STANDARDS FÜR DIE PSYCHOSOZIALE BEGLEITUNG SUBSTITUIERTER DROGENABHÄNGIGER IN RHEINLAND- PFALZ Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Fachgruppe: Landesstelle für Suchtfragen Speyer, August 2003 INHALTSVERZEICHNIS Präambel Seite 3 Leistungsbeschreibung: Niedrigschwellige Substitutionsbegleitung Seite 4 - 6 Leistungsbeschreibung: Mittelschwellige Substitutionsbegleitung Seite 7 – 9 Leistungsbeschreibung: Hochschwellige Substitutionsbegleitung Seite 10 – 12 Mitglieder der Arbeitsgruppe Seite 13 LANDESSTELLE FÜR SUCHTFRAGEN RHEINLAND- PFALZ beim Diakonischen Werk Pfalz Karmeliterstraße 20 67346 Speyer Tel 06232/ 664- 254 Fax 06232/ 664 –2422 [email protected] PRÄAMBEL Suchtmittelabhängigkeit ist eine Krankheit mit individuell unterschiedlichen Verläufen. Ziel aller ambulanten und stationären Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen und somit auch der Substitution ist die Suchtmittelfreiheit und/oder psychosoziale Stabilisierung – die besonders bei einem Teil der Suchtmittelabhängigen nur langfristig und in Schritten erreicht werden kann –, sowie die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Hierbei kommt der substitutionsgestützten Behandlung Drogenabhängiger, als Bestandteil einer individuellen Behandlungsmaßnahme im Rahmen eines differenzierten und qualifizierten Hilfesystems, eine große Bedeutung zu. Die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) sowie der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BTMVV). Sie ist ein fester Bestandteil in der Arbeit mit Drogenabhängigen. Nach unserer Auffassung muss die Vergabe des Substituts und die psychosoziale Begleitung als eine gemeinsame Suchtbehandlung sowohl von Seiten der Medizin als auch von Seiten der Drogenhilfe realisiert werden und kompatibel sein mit der medizinischen Rehabilitation nach der Vereinbarung “Abhängigkeitserkrankungen” Das setzt voraus: Die Abklärung der erforderlichen psychosozialen Begleitung vor Beginn der Substitutionsbehandlung. Qualitätszirkel bei denen unter anderem die Effektivität der Behandlung und die Zusammenarbeit zwischen dem medizinischen Versorgungssystem und den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe regelmäßig gemeinsam überprüft werden. Die psychosoziale Begleitung muss durch individuelle Behandlungsverträge oder durch institutionelle Kooperationsvereinbarungen in den individuellen ärztlichen Behandlungsvertrag mit den Patienten eingebunden werden. Psychosoziale Begleitung ist Teil der gemeinsamen Behandlungsplanung. Eine verbindliche Kontrolle des Beikonsums muss sicher gestellt sein. Die Ärztin oder der Arzt und die Fachkräfte der Beratungsstelle dokumentieren gemeinsam die Behandlungsqualität, entsprechend der jeweiligen Zielsetzungen. Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den Aufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Finanzierung der psychosozialen Begleitung muss sichergestellt sein. Unter Substitutionsbegleitung im Allgemeinen verstehen wir die soziale und psychische Unterstützung von Drogenabhängigen, die sich in ärztlicher Substitutionsbehandlung befinden die nach den Regeln der Bundesärztekammer durchgeführt wird. Im Folgenden werden drei Formen psychosozialer Substitutionsbegleitung vorgestellt, deren Übergänge sicher nicht immer scharf voneinander abgegrenzt werden können. LEISTUNGSBESCHREIBUNG: NIEDRIGSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG 1. Definition des Leistungsbereichs Unter niedrigschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung der unter Ziff. 2. beschriebenen Zielgruppe. 2. Zielgruppe Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben: Drogenabhängige deren Motivation und Veränderungsbereitschaft gering oder kaum vorhanden ist, die bislang die erforderliche fachliche Hilfe nicht in Anspruch genommen haben, deren Beigebrauch (alle psychoaktive Substanzen) hoch und regelmäßig ist, deren Szenenidendität und -kontakte stark ausgeprägt sind, bei denen keine stabilen (belastungsfähigen) Beziehungen zu Angehörigen oder Bezugspersonen bestehen, deren Wohnsituation gefährdet ist oder die ohne festen Wohnsitz leben und die keine Arbeit haben. 3. Zielsetzungen Mit der niedrigschwelligen Substitutionsbegleitung werden folgende Ziele angestrebt: Aufbau einer tragfähigen Beziehung, Verbesserung der gesundheitlichen Situation (z.B. niedrigschwelliger Kontakt zur medizinischen Versorgung), Verringerung des Beikonsums, Förderung des Beziehungsgefüges zu Angehörigen und Bezugspersonen, Verbesserung der sozialen Situation (z.B. Erreichbarkeitserklärung gegenüber dem Gericht), Stabilisierung der Wohnsituation, Motivation zur Teilnahme an weiterführenden/r Hilfeangeboten/ Perspektiventwicklung (z. B. Entzug, Primärversorgung, Therapie). 4. Methoden/Vorgehensweisen (Prozessqualität) Die Zielsetzungen erfordern folgendes methodisches Vorgehen: Schutz von Vertrauensbeziehungen, aufsuchende Arbeit (Möglichkeit zur spontanen Kontaktaufnahme), Krisenintervention- und systematische Dauerbetreuung, Kurzintervention (motivationale Gesprächsführung), Sucht- und Sozialberatung, Vermittlung materieller Hilfen, gemeinsame Erarbeitung von Problemlösungen, offenes, geleitetes Gruppenangebot, geschlechtsspezifische Angebote, tagesstrukturierende Maßnahmen. 5. Voraussetzungen für die Zielerreichung (Strukturqualität) Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ausstattung, multidisziplinäres und geschlechtsgemischtes Team, bedarfsgerechtes, überwiegend niedrigschwelliges Hilfeangebot (z.B. offene Sprechzeiten), kostenfreie Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer, Konsultation anderer Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen/Ärzte), Entbindung von der Schweigepflicht, An- und Abmeldung durch die Praxis/Ambulanz, Bescheinigung der Suchtberatungsstelle über die Teilnahme an der psychosozialen Begleitung (Gesprächsbescheinigung), Beteiligung an der Hilfeplanung nach § 46 BSHG in Absprache mit der Klientin oder dem Klienten. Supervision / Fortbildungen 6. Zielkontrolle (Ergebnisqualität) Zielkontrolle bzw. Wirksamkeitsnachweise sind abhängig von der individuellen Zielsetzung. Dennoch wollen wir beispielhaft einige Zielkontrollen aufführen: Aufnahme erster Kontakte zur medizinischen Versorgung, nachweislich niedrigerer Beikonsum, Verringerung der Kontakte zur Szene, Verbesserung der psychosozialen Situation (z.B. Anmieten einer Wohnung, Stabilisierung von sozialen Kontakten). 7. Dokumentation Statistik, Jahresbericht, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Begleitung. 8. Betreuungsaufwand/ Finanzierung Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich am regionalen vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die Durchführung der Aufgaben wird z. Zt. finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. die §§ 8, 39, 40 und 72 BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 28.11.1995. Aus fachlichen Gründen wird die Auffassung vertreten, dass auch Suchtkranke die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, einen Anspruch auf Soziotherapie nach § 37a SGB V haben. Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem durchschnittlich wöchentlichen Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen. LEISTUNGSBESCHREIBUNG: MITTELSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG 1. Definition des Leistungsbereiches Unter mittelschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung der unter Ziff. 2. beschriebenen Zielgruppe. 2. Zielgruppe Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben: Drogenabhängige deren Substitutionsdosierung noch nicht stabil ist, deren Motivation zur langfristigen Reduktion der Dosis jedoch vorhanden ist, deren Beigebrauch nur gelegentlich ist, deren Kontakte zur Szene nur sporadisch sind und die stabile drogenfreie soziale Beziehungen jenseits der Szene suchen, deren Wohnsituation stabil und geregelt ist (Miete, Heizung, Strom, Wasser; Wohnen bei Eltern oder in Einrichtungen), gelegentliche Beschäftigungsverhältnisse sind ggf. vorhanden und der Wunsch eine Ausbildung und/ oder ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen ist erkennbar. 3. Zielsetzungen Ziele der mittelschwelligen psychosozialen Begleitung sind: Ausstieg aus dem Beikonsum, Motivation zur Reduzierung der Substitutionsdosierung, sukzessive Reduzierung der Substitutionsdosierung, Stabilisierung der Veränderungsmotivation, Beginn der Behandlung bestehender Begleiterkrankungen und Verbesserung der Compliance bei bestehenden Behandlungen, Entwicklung eines Risikobewusstseins und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere, regelmäßige Teilnahme an tages- und freizeitstrukturierenden Aktivitäten, Aufnahme in ambulante oder stationäre Therapiemaßnahmen, Teilnahme an Selbsthilfegruppen, Klärung der weiteren Wege in Ausbildung und/oder Arbeit. 4. Methoden/Vorgehensweisen (Prozessqualität) Diese Zielsetzungen erfordern folgendes methodische Vorgehen: Vermittlung von Information über die Bedingungen des psychosozialen Begleitprogramms, Erarbeitung gemeinsamer Aufnahme- und Abbruchkriterien zwischen Beratungsstelle, Ärztin oder Arzt und der Klientin oder dem Klienten, Ausführliche Diagnostik der sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation, Erarbeiten individueller Zielsetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Ambivalenzproblematik (Abstinenz), Durchführung regelmäßige Beratungsgespräche mit der Klientin oder dem Klienten regelmäßige Fallbesprechungen mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten, zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der vereinbarten Zielsetzung, Einbeziehung in tagesstrukturierende Angebote der Drogenhilfe oder anderer Einrichtungen, Einbindung in angeleitete Gruppen und/ oder Selbsthilfe, Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen (in Absprache mit dem Klienten). 5. Voraussetzung für die Zielerreichung (Strukturqualität) Zur Erreichung der unter Ziff. 3. genannten Ziele bedarf es folgender struktureller Voraussetzungen: Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ausstattung, die Fachkräfte der Beratungsstelle, die das psychosoziale Begleitprogramm zur Substitutionsbehandlung durchführen, verfügen über eine spezifische Qualifikation, enge Kooperation mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten (regelmäßige Telefonkontakte, gemeinsame Arbeitstreffen in Praxis oder Beratungsstelle), Schweigepflichtsentbindung der Beratungsstelle durch die Abhängigen in Substitutionsbehandlung gegenüber den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten, von den Abhängigen in Substitutionsbehandlung zu führende Listen (Betreuungsbögen) über die von der Beratungsstelle bestätigten Gespräche im Rahmen der psychosozialen Begleitung, als Nachweis für die Ärztin oder den Arzt, telefonische Rückmeldung über nicht stattgefundene Termine an die Ärztin oder den Arzt (nach Absprache mit dem Klientel), Supervision / Fortbildung. 6. Zielkontrolle/Ergebnisqualität Zielkontrolle und Wirksamkeitsnachweise orientieren sich an den individuell getroffenen Vereinbarungen zwischen den Klientinnen oder Klienten, der Ärzteschaft und psychosozialer Betreuung. Beispielhaft seien einige Punkte zur Überprüfung der angestrebten Ziele genannt: Aufnahme oder Weiterführung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, Kontaktabbruch, bzw. spürbare Reduktion der Kontakte zur Szene, stetige Reduzierung der Substitutionsdosis, negative Urinkontrolle über einen Zeitraum von 3 Monaten, soziale Rehabilitation, ökonomische Rehabilitation, Abgeschlossene Vorbereitung einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung. 7. Dokumentation Statistik, Jahresbericht, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Begleitung. 8. Betreuungsaufwand/Finanzierung Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich am regionalen vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die Durchführung der Aufgaben wird finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. die §§ 8, 39, 40 und 72 BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 28.11.1995. Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem wöchentlichen Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen. LEISTUNGSBESCHREIBUNG: HOCHSCHWELLIGE SUBSTITUTIONSBEGLEITUNG 1. Definition des Leistungsbereichs Unter hochschwelliger Substitutionsbegleitung verstehen wir die psychosoziale Begleitung der unter 2. beschriebenen Zielgruppe. 2. Zielgruppe Die Zielgruppe lässt sich wie folgt beschreiben: keine Szeneidentität, realistische Selbst- und Fremdeinschätzung, stabile soziale Beziehungen, Stabile Substitutionsdosierung über einen längeren Zeitraum, kein Beikonsum, Entscheidung zur langfristigen Reduktion der Dosis, Behandlungsbereitschaft und Motivation zur Veränderung, fester Wohnsitz und geregelte finanzielle Situation, Bereitschaft zur Berufsaufnahme oder zur Stabilisierung der beruflichen Tätigkeit, Reintegration in die Gesellschaft. 3. Zielsetzungen Mit der hochschwelligen Substitutionsbegleitung werden folgende Ziele verfolgt: Stabilisierung/Erweiterung des drogenfreien Umfeldes und der sozialen Beziehnungen, Klärung und Bearbeitung biografischer Aspekte im Zusammenhang mit Sucht- und Drogenkonsum, Stabilisierung eines realistischen Selbstbildes, Entwicklung bzw. Erarbeitung einer Motivation für weitere Therapiemaßnahmen, ggf. Erarbeitung erster Behandlungsziele, gesundheitliche und soziale Stabilisierung, Förderung von Konflikt- und Bewältigungsstrategien, sozialer Kompetenzen, Autonomie/ Unabhängigkeit etc., Förderung eines Risikobewusstseins, Übernahme von Verantwortung für sich u. andere, Vermittlung in Entgiftung und stationäre bzw. ambulante Entwöhnungsbehandlung, Überbrückung der Wartezeit bis zur ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit, Planmäßige Beendigung der Substitutionsbehandlung. 4. Methoden/ Vorgehensweisen (Prozessqualität) Die Zielsetzungen erfordern folgendes methodisches Vorgehen: Erstes Kontakt- und Informationsgespräch zur Indikationsstellung bzw. zur Abklärung der Zielsetzungen sowie Informationen über die Bedingungen des psychosozialen Begleitprogramms, Erarbeitung gemeinsamer Aufnahme- und Abbruchkriterien zwischen Beratungsstelle, Ärztin oder Arzt und der Klientin oder dem Klienten, ausführliche Diagnostik der sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation. Erarbeitung eines Behandlungsplanes, Entwicklung individueller Zielsetzungen (z. B. Festigung der Abstinenzorientierung), regelmäßige Beratungsgespräche mit der Klientin oder dem Klienten und Fallbesprechungen mit der jeweiligen Ärztin oder dem Arzt, die die Überprüfung der vereinbarten Zielsetzungen ermöglichen, ambulante Behandlung sowie ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation, Einbindung in therapeutische Gruppen oder Selbsthilfegruppen, akzeptierende, wertschätzende Haltung bei einem Rückfall, Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen in Absprache mit der Klientin oder dem Klienten, Abschlussgespräch Berater-Klient in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt. 5. Welche Voraussetzungen sind für die Zielerreichung notwendig (Strukturqualität): Um diese Zielsetzungen zu erreichen, sind folgende strukturellen Voraussetzungen erfüllt: Ausreichende personelle, sachliche und räumliche Ressourcen, alle therapeutisch tätigen Fachkräfte, die das psychosoziale Begleitprogramm zur Methadon-Substitution durchführen, verfügen über entsprechende Qualifikationen, enge Kooperationen mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten (Telefon, Treffen in Beratungsstelle oder Arztpraxis), Schweigepflichtsentbindungen zwischen Ärztin oder Arzt und den Fachkräften der Beratungsstelle, regelmäßige Telefonate bzw. regelmäßige Fallbesprechungen mit der Ärztin oder dem Arzt, schriftlicher Abschluss von Substitutionsverträgen, durch die Klientinnen oder Klienten geführte Anwesenheitslisten (Betreuungsbögen), die dem Arzt eine Überprüfung der Termineinhaltung ermöglichen, Vereinbarung von Terminen außerhalb der Kernarbeitszeiten für berufstätige Klientinnen oder Klienten, Supervision / Fortbildung. 6. Zielkontrolle/Ergebnisqualität: Zielkontrolle bzw. Wirksamkeitsnachweise sind abhängig von der individuellen Zielsetzung. Dennoch wollen wir beispielhaft einige Zielkontrollen aufführen: Medizinische Untersuchungen zur körperlichen Stabilisierung, Urinkontrollen zum Nachweis der Abstinenz, Aufnahme oder Weiterführung eines Arbeitsverhältnisses, Kontaktabbruch zur Szene, stetige Reduzierung der Methadon-Dosis, soziale Rehabilitation, finanzielle Rehabilitation, Durchführung einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung. 7. Dokumentation Statistik, Jahresbericht, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Begleitung. 8. Behandlungsaufwand/Finanzierung Kontaktangebote, Beratung, psychosoziale Betreuung und Integrationshilfen gehören zu den Kernaufgaben von Suchtberatungsstellen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben orientiert sich am regional vorhandenen Bedarf, an der mit den Zuwendungsgebern abgestimmten Konzeption und den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen. Die Durchführung der Aufgaben wird z. Zt. finanziert aus Eigenmitteln der Träger und durch öffentliche Zuwendungen (Kommunen, Land). Finanzierungsgrundlagen sind u. a. §§ 8, 39, 40 und 72 BSHG sowie die Verwaltungsvorschrift “Förderung sozialer Beratungsstellen” des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 28.11.1995. Soweit im Rahmen der hochschwelligen Begleitung eine Behandlung im Sinne der medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird, gelten entsprechend der Anlage 4 der “Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen” der Krankenkassen und Rentenversicherungs-trägern vom 04.05.2001 die gleichen Bedingungen (bezüglich Zugang, Durchführung, Nach-sorge) wie bei nicht substitutionsmittel- gestützter (d. h. drogenfreier) Rehabilitation. Nach den Erfahrungen der Praxis und den vorhandenen Daten ist von einem wöchentlichen Betreuungsaufwand pro Fall von rund 120 Minuten auszugehen. Arbeitsgruppe Brennberger, Ingo – Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Brickwedde, Ulla – Beratungsstelle Jugend und Drogen, Neustadt Bumb, Hanno – Suchtberatung, Bad Kreuznach Hoffmann, Achim – Diakonisches Werk Pfalz / Landesstelle für Suchtfragen der LIGA Kircher, Regine – Suchtberatung, Bad Kreuznach Kuhn, Daniela – Jugend- und Drogenberatung NIDRO, Speyer Sauerborn, Ansgar – Drogenberatung, Koblenz Schwehm, H. – Ludwigsmühle GgmbH, Lustadt Speidel, Eberhard – MIT JUGEND GEGEN DROGEN, Worms Stamm, Andreas – Drogenberatung DIE TÜR, Trier Weiler, Peter – Drogenberatung BRÜCKE, Mainz Zickler, Wulf – Drogenberatung, Koblenz LANDESSTELLE FÜR SUCHTFRAGEN RHEINLAND- PFALZ beim Diakonischen Werk Pfalz Karmeliterstraße 20 67346 Speyer Tel 06232/ 664- 254 Fax 06232/ 664 –2422 [email protected]