banco do brasil aktiengesellschaft

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BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, VIENA
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
Bekanntzugebende Informationen
gemäß
Offenlegungsverordnung
BGBl. II Nr. 375/2006 i.d.g.F.
Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung
1
Daten per 31. Dezember 2012
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Inhaltsverzeichnis
Präambel
3
Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß
Offenlegungsverordnung:
§1
Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung
5
§2
Risikomanagement für einzelne Risikokategorien
6
§3
Anwendungsbereichsbezogene Informationen
18
§4
Eigenmittelstruktur
20
§5
Mindesteigenmittelerfordernis
23
§6
Kontrahentenausfallrisiko
27
§7
Kredit- und Verwässerungsrisiko
30
§8
Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes
40
§9
Spezialfinanzierungen, Beteiligungspositionen und sonstige Aktiva
43
§ 10
Sonstige Risikoarten
44
§ 11
Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung
45
§ 12
Operationelles Risiko
46
§ 13
Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches
47
§ 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen
50
§ 15
Verbriefungen
51
§ 15a Vergütungspolitik und -praktiken
53
§ 16
Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden
Ansatzes
56
§ 17
Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen
60
§ 18
Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes
64
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Präambel
Die gegenständliche Offenlegungsverordnung (OffV) ist eine von mehreren Rechtsnormen
zur Umsetzung von Basel II, wobei Basel II als Synonym für die Gesamtheit der
Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten
Jahren vorgeschlagen wurden, verwendet wird. Wie schon bei Basel I, wird der Sicherung
einer
angemessenen
Eigenkapitalausstattung
von
Instituten
und
der
Schaffung
einheitlicher Wettbewerbsbedingungen ein besonderes Augenmerk geschenkt. Damit
Banken ihren Geschäftsbetrieb funktionsfähig halten und etwaige Verluste abdecken
können, müssen entsprechende Vorkehrungen zur Begrenzung bankgeschäftlicher und
bankbetrieblicher Risiken getroffen und interne Kontrollverfahren eingerichtet werden.
Insbesondere haben Banken über ein ihrem Geschäftsrisiko angemessenes Kapital in
Form von Eigenmitteln zur Wahrung ihrer Solvabilität zu verfügen. Die Einrichtung dieser
Funktionserfordernisse
ist
Teil
der
Sorgfaltspflicht
der
Geschäftsleitung
eines
Kreditinstitutes.
Basel II
Im nebenstehenden Modell der Eigenmittelvorschriften nach Basel II in Gestalt dreier, sich
ergänzender Säulen bestimmt das Mindestkapitalerfordernis (Säule 1), welches Ausmaß
an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des Operationalen
Risikos gehalten werden muss.
Für jede Risikoart stehen mehrere, unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung
des Mindesteigenmittel-Erfordernisses zur Verfügung. So wird beispielsweise innerhalb
des Kreditrisikos zwischen dem Standardansatz, dem Basis IRB („auf internen Ratings
basierender“)-Ansatz und dem Fortgeschrittenen IRB-Ansatz unterschieden. Gemeinsam
ist diesen Ansätzen, dass jede Forderung nach ihrem Risiko gewichtet wird. Bei schlechter
Kundenbonität hat die Bank daher ein höheres Eigenmittelerfordernis.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Säule 1
Säule 2
Marktdisziplin
Überprüfung
Bankaufsichtliche
Erfordernis
Mindestkapital-
Basel II
Säule 3
Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) fokussiert sich auf ergänzende,
qualitative Aspekte der Beaufsichtigung mit möglichst intensivem Kontakt zwischen
Aufsichtsorganen und Banken.
Ziel der dritten Säule von Basel II ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte
Offenlegung von Informationen für alle Marktteilnehmer im Rahmen der externen
Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Zwischenberichten oder wie
im gegenständlichen Fall auf der Homepage der Banco do Brasil AG). Die Disziplinierung
folgt u.a. aus zu befürchtenden Kursreaktionen der Aktien des Kreditinstituts im Falle einer
Schieflage der Eigenmittelstruktur. So sind mögliche Reaktionen aus der Offenlegung
Anreiz für die Banken, auf eine adäquate Eigen- und Risikokapitalstruktur zu achten.
Die Banco do Brasil AG ist zum 1.1.2008 auf das Basel II-Regime umgestiegen.
Die
in
Entwicklung
befindlichen
Bestimmungen
über
weitere
aufsichtsrechtliche
Risikobegrenzungsvorschriften (bekannt als „Basel III“) werden derzeit intern bearbeitet
(z.B. in Stresstests, Szenario Rechnungen, Analyse von Eigenkapital und Asset Quality,
Liquidität, Leverage, etc.).
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß
Offenlegungsverordnung1:
§1
Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung:
Offenlegungsverordnung dient der Umsetzung von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der
Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme
und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1) in das
österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr.
532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2013, oder anderen
Verordnungen der FMA vorgenommen wurde.
Die Konzernstruktur der Banco do Brasil AG, Wien, stellt sich zum 31. Dezember 2012 wie
folgt dar2:
Banco do Brasil S.A,
Brasilia, Brazil
100 %
Banco do Brasil AG
100 %
100 %
BB USA Holding Company, Inc,
BB Asset Management,
New York, NY, USA
Dublin, Ireland
100 %
BB Money Transfer, Inc.,
Beteiligungen < 5 %:
New York, NY, USA
 Einlagensicherung (At)
 SIPS (Pt)
 UNICRE (Pt)
1
Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den 31.12.2012.
Die BB USA Holding Company Inc, New York, NY, USA, wurde am 3. Mai 2013 an die Banco do Brasil S.A., Brasilia,
Brasilien, verkauft.
2
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§2
Risikomanagement für einzelne Risikokategorien.
Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den §§ 6 bis
15 genannten Risiken, die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts
gesondert offen zu legen. Dazu zählen:
§ 2.1 – Die Strategien und Verfahren für das Management dieser Risiken
Im Fokus der Risikokultur der Banco do Brasil AG steht die gezielte und durch die
Muttergesellschaft Banco do Brasil S.A., Brasilien, gestattete Übernahme von Risiken
unter Beachtung renditeorientierter Vorgaben. Die risikopolitischen Anforderungen,
Zuständigkeiten sowie Steuerungsprinzipien sind in den Geschäftsgrundsätzen und in der
Risikostrategie sowohl der Banco do Brasil AG als auch in globaler Weise der Banco do
Brasil S.A. verankert. Zentraler Punkt der Risikostrategie ist der effiziente Einsatz der
Eigenmittel unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten.
Aktives Risikomanagement bedeutet für die Banco do Brasil AG die Identifikation
sämtlicher Risikopotenziale, deren quantitative Messung sowie deren Steuerung und
Überwachung anhand von Risikolimiten. Ziel ist dabei ein planvoller Umgang mit Risiken.
Die Grundidee besteht darin, das optimale Verhältnis von individueller Risikobereitschaft
und Ertragserwartung bewusst festzulegen, zu messen und aktiv zu steuern.
§ 2.2 - Die Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen
Die Risiken der Banco do Brasil AG werden durch ein umfassendes System von
Risikoprinzipien,
Risikomess-
und
Überwachungsverfahren
sowie
entsprechende
Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Global liegt die Verantwortung in der
Banco do Brasil S.A. bei einem unabhängigen Komitee. In Österreich hat der Vorstand der
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Banco do Brasil AG die Vorgaben der Gruppe auszuführen und wird dabei von einem
unabhängigen Risk Management Department (RMD)3 unterstützt.
Der Vorstand der Banco do Brasil AG entscheidet aufbauend auf die Risikopolitik der
Banco do Brasil S.A. die Grundsätze des Risikomanagements, die Festlegung von Limiten
für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung der Risiken.
Das in der Abteilung RMD organisatorisch verankerte Risikocontrolling als zentrale
unabhängige Kontrolleinheit unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung dieser Aufgaben.
Die Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und beurteilt die aktuelle
Risikosituation unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der entsprechenden
Risikolimite. Als unabhängige Instanz stellt sie sicher, dass sich die gemessenen Risiken
innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Sie ist zuständig für die
Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, die laufende
3
RMD – Risk Management Department (Früher RIM – Risiko Management). Diese Abteilung ist für das
Gesamtbankrisikomanagement der Banco do Brasil AG zuständig. Das RMD ist die zuständige Abteilung für alle
Risikomanagement-Fragen einschließlich der risikotechnischen Berechnungen und berichtet laufend an den Vorstand
und periodisch an das Risk Management Committee (seit Mai 2013; vormals ALCO-Komitee).
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente und die Entwicklung und
Wartung der grundsätzlichen Regelwerke.
Das Kreditrisikomanagement wird zentral und weltweit durch die Banco do Brasil S.A.
abgewickelt. Die Banco do Brasil AG ist für die ordnungsgemäße Gestion der
Kreditgeschäfte zuständig. Die Liquiditätssteuerung und die Steuerung der Marktrisiken im
Bankbuch erfolgen im Rahmen der monatlich stattfindenden Sitzungen des Risk
Management Committee (seit Mai 2013; vormals ALCO-Komitee).
Als unabhängige interne Instanz überwacht die interne Revision der Banco do Brasil AG in
weltweiter Kooperation mit dem Internal Audit Department der Banco do Brasil S.A.
sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom
Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen
Kontrollsysteme.
§ 2.3 - Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme;
Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme für die einzelnen
Risikoarten gliedert sich wie folgt:
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen
Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften besteht. Dieses Risiko
kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des
Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Verschiedene Risiken werden unter
dem Kreditrisiko zusammengefasst, wie unten dargestellt:

Ausfallsrisiko des Kontrahenten: wird in der Folge erklärt.

Konzentrationsrisiko:
wird
durch
Herfindahl-Hirschmann-Indices
für
folgende Bereiche gemessen:
-
Währungen
-
Gesamtwirtschaftliche Sektoren
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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
-
Branchen
-
Kunden (Großveranlagungen)
Originatorrisiko: Banco do Brasil AG ist kein Originator bei/ von
Verbriefungs-transaktionen.

Restrisiko aus risikomindernden Techniken: siehe Besicherungsrisiko

Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten: Sicherheiten,
die nach Basel II – Säule 1 nicht anrechenbar sind, haben trotzdem eine
bankbetriebliche Bedeutung, die intern berücksichtigt wird.
KREDITRISIKO
Ausfallsrisiko des Kontrahenten
Konzentrationsrisiko
Originatorrisiko
Restrisiko aus risikomindernden
Techniken
Vorteil aus nicht nach Basel II
anrechenbaren Sicherheiten
Zuständigkeit für die Festlegung von Kreditrahmen
Der Vorstand für den Kreditbereich (Brasilien) und die Abteilung für Kreditanalyse mit Sitz
in der Zentrale (Brasilien), bereiten die Risiko-Analyse vor und legen Kreditlimits für
Länder, Banken und Kunden fest. Die Verantwortung der Banco do Brasil AG liegt im
wesentlichen im Zusammenstellen von Informationen und Daten. Weiters hat die Banco
do Brasil AG die Aufgabe, die geplante Art der Geschäfte, die mit Kunden oder
Geschäftspartnern gemacht werden, über die wirtschaftliche Situation des Kunden an die
Zentrale zu informieren.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Kreditrahmen
Kreditrahmen ist der höchste Betrag, den die Bank an einen bestimmten Kunden
auszuleihen und dafür Risiko zu übernehmen bereit ist. Die Festlegung eines
Kreditrahmens bestimmt nicht nur das Risiko, dem die Bank einem Kunden gegenüber
ausgesetzt ist, sondern hat auch den Zweck, den Kunden durch eine Kreditprüfung näher
kennen zu lernen und sowohl seine Bedürfnisse als auch alle mögliche Risiken zu
erkennen, noch bevor ein Kredit in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wird die
Bewertung ‘sicherer’ und Darlehensverlängerungen (und -ansuchen) können später
schneller bearbeitet werden. Wie schon vorher erwähnt, Risiko bedeutet einen möglichen
Verlust. Deshalb erfolgt die Festlegung des Kreditrahmens im umgekehrten Verhältnis
zum Kundenrisiko, d.h., je höher das Risiko, desto niedriger der Rahmen. Dadurch werden
die Kredite nicht nur auf wenige Kunden konzentriert, sondern es erfolgt eine breite
Risikostreuung. Der Kreditrahmen wird auch so bestimmt, dass die Ressourcen unter
verschiedenen Kunden aufgeteilt werden. Somit sind bei Ausfällen die Auswirkungen nicht
so gravierend.
Das Kreditverfahren
Die Verfahrensstruktur der Kreditanalyse der Banco do Brasil S.A. unterscheidet drei
Gruppen:

Juristische Personen, Genossenschaften und Finanzinstitute;

Physische (natürliche) Personen;

Länder
Risiko
Die Bankkunden, soweit es sich um juristischen Personen sowie um das Land Brasilien
handelt, werden in sechs Risikokategorien, die die Forderungen der Kreditgeschäfte mit
Brasilien klassifizieren, eingeteilt:
Risiko A – niedrig: Unter Risiko A klassifizierte Kunden bedeuten ein geringes Risiko.
Risiko B – akzeptabel: Risiko B-Kunden haben ein etwas erhöhtes Risiko im Vergleich mit
dem Risiko A-Kunden.
Risiko C – mittel: Hier sind Kunden eingereiht, die ein mittleres Risiko einer Kreditvergabe
für die Bank bedeuten.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Risiko D – beträchtlich: Kunden mit einer Ausfallmöglichkeit bei der Rückzahlung des
Kredites.
Risiko E – hoch: Bei diesen Kunden bedeutet dies eine höhere Unsicherheit bei der
Rückzahlung eines Kredites.
Ausfall juristischer Personen
Das Ausfallrisiko wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung, sowie durch den
zuständigen Manager der Banco do Brasil AG überwacht. Im Fall von einer unerwarteten
Erhöhung des Risikos, wird der Kunde kontaktiert um die Lage genauer zu analysieren.
Ausfall Banken
Die Bonität der Banken wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung für
Finanzinstitutionen und durch die zuständige Tochterbank bzw. Niederlassung überwacht.
Sowohl die Markt- als auch die politischen Zustände werden verfolgt, um notwendige
risikomindernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können, um einen möglichen Ausfall
zu verhindern. Bei einem Ausfall wird der juristische Weg eingeleitet. Die Wertberichtigung
wird je nach dem geschätzten Risiko bis auf 100% erhöht.
Festlegung eines Länderkreditrahmes
Kreditlimits wurden nur für einige Länder der CEE-Region festgelegt. Geschäfte mit
Ländern, die aufgrund politischer und institutioneller Unsicherheiten keine Kreditlimits
haben, sind nur mit Sicherheiten von internationalen Institutionen wie z.B. die EBRD
(European Bank for Reconstruction and Development) abzuwickeln.
Festlegung eines Kreditrahmens für ein Unternehmen
Die Risikozuordnung der Banco do Brasil für Firmen basiert auf zwei Analysenmethoden:

Technische Analyse der Eigenmittel. Die finanzwirtschaftliche Lage der Firma wird
durch ein bankinternes Kundenanalyse-System (ein System der Banco do Brasil
S.A., Brasilien) basierend auf den ökonomischen Daten (Bilanz/Gewinn- und
Verlustrechnung) des letzten Geschäftsjahres durchleuchtet.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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
Qualitative Analyse erörtert, abgesehen vom Kapital (Eigenmittel), auch die
Konditionen, Kapazität und Eigenschaften einer Firma. Für die Kreditabteilung
beginnt die qualitative Analyse bei der Ausfüllung eines Fragebogens.
Gewichtung: nach der Gewichtung des Ergebnisses der technischen und qualitativen
Analyse (technisches und qualitatives Ergebnis) wird dann das Kundenrisiko festgelegt.
Trotz dieser allgemeinen Kriterien können Kreditrahmen, die das errechnete Limit
übersteigen, zur Genehmigung an die nächste Instanz weitergeleitet werden.
Analyse und Festlegung eines Kreditrahmens für Finanzinstitutionen
Die Finanzinstitute werden von der Geschäftsführung der Zentrale für Kreditanalyse
überprüft. Für ausländische Banken werden die Beurteilungen der Rating-Agenturen wie
z.B. Moody’s verwendet. Außerdem werden auch Informationen aus dem BankScope, das
Auskunft über Finanzinstitutionen aus der ganzen Welt liefert, eingeholt.
Länderrisiko
Für das Länderrisiko für Staaten mit einem Standard & Poors Rating von schlechter als
Investment-Grade (also kleiner als BBB-) wird ein Kapitalunterlegungserfordernis
beachtet, das sich an einer Ausfallswahrscheinlichkeit und einer hypothetischen RecoveryRate von 55 % orientiert. Der Betrag wird im ICAAP als Eigenmittelerfordernis geführt.
Großkreditrisiko
Großveranlagungen sowie Gruppen verbundener Kunden sind in § 27 BWG definiert. Je
höher die Veranlagung eines einzelnen Kreditnehmers desto größer sind die
Auswirkungen auf die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften bei (teilweisem) Ausfall. Die
Geschäftsleiter sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verpflichteten
und Haftenden offen legen zu lassen und sich für die Dauer der Einräumung über die
wirtschaftliche Lage des Verpflichteten und Haftenden sowie über die Werthaltigkeit und
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Durchsetzbarkeit von Sicherheiten ausreichend zu informieren, sowie laufende Vorlage
von Jahresabschlüssen zu verlangen.
Besicherungsrisiko
Dieses Risiko betrifft die für die Einräumung eines Kredites bestellten Sicherstellungen
seitens des Kunden und deren Werthaltigkeit bei Ausfall. Die zur Sicherstellung des
Kredites überlassenen Kreditsicherheiten können sich zum Zeitpunkt der Verwertung als
mangelhaft oder wertlos herausstellen. Dieses Besicherungsrisiko beschreibt somit die
Gefahr,
dass
der
Liquiditätserlös
bei
einer
Veräußerung
zur
Deckung
der
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kreditnehmer nicht ausreicht.
Um dieses Risiko zu Vermeiden werden für die Geschäfte, die durch das Mutterhaus
entstehen oder mit ihm abgewickelt werden, Besicherungen von dem Mutterhaus
eingenommen.
Beteiligungsrisiko
Das
Beteiligungsrisiko
umfasst
das
Dividendenausfalls-,
Abwertungs-,
Veräußerungsverlustrisiko und das Risiko der Reduktion von stillen Reserven durch die
Gefahr einer entsprechend negativen wirtschaftlichen Entwicklung bei Beteiligungen. Der
Buchwert der wesentlichen Beteiligungen der Banco do Brasil AG ist von den Eigenmitteln
abzuziehen. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus der Einlagensicherung wird als Teil
des systemischen Risikos betrachtet und wird als dort angemessen berücksichtigt
betrachtet.
Marktrisiko
Das Marktrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr von Änderungen von Marktpreisen bzw.
von Verlusten durch ungünstige und unerwartete Preisentwicklung. In diesem Risiko sind
sowohl Positionen des Handelsbuches als auch Positionen des Bankbuches erfasst.
Bezüglich des Gesamtmarktrisikos von Banco do Brasil S.A. wird bzw. ist bereits ein VaRSystem implementiert. Das Konzernrisiko aus Gruppensicht und auf Einzelebene wird von
Brasilien aus überwacht.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko
bedeutet
Zahlungsverpflichtungen
die
Gefahr,
möglicherweise
dass
nicht
aktuellen
oder
zukünftigen
vollständig
oder
zeitgerecht
nachgekommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass im Falle einer Liquiditätskrise
Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen generiert (Refinanzierungsrisiko) bzw.
Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert (Marktliquiditätsrisiko) werden
können. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität erfolgt durch das ALCOKomitee.
Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt quartalsweise in vier Stufen:

Statische Liquidität gemäß § 25 BWG

Kurzfristige Kosten der Liquiditätsbeschaffung (kurzfristige Liquiditätskrise bis zu 3
Monate; Opportunitätskosten der kurzfristigen Vermögensveräußerung).

Mittelfristige Liquiditätskosten (erhöhte Refinanzierungskosten aufgrund erhöhte
Interbankspreads).

Beobachtung der langfristigen offenen Liquiditätspositionen (GAP-Analyse).
Das Liquiditätsrisiko wird für Euro und US-Dollar berechnet.
Um den Bankbetrieb im Notfall zu gewährleisten, hat die Banco do Brasil AG einen
Liquiditäts-Notfallplan mit den notwendigen ausführlichen Maßnahmen erstellt.
Operationales Risiko
Die Banco do Brasil AG definiert operationales Risiko (OR) analog Basel II als das „Risiko
von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen
Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten“.
Die Verantwortung für das Vermeiden des OR liegt bei dem Risikomanagement der
jeweiligen operativ tätigen Abteilungen. Im Rahmen eines Quartalsberichts werden die
Entscheidungsträger über das operationale Risiko informiert. Die Messung erfolgt lokal
nach Basisindikatoransatz.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Operationelle Verluste: der Ausschuss für die Steuerung des operationellen Risikos der
Banco do Brasil S.A. hat beschlossen ausführliche Erklärungen und Korrekturmaßnahmen
für Verluste, die von operationellen Fehlern verursacht wurden, von allen ausländischen
Niederlassungen der Gruppe anzufordern. Falls die Verluste die festgelegte Begrenzung
überschreiten, sind eine genauere Analyse der Ursachen sowie einen Plan zur
Beseitigung der identifizierten Schwächen vorzubereiten und an die zuständige Abteilung
in der Gruppe zu senden.
Der Notfallplan der Banco do Brasil AG bezweckt die Gewährleistung der Banktätigkeiten
bei einem Notfall. Der Plan ist ein Leitfaden, der die notwendigen ausführlichen
Maßnahmen im Fall von Krisensituationen beinhaltet.
Panorama Risiko
Verschiedene
Risiken
wie
Recht-,
Strategische-,
Länder-,
Systemische-
und
Reputationsrisiko werden unter dem Panoramarisiko zusammengefasst, wie unten erklärt
und danach grafisch dargestellt:

Rechtsrisiko: Risiko, dass das Umfeld für das Bankgeschäft sich rechtlich massiv
ändert und das Geschäft bedeutend beeinträchtigt. Falls dieses Risiko eintritt, ist
die Bank für hohe Beträge verantwortlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber
sehr gering. Das Risiko aus einzelnen Rechtsgeschäften ist im operationalen
Risiko erfasst.

Strategierisiko: Einerseits das Risiko, dass die grundlegende Geschäftsstrategie
der Bank falsch ist. Andererseits das Risiko einer falschen grundlegenden
strategischen Entscheidung. Zur Zeit hat die Bank ein großes strategisches Projekt.

Systemisches
Risiko:
Risiko
des
Ausfalls
des
Finanzsystems.
Die
Risikoberechnung bei der Banco do Brasil AG ist im Augenblick eine freie
Annahme, aber, die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 hat bestätigt, dass solch
ein Risiko vorhanden ist.

Reputationsrisiko: Risiko, dass die Bank ihr gutes Ansehen verlieren würde,
verursacht durch einen Skandal oder schlechte Werbung. Das Risiko ist eine freie
Annahme. Wenn das Risiko eintritt, trifft es meistens mit anderen Risikoarten wie
Operationelles- oder Liquiditätsrisiko zusammen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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
Beteiligungsrisiko
an
der
Einlagensicherungseinrichtung:
Die
Nachschußverpflichtung bei Insolvenz anderer Kreditinstitute ist Teil des
systemischen Risikos eines Kreditinstitutes.
PANORAMARISIKO
Rechtsrisiko
Strategierisiko
Länderrisiko
Systemisches Risiko
Reputationsrisiko
Die Vorgaben des Konzerns sind sehr eng abgesteckt, so dass von vornherein Risiken in
sehr geringem Ausmaß auftreten können.
Stresstest
Einmal jährlich (Herbst-Session) wird neben der Überarbeitung des ICAAP auch ein
Stresstest durchgeführt. Die dabei angewendeten Szenarien bauen auf selbst gewählten
und dem Geschäftsmodell der Banco do Brasil AG angemessenen Stresssituationen auf.
Im letzten Stresstest (Herbst 2012) wurden auch die Auswirkungen von Basel III simuliert.
§ 2.4 - Die Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und
Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung
und -minderung getroffenen Maßnahmen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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Kreditrisiko
Kreditrisiken werden durch Sicherheiten, die jedoch nach Basel II Kreditrisiko-StandardAnsatz (KSA) in der Säule 1 nicht anrechenbar sind, weitgehend abgedeckt.
Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko
Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken dürfen fast nicht eingegangen werden, und
werden sowohl lokal als auch von der Gruppe überwacht.
Operationales Risiko
Operationale Risiken müssen bereits ab einem geringen Betrag gemeldet werden, und es
gibt Vorgaben für betriebliche Abläufe und Notfallpläne.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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§3
Anwendungsbereichsbezogene Informationen
Kreditinstitute haben folgende Informationen offen zu legen:
§ 3.1 - Den Namen des Kreditinstituts;
Banco do Brasil Aktiengesellschaft.
§
3.2
-
Eine
Angabe
der
Unterschiede
der
Konsolidierungsbasis
für
Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke mit einer kurzen Beschreibung der
Unternehmen innerhalb der Kreditinstitutsgruppe, die
a) vollkonsolidiert,
b) anteilmäßig konsolidiert,
c) von den Eigenmitteln abgezogen und
d) weder konsolidiert noch abgezogen werden;
a) und b) Im Geschäftsjahr 2012 war keine Konzernrechnungslegung durch die Banco do
Brasil AG erforderlich. Die Tochterunternehmen BB USA Holding Company, Inc. samt
ihrer Tochtergesellschaft (BB Money Transfer, Inc.) sowie die BB Asset Management
waren
keine
im Wege
der
Voll-
oder
Quotenkonsolidierung
einzubeziehenden
Tochterunternehmen (weder gemäß § 30 noch § 59 BWG).
c) und d) Konsolidierungskreis der Banco do Brasil AG – Kreditinstitutsgruppe
Siehe vorhergehender Absatz.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 3.3 - Alle vorhandenen oder abzusehenden substanziellen, praktischen oder
rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder
die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und
den ihm nachgeordneten Instituten;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
§ 3.4 - Der Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die
Konsolidierung
einbezogenen
Tochterunternehmen
geringer
als
der
vorgeschriebene Mindestbetrag ist sowie der Name oder die Namen dieser
Tochterunternehmen.
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§4
Eigenmittelstruktur
Kreditinstitute haben bezüglich ihrer Eigenmittel folgende Informationen offen zu legen:
Die Eigenmittel der Banco do Brasil AG werden nach den jeweils gültigen BWGBestimmungen
ermittelt.
Das
Eigenmittelerfordernis
beträgt
8
%
der
Bemessungsgrundlage gemäß § 22 Abs. 2 BWG (Bankbuch). Sie beinhaltet die
risikogewichteten Aktiva, die außerbilanziellen Geschäfte und die Derivate. Das so
ermittelte Risikopotenzial wird den anrechenbaren Eigenmitteln gegenübergestellt.
Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde von der Banco do Brasil S.A., Brasília, die in
Portugal existente Drittstaaten-Zweigstelle in die Banco do Brasil AG, Wien, mit allen
Rechten und Pflichten (mit Ausnahme einer Liegenschaft) eingebracht. Die bereits im
Vorfeld geschaffene EU-Zweigstelle der Banco do Brasil AG, Wien, hat die Geschäfte
übernommen und wird diese nahtlos fortführen.
Das Nettovermögen der Sacheinlage beträgt € 46.190.998,03 und wurde in eine nicht
gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Das Kernkapital wie auch die gesamten
Eigenmittel
haben
sich
dadurch
mehr
als
verdoppelt,
die
Erhöhung
der
Bemessungsgrundlage nach § 22 BWG war jedoch nur moderat.
Den nach den Vorschriften des § 22 ff BWG für die Banco do Brasil AG ermittelten
erforderlichen Eigenmitteln für die Solvabilität in Höhe von € 54,2 Mio (31.12.2011:
€ 44,1 Mio) standen zum 31. 12. 2012 gemäß § 23 BWG anrechenbare Eigenmittel von
€ 91,4 Mio (31.12.2011: € 88,6 Mio) gegenüber. Die Eigenmittelquote erreichte in der
Banco do Brasil AG 14,2 % nach 16,9 % zum Jahresultimo 2011.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
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BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 4.1 - Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller
Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile;
siehe unten Tabelle „Eigenmittelentwicklung“
§ 4.2 - Den Betrag des Kernkapitals gemäß § 23 Abs. 14 Z 1BWG bei getrennter
Offenlegung der Eigenmittelbestandteile und Abzugsposten;
siehe unten Tabelle „Eigenmittelentwicklung“
§ 4.3 - Den Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals gemäß § 23 Abs. 7 BWG, des
nachrangigen Kapitals gemäß § 23 Abs. 8 BWG sowie des kurzfristigen
nachrangigen Kapitals gemäß § 23 Abs. 8a BWG;
siehe unten Tabelle „Eigenmittelentwicklung“
§ 4.4 - Die Abzüge vom Kernkapital und den ergänzenden Eigenmitteln gemäß § 23
Abs. 13 BWG bei getrennter Offenlegung der Posten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4c BWG
sowie die Abzüge gemäß § 82 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur
Durchführung
des
Bankwesengesetzes
hinsichtlich
der
Solvabilität
von
Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung – SolvaV), BGBl. II Nr. 375/2006;
siehe unten Tabelle „Eigenmittelentwicklung“
Information gemäß Offenlegungsverordnung
21-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 4.5 - Die Gesamtsumme aller Eigenmittel nach den Abzügen und Beschränkungen
gemäß § 23 Abs. 14 BWG;
siehe unten Tabelle „Eigenmittelentwicklung“
Eigenmittelentwicklung
31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Grundkapital
18.816
18.816
18.816
18.816
Rücklagen abzgl. immaterielle
Vermögensgegenstände
72.059
69.321
69.125
64.660
500
500
500
0
91.375
88.637
88.441
83.476
ad § 4.3 Ergänzende Eigenmittel (Tier 2)
0
0
0
0
ad § 4.4 Abzugsposten zu Tier 1 und Tier 2
0
0
0
0
91.375
88.637
88.441
83.476
14,2%
16,9%
18,5%
27,0%
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Risikogewichtete Aktiva
566.519
468.508
420.514
307.048
gewichtete außerbilanzielle Geschäfte
78.450
54.470
57.459
1.723
285
1
506
298
Bemessungsgrundlage für das Bankbuch
645.254
522.979
478.479
309.069
Eigenmittelerfordernis
54.194
44.088
39.954
26.044
Eigenmittelüberschuss
37.181
44.549
48.487
57.432
Fonds für allgemeine Bankrisiken
ad § 4.2 Kernkapital (Tier 1)
ad § 4.5 Anrechenbare Eigenmittel
Eigenmittelquote
gewichtete besondere außerbilanzielle Geschäfte
Information gemäß Offenlegungsverordnung
22-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§5
Mindesteigenmittelerfordernis
Kreditinstitute haben bezüglich ihres Mindesteigenmittelerfordernisses gemäß § 22 Abs.
1BWG
sowie
der
kreditinstitutseigenen
Verfahren
zur
Bewertung
der
Eigenkapitalausstattung gemäß § 39a BWG folgende Informationen offen zu legen:
§ 5.1 - Eine Zusammenfassung des Ansatzes gemäß § 39a BWG, nach dem das
Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung
aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt;
Für die interne Risikosteuerung werden entweder von der Banco do Brasil-Gruppe
vorgegebene Standards oder einfache Risikoquantifizierungen, die im Wesentlichen auf
dem Standardverfahren aufbauen, angewendet.
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden in der Banco do Brasil AG alle
relevanten Risiken im Zusammenhang mit dem Bankbetrieb erhoben. Die Zielsetzung der
Risikoidentifikation besteht dabei in einer permanenten, vollständigen und wirtschaftlichen
Erfassung aller Einzelrisiken. Die identifizierten Risiken werden gemessen und zu einem
gesamten Verlustpotenzial aggregiert (Risikokapitalerfordernis). Das Verlustpotenzial wird
im
Rahmen
der
Risikotragfähigkeitsrechnung
der
zur
Verfügung
stehenden
Risikodeckungsmasse (Erträge, Reserven, Eigenmittel) gegenübergestellt. Dies dient der
Planung, Messung und Überwachung des Gesamtbankrisikos und zählt, ebenso wie die
Optimierung des Eigenmittelansatzes, zu den Hauptaufgaben des RMD.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
23-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 5.2 - Den Betrag von 8 vH der gewichteten Forderungsbeträge für jede
Forderungsklasse gemäß § 22a Abs. 4 BWG, wenn das Kreditinstitut die
gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnet;
Stand 31.12.2012 in TEUR
Ad § 5.2
gewichteter
Forderungsbetrag
Forderungsbetrag
1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken;
2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften;
3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne
Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften;
8% des gewichteten
Forderungsbetrags
10.854
100
8
140
140
11
0
0
0
9.570.764
115.089
9.207
500.065
500.275
40.022
1.539
1.154
92
1.569
1.568
125
4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken;
5. Forderungen an internationale Organisationen;
6. Forderungen an Institute;
7. Forderungen an Unternehmen;
8. Retail-Forderungen;
9. durch Immobilien besicherte Forderungen;
10. überfällige Forderungen;
11. Forderungen mit hohem Risiko;
12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen;
13. Verbriefungspositionen;
14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen;
15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen;
16. sonstige Posten.
GESAMT
Information gemäß Offenlegungsverordnung
362.173
26.874
2.154
10.447.104
645.200
51.619
24-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 5.3 - Den Betrag von 8 vH der gewichteten Forderungsbeträge für jede
Forderungsklasse gemäß § 22b Abs. 2 BWG, wenn das Kreditinstitut die
gewichteten Forderungsbeträge auf einem auf internen Ratings basierenden Ansatz
berechnet; diese Anforderung gilt bei der Forderungsklasse der:

Retail-Forderungen für alle der folgenden Kategorien:
a) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind;
b) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen; und
c) sonstige Retail-Forderungen;

Beteiligungspositionen für:
a) alle Ansätze gemäß § 77 SolvaV;
b) börsengehandelte Beteiligungspositionen, private Beteiligungspositionen
in
hinreichend
diversifizierten
Portfolios
und
sonstige
Beteiligungspositionen;
c)
Forderungen,
für
die
bezüglich
des
Mindesteigenmittel-
erfordernisses eine aufsichtliche Übergangsregelung gilt; und
d)
Forderungen,
für
die
bezüglich
des
Mindesteigenmittel-
erfordernisses Bestandschutzklauseln (grandfathering provisions) gelten;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant
Information gemäß Offenlegungsverordnung
25-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 5.4 - Gemäß § 22 Abs. 1Z 2 und 3 BWG berechnete Mindesteigenmittelerfordernisse;
Die Bank führt kein Handelsbuch und hat deshalb kein Mindest-Eigenmittelerfordernis für
§ 22 Abs. 1 Z 2 BWG.
Mindesteigenmittelerfordernis (außerhalb des Handelsbuches) gemäß § 22 Abs 1 Z 3
BWG, per 31.12.2012:
Stand 31.12.2012 in TEUR
Ad § 5.4
das Mindesteigenmittelerfordernis
(außerhalb des Handelsbuches)
31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010
für das Warenpositionsrisiko
0
0
0
für das Fremdwährungsrisiko *)
0
183
179
*) unter der Grenze von 2 % der anrechenbaren Eigenmittel gemäß § 223 (1) SolvaV daher € 0,--
§ 5.5 - Gemäß § 22 Abs. 1Z 4 BWG berechnete und gesondert offen gelegte
Mindesteigenmittelerfordernisse;
Das
Mindesteigenmittelerfordernis
für
das
operationelle
Risiko
wird
nach
dem
Basisindikatoransatz berechnet (§ 22j BWG):
Ad § 5.5
1) Berechnung des Durchschnitts der Betriebserträge der letzten 3 Geschäftsjahre:
2010
12.249.106,72
2011
17.768.811,70
2012
21.497.454,58
51.515.372,99
51.515.373 / 3 = 17.171.791 (Bemessungsgrundlage)
2) Eigenmittelerfordernis
15% der Bemessungsgrundlage von € 17.171.791 = € 2.575.768,65
Information gemäß Offenlegungsverordnung
26-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§6
Kontrahentenausfallrisiko
Kreditinstitute
haben
bezüglich
ihres
Kontrahentenausfallrisikos
aus
Derivaten,
Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und
Geschäften mit langer Abwicklungsfrist folgende Informationen offen zu legen
§ 6.1 - Eine Beschreibung der Methode, nach der Kapital gemäß § 39a BWG und
Obergrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt werden;
Die Banco do Brasil AG schließt derzeit nur Verträge über Zins- und Währungsderivate zu
Absicherungszwecken ab. Es bestehen keine Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und
Warenleihgeschäfte, Lombardgeschäfte oder Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist.
Kontrahenten für Verträge in derivativen Geschäften können nur Kreditinstitute werden,
die von der Banco do Brasil S.A. für die Banco do Brasil AG ein Kreditlimit erhalten.
§ 6.2 - Eine Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und
zur Bildung von Reserven;
Die derivativen Geschäfte dienen zur Absicherung bestehender Risiken, und verhalten
sich ungekehrt proportional zum abgesicherten Risiko. Es kommt aus diesem Titel zu
keiner Bildung von Reserven. Die Messung erfolgt gemäß dem Ursprungsrisikoansatz (§
235 SolvaV).
Information gemäß Offenlegungsverordnung
27-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 6.3 - Eine Beschreibung der Vorschriften über Korrelationsrisiken;
Das Korrelationsrisiko (Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren bzw. das
spezifische Korrelationsrisiko) ist implizit im Ursprungsrisikoansatz abgebildet.
§ 6.4 – Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag, den das
Kreditinstitut bei einer Herabstufung seines Ratings zur Verfügung stellen müsste;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant
§ 6.5 - Die Summe der aktuellen beizulegenden Zeitwerte der Geschäfte, positive
Auswirkungen von Netting, aufgerechnete aktuelle Kreditforderungen, gehaltene
Besicherungen, Nettokreditforderungen bei Derivaten;
Aus dem Derivativgeschäft (Bankbuch) ergaben sich zum Stichtag 31.12.2012 folgende
Nominalbeträge und Marktwerte:
31.12.2012
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten
in Tsd. €
Wechselkursverträge
< 1 Jahr
70.757
1 - 5 Jahre
0
0
0
70.757
0
Zinssatzverträge
Gesamt
> 5 Jahre
0
0
0
Summe
70.757
0
70.757
(Terminkäufe ungewichtet)
in Tsd. €
Währung
Devisentermingeschäfte
EUR gegen USD
Nominale
Anzahl
70.757
1
beizulegender Zeitwert
positiver
negativer
0,0
129,5
In der Banco do Brasil AG bestehen keine Nettingvereinbarungen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
28-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 6.6 - Maße für den Forderungswert nach der jeweils entsprechenden Methode
gemäß den §§ 233 bis 261SolvaV;
Als Maß für die Ermittlung des Forderungswertes wird der Ursprungsrisikoansatz gemäß
§ 235 SolvaV angewendet.
§ 6.7 - Den Nominalwert von Absicherungen in Form von Kreditderivaten und die
Verteilung
der
Kreditforderungen,
aufgeschlüsselt
nach
Arten
von
Kreditforderungen;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
§ 6.8 - Den Nominalwert von Derivatgeschäften, unterteilt nach der Verwendung für
den Kreditbestand und Vermittlungstätigkeiten des Kreditinstituts, sowie die
Verteilung verwendeter Derivate nach Produktgruppen samt einer weiteren
Aufschlüsselung innerhalb der einzelnen Produktgruppen nach erworbenen und
veräußerten Besicherungen;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
§ 6.9 - Im Falle der Verwendung eigener Schätzungen des Skalierungsfaktors gemäß
§ 246 SolvaV, die Schätzung des Skalierungsfaktors.
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
29-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§7
Kredit- und Verwässerungsrisiko
(1) Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kredit- und Verwässerungsrisikos folgende
Informationen offen zu legen:
§ 7.1 - Für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von überfällig und
ausfallgefährdet;
Definition der Kriterien „überfällig“ und „ ausfallsgefährdet“.
Die
verwendeten
Ausfallsdefinitionen
decken
die
Kriterien
„überfällig“
und
„ausfallsgefährdet“ in adäquater Weise ab. Die Basel II-Definition für Überfällige
Forderungen legt fest, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber
dem Kreditinstitut mehr als 90 Tage überfällig ist. Die Überziehung beginnt mit dem Tag,
an dem der Kreditnehmer ein zugesagtes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres
Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde, Zinsen oder Raten nicht gezahlt
hat, oder er einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat. Eine
Überziehung gilt dann als wesentlich, wenn sie mehr als 2,5% der vereinbarten Rahmen
ausmacht und größer als EUR 250 ist. Die Überziehung muss 90 Tage durchgehend,
ohne Unterbrechung vorhanden sein. Als ausfallsgefährdet gelten Forderungen, wenn
aufgrund der Bonität des Kunden ein Kreditausfall in naher Zukunft nicht mehr
auszuschließen ist. Mit der Feststellung der Gefährdung der Obligi einer definierten
Größenordnung erlischt jegliche Eigenkompetenz des Kundenbetreuers, der Kunde wird
im zentralen Kreditrisikomanagement weiter betreut. Vierteljährlich erfolgt eine
vollständige
Berichterstattung
über
den
aktuellen
Bearbeitungsstand
dieser
Engagements an den Vorstand. Wesentliche Ausfallskennzeichen sind:
- Fälligstellung
- 90 Tage überfällig
- Exekution gegen den Kunden
- Zinsennachlass aus negativen Bonitätsgründen
Information gemäß Offenlegungsverordnung
30-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 7.2 - Eine Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und
Rückstellungen angewandten Ansätze und Methoden;
Den zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken wird durch Bildung von
Einzelwertberichtigungen
bzw.
Rückstellungen
Rechnung
getragen.
Für
einzelne
Risikopositionen haben wir Einzelwertberichtigungen nach gruppenspezifischen Kriterien
vorgenommen. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten werden unter Rückstellungen
auf der Passivseite ausgewiesen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
31-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 7.3 - Den Gesamtbetrag der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen
und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung und den nach
Forderungsklassen
aufgeschlüsselten
Durchschnittsbetrag
der
Forderungen
während des Berichtszeitraumes;
Der Durchschnittsbetrag (Quartalsendstände) der Forderungen aufgeschlüsselt nach
Forderungsklassen stellt sich wie folgt dar:
Stand 31.12.2012 in TEUR (Durchschnittsbetrag)
Ad § 7.3
2012
1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken;
2011
23.298
22.199
2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften;
141
159
3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne
Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften;
491
724
4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken;
0
0
5. Forderungen an internationale Organisationen;
0
0
5.743.629
4.128.570
377.324
311.574
1.075
858
0
0
1.122
729
11. Forderungen mit hohem Risiko;
0
0
12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen;
0
0
13. Verbriefungspositionen;
0
0
14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen;
0
0
15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen;
0
0
146.526
57.639
6.293.605
4.522.452
6. Forderungen an Institute;
7. Forderungen an Unternehmen;
8. Retail-Forderungen;
9. durch Immobilien besicherte Forderungen;
10. überfällige Forderungen;
16. sonstige Posten.
GESAMT
Information gemäß Offenlegungsverordnung
32-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 7.4 - Die geografische Verteilung der Forderungen, aufgeschlüsselt nach
wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen;
In der obigen Darstellung sind Treuhandforderungen im Ausmaß von TEUR 9.339.573
enthalten. Sämtliche Treuhandforderungen bestehen gegenüber Vertragspartnern in
Brasilien. Rechnet man die Trauhandforderungen aus dem Forderungsbestand heraus,
so ergibt sich folgende Verteilung:
Information gemäß Offenlegungsverordnung
33-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 7.5 - Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von
Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen;
In der obigen Darstellung sind Treuhandforderungen im Ausmaß von TEUR 9.339.573
enthalten.
Sämtliche
Treuhandforderungen
bestehen
gegenüber
brasilianischen
Kreditinstituten. Rechnet man die Treuhandforderungen aus dem Forderungsbestand
heraus, so ergibt sich folgende Verteilung:
Information gemäß Offenlegungsverordnung
34-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§
7.6
-
Die
Aufschlüsselung
aller
Forderungen
nach
Restlaufzeit
und
Forderungsklassen;
Stand per 31.12.2012
Forderungsklassen\ Restlaufzeiten Wien
1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken;
2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften;
3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne
Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften;
4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken;
5. Forderungen an internationale Organisationen;
6. Forderungen an Institute;
7. Forderungen an Unternehmen;
8. Retail-Forderungen;
9. durch Immobilien besicherte Forderungen;
10. überfällige Forderungen;
11. Forderungen mit hohem Risiko;
12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen;
13. Verbriefungspositionen;
14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen;
15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen;
16. sonstige Posten.*
GESAMT
* unter sonstige Posten die Beteiligungen und Anlagevermögen > 5 J
Information gemäß Offenlegungsverordnung
in TEUR
tägl. fällig 0 - 3 Mo 3 Mo - 1 Jahr 1 - 2 Jahre 2 - 3 Jahre 3 - 4 Jahre 4 - 5 Jahre > 5 Jahre GESAMT
10.295
1
109
0
0
0
359
139
0
0
71
0
20
0
0
0
10.854
140
0
0
0
0
0
0
0
0
311.540 461.376
4.738 53.254
118
12
1.120.640
113.055
115
510.724
87.610
183
450
150.249
144
480.689
43.665
482
0
0
0
0
0
15.269
7
342.286 514.758
30.036
1.263.846
90.006
689.021
130.963
281.806
89.574
614.481
0
0
0
9.570.971
502.812
1.539
0
1.569
0
0
0
0
0
362.173
10.450.058
325
491.032 6.194.520
48.919
1.322
4
481
0
1.244
2.538
3.780
542.513 6.201.347
35-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 7.7 - Für alle wesentlichen Wirtschaftszweige oder Arten von Vertragspartnern
die folgenden Angaben:
a) Ausfallgefährdete und überfällige Forderungen, getrennt aufgeführt;
Zum Stichtag 31.12.2012 bestehen überfällige Forderungen in Höhe von TEUR 4.855 und
ausfallsgefährdete Forderungen in Höhe von TEUR 2.958, insgesamt TEUR 7.813.
Sämtliche überfällige oder ausfallsgefährdete Forderungen wurden wertberichtigt.
b) Wertberichtigungen und Rückstellungen;
Stand per 31.12.2012
in TEUR
Einzelwertberichtigungen
Nach Sektoren
ACCOMMODATION AND FOOD SERVICE ACTIVITIES
ADMINISTRATIVE AND SUPPORT SERVICE ACTIVITIES
AGRICULTURE, FORESTRY AND FISHING
ARTS, ENTERTAINMENT AND RECREATION
CONSTRUCTION
EDUCATION
ELECTRICITY, GAS, STEAM AND AIR CONDITIONING SUPPLY
FINANCIAL AND INSURANCE ACTIVITIES
HUMAN HEALTH AND SOCIAL WORK ACTIVITIES
INFORMATION AND COMMUNICATION
MANUFACTURING
MINING AND QUARRYING
OTHER SERVICE ACTIVITIES
PROFESSIONAL, SCIENTIFIC AND TECHNICAL ACTIVITIES
PUBLIC ADMINISTRATION AND DEFENCE; COMPULSORY SOCIAL SECURITY
REAL ESTATE ACTIVITIES
KONSUMENT
TRANSPORTATION AND STORAGE
WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES
WHOLESALE AND RETAIL TRADE; REPAIR OF MOTOR VEHICLES AND MOTORCYCLES
BANK SPECIFIC ASSETS
GESAMT
Nach Kundenart
FINANCIAL INSTITUTIONS
CORPORATES
RETAIL
GESAMT
Information gemäß Offenlegungsverordnung
0
0
0
0
249
0
348
1.581
0
255
4.407
242
0
0
0
0
27
0
0
704
Rückstellungen
7.813
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.581
6.205
27
7.813
0
0
0
0
36-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
c) Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen während des
Berichtszeitraums;
Stand per 31.12.2012
in TEUR
Einzelwert- pauschalierte Einzel- und
Rückstellung Gesamt
berichtigung Länderwert-berichtigung
Stand 31.12.2011
FX-Bewertung
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Stand 31.12.2012
4.899
-82
105
35
28
4.859
1.509
0
1.798
353
2.954
0
6.408
-82
1.903
35
381
7.813
Es war keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich.
100 % des Verbrauches beruht auf Kursschwankung USD/EUR.
§ 7.8 - Die Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen; diese sind
getrennt anzuführen und nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn
praktikabel einschließlich der Beträge der Wertberichtigungen und Rückstellungen
für jedes geografische Gebiet, aufzuschlüsseln;
Siehe § 7.7 a)
Die Höhe der überfälligen Forderungen beträgt TEUR 4.859, wovon TEUR 4.059
brasilianische Kunden und TEUR 800 portugiesische Kunden betreffen.
Die Höhe der ausfallsgefährdeten Forderungen ist nicht individuell darstellbar da es sich
um eine gruppenweise Einzelwertberichtigung handelt und als Grundlage das Länderrisiko
dient. Die gesamte gruppenweise Einzelwertberichtigung beträgt TEUR 2.954.
§
7.9
-
Die
getrennt
dargestellte
Überleitung
von
Änderungen
der
Wertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen. Die
Informationen haben Folgendes zu umfassen:
a) eine Beschreibung der Art der Wertberichtigungen und Rückstellungen;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
37-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Es wurden Einzelwertberichtigung und Wertberichtigung für Länderrisiken gebildet. Es war
keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich.
b) die Eröffnungsbestände;
Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c).
c) die während der Periode aus den Rückstellungen entnommenen Beträge;
Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c).
d) die während der Periode eingestellten oder rückgebuchten Beträge für
geschätzte
wahrscheinliche
Verluste
aus
Forderungen,
etwaige
andere
Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede,
Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von
Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen; und
Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c).
e) die Abschlussbestände.
Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c).
(2) Kreditinstitute haben nähere Angaben zu veröffentlichen, wenn durch die
Aufschlüsselung der Forderungen gemäß Abs. 1 Z 4 bis 6 keine ausreichende
Aussage zur Risikosituation möglich ist;
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
38-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§8
Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz
berechnen, haben für jede Forderungsklasse gemäß § 22a Abs. 4 BWG folgende
Informationen offen zu legen:
§ 8.1 - Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die
Gründe für etwaige Änderungen;
Als Ratingagentur wird Standard & Poor’s verwendet.
§ 8.2 - Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten
jeweils in Anspruch genommen werden;
Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten in Anspruch
genommen werden sind Forderungen an Unternehmen.
§ 8.3 - Eine Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und
Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind;
Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß EmittentenVO zugeordnet.
§ 8.4 - Die Zuordnung der Ratings aller anerkannten Rating-Agenturen oder RatingAgenten zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen,
sofern das Kreditinstitut nicht die Standardzuordnung gemäß § 21b Abs. 6 BWG
heranzieht;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
39-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß Mappingverordnung (i.d.F. BGBl. 2
Nr. 254/2007) zugeordnet.
§
8.5
-
Die
Forderungswerte
und
die
Forderungswerte
nach
Kreditrisikominderung:
a) die jeder einzelnen vorgesehenen Bonitätsstufe zugeordnet werden:
Stand per 31.12.2012 in TEUR
Forderungsklassen\ Restlaufzeiten
1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken;
2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften;
3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und
Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von
Gebietskörperschaften;
4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken;
5. Forderungen an internationale Organisationen;
6. Forderungen an Institute;
7. Forderungen an Unternehmen;
8. Retail-Forderungen;
9. durch Immobilien besicherte Forderungen;
10. überfällige Forderungen;
11. Forderungen mit hohem Risiko;
12. Forderungen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen;
13. Verbriefungspositionen;
14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen;
15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen;
16. sonstige Posten.
GESAMT
Forderungswert vor Kreditrisikominderung (ohne Treuhandgeschäfte) und CCF-Gewichtung
Bonitätsstufe 1 Bonitätsstufe 2 Bonitätsstufe 3 Bonitätsstufe 4 Bonitätsstufe 5 Bonitätsstufe 6
200
139
5.578
5.578,00
0,00
71.385
14.641
19.772
138.064
2.100
91.496,00
152.705,00
2.100,00
0,00
es werden hier alle Forderungen gemeldet die direkt aufgrund der
Bonitätsstufe gewichtet werden
b) jene, die von den Eigenmitteln abgezogen werden.
Stand per 31.12.2012
in TEUR
Forderungsbetrag vor
Kreditrisikominderung
16. sonstige Posten.
29.026
Forderungsbetrag nach
Kreditrisikominderung
362.048
vom Eigenmittel
abzuziehen
596
Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als
Zufluss gemeldet der dann mit 0 % gewichtet wird
Information gemäß Offenlegungsverordnung
40-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§9
Spezialfinanzierungen, Beteiligungs-positionen und sonst. Aktiva
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge gemäß § 74 Abs. 3 SolvaV
oder gemäß den §§ 77 und 78 SolvaV berechnen, haben die Forderungen für jede
Kategorie der Tabelle gemäß § 74 Abs. 3 SolvaV oder für jedes Gewicht gemäß § 77
Abs. 3 SolvaV offen zu legen:
Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant, da sie zur Berechnung des
Kreditrisikos den Standardansatz anwendet.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
41-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 10
Sonstige Risikoarten
Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis gemäß § 22 Abs. Z 2 und 3 BWG
berechnen, haben dieses für jedes in diesen Bestimmungen genannte Risiko getrennt
offen zu legen:
Mindesteigenmittelerfordernis zum 31.12.2012:
Stand 31.12.2012 in TEUR
Ad § 10 das Mindesteigenmittelerfordernis
31.12.2012
31.12.2011 31.12.2010
für das Handelsbuch (kein Handelsbuch vorhanden)
0
0
0
für das Warenpositionsrisiko (keine Warenpositionen vorhanden)
0
0
0
für das Fremdwährungsrisiko *)
0
183
179
*) unter der Grenze von 2 % der anrechenbaren Eigenmittel gemäß § 223 (1) SolvaV daher € 0,--
Information gemäß Offenlegungsverordnung
42-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 11
Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung
Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis für Marktrisiken mittels eines internen
Modells zur Marktrisikobegrenzung gemäß § 22p BWG berechnen, haben folgende
Informationen offen zu legen:
§ 11.1 - Für jedes Teilportfolio:
a) die Eigenschaften der verwendeten Modelle;
b) eine Beschreibung der auf das Teilportfolio angewandten Krisentests;
c) eine Beschreibung der bei Rückvergleichen (Backtesting) und der
Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der internen Modelle und
Modellierungsverfahren angewandten Methoden;
§ 11.2 - Den von der FMA genehmigten Anwendungsbereich des verwendeten
Modells;
§ 11.3 - Eine Beschreibung des Ausmaßes und der Methodik der Erfüllung der
Anforderungen gemäß den §§ 198 bis 202 SolvaV;
Die Banco do Brasil AG verwendet keine internen Modelle zur Berechnung des
Marktrisikos bzw. zur Marktrisikoobergrenzung.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
43-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 12
Operationelles Risiko
Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß § 22i BWG folgende Informationen
offen zu legen:
§ 12.1 - Die Ansätze für die Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für
operationelle Risiken, die das Kreditinstitut heranziehen darf:
Die Banco do Brasil AG ermittelt das Mindesteigenmittelerfordernis nach dem
Basisindikatoransatz gemäß § 22j BWG i.V.m. Solva-VO § 182-184.
§ 12.2 - Eine Beschreibung des fortgeschrittenen Messansatzes gemäß § 22l BWG,
wenn dieser vom Kreditinstitut angewandt wird, einschließlich einer Diskussion
relevanter interner und externer Faktoren, die beim Messansatz des Kreditinstituts
berücksichtigt werden:
Die Banco do Brasil AG wendet die den fortgeschrittenen Messansatz nicht an.
§ 12.3 - Bei kombinierter Anwendung der Ansätze den Anwendungsbereich der
verschiedenen verwendeten Ansätze:
Die Banco do Brasil AG wendet die kombinierten Ansätze nicht an.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
44-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 13
Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches
Kreditinstitute haben zu den Beteiligungspositionen, die nicht im Handelsbuch gehalten
werden, folgende Informationen offen zu legen:
§ 13.1 - Die Unterscheidung zwischen Forderungen nach ihren Zielen, einschließlich
Gewinnerzielungsabsicht und strategischer Gründe;
Die Beteiligung an der Einlagensicherung der Banken und Bankiers ist eine
Konzessionsvoraussetzung. Der nominelle Geschäftsanteil der Banco do Brasil beträgt
€ 70,--
Die Banco do Brasil AG hält 100% an einer Holdinggesellschaft in den USA. Die
Gesellschaft wurde im Mai 2013 veräußert.
Die Banco do Brasil AG hält 100 % an der BB Asset Management Ireland ltd., Dublin. Die
Gesellschaft dient als Möglichkeit zur Ausweitung des Angebotes im Asset Management.
Die geplanten Aktivitäten sind grundsätzlich zur Gewinnerzielungsabsicht geschaffen
worden. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten in Euro zum
Zeitpunkt des Erwerbes.
Zwei vom Kapitalanteil her kleine Beteiligungen werden in Portugal gehalten. Diese
stammen aus der Übertragung des Geschäftsbereiches Portugal. Die Beteiligungen
dienen der Teilnahme am Interbankgeschäft.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
45-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 13.2 - Einen Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und
Bewertungsmethoden, einschließlich der Schlüsselannahmen und –praktiken für
die Bewertung sowie etwaige wesentliche Änderungen dieser Praktiken;
Die Beteiligungspositionen dienen ausschließlich dem Anlagevermögen und werden nach
den Bewertungsgrundsätzen des UGB bzw. BWG bewertet (Anschaffungskostenprinzip
bzw. gemildertes Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Vorsicht).
§ 13.3 - Den Buchwert, den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) und bei
börsengehandelten Titeln einen Vergleich zum Marktwert, wenn dieser wesentlich
vom beizulegenden Zeitwert abweicht;
Die Banco do Brasil AG hat derzeit keine Beteiligungspositionen, die an einer Börse
notieren.
§ 13.4 - Die Art und die Beträge börsengehandelter Beteiligungspositionen, nicht an
einer Börse gehandelter Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten
Portfolios und sonstiger Beteiligungspositionen;
Die Banco do Brasil AG hat derzeit keine Beteiligungspositionen, die an einer Börse
notieren.
§ 13.5 - Die kumulativen realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und
Liquidationen während der Periode:
Im Geschäftsjahr 2012 gab es keine Gewinne oder Verluste aus Verkauf oder Liquidation
von Beteiligungen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
46-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 13.6 - Die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste, die Summe der
latenten Neubewertungsgewinne oder –verluste und sämtliche dieser Beträge, die in
das Kernkapital oder in die ergänzenden Eigenmittel einbezogen sind.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden aus den Beteiligungen keine Beträge in die Berechnung
der Eigenmittel der Gruppe einbezogen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
47-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen
Kreditinstitute haben zu ihren Forderungen hinsichtlich des Zinsrisikos aus Positionen, die
nicht im Handelsbuch gehalten werden, folgende Informationen offen zu legen:
§ 14.1 - Die Art des Zinsrisikos und die Häufigkeit der Messung:
Das Zinsrisiko wird quartalsweise gemessen.
§ 14.2 - Die Schlüsselannahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich der
Rückzahlung
von
Krediten
vor
Fälligkeit
und
des
Anlegerverhaltens
bei
unbefristeten Einlagen:
Das Zinsrisiko wird gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde berechnet (Meldung des
Zinsrisikos im Rahmen der VERA-V – Vermögens-, Erfolgs- und RisikoausweisVerordnung, BGBl. Nr. 532/1993, i.d.g.F).
§ 14.3 - Schwankungen bei Gewinnen, wirtschaftlichem Wert oder anderen
relevanten Messwerten, die bei Auf- und Abwärtsschocks entsprechend der
gewählten
Methode
zur
Messung
des
Zinsrisikos
verwendet
werden,
aufgeschlüsselt nach Währungen.
Gemäß dem aufsichtsrechtlichen Zinsschockszenario (200 Basispunkte) ergab sich
folgende Belastung des Eigenmittels zum 31.12.2012:

TEUR
122
Information gemäß Offenlegungsverordnung
(Gesamt)
48-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 15
Verbriefungen
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß
den §§ 22c bis 22f BWG berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen:
§ 15.1 - Eine Erläuterung der Ziele des Kreditinstituts hinsichtlich seiner
Verbriefungsaktivitäten;
§ 15.2 - Die Funktionen, die das Kreditinstitut beim Verbriefungsprozess
wahrnimmt;
§ 15.3 - Angaben zum Umfang des Engagements des Kreditinstituts in jeder
Funktion;
§ 15.4 - Die Ansätze zur Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge, die das
Kreditinstitut bei seinen Verbriefungstätigkeiten anwendet;
§ 15.5 - Eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsleitlinien des Kreditinstituts
für Verbriefungen, einschließlich:
a) der Angabe, ob die Transaktionen als Verkäufe oder Finanzierungen behandelt
werden;
b) des Ausweises von Gewinnen aus Verkäufen;
c) der Schlüsselannahmen für die Bewertung einbehaltener Anteile; und
d) der Behandlung synthetischer Verbriefungen, wenn diese nicht unter andere
Rechnungslegungsleitlinien fallen;
§ 15.6 - Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen, die bei Verbriefungen in
Anspruch genommen werden, und die Arten von Forderungen, für die jede Agentur
in Anspruch genommen wird;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
49-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 15.7 - Die Summe der ausstehenden Forderungsbeträge, die vom Kreditinstitut
verbrieft werden und dem Verbriefungsrahmen unterliegen, aufgeschlüsselt nach
traditionellen und synthetischen Verbriefungen und nach der Art der verbrieften
Forderungen;
§
15.8
-
Für
unterliegende
vom
Kreditinstitut
Forderungen
ausfallgefährdeten
und
eine
überfälligen
verbriefte
und
dem
Aufschlüsselung
verbrieften
Verbriefungsrahmen
des
Forderungen
Betrags
nach
Art
der
der
Forderungen sowie der vom Kreditinstitut während der Periode ausgewiesenen
Verluste;
§ 15.9 - Die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Verbriefungspositionen,
aufgeschlüsselt:
a) nach Art der Forderungen; und
b) in eine aussagekräftige Zahl von Risikogewichtungsbändern; Positionen, die mit
1250 vH gewichtet oder abgezogen wurden, sind gesondert offen zu legen;
§ 15.10 - Die Summe des offenen Betrags verbriefter revolvierender Forderungen,
getrennt nach Originatorenanteil und Investorenanteil;
§ 15.11 - Eine Zusammenfassung der Verbriefungsaktivitäten in der Periode,
einschließlich des Betrags der verbrieften Forderungen, untergliedert nach Art der
Forderungen, und des je nach Art der Forderungen ausgewiesenen Gewinns oder
Verlusts beim Verkauf.
Die Banco do Brasil AG ist weder Originator, noch Servicer, Sponsor oder Investor in
Verbriefungstransaktionen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
50-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 15a
Vergütungspolitik und -praktiken
(1) Kreditinstitute haben für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeiten sich
wesentlich auf ihr Risikoprofil auswirken, folgende Informationen offen zu
legen:
§ 15a.1
- Einen Überblick über den Entscheidungsprozess, der zur Festlegung
der Vergütungspolitik führt, sowie gegebenenfalls Informationen über
Zusammensetzung und Mandat des Vergütungsausschusses, den Namen
des
externen
Beraters,
dessen
Dienste
bei
der
Festlegung
der
Vergütungspolitik in Anspruch genommen wurden, und die Rolle der
maßgeblichen Akteure;
§ 15a.2
- die Verbindung zwischen Vergütung und Erfolg
§ 15a.3
- die wichtigsten Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems
einschließlich von Informationen über die Kriterien für Erfolgsmessung
und
Risikoausrichtung,
die
Politik
der
Rückstellungen
der
Vergütungszahlung und die Erdienungskriterien;
§ 15a.4
- die Erfolgskriterien, anhand derer über Aktien, Aktienbezugsrechte
und variable Vergütungskomponenten entschieden wird
§ 15a.5
- die wichtigsten Parameter und Grundprinzipien für Modelle mit
variablen Vergütungskomponenten und sonstigen Sachleistungen
§ 15a.6
- zusammengefasste quantitative Informationen über Vergütungen,
aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen
§ 15a.7
- zusammengefasste quantitative Informationen über Vergütungen,
aufgeschlüsselt nach höherem Management und Mitarbeitern, deren
Tätigkeit sich wesentlich auf das
Risikoprofil
des
Kreditinstituts
auswirken, aus denen Folgendes hervorgeht:
a)
Die Vergütungsbeträge für das Geschäftsjahr, aufgeteilt in feste und variable
Vergütung, sowie die Anzahl der Begünstigten;
b)
die Beträge und Formen der variablen Vergütung, aufgeteilt in Bargeld,
Anteile und mit Anteilen verknüpfte Instrumente und andere Arten;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
51-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
c)
die Beträge der zurückgestellten Vergütung, aufgeteilt in erdiente und noch
nicht erdiente Teile;
die Beträge der zurückgestellten Vergütung, die während
d) Geschäftsjahres
gewährt,
ausgezahlt
und
infolge
Leistungsanpassungen gekürzt wurden;
e)
des
von
neue Zahlungen während des Geschäftsjahres für Einstellungsprämien,
sowie die Anzahl der Begünstigten dieser Zahlungen; und
die Beträge der während des Geschäftsjahres gewährten Zahlungen für
f) Abfindungen, die Anzahl der Begünstigten sowie der höchste Betrag dieser
Zahlungen, der einer Einzelperson zugesprochen wurde.
(2) Für Kreditinstitute, deren Bilanzsumme eine Milliarde Euro übersteigt oder
die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, die zum Handel an einem
geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 zugelassen sind,
sind die in Abs. 1 genannten quantitativen Informationen auch hinsichtlich
der Geschäftsleiter offen zu legen.
Im Folgenden der Wortlaut der am 31. 12. 2012 gültigen Vergütungspolitik der Banco do
Brasil AG, Wien (beschlossen vom Aufsichtsrat am 4. April 2012):
Vergütungspolitik der Banco do Brasil AG
Die Banco do Brasil AG sieht ihre Mitarbeiter, deren Engagement, Motivation und
Einsatz als Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens.
Als weltweit tätiges Kreditinstitut ist die Banco do Brasil auf gut ausgebildete Mitarbeiter
angewiesen, die auf unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert sind. Die Fähigkeit der
Gruppe, eine umfassende Personalstrategie umzusetzen und geeignete Mitarbeiter zu
gewinnen, zu binden, zu belohnen und zu motivieren, ist für den langfristigen Erfolg der
Gruppe von zentraler Bedeutung.
Grundsätze der Vergütungspolitik:
Die Banco do Brasil AG verfolgt eine verantwortungsvolle Vergütungspolitik, die auf die
langfristigen Interessen ihrer Mitarbeiter und ihrer Aktionäre ausgerichtet ist.
Die risikopolitischen Grundsätze der Banco do Brasil AG stehen in Einklang mit denen
der Banco do Brasil S.A. Der Schwerpunkt der Risikokultur bei Banco do Brasil AG ist
Information gemäß Offenlegungsverordnung
52-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
die gezielte Übernahme von Risiken in Übereinstimmung mit einer sehr konservativen
Risikopolitik.
Die von Banco do Brasil AG angenommene Vergütungspraktik steht mit der
Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Banco do Brasil
AG in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
Der Aufsichtsrat der Banco do Brasil AG hat am 24.01.2012 einen Vergütungsausschuss
eingerichtet. Dieser berät den Aufsichtsrat über angemessene Vergütungspolitik und praktiken, überprüft kritisch die Strategie und die Entscheidungen, die von der
Geschäftsleitung getroffen werden und stellt sicher, dass effektive Kontroll- und
Risikominderungsmaßnahmen bezogen auf Vergütungsangelegenheiten vorhanden
sind.
Der Vergütungsausschuss erstellt jährlich einen Vergütungsbericht unter Beachtung des
Rahmens der verabschiedeten Vergütungspolitik.
Mitarbeiter der Banco do Brasil AG, welche Kontrollfunktionen innehaben, sind
unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen (Compliance, Interne
Revision, Risikomanagement und Personalwesen), mit eigener Zuordnung und erhalten
eine Vergütung, die mit dem geschäftlichen Erfolg nicht verknüpft ist.
Die Banco do Brasil AG sieht derzeit keine performanceabhängige Vergütung vor. Die
Gesamtvergütung besteht aus einem fixen Bestandteil.
Die Banco do Brasil AG unterhält keine Verträge, welche eine Vergütung bzw.
Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses vorsehen.
Die
genannten
Grundsätze
werden
von
der
Banco
do
Brasil
AG,
den
Tochterunternehmen und Zweigstellen angewandt; im Fall von Tochterunternehmen mit
Sitz in einem Mitgliedstaat sind die Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaates zu
beachten.
Bezüge der Geschäftsleiter
Information gemäß Offenlegungsverordnung
53-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Bezüglich § 15a Abs. 2 Offenlegungsverordnung wird auf die Angaben über die Bezüge
des Vorstandes im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 verwiesen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
54-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 16
Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden
Ansatzes
(1)
Kreditinstitute,
die
die
gewichteten
Forderungsbeträge
und
erwarteten
Verlustbeträge nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen,
haben folgende Informationen offen zu legen:
§
16.1
-
Die
behördlich
bewilligten
Ansätze
oder
genehmigten
Übergangsregelungen;
§ 16.2 - Eine Erläuterung und einen Überblick über

die Struktur der internen Ratingsysteme und die Beziehung zwischen
internen und externen Ratings;

die Verwendung interner Schätzungen für andere Zwecke als die
Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge gemäß § 22b BWG;

das Management und die Anerkennung von Kreditrisikominderung; und

die Kontrollmechanismen für Ratingsysteme, einschließlich einer
Beschreibung ihrer Unabhängigkeit, der Verantwortlichkeitsstrukturen und
der Überprüfung dieser Systeme;
§ 16.3 - Nach Maßgabe des Abs. 2 eine Beschreibung des internen
Ratingprozesses, getrennt für die folgenden Forderungsklassen:

Zentralstaaten und Zentralbanken;

Institute;

Unternehmen, einschließlich kleiner oder mittlerer Unternehmen,
Spezialfinanzierungen und angekaufte Forderungen gegenüber Unternehmen;

Retail-Forderungen, getrennt für jede der folgenden Kategorien:
a) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind;
b) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
55-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
c) sonstige Retail-Forderungen und

Beteiligungspositionen;
§ 16.4 - Die Forderungswerte für jede Forderungsklasse gemäß § 22b Abs. 2
BWG;
wenn
Kreditinstitute
für
die
Berechnung
der
gewichteten
Forderungsbeträge eigene Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD)
oder Umrechnungsfaktoren verwenden, sind Forderungen an Zentralstaaten
und Zentralbanken, Institute und Unternehmen getrennt von Forderungen
offen zu legen, für die die Kreditinstitute solche Schätzungen nicht
verwenden;
§ 16.5 - Für jede der Forderungsklassen Zentralstaaten und Zentralbanken,
Institute, Unternehmen und Beteiligungspositionen und für eine ausreichende
Anzahl von Schuldnerklassen einschließlich der Klasse für im Ausfall
befindliche
Schuldner,
die
eine
aussagekräftige
Differenzierung
des
Kreditrisikos ermöglichen, haben die Kreditinstitute Folgendes offen zu
legen:

die Summe der Forderungswerte gemäß §§ 65 und 66 SolvaV;

b) die forderungsbetragsgewichtete durchschnittliche Verlustquote bei
Ausfall (LGD) in Prozent, wenn Kreditinstitute bei der Berechnung der
gewichteten Forderungsbeträge eigene Schätzungen für Verlustquoten bei
Ausfall (LGD) verwenden;

das forderungsbetragsgewichtete durchschnittliche Gewicht und

den Betrag der nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien und die
forderungsbetragsgewichteten durchschnittlichen Forderungswerte für jede
Forderungsklasse,
wenn
Umrechnungsfaktoren
Kreditinstitute
für
die
eigene
Berechnung
Schätzungen
der
der
gewichteten
Forderungsbeträge verwenden;
§ 16.6 - Für die Forderungsklasse der Retail-Forderungen und für jede der
unter Z 3 lit. D definierten Kategorien entweder die unter Z 5 beschriebenen
Offenlegungen, soweit vorhanden auf Basis von Pools, oder eine Analyse der
Information gemäß Offenlegungsverordnung
56-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Forderungen (ausstehende Kredite und Forderungswerte für nicht in
Anspruch genommene Kreditlinien) bezogen auf eine ausreichende Anzahl an
Klassen für erwartete Verluste (EL), die eine sinnvolle Differenzierung des
Kreditrisikos ermöglichen, soweit vorhanden auf Basis von Pools;
§ 16.7 - Die tatsächlichen Wertberichtigungen in der vorhergehenden Periode
für jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für jede der in Z 3 lit. D
definierten Kategorien, und wie diese von den Erfahrungen in der
Vergangenheit abweichen;
§ 16.8 - Eine Beschreibung der Faktoren, die Einfluss auf die erlittenen
Verluste in der Vorperiode hatten, wie beispielsweise ob das Kreditinstitut
überdurchschnittliche
Ausfallquoten
oder
überdurchschnittliche
Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren zu verzeichnen
hatte;
§ 16.9 - Eine Gegenüberstellung der Schätzungen des Kreditinstituts und der
tatsächlichen Ergebnisse über einen längeren und ausreichenden Zeitraum;
dies hat zumindest Angaben über Verlustschätzungen im Vergleich zu den
tatsächlichen Verlusten für jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für
jede unter Z 3 lit. D definierten Kategorien, zu beinhalten, um eine sinnvolle
Bewertung der Leistungsfähigkeit der internen Kreditbewertungsprozesse für
jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für jede der unter Z 3 lit. D
definierten Kategorien, zu ermöglichen; sofern es zweckdienlich ist, sind
diese Angaben von den Kreditinstituten weiter aufzuschlüsseln, um eine
Analyse
der
Ausfallwahrscheinlichkeiten
(PD)
sowie
im
Falle
von
Kreditinstituten, die eigene Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD)
oder der Umrechnungsfaktoren verwenden, eine Analyse der tatsächlichen
Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren im Vergleich zu
den gemäß dieses Absatzes offen zu legenden Schätzungen zu ermöglichen.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
57-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes:
Die Banco do Brasil AG wendet zur Berechnung des Kreditrisikos den Standardansatz –
einfache Methode an.
(2) Die Beschreibung gemäß Abs. 1Z 3 hat jedenfalls zu umfassen:
§ 16.10 - Die Arten von Forderungen, die in der jeweiligen Forderungsklasse
enthalten sind;
§ 16.11 - Die Definitionen, Methoden und Daten für die Schätzung und
Validierung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und gegebenenfalls der
Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren, einschließlich
der bei der Ableitung dieser Variablen getroffenen Annahmen;
§ 16.12 - Die Beschreibungen wesentlicher Abweichungen von der Definition
des Ausfalls gemäß § 22b Abs. 5 Z 2 BWG, einschließlich der von diesen
Abweichungen betroffenen breiten Segmente.;
Die Banco do Brasil AG wendet zur Berechnung des Kreditrisikos den Standardansatz –
einfache Methode an.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
58-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 17
Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen
Kreditinstitute, die Besicherungen zum Zweck der Kreditrisikominderung gemäß den §§
22g bis 22h BWG verwenden, haben folgende Informationen offen zu legen:
§ 17.1 - Die Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle
Netting und eine Angabe des Umfangs, in dem das Kreditinstitut davon Gebrauch
macht;
Die Banco do Brasil AG macht keinen Gebrauch von bilanziellen und außerbilanziellen
Netting.
§ 17.2 - Die Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von
Sicherheiten;
Die Banco do Brasil AG akzeptiert derzeit nur Sicherheiten in Form von Bareinlagen. Die
Bewertung erfolgt zum Nominale und wird automatisch in Rechnungswesen mitverarbeitet.
§ 17.3 - Eine Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen, die vom
Kreditinstitut angenommen werden;
Derzeit werden nur Sicherheiten in Form von Bareinlagen entgegengenommen.
§ 17.4 - Die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten
und deren Kreditwürdigkeit;
Information gemäß Offenlegungsverordnung
59-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
Derzeit werden Garantien nicht als Instrument der Kreditrisikominderung bei der
Berechnung des Eigenmittelerfordernis angesetzt.
§ 17.5 - Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der
Kreditrisikominderung;
Derzeit
werden
keine
Kreditrisikokonzentrationen
bei
der
Kreditrisikominderung
festgestellt.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
60-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 17.6 - Den gesamten Forderungswert, gegebenenfalls nach dem bilanziellen oder
außerbilanziellen Netting, getrennt für jede einzelne Forderungsklasse und nach der
Anwendung
von
Volatilitätsanpassungen,
Sicherheiten
und
sonstige
Kreditinstitute
die
dingliche
gewichteten
der
durch
Sicherheiten
Forderungsbeträge
geeignete
gedeckt
nach
ist,
dem
finanzielle
wenn
die
Kreditrisiko-
Standardansatz oder nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen,
aber keine eigenen Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) oder
Umrechnungsfaktoren in Bezug auf die jeweilige Forderungsklasse durchführen:
Stand per 31.12.2012
in TEUR
Forderungsbetrag vor
Kreditrisikominderung
1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken;
2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften;
3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne
Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften;
Forderungsbetrag nach
Kreditrisikominderung
10.854
10.854
140
140
0
0
9.570.764
9.570.764
833.087
500.065
1.539
1.539
1.569
1.569
vom Eigenmittel
abzuziehen
4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken;
5. Forderungen an internationale Organisationen;
6. Forderungen an Institute;
7. Forderungen an Unternehmen;
8. Retail-Forderungen;
9. durch Immobilien besicherte Forderungen;
10. überfällige Forderungen;
11. Forderungen mit hohem Risiko;
12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen;
13. Verbriefungspositionen;
14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen;
15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen;
16. sonstige Posten.
GESAMT
29.026
362.048
10.446.979
10.446.979
596
Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als Zufluss gemeldet der dann mit 0 % gewichtet wird
Information gemäß Offenlegungsverordnung
61-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 17.7 - Getrennt für jede Forderungsklasse den gesamten Forderungswert,
gegebenenfalls nach dem bilanziellen oder außerbilanziellen Netting, der durch
persönliche Sicherheiten gedeckt ist, wenn die Kreditinstitute die gewichteten
Forderungsbeträge nach dem Kreditrisiko-Standardansatz oder dem auf internen
Ratings
basierenden
Ansatz
berechnen;
für
die
Forderungsklasse
der
Beteiligungspositionen gilt diese Anforderung für jeden der in den §§ 77 und 78
SolvaV vorgesehenen Ansätze:
Die Banco do Brasil AG wendet den Kreditrisiko-Standardansatz bei der Ermittlung des
Mindesteigenmittelerfordernisses an.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
62-63
BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, WIEN
§ 18
Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes
Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß § 22l BWG zur
Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko
verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen zur
Risikominderung offen zu legen:
Die Banco do Brasil AG wendet den Basisindikatoransatz bei der Ermittlung des
Mindesteigenmittelerfordernisses an.
Information gemäß Offenlegungsverordnung
63-63
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