Steuergutschrift in Abhängigkeit vom Gesellschaftssitz Rs. C-292/04 Vorlageverfahren: Meilicke, Weyde und Stöffler / Finanzamt Bonn-Innenstadt (Urteil des EuGH vom 6. März 2007) Im Ausgangsfall hatte der in Deutschland einkommenssteuerpflichtige Kläger Aktien von Gesellschaften anderer Mitgliedstaaten erworben. Nach deutschem Steuerrecht unterlagen die von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden der Körperschaftssteuer. Hierfür konnten die Empfänger der Dividenden allerdings eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 der erhaltenen Dividenden bei ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Die Gutschrift wurde im Ausgangsfall jedoch verwehrt, da diese nach deutschem Einkommenssteuerrecht den Sitz der Gesellschaft in Deutschland voraussetzte. Nach vorliegendem Urteil sieht der EuGH hierin eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs nach Artikel 56 und 58 EG-Vertrag, da diese Regelung geeignet sei, in Deutschland unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtige davon abzuhalten, ihr Geld in Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zu investieren. Eine zeitliche Beschränkung der Wirkung des Urteils, wie es die deutsche Regierung angeregt hatte, um schwerwiegende finanzielle Folgen abzuwenden, ist vom Gerichtshof nicht erlassen worden.