GGF-Versorgung und Basel II

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Folge 57
11.04.2003
SLPM Veh
GGF-Versorgung und Basel II
Die Diskussionen um Basel II und Rating beschäftigen auch und wahrscheinlich insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen. Speziell Pensionsrückstellungen werden in diesem Zusammenhang negativ bewertet. Da die Pensionszusage die weitaus verbreitetste Form der Altersversorgung des GGF darstellt, soll dieser Kritik im folgenden nachgegangen werden.
Basel II und Rating
Dem sog. Basel II ging Basel I aus dem Jahr 1988 voraus. Damals hat der Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht eine Vereinbarung über die Eigenkapitalausstattung von Banken, genannt Basel I,
beschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung müssen Kreditinstitute bei der Vergabe von Krediten
generell eine Eigenkapitalhinterlegung von 8 % der verliehenen Mittel ansetzen. Diese Praxis soll
durch eine neue Vereinbarung, genannt Basel II, geändert werden. Das individuelle Kreditrisiko soll
demnach der alleinige Maßstab für die Eigenkapitalunterlegung der Banken sein. Als Termin des
Inkrafttretens wird Anfang 2006 geplant. Je nachdem, wie hoch das Kreditausfallrisiko bei einer
Firma ist, müssen Banken dann mehr oder weniger Eigenkapital hinterlegen. Danach richten sich
dann wiederum die Kreditkonditionen, die die Banken den Kunden einräumen können. Die
Bonitätseinstufung der kreditsuchenden Firmen erfolgt durch ein Rating - entweder bankintern oder
durch eine externe Ratingagentur.
Die Kriterien, die bei einem Rating als Indikatoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer
Firma herangezogen werden, sind mannigfaltig. Hierzu gehören zum einen eher weiche Kriterien
wie z.B. die Managementqualifikation, die Existenz bzw. Nichtexistenz einer Nachfolgeregelung,
die Mitarbeiterkompetenz, die Innovationsfähigkeit, die Kundenzufriedenheit, die Abhängigkeit von
einzelnen Kunden, Lieferanten oder Branchen. Zum anderen erfolgt die Einschätzung eines
Unternehmens auch anhand allgemein anerkannter Bilanz- und Liquiditätskennziffern, wie z. B der
Eigenkapitalquote, dem Verschuldungsgrad, Liquiditätskennziffern, einer Cashflow-Analyse sowie
der Bewertung der Kreditsicherheiten und der Kapitaldienstfähigkeit. Diese eher harten Kriterien
haben natürlich den Vorteil einer einfacheren Mess- und somit auch Vergleichbarkeit. Besonderes
Augenmerk wird auf die Eigenkapitalquote gelegt, denn das Eigenkapital ist für die Banken ein
Indikator für das Haftungspotential. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto mehr Stabilität,
Unabhängigkeit und Sicherheit signalisiert ein Unternehmen.
Pensionsrückstellungen und Rating
Pensionsversprechen sind ungewisse Verbindlichkeiten und müssen in der Bilanz über
Pensionsrückstellungen erfasst werden. Sie gehören bilanziell gesehen zum Fremdkapital, d.h.
erscheinen auf der Passivseite der Bilanz. Bekanntlich mindern die Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen den zu versteuernden Gewinn und führen in der Anwartschaftszeit in der
Folge zu einer Steuerersparnis, aus der sich ein Liquiditätsvorteil ergibt. Da Pensionsrückstellungen in der Rentenphase sukzessive wieder aufgelöst werden, handelt es sich insgesamt
gesehen um einen Steuerstundungseffekt. Dieser Effekt ist im allgemeinen erwünscht. Allerdings
kann in der Anwartschaftszeit durch den aufgrund der Pensionsrückstellungen geringeren
Jahresüberschuss dem Eigenkapital weniger zugeführt werden als wenn kein Ausweis von
Pensionsrückstellungen erfolgen würde. Deshalb wächst das Eigenkapital in den Folgejahren
weniger stark als ohne gewinnmindernde Pensionsrückstellungen. Dies wird im Zusammenhang
mit Basel II regelmäßig als nachteilig gesehen. Allerdings gilt dies nur bei Gewinnthesaurierung.
Wird der Gewinn ausgeschüttet, trifft diese Argumentation nicht zu.
Rückgedeckte Pensionszusage
Bei der GGF-Versorgung, die in Form einer über eine Rückdeckungsversicherung (kongruent)
rückgedeckten Pensionszusage besteht, gestaltet sich der geschilderte Zusammenhang allerdings
anders. Da die Rückdeckungsversicherung ein Vermögensgegenstand der Firma ist, muss sie auf
der Aktivseite der Bilanz erfasst werden. Der Ausweis von Pensionsrückstellungen wird somit
durch den Ausweis des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung "neutralisiert". Es ergeben sich
keine bzw. wesentlich geringere Gewinnauswirkungen und folglich auch keine nennenswert
geringeren Zuführungen zum Eigenkapital.
Die durch diese rückgedeckte Pensionszusage verursachte Bilanzverlängerung führt allerdings zu
einer geringeren Eigenkapitalquote, denn diese wird gemessen als Eigenkapital im Verhältnis zur
Bilanzsumme. Umso höher also die Bilanzsumme ist, umso niedriger ist die Eigenkapitalquote. Die
Höhe des Eigenkapitals ist zwar unverändert, doch aufgrund des größeren Nenners, der
Bilanzsumme, ist die Eigenkapitalquote geringer. Dies wird gemeinhin negativ gewertet, was nicht
sachgerecht ist. Denn dies ändert nichts an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder dem
Risiko, das für die Bank mit einem Kredit an diese Firma verbunden ist. Sämtliche mit der
Pensionszusage für die Firma verbundenen biometrischen Risiken sind durch die kongruente
Rückdeckungsversicherung ausgelagert. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine seriöse
Rating-Agentur die betriebliche Altersversorgung nicht unter HGB-Gesichtspunkten, sondern auf
der Basis betriebswirtschaftlicher Kriterien wie z.B. nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften bewerten wird. Und hier besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen zu saldieren, d.h. es wird lediglich eine Über- oder
Unterdeckung bilanziell ausgewiesen. Somit ergeben sich auch keine bzw. wesentlich geringere
Bilanzverlängerungen.
Beleihbarkeit der Rückdeckungsversicherung
Darüber hinaus muss man auch berücksichtigen, dass die Firma eine Rückdeckungsversicherung
zu attraktiven Konditionen beleihen kann. Die Rückdeckungsversicherung kann also als kurz- und
mittelfristiger Kredit genutzt werden und stellt somit in gewissem Umfang eine echte Alternative
zum klassischen Bankkredit dar. Hierdurch verbessert sich auch die Position einer Firma, wenn sie
bei einer Bank einen Kredit beantragt, denn der beliehenen Rückdeckungsversicherung dürfte
wesentlich geringere Aufmerksamkeit geschenkt werden als einem bereits bestehenden
Bankkredit. Die Kreditlinie bei einer Bank wird somit geschont.
Sinn eines Ratings
Der eigentliche Sinn eines Ratings ist die Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
eines Unternehmens. Hierfür werden Bilanzkennziffern als Indikatoren verwendet. Diese Indikatoren besitzen in ihrer Aussagekraft jedoch auch Grenzen. So verringert sich - wie bereits gesagt z.B. durch eine kongruent rückgedeckte und ausfinanzierte Pensionszusage durch den Ausweis
von Pensionsrückstellungen und Aktivwert die Eigenkapitalquote aufgrund der Bilanzverlängerung.
Das sich hieraus ergebende mögliche Minus bei einem Rating ist nicht sachgerecht, denn die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma ist nicht wirklich tangiert. Die Zusage ist kongruent
rückgedeckt, biometrische Risiken sind ausgelagert. Der alleinige und isolierte Blick auf Bilanzkennziffern sollte also regelmäßig durch einen genaueren Blick hinter die Ziffern ergänzt werden.
Zusammenfassung
1. In der Diskussion um Basel II werden Pensionsrückstellungen für gewöhnlich als
negativ gesehen, da sie zu einer geringeren Eigenkapitalquote führen können.
2. Hierbei wird häufig übersehen, dass sich bei einer kongruent rückgedeckten Pensionszusage die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma keineswegs verschlechtert.
3. Eine Rückdeckungsversicherung kann darüber hinaus beliehen werden und verringert
somit den Bedarf an Bankkrediten, d.h. schont die Kreditlinie.
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