Afrikanische Schweinepest - Landesamt für Verbraucherschutz

Werbung
Afrikanische Schweinepest
Prävention und Bekämpfung
Informationsveranstaltung zur ASP
Bernburg,
12. März 2014
Dr. Sandra Wehmeier-Graf
Dez. 45 Task - Force - Tierseuchenbekämpfung
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Die Situation
• ASP in Kaukasus und Russland seit 2007 in
Haus- und Wildschweinbeständen
• ASP im Januar in Litauen (Wildschwein)
nachgewiesen
• ASP im Februar in Polen (Wildschwein)
nachgewiesen
• Seit Januar Importstopp von Russland (5 % des
Gesamtexport der EU)
• sinkenden Schweinepreis (1,50 €/kg
Schlachtgewicht)
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
ASP im öffentlichen Interesse
17.02.2014
24.01.2014
Litauen
Polen
Gefährdung/Übertragung
Infektion von Wild- und Hausschweinen
 Wichtigster natürlicher Übertragungsweg für Schweine in
Europa ist oro-nasal durch direkten oder indirekten Kontrakt
mit
 Infizierten Schweinen (auch Wildschweinen)
 Aufnahme von kontaminierten Futtermitteln (tierische
Erzeugnisse, tierische Rohstoffe, Speiseabfälle)
 Kontaminiertes Material (Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung,
Schuhzeug)
eine Verschleppung mit toten Gegenstände und Schlachtprodukten,
Speiseabfällen sowie kontaminierten Futtermitteln ist über weite
Distanz und Zeiträume möglich
 Stiche von Insekten die ASP-Virus weitertragen (infizierte
Zecken und Schweineläuse)
 Übertragung durch Sperma infizierter Eber
Kapitel II 2003/422/EG Diagnosehandbuch
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Wie stark ist
die Gefärdung
durch
Wildschweine
in ST ?
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Livestock in
Saxony – Anhalt
Legend
Pigs per
100 hectare
0.4 – 10.
Stendal
Altmarkkreis Salzwedel
Pig density
11. - 20.
21. - 30.
District
Altmarkkreis Salzwedel
Stendal
Magdeburg
Halle (Saale)
Pigs
(absolute)
31. – 40.
Pigs
(per 100 hectare)
41. – 50.
130596
57.0
73363
30.3
199
51. – 60.
Jerichower Land
1.0
56
0.4
Jerichower Land
146169
92.7
Wittenberg
100589
52.1
2160
8.8
61. – 70.
Börde
71. – 80.
Magdeburg
Anhalt-Bitterfeld
Dessau-Roßlau
Börde
207146
87.5
46702
32.1
140147
98.3
Harz
72129
34.3
Mansfeld-Südharz
67903
46.9
Saalekreis
159493
111.3
Burgenland
89648
63.4
Anhalt-Bitterfeld
Salzland
Dessau-Roßlau
Salzland
Wittenberg
Harz
Mansfeld-Südharz
81. – 90.
Halle (Saale)
91. – 100.
Saalekreis
101. – 110.
111. – 120.
Burgenland
Sum
1236300
60.5
Source:
Animal disease fund ST, 06/2013
Prävention
Wie können Sie ihre
Bestände schützen ?
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Tiergesundheitsgesetz
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Wer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor
Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
1. dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in
seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand
verschleppt werden,
2. sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit
anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen
Tieren sachkundig zu machen,
3. Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von
ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche
maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Biosicherheitsmaßnahmen
allgemein
• Alle im Betrieb tätigen Personen informieren (Kontakt zu anderen
Schweinehaltungen/Wildschweinen prüfen)
• Beschränkung des Besucherverkehrs
– Besucherbuch wieder intensiver führen
– Kein Betreten des Stalles ohne komplette betriebseigene
Schutzkleidung
• Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher und geschützt lagern
(Abgrenzung des Betriebes auf mögliche Schäden überprüfen)
• Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten an Stallein- und
ausgängen in Betrieb nehmen (geeignetes Desinfektionsmittel) und
benutzen
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Biosicherheitsmaßnahmen
allgemein
• Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
• Bestandsregister tagaktuell und Zahl der täglichen Todesfälle,
Saugferkelverluste/Wurf, Zahl der Aborte und Totgeburten
• Kadaverlagerung nach jeder Entleerung umgehend reinigen und
desinfizieren
• Gerätschaften aus dem Außenbereich sollten nach Möglichkeit nicht
bzw. erst nach Reinigung und Desinfektion im Innenbereich
verwendet werden
• Keine Verfütterung von Speiseresten
Biosicherheit Freiland- oder
Auslaufhaltungen
•
•
•
•
•
•
Kontakt zu Wildschweinen verhindern (Doppelzaun eingegraben)
Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt lagern
Reinigung und Desinfektioneinrichtungen (Schuhzeug,
Fahrzeugräder, Schutzeinrichtungen)
Betriebseigene Schutzkleidung
Kadaverlagerung (gesichert gegen unbefugten Zugriff, eindringen
von Schadnagern und auslaufen von Flüssigkeiten, leicht zu
reinigen und zu desinfizieren)
Möglichkeiten erruieren die Tiere in Stallungen unterzubringen
(Der Betriebe einer Freilandhaltung muss genehmigt werden und
die Genehmigung kann widerrufen werden wenn der Betrieb in
einem Gebiet liegt, das durch Tierseuchen bei Wildtieren ….
gefährdet ist (SchHaltHygV §4 ))
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Jäger
• Kein Betreten der Stallungen mit Jagdkleidung und kein Verbringen
von Wildschweinteilen oder Materialien, die mit Wildschweinen in
Kontakt gekommen sind in den Betrieb.
• Sollten Gästejagden in gefährdeten Gebieten stattfinden oder
stattgefunden haben, sollte besonders auf die o.g.
Hygienemaßnahmen wert gelegt werden und auch an evtl. infizierte
Jagdtrophäen gedacht werden
• Verendet aufgefundene oder krank angesprochene Wildschweine
unbedingt auf ASP untersuchen lassen
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Hausschlachtungen
• Kolleginnen und Kollegen die in der Lebendtier/Fleischuntersuchung
tätig sind, sollten besonders sensibel auf Symptome die auf ASP
hinweisen achten
• Bei Tieren mit verdächtigen oder zweifelhaften Symptomen/
Läsionen sollten Laboruntersuchungen gemäß dem
Diagnosehandbuch durchgeführt werden, um das Vorhandensein
von ASP auszuschließen.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Prävention
Verantwortung teilen
• Blutproben und Tierkörper untersuchen lassen
– Fieber mit Mortalität und Morbidität bei
Schweinen aller Altersklassen
– Fieber mit hämorrhagischen Symptom
– Gehäuftes Verenden (SchHaltHygV Anlage 6 Abschnitt 1))
Verenden im Abferkelbereich
Erste Lebenswoche
Übrige Lebenswochen
15 %
5%
Verenden im
Aufzuchtbereich
Verenden im Mast-und
Zuchtbereich
3%
2%
- Erfolgloser Antibiotikatherapie
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probenentnahme Hausschwein
• Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete
Schweine
• Entnahme von Serumproben 10% bzw. 5 %
Prävalenz und 95 % Nachweissicherheit (60/30)
• Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen
• Gefundene Zecken einsenden
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne der ADR sind Stoffe, von denen bekannt oder
anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind
Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze)
und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten
hervorrufen können.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben – Kategorie A
•
•
•
Alle nicht gelisteten Erreger gehören automatisch in die Kategorie B
Nur ASP – Kulturen gehören in die Kategorie A !
Alle anderen möglichen Probenmaterialien (Blut, Organe, Serum, Tupfer)
gehören in die Kategorie B
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Probenversand von Kategorie A – Proben
•
•
•
•
Verpackungsvorschrift P620
– entsprechender Kennzeichnungsaufkleber
– bauartgeprüfte Verpackung
– Mengenbegrenzung
“Gefahrguterklärung” von autorisiertem und geschulten Personal auszufüllen
Versand nur von spezialisierten Gefahrguttransportdiensten (sehr teuer)
Für ganze Tierkörper
– Allgemeinverfügung der BAM (Nr. D/BAM/ADR/003)
„Zulassung einer alternativen Verpackung für die Beförderung von
ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße“
– 2x Plastiksack (Dicke 0,1mm) + Fass (Stahl,1A2 / Kunststoff, 1H2)
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Verpackungsvorschrift P650
•
•
•
Die Verpackung muss aus mind. 3 Bestandteilen bestehen
– Primärverpackung (z.B. Blutröhrchen)
– Sekundärverpackung (dichte Plastiktüte oder Plastikbombe)
– Außenverpackung (stabiler Karton oder Container)
Die Sekundärverpackungen sind mit geeignetem Polstermaterial
in die Außenverpackungen einzusetzen
Kennzeichnung der äußeren Verpackung über Aufkleber
und Schriftzug
„UN3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B“
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Freigestellte veterinärmedizinische Probe
– Proben von Tieren, die als klinisch gesund eingestuft werden
– Proben, die z.B. zur serologischen Untersuchung versandt werden
– Verpackungsvorschrift P 650 „light“
• wie bei UN3373 dreiteilige Verpackung
• Abweichung: Außenverpackung soll nur „ausreichend fest“ sein
– Der Wortlaut „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“ muss auf der
Verpackung angebracht sein
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Versandoptionen
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
http://www.verbraucherschutz.sachsenanhalt.de/veterinaermedizin/formularemerkblaetterproben/
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Prävention
Informationen weitergeben
Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen
Behörde melden
§ 4 Anzeigepflicht (TiergesG)
Den Halter der Tiere oder seinem Vertreter aber auch für Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder
sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie alle
Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung,
der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von
Tieren beschäftigen. Satz 1 gilt auch für Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure,
Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker, Veterinärhygienekontrolleure,
amtliche Fachassistenten, Lebensmittelkontrolleure, Futtermittelkontrolleure,
Bienensachverständige, Fischereisachverständige, Fischereiberater, Fischereiaufseher, Naturund Landschaftspfleger, Hufschmiede und Klauenpfleger, ferner für Personen, die gewerbsmäßig
schlachten, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung, Verarbeitung oder
Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile
beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem
Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer
solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
a) Klinische Symptome
• Fieber mit Morbidität und Mortalität bei Schweinen aller
Altersgruppen
• Fieber mit hämorrhagischem Syndrom
b) Epidemiologische Befunde
• Direkter oder indirekter Kontakt zu
Schweinehaltungsbetrieben der nachweislich mit ASP
infiziert war
• Schweine aus einem ASP infizierten Betrieb geliefert
wurden
• Sauen mit Sperma von ASP verdächtigen Ebern besamt
wurden
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
b) Epidemiologische Befunde (weiter)
• Schweine direkt oder indirekt mit Schwarzwild einer
ASP-infizierten Population in Berührung gekommen sind
• Schweine in einer Region im Freien gehalten werden, in
der die Schwarzwildpopulation mit ASPV infiziert ist
• Schweine mit Küchenabfällen gefüttert wurden
• Es möglicherweise durch Personen mit Betriebszugang,
Transporte von infektionsverdächtigen Betrieben zu
einer Exposition gekommen sein könnte
• In dem Gebiet in dem der Betrieb liegt, Vektoren
vorkommen
Verdacht
Klinische Untersuchung
•
Gesamten Bestand untersuchen
•
•
•
•
•
•
In Ruhe, In Bewegung, Fieber messen (10% bzw. 5 % Prävalenz
mit 95 % Nachweissicherheit) ASP nach Zecken suchen
Produktionsdaten vorlegen lassen (Umrauscher, Aborte, Verluste)
Korrekte Tierzahl erheben und Überprüfung der
Tierkennzeichnung
Tierärztliche Betreuung; Behandlungen; Impfungen in
den letzten Wochen
Bestandsskizze (Stallungen, Wege, Kadaverlagerung
und evtl. auch Belegung der Ställe
Epidemiologische Untersuchung
Probenanzahl Schweinepest
• Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete
Schweine
• Entnahme von Serumproben 5 % Prävalenz und
95 % Nachweissicherheit (sowohl Serum als
auch EDTA möglich)
epidemiologischen Untereinheit
(Gebäude, Ort oder angrenzendes Gelände,
wo Gruppen von Schweinen innerhalb eines Betriebs so gehalten werden, dass sie häufig oder
indirekt miteinander in Berührung kommen, gleichzeitig jedoch von anderen Schweinen
Schweinen desselben Betriebs abgesondert sind.)
• Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen
• Gefundene Zecken einsenden
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
• Ein Schweinepestverdacht ist unbegründet,
wenn die im Diagnosehandbuch festgelegten
klinischen, epidemiologischen und
labordiagnostischen Untersuchungen im vollen
Umfang durchgeführt und mit negativem
Resultat abgeschlossen wurden.
Falls sich der Verdacht bestätigt
Auftreten der ASP bei
Wildschweinen
• Bei Verdacht ordnet die Behörde serologische
und virologische Untersuchungen der erlegten
oder verendeten Wildschweine an und führt
epidemiologische Nachforschungen durch
• Bei Ausbruch Gebiet um Abschuss- oder
Fundstelle „gefährdeter Bezirk“
(z.B. 20 km Radius und Kernzone von 3-5 km
um die Fund/Abschussstelle)
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Auftreten der ASP bei
Wildschweinen
• Tierhalter im gefährdeten Bezirk müssen der
Behörde Anzahl, Nutzungsart, verendete oder
erkrankte Schweine anzeigen
• Schweine absondern (kein WS Kontakt)
• Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und
Ausgängen einrichten
• Verendete und erkrankte Schweine untersuchen
lassen
• Viele weitere Restriktionen bzgl. Verbringung
von Tieren, Sperma, Eizellen, Embryonen,
Wildschweinefleisch und Erzeugnissen
Auftreten der ASP bei
Wildschweinen
Jagd im gefährdeten Bezirk
 Jedes erlegte Wildschwein kennzeichnen
 Von jedem Wildschwein Proben entnehmen und
incl. Tierkörper an festgelegten Wildsammeloder Annahmestelle abgeben
 Aufbruch zentral an einem Ort (bei
Gesellschaftsjagden) muss in
Verarbeitungsbetrieb entsorgt werden
 Verstärkte Bejagung kann angeordnet werden
 Jedes verendete Wildschwein anzeigen und
untersuchen lassen
Weitere Informationen
www.fli.bund.de
www.tsis.fli.bund.de (neu
Tierseucheninfosystem für alle)
www.animal-health-online.de
www.asf-referencelab.info
www.asforce.org
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit !
Quelle: Google
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen