Steuergutschrift in Abhängigkeit vom Gesellschaftssitz Rs. C

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Steuergutschrift in Abhängigkeit vom Gesellschaftssitz
Rs. C-292/04 Vorlageverfahren: Meilicke, Weyde und Stöffler / Finanzamt Bonn-Innenstadt
(Urteil des EuGH vom 6. März 2007)
Im Ausgangsfall hatte der in Deutschland einkommenssteuerpflichtige Kläger Aktien von Gesellschaften anderer Mitgliedstaaten erworben. Nach deutschem Steuerrecht unterlagen die von in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden der
Körperschaftssteuer. Hierfür konnten die Empfänger der Dividenden allerdings eine Steuergutschrift in
Höhe von 3/7 der erhaltenen Dividenden bei ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Die Gutschrift
wurde im Ausgangsfall jedoch verwehrt, da diese nach deutschem Einkommenssteuerrecht den Sitz
der Gesellschaft in Deutschland voraussetzte. Nach vorliegendem Urteil sieht der EuGH hierin eine
Beschränkung des freien Kapitalverkehrs nach Artikel 56 und 58 EG-Vertrag, da diese Regelung
geeignet sei, in Deutschland unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtige davon abzuhalten, ihr Geld in
Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zu investieren. Eine zeitliche Beschränkung der
Wirkung des Urteils, wie es die deutsche Regierung angeregt hatte, um schwerwiegende finanzielle
Folgen abzuwenden, ist vom Gerichtshof nicht erlassen worden.
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