UNSERE VOLKSBANK EG ST. WENDELER LAND OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 DER VERORDNUNG (EU) NR. 575/2013 (‘CRR‘) 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 10 Kapitalpuffer (Art. 440)…………………………………………………………… ........... 10 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 11 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 12 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 13 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 14 Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 15 Anhang ..................................................................................................................... 19 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 19 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 22 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung Seite 4/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 und Unternehmensentwicklung stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Abteilung Gesamtbanksteuerung und Unternehmensentwicklung zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 11,55 Mio. €, die Auslastung lag bei 66,29 %. 11 Unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nehmen weder weitere Leitungs- noch Aufsichtsmandate im Sinne des § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie des § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG wahr. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 6 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es eine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Seite 5/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 54.376 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben 144 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital k.A. + Kreditrisikoanpassung 2.760 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 5.645 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 4.678 -53 57.906 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittel-anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 1 542 6.668 7.646 6.688 1.014 89 221 708 674 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz k.A. Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Eigenmittelanforderungen insgesamt 3.175 27.426 Seite 6/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert TEUR 8.858 53.042 2.266 3.040 148.559 102.612 54.972 225.997 63.364 251.666 20.233 11.250 11.076 2.938 8.850 20.545 850.702 Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag TEUR 9.919 56.596 2.254 3.041 142.143 86.751 54.707 228.998 60.596 252.868 20.013 12.823 10.046 2.713 7.713 18.663 834.527 Auf eine Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten wurde verzichtet, da unser Geschäftsgebiet regional begrenzt ist. 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht-Selbständige) Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Nicht-Privatkunden davon KMU TEUR Gesamt TEUR 0 0 Erbringung von Finanzdienstleistungen TEUR Öffentliche Verwaltung TEUR 8.859 53.043 Öffentliche Stellen 0 2.266 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 3.040 Internationale Organisationen 0 0 52.505 Seite 7/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 0 148.559 624 101.989 54.972 Mengengeschäft 137.194 88.803 63.364 Durch Immobilien besichert 214.967 36.699 20.233 3.553 7.697 5.008 Institute Unternehmen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 148.559 0 11.076 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungen 0 2.938 8.850 Sonstige Positionen 0 20.545 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 356.338 494.364 Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% der Gesamtposition Nicht-Privatkunden. 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 5.294 514 3.051 11.619 36.948 148 0 0 57.387 16.633 90.144 19.397 2.181 0 3.040 0 64.577 12.975 24.820 24.244 949 4.475 2.118 0 0 26.595 73.004 111.032 208.026 8.120 0 0 37 2.013 0 0 0 9.026 0 2.938 0 8.851 20.545 0 0 235.175 0 0 0 0 170.080 0 0 0 0 0 445.447 In der Spalte > 5 Jahre sind unbefristete Positionen enthalten. Seite 8/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchBenahme nahme stand aus über- aus notleiEWB fälligen denden Krediten Krediten TEUR TEUR TEUR NettozuEingänge führg./ auf Bestand DirektabAuflösung abgeBestand RückstellunschreibunschriePWB von gen gen bene ForEWB/Rück TEUR TEUR TEUR derungen stellungen TEUR TEUR Privatkunden 108 3.263 1.277 145 -5 25 98 Firmenkunden 809 10.049 3.446 187 24 12 48 0 2.249 426 0 0 0 0 37 146 - Grundstücksund Wohnungswesen Summe 390 Wir verzichten auf die Darstellung der überfälligen und notleidenden Forderungen nach Regionen, da wir ein regional tätiges Kreditinstitut sind. Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs-be- Zuführungen in der Peristand ode der Periode TEUR TEUR 5.289 989 Rückstellungen 351 PWB 604 EWB Auflösung TEUR Endbestand der Periode TEUR Verbrauch TEUR 988 567 4.723 30 49 0 332 0 214 0 390 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute – Versicherung und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 9/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 196.829 212.721 2 0 0 4 0 0 10 11.076 11.076 20 31.571 33.074 35 251.666 251.666 50 9.016 8.515 70 --- 2.553 75 225.997 208.585 100 116.054 114.294 150 5.555 5.280 250 0 0 Sonstiges 2.938 2.938 Abzug von den Eigenmitteln --- --- Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 24 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 1.463 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 25 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Seite 10/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 22.246 k. A. k. A. 22.246 93,83 070 080 090 Summe 030 davon: Verbriefungsrisikopositionen 020 100 110 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers davon: Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) 060 davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Wert der Risikoposition im Handelsbuch 010 040 050 Eigenmittel-anforderungen Risikopositionswert (IRB) 010 Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Zeile Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handels- Allgemeine Kredit-risikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen 31.12.2016 120 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 496.374 0,0 Frankreich 7.486 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 248 k. A. k. A. 248 1,05 0,0 Großbritannien 1.964 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 118 k. A. k. A. 118 0,5 0,0 Luxemburg 3.617 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 272 k. A. k. A. 272 1,15 0,0 Niederlande 5.625 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 197 k. A. k. A. 197 0,83 0,0 Österreich 1.000 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 63 k. A. k. A. 63 0,27 0,0 Vereinigte Staaten 1.990 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 159 k. A. k. A. 159 0,67 0,0 Norwegen 3.500 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 43 k. A. k. A. 43 0,18 1,5 Schweden 1.004 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 8 k. A. k. A. 8 0,03 1,5 Sonstige (< 0,2 % RWA pro Land) 4.944 k.A. k .A. k. A. k. A. k.A. 129 k. A. k. A. 129 0,55 0,0 26 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 342.823 0,00 11 Marktrisiko (Art. 445) 27 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen per 31.12.2016 nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Seite 11/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 292 292 357 Nicht börsengehandelte Positionen 8.059 8.059 Andere Beteiligungspositionen 500 500 STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen 500 Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 829 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause periodisch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · Bezüglich unserer Geschäftsstruktur planen wir im Kundengeschäft mit einem moderaten Wachstum Seite 12/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 32 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir mehrere Zinsszenarien, wobei sich bei den folgenden Szenarien die höchsten Auswirkungen ergeben: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Hypothetisches Stressszenario “starker Zinsanstieg“ · Zinsveränderung nach 250 Handelstagen: + 400 BP Hypothetisches Stressszenario “schwerer konjunktureller Abschwung“ Zinsveränderung nach 250 Handelstagen: · 1 Tag bis 1 Jahr: + 33 BP · 10 Jahre: +44 BP Erhöhung der Erträge TEUR 1.323 114 33 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine periodische sowie eine ergänzende barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen. 34 Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 35 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 36 Kreditminderungstechniken werden von uns verwendet. 37 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 38 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Seite 13/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 39 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · · · Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 40 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · öffentliche Stellen (/Zentralregierungen, /Regionalregierungen, /örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 41 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen finanzielle Sicherheiten/ Lebensversicherungen TEUR Gewährleistungen TEUR Mengengeschäft Unternehmen 13.065 4.347 1.540 261 114 622 Ausgefallene Forderungen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 42 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR 55.435 658.387 Aktieninstrumente 1.030 1.035 9.020 9.075 Schuldtitel 10.153 10.504 114.031 116.482 Sonstige Vermögenswerte 0 20.490 Seite 14/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 43 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 44 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 51.788 54.590 45 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 8,5 %. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und aus der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 2,4% (Vorjahr 6,1 %) erhöht. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Abschluss eines längerfristigen Refinanzierungsgeschäfts mit der Deutschen Bundesbank. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Seite 15/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 16/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 17/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 46 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 47 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016: 6,47 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: · · · bilanzielle und außerbilanzielle Positionen gemäß Lagebericht Derivategeschäft Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 18/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Seite 19/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 20/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 21/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 22/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 23/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 24/25 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 31.12.2016 Seite 25/25