Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 zur Vorlage im Gemeinderat und zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ………………………………………………………….................. -3- 2. Eröffnungsbilanz Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 …...........….. -4- Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz -4- Detaillierte Darstellung der Bilanz …………………………………………... -5- Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre ………………………………….. -7- Haushaltsreste ………………………………………………………………... -7- Sonstige Vorbelastungen ……………………………………………………. -7- 3. Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz ………………………… -7- 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 55 GemHKVO)……………. -8- 5. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen ……………………………… -9- 6. Anhang zur Eröffnungsbilanz ………………………………………………… -13 - 2 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 1. Einführung Der Niedersächsische Landtag hat im November 2005 die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) für alle Kommunen in Niedersachsen beschlossen. Diese Regelungen sind spätestens bis zum Haushaltsjahr 2012 umzusetzen. Die Gemeinde Westergellersen hat die erforderliche Umstellung ihres Haushalts-, Kassenund Rechnungswesens auf das NKR zum 01.01.2010 vollzogen. Die Grundlage für diese Umstellung ist der aufgrund von Artikel 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften gefasste Gemeinderatsbeschluss. Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Westergellersen erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat der Gemeinderat eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen. Die Vorbereitungen zur Umstellung auf das NKR, insbesondere die Bewertung des Vermögens, erfolgten im Rahmen des Projektes „Einführung des NKR“. Die hier vorliegende erste Eröffnungsbilanz unterliegt noch der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Das RPA des Landkreises hat bereits im Vorwege die Bewertungsmethode geprüft. Außerdem wurden bereits einzelne Objekte im Vorwege geprüft. Für die Aufstellung dieser ersten Eröffnungsbilanz gelten insbesondere die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und die Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO). Neben den gesetzlichen Vorschriften orientiert sich die Umstellung auf das NKR in weiten Teilen an den Hinweisen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik“ (AG Doppik), einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften verschiedener Verbände und Institutionen, die praxisnahe Hinweise und Empfehlungen zur Einführung des NKR erarbeitet hat. Die Bilanzsumme der ersten Eröffnungsbilanz, also das bilanzielle Vermögen der Gemeinde, beträgt 4.699.709,55€. Dabei fällt die Nettoposition (entspricht dem handelsrechtlichen Eigenkapital) mit 4.687.733,63€ hervorragend aus, während das Fremdkapital (Schulden und Rückstellungen) zum Bilanzstichtag mit 11.975,92 € verschwindend geringe Ausmaße hat. Eine bilanzielle Überschuldung liegt nicht vor. Die vorliegende Bilanz spiegelt die Vermögens- und Schuldensituation der Gemeinde Westergellersen wider. In der letzten kameralen Jahresrechnung wurden Instrumente und Verfahrensweisen genutzt, die im neuen System des NKR teilweise keine Anwendung mehr finden. Bei der Überleitung dieser kameralen Eigenheiten in der Systematik des NKR wurde sich weitgehend an den Empfehlungen der AG Doppik orientiert. Die letzte kamerale Jahresrechnung wurde bereits durch das RPA geprüft. 3 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 2. Eröffnungsbilanz Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem in § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Auf die gem. § 142 Abs. 1 Nr. 8 NGO durch Beschluss bis 31.12.2005 bestehende Option zur Vermögenstrennung in realisierbares Vermögen wurde verzichtet. 2.1 Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO) Die Darstellung der ersten Eröffnungsbilanz erfolgt ohne Vorjahreswerte. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 - komprimierte Darstellung AKTIVA Haushaltsjahr - Euro 0,00 PASSIVA 1. Immateriales Vermögen 1. 2. Sachvermögen 3. Finanzvermögen 17.537,48 1.2. Rücklagen 4. Liquide Mittel 98.664,92 1.3. Jahresergebnis 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 4.583.507,15 Nettoposition 1.1. Basis-Reinvermögen 1.4. Sonderposten 2. Schulden 2.1 Geldschulden Haushaltsjahr - Euro 4.687.733,63 3.480.775,94 65.993,87 1.140.963,82 6.249,74 3.374,45 davon 2.1.1 Liquiditätskredite 2.1.2 Geldschulden (ohne Liquiditätskredite) 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10,00 2.4 Transferverbindlichkeiten 2.5 sonstige Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen 2.865,29 5.726,18 4. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 4.699.709,55 Bilanzsumme 4 4.699.709,55 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 2.2 Detaillierte Darstellung der Bilanz (§ 54 GemHKVO) Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es werden auch Posten abgebildet, bei denen keine Werte zu bilanzieren sind. Die Darstellung erfolgt in der Eröffnungsbilanz ohne Vorjahreswerte. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen zum 01.01.2010 AKTIVA Haushaltsjahr - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 1.1 Konzessionen 1.2 Lizenzen 1.3 Ähnliche Rechte 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 2.8 Vorräte 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Finanzvermögen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1. Nettoposition 1.1 Basis-Reinvermögen 1.1.1 Reinvermögen 1.1.2 Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) 4.583.507,15 539.843,70 701.760,58 3.326.878,93 1.595,52 13.428,42 17.537,48 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.4 Ausleihungen 3.5 Wertpapiere 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 3.7 Forderungen aus Transferleistungen PASSIVA 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 1.2.4 Zweckgebundene Rücklagen 1.2.5 Sonstige Rücklagen 1.4 Sonderposten 1.4.1 Investitionszuweisungen und –zuschüsse 1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte 1.4.3 Gebührenausgleich 1.4.4 Bewertungsausgleich 1.4.5 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 1.4.6 Sonstige Sonderposten Schulden 5 1.140.963,82 151.460.11 989.503,71 6.249,74 2.1 Geldschulden 3.374,45 2.1.1 Anleihen 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.374,45 2.1.3 Liquiditätskredite 2.1.4 Sonstige Geldschulden 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 3.8 Privatrechtliche Forderungen 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände 65.993,87 65.993,87 1.3 Jahresergebnis 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen: 2. 17.537,48 Haushaltsjahr - Euro 4.687.733,63 3.480.775,94 3.480.775,94 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 AKTIVA 4. Liquide Mittel Haushaltsjahr - Euro - 98.664,92 5. Aktive Rechnungsabgrenzung PASSIVA 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Haushaltsjahr - Euro 10,00 2.4 Transferverbindlichkeiten 2.4.1 Finanzausgleichsverbindlichkeiten 2.4.2 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke 2.4.3 Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 2.4.4 Soziale Leistungsverbindlichkeiten 2.4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 2.4.6 Steuerverbindlichkeiten 2.4.7 Andere Transferverbindlichkeiten 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten 2.5.1 Durchlaufende Posten 2.5.1.1 Verrechnete Mehrwertsteuer 2.5.1.2 Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 2.5.1.3 Sonstige durchlaufende Posten 2.5.2 Abzuführende Gewerbesteuer 2.5.3 Empfangene Anzahlungen 2.5.4 Andere sonstige Verbindlichkeiten 2.865,29 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 3.4 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge geschl. Abfalldeponien 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 3.7 Rückstellungen für drohende Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängige Gerichtsverfahren 3.8 Andere Rückstellungen 5.726,18 2.865,29 5.726,18 4. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 4.699.709,55 6 Bilanzsumme 4.699.709,55 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 2.3 Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre (§54 Abs. 5 GemHKVO) Unter der Bilanz sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. 2.3.1 Haushaltsreste Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz als andere Rückstellungen ausgewiesen werden: Haushaltsreste für Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt: 5.726,18 €. Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen ausgewiesen werden: Haushaltsreste für Investitionen: 38.232,63 €. nachrichtlich: Haushaltseinnahmereste für noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen: 0,00 €. 2.3.2 Sonstige Vorbelastungen Zum Bilanzstichtag 01.01.2010 hat die Gemeinde Westergellersen eine Bürgschaft zu Gunsten der NLG in Höhe von 2,7 Mio. Euro übernommen, die zum 31.12.2026 in Anspruch genommen werden könnte. Eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ist derzeit nicht absehbar. Gewährleistungsverträge, in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen oder Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, die das Haushaltsjahr 2010 belasten würden, lagen ansonsten nicht vor. 3. Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz Der Gesetzgeber räumt den Kommunen hinsichtlich der Erfassung, Aktivierung und Bewertung von Vermögensgegenstände besondere Wahlrechte ein, die die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz erleichtern sollen. Die Gemeinde Westergellersen hat davon wie folgt Gebrauch gemacht: - - Auf die Erfassung und Bewertung beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von unter 5.000 Euro wurde verzichtet (§ 60 Abs. 2 GemHKVO). Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Vermögensgegenständen ist unterblieben (§ 60 Abs. 3 GemHKVO). Die Erstinventur erfolgte vor dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz (§ 60 Abs. 4 GemHKVO). Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuwendungen wurde verzichtet (§ 60 Abs. 5 GemHKVO). Ebenso wurde auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis 31.12.2009 angefallen 7 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 - - - sind, verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts). Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann nach § 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der Bewertungsrichtlinie der Samtgemeinde Gellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr 10 % höher liegt als Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert zum Bilanzstichtag 01.01.2010 weitaus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres 2000. Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude. Diese Frist wurde auch für die Gebäude berücksichtigt, die nach dem Sachwertverfahren bewertet wurden, obwohl die Wertermittlungsrichtlinien des Bundes vorsehen, dass Gebäude auch mit 80 Jahren abgeschrieben werden können. Auf die Erfassung abgeschriebener Straßen wurde verzichtet. Eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz zur nachträglichen Ausübung von Wahlrechten oder Ermessensspielräumen ist nicht zulässig. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 55 Abs. 2, Ziffer 1 und 2 GemHKVO) Ein zentrales Ziel der Bilanz ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes vollumfängliches Bild der Vermögens- und Schuldenlage zu vermitteln. Zu diesem Zweck wurden das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden erfasst und zum Stichtag 01.01.2010 bewertet. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände mit ihrem jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungswert, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen anzusetzen. In allen Fällen, bei denen diese Werte für die erste Eröffnungsbilanz nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden können, gilt der auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- bzw. Herstellungswert. Schulden sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist. Grundsätzlich wurde bei der Gemeinde Westergellersen zur Bewertung ihrer Vermögensgegenstände der jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungswert herangezogen. Dabei wurde dem Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen gefolgt. Von zusätzlichen Bewertungsvereinfachungen wie die Bildung von Festwerten (§46 Abs. 1 GemHKVO) oder Gruppen (§ 46 Abs. 2 GemHKVO), wurde kein Gebrauch gemacht. Nachweise über die Anschaffungs- oder Herstellungswerte liegen vor. Wegen fehlender Anschaffungswerte waren jedoch auch Ersatzbewertungen durchzuführen. So war insbesondere für viele der Immobilien der Gemeinde Westergellersen eine aufwendige Ersatzbewertung im Sachwertverfahren durchzuführen. Diese werden in dem folgenden Abschnitt - Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen – unter den jeweiligen Bilanzposten dargestellt und kurz erläutert (kursiv). Ausführliche Dokumentationen der durchgeführten Ersatzbewertungen und Berechnungen liegen vor. 8 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 5. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Die verbindliche Gliederung der Bilanz ergibt sich aus § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO. Im Folgenden wird bei den aufgeführten Positionen kurz erläutert, worum es sich hier im Wesentlichen handelt. So weit die bereits genannten Wahlrechte ausgeübt oder / und besondere Bewertungsverfahren angewendet wurden, ist dies ebenfalls unter den betroffenen Bilanzposten vermerkt. Alle Erläuterungen sind durch kursive Schrift gekennzeichnet. Aktiva 01.01.2010 Euro 1 Immaterielles Vermögen 0,00 1.2 Lizenzen Insbes. Softwarelizenzen Geleistete Investitionszuwendungen und -zuschüsse Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und zuschüsse wurde verzichtet. Ab 01.01.2010 sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren. Aktivierter Umstellungsaufwand Auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis 31.12.2009 angefallen sind, wurde verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts). Sachvermögen 0,00 1.4 1.5 2 2.1 2.2 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken Diverse Grün-, Acker-, Graben-, Wasser- und Waldflächen. Bei der Bewertung der Grundstücke wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken Grundstücke: Bei der Bewertung der Grundstücke der bebauten Grundstücke wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe „ Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Gebäude: Das Mehrzweckgebäude(MZG) und das Naturbad konnten mit ihren jeweiligen tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bilanziert werden. Für das alte Feuerwehrgerätehaus und das ehemalige Kühlhaus standen keine tatschsächlichen Anschaffungskosten zur Verfügung, so dass eine Erfassung und Bewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens erfolgte. Grundlage für das Sachwertverfahren sind die Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrwerte von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien – Wert 2006). Die so ermittelten Werte gelten als Anschaffungs-/Herstellungskosten zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz und sind Basis für die Abschreibungen der Gebäude. Die Ab- 9 0,00 0,00 4.583.507,15 539.843,70 701.760,58 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 schreibung der Gebäude erfolgt über 90 Jahre. Beim dem Treppenspeicher handelt es sich um ein historisches Gebäude, welches bereits abgeschrieben ist. Daher wurde der Treppenspeicher mit einem Restwert null € aktiviert. 2.3 Infrastrukturvermögen Bei der Bewertung der Grundstücke für das Infrastrukturvermögen wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe „ Inventurvereinfachung“ gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bei Straßenflächen wurden 25 v.H. des Bodenrichtwertes angerechnet. Die Strassen wurden bei der Bewertung unterteilt nach Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Regenkanalisation. Es wurden die tatsächlichen Herstellungskosten herangezogen, soweit noch Unterlagen vorhanden sind. Des Weiteren wurden auch Heranziehungsbescheide zu Erschließungskosten und Straßenausbaubeiträgen zu Grunde gelegt. Straßenbeleuchtungskosten die keinen einzelnen Maßnahmen zuzuordnen sind, wurden als „Jahrgangsbeleuchtung“ erfasst. 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 2.6 2.8 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge Geschwindigkeitsmessanlage Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere Zäune, Spielgeräte, Fahrradständer, Bänke und Tische, Sandkiste, Beachvolleyball-Anlage Vorräte 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3 Finanzvermögen 3.1 3.2 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen 0,00 0,00 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 0,00 3.4 Ausleihungen 0,00 3.5 3.6 3.7 Wertpapiere Öffentlich-rechtliche Forderungen Forderungen aus Hunde-, Grund- und Gewerbesteuer Forderungen aus Transferleistungen 3.8 Privatrechtliche Forderungen 0,00 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4 Liquide Mittel 5 Bargeld- und Guthabenbestand auf den Konten der Samtgemeinde Aktive Rechnungsabgrenzung 2.7 3.326.878,93 1.595,52 13.428.42 0,00 0,00 17.537,48 0,00 17.537,48 0,00 98.664,92 0,00 Aufwendungen für das Jahr 2010, die schon 2009 ausgezahlt wurden. Summe Aktiva 4.699.709,55 10 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Passiva 1 1.1 1.2 1.3 1.4 01.01.2010 Euro 4.687.733,63 Nettoposition Die Nettoposition entspricht dem kaufmännischem Eigenkapital nach dem Handelsgesetzbuch. Sie ergibt sich aus der Bilanzsumme der Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten (Schulden, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzung) Basis-Reinvermögen Das Basis-Reinvermögen besteht aus dem Reinvermögen und einem etwaigen Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss als Minusbetrag. Reinvermögen Das Reinvermögen ist die um Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten geminderte Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten (einschl. Rechnungsabgrenzung) Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag Letzter Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss 2009, bereinigt um die Haushaltsausgabereste. Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Übertragung der kameralen Rücklage des letzten kameralen Jahresabschlusses 2009 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Bewertungsrücklage Zweckgebundene Rücklagen Sonstige Rücklagen Jahresergebnis Fehlbeträge aus Vorjahren Ein erstmaliges Jahresergebnis liegt erst nach dem ersten doppischen Jahresabschluss des Jahres 2010 vor. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen Haushaltsreste für Aufwendungen 5.726,18 € Sonderposten Investitionszuweisungen und –zuschüsse Für die Ermittlung der erhaltenen Investitionszuweisungen wurden die Ergebnisse der Jahresrechnungen zugrunde gelegt. Beiträge und ähnliche Entgelte Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge der beitragspflichtigen öffentlichen Straßen Gebührenausgleich Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 3.480.775,94 3.480.775,94 0,00 65.993,87 65.993,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.140.963,82 151.460,11 989.503,71 0,00 0,00 2 Schulden 6.249,74 2.1 Geldschulden 3.374,45 3.374,45 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1 Alt-Darlehen, das 2012 getilgt wird. Liquiditätskredite Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Bestände durchlaufender Gelder (Verwahrgelder) 10,00 0,00 2.865,29 2.3 2.4 2.5 11 0,00 0,00 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 3 Rückstellungen 5.726,18 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 0,00 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 0,00 3.8 Andere Rückstellungen Haushaltsausgabereste des Vorjahres für Aufwendungen 4 Passive Rechnungsabgrenzung 5.726,18 0,00 Erträge, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind aber anderen Haushaltsjahren zuzuordnen sind Summe Passiva 4.699.709,55 Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bilanz wird festgestellt. Westergellersen, den 24.06.2013 Nischk Bürgermeister 12 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6. Anhang zur Eröffnungsbilanz 6.1. Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung des § 124 Abs. 4 NKomVG und des § 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO sowie der dazu durch Runderlass ergangenen Ausführungsbestimmungen aufgestellt und gegliedert. Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) stellte ein auf die Verhältnisse und Anforderungen der Kommunen angepasstes System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Berücksichtigung bestimmter internationaler Methoden nach IAS / IFRS dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell Bezug genommen. In den Fällen, in denen das neue kommunale Haushaltsrecht keine konkreten Regelungen oder nicht hinreichend konkretisiert wurde, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte in Euro. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Nach § 55 GemHKVO müssen verschiedene Angaben und Erläuterungen im Anhang zur Eröffnungsbilanz beschrieben werden. Ziel dieser Erläuterungen ist es, alle Umstände darzustellen, die einen Einfluss auf das Vermögen der Gemeinde Westergellersen haben. Nachfolgend werden die verschiedenen besonderen Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westergellersen in der vorgeschriebenen Art dargestellt. 6.1.1. Besondere Umstände zur Darstellung in der Eröffnungsbilanz Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind der Verwaltung keine besonderen Umstände bekannt geworden, die dazu führen, dass die Eröffnungsbilanz nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde gemäß der GemHKVO vermittelt. 6.1.2. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung Die Ermittlung der Vermögenswerte wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts durchgeführt. Vom Grundsatz der Einzelbewertung nach § 44 Abs. 1 GemHKVO wurde grundsätzlich nicht abgewichen. Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden nicht verändert. 13 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6.1.3. Angaben zu den Sonderposten und Rückstellungen Zu den o. g. Positionen werden weitere Erläuterungen als Einzelerläuterung zur jeweiligen Bilanzposition unter den Ziffern 6.6.3 und 6.7 ab Seite 22 gegeben. 6.1.4. Abweichungen von den Landesvorgaben bei der Abschreibung Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von der linearen Abschreibung (§ 47 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO) grundsätzlich nicht abgewichen. Es wurde ebenfalls grundsätzlich nicht von der Abschreibungstabelle des Landes Niedersachsen bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen abgewichen. Soweit in Einzelfällen eine abweichende Nutzungsdauer zu Grunde gelegt wurde, basieren diese grundsätzlich auf den Hinweisen der Arbeitsgruppen „Inventurvereinfachung“ und „Umsetzung Doppik“ zu Fragen der Inventur und der Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz. Die laufende Anlagenbuchhaltung wurde zum 01.01.2008 in der Gemeinde Westergellersen eingeführt. Alle bis dahin erfassten Anlagegüter der Gebührenhaushalte wurden bis zu diesem Zeitpunkt jährlich nachträglich abgeschrieben. Erhaltene Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge wurden dementsprechend stets abschreibungsparallel aufgelöst. Pauschale Zuwendungen wie Schlüsselzuweisungen wurden, wie von der AG Doppik empfohlen, über 30 Jahre aufgelöst. Entsprechende Unterlagen wie Verwendungsnachweise, Kassenbelege oder Sachkontoauszüge liegen vor. 6.1.5. Weitere Angaben Neben diesen übergreifenden Erläuterungen sind weitere Angaben zu den einzelnen Bilanzposten darzustellen, soweit sie nach Vorschriften des NKomVG oder der GemHKVO für den Anhang vorgesehen sind. Die weiteren Angaben zur Eröffnungsbilanz wurden bei den jeweiligen Einzelerläuterungen in der Langfassung der Erläuterungen unter Ziffer 6.3 ff der Dokumentation vorgenommen. 6.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Eröffnungsbilanz Für die Gemeinde Westergellersen gelten die Grundsätze der Vermögensbewertung nach dem kommunalen Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen (§ 124 Abs. 4 NKomVG /§§42 ff. GemHKVO). Das Sachanlagevermögen ist nach Maßgabe des § 44 und des § 45 GemHKVO mit den Anschaffungs- und Herstellungswerten (AHK) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vorsichtig zu bewerten. Diese Bewertungsmethode wurde vorrangig bei den Anlagegütern der Gemeinde Westergellersen angewandt. Soweit die Anschaffungs- und Herstellungswerte nicht 14 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 mehr bekannt waren bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden entsprechend zulässige Ersatzwerte ermittelt (z. B. Bodenrichtwertverfahren für Grundstücke, Sachwertverfahren für Gebäude). Es wurde eine lineare Abschreibung berücksichtigt. Die verbleibende Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag 01.01.2010 wurde unter Zugrundelegung der zulässigen Nutzungsdauern nach § 47 Abs. 2 GemHKVO ermittelt. In einigen Fällen wurden dazu die ergänzenden Regelungen der „Arbeitsgruppe Doppik“ herangezogen. Für die Ermittlung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der Gemeinde gilt zunächst die Grundsatzbestimmung des § 128 NKomVG, wonach die Eröffnungsbilanz „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Westergellersen vermitteln soll“. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte unter Beachtung der Vorgaben der §§ 34 Abs. 2, 37 Abs. 1 GemHKVO und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 6.3. Einzelerläuterungen zum Anlagevermögen Nach § 55 Abs. 1 GemHKVO müssen im Anhang Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz aufgenommen werden, die zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Das Anlagevermögen wird im Anlagenspiegel in der Anlage 2 zum Anhang der Eröffnungsbilanz nach der Struktur der Kontenklasse weiter unterteilt. In den nachfolgenden Einzelerläuterungen wurden die wesentlichen Besonderheiten zur Eröffnungsbilanz dargestellt. 6.3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert: 0,00 EUR Bilanzposition: 1.4 Gemäß Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts dürfen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis 31.12.2009 bei uns angefallen sind, als Investitionen im Sinne von § 92 Abs. 1 NGO angesehen werden. Der Umstellungsaufwand darf in der ersten Eröffnungsbilanz aktiviert werden. Als Nutzungsdauer gilt ein Zeitraum von längstens 15 Jahren. Der Rat der Gemeinde Westergellersen hat auf das eingeräumte Wahlrecht der Aufnahme des Umstellungsaufwands verzichtet. 15 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Der Wertansatz bei den immateriellen Vermögensgegenständen beinhaltet u.a. die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter. Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht (§ 60 Abs. 5 GemHKVO) eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und -zuschüsse wurde verzichtet. Insofern entstehen für frühere Investitionszuweisungen künftig keine Abschreibungen. Ab 01.01.2010 sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren. 6.3.2. Gesamtwert unbewegliche Sachanlagen Bilanzwert: 4.568.483,21 EUR Bilanzposition: 2.1 - 2.4 Unter Beachtung der Bewertungsgrundsätze wurden die Werte der Grundstücke und Gebäude wie nachfolgend dargestellt ermittelt. 6.3.3. Unbebaute Grundstücke Bilanzwert: 539.843,70 EUR Bilanzposition: 2.1 Die Bewertung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte der Gemeinde Westergellersen wurde bei Anschaffungen ab dem Jahr 2000 grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Im Übrigen erfolgte die Bewertung der unbebauten Grundstücke gem. § 60 GemHKVO nach dem Bodenrichtwertverfahren. Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann nach § 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert „orientiert“, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der Bewertungsrichtlinien der Gemeinde Westergellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zu Grunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr 10 % höher liegt als der Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert des Jahres 2009, zu dem die Eröffnungsbilanz erstellt wird, weit aus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres 2000. Unbebaute Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Soweit Grundstücke unentgeltlich an die Gemeinde Westergellersen übertragen wurden, wurde die Wertermittlung grundsätzlich anhand der Wertangaben in den Grundstücksübertragungsverträgen vorgenommen, ggf. wurde auch für diese Grundstücke die Wertermittlung nach dem Bodenrichtwertverfahren durchgeführt. 16 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6.3.4. Bebaute Grundstücke Bilanzwert: 701.760,58 EUR Bilanzposition: 2.2 Für die Wertermittlung der bebauten Grundstücke konnte teilweise auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zurückgegriffen werden. Im Übrigen wurde auch hier das Bodenrichtwertverfahren angewandt. Soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten, wurden diese berücksichtigt. Im Übrigen wurden Ersatzwerte mittels Sachwertverfahren ermittelt. Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude. Soweit Gebäude der Gemeinde Westergellersen nicht nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden sondern nach dem Sachwertverfahren, ist das RPA der Auffassung, dass hier die Wertermittlungsrichtlinien des Bundes zu Grunde gelegt werden können und Gebäude danach max. mit 80 Jahren abgeschrieben werden können. Nach Rückfrage beim Nds. Studieninstitut, Prof. Horstmann, geht dieser jedoch davon aus, dass hier die Vorschrift des MI mit der Abschreibungsfrist von 90 Jahren maßgebend ist. Dieser Auffassung schließt sich die Gemeinde Westergellersen an. Im Ergebnis werden also Gebäude, die im Sachwertverfahren bewertet wurden, mit 90 Jahren abgeschrieben. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 2.2.1 Grund und Boden mit Wohnbebauung 15.000,00 EUR Erbbaugrundstück 2.2.2 15.000,00 EUR Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen Sport-, Spielplatz und Naturbadflächen 390.198,24 EUR Naturbad 2.2.3 41.579,66 EUR Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Mehrzweckgebäude 254.982,68 EUR 245.180,47 EUR Altes FGH und Kühlhaus(beides jetzt Lager) 6.3.5. 431.777,90 EUR 9.802,21 EUR Infrastrukturvermögen Bilanzwert: 3.326.878,93 EUR Bilanzposition: 2.3 Das Infrastrukturvermögen der Gemeinde Westergellersen besteht im Wesentlichen aus dem Grund und Boden und den Bauten des Infrastrukturvermögens (Abwasseranlagen, Gemeindestraßen, Wirt- 17 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 schaftswege). Bei der Bewertung des Grund und Bodens wurde bei Anschaffungen ab 2000 grundsätzlich der Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Im Übrigen wurde der Grund und Boden innerhalb der Ortslage mit 25% des Bodenrichtwertes (Grünflächen: 30%) für Bauland bewertet. Im Außenbereich wurde grundsätzlich 1,00 Euro als Bodenrichtwert, für Gewässer 50 cent und für Ödland 10 cent herangezogen. Die Straßen der Gemeinde Westergellersen sind zum Teil durch die Gemeinde selbst errichtet, zum Teil aber auch durch unentgeltliche Übertragung ins Eigentum der Gemeinde gelangt. Zur Wertermittlung wurden Rechnungen herangezogen, soweit vorhanden. Da gem. Abschreibungstabelle Niedersachsen für den überwiegenden Teil des Straßenbestandes (Ausbauweise) eine Nutzungsdauer von 25 Jahren vorgesehen ist und vor dieser Zeit durchgeführte Maßnahmen somit im Wesentlichen bereits vollständig abgeschrieben sind - wurde auf die Aufnahme älterer Straßenbaumaßnahmen verzichtet. Bei unentgeltlicher Übertragung von Abwasseranlagen durch einen Erschließungsträger wurden die Werte aus vorgelegten Aufstellungen oder Schlussrechnungen für die Erschließungsmaßnahme ermittelt. Teilweise konnten auch Zuwendungsbescheide, aus denen die Kosten einzelner Maßnahmen hervorgingen, genutzt werden. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.3.6. Gesamtwert bewegliche Sachanlagen 1.906.630,41 EUR 346,65 EUR 1.419.901,87 EUR Bilanzwert: 15.023,94 EUR Bilanzposition: 2.5 bis 2.7 Die beweglichen Vermögensgegenstände wurden im Rahmen einer Inventur erfasst. Für die anschließende Wertermittlung wurden grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt und entsprechend fortgeschrieben. Soweit keine Werte aus den vorhandenen Rechnungsbelegen festzustellen waren, wurde im Einzelfall über den Ansatz eines Ersatzwertes entschieden. Ggf. wurden die Ausnahmeregelungen für die erste Eröffnungsbilanz gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 GemHKVO berücksichtigt. Auf die Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände unter 5.000,-- € wurde entsprechend den Empfehlungen der AG Doppik verzichtet. 18 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6.3.7. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanzwert: 0,00 EUR Bilanzposition: 2.5 Die Gemeinde Westergellersen hat in der Vergangenheit keine Kunst- und Kulturgegenstände erworben. 6.3.8. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge Bilanzwert: 1.595,52 EUR Bilanzposition: 2.6 Die Gemeinde Westergellersen hat eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft. 6.3.9. Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert: 13.428,42 EUR Bilanzposition: 2.7 Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) zählen alle Vermögensgegenstände, die ausschließlich von der Kommune zur Erstellung ihrer Leistungen genutzt werden, wie es das Sachanlagevermögen fordert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist materieller Art und beweglich. Zu dieser Position gehören im Wesentlichen die Ausstattung auf den Spielplätzen. 6.4. Einzelerläuterungen zum Finanzvermögen 6.4.1. Forderungen der Gemeinde Westergellersen Bilanzwert: 17.537,48 EUR Bilanzposition: 3.6 - 3.8 Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die die bilanzierende Kommune noch bekommen soll bzw. auf die sie noch Anspruch hat. Forderungen werden entsprechend des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses, welches auch Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit einer Forderung hat, nach öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und Forderungen aus Transferleistungen differenziert. Die Forderungen der Gemeinde Westergellersen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen der Gemeinde Westergellersen wurden alle Daten aus dem kameralen Buchführungssystem (Kasseneinnahmereste aus 2009) in die Eröffnungsbilanz übernommen. 19 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Im Einzelnen setzt sich diese Position wie folgt zusammen: Forderungen in EUR Öffentlich rechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste in EUR 17.537,48 davon: öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Kommunale Steuern u. übrige öffentlich-rechtliche Forderungen 17.537,48 Forderungen aus Transferleistungen (Einheitskasse) Sonstige privatrechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste davon: Forderungen aus privatrechtlichen Dienstleistungen Übrige privatrechtliche Forderungen Gesamtsumme: 6.4.2. 17.537,48 Liquide Mittel Bilanzwert: 98.664,92 EUR Bilanzposition: 4 Die liquiden Mittel der Gemeinde Westergellersen werden unter der Bilanzposition 4 Liquide Mittel abgebildet. 6.5. Einzelerläuterungen zur aktiven Rechnungsabgrenzung Bilanzwert: 0,00 EUR Bilanzposition: 5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stellen keine Vermögensgegenstände oder Schulden dar, sondern sind Verrechnungsposten. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem sie zwei Geschäftsjahre so gegeneinander abgrenzen, dass jedem Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge zugerechnet werden, welche durch das jeweilige Geschäftsjahr verursacht worden sind. Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Übergang von einer kameralen zu einer doppischen Haushaltsrechnung, da in der doppelten Buchhaltung Auszahlungen nicht grundsätzlich auch Aufwendungen sind. Aktive Rechnungsabgrenzungen sind grundsätzlich nach § 49 Abs. 1 GemHKVO zu bilden. Im Rahmen der Umstellung der Buchführung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz dürfen Buchungen durch die Bildung von ARAP nicht zugleich im letzten kameralen Jahresabschluss und zusätzlich im ersten doppischen Haushaltsjahr aufwandswirksam gebucht werden, da sie ansonsten doppelt ergeb- 20 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 niswirksam berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde daher Priorität auf den periodengerechten Ausweis der Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres 2010 gelegt. Im Haushalt der Gemeinde Westergellersen konnten keine Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die für die Eröffnungsbilanz relevant sind, ermittelt werden. 6.6. Einzelerläuterungen zur Nettoposition 6.6.1. Nettoposition Bilanzwert: 4.687.733,63 EUR Bilanzpositionen: 1.1 - 1.4 Unter Nettoposition wird in der kommunalen Bilanz die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva zzgl. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) einerseits und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen zzgl. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten) andererseits verstanden. Bei der kommunalen Eröffnungsbilanz ergibt sich die Nettoposition erstmals als Differenzgröße: Vermögen (Aktiva einschl. aktiver Rechnungsabgrenzung) - Schulden (Geldschulden + Verbindlichkeiten) - Rückstellungen - Passive Rechnungsabgrenzung = Nettopositionen („Eigenkapital“) 6.6.2. Basis-Reinvermögen Bilanzwert: 3.480.775,94 EUR Bilanzposition: 1.1 Das Basis-Reinvermögen der Gemeinde Westergellersen ergibt sich ebenfalls als Differenzgröße. Nettopositionen - Rücklagen - Sonderposten + Sollfehlbetrag (negativer Betrag) = Basis-Reinvermögen 21 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6.6.3. Rücklagen Bilanzwert: 65.993,87 Bilanzposition: 1.2 Als Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wurde die in der Jahresrechnung 2009 ausgewiesene kamerale Rücklage, vermindert um die Geldschulden (Bilanzposition 2.1), berücksichtigt. 6.6.4. Sonderposten Bilanzwert: 1.140.963,82 EUR Bilanzposition: 1.4 In der Bilanz von Kommunen sind neben dem Eigen- und Fremdkapital besondere Geschäftsvorfälle als Sonderposten in der Bilanz darzustellen. Zu ihnen gehört unter anderem auch die Finanzierung von Investitionen oder die Anschaffung von werthaltigen Vermögensgegenständen. Um Zuwendungen bilanziell abbilden zu können, werden Sonderposten gebildet. Im Falle von erhaltenen Zuwendungen ist der Sonderposten auf der Passivseite als Gegenposition zu dem Vermögensgegenstand abzubilden, der mit Hilfe der Zuwendung finanziert wurde. Die Bildung der Sonderposten steht somit im Zusammenhang mit den vereinnahmten Mitteln, die der Gemeinde einerseits unbefristet zur Verfügung stehen, andererseits jedoch auch mit bestimmten Verpflichtungen oder Beschränkungen verbunden sind. Damit haben Sonderposten sowohl Eigenkapital- als auch Verpflichtungscharakter und werden in der kommunalen Bilanz zwischen der Nettoposition und den Rückstellungen ausgewiesen. Die Gemeinde Westergellersen hat folgende Sonderposten auszuweisen: Investitionszuweisungen und -zuschüsse vom Land (z. B. Dorferneuerung/Schlüsselzuweisungen) 111.668,22 EUR von Gemeinden / Gemeindeverb. (z. B. Mehrzweckgebäude) 39.480 EUR von übrigen Bereichen (aus Spenden) 311,89 EUR Beiträge und ähnliche Entgelte Beiträge 989.503,71 EUR 22 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 6.7. Einzelerläuterungen zu den Schulden und Verbindlichkeiten der Eröffnungsbilanz Bilanzwert: 6.249,74 Bilanzposition 2: Im Zivilrecht leitet sich der Begriff der Schulden aus dem Inhalt eines Schuldverhältnisses ab. In der kommunalen Finanzwirtschaft werden sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, z. B. Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Vorgänge, als Schulden bezeichnet. In der Bilanz werden die Schulden aufgeteilt in: - Geldschulden (z. B. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen) und - Verschiedene Arten von Verbindlichkeiten (Nr. 2.2, Nr. 2.3, Nr. 2.4 und Nr. 2.5 der Bilanz) Schulden und Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen und sind mit dem Höchstwert anzusetzen. Bilanzposition: 2.1 Geldschulden Bilanzwert: 3.374,45 EUR Bilanzposition: 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bilanzwert: 3.374,45 EUR Die Gemeinde Westergellersen hat im Jahr 2010 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen. Es handelt sich um ein altes Darlehen, dass 2012 getilgt wird. Bilanzposition: 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bilanzwert: 10,00 EUR Es handelt sich um Zinsen, die im Rahmen einer steuerlichen Vollverzinsung zu leisten sind. Bilanzposition: 2.5.4 Andere sonstige Verbindlichkeiten Bilanzwert: 2.865,29 EUR Es handelt sich im Wesentlichen um überzahlte oder zu erstattende Grund- und Gewerbesteuern. 6.8. Einzelerläuterungen zu den Rückstellungen Bilanzwert: 5.726,18 EUR Bilanzposition: 3 In der Bilanz müssen alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gemeinde Westergellersen dargestellt werden. Einige Verbindlichkeiten sind in der genauen Höhe unklar, und auch der Zeitpunkt kann nur geschätzt werden. Für derartige ungewisse Verbindlichkeiten sind in der Bilanz Rückstellungen pflichtig zu bilden (§ 95 Abs. 2 NGO, § 43 GemHKVO). Sie sollen alle absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten der Gemeinde Westergellersen berücksichtigen und werden mit dem Höchstwert angesetzt. Die Gemeinde Westergellersen hat ledig- 23 Gemeinde Westergellersen, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 lich unter der Bilanzposition 3.8 eine „Andere Rückstellung“ i.H.v. 5.726,18 EUR gebildet. Hierbei handelt es sich um die Haushaltsausgabereste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss 2009. 6.9. Einzelerläuterungen zur passiven Rechnungsabgrenzung Bilanzwert: 0,00 EUR Bilanzposition: 4 Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) handelt es sich grundsätzlich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die als Ertrag für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag nach der doppischen Periodenabgrenzung gebucht werden müssen (§ 49 Abs. 3 GemHKVO); vgl. auch § 250 Abs. 2 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG). Im Rahmen der Umstellung der Buchführung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz dürfen Buchungen durch die Bildung von PRAP nicht zugleich im letzten kameralen Jahresabschluss und zusätzlich im ersten doppischen Haushaltsjahr ertrags- bzw. aufwandswirksam gebucht werden, da diese ansonsten doppelt ergebniswirksam berücksichtigt werden. Im Haushalt der Gemeinde Westergellersen konnten keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die für die Eröffnungsbilanz relevant sind, ermittelt werden. 7. Anlagen zum Anhang der Eröffnungsbilanz Die Gemeinde Westergellersen hat nach § 56 GemHKVO verschiedene Übersichten als Anlagen zum Anhang der Eröffnungsbilanz zu erstellen. Folgende Anlagen sind dem Anhang beigefügt: 1. Anlagenübersicht gem. § 56 Abs. 1 GemHKVO 2. Schuldenübersicht gem. § 56 Abs. 3 GemHKVO 3. Forderungsübersicht gem. § 56 Abs. 2 GemHKVO Reppenstedt, den 24.06.2013 Nischk Bürgermeister 24