standards für die psychosoziale begleitung substituierter

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STANDARDS
FÜR DIE PSYCHOSOZIALE BEGLEITUNG
SUBSTITUIERTER DROGENABHÄNGIGER
IN RHEINLAND- PFALZ
Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
Fachgruppe: Landesstelle für Suchtfragen
Speyer, August 2003
INHALTSVERZEICHNIS
Präambel
Seite 3
Leistungsbeschreibung: Niedrigschwellige Substitutionsbegleitung
Seite 4 - 6
Leistungsbeschreibung: Mittelschwellige Substitutionsbegleitung
Seite 7 – 9
Leistungsbeschreibung: Hochschwellige Substitutionsbegleitung
Seite 10 – 12
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Seite 13
LANDESSTELLE FÜR SUCHTFRAGEN RHEINLAND- PFALZ
beim Diakonischen Werk Pfalz
Karmeliterstraße 20
67346 Speyer
Tel 06232/ 664- 254 Fax 06232/ 664 –2422
[email protected]
PRÄAMBEL
Suchtmittelabhängigkeit ist eine Krankheit mit individuell unterschiedlichen Verläufen. Ziel
aller ambulanten und stationären Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
und somit auch der Substitution ist die Suchtmittelfreiheit und/oder psychosoziale
Stabilisierung – die besonders bei einem Teil der Suchtmittelabhängigen nur langfristig und
in Schritten erreicht werden kann –, sowie die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Hierbei kommt der substitutionsgestützten Behandlung Drogenabhängiger, als Bestandteil
einer individuellen Behandlungsmaßnahme im Rahmen eines differenzierten und qualifizierten Hilfesystems, eine große Bedeutung zu.
Die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) sowie der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
(BTMVV). Sie ist ein fester Bestandteil in der Arbeit mit Drogenabhängigen.
Nach unserer Auffassung muss die Vergabe des Substituts und die psychosoziale Begleitung als eine gemeinsame Suchtbehandlung sowohl von Seiten der Medizin als auch von
Seiten der Drogenhilfe realisiert werden und kompatibel sein mit der medizinischen Rehabilitation nach der Vereinbarung “Abhängigkeitserkrankungen”
Das setzt voraus:
Die Abklärung der erforderlichen psychosozialen Begleitung vor Beginn der Substitutionsbehandlung.
Qualitätszirkel bei denen unter anderem die Effektivität der Behandlung und die Zusammenarbeit zwischen dem medizinischen Versorgungssystem und den Einrichtungen
der Suchtkrankenhilfe regelmäßig gemeinsam überprüft werden.
Die psychosoziale Begleitung muss durch individuelle Behandlungsverträge oder durch
institutionelle Kooperationsvereinbarungen in den individuellen ärztlichen Behandlungsvertrag mit den Patienten eingebunden werden. Psychosoziale Begleitung ist
Teil der gemeinsamen Behandlungsplanung.
Eine verbindliche Kontrolle des Beikonsums muss sicher gestellt sein.
Die Ärztin oder der Arzt und die Fachkräfte der Beratungsstelle dokumentieren gemeinsam die Behandlungsqualität, entsprechend der jeweiligen Zielsetzungen.
Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören
zu den Aufgaben von Suchtberatungsstellen.
Die Finanzierung der psychosozialen Begleitung muss sichergestellt sein.
Unter Substitutionsbegleitung im Allgemeinen verstehen wir die soziale und psychische Unterstützung von Drogenabhängigen, die sich in ärztlicher Substitutionsbehandlung befinden
die nach den Regeln der Bundesärztekammer durchgeführt wird.
Im Folgenden werden drei Formen psychosozialer Substitutionsbegleitung vorgestellt, deren
Übergänge sicher nicht immer scharf voneinander abgegrenzt werden können.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
NIEDRIGSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG
1. Definition des Leistungsbereichs
Unter niedrigschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung
der unter Ziff. 2. beschriebenen Zielgruppe.
2. Zielgruppe
Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben:
Drogenabhängige deren Motivation und Veränderungsbereitschaft gering oder kaum
vorhanden ist,
die bislang die erforderliche fachliche Hilfe nicht in Anspruch genommen haben,
deren Beigebrauch (alle psychoaktive Substanzen) hoch und regelmäßig ist,
deren Szenenidendität und -kontakte stark ausgeprägt sind,
bei denen keine stabilen (belastungsfähigen) Beziehungen zu Angehörigen oder Bezugspersonen bestehen,
deren Wohnsituation gefährdet ist oder die ohne festen Wohnsitz leben
und die keine Arbeit haben.
3. Zielsetzungen
Mit der niedrigschwelligen Substitutionsbegleitung werden folgende Ziele angestrebt:
Aufbau einer tragfähigen Beziehung,
Verbesserung der gesundheitlichen Situation (z.B. niedrigschwelliger Kontakt zur
medizinischen Versorgung),
Verringerung des Beikonsums,
Förderung des Beziehungsgefüges zu Angehörigen und Bezugspersonen,
Verbesserung der sozialen Situation (z.B. Erreichbarkeitserklärung gegenüber dem
Gericht),
Stabilisierung der Wohnsituation,
Motivation zur Teilnahme an weiterführenden/r Hilfeangeboten/ Perspektiventwicklung
(z. B. Entzug, Primärversorgung, Therapie).
4. Methoden/Vorgehensweisen (Prozessqualität)
Die Zielsetzungen erfordern folgendes methodisches Vorgehen:
Schutz von Vertrauensbeziehungen,
aufsuchende Arbeit (Möglichkeit zur spontanen Kontaktaufnahme),
Krisenintervention- und systematische Dauerbetreuung,
Kurzintervention (motivationale Gesprächsführung),
Sucht- und Sozialberatung,
Vermittlung materieller Hilfen,
gemeinsame Erarbeitung von Problemlösungen,
offenes, geleitetes Gruppenangebot,
geschlechtsspezifische Angebote,
tagesstrukturierende Maßnahmen.
5. Voraussetzungen für die Zielerreichung (Strukturqualität)
Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ausstattung,
multidisziplinäres und geschlechtsgemischtes Team,
bedarfsgerechtes, überwiegend niedrigschwelliges Hilfeangebot (z.B. offene Sprechzeiten),
kostenfreie Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer,
Konsultation anderer Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen/Ärzte),
Entbindung von der Schweigepflicht,
An- und Abmeldung durch die Praxis/Ambulanz,
Bescheinigung der Suchtberatungsstelle über die Teilnahme an der psychosozialen
Begleitung (Gesprächsbescheinigung),
Beteiligung an der Hilfeplanung nach § 46 BSHG in Absprache mit der Klientin oder
dem Klienten.
Supervision / Fortbildungen
6. Zielkontrolle (Ergebnisqualität)
Zielkontrolle bzw. Wirksamkeitsnachweise sind abhängig von der individuellen Zielsetzung.
Dennoch wollen wir beispielhaft einige Zielkontrollen aufführen:
Aufnahme erster Kontakte zur medizinischen Versorgung,
nachweislich niedrigerer Beikonsum,
Verringerung der Kontakte zur Szene,
Verbesserung der psychosozialen Situation (z.B. Anmieten einer Wohnung, Stabilisierung von sozialen Kontakten).
7. Dokumentation
Statistik,
Jahresbericht,
Gesprächsprotokolle,
wissenschaftliche Begleitung.
8. Betreuungsaufwand/ Finanzierung
Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den
Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich
am regionalen vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten
Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die
Durchführung der Aufgaben wird z. Zt. finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. die §§ 8, 39,
40 und 72 BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des
Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 28.11.1995.
Aus fachlichen Gründen wird die Auffassung vertreten, dass auch Suchtkranke die wegen
schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen
selbständig in Anspruch zu nehmen, einen Anspruch auf Soziotherapie nach § 37a SGB V
haben.
Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem durchschnittlich
wöchentlichen Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
MITTELSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG
1. Definition des Leistungsbereiches
Unter mittelschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung
der unter Ziff. 2. beschriebenen Zielgruppe.
2. Zielgruppe
Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben:
Drogenabhängige deren Substitutionsdosierung noch nicht stabil ist, deren Motivation zur langfristigen Reduktion der Dosis jedoch vorhanden ist,
deren Beigebrauch nur gelegentlich ist,
deren Kontakte zur Szene nur sporadisch sind und die stabile drogenfreie soziale
Beziehungen jenseits der Szene suchen,
deren Wohnsituation stabil und geregelt ist (Miete, Heizung, Strom, Wasser; Wohnen
bei Eltern oder in Einrichtungen),
gelegentliche Beschäftigungsverhältnisse sind ggf. vorhanden und der Wunsch eine
Ausbildung und/ oder ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen ist erkennbar.
3. Zielsetzungen
Ziele der mittelschwelligen psychosozialen Begleitung sind:
Ausstieg aus dem Beikonsum,
Motivation zur Reduzierung der Substitutionsdosierung,
sukzessive Reduzierung der Substitutionsdosierung,
Stabilisierung der Veränderungsmotivation,
Beginn der Behandlung bestehender Begleiterkrankungen und Verbesserung der
Compliance bei bestehenden Behandlungen,
Entwicklung eines Risikobewusstseins und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere,
regelmäßige Teilnahme an tages- und freizeitstrukturierenden Aktivitäten,
Aufnahme in ambulante oder stationäre Therapiemaßnahmen,
Teilnahme an Selbsthilfegruppen,
Klärung der weiteren Wege in Ausbildung und/oder Arbeit.
4. Methoden/Vorgehensweisen (Prozessqualität)
Diese Zielsetzungen erfordern folgendes methodische Vorgehen:
Vermittlung von Information über die Bedingungen des psychosozialen Begleitprogramms,
Erarbeitung gemeinsamer Aufnahme- und Abbruchkriterien zwischen Beratungsstelle,
Ärztin oder Arzt und der Klientin oder dem Klienten,
Ausführliche Diagnostik der sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation,
Erarbeiten individueller Zielsetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Ambivalenzproblematik (Abstinenz),
Durchführung regelmäßige Beratungsgespräche mit der Klientin oder dem Klienten
regelmäßige Fallbesprechungen mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten, zur
Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der vereinbarten Zielsetzung,
Einbeziehung in tagesstrukturierende Angebote der Drogenhilfe oder anderer Einrichtungen,
Einbindung in angeleitete Gruppen und/ oder Selbsthilfe,
Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen (in Absprache mit dem Klienten).
5. Voraussetzung für die Zielerreichung (Strukturqualität)
Zur Erreichung der unter Ziff. 3. genannten Ziele bedarf es folgender struktureller Voraussetzungen:
Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ausstattung,
die Fachkräfte der Beratungsstelle, die das psychosoziale Begleitprogramm zur Substitutionsbehandlung durchführen, verfügen über eine spezifische Qualifikation,
enge Kooperation mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten (regelmäßige Telefonkontakte, gemeinsame Arbeitstreffen in Praxis oder Beratungsstelle),
Schweigepflichtsentbindung der Beratungsstelle durch die Abhängigen in Substitutionsbehandlung gegenüber den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten,
von den Abhängigen in Substitutionsbehandlung zu führende Listen (Betreuungsbögen) über die von der Beratungsstelle bestätigten Gespräche im Rahmen der psychosozialen Begleitung, als Nachweis für die Ärztin oder den Arzt,
telefonische Rückmeldung über nicht stattgefundene Termine an die Ärztin oder den
Arzt (nach Absprache mit dem Klientel),
Supervision / Fortbildung.
6. Zielkontrolle/Ergebnisqualität
Zielkontrolle und Wirksamkeitsnachweise orientieren sich an den individuell getroffenen
Vereinbarungen zwischen den Klientinnen oder Klienten, der Ärzteschaft und psychosozialer
Betreuung. Beispielhaft seien einige Punkte zur Überprüfung der angestrebten Ziele
genannt:
Aufnahme oder Weiterführung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses,
Kontaktabbruch, bzw. spürbare Reduktion der Kontakte zur Szene,
stetige Reduzierung der Substitutionsdosis,
negative Urinkontrolle über einen Zeitraum von 3 Monaten,
soziale Rehabilitation,
ökonomische Rehabilitation,
Abgeschlossene Vorbereitung einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung.
7. Dokumentation
Statistik,
Jahresbericht,
Gesprächsprotokolle,
wissenschaftliche Begleitung.
8. Betreuungsaufwand/Finanzierung
Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den
Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich
am regionalen vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten
Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die
Durchführung der Aufgaben wird finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche
Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. die §§ 8, 39, 40 und
72 BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des
Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 28.11.1995.
Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem wöchentlichen
Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
HOCHSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG
1. Definition des Leistungsbereichs
Unter hochschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung
der unter 2. beschriebenen Zielgruppe.
2. Zielgruppe
Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben:
keine Szeneidentität,
realistische Selbst- und Fremdeinschätzung,
stabile soziale Beziehungen,
Stabile Substitutionsdosierung über einen längeren Zeitraum,
kein Beikonsum,
Entscheidung zur langfristigen Reduktion der Dosis,
Behandlungsbereitschaft und Motivation zur Veränderung,
fester Wohnsitz und geregelte finanzielle Situation,
Bereitschaft zur Berufsaufnahme oder zur Stabilisierung der beruflichen Tätigkeit,
Reintegration in die Gesellschaft.
3. Zielsetzungen
Mit der hochschwelligen Substitutionsbegleitung werden folgende Ziele verfolgt:
Stabilisierung/Erweiterung des drogenfreien Umfeldes und der sozialen Beziehnungen,
Klärung und Bearbeitung biografischer Aspekte im Zusammenhang mit Sucht- und
Drogenkonsum,
Stabilisierung eines realistischen Selbstbildes,
Entwicklung bzw. Erarbeitung einer Motivation für weitere Therapiemaßnahmen, ggf.
Erarbeitung erster Behandlungsziele,
gesundheitliche und soziale Stabilisierung,
Förderung von Konflikt- und Bewältigungsstrategien, sozialer Kompetenzen, Autonomie/ Unabhängigkeit etc.,
Förderung eines Risikobewusstseins, Übernahme von Verantwortung für sich u. andere,
Vermittlung in Entgiftung und stationäre bzw. ambulante Entwöhnungsbehandlung,
Überbrückung der Wartezeit bis zur ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation,
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit,
Planmäßige Beendigung der Substitutionsbehandlung.
4. Methoden/ Vorgehensweisen (Prozessqualität)
Die Zielsetzungen erfordern folgendes methodisches Vorgehen:
Erstes Kontakt- und Informationsgespräch zur Indikationsstellung bzw. zur Abklärung
der Zielsetzungen sowie Informationen über die Bedingungen des psychosozialen Begleitprogramms,
Erarbeitung gemeinsamer Aufnahme- und Abbruchkriterien zwischen Beratungsstelle,
Ärztin oder Arzt und der Klientin oder dem Klienten,
ausführliche Diagnostik der sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation.
Erarbeitung eines Behandlungsplanes,
Entwicklung individueller Zielsetzungen (z. B. Festigung der Abstinenzorientierung),
regelmäßige Beratungsgespräche mit der Klientin oder dem Klienten und Fallbesprechungen mit der jeweiligen Ärztin oder dem Arzt, die die Überprüfung der vereinbarten
Zielsetzungen ermöglichen,
ambulante Behandlung sowie ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation,
Einbindung in therapeutische Gruppen oder Selbsthilfegruppen,
akzeptierende, wertschätzende Haltung bei einem Rückfall,
Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen in Absprache mit der Klientin
oder dem Klienten,
Abschlussgespräch Berater-Klient in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt.
5. Welche Voraussetzungen sind für die Zielerreichung notwendig (Strukturqualität):
Um diese Zielsetzungen zu erreichen, sind folgende strukturellen Voraussetzungen erfüllt:
Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ressourcen,
alle therapeutisch tätigen Fachkräfte, die das psychosoziale Begleitprogramm zur Methadon-Substitution durchführen, verfügen über entsprechende Qualifikationen,
enge Kooperationen mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten (Telefon, Treffen in
Beratungsstelle oder Arztpraxis),
Schweigepflichtsentbindungen zwischen Ärztin oder Arzt und den Fachkräften der
Beratungsstelle,
regelmäßige Telefonate bzw. regelmäßige Fallbesprechungen mit der Ärztin oder dem
Arzt,
schriftlicher Abschluss von Substitutionsverträgen,
durch die Klientinnen oder Klienten geführte Anwesenheitslisten (Betreuungsbögen),
die dem Arzt eine Überprüfung der Termineinhaltung ermöglichen,
Vereinbarung von Terminen außerhalb der Kernarbeitszeiten für berufstätige Klientinnen oder Klienten,
Supervision / Fortbildung.
6. Zielkontrolle/Ergebnisqualität:
Zielkontrolle bzw. Wirksamkeitsnachweise sind abhängig von der individuellen Zielsetzung.
Dennoch wollen wir beispielhaft einige Zielkontrollen aufführen:
Medizinische Untersuchungen zur körperlichen Stabilisierung,
Urinkontrollen zum Nachweis der Abstinenz,
Aufnahme oder Weiterführung eines Arbeitsverhältnisses,
Kontaktabbruch zur Szene,
stetige Reduzierung der Methadon-Dosis,
soziale Rehabilitation,
finanzielle Rehabilitation,
Durchführung einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung.
7. Dokumentation
Statistik,
Jahresbericht,
Gesprächsprotokolle,
wissenschaftliche Begleitung.
8. Behandlungsaufwand/Finanzierung
Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den
Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich
am regional vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten
Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die Durchführung der Aufgaben wird z. Zt. finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche
Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. §§ 8, 39, 40 und 72
BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des
Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 28.11.1995.
Soweit im Rahmen der hochschwelligen Begleitung eine Behandlung im Sinne der medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird, gelten entsprechend der Anlage 4 der “Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen” der Krankenkassen und Rentenversicherungs-trägern
vom 04.05.2001 die gleichen Bedingungen (bezüglich Zugang, Durchführung, Nach-sorge)
wie bei nicht substitutionsmittel- gestützter (d. h. drogenfreier) Rehabilitation.
Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem wöchentlichen
Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen.
Arbeitsgruppe
Brennberger, Ingo – Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit
Brickwedde, Ulla – Beratungsstelle Jugend und Drogen, Neustadt
Bumb, Hanno – Suchtberatung, Bad Kreuznach
Hoffmann, Achim – Diakonisches Werk Pfalz / Landesstelle für Suchtfragen der LIGA
Kircher, Regine – Suchtberatung, Bad Kreuznach
Kuhn, Daniela – Jugend- und Drogenberatung NIDRO, Speyer
Sauerborn, Ansgar – Drogenberatung, Koblenz
Schwehm, H. – Ludwigsmühle GgmbH, Lustadt
Speidel, Eberhard – MIT JUGEND GEGEN DROGEN, Worms
Stamm, Andreas – Drogenberatung DIE TÜR, Trier
Weiler, Peter – Drogenberatung BRÜCKE, Mainz
Zickler, Wulf – Drogenberatung, Koblenz
LANDESSTELLE FÜR SUCHTFRAGEN RHEINLAND- PFALZ
beim Diakonischen Werk Pfalz
Karmeliterstraße 20
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Tel 06232/ 664- 254 Fax 06232/ 664 –2422
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