Eröffnungsbilanz 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz 2009
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Eröffnungsbilanz 01.01.2009
Kreiskämmerei
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Rechtsgrundlagen





Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl.S. 185)
Gemeindehaushaltsverordnung vom 11.12.2009 (GBl.S. 770)
Gemeindekassenverordnung vom 11.12.2009 (GBl.S. 791)
Gemeindeordnung vom 24.07.2000 (GBl.S. 581) in der Fassung vom 04.05.2009
Landkreisordnung vom 19.06.1987 (GBl.S. 289)

Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, Stand 19.05.2009
Leitlinien zur kommunalen Kostenrechnung Baden-Württemberg, Stand 2002

Soweit die Kommunen bis zum Inkrafttreten des Reformgesetzes bereits mit der Bewertung ihrer
Vermögensgegenstände begonnen haben und dabei die zum Bewertungszeitpunkt zur Verfügung
stehenden Leitlinien zur kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg und die Referentenentwürfe
des Innenministeriums vom Januar und August 2005 einschließlich Ihrer Fortschreibung sachgerecht
zugrunde gelegt haben, besteht für die durchgeführten Bewertungen Vertrauensschutz (Quelle: Schreiben
des IM Baden-Württemberg vom 11.06.2007, Az. 2-2241-0/95-5).
2
Allgemein
Das NKHR verlangt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die
Verbindlichkeiten umfassend darstellt. Dementsprechend hat die Kommune ihr Vermögen (Immaterielles
Vermögen, Sachvermögen und Finanzvermögen) sowie die Schulden zu erfassen und zu bewerten.
Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet wie die kaufmännische Bilanz die Gegenüberstellung von
Vermögen und dessen Finanzierung.
Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist die Haushaltsrechnung des Enzkreises 2008.
Das Sachanlagevermögen ist im SAP-System (Modul Anlagebuchhaltung) erfasst.
2.1
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoB)
Die Gemeinde hat gemäß § 77 Abs. 3 GemO Bücher zu führen. Dies soll nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen
Bestimmungen geschehen.
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Aktivseite
1.
Vermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Vorjahr
2008
-Euro-
Haushaltsjahr
2009
-Euro-
0,00
39.409,00
1.2
Sachvermögen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
52.997.301,80
1.2.3
Infrastrukturvermögen
0,00
41.758.757,58
1.2.4
Bauten auf fremden Grundstücken
0,00
0,00
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
0,00
1.262.974,74
1.2.6
Maschinen und Technische Anlagen, Fahrzeuge
0,00
2.998.278,09
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
1.254.033,00
1.2.8
Vorräte
0,00
0,00
1.2.9
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00
581.400,28
Summe Sachvermögen
0,00
100.852.745,49
1.3
Finanzvermögen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
1.3.2
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen
in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
0,00
3.685.201,19
1.3.3
Sondervermögen
0,00
0,00
1.3.4
Ausleihungen
0,00
423.005,01
1.3.5
Wertpapiere
0,00
10.000,00
1.3.6
Öffentlich-Rechtliche Forderungen
0,00
940.176,54
1.3.7
Forderungen aus Transferleistungen
0,00
5.134.526,26
1.3.8
Privatrechtliche Forderungen
0,00
-5.926,47
1.3.9
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
0,00
4.836.826,16
1.3.10
Liquide Mittel
0,00
26.152.413,33
Summe Finanzanlagen
0,00
41.176.222,02
2.
Abgrenzungsposten
2.1
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
88.062,23
2.2
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
0,00
0,00
Summe Abgrenzungsposten
0,00
88.062,23
Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag)
0,00
0,00
3.
Bilanzsumme
142.156.438,74
Pforzheim, den 24.09.2010
Der Vorsitzende des Kreistags
Röckinger, Landrat
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Passivseite
1.
Kapitalposition
1.1
Basiskapital
1.2
Rücklagen
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Vorjahr
2008
-Euro-
Haushaltsjahr
2009
-Euro-
0,00
67.249.323,22
Rücklagen aus Überschüssen des ordenlichen Ergebnisses
0,00
0,00
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
0,00
0,00
Zweckgebunden Rücklagen
0,00
0,00
Summe Rücklagen
0,00
0,00
1.3
Ergebnis
1.3.1
Fehlbeträge aus Vorjahren
0,00
0,00
1.3.2
Jahresüberschuss
0,00
0,00
2.
Sonderposten
2.1
Sonderposten für Investitionszuweisungen
0,00
16.191.472,87
2.2
Sonderposten für Investitionsbeiträge
0,00
0,00
2.3
Sonderposten für Sonstiges
0,00
0,00
Summe Sonderposten
0,00
16.191.472,87
0,00
1.927.447,00
3.
Rückstellungen
3.1
Lohn- und Gehaltrückstellungen
3.2
Unterhaltsvorschussrückstellungen
0,00
2.372.889,56
3.3
Stilllegungs- u. Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien
0,00
0,00
3.4
Gebührenüberschussrückstellungen
0,00
0,00
3.5
Altlastensanierungsrückstellungen
0,00
0,00
3.6
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
Gerichtsverfahren
0,00
0,00
3.7
Sonstige Rückstellungen
0,00
0,00
Summe Rückstellungen
0,00
4.300.336,56
4.
Verbindlichkeiten
4.1
Anleihen
0,00
0,00
4.2
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
0,00
26.092.962,77
4.3
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
0,00
0,00
4.4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00
1.162.271,78
4.5
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
0,00
74.476,71
4.6
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
0,00
25.769.247,94
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
33.506,95
Summe Verbindlichkeiten
0,00
53.132.466,15
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
1.282.839,94
5.
Bilanzsumme
142.156.438,74
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3
Erläuterungen und Aufgliederungen zur Eröffnungsbilanz
Die Aktivseite gibt Auskunft über die Verwendung des Kapitals (Mittelverwendung oder Investierung).
3.1
Vermögen
Die Erfassung und Bewertung des immateriellen Vermögens, des Sachvermögens und des
Finanzvermögens des Enzkreises erfolgt zum Stichtag 01.01.2009.
Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen anzusetzen (§ 91 Abs. 4 GemO).
Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten bekannt, müssen diese in der Bilanz angesetzt
werden.
Die Kommune hat grundsätzlich keinen Ermessensspielraum und keine Wahlrechte.
Ausnahme: Vereinfachungsregel der GemHVO.
3.1.1
Immaterielles Vermögen
Immaterielles Vermögen wird nur aktiviert, wenn es entgeltlich erworben wurde. Aktivierungsverbot § 40
Abs. 3 GemHVO.
Dieses ist in Höhe der Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten zu aktivieren.
EDV-Software
39.409,00 EUR
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3.2
Sachvermögen
Das Sachvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die langfristig dazu bestimmt sind, der Kommune
zu dienen.
Die Bewertung des Sachvermögens erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
3.2.1
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.
Die Benutzbarkeit von Gebäuden beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
Grundsätzlich wurden immer die Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt.
Lagen keine Anschaffungs- und Herstellungskosten vor oder waren nicht ermittelbar, wurden Wertgutachten
als Grundlage verwendet (Ausnahmeregelung § 62 GemHVO).
Der Enzkreis bewertet seine Gebäude zu den Normalherstellungskosten nach dem Sachwertverfahren.
Die Nutzungsdauer für Gebäude wird einheitlich für 50 Jahre festgelegt.
Übergangswohnheime, soziale Freizeiteinrichtungen:
Grund und Boden
Gebäude
369.496,00 EUR
771.560,84 EUR
Schulen:
Grund und Boden
Gebäude
2.334.316,38 EUR
21.913.555,22 EUR
Dienstgebäude, Geschäftsgebäude:
Grund und Boden
Dienstgebäude
3.906.152,99 EUR
23.702.220,37 EUR
52.997.301,80 EUR
3.2.2
Infrastrukturvermögen
Beim Infrastrukturvermögen werden Grund- und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten,
Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet.
Der Enzkreis stellt hier seine bewerteten Kreisstraßen mit den damit verbundenen Grundstücken dar.
Diese sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
Bei der Bewertung des Straßenkörpers wird keine Unterteilung der einzelnen Straßenschichten (Unterbau
und Deckenschicht) vorgenommen. Der Straßenkörper ist als ein Vermögensgegenstand anzusehen und
einheitlich abzuschreiben.
Kreisstraßen werden grundsätzlich der Straßenart I zugeordnet (Schnellverkehrsstraßen,
Industriesammelstraßen, Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg).
Die Nutzungsdauer wird einheitlich auf 25 Jahre je Kreisstraße und Maßnahme angesetzt. KTB vom
12.07.2010; Beil.Nr. 39/2010.
Deckenerneuerungen sind nach dem momentanen Gesetzesstand Maßnahmen der laufenden Unterhaltung
und werden im Ergebnishaushalt als laufender Aufwand gebucht.
Grund und Boden Kreisstraßen
Kreisstraßen, Verkehrsanlagen
23.070.063,49 EUR
18.688.694,09 EUR
41.758.757,58 EUR
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3.2.3
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Kunstwerke und Kulturdenkmäler sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu
bewerten. Die Kunstgegenstände des Enzkreises sind zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten
aktiviert.
Kunstgegenstände und Kunstwerke unterliegen in der Regel keiner gewöhnlichen Wertminderung, dies
bedeutet diese Vermögensgegenstände werden nicht abgeschrieben.
Kunstwerke
3.2.4
1.262.974,74 EUR
Maschinen und technische Anlagen
Maschinen und technische Anlagen werden nach ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
Grundlage für die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer ist die Abschreibungstabelle für BadenWürttemberg.
Fahrzeuge
Maschinen
Technische Anlagen
945.464,71 EUR
1.359.798,38 EUR
693.015,00 EUR
2.998.278,09 EUR
3.2.5
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung wird nach ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
Grundlage für die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer ist die Abschreibungstabelle für BadenWürttemberg.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.2.6
1.254.033,00 EUR
Anlagen im Bau
Hierunter fallen begonnene und noch nicht fertig gestellte oder in Betrieb genommene Bauten und Anlagen.
Kreisstraßen
Schulen
Straßenmeisterei Pforzheim
LRA-Gebäude (Notstrom)
399.444,17 EUR
163.900,28 EUR
13.950,33 EUR
4.105,50 EUR
581.400,28 EUR
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3.3
3.3.1
Finanzanlagen
Beteiligungen
Beteiligungen sind mit ihrem Anschaffungswert zu bilanzieren (Bareinlage, Sacheinlage). Es erfolgt keine
planmäßige Abschreibung. Bei Kapitalherabsetzungen ist der Wert der Beteiligung entsprechend zu
reduzieren.
Als Wert von Beteiligungen und Sondervermögen ist, wenn die Ermittlung der tatsächlichen
Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, das anteilige Eigenkapital
anzusetzen, § 62 Abs. 5 GemHVO.
Gemeindewirtschaftlich wird eine Beteiligung nach den §§ 103 und 103a GemO geregelt.
Eine Beteiligung liegt dann vor, wenn die Gemeinde Anteile an einem rechtlich selbständigen Unternehmen
mit der Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens zur
Aufgabenerfüllung auszuüben.
Dabei ist außerdem entscheidend wie die Kommune Einfluss auf das jeweilige Unternehmen nimmt.
Da der Enzkreis bei seinen Beteiligungen keinen beherrschenden Einfluss in Anlehnung an § 271 HGB
(z.B. Mehrheit der Stimmrechte) ausübt, werden seine Beteiligungen bei sonstigen Beteiligungen bilanziert.
Enzkreis-Kliniken gGmbH
Regionale Kliniken Holding
GSI Enzkreis mbH
VHS-Pforzheim GmbH
Kinderzentrum Maulbronn gGmbH
VPE GmbH
Wirtschaftsförderung Zukunftsregion Nordschwarzwald GmbH
Tele GIS Innovationscenter GmbH&Co.KG
Tele GIS Innovationscenter Verwaltungs-GmbH
BGV Karlsruhe
3.000.000,00 EUR
502.000,00 EUR
89.476,08 EUR
25.564,59 EUR
24.000,00 EUR
14.060,52 EUR
11.000,00 EUR
9.750,00 EUR
6.500,00 EUR
2.850,00 EUR
3.685.201,19 EUR
3.3.2
Ausleihungen
Darunter fallen ausschließlich finanzielle Forderungen (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und
Darlehen).
Genossenschaftsanteile werden gemäß dem Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg als Ausleihungen
aktiviert.
Ausleihungen an Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft:
373.800,00 EUR
Ausleihungen an Kreditinstitute:
Volksbank Pforzheim e.G.
255,65 EUR
Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich:
Arbeitgeberdarlehen
Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- u. Städtebau
Baugenossenschaft Nördlicher Schwarzwald e.G.
Kreisbau Enz-Neckar e.G.
18.599,10 EUR
18.079,25 EUR
7.669,38 EUR
4.601,63 EUR
423.005,01 EUR
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3.3.3
Wertpapiere
Wertpapiere werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten bilanziert.
Geldmarktpapiere
3.3.4
10.000,00 EUR
Forderungen (öffentlich- und privatrechtliche)
Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Der Forderungsbestand des Enzkreises in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach dem Bestand der
Kasseneinnahmereste des Jahresabschlusses 2008 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erhöht um
Mehrwertsteuer bei Forderungen der Betriebe gewerblicher Art und maschinell erzeugte
Kasseneinnahmereste des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge im Einzelplan 4).
Nachrichtlich Kasseneinnahmereste 31.12.2008 (kameral):
Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt
Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt
Kasseneinnahmereste SHV
6.487.657,72 EUR
910,21 EUR
73.789,40 EUR
6.562.357,33 EUR
Pauschalwertberichtigung:
Wertberichtigung über den gesamten Forderungsbestand der jeweiligen einzelnen Forderungsbereiche, um
eine wirklichkeitsgetreue Bewertung des Forderungsbestandes zu erreichen.
Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen.
Die Höhe des Pauschalwertberichtigungssatzes soll sich nach den Zahlungsausfällen der letzten 3 Jahre
der Kommune richten (Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg).
Wertberichtungssätze für den Enzkreis:
Pauschalwertberichtigungssätze öffentlich-rechtliche Forderungen:
Sozialhilfe:
Jugendhilfe:
Unterhaltsvorschussleistungen:
Verwaltungsgebühren/Bußgelder:
15%
10%
12%
6%
Pauschalwertberichtigungssätze privatrechtliche Forderungen:
Schülerverpflegung:
Eigenanteile Schülerbeförderung:
5%
16%
Öffentlich-rechtliche Forderungen:
Öffentlich-rechtliche Forderungen Einzelplan 4 (WAUS)
5.134.526,26 EUR
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Pauschalwertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen
1.539.176,54 EUR
./. 599.000,00 EUR
6.074.702,80 EUR
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Privatrechtliche Forderungen:
Privatrechtliche Forderungen
Pauschalwertberichtigung privatrechtliche Forderungen
./. 4.826,47 EUR
./. 1.100,00 EUR
./. 5.926,47 EUR
Anmerkung:
Der negative Forderungsbestand der privatrechtlichen Forderungen ergibt sich noch aus der kameralen
Abgrenzung von Spenden. Der Übertrag noch nicht verwendeter Spendemittel in das folgende
Rechnungsjahr erfolgt durch Sollabgang auf der Spendeneinnahmefinanzposition(negativer
Kasseneinnahmerest).
Abgleich Forderungen:
Kameral
6.562.357,33 EUR
NKHR
Forderungen aus Erstattungsansprüchen aus Altersteilzeit
Pauschalwertberichtigung (ÖR + PR)
6.068.776,33 EUR
- 106.519,00 EUR
600.100,00 EUR
6.562.357,33 EUR
3.3.5
Forderung an verbundene Unternehmen
Forderung an den Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft
Übergebene Mittel aus dem Rechnungsabschluss 2008 zur vollständigen Auffüllung der
Nachsorgekostenrückstellung (KTB vom 13.07.2009, Beil.Nr. 56/2009).
Forderung an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
3.3.6
4.836.826,16 EUR
Liquide Mittel
Summe der Bankkonten, Festgelder, Tagegelder, Barkasse und Bankverrechnungskonten.
Girokonten
Barkasse
Tagegelder
Schwebeposten Sozialeinnahmen/Sozialausgaben
Bankverrechnungskonten
547.965,69 EUR
4.498,49 EUR
22.750.000,00 EUR
2.215.957,99 EUR
633.991,16 EUR
26.152.413,33 EUR
3.4
3.4.1
Abgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzung
Hierunter fallen Aufwendungen, die bereits im abschließenden Haushaltsjahr im Voraus bezahlt und
gebucht wurden, aber entweder zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltjahr
zuzurechnen sind.
Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten durch eine „Aktive Rechnungsabgrenzung“ zu
berichtigen.
Hierunter fallen Ausgabereste aus dem Sachbuch für haushaltneutrale Vorgänge, die haushaltsrechtlich ins
NKHR zu übertragen sind.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
88.062,23 EUR
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Die Passivseite gibt Auskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel (Mittelherkunft, Finanzierung).
3.5
Basiskapital
Das Basiskapital entspricht dem Reinvermögen der Kommune (= Differenz aus Vermögen und Schulden).
Vermögen
Schulden
142.156.438,74 EUR
./: 74.907.115,52 EUR
Basiskapital Enzkreis
3.6
67.249.323,22 EUR
Rücklagen
Diese Rücklagen sind nicht mit der allgemeinen Rücklage des kameralen Rechnungswesens vergleichbar.
In der Kameralrechnung stellt die allgemeine Rücklage einen Finanzierungsmittelfonds dar, in dem
Überschüsse des Vermögenshaushalts außerhalb der Haushaltsrechnung vorgehalten werden.
Unter Rücklagen werden im NKHR Passivpositionen verstanden, die Auskunft über die Zusammensetzung
und Herkunft der Kapitalpositionen geben.
Eine Differenzierung zwischen den Rücklagepositionen ergibt sich aus der Folge aus den Deckungsregeln
der Ergebnisrechnung. Rücklagen können zur Deckung von negativen Ergebnissen künftiger
Ergebnishaushalte genutzt werden.
3.6.1
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position.
3.6.2
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position.
3.6.3
Zweckgebundene Rücklagen
In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position.
3.7
3.7.1
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
Fehlbeträge aus Vorjahren
Nicht ausgeglichene Fehlbeträge aus Vorjahren
In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position.
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3.7.2
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Ausweisung des aktuellen Jahresergebnisses, dieses mehrt oder mindert die Kapitalposition.
Der Ressourcenüberschuss bzw. der Ressourcenverbrauch wird unmittelbar mit der Kapitalposition
verrechnet.
3.8
Sonderposten
Die Sonderposten beinhalten die erhaltenen Investitionszuweisungen. Diese werden als ordentlicher Ertrag
dem jeweiligen Vermögensgegenstand zugeordnet, für dessen Verwendungszweck sie bestimmt sind.
Sie werden über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes als ordentlicher Ertrag
aufgelöst.
Medienzentrum
Brand- und Katastrophenschutz
Freizeiteinrichtungen (Beuren, Fülllmenbacher Hof)
Schulen
Kreisstraßen
49.741,00 EUR
12.272,00 EUR
68.242,59 EUR
4.926.366,96 EUR
11.134.850,32 EUR
16.191.472,87 EUR
3.9
Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen ist in § 41 Abs. 1 GemHVO verbindlich geregelt.
Hier sollen gemäß dem Ressourcenverbrauchskonzept Verpflichtungen, die eine wahrscheinliche
wirtschaftliche Belastung der Kommune bedeuten könnten, dargestellt werden.
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen wurde mittels eines
versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Als Rechtsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G
von Klaus Heubeck.
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (Altersteilzeit)
Rückstellungen für Unterhaltsvorschussleistungen
1.927.447,00 EUR
2.372.889,56 EUR
4.300.336,56 EUR
3.10 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind Schulden (Fremdkapital).
Schulden:
Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,
sowie die Aufnahme von Kassenkrediten, § 61 Ziffer 35 GemHVO.
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Kredite vom Land
Kredite vom sonstigen öffentlichen Bereich
Kredite vom sonstigen inländischen Bereich
4.466,36 EUR
1.012.358,05 EUR
25.076.138,36 EUR
26.092.962,77 EUR
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Der Stand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Enzkreises in der Eröffnungsbilanz
richtet sich nach dem Bestand der Kassenausgabereste des Jahresabschlusses 2008 (Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt und maschinell erzeugter Kassenausgabereste des Sachbuchs für haushaltsfremde
Vorgänge im Einzelplan 4 zuzüglich Verbindlichkeiten aus Vorsteuer). An Stelle des Kassenausgaberestes
an die Unterhaltvorschusskasse (kameral) ist im NKHR eine Rückstellung zu bilden, siehe Bilanzposition
3.2.
Nachrichtlich Kassenausgabereste 31.12.2008 (kameral):
Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt
Kassenausgabereste Vermögenshaushalt
Kassenausgabereste
3.069.353,85 EUR
463.824,05 EUR
3.533.177,90 EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
1.162.271,78 EUR
74.476,71 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten:
Debitorische Akontozahlungen
Verbindlichkeiten Personalwesen
Zahllast Finanzamt
30,00 EUR
3.827,61 EUR
29.649,34 EUR
33.506,95 EUR
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
Verbindlichkeiten gegen den Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft
25.769.247,94 EUR
Abgleich Verbindlichkeiten:
Kameral
3.533.177,90 EUR
NKHR
Rückstellung Unterhaltvorschuss
Verbindlichkeiten WAUS
Vorsteuer
1.162.271,78 EUR
2.372.889,56 EUR
96,00 EUR
./. 2.079,44 EUR
3.533.177,90 EUR
Seite 13
Eröffnungsbilanz 2009
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3.11 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
3.11.1 Passive Rechnungsabgrenzung
Hierunter fallen Erträge, die bereits im abschließenden Haushaltsjahr im Voraus eingenommen und
gebucht wurden, aber entweder zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltjahr
zuzurechnen sind.
Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Ertragskonten durch eine „Passive Rechnungsabgrenzung“ zu
berichtigen.
Hierunter fallen Einnahmereste aus dem Sachbuch für haushaltneutrale Vorgänge die haushaltsrechtlich ins
NKHR zu übertragen sind.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
1.282.839,94 EUR
Seite 14
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