BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/645 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 01.06.15 und Betr.: Antwort des Senats Medizinische Versorgung in der Asklepios Klinik Nord, Standort Ochsenzoll (II) „Wir respektieren jeden Patienten als selbständige Persönlichkeit mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Bei Fragen, Sorgen und Problemen haben wir immer ein offenes Ohr. Die Aufgaben des Pflege- und Funktionsdienstes gehen über die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten sowie die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie weit hinaus.“ (Patienten-Info-Flyer der Asklepios Klinik Nord, Standort Ochsenzoll.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Informationen der Asklepios Klinik Nord wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der zu versorgenden Patienten im Zeitraum 2012 bis 2015 entwickelt, die Asylbewerber waren beziehungsweise sind? Welches waren/sind die häufigsten Erkrankungen von Patienten mit dem Status Asylbewerber? Auf welcher der gesetzlichen Grundlagen wurden die Leistungsansprüche realisiert? Bitte aufschlüsseln für den oben genannten Zeitraum. Merkmale, die den Aufenthaltsstatus von Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser betreffen, werden statistisch nicht erfasst. Die Abrechnung der klinischen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolgt nach dem einschlägigen Leistungsrecht. 2. Wie viel Wiedereinweisungen von Patienten hat es im oben genannten Zeitraum gegeben? Was waren die häufigsten Ursachen dafür? Rund die Hälfte der in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten wird im Verlauf eines Jahres mehrmals dort zur vollstationären Behandlung aufgenommen. Ursachen für wiederholte Krankenhausaufenthalte sind in der Regel chronisch psychische Erkrankungen, sehr häufig in Verbindung mit Nichteinnahme von Medikamenten oder auch geplante Intervalltherapien. 3. Wie oft pro Woche und in welcher Form werden Visiten durchgeführt? Wie werden dabei die Rechte der Patienten geschützt? Visiten werden täglich beziehungsweise den Erfordernissen des Krankheits- und Behandlungsverlaufs entsprechend durchgeführt. Einmal pro Woche werden in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll Visiten der Oberärztinnen beziehungsweise -ärzte durchgeführt. Bei diesen Visiten kommt die Patientin beziehungsweise der Patient, auf Wunsch auch mit Beteiligung der jeweiligen Betreuerin beziehungsweise des Betreuers oder von Angehörigen, mit dem gesamten therapeutischen Team in einem Raum zum Gespräch zusammen. Alle Therapien werden mit der Patientin beziehungsweise dem Drucksache 21/645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Patienten besprochen und nur bei deren Einwilligung durchgeführt. Bei untergebrachten Patientinnen und Patienten werden Therapien gegen ihren Willen nur auf richterliche Anordnung und in Notzuständen durchgeführt, das heißt bei akuter, nicht anders abwendbarer Selbst- oder Fremdgefährdung, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden der Patientin beziehungsweise des Patienten oder anderer Personen abzuwenden. Maßgeblich ist dafür § 16 Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG). 4. Bei welchen Patienten wird die Elektrokrampftherapie eingesetzt? Wird vor der Anwendung dieser Therapie ein Gespräch mit dem Patienten geführt? Wird der Verlauf der Therapie dokumentiert? Die Elektrokrampftherapie wird in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll bei Patientinnen und Patienten mit schwersten Depressionen oder katatoner Schizophrenie eingesetzt. Die Patientinnen und Patienten erhalten eine eingehende Aufklärung über Wirkung und Nebenwirkung der Therapie. Die Therapie wird fortlaufend dokumentiert. 5. In welchen Situationen werden Patienten fixiert? Kommt es häufig vor, dass sich Patienten durch das Fixieren Wunden zuziehen? Werden fixierte Patienten völlig ohne pflegerische Aufsicht gelassen? In der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll bildet bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung einer Patientin beziehungsweise eines Patienten das HmbPsychKG die Rechtsgrundlage für eine Fixierung. In äußerst seltenen Fällen kommt es vor, dass sich die Patientin beziehungsweise der Patient dabei Hautabschürfungen zufügt; dies kann trotz aller Sorgfalt nicht immer ausgeschlossen werden. Fixierte Patientinnen und Patienten werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beaufsichtigt; Voraussetzungen des § 18 HmbPsychKG werden eingehalten. 6. Wie oft forderten Patienten über ihren Anwalt eine Wiedergutmachung infolge Fixierung im Zeitraum 2012 bis 2015? Laufen aktuell Verfahren zur Wiedergutmachung nach Wundverletzungen? Wie hoch waren die Entschädigungssummen im oben genannten Zeitraum? Im genannten Zeitraum gab es in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll eine Anspruchsanmeldung wegen einer Fixierung. Es sind keine Verfahren zur Wiedergutmachung nach Wundverletzungen anhängig. Entschädigungssummen wurden nicht gezahlt. 7. Wie werden Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in der Asklepios Klinik Nord, Ochsenzoll eingehalten? Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeits- und Brandschutzbestimmungen? Die Einhaltung der Arbeits- und Brandschutzbestimmungen werden von Direktorium und Betriebsrat der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, nachgeordneten Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten der Stationen, Funktionsbereichen oder Abteilungen der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll sowie von Beauftragten der Klinik für Arbeitssicherheit, organisatorischen und technischen Brandschutz sichergestellt. Brandverhütungsschauen finden regelmäßig durch die Feuerwehr in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll statt; ebenso finden in regelmäßigen Abständen Besichtigungen durch das Amt für Arbeitsschutz statt. Hinzu kommen interne Begehungen und externe und interne Qualitätsaudits, deren Gegenstand auch die Einhaltung der Arbeits- und Brandschutzbestimmungen ist. Ebenso kontrollieren die Feuerversicherer die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll. 8. Nach eigenen Angaben von ASKLEPIOS proresearch werden klinische Studien zur Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsmethoden durchgeführt. Wie viel klinische Studien laufen derzeit in Hamburger Asklepios Kliniken und wie viel davon in Asklepios Nord, Ochsenzoll? Wer sind die Auftraggeber der aktuell laufenden klinischen Studien? In welcher Form wird die Ethikkommission in den Verlauf der Studien einbezogen? Welche Landesbehörde hat davon Kenntnis? Nach Auskunft der Asklepios Kliniken Hamburg hat die patientenorientierte Forschung einen hohen Stellenwert. In mehr als 300 Forschungsprojekten jährlich könnten über 4.000 Patientinnen und Patienten bereits frühzeitig innovative Behandlungen in 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/645 Anspruch nehmen. Ein kleiner Anteil von der Gesamtzahl der aktiven Projekte werde aktuell an den Asklepios Kliniken Nord – Ochsenzoll durchgeführt. Sie dienten nahezu alle der Versorgungsforschung und würden durch die interne Forschungsförderung finanziert. Entsprechend den gesetzlich geltenden Vorschriften (AMG, MPG, ICH-GCP und GCP-V1) würden alle klinischen Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die von ASKLEPIOS proresearch betreut werden, nach AMG und MPG der Ethikkommission, der Aufsichtsbehörde (BGV) und den Bundesoberbehörden angezeigt. Ebenso würden alle Projekte, die nicht unter das AMG oder das MPG fallen, der zuständigen Ethikkommission zur Beratung nach Berufsordnung vorgelegt. An den Asklepios Kliniken Hamburg werde kein Projekt durchgeführt, welches nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorab genehmigt oder der zuständigen Behörde angezeigt wurde. 1 AMG: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG); MPG: Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG); ICH-GCP: International Conference on Harmonisation of technical requirements for registration of pharmaceuticals for human use – Good Clinical Practice (Harmonisierte ICH-Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis); GCP-V: Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung - GCP-V). 3