PERSONAL Newsletter Newsletter AUSGABE NR. 5 SEPTEMBER 2008 NEWSLETTER PERSONALAUSWAHL Stellen Sie sich vor, nach der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin, eines neuen Mitarbeiters meldet sich bei Ihnen ein alter Hase aus dem Haus und fragt, warum Sie die neue Stelle denn nicht neu zugeschnitten hätten und warum keine hausinterne Ausschreibung erfolgt sei. Beide Fragen weisen deutlich auf die großen Chancen von Stellenbesetzungen hin, die wir neben der zeitintensiven Anstrengung nicht übersehen sollten. Gerade bei Wiederbesetzungen lohnt sich nach meinen Erfahrungen immer ein detaillierter Blick auf die Aufgaben der Vorgängerin, des Vorgängers. Ein ausführliches Gespräch dazu und die Bitte, eine Art Soll/Ist-Vergleich zur bestehenden Stellenbeschreibung zu erarbeiten, ist für mich seit langem der erste Schritt für die Ausarbeitung einer Stellenbeschreibung und die anschließende Personalauswahl. Und wenn Sie für sich alles zusammen haben, lohnt auch der Blick der verantwortlichen Mitarbeiter auf diesen Text. Die Frage, ob Teilbereiche des Gesuchten im Sinne einer Personalentwicklung von jetzigen Mitarbeitern übernommen werden können, steht an. Und rasch liegen plötzlich neue Möglichkeiten auf dem Tisch. So ist Personalauswahl ein wenig weniger Last und ein wenig mehr Chance zur Veränderungen der Kompetenzen in Ihrem Haus. Dabei Erfolg und gute Grüße Ihr SYSTEMATISCHE ANALYSE DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN Nachdem der qualitative und quantitative Personalbedarf ermittelt wurde und interne bzw. externe Personalbeschaffungswege eingeleitet worden sind, beginnt das Auswahlverfahren mit der Analyse der eingegangenen Bewerbungsunterlagen. Um eine objektive Personalauswahl zu gewährleisten, also den oder die am besten geeignete/n Kandidaten/Kandidatin zu finden, ist es unumgänglich, sich an bestimmte, vorher festgelegte Auswahlkriterien zu halten. Diese sind natürlich eng an das Anforderungsprofil der vakanten Position und die daraus abgeleitete Stellenausschreibung geknüpft. In einem der folgenden Newsletter wird detaillierter auf die Themen Anforderungsprofil und Stellenausschreibung eingegangen werden. Im weiteren Verlauf der Bewerberanalyse empfiehlt es sich, anhand des Anforderungsprofils ein Bewertungsraster anzulegen, in welchem die einzelnen Auswahlkriterien sowie deren Seite 1 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter Gewichtung genau aufgelistet sind. Dies wiederum sollte gekoppelt sein an ein Punktesystem. So können je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien Punkte für die Bewerber bzw. deren Qualifikationen vergeben werden. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass nach objektiven Kriterien vorgegangen wurde. Die Kandidaten und Kandidatinnen, deren Unterlagen überzeugt haben, werden im Anschluss meist zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die immer noch gängigste Methode der Personalauswahl. Das Vorstellungsgespräch als weiteres Instrument der Personalauswahl wurde bereits im Newsletter Nr.1 vom Juni 2007 detailliert behandelt (siehe http://www.katholischer-medienverband.de/documents/Personalnewsletter00_2007.pdf.) Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, Bewerber auf Herz und Nieren zu prüfen. Dazu zählt das Assessment-Center (nachfolgend AC genannt), das sowohl zur Personalauswahl als auch zur Potentialeinschätzung von Führungskräften eingesetzt wird. Assessment-Center Ein Assessment-Center ist ein mehrtägiges Verfahren (in der Regel 1 bis 3 Tage), bei dem die Kandidaten (acht bis zwölf) mehrere Einzel- oder Gruppenübungen durchlaufen und dabei von geschulten Personen beobachtet, bewertet und beurteilt werden. Die Beobachter sind meist Führungskräfte und Personalfachleute aus dem eigenen Unternehmen oder auch externe Berater bzw. Psychologen. Das AC wird eingesetzt, um Aussagen über zukünftiges Leistungsvermögen von BewerberInnen bzw. MitarbeiterInnen treffen zu können. Diese Voraussagbarkeit von zukünftigem Verhalten (prognostische Validität), die das AC ermöglicht, verleiht diesem Verfahren auch seine hohe Bedeutung bei der Personalauswahl bzw. Potenzialeinschätzung. Assessment-Center sind zeit- und kostenintensive Verfahren, was mit ein Grund ist, dass sie meist in größeren Unternehmen durchgeführt werden. Diese verfügen über eine entsprechend große Personalabteilung und somit über die zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen, die für die Durchführung eines qualitativ hochwertigen AC nötig sind. Mit externer Hilfe lassen sich AC aber auch für kleinere Betriebe realisieren. Denn noch mehr als die Unternehmensgröße nimmt allerdings die Art der zu besetzenden Position Einfluss darauf, ob sich ein AC lohnt oder nicht. Aufgrund des Aufwandes und der Kosten wird sicherlich kein Unternehmen bei jeder vakanten Stelle ein AC durchführen wollen. Es gibt jedoch Positionen, bei denen sich personelle Fehlentscheidungen besonders negativ und wiederum auch kostenintensiv auswirken könnten. Dies ist insbesondere bei Führungspositionen jeglicher Art, auch bei potentiellen Führungsnachwuchspositionen (Trainees) der Fall. Allein durch Gehalt, Auswahl-, Einarbeitungs- und Entlassungskosten solcher Mitarbeiter, bzw. Ausbildungskosten bei Trainees, entstehen schnell größere Summen. Zusätzlich zu dem wirtschaftlichen Schaden, den eine fehlbesetzte Führungskraft dem Unternehmen vielleicht sonst noch zufügt. Um die Wahrscheinlichkeit eines personellen Fehlgriffs bei der Besetzung einer solchen Position geringer zu halten, ist es sinnvoll, nicht nur auf die gängigen Vorstellungsgespräche zu vertrauen, sondern die Personalentscheidung zusätzlich noch mit einem Assessment-Center abzusichern. Klassische Übungen in einem AC sind z.B.: - Gruppendiskussion Einer kleinen Teilnehmergruppe wird ein bestimmtes Diskussionsthema vorgegeben. Die Gruppe soll darüber diskutieren und Lösungsansätze erarbeiten. In dieser Situation können sowohl die Durchsetzungsfähigkeit als auch soziale Fähigkeiten der Teilnehmer wie aktives Zuhören oder konstruktive Zusammenarbeit analysiert werden. Seite 2 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter - Postkorb In dieser Einzelübung muss der Teilnehmer aus einer Anzahl fiktiver Aufgaben und Termine Prioritäten setzen und evtl. Aufgaben delegieren. Diese Übung testet das Zeitmanagement bzw. die Fähigkeit zum Delegieren. - Präsentation Die Teilnehmer sollen zu einem bestimmten Thema (z.B. Vorstellung eines neuen Produktes), das sie erst kurzfristig erhalten, nach einer kurzen Vorbereitungszeit eine Präsentation vor der fiktiven Geschäftsleitung halten. Bewertet werden bei dieser Übung die Präsentationstechnik, der Medieneinsatz sowie das Auftreten des Teilnehmers. - Tests Persönlichkeits-, Intelligenz-, Leistungs- und Konzentrationstests sind meist Teil eines AC. Die Qualitätsanforderungen an eignungsdiagnostische Untersuchungen in Bezug auf das Verfahren selbst und die diagnostische Tätigkeit sind in der DIN-Norm DIN 33430 geregelt. Da in der Praxis noch zu viele ungeeignete bzw. unüberprüfte Verfahren von nicht entsprechend qualifizierten Personen angewendet werden, sind in dieser DIN-Norm die Minimalanforderungen so dargestellt, dass die Qualität des Verfahrens beurteilt werden kann. - Rollenspiele Rollenspiele dienen der Simulation bestimmter herausfordernder Situationen. Solche Konstellationen können z. B. das Führen eines Reklamationsgesprächs mit einem Kunden oder ein Konfliktgespräch mit einem Mitarbeiter sein. Dabei werden in erster Linie Gesprächsführung und Kommunikationsverhalten analysiert. Die Zusammenstellung der verschiedenen Übungen sollte in jedem Fall an das Anforderungsprofil der betreffenden Stelle angepasst sein. Übungen wie z. B. Postkorb können übrigens auch als Ergänzung zu einem Vorstellungsgespräch eingesetzt werden, ohne gleich Bestandteil eines kompletten AC zu sein. Im Anschluss an ein AC sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern immer ein Feedback gegeben werden. So können Stärken und Schwächen aufgezeigt werden und Ratschläge für die weitere persönliche und berufliche Entwicklung gegeben werden. Mittlerweile gibt es einige Regalmeter an Ratgeberliteratur zur gezielten Vorbereitung auf Assessment-Center, die sich an potenzielle AC-TeilnehmerInnen richtet. Um die Aussagekraft des AC nicht zu gefährden, sollten nicht immer die gleichen Standardübungen abgehakt werden und die Beobachter psychologisch oder diagnostisch geschult sein. Ein kreativ konzipiertes AC mit qualifizierter Beobachtung kann ein wichtiges Hilfsmittel zur Einschätzung von Mitarbeiterpotenzialen sein. BEWERTUNGSFEHLER BEI DER PERSONALAUSWAHL Für Bewertungssituationen geschultes Personal ist natürlich nicht nur im Spezialfall des Assessment-Centers wichtig. Auch in alltäglicheren Situationen wie bei Bewerbungs-, MitarSeite 3 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter beiter- oder Zielvereinbarungsgesprächen ist eine objektive Beurteilung von Mitarbeitern oder Bewerbern unverzichtbar. Emotionen wie Sympathie oder Antipathie sind ganz normal, haben jedoch auch immer Einfluss auf den Beurteilungsprozess. Um dennoch die Qualität der Beurteilung zu erhalten, muss der Beurteiler diese Zusammenhänge kennen und trotzdem so neutral wie möglich bewerten. Führungskräfte oder Personalverantwortliche, denen meist die Rolle des Beurteilers zufällt, sollten daher im Führen solcher Gespräche geschult werden. Die unten dargestellte Auswahl häufiger Bewertungsfehler weist auf die Gefahren hin und regt zur kritischen Selbstreflexion beim nächsten Mitarbeiter- und Bewerbergespräch an. Denn nur wer mögliche Fehlerquellen kennt, kann sie auch vermeiden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bei der Personalauswahl in kirchlichen Einrichtungen, ganz abgesehen von möglichen Stolperfallen bei der Bewertung, auch die kirchliche Grundordnung zu beachten ist, in der sich u. a. grundlegende Aussagen zu Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen sowie zu Loyalitätsobliegenheiten finden. (Link zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse: http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1a.bischoefe/db051.pdf) - Stereotypenbildung Jeder, egal ob Personalfachmann oder nicht, kennt das Phänomen. Wir lernen jemanden neu kennen und bilden uns in den ersten Sekunden bereits ein Urteil über die noch völlig fremde Person. Wie psychologische Untersuchungen zeigen, sind Prozesse der Stereotypenbildung hier am Werk. Es entstehen durch die Zugehörigkeit dieser Person zu einer bestimmten sozialen Gruppe Vor-Urteile, die das Bild der Person dominieren können. Dies kann sich verzerrend auf die Beurteilung auswirken. - Halo-Effekt ( Überstrahlungseffekt ) Es handelt sich dabei um eine Wahrnehmungsverzerrung, denn ein Einzelmerkmal (z. B. attraktive Erscheinung) überstrahlt alle anderen beobachtbaren Merkmale. Diese werden dann automatisch auch so positiv (oder negativ) wie das überstrahlende Merkmal gedeutet. Etwa werden attraktive Menschen für kompetenter gehalten. - Primacy- und Regency-Effekt (Erster und letzter Eindruck) Auch hier handelt es sich um eine selektive Wahrnehmung. Überwiegt der erste Eindruck bei einer Bewertung sehr stark oder beeinflussen die zuerst erhaltenen Informationen die Beurteilung verhältnismäßig stark, spricht man von einem Vorrangeffekt (primacy). In anderen Situationen kann aber auch die Umkehrung zutreffen, nämlich dass der letzte Eindruck zählt, auch bekannt als Nikolaus-Effekt. Beispielsweise wenn bei der jährlichen Mitarbeiterbeurteilung besonders die Leistungen der letzten Wochen oder Monate vor der Leistungsbewertung ins Gewicht fallen. Zusammenfassend werden also die erste und letzte Information, die man über jemanden erhält, besonders deutlich wahrgenommen. - Tendenz zur Mitte Dieser Beurteilungsfehler tritt häufig bei Fragebögen mit mehrstufigen Skalen auf, z. B. bei der Bewertung der Führung und Leistung eines Mitarbeiters auf einem skalierten Bewertungsbogen. Beurteiler, die zur Mitte tendieren, wählen eher die mittleren Skalenpunkte als die extrem positiven oder negativen Punkte aus. Ähnlich gelagert sind auch die Bewertungsfehler Tendenz zur Milde bzw. Tendenz zur Strenge . Diese Tendenzen hängen stark mit der Persönlichkeit der beurteilenden Person zusammen, etwa mit einem zu hohen bzw. zu niedrigen eigenen Anspruchsniveau oder, im Fall der Tendenz zur Mitte , mit fehlender Entscheidungsbereitschaft. Seite 4 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter PERSONALAUSWAHL UNTER BEACHT UNG DES ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 sind nicht nur angestellte ArbeitnehmerInnen, sondern gerade auch BewerberInnen (intern wie extern) verstärkt vor Diskriminierungen geschützt. Grundlegendes zum AGG wurde bereits im letzten Newsletter vom März 2008 dargestellt. Auch vor den Zeiten des AGG boten gesetzliche Regelungen den MitarbeiterInnen und BewerberInnen Schutz vor Diskriminierung. Das Benachteiligungsverbot (§§ 611a und b BGB) und das Entgeltgleichheitsgebot (§ 612, Abs. 3 BGB) regelten seit 1980 den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz bei der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie den Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit. Auch das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen und die Beweislast des Arbeitgebers waren bereits in § 611 a festgelegt. Diese Gesetze wurden durch das AGG ersetzt. Das AGG hat Auswirkungen auf den gesamten Einstellungsprozess, also die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit, Auswahlkriterien und -verfahren sowie Absagen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Methoden und Kriterien nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Ansonsten drohen nicht unerhebliche Schadensersatzund Entschädigungsansprüche. Dazu mehr am Ende des Newsletters. Allerdings ist laut § 9 AGG eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Religion oder Weltanschauung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Auch ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne des jeweiligen Selbstverständnisses der kirchlichen Einrichtung darf von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt werden (§ 9 Abs. 2). An dieser Stelle sei nochmals auf die kirchliche Grundordnung hingewiesen, in der sich u. a. grundlegende Aussagen zu Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen sowie zu Loyalitätsobliegenheiten finden. (Link zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse: http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1a.bischoefe/db051.pdf) Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen müssen in Bezug auf alle Diskriminierungsmerkmale (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung (Ausnahmen s. o.), Behinderung, Alter und sexuelle Identität) diskriminierungsfrei formuliert sein. Empfehlenswert ist es daher, den Text der Stellenanzeige so zu formulieren, dass er sich nur auf die Tätigkeit selbst bezieht und nur Anforderungen aufgelistet werden, die für diese Stelle wirklich erforderlich sind. Wenn der Arbeitgeber für die Stellenausschreibung einen Dritten (z. B. Arbeitsvermittlung, Personalberatung) hinzuzieht und dieser die Pflicht der neutralen Stellenausschreibung verletzt, fällt diese Pflichtverletzung auf den Arbeitgeber zurück. Denn der Arbeitgeber haftet Seite 5 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter für die Fehler dieser Erfüllungsgehilfen wie für seine eigenen Fehler. Auch bei Onlinebörsen ist zu prüfen, ob die Stellenausschreibungen nicht verändert werden. Beispiele für diskriminierende Aussagen: - Wir suchen junge MitarbeiterInnen oder Sie sind idealerweise zwischen xx und xx Jahre alt : Altersdiskriminierung Mitarbeiterin/Assistentin/Sekretärin : Geschlechtsdiskriminierung, da Männer außen vor bleiben. Muttersprachlich deutsch : Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft dar, die so gut wie nie zu rechtfertigen ist. Falls sehr gute Deutschkenntisse für die Tätigkeit sachlich erforderlich sind, sollte die Formulierung sehr gute / perfekte Deutschkenntnisse gewählt werden. Bewerbungsunterlagen Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto an ... Ein ähnlicher Satz findet sich oft am Ende einer Stellenausschreibung, doch auch bei der Anforderung bestimmter Unterlagen (z.B. Fotos) ist Vorsicht geboten. So kann es ein Indiz für eine Diskriminierung sein, wenn Unterlagen angefordert werden, die nicht sachlich erforderlich sind oder Auskunft über ein Diskriminierungsmerkmal geben können. Angaben, auf die der Arbeitgeber keinen Anspruch hat, sind u.a.: - Fotos (dadurch können Rückschlüsse auf Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft geschlossen werden) Familienstand (evtl. Ableitung der sexuellen Identität) Nationalität (ethnische Herkunft) Anzahl der Kinder (mögliche Diskriminierung wegen Mutterschaft/Vaterschaft) Der Arbeitgeber sollte nicht ausdrücklich z. B. nach einem Foto verlangen. Wenn der Bewerber ohne Aufforderung seinen Bewerbungsunterlagen ein Foto beilegt, ist dies natürlich zulässig. Die Bewerbungsunterlagen (gilt auch für Initiativbewerbungen!) sollten aufbewahrt oder eingescannt werden, bis die Fristen für eventuelle Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche von BewerberInnen erloschen sind. Denn falls der Arbeitgeber einer Diskriminierung beschuldigt wird, muss er nachweisen, dass er die Bewerberauswahl sachlich getroffen hat. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn er über die abgelehnten Bewerbungen noch verfügt. Auswahlverfahren Zu den Auswahlverfahren zählen die Kriterien und Methoden, die für die Bewerberauswahl herangezogen werden. Dies kann die Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Assessment-Centern oder anderen eignungsdiagnostischen Verfahren betreffen. Auch vor Inkrafttreten des AGG gab es bereits einige unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, wie z. B. die Frage nach der Schwangerschaft bzw. Familienplanung einer Bewerberin. Ebenso sind jetzt auch Fragen nach den anderen Diskriminierungsmerkmalen unzulässig, wenn sie nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Auch an indirekte Diskriminierungen ist zu denken (z. B. Fragen nach Kindern, Gesundheitszustand). Alle Methoden und Verfahren müssen sich immer auf die Anforderungen der Tätigkeit beziehen und somit sachlich gerechtfertigt sein. Seite 6 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter Bewerbungsgespräche sollten mit einem Zeugen geführt werden (beispielsweise durch den Personalleiter und einen Mitarbeiter aus der Fachabteilung). Die diskriminierungsfreie Durchführung eines Bewerbungsgesprächs, von Assessment-Centern etc. sollte dokumentiert werden, ebenso wie die sachlichen Gründe für eine Einladung zum Bewerbungsgespräch, eine Einstellung oder Absage, damit auch im Nachhinein die Situation nachvollziehbar bleibt. Die Kriterien (Zeugnisse, Noten, beruflicher Werdegang, Auslandserfahrung, soziale Kompetenz, Sprachkenntnisse) für eine Personalentscheidung müssen nachweisbar bereits vor der Entscheidung festgelegt worden sein, ansonsten könnte der Verdacht entstehen, dass die Kriterien im Nachhinein auf den eingestellten Bewerber zugeschnitten worden sind. Durch einen Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot wird jedoch kein Anspruch auf ein Beschäftigungsverhältnis begründet (§ 15 Abs.6 AGG). Der Arbeitgeber kann also nicht gezwungen werden, z. B. einen abgelehnten Bewerber einzustellen. Absagen Auch bei einer Absage sollte der Arbeitgeber darauf achten, keine Angriffsfläche für eine Klage zu bieten. Die genauen Gründe der Absage sollten nicht dargestellt werden. Demnach sollte das Absageschreiben so neutral wie möglich gehalten sein. Mündliche Auskünfte (telefonisch) zu den Absagegründen gegenüber abgelehnten Bewerbern sollten vorsichtshalber möglichst ganz unterlassen werden. Auch interne Notizen wie eine Frau kommt für den Job nicht in Frage sind Indiz für eine Diskriminierung und daher zu vermeiden. Die Bewerbungsunterlagen, ob im Original, als Kopie oder eingescannt, sollten aufbewahrt werden bis mit meiner Klage nicht mehr zu rechnen ist Eine Ausnahme stellt hier allerdings die Gruppe der Schwerbehinderten dar. Denn ihnen sind die Gründe für die Ablehnung gemäß § 81 Abs. 1 S. 9 Sozialgesetzbuch IX zu nennen, da sonst ein Indiz für eine Diskriminierung besteht. Schadensersatz, Entschädigung und Fristen Bei einer Verletzung des Benachteilungsverbots ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Voraussetzung ist also ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Arbeitgebers. Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn der Arbeitgeber keine vorbeugenden Maßnahmen (nach § 12 Abs. 1 AGG) wie Schulungen durchführt oder bei einer Belästigung durch einen Kollegen keine Maßnahmen (nach § 12 Abs. 3 AGG) ergreift, um Abhilfe zu schaffen. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung in Geld, vergleichbar mit dem Schmerzensgeld, verlangen. Diese ist auch ohne Verschulden des Arbeitgebers zu zahlen, ausgenommen beim Verstoß gegen kollektivrechtliche Vereinbarungen (§ 15 Abs. 3 AGG). Die Höhe der Entschädigung ist nicht von vorneherein festgelegt, sondern ist Sache der Gerichte. So kann auf die Besonderheiten der jeweiligen Fälle besser eingegangen werden. Es gibt allerdings bestimmte Höchst- oder Mindestgrenzen (siehe unten). Die Gerichte sind verpflichtet, diese Regelung europarechtskonform auszulegen, d. h. sie müssen die Vorgaben der EU berücksichtigen. Die EU-Richtlinien verlangen ein Schmerzensgeld, das wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Bei einer Nichteinstellung darf die Entschädigung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt Seite 7 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter worden wäre. Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den besseren Bewerber eingestellt hat. Wurde allerdings der bessere Bewerber diskriminierend abgelehnt, ist vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben ein Regelschadensersatz von einem Bruttojahresgehalt anzusetzen, laut Rechtsprechung wäre hierfür ein Mindestbetrag von 30.000 Euro anzusetzen. Dies entspricht ungefähr dem derzeitigen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern. Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche muss der Arbeitnehmer bzw. der Bewerber binnen einer Frist von zwei Monaten bei seinem Arbeitgeber bzw. dem Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, schriftlich geltend machen. Bei einer Bewerbung oder beim beruflichen Aufstieg läuft die Frist ab dem Zugang der Absage bzw. der Ablehnung. In sonstigen Fällen einer Benachteiligung beginnt sie ab dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Wenn der Arbeitgeber wiederum den Anspruch ablehnt oder sich nicht dazu äußert, muss der Mitarbeiter nach § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, Klage erheben. UNTERSTÜTZUNG BEIM PERSONALRECRUITING DURCH DIE MDG Die MDG berät Ihr Unternehmen umfassend bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z. B. bei der: - Wahl des richtigen Suchmediums Erstellung der Stellenbeschreibung bzw. des Anforderungsprofils und der Suchanzeige Ausarbeitung eines Bewertungsrasters zur systematischen Analyse eingehender Bewerbungsunterlagen Begleitung bei Vorstellungsgesprächen und Vertragsverhandlungen. Die Durchführung maßgeschneiderter Assessment-Center-Tests für Hochschulabsolventen unter dem Einsatz psychologisch geschulter BeobachterInnen ist auch ein Bestandteil der Dienstleistungen, die die MDG im Bereich Personalsuche und -auswahl anbietet. Je nach Teilnehmerzahl und Kundenwunsch werden die Tests individuell konzipiert. Die MDG unterstützt Sie gerne dabei, durch eignungsdiagnostische Tests und/oder Assessment-CenterTests die passenden Kandidaten für Ihre Trainee-Ausbildung von Nachwuchsführungskräften zu finden. Hinweise auf Stellenangebote finden Sie unter www.mdg-online.de in der Rubrik Jobs & Karriere. MÖGLICHKEITEN INNERHALB DES KM. KATHOLISCHERMEDIENVERBAND E. V. Auf der Internetseite des KM. finden Sie unter http://www.katholischermedienverband.de/stellenmarkt.htm Stellenangebote und Stellengesuche. Hier kann jedes Verbandsmitglied auch eigene Stellenangebote einstellen. Gerne übernimmt die Geschäftsstelle auch diese Dienstleistung für Sie. Senden Sie Ihre Ausschreibung dazu an [email protected] zu Händen des Geschäftsführers. Seite 8 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter Darüber hinaus können Sie die Geschäftsstelle auch bitten, Ihre Stellenausschreibung an den E-Mail-Verteiler z.B. einer der vier Konferenzen des Verbandes zu senden (Buchhändler, Redakteure, Verleger Buch, Verleger Zeitschriften). SEMINARANBIETER ¨ Haufe Akademie - www.haufe-akademie.de ¨ DGFP - Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. - www.dgfp.com ¨ Industrie- und Handelskammern - unter http://www.dihk.de/ können Sie Ihre nächste IHK finden ¨ Management Circle - www.managementcircle.de ¨ brainGuide Das Expertenportal - www.brainguide.de LITERATURHINWEISE BÜCHER · Albrecht Müllerschön: Bewerber professionell auswählen. Handbuch für Personalverantwortliche 1. Auflage, Verlag Beltz, 2005 ISBN-13: 978-3407364296 29,90 Kurzbeschreibung "Verzeichnis Lieferbarer Bücher": In diesem Handbuch erhalten Sie konkrete Handlungsanleitungen, anhand deren Sie Schritt für Schritt Ihren Personalauswahlprozess professionell festlegen können. Die Grundlage bildet eine genaue Stellenbeschreibung. Denn nur wenn das Anforderungsprofil klar ist, können Sie die weiteren Phasen des Auswahlprozesses gezielt durchführen: Suchmethode festlegen, Anzeigentexte formulieren, Bewerberunterlagen analysieren, Vorselektion durchführen. Das Vorstellungsgespräch wird besonders ausführlich behandelt. Gut vorbereitet können Sie die Interviews zielgerichteter und effektiver durchführen. Das erhöht die Treffsicherheit bei der Personalauswahl. Konkrete Anleitungen, Checklisten zur Vereinfachung Ihrer Arbeit sowie differenziert dargestellte Fragen für die Einstellungsinterviews erleichtern Ihnen die Auswahl. So können Sie eine sichere Entscheidung über Einstellung oder Ablehnung treffen. Dies spart nicht nur Zeit und Ärger, sondern auch sehr viel Geld. Aus dem Inhalt: - Wie erstelle ich ein Anforderungsprofil? - Stellenanzeigen wirkungsvoll formulieren - Wie kann ich mir die Vorselektion vereinfachen? - Die Vorbereitung des Interviews. Welche Fragen sind geeignet? - Wie gliedere ich das Auswahlgespräch? - Wie führe ich ein Telefoninterview durch? - Mit welchen Instrumenten kann ich meinen Eindruck aus dem Interview absichern? Seite 9 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter · Norbert Maier: Personalgewinnung und Personalauswahl Verlag Praxium, 2008 ISBN-13: 978-3952324646 46,00 Klappentext: Die besten Mitarbeiter gewinnen - ein zentraler Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Wie man vorgeht, welche Instrumente und Methoden es gibt und worauf man achten muss, um die Besten zu gewinnen, verrät dieses Buch auf aktuellem Stand praxisnah mit vielen Vorlagen und Beispielen aus der Personalpraxis. Von der erfolgreichen Stellenanzeige über das Bewerbungsmanagement und Kandidateninterviews bis zum Einstellungsentscheid werden alle praxisrelevanten Phasen des Personalauswahlprozesses behandelt. · Birgit Willikonsky: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen. Leitfaden für die betriebliche Praxis 2. Auflage, Erich Schmidt Verlag, 2002 ISBN-13: 978-3503066643 39,80 Kurzbeschreibung "Verzeichnis Lieferbarer Bücher": Die Möglichkeit der Durchsetzung personeller Maßnahmen im weitesten Sinn hängt von der Wirksamkeit der Beteiligung des Betriebsrats ab. Die durchzuführenden Maßnahmen müssen oft unter erheblichem Zeitdruck beschlossen und durchgeführt werden, so dass es unerlässlich ist, die Beteiligung von vornherein reibungslos zu gestalten. Werden nicht alle Beteiligungspflichten und -formen beachtet, können die beabsichtigten Maßnahmen nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden. Es ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte von großer Bedeutung, die zu beachtenden Formalitäten zu kennen. Dies dient nicht nur dem Wohl der Belegschaft, sondern liegt auch im Interesse des Betriebes. In dieser Neuauflage befasst sich die Autorin mit der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen. Es werden nicht nur personelle Einzelmaßnahmen erörtert wie Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, sondern auch allgemeine personelle Angelegenheiten (Personalplanung, Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Personalfragebögen, Auswahlrichtlinien) und die Förderung der beruflichen Bildung im Betrieb. Die Beteiligungsrechte des Betriebrats bei Kündigungen werden ebenfalls ausführlich behandelt, außerdem nehmen die sozialen Angelegenheiten einen breiten Raum ein. Aber auch die Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer sowie Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers werden nicht außer Acht gelassen. Die Formvorschriften im Fall einer Einigung, der Einigungsweg und die Zulässigkeit einer Betriebsvereinbarung sowie die Folgen der Nichtbeteiligung werden ebenso behandelt wie die Besonderheiten bei Tendenzbetrieben. Die Neuauflage dieses Werkes berücksichtigt nicht nur die Änderung des BetrVG aus dem Jahr 2001, sondern auch die neuere Rechtsprechung und Literatur. Mit den umfassenden Aktualisierungen ist das Werk ein praktischer Leitfaden für die betriebliche Praxis sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte. · Bettina Gronau: Die Auswirkungen des AGG auf das Arbeitsrecht - Speziell bei der Stellenausschreibung und -besetzung GRIN Verlag, 2008 ISBN-13: 978-3638906630 54,90 Kurzbeschreibung "Verzeichnis Lieferbarer Bücher": Nicht vorhanden · Käppel, M. / Wolf, K.: AGG - Das neue Gleichbehandlungsgesetz Walhalla U. Praetoria; Auflage: 1. A. (Juli 2007) ISBN-13: 978-3802915536 19,90 Unter den zahlreichen Neuerscheinungen, die das 2006 in Kraft getretene AGG ausgelöst hat, sticht dieser Praxisleitfaden wohltuend hervor. Er ist weder Kommentar noch Lehrbuch, was der Sprache, Gliederung und Darstellungsform sehr bekommt; zahlreiche Hinweise auf GerichtsSeite 10 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter entscheidungen und Literaturstimmen vermitteln aber die handwerkliche Kompetenz, die der Nutzer für seine eigene Rechtssicherheit erwartet. Die Titel sind bestellbar über jede Buchhandlung und das KM.-Internetportal www.buchreligion.de. Weitere Bücher zum Thema finden Sie unter: http://www.personal-buecher.de/ ZEITSCHRIFTEN · Personalwirtschaft: http://www.personalwirtschaft.de/ · Personalmagazin: http://www.personal-magazin.de/ · Personalführung:http://www1.dgfp.com/dgfp/data/pages/DGFP_e.V/Produkte_-_Dienstleistungen/ Zeitschrift_Personalfuehrung/ INTERNET-LINKS · Gründerleitfaden multimedia - Zahlreiche Informationen rund um das Thema Existenzgründung. Ein Part davon ist die Personalauswahl. http://www.gruenderleitfaden.de/personal · Informationsportal zur Personalwirtschaft http://www.competence-site.de/personalmanagement · Personaler Online: Informationsportal für Personaler http://www.personaler-online.de/typo3/ · Deutscher Antidiskriminierungsverband http://www.dadv.de VERANSTALTUNGEN, MESSEN & KONGRESSE MESSEN · Köln: 9. - 10. September 2008 Zukunft Personal 2008 - Europäische Fachmesse für Personalmanagement · München: 20. November 2008 Fachmesse für Personalberatung, Recruiting, Potenzialanalyse, Weiterbildung SEMINARE · Frankfurt: 25. September 2008 Personal professionell auswählen - Auswahlprozesse gestalten http://www1.dgfp.com/seminare/seminare/seminar.php?p_SeminarID=3482 Seite 11 von 12 PERSONAL Newsletter Newsletter · Bitte beachten Sie auch die Bildungsangebote des KM. katholischermedienverband e.V. unter folgendem Link http://www.katholischer-medienverband.de/fortbildung.htm Impressum Wir beraten Sie gerne: Stefan Eß MDG Medien-Dienstleistung GmbH Dachauer Strasse 50 80335 München Telefon 089/545889-13 Telefax 089/5501961 www.mdg-online.de [email protected] [email protected] Sollten Sie den Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten wollen, oder wenn sich ihre E-Mail-Adresse geändert hat, senden Sie bitte eine EMail an: [email protected]. Herausgeber und Verantwortliche i.S.d.P.G. sind: Wilfried Günther, MDG Medien-Dienstleistung GmbH, Dachauer Str. 50, 80335 München Konrad Höß, KM. katholischermedienverband e.V., Dachauer Str. 50, 80335 München. Redaktion: Sabine Büche Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur dann genutzt werden, wenn unter dem entnommenen Teil in gleich großer Schrift die Quellenangabe genannt und ein Link auf die URL http://www.katholischer-medienverband.de oder http://www.mdgonline.de gelegt wird. Seite 12 von 12