Wieder im Dienst … Rückkehr nach der Elternzeit grundsätzlich auf den alten Arbeitsplatz; Umsetzung nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz möglich. Recht auf Rückkehr zu der Arbeitszeit, die vor Beginn der Elternzeit galt. Ebenso Anspruch auf Wiedereingliederungsmaßnahmen (§ 5 TV-L) Vergis Wonn s die eprop penak tion n 100 € icht!!! und e inen D Stram P olG pler fü rs Bab – Noch y Frage n ???? ??? „Wenn der Storch kommt …“ Information für Tarifbeschäftigte Anspruch auf familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung besteht, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreut oder gepflegt wird Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag zu befristen. Damit besteht die Rückkehrmöglichkeit zur vorherigen Arbeitszeit. Der Antrag ist spätestens drei Monate im Vorfeld zu stellen. Die Entscheidung über eine Beurlaubung ist bindend. Eine vorzeitige Beendigung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich. Die stillende Mutter ist auf ihr Verlangen von der Arbeitspflicht für die ihr zustehenden Stillzeiten zu befreien. Stillzeiten dürfen nicht auf Ruhepausen angerechnet werden. Ein Verdienstausfall darf durch Gewährung der Stillzeiten nicht eintreten (§§ 5 ArbZG, 7 MuSchG) Mutterschutzgesetz und weitere Informationen sind im Internet unter www.bmfsjf.de/BMFSFJ/gesetze.did=3263.htm zu finden. Impressum: Frauen- und Familienvertretung in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesverband Bayern e. V. Erzgießereistraße 20 b 80335 München Tel: 089/52 60 04 Fax: 089/52 97 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-bayern.de Verantwortlich: Birgit Manghofer Stand: April 2013 Landesverband Bayern e.V. Vor der Geburt … Ärztliches Attest nach Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Dienstvorgesetzten anzeigen. Nach der Geburt … Vorlage der Änderungsanzeige und Geburtsurkunde bei der Dienststelle und Bezirksfinanzdirektion (§ 5 Abs. 1 MuSchG) Elterngeld: Beschäftigungsverbot: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. – Ein Elternteil hat Anspruch auf mind. 2 Monate und maximal 12 Monate Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von 12 Monaten ist auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar. Mehrarbeit/Nachtdienst: Zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie für Mehrarbeit dürfen Schwangere nicht herangezogen werden – Elterngeldrechner und weitere Informationen im Internet unter: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner (§ 8 Abs. 1 MuSchG) Landeserziehungsgeld: Arbeitsentgelt: Mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft (§ 11 MuSchG) Die Krankenkasse zahlt für de Zeit der Schutzfristen sowie für den Tag der Entbindung Mutterschaftsgeld – der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss (§§ 13, 14 MuSchG) Kündigungsverbot nach Bekannt werden einer Schwangerschaft (§ 9 MuSchG) Dabei soll angegeben werden, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit beantragt wird. (§ 16 Abs. 1, 2, 3 BEEG) – Höhe des Elterngeldes beträgt prozentual mind. 67 % des Nettoeinkommens, mind. 300 Euro und höchstens 1.800 Euro (§§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG). Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich stellen. – Anspruch während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes (§ 3 Abs. 1 MuSchG) Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Fristverlängerung bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen möglich Elternzeit … (§ 15 BEEG) Während der Elternzeit und ab acht Wochen vor der Elternzeit besteht Kündigungsschutz (§ 18 BEEG) – Anspruchszeitraum im Anschluss an das Elterngeld, frühestens ab dem 13. Lebensmonat – Antrag ist an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Ein Onlineantrag ist auf der Homepage zu finden. www.zbfs.bayern.de – Voraussetzung ist die termingerechte Durchführung der U 6 und U 7 Früherkennungsuntersuchung – Höhe des Landeserziehungsgeldes: höchstens 150 Euro für das 1. Kind höchstens 300 Euro ab dem 3. Kind die Höhe ist einkommensabhängig – Unfangreiche Informationen unter www.zbfs.bayern.de Teilzeitbeschäftigung ist während der Elternzeit bis zu einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden möglich. Teilzeitbeschäftigung bedarf aber der Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 BEEG) Erholungsurlaub wird für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 gekürzt. (§ 17 Abs. 1 BEEG)