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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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Aufgabe
Aufgabe 1: Hedging
Ergebnis 120/100 = 120% oder 100/120 = 83% bedeutet,
dass der Hedge seine beabsichtigte Wirkung erfüllt hat.
Ja
Aufgabe 2: Marktwert
Wiederbeschaffungswert (Replacement value) am Jahresende:
Marktwert des Geschäftes am Bilanzstichtag
Fremdwährungskurs am 31.12.2008
1.45/ Euro
Kontraktkurs
1.40/ Euro
Differenz
0.05/ Euro
Für EUR 1,000,000 ist der totale Wiederbeschaffungswert (positiv) CHF 50,000.
Aufgabe 3: Kategorien von Finanzinstrumenten
Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten ist nach dem Motiv des Geschäftes vorzunehmen:
1.
Absicherung (Hedging, d.h. Reduktion oder Schliessung einer offenen Risikoposition
aus Marktpreisschwankungen von Fremdwährungen, Nominalbeträgen, Waren)
2.
Handel (Trading, professionelles Eingehen einer Risikoposition zur Ausnützung von
Marktpreisschwankungen) - Spekulation
3.
andere Zwecke (Investment z.B. Eingehen von Risikopositionen zu Anlagezwecken)
Nach IAS 39 richtet sich die Behandlung der Risikoposition nach der Behandlung des Absicherungsinstruments. Der Verkehrswert bildet damit die Grundlage für die Anwendung des
Hedge Accounting.
Aufgabe 4: Bilanzierung
Bei Handelsgeschäften ist die Bewertung zu Marktwerten vorzunehmen.
Die Bewertung bei derivaten Finanzinstrumenten ist wie folgt vorzunehmen
positiver Wiederbeschaffungswert
=
Aktivum
negativer Wiederbeschaffungswert
=
Passivum
Das heisst, Buchgewinne und -verluste müssen in der Erfolgsrechnung verbucht werden.
Aufgabe 5: Unterschied IAS 32 - IAS 39 - IFRS 7
Die Definition von Finanzaktiven- und Schulden inkl. derivativen Finanzinstrumenten ist in
IAS 32 geregelt. Vgl. IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung.
IAS 39 beinhaltet vor allem die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Verbuchung resultierender Gewinne und Verluste im Eigenkapital (erfolgsneutral) bzw. in der Erfolgsrechnung (erfolgswirksam).
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben beinhaltet vor allem die Angaben / Offenlegung (Disclosures) in der Konzernrechnung sowie die Darstellung des Risk Managements im Zusammenhang mit Finanzaktiven und -passiven (inkl. Derivate). Risiken sind z.B. Kreditrisiko,
Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktrisiko wie Preisrisiko, wie Börsenkurs, Währungskursrisiken usw.
Weiter sind Sensitivitätsanalysen auszuweisen für Risiken von Zinssatzänderungen, Währungsschwankungen, und Preisänderungen (z.B. von Wertschriften).
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung befasst sich vor allem mit der Erfassung
(Recognition), Bewertung (Valuation) und Ausbuchung (Derecognition) von komplexen Finanzinstrumenten und den spezielle Fragen der Behandlung von Absicherungsstrategien
(Hedges):
- Abgrenzungen gegenüber anderen Standards (z.B. Gold -> Warenvorräte, Warenkontrakte / Commodities -> Warenvorräte gemäss IAS 2)
- Aufteilung von hybriden bzw. zusammengesetzte Finanzinstrumenten (eingebettete
Instrumente, Embedded instrument)
- Bilanzierung zum Handelstag gegenüber Erfüllungstag (Trade date vs. settlement
date)
- Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Derecognition)
- Bewertung (Measurement) inkl. Amortised Cost (Effective interest)
- Wirksamkeit von Absicherungsinstrumenten (Hedges)
- Interne Absicherungen (Internal hedges)
- Verbriefung (Securitisation)
- Rückkaufsvereinbarungen (Repurchase obligations)
- Kreditderivate (Credit derivatives)
- Obligationen bis zum Endverfall (Held to maturity)
- Rück- und normale Versicherungsverträge
- Austausch und Saldierung (Netting)
- Eigenkapitalinstrumente (Equity instruments)
- Wertbeeinträchtigung (Impairment)
- Sicherungsgeschäfte (Security)
- Einfluss auf andere IAS (z.B. IAS 21)
- usw.
Viele dieser Fragen sind typisch für die Finanzbranche (Banken, Aktiv-Seite von Versicherungen usw.). Wir verweisen deshalb auf die Spezialliteratur. Für spezifische Fragen sind
Derivat-Spezialisten zu konsultieren.
Aufgabe 6: Derivative Finanzinstrumente
Foreign currency contracts Devisen- bzw. Fremdwährungskontrakte 1)
Interest rate contracts
Zinssatzkontrakte 2)
Commodity contracts
Warenkontrakte 3)
Guarantees
Garantien, Bürgschaften 4)
Kreditzusagen
Letters of credit
IAS 39
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Beispiele für
1.
Währungsabsicherungen:
Currency forward contracts
Currency options
Currency swaps
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Devisenterminkontrakte
Fremdwährungsoptionen
Währungsswaps
2.
Zinsänderungsabsicherungen:
Interest rate swaps
Zinssatzswaps
Interest rate options
Zinssatzoptionen
3.
Absicherung von Preisen von Rohmaterialien:
Commodity forwards
Warenterminkontrakte
Commodity swaps
Warenswaps
Commodity options
Warenoptionen
Commodity futures
Standardisierte, börsenkotierte Kontrakte
4.
Übrige Ausserbilanzverpflichtungen:
Debt guarantees
Bürgschaften
Contract performance
Ausführungsgarantien für Projekte
Fallstudien
Fallstudie 1: Bewertung von Schulden
Verbuchung:
Bank
Obligationenanleihe nominal
Agio aus Obligationenanleihe
Kosten für Obligationenanleihe
Bank
Der Anfangsbestand ist somit:
Obligationenanleihe nominal
plus Agio
minus Kosten
Obligation netto
104,250,000
100,000,000
4,250,000
2,500,000
2,500,000
100,000,000
4,250,000
-2,500,000
__________
101,750,000
Per 31. Dezember 2012 ist die Anleihe zu CHF 100,000,000 nominal zurückzuzahlen. Der
Zinscoupon ist jedes Jahresende mit CHF 7,000,000 zu bezahlen (CHF 100 Mio zu 7%).
Gemäss IAS 39p9 wird bei der Effektivzinsmethode die Amortisation der Differenz zwischen dem für die Anleihe erhaltenen Betrag von CHF 101,750,000 und dem endgültig zurückzuzahlenden Betrag von CHF 100,000,000 am Ende des Jahres 2012 von CHF
101,750,000 vorgenommen. Als effektiver Zinssatz gilt der Kalkulationszinssatz, mit dem der
erwartete künftige Zahlungsmittelabfluss bis zur Endfälligkeit am 31. Dezember 2012 vorgenommen wird. Diese Zahlungsflüsse sind somit:
Zahlungseingang per 1.1.2008 = Schuld CHF 101,750,000
IAS 39
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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Die Zahlungsausgänge in den nächsten fünf Jahren sind:
Zins per 31.12.2008
Zins per 31.12.2009
Zins per 31.12.2010
Zins per 31.12.2011
Zins per 31.12.2012
Rückzahlung der Anleihe nominal per 31.12.2012
CHF
7,000,000
7,000,000
7,000,000
7,000,000
7,000,000
100,000,000
Der Betrag von CHF 1,750,000 ist über fünf Jahre zu amortisieren und senkt somit die effektiven Zinskosten. Der effektive Zinssatz beträgt finanzmathematisch berechnet 6.58%.
Amortised
Cost
Stand
Schuld
Coupon
Effektiver Zins
Zinszahlung Amortisation in CHF
Schuld 1.1.2008
101'750'000
Schuld 31.1.2008
101'443'118
7'000'000
306'882
6'693'118
Schuld 31.1.2009
101'116'049
7'000'000
327'069
6'672'931
Schuld 31.1.2010
100'767'466
7'000'000
348'583
6'651'417
Schuld 31.1.2011
100'395'953
7'000'000
371'513
6'628'487
Schuld 31.1.2012 =
Rückzahlungsbetrag 100'000'002
7'000'000
395'951
6'604'049
in %
6.578003%
Fallstudie 2: Rechnungslegungsgrundsatz im Konzernanhang für Derivate
Rechnungslegung für derivative Finanzinstrumente und Absicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz erstmalig zu Anschaffungskosten verbucht und später zum Marktwert am Bilanzstichtag (Fair value) bewertet. Die Verbuchung
des aus einer nachfolgenden Bewertung resultierenden Gewinnes oder Verlustes hängt von
der Art des abgesicherten Sachverhaltes ab.
Im Zeitpunkt des Abschlusses eines derivativen Finanzinstrumentes wird dieses in einer der
folgenden Kategorien erfasst:
1. Absicherung des Fair values von in der Bilanz erfassten Aktiven und Passiven (Fair
value Hedge)
2. Absicherung von spezifischen Risiken im Zusammenhang mit bilanzierten Aktiven
oder Passiven, beispielsweise zukünftigen Zinszahlungen auf variabel verzinslichen
Schulden (Cashflow Hedge)
3. Absicherung einer festen Verpflichtung (Cashflow Hedge)
Wertänderungen des Fair Values eines derivativen Finanzinstrumentes, welches als "Fair
value Hedge" qualifiziert und eine hohe Wirksamkeit ausweist, werden zusammen mit der
IAS 39
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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Wertänderung des Fair Values der abgesicherten Bilanzposition in der Erfolgsrechnung erfasst.
Wertänderungen des Fair values eines derivativen Finanzinstrumentes, welches als "Cashflow Hedge" qualifiziert und eine hohe Wirksamkeit des Sicherungsgeschäftes ausweist,
werden im Eigenkapital erfasst.
Wo eine Eventualverpflichtung zu einer anschliessenden Erfassung in der Konzernbilanz
führt, beispielsweise von Sachanlagevermögen oder einer Verbindlichkeit, werden ursprünglich im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste aus Bewertungsänderungen auf die
entsprechende Bilanzposition übertragen.
Ansonsten werden im Eigenkapital erfasste Wertveränderungen im Zusammenhang mit der
Absicherung eines Cashflows in derjenigen Periode in der Erfolgsrechnung erfasst, in der
die Cashflows (z.B. Zinszahlungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit abgesicherten
Verpflichtungen) aus dem abgesicherten Grundgeschäft erfolgswirksam werden.
Gewisse derivative Transaktionen, denen im Rahmen der Risikopolitik des Konzerns eine
hohe Effektivität beigemessen wird, erfüllen die Kriterien von IAS 39 (Hedge accounting)
nicht. Wertveränderungen des Fair values dieser Instrumente werden in der entsprechenden Periode erfolgswirksam erfasst.
Im Falle eines Verkaufs eines Sicherungsgeschäftes oder wenn ein solches nicht mehr den
Kriterien einer Bilanzierung gemäss IAS 39 entspricht, werden die bis anhin im Eigenkapital
erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der
Erfolgsrechnung erfasst.
Wenn die Realisierung einer eingegangen Verpflichtung als nicht mehr wahrscheinlich erachtet wird, werden die bis an hin im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste
aus dein Eigenkapital ausgebucht und in der Erfolgsrechnung erfasst. Trifft dies auf die Absicherung von Fair values zu, so wird eine entsprechende Bewertungsdifferenz erfolgswirksam
über die Restlaufzeit des Grundgeschäftes angepasst.
Für jedes derivative Finanzinstrument wird die Beziehung zwischen dem Sicherungsgeschäft
(Hedge) und der abgesicherten Position beim Eingehen einer entsprechenden Transaktion
dokumentiert. Teil dieser Dokumentation sind die mit einem Sicherungsgeschäft zu erreichenden Risikomanagementziele und der Bezug zur geltenden finanziellen Risikomanagementstrategie. Dadurch kann jedes derivative Finanzinstrument einem Grundgeschäft zugeordnet werden. Die Wirksamkeit eines Sicherungsinstrumentes in Bezug auf die Absicherung
von Fair values oder zur Absicherung eines Cashflows (Fair value Hedge) wird sowohl im
Zeitpunkt des Eingehens eines derivativen Finanzkontraktes geprüft und dokumentiert als
auch während der gesamten Vertragsdauer periodisch überwacht.
Die Fair values der verschiedenen derivativen Finanzinstrumente, welche im Rahmen von
Sicherungsgeschäften eingegangen wurden, sind in den Erläuterungen xx bis yy (vgl. Aufgabe 39p6) zur Konzernrechnung zu finden. Veränderungen der Eigenkapitalpositionen "Reserve für Cashflow-Absicherungen" und "Reserve für zum Verkauf stehende finanzielle Aktiven" werden ebenfalls in der "Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals" gezeigt.
Bestimmung der Fair values
Die Fair Values von börsengehandelten derivativen Finanzinstrumenten und zum Verkauf
stehenden Aktiven basieren grundsätzlich auf Marktpreisen am Bilanzstichtag. Fair values
im Zusammenhang mit Zinssatzswaps werden auf Basis des Barwertes der zukünftig geIAS 39
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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schätzten Cashflows ermittelt. Der Fair value von Fremdwährungs-Termingeschäften wird
mittels offizieller Fremdwährungsterminkurse am Bilanzstichtag ermittelt.
Zur Ermittlung der Fair values von nicht gehandelten Derivaten und anderen Finanzinstrumenten gelangen verschiedene Bewertungsmodelle zur Anwendung. Sie basieren auf Annahmen, welche die aktuellen Marktgegebenheiten an jedem Bilanzstichtag berücksichtigen.
Die Fair values der übrigen Finanzinstrumente werden mittels alternativer Techniken (z.B.
Modelle zur Preisfestsetzung von Optionen und zur Bestimmung geschätzter diskontierter
Cashflows) bestimmt.
Es wird angenommen, dass die fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised cost) von Finanzaktiven und -passiven mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr in etwa den
Fair values entsprechen.
Fallstudie 3: Ausweis im Konzernanhang
Ausweis der Wiederbeschaffungswerte und Kontraktwerte von derivativen Finanzinstrumenten im Konzernanhang
1.
Derivative Vermögenswerte (Aktiven) nach Zweck und Finanzinstrumenten
In CHF Mio per 31. Dezember
Zweck bzw. Instrumente
2008
2007
WiederKontraktWiederKontraktbeschaffungs- oder Nominal- beschaffungs- oder Nominalwerte
Fair value-Absicherungen (Hedges):
Devisenbezogene Termingeschäfte
und Swaps
Zinssatzswaps
Zinssatz- und Währungsswaps
15
79
234
731
1,742
1,508
41
34
293
2,256
677
2,548
Cashflow-Absicherungen (Hedges):
Devisenbezogene Termingeschäfte
und Swaps
Devisenoptionen
Zinssatzswaps
Zinssatz- und Währungsswaps
Zinssatz-Forwards und -Futures
Zinssatz Optionen
Rohstofftermingeschäfte
Rohstoffoptionen
52
1
21
24
1
1
95
7
827
6
1,142
560
14
37
565
45
70
1
11
3
1
47
3
926
40
644
294
37
286
66
Total Cashflow-Absicherungen (Hedges)
202
136
Absicherungen von Nettoauslandinvestitionen 354
3,000
33
172
Zu Handelszwecken gehalten
Währungsbezogen
Zinsbezogen
Rohstoffbezogen
34
32
9
1,064
837
139
28
42
2
642
2 246
64
Total Aktiven
959
12,217
609
10,898
IAS 39
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Lösungen
2.a. Derivative Vermögenswerte (Aktiven) Währungsstruktur
Derivative Vermögenswerte (Aktiven) lauten auf folgende Währungen:
31. Dezember
Positive Wiederbeschaffungswert in CHF Mio 2008
US Dollar (USD)
Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP)
Japanischer Yen (JPY)
Australischer Dollar (AUD)
Andere
2007
450
84
116
147
3
159
Total
162
56
99
88
92
112
959
609
2.b. Derivative Vermögenswerte (Aktiven) Fälligkeitsstruktur:
Auf Cashflow-Absicherungen bezogene derivative Vermögenswerten (Aktiven) haben folgende Fälligkeiten:
31. Dezember
Positive Wiederbeschaffungswert in CHF Mio 2008
2007
Im Laufe des ersten Jahres
Im Laufe des zweiten Jahres
Im Laufe des dritten bis zum fünften Jahr
Nach dem fünften Jahr
147
55
-
66
9
56
5
Total aus Cashflow Hedges
202
136
Andere
757
473
Total derivative Vermögenswerte (Aktiven)
959
609
2.c. Derivative Verbindlichkeiten (Schulden) nach Zweck und Finanzinstrumenten:
In CHF Mio per 31. Dezember
Zweck bzw.
2008
2007
WiederKontraktWiederKontraktbeschaffungs- oder Nominal- beschaffungs- Instrumente
oder Nominalwerte
werte
-werte
-werte
Fair value-Absicherungen:
Devisenbezogene Termingeschäfte und Swaps
Devisenoptionen
Zinssatzswaps
Zinssatz- und Währungsswaps
IAS 39
15
4
87
523
48
36
1,599
27
44
80
1,752
42
851
459
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Cashflow-Absicherungen:
Devisenbezogene Termingeschäfte und Swaps 22
Devisenoptionen
Zinssatzswaps
140
Zinssatz- und Währungsswaps
Zinssatz-Forwards und -Futures
Zinssatz Optionen
2
Rohstofftermingeschäfte
15
Rohstoffoptionen
2
Total
181
Lösungen
695
1,992
176
174
181
81
46
56
1
2
4
44
5
158
1,105
1
3,762
635
217
210
29
Absicherungen von Nettoauslandinvestitionen
47
322
36
1,673
Zu Handeiszwecken gehalten
Währungsbezogen
Zinsbezogen
Rohstoffbezogen
25
17
8
1,933
1,698
157
12
21
5
1,331
1,942
30
Total derivative Verbindlichkeiten (Schulden)
384
8,615
383
14,039
2.d. Derivative Verbindlichkeiten (Schulden) nach Währungsstruktur
Derivative Verbindlichkeiten (Schulden) lauten auf folgende Währungen:
31. Dezember
Negative Wiederbeschaffungswert in CHF Mio
US Dollar (USD)
Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP)
Andere
Total negative Wiederbeschaffungswerte
IAS 39
2008
2007
184
104
18
78
185
51
15
132
384
383
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Lösungen
2.e. Derivative Verbindlichkeiten (Schulden) Fälligkeitsstruktur
Die negativen Wiederbeschaffungswerte aus Cashflow-Absicherungen (Hedges) bezogene
derivative Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
31. Dezember
Negative Wiederbeschaffungswert in CHF Mio
2008
2007
Im Laufe des ersten Jahres
Im Laufe des zweiten Jahres
Im Laufe des dritten bis zum fünften Jahr
Nach dem fünften Jahr
35
7
66
73
84
12
62
-
Total aus Cashflow Hedges
181
158
Andere
203
225
Total aus derivaten Verbindlichkeiten
384
383
Fallstudie 4: Begriffserklärungen
Wichtige Begriffe
Absicherungsgeschäft
(Hedge transaction)
soll Risiken des Grundgeschäftes absichern
Derivate, derivatives
Instrument (Derivatives)
abgeleitet aus einem Grundgeschäft (Basiswert)
z.B. Aktien Obligationen, Rohstoffe, Indizes,
Währungen
Eigenkapitalinstrument
(Equity instrument)
Aktie oder Derivat darauf, Anspruch auf Dividende
oder Liquidationserlös
Finanzaktiven
(Financial assets)
Flüssige Mittel, Forderungen, Wertschriften usw.
Finanzinstrumente
(Financial instruments)
Vertrag, welcher ein (zukünftiges) Finanzaktivum
oder -passivum beinhaltet
Finanzpassiven
(Financial liabilities)
Verpflichtungen finanzieller Art z.B. Finanzschulden, Anleihen, Derivate mit negativem
Marktwert
Future
(Future contract)
standardisierter Kontrakt, der an einer Börse
gehandelt wird (z.B. Waren oder Devisen-Optionen)
Im Gewinn
(In-the-money option)
Ausübung bringt dem Optionshalter einen Gewinn
Kaufrecht
(Call option)
IAS 39
Käufer hat das Recht aber nicht die Pflicht, einen
Basiswert zu einem beim Geschäftsabschluss bestimmten Preis und Zeitpunkt zu kaufen. Der Käufer
rechnet mit steigenden Kursen des Basiswertes.
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Lösungen
Mark-to-market
(Marktbewertung)
Bewertung von Kontrakten zum Marktwert am
Bilanzstichtag, d.h. Buchung von nicht-realisierten
Gewinnen und Verlusten
Bewertung nach Model
(Mark-to-model)
Bewertung mit Modellrechnungen (z.B. Black
Scholes), falls keine Marktwerte vorliegen (Level 3)
Optionsprämie
(Option premium)
Preis des Optionsrechtes, welcher der OptionsKäufer dem Verkäufer (Stillhalter) bezahlt
Optionsrecht
(American and European option)
amerikanisch = jederzeit ausübbar
europäisch = nur am Ende der Kontraktlaufzeit einlösbar
Over the counter
(OTC)
nicht-handelbares Finanzinstrument
Risiken
(Risks)
Länderrisiko (Country risk):
- Abwertung, Devisenrestriktion
Kreditrisiko (Credit risk):
- Bonitäts- bzw. Konkursrisiko der Gegenpartei
Währungsrisiko (Currency risk):
- Währungsabwertung
Zahlungsrisiko (Liquidity risk):
- fehlende Zahlungsbereitschaft der Gegenpartei
Marktrisiko (Market risk):
- Marktpreisschwankungen usw.
Rückkaufsrecht
(Repurchase option)
Möglichkeit des Verkäufers,
Aktivum zurückzukaufen
Rückkaufsverpflichtung
(Reverse repurchase obligation)
Verpflichtung des Verkäufers,
Aktivum zu einem bestimmten
Preis zurückzunehmen
Tausch
(Swap)
Austausch von zukünftigen Cashflows zwischen
zwei Parteien z.B. Währungen (Currency swap)
oder Zinsinstrumenten (Interest rate swap)
Termingeschäft
(Forward contract)
Vertrag nach welchem die eine Partei (Verkäufer)
ein Aktivum zu einem bestimmten Preis in der
Zukunft kaufen bzw. die andere Partei (Käufer)
verkaufen muss z.B. Devisen, Commodity-Waren
Option
von (Warrant)
Optionen mit langer Laufzeit, beschränkte Anzahl,
einem Warrant Herausgeber direkt verkauft
Verkaufsrecht
(Put option)
Der Käufer von Put-Optionen hat das Recht,
aber nicht die Pflicht, einen Basiswert zu einem
beim Geschäftsabschluss bestimmten Preis und
Zeitpunkt zu verkaufen. Der Käufer rechnet mit
sinkenden Kursen des Basiswertes.
IAS 39
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