thermosept Xtra

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
thermosept Xtra
5 l KA
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Druckdatum 02.10.2013
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1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname
: thermosept Xtra
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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Reinigungsmittel
: Nur für gewerbliche Anwender.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant
: Schülke & Mayr GmbH
Robert-Koch-Str. 2
22851 Norderstedt
Deutschland
Telefon: +4940521000
Telefax: +494052100318
[email protected]
www.schuelke.com
Ansprechpartner
: Application Department HI
+49 (0)40/ 521 00 544
[email protected]
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer
Notrufnummer
: Giftnotruf Berlin: 030 / 19240
: +49 (0)40 / 52 100 –0
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Reizend
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG)
Gefahrenpiktogramme
:
Reizend
R-Sätze
:
R36/38
Reizt die Augen und die Haut.
S-Sätze
:
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsul-
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tieren.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
S28
In der EU unterliegt dieses Produkt der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG.Das Produkt ist
nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Besondere Kennzeichnung
bestimmter Gemische
Kennzeichnung gemäß VO (EG) Nr. 648/2004: (5 - 15 % anionische Tenside, < 5 % nichtionische Tenside, < 5% Polycarboxylate, Enzyme)
:
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt
3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung
: Lösung von nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung
Natriumcumolsulfonat
IndexEinstufung
Nummer
(67/548/EWG)
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
Xi; R36
15763-76-5
239-854-6
01211948941137-XXXX
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Eye Irrit. 2; H319
Konzentration
[%]
5 - 15 %
Natriumetasulfat
126-92-1
204-812-8
Xi; R38
Xi; R41
Skin Irrit. 2; H315
Eye Dam. 1; H318
2- Aminoethanol
141-43-5
205-483-3
01211948645528-XXXX
Xn; R20/21/22
C; R34
Acute Tox. 4; H302 < 5 %
Acute Tox. 4; H312
Acute Tox. 4; H332
Skin Corr. 1B;
H314
STOT SE 3; H335
Fettalkoholalkoxylat,
modifiziert
111905-53-4
Polymer
Xi; R36/38
N; R50
Fettalkoholalkoxylat,
modifiziert
Polymer
Xi; R38
N; R50
Subtilisin
647-012-00-8
Xn; R22
< 1%
Skin Irrit. 2; H315
Eye Irrit. 2; H319
Aquatic Acute 1;
H400
M-Faktor 1
< 1%
Skin Irrit. 2; H315
Aquatic Acute 1;
H400
M-Faktor 1
Acute Tox. 4; H302 < 1 %
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< 5%
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9014-01-1
232-752-2
01211948043438-XXXX
Glycerol
Xi; R37/38
Xi; R41
Xn; R42
N; R50
Skin Irrit. 2; H315
Eye Dam. 1; H318
Resp. Sens. 1;
H334
STOT SE 3; H335
Acute Tox. 1; H400
M-Faktor 1
56-81-5
200-289-5
< 20 %
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt
16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
: Für angemessene Lüftung sorgen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Nach Augenkontakt
: Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel
Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter
den Augenlidern.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
: KEIN Erbrechen herbeiführen.
Vorsorglich Wasser trinken.
Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
: Symptomatische Behandlung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Für Ratschläge eines Spezialisten soll sich der Arzt an die
Giftzentrale wenden.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Löschpulver
Kohlendioxid (CO2)
Schaum
Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
: Wasservollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Keine Information verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Besondere Gefährdung
durch den Stoff oder das
Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder
entstehende Gase
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
: Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden:, Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxyde (NOx)
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
: Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/ verschüttetes
Produkt
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Eindringen in den Untergrund vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
siehe Kapitel 8 + 13
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Niemals Konzentrate direkt miteinander mischen.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Das Produkt selbst brennt nicht.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
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: Im Originalbehälter bei Raumtemperatur lagern.
: Empfohlene Lagertemperatur: 5 - 25°C
Vor Frost, Hitze und Sonneneinwirkung schützen.
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Zusammenlagerungshinweise : Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Lagerklasse (LGK)
: 12 Nicht brennbare Flüssigkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
keine
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Wert
Glycerol
56-81-5
Zulässiger Grenzwert
Weitere Information
Art der Exposition: Aerosol
Glycerol
56-81-5
Weitere Information
Art der Exposition: Aerosol
Glycerol
56-81-5
Weitere Information
Art der Exposition: Atembarer Staub
2- Aminoethanol
141-43-5
2- Aminoethanol
141-43-5
Zulässiger Grenzwert
Kurzzeitgrenzwert
2- Aminoethanol
141-43-5
Kurzzeitgrenzwert
2- Aminoethanol
141-43-5
Subtilisin
9014-01-1
Zulässiger Grenzwert
limit value short
term
DNEL
2- Aminoethanol
Kurzzeitgrenzwert
Zulässiger Grenzwert
Zu überwachende Parame- Grundlage
ter
50 mg/m3
DFG
100 mg/m3
DFG
5 mg/m3
OSHA
5 ppm
5,1 mg/m3
4 ppm
10,2 mg/m3
3 ppm
7,6 mg/m3
1 ppm
2,5 mg/m3
0,00006 mg/m3
DFG
DFG
EC/98/24
EC/98/24
HIOH
: Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Hautkontakt
Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte
Wert: 1 mg/kg
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Einatmen
Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte
Wert: 3,3 mg/m3
Subtilisin
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: Anwendungsbereich: Gewerbliche Verwendung
Expositionswege: Hautkontakt
Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - lokale Effekte
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Wert: 2000 ppm
PNEC
2- Aminoethanol
: Süßwasser
Wert: 0,085 mg/l
Meerwasser
Wert: 0,0085 mg/l
Zeitweise Verwendung/Freisetzung
Wert: 0,025 mg/l
Auswirkungen auf Abwasserreinigungsanlagen
Wert: 100 mg/l
Süßwassersediment
Wert: 0,425 mg/kg
Meeressediment
Wert: 0,0425 mg/kg
Boden
Wert: 0,035 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
: Spritzschutz: Einmalhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B. Dermatril (Schichtdicke: 0,11 mm) der Fa. KCL oder Handschuhe
anderer Hersteller mit gleichen Schutzwirkungen.
Dauerkontakt: Schutzhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B. Camatril (> 480 min, Schichtdicke: 0,40 mm) oder aus Butylkautschuk z.B. Butoject (>480 min, Schichtdicke: 0,70 mm) der
Fa. KCL oder Handschuhe anderer Hersteller mit gleichen
Schutzwirkungen.
Augenschutz
: Schutzbrille
Hygienemaßnahmen
: Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Schutzmaßnahmen
: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise
: Eindringen in den Untergrund vermeiden.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Farbe
Geruch
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: flüssig
: gelb
: charakteristisch
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Flammpunkt
Entzündlichkeit
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
Selbstentzündungstemperatur
pH-Wert
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Zersetzungstemperatur
Siedepunkt/Siedebereich
Dampfdruck
Dichte
Wasserlöslichkeit
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Viskosität, dynamisch
Relative Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
:
:
:
:
:
> 100 °C, DIN 51755 Part 1
Unterstützt die Verbrennung nicht.
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
: ca. 11, 20 °C, Konzentrat
: < -5 °C
nicht anwendbar
: ca. 100 °C
: Keine Daten verfügbar
: ca. 1,1 g/cm3, 20 °C, 1.013 hPa
: 20 °C, in jedem Verhältnis
: nicht anwendbar
: ca. 9 mPa*s, ISO 3219
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine bekannt.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktion mit Säuren.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Mögliche Unverträglichkeit mit alkaliempfindlichen Stoffen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Zersetzungsprodukte
: Normalerweise keine zu erwarten.
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute orale Toxizität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
LD50: > 2000 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401
LD50: 4000 mg/kg, Ratte
1515 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401
LD50: > 2000 mg/kg, Ratte
: LD50: > 2000 mg/kg, Ratte, berechnet
: LD50: 1800 mg/kg, OECD- Prüfrichtlinie 401
Akute inhalative Toxizität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
LC50: < 5 mg/l, Ratte
Keine Daten verfügbar
> 1,3 mg/l, 6 h, Ratte, Dampf
Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Hautreizung
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: Kaninchen, Ergebnis: Keine Hautreizung, OECD- Prüfrichtlinie
404
: Ergebnis: Reizt die Haut.
: Kaninchen, Ergebnis: Ätzend, OECD- Prüfrichtlinie 404
: Kaninchen, Ergebnis: reizend, OECD- Prüfrichtlinie 404
: Kaninchen, Ergebnis: reizend, Draize Test
: Ergebnis: leichte Reizung, OECD- Prüfrichtlinie 404
Augenreizung
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
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: Kaninchen, Ergebnis: Reizt die Augen., OECD- Prüfrichtlinie
405
: Ergebnis: Gefahr ernster Augenschäden.
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2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
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: Kaninchen, Ergebnis: Gefahr ernster Augenschäden., OECDPrüfrichtlinie 405
: Kaninchen, Ergebnis: reizend, OECD- Prüfrichtlinie 405
: Kaninchen, Ergebnis: Keine Augenreizung, Draize Test
: Ergebnis: Gefahr ernster Augenschäden., OECD- Prüfrichtlinie 405
Sensibilisierung
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: Buehler Test, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine
Sensibilisierung bei Labortieren., OECD- Prüfrichtlinie 406
: Keine Daten verfügbar
: Maximierungstest, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht
keine Sensibilisierung bei Labortieren., OECD- Prüfrichtlinie
406
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Ergebnis: Verursacht keine Atemsensibilisierung., größtenteils
auf Nachweisen beim Menschen beruhend
Keimzell-Mutagenität
Natriumcumolsulfonat
Subtilisin
: Mutagenität (Salmonella typhimurium - Rückmutationsversuch), mit und ohne metabolische Aktivierung, Ergebnis: Nicht
erbgutverändernd im Ames-Test. , OECD- Prüfrichtlinie 471
: Ergebnis: nicht mutagen , OECD- Prüfrichtlinie 471
Gentoxizität in vivo
Natriumcumolsulfonat
: In-vivo Mikrokerntest, Maus, Oral, Ergebnis: nicht mutagen
Mutagenität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung.
Tests mit Bakterien- oder Säugetierzellkulturen ergaben keinen Hinweis auf mutagene Wirkung.
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung.
Karzinogenität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
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: Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
: Keine Daten verfügbar
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2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
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: Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar.
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt
: Keine Daten verfügbar
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Teratogenität
Natriumcumolsulfonat
: Ratte, Oral, NOAEL: 3.000 mg/kg, 3.000 mg/kg
Teratogenität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Entwicklung
des Fötus.
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Subtilisin
: Kann die Atemwege reizen.
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Natriumcumolsulfonat
: Maus, Haut, NOAEL: 440 mg/kg, LOAEL: 1.300 mg/kg, Haut,
Subchronische Toxizität
Weitere Information
: Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Einstufung wurde nach
dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie vorgenommen.
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12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Toxizität gegenüber Fischen
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: LC50: > 100 mg/l, 96 h, Literaturwert
: Keine Daten verfügbar
: LC50: 349 mg/l, 96 h, Cyprinus carpio (Karpfen), semistatischer Test, Geprüft nach 92/69/EWG.
: LC50: 1 - 10 mg/l, 48 h, Leuciscus idus
: LC50: 1 - 10 mg/l, 96 h, Leuciscus idus
: LC50: 8,2 mg/l, 96 h, OECD- Prüfrichtlinie 203
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
EC50: > 100 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Keine Daten verfügbar
EC50: 65 mg/l, 48 h, Daphia magna, EG 84/449
EC50: 0,1 - 1 mg/l, 48 h
: EC50: 1 mg/l, 48 h
: EC50: 0,586 mg/l, 48 h, Daphia magna, OECD- Prüfrichtlinie
202
Toxizität gegenüber Algen
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
: EC50: > 100 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge)
: Keine Daten verfügbar
: EC50: 2,5 mg/l, 72 h, Scenedesmus capricornutum (Süsswasseralge), OECD- Prüfrichtlinie 201
: EC50: 0,1 - 1 mg/l, 72 h
: EC50: 0,1 - 1 mg/l, 72 h
: ErC50: 0,83 mg/l, 72 h, OECD- Prüfrichtlinie 201
Toxizität gegenüber Fischen (Chronische Toxizität)
2- Aminoethanol
: 1,2 mg/l, 30 d, Oryzias latipes (Roter Killifisch)
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität)
2- Aminoethanol
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: 0,85 mg/l, 21 d, Daphnia magna (Großer Wasserfloh), OECDPrüfrichtlinie 211
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
Natriumetasulfat
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
: Ergebnis: Nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar., OECD 301D / EEC 84/449 C6
: > 60 o/o, Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar., Expositionszeit: 28 d, OECD 301B/ ISO 9439/ EEC 84/449 C5
: Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
Keine Daten verfügbar
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4).
Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: nicht anwendbar
: Anreicherung in Wasserorganismen ist unwahrscheinlich.
: Keine Bioakkumulation.
12.4 Mobilität im Boden
Mobilität
Natriumcumolsulfonat
Natriumetasulfat
2- Aminoethanol
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Fettalkoholalkoxylat, modifiziert
Subtilisin
:
:
:
:
Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
Keine Daten verfügbar
Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
Keine Daten verfügbar
: Adsorbiert am Boden.
: nicht anwendbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Bewertung
: Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent,
bioakkumulierbar oder toxisch sind (PBT).
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise
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: keine
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
thermosept Xtra
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Überarbeitet am 08.07.2013
Druckdatum 02.10.2013
Version 02.01
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
: Produkt gemäß der aufgeführten Abfallschlüssel-Nr. entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
: Verpackungen nach Restentleerung der Wertstoffsammlung
zuführen.
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das
Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt
Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt(Gruppe)
: AVV 070601
: Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Fetten, Schmiermitteln, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln.
14. Angaben zum Transport
ADR
IMDG
IATA
: UN-Nummer
keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
Klassifizierungscode
ADR/RID-Gefahrzettel
Gefahrenkennzeichen
: UN-Nummer
keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
EmS
: UN-Nummer
keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
-
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
keine
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Entfällt
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Gesetzgebung zur Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Wassergefährdungsklasse
Sonstige Vorschriften
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: Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu
: Einstufung gemäß Anhang 4 der "VwVwS" vom 27. Juli 2005
WGK 1 schwach wassergefährdend
Die Angabe zur Wassergefährdungsklasse bezieht sich auf
die reine Substanz.
: Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen
der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung
(EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Entfällt
16. Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze
R20/21/22
R22
R34
R36
R36/38
R37/38
R38
R41
R42
R50
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Augen.
Reizt die Augen und die Haut.
Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
Reizt die Haut.
Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H302
H312
H314
H315
H318
H319
H332
H334
H335
H400
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
Kann die Atemwege reizen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Weitere Information
Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe!!!
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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte
für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar
auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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