jedes Jahr die Angemessenheit der Reservenverstärkung (Zinszusatzreserve) ermittelt. Die Prämienüberträge werden statutarisch nach anerkannten Methoden der Versicherungsmathematik zur periodengerechten Abgrenzung der Prämienzahlungen errechnet. 6.2.3 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die Position „sonstige vt. RS“ ist das statutarische Gegenstück zu „vt. RS als Ganzes berechnet“ und unterscheidet sich dazu lediglich darin, dass die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Netto (10,0 Mio. CHF) einfliesst. 6.2.4 Überblick über die wesentlichen Methoden und Annahmen Zur Projektion des Versicherungsbestandes verwendet die Aspecta ein Prophet-Modell mit einem deterministischen Modellansatz. Auf Basis der einzelvertraglichen Informationen (Model Points) und der festgelegten Annahmen werden die wahrscheinlichkeitsgewichteten Zahlungsströme der Versicherungsverträge in die Zukunft projiziert. Der Projektionszeitraum beträgt 50 Jahre. Die sich somit aus dem Bestand ergebenen zukünftigen Gewinne werden mit der EIOPA-Zinskurve diskontiert, woraus die PVFP der einzelnen Teilbestände im Basisszenario resultieren. Für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung werden die Projektionen erneut mit den zum jeweiligen Schockszenario gehörigen gestressten Annahmen berechnet und so die PVFP der einzelnen Schockszenarien ermittelt um zusammen mit den anderen, gestressten Bestandteilen der Marktwertbilanz die Auswirkungen auf die Own Funds und damit die Solvenzkapitalanforderung zu bestimmen. Die Annahmen, insbesondere solche über die Zukunft, sind grundsätzlich mit Schätzungsunsicherheiten verbunden. Um diesen Unsicherheiten angemessen zu begegnen, ist der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion für die Verlässlichkeit und die Qualität der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zuständig. Er wendet Methoden und Verfahren an, die dazu dienen, die Hinlänglichkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen zu bewerten. Er prüft relevante, von den Finanzmärkten bereitgestellte Informationen sowie allgemein verfügbare Daten über versicherungstechnische Risiken und gewährleistet, dass diese bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt werden. Bei der Aspecta kommt kein vorübergehender Abzug gemäß Artikel 308d (Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen) der Solvency II Rahmenrichtlinie zur Anwendung. Ferner gibt es keine einforderbaren Beträge aus Rückversicherung und gegenüber Zweckgesellschaften. 6.2.4.1 Modelpoints Für die Projektion im Prophet-Modell wurden folgende Teilbestände unterschieden 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 139 6.2.4.2 Die - Aspecta FLV: Fondsgebundene Lebensversicherung des Aspecta Altbestandes - exUniqa FLV: Fondsgebundene Lebensversicherung des ehemaligen Uniqa-Bestandes - exUniqa KLV: Klassische Lebensversicherung des ehemaligen Uniqa-Bestandes Bestands-Provisionen, Kick-Back-Sätze und Storno Annahmen zu den Bestandpflege-Provisionen, Kick-Back-Sätzen und Storno wurden Teilbestandsspezifisch getroffen. 6.2.4.3 Inflation Obwohl die durchschnittliche Inflation der letzten fünf Jahre negativ war und auch künftig von einer negativen Inflation ausgegangen werden kann, wurde dem konservativen Ansatz folgend eine Inflation von 0,0% angesetzt. Diese wird auch im Kostenstress nicht erhöht. Sonstige Verbindlichkeiten Die nachstehende Tabelle zeigt die sonstigen Verbindlichkeiten der statutarischen Bilanz (PGR, Personenund Gesellschaftsrecht) und der Solvency II-Bilanz (S II) zum 31.12.2016; Positionen ohne Wert werden nicht gezeigt. In den nachstehenden Kapiteln werden die Prinzipien zur Solvency II Bewertung sowie der Bewertung in der statutarischen Bilanz der einzelnen Positionen ebenso wie die aktuelle Bewertung näher erläutert. in 1'000 CHF PGR Andere Rückstellungen als vt. RS S II 2'961 1'432 0 1'068 259'343 248'157 0 3'615 14'939 14'939 Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherungen 2'618 2'618 Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) 3'045 3'045 398 398 Rentenzahlungsverpflichtung Depotverbindlichkeiten Latente Steuerschulden Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Versicherungsnehmern und Vermittlern Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten 6.3.1 Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen Für die anderen Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen wird der jeweilige Buchwert aus der statutarischen Bilanz übernommen. Diese Position setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: - Passiven, F Andere Rückstellungen, II. Steuerrückstellungen, 97,2 Tsd. CHF - Passiven, F Andere Rückstellungen, III. Sonstige Rückstellungen, 2,9 Mio. CHF, die darin enthaltenen stillen Reserven betragen 1, 5 Mio. CHF 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 140 6.3.2 Rentenzahlungsverpflichtungen Diese Position ist eine reine Solvency II Bilanzposition. Um den Marktwert der Rentenzahlungsverpflichtungen der Aspecta im Einklang mit IAS 19 zu ermitteln, wird bei der AXA Pension Solution ein Gutachten erstellt. Bilanziert wird der Wert der „net defined liability“ zum Stichtag. Die Methodik zur Berechnung dieses Wertes ist im Gutachten erläutert. Das Gutachten ist mindestens alle 2 Jahre einzuholen. Sollte sich die Mitarbeiter-Zahl der Aspecta markant ändern, ist für die Solvency II-Bilanz ein neues Gutachten einzuholen. 6.3.3 Depotverbindlichkeiten Der Marktwert Depotverbindlichkeiten wird ermittelt, indem vom statutarischen Wert (Passiven, G Depotverbindlichkeit aus Rückdeckung) der beste Schätzer der Rückstellung für Rückversicherungsverbindlichkeiten aus dem Prophet-Modell abgezogen wird. 6.3.4 Latente Steuerschulden Diese Position ist eine reine Solvency II Bilanzposition. Die latenten Steuerschulden fallen auf die Erträge aufgrund der Bewertungsdifferenzen der Aktiven und Passiven zwischen statutarischer und Solvency II Marktwertbilanz an. Die Bemessungsgrundlage der latenten Steuern berechnet sich wie folgt: + PVFP des Gesamtbestandes (Klassik und Fondsgebundenene Lebensversicherung) und des BATRückversicherungsvertrages ./. Risikomarge des Gesamtbestandes + Zinszusatzreserve ./. Rentenzahlungsverpflichtung + Summe der Umbewertungen auf Aktiva (5,9 Mio. CHF) Der Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuerschulden beträgt 12,5%. 6.3.5 Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Versicherungsnehmern und Vermittlern Für die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Versicherungsnehmern und Vermittlern wird der jeweilige Buchwert aus der statutarischen Bilanz (Statutarische Bilanz, Passiven, H Andere Verbindlichkeiten, I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, 3. gegenüber anderen Gläubigern) übernommen. 6.3.6 Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherungen Für die Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherungen wird der Buchwert aus der statutarischen Bilanz (Statutarische Bilanz, Passiven, H Andere Verbindlichkeiten, II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus Rückversicherungsgeschäft, 3. gegenüber anderen Gläubigern) übernommen. 6.3.7 Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) Für die Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) wird der jeweilige Buchwert aus der statutarischen Bilanz übernommen. Diese Position setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 141 - IV. Verbindlichkeiten gegenüber Banken, 3. gegenüber anderen Gläubigern, 1,0 Tsd. CHF - V. Sonstige Verbindlichkeiten, 1. Verbindlichkeiten aus Steuern, 0,2 Mio. CHF - V. Sonstige Verbindlichkeiten, 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 0 Mio. CHF - V. Sonstige Verbindlichkeiten, 5. Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, 2,8 Mio. CHF Die Aspecta unterliegt keinen wesentlichen Verbindlichkeiten infolge von Leasingvereinbarungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Banken handelt es sich um eine variable Hypothek, diese bleibt bestehen, damit die Grundpfandverschreibung nicht gelöscht werden muss, um eine allfällige Wiederaufnahme einer Hypothek zu erleichtern. Die Verbindlichkeiten aus Steuern weisen per Jahresende 2016 die noch nicht deklarierte, bzw. abgelieferte Mehrwertsteuer für das 4. Quartal 2016 aus. Die unter sonstigen Verbindlichkeiten unter V. Nr. 5 ausgewiesen 2,8 Mio. CHF sind ebenfalls als kurzfristige Kreditoren zu sehen, d.h. mit Liquiditätsabfluss im I. Quartal 2017. 6.3.8 Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten Hier wird der Wert passiven Rechnungsabgrenzungsposten der statutarischen Bilanz (0,4 Mio. CHF) angesetzt (Statutarische Bilanz, Passiven, I Passive Rechnungsabgrenzungsposten). Alternative Bewertungsmethoden Die verwendeten alternativen Bewertungsmethoden wurden an den jeweiligen Stellen (Immobilie, Beteiligungswert, etc.) in den voranstehenden Kapiteln erläutert. Sonstige Angaben Keine weiteren Angaben. 7 Kapitalmanagement Eigenmittel 7.1.1 Grundlegendes Die interne Leitlinie Kapitalmanagement96 im Rahmen des System of Governance der ASPECTA Assurance International AG („Aspecta“) soll sicherstellen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft jederzeit ausreicht, um allen Leistungsverpflichtungen gegenüber ihren Stakeholdern nachkommen zu können. Dies betrifft in erster Linie ihre Leistungsverpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und anderen Leistungsberechtigten wie Begünstigten, Hinterbliebenen und Pfandgläubigern, genauso aber auch die Leistungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertriebs- und Dienstleistungspartnern sowie gegenüber ihren Eigentümern. Es werden zudem alle Anforderungen an die Eigenmittel, welche zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderungen herangezogen werden, formuliert. 96 Unter dem Begriff „Kapital“ im Sinne dieses Kapitels sind die (anrechenbaren) Eigenmittel der Gesellschaft zu verstehen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 142 7.1.1.1 Klassifizierung und Emission/Begebung von Eigenmittelbestandteilen Unter Solvency II ist die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen zusätzlichen Anforderungen unterworfen, die eine stetige Überwachung der Bedeckungsquoten wie auch eine zukunftsorientierte Auseinandersetzung der Unternehmen mit ihrer Eigenmittelsituation erforderlich machen: Einerseits sollen Eigenmittel möglichst marktnah bzw. durch den Markt selbst bewertet werden, was zwangsläufig zu einer erhöhten Volatilität der Soll- und Ist-Werte führt. Andererseits ist die im Rahmen von Solvency II definierte Solvenzkapitalanforderung jederzeit zu erfüllen. Versicherungsgesellschaften müssen vor diesem Hintergrund ihren Eigenmittelbedarf stets vorausschauend planen und sich dabei bewusst sein, dass nicht alle Eigenmittelbestandteile vollumfänglich in die Errechnung der Bedeckungsquoten einfliessen dürfen. Diese Leitlinie wurde weitgehend in Hinblick auf die bilanziellen Eigenheiten der Aspecta zum Zeitpunkt der Abfassung abgestimmt. Im Falle von Veränderungen der bilanziellen Bestandteile der Passiva, welche Auswirkungen auf die Anrechenbarkeit und Einteilung der Eigenmittel haben, obliegt es dem Dokumenteninhaber die Leitlinie dementsprechend anzupassen oder zu ergänzen. Einteilung und Anrechenbarkeit von Eigenmittelbestandteilen Die Eigenmittel eines Versicherungsunternehmens umfassen die Summe aus Basiseigenmitteln und ergänzenden Eigenmitteln.97 Die Basiseigenmittel98 setzten sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: - dem Betrag, um welchen die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen, abzüglich des Betrages der von einem Versicherungsunternehmen gehaltenen eigenen Aktien und - den nachrangigen Verbindlichkeiten. Die genehmigungspflichtigen ergänzenden Eigenmittel99 setzen sich aus Bestandteilen zusammen, die nicht zu den Basiseigenmitteln zählen und die zum Ausgleich von Verlusten eingefordert werden können. Die Beträge der ergänzenden Eigenmittel bedürfen der vorherigen Genehmigung (d.h. vor deren Verwendung zur Bedeckung) durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält die Aspecta zur Bedeckung ihrer Solvenzkapitalanforderung lediglich Basiseigenmittel in ihren Büchern. Bei der Beurteilung bezüglich der generellen Anrechenbarkeit von Eigenmittelbestandteilen100 zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Laufzeit des Bestandteils, insbesondere die Frage, ob er der Gesellschaft unbegrenzt oder befristet zur Verfügung steht. Ist ein Eigenmittelbestandteil befristet, wird seine relative Laufzeit im Vergleich zur Laufzeit der Versicherungsverpflichtungen des Unternehmens berücksichtigt (ausreichende Laufzeit). - Der Bestandteil ist frei von Anforderungen oder Anreizen zur Rückzahlung des Nominalbetrags (keine Rückzahlungsanreize). 97 VersAG, Art. 43 1) 98 VersAG, Art. 44 99 VersAG, Art. 45 und 46 100 VersAV, Art 9 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 143 - Der Bestandteil ist frei von obligatorischen festen Kosten (keine obligatorischen laufenden Kosten)101. - Der Bestandteil ist frei von sonstigen Belastungen (keine Belastungen). Anrechenbare Eigenmittel werden generell in drei Qualitätsklassen, die sogenannten „Tiers“ unterteilt. „Tier 1" entspricht dem Kernkapital, "Tier 2" dem Ergänzungskapital und "Tier 3" den Drittrangmitteln.102 Zur Vornahme dieser qualitativen Abstufung der Eigenmittel kommen bei der Aspecta die in der nachfolgenden 30 dargestellten Kriterien zum Einsatz: Tier Ständige Verfügbarkeit Verweildauer Verlustder Eigenmittel absorptionsim Unternehmen fähigkeit Aussetzbarkeit Aussetzbarkeit von der Zinszahlungen bzw. Rückzahlung/ Ausschüttungen Tilgung Tier 1 erforderlich mindestens erforderlich erforderlich erforderlich nicht erforderlich 10 Jahre Tier 2 Tier 3 nicht ausreichende nicht nicht erforderlich Verweildauer erforderlich erforderlich nicht ausreichende nicht nicht erforderlich Verweildauer erforderlich erforderlich nicht erforderlich Abbildung 30: Einteilungskriterien für Eigenmittelbestandteile bei der Aspecta Diese Tabelle ist wie folgt zu lesen: Eigenmittel dürfen nur als Tier 1-Eigenmittel103 behandelt werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Die restliche Verweildauer der betreffenden Eigenmittel beträgt mindestens 10 Jahre 2. Die betreffenden Eigenmittel haben volle Verlustabsorptionsfähigkeit (d. h. erforderliche Wertberichtigungen können schnell und ohne Regressnahme Dritter durchgeführt werden, z.B. Kapitalherabsetzungen) 3. Rückzahlungsvereinbarungen (z. B. bei Nachrangdarlehen) bezüglich dieser Eigenmittel können ohne rechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen jederzeit ausgesetzt werden 4. Zinszahlungen bzw. Ausschüttungen bezüglich dieser Eigenmittel können ohne rechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen jederzeit ausgesetzt werden 5. Die dem betreffenden Eigenmittelbestand zuzuordnenden Aktiva können jederzeit und problemlos liquidiert werden 101 Im Sinne der Leitlinie Kapitalmanagement wird dies so interpretiert, dass bspw. bei einem Nachrangdarlehen Zinszahlungen durchaus vereinbart werden dürfen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass diese im Bedarfsfall ohne negative Konsequenzen und unbegrenzt ausgesetzt werden dürfen. 102 VersAG, Art. 43 2), sowie Solvency II Verordnung Artikel 71ff 103 Zur Tier 1 Einstufung siehe Solvency II Verordnung, Artikel 71 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 144 6. Die Zustimmung der Aufsicht zur Ausschüttung/Rückzahlung/Tilgung ist erforderlich. Je länger die Verweildauer von Eigenmitteln im Unternehmen ist, je höher deren Verlustabsorptionsfähigkeit ist, je flexibler Rückzahlungen/Ausschüttungen und Zinszahlungen ausgesetzt werden können und je höher die Liquidität der die betreffenden Eigenmittel bedeckenden Aktiva ist, desto qualitativ hochwertiger sind die Eigenmittel einzustufen. Einen beispielhaften Überblick über die generelle Einordnung möglicher Eigenmittelbestandteile in dieses 3-Tier-Schema bietet die nachfolgende Abbildung 31: Tier Tier 1 Zuzuordnende Eigenmittelbestandteile (beispielhafte Aufzählung, nicht abschliessend) Ordentliches Aktienkapital thesaurierte, aufgrund der definierten Ausschüttungspolitik nicht auszuschüttende Bilanzgewinne Nachrangdarlehen mit einer Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren Tier 2 kumulative Vorzugsaktien Nachrangdarlehen mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren Genussrechtskapital mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren Tier 3 Eigenmittel, die (insbesondere von ihrer Verlustabsorptionsfähigkeit her) nicht als Tier 1- oder Tier 2-Eigenmittel zu klassifizieren sind Abbildung 31: Zuordnung von Eigenmittelbestandteilen in das 3-Tier-Schema (Beispiele) Bei der Anrechnung auf die Solvenz- und Mindestkapitalanforderung unterliegen die Eigenmittelbestandteile der Aspecta den in der folgenden Abbildung 32 dargestellten Anrechnungsgrenzen104: Anforderung bzgl. Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) Mindestkapitalanforderung (MCR) Eigenmittelklasse Anrechenbarkeit Tier 1-Eigenmittel Unbeschränkt Summe von Tier 2- und 3Eigenmitteln Maximal 50% der Solvenzkapitalanforderung, wobei der Tier 3-Anteil weniger als 15% des SCR ausmachen darf Tier 1-Eigenmittel Unbeschränkt, mindestens 80% der Mindestkapitalanforderung Tier 2-Eigenmittel Weniger als 20% der Mindestkapitalanforderung Tier 3-Eigenmittel Nicht anrechnungsfähig Abbildung 32: Anrechnungsgrenzen für die Eigenmittel verschiedener Qualitätsklassen bzgl. der Bedeckung Ferner ist zu beachten, dass - der Anteil der Tier 1-Eigenmittel am Gesamtbetrag der anrechenbaren Eigenmittel über einem Drittel liegen muss 104 Solvency II Verordnung, Artikel 82 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 145 - der Anteil der Tier 3-Eigenmittel am Gesamtbetrag der anrechenbaren Eigenmittel unter einem Drittel liegen muss Sollte sich die Eigenmittelstruktur der Aspecta dahingehend verändern, dass Tier 2- oder Tier 3-Eigenmittel zum Tragen kommen, so obliegt es dem Inhaber der Risikomanagementfunktion zusammen mit der Geschäftsleitung ein Verfahren zu entwickeln, welches sicherstellt, dass die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittel kontinuierlich erfüllt sind. Die Eigenmittel der Aspecta und ihre Einordnung in das 3-Tier-Schema Im Folgenden wird aufgelistet, über welche anrechenbaren Eigenmittel die Aspecta verfügt und wie diese vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorgaben der Solvency II-Richtlinie auf die 3 Tiers aufgeteilt werden. Tier 1-Eigenmittel Die anrechenbaren Eigenmittel der Aspecta sind vollständig den uneingeschränkten Tier 1 Eigenmitteln zuzuordnen. Diese setzen sich aus folgenden Position der Bilanz zusammen: Nr. Eigenmittel (Own Funds) - Tier 1 unrestricted 1 Ordinary share capital (gross of own Bilanzposition shares), Gezeichnetes Kapitel (voll einbezahlt) Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - gesamt 2 Initial funds, members' contributions or the equivalent basic Organisationsfonds (voll einbezahlt) own - fund item for mutual and mutual-type undertakings Gründungstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen 3 Reconciliation reserve Ausgleichsrücklage105 Residualgrösse 106 liabilities“ aus “assets over abzüglich der Beträge aus Nr. 1 und Nr. 2; aus der statutarischen Bilanz sind gesetzliche darin die Positionen Reserve, Gewinn-/ Verlustvortrag sowie Jahres- bzw. Quartals-Gewinn/-Verlust enthalten, der übrige Teil der Ausgleichrücklage resultiert aus den Umbewertungen der Passiva Abbildung 33: Die anrechenbaren Eigenmittel der Aspecta 105 bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich um Rücklagen (z.B. einbehaltene Gewinne) abzüglich Anpassungen (z.B. für Sonderverbände). Dieser Betrag ergibt sich hauptsächlich aus den Unterschieden zwischen der bilanziellen Bewertung und der Bewertung nach Solvency II. 106 Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten in der Solvency II-Marktwertbilanz. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 146 Tier 2-Eigenmittel Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält die Aspecta keine Tier 2-Eigenmittel. Tier 3-Eigenmittel Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält die Aspecta keine Tier 3-Eigenmittel. 7.1.1.2 Mittelfristiger Kapitalmanagementplan Gemäss Solvency II-Richtlinie ist für den Kapitalmanagementplan ein mittelfristiger Zeithorizont anzusetzen, der dem Unternehmensplanungshorizont entspricht. Vor diesem Hintergrund haben sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta dazu entschlossen, analog zum Planungszeitraum der Gesellschaft den mittelfristigen Kapitalmanagementplan jeweils auf eine Laufzeit von 3 Jahren anzulegen. Dieser Kapitalmanagementplan wird jeweils im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres erstellt und dem Inhaber der Risikomanagementfunktion für die Zwecke des ORSA zur Verfügung gestellt. Für die vorausschauende Beurteilung der Solvabilität werden dem Inhaber der Risikomanagementfunktion dabei alle Informationen für den Planungszeitraum bereitgestellt, die für eine Planung der Eigenmittel respektive der den Eigenmitteln gegenüberstehenden Aktiva erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere (Aufzählung nicht abschliessend): - allfällige geplante Änderungen bzgl. der Höhe des gezeichneten Kapitals - allfällige geplante Änderungen bzgl. der Höhe des Organisationsfonds - allfällige geplante Änderungen bzgl. der Höhe der Gewinnreserve - geplante Verwendung allfällig bestehender Gewinn- oder Verlustvorträge - geplante Änderungen der Ausschüttungspolitik - allfällige geplante Änderungen bzgl. der den Eigenmitteln gegenüberstehenden Aktiva (z.B. Darlehen, Beteiligungen, eigene Kapitalanlagen) Dabei unterliegt der mittelfristige Kapitalmanagementplan der Gesellschaft folgenden Prämissen: A. Ausschüttungspolitik: Eigentümerschaft, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta haben festgelegt, dass höchstens der für das jeweilige Vorjahr testierte und von der Generalversammlung festgestellte Jahresüberschuss als Dividende ausgeschüttet werden darf. Die Ausschüttungspolitik der Aspecta ist stets so zu gestalten, dass die Solvenzkapitalquote (SCR-Quote) der Aspecta jederzeit mindestens 130% beträgt. B. Ausschüttungssperre: Eigentümerschaft, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta haben zudem festgelegt, dass – für den Fall, dass die SCR-Quote der Gesellschaft den Schwellenwert 130% (Limit der Solvenzkapitalquote) unterschreitet – keine Dividendenausschüttungen vorgenommen werden dürfen. C. Interventionsleiter: Darüber hinaus haben Eigentümerschaft, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Aspecta folgende Interventionsleiter für den Fall beschlossen, dass die Solvenzkapitalquote von 130% unterschritten wird: 1. Solvenzkapitalquote < 130% aber > 115%: Es werden Massnahmen zur Risikomilderung eingeleitet (vgl. hierzu entsprechende Abschnitte Leitlinie Risikomanagement) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 147 2. Solvenzkapitalquote <115% aber > 100%: Es werden Massnahmen zur Risikomilderung eingeleitet (vgl. hierzu entsprechende Abschnitte Leitlinie Risikomanagement). Zudem werden Massnahmen zur Desinvestition besonders risikoreicher Geschäftsfelder ergriffen. 3. Solvenzkapitalquote <100%, aber zur Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (MCR) verwendbare Eigenmittel107 ≥ MCR: Es werden Massnahmen zur Risikomilderung eingeleitet (vgl. hierzu entsprechende Abschnitte Leitlinie Risikomanagement). Zudem werden Massnahmen zur Desinvestition besonders risikoreicher Geschäftsfelder ergriffen. Darüber hinaus werden Massnahmen zur Eigenkapitalbeschaffung vorbereitet. 4. Zur Bedeckung des MCR verwendbare Eigenmittel < MCR: Es sind unmittelbar Massnahmen zur Eigenkapitalbeschaffung zu definieren. Durch die Kombination aus der vorstehend dargestellten Ausschüttungspolitik sowie der vorgesehenen Ausschüttungssperre und der vorgesehenen Interventionsleiter bei Unterschreitung der Solvenzkapitalquote sehen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Leistungsfähigkeit der Aspecta auch in Krisensituationen als nachhaltig gewährleistet an. Selbstverständlich ist es das Bestreben der Gremien der Aspecta, Situationen zu vermeiden, in denen abgesehen von der vorstehend dargestellten Ausschüttungspolitik auf Elemente des vorstehend definierten mittelfristigen Kapitalmanagementplans zurückgegriffen werden muss. Im Rahmen des ORSA-Prozesses werden künftige Entwicklungen der Solvency II-Bilanz und der Solvenzkapitalquote, bspw. geplante Ausschüttungen, analysiert. Die aus dem ORSA-Prozess gewonnenen Erkenntnisse fliessen in das Kapitalmanagement der Aspecta ein und werden in der Dreijahresplanung berücksichtigt. 7.1.1.3 Überwachung der Eigenmittel Der Leiter Rechnungswesen der Aspecta ist für die Überwachung der Qualität der Eigenmittel verantwortlich. 1. Im Rahmen der quartalsweisen (oder einer allfälligen ad-hoc) Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen überprüft er die Klassifizierung der Eigenmittel, welche die Aspecta zur Bedeckung ihrer Solvenzkapitalanforderungen heranzieht. Die Ergebnisse der Überprüfung übermittelt der Leiter Rechnungswesen dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement. 2. Im Rahmen des jährlichen (oder eines allfälligen ad-hoc) ORSA-Prozesses wird die Solvenzkapitalanforderung der folgenden drei Jahre berechnet. Liegen die Ergebnisse dieser Berechnungen vor, so hat der Leiter Rechnungswesen der Aspecta die Klassifizierung der Eigenmittel für die Stichtagsberechnung und für die Planjahre zu überprüfen und die Ergebnisse dem Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement zu übermitteln. Des Weiteren werden im Rahmen des ORSA-Prozesses Stress- und Szenarioanalysen durchgeführt. Die Auswirkungen besagter Stressbedingungen auf die Eigenmittel sind vom Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement mit dem Leiter Rechnungswesen der Gesellschaft zu analysieren. 107 Zur Bedeckung der Mindestkapitalanforderung gelten spezielle Regelungen, vgl. Abbildung 32: Anrechnungsgrenzen für die Eigenmittel verschiedener Qualitätsklassen bzgl. der Bedeckung 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 148 Sollten die Höhe oder die Qualität der Eigenmittel nicht angemessen sein, so hat der Inhaber der Schlüsselfunktion Risikomanagement unverzüglich das VMAO108 darüber zu informieren. Er unterbreitet dem VMAO dabei Vorschläge zu möglichen Risiko- oder Kapitalsteuerungsmassnahmen. Sollte eine Kapitalsteuerungsmassnahme ergriffen werden, so ist die Finanzplanung entsprechend anzupassen. 7.1.2 Übersicht der Eigenmittel zum Bewertungsstichtag in 1'000 CHF PGR S II Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - gesamt 5'000 5'000 Gründungstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen 5'000 5'000 Ausgleichsrücklage 13'253 36‘438 Summe 23'253 46'438 1. Grundkapital: Das Grundkapital der Aspecta, d.h. das gezeichnete und voll einbezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt 5 Mio. CHF und ist eingeteilt in 5‘000 auf Namen lautende Namensaktien mit einem Nennwert von 1 Tsd. CHF je Aktie. und war keinen Veränderungen während der Berichtsperiode unterworfen. 2. Auf das Grundkapital entfallende Emissionsagio – gesamt: Bei der Aspecta beinhaltet dieser Punkt die nach VersAV Gliederung Passiven A.II. den sogenannten Organisationsfonds in Höhe von 5 Mio. CHF. Der Organisationsfonds wird im Rahmen der Gründungsfinanzierung von Versicherungsunternehmen eingerichtet und ist der Kapitalstock für die immateriellen Investitionen sowie für den Aufbau der Verwaltung und des Vertreternetzes. Der Organisationsfonds muss nach den gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden und zur Verfügung stehen. Der Organisationsfonds unterlag im Berichtszeitraum keinen Veränderungen. 3. Ausgleichsrücklage: Die Ausgleichsrücklage enthält für das Geschäftsjahr 2016 nach den statutarischen Rechnungslegungsvorschriften (PGR) die gesetzlichen Reserven in Höhe von 0,5 Mio. CHF und dient als „Sicherheitsreserve“ für die Gesellschaft, um den Verpflichtungen bei unternehmerischen insolventen Tendenzen nachkommen zu können. Die gesetzliche Reserve ist gemäss den regulatorischen Bestimmungen „aufgefüllt“ und veränderte sich daher folglich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Desweiteren enthält die die Ausgleichsrücklage als Komponente den Gewinnvortrag per 31.12., d.h. die aufgelaufenen Gewinne und Verluste bis Company to Date – isoliert betrachtet, also exklusive dem Jahresgewinn 2016 der Gesellschaft, iHv. 10,6 Mio. CHF. Der statutarische Jahresgewinn iHv. 2,1 Mio. CHF wurde unter der Position „forseeable dividends“ berücksichtigt und geht nicht in die Ausgleichsrücklage ein. Somit reduziert diese geplante Dividendenausschüttung die Assets over Liabilites iHv. 48,5 Mio. CHF auf 46,4 Mio. CHF (verfügbare Own Funds). 108 Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Aspecta) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 149 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung 7.2.1 Solvenzkapitalanforderung in 1‘000 CHF / % SCR 2016 Solvenzkapitalanforderung 30'692 Own Funds (Eigenmittel) 46'438 SCR-Bedeckungsquote 151% Die Solvenzkapitalanforderung zum 31.12.2016 beträgt 30,7 Mio. CHF (vgl. Kapitel „5.0.2 Übersicht der SCRKomponenten“). Die Bestimmung der Own Funds (Eigenmittel) wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Assets Investments in 1‘000 CHF Liabilities in 1‘000 CHF 48'375 vt. RS Assets zu Fondsgebundenen Versicherungsverträgen Andere Assets 499'309 467'029 Andere Verbindlichkeiten 23'499 59'567 Latente Steuern Summe 3'615 574'971 Summe 526'423 Own Funds (Eigenmittel) vor geplanter Dividende 48'547 geplante Dividende -2‘109 Own Funds (Eigenmittel) nach geplanter Dividende 46'438 Die Own Funds entsprechen der Differenz aus Assets (Aktiva) und Liabilities (Passiva) der Solvency II-Bilanz – auch Asset over Liabilities genannt. Somit ergibt sich die Kennzahl „SCR-Quote“ bzw. Solvenzkapitalquote als Quotient aus regulatorischen Eigenmitteln (Own Funds) und Solvenzkapitalanforderung (SCR). Diese beträgt zum 31.12.2016 151%. 7.2.2 Mindestkapitalanforderung in 1‘000 CHF / % Mindestkapitalanforderung MCR 2016 7'673 Own Funds (Eigenmittel) 46'438 MCR-Bedeckungsquote 605% 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 150 Die Mindestkapitalanforderung zum 31.12.2016 beträgt 7,7 Mio. CHF. Die Bestimmung der Mindestkapitalanforderung wird in der folgenden Tabelle dargestellt: in 1‘000 CHF MCR 2016 Lineare Mindestkapitalanforderung 5'076 Mindestkapitalanforderung Cap 13'812 Mindestkapitalanforderung Floor 7'673 Mindestkapitalanforderung Kombiniert 7'673 absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung 3'973 Mindestkapitalanforderung 7'673 Massgeblich für die Mindestkapitalanforderung zum 31.12.2016 ist das Maximum aus kombinierter Mindestkapitalanforderung und der absoluten Untergrenze der Mindestkapitalanforderung. Die absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung beträgt gemäss den Vorgaben von EIOPA 3,7 Mio. EUR, zum Stichtagskurs vom 31.12.2016 entspricht dies 4,0 Mio. CHF. Somit ergibt sich die Kennzahl „MCR-Quote“ bzw. Mindestkapitalquote als Quotient aus regulatorischen Eigenmitteln (Own Funds) und Mindestkapitalanforderung (MCR). Diese beträgt zum 31.12.2016 605%. Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko Bei der Aspecta kommt das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko nicht zur Anwendung. Unterschiede zw. der Standardformel und internen Modellen Nicht anwendbar. Bei der Aspecta kommt die Standardformel zur Anwendung. Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung Solvenzkapitalanforderung Bei der Aspecta wurden während des Berichtzeitraumes und alle Nichteinhaltung Anforderungen der bezüglich Mindestkapitalanforderungen und Solvenzkapitalanforderungen eingehalten. Sonstige Angaben Keine weiteren Angaben. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 151 8 Anhang Abkürzungsverzeichnis Abkürzung ALM Asset-Liability-Management AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen BUHA Buchhaltung CDS Credit Default Swaps CEO Chief Executive Officer CF Schlüsselfunktion Compliance CFO Chief Financial Officer DI Dokumenteninhaber EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EWR Europäischer Wirtschaftsraum FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein GL Geschäftsleitung IKS Internes Kontrollsystem IRF Schlüsselfunktion Interne Revision LL Leitlinie MCR Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) NAV Net asset value (NAV), Nettoinventarwert OECD Organisation for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ORSA Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung PVFP Present Value of Future Profit QFSR Quarterly Financial Stability Reporting QRTs Quarterly Reporting Template RMF Schlüsselfunktion Risikomanagement RSR Regular Supervisory Report RTK Risikotragfähigkeitskonzept SCR Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 152 Abkürzung SFCR Solvency and Financial Condition Report, Bericht über Solvabilität und Finanzlage SoG System of Governance (internes Führungssystem) VaR Value at Risk VersAG Liechtensteinisches Versicherungsaufsichtsgesetzes VersAV Liechtensteinische Versicherungsaufsichtsverordnung VMAO Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Gesellschaft) VMF Schlüsselfunktion Versicherungsmathematik VR Verwaltungsrat VRP Verwaltungsratspräsident VVG Schweizerisches Versicherungsvertragsgesetz Glossar Begriff Definition Asset-LiabilityManagement (ALM) Unter Asset-Liability-Management (ALM) kann allgemein die integrierte Analyse und optimierte strategische Steuerung nach finanziellen Kriterien verstanden werden, bei der die bestehenden Vermögenspositionen (Assets) und die Verpflichtungen (Liabilities) sowie deren gegenseitige Interdependenzen simultan betrachtet werden Begebung Begebung ist die Neuausgabe von Fremdfinanzierungstiteln wie Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und Obligationen Cashflow Stellt den Nettozufluss (Zahlungsstrom) liquider Mittel (= positiver Cashflow) bzw. Nettoabfluss (= negativer Cashflow) während einer Periode dar Compliance Compliance bezeichnet die Sicherstellung der Einhaltung anzuwendender Rechtsvorschriften sowie selbstverpflichtender Normen ComplianceKultur Die Compliance-Kultur stellt die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Managements dar. Sie wird vor allem geprägt durch die Grundeinstellung und Verhaltensweisen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung („Tone at the top“). Die Compliance-Kultur beeinflusst die Bedeutung, welche die Mitarbeiter der Aspecta der Beachtung von Regeln beimessen und damit auch deren Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 153 Begriff Definition ComplianceRisiko Das Compliance-Risiko ist das Risiko rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Sanktionen, das Risiko wesentlicher finanzieller Verluste und das Risiko von Reputationsverlusten, soweit diese Risiken aus der Nichteinhaltung externer Anforderungen oder interner Vorgaben resultieren. Das Compliance-Risiko kann sowohl einzeln als operationelles Risiko oder in Zusammenhang mit dem Reputationsrisiko oder dem strategischen Risiko auftreten Credit Default Swaps (CDS) Credit Default Swaps (CDS) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der Bezug auf einen Referenzschuldner (als Basiswert) nimmt. Referenzschuldner sind typischerweise grosse, kapitalmarktnotierte Unternehmen. Eine Vertragspartei, der sogenannte Sicherungsnehmer, bezahlt eine laufend zu entrichtende sowie zusätzlich eine einmalig am Anfang zu zahlende Prämie. Dafür erhält er von seinem Vertragspartner, dem sogenannten Sicherungsgeber, eine Ausgleichszahlung, sofern der in dem CDS-Vertrag bezeichnete Referenzschuldner ausfällt. Dienstleister Unter dem Begriff Dienstleister werden Anbieter von Dienstleitungen verstanden, auf die betriebliche Funktionen, Prozesse und Tätigkeiten der Gesellschaft im Wege von Funktionsausgliederungs- oder Dienstleistungsverträgen ausgelagert werden bzw. werden könnten Dolose Handlungen Der Begriff dolose Handlungen (nach lateinisch dolosus = arglistig, trügerisch) fasst Bilanzmanipulationen, Untreue, Unterschlagung und alle anderen zum Schaden des Unternehmens vorsätzlich durchgeführten Handlungen zusammen Emission Emission ist die Neuausgabe von Eigenkapital repräsentierenden, eigenkapitalartigen und eigenkapitalnahen Finanzierungstiteln wie Stammaktien, Vorzugsaktien oder Genussrechten Enterprise Risk Management Unter Enterprise Risk Management, abgekürzt ERM, versteht man einen unternehmensweiten, ganzheitlichen ("holistischen") Ansatz zur Unternehmenssteuerung. Ziel ist die Steigerung des Unternehmenswertes durch das planmäßige Eingehen erwünschter Risiken und das Absichern der Unternehmensziele gegen störende Ereignisse Fitness Fitness bedeutet die fachliche Eignung (definiert durch Ausbildung, Arbeitserfahrung und Fortbildung) des Inhabers oder Kandidaten für eine permanente Arbeitsstelle bei der Gesellschaft Funktionstrennung Funktionstrennung bezeichnet eine Verteilung von Tätigkeiten auf mehrere Personen mit dem Ziel, einen Kontrolleffekt zu erzeugen 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 154 Begriff Definition Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Verschlechterungen der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern und betrifft bei der Gesellschaft bspw. Forderungen gegenüber Prämienzahlern, Vermittlern oder Darlehensnehmer. Das Gegenparteiausfallrisiko gehört zu der Gruppe der Kreditrisiken. Gesamtsolvabilitätsbedarf Im Gegensatz zur aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanforderung ist der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Bedarf an Kapital und anderen Mitteln, die ein Unternehmen nach eigener Auffassung einsetzen muss, um seine Risiken angemessen abzusichern. Gruppeninternes Outsourcing Gruppeninternes Outsourcing liegt vor, wenn kritische/wichtige Funktionen und/oder Prozesse an Dienstleister ausgelagert werden, welche derselben Unternehmensgruppe angehören wie das outsourcende Unternehmen bzw. mit dem outsourcenden Unternehmen verbundene Unternehmen. Invaliditätsrisiko Risiko von nichtgeplanten Zahlungen aufgrund einer höheren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Invalidisierungsrate oder einer niedrigeren als ursprünglich angenommenen und kalkulierten Reaktivierungsrate; dieses Risiko betrifft vorwiegend Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen Interne Revision Die Interne Revision ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungsund Beratungsaktivität innerhalb einer Organisation. Aufgabe der Schlüsselfunktion Interne Revision ist die selbständige, (prozess-) unabhängige, objektive und risikoorientierte Überprüfung aller Geschäftsbereiche, unternehmensspezifischer Abläufe, Verfahren und Systeme zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens. Internes Kontrollsystem (IKS) Das IKS besteht aus den systematisch zusammengefassten technischen und organisatorischen Regelungen bezüglich der Überwachung und Steuerung von Risiken der ersten Verteidigungslinie im „three-lines-of-defense“-Modell. Kapital Unter dem Begriff „Kapital“ im Sinne der Leitlinie Kapitalmanagement sind die (anrechenbaren) Eigenmittel der Gesellschaft zu verstehen. Konzentrationsrisiko Unter das Konzentrationsrisiko fallen sämtliche, mit Risiken behafteten Engagements mit einem Ausfallpotenzial, das umfangreich genug ist, um die Solvabilität oder die Finanzlage der Versicherungsunternehmen zu gefährden (VersAG, Art. 10) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 155 Begriff Definition Kreditrisiko Kreditrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder nachteiliger Veränderungen der Finanzlage, das sich aus Fluktuationen bei der Bonität von Wertpapieremittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen die Versicherungsunternehmen Forderungen haben, und das in Form von Gegenparteiausfallrisiken, Spread-Risiken oder Marktrisikokonzentrationen auftritt (VersAG, Art. 10) Legalitätsprinzip Die unternehmerische Pflicht, stets alle für den Geschäftsbetrieb geltenden Vorschriften einzuhalten Limit Limite sind obere bzw. untere Grenzen von etwas; man unterscheidet zwischen absoluten Limiten (z.B. 150‘000 CHF, 3 Tage) und relativen Limiten (z.B. 5% der Basisgrösse). LiquiditätsQuotient aus der Summe der (erwarteten) Liquiditätszuflüsse in der Periode und der bedeckungsquote Summe der (erwarteten) Liquiditätsabflüsse in der Periode Liquiditätsreserve Reserve zur Vermeidung möglicher Liquiditätsengpässe, wird über die SollLiquiditätsbedeckungsquote in der Risikostrategie festgelegt Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen (VersAG, Art. 10) Es bestehen aber auch die Risiken, dass aufgrund von Kapitalmarktentwicklungen eine eingeschränkte Durchführbarkeit von Wertpapierverkäufen entsteht oder eine Wiederanlage zu ähnlichen Konditionen wie die ursprüngliche Anlage nur bedingt möglich ist. Marktrisiko auch Marktpreisrisiko; das Risiko eines Verlustes oder nachteiliger Veränderungen der Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt (VersAG, Art. 10) Mindestkapitalanforderung (MCR, Minimum Capital Requirement) Die Mindestkapitalanforderung bezeichnet die Untergrenze an Eigenmitteln, welche ein Unternehmen zur Bedeckung der unternehmenseigenen Risiken zur Verfügung haben sollte. Für einen Versicherer hat es den Verlust der Geschäftsbetriebserlaubnis zur Folge, wenn seine Eigenmittel unter den Betrag der Mindestkapitalanforderung absinken und die Einhaltung der Mindestkapitalanforderung nicht kurzfristig wieder hergestellt werden kann. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 156 Begriff Definition Nachrangdarlehen Nachrangdarlehen sind insofern eine besondere Form von Darlehen, als ihre Rückzahlung unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass sie im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger (senior debt) getilgt werden müssen. Nachrangigkeit bedeutet mithin, dass die hiervon betroffene Forderung im Liquidations- oder Insolvenzfalle des Schuldners erst bedient wird, wenn sämtliche Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden. Operationelles Risiko Das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder IT-Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt (VersAG, Art. 10) Das operationelle Risiko umfasst auch Rechtsrisiken, jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. ORSA Own Risk and Solvency Assessment. Die vorgeschriebene unternehmenseigene (vorausschauende) Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, die zumindest eine Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs, die Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der Kapitalanforderungen und der Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Beurteilung der Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils des betreffenden Unternehmens von den Annahmen umfasst, die der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach der Standardformel zugrunde liegen. Outsourcing Outsourcing bzw. Auslagerung bezeichnet die Abgabe von Unternehmensaufgaben, funktionen, -prozessen und/oder -strukturen an externe oder interne Dienstleister. Beim Outsourcing handelt es sich also um eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachten Leistungen, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das Gegenteil von Outsourcing ist Insourcing. Outsourcing Manager Ein Versicherungsunternehmen, das kritische/wichtige Funktionen und Tätigkeiten auslagert, hat eine fachlich qualifizierte und persönlich zuverlässige Person innerhalb des Unternehmens – den Outsourcing-Manager – zu bestimmen. Diese Person trägt die Gesamtverantwortung für die ausgelagerte(n) Tätigkeit(en) und muss über hinreichende Kenntnisse und Erfahrung in Bezug auf die ausgelagerte Funktion(en) / Tätigkeit(en) verfügen, um die Leistungen und die Ergebnisse des Dienstleisters, an den Tätigkeiten ausgelagert wurden, beurteilen und hinterfragen zu können. Outsourcing Partner „Outsourcing Partner“ ist ein Synonym für Dienstleister, mit dem ein OutsourcingVertrag abgeschlossen wurde Planfremde Als planfremde Revisionstätigkeiten werden Überprüfungen durch die Interne Revision Revisionstätigkeit bezeichnet, welche nicht Gegenstand des Revisionsplans sind 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 157 Begriff Definition Present Value of Future Profit (PVFP) Present Value of Future Profit (PVFP) ist der Barwert der künftigen Gewinne aus einem Versicherungsportfolio Prognosezeitraums Als Prognosezeitraum wird im Rahmen des ORSA der Zeitraum bezeichnet, für den die Solvenzkapitalanforderung und die SCR-Quote bestimmt werden. Dieser ist mit drei Jahren konsistent zur Geschäftsplanung. Projektionszeitraum Der Projektionszeitraum ist der Zeitraum, in dem im aktuariellen Projektionsmodell, die sich aus den Versicherungsverträgen resultierenden Zahlungsströme (Cashflows) projiziert werden. Proportionalität (bzw. Proportionalitätsprinzip) Proportionalität betrifft nicht die Frage, ob die geltenden Anforderungen zu erfüllen sind. Sie wirkt sich nur darauf aus, auf welche Weise die Anforderungen erfüllt werden können. Die Anforderungen sind auf eine Weise zu erfüllen, die der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens einhergehenden Risiken gerecht wird. Propriety „Propriety“ bedeutet die persönlich/charakterliche Eignung (definiert durch einen tadellosen Leumund und ein Leben in soliden finanziellen Verhältnissen) des Inhabers oder Kandidaten für eine permanente Arbeitsstelle bei der Gesellschaft. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (beispielsweise bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Reverse Stresstest Der Reverse Stresstest setzt – basierend auf der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft – einen maximal verkraftbaren Verlust voraus und liefert die dazu führenden Szenarien. Reverse-Stresstests werden im Rahmen des ORSA ergänzend zu den anderen allgemeinen Stresstests durchgeführt und dabei diejenigen Szenarien identifiziert, unter denen die Gesellschaft nicht überleben würde. Revisionsplan Mittels einer dreijährigen, rollierenden Prüfungsplanung (Revisionsplan), welche vom Inhaber der Schlüsselfunktion Interne Revision festgelegt und vom VMAO genehmigt wird, wird gewährleistet, dass alle Bereiche des Governance-Systems regelmässig von der Internen Revision geprüft und beurteilt werden; einige besonders relevante Elemente des SoG – beispielsweise das interne Kontrollsystem (IKS), die Projektionsrechnung oder das Outsourcing – werden einer jährlichen Prüfung unterzogen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 158 Begriff Definition Risiko Risiko wird von der Gesellschaft definiert als die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles. Risikoakzeptanz Auch nach Einsatz von Methoden zur Risikovermeidung, -reduktion oder -transfer verbleibt indes stets ein Restrisiko, das von der Gesellschaft zu tragen ist. Im Rahmen der Risikotragung bzw. Risikodeckung wird dieses Restrisiko ganz oder partiell durch die Gesellschaft selbst übernommen. Risikoappetit Der Risikoappetit gibt an, welches Mass an Risiko ein Unternehmen eingehen will und lässt sich als Vielfaches der Solvenzkapitalquote (SCR-Quote) definieren. Risiko-Controller Risikoverantwortlichen („Risiko-Controller“) sind für die Steuerung (Durchführung von Risikosteuerungsmassnahmen) sowie für die Überwachung bestimmter Risiken oder Risikotreiber verantwortlich. Risikoindikator Der Risikoindikator stellt dar, wie sich das Risiko auswirkt bzw. wie es sich zeigt. Aspecta: Bspw. manifestiert sich das Stornorisiko in einer Zunahme der Stornoquote oder einer erhöhten Anzahl an Anfragen nach Policenbewertungen. Risikokategorie Um Risiken leichter erfassen und leichter Vorkehrungen gegen adverse Risikoausprägungen treffen zu können, werden Einzelrisiken in Risikokategorien zusammengefasst. Risikomanagement Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe, in deren Rahmen die Risiken einer Organisation identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Hierzu sind übergeordnete Ziele, Strategien und die Politik der Organisation für das Risikomanagement festzulegen. Im Einzelnen betrifft dies die Festlegung von Kriterien, nach denen die Risiken eingestuft und bewertet werden, die Methoden der Risikoermittlung, die Verantwortlichkeiten bei risikorelevanten Entscheidungen, die Bereitstellung von Ressourcen zur Risikoabwehr, die interne und externe Kommunikation über die identifizierten Risiken (Berichterstattung) sowie die Qualifikation des für das Risikomanagement eingesetzten Personals. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 159 Begriff Risikomanagementsystem Definition Unter einem Risikomanagementsystem versteht EIOPA Vorgaben, Prozesse und Meldeverfahren, um eingegangene und potenzielle Risiken - kontinuierlich zu identifizieren, zu erfassen, zu überwachen, zu managen und zu berichten - auf ihre gegenseitigen Abhängigkeiten/Korrelationen hin zu kontrollieren; - auf Einzelbasis und aggregierter Basis zu erfassen. Das Risikomanagementsystem deckt dabei mindestens folgende Bereiche ab: - Risikoübernahme und Rückstellungsbildung - Asset-Liability-Management (ALM) - Anlagen, insbesondere Derivate - Liquiditäts- und Konzentrations- Risikomanagement - Management operationeller Risiken - Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken Risikomessgrössen Risikomessgrössen sind die Bezugsgrössen, anhand derer das Risiko überwacht wird; Risikoreduktion Unter Risikoreduktion werden alle Massnahmen subsummiert, welche die Schwere der Auswirkung des Risikos mindern oder das Eintreten von Risiken verhindern bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür verringern Risikotoleranz Die Risikotoleranz drückt da maximal tolerierbare Mass an Risiko aus. Die Differenz zwischen Risikoappetit und Risikotoleranz lässt sich als Risikopuffer verstehen. Aspecta: beim Stornorisiko sind das zum Beispiel die Stornoquoten oder die daraus resultierenden Veränderungen des PVFP. RisikotragDas Risikotragfähigkeitskonzept legt auf Basis des unternehmensindividuellen fähigkeitskonzept Gesamtrisikos dar, wie viel Risikodeckungspotential (Eigenmittel) insgesamt zur (RTK) Verfügung steht und wie viel davon zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verwendet werden soll Risikotransfer Beim Risikotransfer (eine spezielle Form der Risikoreduktion) werden mögliche Folgen eines Risikoeintritts mittels vertraglicher Vereinbarungen an Dritte übertragen Risikotreiber Risikotreiber sind interne oder externe Faktoren, die das Risiko beeinflussen; Aspecta: beim Stornorisiko sind das zum Beispiel Umdeckungsmassnahmen von Vertriebspartnern 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 160 Begriff Definition Risikovermeidung Risikovermeidung zielt darauf ab, Risiken grundsätzlich zu meiden, deren Inkaufnahme nicht mit adäquaten Ertragschancen für die Gesellschaft verbunden ist. Voraussetzung für die Risikovermeidung ist allerdings, dass die Vermeidung der betreffenden Risiken überhaupt in der Einflusssphäre der Gesellschaft liegt. Risk Governance Unter Risk Governance werden die Risikoorganisation und -prinzipien einer Gesellschaft verstanden Risk Map Mit Risk Map wird die Excel-Datei bezeichnet, in der alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft erfasst und zweidimensional bewertet werden. Die Risk Map dient der systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken. Rückversicherungsvereinbarungen Rückversicherungsvereinbarungen sind Verträge, die ein Erstversicherungsunternehmen mit einem Rückversicherungsunternehmen abschliesst um Risiken aus selbst geschlossenen Verträgen weiter zu geben. Es werden einzelne Risiken oder ein ganzes Portfolio übertragen. SCR-Quote SCR-Quote bzw. Solvenzkapitalquote ist der Quotient aus regulatorischen Eigenmitteln (Own Funds) und SCR Solvabilität Solvabilität ist die Darstellung der Solvenzkapitalanforderung und der zu deren Bedeckung anrechnungsfähigen Eigenmittel (VersAG, Art. 10) Solvenzkapitalanf SCR ist der Sollwert der Eigenmittel eines Unternehmens zur Bedeckung der orderung (SCR, unternehmenseigenen Risiken (VersAG, Art. 10) Solvency Capital Requirement) Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Strategisches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Stresstest Bei einem Stresstest wird ein einzelner Risikofaktor (Parameter) des Modells ausgelenkt. Der Vergleich des gestressten Ergebnisses zum Basisergebnis gibt Auskunft über die Sensitivität des Modelergebnisses bezüglich dieses Parameters. Ein Beispiel für einen Stresstest wäre, den Parameter Stornoannahme über den gesamten Prognosezeitraum um 10%-Punkte zu erhöhen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 161 Begriff System of Governance Definition (alternativ Governance-System, auf Deutsch: internes Führungssystem), Gestaltungskonzepte der Unternehmensführung, die etwas darüber aussagen, wie Führung in Unternehmen vollzogen werden sollte Szenarioanalysen Es werden zwei Arten von Szenarioanalysen unterschieden: - Im Sinne von Case- oder Worst-Case-Szenarien: mögliche Szenarien bzw. das Szenario des schlimmsten anzunehmenden Falls. Dabei werden mehrere Risikofaktoren des Modells im Vergleich zum Basisfall ausgelenkt um Fallstudien-Szenarien zu analysieren. Mögliche Beispiele wären die Simulation eines Japanszenarios, welches nicht nur das Zinsniveau beeinflusst, sondern auch die Annahmen zu Storno, Inflation, Wechselkursen, Wiederanlage etc. oder ein Pandemie-Szenario mit Einfluss auf Sterblichkeit, Wechselkurse, Zinsen etc. - Im Sinne von Alternativ-Szenarien: Was wäre, wenn die Gesellschaft in eine bestimmte Kapitalanlage investieren, Darlehen vergeben oder einen grösseren Lebensversicherungsbestand erwerben würde, etc.? Dabei erfolgt die SCR-Berechnung mit den Annahmen des AlternativSzenarios. Tiers (Qualitätsklassen einteilung der Eigenmittel) Anrechenbare Eigenmittel werden generell in drei Qualitätsklassen, die sogenannten „Tiers“ unterteilt. „Tier 1" entspricht dem Kernkapital, "Tier 2" dem Ergänzungskapital und "Tier 3" den Drittrangmitteln. Je länger die Verweildauer von Eigenmitteln im Unternehmen ist, je höher deren Verlustabsorptionsfähigkeit ist, je flexibler Rückzahlungen/Ausschüttungen und Zinszahlungen ausgesetzt werden können und je höher die Liquidität der die betreffenden Eigenmittel bedeckenden Aktive ist, desto qualitativ hochwertiger sind die Eigenmittel einzustufen. Während „Tier 1“ Eigenmittel unbeschränkt zur Bedeckung der Solvenz- oder Mindestkapitalanforderung herangezogen werden dürfen, ist die Anrechenbarkeit der „Tier 2“ und „Tier 3“ Eigenmittel beschränkt. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 162 Begriff Unternehmerische Vorsicht Definition Der Begriff „Unternehmerische Vorsicht“ wird im Sinne von Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG („Solvency II-Rahmenrichtlinie“) verstanden. Dieser zufolge bezieht sich unternehmerische Vorsicht insbesondere auf die Kapitalanlage- und Vermögensverwaltungstätigkeit von Versicherungsgesellschaften. Dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zufolge dürfen Versicherer lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken das betreffende Unternehmen angemessen erkennen, messen, überwachen, managen, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung seines Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen kann. Sämtliche Vermögenswerte sind auf eine Art und Weise anzulegen, die die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität und die Rentabilität des gesamten Portfolios gewährleistet. Das bedeutet konkret, dass die Kapitalanlage als solche nicht mehr durch externe quantitative Vorschriften eingeschränkt wird. Der Versicherer muss einen internen Anlagekatalog erstellen, der das Anlageuniversum des Versicherers beschreibt und Limite (z.B. Kontrahenten, Anlageklassen, etc.) definiert, die bei der Kapitalanlage einzuhalten sind. Die Anforderung besteht darin, dass die Unternehmen nur solche Kapitalanlagen tätigen, deren Natur und Risiken sie genau verstehen, und daher zu jedem Zeitpunkt in der Lage sind, angemessen auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Value at Risk (VaR) Der Begriff Value at Risk (VaR) bezeichnet ein Risikomass, z.B. für die Exposure bspw. ein Portfolio von Wertpapieren. Der Value at Risk gibt an, welche Verlusthöhe innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungstechnische Rückstellungen (vt. RS) sind Rückstellungen, welche ein Versicherungsunternehmen bildet um die Verpflichtungen, die sich aus den mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen ergeben, erfüllen zu können. Während vt. RS nach statutarischer Rechnungslegung mit vorsichtigen Rechnungsgrundlagen (RGL) 1. Ordnung zu bestimmen sind – inklusive ausreichender Sicherheitsmargen in den RGL, so sind unter Solvency II die vt. RS die Summe aus BEL (Best estimate liabilities, Bester Schätzer) und Risikomarge. Der BEL ist dabei der diskontierte, erwartete Marktwert der zukünftigen Cashflows für gegenwärtige Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 163 Begriff Versicherungstechnisches Risiko Definition Auf Englisch "underwriting risk"): das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Wertes der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus einer unangemessenen Preisfestlegung und nicht angemessenen Rückstellungsannahmen ergibt (VersAG, Art. 10) Oder mit anderen Worten, das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Da die Gesellschaft weder Schaden-/Unfall- noch Krankenversicherung betreibt, ist damit das versicherungstechnische Risiko Leben gemeint. Wesentlichkeit, wesentliche Risiken Alle von dem VMAO identifizierten Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken können, sind als wesentlich einzustufen. Zeichnungs- und Annahmepolitik Die Zeichnungs- und Annahmepolitik umfasst alle im Versicherungsunternehmen getroffen Entscheidungen, die das Verhalten hinsichtlich der Übernahme von Risiken umfassen. Interne Leitlinien des System of Governance Dokument Details Leitlinienkonzept Leitlinienkonzept_SoG_Aspecta Fit & Proper-Leitlinie Fit & Proper Leitlinie_SoG_Aspecta Leitlinie Unternehmerische Vorsicht Leitlinie Unternehmerische Vorsicht_SoG_Aspecta Leitlinie Versicherungsmathematik Leitlinie Versicherungsmathematik_SoG_Aspecta Leitlinie Risikomanagement Leitlinie Risikomanagement_SoG_Aspecta Leitlinie Interne Revision Leitlinie Versicherungsmathematik_SoG_Aspecta Leitlinie Compliance Leitlinie Compliance_SoG_Aspecta ORSA-Leitlinie ORSA Leitlinie_SoG_Aspecta 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 164 Dokument Details Leitlinie Kapitalmanagement Leitlinie Kapitalmanagement_SoG_Aspecta Outsourcing-Leitlinie Outsourcing Leitlinie_SoG_Aspecta Quellenangaben Dokument Annahmen der Standardformel Details „Zugrunde liegende Annahmen der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR)“ der BaFin bzw. „The underlying assumptions in the standard formula for the Solvency Capital Requirement calculation”, EIOPA-14-322, 25. Juli 2014 EIOPA-Leitlinie zum ORSA EIOPA-BoS-14/259 DE Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung EIOPA-Leitlinien zum SoG EIOPA-BoS-14/253 DE Leitlinien zum Governance-System Erläuterungen zu Leitlinien zum SoG EIOPA-BoS-14/253 (28. Januar 2015) Final Report on Public Consultation No. 14/017 on Guidelines on system of governance bzw. dl_erl_texte_leitlinien_zu_governance_system_de_va Erläuterungen zu Leitlinien zum Governance-System (deutsch) Leitlinien über die Berichterstattung Leitlinien über die Berichterstattung und die Veröffentlichung EIOPA-BoS-15/109 DE – rev.1 Solvency II Rahmenrichtlinie Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) Solvency II Verordnung Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 165 Dokument Details Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) 28.04.2017 / SFCR 31.12.2016 ASPECTA Assurance International AG 166