Accounting II_ Orga und Kap. 1 - IUR - Ruhr

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FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT
LEHRSTUHL FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMENSRECHNUNG
PROF. DR. BERNHARD PELLENS
Accounting II
Konzernrechnungslegung und sonstige
Rechnungslegungsinstrumente
Dienstags von 08.30 – 10.00 Uhr (HZO 70)
Der Lehrstuhl stellt sich vor:
Lehrstuhlinhaber
Sekretariat
Beate Preuß
Prof. Dr. Bernhard Pellens
Habilitanden
Dr. Peter Küting
Dr. André Schmidt
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Omar Barkezai
Philipp Obermüller
Fabian Engstermann
Maximilian Rowoldt
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Kai Hüttermann
Tom Jungius
Jan Henning Sohlmann Ann-Kathrin Schmeling
Janina Knappstein
Dennis Starke
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
2
Wer macht was im Wintersemester 2014/2015?
Allgemeine Informationen
& Buchausleihe
Beate Preuß
GC 2/132
0234 32 23832
[email protected]
Betreuung
von Praktika
Studienberatung
Fabian Engstermann
GC 2/139
0234 32 25850
[email protected]
Abschlussarbeiten
& Prüfungsangelegenheiten
Maximilian Rowoldt
GC 2/135
0234 32 25519
[email protected]
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Dennis Starke
GC 2/134
0234 32 28795
[email protected]
Stipendien
Kai Hüttermann
GC 2/138
0234 32 25520
[email protected]
Anerkennungen
& Empfehlungsschreiben
Janina Knappstein
GC 2/138
0234 32 25520
[email protected]
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
3
Praktika- und Stellenangebote: IUR-E-Mailverteiler
•
Ein Angebot des Lehrstuhls, mit dem Studierende und Absolventen bei Ihrer Suche
nach interessanten Praktika- und Stellenangeboten unterstützt werden sollen.
•
Studierende, die sich in den Verteiler eintragen, bekommen vorab Praktika- und
Stellenangebote, die von den Unternehmen an uns herangetragen werden,
weitergeleitet.
•
Alle Studierenden und Absolventen des Schwerpunktfaches Internationale
Unternehmensrechnung können sich mit einer formlosen E-Mail an folgende
E-Mail-Adresse in den Verteiler eintragen:
[email protected]
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
4
Abschlussarbeiten im Fach IUR
• Möglichkeiten zum Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit
– Erarbeitung eines eigenen Themas (Exposé)
– Bewerbung auf ein vom Lehrstuhl vorgegebenes Thema
• Informationsveranstaltung
Kurz vor dem Beginn eines jeden Semesters bzw. am Anfang eines Semesters
findet eine Informationsveranstaltung zur Klärung der genauen Formalitäten
hinsichtlich Bewerbung und Themenfindung statt. Diese wird gemeinsam mit
dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Paul organisiert.
Der Termin für diese Informationsveranstaltung wird rechtzeitig auf unserer
Homepage bekannt gegeben.
• Weitere Informationen finden Sie unter
www.iur.rub.de
Lehre
Abschlussarbeiten
• Ansprechpartner: Dennis Starke, M.Sc., GC 2/134, 0234-32-28795
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5
Anerkennungen und Empfehlungsschreiben
•
Hinweise zur Möglichkeit der
Erstellung von Gutachten/Empfehlungsschreiben sowie zur
Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf unserer
Website unter:
www.iur.rub.de
Lehre
Gutachten/Anerkennung
•
Bei weiteren Fragen können Sie
freitags von 10.00 – 12.00 Uhr die
Sprechstunde von Frau Janina
Knappstein, M.Sc. besuchen.
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6
Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (1)
Pflichtmodule
Jahresabschluss (5 ECTS)
Vorlesung mit Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester
Wertorientierte Unternehmensführung (5 ECTS)
Vorlesung (2 SWS) - Jedes Semester
Wahlmodule
Accounting I – Bilanzansatz und Bewertung (10 ECTS)
Vorlesung und Übung (4 SWS) sowie Praxisseminar (2 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester
Hausarbeitsseminar zu Accounting I (5 ECTS)
Blockveranstaltung (Skiseminar möglich!) - Einmal jährlich im Wintersemester
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7
Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (2)
Wahlmodule (Fortsetzung)
Accounting II - Konzernrechnungslegung und sonstige
Rechnungslegungsinstrumente (5 ECTS)
Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
Praxisseminar zu Accounting II (5 ECTS)
Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
Hausarbeitsseminar zu Accounting II (5 ECTS)
Blockveranstaltung - Einmal jährlich im Wintersemester
Unternehmensanalyse (5 ECTS)
Vorlesung und Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (10 ECTS)
gemeinsam mit Prof. Dr. Paul
2 Vorlesungen und 2 Übungen (7 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
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Modul „Accounting II“ (1)
• Ab dem WS 14/15 ist das „Modul Accounting II“ kein 10 ECTS-Modul mehr.
• Stattdessen können die daraus neu geschaffenen zwei 5 ECTS-Module „Accounting II“
und „Praxisseminar zur Rechnungslegung II“ ab sofort unabhängig voneinander
besucht werden.
Accounting II: Konzernrechnungslegung
Praxisseminar zur Rechnungslegung II
und sonstige Rechnungslegungsinstrumente
Vorlesung und Übung (4 SWS)
Vorlesung und Übung (4 SWS)
5 ECTS Modul
5 ECTS Modul
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Modul „Accounting II“ (2)
Voraussetzungen
•
Kenntnisse aus dem Pflichtmodul der Grundlagenphase „Unternehmensrechnung“
werden vorausgesetzt
Konzeption
•
Wahlpflichtmodul (SBWL) der Profilierungsphase für den Studiengang B.Sc. in
Management and Economics (5 ECTS)
•
Bestandteil der Spezialisierungen „Accounting, Finance and Taxation“ sowie
„International Economics“
•
Hinweis für ehemalige Studierende des Diplomstudiengangs:
Das Modul „Accounting II“ entspricht der Vorlesung „Internationale Rechnungslegung II“
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Modul „Accounting II“ (3)
Aufbau und Klausur
•
Vorlesung, dienstags in der Zeit von 08.30 - 10.00 Uhr im HZO 70
•
Der Klausurtermin wird noch in der Vorlesung bekannt gegeben und auf der
Internetseite des Lehrstuhls unter „Aktuelles“ veröffentlicht.
•
Zusätzlich zur Vorlesung wird eine Übung angeboten, in der die zentralen Themen
der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben wiederholt und vertieft werden.
•
Die Übungsunterlagen werden rechtzeitig im Blackboard zur Verfügung gestellt.
•
Die Übung findet (erstmalig) ab dem 07. November 2014 freitags in der Zeit von
14.00 – 15.30 Uhr im HZO 60 statt.
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Modul „Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung“
Lehrveranstaltung 1
• Vorlesung „Kapitalmarkttheorie“ (Paul)
• Arbeitsgemeinschaft „Kapitalmarkttheorie“ (Paul mit Assistenten)
+
Lehrveranstaltung 2
• Vorlesung „Accounting II“ (Pellens)
• Übung „Accounting II“ (Pellens mit
Assistenten)
=
Zusammensetzung der Modulnote
Die Gesamtnote für das Modul ergibt sich aus den gleich gewichteten, in den Klausuren
der beiden Lehrveranstaltungen „Kapitalmarkttheorie“ und
„Konzernrechnungslegung“ erzielten Punkten.
Wichtig:
Es kann im Rahmen des Studiums lediglich eines der beiden Module, „Accounting
II“ und „Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung“ belegt werden.
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
12
Betreuung der Veranstaltung
Beratung erfolgt bei:
Janina Knappstein, M.Sc. (GC 2/138, [email protected], 0234/32-25520)
Dr. Peter Küting (GC 2/134, [email protected], 0234/32-28795)
Dr. André Schmidt (GC 2/29, [email protected], 0234/32-28300)
• Die Unterlagen zur Vorlesung sowie zu den Übungen werden im Laufe des
Semesters sukzessive im Blackboard zum Download bereitgestellt.
Das Passwort wird in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben und kann
bereits vorab über den Passwortverteiler der Fachschaft angefordert werden
(www.fsi-wiwi.de).
• Fragen und Anmerkungen zu dieser Veranstaltung können nach der
Anmeldung zum Kurs im Blackboard diskutiert werden (http://elearning.rub.de).
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Ankündigung für das WS 2014/15
IFRS-Forum
Ausgewählte Themen der handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierung
Ruhr-Universität Bochum
28. November 2014, HGC 10, 13.00 - 17.30 Uhr
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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14
Literatur
Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch:
Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2014):
Internationale Rechnungslegung, 9. Auflage, Stuttgart 2014
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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15
Gliederung der Veranstaltung
1 Einführung
2 Arbeitsschritte zur Erstellung eines Konzernabschlusses
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Aufstellungspflicht
Konsolidierungskreis (i.e.S.)
Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung
Währungsumrechnung
Summenabschluss
3 3 Konsolidierungsmethoden und Equity-Bewertung
3.1 Kapitalkonsolidierung & Goodwillbilanzierung
3.2 Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung,
Zwischenergebniseliminierung
3.3 Joint Arrangements und assoziierte Unternehmen
4 Bestandteile eines Konzernabschlusses
4.1 Bilanz, (Gesamt-)Ergebnis-, Eigenkapitalveränderungs- & Kapitalflussrechnung
4.2 Earnings per Share
4.3 Konzernlagebericht (§ 315 HGB)
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Literatur zur heutigen Veranstaltung
Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2014):
Internationale Rechnungslegung, 9. Auflage, Stuttgart 2014
•
•
•
•
Teile von Kapitel 1 (insb. Abschnitt 3)
Kapitel 2
Kapitel 4
Teile von Kapitel 5 (insb. Abschnitt 3)
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Lernziele
Nach dem ersten Kapitel sollten Sie wissen,…
• welche Abschlüsse deutsche Unternehmen aufzustellen haben;
• welche Funktionen diese Abschlüsse jeweils erfüllen sollen;
• wie das International Accounting Standards Board (IASB) organisiert ist
und wie neue Standards entwickelt werden;
• warum die EU ein sog. Endorsement-Verfahren etabliert hat;
• was die konzeptionellen Rahmenbedingungen der IFRS sind;
• wie das Enforcement der IFRS in Deutschland geregelt ist.
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur
Aufstellung von Einzel- und Konzernabschluss
Rechnungslegung ...
... nach Handelsrecht
(§§
§§ 242 ff. HGB)
Einzelabschluss
für alle Kaufleute
(§§
§§ 242 ff. HGB)
... nach Steuerrecht
(§§
§§ 140 f. AO)
Konzernabschluss
für bestimmte
Mutterunternehmen
(§§
§§ 290 ff. HGB)
Steuerliche
Gewinnermittlung
für alle Kaufleute
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
(§
§ 5 Abs. 1 EStG)
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Zwecke des handelsrechtlichen Einzelabschlusses
Zweck(e)
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Kapitalgeber
Mindest-
Höchstaus-
ausschüttung
schüttung
Gesellschafterschutz
Gläubigerschutz
Dispositionshilfe für
Investitionen
Management
Dritte
Arbeitnehmer
Kunden,
Lieferanten,
Öffentlichkeit
Gewinnermittlung zum Zweck
der Gewinnverteilung
Selbstinformation
Darüber hinaus ist der HGBEinzelabschluss aufgrund
der Maßgeblichkeit immer
noch für die steuerliche
Gewinnermittlung relevant.
Informationsvermittlung
FK-Geber
Beweissicherung z.B. für
- Insolvenzmessung
- Auseinandersetzung
Zahlungs- bzw.
Einkommensbemessung
EK-Geber
Dokumentation
Rechenschaftslegung
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
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Auszug aus dem HGB-Einzelabschluss der RWE AG
Aktiva in Mio. €
31.12.2013
31.12.2012
39.837
39.837
42.440
42.440
4.869
9.039
0
436
450
2.564
8.319
1
121
351
1.404
10.916
427
2.204
465
2.221
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige VG
Forderungen gegen verb. Untern.
Forderungen gegen Untern., mit
denen ein Bet.-Verh. besteht
sonstige VG
Wertpapiere
Flüssige Mittel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
Passiva in Mio. €
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Stammaktien
Vorzugsaktien
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn
B. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindl. ggü. KI
Verbindl. aus LuL
Verbindl. ggü. Verbunden Untern.
Verbindl. ggü. Untern., mit
Beteilgsverhältnis
Sonstige Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
50.787
56.042
Summe
31.12.2013
31.12.2012
1.474
100
2.385
4.959
615
9.533
1.474
100
2.385
4.870
1.229
10.058
1.283
2.060
937
4.280
1.302
2.616
1.119
5.037
5.338
1.117
14
30.194
1
4.980
957
33
33.439
0
285
36.949
40.918
1.509
25
29
50.787
56.042
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
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Unternehmensverbindungen
Unternehmensverbindungen lassen sich in Abhängigkeit von der Beeinflussung
rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit gliedern:
Formen von Unternehmensverbindungen
Rechtl. Selbständigkeit,
wirtschaftliche Selbständigkeit eingeschränkt
Strategische Allianz
Franchising
Rechtl. Selbständigkeit,
wirtschaftliche
Unselbständigkeit
Gemeinschaftsunternehmen/
Joint Venture
Konzern
Rechtl. Unselbständigkeit,
wirtschaftliche
Unselbständigkeit
Fusion/
Verschmelzung
Kartell
Assoziiertes
Unternehmen
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
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Konzernunternehmung als Organisationsform
Einzelabschluss
Einzelabschluss
Einzelabschluss
Mutterunternehmen
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen
Konzernabschluss
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Einführendes Beispiel zur K-RL
Jahresabschluss des Einzelunternehmens M-AG zum 31.12.2013
Bilanz der M-AG 2013 (in Mio. €)
Aktiva
GuV der M-AG 2013 (in Mio. €)
Passiva
SAV
500
Eigenkapital
400
Vorräte
200
JÜ
100
Kasse
300
Fremdkapital
500
Umsatzerlöse
Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Zinsen
Abschreibungen (AfA)
Mieten
Bilanzsumme
1.000
Bilanzsumme
1.000
Jahresüberschuss
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
1.900
1.150
670
50
30
100
100
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24
Einführendes Beispiel zur K-RL (3)
Zum 01.01.2014: Ausgründung der gesamten Produktionstätigkeit auf eine rechtlich
selbständige Konzerngesellschaft (T-GmbH).
Ausgründungsbedingungen (in Mio. €):
Sachanlagen:
300 T-GmbH (abnutzbar, Abschreibung linear)
200 M-AG (nicht abnutzbar)
Vorräte:
200 T-GmbH (Kreditverkauf 5 % Zinsen p.a.)
Kasse:
300 M-AG
Löhne & Gehälter: 70 M-AG (Verwaltung)
600 T-GmbH (Produktion)
Ende 2014 investiert die T-GmbH 200 fremdfinanziert in das Sachanlagevermögen.
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
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Einführendes Beispiel zur K-RL (4)
Einzelabschlüsse der M-AG und T-GmbH nach der Ausgründung
Bilanz der M-AG
01.01.2014
Aktiva
Passiva
SAV 200 EK
500
FAV
300
Ford. 200 FK
500
Kasse 300
GuV der M-AG
2014
A
L+G
70
Zinsen 50
JÜ
Bilanz der T-GmbH
01.01.2014
Aktiva
Passiva
SAV
300 EK
300
Vorr.
200
FK
200
-10
GuV der T-GmbH
2014
A
MA 1.150
L+G
600
Zinsen 10
AfA
30
JÜ
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
E
Mieten 100
Zinsen 10
Bilanz der M-AG
31.12.2014
Aktiva
Passiva
SAV 200 EK
500
FAV
300 JÜ
-10
Ford. 200
Kasse 290 FK
500
Umsatz
E
1.900
Bilanz der T-GmbH
31.12.2014
Aktiva
Passiva
SAV
470 EK
300
Vorr.
200 JÜ
110
Kasse 140
FK
400
110
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26
Einführendes Beispiel zur K-RL (5)
Konzernabschluss des M-Konzerns zum 31.12.2014
Bildung eines Summenabschlusses aus den Einzelabschlüssen aller
Konzerngesellschaften durch Horizontaladdition und anschließender Bereinigung aller
konzerninternen Geschäftsvorfälle.
Konzernverflechtungen
Lieferverflechtungen
Kapitalverflechtungen
Eigenkapitalströme
Fremdkapitalströme
Liefer- und
Leistungsströme
Konzerninterne
Gewinne/Verluste
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Aufwands- und
Ertragskonsolidierung
Zwischenerfolgseliminierung
Konsolidierungsmaßnahmen
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
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Einführendes Beispiel zur K-RL (6)
Konzernbilanz des M-Konzerns zum 31.12.2014
Position
Bilanz
Bilanz
M-AG
T-GmbH
Σ-Bilanz
Korrekturen
S
Aktiva
SAV
FAV
Vorräte
Ford.
Kasse
Passiva
EK
JÜ
FK
200
300
470
200
290
140
670
300
200
200
430
500
-10
500
300
110
400
800
100
900
200
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
H
300
200
300
200
Konzernbilanz
670
0
200
0
430
500
100
700
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
28
Einführendes Beispiel zur K-RL (7)
Konzern-GuV des M-Konzerns zum 31.12.2014
Position
GuV
(M)
GuV
(T)
Σ-GuV
1.900
1.900
100
10
1.150
670
60
30
100
Korrekturen
S
Umsatz
Mieten
Zinsen
MA
L+G
Zinsen
AfA
JÜ
100
10
70
50
-10
1.150
600
10
30
110
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
KonzernGuV
H
10
10
1.900
100
0
1.150
670
50
30
100
29
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Vergleich Einzel- und Konzernabschluss der RWE
AG für das Geschäftsjahr 2013
Aktiva in Mio. €
KA nach IFRS
EA nach HGB
13.198
33.305
6.982
53.485
0
0
39.837
39.837
2.360
7.959
7.361
2.791
3.905
24.376
0
0
5.305
450
2.564
8.319
0
427
3.258
2.204
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen aus LuL
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Finanzanlagen/Wertpapiere
Flüssige Mittel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Latente Steuern
Passiva in Mio. €
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Stammaktien
Vorzugsaktien
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn
Accumulated Other Comprehensive Income
Anteile Hybridkapitalgeber RWE AG
Anteile anderer Gesellschafter
B. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Rückstellungen für Entsorgungen
Bergbaubedingte Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Latente Steuern
C. Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus LuL
Sonstige Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
81.119
50.787
Summe
KA nach IFRS
EA nach HGB
1.474
100
2.385
5.664
-1.283
2.701
1.698
12.137
1.474
100
2.385
5.574
0
0
0
9.533
6.227
10.250
2.952
11.544
2.535
1.212
34.720
1.283
0
0
937
2.060
0
4.280
18.688
6.468
9.106
34.262
6.455
14
30.480
36.949
0
25
81.119
50.787
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
30
Zwecke des Konzernabschlusses (1)
Funktion(en)
Information
Dispositionshilfe für
Investitionen
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Dritte
Kunden,
Lieferanten,
Arbeitnehmer,
Öffentlichkeit
Management
Selbstinformation
FK-Geber
EK-Geber
Kapitalgeber
Rechenschaftslegung
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31
Zwecke des Konzernabschlusses (2)
• Der Konzernabschluss unterscheidet sich je nach Konzernintensität ganz
erheblich vom Einzelabschluss des Mutterunternehmens.
• Der Konzernabschluss hat de jure keine Ausschüttungsfunktion für die
Dividendenhöhe bzw. Gewinnausschüttung und
Gewinnbesteuerung,
obwohl die Dividendenhöhe de facto an der Finanz- und Ertragslage des
Konzerns ausgerichtet wird.
• Eine Ausschüttungsfunktion kommt ihm auch insofern zu, dass er zur
Managementvergütung herangezogen wird.
• Bei Banken und Versicherungen ist der Konzernabschluss u.a. für die Höhe
des regulatorischen Eigenkapitals entscheidend.
• Insbesondere große deutsche MU veröffentlichen im Geschäftsbericht
meist nur den Konzernabschluss. Der Einzelabschluss wird
– wenn überhaupt – stark verkürzt publiziert.
Accounting II | Wintersemester 2014/2015
Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
32
Regeln zur Erstellung von Konzernabschlüssen (1)
• … werden durch den Gesetzgeber (Legislative = EU-Parlament/
Bundestag) in den …
– §§ 290 ff. HGB (aufbauend auf der EU-Bilanzrichtlinie
2013/34/EU vom 26.06.2013) verbindlich festgeschrieben und
durch das DRSC ausgelegt sowie
– für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen in der EU vom
privaten Verein IASB erstellt und von der EU „akkreditiert“.
• DRSC = Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
(www.drsc.de)
• IASB = International Accounting Standards Board (www.ifrs.org)
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Regeln zur Erstellung von Konzernabschlüssen (2)
EU-Verordnung von 2002 und Reaktion des Deutschen Gesetzgebers –
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 29.10.2004
kapitalmarkt- nicht kapitalmarktorientiert
orientiert
Konzernabschluss
Einzelabschluss
IFRSPflicht
IFRSWahlrecht
Sonstige Rechtsformen
kapitalmarktorientiert
IFRSPflicht
nicht kapitalmarktorientiert
IFRSWahlrecht
(§
§ 315a HGB)
(§
§ 315a HGB)
Für Rechtsfolgen: HGB-Pflicht
Für Offenlegungszwecke:
IFRS-Wahlrecht
Für Rechtsfolgen: HGB-Pflicht
Für Offenlegungszwecke:
IFRS-Wahlrecht
(§
§ 325 Abs. 2a HGB)
(§
§ 325 Abs. 2a HGB)
Gilt nur für bestimmte Unternehmen (insb. § 264a, 340i
HGB, §§ 9, 11 PublG)
Kapitalgesellschaften
Mitgliedstaatenwahlrechte nach EU-Verordnung (Art. 5)
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International Financial Reporting Standards (IFRS)
• Die IFRS werden entwickelt und veröffentlicht durch das privatwirtschaftliche International Accounting Standards Board (IASB) mit
Sitz in London.
• Sie werden vom EU-Gesetzgeber einzeln in EU-Recht transformiert
(Endorsement-Verfahren) und über die IAS-Verordnung von 2002 als
Verordnungen Bestandteil nationaler Rechtsordnungen.
• Das Rahmenkonzept der IFRS enthält konzeptionelle Grundlagen, die
durch einzelne, detaillierte Standards ausgestaltet werden.
• An die Stelle der Rechtsprechung im GoB-System treten in der IFRSWelt die Interpretationen des sog. IFRS Interpretations Committee
(vormals: IFRIC).
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Organisationsstruktur der IFRS Foundation
International Financial
Reporting Standards
Foundation (IFRSF)
(22 Treuhänder)
Monitoring
Board
(5 Mitglieder)
HGBFA
IFRSFA
IFRS Advisory Council
DRSC
ASB
FASB
(ehemals: SAC)
Nationale
Standardsetter
und andere
Gruppen
Advisory Committee
International
Accounting Standards
Board (IASB)
(aktuell 16 Mitglieder)
Liaison Aktivitäten
Legende
Ernennung:
Reporting:
Mitgliedschaft:
Beratung:
IFRS Interpretations
Committee
(14 Mitglieder)
SME
Implementation
Group
(22 Mitglieder)
Senior Staff Management Team
(10 Direktoren)
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Formelles Standardsetzungsverfahren
(Due Process) (1)
1. Schritt: Problembereich wird auf die Agenda genommen
An das IASB herangetragene Rechnungslegungsprobleme werden gesammelt
und beurteilt. Advisory Committees werden zur Entwicklung von
Lösungsideen eingesetzt.
2. Schritt: Informationssammlung und weitere Vorarbeiten
Experten verschiedener Interessengruppen studieren das Problem und
skizzieren mögliche Lösungsansätze.
3. Schritt: Erstellung eines Discussion Paper (DP)
IASB veröffentlicht ein erstes Diskussionspapier, das mögliche
Lösungsvorschläge enthält. Außenstehende sind zur Kommentierung
aufgerufen.
4. Schritt: Auswertung und Beratung
Eingehende Stellungnahmen werden ausgewertet und diskutiert.
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Formelles Standardsetzungsverfahren
(Due Process) (2)
5. Schritt: Herausgabe eines Exposure Draft (ED)
IASB veröffentlicht einen Standardentwurf, der den vom IASB favorisierten
Lösungsansatz inkl. der Entscheidungsgründe beinhaltet. Die interessierte
Öffentlichkeit ist wiederholt zur Kommentierung aufgerufen.
6. Schritt: Auswertung und Beratung
Ansichten aus schriftlichen Stellungnahmen werden diskutiert und der ED
wird ggf. modifiziert.
7. Schritt: Herausgabe eines IFRS
IASB verabschiedet einen neuen IFRS, der nach einer Übergangszeit
verbindlich wird. Die Gründe für die Entscheidung (Basis for Conclusions) und
die durch den neuen Standard verursachten Auswirkungen auf andere
Verlautbarungen (Amendments) werden i.d.R. im Anhang des Standards mit
veröffentlicht.
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Endorsement
Anerkennung der IFRS in der EU
Problem (I): Fehlende rechtliche Verbindlichkeit der IFRS
• EU-Verordnung vom 19.07.2002: Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind
verpflichtet, ab 01.01.2005 einen Konzernabschluss nach internationalen
Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen.
Problem (II): IASB ist eine privatrechtliche Organisation und daher ohne
legislative Kompetenz
• Vor Umsetzung in europäisches Recht werden die IFRS daher in einem
Anerkennungsverfahren (sog. endorsement mechanism) auf
Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Richtlinien überprüft.
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Endorsement
Anerkennungsverfahren
IFRS / IFRIC
Vorschlag
• Annahme/Ablehnung
eines bestimmten IFRS
Interessenvertretung
• Beschreibung und
Vereinbarkeit mit
geltenden EU-RL
Technischer Ausschuss
Privatwirtschaftliche Initiative: „European
Financial Reporting Advisory Group“
“ (EFRAG)
Stellungnahme
EU-Kommission
Vorsitz des Regelungsausschusses
IASB / IFRIC
• Prüfung der Eignung
als EU-Norm
• Entscheidung mit
qualifizierter
Mehrheit
• Weiterleitung an
Rat & Parlament,
die eine
Kontrollfunktion
innehaben
Regelungsausschuss mit Mitgliedstaatenvertretern
Stellungnahme
Vorbereitung des
Vorschlags und fachliche
Begleitung
Standard Advice Review
Group (SARG)
Accounting Regulatory Committee (ARC)
EU-Rat /
EU-Parlament
Ablehnung
Zustimmung
IFRS/IFRIC EU-VO
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Endorsement
Stand der Anerkennungen
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Derzeit von der EU anerkannte IFRS (1)
Aktueller Titel
IAS 1
IAS 2
IAS 7
IAS 8
IAS 10
IAS 11
IAS 12
IAS 16
IAS 17
IAS 18
IAS 19
IAS 20
IAS 21
IAS 23
IAS 24
IAS 26
IAS 27
IAS 28
IAS 29
IAS 32
Darstellung des Abschlusses
Vorräte
Kapitalflussrechnungen
Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern
Ereignisse nach der Berichtsperiode
Fertigungsaufträge
Ertragsteuern
Sachanlagen
Leasingverhältnisse
Umsatzerlöse
Leistungen an Arbeitnehmer
Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Fremdkapitalkosten
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
Einzelabschlüsse
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Finanzinstrumente: Darstellung
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Derzeit von der EU anerkannte IFRS (2)
Aktueller Titel
IAS 33
IAS 34
IAS 36
IAS 37
IAS 38
IAS 39
IAS 40
IAS 41
IFRS 1
IFRS 2
IFRS 3
IFRS 4
IFRS 5
IFRS 6
IFRS 7
IFRS 8
IFRS 10
IFRS 11
IFRS 12
IFRS 13
Ergebnis je Aktie
Zwischenberichterstattung
Wertminderung von Vermögenswerten
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Immaterielle Vermögenswerte
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Landwirtschaft
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Anteilsbasierte Vergütung
Unternehmenszusammenschlüsse
Versicherungsverträge
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
Finanzinstrumente: Angaben
Geschäftssegmente
Konzernabschlüsse
Gemeinsame Vereinbarungen
Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
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Aktuell gültige Interpretationen des IFRSIC
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
SIC 7:
SIC 10:
SIC 15:
SIC 25:
SIC-27:
SIC-29:
SIC-31:
SIC-32:
IFRIC 1:
IFRIC 2:
IFRIC 4:
IFRIC 5:
IFRIC 6:
IFRIC 7:
IFRIC 9:
IFRIC 10:
IFRIC 12:
IFRIC 13:
IFRIC 14:
IFRIC 15:
IFRIC 16:
IFRIC 17:
IFRIC 18:
IFRIC 19:
IFRIC 20:
Einführung des Euro
Beihilfen der öffentlichen Hand – Kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten
Operating-Leasingverhältnisse – Anreize
Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Eigentümer
Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Angaben
Umsatzerlöse – Tausch von Werbedienstleistungen
Immaterielle Vermögenswerte – Kosten von Internetseiten
Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Rekultivierung und Umweltsanierung
Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben: Elektroaltgeräte
Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Neubeurteilung eingebetteter Derivate
Zwischenberichterstattung und Wertminderung
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Kundenbindungsprogramme
IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen
Verträge über die Errichtung von Immobilien
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Sachdividenden an Eigentümer
Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden
Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
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Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung
•
Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen. Dazu ist die Vermögens-, Finanzund Ertragslage eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend
abzubilden (F.OB2 und IAS 1.15):
• Bilanz soll Informationen über die Vermögens- (Aktivseite) und Finanzlage
(Passivseite) bieten.
• Gesamtergebnisrechnung spiegelt die Ertragskraft des Unternehmens/Konzerns
wider.
• Kapitalflussrechnung stellt die Entwicklung der Cashflows dar.
•
Zudem sollen die Adressaten in die Lage versetzt werden, die vom Management des
Unternehmens geleistete Arbeit zu beurteilen (F.OB4 und F.BC1.26).
Dieses Ziel ist jedoch als nachrangig einzustufen.
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Adressaten der IFRS-Rechnungslegung
Die Informationen sollen für einen breiten Adressatenkreis (Anteilseigner,
Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Finanzanalysten, allgemeine
Öffentlichkeit) nützlich sein (IAS 1.9).
Allerdings Fokussierung auf die Informationsbedürfnisse der Eigen- und
Fremdkapitalgeber (F.OB2).
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Konzeptioneller Rahmen der IFRS (1)
Die konzeptionellen Rahmenbedingungen der IFRS-Rechnungslegung sind im
IASB-Framework (Rahmenkonzept) festgelegt.
Zielsetzung:
• Klare Ausrichtung auf die Informationsfunktion i.S.d. „decision usefulness“
(keine Zahlungsbemessungsfunktion, keine Maßgeblichkeit!):
„[…] to provide financial information about the reporting entity that is useful to existing
and potential investors, lenders and other creditors in making decisions about providing
resources to the entity. Those decisions involve buying, selling or holding equity and debt
instruments, and providing or settling loans and other forms of credit.“ (F.OB2)
Grundsatz des true and fair view bzw. der fair presentation von zentraler
Bedeutung (strittig: sog. „overriding principle“)
Fundamentalgrundsätze: Relevanz und glaubwürdige Darstellung
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Konzeptioneller Rahmen der IFRS (2)
Entscheidungsnützliche Informationen
Zielsetzung:
Primärgrundsätze:
Glaubwürdige
Darstellung
Relevanz
Sekundärgrundsätze:
Wesentlichkeit
Vergleichbarkeit
Nebenbedingungen:
Basisannahme:
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Nachprüfbarkeit
Zeitnähe
Verständlichkeit
Kosten/Nutzen-Postulat
Unternehmensfortführung
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Stellenwert der Verlautbarungen des IASB
Verbindlichkeitsgrad
Regulierung
des IASB
Regelungslücken
House of IFRS
4.Etage
Vorwort zu den IAS
3.Etage
Verlautbarungen anderer
Standardsetter, sofern
konsistent mit IAS 8.11
2.Etage
Rahmenkonzept
Anerkannte Branchenpraktiken und Literaturmeinungen, sofern konsistent
mit IAS 8.11
Einzelne Ansatz- und Bewertungskriterien des
Rahmenkonzepts als Deduktionsgrundlage
Fallanalogien zu Standards und Interpretationen
1.Etage
E.G.
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Nicht-integrale Leitlinien (IG/IE/BC)
Standards (IFRS/IAS)
Interpretationen (IFRIC/SIC)
Fundament: Fair Presentation (overriding principle)
IAS
8.12
IAS
8.11
IAS 8.9
IAS 8.7
IAS 1.15 ff.
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Bestandteile eines IFRS-Konzernabschlusses (1)
•
IFRS differenzieren grundsätzlich nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss
Konzernabschluss steht im Vordergrund!
•
Folgende Rechenwerke bzw. verbale Angaben sind nach IAS 1.10 Bestandteile eines
vollständigen (informationsorientierten) Jahres-/Konzernabschlusses:
• Bilanz (statement of financial position)
• Gesamtergebnisrechnung (statement of profit or loss and other comprehensive
income)
• Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity)
• Kapitalflussrechnung (statement of cashflows)
• Anhang (notes)
• sowie: weitere Rechnungen und erläuternde Angaben, sofern sie integraler
Bestandteil des Jahresabschlusses sind
•
... dazu zählt mitunter die Segmentberichterstattung, deren verpflichtende Aufstellung für
kapitalmarktorientierte Unternehmen in IFRS 8 geregelt wird (ferner: IAS 33)
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Bestandteile eines IFRS-Konzernabschlusses (2)
Kapitalflussrechnung
Anfangsbestand liquide Mittel
+ Einzahlungen
- Auszahlungen
Endbestand liquide Mittel
Bilanz
Anlagever- Eigenkapital
mögen
Umlaufvermögen
davon:
liquide
Mittel
Anhangangaben
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Eigenkapitalveränderungsrechnung
Anfangsbestand Eigenkapital
Transaktionen mit Anteilseignern
+ ZugängeEigenkapital
- Abgänge Eigenkapital
+ Gesamtergebnis
Fremdkapital
Darstellung wahlweise
in einem oder in
zwei Rechenwerken
Endbestand Eigenkapital
Gesamtergebnisrechnung
GuV-wirksame Erträge
- GuV-wirk.Aufwendungen
Gewinn oder Verlust
+ / - sonstiges Ergebnis (OCI)
Gesamtergebnis
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Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1 (rev. 2011)
Grundlagen
Die Gesamtergebnisrechnung („statement of comprehensive income“)
erweitert die bisherige Gewinn- und Verlustrechnung:
– Enthält alle Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht aus
Transaktionen mit den Anteilseignern erwachsen (inklusive solcher
Veränderungen, die zuvor (IAS 1 (rev. 2003)) noch direkt im
Eigenkapital verbucht wurden)
– Darstellung in einem Rechenwerk (das den Gewinn/Verlust lediglich
als eine Zwischensumme oberhalb des Gesamtergebnisses ausweist)
oder in zwei Rechenwerken (wobei das erste mit dem
Gewinn/Verlust endet und das zweite diesen zum Gesamtergebnis
überleitet)
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Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1 (rev. 2011)
Darstellungsformen
Gesamtergebnis
(ein Rechenwerk)
Gesamtergebnis
(zwei Rechenwerke)
Gewinn/Verlust
Gewinn- und
Verlustrechnung
Erträge
- Aufwendungen
+/- Sonstiges Ergebnis
Gewinn/Verlust
Erträge
- Aufwendungen
oder
Gesamtergebnis
Gewinn/Verlust
Das Sonstige Ergebnis wird
international als Other Comprehensive
Income (OCI) bezeichnet
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+/- Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
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Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1 (rev. 2011)
Other Comprehensive Income I
Bestimmte Währungsumrechnungsdifferenzen (IAS 21)
Gewinne und Verluste aus der fair value-Bilanzierung von „available for sale“
Finanzinstrumenten (IAS 39)
Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von cash flow hedges
und net investment hedeges (IAS 39 und IFRS 9)
Recyclingfähige OCI-Komponenten von at equity bilanzierten Beteiligungen (IAS 28)
Recyclingfähige OCI-Komponenten aufgegebener Geschäftsbereiche (IFRS 5)
Eventuell latente Steuern aus den OCI I-Komponenten (IAS 12)
recycling in Folgeperioden
Bestandteile des OCI
fair value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten bei in Inanspruchnahme der Option zur
GuV-neutralen fair value-Bewertung (IFRS 9)
fair value-Änderungen aus Änderungen des own credit risk bei Inanspruchnahme der fair valueOption für finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9)
Nicht-recyclingfähige OCI-Komponenten von at equity bilanzierten Beteiligungen (IAS 28)
Dauerhaft im OCI
Other Comprehensive Income II
Veränderungen der Neubewertungsrücklage bei der fair value-Bilanzierung von Sachanlagen,
immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung (IAS
16, IAS 38, IFRS 6) (bei Ausübung des Wahlrechts)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Wahl der dritten Option (IAS 19)
Nicht-recyclingfähige OCI-Komponenten aufgegebener Geschäftsbereiche (IFRS 5)
Eventuell latente Steuern aus den OCI II-Komponenten (IAS 12)
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Fazit
Die Beschäftigung mit der HGB- und IFRS-(Konzern-)Rechnungslegung
ist wichtig, zumal
(Konzern-)Jahresabschlüsse für interne Zwecke (Controlling), aber
insbesondere für externe Zwecke (Kapitalmarktkommunikation) von
elementarer Bedeutung sind,
die IAS/IFRS qua (IAS-)Verordnung (auch) für deutsche kapitalmarktorientierte (Mutter-)Unternehmen seit 2005 verpflichtend anzuwenden sind,
eine künftige Tätigkeit in einem Konzern ohne entsprechende
Kenntnisse der internationalen Konzernrechnungslegung, insbesondere
der IFRS, nur schwer vorstellbar erscheint.
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Checkliste: Was Sie nun wissen sollten...
•
Bestimmte Mutterunternehmen haben neben dem Einzelabschluss einen
Konzernabschluss aufzustellen.
•
Der Konzernabschluss dient ausschließlich der Informationsfunktion.
•
Neue Standards werden anhand eines Standardsetzungsverfahrens entwickelt,
welches sieben Schritte bis zur Herausgabe eines (finalen) Standards umfasst.
•
Die Verlautbarungen des IASB weisen im Falle von Regelungslücken einen
unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrad auf und sind entsprechend dieser
Hierarchie bei Bilanzierungsproblemen heranzuziehen.
•
Da das IASB als privatrechtliche Organisation keine legislative Kompetenz besitzt,
sieht die EU ein Anerkennungsverfahren vor, das neue Standards zu durchlaufen
haben, bevor sie auf EU-Ebene (rechts-)verbindlich werden.
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