Offenlegungsbericht 2016 - Sparkasse Hohenlohekreis

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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Offenlegungsbericht der
Sparkasse Hohenlohekreis
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
5
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
11
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
19
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
21
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
23
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
23
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
28
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
32
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
34
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
36
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
37
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
39
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
41
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
43
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
44
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
45
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
46
2
3
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
1 Allgemeine Informationen
Die Sparkasse Hohenlohekreis setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen
gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember
2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den
Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA)
verabschiedeten technischen Standards und Guidelines.
Die Sparkasse Hohenlohekreis hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit
einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise
Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet.
Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse
veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen
Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016.
In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1)
Satz 2 KWG.
Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz
3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in
diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Hierzu zählen der Lagebericht und der
Jahresabschluss zum 31.12.2016, die im elektronischen Bundesanzeiger am 31.07.2017 veröffentlicht
wurden:
Art. CRR
Information
Verweis auf Offenlegungsmedium
435 (1) CRR
Risikomanagementziele und –
politik
Angaben zum Risikoausschuss
Lagebericht Kapitel „4.1 Risikobericht ff.“
435 (2) Buchstabe d
435 (2) Buchstabe e
438 Buchstabe a
442 Buchstabe b
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos
Angemessenheit des internen
Kapitals
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz
„4.1.1 Risikomanagementsystem“
Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz
„4.1.1 Risikomanagementsystem“
Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz „4.
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht“
Lagebericht Kapitel „4.1 Risikobericht ff.“
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1.1
Stand: 31.12.2016
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt
auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht.
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte
nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung
auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als „sonstige Posten“ ausgewiesen. Auf eine weitere Aufschlüsselung wurde
unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet. Dies erfolgte bei den Angaben zu den Gegenparteiausfallrisiken (Art. 439 CRR) und den Risikopositionen (Art. 442CRR).
• Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht
offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Hohenlohekreis ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Sparkasse Hohenlohekreis verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse Hohenlohekreis verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 Risikobericht offengelegt.
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f)
CRR dar.
Die Leitung der Risikocontrollingfunktion nach MaRisk obliegt dem Leiter Betriebswirtschaft. Somit ist
die Funktion in der zweiten Führungsebene angesiedelt und berichtet direkt dem Überwachungsvorstand. Der Leiter Risikocontrolling wird bei wesentlichen risikopolitischen Entscheidungen sowie wesentlichen Veränderungen der Aufbau-/Ablauforganisation und den IT-Systemen mit einbezogen. Die
Risikocontrolling-Funktion (aufbauorganisatorisch getrennt bis auf Geschäftsleiter-Ebene von
Markt/Handel) an sich ist den zuständigen Fachbereichen zugeordnet und ergibt sich aus den jeweiligen schriftlichen Regelungen.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
-
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
-
-
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den
Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands
beschließen.
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Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der
Sparkasse ist der Landkreis. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden
vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 6 als Vertreter der Beschäftigten auf der
Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Die Informationen zum Risikoausschuss gemäß § 25d Abs. 8 KWG sind im Lagebericht nach § 289 HGB
unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem offengelegt.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 1423/2013
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Bilanzwert
TEUR
9.
Überleitung
TEUR
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Hartes Kern-
Zusätzliches
Ergänzungs-
kapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
Nachrangige Verbindlichkeiten
10.
Genussrechtskapital
11.
Fonds für allgemeine
62.000
-10.000
1)
52.000
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
15.000
2)
72.200
3)
9.000
6.000
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
72.200
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
2.058
-2.058
4)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
6.796
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
-70
37 CRR)
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
28
-28
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
6.438
124.158
8.972
19.234
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
1) Abzug der Zuführung (10,0 Mio. EUR) wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26
Abs. 1 Buchstabe f) CRR)
2) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483ff. CRR)
3) Artikel 26 Abs. 1 Buchstabe c) CRR
4) Abzug der Zuführung (2,1 Mio. EUR) wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26
Abs. 1 Buchstabe c) CRR)
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Die Sparkasse hat folgendes von Altbestandsregelungen anerkennungsfähiges Kapitalinstrument begeben:
Stille Einlage des Hohenlohekreises
Die Hauptmerkmale sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Tabelle gibt ebenfalls einen Überblick über die Vertragsbedingungen. Weitere, über die in der Übersicht genannten hinausgehende
Bedingungen gem. Art. 437 CRR bestehen nicht.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Einlage
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
3
Sparkasse
Hohenlohekreis
k.A.
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Zusätzliches Kernkapital; Betrag von
6 Mio. EUR aktuell
als Ergänzungskapital
Zusätzliches Kernkapital
k.A.
Stille Einlage
15 Mio EUR
15 Mio EUR
9a
Ausgabepreis
100,00%
9b
Tilgungspreis
100,00%
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Passivum fortgeführter Einstandswert
2.6.2005
Unbefristet
Keine Fälligkeit
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14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Stand: 31.12.2016
Ja
Frühestens nach 10
Jahren mit einer
zweijährigen Kündigungsfrist
Nach 7 Jahren jederzeit mit einer
zweijährigen Kündigungsfrist
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
20b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
2,78% p.a., 95 Basispunkte auf den
Zinssatz des Refinanzierungsdarlehens
Nein
Teilweise
diskretionär
Zwingend
Nein
kumulativ
Nicht wandelbar
Ja
Ausweis Bilanzverlust
Immer teilweise
Vorübergehend
Vorrangig sind in
den Folgejahren die
verringerten Einlagen wieder bis zum
Nennbetrag aufzufüllen und dann eine
entfallene Ausschüttung nachzuholen
Nachrangig zu Insolvenzgläubigern
Nein
k.A.
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Einlage
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3.3
Stand: 31.12.2016
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
9
52.000 26 (1) (f)
k.A. 486 (2)
k.A.
k.A. 483 (2)
k.A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A. 84, 479, 480
k.A.
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
k.A. 26 (1)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5a
7
k.A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
72.200 26 (1) (c)
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 26 (2)
124.200
k.A. 34, 105
k.A.
k.A.
-42 36 (1) (b), 37, 472 (4)
28
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Sparkasse Hohenlohekreis
10
Stand: 31.12.2016
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A.
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
11
15
16
17
18
19
20
k.A.
k.A. 33 (a)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A. 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A.
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21
Stand: 31.12.2016
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
k.A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
k.A. 48 (1), 470 (2)
k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (I)
k.A.
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A. 481
27
k.A. 36 (1) (j)
28
29
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
-42
28
124.158
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k.A. 51, 52
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
k.A.
Seite: 13 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Stand: 31.12.2016
9.000 486 (3)
9.000
k.A. 483 (3)
k.A.
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
9.000
k.A.
9.000
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A. 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
-28
-28 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-28 472 (4)
k.A.
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
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Sparkasse Hohenlohekreis
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
42
43
Stand: 31.12.2016
k.A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k.A. 468
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A. 56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
-28
0,00
8.972
133.130
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 62, 63
6.438 486 (4)
6.438
k.A. 483 (4)
k.A.
k.A. 87, 88, 480
k.A. 486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
12.796 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
19.234
k.A.
6.438
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
Seite: 15 von 48
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Stand: 31.12.2016
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A. 467, 468, 481
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A. 468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60
k.A.
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
0,00
0,00
19.234
152.363
k.A. 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
1.126.271
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
11,02 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
11,82 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,53 92 (2) (c)
Seite: 16 von 48
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Stand: 31.12.2016
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A. CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
k.A.
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k.A.
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A. CRD 131
5,53 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
5.091 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
4.788 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
k.A. 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
13.750 62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
k.A. 62
12.413 62
k.A. 62
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Stand: 31.12.2016
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k.A. 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
9.000 484 (4), 486 (3) und
(5)
6.000 484 (4), 486 (3) und
(5)
6.438 484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
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Stand: 31.12.2016
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt 2.3.1 Vermögenslage sowie Punkt 4.1.1 Risikomanagementsystem wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
81.893
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
210
Unternehmen
31.512
Mengengeschäft
23.440
Durch Immobilien besicherte Positionen
8.226
Ausgefallene Positionen
2.025
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
476
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
Verbriefungspositionen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
OGA
9.397
Beteiligungspositionen
4.231
Sonstige Posten
2.377
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Interner Modellansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
2.186
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
0
Vereinfachtes Verfahren
0
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
6.012
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Stand: 31.12.2016
Standardansatz
0
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
0
CVA-Risiko
Standardmethode
11
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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Stand: 31.12.2016
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Deutschland
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
position im
Wert der Risikoposition im
Risiko-
ditrisiko-
position im Handelsbuch
Allgemeine Kre-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
TEUR
Risikopositionswert (IRB)
31.12.2016
1.391.856
79.465
64
2
2
0,00
10.045
804
804
0,98
Italien
1
0
0
0,00
Griechenland
71
3
3
0,00
Portugal
5
0
0
0,00
Luxemburg
23.711
1.897
1.897
2,30
Schweden
1
0
0
0,00
Lichtenstein
42
1
1
0,00
2.050
163
163
0,20
450
21
21
0,03
Malta
1
0
0
0,00
Polen
150
7
7
0,01
Ungarn
92
2
2
0,00
Großbritannien
3
0
0
0,00
231
14
14
0,02
Frankreich
Niederlande
Österreich
Schweiz
Namibia
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
[Hinweise:
Die Tabelle ist aufsichtlich vorgegeben. Spalten dürfen nicht gestrichen werden.
Die Tabelle ist auch für Länder zu befüllen, die keine antizyklische Kapitalpufferquote verkündet haben.
Die Quoten sind als Prozentsatz mit zwei Dezimalstellen offenzulegen. Die Gewichtungsfaktoren sind als
Absolutwerte mit zwei Dezimalstellen offenzulegen.
Hinweis zur Darstellung:
Die Tabelle kann auch im Querformat abgebildet werden, wenn dies einer besseren Darstellung dient.]
Risikopositionswert (SA)
s
79.465 96,43
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USA
1
0
0
0,00
Paraguay
1
0
0
0,00
Oman
76
3
3
0,00
Vietnam
1
0
0
0,00
Mongolei
0
0
0
0,00
China
1
0
0
0,00
Korea
342
21
21
0,03
1429.193
82.403
82.403
Summe
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
position im
Wert der Risikoposition im
Risiko-
ditrisiko-
position im Handelsbuch
Allgemeine Kre-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
TEUR
Risikopositionswert (IRB)
31.12.2016
Risikopositionswert (SA)
s
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
1.126.271
0,00
0
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Nur das Land Schweden ist aus der obigen Tabelle mit einem antizyklischen Kapitalpuffer belegt. Aufgrund des geringen Risikopositionswertes ergibt sich rechnerisch eine Quote von 4,85 EUR.
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Stand: 31.12.2016
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.226.564 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen,
ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
344.603
Unternehmen
537.420
Mengengeschäft
594.771
Durch Immobilien besicherte Positionen
301.144
Ausgefallene Positionen
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
OGA
168.114
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Stand: 31.12.2016
Sonstige Posten
241.405
Gesamt
2.187.457
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
TEUR
Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, …
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
14.581
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
80.727
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
56
0
0
0
62
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
3
20.531
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Regionale
oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche
Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Seite: 24 von 48
Sparkasse Hohenlohekreis
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
TEUR
Stand: 31.12.2016
Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, …
s
Internationale
Organisationen
Institute
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
61.652
0
0
0
0
324.912
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
17.902
0
21.038
3.808
3.301
120.109
6.077
69.105
5.835
148.699
126.925
52.950
0
0
0
17.902
0
0
3.808
3.301
47.350
3.165
18.178
2.430
5.300
95.899
26.919
0
0
0
0
0
380.461
15.932
3.835
38.506
42.146
38.723
6.118
3.341
25.386
39.079
2.042
173
0
0
0
0
15.932
3.835
38.506
42.146
38.723
6.118
3.341
25.069
39.079
2.042
171
0
0
0
264.379
1.978
479
5.130
7.414
9.749
1.641
881
8.581
16.763
157
0
0
0
0
0
1.978
479
5.130
7.414
9.374
1.641
881
8.519
16.763
157
0
0
0
0
9.606
657
137
3.588
1.618
2.299
355
0
974
1.826
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3.965
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen1)
davon: KMU
Mengengeschäft2)
davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders
hohen Risiken
verbundene
Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Institute und
Unternehmen
Seite: 25 von 48
Sparkasse Hohenlohekreis
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
TEUR
Stand: 31.12.2016
Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, …
s
mit
kurzfristiger
Bonitätsbeurt
eilung
OGA
0
169.680
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Posten3)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
40.686
Gesamt
360.025
187.582
80.788
675.484
22.376
7.753
167.334
57.255
119.877
13.949
218.538
161.866
110.618
2.259
40.862
Sonstige
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
1)
2)
3)
Die PWB wurden bei der Position Unternehmen / Privatpersonen abgesetzt.
Mengen-EWB wurde bei der Position Mengengeschäft / Privatpersonen abgesetzt.
Position beinhaltet hauptsächlich interne Sachkonten
Seite: 26 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
< 1 Jahr
TEUR
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
14.581
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
67.602
3.067
10.115
65
0
3
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
20.531
Internationale Organisationen
0
0
61.652
Institute
150.663
152.354
21.896
Unternehmen
158.357
180.640
236.752
Mengengeschäft
181.314
64.432
349.998
16.724
35.821
264.609
3.459
2.763
14.838
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0
3.250
715
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
OGA
0
20.190
149.490
17.856
0
22.830
610.621
462.517
1.153.426
Öffentliche Stellen
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Seite: 27 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
6.2
Stand: 31.12.2016
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
und Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt
eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei
nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengengeschäft über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente
Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine
Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der
Risikovorsorgen geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 1.937 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 234
TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 273 TEUR.
Seite: 28 von 48
Sparkasse Hohenlohekreis
rungen5
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4
Rückstellungen3
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB2
Stand: 31.12.2016
Bestand EWB1
TEUR
rungen
31.12.2016
Gesamtbetrag notleidender Forde-
s
Banken
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
0
0
0
9.347
3.118
0
-288
2.787
12.199
4.336
260
-2.085
3.071
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
995
393
0
-155
125
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
112
58
0
-21
106
Verarbeitendes Gewerbe
3.672
600
41
-1.067
513
Baugewerbe
1.767
811
0
-99
311
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
2.245
1.184
0
-518
1.218
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
313
273
8
153
127
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen6)
220
19
201
-101
0
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.004
280
0
-177
242
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
1.871
719
10
-101
429
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon
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Sparkasse Hohenlohekreis
rungen5
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4
Rückstellungen3
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB2
Stand: 31.12.2016
Bestand EWB1
TEUR
rungen
31.12.2016
Gesamtbetrag notleidender Forde-
s
Organisationen ohne Erwerbszweck
0
0
0
0
0
Sonstige
0
0
0
0
0
21.549
7.454
260
-2670
Gesamt
667
234
273
5.858
Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich in der Branche Privatpersonen berücksichtigt wurden).
PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben.
Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als
Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt.
4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme.
5) ohne Risikovorsorge
6) Inklusive notleidende Positionen, die im Zusammenhang mit der Absicherung von Krediten durch die Sparkasse (Kreditbaskettransaktionen) stehen.
1)
2)
3)
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen, der Summe der Risikovorsorge und
der überfälligen Forderungen (jeweils über 99 %) auf Deutschland entfallen, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR verzichtet.
Seite: 30 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
10.112
2.522
4.357
387
0
7.890
Rückstellungen
363
100
203
0
0
260
Pauschalwertberichtigungen
964
0
297
0
0
667
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
11.439
2.622
4.857
387
0
8.817
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
19.500
13.750
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
Seite: 31 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie
die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor’s; Moody‘s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor’s; Moody‘s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor’s; Moody‘s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor’s; Moody‘s
Verbriefungspositionen
Standard & Poor’s; Moody‘s
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
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s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle
zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
14.581
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13.743
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20.531
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
61.652
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
311.803
0
13.110
0
0
0
0
0
0
0
0
0
31.589
0
0
0
0
0
0 412.778
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 421.163
0
0
0
0
0
0
0
0 304.016
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9.997
10.208
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3.965
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30.741
52.899
24.193
0
57.463
0 4.384
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
40.078
0 5.224
0
0
10.907
0
91
0
0
0
0
29.689
0
0
0
0
464.806
0
13.201 334.757
52.899
14.173 9.608
0
0
24.193 421.163 550.005
Tabelle: Risikopositionswerte
Seite: 33 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den
nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts
erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung
die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Weitere Informationen zu den Beteiligungen können dem Lagebericht unter Position 4.1.2 Adressrisiken
sowie 4.1.6 Gesamtbild der Risikolage entnommen werden.
31.12.2016
Buchwert
TEUR
Beizulegender
Zeitwert
Börsenwert
(Fair Value)
Strategische Beteiligungen
27.676
27.676
davon andere Beteiligungspositionen
27.676
27.676
0
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
In der Position Beteiligungen werden weiterhin Werte ausgewiesen, die aus der Durchschau von Spezialfonds, Publikumsfonds und Dachfonds stammen. Diese sind in der Sparkasse nicht als Beteiligungen sondern als Eigenanlagen deklariert und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag dieser Positionen beläuft sich auf 17,6 Mio. EUR. In der Position strategische Beteiligungen sind sowohl direkte als auch indirekte Positionen enthalten.
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s
Sparkasse Hohenlohekreis
31.12.2016
TEUR
Gesamt
Stand: 31.12.2016
Realisierte Gewinne / Verluste
aus Verkauf und Liquidation
Nicht realisierte Gewinne
oder Verluste
0
0
Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten.
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s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse
macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch und
rechnet anrechnungsmindernd keine Sicherheiten an.
Seite: 36 von 48
s
Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen. Für
die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln.
31.12.2016
Eigenmittelanforderung
TEUR
Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit
k.A.
Nettopositionen in Schuldtiteln
k.A.
Allgemeines Risiko
k.A.
Spezifisches Risiko
k.A.
Nettopositionen in Aktieninstrumenten
k.A.
Allgemeines Risiko
k.A.
Spezifisches Risiko
k.A.
Investmentanteile (OGA)
k.A.
Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko)
k.A.
Fremdwährungsrisiko
27.328
Netto-Fremdwährungsposition
k.A.
Abwicklungsrisiko
k.A.
Abwicklungs- / Lieferrisiko
k.A.
Warenpositionsrisiko
k.A.
Laufzeitbandverfahren
k.A.
Vereinfachtes Verfahren
k.A.
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
k.A.
Optionen und Optionsscheine
k.A.
Vereinfachter Ansatz
k.A.
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Sparkasse Hohenlohekreis
31.12.2016
Stand: 31.12.2016
Eigenmittelanforderung
TEUR
Delta-Plus-Ansatz
k.A.
Szenario-Ansatz
k.A.
Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen
k.A.
Marktrisiko gemäß Standardansatz
27.328
Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation und einhergehend damit durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf täglicher Basis über einen Value at Risk mittels
historischer Simulation (Konfidenzniveau von 99 % und 10 Tage Haltedauer).
Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) und GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz.
Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde:
• Das Wachstum der Einzelpositionen des Kundengeschäfts wird nach einem mathematischstatistischen Verfahren prognostiziert und monatlich aktualisiert, dabei werden Zielvereinbarungen
berücksichtigt. Strategisches Ziel sind ein Privatkunden-Kreditwachstum von 3,5% p.a. und ein Privatkunden-Einlagenwachstum von 2,0% p.a.
• Kein pauschales Wachstumsziel der eigenen Wertpapiere und Spezialfonds entpsrechend der passiven Steuerung.
• Bei unbefristeten Einlagen wird grundsätzlich ein gleichbleibendes Anlageverhalten unterstellt.
• Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten
Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt
Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz.
• Erhöhung des berechneten Ergebnisses um Rückstellungsbetrag für Zuwachssparen (nach Auflösung).
• Zusätzlich werden vierteljährlich Alternativszenarien für den Fall von Einlagenabflüssen (Sichteinlagen minus 100 Mio. EUR) und vorzeitigen Kreditrückzahlungen berechnet und dargestellt.
Monatlich ermittelt die Sparkasse den Erwartungswert auf der Grundlage der Zinsprognose.
Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse vierteljährlich u.a. folgende Zinsentwicklungen:
• Konstante Zinsen
• Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse
• Parallelanstieg um +100 Basispunkte
• Parallelrückgang um -100 Basispunkte mit Zinsuntergrenze 0,0%
Sowie weitere Stressszenarien in Anlehnung an die Bundesbank.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt:
31.12.2016
berechnete Ertrags- / Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
TEUR
Zinsschock – 200 Basispunkte
-18.139
-438
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
Weitere Informationen zum Zinsänderungsrisiko können auch dem Lagebericht unter 4.1.3 Marktpreisrisiken entnommen werden.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Kreditrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen
Instrumenten wird nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) sowie bei der Limitierung der
Risikohöhe berücksichtigt
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die
Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien außerbörslich (over
the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die
zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurde nach dem Vorsichtsprinzip
entsprechende Risikovorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gemäß § 249 (1) HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die
Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer
Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung
von Sicherheiten führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Zum 31.12.2016 bestehen positive Wiederbeschaffungswerte in Zinsderivaten in Höhe von 244 TEUR.
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 2,1 Mio. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
Kreditderivate
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung.
31.12.2016
TEUR
Credit Default Swaps
Nutzung für eigenes Kreditportfolio
Gekauft
Verkauft
(Sicherungsnehmer)
(Sicherungsgeber)
Vermittlertätigkeit
56.000
54.382
0
Total Return Swaps
0
0
0
Credit Options
0
0
0
Sonstige
0
0
0
56.000
54.382
0
Gesamt
Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte
Die in der Tabelle angegebenen Werte beziehen sich auf Kreditbaskettransaktionen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Grundsätzlich tritt die Sparkasse sowohl als Originator als auch als Investor
auf. Das Produkt ist im Ursprung einen Credit-Linked-Note. In der Tabelle wird der Credit Default Swap
als Teil des Produktes angegeben.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition
gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf auf den höheren Bestand an Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt ca. 25 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen keine erhaltenen Sicherheiten vor.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
153.335
1.535.064
davon Aktieninstrumente
0
0
12.541
davon Schuldtitel
0
0
372.740
davon sonstige
0
186.605
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
12.541
394.636
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite zum größten Teil Weiterleitungskredite), die die Quellen der Belastung
darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
153.685
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
153.335
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Hohenlohekreis gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur
Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird durch die Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen. Der Vorstand wird regelmäßig über die
Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht
begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 6,94 % (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg um 0,28 Prozentpunkte.
Maßgeblich für den Anstieg war die Verbesserung des harten Kernkapitals im Verhältnis zum Wachstum der Gesamtrisikoposition.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
Anzusetzender Wert
LRSum
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
1.717.626
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsok.A.
lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechk.A.
nungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
2.144
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
6
7
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
EU-6a
EU-6b
191.177
k.A.
k.A.
k.A.
1.918.524
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Sparkasse Hohenlohekreis
Zeile
LRCom
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
3
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
6
Stand: 31.12.2016
1.725.273
-71
1.725.202
244
1.900
k.A.
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k.A.
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
aus Brutto-Aktiva aus SFT)
k.A.
7
8
9
10
k.A.
k.A.
k.A.
2.144
k.A.
k.A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
k.A.
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
k.A.
16
k.A.
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
k.A.
546.442
-355.265
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
191.177
und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
k.A.
einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
k.A.
429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
19
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Sparkasse Hohenlohekreis
Stand: 31.12.2016
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
21
133.130
1.918.524
6,94
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Ja = Transitional
EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
k.A.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
1.725.273
k.A.
1.725.273
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
110.482
EU-7
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften,
multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen
und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber
Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
299.052
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
381.246
EU-10
Unternehmen
352.831
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
EU-6
k.A.
3
322.768
19.710
239.181
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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