Eröffnungsbilanz - Samtgemeinde Gellersen

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Eröffnungsbilanz
der Gemeinde Westergellersen
zum 01.01.2010
zur Vorlage im Gemeinderat und zur Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung …………………………………………………………..................
-3-
2. Eröffnungsbilanz Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 …...........…..
-4-
Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz
-4-
Detaillierte Darstellung der Bilanz …………………………………………...
-5-
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre …………………………………..
-7-
Haushaltsreste ………………………………………………………………...
-7-
Sonstige Vorbelastungen …………………………………………………….
-7-
3. Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz …………………………
-7-
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 55 GemHKVO)…………….
-8-
5. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen ………………………………
-9-
6. Anhang zur Eröffnungsbilanz …………………………………………………
-13 -
2
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
1. Einführung
Der Niedersächsische Landtag hat im November 2005 die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) für alle Kommunen in Niedersachsen beschlossen. Diese Regelungen sind spätestens bis zum Haushaltsjahr 2012 umzusetzen.
Die Gemeinde Westergellersen hat die erforderliche Umstellung ihres Haushalts-, Kassenund Rechnungswesens auf das NKR zum 01.01.2010 vollzogen. Die Grundlage für diese
Umstellung ist der aufgrund von Artikel 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften gefasste
Gemeinderatsbeschluss. Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Westergellersen erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im
Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat der Gemeinderat eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.
Die Vorbereitungen zur Umstellung auf das NKR, insbesondere die Bewertung des Vermögens, erfolgten im Rahmen des Projektes „Einführung des NKR“. Die hier vorliegende erste
Eröffnungsbilanz unterliegt noch der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Das RPA des Landkreises hat bereits im Vorwege die Bewertungsmethode
geprüft. Außerdem wurden bereits einzelne Objekte im Vorwege geprüft.
Für die Aufstellung dieser ersten Eröffnungsbilanz gelten insbesondere die Vorschriften der
Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und die Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO). Neben den gesetzlichen Vorschriften orientiert sich die
Umstellung auf das NKR in weiten Teilen an den Hinweisen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik“ (AG Doppik), einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften verschiedener Verbände und Institutionen, die praxisnahe Hinweise und Empfehlungen zur Einführung
des NKR erarbeitet hat.
Die Bilanzsumme der ersten Eröffnungsbilanz, also das bilanzielle Vermögen der Gemeinde,
beträgt 4.699.709,55€. Dabei fällt die Nettoposition (entspricht dem handelsrechtlichen Eigenkapital) mit 4.687.733,63€ hervorragend aus, während das Fremdkapital (Schulden und
Rückstellungen) zum Bilanzstichtag mit 11.975,92 € verschwindend geringe Ausmaße hat.
Eine bilanzielle Überschuldung liegt nicht vor. Die vorliegende Bilanz spiegelt die Vermögens- und Schuldensituation der Gemeinde Westergellersen wider.
In der letzten kameralen Jahresrechnung wurden Instrumente und Verfahrensweisen genutzt, die im neuen System des NKR teilweise keine Anwendung mehr finden. Bei der Überleitung dieser kameralen Eigenheiten in der Systematik des NKR wurde sich weitgehend an
den Empfehlungen der AG Doppik orientiert. Die letzte kamerale Jahresrechnung wurde bereits durch das RPA geprüft.
3
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
2.
Eröffnungsbilanz Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem in § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Auf die gem. § 142 Abs. 1 Nr. 8 NGO durch Beschluss bis
31.12.2005 bestehende Option zur Vermögenstrennung in realisierbares Vermögen wurde
verzichtet.
2.1
Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz
(§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO)
Die Darstellung der ersten Eröffnungsbilanz erfolgt ohne Vorjahreswerte.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010
- komprimierte Darstellung AKTIVA
Haushaltsjahr
- Euro 0,00
PASSIVA
1.
Immateriales Vermögen
1.
2.
Sachvermögen
3.
Finanzvermögen
17.537,48
1.2. Rücklagen
4.
Liquide Mittel
98.664,92
1.3. Jahresergebnis
5.
Aktive
Rechnungsabgrenzung
4.583.507,15
Nettoposition
1.1. Basis-Reinvermögen
1.4. Sonderposten
2. Schulden
2.1 Geldschulden
Haushaltsjahr
- Euro 4.687.733,63
3.480.775,94
65.993,87
1.140.963,82
6.249,74
3.374,45
davon
2.1.1 Liquiditätskredite
2.1.2 Geldschulden (ohne Liquiditätskredite)
2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
10,00
2.4 Transferverbindlichkeiten
2.5 sonstige Verbindlichkeiten
3. Rückstellungen
2.865,29
5.726,18
4. Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
4.699.709,55
Bilanzsumme
4
4.699.709,55
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
2.2
Detaillierte Darstellung der Bilanz (§ 54 GemHKVO)
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es werden auch Posten abgebildet, bei denen keine Werte zu bilanzieren sind. Die Darstellung erfolgt in der Eröffnungsbilanz ohne Vorjahreswerte.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010
AKTIVA
Haushaltsjahr
- Euro -
1. Immaterielles Vermögen
1.1 Konzessionen
1.2 Lizenzen
1.3 Ähnliche Rechte
1.4 Geleistete Investitionszuweisungen
und –zuschüsse
1.5 Aktivierter
Umstellungsaufwand
1.6 Sonstiges immaterielles
Vermögen
2. Sachvermögen
2.1 Unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte
2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2.3 Infrastrukturvermögen
2.4 Bauten auf fremden
Grundstücken
2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
2.8 Vorräte
2.9 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
3. Finanzvermögen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1. Nettoposition
1.1 Basis-Reinvermögen
1.1.1 Reinvermögen
1.1.2 Sollfehlbetrag aus
kameralem Abschluss
(Minusbetrag)
4.583.507,15
539.843,70
701.760,58
3.326.878,93
1.595,52
13.428,42
17.537,48
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen mit
Sonderrechnung
3.4 Ausleihungen
3.5 Wertpapiere
3.6 Öffentlich-rechtliche
Forderungen
3.7 Forderungen aus
Transferleistungen
PASSIVA
1.2 Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
1.2.4 Zweckgebundene
Rücklagen
1.2.5 Sonstige Rücklagen
1.4 Sonderposten
1.4.1 Investitionszuweisungen und
–zuschüsse
1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte
1.4.3 Gebührenausgleich
1.4.4 Bewertungsausgleich
1.4.5 Erhaltene Anzahlungen auf
Sonderposten
1.4.6 Sonstige Sonderposten
Schulden
5
1.140.963,82
151.460.11
989.503,71
6.249,74
2.1 Geldschulden
3.374,45
2.1.1 Anleihen
2.1.2 Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
3.374,45
2.1.3 Liquiditätskredite
2.1.4 Sonstige Geldschulden
2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
3.8 Privatrechtliche
Forderungen
3.9 Sonstige
Vermögensgegenstände
65.993,87
65.993,87
1.3 Jahresergebnis
1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren
1.3.2 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
(Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen:
2.
17.537,48
Haushaltsjahr
- Euro 4.687.733,63
3.480.775,94
3.480.775,94
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
AKTIVA
4. Liquide Mittel
Haushaltsjahr
- Euro -
98.664,92
5. Aktive Rechnungsabgrenzung
PASSIVA
2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Haushaltsjahr
- Euro 10,00
2.4 Transferverbindlichkeiten
2.4.1 Finanzausgleichsverbindlichkeiten
2.4.2 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für
laufende Zwecke
2.4.3 Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen
2.4.4 Soziale Leistungsverbindlichkeiten
2.4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für
Investitionen
2.4.6 Steuerverbindlichkeiten
2.4.7 Andere Transferverbindlichkeiten
2.5 Sonstige Verbindlichkeiten
2.5.1 Durchlaufende Posten
2.5.1.1 Verrechnete Mehrwertsteuer
2.5.1.2 Abzuführende Lohn- und
Kirchensteuer
2.5.1.3 Sonstige durchlaufende
Posten
2.5.2 Abzuführende Gewerbesteuer
2.5.3 Empfangene Anzahlungen
2.5.4 Andere sonstige Verbindlichkeiten
2.865,29
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen und
ähnliche Verpflichtungen
3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
3.4 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge geschl. Abfalldeponien
3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
3.6 Rückstellungen im Rahmen
des Finanzausgleichs und von
Steuerschuldverhältnissen
3.7 Rückstellungen für drohende
Bürgschaften, Gewährleistungen
und anhängige Gerichtsverfahren
3.8 Andere Rückstellungen
5.726,18
2.865,29
5.726,18
4. Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
4.699.709,55
6
Bilanzsumme
4.699.709,55
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
2.3
Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre (§54 Abs. 5 GemHKVO)
Unter der Bilanz sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie
nicht auf der Passivseite auszuweisen sind.
2.3.1
Haushaltsreste
Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz als andere Rückstellungen ausgewiesen werden:
Haushaltsreste für Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt:
5.726,18 €.
Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen ausgewiesen werden:
Haushaltsreste für Investitionen:
38.232,63 €.
nachrichtlich:
Haushaltseinnahmereste für noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen:
0,00 €.
2.3.2
Sonstige Vorbelastungen
Zum Bilanzstichtag 01.01.2010 hat die Gemeinde Westergellersen eine Bürgschaft zu Gunsten der NLG in Höhe von 2,7 Mio. Euro übernommen, die zum 31.12.2026 in Anspruch genommen werden könnte. Eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ist derzeit nicht absehbar.
Gewährleistungsverträge, in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen oder
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, die das Haushaltsjahr 2010 belasten
würden, lagen ansonsten nicht vor.
3. Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz
Der Gesetzgeber räumt den Kommunen hinsichtlich der Erfassung, Aktivierung und Bewertung von Vermögensgegenstände besondere Wahlrechte ein, die die Erstellung der ersten
Eröffnungsbilanz erleichtern sollen.
Die Gemeinde Westergellersen hat davon wie folgt Gebrauch gemacht:
-
-
Auf die Erfassung und Bewertung beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von unter 5.000 Euro wurde verzichtet (§ 60 Abs.
2 GemHKVO).
Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Vermögensgegenständen ist unterblieben (§ 60 Abs. 3 GemHKVO).
Die Erstinventur erfolgte vor dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz
(§ 60 Abs. 4 GemHKVO).
Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuwendungen wurde verzichtet
(§ 60 Abs. 5 GemHKVO).
Ebenso wurde auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für
die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis 31.12.2009 angefallen
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
-
-
-
sind, verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts).
Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann
nach § 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an
dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von
Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der Bewertungsrichtlinie der Samtgemeinde Gellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der
Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr
10 % höher liegt als Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert zum
Bilanzstichtag 01.01.2010 weitaus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres
2000.
Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des
MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude. Diese Frist wurde
auch für die Gebäude berücksichtigt, die nach dem Sachwertverfahren bewertet wurden, obwohl die Wertermittlungsrichtlinien des Bundes vorsehen, dass Gebäude
auch mit 80 Jahren abgeschrieben werden können.
Auf die Erfassung abgeschriebener Straßen wurde verzichtet.
Eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz zur nachträglichen Ausübung von Wahlrechten oder
Ermessensspielräumen ist nicht zulässig.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 55 Abs. 2, Ziffer 1 und 2 GemHKVO)
Ein zentrales Ziel der Bilanz ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes vollumfängliches Bild der Vermögens- und Schuldenlage zu vermitteln. Zu diesem Zweck wurden das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden erfasst und zum Stichtag
01.01.2010 bewertet. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände mit ihrem jeweiligen
Anschaffungs- oder Herstellungswert, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen anzusetzen. In allen Fällen, bei denen diese Werte für die erste Eröffnungsbilanz nicht
mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden können, gilt der auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- bzw. Herstellungswert. Schulden sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist.
Grundsätzlich wurde bei der Gemeinde Westergellersen zur Bewertung ihrer Vermögensgegenstände der jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungswert herangezogen. Dabei wurde
dem Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen gefolgt. Von zusätzlichen Bewertungsvereinfachungen wie die Bildung von Festwerten (§46 Abs. 1 GemHKVO)
oder Gruppen (§ 46 Abs. 2 GemHKVO), wurde kein Gebrauch gemacht. Nachweise über die
Anschaffungs- oder Herstellungswerte liegen vor.
Wegen fehlender Anschaffungswerte waren jedoch auch Ersatzbewertungen durchzuführen.
So war insbesondere für viele der Immobilien der Gemeinde Westergellersen eine aufwendige Ersatzbewertung im Sachwertverfahren durchzuführen. Diese werden in dem folgenden
Abschnitt - Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen – unter den jeweiligen Bilanzposten
dargestellt und kurz erläutert (kursiv).
Ausführliche Dokumentationen der durchgeführten Ersatzbewertungen und Berechnungen
liegen vor.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
5. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Die verbindliche Gliederung der Bilanz ergibt sich aus § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO. Im Folgenden wird bei den aufgeführten Positionen kurz erläutert, worum es sich hier im Wesentlichen handelt. So weit die bereits genannten Wahlrechte ausgeübt oder / und besondere Bewertungsverfahren angewendet wurden, ist dies ebenfalls unter den betroffenen Bilanzposten vermerkt.
Alle Erläuterungen sind durch kursive Schrift gekennzeichnet.
Aktiva
01.01.2010
Euro
1
Immaterielles Vermögen
0,00
1.2
Lizenzen
Insbes. Softwarelizenzen
Geleistete Investitionszuwendungen und -zuschüsse
Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht
eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und zuschüsse wurde verzichtet. Ab 01.01.2010 sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren.
Aktivierter Umstellungsaufwand
Auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für
die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis 31.12.2009
angefallen sind, wurde verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur
Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts).
Sachvermögen
0,00
1.4
1.5
2
2.1
2.2
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken
Diverse Grün-, Acker-, Graben-, Wasser- und Waldflächen. Bei der Bewertung der Grundstücke wurde den empfohlenen Werten der vom MI
gebildeten Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des
Jahres 2006 zugrunde gelegt.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken
Grundstücke:
Bei der Bewertung der Grundstücke der bebauten Grundstücke wurde
den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe „ Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde
grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt.
Gebäude:
Das Mehrzweckgebäude(MZG) und das Naturbad konnten mit ihren
jeweiligen tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bilanziert
werden. Für das alte Feuerwehrgerätehaus und das ehemalige Kühlhaus standen keine tatschsächlichen Anschaffungskosten zur Verfügung, so dass eine Erfassung und Bewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens erfolgte. Grundlage für das Sachwertverfahren sind die
Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrwerte von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien – Wert 2006). Die so ermittelten Werte gelten als
Anschaffungs-/Herstellungskosten zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz und sind Basis für die Abschreibungen der Gebäude. Die Ab-
9
0,00
0,00
4.583.507,15
539.843,70
701.760,58
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
schreibung der Gebäude erfolgt über 90 Jahre. Beim dem Treppenspeicher handelt es sich um ein historisches Gebäude, welches bereits
abgeschrieben ist. Daher wurde der Treppenspeicher mit einem Restwert null € aktiviert.
2.3
Infrastrukturvermögen
Bei der Bewertung der Grundstücke für das Infrastrukturvermögen wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe „ Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde
grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bei
Straßenflächen wurden 25 v.H. des Bodenrichtwertes angerechnet.
Die Strassen wurden bei der Bewertung unterteilt nach Straßenbau,
Straßenbeleuchtung und Regenkanalisation. Es wurden die tatsächlichen Herstellungskosten herangezogen, soweit noch Unterlagen vorhanden sind. Des Weiteren wurden auch Heranziehungsbescheide zu
Erschließungskosten und Straßenausbaubeiträgen zu Grunde gelegt.
Straßenbeleuchtungskosten die keinen einzelnen Maßnahmen zuzuordnen sind, wurden als „Jahrgangsbeleuchtung“ erfasst.
2.4
Bauten auf fremden Grundstücken
0,00
2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
0,00
2.6
2.8
Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge
Geschwindigkeitsmessanlage
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
Zäune, Spielgeräte, Fahrradständer, Bänke und Tische, Sandkiste,
Beachvolleyball-Anlage
Vorräte
2.9
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
3
Finanzvermögen
3.1
3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
0,00
0,00
3.3
Sondervermögen mit Sonderrechnung
0,00
3.4
Ausleihungen
0,00
3.5
3.6
3.7
Wertpapiere
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Forderungen aus Hunde-, Grund- und Gewerbesteuer
Forderungen aus Transferleistungen
3.8
Privatrechtliche Forderungen
0,00
3.9
Sonstige Vermögensgegenstände
0,00
4
Liquide Mittel
5
Bargeld- und Guthabenbestand auf den Konten der Samtgemeinde
Aktive Rechnungsabgrenzung
2.7
3.326.878,93
1.595,52
13.428.42
0,00
0,00
17.537,48
0,00
17.537,48
0,00
98.664,92
0,00
Aufwendungen für das Jahr 2010, die schon 2009 ausgezahlt wurden.
Summe Aktiva
4.699.709,55
10
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Passiva
1
1.1
1.2
1.3
1.4
01.01.2010
Euro
4.687.733,63
Nettoposition
Die Nettoposition entspricht dem kaufmännischem Eigenkapital nach
dem Handelsgesetzbuch. Sie ergibt sich aus der Bilanzsumme der Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten (Schulden, Rückstellungen und
Passive Rechnungsabgrenzung)
Basis-Reinvermögen
Das Basis-Reinvermögen besteht aus dem Reinvermögen und einem
etwaigen Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss
als Minusbetrag.
Reinvermögen
Das Reinvermögen ist die um Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten geminderte Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten
(einschl. Rechnungsabgrenzung)
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag
Letzter Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss
2009, bereinigt um die Haushaltsausgabereste.
Rücklagen
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Übertragung der kameralen Rücklage des letzten kameralen Jahresabschlusses 2009
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
Bewertungsrücklage
Zweckgebundene Rücklagen
Sonstige Rücklagen
Jahresergebnis
Fehlbeträge aus Vorjahren
Ein erstmaliges Jahresergebnis liegt erst nach dem ersten doppischen
Jahresabschluss des Jahres 2010 vor.
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der
Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen
Haushaltsreste für Aufwendungen 5.726,18 €
Sonderposten
Investitionszuweisungen und –zuschüsse
Für die Ermittlung der erhaltenen Investitionszuweisungen wurden die
Ergebnisse der Jahresrechnungen zugrunde gelegt.
Beiträge und ähnliche Entgelte
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge der beitragspflichtigen öffentlichen Straßen
Gebührenausgleich
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
3.480.775,94
3.480.775,94
0,00
65.993,87
65.993,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.140.963,82
151.460,11
989.503,71
0,00
0,00
2
Schulden
6.249,74
2.1
Geldschulden
3.374,45
3.374,45
2.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
1 Alt-Darlehen, das 2012 getilgt wird.
Liquiditätskredite
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Transferverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Bestände durchlaufender Gelder (Verwahrgelder)
10,00
0,00
2.865,29
2.3
2.4
2.5
11
0,00
0,00
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
3
Rückstellungen
5.726,18
3.1
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
0,00
3.2
Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
0,00
3.3
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
0,00
3.7
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
0,00
3.8
Andere Rückstellungen
Haushaltsausgabereste des Vorjahres für Aufwendungen
4
Passive Rechnungsabgrenzung
5.726,18
0,00
Erträge, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind aber anderen
Haushaltsjahren zuzuordnen sind
Summe Passiva
4.699.709,55
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bilanz wird festgestellt.
Westergellersen, den 24.06.2013
Nischk
Bürgermeister
12
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6. Anhang zur Eröffnungsbilanz
6.1.
Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz
Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung des § 124 Abs. 4 NKomVG und des § 54
Abs. 2 und 4 GemHKVO sowie der dazu durch Runderlass ergangenen Ausführungsbestimmungen
aufgestellt und gegliedert.
Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) stellte ein auf die Verhältnisse und Anforderungen
der Kommunen angepasstes System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Berücksichtigung bestimmter internationaler Methoden nach IAS / IFRS dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell
Bezug genommen. In den Fällen, in denen das neue kommunale Haushaltsrecht keine konkreten Regelungen oder nicht hinreichend konkretisiert wurde, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte in Euro. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Nach § 55 GemHKVO müssen verschiedene Angaben und Erläuterungen im Anhang zur Eröffnungsbilanz beschrieben werden. Ziel dieser Erläuterungen ist es, alle Umstände darzustellen, die einen
Einfluss auf das Vermögen der Gemeinde Westergellersen haben. Nachfolgend werden die verschiedenen besonderen Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen
in der vorgeschriebenen Art dargestellt.
6.1.1.
Besondere Umstände zur Darstellung in der Eröffnungsbilanz
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind der Verwaltung keine besonderen Umstände bekannt
geworden, die dazu führen, dass die Eröffnungsbilanz nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde gemäß der GemHKVO
vermittelt.
6.1.2.
Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung
Die Ermittlung der Vermögenswerte wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des kommunalen
Haushaltsrechts durchgeführt. Vom Grundsatz der Einzelbewertung nach § 44 Abs. 1 GemHKVO
wurde grundsätzlich nicht abgewichen. Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden nicht verändert.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6.1.3.
Angaben zu den Sonderposten und Rückstellungen
Zu den o. g. Positionen werden weitere Erläuterungen als Einzelerläuterung zur jeweiligen Bilanzposition unter den Ziffern 6.6.3 und 6.7 ab Seite 22 gegeben.
6.1.4.
Abweichungen von den Landesvorgaben bei der Abschreibung
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von der linearen Abschreibung (§ 47 Abs. 1
Satz 3 GemHKVO) grundsätzlich nicht abgewichen. Es wurde ebenfalls grundsätzlich nicht von der
Abschreibungstabelle des Landes Niedersachsen bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen abgewichen.
Soweit in Einzelfällen eine abweichende Nutzungsdauer zu Grunde gelegt wurde, basieren diese
grundsätzlich auf den Hinweisen der Arbeitsgruppen „Inventurvereinfachung“ und „Umsetzung Doppik“ zu Fragen der Inventur und der Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz.
Die laufende Anlagenbuchhaltung wurde zum 01.01.2008 in der Gemeinde Westergellersen eingeführt. Alle bis dahin erfassten Anlagegüter der Gebührenhaushalte wurden bis zu diesem Zeitpunkt
jährlich nachträglich abgeschrieben. Erhaltene Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge wurden dementsprechend stets abschreibungsparallel aufgelöst. Pauschale Zuwendungen wie Schlüsselzuweisungen wurden, wie von der AG Doppik empfohlen, über 30 Jahre aufgelöst. Entsprechende Unterlagen wie Verwendungsnachweise, Kassenbelege oder Sachkontoauszüge liegen vor.
6.1.5.
Weitere Angaben
Neben diesen übergreifenden Erläuterungen sind weitere Angaben zu den einzelnen Bilanzposten
darzustellen, soweit sie nach Vorschriften des NKomVG oder der GemHKVO für den Anhang vorgesehen sind. Die weiteren Angaben zur Eröffnungsbilanz wurden bei den jeweiligen Einzelerläuterungen in der Langfassung der Erläuterungen unter Ziffer 6.3 ff der Dokumentation vorgenommen.
6.2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Eröffnungsbilanz
Für die Gemeinde Westergellersen gelten die Grundsätze der Vermögensbewertung nach dem kommunalen Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen (§ 124 Abs. 4 NKomVG /§§42 ff. GemHKVO).
Das Sachanlagevermögen ist nach Maßgabe des § 44 und des § 45 GemHKVO mit den Anschaffungs- und Herstellungswerten (AHK) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vorsichtig zu bewerten. Diese Bewertungsmethode wurde vorrangig bei den Anlagegütern
der Gemeinde Westergellersen angewandt. Soweit die Anschaffungs- und Herstellungswerte nicht
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
mehr bekannt waren bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden entsprechend zulässige Ersatzwerte ermittelt (z. B. Bodenrichtwertverfahren für Grundstücke, Sachwertverfahren für Gebäude).
Es wurde eine lineare Abschreibung berücksichtigt. Die verbleibende Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag 01.01.2010 wurde unter Zugrundelegung der zulässigen Nutzungsdauern nach § 47 Abs. 2 GemHKVO ermittelt. In einigen Fällen wurden dazu die ergänzenden
Regelungen der „Arbeitsgruppe Doppik“ herangezogen.
Für die Ermittlung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der Gemeinde gilt zunächst die Grundsatzbestimmung des § 128 NKomVG, wonach die Eröffnungsbilanz „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Westergellersen
vermitteln soll“.
Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte unter Beachtung der Vorgaben der §§ 34 Abs. 2, 37 Abs. 1
GemHKVO und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
6.3.
Einzelerläuterungen zum Anlagevermögen
Nach § 55 Abs. 1 GemHKVO müssen im Anhang Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz aufgenommen werden, die zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind.
Das Anlagevermögen wird im Anlagenspiegel in der Anlage 2 zum Anhang der Eröffnungsbilanz nach
der Struktur der Kontenklasse weiter unterteilt. In den nachfolgenden Einzelerläuterungen wurden die
wesentlichen Besonderheiten zur Eröffnungsbilanz dargestellt.
6.3.1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert: 0,00 EUR
Bilanzposition: 1.4
Gemäß Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts dürfen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis
31.12.2009 bei uns angefallen sind, als Investitionen im Sinne von § 92 Abs. 1 NGO angesehen werden. Der Umstellungsaufwand darf in der ersten Eröffnungsbilanz aktiviert werden. Als Nutzungsdauer
gilt ein Zeitraum von längstens 15 Jahren. Der Rat der Gemeinde Westergellersen hat auf das eingeräumte Wahlrecht der Aufnahme des Umstellungsaufwands verzichtet.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Der Wertansatz bei den immateriellen Vermögensgegenständen beinhaltet u.a. die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter. Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht (§ 60 Abs. 5
GemHKVO) eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und -zuschüsse wurde verzichtet. Insofern entstehen für frühere Investitionszuweisungen künftig keine Abschreibungen. Ab
01.01.2010 sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren.
6.3.2.
Gesamtwert unbewegliche Sachanlagen
Bilanzwert: 4.568.483,21 EUR
Bilanzposition: 2.1 - 2.4
Unter Beachtung der Bewertungsgrundsätze wurden die Werte der Grundstücke und Gebäude wie
nachfolgend dargestellt ermittelt.
6.3.3.
Unbebaute Grundstücke
Bilanzwert: 539.843,70 EUR
Bilanzposition: 2.1
Die Bewertung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte der Gemeinde Westergellersen wurde bei Anschaffungen ab dem Jahr 2000 grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Im Übrigen erfolgte die Bewertung der unbebauten
Grundstücke gem. § 60 GemHKVO nach dem Bodenrichtwertverfahren. Der Bodenwertanteil für
Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann nach § 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit
einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert „orientiert“, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der
Bewertungsrichtlinien der Gemeinde Westergellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zu Grunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr 10 % höher liegt als
der Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert des Jahres 2009, zu dem die Eröffnungsbilanz erstellt wird, weit aus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres 2000.
Unbebaute Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Soweit Grundstücke unentgeltlich an die Gemeinde Westergellersen übertragen wurden, wurde die
Wertermittlung grundsätzlich anhand der Wertangaben in den Grundstücksübertragungsverträgen
vorgenommen, ggf. wurde auch für diese Grundstücke die Wertermittlung nach dem Bodenrichtwertverfahren durchgeführt.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6.3.4.
Bebaute Grundstücke
Bilanzwert: 701.760,58 EUR
Bilanzposition: 2.2
Für die Wertermittlung der bebauten Grundstücke konnte teilweise auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zurückgegriffen werden. Im Übrigen wurde auch hier das Bodenrichtwertverfahren angewandt.
Soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten, wurden diese berücksichtigt. Im Übrigen wurden Ersatzwerte mittels Sachwertverfahren ermittelt. Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude.
Soweit Gebäude der Gemeinde Westergellersen nicht nach Anschaffungs- und Herstellungskosten
bewertet wurden sondern nach dem Sachwertverfahren, ist das RPA der Auffassung, dass hier die
Wertermittlungsrichtlinien des Bundes zu Grunde gelegt werden können und Gebäude danach max.
mit 80 Jahren abgeschrieben werden können. Nach Rückfrage beim Nds. Studieninstitut, Prof. Horstmann, geht dieser jedoch davon aus, dass hier die Vorschrift des MI mit der Abschreibungsfrist von 90
Jahren maßgebend ist. Dieser Auffassung schließt sich die Gemeinde Westergellersen an. Im Ergebnis werden also Gebäude, die im Sachwertverfahren bewertet wurden, mit 90 Jahren abgeschrieben.
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
2.2.1
Grund und Boden mit Wohnbebauung
15.000,00 EUR
Erbbaugrundstück
2.2.2
15.000,00 EUR
Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen
Sport-, Spielplatz und Naturbadflächen
390.198,24 EUR
Naturbad
2.2.3
41.579,66 EUR
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Mehrzweckgebäude
254.982,68 EUR
245.180,47 EUR
Altes FGH und Kühlhaus(beides jetzt Lager)
6.3.5.
431.777,90 EUR
9.802,21 EUR
Infrastrukturvermögen
Bilanzwert: 3.326.878,93 EUR
Bilanzposition: 2.3
Das Infrastrukturvermögen der Gemeinde Westergellersen besteht im Wesentlichen aus dem Grund
und Boden und den Bauten des Infrastrukturvermögens (Abwasseranlagen, Gemeindestraßen, Wirt-
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
schaftswege). Bei der Bewertung des Grund und Bodens wurde bei Anschaffungen ab 2000 grundsätzlich der Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Im Übrigen wurde der Grund und Boden innerhalb
der Ortslage mit 25% des Bodenrichtwertes (Grünflächen: 30%) für Bauland bewertet. Im Außenbereich wurde grundsätzlich 1,00 Euro als Bodenrichtwert, für Gewässer 50 cent und für Ödland 10 cent
herangezogen.
Die Straßen der Gemeinde Westergellersen sind zum Teil durch die Gemeinde selbst errichtet, zum
Teil aber auch durch unentgeltliche Übertragung ins Eigentum der Gemeinde gelangt. Zur Wertermittlung wurden Rechnungen herangezogen, soweit vorhanden. Da gem. Abschreibungstabelle Niedersachsen für den überwiegenden Teil des Straßenbestandes (Ausbauweise) eine Nutzungsdauer von
25 Jahren vorgesehen ist und vor dieser Zeit durchgeführte Maßnahmen somit im Wesentlichen bereits vollständig abgeschrieben sind - wurde auf die Aufnahme älterer Straßenbaumaßnahmen verzichtet.
Bei unentgeltlicher Übertragung von Abwasseranlagen durch einen Erschließungsträger wurden die
Werte aus vorgelegten Aufstellungen oder Schlussrechnungen für die Erschließungsmaßnahme ermittelt. Teilweise konnten auch Zuwendungsbescheide, aus denen die Kosten einzelner Maßnahmen
hervorgingen, genutzt werden.
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2
Brücken und Tunnel
2.3.3
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen
6.3.6.
Gesamtwert bewegliche Sachanlagen
1.906.630,41 EUR
346,65 EUR
1.419.901,87 EUR
Bilanzwert: 15.023,94 EUR
Bilanzposition: 2.5 bis 2.7
Die beweglichen Vermögensgegenstände wurden im Rahmen einer Inventur erfasst. Für die anschließende Wertermittlung wurden grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt und entsprechend fortgeschrieben. Soweit keine Werte aus den vorhandenen Rechnungsbelegen festzustellen waren, wurde im Einzelfall über den Ansatz eines Ersatzwertes entschieden. Ggf. wurden die Ausnahmeregelungen für die erste Eröffnungsbilanz gem. § 60 Abs. 2 und Abs.
3 GemHKVO berücksichtigt. Auf die Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände unter 5.000,-- €
wurde entsprechend den Empfehlungen der AG Doppik verzichtet.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6.3.7.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bilanzwert: 0,00 EUR
Bilanzposition: 2.5
Die Gemeinde Westergellersen hat in der Vergangenheit keine Kunst- und Kulturgegenstände erworben.
6.3.8.
Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge
Bilanzwert: 1.595,52 EUR
Bilanzposition: 2.6
Die Gemeinde Westergellersen hat eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft.
6.3.9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bilanzwert: 13.428,42 EUR
Bilanzposition: 2.7
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) zählen alle Vermögensgegenstände, die ausschließlich von der Kommune zur Erstellung ihrer Leistungen genutzt werden, wie es das Sachanlagevermögen fordert.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist materieller Art und beweglich.
Zu dieser Position gehören im Wesentlichen die Ausstattung auf den Spielplätzen.
6.4.
Einzelerläuterungen zum Finanzvermögen
6.4.1.
Forderungen der Gemeinde Westergellersen
Bilanzwert: 17.537,48 EUR
Bilanzposition: 3.6 - 3.8
Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die die bilanzierende Kommune noch bekommen soll bzw. auf die sie noch Anspruch hat. Forderungen werden entsprechend des zu Grunde
liegenden Rechtsverhältnisses, welches auch Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit einer Forderung
hat, nach öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und Forderungen aus Transferleistungen differenziert. Die Forderungen der Gemeinde Westergellersen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen der Gemeinde Westergellersen wurden alle Daten aus dem kameralen Buchführungssystem (Kasseneinnahmereste aus 2009) in die Eröffnungsbilanz übernommen.
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Im Einzelnen setzt sich diese Position wie folgt zusammen:
Forderungen
in EUR
Öffentlich rechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste
in EUR
17.537,48
davon: öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
Kommunale Steuern u. übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
17.537,48
Forderungen aus Transferleistungen (Einheitskasse)
Sonstige privatrechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste
davon: Forderungen aus privatrechtlichen Dienstleistungen
Übrige privatrechtliche Forderungen
Gesamtsumme:
6.4.2.
17.537,48
Liquide Mittel
Bilanzwert: 98.664,92 EUR
Bilanzposition: 4
Die liquiden Mittel der Gemeinde Westergellersen werden unter der Bilanzposition 4 Liquide Mittel abgebildet.
6.5.
Einzelerläuterungen zur aktiven Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert: 0,00 EUR
Bilanzposition: 5
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stellen keine Vermögensgegenstände oder Schulden
dar, sondern sind Verrechnungsposten. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem
sie zwei Geschäftsjahre so gegeneinander abgrenzen, dass jedem Geschäftsjahr die Aufwendungen
und Erträge zugerechnet werden, welche durch das jeweilige Geschäftsjahr verursacht worden sind.
Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Übergang von einer kameralen zu einer doppischen Haushaltsrechnung, da in der doppelten Buchhaltung Auszahlungen nicht grundsätzlich auch Aufwendungen sind.
Aktive Rechnungsabgrenzungen sind grundsätzlich nach § 49 Abs. 1 GemHKVO zu bilden. Im Rahmen der Umstellung der Buchführung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz dürfen Buchungen
durch die Bildung von ARAP nicht zugleich im letzten kameralen Jahresabschluss und zusätzlich im
ersten doppischen Haushaltsjahr aufwandswirksam gebucht werden, da sie ansonsten doppelt ergeb-
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
niswirksam berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde daher Priorität auf
den periodengerechten Ausweis der Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres 2010 gelegt. Im
Haushalt der Gemeinde Westergellersen konnten keine Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die
für die Eröffnungsbilanz relevant sind, ermittelt werden.
6.6.
Einzelerläuterungen zur Nettoposition
6.6.1.
Nettoposition
Bilanzwert: 4.687.733,63 EUR
Bilanzpositionen: 1.1 - 1.4
Unter Nettoposition wird in der kommunalen Bilanz die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva
zzgl. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) einerseits und den Schulden (Verbindlichkeiten und
Rückstellungen zzgl. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten) andererseits verstanden. Bei der
kommunalen Eröffnungsbilanz ergibt sich die Nettoposition erstmals als Differenzgröße:
Vermögen (Aktiva einschl. aktiver Rechnungsabgrenzung)
-
Schulden (Geldschulden + Verbindlichkeiten)
-
Rückstellungen
-
Passive Rechnungsabgrenzung
=
Nettopositionen („Eigenkapital“)
6.6.2.
Basis-Reinvermögen
Bilanzwert: 3.480.775,94 EUR
Bilanzposition: 1.1
Das Basis-Reinvermögen der Gemeinde Westergellersen ergibt sich ebenfalls als Differenzgröße.
Nettopositionen
-
Rücklagen
-
Sonderposten
+
Sollfehlbetrag (negativer Betrag)
=
Basis-Reinvermögen
21
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6.6.3.
Rücklagen
Bilanzwert: 65.993,87
Bilanzposition: 1.2
Als Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wurde die in der Jahresrechnung
2009 ausgewiesene kamerale Rücklage, vermindert um die Geldschulden (Bilanzposition 2.1), berücksichtigt.
6.6.4.
Sonderposten
Bilanzwert: 1.140.963,82 EUR
Bilanzposition: 1.4
In der Bilanz von Kommunen sind neben dem Eigen- und Fremdkapital besondere Geschäftsvorfälle
als Sonderposten in der Bilanz darzustellen. Zu ihnen gehört unter anderem auch die Finanzierung
von Investitionen oder die Anschaffung von werthaltigen Vermögensgegenständen. Um Zuwendungen
bilanziell abbilden zu können, werden Sonderposten gebildet. Im Falle von erhaltenen Zuwendungen
ist der Sonderposten auf der Passivseite als Gegenposition zu dem Vermögensgegenstand abzubilden, der mit Hilfe der Zuwendung finanziert wurde. Die Bildung der Sonderposten steht somit im Zusammenhang mit den vereinnahmten Mitteln, die der Gemeinde einerseits unbefristet zur Verfügung
stehen, andererseits jedoch auch mit bestimmten Verpflichtungen oder Beschränkungen verbunden
sind. Damit haben Sonderposten sowohl Eigenkapital- als auch Verpflichtungscharakter und werden
in der kommunalen Bilanz zwischen der Nettoposition und den Rückstellungen ausgewiesen.
Die Gemeinde Westergellersen hat folgende Sonderposten auszuweisen:
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
vom Land (z. B. Dorferneuerung/Schlüsselzuweisungen)
111.668,22 EUR
von Gemeinden / Gemeindeverb. (z. B. Mehrzweckgebäude)
39.480 EUR
von übrigen Bereichen (aus Spenden)
311,89 EUR
Beiträge und ähnliche Entgelte
Beiträge
989.503,71 EUR
22
Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
6.7.
Einzelerläuterungen zu den Schulden und Verbindlichkeiten der Eröffnungsbilanz
Bilanzwert: 6.249,74
Bilanzposition 2:
Im Zivilrecht leitet sich der Begriff der Schulden aus dem Inhalt eines Schuldverhältnisses ab. In der
kommunalen Finanzwirtschaft werden sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, z. B. Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Vorgänge, als
Schulden bezeichnet. In der Bilanz werden die Schulden aufgeteilt in:
-
Geldschulden (z. B. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen) und
-
Verschiedene Arten von Verbindlichkeiten (Nr. 2.2, Nr. 2.3, Nr. 2.4 und Nr. 2.5 der Bilanz)
Schulden und Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen und sind mit
dem Höchstwert anzusetzen.
Bilanzposition: 2.1 Geldschulden
Bilanzwert: 3.374,45 EUR
Bilanzposition: 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Bilanzwert: 3.374,45 EUR
Die Gemeinde Westergellersen hat im Jahr 2010 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen.
Es handelt sich um ein altes Darlehen, dass 2012 getilgt wird.
Bilanzposition: 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzwert: 10,00 EUR
Es handelt sich um Zinsen, die im Rahmen einer steuerlichen Vollverzinsung zu leisten sind.
Bilanzposition: 2.5.4 Andere sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzwert: 2.865,29 EUR
Es handelt sich im Wesentlichen um überzahlte oder zu erstattende Grund- und Gewerbesteuern.
6.8. Einzelerläuterungen zu den Rückstellungen
Bilanzwert: 5.726,18 EUR
Bilanzposition: 3
In der Bilanz müssen alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gemeinde Westergellersen dargestellt
werden. Einige Verbindlichkeiten sind in der genauen Höhe unklar, und auch der Zeitpunkt kann nur
geschätzt werden. Für derartige ungewisse Verbindlichkeiten sind in der Bilanz Rückstellungen pflichtig zu bilden (§ 95 Abs. 2 NGO, § 43 GemHKVO).
Sie sollen alle absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten der Gemeinde Westergellersen
berücksichtigen und werden mit dem Höchstwert angesetzt. Die Gemeinde Westergellersen hat ledig-
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Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
lich unter der Bilanzposition 3.8 eine „Andere Rückstellung“ i.H.v. 5.726,18 EUR gebildet. Hierbei
handelt es sich um die Haushaltsausgabereste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss 2009.
6.9.
Einzelerläuterungen zur passiven Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert: 0,00 EUR
Bilanzposition: 4
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) handelt es sich grundsätzlich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die als Ertrag für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag nach der
doppischen Periodenabgrenzung gebucht werden müssen (§ 49 Abs. 3 GemHKVO); vgl. auch § 250
Abs. 2 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG).
Im Rahmen der Umstellung der Buchführung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz dürfen Buchungen durch die Bildung von PRAP nicht zugleich im letzten kameralen Jahresabschluss und zusätzlich
im ersten doppischen Haushaltsjahr ertrags- bzw. aufwandswirksam gebucht werden, da diese ansonsten doppelt ergebniswirksam berücksichtigt werden.
Im Haushalt der Gemeinde Westergellersen konnten keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten,
die für die Eröffnungsbilanz relevant sind, ermittelt werden.
7.
Anlagen zum Anhang der Eröffnungsbilanz
Die Gemeinde Westergellersen hat nach § 56 GemHKVO verschiedene Übersichten als Anlagen zum
Anhang der Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Folgende Anlagen sind dem Anhang beigefügt:
1. Anlagenübersicht gem. § 56 Abs. 1 GemHKVO
2. Schuldenübersicht gem. § 56 Abs. 3 GemHKVO
3. Forderungsübersicht gem. § 56 Abs. 2 GemHKVO
Reppenstedt, den 24.06.2013
Nischk
Bürgermeister
24
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