s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Offenlegungsbericht der Sparkasse Hohenlohekreis Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Seite: 1 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 19 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 23 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 23 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 28 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 36 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 37 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 39 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 41 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 43 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 44 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 45 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 46 2 3 Seite: 2 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 1 Allgemeine Informationen Die Sparkasse Hohenlohekreis setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse Hohenlohekreis hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2 KWG. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Hierzu zählen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2016, die im elektronischen Bundesanzeiger am 31.07.2017 veröffentlicht wurden: Art. CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (1) CRR Risikomanagementziele und – politik Angaben zum Risikoausschuss Lagebericht Kapitel „4.1 Risikobericht ff.“ 435 (2) Buchstabe d 435 (2) Buchstabe e 438 Buchstabe a 442 Buchstabe b Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Angemessenheit des internen Kapitals Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz „4.1.1 Risikomanagementsystem“ Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz „4.1.1 Risikomanagementsystem“ Lagebericht Kapitel „Risikobericht“ Absatz „4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht“ Lagebericht Kapitel „4.1 Risikobericht ff.“ Seite: 4 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 1.1 Stand: 31.12.2016 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als „sonstige Posten“ ausgewiesen. Auf eine weitere Aufschlüsselung wurde unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet. Dies erfolgte bei den Angaben zu den Gegenparteiausfallrisiken (Art. 439 CRR) und den Risikopositionen (Art. 442CRR). • Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Hohenlohekreis ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Sparkasse Hohenlohekreis verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Sparkasse Hohenlohekreis verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 Risikobericht offengelegt. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Die Leitung der Risikocontrollingfunktion nach MaRisk obliegt dem Leiter Betriebswirtschaft. Somit ist die Funktion in der zweiten Führungsebene angesiedelt und berichtet direkt dem Überwachungsvorstand. Der Leiter Risikocontrolling wird bei wesentlichen risikopolitischen Entscheidungen sowie wesentlichen Veränderungen der Aufbau-/Ablauforganisation und den IT-Systemen mit einbezogen. Die Risikocontrolling-Funktion (aufbauorganisatorisch getrennt bis auf Geschäftsleiter-Ebene von Markt/Handel) an sich ist den zuständigen Fachbereichen zugeordnet und ergibt sich aus den jeweiligen schriftlichen Regelungen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - - Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Seite: 6 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 6 als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum Risikoausschuss gemäß § 25d Abs. 8 KWG sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem offengelegt. Seite: 7 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Bilanzwert TEUR 9. Überleitung TEUR Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Kern- Zusätzliches Ergänzungs- kapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine 62.000 -10.000 1) 52.000 Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 15.000 2) 72.200 3) 9.000 6.000 b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 72.200 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 2.058 -2.058 4) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 6.796 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, -70 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 28 -28 Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 6.438 124.158 8.972 19.234 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 1) Abzug der Zuführung (10,0 Mio. EUR) wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 Abs. 1 Buchstabe f) CRR) 2) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483ff. CRR) 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchstabe c) CRR 4) Abzug der Zuführung (2,1 Mio. EUR) wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 Abs. 1 Buchstabe c) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat folgendes von Altbestandsregelungen anerkennungsfähiges Kapitalinstrument begeben: Stille Einlage des Hohenlohekreises Die Hauptmerkmale sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Tabelle gibt ebenfalls einen Überblick über die Vertragsbedingungen. Weitere, über die in der Übersicht genannten hinausgehende Bedingungen gem. Art. 437 CRR bestehen nicht. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Einlage 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht 3 Sparkasse Hohenlohekreis k.A. Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Zusätzliches Kernkapital; Betrag von 6 Mio. EUR aktuell als Ergänzungskapital Zusätzliches Kernkapital k.A. Stille Einlage 15 Mio EUR 15 Mio EUR 9a Ausgabepreis 100,00% 9b Tilgungspreis 100,00% 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Passivum fortgeführter Einstandswert 2.6.2005 Unbefristet Keine Fälligkeit Seite: 9 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Stand: 31.12.2016 Ja Frühestens nach 10 Jahren mit einer zweijährigen Kündigungsfrist Nach 7 Jahren jederzeit mit einer zweijährigen Kündigungsfrist Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 2,78% p.a., 95 Basispunkte auf den Zinssatz des Refinanzierungsdarlehens Nein Teilweise diskretionär Zwingend Nein kumulativ Nicht wandelbar Ja Ausweis Bilanzverlust Immer teilweise Vorübergehend Vorrangig sind in den Folgejahren die verringerten Einlagen wieder bis zum Nennbetrag aufzufüllen und dann eine entfallene Ausschüttung nachzuholen Nachrangig zu Insolvenzgläubigern Nein k.A. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Einlage Seite: 10 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 3.3 Stand: 31.12.2016 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 9 52.000 26 (1) (f) k.A. 486 (2) k.A. k.A. 483 (2) k.A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 k.A. Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 8 k.A. 26 (1) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 5a 7 k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 72.200 26 (1) (c) Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. 26 (2) 124.200 k.A. 34, 105 k.A. k.A. -42 36 (1) (b), 37, 472 (4) 28 Seite: 11 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 10 Stand: 31.12.2016 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 11 15 16 17 18 19 20 k.A. k.A. 33 (a) 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A. Seite: 12 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 21 Stand: 31.12.2016 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld k.A. 22 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 k.A. 48 (1), 470 (2) k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (I) k.A. k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 481 27 k.A. 36 (1) (j) 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) -42 28 124.158 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 32 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A. 51, 52 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. k.A. Seite: 13 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Stand: 31.12.2016 9.000 486 (3) 9.000 k.A. 483 (3) k.A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 9.000 k.A. 9.000 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. -28 -28 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -28 472 (4) k.A. k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) Seite: 14 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 42 43 Stand: 31.12.2016 k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k.A. 468 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) -28 0,00 8.972 133.130 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 62, 63 6.438 486 (4) 6.438 k.A. 483 (4) k.A. k.A. 87, 88, 480 k.A. 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 12.796 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 19.234 k.A. 6.438 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. Seite: 15 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 k.A. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 0,00 0,00 19.234 152.363 k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 1.126.271 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,02 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,82 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,53 92 (2) (c) Seite: 16 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k.A. CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k.A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A. 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] k.A. CRD 131 5,53 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 5.091 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 4.788 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 13.750 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k.A. 62 12.413 62 k.A. 62 Seite: 17 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) 9.000 484 (4), 486 (3) und (5) 6.000 484 (4), 486 (3) und (5) 6.438 484 (5), 486 (4) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 18 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 2.3.1 Vermögenslage sowie Punkt 4.1.1 Risikomanagementsystem wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 TEUR Kreditrisiko Standardansatz 81.893 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 210 Unternehmen 31.512 Mengengeschäft 23.440 Durch Immobilien besicherte Positionen 8.226 Ausgefallene Positionen 2.025 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 476 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA 9.397 Beteiligungspositionen 4.231 Sonstige Posten 2.377 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 2.186 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 6.012 Seite: 19 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 CVA-Risiko Standardmethode 11 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 20 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Deutschland Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Summe positionen Davon: Verbriefungsrisiko- delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) positionen Handelsbuch (interne Modelle) position im Wert der Risikoposition im Risiko- ditrisiko- position im Handelsbuch Allgemeine Kre- Summe der Kauf- und Verkaufs- TEUR Risikopositionswert (IRB) 31.12.2016 1.391.856 79.465 64 2 2 0,00 10.045 804 804 0,98 Italien 1 0 0 0,00 Griechenland 71 3 3 0,00 Portugal 5 0 0 0,00 Luxemburg 23.711 1.897 1.897 2,30 Schweden 1 0 0 0,00 Lichtenstein 42 1 1 0,00 2.050 163 163 0,20 450 21 21 0,03 Malta 1 0 0 0,00 Polen 150 7 7 0,01 Ungarn 92 2 2 0,00 Großbritannien 3 0 0 0,00 231 14 14 0,02 Frankreich Niederlande Österreich Schweiz Namibia Quote des antizyklischen Kapitalpuffers [Hinweise: Die Tabelle ist aufsichtlich vorgegeben. Spalten dürfen nicht gestrichen werden. Die Tabelle ist auch für Länder zu befüllen, die keine antizyklische Kapitalpufferquote verkündet haben. Die Quoten sind als Prozentsatz mit zwei Dezimalstellen offenzulegen. Die Gewichtungsfaktoren sind als Absolutwerte mit zwei Dezimalstellen offenzulegen. Hinweis zur Darstellung: Die Tabelle kann auch im Querformat abgebildet werden, wenn dies einer besseren Darstellung dient.] Risikopositionswert (SA) s 79.465 96,43 Seite: 21 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 USA 1 0 0 0,00 Paraguay 1 0 0 0,00 Oman 76 3 3 0,00 Vietnam 1 0 0 0,00 Mongolei 0 0 0 0,00 China 1 0 0 0,00 Korea 342 21 21 0,03 1429.193 82.403 82.403 Summe Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Summe positionen Davon: Verbriefungsrisiko- delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) positionen Handelsbuch (interne Modelle) position im Wert der Risikoposition im Risiko- ditrisiko- position im Handelsbuch Allgemeine Kre- Summe der Kauf- und Verkaufs- TEUR Risikopositionswert (IRB) 31.12.2016 Risikopositionswert (SA) s Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 1.126.271 0,00 0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Nur das Land Schweden ist aus der obigen Tabelle mit einem antizyklischen Kapitalpuffer belegt. Aufgrund des geringen Risikopositionswertes ergibt sich rechnerisch eine Quote von 4,85 EUR. Seite: 22 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.226.564 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 344.603 Unternehmen 537.420 Mengengeschäft 594.771 Durch Immobilien besicherte Positionen 301.144 Ausgefallene Positionen 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA 168.114 Seite: 23 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Sonstige Posten 241.405 Gesamt 2.187.457 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken TEUR Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 14.581 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 80.727 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 62 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 20.531 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Seite: 24 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 TEUR Stand: 31.12.2016 Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … s Internationale Organisationen Institute 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 61.652 0 0 0 0 324.912 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 17.902 0 21.038 3.808 3.301 120.109 6.077 69.105 5.835 148.699 126.925 52.950 0 0 0 17.902 0 0 3.808 3.301 47.350 3.165 18.178 2.430 5.300 95.899 26.919 0 0 0 0 0 380.461 15.932 3.835 38.506 42.146 38.723 6.118 3.341 25.386 39.079 2.042 173 0 0 0 0 15.932 3.835 38.506 42.146 38.723 6.118 3.341 25.069 39.079 2.042 171 0 0 0 264.379 1.978 479 5.130 7.414 9.749 1.641 881 8.581 16.763 157 0 0 0 0 0 1.978 479 5.130 7.414 9.374 1.641 881 8.519 16.763 157 0 0 0 0 9.606 657 137 3.588 1.618 2.299 355 0 974 1.826 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.965 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unternehmen1) davon: KMU Mengengeschäft2) davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen Seite: 25 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 TEUR Stand: 31.12.2016 Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … s mit kurzfristiger Bonitätsbeurt eilung OGA 0 169.680 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Posten3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40.686 Gesamt 360.025 187.582 80.788 675.484 22.376 7.753 167.334 57.255 119.877 13.949 218.538 161.866 110.618 2.259 40.862 Sonstige Tabelle: Risikopositionen nach Branchen 1) 2) 3) Die PWB wurden bei der Position Unternehmen / Privatpersonen abgesetzt. Mengen-EWB wurde bei der Position Mengengeschäft / Privatpersonen abgesetzt. Position beinhaltet hauptsächlich interne Sachkonten Seite: 26 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 < 1 Jahr TEUR 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 14.581 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 67.602 3.067 10.115 65 0 3 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 20.531 Internationale Organisationen 0 0 61.652 Institute 150.663 152.354 21.896 Unternehmen 158.357 180.640 236.752 Mengengeschäft 181.314 64.432 349.998 16.724 35.821 264.609 3.459 2.763 14.838 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 3.250 715 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 OGA 0 20.190 149.490 17.856 0 22.830 610.621 462.517 1.153.426 Öffentliche Stellen Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 27 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 6.2 Stand: 31.12.2016 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen und Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengengeschäft über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 1.937 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 234 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 273 TEUR. Seite: 28 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis rungen5 Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4 Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4 Rückstellungen3 Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand PWB2 Stand: 31.12.2016 Bestand EWB1 TEUR rungen 31.12.2016 Gesamtbetrag notleidender Forde- s Banken 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 9.347 3.118 0 -288 2.787 12.199 4.336 260 -2.085 3.071 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 995 393 0 -155 125 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 112 58 0 -21 106 Verarbeitendes Gewerbe 3.672 600 41 -1.067 513 Baugewerbe 1.767 811 0 -99 311 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2.245 1.184 0 -518 1.218 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 313 273 8 153 127 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen6) 220 19 201 -101 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 1.004 280 0 -177 242 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1.871 719 10 -101 429 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Seite: 29 von 48 Sparkasse Hohenlohekreis rungen5 Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4 Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4 Rückstellungen3 Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand PWB2 Stand: 31.12.2016 Bestand EWB1 TEUR rungen 31.12.2016 Gesamtbetrag notleidender Forde- s Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 Sonstige 0 0 0 0 0 21.549 7.454 260 -2670 Gesamt 667 234 273 5.858 Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich in der Branche Privatpersonen berücksichtigt wurden). PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge 6) Inklusive notleidende Positionen, die im Zusammenhang mit der Absicherung von Krediten durch die Sparkasse (Kreditbaskettransaktionen) stehen. 1) 2) 3) Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen, der Summe der Risikovorsorge und der überfälligen Forderungen (jeweils über 99 %) auf Deutschland entfallen, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR verzichtet. Seite: 30 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 10.112 2.522 4.357 387 0 7.890 Rückstellungen 363 100 203 0 0 260 Pauschalwertberichtigungen 964 0 297 0 0 667 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 11.439 2.622 4.857 387 0 8.817 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 19.500 13.750 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 31 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor’s; Moody‘s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor’s; Moody‘s Öffentliche Stellen Standard & Poor’s; Moody‘s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor’s; Moody‘s Verbriefungspositionen Standard & Poor’s; Moody‘s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 32 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 14.581 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.743 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.531 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft 61.652 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 311.803 0 13.110 0 0 0 0 0 0 0 0 0 31.589 0 0 0 0 0 0 412.778 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 421.163 0 0 0 0 0 0 0 0 304.016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9.997 10.208 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.965 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30.741 52.899 24.193 0 57.463 0 4.384 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 40.078 0 5.224 0 0 10.907 0 91 0 0 0 0 29.689 0 0 0 0 464.806 0 13.201 334.757 52.899 14.173 9.608 0 0 24.193 421.163 550.005 Tabelle: Risikopositionswerte Seite: 33 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Weitere Informationen zu den Beteiligungen können dem Lagebericht unter Position 4.1.2 Adressrisiken sowie 4.1.6 Gesamtbild der Risikolage entnommen werden. 31.12.2016 Buchwert TEUR Beizulegender Zeitwert Börsenwert (Fair Value) Strategische Beteiligungen 27.676 27.676 davon andere Beteiligungspositionen 27.676 27.676 0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen In der Position Beteiligungen werden weiterhin Werte ausgewiesen, die aus der Durchschau von Spezialfonds, Publikumsfonds und Dachfonds stammen. Diese sind in der Sparkasse nicht als Beteiligungen sondern als Eigenanlagen deklariert und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag dieser Positionen beläuft sich auf 17,6 Mio. EUR. In der Position strategische Beteiligungen sind sowohl direkte als auch indirekte Positionen enthalten. Seite: 34 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 31.12.2016 TEUR Gesamt Stand: 31.12.2016 Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste 0 0 Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. Seite: 35 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch und rechnet anrechnungsmindernd keine Sicherheiten an. Seite: 36 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. 31.12.2016 Eigenmittelanforderung TEUR Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit k.A. Nettopositionen in Schuldtiteln k.A. Allgemeines Risiko k.A. Spezifisches Risiko k.A. Nettopositionen in Aktieninstrumenten k.A. Allgemeines Risiko k.A. Spezifisches Risiko k.A. Investmentanteile (OGA) k.A. Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko) k.A. Fremdwährungsrisiko 27.328 Netto-Fremdwährungsposition k.A. Abwicklungsrisiko k.A. Abwicklungs- / Lieferrisiko k.A. Warenpositionsrisiko k.A. Laufzeitbandverfahren k.A. Vereinfachtes Verfahren k.A. Erweitertes Laufzeitbandverfahren k.A. Optionen und Optionsscheine k.A. Vereinfachter Ansatz k.A. Seite: 37 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis 31.12.2016 Stand: 31.12.2016 Eigenmittelanforderung TEUR Delta-Plus-Ansatz k.A. Szenario-Ansatz k.A. Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen k.A. Marktrisiko gemäß Standardansatz 27.328 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 38 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation und einhergehend damit durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf täglicher Basis über einen Value at Risk mittels historischer Simulation (Konfidenzniveau von 99 % und 10 Tage Haltedauer). Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) und GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: • Das Wachstum der Einzelpositionen des Kundengeschäfts wird nach einem mathematischstatistischen Verfahren prognostiziert und monatlich aktualisiert, dabei werden Zielvereinbarungen berücksichtigt. Strategisches Ziel sind ein Privatkunden-Kreditwachstum von 3,5% p.a. und ein Privatkunden-Einlagenwachstum von 2,0% p.a. • Kein pauschales Wachstumsziel der eigenen Wertpapiere und Spezialfonds entpsrechend der passiven Steuerung. • Bei unbefristeten Einlagen wird grundsätzlich ein gleichbleibendes Anlageverhalten unterstellt. • Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. • Erhöhung des berechneten Ergebnisses um Rückstellungsbetrag für Zuwachssparen (nach Auflösung). • Zusätzlich werden vierteljährlich Alternativszenarien für den Fall von Einlagenabflüssen (Sichteinlagen minus 100 Mio. EUR) und vorzeitigen Kreditrückzahlungen berechnet und dargestellt. Monatlich ermittelt die Sparkasse den Erwartungswert auf der Grundlage der Zinsprognose. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse vierteljährlich u.a. folgende Zinsentwicklungen: • Konstante Zinsen • Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse • Parallelanstieg um +100 Basispunkte • Parallelrückgang um -100 Basispunkte mit Zinsuntergrenze 0,0% Sowie weitere Stressszenarien in Anlehnung an die Bundesbank. Seite: 39 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: 31.12.2016 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte TEUR Zinsschock – 200 Basispunkte -18.139 -438 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Weitere Informationen zum Zinsänderungsrisiko können auch dem Lagebericht unter 4.1.3 Marktpreisrisiken entnommen werden. Seite: 40 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Kreditrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) sowie bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurde nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 (1) HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Zum 31.12.2016 bestehen positive Wiederbeschaffungswerte in Zinsderivaten in Höhe von 244 TEUR. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 2,1 Mio. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Seite: 41 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 Kreditderivate Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung. 31.12.2016 TEUR Credit Default Swaps Nutzung für eigenes Kreditportfolio Gekauft Verkauft (Sicherungsnehmer) (Sicherungsgeber) Vermittlertätigkeit 56.000 54.382 0 Total Return Swaps 0 0 0 Credit Options 0 0 0 Sonstige 0 0 0 56.000 54.382 0 Gesamt Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte Die in der Tabelle angegebenen Werte beziehen sich auf Kreditbaskettransaktionen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Grundsätzlich tritt die Sparkasse sowohl als Originator als auch als Investor auf. Das Produkt ist im Ursprung einen Credit-Linked-Note. In der Tabelle wird der Credit Default Swap als Teil des Produktes angegeben. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 42 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 43 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf auf den höheren Bestand an Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt ca. 25 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen keine erhaltenen Sicherheiten vor. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 153.335 1.535.064 davon Aktieninstrumente 0 0 12.541 davon Schuldtitel 0 0 372.740 davon sonstige 0 186.605 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 12.541 394.636 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite zum größten Teil Weiterleitungskredite), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 153.685 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 153.335 Seite: 44 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Hohenlohekreis gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 45 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird durch die Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 6,94 % (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg um 0,28 Prozentpunkte. Maßgeblich für den Anstieg war die Verbesserung des harten Kernkapitals im Verhältnis zum Wachstum der Gesamtrisikoposition. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.717.626 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsok.A. lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechk.A. nungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 2.144 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A. 6 7 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote EU-6a EU-6b 191.177 k.A. k.A. k.A. 1.918.524 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 46 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Zeile LRCom Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Stand: 31.12.2016 1.725.273 -71 1.725.202 244 1.900 k.A. Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k.A. (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) k.A. 7 8 9 10 k.A. k.A. k.A. 2.144 k.A. k.A. 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A. k.A. EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) k.A. 16 k.A. Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) k.A. 546.442 -355.265 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 191.177 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht k.A. einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel k.A. 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt 19 Seite: 47 von 48 s Sparkasse Hohenlohekreis Stand: 31.12.2016 bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 21 133.130 1.918.524 6,94 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja = Transitional EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. k.A. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR 1.725.273 k.A. 1.725.273 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 110.482 EU-7 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 299.052 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 381.246 EU-10 Unternehmen 352.831 EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-6 k.A. 3 322.768 19.710 239.181 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Seite: 48 von 48