Afrikanische Schweinepest Prävention und Bekämpfung Informationsveranstaltung zur ASP Bernburg, 12. März 2014 Dr. Sandra Wehmeier-Graf Dez. 45 Task - Force - Tierseuchenbekämpfung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Die Situation • ASP in Kaukasus und Russland seit 2007 in Haus- und Wildschweinbeständen • ASP im Januar in Litauen (Wildschwein) nachgewiesen • ASP im Februar in Polen (Wildschwein) nachgewiesen • Seit Januar Importstopp von Russland (5 % des Gesamtexport der EU) • sinkenden Schweinepreis (1,50 €/kg Schlachtgewicht) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ASP im öffentlichen Interesse 17.02.2014 24.01.2014 Litauen Polen Gefährdung/Übertragung Infektion von Wild- und Hausschweinen Wichtigster natürlicher Übertragungsweg für Schweine in Europa ist oro-nasal durch direkten oder indirekten Kontrakt mit Infizierten Schweinen (auch Wildschweinen) Aufnahme von kontaminierten Futtermitteln (tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe, Speiseabfälle) Kontaminiertes Material (Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung, Schuhzeug) eine Verschleppung mit toten Gegenstände und Schlachtprodukten, Speiseabfällen sowie kontaminierten Futtermitteln ist über weite Distanz und Zeiträume möglich Stiche von Insekten die ASP-Virus weitertragen (infizierte Zecken und Schweineläuse) Übertragung durch Sperma infizierter Eber Kapitel II 2003/422/EG Diagnosehandbuch Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Wie stark ist die Gefärdung durch Wildschweine in ST ? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Livestock in Saxony – Anhalt Legend Pigs per 100 hectare 0.4 – 10. Stendal Altmarkkreis Salzwedel Pig density 11. - 20. 21. - 30. District Altmarkkreis Salzwedel Stendal Magdeburg Halle (Saale) Pigs (absolute) 31. – 40. Pigs (per 100 hectare) 41. – 50. 130596 57.0 73363 30.3 199 51. – 60. Jerichower Land 1.0 56 0.4 Jerichower Land 146169 92.7 Wittenberg 100589 52.1 2160 8.8 61. – 70. Börde 71. – 80. Magdeburg Anhalt-Bitterfeld Dessau-Roßlau Börde 207146 87.5 46702 32.1 140147 98.3 Harz 72129 34.3 Mansfeld-Südharz 67903 46.9 Saalekreis 159493 111.3 Burgenland 89648 63.4 Anhalt-Bitterfeld Salzland Dessau-Roßlau Salzland Wittenberg Harz Mansfeld-Südharz 81. – 90. Halle (Saale) 91. – 100. Saalekreis 101. – 110. 111. – 120. Burgenland Sum 1236300 60.5 Source: Animal disease fund ST, 06/2013 Prävention Wie können Sie ihre Bestände schützen ? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Tiergesundheitsgesetz § 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters Wer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung 1. dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden, 2. sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, 3. Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Biosicherheitsmaßnahmen allgemein • Alle im Betrieb tätigen Personen informieren (Kontakt zu anderen Schweinehaltungen/Wildschweinen prüfen) • Beschränkung des Besucherverkehrs – Besucherbuch wieder intensiver führen – Kein Betreten des Stalles ohne komplette betriebseigene Schutzkleidung • Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher und geschützt lagern (Abgrenzung des Betriebes auf mögliche Schäden überprüfen) • Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten an Stallein- und ausgängen in Betrieb nehmen (geeignetes Desinfektionsmittel) und benutzen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Biosicherheitsmaßnahmen allgemein • Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen • Bestandsregister tagaktuell und Zahl der täglichen Todesfälle, Saugferkelverluste/Wurf, Zahl der Aborte und Totgeburten • Kadaverlagerung nach jeder Entleerung umgehend reinigen und desinfizieren • Gerätschaften aus dem Außenbereich sollten nach Möglichkeit nicht bzw. erst nach Reinigung und Desinfektion im Innenbereich verwendet werden • Keine Verfütterung von Speiseresten Biosicherheit Freiland- oder Auslaufhaltungen • • • • • • Kontakt zu Wildschweinen verhindern (Doppelzaun eingegraben) Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt lagern Reinigung und Desinfektioneinrichtungen (Schuhzeug, Fahrzeugräder, Schutzeinrichtungen) Betriebseigene Schutzkleidung Kadaverlagerung (gesichert gegen unbefugten Zugriff, eindringen von Schadnagern und auslaufen von Flüssigkeiten, leicht zu reinigen und zu desinfizieren) Möglichkeiten erruieren die Tiere in Stallungen unterzubringen (Der Betriebe einer Freilandhaltung muss genehmigt werden und die Genehmigung kann widerrufen werden wenn der Betrieb in einem Gebiet liegt, das durch Tierseuchen bei Wildtieren …. gefährdet ist (SchHaltHygV §4 )) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Jäger • Kein Betreten der Stallungen mit Jagdkleidung und kein Verbringen von Wildschweinteilen oder Materialien, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind in den Betrieb. • Sollten Gästejagden in gefährdeten Gebieten stattfinden oder stattgefunden haben, sollte besonders auf die o.g. Hygienemaßnahmen wert gelegt werden und auch an evtl. infizierte Jagdtrophäen gedacht werden • Verendet aufgefundene oder krank angesprochene Wildschweine unbedingt auf ASP untersuchen lassen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Hausschlachtungen • Kolleginnen und Kollegen die in der Lebendtier/Fleischuntersuchung tätig sind, sollten besonders sensibel auf Symptome die auf ASP hinweisen achten • Bei Tieren mit verdächtigen oder zweifelhaften Symptomen/ Läsionen sollten Laboruntersuchungen gemäß dem Diagnosehandbuch durchgeführt werden, um das Vorhandensein von ASP auszuschließen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Prävention Verantwortung teilen • Blutproben und Tierkörper untersuchen lassen – Fieber mit Mortalität und Morbidität bei Schweinen aller Altersklassen – Fieber mit hämorrhagischen Symptom – Gehäuftes Verenden (SchHaltHygV Anlage 6 Abschnitt 1)) Verenden im Abferkelbereich Erste Lebenswoche Übrige Lebenswochen 15 % 5% Verenden im Aufzuchtbereich Verenden im Mast-und Zuchtbereich 3% 2% - Erfolgloser Antibiotikatherapie Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probenentnahme Hausschwein • Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete Schweine • Entnahme von Serumproben 10% bzw. 5 % Prävalenz und 95 % Nachweissicherheit (60/30) • Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen • Gefundene Zecken einsenden Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Klassifizierung der Proben Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne der ADR sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Klassifizierung der Proben Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Klassifizierung der Proben – Kategorie A • • • Alle nicht gelisteten Erreger gehören automatisch in die Kategorie B Nur ASP – Kulturen gehören in die Kategorie A ! Alle anderen möglichen Probenmaterialien (Blut, Organe, Serum, Tupfer) gehören in die Kategorie B Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Probenversand von Kategorie A – Proben • • • • Verpackungsvorschrift P620 – entsprechender Kennzeichnungsaufkleber – bauartgeprüfte Verpackung – Mengenbegrenzung “Gefahrguterklärung” von autorisiertem und geschulten Personal auszufüllen Versand nur von spezialisierten Gefahrguttransportdiensten (sehr teuer) Für ganze Tierkörper – Allgemeinverfügung der BAM (Nr. D/BAM/ADR/003) „Zulassung einer alternativen Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße“ – 2x Plastiksack (Dicke 0,1mm) + Fass (Stahl,1A2 / Kunststoff, 1H2) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Klassifizierung der Proben Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Verpackungsvorschrift P650 • • • Die Verpackung muss aus mind. 3 Bestandteilen bestehen – Primärverpackung (z.B. Blutröhrchen) – Sekundärverpackung (dichte Plastiktüte oder Plastikbombe) – Außenverpackung (stabiler Karton oder Container) Die Sekundärverpackungen sind mit geeignetem Polstermaterial in die Außenverpackungen einzusetzen Kennzeichnung der äußeren Verpackung über Aufkleber und Schriftzug „UN3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B“ Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Klassifizierung der Proben Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Freigestellte veterinärmedizinische Probe – Proben von Tieren, die als klinisch gesund eingestuft werden – Proben, die z.B. zur serologischen Untersuchung versandt werden – Verpackungsvorschrift P 650 „light“ • wie bei UN3373 dreiteilige Verpackung • Abweichung: Außenverpackung soll nur „ausreichend fest“ sein – Der Wortlaut „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“ muss auf der Verpackung angebracht sein Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Probentransport Versandoptionen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt http://www.verbraucherschutz.sachsenanhalt.de/veterinaermedizin/formularemerkblaetterproben/ Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Prävention Informationen weitergeben Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen Behörde melden § 4 Anzeigepflicht (TiergesG) Den Halter der Tiere oder seinem Vertreter aber auch für Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie alle Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen. Satz 1 gilt auch für Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure, Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker, Veterinärhygienekontrolleure, amtliche Fachassistenten, Lebensmittelkontrolleure, Futtermittelkontrolleure, Bienensachverständige, Fischereisachverständige, Fischereiberater, Fischereiaufseher, Naturund Landschaftspfleger, Hufschmiede und Klauenpfleger, ferner für Personen, die gewerbsmäßig schlachten, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Bekämpfung Amtlicher Verdacht a) Klinische Symptome • Fieber mit Morbidität und Mortalität bei Schweinen aller Altersgruppen • Fieber mit hämorrhagischem Syndrom b) Epidemiologische Befunde • Direkter oder indirekter Kontakt zu Schweinehaltungsbetrieben der nachweislich mit ASP infiziert war • Schweine aus einem ASP infizierten Betrieb geliefert wurden • Sauen mit Sperma von ASP verdächtigen Ebern besamt wurden Bekämpfung Amtlicher Verdacht b) Epidemiologische Befunde (weiter) • Schweine direkt oder indirekt mit Schwarzwild einer ASP-infizierten Population in Berührung gekommen sind • Schweine in einer Region im Freien gehalten werden, in der die Schwarzwildpopulation mit ASPV infiziert ist • Schweine mit Küchenabfällen gefüttert wurden • Es möglicherweise durch Personen mit Betriebszugang, Transporte von infektionsverdächtigen Betrieben zu einer Exposition gekommen sein könnte • In dem Gebiet in dem der Betrieb liegt, Vektoren vorkommen Verdacht Klinische Untersuchung • Gesamten Bestand untersuchen • • • • • • In Ruhe, In Bewegung, Fieber messen (10% bzw. 5 % Prävalenz mit 95 % Nachweissicherheit) ASP nach Zecken suchen Produktionsdaten vorlegen lassen (Umrauscher, Aborte, Verluste) Korrekte Tierzahl erheben und Überprüfung der Tierkennzeichnung Tierärztliche Betreuung; Behandlungen; Impfungen in den letzten Wochen Bestandsskizze (Stallungen, Wege, Kadaverlagerung und evtl. auch Belegung der Ställe Epidemiologische Untersuchung Probenanzahl Schweinepest • Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete Schweine • Entnahme von Serumproben 5 % Prävalenz und 95 % Nachweissicherheit (sowohl Serum als auch EDTA möglich) epidemiologischen Untereinheit (Gebäude, Ort oder angrenzendes Gelände, wo Gruppen von Schweinen innerhalb eines Betriebs so gehalten werden, dass sie häufig oder indirekt miteinander in Berührung kommen, gleichzeitig jedoch von anderen Schweinen Schweinen desselben Betriebs abgesondert sind.) • Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen • Gefundene Zecken einsenden Bekämpfung Amtlicher Verdacht • Ein Schweinepestverdacht ist unbegründet, wenn die im Diagnosehandbuch festgelegten klinischen, epidemiologischen und labordiagnostischen Untersuchungen im vollen Umfang durchgeführt und mit negativem Resultat abgeschlossen wurden. Falls sich der Verdacht bestätigt Auftreten der ASP bei Wildschweinen • Bei Verdacht ordnet die Behörde serologische und virologische Untersuchungen der erlegten oder verendeten Wildschweine an und führt epidemiologische Nachforschungen durch • Bei Ausbruch Gebiet um Abschuss- oder Fundstelle „gefährdeter Bezirk“ (z.B. 20 km Radius und Kernzone von 3-5 km um die Fund/Abschussstelle) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Auftreten der ASP bei Wildschweinen • Tierhalter im gefährdeten Bezirk müssen der Behörde Anzahl, Nutzungsart, verendete oder erkrankte Schweine anzeigen • Schweine absondern (kein WS Kontakt) • Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen einrichten • Verendete und erkrankte Schweine untersuchen lassen • Viele weitere Restriktionen bzgl. Verbringung von Tieren, Sperma, Eizellen, Embryonen, Wildschweinefleisch und Erzeugnissen Auftreten der ASP bei Wildschweinen Jagd im gefährdeten Bezirk Jedes erlegte Wildschwein kennzeichnen Von jedem Wildschwein Proben entnehmen und incl. Tierkörper an festgelegten Wildsammeloder Annahmestelle abgeben Aufbruch zentral an einem Ort (bei Gesellschaftsjagden) muss in Verarbeitungsbetrieb entsorgt werden Verstärkte Bejagung kann angeordnet werden Jedes verendete Wildschwein anzeigen und untersuchen lassen Weitere Informationen www.fli.bund.de www.tsis.fli.bund.de (neu Tierseucheninfosystem für alle) www.animal-health-online.de www.asf-referencelab.info www.asforce.org Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit ! Quelle: Google Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt